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Gut geräumte Gehwege sorgen für Sicherheit bei Eis und Schnee
Schnee - das bedeutet wunderschöne Winterlandschaften sowie eineganz besondere Stimmung im Sauerland. Schnee bedeutet aber auch Glätte undSturzgefahr. Die Stadt Meschede erinnert deshalb alle Grundstückseigentümerinnenund -eigentümer an ihre Pflicht, Gehwege von Schnee zu räumen und bei Eis- undSchneeglätte zu bestreuen.
Bei Straßen ohne Gehweg müssen die Grundstückseigentümer einen Streifen vonmindestens einem Meter - gemessen vom Fahrbahnrand - für Fußgänger eis- undschneefrei halten. Die Stadt Meschede appelliert, dabei auch an die Umwelt zudenken: Vor dem Griff in den Eimer mit Streusalz sollten die Anlieger prüfen, ob nichtauch abstumpfende Mittel wie Sand oder Granulat für sichere Wege im Wintersorgen können.
Laut Ortssatzung müssen Grundstückseigentümer in der Zeit von 7 bis 20 UhrSchnee und Glätte kurzfristig beseitigen. Kommt nach 20 Uhr nochmals „weißePracht“ oder Eisglätte hinzu, müssen die Wege am Morgen darauf werktags bis 7Uhr, sonn- und feiertags bis 9 Uhr wieder frei sein. Übrigens: Die Räumpflicht giltebenso für Gehwege entlang unbebauter Grundstücke. Auch hier ist der Eigentümerverpflichtet, Schnee und Eis zu entfernen. Falls er das nicht selbst erledigen kann -etwa, wenn er nicht vor Ort wohnt - muss er sich darum kümmern, dass Dritte für ihnden Winterdienst an dieser Stelle übernehmen.
Gleichzeitig bittet die Stadt Meschede alle Bürgerinnen und Bürger, ihre Autosmöglichst nicht direkt auf der Straße zu parken. Nur dann können die Schneepflügevor allem in die engen Straßen hineinfahren und für freie Fahrbahnen sorgen. Auchbei versetzt geparkten Fahrzeugen sollten die Anwohnerinnen und Anwohner darandenken, dass der Schneepflug einen weitaus größeren Arbeitsraum benötigt als einnormales Auto.
Die winterliche Witterung mit Schnee und Eisglätte führt ebenso nach wie vor zuVerzögerungen bei der Abfallentsorgung. Das beauftragte EntsorgungsunternehmenLobbe arbeitet mit Hochdruck daran, die Rückstände schnellstmöglich aufzuholen,bittet jedoch um Verständnis, dass es in den kommenden Tagen weiterhin zuAbweichungen vom regulären Abfuhrplan kommen kann.
Sollten Restmüll- oder Biotonnen nicht entsprechend dem Abfuhrplan geleert wordensein, bittet die Stadt Meschede darum, entsprechende Standorte der StadtverwaltungMeschede zu melden – entweder unter Tel. 0291 / 205 153 an das Abfalltelefon derStadt Meschede oder unter abfall@meschede.de per E-Mail.
