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Die Protokoll-Bücher der Gemeinde-Versammlungen der Gemeinde Freienohl 1844 – 1918
Wer mit ganzem Herzen Freienohler ist, gern in der Freiheit Freienohl lebt oder mit der Heimat im Herzen in Freiheit in der weiten Welt ein Zuhause hat, ist frei, ist nicht befangen. Freilich, manchmal entsteht Kopfschütteln. Dann bitte „freil“lich. Mit dem Herzen von Pippi Langstrumpf fällt einem Freien das Wort von Karlsson vom Dach ein: „Was kümmert das einen großen Geist!“
Zwei Extra-Kapitel gehören an den Schluss der „Protokoll-Bücher:
Männer, Freienohler, politisch engagiert für unsere Freiheit von 1844 bis 1918: ein Auszug aus den „Protokoll-Büchern“.
Der Bericht über den Ersten Weltkrieg vom Freienohler Pfarrer Steimann und anschließend vom Pfarrer Gerwinn, ausgewählte Abschriften aus den Akten des Pfarr-Archivs.
Das Hauptkapitel:
Die „Protokoll-Bücher“ der Gemeinde-Versammlung der Gemeinde Freienohl von 1844 bis 1918
Einleitende Vorbemerkungen zu den Abschriften und Anmerkungen
Aktenkundig sind diese Protokolle erst ab dem 23. Januar 1844. Sie wurden abgefasst von der Gemeinde-Versammlung mit dem Amtmann, anfangs identisch auch mit dem Gemeinde-Vorsteher (eingesetzt vom Landrat in Arnsberg), und mit den von der Gemeinde gewählten Gemeinde-Verordneten; zu ihnen gehörte auch zumeist der Rendant, auch Rentemeister genannt (der Verwalter der Gemeinde-Kasse), ein manchmal auch namentlich genannter Amts-Beigeordneter (oder Gemeinde-Sekretär, oder Gemeinde-Diener) schrieb als dazu fähiger die Protokolle.
Die im ersten Protokollbuch genannte Gemeinde-Versammlung: Amtmann und Gemeindevorsteher Alberts; seit 5. April 1844 Freiherr von Devivere (wohnt im Gut Bockum); die Gemeinde-Verordneten (manchmal auch Gemeinde-Beigeordnete genannt): Caspar Humpert, Heinrich Sahse, Anton Trompetter (damals gab es nicht immer die getrennte Schreibweise: mit „o“ und „u“), Heinrich Düring, Georg Geihsler, Adam Kehsler (Rendant wohl ab 12. April 1844).
Die im Stadtarchiv Meschede / Amtsarchiv Freienohl aktenkundigen Protokollbücher mit diesen Archiv-Nummern: 394, 395, 399, 400, 401, 402, 404, 407, 411, 412, 413, 414, 415, 416 (417 = Zweitschrift von 416). Abbruch der Textfassung der Gemeinde-Protokolle mit dem Ende des Ersten Weltkriegs 1918. Angefügt sind aus dem Pfarrarchiv Freienohl die Berichte über den Ersten Weltkrieg von Pfarrer Steimann und Pfarrer Gerwinn (mit Listen, Daten und Einzelheiten der Gefallenen).
Akten-Nummern und Daten-Zeitabschnitte: 394: 23.1.1844 – 27.6.1844; 395: 7.1844 – 9.12.1847; 399: 5.1.1848 – 28.12.1949; 401: 14.1.1850 – 20.1.1855; 402: 24.2.1855 – 30.12.1876; 404: 13.1.1877 – 22.12.1883; 407: 31.3.1884 – 30.8.1889; 411: 20.9.1889 – 29.3.1894; 412: 7.4.1894 – 15.4.1899; 413: 4.5.1899 – 19.1.1901; 414: 31.1.1901 – 8.9.1908; 415: 22.9.1908 – 30.6.1915; 416: 10.7.1917 – 5.1.1918.
Zumeist wird abgeschrieben, wörtlich zitiert, manchmal auch stilistisch nur wenig verändert: „senkrecht“ geschrieben; kursiv: manchmal in Klammern ergänzt mit heutiger „Übersetzung“, oder mit der Bemerkung: „1 Wort nicht korrekt lesbar“ u.ä.
Zur „Rechtschreibung“ von Nachnamen bei Nicht-Freienohlern (z.B. Förster), die ist beim selben Namen oft unterschiedlich.
Die durch die Jahre fortlaufenden Gemeinde-Versammlungen geben die Reihenfolge dieses Kapitels an. Am Anfang einer Sitzung werden der Vorsitzende (der Amtmann) und die anwesenden Gemeinde-Verordneten aufgeführt, ganz selten zitiert. Manchmal steht am Ende eines Tagesordnungspunktes - TOP - kursiv eine Anmerkung aus der Jetztzeit. Die Anmerkung: etwa: „nicht aktenkundig“ bedeutet nur, der erwartete Mehr-Inhalt ist in dieser Akte der Protokollbücher nicht aktenkundig; er kann mit Hilfe des Findbuches in Extra-Akten gefunden werden, z.B. in Prozess-Akten.
Manchmal lohnt sich ein Blick in die alte Freienohler Karte von 1827: freienohler.de : Geschichte : Verschiedenes : Alte Lagebezeichnungen der Gemeinde Freienohl.
Noch eine Vorbemerkung: Die ist für den Abschreiber gerade der Protokollbücher wichtig: Vor allem die Freienohler mögen sich an das Zitat aus dem „Vaterunser“-Gebet erinnern, das von Jesus von Nazareth stammt: „Vergib uns unsere Schuld, wie auch wir vergeben unseren Schuldigern!“ - Manchmal wollte nämlich der Abschreiber diesen und jenen Freienohler Namen ändern in NN; aber das wäre nicht korrekt gewesen.
Auch der amtliche Protokoll-Text ist schon Interpretation!Ein Protokoll-Text ist zwar dichter bei der historischen Tatsächlichkeit. Aber die oft wenigen Sätze sind auch nur eine kompakte und kontextuelle Zusammenfassung von 1, 2, 3 Stunden und dem Können, der Einsicht in das Gemeinde-Leben mit all seinen Vorder- und Hintergründen, mit seinem Befinden und … Auch schon Zusammenfassungen über Protokolle oder Bücher „über“ (z.B. Freienohl) sind nicht immer political correct.
Lexikon – Nokixel
Amtssprache im 19. Jahrhundert
Dieses Lexikon möge Heimat-Interessenten die „Protokollbücher“ der Freienohler Gemeindeverordneten und die „Zeitungsberichte“ des Amtmanns an den Landrat in Arnsberg das Freienohler Zusammenleben verständlicher machen.
abständige Bäume: Bäume, die ihr Haubarkeitsalter überschritten haben. -
Accord, Akkord: Abkommen, Vergleich, Verdingung. -
Acquisition: Anschaffung, Erwerbung, Errungenschaft. -
Alimentationskosten. Unterhaltskosten, Pflegegelder (für uneheliche Kinder). -
Amortisation: allmähliche Schuldentilgung. -
Anciennität: Dienstzeit, Alterszeit. -
Appellation: Berufung. -
Appellationsgericht: Berufungsgericht. -
Attest: Bescheinigung, Beglaubigung, Zeugnis. -
Aushieb: Einschlag von überflüssigen Bäumen (dünne, kranke, unerwünschte); Gegensatz: Durchforstung. -
Ausstandsgesuch: Gesuch, Bitte, die Bazahlung, Erstattung bestimmter Gelder, Schulden, Steuern aufzuschieben. -
Bonitierungswert: Abschätzungs-Wert. -
Bonitierungsgeld: geschätzter Betrag. -
Cessation: Erledigung, erledigt sein. -
Communal-Wald: Gemeindewald, der Gemeinde gehörig, nicht einer höheren Instanz. -
Contrubuent / Kontr...: Steuerpflichtiger, Beisteuernder. -
Cultur-Plan: Anbau-Plan / Regelung, Forstwirtschaft. -
Defarge: Entlastung. -
deferieren: bewilligen, auferlegen, übertragen. -
Deputatfolge: Folge des Anteils, was einem zusteht. -
Entreprise: Unternehmung, Verding, Übergabe. -
Expropiation: Enteignung. -
Feilsetzung: anbieten, Angebot. -
Flur: genau begrenztes Land-Grundstück, auf Karten einsehbar. -
Freibauholz: Bauholz zum Hausbau, was Eingesessenen (Ureinwohnern) frei, kostenlos zusteht, -
Frohnemann, Fronemann: Dienstmann, einem Dienstherrn gehörend. -
Geometer: Feldmesser, Landmesser, Vermessungsbeamter. -
Gerechtsame: die rechtlich korrekten Nutzungsrechte des Eigenbesitzes, zur Vererbung, zum Verkauf. -
Bürgergerechtsame: die Gerechtsame für einen Staatsbürger. -
Freiheitsgerechtsame: die Gerechtsame für den Einwohner einer „Freiheit“. -
Hufengerechtsame: die Gerechtsame für den Besitzer seiner Hufe. -
Hausplatz: der Platz, auf dem das Wohnhaus steht. -
Hauungs-Plan, Cultur-Plan: der Plan, wie, wann, wo, welche Bäume von wem gefällt werden (dürfen, sollen), wer das gefällte Holz (die Bäume) erhält, kauft usw. -
Hebammenland: eine Freienohler Gemeinde-Grundstück als Garten zum Gemüse-Anbau als ein Geschenk an die Hebamme der Gemeinde. -
Hebeliste: Steuerliste. -
Hude: Weide. -
Hufe: sie umfasst den gesamten Besitz, nicht nur das Wohnhaus (mit seinen 4 Wänden). -
Hufeberechtigte: das Recht auf eine Hude, auf einen eigenen Besitz haben. -
hypothetisch: nur bedingungsweise gültig. -
interimistiv: vorläufig, vorübergehend. -
Kataster: Grundsteuer-Buch, Flurbuch, Festlegung der Grundsteuer, der Flur-
Grundstücke. -
Klassensteuer: die Steuer-Gelder der betreffenden Einwohner-, Bewohner-Gruppen. -
Kötter: Inhaber eines Kottens, einer Kote, eines kleinen Häuschen, einer Hütte. -
Kontrakt: Vertrag, Abkommen, Abschluss; älteres Wort: Verding, verdingen. -
Kreisboniteur: Boniteur: Abschätzer, Einschätzer des Werts von Grundstücken auf Kreis-Ebene. -
Liquidation: Abrechnung, Verteilung bei, nach Aufgabe etwa eines Geschäfts. -
Local, Local...: Ort, örtlich (nicht Gastwirtschaft...). -
Mandationsgebühr: befohlene Zahlung. -
Meistbeerbter: … Haus- plus Grundbesitzer. -
Melioration: Verbesserung … der Bodenverhältnisse. -
Minorman: Kind, minderjährig. -
Miste, Miststelle: Misthaufen. -
Notat: Bemerkung, Anmerkung, Vermerk, Erinnerung... Rüge. Kontrolle, Durchsicht. -
Notant: der für die Rüge usw. Beauftragte. Kontrolleur (positiv gewichtet). -
Obligation: Verpflichtung, Schuldverschreibung. -
Pertinenz: Zugehörigkeit; Pertinenz-Stücke: ...zugehörige Stücke, Gegenstände. -
Pflanz-Kamp: ein Flur-Teil, vorbereitet zum Anpflanzen von kleinen Bäumen. -
praekludieren: ausschließen. -
Rendant, Rentemeister: Kassenführer. -
Renumeration: Rückzahlung, Rückgabe. -
Restant: Schuldner. - restieren: übrig, im Rückstand sein. -
Schmiess-Eichen, Schmies-Eichen: der kleine Eichen-Wald, von Freienohl über die Schersse Richtung Oeventrop, rechts kurz vor dem evangel. Friedhof-Kirche. -
Schlagholz: Holz zum Fällen, zum Schlagen geeignete (gekennzeichnete) Bäume. -
Separation: Abtrennung, Grenzen-Festlegung bestimmeter Gebiete, Besitzungen. -
Separartionsbehörde: in Arnsberg. -
Sistierung ein Verfahren einstellen, Festnahme, Beanstandung, beanstanden. -
Solstätte: das eigene Grundstück: Wohnhaus und Hof, steuerpflichtig. -
Spließteile / Spliessteile: kleine Randstücke (am Weg, an Straße). -
Subhastation: Zwangsversteigerung, Zwangsverkauf, Versteigerung. -
Submission: öffentliche Ausschreibung. -
Submissions-Weg: öffentlicher Weg. -
Taxe: Schätzung, Wertbestimmung, Wert, Preis. - Taxwert: abgeschätzter Wert. -
Torfbirken: einzelne Birken im Torf-Gebiet. -
Unterfangung: Mauerbau. -
Verpachtungsgewinde:
Verding, verdingen: Vertrag, Abkommen, Vereinbarung, Kontrakt. -
Aus kleinen und größeren, alten und speziellen Lexika im Stadtarchiv Meschede.
Die Protokoll-Bücher
AA 394
Am 23. Januar 1844
Es fand aufgrund der Vorschrift Nr. 68 der Gemeinde-Ordnung unter dem Vorsitz des Amtmanns und Gemeinde-Vorsitzenden Alberts die Wahl der Gemeinde-Verordneten statt: Caspar Humpert, Heinrich Siepe. Heinrich Düring, Anton Trumpetter und Georg Geihsler statt. - Die Gemeinde-Ordnung ist hier nicht aktenkundig.
Wegen der Prozess-Sache Grenzverlegung betreffend Gemeinde Freienohl gegen Becker gnt. Kaiser beim Land-Stadt-Gericht in Soest am 26.d.M. begleitet den Amtmann der stellvertretende Gemeinde-Vorsteher Caspar Humpert; dafür erhält er 3 Taler. - Hier ist Inhaltliches nicht aktenkundig.
Die Hebestelle für das Brückengeld an der Brücke über die Ruhr zur Giesmecke nach Hirschberg obliegt der Gemeinde Freienohl; sie leistet auch den Bau. Auswärtige, Bewohner aus der Giesmecke dürften, unter dem Vorwand, sie besuchten hier die Kirche, nicht um Zahlung eines Brückengelds befreit sein. - Die Bewohner der Giesmecke gehör(t)en nach Calle.
In der unterzeichneten Gemeinde-Verordneten-Versammlung erschien der Johannes Heinrich Schirp aus Enkhausen und trug vor, dass er jetzt mit der Antonia Lardon hier sich zu ehelichen wünsche und am nächsten Samstag die Hochzeit gefeiert werden soll. Er wünsche dann gleich als Beilieger sich hier niederzulassen, möge er die Erlaubnis begehren, … (korrekt abgeschrieben, ungewohnter Stil; 1 Seite im Protokoll ausgelassen; er erklärt sich bereit, jährlich den Betrag von 5 Taler Einzugsgeld zu zahlen)... Die Gemeinde-Verordneten beschlossen, dass der Antrag des Schirp bewilligt werden solle. - Aus dem Freienohler Trauungsregister: am 27.1.1844 Johann Heinrich Schirp aus Kattenhof Heirat mit Catharina Lardon; Zeugen: Fritz Lenze, Theresia Neise. Angemerkt: Doppel-Vorname oder man hat sich verhört.
Betreffend der Blasten-Ruhrbrücke waren mit der Genehmigung des Königl. Wegebau-Meisters Vogler notwendig die unentgeltliche Abgabe von 360 Faschinen und 500 Stück Pfähle mit 3 bis 4 Fuß Länge.
Bei unbekannten Vokabeln: Krünitz-Online (Lexikon).
Am 27. Januar 1844
Dem Polizeidiener Kaulmann soll in Berücksichtigung seines geringen Einkommens für dieses Jahr aus der Gemeindekasse zur nötigen Beschaffung der nötigen Montur-Stücke ein Betrag von 12 Talern bewilligt werden.
Am 3. Februar 1844
Die Gemeinde-Versammlung beschließt einstimmig: Sie wünscht aufgrund § 75 der Landgemeinde-Ordnung vom 20. Oktober 1841 hiermit, dass der Amtmann des Amtes Freienohl, solange derselbe seinen Wohnsitz in hiesiger Gemeinde hat, zugleich das Amt des Gemeinde-Vorstehers hierselbst bekleide.
Am 30. März 1844:
TOP 1: Es geht um das Läuten der Turmglocken der Pfarrkirche. Pfarrer Sporkmann stellt am 12. März 1844 fest, dass dieses Läuten nicht die Verpflichtung der (politischen) Gemeinde ist, sondern des Küsters. „Wenn dieser nun Schulkinder mit dem Läuten beauftragt, so war dieses ein Missbrauch, welcher in mehrfacher Hinsicht nicht ferner geduldet werden kann und zu dessen Abstellung der Küster durch den Kirchenvorstand ernstlich anzustellen sein dürfte. Dadurch, dass der Küster das Läuten durch Schulkinder besorgen ließ, kann aber für ihn die Verpflichtung zur Besorgung des Läutens niemals erlöschen und hat daher der Küster, falls er das Läuten persönlich zu besorgen, gleichviel aus welchem Grunde, außerstande sein sollte, so die Verpflichtung des Läutens auch auf seine Kosten durch einen qualifizierten Läuter besorgen zu lassen. Ob nach der Kirchenordnung der Küster als solcher auch die Verpflichtung hat, zum Angelus Domini („Engel-des-Herrn-Gebet“, morgens, mittags und abends) und zu den Lese-Messen (auch stille Messe genannt, ohne Orgel, ohne Gesang der Gemeinde; der Priester „liest“ still, auf lateinisch die Mess-Gebete aus dem Mess-Buch), ist hier einerlei. Hier entscheidet die Observanz und es ist sogar wahrscheinlich, dass in früheren Jahren schon dem Küster für solche Verrichtungen Vergütungen bewilligt worden sind... Auch die Glocken zu beaufsichtigen und etwa daran entdeckte Mängel dem Magistrat (dem Vorstand der politischen Gemeinde) anzuzeigen, ist Aufgabe des Küsters...“ - Entfaltung im Extra-Kapitel: „Netzwerk Schule“, bei Lehrer Leismann.
TOP 2: Dem Wirt Bernard Becker werden 4 Streben Buchenstangen aus dem Gemeindewald bewilligt bei der von ihm vorzunehmenden Unterschwellung seines Hauses gegen die Taxe (für den vereinbarten Preis). - Alte-Haus-Nr. 83, Parzelle 876, Mittelstraße / St. Nikolaus-Straße.
Am 5. April 1844
Im Protokollbuch wird eine vom Abschreiber nicht übernommene Nummerierung eingeführt: auf der linken Blattseite erhält die inhaltliche Überschrift des Punktes der Tagesordnung eine Nummer (z.B. 1) und dann erhält auf der rechten Blattseite die inhaltliche Behandlung des Punktes der Tagesordnung die nächste Nummer (hier im Beispiel dann: 2). Diese Praxis wird hier nicht übernommen.
Adam Köster möchte von der Gemeinde für seinen Hausbau darauf die Parzelle Flur I Nr. 425, Größe 35 Ruthen kaufen. Die Gemeinde-Versammlung genehmigt den Antrag nicht: der Platz ist für ein Haus zu klein, „wegen der anliegenden Gemeinde-Wiese kann man nicht zu dem Platz gelangen; der Bewässerungsgraben ist verdorben und der notwendige Weg, um zum Haus zu gelangen, ist zu klein“. - 1 preußische Ruthe = 14,185 m²; hier also 49,648 m²; also rund 50 m²; 7 x 7 Meter! -
Durch Verfügung der Landrätlichen Behörde, durch den Landrat in Arnsberg, vom 7. März d.J. wird dem Amtmann von Devivere die Ortsvorsteher-Stelle übertragen. - Hier ist nicht aktenkundig ein Grund für den neuen Amtmann, für den Weggang des ehemaligen Amtmanns Alberts. -
Durch Verfügung der Landrätlichen Behörde in Arnsberg vom 15. März soll dem Lehrer Leismann „nur ein einstöckiges Wohnhaus erbaut werden“. Von der Gemeinde wurde dem Lehrer Leismann ein zweistöckiges Wohnhaus genehmigt mit 2 Bodenstuben und einer Mauer um das Küsterhaus. - Zu Lehrer Leismann, auch Biographisches das Kapitel: „Netzwerk Schule“.
Der Amtmann legte das Gesuch des Christoph Burmann aus Olpe vor für die Vor- und Nach-Hude vom Schafen vom 15. Oktober bis 15. April auf der Freienohler Feldflur vor dem Mühlenberg. Die Versammlung erklärte, dass sie einen solchen Hude-Rest nicht nicht anerkennen könne. - Ein Grund ist nicht aktenkundig.
Der Schneider Johann Herbst hat das Grundstück auf Flur I Nr. 279 für ein Haus für jährlich 13 Reichstaler gekauft.
Die Versammlung hat beschlossen, dem Hirschberger das von ihm beantragte Grundstück auf der sogen. Bremmke nicht zu verkaufen. - Ein Grund ist nicht aktenkundig. Erhard / Eberhard Hirschberger, evangelisch: LA 69, Witwer; Gastwirt, Krämer; Alte Haus-Nr. 4a. Parz. 726. Sterberegister von 1832 (!): gest. 20.8.1832 Friederica Hirschberger geb. Hartmann, LA 55; Ehefrau des Gemeinde-Försters Erhard Hirschberg in der Glasfabrik Giesmecke, zu Calle gehörig; evangelisch.
Der Antrag des Christoph Hirnstein wegen Steinbrechen im Bettenhellen-Ufer, wofür er der Gemeinde den festzusetzenden Betrag zu zahlen bereit ist. Die beabsichtigte Quantität Steine zu brechen gegen die Vergütung von 8 Silbergroschen pro (nicht korrekt lesbar) soll auf den Fall genehmigt werden, worüber dem Herrn Oberförster Barkon vorgetragen werden soll. - Johann Christoph Hirnstein, Alte Haus-Nr. 146 a, Trauungsregister: Heirat 7.9.1824 mit Friederica Lenze; 1846: Tagelöhner, LA 47; Ehefrau LA 44, Tochter Marianne, Näherin, LA 18; Sohn Kaspar LA 5; Sohn Heinrich LA 3; Sohn Anton LA ½.
Am 13. April 1844
Auslieferung eines Teils des Kassenbestandes an die Bank zu Münster. Da nach einer Übersicht des hiesigen Rendanten Kehsler die Rechnung der hiesigen Gemeinde pro 1843 mit einem Kassenbestand von 826 Taler, 8 Groschen abschließt, so sollen hiervon 600 Taler bei der Bank in Münster wertbar angelegt werden.
Am 26. April 1844:
Eine neue Zählweise der Tagesordnungspunkte (TOP) ist eingeführt; fortlaufend, unabhängig vom Versammlungs-Termin; hier mit TOP 13; die TOP 1 – 12 sind nicht korrekt lesbar.
TOP 13: Dem Kaspar Helnerus wird gestattet, an der östlichen Seite der Chaussee ein eigenes Haus zu erbauen. Er hat nachgewiesen, dass er dafür das nötige Geld besitzt. „Östliche Seite der Chaussee“: Breiter Weg. Trauungsregister: Heirat 18.2.1841 Johann Caspar Helnerus mit Franziska Lenze. 1846: Alte Haus-Nr. 149; Schuster, LA 30; Ehefrau LA 36.
Bei der Genehmigung zum Wohnhausbau, zum Einziehen in Freienohl wird das Wort „Wirtschaft“ genannt. Damit ist nicht eine Gastwirtschaft, Schenkwirtschaft gemeint, sondern die Fähigkeit zur Hauswirtschaft, zur korrekten Verwaltung des Wohnhauses, des Grundstücks und auch der Familie.
Am 29. April 1844
TOP 14: Der Versammlung wurde die Klage des Schmieds Johann Klasmeyer gegen die Freiheit Freienohl im Betreff Zahlung von 25 (Reichstaler?) Bürger- und Niederlassungs-Geld vorgelegt und (es) erklärte dieselbe: die hiesige Freiheit könne diesen Prozess durchaus nicht verlieren und müsse man daher um Nach... (nicht korrekt lesbar) der Autorisation zur Führung derselben hiermit bitten. Bis zum Eingang der Autorisation müsste die Verlegung des bereits auf morgen angesetzten Termins nachgesucht werden. - Mehr ist hier nicht aktenkundig.
TOP 15: Es wurde die Klage der Schäferei-Interessentenzu Olpe gegen die hiesige Freiheit vorgelegt und beschlossen, die Prozess-Autorisation bei der Landrätl. Behörde nachzusuchen. - Zusammenhänge bestehen wohl – siehe oben – beim 5. April.
Am 15. Mai 1844:
TOP 16: Das Schreiben des Wegebaumeisters Vogeler vom 13. d.M., wonach zur Vollendung der Wasser-Bauten unterhalb der hiesigen Ruhrbrücke die freiwillige Abgabe einer noch größeren Quantität Faschinen und Pfähle von der Freienohler Gemeinde gewünscht wird, wurde der Versammlung vorgelesen. - Hier ausgelassen: siehe oben 23. Januar 1844. - Der Oberförster wolle jedoch im Distrikt Mühlenberg keine Hauung für Pfähle genehmigen. - Dazu ist hier mehr nicht aktenkundig.
TOP 17: Zum Prozess der Schäferei-Interessenten zu Olpe gegen die Freiheit Freienohl und Consorten (positiv gewichtet) wegen Schaf-Hude-Gerechtsame vor dem Mühlenberg wurde beschlossen, dem Herrn Seitzensolindt (korrekt abgeschrieben?) zu Arnsberg in dieser Sache als Anwalt anzunehmen, welchem die Information von den Gemeinde-Verordneten Humpert und Kehsler binnen10 Tagen mündlich erteilt werden soll, indem am 18. d.M. Termin in dieser Sache anstehe. Zu dem Ende wurde die ausgestellte Vollmacht nebst Klage und Verfügungen des Land- und Stadt-Gerichts vom 29.3. und 3.5. den Gemeinde-Verordneten Humpert und Kehsler in Termin übergeben. - Mehr ist hier nicht aktenkundig. - Im Zeitvergleich: 1844 und 2013: welch ein Informations-Unterschied! - Und immer wieder: der „Vorname“ Freiheit wird nicht weggelassen.
TOP 18: Prozess des Schmieds Clasmeyer zu Freienohl gegen die Freiheit Freienohl wegen des zu zahlenden Bürger- und Einzugsgelds. Es wurde beschlossen, den Herrn Seitzensolindt (s.o.) in Arnsberg als Anwalt in der Sache anzunehmen, welchem die Information durch die Gemeinde-Verordneten Humpert und Kehsler binnen 10 Tagen mündlich erteilt werden soll, indem am 11. d.M. Termin in dieser Sache anstehe. Zu dem Ende wurde die ausgestellte Vollmacht den Gemeinde-Verordneten Humpert und Kehsler in Termin übergeben. Die Landrätliche Behörde soll um Remission der Klage ersucht werden. - Inhaltliches ist hier nicht aktenkundig. - Diesmal ist Clasmeyer mit C geschrieben.
TOP 19: Zur Instandsetzung des Schieferdachs.wurde beschlossen, dem Anton Kotthoff zu Arnsberg auf seinen Antrag hin zu übertragen mit der Reparatur und Beaufsichtigung des Schieferdaches von der Pastorat (die Pastorat, grammatisch: weiblichen Geschlechts) nebst der Scheune und von der Küsterei nebst Stallung zu dem zutreffenden Betrag auf 10 Jahre, worüber ein Kontrakt mit dem Kotthoffabzuschließen ist. - Das Schieferdach war besser als das oft noch übliche Strohdach, bedurfte aber regelmäßige Reparatur, Ziegel-Erneuerung.
TOP 20: Lehrer Leismann beantragt die „Beschaffung zweier Bodenstuben und einer Mauer um die hiesige Lehrer- und Küster-Wohnung“. - Zum Wohnhaus des Lehrers Leismann: „Im unteren Teil: 2 Wohnzimmer und im oberen Teil 3 andere Zimmer, von denen er eines für sich, seine Frau und Kinder, das andere für seine Magd und allenfalls gleichzeitig für seine Kinder, das dritte aber als seine Kammer benutzen kann. Es liegt mithin (also) durchaus kein Bedürfnis zur Errichtung von Bodenkammern vor, welche zu Vorrat und Schlafkammer für eine Magd dienen soll. Ein Fremdenzimmer dem Lehrer zu stellen, ist die Gemeinde nicht verpflichtet. Und eine besondere Schlafstube für die Kinder hat der Lehrer nicht notwendig, da es sogar gefährlich ist, die Kinder allein auf einer besonderen Stube schlafen zu lassen. (Zwei Unterbrechungen: 1. Im Jahr 1844! - 2. Aus dem Einwohnerverzeichnis vom 4. Dezember 1846, - also umrechnen Alte-Haus-Nr. 72, Parzelle 875; Lehrer Friedrich Leismann LA 31, Ehefrau Clara geb. Brüggemann LA 36, Sohn Friedrich Hermann Leismann LA 6, Sohn Franz Nicolaus Louis Leismann LA 4, ! Tochter Auguste Sophia Theresia Leismann LA 2, Magd Katharina Ernst LA 17, Schüler Wilhelm Molitor LA 12. - Aus der Sterbe-Liste: am 16. Februar 1849 ist gestorben Sohn Friedrich. - In der Einwohnerliste vom 3. Dezember 1849: hinzukommt Tochter Theresia LA 2, es sind nicht genannt oder nicht mehr da: Magd Katharina und Schüler Wilhelm.) Beim Lesen des folgenden Satz-Gebildes nicht ratlos aufhören! - Was die Einfriedung des Hofraumes betrifft, so besitzt der Lehrer gegenwärtig zwei Gärten und will er sich auf dem unbedeutendem Hofraum einen dritten anlegen, so mag er dieses tun, die Gemeinde kann ihm denselben aber nicht und noch umso weniger mit einer Mauer einfrieden lassen, als durch eine solche der ganze Hofraum beinahe verloren geht, indem diese Mauer ein solches Terrain erfordert, als der Schulhofraum beinahe groß ist, dann aber auch würde eine solche Mauer mehr Kosten verursachen, als der ganze Hofraum wert ist. Beide Anträge müssen wir daher hiermit gänzlich von der Hand weisen.
Der folgende TOP 21 vom 15. Mai 1844 über die Kapelle am Rümker Bach ist eingetragen im Kapitel „Friedhofs-Visite“.
TOP 21: Baufälligkeit und Abbruch der Kapelle am Rümker Bach: Der Gemeinde-Versammlung wurde vom Amtmann bekannt gemacht, dass nach Relation des Gebäude-Taxators Kehsler hierselbst (also Adam Kehsler, Rendant) die Kapelle am sogen. Rümkerbache so baufällig sei, dass nicht einmal mehr am künftigen Sonntag dahin Prozession gegangen gegangen werden kann und daher entweder gehörig instand gesetzt werden oder abgebrochen werden müsste. Zugleich wurde dann die Versammlung darüber vernommen (= befragt), ob die Gemeinde Ansprüche an dieser Kapelle habe? Diese Frage wurde aber gänzlich verneint und bemerkt (= es wurde festgestellt), dass dieselbe dem Vernehmen und dem allgemeinen Anspruche nach, den Erben Holzapfel zu Völlinghausen, von denen noch ein Glied zu Oeventrop gehört, indem deren Großeltern oder Urgroßeltern dieselbe sollen haben aufbauen lassen und der Vater des jetzigen Holzapfel zu Oeventrop sie bis zu seinem Tod instand gehalten haben soll.
TOP 22: Die Versammlung trug beschlossen vor, dass der Schmied Clasmeyer den an seinem Haus vorbeifließenden Bach in den Weg verlegt und diesen dadurch geschmälert habe. Demselben musste aufgegeben werden, den früheren Zustand sofort wieder herzustellen. - Johann Clasmeyer: Alte Haus-Nr. 62, Parzelle 717: Am Hügel.
Am 31. Mai 1844
TOP 23: Zur Beschaffung zweier Bodenstuben und einer Mauer in der hiesigen Lehrer- und Küster-Wohnung. Wurde der Versammlung die Landrätliche Verfügung vom 14. d.M. (Mai) durch Verlesung bekannt gemacht und erklärt dieselbe folgendes: In Rücksicht, dass der Lehrer Leismann die ganze Arbeit für 15 (?) ausführen will, wollen wir, obgleich diese Anlagen durchaus unnötig sind, demnach genehmigen, dass ihm diese 15 (?) ausbezahlt werden, nachdem er die Arbeit ausgeführt haben wird und wir die Arbeit als tüchtig (richtig, korrekt) erklärt haben werden. Eine Veranschlagung (einen Kosten-Voranschlag) durch den Communal-Baumeister, sowie eine Revision durch denselben, halten wir bei Geringfügigkeit des Antrags nicht für notwendig und wollen wir hiervon Abstand nehmen, damit dem Lehrer auch die hierdurch entstehenden Kosten erspart werden.
TOP 24: Antrag des Christoph Hirnstein um Erlaubnis zum Neubau eines Hauses. Gegen den Antrag des Christoph Hirnstein um Erlaubnis zum Neubau eines Hauses auf der Parzelle Flur 1 Nr. 430/3 finden wir nichts zu erinnern (haben wir nichts dagegen), zumal der Bauplatz an der Chaussee belegen (z.Zt. sagt man: gelegen) ist und gegen die Führung des Bauherrn nichts zu erinnern und das von ihm nachgewiesene … (nicht korrekt lesbar; Geld?) als zur Ausführung des Baus für hinreichend dazu imstande ist. Wir bitten daher, ihm nun die Bauerlaubnis zu erteilen. - 1849: Alte Haus-Nr. 146 a; Tagelöhner, LA 49; verheiratet mit Friederike geb. Lenze LA 25; 6 Kinder: Maria LA 20, Fritz LA 15, Franziska LA 11, Kaspar LA 9, Heinrich LA 6, Anton LA 3. Haus 146 b: Witwe Margaretha Hömberg, Spinnerin, LA 54, mit 4 Töchtern.(wegen fehlender Daten wahrscheinlich zugezogen).
TOP 25: (Antrag) Benutzung einer Hohlgrube im hiesigen Communalwald Distrikt Küppel von Seiten der Gewerkschaft zu Olsberg. Wurde ein Schreiben des Försters Schrader vom 28. d.M. vorgelegt, worin um die Erlaubnis zu der nebengedachten (Antrag steht linksseitig) Benutzung angetragen (beantragt) und fand man gegen diesen Antrag nichts zu erinnern, weshalb die Genehmigung dazu erteilt wurde. - Inhaltliches ist nicht aktenkundig.
TOP 26: Revers-Bescheide in Prozess-Sache Caspar Sonntag und Consorten, Georg Flinkerbusch, Hehse und Consorten betreffend Einzugsgeld. - Inhaltliches ist nicht korrekt lesbar, dann: ein weiteres Rechtsmittel findet nicht statt, das wird durch Vorlesung bekannt gemacht. - Vorlesung: in dieser Sitzung.
TOP 27: Beschwerde gegen die Wege-Bauverwaltung wegen untersagterHauung von Faschinen aus dem Freienohler Communalwald am Knäppchen, warum die sich untersteht, zur Sicherstellung der hiesigen Ruhrbrücke Faschinen aus dem Communalwald Distrikt Knäppchen zu hauen, da , da man eine solche Hauung doch nun im Mühlenberg laut Beschluss vom 15. d.M. genehmigt habe. Es wurde gebeten, diese untersagteHauung sofort zu untersagen und zu untersuchen, wer zu einer solchen untersagten Hauung Anlass gegeben hat, damit dieser zu gesetzlicher Strafe gezogen werden kann.
Am 13. Juni 1844
TOP 28: Verkauf von 1 Stück Eiche im Distrikt Kreggenberg. Wurde beschlossen, den Verkauf vom 3. d.M. mit Ausnahme der Nr. 6 , also zum Betrag von 158 RT 18 Gr. Zu genehmigen. Der Eichbaum ad Nr. 6 soll jedoch nicht verkauft werden, weil derselbe sich nicht im Distrikt befinde, welcher dem von der Becke zur Bewässerung überlassen werden soll, zudem der Baum im besten Zuwachs begriffen sei. - Bewundernswerte Sorgfalt.
TOP 29: Neubau des Franz Hehse. Wurde beschlossen, dass der Neubau des Franz Hehse vom 10. d.M. nicht genehmigt werden könne, indem der Grund, auf dem er zu bauen beabsichtigen gedenke, nicht ihm, sondern der Gemeinde gehöre. Das Grundstück, welches der Hehse von dem Stirnberg adquiriert, sei aber auf der Grenze belegen, unterhalb, wo selbst nur gebaut werden könne, gehört das Grundstück der Gemeinde, und wolle diese deshalb nicht veräußern. Es dürfte dem Hehse zu bedeuten sein, dass ihm von der Gemeinde kein anderer Hausplatz angewiesen werden kann, als der an der Alten (!) Landstraße nach Arnsberg, welcher ihm vor etwa 1 Jahr dazu angewiesen worden sei. - Korrekt abgeschrieben, aber wohl nicht korrekt zu verstehen. - 1844, 1849: Franz Hehse Alte Haus.Nr. 151 a. Johann Stirnberg, Chaussee-Arbeiter, Alte Haus-Nr. 140 (dieser Stirnberg gemeint?).
TOP 30: Neubau des Ferdinand Wrede gnt. Kückenhoff von hier: wurde beschlossen, dass sein protokollierter Antrag vom 8.d.M. Zu genehmigen sei. - 1844, 1849: Alte Haus-Nr. 22, Bergstr. 20.
TOP 31: Wertberechnung von der dem von der Becke im Distrikt Kreggenberg abzutretende Waldparzelle. - Die Berechnung ist hier nicht aktenkundig.
TOP 32: Der mit dem Kotthoff (Schieferdeckermeister aus Arnsberg) wegen Reparatur der Dächer abzuschließende Vertract (Bedingungen). Heftige Winde hatten Dächer beschädigt. Die Reparaturen soll Kotthoff leisten. Wenn er auf die Bedingungen nicht eingehen wolle (nicht korrekt lesbar), so müsste man darauf Bedacht nehmen, mit einem anderen (Dachdecker?) zu contractieren (verhandeln).
TOP 33: Die Anmeldung des Heinrich Albers wegen ...- Rechtsfragen, die sind nicht korrekt lesbar. 1844: Schneidermeister, Alte Haus-Nr. 48 a, Parzelle Nr. 837, Krumme Straße.
TOP 34: Eingabe des Ferdinand Kehsler... - Rechtsfragen, die nicht korrekt lesbar sind.
TOP 35: Rechtsstreit zwischen Becker gnt. Kaiser gegen Freiheit Freienohl betreffend Grenzstreitigkeit der Kaiserwiese. - Inhaltliches ist nicht aktenkundig.
TOP 36: Die Gemeinde-Versammlung beantragt die Anfertigung eines Feuerteichs, den sogenannten Kletterpott. Baumeister Franz Göckeler hat einen Kostenanschlag erstellt. Der Auftrag soll baldmöglichst wenigst bietend verdungen werden (wer am preiswertesten, am billigsten arbeitet; ausgeschrieben).
Zum Feuerteich Kletterbott: Extrakapitel: „Freienohler Feuerspritze und Brandeimer...“ - Und: freienohler.de : Geschichte : 19. Jahrhundert : Die 3 Feuerteiche. - Lage: an der Ecke Krumme- Straße / Bergstraße / St. Nikolaus-Straße.
Am 27. Juni 1844
TOP 37: Erhebung des Brückengeldes von der Langesbrücke (korrekt abgeschrieben). Der Versammlung wurde die mit Landrätl. Verfügung vom 2. April hierher gelangte Reg. Erklärung vom 19. März nebst dem unter demselben Datum ausgearbeiteten Tarifezur Erklärung vorgelegt. Die Versammlung bemerkte hierauf, dass die von einem Hohen Provinz Ministerium unterstellte Meinung, dass die Erhebung eines Brückengeldes von Fußgängern der Gemeinde bisher wenig Nutzen gebracht, irrig sei, indem gerade von Fußgängern am meisten Brückengeld bezahlt würde. Fuhrwerke oder Zug- oder sonstiges Vieh passieren höchst selten diese Brücke. Man müsse daher bitten zu veranlassen, dass nach wie vorvon Fußgängern Brückengeld erhoben werden dürfte und wolle es vorziehen, die Sache bei ihrem bisherigen Stande zu belassen, wenn nicht (?) zu dem neuen Tarif der bisherige Satz von Fußgängern aufgenommen werden könnte. Man glaube jedoch, dass die Hohen Behörden die großen Kosten, welche die Unterhaltung der Brücke der Gemeinde veranlassen gern berücksichtigen werden und schon aus diesem Grunde ihren Antrag gern ohne Zweifel genehmigen werden. Es sei nämlich die Brücke vor etwa 25 Jahren, ganz dann wieder im Jahre 1830 und zuletzt im Jahr 1841 ganz neu gebaut worden. Die enormen Kosten, welche dieser Bau der Gemeinde veranlasst, werde sich aus den hiesigen Rechnungen wohl entnehmen lassen.
Für weiteres war für heute nicht zu verhandeln. - Die regelmäßige Schlussformulierung. - Ende AA 394.
AA 395: vom 9. Juli 1844 bis zum 9. Dezember 1847
Am 9. Juli 1844
TOP 1: Schulbau in Freienohl. Die Mitglieder der Gemeinde-Versammlung erklärten, in Erfahrung gebracht zu haben, dass zum Verding (zur Ausschreibung) des neuen Schulbaus bereits von Plänen ein Terrain anberaumt worden sei. In dieser Folge finden sie sich veranlasst, folgende Einwendungen dagegen anzuheben. In der Verhandlung vom 6. April d.J. habe der Gemeinde-Vorstand zwar erklärt, dass das neue Schulhaus auf dem Platz gebaut werden solle, worauf sich zur Zeit das alte Rathaus befinde. Diese Erklärung sei auf die Versicherung des bei Aufnahme der Aufnahme der Verhandlung anwesenden Herrn Landrats, Freiherrn von Lilien, dass ein einstweiliges Unterbleiben des Neubaus durchaus unzulässig sei, abgegeben worden. Wenn hingegen aber in Erwägung gezogen werden wolle, dass, nach den zum Neubau vorliegenden Plänen die darin angegebenen Räume zu den Schulstuben wenig oder gar nicht größer ausfallen werden als diese Räume in dem alten Rathaus, worin zur Zeit Schule gehalten wird, zu beschaffen sind, und ferner, dass dieses alte Rathaus sich noch gar nicht in einem baufälligen Zustand befindet, so könne man sich vor der dringenden Notwendigkeit eines Neubaus durchaus nicht überzeugen und müsse dafür darum bitten. Dass vor allen Dingen durch einen Bau-Beamten eine Untersuchung darüber angestellt werde, ob dieses fragliche Gebäude nicht ganz zweckmäßig zu einem Schulhaus einzurichten sei und bis dahin alle weiteren Vorkehrungen zum Neubau eingestellt werden, was um so weniger Anstand finden dürfte, als zur Zeit die beiden Zimmer, welche in dem alten Rathaus zur Schule benötigt werden, noch den erforderlichen Raum bieten. Sollte nun aber nach bautechnischem Gutachten das Rathaus nicht zu einem Schul-Local zweckmäßig einzurichten sein, so müsste man doch gegen den Bauplan Einwendungen vorbringen. Nach diesem Plan soll nämlich ein einstöckiges Gebäude errichtet werden, man glaube (halte) dagegen, ein zweistöckiges Gebäude in jeder Beziehung für zweckmäßiger und zwar (1.) weil bei einem zweistöckigen Gebäude weniger Grundmauern und keine so ausgedehnte Bedachung als bei einem einstöckigen Gebäude erforderlich wäre, die Kosten des Baus also sowohl als die der Unterhaltung sich bedeutend geringer stellen,müssen als bei einem einstöckigen Gebäude, in dem bekanntlich der Bau und Unterhaltung eines Daches sehr bedeutende Kosten erfordern. (2.) Würde ein einstöckiges Gebäude hier mitten im Ort in der Nähe der Kirche zu errichten eher eine Entstellung als eine Zierde des Orts hervorrufen, insbesondere in einem Ort wie den hiesigen, wo sich gar keine einstöckigen Gebäude befinden. - Zwischen-Einfall: 1844! - (3.) Würde bei der Errichtung eines zweistöckigen Gebäudes weniger Raum erforderlich und dadurch also auch dem Übelstand abgeholfen sein, dass zum Neubau eine Ecke vom Kirchhof abgegeben werden müsste, wozu sich der Kirchenvorstand nicht verstehen will. Eine Beschränkung des westlich dem gegenwärtigen Schulhaus vorbeifahrenden Fuhrweges sei nämlich nicht ausführbar, wenn diesem Wege die erforderliche Breite soll belassen werden. Endlich (4. fehlt) müsste dann auch darauf angetragen werden, dass unter allen Umständen, sei es neu, dass das vorhandene Gebäude zur Schule eingerichtet, oder zum Neubau geschritten werde, eine Wohnung für die Lehrerin erst eingerichtet werde. Es sei ein Erfahrungssatz, dass bei solchen Einrichtungen, wo das Lehrerpersonal zugleich im Schulhaus wohne, dieses sich oft verantwortlich finde, auf Augenblicke beim Schulunterricht durch häusliche Geschäfte stören zu lassen und könne das Lehrerpersonal alsdann auch nicht hinlänglich kontrolliert werden, um diesem Übelstand abzuwehren. (5. fehlt) Das Gebäude würde auch, wenn keine Lehrerin-Wohnung mit daran gebaut würde, bei weitem weniger kostbar werden, und sei es unstreitig der Gemeinde vorteilhafter, der Lehrerin eine Miet-Entschädigung zu gewähren, womit sie dann selbst eine Wohnung sich beschaffen könne. - Im Kapitel „Netzwerk Schule“ wird über Schulgebäude-Daten vor dem 9. Juli 1844 informiert, die in diesen Protokoll-Büchern der Gemeinde-Versammlung nicht aktenkundig sind.
TOP 2: Rechnung des Polizeidieners Kaulmann über geleistete Ordonanz-Dienste. Der Amtmann legte eine Rechnung vor, die von dem Polizeidiener Kaulmann in den Jahren 1841, 1842, 1843 und 1844 geleisteten Ordonanz-Dienst im Betrag von 3 RT und 6 Gr vor. Es wurde beschlossen, die Rechnung zu 2 ½ Sgr pro Stunde zu ermäßigen und also auf die Gemeindekasse anzuweisen. Für die Folge aber (wurde) dem Polizeidiener aufgegeben, die Ordonanz-Dienste in der früheren Art nach der Reihenfolge ausführen zu lassen. - 1846: Caspar Kaulmann, Polizeidiener, LA 52, Alte Haus-Nr. 41, Parzelle 866, Mittelstraße / St. Nikolaus Straße.
TOP 3: Entschädigung des Caspar Mester auf Wiesenpacht. Der Amtmann legte einen Antrag von Caspar Mester vor, wonach dieser eine Entschädigung dafür in Anspruch nimmt, dass einem Teil der ihm verpachteten Wiese im Wege des Vergleichs dem Fritz Miese überwiesen worden sei. Es wurde darauf beschlossen, mit dem Mester wegen dieser Pacht-Entschädigung nun eine Vereinigung zu treffen, und falls der Mester eine unbillige Forderung treffen sollte , mit dem Miese dafür zu unterhandeln, dass dieser dem Mester für seine Pachtjahre die fragliche Ecke der Wiese belasse. - Mehr ist dazu nicht aktenkundig. - Caspar Mester gnt. Bock, Ackersnmann, LA 34, 1846; Alte Haus-Nr.53, Parzelle 802, Alte Wiese. - 1846: Fritz Miese, Ackersmann, LA 40; Alte Haus-Nr. 42 a, Parzelle 860, Ecke Mittel Straße, St. Nikolaus Straße / Krumme Straße, Echteste Straße.
TOP 4: Verkauf zweier Parzellen der Gemeinde Freienohl. Der Amtmann legte der Versammlung das Resultat des am 15.v.M. abgehaltenen Verkaufs der beiden nach dem Beschluss vom 5. April zu veräußernden beiden Gemeinde-Parzellen vor, nach welchem für die Parzelle am Haus des Ferdinand Kehsler 10 RT und für die an Ecke des Garte(e)nhaus des Franz Schwarze 28 RT geboten worden (waren). Es wurde beschlossen, diese Verhandlungen in allen ihren Teilen zu genehmigen und die Höhere Bestätigung derselben zu beantragen. - Etwas unvollständig formuliert. - 1846: Ferdinand Kehsler, Schuster, LA 33, Alte Haus.Nr. 70. - Franz Schwarze, Tagelöhner, LA 36, Alte Haus-Nr. 103 a; Ehefrau Dina geb. Barnowsky, LA 34.
TOP 5: Antrag des Adam Koester hier um Belassung eines Hausplatzes gegen Zahlung der Taxe im Alten Weg. Wurde beschlossen, dem Köster einen Hausplatz zu der üblichen Taxe von (nicht korrekt lesbar) unter der Hand zu überlassen und die Höhere Genehmigung dazu nachzusuchen. - 1846: Adam Koester, Holzhauer, LA 35, Alte Haus-Nr. 151 b./ Alter Weg 23.
TOP 6: Besoldungszusatz für den Oberförster Barkow. Wurde beschlossen, dass dem Antrag des Oberförsters Barkow um eine verhältnismäßige Erhöhung seines Gehalts wegen der für Abfindung (?) der Hude in der Olper, Dinscheder und Wennemer Mark zu seiner Beaufsichtigung erhaltenen ausgedehnten Waldfläche zu genehmigen sei.
TOP 7: Transport der Feuerlöschgeräte. Wurde beschlossen, dass der Transport der Loschgeräte hiesigen Orts bei einem auswärtigen Brand wenigstfordernd zu verdingen sei.
Am 27. Juli 1844
TOP 8: Rentbarmachung des Bestandes der hiesigen Gemeindekasse. Auf die Eingabe des Rentmeisters Kehsler vom 20. v.M., worauf sich bei der hiesigen Gemeindekasse ein barer Bestand von 947 RT 27 Gr 6 Pf bilde und die Bemerkung des Amtmanns, dass nach einer Landrätl. Verfügung es angemessen befunden werde, den Kassenbestand statt bei der Bank zu Münster an die Sparkasse zu Arnsberg zu verleihen und diese Sparkasse sich zur Annahme des Kassen-Bestandes bis zur Summe von 900 RT mit dem Bemerken für bereitwillig erklärt habe, dass nach Jahresfrist das Kapital vierteljährig gekündigt und dann auf Verlangen teilweise oder im Ganzen zurückgezahlt werden kann, wurde von der Versammlung der Beschluss vom 13. April d.J. dahin modifiziert, dass man den Communal-Rendanten Kehsler anweisen möge, sofort mit dem vorhandenen Kassenbestand 900 RT und zwar so rasch einzusenden, dass die Gelder noch in diesem Monat dahin gelangen und also sicher mit dem 1. d.M. wertbar werden.
TOP 9: Niederschlagung rückständiger Einzugsgelder. Der Amtmann legte ein Verzeichnis von sämtlichen rückständigen Einzugsgeldern vor zum Betrag von 138 RT 9 Gr 10 Pf. Es wurde beschlossen, das Verzeichnis mit Niederschlagungs-Order an die hiesige Gemeindekasse gehen zu lassen, indem nach den durch 2 Instanzen über diesen Gegenstand geführten Prozessen die Gemeinde diese Rückstände nicht mehr einziehen kann. - Nicht aktenkundig sind hier Namen und Einzelbeträge.
TOP 10: Niederschlagung von Bonitierungsgeldern aus dem Jahr 1839. Wurde der Versammlung das Rückstandsverzeichnis bei der hiesigen Communalkasse pro 1843 et retro (und zurück) vorgelegt mit den darüber vom Rendanten angegebenen Bemerkungen. Die Versammlung bemerkt darauf, dass aus dieser Nachricht folgere, außerdem bewirkt zur Niederschlagung anerkannter Einzugsgelder noch folgende Beträge niederzuschlagen seien: Bonitierungsgeld aus dem Jahr 1839, weil diese vom Fiskus der Olper Mark gezahlten Bonitierungsgelder nicht der Gemeinde, sondern den Hufeberechtigten von der K. (?) Gemeinde-Kommision zuerkannt worden seien.
TOP 11: Einklage von Kommunal-Rückständen , die nicht im administrativen Weg einzutreiben sind. Wurde beschlossen, dass gegen alle Debenten, welche der Kommunal-Kasse Erbrecht, Zeitpacht, Beträge aus Holz-Verhäufen oder sonstige Interaden (?) verschulden,, die auf administrativem Wege nicht beizutreiben seien und auf einmalige Anmahnung bis jetzt noch keine Zahlung geleistet haben, gleich gerichtlich eingeklagt werden sollen.
TOP 12: Ausstand-Bewilligung für die Debenten von Holzgeldern. Der Versammlung wurde das Verzeichnis derjenigen Leute vorgelegt, welche für gekauftes Holz unter dem Anerbieten einen Ausstand bis zum 1. Januar k.J. (kommenden Jahres) sich erbeten haben, bis dahin den schuldigen Betrag um 5 % zu verzinsen. Es wurde beschlossen, allen diesen den erbetenen Ausstand zu bewilligen: Friedrich Schwefer zum Betrag (diese beiden Wörter fallen im Original fortlaufend aus) 78 RT 14 Gr (fortlaufen steht im Original zwischen den Beträgen ein Bindestrich); Heinrich Stirnberg 70 – 5; Philipp Trompettter 68 – 10; Johann Trompetter 30 – 10; Philipp Weber 103 – 19; Schultheiß Feldmann 25; Johann Lenze Schneider 107 – 22; Caspar Mester gnt. Bock 8; Caspar Pöttgen bei Göbel 27 – 6; Franz Gordes (Gördes?) 27 – 20; Anton Hömberg 3; Caspar Lenze an der Brecke (?) 3; Johann Altenwerth 2 – 17; Caspar Humpert 427 – 17; Franz Wilhelm Hahse 11 – 15; Adam Kehsler 100 – 23; Heinrich Sahse 404 – 29; Georg Schwefer 17 – 16; Joseph Schnapp 11; Heinrich Zacharias 8 – 2; Anton Trompetter gnt. Peters 6 – 12; Fritz Ernst Kerstholt 14; Anton Stirnberg 32 – 7; Caspar Stirnberg 14 – 20; Caspar Lenze gnt. Penschröer 128 – 5; Theodor Wrede von Dinschede 127 – 10; Georg Siepen gnt. Necker 10 – 22; Arnold Raulff von Oeventrop 19 – 22.
TOP 13: Abtretung eines Hausplatzes an Franz Hehse. Auf den Antrag des Franz Hehse um Belassung eines Hausplatzes an der Alten Landstraße (!) Flur 1 Nr. 579/5 wurde beschlossen, diesen Antrag zu deferieren (amtlich genehmigen), dass der Hehse die bisher übliche Taxe für Hausplätze ad 4 (rf?) pro Quadrat-Fuß vorab entrichte. Die Parzelle, wovon dem Hehse einen Teil zur Hausstelle anzuweisen, sei im Kataster als Hude bezeichnet und rentiere der Gemeinde bisher nichts. Da bei einer öffentlichen Versteigerung dieser Parzelle nichts herauskommen würde, so müsse man darauf antragen, von der vorgesetzten Behörde die Genehmigung zu erwirken, dass sowohl in diesem vorliegenden Falle als bei jeden später sich ereignenden Fällen, wo Anträge von Hausstellen gemacht werden, die Gemeinde diese gegen die bisher übliche Taxe aus der Hand verkauft verkaufen dürfe und nicht öffentlich, und nicht öffentlich ausgesetzt zu werden brauchen. - Flur 1 Parzelle 579 im Jahr 1903 die beiden Grundstücke Kaspar Göckeler und Anton Köster, Wagner, also zwischen Raphael Jacob, Handelsmann / Zander und Ferdinand Pöttgen. Mit „Alte Dorfstraße“ wird „Alter Weg“ gemeint sein.
TOP 14: Beschwerde des Siepen gnt. Necker hier in Betrifft (?) von dem Spieler seiner von der Gemeinde gepachteten Wiese angeblich entnommenen Bewässerung. (Im Original linksseitig; folgendes rechtsseitig.) Die nebenstehende Beschwerde des Siepen gnt. Necker wurde von der Versammlung für unbegründet befunden.
Am 19. August 1844
TOP 15: Holzdiebstahl des FK zu Oeventrop. Die Versammlung wurde mit den gepflogenen Verhandlungen, worauf der FK zu Oeventrop sich aus dem hiesigen Gemeindewald Besen-Reiser zugeeignet hat, bekannt gemacht und beschlossen, dass man in Dürftigkeit des K ihn für diesmal das entwendete Holz belassen wolle, da zu erwarten sei, dass er sich in der Folge ähnlicher Vergehungen nicht wieder zu Schulden kommen lasse. - Aktenkundig im Stadtarchiv Meschede, Archiv Freienohl AA 395 ist der Name. Der ist hier ausgelassen, um mehr die soziale Praxis der Gemeinde-Versammlung zu betonen. Vorstellen möge man sich, wie Reiser-Besen angefertigt werden.
TOP 16: Entschädigung des Caspar Mester für Wiesenpacht und Übertragung dieser Pacht an den Friedrich Miese. Die Versammlung genehmigte die vom Amtmann unterm 6. und 9. d.M mit dem Caspar Mester und Friedrich Miese hier gepflogenen Verhandlungen, worauf der Mester für den Abstand der Wiesenpacht eine jährliche Entschädigung von im ganzen 2 Talern erhalten und dem Miese die Wiesenpacht bis Martini 1847 für jährlich 6 RT übertragen werden soll und bat, die Höhere Genehmigung hierzu einzuholen. - „Martin“ = 11. November, St. Martins-Tag, ein damals dafür üblicher Termin.
TOP 17: Einzäunung und Bedeckung des Feuerteiches am Kletterpott. Der Versammlung wurde die vom Zimmer-Meister Heinrich Sahse hier unterm 6. d.M. angefertigte Kostenberechnung über Einzäunung und Bedeckung des neu angefertigten Feuerteichs am Kletterpott zu Summe von 57 RT 11 Gr 1 Pf vorgelegt und beschlossen, dass diese Arbeit nach jener Berechnung wenigstfordernd zu verdingen und auszuführen sei. Eine Veranschlagung durch den Baumeister Lübke hielt man nicht für nötig, vielmehr zur Verwendung der dadurch entstehenden Kosten für überflüssig. - Diese Einzäunung und Bedeckung mag wohl zum Schutz für spielende Kinder dienen.
TOP 18:Holzverkauf am Mühlenberg. Der Amtmann legte der Gemeinde-Versammlung ein vom Oberförster Barkow hierher gesandtes Abschätzungs-Protokoll über die über die dem Gemeinde-Wald-Distrikt Mühlenberg noch zu versteigernden Eichen vor. Von den anwesenden Gemeinde-Verordneten waren 4 der Meinung, dass das Bedürfnis an Bauholz für den Augenblick als gestillt anzunehmen sei, woher es zweckmäßig erscheinen möchte, den projektierten Holzverkauf bis aufs nächste Jahr auszusetzen. Der Amtmann und Vorsteher von Devivere sowie der Gemeinde-Verordnete Caspar Humpert pflichteten dieser Meinung nicht bei und behaupteten, dass der Holzverkauf jedenfalls vorzunehmen, den Käufern aber ein Kredit von einem halben Jahr zu gewähren sei, dürfte, wo dann sich schon hohe Preise herausstellen würden, bemerkten aber, dass man nach abgehaltener Livitation (Nachlassung) sich noch die Genehmigung vorbehalten könne, also einem Verkaufsversuch keinesfalls etwas entgegen stehen dürfte. Die übrigen 4 Mitglieder glaubten es nicht zu ihrer Befugnis, sich eine Genehmigung zu dem Holzverkauf auch dann noch vorbehalten zu können, wenn das Taxat (der Preis) bei der Livitation erreicht würde; daher wollten sie der Meinung des Amtmanns von Devivere und des Gemeinde-Verordneten Humpert nicht beipflichten. - Sorgfältiger Umgang mit Holz.
TOP 19: Rechnung des Heinrich Sahse über verfertigte Arbeiten auf dem Kirchturm. Der Amtmann legte eine Rechnung des Heinrich Sahse vom 7. d.M. über seine verfertigten (fertig gestellten) Arbeiten am hiesigen Kirchturm vor im Betrag von 17 RT 15 Gr. Die Versammlung bemerkte (stellte fest), dass dieGemeinde-Kasse zu dieser Zahlung verpflichtet sei, auch dass gegen den Betrag der Rechnung sich nichts zu erinnern finde (einzuwenden), daher die Anweisung auf die hiesige Gemeinde-Kasse erfolgen können. - Für den Kirchturm hat die politische Gemeinde zu sorgen, wegen des Läutens, Uhrzeit, Feuer usw.
TOP 20: Gesuch des Polizeidieners Kaulmann um Unterstützung aus der Gemeindekasse. Das Gesuch des Polizeidieners Kaulmann vom 12. d. M. um eine Unterstützung aus der hiesigen Gemeindekasse wurde von der Versammlung zurückgewiesen, weil derselbe bereits für dieses Jahr zur Anschaffung von Montierungsstücken (Kennzeichen, Abzeichen zum Montieren, Annähen) einen Betrag 12 RT (?) aus der Gemeindekasse bewilligt und ausbezahlt erhalten hat.
TOP 21: Weißen der Kirche. Der Amtmann legte ein Schreiben des Pfarrers Sporkmann vor vom 30. v.M. , worin derselbe beantragt, dass zum Gerüst berhufs Weißens der Kirche erforderliche Holz aus dem Gemeindewald beizuschaffen und zu dem Kirchen-Weißen selbst aber 30 RT entweder durch Repartition auf die Gemeindeglieder oder auf andere geeignete Weise zu beschaffen und dem Kirchenvorstand zuzuweisen. Die Versammlung erklärte hierauf, die Anfertigung eines Gerüstes zum Weißen der Kirche sei nicht erforderlich, da notorisch (bekanntlich) vermittelst Leitern das Weißen recht gut bewerkstelligt werden könne, wovon der Amtmann selbst Augenzeuge bei dem Weißen der katholischen Kirche zu Welver, Kreis Soest, welche noch größer als die hiesige Kirche sei. Die der Gemeinde zugehörigen hierzu sehr genügenden Leitern wolle man des Endes zu diesem Zwecke unentgeltlich hergeben. Was dahin gegen die zum Kirchen-Weißen geforderten 30 RT betrifft, so sollen diese nicht durch Repartition aufgebracht werden, wie denn die Gemeindeglieder behufs Zahlung der Kosten wegen Beschaffung neuer Glocken doch noch bedeutende Beiträge zu leisten hätten, sondern es solle diese Summe aus der Gemeindekasse entnommen werden. Da von den im Etat Punkt V ausgeworfenen Bau- und Reparatur-Kosten so viel in diesem Jahr disparabel bleiben, um daraus diese Summe bestreiten zu können. - Im Jahr 1844 gab es noch nicht die beiden Seiten-Schiffe, nicht den ihnen entsprechenden Mittelteil und nicht den jetzigen Altar- und Tabernakel-Bereich. Die Kirche war nur einschiffig, endete mit einem Altar-Rund etwa auf der Höhe der ersten Säulen links und rechts. Die heutige Erweiterung wurde erst 1886 vorgenommen. - Im Jahr 1839 zählte Freienohl 914 Einwohner; 1846 = 1069.
TOP 22: Verkauf eines Gemeinde-Grundstücks an den Georg Schröder. Wurde beschlossen, dem Georg Schröder das in der Verhandlung am 30. v. M. gedachte Gemeinde-Grundstück gegen die Taxe (für den Festpreis) käuflich zu überlassen. - Parzelle und Preis sind nicht aktenkundig. 1846: Georg Schröder, Schreiner, LA 34; Alte Haus-Nr. 137.
TOP 23: Verkauf eines Gemeinde-Grundstücke an Caspar Lenze hier. Wurde beschlossen, dem Caspar Lenze, das in der Verhandlung vom 18. v.M. gedachte Gemeinde-Grundstück gegen die Taxe käuflich zu überlassen. - 1846: Caspar Lenze gnt. Penschröer, Ackersmann, Gastwirt, LA 54; Alte Haus-Nr. 35, Parzelle 711,Mittelstraße / St. Nikolaus Stra0e. Hierbei wird es sich um ein anderes Grundstück gehandelt haben.
TOP 24: Gesuch des Landwirt Ranzenberg aus Calle um Niederlassung in Freienohl. Der Amtmann legte der Versammlung das Gesuch des Landwirt Ranzenberg aus Calle um Niederlassung in der hiesigen Gemeinde vor und erklärte dieselbe: Man sei im Allgemeinen nur ganz gegen die Aufnahme eines Israeliten, da notorisch (bekanntlich) solche keiner Gemeinde Heil bringen. Gegen das Führungs-Attest des Ranzenberg habe man zwar nichts zu erinnern, dahingegen habe er sein Vermögen noch gar nicht nachgewiesen. Wenn daher nur irgendein Grund vorliege, den Ranzenberg mit seinem Antrag zurückzuweisen, so müsste man auf dieser Zurückweisung bestehen und kann sich nur zu seiner Niederlassung hierselbst bereit erklären, wenn man hierzu durch die Gesetze ganz und gar gezwungen werde. - Und die preußischen Gesetze „zwingen“ bekanntlich dazu.
TOP 25: Verkauf eines Gemeinde-Grundstücks an Herbst. Wurde beschlossen, dem Antrag des Herbst vom 20. Mai dahin zu genehmigen, dass ihm der Hausplatz käuflich überlassen werden soll, der im April 1843 vom Geometer Solmitz vorgenommen war. - Die Maße sind nicht korrekt lesbar; also hier ausgelassen.
TOP 26: Beschlossen wurde, die Rechnung des Johann Vohs über die Besserung des Prozessions-Weges auf die (polit.) Gemeinde-Kasse zur Zahlung anzuweisen.
TOP 27: Heutzutage nicht geläufige Straßennamen: „Das Gesuch des Franz Georg Pöttgen und Consorten (zeitüblich positiv gewichtet! Nachbarn) vom 26. Juni um Besserung des Weges von Joseph Trompetter bis zur Wohnung der Witwe Georg Flinkerbusch, sogen. Ost-Straße, wurde der Versammlung vorgelegt und beschlossen, dass dieser Weg, sowohl als auch die West-Straße und die mittlere Straße (klein geschrieben) bewirkt werden sollte (ausgebessert).“ - Dank der Himmelsrichtungen ganz klar: Ost-Straße = Bergstraße, mittlere Straße = Mittelstraße : St. Nikolaus-Straße, West-Straße = Krumme Straße; die jetzige Brunnen-Straße gab es noch nicht „richtig“. - Zuordnungen: Franz Georg Pöttgen: Alte Haus-Nr. 19 a, Parzelle 909 : neue Haus-Nr. 15 : Bergstraße. - Joseph Trumpetter: Alte Haus-Nr. 11 a, Parzelle 709; Bergstraße / Kerstholtsgasse. - Witwe Georg Flinkerbusch: Alte Haus-Nr. 34, Parzelle 877, Kerstholtsgasse.
Am 23. August 1844
TOP 28: Prozess-Sache der Gemeinde Freienohl gegen Becker gnt. Kaiser hierselbst. Die Gemeinde-Versammlung wurde mit dem in rubrizierter Sache vom 30. Juli aufgenommenen gerichtlichen Protokoll bekannt gemacht. Sie akzeptierte den darauf ihr zugeschobenen Eid und waren insbesondere die Mitglieder der Versammlung Heinrich Sahse und Adam Kehsler bereit, diesen Eide zu leisten. - In diesen Gemeinde-Protokollen sind Einzelheiten dieses Prozesses hier nicht aktenkundig, freilich in Spezial-Akten des Freienohler Archivs.
TOP 29: Antrag des hiesigen Pfarrers Sporkmann um Reparatur der Pfarreigebäude. Von diesen beantragten Reparaturen sollen (1.) sofort und zwar im Tagelohn ausgeführt werden: (a) Ausbesserung der Holz-Kellertreppe an der nördlichen Seite des Hauses gelegen; (b) das Reparieren der Keller-Decke; (c) das Anbringen von 3 Kellerfenster-Gattern; (d) das Anbringen eines Abzugskanals unter dem Keller. (2.) Im Jahr 1845 nach vorheriger Veranschlagung durch den Communal-Baubeamten: (a) die neue Verschwellung der Pastoratsscheune mit der Herstellung der eingefallenen Wände derselben; (b) die Reparatur der Fenster an der Herren- sowie an der Gesinde-Stube, insofern diese den Betrag von 5 RT übersteigt, indem im andern Falle die Reparatur zur Verpflichtung des Pfarrers gehört; (c) die Wiederinstandsetzung der nördlichen Haus-Eingangstreppe; (d) das Ver ...äthen der Gefachwände an der nördlichen und östlichen Seite und die Grundmauern des Pfarrhauses. - Dagegen könne man sich auf das Anbringen von Dachrinnen um das ganze Haus als eine nicht notwendige Anlage nicht einlassen; ebenso wenig könne man sich auf die vom Herrn Pfarrer Sporkmann beantragte Versetzung der Scheune einlassen, weil dieses einen zu bedeutenden Kostenaufwand veranlasse.
TOP 30: Antrag des Franz Tönne, Heinrich Lenze gnt. Lichte und Ferdinand Becker wegen Anlage eines Brachofens im Distrikt Mühlenberg. Der Antrag ist zu genehmigen; zugleich wird auch den anwesenden Gemeinde-Verordneten Adam Kehsler, Heinrich Sahse und mehrere andere einen zweiten Brachofen und dem Gemeinde-Verordneten Georg Geihsler und Consorten einen dritten Brachofen, und zwar die ersten beiden im Mühlenberg und den letzteren in dem sogen. Markert, ebenfalls einem Waldboden, anzulegen genehmigt. - Brachofen: kein Abschreibfehler und wohl auch kein Schreibfehler im Original. Spontan wusste (2010) der ältere Herr Bernhard Heckmann, ausgezeichnet mit dem Bundesverdienst-Orden der Bundesrepublik Deutschland und Fachmann in der Forstwirtschaft, ein Freienohler Eingesessener (=Ureinwohner): Das kann Freienohler oder Sauerländer Platt sein: braken = brechen = gebrochen = gebrochenes Holz, kein Reiser-Holz zum Ofen-Anmachen und kein gespaltenes, „richtiges“ Brennholz, sondern gerade so dazwischen! - Das wird stimmen! Aber: Krünitz-Online und Zedler-Online kennen Brachofen nicht.
TOP 31: Wegebau nach Hirschberg. Die Gemeinde-Versammlung nahm aus eigenem Antrieb die Führung derjenigen Communalstraßen-Richtung in Beratung, deren Bau von Hirschberg aus über Wildshausen und dann über Glösingen und Oeventrop und dann zum Einschnitt in die Arnsberg-Mescheder-Straße dem Vernehmen nach jetzt beschlossen sein soll. Die Gemeinde-Versammlung bemerkte, dass es von dem großen Vorteil für die Gemeinde Freienohl sei, welche von einer Verbindung mit Hirschberg herbeizuführen, überzeugt sei. Schon früher (wurde) darüber und namentlich über Deckung der Grundschaden aus Gemeindemitteln Beschluss gefasst, dabei aber stets vorausgesetzt sei, dass die … (1 Wort nicht korrekt lesbar) eines Weges von Hirschberg nach Freienohl und nicht nach Glösingen und Oeventrop festgesetzt werden würde. Ihrer Ansicht nach bringen die Gründe für diese sehr nahe und bestehen in Folgendem: (1.) Das Interesse für einen direkten Verbindungsweg von Hirschberg nach Arnsberg sei nur ein untergeordneter, der Hauptgrund der ganzen Straßenbelange sei doch offenbar der nach dem kürzesten Weg von Hirschberg nach der Arnsberg-Mescheder-Straße zu kommen. (2.) Dieser Zweck werde in keiner kürzeren und keiner angemesseneren und technisch besseren Richtung erreicht als von Hirschberg zwischen Wildshausen und der Giesmecke durch nach Freienohl. (3.) Hierdurch werde nicht nur der fiskalische Staats.) Wald in der längsten Richtung durchschnitten, also für die Holzabfuhr am zugänglichsten gemacht, sondern auch die bedeutende Glasfabrik in der Giesmecke in Verbindung gesetzt, was die Herren Forstbeamten bestätigen werden. (4.) Von Freienohl aus kann die nächste und beste Communication sowohl rechts nach Arnsberg, als links nach Meschede über die Arnsberg-Mescheder-Straße stattfinden. (5.) Die Richtung von Hirschberg nach Freienohl setze über die Wenner-Straße nach Eslohe und Fredeburg, Kreise Olpe und Siegen und Berleburg in direkter und nächster Verbindung. (6.) Auch die projektierte Verbindung von Freienohl nach Hellefeld würde als Fortsetzung der Hirschberger Straße (!) nach dem Bergischen, nach Köln usw. zu betrachten sein. (7.) Alle diese direkten Vorteile gehen durch die Richtung über Glösingen nach Arnsberg verloren. Man gelange zwar hierher direkt nach Arnsberg, müsse aber, wenn obige bei weitem größere Vorteile erreicht werden sollen, eine Viertel-Meile auf der fertigen Arnsberger Chaussee zurück nach Freienohl fahren. Der am rechten Ruhrufer von Wildshausen nach Arnsberg in demselben Tale abwärts und zwar parallel mit der Arnsberger Straße projektierte Communalweg, der freilich zum Teil schon fertig ist, mag immerhin den mit angeordneten Zweck einer Verbindung nach Arnsberg erfüllen, die Hauptrichtung von Hirschberg aus müsste aber aus oben angegebenen Gründen nach Freienohl führen, wie dieses von allen Local-Forstbeamten und mit den Verhältnissen bekannten Eingesessenen allgemein eingesehen und dringend gewünscht wird. Um von Seiten der Gemeinde eine Bereitwilligkeit hierfür zu zeigen, erkläre man sich zur Deckung der Grundschaden bereit, die durch den Bau der Straße innerhalb Freienohler Feldflur in Distrikt Waldungen entstehen wird, bereit, müsse aber dabei voraussetzen, dass dann von den einschlägigen Bau- und Forstbeamten diejenige beste Richtung durch die Königl. Förster ermittelt werde, welche die Hauptverbindung nach Freienohl sichert, an welche sich dann der Nebenweg von Wildshausen bis zur Communalstraße in Glösingen anschließt. Man wolle bitten, dass dieses Gesuch durch die Königl. Landrätl. Behörde befürwortet an Königl. Regierung zur geneigten Berücksichtigung auf das Schleunigste befördert werden möchte.
Am 28. Oktober 1844.
TOP 32: Kultur- und Hauungs-Plan für 1845. Vom Oberförster Barkow eingegeben wurde der Versammlung vorgelegt. Der Hauungsplan wurde ohne weitere Bemerkung, der Culturplan jedoch mit der Bemerkung genehmigt, dass der im Hohlknochen anzulegen beabsichtigte Fichtensaatkranz unterbleiben könnte, indem sich Fichten-Pflänzlinge zu der erforderlichen Quantität im Mühlenberg auf der Höhe vorfinden. - Im Sauerland gab es vor allem Eichen- und Buchen-Wälder, - langsam wachsende und für den Hausbau hochqualifiziertes Holz. Als die Hessen mit ihrer Herrschaft das Kurkölnische Sauerland ablösten, sorgten sie auch für ein wirtschaftlich effektiveres Leben; z.B. für zügig durchziehbare und befahrbare Straßen, auch für „die Franzosen“ militärisch erfolgreich zu benutzen; und für schnell wachsende Bäume und Wälder – als Bauholz (Kohle-Abbau-Stollen) und Brennholz, das waren die Fichten. Die Sauerländer nannten die Fichten sehr bald und auch etwas geringschätzig: die Hessen-Bäume.
TOP 33: Die Zahlung des Betrags für die neu angelegten Glocken. Das Schreiben des Glockengießers Du Bois zu Düren vom 19.d.M. wurde der Versammlung vorgelegt und darauf beschlossen, wiedie Ratenzahlung für die angelegten neuen Glocken pro Anno mit 300 RT, um die Zinsen zu ersparen, vor sich gehen müsste. Dieser Betrag sei jedoch noch zu repartieren und könne vor dem 1. Januar kommenden Jahres die Hebung nicht beendigt sein, mithin auch bis zum 25. November die Zahlung an Du Bois nicht erfolgen. Es könne dem Du Bois anheim gegeben werden, wenn er sie am 1. Januar nicht gebrauchen könne, bei der Sparkasse zu Arnsberg … (1 Wort nicht korrekt lesbar) anzulegen. - Repartieren: Wertpapiere zuleiten.
TOP 34: Gesuch des Kaulmann, Herbst und Reke um Erlass von … (mehrere Wörter nicht korrekt lesbar; es handelt sich um Einzugsgelder). Wurde der Versammlung vorgelegt und beschlossen, dass aus Billigkeit und Rücksichten der Antrag genehmigt werden solle.
Am 13. Dezember 1844
TOP 35: Ausübung der Gärnjagd. - Gemeint ist eine Netz-Jagd mit – sauerländisch – Gärnen; Garn, Fangleinen, Netzen, langbahnige Gitter. - Wie wir in Erfahrung gebracht haben, haben mehrere Einsassen am heutigen Tage mit den der Gemeinde zugehörigen Gärne eine Jagd veranstaltet und einen Rehbock nebst einen Hasen gefangen. Der Rehbock ist, da es ein Kalb von diesem Jahr ist, zirka 2 RT, und der Hase zirka 15 Sgr wert. Da die Jagd ohne vorher eingeholte Genehmigung des Gemeinde-Vorstandes vorgenommen ist, so bestimmen wir, dass für diesmal von einem weiteren Verfahren wegen Jagd-Contravention,- die Gemeinde als solche besitzt nämlich nur das Recht der Garn-Jagd -, gegen die heutigen Jagd-Ausüber Abstand genommen wird, solche jedoch gehalten sein sollen, von dem Erlös 20 Sgr an die hiesige Gemeindekasse binnen 8 Tagen abzuliefern. Ein höherer Betrag kann von dem Erlös in Rücksicht, dass man die Jagd in ihrem ganzen Umfang … (1 Wort nicht korrekt lesbar: exerziert?) wird, der Treiberlohn, - die Einsassen hierselbst haben die Treiber nämlich nicht unentgeltlich zu stellen -, sich höher belaufen wird als der ganze Ertrag der Jagd beträgt, zumal da dieselbe zuweilen ganz ohne Erfolg ausgeübt wird, nicht gefordert werden. Da die 4 hier vorhandenen Netze bisher so schlecht aufbewahrt sind, dass sie schon fehlerhaft sind, so müssen dieselben in der Folge an einem besseren trockenem Platz, damit sie nicht faulen, aufbewahrt werden.. Diejenigen Eingesessenen, welche die Anmeldung zum Ausüben der Netzjagd, - diese Anmeldung muss jedes Mal bei dem zeitigen (derzeitigen) Amtmann oder Vorsteher gemacht werden -, machen und denen wir dann hiermit stillschweigend jedes Mal die Erlaubnis zur Ausführung erteilen, sollen verpflichtet sein, die Netze binnen 24 Stunden nach Beendigung der Jagd gehörig getrocknet wieder abzuliefern. Eine Stunde vor Anfang der Jagd muss die Erlaubnis zur Ausübung derselben und Behändigung (Aushändigung) der Netze mindestens beim Amtmann oder Vorsteher nachgesucht werden. Demnächst behalten wir uns jedes Mal die Bestimmung vor, wie viel von dem Erlös zur Gemeindekasse fließen soll. Nachdem sich ein guter Platz zum Aufbewahren der Netze ermittelt haben wird, welche Ermittlung wir dem zeitigen Amtmann oder Vorsteher überlassen, bitten wir unserer vorstehenden Bestimmung durch öffentlichen Anschlag und Ausruf hierselbst bekannt zu machen. Der Gemeinde-Verordnete Trompetter verbürgte sich für die 20 Sgr, welche von dem Erlös der heutigen Jagd an die Gemeindekasse zu zahlen sind und machte sich für die Berichtigung des Betrages binnen … (1 Wort nicht korrekt lesbar) verantwortlich.
Die Beilieger (Mieter) von Freienohl unterstehen sich, die Fischerei innerhalb der Freienohler Fischerei-Grenze auszuüben, ohne dazu befugt zu sein.
Wir tragen daher darauf an, denselben das Fischen auf die ortsübliche Art zu untersagen und gegen etwaige Contravenienten die Untersuchung einzuleiten nd deren Bestrafung als Fischerei-Contravenienten … (1 Wort nicht korrekt lesbar) lassen.
Am 13. Februar 1845
TOP 36: Verpachtung der Fischerei-Gerechtsame. Wurde beschlossen, dem Amtmann von Devivere die Pachtung der Fischerei für jährlich 1 RT 25 Sgr auf die Dauer von 10 Jahren und zwar vom 1. Januar bis ultimo Dezember (31. Dezember) 1854 zu genehmigen, welchen Betrag er dafür bei der am 18. Dezember 1844 stattgehabten Verpachtung geboten.
TOP 37: Verpachtung einiger Grundstücke. Wurde beschlossen, die unterm 15. November v.J. abgehaltene Verpachtung mehrerer der hiesigen Freiheit zustehenden Grundstücke, woraufdie bisherige Pacht um 6 RT 5 Sgr höher gekommen ist, zu genehmigen.
TOP 38: Anträge auf Verabreichung von Bauholz und deren Prüfung. Der Amtmann legte die Anträge von 45 hiesigen Eingesessenen vor, welche auf unentgeltliche Hergabe des Holzes aus dem Communal-Wald zur Reparatur ihrer Häuser beantragt haben. Es wurde darauf beschlossen, dass (1.) folgende, welche nach rechtskräftigem Erkenntnis (damals anders dekliniert) das Holz verlangen können und ein ganzes Hufe-Recht besitzen, das fragliche Holz unbedenklich erhalten können, nämlich: (1.) Ferdinand Becker, (2.) Heinrich Flinkerbusch, (3) Fritz Schulte, (4.) Franz Düring, (5.) Caspar Lenze gnt. Penschröer, (6.) Bernard Tönne, (7.) Joseph Schwarzfärber, (8.) Ferdinand Gahse, (9.) Kaspar Kohsmann gnt. Cordel, ( 10.) Theodor Bracht, (11.) Johann Trompetter, (12.) Heinrich Vohs gnt. Knickenberg, (13.) Philipp Weber früher Franz, (14.) Heinrich Düring, (16.) Adam Kehsler, (17.) Ferdinand Kückenhoff; - (2.) folgende, welche ein ganzes Hufe-Recht ursprünglich besitzen, jedoch nicht im Erkenntnis bewandt sind, weil sie als Kläger nicht mit aufgetreten waren, das beantragte Holz ebenso erhalten sollen, nämlich: (1.) Caspar Humpert, (2.) Wwe Krick gnt. Micheln, (3.) Bernard eckmann, (4.) Franz Georg Schwefer, (5.) Heinrich Kaulmann, /6.) Anton Trompetter früher Joseph gnt. Peters; - (3.) folgende, welche nach rechtskräftigem Erkenntnis das Holz verlangen können, jedoch, weil sie nur eine halbe Hufe besitzen, auch nur das halbe Holz erhalten sollen, nämlich: (1.) Heinrich Albers, (2.) Franz Humperts, (3.) Caspar Petzmann, (4.) Franz Volgt, (5.) Johann Vohs früher Kaspar, (6.) Georg Trompetter, (7.) Franz Georg Pöttgen, (8.) Franz Solmitz (?), (9.) Caspar Lenze gnt. Öls, (10.) Caspar Mester früher Fritz, (11.) Adam Pöttgen; - (4.) folgende, welche weder im rechtskräftigem Erkenntnis benannt werden, noch mit einer ganzen Hufe berechtigt sind, abgewiesen werden sollen und zwar: (1.) Erhard Hirschberger, (2.) Franz Pöttgen gnt Rante, (3.) Anton Neise, (4.) Heinrich Zacharias; (5.) Johann Spielmann früher Krick, (6.) Heinrich Lenze gnt. Lichte, (7.) Wwe Franz Kaulmann, weil alle diese nur mit einer halben Hufe berechtigt sind; ferner (8.) Bernard Becker; (9.) Joseph Raulf alias Joseph Trompetter, (10.) Johann Clasmeyer und (11.) Fritz Schwefer; und zwar: ad (8.) weil der Arnold Raulf das Huferecht an sich behalten hat und nach Oeventrop verzogen ist; ad (9.) weil er zwei halbe Hufen von solchen Hufe-Berechtigten angekauft hat, welche auf das Hufe-Recht ebenfalls das Bauholz in Anspruch nehmen; ad (10.) weil das Hufe-Recht nicht dem Johann Clasmeyer, sondern den Erben Kaulmann gehört, und endlich: ad (11.) weil es nicht constiert (feststeht), dass er ein Hufe-Recht besitzt.
TOP 39: Antrag des Ferdinand Becker wegen Verabreichung von Bauholz. Legte der Amtmann einen Antrag des Ferdinand Becker vor, nach welchem er das im Jahr 1841 an seinem Haus gebrauchte Bauholz von der Gemeinde ersetzt haben will. Es wurde beschlossen, den Becker mit seinem Antrag abzuweisen, weil nach dem rechtskräftigen Erkenntnis auf den Ersatz solchen Holzes nicht erkannt ist, und zudem eine Unzahl (korrekt abgeschrieben) mit ähnlichen Anträgen einkommen würden, falls man dem Antrag des Becker deferieren (entsprechen) sollte.
TOP 40: Ankauf der Bau- und Reparatur-Gerechtsame des Adam Schröer zu Visbeck. Legte der Amtmann ein Protokoll vom 28. August v.J. vor, worin der Adam Schröer von Visbeck seine Gerechtsame von Bau- und Reparatur-Holz eines Hauses, welches ihm im rechtsmäßigen Erkenntnis zuerkannt ist, der Freiheit Freienohl zu dem Betrag von 25 Rt zu verkaufen sich (?) offeriert. Es wurde beschlossen, diese Offerte anzunehmen.
TOP 41: Versicherung des Holzes an den Gebäuden, welche freies Bau- und Reparatur-Holz erhalten, für die Gemeinde. Der Amtmann erklärte, dass nach dem § 24 des Prov. … (?) Soz. Regl. vom 5. Januar 1836 die Eigentümer solcher Gebäude, die freies Bauholz zu demselben zu fordern befugt sind, den Wert dieses von den Gebäuden sich befindlichen Holzes nicht mit versichern lassen können, dass aber derjenige, welcher das freie Bauholz zu liefern verpflichtet ist, solches besonders versichern kann. Diesem nach müsste die Freiheit Freienohl, welche den Hufen-Berechtigten nach rechtskräftigem Erkenntnis freies Bauholz zu liefern , verpflichtet ist, die hierzu berechtigten Gebäude zu dem Wert des Holzes für sich versichern lassen und müsse dieser Holz-Vorrat den Haus-Eigentümern von der Versicherungssumme in Abzug gebracht werden. Die Gemeinde-Versammlung war bis auf den Gemeinde-Verordneten Caspar Humpert, welcher der Meinung des Amtmanns beitrat, mit dieser Ansicht des Amtmanns nicht einverstanden und erklärte, sich erst näheren Rat einholen zu wollen, bevor sie dieser Meinung des Amtmanns beitreten könne.
TOP 42: Gehaltserhöhung des Polizeidieners Kaulmann. Der Amtmann legte ein Gesuch des Polizeidieners Kaulmann vom 20. Oktober v.J. vor, worin um Gehaltserhöhung gebeten wird. Die Gemeinde-Versammlung beschloss, auf den Antrag des Polizeidieners Kaulmann nicht zu rücksichtigen (ungewohnter Stil), jedoch demselben für das Jahr 1844 eine Gratifikation von 16 RT zu bewilligen. Der Amtmann erklärte der Versammlung hierauf, dass der Antrag des Polizeidieners Kaulmann so durchaus begründet sei, dass er selbst denselben zur Genehmigung zur Königl. Regierung (in Arnsberg) befördern würde.
TOP 43: Leistung von Ordonanz-Diensten. Wurde der Versammlung das vom Polizeidiener eingereichte Verzeichnis der von dem hiesigen Einsatzort zu leistenden Ordonanz-Dienste vorgelegt. Dieselbe erklärte, dass alle darin benannten Personen gleichmäßig zu Ordonanz-Diensten herangezogen werden sollten und wurde darauf von ihr das Verzeichnis genehmigt und unterschrieben. Nur der Franz Tönne, weil dessen Frau Hebamme ist und Polizeidiener Kaulmann als unabkömmlich zu Ordonanz-Diensten, bleiben davon befreit, solange sie diese Posten beibehalten.
TOP 44: Miet-Zahlungen aus der Gemeindekasse. Der Amtmann machte der Versammlung bekannt, dass von mehreren armen hiesigen Eingesessenen Anträge um Miete-Zahlung aus der Gemeindekasse eingegangen seien und dass zu diesem Zweck 42 RT im Etat ausgeworfen seien. Es wurde darauf beschlossen: (a) dem Anton Neise für Miete der Franziska Ahsmann statt der beantragten 4 RT nur 3 RT Jahresmiete pro 1844 zu bewilligen, weil die Ahsmann selbst noch einigermaßen verdienstfähig ist; (b) der Witwe Marianne Funke 3 RT Mietzins pro 1844 zu bewilligen und es ihr anheim zu stellen, sich selbst dafür eine Miete zu wählen; (c) der Witwe Spindeldreher 4 RT 18 Sgr zu bewilligen pro 1844; (d) der Witwe Ferdinand Lardon 4 RT desgleichen; (e) dem Georg Cohsmann gnt. Vohshane 2 RT.
Zum Einblick in die Situation dieser Armen: Aus dem Sterberegister: Ferdinand Lardon, gest. 13.11.1841, LA 34, hinterlässt Ehefrau Justina geb. Buthe aus Fürstenberg, Glasfabrik-Giesmecke; Heirat 20.05.1832; deren Tochter Justina, gest. 9.6.1838, LA 6 Monate. - Spindeldreher, gest. 21.7.1830 Johannes Spindeldreher, Tagelöhner, LA 38, hinterlässt Ehefrau Theresia geb. Schulte aus Niedereimer; Heirat am 25.11.1823. - Zur Witwe Franziska Ahsmann möglich: Carl Ahsmann, LA 59, gest. 7.2.1829 (keine weiteren Angaben; auch nicht im Trauungsregister). - Georg Cohsmann: Heirat am 26.2.1832 mit Franziska Krick.(so nach dem Trauungsregister, aber mögliche Ungenauigkeit in der Einwohnerliste vom Dezember 1846: Alte Haus-Nr. 131 a ((a = Vermieter)) Franz Kaspar Cohsmann, Ackersmann, LA 31, verheiratet mit Franziska Krick, LA 39; Trauungsregister: Heirat 1.7.1843 Franz Cohsmann mit Franziska Krick). - Johannes Theodor Funke gnt. Schilling, Heirat mit Anna-Maria (Marianne) geb. Köster am 30.4.181; Sterberegister: gest. 6.1.1843: Theodor Funke, Schuster, LA 62, hinterlässt Ehefrau Anne geb. Köster und 3 großjähr. und 1 minderjähr. Kind.
TOP 45: Zahlung des Kauf-Schillings für ein Gemeinde-Grundstück seitens des Adam Köster. Der Gemeinde-Versammlung wurde vorgestellt, dass der Adam Köster den Betrag für den von der Gemeinde aquirierten Bauplatz ad (zu) 19 RT 20 Sgr 4 Pf nebst nach der Reg. Verfügung vom 19.10. v.J. sofort bezahlt bezahlt werden sollte, noch immer nicht gezahlt habe, … (Nebensatz nicht korrekt lesbar) gelassen habe, dahingegen aber habe er auf dem Platz bereits das Gebäude auferrichtet (ungewohntes Wort). Die Versammlung beschloss, dem Köster zur Zahlung einen vierteljährigen Ausstand zu bewilligen. - Einwohnerliste Dezember 1846: Alte Haus-Nr. 151 b: Adam Köster, Holzhauer, LA 35, Ehefrau Getrud geb. Neise, Tochter Elisabeth LA 3, Tochter Friederike LA 2. Am 3. Dezember 1849: Alte Haus Nr. (zwischen Nr. 156 und 157, ohne Nummer), dazu: Kuhhirt, Tochter Elisabeth und Sohn Kaspar.
TOP 46: Verkauf eines Gemeindegrundstücks an Georg Schröder. Im Verfolgen des Beschlusses vom 19.8. wurde der Versammlung bemerkt, dass der Georg Schröder für das in jener Verhandlung gedachte Grundstück ad 8 RT 31 Sgr nicht 4 sondern nur 2 Pf pro Quadrat-Fuß zu zahlen bereit sei. Es wurde beschlossen, dem Schröder das Grundstück nicht anders als zu dem Betrag von 4 Pf pro Quadrat-Fuß zu belassen und ihm aufzugeben, sich des Benutzens des Grundstücks bis zu dessen Aquirierung zu enthalten. - Georg Schröder: Dezember 1846: Alte Haus-Nr. 137: Schreiner, LA 34, Ehefrau Elisabeth geb. Kroh, LA 33, Heirat: 1.12.1838, Tochter Lisette LA 3, neugebor. Tochter 1 Tag, Johann Schröder, Spinner, LA 31.
TOP 47: Verkauf eines Gemeindegrundstücks an Caspar Lenze gnt.Oels. Es wurdebeschlossen, das Grundstück ad 30 RT 108 Sgr zu dem gebotenen Preis von 3 Pf pro Quadrat-Fuß dem Caspar Lenze gnt. Oels zu belassen. - Einwohnerliste Dezember 1846: Alte Haus-Nr. 74 a (Parzelle 422): Caspar Lenze gnt. Oels, Schüsseldreher, LA 51; 1. Heirat: 2.7.1825 mit Franziska geb. Helnerus; im Freienohler Sterberegister wurde von ihr kein Datum gefunden; 2. Heirat: 8.11.1843 mit Maria Theresia Harmann aus Niedersalwey; Sohn Joseph, Holzhauer, LA 26, Sohn Anton, Maurer, LA 19, Tochter Elisabeth LA 16, Sohn Johann LA 14, Tochter Theresia LA 2. 1849: Tochter Katharina.
TOP 48: Vergleich mit Ferdinand Becker gnt. Kayser wegen zweier Prozesse. Auf den Antrag des Ferdinand Becker gnt. Kaiser vom 18. September wurde derselbe zur heutigen Gemeinde-Versammlung eingeladen, um die in seinem Antrag gedachten Vergleichs-Vorschläge zu machen. Der Becker bemerkte, wie beide Prozesse, welche er gegen die Freiheit führe, bereits auf dem Spruch liegen (?), und es darauf bestimmt sei, dass der Prozess wegen des Grundstücks auf dem Schilde (Flur-Wiese zwischen Hohe Fohr und Lanfert = Schützenplatz der 3. Kompanie) für die Gemeinde verloren gehe, während der Prozess wegen des Grundstücks auf der Kaiserwiese für ihn verloren gehe.Der von ihm zu machende Vergleich würde dahin gehen, dass er das Grundstück am Schilde der Gemeinde einräume, und diese ihm dagegen das Grundstück auf der Kaiserwiese einräumen sollte. Was das zweite Grundstücke gegen das erstere mehr wert sei, wolle er dann der Gemeinde herauszahlen. Was die Kosten betrifft, so sollen diese nach den abzuwartenden Erkenntnissen von den Schuldnern gezahlt werden. Die Gemeinde-Versammlung fand diese Vergleichs... (zweiter Teil des Worts nicht korrekt lesbar; Vergleichspraxis?) nicht annehmbar. - Mehr ist hier nicht aktenkundig.
TOP 49: Grenzberichtigungen. Es wurde eine Verhandlung vorgelegt, worauf nach der Angabe des Försters Solmader zwischen dem Grundstück des Heinrich Zacharias und dem Gemeindewald Winterseite die Grenze nicht deutlich bezeichnet sei. Es wurde beschlossen, durch einen Geometer im nächsten Sommer sämtliche undeutliche Grenzen von Gemeindegrundstücken bezeichnen zu lassen und diese Grenz-Punkte dann mit Grenz-Steinen zu versehen.
TOP 50: Wegebau nach Hirschberg. Der Gemeinde-Versammlung wurde vorgestellt, dass von dem Beschluss vom 23.8.v.J. im Betreff des Wege-Baus nach Hirschberg nicht weiterer Gebrauch gemacht worden sei. Nach der Verfügung des Landrats Freiherrn von Lilien ist hier keine Rede von einer ordentlichen Landstraße oder einem Pronizial-Weg, sondern von einem Communal-Weg. Und also es den betreffenden Gemeinden, so hier auch der Gemeinde Freiheit Freienohl nicht benommen werden könne, denselben nach Willkür (positiv gewichtet: nach eigenem Willen) anzulegen.
TOP 51: Vergütung des Schramm für Heruntertragen des Brennholzes für die Mädchenschule. Auf Vorstellung des Amtmanns wurde bewilligt, dem Matthias Schramm für das Herunterwerfen des Brennholzes für die Mädchenschule 5 Sgr pro Klafter, also für die 4 Klafter 20 Sgr für den Winter 1844/45 zu bewilligen. - Einwohnerliste Dezember 1846: Alte Haus-Nr. 15 a / Parzelle 691 / Bergstr. 9: Johannes Matthias Schramm aus Langscheid, Tagelöhner, LA 59; Ehefrau Maria Christina gnt. Catharina geb. Kihsler, LA 50, Heirat am 8.2.1820; Sohn Matthias, Tagelöhner, LA 22, Tochter Franziska LA 15, Sohn Johann LA 9. - 1 Klafter = 108 Kubik-Fuß; 1 Fuß = 31 cm, 1 Kubik-Fuß = 0,034 m³. - Die Mädchenschule befindet sich noch im Alten Rathaus (siehe Netzwerk Schule).
TOP 53: Rückstands-Verzeichnis des Holzgeldes pro 1844. Wurde beschlossen, die Debenten (Schuldner) auf Kapital und Zinsen gerichtlich einzuklagen und die Sache dem Justiz-Commissar Beihsenschmidt zu übertragen.
TOP 54: Aufbewahrung der Jagdnetze. Wurde beschlossen, auf das Anbieten des Bracht, die Netze gegen eine jährliche Vergütung von 1 RT in seinem Haus aufzubewahren, nicht anzugehen, dieselben vielmehr auf dem Rathaus-Boden aufzubewahren, dagegen dem Lehrer die Aufbewahrung des Heus auf demselben zu untersagen. - Zum Rathaus: Kapitel: Netzwerk Schule; mit Lehrer ist gemeint Friedrich Leismann, Brandgefahr für das Alte Rathaus wegen des Heus; Lehrerin Antonette Bause wohnte Alte Haus-Nr. 73 ( diese Alte Haus-Nr. erhielt später A. Linneborn im Langel; wahrscheinlich St. Nikolaus-Straße zwischen Nr. 2 und 6; links, oberhalb von „Gardinen-Schwefer)).
TOP 55: Wahl der beiden Mitglieder der Gemeinde-Versammlung, welche pro 1845 die Ausfertigung der Beschlüsse mit dem Vorsteher zu unterschreiben haben. Nach § 68 der Landgemeinde-Ordnung wurden einstimmig gewählt Caspar Humpert und Heinrich Sahse.
Am 18. April 1845
TOP 56: Klage des Ferdinand Becker gnt. Kayser (aktenkundig mal mit y, mal i geschrieben) gegen die Freiheit Freienohl vom 1. März betreffend … (2 Wörter nicht korrekt lesbar) vom Kläger im Jahr 1841 zu seinem Haus verbrauchten Reparatur-Holzes. Nebenstehende Klage nebst Vorladung vom 27. v. M. wurde der Versammlung durch den Amtmann vorgelegt. Es wurde beschlossen, den Justiz-Commissar Leihsenschmidt zu Arnsberg als Mandaten in dieser Sache anzunehmen und demselben mit der dazu erforderlichen Vollmacht zu versehen. Dem Leihsenschmidt sollen zu seiner Information die hiesigen Akten und die Manual-Akten des früheren Mandaten Justiz-Rat Greve zugestellt werden und soll dem Leihsenschmidt dabei bemerkt werden, dass man die in Klage gestellte Forderung zu leisten sich nicht verschließen glaube, weil der Kläger die Verpflichtung hatte, vor dem Beginn des Baus der Freiheit Freienohl über dessen Vorstand von dem vorliegenden Bedürfnis die Anzeige zu machen, damit man sich davon überzeugen konnte, dass das Reparatur-Holz wirklich und zu dem verlangten Betrage nötig war. Der Becker habe aber keinmal das Holz von der Freiheit Freienohl verlangt, war derselbe auch bei dem obwaltenden Prozess ungewiss, ob seinem Verlangen von der Gemeinde deferiert war, den wäre (?), so hatte er doch jedenfalls den Versuch zu machen. Es sei noch einmal der Fall vorgekommen, dass einer der Hufen-Berechtigten das zur Reparatur eines Hauses benötigte Holz, nachdem die Reparatur bereits beendigt war, nachgeliefert erhalten hat. Hierzu kann der Gemeinderat keine Verpflichtung aufliegen, indem sie nur verpflichtet ist, den Hufen-Berechtigten das Holz zu liefern, wenn eine Reparatur an ihren Häusern vorliegt. Ist die Reparatur abgeholfen, so ist sie nicht mehr vorhanden. - Korrekt abgeschrieben, aber vom Abschreiber wenig verstanden.
TOP 57: Genehmigung eines Holzverkaufs. Wurde beschlossen, den unterm 26. Februar d.J. abgehaltenen Holzverkauf zu genehmigen, da die Taxe, welche sich 63 RT 14 Sgr 11 Pf beläuft, um ein Bedeutendes überboten ist, da 81 RT 15 Sgr bei dem Verkauf herausgekommen sind.
TOP 58: Antrag des Johann Cohsmann gnt. Claren um Erlaubnis zum Neubau. Wurde der Versammlung der Antrag des Cohsmann vom 21. v.M. vorgelegt und darauf bemerkt, wie, obgleich gegen die Persönlichkeit des Bittstellers nichts zu erinnern sei und der Bauplatz auch notorisch (bekanntlich) sein Eigentum sei, seinem Antrag dennoch nicht deferiert werden könne, weil er das zum Bau erforderliche Vermögen nicht, namentlich weiter nichts als den Hausplatz besitze, zum anderen sei auch der Bauplatz zu weit der Chaussee belegen und führe zu demselben nicht einmal ein ordentlicher Fußweg, vielmehr nur ein Privat-Fußweg. - Der gemeinte Haus-Bauplatz ist hier nicht aktenkundig. Gemeint ist: Alte Haus-Nr. 36 , Parzelle 814 / Hauptstr. 45: Kaspar Cohsmann gnt. Claren, Schüsseldreher, LA 60: Ehefrau Theresia geb. Sollmer, LA 68, Sohn Johann, Schüsseldreher, LA 27; im Jahr 2012 Alfons Pöttgen gnt. Claren. Rätselhaft ist im Jahr 2012 der Einwand „Privat-Fußweg“.
TOP 59: Verpachtung eines Gemeinde-Gartens. Wurde beschlossen der Ehefrau Bernard Becker die Pachtung des Gemeinde-Gartens bei Neihsen Haus pro 1845 für das Gebot von 2 RT zu genehmigen. - Dezember 1846: Alte Haus-Nr. 83: St. Nikolaus-Straße: Bernard Becker, Gastwirt, Krämer, Bäcker, LA 41; Ehefrau Dorothea geb. Gördes, LA 34; Sohn Kaspar LA 9, Sohn Anton LA 7, Tochter Christine LA 5, Tochter Friederike LA ¾ J. - Damals wusste man, wo Neihsen Haus ist.
TOP 60: Zwei Anträge um Anweisung von Bau- und Reparatur-Holz und zwar des Joseph Funke und Franz Erlmann. Den Anträgen solle bei den vorhandenen Bedürfnissen zu Bau- und Reparatur-Holz deferiert werden, da beide Personen zu den Hufen-Berechtigten gehören, eine ganz Hufe besitzen und in dem rechtskräftigen Erkenntnis auch enthalten sind. - Dezember 1846: Alte Haus-Nr. 2: Hauptstraße: Joseph Funke gnt. Schilling, Ackersmann, LA 46, Ehefrau Gertrud geb. Helnerus LA 37; Tochter Elisabeth LA 10, Sohn Heinrich LA 7, Tochter Friederika LA 4, Sohn Joseph LA ¾ J. - Weil der Name Franz Erlmann mithilfe mehrerer Register eine eindeutige Zuordnung nicht zulässt, wird hier auf eine Entfaltung verzichtet.
TOP 61: Verabfolgung des ganzen Bau- und Reparatur-Holzes an Heinrich Albers und Adam Pöttgen gnt. Göbel. Der Antrag des Heinrich Albers vom 26. v.M. um Bewilligung des ganzen Bau- und Reparatur-Holzes und der Antrag des Adam Pöttgen gnt. Göbel ganz gleicher Art wurde der Versammlung vorgelegt und beschlossen, beiden Anträgen zu deferieren, weil beiden Personen nach dem rechtskräftigen Erkenntnis das ganze Bau- und Reparatur-Holz zuerkannt sei. - Dezember 1846: Alte Haus-Nr. 48 a, Parzelle 837, Krumme Straße 16: Heinrich Albers, Schneider, LA 51, Ehefrau Agatha geb. Knickenberg, LA 44. - Alte Haus-Nr. 17, Parzelle 885, Kerstholtsgasse 5: Adam Pöttgen gnt. Göbel, Ackersmann, LA 64, Ehefrau Agnes geb. Göbel, LA 61.
TOP 62: Antrag des Heinrich Zacharias um Abgabe des erforderlichen Bau- und Reparatur-Holzes. Wurde der Versammlung der Antrag des Heinrich Zacharias vom 13. d.M. um Bewilligung des Bau- und Reparatur-Holzes vorgelegt und darauf wie folgt beschlossen. Es sei allerdings wichtig, dass der Antragsteller in dem rechtskräftigen Erkenntnis mit enthalten wäre, derselbe habe jedoch von seiner ursprünglichen Hufe die Hälfte an seinen Schwager Fritz Ernst Spies hier als Erbteil abgeben müssen, es könne ihm also, sobald das erforderliche Bau- und Reparatur-Holz verabfolgt werden, als er nachgewiesen haben werde, dass er sich wegen desselben mit dem Spies geeinigt haben werde. - Dezember 1846: Alte Haus-Nr. 44 a: Parzelle 845, Krumme Str. 22: Heinrich Zacharias, Wagener, LA 49, Ehefrau Christine geb. Geihsler. - Alte Haus-Nr. 101 a: Hauptstr.: Fritz Ernst Spies, Tagelöhner, LA 56, Ehefrau Marianne geb. Zacharias, LA 56.
Am 5. Mai 1845
TOP 63: Genehmigung der Verpachtung des Brückengeld-Empfanges der Communal-Ruhr-Brücke im Langel. Wurde der Versammlung das Resultat der am 21. v.M. vorgenommenen Verpachtung des Brückengeld-Empfanges der hiesigen Communal-Ruhr-Brücke im Langel , worauf der frühere Pächter mit dem Gebot von 7 RT Letztbietender der Pacht, also um 3 Rt 10 Sgr unter dem früheren Betrag geblieben ist, mitgeteilt.
TOP 64: Gesuch des Franz Wilhelm Hahse um Erlaubnis zum Hausbau. Die Gemeinde-Versammlung fand den vom Supplivanten (Suppliventen, hier: Antragsteller) geführten Nachweis, sowohl hinsichtlich des … (nicht korrekt lesbar; vorgelegten?) Besitzes (des Bauplatzes) als des hinlänglichen Vermögens zur Ausführung des Baus und Einrichtung der Wirtschaft (gemeint ist die Innen-Einrichtung für das alltägliche Leben) für genügend und fand ebenso gegen seine Führung nichts zu erinnern. - Dez. 1846: Alte Haus-Nr. 152: Breiter Weg 21: Franz Wilhelm Hahse, Schuster, Musikus, LA 30, Ehefrau Elisabeth geb. Vornweg aus Westenfeld; Heirat am 17.2.1846, LA 26; Johann Hehse, Geselle, LA 29; Bernard Kaulmann, Lehrling, LA 19; Liste vom 4. Dezember 1849: dazu: Tochter Lonni LA 3; Tochter Jutta LA 1.
TOP 65: Erkenntnis in Sache der Gemeinde Freienohl gegen Erben Kneer zu Körbecke. Wurde die Versammlung mit der für die Gemeinde günstig ausgefallenen Erkenntnisse in in rubrizierter Sache vom 29. Oktober v.J. bekannt gemacht. - Inhalte und die rubrizierte Sache sind nicht aktenkundig.
TOP 66: Der Antrag des Schneiders Heinrich Schwarzfärber von hier um Erlaubnis für Neubau. Die Gemeinde-Versammlung fand der vom Supplivanten geführten Nachricht, sowohl hinsichtlich des eigentumlichen (Eigentum!) Besitzes des Bauplatzes, als des hinlänglichen Vermögens zur Ausführung des Baus und Einrichtung der Wirtschaft für genügend und fand ebenso gegen seine Führung nichts zu erinnern. - Dezember 1846: Alte Haus-Nr. 154 a / St. Nikolaus Str. 6: Heinrich Schwarzfärber, Schneider, LA 40, 1. Heirat mit Anna Margaretha Liedhegener aus Visbeck am 16.6.1839; Sterberegister: gest. 4.6.1840 Kind Joseph Schwarzfärber; gest. 27.9.1841 Kind Marianne Schwarzfärber; gest. 9-10.1941 Ehefrau Margaretha geb. Liedhegener, LA 36, hinterlässt Ehemann Heinrich Schwarzfärber; 2. Heirat 28.5.1842 mit Adolphine gnt. Mine geb. Dierkes aus Mülsborn, Pfr. Calle, LA 39; Sohn Franz LA 5 ¾; Tochter Marianne LA ¾.
TOP 67: Schreiben des Rentmeisters Kehsler wegen Anfertigung der Hebeliste über Termin und Wächtergeld. Es wurde von der Versammlung erklärt, dass die Gemeinde alljährlich 27 (?) G.G. (?) an den zeitigen Ortspfarrer zu entrichten hat, welche Abgabe jedoch auf den einzelnen Bürger ruhe. Die Gemeinde erhebe diese mit 8 Sgr (Silbergroschen) von jedem Bürger, bezahle daraus die 27 (s.o.) an den Pfarrer und behalte den Überschuss für sich, wohingegen die Gemeinde etwaigen Ausfallaus jener Summe zu ersetzen hat. Was das Wächtergeld betrifft, so würde dies uns 4 Gr (Groschen) von jedem Bürger und mit 2 Gr von jdem Beiliger erhoben. Daraus wurde der Wächter bezahlt. Ein Überschuss verbleibe der Gemeinde, das zur Habe sieein Defizit zu ersetzen. Diese Einrichtung beruhe auf uralter Observanz.
TOP 68: Einziehung rückständiger Einzugsgelder betreffend. Auf den Antrag des Georg Becker und Caspar Schröer hin um Niederschlagung der Mandatarien-Gebührenin Sachen gegen die Gemeinde Freienohl wurde nicht eingegangen, vielmehr bemerkt, dass beide Komparenten die Schuldigkeit zur Zahlung eines Einzugsgeldes anerkannt haben und hierzu auch gerichtlichverurteilt worden seien, weshalb die Mandatarien-Gebühren eingezogen werden mussten. Da es sich mit dem Kaulmann, Herbst und Reke ebenso verhalten, so können auch diesen die Mandatarien-Gebühren nicht niedergeschlagen werden und müsste der Beschluss vom 28. Oktober pro N. 34 (Nr.) zurück genommen werden. Gleichzeitig wurde bemerkt, dass nur wenige der Beilieger den Prozess wegen des Einzugsgeldes durchgeführt und gewonnen hätten, daher die übrigen noch fortwährend zur Zahlung des Einzugsgeldes angehalten werden müssten. Sollten sie sich nicht anders als im Wege rechtens zu der Zahlung derselben verstehen, so bleibe nur diese Art der Beitreibung übrig und müsste dann der Prozess vorsichtiger und besser geführt werden, als wie derjenige geführt sei, den die Gemeinde verloren habe. Bei einer richtigen und vorsichtigen Prozessführung kann derselbe bei der gerechten Forderung derselbe unmöglich verloren gehen. Der Beschluss vom 27. Juli 1844, worin die Niederschlagung … (1 Wort nicht korrekt lesbar) rückständigen Beilieger-Geldern beschlossen sei, müsste zu dem Ende hiermit zurück genommen werden, was keinen Schwierigkeiten weiter unterliege, da jene Niederschlagung weder bis jetzt bei der Landrtl. Behörde beantragt, noch von derselben genehmigt worden sei. - Zwar korrekt abgeschrieben, aber wohl zu gestrafft formuliert, um heutzutage ganz verstanden zu werden.
TOP 69: Die Reparatur der hiesigen Turmuhr. Wurde beschlossen, dass Uhrmacher-Meister Wilhelm Bitter zu Soest die Wiederinstandsetzung der hiesigen Turmuhr nach dem von ihm darüber angefertigten Kostenanschlag zum Betrag von 28 RT 3 Sgr 6 Pf in Ausführung zu geben und mit demselben zur ferneren Unterhaltung der Uhr einen Kontrakt in der Art abzuschließen, wie unterm 22. Februar seitens des unterzeichneten Amtmanns mit ihm bereits quittiert worden sei. Von einer Revision des durch den Bitter wegen Instandsetzung der Uhr aufgestellten Kostenanschlags zum Betrag von 28 RT 3 Sgr 6 Pf durch einen Bau-Beamten wolle man Abstand nehmen, … (4 Wörter nicht korrekt lesbar) enthaltenen Sätze nicht für zu hoch erachte.
TOP 70: Antrag des Caspar und Anton Neise wegen Grundentschädigung. Wurde der Versammlung vorgelegt und beschlossen, Antragsteller abzuweisen und ihnen gerichtliche Klage anheim zu geben. - Ein ausführlicher Inhalt ist nicht aktenkundig.
TOP 71: Antrag des Lehrers Leismann um unentgeltliche Belassung der von der Gemeinde erhaltenen 2 Schtr ( 1 Schachtrute = 144 Kubik-Fuß = 0,031 m³) behufs Einschließung des Hofraums. Wurde von der Versammlung abgewiesen, jedoch beschlossen, ihm die beiden Schachtruten zu 15 Sgr (?) zu belassen.
TOP 72: Antrag um Auszahlung von Miete pro 1844 von der Witwe Hermann Lenze. Ist von der Hand zu weisen, da die Person gestorben ist, und jedem, der Hauswirt, dem die Miete zukommen würde, Schwiegersohn der Lenze und also deshalb schon gesetzlich zur Ernährung und Erhaltung derselben verpflichtet ist, ihr auch als solcher Wohnung zu geben hat. - Sterberegister: gest. 6.5.1842 Hermann Lenze, Schuster, LA 63, hinterlässt Ehefrau und 4 großjähr. Kinder. Trauungsregister: Heirat 27.6.1809 Hermann Lenze mit Brigitta Kerstholt. - Sterberegister: gest. 5.5.1845 Brigitta Lenze geb. Kerstholt, Witwe, LA 66,hinterlässt 2 großj. Kinder u. 1. minderjähr. Kind (bei den Kindern wohl nicht ganz korrekt).
TOP 73: Antrag der Witwe Theresia Rocholl um Auszahlung von Miete pro 1844. Wurde der Versammlung vorgelegt und beschlossen, der Bittstellerin 2 Taler zu bewilligen. - Sterberegister: gest. 7.3.1844 Franz Rocholl, Maurer, LA 53, hinterlässt Ehefrau und 3 Kinder; Trauungsregister: Heirat am 30.10.181828 Franz Rocholl mit Theresia Rüth aus Hirschberg. Einwohner-Liste Dez. 1846: Alte Haus-Nr. 11 b / Consum-Weg, Stiftsweg 7: Witwe Franz R. Theresia LA 53, Sohn Johann, Holzhauer, LA 18, Sohn Caspar, LA 10.
TOP 74: Antrag des Schweinehirten Georg Krick um Zahlung von 1 RT 19 Sgr. Wurde der Versammlung vorgelegt und beschlossen, diesem Antrag für jetzt und in der Folge zu deferieren, da der Krick Bürger ist und observanzmäßig, so lange er Schweinehirt ist, Anspruch darauf hat. - Einwohnerliste Dezember 1846: Alte Haus-Nr. 26 a, Parzelle 896, St. Nikolaus Str. 23: Johannes Georg Krick gnt Michelen, Schweinehirt, LA 50, verheir. am 15.2.1821 mit Maria Anna Schröer gnt. Kleinschmidt, LA 54; Sohn Mathias, Leineweber, LA 25, Tochter Florentine, Magd, LA 18.
TOP 75: Protestation gegen die Beerdigung von Giesmecker Einsassen auf dem hiesigen Friedhof. Die Versammlung bemerkte, dass die in der Giesmecke gestorbenen Personen hier auf dem Kirchhof beerdigt wurden, ohne dass sie zur hiesigen Gemeinde gehören und zur Unterhaltung des Totenhofes und der Glocken, soweit hier nach dem Absterben und bei der Beerdigung ihnen geläutet würde, beitrügen. Man trug daher darauf an, den Herrn Pfarrer Sporkmann zu ersuchen, sich in der Folge des Läutens für die Giesmecker Toten und deren Beerdigung auf dem hiesigen Totenhof zu enthalten. - Zu diesen Giesmecker Einsassen, wenn sie nicht zu Freienohler Eingesessenen gehörten, sondern als evangelische Christen nach Glösingen / Dinschede / Oeventrop / Arnsberg gehörten, als katholische Christen zur Pfarrei Calle und dort kirchenrechtlich beerdigt werden mussten, dann musste der Totenzug zu Fuß dahin, nicht über die Langelbrücke wegen des Brückengeldes, dann die Hügelstraße oder Twiete hoch, wieder hinunter über die Ruhrbrücke, über die Bettenhelle usw...Diese Umständlichkeiten, - auch Arbeitszeiten -, veranlassten die Arbeiter in den (2) Glasfebriken und auch Köhler ihre verstorbenen Familienangehörigen selbstständig in der Giesmecke zu bestatten, links vom Grundstück Bräutigam. Pfarrer Sporkmann wollte den Angehörigen wohl nur behilflich sein, aktenkundig in den Sterbe-Listen mit den Bestattungen auf dem Freienohler Friedhof.
TOP 76: Gesuch des Ferdinand Wrede gnt. Kückenhoff um Erlass von Weidegeld als Bürger. Wurde beschlossen, diesen Antrag zu deferieren, die Gemeindekasse jedoch anzuweisen, von dem Bittsteller, der eine hiesige Bürgerkosten … (1 Wort und Zusammenhang nicht korrekt lesbar) und also ...(1 Wort nicht korrekt lesbar) für seine Person das Bürgergeld zu zahlen hat, dieses Bürgergeld zu erheben.
Am 16. Mai 1845
TOP 77: Gesuch des hiesigen Schützenvorstandes um unentgeltliche Überlassung des Schützenplatzes pro anno (für dieses Jahr). Wurde der Versammlung vorgelegt und derselbe deferiert (genehmigt). - Der heutzutage zweite Wort-Teil: Bruderschaft wurde 1845 nicht benutzt. - Gemeint ist der damals freie und teilweise mit schattigen Eichen bewachsene Platz an der alten Schützenhalle im Langel.
TOP 78: Aufbringung der Kosten für die hierselbst neu angeschafften Turmglocken. - Der folgende Text erscheint nicht immer als ganz verständlich. - Die Versammlung erklärte, wie, da der mit dem hiesigen Communal-Vorstand mit dem Glockengießer Du Bois abgeschlossene Vertrag wegen Anschaffung neuer Turmglocken vom 28. April resp. (bzw) 4. Mai 1843 von Königl. Regierung als Aufsichtsinstanz unterm 3. Januar v.J. genehmigt worden sei und solcher Vertrag deshalb noch einer Landrätl. Verfügung vom 10. d.M. ganz und gar für die Gemeinde rechtsverbindlich sei, folglich die Civil-Gemeinde auch für die Berichtigung der Kosten dieser bereits angeschafften Glocken verantwortlich bleibt, ferner in Rücksicht, dass bei Aufbringung der Kosten nach der vorgenannten Landrätl. Verfügung, worauf die Repartition (Aufteilung der Kosten) nur auf die katholischen Mitglieder der Kommune ...(1 Wort nicht korrekt lesbar) Außenbürger erfolgen solle, nicht wolle auf die Reklamationen von Seiten der Katholiken eingegangen werden, da eine Civil-Gemeinde keine Religion kennt und ohne Rücksicht auf solche ihre Ausgaben auf die Einsassen der Gemeinde mit Forensen repartiert, so wie in Rücksicht , dass derartige Ausgaben bisher immer aus der Gemeindekasse bestritten worden seien und dieselbe gegenwärtig ein recht unbedeutendes Kapital bei der Sparkasse zu Arnsberg zu 3 % wertbar angelegt habe, während dem Glocken-Lieferanten Du Bois die Forderung zu 4 % verzinst werden müsse, sie hiermit beschließen wolle, jene Gelder, soweit sie hinreichen, zur Befriedigung des Du Bois zu verwenden. Solle später vielleicht noch der Schulbau, wozu die vorgenannten Gelder nach Landrätlicher Entscheidung dienen sollen, zu Stande kommen, so können dann die Kosten desselben, insofern die bis dahin in der Kasse disponibile Mittel nicht dazu hinreichen, ebenso wohl durch Repartition aufgebracht werden, als wie solches jetzt hinsichtlich der Kosten für die Glocken geschehen solle. Durch die Abtragung der Forderung des Du Bois auch die vorgenannte Art habe die Gemeinde nicht nur den Vorteil der Zinsen-Ersparung und dass sie ihre disponiblen Gelder nicht erst nur zu 3 % anzuleihen brauche, während sie eine Schuld, die sie damit tilgen kann, mit 4 % verzinsen müsse, sondern man glaube auch, dass observanzmäßig die politische Gemeinde ohne Rücksicht auf Religion (im Original unterstrichen; gemeint ist Konfession) die fraglichen Kosten zu zahlen, verpflichtet sei, was von ...(1 Wort nicht korrekt lesbar) wegen nicht anders entschieden werden könne und dürften aus den vorhandenen Mitteln die notwendigsten und ersten Ausgaben, die Kosten für die Glocken also eher als für den Schulbau zu bestreiten sein.
TOP 79: Gesuch des Sahse und Pöttgen um Anstellung eines Gemeinde-Schafhirten für den oberen Teil von Freieohl. Wurde der Versammlung vorgelegt und beschlossen, den Leineweber aufgrund des mit einigen Einsassen abgeschlossenen Kontrakts und wegen der bereits eingetretenen späten Jahreszeit für dieses Jahr als Gemeinde-Hirt zu belassen und ihm daher die Bewendung des Gemeinde-Grundstücks zu gestatten, demselben jedoch bemerklich zu machen, dass im künftigen Jahr er des Dienstes entlassen sei und noch bis dahin mit den Einsassen gewonnenen Rücksprache ein anderer Hirt angestellt werden würde.
TOP 80: Aberkennung (etwas unsicher geschrieben: übereinander: Aber... und Aner...) des Gemeinderechts seitens des Anton Trompetter. Wurde die Versammlung mit dem vom Königl. Land- ud Stadt-Gerichts zu Arnsberg unter 19. August v.J. wider (gegen) den Gemeinde-Verordneten Anton Trompetter erlassenen und vom Königl. Oberlandesgericht zu Arnsberg unterm 17. Januar bestätigten Erkenntnis, worauf derselbe von der Anschuldigung eines Wilddiebstahls nur vorläufig freigesprochen ist, so wie mit dessen Rechtfertigung im Protokoll vom 21. März bekannt gemacht und dieselbe gemäß § 46 der Landgemeinde-Ordnung und in Erledigung der Landrätl. Verfügung vom 4. März darüber befragt, ob demselben das Gemeinderecht abgesprochen werden solle oder nicht, worauf per Majorität beschlossen wurde, ihm das Gemeinderecht zu belassen.
Am 20. Juni 1845
TOP 81; Instandsetzung eines Weges in der Gemeinde Freienohl und zwar der sogen. Oststraße. - Oststraße = auch Erste Straße, dann Bergstraße; Mittelstraße wurde St. Nikolaus Straße; „Weststraße“ hieß von Anfang an Krumme Straße. - Wurden der Versammlung die vom Revierförster Borchardt zu Oeventrop unterm 10. d.M. eingereichten Kostenanschläge über Instandsetzung dreier Wege hierselbst vorgelegt und beschlossen, von diesen 3 Wegen den im Anschlag geringst gedachten in diesem Jahr zu verdingen (öffentlich auszuschreiben), auszuführen und dafür 300 Taler in den diesjährigen Etat aufzunehmen. Dieser Kostenbetrag könne aus den vorhandenen disponiblen Mitteln der Gemeindekasse bestritten werden. Wegen Instandsetzung der beiden übrigen Wege kann späterhin verhandelt werden, da jährlich von denselben nur einer in Ausführung kommen könne, indem die Instandsetzung mehrerer der fraglichen Wege in einem Jahr der Gemeinde zu hart fallen würde, wenn deren disponible Mittel auf einmal zum Wegebau aller verwendet werden würde.
TOP 82: Instandsetzung der sogen. Langesstraße (Langelweg). Wurde beschlossen, die neben gedachte Straße, welche notwendig repariert werden müsse in diesem Jahr mit dem angeschwemmten Reisergerölle und ...(1 Wort nicht korrekt lesbar) auszubessern. Die Arbeit solle wenigstfordernd verdungen werden. Der Gemeinde-Verordnete Sahse übernahm die Anfertigung der Berechnung über die ungefähren Kosten dieser Arbeit.
Am 14. Juli 1845
TOP 83: Niederzuschlagende Rückstände bei der Gemeindekasse. Wurden der Versammlung die vom Rentmeister Kehsler eingereichten Nachweise der unbeibringlichen Einnahmen vorgelegt, die müssen bei der hiesigen Gemeindekasse vorgelegt werden und wurde beschlossen, nachdem dieselbe ihre Bemerkungen abgegeben hatte und solche davon niedergeschrieben waren. Er soll nunmehr die Nachweise höheren Orts zur Erteilung der Niederschlagungs-Order einreichen.
TOP 84: Verkauf eines Gemeinde-Grundstücks an Caspar Lenze gnt. Oels hier. Wurde auf den Antrag des Caspar Lenze gnt. Oels hier beschlossen, demselben den Kaufpreis für das von der Gemeinde erhaltene Grundstück mit 36 T 27 Gr einstweilen auf 1 Jahr gegen 5 % Zinsen stehen zu lassen. - Die Parzellen-Nr. ist nicht aktenkundig. Möglich: Einwohnerliste vom 4. Dezember 1846: Alte Haus-Nr. 74 a, Parzelle 422: Caspar Lenze gnt. Oels, Schüsseldreher, LA 51; 1. Heirat am 2.7.1826 mit Franziska geb. Helnerus; 2. Heirat am 9.11.1843: 2. Ehefrau Theresia geb. Harmann aus Niedersalwey, LA 38; Sohn Joseph, Holzhauer, LA 26; Sohn Anton, Maurer, LA 19; Tochter Elisabeth, LA 16; Sohn Johann, LA 14; Tochter Theresia, LA 2; Theresia Lenze gnt. Köster, Witwe u. Stiefmutter zu Caspar Lenze.
TOP 85: Antrag des Georg Schröder um Überlassung des Gemeinde-Grundstücks an seinem Haus zur Größe von 8 RT 30 Sgr gegen 3 (?) pro Quadrat-Fuß. Wurde beschlossen, dem Antrag zu deferieren und die Genehmigung der Königl. Regierung hierzu einzuholen.
Am 28. Juli 1845
TOP 86: Verding der Instandsetzung eines Weges. Die Versammlung wurde mit dem Resultat des vom 23. d.M. vorgenommenen Verdings der Instandsetzung eines Weges bei dem Haus des Post-Expediteurs Joseph Raulf bekannt gemacht und beschlossen zu genehmigen, da die Arbeit zu diesem Betrag noch um 18 RT 28 Sgr 9 Pf unter dem Kosten-Anschlag geblieben sei: (1.) Die Erdarbeit dem vorletztbietenden Caspar Pöttgen hier für 70 RT; (2.) die Gewinnung der Pflastersteine als dem letztbietenden Franz Schwarzfärber für 18 RT 15 Sgr; (3.) die Anfuhr der Pflastersteine dem letztbietenden Caspar Lenze gnt. Penschröer für 39 RT 15 Sgr; (4.) das Aufruthen (?) und Messen der Steine dem letztbietenden Johann Rocholl für 5 RT 15 Sgr; (5) das Gewinnen und Anfahren des Grundes dem letztbietenden Adam Kehsler hier für 30 RT; (6.) die Pflasterarbeit dem vorletztbietenden Kaspar Kohsmann für 68 RT. Zusammen 231 RT 15 Sgr. - Postbote Joseph Raulf, Ackersmann, Krämer, Bäcker, 23 J., verheiratet mit Gertrud geb. Trumpetter; Vater der Ehefrau: Joseph Trumpetter gnt. Tillmann, verheiratet mit Margaretha geb. Damm; Alte Haus-Nr. 90, Parzelle 699; 2010: Schuhhaus Klemm, Ecke Breiter Weg / Bergstraße.
TOP 87: Gesuch des Joseph Helnerus um Erlaubnis zum Hausbau. Die Versammlung fand den vom Supplementen geführten Nachweis, sowohl hinsichtlich des eigentumlichen (!) Besitzes des Bauplatzes, als des hinlänglichen Vermögens zur Ausführung des Baus und Einrichtung der Wirtschaft für genügend und fand ebenso gegen seine Führung nichts zu erinnern. - Einwohnerliste Dezember 1846: Joseph Helnerus, Tagelöhner, LA 39; Ehefrau Marianne geb. Cohsmann, LA 36; Heirat am 17.11.1838; Sohn Fritz LA 9; Sohn Heinrich LA 1; Dez. 1849: Sohn Franz LA ½ J.; 1871 Alte Haus-Nr.159, Mittelstraße 9 / St. Nikolaus Straße : Fritz Helnerus.
TOP 88: Überlassung des Bau- und Reparatur-Holzes an Schmied Johann Clasmeyer. Wurde die Versammlung mit der protokollarischen Angabe des Clasmeyer vom 14. nachgewiesen, dass ihm das Huferecht, welches früher der Erben Kaulmann Eigentum gewesen sei, gehöre, bekannt gemacht und beschlossen, unter solchen Umständen dem Clasmeyer das Bau- und Reparatur-Holz zu genehmigen. - Einwohnerliste Dezember 1846: Alte Haus-Nr. 62 a : Parzelle 717: Am Hügel 15: Johann Clasmeyer, Hufschmied, LA 46, Ehefrau Friedrica geb. Hütelheim (vom Ehepaar keine Heiratsdaten im Freienohler Register, also zugezogen); Tochter Maria LA 12; Tochter Luise LA 10; Sohn Wilhelm LA 8; Sohn Johann LA 6; Sohn Bernard LA 2; Liste 1849: Sohn Franz LA 1 ½. „Erben Kaulmann“: hier nicht aktenkundig.
TOP 89: Gehaltszuschuss für den Förster Schrader. Der durch den Oberförster Backow unterm 4. Juni hierher gelangte und von diesem befürwortete Antrag des hiesigen Communal-Försters Scbrader vom 19. Mai wurde der Versammlung vorgelegt und darauf beschlossen, dass in Rücksicht der von dem Schrader in seinem Gesuch angegebenen und von dem Oberförster Barkow befürworteten Gründen ihm vom Anfang d.J. an zu seinem bisherigen Gehalt ad 100 T einen Zuschuss von 20 T zu bewilligen sei.
Am 27. Oktober 1845
TOP 90: Erkenntnis in Sachen Becker gnt. Kaiser. Wurde der Versammlung das in Sachen Becker gnt. Kaier wegen ihm zu ... (1 Wort nicht korrekt lesbar) Bau- und Reparatur-Holzes ergangenen … (1 Wort nicht kiorrekt lesbar) und für die Gemeinde
ungünstig ausgefallenen Erkenntnis vom 4. September sowie das Schreiben des Herrn Leissenschmidt vom 13. d.M., wonach von dem Rechtsmittel des Rekurseskein günstiges Resultat zu erwarten sei, vorgelesen und beschlossen, unter solchen Umständen und weil keine weiteren haltbaren Gründe zur Erzielung eines günstigen Erkenntnisses vorliegen, auf jenes Rechtsurteil des Rekurses zu verzichten.
TOP 91: Erkenntnis in Sache Becker gtn. Kaiser gegen Vohs. Wurde der Versammlung das (!) Erkenntnis zweiter Instanz in Sachen Becker gnt. Kaiser vom 18. Juni und das bestätigte Schreiben des Justizrats Greve vom 6. August vorgelesen und erklärte dieselbe auch das einzig zuständige Rechtsurteil der Nichtigkeits-Beschwerde Verzicht zu leisten, da ein … (1 Wort nicht korrekt lesbar) Resultat nach der Meinung des Justizrats Greve nicht erwarten sei. - Der Inhalt ist hier nicht aktenkundig und auch nicht, welcher Vohs gemeint ist.
TOP 92: Hausbau des Ferdinand Kerstholt. Wurde der Versammlung der protokollarische Antrag des Supplicanten (Bittsteller) vom 13. Mai eine Erkenntnis zur Errichtung einer neuen Feuerstelle auf der Parzelle Flur 1, Nr. 830 vorgelegt und beschlossen, demselben zu deferieren, dass der Bittsteller ganz guter Führung sei, das hinreichende Vermögen zum Neubau und Einrichtung der Wirtschaft besitze, den Besitz des Bauplatzes nachgewiesen habe und dieser an der Chaussee von Arnsberg nach Meschede mitten in der Ortschaft belegen sei. - Im Jahr 2012: „I-Punkt – Mehr als nur `ne Kneipe“.
TOP 93: Hausbau des Heinrich Lenze gnt. Lichte hier. Der Antrag des Supplicantenvom 25. August um Erlaubnis zur Errichtung von einer neuen Feuerstelle auf der Parzelle Flur 1, Nr. 93 wurde vorgelegt und von der Versammlung beschlossen, dem Bittsteller die Genehmigung zu dieser Ansiedlung zu erteilen, da der Bauplatz nach Ausweis ihm gehöre, an der Chaussee nach Meschede belegen, gegen die Führung des Bausuchenden nichts zu erinnern sei und er auch das Vermögen zur Ausführung des Baus und Einrichtung der Wirtschaft nachgewiesen habe. - Einwohnerliste Dezember 1846: Alte Haus-Nr. 155, Bahnhofstr. 1: Heinrich Lenze gnt. Lichte, Gastwirt, Krämer, Bäcker, LA 50; Ehefrau Catharina geb. Holle, LA 58, Heirat am 20.9.1828: Heinrich Lenze mit Maria Catharina geb. Schnoe, Ww. aus Berghausen, Amt Meschede (Holle, Schnoe: nicht korrekte Eintragung?)
TOP 94: Gesuch des Adam Köster hier um Erlaubnis zum Hausbau: Die Versammlung fand den vom Supplicanten geführten Nachweis, sowohl hinsichtlich des eigentumlichen Besitzes des Bauplatzes und des hinlänglichen Vermögens zur Ausführung des Baus und Errichtung der Wirtschaft für genügend und hatte gegen seine Führung nichts zu erinnern. - Einwohnerlister Dezember 1846: Alte Haus-Nr. 151 b, Alter Weg 23: Adam Köster, Holzhauer, LA 35; Ehefrau Gertrud geb. Neise, LA 35; Heirat am 20.2.1841; Tochter Elisabeth LA 3, Tochter Friederica LA 2. Einwohner-Liste Dezember 1849: nicht mehr Alte Haus-Nr. 151 (sondern zwischen156 und 157) dazu Tochter Maria LA 2, Sohn Kaspar LA ½ J.
TOP 95: Besoldung des Spritzenmeisters Franz Caspar Düring hier. wurde auf die Eingabe des... (1 Wort nicht korrekt lesbar, wahrscheinlich: Supplicanten: Bittstellers) vom 20. Juli beschlossen, demselben vom 1. Januar an ein Gehalt von jährlich 2 1/3 RT aus der Gemeindekasse zu bewilligen, jedoch bemerkt (festgehalten, darauf aufmerksam gemacht), dass derselbe (demselben) die Bedingung gestellt werden müsse, außer der gehörigen (?) ...(1 Wort nicht korrekt lesbar) und der kleinen Spritze, in Abwesenheit des Spritzenmeisters Sahse bei irgend (einem) ausbrechenden Brand auch dessen Stelle bei der zweiten größeren Spritze zu versehen. - Franz Caspar Düring, Grobschmied, Alte Haus-Nr. 109, zunächst Düringstraße, dann Brunnenstraße genannt; im Jahr 2008 Nr. 5, Familie Düring.
Am 22. November 1845
TOP 96: Hauungs- und Culturplan pro 1846. - Aktenkundig ist nun Jahr für Jahr dieser TOP für die Gemeinde-Versammlung. Leider ist der vom Oberförster jeweils vorgelegte Plan nicht aktenkundig. - Der vom Oberförster Barkow unterm 13. d.M. eingereichte Hauungs- und Cultur-Plan wurde der Versammlung vorgelegt. Dieselbe hatte dagegen Folgendes zu erinnern und zwar: (I.) Gegen den Hauungsplan: (a) die ad 1 desselben aufgeführten 8 Klafter Brennholz für die Schule sollen aus (…?), weil die Lieferung des Heizungs-Materials öffentlich verdungen worden ist und die Abgabe desselben aus dem Gemeindewald nun aufhört. (b) Die ad 2 desselben aufgeführten 200 Klafter Reiser-Holz, welche zum Verkauf kommen, seien eine zu bedeutende Quantität. Bekanntlich werde aus der Wennemer Mark eine Masse Reiser-Holz verkauft und da die hiesigen Einsassen schon ziemlich mit solchem Brennmaterial versehen seien, so sei ein hoher Preis voraussichtlich nicht zu erzielen. Zudem wurde der Gemeinde das Holz auch zu früh ausgehen und später, wenn auch aus den umliegenden Waldungen keine bedeutenden Reiserholz-Verkäufe stattfinden, ein Holzmangel hierselbst entstehen und die Einsassen dann das nötige Reiserholz sehr teuer bezahlen müssen. Man müsse deshalb dafür stimmen, statt der 200 Klafter nur 150 zum Verkauf zu bringen. - (II.) Gegen den Culturplan: (a) Die ad 1 desselben gedachte am Thielenberg mit Eicheln zu besamenden 10 Morgen können wegen der Hude durchaus nicht entbehrt werden, weshalb man von dieser Bestimmung Abstand zu nehmen einstimmig beantragen müsse, wohingegen der … (1 Wort nicht korrekt lesbar) einstimmige Antrag sei. (b) Am Bergemerge (oberhalb der jetzigen Bergmecke) statt der auf dem Culturplan nur mit Fichten zu bepflanzenden 5 Morgen, 15 Morgen zu bepflanzen. Die dazu erforderlichen Pflänzlinge seien in der Nähe der zu bepflanzenden Fläche zu erhalten. Die Bepflanzung einer solchen Fläche sei nicht mehr zu wünschen,als der unbe … (1 Wort nicht korrekt lesbar) des Waldes Bergemerg und ganz nutzlos lange und teils wegen angrenzender Weisen, teils wegen anstoßender junger Eichen nicht zur Hude benötigt werden können.
„Übersetzung“ der Maße: 1 Klafter Brennholz = 2 – 3 Festmeter; vereinfacht: 1 Klafter = 2,5 Festmeter. 8 Klafter = 20 Festmeter. Weiter unten:: 200 Klafter Reiserholz = 500 Festmeter. 150 Klafter Reiserholz = 375 Festmeter Reiserholz. - 1 Morgen = 2500 m²; 5 Morgen = 12 500 m²; 15 Morgen = 37 500 m². - 1 Morgen ursprünglich ein Feldmaß für 1 Stück Land, das man an 1 Morgen pflügen konnte.
TOP 97: Forderung des Becker gnt. Kaiser hier an Zimmer-Holz und Bretter. Der Versammlung wurde die Verfügung des Land- und Stadtgerichts zu Arnsberg vom 22. September, wonach dem Subricaten (korrekt abgeschrieben, bei Zedler-Online unbekannt; möglich: Bittsteller, Unterschreibender) binnen 14 Tagen (a) 323 l.F. (laufende Fuß) Zimmer-Holz und (b) 322 l.F. Beschuss-Bretter zu liefern seien, widrigenfalls der Wert des Holzes und zwar ad (a) mit 39 T 9 Gr und ad (b) mit 12 T 14 Gr 4 Pf im Wege der Execution beigetrieben werden sollen, bekannt gemacht und demnächst (hier wohl: sofort) beschlossen, dass man es vorziehe, dem Becker statt des Geldes das Holz in Natura zu liefern, indem die demselben zukommende Quantität Holz bei weitem nicht den Wert habe, der ihm im Geld dafür gezahlt werden solle. Das Holz im weichen Zustand, worin es der Becker zu verlangen berechtigt sei, habe zwar das Zimmerholz hier nur einen örtlichen Wert von 1 ½ Sgr pro Fuß, geben (?, gegen?) für die von dem Becker in Anspruch genommenen 323 Fuß : 16 T 4 Gr 6 Pf. - (b) Das Holz zu Beschuss-Brettern pro Fuß 2 Pf (?) geben für die 322 Fuß: 6 – 13 – 2; zusammen: 22 – 17 – 8. Wenn der Becker sich mit diesem Betrag … (1 Nebensatz nicht korrekt lesbar) zufrieden stellen wolle, so beschließe man hiermit einstimmig, ihm statt des Holzes in Natura diesen Geldbetrag aus der Gemeindekasse zu zahlen, andernfalls solle es aber bei der Lieferung des Holzes in Natura verbleiben . Der Geldbetrag könne aus den Einkünften bezahlt werden, welche die Gemeindekasse aus dem Erlös der Abfälle von dem in diesem Winter aus den Gemeinde-Waldungen abzugebenden Bau- und Reparatur-Holz oder aus den bereits in den Jahren 1843 und 1844 für abgetreteneHolzverkäufe … (3 Wörter nicht korrekt lesbar) wird. - Anmerkung: Nicht einfach zu gewichtende Kommunikations-Wege und Kommunikations-Fähigkeiten.
TOP 98: Befriedigung des Glockengießers Du Bois für die hierselbst gelieferten neuen Glocken. Die Versammlung brachte zum Vortrag, wie die zweite Rate der dem Glockengießer Du Bois zu Paderborn für die hierselbst gelieferten Glocken zukommenden Gelder im Monat Dezember d.J. fällig werden. Über die erste Rate sei zwar nun die Repartitionsliste aufgestellt und von dem Rendanten Kehsler der Zahlungstermin bereits durch Zettel jedem Pflichtigen bekannt gemacht, es haben aber nur sehr wenige oder fast gar keine Einsassen in dem schon verstrichenen Zahlungstermin die Zahlung geleistet und wie man allgemein höre, wolle niemand gütlich die Zahlung leisten. Da nun die Glocken bereits angeschafft seien, so können gesetzlich die durch Umlage aufzubringenden Kosten nicht im Wege der administrativen Execution, vielmehr nur auf gerichtlichem Wege beigetrieben werden. Da aber alle Zahlungspflichtigen, wie sie erklären, ohne gerichtliche Einklage nicht Zahlung leisten wollen, so würde noch eine geraume Zeit damit hingehen, ehe die erste Ratensumme gänzlich eingegangen sein würde und noch weit länger würde es dauern, ehe die zweite noch nicht departierte Rate bezahlt sein würde. Der Glockengießer Du Bois drohe aber schon jetzt mit der Einklage und da der Gemeinde-Vorstand, der mit ihm den Lieferungs-Contract abgeschlossen, also ihm auch für die Zahlung zu stehen habe, so wolle man hiermit den einstimmigen Beschluss fassen, höheren Orts zu bewirken, dass die erste und zweite Rate dem Du Bois vorschussweise aus den bei der Gemeindekasse disponibeln aus den gehaltenen Holzverkäufen gelösten Geld bis zum 1. Januar 1846 spätestens gezahlt werde. - Auch beim komplizierten Satzbau korrekt abgeschrieben.
Am 11. Dezember 1845
TOP 99: Aufbringung des Kuhirten-Lohns, sowie der Kosten für Halten des Zuchtviehs. Der Versammlung wurde die Landrätliche Verfügung vom 30. v.M. zur Beschluss-Nahme vorgelegt. Die Versammlung bemerkte: in der Gemeinde Freienohl werden zwei Kuhhirten gehalten und ein Schweinehirt gehalten, ferner ein Zieh-Eberund zwei Zucht-Ochsen. Die beiden Kuhhirten erhalten für jedes Stück Vieh, was ihnen vorgetrieben wird, von dessen Eigentümer ein bestimmtes Triftgeld (Hüte-Geld), aus der Gemeindekasse aber nichts vergütet. Der Schweinehirt erhält ebenso für jedes Schwein, was ihm vorgetrieben wird, von dessen Eigentümer ein bestimmtes Triftgeld, außerdem aber aus der Gemeindekasse noch 1 Taler 19 Silbergroschen. Für das Halten eines Zieh-Ebers wurden dem kontraktmäßig dazu verpflichteten Johann Trompetter hierselbst 2 T 9 Sgr 3 Pf aus der Gemeindekasse gezahlt und genießt dieses außerdem die Begünstigung, dem Gemeinde-Schweinehirten, welcher der Reihe nach bei jedem Eingesessenen, der ihm Schweine vortreibt, für jedes Schwein einen Tag Beköstigung erhält, keine Kost geben zu brauchen. Für das Halten der beiden Gemeinde-Zieh-Ochsen wurden die dazu kontraktlich noch bis ultimo 1848 verpflichteten Einsassen Humpert und Lenze gtn. Penschröer von der Gemeinde der Art (korrekt abgeschrieben; heutzutage: derart) entschädigt, dass ihnen eine Gemeinde-Wiese, die einen örtlichen Mietwert von 50 Talern hat, zur unentgeltlichen Benutzung überwiesen ist. Es ist nun zwar Absicht bei der einstigen Anstellung eines anderen Schweinehirten, diesen dahin zu mieten, dass er weiter nichts als seine Beköstigung bei den Eigentümern der ihm vorgetriebenen Schweine und das von jenen ihm zu zahlende Triftgeld, , also nicht ferner mehr außerdem noch eine Vergütung aus der Gemeindekasse erhält; bis zu der Zeit aber müsste es bei der bisherigen Einrichtung verbleiben und der Schweinehirt noch ferner mit 1 Taler 19 Silbergroschen aus der Gemeindekasse erhalten. Was das Halten des Zieh-Ebers und der Zieh-Ochsen betrifft, so muss es ebenfalls dabei sein Bewenden und Behalten, dass die Verpflichteten dazu aus der Gemeindekasse entschädigt werden; weil mit wenigen Ausnahmen in jeder Haushaltung dieser Gemeinde eine oder mehrere Kühe gehalten werden, das Vorhandensein der Zieh-Ochsen also ein Interesse jeder einzelnen Klasse der Gemeindemitglieder und zwar nach neuem richtigen Verhältnisse liegt, weil die Communal-Steuer nach Grund- und Klassensteuer gehoben aus diesen Steuern sich der Wohlstand ergibt und nach dem Wohlstand sich der Viehstand richtet. - Bei dem Vorhandensein eines Gemeinde-Ebers hat zwar nicht jede Klasse der Gemeindeglieder einen verhältnismäßigen Vorteil davon, weil nur in wenigen Haushaltungen Schweine gezogen werden. Es lässt sich aber kein Mittel finden, wodurch nur die, bei dem Vorhandensein eines Zieh-Ebers interessierten Eingesessenen zu den dadurch entstehenden Kosten beitragen sollen. Wollte man nämlich die Kosten wegen Halten des Zucht-Ebers ausschließlich auf solche Gemeindeglieder verteilen, welche Schweine aufziehen, so müsste es diesen dabei auch anheim belassen bleiben, von der Ausgabe durch Nicht-Benutzung des Ebers sich zu entbinden, und würde alsdann es jeder vorziehen, die Sau auswärts zum Eber, wo selbst nur ein Sprunggeld davon entrichtet wird, zu bringen. Aus diesen Gründen wird daher hierdurch einstimmig beschlossen, dass in Abweichung des § 34 der Land-Gemeindeordnung es bei der bisherigen Art und Weise, wonach die Kosten für das Halten des Zuchtviehs beständig der Lohnzuschuss für den Schweinehirt ad 1 Rt 19 Sgr aber nur ...(1 Wort nicht korrekt lesbar) noch aus der Gemeindekasse gezahlt werden soll, bis ein anderer Schweinehirt angestellt werde. Es wurde schließlich beantragt, die Höhere Genehmigung zu diesem Beschluss zu bewirken.
– Einwohnerliste Dezember 1846: Schenkwirt, Krämer , Holzhändler Johann Trompetter, 76 J., Ehefrau Marianne geb. Cohsmann, LA 63; Alte Haus-Nr. 64, Parzelle 719 : Hauptstraße, gegenüber Einfahrt in St. Nikolaus-Straße.
Am 20. Januar 1846
TOP 100: Zahlung von 30 T für das Weißen der hiesigen Kirche aus der Gemeindekasse. Der Versammlung wurde das Schreiben des hiesigen Pfarrers Sporkmann vom 23. Dezember v.J. vorgelegt, wonach die schleunige Zahlung der … (1 Wort nicht korrekt lesbar) 30 T an die hiesige Kirchenkasse beantragt wird, und von derselben (Versammlung) hierauf bemerkt: Mittels Beschluss vom 19. August 1844 ist zwar zum Weißen der hiesigen Kirche aus der hiesigen Gemeindekasse eine Summe von 30 T bewilligt, die aus den Geldern genommen werden sollen, welche, wie man damals glaubte, aus dem Baufonds Tit. V des Etats disponibel bleiben würden, wozu die jedenfalls vorab ...(1Wort nicht korrekt lesbar) Höhere Genehmigung zu erwarten war. Da indes von dem hiesigen Kirchenvorstand hierauf kein weiterer Antrag gemacht, das Weißen der hiesigen Kirche auch nicht im Jahr 1844 vorgenommen wurde und die fraglichen 30 T erst verlangt wurden, nachdem die Communal-Rechnung pro 1844, worin die Kosten mit aufgenommen werden sollten, bereits längst gelegt ist, und diese Summe aber so wenig in dem Etat pro 1845 als pro 1846 aufgenommen worden ist und bei keinem Titel des Etats soviel Gelder disponibel bleiben, um daraus die 30 T zu bestreiten, so kann vorläufig die Zahlung derselben aus der Gemeindekasse nicht erfolgen. Jedoch sollen diese 30 T auf den Etat pro 1847 übernommen werden und kann dem Kirchenvorstand nun überlassen bleiben, bis dahin dieselben aus der Kirchenkasse vorschussweise zahlen zu lassen. - Diese Begründung darf wohl auch ein Zeichen für den niedrigen Wohlstand oder für die Armut der Gemeinde sein.
TOP 101: Der von Seiten der Wegebau-Verwaltung der Gemeinde Freienohl zugefügten Schaden an Grundstücken, durch den von Seiten der Wegebau-Verwaltung vorgenommenen Durchstichs des Ruhrbetts und vorgenommenen Uferbauten an der Pflasterbrücke (hier so korrekt abgeschrieben: Pflasterbrücke! Gemeint ist die Plasterbrücke = Communal-Ruhrbrücke). Der Gemeinde-Versammlung wurde durch den vorsitzenden Amtmann das Schreiben des Wegebau-Meisters Vogler vom 8. v.M. mit den weiteren über diese Sache gepflogenen Verhandlungen vorgelegt. Die Versammlung bemerkte, wie die von dem Vogler Bemerkungen wie folgt widerlegt werden mussten: (ad 1) Es wird von Vogler unrichtig angegeben, dass das Loch in der Gemeindewiese oberhalb der Bänke vor Anlage die Longierung im alten Flussbett in derselben Ausdehnung, wie jetzt vorhanden geworfen sei (wohl korrekt abgeschrieben). Es können Wege-Aufseher Brüggemann und Wege-Arbeiter Vielhaber von Wennemen, die Herren Bernard Tillmann von Olpe und wenn es noch erforderlich ist, noch mehrere andere für … (1 Wort nicht korrekt lesbar) namhaft zu machende Zeugen darüber vernommen werden, dass durch die von Seiten der Wegebau-Verwaltung in den Jahren 1844 und 1845 bei den ...(2 Wörter nicht korrekt lesbar) Plasterbrücke (aktenkundig Freienohlerisch geschrieben) vorgenommenen Wasserbauten in der gleich oberhalb dieser Brücke am rechtsseitigen Ufer belegenen Gemeindewiese ein sehr tiefes Loch gebrochen und der Gemeinde dadurch ein nicht … (1 Wort nicht korrekt lesbar) Teil der Wiese verloren gegangen ist. Der Behauptung des Vogler, dass durch den das alte Flussbett durchschneidenden Damm das fragliche Loch sich durch allmähliche Anschwemmung ausfüllen würde, soll zwar hier nicht widersprochen werden, obgleich man sich von der Richtigkeit nicht überzeugen kann; die Gemeinde hat aber nicht neuen Schaden zu erleiden, welcher nach einer Reihe von Jahren ihr vielleicht wieder abgewendet werden könnte. Die Behauptung des Vogler, dass das Grundstück, in welchem das Loch gebrochen, innerhalb des Straßen-Gebiets liegt und deshalb Eigentum der Wegebau-Verwaltung sei, ist irrig. Die Gemeinde ist Eigentümerin der Wiese, worin das Loch gebrochen ist, hat dieselbe stets benutzt und ist das Loch auch nicht unter der Brücke, sondern von der Brücke zwischen dem Eisbrecher und der Brücke gebrochen. Es kann dem Fiskus selbst nicht mal der Grund unter der Brücke zugestanden werden, weil auf dieser seit urdenklichen Jahren schon von der Gemeinde benutzt wurde. (2) Dass der Abbruch an der unterhalb der Brücke am linksseitigen Ufer belegenen Gemeindewiese durch Ausführung der in Frage stehenden Bauten ...(1,2 Wörter nicht korrekt lesbar) ist, kann durch die ad 1 vorgeschlagenen Zeugen bekundet werden. Vor Ausführung dieser Wasserbauten lag die fragliche Wiese gar nicht in Abbruch, wurde vielmehr durch die Wiese des Johann Vohs, die mehr oberhalb lag, geschützt. Die Gemeinde hat sich im Jahr 1844 allerdings für bereitwillig erklärt, zu den fraglichen Wasserbauten der Wegebau-Verwaltung einen großen Teil des dazu erforderlichen Faschinen-Holzes , teils unentgeltlich, teils gegen eine mäßige Entschädigung freizugeben. Auch auf eine Grundentschädigung, auch ohne Vorzustand (nicht korrekt zu lesen), dass sie für den Grund, da um der Ruhr ein anderes Bett zu geben, votiert (nicht korrekt lesbar) wurde, insofern dieses Eigentum der Gemeinde wäre keine Entschädigung verlangen. Es kann aber nicht Rede davon sein, dass die Gemeinde auch auf eine solche Grundentschädigung verzichten soll, welche bei der Anlage selbst hätte vermieden werden können oder durch nicht vollständige Ausführung der Gemeinde erwachsen müsste. - Möglicherweise ist der Zusammenhang dieses Abschnitts nicht eindeutig, obgleich korrekt abgeschrieben; das mag auch für den nächsten Abschnitt gelten. - ad 3 : Hier wird von der Gemeinde nur die Entschädigung bei der Wegebau-Verwaltung in Anspruch genommen, welche von den zeitigen Nutznießern der gedachten Wiese verlangt wird. Vermag es die Wegebau-Verwaltung diese Nutznießer nicht einen billigeren Betrag abzufinden, so hat die Gemeinde nichts dabei zu erinnern. Hätte die Wegebau-Verwaltung gleich bei der Arbeit dem neuen Flussbett die Tiefe und Breite gegeben, welche der Fluss so nötig hat, selbst darin gewonnen hat, so würde die Neuerung, welche bei dieser Überschwemmung der Gemeindewiese oberhalb der Brücke im vorigen Sommer hervorgebracht hat, nicht stattgefunden haben. Dass übrigens durch die fraglichen Wasser-Bauten eine Stauung des Wassers bewirkt worden ist und dadurch (1 kleines Wort nicht korrekt lesbar) selbstredend die oberhalb gelegenen („g“, nicht wie sonst: belegenen) Grundstücke nicht als früher einer Überschwemmung preisgegeben wurde, können die bereits angegebenen ...(1 Wort nicht korrekt lesbar) bekunden. Die Gemeinde-Versammlung beschloss daher, gerichtliche Klage gegen die Wegebau-Verwaltung anzustellen und dazu sich des Justizrats Arndts zu Arnsberg zu bedienen. Die Klage müsste dahin gestellt werden, dass Wegebau-Fiskus verpflichtet sei: (1.) das in der Gemeindewiese oberhalb der Brücke gebrochene Loch innerhalb 6 Wochen völlig wieder zuzuwerfen und so zu befestigen, dass es keinen erneuernden Abbruch zu erleiden hat; (2.) der Gemeinde den Grund vollständig zu entschädigen, welcher an der außerhalb der Brücke belegenen Gemeindewiese abgebrochen ist und ferner die Wiese vor weiteren Abbruch zu sichern; der Schaden möge durch die Gerichts-Taxatoren, Schultheiß Feldmann von hier und Menge (Menze?) von Arnsberg vermittelt werden; (3.) sich mit den … (1 Wort nicht korrekt lesbar) der oberhalb der Brücke gelegenen Gemeindewiese über die von diesen in Anspruch genommenen Entschädigung zu erinnern und sie zu befriedigen.
TOP 102: Ausübung der hiesigen Gemeinde-Fischerei. Der Versammlung wurde das vom Königl. Land- und Stadt-Gericht zu Arnsberg unterm 8. August v.J. in … (1 ½ Wörter nicht korrekt lesbar) ...strafe gegen die Beilieger Johann Cohsmann Senior und Junior und den Beiliger Anton Carneilhierselbst erlassenen Erkenntnis wegen Fischerei-Contravention ausgeteilt. Die Versammlung bemerkte, wie durch vernachlässigte Beaufsichtigung der Gemeinde-Fischerei sich wohl mehrere Beiliegerdas Recht bei hohem Wasserstand zu fischen, durch Verjährung erworben haben könnten und dass dadurch aber unmöglich eine Befugnis zur Fischerei auch auf solche Beilieger übergehen könne, welche später für … (1 Wort nicht korrekt lesbar) geworden, aber ein solches Recht für ihre Person durch Verjährung noch nicht erworben haben. Man wolle daher gegen den Cohsmann Senior und Junior und den Anton Carneil, welche sämtlich für ihre Person noch kein Verjährungsrecht erworben haben, gerichtliche Klage erheben und sich des Justizrats Arndts zum Mandaten zu bedienen, woraus aber, um sicher zu gehen, ein Rechtsgut ...(1 Wort nicht korrekt lesbar) von diesem einzuholen.
TOP 103: Mietzahlungen für Arme aus der Gemeindekasse. Wurde von der Versammlung beschlossen, auf die Titel VIII Position 3 des Etats pro 1845 zu Armenzwecke dies: 31 T 18 Gr folgenden Mietern anzuweisen: für Franziskus Ahsmann 3 T; Witwe Marianne Funke 3 T; Witwe Spindeldreher 4 T 18; Witwe Lardon 4 T; Georg Cohsmann 2 T; zusammen 16 T 18 Gr. - Einwohnerverzeichnis vom 3. Dezember 1846: Franz Ahsmann, - Witwe Marianne Funke geb. Köster, 64 J., Heirat 30.4.1811 mit Johannes Theodor Funke gnt. Schilling, gest. 6.1.1843, hinterl. 3 großj. und 1 minderj. Kind, Alte Haus Nr. 144; - Witwe Spindeldreher geb. Schulte, 64 J., Heirat am 25.11.1823 mit Joes Spindeldreher, gest. 21.7.1830, nur noch Tochter Catharina, Tagelöhnerin, 22 J. im Haus: Alte Haus.Nr. 55 b, Parzelle 829: Krumme Str. 2; - Witwe Lardon; - Georg Cohsmann.
TOP 104: Entschädigung der Grundeigentümer für den bei der Instandsetzung des östlichen Dorfweges eingebüßten Grund. - Östlicher Weg später Bergstraße. - Die Gemeinde-Versammlung genehmigt, dass die nach der Verhandlung vom 17. September v.J. von denjenigen hiesigen Einsassen, welche bei der Instandsetzung des hiesigen östlichen Gemeinde-Weges Grund eingebüßt haben, in Anspruch genommenen Vergütung aus der hiesigen Gemeindekasse den Betreffenden gegeben werde. Was dagegen den Antrag des Gemeinde-Verordneten Trompetter vom 12. des letzten Monats , so kann dieser auf nur 4 Pf (?) pro Quadrat-Fuß bis zum fraglichen Weg eingebüßten Grundes und Aufführung einer Mauer zur Befestigung des Hofgrundes bewilligt werden. Sollte der Trompetter sich mit dieser Vergütung nicht zufrieden stellen wollen, so bleibe nichts anderes übrig, als den Schaden durch Gerichtstaxatoren abschätzen zu lassen.
TOP 105: Antrag des Caspar Kehsler und Fritz Siepe vom 6. Dezember 1845 wegen Abgabe des freien Bau- und Reparatur-Holzes. Der Antrag des Caspar Kehsler und Fritz Siepe hier um Bewilligung des freien Bau- und Reparatur-Holzes wurde der Versammlung vorgelegt und beschlossen, beide Bittsteller dahin zu bescheiden, dass ihnen, da sie gemeinschaftlich eine halbe Hufe besitzen, beide zusammen also … (1 Nebensatz nicht korrekt lesbar) zu einem viertel Teile bewilligt werden solle.
TOP 106: Reststand des Adam Schröer zu Visbeck an die hiesige Gemeindekasse. Der Gemeinde-Versammlung wurde durch den vorsitzenden Amtmann vorgestellt, wie der Adam Schröer zu Visbeck die hiesigen Gemeinde-Kosten bis zum 1.Januar 1845 ein Kapital von 65 T 8 Gr 9 Pf verschulde. Davon gehen ab die nach dem Beschluss vom 13.2.1845 von dem Schröer angekaufte Hufengerechtsame mit 25 T; bleiben dann noch 40 T, 8 Gr 9 Pf, worüber nach der Bescheinigung des Land- und Stadt-Gerichts … (3 Wörter nicht korrekt lesbar, … von ...Name?) vom 2. August 1845 die Ehefrau Schröer eine Obligation aufgestellt habe. Die Gemeindeversammlung ...(1 Wort nicht korrekt lesbar) diese Obligation und trug darauf an, dieserhalb vom Königl. Land- und Stadtgericht einzufordern, ebenso zu veranlassen, dass wegen … (3Wörter nicht korrekt lesbar) baldigst ein gericht ...(3 Wörter nicht korrekt lesbar) aufgenommen werde.
TOP 107: Verkauf einiger Gemeinde-Parzellen. Der Amtmann stellte der Gemeinde-Versammlung vor, wie bei Instandsetzung des Weges nach dem Knäppchen an der linken Seite des Weges ein Stück von einem Gemeinde-Grundstück liegen geblieben sei und der Gemeinde nichts einbringe und daher am besten zum Verkauf kommen dürfte. Die Gemeinde-Versammlung bemerkte hierauf, wie dieser Gemeindegrund an die ...(1 Wort nicht korrekt lesbar) des Wirts Lenze gnt. Lichte und des Heinrich Albers stoßen, und da sie der Gemeinde nichts einbringen, diesen beiden Grundbesitzern unter der Hand gegen Zahlung von 3 Pf für den Quadrat-Fuß verkauft werden möge, womit die Parzelle hinreichend bezahlt sei. Zum öffentlichen Verkauf seien die Parzellen nicht geeignet, da sie von Niemanden als den vorgenannten beiden anstoßenden Grundbesitzern benötigt werden könnte (mal Singular, mal Plural); daher voraussichtlich bei einer öffentlichen Anbietung sich keine Concurrierung darbieten würde und durch diese der Gemeinde eher ein Nachteil als ein Vorteil erwachsen könnte. Möchte der Lenze und Albers die angegebene Taxe für die Parzelle zu zahlen bereit sein, so wolle man bitten, die Höhere Genehmigung zu dieser Veräußerung einzuholen.
Am 10. März 1846
TOP 108: Ankauf von Korn zur Milderung des Notstandes. Des Notstandes Getreide habe zur Disposition gestellt, wurde der Versammlung vorgelegt. Es wurde darauf beschlossen, 40 Scheffel Roggen und 20 Scheffel Gerste womöglich von dem Domaine Frenstboden (nicht korrekt lesbar) zu Soest, sonst aber von dem Hörnboden der Domaine Nenninghausen zu beziehen, um diese zu dem Einkaufspreis mit Hinzu... (?) des Fuhrlohns unter die ärmsten Eingesessenen zu verteilen. Die Gelder zum Ankauf und Bestreitung des Fuhrlohns sollen vorschussweise aus der Gemeindekasse zu Freienohl entnommen werden.“ - 1 Scheffel = 54,73 Liter; also rund 2.300 l Roggen und 1.100 l Gerste.
TOP 109: Verpachtung des sogen. Gördes´schen Gemeinde-Gartens. Der Versammlung wurde die Verhandlung vom 20. v.M., worauf der Förster Schrader den Gördes´schen von der Gemeinde angekauften Garten für den Betrag von 2 ½ T für dieses Jahr angepachtet hat, bekannt gemacht und demnächst von ihr genehmigt.- Hauptstraße: links von Bäckerei Folle, gegenüber von „Hellmann“; siehe auch „Netzwerk Schule“: Bau einer neuen Schule noch vor dem Bau der Alten Schule.
TOP 110: Verpachtung mehrerer hiesiger Gemeinde-Parzellen. Wurde der Versammlung die Verhandlung vom 20. v.M. vorgelegt, wonach mehrere bisher zu 9 T 10 Gr angepachtet gewesene Gemeinde-Grundstücke nunmehr zu 9 T 11 Gr wieder verpachtet worden sind, und von ihr mit der Bemerkung genehmigt worden sind, dass der Ehemann der Frau Adam Mester, das Gebot seiner Frau für die Parzellen 2 und 5 ...(1 Wort nicht korrekt lesbar) anzuerkennen habe. - Rätselhaft.
TOP 111: Zahlung zur Unterstützung der Witwe Theresia Rocholl hier aus der hiesigen Gemeindekasse. Wurde beschlossen, der Witwe Theresia Rocholl ihrem Antrag gemäß, so wie pro 1844 geschehen, auch für das Jahr 1845 = 2 T zur Bezahlung ihrer Miete aus der Gemeindekasse zu bewilligen. Da sie jedoch einen erwachsenen Sohn habe, so könne der eine solche Unterstützung der Witwe Rocholl für die Folge und namentlich schon für dieses Jahr nicht mehr bewilligt werden, was ihr bekannt zu machen sei. - Siehe oben: 5. Mai 1845 TOP 73.
TOP 112: Genehmigung des Verkaufs der Gemeinde-Netzjagd an den Freiherrn Schade zu Bockum. Der Versammlung wurde die Landrätliche Verfügung vom vom 16. Februar d.J. wodurch die der Gemeinde Freienohl zugehörige Netzjagd im Jahr 1835 von dem Freiherrn von Schade zu Bockum für den Betrag von 49 T veräußert ist, vorgelesen. Dieselbe bemerkte hierauf, wie ihr nichts davon bekannt sei, dass zu dieser Veräußerung die Höhere Genehmigung eingeholt und erfolgt sei und sie diese eventuell hiermit noch nachträglich beantragt.
TOP 113: Forst-Hude-Frevel des Waldwärters Kersthold hier. Die Anzeige des Försters Schrader gegen Waldwärter Kersthold vom 20. Januar 1846 in die Verantwortung des Letzteren über diese einen Forst-Hude-Frevel betreffende Anzeige, wurde der Versammlung vorgelegt. Dieselbe bemerkte, wie nur die Gemeinde als solche allein das Recht zur Benutzung der Schafhude in der Freienohler Feldflur besitze und das Benutzen derselben durch einzelne Eingesessene oder das sogen. Allein-Hüten nicht geduldet, auch von der Gemeinde niemand ein Recht hierzu eingeräumt werden könne. Das Hüten in der Art, wie der NN. dasselbe habe bewirken lassen, sei aber nur ein Allein-Hüten zu nennen, indem die ausgetriebenen Schafe durch keinen Gemeinde-Schäfer, sondern durch den Sohn des NN. gehütet worden seien und sie nach den eignen Angaben des Denunzianten und diesen und seinen Söhnen gehört haben. Dem NN. kann unter Belangung das Ausüben der Gemeinde-Schafhude in der geschehenen Weise geduldet werden, vielmehr sei derselbe als Contraveniant aufgrund der Anzeige des Försters Schrader vom 20. Januar d.J. zu bestrafen. - Der Name ist hier ausgelassen; ist in der Akte AA 395 im Freienohler Archiv im Stadtarchiv Meschede einsehbar.
TOP 114: Verkauf von Gemeinde-Grundstücken. Der Versammlung wurde bekannt gemacht, wie aufgrund des Gemeinde-Beschlusses vom 20. Januar d.J. der Wirt Lenze gnt. Lichte sowie der Heinrich Albers von hier über den Ankauf des bei Instandsetzung des Weges nach dem Knäppchen erübrigte Teile dieses der Gemeinde nutzlos ...(1 Wort nicht korrekt lesbar) Weges vernommen, worden seien und dass der Heinrich Albers den Quadrat-Fuß mit 3 Pfennig zu vergüten sich bereit erklärt habe, während der Heinrich Lenze gnt. Lichte nur 2 Pfennig geben wolle und zudem noch die Bedingung gestellt habe, dass seitens der Gemeinde solches Einverständnis getroffen wurde, dass das Wasser von dem Wege nicht auf den fraglichen von ihm und Lenze anzukaufenden Gemeindegrund fließe. Die Versammlung bemerkte hierauf, wenn hiermit die Genehmigung dazu erteilt wurde, dass dem Albers der ...(1 Wort nicht korrekt lesbar) Grund für die pro Quadrat-Fuß gebotenen 3 Pfennig belassen werde, ebenso wolle man auch dem Lichte in Rücksicht, dass der von ihm anzukaufende Grund 1/3 schlechter (?) als der dem Albers zu überlassende sei, diesen zu dem gebotenen Preis von 2 Pfennig pro Quadrat-Fuß belassen werde. Jedoch kann sich die Gemeinde auf die von dem Lenze wegen Ableitung des Wassers gestellten Bedingungen nicht einlassen. Man wolle daher hiermit beschließen, für den Albers die Höhere Genehmigung ohne weitere Umstände, für den Lenze aber nur unter den vorgenannten Bedingungen einzuholen. Der Gemeinde-Verordnete Sahse erbot sich, die erforderliche Vermessung des fraglichen Grundes vorzunehmen und das Resultat dem vorsitzenden Amtmann einzureichen.
TOP 115: Verkauf von Gemeinde-Grundstücken. Der Versammlung wurde vorgestellt, wie der Franz Cohsmann gnt. Dreher die Anlage einer Mauer um sein Etablissement damit einzufriedigen beabsichtige, und dass derselbe, um diese Mauer anlegen zu können, einen der Gemeinde ...(2 Wörter nicht korrekt lesbar) Teil des alten Rümkerweges akquirieren (erwerben) müsse. Nach der Vermessung des Gemeinde-Verordneten Sahse vom 27. Dezember v.J. habe dieser vom ihm anzukaufenden Teil eine Größe von 2 Ruten 60 Fuß, wofür er pro Quadrat-Fuß 4 Gr und für den ganzen Teil 3 T 26 Gr zu zahlen sich bereit erklärt habe.. Die Gemeinde-Versammlung beschloss hierauf, wie der fragliche Grund, welcher der Gemeinde gar nichts einbringe, und zum öffentlichen Verkauf nicht geeignet sei, da derselbe … (2 Wörter nicht korrekt lesbar) anders, als von dem Cohsmann benutzt werden könnte, daher voraussichtlich … (2 Wörter nicht korrekt lesbar) Ausbietung ohne Concurrenz bleiben und der Gemeinde eher nachteilig als vorteilhaft sein würde, dem Cohsmann zu dem Gebot von 4 Pf pro Quadrat-Fuß belassen und die Höherre Genehmigung zu dieser Veräußerung eingeholt werden solle.
TOP 116: Die in Folge Wasserbauten des Fiskus beschädigten Gemeinde-Grundstücke. Mit Bezug auf den Beschluss vom 20. Januar d.J. wurde der Versammlung das vom Justizrat Arndts entworfene vorgelegt und darauf beschlossen, gegen den Fiskus um so mehr den Weg rechtens zu betreten als bei den hohen Wasserständen in diesem Winter in Folge der vom Fiskus ausgeführten Wasserbauten von der Gemeindewiese Flur I Nr. 446 … über einen halben Morgen in Abbruch gekommen sei, was jedoch den Schadensersatz betrifft, welchen die Anpächter der oberhalb der Brücke belegenen Gemeindewiese wegen Überschwemmung derselben in Anspruch nehmen wollen, so soll es diesen Anpächtern anheim gestellt werden, selbst die Klage gegen den Fiskus zu erheben, indem nach dem Rechtsgutachten die Gemeinde für solchen Schaden der Anpächter nicht ...(1 Wort nicht korrekt lesbar) ist. Es müsste also nunmehr der Schaden, welcher der Gemeinde durch den Abbruch entstanden ist, durch die in dem Beschluss vom 20. Januar benannten Sachwert-Umlagen ermittelt werden. Da man übrigens nicht denken könne, dass dem Fiskus der Gemeinde nun ihr rechtlich zustehende Entschädigung vorenthalten würde, so wolle man die bisher über diese Angelegenheit gepflogenen Verhandlungen der Königl. Regierung mit dem Antrag zugehen lassen, ob dieselbe die Gemeinde zu entschädigen bereit sei, oder es auf gerichtliche Klage von Seiten der Gemeinde ankommen lassen wolle. Die Gebühren des Justizrats Arndts für Anfertigung des Rechtsgutachtens von 9 T 10 Gr seien aus der Gemeindekasse zu entrichten.
TOP 117: Fischerei der Beilieger. Der Versammlung wurde das vom Justizrat Arndts zu Arnsberg im Betreff Ausübung der Fischerei bei hohem Wasserstand durch die hiesigen Beilieger unterworfenen Rechtsgutachten vom 4. v.M. vorgelesen. Die Versammlung bemerkte, wie darin unter den angegebenen Umständen und weil der allgemeinen Meinung nach die Beilieger hierselbst überhaupt wohl das Recht zur Ausübung der Fischerei bei hohem Wasserstand erworben haben, von einer weiteren gerichtlichen Klage gegen dieselben abgesehen werden solle. Dahingegen müsste dem Flurschützen aufgegeben werden, strenge darauf zu achten, dass die Beilieger durch Ufer... (?) sich nicht noch ein größeres Recht in Hinsicht der Fischerei und namentlich auch das Recht zur Fischerei bei niedrigem Wasserstand erwerben.
TOP 118: Anstellung eines neuen Nachtwächters. Der vorsitzende Amtmann machte der Versammlung bekannt, wie der hiesige Nachtwächter Schmitz hierselbst diesen Dienst am 31.Dezember v.J. gekündigt habe und somit dessen Dienstzeit bereits am 1. v.M. abgelaufen, dass dem Amtmann aber trotz aller Bemühungen es bis jetzt noch nicht gelungen sei, ein anderes qualifiziertes Subjekt (damals nicht negativ gewichtet!) zur Fortsetzung des Dienstes zu dem bisherigen Gehalt von 10 T bereit zu machen. Es haben sich zwar der Anton Korte und Caspar Kehsler zur Annahme des Dienstes bereit erklärt, diese verlangen aber ein höheres als das bisher gezahlte Gehalt. Die Versammlung beschloss hierauf in Rücksicht, dass die bisher stattgehabte Bürgerwache, welche mit dem 1. Januar aufgehört und damit auch die den Nachtwächtern bisher zur Winterzeit bewilligte Heizung und das ganze Jahr hindurch das erforderliche Licht weggefallen sei und das bisher gezahlte Nachtwächter-Gehalt ad 10 T nunmehr zu wenig sei, jedem der beiden vorhandenen Nachtwächter von jetzt an das Gehalt mit dieser Summe auf 12 ½ T zu erhöhen. Der bisherige Nachtwächter Schmitz, welcher wahrscheinlich wegen des geringen Gehalts den Dienst gekündigt habe, sei vielleicht bereit, für jährlich 12 ½ T den Dienst fortzusetzen, womit derselbe zu befragen sei. Möchte derselbe hierzu aber nicht bereit zu machen sein, so bleibe nichts anderes übrig, als ein anderes qualifiziertes Subjekt (s.o.) für den Schmitz zu diesem Gehalt anzustellen, wozu der Anton Korte am geeignetsten sein dürfte. Die Gehaltserhöhung sei aus dem Extraordinarium der Gemeindekasse zu zahlen und die Höhere Genehmigung zu dieser Etat-Überschreitung aufzusuchen. - Einwohnerliste Dezember 1846: Alte Haus-Nr. 63, Parzelle 718, Hauptstr. 16; Franz Schmitz, Nachtwächter, LA 66; Tochter Gertrud LA 30; Sohn Fritz, Maurer, seit 2 Jahren im Militärdienst, LA 26; Dezember 1849: eingetragen zu Tochter Gertrud und Sohn Fritz noch Bruder Caspar LA 25; Sterberegister: gest. 18.2.1849: Franz Schmitz gnt. Bumkotte, Ackerbürger, LA 65 (?). Witwer, hinterl. 3 große Kinder. Im Heiratsregister kein Eintrag; Sterberegister: gest. 7.5.1845 Franziska Schmitz geb. Mester, LA 60, hinterl. Ehemann. - Einwohnerliste Dezember 1846: Alte Haus-Nr. 81 b: Anton Korte,Tagelöhner, LA 36; Ehefrau Elisabeth geb. Bartscherer aus Antfeld, Heirat 16.5.1839; Sohn Ferdinand LA 4.
TOP 119: Aufbringung der Kosten für die neu angeschafften Glocken. Der Gemeinde-Versammlung wurde die Entscheidung Königl. Regierung vom 5. v.M. wegen Aufbringung der Kosten für die hierselbst neu angeschafften Glocken vorgelegt. Die Gemeinde-Versammlung bemerkte, wie nach dieser Entscheidung einer dreijährigen Ratenzahlung für das laufende Jahr aufzubringen sei, indem die 2.Ratenzahlung, deren Einziehung bereits unterm 10. Oktober v.J. verfügt sei, wegen der vorgefundenen großen Dürftigkeit nur noch zu einem geringen Teil eingezwungen (?) sei, und die zweite Ratenzahlung, wenn deren Einziehung auch bis zum Schluss des Jahres zu vertagen genehmigt würde, muss die 3. Ratenzahlung, die auch vor dem Jahresschluss zu erheben sei, zusammen treffe. … (1Wort nicht korrekt lesbar) würde die Gemeinde für das laufende Jahr aufzubringen haben. (1.) An Communal-Einlage nach dem … (1 Wort nicht korrekt lesbar) Etat 250 T; (2.) für die erste Ratenzahlung der Glocken-Kosten 395 T; (3.) für die zweite Ratenzahlung desgleichen 335 T; (4.) für die dritte Ratenzahlung desgleichen 322 T; zusammen: 1.302 T. Die Grund- und Klassen-Steuern belaufen sich jährlich auf 837 T. Demnach würden für dieses Jahr auf 1 T Grund- und Klassen-Steuer an Communalbe... (nicht korrekt weiter lesbar) aufzubringen sein1 T 16 Gr 8 Pf. Selbst bei einem guten Jahr würde eine Gemeinde wie Freienohl, die nicht wie (die) Königl. Regierung in der Verfügung vom 5. v.M. glaubt, zu den wohlhabenden des Kreises, wohl aber zu den bedürftigeren gehören dürfte, eine solche Communal-Auflage zu bestreiten, außer Stande sein, am meisten aber bei einem Jahr wie das gegenwärtige, wo es jedem Mann fast an den nötigsten Lebensmitteln fehlt. Die Gemeinde Freienohl müsse zu den minder Vermögenden gezählt werden, indem sie wohl schwerlich 6 Eingesessene aufzuweisen habe, die keine hypothekarische Schulden besitzen und und sämtliche Eingesessenen wohl an die 50.00 T Hypotheken-Schulden besitzen werden (alle Eingesessenen zusammen ist wohl gemeint). Es sei sicher, dass bei einer … (1 Wort nicht korrekt lesbar) Beitreibung der vorgedachten 1.32 T der Ruin fast sämtliche Eingesessenen von Freienohl herbeigeführt werde. Man müsse daher aus diesen und aus den in den früheren Beschlüssen angegebenen Gründen gegen die Entscheidung Königl. Regierung vom 5. v.M. höheren Orts vorcurieren (!) und wolle hierdurch diesen Recurs, der binnen 4 Wochen eingelegt (vorgelegt?) werden soll, der Königl. Regierung anmelden.
TOP 120: Schulbau betreffend. Der Gemeinde-Versammlung wurde die Entscheidung der Königl. Regierung vom 19. v.M. den Neubau eines Schulhauses hierselbst betreffend zufolge Landrätl. Verfügung vom 2. d.M. zur Kenntnisnahme vorgelesen. Die Gemeinde-Versammlung erklärte, gegen diese Entscheidung höheren Orts Recurs einlegen zu müssen, der binnen 4 Wochen ausgefertigt werden soll und wovon die Anmeldung der Königl. Regierung zu machen sei. - Recurs muss nicht grundsätzlichen Widerspruch meinen; möglich ist auch: Zeitaufschub, zu schnell...
TOP 121: Verkauf von Bau- und Reparatur-Holz. Der Gemeinde-Versammlung wurde das Anerbieten des Tagelöhners Franz Trompetter hier vom 17. v.M. vorgelesen, worauf dieser die Gerechtsame zu dem Haus des Gulben (?) freies Bau- und Reparatur-Holz aus den hiesigen Gemeinde-Waldungen zu beziejen zu dem nämlichen Preis ad 25 T von der Gemeinde würde ankaufen will (?), wozu die Gemeinde unterm 3. v.M. von dem Adam Schröer zu Visbeck angekauft hat. Die Gemeinde-Versammlung beschloss, das Anerbieten des Franz Trompetter um so mehr anzunehmen, als es noch sehr unsicher sei, , ob jene Gerechtsame von dem Hause habe getrennt werden können und die Gemeinde zudem diese Gerechtsame von dem Adam Schröer und in der Absicht angekauft habe, um auf solche Weise zu ihrer aus vielen Jahren herrührenden Forderung an den Adam Schröer zu gelangen.
Am 25. April 1846.
TOP 122: Verkauf an Lohe (Lohe = Eichenrinde) an die Hufenberechtigten. Durch den vorsitzenden Amtmann wurde der Versammlung das Resultat des Verkaufs der Lohe von der zur Erlangung des dem hiesigen Hufen-Berechtigten zu verabreichenden Bau- und Reparatur-Holzes in den hiesigen Gemeindewaldungen zu hauenden Eichen bekannt gemacht und beschloss dieselbe darauf wie folgt: Nach ...(1 Wort nicht korrekt lesbar) Grundsätzen geht durch das Ablohen des Eichen-Topfholzes (korrekt abgeschrieben, aber gemeint ist Toppholz = Ast-Holz; Freienohlerisch / Sauerländisch, dem Protokollanten wohl unbekannt) das siebte Klafter verloren und nach der Verhandlung vom 20. d.M. will der Franz Geihsler (Senior, s.u.) für das Ablohen des an einer Eiche sich befindlichen Nutzholzes 5 Sgr geben, während er nach dem Verding vom 15. d.M. für das Ablohen einer ganzen Eiche incl. (einschließlich) des Brandholzes 8 Sgr, also 3 Sgr weniger geboten hat. Durch den Verkauf des Brandholzes mit der Lohe hat die Gemeinde bei dem oben angegebenen Umstand, dass durch das Ablohen desselben das 7 (Zwischen-Zeichen nicht korrekt lesbar) Klafter verloren geht eine höhere Einnahme zu erwarten, weshalb das Verkaufen der Lohe des Nutzholzes dem der des ganzen Baumes vorzuziehen (1 Wort nicht korrekt lesbar). Da viele der Hufenberechtigten, welche von den zu hauenden Eichen das ihnen davon nur gebührende Nutzholz wegen Mangel an Geldmittel vielleicht in kürzester Zeit zu verbauen nicht im Stande sein werden und dann das Ablohen desselben diesem Jahr schädlich ist, so ziehen wir dem Verkauf dieser Lohe an den Franz Geihsler vor, die betreffenden Hufenberechtigten darüber zu befragen, ob sie die Lohe von den an den ihnen zufallenden Eichen sich befindlichen Nutzholzes selbst kaufen wollen, die ihnen dann für den Stamm mit 5 Gr , welche Geihsler geboten, zu belassen und kann die Lohe von den Bäumen solchen Hufenberechtigten, welche die Lohe nicht wünschen, später noch öffentlich verkauft oder dem Geihsler für das Gebot von 5 Gr belassen werden. Wir tragen darauf an, dass durch den vorsitzenden Amtmann das Weitere hiernach veranlasst werde. - Einwohnerliste Dezember 1846: Alte Haus-Nr. 91 a: Franziska Geihsler geb. Trompetter gnt. Peters, Witwe, LA 45; Sohn Franz Geihsler, Lohgerber, LA 24; Tochter Dina LA 19; Tochter Christine LA 15; Sohn Anton LA 12; Sohn Kaspar LA 7; Trauungsregister: Heirat 5.9.1820; Sterberegister: gest. 2.6.1846: Franz Geihsler, Lohgerber, LA 58, Beiname: Loier = Lohgerber.
TOP 123: Bestreitung der Kosten für die angeschafften Glocken. In Gemäßheit Landrätl. Verfügung vom 17. d.M. wurde die Gemeinde-Versammlung über die Deckung der Du Boisschen Forderung für gelieferte Glocken durch einen außerordentlichen Holz-Hieb im Communal-Wald … (vernommen; korrekt?). Die Gemeinde-Versammlung bemerkte, wie es auffallend erscheinen müsse, die fraglichen Kosten noch durch einen außerordentlichen Holz-Hieb zu decken, nachdem bereits 1.200 T und mehr als die Du Boissche Forderung sich beläuft, durch einen außerordentlichen Holzhieb verlangt und bei der Sparkasse zu Arnsberg zu 3 % wertbar angelegt sind. Diese Gelder sollten zwar zu dem Schulbau reserviert bleiben; hoffentlich aber unterbleibt der unnötige Schulbau ganz, und sollte er es nicht, so könnte zu der Zeit die Frage gestellt werden, ob die fehlenden Kosten durch einen außerordentlichen Holz-Hieb oder durch Repartition aufgebracht werden sollen. Wir müssen aber auch uns gegen einen außerordentlichen Holz-Hieb zur Deckung der Du Boisschen Forderung noch aus folgenden Gründen aussprechen: (1.) Es sind in den letzten Jahren für circa 3.500 Taler Eichen aus dem Communal-Wald verkauft, gegenwärtig werden nach dem genehmigten Hauungsplan an die 70 – 80 Stück Eichen den Hufenberechtigten als Frei-Bauholz überwiesen; wollte man nun noch für 1.500 Taler Holz zur Deckung der Du Boisschen Forderung aus dem Communal-Wald verkaufen, so müssten notwendig auch solche Eichen gefällt werden, die noch im Zuwachs begriffen sind. (2.) Die Holz-Preise des Jahres, die Preise des gleichen Bau-Holzes sind in diesem Augenblick nicht im Steigen, weil in der letzten Zeit eine zu große Masse Eichen-Holz sowohl aus dem hiesigen Gemeindewald als aus der Wennemer Mark zum Verkauf gekommen ist. Es ist aber mit Sicherheit zu erwarten, dass nach ein paar Jahren das Eichen-Bauholz um ein sehr Bedeutendes im Preis steigen wird. (3.) Die Du Boissche Forderung, wovon bereits zwei Raten-Zahlungen fällig sind, die dritte auch bereits in diesem Jahr fällig wird, muss in diesem Jahr und mit zwei Raten sofort abgetragen werden, wenn nicht die von Seiten des Du Bois bereits angedrohte zur erstlichen (?) Klage … (1 Wort nicht korrekt lesbar) werden soll. - Es würde aber sowohl dem Wald nachteilig, als dem Erlös aus dem Holz drückend sein, wenn man zur jetzigen Jahreszeit Holz fällen und verkaufen wollte. Selbst wenn der Hieb sich auf Eichen-Nutzholz beschränken sollte, müsse man nicht einmal das Topfholz, vorab doch als Brandholz verkauft werden müsste, preiswürdig zu verkaufen. Wir müssen daher die bereits so oft ausgesprochenen Bitten wiederholen, dass die Du Boissche Forderung zum vollen Betrag nebst Zinsen aus den bereits durch außerordentliche Holzhiebe erlangten und bei der Communal-Kasse disponibel liegenden Gelder sofort abgetragen und die durch durch die Repartition der … (1 Wort nicht korrekt lesbar) Kosten von den meisten Kontribuenten bereits gezahlten Beträge denselben zurück gezahlt werden. - Wohl nicht immer verständlich protokolliert.
TOP 124: Die Gemeinde-Versammlung wurde mit der Landrätl. Verfügung vom 16. Februar d.J., der Verhandlung vom 26. Februar und der Vernehmung des Schultheiß Feldmann vom 12. v.M. sowie des von dem Amtmann an den Rentmeister Adam Kehsler unterm 12.v.M. Erlassennen Schreibens bekannt gemacht und ihr bemerkt, wie auf das letztere Schreiben bis jetzt keine Antwort erfolgt sei. Die Gemeinde-Versammlung bemerkte hierauf, der Rentmeister hat seinen Hausplatz nebst Hofraum damals auf 2 verschiedene Malen (möglicherweise nicht korrekt lesbar) von der Gemeinde angekauft. Dass die Höhere Genehmigung zu dieser Veräußerung erfolgt, darüber constiert (?) nichts Es ist daher nicht zu bezweifeln, dass dieselbe gar nicht erteilt ist. Wenn daher der Rentmeister Kehsler den der Gemeinde noch zu Hälfte mit 45 Taler g.g. … (Abkürzung und 1 Wort nicht korrekt lesbar, verständlich) schuldenden Hausplatz nicht sofort gütlich zu zahlen bereit sei, so solle gegen denselben gerichtliche Klage erhoben und ...(nachträglich eingetragene Formulierung nicht korrekt lesbar) noch nicht durch Vergütung erworbenen Eigentumsrechts auf Räumung des Hausplatzes und Hofraums angetragen werden. Sollte sich aber der Kehsler zur Zahlung bereit erklären, so solle auf nachträgliche Einholung der Höheren Genehmigung zu jener Veräußerung angetragen werden, welcher Genehmigungsantragung hiermit ...(1 abgekürztes Wort nicht korrekt lesbar) beschlossen wurde. - Einwohnerliste Dezember 1846: Alte Haus-Nr. 43, Parzelle 645, Krumme Straße; Adam Kehsler, Ackersmann Trauungsregister: Heirat am 10.2.1807 Adam Kehsler mit Elisabeth Pöttgen; Tochter Ursula LA 30; Tochter Lucia LA 27; Tochter Margaretha LA 25. Sterberegister: gest. 18.12.1844 Sohn Johannes, Ackerer, LA 37, ledig; gest. 10.1.1844 Ehefrau Elisabeth geb. Pöttgen, LA 65, hinterlässt 6 großjähr. Kinder (4 sind hier aktenkundig, die anderen wohl verheiratet).
TOP 125: Wurde beschlossen, die Liquidation des H. Reinhard zu Meschede vom 17. April über 11 T 9 Gr 6 Pf deserrit (?) mit der Sache die Aufbringung der Kosten für die hierselbst angeschafften neuen Glocken und den Bau eines neuen Schulhauses daselbst auf die Gemeindekasse hier zur Zahlung anzuweisen. - Mehr ist hier nicht aktenkundig.
TOP 126: Anlegung einer Abfuhr von Holz aus dem Gemeindewald-Distrikt Winterseite dem Johann Altenwerth hier genehmigt. Wurde der Versammlung neben Rubriziertes (die „Überschrift“ steht auf der linken Blatt-Seite) bekannt gemacht und beschlossen, dem Altenwerth die zur Anfertigung (Anlegung) der Abfuhr 2 T zu bewilligen.
Am 13. Juli 1846
TOP 127: Wahl eines Taxators bei Wildschäden. Wurde der Heinrich Hoffmann aus Rumbeck zum Taxator für die Gemeinde Freienohl gewählt in Folge Landrätl. Verfügung vom 8. Juni d.J. - Ein Taxator von auswärts kann die Aufstellung von Kosten unabhängiger festsetzen als ein Eingesessener.
Am 3. August 1846
TOP 128: Überlassung einer Gemeindewald-Parzelle an den Wirt Hirschberger hier. Wurde der Versammlung der Antrag des Hirschberger hier die käufliche Überlassung eines Teils der Gemeindewald-Parzelle auf der sogen. Bremke vorgelegt und beschlossen, dem Bittsteller von der fraglichen Parzelle den geringen Teil, welcher zwischen seiner Wiese und dem Waldwege belegen ist, gegen 1 ½ Pfpro Quadrat-Fuß käuflich zu überlassen. Der Gemeinde-Verordnete Sahse erbot sich, die zu verkaufende Fläche abzumessen und das Resultat einzureichen. Sollten in diese Fläche die in der Erklärung des Försters Schrader vom 29. v.M. zwei Eichen fallen, so müssen diese zum Vorteil der Gemeindekasse öffentlich verkauft werden. Die Kosten des desfalls (damals übliche Formulierung) später aufzunehmenden Kontrakts und alle sonstigen Kosten durch diesen Grund-Verkauf müsse der Hirschberger tragen und den Verkauf unter der Hand sollen in einem besonderen Beschluss notiert werden, sobald Hirschberger sich bereit erklären sollte, den abzumessenden Grund mit 1 ½ Pf pro Quadrat-Fuß bezahlen zu wollen. - Eberhard (Erhard) Hirschberger, zunächst Förster in der Giesmecke, Gastwirt, Krämer, Witwer, 71 J., ev. (darum nicht im kath. Trauungsregister), Sterberegister: gest. 20.8.1832: Friederica Hirschberger geb. Hardmann, gest. in der Giesmecke, Glasfabrik , zu Calle gehörig, LA 55; Alte Haus-Nr. 4a, Parzelle 726; vorher Schultheiß Franz Feldmann; 1846: Hirschberger: Sohn Wilhelm, Wirt 31 J., Magd Caroline Tillmann 47 J. und Magd Theresia Becker 26 J.
TOP 129: Verkauf von Haus-Plätzen an Heinrich Stirnberg und Fritz Ernst Spies hierselbst. Wurde die Versammlung zufolge betrifft Verfügung vom 16. Februar darüber vernommen (nicht negativ gewichtet), ob zu der rubrizierten Veräußerung (Einleitungs-Formulierung) die Höhere Genehmigung erfolgt sei. Die Versammlung bemerkte, wie zweifelsohne zu dieser Veräußerung, welche zu Zeiten der Verwaltung des Schultheiß Feldmann, von dergleichen Angelegenheiten H.F. (Herr Feldmann?) und selten vollständig abgehandelt worden sei. Die Höhere Genehmigung nicht erfolgt sei. Verhandlungen über diese Verkäufe sind weitere keine vorhanden als die beiliegenden, welche mit dem Jahr 1840 ihren Anfang nahmen, worauf (1.) der Haus-Platz des Heinrich Stirnberg 23 Ruten und 26 Fuß groß ist und der Kauf-Schilling27 (?) 15 (?) beträgt. - Einwohnerliste Dezember 1846: Alte Haus-Nr.100: Heinrich Stirnberg,Sägeschmied, LA 54, Ehefrau Maria Elisabeth geb. Feldmann, LA 42, Trauungsregister: Heirat 19.2.1824, Zeuge: Franz Feldmann (Schultheiß), Arnold Raulf; Sohn Arnold (!), Holzhauer, LA 24; Tochter Marianne, Näherin, LA 19; Tochter Florentine, Wirtschaftsgehilfin, LA 18; Tochter Caroline, LA 15, Zwilling; Tochter Dorothea, LA 15, Zwilling; Tochter Elisabeth LA 12; Tochter Gertrud LA 9; Tochter Emma LA 1.(Liste Dezember 1849: anstatt Emma: Franziska LA 4, Doppelname?). - (2.) Der Haus-Platz des Fritz Ernst Spies 22 Ruten groß ist und der Kauf-Schilling 25 (?) 9 (?) beträgt. - Tagelöhner Fritz Ernst Spies: Alte Haus-Nr. 101 a; LA 56; Ehefrau Marianne geb. Zacharias, LA 56; Trauungsregister: Heirat am 26.11.181816 Friedericus-Casparus (!) Spies mit Maria-Anna Zacharias; Tochter Elisabeth, Magd, LA 29; Tochter Christina LA 14; in der Liste Dezember 1849 stehen beide Töchter nicht, also woanders gearbeitet; Trauungsregister: Heirat 29.4.1871 Christina Spies mit Nikolaus Frank aus Neuendorf / Trier; Elisabeth Spies ohne Befund.
Fortsetzung TOP 129: Man wolle bitten, zu diesen Veräußerungen die Höhere Genehmigung nachträglich einzuholen, und sobald diese erfolgt sei, beide Personen, welche schon unterm 23. Januar 1840 zur Zahlung des Kauf-Schillings im Laufe des Jahres 1841 und später am 4. März 1845 wiederholt zu dieser Zahlung im Laufe jenes Jahres sich bereit erklärt haben, aber bis jetzt noch immer keine Zahlung geleistet hatten, auf den Rückstand gerichtlich einzuklagen, eventuell auf Sub...(nicht korrekt lesbar) anzutragen. Außer dem Kauf-Schilling müsse die Klage auch auf die Zinsen vom 1. Januar 1842 erhoben werden, weil die Debenten in ihren Angaben im Protokoll vom 23.1.1840 nach dem Tage zur Zahlung aufgefordert worden seien und diese im Laufe des Jahres 1841 zu leisten sich verpflichtet haben. Es bleibe nichts anderes übrig, als in der angegebenen Art zu verfahren, weil beide Debenten die Hausplätze schon circa 20 Jahre im Besitz und mit Wohnhäusern bebaut haben, also von einer Zurückgabe derselben nicht die Rede sein könne. - Auch diese Zusammenfassung zeigt manche Armut in Freienohl und – unausgesprochen – das Mitwissen und Mitgefühl der Gemeinde-Versammlung.
TOP 130: Reparaturen an der Pfarr-Scheune hier. Wurde der Versammlung durch den vorsitzenden Amtmann bemerkt, wie außer dem vom 30. März verdungene Reparaturen an der Pfarr-Scheune hierselbst noch mehrere sich als notwendig herausgestellte Anlagen an derselben vorzunehmen seien, welche laut der Kostenberechnung des Zimmermanns Sahse hier von 13 T sich auf 39 T belaufen würden. Die Versammlung beschloss, diese Reparaturen ausführen zu lassen, wenn der Unternehmer derselbe dieser im Verhältnis des früheren Verdings zur Anschlags...(?)ausführen und weil die Kosten auf den nächstjährigen Etat zu übernehmen seien, mit der Zahlung bis zum 1. Januar k.J. Warten wollen.
TOP 131: Verkauf einer Gemeinde-Parzelle an den Caspar Humpert hierselbst. Wurde der Antrag des Caspar Humpert um Belassung von 64 Fuß Gemeindegrund zur Anlage einer Wasserleitung vom 14. Juli vorgelegt und beschlossen, dem Humpert diese Fläche, welche östlich vom Haus des Krämers Rosenthal hier belegen sei, einen Teil des alten sogen. Rümmker Weges bilde und der Gemeinde ganz nutzlos sei, gegen eine Vergütung von 4 (Kürzel nicht korrekt lesbar), also im ganzen von 21 T 4 Gr zu belassen und die Höhere Genehmigung dieser Veräußerung zu beantragen, gegen welche (gemeint ist: diese) Genehmigung nichts zu erinnern sein dürfte, als die fragliche Grundfläche von Muneranten … (1 Wort nicht lesbar) werden kann und eine öffentliche Versteigerung zu keinem Resultat führen werde. - Einwohnerliste Dezember 1846: Alte Haus-Nr. 127, Parzelle 796 oder 717 (diese beiden Parzellen sind hier nicht gemeint!)): Caspar Humpert, Schenkwirt, Krämer, Bäcker, Blaufärber, LA 38. - Leser Rosenthal, 32 J., Alte Haus-Nr. 105, neu: Alter Weg 13.- Ein seltener Aktenfund: der heutige Alte Weg hieß früher Rümker Weg, die Straße, die zur Rümmecke hinunter führte, als es (zwischen 1802 / 1810) die Arnsberg-Beverunger-Chaussee, die heutige Hauptstraße noch nicht gab. - Leser Rosenthal zog später in das jetzige Haus Hömberg, Hauptstraße 31, Alte Haus-Nr.68; auch Schmidten Ecke genannt (Schmied Düring); Leser Rosenthal verkaufte 1880 dieses Haus an Emmerich.
TOP 132: Bewilligung des Bauholzes für den Johann Spielmann hier. Wurde auch der Antrag des Johann Spielmann hier um Bewilligung des Bau- und Reparatur-Holzes beschlossen, demselben das halbe Bau-Holz zu bewilligen, da er das Heinemannsche Gut nur mit der halben Hufengerechtsmae angekauft habe. - Einwohnerliste Dezember 1846: Alte Haus-Nr. 60, Parzelle 779, Am Hügel: Johann Spielmann, Glashändler, LA 43; Ehefrau Charlotte geb. Kaufeld, LA 39;August Uhlendorf, Stiefsohn zu Johann Spielmann, Sohn zu Ehefrau Charlotte, Gehilfe des Johann Spielmann, LA 18; Amalie Uhlendorf, Stieftochter von Johann Spielmann, Tochter von Ehefrau Charlotte, Magd, LA 16; Sohn Franz Spielmann, LA 11; Tochter Gertrud Spielmann, LA 9; Sohn Georg Spielmann, LA 3; Franziska Mester, Magd, LA 21.
TOP 133: Verkauf von Gemeinde-Grundstücken an Georg Göckeler und Heinrich Cohsmann. Wurde der Versammlung bekannt gemacht, dass nach dem Schreiben des Königl. Land- und Stadt-Gerichts zu Arnsberg vom 18. April die Erben Georg Göckeler und der Handelsmann Leser Rosenthal einen Contract über die vor mehreren Jahren angekauften Gemeindeflächen zu haben wünschen. Die Versammlung beschloss, diese Contracte anfertigen und die Königl. Regierung zur Bestätigung vorlegen zu lassen, alles dies aber auf Kosten der beiden Ankäufer. Nach den Rechnungs-Belegen pro 1832 beträgt die Kaufsumme: /1.) des Georg Göckeler 19 RT 27 Gr 3 Pf; (2.) des Heinrich Cohsmann, jetzt Leser Rosenthal 15 RT 26 Gr; und hat nach der Grundsteuer Mutterrolle die Parzelle ad (1.) Flur I, Nr. 579/8 eine Größe von 18 Ruten, 40 Fuß; ad (2.) Flur I, Nr. 579/3 eine Größe von 12 Ruten, 50 Fuß. - Einwohnerliste Dezember 1846: Alte Haus-Nr. 95: Heinrich Cohsmann gnt. Claren, Glashändler, LA 53; Ehefrau Bernhardine geb. Grosche, LA 48 (weitere Familienmitglieder hier ausgelassen); - Alte Haus-Nr. 105: Leser Rosenthal, Krämer, LA 32; Ehefrau Julie geb. Rotschild, LA 27 (weitere Familienmitglieder hier ausgelassen); - Daten zu Göckeler: Trauungsregister: Heirat am 19.2.1811 Johannes Georgius Göckeler gnt. Trienen mit Maria Elisabeth Donner gnt. Bokenweneke aus Niederberg. Sterberegister: gest. 3.11.1818 Johannes Antonius (Schreibfehler?) Göckeler gnt. Trienen, Maurer, geb. 27.5.1737 (Ehefrau hier nicht aktenkundig). Einwohnerliste Dezember 1846: Alte Haus-Nr. 132: Friedrich Göckeler, Maurer, LA 35; Ehefrau Christine geb. Schulte, LA 28; ihre 5 Kinder hier nicht mit abgeschrieben; Witwe Elisabeth geb. Donner, LA 60, Mutter zu Friedrich Göckeler.
TOP 134: Rückstand des Rentmeisters Kehsler für einen Hausplatz. Wurde die Versammlung mit der Landrätl. Verfügung vom 9. Juni bekannt gemacht und hierauf beschlossen, einen Kauf-Contract über den fraglichen dem Kehsler vom Gemeindegrund verkauften Hausplatz anfertigen und zur Höheren Genehmigung einreichen zu lassen. Demnächst aber den Kehsler auf den Rückstand einzuklagen. Der Justizrat Greve möge mit Anfertigung des Contracts beauftragt werden.
TOP 135: Gesuch des Flurschütz Tönne für eine Erlaubnis zur Übernahme der Aufsicht über die Olper Flur. Wurde beschlossen, den Tönne mit seinem Antrag vom 7. Juni abzuweisen, weil die Übernahme der Aufsicht über die Olper Flur mit dem dem Tönne für die hiesige Gemeindeflur übertragenen Flurschutz zum Nachteil der letzteren nicht vereinbar sei. - Einwohnerliste Dezember 1846: Anton Tönne, Flurschütz, LA 37, ehelos, lebt mit seiner Mutter Gertrud Tönne geb. Hahne, Witwe, LA 75, im Haus seines Bruders Bernard Tönne, Leineweber, Ackersmann, LA 40, verheiratet mit Dorothea geb. Beinert, LA 40; Sohne Fritz LA 10, Tochter Christine LA 7, Sohn Johann LA 4; Alte Haus-Nr. 52, Parzelle 832, Krumme Str. 8. - Der gesagte Grund ist nicht immer der wahre Grund.
TOP 136: Usurpation vom Gemeinde-Grundstück des Küsters Leisman. Wurde der Versammlung der Inhalt der protokollarischen Erklärung des Lehrers Leismann vom 8. Mai bekannt gemacht und beschlossen, dem Leismann das fragliche Grundstück in der beantragten Art so lange benutzen zu lassen, bis die Grenz-Regulierung verschiedene Gemeinde-Grundstücke, wozu auch das fragliche gehöre, durch den Rat (s.u.) Derkmann, der darum durch besonderen Beschluss ...(1 Wort nicht korrekt lesbar) werden solle, bewirkt worden sein. - Mit Bleistift am Rand: sogen. Hohlknochen.
TOP 137: Abgrenzung der hiesigen Gemeinde-Grundstücke. Wurden infolge Schreibens des Steuer-Controlleurs Derkmann zu Abg (Arnsberg) vom 24.5.45 diejenigen Grundstücke der hiesigen Gemeinde in der Mutterrolle bezeichnet, welche hinsichtlich ihrer Grenzen einer Regulierung notwendig bedürfen und beschlossen, den Derkmann zu ersuchen, diese Grenzregulierungen baldmöglichst bewirken zu lassen.
Am 7. September 1846
TOP 138: Die Beschaffung der Kosten für die hierselbst neu angeschafften Glocken. Die Versammlung wurde mit der Verfügung Königl. Regierung vom 25. d.M., wonach es genehmigt worden sei , dass der Glockengießer Du Bois für die der hiesigen Gemeinde gelieferten Glocken aus den bei der hiesigen Gemeindekasse disponibeln Gelder befriedigt werde, welche früher zur Deckung der Schulhauskosten bestimmt gewesen, wenn sich die Gemeinde verpflichte, diese Gelder zu nach vertretenden Bedürfnissen für den Zweck des Schulhausbaus wieder aus ihren Mitteln aufzubringen. Die Gemeinde- Versammlung beschloss hierauf, sich dazu hierdurch verpflichten zu wollen, die fraglichen 1.200 Taler entweder durch einen außerordentlichen Holzverkauf, oder, falls ein solcher Holz-Hieb forstmäßig nicht zulässig sein sollte, durch eine besondere Umlage sobald wieder beschaffen zu wollen, als sich das Bedürfnis einer neuen Schule hierselbst herausstellen möchte. - Siehe „Netzwerk Schule“: 25. April 1846, TOP 123.
TOP 139: Die Befreiung der katholischen Eingesessenen in der Giesmecke von Zahlung des Brückengeldes. Die Verfügung Köngl. Regierung vom 23. April mit ihren Anlagen wurde vorgelegt, um nach derselben den Beschluss zu fassen, ob die darin gedachte Befreiung von der Zahlung eines Brückengeldes bei dem Passieren der hiesigen Langesbrücke (korrekt abgeschrieben) den kathlolischen Bewohnern der Giesmecke zugestanden werden soll? - In der Akte folgen 5 Seiten Protokoll und hier deren Abschrift: - Die Gemeinde-Versammlung erklärte: Es … (1 Wort nicht korrekt lesbar) von den Bewohnern der Giesmecke mit alleinigen Ausnahmen zweier sich dort befindlichen Etablissements des Cordel und Winterhoff, welche beide Häuser in der hiesigen Feldflur belegen, so lange die Langesbrücke bestehe und also auch mit dem früheren Tarif vom 5. Februar 1805 ein Brückengeld unter allen Umständen erhoben worden. Zwar haben die Bewohner der Giesmecke damals und noch bis zu jüngerer Zeit ein Abkommen mit den Anpächtern des Brückengeldes dahin getroffen, dass sie jährlich ein bestimmtes Quantum zahlen. Durch dieses Privat-Abkommen könne aber ein Recht der Gemeinde nicht verletzt werden. Die Gründe, welche Königl. Regierung in der Verfügung vom 23. April für eine billige (gerechtfertigte) Befreiung der katholischen Einwohner in der Giesmecke von Zahlung eines Brückengeldes bei den Gängen zur Kirche angibt, sind auf die Behauptung des Amtmanns Schulte gestützt, dass die katholischen Eingesessenen der Giesmecke selbst zu ihrer Pfarrkirche in Calle keinen anderen gangbaren Weg haben als über die Langesbrücke. Diese Behauptung des Amtmanns Schulte ist aber irrig. Kein Bewohner der Giesmecke wird die Langesbrücke passieren, wenn er nach der Caller Kirche will, indem ein um eine halbe Stunde näherer Weg von der Giesmecke nach Calle durch den Wald führt, der bis zur heutigen Stunde nicht allein von Fußgängern, sondern auch bei Leichenfuhren von den Giesmecker Einwohnern nach Calle benutzt wird. Die Bewohner der Giesmecke intendieren bei ihrem Antrag um Befreiung des Brückengeldes daher offenbar um eine Abgabe-Freiheit auf ihren sonntäglichen Gängen nach Freienohl, Arnsberg und so weiter, um all dort andere als religiöse Geschäfte zu verfahren. Die polizeilichen Verhandlungen ergaben, dass gerade die Bewohner der Giesmecke schon mehrfach wegen Aufenthaltes im Wirtshaus unter dem Gottesdienst in Freienohl polizeilich bestraft worden sind (gemeint ist: während des Gottesdienstes). Es ist auch kein Grund abzusehen, warum die katholischen Eingesessenen in der Giesmecke eine größere Begünstigung als den dortigen evangelischen zugestanden werden soll. Die Katholischen sind zu Calle, die Evangelischen zu Arnsberg eingepfarrt und haben weder diese oder jene die Langesbrücke zu passieren nötig, wenn sie den kürzesten Weg zu ihren Pfarrkirchen benutzen wollen. Es würde auch eine Kontrolle darüber zu führen unausführbar sein, ob die Bewohner der Giesmecke, wenn diesen eine Befreiung des Brückengeldes zu den Kirchengängen zugestanden wäre, von einer derart bedingten Befreiung nicht Missbrauch machen würden. Aus diesen angegebenen Gründen könne man sich also nicht dazu verstehen, den Bewohnern der Giesmecke, insofern die einzelnen Etablissements (Wohnhäuser) nicht die hiesige Flur berühren, eine Befreiung vom Brückengeld in irgendeiner Art zuzugestehen, für welche Befreiung auch keinerlei Billigkeitsgründe sprechen (Rechtsgründe). Die beiden vor-angegebenen (der Bindestrich ist nur Lesehilfe) Bewohner der Giesmecke, nämlich Cordel und Winterhoff, deren Häuser in diesseitiger Flur belegen, und also hier in Freienohl eingepfarrt sind, ...(1 Wort nicht korrekt lesbar) jedoch nach dem neuen Tarif vom 11. Oktober 1844 sowohl als auch dem früheren Tarif vom 5. Februar 1805 fortwährende Befreiung vom Brückengeld. Die Gestattung einer ausgedehnteren Befreiung vom Brückengeld als in dem Tarif vom 11. Oktober 1844 bestimmt wird, würde auch bei dem Umstand unzulässig sein, dass das Brückengeld unter Zugrundelegung des neuen Tarifs auf mehrere Jahre zu dem jährlichen Preis von 7 T verpachtet ist und der Anpächter nach seiner durch den vorsitzenden Amtmann vom 19. Mai vorgenommenen Vernehmung eine Entschädigung in Anspruch nimmt, welche den Pachtbetrag erreicht, eventuell sogar übersteigt. - Einwohnerliste Dezember 1846: Alte Haus-Nr. 99, Giesmecke 2: Heinrich Cordel, Ackersmann, LA 57; Ehefrau Gertrud geb. Brätigam, LA 45; Sohn Heinrich, Holzhauer, LA 19; Tochter Elisabeth, LA 14; Sohn Wilhelm, LA 12; Sohn Christian, LA 6; Tochter Caroline, LA 3. - Familie Winterhoff: Alte Haus-Nr. 76, Giesmecke 1: Hermann Winterhoff, Müller, LA 25; Ehefrau Christine geb. Weber, LA 26; Tochter Dina, LA 2; Liste Dezember 1849: dazu Tochter Franziska, LA 2; Franziska Schlüter, Magd, LA 15. Trauungsregister: Heirat 9.5.1843 Hermann Winterhoff aus Hachen mit Maria Christina Weber aus Glösingen.
Eine Anmerkung, Information zur Beurteilung des Gottesdienstbesuchs am Sonntag: In jenen Jahren fanden diese Gottesdienste statt, - geleitet von ein und demselben Priester, Pfarrer -, zunächst etwa um 7 Uhr die sogenannte Frühmesse, meistens von den Müttern besucht, um hinterher frei zu sein für ihre Hausarbeit: Mittagessen; danach etwa um 9 Uhr die Kindermesse und schließlich gegen 10.30 Uhr das Hochamt, vor allem von den Männern besucht mit ihrem anschließenden Frühschoppen („Schoppen“ nicht im heutigen Sinn: Einkaufen); um etwa 14 Uhr die „Andacht“ mit anschließender „Christenlehre“, verpflichtend für die Schulkinder. Die Familien aus der Giesmecke hatten also mehrere Möglichkeiten, je Familien-Zugehörigkeit und nach Wetterlage für die Zwischenzeit, wenn sie sich nicht bei Verwandten aufhalten wollten, sie besuchen konnten. Und – nicht außer acht zu lassen wegen der Entfernung für die nicht mehr gesetzteren Älteren: ein kleiner Einkauf in der Gast- oder Schenkwirtschaft, z.B. bei Figgen... Allerdings noch nicht 1846.
TOP 140: Die von Gerichts wegen wegen einer Schuld an der Gemeindekasse … Wurde der Versammlung das Schreiben des Justizrats Arndts vom 27. August, worin die in Klagesache gegen die Gemeinde Freienohl … (1 Wort nicht korrekt lesbar) erklärten Personen bemerkt sind, vorgelesen und beschlossen: gegen den Heinrich Stirnberg von hier von seiner Schuld ad (Betrag nicht korrekt lesbar) eine Summe von 100 Thl. Gegen 4% leihbar zu belassen, wenn er den Rest binnen 4 Wochen (1 Wort?); dahingegen gegen Witwer Ferdinand Stirnberg ad 20 Thl; Kaspar Trompetter 1 Rthl; Ludwig Feldmann 20 Thl 10 Sgr; Anton Karneil 22 (?); Ferdinand Wrede 2 Thl 5 Sgr; Adam Köster 9 Thl; Anton Kehsler 27 Sgr; Philipp Trompetter 9 Thl; Wilhelm Hahse 23 Thl 5 Sgr. - Die von denselben gestellten Bürgen, welche aus den betreffenden Verkaufsprotokollen zu ersehen seien, zur Zahlung anzuhalten, und wenn auch diese für unpfändbar erklärt werden sollten, die Schuldner Personal-Arrest verbüßen zu lassen. Ebenso solle auch gegen diejenigen Personen verfahren werden, welche wider Erwarten keine Bürgen gestellt haben sollten. Jedoch solle bei NN1, statt auf Personal-Arrest auf ...(1 Wort nicht korrekt lesbar) seines Hauses angetragen und dem NN2 wegen seiner großen Armut der Betrag niedergeschlagen werden, wenn diese beiden keinen Bürgen gestellt haben oder auch diese nicht zahlungsfähig sein möchten.
TOP 141: Bewilligung einer Miete für den Anton Kihsler. Wurde auf den Antrag des Anton Kihsler, Tagelöhner, vom 22. v.M. mit Rücksicht auf seine große Armut beschlossen, demselben für dieses Jahr zur Bezahlung seiner Miete einen Betrag von 5 (Kürzel nicht korrekt lesbar) aus der Gemeindekasse zu bewilligen. - Zu Anton Kihsler: Sterberegister: gest. 31.10.1846, LA 56, hinterlässt Ehefrau Franziska geb. Spies und 3 minderjährige Kinder: 11, 5, 2 Jahre.
TOP 142: Kautionsleistung des Rendanten (Adam) Kehsler. Der Versammlung wurde der Auszug aus den Verhandlungen über Abwicklung des hiesigen Rechnungsprozesses und der Landrätl. Entscheidung vom 17. Januar, worauf der Gemeinde-Rendant Kehsler hierselbst noch keine Kaution gestellt hat, wozu er sofort zu veranlassen , sowie die unterm 14. August von dem vorsitzenden Amtmann aufgestellte Übersicht , worauf der dreijährige Durchschnitt der Einnahmen bei der hiesigen Gemeindekasse 1.664 T 27 Gr 9 Pf beträgt, vorgelegt und hierauf beschlossen, den Kehsler zur Stellung einer Kaution von 500 T aufzufordern, welche Summe nicht zu hoch sei, da die Einnahmen bei der hiesigen Gemeindekasse, aus Holz-Geldern, Grund-Werten und Zeit-Pachten bestehend, nicht monatlich, sondern größtenteils am Ende des Jahres fällig werde und die Rechnungs-Instruktion vom 14. März 1844, nach welcher angenommen sei, dass die Einnahmen monatlich fällig werden, … (5, 6 Wörter nicht korrekt lesbar).
TOP 143: Die von der Gemeinde Freienohl von dem sogen. Hömberg zu wenig erhaltene Waldfläche. Wurden der Versammlung mit den wegen der vermeintlich von der Gemeinde zu wenig vom Hömberg erhaltenen Waldfläche gepflogenen Verhandlungen bekannt gemacht und beschlossen, diese Strittigkeit bei Gelegenheit der durch einen Geometer vorzunehmenden Vermessung der übrigen Gemeinde-Grundstücke und Besichtigung der Grenzen derselben auch zu machen. Namentlich sei durch den Geometer zu untersuchen, ob die Gemeinde die ihr zukommende Fläche besitze und damals bei der Abfindung man … (etwa 10 Wörter nicht korrekt lesbar). Der Waldwärter Kerstholt solle zu dieser Vermessung herangezogen werden oder vielmehr derselben mit beiwohnen, um dem Geometer die intern erforderliche Auskunft zu erteilen.
TOP 144: Grundentschädigung für Anton Trompetter hierselbst. Wurde auf den Antrag des Anton Trompetter hierselbst vom 17. Juli beschlossen, demselben den bei Anlage des östlichen Gemeindeweges eingebüßten Grund seinem Antrag gemäß mit 5 Pfpro Quadrat-Fuß zu vergüten. Um aber die eingebüßte Fläche zu ermitteln, müsste ein Geometer mit der Vermessung beauftragt werden, der zugleich an der anderen Seite des Weges eine Vermessung vornehmen müsse, indem man vermute, dass der Ferdinand Becker gnt. Kaiser sich vom Gemeindegrund eine Fläche zugeeignet habe. - Östlicher Gemeindeweg = Östliche Straße = Erste Straße (Freienohl-Plan von links nach rechts gelesen) = Bergstraße. Einwohnerliste Dezember 1846: Alte Haus-Nr. 8, Parzelle 694, wohl Bergstr.3; Anton Trompetter gnt. Peters, Ackersmann, LA 33; Ehefrau Franziska geb. Pöttgen, LA 39; Tochter Gertrud LA 11; Sohn Franz, LA 8; Tochter Elisabeth, LA 6; Franz Pöttgen, Bruder der Ehefrau, Sattler, LA 42.
TOP 145: Antrag des Franz Korte um Bewilligung des Bau- und Reparatur-Holzes aus den Gemeinde-Waldungen. Wurde der Antrag des Franz Korte hierselbst vom 11. v.M. um Bewilligung des Bau- und Reparatur-Holzes vorgelegt und beschlossen, den Korte mit seinem Antrag abzuweisen, da das Haus des Johann Korte, welches derselbe an den Bendix Ranzenberg verkauft hätte, aus den Gemeinde-Waldungen gebaut sei und es seitens der Gemeinde dem J. Korte nicht gestattet werden könne, das auf jenem Haus haftende Recht zu dem Bau- und Reparatur-Holz auf ein anderes und dazu noch schlechtes Haus, wie das des Franz Korte, zu übertragen. - Einwohnerliste Dezember 1846: Alte Haus-Nr.48 b, Parzelle 837, Krumme Straße: Johann Korte, Holzhauser, LA 54, gest. 24.12.1847; Ehefrau Theresia geb. Stang. - Alte Haus-Nr. 92: Franz Korte, Schuster, LA 30; Ehefrau Christine geb. Schmies, LA 26. - Oder: Alte Haus.Nr. 113 a: Franz Korte, Zimmermann, LA 40; Ehefrau Elisabeth geb. Tönne, LA 45. - Bendix Ranzenberg: in Liste 1846 nicht aktenkundig, auch nicht Alte Haus-Nr. 40; in Liste Dezember 1849: Alte Haus-Nr. 40, Parzelle 867, St. Nikolaus Str. 12: Bendix Ranzenberg, Handelsmann, LA 42, Jude; Ehefrau Hannchen geb. Bentheim, LA 31; Jüdin: Sohn Emanuel LA 3; Tochter Nettchen LA 2; Tochter Helena LA ½ J; Friederica Rein, Magd, LA 15.
TOP 146: Veräußerung eines Hausplatzes an Johann Kückenhoff hier. Wurde der Versammlung die Landrätl. Verfügung vom 16. Februar vorgelegt und beschlossen, die Genehmigung Königl. Regierung, zu der im Jahre 1836 erfolgte Veräußerung eines Hausplatzes vom Gemeindegrund an den Johann Kückenhoff hier für die Kaufsumme von 28 T 21 Gr 4 Pf um so mehr noch nachträglich einzuholen, als der fragliche Grund bereits mit einem Haus bebaut und der Kaufschilling längst erlegt (?) sei.
TOP 147: Löschung eines von Georg Geihsler an die Gemeindekasse abgetragenen Kapitals. Wurde von der Versammlung zu der von dem Georg Geihsler hierselbst unterm 15. Juni 1841 erfolgten Abtragung der nach der Gerichtlichen Obligation vom 6. Juni 1830 der hiesigen Gemeindekasse aus einem Rückstand seines verstorbenen Vaters Adam Geihsler, früher Rentmeister hierselbst, womit dieser bei seinem Tod der hiesigen Gemeindekasse verpflichtet geblieben sei, schuldigen 125 T 8 Gr 4 Pf hiermit die Genehmigung erteilt und sowohl die Ausfertigung der löschungsfähigen Quittungen als die Löschung dieses Kapitals im Hypothekenbrief selbst bewilligt.
TOP 148: Betreffend Caspar Geihsler. Wurde von der Versammlung zu der von dem Caspar Geihsler hierselbst im Jahr 1838 erfolgten Abtragung der auf der gerichtlichen Obligation vom 23. Juni 1830 der hiesigen Gemeindekasse aus einem Rückstand seines verstorbenen Vaters Adam Geihsler, früher Rentmeister hierselbst, womit dieser bei seinem Tod der hiesigen Gemeindekasse verpflichtet geblieben sei, schuldigen 62 T 19 Gr 2 Pf hiermit die Genehmigung erteilt und sowohl die Ausfertigung der löschungsfähigen Quittung, als die Löschung dieses Kapitals im Hypothekenbrief selbst, bewilligt.
TOP 149: Instandsetzung der hiesigen Kirchhofsmauer. Der vorsitzende Amtmann stellte der Versammlung vor, wie die hiesige Kirchhofsmauer notwendig der Ausbesserung bedürfe, daher die Frage aufwerfe, wer diese Ausbesserung zu bewirken habe. Die Versammlung bemerkte hierauf: Die Kirchhofsmauer bedarf einer notwendigen Ausbesserung. Bei Anlage der Chaussee von hier nach Arnsberg und nach Meschede wurde von dem jetzigen Kirchhofein Teil zu jener Chaussee abgeschnitten. Infolge dieser Beschränkung des Kirchhofs ließ der Fiskus (die Kasse des Landrats in Arnsberg) denselben mit der jetzt vorhandenen Mauer umgeben und verpflichtete sich, dieselbe auch in der Folge zu unterhalten. Hiernach hat der Fiskus die jetzt erforderliche Ausbesserung der fraglichen Mauer zu bewirken.
Am 23. Januar 1847
Die sonst übliche Einleitung wurde bisher ausgelassen. Wegen einer kleinen Veränderung für diesen Termin nicht; die wirklichen Hintergründe für die Hinzuziehung eines Ersatz-Verordneten sind nicht aktenkundig. - In der heutigen Gemeinde-Versammlung der Gemeinde Freienohl , welche durch 6 Gemeinde-Verordnete vertreten wird, unter Vorsitz des Amtmann Devivere und unter Teilnahme nachstehender Gemeinde-Verordneter Heinrich Sahse, Heinrich Düring, Anton Trompetter und in Ermangelung der gesetzlichen Zahl unter Zuziehung des ...(1 Wort nicht korrekt lesbar) Gaudenz Kerstholt wurde verhandelt und beschlossen wie folgt. - Nicht anwesend: Georg Geihsler, Caspar Humpert; Gründe sind nicht aktenkundig.
TOP 150: Klagesache der Gemeinde Freienohl gegen Rentmeister Kehsler. Das Schreiben des Justizrats Greve vom 18. d.M. wurde vorgelegt. Die Versammlung erklärte: Es werde zugestanden, dass der Kehsler den Hausplatz mit Bürgerrecht für 90 Taler gekauft und darauf im Jahr 1818 = 45 Taler und im Jahr 1819 40 Taler, also zusammen 85 Taler bezahlt habe, er daran also nur noch 5 Taler ...(1 Wort nicht korrekt lesbar), auf deren Zahlung bestanden werden müsse, insofern der Kehsler seine desfallsige Befristung (?) in der Klagebeantwortung, deren Richtigkeit hier unbekannt, nicht sollte beweisen können. Es wird übrigens bemerkt, dass der Kehsler mit den ...(1 Wort nicht korrekt lesbar) 90 Taler für Hausplatz und Bürgerrecht nicht die ganze Parzelle Flur I Nr. 115 in ihrer gegenwärtigen Größe von der Gemeinde an sich gebracht hat, vielmehr einen Teil dieser Parzelle in späteren Jahren von der Gemeinde akquiriert hat, wovon er den Kaufpreis ...(1 Wort nicht korrekt lesbar) noch schuldet. Dieser Kaufpreis soll ermittelt und der Kehsler demnächst zu dessen Zahlung von neuem gerichtlich belangt werden.
TOP 151:Mietzahlungen für Arme aus der Gemeindekasse. Wurde beschlossen, folgende Mietzahlungen für Arme auf die Gemeindekasse anzuweisen: (1.) Franziska Ahsmann, Tagelöhnerin, LA 67, Alte Haus-Nr. 146 b, 3 Taler. - (2.) Witwe Marianne Funke, geb. Köster (?) LA 64, Mutter von Schuster Fritz Funke (?), Alte Haus-Nr. 144. - (3.) Witwe Theresia Spindeldreher geb, Schulte, Tagelöhnerin, LA 64, Tochter Catharina, Tagel;hnerin, LA 22, Alte Haus/Nr. 55 b, Krumme Str., 4 T 18 Gr; - (4.) Witwe Justina Lardon geb. Buthe, LA 41; Tochter Friederike, LA 12; Tochter Lisette, LA 11; Tochter Gertrud LA 7; Sohn Ferdinand, LA 5; 4 T. - (5.) Georg Cohsmann, Tagelöhner, LA 67, Alte Haus/Nr. 116 c, 2 T. - Die nur aktenkundigen Namen und Geldbeträge wurden ergänzt mit Hilfe der Einwohnerliste Dezember 1846.
TOP 152: Antrag des Rendanten Kehsler um Zahlungen aus der Gemeindekasse. Der Antrag des Rentmeisters Kehsler, wonach er die Kosten für Bestellung für (?) Kaution als rendant der Gemeinde Freienohl sowie einer Vergütung für Abholung von Geld aus der Sparkasse zu Arnsberg von der Gemeinde in Anspruch nimmt, wurde vorgelegt und darauf beschlossen, die Kosten wegen Kautionsbestellung können um so weniger der Gemeinde zur Last fallen, als dieselben zu vermeiden gewesen wären, wenn der Kehsler dieselbe in Staatsschuldscheinen statt durch ein Grundstück bestellt hätte. Zur Abholung der Gelder von der Sparkasse zu Arnsberg könne ...(1 Wort nicht korrekt lesbar) eine Vergütung bewilligt werden, indem diese Verrichtung zu den Amtsgeschäften des Rendanten gehört, wofür er … (1 Wort nicht korrekt lesbar) wird.
TOP 153: Gesuch des Adam Kehsler um Zuschuss aus der Gemeindekasse für anzufahrenden Grund zur Bepflasterung der östlichen Straße hierselbst. Der Antrag des Adam Kehsler um Zuschuss für Anfuhr des Sandes zu der im vorigen Jahr gepflasterten östlichen Straße hierselbst wurde dahin genehmigt, dass ihm ein Zuschuss von 10 Taler gezahlt werden soll. - Östliche Straße = Bergstraße.
TOP 154: Auf den Antrag des Bernard Becker, die Minorennen (von) Heinrich Kaulmann für den Grund zu entschädigen, den sie bei dem Ausbau der östlichen Straße eingebüßt haben, wurde per Majorität von 4 gegen 1 Stimme beschlossen, dass den Erben Kaulmann dafür ein Grundstück, was nach der Angabe des Gemeinde-Verordneten Sahse 9 ¾ Ruten enthält, der Gemeinde Freienohl ertraglos liegt und an den Garten der Minorennen Kaulmann belegen ist, als Entschädigung abgegeben werden soll. - Minorenn = Minderjähriger = Kind; Minorennen = Kinder.
Einwohnerliste Dezember 1846: Alte Haus-Nr. 83: Parzelle 876: Bernard Becker, Gastwirt, Krämer, Bäcker, LA 41.Ehefrau Dorothea geb. Gördes, LA 34; Sohn Kaspar, LA 9; Sohn Anton, LA 7; Tochter Christine, LA 5; Tochter Friedrike LA ¾; Witwe, Mutter von Bernard B.: Elisabeth geb. Kaulmann (!), LA 77; Franz Gördes, Bruder zu Ehefrau Dorothea, LA 27; Fritz Kaulmann, Bäckergeselle, Knecht, LA 23; Dorothea Kaulmann, zu Dorothea, LA 10 (zu ihr nicht mehr aktenkundig). - Sterberegister: gest. 17.1.1846: Heinrich Kaulmann, Ackerbürger, LA 67, Witwer (!) hinterl. 1 großj. u.2 minderj. Söhne; Name der verstorb. Ehefrau nicht genannt.- Gest. 28.7.1835: Gertrud Kaulmann, Ehefrau, LA 47, (hier mehr von ihr nicht aktenkundig). - Offen, welche Minorennen gemeint sind.
Am 5. Februar 1847
TOP 155: Rückstand des Franz Wilhelm Hahse hier für gekauftes Holz an die hiesige Gemeindekasse. Der Amtmann legte das vom Justizrat Arndts in Sachen des Franz Wilhelm Hahse hierselbst unterm 27.1. eingegangene Schreiben vor. Es wurde beschlossen, den Justizrat Arndts dahin zu instruieren, dass die Mobilien, welche der Hahse nach seiner Manifestation besitze, nebst dem Roggen und Klee, den er gesät, samt einem Ofen, den er noch besitze und den er bei Ableistung des Manifestations Ende nicht namentlich angegeben habe, zur Deckung der Forderung verkauft werden sollen, und wenn damit die Forderung nicht gänzlich gedeckt werden sollte, so möge die Subhastation seiner Immobilien veranlasst werden, wenn es nicht vorzuziehen sei, den Franz Trompetter hier, welcher sich wegen der fraglichen Forderung für den Hahse verbürgt habe, zur Zahlung anzuhalten. Man wolle dem Justizrat Arndts anheim stellen, nach Belieben und wie es für die Gemeinde am besten sei, in dieser Angelegenheit zu verfahren. - Einwohnerliste Dezember 1846: Alte Haus-Nr. 152: Franz Wilhelm Hahse, Schuster, Musikus, LA 30; Ehefrau Elisabeth geb. Vornweg, LA 26; 2 Gesellen: Johann Hehse, LA 29, Fritz Becker, LA 19. - Trauungsregister: Heirat 17.2.1846 Franz Wilhelm Hahse mit Elisabeth Vornweg aus Westenfeld, Trauzeugen: Friedrich Leisman, Küster, Lehrer und Franziska Brüggemann aus Grevenstein (also keine Freienohler). Was 1846/47 genau mit Manifestation und Subfastation gemeint war, ist nicht aktenkundig. Einwohnerliste Dezember 1849: Tochter Lonni LA 3; Tochter Jutta LA 1; keine Gesellen aktenkundig. - Subhastation = Zwangsversteigerung. - Einfall am Rand: wie und was der Musikus wohl musiziert hat? Warum gerade er Musikus ist, wegen seiner Fingerfertigkeit als Schuster?
TOP 156: Rückstand des Philipp Trompetter hier für gekauftes Holz an die hiesige Gemeindekasse. Der Philipp Trompetter hier schuldet aus dem Holzverkauf vom 30.11.1843: 37 T 5 Gr; aus dem Holzverkauf vom 22.1.1844: einen Rest von 27 T; und aus dem Holzverkauf vom 19.9.1844: 8 T … Weitere aktenkundige Schuld wird hier ausgelassen. .. Der Justizrat Arndts bleibt zu informieren, dass das dem Philipp Trompetter gehörige Ackerland an der Bergemerg (Bergmecke) subhastiert werden soll und wenn der Ertrag zur Deckung der Schuld nicht hinreichen sollte, auch der Bürge anzugreifen sei. Wenn alles dieses aber nicht hinreichen sollte, so müsse Personal-Arrest beantragt werden. - Mehr ist hier nicht aktenkundig. Es scheint keine verbrecherische Schuld vorzulegen, sondern nur Armut oder/und wirtschaftliches Können. Deswegen ist hier der aktenkundige Name ausgelassen. NN ist von Beruf Sägenschneider, LA 37, verheiratet, mit 5 Kindern LA von 13 bis 1 Jahr.
TOP 157: Rückstand der Witwe Ferdinand Stirnberg hier an die Gemeindekasse für gekauftes Holz. Die Witwe Ferdinand Stirnberg verschuldet nur 20 Sgr (Silbergroschen) für Reiserholz an die hiesige Gemeindekasse, da sie notorisch arm (bekanntlich arm) und unpfandbar sei, so mögen diese 20 Sgr niedergeschlagen werden, wohin der Justizrat Arndts zu instruieren bleibe. - Einwohnerliste Dezember 1846: Alte Haus-Nr. 81 d, Krumme Str.15: Ferdinand Stirnberg,: Trauungsregister: Heirat 4.5.1839 mit Franziska geb. Hömberg; Sterberegister: gest. 23.11.1842, Tagelöhner, LA 34, hinterlässt Ehefrau und 1 10-jähr. Sohn (aktenkundig wohl ungenau) ; Fortsetzung Einwohnerliste Dezember 1846: Witwe Franziska Stirnberg geb. Hömberg, Näherin, LA 45; Tochter Marianne Hömbetrg, Magd, LA 16; Sohn Arnold Stirnberg, LA 6; Sohn Ferdinand Stirnberg, LA 3.
TOP 158: Rückstand des Anton Kihsler an die hiesige Gemeindekasse für gekauftes Holz. Anton Kihsler verschuldet an Reiserholz zur hiesigen Gemeindekasse nur 27 Sgr. Da der Debitor (Schuldner) gestorben und wegen Armut aus Armenmitteln hat beerdigt werden müssen, so sollen jene 27 Sgr niedergeschlagen werden, wohin der Justizrat Arndts zu informieren ist. - Sterberegister: gest. 31.10.1846 Anton Kihsler, Tagelöhner, LA 56, hinterlässt Ehefrau Franziska Spies und 5 minderjähr. Kinder. Trauungsregister: Heirat am 19.9.1824 Anton Kihsler mit Franziska Spies. Einwohnerliste Dezember 1846: Alte Haus-Nr. 69 b, Alte Wiese 1: Witwe Franziska Kihsler geb. Spies, Tagelöhnerin , LA 46; Sohn Friedrich LA 11; Tochter Marianne LA 5; Sohn Anton LA 2. - Leider ist auch hier die Todesursache nicht aktenkundig.
TOP 159: Neubau des Franz Hehse hier: Das Gesuch des Franz Hehse hier wegen Neubau eines Wohnhauses vom 10. Oktober v.J. wurde vorgelegt. Die Versammlung erklärte, über den Ruf des Hehse sei nichts Nachteiliges zu erweisen, das Grundstück, worauf der Bau errichtet worden ist, habe er von der Gemeinde gekauft und bezahlt; er sei mithin Eigentümer desselben geworden. Das Haus sei auch an einem öffentlichen Weg belegen und endlich habe der Hehse auch das Haus in einem baupolizeilichen Zustand ausgebaut; daher könne die von ihm beantragte nachträgliche Erlaubnis zur Errichtung des Baus ihm erteilt werden. - Einwohnerliste Dezember 1846: Alte Haus-Nr. 151 a, Alter Weg 23: Franz Hesse , Maurer, LA 36; Ehefrau Elisabeth geb. Cohsmann, LA 36; Sohn Caspar LA 4.
TOP 160: Niederschlagung rückständiger Bonitierungsgelder bei der Gemeindekasse. Die Gemeinderechnung vom Jahr 1839 führt einen Einnahmen-Rest von 192 T 23 Gr 6 Pf nach wegen Bonitierungsgelder, welche der vormalige Rentmeister Johann Trompetter der Gemeindekasse zu ersetzen haben soll. Die unterm 7. November v.J. mit dem vormaligen Schultheiß Feldmann und dem vormaligen Rentmeister Johann Rentmeister gepflogenen Verhandlung belangt umständlich und richtig, dass um (?) 193 T 23 Gr 6 Pf Bonitierungsgelder nicht der Gemeinde, vielmehr den Hufenberechtigten gebühren. Es soll daher von der weiteren Einziehung der gedachten 192 T 23 Gr 6 Pf für die hiesige Gemeindekasse Abstand genommen und dieselben niedergeschlagen werden. - Bonitur, Bonitierung: Bodeneinschätzung.
TOP 161: Den Totenhof zu Freienohl betreffend. Ein vom Hochwürdigen Generalvikariat an die hochw. Landdechanten unterm 2. Oktober v.J. erlassenes Circular in Betreff des Eigentums der Kirchhöfe war vom hiesigen Ortspfarrer Herrn Sporkmann hier abgegeben, um den danach verlangten Beschluss der Gemeinde-Versammlung abzufassen.. Die Gemeinde-Versammlung erklärte: Der ursprüngliche Kirchhof des hiesigen Kirchspiels war bei der Kirche belegen. Vor mehr als 40 Jahren wurde bei Anlage der neuen Kunststraße durch den hiesigen Ort ein Teil von dem Kirchhof zu der Straßen-Anlage genommen. Dadurch war die Notwendigkeit entstanden, den Kirchhof zu verlegen. Der hier gedachte um die Kirche belegene frühere Kirchhof gehörte damals sowohl als jetzt der Kirchengemeinde. Zur Beschaffung des Platzes zu dem neuen Totenhof wurde ein Grundstück von dem Caspar Cohsmann gnt. Claren erworben. Derselbe verlangte jedoch dafür durch ein anderes Grundstück entschädigt zu werden. Die Kirchengemeinde besaß indessen kein Grundstück, um den Cohsmann in der verlangten Art zu entschädigen. Es verstand sich jedoch die politische Gemeinde dazu, dem Cohsmann für das von ihm zum Kirchhof abzugebende Grundstück ein anderes Grundstück als Eigentum unter der Bedingung zu überweisen, dass jeder katholische Kirchspiels-Eingesessene 1 Taler bezahlen und das Geld zur Gemeindekasse fließe, um damit sich für das Grundstück bezahlt zu machen. Es hat hierauf jeder katholische Kirchhofs-Eingesessene den fraglichen 1 Taler bezahlt und ist mit dem Geld die politische Gemeinde für die dem Cohsmann gewährte Grundentschädigung befriedigt worden. In späteren Jahren trat die Notwendigkeit ein, den neuen Totenhof zu erweitern und besser zu gestalten. Zu diesem Ende wurde ein Teil von den an den neuen Totenhof grenzenden katholischen Pastorats-Grundstücken zu demselben und zwar ohne Vergütung hergegeben, weil das eine wie das andere katholisches Kirchspiels-Eigentum ist. Aus diesen angeführten Gründen kann die politische Gemeinde Freienohl keinen Anspruch wie den an den früheren um die Kirche belegenen, noch an den jetzigen Totenhof begründen und muss solche (Gründe für) den früheren Kirchhof sowohl als den jetzigen als ausschließliches Eigentum der katholischen Kirchengemeinde anerkennen.
Am 23. Februar 1847
Ähnlich wie am 23. Januar 1847 (s.o.): anwesend waren nur der Amtmann Devivere und die Gemeinde-Verordneten Heinrich Sahse und Heinrich Düring; um rechtskräftig verhandeln und beschließen zu können, wurden hinzugezogen Gaudenz Kerstholt und Johann Vogt. Wie das praktisch gehandhabt wurde, ist nicht aktenkundig; „mal eben“ Hausbesuch? Von wem? Handy gab es noch nicht...
TOP 162: Verpachtung mehrerer Gemeinde-Grundstücke. Der Versammlung wurde das Resultat der vom 17. d.M. vorgenommenen Verpachtung mehrerer hiesiger Gemeinde-Grundstücke bekannt gemacht und darauf beschlossen, diese Verpachtung unter der Bedingung zu genehmigen, dass ad 8: Franz Tönne 1 Taler aufsetzt, also 3 Taler gibt; sonst soll das Grundstück zu dem Betrag von 3 Taler anderweitig aus der Hand verpachtet werden; - welche Grundstücke mit 8, 9 und 12 gemeint sind, ist nicht aktenkundig – dass ad 9 das Grundstück zu 24 Sgr aus der Hand verpachtet werden soll, weil die beiden Letztbietenden keine Bürgschaft zu stellen wussten, sie selbst aber unsicher sind (?); dass ad 12 die Ehefrau Hömberg sich auch noch nicht verbürgen oder der Plugge eine andere sichere Bürgschaft ließe (?). Wenn derselbe dazu aber nicht imstande sein möchte, so solle das Grundstück zu 3 T 8 Gr aus der Hand anderweitig verpachtet werden. - Wahrscheinlich damals voll verständlich.
TOP 163: Mietzahlung für Georg Cohsmann und Jacob Grosche. Der Antrag des Georg Cohsmann um Bewilligung eines Zuschusses von 1 T zur Bezahlung seiner Miete pro 1846 vom 21. d.M. wurde vorgelegt und beschlossen, den Antrag zu genehmigen. Desgleichen wurde auch dem mündlichen Antrag des Jacob Grosche hier beschlossen, demselben zur Bezahlung seiner Miete pro 1846 einen Betrag von 3 (?) aus der Gemeindekasse zu bewilligen. - Einwohnerliste vom Dezember 1846: der Vorname Georg Cohsmann steht nicht dieser Liste, auch nicht in der Liste Dezember 1849; Jacob Grosche, Tagelöhner, LA 67; Ehefrau Elisabeth geb. Müller, LA 67 (Kinder und Haus-Nummer sind nicht aktenkundig, in der Liste Dezember 1849 sind beide nicht mehr aktenkundig). Einwohnerliste Dezember 1846: Alte Haus-Nr. 95: Heinrich Cohsmann gnt. Claren, Glashändler, LA 53; Ehefrau Bernardine geb. Grosche (!), LA 48.
TOP 164: Prozess gegen Friedrich Weber wegen rückständiger Holzgelder. Wurde der Versammlung das in Sachen der Gemeinde Freienohl gegen Friedrich Weber unterm 14. d.M. vom Justizrat Arndts eingegangene Schreiben vorgelegt und folgendes beschlossen: der Friedrich Weber verschuldet aus dem Verkauf vom 19. September 1844 22 T 7 Gr nebst Zinsen. Dessen Bürge ist Philipp Weber. Beide Brüder sind beteiligt an den Parzellen Flur I Nr. 22, welche auf dem Namen des Franz Georg Pöttgen und Flur I Nr. 243/1 und 253/1, welche auf den Namen des Franz Weber in der Mutterrolle eingetragen stehen. Beide Grundstücke sind mütterliches Vermögen, wovon die Gebrüder Friedrich und Philipp Weber beteiligt sind. Diese Grundstücke sollen eventuell zur Subhastation gezogen werden. - Subhastation: Zwangsversteigerung.
TOP 165: Rückstand des Caspar Lenze gnt. Penschröer an die Gemeindekasse Freienohl. Das Schreiben des Justizrats Andts vom 14.d.M. In Sachen der Gemeinde Freienohl gegen Caspar Lenze gnt. Penschröer wurde der Versammlung vorgelegt und darauf beschlossen: Gegen die von dem Lenze vorgelegte Quittung des Rendanten Kehsler vom 25. November ...(1 Wort nicht korrekt lesbar) im Betrag von 25 T 26 Gr fand sich nichts zu erinnern. Jedoch wurde bemerkt (festgehalten), dass diese Zahlung auf die Kosten keinen Einfluss haben können, weil dieselben erst am 25. November, die Klage aber schon am 9. November geschehen sei. Die Kosten bleiben also dem Verklagten zur Last. Zum Beweise der Richtigkeit der gegen den Lenze eingeklagten Posten 3 und 4 im Betrag von zusammen 6 Taler, welche Posten er bestritten, wurde das Verpachtungs-Protokoll vom 8. und resp. 12. April 1842 beigefügt, woraus sich die Richtigkeit der Forderung ergibt. - Das Schreiben mit den Posten 3 und 4 ist nicht aktenkundig.
TOP 166: Rückstand des Adam Köster an die Gemeindekasse Freienohl. Wurde das unterm 26. Januar in Sachen gegen Adam Köster vom Justizrat Arndts eingegangene Schreiben mitgeteilt und beschlossen, die Klage gegen den Köster zurückzunehmen, wenn derselbe den ...(1 Wort nicht korrekt lesbar) die Schuld, welche 9 T betrage, herrühre (?), und den er nach seiner vor Gericht abgegebenen Erklärung noch besitzt, der Gemeinde zurückgebe, wozu er nach jener Erklärung sich schon bereit gefunden habe und seine sämtlichen aufgegangenen Gerichts- und Mandations-Gebühren sofort bezahle. - Der Inhalt jenes Schreibens ist nicht aktenkundig, darum ist auch der Zusammenhang nicht korrekt verständlich.- Mandation: Pacht-Prozess...
TOP 167: Rückstand des Caspar Pöttgen an die Gemeindekasse. Das Schreiben des Justizrats Arndts vom 10. in Sachen gegen Pöttgen wurde vorgelegt und beschlossen: Zur Zeit, wo der Pöttgen die fraglichen Steine von der Gemeinde erhielt, war 15 Sgr pro Schachtruthe ( Hohlmaß, 1 Schachtruthe = 144 Kubik-Fuß; 1 Kuibik-Fuß = 0,03 m³) der übliche Preis. Der Pöttgen war daher gleich den anderen Personen, welche Steine erhielten, verpflichtet, jenen Betrag zu entrichten. War ihm dieser Preis zu hoch, so hätte er die Steine der Gemeinde belassen sollen. Derselbe muss daher mit seinen vorgebrachten Einwendungen abgewiesen werden, wenn er nicht aufzuweisen vermag, die Steine billiger von der Gemeinde erhalten zu haben. Diesen Nachweis vermag er aber nicht zu führen, , weil er die Steine gleich anderen Personen nur gegen die damals übliche Taxe erhalten, ein anderweiter Accord (eine andere Abmachung, Vertrag) aber mit ihm nicht darüber abgeschlossen ist. - Einwohnerliste Dezember 1845: Alte Haus-Nr. 58, Parzelle 786, Am Hügel 9: Caspar Pöttgen, Tagelöhner, LA 32; Ehefrau Gertrud geb. Geihsler, LA 26. Liste Dezember 1849: Tochter Maria, LA 3; Tochter Agatha, LA 1.
TOP 168: Vorbemerkung: nicht jeder Satz ist verständlich genug formuliert, aber der Gesamtzusammenhang wird doch deutlich: Entschädigung des Waldwärters Gaudenz Kerstholt für die ihm durch Abbruch eines Teilsder von ihm angepachteten Gemeindewiese verloren gegangenen Heuernte. Der Antrag des Waldwärters Gaudenz Kerstholt vom 6. d.M. wurde vorgelegt und beschlossen, den Bittsteller dahin zu bescheiden, wie die Gemeinde nur auf den Grundschaden ver... (nicht korrekt lesbar) habe, welcher ihr behufs des von Seiten des Fiskus … (1 Wort nicht korrekt lesbar) Durchstich der Ruhr und zwar vermittelst Wegnahme des zu diesem Zweck damals erforderlichen Gemeindegrundes erwachsen konnte, nicht aber sei auch auf eine solche Grundentschädigung verzichtet worden, welche der Gemeinde später in Folge der nun noch dazu vorgenommenen unzweckmäßigen Verlegung des Ruhrflussbettes und der dadurch herbeigeführten mangelhaften Sicherstellung der angrenzenden Grundstücke entstehen konnte und bereits entstanden ist. Durch die unzweckmäßige und unsichere Verlegung des Ruhrflussbettes sei aber nicht allein das der Gemeinde gehörige Grundstück, woran der Gaudenz Kerstholt einen Teil in Pacht habe, zu einer Größe von wenigstens ½ Morgen, sondern auch ein noch ein vor diesem Grundstück belegenes dem Johann Vohs gehöriges Grundstück ganz in Abbruch geraten und verflossen. Dem Kerstholt möge daher die gerichtliche Klage gegen den Fiskus anheim gegeben werden und solle auch seitens der Gemeinde gegen diesen wegen des durch die ...(1 Wort nicht korrekt lesbar) vorgenommene unzweckmäßige Verlegung des Flussbettes der Ruhr verloren gegangenen Grundfläche gerichtlich auf Ersatz dieses Grundschadens geklagt werden.
TOP 169: Gesuch der Brigitta Jürgens um Mietzahlung aus der Gemeindekasse. Der Antrag der Brigitta Jürgens um Zahlung der Miete pro 1846 wurde vorgelegt und beschlossen: Die Bittstellerin ist mit ihrem Antrag abzuweisen, weil sie ihre Tochter bei sich habe und solche für sie die Miete bezahlen kann. - In der Einwohnerliste Dezember 1846: Alte Haus-Nr. 21 b, Bergstr. 18: Brigitta Jürgens, Spinnerin LA 69; Tochter Elisabeth, LA 21; Alte Haus-Nr. 21 c: Ehefrau Franz Jürgens geb. Regina Hundt aus Elleringhausen, LA 31, deren unehel, Tochter Elisabeth Linhof, LA 6. Trauung: Franz Jürgens mit Regina Hundt am 1.2.1845. Im Sterberegister: gest. 6.11.1864 Franz Caspar Jürgens, geb. 5.8.1818, Tagelöhner und Beilieger (= Untermieter), Ehemann der Regina geb. Hundt, unehel. Sohn der M.E. (nicht ausgeschrieben) gnt. Brigitta Jürgens, geb. 20.6.1789; hinterlässt Ehefrau, 1 Stieftochter der Mutter, 1 Schwester.
TOP 170: Gesuch des Caspar Lenze um Erlaubnis zur Errichtung seiner auf Gemeindegrund stehenden Aschenhütte zum Wohnhaus. Der Antrag des Caspar Lenze vom 19. März um Erlaubnis-Mitteilung zur Umänderung seiner außerhalb Freienohl belegenen Aschenhütte zu einem Wohnhaus wurde vorgelegt und beschlossen, den Lenze mit seinem Gesuch abzuweisen. - Ein Grund usw. ist nicht aktenkundig. Alte Haus-Nr. 35, Parzelle 711: Caspar Lenze gnt. Penschröer, Ackersmann, Schenkwirt, LA 54, Ehefrau Franziska geb. Helnerus, LA 46, und 6 Kinder.
TOP 171: Erstattung von Prozesskosten an die Hufenberechtigten-Kosten hier. Die Freigabe des Hufeberechtigten Funke vom 6. d.M. um Ersatz der ausgelegten Gerichtskosten und Mandations-Gebühren in der gegen die Gemeinde Freienohl wegen abzugebenden Laubholzes geführten Prozesses wurde vorgelegt und darauf beschlossen: Der Prozess sei in erster Instanz für die Gemeinde gewonnen, in der zweiten Instanz unter Compensation der Kosten verloren. Das (?) Erkenntnis der zweiten Instanz sei in dritter Instanz bestätigt. Darauf habe die Gemeinde die Kosten erster Instanz, welche von den Hufenberechtigten vollständig gezahlt seien, zur Hälfte zu ersetzen und ferner die Mandations-Gebühren der dritten Instanz zu ersetzen. Die Gerichtskosten erster Instanz betragen nach der Liquidation vom 16. Januar 1841 (1841?) 76 T 24 Gr 6 Pf. Diese habe also die Gemeinde zur Hälfte mit 38 T 12 Gr 3 Pf den Hufenberechtigten zu ersetzen. Die Mandationsgebühr des Justizrats Sommer von 38 T 12 Gr 3 Pf aus der Revisionsinstanz seien unterm 5. Februar 1844 zu 11 T festgestellt. Auch diese 11 T habe die Gemeindekasse den Hufenberechtigten zu ersetzen. Die Gemeindekasse sei daher anzuweisen, den Hufenberechtigten zusammen die 49 T 12 Gr 3 Pf zu ersetzen, Jedoch müsse von den Hufenberechtigten vorab noch die zu 11 T festgesetzte Mandatoren-Gebühren-Rechnung des Justizrats Sommer erbracht werden.
TOP 172: Belassung des sogen. Gördes´schen Gemeindegartens an den Förster Schrader in Zeit-Pacht betreffend. Wurde beschlossen, dem Förster Schrader hierselbst nach seinem mündlichen Antrag, den sogen. Gördes´schen Gemeindegarten auch noch für dieses Jahr zu dem von ihm im vorigen Jahr gezahlten Betrag von 2 T 15 Sgr in Pacht zu belassen.
Am 17. März 1847
Die bisher übliche linkshälftige „Überschrift“ neben der TOP-Nummer entfällt – ab jetzt.
TOP 173: Der Versammlung wurde die Verfügung des Herrn Landrats Freiherrn von Lilien vom 3. d.M. mitgeteilt, worauf auf Grund höherer Ermächtigung auf den jetzigen Preis 88-90 Scheffel Fassmehl zu Hamm an solche Gemeinden in Fässern von 6 Scheffel verabfolgt werden sollen, welche dürftig sind und sich verpflichten, das Mehl nach Beendigung der diesjährigen Ernte entweder zu dem von der Militärverwaltung nachgewiesenen Durchschnitts-Einkaufspreis zu bezahlen oder in Natura in magazinmäßiger (!) Güte zurückzugeben. Die Versammlung bemerkte, die Eingesessenen hiesiger Gemeinde, meistenteils dürftig, befinden sich durch die seit vorigem Jahr schon eingetretenen Teuerung in einer höchst bedrängten Lage, in dem keiner der Einsassen über seinen Bedarf, selbst nicht in günstigen Jahren, Getreide gewinnt, sämtliche Einsassen vielmehr aus anderen Gegenden Getreide anzukaufen genötigt sind. Zudem gebe es bei dieser teuren Zeit sehr wenige Gelegenheit, wodurch die hiesigen Eingesessenen, welche meistenteils aus Tagelöhnern bestehen, sich ein Tagelohn erwerben können. Bei diesen Umständen sei das gemachte Anerbieten sehr erwünscht und wolle man bitten, zu veranlassen, dass der hiesigen Gemeinde 4 Fässer Mehl zu à 6 Scheffel, also im Ganzen 24 Scheffel Mehl aus dem Magazin zu Hamm verabfolgt werden müssten. Die Gemeinde wolle sich hiermit verpflichten, nach Beendigung der diesjährigen Ernte das Mehl zu dem von der Militärverwaltung aufgewiesenen Durchschnitts-Einkaufspreis zu erstatten. - Die Militär-Verwaltung hat für ihre Soldaten – und möglichen Kriege? - Nahrungsmittel gespeichert. - 1 Scheffel = 54,73 Liter; also gut 1.223 Liter Mehl.
TOP 174: Der Gemeinde-Versammlung wurde die Verfügung des Herrn Landrats von Lilien vom 3. d.M. mitgeteilt, worauf durch die Gnade Seiner Majestät des Königs auch dem hiesigen Kreis circa 1000 Taler in vorzinslich für solche Gemeinden auf 1 bis 3 Jahre zur Disposition gestellt werden sollen, welche durch die herrschende Teuerung vorzugsweise betroffen wurden. Die Gemeinde-Versammlung bemerkte, wie schwerlich wohl eine Gemeinde durch die herrschende Teuerung härter betroffen würde als die hiesige, indem sie aus meistens geringen Tagelöhnern bestehe, die zu den teuren Preisen ihre Nahrungsmittel einzukaufen habe und dass es dazu wegen der herrschenden Teuerung an Verdienst fehle. Man wolle daher bitten, dass der hiesigen Gemeinde von den fraglichen zur Disposition gestellten Geldern 100 Taler überwiesen werden müssten. Dieselben sollen verwendet werden, um den dürftigen Eingesessenen der hiesigen Gemeinde zur Zahlung ihrer Kommunalgefälle einen Ausstand zu gestatten und den damit sich bei der Kasse ergebenden Ausfall decken zu können. Man wünsche, dass diese Gelder möglicherweise auf 3 Jahre geliehen werden müssten und wolle die Gemeinde sich kraft dieses für die Zurückerstattung des Kapitals verpflichten. - Gemeint wohl: und wolle die Gemeinde kraft dieser Disposition verpflichten zur Zurückerstattung des Kapitals.
TOP 175: Es wurde beschlossen, die von dem Revierförster Bosokandt (korrekt abgeschrieben?) unterm 10.6.45 (ab und zu neue Art der Datum-Angabe) zu dem Betrag von 279 T 12 Gr 11 Pf veranschlagte Ausbauung der westlichen Straße hiesiger Gemeinde sofort verdingen zu lassen, und die Erdarbeit zu 54 T 15 Gr veranschlagt, sowie die Maurerarbeit zu 20 T veranschlagt, in diesem Jahr zur Ausführung zu bringen. Die übrigen Arbeiten sollen indes noch im nächsten Jahr zur Ausführung kommen, jedoch schon jetzt gleichzeitig mit verdungen werden, damit die Unternehmer schon in diesem Jahr die benötigten Materialien sich beschaffen können. In den Bedingungen müsse daher gesetzt werden, dass sie erst im nächsten Jahr Bezahlung erhalten würden. Der Betrag für die in diesem Jahr zur Ausführung kommenden Arbeiten zusammen ad (für) 74 ½ T sollen dahingegen schon auf den diesjährigen Etat gebracht werden. - Westliche Straße = Krumme Straße; die noch weiter westliche Straße: Düringstraße, später Brunnenstraße gab es noch nicht.
TOP 176: Auf die Anzeige des Justizrats Arndts als dieseitiger Mandator vom 4. d.M. ist der Ferdinand Wrede Sen. von hier, welcher an Holzgeld 9 T 5 Gr der hiesigen Gemeinde verschuldet, gestorben. Die Versammlung beschloss, den gesagten Betrag niederzuschlagen, weil Debitor verstorben und keine Erben hinterlassen habe, welche zahlungsfähig seien. - Sterberegister: gest. Ferdinand Wrede, Tagelöhner, LA 43, Witwer, hinterlässt 1 großjähr. Kind und 2 minderjährige Kinder. Trauungsregister: Heirat am 10.1.1826 Ferdinand Wrede mit Elisabeth Spies. Sterberegister: gest. 23.11.1841 Elisabeth geb. Spies, LA 42, hinterläss7 Ehemann und 3 minderjähr. Kinder. - Zuordnungen mithilfe der Einwohnerliste Dezember 1846 sind wohl nicht korrekt, darum hier ausgelassen.
TOP 177: … (2 Wörter nicht korrekt lesbar) Schreiben des Justizrats Arndts als diesseitiger Mandator in Sachen (gegen) Carmeil vom 14. d.M. hat der Debitor vor Gericht erklärt, seine Unvermögenheit zur Zahlung seiner Schuld an die hiesige Gemeinde eidlich ...(testieren ?) zu wollen. Die Versammlung erklärte, die Unpfandbarkeit des Carneil sei notorisch (= bekannt; nicht negativ gewichtet!), ebenso seine Armut. Er möge daher den Betrag ad 22 (T oder Sgr?), welche er der Gemeinde für angekauftes Holz verschulde, niederschlagen, dahin gegen wegen wegen der rückständigen Garten-Pacht der Ferdinand Schnapp ...(?) Kramer (?) hier, welche sich für diese Garten-Pacht laut Protokoll vom 4.Oktober 1843 verbürgt habe(n), zur Zahlung angehalten werden. - Einige Formulierungen nicht korrekt lesbar, darum ist der genaue Inhalt teilweise unverständlich.
TOP 178: Nach der Benachrichtigung des Justizrats Arndts vom 26. d.M. als diesseitiger Mandator, hat derselbe in Sachen gegen Caspar Pöttgen einen Vergleich dahin abgeschlossen, dass Verklagter 20 Sgr und die Gerichtskosten zahlt. Die Versammlung ...(1 Wort nicht korrekt lesbar) diesen Vergleich mit dem Bemerken, dass Verklagter ...(1 Wort nicht korrekt lesbar) die bisher aufgegangene diesseitige Mandationsgebühr und sonstige Kosten zahlen solle. - Wegen nicht korrekter Lesbarkeit nicht korrekt zu verstehen.
TOP 179: Die Klage des Franz Georg Pöttgen hierselbst gegen die hiesige Freiheit (Freienohl), welche vom Land- und Stadtgericht zu Arnsberg unterm 10. v.M. unter Ansetzung eines Termins zur Klagebeantwortung auf den 20. k.M. mitgeteilt worden ist, wurde der Versammlung vorgelesen, dieselbe erklärte, wenn diese Sache dem Justizrat Arndts zur Vertretung der Gemeinde mit folgender Information übertragen werden möchte: (1.) werde verabredet und müsse von dem Kläger näher bewiesen werden, dass, wie er behauptet, durch die Straßenanlagen sein Brunnen verunreinigt würde. Die vom Kläger vorgebrachten Zeugen werden bekunden müssen, dass der Brunnen auch vor der Straßenanlage durch Wasser, welches sich aus dem Garten des Altenwerth durch die Brunnenwand drängt, verunreinigt wurde; (2.) passte die von dem Kläger angezogene Stelle ...(die zitierten Abkürzungen sind nicht korrekt lesbar) hier nicht, indem hier von keinem Brunnen und Kanal-Anlagen die Rede sei und wie gesagt, die durch die Anlage behauptete Verunreinigung des Brunnens bestritten werden müsse; (3.) sei die Anlage oder die Erhöhung des Weges 3 Fuß von dem Brunnen des Pöttgen entfernt geblieben; (4.) durch die Erhöhung des Weges wurde nur alsdann der Brunnen verunreinigt werden können, wenn in dessen Folge das Wasser von oben herab in den Brunnen fließen sollte, was aber der Fall nicht ist; (5.) habe man dem Pöttgen die angebotenen 5 Taler nur in der Absicht angeboten, um einem Prozess vorzubeugen und damit der Pöttgen mit dem Geld die Brunnenwand erhöhen lassen könne, nicht aber seien die 5 Taler dem Pöttgen in Anerkennung einer Entschädigungspflicht angeboten worden. - Kletterpott – Brunnen.
Am 26. März 1847
TOP 180: Entlassung des Flurschütz Tönne. Der Versammlung wurde durch den Vorsitzenden Amtmann von Devivere eröffnet, wie der hiesige Flurschütz Tönne trotz der ihm unterm 11. August v.J. aufgrund des Beschlusses vom 3. mitgeteilten abschläglichen Bescheidung, sich laut Benachrichtigung des Königl. Land- und Stadtgerichtes zu Meschede vom 15. d.M. dennoch unterm 9. Januar von 16 Grundbesitzern zu Olpe und Niederberge als deren Flurschütz und Waldwärter habe annehmen und am 5. d.M. als solcher habe vereiden lassen. Die Versammlung beschloss hierauf, den Tönne eine Frist von 4 Wochen zu stellen, binnen welcher er eine Bescheinigung des Königl. Land- und Stadtgerichts zu Meschede beizubringen habe, dass er als Flurschütz und Waldwärter für die oben genannten 16 Grundbesitzer zu Olpe und Niederberge entlassen sei und solle derselbe, wenn er diese Bescheinigung nicht binnen jener Frist beibringe, als hiesiger Flurschütz entlassen und für ihn der Johann Korte hierselbst anderweit angestellt werden.
TOP 181: Hauungen pro 1847. Ein Schreiben des Oberförsters Lotzmann vom 12. d.M.. die diesjährigen Hauungen betreffend, wurde vorgelegt und darauf beschlossen: dass die bis jetzt wenig Hufenberechtigten um freies Bau- und Reparatur-Holz eingekommen seien und die Anweisung dieses Holzes recht füglich bis zu der im Sommer des laufenden Jahres an zu bestimmenden Terminen, behufs Anordnung der Hauungen pro 1848 anstehen bleiben könne; dass ferner von der nach dem Beschluss vom 9. Januar vorzunehmenden Mehrhauung. Pro 1847 jetzt Abstand genommen werden müsse, indem das gegenwärtig zu spät sei, um noch Brennholz hauen zu lassen und auf einen Verkauf von Eichen kein günstiges Resultat mehr erwarten müsse (?), indem in der letzteren Zeit sehr viele Eichenverkäufe vorgenommen worden seien. Nach dem Beschluss vom 9. Januar koste der Wald der Gemeinde pro 1847 = 332 T 1 Sgr 10 Pf und bringe nur um 144 T 15 Sgr Kosten, also mehr als er einbringe 182 T 16 Sgr 10 Pf. Dieser Ausfall müsse aus dem Erlös früherer Holzverkäufe, welche nach früheren Beschlüssen rentbar anzulegen waren, entnommen werden, was bei Aufstellung des Etats pro 1847 zu beachten bleibe. - Beachtenswert: der sorgfältige und achtsame Umgang mit der Natur, mit dem Wald, - auch als gemeinsame Lebensgrundlage.
TOP 182: Verkauf von Wald-Parzellen an Heinrich Lenze hier. Der Antrag des Gastwirts Heinrich Lenze vom 16.v.M. Wurde vorgelegt und beschlossen, die darauf von dem Wege nach dem Knäppchen beantragte, der Gemeinde nutzlos liegenden 13 Ruten (Ruthen) 25 Fuß zu dem erbotenen Preis von 2 Pf pro Fuß, die ganze Fläche also für 10 T 16 Gr 2 Pf … (2 Wörter nicht korrekt lesbar) Grund zu belassen. Von einer öffentlichen Aussetzung dieser Parzelle müsse Abstand genommen werden, weil sie ihrem Umfang nach zu gering sei, um von einem anderen als den Lenze, welcher sein Wohnhaus unmittelbar daran liegen habe, einen Vorteil zu bieten. Zudem sei der Preis von 2 Pf pro Fuß für einen schlechten steinigten Boden (korrekt abgeschrieben) sehr hoch und übersteige bei weitem dessen wirklichen Wert. Auf die von dem Lenze gemachte Bedingung, womit zur Zahlung des Kaufpreises ihm eine Frist von 1 Jahr bewilligt werden möchte, könne jedoch nicht eingegangen werden. Die Zahlung des Kaufpreises müsse vielmehr bei Überweisung des Grundstückes geschehen.
TOP 183: Verpachtung einer Parzelle an Fr. (Friedrich?) Schwefer behufs Kalkofen-Anlage. Der Antrag des Fr. Schwefer vom 8. d.M. um Bewilligung auf einen am sogen. Knäppchen belegenen, der Gemeinde zugehörigen Hudegrundstück einen Kalkofen anlegen zu dürfen, wurde vorgelegt und beschlossen, dem Schwefer die Anlage eines Kalkofens daselbst unter der Bedingung einstweilen auf 1 Jahr zu bewilligen, dass er dafür für das Jahr 10 Sgr der Gemeinde an Pacht zahle. - Kalkofen ist ein Brenn-Ofen für die Herstellung von Brannt-Kalk aus Kalkstein als Baustoff. Damals zeitüblich. Siehe Krünitz-Online, Wikipedia.
TOP 184: Wahl der beiden Mitglieder, welche die Ausfertigung der Gemeinde-Beschlüsse zu unterschreiben haben. Pro 1847 wurden einstimmig gewählt die Gemeinde-Verordneten Sahse und Humpert, welche auch pro 1846 die Vollziehung besorgt haben.
TOP 185: Rückstanddes Ferdinand Leineweber an die Gemeindekasse. Die Verhandlungen vom 3. bzw. 6 d.M. der Eheleute Ferdinand Leineweber von hier wurden vorgelegt und beschlossen, dass der darin gedachte Garten der Ehefrau Leinweber als Eigentum belassen bleiben müsse, indem der Schultheiß Feldmann unterm 8. April 1835 aufgenommenen Verhandlung, worauf der Garten, wenn der Rückstand des Leineweber ad 16 T 11 Sgr bis zum Schluss des Jahres 1838 nicht eingezahlt worden sein sollte, an die Gemeinde als Eigentum übergehen würde, wohl keine Gültigkeit habe. Es sollen jedoch die Eheleute Leineweber vorzuhalten werden, die fraglichen 16 T 11 Sgr sofort an die Gemeinde zu entrichten oder aber unter Bestellung ...llarischer (nicht korrelt lesbar) Sicherheit eine gerichtliche oder notarische Obligation darüber uns zustellen müssen, worin sie sich verpflichten, die fraglichen 16 T 11 Sgr mit 5 % zinslich zu verzinsen. Sollte das eine oder andere nicht geschehen und die Eheleute Leineweber an Mobiliar-Vermögen nicht pfändbar sein, so müsse auf Subhastationvon Grundvermögen, wozu zunächst der fragliche Garten zu bezeichnen (sei), beim Königl. Land- und Stadtgericht angetragen werden. - Einwohnerliste Dezember 1846: Alte Haus-Nr. 13. Parzelle 710 / Bergstr. 12: Kaspar Leineweber, Ackersmann, LA 56, Ehefrau Katharina geb. Henke, LA 49; ihre Kinder: Sohn Franz Kaspar, Ackerknecht, LA 19; Tochter Marianne, Magd, LA 17; Tochter Elisabeth, LA 14; Tochter Christina, LA 8; Tochter Gertrud, LA 3; Trauungsregister: Heirat am 11.1.1826 Caspar Linneweber gen. Schröer mit Maria-Catharina Albers aus Hanxleben. Katharina geb. Henke ist im Trauungsregister nicht aktenkundig.In der Einwohnerliste Dezember 1849 steht auch Katharina geb.
Henke.
TOP 186: Niederschlagung des Weidegeldes des Georg Becker. Der Antrag des Georg Becker vom 9. d.M. um Niederschlagung des Weidegeldes pro1846 ad 10 Sgr wurde vorgelegt und beschlossen, den Antrag zu bewilligen, indem der Georg Becker ein Haus mit Bürger-Gerechtsame bewohnt und daher nach der Observanz ein Weidegeld zuzahlen nicht verpflichtet ist. - Einwohnerliste Dezember 1846: Alte Haus-Nr. 33 (35? 38?), St. Nikolaus-Straße: Georg Becker, Tagelöhner, LA 36; Ehefrau Elisabeth geb. Spindeldreher, LA 26.
TOP 187: Niederschlagung vom Weidegeld des Franz Trompetter: Der Antrag des Franz Trompetter hier vom 6. d.M um Niederschlagung von 10 Sgr Weidegeld pro 1846 wurde vorgelegt und beschlossen, den Antrag zu genehmigen, weil er ein Haus mit Bürger-Gerechtsame besitzt und daher observanzmäßig ein Weidegeld zu zahlen nicht verpflichtet ist. - Einwohnerliste Dezember 1846: Alte Haus-Nr. 24 / Bergstraße 21: Franz Trompetter gnt. Schröer, Tagelöhner, LA 30; Ehefrau Franziska geb. Höhmann, LA 29; Sohn Gaudenz, LA 4; Tochter Maria, LA 1. Trauungsregister: Heirat am 28.4.1842 Franz Trompetter mit Franziska geb. Höhmann.
TOP 188: Anweisung des Platzes zu einer Brückenanlage seitens des von der. Becke auf einem angekauften Gemeindegrundstück. Nach § 5 des mit v.d. Becke wegen Überlassung eines Grundstücks unterm 3.2.46 geschlossenen Contracts ist von der Gemeinde die Stelle zu bezeichnen, wo selbstder ad Becke eine Fuhrbrücke über den Fluss-Graben anzulegen hat. Es wurde beschlossen, den v.d. Becke Zum Termin den 22. April d.J. nachmittags 2 Uhr einzuladen, wo ihm an Ort und Stelle der Platz zur Anlage der Brücke angezeigt werden solle. - Die Stelle: Brumlingsen.
TOP 189: Klagesache gegen Ludwig Feldmann. Vom Justizrat Arndts ist die Nachricht eingegangen, dass der Ludwig Feldmann, welcher von der Gemeinde mit einem Rückstand eingeklagt ist, sein Mobiliarvermögen zu nichts … (1 Wort nicht korrekt lesbar) habe, jedoch ein verschuldetes Haus nebst Garten besitze. Es wurde beschlossen, Haus und Garten des Ludwig Feldmann zur Subhastation zu ziehen und mit dessen Einleitung Justizrat Arndts zu beauftragen. - Subhastation = Zwangsversteigerung.
TOP 190: Klagesache gegen Franz Wilhelm Hahse. Das Schreiben des Justizrats Arndts vom 15. in Klagesache gegen Franz Wilhelm Hahse wurde vorgelegt und beschlossen, dem Arndts folgendes zu erwidern: ad 1: sei der Schuldner seinem Gewerbe nach Schuster und Musikus; ad 2: müssen die Gegenstände gepfändet und verkauft werden; ad 3: besitze er doppelte Kleidungsstücke, nämlich: 2 Röcke (hier: längere Jacke), 2 Hosen, 2 Westen, 2 Kitte; nur die einfachen Kleidungsstücke können zur Notwendigkeit für ihn vorgesehen werden; die doppelten Kleidungsstücke müssen daher gepfändet und verkauft werden. - Wissen der neue Besitzer, seine Familienmitglieder und die Nachbarn um die Umstände? - ad 4: vermöge man die Buchforderung nicht speziell anzugeben, es müsse dazu jedoch der Schuldner zu ihrer Angabe angehalten werden und die Angaben beschwören. ad 5: Der Schuldner habe: (a) von dem Georg Trompetter die Parzelle Flur I Nr. 17/3 der polit. Gemeinde Freienohl, groß 59 Ruten 25 Fuß in Pacht und mit Roggen besät; (b) die Parz. Fl. III Nr. 30 der polit. Gemeinde Freienohl von der Wwe Heinrich Vogt zu Knickenberg und deren Kinder, groß 145 Ruten, 50 Fuß angepachtet und mit Kleebestellt; dieser Roggen bzw. Klee musste verkauft werden; ad 6: musste die Uhr verkauft werden. Ferner besitze aber auch der Hahse noch 2 vollständige Betten, wovon das eine dessen Frau gehört. Das dem Schuldner gehörige Bett sei daher entbehrlich und müsse zum Verkauf gezogen werden. Ebenso einen Ofen, welchen der Schuldner eigentümlich besitzt. - Siehe oben 5. Februar 1847. - Einwohnerleiste Dezember 1846: Witwe Marianne Vogl geb. Knickenberg, LA 48; Alte Haus-Nr. 96
TOP 191: Antrag des Franz Korte um Bewilligung des Bau- und Reparatur-Holzes. Der Antrag des Johann Franz Korte vom 18.1. die Bewilligung von Bau-Holz betreffend wurde vorgelegt und beschlossen, den Bittsteller zu bescheiden, dass es bei dem Beschluss vom 7.9. v.J. sein Bewenden behalten müsse und um so mehr auch, weil zu dem alten Haus eine Menge Reparaturholz durch den Kommunalwaldwärter Kerstholt angewiesen worden sei, das Holz aber nicht zum Ausbau des Hauses verwendet, vielmehr verkauft und dann das alte Haus abgetragen und ganz von neuem wieder aufgerichtet worden sei. Dieses Haus, gegenwärtig an Ranzenberg verkauft, befinde sich zur Zeit in gutem Zustand und bedürfe in vielen Jahren keiner Reparatur. Dagegen befinde sich das Haus des Franz Korte in einem schlechten Zustand. - Bendix Ranzenberg und Familie: Einwohnerliste Dezember 1849 (noch nicht 1846): Alte Haus Nr. 40, Parz. 867 (St. Nikolaus-Straße); Franz Korte, Zimmermann, Liste 1846: Alte Haus-Nr. 113 a; Johann Korte, Holzhauer, Alte Haus-Nr. 48 b; Franz Korte, Schuster, Alte Haus-Nr. 92.
TOP 192: Antrag des Georg Siepe und Polizeidieners Kaulmann um Bewilligung des Bau- und Reparatur-Holzes. Die Anträge vom Georg Siepe vom 21. v.M. um Bewilligung von Bau- und Reparatur-Holz, sowie den nämlichen Antrag des Polizeidieners Kaulmann von hier um eben die nämliche Bewilligung seien zu gewähren und die Bittsteller zu veranlassen, das Verzeichnis des benötigten Holzes hier abzugeben, welches dann zur Begutachtung dem Communal-Baumeister, Wegebaumeister Lücbwellke (?) dann zu übergeben sei. - Eine Begründung dieser Bewilligung ist nicht aktenkundig. - Einwohnerlister Dezember 1846: Alte Haus-Nr. 39, Parzelle 870 / St. Nikolaus-Straße: Georg Siepe gnt. Necker, Ackersmann, LA 39, Ehefrau Elisabeth geb. Lenze; Sohn Fritz LA 10; Sohn Johann LA 8; Tochter Elisabeth LA 3; Sohn Caspar LA ¼ (auch noch Siepen geschrieben). - Alte Haus-Nr. 41, Parzelle 866 / St. Nikolaus-Stra0e: Kaspar Kaulmann, Polizeidiener, LA 52; Ehefrau Christine geb. Solmann, LA 48; Tochter Elisabeth, Magd, LA 20; Tochter Clara LA 15; Tochter Franziska LA 12; Sohn Franz LA 9; Tochter Marianne LA 7; Zwillinge Christine + Laroline LA 3.
TOP 193: Antrag des Johann Spielmann um Bewilligung des ganzen Bau- und Reparatur-Holzes. Der Antrag des Johann Spielmann hier vom 1. v.M. um Bewilligung des ganzen (unterstrichen) Bau- und Reparatur-Holzes wurde vorgelegt und beschlossen, den Bittsteller dahin zu bescheiden, dass ihm nur dann das ganze Bau- und Reparatur-Holz bewilligt werden kann, wenn er sich mit dem Besitzer der anderen Hälfte der fraglichen Hufe, wovon er die eine Hälfte besitze, dahin geeinigt haben werde, dass dieser gänzlich auf Bau- und Reparatur-Holz verzichte. - Hier ist nicht aktenkundig, wer der andere Besitzer ist. - Einwohnerliste Dezember 1846: Alte Haus-Nr. 60, Bergstraße 31; Ungenauigkeit: Parzelle 779 / Am Hügel;: Johann Spielmann, Glashändler, LA 43; Ehefrau Charlotte geb. Kaufeld, LA 39; Uhlendorf, Sohn der Ehefrau, Stiefsohn von Johann Sp., Gehilfe, LA 18; Amalie Uhlendorf, Tochter der Ehefrau, Stieftochter von Johann Sp., Magd, LA 16; Sohn Franz Sp., LA 11; Tochter Gertrud Sp., LA 9; Sohn Georg Sp., LA 3.
TOP 194: Ankauf der Hufe-Gerechtsame des Bernard Tönne. Der Antrag des Bernard Tönne vom 9. September v.J., wonach dieser seine Hufe-Gerechtsame der Gemeinde verkaufen will, wurde vorgelegt und beschlossen,auf das Anerbieten des Tönne einzugehen und diesem für das Hufen-Recht 100 Taler zu bewilligen. Diese Summe solle dann mit dem Erlös zu verkaufender Eichen gedeckt und so viel als möglich dahin gewirkt werden, dass noch mehrere Hufen-Berechtigte ihr Hufen-Recht an die Gemeinde verkaufen, damit diese von der lästigen Abgabe des freien Bau- und Reparatur-Holzes entbunden werden. - Einwohnerliste Dezember 1846: Alte Haus-Nr. 52, Parzelle 832 / Krumme Straße 8: Bernard Tönne, Leineweber, Ackersmann, LA 40, Ehefrau Dorothea geb. Beinert; Sohn Fritz LA 10; Tochter Christine LA 7, Sohn Johann LA 4; Tochter Marianne LA 1; Gertrud Tönne geb. Hahne, Witwe, Mutter zu Bernard T., LA 75; Anton Tönne, Bruder zu Bernard T., Flurschütz, LA 37.
TOP 195: Der der Gemeinde durch Verlegung des Ruhrflussbettes seitens des Fiskus an ihren Grundstücken entstandene Schaden. Der Vorsitzende (Amtmann Devivere) stellt der Versammlung vor, dass derselbe bereits unterm 29. Mai 1846 bei Königl. Regierung auf Ersatz des der Gemeinde durch die Verlegung des Flussbettes der Ruhr an ihren Grundstücken entstandenen Schadens wegen betragen bis jetzt eben noch keine entscheidende Antwort auf diesen Antrag erhalten habe. Es wurde hierauf beschlossen, die der Königl. Regierung mit jenem Bericht eingereichten Akte zurück zu fordern und ohne weiteres den Fiskus sowohl auf denjenigen Schaden, welcher der Gemeinde infolge des Abbruchs von Grundstücken, als auch auf den Schaden, welcher den Anpächtern derselben an den Erträgen der Grundstücke entstanden sei, gerichtlich einzuklagen. Der Justizrat Arndts soll als Mandator der Gemeinde angenommen werden.
TOP 196: Verpachtung von Gemeindegrundstücken. Es wurde beschlossen: (1,) Dem Polizeidiener Kaulmann für die bisherige Pacht von 16 Sgr den Garten zu belassen, welchen Caspar Leineweber bisher zu diesem Betrag in Pacht gehabt hat. (2.) Den von Florenz Plugge gestellten Bürgen Franz Georg Pöttgen, welcher Zahlungsfähig sei, anzunehmen. (3.) Der Ehefrau Franz Beckmann, welche ihren zahlungsfähigen Vater Bernhard Heckmann zum Bürgen gestellt hat, das Grundstück hinterm Knäppchen, welches bisher Caspar Leineweber in Pacht gehabt hat, für 3 Taler zu belassen. (4.) Den Garten unterm Hohelberge (?), welchen die Marianne Schmale bisher für 25 Sgr in Pacht gehabt, dem Caspar Cohsmann gnt. Cordel nicht zu genehmigen, weil sich herausgestellt hat, dass dieser Garten nicht Eigentum der Gemeinde, sondern der Marianne Schmale ist, und die 25 Sgr irrig als Pacht angesetzt waren, indem sie Zinsen betreffen, welche der Mann der Schmale , Ferdinand Leineweber, von einer Schuld an die Gemeinde zu zahlen hat.
Am 15. Mai 1847
TOP 197: Der Vorsitzende machte der Versammlung bekannt, wie mittels Landrätl. Verfügung vom 11. d.M genehmigt worden sei, dass die hiesige Freiheit (Freienohl) von den nach Verfügung derselben vorgesetzten Behörde vom 4. d.M. zur Verteilung unter die bedürftigen Gemeinden behufs Anschaffung von Saat-Früchten für das Amt Freienohl zur Disposition gestellten 400 Taler einen unverzinslichenVorschuss von 100 Taler gegen das bündige Versprechen der Rückerstattung binnen einem Jahr erhalten. Die Gemeindeversammlung beschloss, die genannte unverzinsliche Anleihe von 100 Taler mit dem größten Dank anzunehmen und verpflichtete sich namens der Gemeinde hierdurch für die Rückerstattung dieses Kapitals binnen einem Jahr.
TOP 198: Der Vorsitzende legte die Landrätl. Verfügung vom 7. Mai d.J. die Verwendung eines Teils des Bestandes des Grundsteuer-Deckungsfonds für den hiesigen Regierungsbezirk zu zinsfreien Vorschüssen an bedürftige Gemeinde zur Beschlussnahme darüber an, ob seitens der hiesigen Gemeinde von diesem Anerbieten Gebrauch gemacht werden solle. Die Gemeinde-Versammlung bemerkte: die Einsassen der hiesigen Gemeinde bestehen durchgehend aus dürftigen Personen, die sich infolge der großen Teuerung in der bedrängtesten Lage befinden, indem dass gar keine Einsassen mehr in der Gemeinde vorhanden seien, welche noch Lebensmittel vorrätig haben. Zudem gebe es in dieser teuren Zeit sehr wenige Gelegenheit, wodurch die hiesigen Einsassen, die größtenteils aus Tagelöhnern bestehe, einen Tagelohn erwerben können. Die Not sei wirklich schlimmer, als man sie schildern könnte, und werde eine Hungersnot nicht ausbleiben, wenn nicht Rat geschafft und Lebensmittel seitens der vorgesetzten Behörde herbeigeschafft werde. Um den Einsassen einigen Verdienst zu beschaffen, habe die Versammlung die Instandsetzung eines sehr notwendigen Gemeinde-Weges, der schon 200 Taler koste, beschlossen, worüber die Verhandlungen zur Genehmigung der Höheren Behörde vorliege. Außerdem müsse die Gemeinde, nachdem der Höheren Behörde vorliegende Gemeinde-Etat in diesem Jahr an Kommunal-Steuer 300 Taler aufbringen. Da die Teuerung seit einiger Zeit so zugenommen habe, dass voraussichtlich diese Abgaben von den Einsassen nicht zu erschwingen seien, so beantrage die Gemeinde-Versammlung zur Deckung jener Wegebau-Kosten und Kommunalsteuer aus dem Grundsteuer-Deckungsfonds einen unverzinslichen Vorschuss von wenigstens 500 Taler, wofür nötigenfalls dann auch zum Teil Lebensmittel angeschafft werden können. Die Gemeinde verpflichtet sich hierdurch, für die Rückerstattung dieses unverzinslichen Vorschusses von 500 Taler … … Jahren... ausdrücklich (3 Wörter nicht korrekt lesbar). - Der Name des Weges ist hier nicht aktenkundig, wohl „Westliche Straße“, s.o. TOP 175.
Am 29. Mai 1847
Die 6 Gemeinde-Verordneten; anwesend sind Heinrich Sahse, Caspar Humpert, Heinrich Düring, für den ausgebliebenen Geihsler: Theodor Bracht; dann der Amtsbeizuverordnete Wiethoff (Protokollant, Sekretär).
TOP 199: Unterstützung der Gemeinde durch einen Roggen-Vorschuss aus ...fonds (Silbe nicht korrekt lesbar). Wurde der Versammlung durch den Vorsitzenden die Landrätl. Verfügung vom 26. d.M., wonach die Königl. Regierung zur Unterstützung bedrängter Gemeinden dem hiesigen Kreis einen Roggen-Vorschuss von 480 Scheffel bewilligt hat, wovon für das hiesige Amt 134 Scheffel bestimmt sind, mitgeteilt, um darüber zu beschließen, ob man für die hiesige Gemeinde auch von dieser Frucht zu erhalten wünsche. Nachdem die Versammlung durch den Vorsitzenden eröffnet war, dass nach der auf die dürftigsten Gemeinden hiesigen Amtes vorgenommenen Repartition von den fraglichen (positiv gewichtet: in Frage kommenden) 134 Scheffel Roggen auf die hiesige Gemeinde, die bekanntlich zu den dürftigsten zählen, 40 Scheffel fallen würden, erklärte dieselbe: Allerdings rechnen wir das uns gestellte Anerbieten mit dem größten Dank vor und unterwerfen uns in dieser Beziehung den in der Verfügung Königlicher Regierung vom 1. und 25. März, deren Inhalt uns durch den Vorsitzenden bekannt gemacht worden war, gestellten Bedingungen ohne Ausnahme; die Gemeinde verpflichtet sich hierdurch ausdrücklich für die Restitution für jene 40 Scheffel Roggen nach den in Verfügung Königl. Regierung vom 25. März gegebenen Zusicherung festzusetzenden Preises binnen der von der Höheren Behörde zu bestimmenden Frist von 1 bis 3 Jahren. Sehr erwünscht wird es sein, wenn der hiesigen Gemeinde unter den gestellten Bedingungen noch einen ferneren Roggen-Vorschuss von circa 60 Scheffel zuteil werden könnte, damit die vorhandene große Not in etwa gelindert würde, wozu die eingangs zugedachten 40 Scheffel Roggen nur unbedeutend beitragen würden. Die hiesige Gemeinde besteht durchgehend aus armen Leuten, unter die ein bedeutendes Quantum von wenigstens 100 Scheffel zu verteilen sein würde, ehe sich ihre Not auf die Dauer … (1 Wort nicht korrekt lesbar) lindern würde. Nach der Landrätl. Verfügung vom 26. d.M. sollen diese 40 Scheffel Roggen aus Hamm bezogen werden und wünsche man auch von dort her den der Gemeinde bewilligt wordenden (!) Roggen-Vorschuss zu erhalten. - 1 Scheffel = circa 55 Liter; 40 Scheffel = 2.200 Liter; 134 Scheffel = 7.370 Liter.
Am 16. Juni 1847
TOP 200: Der Gemeinde wurde bekannt gemacht, dass die unterm 22. Februar vorgenommene Wahl neuer Gemeinde-Verordneten für die hiesige Gemeinde unterm 30. März von der Landrätl. Behörde bestätigt worden sei und danach in Stelle der ausgeschiedenen bisherigen Gemeinde-Verordneten Kehsler, Geihsler und Trompetter (1.) der Joseph Funke, (2.) Franz Georg Pöttgen und (3.) Bernhard Becker anderweit (?) als Gemeinde-Verordnete eintreten. Von den Neugewähltenwaren der Joseph Funke und Bernhard Becker, - nur nicht der Franz Georg Pöttgen -, erschienen und diese beiden unter strenger Ermahnung treuer Pflichterfüllung und nachdem ihnen die dahin führenden Stellen der L.G.O (Landes-Gemeinde-Ordnung) vom 31.12.1841 vorgelesen waren, in ihr Amt eingeführt, wobei noch bemerkt wird, dass die hiesige Gemeinde-Versammlung nunmehr aus den Gemeinde-Verordneten Heinrich Sahse, Heinrich Düring, Caspar Humpert, Joseph Funke, Bernhard Becker und Franz Georg Pöttgen besteht. Die Einführung des letzteren muss noch erfolgen. - Welche Bräuche bei dieser Einführung üblich waren, ist nicht aktenkundig.
TOP 201: Eine Vorbemerkung des Abschreibers: ihm ist der Inhalt auch aufgrund des eigenartigen syntaktischen Stils nicht immer verständlich. Vielleicht reicht der wohl sorgfältige Umgang mit Holz. - Die von dem Bürger und Gemeinde-Verordneten Caspar Humpert wider die Gemeinde Freienohl eingelegte unterm 29. hier insinuierte Klage um Ersatz von Bauholz oder den Betrag dafür ad 853 T 1 Gr 12 Pf wurde vorgelegt und und beschloss die Gemeinde-Versammlung, zum Betriebe (!) dieses Prozesses für die Gemeinde den Justizrat Greve zu Arnsberg umso mehr anzunehmen und diesen mit Vollmacht zu versehen, als derselbe auch den früheren Prozess der Hufenberechtigten gegen die Gemeinde Freienohl wegen Bauholzes für die letztere geführt hat, also in der Sache und über die Verhältnisse am besten bewandert ist. Man möge daher die Klage des Humpert dem Greve mit dem Bemerken zustellen, dass man abgesehen von allem übrigen schon aus 3 Gründen die Gemeinde nicht verpflichtet erachten kann, dem Humpert das beantragte Bauholz zu gestatten , aus den Gründen nämlich: (1.) dass der vor 2 Jahren verstorbene Vater des Klägers zu seinem früher besessenen Haus, welches er vor etwa 10 Jahren an den Caspar Kehsler verkauft hat, das verlangte Bauholz immer erhalten, dasselbe aber nicht zum Bau oder Reparatur des Hauses, vielmehr veräußert hat. Zeuge dafür sei der vereidete Waldwärter Kerstholt hierselbst, welcher, wenn es darauf ankommen sollte, noch wohl mehrere Zeugen zu nennen imstande sein wird. (2.) Weil der Vater des Klägers oder letzterer selbst, falls damals schon das Vermögen des Vaters ihm übertragen gewesen sein sollte, ein neues Haus, zu welchem jetzt der Ersatz des dazu verwendeten Holzes verlangt wird, hat errichten lassen, während der noch im Besitz des früheren Hauses, wozu wie ad (1.) gefragt, das erforderliche Reparaturholz von der Gemeinde hergeben war, … (1Wort nicht korrekt lesbar) sei. Das alte Haus sei nämlich nass, nachdem das jetzige neue errichtet gewesen, an den zeitigen (derzeitigen) Besitzer Caspar Kehsler verkauft worden. (3.) Es habe Kläger sowenig, als dessen Vater jemals das Bauholz zu dem neuen Haus von der Gemeinde verlangt und müsse es also ganz wieder merklich scheinen, dass ihm das Holz zum Bau seines zweiten Hauses, was niemals verlangt gewesen, später, nachdem das erste Haus, wozu das Bauholz aber von der Gemeinde hergegeben, gerade aber dazu nicht verwendet, verkauft worden sei. Was übrigens die Behauptung beträfe, dass die Gemeinde aufgrund § 24 des Westf. -Feuer-Soz.-Reglements (korrekt abgeschrieben) vom 5. Januar 1836 das Bauholz vom jetzigen Haus des Klägers hat versichern lassen, so werde dieser Behauptung beigepflichtet, dabei jedoch bemerkt, dass nach der Entscheidung des Geheim-Rentmeisters (Titel) Fllottaul (?) vom 8. v.M., wovon der Justizrat Greve eines Abschrift mitzuteilen ist, die Gemeinde aus dem Grund dazu berechtigt war, weil der Kläger in seiner … (1 Wort nicht korrekt lesbar) als Hufenberechtigter den Ersatz des Bauholzes für das Haus für den Fall von der Gemeinde in Anspruch nimmt, dass es eingeäschert (?) werden sollte, die Gemeinde aber glaubt sich der Verpflichtung zum Ersatz des Holzes bei … (1Wort nicht korrekt lesbar) Brande zu dem jetzigen Haus des Klägers nicht aussetzen (?) zu dürfen, weil nach dem von dem Geheim-Ober-Tribunal unterm 10.11.1843 in Sachen der Hufenberechtigten gegen die Gemeinde Freienohl erlassenen Erkenntnisse bestimmt wird, „dass das Hufenrecht dergestalt ein Gegenstand des freien Verkehrs sei, dass sie an keiner bestimmten Sohlstätte hafte, vielmehr von der einen auf die andere übertragen werden könne“, der Kläger aber oder dessen Vater das Hufenrecht nicht dem Ankäufer seines früheren Hauses dem Caspar Kehsler übertragen, vielmehr an sich behalten hat, der Caspar Kehsler also als nicht Hufenberechtigter ein Reparaturholz zu diesem Haus ferner zu verlangen, nicht berechtigt ist. - Was endlich das Holzverzeichnis betrifft, welches Kläger seiner Klage mit angelegt hat, so ist … (1 Wort nicht korrekt lesbar) dabei übersehen, dass dabei auch das Holz, welches sich am alten Hause befand, nicht Rücksicht genommen ist, wobei sich jedoch noch vieles Taugliches befindet, was sich schon dadurch herausstellt, dass das Haus vom Wege des Verkaufs bis heute hierzu ohne die mindeste Reparatur sich erhalten hat. Dieser Preis wird aber nur noch dann zur Sprache kommen können, falls ganz unerwartet, der Prozess für die Gemeinde eine ungünstige Wendung nehmen sollte und würde in diesem Falle dann das Verzeichnis sowohl hinsichtlich seiner Quantität, als hinsichtlich des Wertansatzes der Beurteilung des Communal-Baumeisters, Wegebaumeisters Lücke zu unterwerfen seien. Schließlich wolle die Gemeinde-Versammlung den Herrn Justizrat Greve bitten, jeden Punkt anzugeben, der ihm bedenklich scheine, um ihm darüber noch später ausführliche Information mitteilen zu können.
TOP 202: Die Entscheidung des Geheimrats-Ministers Flotbwell (?) vom 15. April,wonach von dem Neubau eines Schulhauses hierselbst Abstand genommen werden soll, wurde der Versammlung vorgelegt und von dieser darauf beschlossen, dass nunmehr der vom vormaligen Amtmann Alberts zum Schulplatz erworbene Gördesche Garten auf 5 Jahre angepachtet werden solle, bei der Verpachtung jedoch die Genehmigung der Gemeinde-Versammlung vorbehalten werden müsste, um alsdann näher beurteilen zu können, ob eine Verpachtung oder ein Verkauf des fraglichen Gartens am meisten zum Vorteil der Gemeinde gewähre.
TOP 203: Das Gesuch des Ferdinand Leineweber vom 12. d.M. um Ausstand zur Bezahlung der 16 T 11 Sgr, welche er der Gemeinde verschuldet, wurde dahin bewilligt, dass er an Martini d.J. (11. November) davon 8 T 11 Sgr und Neujahr kommenden Jahres spätestens den Rest mit 8 T der Gemeinde erlege. Auf eine Gegenforderung könne sich indes die Gemeinde nicht einlassen.
TOP 204: Das Anerbieten des Heinrich Stirnberg von hier vom 28. März zur Befriedigung der Gemeinde über die derselben für einen Hausplatz schuldigen 27 T 15 Sgr der Gemeinde seinen Garten nähe Ufer Flur I, Nr. 653/6 groß 15 Ruten 40 Fuß in Eigentum zu überlassen, wurde der Versammlung bekannt gemacht, dieselbe bemerkte, ihre Einwilligung hierzu nicht erteilen zu können, weil der Garten nicht einen Wert von 27 T 15 Sgr besitze. Es möge dem Stirnberg vielmehr überlassen bleiben, den Garten, wenn er dafür einen Betrag von 27 T 15 Sgr zu erhalten wisse, an einen anderen zu verkaufen und mit dem Erlös die Gemeinde zu befriedigen.
TOP 205: Der … (4 Wörter nicht korrekt lesbar, Name?) unter Vorbehalt der Genehmigung der … (1 Wort nicht korrekt lesbar) mit dem Franz Georg Pöttgen hier unterm 30. April abgeschlossenen Vergleich in einer Prozess-Sache desselben gegen die Gemeinde wegen Brunnen-Verderbung wurde der Versammlung vorgelegt und beschlossen, in Hinsicht der Geringfügigkeit des Entschädigungs- und Kosten-Beitrags, sowie in Rücksicht, dass der günstige Ausgang des Prozesses für die Gemeinde keineswegs feststehe und berichtlich (?) eben sowohl verloren als gewonnen werden könne, den Vertrag in allen seinen Teilen zu genehmigen.
TOP 206: Es wurde vorgelegt ein Schreiben des Justizrats Arndts vom 13. v. M., wonach laut gerichtlichem Decret vom 5. v.M. der Wilhelm Hahse musikalische Instrumente und Kleidungsstücke nicht, wohl aber die Uhr und die Früchte von der Erde, letztere jedoch erst kurz vor der Reife zu Pfande gezogen werden können. - Der letzte Satz ist zwar korrekt abgeschrieben, aber wohl doch nicht ganz verständlich. - (1.) Ein vom Justizrat Arndts unterm 18.4. mitgeschicktes gerichtliches Schreiben vom 28.3. , wonach der Wilhelm Hahse an beweglichen Vermögen unpfändbar sei. Es wurde bemerkt, der Hahse sei einmal um den Betrag von 2 Eichen ad 23 T 5 Sgr, welche er unterm 19.9.1844 angekauft hat und zum anderen Mal um den Betrag von 1 T 1 Sgr 6 Pf für im Jahr 1845 angekaufte 4 ½ Klafter Steine … (1 Wort nicht korrekt lesbar) geklagt worden. Für den ersten Betrag ad 23 T 5 Sgr habe der Franz Trompetter hier laut des ...Protokolls (erster Wort-Teil nicht korrekt lesbar) vom 19.9.1844 Bürgschaft geleistet. Man wolle es dem Herrn Justizrat Arndts anheim geben, ob ...(3 Wörter nicht korrekt lesbar) dieser Bürge des Hahse zur Zahlung anzuhalten oder vorab das Haus des Schuldners Hahse subhastiert (zwangsversteigert) werden soll. Es möge daher von dem Arndts das eine oder das andere bewerkstelligt werden. Für den anderen Betrag ad 1 T 1 Sgr 6 Pf, welche der Hahse für Steine verschuldet, möge die Uhr des Hahse, so wie die ihm gehörigen Früchte an der Erde, letztere kurz vor der Reife, im Wege gerichtlicher Schätzung verkauft werden. - Siehe oben: 5. Februar 1847 TOP 155; 26. März 1847 TOP 190.
TOP 207: Nach dem vom Justizrat Arndtsunterm 18.4. mitgeteilten gerichtlichen Decret vom 28.3. ist der Ludwig Feldmann hierselbst an beweglichem Vermögen unpfändbar. Derselbe ist angeklagt: (1.) mit 20 T 10 Sgr für angekauftes Holz, (2.) mit 12 T 16 Sgr Wiesenpacht. Beide Klage-Objekte mögen aus der bereits unterm 26. März bei Arndts beantragten Subhastation (Zwangsversteigerung) des Immobiliars des Schuldners gedeckt werden.
TOP 208: Nach dem vom Justizrat Arndts unterm 18.4. mitgeteilten gerichtlichen Decret vom 10. ist der Johann Cohsmann gnt. Klaren an beweglichem Vermögen unpfändbar. Derselbe ist auf 11 T 19 Sgr 6 Pf Zeit-Pacht und für erhaltene Steine eingeklagt. Es wurde beschlossen, dass dem Schuldner die Früchte an der Erde, welche er besitzt, kurz vor der Reife im Wege gerichtlicher Schätzung verkauft werden sollen. Die Früchte stehen auf dem sogen. Schnepper: Kartoffeln. Ferner besitze (der) Schuldner eine Kuh, die ebenfalls gepfändet werden könne.
TOP 209: Laut Benachrichtigung des Justizrats vom 18.4. ist der Caspar Lenze gnt. Penschröer nach gerichtlichem Decret vom 10.4. am beweglichen Vermögen unpfändbar. Derselbe ist mit 1 T 15 Sgr für 3 Klafter Steine, die er im Jahr 1844 angekauft, gerichtlich eingeklagt. Es wurde Personal-Arrest gegen denselben zu beantragen, beschlossen. - Aus heutiger Sicht – 2013 – dürften diese TOP die Armut in Freienohl belegen und nicht etwa verbrecherische Verhaltensweisen.
Am 25. Juni 1847
TOP 210: Wurde der Versammlung durch den Vorsitzenden (Amtmann und Gemeinde-Vorsteher Devivere) eröffnet, dass die seitens der Königl. Regierung der hiesigen Gemeinde zur Unterstützung bedrängter Familien 40 Scheffel Roggen morgen von Hüsten abgeholt werden sollen und der Wilhelm Johann Löbke hierselbst die Anfuhr für 1 ½ Sgr pro Scheffel besorgen wolle. Es wurde beschlossen, dem Löbke die Anfuhr zu diesem Preis zu genehmigen. Demnächst würde in Beratung gezogen, ob die fraglichen 40 Scheffel Roggen unter die dürftigen Einsassen verteilt werden sollen, oder ob es nicht vorzuziehen sei, denselben verbacken zu lassen und die Brote verteilen zu lassen. Die Versammlung hielt die letztere Einrichtung für die zweckmäßigste und beschloss einstimmig dieselbe unter folgenden Bedingungen zu treffen: (1.) die 40 Scheffel Roggen sind dem Wirt und Bäcker Johann Lichte hierselbst zu übergeben, um denselben (Roggen) vermahlen und verbacken zu lassen. - Einwohnerliste Dezember 1846: Alte Haus-Nr. 1, Parzelle 702 / 704: Johann Lichte, Gastwirt, Krämer, Bäcker, LA 26; Hötte, Hirsch-Apotheke. - (2.) Dafür ist ihm die nicht festgestellte Vergütung von 9 Sgr pro Scheffel zu gewähren. (3.) Für diese Vergütung hat der Lichte auch die gebackenen Brote, welche sämtlich aus 6-pfündigen Broten bestehen müssen zur Verteilung zum Amtsbüro zu beschaffen, wo selbst diese Verteilung am zweckmäßigsten vorzunehmen sein dürfte. (4.) Da der Preis des Roggens noch unbekannt ist, so kann zwar der Preis des Brotes nicht genau festgestellt werden,, da jedoch die Bezahlung des Brotes gleich erfolgen muss, wenn dasselbe abgeholt wird, so soll der Preis pro Pfund für ein 6-Pfund-Brot also auf 6 Sgr hiermit festgestellt werden. Nach Abzug des Fuhr- und Back-Lohns würden, wenn der Scheffel 80 Pfund wiegt und daraus die üblichen 102 Pfund Brot gebacken werden, für den Scheffel Roggen circa 3 oder 2 ½ Sgr übrig bleiben, mit welchem der Ankaufspreis wohl gedeckt werden würde. Möchte derselbe aber wider Erwarten höher zu stehen kommen, so würde nichts anderes übrig bleiben, als dass das Fehlende aus der Gemeindekasse zugeschossen werde, was hierdurch bewilligt wird. (4.) Die Verteilung des Brotes soll nur unter die in dem heute aufgestellten Nachweise gedachten dürftigsten Personen erfolgen und sofern diese nach jedesmaligen durch Schellenruf zu erlassenden Bekanntmachung davon zu erhalten wünschen. Die übrigen Eingesessenen können davon, weil sie nicht so sehr dürftig sind, nichts erhalten. Die Verteilung geschieht in Gegenwart des Polizeidieners Kaulmann und erfolgt dieselbe nach Verhältnis der Größe und Dürftigkeit der Familie, sodass bei jeder Verteilung einige 1, andere 2, noch andere aber höchstens 3 Brote erhalten. (5.) Jede Woche soll zweimal und jedes Mal 10 Scheffel verbacken werden.
TOP 211: Der Ackersmann Caspar Lenze gnt. Penschröer hier hat vor circa 10 Jahren, ob mit Bewilligung der Gemeinde ist unbekannt, in der Nähe der hiesigen Sägemühle auf Gemeinde-Grund eine Aschen-Hütte errichtet, ohne dass er für den Platz je die geringste Vergütung der Gemeinde geleistet hätte. Da der Lenze dieses Gebäude nicht mehr zur Aschenhütte braucht, vielmehr seit einiger Zeit ohne Genehmigung der Gemeinde und Polizeibehörde dasselbe zur Feuerstelle dient, indem der Anton Carneil dasselbe mit seiner Familie bezogen hat, also mit dem Gebäude ein Missbrauch getrieben wird, so kann dem Lenze die fernere Beibehaltung des Gebäudes nicht gestattet werden. Es wurde daher beschlossen, demselben der Abbruch desselben aufzugeben und dazu ihm eine Frist von 4 Wochen zu stellen, wozu er angehalten werden kann, da kein schriftlicher Contrakt darüber besteht, dass dem Lenze die Bebauung des fraglichen Gemeinde-Grundes mit der genannten Aschenhütte seitens der Gemeinde genehmigt worden ist, eine etwaige mündliche Genehmigung nicht gültig ist. - Ein „hausähnliches Etwas“ mit einer Feuerstelle mit einem großen Wasserkessel darüber; dem Wasser wird Buchen-Asche (keine andere Asche) zugefügt, Maßeinheiten unbekannt; durch Kochen dieser Asche wird Seife produziert; die dient dem Waschen von Kleidungsstücken, Wäsche. Information von Willi Staudinger, Freienohl. - Etwas angedeutet bei Krünitz Online: Aschen-Faß, Aschen-Grube.
TOP 212: Der Antrag des Metzgers und Pferde-Kastrierers Georg Giebeler um Erlaubnis zur Niederlassung hierselbst vom 23. d.M wurde der Versammlung vorgelegt und darauf folgendes beschlossen: Der Giebeler habe bis jetzt noch nicht nachgewiesen, dass er preußischer Unternehmer sei, hierüber habe er vorweg erst noch den erforderlichen Nachweis zu führen. Ferner sei derselbe seitens des Königl. Land- und Stadtgerichts zu Arnsberg durch den öffentlichen Anzeiger zum diesjährigen Amtsblatt Stück 10 (Nr. 10) wegen Verdachts eines Pferdediebstahls steckbrieflich verfolgt worden. Er habe daher noch nachzuweisen, dass er von diesem Verdacht freigesprochen sei oder doch keine des § 2 des Gesetzes vom 31. Dezember 1842 gedachten Fälle vorliegen, welche für den Aufenthalt oder die Niederlassung hierselbst versagen könnten.. Erst dann, wenn der Giebeler alles dieses beigebracht habe, könne ihm, da sonst keine gesetzlichen Gründe zu seiner Abweisung vorliegen, die Rezeption hierselbst gestattet werden, jedoch müsse ihm noch die ausdrückliche Bedingung gestellt werden, dass er sich der Zahlung des noch zu bestimmenden Einzugs- und Niederlassungsgeldes unterwerfen müsse.
TOP 213: Das Schreiben des Justizrats Arndts vom 16. d.M. in Sachen der Gemeinde Freienohl gegen Johann Lenze hier wurde vorgelegt, worauf dessen Frau intervenierend aufgetreten und behauptet hat, dass die gepfändete goldene Uhr sowie sämtliche Mobiliars ihr Eigentum sind. Die Versammlung bemerkte, wie die Gemeinde den Interventionsprozess nicht bestehen könne, indem es notorisch sei (bekannt sei), dass sie die goldene Uhr, wenn nicht vom FreiherrnSchade, doch von der verstorbenen Freifrau von Devivere zu Bockum geschenkt erhalten und vermeintlich die Immobilien aus dem Vermächtnis des Freiherrn Schade im Betrag von 500 Taler beschafft habe, , also ihr Eigentum seien. Sollte daher auf keine Art die Forderung zu erhalten sein, so bleibe nichts anderes übrig, als das auf den Namen des Johann Lenze eingetragene Wohnhaus zur Subhastation (Zwangsversteigerung) ziehen zu lassen, was zu veranlassen hiermit beschlossen wird. Der Rückstand des Lenze betrage, worauf er eingeklagt sei, Betrag: (a) an Zeitpacht von 1844/45: 14 T 8 Gr; (b) für Steuer und Lehn (Lohn?) pro 1844: 2 T 29 Gr 3 Pf; zusammen: 17 T 1 Gr 3 Pf. - Mehr ist hier nicht aktenkundig. - Einwohner-Verzeichnis Dezember 1846: Alte Haus-Nr. 150: Johann Lenze, Schneider, LA 32; Ehefrau Gertrud geb. Ewers, LA 47; Louise Ewers, Nichte zur Ehefrau Lenze, LA 12. - Eigenartig: Einwohnerverzeichnis Dezember 1849: Alte Haus-Nr. 150 a: Gertrud Lenze geb. Ewers, Witwe, Tagelöhnerin, LA 50; unter Nr. 50 b (Mieter) Familie Franz Göckeler jun. Maurermeister. Sterberegister: gest. 3.9.1849 Johannes Lenze, Schneidermeister, LA 35, hinterl. Ehefrau Gertrud Göers (Schreibfehler, Abschreibfehler?), keine Kinder. Trauungsregister: Heirat am 18.10.1842 Johann Lenze, dim. nach Soest mit Gertrud Ewers aus Soest.
TOP 214: Das Schreiben des Justizrats Greve zu Arnsberg vom 16. d.M. wurde vorgelegt, wonach in Sachen der Gemeinde Freienohl gegen Heinrich Stirnberg wegen eines Rückstandes von 27 T 15 Gr für einen Hausplatz … (1 Wort nicht korrekt lesbar) für unpfändbar befunden worden ist, und darauf wurde beschlossen: der Heinrich Stirnberg ist an dem Waldanteil Flur III, Nr. 160, groß 7 Morgen, 24 Ruten, welcher noch nicht den Namen Caspar Stirnberg sen. : 178 der Mutterrolle eingetragen steht, mit dem Drittel beteiligt. Es sollen zur Erlangung des fraglichen Rückstandes auf Subhastation (Zwangsversteigerung) dieses dem Heinrich Stirnberg zugehörigen Waldanteils und wenn damit die Forderung nicht gedeckt werden sollte, auch auf Subhastation seines Hauses nebst Hofraum Flur I, Nr. 812 der hiesigen Steuergemeinde angetragen werden.
TOP 215: Der Antrag der Witwe Albert Sauer hierselbst vom 16. April um Bewilligung von 4 … (Kürzel nicht korrekt lesbar; Geld?) Hausmiete für dieses Jahr wurde der Versammlung vorgelegt und beschlossen, dieselbe unter dem Bemerken mit ihrem Antrag abzuweisen, dass sie eine Miete bei dem Fritz Ernst Wrede, über den sie Großmutter und der sie gesetzlich zu unterhalten verpflichtet sei, sich zu beschaffen habe und mit diesem zusammen leben könne. - Einiges Leid: Trauungsregister: Heirat am 15.2.1831 Albert Sauer aus Stadtberge / Obermarsberg mit Gertrud Wrede. Sterberegister: gest. 20.6.1831 Albert Sauer, 47 J., hinterlässt Ehefrau Gertrud geb. Wrede. Einwohnerliste Dezember 1846: Alte Haus-Nr. 108 b (108 a: Ferdinand Feldmann, Fuhrmann, mit Familie): Ferdinand Wrede I , Maurer, Witwer, LA 45; sein Sohn Fritz Ernst Wrede, Holzhauer, LA 22. Die Eintragungen in den Einwohnerlisten Dezember 1846 und 1849, Trauungsregister und Sterberegister zum Namen Wrede lassen keine korrekte Zuordnung erkennen; sie sind hier also ausgelassen.
TOP 216: Der Antrag der Witwe Kehslerad 3 T von Martini (11. November) v.J. bis Maitag (1. Mai) wurde vorgelegt und beschlossen, derselben für dieses ganze Jahr einen Mietbetrag von 5 T aus der Gemeindekasse zu bewilligen und den Rendanten anzuweisen, den Betrag nicht an die Witwe Kehsler, sondern an die betreffenden Hausbesitzer, bei denen sie die Miete erhalten habe (die Wohnung), auszuzahlen. - Einwohnerliste Dezember 1846: Alte Haus-Nr. 51 b (a = Franz Düring, Schaufelmacher, LA 61), Parzelle 831: Agatha Kehsler geb. Düring, Witwe, Tagelöhnerin, Tochter von Franz Düring, LA 36; Sohn Johann, LA 8; Sohn Caspar LA 6; Tochter Margaretha LA 3. Sterberegister: gest. 10.4.1842 Adam Kehsler, Tagelöhner, geb. 19.9.1811, hinterlässt Ehefrau Agatha geb. Düring. Trauungsregister: Heirat 14.11.1837 Adam Kehsler mit Agatha Düring.
Am 9. Juli 1847
TOP 217: Wurde der Versammlung durch den Vorsitzenden eröffnet, wie dem Amt Freienohl wiederholt ein Roggen-Vorschuss von 170 Scheffel zugewiesen sei, wovon auf die hiesige Gemeinde 50 Scheffel fallen. Die Annahme dieses Roggen-Vorschusses von 50 Scheffel wurde einstimmig beschlossen und verpflichtete sich die Versammlung namens der hiesigen Gemeinde wegen dieser Annahme den in der Verfügung Königl. Regierung vom 1. und 25. März gestellten Bedingungen sich unterwerfen zu wollen. Man sei also zur Restitution des für jene 50 Scheffel Roggen nach dem in der Verfügung Königl. Regierung vom 25. März gegebenen Zusicherungen festzusetzenden Preises binnen der von der Höheren Behörde zu bestimmenden Frist von 1 bis 3 Jahre bereit.
TOP 218: Wurde beschlossen, die durch den heutigen Beschluss ferner zu erwartenden Roggen-Vorschuss von 50 Scheffel nicht wie mit den bereits erhaltenen 40 Scheffel geschehen, zu Brote zu verbacken, sondern zu verteilen. Der Amtmann wird eine Bekanntmachung erlassen, wonach diejenigen, die von dem Roggen zu erhalten wünschen, sich melden sollen, und wird dann die Gemeinde-Versammlung aus den sich gemeldeten diejenigen heraussuchen, die davon erhalten sollen. Gleichzeitig wird von ihr das Quantum bestimmt werden, welches einem jeden davon zugeteilt werden soll. Da der Preis des Roggens noch unbekannt ist, so kann die Bezahlung desselben bei der Verteilung desselben nicht erfolgen, vielmehr ist den Empfängern die Bedingung zu stellen, dass sie für das erhaltene Quantum den von der Höheren Behörde fest zu setzenden Preis nebst sämtlichen sonstigen Unkosten sobald zu entrichten hätten, als von der Höheren Behörde die Zahlung verlangt werden sollte. Außerdem müsse jeder Empfänger einen hiesigen Bürgen stellen, der als Rechtsschuldner für sie haftet. Die Kosten des Transportes des Roggen von Arnsberg hierher sollen aus den eingegangenen Brot-Geldern bezahlt werden.
Am 13. Juli 1847
TOP 219: Der Vorsitzendelegte das Schreiben des Wegebaumeisters Vogeler vom 5. d.M. , worin derselbe angefragt, ob und eventuell welche Entschädigung seitens der Gemeinde dafür gefordert wird, dass zur Reparatur der hiesigen Ruhrbrücke auf die Dauer von etwa 8 Tagen ein Interimsweg über die Gemeindewiese, den sogen. Ochsenkamp, in einer Breite von 12 Fuß gelegt wird, vor. Die Versammlung bemerkte: Sie wolle und könnegegen die Anlegung des fraglichen Interimsweges über die Gemeindewiese, im Ochsenkamp, nichts zu erinnern habe (keine Einwände habe), der dadurch für die Gemeinde wirklich entstehende Schaden lasse sich aber erst dann ermitteln, nachdem der Fiskus dem Schreiben des Vogeler gemäß die entstandenen Beschädigungen auf der Wiese habe ausbessern und den früheren Zustand derselben wieder habe herstellen lassen. Bis dahin, dass dieses geschehen, behalte sich die Versammlung die Festsetzung ihrer Entschädigungs-Ansprüche vor. Dieselben sollen demnächst durch einen Sachverständigen, gegen den der Fiskus nichts zu erinnern haben könne, ermittelt und danach vom Fiskus geleistet werden. Die Kosten dieses Sachverständigen müsste aber selbstredend gleichfalls der Fiskus tragen. Ebenso müsse derselbe sich mit dem … (1 Wort nicht korrekt lesbar) der Wiese wegen Entschädigung des Graswuchses vorher abfinden, was nach dem gedachten Schreiben des Vogeler bereits geschehen sei. Hiernach möge dem Vogeler geantwortet werden.
TOP 220: Die Verhandlung vom 7. d.M. über Verpachtung des für Gemeinde zugehörigen sogen. Gördes'schen Gartens auf die Dauer von Martini d.J. bis dahin 1852, wonach der Förster Solmader (?) mit dem Gebote von jährlich 6 Taler Letztbietender geblieben, wurde der Versammlung vorgelegt. Es wurde beschlossen, dem Solmader zu diesem Gebote die Genehmigung zu erteilen. Von einer Bürgschaftsleistung desselben könne Abstand genommen werden, weil er aus der Gemeindekasse seinen (!) Gehalt zu beziehen habe, der Pachtbetrag ihm also von dieser in Abzug gebracht werden könne, somit die Gemeinde genügende Sicherheit habe.
TOP 221: Wurde wegen Verwendung des nach dem Beschluss vom 15. Mai erhaltenen Geldvorschusses von 100 Taler folgendes beschlossen: Für diesen Geldbetrag seien Kartoffeln angekauft und diese unter die dürftigen Einsassen unter der Bedingung verteilt worden, , dass sie den Preis dafür bis zum 1. März kommenden Jahres zu zahlen hätten. Außerdem habe jeder Empfänger einen Bürgen stellen müssen. Sobald der Betrag für die Kartoffeln eingegangen sei, solle der Vorschuss zurückgezahlt werden.
TOP 222: Der Antrag der unverehelichten Anna Catharina Hehse von Sundern um Erlaubnis zur Niederlassung in der hiesigen Gemeinde vom 3. d.M. wurde der Versammlung vorgelegt. Dieselbe bemerkte: Gesetzliche Gründe der Hehse die Niederlassung hierselbst zu untersagen, liegen zwar nicht vor, es könne ihr die Erlaubnis dazu jedoch nur erst dann gestattet werden, wenn sie das bisher üblich gewesene Einzugsgeld von 5 T 23 Sgr vorgelegt haben werde, worauf sie zu bescheiden sei. - Mehr ist hier bei TOP 222 nicht aktenkundig. - Trauungsregister: Heirat am 18.7.1852 Caspar Dünnebacke, Wwr. aus Linnepe, dim. nach Pfr. Hellefeld mit Catharina Hehse aus Sundern.
TOP 223: In Folge Landrätl. Verfügung vom 2. April wurde folgendes Reglement für die Gemeinde Freienohl zur Aufbringung des Lohnes der Viehhirten und der Kosten wegen Haltung des Zuchtviehs entworfen: (§ 1) Es sollen für die hiesige Gemeinde wie bisher 2 Kuhhirten und 1 Schweinehirt angestellt werden. - (§ 2) Sie werden von dem Amtmann ernannt, nachdem die Gemeinde-Versammlung über die Würdigkeit der anzustellenden Person zuvor mit ihrer Erklärung gehört worden ist. - (§3) Die Anstellung geschieht ohne Zeitbestimmung, jedoch soll den Hirten sowohl als dem Gemeindevorsteher alljährlich eine Kündigung und zwar ein viertel Jahr vor dem 1. April zustehen. - (§ 4) Das Hütejahr beginnt alljährlich mit dem 1. Januar und endigt mit dem 31. Dezember. - (§ 5) Die Hirten sollen verpflichtet sein, sich jedes Jahr während der Zeit vom 1. bis 15. Januar die Distrikte, welche zur Hude dienen sollen, durch den Gemeindevorsteher anweisen zu lassen und sollen gehalten sein, allen Nachteil zu tragen, welchen darauf entstehen, wenn sie andere Distrikte behüten, oder sonst sich Hude-Frevel zu Schulden kommen lassen. - (§ 6) Die Kuhhirten haben das Vieh auszutreiben vom 1. März bis zum 1. Dezember, wenn die Witterung nach dem Urteil des Gemeindevorstehers nicht ein späteres Austreiben oder ein früheres Einstellen der Hude nötig macht. Der Schweinehirt treibt die Schweine das ganze Jahr hindurch zur Hude. Die Tageszeit, an welcher die Hirten auszutreiben haben, ist folgende: (a) Für die Kuhhirten in den Monaten März und April von 9 Uhr morgens bis 5 Uhr abends; vom 1. Mai bis zum 16. Oktober von 5 Uhr morgens, oder wenn es zu der Zeit noch kein Tag ist, mit Tagesanbruch bis 12 Uhr mittags und dann wieder von 2 Uhr nachmittags bis 8 Uhr abends, oder wenn es bis dahin kein Tag ist, bis zum Dunkelwerden; vom 15. Oktober bis zum 1. Dezember von 9 Uhr morgens bis 5 Uhr abends, oder wenn es bis dahin kein Tag ist, bis zum Dunkelwerden. (b) Für den Schweinehirten vom 1. April bis zum 1. Dezember von morgens 9 bis abends 6 Uhr, oder wenn es bis dahin kein Tag ist, bis zum Dunkelwerden; vom 1. Dezember bis zum 1 April von morgens 10 Uhr bis nachmittags 4 Uhr. - (§ 7) Sowohl die Kuhhirten als auch der Schweinehirt haben täglich vor dem Austreiben an mehreren Stationen in der hiesigen Freiheit zu blasen. Der Gemeindevorsteher wird den Hirten alljährlich die Stationen, von welchen für das Jahr geblasen werden soll , angeben und haben die Hirten sich dieser Bestimmung des Gemeindevorstehers zu unterwerfen. Zu dem Ende haben sie alljährlich vor dem Schluss des Jahres die Stationen, an welchen für das nächste Jahr geblasen werden soll, sich vom Gemeindevorsteher angeben zu lassen. - (§ 8) Die Hirten haben auf das ihnen vorzutreibende Vieh alle Sorgfalt zu verwenden, dürfen dasselbe nicht misshandeln und haben dahin zu sorgen, dass es sowohl beim Austreiben zur Herde (Freienohlerisch geschrieben: Heerde) kommt, als beim Eintreiben dem Eigentümer wieder zugestellt wird. Sollten sie gegen diese Bestimmung handeln, so sind sie nicht allein für jeden dadurch entstandenen Schaden verantwortlich, bzw. nach der Verordnung Königl. Regierung vom 19. April 1827, Amtsblatt Nr. 155 sträflich, sondern auch nach Umständen der § 18 bestimmten Strafe unterworfen. - (§ 8) Die Hirten sollen in folgender Art salariert (bezahlt, belohnt) werden: (A) Die Kuhhirten: Jeder Kuhhirt erhält als Jahreslohn 12 Taler Geld und das ganze Jahr hindurch freie Beköstigung; außerdem für jedes Stück Vieh, was ihm vorgetrieben wird, eine Reiste Flachs und 2 Eier. - Reiste: 1 Bund gehechelten Flachses; siehe Krünitz Online. - Der Geldbetrag wird jährlich gegen Martini auf diejenigen Viehbesitzer, welche dem Hirten Vieh vorgetrieben haben, nach der Stückzahl durch den Vorsteher repartirt (Geld austeilen) und durch den Hirten selbst von dem Vieh-Eigentümer eingezogen. Ebenso wird von dem Hirten das Flachs und die Eier von dem Vieh-Eigentümer eingezogen und zwar das Flachs Martini und die Eier am 1. Mai. Die dem Hirten zu stellende freie Beköstigung wird ebenso von den Vieh-Eigentümern, welche dem Hirten in dem Jahr Vieh vorangetrieben haben, geleistet und zwar derart, dass der Hirt bei jedem der Reihe nach im Verhältnis des ihm von jedem Vieh-Eigentümer vorgetriebenen Stückzahl Viehs 1 Tag beköstigt wird. Die Beköstigung besteht (1.) an den Tagen, an welchen zweimal ausgetrieben wird (a) zum Frühstück und 2 (Maßeinheit nicht korrekt lesbar) Brot mit einem Stück Fleisch, oder mit Butter, oder Eier, oder mit 1 (Rga? Bga? Sga?; nicht korrekt lesbar); (b) aus Mittagsessen beim Vieh-Eigentümer nach Haus-Gebrauch; (c) aus Abendessen ebenso. (2.) An den Tagen, an welchen nur einmal ausgetrieben wird: (a) Morgens aus … (1 Wort nicht korrekt lesbar) mit Essen nach Hausgebrauch bei dem Vieh-Eigentümer; (b) aus einem Frühstück wie ad 1 a angegeben; (c) aus Abendessen, wie ad 1 c angegeben. (3.) An den Tagen, an welchen nicht ausgetrieben wird aus der nämlichen Beköstigung wie ad 2 angegeben ist. - (B) Der Schweinehirt. Dieser erhält als Jahreslohn 17 Taler Geld und außerdem das ganze Jahr hindurch freie Beköstigung. Der Geldbetrag wird jährlich zweimal und zwar Martini und Mai-Tag auf diejenigen Schweine-Besitzer, welche dem Hirten während des Semesters (!) Schweine vorgetrieben haben nach der Stückzahl durch den Vorsteher requotiert und durch den Hirten selbst von den Schweine-Eigentümern eingezogen. Die dem Hirten zu stellende freie Beköstigung wird ebenso von den Schweine-Eigentümern. Welche dem Hirten in dem Semester Schweine vorgetrieben haben, geleistet und zwar derart , dass der Hirt bei jedem der Reihe nach im Verhältnis der ihm von jedem Schweine-Eigentümer vorgetriebenen Stückzahl Schweine 1 Tag beköstigt wird. Diese Beköstigung besteht gerade in derselben Art, wie solche die Kuhhirten in den Tagen erhalten, an welchen sie .. (1 Wort nicht korrekt lesbar) einmal oder gar nicht austreiben. - (§ 10) Jeder, welcher dem Kuhhirten Rindvieh vortreibt, ist verbunden zu der in § 9 bestimmten Salarierung (Bezahlung, Lohn) und Beköstigung der Hirten nach Verhältnis und zwar das ganze Jahr hindurch ohne Unterschied beizutragen, ob er während des Jahres zu einer Zeit weniger oder gar kein Vieh vorgetrieben hat, er hat vielmehr nach der höchsten Anzahl Vieh beizutragen, welches er, wenn auch nur an einem Tag, dem Hirten vorgetrieben hat. Stirbt oder verkauft der Eigentümer jedoch das das vorgetriebene Stück Vieh, so hört von dem Tage an die Verpflichtung zur Beköstigung und der Bestellung des Beihirten für den Gemeindehirten auf. Ebenso ist jeder, welcher dem Schweinehirten Schweine vortreibt, zu der in § 9 bestimmten Salarierung mit Beköstigung des Schweinehirten sowie zu der Gestellung eines Beihirten nach Verhältnis der Stückzahl beizutragen verbunden. Hier tritt jedoch der Unterschied ein, dass die Beköstigung des Hirten … (5 eingefügte Wörter nicht korrekt lesbar) für den Schweine-Eigentümer von dem Tage an aufhört, oder beschränkt wird, dass er kein Schwein oder weniger Schweine mehr vortreibt. Dagegen ist der Schweine-Eigentümer aber zu dem Geld-Lohn ohne Unterschied der verminderten oder ganz aufgehörten Schweine-Vortreibung für das ganze Semester verbunden. - (§ 11) Jedem Kuhhirten wird 1 Beihirt und dem Schweinehirten 2 Beihirten gestellt. Die Vieh-Eigentümer, welche für das betreffende Jahr bzw. Semester von dem einen oder anderen Hirten Gebrauch machen, haben die Verpflichtung, diese Beihirten an den Tagen zu stellen, an welchen sie den betreffenden Hirten zu beköstigen haben. Der zweite Beihirt für den Schweinehirten jedoch soll jedoch von dem Eigentümer der vorgeschriebenen … (1 Wort nicht korrekt lesbar) der Art gestellt werden, dass diese nicht in den Fall kommen, 2 Beihirten an einem Tag stellen zu müssen. Dem Gemeindevorsteher bleibt es überlassen, diese Reihenfolge in der Art zu bestimmen. - (§ 12) Sollten die Vieh-Eigentümer, welche von den Gemeinde-Hirten Gebrauch machen, ihrer diesen zu leistenden Verpflichtungen nicht gehörig nachkommen, so soll der Geldbetrag im Wege der administrativen Exekution beigetrieben werden können, während wegen Entziehung der sonst dem betreffenden Gemeindehirten zu leistenden Verbindlichkeiten ihnen der Vieh-Eigentümer bei Strafe von 10 bis 1 Taler durch den Gemeindevorsteher das fernere Vortreiben des Viehs soll untersagt werden können. - (§ 13) Die Freiheit Freienohl wird für den Gemeindevorsteher in 2 gleiche Bezirke eingeteilt und wird jedem Kuhhirten einen dieser Bezirke, worüber ein Verzeichnis angefertigt werden soll, überwiesen. Die Bewohner dieser betreffenden Bezirke sollen bei einer von dem Ortsvorsteher fest gesetzten Straße von 10 … (3 Kürzel nicht korrekt lesbar) nicht befugt sein, dem Kuhhirten des anderen Bezirks ihr Rindvieh vorzutreiben. - (§ 14) Zu den § 9, 10 und 11 bestimmten Leistungen ist jeder verbunden, welcher von den Hirten Gebrauch macht, ohne Unterschied auf das Alter des denselben vorgetriebenen Viehs. Nur Kälber, die noch kein Jahr alt sein, können unentgeltlich dem Hirten vorgetrieben werden und müssen von diesem ebenso unentgeltlich angenommen werden. (§ 15) Es sollen wie bisher 2 Zucht-Ochsen und 1 Zucht-Eber von der Gemeinde gehalten werden und sollen die Hirten verpflichtet sein, dieses Zuchtvieh unentgeltlich mit zur Hude zu nehmen. Von den Zuchtochsen geht der eine mit dem unteren, der andere mit dem oberen Hirten, die für das Halten dieses Zuchtviehs zu leistende Vergütung wird nicht von den Vieh-Eigentümern, sondern in der bisherigen Art von der Gemeinde geleistet. Das Halten des Zucht-Ebers soll ferner von der Verpflichtung entbunden sein, den Schweinehirten zu beköstigen, ihm den Beihirten zu erstellen, oder zu seinem Lohn beizutragen, insofern er außer den Eber und 2 Schweine dem Schweinehirten vortreibt und soll der Hirte verpflichtet sein, auch diese 2 Schweine unentgeltlich zur Hude zu nehmen. Sollte der Zieh-Eber-Halter (Zuchteber-Halter) aber mehr als 2 Schweine und den Zieh-Eber dem Gemeindehirten vortreiben, so ist er diesem für die Mehr-Anzahl ebenso wie übrigen Gemeinde-Eingesessenen , zu vergüten verpflichtet. (§ 16) Sollten die Gemeindehirten es unterlassen, diesen Bestimmungen oder den anderweitig ihnen von dem Gemeindevorsteher etwa erteilt werden, den Vorschriften gründlich nachzukommen, so sollen sie von 10 Sgr bis … (?) Taler bestraft werden können. - (§ 17) Bei entstehenden Streitigkeiten zwischen den Hirten und den Viehbesitzern steht die Entscheidung dem Ortsvorsteher zu und hat jeder dieser Entscheidung augenblicklich Folge zu leisten, wogegen ihm jedoch die Berufung bei der höheren Verwaltungsbehörde freisteht. - (§ 18) Bei Vermeidung der im Amtsblatt vom 10.12.1841 Nr. 497 von Königlicher Regierung erlassenen Verordnung bestimmten Strafen darf weder der Hirt ein schulpflichtiges Kind als Beihirt annehmen oder der zum Stellen des Beihirten Verpflichtete ein solches dazu bestimmen.
Am 8. August 1847
TOP 224: Der Antrag des Lehrers Leismann vom 7. August um Ausführung mehrerer Bauten in seiner Dienstwohnung wurde vorgelegt und beschlossen, vor Beginn einer näheren Beratung hierüber, den Maurer Fritz Göckeler mit Anfertigung einer überschlägigen Kostenberechnung zu beauftragen. - Dieser Fritz Göckeler ist der Vater des späteren Schützenhauptmanns und Schützenkönigs Franz Göckeler (Schützenkönigin Lehrerin Antonette Bause); siehe auch im Kapitel „Netzwerk Schule“ zur gleichen Zeit Informationen über Lehrer Leismann.
TOP 225: Wurde auf den Vortrag des Gemeinde-Verordneten Sahse, dass nach angestellter Untersuchung der hiesige Kirchturm eine Reparatur notwendig bedürfe, deren Kosten sich auf 10 Taler belaufen würden. Es wurde beschlossen, den Schieferdecker Kotthoff in Arnsberg diese Arbeit im Accord zu übertragen und ihm dafür 10 Taler aus der zur Tragung dieser Kosten verpflichteten (politischen) Gemeindekasse zu bewilligen. - Accord: direkter, persönlicher Arbeitsauftrag ohne öffentliche Ausschreibung.
TOP 226: Der Vorsitzende legte die Verhandlungen vor über den Verding wegen Beschaffung von 139 Steinen zur Abgrenzung einiger Gemeindegrundstücke, vom 4. bzw. 5 d.M. , wonach der Caspar Noeke hier mit der Forderung von 8 Sgr pro Stein Letztbietender geblieben ist. Die Versammlung beschloss, dass diese Grenzberichtigung mit Steinen, um die Gemeinde gegen großen Nachteil zu führen, unverzüglich vorgenommen werden muss, dem Noeke zu diesem Gebote die Genehmigung unter den Umständen zu erteilen, dass diese Ausgabe bei Aufstellung des jetzigen Etats unvorhergesehen war. Die durch diese Grenzberichtigung entstehenden Kosten im Gesamtbetrag von 37 T 2 Sgr sollen in Ermangelung eines anderen dazu disponiblen Fonds aus der bei der Sparkasse in Arnsberg … (1 Wort nicht korrekt lesbar) gemachten Geldern gedeckt werden, wogegen um so weniger etwas zu erinnern sein dürfte; … (1 durchgestrichener und drüber geschriebener Text von 8 Zeilen nicht korrekt lesbar). Die Gelder sollen aber, wie gesagt, nur einstweilen aus den rentbar angelegten Kapitalien entnommen und zu demselben wieder gebracht werden, indem die Ausgabe mit dem nächstjährigen Etat übernommen werden soll. Da nun 94 T 26 Gr aus dem Verkauf des Brotes gelöst sind, welches aus den von Königl. Regierung bewilligten Roggen-Vorschuss … (1 Wort nicht korrekt lesbar) ist und diese 94 T 26 Gr nach dem Beschluss von heute einstweilen bei der Sparkasse angelegt werden sollen, so sind, um eine Hin- und Her-Zahlung bei der Sparkasse zu vermeiden jene 37 T 2 Gr von den letztgedachten 94 T 26 Gr zu dekartieren.
TOP 227: Wurde der Versammlung durch den Vorsitzenden eröffnet, dass für die 746 sechspfündigen Brote, welche aus den im Beschluss vom 25. Juni gedachten Roggen-Vorschuss von 40 Scheffel gebacken worden sind à 6 Pfund = 149 T 6 Sgr: (a) Transportkosten hier von Hamm hierher à 6 ½ Sgr = 8 T 20 Gr; (b) Mahllohn à 2 ½ Gr = 3 T 10 Gr; (c) Backlohn à 9 Gr = 12 T; (d) Transportkosten des erhaltenen Roggen-Vorschusses ad 50 Scheffel (Beschluss vom 9 v.M. ) von Hamm nach Arnsberg à 17 – 28 – 10; (e) Transportkosten derselben von Arnsberg hierher – 2 - -; zusammen: 54 – 10. Mithin disponibel bleiben 94 T 26 Gr. - Die Versammlung beschloss, diesen Betrag nach Abzug der nach dem heutigen Beschluss von 94 – 26 davon vorläufig zur Deckung der Kosten, welche die Beschaffung von Steinen zur Abgrenzung der hiesigen Gemeinde-Grundstücke veranlassen zu verwendenden 37 – 2 - , aus den bleibenden 57 – 24 solange bei der Sparkasse zu Arnsberg rentbar zu machen, bis die Erstattung des Roggen-Preises höheren Amts verlangt werden sollte.
TOP 228: Das Gesuch des Johann Lenze hier um Anstellung als Flurschütz hierselbst wurde der Versammlung vorgelegt und darauf in Rücksicht, dass der Lenze dem bereits früher in Vorschlag gebrachten Johann Korte in mancher Beziehung als für diesen Posten geeignet vorzuziehen sei, beschlossen, den Lenze vorläufig 3 Monate auf Probe anzustellen und falls er für tüchtig befunden werden sollte, ihm die Stelle unter den Bedingungen zu übertragen, welche dem früheren Flurschütz Tönne in dem Contrakt vom 19. Dezember 1842 gestellt seien. Die Besoldung solle zu 40 Taler jährlich bestehen bleiben und der Lenze solche auch für die Dauer seiner Probezeit, also für 3 Monate mit 10 (Kürzel nicht korrekt lesbar) erhalten.
Der Gemeinde-Verordnete (Bernhard) Becker verweigerte die Unterschrift und verlangte folgende Zusätze: (a) Zu dem Beschluss ad 224: Meine Meinung ist, weil der Bau durch Baubeamte ist vollführt worden, dass er dem Lehrer gewiss genug und ein Anbau nicht erforderlich ist. (b) Zu dem Beschluss ad 228: Meine Meinung ist, dass eine öffentliche Bekanntmachung erlassen und aus den sich Gemeldeten der Tauglichste und Zuschlag gesucht werden soll.
Am 14. August 1847
TOP 229: Der Versammlung wurde das Schreiben des Oberförsters Sotzmann vom 4. d.M., wonach sich dieser heute hierher verfügen will, um wegen Aufstellung des Hauungs- und Cultur-Plans pro 1848 mit der Gemeindeversammlung sich zu benehmen (besprechen), vorgelegt. Der Oberförster Sotzmann fand sich in der Versammlung ein und gab folgende Vorschläge zur Aufstellung der diesjährigen Hauungs- und Cultur-Pläne ab: (I.) Wegen der Culturen. (a) Die diesjährige hochstämmige Eichen-Pflanzung vom Mühlenberg soll pro 1848 fortgesetzt bzw. insoweit dazu taugliche Pflänzlinge zu finden sind, vollendet werden. (b) Am Bergemerge (Bergmecke) soll die vor einigen Jahren ausgeführte Fichten-Pflanzung fortgesetzt werden. (c) Der Schutzgraben gegen den Andrang des Viehs am Thielenberg, woselbst (damals als 1 Wort geschrieben) im vorigen Jahr Eicheln eingesenkt worden sind, soll durch Forststräflinge geworfen werden, daher dafür kein Betrag auszuwerfen sein wird. - (II.) Wegen der Hauungen. (a) Im Hohlknochen soll eine Fläche von etwa 7 Morgen, wo das knüppelhafte Holz keinen Zuwachs mehr hat, kahl abgetrieben werden. (b) Es sollen aus der Totalität so viele abständige Eichen geschlagen werden, damit aus dem Erlös inclus. Der ad (a) gedachten Hauung die Kosten, welche die Bewirtschaftung des Waldes, sowie der daraus zu entrichtenden Steuern und Abgaben veranlassten und in diesem Jahr sich auf 392 – 23 – 2 belaufen haben und ferner die zur Grenzberichtigung erforderlichen 87 – 2 – gedeckt werden, und ferner so viel als nötig ist, um das für dieses Jahr erforderliche Bau- und Reparatur-Holz an Hufeberechtigte als Freiholz mit 2329 Kubikfuß abgeben zu können. - Die Gemeindeversammlung war mit diesen Vorschlägen des Oberförsters Sotzmann überall einverstanden.
TOP 230: Folgende Anträge um freies Bau- und Reparatur-Holz wurden genehmigt mit dem Bemerken, dass vor Abgabe des Holzes der Bedarf durch einen Baubeamten festgestellt werden müsse. (1.) Johann Spielmann: 183 ½ Fuß Zimmer-Holz und 864 Fuß Bretter. (2.) Caspar Kaulmann: 197 ½ Fuß Zimmer-Holz und 851 ½ Fuß Bretter. (3.) Georg Siepe gnt Necker: 220 Fuß Zimmer-Holz und 1154 Fuß Bretter. (4.) Bernard Becker: 127 Fuß Zimmer-Holz und 2275 Fuß Bretter. (5.) Heinrich Sahse: 1878 11/12 Fuß Zimmer-Holz und 3039 Fuß Bretter. (6.) Bernhard Heckmann, welcher einen Ersatz dafür erhalten will, dass das ihm im vorigen Jahr zugewiesene Reparatur-Holz anbrüchig gewesen, soll diesen Ersatz erhalten und soll derselbe durch den Gemeinde-Verordneten Zimmermann Sahse , sowie durch den Förster Schrader ermittelt werden. Mit dem ferneren Antrag des Heckmann, worauf er den Schneidelohn des anbrüchigen Holzes ersetzt erhalten will, soll derselbe jedoch abgewiesen werden (dafür ist ein Grund nicht aktenkundig). Verlangte der Gemeinde-Verordnete Becker noch den Zusatz, dass seiner Meinung nach, welcher jedoch vom Kollegium nicht beigepflichtet wird, dem Sahse erst das Bau-Holz genehmigt werden könne, wenn das Bedürfnis zu Reparatur-Holz für die ganze Folgezeit als begründigt sich herausstellen würde.
Am 28. August 1847
TOP 231: Der Antrag des Wirts Hirschberger um käufliche Überlassung eines Teils der Gemeindewald-Parzelle auf der sogen. Bremke vom 26. Mai wurde vorgelegt und beschlossen, dem Antrag unter den am Beschluss vom 3. August vorigen Jahres gestellten Bedingung zu deferiren (genehmigen), wenn der Hirschberger für den Quadrat-Fuß 1 Pf (?) zu zahlen sich bereit erklären sollte. Unter diesem Preis könne ihm aber durchaus kein Teil der fraglichen Parzelle überlassen werden.
TOP 232: Das Schreiben des Justizrats Greve vom 8. Mai, wonach in Sachen Freienohl gegen Spies wegen einer Forderung von 25 T 9 Sgr für einen Hudeplatz, der Verklagte in Mobiliar für unpfändbar erklärt worden ist, wurde vorgelegt und beschlossen, diese Forderung in dem am 30. Oktober anstehenden Termin, wovon nach der Bekanntmachung des Königl. Land- und Stadtgerichts Arnsberg (Öffentlicher Anzeiger zum Amtsblatt 31 Nr. 1828) das Wohnhaus des Spies nebst dem fraglichen Platz verkauft werden solle, bei dem gesagten Gericht inclus. die Nutzung wegen Kosten anzumelden. - Korrekt abgeschrieben, aber nicht ganz verständlich.
TOP 233: Der Vorsitzende machte die Versammlung mit der Erklärung des Caspar Lenze gnt. Penschröer vom 14. d.M. die Fortschaffung einer auf Gemeindegrund erbauten Aschenhütte betreffend bekannt und wurde darauf folgendes beschlossen: Da der Tagelöhner Anton Carneil die fragliche Aschenhütte nunmehr wieder verlassen habe, so möge dem Lernze die Beibehaltung derselben noch gestattet werden, jedoch solle derselbe jährlich von jetzt anfangend an Zeitpacht für den Platz 1 Taleran die Gemeindekasse entrichten und zwar bis dahin, dass die Gemeinde ihm den Platz nicht länger belassen wolle, wodann er sich zur Räumung desselben unweigerlich zu verstehen habe. Unter denselben Bedingungen seien der Caspar Humpert und Heinrich Flinkerbusch aufzuufordern, von den Plätzen ihrer gleichfalls auf Gemeindegrund sich befindlichen Aschenhütten bzw. Loh-Hütten an Zeitpacht 1 Taler pro Jahr und zwar von diesem Jahr anfangend zu entrichten. Sollten sie sich hierzu nicht verstehen wollen, so müsse ihre Erklärung der Gemeindeversammlung zur weiteren Beschlussnahme vorgelegt werden.
TOP 234: Der Antrag des Florenz Plugge hier vom 7. d.M. um Erlaubnis zur Errichtung einer Feuerstelle in der hiesigen Gemeinde wurde der Versammlung unter Bekanntmachung über die nach der Allerhöchsten Verordnung vom 11. Juli 1845 zu einem solchen Neubau notwendigen Erfordernissen und dem Bemerken vorgelegt, dass dem Anschein nach er das zum Neubau erforderliche Vermögen nicht besitze, auch seine Führung nicht die beste sei, indem er im Jahr 1845 wegen Diebstahl bestraft wurde, auch in diesem Jahr wiederholt wegen solchen Vergehens in Untersuchung gestanden habe, davon er jedoch gänzlich frei gesprochen sei, daher sein Antrag nun genauer Prüfung unternommen werden müsse. Die Gemeindeversammlung bemerkte: Seit dem im Jahr 1845 begangenen Diebstahl sei nichts Nachteiliges über die Führung des Plugge bekannt geworden; die später gegen ihn wegen eines solchen Verbrechens eingeleitete Untersuchung könne, da er davon ganz frei gesprochen, nicht in Betracht gezogen werden; der Bauplatz an neuem öffentlichem Wege belegen, sei nachgewiesener Maßen sein Eigentum und stehe man der Ansicht, dass er mit dem nachgewiesenen Vermögen den Bau auszuführen im Stande, wenn berücksichtigt werde, dass er seinen Angaben nach viel Baumaterialien unentgeltlich und mehrfache Arbeiten ohne Vergütung ausgeführt erhalte, teils dieselben selbst ausführen kann, wenn gleich er auch dem Vernehmen nach auf das von dem Josef Funke erhaltene Gebäude noch gar nicht bezahlt habe. Eine gehörig neu gerichtete Wirtschaft (Küche...) besitze er, der verheiratet sei, schon längere Jahre. Es sei zu wünschen, dass der Plugge eine Feuerstelle erhalte und müsse sonach darauf angetragen werden, ihm die Genehmigung dazu zu erteilen. - Einwohnerliste Dezember 1846: Alte Haus-Nr. 87 b / Bergstr. 17, (a = Ferdinand Schnapp gnt. Krämer, Tagelöhner, LA 54) Florenz Plugge, Schuster, Schwiegersohn von Ferdinand Schnapp, LA 30; Ehefrau Catharina geb. Schnapp (ihre Heirat steht nicht im Freienohler Trauungsregister, demnach sind sie nicht in Freienohl getraut worden); Sohn August Plugge, LA 4; Carl Becker, Lehrling, LA 15. - Einwohnerliste Dezember 1849: Plugge: Alte Haus-Nr. 156 a; dazu Tochter Karoline Plugge, LA 2, Schwiegervater Ferdinand Schnapp und dessen Sohn Joseph Schnapp, Sattler, LA 29.
Am 21. September 1847
… eine außerordentliche Gemeinde-Versammlung,,, verhandelt und beschlossen:
TOP 235: Die Landrätliche Verfügung vom 17. d.M. und betreffend des Erweiterungsbaus des hiesigen Schulhauses wurde mit dem, mit derselben eingesandten Kostenanschlag des Wegebaumeisters Kronenberg, sowie auch dem Bauplan zur Beschlussnahme darüber vorgelegt, ob bei der Ausführung dieses Baus die Anschlagsnachträge für Bedielung und Fenster-Neuverbauungenund wonach sich alsdann der Gesamtbetrag zu 810 Taler belaufen würde, vorgenommen werden sollen oder ob sich der Bau auf Abhilfe der allernötigsten Mängel beschränken solle und wonach alsdann die Anschlags-Summe sich nur auf 670 Taler belaufen würde. Die Gemeindeversammlung pflichtete der von dem Wegebaumeister Kronenberg geäußerten Ansicht, wonach die Fußböden in beiden Schulstuben und die Beschaffung neuer Fenster an Stelle der alten erblindeten sehr wünschenswert sei, bei und beschloss daher, dass auch diese Arbeiten planmäßig mit dem Erweiterungsbau ausgeführt werden sollen. Die dazu erforderlichen Gelder seien vorrätig und bei der Sparkasse zu Arnsberg belegt. Da bei der Ausführung dieses Baus die Wohnung der Lehrerin (Antonette Bause) mit zu den Schulstuben gezogen wird, so müsse derselben eine Mietentschädigung zuteil werden. Zu dem Ende wäre die Lehrerin von dem Projekt in Kenntnis zu stellen und von ihr die Entschädigung angeben zu lassen, welche sie in Anspruch zu nehmen gedenke. Nachdem die Lehrerin diese Forderung gestellt hat, müsse dieselbe zur näheren Beratung und Beschlussnahme der Versammlung vorgelegt werden. - Einzelheiten zum Schulbau stehen im Kapitel „Netzwerk Schule“.
TOP 236: Der Antrag des bisherigen Kommunal-Rendanten (Adam) Kehsler, worauf er wegen zunehmender Kränklichkeit von dem Rendantenposten entbunden sein will, wurde der Versammlung vorgelegt mit dem Bemerken, dass dem Rendanten Wiethoff hierselbst bereits die meisten Gemeinde- und Instituten-Kassen dieses Amtsbezirks zu verwalten, übertragen seien, derselbe selbst Rendant der hiesigen Schulkasse sei und und es daher zweckmäßig erscheine, demselben auch die Kommunal-Rendantenstelle der hiesigen Ortschaft zu übertragen, umso mehr da nach 34. (?, Nr.?) der Rechnungsinstruktion vom 14. März 1844 die sämtlichen Kommunal- und Instituten-Kassen des Amtsbezirks einem und dem nämlichen Rendanten übertragen werden sollen. Die Versammlung erklärte, wie gegen die Würdigkeit des in Vorschlag gebrachten Wiethoff sich nichts erinnern lasse und was den Kautionspunkt betrifft, so würde der Betrag, der ihn … (3,4, Wörter nicht korrekt lesbar), wie es in § 84 der L.G.O. (Landes-Geschäfts-Ordnung?) heißt, von (der) Königl. Regierung festzustellen sein.
TOP 237: Die vom Kommunaloberförster eingereichten Hauungs- und Cultur-Pläne für das Wirtschaftsjahr 1848 wurden vorgelegt und mit dem Bemerken genehmigt, dass in den Cultur-Plänen noch 87 T 2 Sgr zur Grenzberichtigung der Waldungen noch hinzu zu setzen seien und zwar in Folge des Beschlusses vom 14. August.
TOP 238: Die wegen Verpachtung verschiedener hiesiger Gemeindegrundstücke unterm 23. Februar und 26. März gefassten Beschlüsse, welche der Gültigkeit entbehren, weil dieselben nur von 2 bzw. 3 Gemeinde-Verordneten und nebenbei von 2 bzw. 1 Meistbeerbten (?) gefasst wurden … (sehr klein geschriebene Einfügungen, die auch den Satz nicht korrekt lesbar machen) keine gültige Erklärung abgeben kann, wurden der Versammlung vorgelegt, dieselbe gab zu diesen Beschlüssen, überhaupt zu der ganzen Verpachtung in der geschehenen Art und Weise ihre Einwilligung, genehmigte auch den durch diese Verpachtung für die Gemeindekasse entstehenden Ausfall von 3 T 20 Sgr, von dessen Deckung sie die früheren Anpächter entband und bemerkte noch, wie dieser Ausfall durch Ersparnisse bei anderen Titeln des Etats für dieses Jahr wieder gedeckt werden könne.
Unterschrift: Sahse.
Bei der Unterschrift dieses Protokolls bemerkten die Gemeinde-Verordneten Pöttgen, Humpert, Düring und Funke, wie sie darin, dass dem Rendanten Wiethoff die hiesige Kommunalkasse übertragen werde, ihre Einwilligung, wenn diese dazu erforderlich sein sollte, nicht geben können, weil sie es für … (wegen eines Tintenkleckses 1 Wort nicht korrekt lesbar!) wert erachten, dass, wie es bisher immer gewesen, ein Bürger der hiesigen Freiheit der Rendantur vorstehe. Dadurch solle aber dem Wiethoff die Würdigkeit zur Führung der Rendantur, wie in dem vorstehenden Beschluss bemerkt, nicht abgesprochen werden.
Alle Unterschriften: Devivere, Pöttgen, Humpert, Düring, Funke.
Zwischenbemerkung aus der Jetztzeit des Abschreibers um 2010 als Tipp an Moral-Meckerer über nun namentlich bekannte Freienohler beim Nennen seitens der Herren Justizräte Greve und Anrndts und des Land- und Stadtgerichts zu Arnsberg: manches nicht korrekte Verhalten ist auch verursacht durch die Armut in Freienohl.
Am 28. September 1847
TOP 239: Das Schreiben des Justizrats Grewe vom 23. d.M. in Sachen gegen Humpert wurde vorgelegt und mit dessen Anlagen vorgelesen (das Schreiben und die Anlagen sind hier nicht aktenkundig). Die Versammlung erklärte: Gegen die Klage-Beantwortung des Justizrats Greve finde sich nichts zu erinnern, man finde sie im Gegenteil (?) gründlich schlagend und angemessen. Was die Bemerkungen des Justizrats Lommer im Protokoll vom 10. betrifft, so wolle man ad 1: zugeben, dass die von Seiten des Klägers angegebenen 4 Zeugen darüber vernommen wurden, ob Kläger oder dessen Vater bereits im Jahr 1836 vor dem von ihm vorgenommenen Neubau, das zu diesem erforderliche Bauholz von der verklagten Gemeinde verlangt habe. Bei der Vernehmung dieser Zeugen müsse aber dahin gerichtet werden, ob ein förmlicher und vorschriftsmäßiger Antrag an die Gemeinde gestellt worden wäre, indem ein mündlicher Antrag an den einen oder anderen Gemeinderat selbstredend ungültig ist. Es werden aber auch schwerlich die vom Kläger berufenen Zeugen das von diesen verlangte Zeugnis abgeben können, indem es zu bekannt ist, was den Kläger zu dem Neubau veranlasste.. Derselbe fand nämlich Gelegenheit, von dem Colon (Landwirt) Schemme zu Olpe und sonstigen Holz-Eigentümern mehrere Quantitäten Holz zum billigen Preis anzukaufen. Erst nachdem dieser Holz-Ankauf geschehen war, kam er auf die Idee, ein neues Haus zu bauen. Der vom Kläger berufene Zeuge Sahse wird das näher bekunden. Auch wurden dieses, wenn es darauf ankommt, noch mehrere hiesige Eingesessene bezeugen, als z.B. Franz Georg Pöttgen und mehrere andere, die später namhaft gemacht werden können. - ad 2: wurde der Gemeinde-Verordnete Sahse hiermit bereits befragt, das vom Kläger beigebrachte spezielle Verzeichnis über das Bau- und Zimmer-Holz, welches sich am sogen. Kehslerschen Haus nebst Stall befindet nach Vergleichung mit den Gebäuden selbst, zu revidieren und festzustellen. Die Erklärung des Sahse sei mit einer Ausfertigung dieses Protokolls dem Justizrat Greve zur Information zu erteilen. - ad 3: wird bemerkt, dass allerdings die Hufengerechtsame in Freienohl an bestimmten Häusern klebt. Die Berufung der Zeugen Anton Neise und Franz Vogt mag durch folgendes veranlasst sein: (a) Anton Neise hat mit dem Heinrich Sahse einen Tausch von Wohnhäusern vorgenommen. Der Neise war nicht dafür berechtigt, es war dieses nur der Heinrich Sahse. Nach dem bestehenden Herkommen konnte also der Heinrich Sahse das Bau- und Reparatur-Holz zu dem vom Anton Neise durch Tausch an sich gebrachten Haus von der Gemeinde nicht verlangen. Derselbe nahm jedoch an dem damaligen Prozess der Hufenberechtigten gegen die Gemeinde Anteil und würde es von der Gemeinde … (1 Wort nicht korrekt lesbar) denselben abzuweisen. Wäre dies geschehen, so wäre der Heinrich Sahse zu seinem jetzigen Wohnhaus das erforderliche Bau- und Reparatur-Holz von der Gemeinde nicht verlangen können. - (b) Der verstorbene Franz Vogt Sen. besaß 2 Hufen; testamentarisch vermachte er seinem Sohn Johann Vogt eine ganze Hufe nebst dem Wohnhaus in anklebender Gerechtsame. Seinem Schwiegersohn Fritz Mester gnt. Bock oder vielmehr dessen Ehefrau Maria Franziska geb. Vogt eine halbe Hufe und endlich seinem anderen Sohn Franz Vogt die andere halbe Hufe. Nach dem Herkommen, wovon also der Franz Vogt Jun. und der Fritz Mester gnt. Bock sind mit dem Erlangen dieser Hufe nicht zu Bau- und Reparatur-Holz berechtigt. Beide schlossen sich dem damaligen Prozess der Hufenberechtigten gegen die Gemeinde Freienohl mit an und erlangten in Folge dieses Prozesses das Recht zu Bau- und Reparatur-Holz von der Gemeinde, allmählich aus dem Grunde, weil von Seiten der Gemeinde es verabsäumt war, dieselben, die noch niemals ein Holz von Seiten der Gemeinde erlangt hätten, auszuschließen. Im Laufe des damaligen Prozesses wollte der Heinrich Sahse das wichtige Verhältnis, welches in Folgendem besteht, angeben, ihm wurde aber von dem damaligen Mandaten der Hufenberechtigten, Justizrat Sommer, der daraus einen Nachteil für die Hufenberechtigten erwartete, Stillschweigen geboten und haben dadurch mehrerehiesige Bürger … (1 Wort nicht korrekt lesbar) Einnahmen, welche zu Bau- und Reparatur-Holz nicht (korrekt abgeschrieben?) berechtigt waren, und an dem damaligen Prozess teilnahmen, um solches Recht von der Gemeinde ungebührlich erlangt. - Das hier bestandene Verhältnis ist: Die Grenzen der Freiheit Freienohl bestanden ursprünglich aus Voll-Hufenberechtigten, Halb-Hufenberechtigten und Köttern. Es bestanden 58 Voll-Hufeberechtigite, 4 Halbhufeberechtigte und 12 Kötter. (Unterschiedliche Schreibweisen: ...hufe...hufen...) Die 58 Vollhufeberechtigten waren berechtigt, ihr ganzes Bau- und Reparatur-Holz von der Gemeinde zu beziehen; ein gleiches Recht hatten die 4 Halbhufeberechtigten; die Kötter dahingegen hatten gar kein Recht auf Bau- und Reparatur-Holz von der Gemeinde. Vor dem im Jahr 1838 zwischen der Gemeinde und den Hufeberechtigten erhobenen Prozess ist es niemals einem Einwohner, welcher nicht Voll- oder Halb-Hufeberechtigt war, eingefallen, das Bau- und Reparatur-Holz von der Gemeinde zu verlangen. An dem Prozess aber nahmen einige, welche, wie der Franz Vogt und Fritz Mester gnt. Bock eine geteilte Hufe, die niemals zu Bauholz berechtigen konnte, erhalten hatten, teil und erlangten, wie gesagt, bei versäumter Ausschließung derselben seitens der Gemeinde, infolge dieses Prozesses ein Recht dazu, welches Recht aber natürlich eben nicht mit auf denjenigen übergehen kann, welche damals an dem Prozess nicht teilgenommen haben. Diejenigen, welche einen Teil eines ursprünglichen Voll- oder Halb-Hufenrechts acquirierten, gelangten dadurch nicht in das Recht, von der Gemeinde Bau- oder Reparatur-Holz zu erhalten. Es kann wohl der Fall vorgekommen sein, dass irgendeinem Bürger aus Barmherzigkeit von der Gemeinde ein Stück Holz als Bau- oder Reparatur-Holz, wozu er nicht berechtigt war, erhalten hat, dadurch konnte aber für denselben niemals ein Recht erwachsen. - ad 4: Werden die in der Klage Beantwortung angegebenen Zeugen bekunden, dass der Vater des Klägers zu dem alten Haus Holz von der Gemeinde geliefert erhalten und zur Reparatur des Hauses nicht verwendet hat. Desfalls wird auch der Onkel des Klägers, namens Caspar Humpert, bezeugen, auf dessen Vernehmung bestanden werden muss. - ad 5: Werden die in der Klage Beantwortung namhaft gemachten Zeugen Adam Mertens und Heinrich Brüggemann von Olpe bezeugen, dass der Preis des in der Klage-Anlage erwähnten Holzes zu hoch gegriffen ist. Im übrigen sei man überzeugt, dass der Humpert den ihm aufgelegten Eid, worauf er die heute geforderte Summe auf Anschaffung des Bau-Holzes verwendet habe, abzuleisten, Anstand (Abstand?) nehmen wird. - Anmerkung: der Abschreiber hat nicht alles verstanden, aber einige Abschnitte sind doch recht aufschlussreich.
TOP 240: Die Vernehmungen des Caspar Lenze gnt. Penschröer, des Heinrich Flinkerbusch gnt. Schweert und des Caspar Humpert betreff ihrer auf Gemeindegrund gebauten Aschenhütte bzw. Lohhütte wurden vorgelegt Die Versammlung erklärte, gegen den Heinrich Flinkerbusch würde die Gemeinde nicht aufkommen können, indem der Flinkerbusch, wie von ihm angegeben, den Platz schon über 40 Jahre ungestört besitze und die Steuern daran bezahle. Mit dem Caspar Lenze und Caspar Humpert haben es aber ein anders Bewandtnis, indem diese von dem Grunde, worauf die Gebäude stehen, nicht die Steuern zahlen und diese Aschenhütten erst sei 10 – 12 Jahren ohne ein Recht dazu zu besitzen, auf Gemeindegrund errichtet haben. Beide würden erst dann ein Eigentum an dem Grund erlangen können, wenn sie einen Act über die Erwerbung derselben vorzeigen könnten und behaupten auch ein solches Recht nicht, indem der Caspar Lenze bei seiner Vernehmung (korrekt lesbar?) vom 14. Juli es zugesteht, die Hütte ohne Genehmigung der Gemeinde auf Gemeindegrund errichtet zu haben und der Caspar Humpert bei seiner Vernehmung vom 25. d.M. erbötig ist, von dem Grund der Gemeinde eine Erbpacht zu bezahlen. Dass aber niemand ein Recht besitzen kann, auf dem Grundstück eines Dritten ein Gebäude auch dann noch zu erhalten, wenn der Dritte solches nicht ferner zugeben will, scheint gesetzlich begründet. Man wolle jedoch, bevor man gegen Caspar Lenze und Caspar Humpert einen Prozess dieserfalls erhebe, ein Rechtsgutachten vom Justizrat Greve einholen.
Am 9. Oktober 1847
TOP 241: Die Versammlung wurde nach Inhalt der Landrätl. Verfügung vom 31. Juli wegen Erstattung des Preises für die erhaltenen 90 Scheffel Kornvorschüsse vernommen und erklärte: Da die hiesigen Eingesessenen, unter welche jene Kornvorschüsse verteilt wurden, größtenteils aus sehr dürftigen Personen bestehen und es diesen sehr schwer fallen wird, in den folgenden beiden Jahren die Schulden zu decken, welche sie in dem vorigen und diesem Jahr in Folge der bedrängten Zeit notwendig haben müssen, in dem ersten Jahr aber noch keinesfalls den Preis für die empfangenen Kornvorschüsse erstellen können, so beantragen wir zu dieser Erstattung die von Königl. Regierung bewilligte längste Frist von 3 Jahren, in welcher Zeit die Empfänger des Roggens den Preis dafür
nach und nach hoffentlich werden zahlen können.
TOP 242: Der Antrag des Joseph Funke hier um Erlaubnis zur Errichtung einer neuen Feuerstelle auf der im hiesigen Hofe belegenen Parzelle Flur I, Nr. 901 (Bergstraße) wurde der Versammlung vorgelegt und darauf die Einwilligung zu diesem Antrag einstimmig mit dem Bemerk erteilt, dass der Antragsteller notarisch das Vermögen zu dem fraglichen Neubau besitze, auch gegen seine Führung nicht das Mindeste zu erinnern sei, er ebenfalls das Eigentum des an einem öffentlichen Wege belegenen Hausplatzes durch die vorgelegte Bescheinigung des Notars Greve nachgewiesen habe, er somit allen gesetzlichen Erfordernissen genügt hätte.
Am 26. Oktober 1847
TOP 243: Der Bericht des Rendanten Wiethoff vom 15. d.M. die Weigerung des Heinrich Lenze hier zur Zahlung von Zinsen … (1 kurzes Wort nicht korrekt lesbar) diejenigen 10 T 16 Gr 2 Pf, welche derselbe der Gemeindekasse dahier für den ihm veräußerten Grund seit dem 15. Juli verschuldete und noch am 15. Oktober abgetragen hat, wurde vorgelegt und beschlossen, unter den in jendem Bericht angegebenen Umstand, dass der Lenze die Zahlung bereits früher an den vormaligen nunmehr verstorbenen Rendanten Kehsler habe bewirken wollen, dieser aber wegen Kränklichkeit das Geld nicht hat annehmen können und bei der Unbedeutenheit der Sache von einer Zinsen-Forderung für die verzögerte Zahlung Abstand zu nehmen.
TOP 244: Der Versammlung wurde vorgestellt, wie die Witwe Vogt geb. Geihsler sowohl als die Witwe Ferdinand Geihsler geb. Pöttgen, jede der Gemeinde ein Kapital von 62 T 19 Gr 2 Pf verschulde, worüber weder eine genügende Obligation ausgefertigt, noch Sicherheit gestellt sei. Die Witwe Vogt verschulde auch seit einigen Jahren die Zinsen von dem Kapital, worüber man Einklage wegen fehlender Obligation nicht angestellt werden kann. Beide Witwen seien bereits seit dem 16. Februar v.J. oftmals aufgefordert, entweder die Kapitalien abzutragen oder aber gerichtliche Obligation mit gehöriger Sicherheit darüber zu bestellen. Da keine von ihnen dieser Aufforderung bis heute nachgekommen seien, so wurde vom Vorsitzenden vorgeschlagen, dass beide genannten Witwen auf Abtragung der Schuld oder Bestellung … (1 Wort nicht korrekt lesbar) Sicherheit dafür durch den Justizrat Arndts zu Arnsberg, welcher schon mit der Beitreibung von Zinsen von der Witwe Vogt beauftragt gewesen, eingeklagt werden sollen. Die Versammlung erklärte sich mit diesem Vorschlag einverstanden, bemerkte jedoch, dass vorab die beiden Witwen Nochmals aufgefordert werden sollten, die chuld binnen 14 Tagen entweder an die Gemeinde abzutragen, oder ...(1 Wort nicht korrekt lesbar) Sicherheit dafür … (2 Wörter nicht korrekt lesbar) einer gerichtlichen Obligation … (1 Wort nicht korrekt lesbar) stellen. Sollten die beiden Witwen aber dieser Aufforderung binnen 14 Tagen nicht nachleben (?, nachfolgen?), so müsste der Arndts zur Einklage derselben beauftragt werden. - Einwohnerliste Dezember 1846: Alte Haus-Nr. 88 a , Parz. 791 (Hauptstraße 34) Witwe Elisabeth Vogt geb. Geihsler , Ackersfrau,LA 47; Sohn Johann Vogt, Ackersmann, LA 25; Tochter Elisabeth, Magd, LA 18; Sohn Fritz, LA 11; Tochter Marianne, LA 5; Sterberegister: Franz Vogt, Ackerbürger, gest. 18.5.1846, LA 49. - Witwe Ferdinand Geihsler geb. Pöttgen: Sterberegister: Ferdinand Geihsler, Ackerbürger, gest. 21.11.1844, LA 37, hinterlässt Ehefrau Getrud geb. Pöttgen u. 3 minderjähr. Kinder. Heiratsregister: am 26.8.1845 Caspar Pöttgen mit Gertrud Geihsler: Einwohnerliste Dezember 1846: Alte Haus-Nr. 58, Parz. 786 (Am Hügel 9): Caspar Pöttgen, Tagelöhner, LA 32, Schwiegersohn zu Georg Geihsler , Ackersmann,LA 60, verheir. mit Franziska geb. Bornemann, LA 50; (im selben Haus); Einwohnerliste Dezember 1849: Kinder von Caspar Pöttgen und Gertud geb. Geihsler: Tochter Maria, LA 3; Tochter Agatha, LA 1.
TOP 245: Die von dem Küster (und Lehrer) Leismann hier gegen die von Seiten der Gemeinde vorgenommene Grenzbefestigungeingelegte Beschwerde wurde der Versammlung vorgelegt und von derselben beschlossen,, dass von der Hand die Steine auf den Punkten, welche durch den … (Titel ?) Deckmann mit Pfählen bezeichnet waren, noch so lange stehen bleiben sollen, bis durch den (?) Deckmann bei seiner nächsten Anwesenheit hier eine Revision vorgenommen sein würde, wobei sich der Küster Leismann um so mehr beruhigen könne, als ihm nach der jetzigen Absteinung die 2 Morgen, welche ihm rechtsmäßig zukommen, zugeteilt worden seien. - Nicht aktenkundig ist die Ortslage der Grenzbefestigung.
TOP 246: Auf den Antrag des Nachtwächters Schmitz, seines Dienstes als Nachtwächter entlassen zu werden, indem er denselben gegen die jetzige Besoldung nicht mehr wahrnehmen könne, wurde angenommen und beschlossen, den zweiten Nachtwächter Krick auch die Stelle des ersten Nachtwächters zu übertragen, wodann ihm eine jährliche Besoldung von 25 Taler erwachsen würde. - Einwohnerliste Dezember 1846: Alte Haus-Nr. 63; Parz. 718: Franz Schmitz, Nachtwächter, LA 66; Sterberegister: gest. 18.2.1849, gnt. Bumkotte (?), Ackerbürger, Witwer, hinterlässt 3 große Kinder; Tochter Gertrud, LA 30; Sohn Fritz, Maurer, LA 26; Sohn Caspar, dient seit 2 Jahren beim Militärdienst, LA 24. Folgende Person-Angabe ist möglicherweise nicht zutreffend: Sterberegister: gest. 7.4.1845 Franziska Schmitz geb. Mester, LA 60. - Einwohnerliste Dezember 1846: Alte Haus-Nr. 26 a, Parz. 896 (St. Nikolaus Str. 23 / Krumme Str.): Georg Krick, Schweinehirt, Nachtwächter, LA 50; verheir. Marianne geb. Schröer, LA 54; Sohn Matthias, Leineweber, LA 25; Tochter Florentine, Magd, LA 18.
TOP 247: Das vom Justizrat Greve über die durch Caspar Lenze nd Caspar Humpert auf Gemeindegrund errichtete Aschenhütten abgegebene Gutachten wurde der Versammlung vorgelegt und beschlossen, in der Sache vorläufig nichts anzufangen, indem sich in der Zeit vielleicht Gelegenheit finden würde, die Gebäude von dem Gemeindegrund wieder fortzuschaffen. In Erbpacht könne der Grund nicht gegeben werden, weil dadurch der Gemeinde ein zu großer Nachteil erwachsen würde unjd zu befürchten stände, dass alsdann zu einem noch größeren Nachteil der Gemeinde in diesen isolierten Winkeln Wohnungen errichtet werden würden.
TOP 248: Das (korrekt: Die) durch Justizrat Greve in Sachen Rendant Kehsler mitgeteilte für die Freiheit Freienohl ungünstig ausgefallene Erkenntnis vom 17. Mai wurde der Versammlung mitgeteilt und von derselben beschlossen, auf Recours zu verzichten.
TOP 249: Das von dem unterzeichneten Amtmann auf die Wegstellung des Caspar Cossmann in betreff des von diesem übernommenen Wege-Bauens unterm 30. v.M. abgegebene Gutachten wurde der Versammlung zur Beschlussfassung vorgelegt. Dieselbe erklärte sich mit diesem Gutachten einverstanden und beschloss, dem Cossmann in Gewissheit desselben Anweisung zu erteilen und ihm aufzugeben, die ihm nicht ins Verding gegebene Strecke, nämlich von der oberen Ecke des neuen Feuerteiches bis an die Ecke der Mauer des Ferdinand Leineweber mit Packlage von 8“ (?) stark und Steinschlag von 2“ (?), der nicht bis auf 1 ½“ (?) zerschlagen sein muss, so gut und tüchtig gegen eine Vergütung von jedoch nur 1 T 20 Sgr pro Quadrat-Rute zu versehen, dass sie der Revision des Kommunal-Baumeisters bestehen kann. - Einwohnerliste Dezember 1846: Alte Haus-Nr. 89, Hinter den Höfen 10 (Bergstraße): Ferdinand Leineweber, Leineweber, LA 56; Ehefrau Magdalene geb. Schnmale, LA 56; Sohn Caspar, Leineweber, LA 27; Sohne Franz, Holzhauer, LA 23; Sohn Fritz, Maurer, LA 21; Sohn Anton, Schneider, LA 18; Sohn Heinrich, LA 14; Tochter Katharina, LA 10; Ehefrau des Franz: Margareta geb. Kruse, LA 23; Sohn von Franz + Margareta: Caspar, LA ¾. - Feuerteich = Kletterpott?
TOP 250: Die Liquidation des Försters Barschard über Revision der hier gebauten Straßen vom 10. v.M. wurde vorgelegt und beschlossen, die darin gedachten 5 Taler für Revision der Hintersten Straße (Zwischenstück: Bergstraße – Mittelstraße - Krumme Straße), welche Arbeit bereits im vorigen Jahr beendigt und wofür die Verdingsa (!, Plural) bereits vollständig ausgezahlt sei, um so mehr definitiv auf die Gemeindekasse anzuweisen, als die Unternehmer des Baus, welche nach dem Verding diese Kosten wohl zu übernehmen haben dürften, ohnehin vielen Schaden bei der Ausführung des Baus erlitten haben. Was dagegen den 1 Taler für die Revision der Vordersten Straße (Erste Straße, Bergstraße) betrifft, so könne derselbe nur vorschussweise aus der Gemeindekasse gezahlt werden, indem nach dem Verding dem Unternehmer Cossmann solche Kosten zur Last fallen.
TOP 251: Das … (2 Kürzel nicht korrekt lesbar) des Amtsbeigeordneten Wiethoff vom 14. v.M. in Betreff des von dem Hause der Eheleute Pöttgen für die Gemeinde zu verführenden (?) Bauholzes wurde zur Beschlussnahme vorgelegt; die Versammlung erklärte, wie das Wohnhaus der Eheleute Pöttgen eine zu Bauholz berechtigte Sohlstätte sei, folglich das an dem Haus sich befindliche Holz für die Gemeinde bei der Westfäl. Peovinzial Feuer-Sozietät versichert bleiben müsste. - Nicht aktenkundig ist, welche Eheleute Pöttgen zu diesem TOP gemeint sind (zumal ein Vorname nicht genannt ist), und was der Hintergrund ist.
TOP 252: Die Versammlung bemerkte, dass hierorts belegene Wohnhaus der Eheleute Fritz Ernst Spies stehe zur Subhastation und wurde (würde?) nach der darüber erlassenen Bekanntmachung der Verkauf am nächsten Samstag stattfinden. Die Gemeinde befinde sich in der Lage, ein Spritzenhaus und ein Polizeigefängnis zu beschaffen, man erachte den Ankauf dieses zu dem Zweck sehr belegenen Hauses für eine günstige Gelegenheit, um zu einem Spritzenhaus sowie zu einem Polizeigefängnis zu gelangen, indem mit nicht vielen Kosten das Spiessche Haus zu einem Spritzenhaus und zugleich einem Gefängnis umgerichtet werden kann. Es wurde daher beschlossen, das Spiessche Haus sobald der gerichtliche Verkauf stattfinden wird, für die Gemeinde anzukaufen und zu diesem Ankauf für die Gemeinde den Gemeinde-Verordneten Sahse zu deputieren. Der mit anwesende Sahse übernahm die Ausführung dieses Auftrages. - Einblicke in eine Familiengeschichte: Die folgenden Daten sind vom Dezember 1847; der TOP 252 aber vom Datum 28. Oktober 1847; also fast 1 Jahr später; d.h. die nun folgende angegebene Haus-Nummer 101 kann schon das neue Wohnhaus sein und nicht das alte für das Spritzenhaus... Einwohnerliste Dezember 1846: Alte Haus-Nr. 101 a (Hauptstraße): Fritz Ernst Spies, Tagelöhner, LA 56. Diese Haus-Nr. 101 a ist auch noch in der Einwohnerliste Dezember 1849 aktenkundig. Im Jahr 1871 nicht mehr für Fritz Ernst Spies (oder für seine Familienmitglieder), sondern für den Wagener Kaspar Köster. Ältere Daten sind: In der Sterbeliste von 1689: Maria Siehs (ohne Verwandtschaftsangaben), In der Zehnten-Liste von 1813 (AA113 A) stehen für Fritz Ernst Spies diese Flur- und Parzellen-Angaben: I 557, 5777 / II 88 / III 79, 111,117 / IV 48, 131, 572 (Das Wohnhaus geht daraus nicht hervor). Bei den Hufe-Berechtigten von 1829 (AA 2043) ist Fritz Ernst Spies mit ½ Hufe aktenkundig. Im „Verzeichnis sämtlicher Bürger“ vom 30. Januar 1839 (AA 1361) ist Fritz Ernst Spies nicht aktenkundig. 1846: seine Ehefrau: Marianne geb. Zacharias, LA 56; ihre Tochter Christina, LA 14. Aus dem Sterberegister: gest. 1.4.1848 Elisabeth Spies, Dienstmagd, LA 30, ledig, hinterlässt Vater Fritz Ernst Spies; gest. 14.11.1853 Marie Anna Spies geb. Zacharias, LA 59, hinterlässt Ehemann und 1 minderjähr. Tochter (Christina). Gest. 2.10.1863 totgeb. unehel. Tochter (namenlos) der Christina Spies, Tochter des Fritz Ernst Spies. Gest. (ohne Tages-Angabe, im November oder Dezember) 1865 Fritze Ernst Spies, geb. 5.3.1795, Sohne des Heinrich Spies und Ehefrau Agnes geb. Gierse, Beilieger (Untermieter), Schindelmacher, Witwer der Marianne geb. Zacharias, Heirat 26.11.1816, Tochter des Gaudenz Zacharias und Ehefrau Anna Maria Gierseke; Kinder (ohne ausgeschriebene Vornamen): J. geb. 29.7.1815, gest. 7.3.1816; M.E. Geb. 13.3.1817; J.F. geb 16.3.1829, gest. 6.3.1830; Ch. geb. 12.10.1832 .
Am 30. Oktober 1847
Ohne TOP-Nummer: Die Anbringung eines Flaschenzuges für die Uhr-Leinen auf dem hiesigen Kirchturm wurde vorgelegt und beschlossen, den Uhrmacher Ritter von Soest mit der Instandsetzung zu beauftragen.
Am 26. November 1847
TOP 253: Der Antrag der Witwe Franz Vogt hierselbst vom 14. d.M. um Erweiterung ihrer Grundstücke Flur IV Nr. 26/4 und Flur IV Nr. 96 a, welche sie für das der Gemeinde schuldige Kapital ad 62 T 19 Gr 2 Pf laut gerichtlichen Hypothekenschein vom 20. September zur Hypothek gestellt hat, von dieser Hypothek wurde vorgelegt und beschlossen, diesen Antrag zu genehmigen, da nach der angefertigten Sicherheits-Berechnung noch für 70 T 4 Gr Sicherheit bleiben, wenn die vorerwähnten beiden Grundstücke von der Hypothek entbunden werden. - Einwohnerliste Dezember 1846: Alte Haus-Nr. 88 a (Hauptstraße, später Figgen) Parzelle 791: Witwe Elisabeth Vogt geb. Geihsler, Ackersfrau, LA 47; Sterberegister: gest. 18.5.1846 Franz Vogt, Ackerbürger, LA 49; ihre Kinder: Johann, Ackersmann, LA 25; Elisabeth, Magd, LA 18; Fritz, LA 11; Marianne, LA 5.
TOP 254: Auf die Erklärung des Caspar Cohsmann vom 14. d.M., wonach er die mit dem Beschluss vom 26. v.M. auszuführende Wege-Arbeit nicht unter 1 T 25 Gr pro Quadrat-Rute ausführen könne, wurde ihm dieser Betrag statt des ihm früher bewilligten Betrages von 1 T 20 Gr bewilligt.
TOP 255: Auf die Benachrichtigung des Justizrats Greve, wonach das Grundstück Flur III Nr. 100, welches zu subhastieren, mit dem Beschluss vom 25.6. beantragt worden, nicht eher subhastiert werden könne, bis das Mit-Eigentum des Heinrich Stirnberg an dem fraglichen Grundstück in legaler Form nachgewiesen würde, wurde beschlossen, dem Heinrich Stirnberg sowohl die Gelder, welche er für den Hausplatz mit 27 T 15 Gr nebst Zinsen und Kosten der Gemeinde verschuldet, als auch die 30 T 5 Gr, welche er der Gemeinde noch an rückständigem Holz-Geld nebst Zinsen und Kosten verschuldet, sowie mit die rückständige Landpacht pro 1844ad 7 T 12 Gr als Darlehen gegen 4 % zu belassen, auf den Fall, dass er eine gerichtliche oder notarielle Obligation darüber anfertigen und zur Sicherheit das Haus nebst Hofraum, sowie auch sein Miteigentum an der Parzelle Flur III Nr. 160 bestellen lassen will, über welches letzteres Grundstück alsdann selbst … (1 Wort nicht korrekt lesbar) vorab der Stirnberg den Besitztitel zu … (1 Wort nicht korrekt lesbar) hat.
TOP 256: In Sachen Kaspar Trumpetter wurde auf die Benachrichtigung des Justizrats Arndts vom 20. Juli beschlossen, demselben die 72 T 5 Gr nebst Zinsen und Kosten, welche er nach dem Beschluss vom 5. Februar der Gemeinde verschuldet oder, wenn darauf Abschlagszahlungen geleistet sein sollten, die Summe, welche er der Gemeinde noch verschuldet, als Darlehen gegen 4 % auf den Fall zu belassen, dass die Ehefrau desselben darin einwilligt, die Schuld auf das Wohnhaus und Stall Flur I Nr. 726/1 hypothekarisch eintragen zu lassen und den Schulden Fronen über die Parzelle Flur I Nr. 574/1 den Besitzstand … (1 Wort nicht korrekt lesbar) und auch diese zur Hypothek für das Darlehen stellt, worüber dann selbstredend eine gerichtliche oder notarielle Obligation auszufertigen sei. Sollte übrigens der Trompetter oder desselben Ehefrau sich zu diesem Abkommen mit der Gemeinde nicht nicht verstehen wollen, so müsste das Grundstück Flur I Nr. 574 /1, welches auch der Grundsteuer Mutterrolle dem Schuldner gehört und von ihm noch nicht veräußert ist, auch dann noch zur Subhastation gezogen werden könne, wenn zur Zeit von ihm der Besitztitel darüber noch nicht berechtigt sein sollte, für den Fall aber, dass entweder die beantragte Subhastation nicht sollte deferiert werden können, oder durch dieselbe die Schuld nicht vollends gedeckt werden, müsste entweder für den bleibenden Rest bzw. für die ganze Forderung der in dem Beschluss vom 5. Februar der namhaft gemachte Bürge in Anspruch genommen, oder wenn auch dieses nicht sollte … (1 Wort nicht korrekt lesbar) werden können, auf Personal-Arrest des Trompetter angetragen werden. - Gründe, Einzelheiten sind hier nicht aktenkundig. Einwohnerliste Dezember 1846: Alte Haus-Nr. 69 a: Kaspar Trompetter, Holzschneider, LA 46; Ehefrau Gertrud geb. Kaulmann, LA 46; Sohn Franz, Schuster, LA 25; an 1. Stelle dieser Liste steht: Gertrud Kaulmann, Witwe, LA 89, Mutter von Getrud Trompetter geb. Kaulmann. - Wichtig ist diese Anmerkung: die Schreibweise für Trompetter oder Trumpetter scheint für den Protokollanten nicht festzuliegen.
TOP 257: Nach der Benachrichtigung des Land- und Stadt-Gerichts zu Arnsberg vom 28. März ist der eingeklagte Anton Carneil in beweglichen Vermögen unpfändbar. Die Gemeindeversammlung erklärte: leider sei nichts gewisser als das, und ebenso gewiss, dass er auch an unbeweglichem Vermögen nichts besitzt. Da nach den Verpachtungs-Verhandlungen vom 20. Oktober 1838 der Gemeinde-Verordnete Bernard Becker für den Pachtbetrag Bürge geworden ist, so müsse dieser Bürge für die eingeklagte zweijährige Landpacht ad 2 T 8 Gr in Anspruch genommen werden und ferner für die dreijährige Gartenpacht ad zusammen 2 T 12 Gr solle die Forderung mit Beschlag belegt werden, welche der Carneil in einem Prozess gegen Caspar Lenze gnt. Penschröer ad 12 T mit gewonnenhat, indem der für diese Gartenpacht sich verbürgte Ferdinand Schnapp ebenso … (inakzeptabel?, nicht korrekt lesbar) ist, als der Schuldner selbst. - Einwohnerliste Dezember 1846: Alte Haus-Nr. 62 c (a = Johann Clasmeyer, Hufschmied; b = Franz Köster, Wagener, Zimmermann): Anton Carneil, Köhler, LA 55; Ehefrau Margaretha geb. Fischer, LA 40; Sohn Heinrich, LA 24; Tochter Elisabeth, LA 10.
TOP 258: Nach der Benachrichtigung des Justizrats Arndts vom 18.4. ist Ludwig Feldmann für unpfändbar befunden worden. Es wurde beschlossen: (1.) Für die 19 T 2 Gr Holzgeld nebst Zinsen aus dem Verkauf vom 19.9.1844 den Schultheiß Feldmann hier, welcher sich nach der Verkaufsverhandlung für die Forderung verbürgt hat, anzu... (nicht korrekt lesbar). (2.) Für die rückständige Zeitpacht pro 1844, 1845 und 1846 ad zusammen 18 T 24 Gr unter dem Amtmann Alberts in Anspruch zu nehmen, weil dieser vorschriftswidrig in der vorgenannten Verhandlung am 18. Oktober 1842 den Ludwig Feldmann für die jährliche Wiesenpacht ad 6 T 8 Gr einen Bürgen stellen zu lassen, unterlassen hat. (3.) Ebenso müsste der Amtmann Alberts für die 1 T 8 Gr in Anspruch genommen werden, welche der Ludwig Feldmann nach dem Holzverkaufs-Protokoll vom 29.11.1843 der Gemeinde verschuldet, weil ebenso für diesen Posten einen Bürgen stellen zu lassen, vom Amtmann Alberts unterlassen worden ist.
TOP 259: Laut Benachrichtigung des Land- und Stadtgerichts vom 10.4.1846 ist der Christoph Hirnstein, welcher auf 2 T 3 Gr 9 Pf für erhaltene Steine angeklagt worden ist, im beweglichen Vermögen unpfändbar. Es wurde beschlossen: auf Personale-Arrest desselben anzutragen und dazu vorläufig 2 T auf die Gemeindekasse anzuweisen, indem bei dem Christoph Hirnstein ein böser Wille zur Zahlung anzunehmen ist. - Einwohnerliste Dezember 1846: Alte Haus-Nr.146 a: Christoph Hirnstein, Tagelohner, LA 47; Ehefrau Friedrica geb. Lenze, LA 44; Tochter Marianne, Näherin, LA 18; Tochter Franziska, LA 10; Sohn Kaspar, LA 5; Sohn Heinrich, LA 3; Sohn Anton, LA ½. - Anm.: keine kleine Familie.
TOP 260: Laut Benachrichtigung des Königl. Land- und Stadtgerichts zu Arnsberg vom 10.4. ist der Sohn Caspar des Ferdinand Leineweber in unbeweglichem Vermögen unpfändbar. Die schuld besteht aus einer nach der Vorverhandlung vom 4. Dezember 1843 sich ergebenden (a) Landpacht pro 1844, 1845 und 1846 von zusammen 11 T 15 Gr; (b) Gartenpacht pro 1845 und 1846: 27 Gr, wofür der Ferdinand Schnapp gnt. Krämer Bürge geworden ist. Es wurde beschlossen, dass in Rücksicht der ebenso notarischen … (1 Wort nicht korrekt lesbar) des Bürgen Schnapp auf Personal-Arrest des Caspar Leineweber Jun. angetragen werden soll und dazu vorläufig 2 T auf die Gemeindekasse angewiesen werden sollen, indem das vorhandene Grundvermögen des Schuldners dem Vater desselben gehört, welcher bei verlässlicher Maßangabe sich vermutlich zur Bezahlung der Schuld seines Sohnes bequemen wird. - Einwohnerliste Dezember 1846: Alte Haus-Nr. 89, Hinter den Höfen 10: Vater Ferdinand Leineweber, Leineweber, LA 56; Sohn Caspar Leineweber, Leineweber, LA 27. - Einzelheiten sind nicht aktenkundig.
TOP 261: Laut Benachrichtigung des Königl. Land. Und Stadtgerichts vom 16.9. ist der Friedrich Miese in Mobilien unpfändbar derselbe verschuldet mit dem Vertrag vom 9.8.1844 pro 1844, 1845 und 1846 zusammen 18 T Zeitpacht. Auf die Angabe des Gemeinde-Verordneten Bernard Becker, dass er wegen einer Forderung, die er an den Miese habe, bereits auf Subhastation dessen Grundvermögens vorgetragen habe, wurde beschlossen, die Schuld des Miese an die Gemeinde bei dem Gericht anmelden zu lassen, um mit den Subhastations-Geldern mit bezahlt zu werden ; für den Fall aber, dass die Subhastation auf Antrag des Becker nicht vor sich gehen solle, solle wegen jener 18 T die Subhastation auf das vorhandene Grundvermögen besonders beantragt werden. - Einzelheiten sind nicht aktenkundig. - Einwohnerliste Dezember 1846: Alte Haus-Nr. 42 a, Parzelle 860; Ecke Krumme Straße – Echteste Straße - St. Nikolaus Straße: Friedrich Miese, Ackersmann, LA 40; Ehefrau Anna Maria geb. Tebbe, LA 37; Sohn Fritz, LA 4; Tochter Dorothea, LA 2; Georg, Bruder zu Friedrich, Tagelöhner, LA 31.
TOP 262: Nach der Benachrichtigung des Königl. Land- und Stadtgerichts vom 16.9. ist der Ferdinand Kehsler in Mobilibus für unpfändbar befunden; er verschuldet für ein von der Gemeinde akquiriertes Grundstück 10 T. Es wurde beschlossen, das Haus und den Garten des Ferdinand Kehsler zur Subhastation zu zu lassen. - Einzelheiten sind nicht aktenkundig. - Einwohnerliste Dezember 1846: Alte Haus-Nr.70: Brunnenstraße 9; Ferdinand Kehsler, Schuster, LA 33; Ehefrau Elisabeth geb. Willecke, LA 36; Tochter Theresia, LA 5.
TOP 263: Das S.M. (?) des Amtsbeigeordneten Wiethoff bom 30. Oktober, die Anbringung eines Flaschenzuges für die Uhrlinien (?) auf dem hiesigen Kirchturm wurde vorgelegt und beschlossen, den Uhrmacher Ritter von Soest, welcher die Instandhaltung der hiesigen Turmuhr in Accord übernommen hat, hierher zu beordern, um vorab mit ihm nähere Rücksprache über diese Sache zu nehmen und solle darauf dessen Gutachten zur näheren Beschlussnahme darüber der Versammlung wieder vorgelegt werden, ob die bisherige Einrichtung beibehalten oder ein Flaschenzug angelegt werden solle.
Am 9. Dezember 1847
TOP 264: Die von dem jetzt verstorbenen Joseph Raulff gegen die Gemeinde Freienohl unterm 6. September eingelegte Klage, worüber am 17. (?) beim Königl. Land- und Stadtgerichtin Arnsberg, Termin anberaumt worden ist, wurde vorgelegt und darauf folgendes bemerkt resp (respective : beziehungsweise) beschlossen: Der Joseph Raulff hat im Verding vom 16. März v.J. die Errichtung mehrerer Mauern längs des instandgesetzten östlichen Gemeindeweges (Östliche Straße = Bergstraße) Vorschuss zu 39 T 2 Gr 6 Pf für die Summe von 29 T 20 Gr, also um 9 T 12 Gr 6 Pf unter dem Anschlag auszuführen übernommen. Er hat diese Arbeiten bis auf eine auf Position 3 (?) des Anschlags längs der Dungstätte des Caspar Leineweber anzulegenden Mauer, die zu 1 T 25 Gr veranschlagt war und gar nicht angelegt ist, wofür ihm dann im Verhältnis des Anschlags zur Verdings-Summe 1 T 11 Gr 9 Pf abgehen, ausgeführt. Seine Forderung für die Verdings-Arbeiten verlaufen sich darauf auf 28 T 8 Gr 3 Pf. Diese Summe hat der Raulff bezahlt erhalten und wird hierüber in seiner Klage auch nicht Erwähnung gemacht. Seine Klage gründet sich nur auf Raten-Arbeiten, welche er außer dem Verding ausgeführt hat und welche er nach den dem Verding zugrunde gelegenen Bedingungen nach dem Verhältnis der Verding... (nicht korrekt lesbar) zu dem Kostenanschlag auszuführen verpflichtet war. Über diese Nebenarbeiten hat der Raulff (a) unterm 15. April v.J. eine Rechnung zum Betrag von 8 T 8 Gr 6 Pf eingereicht. In der Rechnung a hat im Ansatz von 1 T 5 Gr 6 Pf wegen Abräumung des Schutts , Legung der Mauer an dem Garten des Johann Altenwerth gestrichen werden müssen und zwar aus dem Grund, weil die Abräumung des Schutts zur Legung dieser Mauer in der Position 4 des Anschlags gedachten Ausführung der Mauer mitbegriffen ist, was der Zimmermann Sahse, welcher den Anschlag angefertigt hat, bezeugen wird. Derselbe hat zwar bei dieser Position nicht ausdrücklich gesagt, dass das Fundament zur Legung der Mauer gehörig ausgeworfen werden müsse. Es ist dieses aber bei der ersten Position des Anschlags gesagt und es ist selbstredend, dass diese Abräumung zur Legung der Mauer ebenso bei den übrigen Positionen mit veranschlagt worden ist, was selbst durch den Kläger schon eingeräumt wird, dass er für Auswerfen der Fundamente der übrigen Positionen nichts berechnet. Sollte im übrigen dafür etwas berechnet werden müssen, so wird der Maurer Fritz Göckeler hier bezeugen, dass diese Grundlagen zur Mauer nicht wie von dem Kläger angegeben 2 ½ Fuß breit, sondern nur 1 Fuß breit ausgeführt ist, woher an Tagelohn nach Angabe des Raulff nur 8 Gr gezahlt werden konnten....
Eineinhalb Seiten dieses TOP 264 sind damit abgeschrieben; es folgen noch zwei Seiten; auf die wird verzichtet. Der folgende Schluss ist eine halbe Seite lang; er folgt hier:
Dem Herrn Justizrat Arndts zur Arnsberg möge diese Sache übertragen werden, um die Gemeinde zu vertreten. Es müsse aber auch bemerkt werden, dass der Kläger gestorben und seinem hinterlassenen Sohn noch kein Vormund gestellt ist, der weiteren Verfolgung der Klage daher bis zu der Zeit wird anstehen bleiben müssen, dass die Vormundschaft über das hinterlassene Kind des Raulff eingeleitet sein wird und (es) steht zu vermuten, dass sobald dieses geschehen, der anzustellende Vormund sich die Überzeugung verschaffen wird,, wie unbegründet die Forderung des Klägers ist und in dieser Folge, wie zu vermuten, die Klage zurücknehmen wird. - Einwohnerliste Dezember 1846: Alte Haus-Nr. 90, Parzelle 699 / Hauptstraße 3 (um 2000: Schuhhaus Klemm): Joseph Raulff, Post-Expediteur, Ackersmann, Bäcker, Krämer, LA 24; Sterberegister: gest. 15.11.1847, Todesursache ist nicht aktenkundig; Ehefrau Gertrud geb. Trumpetter, LA 22; Einwohnerliste Dezember 1849: Sohn Joseph, LA 2.
TOP 265: Die von einigen Gemeinde-Verordneten unterm 29. Oktober hier eingereichte Schrift um Einstellung der diesjährigen Kommunal-Steuer, sowie der von den nämlichen Gemeinde-Verordneten unterm 21. v.M zum nämlichen Zwecke bei der Landrätl Behörde eingereichte Antrag wurde der Versammlung durch den Vorsitzenden vorgelegt und (von) demselben dabei folgendes eröffnet: Die Angabe in dem Antrag, worauf die Rechnung pro 1846 mit einem Kassenbestand von 93 T 9 Gr 1 Pf und einer Rest-Einnahme von 2014 T 18 Gr 8 Pf abschließt, sei richtig; es müsse aber bemerkt werden, dass von den hier gedachten 2014 T 18 Gr 8 Pf Resten (1.) bei der Aufstellung des Etats pro 1846 bereits 1178 T 2 Gr 3 Pf und (2.) bei Aufstellung des Etats pro 1847 : 725 T 16 Gr; zusammen also 1903 T 18 Gr 3 Pf übernommen worden sind, also nur mehr 111 T 5 Gr disponibel bleiben; dieser disponible Teil wird aber schon alleinlich (!?) dadurch vergriffen, dass außer andern (?) angebenden unbeibringlichen Resten alleinlich an Bonitionsgeldern 192 T niedergeschlagen worden sind. Was den Kassen-Bestand von 93 T 4 Gr 7 Pf betrifft, so gehen davon zunächst die 9 T 14 Gr 1 Pf Ausgabekosten ab und der bleibende Betrag ad83 T 20 Gr wird ebenso durch die niedergeschlagenen Beträge vergriffen sein. Es würde demnach, wenn eine Kommunal-Steuer für dieses Jahr eingestellt werden sollte, ...(1 Wort nicht korrekt lesbar) erübrigen, als die Gelder anzugreifen, welche bei der Sparkasse rentbar angelegt sind. Diese belaufen sich noch mit 494 T 12 Gr 4 Pf ; dagegen beläuft sich die diesjährige Kommunal-Steuer auf 300 T - 2 Pf. Es würde demnach, wenn die diesjährige Kommunal-Steuer durch die bei der Sparkasse belegten Gelder ersetzt werden soll, diese angelegten Gelder bis auf circa 194 T vergriffen sein. Dieselben seien aber zum Ausbau des Schulhauses, welches zu 810 T veranschlagt und mittels Beschluss vom 21. September d.J. auszuführen beschlossen worden ist, erforderlich. Zudem müsse bemerkt werden, dass viele der Eingesessenen die diesjährige Kommunalsteuer bereits gezahlt haben und es daher nicht wohl zulässig sei, einen Teil der Eingesessenen von der Kommunal-Steuer zu entbinden, während der andere Teil dieselbe zahlt, oder aber die Kommunal-Steuer an diejenigen zurückzuzahlen, welche dieselbe bereits entrichtet haben. Das einzige Zulässige würde sein, solchen Eingesessenen, welchen die diesjährige Kommunal-Steuerzahlung wirklich drückend werden sollte, zur Zahlung derselben, insofern es der Kassenzustand zulässt, einen Ausstand zu bewilligen. Die Gemeinde-Versammlung beschloss hiermit, dass in Rücksicht der drückenden Zeit den hiesigen Eingesessenen unter allen Umständen eine Erleichterung in Zahlung der Kommunal-Steuer zuteil werden müsste, und dass dieser Folge, insofern es der Kassen-Zustand nicht anders erlauben sollte, nichts erübrige, als die bei der Sparkasse angelegten Gelder anzugreifen, wo dann denjenigen Eingesessenen, welche ihre diesjährigen Kommunal-Steuern bereits bezahlt haben, den Betrag derselben zurückzuzahlen sein würde. Was den Punkt betrifft, dass die bei der Sparkasse belegten Gelder zu dem Schulhaus-Bau sollten reserviert bleiben müssen, so glaube man, dass die zum Schulhaus-Bau erforderlichen Gelder, sobald sie erforderlich werden, entweder durch einen außerordentlichen Holzhieb oder durch eine Umlage aufzubringen sein werden.
AA 399, vom 5. Januar 1848 bis 28. Dezember 1849
Am 5. Januar 1848
TOP 1: Beginn neuer Zählung. - Der Versammlung wurde das Schreiben des Oberförsters Langebach vom 26. v.M. nebst dem ihm beiliegenden mit dem Holzhauer-Meister Caspar Noeke wegen der diesjährigen Holzhauung abgeschlossenen Contracte vom nämlichen Datum vorgelegt resp. Vorgelesen. Die Versammlung beschloss, den Contract nicht zu genehmigen, vielmehr die Hauung wenigstfordernd zu verdingen, in dem ein geringeres Gebot zu erwarten stehe, als wozu der Noeke die Hauung nach dem Vertrag zu übernehmen bereit ist. - Einwohnerliste Dezember 1849 (1849!): Alte Haus-Nr. 46 / Krumme Straße 19: Caspar Noeke gnt. Schafers, Holzhauer, LA 43; Ehefrau Gertrud geb. Höhmann, LA 37; Tochter Catharina, LA 10; Sohn Joseph, LA ½; Anna Maria Noeke, geb. Wachtmeister, Mutter zu Caspar, Spinnerin, LA 65; deren Tochter Theresia, Schwester zu Caspar, LA 37; deren Tochter Marianne, Schwester zu Caspar, LA 27; Sohn zu Theresia: Bernard Noeke, LA 10.
TOP 2: Vorgelesen, genehmigt und durch den Vorsitzenden wurden zu denjenigen beiden Mitgliedern der Gemeinde-Versammlung, welche die Ausfertigung der Gemeinde-Beschlüsse pro 1848 mit dem Vorsitzenden (Amtmann Devivere) zu vollziehen haben, mit Stimmenmehrheit gewählt die Gemeinde-Verordneten Heinrich Sahse und Franz Georg Pöttgen. .
Am 10 Januar 1847 (aktenkundig! Schreibfehler; also 1848)
TOP 3: Der Versammlung wurde durch den Vorsitzenden vorgestellt, wie der Franz Kaulmann hierselbst, welcher nach dem Verding vom 8. d.M. die Hauung und Aufarbeitung der in diesem Jahr im hiesigen Communal-Wald zu schlagenden 40 Klafter Knüppel und 80 Klafter Reiserholz als letztbietender für 8 resp. 1 ½ Sgr auszuführen übernommen habe, nach der Erklärung des Försters Schrader vom 8. d.M. bereits wegen Holzdiebstählen bestraft sei und ihm deshalb die fragliche Arbeit nicht übertragen werden könne; es bestimmt dieses auch schon der § 4 der Hauungsordnung vom 18. Oktober 1827 (!). Der Vorsitzende schlug deshalb vor, statt des letztbietenden Franz Kaulmann , entweder dem vorletztbietenden Franz Humpert oder dem vorvorletztbietenden Caspar Neise gnt. Jürgens, welche beide Personen nach der Angabe des Försters Schrader ordentliche Personen seien und die zu jener Arbeit die erforderliche Qualifikation, die dem Kaulmann indes abgehe, besitzen, die fragliche Arbeit zu übertragen. Trotzdem dass der Versammlung bemerkt wurde, wie die Sache zur Höheren Entscheidung gelangen werde, wenn sie dabei beharren sollte, dass dem Kaulmann die Arbeit überlassen werden solle, wodurch dann zum Nachteil der Gemeinde wieder einige Zeit verloren gehen werde, ehe die Arbeit zur Ausführung kommen könnte, bestand dieselbe per Majorität darauf, dass diese Arbeit dem Franz Kaulmann hier für das abgegebene Gebot von 8 Sgr resp. 1 ½ Sgr pro Klafter übertragen werden solle. Sie bemerkte noch, wenn derselbe sich jetzt hoffentlich als Holz... (nicht korrekt lesbar) gebessert haben würde und zudem es nur Hass und Feindschaft absetzen würde, wenn der Kaulmann gegen die übrigen Bietenden zurückgesetzt und diese ihm vorgezogen werden sollten. Ein weiteres war für heute nicht zu verhandeln. - Nicht gesagte, protokollarisch nicht aktenkundige Gründe können die Entscheidung der Gemeinde-Versammlung beeinflusst haben; denn sie kannte ihre Eingesessenen, auch ihre Not. Darum aus der Einwohnerliste Dezember 1846 (dieser TOP ist vom 10. Januar 1848, 1 Jahr später: Alte Haus-Nr. 125 / Hauptstraße: Franz Kaulmann, Schaufelmacher, LA 55; Ehefrau Elisabeth geb. Kapune (im Trauungsregister steht: Heirat am 20.6.1826 Franz Kaulmann Wwr. ((!)) mit Elisabeth geb. Volmert aus Glösingen, Pfr. Arnsberg);Sohn Franz, Tagelöhner, LA 21; Sohn Johann, LA 15; Sohn Ferdinand, LA 12; Tochter Marianne, LA 7; Sohn Florenz, LA 4. - Ein Schaufelmacher benötigt Holz!
Am 18. Januar 1848
TOP 4: Das Holzversteigerungs-Protokoll von gestern, wonach das zu 263 T 25 Gr 6 Pf abgeschätzte, gestern zum Verkauf ausgesetzte Holz zu dem Betrag von 404 T 4 Gr verkauft worden ist, wurde der Versammlung zur Prüfung der darauf gestellten Bürgen vorgelegt. Gegen die Tüchtigkeit dieser Bürgen wurde nichts zu erinnern gefunden.
TOP 5: Die Verhandlung vom 8. d.M. wegen Verding der diesjährigen Holzhauung wurde zu Folge § 92 der L.G.O. (nicht ausgeschrieben) unter Vorsitz des Amtmanns, um eine Vereinigung zu bezwecken, der Versammlung nochmals vorgelegt; zugleich wurden die Gründe, welche der Förster Schrader über die Unzulässigkeit des Letztbietenden der Versammlung vorgegeben, vorgelesen. Es wurde darauf per Majora beschlossen, von den 3 Letztbietenden dem Caspar Neise gnt. Jürgens die Hauung zu dem Gebot von 9 Sgr für das Klafter Knüppelholz und von 2 ½ Sgr für das Klafter Reiserholz zu übertragen.
TOP 6: Der Antrag des Caspar Cohsmann vom 14. d.M., wonach es ihm von Seiten der Gemeinde erlaubt werden möchte, von ihrem an der Plasterbrücke belegenen Grundstück behufs Ausführung der für die Gemeinde übernommenen Pflasterarbeiten den erforderlichen Sand zu gewinnen, wurde von Seiten der Versammlung genehmigt, und zwar ohne dass der Cohsmann schuldig sein sollte, dafür eine Abgabe an die Gemeindekasse zu zahlen, jedoch mit dem Bemerken, dass die Gewinnung des Sandes nicht oberhalb, sondern nur unterhalb der Plasterbrücke geschehen dürfe.
TOP 7: Der Antrag des von hier gebürtigen Leinewebers Heinrich Korte um seine Niederlassung hierselbst, wurde von der Versammlung deferiert mit dem Bemerken, dass von der Beibringung des nach vorgeschriebener Form ausgefertigten Attestes zu seinem Verziehen von Soest hierher, welches allerdings noch fehlt, für diesen Fall abgesehen werden dürfte, weil der Korte in der hiesigen Gemeinde hinlänglich als unbescholten und … fähig (nicht korrekt lesbar) bekannt sei.
TOP 8: Auf den Beschluss vom 26. November v.J. wurde der Versammlung die mit dem Heinrich Stirnberg und seinen beiden Brüdern unterm 28. vorigen Monats resp. 8. d.M. gepflogener Verhandlungen mit dem Bemerken mitgeteilt, dass dem Vernehmen nach der Heinrich Lenze mit die Subhastation des Stirnberg'schen Grundvernmögens vorgetragen habe. Die Versammlung beschloss, bei diesen Umständen um so mehr nach dem Beschluss vom 28. November vorigen Jahres zurück zu nehmen, als die Löschung der geleisteten Bürgschaft zu befürchten stünde, falls der Stirnberg über die der Gemeinde verschuldeten Beträge, wofür die Bürgschaften geleistet worden sind, durch Ausstellung einer Obligation sich entledigen (korrekt abgeschrieben?) soll. Es wurde daher beschlossen, die Subhastation der Stirnberg'schen …tation (1 Wort nicht korrekt lesbar) abzuwarten, und die Forderung der Gemeinde bei dem Gericht sobald anzumelden, als die Subhastation bekannt gemacht werden wird. - Die konkreten Inhalte der Verhandlungen sind hier nicht aktenkundig. - Gemeint sein könnten: Ferdinand Stirnberg, gest. 23.11.1842, Tagelöhner, LA 34 (1842!); verheir. Franziska geb. Hömber am 4.5.1839; Alte Haus-Nr. 81 d. - Caspar Stirnberg Sen., Sägeschmied, LA 56; verheir. Margarete geb. Düring am 12.1.1828; Alte Haus-Nr. 129. - Heinrich Stirnberg, Sägeschmied, LA 54, verheir. mit Maria Elisabeth Feldmann am 19.2.1829, Alte Haus-Nr. 100. - Heinrich Lenze gnt. Lichte, LA 50, Alte Haus-Nr. 155.
TOP 9: Die Anzeige des Kommunal-Försters Schrader vom 18. August v.J. und die Verhandlungen nd die Verhandlungen über die darauf vernommenen Franz Kerstholt und Caspar Cohsmann, das den Letzteren überwiesene Brennholz betreffend, wurde der Versammlung zur Bewertung vorgelegt. Es wurde darauf beschlossen, dass dem Franz Kerstholt überwiesene Holz öffentlich zu verkaufen und diesem dagegen ein minderes Stück Holz zu überweisen, ferner dem Caspar Cohsmann darüber vernehmen zu lassen, ob er sich für den ganzen Holzbedarf befriedigt stellen will, wenn ihm der Baum, welcher ihm und der Witwe Vogt gemeinschaftlich überwiesen, zum alleinigen Gebrauch überlassen wird. Sollte der Caspar Cohsmann hiermit zufrieden sein, würde ihm der fragliche Baum ganz zu belassen, der Witwe Vogt dagegen ein anderer zu überweisen sein. - Weitere Einzelheiten, Zusammenhänge, Gründe usw. sind nicht aktenkundig; damals wussten alle Bescheid, aber heute... nun ja. - Siehe oben 26. November 1847, TOP 253: Witwe Franz Vogt Elisabeth geb. Geihsler. - Alte Haus-Nr. 14 a / Bergstraße 7: Franz Kerstholt,, Schüsseldreher, LA 50; Ehefrau Margaretha geb. Schulte, gnt. Cohsmann (!?), LA 43; Sohn Franz, LA 16; Tochter Klara, LA 14; Sohn Franz Wilhelm, LA 11; Sohn Fritz, LA 7. - Alte Haus-Nr. 14 b (Beilieger, Mieter zu a): Caspar Cohsmann, gnt. Riehe, Holzhauer, LA 53; Ehefrau Gertrud geb. Cohsmann, LA 57; Tochter Dina, LA 24.
TOP 10: Nachdem in Folge des Beschlusses vom 28. August der Wirt Hirschberger sich bereit erklärt hat, für die von ihm zu acquirieren(de) Baumtrasse an der Bremke belegenen Waldparzelle einen Pf pro Quadrat-Fuß zu geben, der Kommunal-Oberförster gegen den Verkauf dieser Parzelle in forstwirtschaftlicher Rücksicht nichts zu erinnern gewusst hat und der Gemeinde-Verordnete Sahse in Gemeinschaft des Kommunalförsters Schrader die Parzelle zu 82 RT 18 Sgr vermessen hat, wurde näher beschlossen, dem Hirschberger diese 82 RT 18 Sgr von der Waldparzelle Flur … Nr. … (beide Zahlen nicht aktenkundig) der Gemeinde Freienohl zu dem vereinbarten Preis von einem Pfpro Quadrat-Fuß oder von 32 T 5 Gr 6 Pf für die ganzen 82 RT 18 Gr käuflich abzutreten und dazu die Höhere Genehmigung einzusuchen (korrekt abgeschrieben) unter Vorbringung nachstehender Gründe, welche den Verkauf aus freier Hand für die Gemeinde bevorzugen. Die fraglichen 82 RT 18 Sgr wurden bisher größtenteils zu unnötigen Wegen benötigt oder waren mit G...ruppen (nicht korrekt lesbar) bewachsen, welches der Gemeinde durchaus nichts einbrachte. Die Rentbarmachung (?) des Grundstücks kann aber nur durch einen Verkauf desselben geschehen und hierzu kann nur der Verkauf aus freier Hand stattfinden, weil nur der Hirschberger und niemand anders die Parzelle zu benutzen imstande ist, welcher eine Wiese daran liegen hat. Es ist notorisch (bekannt), dass bei einem öffentlichen Verkauf der Parzelle für die Gemeinde dabei keine 5 Pf (Pf: korrekt gelesen?) heraus gekommen sein werden.
TOP 11: Die Versammlung beschloss, bei dem anfallenden Frostwetter das Eis unterhalb der Langelsbrücke jetzt und solange der Frost anhält, täglich in Tagelohn auf Kosten der Gemeinde loshauen zu lassen, und dazu, soviel wie tunlich, solche Leute heranzuziehen, welche der Gemeinde schuldig sind und von denen keine Zahlung zu erlangen ist. Der Tagelohn soll für die Mannspersonen auf 8 Gr und für die Frauenzimmer auf 6 Gr hiermit bestimmt sein (im Jahr 1848!). Der Gemeinde-Verordnete Funke war bereit, die Aufsicht zu übernehmen und wurden ihm für diese Aufsicht pro Tag 10 Sgr bewilligt. Sollten solche Leute sich zu dieser Arbeit bereitwillig finden, welche wegen erkannter Polizeistrafen der hiesigen Gemeinde einen Geldbetrag zu erlegen haben, aber für inakzeptabel befunden worden sind, so soll diesen pro Tag 20 Sgr Arbeitslohn bewilligt sein.
TOP 11: (Kein Abschreibfehler) Die Versammlung brachte in Prozess-Sachen contra Humpert folgendes vor: Im Jahr 1836, zur Zeit, als der Caspar Humpert sein Haus baute, hat er von der Gemeinde einen Eichbaum gegen die Taxe bewilligt erhalten und einen andern, welcher am Hömberg nächtlicherweise abgesägt war, beim öffentlich Verkauf desselben zu dem Betrag von 7 T erstanden. Beide Bäume hat der Humpert erhalten, aber für keinen Baum bis heute noch Zahlung geleistet. Über den erstgedachten Baum ist die Taxe, wofür er (?) dem Humpert überlassen wurde, nicht angegeben, und über den letztgedachten Baum ist die Anweisung an die Gemeindekasse zu erlassen, unterblieben, weil der Grund, worauf der Baum gestanden, zu einem Waldkomplex gehörte, welcher der Gemeinde und den Hufenberechtigten gemeinschaftlich zugehörte und zu der Zeit, als der Baum gefrevelt (!) wurde, nach einer Vereinbarung der Grund, worauf der Baum gestanden, zuvor der Gemeinde zufallen sollte, aber diese Vereinbarung die Höhere Genehmigung noch nicht erhalten hatte. Es war daher vom damaligen Schultheiß Feldmann bestimmt worden, den Erlös für den Baum bis zur Entscheidung ad Depositum zu nehmen. Franz Korte, Caspar Stirnberg von hier und Adams Schröer von Visbeck werden das hier Angegebene bezeugen. Von diesen beiden Bäumen hat der gegen die Taxe … (2 Wörter nicht korrekt lesbar) erhalten Baum und Bauholz folgende Sortimente enthalten: (a) 12 Stück Balken von 34 ½ ' (' = ?) geben 414 Fuß; (b) 6 Stück Sparren von 16 ' lang geben 96 Fuß. Die 414 Fuß Balken sind á 5 Sgr pro Fuß berechnet, welche von dem Humpert gegen die Gemeinde in Anspruch genommen wurden, Wert = 692 ...(?). Die 6 Sparren sind aus der Spitze des Baumes genommen, welche der Humpert an Caspar Stirnberg verkauft hat. Der Humpert hat der Gemeinde die Sparren von 6 und 7 '' Stück (?) zu 4 Sgr pro Fuß in Anrechnung gebracht. Da die fraglichen Sparren aber nur 5 und 6 '' stark waren, so wolle man hierfür nur den billigen Preis von 2 ½ Sgr pro Fuß berechnen,, geben für die 69 Fuß 8 … (?). Danach Wert des Baumes 77 T. Der andere Baum, welchen der Humpert beim Meistgebot erstanden hatte, hat an Bauholz enthalten: (a) 16 Sparren von 24 ½ ' lang geben 392 Fuß; (b) 9 Ständer (siehe Krünitz Online: Ständer beim Zimmermann) von 8 ½ ' lang geben 76 ½ (Fuß). Die 392 Fuß Sparren … (1 Wort nicht korrekt lesbar) den 4 Grberechnet, welche der Humpert der Gemeinde in Anrechnung bringt, sind wert 52 T 8 Sgr; die 9 Ständersind aus der Spitze des Baumes genommen und werden zu 3 Sgr pro Fuß berechnet, welchen Preis der Humpert für Ständer der Gemeinde in Anrechnung gebracht hat, geben für 76 ½ ' Ständer 7 T 19 Gr 6 Pf. Demnach Wert des Baumes 59 T 27 Gr 6 Pf und Wert der beiden Bäume 136 T 27 Gr 6 Pf. Die Gemeinde-Versammlung be...(nicht korrekt lesbar),dass für den Fall, dass der Humpert den Prozess gegen die Gemeinde dafür gewinnen sollte, dass die Gemeinde ihm den Wert des zu seinem Gebäude verwendeten Bauholzes zu ersetzen habe, … (1 Wort nicht korrekt lesbar) 136 T 27 Gr 6 Pf davon in Abzug gebracht werden müssten, indem der Humpert dieses Holz von der Gemeinde erhalten hat und also für erhaltenes Holz nichts mehr in Anrechnung bringen kann. Die vor angegebenen 3 Zeugen werden mit bekunden, dass das angegebene Bauholz aus den beiden Bäumen gewonnen worden ist. Es wurde beschlossen, diese Verhandlung dem Justizrat Greve mitzuteilen, um dieselbe in der Prozess-Sache gegen Humpert zu benutzen. - Weiter fand sich nichts zu verhandeln. - Üblicher Schluss. - Einwohnerliste Dezember 1846: Alte Haus-Nr. 127, Parzelle 717 (Ecke Hauptstraße / Am Hügel): Caspar Humpert, Schenkwirt, Krämer, Bäcker, Blaufärber, LA 38; Ehefrau Marianne geb.Kost, LA 35; und 6 Kinder und seine Mutter Witwe Anna geb. Miese, LA 65.
Am 8. Februar 1848
TOP 12: Die von dem Friedrich Funke hierselbst wegen Entschädigungsansprüche gegen Gemeinde Freienohl erhobene Klage wurde vorgelegt: Den Wert... (nicht korrekt lesbar) beschloss … (1 Wort nicht korrekt lesbar): Es sei mit dem Kläger ein gütliches Übereinkommen versucht, aber wegen seiner unerbittlichen (nicht korrekt lesbar) Forderung nicht zustande gekommen. Die Gemeinde müsse sich daher auf die Klage einlassen und soll der Justizrat Sommer als Mandator angenommen und zu dem Ende mit Vollmacht versehen werden. Zur Klage-Beantwortung resp. Information müsse folgendes bemerkt werden: Koincipa...(nicht korrekt lesbar) wird bestritten, dass der Kläger Funke alleiniger Eigentümer des fraglichen Hauses und Hofraumes ist, indem er mehrere Geschwister besitzt und anzunehmen ist, dass diese und die Mutter mit ihm gemeinschaftlich das Vermögen des verstorbenen Vaters geerbt haben. Die fragliche Straßenanlage war in polizeilicher Hinsicht nötig und ist von der Polizeibehörde nach einem vom Herrn Borchard aus getätigten Kostenanschlag und Zeichnung nur den Bedürfnissen nach ausgeführt worden. Da die Anlage also eine von der Polizei wegen erforderlich war, so kann dagegen keine gerichtliche Klage erhoben werden und steht dem Kläger daher nur frei, bei der Höheren Verwaltungsbehörde sich zu beschweren. Sollte diese Ansicht jedoch nach dem Vorteil des Mandators nicht … (1 Wort nicht korrekt lesbar) sein, so müsse die Klage in folgender Art beantwortet werden: Es wird zugegeben, dass die fragliche Straße vor dem Hause des Klägers … (1 Wort nicht korrekt lesbar) gelegt worden ist und dadurch Insassen der Zugang zu dem Haus für Menschen und Vieh beschwert und ...(1, 2 Wörter nicht korrekt lesbar) Zugang zu dem Haus auch bei dem früheren Zustand wegen des hohen Ufers immer beschwerlich gewesen ist. Der Pflastermeister Caspar Cohsmann, der Schweinehirt Georg Krick und Bürger Adam Kehsler bestritten, dass dem Klkäger in der Breite von 6 Fuß und in der Länge von 30 Fuß von seinem Besitztum weggenommen ist, es können ihm höchstens 45 Quadrat-Fuß von seinem Eigentum benommen worden sein, welche ihm nach der Taxe zu vergüten die Gemeinde bereit ist. Die durch den … (Geometer?) Derkmann nach der Flurfurt (?) vorzunehmende Vermessung wird die Richtigkeit dieser … (1 Wort nicht korrekt lesbar) dartun. Von den durch Kläger in Vorschlag gebrachten Zeugen können Franz Köster und Fritz Neise nicht angenommen werden, weil ersterer mit ihm Geschwisterkind iat und letzterer unter gerichtlicher Vormundschaft steht. Die Gemeinde ist bereit, dem Kläger einen ebenso … (1 Wort nicht korrekt lesbar) neuen Eingang zum Haus für Menschen und Vieh anlegen zu lassen, wie dieser früher gewesen ist, was schon geschehen wäre, wenn der Straßenbau seine Vollendung verlangt hätte. Sollte der Kläger einen Schaden dadurch erhalten zu haben, ...(1Wort nicht korrekt lesbar) zu können, dass er seit der Vertiefung der Straße bis jetzt einen unbequemeren Zugang zum Haus gehabt hat, so sei die Gemeinde auch diesen Schaden zu ersetzen erbötig. - Inhaltlich ist dem Abschreiber nicht alles verständlich. - Einwohnerliste Dezember 1846: Alte Haus-Nr. 144 (Krumme Straße); Friedrich Funke, Schuster, LA 25; Ehefrau Marianne geb. Heckmann; Tochter Marianne, LA 6 Wochen; Witwe Marianne Funke geb. Köster, Mutter von Friedrich Funke, LA 64. Sterberegister: gest. 6.1.1843 Theodor Funke, Schuster, LA 62, hinterlässt Ehefrau und 3 großjähr. und 1 minderjähr. Kind. - Einwohnerliste Dezember 1846 (nicht mehr Dez. 1849): Alte Haus-Nr. 88 b, (Hauptstr. 34) (88 a: Witwe Elisabeth Vogt geb. Geihsler mit Familie): Heinrich Borchard, Revierförster, LA 52, evangel.; Ehefrau Dorothea geb. Sahland, LA 35, ev.; Tochter Friederike, LA 11; Sohn Heinrich, LA 4; Tochter Elisabeth, LA 2; Wilhelmine Funke, Magd, LA 23, kath.
TOP 13: Das Holzversteigerungs-Protokoll vom 24.v.M. , wonach das zu 139 T 29 Sgr 2 Pf abgeschätzte Holz für 204 T 25 Sgr 10 Pf verkauft worden ist, wurde zur Prüfung der von den Käufern gestellten Bürgen vorgelegt. Die Versammlung fand gegen die Tüchtigkeit der Bürgen nichts zu erinnern und beschloss, den Verkauf zu genehmigen.
TOP 14: Das Schreiben des Justizrats Arndts vom 26. v.M. in Sachen Gemeinde Freienohl gegen Friedrich Miese wurde vorgelegt und beschlossen: Nach der Ansicht des Mandators, selbständig auf Subhastation anzutragen, falls der Vormund des Klägers auf eine zu erlassende Beaufsichtigung binnen endlich 10 Tagen die Zahlung nicht leisten sollte. - Inhaltlich ist hier nichts aktenkundig. - Einwohnerliste Dezember 1846: Alte Haus-Nr. 42 a, Parzelle 860, (Ecke: Krumme Straße / St. Nikolaus Straße): Friedrich Miese, Ackersmann, LA 40; Ehefrau Anna Maria geb. Tebbe, LA 37; Sohn Fritz, LA 4; Tochter Dorothea, LA 2; Georg Miese, Bruder zum Ackersmann Friedrich, Tagelöhner, LA 31.
TOP 15: Das Schreiben des Justizrats Arndts vom 8.12. v.J. in Sache Fritz Weber wurde vorgelegt und beschlossen, diese sache einstweilen 4 Wochen auf sich beruhen zu lassen, indem der Vater der Gebrüder Philipp und Friedrich Weber in diesem Winter gestorben ist und dadurch die beiden Gebrüder in einen zahlungsarmen Zustand, wie zu erwarten, gelangt sein werden. Auch zu erwarten steht, dass der Philipp Weber, welcher für seinen Bruder Friedrich gebürgt hat, die Zahlung für diesen leisten wird. - Inhaltliches ist hier nicht aktenkundig. - Sterberegister: gest. 24.12.1847 Franz Weber, Ackerbürger, LA 66, Witwer, hinterlässt 6 großjährige Kinder; Heiratsregister: Franz Weber ohne Befund, auswärts geheiratet und dann eingezogen in Freienohl (?), also auch kein Name seiner Ehefrau; Philipp Weber: Heirat 23.6.1829 mit Adolphina (Josephine, Schreibfehler?) Schwefer; Friedrich Weber ohne Befund. Einwohnerliste Dezember 1846: Alte Haus-Nr. 12 (Stiftsweg 8?): Philipp Weber, Ackersmann, LA 40; Ehefrau Josephine geb. Schwefer, LA 38;Tochter Gertrud, Magd, LA 17; Sohn Kaspar, LA 10; Sohn Fritz, LA 7; Tochter Elisabeth, LA 6; Sohn Bernhard, LA 3; Tochter Maria, LA ¼ J.; Franz, Vater zu Philipp, Ackersmann, LA 66; Friedrich, Sohn von Franz, Bruder zu Philipp, Sägeschneider, LA 27.
TOP 16: Das Schreiben des Justizrats Arndts vom 26. v.M. (gegen?) Friedrich Schwefer wurde vorgelegt; die Gemeinde-Versammlung bemerkte, wie Herr Justizrat Arndts unterm 18.2.46 zu der Klage gegen den Schwefer bemächtigt sei, dass während dieser indessen verlaufenen 2 Jahre aber von der Gemeinde-Versammlung ein Ausstand zur Zahlung niemals bewilligt worden sei, ein gültiger Ausstand aber nur von der Gemeinde-Versammlung bewilligt werden konnte, der Justizrat Arndts daher dem Prozess seinen Fortgang hätte geben müssen, wenn dies indessen nicht geschehen, so bleibe nichts mehr übrig, als den Justizrat Arndts von neuem mit Vollmacht zu versehen. - Inhaltliches ist hier nicht aktenkundig. - Einwohnerliste Dezember 1846: Alte Haus-Nr. 31, Parzelle 881 (Ecke St. Nikolaus Straße / Kerstholtsgasse): Friedrich Schwefer, Ackersmann, LA 58, Stiefvater zu Heinrich Cohsmann gnt. Vohshane, LA 48 (an 1. Stelle im Haus genannt); Ehefrau Elisabeth Schwefer geb. Weber, LA 70.
TOP 17: Das Schreiben des Justizrats Arndts vom 4. v.M. in Sachen Philipp Trompetter wurde vorgelegt. Die Gemeinde-Versammlung bemerkte: Der Sägemöller Joseph Schnapp, der Franz Trompetter können bezeugen, dass der Philipp Trompetter das Grundstück Flur I, Nr. 574 über 10 Jahre als Eigentum besessen hat. - Inhaltliches ist hier nicht aktenkundig. - Einwohnerliste Dezember 1846: Alte Haus-Nr. 4 b, Parzelle 726, Breiter Weg, (Haus Hellmann), Nr. 4 a: Hirschberger; Philipp Trompetter, Sägeschneider, LA 37; Ehefrau Florentine geb. Feldmann, LA 33; Sohn Georg, LA 13; Sohn Ludwig, LA 10; Sohn Kaspar, LA 8; Sohn Franz, LA 4; Tochter Lisette, LA 1.
TOP 18: Das Schreiben des Justizrats Arndts vom 17. v.M. in Sachen Fritz Ernst Spies wurde vorgelegt; die Gemeinde-Versammlung bemerkte: Der Verklagte Spies hat dem Vernehmen nach bei dem Meier Grüneberg in Arnsberg ein Darlehen contrahiert, woraus die sämtlichen Gläubiger, also auch die Gemeinde Freienohl, befriedigt werden sollen. Der Gemeinde-Verordnete Sahse übernahm es, bei Grüneberg Erkundigung einzuziehen, ob er die Gemeinde Freienohl für den Spies befriedigen will, und versicherte binnen 14 Tagen über die Erklärung des Grüneberg hier zu referieren. - Inhaltliches ist hier nicht aktenkundig. - Einwohnerliste Dezember 1846: Alte Haus-Nr. 101 a (Hauptstraße): Fritz Ernst Spies, Tagelöhner, LA 56; Ehefrau Marianne geb. Zacharias, LA 56; Tochter Elisabeth, Magd, LA 29; Tochter Christina, LA 14. - (101 b: Ferdinand Funke + Familie).
TOP 19: Es beantragen, die Haus-Miete von der Gemeinde zu erhalten: (1.) Witwe Spindeldreher ohne Angabe des Betrages; (2.) Georg Cohsmann in Miete des Johann Rocholl: 3 T; (3.) Witwe Gertrud Wrede: 4 T; (4.) Witwe Lardon ohne Angabe des Betrages. Es wurde bewilligt: ad 1: der Witwe Spindeldreher: 4 T 18 Sgr; ad 2: dem Georg Cohsmann 2 T; ad 3: der Witwe Gertrud Wrede: 3 T; ad 4: der Witwe Lardon 4 T zu zahlen. - Einwohnerliste Dezember 1846: (1) Alte Haus-Nr. 55 b; Parzelle 829 (Krumme Straße) Witwe Theresia Spindeldreher geb. Schulte (Schütte?), Tagelöhnerin, LA 64; Heirat am 25.11.1823 mit Joes Spindeldreher, gest. 21.7.1830, LA 38 (Ursache nicht aktenkundig); Tochter Catharina, Tagelöhnerin, LA 22; - (3) Heiratsregister: Heirat am 15.2.1831 Albertus Sauer aus Stadtberge (Obermarsberg) mit Getrud geb. Wrede; Einwohnerliste Dezember 1846: Alte Haus-Nr. 108 b: wohnt als Gertrud Wrede mit im Haus ihres Sohns Fritz Ernst Wrede; Sterberegister: gest. 20.6.1831 Albertus Sauer, LA 47. - (4.) Alte Haus-Nr. 34 c, Parzelle 877 (St. Nikolaus Straße / Stiftsweg) Witwe Justina Lardon geb. Buthe (Giesmecke, Glasfabrik), Tagelöhnerin, LA 41; Tochter Friederike, LA 12; Tochter Lisette, LA 11; Tochter Gertrud, LA 7; Sohn Ferdinand, LA 5. Sterberegister: gest. 13.11.1841 Ferdinand Lardon, Tagelöhner, LA 34.
TOP 20: Der Gemeinde-Versammlung wurde vorgestellt, dass die früher an der Chaussee von hier nach Oeventrop gestandene Kapelle von den Erben Holzapfel der Gemeinde Freienohl behufs Errichtung derselben auf ihrem Totenhofe geschenkt worden sei. Wegen Errichtung der fraglichen Kapelle auf dem Totenhof habe der unterzeichnete Amtmann mit dem Schreinermeister Sahse den Acord getroffen, dass derselbe die Arbeit für 25 Taler ausführe. Der Sahse habe nachgewiesen, 28 T 29 Sgr zu der fraglichen Arbeit verwendet zu haben und außerdem eine Menge Holz dazu geliefert und für seine Arbeit nicht berechnet zu haben. Die Gemeinde-Versammlung beschloss, den zwischen dem unterzeichneten Amtmann und dem Heinrich Sahse getroffenen mündlichen Vertrag, wonach dem letzteren für die Versetzung der fraglichen Kapelle von der Chaussee von hier nach Oeventrop auf den hiesigen Totenhof 25 Taler bezahlt werden sollen, nicht nur zu genehmigen, sondern dem Sahse außerdem noch 3 T 27 Sgr zu bewilligen, welche zu zahlen noch rückständig stehen und zwar an den Schieferdecker Knickenberg mit 2 T 21 Sgr, dem Franz Köster mit 2 T 18 Sgr und dem Georg Schrader mit 2 T 18 Sgr. - Amtmann Devivere.
TOP 21: Die Landrätliche Entscheidung vom 18. v.M. Nr. 6585 im Betreff des Communal-Distrikts pro 1848 wurde der Versammlung vorgelesen.
Am 15. Februar 1848
TOP 22: Der Bescheid Königlicher Regierung vom 19.7. (?) Nr. 1 b 17934 in Betreff der Unterhaltung der hiesigen Kirchhofsmauer wurde der Gemeinde-Versammlung zur Beratung resp. Beschlussnahme vorgelegt. Die Versammlung bemerkte, wie die Angabe Königlicher Regierung, dass der hiesige Kirchhof auch vor dem Bauder Straße von Arnsberg nach Meschede im Jahr 1810 sich mit einer Mauer umgeben befunden habe, welche die Gemeinde zu unterhalten verpflichtet war, gegründet sein (korrekt abgeschrieben?), darnach möge die Behauptung Königlicher Regierung, wonach die Gemeinde von dieser Unterhaltungspflicht nicht gänzlich entbunden werden könne, um sie ganz dem Wegebau-Fiskus aufzulegen, nicht vernünftig sein, wenn letzteres nicht aktenmäßig zu beweisen sein sollte. Da dieser Fall eintritt, aber notorisch ist, dass die jetzige Kirchhofsmauer nach der Chaussee-Straße hin bei weitem über die Hälfte höher aufgesetzt worden ist, als sie vor dem praktizierten Straßenbau sich befunden hat, die Unterhaltungskosten der Mauer also sich gegenwärtig über der Hälfte höher … (1 Wort nicht korrekt lesbar) als früher, so … (1 Wort nicht korrekt lesbar), um nicht unbillig zu erscheinen, sich damit begnügen, dass zu den Unterhaltungskosten der fraglichen Mauer nebst Treppe und Geländer, vom Wegebau-Fiskus war die Hälfte übernommen worden, während die andere Hälfte von der Gemeinde bestritten werden soll. Dieser Vorschlag müsse vom Wegebau-Fiskus um so billiger noch erachtet werden, als diese Mauer im Jahr 1810 von der Wegebau-Verwaltung schlecht und unhaltbar aufgeführt worden ist und dieselbe bei einer besseren Anlage einer Reparatur in so kurzer Zeit nicht erfordert haben würde. Es soll der Königlichen Regierung zu bestimmen überlassen bleiben, ob die jetzt notwendige Reparatur den Mauergrund der herauf führenden Treppe und Geländer von der Wegebau-Verwaltung ausgeführt und die Hälfte der darauf verwendeten Kosten demnächst von der Gemeinde der Wegebau-Verwaltung erstattet werden, oder ob die fragliche Reparatur von Seiten der Gemeinde ausgeführt und die Kosten davon zur Hälfte bei der Wegebau-Verwaltung liquidiert werden sollen. - („billiger“ hier im Sinn von gerecht, korrekt)
TOP 23: Das Schreiben des Justizrat Greve vom 5. d.M. mit den in beiliegenden (damaliger Stil) Verhandlungen über die vernommenen Zeugen und Sachverständigen in Sachen Caspar Humpert wurde der Versammlung vorgelegt. Selbige bemerkte, wie die Gemeinde-Verordneten Heinrich Sahse und Franz Georg Pöttgen hiermit deputiert wurden, sich binnen 8 Tagen sich zu dem Justizrat Herrn Greve zu begeben, um denselben in der fraglichen Sache über solche Punkte noch nähere Information mündlich zu erteilen, über welche der Greve diese noch bedürfen sollte. Im Übrigen wolle man jetzt schon bemerken, (1.) dass es nicht darauf ankommen kann, ob zu der Zeit, als der Humpert hier Haus baute die Gemeinde mit den Hufenberechtigtern wegen des zu … (1 Wort nicht korrekt lesbar) Nau- und Reparaturholzes im ...(2 Wörter nicht korrekt lesbar) und der Humpert aus diesem Grund das Holz von der Gemeinde zu verlangen unterlassen habe. Für Anton Neise gnt. Müller hat zu jener Zeit und noch später Holz von der Gemeinde beantragt und erhalten, was durch Zeugen erwiesen ist. (2.) Zeugen erwiesen, dass der Humpert im Jahre 1827 Holz von der Gemeinde erhalten hat und durch Zeugen Altenwerth sogar bewiesen, dass dieses Holz zur Ergänzung des baufälligen … (1 Wort nicht korrekt lesbar) Ständers dienen sollte, das Holz aber hierzu nicht verwendete, sondern von dem Humpert veräußert worden ist. Sollte der Kläger nun noch ferner eine Verantwortung des von der Gemeinde erhaltenen Holzes zur Reparatur des Hauses behaupten wollen, so müsse dieses zu beweisen ihm aufgelegt werden. (3.) Wenn nach der Angabe des Wegebau-Meisters Rinke (?) das alte Humpertsche Haus gegenwärtig baufällig ist, so muss das Mandant äußern, indem der bereits vor 20 Jahren verfaulte südliche ...(1 Wort nicht korrekt lesbar) des Hauses, wozu von der Gemeinde das Holz herzugeben, nicht ...(1 Wort nicht korrekt lesbar) worden ist. Die Baufälligkeit des Hauses liegt daher dem früheren Eigentümer zur Schuld. - Dem Abschreiber war nicht alles eindeutig verständlich. - Einwohnerliste Dezember 1846: Alte Haus-Nr. 28 a (St. Nikolaus Straße 5): Anton Neise, Tagelöhner, LA 59; Ehefrau Franziska geb. Schröer, LA 55. - Siehe oben 18. Januar 1848, TOP 11: Caspar Humpert.
TOP 24: Der Versammlung wurde in Folge Beschlusses vom 8. August der vom Maurermeister Fritz Göckeler über den Ausbau der Scheune des Lehrers hierselbst angefertigte Kosten-Anschlag zur ferneren Beratung darüber vorgelegt, ob die Bauligkeit (korrekt abgeschrieben) vorgenommen und die Kosten derselben mit 184 Taler auf den diesjährigen Etat übernommen werden sollen. Die Versammlung beschloss per maiora (mehrheitlich), wie die fragliche Bauligkeit notwendig und auszuführen sei. Es könne ja dies nicht bestimmt werden, ob die Ausführung schon in diesem oder im nächsten Jahr zu bewerkstelligen sein wird. Erst bei Aufstellen des Etats würde sich ergeben, ob die fraglichen Kosten ohne Druck der Eingesessenen auf den diesjährigen Etat übernommen werden können.
TOP 25: Es wurde beschlossen, dem Franz Cohsmann hier an Wohnungsmiete für die arme Witwe Nolte 2 Taler 7 Silbergroschen, ferner dem Christoph Hirnstein an Miete für die arme Franziska Ahsmann von Martini 1846 bis Maitag 1847 mit 1 ½ Taler zu zahlen und auf die hiesige Gemeindekasse anzuweisen. - Einwohnerliste Dezember 1846: Alte Haus-Nr. 146 a: Christoph Hirnstein, Tagelöhner, LA 47, Ehefrau Friedrike geb. Lenze, LA 44: 146 b: Franziska Ahsmann, Tagelöhnerin, LA 67. - Witwe Nolte in der Einwohnerliste Dezember 1846 und 1849 nicht auffindbar. Auch nicht im Sterberegister. Kein Vorname. Ganz arm dran. Oder aus Freienohl ausgezogen.
TOP 26: Der Antrag des Caspar Lenze gnt. Oels vom 9.12. um Bewilligung eine Ausstandeszur Zahlung eines Capitals ad 36 T 27 Sgr wurde vorgelegt und beschlossen, dem Bittsteller eine Zahlungsfrist bis zum 28.5. d.J. unter der Bedingung zu bewilligen, dass er die Zinsen von dem Kapital bis 5 p.C. (pro Cent ( Prozent) entrichte. - Ein Grund ist nicht aktenkundig. - Einwohnerliste Dezember 1846: Alte Haus-Nr. 74 a, Parzelle 422, Ruhrufer 1: Caspar Lenze gnt. Oels, Schüsseldreher, LA 51; Ehefrau Theresia geb. Harmann, LA 38; Sohn Joseph, Holzhauer, LA 26; Sohn Anton, Maurer, LA 19; Tochter Elisabeth, LA 16; Sohn Johann, LA 14; Tochter Theresia, LA 2; Theresia Lenze gnt. Köster, Witwe u. Stiefmutter zu Caspar, LA 64. - Große Familie.
TOP 27: Der Antrag des vormaligen Schultheißens Feldmann vom 22. v.M. freies Bau- und Reparaturholz betreffend wurde vorgelegt. Die Versammlung bemerkte, wie der Eberhard Hirschberger, welcher die alte Solstätte (eigne Wohnstätte: Haus und Hof) erworben, das Bau- und Reparaturholz in Anspruch nehme, dem Schultheiß Feldmann daher das beantragte Holz erst auf den Nachweis überwiesen werden könne, dass der Hirschberger solches Holz zu fordern, nicht berechtigt sei. - Solstätte: ein unteilbares ländliches Gut mit bestimmten Rechten (siehe auch Wikipedia). - Einwohnerliste Dezember 1846: Alte Haus-Nr. 141 (Breiter Weg 22, 24):Franz Feldmann gnt. Schultheiß, Ackerwirt, LA 65; Ehefrau Friederica geb. Holzapfel, LA 72; Sohn Kaspar, Schlosser, LA 32. - Einwohnerliste Dezember 1846: Alte Haus-Nr. 4a (auch Parzelle 726, ?): Eberhard Hirschberger, Gastwirt, Krämer, Witwer, LA 71; Sohn Wilhelm, Gastwirt, LA 31.
TOP28: Der Versammlung wurde vorgetragen, dem Bernhard Bernhard Becker hierselbst sei Bau- und Reparaturholz genehmigt, die Überweisung aber noch nicht erfolgt, weil die Erben Gördes behaupten, dieses Recht an sich behalten zu haben. Der Bernhard Becker habe … (3 Wörter nicht korrekt lesbar) auf sofortige Überweisung des Holzes mit dem vorgetragenen Bemerken angetragen, dass er sonst die Wege Rechtens (des Rechts) ergreifen würde. Die Versammlung beschloss, dem Bernhard Becker das genehmigte Holz überweisen zu lassen. - Einwohnerliste Dezember 1846: Alte Haus-Nr. 83 (Parzelle 876: St. Nikolaus Straße; oder Hauptstr.11): Bernhard Becker, Gastwirt, Krämer, Bäcker, LA 41; Ehefrau Dorothea geb. Gördes, LA 34.
TOP 29: Der Versammlung wurde vorgestellt, dass (1.) Friedrich Miehse, /2.) Johann Vohs, (3.) Franz Georg Pöttgen, (4.) Witwe Franz Winter, (5.) Caspar Lenze gnt. Oels, ( 6.) Philipp Weber, (7.) Anton Neise gnt. Müller, ( 8.) Caspar Mester gnt. Bock beantragt hätten, ihre Gerechtsame zu Bau- und Reparaturholz der Gemeinde gegen ein Aquiratent … abzusehen (nicht korrekt lesbar; abzustehen ?). Die Versammlung beschloss, das Anerbieten zu akzeptieren, dem Johann Vohs das Geld erst dann zu zahlen, wenn er durch gar nicht Bescheinigung nachweisen würde, dass diese Gerechtsame ihm verbiete (?) und nicht dem Franz Göckeler (?), welcher sein Haus gekauft, zugefallen sei ( inhaltlich nicht korrekt lesbar). Was den Antrag des Caspar Lenze gnt. Oels wegen anderweitiger Anweisung des ihm überwiesenen Bauholzes betrifft, so müsse dieser sich mit dem ihm überwiesen erhaltenen Holz begnügen, weil sein fernerer Antrag wegen Verkauf dieser Gerechtsame an die Gemeinde zu dem Betrag von 100 T berichtigt sei. Da hier nach … (1 Wort nicht korrekt lesbar) des Vohs 700 Taler und mit dem Ablösungs-Quantum für den Bernhard Tönne ad 100, zusammen 800 RT erforderlich sind, welche als das dem Verkauf von Eichen erhöht werden müssen, ein Holzverkauf zu dieser Jahreszeit aber sehr ungünstig ausfallen würde, so wurde ferner beschlossen, die benötigten 800 RT auf 1 Jahr gegen 5 p.C. (Prozent) anzubuchen (?), bis sie im nächsten Jahr durch einen Verkauf von Eichen wieder abgetragen werden können. - Einwohnerliste Dezember 1846:und 1849: keine eindeutige Zuordnung zu Johann Vohs.
Am 22. Februar 1848
TOP 30: Die mit Schreiben vom Justizrat Greve vom 18. ...(Abkürzung?) heute hier eingegangene Verhandlung und das Resolut (?) in Sache der Gemeinde Freienohl gegen Joseph Raulf wurde vorgelesen und beschloss die Versammlung hierauf, es bei der befugten Vernehmung der Zeugen … (1 Wort nicht korrekt lesbar; kein Name!) bewenden zu lassen. - Inhaltliches ist hier nicht aktenkundig.
TOP 31: Der Versammlung wurde zufolge Landrätlicher Verfügung vom 8. ...(s.o.) durch den Vorsitzenden mitgeteilt, dass Königl. Regierung geneigt sei, die Communal-kasse des Amtsbezirks Freienohl dem Theodor Bracht hierselbst auf unbedingten Widerruf zu übertragen und dass diesem auch diese Gemeinde-Versammlung über die Würdigkeit des Theodor Bracht zu vernehmen und sie ferner darüber zu hören sei, ob für denselben 4 % Hebegebühr … (1 Wort, Abkürzung?, nicht korrekt lesbar) der § 35 der Instruktion vom 14. März 1844 bezeichnetenAusnahmen zu bewilligen geneigt sei. Die Versammlung erklärte, gegen die Würdigkeit des Theodor Bracht zur Übernahme der Rendantur finde sie nichts zu erinnern und sollen demselben, wie auch bisher geschehen, 4 % an Hebegebühren … (1 Wort, Abkürzung, s.o., nicht korrekt lesbar) der in § 35 der Instruktion vom 14.3.1844 bezeichneten Ausnahmen hiermit bewilligt sein.
Soweit verhandelt, fand sich auch der Gemeinde-Verordnete Franz Georg Pöttgen ein. - Ein Grund für diese Verspätung ist nicht aktenkundig. - Einwohnerliste Dezember 1846: Alte Haus-Nr. 3, Parzelle 725, Hauptstraße – Friedhofsweg: Theodor Bracht, Schankwirt, Krämer, LA 36, evang.; Ehefrau Elisabeth geb. Lichte, LA 30, kath.; Tochter Elisabeth, LA 9 (alle Kinder evang.); Tochter Caroline, LA 7; Tochter Theresia, LA 5; Sohn Louis, LA 3; Tochter Maria, LA 1; Elisabeth Bracht gnt. Kulmann, Witwe, Oberhausen, Mutter zu Theodor, LA 64, evang.; Tochter zu ihr: Mina Bracht, Schwester zu Theodor, LA 29; Tochter Theresia Bracht, Schwester zu Theodor, LA 26; Tochter Karoline Bracht, Schwester zu Theodor, LA 23. - Alte Haus-Nr. 19 a, Parzelle 909, Bergstr. 15: Franz Georg Pöttgen gnt. Riedesel, Ackersmann, LA 40 (Feldarbeit, Arbeit im Stall?).
TOP 32: Der Versammlung wurde die Verhandlung vom 18. August resp. (bzw.) 1. September v.J. vorgelegt, wonach diejenigen Hufeberechtigten hierselbst, welche 1846 freies Bau- und Reparaturholz zu den Häusern von der Gemeinde überwiesen erhalten haben, darauf antragen (beantragen), dass ihnen zur Verwendung des fraglichen Holzes zu ihrem bestimmten Zwecke eine Frist bis zum 1. Juni c. (des kommenden Jahres?) genehmigt werden möge. Die Versammlung beschloss, den Antrag zu genehmigen, jedoch mit der Bestimmung, dass das fragliche Holz spätestens bis zum 1. April c. Von dem Ge...grund (?) weggeschafft sein müsse.
Der bei dem folgenden Beschluss – Nr. 33 - Gemeinde-Verordnete Caspar Humpert trat ab und nahm darauf an dem folgenden Beschluss keinen Anteil mehr.
TOP 33: Der Versammlung wurde vom Vorsitzenden vorgetragen, dass folgende Bauholz-Berechtigten: Caspar Humpert, Caspar Lenze gnt. Penschröer, Schmied Johann Klasmeyer, Franz Weber und Bernhard Tönne mach der pflichtmäßigen Anzeige des Försters Schrader sich verdächtig gemacht hatten, das ihnen von der Gemeinde zur Reparatur ihrer Häuser überwiesene Holz nicht ihrer Bestimmung gemäß verwendet hätten. Die deshalb gepflogenen Verhandlungen wurden vorgelesen. Aus denselben ergibt sich: (1.) dass Caspar Humpert und Caspar Lenze gnt. Penschröer das fragliche Holz ihrer Versicherung nach zu Bretterngeschnitten und diese behufs schnelleren Austrocknens auf den Boden unter Futterkräutern so versteckt hätten, dass sie nicht vorgezeigt werden könnten; (2.) dass der Schmied Klasmeyer seiner Versicherung nach sein Holz auf der Sägemühle zu Berge liegen habe; (3.) dass Franz Weber das erhaltene Holz wirklich angeblich wegen zu schlechter Beschaffenheit verkauft, sich aber erboten habe, die bestimmte Reparatur an seinem Haus aus mit gutem Holz ausführen zu lassen; (4.) dass der Bernhard Tönne seinen Zugeständnissen nach das Holz zum Teil zu anderen als den ihm untergelegten Bestimmungen verwandt habe. - Die Versammlung beschloss: ad 1: Caspar Humpert und Caspar Lenze protokollarisch aufzugeben, bis zum 1.4. c. das Vorhandensein der quaest. (o, lateinische Abkürzung: in Frage kommenden) Bretter nachzuweisen und dies wie oben im Beschluss Nr. 32 schon bestimmt ist, die Bretter bis zum 10.7. c. ihrer Bestimmung nach zu verwenden mit dem Bedeuten (?), dass sonst gegen sie gerichtliche Untersuchungen einzuleiten sein würden. ad 2: Dem Schmied Klasmeyer ebenso protokollarisch aufgegeben, bis zum 1. April c. das Vorhandensein des erhaltenen Holzes nachzuweisen und auch bis zum 1... c. ihre (?) Verwendung zu dem bestimmten Zweck nachzuweisen, indem auch sonst gegen ihn gerichtliche Untersuchung eingeleitet werden würde. ad 3 und 4: Könne man die Sache fallen lassen, indem sowohl der Franz Weber als der Franz Tönne ihre Gerechtsame … (2 Wörter nicht korrekt lesbar) des freien Bau- und Reparaturholzes von der Gemeinde der ersteren verkauft haben und dieser Ankauf darauf von der Gemeinde akzeptiert worden sei. - Dem Abschreiber ist nicht alles verständlich genug.
TOP 34: Der Antrag des Franz Pöttgen von hier auf Reparaturholz zu seinem Haus wurde mit dem Bemerken abgelehnt, dass es nicht bekannt sei, ob der Antragsteller zur Beziehung von freiem Bau- und Reparaturholz von der Gemeinde berechtigt sei, er daher, bevor der Antrag genehmigt werden könnte, über diese Gerechtsame sich auszuweisen habe.
TOP 35: Die Anträge des Heinrich Zacharias vom 10.11. …(vergang. Jahres) resp. 20.2. c., worin um freies Reparaturholz von der Gemeinde gebeten wird, wurde vorgelegt. Die Versammlung bemerkte, dem Antragsteller sei unterm 28.4.1845 der Beschluss vom 18. ...(?) zugestellt, worauf ihm das beantragte Holz sobald gewährt werden könne, als er nachweisen würde, dass er sich dieser wegen (?) mit seinem Schwager Spies geeinigt habe. Wenn der Zacharias diesen Nachweis geliefert hätte, so würde ihm das Holz bereits längst überwiesen worden sein. Die Drohung mit Klage sei daher unzeitig.. Da nach späteren Grundsätzen allemal die berechtigten Sohlstätten zum Beziehen vom Bau- und Reparaturholz von der Gemeinde berechtigt sein sollen, nicht aber solche Eingesessenen, welche einen Abschluss (?) von einer Hufe erlangt haben, so müsse dem Zacharias das beantragte Reparaturholz von der Gemeinde überwiesen werden. Dieses könne aber erst im nächsten Jahr geschehen, indem der diesjährige Hauungsplan bereits längst aufgestellt gewesen sei, als der Antrag des Zacharias vom 10.10 … (?) hier einging. Es möge daher dem Wegemeister Lücke … (1 Wort nicht korrekt lesbar) das Bedarfs-Verzeichnis vom 4. August 1844 zur Prüfung und Feststellung zugestellt werden. - Einwohnerliste Dezember 1846: Alte Haus-Nr. 44 a, Parzelle 845, Krumme Straße (22): Heinrich Zacharias, Wagener, LA 49; Ehefrau Christine geb. Geihsler, LA 36; Sohn Johann, LA 13; Sohn Ferdinand, LA 12; Sohn Kaspar, LA 10; Tochter Gertrud, LA 8; Tochter Elisabeth, LA 5; Tochter Marianne, LA 3; Tochter Franziska, LA ½.
TOP 36: Die Anträge des Johann und Franz Korte vom 11.5. ...(?), sowie der Antrag der Witwe Johann Neise vom 26. … (?) wegen des Absehens der Bau- und Reparaturholz-Gerechtsame an die Gemeinde wurde vorgelegt. Es wurde beschlossen, die Antragsteller abzuweisen, bis erst von ihnen nachgewiesen sei, dass sie und nicht der jetzige Besitzer der berechtigten ...stätte (?) der … (1 Wort nicht korrekt lesbar) Ransenberg zu dem ...(3, 4 Wörter nicht korrekt lesbar) Holzes das Recht haben. - Einwohnerliste Dezember 1846: Alte Haus-Nr. 48 b: Parzelle 837, St. Nikolaus Straße: Johann Korte, Holzhauer, LA 54; - Alte Haus-Nr. 92, St. Nikolaus Str. 17: Franz Korte, Schuster, LA 30; Ehefrau Christine geb. Schmies, LA 26; Sohn Franz, LA 7; Ferdinand Korte, Grobschmied, Vater zu Franz – Schuster, LA 56, Ehefrau Christine geb. Lenze, LA 60. - Einwohnerliste Dezember 1849: Alte Haus-Nr. 40 (St. Nikolaus Straße 12): Bendix Ransenberg, Handelsmann, LA 42 (Familie jüdisch); Ehefrau Hannchen geb. Bentheim, LA 31; Sohn Emanuel, LA 3; Tochter Nettchen, LA 2; Tochter Helena, LA ½; Magd Friedrica Rein, LA 15, jüd.; - Einwohnerliste Dezember 1846: Alte Haus-Nr. 40 noch nicht vorhanden, auch nicht Familie Ransenberg. - Einwohnerliste Dezember 1846 (!): Alte Haus-Nr. 6: Johann Neise, Ackersmann, LA 53; gest. 20.1.1847; Ehefrau Dorothea geb. Kehsler, LA 51; Sohn Kaspar, Ackerknecht, LA 26; Tochter Marianne, Magd, LA 20; Sohn Ludwig, LA 17; Tochter Theresia, LA 13; Sohn Ferdinand, LA 11; Sohn Heinrich, LA 7.
TOP 37: Auf den Antrag des Caspar Cohsmann vom 29.11. pr. (vorigen Jahres?) wurde bemerkt, dass der Antragsteller den Brunnen, wozu er die Steine von der Gemeinde zu beziehen wünschte, bereits fertig habe, eine Genehmigung der beantragten Steine also nicht erforderlich sei. - Einwohnerliste Dezember 1846: Alte Haus-Nr. 14 b, Parzelle 692, Bergstr. 7: Caspar Cohsmann,gnt. Riehe, Holzhauer, LA 53; Ehefrau Gertrud geb. Cohsmann, LA 57; Tochter Dina, LA 24.
TOP 38: Der Gemeinde-Verordnete Franz Georg Pöttgen trug vor, dass die Gemeinde mehrere Grundstücke besitze, welche ihr ganz …los (1 Wort nicht korrekt lesbar) liegen, es daher darauf Bedacht zu nehmen sein würde, diese für die Gemeinde rentbar zu machen. Diese Parzellen wurden wie folgt bezeichnet: Flur I, Nr. 543; Nr. 297, 296 und Nr. 122. Die Versammlung beschloss, die Rentbarmachung der fraglichen Parzellen zu versuchen und zu dem Ende zunächst die fraglichen Grundstücke durch den Geometer Borchard zu kleineren Parzellen einteilen zu lassen. Es müsse dem Borchard bei diesem Auftrag zugleich aufgegeben werden, vor Beginn der Arbeit einen Termin anzuberaumen, an welchem die Gemeinde-Versammlung ihm an Ort und Stelle die vorzunehmende Einteilung näher angeben würde, wobei … (1 Wort nicht korrekt lesbar) auch zu beachten bleibe, dass durch die drei letztgedachten Parzellen Nr. 297, 296 und 122 der Weg von hier nach der Giesmecke führe, welcher bei der Gelegenheit zugleich verlegt, erweitert und verbessert werden solle. Die Parzelle Nr. 543 könne wegen ihrer Beschaffenheit und der darauf zu verwendenden vielen Cultur-Arbeiten nicht anders als … (1 Wort nicht korrekt lesbar) werden, wo hingegen aber die übrigen Parzellen für sich auf 12 Jahre zu verpachten sein würden. Sollte diese zu versuchende Verpachtung von Erfolg sein, so könne später das darauf stehende Holz zum Vorteil der Gemeinde verkauft werden.
TOP 39: In Sachen der Gemeinde gegen Heinrich Stirnberg wurde das Schreiben des Justizrats Andts vom 7. (?) vorgelegt und beschlossen: Nach dem Antrag des Justizrats Arndts die Forderung der Gemeinde an den Stirnberg auf Haus, Hofraum und Garten des letzteren sigotharisch (korrekt abgeschrieben?) eintragen zu lassen und mit dessen Bewirkung (?) den Arndts zu beauftragen. - Inhaltliches ist hier nicht aktenkundig.
TOP 40: Die Rückstands-Verzeichnisse von solchen an die hiesige Gemeinde aus dem Jahr 1846 zu zahlenden Kosten, welche im Wege der Administration nicht eingetrieben werden können im Betrag von 1272 T 3 Sgr wurden vorgelegt. Es wurde beschlossen: (a) dem Anton Kihsler für angekauftes (?) Reiserholz ad 14 Sgr, weil er arm ist; (b) dem Anton Karneil den Antrag für Zeitpacht ad 24 Sgr, weil weil von ihm nichts zu haben ist (korrekt abgeschrieben); und © der Witwe Ferdinand Stirnberg den Antrag für Reiserholz ad 8 Sgr, weil sie arm ist, zusammen also 1 Taler 16 Sgr, wird niedergeschlagen. - Die übrigen Debitoren aber durch gerichtliches Mandat zur Zahlung auffordern zu lassen. Vorab und zwar sofort diesen Beschluss durch Schellenruf den Schuldnern zur Kenntnis zu bringen, damit diese durch sofortige Bezahlung sich der Gerichtskosten überheben (oder: übergeben?) können. - Die Menge an Reiserholz ist nicht aktenkundig. - Einwohnerliste Dezember 1846: Wohl ist gemeint Witwe Anton Kihsler: Franziska geb. Spies. LA 45; Sterberegister: gest. 31.10.1846 Anton Kihsler, Tagelöhner, LA 56, hinterlässt Ehefrau und 3 minderjährige Kinder (11,5,2), Alte Haus-Nr. 69 b (Alte Wiese). - Alte Haus-Nr. 62 c (!) (a: Klasmeier) Parzelle 717, Am Hügel: Anton Karneil, Köhler, LA 55. - Alte Haus-Nr. 81 d (!), Krumme Str. 15; Sterberegister: gest. 28.11.1842 Ferdinand Stirnberg, Tagelöhner, LA 34; hinterlässt Ehefrau Franziska geb. Hömberg, Näherin, LA 45 (Dez. 1846 und ff.:) Tochter Marianne Hömberg, Magd, LA 16; Sohn Arnold Stirnberg, LA 6; Sohn Ferdinand Stirnberg, LA 3.
Am 28. Februar 1848
TOP 42: Das Holzversteigerungs-Protokoll vom 26. v.M., wonach das zu 173 T 13 Sgr 5 Pf abgeschätzte Holz für 193 T 20 Gr 6 Pf verkauft worden ist, wurde zur Prüfung der von den Käufern gestellten Bürgen vorgelegt. Die Versammlung fand gegen die Tüchtigkeit der Bürgen nichts zu erinnern und beschloss, den Verkauf zu genehmigen. - Weiteres fand sich nicht zu erinnern.
Am 23. März 1848
TOP 42: Die Klagebeantwortung der Sachen der Gemeinde gegen Schultheiß Feldmann vom 12. d.M. wurde vorgelegt und danach bemerkt: Es wird zugegeben, dass das vom Ludwig Feldmann ersteigerte Holz nach den dem Verkauf zu Grunde gelegten Bedingungen, von Zahlung des Kaufpreises nicht abgefahren werden durfte und der Preis bis zum 1. März 1845 an die Gemeindekasse zu zahlen war. Indes muss bestritten werden, dass die Gemeinde dem Ludwig Feldmann die Abfuhr des Holzes ohne Zahlungsleistung gestattet hätte und solche mit Vorwissen des Gemeinde-Vorstandes stattgehabt hätte und alle (nicht korrekt lesbar) und alle sich die Verrechnung der von Schultheiss Feldmann vorgesehenen (korrekt abgeschrieben?) Zeugen gefallen ließen und auch den der Versammlung … (1Wort nicht korrekt lesbar) Eid annahmen. Da hingegen sei es richtig, dass dem Ludwig Feldmann zur Zahlung der fraglichen Gelder ein Ausstand bewilligt worden sei, wie sich dies aus den beim Justizrat Arndts beruhenden desfallsigen (!) Verhandlungen ergeben würde. Man glaube aber nicht, dass dadurch für den Schultheiß Feldmann, der sich als Selbstschuldner verbürgt habe, diese Bürgschaft erloschen sei. Der Justizrat Arndts solle ersucht werden,, seine Ansicht darüber abzugeben, ob unter diesen Umständen der Prozess für die Gemeinde ungünstig ausfallen könne und wolle man bitten, diese Erklärung der Versammlung vorzulegen, bis dahin aber, dass hierauf demnächst weiter beschlossen worden sein würde, möge der auf den 28. d.M anstehende Termin zurückverlegt werden. Diese Mitteilung seiner Ansicht verlange vom Herrn Justizrat Arndts und für den Fall, dass er der Meinung stehe (korrekt abgeschrieben), dass der Prozess für die Gemeinde ungünstig ausfallen könne, andernfalls verzichte man aber darauf und überlasse es ihm, in den betreffenden Terminen die Gemeinde gehörig zu vertreten. - Für den Abschreiber nicht immer sehr verständlich.
TOP 43: Auf den Antrag des Fritz Kaulmannvom 5. Mai v.J. wurde demselben eine Entschädigung von 6 Taler bewilligt, womit er sich statt der verlangten 9 Taler begnügen dürfte, indem er zur Renovierung der Schwelle, wofür er 3 Taler in Ansatz bringt, das Holz von der Gemeinde erhalten hat und der Zimmerlohn (Zimmererlohn?) … (1 Wort u. 1 Abkürzung nicht korrekt lesbar) betragen kann, auch der Betrag für die Anlage des Keller-Abzugskanals mit 3 Taler zu hoch angesetzt sei. - Eine Begründung für diesen Antrag an die Gemeinde-Versammlung ist nicht aktenkundig – und für heutzutage (2012) nicht ersichtlich. - Ferner: Mit dem Vornamen Fritz kann ein Schreibfehler vorliegen: in der Einwohnerliste Dezember 1846 (und 1849) gibt es einen 23 jährigen Bäckergesellen Fritz Kaulmann beim Bäcker, Gastwirt, Krämer Bernard Becker; aber dieser junge Mann wird hier nicht gemeint sein... Siehe auch TOP 44.
TOP 44: Der Fritz Kaulmann hat unterm 14. d. (M.?) beantragt für das ihm zur Reparatur seines Wohnhauses angewiesene freie Bauholz, soweit es schlecht ausgefallen und zu dem bestimmten Zweck für unbrauchbar befunden ist, anderes taugliches Holz zu überweisen. Es wurde beschlossen, das unbrauchbare Holz zu verkaufen und dem Kaulmann dafür anderes taugliches anzuweisen.
TOP 45: Auf den mündlichen Antrag des Bernard Becker um Überweisung anderenBauholzes für das sich als unbrauchbar herausgestellten, wurde beschlossen, diesem Antrag zu deferieren, dass die Mitglieder der Versammlung sich davon überzeugt hätten, dass unter dem dem Becker überwiesenen Holz sich ein Stück befinde, was er zu dem Zweck, wozu es ihm überwiesen sei, wegen Mangelhaftigkeit nicht gebrauchen könne, dieses Stück solle bis zum nächsten Jahr liegen bleiben, um es dann einem anderen Bauholz-Berechtigten zu überweisen oder falls es keinem anderen passend sein möchte, zu verkaufen. Ferner wurde auf die Eingabe des Becker vom 19. v.M. , wonach er auf Ersatz des Holzes, welches er zur Bedachung eines Saales, sowie zur Anlegung einer Schwelle seines Hauses auf eigene Kosten angeschafft hat, angetragen hat, beschlossen, diesem Antrag um so mehr zu deferieren, als der Becker diesen Holzbedarf schon vor der Beschaffung und zwar schon im Jahr 1844 angemeldet hat. Der Gemeinde-Verordnete Sahse solle das Holz-Quantum ermitteln und dieses ihm demnächst aus dem Gemeindewald angewiesen werden. - Zur Erinnerung: Von Beruf war der Gemeinde-Verordnete Sahse Zimmermeister.
TOP 46: Wurde auf den mündlichen Antrag des Heinrich Sahse beschlossen, demselben in seinem Holz-Verzeichnis vom 12. August 1847 bemerkten 1152 Stück Weller-Holzes (?) ad 2 ½ Fuß lang und 500 Stück Kiefern (?) zum Flechten der Wände, welche ihm noch nicht überwiesen sind, nachträglich noch aus dem Gemeindewald verabreichen resp. Überweisen zu lassen.
TOP 47: Der Antrag des Fritz Siepe (geschrieben: Siepen) und Caspar Kehsler jun. vom 20. v.M um Überweisung des zur Reparatur ihres Hauses erforderlichen Holzes wurde genehmigt und beschlossen, das Bedürfnis vorher durch den Baubeamten Wegebaumeister Lücke festsetzen zu lassen. - Einwohnerliste Dezember 1846: Alte Haus-Nr. 45 a: Krumme Straße 20: Fritz Siepen gnt. Willecke , Holzhauer, LA 32; im Trauungsregister: Heirat am 5.2.1842 Friedrich Siepe gnt Necker mit Elisabeth geb. Heine, LA 25 (1846). - Alte Haus-Nr. 133 (Krumme Straße): Caspar Kehsler gnt. Willecke jun., Holzhauser, LA 39; Ehefrau Franziska geb. Schröder, LA 38 und 3 Töchter. - Die Verwandtschaft wegen „gnt. Willecke“ ist aktenkundig nicht deutlich.
TOP 48: Auf den Antrag des Bernard Tönne vom 10. März 1848 um Auszahlung der ihm für das verkaufte Recht zur Beziehung des freien Bau- und Reparaturholzes aus dem Gemeindewald gebührenden 100 T wurde beschlossen, die bei der Stadtkasse zu Grevenstein disparabeln 100 T gegen vierteljährliche Kündigung zu 4 % Zinsen anzuleihen und damit den Tönne zu befriedigen. - Einwohnerliste Dezember 1846: Alte Haus.Nr. 52, Parzelle 832, Krumme Str. 8: Bernard Tönne, Leineweber, Ackersmann, Raseur, LA 40; Ehefrau Dorothea geb. Beinert/Reinert aus Stockhausen, LA 40, Heirat 17.11.1832, gest. 23.1.1847, hinterlässt Ehemann und 4 minderjähr. Kinder; Heirat am 12.5.1847 Bernard Tönne Wwr mit Margaretha Röther aus Herblinghausen, Pfr. Hellefeld. - Gründe für den Antrag sind nicht aktenkundig.
TOP 49: Mit Bezug auf den Beschluss vom 15. Februar Nr. 29 bemerkte die Versammlung, wie die hiesige Gemeindekassebei der Sparcasse zu Arnsberg um Kapital von 680 T 8 Gr 7 Pf zu 3 % rentbar belegt habe und beschloss, diese Summe sofort zu kündigen und damit die Personen zu befriedigen, welche die Berechtigung zum freien Bau- und Reparaturholz von der Gemeinde verlangen wollen.
TOP 50: Das Schreiben des Franz Göckeler hier vom 21. v.M., wonach er das Recht zum Bezug des freien Bau- und Reparaturholzes auf das angekaufte Vohs´sche Wohnhaus in Anspruch nimmt, wurde vorgelegt und beschlossen: Man gestehe entweder dem Franz Göckeler oder dem Vohs das Recht zum Bezug des Bau- und Reparaturholzes zu, könne dem Franz Göckeler aber unbedingt erst dann das Holz überweisen lassen,, wenn er nachgewiesen haben würde, dass das Recht quaes. nicht dem Vohs sondern ihm zustehe; man müsse um so mehr auf Lieferung dieses Nachweises bestehen, als der Vohs ebenfalls Anspruch auf dieses Recht mache und dasselbe der Gemeinde bereits zum Verkauf angeboten habe. Dieser habe das Recht in einem Prozess aus (auch?) gewonnen, der Göckeler aber durch die gerichtliche Bescheinigung vom 12. Februar noch nicht genügend dargetan, dass er dieses Recht mit gekauft hat.
TOP 51: Es wurde zur Sprache gebracht, dass der Unternehmer des hiesigen Wegebaus, Caspar Cohsmann, damit beschäftigt sei, auf der krummen Straße (im Original klein geschrieben) mehrere Arbeiten auszuführen, die weder im Kostenanschlag enthalten, noch dem Cohsmann speziell überwiesen seien. Es wurde deshalb beschlossen, demselben aufzugeben, mit Fortsetzung dieser Bauten bei Ver... (nicht korrekt lesbar) dafür keine Zahlung zu erhalten, so lange anzustehen, bis ihm durch den Gemeinde-Vorstand die auszuführenden Bauten speziell angewiesen worden wären. Es wurde hierzu (der) Termin auf den 31. d.M. 8 Uhr morgens angesetzt, wozu der Cohsmann zu verabladen (heutzutage: einzuladen, aufzufordern) ist.
TOP 52: Das Verkaufsprotokoll vom gestrigen Tage wurde der Versammlung vorgelgt, worauf ein jährliches Pacht-Quantum von 105 T 7 Sgr erzielt worden ist und und gegen die frühere Pacht sich ein Minus von jährlich 22 T 5 Gr ergeben hat, indem die frühere Pacht sich auf 127 T 12 Sgr belaufen hat und wurde darauf beschlossen, die Verpachtung wegen ihres ungünstigen Ausfalls nicht zu genehmigen, dieselbe vielmehr von neuem vornehmen zu lassen.
TOP 53: Die beiden Anträge des Waldwärters Kerstholt vom 13. Dezember 1847 und des KasparNeise vom 19. Februar um Bewilligung einer Entschädigung des Grasverwuchses (?), welcher ihnen durch den Abbruch einer angepachteten Gemeindewiese verloren gegangen ist, wurde vorgelegt und beschlossen: (1.) dem G. Kerstholt 8 T, (2.) dem Kaspar Neise 2 T aus der Gemeindekasse zu bewilligen.
Vorgelesen, genehmigt und durch den Vorsitzenden unterschrieben. Devivere. - Einwohnerliste Dezember 1846: Alte Haus-Nr. 66, Twiete: Gaudenz Kerstholt gnt. Winkelmann, Waldwärter, LA 73; Ehefrau Clara geb. Feldmann, LA 60; Sohn Franz Wilhelm, Schüsseldreher, LA 28; Sohn Joseph, LA 14. - Alte Haus-Nr. 130, Parzelle 677, Breiter Weg 24: Kaspar Neise sen., Gastwirt, Krämer, Holzhändler, LA 77; Sohn Caspar Neise, LA 43; des C.N. Ehefrau geb. Kost, LA 26.
Am 31. März 1848
TOP 54: Zunächst wurde die Versammlung mit der Verfügung Königlicher Regierung vom 27. ...(Abkürzung nicht korrekt lesbar) bekannt gemacht, wodurch dem Vorsitzenden Amtmann von Devivere und dessen Stellvertreter die Amtsentsagung versagt wird und angewiesen wird, das Amt sofort wieder anzutreten. Demnächst wurde auch die mit Landrätl Verfügung vom 27. (?) hierher gelangte Regierungs-Verfügung vom 24. (?) wegen Bildung von Sicherheitsvereinen vorgelegt und wurde folgendes beschlossen: Es soll auch in dieser Ortschaft ein Sicherheitsverein gebildet werden. Sämtliche zuverlässige, wohl gesinnte und wahrhafte Ortseinwohner sollen eingeladen werden, diesem Verein beizutreten. Dem Polizeidiener Kaulmann soll ein Exemplar dieses Beschlusses übergeben werden, um sich mit demselben nach den vorgenannten Ortseinwohnern zu begeben und diese einzuladen, durch Namens-Unterschriften sich zu verpflichten, dem Verein beizutreten. Demnächst sollen die Mitglieder des Sicherheitsvereins zusammen berufen werden, um aus sich einen Anführer zu wählen. Die Bestimmung der Mitglieder des Sicherheitsvereins ist zur Erhaltung der öffentlichen Ruhe und zur Sicherheit des Eigentums nach allen Kräften wirksam zu sein. Zu dem Ende sind sie verbunden, auf ein vom gewählten Anführer auf ein zuvor zu vereinbarendes Zeichen an einem vorher zu bestimmenden Ort sich bewaffnet zu versammeln und diese eigenen Maßregeln auszuführen, welche ihr Anführer zur Erhaltung der öffentlichen Sicherheit und zum Schutz des Eigentums für angemessen erachten wird. Sie machen sich dazu mittels Handschlags verbindlich. Jedes Mitglied des Vereins schafft sich eine weiße Armbinde an, worauf das Wort „Sicherheitsverein“ geschrieben steht. Schließlich beantragte der Vorsitzende, dass beantragt werden möge, dass das hier eingerückte Militär sich bald wieder von hier entferne, als sich der Sicherheitsverein gebildet haben würde. - Was die Schützenbruderschaft dazu gesagt hat, ist nicht aktenkundig. - Stichwörter: 1848: Februar-Revolution in Paris. Abdankung Louis Philippes. Erster Präsident:Louis Napoleon. März-Revolution in Deutschland und Österreich. Radikale Ergebungen werden niedergeschlagen. Franz Joseph I. wird Kaiser von Österreich. Maximilian II. König von Bayern. „Das kommunistische Manifest“ von Karl Marx und Friedrich Engels.
TOP 55: Die Gemeinde-Versammlung bemerkte in der heutigen Sitzung, dass der Friedrich Schwefer von hier durch Kränklichkeit seiner Augen und durch die Schwächlichkeit seiner Frau in einem Zustand sich befindet, dass er nicht imstande ist, durch Arbeiten oder Ackerbau oder irgendetwas durchseine Substanz zu sichern als durch eine Schenkwirtschaft und Handlung (das Wort „Kaufladen“ wäre hier nicht negativ gewichtet). Letztere, welche er betreibt, ist in diesem Ort wegen der geringen Werke hier zu unbedeutend, um davon leben zu können. Die Schenkwirtschaft, welche er früher betrieben, bot ihm den Haupt-Nährungszweig. Dies hat sich in der Zeit bewiesen, in denen seine Vermögensverhältnisse seit den Anfängen des vorigen Jahres, wo ihm die … (Theke? Nicht korrekt lesbar) von Polizei wegen benommen ist, sich sehr zerrüttet haben. Wenn auch der Schwefer früher … (1 Wort nicht korrekt lesbar) Polizei-Widrigkeit geduldet, muss das Schließen der Schenke auf sich gezogen hat, so sei man doch versichert, dass solche Unordnungen und Gesetzwidrigkeiten sich nicht weiter … (1 Wort nicht korrekt lesbar) werden und wolle daher bitten, zu veranlassen, dass dem Schwefer die Conzession zur Schenkwirtschaft wieder erteilt werden möge. - Trotz der Lese-Lücken: der Zusammenhang dürfte verständlich sein. - Einwohnerliste Dezember 1846: Alte Haus-Nr. 114, St. Nikolaus Str. 1: Friedrich Schwefer, Schenkwirt, Krämer, Bäcker, LA 46; Ehefrau Christine geb. Gördes, LA 30; Tochter Lisette, LA 11; Sohn Fritz, LA 9; Sohn Franz, LA 7; Tochter Rika, LA 5; Tochter Gertrud, LA 3; Tochter Christine, LA ½; 1849: Sohn Johann, LA 1 ½; Knecht August Mertens, LA 26; Magd Agatha Bohne, LA 24; Magd Agatha Jürgens, LA 22.
Am 10. April 1848
TOP 56: Der Vorsitzende machte der Versammlung den Inhalt der Landrätl. …ginalverfügung (erster Wortteil nicht korrekt lesbar) vom 5. April c. (?) von Sicherheitsvereinen betreffend bekannt. Derselbe bemerkte, wie man die Errichtung solcher Vereine für den hiesigen Ort zur Zeit nicht mehr für notwendig erachte und daher die Ausführung des Beschlusses vom 31. v.M. cessieren solle. Dahingegen halte man zur Erhaltung der Ruhe und Ordnung in der Gemeinde die Errichtung einer sogen. Bürgerwehr für sehr angemessen und zweckmäßig. Eine solche, welche bereits früherhin hier bestanden und erst seit einigen Jahren aufgehoben sei, solle daher wieder neu geführt werden. Zur Teilnahme an dieser Wache seien verpflichtet alle einen Haushalt führenden Hausbesitzer hiesiger Gemeinde, deren alle Abende 4 an der Zahl der Reihe nach auf vorherige Beorderung durch den Polizeidiener in dem betreffenden Local, wo die Versammlung statfindet, sich einzufinden und die Nacht hindurch von Abends 10 nis morgens 2 Uhr abwechselnd im Ort herum zu patroullieren haben. Als Versammlungsort halte man das Haus des Franz Schmitz für das geeignete, welches auch früher dazu gedient habe. An Vergütung solle der Schmitz monatlich den früheren Satz von 1 T 7 Gr 6 Pf aus der Gemeindekasse beziehen, wofür er nicht nur eine Stube herzugeben, sondern auch Licht und Wärme für dieselbe zu beschaffen habe, Hiernach möge mit dem Schmitz derart contrahiert (besprochen) werden, dass von Seiten der Gemeinde nach monatlicher Kündigung der Contract (Vertrag) wieder aufgehoben werden könne, während dem Schmitz nur eine solche Kündigung nach 3 Monaten zustehe. Jeder Hausbesitzer ist verpflichtet, persönlich (unterstrichen) auf die Wache zu ziehen, sollte er sich aber durch einen anderen vertreten lassen wollen, so darf er dazu nur einen Hausbesitzer (unterstrichen) erwählen, während seine Vertretung durch sonst einen Eingesessenen ...statthaft (erster Wortteil nicht korrekt lesbar) ist. Diejenigen, welche der Aufforderung behufs Aufstellung zur Wache nicht Folge leisten, oder sich nicht vorschriftsmäßig vertreten lassen, sollen zum Vorteil der Gemeindekasse mit 10 Sgr für jeden einzelnen Fall bestraft werden. - Einwohnerliste Dezember 1846: Alte Haus-Nr. 28 a, St. Nikolaus Str. 15 (bei Anton Neise): Franz Schmitz, Holzhauer, LA 36; Ehefrau Gertrud geb. Neise, LA 28; Tochter von Anton Neise, Tagelöhner, LA 59; Ehefrau Franziska geb. Schröer, LA 55.
TOP 57: Vorbemerkung: Zum erwähnten Schulgebäude siehe Kapitel: Netzwerk Schule. Das erwähnte Schulgebäude meint das alte Rathaus, im Jahr 2010 zwischen der Alten Schule und der Volksbank. - Mit Bezugnahme auf den Beschluss vom 23. v.M. wurde nach dem vom Förster Bochardt die danach bestimmten Anschläge angefertigt und eingereicht worden waren, ferner beschlossen wie folgt: Die Erweiterung des Kanals von der Chausseestraße bis zur Gartenecke des Lehrers, sowie die Anfertigung des Kanals vom Schulgebäude bis zu dem gewölbten Kanal, welcher unter der Chausse führt, sind bereits nach früheren Beschlüssen genehmigt worden und soll der Unternehmer für diese Mehrarbeit nach dem Verhältnis Vergütung erhalten, wie sich der den Verding-Verhandlungen zu Grunde liegende Kostenanschlag zu der Verding-Verhandlung verhält. Es müsse hierbei bemerkt werden, dass nach dem Anschlag des Kanals im Grund zu Besatz waren, dieser Besatz aber nicht ausgeführt worden ist., wofür der dafür berechnete Betrag dem Unternehmer in Abzug gebracht werden muss. Die Schmiede-Arbeit wegen Anfertigung von 3 Rosten zu den vorgedachten Kanälen soll der Unternehmer zu dem von Borchardt mit 21 T 11 Gr 3 Pf veranschlagten Betrag alsdann vergütet erhalten, wenn die Roste das anschlagsmäßige Gerüst (?) von 71 – 4 pro Stück wirklich enthalten, was der Unternehmer Cohsmann nachzuweisen hat. Die von Borchardt in dem Anschlag vom 13. v.M. berechneten Kanal-Anlagen as 2und 3 sollen nicht ausgeführt werden; Das Wasser, was durch diese Kanäle abfließen soll, kann durch die Straßen-Gossen sich Abfluss verschaffen. Den Kanal ad 4 beim Hause des Tönne findet man nicht allein unnötig, sondern sogar unzweckmäßig, indem er sich durch die Mist...(zweiter Wortteil nicht korrekt lesbar) voraussichtlich jedes Jahr zuschlemmen würde. Das ...wasser (erster Wortteil nicht korrekt lesbar) des Tönne kann durch die Straßenrinnen abgeleitet werden. Es ist zwar nicht zu verkennen, dass beim Unterlassen dieser Kanal-Anlage der Weg an der Stelle kein gleiches Gefälle erhalten wird. Dieser Übelstand kann aber doch nicht bestimmen, unnötige und unzweckmäßige Kosten zu verwenden. Der Kanal ad 5 beim Feuer-Brunnen soll gänzlich fortfallen, da der Feuerbrunnen jedoch nach der Straße hin das Wasser nicht hält, so soll die Brunnen-Mauer nach der äußeren Seite hin mittels Lehm ausgestampft werden. Die ad 6 veranschlagte Fettenmauer soll vorläufig nicht gemacht werden, man wolle dagegen mit den Eigentümern der Grundstücke, welche diese Mauer-Anlage anfordern, sich zu vergleichen, als den notwendig werdenden Arbeiten, so wie eine beim Industrie-Garten anzulegende Treppe, wenn diese nach späteren Beschlüssen für notwendig erachtet wird, soll seiner Zeit wenigstfordernd verdungen werden. Die ad 6 veranschlagte Erhöhung der Umfassungsmauer am Feuerbrunnen soll vorläufig unterbleiben und wenn die Notwendigkeit der Anlage später erforderlich scheint, so soll dieselbe nach dem alsdann näher abzuschließenden Beschluss wenigstfordernd verdungen werden. Die ad 7 veranschlagte Planierung und Befestigung des Weges oberhalb zwischen den Gärten soll gänzlich unterbleiben. - Schade, die Versammlung wusste genau, was mit den einzelnen ad-Punkten gemeint ist; der Abschreiber nicht. Auch die Syntax ist nicht immer durchschaubar.
TOP 58: Die Eingaben der EingesessenenCaspar Lenze gnt. Oels und des Adam Kehsler beide hier vom 20. März resp. 3. d.M., wonach ein Teil des ihnen zur Reparatur ihrer Gebäude überwiesenen Holzes sich als unbrauchbar (heraus-) gestellt hat und wonach sie anderes Holz für das unbrauchbare beantragen, wurde vorgelegt und beschlossen, durch den Werkverständigen (Sachverständigen; Schreinermeister) Sahse untersuchen zu lassen, welcher Teil (unterstrichen) des Holzes sich als unbrauchbar herausgestellt hat, dafür soll dann den … (2 Wörter nicht korrekt lesbar), womöglich noch in diesem, sonst aber im nächsten Jahr anderes taugliches Holz überwiesen werden.
Am 26. April 1848
TOP 59: In Sachen Freienohl gegen Funke wurde das gerichtliche Dekret vom 18. v.M. mit marg. (?) Schreiben des Justizrats Sommer vom 27. ejusd. (vom selben Monat) zum wiederholten Mal vorgelegt. Die Versammlung bemerkte, das Allein-Eigentum des Fritz Funke an dem fraglichen Baum könne nicht nachgegeben werden, weil zu vermuten stehe, dass auch die Geschwister des Fritz Funke Miteigentum daran besitzen. Man habe versucht, dem Anraten des Justizrats Sommer zu Folge mit dem Kläger einen Verding abzuschließen und zu dem Ende eine hohe Entschädigungssumme von 20 Talern geboten. Derselbe habe sich aber auf einen Vergleich nicht einlassen wollen und müsse man daher nunmehr … (1 Wort nicht korrekt lesbar), dass der Unternehmer des Straßenbaus Caspar Cohsmann gnt. Cordel von hier eigenmächtig und ohne Auftrag seitens der Gemeinde bei Ausführung des Straßenbaus das fragliche Grundstück des Funke in Angriff genommen hat. Es möge daher der Kläger mit seiner gegen die Gemeinde erhobenen Klage abgewiesen und veranlasst werden, dieselbe gegen den Cohsmann zu richten, welcher dann angehalten werden kann, das fragliche Grundstück des Funke, wobei die Gemeinde nichts zu erinnern hat, in Status quo (Erst-Zustand) wieder herzustellen. - Einwohnerliste Dezember 1846: Alte Haus-Nr. 144, Krumme Straße: Fritz Funke, Schuster, LA 15; Ehefrau Marianne geb. Heckmann, LA 30; Tochter Marianne, LA 6 Wochen; Marianne geb. Köster, Witwe, Mutter zu Fritz F., LA 64.
TOP 60: Auf die beiden Anträge des Straßen-Bauunternehmers Cohsmann vom 12. d. (?) ad Nr. 1366 und 1391 wurde beschlossen und zwar: ad Nr. 1366: den Maurermeister Franz Göckeler jun. von hier … (7, 8 Wörter nicht korrekt lesbar, gemeint ist der Arbeitsauftrag) der Straßenhöhe vorzunehmen; ad Nr. 1391: den Wegebaumeister Lücke mit der Abnahme zu beauftragen,, vorab aber den Cohsmann zu benachrichtigen, damit der Lücke nicht vor vollständiger (unterstrichen) Beendigung (4 Wörter nicht korrekt lesbar) wodurch vergeblich werden, dem Cohsmann zur Last fallende Kosten Kosten herbeigeführt werden würden.
TOP 61: Der Vorsitzende bemerkte, wie nach dem Beschluss vom 10. d.M. bekannt worden ist, die Nachtwache in dem Hause des Franz Schmitz gegen eine Vergütung von 1 T 4 Sflor pro Monat unterzubringen und täglich 4 Mann zur Wache zu beordern. Da der Schmitz sich nicht bereitwillig gefunden habe, das Wachtlocal herzugeben und nach der Ansicht einzelner Gemeinde-Verordneter die Wachtmannschaft von 4 auf 6 Mann zu verstärken war, so habe der unterzeichnete Amtmann vom 15. d.M. ab jeden Abend 6 Mann zur Wache beordern lassen und das Wachtlocal bei dem Wirt Becker hierselbst, welcher es herzugeben sich bereit gefunden hat, zu dem bewilligten Betrag von 1 T 7 ½ Sgr monatlich gemietet. Die Versammlung erklärte sich mit den Anordnungen des Amtmanns einverstanden und bemerkte, bis auf nähern Beschluss es bei sein Bewenden zu belassen.
TOP 62: Auf die Verfügung Königl. Regierung vom 18. v.M. wegen Veräußerung eines Gemeindegrundstücks an den Erhard Hirschberger hierselbst wurde beschlossen, in die Parzelle einen Grundzins von 1 T 19 Gr 3 Pf zu legen, welcher Grundzins durch 5 %-tige Zinsen von dem Hauspreis ad 32 T 15 Gr 6 Pf ausmachen. - Die Parzelle ist hier nicht aktenkundig. - Alte Haus-Nr. 4 a, Parzelle 726; (4 a auch Friedhofsweg): Erhard (auch Eberhard) Hirschberger, Dez. 1846 LA 71, Witwer, Krämer, Gastwirt.
TOP 63: Auf die Anträge der Elisabeth Leineweber und Georg Cohsmann um Miete-Zahlung wurde beschlossen, beide Bittsteller abzuweisen, indem die Elisabeth Leineweber nahe Verwandte habe, welche zu ihrer Unterstützung gesetzlich verpflichtet sind, und der Georg Cohsmann zu der ihm bewilligten 2 (T?) Miete sich den dritten Taler zu verdienen wohl im Stande, indem er noch immer arbeitsfähig sei, was die Tat (?) beweise. - Einwohnerliste Dezember 1846: Alte Haus-Nr. 116 c (!), Hauptstraße: Georg Cohsmann, Tagelöhner, LA 67, Sterberegister: gest. 23.1.1856, LA 75, Schneider, Witwer,hinterlässt 4 großj. Töchter. - Witwe Elisabeth Leinweber: nicht aktenkundig in Liste Dezember 1846 und 1849. auch nicht im Sterberegister bis 1860; Schlussfolgerungen in 2 Familien namens Leineweber waren nicht aktenkundig.
TOP 64: Auf den Antrag der Franziska Ahsmann um Überweisung von Brennholz wurde beschlossen, den Förster Schrader anzuweisen, der Ahsmann einen Karren Abfallholz anzuweisen, was allenfalls von den noch zu hauenden Eichen gewonnen werden könne. - Alte Haus-Nr. 146 b (Breiter Weg 9): Franziska Ahsmann, Tagelöhnerin, LA 67; Sterberegister: gest. 13.6.1850. LA 70, ledig.
TOP 65: In Klagesache der Gemeinde Freienohl gegen Fritz Miese wurde auf die Erklärung des Georg Lammert, Vormund des Verklagten, beschlossen, dem Georg Lammert zu bedeuten, wie von einer Ermäßigung der Forderung durchaus keine Rede sein könne, es jedoch bewilligt sein soll, auf die Hälfte der Forderung einen 6 monatlichen Ausstand zu bewilligen, falls die erste Hälfte sofort gezahlt werde. Sollte der Lammert sich hierauf aber nicht einlassen, so müsste sofort die Subhastation auf das Miesen´sche Grundvermögen durch den Justizrat Arndts beantragt werden. - Inhaltliche Einzelheiten sind nicht aktenkundig.
TOP 66: Der Antrag des Caspar Cohsmann wegen erkaufs seiner Berechtigung zum Bezug des freien Bau- und Reparaturholzes aus dem Gemeindewald für 100 Taler an die hiesige Gemeinde wurde per … (Fachausdruck nicht korrekt lesbar) angenommen. - Eine inhaltliche Begründung ist nicht aktenkundig. Einwohlerliste Dezember 1846: Alte Haus-Nr. 14 b, (14 a: Parzelle 692, Bergstraße 7: Caspar Cohsmann gnt. Riehe, Holzhauer, LA 53; Ehefrau Gertrud geb. Cohsmann, LA 57; Tochter Dina, LA 24.
TOP 67: Der Schuster Franz Korte hat unterm 17. d.M. einen schriftlichen Antrag eingereicht. Es wurde beschlossen: Das Recht, welches der Franz Korteund die Witwe Neise wegen Beziehung von Bau- und Reparaturholz an die hiesige Gemeinde besitzen, zu dem Betrag von 100 Taler abzulösen. Die Auszahlung kann aber erst geschehen, nachdem der Bendix Ranzenberg und die Erben Johann Korte gerichtliche oder notariell auf ähnliche (korrekt abgeschrieben? „eheliche“?) Ansprüche an die Gemeinde verzichten. Sobald der Korte und die Witwe Neise dieses Dokument und gerichtliche oder notarielle Quittung über die Ablösungssumme ad zusammen 100 Taler beibringen, kann die Zahlung erfolgen. - Inhaltliche Einzelheiten sind hier nicht aktenkundig.
Am 3. Mai 1848
In der heutigen mündlich zusammen berufenen außerordentlichen Gemeinde-Versammlung der Gemeinde Freienohl, welche durch 6 Gemeinde-Verordnete vertreten wird, unter Vorsitz des Amtmanns von Devivere und unter Teilnahme nachstehender Gemeinde-Verordneter: (1.) Caspar Humpert, (2.) Bernard Becker, (3.) Joseph Funke, (4.) Franz Georg Pöttgen wurde folgendes verhandelt und beschlossen: Der Vorsitzende trug vor, dass Beschwerden über den schlechten Zustand des Kanals bei dem Hause des Sattlers Franz Georg (der Vorname Georg ist in der Akte hier durchgestrichen) Pöttgen eingegangen seien.
TOP 68: Es wurde beschlossen, diesen Kanal, der notorisch schadhaft und auch zu eng sei, um das Wasser alle schlucken zu können, ganz neu erbauen zu lassen. Derselbe solle zwei Fuß in lichter Weite (Innen-Durchmesser 64 cm) und im Grunde ausgepflastert werden. Ebenso solle derselbe etwas schräger gelegt werden, als wie derselbe bisher gelegen habe und solle diese Lage von dem Gemeindevorstand näher angewiesen werden. Dieses solle aber sofort geschehen, damit schon im Anfang der nächsten Woche der Kanal verdungen werden könne. Der Kostenanschlag über diesen Bau solle der Friedrich Göckeler hier anfertigen. - Einwohnerliste Dezember 1846: Sattler Franz (der ursprünglich folgende eingeschobene Vorname Georg ist durchgestrichen) Pöttgen mit der Berufsbezeichnung Sattler ist auch Dezember 1849 nicht aktenkundig. Nur: Alte Haus-Nr. 134, Parzelle 877, Stiftsweg 3 (Consum-Straße): Franz Pöttgen gnt. Ahsen sen., Ackersmann, LA 61, (Sattler ist hier nicht aktenkundig); Ehefrau Christine geb. Kihsler. - Oder: Franz Pöttgen, Holzhauer (Sattler ist nicht aktenkundig), LA 34, Ehefrau Theresia geb. Molitor, LA 34, Alte Haus-Nr. 16 , im Haus Franz Molitor, Bergstraße 11.
Am 29. Mai 1848
TOP 69: Die vom Vorsitzenden aufgestellten Nachweise über die Verwendung der hiesigen Gemeinde-Kosten pro 1848gegen den pro 1846 bis mithin 1848 genehmigten Kommunal-Etat vorkommender Vergünstigungen wurde der Versammlung vorgelegt, von ihr geprüft und nachdem die erforderlich erachteten Erläuterungen in eine besondere Verhandlung mitgenommen worden waren, vollzogen.
TOP 70: Die für das vorige Jahr zu erheben gewesene Kommunal-Steuer ad 300 Taler 2 Gr führte zu vielen Unzufriedenheiten. Auf die Beschwerde mehrerer Gemeinde-Verordneter wurde ihre Beitreibung gestundet. Dieselbe ist bis zum heutigen Tage mit 112 T 12 Gr 9 Pf erhoben und also noch mit 187 T 17 Gr 5 Pf im Rückstand. Mit Bezugnahme auf die Etats-Vereinbarungs-Nachweise pro 1848 wurde beschlossen, diese fragliche (in Frage kommende) Kommunal-Steuer ad 300 T 2 Gr , insofern sie erhoben ist, an die Contribuenten (Steuerzahler) zurück zu zahlen und insofern sie sich noch im Rückstand befindet, niederzuschlagen.
TOP 71: Mit der Aufstellung der diesjährigen Etats-Veränderungs-Nachweise werden 1000 Taler für Ablösung des berechtigten Bau- und Reparaturholzes an 10 Hufenberechtigte gezahlt. Zur Erreichung dieser Summe ist nicht nur erforderlich, dass die bei der Sparkasse angelegten 622 T 24 Gr 7 Pf eingezogen werden, sondern auch eine Anleihe von 200 Taler erforderlich. Es wird daher beschlossen, dass nicht nur die gesagten Kapitalien zur Befriedigung der Bauholz-Berechtigten eingezogen, sondern auch 200 Taler gegen 5 % Zinsen auf 1 Jahr angeliehen werden sollen. Nach Verlauf eines Jahres wird das Kapital durch den Verkauf von Eichbäumen, die sich für den Augenblick aber ungünstig verkaufen lassen, wieder zu erlangen sein.
TOP 72: Auf den protokollarischen Antrag des Caspar Lenze gnt. Oels vom 26. Mai wurde beschlossen, denselben dahin zu bescheiden, dass man sich nicht dazu verstehen könne, demselben für das schlecht ausgefallene Stück Holz ein anderes zu überweisen, also nur durch seine Berechtigung ankaufen würde, wenn er auf diesen Anspruch ausdrücklich verzichte.
TOP 73: In Verfolg (korrekt abgeschrieben) des Beschlusses vom 15. Februar wurde von der Versammlung bestimmt, dass von dem Ausbau der hiesigen Küster-Scheune vorläufig noch nicht die Rede sein könne, da, wie sich bei Aufstellung der diesjährigen Etats-Veränderungs-Nachweise ergeben, bereits 200 Taler zur Deckung der sonstigen Gemeinde-Bedürfnisse anzuleihen seien, die Kosten des fraglichen Baus also ohne Druck der Eingesessenen nicht zu erschwingen seien.
TOP 74: Auf die Eingabe des Lehrers Leismann vom 18. d.M. , wonach sich ein Gerüst an der hiesigen Turmuhr abgelöst hat, nahm die Gemeinde-Versammlung eine Localbesichtigung (Ortsbesichtigung) vor; in dessen (deren) Folge wurde der mit anwesende Lehrer und Küster Leismann seinem Erbieten nach, beauftragt, die beiden Gerüste sowohl als die Kathrolle (Kethrolle ?, unbekannte Vokabel), womit sie oben im Turm gehalten werden, durch den Anton Neise hierselbst gehörig befestigen zu lassen, gleichzeitig aber auch allen durch das Herunterfallen des Uhrgerüstes veranlassten Schaden durch den Neise abhelfen zu lassen (korrekt abgeschrieben, aber syntaktisch unklar). Sobald der Uhrmacher Bitter von Soest hierher kömmt (freienohlerisch, für: kommt), soll mit ihm wegen Anlage eines Flaschenzuges verhandelt und zuvor näher Rücksprache genommen werden.
TOP 75: „Die Versammlung erachtet die Anhöhung des Weges von der Kirchenwiese bis vorbei dem Haus des Georg Schröder für ein so dringendes Bedürfnis, dass die Ausführung sofort veranlasst werden müsste. Diese Arbeit, sowie auch das Auswerfen des Grabens auf der Strecke soll vorab veranlasst und nach näherer Beschlussnahme demnächst entweder im Wege des Verdings oder durch insolvente Debenten der Gemeindekasse zur Ausführung gebracht werden. Der Franz Göckeler jun. Soll mit der Anfertigung des (Kosten-)Anschlags beauftragt werden. - Schreiner Georg Schröder,, LA 34, Alte Haus-Nr. 137, Twiete.
TOP 76: Die Veräußerungs-Verhandlung vom 19. v.M. über Verpachtung mehrerer Gemeindegrundstücke, worauf ein Pauschquantum (wohl: Pauschal-Quantum) von zusammen 118 T 29 Gr erzielt wird, wurde vorgelegt und hinsichtlich der geleisteten Gebote sowohl als der bestellten Bürgen genehmigt.
Am 13. Juni 1848
TOP 77: Der Antrag des Schützenvorstandes vom 28. April d.J. wurde der Versammlung vorgelegt und genehmigt dieselbe, dass der früher zum Abhalten des Schützenfestes hergegebene Gemeindeplatz dem Schützenverein auch zur Feier des diesjährigen Schützenfestes unentgeltlich belassen werde, mit dem Hinzufügen jedoch, dass der Schützenvorstand dafür zu sorgen habe, dass die ausgeflossenen Stellen des fraglichen Platzes gehörig wieder ausgefüllt würden. Dieses müsse aber durch Herbeischaffung anderen Erdreichs geschehen, indem sonst, wenn dazu von den Erhöhungen des Platzes das Material genommen würde, der Platz zuletzt eine tiefe Lage erhalten und dies nebenbei auch für das Wachstum der auf und um denselben stehenden Eichbäume nachteilig sein würde, indem dadurch den Wurzeln der Bäume die Nahrung entzogen werde.
TOP 78: Die Mitglieder der Versammlung ließen in ihrer Anwesenheit durch den Straßenbauunternehmer Cohsmann den neu anzulegenden Weg, Krumme Straße genannt, von der Chaussee an bis zu dem Hause des Bernard Tönne vorbei in seiner Breite abpfählen und beschloss, dass nach dieser Abpfählung nunmehr der Straßenbau ausgeführt werden soll. Mit dem Bernard Tönne wurde die Vereinbarung getroffen, dass er das Wasser von seiner Miste hinter sein Haus herleite, ebenso alles oberhalb seinem Haus sich sammelnde Wasser, derart, dass kein Wasser von der Miste nach der Straße hin abfließt und also die Straße nach dem ursprünglichen Plan des Borbach auch dort ausgeführt werden kann. Dafür soll der Tönne nach der westlichen Seite seines Grundstücks derart entschädigt werden, dass er in der Breite des Gartens eine Spitze vom Gemeindegrund erhält, welche nach der nördlichen Ecke 8 Fu0 misst (2,56 m), und nach dem Eckpfosten des Düring´schen Hauses spitz ausläuft. Dagegen aber verzichtet der Tönne auch auf Grundentschädigung, welche bei der Straßenanlage ihn etwa betroffen haben sollte oder noch betreffen wird. Die auch den Caspar Peetz bei der jetzt vorgenommenen Abpfählung einen kleinen Verlust an seinem Grundstück erleiden zu müssen be...(nicht korrekt lesbar), so wurde mit diesem die Vereinbarung dahin getroffen, dass für einen etwaigen Verlust von Grund ihm vom westlichen Teil seines Gartens der Streifen von der Gemeinde als Eigentum belassen bleiben solle, welchen er etwa von der Gemeinde zu seinem Garten genommen haben möchte, welchen...(?) also der Peetz den Garten in seiner gegenwärtigen Einfriedigung als Eigentum erhält oder behält. - Einwohnerliste Dezember 1846: Bernard Tönne, Leineweber, Raseur, Ackersmann,43 J., Alte Haus-Nr. 52, Parzelle 832, Krumme Str. 8. - Alte Haus-Nr. 109 a: Franz Caspar Düring, Grobschmied, LA 44, Ehefrau Marianne geb. Trumpetter;: Düringstraße / Brunnenstraße 5 / Schmitten Ecke.
Am 19. Juni 1848
TOP 79: Der Versammlung wurde der in Sachen der Gemeinde Freienohl gegen Caspar Humpert in der gerichtlichen Audienz vom 14. April vorgeschlagene Vergleich vorgelegt, worauf: (1.) Verklagter die eingeklagten Stückzinsen mit 17 T 29 Gr 11 Pf und ferner auf die eingeklagten Restkaufgelder ein für alle Mal 81 T 25 Gr 10 Pf nebst Zinsen zu 5 % seit dem 1. März 1845 am 1. Juli d.J. zahlt, wogegen Klägerin von ihrer Mehrforderung Abstand nimmt. (2.) Die Kosten dieses Prozesses compensiert werden. - Die Versammlung genehmigt diesen Vergleich in allen Teilen mit dem Antrag, ihren Mandanten Justizrat Arndts von dieser erfolgten Genehmigung zu benachrichtigen.
TOP 80: Der Versammlung wurde das Schreiben des Königl. Land- und Stadtgerichts zu Arnsberg vom 19. Mai in Subhastations-Sache Hahse, worauf in dem auf den 15. v.M. angestandenen Liquidationstermin (korrekt abgeschrieben?) niemand (in der Akte groß geschrieben) ist, mitgeteilt, dieselbe beschloss hierauf, nunmehr den Bürgen des Hahse anzugreifen, wenn dieses nach dem einzuholenden Gutachten des Mandators Justizrat Arndts zulässig sei. Im bejahenden Falle soll der Bürge durch den vorsitzenden Amtmann zuerst in Güte zur Zahlung aufgefordert werden. Und wenn diese Aufforderung ohne Erfolg bleiben möchte, solle derselbe angeklagt werden. Der Bürge würde sich uns dann dem Justizrat Arndts unterm 30. Dezember v.J. in Sachen gegen Ludwig Feldmann eingesandten Rechnungsbelegen pro 1845 ergeben und würde Justizrat Arndts daher denselben namhaft zu machen haben. Der Justizrat Arndts solle auch ersucht werden zu veranlassen, dass die vom Gericht in dem Schreiben vom 19. v.M. angedrohte Requirierung der Akten so lange anstehen bleibe, bis die Versammlung auf diesen Beschluss nähere Nachricht von ihm, dem Justizrat Arndts erhalten haben werde und von diesem nähere Verhaltensmaßregeln wisse. - Einzelheiten, Inhalte sind nicht aktenkundig.
TOP 81: Nachdem sich mehrere hiesige Hausbesitzer geweigert haben, an der mit Beschluss vom 10. 4. angeordneten Bürgerwehr teilzunehmen, wurde beschlossen, nunmehr dieserhalb folgende Local-Verordnung zu erlassen: (1.) Zur Erhaltung der Ruhe und Ordnung und zur Sicherheit des Eigentums in der hiesigen Gemeinde soll von dem Tage an, dass gegenwärtige Verordnung mit der höheren Genehmigung versehen, hinfort (korrekt abgeschrieben?) zurückgelangen wird eine sogen. Bürgerwehr errichtet werden. (syntaktisch wohl nicht nicht ganz klar, aber inhaltlich verständlich). (2.) Zur Teilnahme an dieser Bürgerwehr sind mit Ausnahme des Pfarrers und Lehrers alle einen Haushalt führenden Hausbesitzer resp. (bzw.) Hauptmieter eines Hauses hiesiger Gemeinde verpflichtet. (3.) Jeder Verpflichtete ist verbunden (gebunden), persönlich auf die Wache zu ziehen und dort, wenn er sich durch einen anderen vertreten lassen will, dazu nun ebenfalls einen Hausbesitzer oder Hauptmieter eines Hauses hiesiger Gemeinde erwählen, während seine Verantwortung durch sonst jemanden unstatthaft ist. (4.) Es ziehen bis auf weitere abändernde Bestimmung jeden Abend 4 Mann auf die Wache, wie sie der Reihe nach durch den Polizeidiener an dem Tage, an welchem sie des Abends erscheinen müssen, dazu beordert werden. (5.) Die durch den Polizeidiener hiernach bestellten Mannschjaften haben sich abends 10 Uhr in dem dazu bestimmten Locale – zur Zeit im Hause des hiesigen Wirtes Becker – einzufinden und die Nacht hindurch bis morgens 2 Uhr abwechselnd zu je 2 Mann im Ort herum zu patrouilieren. (6.) Der Zweck dieser errichteten Bürgerwache ist Sicherung von Person und Eigentum und Abstellung nächtlicher Ruhestörungen. Es hat also die Bürgerwehr solche Personen, welche zur nächtlichen Zeit Ruhestörungen veranlassen oder die Sicherheit von Personen und Eigentum gefährden zur Ruhe zu verweisen und im Weigerungsfalle zur Haft zu bringen, nach Umständen aber auch sofort zu verhaften, auch bei etwa entstehendem Brand Feuerlärm zu machen und die Anstalten zur Löschung möglichst schnell herbei zu führen. (7.) Wenn nach § 2 auch sämtliche Hausbesitzer der hiesigen Freiheit (sonst steht da: Gemeinde) mit Ausnahme des Pfarrers und des Lehrers an der Bürgerwache teilzunehmen verpflichtet sind, so sollen wegen zu großer Entfernung vom hiesigen Ort von der fraglichen Verpflichtung noch ausgeschlossen bleiben. Die Bewohner oder Hauptmieter folgender Häuser: (a) der Sägemühle, gegenwärtig durch Ferdinand Funke bewohnt, (b) das Haus des Franz Kaulmann, bei der Sägemühle belegen, (c) des Ferdinand Bauerdick bei Wildshausen, (d) der Mahlmühle, unweit der Giesmecke, (e) das Haus des Heinrich Cordel daselbst, (f) das Haus des Wirtes Heinrich Lenze jenseits der Plasterbrücke. (8.) Diejenigen Wachtmannschaften, welche der Aufforderung behufs Gestellung zur Wache nicht pünktlich Folge leisten, oder sich nicht vorschriftsmäßig vertreten lassen, oder den ihnen nach dieser Verordnung überhaupt obliegenden Verpflichtungen und Verbindlichkeiten nicht genau nachkommen, sollen zum Vorteil der jetzigen Gemeindekasse mit 10 Sgr für jeden einzelnen Fall bestraft werden. - Die Höhere Genehmigung zu dieser Verordnung soll nachgesucht werden. Vorgelesen, genehmigt und durch den Vorsitzenden unterschrieben: von Devivere.
Am 11. Juli 1848
TOP 82: Die protokollarische Beschwerde des Lehrers Leismann vom 1. d.M. wurde vorgelesen. Die Versammlung bemerkte, wie sie zu der Versetzung des fraglichen Kreuzes auf dem Platz, woselbst es sich gegenwärtig aufgerichtet befinde, dem Fritz Ernst Kerstholt die Erlaubnis erteilt habe und dass dem Lehrer Leismann, wenn er sich hierdurch beeinträchtigt glaubt, die Klage darüber überlassen werden müsse.. Was den 2. Punkt betrifft, wonach zu dem Straßenbau der Küstereigrund mit in Angriff genommen werden soll, so wird solches bestritten und müsse daher dem Leismann auch hierüber Klage zu erheben, überlassen bleiben. - Die Beschwerde, also der genaue Inhalt, ist nicht aktenkundig.
TOP 83: Auf die Beschwerde des Lehrers Leismann vom 6. d.M. bemerkte die Versammlung, dass, was den Ausbau der Scheune betrifft, darüber bereits unterm 29. Mai d.J. beschlossen worden sei. Was dahingegen die Zufuhr zu der Scheune betrifft, so soll diese in einen eben so guten Zustand, wie sie bisher gewesen, von Seiten der Gemeinde hergestellt werden, und zwar in Tagelohn, zu deren Ausführung hiermit der Amtmann unterrichtet (nicht korrekt lesbar) werde. - Auch die genauer Beschwerde ist nicht aktenkundig.
TOP 84: Auf die Anzeige des Fritz Lenze vom 24. v.M. räumte die Versammlung dem Wirt Bernard Becker das Recht ein, über die fragl. (nicht korrekt lesbar) von dem Fritz Lenze angepachtete Gemeinde-Wiese auf seiner Wiese zu fahren. - Welche Wiese in diesem Jahr gemeint war, ist nicht aktenkundig.
TOP 85: Die Anzeige des Fritz Lenze vom 24. v.M.wegen der durch den Johann Theodor Trompetter auf einer Gemeindewiese angelegten Kalkkuhlewurde vorgelegt und beschlossen, den Lenze anzuhalten, dass die Kalkkuhle von der durch ihn angepachteten Wiese wieder fortgeschafft werde, indem er nach der Vernehmung des Trompetter vom 8. d.M. diesem zu der Kalkkuhlen-Anlage außer seiner Befugnis die Erlaubnis erteilt hat.
TOP 86: Auf die Verhandlung vom 27. v.M., wonach das von dem Caspar Humpert angepachtete Gemeindegrundstück Flur IV Nr.4 durch Befahren mit Ruhrgrund ganz verdorben und seine Ertragsfähigkeit im hohen Grade verschlechtert worden ist, wurde beschlossen, den Pächter Humpert dazu aufzufordern, das fragliche Grundstück in seinen bisherigen Zustand wieder herzustellen oder die Gemeinde für diese Verschlechterung desselben vollständig zu entschädigen. Möchte der Humpert hierzu sich nicht in Güte verstehen, so müsste derselbe dazu im Wege Rechtens angehalten werden.
TOP 87: In Verfolg (!) des Beschlusses vom 22. Februar v.J., worauf die von dem von der Becke am Schultenohl anzulegende Brücke einstweilen unausgeführt bleiben sollte, bis über den Austausch des Schultenohls gegen ein Grundstück des v.d. Becke verhandelt sein würde, wurde heute ferner beschlossen, dass die Gemeinde sich auf diesen damals in Vorschlag gebrachten Austausch nicht einlassen könne und der von der Becke anzuhalten sei, die Brücke nunmehr unverzüglich anzulegen. Die Stelle, woselbst die Brücke zu liegen kommen soll, soll am nächsten Samstag, den 15, des Nachmittags 3 Uhr durch die Mitglieder der Gemeinde-Versammluung angewiesen werden und sei der Förster Eisenbardh (?) zu ersuchen, sich zur angegebenen Zeit an Ort und Stelle zu begeben. - Armbanduhr für jeden Gemeinde-Verordneten gab es noch nicht, Fahrrad oder, und Auto auch nicht; ein Pferd?
TOP 88: Die Verhandlung, wonach die Eingesessenen Adam Kehsler, Gaudenz Kerstholt im Erlenbruch von der Gemeinde eine Grundfläche usurpieren (widerrechtlich aneignen), wurde zur Beschlussnahme vorgelegt. Die Versammlung bemerkte, wie es zwar in der Absicht gelegen habe, den durch den Erlenbruch führenden Weg zu verlegen, die Ausführung aber nicht zu Stande gekommen sei und demnach die dem Kehsler und Kerstholt vererbpachteten (korrekt abgeschrieben) Grundstücke durch eine neue Wegeanlage nicht angepachten (angepachtet?) worden seien. Es solle dem Kerstholt und Kehsler, welche bei ihrer Vernehmung vom 30. v.M. den Eingriff in Gemeinde-Vermögen zugestanden haben, aufgegeben werden, den usurpierten Grund der Gemeinde wieder abzutreten und solle, um die Fläche zu ermitteln auf den Fall der Geometer ...(nicht korrekt lesbarer Titel) Derkmann zu ihrer Abmessung auf Kosten der Usurpation beauftragt werden, dass diese die Fläche nicht zu der Größe abtreten sollten, die es klar ergibt, dass eine weitere Usurpation unterbleibt. - Erlenbruch: von der Hauptstraße aus: Anfang Rümmecketal.
TOP 89: Auf den Antrag des Philipp Trompetter vom 7. d.M. beschloss die Versammlung, dass die beantragte Subhastation zurückgenommen und dem Trompetter zur Zahlung der eingeklagten Forderung nebst Zinsen und Kosten eine Frist bis zum 1. Oktober d.J. auf den Fall bewilligt werden soll, dass die Ehefrau des Trompetter sich als Bürge und Schuldnerin der eingeklagten Forderung nebst Zinsen und Kosten erklären wird. - Einwohnerliste Dezember 1846: Alte Haus-Nr. 4 b (a: Hirschberger): Philipp Trompetter, Sägeschneider, LA 37; Ehefrau Florentine geb. Feldmann, LA 33; 5 Kinder zwischen 13 und 1 J. Trauungsregister: Heirat am 10.2.1833.
TOP 90: Der in Folge früheren Beschlusses dem Maurermeister Franz Göckeler jun. angefertigte Kosten-Anschlag und Zeichnung über die Ausbesserung der sogen. Twieten-Straße wurde vorgelegt. Die Versammlung beschloss, von diesem Weg in diesem Jahr noch die Strecke von Nr. 0 bis zu Nr. 1 und die darin anzubringende Rinne ausführen zu lassen. Die Arbeit müsste wenigstfordernd verdungen und zu dem Ende der Göckeler veranlasst wird, über die nach diesem Beschluss zur Ausführung kommenden Arbeiten eine besondere Berechnung aufzustellen, in welcher Berechnung nur eine Rinne anzugeben sei, indem die zweite dem Weg … (2 Wörter nicht korrekt lesbar) der Dorfwiese anzulegen beabsichtigte Rinne ausfallen könne. Die Kosten sollen aus dem Betrag gedeckt werden, welcher nach dem Etat für außerordentliche Wege-Besserungen ausgeworfen ist. - Die Zeichnung ist nicht aktenkundig.
Am 25. Juli 1848
TOP 91: Auf die Anzeige, worauf der Schuster Franz Korte eine Misten-Stelle zum Teil in den öffentlichen Weg gelegt haben soll, erklärte sie Versammlung nach einer durch den (Titel-Abkürzung nicht korrekt lesbar) Derkmann vorgenommenen Localbesichtigung die fragliche Misten-Stelle allerdings zum Teil in den öffentlichen Weg rage und daher und daher dem Korte aufzugeben sei, dieselbe der Art zurückzuziehen, dass sie das öffentliche Eigentum nicht weiter berühre. - Einwohnerliste Dezember 1846: Alte Haus-Nr. 92. St. Nikolaus Straße 17: Franz Korte, Schuster, LA 30; Ehefrau Christine geb. Schmies, LA 26; Sohn Franz LA 7; Ferdinand Korte, Grobschmied, Vater zum Schuster, LA 56; Ehefrau zu Ferdinand K. Christine geb. Lenze, LA 60.
TOP 92: Auf die Eingabe des Fritz Kaulmann vom 15. Mai d.J. beschloss die Versammlung, dem Antragsteller das zu der Schwelle nötige Holz und die zur Mauerwelle unter derselben erforderlichen Steine unentgeltlich anweisen zu lassen. - Einwohnerliste Dezember 1846: Fritz Kaulmann, LA 23, Bäckergeselle, Knecht bei Bernard Becker, Gastwirt, Krämer, Bäcker, LA 41, Alte Haus-Nr. 83, (dessen Mutter iElisabeth Becker ist eine geb. Kaulmann); in der Einwohnerliste Dezember 1849 ist dieser Fritz Kaulmann nicht aktenkundig; Trauungsregister: Heirat am 22.8 1848 Fritz Georg Kaulmann mit Catharina Stiernberg; dies kann der Fritz Kaulmann sein, denn Trauzeuge ist Bernard Becker.
TOP 93: Auf die in Sachen gegen Fritz Ernst Spies durch den Gemeinde-Verordneten Heinrich Sahse unterm 10. März d.J. abgegebene Erklärung wurde beschlossen, die Ehefrau Spies, auf welche nach dem Schreiben des Justizrats Greve vom 17. Januar d.J. das Haus nebst Hofraum der Besitztitel bestätigt worden sei, darüber zu vernehmen, auf welche Art sie in den Besitz des Hausplatzes, den doch ihr Ehemann von der Gemeinde angekauft habe, gelangt sei und sie demnächst zu veranlassen, die für den Hausplatz an die Gemeindekasse noch zurückstehenden 29 Sgr nebst Zinsen seit dem 1.1.1829 und entgeggangenen (korrekt abgeschrieben) Kosten als eine auf ihren Hausplatz haftende Schuld anzuerkennen, und diese Forderung auf den fraglichen Hausplatz sowohl als auch das darauf erbaute Wohnhaus ins Hypothekenbuch eintragen zu lassen, widrigenfalls die geeigneten Maßgaben zur Erlangung der Schuld ergriffen werden würden. - Einwohnerliste Dezember 1846: Alte Haus-Nr. 101 a: Fritz Ernst Spies, Tagelöhner, LA 56; Ehefrau Marianne geb. Zacharias, LA 56; Tochter Elisabeth, Magd, LA 29; Tochter Christina, LA 14. In der Einwohnerliste Dezember 1849 sind beide Töchter nicht aktenkundig, wohl als Magd „außer Haus“. Zu dem Haus-Prozess usw. sind hier keine Inhalte aktenkundig.
TOP 94: Nachdem mittels Verfügung Königl. Regierung vom 18. März d.J. genehmigt worden, dass der dem Erhard Hirschberger dahier verkaufte Teil des hiesigen Gemeindegrundstücks Flur I Nr. 104 zur Größe von 82 Ruten 18 Fuß demselben unter der Bedingung belassen werde, dass in die Parzelle ein …(1 Wort nicht korrekt lesbar; gewiss hat der Sekretär auf den beiden nächsten Protokollbuchseiten sehr mit Tinte gespart) dem Kaufpreis von 32 T 25 Gr 6 Pf entsprechender Hypotheken...(2 Wörter nicht korrekt lesbar) ohne Bewilligung des Gemeinde-Vorstandes (Amtmann von Devivere) und Genehmigung der Königl. Regierung nicht abzulösender Grundzins gelegt worden und nachdem ferner die Gemeinde-Versammlung mittels Beschluss vom 26. April d.J. dieser Gemeindezins auf 1 T 19 Gr 3 Pf festgesetzt hatte, war der Erhard Hirschberger unterm 10. Mai d.J. mit dem Inhalt dieser Verhandlungen bekannt gemacht worden. Seine deshalbige Erklärung, wonach er sich auf die grundzinsweise Erwerbung der fraglichen Parzelle nicht hinlassen will, vielmehr wiederholt darauf anträgt, dass ihm dieselbe gemäß Gemeinde-Beschlusses vom 18. Dezember für den Betrag von 32 T 25 Gr 6 Pf wie käuflich (beide Wörter nicht korrekt lesbar) zu überlassen, wie Belassung (Belastung?) mit einem (1 Wort nicht korrekt lesbar) aber Anstand genommen werde, wurde der Versammlung vorgelegt und darauf von ihr beschlossen, dem Hirschberger´schen Antrag aus den im Beschluss vom 18. Dezember bereits angegebenen Gründen zu deferieren. Ein reiner Verkauf des Grundstückes sei auch einer grundzinsweisen Veräußerung desselben vorzuziehen, weil selbiges eine sehr unregelmäßige Lage habe, auf einigen Stellen in das anliegende Grundstück des Hirschberger stoße und daher die spätere Kontrollierung hinsichtlich der Erhaltung der wichtigen Grenzen sehr schwierig sein werde. Es möge daher bei der Königl. Regierung wiederholt darauf angetragen werden, dass dem Hirschberger das Grundstück zu dem Betrag von 32 T 25 ½ Gr wie käuflich übertragen werden durfte.
TOP 95: Die mit Caspar Lenze gnt. Penschröer, Caspar Humpert und Johann Klasmeyer wegen der Verwendung des ihnen von der Gemeinde überwiesenen Reparaturholzes ihrer Gebäude vom 19. April bzw. 8. und 12. Mai gepflogenen Verhandlungen wurden der Versammlung vorgelegt, welche darauf den Beschluss fasste, dass die gesagten drei hiesigen Eingesessenen aufzufordern seien, das Vorhandensein des Holzes binnen acht Tagen nachzuweisen und dass im Falle dieser Nachweis nicht sollte geliefert werden können, eine Klage gegen sie durch den Justizrat Greve dahin zu erheben sei, dass sie des ferneren Beziehens von freiem Bau- und Reparaturholz von der Gemeinde für für so lange verlustig erklärt werden, dass sie die Verwendung desjenigen Holzes an ihren Gebäuden nachgewiesen haben werden, welches sie zu dem Behufs von der Gemeinde überwiesen erhalten haben, indem es der Gemeinde nicht einerlei sei, ob dieses Holz oder ein anderes Holz, vielleicht schlechter von Qualität zu den fraglichen Häusern verwundet wurde. - Zwischenbemerkung des Abschreibers: Für die Jetztzeit – 2012 – geht es nicht um die Namensträger dieser Eingesessenen, sondern um den sorgsamen Umgang mit Holz, mit der umgebenden Natur.
TOP 96: Auf den Antrag des Ferdinand Wrede gnt. Kückenhoff vom 9. Mai d.J. beschloss die Gemeinde-Versammlung, dass dem Bittsteller so wenig Bau- und Reparaturholz zu dem durch ihn von den Erben Caspar Stirnberg angekauften Haus von der Gemeinde gestellt werden könne, ihm ein Ablösequantum zu gewähren,, bis der Friedrich Wrede gnt. Kückenhoff nachgewiesen haben werde, dass die Erben Caspar Stirnberg zu dem Beziehen von freienm Bau- und Reparaturholz von der Gemeinde keine Ansprüche mehr haben.
TOP 97: Auf die Benachrichtigung des Justizrats Arndts vom 28. v.M., worauf die Schuld des Heinrich Stirnberg ad 37 T 17 Gr nebst Zinsen und Kosten auf Flur I Nr. 818 – richtig wohl Flur I Nr. 812 – (so in der Original-Akte) hypothekerisch einzutragen sei, erklärte die Versammlung, den Heinrich Stirnberg eine endliche Frist von 4 Wochen zu bestimmen, binnen welcher er nicht nur die eben angegbene Schuld, sondern auch den Betrag für den erhaltenen Hausplatz nebst Zinsen und Kosten und die rückständigen Zinsen von dem ihm von der Gemeinde als Kapital (?) belassenen 100 T entrichten soll. Dem Stirnberg sei dabei zu eröffnen, dass, inwiefern er diesen Zahlungstermin nicht pünktlich inne halten sollte, mit Subhastation seines Gen...vermögen (Mittelteil nicht korrekt lesbar) angetragen werden würde. Gleichzeitig beschloss die Gemeinde-Versammlung, bei Justizrat Greve anzufragen, inwiefern die Forderung der Gemeinde für den durch Stirnberg inquirierten Hausplatz ad 27 T 15 Gr nebst Zinsen und Kosten des an den Greve unterm 4. April d.J. durch den Amtmann erlassenen Schreibens, für die Gemeinde sicher gestellt worden sei. - Einwohnerliste Dezember 1846: Alte Haus-Nr. 100, Hauptstraße: Heinrich Stirnberg, Sägeschmied, LA 54; Ehefrau Elisabeth geb. Feldmann, LA 42; Sohn Arnold, Holzhauer, LA 24; Tochter Marianne, Näherin, LA 19; Tochter Florentine, Wirtschatsgehilfin, LA 18; Tochter Caroline und Dorothea, Zwillinge, LA 15; Tochter Elisabeth, LA 12; Tochter Gertrud, LA 9; Tochter Emma/Franziska, LA 1.
TOP 98: Da nach dem ...(Abkürzung nicht korrekt lesbar) vom 18. April d.J. das Holz an den Gebäuden des Caspar Kehsler und Fritz Siepen in seinem rohen Zustand von der Gemeinde beschafft werden muss und dieses für die Gemeinde bei der Provinzial-Feuer-Sozietät noch nicht versichert worden ist, so beschloss die Versammlung, die Versicherung des fraglichen Holzes zu seinem durch die Taxatoren zu ermittelnden Wert bei der Provinzial-Feuer-Sozietät bewirken zu lassen.
TOP 99: Das Schreiben des Justizrats Arndtsvom 2. d.M.den Rückstand des Ludwig Feldmann betreffend, sowie das Gesuch des Schuldners vom 14. d.M. um Bewilligung von Zahlungsterminen wurden der Versammlung vorgelegt. Dieselbe erklärte, dem Gesuch des Ludwig Feldmann nicht deferieren zu können, indem er der Gemeinde außer Zinsen und Kosten bereits die hohe Summe von 44 T 21 Gr verschulde, es sei daher Justizrat Arndts zu beauftragen, die Execution (Durchführung, nicht Hinrichtung) gegen den Schultheiß Franz Feldmann auf die 19 T 2 Gr Holzankaufsgelder (korrekt abgeschrieben?) nebst Zinsen und Kosten zu beantragen und dass die ferneren Bürgen des Ludwig Feldmann wegen der Zeitpachten zu … (1 Wort nicht korrekt lesbar) und auch diese auf den Rückstand einzuklagen seien, nachdem dieselben jedoch zur Zahlung jedoch vergeblich aufgefordert sein werden. - Inhaltliches ist nicht aktenkundig. - Einwohnerliste Dezember 1846: Alte Haus-Nr. 138, Breiter Weg 19: Ludwig Feldmann, Schreiner, LA 40; Ehefrau Elisabeth geb. Hahse, LA 33; Tochter Franziska, LA 11; Tochter Florentine, LA 9; Tochter Katharina, LA 6; Sohn Louis, LA 3; Tochter Elisabeth, LA ½ J. - Alte Haus-Nr. 141, Breiter Weg 22: Franz Feldmann, Schultheiß, Ackerwirt, LA 65; Ehefrau Friederike geb. Holzapfel, LA 72; Sohn Kaspar, Schlosser, LA 32.
Am 8. September 1848 (der Sekretär hat neue Tinte erhalten)
TOP 100: Auf den Antrag des Schmieds Engelhard Düring vom 17. v.M. wurde beschlossen, ihm die auf dem Wege nach Brumlingsen stehenden Gesträucher insofern aber nur, als sie die freie Passage dieses Weges hindern, gegen die Taxte zu überlassen. Der Förster Schrader solle ihm Anweisung erteilen, wie weit er dieselben hauen dürfe. - Einwohnerliste Dezember 1846: Alte Haus-Nr. 18, Kerstholtsgasse 2: Engelhard Düring gnt. Kerstholt, Schmied, LA 43; Ehefrau Elisabeth geb. Becker, LA 27; Tochter Marianne, LA 14; Tochter Dorothea, LA 3; Franz Spindeldreher, Lehrbursch, LA 18; Margarethe Schröer, Magd, LA 21. - Liste Dezember 1849: Tochter Christine, LA 1; nicht mehr Franz Sp., und Margarethe Schröer; neu Arnold Neise, Geselle, LA 28.
TOP 101: Wurde der Versammlung eröffnet, dass der Johann Altenwerth beantragt habe, ihm auf Gemeindegrund in der sogen. Ismecke bei Tielmanns Wiese 40 Torfbirkenen (s.o. Lexikon) gegen die Taxe hauen zu lassen. Es wurde beschlossen, dem Antrag zu deferieren, wenn gegen die Hauung in forsttechnischer (!) Hinsicht nichts zu erinnern sei. - Einwohnerliste Dezember 1846: Alte Haus-Nr. 20, Bergstraße 16: Johann Altenwerth gnt. Schwinne, Ackersmann, LA 37; Ehefrau Elisabeth geb. Schäfer, LA 35; Sohn Johann, LA 9; Tochter Elsabeth, LA 6; Tochter Gertrud, LA 3; Sohn Joseph, LA 1; Elisabeth Altenwerth gnt. Sohn, Witwe, Mutter zu Ackersmann Johann A., LA 66. - Flurname Ismecke, auch Eismecke: Mecke = Bach; Is..., Eis..., Itt...: sumpfiges Gelände, auch als Quellgrund für die Mecke.
TOP 102: Die Beschwerde des Adam Kehslerhier vom vom 6. d.M. wurde vorgelegt und darauf beschlossen, den Kehsler mit der Beschwerde abzuweisen, da nach der heute durch die Versammlung vorgenommenen Localbesichtigung der Wegebau-Unternehmer Cohsmann den Bau anschlagsmäßig ausführe. Möchte sich bei Revision der Arbeit ergeben, dass dieselbe anschlagswidrig ausgeführt wurde, so würde der Cohsmann angehalten werden, dieselbe anderweit anschlagsmäßig auszuführen. - Der Inhalt der Beschwerde ist nicht aktenkundig.
TOP 103: Auf das Schreiben des Vertreters des Justizrats Sommer, und zwar des Assessor Plassmann vom 1. d.M. in Sachen gegen Friedrich Funke wurde beschlossen, den Plassmann zu veranlassen, worauf das Erkenntnis (?) uns die Manualnoten hierher mitzuteilen , wo dann ihm nähere Nachricht gegeben werden solle, ob gegen das (!) Erkenntnis Appellation eingelegt werden solle oder nicht. - Inhalte des Schreibens und der Sachen sind hier nicht aktenkundig.
TOP 104: Da mehrere kleine Grundparzellen der Gemeinde nutzlos liegen, welche aber von den angrenzenden Grundbesitzern vorteilhaft benutzt werden können, so wurde beschlossen, eine Bekanntmachung dahin zu erlassen, dass diejenigen Grundbesitzer, welche zwar Gemeindeparzellen gegen eine billige (korrekte, ordnungsgemäße)
Vergütung zu erwerben wünschen, sich binnen 4 Wochen im hieesigen Amtsbureau melden möchten, wodann die Gemeinde-Versammlung die Grundstücke bestätigen und den Preis dafür bestimmen wird. - Die Lage dieser Parzellen ist nicht aktenkundig.
TOP 105: Auf den Antragdes Lehrers Leismann vom 11. v.M., die Reparaturen an seiner Dienstwohnung betreffend, wurde vorgelegt und beschlossen, den Maurermeister Franz Göckeler jun. zu beauftragen, diese Reparaturen in Augenschein zu nehmen, die notwendigsten zu veranschlagen und die Kostenberechnung einzureichen. Diese solle alsdann der Versammlung zur näheren Beschlussnahme vorgelegt werden. - Dieser Maurermeister Franz Göckeler war knapp 10 Jahre später Schützenhauptmann, Schützenkönig mit der von ihm gewählten Schützenkönigin Lehrerin Antonette Bause und der Baumeister der Alten Schule.
TOP 106: Auf den Antrag des Pfarrers Sporkmann vom 8. v.M. im Betreff der an seiner Dienstwohnung vorzunehmenden Reparaturen wurde beschlossen, diese Baulichkeiten durch den Maurermeister Franz Göckeler jun. veranschlagen zu lassen. Die desfallsige Kostenberechnung solle demnächst der Versammlung zur näheren Beschlussnahme vorgelegt werden. - Zur Information aus der Jetztzeit: die politische Gemeinde war damals für diese Aufgaben, Arbeiten und Bezahlungen zuständig.
TOP 107: Der Antrag der Ehefrau Schreiner Fritz Miese vom 24. v.M. um Ausstand zur Zahlung der Kosten ihres Einzugsgeldes ad 8 Taler in die hiesige Gemeindekasse bis zum 1. Januar kommenden Jahres wurde genehmigt. - Ein Grund ist nicht aktenkundig. Einwohnerliste Dezember 1846: Alte Haus-Nr. 42 a, Parzelle 860, Ecke St. Nikolaus Straße / Krumme Straße: Fritz Miese, Ackersmann, Tagelöhner: 1849, in beiden Listen nicht: Schreiner, LA 40; Ehefrau Anna Maria geb. Tebbe; Sohn Fritz, LA 4; Tochter Dorothea, LA 2; Sohn Anton, LA 1; Georg, Bruder zu Fritz (LA 40), Tagelöhner, LA 31.
TOP 108: Auf den Antrag der Ehefrau Philipp Trompetter vom 30. v.M. beschloss die Versammlung die gegen ihren Mann eingeleitete Subhastation auf den Fall zurück zu nehmen, dass dieselbe sich mittels gerichtlicher oder notarieller Obligation ihr Mann eingeklagt ist, erklärt und sich verpflichtet, das Kapital alljährlich mit 5 % zu verzinsen, auf das Wohnhaus nebst Stallgebäude und Hofraum zur Hypothek stellt und endlich Zinsen und sämtliche bis jetzt wegen der gerichtlichen Klage aufgegangenen Kosten bis zum 1. Januar k.J. (kommenden Jahres) entrichten sollte, dann wolle die Gemeinde auch zugeben, dass auch dem Wunsch der Ehefrau Trompetter in der Obligation die Bedingung aufgenommen werde, dass die Schuldnerin das Kapital zu jeder Zeit in Raten von 3 Talern abzutragen, befugt sein soll und dass die Gemeinde bei ...licher (1 Wort nicht korrekt lesbar) Zinszahlung nicht (?) berechtigt sein soll, das Kapital innerhalb 10 Jahren zu kündigen. - Siehe oben TOP 89, 11. Juli 1848.
TOP 109: Wegen des Rückstandes des verstorbenen Ferdinand Wrede ad 1 T 4 Gr Zeitpacht pro 1843 wurde beschlossen, den hiesigen Ferdinand Feldmann aufzufordern, den Betrag nebst Zinsen und Kosten zu entrichten oder gerichtliche Klage zu gewärtigen. - Sterbeliste: gest. 17.2.1847 Ferdinand Wrede, Tagelöhner, LA 43, hinterlässt Witwe und 1 großjähr. und 2 minderjähr. Kinder. Siehe oben 25.7.1848, TOP 96. Einzelheiten sind nicht aktenkundig.
TOP 110: Nachdem der Gemeinde-Verordnete Caspar Humpert abgetreten war, wurde in seiner Prozess-Sache gegen die Gemeinde Freienohl beschlossen, dass die beiden Gemeinde-Verordneten Heinrich Sahse und Franz Georg Pöttgen hiermit beauftragt sein sollen, sich mit dem vom Justizrat Greve eingereichtenManualart (?), so wie mit den hiesigen über den Gegenstand sprechenden … (1 Wort nicht korrekt lesbar) zu dem Justizrat Beinhardin Meschede zu begeben, um von diesem sich weitere Information in der Sache zu erbitten. Vorläufig sollen schon die Akten dem Justizrat Beinhard zur Durchsicht übersandt werden mit der Bitte, einen Termin zur Konferenz mit den beiden Gemeinde-Verordneten schleunigst anzuberaumen. - Inhaltliches ist hier nicht aktenkundig.
Am 12. September 1848
TOP 111: Der Antrag des Franz Göckeler hier vom 31. v.M. um Überlassung des Strauchwerks in Schmies Eichen gegen die Taxe wurde genehmigt, nachdem der Oberförster Langebach dagegen in forsttechnischer Beziehung nichts zu erinnern hat. - Eine Begründung für dieses Strauchwerk ist nicht aktenkundig. - Schmies Eichen: direkt an der alten Bundesstraße B7 von Freienohl nach Oeventrop kurz vor Oeventrop das rechte Waldstück.
TOP 112: Auf die Eingabe des Franz Göckeler vom 31. v.M., den Anspruch auf Bau- und Reparaturholz von der Gemeinde zu seinem Haus betreffend, wurde beschlossen, dem Antragsteller zu erwidern, wie die Gemeinde sich nicht ...(1 Wort nicht korrekt lesbar), das freie Bau- und Reparaturholz für 60 (korrekt gelesen?) Hufenberechtigte der hiesigen Gemeinde im rohen Zustand frei zu überweisen. Da jedoch der Caspar Vohs früheres Eigentum des jetzt von dem Göckeler angekauften Hauses ein rechtskräftiges Urteil erworben habe, worauf das fragliche Bau- und Reparaturholz kein dem Haus anklebendes Recht, sondern ein zum freien Verkehr gewordenes Recht sei, so müsse man um so mehr noch Bedenken tragen, dem Göckeler das fragliche Bauholz zu überweisen, indem dem Vernehmen nach der Gerichtstaxator bei der Abschätzung des damals subhastierten fraglichen Hauses das fragliche Recht wegen Beziehung von freien Bau- und Reparaturholzes nicht berücksichtigt haben soll, und weil der Caspar Vohs auf Grund des erlangten gerichtlichen Erkenntnisses und ebenso dessen Sohn Johann Vohs in Folge des ihm von seinem Vater gewordenen Übertrags das fragliche Bauholz von der Gemeinde in Anspruch nehmen. - Dem Abschreiber ist nicht alles – auch nicht syntaktisch – verständlich.
TOP 113: Auf das Gutachten des Wegebaumeisters Lübke vom 29. v.M. wurde beschlossen, dem Fritz Siepen gnt. Willike die benötigten 566 ½ Quadrat-Fuß Bretter und 136 ¼ Quadrat-Fuß Bauholz überweisen zu lassen, dagegen aber den Caspar Kehsler mit dem Antrag abzuweisen, weil nur einer zu dem Bauholz berechtigt ist und durch den Verkauf des halben Hauses an den Kehsler nicht zwei Berechtigte entstehen können. Hierauf erhielt der Beschluss Nr. 47 vom 23.3. und der Beschluss Nr. 98 vom 25.7. eine Abänderung.
TOP 114: Nachstehende Anträge um Bewilligung von freiem Bau- und Reparaturholz: (1.) des Johann Lichte über 303 ½ C.Fuß (Abkürzung korrekt?) Zimmerholz und 1857 ½ Quadrat-Fuß Bretter; (2.) des Johann Altenwerth über 270 C. Fuß Zimmerholz und 947 ¾ Quadrat-Fuß Bretter; (3.) des Franz Trompetter über 262 ½ C.Fuß Zimmerholz und 811 ½ Quadrat-Fuß Bretter; (4.) des Ferdinand Becker über 55 C.Fuß Zimmerholz und 306 Quadrat-Fuß Bretter – wurden genehmigt und beschlossen, von dem Oberförster diese Holz-Quantitäten in den Hauungsplan aufnehmen zu lassen, vor der Überweisung des Holzes aber die ...nachweise (erster Wortteil nicht korrekt lesbar) von dem Wegebaumeister Lücke festsetzen zu lassen.
TOP 115: Auf den Antrag des Franz Pöttgen vom 12. v.M. wurde beschlossen, denselben abschläglich zu bescheiden, indem nach dem (!) ergangenen rechtskräftigen Erkenntnis die Gerechtsame zum Beziehen des freien Bau- und Reparaturholzes von der Gemeinde nicht an dem Hause klebt, sondern ein Gegenstand des freien Verkehrs ist und in dem von dem ...(1 Wort nicht korrekt lesbar) beigebrachten Kaufcontract diese Gerechtsame nicht ausdrücklich benannt worden ist.
TOP 116: Das Anerbieten des Franz Caspar Flinkerbusch vom 24. Mai d.J. der Gemeinde seine Gerechtsame zum Beziehen des freien Bau- und Reparaturholzes gegen den Betrag von 100 Taler und zwei Drittel des jetzt benötigten Erbzins zu verkaufen, wurde dahin genehmigt, dass dem Flinkerbusch 100 Taler und ein Drittel des benötigten Bauholzes ...(1 Wort nicht korrekt lesbar) 50 Quadrat-Fuß zu bewilligt werden sollen. Die Auszahlung der 100 Taler könne jedoch erst im nächsten Jahr erfolgen. - Einwohnerliste Dezember 1846: Alte Haus-Nr. 97, Bergstraße 13: Franz Caspar Flinkerbusch, Köhler, LA 37, kath. ; Ehefrau Agatha geb. Vieth, LA 39, evang., Sohn Georg, LA 9, kath. (auch die nächsten); Sohn Caspar, LA 5; Franz, Vater zu Franz Caspar, Leibzüchter, LA 63. - Leibzüchter, Leibzucht: lebenslanges Unterhalts- und Wohnrecht; das Wort hat nichts zu tun mit „züchtigen“, „schlagen“.
TOP 117: Das Anerbieten des Franz Schmitz vom 5. Juni d.J., der Gemeinde seine Gerechtsame zum Bezug des freien Bau- und Reparaturholzes gegen den Betrag von 100 Taler zu verkaufen, wurde genehmigt, jedoch unter der ausdrücklichen Bedingung, dass die Auszahlung der 100 Taler erst im nächsten Jahr erfolgen könne. - Einwohnerliste Dezember 1846: Alte Haus-Nr. 63, Parzelle 718, Ecke: Am Hügel / Hauptstraße: Franz Schmitz, Nachtwächter, LA 66, Sohn Kaspar , LA 22, dient seit 2 Jahren im Militärdienst; Tochter Gertrud, LA 30; Sohn Fritz, Maurer, LA 26. - Sterberegister: gest. 18.2.1849: Franz Schmitz gnt. Bumkotte (Bumkatte), Ackerbürger, Witwer, hinterlässt 3 große Kinder. - Gemeint konnte auch sein: Alte Haus-Nr. 28 a, St. Nikolaus-Straße 15: Franz Schmitz, Holzhauer, LA 36; Ehefrau Gertrud geb. Neise, LA 28; im Haus ihres Vaters Anton Neise, Tagelöhner, LA 59; dessen Ehefrau Franziska geb. Schröer, LA 55.
TOP 118: Wegen der durch die Eingesessenen Caspar Lenze gnt. Penschröer, Caspar Humpert und Schmied Klasmeyer unterlassenen bestimmungsmäßigen Verwendung des ihnen von der Gemeinde überwiesenen Reparaturholzes wurde beschlossen: (a) Förster Schrader zu vernehmen über das Verbleiben des dem Schmied Klasmeyer überwiesenen Holzes; (b) vom Justizrat Greve ein Rechtsgutachten darüber einzuholen, wie gegen diejenigen Bauholzberechtigten aufzutreten sei, welche das ihnen von der Gemeinde überwiesene Bauholz anderweit verwenden und an dem Bau entweder gar nicht oder in schlechterer Qualität anbringen. - Einwohnerliste Dezember 1846: Alte Haus-Nr. 35, Parzelle 711, St. Nikolaus Straße: Caspar Lenze gnt. Penschröer, Ackersmann, Schenkwirt, LA 54. Alte Haus-Nr. 62 a , Parzelle 717, Ecke Hügel / Hauptstraße, (später Bahnhofstraße): Johann Klasmeyer, Hufschmied, LA. Alte Haus-Nr. 127, Parzelle 726, Hauptstraße: Caspar Humpert, Schenkwirt, Krämer, Bäcker, Blaufärber, LA .
TOP 119: Wurde beschlossen, dem Unternehmer Caspar Lenze die bei der Reparatur der Straßen … (1 Wort nicht korrekt lesbar) Twiete sich herausgestellten Nebenarbeiten an dem Hause der Witwe Höhmann zu dem von dem Franz Göckeler veranschlagten Betrag ad 6 T 7 Gr 6 Pf zu übertragen.
Am 13. Oktober 1848
TOP 120: Der Versammlung wurde vom Vorsitzenden mitgeteilt, dass der Förster Schrader seinen mündlichen Angaben nach, die Kommunal-Försterstelle in Warstein übernommen habe und in diesen Tagen schon sein neues Amt antreten und dadurch die hiesige Försterstelle verarmt werden würde, ferner, dass sich (1.) der Flurschütz Tönne, (2.) der Caspar Noeke, (3.) der Franz Wilhelm Kerstholt, alle drei von hier, (4.) der Förster Ernst Weber zu Bockum zu der hier verarmt werdenden Stelle gemeldet hätten. Die 4 Anträge wurden der Versammlung vorgelesen und beschloss dieselbe darauf, die durch den Abgang des Schrader, womit werdende Försterstelle von der Hand unbesetzt zu lassen, dem Waldwärter Kerstholt aber, welcher als Waldwärter eine Besoldung von 50 Taler bezieht, aufzugeben, den ganzen Forstschutz gegen seine bisherige Besoldung beizubehalten, wozu es ihm frei stehen solle, seiner Söhne sich für den Fall als Aushülfe (...hülfe: damals übliche Schreibweise) zu bedienen, dass wegen seines hervorgerückten Alters ihm der Dienst beschwerlich werden sollte. - Es versteht sich übrigens von selbst, dass der Kerstholt nicht nur den Forstschutz, sondern auch die Leitung über Hauungen und Culturen zu leiten besorgen hat. - Die Bewerbungsschreiben und ihre Beantwortungen sind nicht aktenkundig. - Einwohnerliste Dezember 1849 (!): Alte Haus-Nr. 66, (Parzelle 831 oder auch 518 ?), Twiete: Gaudenz Kerstholt gnt. Winkelmann, Waldwärter, Holzhändler, LA 75; Ehefrau Clara geb. Feldmann, LA 63; Sohn Franz Wilhelm, Schüsseldreher, LA 31; Sohn Josef , Schüsseldreher-Lehrling, LA 16; Stiefsohn Franz Höhmann zu Gaudenz K., Ackersmann, LA 37; Stiefsohn Heinrich Höhmann zu Gaudenz K., Schüsseldreher, LA 28; Anton Behrens, Stiefsohn zu Gaudenz K., Hirt, LA 22; Gertrud Köster, Magd, LA 21.
TOP 121: Die Versammlung bemerkte, wie der zeitige Flurschütz Lenze seinen Dienst bisher nicht vorschriftsmäßig ausgeübt habe, indem er nur da denunziere, wo er von den Grundbesitzern dazu veranlasst worden sei. Dieses habe zur Folge gehabt, dass in diesem Jahr sich eine Unzahl von Feldpolizei-Contraventionen ergeben haben, welche nicht zur Anzeige gebracht worden seien. Die Versammlung beschloss daher, dem Lenze, dem nicht nur der Feldschutz, sondern der Schutz der gesamten Feldflur der hiesigen Gemeinde übertragen sei, aufzugeben, seinen Dienst nach der Feldpolizei-Ordnung strenge auszuüben und zugleich auch mit Wald-Contraventionen jeder Art und namentlich auch darauf zu achten, dass nicht hernach, wie bisher, Eichel-Entwendungen aus dem Wald vorkommen. Es sei dem Lenze dieses mit dem Bemerken zu eröffnen, dass es seine Entlassung zur Folge haben würde, falls er noch ferner eine Dienstvernachlässigung sich zu Schulden kommen lassen sollte. Dem Lenze sei dabei auch zu bemerken, dass er Forst-Contraventionen dem Waldwärter Kerstholt anzugeben habe, welcher dann verpflichtet sein soll, denselben zur Anzeige zu bringen und den Lenze als Zeugen zu berufen. - Ein Vorname und eine Arbeits- oder Berufsbezeichnung sind in den Einwohnerlisten 1846 und 1849 nicht aktenkundig; es gibt mehrere Lenze. Zur Entlastung könnte dienen: jener Lenze weiß um die Armut der Wald-Frevler oder Eichel-Sammler für das Hausschwein und hat deshalb keine Anzeige erstattet.
TOP 122: Das vom Justizrat Greve in Sachen gegen Vohs wegen der von der Gemeinde erhaltenen und von ihr zur Reparatur des Hauses nicht verwendeten Holzes unterm 28. v.M. entworfene Gutachten wurde vorgelegt. Es beschloss die Versammlung, die von dem Greve dafür liquidierten Gebühren ad 2 T 26 Gr auf die Gemeindekasse zur Zahlung anzuweisen, im übrigen aber das Verfahren zur Wiedererlangung des von dem Vohs ungesetzlich verwendeten Holzes einzustellen. - Ein Grund ist nicht aktenkundig.
TOP 123: Auf den Antrag des Maurermeisters Franz Göckeler jun. vom 30. v.M., wonach er zum Neubau des von dem Vohs anquirierten Hauses das dazu erforderliche Bauholz von der Gemeinde verlangt, wurde beschlossen: Nachdem nunmehr nach dem Rechtsgutachten des Justizrats Greve vom 28. v.M. die Gemeinde sich der Verpflichtung des zu dem von dem Göckeler erworbenen in Frage stehenden Wohnhauses erforderliche Bau- und Reparaturholzan den zeitigen Besitzer des Hauses nicht entsagen könne, so sei man bereit, dem Göckeler dieses Holz unter der Bedingung zu überweisen, dass er sich verpflichte, dafür aufzukommen, falls der frühere Besitzer des Hauses einen eben solchen Anspruch im Wege des Prozesses von der Gemeinde erlangen sollte. Hiernach sei die Gemeinde nicht bereit, dem Göckeler das zur Instandsetzung des Hauses erforderliche Holz, jedoch nach Abzug der 80 Kubik-Fuß, welche der frühere Besitzer zu dem Ende von der Gemeinde bereits angewiesen erhalten, aber nicht dazu verwendet hat, anzuweisen. Es könne hier aber doch nur bei dem in Frage stehenden Haus, welches noch reparaturfähig sei, und von dem Holz die Rede sein, was zur Wiederherstellung des Hauses erforderlich ist, nicht aber von dem Holz,, was bei einem solchen noch reparaturfähigen Haus zum Neubau verlangt wird, indem es keinem Berechtigten freistehe, ein reparaturfähiges Haus niederzureißen und zu dessen Neubau alsdann das Holz von der Gemeinde unentgeltlich zu verlangen, indem natürlich ein Neubau eine größere Holz-Quantität als die Instandsetzung oder Reparatur eines Hauses erfordern. Dem Göckeler sei dieser Beschluss unter dem Bemerken mitzuteilen, dass er das zur Reparatur (in der Akte unterstrichen) des fraglichen Hauses erforderliche Bauholz nach Abzug der dem Vohs bereits zu dem Ende überwiesenen 80 Kubik-Fuß, sobald von der Gemeinde überwiesen, erhalten würde, als er das Bedürfnis angeben würde und dieses von der Gemeinde durch technisches Gutachten anerkannt sein wird und endlich der Göckeler, der im Eingange dieses Beschlusses gestellten Bedingung sich unterworfen haben würde.
TOP 124: Auf die beiden Anträge des Caspar Kehsler und Fritz Siepen vom 24. v.M. bzw. 8. d.M. Bau- und Reparaturholz betreffend, wurde beschlossen, den Supplicanten zu bedeuten, wie es lediglich bei dem Beschluss vom 12. v.M. sein Bewenden behalten müsse. - Einzelheiten sind nicht aktenkundig.
TOP 125: Das („Erkenntnis“ damals wohl Neutrum) vom Justizrat Greve in Sachen gegen Joesph Raulff vom 11. September eingegangene günstige Erkenntnis wurde der Versammlung mitgeteilt. - Inhalt ist nicht aktenkundig.
TOP 126: Die vom Kommunal-Oberförster Langebach unterm 24. v.M. übergebenen diesjährigen Hauungs- und Culturpläne wurden der Versammlung vorgelegt. Dieselbe fand gegen ihre Aufstellung nichts zu erinnern, jedoch bemerkte sie, wie (a) die im Mühlenberge verzeichnete Eichen-Schlagung in Gemeindedienst unter Aufsicht des Forstbeamten geschehen müsse, weshalb die dort ausgeworfenen 12 (Betrag-Abkürzung nichtg korrekt lesbar; wohl Taler) wegfallen können, - eine Begründung für einen Forstbeamten ist nicht aktenkundig; (b) die im Bergemerg (Flur Bergmecke) vorzunehmende Fichtenpflanzung nicht im Tagelohn, vielmehr im Wege des wenigst fordernden Verdings vorgenommen werden müsse; (c) dass die Holzhauung nicht durch gedungene Holzhauer, sondern ebenfalls nach wenigst fordernden Verding vorgenommen werden müsse. Sparsamkeit aufgrund von Armut ist wohl die Begründung.
Am 31. Oktober 1848
TOP 127: Die Versammlung erklärte: Im Jahr 1834 haben die Hufenberechtigten hierselbst übernommen, die hiesige Gemeindemit einem Wald-Complexus (!) von 100 Morgen abzufinden; sie haben zu jener Zeit aber nur 83 Morgen der Gemeinde überwiesen und die fehlenden 17 Morgen erst in diesem Jahr der Gemeinde zu überweisen beschlossen. Es müsse daher auf das Schleunigste die Hufeberechtigten dazu angehalten werden, nicht nur diese fehlenden 17 Morgen der Gemeinde zu überweisen, sondern auch sie dafür zu entschädigen, dass die Hufen Interessenten diese 17 Morgen vom Jahr 1835 bis jetzt benutzt haben. Man halte es angemessen, dass die Hufen Interessenten als Entschädigung für die Benutzung der fraglichen 17 Morgen den circa 13 Morgen enthaltenden Waldteil unentgeltlich überweisen, welche die Hufen Interessenten zum öffentlichen Verkauf auszustellen willens sind. Es solle daher der Vorstand der Hufen Interessenten ersucht werden, in der angegebenen Art die Gemeinde zu entschädigen. - 1 Morgen = 2.500 m²; 100 Morgen = 250.000 m²; 17 Morgen = 42.500 m²; 13 Morgen = 32.500 m². - Der Name des Vorstands der Hufenberechtigten ist nicht aktenkundig.
Am 20. November 1848
TOP 128: Was die Ausübung der Jagd auf Gemeinde-Grund und -Boden anlangt, so soll dieselbe nicht öffentlich verpachtet, vielmehr gegen Einlösung von Jagdscheinen zum Betrag von 20 Sgr pro Stück bis zum 1. Februar k.J. unter die im Gesetz vom 31. Oktober d.J. erhaltenen allgemeinen Bedingungen, jedoch nur von Eingesessenen hiesiger Gemeinde ausgeübt werden.
TOP 129: Der Rückstand des Ferdinand Wrede an Zeitpacht aus dem Jahr 1844 ad 1 T 4 Gr soll niedergeschlagen werden. - Ein Grund ist nicht aktenkundig. - Einwohnerliste Dezember 1846: Alte Haus-Nr. 22, Bergstraße 20: Ferdinand Wrede gnt. Küchenhoff, Holzhauer, LA 34; Ehefrau Florentine geb. Pöttgen, LA 24; Tochter Gertrud, LA 6; Sohn Anton Heinrich LA 4; Sohn Heinrich, LA ¾ J. - Möglicherweise nicht zutreffend ist das Sterberegister: gest. am 17.2.1847 Ferdinand Wrede, 43 J., Witwer, hinterlässt 1 gr., 2 minderj. Kinder.
TOP 130: In Betreff des von dem Franz Göckeler gegen die Gemeinde Freienohl über Berechtigung von Bau- und Reparaturholz erhobene Klage wurde beschlossen: die Gemeinde habe bereits in dem Beschluss vom 10. v.M., welcher dem Kläger mitgeteilt sei, die Verpflichtung zur unentgeltlichen Abgabe von Bau- und Reparaturholz zu dem von dem Franz Göckeler angekauften Vohs´schen Haus anerkannt und dabei nur die Bedingung gestellt, dass der Franz Göckeler dafür aufkommen müsse, falls der Johann Vohs oder dessen Vater Caspar Vohs eine gleiche von dem nämlichen Haus herrührende Gerechtsame für sich sollten in Anspruch nehmen können. Da der Franz Göckeler eine solche Verpflichtung in seinem Schreiben vom 26. v.M. übernommen hat, so wäre der von dem Göckeler erhobene Prozess sobald beendigt, als der Göckeler die fragliche Verpflichtung in rechtsverbindlicher Art namentlich in einem notariellen oder gerichtlichen Dokument abgegeben haben würde, darum der Göckeler unter dem Ersuchen angehalten werden müsse, die erhobene Klage zurückzunehmen. Was ferner die Quantität des von dem Göckeler beanspruchten Holzes nach seinem Schreiben vom 26. v.M. betrifft, so wolle man suchen, mit ihm hierüber einen Vergleich abzuschließen und solle zu dem Ende der Göckeler eingeladen werden, der nächsten Gemeinde-Versammlung mit beizuwohnen.
TOP 131: In Prozess-Sachen Freienohl gegen Funke beschloss die Versammlung, sich bei dem (!) Erkenntnis erster Instanz vom 1. September d.J. zu beruhigen (?) und den Justizrat Sommer davon zu benachrichtigen. - Mehr Inhaltliches ist hier nicht aktenkundig.
TOP 132: Die Rechnung des Franz Caspar Düringvom 17. Juni d.J. über geliefertes Eisen zu Rosten auf verschiedenen Gemeinde-Wegen wurde zum Betrag von 27 ½ Taler auf die Gemeindekasse anzuweisen, beschlossen. - Für die Jetztzeit sind Straßen gemeint.
TOP 133: Auf die mit dem Schreiben des Maurermeisters Franz Göckeler jun. vom 20. September d.J. übergebenen beiden Kostenanschläge über vorzunehmende Baulichkeiten an der hiesigen Pastorat (zur Erinnerung: in Freienohl ist die Pastorat sprachlich weiblichen Geschlechts) und Küsterei-Gebäude wurde beschlossen: bei der zur Ausführung von Baulichkeiten zu sehr vorangerückter Jahreszeit die Sache bis zum nächsten Frühjahr beruhen zu lassen und die Kosten dafür bei Aufstellung des nächstjährigen Etats wo möglichst zu berücksichtigen. - Weitere Einzelheiten sind nicht aktenkundig.
TOP 134: Auf den Antrag des Caspar Lenze vom heutigen Tage um 6-jährige Verlängerung des Contractes vom 18. Oktober 1842 wegen Haltung eines Zieh-Ochsens für die Gemeinde Freienohl wurde beschlossen, dem Caspar Lenze die beantragte Verlängerung zu genehmigen und wegen Haltung eines zweiten Zieh-Ochsens bei dem Caspar Humpert anzufragen, ob er eine ebenmäßige (?) Verlängerung des Contractes wünsche.
TOP 135: Auf die ...(1 Wort nicht korrekt lesbar; Anfrage?) des Justizrats Arndts, worauf: (1.) der Joseph Rocholl auf die Summe von 20 Sgr für ein vom 13.1.46 erhaltenes Klafter Reiserholz und (2.) der Ludwig Feldmann für die Zeitpacht pro 1846 ad 6 T 8 Sgr in mobilibus unpfändbarbefunden worden seien, beschloss die Versammlung, von der weiteren Gerichts-Beitreibung dieser Posten zwar einstweilen abzustehen, jedoch nicht niederzuschlagen, sondern als unbeibringlich für so lange zu verzeichnen, als eine Beitreibung desselben in irgendeiner Art möglich werden möchte, bis dahin aber dieselben gegen Verjährung fortwährend sicher stellen zu lassen.
TOP 136: Da der Anton Carneil die Gartenpacht pro 1844 und 1845 mit zusammen 1 T 18 Sgr noch verschuldet, er sowohl wie dessen Bürge Ferdinand schnapp gnt. Krämer notorisch (offensichtlich) unpfändbar sind, so sollen jene 1 T 18 Sgr ebenso niedergeschlagen werden wie die Zeitpacht pro 1846 mit 24 Sgr bereits niedergeschlagen worden ist.
TOP 137: Der Versammlung wurde der Hypothekenschein über Hypotheken...(Wortende nicht korrekt lesbar) Eintragung der verschiedenen Forderungen der Gemeinde Freienohl an den Heinrich Stirnberg vorgelegt und beschloss dieselbe, den Heinrich Stirnberg aufzufordern, die von den eingetragenen Kapitalien bis am 12. Dezember d.J. bereits fällig werdenden 2-jährigen Zinsen unverzüglich abzuführen, oder wenigstens die Erklärung abzugeben, dass eine Verjährung nicht ...kommen (Wortanfang nicht korrekt lesbar) solle, indem sonst zur Vorbringung einer Verjährung vor Ablauf dieses Jahres auch die rückständigen Zinsen geklagt werden müssten.
TOP138: Auch wurde der Hypothekenschein über Hypotheken...(Wortende nicht korrekt lesbar) Sicherstellung der Forderung der Gemeinde Freienohl an die Eheleute Friedrich Ernst Spies vom 16.9. d.J. vorgelegt. Die Versammlung fand dabei nichts weiter zu erinnern. - Inhaltliches ist nicht aktenkundig. - Einwohnerliste Dezember 1846: Alte Haus-Nr. 101 a, Hauptstraße: Fritz Ernst Spies, Tagelöhner, LA 56; Ehefrau Marianne geb. Zacharias, LA 56.
TOP 139: Auf die Anzeige des Gemeinde-Verordneten Funke, dass der Faktor Becke in der Giesmecke so gefällig sein wolle, der Gemeinde Freienohl ein Kapital ad 200 Taler gegen 5 % Zinsen und vierteljährliche Kündigung sobald zu leihen, als ihm darüber einen von sämtlichen Gemeinde-Verordneten und dem Amtmann ausgestellten Hypothekenschein, worin diese sämtlich für Kapital und Zinsen solidarisch sich verbürgen, ausgehändigt sein wurden, beschloss die Versammlung, das Kapital unter den gestellten Bedingungen zu akzeptieren und den verlangten Grundschein auszustellen.
TOP 140: Die in Betreff des hiesigen Schulbaus von Königl. Regierung unterm 27. v.M. erlassene Verfügung wurde der Versammlung vorgelegt. Dieselbe beschloss, diese Angelegenheit bis zur Aufstellung des nächstjährigen Etats auf sich beruhen zu lassen, bei welcher Gelegenheit in Erwägung gezogen werden sollte, in wie weit die Gemeinde im Stande sei für die dazu erforderlichen Mittel aufzubringen und zu beschaffen.
TOP 141: Auf den protokollarischen Antrag des Ferdinand Kehsler hier vom 11. September wurde beschlossen, ihm den bis zum 1. Januar kommenden Jahres beantragten Ausstand zur Zahlung seiner rückständigen Zeitpacht pro 1847 ad 3 T zu bewilligen. - Einwohnerliste Dezember 1846: Alte Haus-Nr. 70, Brunnenstr. 9: Ferdinand Kehsler, Schuster, LA 33; Ehefrau Elisabeth geb. Willeke, LA 36; Tochter Theresia, LA 5: gest. 2.12.1849: LA 7 J. 6 M., ob das Kind z.Zt. dieses Protokoll-Datums schon krank war?; Ferdinand K. 1849 auch Waldwärter.
TOP 142: Der Versammlung wurde das Schreiben des Magistrats zu Arnsberg vom 26. Juli d.J. vorgelegt und bemerkte dieselbe, wie auch für die Gemeinde Freienohl die Auflösung des Communal-Oberförster-Instituts sehr wünschenswert sei und sie daher sich dem Antrag um Auflösung des Communal-Oberförster Verbandes bei dem jetzigen Staatsministerium anschließen wolle.
TOP 143: In Folge des Beschlusses vom 8. Februar d.J. wurde ander...(weiter nicht korrekt lesbar) dahin beschlossen, den Fritz und Philipp Weber vorladen zu lassen und sie aufzufordern, nunmehr binnen 4 Wochen so sicher den Rückstand an die Gemeindekasse abzuführen, als sonst die weiter der Gemeinde zu Gebote stehenden Mittel zur Erlangung dieses Rückstandes eingeleitet werden würde. - Inhalte des Rückstandes sind hier nicht aktenkundig.
TOP 144: Auf den Antrag des Hirschberger hierselbst vom 11. d.M. um Bewilligung einer Vergütung von 10 Taler für Instandsetzung des Weges nach dem Knäppchen wurde beschlossen, denselben mit seinem Antrag abzuweisen. - Eine Begründung ist hier nicht aktenkundig.
TOP 145: Auf den Antrag des Franz Georg Schwefer vom 14. d.M. wurde beschlossen, ihm die Ablösung seiner Bauholz-Gerechtsame zur Summe von 100 Taler zu bewilligen und diesen Betrag aucf den nächstjährigen Etat aufzunehmen. Dem Schwefer solle daher seine Schuld an die Gemeindekasse bis zu dem Betrag creditiert werden. - Inhalte des Antrags oder auch über die Schuld sind nicht aktenkundig. - Einwohnerliste Dezember 1846: Alte Haus-Nr. 54, Parzelle 833, Krumme Straße 4, 6: Franz Georg Schwefer, Ackersmann, LA 50; Ehefrau Christine geb. Düring, LA 46; Tochter Josephine, Magd, LA 19; Sohn Fritz, LA 15; Sohn Caspar, LA 14; Sohn Johann, LA 11; Sohn Franz, LA 8; Tochter Elisabeth, LA 4; Witwe Gertrud, Mutter zu Franz Georg, Leibzüchterin, LA 73; Franz, Bruder zu Franz Georg, Holzhauer, LA 33. Aktenkundig auch Parzelle 828 : Brunnenstraße.
Am 27. November 1848
TOP 146: In Sachen der Gemeinde Freienohl gegen Maurermeister Franz Göckeler jun. Bauholz-Berechtigung betreffend wurde heute ein Vergleich abgeschlossen und darüber eine besondere Verhandlung aufgenommen. - Einzelheiten sind nicht aktenkundig.
TOP 147: Da der Schmied Johann Klasmeyer im Jahre 1846 zur Reparatur seines Hauses von der Gemeinde 200 Kubik-Fuß Bauholz überwiesen erhalten hat und die Verwendung dieses Holzes zum Hause nicht nachgewiesen hat, sogar Grund zur Vermutung besteht, dass das Holz zu anderen Zwecken verwendet ist, so stehe bei dem Umstande, dass das Klasmeyer´sche Haus, welches die Gerechtsame zum freien Beziehen von Bau- und Reparaturholz im rohen Zustand, insofern es forstwirtschaftlich zulässig war, der Gemeinde zu beziehen, besitzt, zu erwarten, dass der Ankäufer des Hauses, welches die gesagte Gerechtsame nach dem Rechtsgutachten des Justizrats Greve vom 28. September d.J. an sich bringt, sich die dem Klasmeyer bereits überwiesenen 200 Kubik-Fuß Bauholz nicht wird in Abzug bringen lassen. Die Versammlung beschloss daher, den Justizrat Greve unter Mitteilung dieses Beschlusses dahin zu beauftragen, dass er vor dem anstehenden Subhastationstermin des Klasmeyer´schen Hauses beim Königl. Gericht anmelden möge, dass die fragliche Gerechtsame an dem Hause klebe, der Käufer sich aber die dem Klasmeyer bereits überwiesenen 200 Kubik-Fuß Bauholz müsse in Abzug bringen lassen, zugleich aber möge Herr Greve ersucht werden, sich gutachtlich darüber zu äußern, ob die Gemeinde in künftigen ähnlichen Fällen eine solche Anmeldung beim Königl. Gericht zu machen, verpflichtet sei, damit das zu dem auf Subhastation stehenden Hause bereits angewiesenen, nicht dazu verwendete Bauholz, von dem Ankäufer nicht abermals könne beansprucht werden und ferner möge der Herr Greve sich auch darüber äußern, ob der Gemeinde eine Befugnis zustehe und eventuell welche, um die Bauholz-Berechtigten dazu anzuhalten, das von der Gemeinde ihnen überwiesene Reparaturholz binnen einer bestimmten Frist zum Zwecke zu verwenden.
TOP 148: Dem Leineweber Johann Jürgens wurde der nach der Verhandlung vom 26. d.M. beantragte Ausstand bewilligt. - Inhalt und Grund sind nicht aktenkundig. Einwohnerliste Dezember 1846: Alte Haus-Nr. 62 a: Johann Jürgens, Leineweber, LA 30; Ehefrau Elisabeth geb. Bengestrate, LA 27; Sophia Jürgens, Mutter zu Johann J., Tagelöhnerin, LA 63.
Am 2. Dezember 1848
TOP 149: Die von dem Franz Göckeler jun.mit Schreiben vom 29. v.M. eingereichten Nachweise über das erforderliche Reparaturholz zu dem von ihm angekauften Vohs´schen Wohnhaus wurde der Versammlung vorgelegt und beschlossen, dem Zimmermann Sahse die Nachweise mit dem Auftrage zuzustellen, das wirkliche Holzbedürfnis zu ermitteln und festzustellen. - Einwohnerliste Dezember 1846: Alte Haus-Nr. 7, Vossecke: Johann Vohs, Ackersmann, LA 34; dessen Vater Kaspar Vohs, Witwer, LA 66 (insgesamt 8 Personen Vohs); Einwohnerliste Dezember 1849: Ale Haus-Nr. 7: kein Vohs-Einwohner sondern Johann Jürgens, Tagelöhner, LA 51 und Familie, dazu Familie Fritz Ernst Wrede, Maurer, LA 26; und Familie Witwe Franziska Stirnberg geb. Hömberg. - Möglich ist auch: Alte Haus-Nr. 84, Vossecke: (a) Johann Vohs, Witwer, Tagelöhner, LA 67; Sohn Johann, Holzhauer, LA 20; Tochter Gertrud, Tagelöhnerin, LA 17; (b) Agatha Humpert, Spinnerin, LA 63; letztere nicht mehr Dezember 1849; aber Sterberegister: gest. 7.2.1850 Agatha Humpert,LA 60, ledig, hinterlässt 1 großjährige uneheliche Tochter Elisabeth. - Einwohnerliste Dezember 1849: Alte Haus-Nr. 150 b: Franz Göckeler jun., Maurermeister, LA 33, Ehefrau Catharina geb. Kaulmann, LA 33. Sohn Karl, LA 2; Sohn Fritz, LA 1; Sohn Johann, LA 16 W.; Metha Schmitz, Magd, LA 15.
TOP 150: Auf die von dem Bürger Caspar Humpert vom 27. v.M. gemachten Vergleichs-Positionen beschloss die Versammlung, dieselben unter der Bedingung zu genehmigen, dass durch die Auszahlung der im § 2 namhaft gemachten Summe zugleich die dem Caspar Humpert von der Gemeinde zustehende Bau- und Reparaturholz-Gerechtsame abgelöst sein solle. Der Caspar Humpert ...(2 Abkürzungen und 1 Wort nicht korrekt lesbar: „K. G. …“) veranlasst und mit dem Beschluss bekannt gemacht, erklärte sich bis zum Sonntag, den 3. (wohl Dezember, also 1 Tag) Bedenkzeit vorbehalten zu müssen.
Am 10. Dezember 1848
TOP 151: Auf die Anzeige des Waldwärters Kerstholt, dass statt der in dem diesjährigen Hauungsplan ausgeworfenen 150 Haufen Reiserholz forstmäßig ganz füglich 200 Haufen gehauen werden könnten, wurde in Rücksicht, dass das Reiserholz zur Zeit hoch im Preis ist, beschlossen, 200 Haufen hauen zu lassen und die Genehmigung des Communal-Oberförsters dazu einzuholen.
TOP 152: Das Schreiben des Justizrats Greve vom 4. d.M. in Sachen der Klasmeyer´schen Subhastation wurde vorgelegt und beschlossen, bei dem Amtmann Biedel zu Allendorf, in dessen Orte sich ebenfalls Gemeinden befinden, welche einer gewissen Klasse von Einwohnern das erforderliche Bauholz zuliefern haben, anzufragen, wie dort in den im Beschluss vom 27. v.M. ausgesprochenen Falle verfahren werde. Die von dem Amtmann Biedel eingezogene Nachricht möge der Versammlung zu ihrer Beschlussnahme vorgelegt werden.
TOP 153: In Prozess-Sachen gegen Humpert hat der Humpert mündlich erklärt, wie er auf die Bauholz-Gerechtsame nicht verzichten wolle, jedoch bereit sei, noch 50 Taler mehr von seiner Forderung nachzulassen, als er nach seinem Anerbieten vom 27. v.M. gemacht habe. Die Versammlung hatte darauf beschlossen, die nach den Vergleichs-Propositionen vom 27. v.M. § 2 dem Humpert heraus zuzahlende Summe auf die runde Summe von 200 Taler zu bestimmen. Der Humpert hier veranlasst und mit dem Beschluss bekannt gemacht, entfernte sich mit dem Bemerken, sich nunmehr nicht vergleichen zu wollen. Die Versammlung beschloss, unter diesen Umständen dem Prozess freien Lauf zu lassen. - Weitere Einzelheiten sind hier nicht aktenkundig.
Am 29. Dezember 1848
TOP 154: Auf die Landrätl. Verfügung vom 22.d.M. : die Wahlen für die Zweite Kammer betreffend, erklärte die Versammlung aus sich, dass sie die Bildung von mehr als einen Wahlbezirk für die hiesige Gemeinde nicht für notwendig erachte und es daher bei einem Wahlbezirk bewendet bleiben solle. - Siehe Wikipedia: Zwei Kammern.
TOP 155: Auf das Schreiben des Communal-Oberförsters Langebach zu Hüsten vom 26. d.M. wurde beschlossen, nicht mehr als die bereits verkauften 171 Haufen Reiserholz hauen zu lassen. - Ein Grund ist nicht aktenkundig.
TOP 156: Genehmigte auf die Eingabe des Caspar Humpert und Bernard Becker vom 28. d.M. die Versammlung, dass die Haltung des Zieh-Ochsens für die hiesige Gemeinde unter den Bedingungen, worunter der Caspar Humpert denselben gehalten, von diesem auf den Bernard Becker dahier übertragen wurde.
TOP 157: Die aufgestellte Bürgerwehr-Stammliste der Gemeinde Freienohl wurde der Versammlung vorgelegt, von ihr revidiert und festgesetzt. - Diese Liste ist hier nicht aktenkundig.
TOP 158: Die Kosten für den durch den Caspar Lenze gnt. Penschröer pro übernommenen Ausbau der Twieten-Straße wurden wie folgt festgesetzt: (a) die Summe des Verdings vom 9. August beträgt: 38 T; (b) an Mehrarbeiten nach der Revision des Franz Göckeler vom 5. d.M.: 18 T 14 Gr 4 Pf (aktenkundig so abgekürzt: 18 – 14 – 4); nach Verhältnis gegen die Anschlagssumme: 9 – 11 – 10; (c) die Kosten nach dem Anschlag vom 12. September d.J. über Arbeiten an und in der Nähe des Hauses der Witwe Höhmann: 6 – 7- 6; (d) 800 Kubik-Fuß die Düngergrube: 20 – 10; also mit Erde ausfüllen circa 15 Gr pro Schacht-Rute: 2 – 23 – 4; Summe 56 – 12 – 8; (e) für die Anfertigung eines Dammes unterhalb des Hauses des Arn. Schröder nach mündlichem Accord: 1 - - ; (f) die Rinne mit Plattensteinen belegt nach mündlichem Accord: - 25 -; zusammen: 58 – 7 – 8; davon gehen ab (1.) die Anschlagskosten des Göckeler ad 15 Sgr und 7 Sgr, zusammen 22 Sgr; (2.) Revisionskosten: 10 Sgr; zusammen 1 – 2 -; bleiben also : 57 – 5 – 8. - Die Versammlung bemerkte, dass der Unternehmer Lenze hiervon mit dem Bedeuten in Kenntnis zu setzen sei, dass ein höherer Betrag ihm nicht zugebilligt werden könne; es sei denn, dass er die Revision des Göckeler in legaler Weise für unrichtig nachweisen möchte. Von obiger Summe ad 57 – 5 – 8 müssen ferner diejenigen 4 – 4 - - einbehalten werden, welche der Caspar Lenze der Gemeinde für angekauftes Holz verschuldet.
TOP 159: Auf die Benachrichtigung, dass der Caspar Lenze gnt. Penschröer … (1 Wort nicht korrekt lesbar) sei, wurde beschlossen, den Justizrat Arndts zu ersuchen, die Forderung der Gemeinde nebst Zinsen und Kosten mit das Grundvermögen des Lenze eintragen zu lassen, zu welchem sich dem Arndts einen Auszug aus der Mutterrolle über dieses Grundvermögen zuzustellen sei. - Korrekt abgeschrieben, aber grammatisch und inhaltlich nicht sehr verständlich.
TOP 160: Auf die Eingabe des Caspar Pöttgen um Vergütung der Mehrarbeit des Plaiiniens (Planierens?) für die durch ihn übernommene Östliche Straße (Bergstraße) wurde beschlossen, auf die von ihm eingegebene Berechnung, wonach ihm 31 T 21 Gr 5 Pf noch zukommen sollten, sich zwar nicht einlassen zu können, jedoch dem Pöttgen einen Betrag von 20 Taler für alle durch ihn ausgeführten Mehrarbeiten als Pauschquantum (Pauschalquantum?) zu bewilligen, falls er sich hiermit sollte abfinden lassen wollen, indem es zugegeben werden müsse, dass der Pöttgen Mehrarbeiten geleistet habe, die jedoch jetzt unmöglich mehr genau zu berechnen seien.
TOP 161: Auf die Benachrichtigung des Justizrats Arndts vom 3. d.M. in Sachen Johann Vohs wegen rückständiger Zeitpacht pro 1846 wurde beschlossen, die beiden Bürgen Adam Köster und Johannes Cohsmann aufzufordern, entweder binnen 4 Wochen für den Vohs Zahlung zu leisten oder die gerichtliche Einklage zu gewärtigen. Der Adam Köster istmit 10 Sgr und Johannes Cohsmann mit 3 T 16 Gr Bürge geworden. - Siehe oben TOP 149: 2. Dezember 1848.
TOP 162: Auf die Eingabe des G. Siepen et Cons. vom 10. d.M., den Bau der mittleren Straße betreffend, wurde beschlossen, dass ein Bescheid mit dieser Eingabe erst zur Zeit der Aufstellung des nächstjährigen Etats erteilt werden könne, wo sich ergeben würde, ob die Gemeinde zur Ausführung des Baus im nächsten Jahr die Mittel besitze. - G. Siepen: Georg Siepen gnt. Necker, LA 43, Alte Haus-Nr. 39: Mittelstraße 10 / St. Nikolaus Straße; et Cons. = et = Latein, der Sekretär kennt die lateinischen Abkürzungen; Consorten war damals nicht negativ gewichtet, meint: Nachbarn.
TOP 163: Die Entscheidung der Königl. Regierung vom 21. v.M. über den Hauungs- und Culturplan pro 1849 wurde der Versammlung mitgeteilt.
Am 16. Januar 1849
Die zunächst fortlaufende Nummerierung der Top ist – aktenkundig – durchgestrichen; eine neue Zählung beginnt.
TOP 1: Ein Schreiben des Pfarrers Sporkmann vom 15. d.M. wurde vorgelegt. Nach demselben liegt es in der Absicht zu bemerken, dass der Seminarpriester Kayser, welcher seit einiger Zeit zur Aushilfe des hiesigen Pfarrers hier anwesend ist, hierselbst ständig wohnen bleiben möge, damit in hiesiger Pfarrkirche regelmäßig an Sonn- und Feiertagen 2 Heilige Messen abgehalten werden können, zu dessen Behuf durch Subscriptioneine jährliche Summe von 70 Taler aufgebracht werden soll und der Herr Pfarrer Sporkmann bereit ist, dem Seminarpriester Kayser außer jenen durch Subscription ihm zufließenden 70 Talern freie Kost und Logis unentgeltlich zu stellen, wozu es aber der Tapezierung der dem Kayser zu überweisenden Wohn- und Schlafzimmer in der Pastorat, sowie eines anständigen (!) Ofens daselbst bedarf, welche Kosten nachdem Antrag des Pfarrers Sporkmann von der Gemeinde Freienohl zu beschaffen sein würden. Die Versammlung beschloss, dem Antrag des Herrn Pfarrers Sporkmann gemäß in der Pastorat ein Wohn- und ein Schlafzimmer tapezieren zu lassen, auch einen anständigen Ofen in das Wohnzimmer zu beschaffen und die damit verbundenen Kosten auf die Gemeindekasse anzuweisen, falls der Herr Pfarrer Sporkmann sich sollte verpflichten wollen, auf einen Zeitraum von zwei Jahren, nämlich für die Jahre 1849 und 1850, für welche Zeit die jährliche Subscrption 70 Taler auch gezahlt werden, - dem Kayser oder bei dessen Abgang einem anderen fremden Geistlichen freie Beköstigung und Logis zu stellen, auch den alten , in der Pastorat auf dem Boden nutzlos aufbewahrten Ofen, zur freien Disposition der Gemeinde zurück zu geben. - Pfarrer Franz Anton Sporkmann, geb. 1801in Westerwiehe bei Rietberg, Priesterweihe 1827, Pfarrer in Freienohl Januar 1837, gest. 13.10.1850 an Krankheit Brustwasser. Seminarpriester (Primiziant, Neupriester) zur Aushilfe nach Freienohl 1848, 1849. Ab November 1849 Kaplan Franz Habbel für den erkrankten Pfarrer Sporkmann.
TOP 2: Auf den Antrag der Lehrerin Bause hierselbst vom vom 18. Oktober bewilligte die Versammlung derselben einen neuen Kochofen anzuschaffen und dazu bis höchstens 10 Taler aus der Gemeindekasse zu bewilligen; dagegen aber soll der jetzige Ofen der Lehrerin zum Vorteil der Gemeinde öffentlich verkauft werden. - Lehrerin Antonette Bause siehe Extra-Kapitel: Netzwerk Schule. Alte Haus-Nr. 73, St. Nikolaus Straße gleich hinter Gardinen-Schwefer (Johannes / Dieter Schwefer); später Alte Schule.
TOP 3: Auf die Meldung des Försters Georg Ludwig Weichs von Niedereimer vom 13. d.M. berief sich die Versammlung auf ihren Beschluss vom 13. Oktober v.J., worauf die vakante Försterstelle einstweilen unbesetzt bleiben soll.
TOP 4: Die Erklärung des Caspar Lenze hier vom 9. d.M., wonach er sich mit dem ihm für Anfertigung der Straße in der sogen. Twiete angewiesenen Betrag nicht beruhigen will und die Gemeinde auf den Mehrbetrag einzuklagen Willens ist, wurde vorgelegt und darauf von der Versammlung erklärt, wie man die angedrohte Klage abwarten wolle.
TOP 5: Auf den Antrag des Franz Schmitz vom 9. (?) um Acquirierung einer Gemeinde-Parzelle zu seinem Garten am Schellenboden (korrekt entziffert?) wollte die Versammlung sich nicht einlassen. - Ein Grund ist nicht aktenkundig.
TOP 6: Die Versammlung beschloss, die dem Revierförster Borchard in Folge Beschlusses vom 22. Februar v.J. erteilten Auftrag um Vermessung mehrerer zu veräußern in Absicht liegenden Gemeinde-Parzellen aus dem Grunde zurück zu nehmen, dass der Borchard den Auftrag bis heute noch nicht erledigt hat und dem … (1 Wort nicht korrekt lesbar) Derkmann anderweit mit der Vermessung zu beauftragen.
TOP 7: Auf den von Franz Göckeler jun. unterm 10. d.M. gestellten Antrag des zu seinem Haus erforderlichen Reparaturholzes wurde beschlossen, den Göckeler vorab sich darüber erklären zu lassen, ob er sich mit dem von dem Zimmermeister Sahse ermittelten Bedarf von 708 ¾ Kubik-Fuß geschnittenes Holz = 944 Kubik-Fuß im rohen Zustand befriedigen will, in welchem Fall denn der Communal-Oberförster mit der Anweisung dieses Holzes beauftragt werden soll.
TOP 8: Auf den Antrag des Bendix Ranzenberg um Befreiung von Zahlung des Termin-Geldes vom 5. d.M. wurde nicht eingegangen, weil diese Gelder nicht der G...keit (nicht korrekt lesbar) sondern der Gemeindekasse zufließen, wozu jeder Eingesessene ohne Unterschied der Konfession beizutragen verpflichtet ist.
TOP 9: Auf das Schreiben des Justizrats Greve vom 17. November vorigen Jahres und der in dessen Folge unterm 29. vorgenommenen Vernehmung des Heinrich Stirnberg erklärte die Versammlung, wie von der früher beantragten Subhastation Abstand genommen werden soll, dagegen aber der Justizrat Greve zu ersuchen sei, das Klage...(das Wort ist nicht korrekt lesbar) ad 27 T 15 Gr nebst Zinsen und Kosten auf das sämtliche Grundvermögen des Heinrich Stirnberg hypothekerisch (?) mittragen zu lassen, zu welchem Ende dem Justizrat Greve auch eine Abschrift der Vernehmung des Stirnberg vom 29. November zugestellt werden solle.
TOP 10: In Sachen des Fritz Funke gegen die Gemeinde wurde beschlossen, sich auf den Antrag des Fritz Funke vom 9. d.M. nicht einzulassen, dagegen aber dem Caspar Cohsmann, welchem der frühere Zustand vor dem Hause des Funke am besten bekannt sei, zu beauftragen, den Platz vor dem Haus des Funke ganz wieder in seinen seinen früheren Zustand auf Kosten der Gemeinde in Tagelohn herzustellen und also das Haus des Funke wieder den nämlichen Zustand zu beschaffen, wie es diesen vor der Straßen-Anlage gehabt hat. - Einwohnerliste Dezember 1846: Alte Haus-Nr. 144, Krumme Straße: Fritz Funke, Schuster, LA 25; Ehefrau Marianne geb. Heckmann, LA 30; Tochter Marianne, LA 6 Wochen; Witwe Marianne Funke geb. Köster, Mutter von Fritz Funke, LA 64. - Einzelheiten des Zustandes sind nicht aktenkundig.
TOP 11: Auf die Benachrichtigung des Justizrats Arndts vom 4. November v.J., worauf der Joseph Raulff vom Gerichtsboten für unpfändbar befunden worden sei, beschloss die Versammlung, die Beträge, welche der Joseph Raulff an die hiesige Gemeindekasse noch verschulde, niederzuschlagen. - Die Höhe des Geldes ist nicht aktenkundig. Einwohnerliste Dezember 1846: Alte Haus-Nr. 90, Parzelle 699, Hauptstraße 3 / Ecke zur Bergstraße: Joseph Raulff, Postexpediteur, Ackersmann, Krämer, Bäcker, LA 24; Ehefrau Gertrud geb. Trumpetter, LA 22; Joseph Trumpetter gnt. Tillmann, Vater der Ehefrau Gertrud Raulff, Tagelöhner, LA 56; dessen Ehefrau Margaretha geb. Damm, LA 63. Sterbeliste: 15.11.1847 Joseph Raulff, LA 27, hinterlässt Ehefrau Gertrud und Sohn Joseph (1 J.); Todesursache ist nicht aktenkundig. Aufgrund dieser Daten war Joseph Raulff am 4. November 1848 schon verstorben. Seltsam.
Am 25. Januar 1849
Vorsitz: Amtmann von Devivere; Gemeinde-Verordnete: Franz Georg Pöttgen, Heinrich Düring, Joseph Funke,
und in Ermangelung der gesetzlichen Zahl (6) unter Hinzuziehung des Meistbeerbten (?) Ferdinand Becker gnt. Kaiser wurde Folgendes verhandelt und beschlossen:
TOP 12: Der Versammlung wurde in Sachen gegen Caspar Humpert das Schreiben des Justizrats Greve vom 5. d.M. vorgelegt und diese demselben bereits vorliegende Beweisaufnahme vorgelesen.Auch wurde der Versammlung bemerkt, wie der Kläger Caspar Humpert vom unterzeichneten Amtmann zu Vergleichsvorschlägen veranlasst worden sei, dass derselbe aber nach der Verhandlung vom 22. d.M. sich nur dann auf einen Vergleich einlassen wolle, wenn die Gemeinde Freienohl ihn mit einer Summe von 400 Taler und sämtliche Gerichts- und Mandatarien-Gebühren (Anwalts-Gebühren) zu übernehmen bereit ist. Die Versammlung erklärte, dass die von dem Humpert gemachte Forderung im Vergleich des Klageobjekts und um so mehr noch zu hoch erscheinen müsse, als der Justizrat Greve in seinem Schreiben vom 5. d.M., worin er zu einem Vergleich zwar rät, doch nicht ein der Art für den Humpert ausfallendes Erkenntnis (damals: das Erkenntnis) zu befürchten scheint, dass ihm seine ganze Forderung zuerkannt werde, indem Greve in dem gesamten Schreiben vom 5. d.M. nur sagt, dass eine gänzliche Bestätigung des vorigen Erkenntnisses nicht zu erwarten stehe. Auch bemerkte die Versammlung, dass dem Humpert ein Geldbetrag (unterstrichen) unmöglich zuerkannt werden könne, weil die Gemeinde nicht dieser, sondern nur den Hufenberechtigten … (2 Wörter nicht korrekt lesbar), das Bau- und Reparaturholz in Natura (unterstrichen) zu überweisen die Verpflichtung habe, und dieses nach den Erkenntnissen der Gemeinde Freienohl gegen die Hufenberechtigten nur dann abzugeben sei, wenn die Abgabe in forstwirtschaftlicher Hinsicht zulässig sei. Selbst für den Fall, dass dem Humpert eine Geld-Entschädigung sollte zuerkannt werden können, so müssen die damaligen, im Jahr 1836 bestandenen Holzpreise, nicht aber, wie von dem Humpert geschehen, die jetzigen Holzpreise angenommen werden. Die damaligen Holzpreise deferieren sich gegen die jetzigen Holzpreise vielleicht noch mehr, als sich die Vergleichsforderung des Humpertrt gegen gegen das Klageobjekt deferiert.Endlich musste die Versammlung auch bemerken, dass im Jahre 1835 nicht der jetzige Klager Besitzer des alten Humpert´schen Hauses war, vielmehr dessen Vater sich in dem Besitz befand. Der Caspar Humpert, jetziger Kläger, der also nicht hufenberechtigt war, erbaute das neue Haus für sich, forderte kein Holz von der Gemeinde dazu, was er auch schon um deswillen nicht konnte, weil nicht er, sondern vielmehr dessen Vater Hufenberechtigter war und mit diesem die Berechtigung besaß, von der Gemeinde Freienohl das benötigte Bau- und Reparaturholz zu verlangen. Nachdem der Kläger Caspar Humpert das neue Haus erbaut hatte, nahm er seinen Vater zu sich und wurde das alte Haus verkauft. Der alte Vater ist vor 3 bis 4 Jahren bei seinem Sohn, dem Kläger Caspar Humpert, gestorben. - Sterbeliste: gest. 23.1.1845 Friedrich Humpert, 67 J., hinterlässt Ehefrau Marianne geb. Miese und 1 großjährigen Sohn. - Da hieraus hervorgeht, dass der Caspar Humpert zur Zeit der Erbauung des neuen Hauses, wozu er jetzt nachträglich den Ersatz des dafür angewendeten Holzes verlangt, nicht berechtigt war, das Bauholz von der Gemeinde zu verlangen, so glaube man, dass er schon deswegen mit seiner Klage gänzlich abzuweisen gewesen wäre oder auch sei. Dem Justizrat Greve soll unter Rückgabe der Beweisaufnahme- Verhandlung-Abschrift dieses Beschlusses zur weiter geeigneten Veranlassung zugestellt werden.
TOP 13: Mit Bezugnahme auf die Beschlüsse Nr. 164 und 165 vom 16. d.M. genehmigte die Versammlung die Zahlung der darauf beschafften Öfen und Tapeten, nach den darüber eingereichten Rechnungen zum Betrag von 24 T 19 Gr und 7 T 10 Gr 1 Pf zusammen also 31 T 29 Gr 1 Pf.
TOP 14: Die Verhandlungen über die am 19. d.M. in den Forstdistrikten Hömberg, Bergemerg und Winterseite abgehaltenen Holzverkäufe, zusammen zum Betrag von 768 RT 26 Sgr, worauf das ...(1 Wort nicht korrekt lesbar) um 167 T 1 Gr überschritten wird, wurde dahin genehmigt, dass (1.) dem Ferd. (nicht korrekt lesbar) Wrede gtn. Bause zu Dinschede, welcher Nr. 4 in der Winterseite zu 23 T 10 Gr erstanden hat, nur dann die Genehmigung erhalten soll, wenn er einen sicheren und anständigen Bürgen gestellt haben wird, für den anderen Fall soll der Baum anderweit verkauft und darüber noch näherer Beschluss gefasst werden. (2.) Der Baum Nr 10 in der Winterseite, welchen Caspar Neise zu 41 T 5 Gr erstanden hat und wozu die Genehmigung ausdrücklich vorbehalten wurde, soll nicht verkauft werden, weil der Baum sich im besten Zuwachs befinde und mit jedem Jahr also bedeutend im Wert steige. Endlich soll (3.) die im Hömberg bereits gefällte, damals dem Adam Köster angekauft gewesene Eiche, wofür jetzt der Caspar Cohsmann gnt. Cordel 4 T 10 Gr geboren hat, noch nicht verkauft werden und über dessen Verkauf vorab noch näheren Beschluss gefasst werden soll.
TOP 15: Auf den Antrag des August Lichte vom 24. d.M. um Acquirierung (Erwerbung) eines der Gemeinde gehörigen am Breiten Wege belegenen zur Zeit von Förster Schrader verpachteten Gartens wurde beschlossen, vorab zu ermitteln, ob sich nicht nach mehreren Leibhüter (korrekt abgeschrieben?) für den Ankauf des Gartens finden. Zu dem Ende sollen durch öffentlichen Anschlag und die Schelle die hiesigen Eingesessenen von dem beabsichtigten Verkauf des Gartens mit der Aufforderung in Kenntnis gesetzt werden, sich binnen 8 Tagen im hiesigen Bureau zu melden, falls sie zu dem Ankauf Lust tragen sollten. - Am öffentlichen Anschlag, um das „Schwarze Brett“ am Rathaus zu lesen kommen nicht alle Eingesessenen täglich vorbei; Zeitung, Radio, Fernsehen und die anderen Medien der Zetztzeit gab es noch nicht; ein angestellter Ausrufer ging mit seiner Glocke läutend durchs Dorf und las die Bekanntmachung laut vor, zum Spaß der ihn begleitenden Kinder. - August Lichte, LA 25, Gehilfe seines Bruders Johann Lichte (Gastwirt, Krämer, Bäcker, LA 29): Einwohnerliste Dezember 1849, Alte Haus-Nr. 1, Hauptstraße 1, Wirtschaft Hötte, dann Hirsch-Apotheke.
TOP 16: Auf den Antrag des Johann Küchenhoff gnt. Frohnemann um Überlassung von Baudenholz (korrekt abgeschrieben?) aus dem Gemeindewald, „Knäpchen“ genannt, gegen die Taxe (zum Festpreis) behufs eines in der alten Ruhr anzulegenden Krippen-Werkes wurde von Seiten der Versammlung mit dem Bemerken genehmigt, vom Kommunal-Oberförster auch die Genehmigung einzuholen.
TOP 17: Wurde bestimmt, dass die Gemeinde-Verordneten Heinrich Sahse, Franz Georg Pöttgen die Ausfertigung der Gemeindebeschlüsse für das Jahr 1849 unterschreiben sollen.
TOP 18: Auf die Meldung des Georg Becker zu der hiesigen Försterstelle beschloss die Versammlung, vorläufig auf diesen Antrag nicht berücksichtigen zu können, weil über die Wiederbesetzung der Försterstelle bisher noch kein Beschluss gefasst worden sei. Einwohnerliste Dezember 1849: Alte Haus-Nr. 33 a, Parzelle 876, St. Nikolaus Straße: Georg Becker, Tagelöhner, LA 40; Ehefrau Elisabeth geb. Spindeldreher, LA 41; Tochter Marianne, LA 11; Sohn Franz, LA 8; Tochter Dorothea, LA 5; Tochter Gertrud, LA 3.
TOP 19: Auf die protokollarische Erklärung des Fritz Funke vom 20. d.M. wurde beschlossen,, dem Fritz Funke eine Abschrift des Beschlusses vom 16. d.M. zuziehen zu lassen, worauf der Caspar Cohsmann beauftragt sei, den Platz vor dem Haus des Funke ganz wieder in den Zustand zurück zu setzen, in welchem derselbe sich vor der Straßenanlage befunden habe. Ein weiteres könne der Funke nicht verlangen und würde die Gemeinde zu einem Weiteren sich auch nicht verstehen.
TOP 20: Die vom Ministerium des Innern hinsichtlichder Auflösung des Kommunal-Oberförsterei-Verbandes unterm 14. d.M. erlassene Resolution wurde der Versammlung mitgeteilt.
Am 13. März 1849
… Unter Vorsitz des Amtmanns von Devivere und unter Teilnahme nachstehender Gemeinde-Verordneter: Franz Georg Pöttgen, Heinrich Düring, Joseph Funke und in Ermangelung der gesetzlichen Zahl, unter Hinzuziehung des Meistbeerbten Gaudenz Kerstholt wurde folgendes verhandelt und beschlossen:
TOP 21: Die Verpachtungs-Verhandlung vom 7. d.M., worauf der Johannes Trompetter 2 Grundstücke der Gemeinde zu 25 Sgr bzw. 1T auf 6 Jahre angepachtet hat, wurde genehmigt.
TOP 22: Die Versammlung genehmigte, dass der bei der Straßenanlage den Eingesessenen Anton Hömberg und Hermann Krick an ihren Gärten entstandenen Schaden durch die Ausführung einer trockenen Mauer nach dem Anschlag des Maurers Franz Göckeler vom 1. d.M. auf Kosten der Gemeinde ausgeführt werde. Sie genehmigte auch, dass die Mauer bis dem Hause des Fritz Funke vorbei verlängert werde, weil nach der Angabe des Pflasterers Cohsmann sonst die Fundament-Mauer des Funke´schen Hauses Nachteil leiden könnte. Es wurde bestimmt, dass diese letztgedachte Mauer als Mehrarbeit vorgesehen und das Ganze im Verding wenigstfordernd ausgesetzt werden soll.
TOP 23: Das in Folge Beschlusses vom 7. v.M. durch den Maurermeister Franz Göckeler über den durch den Caspar Cohsmann gnt. Cordel ausgeführten Bau der Krummen oder Westlichen Straße (für Buiterlinge: ein und dieselbe Straße) ausgestellte Revisions-Protokoll vom 28. v.M., wonach sich nach Abzug der Minderarbeiten eine Mehrarbeit zum Betrag von 144 T 14 Gr 3 Pf verbleibt, wurde vorgelegt mit dem Bemerken, dass die ganze Arbeit zu 365 T verdungen war und also nur diese Summe attestmäßig gestellt sei. Die Versammlung hatte gegen das Revisions-Protokoll folgendes auszusetzen: (a) ad Nr. 9 müssen nicht nur für 30 Kubik-Fuß, sondern für die ganze Länge des Kanals ad 216 Kubik-Fuß der Abzug für nicht gepflasterte Fläche im Kanal gemacht werden, weil der Kanal nirgend gepflastert worden ist. Auch die 30 Kubik-Fuß sind 1 Taler, also pro Kubik-Fuß, nach dem Revisions-Protokoll in Abzug gebracht, es bleiben also noch mehr in Abzug zu bringen für 186 Kubik-Fuß eine Summe von 6 T 6 Gr. (b) ad Nr. 11: hat der Cohsmann den Durchfluss ohne Anweisung ausgeführt, derselbe wird auch nicht für notwendig erachtet und fällt daher der dafür angesetzte Betrag aus mit 21 – 6 -, -. Die Mehrarbeiten ad 144 – 14 – 3 vermindern sich also um 27 – 12 – und bleiben somit ad 117 - 2 – 3. Es wurde beschlossen, dem Unternehmer Cohsmann die Verdingssumme ad 365 Taler und die vorstehenden 117 – 2 – 3, zusammen also 482 – 2 – 3 zur Zahlung anzuweisen mit dem Bemerken, dass die nicht Etat mäßigen Mehrarbeiten ad 117 – 2 – 3 auf den diesjährigen Etat gebracht werden sollen.
TOP 24: Der Antrag des Maurers Franz Göckeler vom 11. d.M. um Überlassung einer in der Freienohler Höhe gefällten anbrüchigen (korrekt abgeschrieben) Eiche gegen die Taxe wurde genehmigt und soll der Oberförster veranlasst werden, die Taxe darüber anzufertigen. - Die Stelle der „Freienohler Höhe“ ist nicht aktenkundig.
TOP 25: Auf den Antrag des Johann Vohs vom 7. d.M. beschloss die Versammlung, nicht einzugehen, jedoch dem Bittsteller den beantragten Ausstand auf den Fall zu bewilligen, dass er vom 1. April v.M. monatlich 1 Taler abträgt und die Bürgen Adam Köster und Johann Cohsmann ihre Einwilligung dazu erteilen mit der Verpflichtung, die Bürgschaft auch bei dieser Ausstands-Bewilligung beizubehalten. - Nachbarschaft, Nachbarschafts-Hilfe, in der Jetztzeit sagt man: Subsidiarität war bekannt, konnte eingefordert werden.
TOP 26: Da die Gemeinde sich gegenwärtig ohne Bau-Conducteur befindet und nach einem früheren Beschluss die Verzeichnisse über den Bedarf des Holzes von solchen Häusern, wozu die Gemeinde dieses unentgeltlich herzugeben verpflichtet ist, durch den Kommunal-Bauconducteur festgestellt werden sollte, so beschloss die Versammlung nunmehr, dass diese Verzeichnisse von jetzt an vom Bauverständigen Sahse aufgenommen und festgestellt werden solle und es den Bauholz-Berechtigten überlassen bleiben müsse, einen Baubeamten auf ihre Kosten hinzuziehen (hinzuzuziehen), falls sie sich bei der Feststellung des Sahse nicht beruhigen(!) sollten.
TOP 27: Auf den Antrag des Caspar Pöttgen vom 15. Januar wurde der Beschluss vom 19. Dezember v.J. ad Nr. 100 dahin abgeändert, dass dem Caspar Pöttgen statt die in jenem Beschluss gedachten 20 Taler nach seinem Antrag vom 15. Januar 25 Taler aus der Gemeindekasse gezahlt werden solle.
TOP 28: Auf den Antrag des Pfarrers Sporkmann von gestern wurde beschlossen, vorab den Maurermeister Franz Göckeler zu beauftragen, die Kosten über die Ausführung der von dem Pfarrer Sporkmann beantragten Vorratskammer zu be...(nicht korrekt weiter zu lesen) und seinen Kostenanschlag vom 20. September hinzuzusetzen.
TOP 29: Auf die Erklärung des Franz Caspar Flinkerbusch vom 14. Oktober v.J. wurde genehmigt, dass die nach dem Beschluss vom 12. September v.J. ad Nr. 116 ihm bewilligten 100 Taler sobald zur Zahlung angewiesen werden, als er die darüber bezubringende notarielle oder gerichtliche Quittung vorlegen würde. Auch soll der Oberförster beauftragt werden, ihm die 50 Kubik-Fuß Bauholz sofort zu überweisen. Der Zimmermann Heinrich Sahse, welcher für die Befriedigung der Konditoren (Konditionen?) des Franz Caspar Flinkerbusch sich verbürgt hat, soll jedoch mit dem Inhalt dieses Beschlusses noch eher bekannt gemacht werden, bevor die Zahlungs-Anweisung geschehe. - Einwohnerliste Dezember 1849: Alte Haus-Nr. 97, Bergstr. 13: Franz Caspar Flinkerbusch, Köhler, LA 41; Ehefrau Agatha geb. Vieth, LA 45; Sohn Georg, LA 12; Sohn Kaspar, LA 9.
TOP 30: Auf die Eingabe des Lehrers Leismann vom 16. v.M. verzichtet die Versammlung darauf, dass der Caspar Höhmann die Scheibe ersetzen soll, welche sein Sohn Johann in der Schule ...(1 Wort nicht korrekt lesbar) gestoßen hat. - Ein Grund ist nicht aktenkundig. - Einwohnerliste Dezember 1849: Alte Haus-Nr. 115, Hauptstraße: Caspar Höhmann, Tagelöhner, LA 51; Ehefrau Christine geb. Neise, LA 47; Tochter Agatha, LA 14; Sohn Johann, LA 10; Sohn Heinrich, LA 7; Heinrich Neise, Bruder zu Ehefrau Christine H., Leineweber, LA 34.
TOP 31: Auf die Eingabe des Lehrers Leismann vom gestrigen Tage wurde beschlossen, den Kommunal-Waldwärter Kerstholt zu beauftragen, den ...(1 Wort nicht korrekt lesbar) oder Schaden, welcher durch das Fällen und Behauen und Abfahren der in der Freigabe des Leismann gedachten Eiche, , seiner Wiese geworden ist, durch Tagelöhner auf Kosten der Gemeinde wieder abhelfen zu lassen und dazu ...(1 Wort nicht korrekt lesbar) solche Arbeiten vom Kommunal-Förster Bradhs (?) anweisen zu lassen, welche der Gemeinde noch verschulden, den Betrag aber zu zahlen nicht im Stande sind, die Rechnung jedoch seiner Zeit hier einzureichen.
Vorgelesen, genehmigt und durch den Vorsitzenden unterschrieben: Devivere.
Bis zur nächsten Gemeinde-Versammlung, am 23. März 1849, ist hier in Akte 399 nicht aktenkundig von einem Nichtanwesendsein des Amtmanns von Devivere. Dessen Vorsitz ist erst wieder aktenkundig am 25. Oktober 1849.
Am 23. März 1849
TOP 32: Das Gesuch des Küfers Gustav Lehmann aus Großschochen, Königreich Sachsen, vom 16. d.M. um Niederlassung im hiesigen Ort betreffend, wurde der Versammlung vorgelegt, um zu Folge § 8 des Gesetzes vom 31. Dezember 1842, Gesetze-Sammlung Nr 2319, darüber mit ihrer Erklärung gehört zu werden. Die Versammlung bemerkte, wie sie ihre Einwilligung zu der fraglichen Niederlassung nicht erteilen könne, denn einmal habe der Lehmann seine Führung während des Aufenthalts in seiner Heimat (in der Akte unterstrichen) gar nicht nachgewiesen, dann aber auch vermöge er sich und seine künftige Familie auch bei einem Vermögen von 400 bis 500 Taler, dessen angeblichen Besitz er aber nicht einmal nachgewiesen habe, in der hiesigen Gemeinde nicht zu ernähren, da er voraussichtlich hier den zu seiner Existenz erforderlichen Verdienst nicht finde. Die Bemerkung des Herrn Kaufmann Cosack in seiner Eingabe vom 16. d.M., dass der Lehmann für ihn die erforderlichen Fässer fertigen solle, könne keine Berücksichtigung verdienen, da es nicht feststehe, wie lange der Lehmann diese ...(1 Wort nicht korrekt lesbar; Pfründe?) behalten werde. Man müsse bei solchen Angelegenheiten immer das Schlimmste im Auge fassen und gerade in diesem Falle betrachten, dass der Lehmann später der Gemeinde zur Last fallen könnte, die bei den schon die Masse von auswärtigen Personen, die hier anwesend sind, zu ernähren hat.
Am 2. April 1849
TOP 33: Der unterm 12. September v.J. gefasste Beschluss, wonach dem Johann Lichte hier das zur Reparatur seines Hauses erforderliche Holz aus dem hiesigen Gemeindewald unentgeltlich überwiesen werden soll, wurde der Versammlung auf ihren Antrag nochmals vorgelegt und folgende Abänderung desselben für notwendig erachtet resp. (bzw.) beschlossen: Das Wohnhaus des Johann Lichte hat früher dem Ferdinand Schnapp hierselbst gehört, von dem es der verstorbene Vater des Lichte getauscht hat. Demselben klebte zur Zeit, wo der Ferdinand Schnapp dasselbe noch in Besitz hatte, ein Hufegerechtsame an und gehört es zu denjenigen Häusern, für welche das erforderliche Reparatur-Holz aus dem Gemeinde-Wald frei abgegeben werden musste. Der Lichte hat indes durch nichts nachgewiesen, dass diese Hufegerechtsame sich jetzt noch bei dem Haus befindet, was bezweifelt werden muss. Da dem Vernehmen nach der Vorbesitzer Schnapp diese an einen anderen Eingesessenen verkauft hat, da dieser auch die fragliche Hufegerechtsame das Bauholz ebenfalls beanspruchen könnte, die Gemeinde aber das Bau- und Reparatur-Holz von dieser Hufe nur für ein Haus abzugeben verpflichtet ist, so soll, damit die Gemeinde sich gehörig sicher stelle, dem Johann Lichte als Berechtigter der ursprünglich Bauholz berechtigten Sohlstätte nur unter diesem ausdrücklichen Vorbehalt das berechtigte Holz aus dem Gemeindewald überwiesen werden..
Am 18. April 1849
TOP 34: Die Versammlung trug vor, dass der Prozess der Gemeinde Freienohl gegen den Wirt Caspar Humpert in zweiter Instanz bereits vor längerer Zeit entschieden sein solle, noch immer aber nicht das desfallsige für die Gemeinde dem Vernehmen nach ungünstige ausgefallene Erkenntnis hierher mitgeteilt sei. Man müsse vermuten, dass dasselbe seitens der Gerichtsbehörde dem Mandaten der Gemeinde Justizrat Greve schon zugestellt, dieser aber die Entsendung desselben hierher unterlassen habe.Man müsse daher beantragen, dieserhalb nähere Nachfrage bei dem Justizrat Greve zu halten und ihn zu bitten, das Erkenntnis (damals Neutrum), wenn es bereits ausgegangen, sofort (in der Akte unterstrichen), andernfalls aber dasselbe gleich nach seinem Eintreffen der Amtsbehörde zuzustellen, damit resp. zeitig über das Rechtsmittel der Appellation, was jedenfalls ergriffen werden solle, beraten und beschlossen werden könne. Jedenfalls mache man den Justizrat Greve ausdrücklich dafür verantwortlich, wenn durch seine Schuld die Frist zur Einreichung der Appellation-Schrift zum Nachteil der Gemeinde verstreichen sollte. Schließlich wurde noch beschlossen, die beiden Gemeinde-Verordneten Bernard Becker und Josph Funke damit zu beauftragen, sich morgen oder übermorgen nach Arnsberg zum Justizrat Greve zu verfügen und bei diesem unter Vorzeigung dieses Beschlusses über die Lage der Sache die erforderliche Nachricht zu erfragen, eventuell dieselbe beim Appellationsgericht zu erbitten und dort sich die Appellation gegen das Erkenntnis anzumelden.
Am 30 April 1849
TOP 35: Der Antrag des Hermann Krick von hier um Erlaubnis zur Errichtung einer neuen Feuerstelle auf der Parzelle Flur I, Nr. 980 / 851 wurde vorgelegt und beschlossen, dem Bittsteller die Genehmigung zu dieser Ansiedlung zu erteilen, da der Hausplatz notorisch ihm gehöre, derselbe an einem öffentlichen Wege belegen sei, gegen die Führung des Bauführers nichts zu erinnern finde und er auch bekanntlich das zum Hausbau erforderliche Vermögen besitze,ebenso sich im Besitz einer gehörigen Wirtschaft befinde. - Einwohnerliste Dezember 1846: Alte Haus-Nr. 27 b (a = Anton Lenze), Parzelle 894, St. Nikolaus Straße 19; dann Einwohnerliste Dezember 1849: ohne Hausnummer, ganz am Schluss der Liste, hinter Haus-Nr. 157: Parzelle 851: Krumme Straße (Ächteste Straße): Hermann Krick, Schüsseldreher, LA 38; Ehefrau Agatha geb. Hüster, LA 32; Tochter Christine LA 7; Sohn Arnold, LA 5; Tochter Katharina, LA 2.
TOP 36: Der unterm 30. v.M. abgehaltene Verding über die Aufführung einer trockenen Mauer im Garten des Anton Hömberg und Hermann Krick wurde dem Letztbietenden, Lenze, zu dem Gebot von 12 Taler genehmigt. - Einwohnerliste Dezember 1846: Alte Haus-Nr. 26 b (a: Georg Krick), St. Nikolaus Str. 23: Anton Hömberg, Schaufelmacher, LA 40; Ehefrau Christine geb, Krick, LA 30; Sohn Anton, LA 8; Sohn Franz, LA 6; Tochter Dorothea LA 1; Sterberegister; gest. 3.6.1844 Tochter Anna Maria, LA 1J, 5 M. - Alte Haus-Nr. 27 b (a: Anton Lenze)m St. Nikolaus Str. 19: Hermann Krick, Schüsseldreher, LA 35; Ehefrau Agatha geb. Hüster, LA 29.
TOP 37: Auf den wiederholten Antrag verschiedener hiesiger Eingesessenen um Instandsetzung der mittleren Straße wurde beschlossen, diesen Bau
wenigstens noch für dieses Jahr anstehen zu lassen, weil es der Gemeinde an den dazu nötigen Mitteln fehle. Die Beschwerdeführer müssten sich daher bis zum nächsten Jahr beruhigen, wo hoffentlich die Gemeinde zum Bau derselben im Stande sein werde. - Die Mittlere Straße / Mittelstraße musste um benannt werden in St. Nikolaus Straße, weil es in der Kernstadt Meschede schon eine Mittelstraße gibt.
TOP 38: Die Relation des Becker und Funke, worauf in Sachen gegen Humpert das Erkenntnis noch nicht erlassen resp. Insinuiert sei, wurde der Versammlung mitgeteilt, welche dabei nichts weiter zu erinnern fand.
TOP 39: Der Vorsitzende trug vor, dass die im Jahre 1847 vom Amt erhaltene erste Roggen-Sendung ad 40 Scheffel den früheren Beschlüssen gemäß zu Brote verbacken und diese unter die bedürftigen Engesessenen verkauft seien. Die 40 Scheffel Roggen kosten inclusive Fuhr-Hol- und Bäcker-Lohn 165 – 21 – 3. Für das verkaufte Brot seien ausgelöst 149 – 6 - -. Die fehlenden 16 – 15 – 3 sollen daher der Gemeinde zur Last und seien von dieser zu erstatten. Es wurde beschlossen, diesen Betrag auf den diesjährigen Etat zu übernehmen.
TOP 40: Der Antrag des Polizeidieners Hölter zu Hellefeld vom 17. d.M. um Überlassung eines Eichbaums gegen die Taxewurde beschlossen, diesen Antrag zu genehmigen und dem Hölter diejenige Eiche gegen die Taxe überweisen zu lassen, welche in der Rümke zwischen der Wiese des hiesigen Försters und des Caspar Kaulmann stehe. - Man konnte, durfte nicht einfach mal so einen Baum fällen!
TOP 41: Der Versammlung wurde der Hypothekenschein über Hypotheken-Eintragung der verschiedenen Forderungen der Gemeinde Freienohl an den Caspar Lenze gnt. Penschröer hier vom 20.3.49 vorgelesen. Die Versammlung fand dabei weiter nichts zu erinnern.
TOP 42: Die Rechnung des Schlossers Caspar Feldmann hier über verschiedene Schlosserarbeiten im Betrag von 8 T 21 Gr wurde zur Zahlung aus der Gemeindekasse genehmigt und beschlossen, den Betrag auf den diesjährigen Etat zu bringen.
TOP 43: Auf den Antrag der Ehefrau Cohsmann vom 3. d.M. wurde beschlossen, die Wiese Flur I, Nr. 540, welche der nach Schleswig Holstein ...(1 Wort nicht korrekt lesbar) Franz Cohsmann für jährlich 5 T 2 Gr von der Gemeinde angepachtet habe, nicht anderweit zu verpachten, weil der Cohsmann, wenn er zurückkehre, gegen einen ohne seinen Willen vorgenommene Verpachtung ...testieren (nicht korrekt lesbar) könne. Dahingegen solle die Frau Cohsmann von der Zahlung der diesjährigen Pacht entbunden und das Gras auf der Wiese im Monat Juli zu Gunsten der Gemeinde verkauft werden.
TOP 44: Auf die Anzeige des Caspar Cohsmann gnt. Cordel hierselbst über die erfolgte Ausführung des im Verding vom 8. Mai v.J. für 942 RT (korrekt gelesen?) auszuführen übernommenen Kanal auf dem Wege nach der Giesmecke wurde beschlossen, die Arbeit vorab durch den Maurermeister Franz Göckeler zu revidieren zu lassen und diesen darauf aufmerksam zu machen, dass der Kanal dem Anschlag zuwider nicht durchgängig gepflastert sein solle.
TOP 45: Der Versammlung wurde durch den Vorsitzenden mitgeteilt, dass der Caspar Lenze gnt. Penschröer hier wegen einer eingeklagten Forderung an die Gemeinde für unpfändbar befunden und darauf vom Vorsitzenden der Antrag an den Justizrat Arndts gestellt sei, die Forderung auf das Grund-Vermögen des Lenze ins Hypothekenbuch eintragen zu lassen. Die Versammlung war mit diesem Verfahren völlig einverstanden.
TOP 46: Auf die Eingabe der Hebamme Tönne vom 8. Februar wurde beschlossen, dieselbe mit Anschaffung einer Klistierspritze auf Kosten der Gemeinde zu beauftragen. - Einwohnerliste Dezember 1849: Alte Haus-Nr. 106, Parzelle 668: Ehefrau Elisabeth geb. Albers, Hebamme, LA 51; Ehemann Franz Tönne, Leineweber, Raseur, Postexpediteur, LA 46; Tochter Elisabeth, Magd, LA 25; Tochter Christine, Magd, LA 19; Sohn Kaspar, Postbote, LA 14; Tochter Dorothea, LA 5.
TOP 47: Auf den Antrag des Caspar Leineweber vom 13. Februar d.J. wurde genehmigt, demselben für die Erhöhung seiner Mistenstelle die Vergütung, welche die Anlage einer Mauer an derselben gekostet haben würde, ad 1 T 25 Gr, unter dem ausdrücklichen Vorbehalt jedoch aus der Gemeindekasse zahlen zu lassen, dass er auf alle und jegliche Entschädigung verzichtet, welche er für die Folge der Wegeanlage ihm etwa erwachsene Nachteile noch sollte beanspruchen können.
TOP 48: Der Versammlung wurde eröffnet, dass in Folge des Beschlusses vom 25. Januar der Verkauf des Gördes´schen Gartens öffentlich bekannt gemacht worden sei, sich aber weiter niemand als der Wirt Neise zum Ankauf desselben gemeldet habe, der dafür 105 Taler zahlen wolle. Es wurde beschlossen, von einem Verkauf dieses Gartens, der der Gemeinde noch immer sehr nützlich sein könne, gänzlich Abstand zu nehmen, somit auf das Gebot des Neise nicht weiter zu (be)rücksichtigen und von einer öffentlichen weiteren Aussetzung des Gartens zum Verkauf des Gartens abzusehen.
TOP 49: Der Vorsitzende musste der Versammlung die Verfügung Landrätl. Behörde vom 30. v.M. worauf des Königs Majestät mittels Allerhöchster Kabinetts-Ordervom 24. Februar d.J. dem Erhard Hirschberger hier das Recht zum Tragen der Hut...kokarde (nicht korrekt lesbar; Militär-Abzeichen) wieder verliehen haben, bekannt und ihr bemerkt, dass sonach der Hirschberger von nun an die bisher verlorene Hut...kokarde wieder tragen dürfe. Der Erhard Hirschberg war für diese Verhandlung anwesend und nahm von ihrem Inhalt Kenntnis.
TOP 50: Der in Folge Beschlusses vom 13. v.M. von dem Maurermeister Franz Göckeler jun. eingereichte Kostenanschlag über verschiedene in der Pastorat vorzunehmende Reparaturen, wonach diese Kosten sich auf 158 T 16 Gr 3 Pf belaufen, wurde der Versammlung vorgelegt. Dieselbe bemerkte, dass die Gemeinde nicht die Mittel besitze, diese Reparaturen in dem laufenden Jahr zur Ausführung bringen zu lassen. Dahingegen sollen die im Anschlag des Göckeler vom 20. September v.J. unter Nr. 1 bis 5 zu 16 T 7 Gr 36 Pf berechneten Kosten der in Folge des Einsturzes resp. Abbruchs des Backofen-Gemäuers notwendigen Reparaturen auf den diesjährigen Etat gebracht und und diese Arbeit öffentlich verdungen werde. Was die indem Kostenanschlag des Franz Göckeler vom v.J. gedachten Reparaturen an der Küsterwohnung betrifft, so erachtete man nur die ad Nr. 2,3, und 4 gedachten zusammen zu 5 T 22 Gr veranschlagten Arbeiten für dringend notwendig und sollen daher auch diese zum öffentlichen Verding ausgesetzt und der Betrag dafür auf den Etat übernommen werden. Unter diesen Arbeiten befinde sich auch das Weißen der Decke der Wohnstube und sei dem Lehrer Leismann aufzugeben, nicht ferner in dem anstoßenden Zimmer zu kochen, wodurch die Decke der Wohnstube so ...lich (erster Wortteil nicht korrekt lesbar) beschmutzt werde, widrigenfalls für die Folge die Gemeinde auch das Weißen der Decke der Wohnstube nicht mehr so oft bewirkt lassen werde, als wie es das fragliche Kochen erforderlich mache.
Am 19. Mai 1849
TOP 51: Durch die im Monat März d.J. Mobilmachung des 3. Battaillons : 16. Ludendorff-Regiments sind mehrere Familien der hiesigen Gemeinde, die ihres Ernährers verlustig geworden sind und dadurch in eine hilfsbedürftige Lage geraten. Wiewohl die Versammlung der Ansicht sein kann, dass die Unterstützung dieser Familien lediglich wenigstens aus Billigkeits-Rücksichten dem Staate anheimfallen dürfte, indem die betreffenden Landwehrmänner dem Staate dienen, so soll es doch nach dem Vortrag des Vorsitzenden Amts-Beigeordneten und nach den an diesen ergangenen Höheren Verfügungen einzig und allein Sache der Gemeine sein, für die Unterstützung der hilfsbedürftigen Hinterbliebenen übernehmen Landwehrmänner zu sorgen. Der hiesigen Gemeindekasse fehlt es dazu aber gänzlich an allen Mitteln, die Einwohner der Gemeinde sind durchschnittlich so dürftig, dass sie kaum die zur Beschaffung ihrer Lebensbedürfnisse und zur Entrichtung der vielen Zinsen und sonstigen Privat- und Staats-Abgaben, welche sie zu zahlen haben, erforderlichen Gelder, namentlich in dieser bedrängten Zeit, so Handel und Wandel stockt, und die Geldnot aufs Höchste gestiegen ist, beschaffen können. Die Eingesessenen sind so arm, dass sie nicht einmal die zur Deckung ihrer laufenden Kommunalbedürfnisse erforderlichen Gelder durch eine Umlage beschaffen können und hat sich daher die Gemeinde bereits im vergangenen Jahr genötigt gesehen, zur Vorbeugung einer Kommunalsteuer eine Summe von 200 Taler anzuleihen, was auch zur Bestreitung der diesjährigen Ausgaben geschehen muss. Bei diesen Umständen ist die Gemeinde nicht im Stande, die zur Unterstützung der genannten Landwehrmänner notwendigen Mittel durch eine auszuschreibende Kommunal-Steuer aufzubringen, und bleibt ihr nichts anderes übrig, als im Wege der Anleihe dazu zu gelangen. Da es aber augenblicklich an Gelegenheit fehlt, eine solche Anleihe ...(1 Wort nicht korrekt lesbar) zu können und mehrere der Familien nicht so lange einer Unterstützung entbehren können, bis sich eine solche Gelegenheit findet, so bleibt nichts anderes übrig, als dass die Gemeinde ihre Zuflucht zu den Staatsbehörden nimmt, um aus der Staatskasse einen angemessenen zinslosen Vorschuss zu erhalten. Es wird daher beschlossen, höheren Orts darauf anzutragen, dass der Staat der hiesigen Gemeinde einen solchen Vorschuss von vorläufig 200 Taler verabreiche und verpflichtet sich die Versammlung namens der Gemeinde, diesen Vorschuss binnen 3 Jahren unfehlbar zu erstatten. Möchte die Gemeinde im Stande sein, die Erstattung eher zu bewirken, so soll die Erstattung auch vor Ablauf jener 3 Jahre erfolgen. - Stichworte zum Nachschlagen: 1848 / 1849 / März-Revolution / Preußen – Österreich – Frankreich / Kommunistisches Manifest – Karl Marx / Paulskirche, Frankfurt...
TOP 52: Die von dem Johann Lübke in Erfüllung des Beschlusses vom 2. April d.J. abgegebene notarielle Erklärung vom 26. April d.J. wurde der Versammlung vorgelegt und beschlossen, demselben das beantragte Bau- und Reparaturholz ad 303 ½ Kubik-Fuß Zimmerholz und 1857 ½ Quadrat (Meter?) Bretter überweisen zu lassen.
TOP 53: Auf die von dem Caspar Mester hier unterm 26. Januar d.J. ausgestellte notarielle Quittung über 100 Taler, wofür er seine Bauholz-Gerechtsame der hiesigen Gemeinde verkauft hat, wurde der Versammlung vorgelegt. Dieselbe bemerkte, dass der Auszahlung der fraglichen 100 Taler an den Mester weiter keine Schwierigkeiten im Wege stehen, und der Vorsitzende daher die Genehmigung zur Zahlung aus der Gemeindekasse erteilen möge, welche Anweisung sich auch auf die Gebühren des Justizrats Greve wegen Aufnahme jener Erklärung ad 1 T 15 Gr erstrecken müsse.
TOP 54: Die Rechnung des Maurers Franz Göckeler hier vom 1. Mai d.J. über geleistete Arbeiten und über gelieferte Materialien in der Pastorat hierselbst im Betrage von 6 T 1 Gr 6 Pf wurde auf die Gemeindekasse zur Zahlung anzuweisen, beschlossen. - Mit Maurer Franz Göckeler, Maurermeister Göckeler,, Franz Göckeler ist in diesen Jahren immer dieselbe Person gemeint, - siehe später der Schützenhauptmann und Schützenkönig.
TOP 55: Das Revisions-Attest des des Maurermeisters Göckeler vom 17. d.M. über den von Caspar Cohsmann hier beim Haus des Sattlers Franz Pöttgen angefertigten Kanal wurde der Versammlung vorgelegt und beschlossen, dem Cohsmann den darauf ihm gebührenden Betrag ad 9 T 15 Gr 4 Pf aus der Gemeindekasse zahlen zu lassen.
TOP 56: Die vom Vorsitzenden aufgestellten Nachweise über die bei Verwaltung der hiesigen Gemeindekasse pro 1849 gegen den pro 1846 bis inclusive 1848 genehmigten Kommunal-Etat vorkommender Veränderungen wurde der Versammlung vorgelegt, von ihr geprüft und nachdem die erforderlich erachteten Erläuterungen in eine besondere Verhandlung aufgenommen waren, vollzogen..... unterschrieben: Raulff
Am 26. Mai 1849
TOP 57. Die von Königlicher Regierung unterm 4. d.M. wegen der Erweiterung des hiesigen Schulhauses ergangenen Verfügung wurde der Versammlung mitgeteilt, um sich über die Beschaffung der Baumittel zu erklären. Die Versammlung bemerkte: die Eingesessenen der hiesigen Gemeinde befinden sich fast alle und mit nur sehr wenigen Ausnahmen in den allerdürftigsten Verhältnissen, nicht nur mal in gewöhnlichen Jahren, geschweige denn bei diesen Verdienst losen Zeiten, kaum einer von ihnen kann ihre Haushaltsbedürfnisse befriedigen, Staats- und Kommunalabgaben, so wie die Zinsen von den vielen Schulden, die auf ihrem geringen Besitztum kleben, abführen, ohne immer neue Schulden zu contrahieren und gar bald ihrem gänzlichen Ruin in die Arme zu fallen. Die Prinzipal-Grund- und Klassen-Steuern der hiesigen Gemeinde belaufen sich auf 803 T 8 Gr 8 Pf, worunter an Prinzipal-Grund-Steuer und 297 T 8 Gr 8 Pf enthalten seien. Auf diesem unbedeutenden Immobil wir vermögen haften notorisch 50.000 – 60.000Taler Hypothekenschulden und lassen sich hieraus wohl zur Genüge entnehmen, in welchem zerrütteten Zustand sich die Gemeinde befinde. Weil die Eingesessenen durchaus nicht im Stande seien, eine Kommunalsteuer aufbringen zu können, so habe man sich, wiewohl nur sehr ungern, zur Deckung der laufenden Kommunal-Bedürfnisse, wozu die Einkünfte der Gemeinde bei weitem nicht hinreichen, genötigt gesehen, in wenigen Jahren bereits eine Anleihe von 200 Taler aufzunehmen und auf Ausweis des diesjährigen Etats müssten pro anno (für das Jahr) wieder von neuem 240 Taler angeliehen werden. Auch habe die Gemeinde, um die Hilfsbedürftigen ...(1 Wort nicht korrekt lesbar) der einberufenen Wehrmänner nach Bedürfnis unterstützen zu können beim gänzlichen Mangel an Geldmitteln darauf antragen müssen, aus der Staatskasse einen Vorschuss von 200 Taler zu erhalten. Dass bei diesen Umständen, ohne die Gemeinde-Eingesessenen zu ruinieren und dieselben bei der jetzigen unruhigen Welt zu Unzufriedenheit anzureizen, nicht daran gedacht werden könne, die sich auf mehr als 800 Taler belaufenden Kosten des Schulbaus durch Umlage aufzubringen, brauchte wohl nicht weiter auseinander gesetzt zu werden. Aber auch ohne Druck der Gemeinde könne die Bausumme nicht einmal im Wege der Anleihe beschafft werden, da die Gemeinde bei diesen misslichen Zeitverhältnissen nicht im Stande sei, die Zinsen davon zu beschaffen, ohne diese wieder anzuleihen und so die Gemeinde zu und noch in eine solche Schuldenlast zu versetzen, aus der sie nie würde herauszukommen wisse. Bei diesen Umständen müsse die Versammlung um so mehr gegen die Ausführung des fraglichen (in Frage kommenden, vorgesehenen) Baus in diesem (unterstrichen) so ungünstigen Jahr protestieren, als das Bedürfnis zur Erweiterung des Schulhauses wirklich nicht so dringend sei, als dass der Bau nicht bis zu dahin solle hinaus geschoben werden könne, dass erst wieder bessere Zeiten eintreten und die Gemeinde dann ohne Druck die Baukosten aufzubringen vermöge. Auch werde der Bau noch nebenbei dadurch in diesem Jahr unmöglich gemacht, dass, weil die ganze Gemeinde dagegen sei, niemand dazu ein Local (hier: Platz im eigenen Haus, in einer Gastwirtschaft...) dazu hergeben wolle, worin während der Ausführung des Baus der Schulunterricht erteilt werden könne. Wer …(1Wort nicht korrekt lesbar) übrigens ruft, dass die Höheren Behörden bei Prüfung aller dieser gewiss gewichtigen Gründe von der Bauausführung ...(1 Wort nicht korrekt lesbar), wenigstens in diesem Jahr gänzlich Abstand nehme und dasselbe so lange anstehen lassen werde, bis das Bedürfnis erst dringender hervor tritt und die Gemeinde beim Eintritt günstigerer Zeitverhältnisse dazu ohne Druck in den Stand gesetzt wird. - Siehe Extrakapitel: Netzwerk Schule: „Demokratische Lieder“.
Am 20. Juni 1849
TOP 58: Das vom Justizrat Greve mittels Schreiben vom 16. d.M. übermachte (!) Erkenntnis Zweiter Instanz in Sachen der Gemeinde Freienohl gegen Caspar Humpert wurde der Versammlung vorgelegt. Dieselbe beschloss, gegen das Erkenntnis das weitere zuständige Rechtsmittel der Appellation einzulegen und den Justizrat Greve zu ersuchen, dieselbe geeigneten Amts anzumelden. Es wurde ferner bestimmt, vor Einführung der Appellation mit andern triftigen Rechtsgelehrten über die Sache Rücksprache zu nehmen und von einer derselben die Appellationsschrift anfertigen zu lassen. Zu dem Ende sollen der Manualnotar (?) des Justizrats Greve durch den Vorsitzenden angefordert und einer der 5 Gemeinde-Verordneten, wozu der Franz Georg Pöttgen ernannt wurde, zugestellt werden, der alsdann in Gemeinschaft mit den übrigen 4 Gemeinde-Verordneten dann ihre baren (in der Akte: baaren) Auslagen aus der Gemeindekasse zu erstatten seien. Die vorgedachte Rücksprache bei auswärtigen Rechtsgelehrten nehmen resp. von einem derselben die Appellationsschrift anfertigen lassen solle. Die Gebühren-Rechnung des Greve ad 21 T 5 Gr wurde schließlich auf die Gemeindekasse anzuweisen, beschlossen.
TOP 59: Nach der diesjährigen Kommunal-Etat-Veränderungsweise soll zur Bestreitung dem laufenden Bedürfnis bei der hiesigen Gemeindekasse pro anno ein Kapitalvon 240 Taler angeliehen werden. Ebenso wurde beschlossen, dass zur Unterstützung der hilfsbedürftigen Familien einberufener Landwehrmänner der hiesigen Gemeinde noch Anleihe von 110 Taler gemacht werden (diese 110 Taler werden aufgeteilt auf diese Familien). Es wurde bestimmt, die Höhere Genehmigung zu dieser zu im Ganzen also auf 350 Taler sich belaufenden Anleihe einzuholen. Als Grund zu diesen zunehmenden Anleihen wurde angeführt, dass die Gemeinde-Eingesessenen unter sich durchschnittlich in solchen drückenden Verhältnissen befinden, dass sie zur Aufbringung dieser Summen durch Kommunalsteuern ganz und gar nicht im Stande seien.
TOP 60: Wurde bestimmt, dass die auf dem heutigen Beschluss Nr. 59 für die hiesige Gemeinde anzuleihenden 350 Taler von dem Förster Beckerin der Giesmecke, welcher der Gemeinde bereits im vorigen Jahr 200 Taler geliehen habe, angeliehen werden sollen. Demselben sollen auf Verlangen aber die zusammen 550 Taler eine gerichtliche oder notarielle Obligation ausgefertigt werden (damals korrekt, heutzutage: angefertigt), worin aber eine beiderseitige vierteljährige Kündigung vorzubehalten sei. Der Gemeinde-Verordnete Bernard Becker übernahm es, mit dem Förster Becker wegen dieser Sache zu sprechen und über das Resultat binnen 8 Tagen Anzeige zu machen.
TOP 61: Wurde beschlossen, dass von der nach dem heutigen Beschluss zur Unterstützung hilfsbedürftiger Familien einberufener Landwehrmänner anzuleihenden 110 Taler folgende Personen unterstützt werden sollen: (1.) Ehefrau Franz Trompetter monatlich 2 Taler; (2.) Ehefrau Johann Cohsmann monatlich 2 Taler; (3.) Ehefrau Lorenz Bruder monatlich 1 Taler; (4.) Ehefrau Josef Trompetter monatlich 1 Taler; (5.) Ehefrau Franz Caspar Cohsmann monatlich 2 Taler; (6.) Ehefrau Heinrich Trompetter monatlich 1 ½ Taler; (7.) Ehefrau Heinrich Molitor monatlich 1 Taler. Die Unterstützung solle sobald beginnen, als die Gemeindekasse im Besitz der Gelder sein werde.
TOP 62: Wurde genehmigt, dass auf ihren mündlichen Antrag folgende Frauen, deren Männer nach Schleswig-Holstein abmarschiert (!) sind, nachstehende Unterstützung aus der Gemeindekasse zuteil würden: (1.) Ehefrau Johannes Cohsmann 1 Paar Schuhe für sich, 1 Paar Schuhe für ihren Sohn, 1 Paar Schuhe für ihre Tochter; (2.) Ehefrau Franz Caspar Cohsmann 1 Paar Schuhe für sich.
TOP 63: Der Antrag des ...(Vorname nicht korrekt lesbar) Pöttgen hier um Überlassung von 200 Stücke Torfbunden gegen die Taxe aus dem Forst-Distrikt Knäppchen wurde genehmigt, falls die Abgabe derselben forstmäßig geschehen könne.
TOP 64: Auf die von dem Fritz Schmitz hier unterm 16. Februar d.J. ausgestellte notarielle Quittung über 100 Taler, wofor er seine Bauholz-Gerechtsame der hiesigen Gemeinde verkauft hat, wurde der Versammlung vorgelegt. Dieselbe bemerkte, dass der Auszahlung der fraglichen 100 Taler an den Schmitz weiter keine Schwierigkeiten entgegen stehen, und daher die Anweisung zur Zahlung dieser 100 Taler sowohl als der Gebühren des Justizrats Greve über Anfertigung der Quittung im Betrag von 1 T 15 Gr auf die Gemeindekasse erfolgen könne.
TOP 65: Der Vorsitzende legte der Versammlung die Unterszchungsverhandlungen wegen der Brückengeld-Defrandation (Unterschlagung) des Caspar Petz zu Visbeck zur Entscheidung darüber vor, ob die Anklage des Brückengeld-Postens JohannTrompetter für begründet zu erachten sei. Die Versammlung erklärte, nach § 10 des Allerhöchsten Brückengeld-Tarifs vom 11. Oktober 1844 sind alle (unterstrichen) Einwohner der hiesigen (auch unterstrichen) Gemeinde frei. Folglich findet diese Befreiung auf solche auswärtige (unterstrichen) Personen, welche für einen hiesigen (unterstrichen) Einwohner Fuhrenlasten, der wie vorliegend der Fall, selbst kein Fuhrwerk besitzt, und wie dies bei dem Ort vorhandenen geringen Fuhrwesen häufig vorkommt, einen auswärtigen Fuhrmann anzunehmen leider gezwungen ist, um so mehr Anwendung, als das Brückengeld, was ein solcher Auswärtiger (groß geschrieben) zahlen sollte. ...(1 Wort nicht korrekt lesbar) auch nicht ...(1 Wort nicht korrekt lesbar) gerade ...(1 Wort nicht korrekt lesbar) dann darf, was sich ganz gleich bleibt, … (2 Wörter nicht korrekt lesbar) eines verhältnismäßigen höheren Fuhrlohns den hiesigen Einwohnern zur Last fallen würde, was aber ...(1 Wort nicht korrekt lesbar) nicht nur gegen alles Recht und alle Billigkeit ...(1 Wort nicht korrekt lesbar) , sondern auch sowohl den Absichten des Gesetzgebers, als dem Sinn des § 10 des von diesen genehmigten Brückengeldtarifs in seiner günstigen rechtlichen Auffassung und gegen seine Werte. (Nicht vollständig verständlich.) . Diesem nach sei die Anklage des Trompetter gegen den CasparPetz als unbegründet von der Hand zu weisen.
TOP 66: Auf die Landrätliche Verfügung vom 9. d.M fand sich die Versammlung veranlasst, folgende Abänderungen resp. Vervollständigung im Tarif über die Erhebung des Brückengeldes von der hiesigen Langelsbrücke zu beantragen: Nach § 10 des Tarifs solle kein Brückengeld von allen Einwohnern von Freienohl erhoben werden. Diesem Paragraph sei noch notwendig hinzuzusetzen, dass die Einsassen von Freienohl auch mit ihrem Vieh und Fuhrwerken, ebenso diejenigen Auswärtigen (unterstrichen) für ihre Person und auch mit ihrem Fuhrwerk von dieser Abgabe verschont bleiben sollen, welche für hiesige Eingesessenen Fuhren oder sonstige Hand-Fuhrwerke leiten. Weitere Abänderungen resp. Vervollständigung des Tarifs halte man nicht für notwendig; zu der vorgedachten Vervollständigung solle aber die Höhere Genehmigung eingeholt werden.
TOP 67: Auf die Landrätliche Verfügung vom 16. Februar d.J. wurde beschlossen, der Buchdruckerei Jahnb... Du...(Name nicht korrekt lesbar) in Arnsberg für das ...blatt (nicht korrekt lesbar) den um 10 Sgr erhöhten Abonnementspreis nicht zu genehmigen.
TOP 68: Der unterm 4. April d.J. abgehaltene Holzverkauf, wobei im ganzen 101 T 2 Gr gelegt (korrekt gelesen?) wurden, wurde von der Versammlung genehmigt.
TOP 69: Der Antrag der Ehefrau. Heinr. Trompetter hier um Zuschlag von 2 Taler Miete, welche bereits bestimmt (?) für selbige worden ist, wurde von der Hand gewiesen mit dem Bemerken, dass der Mann der Bittstellerin erst im März d.J. nach Schleswig-Holstein abmarschiert sei, zu der Zeit also die Schuld bestanden habe und die Gemeinde für solche Leistung sich nicht verpflichtet hält, höchstenskönne sie solche Schulden übernehmen, die während der Abwesenheit der Landwehrmänner entstanden sind.
TOP 70: Die Rechnung des Franz Göckeler jun. über 1 T 20 Gr betreffend der Anfertigung und des Kostenanschlags über einen neuen Anbau an die hiesige Pastorat wurde auf die Gemeindekasse zur Zahlung anzuweisen, beschlossen.
TOP 71: Die Erklärung des Philipp Weber vom 3. Februar d.J. wegen eines Rückstandes, den er und sein Bruder Friedrich für gekauftes Holz an die hiesige Gemeindekasse verschulde, wurde der Versammlung vorgelegt und darauf beschlossen, dem Pf. Weber zur Abtragung dieses Rückstandes eines schließliche Frist von 4 Wochen mit dem Bemerken zu bewilligen, dass nach dem fruchtlosen Ablauf ganz sicher das Beitreibungs-Verfahren gegen ihn fortgesetzt werden würde. - Einwohnerliste Dezember 1849: Alte Haus-Nr. 12, Stiftsweg 8 / Consumweg: Philipp Weber, Ackersmann, Sägeschneider, LA 44; Ehefrau Josephine geb. Schwefer, LA 42; Tochter Gertrud, Magd, LA 20; Sohn Kaspar, LA 12; Sohn Fritz, LA 10; Tochter Elisabeth, LA 8; Sohn Bernard, LA 5; Tochter Maria, LA 3; Tochter Katharina, LA 10 Monate. - Im selben Haus: Friedrich Weber, Sägeschneider, LA 30, Bruder von Philipp Weber.
Am 26. Juni 1849
TOP 72: Auf die Anzeige des Gemeinde-Verordneten Bernard Becker, dass der Herr Förster Becker in der Giesmecke die Gefälligkeit haben wolle, der Gemeinde Freienohl ein Kapital von 350 Taler gegen 5 % Zinsen und vierteljähriger Kündigung sobald zu leihen, als ihm darüber vom heimatlichen Gemeinde-Verordneten und dem Amtsverwalter ausgestellten Handschein, worin diese sämtlich für Kapital und Zinsen sich sonderlich verbürgen, ausgehändigt sein würde, beschloss die Versammlung, das Kapital unter den gestellten Bedingungen zu akzeptieren und den verlangten Handschein auszustellen. . Vorgelesen, genehmigt und durch den Vorsitzenden unterschrieben: Raulff
Am 3. Juli 1849
In der heutigen Gemeinde-Versammlung der Gemeinde Freienohl, welche durch 6 Gemeinde-Verordnete vertreten wird, wurde unter Vorsitz des Amtsverwalters Raulff und unter Teilnahme der nachstehend Meistbeerbten: (1.) Heinrich Sahse, (2.) Franz Georg Pöttgen, (3.) Heinrich Düring, (4.) Bernard Becker folgendes verhandelt und beschlossen.
Über „die feinen Unterschiede“ in der Formulierung dieser Einleitung ist hier nichts aktenkundig. Auch fehlt die TOP-Nummer 73. Die Fortsetzung ist aktenkundig korrekt mit TOP 74.
Der Versammlung zufolge (wohl zum ersten Mal so geschrieben) Landrätlicher Marginaler Verfügung vom 1. d.M. veranlasst, darüber zu beschließen, wie die nach dem Beschluss vom 20. v.M. für die hiesige Gemeinde anzuleihenden 350 Taler wieder getilgt werden sollen, bemerkte, wie diese Tilgung aus dem Erlös zu verkaufenden Eichen und Buchen sobald bewirkt werden solle, als der Holzpreis wieder gestiegen sei, der in Folge (!) der Veruhe (?) gegenwärtig sehr niedrig stehe. Die Zeit, wenn das Kapital zu tilgen, hänge sonach von der Steigung der Holzpreise lediglich ab und lasse sich also augenblicklich nicht bestimmen. - Vorgelesen, genehmigt und durch den Vorsitzenden unterschrieben: Raulff.
Am 14. Juli 1849
TOP 74: Auf den Antrag des Caspar Lenze vom 13. d.M. wurde genehmigt, dem hiesigen Schützen-Hof zur Feier eines Erntefestes dem betreffenden Commitee unentgeltlich 2 Tnze (unbekannte Abkürzung) zu überlassen.
TOP 75: Der unterm 18. Mai d.J. abgehaltene Verding mehrerer im hiesigen Pastorat und Küsterei-Haus vorzunehmenden Reparaturen wurde dem Caspar Lenze gnt. Penschröer jun. hier mit Ausschluss des Anschlags über die Reparaturen an der Pastorat der nördlichen Freitreppe (nach draußen führende Treppe), welche mit dem nach dem heutigen Beschluss an dieselben zu bauenden Gesinde-Abtritt besonders zum Verding ausgesetzt werden solle, genehmigt.
TOP 76: Auf den Antrag des Herrn Pfarrers Sporkmann vom 6. d.M die Ausführung mehrerer Reparaturen an seiner Amtswohnung betreffend, wurde bemerkt, dass die darin ad 1 gedachten Reparaturen, nämlich die Herstellung der Dachwände etc. am der nördlichen Seite des Pastorathauses bereits verdungen seien und in den ersten Tagen in Angriff genommen werden würden. Was die Herstellung der nördlichen Freitreppe, den Abtritt des oberen Hauses (oberes Stockwerk) und des abgebrochenen Gesinde-Abtritts betrifft, so soll diese Arbeit vom Schreinermeister Sahse veranschlagt und demnächst verdungen werden. Dahingegen kann der vom Pfarrer Sporkmann beantragte Durchschlag resp. (bzw.) die Abtrennung des Pastorat-Saales zu einer Vorratskammer bei dem Mangel an Mitteln, ebenso das Ausweißen (neuer Weiß-Anstrich?) resp. das Ausbessern des Innern des Pastorathauses, weil diese Arbeit von dem Pfarrer selbst auf eigene Kosten auszuführen ist, auf Rechnung der Gemeindekasse, nicht genehmigt werden.
Am 28. Juli 1849
TOP 77: Die mit Landrätlicher Verfügung vom 12. d.M. eingegangene Entscheidung Königlicher Regierung vom 27. v.M., die Erweiterung des hiesigen Schulhauses betreffend wurde der Versammlung vorgelegt, um gemäß derselben anderweiten Beschluss zu ihr fassen zu lassen. Die Gemeinde-Versammlung erklärte, die Gemeinde würde sich des fraglichen Erweiterungsbaues gewiss nicht aussetzen (widersetzen, dagegen sein), wenn sie sich im Besitz der dazu erforderlichen Mittel befände, oder solches besonders in den jetzigen geldlosen und bedrängten Zeitverhältnissen ohne den ausdrücklichen Druck der Eingesessenen beschaffen vermöge und endlich auch ein dringendes Bedürfnis zu jenem Erweiterungsbau wirklich vorläge. Da dies alles aber nicht der Fall sei, wie die Versammlung dies in ihrem Beschluss vom 26. Mai d.J. auch bereits angegeben habe, so habe sie sich im Interesse der Gemeinde verpflichtet, zur Zeit noch mit aller Kraft jener Bau-Ausführung entgegen zu wirken und könne sie sich deshalb auch dazu hergeben,n Beschluss darüber zu fassen, wie die Mittel zu jenem Bau beschafft werden sollen. Man hoffe, dass die Regierung auch zur Zeit auch (noch?) um so mehr von der Ausführung des fraglichen Baus Abstand nehme, als außer den vorher angeführten triftigen Gründen nach dem in dem Beschluss vom 26. Mai angeführten Umstand, dass kein Local zu ermitteln sei, worin während des Baus der Schulunterricht erteilt werden könne, so wie auch noch der große Übelstand hinzukomme, dass nach dem Bau-Projekt die Lehrerin-Wohnung aus dem Schulgebäude entfernt werde und dadurch der Gemeinde wieder eine jährliche Miet...gabe (nicht korrekt lesbar) von 40 Taler, welche die Lehrerin beanspruche, erwachse. Sollte die Königliche Regierung aber von ihrem Vorhaben den Bau noch in diesem Jahr ausgeführt zu sehen,, nicht Abstand nehmen von ihrer Entscheidung vom 27. v.M., nicht abgehen wolle, so sehe sich die Versammlung genötigt, Höheren Orts eine Abänderung derselben zu erwirken.
TOP 78: Da der Caspar Lenze gnt. Penschröer hier im Jahr 1846 zur Reparatur seines Gebäudes von der Gemeinde 235 Kubik-Fuß Bauholz aus dem Gemeindewald überwiesen erhalten hat und die Verwendung dieses Holzes zum Haus nicht nachgewiesen hat, sogar Grund zur Vermutung besteht, dass das Holz zu anderen Zwecken verwendet ist, so stehe bei dem Umstand, dass die Lenze´schen Gebäude, welche die Gererchtsame zum freien Beziehen von Bau- und Reparaturholz im rohen Zustand, insofern es forstwirtschaftlich zulässig, von der Gemeinde zu …,... (2 Wörter nicht korrekt lesbar) zu erwarten, dass der Ankäufer der Gebäude, welcher die fragliche Gerechtsame mit dem Rechts... (?) Greve vom 28.4.48 (so aktenkundig) an sich bringt, sich die dem Lenze bereits überwiesenen 235 Kubik-Fuß Bauholz nicht wird in Abzug bringen lassen. Es wurde deshalb beschlossen, vor dem anstehenden … (Abkürzung nicht korrekt lesbar) Termin des Lenze´schen Vermögens beim Gericht anzumelden, dass die fragliche Gerechtsame an dem Gebäude klebe, der Käufer sich aber die des Lenze überwiesenen 235 Kubik-Fuß Bauholz müsse in Abzug bringen lassen.
TOP 79: Auf den Antrag der Ehefrau des als Landwehrmann einberufenen Heinrich Trompetter von hier wurde beschlossen, ihr für sich und ihren Sohn ein Paar Schuhe auf Kosten der Gemeinde anfertigen zu lassen. - Einwohnerliste Dezember 1849: Heinrich Trompetter, Tagelöhner, 34 J., Ehefrau Agatha geb. Neise, 42 J., Sohn Joseph 8 J., Tochter Lisette 5 J., Alte Haus-Nr. 81c bei 81a: Friedrich Miese, Krumme Straße 15.
TOP 80: Auf den protokollarischen Vertrag des Fritz Funke vom 8. d.M. wurde beschlossen, den darin enthaltenen Antrag zu genehmigen, vom Gemeinde-Verordneten Sahse eine Kostenberechnung über die Arbeit anfertigen zu lassen und die Arbeit zu dem darin angegebenen Betrag dem Caspar Lenze zu übertragen, oder aber, falls er sich zu der Ausführung nicht sollte verstehen wollen, dieselbe öffentlich zu verdingen. - Der Inhalt der Arbeit ist hier nicht aktenkundig. Laut Einwohnerliste ist Caspar Lenze gnt. Penschröer Ackersmann und Wirt.
TOP 81: Auf den protokollarischen Antrag des Caspar Cohsmann vom 5. Juli d.J. wurde in Berücksichtigung, dass in dem mit ihm über die Ausführung der Wege-Anlage von der oberen Ecke des Feuerteichs am Kletterpott bis zur Ecke der Mauer des Leineweber (korrekt gelesen?) abgeschlossenen Contracts nichts davon gesagt ist, dass ihm die Revisionskosten dieser Arbeit zur Last fallen, beschlossen, ihm den Betrag desselben von 2 T 9 Gr, welcher ihm von dem Verding in Abzug gebracht war, noch nachträglich aus der Gemeindekasse gezahlt werde.
TOP 82: Auf den Antrag der Ehefrau Trompetter vom 3. d.M. wurde beschlossen, ihr die Miete von … bis … (2 Wörter nicht korrekt lesbar) mit 2 T aus der Gemeindekasse zahlen zu lassen.
TOP 83: Das Holzverzeichnis zur Reparatur des Schweinestalles des Bernard Becker zu Freienohl vom 15. März d.J. wurde vorgelegt und mit dem Bemerken genehmigt, dass das darin gedachte Holzquantum dem Becker bereits überwiesen sei. - Mehr Inhaltliches ist hier nicht aktenkundig.
TOP 84: Auf den Antrag des Franz Köster vom 4. März d.J., den Verkauf seiner Bauholz-Gerechtsame betreffend, wurde beschlossen, mit denselben unter den darin gestellten Bedingungen nicht einzugehen. - Inhaltliches ist hier nicht aktenkundig.
TOP 85: Das von der Witwe des Rentmeisters Kehsler eingereichte Holzverzeichnis zur Reparatur ihres Hauses wurde vorgelegt und beschlossen, die Witwe Kehsler mit ihrem Antrag auf Bauholz-Überweisung abzuweisen, weil das Wohnhaus derselben nicht zu den Bauholz berechtigten Häusern gehöre.
TOP 86: Der Antrag des Ferdinand Becker vom 19. Juli 1847 (um) die Überlassung eines Platzes auf seinem Hofe zum Feuerteich gegen Überweisung des Gemeindegrundes längs seines Gartens an der östlichen Straße (Bergstraße) betreffend, wurde nicht genehmigt. - Einzelheiten, Gründe sind nicht aktenkundig.
TOP 87: Die Eingabe des Franz Göckeler vom 6. August d.J. betreff. Die Anlage eines Feuerteichs auf dem von ihm angekauften Vohs´schen Hof wurde von der Hand gewiesen. - Ein Grund ist hier nicht aktenkundig.
TOP 88: Die Rechnung des Borchardt vom 10. Februar d.J. über seine Gebühren für Veranschlagung von Straßenbauarbeiten hierselbst wurde im Betrag von 8 Taler mit dem Bemerken auf die Gemeindekasse zur Zahlung anzuweisen beschlossen, dass die Kasse diese Kosten definitiv zu tragen habe, weil die Arbeiten nicht ausgeführt worden seien und auch nicht zur Ausführung kommen sollen, weil sie zu viel kosten und dafür die Gebühren des fraglichen Gebots des Borchardt den Unternehmern (dem Unternehmen?) nicht in Abzug gebracht werden können, wie das sonst bei Verdingen bedingungsgemäß geschehe.
TOP 89: In Folge Beschlusses vom 14. v.M. legte der Gemeinde-Verordnete Sahse hierselbst den über die darin gedachten Arbeiten angefertigten Kostenanschlag im Betrag von 30 T 21 Gr mit dem Bemerken vor, dass die in dem Beschluss vom 14. errechneten Arbeiten nach dieser seiner Veranschlagung am billigsten auszuführen sei, dass aber, wenn dieselben nach dem seitens des Herrn Pfarrer Sporkmann gegen den von Sahse ausgesprochenen Wunsch ausgeführt werden sollen, dieselben mit wenigstens 53 bis 54 Taler zu stehen kommen würden. Die Versammlung bemerkte, dass die Gemeindekasse nicht die Mittel besitze, um die fragliche Reparatur nach dem Vorschlag und Wunsch des Herrn Pfarrers Sporkmann ausführen lassen zu können; im Etat sei ein so hoher Betrag nicht zu diesem Zweck vorgesehen. Man wolle aber dem Herrn Pfarrer Sporkmann die zu geringen 30 T 21 Gr … (1 Wort nicht korrekt lesbar) des Sahse, die in dem Anschlag vom 20. d.M. berechneten Arbeiten veranschlagten worden seien, aus der Gemeindekasse zahlen lassen, wenn er sich verpflichten wolle, dafür die nördliche Freitreppe seines Hauses, den Abtritt des oberen Hauses und den abgebrochenen Gesinde-Abtritt nach seinem, des Sahse gemachten Vorschlag selbst ausführen zu lassen. Sollte er sich aber dazu nicht verstehen wollen, so solle die Arbeit in der von dem Sahse veranschlagten Art und Weise öffentlich verdungen und ausgeführt werden. - Das Protokoll scheint nicht immer genau genug verständlich zu sein.
TOP 90: Wurde beschlossen, dass die bereits mittels Beschluss vom 27. Juli 1844 niedergeschlagenen alten Einzugsgelder, weil bereits gegen mehrere der Debenten Klage erhoben und die deshalbigen Erkenntnisse für die Gemeinde ungünstig ausgefallen seien, somit voraussichtlich durch Erhebung von Klage gegen die übrigen Debenten der Gemeinde nur Kosten entstehen würden, umsomehr niedergeschlagen bleiben sollen, als sie in der Rechnung pro 1844 als niedergeschlagen und Ausgabe gestellt worden seien. Es bleibe mithin bei dem Beschluss vom 27. Juli 1844 und werde der vom 5. mai 1845 hiermit zurückgenommen.
TOP 91: Die Rechnung des Schusters Franz Caspar Cohsmann zu Freienohl vom 8. Juli d.J. über 1 T 10 Gr für angefertigte Schuhe des Sohnes der Ehefrau Caspar Cohsmann, deren Mann nach Schlesweig-Holstein abmarschiert ist, wurde auf die Gemeindekasse anzuweisen, beschlossen. - Einwohnerliste Dezember 1849: Franz Caspar Cohsmann, Ackersmann (die beiden Vornamen sind aktenkundig, aber nicht „Schuster“), LA 34; Ehefrau Franziska geb. Krick, LA 42; Tochter Carola, LA 16; Sohn Adam, LA 13; Tochter Catharina, LA 4. Alte Haus-Nr. 131 a, Hauptstraße.
Am 18. August 1849
TOP 92: Der Vorsitzende (Amtsverwalter Raulff) trug vor: in Folge Beschlusses vom 20. Juni d.J. sind die Manualnoten des Justizrats Greve in Sachen der Gemeinde Freienohl gegen Caspar Humpert eingefordert; dem Gemeinde-Verordneten Franz Georg Pöttgen übergeben, welcher durch den Justizrat Reinhardin Meschede ein Rechtsgutachten eingefordert hat, worauf zur Revision des Erkenntnisses angeraten und dieses Rechtsgutachten ist mit den Manualnoten des Herrn Grve und einer von der Gemeinde-Versammlung ausgestellten Vollmacht für den Justizrat Grecher (?) in Berlin, welcher die angemeldete Revision einführen und rechtfertigen soll, an den Justizrat Reinhard zurückgesandt, um diese Papiere zur weiteren Veranlassung dem Grecher zu übersenden, was nach einem gestern hier eingegangenen Schreiben des Justizrats Reinhard bereits geschehen ist, die Gemeinde-Versammlung zu diesem Verfahren ihre Zustimmung und hatte dagegen weiter nichts zu erinnern.
TOP 93: Die vom Kreisgericht zu Arnsberg mit der vom 11. Juli d.J. eingegangenen Klage des Caspar Kehsler jun. hier gegen die Gemeinde-Bauholz-Bewrechtigung betreffend wurde der Versammlung vorgelegt. Dieselbe beschloss in dieser Sache den Justizrat Dr. Leisten zu Arnsberg als Mandatur anzunehmen die Klage nebst der heute entworfenen besonderen Information und der heute ausgestellten Vollmacht mit der Benachrichtigung zuzustellen, dass vor dem in dieser Sache anstehenden Termin die Gemeinde-Verordneten Sahse, Pöttgen und Becker sich bei ihm einfinden und ihm noch nähere Information erteilen würden.
TOP 94: Das von der Witwe Johann Neise hier eingereichte Verzeichnis über 490 ½ Kubil-Fuß Zimmerholz und 1223 Quadrat-Fuß Bretter zu ihrem Hause wurde der Versammlung vorgelgt und beschlossen, ihr das Holz anweisen zu lassen, sobald sie durch glaubhafte Dokumente nachgewiesen haben würde,esitzer des fraglichen Hauses sei. - Einwohnerliste Dezember 1849: Alte Haus-Nr. 6, Vohsecke 3: Witwe Dorothea Neise geb. Kehsler, LA 55; Sohn Caspar, Knecht, LA 28; Tochter Marianne, Näherin, LA 23; Sohn Ludwig,, Knecht, LA 20; Tochter Theresia, Magd, LA 16; Sohn Ferdinand, LA 14; Sohn Heinrich, LA 10; Theresia Schulte, Näherin bei Marianne Neise, LA 16. Sterberegister: gest. 20.1.1847 Johannes Neise, Ackerbürger, LA 53.
TOP 95: Der Antrag des Johann Lichte hier vom 13. d.M. um Überweisung von 2 Buchen zu Schneidbänken und 5 Buchen zum Nutzen seines zu reparierenden Hauses aus dem hiesigen Gemeindewald wurde genehmigt, insofern die Abgabe forstwirtschaftlich zulässig sei. - Einwohnerliste Dezember 1849: Alte Haus-Nr 1, Parzelle 702, Hauptstraße (später: Hirsch-Apotheke): Johann Lichte, Gastwirt, Krämer, Bäcker, LA 29, (Vater: Anton Lichte); Ehefrau Christine geb. Trompetter, LA 30; Sohn Johann LA 8; Sohn Anton LA 3 ¾; Tochter Christina LA 2; Sohn Heinrich LA 6 W.;August, Bruder zu Johann (Gastwirt, Gehilfe, LA 25; Ferdinand Hesse, Knecht, LA 28; Catharina Schnapp, Nichte zur Ehefrau, Magd, LA 20; Elisabeth Lenze, Magd, LA 20; Gertrud Schulze, Kindermagd, LA 14; insgesamt 11 Personen.
TOP 96: Auf den protokollarischen Antrag des Hermann Krick vom 29. Mai d.J. wurde genehmigt, unter Verzichtleistung auf die Maueranlage an seinem Garten der zwischen dem Wege und seinem fraglichen (in Frage kommenden) Garten belegenen Gemeinde-Parzelle, welche der Gemeinde ohnehin nichts nützt und bei neuem öffentlichen Verkauf vielleicht nicht einmal unterzubringen sei, unter der Bedingung als Eigentum zu überweisen, dass ihm dieselbe nur in der Art und Weise überlassen wird, als wie sie die Gemeinde bisher besessen hat. - Mehr Inhaltliches ist hier nicht aktenkundig.
TOP 97: Das vom Maurermeister Göckeler über die Ausführung der Gartenmauer des Anton Hömberg unterm 19. Mai d.J. aufgestellte Revisions-Protokoll wurde der Versammlung vorgelegt und darauf beschlossen, dem Caspar Lenze die ihm darauf für die wirklich ausgeführte Arbeit gebührenden 11 T 16 Gr 8 Pf nach Abzug der Kosten zur Veranschlagung und Revision auf die Gemeindekasse zur Zahlung anzuweisen, nachdem er die an der Treppe fehlenden 2 Tritte angebracht habe. Vor Beschaffung der der Mauer noch fehlenden anschlagmäßigen Höhe könne Abstand genommen werden, da dieselbe dem Zwecke entspreche. Dem Krick sei, anstatt der Maueranlage nach dem heutigen Beschluss eine Gemeinde-Parzelle als Eigentum überwiesen. Daher könne dem Lenze für diese nicht ausgeführte Anlage keine Vergütung aus der Gemeindekasse zuerkannt werden.
TOP 98: Der von dem Schuster Franz Korte hier eingereichte zwischen ihm und dem Bendix Ransenberg (auch Ranzenberg geschrieben, Jude) unterm 6. Februar (1849) abgeschlossene Vergleich wird der Gemeinde-Versammlung zur Prüfung vorgelegt. Dieselbe erklärte, dass sie auf Grund dieses Vergleichs dem Franz Korte die von ihm beantragten 100 Taler für das in dem Haus des Ransenberg als berechtigte Sohlstätte klebende (!) Bauholz-Recht, welches ihm der frühere Besitzer Johann Korte behufs notariellen Contracts vom 24. Juni 1846 verkauft hat, nicht zur Auszahlung genehmigen könne, weil nach diesem Vergleich der Ransenberg nicht auf das Bauholz-Recht in seinem Haus, sondern nur auf die an demselben klebenden Hütungsrechtsame, die aber mit dem Bauholz-Recht, wofür der Korte die 100 Taler beziehen will, nichts gemein hat, verzichtet hat. Erst wenn hierauf der fragliche (hier gemeinte) Vergleich berechtigt sei und der Korte sich notariell oder gerichtlich verpflichtet habe, die Gemeinde auf seine alleinigen Kosten und mit seinem geringen Vermögen zu vertreten auch sich jeder Ansprüche auf das fragliche Bauholz-Recht begeben und der Gemeinde die fraglichen 100 Taler sofort zurück zahlen zu wollen, falls ein anderer mit einem Anspruch auf diese Bauholz-Gerechtsame der entweder den ganzen oder auch nur teilweisen Betrag der gedachten 100 Taler gegen die Gemeinde auftreten und in dem deshalbigen Rechtsstreite obsiegen möchte, könne die Auszahlung dieser 100 Taler gegen notarielle oder gerichtliche Quittung an den Korte erfolgen.“ - Hierbei handelt es sich nicht um ein peinlich ungerechtfertigtes Verfahren gegen einen Juden. Hierbei möge nur deutlich werden, dass ein gerechtes und korrekt informiertes Zusammenleben nicht immer ganz einfach ist.
Am 22. August 1849
TOP 99: Wurde beschlossen, dass die Jagd auf den der hiesigen Gemeinde gehörigen Grundstücken auf 1 Jahr baldmöglichst öffentlich verpachtet werden solle. Der Verpachtungstermin für durch das Arnsberger Wochenblatt, Anschlag und Ausruf zu Rumbeck und hier zur öffentlichen Kenntnis zu bringen. Die Bedingungen, welche der Verpachtung zu Grunde zu legen, sollen einige Tage vor dem Termin aufgestellt werden.
TOP 100: Der Vorsitzende machte der Versammlung dasResultat des heute abgehaltenen Verdings über die an dem hiesigen Pastorats-Hause vorzunehmenden Reparaturen, worauf der Caspar Lenze hier mit 28 T 20 Gr letztforderlich geblieben ist, bekannt, worauf dieselbe beschloss, dem Lenze zu dem abgegebenen Gebote von 28 T 20 Gr die Arbeit zu übertragen.
TOP 101: Die Rechnung des Schusters Plugge im Betrag von 1 Taler 18 Sgr über verfertigte Schuhe für die Ehefrau und Tochter des nunmehr aus Schleswig-Holstein zurückgekehrten Franz Trumpetter hier wurde vorgelegt. Die Gemeinde-Versammlung bemerkte (stellte fest), dass die Anweisung dieses Betrages mit der Gemeinde-Kasse nicht erfolgen könne, weil die fraglichen Schuhe ohne vorherige Genehmigung der Gemeinde-Versammlung beschafft wurden und nichts darüber constatiere (feststehe), dass dieselben notwendig und erforderlich gewesen seien -. Aus dem Sterberegister: Franziska Ahsmann, 70 J., ledig, Tagelöhnerin, gest. am 13. Juni 1850. - Einwohnerliste vom 3. Dezember 1846: Alte Haus-Nr. 146 b; Alte Haus-Nr. 146 a: Familie Christoph Hirnstein, verheiratet mit Friederike geb. Lenze; Breiter Weg, neue Haus-Nr. 9. - Aus dem Einwohnerverzeichnis vom 3. Dezember 1849: Alte Haus-Nr. 24a: Franz Trumpetter gnt. Schröer, Ackersmann, Tagelöhner, 33 J., Ehefrau Franziska geb. Höhmann, 27 J., Tochter Maria, 5 J..
TOP 102: Die Rechnung des Schusters Plugge über die angefertigten Schuhe für die Agatha Neise (Ehefrau von Heinrich Trumpetter), deren Mann in Schleswig-Holstein als Landwehrmann sich befindet, und deren Sohn wurde im Betrag von 1 Taler 26 Sgr auf die Gemeinde-Kasse zur Zahlung anzuweisen, beschlossen. - Frau Neise hatte sich wohl vorher regelgerecht verhalten. - Schuster Florenz Plugge, 33 J., Alte Haus-Nr. 156a; (Nr. 156: Heinrich Lenze, Gast- und Schenkwirt, Bäcker, 53 J. (ein Schenkwirt durfte auch Branntwein, Schnaps verkaufen) . - Aus dem Trauungsregister: Heirat am 27.11.1841: Heinrich Trumpetter mit Agatha Neise. Im Einwohnerverzeichnis vom 3. Dezember 1849: Alte Haus-Nr. 81c (also Beilieger / Mieter): Heinrich Trumpetter, Tagelöhner, 34 J., Ehefrau Agatha Neise, 42 J., Sohn Joseph 8 J.
TOP 103: Der Antrag des Försters Schrader vom 16. Okotober v.J., ihn aus dem darin gedachten Pachtverhältnis zu entlassen und den fraglichen Grund-Garten von Martini 1848/52 (Martini = 11. November, St. Martinstag) den Gemeinde-Verordneten Bernard Becker für das jährliche Gebot von 6 Taler zu überlassen, wurde genehmigt, nachdem der Becker sich zur Pachtung desselben unter der Bedingung vom 7. Juli 1847 bereit erklärt hat. Von der Gestellung eines Bürgen seitens des Becker wurde Abstand genommen. - Gemeinde-Verordneter!
TOP 104: Folgende Rechnungen wurden auf die Gemeindekasse zur Zahlung anzuweisen beschlossen: (1.) des Heinrich Sahse über verfertigte Verspanner (nicht korrekt lesbar) auf die Kanäle auf der Krumme Straße und bei dem Hause des Sattlers Pöttgen ad 5 T 20 Gr; (2.) des Heinrich Sahse über Reparaturen in der Pastorat ad 5 T 5 Gr; (3.) des Fr. Schwefer über Ofen...(nicht korrekt lesbar) in der Pastorat ad 1 T 12 Gr.
TOP 105: Das Schreiben des Justizrats Arndts vom 27. v.M. in Sachen Caspar Lenze gnt Penschröer jun. wurde vorgelegtund beschlossen, den Rendanten Bracht anzuweisen, den Rückstand, welchen der Lenze aus dem Holzverkauf 19.9.44 (so aktenkundig) mit 4 T 4 Gr an die hiesige Gemeindekasse verschulde durch Einbehalten von der Forderung, welche der Lenze für ausgeführte Bauten an die hiesige Gemeindekasse zu tilgen und auch über diese Art die Kosten zu decken, welche durch die Einklage der fraglichen Rückstände der Gemeinde erwachsen und von ihr vorgeschossen sein. Bei eigener Verantwortung und bei Verwendung der Zahlung des fraglichen Rückstandes nebst Kosten aus eigener Tasche sei dem Bracht die ...(1 abgekürztes Wort nicht korrekt lesbar) Ausführung dieses Beschlusses aufzugeben.
Am 17. September 1849
TOP 106: Das Verzeichnis über das zum Haus des Bernard Heckmann erforderliche Reparaturholz ad 96 Kubik-Fuß wurde der Versammlung vorgelgt. Dieselbe beschloss, diese Holzquantität dem Bernard Heckmann erst dann zu genehmigen und aus dem Gemeindewald anweisen zu lassen, wenn er das vor 3 Jahren erhaltene Holz, welches zur Zeit nur zum Nachteil der Gemeinde unbenutzt läge, (er?) zu den bestimmten Zwecken verbaut habe und dass dies geschehen, nachgewiesen hatte.
TOP 107: Das Verzeichnis über das zum Hause des Caspar Petz (Peetz) erforderliche Reparaturholz ad 70 ½ Kubik-Fuß wurde vorgelegt und darauf derselbe Beschluss gefasst, welcher unter TOP 106 bei Bernard Heckmann gefasst ist, weil hier dieselben Verhältnisse vorliegen.
TOP 108: Die Holzverzeichnisse: (1.) des Johann Kückenhoff über 137 2/3 Kubik-Fuß; (2.) des Heinrich Düring über 122 Kubik-Fuß; (3.) des Georg Becker über 104 ½ Kubik-Fuß wurden vorgelegt. Die Versammlung beschloss, dass diese 3 Bauholz-Berechtigten dievorgedachte Holzquantität aus dem Gemeindewald überweisen zu lassen und zu dem Ende die Verzeichnisse dem Oberförster zur weiteren Veranlassung zuzustellen.
TOP 109: Das Holzverzeichnis des Johann Cohsmann gnt. Claren hier über 301 Kubik-Fuß wurde vorgelegt und beschlossen, diese Holzquantität dem Cohsmann aus unter der ausdrücklichen Bedingung aus dem Gemeindewald überweisen zu lassen, dass er sich vorher von dem Amtsverwalter Raulff zu Protokoll verpflichtet, auf einen Ersatz desjenigen Holzes zu verzichten, welches er zu dem jetzigen Hause aus eigenen Mitteln angeschafft hat.
TOP 110: Die beiden Anträge des pensionierten Schultheiß Feldmann vom 30. April und 1. September d.J. um Überweisung des zur Reparatur seines Hauses notwendigen Holzes wurden vorgelegt. Die Versammlung bemerkte, dass das jetzige Wohnhaus des Feldmann nicht zu den Bauholz berechtigten Sohlstätten gehöre und deshalb auf seine Anträge nicht eingegangen, ihm nämlich kein Reparaturholz zu demselben abgegeben werden könne. - Sohlstätte meint eine genau begrenzte Einheit von Wohnhaus, Anbauten: Stall, Scheune, Hofraum, umliegende Flächen: Garten, Feld, mit ganz bestimmten Rechten (Hufen-Gerechtsame: Weide-Recht auf Gemeindegrund; kostenfreies Brennholz, Bau- und Reparaturholz aus dem Gemeindewald usw.) und Pflichten (Abgaben, Zehnten...).
TOP 111: Das Anerbieten des Franz Göckeler vom 19. v.M., der hiesigen Gemeinde das Bauholzgerecht(same) von dem von ihm angekauften Vohs´schen Haus für 100 Taler zu verkaufen, wurde der Versammlung vorgelegt. Dieselbe bemerkte, dass die Gemeinde sich zur Zeit ohne alle Mittel zum Ankauf von Bauholz-Gerechtsame befinde und deshalb von dem Ankauf des fraglichen von Göckeler angebotenen Bauholz-Rechtes vorläufig noch nicht die Rede sein, und daher über diese Angelegenheit ein weiterer Beschluss nicht gefasst werden könne. - Der junge Unternehmer Maurermeister Franz Göckeler war 1849 33 Jahre jung, verheiratet mit der gleichaltrigen Catharina geb. Kaulmann. Er brauchte wohl – geschäftlich – Geld.(Siehe Extra-Kapitel: Eine ganz besondere Lehrerin: Antonette Bause).
TOP 112: Das Holzverzeichnis des Caspar Flinkerbusch vom 10.1.48 über 140 ¼ Kubik-Fuß wurde vorgelegt, und bei dem Umstand, dass die Gemeinde nicht die Mittel (das Geld) zum Ankauf von Bauholz-Rechten besitzt, wurde unter Abänderung des Beschlusses vom vom 12.9.v.J. Beschlossen, dem Flinkerbusch die vorgedachte Holz-Quantität überweisen zu lassen, insofern es forstwirtaschaftlich ausgegeben werden kann.
TOP 113: Auf den Antrag des Waldwärters Kerstholt vom 15. d.M. wurde beschlossen, demselben für die Aushülfe (zeitüblich für Aushilfe), welche ihm seine Söhne bei Ausübung seines Waldwärter-Dienstes geleistet haben, und für alle Mal eine Renumeration von zwanzig Taler aus der Gemeindekasse zu bewilligen.
TOP 114: Der Versammlung wurde durch den Vorsitzenden mitgeteilt, dass er den Justizrat Greve ersucht habe, diejenigen 27 T 15 Gr, welche der Heinrich Stirnberg der hiesigen Gemeinde für (seinen?) Hausplatz verschulde, nebst Zinsen und Kosten auf die dem Schuldner zugehörigen Parzelle Flur I Nr. 812 nebst dem Darauf erbauten WohnhausHypotheknerisch (nicht korrekt lesbar) eintragen zu lassen. Die Versammlung hatte hier nichts zu erinnern, erteilte … (nicht korrekt lesbar; bereit?) zu diesem Verfahren ihre volle Zustimmung.
TOP 115: Der Versammlung wurde durch den Vorsitzenden mitgeteilt, wie er bei dem Justizrat Arndts folgende Anträge gestellt habe: (1.) dass diejenigen 9 T 28 Gr, welche der P. Weber hier nebst Zinsen von 109 T 28 Gr und Kosten verschulden, auch dessen Vermögen hypotherisch eingetragen würden; (2.) dass der Ph. Weber als Bürge seines Bruders Friedrich auf diejenigen 22 T 7 Gr, welche letzterer der Gemeinde für gekauftes Holz verschulde, nebst Zinsen und Kosten gerichtlich eingeklagt und demnächst die ganze Forderung auch das Vermögen des P. Weber ins Hypothekenbuch eingetragen werde. Die Versammlung hatte gegen dieses Verfahren nichts zu erinnern , erteilte vielmehr dazu ihre volle Zustimmung. - Einwohnerliste Dezember 1849: Alte Haus-Nr. 12, Stiftsweg 8: Philipp Weber, Ackersmann, Sägeschneider, LA 44; im selben Haus wohnt sein Bruder Friedrich Weber, Sägeschneider, LA 30.
TOP 116: Die Versammlung trug vor: bekanntlich besitzt der Georg Geihsler hierselbst das Recht, aus dem hiesigen Gemeindewald das zur Reparatur seiner Gebäude erforderliche Holz unentgeltlich zu beziehen; dahingegen hat er aber auf die Verpflichtung, dies nämliche (unterstrichen) Holz zu jenem Zweck zu verwenden, nicht aber steht ihm das Recht zu, dies Holz zu verkaufen und dafür gar keins oder anders, vielleicjt auch schlechteres wieder anzuschaffen. Der Geihsler hat aber diesem zuwider eine Partie (!) Bretter. Welche er aus dem Holz, das ihm vor 3 Jahren zur Reparatur seiner Gebäude aus dem Gemeindewald abgegeben worden ist, nach Körbecke für 23 T 24 Gr verkauft, worüber Schreiner Anton Stirnberg und Johann Kückenhoff hier zeugen können. Hierdurch hat der Geihsler sich offenbar eines Betruges gegen die Gemeinde schuldig gemacht. Es wird daher darauf angetragen, gegen den Geihsler die Kommunal-Untersuchung einleiten zu lassen und ihn wegen jenes Betruges nicht nur zur gesetzlichen Bestrafung ziehen, sondern ihm auch das Recht zum ferneren Bezug von Bau- und Reparaturholz aus dem hiesigen Gemeindewald zu seinen Gebäuden absprechen lassen zu wollen. Die Versammlung bemerkte auch, dass schon mehrere Bauholz-Berechtigte sich eines solchen Betruges schuldig gemacht haben und dass, um einem neuen Ruin der Gemeinde vorzubeugen, der durch solche Vergehen jedenfalls herbeigeführt werde, im vorliegenden Fallein Beispiel statuirt werden müsse, damit nicht noch mehr Bauholz-Berechtigte sich derhalben schuldig machen. - Hier ist nicht aktenkundig, warum die genannten Aton Stirnberg und Johann Kückenhoff gerade Georg Geihsler angezeigt haben, weil dieses
Vergehen bekanntlich bei anderen Bauholz-Berechtigten auch vorgekommen ist. Das Vergehen auch ein Grund der Armut? - Einwohnerliste Dezember 1849: Alte Haus-Nr. 58 a: Am Hügel 9: Georg Geihsler, Ackersmann, LA 62; Ehefrau Franziska geb. Bornemann, LA 62 + 6 Familienmitglieder: Alte Haus-Nr. 59, Am Hügel 11 (!): Johann Kückenhoff, Ackersmann, LA 30; Ehefrau Katharina geb. Trompetter, LA 27. - Jeder kann sehen, was beim Nachbarn passiert, Gutes und nicht so Gutes...
Am 21. September 1849
Weil 1 Gemeinde-Beigeordneter fehlt, wird der Meistbeerbte Heinrich Flinkerbusch gnt. Schwert hinzugezogen.
TOP 117: Durch den vor kurzem erfolgten Tod des Johann Lenze hierselbst ist die hiesige von ihm bisher verwaltete Flurschützerstelle vakant geworden; gleichwie im vorigen Jahr durch den Abgang des Försters Schrader die hiesige Försterstelle erledigt worden ist (s.o. 13. Oktober 1848). Da die Contraventionen (das Sich-Strafbar-Machen) in der Feldflur überhand nehmen, der Waldwächter Gaudenz Kerstholt aber, welcher seit dem Verziehen des Försters Schrader den Forstschutz allein allein besorgt hat, diesen wegen seines vorgerückten Alters (76 J.) nicht mehr zur Genüge wahrnehmen kann, so ist es dringend notwendig, dass beide Stellen auf das Schleunigste wieder besetzt werden. Die Gemeinde vermag jedoch nicht ohne Druck einen Förster mit 100 – 120 Taler zu besolden, wie das früher bei Schrader der Fall war. Es wird deshalb für angemessen erachtet, neben den Kerstholt statt eines Försters noch einen Waldwärter einzustellen und diesem zugleich den Feuerschutz mit zu übertragen. Beide Posten sind bei dem Vorstand des die hiesigen Gemeinde-Waldungen hart an und teils sogar zwischen der Feldflur liegen, ganz füglich miteinander vereinbar und zur Befriedigung des Bedürfnisses, es vollkommen hinreichend, denselben durch eine und dieselbe Person verwalten zu lassen. - Das dem Anzustellenden jährlich zustehende Gehaltwird zu dem angemessenen Betrag von 60 Taler vereinbart. Von den zu dem Waldwärter- und Flurschützen-Posten sich gemeldeten Personen wurde der vormalige Flurschütz Anton Tönne per Majorität als der Führigste und
...anerkannt (nicht korrekt lesbar), gegen seine Würdigkeit fand sich nichts zu erinnern und wurde daher per Majorität beschlossen, denselben der Höheren Behörde in Vorschlag zu bringen. Wenn ihm die Waldwärter- und Flurschützen-Stelle übertragen werden mochte, so habe derselbe die Posten, welche er zur Zeit bekleide, nämlich den Olper und Berger Wald mit Flurschutz so wie den Schutz des Fiskus´schen Waldes ganz nieder zu legen. Er habe daher, bevor er als hiesiger Flurschütz und Waldwärter der Höheren Behörde in Vorschlag gebracht werde, sich darüber zu erklären, dass er jenen Posten sobald niederzulegen bereit sei, als ihm die hiesige Flurschützen- und Waldwärter-Stelle übertragen werden möchte. - Sprachlicher Gebrauch: manchmal Flurschütz, manchmal Flurschütze. - Einwohnerliste Dezember 1849: Gaudenz Kerstholt gnt. Winkelmann, Waldwärter, Holzhändler, verheiratet mit Clara geb. Feldmann,2 Söhne: Franz Wilhelm, Schüsseldreher, 31 J., Joseph, Schüsseldreher-Lehrling, 16 J.; Alte Haus-Nr. 66, Parzelle 831; (2010: Volksbank). - Johannes Lenze, Schneidermeister, 35. J., gest. 3. September 1849; hinterlässt Ehefrau Gertrud geb. Göers; keine Kinder. Sterbe-Register. Trauungsregister keine Angaben. - Anton Tönne: in der Einwohnerliste vom 3. Dezember 1849 keine Eintragung. Aber in der Einwohnerliste vom 1. Dezember 1846 als Bruder von Bernard Tönne, Leineweber, Ackersmann, 40. J., Alte Haus-Nr. 52, Parzelle 832 (Krumme Straße); in derselben Haus-Nr.: Anton Tönne, Flurschütz, 37 J.; vielleicht wohnte er zwischenzeitlich in Olpe; in der Sterbeliste: gest. 26.11.1857, 45 J., Waldwärter, ledig.
TOP 118: Die Kostenberechnung über eine Veränderung am Pfarrhaus von dem Gemeinde-Verordneten Sahse unterm 12. d.M. aufgestellt im Betrage von 13 T 3 Gr wurde der Versammlung zur Beschlussnahme darüber vorgelegt, ob diese Arbeiten dem Antrag des Pfarrers Sporkmann gemäß ausgeführt werden sollen.. Die Versammlung erklärte sich gegen (unterstrichen) die Ausführung, weil es der Gemeinde an Mitteln zur zur Bestreitung der Kosten fehle und sie diese Arbeit noch nicht als ein Bedürfnis anerkennen könne. - Zeigt sich so etwas wie materialistische Anspruchshaltung und sich erhöhender Lebensstil?
Am 5. Oktober 1849
TOP 119: Auf den Antrag des Heinrich Cordel hier vom 23. September wurde beschlossen, demselben eine alte, abständige, zu Furnier-Holz geeignete Eiche, welche einen Inhalt von circa 120 Quadrat-Fuß habe, in der Nähe seines Hauses anweisen zu lassen und ihm solche gegen eine billige Taxe (für einen gerechten Preis) zu überlassen. Der Oberförster Harbert solle ersucht werden, das Weitere zur Auslieferung dieses Beschlusses zu veranlassen, wobei noch bemerkt wurde, dass wenigstens ein Mitglied des Gemeinde-Vorstandes zu der Überweisung mit hinzugezogen werden solle. - Deutlich ist der sorgfältige Umgang mit der Natur, mit dem einzelnen Baum, der Jahre lang wachsenden Eiche (im Vergleich mit der schnell wachsenden Fichte) und der geregelte Umgang mit Hilfe der Instanzen. - Einwohnerliste Dezember 1849: Alte Haus-Nr. 99, Giesmecke 2: Heinrich Cordel, Ackersmann, LA 52; Ehefrau Gertrud geb. Bräutigam, gest. 2.2.1849, LA 45; Sohn Heinrich, Holzhauer, LA 22; Tochter Elisabeth, LA 18; Sohn Wilhelm, LA 15; Tochter Franziska, LA 12; Sohn Christian, LA 9; Sohn Karl, LA 6. Einwohnerliste Dez 1846: Ehemann Heinrich, Ehefrau Gertrud, Sohn Heinrich, Tochter Elisabeth, Sohn Wilhelm, Sohn Christian, Tochter Carilne LA 3; Sohn Karl, LA 6 fehlt hier; Eintragsfehler? Verwechslung: Karl / Caroline? In der Sterbeliste kein aufschlüsselnder Eintrag. Aber: die Mutter fehlt im Familienleben, eine Magd oder Verwandte ist nicht aktenkundig in diesem Haus.
TOP 120: Das Holzverzeichnis des Ferdinand Becker über 29 Kubik-Fuß zur Reparatur seines Hauses wurde vorgelegt und beschlossen, dem Becker diese Holzquantität überweisen zu lassen, wenn nach der vorher durch den Gemeinde-Verordneten Sahse vorzunehmenden Besichtigung und Revision derselbe das früher erhaltene Holz sämtlich verbaut habe.
TOP 121: Die vom Spritzenmacher Tillmann zu Arnsberg unterm 24. v.M. eingereichte Rechnung über Reparatur der hiesigen kleinen Feuerspritze wurde im Betrag von 11 T 8 Gr 3 Pf auf die Gemeindekasse zur Zahlung anzuweisen, beschlossen.
TOP 122: Auf die Erklärung des Bendix Ranzenberg und Franz Köster von hier vom 31. August d.J. betreffend des dem Haus des verstorbenen Johann Korte anklebenden Bauholz-Rechtes wurde beschlossen, dem Franz Köster nunmehr für das fragliche Recht den vereinbarten Preis von 100 Taler so wie auch dem Justizrat Greve die Gebühren für Ankaufen des Dokuments ad 1 ½ Taler aus der Gemeindekasse zahlen zu lassen. - Sterberegister: gest. 24.12.1846 Johann Korte Tagelöhner, LA 51. Einwohnerliste Dezember 1849: Alte Haus-Nr. 48 b (a = Heinrich Albers), Krummestraße 16: Witwe Theresia Korte geb. Stahler, Tagelöhnerin, LA 46; Tochter Elisabeth, LA 24; Tochter Dina, LA 13; Stiefsohn zur Witwe: Friedrich Korte, LA 10; Sohn Franz LA 8; Sohn Johann, LA 4.
Am 25. Oktober 1849
TOP 123: Der von dem Oberförster Harbert mit Schreiben vom 7. Oktober d.J. Hauungs- und Cultur-Plan pro 1850 wurde der Versammlung vorgelegt, welche gegen ihre Aufstellung nichts zu erinnern fand.
TOP 124: Das von dem Clasmeyer hierselbst eingereichte Verzeichnis über erforderliches Bau- und Reparatur-Holz zu seinem Wohnhaus und Scheunen-Stall vom 1.9. wurde vorgelegt, worauf beschlossen wurde, das darin gedachte Holz erst dann dem Clasmeyer überweisen zu lassen, wenn er die vorschriftsdürftige Verwendung des vor einigen Jahren schon empfangenen Holzes nachgewiesen haben würde.
TOP 125: Die beiden Holzverzeichnisse (1.) des Gaudenz Kerstholt vom 8.8.44; (2.) des Ferdinand Gahse vom 10.10.49 wurden vorgelegt und beschlossen, die darin gedachten Holz-Quantitäten von resp. 202 und 155 ½ Kubik-Fuß den beiden Bauholz-Berechtigten überweisen zu lassen.
TOP 126: Auf den Antrag des Justizrats Grosche vom 5. d.M wurde bei der großen Dürftigkeit des Bittstellers, der ohnehin der Gemeinde später zur Last fallen würde, sobald derselbe nämlich gar nicht mehr verdienen könne, und bei seiner Kränklichkeit und fußgänglichen (korrekt abgeschrieben) Blindheit schon jetzt der Fall sei, genehmigt, dass demselben die 2 Taler, welche er für die vor mehreren Jahren schon erhaltenen Kartoffeln zu ...(1 Wort nicht korrekt lesbar) habe, aus der Gemeindekasse gezahlt wurde. - Der Name des Bittstellers ist hier nicht aktenkundig.
TOP 127: Wurde beschlossen, dass die in der hiesigen Pastorat vorhandenen 2 alten Öfen, welche zur Zeit nutzlos liegen, zu Gunsten der hiesigen Gemeinde, welcher sie gehören, öffentlich verkauft würden, ebenso 2 alte Fenster, welche sich auf dem Boden des hiesigen Schulhauses befinden, und dort aufbewahrt würden. - Schulhaus ist das alte Rathaus zwischen – 2010 – der Volksbank und der Alten Schule.
TOP 128: Die Verfügung des Königl. Landrats vom 13. d.M. den Forstschutz der hiesigen Kommunal-Waldungen betreffend, wurde der Versammlung vorgelegt mit der Aufforderung derselben gemäß der Anstellung eines Forstschutz-Beamten einen anderweitigen Beschluss zu fassen. Die Versammlung erklärte, wie der nach dem Beschluss vom 21. v.M. zum Forstschutz-Beamten in Vorschlag gebrachte Anton Tönne rin zu dieser Stelle völlig qualifizierter Mann sei und ihm nicht allein vom Forstinspektor Harbert, sondern selbst vom Hohen Königl. Und Regierungsrat Freiherrn von Dörrenberg bescheinigt werden könnte. Sollte dem Tönne auch hinsichtlich der Hauungen und Culturen einige technische Forstkenntnisse abgehen,, so würde es hierauf weniger ankommen, und nun hierselbst ein Kommunal-Befugter besteht, welcher alljährlich die Hauungs- und Cultur-Pläne anzufertigen hat, und auch der Waldwärter Kerstholt noch vorhanden ist, welcher sowohl vor der Anstellung des Schrader als auch seiner Entfernung von hier die Ausführung der Forst-Culturen und die Holz-Hauungen gelenkt hat und hierzu noch immer hinlängliche Kräfte besitzt, so sehr diese ihm auch zum Forstschützen abgehen. Es kommt hier also hauptsächlich darauf an , einen kräftigen Forstschutz hervor zu weisen und dieser würde durch den dazu sehr kräftigen Anton Tönne voraussichtlich vollständig erzielt werden und könne man sich also nicht veranlasst finden, statt des Anton Tönne ein anderes Individuum zum Forstschutz-Beamten für Freienohl in Vorschlag zu bringen, der von dem Herrn Landrat angehobene Bedenken wegen Vereinigung der Waldwärter-Stelle mit der des Flurschützen, dürften bei dem Umstand zurück zu nehmen sein, dass beim Begehen des Waldes die Fluren betreten werden müssen und selbst von den Feldern aus der Waldschutz ausgeübt werden kann, indem die Felder überall an die Kommunal-Waldungen stoßen, diese selbst zum Teil mitten in den Feldern belegen sind. Dem Vernehmen nach findet auch der Kommunal-Oberförster Harbert die Vereinigung der Waldwärter-Stelle mit der eines Flurschützen wegen der Lage der Feldflur und der Kommunal-Waldungen für sehr genügend und soll auch in dieser Art bei dem Herrn Landrat geäußert und auch bemerkt haben, dass die hiesigen KommunalWaldungen zu unerheblich und seien, um wegen ihrer Verwaltung nicht auf mögliche Ersparnisse Bedacht zu nehmen. Daher dürfe es dann auch gar keinen Anstand finden, in der Besoldung des Waldschutz-Beamten ein Ersparnis herbei zu führen, wenn sich ein durchaus qualifizierter Mann, wie der Tönne ist, dazu erbötig findet, mit einer jährlichenBesoldung von 60 Taler die Stelle als Waldwärter und zugleich als Flurschütz zu übernehmen. Der Vereinigung beider Stellen dürften um so weniger auch nach den bestehenden Vorschriften ein Hindernis im Wege liegen, als eine solche Vereinigung selbst in der Stadt Arnsberg, die bei weitem mehr Waldungen als die Freiheit Freienohl besitzt, durch die Anstellung des Waldwärters … (1 Wort nicht korrekt lesbar) erfolgt ist. Was die beim Herrn Landrat von Heckmann und Consorten (damals durchaus positiv gewichtet!) unterm 5.9. eingegebene Protestation betrifft, welche der Versammlung zur Erklärung vorgelegt wurde, so bemerkte die Versammlung, wie auf den damit in Vorschlag gebrachten Georg Becker, wenn auch sonst gegen seine Person nichts auszusetzen wäre, nicht ...(1 Wort nicht korrekt lesbar) werden könne, weil der Becker ein kränklicher Mann sei, der Waldschütz aber einen kräftigen, starke und gesunden Mann erfordere. Die Versammlung, hiernach nicht zu bewegen, einen anderen Beschluss zu fassen, beantragte wiederholt die Anstellung des Anton Tönne als Waldwärter und Flurschütz für die Freiehit Freienohl gegen (gemeint ist: für) die Besoldung von 60 Taler. - Einwohnerliste Dezember 1846 (!): Anton Tönne, Flurschütz, LA 37m wohnt bei seinem Bruder Bernard Tönne, Leineweber, Ackersmann, LA 40; Alte Haus-Nr. 52, Parzelle 832, Krumme Straße 8 und St. Nikolaus Straße; Anton Tönne in der Einwohnerliste Dezember 1849 in dieser Haus-Nr. 52 nicht aktenkundig, aber Alte Haus-Nr. 67 c (bei a : Ferdinand Erlmann gnt. Kleinschmidt, Ackersmann, LA 24, Parzelle 722: Hauptstraße, gegenüber der Kirche.
TOP 129: Nachdem der Staatsanwalt Loke (?) mittels Schreiben vom 3. d.M. eine Kriminal-Untersuchung gegen den Georg Geihsler wegen Verkaufs des ihm von der Gemeinde gelieferten Bauholzes einzuleiten, abgelehnt hat, beschloss die Versammlung, den ...(1 Wortteil nicht korrekt lesbar) Prozess gegen den Geihsler umzulegen und dazu den Herrn Leipen (Leißen?) in Arnsberg als Anwalt anzunehmen, vorab aber solle es noch näher untersucht werden, dass das dem Geihsler geliefert gewesene Reparaturholz wirklich verkauft und zu der Reparatur des Geihsler´schen Hauses bestimmungsgemäß nicht verwendet sei. Zu dieser Ermittlung solle eine Kommission, bestehend aus den ...(1 Wort nicht korrekt lesbar; etwa: Verständigen?) Heinrich Sahse und Franz Korte und dem Polizeidiener Kaulmann bestellt werdennd diese mit der sofortigen Ausführung beauftragt werden. - Ein neuerliches Verfahren soll gegen den Caspar Humpert, welcher nach dem Beschluss vom 25. Juli v.J.ebenfalls das ihm von der Gemeinde überwiesene Reparaturholz bestimmungsgemäß nicht verwendet hat, eintreten. Dagegen aber soll gegen den Caspar Lenze und den Johann Klasmeyer (wechselweise mit K oder C aktenkundig), welche mit dem ähnlichen Beschluss vom 25.7. v.J. ebenfalls überwiesenes Reparaturholz nicht bestimmungsgemäß verwendet haben, eine Klage nicht angehoben werden, weil das Haus des Caspar Lenze zur Subhastation steht, und das Haus des Klasmeyer bereits subhastiert worden ist.
TOP 130: Wurde beschlossen, dass die in diesem Herbst pachtlos werdenden Gemeinde-Grundstücke, sofort anderweit verpachtet wurden (werden?).
Unterschrieben nach der üblichen Schlussformulierung (s.0): Devivere
Am 12. November 1849
TOP 131: Der Caspar Lenze gnt. Penschröer hier hatte folgende Bauten und Reparaturen an der Pastorat resp. Der Küsterwohnung hierselbst auszuführen: (I.) nach dem Verding vom 18.5. d.J. : 20 T 28 Gr waren jedoch nach dem Beschluss der Gemeinde-Versammlung vom 14.7. d.J für die nach Pos. 1 des Anschlags nicht zur Ausführung kommende Arbeit nach Verhältnis des Anschlags gegen die Verdings sa (?) 6 R 25 Gr 8 Pf in Abzug kommen, bleiben also 14 T 2 Gr 4 Pf; - Korrekt abgeschrieben, aber syntaktisch nicht genau verständlich. - (II.) nach dem Verding vom 22.8. d.J. für 28 T 20 Gr; geben in Summe 42 T 22 Gr 4 Pf. Diese Arbeiten hat der Lenze mit Ausschluss fpögender Mängel anschlagsmäßig ausgeführt: (a) der neu angelegte Abtritt an der Pastorat ist nicht gehörig geweißt und das Giebelbrett an der Westseite des alten Abtritts nicht gehörig angebracht, sodass durch den Schlagregen viel Schaden verursacht wird. (b) Die Treppe an der Küsterei ist noch nicht ganz revisionsfähig fertig gestellt. Es wurde daher beschlossen, die vorgedachte Verdingssumme ad 42 T 22 1/3 Grunter folgenden Vorbehalten dem Lenze zur Zahlung auf die Gemeindekasse anzuweisen: (1.) dass er für die oben bemerkten Mängel a + b solange von der ihm für gelieferte Mehrarbeit noch zukommende Beträge sich einen noch fest zu setzenden Abzug gefallen lasse , bis er diese Mängel vollständig abgeholfen hat; (2.) dass er von diesen … (1 Wort nicht korrekt lesbar) ad 1 gedachten Mehrarbeiten sich für die gegen den Anschlag noch unter herausstellenden Minderarbeiten ein dies anmerklich durch die Erhöhung des Mauerrests am Abtritt in der Pastorat stattgehabten Ersparnis von 2 Ständern und einigen Fuß-Schrellen der Falten einen verhältnismäßigen Abzug gefallen lässt und endlich (3.) von den ad 1 gedachten Mehrarbeiten sich ebenso die Abrechnung der durch die beiden Verdinge vom 18.5 und 22.8 d.J. entstehenden Kosten als Abschlags-, Revisions-, … (1Wort nicht korrekt lesbar), und Stempelkosten (?) gefallen lässt. Welche Abzüge ihm sonst von der Verdingssumme ad zusammen 42 T 22 Gr 4 Pf stattfinden würden, falls der Lenze sie nämlich jetzt nicht von den Mehrarbeiten sollte zugeben wollen. Was die dem Lenze gebührenden Gelder für die Mehrarbeiten selbst betrifft, so kann darüber erst dann weiterer Beschluss gefasst und Anweisung zur Zahlung darüber auf die Gemeindekasse ausgestellt werden, nachdem der Gemeinde-Verordnete Sahse dieselben vollständig festgestellt haben wird, was zu bewirken er veranlasst werden soll. - Nicht jede Formulierung mag vollständig verständlich sein, aber das Bemühen der Gemeinde-Versammlung um korrektes Zusammenarbeiten wird deutlich sein.
TOP 132: Wurde beschlossen, dass dem Caspar Lenze für die unterm 20. August übernommene Mauer-Anlage beim Hause des Fritz Funke hier der verabredete von dem Gemeinde-Verordneten Sahse zu 2 T 20 Gr veranschlagte Kostenbetrag auf die Gemeindekasse angewiesen werde, da nach dem Gutachten des Sahse die Arbeit anschlagsmäßig ausgeführt ist.
TOP 133: Die unterm 30. v.M. abgehaltene Verpachtung mehrerer hiesiger Gemeinde-Grundstücke wurde in Anbetracht des dabei guten die frühere Pacht erzielten bedeutend geringeren Beträge nicht genehmigt, vielmehr beschlossen, die Verpachtung von Neuem und zwar an Ort und Stelle vornehmen zu lassen.
Am 13. November 1849
Zu Sahse, Düring, Pöttgen wurde hinzugezogen der Meistbeerbte Johann Trompetter:
TOP 134: Der Antrag des Caspar Lenze hierselbst vom heutigen Tage um unverkürzte Auszahlung der nach dem gestrigen Beschluss ihm für ausgeführte Bauten und Reparaturen an der hiesigen Pastorat zu zahlenden Verdingssumme ad 42 T 22 Gr 4 Pf wurde vorgelegt und beschlossen – hier folgt eine ganze Seite Protokolltext, die wohl direkt nach der Textfassung durchgestrichen worden ist (hier nicht abgeschrieben wird); die Fortsetzung folgt ohne syntaktische Unterbrechung – in Rücksicht, dass die Beträge, welche der Lenze der hiesigen Gemeindekasse verschuldet, bereits längst fällig geworden seien, und die Gemeindekasse nach Angabe des Rendanten sich zur Zeit ohne alle Geldmittel befinde und selbst zu befürchten habe, dass sie von einigen Gläubigern ehestens eingeklagt werde, ferner die von dem Lenze an der Pastorat und Küsterei ausgeführten Mehrarbeiten lange nicht den Betrag vorweisen würden,, welchen der Lenze der hiesigen Gemeinde verschulde, denselben nicht zu genehmigen.
Am 13. November 1849
Zu Sahse, Düring, Pöttgen, Becker wurd wieder der Meistbeerbte Johann Trompetterr hinzugezogen.
TOP 135: Der Caspar Lenze gnt. Penschröer hier verschuldet der hiesigen Gemeinde-Kasse bekanntlich ein bedeutendes hypothekerisch eingetragenes Kapital für Holz und Zeit-Pächte (Pachten). Desselben gehen aber noch eine Menge Gläubiger vor, welche die Priorität vor der Gemeinde besitzen und da notorisch am vorigen Tage das sämtliche Innerbe...(?)vermögen des Lenze subhastiert werden soll, so ist dafür zu sorgen, dass bei dem Verkauf wenigstens ein solcher Erlös erzielt werde, dass die Forderung der Gemeinde gedeckt wird, was hoffentlich der Fall sein dürfte, wenn bei dem Verkauf im Ganzen 1.500 Taler herauskommen. Zu dem Ende wird hiermit der Gemeinde-Verordnete Franz Georg Pöttgen hierselbst bevollmächtigt, in dem morgigen Subhastations-Termin das Interesse der Gemeinde wahrzunehmen und beim Verkauf im Ganzen namens der hiesigen Gemeinde das Immobiliar so lange aufzubieten, bis die Summe von fünfzehnhundert Taler erreicht worden ist. .
Am 18. Dezember 1849
TOP 136: Die Versammlung trug vor, dass der Waldwärter Gaudenz Kerstholt (76 J.) nicht imstande sei, den Schutz des hiesigenGemeinde-Waldes in der Art zu handhaben, als wie dies zur Zeit erforderlich sei. Die Holz-Diebstähle in dem Gemeinde-Walde nehmen augenblicklich (Dezember!) ganz überhand. Der der Gemeinde dadurch versuchte unverdiente Schaden sei nicht zu ersetzen, zumal die Holzentwendungen sich nicht allein auf Brennholz, sondern sogar und im bedeutenden Maße sich auf das schönste Eichen- und Buchen-Holz erstrecken. Die Gemeinde-Versammlung halte es deshalb für ihre unerlässliche Pflicht, hiermit dringend darauf anzutragen, die bereits unterm 25. Oktober beschlossene Anstellung des Anton Tönne zum Waldwärter und Flurschützer auf das Möglichste zu beschleunigen und die Höhere Behörde um schleunige Genehmigung jenes Beschlusses zu bitten. Eine solche Genehmigung weniger etwas entgegenstehen, als selbst der Oberförster Harbert seine mündliche Versicherung auch bereits vor circa 3 Wochen seine Zustimmung zur Anstellung des Tönne bei der Landrätlichen Behörde so erklärt habe. Sollte nicht binnen ganz kurzer Zeit eine entsprechende Resolution auf den Beschluss vom 25. Oktober erfolgen, so sehe sich die Gemeinde-Versammlung im Interesse der Gemeinde notgedrungen dazu verpflichtet, darüber Beschwerde bei der Königl. Regierung zu erheben.
Am 28. Dezember 1849
Diesmal wird zu Funke, Düring, Pöttgen der Meistbeerbte Ferdinand Becker hinzugezogen.
TOP 137: Auf die Eingabe des Lehrers und Küsters Leismann hier vom 23. Dezember d.M. wurde beschlossen, den Schlosser Feldmann zu beauftragen, die hiesige Kirchtür mit einem Schloss nach der in der vorgedachten Eingabe des Leismann enthaltenen Vorschriften für den Betrag von 4 Taler anzufertigen, unter der Verpflichtung jedoch, dass er 3 Jahre für die Güte und Dauerhaftigkeit des Schlosses haftet. Der Lehrer und Küster Leismann soll ersucht werden, darauf zu achten, dass das fragliche Schloss gut und dauerhaft gemacht werde. - Im Jahr 1849 gab es noch nicht die beiden Seitenschiffe, ihr ihnen entsprechendes Mittelschiff und nicht den jetzigen abschließenden Altarraum. Die Kirche hatte nur 1 Eingang; vielleicht einen kleinen Anbau als Sakristei, vielleicht mit einer eigenen Außentür. Das jetzige – 2010 – Kirchengebäude wurde erst 1886 errichtet.
TOP 138: Der mit Schreiben des Kreisarztes Dr. Weber vom 27. d.M. eingegangene Fragebogen über den geistesschwachen Franz Bohne hierselbst wurde der Versammlung vorgelegt und darauf beschlossen: (1.) den Franz Bohne vorläufig auf 3 Monate in die Irren-Anstalt zu Marsberg absenden zu lassen und die dadurch entstandenen Kosten aus der hiesigen Gemeinde-Kasse zahlen zu lassen; (2.) den Dr. Weber zu bitten,, seine Liquidation über Gebühren und Reisekosten für ärztliche Untersuchung des geistesschwachen Bohne ad 7 T 15 Gr in Rücksicht, dass der Kranke ganz unvermögend ist und auf Kosten des Armenfonds in die Irrenanstalt befördert werden muss, auf 5 T zu ermäßigen. (3.) Die bisher durch die Unterbringung, Verpflegung und Bewahrung des Bohne entstandenen und bis zu seiner Abführung nach Marsberg entstandenen Kosten an die Gemeindekasse zahlen zu lassen. - Vielleicht lassen die aktenkundigen Daten der Familie des Franz Bohne einen möglich Rückschluss zu auf seine Krankheit. Darum sind sie hier gesammelt. Zur Familie des Franz Bohne liegen diese Daten vor aus dem Trauungsregister, den Sterbelisten und den Einwohnerlisten vom Dezember 1846 und 1849 und Genwiki Freienohl: (2 Schreibweisen: Bohne, Bone):
Die Eltern von Franz Bohne: Franz Ferdinand Bohne gnt. Neise verheiratet am 26.11.1809 mit Anna Maria Bräutigam aus der Wennemer Mark.
Aus der Sterbeliste: diese beiden Söhne, Sterbe-Ursachen sind nicht aktenkundig:
Gaudenz (oder auch: Laurenz) Bohne gest. 01.02.1820, „eine viertel Stunde alt“.
Caspar Bohne, Tagelöhner, 23.12.1828, 19 J., 1 Tag vor Weihnachten.
Vater Franz Ferdinand Bohne, Schüsseldreher, gest. 16.11.1837, 53 J. (also wohl geb. 1784), „hinterlässt Ehefrau und 5 minderjährige Kinder“. Die Kinder: aus Genwiki Freienohl; die erste Zahl in Klammern: Lebensalter im Todesjahr des Vaters; die zweite Zahl in Klammern: LA am 3. Dezember 1849 (Einwohnerliste); immer Bohne gnt. Neise; deren mögliche Heirat wurde nicht untersucht: Maria Gertrud, geb. 18.09.1812 (25) (37).
Maria Theresia, geb. 08.03.1814 (23) (35). Agatha, geb. 14.05.1821 (16) (28). Anna Florentina, geb. 18.12.1824 (13) (25). Helena, geb. 09.04.1829 (8) (20). Bei Genwiki Freienohl ist Franz Bohne nicht eingetragen. Allerdings in der Einwohnerliste vom 3. Dezember 1849 (AA 2172), da steht: Anna Maria Bohne geb. Bräutigam, Witwe, Tagelöhnerin, 65 J; Sohn Franz Bohne, Tagelöhner, 33 J. (also wohl geb. 1816); Alte Haus-Nr. 42c, Parzelle 860, das ist – 2010 – die obere Ecke: Krumme-Straße und St. Nikolaus-Straße. Eigenartigerweise sind in der Einwohnerliste vom 4. Dezember 1846 Mutter und Sohn nicht aktenkundig.
Aus dem Sterberegister: gest. am 14.01.1872: Anna Maria Bohne geb. Bräutigam, 86 J., geb. 09.10.1786, Tochter des Johannes Bräutigam aus der Wennemer Mark.
Im Sterberegister ist Franz Bohne nicht aktenkundig.
Woher der Beiname Neise stammen könnte? Aus dem Trauungsregister: Paul Bohne aus der Pfarrei Calle heiratet am 27.10.1778 in Freienohl Christina Neise.
Diese Daten lassen keinen Rückschluss zu auf die Krankheit des Franz Bohne.
TOP 139: Das Erkenntnis (damals: das) des Hehren Obertribunals vom 13.11. d.J. in Sachen Humpert, wonach das Erkenntnis der Zweiten Instanz des Königl. Oberlandesgerichts zu Arnsberg vom 3. Februar d.J. bestätigt worden ist, wurde der Versammlung mitgeteilt, dieselbe erklärte, wie sie (zu) der Meinung stehe, dass dem Humpert das Holz in Abzug gebracht werden könne, was er bereits im Jahr 1837 von der Gemeinde gegen die Taxe erhalten habe. Die Gemeinde-Verordneten Pöttgen und Funke übernahmen es, einen Rechtsgelehrten darüber zu befragen und über das Resultat in der nächsten Sitzung zu referieren. Die Versammlung beschloss daher, die Sache bis zur nächsten Sitzung beruhen zu lassen, einsterweilen (korrekt abgeschrieben) aber die durch die nachgeprüfte Revision aufgegangenen Kosten pro 1850 anzureichen und auch den Etat pro 1850 zu übernehmen.
TOP 140: Im Untersuchungsjahr des Kuhhirten Köster erklärte die Versammlung in Folge Requisition (nicht korrekt lesbar) des Höheren (Hohen?) Kreisgerichts zu Arnsberg vom 14. Oktober d.J., wie die von dem Köster in seiner Erklärung vom 9. Oktober d.J. behauptete Observanz der Gemeinde zwar nicht anerkannt werden könne; da der Köster jedoch die Gemeinde in dem Besitze einer solchen Observanz geglaubt habe und daher mutmaßlich nicht vorsätzlich sich eines Vergehens habe zu Schulden kommen lassen, so müsse beantragt werden, die gegen den Köster eingeleitete Untersuchung nicht weiter fortzusetzen. Im übrigen solle in der nächsten Sitzung über die Anstellung der Hirten und das der Gemeinde zustehende Huderecht näher Beschluss gefasst werden.
TOP 141: Die Verhandlungen über die am 10. Dezember d.J. abgehaltene Vorzeit-Pachtung mehrerer hiesiger Gemeindegrundstücke, wobei ein Erlös von 33 T 22 Gr erzielt worden (war), wurden der Versammlung vorgelegt. Dieselbe beschloss, diese Verpachtung mit Ausnahme der am Roa belegenen Parzellen, Nr. 12 bis 19, für welche eine zu geringe Pacht geboten worden (war), und über deren anderweite Verpachtung auf eine Periode von 12 bis 15 Jahre oder Vorverpachtung in der nächsten Sitzung Beschluss gefasst werden solle, zu genehmigen. Was die bei der Verpachtung am 10. d.M. nicht untergebrachten beiden Parzellen durch Nr. 6 und 22 des Verpachtungs-Protokolls betrifft, so sollen solche zur Wald-Cultur liegen bleiben.
Ende der AA 399: Protokollbuch der Gemeinde-Versammlung Freienohl.
Die Akte AA 400 beinhaltet das Protokollbuch vom Amt Freienohl, vom 20.03.1848 bis zum 16.06.1877, - also nicht von der Gemeinde Freienohl..
Nach der Lesung dieses Amts-Protokollbuches scheint es sinnvoll zu sein, daraus nichts zu übernehmen.
Anfang der Akte AA 401 (vom 14. Januar 1850 bis 2. Januar 1855)
Die Zählung der Tages-Ordnung-Punkte beginnt wieder mit 1.
Am 14. Januar 1850
TOP 1: Die Bedingungen zu dem auf morgen anstehenden Eichenholzverkauf im Hömberg und Bergemerg wurden festgesetzt. - Diese Inhalte sind hier nicht aktenkundig.
TOP 2: Der unterm 15. d.M im Forst-Distrikt Winterseite abgehaltene Reiserholzverkauf wurde genehmigt; es bemerkte jedoch die Versammlung, dass der Waldwärter Kerstholt anzuweisen sei, dafür zu sorgen, dass für die Folge nicht mehr, wie bei dem verkauften Holz geschehen, starkes Holz (dicke Äste) in die Reiserhaufen verpackt, dass diese vielmehr besonders verkauft werden, und zwar auf dem Stamm. Verwiesen müsse es dem Kerstholt werden, dass sich unter dem Holz, welches er an arme Leute zu überweisen autorisiert war, sich feile Heisten (?) befunden haben, wovon es nur vor dem Witwer Rochell geschehen, sogar Folgen gehauen worden wären. - Dem Abschreiber nicht korrekt verständlich.
TOP 3: Wurde bestimmt, dass die Gemeinde-Verordneten Funke und Pöttgen für das Jahr 1850 die Gemeinde-Beschlüsse mit dem Vorsitzenden zu unterschreiben hätten.
TOP 4: Unter Aufhebung des für unzweckmäßig zu erachtenden Beschlusses vom 9. Juli 1844 wurde wegen des Transportes der Feuerspritzen und überhaupt der Löschgerätschaften zu der Brandstelle folgendes beschlossen: 1. Nach den Häusern der hiesigen Gemeinde brauche mit Ausschluss des Cordel´schen Hauses in der Giesmecke und des Bauerdick´schen Hauses bei Wildshausen die Feuerlöschgeräte nicht mit Pferde geschafft zu werden, können vielmehr durch Leute dahin gezogen werden. Für das Hinschaffen der Feuerlösch-Gerätschaften nach Häusern dieser Gemeinde, außer der eben erwähnten Häuser, soll daher keine Vergütung aus der Gemeindekasse geliefert werden. - 2. Für das Hinschaffen der Feuerspritze mit den dazu gehörigen Eimern zu der Brandstätte a) wenn diese in der nächstbelegenen Ortschaft stattfindet, , nämlich Bockum, Olpe, Oeventrop, und die Häuser des Bauerdick in Brumlingsen bei Wildshausen und Cordel bei der Giesmecke, für jedes davor zu spannende Pferd 10 Silbergroschen; b) nach weiter jedoch nicht über eine Stunde entlegenen Ortschaften pro Pferd: 20 Silbergroschen; c) nach Ortschaften, die weiter als eine Stunde von hier entlegen sind pro Pferd: 1 Taler. - 3. Für das Zurückbringen der Feuerspritze soll die Hälfte der vorher stehenden Beträge gezahlt werden. Jeder Pferde haltende Eingesessene ist verpflichtet, die Brandspritze vorzuspannen und diese zur Brandstätte zu schaffen und der Anordnung eines jeden Polizeidieners und Gemeindebeamten sowie auch der Spritzenmeister Folge zu leisten, welche die Pferde dort requirieren (auswählen, bestimmen), wo sie diese am nächsten antreffen. - 4. Der Witwe Vogt soll für das Aufbewahren der großen Feuerspritze nebst der dazugehörigen Eimer, ferner weitere zwar 8 alte Eimer bewilligt bleiben. Es soll ihr aber auch die Aufbewahrung der kleinen Feuerspritze zur Pflicht gemacht werden, wofür ihr zwei Taler zugesetzt, für die Aufbewahrung beider Spritzen alo zehn Taler jährlich vom 1. November vorigen Jahres anfänglich gezahlt werden sollen. Möchte die Witwe Vogt auf diese Bedingungen, die jedoch nur bis zu der Zeit gehen, bis die Gemeinde ein eigenes Spritzenhaus gebaut haben wird, nicht eingehen, so soll ein anderes Local zur Aufbewahrung beider Spritzen gegen die voran gegebene Vergütung ausgemittelt werden. - 5. Zu der kleinen hiesigen Spritze, welche auf einem Schlitten steht, soll ein Wagen gemacht werden. Diese Arbeit, der dem vom Werkverständigen Heinrich Sahse unterm 18. September v.J. zum Betrag von 17 T 22 Gr aufgestellten Kostenanschlag zu Grunde zu legen ist, soll baldmöglichst wenigstfordernd verdungen und in den Bedingungen die Beendigung der Arbeit möglich rasch bestimmt werden. Auch sollen beide Spritzen mit einem Überzug versehen w erden. Dem Spritzenmeister Heinrich Sahse soll die Ausführung in Abrechnung übergeben werden. - 6, Es soll phne weiteren Verzug ein Spritzenhaus zur Aufhebung der beiden Gemeinde-Spritzen errichtet werden. Woran zugleich eine Verdachung zur Aufhebung der Brandleitern zu bringen ist. Der Werkverständige Sahse soll mit der Anfertigung des Kostenanschlags beauftragt werden. Als schicklicher Platz zur Errichtung des Spritzenhauses wurde die nächste dem Rathaus belegene Ecke des alten Kirchhofs erachtet. - Damit könnte die Stelle der noch nicht vorhandenen Alten Schule gemeint sein (siehe Extra-Kapitel: Netzwerk Schule). - Eine weitere Zwischen-Information: für das Jahr 1864 (also 14 Jahre später!) ist aktenkundig (AA 2168): 166 Wohnhäuser, 58 Ställe; 1 Pferd unter 3 Jahre, 9 Pferde zwischen 3 bis 10 Jahre, 19 Pferde über 10 Jahre. - Zur Witwe Vogt! Warum wird ihr, der Witwe, die Feuerspritze anvertraut? Ausdrückliche Gründe sind nicht aktenkundig. Aber Akten-Ausschnitte lassen auf sinnvolle Einfälle kommen! Aus der Einwohnerliste vom 3. Dezember 1849: Alte Haus-Nr. 57 a: 1: Christina Vogt geb. Knickenberg, Witwe, Ackerin, 59 J.; 2: Franz, Sohn zu 1, Ackersmann, 30 J.; 3: Elisabeth, Tochter zu 1, 26 J.; Karoline, Tochter zu 1, 19 J.; Johann, Sohn zu 1, Schreinerlehrling, 18 J.; Friedrich, Sohn zu 1, Schneiderlehrling, 16 J. - Aus dem Trauungs-Register: Heirat am 16.02.1819 Johann Heinrich Vogt gnt. Tinschneider mit Maria Christina Anna geb. Knickenberg. Aus dem Sterbe-Register: 14.12.1844: Joh. Heinrich Vogt, ,60 J., hinterlässt 5 minderjährige Kinder (1844). - Sagen lässt sich schon: eine Familie, die anpacken kann! Doch aufschlussreich ist die Alte Haus-Nr. 57 a (a steht für Eingesessene, auch für Vermieter), Parzelle 787 und 788: das ist die große Ecke: Am Hügel / Hauptstraße, da wo einst ein großer Bauernhof war und später – 2008 - diese 3 Häuser stehen: Modegeschäft Blessenohl, Optik Wendt und die Eisdiele. Mitten im Dorf. Der beste Platz für die Feuerspritze! Und 4 junge Leute, die gewiss mit anpacken, wenn´s brennt!
TOP 5: Passt inhaltlich noch zu TOP 4: Dem Johann Trompetter sollen für das durch ihn am 18. Juni 1844 Hin- und Zurück-Schaffen der Feuerspritze nach Berge die von ihm dafür liquidierten 1 T 20 Gr aus der Gemeindekasse bezahlt werden. - Im September (1849, der Tag ist nicht aktenkundig) ist die hiesige Feuerspritze mittels 3 Pferde nach dem brennenden Haus des Cordel bei der Giesmecke geschafft worden, und der Caspar Cohsmann hat dieselben mittels 2 Pferde von dort wieder hierher zurück gebracht. Zu dem Hinschaffen hat der Feuerspritze hat der Heinrich Flinkerbusch 2 Pferde (gnt. Schwert, Krämer, Lohgerber, Ackersmann, 56 J.) und Ferdinand Feldmann 1 Pferd vorgespannt (Schreiner, 47 J.). Kaspar Kaulmann (Polizeidiener, 55J.) hat mit geholfen. Es sollen daher in Gemäßheit des heutigen Beschlusses dem Heinrich Flinkerbusch 20 Silbergroschen, Ferdinand Feldmann, Caspar Cohsmann und Kaulmann je 10 Silbergroschen.aus der Gemeindekasse gezahlt werden. - Die Altersangaben sind aktenkundig in der Einwohnerliste Dezember 1849.
TOP 6: Die vom Caspar Cohsmann unterm 4. Dezember eingereichte Rechnung wegen geleisteter Wegearbeit bei dem Hause des Fritz Funke wurde zu 1 T 11 Gr 6 Pf festgesetzt und zu diesem Betrage aus der Gemeindekasse zu zahlen genehmigt. - Einzelheiten sind nicht aktenkundig. Einwohnerliste Dezember 1849: Alte Haus-Nr. 144, Krumme Straße: Fritz Funke, Schuster, LA 29; Ehefrau Marianne geb. Heckmann LA 32; Tochter Maria, LA 3; Sohn Fritz, LA ¾ J.; Mutter vom Schuster, Witwe Marianne geb. Köster, LA 71.
TOP 7: Da nach der Anzeige der Feuerschau-Kommission in der hiesigen Küsterei der Feuereimer fehlt und das Haus auch nicht mit der Bütteversehen ist, so soll der Schreinermeister Heinrich Sahse beauftragt werden, die fehlende Hauhackeauf Rechnung anzubringen. Dahingegen aber wurde das Vorhandensein eines Feuereimers in der Küsterei nicht für notwendig erachtet, ebenso wenig eines Feuerhakens, weil beim Ausbruch eines Brandes der Küster sich mit dem Läuten zu beschäftigen hat, also niemand vorhanden ist, die Feuergerätschaften zur Brandstelle beschaffen kann.
TOP 8: Mit Bezugnahme auf den Beschluss vom 20.11. v.J. wurden die von dem Gemeinde-Verordneten Sahse berechneten Mehr- und Minder-Arbeiten, welche der Caspar Lenze bei der Ausführung der Reparaturen an der Pastorat und Küsterei hierselbst im vorigen Jahr ausgeführt hat und zwar die Mehr-Arbeiten zu 14 T 22 Gr 3 Pf und die Minder-Arbeiten zu 3 T 9 Gr 8 Pf; zum bleibenden Betrag zu 11 T 12 Gr 7 Pf zur Zahlung auf die Gemeindekassech Abzug der von dem Lenze prorate (?) zu zahlende Anschlagskosten betragen im Ganzen 1 T 20 Gr, davon fallen dem Lenze prorate zur Last 7 T; bleiben also dem Lenze zu 11 T 5 Gr 7 Pf zu zahlen und die an den Maurermeister Göckeler vorschussweise gezahlten 1 T 20 Gr definitiv zu verausgaben.
Soweit verhandelt trat der Gemeinde-Verordnete Becker hinzu. - Ein Grund ist nicht aktenkundig; „ganz einfach“ verspätet oder aufgrund persönlicher Verbindungen mit Caspar Lenze.
TOP 9: In der heutigen Sitzung brachten die anwesenden Gemeinde-Verordneten einstimmig den Übelstand zur Sprache, welcher der Gemeinde durch den zeitigen Lehrer Leismann zugeführt würde. Sie erklärten, der Lehrer Leismann habe die ganze Achtung bei seinen Schülern verloren und genieße so wenig Ansehen bei denselben, dass diese ihn bereits bedroht haben. Der Pfarrer Sporkamann hierselbst, bei dem der Lehrer Leismann dieserhalb Beschwerde geführt haben soll, würde dasselbe bestätigen. Die Zuchtlosigkeit in der hiesigen Knabenschule gehe so weit, dass die Knaben einen Aufzug gegen ihren Lehrer Leismann besprochen haben, wie ein solcher im Monat März 1848 gegen den Amtmann und einige Gemeindeglieder stattgefunden habe, wobei sie dann auch nicht gefehlt haben, diejenigen zu bezeichnen, welche bei einem solchen Aufzuge gegen den Lehrer die Haupträdelsführer sein sollen. Auch haben die Kinder auf der Schule dem Lehrer aus Schikane ein Lebehoch gerufen, während andere „Nein, er soll tot“ dazwischen geschrien haben. Wozu eine solche Zuchtlosigkeit führe und welches Unheil dadurch für die hiesige Gemeinde erwachse, habe sich bereits im März 1848 gezeigt, indem bei der alsda hier stattgefundenen Unruhe sich größtenteils Eleven (ehemalige Schüler) des Lehrers Leismann, die kaum (aus) der Schule entlassen waren beteiligt haben. Sollte eine solche Zuchtlosigkeit in der hiesigen Knabenschule noch fortbestehen, so ist es unausbleiblich, dass die spätere Generation, welche in ihren Bildungsjahren weder an Furcht (da steht nicht Ehrfurcht), Gehorsam oder Ordnung gewöhnt wird, wenig Scham vor Verbrechen bilden wird, was einig und allein einem Mann, nämlich dem Lehrer Leismann, zuzuschreiben wäre. Man finde sich daher in seinem Gewissen verpflichtet, alles Mögliche zur Abwendung des befürchteten großen Unheils aufzubieten und wolle zu dem Ende bitten, Höheren Orts zu beantragen, dass der Lehrer Leismann, der alle Achtung, Liebe und Ansehen bei seinen Schülern verloren hat, daher keine guten Subjekte (gegenwärtig – 2010 – sagt man: Persönlichkeiten) mehr aus denselben mehr zu erziehen fähig ist, entweder durch Versetzung oder Verabschiedung von hier entfernt werde. Der Meismann habe durch sein Benehmen sowohl gegen die Schüler als gegen deren Eltern sich in der ganzen Gemeinde so allgemein verhasst gemacht, dass ein Jeder (hier groß geschrieben) mit Ausschluss von etwa 2 bis 3 seine Entfernung von hier nicht nur wünschen, sondern sogar darauf dränge. Die vielfachen von einzelnen Eingesessenen gegen den Lehrer Leismann bereits vorgebrachten und vom Schulvorstand untersuchten Beschwerden liefern nur einen schwachen Beweis, der gegen den Lehrer Leismann so allgemein herrschenden Missliebigkeit und hier der größte Teil der Eingesessenen, welche Beschwerden gegen Lehrer Leismann anzubringen haben, stoßen sich daran, dass die ...(1 Wort nicht korrekt lesbar) erwähnte von einzelnen Eingesessenen vorgebrachten Beschwerden so wenigen Erfolg gehabt haben, und ziehen daher vor, ihre Beschwerde zurück zu halten. Schließlich wurde noch bemerkt, dass dem Lehrer Leismann in der vorigen Woche ein Pasquille und ein Haufen Kaff (Koth?) aus Schikane vor die Tür geworfen waren, was wahrscheinlich von Schülern geschehen sei.
Vorgelesen, genehmigt und durch den Vorsitzenden unterschrieben: Devivere.
Am 21. Januar 1850
TOP 10: In der Folge des Beschlusses vom 28. v.M. wurde näher beschlossen die unterm 10. v.M.zwischen Zahlung ausgesetzter im ...(1 Wort nicht korrekt lesbar) belegenen Gemeinde-Grundstücke Nr. 12 bis inclus. Nr. 19 des damaligen Anpachtungs-Protokolls im Monat April ...(1 Abkürzung, 1 Wort nicht korrekt lesbar) weiter öffentlich anzubieten, dann aber die Bedingung zu stellen, dass sie den Anpächtern auf 15 Jahre belassen bleiben sollen, damit sie eine bessere Kulturart aus den Grundstücken in ihrem eigenen Interesse vorzunehmen, instand gesetzt werden. Das Resultat dieser anderweit vorzunehmenden Erstpachtung soll zur näheren Beschlussnahme der Gemeinde-Versammlung vorgelegt werden und sollen die Grundstücke der Gemeinde.Schweinhude überwiesen werden, falls jener Versuch eine Verpachtung derselben wieder ein so ungünstiges Resultat liefern sollte, wie sich solches bei der Verpachtung vom 10. v.M. herausgestellt hat.
TOP 11: Der Antrag des Johann Altenwerth gnt. Schwinne von hier, wonach ihm der 1 T 7 Gr 6 Pf niedergeschlagen werden möchte, welcher von ihm für die 15 Kubik-Fuß Bauholz beantragt wurden, welche er mehr erhalten haben sollte, als seine Fordwerung betrug, wurde genehmigt, indem sich herausgestellt habe, dass er nur soviel Holz angewiesen erhalten habe, als er zur Reparatur seines Hauses zu fordern berechtigt war. - Einwohnerliste Dezember 1849: Alte Haus-Nr. 20, Parzelle 904, zwischen Bergstraße und St. Nikolaus Straße, Bergstraße 16: Johann Altenwerth gnt. Schwinne, Ackersmann, LA 41; Ehefrau Elisabeth geb. Schäfer, LA 38; Sohn Johann, LA 12; Tochter Elisabeth, LA 9; Tochter Gertrud, LA 6; Tochter Dorothea, LA 1; Witwe Elisabeth A., Mutter zu Johann A., LA 69.
TOP 12: Der Maurer Franz Göckeler beantragte 30 Kubik-Fuß Bauholz für ein gleiches Quantum, was bei dem ihm überwiesenen Bauholz in Fäulnis übergegangen war. Es wurde beschlossen, den Oberförster mit der Anweisung dieser 30 Kubik-Fuß Bauholz zu beauftragen und dem Franz Göckeler auch die anbrüchigen 30 Kubik-Fuß als Entschädigung dafür zu belassen, dass ihm bei der Überweisung des Bauholzes ein Abzug gemacht worden sei.
TOP 13: Auf den Antrag des Caspar Flinkerbusch wurde genehmigt, demselben zwei Buchenschäfte zur Länge von 20 Fuß behufs der an seinem Haus anzubringenden Stütze gegen die Taxe zu genehmigen. - 1 Fuß = 0,31 m, 20 Fuß = 6,20 m. - Einwohnerliste Dezember 1849: Alte Haus-Nr. 25 a, Parzelle 900, Bergstraße 26: Caspar Flinkerbusch, Tagelöhner, LA 28; seine Schwester Bernardine Flinkerbusch, LA 21 (zu ihr siehe Extra-Kapitel); Nr. 25 b: nur Joseph Rocholl, Maurer, LA 55.
TOP 14: Da bei dem Bau der östlichen Straße hierselbst (= Bergstraße) der Anton Trompetter gnt. Petersvon hier nach der vom Geometer Enste vorgenommenen Vermessung nun ...(1 Abkürzung nicht korrekt lesbar) und Fläche von 2 Ruten 60 ½ Fuß eingebüßt hat,und seiner Angabe nach 6 Obstbäume verloren gegangen sein sollen, wofür ad … (3 Wörter nicht korrekt lesbar) als Entschädigung von der Gemeinde in Anspruch nimmt, , so wurde beschlossen, dass in Rücksicht, dass die Bäume aus kleinen schlechten Pflaumenbäumen bestanden haben, welche sich gut haben umpflanzen lassen und der Trompetter diese Bäume, statt sie gegen die Taxe der Gemeinde zu überweisen , an sich behalten, eine Entschädigung von 1 T pro Baum nicht in Anspruch nehmen könne. Wenn der Trompetter auf billige Weise auf eine Entschädigung für die Obstbäume hätte gänzlich verzichten sollen, so wolle man ihm da eine Entschädigung von 7 ½ Gr pro Baum oder 1 ½ T für die 6 Obstbäume bewilligen. Die von dem Trompetter eingebüßte Grundfläche beträgt 2 Ruten 60 ½ Quadrat-Fuß nach der Einschätzung des Taxators Menge ist für 2 T pro Quadrat-Rute oder 5 Pf pro Quadrat-Fuß zu entschädigen. Hierauf könnte ihm eine Entschädigung von 4 T 25 Gr 2 Pf zu (stehen; fehlt aktenkundig). Auf die Anweisung vom 20.9.48 hat er 5 T aus der Gemeindekasse , also 4 Gr 10 Pf zu viel erhalten. Die Gemeindekasse sei anzuweisen,, diese von dem Trompetter zu viel bezogenen 3 Gr 10 Pf wieder einzuziehen.
TOP 15: Der Ferdinand Becker gnt. Kaiser hat bei dem Bau der östlichen Straße (Bergstraße) ein nach der Vermessung des Geometers Enste auf 7 Ruten 8 Dezimal-Fuß oder 7 Ruten 11 ½ Quadrat-Fuß belaufende Grundfläche zu seinem Garten erworben und eingefriedigt. Dem Becker soll diese Grundfläche zu 4 Pf pro Quadrat-Fuß belassen (korrekt gelesen?) werden und darauf die Gemeindekasse angewiesen werden, den Gesamtbetrag mit 11 T 9 Gr 10 Pf von dem Becker einzuziehen.
TOP 16: Die von dem Gemeinde-Verordneten Pöttgen unterm 28.10. übergebene Rechnung zum Betrag von 7 T 20 Gr wurde vorgelegt und zum Betrag von 6 T 19 Gr zur Zahlung an die Gemeindekasse bewilligt. Auch wurde den übrigen Gemeinde-Verordneten Heinrich Sahse, Bernard Becker und Heinrich Düring für den im Herbst des Jahres 1848 bei dem Justizrat Greve in Arnsberg in Sachen gegen Humpert beigewohnten Terminen einem jeden derselebn der Betrag ad 15 Sgr bewilligt.
TOP 17: Die von dem Gemeinde-Verordneten Becker unterm 13. v.M übergebene Rechnung zum Betrag von 3 T 24 Gr wurde zum Betrag von 3 ½ (?) festgesetzt und genehmigt, diesen Betrag dem Becker aus der Gemeindekasse zahlen zu lassen. Auch wurde dem Gemeinde-Verordneten Funke für das am 19. April v.J. in Sachen gegen Humpert beigewohnten Termin der Betrag von 15 Sgr bewilligt.
TOP 18: Das Protokoll über die unterm 15. d.M. in den Forstdistrikten Hömberg und Bergemerg abgehaltenen Holzversteigerung, wonach die Taxe ad 661 T 26 Sgr um 366 T 24 Sgr überboten worden ist und also ein Betrag von 978 T 20 Sgr erzielt wird, wurde unter der Bedingung genehmigt, das die durch den Fritz Miese erstandenen 3 Bäume Nr. 19, 20 und 61 des Protokolls ...(1 Wort nicht korrekt lesbar) nicht zu der von ihm dafür gebetenen insgesamt 14 Tsondern nur gegen die Taxe von insgesamt 28 T 21 Gr 9 Pf belassen bleiben können. Sollte der Fritz Miese die 3 Bäume zu der Taxe ad 28 T 21 Gr 9 Pf nicht occoptieren wollen (haben wollen), oder dessen Bürge Caspar Kerstholt für diesen Betrag nicht verbürgen wollen, so sollen diese 3 Bäume von … (1 Wort nicht korrekt lesbar) öffentlich zum Verkauf ausgesetzt werden. Die Genehmigung des Holzverkaufs sei den betreffenden Ankäufern mit dem Bemerken bekannt zu machen, dass sie zu Folge § 11 der Verkaufsbedingungen das gekaufte Holz nur nach geleisteter Zahlung und Vorzeigung der Quittung des Kommunal-Empfängers an die Waldwärter Kerstholt und Tönne bei Strafe von 5 Sgr bis 10 (1 Abkürzung nicht korrekt lesbar) abfahren dürfen. Diese genannten Waldwärter seien anzuweisen, auf das Nachleben (?) dieser Bedingung zu wachen. - Inhaltlich nicht eindeutig verständlich erscheint die Bedingung.
TOP 19: Der Antrag des Verwalters Eisenbach zu Bauberth (Ort nicht korrekt lesbar) vom 12. d.M , wonach dem Fabrikbesitzer von der Becke zu Hemer das Busch-Holz unterm sogen. Hahn im Langel behufs einer anzulegenden Schlacht gegen die Taxe belassen werden möchte, wurde unter der Bedingung genehmigt, dass er mit der Hauung dieses Busch-Holzes unterm sogen. Schnepper anfangen, das sogen. Sundersiepen mit abtreiben und unter Berücksichtigung der darin stehenden Eichen das ganze (unterstrichen) Unterholz, also auch die darin stehenden Dornen und so weiter wird abhauen lassen müssen. - Nicht gemeint ist das Wehr (die Schlacht) an der Langelbrücke mit dem Kanal zur Firma Linneborn, sondern beim Sundersiepen, herab vom Küppel, beim Einfließen in die Ruhr; der Ruhr gegenüberliegend: Brumlingsen. - „Schlacht“ hier zu vergleichen mit einem Wehr, gebaut aus Steinen und quer liegenden Balken zur Höhen-Regulierung des Kanals. - Siehe auch Krünitz Online: Schlacht.
Am 28. Januar 1850
TOP 20: Auf den Antrag des Ferdinand Kerstholt wegen Niederschlagung des von ihm pro 1849 des von ihm geforderten Weidegeldes, wurde beschlossen, den Kerstholt mit seinem Antrag abzuweisen, weil derselbe die baugrundliche Gerechtsame, wozu er ein Bürger-Geld von 30 Taler hätte bezahlen müssen, nicht erlangt hat. Derselbe hat zwar, als er sich mit der Elisabeth Schulte in das Bürger-Gerechtsame besitzende Haus des Fritz Schulte sich einheiratete, zwar 1 T 19 Gr als Bürgergeld bezahlt, was jeder Bürger , der eine alte Solstätte (zumeist so geschrieben: Sohlstätte) übernimmt, zu zahlen hat, dadurch habe er aber keine bleibende Bürger-Gerechtsame, sondern dieselbe nur für so lange erworben, als er die Solstätte besitze, oder nachdem die Frau des Kerstholt verstorben, bezog dessen Bruder Franz Kerstholt die bürgerliche Solstätte und ging dadurch von der Zeit an für den Ferdinand Kerstholt ein fernerer Anspruch an Bürger-Gerechtsame verlustig. - Kein leichtes Familienleben: Einwohnerliste Dezember 1849: Alte Haus-Nr.14 a, Bergstraße 7; Franz Kerstholt, Schüsseldreher, Ackersmann, LA 52; Ehefrau Margaretha geb. Schulte, LA 45; Heirat 19.05.1827. Sterberegiste: gest. 28.06.1839 Tochter Clara Gertrud, LA 2 J. 9 M. Forts. Einwohnerliste Dez, 1849: Sohn Franz, Knecht, LA 18; Tochter Clara, LA 16; Sohn Franz Wilhelm, LA 14; Sohn Fritz, LA 10. - Alte Haus-Nr. 145 a, Hauptstraße: Fritz Ernst Kerstholt, Schüsseldreher, LA 37; Ehefrau Christine geb. Vogt; Sohn Johann, LA 4; Sohn Anton, LA 2; Tochter Clara, LA 5 M.; Magd Marianne Korte, LA 18; Mieter b: Anton Westhoff, Amt-Commissar, Sekretär. - Alte Haus-Nr. 153, Hauptstraße: Ferdinand Kerstholt, Tagelöhner, LA 47; Ehefrau Katharina geb. Noeke, LA 40 ; Heiratsregister: (1.) Heirat 13.02.1830 Ferdinand Kerstholt mit Elisabeth Schulte gnt. Cohsmann; gestorben 4.2.1838; (2.) Heirat 31.1.1839 mit Katharina geb. Noeke. Sterberegister: gest. 20.04.1839 Gertrud Kerstholt, Tochter des Ferdinand Kerstholt und der verstorb. Ehefrau Elisabeth Schulte, LA 1 J. 4 M.- Forts. Einwohnerliste Dez. 1849; Tochter Theresia, LA 9; Sohn Ferdinand, LA 8.
TOP 21: Der Antrag des Wirtes Becker hier vom 17. d.M. um Erhöhung der Miete für die Wachtstube um 5 (Abkürzung nicht korrekt lesbar) wurde der Versammlung vorgelegt, dieselbe beschloss, dem Becker vom 1. Januar d.J. ab, einen Zuschlag von 3 (?) zu bewilligen, sodass derselbe von da ab jährlich 18 T für Miete dafür erhält. Der anwesende Beckererklärte sich hiermit zufrieden. Unterschrift: Ferdinand Becker.
TOP 22: Die von dem Rendanten Bracht hier eingereichten Nachweise über unbeibringliche Einnahme-Reste bei hiesiger Gemeindekasse im Betrag von 24 T 8Sgr wurde der Versammlung vorgelegt und die Niederschlagung derselben genehmigt.
TOP 23: Der Antrag des Anton Hömberg hier vom 31. v.M. um Niederschlagung der ihm abgefordert werdenden 17 Sgr Hauerlohn für das ihm Jaht 1846 von hiesiger Gemeinde erhaltenen Frei-Bauholzes wurde der Versammlung vorgelegt und von derselben genehmigt, indem die Gemeinde dem ersten, dem Hömberg überwiesenen B...(nicht korrekt lesbar) wegen Untauglichkeit wieder (?) sich genommen habe, daher verpflichtet sei, den Hauerlohn dafür ad 17 Sgr zu tragen.
TOP 24: Auf den Antrag des Friedrich Funke vom 10. v.M. um Schadensersatz um 20 RT /Abkürzung korrekt gelesen?) wurde beschlossen, die Sache ad acta zu legen und die gegen Funkeangedachte Klage ---(1Wort nicht korrekt lesbar) abzuwarten, indem den Funke unterm 8. Juli die Forderungen, welche er an der Gemeinde machen zu können glaubte und dabei zugleich erklärt habe, dass, wenn diesen Forderungen nachgekommen wird, er sich als völlig befriedigt halten wolle. Die Gemeinde habe alles geleistet, was Funke gefordert habe, sei mithin dem Funke nichts mehr schuldig. - Inhalte des Antrags, des Schadensersatzes sind hier nicht aktenkundig.
TOP 25: Das Schreiben des Gewerkers von der Becke vom 14.8.48 wurde vorgelegt. Es wurde beschlossen, dem von der Becke zur sofortigen Anlage der Brücke aufzufordern, indem er (korrekt gelesen?) nicht berechtigt ist, diese Anlage bis zu der Zeit anstehen zu lassen, dass die Gemeinde einen Schlag zu der Brücken-Anlage, der von der Becke habe eine Kontrakt-Verbidnung zu erfüllen, und könne sie nicht berechtigt, dem Weiterungen ...(?) den Mag.(Magistrat?) zu stellen, und sei er nicht berechtigt, von der Gemeinde die Anlage eines Weges zu der Brücke zu fordern, indem die Gemeinde nicht verpflichtet sei, dem Grundstück Flur IV, Nr. 33 ¾ , welches er von der Gemeinde erworben, einen Weg zu schaffen. - Ganz verständlich scheint diese Textfassung (Abschrift) nicht zu sein.
Am 4. Februar 1850
TOP 26: Das Resultat der heute abgehaltenen Wahl zur Ergänzung der Gemeinde-Versammlung wurde zur Prüfung vorgelegt. Die Versammlung erklärte, dass sie gegen die abgehaltene Wahl und die Qualifikation der darauf gewählten Gemeinde-Verordneten, nämlich: Heinrich Flinkerbusch, Ferdinand Becker und Friedrich Schwefer nichts zu erinnern finde. Die Versammlung bemerkte zugleich, dass der gewählte Friedrich Schwefer sich zwar in der Liste der Meistbeerbten vom 27. Juli 1843 nicht mit aufgenommen befinde, dass derselbe aber nachträglich darin aufgenommen werden müsste. - Einwohnerliste Dezember 1849: Alte Haus-Nr. 65, Parzelle 720, Hauptstraße / Ecke zur Twiete: Heinrich Flinkerbusch gnt. Schwert, Krämer, Lohgerber,Ackersmann, LA 56; Ehefrau Agatha geb. Lenze, LA 48; und 6 Kinder. - Alte Haus-Nr. 10, Bergstraße 4: Ferdinand Becker gnt. Kaiser , Ackersmann, LA 56, Witwer, und 4 gr. Kinder. - Alte Haus-Nr. 114, St. Nikolaus Straße 1: Friedrich Schwefer, Schenkwirt, Krämer, Bäcker, LA 49; Ehefrau Christine geb. Gördes, LA 33; und 7 Kinder. - Meistbeerbter = Haus- und Grundbesitzer.
TOP 27: Der Versammlung wurde vorgestellt, dass für den als Gemeindevorsteher Stellvertreter ausscheidende Caspar Humpert ein anderer Stellvertreter des Vorstehers zu ernennen sei und die Versammlung mit ihrem Wunsch darüber gehört werden solle. Die Versammlung erklärte, wie sie wünsche, dass der Gemeinde-Verordnete Bernhard Becker (hier: Bernhard aktenkundig) … (1 Wort nicht korrekt lesbar) zum Stellvertreter des Gemeinde-Vorstehers ernannt werden möge. - Der wird also nicht von der Gemeinde-Versammlung gewählt.
TOP 28: Die Versammlung genehmigt auf den Antrag des Franz Göckeler vom 2. d.M., dass demselben zu dem ihm mittels Beschlusses vom 21. v.M. bereits bewilligten 30 Kubik-Fuß Bauholz noch 20 Kubik-Fuß angewiesen werden solle, auf den Fall, dass nach einer durch den Heinrich Sahse vorzunehmenden Besichtigung von dem Holze, welches der Göckeler früher angewiesen erhalten habe, wirklich 30 Kubik-Fuß ...(1 Wort nicht korrekt lesbar) sind.
Am 11. Februar 1850
TOP 29: Auf den Antrag der Witwe Kaspar Flinkerbiuusch (früher Caspar, inzwischen Kaspar) wurde für die dort wohnende Arme (groß geschrieben!) Franziska Ahsmann ein Klafter Reiserholz bewilligt mit dem Bemerken, dass der Waldwärter Kerstholt mit Überweisung des Holzes zu beauftragen sei. - 1 Klafter = 3,4 Raummeter. - Einwohnerliste Dezember 1849: Alte Haus-Nr. 86 a, Hinter den Höfen 6 / Bergstraße: Witwe Marianne Flinkerbusch geb. Weber, Tagelöhnerin, LA 53; zur Miete: 86 b: Franziksa Ahsmann, Tagelöhnerin, LA 60.
TOP 30: Auf die Anzeige des Rechtsanwalts Leisten in Sachen Freienohl gegen Kehsler, worauf auf den 22. d.M. morgens 10 Uhr zum mündlichen Verhandlungstermin in der Sache anstehe, bestimmte die Versammlung, dass die Gemeinde-Verordneten Sahse, Pöttgen und auch die übrigen Gemeinde-Verordneten dem Termin beiwohnen mögten (wohl Freienohlerisch geschrieben; korrekt möchten). Die nicht anwesenden Gemeinde-Verordneten mit Ausschluss des Humpert seien davon in Kenntnis zu setzen. - Mehr ist hier nicht aktenkundig.
TOP 31: Der Ankauf von 30 (Abkürzung nicht korrekt lesbar) über einige der Gemeinde gehörige unbrauchbar gewordene Gegenstände zum Betrage von 5 RT 26 Sgr wurde genehmigt. - Die Gegenstände sind hier nicht aktenkundig.
TOP 32: Auf die Anfrage des Königl. Kreisgerichts zu Arnsberg vom 22. v.M. in Sachen des Kuhhirten Köster zu dem Hüten auf der Wiese des F. r. (?) Georg Pöttgen zu (?) war nicht Auftrag gegeben und die Gemeinde den Köster also auch nicht vertreten könne, sie jedoch aus den in dem Beschluss vom 28. Dezember aus angegebenen Gründen die Aufhebung der gegen den Köster eingeleiteten Untersuchung beantragen müsse. Der darin ...(1 abgekürztes Wort nicht korrekt lesbar) F.G. Pöttgen, Mitglied der hiesigen Gemeindeversammlung, bei der Aufnahme dieses Beschlusses zugegen, trat diesem Beschluss mit bei. - Inhaltliches ist hier nicht aktenkundig.
TOP 33: Mit Bezugnahme auf den Beschluss Nr. 183 vom 26. März v.J. wurde beschlossen, den darin gedachten Platz zum Kalkofen dem Friedrich Schwefer anderweit auf 5 Jahre, also bis zum 1. Januar 1855, gegen die jährliche Pacht von 10 Sgr in Zeitpacht zu belassen. - Kalkofen: ein Brennofen für die Herstellung von Brennkalk aus Kalkstein; in Freienohl aufkommende Mini-Industrie, gelegen am Ruhrufer: Breiter Weg / Ruhr-Brücke, Südseite. Siehe Wikipedia.
TOP 34: Die Versammlung bemerkte, wie in der hiesigen Gemeinde mehrere Grundstücke wertlos liegen, welche wegen ihrer schwierigen Cultur-Art und Lage nicht anders als durch eine grundzinsweise Veräußerung für die Gemeinde wertbar gemacht werden können. Diese Grundstücke seien Ab...(dieses Wort ist nicht korrekt weiter zu lesen) der in der Steuergemeinde Freienohl haben Flur I Nr. 122, 296, 297, 270 und 543 belegenen, der Gemeinde Freienohl gehörigen Grundparzellen. Der Kataster-Controlleur Derkmann sei im Recht mit der Vermessung dieser Parzellen beauftragt worden und habe dieser über die aufgeführte Arbeitskarte und Vermessung-Register im Monat Juli vorigen Jahres angefertigt. Die nach diesem Verzeichnisse und 29 neu geteilte Grundstücke sollen ...(1 Wort nicht korrekt lesbar) baldmöglichst und zwar einzeln, wie sie im Vermessungs-Verzeichnis aufgeführt sind, durch Meistgebot unter der Bedingung veräußert werden, dass aus den Grundstücken der jährliche Grundzins zu entrichten sei,, welcher in dem Vermessungs-Register bei jeder Parzelle und zwar im Ganzen zum Betrag von 29 T 4 Gr 9 Pf da angegeben steht, welcher Grundzins nicht anders als mit Einwilligung des Gemeinde-Vorstandes soll abgelöst werden können. Dieser Grundzins soll feststehen und auf das Antrittsgeld soll geboten werden. Jede der 29 Parzellen soll für sich besonders ausgeboten werden. Auch soll bei der Veräußerung der Parzellen Nr. 1 bis inclusive Nr. 12 des Vermessungsregisters, sowie der Parzellen Nr. 14, 15 und 16 desselben Registers die Bedingung gestellt werden, dass die Erwerber derselben verpflichtet sein sollen, den an die Parzellen stoßenden von Freienohl nach der Giesmecke führen, den Kommunal-Weg und zwar soweit er vor jede Parzelle stößt, nach der oberen Seite hin mit einem Graben zu versehen und gehörig zu planieren und insofern auch mit einer Steindecke zu versehen, dass sie alle Steine darauf bringen und gehörig zerkleinern, welche sich bei der Urbarmachung der fraglichen Parzellen und der Werfung des Wege-Grabens vorfinden. Man bitte, die Höhere Genehmigung hierzu baldmöglichst nachzusuchen.
TOP 35: Der Versammlung wurden die über den schwachsinnigen Franz Bohne von hier gepflogenen Verhandlungen vorgelegt. Dieselbe hatte darauf den Beschluss, dass dem Lohgerber Franz Geihsler die von ihm liquidierten 3 RT 10 Sgr aus der Gemeindekasse zu zahlen seien, und dass auch dem Johann Kückenhoff, wobei der Bohne untergebracht, bis zum 8. d.M. 3 Sgr pro Tag von diesem Tage ab, aber solange er sich noch dort befindet,
3 ½ Sgr pro Tag gezahlt werden soll- Diese Kosten aber seien zu erheblich, um für die Folge bestehen bleiben zu können und müsse daher dahin gewirkt werden, dass der Bohne in die Pflegeanstalt zu Marsberg auf Kosten der Gemeinde aufgenommen werde.Durch die Vernehmung. Durch die Vernehmung der Eehefrau des Tagelöhners Fritz Miese und des Anton Hömberg würde sich herausstellen, dass der Bohne allerdings ein gemeingefährlicher Mensch sei, wodurch dann jede Schwierigkeit beseitigt sein würde, um für ihn die Aufnahme in der Pflegeanstalt zu Marsberg zu erlangen. - Einwohnerliste Dezember 1849: Ehefrau Anna Maria Miese geb. Tebbe, 40 J., Alte Haus-Nr. 42 a, Parz. 860 (Ecke St. Nikolaus Straße / Krumme Straße) gegenüber: Anton Hömberg, Schüsseldreher, Schaufelmacher, 44 J., Alte Haus-Nr. 26 b, Parz. 896 (St. Nikolaus-Straße / Krumme Straße); vielleicht hat Franz Bohne da auch schon gearbeitet.
TOP 36: Die Versammlung bemerkte, der Wald-Anteil der Hufen-Interessenten der hiesigen Gemeinde sei ...(1 Einfügung nicht korrekt lesbar) unter die Interessenten speziell geteilt worden. Die hiesige Pastorat sowohl die hiesige Küsterei sei Mitinteressenten und haben also bei der Teilung auch ihren Anteil überwiesen erhalten.Da mit der hiesigen Küsterei zugleich die Lehrerstelle verbunden sei, so sei die Gemeinde nicht ohne Interesse bei der Sache und müsse in dieser Folge darauf antragen zu bewirken, dass nicht allein dieser der Küsterei zugewiesene Hufenanteil von etwa zwölf Moren fordern auf all die Waldungen, welche zur hiesigen Küsterei gehören, nämlich eine Parzelle von 7 Morgen und (?) 24 Ruten und eine andere Parzelle von 9 Morgen baldmöglichst unter der Aufsicht des Kommunal-Oberförsters gestellt und durch diesen darauf geteilt werde, dass diese Waldungen nun forstmäßig benutzt werden. Dieser Antrag sei um so nötiger, als der jetzige Küster und Lehrer Leismann die bisher zur Küsterei gehörig gewesenen Waldungen über die Maßen angegriffen habe. Auch müsse darauf geachtet werden, dass die Bonitierungsgelder, welche von den übrigen 16 Hufen-Berechtigten an die Küsterei herauszuzahlen (?) sind und von dem dazu seitens (?) Funke angegeben werden können, nicht dem Leismann ausbezahlt, sondern rentbar angelegt und dem zeitigen Küster und Lehrer wurden gemäß der Zinsen davon zugestanden wurde. - 1 Quadrat-Rute (in Freienohl: Ruthe) = 14,18 m²; 1 Morgen = 180 Quadrat-Ruten; 1 Hufe = 30 Morgen. - Die inhaltliche Problematik ist nicht aktenkundig, z.B. was hier genau „forstmäßig angreifen“ meint.
TOP 37: Die Landrätliche Verfügung vom 28. v.M. die … (1 Wort nicht korrekt lesbar) des hiesigen Schulhauses wurde der Versammlung vorgelegt. Dieselbe beschloss darauf, einstweilen bemüht zu sein, die Lokale zu ermitteln, worin während der Reparatur des Schulhauses die Schulen gehalten werden sollen. Über das Resultat ihrer Bemühung wollen sie in der nächsten Sitzung referieren und alsdann zugleich näher beschließen, in welcher Art dar von (?) Königlicher Regierung in ihrer Verfügung vom 15. v.M. getroffenen Bestimmungen nachgelebt (ungewohnte Vokabel) werden soll. - Schulen = 1 für Knaben, 1 für Mädchen; zeitüblich.
TOP 38: Auf den Antrag des Fritz Göckeler von hier vom 14.10.48 resp. (bzw.) 20.11.49 wurde beschlossen, dem Göckeler die 5 T 23 Sgr zurück zahlen zu lassen, welche er als Einzugsgeld gezahlt und im Jahr 1843 bei der Straßen... (nicht korrekt lesbar) sind.
TOP 39: Die Versammlung trug darauf vor zu veranlassen, dass die Gelder baldmöglichst und jedenfalls binnen 3 Monaten der Gemeinde zurückgezahlt werden, welche diese in dem Jahr 1845 oder 1846 für das Läuten vorgeschossen habe. - Mehr Inhaltliches ist dazu hier nicht aktenkundig.
Am 14. Februar 1850 (Zu Lehrer Leismann: im Extra-Kapitel: Netzwerk Schule einige Ergänzungen)
TOP 40: Die Versammlung brachte zur Sprache, dass der Lehrer Leismann am vorigen Freitag, dem 8. des Morgens gegen 10 Uhr auf Reise gegangen und erst am Abend des folgenden Tages zurückgekehrt sei, während welcher Zeit er die Schule ausgesetzt habe. Auch habe der Leismann vor etwa 14 Tagen einer Hochzeit bei dem Fritz Schmitz hierselbst beigewohnt und für den Tag die Schule durch einen seiner Schüler, und zwar durch den Franz Spielmann abhalten lassen, da nicht constiert (feststeht), ob der Lehrer Leismann zu diesem Schul-Aussetzen die Genehmigung des Schulvorstandes oder dessen Präses interim (inzwischen) erhalten hat, in der Gemeinde aber über die eigenmächtige Handlung des Lehrers Leismann große Unzufriedenheit herrscht, so wollen wir bitten, bei dem Pfarrer Sporkmann (der Präses) anzufragen, ob der Leismann zu den gerügten Handlungen die Genehmigung erhalten habe.
TOP 41: Die Versammlung bemerkte, dass der hiesige Küster Leismann mehrere ihm in seiner Eigenschaft als Küster obliegenden Verrichtungen unterlasse, namentlich (1.) unterbleibe bei Beerdigungen das durch den Küster auf dem Rückweg zur Kirche vorzunehmende Vorbeten eines Rosenkranzes. (2.) Es beziehe der Küster den Missbrauch einer Wiese gegen die Verpflichtung dafür auf seine Kosten das Treten der Blasebälge beim Orgelspielen zu besorgen. Der Küster Leismann befehle aber Schulkinder dazu, das Treten der Blasebälge zu verrichten. Diese Kinder glauben, diese Anordnung des Küsters, der zugleich ihr Lehrer ist, Folge leisten zu müssen. Da einesteils aber die Eltern der Kinder damit unzufrieden sind, dass die Kinder zu solchen Verrichtungen durch den Küster benutzt werden, andernteils aber der Küster auf seinem Fortbestehen dieses Missbrauchs von der ihm aufliegenden Verpflichtung sich lossagen zu können glauben, wie er solches bei dem Läuten bereits getan hat, so müsse auch für die Einstellung dieses Missbrauchs gesorgt werden. (3.) Der Küster sammele alljährlich am Grünen-Donnerstag (heutzutage: Gründonnerstag; Donnerstag vor Ostern) in der hiesigen Gemeinde Eier. Die Berechtigung dazu wird ihm nicht abgesprochen; nach der Observanz habe er aber die Verpflichtung, bei dem Eiersammeln den Weihwasserkessel mit sich zu führen und in die Häuser, worin er die Eier sammelt, Weihwasser aus zu sprengen. Das Sammeln der Eier unterlasse der Leismann nicht, wohl aber das Aussprengen des Weihwassers. (4.) Der Küster Leismann erhalte jährlich einen bestimmten Betrag für das Aufziehen und Stellen der Turmuhr. Er lasse diese Verrichtung durch seine unerfahrenen Kinder besorgen, was zur Folge habe, dass die Uhr sehr unregelmäßig gehe. (5.) Der Küster Leismann unterlasse, die Weihwasserkessel in der Kirche mit Weihwasser zu füllen; es sei schon der Fall vorgekommen, dass sich der in dem unterm Turm aufgehängte Weihwasserkessel mehr als zehn Wochen leer befunden habe. (Zwischenbemerkung des Abschreibers: Geht der Pfarrer nie durch den einen Eingang in seine Kirche? Nur durch den Sakristei-Eingang? 1850 gab es noch lange nicht die beiden Seitenschiffe mit der ihnen entsprechenden Länge des Mittelschiffs; erst ab 1886; der Altarraum befand sich mit etwa 6 – 8 Meter hinter dem alten Mittelschiff.) - (6.) Unterlasse der Küster Leismann, die Bänke in der Kirche (nur altes Mittelschiff) gehörig zu reinigen, Schmutz und Talg (von – damals üblich - brennenden Kerzen) werde gar nicht davon entfernt, wodurch die Kirchgänger ihre Kleidungsstücke verderben. - In der hiesigen Gemeinde bestehe über diese durch den Leismann unterlassene Verpflichtung nur herbeigeführte Übelstände große Unzufriedenheit, und erachte die Versammlung es daher für seine (ihre) Pflicht, den Kirchenvorstand zu bitten, dass der Küster Leismann angehalten werde, die gerügten Übelstände ab zu halten (zu unterlassen).
Am 18. Februar 1850
TOP 42: Der Versammlung wurde das Schreiben des hiesigen Kirchenvorstandes vom 13. d.M. mitgeteilt, wonach der Kirchenvorstand wegen der sich zur Ausübung des Läutens erhobenen Schwierigkeiten fortan um so mehr mit einer Glocke läuten lassen will, und es der (politische) Gemeinde anheim gegeben werde, es zu bewirken, wenn sie das Läuten mit mehreren Glocken zusammen haben will. Die Versammlung erklärte hierauf, wie sie sich in ihrem Beschluss vom30. März 1849 darüber ausgelassen habe, dass sie dazu keine Verpflichtung anerkennen könne, das Läuten hierselbst auf Kosten der Gemeinde zu besorgen. Sie müsse bei diesem Beschluss stehen bleiben und werde auf die Bemerkung des Kirchenvorstandes, worauf derselbe fortan nunmehr mit einer Glocke läuten lassen würde, sie nicht bestimmen, eine Verpflichtung zum Läuten zu übernehmen.
TOP 43: Der Versammlung wurde die von dem Röttger Müller zu Sundern unterm 19. v.M.
gegen die Gemeinde Freienohl erhobene Klage, sowie die darüber unterm 26. v.M. von dem Königl. Kreisgericht zu Arnsberg Verfügung vorgelegt. Die Versammlung erklärte, wie sie dem Franz Jürgens hierselbst kein Schießgewehr vorenthalte, die Klage also und schon darum unrichtig gegen die Gemeinde erhoben worden sei, weil das Schulgeld, worüber die Pfändung des Gewehrs nach dem Klage-Antrag des Müller ausgeführt, nicht von der Gemeindekasse, sondern von der Schulkasse erhoben wird. - Mehr und Interessantes, z.B. zwischen Gemeindekasse und Schulkasse, ist hier nicht aktenkundig.
TOP 44: Auf den Antrag des Waldwärters Anton Tönne vom 9. d.M. erklärte die Gemeinde-Versammlung, wie der von ihm zu beaufsichtigende Wald Eigentum der Gemeinde sei, worin ihr nach den jetzt bestehenden Jagd-Gesetzen auch die Jagd-Gerechtigkeit zustehe. Sie wünsche daher, dass der Antrag des Tönne genehmigt werde. - Der Inhalt des Antrags ist hier nicht aktenkundig.
TOP 45: Der Versammlung wurden die Untersuchungsverhandlungen gegen Franz Tönne (Postexpediteur), Anton Neise (Tagelöhner, 62 J.), Heinrich Schwarzfärber (Schneider, 44 J.) und Fritz Miese (Tagelöhner, 48 J.) wegen Versäumung der Nachtwachdienste vorgelgt. Die Versammlung erklärte, wie für diesmal allerdings davon abgesehen werden müsse, die Beschuldigten zur Klage zu ziehen, es denselben aber aufgegeben sei, die versäumten Nachtwachendienste nachzuholen und der Polizeidiener Caspar Kaulmann (55 J.) angewiesen sei, darauf zu sehen, dass dieses geschehe, was im Besonderen die Verpflichtung des Postexpediteurs Tönne zur Teilnahme an diesem Wachtdienst betrifft, so könne er aus den in seiner Vorstellung vom 17. Januar d.v.J. Angeführten Gründen von dieser Verpflichtung nicht entbunden werden, und müsse zur gesetzlichen Strafe gezogen werden, falls er sich auch ferner den Wachtdienst zu verrichten weigerlich halten sollte. Wenn er vermöge seiner amtlichen Stellung nicht dazu im Stande sein sollte, den Wachtdienst getreulich auszuführen, so müsse ihm anheim gestellt bleiben, sich durch eine qualifizierte Person vertreten zu lassen. - Weitere Einzelheiten sind hier nicht aktenkundig.
TOP 46: Die Versammlung erklärte, der dem Heinrich Cordel hierselbst von dem Oberförster Harbert gegen die Taxe zum Betrag von 24 T 3 Gr unterm 22. Oktober v.J. angewiesenen Eichbaum sei sehr schlecht ausgefallen, nur nicht über 10 T an Wert. Er liege noch unb earbeitet und könne noch nachgesehen werden. Es solle daher dieser Baum dem Cordel für 10 T belassen werden und um so mehr noch, als im vorigen Jahr sein Haus abgebrannt und er des Baumes zum Wiederaufbau des Hauses genötigt war.
TOP 47: Auf die protokollarische Vorstellung des Exekutors Kaulmann wurde vom 28. Dezember v.J. demselben ein Pauschquantum von 5 T auf die Gemeindekasse bewilligt. -Einzelheiten sind hier nicht aktenkundig, Möglich: Tauschquantum?
TOP 48: Auf das Schreiben des Gemeinde-Rendanten Bracht, präsentiert vom 16. November v.J. erklärte die Versammlung, wie die von dem jetzigen Pfarrer der hiesigen Gemeinde zu aus der hiesigen Gemeindekasse zu beziehenden Oster- und Weihnachts-Termingelder sich nicht nach dem Betrag richten, welcher von den vorhandenen Bürgern an solche Gelder zur Gemeindekasse abgeführt werden, sondern zu dem im Etat dafür angesetzten Betrag ad 20 T 23 Gr 1Pf jährig (jährlich) feststehend sei. So wenig der Pfarrer den Nachteil daran zu tragen habe, wenn an diesen Geldern weniger als etatmäßig aufkömmt (freienohlerisch! - aufkommt ist gemeint), ebenso wenig kömmt ihm der Vorteil zu gute, welcher über den etatmäßigen Etat erhoben wird. Da nun der Pfarrer Sporkmann über die ihm vom Rendanten Bracht für das Jahr 1849 mit 20 T 23 Gr 1 Pf und für das erste Semester 1849 mit 10 T 11 Gr 7 Pf zusammen mit 31 T 4 Gr 8 Pf Oster- und Weihnachts-Termingelder derart quittiert hat, dass ihm daran für das Jahr 1848: 27 (24?) T 14 Gr zukommen und den Rest ad 3 T 29 Gr 8 Pf pro 1849 gezahlt sind, so müsse die Rechnung pro 1849 durch eine Abschrift dieses Beschlusses eine Beifügung der beiden von dem Pfarrer Sporkmann unterm 12. Mai resp. 5. November v.J. aufgestellten Quittungen justifiziert aber auch der Rendant Bracht angewiesen werden die dem Pfarrer Sporkmann für das 2. Semester 1849 noch gebührenden Oster- und Weihnachts-Termingelder zum Betrag von 10 T 11 Gr 7 Pf nicht eher auszuzahlen, bis der Pfarrer Sporkmann eine gehörige Quittung darüber dem Rendanten zustellen würde, in welcher Art auch für die Folge zu verfahren sei. Sollte der Pfarrer Sporkmann dann glauben, ein Mehreres von der (polit.) Gemeinde fordern zu könnene ihm der Weg rechtens gegen die Gemeinde zu betreten auch einer zu stellen sein.
TOP 49: Auf den Antrag des Rendanten Bracht vom 13. Dezember v.J. wurde genehmigt, dass die darin gedachten 21 T nicht dem Rendanten Bracht zur Last gelegt, sondern aus der Gemeindekasse bezahlt werden sollen. - Einzelheiten sind nicht aktenkundig.
Am 28. Februar 1850
TOP 50: Im Verfolg (korrekt abgeschrieben) des Beschlusses vom 28. Dezember v.J. referierte der Gemeinde-Verordnete Pöttgen, wie nach der Versicherung des befragten Rechtsanwalts Leisten zu Arnsberg die Gemeinde Freienohl wohl befugt sei, dem Caspar Humpert die Eiche in Abzug zu bringen, welche er im Jahr 1836 von der Gemeinde im Thielenberg (auch: Tillenberg) zu seinem Hausbau angewiesen erhalten habe, wann das daraus geschnittene Holz zu seinem Hausbau wirklich benutzt worden sei. In dieser Folge beschloss die Versammlung, den Oberförster Harbert dahin zu beauftragen, dem Caspar Humpert das Holz in den Gemeinde-Waldungen zu überweisen, möge nach dem Erkenntnis vom 3. Oktober v.J. die Gemeinde verpflichtet sein, jedoch nach Abzug des Baumes, welchen der Humpert bereits im Jahr 1836 im Thielenberg von der Gemeinde erhalten und zu dem Bau wirklich verwendet hat. Der Justizrat Reinhardt sei zu ersuchen, die ihm in Sachen Humpert gegen Freienohl in vor Jahren übergebenen Manual-Akten des Justizrats Greve baldigst hierher zurück zu schicken, um daraus die Holz-Quantitäten und -Qualitäten entnehmen zu können, welche die Gemeinde dem Humpert nachzuliefern verpflichtet ist. Der Humpert sei von dem Inhalt dieses Beschlusses mit dem Bemerken Kenntnis zu geben, dass die Gemeinde die Anweisung des Holzes in natura vorgezogen habe, weil er sich nicht bereitwillig erklärt habe, von dem Geldbetrage soviel aufzulassen, als das Holz an Wert hatte, welches aus den zwei Bäumen geschnitten ist, die er im Jahr 1836 von der Gemeinde erhalten hat. Der vormalige Schultheiß Feldmann sei darüber zu vernehmen, wo sich das Verkaufs-Protokoll befinde über die Eiche, die der Humpert im Jahr 1836 bei einem öffentlichen Verkauf im Hömberge zu 7 T 15 Gr gekauft habe, indem sich hierüber so wenig in den Akten als in den Rechnungen das Mindeste befinde. Es sei dieses eine Eiche gewesen, welche fremdhafterweise (?) zur Nachtzeit abgesägt und also für sich ohne anderes Holz zum Verkauf gebracht worden sei. Endlich beschloss die Versammlung, aus der von dem Humpert unterm 29. Dezember v.J. übergebenen Rechnung folgende Posten zur Zahlung auf die hiesige Gemeindekasse zu übernehmen: (1.) Porto für die Übersendung der Manual-Akten an den Justizrat Strom zu Berlin: 20 Sgr. (2.) Porto für die Zurücksendung derselben: 10 Sgr. (3.) Mandatarien-Gebühren des Justizrats Strom : 20 T 18 Gr. (4.) Porto der Rechnung für diese Gebühren: 5 Pf. - Zusammen: 22 Taler. - Die von dem Humpert in Rechnung gebrachten 3 Sgr für Infa...tion (nicht korrekt lesbar) der Beantwortung der Revisionsschriften vom Justizrat Plangin Attendorn für die Gemeinde zu übernehmen nicht schuldig, weil der Humpert nicht berechtigt war, mehrere Rechtsanwälte auf Kosten seines Gegners anzunehmen. Ebenso fallen mit der Rechnung der Betrag des Holzwertes und der Zinsen aus, weil, wie aber beschlossen, das Holz von der Gemeinde in natura überwiesen werden soll.
TOP 51: Die Versammlung beantragte, den Communal-Oberförster Harbert zu ersuchen, doch auf das Schleunigste die Hauung des Bauholzes zu verdingen, welches nach dem diesjährigen Hauungsplan den Berechtigten überwiesen werden muss.
TOP 52: Auf die Erklärung des Johann Kohsmann gnt. Klaren (neu: beide Namen mit K geschrieben) vom 6. Oktober vorigen Jahres wurde genehmigt, demselben die 301 Kubik-Fuß Bauholz aus dem Gemeindewald zu überweisen, welche, nachdem vom Sachverständigen Sahse unterm 31. (?) v.J. (geprüft), zu der Reparatur seines Hauses notwendig sind.
TOP 53: Auf die Erklärung des Caspar Leineweber vom 15. Mai v.J. wurde der Gemeinde-Verordnete Sahse beauftragt, die Einrichtungen, welche der Leineweber von der Gemeinde in Anspruch nimmt, näher zu beschreiben und zu veranschlagen, auch mit dem Leineweber sich zu benehmen (verständigen), wie er sich abfinden lassen will, wenn die Ausführung ihm selbst verbleiben solle. - Der Inhalt der Einrichtungen ist hier nicht aktenkundig.
TOP 54: Die Referierung des vormaligen Försters Schradervom 15. August 1848 über das Abfahren des Bauholzes aus den Schlägen, welches im Jahr 1846 den Bauholz-Berechtigten überwiesen sei, wurde vorgelegt. Die Versammlung erklärte, wie das fragliche Holz gegenwärtig vollständig aus den Schlägen geschafft sei. Es sollen nunmehr aber die Sachverständigen Heinrich Sahse und Franz Korte beauftragt werden, in Begleitung des Polizeidieners Kaulmann, eine Revisionüber die Verwendung dieses Holzes vorzunehmen und das Resultat binnen 6 Wochen einzureichen.
TOP 55: Auf den Antrag des Georg Siepen gnt. Necker vom 30. September v.J. wurde beschlossen, die Sachverständigen Heinrich Sahse und Franz Korte zu beauftragen, durch eine Revision zu ermitteln, ob der Necker das im Jahr 1848 von der Gemeinde erhaltene Holz sämtlich zu seinem Zweck verwendet habe, und zu der Reparatur seiner Gebäude wirklich so viel Holz mehr gebraucht habe,Eingabe vom 30. September v.J. behauptet wird. Später soll dann näher beschlossen werden, ob die Gemeinde sich für verpflichtet halte, dem Siepen das Holz nachzuliefern, was er vor der Verwendung von der Gemeinde nicht beansprucht hat.
TOP 56: Die Versammlung beschloss, sämtlichen Bauholz-Berechtigten, welche nach dem Jahr 1846 Holz von der Gemeinde erhalten haben, zur Erteilung einer Quittung darüber zu veranlassen.
TOP 57: Das Schreiben des Amtmanns Riedel zu Allendorf vom 1.2. v.J. in Betreff der Verwendung des Bauholzes, welches die dortigen Bürger der Gemeinde Allendorf zu beziehen berechtigt sind, wurde der Versammlung vorgelegt. Sie beschloss diesem gemäß und auch gemäß des Gutachtens des Justizrats Greve vom 28. Dezember 1848 zu dem Clasmeyer´schen Haus kein Bauholz ferner...(nicht korrekt lesbar) mehr zu verabreichen, bis die wirkliche Verwendung des früher erhaltenen Holzes von dem zeitigen Berechtigten speziell nachgewiesen sein würde.
TOP 58: Der Antrag des August Wrede gnt Kückenhoff zu Bockum vom 20. Juli v.J. um Überweisung von Bauholz zu dem Haus seines Bruders Ferdinand welcher vor in gerichtlicher Subhastation erstanden, wurde beschlossen, Bittsteller abzuweisen, und zwar (1.) weil diejenigen, welche Bauholz berechtigt sein wollen, vor allen Dingen nachzuweisen haben, dass sie Bürger der hiesigen Freiheit seien, der Wrede aber notorisch (bekanntlich) nicht Bürger der hiesigen Freiheit geworden sei; (2.) der Caspar Stirnberg auf der Bauholz berechtigten Solstätte (Sohlstätte) selbst auch ein Wohnhaus stehen habe, nur es nicht konstiere (?), dass dieser Caspar Stirnberg auf das Bauholz zu diesem noch in Besitz habenden Hause Verzicht geleistet habe, die Gemeinde aber unter keinen Umständen zu 2 Häusern das Bauholz abzugeben verpflichtet sei. - Einwohnerliste Dezember 1849: Alte Haus-Nr. 22, Bergstraße 20: Ferdinand Wrede gnt. Kückenhoff, Holzhauser, LA 37; Ehefrau Florentine geb. Pöttgen, LA 27; Sohn Anton, LA 7; Sohne Heinrich, LA 4; Sohn Franz, LA 1. - Alte Haus-Nr. 129, Bergstraße 22: Caspar Stirnberg, Sägeschneider, LA 59; Ehefrau Margaretha geb. Düring, LA 52; Sohn Fritz, Holzschneider, LA 21; Sohn Anton, LA 12.
TOP 59: Auf den Antrag des August Lichte vom 26. d.M. wurde gegen die Ausführung des vom Antragsteller beabsichtigten Hausbaus nichts zu erinnern gefunden, indem es richtig sei, dass derselbe das Grundstück, worauf er den Bau auszuführen beabsichtigt, von dem in der Versammlung anwesenden Gemeinde-Verordneten Pöttgen angekauft habe, und es notwendig sei, dass der Lichte soviel Vermögen besitze, als zur Ausführung des Baus und dessen wirtschaftlicher Einrichtung erforderlich ist, auch gegen die Führung des August Lichte sich nichts erinnern lasse. - Einwohnerliste Dezember 1849: Alte Haus-Nr. 1, Hauptstraße (2010: Hirsch-Apotheke): Johann Lichte, Gastwirt, Krämer, Bäcker, LA 29; Ehefrau Christina geb. Trompetter; sein Bruder August Lichte, , Gehilfe, LA 25; dieser August Licht ist in der Einwohnerliste von 1871 nicht aktenkundig; die Stelle des Hausbaus ist auch nicht aktenkundig.
TOP 60: Nachdem der Schulvorstand mittels Beschlusses vom 26. d.M. es abgelehnt hat, zu veranlassen, dass die Waldungen, welche zur hiesigen Küsterei gehören unter Aufsicht des Oberförsters gestellt werden, so solle jetzt die Landrätl. Behörde darum ersucht werden, nach dem Beschluss vom 11. d.M. die Beaufsichtigung dieser Waldungen dem Communal-Oberförster zu veranlassen, um zu bewirken, dass die Gelder, welche der hiesige Küster und Lehrer nach der Bonitierung heraus bezahlt erhalte, für die Küsterei rentbar angelegt werden. Bemerkt müsse werden, dass der der Küsterei bei der Teilung des Hufen-Interessenten-Waldes zugefallene Anteil, einen Holz-Bestand erhalte, welcher zu 257 T 14 Gr 2 Pf abgeschätzt sei, und der Küster außerdem an Bonitierungs-Gelder 22 T 13 Gr 7 Pf heraus bezahlt erhalte.
TOP 61: Auf die Erklärung des Ferdinand Becker gnt. Kaiser vom 18. d.M. bemerkte die Versammlung, wie der Becker allerdings ein Gemeinde-Grundstück im Jahr 1847 mittels Erbauung einer Mauer um seinen Hofraum und Garten gezogen habe. Was dem Becker selbst wohl bekannt sein müsste, indem er nach seinem Antrag vom 19. Juli 1849 die Erwerbung dieses Platzes von der Gemeinde beantragt habe. Möchte der Becker sich ferner weigerlich halten, den Betrag dafür ad 11 T 9 Gr 10 Pf der Gemeinde zu zahlen, so sei diese gerichtlich auf Wiederausgabe des von dem Becker usurpierten Grundes gerichtlich zu klagen. Was den von dem Becker angeführten Umstand betrifft, dass ihm im Jahr 1846, also ein Jahr früher von … (1 Wort nicht korrekt lesbar) Eingesessenen ...(2 Wörter nicht korrekt lesbar) soll, dass er kein Gemeinde-Eigentum an sich gezogen habe, so gehöre das nicht hier zur Sache, indem damals nur von einem Zaun die Rede gewesen sei, welchen er an einen Teil seines Gartens errichtete. - Wegen der nicht korrekt lesbaren Wörter ist der Inhalt nicht genau genug verständlich.
TOP 62: In Folge des Beschlusses vom 5. Oktober v.J. hatte der Werkverständige (!) Gemeinde-Verordnete Sahse (1.) die Bescheinigung übergeben, worauf der Ferdinand Becker gnt. Kaiser das im Jahr 1846 von der Gemeinde erhaltene Holz wirklich zum Bau verwendet habe, (2.) ein Verzeichnis des Holzes übergeben, welches zu ferneren Reparaturen des Becker´schen Hauses mit 64 Kubik-Fuß noch erforderlich sei. Die Versammlung beschloss, Becker die 64 Kubik-Fuß Holz durch den Communal-Oberförster anweisen zu lassen; auch beschloss sie ferner, die 22 Sgr 6 Pf niederzuschlagen, welche der Becker für zu viel erhaltenes Bauholz der Gemeinde zu zahlen angehalten wird, indem nach näher angestellter Untersuchung der Becker kein Holz zu viel erhalten habe.
Am 4. März 1850
TOP 63: Die Versammlung erklärte, dass das mittels Beschlusses vom 13. Juli 1847 entworfene Reglement zur Aufbringung des Lohns der Vieh-Hirten und der Kosten wegen Haltung des Zugviehs (?) unter folgenden Abänderungen nunmehr mit dem 1. April d.J. zur Ausführung kommen soll (ungekürzt abgeschrieben; d.h. schon im Protokoll sind einige Punkte ausgelassen): ad Nr. 3: soll die der Gemeinde zustehende vierteljährige Kündigung, statt vor dem 1. April ein viertel Jahr vor dem 1. Januar geschehen; - ad Nr. 6 a: sollen die Kuh-Hirten verpflichtet sein, vom 1. Mai bis zum 15. Oktober statt um 5 Uhr morgens schon um 4 Uhr morgens das Vieh auszutreiben und auch verpflichtet sein, nach der Anordnung der Gemeinde-Vorsteher in den Monaten Dezember, Januar und Februar das Vieh auszutreiben, wenn jener die Witterung dazu günstig hält: - ad Nr. 8: geschieht die Bestrafung nicht mehr nach der Verordnung Königl. Regierung vom 19. April 1827, sondern nach der Feldpolizei-Ordnung vom 1. November 1847, oder nach etwa später erscheinenden derfallsigen (diesen Fall betreffenden) Verordnungen. - ad Nr. 9: Soll der Geldbetrag, und zwar für jeden Kuh-Hirt ad 12 RT (?) und für den Schweine-Hirt ad 17 RT nicht von den Hirten selbst, sondern von dem Communal-Rendanten erhoben und den Hirten ohne Verbürgung von Hebegebühren ausgezahlt werden. Die Hirten sollen nur verpflichtet sein, alljährlich am 1. November dem Gemeinde-Vorsteher ein Verzeichnis über das Vieh einzureichen, was ihnen in dem Jahr vorgetrieben worden ist, damit der Gemeinde-Vorsteher die Repartitions-Liste aufstellen und die Erhebung veranlassen kann. - ad Nr. 15: Der Zuchtochse, welcher vom Wirt Becker gehalten wird, soll mit der unteren Heerde (freienohlerisch mit ee geschrieben; sonst: Herde), und der Zuchtochse, welcher durch den Caspar Lenze gnt. Penschröer gehalten wird, soll mit der oberen Heerde getrieben werden, und soll der Halter des Zielebers berechtigt sein, statt 2 Schweine au0er dem Eber unentgeltlich dem Schweine-Hirten vortreiben. - Die nach Nr. 13 angefertigten Verzeichnisse, wonach die Freiheit Freienohl in 2 Bezirke geteilt wird, sind von dem Gemeinde-Verordneten Sahse angefertigt worden und sollen nach diesen die Kühe zur unteren resp. Zur oberen Heerde getrieben werden. - Es sollen als Kuh-Hirten der Adam Köster für die untere Kuh-Heerde, und der Franz Leineweber für die ebere Kuh-Heerde , der Georg Krick aber als Schweine-Hirt und auf das Reglement vom 13. Juli 1847 mit dem nach dem heutigen Beschluss darin getroffenen Abänderungen verpflichtet werden. - Das Huderecht der hiesigen Gemeinde wird ausgeübt: (a) auf den ihr selbst gehörigen Grundstücken mit Ausschluss der verpachteten Grundstücke und der in Schonung gelegten Waldungen; (b) in der gesamten Feldmark der hiesigen Gemeinde mit Ausschluss besamter Grundstücke und in Schonung gelegter Waldungen und zwar auf Länder und Wiesen vom 15. Oktober bis zum 15. April, insofern die Grundstücke am 15. Oktober abgeerntet sind, sonst erst nach geschehener Aberntung, in Wäldern aber, insofern diese nicht in Schonung gelegt sind, das ganze Jahr hindurch. Nach dieser Bestimmung soll der Gemeinde-Vorsteher berechtigt sein, den Hirten ihre Hudereien (Hude-Bereiche?) anzuweisen.
TOP 64: Im Verfolgen des Beschlusses vom 29. Mai 1848 bestimmte die Versammlung, wie von der Anbringung eines Flaschenzuges … (mehrere Wörter nicht korrekt lesbar), indem dieselbe (?) jüngst noch mit neuer Leine versehen, die bei der Anbringung eines Flaschenzuges unbrauchbar werden würde. - Es handelt sich wohl um Glockenseile im Kirchturm. Eine inhaltliche Angabe ist nicht aktenkundig. Der folgende TOP klärt manches.
TOP 65: Auf den mündlichen Antrag des Uhrenmachers Ritter zu Soest wurden demselben … (Geldbetrag ist nicht korrekt lesbar) für die Wiederherstellung einer an der hiesigen Turmuhr vorgekommenen außerordentlichen Beschädigung mit dem Bemerken bewilligt, dem Küster und Lehrer Leismann aufgeben zu lassen, in der Folge nicht mehr die Uhr durch seine oder hiesige Kinder oder unkundige Leute aufziehen zu lassen, dieses Geschäft vielmehr selbst zu besorgen oder nur durch Sachkundige besorgen zu lassen, indem die jetzt an der Uhr vorgekommene Beschädigung sehr wahrscheinlich durch eine verkehrte oder gewalttätige Behandlung der Uhr ihr Entstehen gefunden hat. Sollte der Küster Leismann dieser Weisung nicht Folge leisten, so müssen ihm alle Kosten zur Last gelegt werden, welche an der Uhr bei einer unrichtigen Behandlung derselben entstehen.
TOP 66: Die Versammlung beschwerte sich darüber, dass der Küster Leismann das Läuten zum „Engel des Herrn“ und das Läuten zum Schul-Anfang durch Schulkinder besorgen lasse, da durch einen solchen Missbrauch die Glocken leicht beschädigt oder auch nur die Stricke derselben ruiniert werden können, so müsste bei dem hiesigen Kirchen-Vorstand darauf angetragen werden, diesen Missbrauch abhelfen zu lassen. - „Engel des Herrn“: Mutter-Gottes-Gebet dreimal täglich: morgens und abends um 6, mittags um 12 Uhr. Kirchen-Vorstand= der Pfarrer.
TOP 67: Auf die von dem Pfarrer Sporkmann unterm 1. d.M. gegebene Aufklärung über das eigenmächtige Aussetzen des Schulunterrichts seitens des Lehrers Leismann bemerkte die Versammlung, wie sie selbst sich davon überzeugt habe, dass der Leismann am Hochzeitstag des Fritz Schmitz nicht, wie ihm vorgegeben, erst nach 11 Uhr, sondern schon um 10 Uhr den Schulunterricht geschlossen habe, indem man ihn zu dieser Stunde zum Hochzeitsschmaus habe gehen sehen. Am Nachmittag des nämlichen Tages sei der Leismann erst um 2 Uhr auf der Schule erschienen und habe nach einer kurzen Zeit sich wieder entfernt und den weiteren Unterricht dem Schüler Franz Spielmann überlassen. Durch eine Vernehmung des gesagten Spielmann würde sich die Richtigkeit dieser Behauptung herausstellen und solle dem Herrn Pfarrer Sporkmann von diesem Beschluss Kenntnis gegeben werden, um demselben die Überzeugung zu verschaffen, dass nicht die Gemeinde-Versammlung, wie der Leismann sich auszudrücken beliebt, sich eine Unwahrheit hat zu Schulden kommen lassen, sondern diese Bezeichnung richtiger auf den Lehrer Leismann zurückfallen möchte. - Trauungsregister: Heirat am 29.1.1850: Friedrich Schmitz mit Catharina Franke aus Pfarrei Remblinghausen; Trauzeugen: Fritz Ernst Kerstholt, Dorothea Gördes. - Einwohnerliste Dezember 1849: Franz Spielmann, LA 14 Jahre, Sohne von Johann Spielmann, Fuhrmann, Glasfärber, LA 47; Ehefrau Charlotte geb. Kauffeld, LA 42; Alte Haus-Nr. 60, Bergstraße 31.
Am 11. März 1850
TOP 68: Die Gemeinde-Versammlung beschloss, dass aus dem Tannen-Saat-Kämpen der hiesigen Gemeinde so viele Pflänzlinge gegen 5 Silbergroschen pro 100 Stück verkauft werden sollen, als nach der Bestimmung des Oberförsters entbehrlich sind. Fall sich mehrere Käufer melden, als Pflänzlinge abgegeben werden können, sollen die hiesigen Eingesessenen den Vorzug haben, sonst sollen die Käufer nach der Reihenfolge, wie sie sich melden, den Vorzug erhalten. Die Meldungen müssen auf dem hiesigen Amtsbüreau geschehen, von wo aus dann die Weisung an den Waldwärter Kerstholt erfolgen wird. - Es ist eine Kontrolle über die abgegebenen Pflänzlinge sowohl auf dem hiesigen Amtsbüreau wie dem Waldwärter Kerstholt zu führen. Diejenigen, welche Pflänzlinge erhalten, haben dieselben auf ihre eigenen Kosten und auf Anweisung des Waldwärters auszubphren.
TOP 69: Nachdem die Landrätl. Behörde es abgelehnt hat, nach dem Antrag der Versammlung bei dem Bischöflichen Generalvikariat zu bewirken, dass die zur hiesigen Küsterei gehörigen Waldungen unter die Kontrolle des Communal-Oberförsters gestellt werden, so beschloss die Versammlung, dass der Amtmann namens der (politischen) Gemeinde den desselbigen Antrag direkt an das Bischöfliche Generalvikariat formieren (schicken) möge.
TOP 70: Auf den Antrag des Schützen-Hauptmanns Johann Lichte wurde genehmigt, dass der Gemeinde-Platz bei der Vogelstange für die Dauer des diesjährigen Schützenfestes dem Schützen-Vorstand unentgeltlich belassen werden solle.
TOP 71: Es wurde genehmigt, dass die von dem Georg Geihsler unterm 8. d:M. Beantragten 4 Buchen Ständer zur Stütze seines Hauses gegen Taxe aus den Gemeinde-Waldungen abgegeben werden sollen, doch nur insofern solches nach dem Urteil des Communal-Oberförsters in forstwirtschaftlicher Hinsicht zulässig sein möchte. Einwohnerliste Dezember 1849: Alte Haus-Nr. 58 a, Am Hügel 9: Georg Geihsler, Ackersmann, LA 62; Ehefrau Franziska geb. Bornemann, LA 52; Tochter Marianne, Magd, LA 25; Tochter Agatha, Magd, LA 23; Sohn Ludwig, Knecht, LA 20; Sohn August, Schreinerlehrling, LA 17; Sohn Ferdinand, Schneiderlehrling, LA 13 (!); Tochter Franziska, LA 6; 58 b: 4 Personen: Caspar Pöttgen.
TOP 72: Auf die Erklärung des Ferdinand Becker gnt. Kaiser vom 8. d.M. beschloss die Versammlung, dass der Becker nunmehr anzuhalten sei, seine neu errichtete Mauer um soviel zurück zu ziehen, als er sie zu weit ins Gemeinde-Eigentum habe errichten lassen; ihm solle dazu eine Frist von 2 Monaten gestellt werden. Möchte er binnen dieser Frist die Mauer noch nicht zurück gezogen haben, so müsse gerichtliche Klage gegen ihn erhoben werden. Die Gemeinde vermöge die Linie ihrer Grenze nicht anders als durch einen Geometer anzugeben und sei bereit, einen Geometer damit zu beauftragen, falls der Becker durch dessen Schuld die Grenzlinie verdunkelt worden sei, die damit verbundenen Kosten, wie es gebührend und rechtlich ist, zu tragen sich bereit erklärt. Auf das Anerbieten des Becker, die Gemeinde mit 1 Taler zu entschädigen, könne nicht eingegangen werden, und würde die Gemeinde sich auch nicht dazu verstehen, dem Becker den von ihm eingefiedigten Platz zu einem niedrigeren Preis zu belassen als die ihm abgeforderten 11 T 9 Gr 10 Pf.
TOP 73: Auf den Antrag des Gastwirts Neise von hier wurde genehmigt, dass derselbe auf die Parzelle Flur I Nr. 697 ein neues Wohnhaus errichte, indem diese Parzelle nach der hiesigen Grundsteuer-Mutterrolle sein Eigentum sei und gegen seine Führung sich nichts erinnern lasse, auch notorisch (bekannt) sei, dass er das zur Errichtung des Hauses und seiner wirtschaftlichen Einrichtung erforderliche Vermögen besitzt. - Einwohnerliste Dezember 1849: wohl ursprünglich: Alte Haus-Nr. 6, Vohsecke 3; hier ist gemeint: Alte Haus-Nr. 130, Breiter Weg 2, 4: Caspar Neise Sen., Gastwirt, Krämer, Holzhändler, LA 82; Sohn Caspar Neise Jun. Holzhändler, LA 46; Ehefrau Elisabeth geb. Kost, LA 29; zu ihr Neffe Ludwig Vogt, LA 10; Elisabeth Schulte, Magd, LA 22.
TOP 74: Die Versammlung wurde mit der in Folge ihres Beschlusses vom 11. v.M. vorgenommener Untersuchung über die Gemeingefährlichkeit des Franz Bone in Kenntnis gesetzt und erklärte, wie nach diesen gepflogenen Verhandlungen sich die Gemeingefährlichkeit des Franz Bone herausgestellt habe und sie daher auf die Abführung desselben in die Pflegeanstalt zu Marsberg antragen müsse, wovon die Kosten aus der hiesigen Gemeindekasse gezahlt werden sollen.
TOP 75: Nachdem die unterm 4. v.M. vorgenommene Wahl dreier neuer Gemeinde-Verordneter für die hiesige Gemeinde unterm 24. v.M die Landrätliche Bestätigung gefunden hatte, wurden die neuen Gemeinde-Verordneten: Landwirt Ferdinand Becker gnt. Kaiser, Landwirt Heinrich Flinkerbusch, Schenkwirt Fritz Schwefer unter strenger Ermahnung, treuer Pflichterfüllung und nachdem ihnen die betreffenden Stellen der Land- und Gemeinde-Ordnung vom 31. Dezember 1841 vorgelesen waren, in ihr neues Amt aus gleichen Gründeneingeführt und wurden die nach der Anzimität (?) ausscheidenden bisherigen Gemeinde-Verordneten: Heinrich Sahse und Heinrich Düring mit Dank für ihre der Gemeinde mit so reger Tätigkeiten Dienste entlassen. Der ebenfalls nach der Anzimität ausscheidende Gemeinde-Verordnete Caspar Humpert war nicht erschienen. - Einwohnerliste Dezember 1849: Schreinermeister Heinrich Sahse, 50 J., Alte Haus-Nr. 23, Parz. 915, neue Bergstr.19 und Ackersmann und Schreiner Heinrich Düring gnt. Adames, 38 J., Alte Haus-Nr. 5, Parzelle 694, 695: neue Voßecke 1.
Am 18. März 1850
TOP 76:Der vom unterzeichnenden Amtmann für die Jahre 1850 , 1851 und 1852 aufgestellte Etat der Gemeinde Freienohl wurde zur Prüfung vorgelegt und genehmigt, nachdem in einer besonderen Verhandlung die Erläuterungen dazu aufgenommen waren. - Mehr Inhaltliches ist hier nicht aktenkundig. Amtmann von Devivere.
TOP 77: In Verfolgung des Beschlusses vom 11. Januar erklärte die Versammlung: bei der Aufstellung des diesjährigen Communal-Etats haben sich die ungünstigen Finanz-Verhältnisse der hiesigen Gemeinde so hart herausgestellt, dass auf alle möglichen Ersparnisse Bedacht genommen werden müsse. Es haben daher auf den Etat die 800 Taler nicht übernommen werden können, welche nach der Verfügung Königl. Regierung vom 15. Januar d.J. zum Erweiterungsbau des Schulhauses erforderlich sein sollten. Auch habe nicht die Hälfte dieser Summe ohne Druck der Gemeinde auf den Etat gebracht werden können. Auf die Amortisations-Anleihe der 800 Taler habe eben wenig eingegangen werden können, weil nach Ausweis des Etats bereits 500 Taler auf Amortisation angeliehen sind, um damit die im vorigen Jahr gemachten Anleihen, welche abgetragen werden müssen, wieder zudecken. Um jedoch endlich diese von der Höheren Behörde so sehr ugirte (nicht korrekt lesbar) Angelegenheit ohne einen Druck der Gemeinde hervorzurufen, zu beseitigen, solle die Reparatur des Schulhauses hierselbst, insofern es das strengste Bedürfnis erfordert, in diesem Jahr ausgeführt werden, und zwar nachdem vom Bau-Inspekteur Kronenberg im Jahr 1847 aufgestellten Kostenanschlag. Nach diesem Anschlag wird die Anbringung neuer Fenster und eines neuen Beschusses (?) nicht fürs strengste Bedürfnis geschildert, welche wonach dann (3 Wörter korrekt abgeschrieben?) die Anschlagssumme von 810 Taler sich auf 670 Taler reduziert. Für ein strenges Erfordernis kann auch nicht der mit veranschlagte Anbau, welcher nur bezweckt, die freiliegende zum 2. Stock führende Treppe unter Dach zu bringen, erachtet werden. Es steht zu erwarten, dass mit Weglassung dieses nicht notwendigen Anbaus sich die Anschlagssumme auf etwa 200 Taler ermäßigen wird. Es seien daher auf den diesjährigen Etat die Hälfte jener Summe mit 100 Taler gebracht worden. Bei dem in diesem Jahr vorzunehmenden Verding müsse nunmehr aber die Bedingung gestellt werden, dass der Unternehmer in diesem Jahr nur 100 Taler und erst im nächsten Jahr den Rest der Verdings-Summe ausbezahlt erhalten solle. Es sei also der vorgedachte Kostenanschlag danach abzuändern, dass der Anbau ganz ausfalle, und auch die Bedielung und die neue Fenster-Anlage darin ausgelassen werden, und soll dann nach dem derart ermäßigten Kostenanschlag die Reparatur des Schulhauses wie gesagt in diesem Jahr ausgeführt werden und zwar zur Zeit der Ferien, die lange genug anhalten, um diese nur unbedeutend bleibende Reparatur während derselben vollständig ausführen zu können, wodann auch die Kosten wegen Unterbringung der beiden Schulen während des Baus ersprat werden können. - Ob mit dem oben genannten neuen Beschuss die unten genannte neue Bedielung gemeint ist? - Zur Erinnerung: mit diesem Schulhaus mit den 2 Schulen (Knaben-Klasse plus Mädchen-Klasse) ist das ganz alte Rathaus zwischen – 2010 – der Volksbank und der später neu gebauten Alten Schule gemeint; siehe Extra-Kapitel: Netzwerk Schule.
TOP 78: Die mit den hiesigen Hirten unterm 15. d.M. und dem heutigen Tag gepflogenen Verhandlungen wurden vorgelegt. Die Versammlung genehmigte, dass dem Schweine-Hirten Krick erforderlichenfalls bis zu 3 Beihirten und dem Kuh-Hirten Leineweber bis zu 2 Beihirten gestellt werden, jedoch mit der Bedingung, dass dem Krick nur die erforderlichen Beihirten und wenn dieses Erfordernis nicht vorliegt,, was sich immer nach der Anzahl des zur Hude treibenden Viehs richten müsse, sogar keinen Beihirten gegeben werde. Es soll von dem Urteil des Gemeinde-Vorstehers abhängen,ele Beihirten zur höchsten Zahl von dreien dem Schweine-Hirt beigegeben werden sollen. Dem Leineweber indes soll der zweite Beihirt gestellt werden für die Zeit, dass ihm mehr als 60 Kühe vorgetrieben werden. Auf das Verlangen des unteren Kuh-Hirten Köster, welcher eine Erhöhung des Lohns von 12 Taler bis zu 16 Taler verlange, könne jedoch nicht eingegangen werden, und solle daher die Annahme dieses Dienstes wenigst fordernd verdungen werden und zu den Bedingungen bemerkt werden, dass auch ihm für die Zeit 2 Beihirten gestellt werden sollen, als (wenn) ihm mehr als 60 Kühe vorgetrieben werden. - Vorttreiben = vom Vieh-Besitzer aus seinem Stall dem Hirten zu-, vorgetrieben; der Hirte treibt dann das versammelte Vieh weiter auf die Weide.
TOP 79: Auf den protokollarischen Antrag der Eheleute Clasmeyer vom 13. d.M. , worauf der Gemeinde ihre Bauholz-Gerechtsamkeit zu dem Betrag von 100 T zum Ankauf angeboten wird, wurde nicht eingegangen, indem der finanzielle Zustand der Gemeinde den Ankauf oder die Ablösung solcher Gerechtsame in diesem Jahr nicht gestatte.
TOP 80: Es wurde gestattet, der Franziska Ahsmann ein Klafter Reiserholz und zwar aus den besten aufgeschlagenen Klaftern unentgeltlich durch den Waldwärter Kerstholt verabfolgen zu lassen. - S.o. 11. Februar 1850, TOP 29: Aus dem Sterberegister: Franziska Ahsmann, 70 J., ledig, Tagelöhnerin, gest. am 13. Juni 1850. - Einwohnerliste vom 3. Dezember 1846: Alte Haus-Nr. 146 b; Alte Haus-Nr. 146 a: Familie Christoph Hirnstein, verheiratet mit Friederike geb. Lenze; Breiter Weg, neue Haus-Nr. 9.
TOP 81: Der Versammlung wurde die Mitteilung ihres Rechtsanwalts Leisten vom 7. d.M., wonach in Sachen Freienohl gegen Kehsler zur Vernehmung des Sachverständigen Lücke auf den 18. d.M. Termin anberaumt sei, bekannt gemacht.
TOP 82: Der Versammlung wurde die Landrätliche Verfügung vom 12. d:M. In Betreff gegen den Küster und Lehrer Leismann erhobenen Beschwerde mitgeteilt.
TOP 83 ist nicht aktenkundig; TOP 84 als Nummerierung wohl Schreibfehler.
TOP 84: Auf die Landrätliche Verfügung vom 12. d.M. beschloss die Versammlung, das Wachtlokal, zwar noch … (1 Wort nicht korrekt lesbar) in dem Haus des stellvertretenden Gemeinde-Vorstehers Becker zu belassen, dass diesem jedoch aufzugeben sei, zur Wachtstube ein anderes Lokal als die Schenkstube zu beschaffen. - Bernard Becker, Schenkwirt!
Am 25. März 1850
TOP 85: Auf die protokollarische Erklärung des Caspar Humpert von hier vom 18. d.M. beschloss die Versammlung, den Justuzrat Reinhard darüber zu befragen, ob die Gemeinde schuldig sei, dem Humpert auch dann die Zinsen von 567 T 12 Gr 8 Pf seit dem 29. Mai 1847 zu zahlen, wenn die Gemeinde dem Humpert statt jenes Geldbetrages, was ihr nach der Rechts-Erkenntnis zusteht, das Holz in Natura überweisen.
TOP 86: Nach erfolgter Landrätlicher Bestätigung vom 24. v.M. wurde der Gemeinde-Verordnete Bernhard (hier mit h geschrieben) Becker, nachdem er mit den Vorschriften über die einem Gemeinde-Vorsteher aufliegenden Pflichten bekannt gemacht und gehörig (korrekt, nicht wie im 20. Jh. moralisch gewichtet) vereidet (damals korrekt) war, in sein Amt als stellvertretender Gemeinde-Vorsteher eingeführt.
TOP 87: Die Versammlung beschloss, dass das Verzeichnis der rückständig gebliebenen Kosten für die Anfertigung der hiesigen Zehnt-Rolle dem Communal-Rendanten zur Einziehung von den betreffenden übergeben werden möchte.
TOP 88: wurden die Verhandlungen vom 16. März 1846, die Vernehmung des Caspar Humpert vom 21., sowie das Schreiben des Faktors Eisenbach vom 11. April 1846 mit dem dem Humpert darauf unter dem 21. April 1846 erteilten Bescheid hinsichtlich der Derastirung (?) des dem Humpert verpachteten im Schultenohl belegenen Gemeinde-Grundstückes bekannt gemacht. Dieselbe bemerkte, wie der Humpert so wenig als der von der Becke den auf das Grundstück verworfenen Schutt günzlich abgeräumt, derselbe vielmehr gegenwärtig eingepflügt sei. Auch sei durch die Anlage der von der Becke´schen Schlacht (Wehr) die dem Humpert verpachtete Wiese in Abbruch gekommen. Um allen diesen dem Humpert verpachteten Grundstücken zugefügten Schaden näher beurteilen zu können, soll im nächsten Monat durch die Mitglieder der Gemeine-Versammlung eine Lokal-Besichtigung vorgenommen werden. Und um den Schaden richtig beurteilen zu können, sollen die Eingesessenen Sattler Franz Pöttgen und Polizeidiener Caspar Kaulmann, welche früher das Grundstück in Pacht gehabt haben, zu der Lokal-Besichtigung mit hinzugezogen werden. Nach dem Ergebnis des sich alsdann ausweisenden Schadens, würde dann später der jetzige Anpächter Caspar Humpert resp. Hinsichtlich des durch die Schlacht-Anlage dem Grundstück beigebrachten Abbruchs der Gewerker von der Becke zum Ersatz an die Gemeinde anzuhalten sein.
TOP 89: Auf den Antrag des Arnold Schröder und Johann Kückenhoff vom 23. September 1848 bemerktedie Versammlung, wie durch die in der Twieten-Straße vorgenommene Instandsetzung derselben der Weg am Hügel durchaus nicht gelitten habe. Übrigens sei nicht zu verkennen, dass der letztgedachte Weg einerAusbesserung bedürfe. Die Ausführung könne jedoch erst dann vorgenommen werden, wenn die Mittel der Gemeinde es zulassen.
Am 27. März 1850
TOP 90: (die Nummer ist zwar nicht aktenkundig, ist aber gemeint) Der Stellvertretende Gemeinde-Vorsteher Bernhard Becker legte der Versammlung das Protokoll über den heute in dem Distrikt Winterseite des hiesigen Gemeinde-Waldes abgehaltenen Verkaufs von 70 Reiserhaufen vor mit dem Bemerken, dass die zu 28 Taler vom Communal-Oberförster abgeschätzten fraglichen 70 Reiserhaufen für die Summe von 15 T 11 Gr 6 Pf verkauft werden. Die Versammlung beschloss den Verkauf dieser Reiserhaufen, obgleich dieselben um 12 T 18 Gr 6 Pf unter der Taxe geblieben, zu genehmigen, indem keine Aussicht vorhanden sei, bei einem abermaligen Verkauf einen höheren Ertrag zu erzielen, zudem auch die Reiserhaufen zu á 12 Sgr mehrfachtaxiert seien, indem die fraglichen Reiserhaufen gar kein starkes Holz enthalten. Die Genehmigung dieses Verkaufs sei morgen durch Ausruf hierselbst bekannt zu machen.
Am 2. April 1850
TOP 91: Die Verhandlung wegen öffentlichen Anbietens des Kuh-Hirtendienstes für die untere Herde vom 30. v.M. wurde vorgelegt. Die Versammlung beschloss, den Dienst nochmals wenigst fordernd auszusetzen und nachdem sich darauf angebenden Resultat die Genehmigung zu erteilen.
TOP 92: Die Verhandlung über den Verding des Holzhauens vom 30. v.M. wurde, weil Nachgebote erfolgt sind, nicht genehmigt und beschlossen, den Verding von neuem abzuhalten.
TOP 93: Die Versammlung bemerkte, wie nach ihrem Beschluss vom 28.7. v.J. die alten Einzugsgelder niedergeschlagen bleiben sollen und beschloss nun ferner, dass damit zugleich auch vor einer ferneren Einziehung etwaiger Mandatariengebühren (?) oder Gerichtskosten abgesehen werden soll, welche die Betreffenden an die Gemeindekasse noch zu ersetzen haben möchten.
TOP 94: Auf die protokollarische Eingabe des Bernhard Tönne vom 26.2. d.J. wurde beschlossen, den Steuerkontrolleur Derkmann bei seiner nächsten Anwesenheit darum zu ersuchen, dass er nach der Flurkarte ermittele, wie weit die Witwe Vogt an dem fraglichen Grundstück ein Eigentum beanspruchen könne. Im Übrigen aber habe der Tönne seiner Verbindlichkeit nicht nachgelebt, worauf das Wasser von seiner Wiese und alles oberhalb seines Hauses sich sammelnde Wsser hinter seinem Haus her abgeleitet werden soll. - Einwohnerliste Dezember 1849: Alte Haus-Nr. 52, Krumme Straße 8: Bernard Tönne, Leineweber, Raseur, Ackersmann, LA 43; Ehefrau Margaretha geb. Röther, LA 30; und 4 Kinder und 1 Magd. - Alte Haus-Nr. 57a, Hauptstraße: Witwe Christina Vogt geb. Knickenberg, Ackerin, LA 59; und Familie. Oder Alte Haus-Nr. 68, Hauptstraße: Wite Christina Vogt geb. Trompetter, Ackersfrau, Schenkwirt, Krämer, LA 58; und Familie.
TOP 95: Der Antrag der Ehefrau des Müllers Winterhoff und des Heinrich Cordel beide hier um Ankauf einer unterhalb des Mühlenteiches an den Hufen-Interessenten-Wald grenzende Gemeinde-Parzelle wurde abgewiesen und beschlossen, diese Parzelle, welche gegenwärtig zur Schweine-Hude diene, später in Zeitpacht zu geben und zwar sobald als die nach dem Beschluss vom 11. Februar d.J. zu veräußernden Gemeinde-Grundstücke verkauft sein werden. - Einwohnerliste Dezember 1849: Alte Haus-Nr. 76, In der Giesmecke 1: Hermann Winterhoff, Müller, LA 29; Ehefrau Christina geb. Weber, LA 31; Tochter Dina, LA 5; Tochter Franziska, LA 2; Sohn Georg, gest. 14.3.1850, LA 4 Mon.: Franziska Schlüter, Magd, LA 16. - Alte Haus-Nr. 99, In der Giesmecke 2: Heinrich Cordel, Ackersmann, LA 52; Ehefrau Gertrud geb. Brätigam, gest. 2.2.1849, LA 45; Sohn Heinrich , Holzhauer, LA 22; Tochter Elisabeth, LA 18; Sohn Wilhelm, LA 15; Tochter Franziska, LA 12; Sohn Christian, LA 9; Schreib-Fehler in der Liste Dez. 1846: Tochter Caroline LA 3, in der Liste Dez. 1849: Sohn Karl LA 6 ?
TOP 96: Auf den Antrag des Adam Kehsler vom 6.11.1848 wurde genehmigt, demselben den oberhalb seines Gartens belegenen Teil der Gemeinde gegen den Betrag von 2 (Währung nicht korrekt lesbar) pro Kubik-Fuß oder 24 Sgr pro Rute käuflich zu belassen und von einem öffentlichen Anbieten dieser Parzelle Abstand zu nehmen, weil sie nur der Kehsler benutzen könne. Gleichzeitig soll aus gleichen Gründen dem Kehsler die Gemeinde-Parzelle käuflich angeboten werden, welche am Mühlenberg zwischen dem Gemeinde-Weg und dem Kehsler´schen Land belegen ist, einen langen schmalen Streifen bilden und der Gemeinde ertraglos ist. Es solle dem Kehsler dafür der Preis von 6 Sgr pro Rute gestellt werden.
TOP 97: Auf die protokollarische Erklärung des Gaudenz Kerstholt und Adam Kehsler vom 2. August 1848 wurde beschlossen, denselben durch den Steuer-Kontrolleur Derkmann die 2 Morgen jedem abmessen zu lassen, welche sie von der Gemeinde in Erbpacht erhalten haben. Der übrige Teil soll demnächst meistbietend verkauft werden, damit erledige sich dann auch der Antrag des Franz Kerstholt vom 30. Oktober 1848 wegen des Ankaufs dieses Grundstücks. - Einwohnerliste Dezember 1849: Alte Haus-Nr. 14 a, Bergstraße 7: Franz Kerstholt, Schüsseldreher, Ackersmann, LA 52; Ehefrau Margaretha geb. Schulte, LA 45. - Alte Haus-Nr. 43 a,Krumme Straße 24: Adam Kehsler, I, Ackersmann, LA 69. - Alte Haus-Nr. 66, Twiete: Gaudenz Kerstholt gnt. Winkelmann, Waldwärter, Holzhändler, LA 75; Ehefrau Clara geb. Feldmann, LA 63.
TOP 98: Die Anträge des Kaspar Petz und Ferdinand Kerstholt vom 27. September resp. 14 Oktober 1949 um Ankauf eines am Haus des Wirtes Vogt belegenen Gemeinde-Grundstücks wurde nicht genehmigt. - Eine Begründung ist nicht aktenkundig. - Einwohnerliste Dezember 1849: Alte Haus-Nr. 68, Parzelle 825, Hauptstraße, Ecke Brunnenstraße / Alter Weg, später Emmerich: Witwe Elisabeth Vogt geb. Trompetter, Ackersfrau, Schenkwirt, Krämer, LA 58: Johann Vogt gnt. Tinschneider, gest. 29.8.1849, an Cholera, LA 63; Tochter Clara, ledig, LA 20, gest. 27.8.1849, Cholera (im folgenden Halbjahr sind noch viele Kinder in Freienohl gestorben an Cholera). - Alte Haus-Nr. 55 a, Krumme Straße 2: Kaspar Petz, Ackersmannm LA 61. - Alte Haus-Nr. 153, Hauptstraße: Ferdinand Kerstholt, Teglöhner, LA 47; Ehefrau Katharina geb. Noeke, LA 40.
TOP 99: Auf den Antrag des Schmied Franz Kaspar Düring vom 19.9.48 um Ankauf eines ebenfalls beim Haus des Wirts Vogt gehörigen Gemeinde-Grundstücks beschloss die Versammlung, vorab die Größe dieses Gemeinde-Grundstücks durch den Steuer-Kontrolleur Derkmann ermitteln zu lassen. - Einwohnerliste Dezember 1849: Alte Haus-Nr. 109, Brunnenstraße 5 / Schmitten-Ecke: Franz Kaspar Düring, Hufschmied, LA 51; Ehefrau Marianne geb. Trompetter, LA 33; Sohn Franz Ernst, Schmiedelehrling, LA 17; Tochter Elisabeth, Magd, LA 16; Tochter Maria Franziska, LA 13; Tochter Maria, LA 4; Sohn Joseph, LA 2; Sohn Kaspar, LA 6 Monate.
TOP 100: Auf den Antrag des Kaspar Noeke und Schreiner Fritz Miehse vom 4. resp. 22. Oktober 1848 wurde beschlossen, dem Fritz Miehse die von ihm beantragte Gemeinde-Parzelle gegen 4 (?) pro Kubik-Fuß zu belassen und beschloss ferner, den Steuer-Kontrolleur Derkmann zu beauftragen, durch eine Vermessung zu ermitteln, welche Gemeinde-Parzelle durch den Ausbau der sogen. Krumme Straße der daran belegenen Grundeigentümer zugefallen sind. Hierbei würde sich dann auch ergeben, dass der Kaspar Noeke ebenfalls eine Ecke Gemeindegrund mit zu dem seinigen eingefriedigt habe. - Einwohnerliste Dezember 1849: Alte Haus-Nr. 46, Krumme Straße 19: Kaspar Noeke gtn. Schäfers, Holzhauer, LA 43; Ehefrau Gertrud geb. Höhmann, LA 37; und Familie. - Alte Haus-Nr. 81 a, Krumme Straße 15: Friedrich Miehse, Schreiner, LA 31; Ehefrau Maria geb. Pottschulte, LA 32; und Familie.
Am 6. April 1850
TOP 101: Die Verhandlung wegen wiederholten Verdings des Dienstes für den zur unteren Kuh-Herde (aktebkundig Kuh-Heerde) anzustellenden Hirten vom 5. d.M., worauf der Kaspar Köster unter den gestellten Bedingungen den Dienst zu dem festgestellten Lohn an Naturalien und Nutzungen außerdem zu dem Geldbetrag von 15 Taler anzunehmen sich verpflichtet hat, wurde vorgelegt und genehmigt.
TOP 102: Die Verhandlung über anderweitige Verdingswegen Fällung des an die Berechtigten hierselbst pro 1850 zu liefernden freien Bauholzes sowie der Aufarbeitung des von jenem Holz abfallenden Brennholzes vom 5. d.M., wonach der Caspar Stirnberg jun. zu dem Betrag von 6 (?) pro Klafter Wenigstfordernden geblieben ist, wurde vorgelegt und genehmigt.
TOP 103: Die gepflogenen Verhandlungen über den Verbleib des Betrages von der dem Caspar Humpert im Jahr 1836 vom Hömberg verkauften Eiche wurde vorgelegt und darauf beschlossen, diesen Baum dem Caspar Humpert, weil er denselben gekauft hat, bei seiner Befriedigung nicht in Abzug zu bringen,denselben jedoch darüber vernehmen zu lassen. Ob und an wen er den Kaufpreis des nicht zur Gemeindekasse geflossenen, bezahlt habe. Nach dem Resultat dieser Vernehmung müsse dann entweder der, woran der Humpert die Zahlung geleistet, dafür angehalten werden, den Betrag zur Gemeindekasse abzuliefern, oder falls der Humpert die geleistete Zahlung nicht aufzuweisen vermögen sollte, dieser aufgefordert werde, den Betrag an die Gemeindekasse noch nachträglich zu zahlen oder sich in Abzug bringen zu lassen.
TOP 104: Auf die von dem Schuster Franz Korte unterm 12. August 1848 abgegebene Erklärunghinsichtlich der durch die von ihm angelegten Mistenstelle herbeigeführten Usurpation des Gemeindegrundes wurde zur Beschlussnahme vorgelegt, und erklärte die Versammlung, die Sache bis dahin auf sich beruhen zu lassen, dass die mittlere Straße (Mittelstraße, St. Nikolaus Straße), woran diese Mistenstelle belegen, gebaut sein würde, weil alsdann ohnedem (ohnehin) eine Vermessung vorgenommen werden müsse, um zu ermitteln, welche fremde Grundstücke angegriffen sein werden. - Einwohnerliste Dezember 1849: Alte Haus-Nr. 92, St. Nikolaus Straße 17: Franz Korte, Schuster, LA 32; Ehefrau Christina geb. Schmies, LA 30; Sohn Franz, LA 3; Tochter Elisabeth, LA 1; Vater zu Schuster Franz: Ferdinand Korte, Grobschmied, LA 60; Ehefrau Christine geb. Lenze, LA 63; Geselle Johann Kahls, LA 24.
TOP 105: Der Antrag des Heinrich Weber vom 5. März d.J., worauf er eine bei seinem Haus belegene Ecke Gemeindegrund anzukaufen wünsche, wurde unter der Bedingung genehmigt, dass er (a) den Quadrat-Fuß mit 4 (Pf?) bezahle, (b) den dadurch führenden Wassergraben dort belasse. - Einwohnerliste Dezember 1849: Alte Haus-Nr. 93, Alte Wiese 6: Heinrich Weber, Holzschuhmacher, LA 55; Ehefrau Elisabeth geb. Heinrichs (?), LA 54; Sohn Franz, Holzschuhmacher, LA 23; Sohn Heinrich, LA 15; Sohn Joseph, LA 12.
TOP 106: Auf den Antrag des Johann Trompettervom 13. September d.J. genehmigte die Versammlung, den an seinem Haus belegenen von der Gemeinde angepachteten Garten dem Bittsteller zu dem Betrag von 4 (Pf?) pro Quadrat-Fuß käuflich zu überlassen. Zu der Veräußerung der von dem Trompetter ebenfalls angepachteten dort belegenen Wiese wollte die Versammlung sich jedoch nicht verstehen, weil das Grundstück der Gemeinde wegen der Unterhaltung der Langes-Brücke (korrekt: Langel-Brücke) nicht enrbehrlich sei. - Eine Parzellen-Nummer ist nicht aktenkundig.
TOP 107: Auf das vom Geometer Enste übergebene Vermessungs-Register mehrerer von der Gemeinde Freienohl früher zu Hofräumen veräußerten Parzellen wurde beschlossen, bei nächster Anwesenheit des Enste mit demselben an Ort und Stelle die Sache näher zu untersuchen, damit den Erwerbern der Parzelle alsdann über den Ankauf des Mehr-Ertrags der Parzellen, als ihnen verkauft war, eine Vereinigung zu treffen.
Am 15. April 1850
TOP 108: Der Versammlung wurde das Rechtsgutachten des Justizrats Reinhard vom 3. d.M. vorgelegt, worauf die Gemeinde dem Kaspar Humpert nur dann (beide Wörter unterstrichen) die Zinsen von den ausgeklagten (?) Kapitalia ad 567 T 12 Sgr 8 Pf á 5 % vom 29. Mai 1847 ab zu zahlen war, verpflichtet ist, wenn sie dem Humpert jenen Geldbetrag auszuzahlen wählen sollte, vor einer solchen Zinszahlung jedoch befreit sei, falls sie dem Humpert die Holz-Quantitäten in Natura abgeben sollte.. Auch wurde die Versammlung damit bekannt gemacht, dass der Oberförster Harbert bereits unterm 13. d.M dafür angewiesen sei, dem Humpert das Holz in Natura zu überweisen. Ferner wurde der Versammlung die Erklärung des Kaspar Humpert vom 13. d.M., wonach er den Betrag ad 7 T 15 Sgr für den im Jahr 1836 von der Gemeinde im Hömberge gekauften Eichbaum dem vormaligen Schultheiß Feldmann in Berechnung gezahlt, eine Quittung darüber aber nicht vorzuzeigen vermöge und endlich auch die Erklärung des Kaspar Humpert vom 13. v.M. zur näheren Beratung vorgelegt, wonach der Humpert auf eine Zinszahlung verzichten wolle, falls ihm statt der Überweisung des Bauholzes in Natura der nach dem rechtskräftigen Urteil alternativ angegebene Geldbetrag ad 567 T 12 Sgr 8 Pf bar ausgezahlt werden möchte. Die Versammlung erklärte hierauf: wie dem Humpert selbst dann, wenn ihm der im Jahr 1836 im Distrikt Thielenberge überwiesene 220 Kubik-Fuß enthaltende Eichbaum nicht mit in Anrechnung kommt, nur 1624 Kubik-Fuß und 1 Kubik-Zoll Holz zu überweisen sei, dieses Holz würde zu 6 Sgr pro Kubik-Fuß berechnet nur den Wert von 324 T 24 Sgr enthalten, wogegen die Kubik-Fuß auf 10 Sgr 5 Pf zu stehen kommen würde, falls dem Humpert 567 T 12 Sgr 8 Pf gezahlt werden sollten. Ein so hoher Betrag von 10 Sgr 5 Pf pro Kubik-Fuß wüsste aber die Gemeinde nicht für ihr Holz zu erlangen und könne sie höchstens nur 6 Sgr pro Kubik-Fuß versprechen. Diesemnach könne auf das Anerbieten des Humpert nicht eingegangen werden und möchte es dabei sein Bewenden behalten, dass dem Humpert das Holz in Natura überwiesen werde. Sollte der Humpert jedoch es nachzuweisen vermögen, dass er den im Jahr 1836 am Thielenberge den Gemeinde erhaltenen Eichbaum nicht gratis, vielmehr wie er behauptet, gegen die Taxe erhalten und bezahlt habe, so sollen die 22ß Kubik-Fuß, welche bis zu diesem Nachweis für den fraglichen Baum in Abzug kommen müssen, ihm nachgeliefert werden. Was den Baum am Hömberge betrifft, welchen der Humpert nach seinem Anerkenntnis im Jahr 1836 zu 7 T 15 Sgr von der Gemeinde erstanden habe, so könne die Gemeinde sich auf die Abrechnung, die der Humpert darüber mit dem vormaligen Schultheiß Feldmann gepflogen haben will, sich nicht einlassen und müsste darauf bestehen, dass der Humpert jenen Betrag ad 7 T 15 Sgr zur Gemeindekasse abführen. - Der TOP ist zwar korrekt abgeschrieben, aber inhaltlich doch wohl nicht an allen Stellen ganz verständlich.
TOP 109: Der Antrag des Franz Schwarzfärber vom 12. d.M. um Überweisung des … (1 Wort nicht korrekt lesbar) einer im Gemeindewald an den Schachtsbrüchen (?) gefrevelten Eiche gegen die Taxe wurde genehmigt mit dem Bemerken, dass der Waldwärter Kerstholt zur Überweisung dieses Holzes gegen die Taxe veranlasst werden möchte. . Genauere Einzelheiten sind nicht aktenkundig.
TOP 110: Auf den Antrag des Kirchenvorstandes vom 6. d.M. wurde ausnahmsweise und ohne dadurch eine Verpflichtung für die Gemeinde herbei zu führen, genehmigt, dass das zudem nach jenem Antrag des Kirchenvorstandes vorzunehmen beabsichtigten Erweiterungsbau in der hiesigen Kirche benötigte Bauholz im rauen Zustand aus den Gemeindewaldungen gratis überwiesen werde, es müsse zu diesem Beschluss jedoch die Höhere Genehmigung nachgesucht und der Kirchenvorstand darum angegangen werden, ein spezielles Verzeichnis über das benötigte Holz dem Antrag beizufügen. - Einzelheiten sind nicht aktenkundig. Noch endete das Hauptschiff mit einer Altarraum-Verlängerung von 5 bis 8 Meter. Der Erweiterungsbau: Mittelschiff plus Altarraum, die beiden Seitenschiffe links und rechts und die „alte“ Sakristei (zur Hauptstraße hin) wurde erst 1886 gebaut. Vielleicht handelte es sich um Korrekturen an der Orgel-Empore.
TOP 111: Die Versammlung beschloss, bei der unterm 22. d.M. anstehenden Subhastation der dem Franz Kaspar Flinkerbusch hierselbst zugehörigen Immobilien die Parzellen Flur I Nr. 898, Garten, 899, Obstgarten und Nr. 900, Haus und Hofraum mit aufstehenden Wohnhaus und demselben anklebenden Bauholz und Bürgergerechtsame anzukaufen, wenn diese Parzellen bis zum höchsten Betrag von funfhundertfünfzig Taler zu erstehen sein sollten. - Hier sind die Komma aktenkundig. - Die Gemeinde-Verordneten Bernhard Becker, Franz Georg Pöttgen sollen hiermit beauftragt sein, in (!) dem Subhastations-Termin zu erscheinen und bis zu jenem Betrag für die Gemeinde auf die gesagten Parzellen zu bieten. - Einwohnerliste Dezember 1849: Alte Haus-Nr. 25 a, Bergstraße 26: Kaspar Flinkerbusch, Tagelöhner, LA 28 Bruder von Bernadine Flinkerbusch, LA 21. - Alte Haus-Nr. 97, Bergstraße 13: Franz Kaspar Flinkerbusch, Köhler, LA 41; Ehefrau Agatha geb. Vieth, LA 45; Sohn Georg, LA 12; Sohn Kaspar, LA 9. - Die genannten Parzellen befinden sich an der Bergstraße.
TOP 112: Die Versammlung nahm Einsicht von dem Ernst Kerstholt und Genossen hierselbst unterm 12. Dezember v.J. von der Königlichen Regierung gewordenen Bescheid, wonach die Wegebau-Verwaltung die durch die hiesige Ortschaft führende mit Straßenpflaster versehene Chausseestraße allmählich einzuarbeiten und mit Steinschlag zu chaussieren beabsichtige und beschloss, bei der Königlichen Regierung zu beantragen, von dem Projekt abzusehen, indem die Gemeinde auf den Besitz eines Straßenpflasters ein Recht habe und nicht vermögend sei, die Straße gehörig rein zu halten und nach der bestehenden Verordnung wöchentlich zweimal zu kehren, wenn statt des Pflasters nur Packlage mit Steinschlag angebracht werden sollte. Eine Reinhaltung der Straße mit solcher Einrichtung sei um so weniger möglich, als durch die Viehtriften die Straßen des Ortes sehr verunreinigt werden. - Siehe oben TOP 63, 78, 101. - Beim Austreiben des Viehs am Morgen und beim Eintreiben am Abend hinterlassen die Kühe, Schweine, Schafe ihre „Spuren“. - Im Jahr 1843 sind aktenkundig: 30 Kühe, 15 Schweine (anderes Weide-Vieh wurde nicht in Listen erfasst; wird es aber gegeben haben). Im Jahr 1864: 257 Kühe, 48 Jungvieh, 68 Ziegen, 196 Schweine.
Am 19. April 1850
TOP 112 (siehe oben: Rechenfehler) : Der Versammlung wurde das Anerbieten des Franz Caspar Flinkerbusch vom 17. d.M. (s.o. TOP 111) vorgelegt, worauf er sein Recht zum Bezugdes freien Bau- und Reparatur-Holzes zu seinem Haus aus den Gemeinde-Waldungen gegen die Summe von 100 Taler aufgeben will und ferner auf die früher beantragten 150 ¼ Kubik-Fuß Bauholz zur Reparatur seines Hauses verzichten will. Die Versammlung beschloss, das Anerbieten des Flinkerbusch anzunehmen und demselben die 100 Taler, schreibe einhundert Taler, sobald auszuzahlen, als er durch ein notarielles Dokument sein sich begebenes Recht zum Beziehen des Reparatur.Bauholzes von der Gemeinde gegen die Abfindung von einhundert taler beibringen würde.
TOP 113: Die unterm 16. d.M. abgehaltene Verpachtung der im Roa gelegenen Gemeinde-Grundstücke wurde dahin genehmigt, dass dem Fritz Schwefer zu dem Meistgebote zu zehn Taler zwölf Silbergroschen (ausgeschrieben) die ganzen zur Verpachtung ausgestellten 8 Parzellen auf 15 Jahre belassen werden sollen. Der Gemeinde-Verordnete Fritz Schwefer war bei der Abfassung dieses Beschlusses, woran er beteiligt ist, abgetreten (korrekterweise nach drau0en gegangen).
Am 29. April 1850
TOP 114: Der Gemeinde-Versammlung wurde mit der Landrätlichen Entscheidung vom 26. April d.J. in Betreff der Anstellung des gemeinschaftlichen Hirten für die untere Kuh-Hude bekannt gemacht. - Inhaltlich ist mehr nicht aktenkundig.
TOP 115: Nachdem von der Königlichen Regierung unterm 19. d.M. die Aufnahme des Franz Bohne von hier in der Pflegeanstalt zu Marsberg genehmigt worden ist, beschloss
die Versammlung, den Bohne durch den Gemeinde-Verordneten Franz Georg Pöttgen nach Marsberg transportieren und dafür 6 T aus der hiesigen Gemeindekasse zahlen zu lassen. - Siehe oben 11. März 1850, TOP 74.
TOP 116: Der Antrag des Franz Caspar Flinkerbusch hierselbst vom 29. d.M. um Zurücknahme seines Antrags wegen Verkauf des Bauholz-Rechts von seinem früheren Wohnhaus und Verkauf desselben Rechts von seinem jetzigen (Neise´schen) Haus wurde der Versammlung vorgelegt. Dieselbe akzeptierte den Antrag des Flinkerbusch wegen Ankaufs des Bauholz-Rechts von seinem jetzigen Haus gegen die Summe von 100 Taler und genehmigte die Zurücknahme des Flinkerbusch´schen Antrags wegen Ankauf des Bauholz-Rechts von seinem damaligen Haus. Der Justizrat Greve sei mit Aufnahme der Quittung über diesen jetzigen Ankauf zu beauftragen.
TOP 117: Die Gemeinde-Versammlung wurde mit dem vom Justiz-Commissar Leisten mit Schreiben vom 22. d.M. mitgeteilten Protokoll vom 15. März d.J. nebst Gutachten in Sachen der hiesigen Gemeinde gegen Kaspar Kehsler hierselbst bekannt gemacht. Dieselbe fand dabei nichts zu erinnern – Inhaltliches ist hier nicht aktenkundig.
TOP 118: Das Verzeichnis der durch das Eishauen bei der Langelsbrücke im Jahr 1848 abverdienten Strafen wurde vorgelegt und genehmigte die Versammlung, dass der danach durch Arbeiten abverdiente Strafbetrag von zusammen 33 T 17 Sgr 1 Pf in Niederschlag gebracht wurde. - Eishauen, damit die Holzbrücke durch die immer wieder anschlagenden Eisschollen nicht beschädigt, zerstört wurde. Straf-Abarbeiten, wohl eine clevere Lösung.
TOP 119: Der Versammlung wurde zufolge Landrätlicher Verfügung vom 19. April d.J. das Gesetz vom 11. v.M. betr. Die Verpflichtung der Gemeinden zum Ersatz des bei öffentlichen Aufläufen verursachten Scjadens vorgelesen und erläutert. Die Versammlung erachtete es für erwünscht, das Gesetz durch Anschlag im hiesigen Publikationskasten zur Kenntnis des Publikums zu bringen. - Nachdem 2013 die „Alte Schule“ abgerissen war, bei der sich an der Außenwand an der St. Nikolaus Straße ein solcher Publikationskasten befand, wurde ein solcher links vor das „Amtshaus“ wieder aufgestellt. Aufgrund welchen Gesetzes ein derartiger Publikationskasten heutzutage noch notwendig ist und vom Publikum rechtskräftig noch benutzt wird, sei dahingestellt.
TOP 120: Auf den Antrag des Schultheiß Feldmann vom 18. d.M. um Schlachtholz (Schlagholz?) aus der sogen. Bettenhelle gegen die Taxebewilligt zu erhalten, konnte nicht eingegangen werden, indem schon im vorigen Jahr dieses Holz dem Gemeinde-Verordneten Pöttgen gegen die Taxe zugesagt sei.
TOP 121: Auf den Antrag des G. Becker hier vom 23. d.M. wurde demselben Ausstand zur Zahlung seiner Rückstände an hiesiger Gemeindekasse bis 1. Juli d.J. bewilligt. - Einzelheiten sind hier nicht aktenkundig.
TOP 122: Auf den Antrag des Heinrich Weber hier von heute wurde beschlossen, demselben die fragliche Parzelle zu den gebotenen 4 (?) pro Quadrat-Fuß zu belassen, ihm auch zur Bezahlung des Kaufpreises Ausstand bis 1. Januar k.J. Zu bewilligen. Auch sei der Steuer-Kontrolleur Derkmann mit Vermessung der fraglichen Parzelle zu beauftragen. - Diese Parzelle ist hier nicht aktenkundig.
TOP 123: Auf den Antrag des Fritz Miehse hier vom 19. d.M. wurde beschlossen, demselben die fragliche Parzelle gegen 4 (?) pro Quadrat-Fuß zu belassen. - Diese Parzelle ist hier nicht aktenkundig.
TOP 124: Auf den Antrag des Jos. (Joh.?) Trompetter um Belassung der bei seinem Haus belegenen Gemeinde-Parzelle in Erbpacht konnte nicht eingegangen werden. - Gründe sind nicht aktenkundig. Der Vorname ist wegen der Abkürzung nicht korrekt lesbar; 1849 gab es Johann Trompetter Sen., Joseph Trompetter und Johann Trompetter.
Am 14. Mai 1850
TOP 125: Der Versammlung wurde zufolge landrätlicher Verfügung vom 4. d.M. bekannt gemacht, dass der Landwehrmann Heinrich Trumpetter für die Zeit seiner Abwesenheit bei dem mobilen Battaillon Meschede die Übernahme seiner Wohnungsmiete auf die Gemeinde-Kasse beantragt habe. Die Versammlung erklärte, dass nach ihrem Beschluss vom 28. Juli vorigen Jahres der Ehefrau Heinrich Trumpetter bereits 2 Taler Miete bewilligt wurden und dieser Betrag aus der Gemeinde-Kasse bezahlt worden sei. In Rücksicht des hier bestehenden Mietpreises könne dem Trumpetter für die Zeit seiner Abwesenheit ein höherer Mietbeitrag nicht bewilligt werden. - Einwohnerliste Dezember 1849: Heinrich Trumpetter, Ackersmann, 32 J., Ehefrau Gertrud geb. Schröer, und 2 Töchter: Christina 7 J., Theresia 2 J., Alte Haus-Nr. 64 a, Parz. 719 (Hauptstraße gegenüber der Einfahrt in die St. Nikolaus Straße).
TOP 126: Die Versammlung, mit der Landrätlichen Verfügung vom 16. v.M. hinsichtlich der auf den diesjährigen Etat gebrachten Amortisations-Anleihe von 450 Taler bekannt gemacht, erklärte folgendes: Die pro 1848 auf ein Jahr genehmigte Anleihe von 200 Taler habe noch nicht abgetragen werden können, dieselbe soll aber mit der pro 1849 auf den Etat gebrachten Anleihe ad 240 Taler, sowie mit den 110 Taler, welche im vorigen Jahr zur Unterstützung hilfsbedürftiger Familien einberufener Vaterlands-Verteidiger von dem Herrn Faktor Becke aus der Giesmecke bei vorhandenem Mangel an Barschaft in der Gemeindekasse einstweilen vorgeschossen sind aus der auf den diesjährigen Etat gebrachten Amortisations-Anleihe bestritten oder wieder abgetragen werden. Es sind vorstehend zusammen 550 Taler, welche in den Jahren 1848, 1849 angeliehen worden sind. Davon wurden nach dem diesjährigen Etat mit der Communal-Umlage 100 Taler abgetragen und sollen die bleibenden 450 Taler durch eine Anleihe auf 13 ½ jährige Amortisation getilgt werden. Sa indes die von dem Herrn Faktor Becke zur Unterstützung der Familien der Landwehrmänner einstweilen vorgestreckten 110 Taler nicht vergriffen und nach der vom Rendanten Bracht darüber eingereichten Nachweise nur 19 T 15 Gr davon verausgabt sind, so steht zu erwarten, dass diese 19 T 15 Gr auf sonstige Art durch Ersparnisse wieder zu tilgen sein werden und dürfen also diese ganzen nicht als Darlehen angeliehen, sondern der Kasse nur vorgestreckten 110 Taler von der nach dem diesjährigen Etat beantragten Amortisations-Anleihe ad 450Taler in Abzug gebracht und diese also auf 340 Taler ermäßigt werden. Der Rendant Bracht sei übrigens anzuweisen, jene von dem Faktor Becke im vorigen Jahr der Gemeindekasse vorgestreckten 110 Taler nebst Zinsen zurück zu zahlen.
TOP 127: Der Antrag des Schützenhauptmanns Lichte vom 5. d.M. wurde dahin genehmigt, dass der Flurschützer Tönne zu beauftragen sei, den zur Instandsetzung des Schützenhofes (Schützenplatzes) benötigten Lehms anzuweisen. - Der Lehm wird den wohl weichen Boden des Schützenplatzes „trittfester“ machen für die zahlreichen Schützenfest-Feiernden.
TOP 128: Auf den Antrag des Kirchen-Vorstands vom 3. d.-M. genehmigte die Gemeinde-Versammlung mit Bezugnahme auf den Beschluss vom 15. v.M., dass unter Vorbehalt höherer Genehmigung zum Anbau einer neuen Bühne (Empore) in der hiesigen Pfarrkirche 337 ½ Cubik-Fuß Eichenholz im rohen Zustand aus den hiesigen Gemeinde-Waldungen unentgeltlich, verabreicht werden sollen.. - Dies ist noch nicht die derzeitige, seit 1886 gebaute Empore in der ebenfalls 1886 erweiterten Kirche, Verlängerung des Mittelschiffs mit den beiden Seitenschiffen und dem Altarraum.
TOP 129: Die Gemeinde-Versammlung wurde, auch mit der Verfügung der Königl. Regierung vom 24. April, die Beseitigung des Pflasters in der hiesigen Ortschaft bekannt gemacht. Dieselbe beruhigte sich dabei. - Siehe oben: 15. April 1850, TOP 112. - Eine gewiss höfliche Umschreibung. Irgendwo ist auch aktenkundig, dass das Straßenpflaster bei den Freienohler Straßen mit dem bekannten Neigungsgefälle für die Pferde- oder Ochsen-Fuhrwerke durchaus gefährlich war. Die Auswirkungen dieser Gefahren sind kaum aktenkundig. Im Sterberegister finden sich tödliche Unfall-Notizen.
TOP 130: Das vom Sachverständigen Sahse unterm 7. August 1848 angefertigte Verzeichnis über das zur Reparatur des Hauses des Franz Trompetter benötigten Bauholzes wurde vorgelegt und genehmigt, das nach diesem Verzeichnis erforderliche Holz ad262 ½ lauf. Fuß Zimmerholz (?) und 811 ½ Quadrat-Fuß Bretter aus den Gemeinde-Waldungen anweisen zu lassen.
TOP 131: Das von dem Adam Kehsler unterm 19. v.M abgegebene Gebot für Ankauf zweier Gemeinde-Parzellen wurde nicht akzeptiert und beschlossen, die Gemeindestücke unter den im Beschluss vom 2. v.M. festgestellten Beträgen nicht zu verkaufen. Gründe sind nicht aktenkundig.
TOP 132: Die von der Witwe Ferdinand Geihsler unterm 3. d.M. geschehene Kündigung des Kapitals ad 62 T 19 Gr 2 Pf wurde akzeptiert und beschlossener in der Gemeindekasse zu verrechnen, dagegen aber das für dieses Jahr auf Amortisation anzuleihende Kapital in jener Summe zu ermäßigen und also statt 340 Taler nunmehr 277 Taler auf Amortisation anzuleihen. - Der Name: Witwe Ferdinand Geihsler ist korrekt abgeschrieben. Heiratsregister. Heirat am 1.11.1835 Ferdinand Geihsler mit Gertrud Pöttgen, Sterberegister: gest. 21 November 1844 Ferdinand Geihsler, Ackerbürger. LA 37, hinterlässt Ehefrau Gertrud geb. Pöttgen u. 3 minderjähr. Kinder. Kein Befund in den Einwohnerlisten Dezember 1846 und 1849.
TOP 133: Da der Heinrich Stirnberg der hiesigen Gemeindekasse (a) an Zeitpacht pro 1847: 7 T 12 Gr; (b) an Zinsen von einem Kapital ad 100 T pro 1848 und 1849 : 8 T; (c ) an Kosten in Hypotheken-Sachen 3 T , -, 5 Pf; (d) für den Ankauf des Hausplatzes 27 T 15 Gr; (e) Zinsen, davon seit dem 1. Januar 1829, also für 21 Jahre zu 5 %: 28 T 26 Gr 3 Pf; zusammen: 74 T 23 Gr 8 Pf, und außerdem noch die von der Gemeinde vorgelegten Gerichts-Kosten verschuldet, so wurde beschlossen, dem Stirnberg aufzugeben, jene Schuld vom 1. Juni d.J. anfänglich in monatlichen Raten von 2 T abzutragen und nebenbei die laufenden Ausgaben pünktlich zu berichtigen, widrigenfalls die Subhastation seines Grundvermögens so bald beantragt werden würde, , als er diese Termin-Zahlung nicht pünktlich leisten sollte. Einwohnerliste Dezember 1849: Alte Haus-Nr. 100, Hauptstraße: Heinrich Stirnberg, Tagelöhner, Sägeschneider, LA 56; Ehefrau Elisabeth geb. Feldmann, LA 47; und Familie mit 6 Kindern. - Weitere Inhalte zu diesem TOP sind hier nicht aktenkundig.
TOP 134: Die Versammlung beschloss, dass alle beim Gericht anzuhebende Klagen wegen rückständiger Communal-Gefälle fortan dem Rechtsanwalt Leisten zu Arnsberg zu übergeben seien. - Inhalte und Gründe sind hier nicht aktenkundig.
TOP 135: Die Versammlung beschloss, dass die 2 Taler, 17 Silbergroschen, 6 Pfennig, welche der verstorbene Josef Raulff der hiesigen Gemeinde-Kasse aus dem Jahr 1848 für vorgelegte Prozesseschuldig geblieben sei, niedergeschlagen werden sollen (als erledigt angesehen werden).- Einwohnerliste Dezember 1849 und Sterberegister: Josef Raulff, Postexpediteur, Ackersmann, Krämer, Bäcker, 26 J., gest. 15. November 1847, hinterlässt Ehefrau Gertrud geb. Trumpetter und 1 minderjähr. Sohn, Alte Haus-Nr. 90, Parz. 699 (Hauptstr. 3, Schuhhaus Klemm).
TOP 136: Die Versammlung bewilligte, dass dem Caspar Cohsmann gnt. Cordel eine abständige (altersgeschädigte) Eiche zu einer Walze nebst Zopfholz gegen die Taxe (mit dem üblichen Preis) durch den Communal-Oberförster angewiesen werde. - Zopfholz: das abzuführende, abzufahrende Holz, das gefällt und verkauft ist, aus einem Waldstück, das zu Acker gemacht wird (Krünitz Online). - Einwohnerliste Dezember 1849: Alte Haus-Nr. 47 a, Krumme Straße 18: Caspar Cohsmann gnt Cordel, Ackersmann, Pflasterer, LA 48; Ehefrau Ursula geb. Cordel, LA 43; Sohn Franz Caspar, Knecht, LA 18; Tochter Gertrud, LA 10; Tochter Marianne, LA 8; Tochter Lisette, LA 6; 47 b: Heinrich Cohsmann, Schüsseldrher, LA 27.
Am 10. Juni 1850
TOP 137: Der Versammlung wurde die vom Communal-Rendanten Bracht übergebene mit dem Betrag von 927 T 10 Sgr 11 Pf abschließende Rückstand-Liste der Gemeinde Freienohl pro 1850 mit dem Bemerken vorgelegt, dass diese Rückstände ohne ...zug (erste Silbe nicht korrekt lesbar) durch gerichtliche Klage einzuklagen seien, wenn die Geldverlegenheit, worin sich die Communal-Kasse stets befinde, gehoben werden solle. Die Gemeinde-Versammlung erkannte dieses an und beschloss, dass an die Restanten mittels Bekanntmachung durch die Schelle die Aufforderung geschehen solle, binnen 4 Wochen die Rückstände abzutragen, widrigenfalls gerichtliche Klage erhoben werden solle. Diejenigen Restanten aber, welche nach dem Erlass einer solchen Bekanntmachung bis zum 1. August d.J. die Zahlung noch nicht geleistet haben sollten, seien alsdann gerichtlich anzuklagen.
TOP 138: Der Versammlung wurde das Schreiben des Rechtsanwalts Leisten vom 24. v.M., worauf der Prozess hiesiger Gemeinde gegen Kaspar Kehsler für erstere verloren gegangen ist, vorgelegt. Die Versammlung beschloss, vorab nächster Beschlussfassung das desfallsige Erkenntnis (damals Neutrum) abzuwarten. - Inhalte sind hier nicht aktenkundig.
TOP 139: Der Antrag des Franz Humpert gnt. Rocholl vom 5. d.M. wegen Verkauf seines Bauholz-Rechtes an hiesige Gemeinde wurde in der Voraussetzung, dass das Ablöse-Kapital forstwirtschaftlich aus dem Gemeinde-Walde beschafft werden könne, dafür genehmigt, dass ihm von dem Ablöse-Kapital ad 100 Taler für die im Jahr 1846 von der Gemeinde erhaltenen 103 Kubik-Fuß Bauholz 17 Taler in Abzug gebracht und also nunmehr 83 Taler ausbezahlt zu werden brauchen. - Einwohnerliste Dezember 1849: Alte Haus-Nr. 49, Krumme Straße 14: Franz Humpert gnt. Rocholl, Ackersmann, LA 65; Ehefrau Agatha geb. Orgelmacher, LA 60; Sohn Franz, Holzhauer, LA 33; dessen Ehefrau Margaretha geb. Kehsler, LA 28; deren Sohn Franz, LA 1.
TOP 140: Die Versammlung bemerkte, der Schreinermeister Heinrich Sahse habe auf seinen Antrag zu einem neuen Anbau im Jahr 1848 von der Gemeinde 1191 Kubik-Fuß Bauholz im rohen Zustand erhalten, derselbe habe aber den Anbau noch nicht begonnen. Es müsse dem Sahse aufgegeben werden, das gesagte Holz in diesem laufenden Jahr zur Ausführung des neuen Anbaus zu verwenden oder die Gemeinde für das erhaltene Holz zu entschädigen, widrigenfalls gerichtliche Klage gegen denselben erhoben werden würde. Diese Klage solle dann auch nach Umlauf dieses Jahres eingelegt werden, falls der Sahse bis dahin weder dem einen noch dem anderen nachgekommen ist. - Einwohnerliste Dezember 1849: Alte Haus-Nr. 23, Parzelle 915, Bergstraße 19: Heinrich Sahse, Schreinermeister, LA 50; Ehefrau Dorothea geb. Spieler, LA 43; Vetter Heinrich Sahse, Geselle, LA 29; Lisette Köster, Nichte zur Ehefrau, LA 9;Elisabeth Köster, Nichte zur Ehefrau, Magd, LA 25; das Ehepaar Sahse hat keine eigenen Kinder.
TOP 141: Die mit Landrätlicher Marginal-Verfügung vom 27. v.M. hierher gelangten vom Communal-Oberförster hervorgehobenen Bedenken gegen die unentgeltliche Abgabe des zur Ausführung einer Reparatur in der hiesigen Pfarrkirche erforderlichen 337 ½ Kubik-Fuß Eichenbauholz wurde der Versammlung zu ihrer Vernehmung („Genehmigung“ ist durchgestrichen) vorgetragen. Dieselbe erklärte, wie die von dem (Oberförster) Harbert gemachten Bedenken sich leicht dadurch beheben lassen, dass in dem nächstjährigen Hauungsplan die 337 ½ Kubik-Fuß Eichenholz weniger aufgenommen werden und es alsdann bei dem Umstande, dass in dem nächstjährigen Hauungsplan wieder Eichen zum Verkauf aufgenommen werden müssen, wohl ganz einerlei sei, ob diese fraglichen 337 ½ Kubik-Fuß Eichenholz jetzt oder erst nach einigen Monaten gehauen werden. Was übrigens das vom Oberförster Harbert in Anregung gebrachte Recht auf Freibauholz mehrerer Eingesessenen des hiesigen Orts betrifft, so müsse bemerkt werden, wie die Berechtigung zu dem Holz nur dafür laute, dass ihnen das berechtigte Bau- und Reparatur-Holz nur insofern abzugeben sei, als dasselbe forstwirtschaftlich abgegeben werden könne.
TOP 142: Die Versammlung beschloss, die Ehefrau Klasmeyer auf die 4 T 22 Sgr 7 Pf gerichtlich einzuklagen, welche nach dem Hypothekenschein vom 19. Januar auf den von ihr nicht ausgezahlten Rest des Kaufgeldes für das Klasmeyer´sche Haus hypothekerisch eingetragen sei. Einwohnerliste Dezember 1849: Alte Haus-Nr. 62 a, Parzelle 717, Am Hügel: Johann Klasmeyer, Hufschmied, LA 52; Ehefrau Franziska geb. Hückelheim, LA 36; und 5 Kinder.
Am 15. Juni 1850
TOP 143: Nachdem in Folge Beschlusses vom 25. März d.J. die Lokalbesichtigung im Schultenohl mit der Hinzuziehung der früheren Anpächter des jetzt dem Humpert verpachteten Gemeinde-Grundstücks vorgenommen und jene früheren Anpächter, nämlich Georg Pöttgen und Franz Kaulmann ihre Erklärung darüber ad separation (getrennt) heute zu Protokoll gegeben haben, fasste die Versammlung folgenden Beschluss: Zunächst solle ersucht werden, die Sache in der Güte mit dem Kaspar Humpert abzumachen und denselben darüber vernehmen, ob er der Gemeinde einen Schadensersatz zahlen wolle. Für diesen Fall wolle sich die Gemeinde, wiewohl ihr ein bedeutender höherer Schaden erwachsen sei, mit einer Entschädigung von 30 Taler abfinden lassen, für den anderen Fall aber, dass der Humpert sich auf diesen Vergleich nicht sollte einlassen wollen, so solle ermittelt werden, welcher Wrt das Grundstück vor seiner Untermengung mit Schutt gehabt habe und welchen Wert es gegenwärtig noch besitze. Zu dieser Ermittlung soll der Gerichts-Taxator Schultheiß Feldmann von hier, welcher das Grundstück in seiner früheren Beschaffenheit gekannt und der Gerichts-Taxator Engelbert Menge von Menge requiriert (befragt) werden mit der Aufgabe, der dem fraglichen Grundstück durch die Untermengung mit Schutt zugefügten Schaden festzustellen. Zu ihrer Information mögen die gesagten Gerichts-Taxatoren die früheren Anpächter Kaspar Kaulmann und Sattler Georg Pöttgen hinzuziehen. Nachdem dieser Schaden ermittelt, soll der Kaspar Humpert, falls er auf den eben gesagten Vorschlag sich mit der Gemeinde gütlich abzufinden, sich nicht sollte einlassen wollen, gerichtlich eingeklagt werden.
TOP 144: Auf den Antrag einiger hiesiger Eingesessener vom 12.12. v.J., den nach dem Brumlingsen führenden Weg, um ihm weniger Steigung zu geben, mehr oberhalb durch den der Gemeinde gehörigen mit Holz bestandenen Krähenberg auf eigene Kosten zu verlegen, hatten sich heute die anwesenden Gemeinde-Verordneten zur Lokalbesichtigung an Ort und Stelle begeben, sich dort durch den Fritz Schwefer die Linie bezeichnen lassen, welche zur Wege-Anlage genommen werden soll. Der Schwefer bezeichnete zwei Linien, wovon die eine durch junge Eichenpflanzung führt, die andere aber mehr unterhalb, ohne erheblichen Schaden für das Gemeindegrundstück zur Wege-Anlage abgegeben werden könne. Mit Hinzuziehung des Gemeinde-Verordneten Pöttgen und nach erfolgter Abtretung des Gemeinde-Verordneten Schwefer wurde daher beschlossen,raglichen Wege-Anlage auf der zuletzt gedachten untersten Wege-Linie den Grund abzugeben, insofern solches nach dem vorab einzuholenden Gutachten des Communal-Oberförsters in forstwirtschaftlicher Hinsicht zulässig sein solle. Selbstredend müsse dann aber die Grundeigentümer dazu angehalten werden,, ihrem Anerbieten gemäß den Weg auf eigene Kosten anzulegen und zu unterhalten. - Mehr ist hier nicht aktenkundig. Gemeint ist der Brumlingser Weg, die Brumlingser Straße von Freienohl durch Brumlingsen nach Dinschede, Wildshausen. Vom Rümmecke-Tal (Brücke) aus gesehen, ist die Steigung schon erheblich – für Pfere.Holz-Furhwerke... - Krähenberg = Kreggenberg.
TOP 145: In Folge Beschlusses vom 28. Februar d.J. wurde hinsichtlich der Entschädigung, welche der Caspar Leineweber wegen der bei der Anlegung der östlichen Straße (Bergstraße) ihm erwachsenen Nachteile von der Gemeinde in Anspruch nimmt, der Kostenanschlag des Gemeinde-Verordneten Sahse, sowie die vom Leineweber unterm 8. d.M. abgegebene Erklärung der Versammlung zur näheren Beratung event. Beschlussnahme vorgetragen. Dieselbe erklärte darauf auf die Forderung des Leineweber vom 8.d.M. nicht eingehen zu können, demselben jedoch für den Fall, dass er auf alle, die ihm durch den Bau der östlichen Straße zugefügten oder sich später etwa noch ergebenden Nachteile verzichten wolle, Einen (groß geschrieben) Taler mehr als die nach dem Sahse´schen Kostenanschlag zu 11T 10 Gr 10 Pf berechneten Kosten, also 12 T 10 Gr 10 Pf zur Zahlung aus der Gemeindekasse bewilligen zu wollen. Möchte der Leineweber sich damit aber nicht abfinden lassen wollen, so solle die von dem Sahse veranschlagte Arbeit, wodurch der Leineweber die erlittenen Nachteile abgewendet werden würde, wenigstfordernd verdungen und auf Kosten der Gemeindekasse ausgeführt werden. - Ergebnisse sind hier nicht aktenkundig. - Einwohnerliste Dezember 1849: Kaspar Leineweber, 59 J., Ackersmann, Ehefrau Katharina geb. Henke, 1 Sohn und 3 Töchter; Alte Haus-Nr. 13, Parz. 710; östliche Straße, neu: Bergstr. 12, gegenüber der Straße „Auf dem Mühlenberg“.
Am 24. Juni 1850
TOP 146: Auf die Erklärung des Kaspar Leineweber vom 19. d.M. wurde demselben die von ihm beantragten 16 T 10 Gr 10 Pf unter der Bedingung aus der Gemeindekasse zahlen zu lassen, bewilligt, dass er damit auf jeden weiteren Anspruch auf Entschädigung, der ihm durch den Bau der östlichen Straße erwachsenen Nachteile und namentlich auch auf die 1 T 25 Gr sich begeben, welche er unterm 13. Februar d.J. beantragt habe.
TOP 147: Die Versammlung wurde mit der Erklärung des Franz Humpert vom 21. d.M., wonach er sich mit dem Betrag von 83 Taler zum Verkauf seines Bauholz-Rechts an die Gemeinde nicht begnügen und unter dem Umstande das Bauholz-Recht an sich behalten will, bekannt gemacht. Es wurde seitens der Gemeinde-Versammlung nichts dabei zu erinnern gefunden, indem das fragliche Haus des Franz Humpert sich noch in einem guten baulichen Zustand befinde. Einwohnerliste Dezember 1849: Alte Haus-Nr. 49, Parzelle 836, Krumme Straße 14: Franz Humpert gnt. Rocholl, Ackersmann, LA 68; Ehefrau Agatha , geb. Orgelmacher, LA 60; und Familie.
TOP 148: Die Versammlung genehmigte, dass der Franz Caspar Flinkerbusch auf die 100 Taler, welche er für den Verkauf seines Rechtes zum Bezug des freien Bau- und Reparatur-Holzes von der Gemeinde mit dem 1. Januar k.J zu beziehen hat, schon jetzt durch eine Compensation einer Zahlung, welche die Eingesessenen Heinrich Sahse und Fritz Schwefer an die Gemeindekasse zu leisten haben, 75 T 20 Gr gezahlt wurde.
TOP 149: Auf den Antrag des Fritz Kaulmann vom 5. d.M., worauf die Gemeinde ihm das Recht zum Bezug des freien Bau- und Reparatur-Holzes für die Summe ad 100 Taler und ohne Berücksichtigung der im Jahr 1844 bezogenen 155 Kubik-Fuß Bauholz abkaufen möge, wurde beschlossen, auf diesen Antrag nur alsdann einzugehen, wenn durch die Sachverständigen Heinrich Sahse und Franz Korte nach vorgenommener Untersuchung des Hauses bescheinigt wurde, dass das Haus so sehr reparaturbedürftig sei, dass zur Ausführung dieser Reparaturen ein Holzwert von 100 Taler notwendig sei. - Einwohnerliste Dezember 1849: Alte Haus-Nr. 88 b, Hauptstraße 34: Fritz Kaulmann, Tagelöhner, LA 26; Ehefrau Catharina geb. Stirnberg, LA 26; Heirat 22.8.1848, Zeugen: Bernhard Becker, Marianne Vogt (!); Tochter Theresia LA 1; Haus-Nr. 88a: Witwe Elisabeth Vogt, geb, Geihsler, LA 50; Sohn Johann Vogt, LA 28, Ackersmann; Tochter Elisabeth, Magd, LA 21; Sohn Fritz, LA 14; Tochter Marianne, LA 8 (Trauzeugin?) . Einwohnerliste Dezember 1846: Alte Haus-Nr. 88 b: Familie Heinrich Borchardt, Revierförster, LA 52, alle evangelisch.
TOP 150: Auf den Antrag des Anton Trompetter vom 12. d.M. auf Instandsetzung der Mauer, welche die Gemeinde vor einigen Jahren zur Befriedigung (Einfriedigung!) des Trompetter, wegen der ihm beim Ausbau der östlichen Straße zugeführten Nachteile, habe aufführen lassen, wurde nicht eingegangen, indem die Gemeinde dem Verlangen des Trompetter damals entsprochen, und dieser, falls gegen die Güte der von Seiten der Gemeinde aufgeführten Mauer etwas zu erinnern gewesen wäre, von sich gleich damals hätte melden müssen, wodann die Gemeinde ihren Regress an den Unternehmer des Baus hätte melden müssen. - Mehr Informationen sind hier nicht aktenkundig.
TOP 151: Auf die protokollarische Erklärungdes Bernhard Tönne vom 11. d.M. erklärte die Versammlung, nach dem Vergleich vom 13. Juni 1848 solle der Tönne die an der westlichen Seite seines Gartens zwar mit einer Grund-Parzelle entschädigt werden; es sei dieser Anspruch aber an die Bedingung gebunden, dass der Tönne nicht nur das Wasser von seiner Miste, sondern auch alles oberhalb seinem Hause sich sammelnde Wasser derart hinter sein Haus ableite, dass kein Wasser von der Miste nach der Straße hin mehr abfließe. Da der Tönne dieser Verpflichtung nicht nachgekommen, so könne auch von der Entschädigung keine Rede sein. - Einwohnerliste Dezember 1849: Alte Haus-Nr. 52, Parzelle 832, Krumme Straße 8: Bernhard Tönne, Leineweber, Raseur, Ackersmann, LA 43; Ehefrau Margaretha geb. Röther, LA 30; und Familie.
TOP 152: Auf den Antrag des Anton Stirnberg, der Gemeinde sein Bauholz-Recht zu verkaufen, wurde beschlossen, dieses Recht zum Betrag von 100 Taler auf den Fall abzulösen, wenn der Stirnberg auf jene 100 Taler sich für die im Mai 1846 von der Gemeinde erhaltenen 285 Kubik-Fuß Bau- und Reparatur-Holz 57 Taler in Abzug bringen lassen will. - Die Antwort ist hier nicht aktenkundig. - Diese Planung auch bei anderen Freienohlern kann zeigen, dass sie in absehbarer Zeit kein Bau- und Reparatur-Holz benötigen, aber jetzt finanziell arm dran sind, zumeist mit nicht kleiner Familie. - Einwohnerliste Dezember 1849: Alte Haus-Nr. 51 a, Krumme Straße 10 (Dez. 1846: Alte Haus-Nr. 34 a:, Parzelle 877, St. Nikolaus Straße): Anton Stirnberg, Schreiner, LA 34; Ehefrau Katharina geb. Düring, LA 36; Sohn Anton, LA 2 ½; Sohn Fritz, LA ½; Gertrud Stirnberg geb. Weber, Witwe, Mutter zu Schreiner Anton, LA 70; Gertrud Düring, geb Fischer, Witwe, Mutter zu Katharina St. geb. Düring, LA 66; Elisabeth Düring,Schwester zu Katharina St. geb. Düring, Tagelöhnerin, LA 19; Kaspar Stirnberg, Bruder zu Anton St., Holzhauer, LA 26; Haus-Nr. 51 b: Agatha Kehsler geb. Düring,Witwe, Tagelöhnerin, Tochter zu Gertrud D. geb. Fischer, LA 39; Sohn Fritz Kehsler, LA 10; Tochter Magdalena Kehsler, LA 7. - Sterberegister: Franz Düring, gest. 29.12.1847, Ackerbürger, LA 62, hinterlässt Ehefrau Gertrud geb. Fischer, 4 großj. Und 2 minderj. Kinder. - Kind Caspar Stirnberg: gest. 6.4.1846, LA 10 Tage, Sohn d. Schreiners Anton Stirnberg u. Ehefrau Katharina St. geb. Düring. - Adam Kehsler, gest. 10.4.1842, geb. 19.9.1811, Tagelöhner, hinterlässt Ehefrau Agatha geb. Düring und 10 (?) unmünd. Kinder. - Gertrud St. geb. Weber: keine Informationen bezügl. verstorb. Ehemann.
Am 27. Juni 1850
TOP 153: Vor-Informationen: Lohe: ist die abgeschälte zu Pulver gestampfte Rinde der Eiche, wie sie von den Gerbern zur Zubereitung des Leders gebraucht wird. - Befriedigung: hier: eine Hecke, Mauer, Einfriedung. - Aufklaftern des Holzes: aufspalten. -
Der Versammlung wurde der Antrag des Lohgerbers Franz Geihsler von hier vom gestrigen Tag um Belassung der Lohe von der zur Befriedigung des Caspar Humpert zu fällenden Eiche zur Beschlusssache vorgelegt. Dieselbe beschloss auf das Anerbieten des Geihsler nicht einzugehen, vielmehr die Lohe von der gesagten Eiche gar nicht zu verkaufen, weil durch das Abschälen der Lohe zu viel bei der Vermessung, sowie bei dem Aufklaftern des Holzes verloren gehe und dieser Verlust mit dem aus dem Verkauf der Lohe zu lösenden Betrag in keinem Verhältnis stehe.
Am 8. Juli 1850
TOP 154: Die vom unterzeichneten Amtmann unterm heutigen Tag angefertigten, dem auf morgen anstehenden öffentlichen Verkauf einiger Gemeinde-Grundstücke zu Grunde zu legenden Bedingungen wurden vorgelegt und genehmigt. - Inhalte sind hier nicht aktenkundig.
TOP 155: Auf den Antrag des August Lichte vom 4. d.M., wonach ihm das Gewinnen einiger Schacht-Ruten Bruchsteine unterhalb dem sogen. Knäppchen am Ruhrufer gegen die Taxe bewilligt werden möchte, bemerkte die Versammlung, wie sie nichts dabei zu erinnern finde, jedoch die Genehmigung dazu von dem Communal-Oberförster Harbert einzuholen sei. - Eine Schacht-Rute ist ein Körpermaß für Sand und Steine, bei dem die Breite und Länge gleich sind, die Höhe ein Zehntel davon. 1 preußische Schacht-Rute : 1 Rute lang, 1 Rute breit, 1 Fuß hoch = 4,452 Cubikmeter; 1 Rute = 12 Fuß; 1 Fuß = 0,32 m.- Rute oft auch so geschrieben: Ruthe. - August Lichte, 26 J., ledig, Gehilfe seines Bruders Johann Lichte, Gastwirt, Krämer, Bäcker, 30 J., Johann Lichte: verheir. am 22.04.1845 mit Christina geb. Trumpetter; Zeugen: Caspar und Agatha Lenze; Alte Haus-Nr. 1, Parz. 704; Hauptstraße, inzwischen – 2008 – Hirsch-Apotheke. - August Lichte gnt. Grünhage heiratet am 01.10.1850 Carolina Bracht, acatholica = evangelisch, Schwester des Rendanten Theodor Bracht, 30 J., verheiratet mit Elisabeth Lichte, 33 J.; Theodor Bracht: Alte Haus-Nr. 3: gegenüber von Lichte: 2008: Hotel Bracht; Trauzeugen bei August Lichte: Schultheiß Franz Feldmann und Franziska Hirschberger (Franziska H. nur im Trauungsregister, nicht in den Einwohnerlisten von 1845 und 1849).
TOP 156: Der Antrag des Georg Geihsler vom 19. v.M. zur Erteilung eines Bau-Consenses wurde vorgelegt und beschloss die Versammlung darüber wie folgt: Gegen die Führung des Georg Geihsler findet sich nichts zu erinnern, auch nicht notorisch, dass er das zur Ausführung des Baus erforderliche Vermögen besitzt und bekannt, sowie durch die Grundsteuer-Mutterrolle erwiesen, dass das zu bebauende Grundstück sein Eigentum ist. Da jedoch dieses Grundstück an keinem öffentlichen Weg gelegen ist, so müsse dem Geihsler vor der Erteilung des Bau-Consenses zur Pflicht gemacht werden, sich im Besitz des einen Weges zu stellen,welcher von der Chaussee nach dem zu bebauenden Grundstück führt, um diesen Weg dem öffentlichen Verkehr nach seinem Haus Preis zu geben. - Georg Geihsler, Ackersmann, 62 J. (!), Alte Haus-Nr. 58 a, Parz. 786 (Am Hügel); diese Bau-Erlaubnis bezieht sich wohl nicht auf die Parz. 786, denn:
TOP 157: Die Versammlung beschloss: die der Gemeinde Freienohl gehörige Grund-Parzelle Flur I, Nr. 807, welche 25 Ruten 68 Fuß enthält, der Gemeinde nutzlos liegt und hauptsächlich nur zum Weg nach den darunter belegenen Grundstücken benutzt wird, unter den Bedingungen dem Georg Geihsler auf seinen Antrag aus der Hand zu verkaufen, dass er (1.) alle auf dem Grundstück lastenden Gerechtsame und Ferwituten (nicht korrekt lesbar), Abfuhren, Triften Fußwege, so wie sie auch Namen haben mögen zu erleiden oder darüber mit den Berechtigten zu einigen haben, ohne dafür irgendeine Entschädigung von der Gemeinde beanspruchen zu können; (2.) für das nach der Grundsteuer-Mutterrolle 9 T 4 Gr Rein-Ertrag gebende Grundstück 2 (?) pro Quadrat-Fuß, also für die 25 Ruten 68 Fuß, welche das Grundstück misst, 14 T 8 Gr sofort bei der Überweisung des Grundstücks an die Gemeindekasse zahlt und auf alle mit diesem Verkauf verbundenen Kosten zu zahlen übernimmt. - Der Weg ist auf Flur I Parz. 807. Unterhalb des Amtshauses und des Hauses von Dietmar Hatzig, bei Josef Feldmann und Düring. Möglicher „Vorläufer“ für das Katersiepen.
Am 22. Juli 1850
TOP 158: Nachdem von den Sachverständigen Heinrich Sahse und Franz Korte das Verzeichnis über das zur Instandsetzung des Wohnhauses des Fritz Kaulmann benötigten Holzes übergeben worden ist, genehmigte die Versammlung, dass dem Fritz Kaulmann nach seinem Antrag vom 15. v.M. sein Bauholz-Recht zu dem Betrag ad 100 Taler von der Gemeinde angekauft wurde. Bei Aufstellung des nächstjährigen Etats sollen die 100 Taler aufgenommen werden.
TOP 159: Der Vorsitzende legte der Versammlung das Protokoll über den vom 9. d.M. abgehaltenen mit Gemeinde-Beschluss vom 11. Februar d.J. genehmigten grundzinsweisen Verkauf mehrerer Gemeinde-Grundstücke zur näheren Genehmigung vor, wonach neben dem in die Grundstücke gelegten rundzins von 29 T 4 Gr 6 Pf ein Antritts-Kapital von 221 T 4 Gr 6 Pf für die Gemeinde erworben wird. Die Versammlung genehmigte den Verkauf in allen Teilen und beschloss, dass das Antritts-Kapital ad 221 T 4 Gr 6 Pf zur Ablösung von Bauholz-Gerechtsamkeiten verwendet werden soll.
TOP 160: Zufolge der Landrätlichen Verfügung vom 25. v.M wurde die Versammlung zur Erklärung darüber veranlasst, (a) ob die Bestimmungen des Titels II. oder des Titels III. der Gemeindeordnung vom 11. März d.J. auf die Gemeinde Freienohl zur Anwendung kommen sollen? (b) Ob die Gemeinde Freienohl sich etwa mit benachbarten Gemeinden zu einer Gemeinde vereinigen wolle? - Zu dem Ende wurde die Versammlung mit den Bestimmungen der Gemeindeordnung vom 11. März d.J., so wie mit der Königl. Regierung unterm 31. Mai d.J. darüber erlassenen Instruktion gehörig bekannt gemacht. Nach reiflicher Beratung beschloss die Versammlung: ad a) Es bei der Regel des § 9 der Gemeinde-Ordnung zu belassen, wonach auf die Gemeinde Freienohl, welche keine 1500 Einwohner hat, die Bestimmungen des Titels III zur Anwendung kommen sollen; ad b) dass die Gemeinde Freienohl wie bisher zu einer Gemeinde bestehen bleiben soll und eine Vereinigung mit benachbarten Gemeinden nicht gewünscht werde; übrigens dass zufolge § 126 der Gemeinde-Ordnung diese Gemeinde Freienohl wie bisher mit den benachbarten Gemeinden zu einer Gesamt-Gemeinde vereinigt bleibe. - Einzelheiten zu diesem Thema sind an dieser Stelle nicht aktenkundig.
TOP 161: Auf den Antrag des Ferdinand Becker gnt. Kaiser vom 15. d.M. um Belassung von 6 Klafter Eichen-Zopfholz gegen die Taxe wurde beschlossen, den Antrag nicht zu genehmigen, jedoch den Oberförster zu bitten, dass das Zopfholz der für die Bau-Berechtigten geschlagenen Eichen schon mit dem Anfang der nächsten Woche verkauft werden möge, indem (da) von dem Holz sehr viel gestohlen wurde. - Zum Diebstahl sind keine Einzelheiten aktenkundig.
TOP 162: Hinsichtlich der vom Wegebau-Fiskus wegen Unterhaltung der Kirchhofsmauer beanspruchte Entschädigung beschloss die Versammlung auf die Regierungs-Verfügung vom 3. d.M., dass der Maurermeister Franz Göckeler beauftragt werden solle, die Kosten zu berechnen, welche die neue Ausführung der jetzigen Kirchhofsmauer nebst Treppe in Kalk jedoch mit Belastung der Steine, welche gegenwärtig an der Mauer angebracht sind, betragen und wie viel zur ferneren Unterhaltung der Nauer jährlich in Ansatz zu bringen sein würde.
TOP 163: Auf den Antrag des Schreiners Miese vom 17. d.M. beschloss die Versammlung, das fragliche Grundstück nicht aus der Hand zu verkaufen, sondern mit mehreren anderen der Gemeinde nutzlos liegenden Grundstücke öffentlich zum Verkauf aussetzen. - Einwohnerliste Dezember 1849: Alte Haus-Nr. 81 a, Krumme Straße 15: Friedrich Miese, Schreiner, LA 31; Ehefrau Maria geb. Pottschulte, LA 32; Tochter Friederica, LA 8; Tochter Maria, LA 5.
Am 29. Juli 1850
TOP 164: Der Antrag der Ehefrau des Schmiedes Johannes Clasmeyer von hier vom 21. resp. 29. d.M. wurde dahin genehmigt, dass die Gemeinde Freienohl den ihr offerierten Ankauf des Rechtes des von der Gemeinde Freienohl zu beziehenden freien Bau- und Reparatur-Holzes zu dem Haus der Ehefrau Klasmeyer (diesmal mit K) Nr. 62 des Hauses und Nr. 62 des Katasters zu der Summe von 80 T – geschrieben: Achtzig Taler – akzeptiere und die Gemeinde sich verpflichte, diesen Ablöse-Preis und zwar mit Dreissig Taler sofort und mit 50 T im Januar k.J. sobald auszuzahlen, als die Ehefrau Clasmeyer (korrekt abgeschrieben) im durch den Justizrat Greve ausgefertigten Dokument beibringen würde, wonach sie diese Bauholz-Gerechtsame Freienohl verkauft und infolge dieses Verkaufes durchaus kein Recht mehr besitze, von der Gemeinde Bau- und Reparatur-Holz fordern zu können. Es müsse jedoch dieses Dokument, um Gültigkeit zu erlangen, auch von ihrem Ehemann genehmigt und von ihm mit unterschrieben werden und der Herr Justizrat Greve ersucht werden, sich vor Aufnahme des Dokuments sich bei der Hypotheken-Behörde die Gewissheit zu verschaffen, dass der Ehefrau Clasmeyer zu dem Verkauf der fraglichen Gerechtsame noch die volle Dispositions-Befugnis zustehe.
TOP 165: Die Versammlung wurde mit dem von ihrem Rechtsanwalt Leisten unterm 20. d.M. mitgeteilten in Sachen Kehsler gegen Freienohl für die Gemeinde ungünstig ausgefallenen Erkenntnis bekannt gemacht mit dem Bemerken, dass der unterzeichnete Amtmann von dem Leisten vorläufig schon mit Anmeldung der Appellation beauftragt und ihn ersucht habe, seine Manual-Akten einzusenden, um aus denselben die nähere Information zur Anfertigung der Appellations-Schrift erteilen zu können. Die Versammlung billigte dieses Verfahren des Amtmanns und beschloss ferner, einigen hiesigen Bürgern und namentlich Waldwärter Kerstholt, Adam Kehsler und Schultheiß Feldmann, sowie dem Johann Trompetter Sen. zur Beratung zu ziehen und diese zu ersuchen, am nächsten Montag der Gemeinde-Versammlung beizuwohnen. Demnächst soll aber sobald die Leisten´schen Manual-Akten hier eingehen werden, der Justizrat Dr. Sommer zu Arnsberg ersucht werden, die nähere Information zur Anfertigung der Appaelations-Schrift anzugeben. Es wurden die Mitglieder der Gemeinde-Versammlung mit dem Amtmann gemeinschaftlich sich nach Arnsberg zu begeben und Sommer um die Information mündlich bitten.
TOP 166: Der Antrag des Caspar Lenze gnt. Penschröer Jun. vom 21. d.M. wonach er in der hiesigen Gemeinde sich anzubauen gedenke, wurde vorgelegt. Die Gemeinde-Versammlung erklärte, wie es anzunehmen sei, dass das Grundstück, was der Lenze bebauen will, sein Eigentum ist, es auch bekannt sei, dass dieses Grundstück an einem öffentlichen Dorfwege belegen sei. Was indes den Punkt betrifft, ob der Lenze das erforderliche Vermögen zur Ausführung des Baus und der Wirtschaft besitze, so habe der Lenze dieses Nachweis noch nicht erbracht, indem die von ihm angegebenen Forderungen schwerlich flüssig zu machen sein werden und müsse daher der Antragsteller veranlasst werden, den Nachweis näher und gründlicher zu stellen. Was endlich aber die Führung des Lenze betrifft, so sei es bekannt, dass dieser mehrmals in Criminal-Untersuchung gestanden und verurteilt worden ist. - Einwohnerlist Dezember 1849: Caspar Lenze gnt. Penschröer Sen., Ackerbauer, Wirt, 58 J., verheir. mit Franziska geb. Helnerus, 51 J., 6 Kinder; Alte Haus-Nr. 35, Parz. 711; St. Nikolaus Straße. - Sein 2. Sohn: Caspar Lente gnt. Penschröer Jun., Tagelöhner, LA 28, im Trauungsregister kein Eintrag.
TOP 167: Auf den Antrag des Pfarrers Sporkmann wegen Reparatur des Schweinestalls wurde beschlossen, den Gemeinde-Rendanten Schwefer zu beauftragen, sich von der Notwendigkeit der vorgegebenen Reparatur durch Augenschein zu überzeugen und wenn diese vorliegen sollte, die vorliegenden Bedürfnisse sofort und zwar im Wege des öffentlichen Verdings abhelfen zu lassen.
Am 5. August 1850
TOP 168: Im Verfolg (korrekt abgeschrieben) des Beschlusses vom 29. v.M. waren die Eingesessenen Schultheiß Feldmann, Adam Kehsler, Gaudenz Kerstholt und Johann Trompetter in der heutigen Gemeinde-Versammlung erschienen und haben in der Kehsler´schen Prozess-Sache die anliegende Erklärung abgegeben: Der Vorsitzende stellte der Versammlung auch vor, dass die Manual-Akten des Rechtsanwalts Leisten in dieser Sache hier eingegangen wären. Die Versammlung beschloss nunmehr, beim Justizrat Dr. Sommer zu Arnsberg anzufragen, ob er die Güte haben wolle, in der fraglichen Sache der Gemeinde die zu der von ihr einzulegenden Appellation benötigten Information zu erteilen und dazu, wenn möglich, auf Montag, den 12 d. Morgens 8 Uhr einen Termin anzuberaumen, in welchem dann die Mitglieder der Gemeinde-Versammlung sowie der Amtmann sich bei ihm einfinden und die Information von ihm einziehen würden. Damit der Her Dr. Sommer auf die zu erteilende Information sich vorbereiten könne, müsse demselben schon jetzt (1.) die hiesigen Amts-Akten wegen der Bauholz-Gerechtsamkeit und (2.) die Manual-Akten des Rechtsanwalts Leisten in Sachen Caspar Kehsler gegen Freienohl zugestellt werden.
TOP 169: Die Versammlung genehmigte den zwischen dem unterzeichneten Amtmann und der hiesigen Lehrerin Bause unterm heutigen Tage wegen der der letzteren zu gewährenden Wohnungs-Entschädigung abgeschlossenen Vertrag und beschloss ferner, dass die Erweiterung des hiesigen Schulhauses nunmehr und sobald als möglich nach dem vom Maurermeister Göckeler darüber unterm 3. d.M. angefertigten Kosten-Anschlag zur Ausführung wenigstfordernd verdungen werden solle. Eine Bekanntmachung dieses Verdinges durch das Kreisblatt sei nicht erforderlich, um Genüge einer Bekanntmachung durch Anschlag und Ausschellen in Freienohl, Rumbeck, Grevenstein, Hellefeld und Calle. Die unter Nr 1 des Kostenanschlags angeführten Kosten von zusammen 50 Taler sollen jedoch nicht mit verdungen werden, diese vielmehr wo sie nötig werden, besonders verdungen oder in Acord ausgeführt werden. Da der Ausbau des Schulhauses aber schon mit dem 1. September d.J. beginnen müsse, so müsse beim Schulvorstand beantragt werden, dass mit diesem Tage in diesem Jahr die Schulen geschlossen werden. Bei einer späteren Ausführung des Baus würden die Wände des Hauses nicht mehr trocken werden. - Meschede gehört nicht zum Amt Freienohl, ist also beim Ausschellen nicht genannt. - Siehe Extra-Kapitel: Netzwerk Schule.
TOP 170: Die Versammlung beschloss, die Jagdnutzung auf den Grundstücken des Freienohler Gemeindebezirks, welche bis zum 1. September noch verpachtet ist, vom 1. September ab anderweitig auf 3 Jahre meistbietend zu verpachten und zwar in 3 Abteilungen; jede Abteilung zunächst für sich und demnächst im Ganzen meistbietend zu verpachten. Die Abteilungen sollen begrenzt werden, und zwar: 1. die nördliche Abteilung durch die Ruhr; 2. die östliche Abteilung nördlich durch die Ruhr und westlich durch den Rümpker (!) Bach; 3. die westliche Abteilung östlich durch den Rümpker Bach und durch die Ruhr. - Mehr ist dazu nicht aktenkundig.
Am 20. August 1850
TOP 171: Der unterzeichnete Amtmann legte die Landrätl. Verfügung vom 13. d.M. vor, worauf es nicht genehmigt wird, dass von den zur Erweiterung des Schulhauses für erforderlichen Arbeiten der Verbau erst später und in diesem Jahr nur die übrigen Reparaturen ausgeführt werden. Die Versammlung bemerkt, wie zur Ausführung der ganzen (unterstrichen) vom Bau-Inspektor Kronenberg veranschlagten Erweiterung des Schulhauses hier für dieses Jahr die Jahreszeit zu sehr voran gerückt sei, die Wände nämlich in diesem Jahr nicht mehr gehörig austrocknen. Bei Ausführung des Anbaus müsse zunächst das Zimmerholz beschafft, gezimmert und aufgerichtet werden und erst nachdem dieses geschehen und der Anbau mit einem Dach versehen, können die Weände des Anbaus ausgemauert werden. Jeder Sachkundige wird bezeugen, dass die Arbeit in diesem Jahr nicht mehr vorgenommen werden könne, es sei allenfalls dann, wenn einem Unternehmer eine solche Forderung gestellt würde, dass er den Bau auf ungewöhnlicherem Wege beschleunigen könne. Möchte jedoch der Anbau bis im nächsten Jahr vertagt werden können und nur die übrigen Reparaturen in diesem Jahr ausgeführt werden, so ist in diesem Jahr nicht das Errichten von Anbringen neuer Posten und Wänden und noch eines neuen Daches erforderlich nd kann mit der Maurer-Arbeit sofort begonnen werden. Es bleibe daher nur die Wahl, den Anbau erst im nächsten Jahr auszuführen oder, wenn die ganze (unterstrichen) Erweiterung auf rinmal vorgenommen werden soll, das Ganze noch im nächsten Jahr zur Ausführung zu bringen. Im letzteren Falle könne dann schon in diesem Herbst der Verding vorgenommen und dem Unternehmer zur Bedingung gestellt werden, dass er bis zum 1. September k.J. Sämtliche Zimmer(er)- und Schreiner- und Schlosser-Arbeiten fertig stellt und alle übrigen Materialien bis dahin zur Baustelle schafft, sodass erst mit dem 1. September das Schulgebäude losgebrochen zu werden braucht, um die ganze Erweiterung dann bis zum 1. Oktober fertig gestellt werden könne. Es würde sich dann auch ergeben, welche Summe zu dieser ganzen Erweiterung nach Abzug der dafür im diesjährigen Etat die disponibel gestellten 400 Taler noch erforderlich sind, um diese auf den nächstjährigen Etat mit übernehmen zu können. Die Landrätliche Behörde möge daher bestimmen, ob in diesem Jahr die Erweiterung mit Ausschluss des Anbaus und der Anbau erst im nächsten Jahr, oder aber die ganze veranschlagte Erweiterung erst im nächsten Jahr zur Ausführung gebracht werden solle. Die Erweiterung soll übrigens nach dem vom Bau-Inspektor Kronenberg unterm 23. Juli 1847 (!) entworfenen Kosten-Anschlag, jedoch mit Ausschluss der im Nachtrag gestellten 140 Taler ausgeführt werden. Die einzige Abänderung, welche zweckmäßig erscheint und auch vom Schulvorstand für notwendig erachtet wird, ist, dass das Gebäude auf der nördlichen Seite, nach der Chaussee hin nämlich, keine Fenster erhalten möge. Die Anbringung von Fenster auf dieser Seite erscheint überflüssig, weil das Gebäude von 2 Seiten hin, nämlich östliche und westliche Seite hinlängliches Licht erhält und das Anbringen von Fenstern nach der Chaussee hin , was der Schulvorstand sehr richtig bemerkt, für den Unterricht störend sein würde, dass von dem Anbringen dieser Fenster nach der Nordseite Abstand genommen werde. - Eine Begründung seitens des Schulvorstandes (Pfarrer) ist nicht aktenkundig.
TOP 172: Die Verhandlung über Verpachtung des Brückengeld-Empfangs wurde vorgelegt. Die Verpachtung wurde nicht genehmigt und wurde beschlossen, den Verding von neuem auszusetzen und den Faktor Becker (Becke?) in der Giesmecke mit dem Tage des neuen Verdings bekannt zu machen. Auch wurde beschlossen, den Bedingungen die Bestimmung hinzuzufügen, dass an den drei Tagen des hiesigen Schützenfestesvon Fußgängern durchaus kein Brückengeld und vom Fuhrwerk nur dann ein solches erhoben werden könne, wenn das Fuhrwerk aus Fracht-Fuhrwerk bestehen möchte (gemeint ist: besteht). - Fracht-Fuhrwerk = der übliche Holz-Transport. - Der erste Teil dieses TOP ist inhaltlich nicht weiter ausgeführt.
TOP 173: Das vom Justizrat Dr. Sommer in Sachen Kaspar Kehsler entworfene Rechts-Gutachten wurde vorgelegt. Die Versammlung beschloss, die dadurch entstandenen Kosten ad 6 T 16 Gr zur Auszahlung zu genehmigen, im Anbringen aber eine Abschrift dieses Gutachtens an den Rechtsanwalt Leisten mit dem Auftrag zugehen zu lassen, nach diesem Gutachten die Appellations-Schrift zu entwerfen.
TOP 174: Die Verhandlung über die Verpachtung der Jagdnutzung auf den Grundstücken des Gemeindebezirks vom 5. August wurde daher (so) genehmigt, dass dem Herrn Faktor (Direktor, Besitzer) der Glasfabrik Becker von der Giesmecke zu dem abgegebenen Geld von 53 Talern und 10 Silbergroschen die Jagdnutzung im ganzen Gemeindebezirk auf 3 Jahre überlassen werden solle.
TOP 175: Der unter, 14. d.M. abgehaltene Verding wegen Reparatur des Pastorat-Scheune-Stalls, worauf der Friedrich Schwefer mit 9 T 15 Gr Letztbietender geblieben wurde genehmigt.
Am 21. September 1850
TOP 176: In Folge Landrätlicher Marginal-Verfügung vom 21. v.M. wurde die Versammlung hinsichtlich der dem Kaspar Humpert zu leistenden Holzabgabe mit dem gutachtlichen Vorschlag und Äußerung des Communal-Oberförsters Harbert vom 12. v.M bekannt gemacht, um sich darüber zu erklären, ob sie auf diesen Vorschlag eingehen oder es dabei sein Bewenden behalten soll, dass dem Humpert in Gemäßheit der früheren Beschlüsse das Holz in Natura überwiesen werden soll. Die Versammlung erklärte, wie sie unerachtet (korrekt abgeschrieben) des vorliegenden Gutachtens des Oberförsters Harbert bei ihrem früheren Beschluss bestehen bleiben müsse, dass dem Humpert die nach dem rechtskräftigen Erkenntnis vom, 3.Februar v.J. ihm zuerkannte Holzquantität aus den Gemeinde-Waldungen in Natura (unterstrichen) überwiesen werden sollen und zwar um so mehr, als dieses Holz bereits gehauen und solches bereits unterm 13. September von dem Oberförster Harbert hat überwiesen werden sollen. Im übrigen fand die Versammlung nichts dabei zu erinnern, dass die 220 Kubik-Fuß Frei-Bauholz nicht in Abzug gebracht werden, welche dem Humpert im Jahre 1836 (!) von der Gemeinde verabreicht worden sind, indem der Humpert dieses nicht zugeben will und sonach die Gemeinde wegen dieser fraglichen 220 Kubik-Fuß Bauholz, vorab einen Prozess gegen den Humpert zu führen hat. Es möge daher dem Humpert in Gemäßheit des rechtskräftigen Erkenntnisses von dem ihm zuerkannten 2639 Kubik-Fuß 1 Kubik-Zoll nun diejenigen 1015 Kubik-Fuß in Abzug kommen, welche sich an dem alten Kehsler´schen Haus sich befinden und also dem Humpert 1624 Kubik-Fuß 1 Kubik-Zoll überwiesen werden. Schließlich, bemerkte die Versammlung, wie unter den Eichbäumen, welche zur Abfindung des Humpert in den Gemeinde-Waldungen gehauen liegen, sich zwei Bäume befinden und zwar der eine unterm Roa und der andere in der Winterseite, welche sich zu Drom-Balken eignen und also einen höheren Wert besitzen als zu ihrer Verwendung zum Hausbau, Es dürften daher diese beiden Bäume öffentlich verkauft und dem Humpert dafür anderes Holz zu überweisen sein. Der Verkauf dieser beiden Bäume wird durch das Kreisblatt öffentlich bekannt gemacht werden. Auch befinde sich unterm Roa ein Eichbaum,, wovon das untere Stamm-Ende zu einer Länge ad 276 Zoll anbrüchig sei; dieser anbrüchige Teil des Holzstücks eigne sich jedoch zu Fugen-Holz. Es möge daher veranlasst werden, dass dieses anbrüchige Holz abgeschnitten und öffentlich verkauft, der übrige Teil des Holzstücks aber dem Humpert überwiesen werden.
TOP 177: Das Resultat der Verpachtung der Brückengeld-Erhebung von der Langesbrücke (korrekt abgeschrieben) vom 28. v.M. resp. 4. d.M. wurde der Versammlung zur Genehmigung vorgelegt. Dieselbe beschloss. Der Ehefrau Trompetter zu dem Letztgebote von 15 Taler 5 Silbergroschen auf den Fall die Erhebung zu belassen, dass sie einen sicheren Bürgen, der sich als Selbstschuldner erklärt, gestellen müsste, und der sich auch verpflichtet, die Pacht in vierteljährigen Raten postnumerando, also am 20. November, 20. Februar, 20. Mai und 20. August zu entrichten. Sollte aber die Ehefrau Trompetter diese Verpflichtung nicht erfüllen können oder wollen, so möge die Erhebung unter den nämlichen Bedingungen der Ehefrau Mester zu dem Vorletztgebote von 15 Taler übertragen werden.
Am 30. September 1850
TOP 178: Auf den mündlichen Antrag der Witwe Franz Vogt genehmigte die Versammlung, dass derselben, nachdem sie 6 T auf die Zinsen, welche sie an die hiesige Gemeinde-Kasse restiert (?), bezahlt habe, zur Zahlung des Restes ein Ausstand von 14 Tagen zur Berichtigung desselben bewilligt werden möge. - Mithilfe der Einwohnerlisten, Sterberegister, Trauungsregister ließ sich nicht korrekt feststellen, welche Witwe Franz Vogt gemeint ist.
TOP 179: Die Versammlung mit der Regierungs-Verfügung vom 28. August d.J., den Erweiterungsbau des hiesigen Schulhauses betr. Bekannt gemacht, erklärte, wie sie (zu) der Ansicht stehe, dass ein Neubau dem projektierten Erweiterungsbau vorzuziehen sein dürfte, sie dieserhalb mit einigen hiesigen Bürgern Rücksprache nehmen wolle, und bitten müsse, zur näheren Beratung hierüber nach 14 Tagen ein anderweitiger Termin anzuberaumen, in welchem letzteren dann zur Erteilung technischer Auskünfte der Maurermeister Franz Göckeler mit hinzuzuziehen sein würde. Im übrigen war die Versammlung damit einverstanden, dass unter allen Umständen im nächsten Jahr mit dem Bau und Verding vom Erweiterungsbau oder Neubau vorgeschritten und der Verding dazu schon in diesem Winter abgehalten werde.
TOP 180: Die Versammlung genehmigte, dass die von dem Maurermeister Franz Göckeler unterm 27. d.M. veranschlagten Reparaturen im Schulgebäude (Altes Rathaus) und Küsterwohnung zum Betrag von 8 T 3 Sgr 6 Pf resp. 15 T 18 Sgr 3 Pf uneingefordert verdungen werden.
TOP 181: Die unterm 25. d.M. abgehaltene Verpachtung einiger Gemeinde-Grundstücke wurde nicht genehmigt, weil die gebotene Pacht nicht annehmbar schien und beschlossen, die Verpachtung vom Neuen (heutzutage: von neuem) auszusetzen, dann aber auch, das auf dem Schnepper belegene Hude-Grundstück Flur I Nr. 105, groß 2 Morgen, 137 Ruten, 86 Fuß zur Verpachtung auszusetzen, und ein darauf erfolgendes Gebot aber nur zu berücksichtigen, wenn dieses auf 3 Taler pro Morgen sich beläuft.
TOP 182: Auf den Antrag des Gottfried Holzapfel zu Oeventrop vom 25. d.M. Austauschung von Grundstücken betreffend beschloss die Versammlung vorab eine Localbesichtigung darüber vorzunehmen, worüber ein Termin anberaumt werden mögte (möge).
TOP 183: Auf den Antrag des Caspar Cohsmann gnt. Cordel vom 19. v.M. wegen Überlassung zweier auf dem ihm vererbpachteten Grundstück stehenden Eichen gegen die Taxe wurde beschlossen, den Oberförster Harbeit zu Hüsten zu ersuchen, die sämtlichen Eichen, welche auf den in diesem Sommer vererbpachteten Gemeinde-Grundstücken stehen, schleunigst zum öffentlichen Verkauf auszusetzen.
TOP 184: Auf den Antrag des Bernhard Tönne vom 12. Juli d.J. wurde beschlossen, dem Tönne das Gemeinde-Grundstück überweisen zu lassen, welches nach dem Beschluss vom 13. Juni 1848 ihm als Entschädigung zugebilligt worden ist, jedoch unter der Bedingung, dass der Bernhard Tönne dann ausdrücklich auf jeden Schaden und Nachteil protokollarisch verzichte, welcher durch die Bau der mittleren Straße (Mittelstraße, St. Nikolaus Straße) ihm zugefügt worden sei.
TOP 185: Die mit den Eigentümern der Grundstücke, welche von der im Bau begriffenen mittleren Straße belegen sind, gepflogenen Verhandlungen, wurden vorgelegt und wurde genehmigt, dass die darauf verlangten Entschädigungen gewährt werden mögten (möchten) und zwar in folgender Art: (1.) dem Bendix Ranzenberg 1 (Grundpachtung? Nicht korrekt lesbar), Lenze gnt. Penschröer 2, Anton Neise Sen. 1, Anton Neise Jun. 1, Georg Becker 2, Franz Korte 1, Heinrich Schwarzfärber 1, Franz Köster 1, Adam Heckmann 1, Caspar Kaulmann 1, Joseph Helnerus 1; zusammen 13; ferner (2.) dem Grundschaden des Anton Neise Jun., des Franz Korte , des Heinrich Schwarzfärber und des Anton Lenze sollen die Taxatoren Schultheiß Feldmann und Menze abschätzen und sollen (3.) Anton Neise Jun. und Georg Becker auf 1 Silbergroschen für jeden Fuß Garten-Hecke, die ihnen verdorben wird, vergütet erhalten; (4.) sollen die Garten-Mauer des Georg Siepen gnt. Necker , des Franz Korte und des Anton Lenze gebaut, (5.) der Brunnen des Anton Lenze verlegt und (6.) dem Caspar Kaulmann auf die beantragte Geld-Entschädigung von 5 T gewährt werden. Die Arbeiten ad 1, 4 und 5 sollen durch den Maurermeister Franz Göckeler abgeschätzt werden und sollen den Taxatoren Schultheiß Feldmann von hier und Engelbert Menze von Arnsberg zu den ad 2 vorweggenannten Abschätzungen requiriert werden. Sobald die Veranschlagung der Grundgossen-Mauern (?) u.s.w. Vorgenommen sein wird, sollen diese Arbeiten gleichzeitig mit den Planier-Arbeiten der Straße wenigstfordernd verdungen werden.
TOP 186: Die Versammlung beschloss den Ausbau der Twieten-Straße, insofern dieser noch nicht vorgenommen, nach der vom Maurermeister Franz Göckeler unterm 19.6.48 (neu: so abgekürzt vom Protokoll-Sekretär) vorgenommenen Abschätzung ausführen zu lassen und zwar im Wege des wenigstfordernden Verding derart, dass die Erdarbeit in diesem Winter und die Steindecke im nächsten Frühjahr ausgeführt werde.
Am 28. Oktober 1850
TOP 187: Auf die Landrätliche Verfügung vom 26. Juli d.J 4769, die Verlegung des Wachtlokals (in der Akte mit k geschrieben) betreffend, beschloss die Versammlung, wie in Erwägung, dass die Umstände, welche die Anordnung einer Wachtwehr hierselbst hervorgehoben, nunmehr beseitigt seien. Die Bürgerwehr mit dem 1. Januar d.J. wieder einzustellen und dem Nachtwächter Krick aufzugeben sei, von der Zeit an, wie früher, das Wachtlokal in seinem Haus zu halten.
So weit verhandelt, trat der Gemeinde-Verordnete Schwefer hinzu. - Wohl Verspätung, ein Grund ist nicht aktenkundig.
TOP 188: Der unterm 2. d.M. abgehaltene Verding des zu erhebenden Brückengeldes der Langels-Brücke (aktenkundig mit l), wonach der Johann Trompetter, Totengräber, mit der Offerte von 10 T 15 Sgr letztbietender geblieben ist, wurde genehmigt.
TOP 189: Die unterm 21. d.M. abgehaltene Verpachtung mehrerer Gemeinde-Grundstücke wurde dahin genehmigt, dass das Grundstück im Schultenohl Flur IV Nr 4, das Ackerland im Himmernhagen (korrekt abgeschrieben, Hinnenhagen heutzutage) Flur III Nr. 77, der Acker im Scheit (korrekt abgeschrieben; Scheidkopf heutzutage) Flur II Nr. 88, Acker im Roha Flur IV Nr. 139 zu den abgegebenen Letztgeboten von zusammen 17 T 23 Gr den Letztbietenden belassen bleiben sollen, die Wiese im Schnepper dagegen Flur I Nr. 183 groß 3 Morgen 80 Fuß, worauf Kaspar Kaulmann, Arnold Schröder, Fritz Ernst Kerstholt und Bernhard Tönne nur 10 T 11 Gr geboten haben, und früher 16 T und 2 Gr an Pacht ertragen haben so wie der Garten im Schnepper Flur I Nr. 113 groß 7 (?) 84 (?), worauf Heinrich Cordel 12 T geboten, nicht zu genehmigen, und diese beiden Grundstücke mit der Hude im Schnepper Flur I Nr. 105, groß 2 Morgen, 139 Ruten, 86 Fuß, worauf Heinrich Cordel 5 T geboten grundzinsweise zu veräußern. Bis dahin, dass diese Veräußerung vorgenommen soll das Gras von der Wiese im Schnepper für die Gemeinde verkauft und der Garten im Schnepper dem Heinrich Cordel auf 1 Jahr belassen werden. Gegen die von den Anpächtern gestellten Bürgen wurde nichts zu erinnern gefunden. Da übrigens noch mehrere Grundstücke der Gemeinde grundzinsweise zu veräußern beabsichtigt wird, so soll, bevor wegen der Veräußerung dieser Grundstücke weiter verhandelt wird, eine Lokalbesichtigung vorgenommen werden, wozu der unterzeichnete Amtmann einen Termin anberaumen möge.
TOP 190: Auf den Antrag des Gottfried Holzapfel zu Oeventrop vom 20. d.M., worauf er das Grundstück Flur III Nr. 77, Acker im Himmernhagen groß 89 Ruten 55 von der Gemeinde erwerben und dagegen einen ebenso großen Flächenraum von seinem im Scheit (Scheidtkopf) belegenen Ackerland, welches an dem Gemeinde-Grundstück Flur IV Nr. 88 unmittelbar grenzt, an diesem Grundstück der Gemeinde eigentümlich abtreten will, wurde nur auf den Fall genehmigt, dass der Holzapfel der Gemeinde 30 Ruten mehr zu überweisen bereit sein sollte, als das Grundstück, welches er von der Gemeinde erwerben will, an Flächen-Inhalt enthält. Das gedachte Gemeinde-Grundstück enthält 89 Ruten 55 Fuß, es müsste also der Holzapfel unmittelbar an dem Gemeindegrundstück an dem Scheite (Scheidt) 119 Ruten 55 Fuß überweisen. Die Billigkeit dieser Forderung der Gemeinde müsse der Holzapfel einsehen, indem ihm nicht unbekannt sein könnte, dass sein Grundstück im Scheit, wovon er einen Teil der Gemeinde zu übernehmen beabsichtigt, sehr berufen ist, die durch diesen Tausch entstehenden Kosten müsse aber auch der Holzapfel tragen. - Mehr ist hier nicht aktenkundig.
TOP 191: Der Vorsitzende trug der Versammlung vor, dass nach dem diesjährigen von Königlicher Regierung unterm 8. Juli d.J. genehmigten Etat der Gemeinde Freienohl sub Titel VII der Einnahmen behufs Erweiterung des Schulhauses und Deckung des Defizits ad 345 Taler auf Amortisation anzuleihen seien. Die Versammlung beschloss, diese 345 Taler, - geschrieben dreihundert fünf und vierzig Taler -, bei der Provinzial-Hülfs-Casse zu Münster auf Amortisation binnen dreizehn und einem halben Jahr , bei Zahlung von 10 Prozent jährlicher Tilgungs-Zinsen anzuleihen (damals Hülfe..., Hülfs... geschrieben, heute mit i). Es wurde zugleich der Gemeinde-Vorstand ermächtigt, die erforderliche Urkunde nach dem von der Direction der Provinzial-Hülfs-Casse erteilten Formulare auszustellen und bestimmt, dass das ;Kapital von dem Gemeinde-Rendant Bracht hierselbst in Empfang zu nehmen sei.
TOP 192: Mit Bezugnahme auf den Beschluss vom 13. v.M., den hiesigen Schulbau betreffend, beschloss die Gemeinde-Versammlung nach dem vom Maurermeister Franz Göckeler entworfenen Projekt zum Neubau des Schulhauses zu schreiten und die dazu erforderlichen 2.200 Taler in folgender Art disponibel zu stellen. (1.) Nach dem diesjährigen Etat sind disponibel gestellt: (a) zum Schulhaus-Bau 400 Taler; (b) zum Bau des Spritzenhauses 80 Taler; zusammen 480 Taler. (2.) Beim Verkauf des alten Schulhauses (=altes Rathaus) werden wahrscheinlich erzielt werden 220 Taler. (3.) An abständigen Eichen müssen extraordinair (außerhalb der üblichen Praxis) gehauen werden für 500 Taler. (4.) Auf 18-jährige Amortisation zu 8 % sollen angeliehen werden 1.000 Taler. Geben die benötigten 2.200 Taler. Mit dem Bau des Schulhauses nach diesem Projekt wird zugleich der Raum (a) für die Wohnung der Lehrerin, (b) zur Spritzen-Remise, (c) zur Aufhebung der Feuer-Leitern und (d) zum Arrest-Lokal erlangt, womit die vorliegenden nötigsten Bedürfnisse an Gebäulichkeiten für die Gemeinde erreicht sein würden. Der Maurermeister Franz Göckeler sei um so mehr mit der näheren Anfertigung des Kosten-Anschlags zu beauftragen und sei zu diesem Beschluss die Höhere Genehmigung einzuholen.
Am 30. Oktober 1850
TOP 193: Die Versammlung wurde davon in Kenntnis gesetzt, dass nach einer Benachrichtigung des Rechtsanwalts Herrn Leisten vom 23. v.M. in Sachen Freienohl gegen Kehsler dem Gegner aufzugeben sei, die Appellations-Rechtfertigungsschrift binnen 4 Wochen zu beantworten und dass mit einer hier gestern eingegangenen Benachrichtigung des Herrn Leisten vom 26. d.M. der Appellations-Gegenbericht zur Einsicht und demnächstigen Remittierung (Zurücksendung) von dem am 1. November anberaumten Termin mit etwas dagegen zu erhebenden Bemerkungen übergeben worden sei. Nach Durchsicht dieses Appellations-Gegenberichts beschloss die Versammlung, diese Eingabe des Leisten vom 26. d.M. mit ihrer Anlage und unter Beifügung der Akten sofort dem Herrn Justizrat Dr. Sommer zu Arnsberg mit dem Ersuchen zuzustellen, dem Herrn Rechtsanwalt Leisten die fernere Information in dieser Prozess-Sache vor dem (?) November zu erteilen, wozu der Herr Sommer am fähigsten sein müsste, indem dieser nicht nur durch die vielfach in diesen Angelegenheiten geführten Prozesse mit dem Sachverhältnis am vertrautesten sei, sondern auch unterm 13.8. in der hier schwebenden in Frage stehenden Prozess-Sache ein Rechtsgutachten abgegeben habe, nach welchem der Herr Leisten den Appellations-Bericht erst verworfen habe. Dem Herrn Leisten dürfte eine Abschrift dieses Beschlusses zur Nachricht und gefälligen (nicht negativ gewichtet) Beachtung zuzustellen sein.
Am 11. November 1850
TOP 194: Der Versammlung wurde das Schreiben des Testaments-Exekutors Kaplan Böller zu Rumbeck vom 27. v.M in Betreff der Vergütung der angeblich (nicht negativ gewichtet; aktenkundig) von dem verstorbenen Pfarrer Sporkmann hier im hiesigen Pastorat angeschafften Schlösser vorgelegt. Die Versammlung erklärte, wie sie sich zur Vergütung der angeblich vom verstorbenen Pfarrer Sporkmann hier angeschafften Schlösser nicht verstehen könne, indem bei der Überweisung der Pastorats-Gebäude an den Sporkmann an sämtlichen Türen derhalben Schlösser angebracht waren und der Sporkamann resp. dessen Erben verpflichtet sind, die Gebäude in dem damaligen Zustand zurück zu geben und gegen eine Entfernung von Schlösser oder sonstigen Pertinatstücke aus hiesiger Pastorat (damals korrekt weiblichen Geschlechts) müsse man protestieren. - Franz Anton Sporkmann, geb. 7.9.1801 in Westerwiehe bei Rietberg (oder Neuenkirchen bei Wiedenbrück), Priesterweihe 4.8.1827; 1827 – 1836 Vikar in Fürstenberg; 1836 Pfarrverweser in Kamen; in Freienohl Pfarrer 23.12.1836; gest. 13.10.1850 an Krankheit Brustwasser. Für den erkrankten Pfarrer Sporkmann ab Ende 1848: Aushilfe Primiziant (Neupriester) Anton Kaiser, ab 10.11.1948 Aushilfe Kaplan Franz Habbel. (Pfarrarchiv A 9) - Im Sterberegister steht am 13. Oktober 1850 lediglich: „Franz Anton Sporkmann, 49 J., hinterlässt niemanden“.
Am 18. November 1850
TOP 195: Die vom Communal-Oberförster Harbert für das Wirtschaftsjahr 1851 aufgestellten Hauungs- und Cultur-Pläne wurden genehmigt, und zwar (a) der Cultur-Plan mit dem Bemerken, dass die auszuführenden Arbeiten sachkundigen Eingesessenen in Accord gegeben und der Versuch gemacht werden möchte, die Arbeiten zu einem geringeren Preis als veranschlagt ausgeführt zu erhalten; (b) der Hauungs-Plan mit dem Bemerken, dass die hier eingegangenen Anträge im Frei-Bauholz, insofern sie von der Gemeinde-Versammlung genehmigt werden und dem Communal-Oberförster zugehen, noch nachträglich in den Hauungs-Plan mit aufgenommen werden müssen. - Nach dem Cultur-Plan beträgt die Summe 56 T 1 Gr 9 Pf. Nach dem Hauungs-Plan beträgt die Summe (a) als Freiholz 120 T 6 Gr 8 Pf, worunter 2 T 6 Gr 8 Pf Hauer-Lohn; (b) zu verkaufendes Holz 1001 T 12 Gr 6 Pf , worunter 40 T 10 Gr Hauer-Lohn.
TOP 196: Folgende Anträge um freies Bau- und Reparatur-Holz wurden vorgelegt und über dessen Genehmigung bestimmt wie folgt: (I.) Es wurden genehmigt die Anträge (a) des Caspar Neise, (b) des Franz Köster, (c) des Caspar Vogt, (d) Des Franz Schwarzfärber und (e) des Caspar Petz (mit einem e); sämtlich mit dem Bemerken, dass vorab der Gemeinde-Verordnete Schwefer sich von der Notwendigkeit des beantragten Holzes überzeugen müsse. Hinsichtlich des Caspar Vogt ad (c) die mitbeantragten Bohlen zum Schweinestall verworfen, weil derartiges Holz noch niemals von der Gemeinde geliefert worden sei. Hinsichtlich des Franz Schwarzfärber ad (d) und des Caspar Petz ad (e) wurde noch bemerkt, dass beide das früher von der Gemeinde erhaltene Holz gehörig (ordnungsgemäß) verwendet und daher der Genehmigung des anderweit beantragten Holzes nichts weiter als die durch den Gemeinde-Verordneten Schwefer einzuholende Überzeugung über die Notwendigkeit entgegenstehe. (II.) Es wurden abgewiesen die Anträge (a) des Georg Krick, weil (1.) die Verwendung des bereits erhaltenen Holzes noch nicht nachgewiesen sei, (2.) das Haus des Georg Krick mit dem Anton Hömberg gemeinschaftlich gehöre und die Vergrößerung des Hauses nur durch den gemeinschaftlichen Besitz des Hauses erheischt würde, die Gemeinde sich aber nicht verpflichten erachten könne, das Holz zu einem durch den doppelten Besitz des Hauses notwendig gewordenen Vergrößerung desselben herzugeben; (b) des Johann Lichte, weil (1.) überhaupt noch nicht feststehe, ob der Lichte zum Bezug von dem Bauholz berechtigt sei, (2.) die Gemeinde nicht verpflichtet sei, das Holz zu einem Erweiterungsbau herzugeben; (c) des Georg Siepe, weil er nur dem früheren von der Gemeinde erhaltenen freien Bauholz Bretter verkauft haben soll; es könne daher von einer weiteren Verabreichung von Bauholz nicht eher Rede sein, bis die Verwendung des bereits erhaltenen Holzes und zwar des nämlichen (unterstrichen) Holzes nachgewiesen sein würde; (d) des Georg Geißler, weil er vom früher erhaltenen Holz, was durch Anton Stirnberg erwiesen werden könne, für 24 Taler Bretter nach Cörbecke verkauft habe; (e) des Anton Stirnberg, weil (1.) er beim Neubau des Hauses bereits das sämtliche dazu erforderliche Holz von der Gemeinde erhalten, dieses aber zum Teil verkauft habe, und dadurch das Haus nicht habe vollständig ausgebaut werden können; (2.) der Stirnberg die Versammlung des vor 2 Jahren erhaltenen Holzes noch nicht nachgewiesen habe; (f) des Theodor Bracht, weil der frühere Besitzer des Hauses, Adam Schröer, die Frei-Bauholz-Gerechtsamkeit dem Bracht nicht mit verkauft, diese vielmehr an sich behalten und anderweit besonders verkauft habe; (g) des Fritz Ernst Spiehs, weil er nicht berechtigt sei, von der Gemeinde freies Bauholz zu verlangen. - Beobachtung, Übersicht, Nachsicht aus der Jetztzeit: hinter den unkorrekt erscheinenden Verhaltensweisen mag oft auch Not wendende Armut stecken. - Bemerkenswert erscheint auch wirtschaftlich, forstwirtschaftlich überlegtes Planen.
Am 28. November 1850
TOP 197: Auf die Landrätliche Verfügung vom 23. d.M. die Anlegung der erforderlichen Militair-Magazine betreffend wurde beschlossen, dass die Rücksicht, sich in der hiesigen Gemeinde wenige oder kaum Eingesessene befinden, welche es vermögen, die Gegenstände, welche in die Magazine abzuliefern sind, zu beschaffen, mit dem August Lichte von hier ein Vertrag derart abgeschlossen werden soll, dass er die Gegenstände, also Hafer, Roggen, Graupen, Grütze, Heu und Stroh, welche in den Magazinen abzuliefern, der hiesigen Gemeinde aufgelegt werden möchten, für die Gemeinde liefern und er dafür nach namentlichem Credit den Preis von der Gemeinde bezahlt erhalten solle, welcher allemal am Lieferungstage als Lokal-Preis (Ortspreis) besteht. Um diesen Lokal-Preis zu ermitteln, sollen von Seiten der Gemeinde die Gemeinde-Verordnetenm Fridrich Schwefer und Bernhard Becker dieselben angeben und es dem Lichte freistehe, auch zwei Individuen (korrekt abgeschrieben; schmunzeln!) zur Angabe dieses Lokal-Preises zu bestimmen. Über diese Taxatoren würde dann der Amtmann von Devivere als Obmann stehen und dieser nach Anhörung jener 4 Taxatoren den Lokal-Preis bestimmen. Es müsse dem Lichte zur Pflicht gemacht werden, die zu liefernden Gegenstände allemal, so oft eine Lieferung ausgeschrieben werde, von der Güte vorrätig zu haben, dass sie in den Magazinen angenommen werden. Möchte (Wenn) er die Gegenstände nicht in erforderlicher Quantität oder Qualität zur Zeit der Verfügung vorrätig haben (hat), so soll es der Gemeinde freistehen, die in die Magazine von der Gemeinde zu liefernden Gegenstände zu jedem Preis auf Kosten des Lichte dort anzukaufen, wo sie dieselben am leichtesten antrifft. Möchte der eine oder der andere der Eingesessenen dieser Gemeinde es vielleicht vorziehen, die ihnen nach Verhältnis seiner Steuern zu leistende Lieferung in Natura zu liefern, so soll es derselben hier freistehen, diese Natural-Lieferung gegen die in vorstehender Art zu ermittelnden Lokal-Preise an den August Lichte abzuführen und der Lichte verpflichtet sein, diesen Eingesessenen dafür den eben gedachten Lokal-Preis zu zahlen. Die Gemeindekasse soll allemal angewiesen werden, dem Lichte die ermittelten Lokal-Preise für die von ihr geschehene Lieferung nach ...licher (nicht korrekt lesbar) Frist zu zahlen und würde die Gemeinde dann die Vergütung dafür liquidieren, wie ihr diese nach der Verordnung vom 12. d.M. zusteht. Möchte sich ergeben, dass die dem Lichte zu zahlenden Lokal-Preise höher als die Preise stehen, welcher die Gemeinde nach der Verordnung vom 12. d.M. dafür liquidieren können, so müsste der Mehrbetrag nach dem Verhältniss der Steuern auf die Eingesessenen, welche keine Natural-Lieferung geleistet haben, repartiert und diesen aufgegeben werden, den Betrag der Gemeindekasse unverzüglich zu ersetzen. Was die Fuhren, welche zur Abführung der Gegenstände von hier zu den Magazinen betrifft, so sollen diese die Vergütung dafür zwar aus der Gemeindekasse bezahlt, es jedoch, so oft sie nötig werden, von der Gemeinde-Versammlung beschlossen werden, durch wen und zu welchem Preise sie geliefert werden sollen.
TOP 198: Auf die Mitteilung des Rechtsanwalts Leisten vom 25. d.M., wonach in Sachen der Gemeinde Freienohl gegen Kehsler das Urteil erster Instanz betätigt worden ist, beschloss die Versammlung, vom Rechtsanwalt Leisten die Manual-Akten einzufordern und dieselben dem Justizrat Dr. Sommer mit dem Ersuchen zuzustellen, der Gemeinde seine Ansicht darüber zu erteilen, ob sie bei der Einlegung einer Nichtigkeits-Beschwerde einen guten Erfolg zu erwarten habe. - Weitere Einzelheiten sind hier nicht aktenkundig.
TOP 199: Auf den Antrag des Pfarr-Verwesers Brand hier vom 26. d.M. wurde es genehmigt, dass die in der Pastorat vorhandenen Tapeten angeklebt und das Zimmer, worin sie geklebt waren, mit einer kleinen in Ölfarbe zu setzenden L/Bamperie (Kante, Rand, nicht korrekt lesbar) versehen werden. Dem Maurermeister Franz Göckeler soll die ganze Arbeit in Rechnung übertragen werden. - Pfarrverweser: vom zuständigen Bischof noch nicht voll und ganz bestellter Pfarrer. - Franz-Joseph Brand, geb. 20.06.1808 in Paderborn, offizieller Pfarrer in Freienohl 15.09.1853, gest. 09.12.1857 an den Folgen eines Leber-Leidens und der zu dieser eit in Freienohl und im Sauerland herrschenden Ruhr-Krankheit; sein Vertreter Kaplan Böller aus Rumbeck.
Am 12. Dezember 1850
TOP 200: Der Vorsitzende legte der Versammlung das Protokoll über den am 11. d.M im hiesigen Gemeinde-Walde abgehaltenen Holzverkauf mit dem Bemerken vor, dass danach das zu 222 T 6 Sgr 10 Pf abgeschätzte Holz für 301 T 16 Sgr, also um 79 T 9 Gr 2 Pf … (1 Wort nicht korrekt lesbar) verkauft worden sei. Die Versammlung genehmigte den fraglichen Verkauf mit dem Bemerken, dass jedoch die sämtlichen Käufer zur Stellung annehmbarer Bürgen angehalten seien.
TOP 201: Der Versammlung wurde die Verhandlung vom 11. d.M., wonach die Hauung des diesjährigen Reiserholzes an den Kaspar Pöttgen hier zu 3 Sgr pro Haufen verdungen worden ist, zur Genehmigung vorgelegt, welche dieselbe in Anbetracht des günstigen Resultats des fraglichen Verdings hiermit erteilte.
TOP 202: Der Versammlung wurde der Antrag der Witwe Heinrich Cohsmann hier vom 11. d.M. um Ausstand zur Zahlung ihrer Communal-Gefälle an die hiesige Gemeinde-Kasse bis zur Entlassung ihres als Landwehrmann einberufenen Sohnes (Fritz, Holzhauer, 28 J.) vorgelegt. Die Versammlung erkannte den fraglichen Antrag für billig (gerechtfertigt) an und genehmigte daher denselben. - Im Sterberegister: gest. 28. Februar 1849: Heinrich Cohsmann, 56 J., Tagelöhner, Holzhauer; aus der Einwohnerliste vom 4. Dezember 1849: Ehefrau Maria Franziska geb. Knappstein 60 J. und 2 großjähr. und 1 minderjähr. Kind: Sohn Fritz 28 J., Tochter Dina 23 J., Sohn von Dina: auch Fritz/Franz 3 J.; Alte Haus-Nr. 118, Alte Wiese.
Am 27. Januar 1851
TOP 203: Der Vorsitzende trug vor, wie der Gastwirt Caspar Humpert hierselbst sich nicht dazu verstehen wolle, der Gemeinde den nach dem Beschluss vom 15. Juni v.J. gestellten Satz von 30 T als Schadens-Ersatz für die an dem ihm im Schultenohl belegenen ihm verpachtet gewesenen Gemeinde-Grundstücken, während dieser Pacht-Periode zugefügten Nachteile zu entrichten. Derselbe habe sich auch ebenso wenig dazu verstehen wollen, den von den Gerichts-Taxatoren Engelbert Menge von Arnsberg und Schultheiß Feldmann von hier in Folge jenes Gemeinde-Beschlusses abgeschätzten Schadens ad 25 Taler nebst der diesen Taxatoren mit 2 T zugestandenen Gebühren der Gemeinde zu zahlen. Die Versammlung beschloss darauf, den Humpert auf den abgeschätzten Schadens-Ersatz von 25 Taler sowie auch die Taxations-Gebühren ad 3 T gerichtlich zu belangen und dazu den Justizrat Dr. Sommer zu Arnsberg als Rechtsanwalt für die Gemeinde Freienohl anzunehmen.
TOP 204: Auf die Anzeige des Waldwärters Anton Tönne hier, wonach zur Vorbeugung der vielen Holz-Diebstähle, welchen die hiesigen Gemeinde-Waldungen in jüngster Zeit (Winter-Kälte im Januar!) ausgesetzt gewesen, außerordentliche Maßregeln getroffen werden müssen, wurde folgendes beschlossen, den Tönne anzuweisen, dass er, so oft er einen außerordentlichen Schutz zur Begegnung der Holz-Diebstähle in den hiesigen Gemeinde-Waldungen für notwendig erachte, er die Gemeinde-Verordneten in folgender Reihenfolge: Bernard Becker, Franz Georg Pöttgen, Joseph Funke, Ferdinand Becker gnt. Kaiser, Heinrich Flinkerbusch, Friedrich Schwefer davon in Kenntnis setzen möchte. So oft sie eine solche Anzeige von dem Tönne erhalten würden, sie verpflichtet sein sollen, die zur Ausführung des Schutzes erforderlichen Mannschaften aufzubieten und mit denselben die erforderlichen Patroullien und Wachen persönlich auszuführen, auch dem Tönne die erforderliche Schutzmannschaft beizugeben. In der Regel solle diese außerordentliche Maßnahme an unbestimmten Tagen wöchentlich und nach den Bedürfnissen auch noch häufiger zur Anwendung kommen, Jeder Gemeinde-Verordnete, welcher einen solchen Dienst zum Schutz der Gemeinde-Waldungen leistet, soll für sich, so wie für jeden Mann, den er dazu anordnen wird, pro Dienst und Mann 5 Sgr aus der Gemeindekasse bezahlt erhalten und soll diese Zahlung allemal auf die von dem Tönne darüber einzugebende Liquidation auf die Gemeindekasse angewiesen werden. Eine ähnliche Maßregel soll zur Anwendung kommen, wenn der Tönne, der zugleich Flurschütz ist, dieselbe zum Flurschutz in der hiesigen Gemeinde für notwendig erachten möchte. - Wahrscheinlich sind diese Holz-Diebstähle veranlasst durch die strenge Winter-Witterung und die nicht so mögliche Vorsorge, Planung aufgrund ärmlicher Verhältnisse. Siehe auch Extra-Kapitel: „Zeitungsberichte“.
TOP 205: Auf den von dem Rechtsanwalt Leisten unterm 4. 30. Dezember v.J. , 2., 8., und 21. Januar d.J gewordene Benachrichtigung, dass (1.) Schreiner Miese hierselbst auf den eingeklagten Betrag für angekauftes Holz ad 2 T 28 Gr; (2.) der Ferdinand Wrede gnt. Kückenhoff auf die eingeklagten 28 Sgr für angekauftes Reiserholz vom Jahr 1849; (3.) Fritz Düring auf die eingeklagten 22 (?) für Reiserholz aus dem Jahr 1849; (4.) Florenz Plugge auf die eingeklagten 2 T 11 Sgr 10 Pf für Eichen-Klafterholz aus dem Jahr 1848 und (5.) Johann Jürgens auf folgende eingeklagte Beträge (a) Zeitpacht von 1848: 3 T 8 Sgr; (b) Zeitpacht von 1849: 3 T 8 Sgr; (c) Klafterholzgeld von 1848: 2 T; (d) Reiserholzgeld von 1849: 20 Sgr; Zusammen: 9 T 8 Sgr für unpfandbar befunden seien, wurde beschlossen: ad (1.) der Caspar Nöcker von hier, welcher für den Schreiner Miese die Bürgschaft geliefert zur Zahlung aufzufordern und diesen einzuklagen, falls er die Zahlung binnen 14 Tagen nicht leisten möchte; ad (2.) den Bürger Franz Pöttgen gnt. Rante, welcher für den Ferdinand Wrede gnt. Kückenhoff die Bürgschaft geleistet zur Zahlung aufzufordern und einzuklagen, falls er die Zahlung binnen 14 Tagen nicht leisten sollte; ad (3.) den Herrn Rechtsanwalt Leisten zu ersuchen, auf eidliche Manifestation des Vermögens ; ad (4.) den Bürgen Caspar Nöcker von hier, welcher für den Plugge die Bürgschaft geleistet, zur Zahlung aufzufordern und diesen einzuklagen, falls er die Zahlung binnen 14 Tagen nicht leisten sollte; ad (5.) die Klage vorläufig einzustellen, weil ihm nach anderweitigen Beschluss vom heutigen Tage Zahlungs-Termin bewilligt worden sind (ist?). - Klafterholz wird nach Klafter-Maßen verkauft, nicht so Bauholz, Reiserholz; siehe Krünitz Online.
TOP 206: Auf den Antrag des Johann Jürgens vom 6. Oktober wurde genehmigt, demselben zur Abführung seiner aus den Jahren 1848 und 1849 rückständigen an die hiesige Gemeindekasse für Zeitpacht und Holzgelder zu zahlenden 9 T 8 Sgr, worauf bereits die Einklage geschehen, Zahlungs-Termin zu bewilligen der Art, dass er sofort 1 ½ Taler und dann allemal bis zur Tilgung der Schuld eben soviel monatlich und zar an jedem ersten Tag des Monats an die Gemeindekasse abführe.
TOP 207: Auf die Mitteilung des Johann Lichte vom 6. v.M., dass er wegen der ihm mittels Gemeinde-Beschlusses vom 18. November v.J. verweigerten Bau- und Reparaturholz-Abgabe gegen die Gemeinde klagbar auftreten würde, wurde beschlossen, die Klage abzuwarten.
TOP 208: Auf das Anerbieten des Florenz Plugge vom 3. d.M., der Gemeinde seine Bau- und Reparaturholz-Gerechtsame für die Summe von 100 T zu verkaufen, wurde beschlossen, dem Plugge zu bedeuten, wie er die Behauptung, wonach er die Bauholz-Gerechtsame an sich behalten und der Johann Lichte dieselbe nicht als Pertinenz zum Hause behaupten könne, vorher in rechtsgültiger Art nachzuweisen habe, bevor über die Annahme seines Anerbietens näher beschlossen werden könne.
TOP 209: Auf den Antrag des Maurermeisters Franz Göckeler vom 21. d.M., ihm das zum Neubau seines Hauses benötigte Bauholz nach Abzug der Quantität, welche ihm zur Reparatur desselben Hauses im vorigen Jahr bereits verabreicht sei, zu überweisen, wurde beschlossen, den Göckeler mit seinem Antrag abzuweisen, weil er nach § 4 des zwischen ihm und der Gemeinde unterm 27. November 1848 geschlossenen Vergleich von dem schon damals proponiert gewesenen Neubau Abstand genommen und er in seiner protokollarischen Erklärung vom 17. Januar 1849 sich mit den 944 C (C = Cubik...?) begnügt habe welche ihm zur Reparatur des Hauses überwiesen worden seien.
TOP 210: Die Anträge auf Überweisung von Reparatur-Holz des Joseph Funke und Anton Lenze, erstern zum Betrag von 215 C, letzterm zum Betrag von 243 ¼ C wurden genehmigt.
TOP 211: Infolge des Beschlusses vom 18. November v.J. hatte der Gemeinde-Verordnete Schwefer nach angestellter Untersuchung über die Notwendigkeit des von Caspar Neise, Franz Köster, Caspar Vogt, Franz Schwarzfärber, Caspar Petz beantragten Reparaturholzes referiert und wurde in dieser Folge ferner beschlossen wie folgt: (a) dem Caspar Neise mit seinem Antrag abzuweisen, bis die Verwendung des zu dem nämlichen Haus mittels Gemeinde-Beschluss vom 17.9 v.J. dem Flinkerbusch bereits angewiesen 150 ¼ C Reparaturholz an denselben nachgewiesen sein würde; (b) dem Franz Köster das Anerbieten zu stellen, dass er die Gerechtsame zum Beziehen des (1 Wort nicht korrekt lesbar) freien Bau- und Reparaturholzes für 100 Taler und 150 C Bauholz-Verkauf und sich dabei der Verpflichtung unterziehe, das alte Haus nieder zu reißen und ein neues aufzubauen; (c) dem Caspar Vogt die beantragten 204 3(4 C Reparaturholz jedoch nach Abzug von 121 Cubik-Fuß (hinter dem C noch – nicht korrekt lesbar – eine Abkürzung) Bohlen zum Schweinestall durch den Communal-Oberförster anweisen zu lassen; die Bohlen zum Schweinestall, welche sich die Gemeinde zu liefern nicht verpflichtet, weil sie eine solche Holz-Abgabe noch niemals und zu keinem Haus geleistet habe; (d) dem Franz Schwarzfärber die beantragten 66 3/8 Cubik-Fuß Reparaturholz durch den Communal-Oberförster anweisen zu lassen; (e) dem Caspar Petz die beantragten 97 ¾ Cubik-Fuß ebenfalls durch den Communal-Oberförster anweisen zu lassen. - Ferner beschloss die Versammlung den Beschluss vom 18. November v.J. ad II f. dahin abzuändern, dass dem Theodor Bracht die beantragten 38 Cubik-Fuß Reparaturholz zu seinem Haus durch den Communal-Oberförster überwiesen werden sollen, weil er das Recht dazu mittels eines ausgewonnenen Prozesses , wovon man sich jetzt überzeugt, bereits erlangt habe.
TOP 212: Auf die Mitteilung des Königlichen Kreis-Gerichts vom 15. Oktober v.J. in Untersuchungssache wider (gegen) Klasmeyer wurde nach gemeinsamer Einsicht von der Staatsanwaltschaft vom 17. (August? Nicht korrekt lesbar) beschlossen, von einer G...-Klage (nicht korrekt lesbar) gegen den Klasmeyer Abstand zu nehmen.
TOP 213: Nachdem infolge Gemeinde-Beschluss vom 5. Februar 1847 die Gemeinde-Parzellen Flur I Nr. 448, 713, 746, 754 vom Namen der Gemeinde auf den Namen der Kirche zu Freienohl in die Grundsteuer-Mutterrolle umgeschrieben worden sind, genehmigte die Versammlung, dass die Besitz-Titel-Berichtigung dieser gesamten 4 Parzellen auf den Namen der Kirche zu Freienohl vorgenommen werden dürfe.
Am 3. Februar 1851
TOP 214: Nachdem die Gemeinde-Versammlung auf die durch den Justizrat Dr. Sommer wegen des gegen das Erkenntnis II. Instanz in Sachen gegen Kehsler einzulegenden Rechtsmittel unterm 23. v.M. abgegebenen Erklärung in ihrer Sitzung vom 27. v.M. den Gemeinde-Verordneten Schwefer mündlich beauftragt hatte, mit den Herren Dr. Sommer und Leisten wegen dieser Sache nochmals eine mündliche Rücksprache zu nehmen, referierte der Gemeinde-Verordnete Schwefer, wie er diesen Auftrag genügt, der Dr. Sommer aber darin abgeraten habe, ein weiteres Rechtsmittel gegen das Erkenntnis II. Instanz zu ergreifen, indem dies auch bedeutende Kosten verursachen würde, aber voraussichtlich für die Gemeinde ungünstig ausfallen würde. Die Versammlung beschloss hierauf, sich bei dem Erkenntnis II. Instanz vom 23. November v.J. zu beruhigen (korrekt abgeschrieben) und dem Kehsler das danach bestimmte Reparaturholz seines Hauses ad 889 …(?) 8 Zoll 5/4 zölliche Eichenbretter und 174 Fuß 3 Zoll Bauholz durch den Communal-Oberförster aus den städtischen (!) Waldungen anweisen zu lassen. Ferner beschloss die Versammlung, die vom Königl. Kreis-Gericht eingereichte Rechnung über die in dieser Sache aufgegangenen Gerichts-Kosten zum Betrag von 56 T 1 Gr 6 Pf aus der Gemeindekasse derart zahlen zu lassen, dass der darin gedachte Vorschuss ad 5 T definitiv verausgabt wurde und die bleibenden 51 T 1 Gr 5 Pf gegenwärtig zu zahlen angewiesen werden. Der ganze Betrag ad 56 T 1 Gr 6 Pf sei, weil derselbe im vorjährigen Etat nicht vorgesehen, auf den diesjährigen Etat zu bringen.
TOP 215: Auf die Verfügung des königl. Landrats vom 4. Dezember wegen Bildung von Lokal-Vereinen (Orts-Vereinen) und Beschaffung von Bekleidungs- und Lazarett-Gegenständen zur Unterstützung hilfsbedürftiger Familien, einberufener Reservisten und Landwehrmännern bemerkte (stellte fest) die Versammlung, wie gegenwärtig nach bestimmter Demobilisierung (Zurücknahme der Mobilmachung stehender Heere) der Armen keine Veranlassung mehr vorliege, die fraglichen Vereine ins Leben zu rufen oder die gefragten Unterstützungen zu veranlassen.
TOP 216: Auf die Landrätliche Verfügung vom 19.12. v.J. erklärte die Versammlung, sie sei mit der Ansicht des Amtmanns von Devivere dahin einversatnden, dass dem Comunal-Rendanten Bracht zur Stellung der Kaution für die Verwaltung der Communal-Kasse bis nach erfolgter Einführung der neuen Gemeinde-Ordnung unter der von dem Bracht selbst vorgeschlagenen Bedingung Ausstand bewilligt worden. - Mehr Inhaltliches ist hier nicht aktenkundig.
TOP 217: Der Versammlung wurde der vom Maurermeister Göckeler aufgestellte Kosten-Anschlag für den Neubau des hiesigen Schulhauses, so wie der dazu gehörige Plan, nachdem beide Stücke die Revision des Wege-Baumeisters Lücke erlangt und die Kosten sich auf 2.550 Taler herausgestellt hatten, vorgelegt. Die Versammlung beschloss mit Bezugnahme auf ihren Beschluss vom 28. Oktober v.J. diesem vorliegenden Plan und Kosten-Anschlag den Neubau ausführen zu lassen und bemerkte, dass, was den Kosten-Anschlag betrifft, in dem erwähnten Beschluss 2.200 Taler disponibel gestellt worden seien und es sich daher nur mehr um die 350 Taler handeln könne, mit welchem der Kosten-Anschlag zwar disponibel gestellter Summe übersteigt. Die Versammlung beschloss, … (2 Wörter nicht korrekt lesbar) dass mit Rücksicht darauf, dass das zu dem Neubau erforderliche Bauholz observanzmäßig aus den städtischen (!) Waldungen zu verabfolgen und im Kosten-Anschlag die Summen von 744 T 12 Gr 3 Pf an Zimmerer-Material angesetzt sei, die abständigen Eichen durch eine extraordinaire (außerhalb der üblichen Ordnung) Hauung nicht nur, wie in dem Beschluss vom 20. 10. v.J. gesagt für 500 Taler, sondern für 750 Taler aus den Gemeinde-Waldungen (!) verkauft werden sollen, und dass die dann noch fehlenden 100 Taler durch den Verkauf des Gartens beschafft werden sollen, welcher vor mehreren Jahren zum Bauplatz des Schulhauses angekauft und gegenwärtig dazu nicht mehr erforderlich sei.
TOP 218: Die Versammlung beschloss, den vor mehreren Jahren zum Bauplatz des neuen Schulhauses angekauften, bisher verzeitpachteten Garten Flur I Nr. (Lücke, nicht eingetragen; Gördes´sche Garten) der Steuer-Gemeinde Freienohl nunmehr, da nach dem Beschluss vom heutigen Tag das neue Schulhaus auf den nämlichen Platz errichtet werden soll, worauf sich das alte Schulhaus befindet (= das alte Rathaus), und dadurch der fragliche Garten zum Schulhausbau entbehrlich geworden sei, meistbietend zu verkaufen und bei der Königlichen Regierung die Genehmigung dafür mit der Bitte zu beantragen, dass für dieselbe von einer Bekanntmachung dieses Verkaufs mittels öffentlicher Blätter Abstand nehmen möge, indem nur Eingesessene der Gemeinde den Garten ankaufen würden, und daher die Verkaufs-Bekanntmachung in der Gemeinde selbst durch Anschlag und Schellen-Ruf genügen dürfte.
TOP 219: Nachdem in Folge Beschlusses vom 22. Juli v.J. der Maurermeister Franz Göckeler die Kosten-Abrechnung über den Neubau um die Unterhaltung der Futtermauer um den hiesigen Kirchhof und nach diesen sich die Kosten auf 385 RT 19 Sgr 4 Pf belaufen und der Göckeler über die Anfertigung jener Kosten-Berechnung eine Liquidation von 1 RT 15 Sgr eingereicht hat, beschloss die Versammlung, sich wegen des Baus und fernerer Unterhaltung der fraglichen Mauer mit der Wegebau-Verwaltung abfinden zu lassen, wann dieselbe die Hälfte der von dem Göckeler berechneten Kosten, sowie auch die Hälfte seiner Liquidation, also im Ganzen 193 RT 17 Sgr 2 Pf der Gemeinde Freienohl bar zahlen würde. Dagegen würde dann die Gemeinde Freienohl der Wegebau-Verwaltung aller ferneren Verpflichtungen entfallen und die Unterhaltung der genannten Mauer für jetzt und alle Zukunft auf ihre alleinige Kosten ausführen lassen.
TOP 220: Auf den Antrag der Eingesessenen Gastwirt Caspar Humpert und Schmied Franz Caspar Düring vom 8. v.M. um eine Entschädigung für den der von ihnen angepachteten Gemeinde-Wiese durch das Aufstellen der Kanonen und Munitions-Wagen von der in Freienohl einquartiert gewesenen Artillerie zugefügten Nachteile, wurde beschlossen: die Löcher in Tageslohn zuwerfen zu lassen, welche durch das Aufstellen der fraglichen Wagen und Kanonen in der gesagten Wiese entstanden sind, im übrigen aber den nächsten Sommer abzuwarten, um den weiteren Schaden, welcher der Wiese noch etwa zugefügt sein möchte und erst alsdann zu ermitteln ist, festzustellen.
TOP 221: Auf den Antrag des Herrn Kaplan Böller von Rumbeck vom 27. Oktober v.J. um Erstattung der Kosten für den durch den verstorbenen Pfarrer Sporkmann bei dem der Pfarrwohnung hierselbst angelegten Brunnen, erklärte die Versammlung, ein zur Pfarrei dienender (korrekt abgeschrieben?) Brunnen war stets vorhanden gewesen und dass derselbe im Pfarr-Garten sich befunden habe. Es habe daher kein Bedürfnis zur weiteren (?) Anlage vorgelegen. Wenn aber es der verstorbene Pfarrer Sporkmann beliebt habe, den Brunnen im Garten zuzuwerfen und statt dessen einen anderen Brunnen hinter dem Haus angelegen, so könne die darüber nicht … (1 Wort nicht korrekt lesbar) gefragte Gemeinde sich nicht zu den Kosten verstehen, welche aus der Anlage erwachsen sind. - Korrekt abgeschrieben, aber inhaltlich, grammatisch nicht ganz verständlich.
TOP 222: Die von dem Waldwärter Tönne unterm 19. September v.J. übergebene Rechnung über die Anlage eines Grabens im Gemeinde-Wald durch den Caspar Noeke zum Betrag von 20 T (?) wurde zwar zur Zahlung auf die Gemeindekasse genehmigt, jedoch bestimmt, dass der Tönne anzuweisen sei, dergleichen Graben-Arbeiten für die Folge rutenweise im Accord zu geben und zwar an solche Personen, welche der Gemeinde Lasten verschulden und wovon keine Zahlung zu erhalten ist. - Jede Rute Grabungs-Arbeit hat einen festen Preis und damit können Schulden eingelöst werden.
TOP 223: Es wurden folgende Rechnungen zur Zahlung auf die Gemeindekasse genehmigt: (a) dem früheren Gemeinde-Verordneten Heinrich Düring in achen gegen Kehsler 15 Sgr; (b) dem Maurermeister Franz Göckeler für die Aufstellung eines Projekts zur Erweiterun der hiesigen Schulstuben... (nicht korrekt lesbar) Kostenberechnung 2 T; (c) dem Franz Pöttgen gnt. Ahsen für Instandsetzung des Prozessions-Weges um den (!) Küppel pro 1849 und pro 1850 zusammen 16 T; (d) dem Schreinermeister Heinrich Sahse für die Reparatur des Tores eines Gemeinde-Gartens 25 Gr; (e) dem Scjosser Caspar Feldmann für die Reparatur eines Ofens in der Pfarrei (hier ist Pfarrhaus gemeint) 1 T 15Gr; (f) dem Maurermeister Franz Göckeler für Reparatur im Pfarrhaus (da steht nicht Pastorat) 3 T 20 Gr und dem Bemerken, dass die anderweit auf der Rechnung gestellten 20 (?) für Versetzung der Öfen; sofern nicht in der Pastorat (damals korrekt: die Pastorat) nicht auf die Gemeindekasse übernommen werden können und dass die Ofen-Guirlane (Ofen-Rohr?), welche bei jener Versetzung zerbrochen worden (ist, sei), von der Gemeinde zu ersetzen sei. - Hier ist immer die politische Gemeinde, nicht die Pfarr-Gemeinde gemeint. (g) Die Rechnung des Schreiners Adolf Feldmann wegen Reparatur im Pfarrhaus zum fest gesetzten Betrag ad 2 T 3 Sgr; (h) die Rechnung des Geometers Hüttmann wegen Abpfahlung (Grenzpfähle setzen) mehrerer Gemeinde-Grundstücke zum Betrag von 3 T 22 Gr 6 Pf (mal schreibt der Sekretär: von..., mal: ad...).
TOP 224: Auf den Antrag des Pfarrverwesers Brand vom 16. v.M. um die Anfertigung eines neuen Schlosses an der Haustür des Pfarrhauses wurde beschlossen, dem Kunst-Schmied Franz Georg Korte vorerst mit Revision und eventuell mit der Ausbesserung des alten Schlosses zu beauftragen. - Es gab den Kunst-Schmied und den Grob-Schmied.
Am 10. Februar 1851
TOP 225: Die Zahlung von 1 T 10 Gr an Bernhard Becker für den Ankauf, die Aufbewahrung und Verteilung von 50 5/8 Scheffel Hafer, welche der im Monat Dezember v.J. in hiesiger Gemeinde einquartierten Munitions-Colonne Nr. 41 verabreicht sind , wurde auf die Gemeindekasse genehmigt. Desgleichen wurden dem Heinrich Lenze gnt. Lichte für Hergabe der Wachtstube während 2 Nächte an die im Monat Dezember v.J. in hiesiger Gemeinde einquartierten Artillerie 15 Sgr pro Nacht, im Ganzen also 1 Taler aus der Gemeindekasse bewilligt, und dem August Lichte wurde für die Gestellung einer Wachtstube an die Artillerie vom 21. auf dem 22. Dezember 15 Sgr, zusammen also 1 Taler bewilligt.
TOP 226: Auf den Antrag des Ferdinand Leineweber wurden demselben zur Abtragung der 16 T 11 Sgr, welche er der Gemeinde verschuldet, folgende Zahlungs-Termine bewilligt: nämlich, dass er am 1. Mai d.J. 8 T 11 Sgr und Martini d.J. (11. November) den Rest mit 8 T abtrage.
TOP 227: Auf den Antrag des Anton Trompetter, wonach das ihm im Jahr 1846 von der Gemeinde überwiesene Bauholz der größte Teil faul und unbrauchbar gewesen und ihm daher gegen Zurücknahme dieses faulen zu Brettern geschnittenen Holzes anderes gutes Holz überwiesen werden möchte, wurde beschlossen, dem Anton Trompetter aufzugeben, dass er vorab nachweise, dass das von ihm zu Brettern geschnittene faule Holz das nämliche sei, was er von der Gemeinde erhalten habe, was von Seiten der Gemeinde nach Verlauf von vier Jahren nicht mehr beurteilt werden könne, im übrigen aber auch sich daran zu halten, dass der Trompetter das Holz für gut angenommen und darüber quittiert habe.
TOP 228: Nachdem der Gemeinde-Verordnete Bernhard Becker abgetreten (den Raum korrekter Weise verlassen musste), wurde dessen Antrag um nachträgliche Verabreichung von freiem Bauholz zur Reparatur seines Hauses vorgelegt und beschlossen, vorab den Schreinermeister Heinrich Sahse und den Gemeinde-Verordneten Funke dahin zu beauftragen, dass für Nachmessen, ob das von dem Becker nachträglich verlangte Holz nicht schon unter dem Holz mit enthalten sei, welches er vor ein paar Jahren von der Gemeinde bezogen habe.
TOP 229: Nachdem die als Hufenberechtigten bei der Sache beteiligten Gemeinde-Verordneten Heinrich Flinkerbusch, Ferdinand Becker gnt. Kaiser und Josef Funke abgetreten und für diese der Meistbeerbte Schwefer zur Beratung mit herangezogen war, wurde in Verfolg (korrekt abgeschrieben) des Beschlusses vom31. Oktober 1848 auf die von den Hufenberechtigten unter dem 12. November 1848 darauf gemachten Erwiderung ferner beschlossen, dass man sich damit begnügen wolle, dass die Hufenberechtigten die der Gemeinde noch zukommenden 17 Morgen Waldung in einem Complex der Olper Höhe der Gemeinde überweisen, jedoch noch in diesem Jahr. Alsdann wolle man die in dem Beschluss vom 31.10.1848 beanspruchte Entschädigung dafür, dass die Hufenberechtigten diese 17 Morgen vom Jahr 1835 bis jetzt benutzt haben, aufgeben. - Meistbeerbter : Haus- und Grundbesitzer mit juristisch festen Rechten, ähnlich: Hufenberechtigter, dieser Titel war auch schon ein historisch gewichtiger Ehrentitel.
Am 11. März 1851
TOP 230: Die Verhandlung über den heute abgehaltenen Verding wegen Ausbaus der sogen. Twieten-Straße wurde vorgelegt und dahin genehmigt, dass dem mindestfordernden Caspar Neise Jun. gnt. Flinkerbusch die Arbeit im ganzen zu dem Betrag von 60 Taler übertragen werden sollen. - Einwohnerliste Dezember 1849: Caspar Neise. Knecht, LA 28, ältester Sohn von Witwe Dorothea Neise geb. Kehsler, LA 56 könnte gemeint sein, bei dem ist hier der Beiname Flinkerbusch nicht aktenkundig, auch nicht im Trauungsregister 1849.1850, 1851; vielleicht Knecht bei Heinrich Flinkerbusch? - Es gibt Alte Haus.Nr. 37, Krumme Straße 3: Caspar Neise gnt. Jürgens, Pflasterer (!), LA 48; Ehefrau Theresia geb. Hense.
Am 19. März 1851
TOP 231: Die Veränderungs-Nachweise zu dem diesjährigen Etat wurde nebst Erläuterungs-Protokoll vom Vorsitzenden vorgelegt, genehmigt und unterschrieben – Dieses Protokoll ist hier nicht aktenkundig.
TOP 232: Auf das vom Herrn Justizrat Dr. Sommer abgegebene Gutachten, die von der Gemeinde beanspruchte Verpflichtung des Fiskus wegen Reparatur der Kirchhofsmauer betreffend, beschloss die Versammlung, die Klage gegen Fiskus unverzüglich durch den Herrn Dr. Sommer anheben zu lassen, ihn zu seiner Information die bisher wegen dieses Gegenstandes gepflogenen Verhandlungen zugehen zu lassen, aus welchem sich und im Besonderen aus der Vernehmung des Franz Lardon und des Schultheiß Feldmann am 10. April v.J. ergibt, dass die fragliche Mauer vor Anlage der Chaussee nicht halb so hoch gewesen sei als jetzt und dieselbe aus Kalk ausgemauert war, woher dann die Klage dahin zu richten sei, dürfte, dass Fiskus die ganze Reparatur-Pflicht übernehme, oder der Gemeinde unter Beibehaltung dieser Verpflichtung den dafür veranschlagten Betrag ad 242 T 17 Sgr 8 Pf nebst 1 T 15 Sgr Gebühren wegen Aufstellung des Anschlags und 2 T Gebühren wegen Anfertigung des Sommer´schen Gutachtens der Gemeinde auszahlen. -
Einwohnerliste Dezember 1849: Alte Haus-Nr. 141, Breiter Weg 22-24: Franz Feldmann, Schreiner, Schultheiß, LA 68; Ehefrau Friederice geb. Holzapfel.- Alte Haus-Nr. 34 c, Parzelle 877 (zwischen Bergstraße / St. Nikolaus Stra0e): Witwe Justina Lardon geb. Buthe (Glasfabrik Giesmecke), LA 45, Ehefrau von Franz Lardon; im Totenregister: gest. 13.11.1841 Franz (auch Ferdinand, Schreibfehler?), LA 34; Trauungsregister: Hochzeit am 20.05.1832 Ferdinand (!) Lardon mit Justina Buthe aus Fürstenberg.
TOP 233: Auf den Antrag des Kaspar Kohsmann vom 25. v.M. um Ausstand zur Zahlung der rückständigen Zeitpacht wurde nicht eingegangen, indem der Kohsmann diese Zeitpacht jetzt nicht um schon pro 1848, 1849 und 1850 mit 4 T 7 Sgr, 9 Pf jährlich der Gemeinde verschulde, sondern er auch notorisch (= bekanntermaßen; nicht negativ gewichtet) eine etwa zu bewilligende Termin-Zahlung unbeachtet lassen würde, überhaupt zu vermerken stehe, dass man von ihm keine Zahlung erlange und daher nach geschehener Ausklagung der gestellte Bürge zur Zahlung anzuhalten sein wird. Was den Umstand betrifft, dass der Kohsmann im vorigen und in diesem Jahr mehrere Monate bei der Landwehr einberufen gewesen, so könne dieser Umstand zur Gewährung des Gesuches keinen Grund abgeben, indem für die Zeit seiner Abwesenheit seine Frau mit 2 Taler monatlich und dadurch mit einem vielleicht höheren Betrag unterstützt worden sei, als er während der Zeit verdient hätte.
TOP 234: Zufolge Nr. 68 der Landgemeinde-Ordnung wurden zur Mitvollziehung der Auszüge aus den Gemeinde-Beschlüssen die Gemeinde-Verordneten Franz Georg Pöttgen und Josef Funke einstimmigt gewählt. - Weiteres ist hier nicht aktenkundig.
TOP 235: Die Verhandlung über den gestern abgehaltenen Verding wegen Ausbauung der mittleren Straße (bald auch Mittelstraße, ab 1975 St. Nikolaus Straße) wurde vorgelegt. Die Versammlung beschloss: (1.) den Heinrich Lenze gnt. Penschröer von seinem wegen Gewinnung des Pflaster-Materials offenbar irrtümlich abgegebenen Gebote ad 70 Taler zu entbinden; (2.) in Erwägung, dass der Bernhard Becker auf die Pflaster-Arbeit ein Nachgebot abgegeben und diese zu 50 Taler ausführen zu lassen bereit sei, diese Arbeit zwischen dem letztbietend gebliebenen Caspar Neise gnt. Jürgens und dem nachbietenden Bernhard Becker von neuem auszusetzen; (3.) die übrigen Arbeiten und Lieferungen überall den Letztbietenden, nämlich (a) die Erd-Arbeit und Maurer-Arbeit incl. Material dem Adam Heckmann zu 129 Taler, (b) das Gewinnen (Beschaffen), die Anfuhr und das Vermessen der Pflastersteine zu 69 Taler dem Georg Siepe, (c) das Gewinnen und Anfahren des Grundes ebenfalls dem Georg Siepe zu 41 Taler auf den Fall zu übertragen, dass hierdurch binnen 8 Tagen keine Nachgebote geschehen. In diesem Fall aber auch diese Arbeiten und Lieferungen zwischen den letztbietend Gebliebenen und Nachbietenden von neuem auszustezen.
TOP 236: Auf den Antrag des Schlossers Caspar Feldmann vom 17. d.M. genehmigte die Versammlung demselben soviel er davon zur Anfertigung einer Schlacht bedürfe, von dem Gebüsch und dem Gesträuch in der sogen. Bettenhelle gegen die Taxe zu überlassen, indem der Franz Georg Pöttgen, dem dieses Holz früher gegen die Taxe bewilligt war, dasselbe nicht bezogen habe. Es möge daher der Communal-Oberförster Harbert ersucht werden, dieses Holz, insofern es forstwirtschaftlich zulässig, , dem Feldmann gegen die Taxe überweisen zu lassen. - Schlacht: Uferschutz, Geflecht von Zweigen, Ästen, Pfählen; Faschinen; Abbildungen: Wikipedia: Wasserbauwerk: in Freienohl an der Langelbrücke der regulierbare Wasserstau am Kanal zur Firma Linneborn wird auch Schlacht genannt.
TOP 237: Auf den Antrag des Anton Trompetter vom 13. d.M. wurde genehmigt, demselben 24 Stück Buchen-Weidstreben gegen die Taxe zu belassen und den Herrn Communal-Oberförster Harbert um deren Überweisung zu bitten. - Pfosten, Pfähle für die Weide; auch: Krünitz Online. Streben in der Zimmermannskunst.
TOP 238: Auf den Antrag des Georg Schröder vom 20. Mai v.J. wurde genehmigt, die 6 Taler, welche die Witwe Johann Kückenhoff für Holz … (1 Wort nicht lesbar) für einen Windfale (?) verschulde, niederzuschlagen. - Genaues ist nicht aktenkundig.
TOP 239: Die Liquidation des Bernhard Becker ad 4 Taler wegen Stellung eines Wachtlokals an die während des Winters hierselbst in Cantonierung gestamdenen Schuppen wurden zur Zahlung genehmigt.
TOP 240: Auf die Erklärung des Franz Köster vom 15. v.M. wurde genehmigt, demselben den Ablösungspreis für seine Gerechtsame von Bau- und Reparatur-Holz an die Gemeinde mit 100 Taler und 150 Kubik-Fuß gutes Eichen-Bauholz zu zahlen resp. Überweisen zu lassen, sobald derselbe eine notarielle Quittung darüber, worum zugleich auf eine fernere Gerechtsamkeit verzichtet und beibringen würde. - Einwohnerliste Dezember 1849: Alte Haus-Nr. 29 a, Parzelle 889, St. Nikolaus Straße 13: Franz Köster, Holzhauer, LA 29; Ehefrau Marianne geb. Vohs, LA 28; Sohn Franz, LA 2. Alte Haus-Nr. 29 b: Familie Kaspar Düring, Ehefrau Marianne geb. Kohsmann; 29 c: Familie Franz Leineweber, Ehefrau Margaretha geb. Siepen.
TOP 241: Auf das Schreiben des Maurermeisters Franz Göckeler gnt. Vohs vom 9. v.M. wurde genehmigt, demselben auf notarielle Verzichtleistung und Quittung die Summe von 100 Taler als Ablösung für seine Bau- und Reparaturholz-Gerechtsamkeit sobald zahlen zu lassen, als er bis zur Beendigung des … (1 Wort nicht korrekt lesbar) und den Erben Johann Vohs wegen der fraglichen Holz-Gerechtsamkeit, obschon … (1 Wort nicht korrekt lesbar) Prozesses einen sicheren Bürgen stellen würde. - Einwohnerliste Dezember 1849: Alte Haus-Nr. 150 b, Hauptstraße (150 a: Witwe Gertrud Lenze geb. Ewers): Franz Göckeler. Maurermeister Jun., LA 33; Ehefrau Catharine geb. Kaulmann, LA 33; Sohn Karl, LA 2; Sohn Fritz, LA 1; Sohn Johann, LA 16 Wochen; Metha Schmitz, Magd, LA 15.
TOP 242: Die Rechnung des Zimmermeisters Franz Korte vom 15. v.M. ad 1 T 6 Sgr wegen mehrerer durch ihn vorgenommenen Revisionen und Berechnung von Überweisungen wurde zur Zahlung genehmigt. Ebenso wurde die Rechnung des Bernhard Becker wegen Reisegebühren etc. ad 1 T 23 Sgr und ferner wegen beider Rechnung des Termins vom 11. August v.J. in Sachen gegen Kehsler beim Justizrat Dr. Sommer zu Arnsberg, dem Ferdinand Becker 15 Sgr, dem Josef Funke 15 Sgr und dem Fritz Schwefer 15 Sgr; zusammen also: 3 T 8 Sgr zur Zahlung genehmigt.
TOP 243: Auf den Antrag des August Lichte vom 5. v.M. wurde beschlossen, demselben die beanspruchte Entschädigung zahlen zu lassen, sobald sich bei der diesjährigen Ernte ergeben sollte, dass der Lichte durch das Befahren seiner Grundstücke durch die Artillerie wirklich einen Schaden erlitten habe. - Auch mit Hilfe der Zehnten-Listen lassen sich die wohl gemeinten Grundstücke nicht genau zuordnen.
TOP 244: Der Vorsitzende trug vor, dass er in Folge des Gemeinde-Beschlusses vom 28. Januar v.J. den Herrn Gewerker Von der Becke auf vom 29. ...(1 Wort nicht korrekt lesbar) aufgefordert habe, den Brückenbau im Schultenohl in Angriff zu nehmen, der Von der Becke aber diesen so wenig Folge gegeben habe als darauf erwidert habe. Die Versammlung beschloss, den Herrn Von der Becke nochmals aufzufordern, die Brücke seiner Contractsverpflichtung gemäß binnen 6 Wochen auszuführen, denselben aber auf die Ausführung durch den Herrn Justizrat Dr. Sommer gerichtlich einklagen zu lassen, falls dieser Termin von dem Herrn Von der Becke unbeachtet bleiben sollte.
TOP 245: Auf den Antrag auf Überweisungvon Tannen-Pflänzlingen aus den Gemeinde-Waldungen gegen die Taxe von 5 Silbergroschen für 100 Stück wurde genehmigt, diesen Anträgen insofern zu entsprechen, als der Bestand der Pflänzlinge solches zulasse. Zunächst solle dann dem Amtmann von Devivere 12.000 Stück, dann dem Gutsbesitzer Söer zu Wennemen 10.000 Stück, dann dem Gutsbesitzer Schemme zu Olpe 400 Stück und endlich dem Hermann Winterhoff von hier, welcher dieselbe in diesem Frühjahr nicht wird benutzen können,10.000 Stück überwiesen werden und möchte der Oberförster Herr Harbert um die Überweisung ersucht werden.
TOP 246: Auf den Antrag des Pfarr-Verwesers Brand vom 26. v.M. wurde beschlossen, dass von dem Schmied Korte angefertigte neue Schloss an die Haustür des Pfarrhauses zu dem Betrag von 3 Taler anzunehmen, wenn der Korte durch ein Attest des Wegebaumeisters Lücke die Güte der Tüchtigkeit des Schlosses nachweisen würde. - Tüchtigkeit ist korrekt abgeschrieben; da steht nicht Tauglichkeit.
Am 4. April 1851
TOP 247: Der unterm 2. d.M. im Forst-Distrikt Blastenberg und Bergemer abgehaltene Verkauf des zu 53 T 14 Sgr abgeschätzten Holzes, wonach nur 41 Taler geboten, das Gebot also um 12 T 14 Sgr unter der Taxe geblieben ist, wurde in Rücksicht, dass bei einem erneuten Verkauf kein günstigeres Angebot zu erwarten steht, genehmigt und wurde auch gegen die von sich für die Zahlung haftbar gemachten Bürgen nichts zu erinnern gefunden.
TOP 248: Auf die Beschwerde des Schweine-Hirten Georg Krick vom 22. v.M. und die darauf unterm 29. desselben Monats erfolgte Vernehmung (Anhörung, positiv gewichtet) des Johann Trompetter, wonach letzterer keinen Zieh-Eber zur hiesigen Schweine-Herde stellen sollte, nahmen die versammelten Mitglieder des Gemeinde-Rats den jungen etwa ½ Jahr alten Zieh-Eber des Trompetter, welcher nach dem Krepieren (!) des alten Ebers mit der Herde getrieben wird, in Augenschein und erkannte jenen jungen Eber, wenn er gut gefüttert würde, was dem Trompetter aufgegeben wurde, für den Zweck hinlänglich entsprechend, und beschlossen daher, den Trompetter in dem bisherigen Contract wegen Gestellung des Zieh-Ebers zu belassen. - Verzwicktes Amtsdeutsch?
Am 12. Mai 1852
TOP 249: Der Vorsitzende legte der Verhandlung die in Folge Beschlusses vom 19. März d.J. über den Verding der Pflasterarbeit auf hiesiger mittlerer Straße gepflogener Verhandlungen, wonach der Pflasterer Kaspar Neise gnt. Jürgens hier letzter wenigstfordernder geblieben und die Ausführung fraglicher Pflasterarbeit für die Summe von 47 T 5 Sgr übernehmen will, vor. Die Versammlung beschloss, die fragliche Arbeit dem Neise für die von ihm gestellte Forderung ad 47 T 5 Sgr unter den dem Verding vom 18. März d.J. zu Grunde gelegenen Bedingungen zu übertragen. Gleichzeitig eröffnete der Vorsitzende der Versammlung, dass er zuvor zum Nachbieten die übrigen unterm 18.3. d.J. verdungenen Arbeiten mittels öffentlicher Bekanntmachung aufgefordert habe, jedoch keine Nachgebote erfolgt seien und er daher dem Beschluss vom 18.3. d.J. gemäß die fraglichen Arbeiten der im Verding vom 18.3. letztbietend gebliebenen übertragen habe. Die Versammlung erklärte sich mit diesem Verfahren völlig einverstanden
Am 9. Mai 1851
TOP 255: Nachdem die Versammlung am 12. d.M. über den von hier nach der Giesmecke anzulegende Weg eine Lokalbesichtigung abgehalten, fasste sie folgende Beschlüsse: (a) Da die unterm 9, Juli v.J. an den Totengräber Johann Trompetter verkaufte Parzelle N r. 10 zur Größe von 24 Ruten zum größten Teil in die Wege-Linie fällt und der Johann Trompetter sich bereit erklärt hat, diese Parzelle der Gemeinde unter der Bedingung wieder abzutreten, dass dieselbe ihm (1.) das darauf bezahlte Antrittsgeld ad 5 Gr, (2.) die darauf gezahlten Vermessungskosten ad 2 Gr 8 Pf, (3.) den darauf verwendeten Tagelohn von 1 ½ Tag mit 15 Gr; zusammen 22 Gr 8 Pf erstatten, so solle die Gemeindekasse angewiesen werden, dem Trompetter die 22 Sgr 8 Pf zu zahlen und die 4 Sgr, welche als Grundzins in die Parzelle gelegt war, niederzuschlagen. Auch sollen diese letztgedachten 4 Sgr nicht ferner als etatmäßige Einnahme aufgeführt werden. Eine unbedeutende Ecke der gesagten Parzelle, welche nicht zum Wegebau benutzt werden kann und an der durch den Johann Kückenhoff entstandenen Parzelle Nr. 9 grenzt, soll diesem, wozu er sich bereit erklärt hat, unter der Verpflichtung unentgeltlich überwiesen werden, dass er die darin liegende Grundsteuer und sonstigen Abgaben daran entrichte. (b) Der Weg soll überall 21 Fuß breit und den längs derselben an den oberen Teile anzulegende Graben 3 Fuß breit angelegt werden. - 21 Fuß etwa 6,72 m; 3 Fuß etwa 96 cm. (c) Dadurch, dass der Weg nicht, wie er früher abgesteckt war, unterhalb der Parzelle Nr. 2, sondern durch diese Parzelle unmittelbar an dem Kirchen-Grundstück Nr. 118 des Katasters angelegt wurde, so entstehe der Umstand, dass von jener Parzelle 2 Ecken, die eine westlich an der Parzelle Nr. 4, die andere östlich an dem Gemeinde-Grundstück so belegen werde, dass sie von dem Caspar Cohsmann gnt. Cordel, welche beim Verkauf vom 9. Juli v.J. die Parzellen Nr. 1, 2, 3 erstanden, nicht benutzt werden können. Um den Cohsmann zu entschädigen, solle dieser östlich an der durch ihn angekauften Parzelle Nr. 1 von der Gemeinde so viel Grund überwiesen erhalten, als die vorgesagten beiden von ihm nicht zu benutzenden Ecken enthalten. Diese Überweisung, womit der anwesende Cohsmann sich befriedigte, geschah an Ort und Stelle und wurde durch das Einrammen eines Pfahls die Grenze bezeichnet. Die beiden Ecken, welche der Cohsmann von der Parzelle Nr. 2 der Gemeinde wieder abzustehen hat (?), verbleiben Eigentum der Gemeinde. (d) Die von dem Maurermeister Göckeler unterm 10. d.M. zu 30 (?) veranschlagten auf dem fraglichen Weg aufzubringenden 4 Wasser-Durchlässe sollen wenigstfordernd verdungen werden. (e) Die von dem Maurermeister Franz Göckeler unterm 15. d.M. zu 88 T 5 Sgr 9 Pf veranschlagte Instandsetzung des Weges nach der Giesmecke resp. Der Freienohler Mühle soll wenigstfordernd verdungen werden. Die von dem Göckeler für Anfertigen des Kosten-Anschlags über diese Arbeiten sowie über die Kanäle ad (d) liquidierten Gebühren müssen pro rata von den Unternehmern getragen werden, wonach die Bedingungen anzufertigen sind. (g) - (f) hat der Sekretär wohl nicht mitgezählt. - In die Linie des nach der Freienohler Mühle anzulegenden Weges befindet sich eine abständige der Gemeinde gehörige Eiche; diese soll abgeschätzt und auf dem Stamme meistbietend verkauft werden.
TOP 256: Den Antrag des Franz Tönne ad Caspar Vogt hier, worauf derselbe eine Eiche aus dem Gemeinde-Wald gegen die Taxe überwiesen werden möchte, wurde genehmigt.
TOP 257: Auf die vom Justizrat Dr. Sommer in Sachen gegen Humpert eingereichte Klage-Beantwortung erklärte die Versammlung: (1.) Von dem durch den Verklagten vorgeschlagenen Zeugen könne der Adam Mester und Theodor Hirnstein als solche nicht zugelassen werden, weil sie selbst dabei interessiert seien. Es haben nämlich diese beiden durch den Humpert oder Gewerker Von der Becke oder durch dessen Faktor Eisenbach den Auftrag gehabt, den Schutt von dem Grundstück wieder fortzuschaffen und seien dafür vergütet worden. Würden diese also bekunden, dass der Schutt nicht fortgeschafft sei, so würden sie zugleich bekunden, dass sie ihren Accord nicht nachgekommen und die gestellte Vergütung mit Unrecht bezogen haben. Gegen die Vernehmung des Franz Spindeldreher zu Wildshausen finde sich übrigens nichts zu erinnern. Es müsse dem Spindeldreher aber die Frage gestellt werden, ob sich auf dem Grundstück bei der Verpflügung desselben durchaus kein Schutt mehr befunden habe, denn dass dieser zu einem Teil wieder weggeschafft worden sei, würde (wurde?) von Seiten der Gemeinde nicht behauptet. Im Übrigen sei nicht nur der Teil des Grundstücks mit Schutt überschüttet, welches zu Ackerland umgebaut sei, sondern auch noch einen anderen Teil desselben, nach der Ruhr abhängend, welcher früher zur Wiese benutzt wird, aber gegenwärtig wegen des darauf angehäuften Schuttes wenig mehr einträglich ist. (2.) Der Heinrich Kordel von hier, welcher das Grundstück früher verarbeitet hat und auch gegenwärtig mit der Bearbeitung desselben beschäftigt ist und die in den früheren Verhandlungen aufgeführten Zeugen, Sattler Franz Pöttgen und Polizeidiener Kaspar Kaulmann wieder bekunden, dass das Grundstück sich gegenwärtig sich nicht mehr in dem guten Zustand befinde als früher, wo der Acker nicht mit dem nicht gänzlich davon entfernten Schutt vermengt war und das Miet... (nicht korrekt lesbar) sich noch ganz frei von Schutt befunden habe. (3.) Was die Anfechtung gegen das Gutachten der beiden Gerichts-Taxatoren Engelbert Menge von Arnsberg und pensionierten Schultheiß Feldmann von hier betrifft, so müsse zunächst bemerkt werden, dass der Feldmann, welcher das Bürgerrechtssamen Sachen Caspar (hier fehlt aktenkundig der Name) übertragen,, auch kein Wohnhaus hierselbst mehr besitze, daher nurmehr als Beilieger und ohne Interesse bei der Sache angesehen werden könne, anzugeben wüsste, dass das Grundstück mit Schutt überschüttet gewesen und dieser nicht vollständig wieder davon geschafft sei. - Korrekt abgeschrieben, aber nicht sehr verständlich. - Nach diesem Urteil des Feldmann konnten denn die beiden Taxatoren feststellen, welchen Wert das Grundstück früher ohne Vermegung des Schuttes und jetzt nach geschehener Vermengung des Schuttes und also richtig den Schaden abtaxieren. Hieraus und bei dem Umstand, dass der Feldmann hiesiger Eingesessener ist, war es erforderlich, einen zweiten gerichtlichen Taxator und diesen in der nächsten Entfernung von Arnsberg … (1 Wort nicht korrekt lesbar) abzuholen. Das Gutachten, welches nach dem Antrag des Verklagten der Verwalter Terstesse abgeben soll, könne nicht angenommen werden und nicht bewirken, ein vom Gerichts-Taxator auf Eid und Gewissen abgegebenes Gutachten zu entkräften. - Die Versammlung weiß auch aufgrund dieses Protokolls genau, was gemeint ist, - der Abschreiber nicht.
TOP 258: Auf den Bau-Antrag des Caspar Pöttgen vom 3. d.M. erklärte die Versammlung, wie der Caspar Vogt zunächst darüber zu vernehmen sei, ob er das Grundstück, welches zwischen dem östlichen Wege und der Baustelle belegen ist, als Eigentum in Anspruch nimmt, eventuell zum … (1 Wort nicht korrekt lesbar) über die Erwerbungsart aufzufordern. - Östliche Weg, einer der ersten Namen für die Bergstraße, - von der Orts-Mitte aus gesehen! - Einwohnerliste Dezember 1849: Alte Haus-Nr. 68, Parzelle 825, Hauptstraße (später Ecke Brunnenstraße / Hauptstraße: Emmerich): Witwe Elisabeth Vogt geb. Trompetter, Ackersfrau, Schenkwirt, Krämer, Bäcker, Holzhändler; Ehemann Johann Vogt gnt Tinschneider, gest. 29.8.1849, LA 63; ihre Tochter Clara, ledig, LA 20, gest. 27.8.1849 (!); ältester Sohn Caspar, Ackersmann, LA 34; Tochter Gertrud, Magd, LA 25; Tochter Sophia, Magd, LA 19; Ehefrau zu Kaspar: Marianne Vogt geb. Becker, LA 36; ihre Tochter Christine, LA 3; ihr Sohn Anton, LA ½ Jahr. - Das Grundstück an der östlichen Straße ist nicht aktenkundig. 1871 wohnt Alte Haus-Nr. 68 schon Familie Leser Rosenthal.
TOP 259: Auf den Antrag der Ehefrau Caspar Vogt namens ihres Mannes vom 16. Dezember v.J. beschloss die Versammlung, der in Frage stehende Teich und alle darum liegenden Grundstücke der Gemeinde, insofern sie nicht zu dem zum Feuerteich führenden Weg und der Alten Landstraße dienen, unter der Bedingung meistbietend zu verkaufen, dass Käufer den von der Ehefrau Vogt beantragten Abfluss wieder herzustellen und auch ferner zu unterhalten haben. Der Steuer-Controlleur Deckmann sei zu ersuchen, diese öffentlich zu verkaufende Parzelle zu vermessen und eine Karte darüber anzufertigen, die Königl. Regierung aber zu ersuchen, zu genehmigen, dass der Verkauf nur durch Bekanntmachung im hiesigen Ort veröffentlicht werden möchte, indem kein Auswärtiger die geringen Parzellen, welche seither der Gemeinde nutzlos gelegen und von angrenzenden Grundbesitzern in...(nicht korrekt lesbar) werden benutzen können. - Namen siehe TOP 258.
TOP 260: Die Versammlung beschloss, durch Polizeidiener, Flurschützen und Waldwärter darauf achten zu lassen, dass keine Gemeinde-Grundstücke fernerweit (ungewohntes Wort) von Unberechtigten als Lagerstelle, für Holz, Mist oder andere Gegenstände benutzt werde, damit diese dadurch kein Besitzrecht an dem Grundstück erlangen. Es sei dieses insbesondere bei dem an der Sägemühle belegenen Gemeinde-Grundstück, worauf mehreres Gemeinde-Holz gelagert sei, zu beachten, so wie auch bei dem zur Wiese führenden Wege in der Nähe des August Lichte´schen Wohnhaus, welche nun dem Lichte be...dt (nicht korrekt lesbar) würde. - Sägemühle Winterhoff in der Giesmecke; Einwohnerliste Dezember 1849: Alte Haus-Nr. 1, Parzelle 702, Hauptstraße (2010: Hirsch-Apotheke): August Lichte, Gehilfe, LA 25, wohnt bei seinem Bruder Johann Lichte, Gastwirt, Bäcker, Krämer, LA 29.
Am 2. Juni 1851
TOP 261: Der Vorsitzende macht die Versammlung, welche zu ihrem Zusammentreten unterm 26. v.M. eingeladen war, mit § 10 des Gesetzes vom7. Mai und § 3 der im Amtsblatt abgedruckten Instruktion vom 8. Mai wegen Veranlagung der Klassensteuer bekannt und veranlasst dieselbe, die darauf vorzunehmende Wahl der Mitglieder zu der Klassensteuer-Einschätzungs-Kommission für die Gemeinde Freienohl nach Vorschrift jener gesetzlichen Bestimmung auszuüben und bemerkte zuvor noch, dass zu Folge Landrätlicher Verfügung vom 16. Mai d.J. Nr. 3228 die Zahl der Mitglieder für jede Gemeinde 3 betragen soll. Die Versammlung wählte hierauf zu Mitgliedern der Klassensteuer-Einschätzungs-Kommission (1.) Fritz Ernst Kerstholt, (2.) Joseph Funke, (3.) Bernard Becker. Weiter fand sich nichts zu verhandeln. - Zu diesem TOP.
TOP 262: Der Vorsitzende legte der Versammlung den von dem Maurermeister Göckeler unterm 27. Mai d.J. über verschiedene Mehrarbeiten bei dem Bau der hiesigen sogenannten Twieten-Straße im Betrag von zusammen 70 T 10 Sgr 3 Pf vor. Die Versammlung beschloss, die fraglichen Arbeiten von dem Unternehmer der Twieten-Straße Caspar Neise hier ausführen zu lassen und dieselben nach Verhältnis des Anschlags zur Verdings-Summe zu vergüten.
TOP 263: Der Vorsitzende trug der Versammlung vor, dass die Kosten wegen Mobilmachung der Armee mit Ausschluss derjenigen, welche von den Truppen gleich bezahlt worden sind, für die Gemeinde Freienohl 804 T 11 Sgr 7 Pf betragen, teils aus verschiedenen Kassen vorschussweise gezahlt, teils noch unbezahlt geblieben sind. Die Versammlung beschloss hierauf 800 Taler als Anleihe für die Gemeinde zu möglichst geringem Prozentsatz aufzunehmen und den Amtmann von Devivere damit zu beauftragen, diese Anleihe zu erhalten. Die 407 T 11 Sgr 7 Pf aber, welche die Kosten mehr als die anzuleihenden 800 T betragen, aus der Gemeindekasse definitiv zu verausgaben.
TOP 264: Die Versammlung mit dem Resultat des unterm 30.v.M. abgehaltenen Verkaufs des Gördes´schen Gartens, worauf der Kaspar Neise hier mit 105 T Letztbietender geblieben ist, bekannt gemacht, genehmigt, dass dem Neise zu dem fraglichen Betrag von 105 T der Garten belassen werden.
Am 16. Juni 1851
TOP 265: Die Verhandlung über den Verding der Instandsetzung des Weges von Freienohl bis zur Freienohler Mühle vom 11. d.M. wurde genehmigt.
TOP 266: Es wurde auf den mündlichen Antrag des Pfarrers Brandt hier genehmigt, ihm die 172 Klafter Eichen-Kloben und Knüppelholz bei der Mühle zu der Taxe von 2 T 18 Sgr zu belassen und beschloss die Versammlung gleichzeitig, dass das nach dem Versteigerungs-Protokoll des Oberförsters Harbert vom 29. v.M. an der Winterseite gehauene 1 Klafter Eichen-Kloben und Knüppelholz mit dem Holz meistbietend zu verkaufen, welches unterm 9. v.M. in der Winterseite verkauft, aber nicht genehmigt worden ist und daher sobald als möglich zum Verkauf auszustellen ist. - 1 Klafter Holz = 3,4 m³ = 2 – 3 Festmeter = 2,5 Festmeter. 172 Klafter = etwa 430 Festmeter. Rechnerisch stimmt das, aber auch für die Lebens-Wirklichkeit? Damals?
TOP 267: Auf den Antrag des Kaspar Cohsmann vom 24. März d.J., wonach ihm für Ausführung mehrerer Arbeiten bei dem Ausbau der Krummen Straße noch nachträglich eine Vergütung geleistet werden möchte und die darauf unterm 11. d.M. mit ihm und dem Maurermeister Göckeler gepflogenen Verhandlung, erklärte die Versammlung per Majora (in der Mehrzahl), dass sie bei ihren früheren Beschlüssen bestehen bleiben müsste und dem Cohsmann keine Vergütung für solche Arbeiten bewilligen könne, welche nicht anschlagsmäßig waren oder durch ihn nicht anschlagsmäßig zur Ausführung gebracht worden seien. Was die Planier-Arbeiten am Kletterpott betrifft, so sei nicht bekannt, dass dieselbe dort vorgenommen worden sei und müsse also vorab durch den Cohsmann näher nachgewiesen werden. Im übrigen könne es nicht zugegeben werden, dass der Cohsmann zur Wiederfortnahme des angelegten Kanals die Straße losbreche und müsse demselben solches ausdrücklich untersagt werden, indem es ihm nicht zustehe, den einmal abgenommenen Weg noch zu verunstalten. Auch müsse dem Cohsmann aufgegeben werden, die an der fraglichen Straße angebrachten Pflaster-Bordsteine nach der äußeren Seite hin besser anzufällen, damit sie nicht ferner aus ihrem Verband weichen. - Korrekt abgeschrieben, aber nicht korrekt verständlich.
Hier hat der protokollierende Sekretär nicht genau genug gelesen, mitgezählt; die TOP-Nummer ist plötzlich:
TOP 168: Auf die Eingabe des Anton Trompetter vom 4.4. d.J. beschloss die Versammlung, die von dem Trompetter vorgeschlagenen Zeugen Johann Kückenhoff und Johann Schnapp vernehmen zu lassen und auf den Fall, dass nach dieser Vernehmung, dass faule von dem Trompetter zu Brettern geschnittene Holz mit dem Klotz, welchen er im Jahr 1846 von der Gemeinde zu Reparaturholz erhalten, identisch sei, ihm für den faulen Teil der Bretter, insofern diese nicht zu benutzen, anderes Holz anweisen zu lassen. Der Zimmerer Korte sei zu beauftragen, zu untersuchen, wie viel Fuß Bretter wegen Fäulnis zur Gewerke nicht benutzt werden können und sei demselben daher das HolzverzeichnisTrompetter im Jahr 1846 das Holz erhalten habe, zu übergeben. Auf eine Vergütung von Fuhr- und Schneidelohn könne nicht eingegangen werden. - Einwohnerliste Dezember 1849: Alte Haus-Nr. 8 a, Parzelle 694, St. Nikolaus Straße 7: Anton Trompetter gnt. Peters, Ackersmann, LA 36; Ehefrau Franziska geb. Pöttgen; und Familie. Oder: Alte Haus-Nr. 64 a, Parzelle 719, Hauptstraße: Vater Johann Trompetter Sen., Schenkwirt, Krämer, Holzhändler, LA 79; Ehefrau Marianne geb. Cohsmann; und Familie. - Alte Haus-Nr. 59, Parzelle 785, Am Hügel 11: Johann Kückenhoff gnt. Frohnenmann, Ackersmann, LA 30; Ehefrau Katharina geb. Trompetter, LA 27; und Familie. - Alte Haus-Nr. 85 a, Parzelle 813 (Hauptstraße ?): Johann Schnapp, Schreiner, LA 21 oder Vater Joseph Schnapp,Sägemüller, LA 53; korrekt abgeschrieben: Sohn Johann.
TOP 169: Auf die Eingabe des Steuer-Kontrolleurs Derkmann vom 1. Mai d.J., die Grundsteuer-Schädigung des Anton Trompetter betreffend, erklärte die Versammlung aufgrund des Gemeinde-Beschlusses vom 21.1. v.J. sei der Trompetter nach der vom Taxator Menge vorgenommenen Abschätzung für 2 Ruten (von?) 60 ½ Fuß á´2 (T?) pro Rute …(3,4,5 Abkürzungen, Zahlen nicht korrekt lesbar) entschädugt worden, er verlangt jetzt eine Entschädigung für 6 Ruten 18 Dezimalfuß (?) gleich 6 RT 239/25 ...(1 Wort nicht korrekt lesbar) Fuß; danach müsste er noch für 3 Ruten 106 43/50 rheinländische Quadrat-Fußentschädigt werden. In Rücksicht, dass der Menge die Taxation für Garten und Hofmauer vorgenommen habe, das schräge Ufer aber, wofür der Trompetter jetzt noch Entschädigung verlangt, nicht so viel wert sei, als der abgeschätzte Garten und Hofmauer, so könne für dieses schräge Ufer nur der halbe Wert der Entschädigung in Anspruch genommen werden und sei man damit der Trompetter, wenn er sich mit der Gemeinde in Güte abfinden lassen wolle, für die ihm zukommenden 3 Ruten 106 43/50 Quadrat-Fuß 1 Taler pro Rute, also zusammen mit 37 T 22 Sgr 3 Pf zu entschädigen. Dann müsse er aber auf alle anderen Asprüche verzichten. - Für den Abschreiber nicht immer verständlich. Die Ufer-Stelle ist – leider – nicht aktenkundig.
Am 23. Juni 1851
TOP 170: Auf das Schreiben des Herrn Pfarrverwesers Brandt von hier vom 20. d.M. wegen behaupteter Eingriffe in die kirchlichen Grundstücke bei der Anlage des Weges nach der Mühle bemerkte die Versammlung: ad (1.) sei ihr nicht bekannt, dass auf dem Hahn eine zum Pfarr-Acker gehörige Hecke, wenn sie zum Pfarr-Acker gehört, nur unbefugter Weise vom Unternehmer des Wegebaus vorgenommen sein könne; ad (2.) ihr nicht anders bekannt sei, dass die Hecke auf dem Schnepper nicht zu dem begrenzten Pfarr-Acker, sondern der Gemeinde gehöre; ad (3.) es sich nur durch eine Lokal-Besichtigung ergeben könne, ob, wie vom Pfarrverweser Brandt behauptet, der Wege-Graben dem Pfarrei-Grundstück zu nach angelegt sei. Es solle daher, sobald der Wegebau beendigt, unter Hinzuziehung des klagenden Pfarrverwesers Brandt eine Lokal-Besichtigung vorgenommen und ermittelt werden, ob die von dem Brandt erhobenen drei Beschwerdepunkte sich als begründet herausstellen und eventuelle nach dieser Ermittlung eine Entschädigung geleistet werde.
TOP 171: Die Versammlung beschloss: (1.) dem August Lichte aufgeben zu lassen, dass er den an seinem Haus beengten nach der Gemeinde-Wiese führenden Weg binnen 8 Tagen wieder zu seiner früheren Breite herzustellen, widrigenfalls gegen ihn gerichtliche Klage erhoben werden müsse. (2) Dem Schreiner Fritz Miese aufzugeben, das Gemeinde-Grundstück an der Krummen Straße, in der Nähe seines Hauses belegen, welches er zum Graben eingefriedigt habe, wieder der Gemeinde frei zu geben, widrigenfalls gegen ihn gerichtlich Klage erhoben werden müsse. (3.) Eine öffentliche Bekanntmachung dahin zu erlassen, dass die Eigentümer des Holzes oder Sägeblätte(r ?), welche in der Nähe der Sägemühle, welche auf Gemeinde-Eigentum gelagert seien, dieses Holz binnen 8 Tagen von dem Gemeinde-Eigentum zu entfernen haben, widrigen falls gegen sie, die dann zu ermitteln seien, nun Klage wegen Eingriffs in das Gemeinde-Eigentum erhoben werden würde. (4.) Eine Bekanntmachung dahin zu erlassen, dass alle Eingesessenen, welche Holz, Steine, Miste (damals so geschrieben) oder sonstige Gegenstände an öffentlichen Wegen oder Plätzen auf Gemeinde-Eigentum gelagert haben, solche Gegenstände binnen 8 Tagen vom Gemeinde-Eigentum zu entfernen haben, widrigenfalls gegen die Säumenden wegen Eingriffs in Gemeinde-Eigentum geklagt werden würde, oder aber, dass sie die Erlaubnis dazu von der Gemeinde dazu nachsuchen.
TOP 172: Auf die Beschwerde des Bernard Tönne hier vom 21. Juni, wonach der Franz Humpert gnt. Rocholl hier ein von Ersterm (?) und der Gemeinde Freienohl erwobenes Grundstück als sein Eigentum in Anspruch nimmt, beschloss die Versammlung, den Humpert ermahnen zu lassen, ob derselbe das fragliche Grundstück nicht gegen Erstattung des Antrittsgeldes und des Ablösekapitals an den Tönne von hiesiger Gemeinde ankaufen will. - Einwohnerliste Dezember 1849: Alte Haus-Nr. 49, Parzelle 836, Krumme Straße 14: Franz Humpert gnt. Rocholl, Ackersmann, LA 65; Ehefrau Agatha geb. Orgelmacher, LA 60. - Alte Haus.Nr. 52, Parzelle 832, Krumme Str. 8: Bernard Tönne, Leineweber, Raseur, Ackersmann, LA 43; Ehefrau Margaretha geb. Röther, LA 30.
TOP 173: Auf die Landrätliche Verfügung vom 16. d.M., die Material-Holzabgabe zum hiesigen Schulhaus betreffend, erklärte die Versammlung: In früherer Zeit befand sich das Schul-Local im Küsterhaus, welches hufeberechtigt ist. In späteren Jahren wurde die Schule in das hiesige Rathaus verlegt. Dieses Rathaus besitzt zwar kein Hufe-Gerechtsame, es ist dasselbe jedoch aus Holz erbaut worden, welches aus den Gemeinde-Waldungen gratis und in Natura dazu hergegeben worden ist. Und behufs daher die Gemeinde als solche das Recht, das Holz zu ihren Gebäulichkeiten aus ihren Waldungen in Natura zu beziehen und die Schule das Recht, das zu ihrem Schul-Local benötigte Holz ebenso aus dem Gemeinde-Walde in Natura gratis zu beziehen. Übrigens liege der politischen Gemeinde die Verpflichtung auf, das Schulhaus zu erbauen und in Reparatur zu unterhalten und sei zu diesen Reparaturen während der Zeit, dass das Schulhaus sich in das Rathaus verlegt befindet, das benötigte Holz auch in Natura aus den Gemeinde-Waldungen bezogen worden. - Gemeint ist sicher das Holz zum Heizen.
TOP 174: Auf die Benachrichtigung des Rechtsanwalts Leisten vom 2.4. d.J. in Sachen gegen Humpert hier beschloss die Versammlung, das Guthaben der hiesigen Gemeinde an den Humpert auf dessen Immobilien nach dem Vorschlag des Leisten eintragen zu lassen.
TOP 175: Die Versammlung genehmigt nach dem Antrag des Oberförsters Harbert vom 13. d.M., einen Geometer zu requirieren, um die im hiesigen Gemeinde-Wald vorliegenden Grenzverwickelungen abzustellen und beschloss, den Steuer-Controlleur Derckmann darum zu ersuchen, bemerkte aber auch, dass der Oberförster Harbert von hier die Wald-Parzellen, wovon die Grenzen verdunkelt seien (korrekt abgeschrieben), näher anzugeben habe.
TOP 176: Auf die von dem Geometer Enste unterm 19.4. d.J. eingereichten beiden Vermessungs-Register über Grundstücke, welche beim Ausbau der Krummen Straße von Eingesessenen vergraben, resp. als für die Gemeinde nutzlos an die angrenzenden Grundbesitzer veräußert werden können, beschloss die Versammlung, sowohl diejenigen Eingesessenen, welche die der Gemeinde nutzlos gewordenen Parzellen gebrauchen können, als diejenigen Eingesessenen, deren Grundstücke vergraben sind, vorladen und die Ersterndarüber vernehmen zu lassen, ob sie die Grundstücke und eventuell zu welchem Betrag vererben wollen. Die Letztern aber, insofern sie noch nicht entschädigt worden sind, darüber vernehmen zu lassen, welche Entschädigung sie von der Gemeinde beanspruchen, oder ob sie auf eine solche verzichten wollen. Im letzteren Falle haben diese, sowie diejenigen Eingesessenen, welche bereits entschädigt worden sind, als Bernard Tönne, Kaspar Petz und Gaudenz Kerstholt eine Erklärung darüber abzugeben, dass sie keine weiteren Ansprüche begründen können.
Am 30 Juli 1851
Leider wieder keine korrekte Zahlen-Nummern-Lesung des Sekretärs:
TOP 277: Der Versammlung wurde die Verfügung Königlicher Regierung vom 32. März d.J., wonach der projektierte Neubau des hiesigen Schulhauses genehmigt wird, jedoch diesem Bau einige Abänderungen gegeben werden sollen und für ein während des Neubaus Lokal gesorgt werden muss, vorgelegt. Die Versammlung konnte sich nicht damit einverstanden erklären, dass die Etagen-Treppe in der von Königlicher Regierung angegebenen Art mit verwendeten Tritten angelegt werden soll, weil diese der Schuljugend, die oft in gedrängter Masse die Treppe herunter kommt, große Gefahr zum Herabstürzen bietet, und beschloss daher, dass die Treppe in der von dem Maurermeister Göckeler und Wegebaumeister genehmigten Art mittels Ruhe-Plätze angebracht werde, und (die Versammlung) erwartet, dass diese Art um so weniger Anstand (für heutzutage ungewohnter Wortgebrauch) finden würden, als noch in der jüngsten Zeit bei dem Schulhaus zu Berge im Kreis Meschede, auch die Treppe mit Ruhe-Plätze angebracht worden sei; mit den übrigen von Königlicher Regierung dem Bauplan gegebenen Abänderungen erklärte sich die Versammlung jedoch einverstanden und beschloss, den Wegebaumeister Lücke zu ersuchen, den Kosten-Anschlag nach diesen dem Bauplan zu gegebenen Abänderungen baldigst zu berücksichtigen, damit ungesäumt der Bau verdungen werden könne. Hinsichtlich des Unterrichts-Lokals, welches während des Neubaus benutzt werden soll, beschloss die Versammlung mit dem Wirt Bernard Becker und Kaspar Vogt zu dem Ende, Miet-Kontrakt abschließen und diesen Kontrakt ihr zur Genehmigung vorlegen zu lassen, indem diese beiden Wirte sich bereits früher zur Hergabe des Unterrichts-Lokals während des Neubaus bereit erklärt haben. - Einwohnerliste Dezember 1849: Alte Haus-Nr. 68, Parzelle 825, Hauptstraße: Brunnen-Str.: Schmitten-Ecke (später Emmerich): Witwe Eisabeth Vogt geb. Trompetter, Ackersfrau, Schenkwirt, Krämer, LA 58; Sohn Kaspar Vogt, Ackersmann, LA 34; Ehefrau Marianne geb. Becker, LA 36; und Familie. - Alte Haus-Nr. 83, Parzelle 876, St. Nikolaus Straße: Bernard Becker, Gastwirt, Krämer, Bäcker, LA 45; Ehefrau Dorothea geb. Gördes, LA 37; und Familie.
TOP 278: Die von dem Kaspar Neise beantragte Benutzung einer Meilerstelle im Gemeinde-Wald wurde unter Neise vom Oberförster Harbert am 15. d.M gestellten Bedingungen genehmigt.
TOP 279: Auf die Verhandlung vom heute Morgen des von mehreren hiesigen Einwohnern zu entrichtenden Bürgergeldes und die Aufnahme derselebn in die Bürgerliste beschloss die Versammlung folgendes: (1.) wegen (a) Hirschberger, (b) Franz Pöttgen, (c) Bernhard Tönne, (d) Kaspar Feldmann, (e) Franz Göckeler, (f) Levi Löwenbach, (g) Fritz Schmitz, (h) Bendix Ranzenberg, (i) Georg Becker, (k) Matthias Krick die Sache nach Verlauf von 14 Tagen zur näheren Beratung vorzulegen, bis wohin mehrere der Vorgenannten sich darüber, ob sie gütlich zahlen wollen oder nicht, erklärt haben würden. (2.) von (a) Engelhard Spieler, (b) Kaspar Neise gnt. Flinkerbusch den Kauf-Brief resp. den Tausch-Kontrakt vorlegen zu lassen, wonach sie in den Besitz einer Bürger-Sohlstätte gelangt seien; (c) Adam Heckmann das Testament vorlegen zu lassen, wonach er in den Besitz einer Bürger-Sohlstätte gelangt sei; (3.) die Gemeindekasse anzuweisen: (a) dem Firtz Kaulmann, (b) Heinrich Lenze gnt. Penschröer, (c) Kaspar Vogt, (d) Johann Kohsmann gnt. Klaren, und zwar von jedem 1 T 7 Gr, zusammen 4 T 28 Gr Bürger-Einschreibgebühren zu erheben und diese 5 jungen Bürger in der nächsten Gemeinde-Versammlung den Bürger-Eid ausschwören zu lassen; (4.) zu ermitteln, ob der Anton Spieler das Bürgergeld von seiner Frau mit 10 T bezahlt habe. - Sohlstätte = Hofplatz + Wohnhaus + Garten, auch mit Zubehör: Saatland, Weide. Siehe Wikipedia: Gebäude-Steuerrolle, Gebäude-Mutterrolle.
TOP 280: Nach der infolge Beschlusses vom 16. d.M. vorgenommenen Vernehmung des Anton Trompetter nach seinem Verlangen demselben (1.) an Grund-Entschädigung 3 T 22 Gr 3 Pf, (2.) für Reparatur seiner Mauer 2 T 15 Gr, zusammen 6 T 7 Gr 3 Pf gezahlt werden sollen, dass der Trompetter über den (darüber hinaus) sich für völlig mit der Gemeinde abgefunden erklären möchte und auf alle weiteren Entschädigungen für Schaden oder Nachteil, welche durch den Bau der östlichen Straße (Bergstraße) für ihn entstanden sind, sie mögen auch Namen haben, wie sie wollen, zu verzichten habe.
TOP 281: In Verfolg des Beschlusses vom 2. d.M., wonach zur Bestreitung der Kosten, welche wegen der Mobilmachung der Armee für die Gemeinde Freienohl entstanden sind, achthundert Taler (in der Akte ausgeschrieben) als Darlehen angeliehen werden sollen, beschloss die Versammlung in Folge Landrätlicher Marginal-Verfügung vom 28. d.M., nach welchem im Schulden-Tilgungsplan beigefügt werden sollen ferner: dass die jetzt anzuleihenden 800 Taler, zu welcher sich die Sparkasse zu Arnsberg gegen 5 Prozent Zinsen einviertel-jähriger Kündigung bereit erklärt habe, unter diesen Bedingungen von der Sparkasse zu Arnsberg anzuleihen, und durch den Verkauf oder einer … (2 Wörter nicht korrekt lesbar), der Gemeinde vom Staate für geleistete Krieges-Kosten bewilligte 4 prozentige Kapitalien jenes zu kontraktierenden Darlehen im Lauf des Jahres wieder zu tilgen, auch den Betrag in den nächstjährigen Etat zu, zu welcher etwa mit Verkauf der Zussion (?) der der Gemeinde zustehenden Kriegskosten Entschädigung zur Deckung der anzuleihenden 800 Taler etwa nicht gedeckt werden möchten. - Für den Abschreiber grammatisch nicht sehr verständlich.
TOP 282: Auf die beim Amtmann eingegangene Beschwerde vom 20. Februar d.J. und die darauf vom Zimmermeister Korte vorgenommene Revision über die Verwendung des dem Heinrich Sahse verabreichten Frei-Bauholzes soll nicht weiter gerücksichtigt (korrekt abgeschrieben) werden, als dass dem Korte nach Ermitteln, wie viel Kubik-Fuß Holz dem Sahse zu den angebrachten zwei verwendet hat, das er zu einem nicht angebrachten Dachstuhl überwiesen erhalten hat und der Sahse angehalten werde, dafür die Gemeinde zu entschädigen. - Möglich ist vielleicht, dass der Zimmermeister und Gemeinde-Verordnete und im Kirchenvorstand tätige Heinrich Sahse hier und da bei seiner beruflichen Arbeit Holz bereit liegen haben müsste...
Am 1. Juli 1851
TOP 283: In Folge des Schreibens des Herrn Gewerkers von der Becke vom 8. März d.J. ward Termin auf den 1. d.M. bestimmt, an welchem dem Herrn Gewerker von der Becke durch die Vertretung der Gemeinde Freienohl an Ort und Stelle der Punkt genau bezeichnet werden sollte, woselbst der von der Becke in Folge Kontraktes vom 3. Februar 1846 § 5 verpflichtet ist, eine fahrbare Brücke zur Verbindung der Gemeinde-Distrikte Krähenberg im Schulten-Ohl über seinen dort zur Wiesen-Bewässerung angelegten Flößungsgraben auf seine Kosten anzulegen. In dem Termin … (1 Wort nicht korrekt lesbar) erschien seitens des Herrn von der Becke (a) dessen Verwalter Faktor Eisenbach von Rumbeck. (b) dessen Förster Bitter von Wildshausen, seitens der Gemeinde-Vertretung von Freienohl der Amtmann von Devivere und die vorgenannten Gemeinde-Verordneten (die inhaltlich immer gleichbleibende Einleitung ist hier ausgelassen) Bernhard Becker, Heinrich Flinkerbusch, Ferdinand Becker, Friedrich Schwefer. Nach Erwägung aller Umstände wurde von der Gemeinde-Vertretung die Stelle zur fraglichen (in Frage kommenden, geplanten) Brücken-Anlage für die zweckmäßigste erachtet, welche die Grenze zwischen dem unterhalb der Schlacht belegenen (gelegenen; kein Schreibfehler) von der Becke schon um den dort belegenen zu Ackerland benutzt werdenden Gemeinde-Grundstück bildet, und wurde in dieser Folge die Stelle dem Herrn Verwalter Eisenbach als diejenige bezeichnet, woselbst der Herr von der Becke zu Folge § 5 des Kontraktes vom 3. Februar 1846 die fahrbare Brücke über seinen Flößungs-Graben auf seine Kosten anzulegen habe und dabei bemerkt, dass die Brücke nach der oberen Seite hin sich an der von der Becke`schen Grenze anlehnen und derart angelegt werden müsse, dass sie vom rechtsseitigen nach dem linksseitigen Graben-Ufer eine schräge Wasser hinauf führende Richtung erhalte, damit sie bequem zum Fahren benutzt werden könne. Es wurde darüber heute die gegenwärtige Versammlung aufgenommen, wovon sich der Herr Eisenbach eine Abschrift ausbat, welche ihm sofort übergeben wurde und darauf die gegenwärtige Verhandlung vorgenommen, durchgelesen, respektive geschehener Vorlesung genehmigt und vom Herrn Eisenbach namens des Herrn von der Becke, sowie von dem Amtmann von Devivere namens der Gemeinde Freienohl unterschrieben.
TOP 284: Bei Gelegenheit, dass vom 1. d.M. dem Herrn Verwalter Eisenbach von der Gemeinde-Vertretung die Stelle angewiesen wurde, woselbst der Herr Gewerker v.d. Becke zur Erfüllung des Kontraktes vom 3. Februar 1846 eine befahrbare Brücke über seinen Flößungs-Graben anzulegen hat, von der Gemeinde-Versammlung bemerkt worden, dass der Weg, welcher zur Bewirtschaftung der im Schulten-Ohl belegenen zu Ackerland dienende Gemeinde-Grundstücke und über die von der Becke´schen Grundstücke führt, aufgegraben und dadurch unfahrbargemacht ist, von dem Eisenbach aber eingeräumt worden, dass die Vergrabung des Weges von Seiten seines Prinzipals, dem Herrn von der Becke geschehen sei, weil dieser den Weg über sein Grundstück nicht ferner dulden wolle. Die Versammlung beschloss hierauf, den Herrn von der Becke auffordern zu lassen, den gesagten Weg binnen 8 Tage wieder fahrbar machen zu lassen, widrigenfalls gegen ihn von Seiten der Gemeinde Freienohl, welche durch ihren zum Bewirtschaften ihrer Grundstücke im Schulten-Ohl Weg nicht nehmen lassen wolle, gerichtliche Klagen erheben.
Am 11. Juli 1851
TOP 285: Der Versammlung wurde das Protokoll über den am 9. Juli d.J. im Distrikt Winterseite abgehaltenen Eichen-Klafter-Holz-Verkauf zur Genehmigung mit dem Bemerken vorgelegt, das darauf zu 28 T 18 Sgr abgeschätzte Holz zu 24 T 9 Sgr, also um 4 T 9 Sgr geringer verkauft worden sei. Die Versammlung beschloss, den fraglichen Verkauf zu genehmigen, der bei einem abermaligen Verkauf voraussichtlich kein günstigeres Resultat zu erzielen sei. Dieselbe fand auch gegen die von den Käufern gestellten Bürgen nichts zu erinnern.
TOP 286: Die Verhandlung über den unterm 9. d.M. abgehaltenen Gras-Verkauf, welcher zum Resultat25 Sgr ergibt, wurde genehmigt, und wurde zugleich pro Majora bestimmt, dass diese Wiesen nicht wie im Beschluss vom 28. Oktober v.J. gesagt, grundzinsweise veräußert, sondern bis zu der Zeit meistbietend verzeitpachtet werden sollen, dass die übrigen Gemeinde-Wiesen pachtlos bleiben. - Was übrigens den auf 1 Jahr dem Cordel verpachteten Garten am Schnepper betrifft, Flur I Nr. 113 groß 7 Ruten 84 Fuß, so soll dieser Garten mit der Hude am Schnepper Flur I Nr. 105 groß 2 Morgen 137 Ruten 86 Fuß grundzinsweise veräußert werden. - In dem Garten soll ein Kanon (?) von 12 Sgr, und in die Hude Flur I Nr. 105 ein Kanon von 3 T pro Morgen, also in die ganze Parzelle ein Kanon von 8 T 9 Sgr gelegt und soll überall auf das Antrittsgeld geboten werden. - Der Verkauf soll öffentlich geschehen. - Ferner wurde beschlossen, das mit einigen Eichen bestandene sogen. Sundersiepen grundzinsweise zu veräußern, wozu jedoch vorher die Genehmigung des Oberförsters einzuholen ist. Für den Fall, dass die Genehmigung erfolgen möchte, sollen die Parzelle durch den Geometer Derkmann vermessen und in Nummern derart geteilt und ausgesetzt werden, dass die dran liegenden Grundeigentümer die zu verkaufende Parzelle zu ihrem Grundstück heranziehen können. An Kanon sei 1 T pro Morgen darin zu legen und müsse auf das Antrittsgeld öffentlich aufgeboten werden.
Am 28. Juli 1851
TOP 287: In Verfolg des Beschlusses vom 30. v.M., resp. des die nachbenannten Besitzer bürgerlicher Sohlstätten in die Zahl der hiesigen Bürger aufgenommenen und laut besonderer Verhandlung zur sämtlichen Erfüllung der ihnen bekannt gemachten, jeden Bürger aufliegenden Pflichten mittels Handschlag an Eidesstatt verpflichtet: (1,) Fritz Kaulmann, (2.) Ferdinand Erlmann. - Einwohnerliste Dezember 1849: Alte Haus-Nr. 67 a, Parzelle 722 (Hauptstraße, gegenüber der Kirche): Ferdinand Erlmann gnt. Kleinschmiedt, Ackersmann, LA 24; Ehefrau Theresia geb. Bracht, LA 27, ev.; Vater Ferdinand Erlmann, LA 70; dessen Tochter und Schwester zum Sohn: Clementine Erlmann, LA 14. - Alte Haus-Nr. 88 b, Parzelle 791, Hauptstraße 84: Fritz Kaulmann, Tagelöhner, LA 26; Ehefrau Catharina geb. Stirnberg, LA 26; Tochter Theresia, LA 1.
TOP 288: Auf die Benachrichtigung des Herrn Rechtsanwalts Leisten vom 21.d.M., wonach die Witwe Bohne hierselbst für eine Forderung der Gemeinde Freienohl ad 6 Sgr ...(Abkürzung?) Eichen-Klafterholz ferwährend (verwehrend?), für unpfändbar befunden worden ist, beschloss die Versammlung, die fraglichen 6 Sgr bei der großen Bedürftigkeit der Bohne niederzuschlagen und sie durch deren Einklagung entstandenen Kosten zur Zahlung auf hiesige Gemeindekasse zu übernehmen. - Einwohnerliste Dezember 1849: Alte Haus-Nr. 42 c (!), Parzelle 860, Ecke Krumme Straße / St. Nikolaus Straße: 42 a: Miese: Witwe Anna Margaretha Bohne geb. Bräutigam, Tagelöhnerin, LA 65; Sohn Franz Bohne, Tagelöhner, LA 33; Dezember 1846: Alte Haus-Nr. 28 b (a: Anton Neise), St. Nikolaus Str. 15; im Jahr 1871: Alte Haus-Nr. 102 (bei Witwe Kaspar Düring), Hauptstraße; - Sterberegister: gest. 14.1.1872 Anna Maria (Margaretha) geb. Bräutigam, geb. 9.10.1786, Witwe des Franz Ferdinand Bohne, Schüsseldreher, Tochter des Johannes Bräutigam aus der Wennemer Mark. - Sterberegister: gest.16.11.1837 Franz Ferdinand Bohne, Schüsseldreher, LA 53, hinterlässt Ehefrau und 5 minderjährige Kinder.
TOP 289: Auf die protokollarische Erklärung des Bernard Tönne hier vom 16. d.M. genehmigte die Versammlung, dass demselben diejenigen 5 Taler erstattet, resp. von dem für seine Frau zu zahlenden Einzugsgeld ad 10 Taler in Abzug gebracht werden, welche dem Tönne durch die Besitznahme des ihm als Entschädigung für die bei dem Bau der Krummen Straße ihm zugefügten Nachteile überwiesenen Gemeinde-Grundstücke entstanden sind, indem der Kaspar Vogt für die fragliche Gemeinde-Parzelle als Eigentum in Anspruch genommen und in dem desfallsigen Rechtsstreit obgesiegt hat.
TOP 290: Der Versammlung wurde die mit dem Bernhard Tönne, Kaspar Vogt hier aufgenommene Verhandlung vom 16. d.M. vorgelegt. Die Versammlung erklärte, wie sich nunmehr gegen den beabsichtigten Hausbau des Kaspar Pöttgen hier nichts zu erinnern finde, indem (a) der Pöttgen notorisch (bekanntlich) das zum Bau erforderliche Vermögen besitzt, (b) derselbe sich einer guten Führung zu erfinden hat, (c) der Bauplatz sein Eigentum und (d) derselbe an einem öffentlichen Weg belegen ist, da nach jener vorgedachten Verhandlung der Kaspar Vogt hier die auf das zwischen dem Bauholz des Pöttgen und dem daran beiführenden Weg belegenen Gemeindegrundstück, welches von der Gemeinde Freienohl dem Bernard Tönne als Grundentschädigung für den Bau der Krummen Straße überwiesen und von diesem an den Pöttgen veräußert ist, gemachten Eigentums-Ansprüche zinslich aufgegeben und der Gemeinde Freienohl zugehörig anerkannt hat. - Einwohnerliste Dezember 1849: von hier aus: Alte Haus-Nr. 58 b (a: Georg Geihsler), Parzelle 786, Am Hügel 9; dann hier zum TOP 290: Alte Haus-Nr. 163, Brunnenstraße 3, Schmitten Ecke: Kaspar Pöttgen (1849:!) Tagelöhner, Schwiegersohn zu Georg Geihsler, LA 35; Ehefrau Hertruf geb. Geihsler, LA 28: Tochter Maria, LA 3; Tochter Agatha, LA 1.
TOP 291: Der von dem Vorsitzenden unterm 14. d.M. mit den Wirten Kaspar Vogt und Bernard Becker hier abgeschlossenen Contract, worauf jeder derselben für Einräumung seines Lokals zum Schulhalten während des Neubaus des hiesigen Schulhauses pro Monat 2 T 15 Sgr verlangt, wurde von der Versammlung in allen Teilen genehmigt und die Zahlung der fraglichen Mietbeträge sowie Zeit aus hiesiger Gemeindekasse bewilligt.
TOP 292: In Folge der Erklärung des Heinrich Cohsmann hierselbst beschloss die Versammlung die vor mehreren Jahren an den Gemeindewiesen in der sogen. Langfer gemachten Krippen-Anlagen ausbessern und zu diesem Ende: (a) die Anfertigung der nötigen Faschinen und Pfähle und (b) deren Anfuhr wenigstfordernd verdingen, die übrigen Arbeiten aber unter der Leitung des Krippen-Meisters Heinrich Cohsmann hier in Tagelohn ausführen zu lassen. Zugleich beschloss die Versammlung, dem Gemeinde-Verordneten Ferdinand Becker gnt. Kaiser hier die Kontrollierung und Beaufsichtigung der fraglichen Arbeiten zu übertragen. - Zu Faschinen, Pfähle, Krippenbau usw. : Ruhr-Kapitel.
TOP 293: Auf die Eingabe des Lehrers Leismann hier vom 24. März, worauf sich derselbe weigert, von seinem Garten zum Bau der Mittleren Straße einen schmalen Streifen abzutreten, beschloss die Versammlung, mit dem Leismann eine Einigung wegen Hergabe des fraglichen Streifens von seinem Garten eine Einigung zu versuchen. Der Gemeinde-Verordnete Schwefer übernahm es, den fraglichen Vertrag mit dem Leismann abzuschließen zu suchen und über das Resultat seiner Bemühungen in nächster Versammlung zu berichten.
TOP 294: Auf den Antrag des Schlossermeisters Kaspar Feldmann vom 21. d.M., wonach derselbe der Gemeinde die behauptete Bau- und Reparaturholz-Gerechtsame zum Ankauf anbietet, beschloss die Versammlung, den Antrag mit Bezugnahme auf den Beschluss vom 17.9.1849 wiederholt abzuweisen, weil es nicht nachgewiesen sei, dass das jetzige Haus des Feldmann eine Bauholz-, Reparaturholz-Gerechtsame besitze und die Gemeinde für den Fall, dass eine solche Gerechtsame sollte nachgewiesen werden können, dann doch auch nicht verpflichtet ist, zu einer Erweiterung des hiesigen Feldmann´schen Hauses, welches an den Hirschberger verkauft ist, eine hinlängliche Größe besitzt. Es solle jedoch der Amtmann von Devivere beauftragt sein, mit dem Justizrat Dr. Sommer über die Sache Rücksprache zu nehmen, bevor dem Feldmann abschlägig Bescheid mitgeteilt wird. - Einwohnerliste Dezember 1849: Alte Haus-Nr. 4 a, Parzelle 726, Breiter Weg: Erhard Hirschberger, Witwer, Krämer, Gastwirt, LA 73.
TOP 295: Auf den Vortrag des Amtmanns, dass das Gehänge von den hiesigen Glocken reparaturbedürftig sei, beschloss die Versammlung, die Reparatur durch den Schlossermeister Kaspar Feldmann zur Ausführung in Accord zu geben und ihm 3 Sgr pro Pfund des daran zu verwendenden Eisens zu bewilligen. Es sollen jedoch vor dem Beginn der Arbeit durch die Mitglieder der Gemeinde-Versammlung unter Hinzuziehung des Feldmann eine Lokalbesichtigung vorgenommen werden, um demselben noch mehrere im Turm notwendig auszuführende Arbeiten überweisen zu können. - Diese Arbeiten sind hier nicht aktenkundig. Accord meint: mit der Arbeit soll sofort begonnen werden, ohne Verding, ohne Ausschreibung.
TOP 296: Hinsichtlich des von dem Gastwirt Hirschberger zu zahlenden Bürgergelds wurde auf dessen Erklärung vom 14. d.M. und die desfalls unterm 16. d.M vorgenommene Vernehmung des Bernard Tönne von der Versammlung bemerkt, dass früher jeder Bürgersohn, um als Bürger aufgenommen zu werden, einen alten Krontaler oder 1 T 17 Gr als Einschreibegebühren zu bezahlen hatte. Von diesen Gebühren seien 1 T 7 Gr zur Gemeindekasse geflossen und die übrigen 10 Silbergroschen unter die Mitglieder des Gemeinde-Vorstandes und den Polizeidiener aufgeteilt worden. Wogegen in späteren Jahren von den Mitgliedern des Gemeinde-Vorstandes ihren Anteil von den Gebühren nicht immer bezogen seien, so sei die bestandene Observanz darauf unverletzt geblieben und müsse daher der Hirschberger neben dem Frauen-Bürgergeld ad 10 T auch die 1 T 17 Sgr Einschreibgebühr entrichten, wovon derselbe in Kenntnis zu setzen sei. - Der Bernard Tönne dagegen müsse, wenn er nach seiner Behauptung die Einschreibgebühren noch nicht entrichtet haben sollte, derenunterlassene Einziehung nur auf einen Irrtum beruhen könne, noch nachträglich zu deren Zahlung angehalten werden.
Am 18. August 1851
TOP 297: In Folge der von den Schmieden Engelhard und Franz Kaspar Düring hier eingereichten Rechnungen im Betrag von á 2 T 15 Gr über Benutzung ihrer Schmieden seitens des bei der letzten Mobilmachung der Armee hierselbst einquartiert gewesenen Militairs beschloss die Versammlung, jedem der beiden Liquidanten den Betrag von 2 T aus hiesiger Gemeindekasse zahlen zu lassen, womit dieselben bei dem Umstand, dass ihre Schmieden nur 1 ½ Tage seitens des Militairs benutzt worden sind, sich begnügen werden.
Im September kein Befund einer Gemeinde-Versammlung; Sommerpause.
Am 6. Oktober 1851
TOP 298: Der Versammlung wurde die Verhandlung über den vom 5. v.M. abgehaltenen Verding der Anfertigung und Anfuhr der zur Krippen-Anlage an den Gemeinde-Grundstücken in der sogen. Langfer nötigen Faschinen und Pfähle vorgelegt. Die Versammlung genehmigte den Verding in allen Teiln und beschloss, überall den Letztbietenden für die gestellten Forderungen die Arbeiten zu übertragen und zwar ohne Stellung eines Bürgen, indem die sämtlichen Unternehmer in hiesigem Ort angesessen sind. - Langfer: die Ruhr-Kurve zwischen „Plasterbrücke“ (Ruhrbrücke: Breiter Weg / Bahnhofstraße) und Konrad-Adenauer-Schule.
TOP 299: Auf den Antrag des Lehrers Leismann vom 13. v.M. um Weißung seiner Dienstwohnung und Anschaffung eines Futtertroges in seinem Schweinestall beschloss die Versammlung, vorab durch den Gemeinde-Verordneten Fritz Schwefer eine Lokalbesichtigung in der Wohnung des Leismann vornehmen zu lassen und übernahm derselbe, über den Befund in nächster Sitzung gutachtlich zu berichten.
TOP 300: Die von dem Maurermeister Franz Göckeler hier eingereichte Rechnung über Weißen in hiesiger Pastorat (korrekt abgeschrieben) zum Betrag von 6 T 4 Gr wurde der Versammlung vorgelegt und von derselben die Zahlung des liquidierten Betrages aus hiesiger Gemeindekasse genehmigt.
TOP 301: Auf den Antrag des Pfarrers Brand für vom 4. August d.J. im Bereich der … (2 Wörter nicht korrekt lesbar) der Pastoratscheune mit Kalk beschloss die Versammlung, die fraglichen Arbeiten durch den Maurer Franz Göckeler Jun. in Tagelohn ausführen zu lassen. - Einwohnerliste Dezember 1849: Alte Haus-Nr. 150 b (a: Witwe Gertrud Lenze geb. Ewers, LA 50): Franz Göckeler Jun., Maurermeister, LA 33; Ehefrau Catharina geb. Kaulmann, LA 33; und Familie. 1871: Alte Haus-Nr. 107, Hauptstraße.
TOP 302: In Folge der unterm 18.8. d.J. vorgenommenen Besichtigung des Glockenstuhls auf hiesigem Kirchturm beschloss die Versammlung die Befestigung des fraglichen Glockenstuhls durch den Zimmermeister Franz Korte hier in Tagelohn ausführen zu lassen und das dazu nötige Holz soll aus hiesigem Gemeindewald hergegeben und auf hiesiger Sägemühle geschnitten werden.
TOP 303: Die Versammlung mit dem Antrag des Kaspar Vogt für vom 16. Juli d.J. bekannt gemacht, beschloss darauf, nicht weiter zu berücksichtigen, indem sich mehrere Liebhaber zu dem Grundstück finden und Verordnungsgemäß derartige Gemeinde-Grundstücke nur öffentlich verkauft werden können. Es muss daher bei dem Beschluss vom 19. Mai d.J. sein Bewenden behalten und soll der Verkauf an dem Tag vorgenommen werden, an welchem das alte Schulgebäude auf den Abbruch verkauft werden wird. Ankäufer der fraglichen Parzelle hat die durch deren Vermessung durch den Steuerkontrolleur Derkmann entstandenen Kosten zum Betrag von 3 1/6 T, welche bis dahin aus der Gemeindekasse vorschussweise zu zahlen sind, mit zu übernehmen.
TOP 304: Die Versammlung mit dem Resultat des unterm 1. d.M. abgehaltenen Verdings des Neubaus des hiesigen Schulhauses bekannt gemacht, beschloss, bei dem erzielten ungünstigen Resultat nicht gleich zu genehmigen, vielmehr neu abhalten zu lassen und den Bedingungen zuzusetzen, dass die äußeren Ständer 7 Zoll stark sein müssen. Gleichzeitig beschloss die Versammlung, am Tag des neuen Verdings das alte Schulhaus auf den Abbruch unter der Bedingung zu verkaufen, dass der Abbruch desselben nicht vor dem 1. Februar k.J. begonnen werden dürfe und der Platz bis zum 1. März k.J. vollständig geräumt sein müsse. - 7 Zoll: 1 Zoll = 1,8 auch 2,6 cm; also (etwa) 12,6 und 17,2 cm; Maßeinheit in Preußen.
TOP 305: Auf die Anzeige des Heinrich Düring hier vom 7. August d.J., worauf von dem ihm im Recht überwiesenen Freibauholz ein großer Teil Bretter wegen Fäulnis unbrauchbar ist, beschloss die Versammlung, das fragliche Holz vorab durch den Zimmermeister Franz Korte hier revidieren zu lassen, der über dessen Befund gutachtlich zu berichten habe.
TOP 306: Auf die Erklärung des Heinrich Sahse hier vom 27. v.M., worauf sich derselbe zur Vergütung derjenigen7 Kubik-Fuß Bauholz, welche er zu seinem Haus weniger verwendet hat, als ihm von der Gemeinde Freienohl überwiesen worden sind, weigert, beschloss die Versammlung, die Sache auf sich beruhen zu lassen. - Der Akten-Abschreiber meint, Schreinermeister Heinrich Sahse war einer der angesehensten Eingesessenen Freienohls.
TOP 307: Die von dem Zimmermeister Franz Korte hier übergebene Rechnung zum Betrag von 25 Sgr für Revision des Bauholzes des Heinrich Sahse und Anton Trompetter hier wurde der Versammlung vorgelegt und werden dieselben die Zahlung des liquidierten Betrages aus hiesiger Gemeindekasse genehmigt.
TOP 308: In Folge des von dem Zimmermeister Franz Korte hier unterm 14. v.M. ausgestellten Attestes, wonach sich unter dem dem Kaspar Petz überwiesenen Frei-Bauholz 40 5/8 Kubik-Fuß untaugliche Bretter befinden, beschloss die Versammlung, diese 40 Kubik-Fuß Bretter meistbietend zu verkaufen und dafür dem Petz anderes Holz anweisen zu lassen.
TOP 309: Das von dem Zimmermeister Franz Korte hier unterm 10. August d.J. ausgestellte Attest, wonach der Anton Trompetter hier das von hiesiger Gemeinde erhaltene Frei-Bauholz zu den bestimmten Zwecken verwendet habe, wurde der Versammlung mit dem Veranlassen vorgelegt, über die Benutzung der dem Trompetter überwiesenen und von dem Korte laut Bericht vom 13.7.d.J. Zu den bestimmten Zwecken für untauglich befundenen 200 Fuß Bretter näheren Beschluss zu fassen. Die Versammlung beschloss, diese 200 Fuß Bretter meistbietend verkaufen und dafür dem Trompetter anderes Holz überweisen zu lassen.
TOP 310: Das von dem Adam Heckmann hier übergebene Verzeichnis über benötigtes Reparaturholz zu seinem Haus ad 117 Kubik-Fuß wurde der Versammlung vorgelegt. Die Versammlung beschloss, diese 117 Kubik-Fuß dem Heckmann überweisen zu lassen, indem derselbe laut beigebrachten Attest des Zimmermeisters Korte für das bereits früher erhaltene Holz zu den bestimmten Zwecken verwendet hat. - Einwohnerliste Dezember 1849: Alte Haus-Nr. 38, Parzelle 871, St.Nikolaus Straße 8: Bernard Heckmann, Schüsseldreher, LA 60; Ehefrau Gertrud geb. Pöttgen, LA 61; Sohn Adam, Holzhauer, LA 31; Trauungsregister: Heirat am 20.1.1853: Adam Heckmann mit Caroline Vogt, Zeugen: Christian Fischer, Catharina Heckmann: Schwester von Adam Heckmann; Heirat am selben Tag: 20.1.1853 Christian Fischer aus Enster Knick, Pfr. Hirschberg mit Catharina Heckmann, Zeugen Adam Heckmann, Caroline Vogt. Christian Fischer vielleicht auch Holzhauer. Eine wohl wunderschöne Doppelhochzeit. Dezember 1871: Bernard Heckmann (1 männl., 4 weibl., ohne Namen, Adam Heckmann nicht aktenkundig) Alte Haus-Nr. 117, Alte Wiese 11.
TOP 311: Das von dem Johann Spielmann hier eingereichte Verzeichnis (a) über nötiges Reparaturholz zu seinem Wohnhaus und Stall und (b) über das im Recht zur Reparatur seiner Gebäude aus eigenen Mitteln angeschaffte Holz wurde der Versammlung vorgelegt und von derselben die Überweisung der von dem Spielmann in beantragten … (Lücke, keine Zahl genannt) Kubik-Fuß Bauholz genehmigt, da dieselbe laut Bescheinigung des Zimmermeisters Sahse das bereits früher erhaltene Bauholz sämtlich zu den bestimmten Zwecken verwendet hat. - Einwohnerliste Dezember 1849: Alte Haus-Nr. 60, Parzelle 779, Am Hügel; oder Bergstr. 9?: Johann Spielmann, Fuhrmann, Glasfärber, LA 47; Ehefrau Charlotte geb. Kauffeld, LA 42.
TOP 312: Das von dem Heinrich Sahse und Joseph Funke hier in Folge Gemeinde-Beschlusses vom 10.2.d.J. hier übergebene Revisions-Protokoll über die Notwendigkeit des von dem Bernard Becker hier beantragten Reparaturholzes wurde der Versammlung vorgelegt. Dieselbe beschloss die darauf notwendigen und noch nicht an Becker überwiesenen 65 Kubik-Fuß Bauholz demselben überweisen zu lassen.
TOP 313: Das von dem Heinrich Cohsmann gnt. Vohshane hier eingereichte Verzeichnis über das zum Neubau einer Scheune nötige Frei-Bauholz ad 547 7/8 Kubik-Fuß wurde der Versammlung vorgelegt. Die Versammlung beschloss, dem Cohsmann, welcher früher noch kein Reparaturholz erhalten hat, die beantragten 547 7/8 Kubik-Fuß nach Abzug des an der alten Scheune vorfindlichen noch brauchbaren Holzes überweisen zu lassen. - Einwohnerliste Dezember 1849: Alte Haus-Nr. 31, Parzelle 881, St. Nikolaus Straße 11: Heinrich Cohsmann gnt. Vohshane, Ackerbauer, LA 50; Ehefrau Gertrud geb. Kehsler, LA 51; und Familie.
TOP 314: Auf die vom Justizrat Sommer unterm 25. v.M. übergebene Klage-Beantwortung in Sachen der Gemeinde Freienohl gegen den Königlichen Wegebau-Fiskus beschloss die Versammlung, dem Sommer folgende Information zu erteilen: Nach dem beizufügenden Auszug aus der Grundsteuer-Mutterrolle habe der Kirchhof sich bis zum Jahr 1850 auf den Namen der politischen Gemeinde eingetragen befunden. Die politische Gemeinde hat observanzmäßig die Verpflichtung, alle bestehenden oder hinzukommenden Bauten oder Reparaturen an dem Kirchhof, Turm, Glocken, Pfarr- und Küster-Gebäuden usw. zu bestreiten, was der Schultheiß Feldmann, Franz Lardon und der Kaspar Lenze gnt. Penschröer hier, welche keine Bürgergerechtsame mehr besitzen, bezeugen würden. Was die Verjährung betrifft, worauf in der Klage-Beantwortung berufen wird, so könne dieselbe in dem vorliegenden Falle, wo der schlechte und unhaltbare Bau der Mauer sich nicht gleich herausgestellt hat, nicht zur Anwendung kommen und müsse auch bemerkt werden, dass der Wegebau-Fiskus für den zur Straßen-Linie genommenen Teil des Kirchhofs keine Grundentschädigung geleistet habe. Bei Ausführung des Straßenbaus sei die Verlegung und Erhöhung der Kirchhofs-Mauer nötig geworden und müsse also auch Fiskus den Bau vornehmen. Fiskus habe den Bau schlecht ausgeführt und es wird bestritten, dass solche die Gemeinde Freienohl für gut angenommen habe. Sollte Fiskus solches behaupten wollen, so liege es an ihm, den Beweis zu führen. Zur für seitens der Gemeinde gestellten Behauptung, dass die neue Mauer um die Hälfte höher als die alte ausgeführt sei, seien bereits Zeugen in Vorschlag gebracht und kann an dem noch stehen gebliebenen Teil der Mauer gesehen werden, dass die alte Mauer mit Mörtel aufgeführt war. Wenn Fiskus glaubt, seine äußerste Haftbarkeit darauf zu beschränken, für die Dauer der jetzigen Mauer so lange einzustehen, als die alte Mauer noch dauerhaft gewesen sein würde, so dürfte dem Fiskus es ja bewiesen obliegen, wie lange die alte Mauer noch hätte stehen können und muss bemerkt werden, dass die neue Mauer höher als die alte aufgeführt, daher auch deren Festigkeit als die frühere Mauer erforderte. Die Behauptung, dass die alte Mauer vom Jahr 1810 ab ihre Dauerhaftigkeit eingebüßt hat, müsse sehr in Frage gestellt werden. Massiv errichtete Gebäude stehen oft mehrere hundert Jahre, ohne das Mindeste von ihrer Dauerhaftigkeit einzubüßen. Der Adam Mester von hier, ohne bürgerliche Gerechtsame, hat die alte Mauer abbrechen helfen und wird ihre Dauerhaftigkeit bezeugen können. Der Maurermeister Bigge aus Meschede müsse zum Zeugen vorgeschlagen werden, dass die jetzige Mauer baufällig ist und von neuem errichtet werden müsse. Ob Fiskus den Kostenanschlag annimmt, kann gleichgültig sein, indem vom Fiskus nur die dauerhafte Aufführung der Mauer verlangt wird. Der Wegebau-Inspektor Stägel könne übrigens in seiner Stellung als Sachverständiger nicht angenommen werden, indem er als Wegebau-Beamter bei der Sache nicht ohne Interesse sei. - Einwohnerliste Dezember 1846: Schultheiß Franz Feldmann, Ackerwirt, LA 65, Ehefrau Friederice geb. Holzapfel; Alte Haus-Nr. 141, Breiter Weg 22-24. - Franz (Ferdinand) Lardon, gest. 13.11.1841, LA 37; Ehefrau Justina geb. Buthe (Giesmecke), LA 41; Alte Haus-Nr. 34c (a: Anton Stirnberg, Parzelle 877, Kerstholtsgasse). - Kaspar Lenze gnt. Penschröer, Ackersmann, Schenkwirt, LA 54; Ehefrau Franziska geb. Helnerus, LA 46; Alte Haus-Nr. 35, Parzelle 711, St. Nikolaus Straße. - Adam Mester, Steinbrecher, LA 62; Ehefrau Catharina geb. Mues, LA 42; Alte Haus-Nr. 94, Alte Wiese 5.
TOP 315: Die Landrätl. Marginal-Verfügung vom 23. v.M., womit der Hauungs- und Cultur-Plan für das Wirtschaftsjahr 1852 übergeben wird, wurde vorgelegt und durchgegangen. Die Versammlung erklärte sich mit der Aufstellung des Cultur-Plans einverstanden, beantragte aber die Verarbeitung des Hauungs-Plans und bemerkte zu dem Ende: Nachdem vorigjähriger Hauungs-Plan für Holz zum Tax-Wert von 1123 T 19 Gr 2 Pf geschlagen worden, der künftigjährige Etat würde voraussichtlich ein ebenso hohes Bedürfnis als der diesjährige nachweisen und müsse daher zu den Etat-Bedürfnissen den vorigjährigen Etat aus dem Wald gelöst werden, zu diesem aber die 800 T, welche zu dem Schulbau an Holz-Wert benötigt sind und müsse demnach der Wald pro 1852 im Ganzen 1903 T 19 Gr 2 Pf aufbringen und außerdem noch das Holz, welches von den Bauholz-Berechtigten verlangt wird. Dieselben haben in Folge einer erlassenen Bekanntmachung ihr Bedürfnis von dem auf den 25. Juli d.J. bestimmten Termin angemeldet. Dem Oberförster habe aber von dieser Anmeldung nicht gleich Kenntnis gegeben werden können, weil die Anträge vorab von der Gemeinde-Versammlung geprüft werden mussten. Es sei dem Oberförster aber auch keine Vorab-Anzeige zugestellt worden, woher denn von diesem die Behauptung nicht aufgestellt werden konnte, dass die Berechtigten die zu ...ihrer Anmeldung des Holz-Bedürfnisses gestellte ...(1 Wort nicht korrekt lesbar) Frist hätten verstreichen lassen. Zur Erzielung des berechtigten Holzes, was, um das vor angegebene Bedürfnis zu befriedigen, erforderlich ist, befinde sich im Gemeinde-Wald, nämlich in den Forst-Distrikten Hömberg, Winterseite, Krähenberg, Erlenbruch, bei der Freienohler Mühle usw. eine hinlängliche Menge abständiger Eichen vorhanden, weshalb diese abständigen Eichen, welche in jedem Jahr an ihrem Wert verlieren, nicht sowohl in einem Jahr alle zusammen, als in späteren Jahren sollten gehauen werden können, sei unerklärlich. Es sei doch unleugbar, dass durch ihre Entfernung aus dem Wald dem jungen Holz Platz eingeräumt wird, um einen Ertrag zu liefern, während die alten abständigen Eichen, welche den Platz einnehmen, nicht nur keinen Ertrag liefern, sondern auch jährlich an Wert verlieren. In späteren Jahren bedürfe es des Hauens der abständigen Eichen zu den Etat-Bedürfnissen nicht mehr, indem alsdann der jetzt noch junge Buchenholz-Bestand einen Ertrag liefern könne, wozu also die alten abständigen Eichen nach Aufbewahren etwa um die Bauholz-Berechtigten sicher zu stellen? Dieses könne doch unmöglich die Absicht sein und würde ganz außer dem Interesse der Gemeinde liegen Bauholz-Berechtigten solches Recht nur geltend machen können, falls das Holz forstwirtschaftlich aus dem Gemeinde-Wald abgegeben werden kann.
Am 18. Oktober 1851
TOP 316: Der Versammlung wurde die in Folge Beschlusses vom 6. d.M. von dem Fritz Schwefer hier abgegebene Erklärung vom 27. d.M., wonach ein Schreibantrag in hiesiger Küsterei sehr nötig die Weißung derselben, die der Lehrer Leismann bis nächstes Frühjahr anstehen zu lassen, bereit ist, hingegen noch nicht sehr nötig sei, vorgelegt. Die Versammlung beschloss, die Weißung der Küsterei bis nächstes Frühjahr anstehen zu lassen, dagegen aber bei dem Steinhauer Hölter zu Anröchte einen 3 ½ Fuß langen steinernen Futtertrog für hiesige Küsterei auf Kosten der hiesigen Gemeinde bestellen zu lassen und den Hölter zugleich zu ersuchen, denselben mit erster Gelegenheit hierher zu senden. Dem Leismann sei von dem Inhalt dieses Beschlusses Kenntnis zu geben.
TOP 317: Der Versammlung wurde die von dem Kaspar Lenze gnt. Penschröer hier übergebenen Rechnungen über verschiedene Forderungen von hiesiger Gemeinde zum Betrag von 16 T 29 Sgr 1 Pf nebst den darüber gepflogenen Verhandlungen vorgelegt. Die Versammlung beschloss darauf: ad (1) die von dem Lenze liquidierten 4 T 4 Gr für einen angeblich nicht gekauften und von ihr bezahlten Eichbaum demselben nicht erstatten zu lassen, weil sich aus den Manual-Akten des Justizrats Arndt in Sachen der Gemeinde Freienohl gegen den Lenze gnt. Penschröer ergibt, dass dessen Sohn, der Kaspar Lenze gnt. Penschröer Jun, einen Eichbaum, ab Nr. 12 der Klage zu 4 T 4 Gr angekauft hat; ad (2) die von dem Lenze angegebene Arbeit, Anfuhr des Schutts in der sogen. Twieten-Straße, sei von dem selber ausgeführt und könne ihm daher der dafür in Ansatz gebrachte Betrag ad 15 Sgr aus hiesiger Gemeindekasse ausbezahlt werden; ad (3) mit dieser Forderung ad 7 ½ Sgr für die an dem Kuhstall der Witwe Höhmann hier verfertigten Zimmererarbeit sei der Lenze abzuweisen, weil ihm solche nach der Erklärung des Göckeler vom 11.6. d.J. von demselben bereits berechnet und also verjährt worden sei; ad (4) die Forderung des Lenze für einen in der Mauer der Twieten-Straße angebrachten Stein sei richtig und könne derselbe daher mit 5 Sgr ausbezahlt werden; ad (5) die von dem Lenze für Mehrarbeiten an der Mauer der Twieten-Straße liquidierten 3 T 10 Gr seien demselben nach der Erklärung des Göckeler vom 11.6. d.J. bereits ausbezahlt und daher der Lenze mit dieser Forderung abzuweisen; ad (6) diese 3 T für Weißen des Pastorat und Küsterei, Abtritts und Treppe sind demselben bei Anweisung der ihm für Reparatur der Pastorat und Küsterei gebührenden Vergütung in Abzug gebracht. Da der Lenze nunmehr die fehlenden Arbeiten ausgeführt hat, so sind demselben diese 3 T, wovon jedoch 10 Sgr für die fehlende Klappe der Pastorat-Schwindgrube (Abfallgrube) … (1 eingefügtes Wort nicht korrekt lesbar) des Anschlags vom 20.7.49 abgehen, mit den bleibenden 2 T 20 Gr zur Zahlung auf hiesige Gemeindekasse anzuweisen. Ad (7) Die für vor dem Lenze für das an der Pastorat mehr verarbeitete Holz liquidierten 7 Sgr sowie die ad (8) für ferner an der Pastorat mehr verarbeiteten 4 ½ Fuß Holz liquidierten 8 ½ Sgr können dem Lenze als richtig angewiesen werden und ebenso die für die ad (9) gedachten Arbeiten, Gewinnung und Anfuhr von 1 ½ Ruten Steine von dem Göckeler laut Revisions-Protokoll vom 13. v.M. festgesetzten 1 T 16 Sgr 11 Pf, die von dem Göckeler für die Anfertigung dieses Revisions-Protokolls liquidierten 10 Sgr sollen demselben aus hiesiger Gemeindekasse bezahlt werden.
TOP 318: Der Versammlung wurde das Revisions-Protokoll des Maurermeisters Göckeler über die Instandsetzung des Weges von hier nach Giesmecke vorgelegt und dieselbe mit dem damit von dem Unterzeichneten erlassenen Dekret vom 27. d.M. bekannt gemacht. Die Versammlung beschloss, die zur Instandsetzung jenes Weges verpflichtet durch Bekanntmachung mittels Ausrufs und Schellen zur Erfüllung ihrer Verbindlichkeiten binnen 14 Tagen auffordern zu lassen. Nach Ablauf dieser Frist aber möge die Verfügung des unterzeichneten Bürgermeisters vom 27. d.M. zur Ausführung kommen. Zugleich bemerkte die Versammlung, dass der Hermann Winterhoff zwar die in dem von der hiesigen Gemeinde erworbenen Grundstücke vorgefundenen Steine auf der von ihm planierten Wegestrecke gebracht, jedoch weder gehörig zerkleinert, noch verteilt habe, indem er dieselben haufenweise zusammengeworfen habe. Der Winterhoff müsse daher angewiesen werden, die fraglichen Steine gehörig zu zerkleinern und auf der fraglichen Wegestrecke regelmäßig zu verteilen. Da die von dem Winterhoff auf die fragliche Wegestrecke gebrachten Steine zu deren Befestigung voraussichtlich nicht hinreichen, sollen die Unternehmer der Anfuhr der Steine und Anfestigung der Packlage auf dem übrigen Teil des Weges, Heinrich Cohsmann und Kaspar Pöttgen hier, beauftragt werden, auch in jener Strecke eine vorschriftsmäßige Packlage anzufertigen und die dazu erforderlichen Steine anzufahren. Diese Arbeit sei den Unternehmern als Mehrarbeit im Verhältnis des Anschlags zur Verdings-Summe zu vergüten. - Einwohnerliste Dezember 1849: Hermann Winterhoff, Müller, LA 29; Ehefrau Christine geb. Weber, LA 31: Alte Haus-Nr. 76, In der Giesmecke 1. - Kaspar Pöttgen, Tagelöhner, LA 35; Ehefrau Gertrud geb. Geihsler, LA 28; Alte Haus-Nr. 58 b (a = ihr Elternhaus: Georg Geihsler), Am Hügel 9.
TOP 319: Der Versammlung wurde der Gemeindebeschluss vom 6. d.M., den Neubau des hiesigen Schulhauses betreffend mit dem Bemerken vorgelegt, dass nach Angabe des Wegebaumeisters Lücke und Maurermeisters Göckeler der Kostenanschlag zu niedrig aufgestellt und deren Meinung bei einem abermaligen Verding kein günstigeres Resultat erzielt werden würde, sowie dass Zweifel darüber erhoben worden seien, ob bei einem abermaligen Verding die Letztbietenden des ersteren Verdings an ihr Gebot gebunden bleiben würden. Die Versammlung beschloss, auch unter diesen Umständen den Beschluss vom 6. d.M., wonach die Arbeiten von neuem verdungen werden sollen, in allen Teilen aufrecht zu halten. Bei der Abhaltung des Verdings müsse jedoch darauf gesehen werden, dass jeder Letztbietende sofort einen annehmbaren Bürgen stelle.
TOP 320: Die Versammlung mit den Eheleuten Ferdinand Leineweber hier unterm 8.d.M. aufgenommenen Verhandlung bekannt gemacht, genehmigte, dass denselben zur Abtragung der an hiesige Gemeinde restierenden (?) 16 T 11 Gr … (4 zusätzlich eingetragene Wörter nicht korrekt lesbar) Ausstand unter der Bedingung gestattet werde, dass denselben die durch die versuchte Einklage entstandenen Kosten sofort berichtigen. - Inhaltliches ist nicht aktenkundig. - Einwohnerliste Dezember 1849: Alte Haus-Nr. 89, Hinter den Höfen 10: Ferdinand Leineweber, Leineweber, LA 59; Ehefrau Marianne geb. Schmale, LA 58; Sohn Kaspar, Leineweber, LA 30; Sohn Heinrich, Lehrling, LA 17; Tochter Christina, LA 13.
TOP 321: Auf den Antrag des Schmiedes Bernard Schwefer hier vom 14.6. d.J. um Vergütung der bei der Ausführung der unterm 29.1. d.J. an hiesiger Feuerspritze übernommenen Schmiede-Arbeit ausgeführten Mehrarbeit beschloss die Versammlung, die dem Schwefer dafür noch zukommenden 1 T 16 Gr 4 Pf aus hiesiger Gemeindekasse zahlen zu lassen. - Einwohnerliste Dezember 1849: Alte Haus-Nr. 122 a, Brunnen Straße 1, Schmitten Ecke: Bernard Schwefer, Hufschmied, Grobschmied, LA 33; Ehefrau Dorothea geb. Trompetter, LA 24; Sohn Johann, LA 3; Tochter Christine, LA 1.
TOP 322: Auf den von dem Kaspar Helnerus hier unterm 15. d.M. gestellten Antrag um Erlaubnis zur Errichtung eines neuen Wohnhauses hierselbst beschloss die Versammlung, dass sich gegen die Führung des Antragstellers durchaus nichts zu erinnern finde, derselbe das erforderliche Vermögen besitze und der Bauplatz an einem öffentlichen Wege belegen sei. Dieser Bauplatz gehöre aber, wie allgemein bekannt sei, dem Kaspar Lenze, und müsse der Kauf, wonach der Helnerus von diesem denselben erworben haben will, als ein Scheinkauf angesehen werden, indem der Lenze beabsichtige, auf jener Parzelle ein Wohnhaus zu errichten, wozu er wegen seiner … (der folgende ursprüngliche Text ist durchgestrichen und wegen des darüber stehenden neuen Textes sind beide Passagen nicht korrekt lesbar; entziffern lässt sich:) wahrscheinlich dem Helnerus das Grundstück verkauft... dieses sei eine Vergehung des Gesetzes und müsse daher die Versammlung die Abweisung des Bittstellers beantragen. - Einwohnerliste Dezember 1849: Alte Haus-Nr. 35, Parzelle 711, St. Nikolaus Straße: Kaspar Lenze gnt Penschröer, Ackerbauer, Wirt, LA 58; wegen fehlender Altersangabe im Akten-Text kann auch der Sohn Kaspar Lenze, LA 28 gemeint sein! - Alte Haus-Nr. 149, Hauptstraße: Kaspar Helnerus, Schuster, LA 32. - Die Stelle des Bauplatzes ist hier auch nicht aktenkundig.
TOP 323: Die Versammlung mit der Erklärung des Fritz Schwefer hier vom 6. d.M., wonach derselbe mit dem Küster Leismann hier wegen Hergabe eines Teils seines Gartens zum Straßenbau keine Einigung treffen könne, bekannt gemacht, beschloss, die Sache auf sich beruhen zu lassen und die mittlere Straße auf jener Stelle so viel enger ausführen zu lassen.
TOP 324: Auf den Antrag des Georg Krick hier beschloss die Versammlung, den Krick anzufragen, ob er gegen ein Gehalt von 30 Taler und 2 Klafter Brennholz die Verpflichtung übernehmen wolle, dass er jede Nacht mit seinem ältesten Sohn Matthias auf die wache ziehe, und von ihnen, die sich alle Stunde ablösen, stets einer sich auf der Straße befinde, während der andere sich auf der Wachtstube … (2 Wörter nicht korrekt lesbar) sich während der Nacht aber von ihnen stets in der Wachtstube und der andere auf der Straße, keiner aber an einem anderen Ort getroffen lasse (gemeint ist wohl: getroffen werde). - Das Ergebnis ist hier nicht aktenkundig. Einwohnerliste Dezember 1849 (!): Alte Haus-Nr. 26 a, Parzelle 896, St. Nikolaus Straße 23: Georg Krick, Schweinehirt, LA 54; Tochter Florentine, LA 21; 26 b: Anton Hömberg, Schüsseldreher, Schaufelmacher, LA 44; Ehefrau Christina geb. Krick, Tochter von Georg Krick, LA 34; und 4 Kinder Hömberg. Matthias Krick ist in dieser Haus-Nr. nicht aktenkundig; auch nicht in dieser Einwohnerliste. Aber Dezember 1846 (!): Alte Haus-Nr. 26 a: Georg Krick, Schweinehirt, LA 50; Ehefrau Marianne geb. Schröer, LA 54; Sohn Matthias, Leineweber, LA 25; Tochter Florentine, Magd, LA 18; dann s.o. 26 b. - Sterberegister: gest. 25.12.1847 Maria Anna Krick geb. Schröer, LA 56, Ehefrau des Georg Krick, hinterlässt 2 große, 1 minderjähr. Kind. Sterberegister: gest. 1.3.1863 Johann Georg Krick gnt. Michel, geb. 28.1.1796, Sauhirt, Witwer Anna Maria Spenschröer gnt. Kleinschmidt, hinterlässt 3 Kinder.
TOP 325: Die Versammlung mit der von der Ehefrau Weber hier erhobenen Interventionsklage bekannt gemacht, beschloss vorab den von der Weber vorgeschlagenen Zeugen Anton Tönne darüber zu vernehmen, ob die in Sachen der Gemeinde Freienohl gepfändete Kuh wirklich der Ehfrau Weber gehöre. Im bejahenden Fall solle … (die erst geschriebenen Wörter sind durchgestrichen, nicht lesbar, die dazwischen geschriebenen nicht korrekt lesbar) die Pfändung auf andere Gegenstände beantragen, sollte der Weber für unpfandbar befunden werden, so seien die für dessen Rückstand gestellten Bürgen einzuklagen. - Der Inhalt der Klage, die Vornamen vom Ehepaar Weber und die Namen der Bürgen sind hier nicht aktenkundig, aber am 15. Dezember 1851, TOP 346.
Am 15. November 1851
TOP 326: Der Vorsitzende machte die Versammlung mit dem Ministerial-Reskript vom 6.v.M. bekannt, und fand sich darauf der Gemeinderat veranlasst, zu einer Neuwahl von Mitgliedern der Klassensteuer-Einschätzungs-Kommission pro 1852 vorzunehmen. In dieser Folge wurden durch Stimmenmehrheit gewählt: (1.) Heinrich Flinkerbusch gnt. Schwert, (2.) Bernard Tönne, (3.) Kaspar Kaulmann. - Neue Vokabel: Gemeinderat.
TOP 327: Der versammelte Gemeinderat bemerkte, wie die neu gepflasterte sogen. Krumme Straße bereits mehrere Beschädigungen gelitten habe, die dadurch entstanden seien, dass an dem Garten und Hofraum des Anton Stirnberg das Pflaster oder vielmehr die Mauer an der äußeren Seite keine gehörige Befestigung anhalten habe und dass die Straßen-Rinne an einigen Stellen mit Gegenständen aller Art zugelegt werde. Es wurde daher beschlossen, dass der Vorsitzende mit dem Pflastermeister Cohsmann zur Abhülfe (damals so gesprochen und geschrieben) der Straßenbeschädigung und Anbringung von Füllung zur Befestigung des Pflasters am Hofraum und Garten des Stirnberg ein Akkord-Abschluss und nach diesem Akkord die Arbeit ausgeführt werde. Ferner, dass der Polizeidiener Kaulmann anzuweisen sei, mit aller Strenge darauf zu achten, dass die Straßenrinnen überall gehörigen Abfluss behalten und durch Gegenstände keiner Art das Wasser am Abfluss gehindert werde. - Akkord: direkter Arbeitsauftrag, ohne Verding, Ausschreibung. - Einwohnerliste Dezember 1849: Alte Haus.Nr. 51 a, Krumme Straße 10: Anton Stirnberg, Schreiner, LA 34; Ehefrau Katharina geb. Düring, LA 36; und Familie. - Alte Haus-Nr. 41, St. Nikolaus Straße 16: Kaspar Kaulmann, Polizeidiener, LA 55; Ehefrau Christina geb. Schwinne, LA 52; und Familie.
TOP 328:Nach abgenommener Besichtigung von mit in Arbeit befindlichen sogen. Twieten-Straße beschloss die Versammlung: … Kaum korrekt zu lesen. Unter (a) geht es um die Packanlage und die Pflasterung der östlichen und westlichen Wasserrinne der Twieten-Straße; (b) beim Haus des Gaudenz Kerstholt, Waldwärter, Holzhändler, (Dez. 1849) LA 75; Ehefrau Clara geb. Feldmann, LA 63: Alte Haus-Nr. 66, Twiete handelt es sich um Pflasterung mit guten festen Steinen, wohl wegen der Sicherung für die Holz-Fuhrwerke mit 4 und auch 6 Pferden. Freilich hat sich für die Pferde gezeigt, dass das Stein-Pflaster leicht ausrutschen lässt...
Am 26. November 1851
TOP 329: Die Versammlung mit dem Resultat des wiederholt am 19. d.M. abgehaltenen Verdings des Baus des hiesigen Schulhauses bekannt gemacht, beschloss: (a) Die Erd- und Maurer-Arbeitinclus. Materiallieferung dem Maurermeister Franz Göckeler hier die Anschlagssumme unter der Bedingung zu übertragen, dass derselbe nicht die Steine und den Lehm auf Gemeindegrund unentgeltlich zu gewinnen berechtigt sein soll. (b) Die Zimmererarbeiten und Lieferung der Materialien .. (2 Zeilen wegen Durchstreichen und Zwischenschreiben nicht korrekt zu lesen) erforderlichen Materialien selbst zu bewirken und soll das erforderliche Holz aus dem Gemeindewald entnommen werden, wozu nur zuverlässig brauchbare Eichen zu verwenden seien. Der von den Eichen sich ergebende Abfall soll auf Kubik-Klafter jedes Mal sobald öffentlich verkauft werden, als ein Baum beschlagen ist. Alle einzelnen Arbeiten als Fällen, Beschlagen und Schneiden des Holzes, Zimmern und Aufrichten desselben sollen sukzessive besonders verdungen werden. Der Gemeinderat Sahse soll als Werk-Verständiger diese Arbeiten anordnen, beaufsichtigen und dafür eine Vergütung von 28 Taler aus der Gemeindekasse ausbezahlt erhalten. (c) Die Tischlerarbeit dem Fritz Miehse zu 529 Taler, (d) die Schieferdecker-Arbeit dem Post-Expediteur Tönne zu 139 Taler, (e) die Glaser- und Anstreicher-Arbeit dem vorletzt bietenden Anton Stirnberg hier zu 83 Taler und (f) die Schmiede- und Schlosser-Arbeit dem vorletzt bietenden Kaspar Feldmann hier exclusive des veranschlagten gusseisernen Pfeilers für die Anschlagssumme zu übertragen. - Was damels ein Post-Expediteur alles konnte! Seine Frau war Hebamme. - Sollte der Feldmann hierauf nicht eingehen wollen, so soll in dieser Art wegen Übernahme der Schlosser-Arbeiten mit dem Klemens Söllmecke (Völlmecke?) von Meschede konferiert werden. Was den mit veranschlagten gusseisernen Pfeiler betrifft, soll solcher auf Kosten der hiesigen Gemeindekasse direkt auf einer Fabrik bestellt und von dort angefahren werden. Auf das von dem Fritz Schwefer hier für den Verding im Ganzen abgegebene Gebot soll nicht berücksichtigt werden. - Mehr ist hier inhaltlich nicht aktenkundig.
TOP 330: Die Versammlung mit der Vernehmung des Anton Tönne hier, wonach der Gutsbesitzer F.G von der Becke zu Hemer, dem Beschluss der hiesigen Gemeinde-Versammlung vom 7. Juli d.J. nicht nachgekommen und den nach dem Schultenohl führenden Weg noch immer durch einen Graben gesperrt habe, bekannt gemacht, beschloss, Zeugen zu ermitteln, wodurch bewiesen werden kann, dass die Gemeinde Freienohl ein Recht zu dem fraglichen Weg besitzt.
TOP 331: Die Versammlung mit dem Resultat des am 19. d.M. abgehaltenen Verkaufs eines Gemeindegrundstücks bei dem Haus des Kaspar Vogt hier und dem darauf erfolgten Nachgebot des Johann Herbst bekannt gemacht, beschloss, das fragliche Grundstück zwischen dem Letztbietenden Ferdinand (?) Kerstholt und dem Nachbietenden Johann Herbst nochmals zum Verkauf auch zwischen dem Johann Herbst ...(4 Wörter nicht korrekt lesbar) Gebot von 25 Taler angesetzt wurde, die Genehmigung unter der Bedingung gleich zu erteilen, dass der Letztbietende einen sicheren Bürgen stelle und ...(darüber stehende Einfügung von 3, 4 Worten nicht korrekt lesbar) alle in den fraglichen zu verkaufenden Teich mündenden Abflusskanäle zu jeder Zeit seinen Abfluss zu behalten, der sich dieserhalb mit den Beteiligten zu einigen. Zugleich müsse bemerkt werden, dass Käufer nicht befugt sein soll, eine Entschädigung zu beanspruchen, falls der Kaspar Vogt hier, welcher Ansprüche an dem Grundstück zu haben glaubt, in dem desfallsigen Rechtsstreit obsiegen möchte.
TOP 332: Auf den Antrag des Kaspar Cohsmann hier vom 21. v.M. um Erlaubnis zur Lagerung von Erde auf dem Bankett der hiesigen Straße bei der Kirchhofsmauer, erklärte die Versammlung, dass solches Sache der Wegebau-Verwaltung sei und die Gemeinde-Versammlung gegen die Genehmigung des Antrags nichts zu erinnern habe. - Über die Erd-Menge ist hier nichts aktenkundig; die Kirchhofsmauer befindet sich an der Provinzial-Straße / Hauptstraße.
TOP 333: Die Versammlung mit der in Folge Beschlusses vom 28. v.M. mit dem Nachtwächter Krick hier gepflogenen Verhandlung bekannt gemacht, beschloss, demselben für nächstes Jahr eine Zulage von 11 Taler und 2 Klafter Brennholz, nämlich 1 Klafter Eiche hart und 1 Klafter Buche Buschholz zu bewilligen, wogegen aber der Krick verpflichtet sein solle, seinen Dienst in der in dem Beschluss vom 28. v.M. angegebenen Art zu verrichten und auf den nachfolgenden Stationen die Stunde abzublasen: (1.) bei dem Haus des Fritz Miehse, (2.) bei dem Haus des Kaspar Klute, (3.) am Kreuz bei hiesiger Küsterei, (4.) bei dem Haus des Kaspar Humpert, (5.) unter dem Haus des Arnold Schröder, (6.) bei dem Haus des Bernard Becker, (7.) bei dem Haus des Wilhelm Hirschberger, (8.) bei dem Haus des Postexpediteurs Tönne, (9.) bei dem Haus des Anton Trompetter, (10.) bei dem Haus des Fritz Kaulmann, (11.) bei dem Haus des Johann Altenwerth, (12.) bei dem Haus des Franz Köster. - Möchte der Krick oder sein Sohn in der Ausübung der ihnen hierauf obliegenden Verpflichtungen sich säumig zeigen, so soll der dem Nachtwächter zum ersten Mal mit 1 Taler, zum zweiten Mal mit 5 Taler bestraft und diese Strafbeträge von dem Gehalt in Abzug gebracht werden. Möchte sich aber einer derselben eine Nachlässigkeit zum dritten Mal zu Schulden kommen lassen, so soll Krick des Dienstes verlustig sein. Im Falle sich innerhalb eines Jahres die Zweckmäßigkeit dieser Einrichtungen herausstellen möchte, soll näher über ihr ferneres Fortbestehen beschlossen werden. - Siehe auch Extrakapitel: Vom Nachtwächter...: die Route des Blasens.
TOP 334: Die Versammlung mit dem in Prozess-Sachen der hiesigen Gemeinde gegen vom Fiskus erlassene ungünstige Erkenntnisse bekannt gemacht, beschloss mit dem von dem Justizrat Dr. Sommer in seinem Schreiben vom 17. v.M. angegebenen Gründen Appellation dagegen durchzuführen und zu diesem Ende Sommer das (die) Erkenntnis zu remittieren (mitzuteilen).
TOP 335: Die Versammlung mit dem dem Kaspar Cohsmann hier unterm 15. d.M. wegen Instandsetzung der sogen. Krummen Straße getroffenen Vergleiche bekannt gemacht, denselben zu genehmigen, jedoch unter der Bedingung, dass der Cohsmann auch dem Übelstand, dass das Wasser dort, wo die Krumme Straße in die Chaussee-Straße mündet, immer stehen bleibt, Abhilfe bewirkt, dass beide Seiten in die Kanäle abfließen.
Am 2. Dezember 1851
Der Protokollant hat sich verzählt; doch seine Nummerierung wird weitergeführt. Und er schreibt wenig korrekt lesbar.
TOP 334: Die Rechnung des Zimmermeisters Franz Korte wegen der ihm übertragen gewesenen Reparatur des hiesigen Glockenstuhls vom 28. v.M. zum Betrag von 4 (?) T 26 Gr 6 Pf wurde vorgelegt und beschlossen, die Zahlung derselben zu genehmigen.
TOP 335: Die Verhandlung über den Verkauf des alten Schulhauses vom 29. v.M. wurde vorgelegt und beschlossen, vorab den Wert des Gebäudes durch den Sachverständigen Sahse ermitteln zu lassen.
TOP 336: Das Anerbieten der Bürgen Caspar Feldmann und Wilhelm Hirschberger, wonach für ihre Gerechtsame zum Beziehen von Bau- und Reparatur-Holz aus dem Gemeindewald der Gemeinde Freienohl für 100 Taler verkaufen wollen, wurde mit der Bestimmung genehmigt, den … (2 Wörter nicht korrekt lesbar) sobald auszahlen zu lassen, als sie eine legale Quittung über den Empfang übergeben werden, und beschlossen, die 100 Taler auf den nächstjährigen Etat zu bringen.
TOP 337: Auf die Anzeige des Polizeidieners Kaulmann vom 1.10. d.J. … (die 22 handgeschriebenen Zeilen sind im Zusammenhang nicht korrekt lesbar, wohl einzelne Wörter, aber sie ergeben keinen korrekten Zusammenhang; 2 Namen werden genannt: August Lichte und Georg Krick).
TOP 338: Die nach der gerichtlichen Verfügung vom 9. September d.J. dem Caspar Lenze gnt. Penschräer Sen. zu zahlenden 1 T 6 Sgr Bau- und Reparatur-Kosten wurden auf die Gemeindekasse angewiesen bewilligt.
TOP 339: Auf den Antrag des Friedrich Schwefer vom 14. (?) November d.J. um Bewilligung einer Miete wegen Aufbewahrens der Gemeinde-Feuer-Leitern ad 1 Taler wurde beschlossen, dem Schwefer pro 1851 an Miete dafür den bisher dafür gezahlten Betrag ad 15 Taler aus der Gemeindekasse zahlen zu lassen.
TOP 340: In Folge des nach den Anzeigen des Flurschützen Tönne am 9. (?) d.J. sich herausgestellten zur ...(1 Wort nicht korrekt lesbar) Veranlassung gegebenen schlechten Zustandes des Brumlingser Weges für eine Verpflichtung der Gemeinde und beschloss, den gesagten weg in der Art auf Kosten der Gemeinde in Stand setzen zu lassen, dass zuerst der Werkverständige (!) Sahse die Quantitäten zu der Instandsetzung des Weges … (2 Wörter nicht korrekt lesbar) ermitteln, demnächst (danach?) gewonnene … (2 Wörter nicht korrekt lesbar) dieser ermittelten Quantität Steine und wenigstfordernd .. (1 Wort nicht korrekt lesbar) und endlich die übrigen Arbeiten unter Aufsicht des Polizeidieners Kaulmann im Tagelohn ausführen zu lassen. - Trotz fehlender Wörter wohl verständlich.
TOP 341: Die in Folge Gemeinde-Beschlusses vom 26. November wegen der Ausführung des hiesigen Schulnaus vorgenommenen ...(1Wort nicht korrekt lesbar) des Maurermeisters Franz Göckeler und des Schlossers Caspar Feldmann vom 29. d.M. ...(2 Wörter nicht korrekt lesbar) zur näheren Beschlussnahme dem Gemeinderat vorgelegt, derselbe bemerkte, wie zur definitiven Genehmigung... (es folgen 2 Seiten; sie sind im Zusammenhang nicht korrekt lesbar; einzelne Wörter weisen hin auf verschiedene Arbeiten zum Neubau des Schulhauses; am Schluss heißt es:) das anzuleihende Kapital zur Höhe der Kosten der benötigten Bausumme zu 1.858 T 8 Sgr 4 Pf. - Im Extra-Kapitel Netzwerk Schule stehen hierzu aus anderen Akten Einzelheiten.
Am 12. Dezember 1851
TOP 342: Auf das Schreiben der Justizrat Sommer?),Oberförster Harbert vom 1. Dezember d.J. wurde genehmigt, dass zur schleunigen Abhilfe des hier allgemein entstandenen Mangels an Brennholz, was zu Holzdiebstahl führen muss (!), sofort und …(3,4 Wörter nicht korrekt lesbar) der pro 1851/52 aufzustellende Hauungs-Plan genehmigt und solle der in der Winterseite zum Hieb kommende Schlagholz gefällt und verkauft werden und stellt der Gemeinde-Rat gleichzeitig die Bitte um möglichste Beschleunigung dieses Holzverkaufs. Weiteres kam nicht zur Verhandlung. - Sofort geschlagenes Holz als Brennholz benutzen? Für die Jetztzeit – 2010 – undenkbar.
Am 15. Dezember 1851
TOP 343: Die Verhandlung vom 6. d.M. über das unter den ...(1 Wort nicht korrekt lesbar) und Letztbietenden von neuem erfolgten Anbietendes Gemeinde-Platzes am Haus des Caspar Vogt wurde vorgelegt und mit Bezugnahme auf den Beschluss vom 26. v.M. genehmigt. - Einwohnerliste Dezember 1849: Alte Haus-Nr. 68, Parzelle 825, Ecke Hauptstraße / Brunnenstraße, Schmitten-Ecke, später Emmerich, dann Hömberg, vor dem Haus stand (Gemeindegrundstück!) das Krieger-Denkmal 187ß/71, später nahezu gegenüber rechts neben dem alten Amtshaus: Kaspar Vogt,Sohn von Johann Vogt gnt. Tinschneider, Ackersmann, Schenkwirt, Krämer, Bäcker, Holzhändler, gest. 29.8.1849, LA 63; Ehefrau Elisabeth geb. Trompetter, LA 58; 2 Tage vor dem Vater gest. 27.8.1849 Tochter Clara Vogt, ledig, LA 20, Ursache Cholera;Sohn Kaspar, LA 1851: 36; dessen Ehefrau Marianne geb. Becker; deren Kinder: Christine LA 1851: 5 J; Anton 1851: 2 ½ J; Kinder von Johann + Elisabeth: 1849: ledig: Gertrud LA 25 J.; Sophia LA 19 J.
TOP 344: Nachdem der Werkverständige Sahse zufolge Beschlusses vom 2. Dezember d.J. das alte Schulhaus (altes Rathaus!) abgeschätztund nach der darüber angefertigten Taxe dasselbe einen Wert von 321 T 17 Sgr enthält, und nachdem der Georg Schröder auf das Gebäude unter heutiger Taxe ein Nachgebot von 180 T als Kaufpreis geleistet hatte, beschloss der Gemeinde-Rat, das Gebäude nach neuer öffentlich ausgegebener Bekanntmachung darüber schon zur Kosten-Ersparnis nur in der hiesigen Gemeinde zu erlassen.
TOP 345: Die Rechnung des Franz Korte über Abschätzung des Bauholzes von Heinrich Düring und Heinrich Cohsmann wurde zum Betrag von 10 Sgr auf die Gemeindekasse anzuweisen, genehmigt.
TOP 346: Die Versammlung mit der Vernehmung des Flurschütz Tönne hier vom 21. November d.J. bekannt gemacht, beschloss unter den vorliegenden Umständen den Interventional-Prozess mit der Ehefrau Philipp Weber hier in Sachen der hiesigen Gemeinde gegen Philipp Weber zu bestehenund den Justizrat Leisten hiernach mit Anweisung zu versehen und demselben zugleich zu bemerken, dass die zu Pfand Gezogene sich zur Tilgung des Rückstandes des Weber nicht ausreiche, dieser aber auch eine Holzweide besitze, welche ebenfalls zu Pfand gezogen und mit der fraglichen Kuh verkauft werden könne. - Siehe oben: 18. Oktober 1851, TOP 325. Einwohnerliste Dezember 1849: Alte Haus-Nr. 12, Stiftsweg 8 (Consumweg): Philipp Weber, Ackersmann, Sägeschneider, LA 44; Ehefrau Josephine geb. Schwefer, LA 42; deren Kinder: Gertrud, Magd, LA 20; Caspar, LA 12; Fritz LA 10; Elisabeth, LA 8; Bernhard, LA 5; Maria, LA 3; Katharina, LA 10 Monate; Bruder zu Philipp, Sägeschneider, LA 30. In der Sterbeliste zur Familie Philipp + Josephine Weber kein Befund für gestorbenes Kind (Abstand zwischen Gertrud und Caspar). Trauungsregister: 22.6.1829: Philipp Weber mit Adolphine (Schreibfehler zu Josephine?)Schwefer.
TOP 347: Die Versammlung mit dem Anerbieten des Anton Stirnberg und Franz Trompetter hier wegen Verkauf des Bauholz-Rechtes für die Summe von á 100 Taler bekannt gemacht, beschloss, die fraglichen 2 Bauholz-Rechte für á 100 Taler unter der Bedingung anzukaufen, dass das Ablösekapital dieser auf dem Gemeindewald lastenden Abgabe aus dem Gemeindewald durch einen extra ordinairen (außerhalb der Ordnung) Holzhub alter Eichen unternommen werden könne und das Ablösekapital also nicht zu den etatmäßigen Kommunal-Bedürfnissen geschlagen werde.
TOP 348: Die Versammlung mit dem Revisions-Protokoll des Zimmermeisters Franz Korte für vom 15.10. d.J., wonach von dem dem Georg Krick für überwiesenen Frei-Reparaturholz 49 Kubik-Fuß zu dem bestimmten Zweck untauglich sind, bekannt gemacht, beschloss diese 49 Kubik-Fuß zum Vorteil der hiesigen Gemeinde meistbietend zu verkaufen und dem Krick dafür andere 49 Kubik-Fuß taugliches Reparaturholz überweisen zu lassen.
TOP 349: Die Versammlung mit der Vernehmung des Anton Trompetter für vom 17.10. d.J., wonach derselbe für die überwiesen erhaltenen unbrauchbaren 200 Fuß Bretter nichts bezahlen, solche vielmehr als Entschädigung für Fuhr- und Schneidelohn an sich behalten will, bekannt gemacht, beschloss darauf nicht einzugehen, die Bretter vielmehr, wie in dem Beschluss vom 6. Oktober angegeben, zu Gunsten der hiesigen Gemeinde meistbietend zu verkaufen.
TOP 250 (aktenkundiger Schreibfehler, also 350): Die Versammlung mit dem Anerbieten des Kaspar Petz für vom 19.10. d.J., wonach derselbe für die erhaltenen unbrauchbaren 40 5/8 Kubik-Fuß Frei-Bauholz 1 Taler bezahlen und auf Fuhr- und Schneidelohn verzichten will, bekannt gemacht, beschloss darauf nicht einzugehen, die fraglichen 40 5/8 Kubik-Fuß vielmehr, wie in dem Beschluss vom 6.10. d.J. bestimmt worden, zu Gunsten der hiesigen Gemeinde meistbietend verkaufen zu lassen.
TOP 351: Die Versammlung mit dem Revisions-Protokoll des Franz Korte vom 15.10. d.J., wonach von dem dem Heinrich Düring hier überwiesenen Frei-Reparaturholz 14 ¼ Kubik-Fuß zu dem bestimmten Gewerke unbrauchbar sind, bekannt gemacht, beschloss, diese 14 ¼ Kubik-Fuß nach Abzug von 1 ¼ Kubik-Fuß für das an sich behaltene faule Holz mit 13 Kubik-Fuß aus hiesigem Gemeindewald überweisen zu lassen.
TOP 352: Das von dem Heinrich Flinkerbusch hier eingereichte Verzeichnis über berücksichtigtes Reparaturholz von 178 Kubik-Fuß der Versammlung vorgelegt wurde, von derselben die Abgabe der fraglichen 178 Kubik-Fuß Bauholz aus dem hiesigen Gemeinde-Wald unter der Bedingung genehmigt, dass der Flinkerbusch vorab die Verwendung des bereits früher erhaltenen Bauholzes nachweise.
TOP 353: Die Rechnung des Heinrich Lenze gnt. Penschröer hier über Miete für Gestellung ines Zimmers nebst Feuer und Licht an die Schuhmacher des hierselbst … (3, 4 Wörter nicht korrekt lesbar) Militairs im Betrag von 2 T 10 Sgr, bemerkte die Versammlung, dass die von dem Lenze geforderte Vergütung zu hoch berechnet sei, der Betrag von 3 Sgr pro Tag sei angemessen und wolle man, da der Lenze 7 Tage ein Zimmer gestellt habe, die Zahlung von zusammen 21 Sgr dafür an den Lenze aus hiesiger Gemeindekasse genehmigen. - Wegen der nicht korrekt lesbaren Lücke ist der Zusammenhang nicht sehr verständlich.
TOP 354: Auf den Antrag des August Lichte hier vom 28.7. d.J. wegen Ankauf eines Gemeinde-Grundstücks bei hiesiger Plasterbrücke beschloss die Versammlung, denselben einstweilen dahin zu genehmigen, dass ihm erlaubt sein solle, zur Einrichtung des Felsenkellers den Schutt über das Gemeinde-Grundstück zu fahren. Später, wenn der Keller fertig sei, solle der Platz, welcher von dem Lichte vor dem Keller benötigt sei, ermittelt und über dessen Verkauf später näher beschlossen werden. Zugleich beschloss die Versammlung, das da liegende Gemeinde-Grundstück am Fuß des Plasterberges vor dem Chaussee-Kanal und dem Haus des August Lichte gegenüber, soweit solches entbehrlich ist, öffentlich verkaufen und zu dem Ende vorab durch den Gemeinde-Verordneten Sahse vermessen zu lassen.
TOP 355: Die Versammlung mit dem Schreiben des Oberförsters Harbert, wonach derselbe die mittels Beschlusses vom 11.7. d.J. beschlossene grundzinsweise Veräußerung der Gemeinde-Parzelle Sundersiepen, in der Mutterrolle mit Schnepper bezeichnet, nicht genehmigt, beschloss, von der Veräußerung dieses Grundstücks abzusehen, im übrigen aber den Beschluss vom 11.7. d.J. aufrecht zu halten.
TOP 356: Die Versammlung genehmigte die Zahlung der von dem Heinrich Cohsmann gnt. Vohshane hier für Instandsetzung des Prozessionsweges am Küppel im Jahr 1849 liquidierten 10 Sgr unter der Bedingung, dass der Polizeidiener Kaulmann vorab die Richtigkeit der fraglichen Rechnung attestiere.
Am 17. Dezember 1851
TOP 357: Zufolge Landrätlicher Verfügung vom vom 11. d.M. wurde der Gemeinde-Rat mit der Regierungs-Verfügung vom 26. November bekannt gemacht und der zu derselben darauf folgenden Beschluss fasste: Da die künftigjährigen Ausgaben der Gemeinde, wenn sie auch auf die nötigsten eingeschränkt werden, viel Zuschuss des zur Ablösung von Bauholz-Gerechtsame, nach erfolgtem Anerbieten erforderlichen ...(1 Wort nicht korrekt lesbar) auf keine Weise ändern zu decken sind als durch einen Erlös aus dem Gemeinde-Wald zu dem nämlichen Betrage, als wo sich nach dem diesjährigen Forst-Etat belaufen sei, so muss darauf bestanden werden, dass nach ihr an frühere Beschließung an den abständigen Eichen für … (2 Wörter nicht korrekt lesbar)...jahr 1851/52 so viele zum Verkauf gebracht wurden, dass mit Einschluss aus den anderen Holzarten auf den Hauungs-Plan zu bringenden Betrag der Wald den mehrjährigen Erlös zur Bestreitung der … (1 Wort nicht korrekt lesbar). … (7 Zeilen nicht korrekt lesbar) Der Gemeinde-Rat bemerkte, … Oberförster Harbert … (2 Seiten sind nicht korrekt lesbar, zum Teil durchgestrichen, zum Teil drüber geschrieben; nur die Unterschrift vom Amtmann Devivere ist korrekt lesbar und die vom Zimmermeister Heinrich Sahse, dem möglichen Protokoll-Schreiber.)
Am 22. Dezember 1851
TOP 358: Auf den Antrag des Arnold Schröder für vom 2.4. d.J. um Ankauf eines Gemeinde-Grundstücks im sogen. Obernlangel beschloss die Versammlung nicht einzugehen, indem dieselbe solches wohl nicht entbehren könne. - Mehr Inhaltliches ist – leider – nicht aktenkundig.
TOP 359: Die Versammlung beschloss, dem Communal-Oberförster Harbert übermorgen bei seiner Anwesenheit hierselbst in Vorschlag zu bringen, einen Teil des Forst-Distriktes Winterseite, welcher sich sehr gut zum Niederwald eignet, zu dieser Wald...(nicht vollständig und 1 folgendes Wort nicht korrekt zu lesen) zu lassen, wodurch nicht allein der Distrikt ertragreicher gemacht sein würde, sondern auch ein bedeutender Teil Holz zur diesjährigen Hauung gestellt sein würde.
TOP 360: Nach vorgenommener Lokabesichtigung beschloss die Versammlung, die Ufer-Schlächtung im Ohl, an deren Ausführung man begriffen ist, in der Art abzuändern, dass der dort anzulegende Kopf bis zu der Insel reicht und an dem Grundstück des Caspar Cohsmann gnt. Cordel einen Kopf ebenfalls bis zu der Insel angelegt werde, damit das Wasser abgeleitet und der eben gedachten Kopf-Anlage nicht hinderlich bleibe. Der Cohsmann sei um seine Genehmigung darüber zu befragen und müsse er zugleich erklären, dass durch diese Anlage an seinem Grundstück für die Gemeinde keine Verpflichtung entstehe. Gleichzeitig wurde beschlossen, im nächsten Frühjahr, so zeitig als möglich, das Wiesen-Ufer an der in Frage stehenden Schlächtung in Tagelohn abgleichen zu lassen und dabei zu beachten, dass die Stufen abgestellt, der gute Acker zurückgeworfen und demnächst die geebneten Stellen mit dem guten Acker wieder überworfen und mit dem Rasenbedeckt werden. - Krünitz Online: Eine Schlacht ist ein von Buschwerk und Rasen von dem Ufer ab in das Wasser geschlagene (!) Damm (an der See: Deich), um das Wasser (hier: der Ruhr) von dem Land und dem Damm abzuhalten; eine „Schlacht schlagen“: einen solchen Damm machen. - Sprechweise: Schlachtung, auch Schlächtung.
TOP 361: Auf den Antrag des Johann Cohsmann vom 13. Mai d.J., die Instandsetzung des Weges im Ohl betreffend, bemerkte die Versammlung, wie es in der Absicht liege, den Weg nach dem Chaussee-Ufer hin zu verlegen und dadurch ihm eine bessere und weniger steigende Lage zu geben, überhaupt den Weg vollständig auszubessern, der Fond erlaube es aber nicht, diese Anlage schon im nächsten Jahr zur Ausführung zu bringen und möge daher dieser Beschluss bei der Aufstellung des Etats pro 1853 wieder vorgelegt werden. Der Cohsmann sei mit diesem Beschluss unter dem Bemerken bekannt zu machen, dass er die Gemeindewiese bei dem jetzigen Zustand des Weges angepachtet und daher kein Recht habe, die Ausbesserung des Weges zu verlangen.
TOP 362: Auf die Beschwerde des Arnold Schröder vom 25.9. v.J. die Instandsetzung des Weges am Hügel betreffend, bemerkte die Versammlung, wie der Fond es nicht erlaube, diesen Wegebau in den nächsten paar Jahren zur Ausführung zu bringen, im übrigen aber die Nachteile, welche dem Schröder zugeführt werden, dadurch entstehen, dass das Wasser oberhalb seines Hauses zu den Erdfängen, bzw. Wiese-Bewässerungen aufgedämmt werde, und müsse es daher dem Schröder überlassen bleiben, dieses zu untersagen, worauf sich aber die Gemeinde, weil es nur Privatsache sei, nicht einlassen könne.
TOP 363: Auf die Beschwerde der Witwe Vogt gnt. Knickenberg vom 23. Juli d.J. bemerkte die Versammlung, wie sie nach eingenommener Lokalbesichtigung sie sich nicht überzeugen könne, dass der Beschwerdeführerin durch die Schutt-Anschüttung unmittelbar an der Gartenhecke ihr ein Nachteil entstehe. Sie möge daher veranlasst werden, den behaupteten Nachteil näher zu begründen und dann die beanspruchte Entschädigung namhaft zu machen. Auch wurde genehmigt, dass dem Johann Clasmeyer auf seinen mündlichen Antrag die beiden der ad 4 – 5 Taler der an Wert enthaltenden Eichen, wovon die eine am Hahn (Auf´m Hahn), die andere am Brumlingser Weg stehe, als Entschädigung dafür überwiesen werde, dass beim Ausbau der Twieten-Straße ein Teil seines Grundstücks zum Weg genommen worden sei. - Einwohnerliste Dezember 1849: Alte Haus-Nr. 57 a, Parzelle 788, Ecke Hauptstraße / Am Hügel: Witwe Christina Vogt geb. Knickenberg, LA 59; Sohn Franz Vogt, gnt. Jägers, LA 30, Ackersmann; und Familie. - Gegenüberliegend: Alte Haus-Nr. 62 a, Parzelle 717,Ecke Hauptstraße / Am Hügel: Johann Clasmeyer, Hufschmied, LA 52; Ehefrau Friederica geb. Hückelheim, LA 36; und Familie.
TOP 364: Da der Philipp Jürgens hier, welcher der Gemeinde für Riesenklafter aus dem Jahr 1850 10 Sgr verschuldet, arm gestorben und dessen Bürgen Franz Georg Pöttgen ...(1 Wort nicht korrekt lesbar) ist, so beschloss die Versammlung, die fraglichen 10 Sgr niederzuschlagen und die durch die Einklage dieses Rückstandes entstandenen Mandataniengebühren des Justizrats Leisten ad 23 Sgr zur Zahlung auf hiesige Gemeindekasse zu überweisen. - Einwohnerliste Dezember 1849: Alte Haus-Nr. 19 b: Parzelle 909, Bergstr. 15: Philipp Sommer gnt. Jürgens, Tagelöhner, LA 61. gest. 20.7.1850,Witwer, hinterlässt minderjähr. Tochter namens Elisabeth; Einwohnerliste Dezember 1846: Alte Haus-Nr. 37 b, Krumme Str. 3: Philipp Sommer gnt. Jürgens, Holzhauer, LA 56, Tochter Elisabeth Sommer, LA 15; Alte Haus-Nr. 37 a: Kaspar Neise gnt. Jürgens, LA 35; Ehefrau Theresia geb. Hense, LA 36 und 2 Töchter; Trauungsregister: 9.4.1826 Philipp Jürgens mit Elisabeth Noeke gnt. Schäfer; Sterberegister: gest. 6.4.1846 Elisabeth Jürgens geb. Noeke, geb. 22.1.1789. Und jetzt noch: Alte Haus-Nr. 19 a: Franz Georg Pöttgen gnt. Riedesel, Ackersmann, LA 42; Ehefrau Gertrud geb. Schemme, LA 35 und 6 Kinder; Alte Haus-Nr. 19 c: Anna Maria Noeke Tagelöhnerin, LA 38 (?), ihr Sohn Kaspar Noeke, LA ¾ J.
TOP 365: Auf das Schreiben des Justizrat Leisten vom 15. April d.J. und die darauf unterm 25. vorgenommene Vernehmung des Adam Köster und Johann Kohsmann den Kommunal-Rückstand des Johann Vohs pro Martini 1847: 148 T 4 Sgr betreffend, beschloss die Versammlung vor allen Dingen, diesen Rückstand noch vor Ablauf dieses Jahres durch gerichtliche Anmeldung gegen Verjährung zu führen, sodann aber den Vormund der minderjährigen Vohs´schen Erben, nämlich Franz Schwarzfärber zur Erklärung aufzufordern, in welcher Art er den Rückstand zu tilgen gedächte und ihm zu bemerken, dass, wenn er keine genügende Anerbietungen machen möchte, den Ertrag des den Erben Vohs noch verbliebenen Grundstücks unter der Plasterbrücke belegen, in Beschlag genommen, eventuell die Subhastation dieses Grundstücks beantragt werden würde. - Die Einwohnerlisten Dezember 1846 und 1849 weisen 3 verschiedene Johann Vohs auf. 1849: Alte Haus-Nr. 84, Vohsecke 7: Johann Vohs, Witwer, Tagelohner, LA 69, Sterberegister: gest. 12.9.1851 Johann Vohs, Witwer, Tagelöhner, LA 73, hinterlässt 1 großjähr., 1 minderjähr. Kind; Sohn Johann, Holzhauer, LA 23 (1849), Tochter Gertrud, Haushälterin, LA 20 (1849). Alte Haus-Nr. 32 a, Parzelle 879, St. Nikolaus Straße: Franz Schwarzfärber, Ackerbauer, LA 30;Ehefrau Elisabeth geb. Hellmann, LA 43. Einwohnerliste Dezember 1846: Alte Haus-Nr. 7 (nicht mehr 1849!): Johann Vohs, Ackersmann, LA 34; Ehefrau Margaretha geb. Hachmann aus Dinschede, LA 33, Heirat: 6.10.1842.
Am 2. Januar 1852
Neue Zählung der TOP!
TOP 1: Nachdem vom hiesigen Gemeinderat unterm 26. v.M. mündlich beschlossen den unterm 24. v.M. abgehaltenen Verkauf des hieisigen alten Schulhauses vorläufig noch nicht zu genehmigen, sondern damit bis nach Ablauf der vorbehaltenen Frist von 4 Wochen zu warten, legte der Vorsitzende der Versammlung die fraglichen Verhandlungen wiederholt mit dem Bemerken vor, dass der Fritz Miese für 18 Taler aufgeboten, also in Summa 270 Taler für das alte Schulhaus zu zahlen bereit sei. Die Versammlung beschloss hierauf einstimmig, das fragliche Schulgebäude von neuem zwischen dem letztbietenden Georg Schröder und dem nachbietenden Schreiner Fritz Miese für zum Verkauf auszusetzen und zu diesem Verkauf den Schmied Franz Kückenhoff von Hachen, welcher Lust trägt (!), das Gebäude für sich oder einen anderen anzukaufen, einladen zu lassen. Zugleich beschloss die Versammlung, die Wirte Bernard Becker und Kaspar Vogt hier von der Genehmigung des mit denselben abgeschlossenen Mietkontraktes wegen Vermietung von Lokalen zum Schul-Halten bekannt zu mache und denselben zugleich die Instandsetzung der fraglichen Lokale aufzugeben.
TOP 2: Die Landrätliche Verfügung vom 26. v.M. den hiesigen Schulbau betreffend wurde dem Gemeinderat zur näheren Beschlussnahme vorgelegt. Derselbe beschloss hierauf: (1.) die Schieferdecker-Arbeit mit Materialien dem Postexpediteur Franz Tönne zu seinem Gebot von 139 Taler, (2.) die Tischlerarbeit inklusive Materialien dem Schreiner Fritz Miese zu seinem Gebot von 529 Taler, (3.) die Glaser- und Anstreicher-Arbeit mit Materialien dem Schreiner Anton Stirnberg von hier zu seinem Gebot von 83 Taler, (4.) die Schmied- und Schlosser-Arbeit, Kupfer-Schmiede- und Klmpner-Arbeit inklusive Materialien, jedoch mit Ausschluss der Posten 92 zu 17 Taler veranschlagten Säule dem Kaspar Feldmann zu seinem Gebot von 168 Taler 22 ½ Sgr definitiv, jedoch mit der Bedingung zu übertragen, dass ad 2 der Miese außer dem Maurermeister Franz Göckeler, indem dessen Frau das Vermögen gehört, noch einen anderen annehmbaren Bürgen stelle, und dass für den Fall der Miese diese Bedingung nicht sollte erfüllen können noch wollen, die Arbeit dem vorletztbietenden Schreiner Kaspar Stirnberg unter der Bedingung der Stellung eines hinlänglich sicheren Bürgen zu seinem abgegebenen Gebot von 530 Taler definitiv übertragen werde; dass ad 3 der Anton Stirnberg für die übernommene Glaser- und Anstreicher-Arbeit mit Materialien einen sicheren Bürgen stelle; ad 4 auch der Schlosser Feldmann einen sicheren Bürgen stellt. Was die Maurer- und Zimmererarbeit betrifft, soll mit dem Bauunternehmer Heinrich Sahse von hier dafür kontrahiert werden, dass er bis Ende Mai Vorarbeit inklusive Befreiung der Materialien zu der Anschlagssumme 780 Taler und die Zimmerer-Arbeit inklusive Materialien zu seinem im Verding vom 1.10. abgegebenen Gebot ad 939 Taler; frd (für die?) Maurer- und Zimmerer-Arbeit inklusive Materialien zusammen also 1709 Taler 26 Sgr übernehme und falls er sich dazu bereit stellen sollte, ihm die ...(1 Wort nicht korrekt lesbar) gleich definitiv zu übertragen, jedoch überall unter den dem Verding vom 19.10. zu Grunde gelegenen und in dem Gemeinde-Beschluss vom 26. noch anderweit bestimmten Bedingungen.
Am 5. Januar 1852
TOP 4: Die Versammlung mit der von dem Bauunternehmer Sahse hier in Folge Beschlusses vom 2. d.M. abgegebenen Erklärung von heute bekannt gemacht, beschloss nunmehr von den Arbeiten am hiesigen Schulhaus: (a) die Erdarbeiten zu 9 T 2 Sgr 6 Pf; (b) das Gewinnen und Anliefern von 47 Schachtruten Bruchsteine zu 117 T 15 Sgr; zusammen 126 T 17 Sgr 6 Pf; (c) die Maurerarbeit mit Lieferung des übrigen Materials zu 654 T 8 Sgr 6 Pf; (d) die Zimmererarbeit mit Material zu 806 T 29 Sgr 4 Pf, zusammen zu 1587 T 25 Sgr 4 Pf veranschlagt auf das Schleunigste von neuem zu verdingen.
TOP 5: Die Versammlung mit dem Schreiben des Oberförsters Harbert vom 31. v.M., worauf derselbe die in dem Beschluss vom 22. v.M. vorgeschlagene Benutzung des hiesigen Gemeindewald-Distrikts Winterseite nicht genehmigt, bekannt gemacht, beschloss der Harbert bei seiner nächsten Anwesenheit hierselbst mündlich an Ort und Stelle von dem Vorteil der hiesigen Gemeinde bei der in dem vorgedachten Beschluss vorgeschlagenen Benutzung des fraglichen Wald-Distrikts, zu überzeugen und ihm alsdann zu erklären, dass das Gutachten eines Königlichen Oberförsters eingeholt werden würde, falls er ferner auf den Vorschlag der Gemeinde-Versammlung einzugehen, Anstand (?) nehmen sollte.
TOP 6: Die Versammlung damit bekannt gemacht, dass in Sachen der Gemeinde Freienohl gegen Kaspar Humpert hierselbst wegen Bauholz (1.) an Mandatariengebühren pro 1848: 22 T 27 Sgr 6 Pf, (2.) an Gerichtskosten pro 1846: 1 T 27 Sgr, (3.) an Gerichtskosten pro 1848: 1 R 7 Sgr 6 Pf, (4.) an Gerichtskosten pro 1848: 3 T 20 Sgr 3 Pf, zusammen 29 T 22 Sgr 3 Pf vorgeschossen worden seien, zu deren difinitiven Tragung aber die Gemeinde Freienohl verpflichtet, indem für diese der fragliche Prozess verloren gegangen sei. Die Versammlung genehmigte daher die definitive Verausgabung vorgedachter 29 T 22 Sgr 3 Pf bei hiesiger Gemeindekasse.
TOP 7: Der Versammlung der Antrag des Waldwärters und Flurschützen Tönne von hier vom 1.10. v.J. um Bewilligung einer angemessenen Gratifikation aus hiesiger Gemeindekasse, vorgelegt, beschloss darauf nicht einzugehen, weil der Tönne sich im Dienst einer Gratifikation nicht würdig gemacht habe, vielmehr wegen Feldpolizei-Kontraventionen immer noch viele Klagen eingehen und zudem auch der Zustand der hiesigen Gemeindekasse die Bewilligung einer Gratifikation gegenwärtig nicht gestatte. - Einwohnerliste Dezember 1849: Alte Haus-Nr. 67 a, Parzelle 722, Hauptstraße gegenüber der Kirche: Ferdinand Erlmann gnt. Kleinschmied, Ackersmann, LA 24; Ehefrau Theresia geb. Bracht, ev. und Familie; b: Johann Schröder, Schneider, LA 35 und Familie: c: Anton Tönne, Waldwärter, Flurschütze, LA 40 (zu ihm keine weiteren Angaben).
TOP 8: Die Versammlung mit dem Attest des Zimmermeisters Franz Korte hier vom 2.11. v.J., wonach vor dem dem Polizeidiener Kaulmann im Jahr 1847 überwiesenen Frei-Reparaturholz 12 ½ Klafter Zimmerholz zu dem bestimmten Zweck unbrauchbar sind, bekannt gemacht, beschloss diese 12 ½ Klafter Bauholz meistbietend verkaufen und dafür dem Kaulmann anderes Holz überweisen zu lassen.
TOP 9: Die Versammlung mit dem Resultat der unterm 30. v.M. abgehaltenen Verpachtung verschiedener hiesiger Gemeinde-Grundstücke bekannt gemacht, genehmigte die Verpachtung in allen Teilen. - Einzelheiten sind nicht aktenkundig; meistens handelt es sich um Wiesen-, Feld-, Garten-Grundstücke für eine bestimmte Zeit von Jahren; z.B. im Ohl, im Langel, im Schultenohl, Knäppchen...
Am 14. Januar 1852
TOP 10: Die Versammlung mit dem Resultat des hiesigen Verdings des hiesigen Schulbaus mit dem von dem Franz Göckeler unterm heutigen Tage gemachten Anerbieten bekannt gemacht, genehmigte, dass dem Göckeler die Erd- und Maurer-Arbeit mit Beilieferung allen Materials zu der Summe von 800 Taler übertragen werde und er berechtigt sein solle, den zum Schulbau erforderlichen Lehmen (Pluralform) und Sand, sowie den dazu erforderlichen Bruchsteinen, etwas 15 bis 20 Schachtruten, auf Gemeindegrund zu gewinnen, ohne dafür eine Entschädigung leisten zu brauchen. Was die Zimmerarbeit betrifft, so erklärte die Versammlung, zu dem abgegebenen Gebote vom 1090 T die Genehmigung nicht erteilen zu können und falls mit den letztbietend Gebliebenen Friedrich Schwefer und Heinrich Sahse kein günstigerer ihnen zur Genehmigung vorzulegender Vertrag abzuschließen sein möchte, sie sich die fernere Beschlussnahme über die Ausführung der Zimmerarbeit mit Lieferung der Materialien vorbehalten müssen. - 1 Preußische Schachtrute = 4,452 cbm; 1 Schachtrute = 1 Rute lang, 1 Rute breit, 1 Fuß hoch; 1 Fuß = 0,32 m. 20 Schachtruten = 89 cbm.
TOP 11: Der unterzeichnete Bürgermeister (Amtmann Devivere) erklärte, wie er bei der gestern abgehaltenen Subhastation der Humpert´schen Immobilien die Waldparzelle am Steinweg Flur III Nr. 132, groß 8 Morgen 90 Ruten 75 Fuß in Folge gestrigen Gemeindebeschlusses zu der Summe von 30 Taler für die Gemeinde erstanden habe. Die Versammlung akzeptierte diesen Ankauf und genehmigte die Zahlung des Kaufpreises aus der Gemeindekasse.
Am 19. Januar 1852
TOP 12: Die Versammlung genehmigte die heutige mit dem Fritz Schwefer hier aufgenommene Verhandlung, wonach demselben die Zimmerarbeit mit Materialien vom hiesigen Schulbau für die Summe von 1020 Taler übertragen ist in allen Teilen.
TOP 13: Die vom Oberförster Harbert aufgestellten diesjährigen Hauungs- und Cultur-Pläne wurden der Versammlung zufolge Landrätlicher Marginal-Verfügung vom 16. Januar Nr. 405 vorgelegt, von derselben geprüft, genehmigt und betreffenden Orts vollzogen.
TOP 14: Der Versammlung wurde die Erklärung der Witwe Beileke von heute, wonach sie weder eine Bürgschaft noch Abschlagszahlung zum Ankauf des alten Schulhauses zu leisten vermöge, vorgelegt, worauf sie beschloss, nunmehr den Georg Schröder hier das alte Schulhaus zu seinem in dem Verding vom 14.12. v.J. abgegebenen Gebote ad 252 Taler zu genehmigen, falls binnen 3 Tagen die Witwe Beileke weder Bürgschaft noch Abschlagszahlung leisten sollte.
TOP 15: Dem Bernard Becker wurde … (mehrere Wörter nicht korrekt lesbar) aufgrunddes Kontraktes vom 7. d.M. die Vermietung einer Wohnung an die Lehrerin genehmigt. - Gemeint ist die Lehrerin in Freienohl Antonette Bause; Einwohnerliste Dezember 1849: Alte Haus-Nr.73, St. Nikolaus Straße, oberhalb der Küsterei / Gardinen Schwefer.
TOP 16: Der Antrag des Fritz Schwefer vom 15. d.M. für Lagerung von Zimmerer- und Bau-Holz an der hiesigen Sägemühle behufs Zimmern eines Hauses wurde mit der Bedingung genehmigt, dass dadurch weder Hude noch Wege eingeschränkt werden. Eine Vergütung würde bei Beachtung dieser Bedingung nicht verlangt.
TOP 17: Auf der vom Ferdinand Becker gnt. Kaiser unterm 4. d.M. … (8 weitere Zeilen nicht korrekt lesbar; es handelt sich um Bezahlungen für Anfertigung von Uferbefestigung, auch an Heinrich Kohsmann gnt. Vohshane).
Am 6. Februar 1852
In den Einleitungen hat Amtmann Devivere den Titel Bürgermeister und nicht Amtmann.
TOP 18: Auf die Erklärung des Schreiners Georg Schröder vom 30. v.M. wurde beschlossen, denselben von seinem Gebote ad 252 Taler für das hiesige alte Schulgebäude zu entbinden, indem der Ausfall eines Prozesses gegen denselben zu unsicher schien. Es soll nunmehr, wenn sich bis dahin nicht etwa ein annehmbarer Käufer noch finden sollte, das Gebäude abgebrochen und auf einen anderen, noch näher zu bestimmenden Platz, zu einer Vikar-Wohnung eingerichtet, wieder aufgebaut werden. Bis zu der Zeit, dass ein zweiter Geistlicher hier angestellt werde, soll das Gebäude nach später zu treffenden Bestimmungen für die Gemeinde vermietet werden. - Gemeint ist die politische Gemeinde. - Zunächst solle versucht werden, von dem Heinrich Lenze gnt. Penschröer seines hinter seinem Hause belegenen Gartens und vom Kirchenvorstand einen Teil des Kirchhofes zu aquirieren und auf diese Absplisse (nicht korrekt lesbar) das alte Schulgebäude aufzurichten. Der Heinrich Lenze möge daher auf morgen Vormittag 10 Uhr hierher eingeladen werden, um mit dem alsdann zusammen zu tretenden Gemeinde-Rat eine Einigung wegen Abtretung des fraglichen Gartenteils zu treffen. Der Maurermeister Franz Göckeler sei, sobald der Platz zur Wiederaufrichtung des alten Schulgebäudes ermittelt und fest bestimmt sei, zu ersuchen, einen Kostenanschlag nebst Zeichnung über den Abbruch des alten Schulgebäudes, seines Wiederaufbaus, sowie seiner Einrichtung zur Vikarie-Wohnung anzufertigen. Im übrigen möge nach der vom unterzeichneten Bürgermeister unterm 4. d.M. getroffenen Bestimmung mit der Räumung des alten Schulgebäudes fortgefahren werden. - Einwohnerliste Dezember 1849 (!): Alte Haus-Nr. 35, Parzelle 711; 2012: Parkplatz neben der Kirche, St. Nikolaus Straße: Heinrich Lenze gnt. Penschröer, LA 29; Sohn von Kaspar Lenze gnt. Penschröer, Ackerbauer, Wirt, LA 56.
Zwischen-Information: Pfarrer Franz Anton Sporkmann, geb. 7.9.1801; Priesterweihe 4.8.1827; Pfarrer in Freienohl 23.12.1836, gest. an der Krankheit Brustwasser am 13.10.1850; Aushilfe: Anton Kaiser, Seminar-Priester (ganz junger Priester, ohne Pfarrer-Rechte), und danach Kaplan Franz Habbel (ohne Pfarrer-Rechte); der nächste „ordentliche“ Pfarrer Franz Joseph Brand war schon (im Juli) 1852 in Freienohl, wurde am 15.9.1853 zum Pfarrer ernannt vom Erzbischof in Paderborn. Zur Vikarie-Wohnung (Vikar: jüngster Priester in einer Pfarrei, „unter“ dem Kaplan): der kranke Pfarrer Sporkmann lebte im Pfarrhaus, zumeist mit 1 - 2 weibl. Angestellten (oft die Mutter oder, und die eigene Schwester und 1 Magd); für einen zweiten Priester war kaum Platz; darum Vikarie-Wohnung, - die dann aber doch nicht gebaut wurde; auch eine Vikar-Stelle wurde nicht eingerichtet.
Am 7. Februar 1852
TOP 19: Der unterm 4. d.M. im hiesigen Gemeindewald-Distrikt Winterseite abgehaltene Reiserholz-Verkauf wurde von der Versammlung genehmigt und die geleisteten Bürgschaften für hinlänglich sicher erachtet.
TOP 20: Die Versammlung genehmigte den von dem Vorsitzenden unterm heutigen Tage mit dem Adam Brahe von Körbecke abgeschlossenen Kontrakt wegen Verkaufs des hiesigen Schulhauses zur Summe von 260 Talern in allen Teilen.
Am 10. Februar 1852
TOP 21: Die Versammlung beschloss, dass die … (nicht korrekt lesbar; Kosten?) bei Verlegung der beiden Schulen in die Häuser von Becker und Vogt aus der hiesigen Gemeindekasse gezahlt werden soll(en). - Gemeint ist in der damaligen Sprechweise die Klasse für die Jungen und die für die Mädchen.
TOP 22: Der Versammlung wurde die Rechnung des Caspar Cohsmann gnt. Cordel hier über Reparatur des Weges zur Mühle und die darauf gepflogenen (durchgeführten) Verhandlungen vorgelegt. Die Versammlung genehmigte die Zahlung der von dem Cohsmann nach seiner Vernehmung vom 30.1. d.J. liquidierten 1 T 10 Sgr aus hiesiger Gemeindekasse.
TOP 23: Der Versammlung wurde der von dem Maurermeister Franz Göckeler hier angefertigte Kostenanschlag zum Betrag von 27 T 16 Sgr 4 Pf über Reparatur der Küsterei hierselbst, sowie dessen Rechnung im Betrag von 20 Sgr vorgelegt. Die Versammlung beschloss. Diese Arbeiten öffentlich verdingen zu lassen und den Betrag dafür auf den diesjährigen Etat zu übernehmen. Was die Rechnung des Göckeler betrifft, so soll dieselbe zur Zahlung auf die hiesige Gemeindekasse angewiesen und der Betrag von 20 Sgr später von dem Unternehmer der fraglichen Arbeit wieder eingezogen werden
TOP 24: Auf das Anerbieten des Johann Cohsmann gnt. Claren und Heinrich Zacharias, beide von hier, wegen Verkauf des ihnen zustehenden Rechtes zum Bezug des freien Bau- und Reparatur-Holzes für die Summe von á 100 Taler beschloss die Versammlung einzugehen und die zusammen 200 Taler auf den diesjährigen Etat zu übernehmen.
TOP 25: Im Verfolgendes Beschlusses vom 19. v.M. beschloss die Versammlung für Verrichtung mehrerer Arbeiten bei Ausführung der Krippen-Anlage an den Gemeinde-Grundstücken im sogen. Ohl dem Ferdinand Becker gnt. Kaiser, Heinrich Cohsmann gnt. Vohshane für 12 Sgr pro Tag aus hiesiger Gemeindekasse zahlen zu lassen, im übrigen aber den Beschluss vom 19. v. M. aufrecht zu erhalten. Zugleich beschloss die Versammlung, die fernere Ausführung der fraglichen Uferschlächtung bis auf näheren Beschluss einzustellen. - Inhaltliches ist dafür hier nicht aktenkundig.
TOP 26: Der Versammlung wurde vorgestellt, dass der Ferdinand Wrede gnt. Kückenhoff hierselbst zur hiesigen Gemeindekasse: (1.) an Bürgergeld pro 15 Taler, (2.) Termin- und Wächtergeld pro 1847: 12 Sgr, /3.) Jepfgebühren (?) pro 1847: 7 Sgr 11 Pf, (4.) Gerichtskosten inclusive Porto 12 Sgr 6 Pf, in Summa 16 T 2 Sgr 5 Pf verschulde. Die Versammlung bemerkte, dass, da das Haus des Kückenhoff, wovon die 15 Taler Bürgergeld zu zahlen, suhastiert und seinem Bruder, dem Johann Wrede gnt. Kückenhoff zu Bockum erstanden sei, jener sich daher nicht mehr im Besitz einer Sohl-Bürgerstätte ohne alles Vermögen befinde, in dieser Folge beschloss die Versammlung, die 16 T 2 Sgr 5 Pf niederzuschlagen.
TOP 27: Die von dem Justizrat Leisten in Sachen der Gemeinde gegen Heinrich Sahse übergebene Rechnung zum Betrag von 4 T 23 Sgr 6 Pf wurde zur Zahlung auf hieisiger Gemeindekasse genehmigt, zugleich aber beschlossen, dem Rendant bedeuten zu lassen, dass für die Folge derartige durch seine Schuld entstehende Kosten, wie vorliegend durch die Unterlassung der Anzeige über die geleistete Zahlung der Fall sei, ihm unnachsichtlich zur Last gelegt werden würden.
TOP 28: Die Anträge des Philipp Trompetter und Bernhard Becker, beide von hier, um Erlaubnis zur Gewinnung von Steinen pro Taxe auf den Gemeinde-Grundstücken Hahn und Sunderweg wurden genehmigt. - Sunderweg: der Weg in die Giesmecke; vor dem Grundstück Noeke fließt zur Ruhr das Sundersiepen.
TOP 29: Die Anträge des M. Söer (Wennemen) und Freiherrn von Devivere um Überlassung von 3.000 resp. (bzw.) 2.000 Stück Tannen-Pflänzlingen für die Taxen wurden, insofern solche vorhanden sind, genehmigt.
TOP 30: Der unterm 21. v.M. in Folge Beschlusses vom 5. abgehaltenen Verkaufs von 3 Stück Bauholz wurde wegen ungünstigen Resultats nicht genehmigt, vielmehr beschlossen, das Holz bei Gelegenheit des Verkaufs des übrigen Eichenholzes in den hiesigen Gemeinde-Waldungen von neuem zum Verkauf anzusetzen.
TOP 31: Die Versammlung genehmigte, dass dem Herrn Bürgermeister von Devivere die von ihm für einen steinern Schweinetrog in hiesiger Küsterei vorgelegten 1 T 22 Sgr 6 Pf aus hiesiger Gemeindekasse erstattet und die Rechnung des Schreiners Adolf Feldmann für im Betrag von 1 T 13 Sgr über Befestigung des fraglichen Trogs dem Küsterei-Schweinestall sowie Reparatur desselben zum ermäßigten Betrag von 1 T 2 Sgr zur Zahlung auf hiesige Gemeindekasse angewiesen werde.
TOP 32: Die beiden gegen den Gemeinde-Kuhhirten Leineweber wegen Behütens einer dem M. Söer zu Wennemen gehörigen Wiese unterm 17. v.M. von der Königl. Kreisgerichts-Kommission zu Meschede erlassenen Erkenntnis, wurde der Versammlung vorgelegt. Dieselbe erklärte, dass nach dem unterm 1. August 1844 zwischen den Schäferei-Interessenten zu Olpe und der Gemeinde Freienohl gepflogenen Vergleich die Straferkennung unstatthaft scheine und die Gemeinde Freienohl in diesem Falle gegen die Erkenntnis intervenieren müsse, damit sie das nach dem vorangezogenen Vergleich ihr zugestandenes Recht nicht verlustig werde. Um jedoch hierbei sicher zu Werke zu gehen, soll dem Justizrat Dr. Sommer der angezogene Vergleich, sowie die beiden Erkenntnisse mit dem Ersuchen zugestellt werden, ein Gutachten über die Sache abzugeben. Der Gemeinderat Sahse werde hiermit beauftragt, das Rechtsgutachten unter Vorlegung der oben genannten Stücke bei dem Sommer mündlich einzuholen, damit derselbe alsdann die Lage und Beschaffenheit der Wiesen desselben näher angegeben werden kann.
TOP 33: Auf die Erklärung des Franz Leineweber vom 27.12. v.J. erklärte die Versammlung, es müsse weiter noch bei der bestehenden Einrichtung zu belassen und auf den Vorschlag des Leineweber nicht einzugehen. Es möge aber dem Heinrich Cohsmann, sowie dem Franz Schwarzfärber (auch: Schwarzferber geschrieben) bedeutet werden, dass, wenn auch für dieses Mal noch eine Bestrafung gegen sie zu beantragen unterlassen werden soll, niemand benachteiligt sei, so eine Verpflichtung auch dann außer acht zu lassen, wenn der sich mit ...(1 Wort nicht korrekt lesbar) Eingesessenen wegen Gestellung der ...(?)hirten ein Privatabkommen getroffen hat, damit aber für die Folge, die in den Kontrakten mit den Gemeinde-Hirten bestimmten Strafen efferturiert (?) werden können, möge die Höhere Genehmigung dazu nachgesucht werden. - Für den Abschreiber nicht ganz verständlich.
Am 27. Februar 1852
TOP 34: Der Versammlung wurde vorgestellt, dass der Franz Wilhelm Hahse hierselbst zur hiesigen Gemeindekasse: (1.) an Kommunalsteuer pro 1850: 28 Sgr 4 Pf; (2.) an Wächtergeld pro 1850: 2 Sgr; (3.) an Mandatorien-Gebühren des Justizrats Arndt: 3 T 2 Pf; (4.) für Steine 16 T 2 Pf; in Summa 17 T 20 Sgr 8 Pf verschulde. Die Versammlung beschloss bei dem Umstand, dass der Hahse einpfändbar sei, obigen Rückstand desselben niederzuschlagen. - Einwohnerliste Dezember 1849: Alte Haus.Nr. 152, Breiter Weg 21: Franz Wilhelm Hahse, Schuster, Musikus, Fuhrmann, LA 34; Ehefrau Elisabeth geb. Vormweg, LA 33; Tochter Lonni, LA 3; Tochter Jutta, LA 1.- Mehr Inhaltliches ist hier nicht aktenkundig.
TOP 35: In Folge Landrätlicher Verfügung vom 26.2.1846, Nr. 1007 und der darauf gepflogenen Anhandlungen (?), nämlich der Vernehmung des Schultheiß Feldmann vom 26.2.1846 und der Eingesessenen Ferdinand Kückenhoff gnt. Frohnemann, sowie des Waldwärters Kerstholt vom 7.3.1846 und endlich der gerichtlichen Benachrichtigung vom 19.3.1846, beschloss die Versammlung, dass das über die Rechnung von 1818 ad 33 Seite 7 Nr. 12 gezogene Monita...(Abkürzung?) Nr. 19 als erledigt zu betrachten, indem nach der letzt gedachten gerichtlichen Benachrichtigung sich das Grund-Gemeinde-Vermögen nicht hypothekarisch belastet befinde und sehr wahrscheinlich über das gedachte Kapital ad 100 Taler weder Obligation noch Handschnur .. stellt (nach: noch: nicht korrekt lesbar, nur letztes Wort:) wird.
Am 2. März 1852
TOP 36: Der Gemeinde-Rat beschloss, die Leitung des hiesigen Schulbaus dem Wegebaumeister Lücke zu Arnsberg zu übertragen.
TOP 37: Das Anerbieten des Wirtes Bernard Becker, Kaspar Neise Jun., beide von hier, wegen Verkaufs der jedem derselben zustehenden Berechtigung zum Bezug des freien Bau- und Reparatur-Holzes aus hiesigem Gemeindewald für die Summe von á 100 Taler wurde von der Versammlung unter der Bedingung akzeptiert, dass der Becker auf Überweisung des ihm nachträglich bewilligten Bauholzes verzichte, so wie dass der Neise sich mit 100 Taler zufrieden stelle und demselben nicht, wie von ihm beantragt, außerdem noch 100 Kubik-Fuß Bauholz erhalte.
TOP 38: Der Antrag des Fritz Schwefer und Georg Becker von hier wegen Verkauf eines von hiesiger Gemeinde dem Letztern als Frei-Bauholz überwiesenen Eichbäumen wurde der Versammlung vorgelegt, von derselben aber nicht genehmigt, weil es sich dieselbe zum Grundsatz gemacht habe, darauf zu achten, dass das von der Gemeinde den Bauholz-Berechtigten überwiesene Frei-Bauholz von diesen auch zu den bestimmten Zwecken verwendet werde und die Genehmigung des anliegenden Antrags nur zu einer genehmen Exemplifikation führen würde.
TOP 39: Der Gemeinde-Rat brachte zur Sprache, dass das die hiesigen Bauholz-Berechtigten pro Anno bewilligte Frei-Bauholz in dem Forst-Distrikt Hömberg gefällt werde. Da dieser Wald-Distrikt aber mit seiner Abgabe an die Bauholz-Berechtigten belastet ist, beschloss der Gemeinderat, den Oberförster Harbert zu ersuchen, den Bauholz-Berechtigten das bewilligte Holz in den übrigen Distrikten des hiesigen Gemeindewaldes zu überweisen, und den Verkauf des zu diesem Zweck im Hömberg gefällten Holzes zu veranlassen. - Was damals genau mit „belastet“ gemeint ist, ist hier nicht aktenkundig.
TOP 40: In Verfolg des Beschlusses vom (Lücke für den nicht eingetragenen Termin) beschloss der Gemeinderat, dem Kaspar Kohsmann (hier so geschrieben, früher schon mal mit C...C...) von hier für die danach auf die von dem Müller Winterhoff gebaute Strecke des Weges zur Giesmecke zu liefernden Steine pro Schachtrute 1 Taler 15 Sgr aus hiesiger Gemeindekasse zahlen zu lassen, der demselben nicht zugemutet werden könne, bei dem jetzigen Mangel an Steine in jener Gegend solche für den Betrag von 28 Sgr, wofür derselbe die Lieferung der übrigen Steine übernommen hat, anzuliefern. Zugleich beauftragt der Gemeinderat die Mitglieder Sahse und Funke, die auf der fraglichen Wegestrecke erforderlichen Steine zu ermitteln und dem Cohsmann (wieder mi C... geschrieben) die Stellen, wohin er solche fahren soll, anzuweisen.- Gewiss weiß der als Fachmann das auch, aber „behördliche Kontrolle“ ist wohl sinnvoll.
TOP 41: Der Versammlung die von dem Heinrich Lenze gnt. Penschröer hierselbst gegen die hiesige Gemeinde wegen Miet-Entschädigung für die bei der letzten Mobilmachung der Armee zur demselben den Kompanie... (nicht korrekt lesbar) gestellte Stube erhobenen Klage wird vorgelegt, beschloss, sich darauf wegen der … (1 Wort nicht korrekt lesbar) des Klage-Objektes nicht weiter einzulassen, dem Lenze vielmehr die liquidierten 2 T 10 Sgr, wovon aber die nach dem Beschluss vom 15. Dezember bereits bewilligten 21 Sgr abgehen, zahlen zu lassen.
TOP 42: Der Versammlung der Antrag des Gaudenz Kerstholt von hier vom 28. v.M., wonach derselbe als Entschädigung für den bei dem Bau der Twieten Straße vergrabenen Teil seines Gartens 5 Taler verlangt, vorgelegt, wurde von derselben genehmigt und zugleich beschlossen, den Garten an der vergrabenen Fläche längs des Weges mit einer trockenen Mauer zu versehen. - Trockene Mauer: ohne Verfugen der Steine mit Lehm, Mörtel; also nur durch geschicktes Übereinander-, Ineinander-Legen.
TOP 43: Der von dem Vorsitzenden aufgestellte Etat für die hiesige Gemeindekasse pro 1852 nebst Erläuterungs-Protokoll wurde der Versammlung vorgelegt, von derselben geprüft und betreffenden Orts vollzogen.
TOP 44: Auf den mündlichen Antrag des Polizeidieners Kaulmann hierselbst um Bewilligung einer Gratifikation aus hiesiger Gemeindekasse wurde beschlossen, demselben in Betracht seiner Dienstleistungen bei Abhaltung der Holzverkäufe und übrigen … (1 Wort nicht korrekt lesbar, auch nicht das Wort: Leistungen) für die hiesige Gemeinde, sowie bei dem Umstand, dass derselbe als Exekutor von einem großen Teil der Debenten wegen Unpfändbarkeit (?) keine Gebühren erhält, eine Gratifikation von 5 Taler für dieses Jahr aus hiesiger Gemeindekasse zahlen zu lassen.
TOP 45: Die von dem Ferdinand Becker gnt. Kaiser übergebenen Rechnungen über das Bündenbinden zur Uferschlächtung wurde dahin zur Zahlung aus der Gemeindekasse genehmigt, dass der Ferdinand Becker für sich 3 T 16 Sgr und für die übrigen Arbeiten 9 T 9 Sgr 9 Pf vergütet erhalten … (1 Abkürzung nicht korrekt lesbar) dem Becker aber die fernere Beaufsichtigung der Uferschlächtung zu übertragen, da diese Einrichtung der Gemeinde zu kostspielig werde.
Am 9. März 1852
TOP 46: Der Antrag des Pfarrer Brand hierselbst vom 8.3. d.J. um Belassung von 5 Klafter Brennholz aus hiesigem Gemeindewald pro Taxe wurde der Versammlung vorgelegt und von derselben genehmigt. - 1 Klafter = 3,4 m³; 5 Klafter = 17 m³. - Brennholz wurde damals nicht nur zum Heizen, sondern auch zum Kochen gebraucht.
TOP 47: Auf den Antrag des Lehrers Leismann hierselbst vom 8. d.M. um unentgeltliche Überweisung von Bauholz zur Reparatur seiner Dienstwohnung beschloss die Versammlung, dass in diesem Jahr darauf nicht eingegangen werden könne, weil der diesjährige Hauungsplan bereits längst aufgestellt und festgesetzt worden sei. Die Sache solle aber vor dem im Monat August dieses Jahres aufzustellenden Hauungsplan pro 1852/53 zur näheren Beratung vorgelegt werden, wenn bis dahin der Leismanndie Genehmigung des Kirchen- und Schul-Vorstandes zu der beabsichtigten Baulichkeit nachgewiesen haben würde,
TOP 48: Auf den mündlichen Antrag des Georg Krick von hier wurde genehmigt, dass demselben die für ein auf das Nachtwächter-Horn angeschafftes Mundstück vorgelegten 3 Sgr aus hiesiger Gemeindekasse erstattet und das demselben außer seiner Besoldung zukommende 1 Klafter Eichen-Brennholz überwiesen werde. Hinsichtlich des dem Krick zu verabreichenden 1 Klafter Reiser-Holz soll demselben der Betrag für ein von ihm bei dem letzten Holzverkauf erstandenes Reiser-Klafter niedergeschlagen werden.
TOP 49: Auf den Antrag des Johann Altenwerth hierselbst vom 8. d.M. beschloss die Versammlung, dass demselben zustehende Frei-Bauholz-Recht für die Summe von 100 T unter der Bedingung anzukaufen, dass das fragliche Recht hypothekenfrei sei, was der Altenwerth vorab nachzuweisen habe. - Einwohnerliste Dezember 1849: Alte Haus-Nr. 20, Parzelle 907, Bergstraße 16: Johann Altenwerth gnt. Schwinne, Ackersmann, LA 41; Ehefrau Elisabeth geb. Schäfer, LA 38; Sohn Johann LA 12; Tochter Elisabeth, LA 9; Tochter Gertrud, LA 6; Tochter Dorothea, LA 1; Witwe Elisabeth Altenwerth gnt. Vohs, Mutter zu Johann Altenwerth, LA 69.
TOP 50: Die Versammlung beschloss, in hiesiger Gemeinde eine öffentliche Bekanntmachung dahin zu erlassen, dass diejenigen Frei-Bauholz-Berechtigten, welche ihre fragliche Berechtigung zu verkaufen beabsichtigen, sich bis zum Monat August d.J. auf hiesigem Verwaltungsbüro zu melden haben, damit diese Anträge bei Aufstellung des nächstjährigen Hauungsplans berücksichtigt werden können. Die später eingehenden Anträge können dagegen nur in dem darauf folgenden Jahr berücksichtigt werden.
TOP 51: Der Versammlung, die über die Wege-Gerechtigkeit der hiesigen Gemeinde im sogen. Schultenohl zu Folge Beschlusses vom 26.11. ...(Abkürzung nicht korrekt lesbar) gepflogenen Verhandlungen angelegt, genehmigte, die Zahlung der von dem Fritz Cordel zu Hirschberg und Adam Schröer zu Visbeck mit á 10 Sgr liquidierten Zeugen-Gebühren aus hiesiger Gemeindekasse und beschloss zugleich, diese Verhandlungen übermorgen dem Justizrat Dr. Sommer zu Arnsberg zum Gutachten vorzulegen. - Einzelheiten in Bezug auf den Schultenohl sind hier nicht aktenkundig.
TOP 52: Der Versammlung das von dem Justizrat Dr. Sommer zufolge Beschlusses vom 10. v.M. wegen der Hude-Gerechtigkeit der hiesigen Gemeinde im sogen. Rühle (Flur zwischen Rietbüsche und Ruhr) abgegebene Gutachten vorgelegt, beschloss, es dem Ermessen des Sommer zu überlassen, ob auf Schutz und Besitz der fraglichen Hude oder auch des Rechts selbst geklagt werden soll. Zugleich beschloss die Versammlung die von dem Sommer für das fragliche Gutachten liquidierte Vergütung von 1 T, sowie die von dem Gemeinde-Verordneten Sahse hierselbst für Einholung des fraglichen Gutachtens liquidierten 15 Sgr Wege-Gebühren (Fahrgeld für Postkutsche?) demselben aus hiesiger Gemeindekasse zahlen zu lassen.
TOP 53: Der Versammlung: (1.) die Rechnung des Franz Georg Pöttgen hier im Betrag von 3 Taler; (2.) die Rechnung des Heinrich Sahse hier im Betrag von 2 ½ Taler über geleistete Wege in verschiedenen Prozess-Sachen der hiesigen Gemeinde vorgelegt, beschloss, denselben die liquidierten Beträge aus hiesiger Gemeindekasse zahlen zu lassen.
TOP 54: Der Versammlung, die über den Antrag des Philipp Trompetter von hier um Niederschlagung von 10 Sgr für einen im Jahr 1849 für einen nicht geleisteten Botengang gepflogenen Verhandlungen vorgelegt, beschloss, für dieses Mal die fraglichen 10 Sgr niederzuschlagen.
TOP 55: Auf den Antrag des Johann Stirnberg hierselbst vom 24.3. (3.?) wegen Anlegung einer Abfuhr zu dem von ihm von der hiesigen Gemeinde im Erlenbruch angepachteten Grundstück beschloss die Versammlung nicht einzugehen, weil es Sache des Stirnberg sei, sich diese Abfuhr zu beschaffen. Im übrigen sei eine mittels … (1Wort nicht korrekt lesbar; Leisten?) anzulegende Abfuhr unzweckmäßig, eine durch einen steinern Kanal zu beschaffende Abfuhr sei dagegen geeigneter. - Einwohnerliste Dezember 1849: Alte Haus-Nr. 140, Friedhofsweg 3: Johann Stirnberg, Chaussee-Arbeiter, LA 46; Ehefrau Gertrud geb. Hirnstein, LA 39; und Familie. - Einem Chaussee-Arbeiter zu verdeutlichen, welche Art Abfuhr (Wassergraben) geeigneter sei als eine andere, ist sehr anspruchsvoll.
TOP 56: Der Seitenrand rechts oben ist so abgerissen, dass der restliche Text (etwa ein Drittel) inhaltlich doch nicht korrekt vorzulegen ist.
TOP 57: In Folge des Gemeindebeschlusses vom 2.4.1850 beschloss die Versammlung, nachdem der Steuer-Kontrolleur Derkmann unterm 30. ...(Abkürzung nicht lesbar) die Vermessung des Adam Kehsler´schen Grundstücks vorgenommen hat, nur das in der Vermessung bezeichnete Dreieck ...(Abkürzung nicht lesbar) groß 39 Ruten 20 Fuß, an welchem das Gemeinde-Eigentum nicht bestritten wird, meistbietend zu verkaufen, im übrigen aber aus den von dem Adam Kehsler Gaudenz Kerstholt angegebenen Gründen die Sache auf sich beruhen zu lassen. - Einwohnerliste Dezember 1849: Alte Haus-Nr. 43 a, Parzelle 846, Krumme Straße 24 (zusammenpassend?): Adam Kehsler, Ackersmann, LA 69; Ehefrau: Sterberegister: gest. 10.1.1844 Elisabeth Kehsler geb. Pöttgen, LA 65, hinterlässt Ehemann und6 großjähr. Kinder. - Alte Haus-Nr. 66, Parzelle 831 und 518, Twiete: Gaudenz Kerstholt gnt. Winkelmann, Waldwärter, Holzhändler, LA 75; Ehefrau Clara geb. Feldmann, LA 63; und Familie.
TOP 58: In Folge Beschlusses vom (Datum ist nicht eingetragen) beschloss die Versammlung den Weg auf dem (korrekt abgeschrieben) Brumlingsen in Tagelohn unter Aufsicht des Polizeidieners Kaulmann instand setzen zu lassen.
Am 22. März 1852
TOP 59: Der Versammlung wurde das Protokoll über den am 13. d.M. im hiesigen Gemeindewald abgehaltenen Eichenholz-Verkauf mit dem Bemerken vorgelegt, dass darauf das zu 1019 Taler 11 Sgr abgeschätzte Holz zu 1114 T 11 Sgr verkauft worden sei. Die Versammlung genehmigte den fraglichen Verkauf unter der Bedingung, dass diejenigen Käufer, welche das Protokoll noch nicht unterschrieben oder keinen Bürgen gestellt haben, solches sofort nachholen, so wie dass die Käufer von Nr. 23 im Distrikt Winterseite, Nr. 1, 4, 33, 35, 40 und 55 im Distrikt Hömberg anderweite annehmbare Bürgen stellen und endlich den Käufern Timmermann von Hamm und Wrede von Dinschede, … (8 Wörter, über die durchgestrichene Zeile geschriebene nicht korrekt lesbar) indem der Timmermann hierselbst unbekannt sei, und das Gut des Wrede nicht ihm, sondern seiner Frau gehöre. Den Waldwärtern Tönne und Kerstholt sei auch aufzugeben, dem Timmermann und Wrede das Holz nur nach geschehener Bezahlung desselben abfahren zu lassen.
TOP 60: Der Antrag des Franz Göckeler von hier vom 22. d.M. wurde genehmigt und von der Versammlung beschlossen, den Oberförster Harbert um Überweisung der 4 Klafter Brennholz und 27 Buchen-Gerüststangen von 6 resp. (bzw.) 4 (Abkürzung nicht korrekt lesbar) Durchmesser zu ersuchen.
TOP 61: Die Verhandlung vom 12. d.M. über die grundzinsweise Veräußerung der Gemeinde-Grundstücke Flur I Nr. 105 und 113 wurde der Versammlung vorgelegt und von derselben in allen Teilen genehmigt.
TOP 62: In Verfolg des Beschlusses vom 9. d.M. wurden der Versammlung die Verhandlungen über die Sperrung eines Gemeinde-Weges im Schultenohl seitens des von der Becke vorgelegt und von derselben beschlossen, dem von der Becke von dem Resultat der vorgenommenen Zeugen-Vernehmung Kenntnis zu geben und ihm die Offen-Räumung des Weges aufzugeben, wirdrigenfalls die Gemeinde klagbar gegen ihn auftreten würde. Die Erklärung des von der Becke sei der Versammlung demnächst wieder vorzulegen. - Mehr Einzelheiten sind hier nicht aktenkundig.
TOP 63: Die Rechnung des Schlossers Kaspar Feldmann, wofür über (1.) Anfertigung eines Schlüssels zur Knabenschule im Betrag von 12 Sgr; (2.) Reparatur der Glocken und eines Schlosses in der Pastorats-Scheune hierselbst im Gesamtbetrag von 23 Sgr wurde der Versammlung vorgelegt und von derselben die Zahlung dieser zusammen 1 T 5 Sgr aus hiesiger Gemeindekasse genehmigt.
TOP 64: Die Rechnung des Schlossers Feldmann hierselbst über die Reparatur des Schlosses der Mädchenschule, Lieferung von 16 Fuß Ofenröhren an den Ofen der Lehrerin, sowie Anfertigung eines Blechfensters in die Mädchenschule behufs Ableitung einer Ofenröhre wurde der Versammlung vorgelegt und von derselben die Zahlung der zusammen 2 T 11 Sgr aus hiesiger Gemeindekasse genehmigt.
TOP 65: In Verfolg des Gemeindebeschlusses vom 9. d.M. beschloss die Versammlung, dem § 1 des Gutachtens des Justizrats Dr. Sommer vom 4. d.M. gemäß die Gemeinde-Hirten anzuweisen, die Hude auf der Wiese der sogen. Rühle auszuüben. - Rühle: Wiese zwischen Rietbüsche und Ruhr.
TOP 66: Der Versammlung das (korrekt abgeschrieben) ungünstige Erkenntnis des Appellationsgerichtes zu Arnsberg vom 7.2. d.J. in Sachen der hiesigen Gemeinde gegen Fiskus wegen Unterhaltung der Kirchhofsmauer hierselbst vorgeelgt, beschloss, die sämtlichen über diesen Gegenstand gepflogenen Verhandlungen dem Justizrat Arndts zu Arnsberg durch das Gemeinderats-Mitglied Tönne vorlegen zu lassen, um darüber ein Gutachten abzugeben.
TOP 67: Die Versammlung beschloss, die Mauer an dem westlich von der Twieten Straße belegenen Pfarr-Garten bis zu dem vor Ort und Stelle bezeichneten Punkt hinaufführen zu lassen.
Am 5. April 1852
TOP 68: Der Versammlung wurde vorgestellt, dass der Bernard Tönne die Verhandlungen in Sachen der hiesigen Gemeinde gegen Fiskus wegen Unterhaltung der hiesigen Kirchhofsmauer zum Gutachten vorgelegt worden seien und nach dessen Gutachten vor Einlegung des Verkaufs kein günstiges Resultat zu erwarten stehe. Die Versammlung beschloss, unter diesen Umständen die fragliche Sache auf sich beruhen zu lassen und die dadurch entstandenen Gebühren des Arndts ad 15 Sgr sowie die Wege-Gebühren des Tönne ad 10 Sgr zur Zahlung aus hiesiger Gemeindekasse zu übernehmen. Die durch den fraglichen Prozess entstandenen Kosten sollen zur Zahlung auf hiesige Gemeindekasse übernommen und die bereits Vorschuss weise gezahlten Kosten definitiv verausgabt und im Vorschuss-Buch gelöscht werden.
TOP 69: Auf den Antrag des Gaudenz Kerstholt und Heinrich Cordel, beide von hier, genehmigte die Versammlung, dass der Kerstholt das unterm 12. v.M. von hiesiger Gemeinde grundzinsweise erworbene Grundstück Flur 1, Garten am Schnepper, dem Cordel übertrage, dieser als Käufer angenommen und der Kerstholt von seinem Gebot und den damit übernommenen Verpflichtungen entbunden werde.
TOP 70: Der Versammlung das über das dem Ferdinand Becker gnt. Kaiser hierselbst aus hiesigem Gemeindewald bewilligte und überwiesene Frei-Bauholz aufgestellte Verzeichnis vorgelegt, genehmigte, dass dem Becker die darauf noch zukommenden 43 ¼ Kubik-Fuß im rohen Zustand aus hiesigem Gemeindewald überwiesen werden.
TOP 71: Die von dem Schmied Franz Kaspar Düring hierselbst übergebene Rechnung über die Reparatur einer Röhre auf der hiesigen Krummen Straße bei dem Haus des F.Er. Kerstholt hierselbst zum Betrag von 1 T 4 Sgr 6 Pf ersammlung vorgelegt und von derselben die Zahlung des fraglichen Betrages aus der hiesigen Gemeindekasse genehmigt. - Einwohnerliste Dezember 1849: Alte Haus-Nr. 145 a, Ecke Hauptstraße / St. Nikolaus Straße (Krumme Straße?) (2010: Volksbank): Fritz Ernst Kerstholt, Schüsseldreher, LA 37; Ehefrau Chrisnie geb. Vogt, LA 32; und Familie, und Amt-Commissar Sekretär Anton Westhoff, LA 26.
TOP 72: Die von dem Justizrat Dr. Sommer übergebene Rechnung über Gebühren im Betrag von 8 T 20 Sgr in Sachen der hiesigen Gemeinde gegen Fiskus wegen Unterhaltung der hiesigen Kirchhofsmauer wurde der Versammlung vorgelegt und von derselben deren Anweisung auf hiesige Gemeindekasse genehmigt.
TOP 73: Die Versammlung genehmigte, dass dem Wirt Figgener zu Wennemen die beantragten 6.000 Stück, und dem Müller Winterhoff zu Freienohl die beantragten 3.000 Stück Tannen-Pflänzlinge aus hiesigem Gemeindewald für die Taxe überwiesen werden.
TOP 74: Auf den protokollarischen Antrag des Georg Siepe gnt. Necker hier vom 11. v.M. um Überweisung von Frei-Bauholz aus hiesigem Gemeindewald beschloss die Versammlung, den Siepe mit seinem Antrag bis dahin abzuweisen, dass derselbe durch ein Attest eines Werkverständigen die Versammlung der ihm überwiesenen Holz-Quantität nachgewiesen haben würde. - Einwohnerliste Dezember 1849: Alte Haus-Nr. 39, Parzelle 870, St. Nikolaus Straße 10: Georg Siepe (Siepen) gnt. Necker, Ackersmann, LA 43; Ehefrau Elisabeth geb. Lenze; und Familie.
TOP 75: Der Antrag des Kaspar Kehsler hier vom 10.2. d.J. wegen Verkauf des Rechtes zum Bezug des freien Bau- und Reparatur-Holzes für die Summe von 50 Taler wurde der Versammlung von derselben unter der Bedingung genehmigt, dass der Fritz Siepe gnt. Willecke hier, welcher die andere Hälfte des Kehsler´schen Hauses besitzt, sich ebenfalls zum Verkauf des fraglichen Rechtes für ebenfalls 50 Taler bereit erklärt. - Einwohnerliste Dezember 1849: Alte Haus-Nr. 21 a, Bergstraße 18: Kaspar Kehsler gnt. Neuhäuser, Tagelöhner, LA 59; Ehefrau Theresia geb. Becker, LA 59; und Familie. - Alte Haus.Nr. 45 a, Krumme Straße 20: Fritz Siepe gnt. Willecke, Holzhauer, LA 36; Ehefrau Elisabeth geb. Heine, LA 28; und Familie. - Gründe für den gemeinsamen Haus-Besitz sind hier nicht aktenkundig.
TOP 76: Auf die Benachrichtigung des Rechtsanwalts Leisten vom 26. Februar d.J. in Sachen der hiesigen Gemeinde gegen Wrede hierselbst beschloss die Versammlung, den von dem Wrede hier die uim Jahr 1849 für zusammen 28 Sgr gekauften 2 Reiser-
Klafter gestellten Bürgen Franz Pöttgen gnt. Rante hierselbst zur Zahlung des Rückstandes nebst Kosten anzuhalten und eventuell darauf gerichtlich anzuklagen.
TOP 77: Auf den Antrag des Georg Siepe hier vom 2. d.M. genehmigte die Versammlung, dass derselbe die von ihm zum Bau der Mittleren Straße gelieferten Steine nicht aufrüthe (?), da derselbe sich in jener Verhandlung zur Lieferung der sämtlichen zu dem fraglichen Straßenbau erforderlichen Steine bereit erklärt hat. - Wegen jenes einen Wortes ist der Zusammenhang nicht korrekt verständlich.
TOP 78: Die Versammlung beschloss auf den Antrag des Heinrich Lenze gnt. Penschröer hier die Überweisung von 125 2/3 Kubik-Fuß Frei-Bauholz zur Reparatur seines Hauses nicht einzugehen, indem zu dem fraglichen Haus bereits Eichen-Holz angewiesen worden ist und der Lenze vorab die Verwendung desselben nachzuweisen habe.
TOP 79: Die Versammlung mit der wegen Ankaufs der Gemeinde-Parzelle Flur 1 Nr. 807 an den Georg Geihsler hierselbst gepflogenen Verhandlungen bekannt gemacht, beschloss, das fragliche Grundstück meistbietend zu verkaufen.
Am 7. April 1852
TOP 80: Der Versammlung wurde die heutige protokollarische Beschwerde des Unternehmers der Pflaster-Arbeit auf der hiesigen Mittleren Straße Kaspar Neise gnt. Jürgens von hier vorgelegt. Die Versammlung erklärte, dass die fragliche Beschwerde des Neise völlig begründet sei, indem bei dem ferneren Befahren des fraglichen Weges unmöglich darauf eine gehörige Packlage angefertigt werden könne. Da die sämtlichen Bewohner der fraglichen Straße, ohne über die von dem Neise anzufertigende Wegestrecke zu fahren, mit Fuhrwerken von ihren Häusern kommen können und daher garnicht genötigt sind, den Weg zu benutzen, so beschloss die Versammlung, das fernere Befahren des Weges zu untersagen und dieses Verbot sowohl durch öffentliche Bekanntmachung als durch 2 an der fraglichen Straßenstrecke anzubringende Warnungs-Tafeln zu publizieren. Die diesem Verbot Zuwiderhandelnden bleiben demnächst zur gerichtlichen Bestrafung anzuzeigen.
Am 19. April 1852
TOP 81: Die Versammlung mit dem Resultat des unterm 16. d.M. im hiesigen Gemeindewald Distrikt Hömberg und Winterseite abgehaltenen Holzverkaufs bekannt gemacht, genehmigte denselben unter der Bedingung, dass die sämtlichen Käufer noch annehmbare Bürgen stellen. Obgleich bei dem fraglichen Verkauf das Holz zu dem taxierten Wert nicht untergebracht worden sei, so sei doch bei einem abermaligen Verkauf kein günstigeres Resultat zu erwarten, indem die fragliche Taxe teilweise sehr hoch gegriffen unter dem Holz sehr viel schlechtes befinde.
TOP 82: Der Versammlung wurde der Antrag des Adam Kehsler hier vom 6. d.M. um Überweisung von 4 Buchen-Stangen aus hiesigem Gemeindewald pro Taxe wurde der Versammlung vorgelegt und von derselben genehmigt.
TOP 83: Der Versammlung wurde die Landrätliche Verfügung vom 25. März d.J. Nr 1363vorgelegt. Dieselbe erklärte, wie die darin gedachte Wiese von dem Becker nicht umgebaut worden sei. Derselbe habe darauf zwar einige Bewässerungsgräben angelegt und schon seit längeren Jahren die vorhandenen Hügel abgetragen und geebnet. Hiermit sei der Becker voraussichtlich noch lange Jahre beschäftigt und würde daher alsdann die Gemeinde das fragliche Hütungs-Recht gar nicht mehr ausüben können. Ebenso wenig sei die Wiese des Becker zu den nassen durchbrüchigen Wiesen zu rechnen. Dieselbe sei vielmehr trockener als die übrigen Wiesen bei hiesiger Gemeinde. Bei diesen Umständen müsse die Gemeinde Freienohl gegen den Erlass der in § 25 und 36 der Feld-Polizeilichen Ordnung vom 1.11.1847 vorgeschriebenen Lokalordnung (zu) protestieren und darauf antragen, den Becker mit seinem desfallsigen Antrag abzuweisen. - Gemeint ist Ferdinand Becker gnt. Kaiser.
TOP 84: Der Versammlung wurde der Antrag des Schusters Franz Korte für vom 6. d.M. um Anlegung einer Mauer auf Kosten der hiesigen Gemeinde an seiner durch den Bau der mittleren (mal klein, mal groß geschrieben) Straße vergrabenen Mistenstätte vorgelegt. Die Versammlung beschloss, den Korte mit seinem Antrag abzuweisen, weil derselbe bei seiner Vernehmung vom (Lücke, kein Eintrag) nur Grundentschädigung nach der Taxation des Gerichts-Taxatoren verlangt habe, und ihm solche auch bewilligt worden sei. Übrigens gehörige der von der Mistenstätte des Korte zu dem fraglichen Wege angegebene Teil nicht diesem, sondern der hiesigen Gemeinde, indem derselbe vor einigen Jahren dieselbe in den damals bestehenden alten Weg erweitert habe, wie der Polizeidiener Kaulmann und verschiedene hiesige Eingesessene bezeugen können. - Mit „alter Weg“ ist nicht die ursprüngliche alte Dorfstraße „Alter Weg“ gemeint.- Einwohnerliste Dezember 1849: Alte Haus-Nr. 92, Mittlere Straße 17 / St. Nikolaus Straße: Franz Korte, Schuster, LA 32; Ehefrau Christina geb. Schmies, LA 30; Sohn Franz LA 3; Tochter Elisabeth LA 1; Ferdinand Korte, Vater, Grobschmied, LA 60; dessen Ehefrau Christine geb. Lenze, LA 63; Johann Kahs, Geselle, LA 24.
Am 3. Mai 1852
TOP 85: Die Versammlung beschloss, in Folge des Ausbaus der Twieten Straße sei notwendig geworden: (1.) die an dem Pastorat-Garten angelegte Mauer mit Erde und Rasen zu überdecken; (2.) an jener Mauer teilweise eine Weidenhecke zu pflanzen und (3.) von der Pastorat eine Einfuhr zur Scheune durch Abdossierung eines Ufers des Weges zur Pastorat anzufertigen. Der Ferdinand Kerstholt hierselbst solle mit Ausführung dieser Arbeiten für die Summe von 3 Taler beauftragt werden.
TOP 86: Der Versammlung der Antrag des Georg Siepe hier um Ausstand zur Anlieferung der Materialien zum Bau der mittleren Straße vorgelegt, beschloss, den Siepe mit demselben abzuweisen, indem es lediglich Sache des Siepe sei, sich dieserhalb mit dem Kaspar Miehse hier, welcher die Pflasterarbeit auf jener Straße übernommen habe, zu einigen.
TOP 87: Der Versammlung der Antrag des Kaspar Neise von hier wegen Zuführung einer höheren Vergütung für Anlieferung mehrerer Materialien zur teilweisen Pflasterung der Twieten-Straße vorgelegt, wurde von derselben abgewiesen und zugleich beschlossen, von der Pflasterung jenes Teils der Twieten Straße Abstand zu nehmen, denselben vielmehr wie den übrigen Teil der genannten Straße mit Packlage zu versehen, wonach der Neise zu bescheiden sei. - Wer mit seinem Pferde-Fuhrwerk die Twieten Straße hinauf fährt – und nicht mit seinem PKW „hinaufbrettert“ wie... - , weiß aus „Erfahrung“ (im ursprünglichen Wort-Sinn), dass Pferde-Hufe sich bei gepflasterter Straße nicht gut halten können, eher bei der Packlage, aber auch dafür mussten 2 Pferde mehr eingespannt werden.
TOP 88: Der Versammlung wurde vorgestellt, dass die Margaretha Hömberg hierselbst zur hiesigen Gemeindekasse: (1.) für Reiser-Holz 8 Sgr, (2.) an Kosten 13 Sgr und (3.) an Mandatantengebühren des Justizrats Arndts 28 Sgr, in Summa 1 T 19 Sgr verschulde, wofür dieselbe als unpfandbar befunden sei. Die Versammlung beschloss, den Rückstand der Hömberg niederzuschlagen sowie die Gebühren des Arndts aus der hiesigen Gemeindekasse zahlen zu lassen. - Weitere Einzelheiten sind hier nicht aktenkundig. -
Einwohnerliste Dezember 1849: Alte Haus-Nr. 146 b, Breiter Weg 9: Margaretha Hömberg, Strickerin, Spinnerin, LA 54; Tochter Franziska, Tagelöhnerin, LA 24; Tochter Elisabeth, LA 15; Tochter Marianne, LA 9; Tochter von Franziska: Louisa, LA ¼ J.: (Haus-Nr. 146 a: Christoph Hirnstein, Tagelöhner, LA 49; Ehefrau Friederice geb. Lenze, LA 46; und Familie). Einwohnerliste Dezember 1846: Alte Haus-Nr. 50 b, Krumme Str. 13: Witwe M. Hömberg mit Familie; Haus-Nr. 50 a: Kaspar Klute gnt. Lammers, Holzhauer, LA 57; Ehefrau Elisabeth geb. Spies und Familie. Im Freienohler Trauungsregister und Sterberegister wurden für Margaretha Hömberg und einen möglichen Ehemann keine Daten gefunden.
TOP 89: Der Versammlung wurde die Beschwerde des Ferdinand Kerstholt hierselbst vom 18. v.M. als Vormund der Franziska Pöttgen wegen Verschüttung einer Wiese seines Mündels bei dem Ausbau der Twieten Straße vorgelegt; dieselbe beschloss, die fragliche Wiese durch den Ferdinand Kerstholt von dem aufgeworfenen Schutt reinigen und die Dossierung des Weges auf jener Stelle durch Anbringung eines Dammes von Steinen gegen das fernere Herabfallen von Schutt zu sichern. - Inhaltlich Genaueres ist nicht aktenkundig. Einwohnerliste Dezember 1849: Alte Haus-Nr. 153, Hauptstraße: Ferdinand Kerstholt, Tagelöhner, LA 47; Ehefrau Katharina geb. Noeke, LA 40; kein Eintrag Franziska Pöttgen in der Liste von 1849 und 1846.- Dossierung: die Neigung eines Naturstein-Mauerwerks zum Wasserschutz.
TOP 90: Die Versammlung beschloss, die im Anfang des Jahres begonnene Krippen-Anlage an der Gemeindewiese im Ohl nunmehr vollenden zu lassen und diese Arbeit dem Krippen-Meister Heirich Cohsmann hier zu übertragen, der damit aber sofort beginnen müsse. - Krippen-Anlage = Zaun-Anlage ; siehe Krünitz-Online.
TOP 91: Auf die Benachrichtigung des Justizrats Leisten in Sachen Freienohl gegen Philipp Weber hierselbst beschloss der Gemeinde-Rat, den Leisten zu beauftragen, bei dem Königl. Kreisgericht gegen den Weber Personal-Arrest zu beantragen und zu diesem Zweck demselben 2 Taler aus der Gemeindekasse zahlen zu lassen. - Einzelheiten sind hier nicht aktenkundig.
TOP 92: Die Versammlung bemerkte, dass sich die hiesige Gemeindekasse augenblicklich in großer Geld-Verlegenheit befinde, und eine Menge Eingesessener, welche Forderung an hiesiger Gemeinde haben, keine Bezahlung erhalten können, daher die Gemeinde gerichtliche Klage und bedeutende Nachteile zu gewärtigen habe. Der Gemeinde-Rat beschloss daher, die nach dem diesjährigen Gemeinde-Etat zur Deckung der Schulbau-Kosten anzuleihenden 1.000 Taler bei der Provinzial-Hülfskasse oder irgendeiner Sparkasse sofort anzuleihen. - „Hülfs...“ damals korrekt so geschrieben; heutzutage: „Hilfs...“
Am 18. Mai 1852
TOP 93: Die Versammlung wurde mit dem Inhalt der Landrätlichen Verfügung vom 10. d.M. Nr. 2952 die Verabreichung von Mehl-Vorschüssen aus dem Magazin zu Wesel betreffend bekannt gemacht. Dieselbe beschloss, diejenigen Eingesessenen, welche einen solchen Mehl-Vorschuss wünschen, aufzufordern, sich bis Freitag, den 21. d.M. auf dem hiesigen Bürgermeister-Bureau zu melden und sich zur Bezahlung des genannten Vorschusses nach beendigter Ernte zu verpflichten. Zugleich haben dann die sämtlichen sich Meldenden einen sichern Bürgen zu stellen, welcher sich für die Bezahlung jenes Vorschusses als Selbst-Schuldner verbürgt. Die verlangte ...(1 Wort nicht korrekt lesbar) verbürgte Quantität möge alsdann bei der Landrätlichen Behörde zu Arnsberg bestellt werden. - Weitere Inhalte sind hier nicht aktenkundig, nicht die Anzahl der Besteller und die Menge des bestellten Mehls. Sicher Zeichen für Armut in Freienohl.
Am 12. Juni 1852
TOP 94/1: Die Versammlung mit dem Antrag des Pflasterers Kaspar Neise für vom 6. Juni d.J. bekannt gemacht, beschloss, dass der Neise die übernommene Pflasterarbeit auf der hiesigen mittleren Straße anschlagsmäßig (dem Kosten-Anschlag entsprechend) ausgeführt habe, demselben die Verdings-Summe aus hiesiger Gemeindekasse mit 47 T 5 Sgr auszahlen zu lassen.
TOP 94/2: Die Versammlung infolge (manchmal auch so aktenkundig) Landrätlicher Verfügung vom 5. d.M. Nr. 3257 wegen des von der Gemeinde gewünschten Mehl-Vorschüssen zur näheren Beschlussfassung veranlasst, erklärte, nachdem sie mit dem Königl. Ministerial ...(1 Wort nicht korrekt lesbar) vom 10. Oktober 1845, aus welcher sich die Bedingungen der Verabreichung und Erstattung des Getreide-Vorschusses verzichten und es vorziehen wollen, einzelnen hilfsbedürftigen Eingesessenen zum Ankauf von Getreide, falls sie sich auf andere Art nicht zu helfen wissen und einen annehmbaren Bürgen stellen, bis zur eintretenden Ernte (hier freienohlerisch geschrieben: Ärndte) einen Vorschuss aus der Gemeinde-Kasse leisten zu lassen, was bei den jetzt gesunkenen Getreide-Preisen für die Gemeinde vorteilhafter sein würde, als den Mehr-Vorschuss aus dem Königl. Magazin zu beziehen. Selbstredend müsse aber über jeden, welcher einen Geld-Vorschuss von der Gemeinde verlangt, einen besonderen Gemeinde-Beschluss erfolgen.
Am 14. Juni 1852
TOP 95: Auf die Benachrichtigung des Justizrats Leisten vom vom 13. v.M. in Sachen der hiesigen Gemeinde gegen Vohs beschloss der Gemeinde-Rat, den Rückstand des Vohs, bestehend in Zeitpacht pro 1844, 1848, 1849 und 1850 mit zusammen 16 T 4 Sgr niederzuschlagen und die entstehenden Kosten auf hiesige Gemeindekasse zu übernehmen, da die vom Vohs gestellten Bürgen sich ebenfalls ohne Vermögen befinden. - Hier ist nicht aktenkundig,welcher Vohs gemeint ist.
TOP 96: Auf den Antrag des Anton Trompetter hier vom 10. d.M. die Niederschlagung der ihm für erhaltene ...(1 Wort nicht korrekt lesbar) aus hiesigem Gemeindewald abgeforderten 1 T 2 Sgr betreffend, beschloss der Gemeinde-Rat, vorab den Waldwärter Kerstholt darüber zu vernehmen, ob die Hufenberechtigten solche Holzsortimente unentgeltlich von der Gemeinde verlangen können. - Lieder wurde das unbekannte Wort nicht lesbar wiederholt.
TOP 97: Der unterm 3. v.M abgehaltene Verkauf der Gemeinde-Parzelle Flur III Nr. 60, wobei der Franz Korte von hier mit 5 Taler Letztbietender geblieben ist, wurde von der Versammlung genehmigt.
TOP 98: Auf den Antrag des Anton Trompetter von hier vom 1. Mai d.J. beschloss der Gemeinde-Rat, das dem Trompetter überwiesene unbeweisbare Bauholz meistbietend zum Vorteil der hiesigen Gemeinde zu verkaufen und demselben dafür ein anderes Stück Holz pro 1852/53 überweisen zu lassen. - Weitere Inhalte sind hier nicht aktenkundig.
TOP 99: Auf den Antrag des Heinrich Zacharias von hier vom 28. Mai d.J. genehmigte der Gemeinde-Rat, dass demselben behufs Anfertigung eines Kohlenkorbes 2 Buchen á 6 Zoll stark pro Taxe aus dem hiesigen Gemeindewald und zwar aus dem Distrikt Winterseite überwiesen werden.
TOP 100: Auf den Antrag des Fritz Siepe von hier vom 18. v.M. resp. 10. d.M. beschloss der Gemeinde-Rat im Verfolg (!) des Beschlusses vom 5. April d.J. das Frei-Bauholz-Recht des Siepe zu der Summe von 50 Taler anzukaufen. Auf die von ihm gestellte Mehrforderung ad Holz könne jedoch nicht eingegangen werden. - Dafür sind Gründe nicht aktenkundig.
TOP 101: Auf die Eingabe des Franz Feldmann von hier vom 14. v.M. , die Entschädigung für das ihm durch die Instandsetzung des Weges von Brumlingsen gefahrene Grundstück betreffend, beschloss der Gemeinde-Rat, dem Feldmann dafür und behufs Errichtung eines neuen Kranzes bei dem Haus des Hirschberger hierselbst ein Eichbäumchen gratis aus hiesigem Gemeindewald überweisen zu lassen, jedoch unter der Bedingung, dass bei seiner nicht bestimmungsmäßigen Verwendung der Feldmann gehalten sein soll, demselben nach der Taxe zu bezahlen. Der Oberförster Harbert solle dafür ersucht werden, das Bäumchen dem Feldmann gegen die Taxe zu überweisen und solle nach der Verwendung desselben zu dem fraglichen Zweck der von dem Oberförster Harbert dafür berechnete Taxpreis niedergeschlagen werden. - Wohl korrekt abgeschrieben, aber wohl nicht ganz verständlich.
TOP 102: Auf den Antrag des Adam Heckmann hier vom 14. v.M. genehmigte die Versammlung, dass demselben die Verdings-Summe für Planierung der Mittleren Straße hierselbst aus hiesiger Gemeindekasse ausbezahlt werde,, da der Heckmann diese Arbeit bis auf eine Kleinigkeit, mit deren Abhilfe derselbe begriffen ist, anschlagsmäßig ausgeführt habe. - Einwohnerliste Dezember 1849: Alte Haus-Nr. 38, Parzelle 871, St. Nikolaus Str. 8: Adam Heckmann, Holzhauer, LA 31; Sohn von Bernard Heckmann, Schüsseldreher, LA 60; Ehefrau des Bernard H.: Gertrud geb. Pöttgen, LA 61. Trauungsregister: am 20.1.1853 Adam Heckmann mit Caroline Vogt.
TOP 103: Auf die Eingabe des Georg Becker von hier, die Anlage einer Mauer an seiner Mistenstätte als Entschädigung für die bei der bei der Mittleren Straße ihm zugefügten Nachteile betreffend, beschloss der Gemeinde-Rat nicht einzugehen, weil die Gemeinde bereits an der fraglichen Stelle habe eine Mauer anlegen lassen,und da von größerer Anlegung damals von dem Becker nichts beantragt worden sei und die Gemeinde daher denselben für den nachträglich zu dem fraglichen Wegebau vergrabenen Teil seines Hofraumes seinem Antrag gemäß vollständig entschädigt habe. Was die von dem Becker sich vorbehaltene Benutzung des ...(1 Wort nicht korrekt lesbar) des fraglichen Weges bei vorzunehmenden Reparaturen seines Hauses betrifft, so sei solche dem Becker selbstredend gestattet. - Einwohnerliste Dezember 1849: Alte Haus-Nr. 33 a, St. Nikolaus Straße 5: Georg Becker, Tagelöhner, LA 40; Ehefrau Elisabeth geb. Spindeldreher, LA 41; und Familie.
TOP 104: Auf die Beschwerde des Kaspar Kohsmann von hier vom 25. Mai d.J. wegen Verschüttung seines Grundstücks behufs Erweiterung des Weges zur Giesmecke begab sich der Gemeinde-Rat mit dem Kohsmann an Ort und Stelle und einigte sich dieselbe mit dem Cohsmann (diesmal mit C aktenkundig) dahin, dass derselbe die Erweiterung des Weges und der von Göckeler abgepfählten Art ohne jede Grundentschädigung zu erleiden habe, dagegen aber diese Anschüttung als Mehrarbeit vergütet erhalten solle. - Einwohnerliste Dezember 1849: Alte Haus-Nr. 47, Krumme Straße 18: Kaspar Kohsmann gnt. Cordel, Ackersmann, Pflasterer, LA 48; Ehefrau Ursula geb. Cordel, LA 43; und Familie. Das gemeinte Grundstück wird ein sogen. Garten- oder Feld-Grundstück gewesen sein.
Am 12. Juli 1852
TOP 105: Auf den mündlichen Vortrag des Bürgermeisters wurde genehmigt, dass die westliche Giebelseite des neuen Schulhauses bis zum oberen Stock in Abänderung des Anschlags mit Schiefer gedeckt und diese Arbeit dem Schieferdecker Knickenberg zu Kallenhardt zu 7 Taler pro Quadrat-Rute übertragen werde. Der Unternehmer der Zimmerer-Arbeit, Friedrich Schwefer, habe die Bretter anzuschlagen, welche ihm als Mehr-Arbeit angerechnet werden sollen, dagegen habe der Unternehmer (Franz Göckeler) die Maurer-Arbeit wegen der nun nicht erforderlichen Ausmauerung der westlichen Giebelwand sich bedingungsgemäß einen Abzug gefallen zu lassen. - Die Westseite wird durch eine Schiefer-Wand vor Regen und Schnee mehr geschützt als durch das Balkenwerk und durch die dazwischen eingemauerten Backsteine (von damals).
TOP 106: Auf den mündlichen Antrag des Franz Schwarze von hier wurde genehmigt, dass die 34 T 20 Sgr welche für die auf seine Kosten zur Instandsetzung des Weges nach der Giesmecke aus der Gemeindekasse ausbezahlt sind, dem Schwarze nicht zur Last gelegt, vielmehr definitiv verausgabt werden sollen, weil es dem Schwarze nicht zugemutet werden könne. Die auf dem fraglichen Wege notwendig zu verwendeten bedeutenden Kosten, worüber im Verkaufstermin der Grundstücke nicht besonders aufmerksam gemacht worden sei, zu tragen. Aus gleichem Grunde sollen ihm für 9 Tage, welche er selbst auf dem Wege gearbeitet hat, 1 ½ Taler ausbezahlt werden, jedoch nur unter der Bedingung, dass er vorher auf dem Wege zur Langesbrücke (korrekt abgeschrieben) 2 Tage an Zugleichung der dort sich befindlichen Löcher arbeitet. - Einwohnerliste Dezember 1849: Alte Haus-Nr. 103, Alter Weg 3: Franz Schwarze, Tagelöhner, Ackersmann, LA 38; Ehefrau Dina geb. Barnowsky, LA 34; und Familie.
TOP 107: Da in Folge des Gemeindebeschlusses vom 5. März d.J. die Wiesen-Parzelle der Gemeinde Flur I Nr. 807 unterm 18. v.M. zum öffentlichen Verkauf ausgestellt worden, im Termin aber keine Kaufliebhaber erschienen sind, so wurde beschlossen, durch eine öffentliche Bekanntmachung im hiesigen Ort zur Kenntnis der Eingesessenen zu bringen, dass die gesagte Parzelle aus der Hand zu verkaufen stehe und Letzttragende binnen 14 Tagen sich auf dem Bürgermeisterei Büro (korrekt abgeschrieben) zu melden hättenm dass aber, falls binnen dieser Frist keine Meldung eingehen möchte, die Parzelle zu ihrer Erhaltung für die Gemeinde ...(1 Wort nicht korrekt lesbar) werden würde, was im eventuellen Fall dann vom Bürgermeister zu veranlassen sei. - Parzelle 807 aus der Sicht von 2010: Flurteile direkt hinter dem Amtshaus (Hatzig, Feldmann, Düring).
TOP 108: Die von dem Michael Busch zu Meschede übergebene Rechnung über Anlieferung einer eisernen Säule zum hiesigen Schulbau zum Betrag von 32 T 15 Sgr wurde zur Zahlung aus hiesiger Gemeindekasse genehmigt.
TOP 109: Auf den Antrag des Heinrich Lenze gnt. Penschröer von hier um Überweisung von 148 ¾ Kubik-Fuß Freibauholz zum Bau eines neuen Schweinestalles wurde beschlossen, den Lenze abzuweisen, weil der früher vorhandene Schweinestall von dem Bruder des Antragstellers abgebrochen und veräußert worden ist. - Die ganz genauen, für heutzutage einsichtigen Bedingungen für dieses Freibauholz sind hier nicht aktenkundig.
TOP 110: Die Rechnung des Franz Kaspar Düring hierselbst über Schmiede-Arbeit an dem hiesigen Gemeinde...teich (z.T. nicht korrekt lesbar) Kletterpott wurde mit 10 Sgr 6 Pf zur Zahlung aus hiesiger Gemeindekasse genehmigt.
TOP 111: Es wurde beschlossen, fortan auf Grund des § 106 der G.O. (Gemeinde-Ordnung) vom 11.3.1850 von jeder neu einziehenden Mannsperson sowohl als von jeder neu einziehenden selbstständigen Frauensperson ein Einzugsgeld zu der Höhe zu erheben, welche sich erst bestimmen lasse, nachdem ein Vermögens-Nachweis der Gemeinde vorgelegt wurde. Der Bürgermeister möge diese Nachweise sofort aufstellen und zur näheren Beschlussnahme vorlegen. Für eine selbstständige Person müsse jede angesehen werden, welche das 16. Jahr erreicht hat, ohne Unterschied, ob sie in ehelichen Verhältnissen lebt oder nicht. Auch eingesessene Mannspersonen, welche eine auswärtige Frau heiraten, sowie eingesessene Frauenspersonen, welche einen auswärtigen Mann heiraten, sollen verpflichtet sein, für diese das Einzugsgeld zu bezahlen. Durch Zahlung des Einzugsgeldes wird die Teilnahme an den Gemeinde-Nutzungen, jedoch mit Ausnahme der freien Hude des ...(1 darüber geschriebenes Wort ist nicht korrekt lesbar) und des Rechts des Raff- und Lese-Holzes erlangt, indem die freie Hude des … (1 darüber geschriebenes Wort ist nicht korrekt lesbar) und das Recht zum Sammeln des Raff- und Lese-Holzes nur den Bürgern von Freienohl zustehe und um diese Gerechtsame zu erlangen, neben dem Einzugsgeld auch die Aufnahme zum Bürger gegen Zahlung des bisher observanzmäßigen Bürgergeldes genehmigt werden müsse. - Raff- und Leseholz sind im Wald und von Bäumen herabgefallene Äste, die mit den eigenen Händen aufgehoben und unterm Arm als Brennholz ins eigene Haus mitgenommen werden können, ohne damit anderen gegenüber Geld zu verdienen.
TOP 112: Die Rechnung des Georg Schwefer von hier für Anfuhr von 12 Schock Pfähle (1 Schock = 60 Stück; also hier 720 Stück) zum Schächten der Gemeindewiese im Ohl zum Betrag von 1 T 18 Sgr wurde der Versammlung vorgelegt und die Zahlung des Betrages aus hiesiger Gemeindekasse mit dem Bemerken genehmigt, dass der Unternehmer der Anfuhr der Faschinen, Kaspar Vogt hierselbst, zur Anfuhr der sich noch im Wald befindlichen Faschinen und der Heinrich Cohsmann gnt. Vohshahne zur sofortigen Ausführung der Krippen-Anlage anzuhalten sei. Soltte der Cohsmann wegen Krankheit zur Ausführung der Arbeit nicht imstande sein, so sei damit jemand anders zu beauftragen. - Zu Faschinen, Krippen-Anlage usw. siehe „Ruhr-Kapitel“.
TOP 113: Der Antrag des Anton Korte, wonach die Gemeinde genehmigen möge, dass der Franz Korte die von der Gemeinde erstandene Parzelle Flur I Nr. 543/8 dem erstgedachten Anton Korte vor Anlösung der in die Parzelle gelegten jährlichen Rente veräußern dürfe, wurde (würde?) nichts von der Hand gewiesen, … (1 Wort nicht korrekt lesbar) der Anton Korte nicht solvent sei. - Einwohnerliste Dezember 1849: Alte Haus-Nr. 92, St. Nikolaus Str. 17: Franz Korte, Schuster, LA 32; Ehefrau Christinae geb. Schmies, LA 30; und Familie. Oder: Alte Haus.Nr. 113, Krumme Str. 11: Franz Korte, Schreiner, LA 43; Ehefrau Elisabeth geb. Tönne, LA 49: und Familie. Einwohnerliste Dezember 1849: Alte Haus-Nr. 81 b, Krumme Str. 15: Anton Korte, Tagelöhner, LA 39; Ehefrau Elisabeth geb. Bartscheer, LA 50. Verwandtschaftsverhältnisse sind hier nicht aktenkundig.
TOP 114: Der Antrag des Kaspar Kohsmann gnt. Kordel von hier um Erlaubnis von Gewinnung von Grand aus dem Gemeindegrundstück Langelweg wurde von der Gemeinde-Vertretung unter der Bedingung genehmigt, dass der Kohsmann dafür pro Schachtrute 12 Sgr oder für den zweispännigen Karren 2 Sgr zu bezahlen und nur der Grund unter der Aufsicht und nach der Weisung des Waldwärters Kerstholt zu gewinnen und abzufahren habe. - Grand: grober Fluß-Sand: 0,6-2mm; Kies. - 1 Schachtrute = 114 Kubik-Fuß; 1 Kubik-Fuß = 0,03 m³. - Die von Kohsmann gewünschte Menge ist nicht aktenkundig.
TOP 115: Auf den Antrag des Georg Siepe gnt. Necker, wofür um einen Zuschuss von 10 Taler aus hiesiger Gemeindekasse zu der Verdings-Summe für Anfuhr des Sandes zum Bau der mittleren Straße wurde der Versammlung vorgelegt, von derselben aber nicht genehmigt, weil der Georg Siepe mit dem Heckmann die Sand- und Steine-Anfuhr gemeinschaftlich ausgeführt und bei der Steine-Anfuhr gewonnen habe, was sie bei der Sand-Lieferung verspielt haben. Zudem sei dem Siepe die nicht vollständig bewirkte Überschüttung des Pflasters auf der fraglichen Straße in Berücksichtigung des schlechten Kontraktes des Antragstellers wegen der Sandlieferung, nachgelassen worden.
TOP 116: Auf die Beschwerde des Pfarrers Brand wegen Verschüttung des Pastorat-Eingangs zum Pastorat-Garten wurde beschlossen, den Polizeidiener Kaulmann mit Abstellung des Übelstandes auf Kosten der hiesigen Gemeinde in Tageslohn zu beauftragen. - Siehe oben: 3. Mai 1852, TOP 85 und 87 und „Verschüttung“ ist nicht negativ, abwertend gewichtet, heutzutage: aufschütten.
Am 26. Juli 1852
TOP 117: Der Versammlung wurden die Anträge des Lehrers Leismann vom 27. v.M. und 17. d.M. hierselbst zum Weißen seiner Wohnung, sowie der darüber von dem Maurermeister Göckeler unterm 22.d.M. angefertigte Kostenanschlag vorgelegt, beschloss die fraglichen Arbeiten wenigstfordernd verdingen zu lassen. Was die Ausführung der von dem Leismann nach seinem Antrag vom 27. v.M. beabsichtigten Baulichkeiten in seiner Dienstwohnung betreffen, so könne solche demselben ohne vorherige Genehmigung des Schul- und Kirchenvorstandes nicht gestattet werden.
TOP 118: Auf den Antrag des Johann Rocholl von hier vom 18. d.M. wurde beschlossen, demselben die fraglichen Büsche unterm sogen. Roa unter Aufsicht des Gemeinde-Waldwärters und nach dessen Anweisung unter der Bedingung pro Taxe überweisen zu lassen, dass diesem in forstwirtschaftlicher Hinsicht nichts entgegenstehe. - Einwohnerliste Dezember 1849: Alte Haus-Nr. 32 b, Parzelle 879, St. Nikolaus Strae (a : Franz Schwarzfärber): Johann Rocholl, Holzhauer, LA 20; Sohn von Theresia Rocholl geb. Rath, LA 56. Oder und wahrscheinlich: Alte Haus-Nr. 116, Hauptstraße: Johann Rocholl, Maurer, LA 49; Ehefrau Bernhardine geb. Engel, LA 43; und Familie.
TOP 119: Auf den Antrag des Ferdinand Kerstholt hierselbst vom 18. d.M. um Ausstand zur Bezahlung des Kaufpreises für das von hiesiger Gemeinde erworbene Grundstück, wurde beschlossen, nicht einzugehen, weil die Gemeinde des Geldes zu sehr bedürfe. - Nicht aktenkundig ist der Grund des Ferdinand Kerstholt und um welches Grundstück und welchen Geldbetrag es sich handelt. Einwohnerliste Dezember 1849: Alte Haus-Nr. 153, Hauptstraße: Ferdinand Kerstholt, Tagelöhner, LA 47; Ehefrau Katharina geb. Noeke, LA 40; und Familie.
TOP 120: Auf den Antrag des Maurermeisters Franz Göckeler von hier vom 20. d.M. um Abnahme des übernommenen Beweises des hiesigen Küsterhauses wurde beschlossen, demselben die Verdingssumme auszahlen zu lassen, da derselbe die fragliche Arbeit anschlagsmäßig ausgeführt habe. - Im Kapitel Netzwerk Schule stehen biographische Daten.
TOP 121: Der Antrag des Franz Leineweber von hier vom 17. d.M. um Erhöhung seines Lohnes als Gemeinde-Hirt der Versammlung vorgelegt, wurde abgewiesen, weil der Suplikant (Bittsteller) seine Dienste nicht zur völligen Zufriedenheit der Beteiligten erweise.
TOP 122: Auf den Antrag des Kaspar Kohsmann von hier vom 22. d.M. beschloss der Gemeinde-Rat, die Ausführung des fraglichen Durchlasses auf dem Weg zur Giesmecke bis zur Ab...(nicht korrekt lesbar) des Ackerlandes des Georg Geihsler ...(1 Wort nicht korrekt lesbar) zu lassen. Der Maurermeister Franz Göckeler von hier soll beauftragt werden, die von dem Kohsmann bereits ausgeführten Kanäle zu revidieren und den darauf dem Kohsmann gebührenden Betrag zur Zahlung auf hiesige Gemeindekasse anzuweisen.
TOP 123: Die Versammlung, der die Vernehmung des Franz Georg Pöttgen vom 10. d.M. hierselbst, wegen Erweiterung des Weges neben dem Haus des August Lichte hierselbst, vorgelegt, beschloss, dem Lichte aufzugeben, das genannte Grundstück, welches er zum Teil usurpiere, binnen 14 Tagen zu seiner richtigen Größe der Gemeinde wieder abzutreten, als sonst die Grenzen desselben auf Kosten des unterliegenden Teils durch einen Geometer ermittelt und nach dem Erfolg gerichtliche Klage gegen ihn geführt werden würde. - Das Haus des August Lichte – mit dem Weg daneben – ist nicht korrekt aktenkundig.1849; August Lichte LA 25, Bruder von Johann Lichte, Gastwirt, Krämer, Bäcker, LA 29, Alte Haus-Nr. 1, Parzelle 702 (2010: Hirsch-Apotheke), Heirat 1.10.1850 mit Carolina Bracht, acathol.), wohnte „gegenüber“; aber August Lichte?
TOP 124: In Folge der von dem Heinrich Sahse hierselbst genommenen Vermessung der Gemeinde-Parzellen bei dem Haus des August Lichte hierselbst, beschloss der Gemeinde-Rat, dem Theodor Bracht und Schuster Korte hierselbst das Grundstück pro 20 Sgr pro Rute zum Verkauf anzubieten.
TOP 125: Der Versammlung die Rechnung des Heinrich Kohsmann hierselbst wegen Anfertigung von Flecht-Ruten und Pfähle zur Schlächtung an der Gemeinde-Wiese im Ohl vorgelegt, beschloss, dem Kohsmann dafür aus hiesiger Gemeindekasse den Preis zahlen zu lassen, welcher in Folge des wenigstfordernden Verdings dafür gezahlt worden ist. - Schächtung: Uferbefestigung, Krippen-Anlage (siehe Ruhr-Kapitel).
TOP 126: Die Versammlung beschloss, die Treppe, welche von der nördlichen Seite auf den Kirchhof und weiter in die Kirche führt, in Tagelohn notdürftig reparieren zu lassen und nach beendigtem Schulhausbau die Sache wieder zur Beratung zu bringen, um alsdann wegen der Einrichtung und Verschönerung des Kirchhofes anderweit zu beschließen. - Die Erweiterung der Kirche: Mittelschiff, Seitenschiffe, Altarraum wurde erst 1886 vorgenommen.
TOP 127: Auf den Antrag des Ferdinand Becker gnt. Kaiser hierselbst vom 16. v.M. beschloss der Gemeinde-Rat, den Zimmermeister Korte hierselbst mit der Besichtigung des dem Becker überwiesenen Frei-Bauholzes zu beauftragen.
TOP 128: Der Versammlung wurde vorgestellt, dass der Philipp Trompetter hierselbst zur hiesigen Gemeindekasse (1.) für einen Eichbaum pro 1844: 27 Taler, (2.) für einen Eichbaum pro 1844: 8 Taler und (3.) an Kosten 13 Sgr : zusammen 35 T 13 Sgr verschulde, derselbe für die ad 1 gedachte Forderung der Gemeinde keinen Bürgen, für die ad 2 gedachte Forderung den Heinrich Sahse hierselbst als Bürge gestellt habe. Ferner wurde der Versammlung vorgestellt, dass der Trompetter, auf diesen Rückstand gerichtlich angeklagt, für unpfändbar befunden, und daher dessen Immobiliar-Vermögen zur Subhastation gezogen, aus dem Erlös aber die Gemeinde nicht befriedigt worden sei. Die Versammlung beschloss, dem Trompetter zu dem Rückstand als ...(1Wort nicht korrekt lesbar) zu 5 % Zinsen unter der Bedingung zu belassen, dass dessen Frau darüber eine gerichtliche Obligation ausstellt und ihr gesamtes Grundvermögen dafür zur Hypothek ...(1 Wort nicht korrekt lesbar) und soll dem Trompetter alsdann auch gestattet sein, den Rückstand in Raten von 3 Taler abzutragen. Sollte die Frau des Trompetter hierauf nicht eingehen wollen, so soll für die ad 2 gedachten 8 Taler nebst Kosten der Bürge Heinrich Sahse zu deren Zahlung eventuelle durch gerichtliche Klage angehalten werden. Wegen des ad 1 und 3 gedachten Rückstandes soll alsdann bei dem Königl. Kreisgericht Arrest gegen den Trompetter angetragen werden.
Am 4. August 1852
TOP 129: Die Versammlung brachte zur Sprache (die Sprache ändert sich; früher schrieb ein wohl anderer Sekretär: Die Versammlung bemerkte...) dass die hiesigen Beilieger (die Mieter) die Gemeinde-Fischerei täglich ungestört mitbenutzen. Dem Flurschütz Tönne sei aufzugeben, wegen der unbefugten Benutzung der Fischerei seitens der hiesigen Beilieger zu achten und etwaige Kontraventionen (Zuwiderhandlungen) zur Anzeige zu bringen. - Eine Begründung, warum die frühere ungestörte Mitbenutzung zur Zeit nicht gilt, ist hier nicht aktenkundig. Früher hatte auch der Pfarrer das Recht, die Ruhr-Fischerei täglich zu praktizieren, aber der war ja kein Beilieger.
TOP 130: In Folge des Beschlusses vom 12. v.M. legte der Gemeinde-Vorsitzende Bürgermeister Devivere die Nachweise über die Einkünfte des Gemeindevermögens, der Gemeindebedürfnisse, der Armenpflege und Unterstützungen Schul- und anderer Anstalten vor. Unter Bezugnahme auf den Beschluss vom 12. v.M. beschloss darauf der Gemeinde-Rat von jeder Mannsperson 30 Taler und von jeder Frauensperson 15 Taler ad Einzugsgeld zu erheben und berichtigte seinen Beschluss vom 12. v.M. nach dahin, wie schon selbstredend ist, neu einziehende Dienstboten, sowie Handwerksgesellen, Lehrlinge, so lange wie sie in dem Verhältnis stehen, von der Entrichtung eines Einzugsgeldes befreit bleiben.
TOP 131: Der unterm 28. v.M. abgehaltene Verding der Reparaturen des hiesigen Küsterhauses, wonach sich der Heinrich Sahse hierselbst zur Ausführung der Arbeiten für die Anschlagssumme von 13 T 11 Sgr und besonders unentgeltlichen Anstrich von 4 Türen bereit erklärt hat, wurde genehmigt.
TOP 132: Auf die Eingabe des Georg Geihsler vom 22. v.M. wegen Reparaturholz zu seinem Haus wurde beschlossen, durch die Gemeinde-Räte Heinrich Sahse und Fritz Ernst Kerstholt nachsehen zu lassen, ob der Geihsler die nach seiner unterm 5.8.1844 durch den Heinrich Sahse aufgenommenen Verzeichnisse vorzunehmen und die Reparaturen ausgeführt habe. Wenn dieses geschehen, so solle ihm das nach dem Verzeichnis vom 26.10.1850, durch Sahse angefertigt, verlangte Holz, ohne darauf zu berücksichtigen, ob die frühere Reparatur mittels Gemeindeholz oder anderem Holz ausgeführt sei, genehmigt, jedoch davon in Abzug gebracht werden, das Holz, was er zu der früheren Reparatur nicht verwendet, oder wozu er bei der früheren Reparatur nicht vermerkt, oder wozu er bei der früheren Reparatur schlechteres Holz verwendet hat, als ihm von der Gemeinde überwiesen war. - Satzbaumäßig etwas seltsam formuliert; vielleicht soll auch festgehalten werden der sorgfältige Umgang mit Gemeinde-Eigentum...
TOP 133: Auf den Antrag von Reparaturholz des Ferdinand Erlmann wurde beschlossen, vorab durch die Gemeinde-Räte Sahse und Kerstholt nachsehen zu lassen, ob das Bedürfnis vorliege und das dem Erlmann im Jahr 1846 … (einige Wörter nicht korrekt lesbar) Holz … von ihm bestimmungsgemäß verwendet worden ist.
TOP 134: Auf den Antrag des Ferdinand Becker gnt. Kaiser von hier um Reparaturholz wurde beschlossen, demselben das zum Futterkasten, zur ...krippen (1 Wort.-teil nicht korrekt lesbar, verstehbar) und deren Zukleidung beantragten Holz nicht überweisen zu lassen, indem die Gemeinde nicht verpflichtet sei, zu dergleichen Gegenstände Holz zu liefern. Was das übrige Holz betrifft, so soll durch die Gemeinde-Verordneten Sahse und Kerstholt nachgesehen werden, ob das Bedürfnis vorliege und der Becker das sämtliche früher erhaltene Holz zu den bestimmten Zwecken verwendet habe.
TOP 135: Auf den Antrag des Joseph Trompetter gnt. Tillmann von hier wegen Reparaturholz zu seinem Haus beschloss der Gemeinde-Rat, vorab durch die Gemeinde-Räte (mal Gemeinde-Verordnete, mal Gemeinde-Räte) Sahse und Kerstholt nachsehen zu lassen, ob das Bedürfnis vorliege und der Trompetter das nach dem Verzeichniss vom 5.8.1844 überwiesen erhaltene Holz nach Abzug der Erklärung des G. (?) Trompetter vom 25. 6. 1850 davon unbrauchbaren Teils zu den bestimmten Zwecken verwendet habe. Dieser unbrauchbare Teil soll von dem Sahse und Kerstholt nachgesehen, vermessen und eventuelle zu Gunsten der hiesigen Gemeinde öffentlich verkauft werden. Sollte der Trompetter allen seinen Verpflichtungen nachgekommen sein, so soll demselben die beantragte Holz-Quantität in diesem Jahr aus hiesigem Gemeindewald überwiesen werden. - Einwohnerliste Dezember 1849: Alte Haus-Nr. 11 a, Parzelle 709, Bergstraße, Stiftsweg 7: Georg Trompetter gnt. Tillmann, Ackersmann, Holzhauer, LA 54; Sohn Joseph Trompetter, Tagelöhner, LA 30; dessen Ehefrau Agatha geb. Bauerdick, LA 24; deren Sohn Philipp LA 4; Sterberegister; deren Tochter gest. 26.1.1849 Franziska, LA 1 Monat.
TOP 136: Die von dem Johannes Lichte gegen die Gemeinde Freienohl wegen Erstattung von Bauholz erhobenen gerichtlichen Klage wurde vorgelegt und wurde beschlossen, die Gemeinde-Räte Tönne und Kerstholt gegen eine Vergütung von 15 Sgr für jeden zu dem Justizrat Dr. Sommer zu Arnsberg zu kommittieren (?) und unter Vorlegung der Lichte´schen Klage und der von ihm unterm 26. April 1849 abgegebenen Erklärung den Sommer um ein Rechtsgutachten darüber zu befragen, ob der Klage des Lichte mit mutmaßlich günstigem Erfolge für die Gemeinde entgegen getreten werden könne. - Einwohnerliste Dezember 1849: Alte Haus.Nr. 1, Parzelle 702, Hauptstraße (2010: Hirsch-Apotheke): Johannes Lichte, Gastwirt, Krämer, Bäcker, LA 29; Ehefrau Christina geb. Trompetter, LA 30; und Familie und Angestellte.
TOP 137: Auf den Antrag des Kaspar Kehsler von hier um Reparaturholz zu seinem Haus beschloss der Gemeinde-Rat, denselben damit abzuweisen, weil der Antragsteller das im ...(1 Wort nicht korrekt lesbar) überwiesen erhaltene Holz zu den bestimmten Zwecken noch nicht verwendet habe. Um aber einen Prozess zu vermeiden, beschloss der Gemeinde-Rat, das Bauholz-Recht des Kehsler und Siepe mit 50 Taler für jeden anzukaufen und sollen dem letzteren außerdem noch, da er erst wenig Holz erhalten hat, seinem Antrag vom 10.6. d.J. gemäß noch 40 Kubik-Fuß Bauholz aus hiesigem Gemeindewald überweisen werden.
TOP 138: Der Gemeinde-Rat beschloss, die in dem Beschluss vom 22.7.1850 gedachten beiden Parzellen nunmehr öffentlich zu verkaufen.
Am 9. August 1852
TOP 139: Die Versammlung mit dem Antrag des Joseph Schnapp hierselbst vom 24. v.M., wonach derselbe neben sein jetziges Wohnhaus auf der Parzelle Flur III Nr. 26 der hiesigen Steuer-Gemeinde ein neues Wohnhaus errichten will, bekannt gemacht, erklärte, dass sich dagegen nichts zu erinnern finde und der Schnapp allen gesetzlichen Vorschriften genügt habe, nur müsse demselben zur Pflicht gemacht werden, dass er dem neben den Stauplatz belegenen Gemeinde-Grundstück nicht zu nahe komme. - Einwohnerliste Dezember 1849: Alte Haus-Nr. 86 a, Hinter den Höfen 6: Klara Kehsler geb. Schnapp, Witwe, LA 59; 86 b: Joseph Schnapp, Sägemüller, Schreiner, LA 53; Ehefrau Marianne geb. Trompetter, LA 43; und Familie.
Am 23. August 1852
TOP 140: Auf den Antrag des Anton Trompetter von hier vom 19. Januar d.J. beschloss der Gemeinde-Rat demselben für die im Jahr 1851 überwiesenen 200 Fuß Bretter andere 200 Fuß Bretter überweisen zu lassen, da der Trompetter aber nur 150 Fuß Bretter an die Gemeinde zurückgegeben hat, welche zu Gunsten der hiesigen Gemeinde verkauft worden sind, so soll derselbe zur Ablieferung der fehlenden 50 Fuß angehalten und diese ebenfalls für hiesige Gemeinde verkauft werden. Das von dem Zimmermann Korte hier übergebene Attest über nötiges Bauholz des Trompetter soll diesem mit dem Bemerken zurück geben werden, dass darauf nicht gerücksichtigt (Schreibfehler des Sekretärs?) werden soll, indem der Inhalt desselben (Attests?) unverständlich sei.
TOP 141: Die zur Ausführung der mit dem Heinrich Cohsmann gnt. Vohshane mündlich verabredeten in diesem Jahr noch auszuführenden Uferschlächtung an der Ruhr im Ohl noch 20 Schock Bänder von 1 Fuß Stärke, zweimal gebunden und 8 Fuß lang erforderlich sind, woran der Anton Kaulmann 1 Schock gebunden habe, so wurde beschlossen, das Anfertigen der noch fehlenden 19 Schock und das Anfahren der ganzen 20 Schock auf das schleunigste wenigstfordernd zu verdingen und den Cohsmann anzuhalten, die Schlächtung nunmehr unverzüglich zu beantragen. - 1 Schock = 60 Stück; Bänder = Holzstücke zum Faschinen-Bau. Internet: Krünitz-Online.
TOP 142: Auf die Eingabe der Gemeinde-Räte Sahse und Kerstholt beschloss der Gemeinde-Rat im Verfolgt des Beschlusses vom 4. d.M. dem Joseph Trompetter die in dem Verzeichnis vom 28. v.M gedachten 221 (220?) Kubik-Fuß Bauholz in diesem Jahr überweisen zu lassen. Da sich nach dem Bericht die vorgedachten 2 Gemeinderats-Mitglieder bei der Revision kein unbrauchbares Holz vorgefunden hat, so erhält der Gemeinde-Beschluss vom 4. d.M. eine Änderung dahin, dass kein Holz des Trompetter zu verkaufen ist.
TOP 143: Auf die Eingabe der Gemeinderatsmitglieder Sahse und Kerstholt genehmigte der Gemeinderat (neue Rechtschreibung!), dass der Ferdinand Becker gnt. Kaiser an Frei-Bauholz außer den in dem Beschluss vom 5.4. d.J. bewilligten 43 ¼ Kubik-Fuß noch 16 Kubik-Fuß, sowie die nach dem Attest des Zimmermanns Korte untauglichen 4 5/8 Kubik-Fuß, also zusammen 63 7/8 Kubik-Fuß in diesem Jahr aus hiesigem Gemeindewald überwiesen, der Becker aber angehalten werden solle, die letztgedachten unbrauchbaren 4 5/8 Kubik-Fuß Bauholz der Gemeinde zurückzugeben, und sollen diese demnächst zu Gunsten derselben öffentlich verkauft werden.
TOP 144: Auf die Eingabe der Gemeinderats-Mitglieder Sahse und Kerstholt beschloss der Gemeinderat in Verfolg des Beschlusses vom 4. d.M. den Ferdinand Erlmann hierselbst mit seinem Antrag vom 1. (Abkürzung nicht korrekt lesbar) um Überweisung von 57 1/3 Kubik-Fuß Bauholz abzuweisen, indem derselbe das im Jahr 1846 überwiesen erhaltene Bauholz noch nicht verwendet und diese Nichtverwendung nicht zu rechtfertigen vermag.
TOP 145: Auf die Eingabe der Gemeinderats-Mitglieder Sahse und Kerstholt beschloss der Gemeinderat in Verfolg des Beschlusses vom 4. d.M. dem Georg Geihsler die beantragten 80 ½ Kubik-Fuß Bauholz nach Abzug der von dem im Jahr 1845 überwiesen erhaltenen Bauholz nicht verwendeten 9 Kubik-Fuß mit der alsdann noch bleibenden 71 ½ Kubik-Fuß in diesem Jahr aus hiesigem Gemeindewald überweisen zu lassen.
TOP 146: Auf das vom Justizrat Sommer in Sachen Johann Lichte wegen Frei-Bauholz-Gerechtsame abgegebener Rechtsgutachten wurde beschlossen, den Lichte durch den Bürgermeister über Vergleichsvorschläge vorab ermahnen zu lassen und den Prozess forzusetzen, falls diese in einer von der Gemeinde nicht zu genehmigenden Art von dem Lichte angegeben werden sollte. - Inhalte sind hier nicht aktenkundig.
TOP 147: Der Antrag des Sattlers Pöttgen vom 16. d.M. um Überweisung von Reiserholz zum Schlächten aus dem hiesigen Gemeindewald pro Taxe wurde unter der Bedingung genehmigt, dass derselbe nach Hauung des Holzes zur Schlächtung an den Gemeinde-Grundstücken nach forstwirtschaftlicher Erkenntnis abgegeben werden könne. - Hintergründe und Ortsstelle sind nicht aktenkundig.
TOP 148: Auf das Anerbieten des Franz Humpert gnt. Rocholl vom 3. d.M. beschloss der Gemeinderat, dessen Recht zum Bezug des Bau- und Reparatur-Holzes für die Summe von 100 Taler anzukaufen. - Einzelheiten sind nicht aktenkundig. Einwohnerliste Dezember 1849: Alte Haus-Nr. 49, Parzelle 836, Krumme Straße 14: Franz Humpert gnt. Rocholl, Ackersmann, LA 65; Ehefrau Agatha geb. Orgelmacher, LA 60; Sohn Franz, Holzhauer, LA 33; dessen Ehefrau Margaretha geb. Kehsler, LA 28; deren Sohn Franz, LA 1.
TOP 149: Die Versammlung genehmigte, dass die bei der Uferschlächtung an den Gemeindewiesen im Ohl beschäftigt gewesenen Arbeiter von dem Krippenmeister Kohsmann dafür berechneten Betrag aus hiesiger Gemeindekasse ausbezahlt werde.
Am 29. August 1852
TOP 150: Da in Prozess-Sache Johann Lichte hierselbst demselben vom hiesigen Gemeinderat als Abfindung 600 Kubik-Fuß Bauholz geboten sind, dieser aber nicht darauf eingehen will, vielmehr als Abfindung 1200 Kubik-Fuß Bauholz oder 200 Taler fordert, so beschloss der Gemeinderat, darauf nicht einzugehen und den Justizrat Dr. Sommer mit Führung des Prozesses zu beauftragen, zu welchem Zwecke demselben die erforderlichen Akten zuzustellen sind.
TOP 151: Es wurde genehmigt, dass zur Ausbauung des Weges von hier nach der Giesmecke den Arbeitern, insofern sie der Gemeinde- oder Schul-Kasse verschulden und sich im unakzeptablen Zustand befinden und die Hälfte ihres Verdienstes der gesagten Kosten zur Abtragung ihrer Schuld und dieselben belassen 10 Sgr pro Tag erhalten. Dieser Satz von 10 Sgr soll aber auf 8 Sgr für den Fall indiziert werden, dass die Arbeiter ihre Schuld an die Gemeinde abgetragen haben. Ferner wurde genehmigt, dass folgende Arbeiter, welche der Gemeinde nichts verschulden, folgende Sätze an Tagelohn erhalten, nämlich Franz Kaulmann 7 Sgr, Johann Altenwerth 8 Sgr, Johann Lenze 8 Sgr. Endlich wurde auch dem Johann Kückenhoff für eine zweizäumige Fuhre pro Tag 1 ½ Taler bewilligt. In Gemäßheit dieses Beschlusses mögen die bisher über den fraglichen Wegebau eingegangenen Rechnungen (hier fehlt wohl: der Gemeindekasse) angewiesen und der Wegebau vollendet werden. - Die Namen der Verschuldeten sind nicht aktenkundig. Auch der Schulbesuch der Kinder kostet Geld (sie: Netzwerk Schule)..
TOP 152: Die Versammlung genehmigte, dass das unterm 13. d.M. wiederholt zum Verkauf ausgesetzte Stück Eichen-Nutzholz dem letztbietenden Ferdinand Becker gnt. Kaiser zu dem Gebot von 5 Taler belassen werde.
TOP 153: Es wird genehmigt, dass für die in den Eichen vorgenommenen Wege-Arbeiten die Beträge ausbezahlt werden, welche sich nach dem Revisions-Attest des Franz Göckeler vom 19. d.M. ergeben. Auch wurde genehmigt, dass die Kosten dieser Revision, so wie die bereits durch den fraglichen Wegebau entstandenen Anschlagskosten aus hiesiger Gemeindekasse gezahlt und dem Unternehmer nicht zur Last gelegt werden. - Ob mit den Eichen schon „Die Sieben Aufrechten“ oberhalb der Bergmecke gemeint sind oder auf dem Schützenplatz, wo später die Schützenhalle zwischen Ruhr und Obergraben bei der Langelbrücke steht?
Am 20. September 1852
TOP 154: Auf die mündliche Anfrage des Kaspar Feldmann hierselbst über die Art der in die hiesigen Schulstuben zu liefernden Öfen wurde bei dem Umstand, dass der Feldmann als Sachkenner den runden Öfen vor den übrigen den Vorzug gibt, solche für hiesige Schule anschaffen zu lassen, beschlossen.
TOP 155: Der von dem Oberförster Harbert eingereichte Hauungs- und Cultur-Plan für hiesigen Gemeindewald pro 1853 wurde der Versammlung vorgelegt, von derselben geprüft, genehmigt und vollzogen. Hinsichtlich des Hauungsplans bemerkte die Versammlung, dass ihrer Ansicht nach, dass in dem Wald-Distrikt Winterseite 100 – 200 Klafter Buchen-Knüppelholz gehauen werden könnten, indem dasselbe sich teilweise zu Mittelwald-Schlag und nur neue solche hervorzubringen, die von gedachter Hauung notwendig vorgenommen werden müsse. Die Versammlung trug daher darauf an, die vorgedachte Hauung in diesem Jahr vorzunehmen.
TOP 156: Die Versammlung genehmigte die Zahlung des von dem Georg Becker hier für Instandsetzung des Prozessionsweges pro 1852 liquidierten Betrages von zusammen 16 Sgr aus hiesiger Gemeindekasse.
TOP 157: Auf die Beschwerde des Johann Rocholl von hier genehmigte die Versammlung die Zahlung der demselben für Militär-Verpflegung während der Einquartierung hierselbst pro im Jahr 1851 / 1852 gebührenden 1 T 25 Sgr.
TOP 158: Auf die Eingabe des Pfarrers Brand hierselbst vom 31. August beschloss der Gemeinderat: (1.) dass an die Türen der 2 Schulstuben stärkere Schlösser neu veranschlagt sind und anfertigen zu lassen; (2.) die 3 Zimmer im Schulhaus mit Tapeten von höchstens 5 Sgr pro Stück und Bänder bis zu 4 (?) pro Elle tapezieren zu lassen und von diesen Zimmern der Lehrerin dieselben Räume, welche sie bisher im alten Schulhaus besessen hat, nämlich Küche, Keller, Wohn- und Schlafstube überweisen zu lassen. Das 4. Lokal oben nach der westlichen Seite soll zur freien Position des Gemeinde- und Schul-Vorstandes verbleiben. - Mit dem „alten Schulhaus“ ist hier das alte Rathaus gemeint. - (3.) Einen Rinnstein von ...1 Wort nicht korrekt lesbar) Handstein in die Küche der Lehrerin des neuen Schulhauses anzuschaffen und dazu 4 Taler inclus. Fuhrlohn aus der Gemeindekasse zu bewilligen. (4.) Daselbst ein gemauertes Hand...(?) anlegen zu lassen. (5.) Die Kellerfenster mit eisernen Stangen, welche in eisernen Rahmen befestigt werden, zu versetzen und auf diese Art vor dem Eindringen von Vieh zu sichern. - Damals wohl auch eine Arbeit des Pfarrers, wenigstens als Schulvorstand.
TOP 159: Auf die Eingabe des Lehrers Leismann hierselbst vom 16. d.M. bemerkte die Versammlung, dass sie sich persönlich von den in dessen Wohnung notwendigen Reparaturen überzeugt und deren Ausführung der übrigen von dem Leismann beantragten Arbeiten können daher nicht genehmigt werden. Der Unternehmer Sahse sei anzuhalten, die fraglichen Arbeiten schleunigst fertig zu stellen, derselbe anwesend, versprach deren Vollendung binnen 3 Tagen. - Nicht genehmigt sind also die übrigen Arbeiten?
TOP 160: Für die von dem Fritz Ernst Spies hierselbst dem Franz Göckeler bei Abpfählung der hiesigen mittleren Straße 1 Tag geleistete Aushülfe (!) eineVergütung von 8 Sgr aus hiesiger Gemeindekasse bewilligt. - Einwohnerliste Dezember 1849: Alte Haus-Nr. 101 a, Hauptstraße: Fritz Ernst Spies, Tagelöhner, LA 59, Ehefrau Marianne geb. Zacharias, LA 59; hier keine Kinder aktenkundig.
TOP 161: Auf den Antrag des Kaspar Helnerus hierselbst wurde beschlossen, demselben zur Abtragung seines eingeklagten Rückstandes zur hiesigen Gemeindekasse von circa 15 T 18 Sgr Ausstand bis zum 1. Oktober zu bewilligen. - Einwohnerliste Dezember 1849: Alte Haus-Nr. 149, Hauptstraße: Kaspar Helnerus, Schuster, LA 33; Ehefrau Franziska geb. Lenze, LA 40; Sohn Gustav, LA 2 ½ J.
TOP 162: Der Versammlung die Verfügung des Königl. Landrats zu Arnsberg vom 2. v.M., die Verabreichung von Brenn-Material für Arme gegen eine billige Taxe aus den Königl. Forst-Distrikten betreffend, vorgelegt, dankte für das gütige Anerbieten mit dem Bemerken, dass davon kein Gebrauch für hiesige Gemeinde gemacht werden könne, da dieselbe selbst Waldungen besitze. - Mehr ist inhaltlich hier nicht aktenkundig.
TOP 163: Der Versammlung die Verfügung Königl. Regierung vom 11. v.M. das Verhalten beim Ausbruch der Cholera betreffend, vorgelegt, beschloss für den Fall, dass Gott die hiesige Gemeinde mit einer solchen Krankheit heimsuchen sollte, das abgelegene unbewohnte Hahse´sche Haus zum Krankenhaus und die Kapelle auf dem Totenhof als Leichenhaus zu benutzen und eventuell wegen deren Anmietung (von der Kirchen-Gemeinde) das Erforderliche zu veranlassen. - Einwohnerliste Dezember 1849: Alte Haus-Nr. 152, Breiter Weg 21: Franz Wilhelm Hahse, Schuster, Musikus, Fuhrmann, 34 J., Ehefrau Elisabeth geb. Vormweg, 33 J.; Tochter Lonni 3 J., Tochter Jutta 1 J. Trauungsregister: Heirat am 17.2.1846 Franz Wilhelm Hahse mit Elisabeth Vormweg aus Westenfeld.- Anm. zu „unbewohnt, abgelegen“: Einwohnerliste Dezember 1871 (AA 2176): : diese Familie Hahse 1 männl., 4 weibl., Alte Haus-Nr. 152. - Die Kapelle, seit 1848 auf dem Totenhof / Alter Friedhof, ist die ehemalige Rümmker Kapelle. (Siehe Kapitel: Friedhofsvisite).
TOP 164: Die Versammlung beschloss, die Gemeinde-Parzelle Flur I Nr. 807 dem Franz Geihsler zu dem abgegebenen Gebot von 5 Taler käuflich zu belassen. - Parzellle 807: (2010) hinter dem Alten Amtshaus, etwa Hatzig, Düring, J. Feldmann, Vorderwülbecke.
TOP 165: Die Versammlung genehmigte auf die Eingabe des Fritz Miehse Sen. hierselbst, dass derselbe für das Zusammenpacken der Faschinen zur Krippen-Anlage an den Gemeinde-Grundstücken im Ohl 8 Sgr aus hiesiger Gemeindekasse bezahlt werden und beschloss zugleich, den Polizeidiener Kaulmann zur Angabe der Leute (!), welche mit dem Miehse die vorgenannte Arbeit ausgeführt haben, zu veranlassen.
TOP 166: Der Versammlung die Rechnung des Zimmermanns Franz Korte, Franz Kaspar Düring und Kaspar Neise über die Reparatur der Langelbrücke vorgelegt, genehmigte die Anweisung zur Zahlung auf hiesige Gemeindekasse, jedoch die des Neise zu dem ermäßigten Betrag von 1 T 21 Sgr 9 Pf, also mit zusammen von 4 T 11 Sgr 16 Pf.
TOP 167: Der Versammlung wurde vorgestellt, dass zur hiesigen Gemeindekasse: (1.) die Witwe Johann Korte hier Reiserholz pro 1852 : 2 Sgr 6 Pf; (2.) die Marianne Humpert hier Reiserholz pro 1852 : 5 Sgr; (3.) der Georg Cohsmann hier Reiserholz pro 1852 : 3 Sgr; die Klara Spindeldreher hier Reiserholz pro 1852 : 3 Sgr; zusammen 13 Sgr 6 Pf verschulden. Die Versammlung beschloss diese Beträge niederzuschlagen. - Einwohnerliste Dezember 1849: Alte Haus-Nr. 48 b, Parzelle 837,Krumme Straße 16 (a: Heinrich Albers, Schneider): Witwe Theresia Korte geb. Stahler (Stehl?), Tagelöhnerin, LA 46; Tochter Elisabeth, LA 24; Tochter Dina, LA 13; Stiefsohn Friedrich Korte, LA 10; Sohn Franz, LA 8; Sohn Johann, LA 4. Sterberegister: gest. 24.12.1847 Johann Korte, Tagelöhner, LA 47. - Die anderen konnten nicht korrekt aktenkundig gemacht werden. Z.B. Marianne Humpert geb. Kost, LA 39 (Dez. 1849) als Ehefrau des Kaspar Humpert, Schenkwirt, Krämer, Bäcker, LA 41 mit 7 Kindern; mit im Haus (Nr. 127, Ecke Hauptstraße / Hügel lebte Witwe Anna Humpert geb. Miehse, Mutter von Kaspar Humpert, LA 70 (1849).
TOP 168: In Folge Landrätl. Verfügung vom 23. August Nr. 5083fasste der Gemeinderat wegen Einführung eines Einzugsgeldes in der hiesigen Gemeinde folgende anderweite (weitere) Beschlüsse. Auf Grund des § 106 der G.O (Gemeinde-Ordnung?) vom 11.3.1850 soll über der Entrichtung neuer jährlicher Abgaben für Ausübung der Hude, der Fischerei und des Rechts der Sammlung des Raff- und Lese-Holzes von den in die Gemeinde Einziehenden oder sich daselbst selbstständig niederlassenden Personen ein Einzugsgeld erhoben werden und zwar für eine Mannsperson mit 30 Taler und für eine Frauensperson für 20 Taler. Auch auswärtige durch Verheiratung an Einheimische einziehende Personen sollen von der Entrichtung dieser Abgabe nicht entbunden sein. Vorgelegt, genehmigt und unterschrieben: Devivere, Sahse. - S.o. 12. Juli 1852: TOP 111.
Am 27. September 1852
Auf Grund der nicht korrekt lesbaren Schrift entfällt hier die Abschrift. Nur Stichworte sind möglich: TOP 169: Über: keine Duldung von Eicheln-Sammlungen in den Gemeinde-Waldungen. - TOP 170: Gestellung eines Hand-Karrens von Caspar Pöttgen. (Einwohnerliste Dezember 1849: Alte Haus-Nr. 58 b, Parzelle 786, Am Hügel 9 ((a: Georg Geihsler, Ackersmann, LA 62)): Kaspar Pöttgen, Tagelöhner, LA 35; Ehefrau Gertrud geb. Geihsler, LA 28 ((Tochter von Georg Geihsler)); und Familie.- TOP 171: Rückstandsgelder an die Gemeinde. - TOP 172: Frei-Bauholz an Johann Trompetter aus den Gemeinde-Waldungen nach Einverständnis vom Oberförster Harbert. - TOP 173: gut 1 ½ Seiten: Giesmecke / Auf´m Hahn / Grundstück / Pfarrer Brand / Kohsmann Bau, Kanal / Polizeidiener Kaulmann als Aufsicht... - TOP 174: Müller Winterhoff / käufliche Überlassung eines Gemeinde-Grundstücks. - TOP 175: Faktor Becke / Giesmecke.
Am 10. Oktober 1852
TOP 176: Auf den Antrag des Gaudenz Kerstholt hier vom 1. d.M. beschloss der Gemeinde-Rat, dessen Frei-Bauholz-Recht von seiner Haus-Nummer 66 für die Summe von 100 Taler anzukaufen und solle dafür gesorgt werden, dass das fragliche Ablöse-Kapital binnen der von dem Kerstholt bedingten Frist, Mitte Dezember d.J., disponibel gestellt von des die von dem Kerstholt außer jenen 100 Taler verlangten 60 Kubik-Fuß Bauholz können demselben nicht genehmigt werden, indem derselbe vor einigen Jahren bereits eine bedeutende Quantität Bauholz zu dem fraglichen Preis überwiesen erhalten habe. - Stilistisch nicht immer korrekt verständlich. - Alte Haus-Nr. 66: Twiete, Parzelle 831: Ecke Hauptstraße / St. Nikolaus Straße (Volksbank), ; Parzelle 518 (Wiese im Ohl?). Altersangaben dem Jahr 1852 angepasst: 1. Gaudenz Kerstholt gnt. Winkelmann, Waldwärter, Holzhändler, 78 J.; 2. Ehefrau Clara geb. Feldmann 66 J.; 3. Sohn Franz Wilhelm, Schüsseldreher 34 J.; 4. Sohn Josef, Schüsseldreher 19 J.: 5. Stiefsohn zu 1: Franz Höhmann, Ackersmann 40 J.; 6. Stiefsohn zu 1: Heinrich Höhmann, Schüsseldreher 31 J.; 7. Stiefsohn zu 1: Anton Behrens, Hirt, 25 J.; 8. Magd Gertrud Köster 34 J.
TOP 177: Auf den Antrag des Chaussee-Aufsehers Schulte aus Meschede vom 6. d.M. genehmigte der Gemeinde-Rat, dass demselben das für 1852 erforderliche Baumaterial auf der Chaussee (= Hauptstraße + Breiter Weg) in dem der hiesigen Gemeinde zugehörigen Steinbruch an der Bettenhelle für die Summe von 10 Sgr belassen werden.
TOP 179: Die Gemeinde-Versammlung beschloss, nach aller Möglichkeit die Gerechtsame zum Beziehen des freien Bau- und Reparatur-Holzes in der Gemeinde abzulösen. Zu dem Ende soll zunächst dem Berechtigten durch den Polizeidiener Kaulmann sofort bekannt gemacht werden, dass für den Fall sie zu einer Ablösungssumme von 100 Taler auf die Gerechtsame verzichten wollen, sie selbst bis zum 1. November auf dem Amtsbüro anzeigen möchten und dass alsdann die Ablösungssumme auf vorzulegende Quittung am 1. Dezember d.J. bestimmt in einer Summe und von der Gemeinde ausbezahlt erhalten würden. Der Bürgermeister soll hiermit berechtigt sein, das zu dieser Ablösung erforderliche Kapital gegen 5 % auf 1 Jahr anzuleihen. In dem nächsten Jahr soll dieses Kapital durch Verkauf durch Eichen-Nutzholz aus dem Gemeindewald wieder getilgt werden. Selbstredend müsse jedoch zu jedem auf Ablösung gestellten Antrag die Genehmigung des Gemeinde-Rats vorbehalten bleiben.
TOP 180: Die Versammlung mit dem Schreiben des Justizrats Leisten vom 1. d.M. in Sachen der hiesigen Gemeinde gegen Plagge (Plugge?) hierselbst bekannt gemacht, beschloss unter den von dem Leisten vorgetragenen Umständen den Rückstand des in Sachen gegen Plagge (?), nämlich: (1.) Zeitpacht pro 1850: 1 T 20 Sgr; (2.) Zeitpacht pro 1850: 16 Sgr; (3.) Zeitpacht pro 1850: 3 T 20 Sgr; (4.) Zeitpacht pro 1850: 16 Sgr; zusammen 6 T 12 Sgr; für diesmal zwar niedergeschlagen; dem Rendant Bracht aber zu bedeuten, dass durch seine Schuld hauptsächlich der Rückstand für die Gemeinde Freienohl verloren gehe, indem er versäumt habe, gleich nach der Fälligkeit von dem Rückstand des Plagge (?) bei dem Bürgermeister Anzeige zu machen, und ihm daher künftig derartige Beträge unnachsichtlich zur Last gelegt werden würden.
TOP 181: Auf den Antrag des Franz Göckeler hierselbst vom 29. v.M. beschloss der Gemeinde-Rat, demselben von den für den hiesigen Schulbau guthabenden 200 Taler, welche der Göckeler an den Justizrat Leisten zu Arnsberg verschuldete, demselben von heute ab so lange zu verzinsen, bis die fraglichen Gelder dem Göckeler aus der Gemeindekasse ausbezahlt werden können. Auf den Antrag des Göckeler, dass die Gemeinde das fragliche Kapital des Leisten auf ihren Namen übernehmen solle, könne nicht eingegangen werden, indem dadurch neue unnötige Kosten entstehen.
TOP 182: Der Versammlung die Verhandlungen über den Rückstand des Theine zu Wennemen vorgelegt, beschloss unter den von dem Leisten in seinem Schreiben vom 25.4.1851 vorgetragenen Umständen die Gebühren des Leisten ad 25 ½ Sgr zur Zahlung auf hiesige Gemeindekasse zu übernehmen.
TOP 183: Die Versammlung mit dem Schreiben des Justizrats Leisten vom 13. v.M. in Sachen der hiesigen Gemeinde gegen Kaspar Köster und Heinrich Lenze beide von hier wegen Bürger-Einschreibgebühren bekannt gemacht, beschloss, die Pflichtigen protokollarisch zur Zahlung jener Bürger-Einschreibgebühren aufzufordern und falls sie solche nicht berücksichtigen, dieselben darauf gerichtlich anzuklagen.
Am 15. November 1852
TOP 184: Auf den Antrag des Gutsbesitzers Samer (nicht korrekt lesbar) zu Wallen wegen Benutzung der Winterhoff-Hude in hiesiger Feldflur beschloss der Gemeinde-Rat nicht einzugehen, da die Gemeinde eine solche nicht zu behaupten vermöge. - 2010 inhaltlich nicht korrekt verständlich.
TOP 185: Der Versammlung wurden die Verhandlungen über den Verkauf der Gemeinde-Parzellen am Blastenberge, dem Haus des August Lichte gegenüber, vorgelegt, beschloss, dem Schützer Franz Korte für die vor seinem Grundstück belegenen 3 Ruten 48 Fuß enthaltende Parzelle für die gebotenen 20 Sgr pro Rute käuflich zu belassen, dagegen aber die von dem Grundstück des Bracht belegene 7 ½ Rute enthaltende Parzelle öffentlich zu verkaufen und unmittelbar vor dem Verkaufstermin durch das Gemeinderats-Mitglied Sahse abpfählen zu lassen.
TOP 186: Der unterm 10. v.M. abgehaltene Verkauf von unbrauchbarem Frei-Bauholz wurde genehmigt und die Stellung von Bürgen seitens der fraglichenn Käufer nicht für erforderlich erachtet.
TOP 187: Auf den protokollarischen Antrag des Anton Trompetter hier vom 12. v.M. beschloss der Gemeinde-Rat, dass darauf dem Trompetter noch fehlende Bauholz mit 69 Kubik-Fuß in diesem Jahr aus dem hiesigen Gemeindewald anweisen zu lassen. Gleichzeitig wurde bemerkt, dass dem Trompetter 172 Kubik-Fuß Bauholz in rohem Zustand erhalten habe, welche in reinem Zustand nur enthalten 114 4/5 Kubik-Fuß; davon sind ihm verkauft 59 3/8 und 14 Kubik-Fuß = 73 3/8 Kubik-Fuß; und hat er verwendet 22 1/8 Kubik-Fuß; gehen also ab 95 3/6 Kubik-Fuß; bleiben 19 1/6 Kubik-Fuß; welche das weißfaule Ende Holz, welches der Trompetter verbrannt hat, wohl enthalten mah; hierdurch klärt sich die in dem Trompetter´schen erwähnte Differenz auf.
TOP 188: Der vom Justizrat Sommer in Sachen gegen Lichte mitgeteilte Vergleich wurde zur Beratung vorgelegt und wurde beschlossen, dass der unterzeichnete Bürgermeister mit den Gemeinderats-Mitgliedern B. Tönne und F.E. Kerstholt sich morgen nach Arnsberg begebe und den Justizrat Sommer nach der heute gepflogenen Beratung mündlich mit Information versehen. Vorgelesen, genehmigt und unterschrieben: Devivere, Sahse.
Am 22. November 1852
TOP 190: Die nach dem Beschluss vom 15. d.M. bei der Sparkasse zu Arnsberg angeliehenen 400 Taler sollen in folgender Art zur Ablösung von Bau- und Reparaturholz-Gerechtsame verwendet werden: (1.) dem Franz Humpert die bereits früher genehmigten 100 Taler; (2,) dem Kaspar Kehsler gnt. Willeke und Fritz Siepe die ebenfalls bereits früher genehmigten 100 Taler; (3.) dem Adam Kehsler auf seinen Antrag vom 18. v.M. : 100 Taler; (4.) dem Gaudenz Kerstholt auf seinen Antrag vom 1. v.M.: 100 Taler; und sollen ferner dem Kerstholt die außerdem beantragten 60 Kubik-Fuß Bauholz angewiesen werden. Die ad 3 und 4 gedachten bauholzberechtigten Bürger haben vor der Zahlung die notarielle Ablösungs-Quittung einzureichen, welche fürsichtlich (!) des ad 4 gedachten Gaudenz Kerstholt die Höhmann´schen Erben, wovon das Vermögen und namentlich das Haus ...(1 Wort nicht korrekt lesbar), mit zu vollziehen haben.
TOP 191: Zur Klassifizierung der Klassensteuer wurden gewählt.: (1.) Heinrich Sahse, (2.) Franz Georg Schwefer, (3.) Fritz Ernst Kerstholt. - Die in Akten vorliegenden Einwohnerlisten ab 1850 ff. sind nach den 3 Klassifizierungen geordnet und in alphabetischer Reihenfolge: Nachname, Vornahme, Stand, Anzahl der männlichen und weiblichen Bewohner, ohne Haus-Nummer und ohne namentliche Angaben der Ehefrau, Kinder (wie 1846 und 1849). - Zu Franz Georg Schwefer, Ackersmann LA 55; Alte Haus-Nr. 54, Krumme Straße 4, 6; Ehefrau Christina geb. Düring, LA 49; und Familie.
TOP 192: Die Vernehmung (hier: das Einkaufsgespräch) des M. Busch von Meschede wurde vorgelegt und genehmigte der Gemeinde-Rat die liquidierten Beträge: (1.) für 2 neue runde Schul-Öfen für 51 T 24 Sgr; (2.) für die beiden Beschläge: 5 T; (3.) für 133 (+Abkürzung?) Ofenrühren 13 T 15 Sgr; (4.) für 1 Lioner (Firmen-Name) Herd zum Kochen: 11 T; (5.) für 1 Konngfor (Artikel-Name?) mit Rosten: 20 Sgr 3 Pf; also mit zusammen: 81 T 29 Sgr 3 Pf. Die Zahlung der übrigen Beträge wurde nicht genehmigt, da die fraglichen Gegenstände ohne Bewilligung des Gemeinde-Rats angeschafft worden sind und die Gemeinde zu deren Beschaffung keine Verpflichtung hätte.
TOP 193: Das im neuen Schulgebäude angebrachte Arrestlokal soll mittels Anbringung eines Ofens heizbar gemacht und demnächst zu dem Betrag von 7 Taler, welcher bisher bei Franz Georg Schwefer dafür bezahlt worden ist, der Sammtgemeinde Freienohl vermietet werden. - Sammtgemeinde = Amt Freienohl. Das Arrest-Lokal ist nicht für „schlimme Schüler“, sondern für „schlimme Jungs“, für Arrestanten, die möglicherweise ins „richtige“ Gefängnis nach Arnsberg kamen.
TOP 194: Die bei der jetzt erfolgten Einrichtung eines Spritzenhauses die beiden Leinen-Überzüge, womit die beiden Spritzen bisher zugedeckt wurden, unnötig geworden sind, so sollen dieselben nunmehr einzeln öffentlich verkauft werden. Ebenso das unnütz gewordene und zum ...(2 Wörter nicht korrekt lesbar) der Gemeinde Freienohl gehörende Jagdnetz.
TOP 195: Die im Ohl belegenen Gemeinde-Wiesen sollen im Laufe des nächsten Jahres nach dem Ruhrufer hingedrückt und abplaniert werden. Um die desfallsigen Kosten in den Etat aufnehmen zu können, soll der Franz Stahl von Olpe beauftragt werden, unter Leitung des Gemeinderats-Mitglieds Sahse einen Kostenanschlag über die fragliche Arbeit schleunigst anzufertigen und einzureichen.
TOP 196: Bei dem Not-Brunnen im sogen. Kletterpot muss (1.) eine Pflasterung, (2.) eine Einrichtung, wonach das Wasser gehörig abfließt, und (3.) eine Einrichtung, wonach das Fließwasser nicht in den Brunnen, sondern daran hergeleitet wird, vorgenommen werden. Es soll diese Arbeit durch den Gemeinde-Rat Sahse veranschlagt und im nächsten Jahr verdungen werden.
TOP 197: Der Antrag des Pflastermeisters Kaspar Neise vom 14. v.M. wurde dahin genehmigt, dass (1.) die für 1 ½ Ruten zu wenig geleistete Pflaster-Arbeit ihm zur Last gelegten 28 Sgr 7 Pf und ebenso sein Beitrag zu den Revisionskosten ihm nachgelassen werden solle, wogegen er aber von der Beteiligung der dem Barhart (?) und dem Göckeler zu zahlen gewesenen Anschlagskosten nicht entbunden werden könne.
TOP 198: Dem Polizeidiener Kaulmann wurde auf seinen Antrag für Beaufsichtigung des Wegebaus zur Giesmecke eine Vergütung von 5 Taler aus hiesiger Gemeindekasse bewilligt.
TOP 199: Auf den Antrag des Hermann Winterhoff vom 16. v.M. um Erlass der ihm zur Last gestellten Kosten bei Instandsetzung des Weges nach der Giesmecke ad 82 T 2 Sgr 3Pf wurde bemerkt, wie dieser Nachlass nur dann zu genehmigen sei, wenn dem Kaspar Kohsmann, welchem ebenfalls an dergleichen Kosten 82 T 12 Sgr 9 Pf zur Last gestellt seien, nachgelassen würde, indem die Billigkeit für den einen wie für den anderen gleichmäßig sprechen. Da der Kohsman jedoch den Gemeindeweg beengt und die Behauptung aufgestellt hat, von der Gemeinde nicht die angekaufte Grundfläche vollständig erhalten zu haben, so solle vorab mit dem Kohsmann eine Einigung dafür getroffen werden, dass er dem Weg die vorgeschriebene Breite gebe und auf einen etwas minderen Flächeninhalt des von der Gemeinde angekauften Grundstücks verzichte. Dagegen würde die Gemeinde dann dem Kohsmann von Zurückzahlung der ihm zur Last gelegten 8 T 12 Sgr 9 Pf entbinden und ebenso dann den Winterhoff von Zurückzahlung der ihm zur Last gelegten 8 T 2 Sgr 3 Pf entbinden.
Am 10. Dezember 1852
TOP 200: Die Versammlung mit den gepflogenen Verhandlungen über die Instandsetzung eines Weges in hiesiger Gemeinde bei dem Haus des Fritz Kaulmann und Franz Kerstholt bekannt gemacht, beschloss , den fraglichen Weg in Tagelohn mit Schutt vom Stückelhahn ausbessern zu lassen. - Franz Kerstholt: Alte Haus-Nr. 14, Parzelle 682, Bergstraße 7 / Auf dem Mühlenberg. - Fritz Kaulmann: Alte Haus-Nr. 88 b, Parzelle 791, Hauptstraße 34. - Korrekt abgeschrieben, aber die Ortslage?
TOP 201: In Verfolg des Gemeinde-Beschlusses vom 22. 12. v.J. beschloss der Gemeinde-Rat zur Instandsetzung des Weges nach dem Ohl 10 Taler aus dem nächstjährigen Etat zu übernehmen und das Gemeinderats-Mitglied Sahse mit Anfertigung eines Kostenanschlags über die fragliche Arbeit zu beauftragen.
TOP 202: Auf die Anträge des Pfarrers Brand, der Lehrerin Bause, die Abgabe von Reiserholz pro Taxe, beschloss der Gemeinde-Rat, um Exemplifikationen vorzubeugen, nicht einzugehen und bemerkte weiter dem Antragsteller, nicht die Gelegenheit haben dürfte zum Ankauf des Holzes für sie jemanden zu beauftragen, wozu die Herren Gemeinderats-Mitglieder B. Tönne und H. Flinkerbusch bei einem ihnen zu erteilenden Auftrag gern bereit sein werden. - Die seltsame Satz-Konstruktion des Protokollanten macht den Sinn nicht immer verständlich.
TOP 203: Die Versammlung genehmigte den unterm 1. d.M. abgehaltenen Verkauf von 4 alten Jagdnetzen und 2 Spritzenüberzügen, der hiesigen Gemeinde gehörig zum Gesamt-Betrag zu 7 T (oder Sgr) 6 Pf.
TOP 204: Auf den Antrag der Bewohner der sogen. Hügel-Straße hierselbst, die Instandsetzung derselben betreffend, beschloss der Gemeinde-Rat, den Maurermeister Göckeler mit Anfertigung eines Kosten-Anschlags und Zeichnung zu beauftragen. Die angrenzenden Grundeigentümer sind demnächst zu vernehmen (zu befragen), ob sie ohne Entschädigung die Ausführung des Wegebaus nach dem Anschlag und der Zeichnung genehmigen, demnächst aber mit den Verhandlungen die Sache zur weiteren Bestimmung dem Gemeinde-Rat wieder vorzulegen.
TOP 205: Die Versammlung mit dem Antrag des Göckeler und Leismann hierselbst vom 5. v.M. die Errichtung einer Sonntagsschule hierselbst betreffend bekannt gemacht, erklärte, dass sie gegen das fragliche Vorhaben nichts zu erinnern habe, die Gemeinde vermöge dieser, einer zum Vorteil einzelner Glieder der Gemeinde dienenden Einrichtung, aber keine die ganze Gemeinde treffenden Opfer zu bringen, vermöge also nicht das dazu erforderliche Brennholz gratis herzugeben und würde es den jungen Leuten, welche an dem Unterricht teilnehmen, zur Pflicht zu machen sein, neben dem Unterrichtsbeitrag auch noch einen zweiten Beitrag zur Bestreitung der Heizungskosten zu leisten. Im übrigen finde der Gemeinderat gegen eine seitens des Schulvorstandes zu genehmigende Einräumung eines Schulzimmers zum Unterrichtslokal für die Sonntagsschüler nichts zu erinnern, müsse nur bedingen, dass das Kuratorium für den Ersatz jedes Schadens sich verpflichte, welcher während der Benutzung des Schulzimmers zu der Sonntagsschule derselben etwa zugefügt werden sollte, indem der Gemeinde die Bau- und Reparatur-Last der Schulzimmer obliege.
TOP 206: Die Versammlung genehmigte die Zahlung der Rechnung des Franz Göckeler für Reparatur des Pastorats-Schornsteins, der Kirchhofstreppe und Weißung eines Stübchens in der Pastorat zum Gesamtbetrag von 3 T 21 Sgr 8 Pf.
TOP 207: Die Versammlung genehmigte die Zahlung der Rechnung des Franz Göckeler für im Betrag von 3 T 24 Sgr für Tapezieren in der hiesigen Schule mit dem Bemerken, dass dagegen ein Minderbetrag des Schulbaus der Gemeinde wieder zu Gute kommen müsse.
TOP 208: Auf den Antrag des Matthias Krick und Anton Hömberg von hier beschloss der Gemeinderat, das denselben zustehende Recht zum Bezug des Freien Bau- und Reparatur-Holzes für die Summe von 100 Taler und 100 Kubik-Fuß Bauholz im rohen Zustand anzuliefern.
Am 15. Dezember 1852
TOP 209: Das von dem Oberförster Harbert eingesandte Protokoll über das in dem hiesigen Gemeindewald zu verkaufende Eichenholz wurde der Versammlung vorgelegt und beschlossen, den Verkauf am 22. d.M. vorzunehmen, nachdem derselbe vorher auf ortsübliche Art sowie durch das Arnsberger Kreisblatt bekannt gemacht worden ist. - Ortsübliche Art: der Polizeidiener geht durch Freienohl, hält an bestimmten, bekannten Ecken, Stellen an, schellt mit seiner Handglocke und liest die Bekanntmachung vor. Hier nicht bekannt sind die „Haltestellen“ und die Tageszeit.
TOP 210: Die Versammlung mit dem Resultat des unterm 7. Dezember d.J. abgehaltenen Reiserholz-Verkauf bekannt gemacht, genehmigte dieselbe unter dem Vorbehalt, dass die einzelnen Käufer vorab noch sichere Bürgen stellen. - Diese Praxis kann auch ein Zeichen für Armut sein.
TOP 211: Es wurde beschlossen, dass das der Lehrerin Bause früher in Gebrauch gegebene und jetzt unbrauchbar Circulier-Rohr in dem Haus des Vorstehers von Devivere auf dem zur Versammlung des Gemeinderats bestimmten Zimmer aufgestellt werde und für die Gemeinde reserviert bleibe. - Das Haus des Vorstehers, also das Zimmer der Gemeinde-Versammlung ist nicht aktenkundig. Sein Wohnhaus wird nicht gemeint sein: Gut Bockum. Das Alte Rathaus ist schon abgebrochen. In der neuen Alten Schule soll es ein „Arbeitszimmer“ geben; siehe Netzwerk Schule.
TOP 212: Es wurde beschlossen, die in dem Beschluss vom 10.2,1852 gedachten 3 Stück dem Polizeidiener Kaulmann gelieferten zum Zweck nicht brauchbaren Balken, ferner das dem Heinrich Flinkerbusch als Frei-Bauholz gratis heute und bereits gefällte, aber zum Zweck ebenfalls unbrauchbare Eiche-Bauholz dem am 22. d.M. stattfindenden Holzverkauf gleichzeitig auch zu verkaufen. - Ein wohl sorgfältiger Umgang mit den „Natur-Produkten“.
TOP 213: Der Antrag der Witwe Lardon vom 10. d.M. um Niederschlagung ihrer rückständigen Kommunal-Gefälle wurde nicht genehmigt. - Gründe sind hier nicht aktenkundig. Aus der Einwohnerliste vom 3. Dezember 1849, hier mit den addierten Altersangaben von 1852: Justina (Christina ?) Lardon geb. Buthe, Witwe 48 J., Tochter Lisetta 17 J., Tochter Gertrud 13 J., Sohn Ferdinand 11 J; Alte Haus-Nr. 34 c: Parzelle 877 (St. Nikolaus Straße). Aus der Sterbeliste: Ehemann und Vater Ferdinand Lardon,Tagelöhner, gest. 13. November 1841 mit 34 J. - In der Giesmecke ist der Name Buthe aktenkundig, - für mögliche Zusammenhänge.
TOP 214: Der Antrag von Ferdinand Erlmann vom 11. d.M.das Bauholz-Recht der Gemeinde gegen 100 Taler … Kubik-Fuß Bauholz … verkaufen... wurde genehmigt (nicht korrekt lesbar).
Am 27. Dezember 1852
TOP 215: Das Anerbieten des Heinrich Cohsmanngnt. Vohshane vom 16. d.M., wonach er der Gemeinde die ihm zustehende Frei-Bauholz-Gerechtsame für die Summe von 100 Taler unter der Bedingung verkaufen will, dass ihm für das unter dem bereits überwiesen erhaltenen Bauholz sich befindliche schlechte Holz anderes Holz überwiesen werde, wurde nicht genehmigt, indem der Cohsmann bereits für circa 100 Taler Holz überwiesen erhalten habe. - Auf der linken Seiten-Hälfte stehen nachträglich eingetragen nicht korrekt lesbare Sätze, unterschrieben von Devivere und Tönne.
TOP 216: Da der Kaspar Cojsmann von hier auf das in dem Beschluss vom 22. v.M. gestellte Anerbieten nicht eingegangen ist, auch mit demselben bei seiner heutigen Anwesenheit in der Versammlung eine Einigung nicht getroffen werden konnte, so beschloss der Gemeinderat, den Steuerkontrolleur Derkmann zu ersuchen, näher zu ermitteln, ob … (4, 5 darüber eingefügte Wörter nicht korrekt lesbar) der Cohsmann den im Nachtrag zu § 4 des mit ihm aufgenommenen Erbpacht-Kontraktes vom 7.7.1851 enthaltenen Flächeninhalt besitze. Bis dahin soll die Einziehung der von dem Winterhoff Cohsmann zu erstattende Wege-Instandsetzungskosten anstehen bleiben.
TOP 217: Auf den Antrag des Ferdinand Erlmann vom 17. d.M., wonach er für den Verkauf seines Bau- und Reparaturholz-Rechtes an die Gemeinde neben 100 Taler Geld statt 51 1/3 Kubik-Fuß 151 23/29 Kubik-Fuß beziehen will, wurde nicht eingegangen, weil der Erlmann das im Jahr 1844 erhaltene Holz nicht seiner Bestimmung gemäß verwendet und es ihm nicht zugestanden habe, das Holz zu anderen Zwecken zu verwenden, bevor noch die Gemeinde über die Notwendigkeit solcher Reparaturen sich überzeugte nd dazu die Genehmigung erteilt habe. Es könne daher das Bauholz-Recht des Erlmann nur unter der in dem Beschluss vom 15. d.M. gestellten Bedingungen angekauft werden. - Inhaltlich nicht aktenkundig ist hier die nicht zweckmäßige Verwendung des Holzes.
TOP 218: Der Antrag des Franz Geihsler von für eine Belassung von 2 Eichen aus hiesigem Gemeindewald zu Geschirr-Holz gegen die Taxe wurde nicht genehmigt. - Ein Grund ist nicht aktenkundig, weil damals jeder wusste: Franz Geihsler ist Lohgerber, und also gebraucht er Eichen für seine berufliche Arbeit, und bei ihm wohnt als Beilieger, Mieter, Heinrich Düring und der ist Schaufelmacher. Und Geschirr-Holz ist Nutz-Holz, Geräte-Holz, im Unterschied zu Bau-Holz und Brenn-Holz. Aber wieso bei diesen Berufen die Nicht-Genehmigung, das ist nicht aktenkundig. Franz Geihsler: Alte Haus-Nr. 91 a: Am Hügel 7.
TOP 219: Der unterm 21. d.M. mit dem Johann Lichte hierselbst in seiner Prozess-Sache gegen hiesige Gemeinde wegen Lieferung von Bau- und Reparatur-Holz abgeschlossene Vergleich wurde der Versammlung vorgelegt und von derselben in allen Teilen genehmigt.
TOP 220: Auf den Antrag des Georg Geihsler hier vom 16. d.M. beschloss der Gemeinderat die fragliche Abfuhr in Tagelohn anfertigen zu lassen und soll der Gemeinde-Verordnete Sahse mit der Ausführung beauftragt werden. - Der gemeine Inhalte ist nicht aktenkundig.
TOP 221: Für von dem Vorsitzenden aufgestellte der Änderungs-Nachweis pro 1853 zu dem für hiesige Gemeindekasse pro 1852 festgestellte Etat wurde der Versammlung vorgelegt, von derselben geprüft, und festgestellt und vollzogen.
TOP 222: Der Gemeinderat erachtete die von dem Gaudenz Kerstholt aufgestellte notarielle Quittung vom 23. November d.J. über den Verkauf seines Bauholz-Rechtes an hiesige Gemeinde für genügend und genehmigte aufgrund derselben die Auszahlung der Kaufsumme ad 100 Taler an den Kerstholt.
Am 3. Januar 1853
Mit 1 beginnt zum neuen Jahr wieder die Zählung der Tagesordnungspunkte TOP.
TOP 1: Der Versammlung, die heute mit dem Ferdinand Erlmann hier aufgenommenen Verhandlung, wonach derselbe für sein Bauholz-Recht 100 Taler (Abkürzung nicht korrekt lesbar) 80 Kubik-Fuß Bauholz erhalten soll, vorgelegt und wurde von derselben in allen Teilen genehmigt.
TOP 2: Der Versammlung wurde vom Vorsitzenden vorgestellt, dass er dem Heinrich Cohsmann hier das demselben zustehende Frei-Bauholzrecht für die Summe von 95 Taler angekauft und die desfallsige notarielle Quittung darüber habe bereits aufnehmen lassen. Die Versammlung erteilte zu diesem Verfahren des Bürgermeisters überall ihre Genehmigung.
TOP 3: Der Versammlung wurde vorgestellt, dass (a) der Johann Lichte für verwendetes Bauholz laut Gemeinde-Beschluss vom 27.12. v.J. 135 Taler; (b) der Ferdinand Erlmann für sein Bauholz-Recht laut Gemeinde-Beschluss siehe § 1 (TOP 1) 100 Taler; (c) der Heinrich Cohsmann für das laut Beschluss von heute § 2 95 Taler erhalten, also in Summe 330 Taler zu verausgaben seien, welche nicht etatmäßig sind und also der Gemeinde-Rat über der disponibel Stellung zu beschließen habe. Die Versammlung beschloss, wie von der bei der Sparkasse zu Arnsberg angeliehen und nach dem diesjährigen Etat wieder abzutragenden 400 Taler nur 70 Taler abgetragen und der Rest ad 330 Taler zur Deckung obiger gleichen Summe stehenbleiben sollen.
TOP 4: Die Versammlung mit dem Resultat des unterm 22. v.M. im hiesigen Gemeinde-Wald abgehaltenen Eichenholz-Verkaufs bekannt gemacht, genehmigte denselben unter der Bedingung, dass die sämtlichen Käufer, insofern solches noch nicht geschehen ist, sichere Bürgen stellen. - Für die Dorf-Gemeinschaft ein Zeichen für Solidarität und für Armut.
TOP 5: Die von dem Rendanten Bracht übergebenen Nachweise unbeibringlicher Einnahmen-Reste bei hiesiger Gemeindekasse pro 1851 et retro (und zurückliegend) wurde der Versammlung vorgelegt und von derselben Posten weise geprüft. Die Versammlung genehmigte von den Rückständigen die Niederschlagung von zusammen ...T...Sgr...Pf (die Beträge sind nicht eingetragen), konnte sich aber zur Niederschlagung der übrigen Beträge aus der bei jedem der Debenten angegebenen Gründen nicht verstehen. - Namen und weitere Einzelheiten sind hier nicht aktenkundig.
Am 17. Januar 1853
TOP 6: Auf die Anzeige des Gaudenz Kerstholt hier vom 13. d.M., wonach verschiedene Personen hierselbst Grand und Schutt von den hiesigen Gemeinde-Grundstücken gefahren haben, beschloss der Gemeinderat, die betreffenden darüber zu vernehmen, ob sie die Anfuhr eigenmächtig oder auf wessen Anordnung vorgenommen haben. - Gaudenz Kerstholt, Waldwärter, Holzhändler, Alte Haus-Nr. 66, Parz. 831 (Hauptstraße: Volksbank). - Grand: grober Sand, Gries, Kies.
TOP 7: Auf die Benachrichtigung des Justizrats Leisten vom 10. Oktober v.J., wonach verschiedene eingeklagte Debenten für unpfändbar befunden worden sind, beschloss der Gemeinde-Rat: (a) wegen des Rückstandes des Franz Georg Pöttgen für Reiser-Klaftern und Bohnenstangen und ...haufen (Wortanfang nicht korrekt lesbar) im Gesamtbetrag von 9 T 20 Sgr, wofür der Pöttgen keinen resp. (bzw.) keinen sicheren Bürgen gestellt hat, Personal-Arrest zu beantragen, und zu diesem Zweck dem Leisten vorläufig 3 Taler aus hiesiger Gemeindekasse zuzusenden; (b) wegen des Rückszandes des Philipp Weber (1.) für Klafterholz ad 3 T 4 Sgr den Bürgen Bernard Becker, (2.) für Eiche ad 20 T den Bürgen Johann Vogt und (3.) für Eiche ad 8 T 20 Sgr den Bürgen die Frau des Philipp Weber gerichtlich einzuklagen.(c) wegen des Rückstandes des Ferdinand Hirnstein für Zeit-Pacht ad zusammen 1 T 18 Sgr den Bürgen Johann Stirnberg gerichtlich einzuklagen; und den Leisten mit der nötigen Vollmacht zu versehen.
TOP 8: Der Gemeinde-Rat genehmigte, dass dem Anton Neise für die nach dem Attest des Geometers Sträder beim Bau der Mitteleren Straße (St. Nikolaus Straße) eingebüßte 4/5 Quadrat-Rute von seinem Hofraum und Garten, sowie 50 Fuß Garten-Hecke, die mittels Beschlusses vom 30.9. v.J bewilligte Entschädigung, nämlich (1.) fürdie vergrabene Grund-Fläche 2 T 12 Sgr pro Rute, also für 4/5 Rute 1 T 5 Sgr, (2.) für die vergrabene Garten-Hecke 1 Sgr pro Fuß, also für 50 Fuß 1 T 20 Sgr; zusammen also 3 T 5 Sgr aus hiesiger Gemeindekasse ausbezahlt erhalte. Gleichzeitig genehmigte der Gemeinde-Rat die Zahlung der von dem Sträder für seine Messung liquidierten 15 Sgr aus hiesiger Gemeindekasse.
Am 14. Februar 1853
TOP 9: Auf den mündlichen Antrag des Nachtwächters Krick hierselbst beschloss der Gemeinderat, demselben als Besoldungs-Holz 1 Klafter des kürzlich gehauenen Eichen- Klafterholzes zu überweisen.
TOP 10: Dem Gemeinderat wurden die Liquidationen des Justizrats Sommer zu Arnsberg in Sachen Freienohl gegen Johann Lichte hierselbst im Betrag von 12 T 11 Sgr 6 Pf , resp. 4 T 5 Sgr vorgelegt und von demselben die Zahlung dieser zusammen 16 T 16 Sgr 6 Pf aus hiesiger Gemeindekasse auf Grund des mit dem Lichte abgeschlossenen Vergleichs genehmigt.
TOP 11: Die Gemeinde-Versammlung genehmigte die Abgabe folgender Tannen-Pflänzlinge aus hiesigem Gemeindewald zu der bestehenden Taxe (zum aktuellen festen Preis): 1.) Josef Terstesse zu Stesse 4.000 Stück; 2.) Hümmecke zu Stesse 5.000 Stück; 3.) Förster W...(?) zu Rumbeck 3.000 Stück; 4.) von Stockhausen zu Stockhausen 10.000 Stück; 5.) Söer zu Wennemen 2.000 Stück. Der Herr Oberförster sei mit deren Überweisung zu beauftragen, sollte dagegen in forstwirtschaftlicher Hinsicht sich nichts zu erinnern finden. - Zwischenbemerkung aus der Gegenwart: Diese ganz kleinen „Hessen-Bäume“ müssen erst einmal groß genug gezüchtet, gepflegt werden, gewachsen sein (20 - 30cm) für einen lohnenswerten Verkauf. - Tagelohn-Berufsarbeit Freienohler.
TOP 12: Auf den Antrag des Sattlers Pöttgen hierselbst genehmigte der Gemeinde-Rat die Zahlung der von demselben liquidierten Wege-Gebühren in Sachen Freienohl gegen Humpert mit 15 Sgr aus hiesiger Gemeindekasse. - „ Zu-Fuß-Geld“, Fahrgeld für Bus oder Bahn gab es noch nicht. - Einwohnerliste Dezember 1849: Alte Haus-Nr. 69 a, Alte Wiese 1: Sattler Franz Pöttgen, LA 45; allein, ohne Familie; b: Kaspar Trumpetter, Holzschneider, LA 49 mit Familie.
TOP 13: Die unterm 12. v.M. resp. 8. d.M. abgehaltene Verpachtung mehrerer hiesiger Gemeindegrundstücke wurde von der Versammlung dahin genehmigt, dass, obwohl den Letztbietenden der Zuschlag erteilt werden sollte. Ebenso genehmigte die Versammlung die von den Anpächtern gestellten Bürgen unter der Bedingung, dass der Josef Trompetter gnt. Tillmann angehalten werde, einen sichereren Bürgen stellen, da der von demselben als solcher bestellte Johann Cohsmann hierselbst nicht angesessen sei und sich ohne Vermögen befindet.
TOP 14: Der Versammlung, die in Folge Beschlusses vom 17. v.M gepflogenen Verhandlungen über die seitens mehrerer hiesiger Eingesessener bewirkte Gewinnung von Schutt auf dem Gemeindegrundstück Sunderweg vorgelegt, beschloss darauf, dass die betreffenden gehalten sein sollen, für den zweispännigen Karren Schutt mit 1 Sgr und für den einspännigen Karren Schutt mit ½ Sgr zu zahlen.
TOP 15: Der Versammlung die Kündigung des Johann Trompetter hier wegen des ...(1 Wort nicht korrekt lesbar) Haltens des hiesigen Gemeinde-Zieh-Ebers vorgelegt, beschloss darauf, eine öffentliche Bekanntmachung hierselbst dafür zu veranlassen, dass diejenigen, welche zur ...(das 1 Wort wie oben nicht korrekt lesbar) Haltung des Ebers Lust tragen (!), sich unter Angabe des dafür verlangenden Betrages auf dem hiesigen Bürgermeisterei-Büro melden – Einwohnerliste Dezember 1849: Johannes Trompetter, Schenkwirt, Krämer, Holzhändler, 82 J., Alte Haus-Nr. 64 a, Parz. 719; Hauptstraße, direkt gegenüber Einfahrt Mittelstraße / St. Nikolaus Straße.
TOP 16: Auf den Antrag des Kaspar Kehsler hier um Erlaubnis zur Gewinnung von 1 Rute Steine am Gemeindegrundstück Stückelhahn beschloss der Gemeinderat, nicht einzugehen, dass dem Kehsler durch den Bau der Krumme Straße Nachteile entstanden seien, wie er in seinem Antrag vom 24. v.M. angibt, könne man nicht einsehen. - Inhaltlich für den Abschreiber nicht ganz einsichtig; Einzelheiten sind nicht aktenkundig. - 1 Rute = 12 Fuß; 1 Fuß = 32 cm. Meistens ist mit Rute die Schacht-Rute gemeint: ein Körpermaß für Sand und Steine, wobei die Länge und Breite gleich sind und die Höhe ein Zehntel davon; also hier 3,84 m² + 38 cm Höhe. - Einwohnerliste Dezember 1849: Kaspar Kehsler gnt. Neuhäuser, Tagelöhner, 63 J., Ehefrau Theresia geb. Becker, Sohn Franz Kaspar 22 J., Sohn Adam 19 J.; Alte Haus-Nr. 21 a; neu: Bergstr. 18.
TOP 17: Auf die Eingabe des Philipp Trompetter hier wegen Zahlung von 2 T 24 Sgr für erhaltene 5 ¼ Schacht-Rute Mauersteine, beschloss der Gemeinderat nicht einzugehen, es müsse vielmehr bei dem vom Oberförster Harbert für jene 5 ¼ Schacht-Rute Steine angesetzten 2 R 24 Sgr sein Bewenden behalten, da derselbe notorisch mit der darüber bestehenden Taxe bekannt sei.
TOP 18: Der Versammlung die Rechnung des Bernhard Tönne hierselbst mit Betrag von 1 T 15 Sgr über Wege-Gebühren in Sachen gegen Johann Lichte hierselbst vorgelegt, genehmigte deren Zahlung aus hiesiger Gemeindekasse. Gleichzeitig beschloss der Gemeinderat, mit dem Fritz Ernst Kerstholt hier, welcher ebenfalls in der fraglichen Sache dreimal nach Arnsberg gewesen 1 T 15 Sgr und dem Bürgermeister Freiherrn von Devivere, welcher einmal nach Arnsberg gewesen sei, 1 T an Wege-Gebühren zahlen zu lassen.
TOP 19: Auf den Antrag des Waldwärters Tönne für vom für vom 15.10.1852 beschloss der Gemeinderat, dem Tönne für 1852 eine Gratifikation von 10 Talern aus hiesiger Gemeindekasse zu bewilligen.
TOP 20: Der Antrag des Franz Trompetter hier wegen Überweisung von Eichen-Windstreben zu seinem Haus vorgelegt, wurde von der Versammlung abgewiesen, weil der Trompetter den Bedarf nicht nachgewiesen habe. - Der ist hier auch nicht aktenkundig.
TOP 21: Der Versammlung die Anzeige des Flurschütz Tönne hier vom 29.8.1844 wegen Fuhre des Knechtes des Herrn von Devivere zu Haus Bockum über den über das Knäppchen nach dem Blastenberge führenden Weg und des daran liegenden Gemeinde-Grundstücks, vorgelegt und erklärte, dass dem Haus Bockum das Recht zur Benutzung des fraglichen Weges, nicht aber der daran grenzende Gemeindegrundstücke eingeräumt werde, indem der genannte Weg die erforderliche Breite besitze, sich in einem fahrbaren Zustand befinde und daher zur Benutzung der daran liegenden Grundstücke kein Grund vorliege.
TOP 22: Der Versammlung die gepflogenen Verhandlungen über den Verkauf mehrerer Gemeinde-Grundstücke an den Ferdinand Kehsler, Fritz Miehse, Franz Trompetter hier vorgelegt, beschloss, auf die von denselben abgegebenen Gebote nicht einzugehen, überhaupt die Grundstücke nicht zu verkaufen, da dieselben nicht füglich für die Gemeinde entbehrlich sind, und dieselben später von der Gemeinde auch zweckmäßig benutzt werden können. - Nicht aktenkundig ist, welche Gemeinde-Grundstücke gemeint sind.
TOP 23: Der Gemeinde wurde die Verhandlung über die durch den Steuer.Kontrolleur Derkmann bewirkte Abmessung der Fläche, welche dem Kaspar Cohsmanngnt. Cordel hierselbst dafür zu überweisen ist, dass derselbe zur dem von hier nach der Mühle führenden Weg einen Teil des von der Gemeinde erworbenen Grundstücks abgegeben hat, zu überweisen ist, vorgelegt, worauf der Cohsmann die Fläche von 22 Ruten 13 Fuß erhält, wurde von der Versammlung genehmigt und deren Überweisung an den Cohsmann beschlossen. Gleichzeitig beschloss der Gemeinde-Rat die durch diese Vermessung entstandenen Gebühren des Derkmann ad 3 T 5 Sgr demselben aus hiesiger Gemeindekasse zahlen zu lassen.
TOP 24: Die Versammlung beschloss, dem Unternehmer Heinrich Sahse die Verdingsform für Reparaturen der hiesigen Küsterei auszahlen zu lassen, da die Arbeit anschlagsmäßig ausgeführt sei.
Am 28. Februar 1853
TOP 25: Auf den Antrag des Heinrich Lenze gnt. Penschröer von hier vom 16. v.M. beschloss der Gemeinde-Rat, demselben die unterm 5.3. v.J. beantragten 125 2/3 Kubik-Fuß nach Abzug der bereits früher zu dem Haus überwiesenen 92 Kubik-Fuß mit den bleibenden 33 2/3 Kubik-Fuß überweisen zu lasen. Was die zum Neubau eines Schweine-Stalls beantragten 148 ¾ Kubik-Fuß betrifft, o könne deren Überweisung an den Lenze nicht genehmigt werden, weil der Vater desselben den vorhandenen Schweinestall abgebrochen und erkauft hat.
TOP 26: Der Versammlung den Beschluss des hiesigen Schulvorstandes vom 15. d.M die Anlegung eines zweiten besonderen Eingangs zur hiesigen Knabenschule betreffend, vorgelegt, beschloss, darauf nicht einzugehen, indem ein offener Eingang zur Knabenschule nicht zweckmäßig sei, durch die Anlegung eines verdeckten Eingangs aber zu bedeutende Kosten erwachsen. Dem Schulvorstand müsse überlassen bleiben, die von der Lehrerin gerügten Mängel eventuell durch Vermittlung der Höheren Behörde abzuhelfen. - Hier, TOP 26, ist der Inhalt der Beschwerde der Lehrerin Antonette Bause nicht genannt. Dazu Extra-Kapitel: Netzwerk Schule: 1. Dezember 1852 und 20. Januar 1853. Der Schuleingang war ursprünglich an der Nordseite, an der Hauptstraße. Dann kam der Extra-Eingang für die Knabenschule an die östliche Seite, auf gleicher Höhe mit der Knabenschule. Später kam der Eingang für die Mädchenschule an die südliche Hausseite, am Aufgang zur Kirche. Der Nord-Eingang wurde umgebaut. Die Knaben- und Mädchenschule gehen gleichzeitig nebeneinander die Treppe hinauf. Lehrerin Bause beklagt sich über Lehrer Leismann, der seine Knabenschule zum besseren Verhalten anleiten könne. Heutzutage – 2010 – könnte auch vorgeschlagen werden: hintereinander und nicht gleichzeitig... Die genannte Höhere Behörde ist in Arnsberg, genauer in Hüsten.
TOP 27: Auf den Antrag des Anton Hömberg hier vom 21. d.M. um Erstattung von 2 Taler im Jaht 1844 (!) gezahlten Einzugsgelds beschloss der Gemeinde-Rat, wegen Länge der Zeit nicht einzugehen, indem es Sache des Hömberg war, die Erstattung früher zu beantragen. - Einwohnerliste Dezember 1849: Alte Haus-Nr. 26 b, Parzelle 896, St. Nikolaus Straße 23: Anton Hömberg, Schüsseldreher, Schaufelmacher, LA 44; Ehefrau Christina geb. Krick, LA 34; und 4 Kinder; Grund für den Antrag: Armut. - 26 a: Georg Krick, Schweinehirt, Vater von Christina Hömberg, LA 54; 1846 (!): Ehefrau Marianne geb. Schröer, LA 54; gest. .12.1847; 1846 (!): Sohn Matthias Krick, Leineweber, LA 25 (1849 wohnt nicht mehr 26 a); 1846 !: Tochter Florentine, Magd, LA 18, wohnt 1849 beim Vater.
TOP 28: Der Versammlung die Landrätliche Verfügung vom 12. d.M. Nr. 904, worauf der Verkauf eines Grundstücks an den Hermann Winterhoff hier nur durch öffentliche Veräußerung erfolgen kann, vorgelegt, beschloss, unter diesen Umständen von dem Verkauf gänzlich Abstand zu nehmen. - Das Grundstück ist hier nicht aktenkundig.
TOP 29: Auf den Antrag des G. Becker hier vom 22. d.M., wonach derselbe sein Frei-Bauholz-Recht der hiesigen Gemeinde für die Summe von 100 Taler und 100 Kubik-Fuß Holz verkaufen will, beschloss der Gemeinde-Rat nicht einzugehen, dagegen sei man zum Ankauf des genannten Rechts für die Summe von 100 Taler bereit. - Ein Grund für diesen Antrag ist nicht aktenkundig. Einwohnerliste Dezember 1849: Alte Haus-Nr. 33 a, St. Nikolaus Straße 5: Georg Becker, Tagelöhner, LA 40; Ehefrau Elisabeth geb. Spindeldreher, LA 41; und 4 Kinder.
TOP 30: Der heute versammelte hiesige Gemeinde-Rat brachte zur Sprache, dass bei dem gefallenen tiefen Schnee das Bedürfnis an Brennholz in hiesiger Gemeinde so sehr gestiegen sei, dass das Schlimmste zu befürchten stehe und diesem Übelstand notwendig abgeholfen werden müsse. Es wurde daher beschlossen, bei dem Herrn Oberförster Harbert darauf anzutragen, dass schleunigst eine Partie alter unbrauchiger (korrekt abgeschrieben) im hiesigen Gemeindewald am Thielenberg, Roa abstehende Eichen verkauft werden. Das Gemeinderats-Mitglied Tönne soll beauftragt werden, eine Ausfertigung dieses Beschlusses mit dem bezüglichen Antrag noch heute Nachmittag an den Oberförster Herrn Harbert zu überbringen. - Abstehende, abständige Bäume sind dürre, abgestorbene Bäume, manchmal weil zu dicht zusammenstehend, die aber noch nicht gefällt sind; siehe Krünitz Online. Heutzutage – 2010 – wird erst 2 Jahre trocken liegendes, zu Scheiten verarbeitetes Holz als Brennholz benutzt. Hier im TOP von jetzt auf gleich, Signale von Not.
TOP 31: Zufolge § 77 der Gemeinde-Ordnung vom 11.3.1850 fand heute die Loosung (freienohlerisch; heutzutage: Losung, Auslosung) unter den Mitgliedern des hiesigen Gemeinde-Rats statt, um durch dasselbe (dieselbe) das nach jenem § ausscheidende ein Drittel des Gemeinde-Rats zu bestimmen. Nach vorgenommener für das abwesende Mitglied Heinrich Düring durch den Vorsitzenden bewirkte Lösung ergab sich darauf, dass die beiden Mitglieder Fritz Ernst Kerstholt und Bernard Tönne ausschieden.
TOP 32: Der Versammlung die Rechnung des Anton Stirnberg über Reparaturen der Schulbänke und Aufhänger (Haken für Jacken, Mäntel) der Kosten in der Mädchenschule genehmigte Zahlung des dafür liquidierten Betrages ad 16 Sgr aus hiesiger Gemeindekasse. Die Zahlung der von dem Stirnberg ferner für Ausgaben der Sachen der Lehrerin in das neue Schulgebäude liquidierten 3 Sgr wurde von der Versammlung nicht genehmigt, indem es Sache der Lehrerin war, diese Umpackung auf eigene Kosten zu bewirken. - Gemeint ist wohl der Umzug aus dem Alten Rathaus in die neue Schule, der – später so genannten – Alten Schule.
TOP 33: Der Versammlung die Rechnung des Wirtes B. Becker für im Betrag von 2 ½ T über verabreichte Brantewein (? / Branntwein) bei dem am 15.1.1850 stattgefundenen Brand des Miehse´schen Hauses wurde zur Zahlung aus hiesiger Gemeindekasse genehmigt. - Seltsame Zusammenhänge: Branntwein – Brand?
TOP 34: Der Versammlung wurde die Rechnung des Schlossers Kaspar Feldmann hier vorgelegt, dieselbe genehmigte nur die Zahlung des von demselben für Anfertigung eines Schiebers in die Ofen-Röhre der Lehrerin berechneten 10 Sgr aus hiesiger Gemeindekasse und die von dem Feldmann für 2 Ringe auf die Kochmaschine und Reparatur der Kochtöpfe der Lehrerin berechneten 28 Sgr wurden zur Zahlung nicht genehmigt. - Unterscheiden: amtlich – privat.
TOP 35: Die Rechnung des Kaspar Feldmann über Verbesserung eines Schlägers in der Turm-Uhr im Betrag von 15 Sgr wurde der Versammlung vorgelegt und die Zahlung dieses Betrages aus hiesiger Gemeindekasse genehmigt.
Am 4. März 1853
TOP 36: Auf den Antrag des Heinrich Vogt, Witwe Kihsler, Witwe Grorke (?), Witwe Korte, sämtlich von hier, beschloss der Gemeinde-Rat, jedem der Antragsteller ¼ Klafter aus dem hiesigen Gemeinde-Wald durch den Waldwärter Tönne gratis überweisen zu lassen.
1 Klafter = 2 – 3 Festmeter, also etwa 0.6 Festmeter Brennholz. - Witwe Franziska Kihsler geb. Spies,(LA für 1853) 49 J., Sohn Franz 21 J., Sohn Fritz, Schlosserlehrling, 18 J., Tochter Marianne 11 J., Sohn Anton 7 J.; Alte Haus-Nr. 28 b; am 4. Dezember 1846: Alte Haus-Nr. 69 b (Alte Wiese); Anton Kihsler, Tagelöhner, gest. 31. Oktober 1846, 56 J.
Witwe Theresia Korte geb. Stahler (Stehlk ?), Tagelöhnerin, (LA für 1853)49 J., Tochter Elisabeth 27 J., Tochter Dina 16 J., Stiefsohn Friedrich 13 J., Sohn Franz 11 J., Sohn Johann 7 J.; Alte Haus-Nr. 48 b, Parz. 837 (Heinrich Albers), Krumme Straße – neu – 16; Johannes Korte, Tagelöhner, gest. 24. Dezember 1847, 51 J. - Die anderen Namen konnten nicht genau aktenkundig gemacht werden.
TOP 37: Der Versammlung die Rechnung des Kaspar Neise gnt. Jürgens und Kaspar Kohsmann gnt. Cordel von hier über Arbeiten in der Twieten Straße vorgelegt, genehmigt deren Zahlung mit 3 Taler aus der hiesigen Gemeindekasse. - Kaspar Neise, Pflasterer, LA 48; Alte Haus-Nr. 37, Krumme Str. 3. - Kaspar Kohsmann gnt. Cordel, Pflasterer, LA 48; Alte Haus-Nr. 47 a, Krumme Straße 18.
TOP 38: Die Versammlungmit dem Resultat des am 2. d.M. abgehaltenen Eichen-Holz-Verkaufs im hiesigen Gemeindewald genehmigte der Gemeinde-Rat in allen Teilen.
TOP 39: In Verfolg (!) des § 30 des Beschlusses des hiesigen Gemeinde-Rats vom 28. v.M beschloss der Gemeinde-Rat noch ferner einiges Buchen-Brennholz zum Verkauf auszusetzen, indem durch den am 2. d.M. abgehaltenen Eichen-Holzverkauf, wobei meistens nur die Holzhändler in hiesiger Gemeinde Käufer geblieben sind, die Not an Brennholz durchaus nicht gestillt worden ist bei dem anhaltenden tiefen Schnee und Kälte aber zu befürchten steht, dass, dass die hiesigen Eingesessenen mit Gewalt Holz aus hiesigem Gemeindewald entwenden werden, womit dieselben bereits drohen. Man glaube daher zuversichtlich, dass der Herr Oberförster Harbert unter diesen Umständen den ferneren Verkauf von Buchen-Brennholz aus hiesigem Gemeindewald, wo solches forstwirtschaftlich abgegeben werden kann, genehmigen werde.
Am 21. März 1853
TOP 40: Die Versammlung mit der Landrätlichen Verfügungvom 15. d.M. die Einführung eines Einzugsgeldes der hiesigen Gemeinde betreffend bekannt gemacht, bestimmte, ihren Beschluss vom 28. Januar d.J. dahin zu modifizieren, dass von jeder einziehenden Mannsperson 30 Taler und von jeder einziehenden Frauensperson 20 Taler Einzugsgeld erhoben werden soll. Mit Zahlung dieses Einzugsgelds wird den Einziehenden die Teilnahme an den Gemeinde-Nutzungen gestattet, mit Ausnahme jedoch der freien Hude, der Fischerei und des Sammelns von Raff- und Lese-Holz. - Hude-, Vieh-Weide-Beitrag muss extra bezahlt werden. Raff- und Lese-Holz: das sind trockene, dürre Äste, im Wald herum liegende Wurzeln, die arme Leute, die ihr Brennholz nicht kaufen können, mit Händen sammeln, raffen, lesen dürfen, auch mit einer Schiebekarre abfahren dürfen; sie dürfen keine Axt, kein Beil dabei haben, um sich dicke, frische Äste, Zweige abzuschlagen. Für die Sorge vor Missbrauch ist der Waldwärter, Flurschütz zuständig. - Siehe Krünitz Online.
TOP 41: Der Antrag der Witwe Stirnberg, Margaretha. Hömberg von hier um Verabreichung von Brennholz wurde der Gemeinde-Versammlung vorgelegt, von derselben aber mit dem Bemerken abgewiesen, dass die Gemeinde kein derartiges Holz mehr besitze.
Die folgenden Anmerkungen mögen deutlich machen, dass auch bei ungenauer Akten-Information die Lebens-Situationen für das Zusammenleben in Freienohl nicht einfach waren.
Zur Witwe Margaretha Hömberg: Einwohner-Liste Dezember 1846: Alte Haus.-Nr. 50 b, also Beilieger / Mieter; Margaretha Hömberg, Tagelöhnerin, Strickerin, 46 J., Tochter Elisabeth 11 ½ J., Tochter Marianne 7 J.; Tochter Franziska hier nicht genannt. Aber im Trauungsregister: am 4.5.1838(!) heiratet ein Franziska Hömberg Ferdinand Stirnberg. - Im Sterberegister ist ein verstorbener Ehemann von Margaretha Hömberg nicht aktenkundig. - Im Trauungsregister ist eine Trauung von Margaretha Hömberg nicht aktenkundig; ihr Geburtsname ist auch nicht aktenkundig. - Einwohner-Liste 1849: Alte Haus-Nr. 146 b, also Beilieger / Mieter, nach 1846 umgezogen; (die LA-Daten wurden nicht angepasst an 1853): Margaretha Hömberg, Spinnerin,54 J., Töchter: Franziska, Tagelöhnerin, 24 J., Elisabeth, 15 J., Marianne 9 J., Louise, Tochter zu Franziska ¼ J. -
Einwohner-Liste Dezember 1846: Alte Haus.-Nr. 50 b, also Beilieger / Mieter; Margaretha Hömberg, Tagelöhnerin, Strickerin, 46 J., Tochter Elisabeth 11 ½ J., Tochter Marianne 7 J.; Tochter Franziska hier nicht genannt. Aber im Trauungsregister: am 4.5.1838(!) heiratet ein Franziska Hömberg Ferdinand Stirnberg. - Im Sterberegister ist ein verstorbener Ehemann von Margaretha Hömberg nicht aktenkundig. - Im Trauungsregister ist eine Trauung von Margaretha Hömberg nicht aktenkundig; ihr Geburtsname ist auch nicht aktenkundig.
Zur Witwe Stirnberg: Aus der Einwohner-Liste vom 4. Dezember 1846: Alte Haus-Nr. 81 d, also Beilieger / Mieter (Alte Haus-Nr. 81 a: Friedrich Miese, Schreiner...6 Personen; 81 b: Anton Korte, Tagelöhner...3 Personen; 81 c: Christine Hepp... 2 Personen. - Alte Haus-Nr. 81 d: (die LA-Daten wurden nicht angepasst an 1853) Franziska Stirnberg geb. Hömberg, Witwe, Näherin, 45 J.: Sohn Franz gest. 24. Februar 1840 mit 1 J., 6 M., Tochter Marianne, Magd, 16 J.; Sohn Arnold 6 J.; Sohn Ferdinand 3 J. - Aus der Einwohner-Liste vom 3. Dezember 1849: Alte Haus-Nr. 7 c (nach 1846 umgezogen; Beilieger / Mieter; 7 a = Johann Jürgens, Tagelöhner, 51 J.). - Im Trauungsregister: Heirat am 4. Mai 1839: Ferdinand Stirnberg mit Franziska Hömberg. - Im Sterberegister: Ferdinand Stirnberg, Tagelöhner, 34 J., gest. 23. November 1842; hinterlässt Ehefrau Franziska u. 1 zehnj. Sohn (kein Nachname, kein Vorname genannt. - Mit Hilfe von GenWiki Freienohl kann (!) angenommen werden: (Maria) Margaretha Hömberg geb. 20. März 1800, kann die Schwester von (Maria) Franziska geb. Hömberg, geb. 5. Januar 1802 gewesen sein. Die anderen Namen lassen sich aufgrund der Daten nicht zuordnen ( z.B. die möglichen Eltern Franziskus Hömberg mit Christina Düring).
Am 29. März 1853
TOP 42: Die Rechnung von Bernard Tönne über Botengänge im Betrag von 1 Taler wurde zur Zahlung aus hiesiger Gemeindekasse genehmigt. - Einwohnerliste Dezember 1849: Bernard Tönne: Leineweber, Raseur, Ackersmann, 43 J.; Ehefrau Margaretha geb. Röther, LA 30: 4 Kinder, 1 Magd: Alte Haus-Nr. 52, Parz. 832, Krumme Straße 8. - Raseur: Rasierer, Friseur.
TOP 43: Der Gemeinderat genehmigte, dass in dem von dem Heinrich Lenze gnt. Penschröer wider (gegen) die hiesige Gemeinde abgegebenen Prozesse de Abgabe von Frei-Bauholz zur Errichtung eines Schweinestalles betreffend der Justizrat Greve zu Arnsberg als Mandator der Gemeinde Freienohl angenommen wurde.
TOP 44: Der unterm 21. v.M abgehaltene Verkauf zweier Wege-Grundstücke der Gemeinde Freienohl, worin der Rendant Bracht und Schäfer Korte, jeder mit dem Tax-Preis von 3 T 22 ½ Sgr resp. (bzw.) 2 T 6 Sgr 8 Pf Letztbietende geblieben sind, wurde von der Versammlung genehmigt. - Welche Wege-Grundstücke gemeint sind, ist hier nicht aktenkundig; auch nicht, welcher Korte gemeint ist, in den Einwohnerlisten 1846 und 1849 wird kein Schäfer Korte genannt.
TOP 45: Auf den Antrag des Georg Siepe gnt. Necker von hier wegen Wieder-Aufbauung der durch den Bau der Mittleren Straße (inzwischen groß geschrieben) ihm zerstörten Gartenmauer beschloss der Gemeinde-Rat, aufgrund des früher mit dem Siepe abgeschlossenen Vergleichs den Wieder-Aufbau der genannten Mauer, wozu die Steine von der alten Mauer benutzt werden können, öffentlich zu verdingen. Der Siepe ist hiermit zu bescheiden (ihm ist Bescheid zu geben).
TOP 46: Das Anerbieten des Georg Becker von hier, wonach derselbe sein Frei-Bauholz der hiesigen Gemeinde für die Summe von 100 Taler und 50 Klafter Bauholz, in reiner Masse, verkaufen will, wurde von der Versammlung genehmigt. - Was „in reiner Masse“ genau bedeutet, ist hier nicht aktenkundig; auch nicht der Verkaufs-Grund von Georg Becker, gewiss benötigte er Geld, aber wofür? - Einwohnerliste Dezember 1849: Alte Haus-Nr. 33 a, St. Nikolaus Straße 5: Georg Becker, Tagelöhner, LA 40; Ehefrau Elisabeth geb. Spindeldreher, LA 41 und 4 Kinder.
TOP 47: Auf Grund des § 7 der unterm 13. Juli 1847 entworfenen Hude-Ordnung wurde hinsichtlich der der Hüten zu bestimmenden Stationen zum Blasen folgendes beschlossen: Es sollen beim Austreiben blasen: (A) der untere Kuh-Hirt: (I.) wenn er nach Osten austreibt: (1.) bei Arnold Schröder, (2.) bei Schuster Kaspar Helnerus, (3.) bei der Schule, (4.) bei Hirschberger, (5.) bei dem Post-Expediteur Tönne; (II.) wenn er nach Norden austreibt: (1.) bei Kaspar Neise, (2.) bei der Schule, (3.) bei Schuster Kaspar Helnerus, (4.) bei Arnold Schröder; (III.) wenn er nach Westen austreibt: (1.) Arnold Schröder, (2.) Kaspar Neise, (3.) an der Schule, (4.) bei Vogt; (B.) der obere Kuh-Hirt in der bisher beobachteten Art; (C.) der Schweine-Hirt: (1.) bei Kaspar Klute, (2.) Franz Köster gnt. Kaspar, (3.) bei Adam Pöttgen, (4.) bei Hirschberger, (5.) Bernard Becker und (6.) Arnold Schröder. - Siehe oben 13. Juli 1847 TOP 223.
TOP 48: Die Versammlung genehmigte die Zahlung der von dem Königl. Kreisgericht dem Heinrich Flinkerbusch hierselbst festgesetzten Wege-Gebühren ad 15 Sgr aus hiesiger Gemeindekasse und zwar aus den von dem Flinkerbusch dafür gezahlten Zinsen mit dem Bemerken, dass für die Folge derartige Kosten demjenigen zur Last fallen müssten, welcher solche veranlasse.
TOP 49: Auf den Antrag des Sattlers Franz Pöttgen, ihm zur Reparatur seines Hauses freies Bauholz seitens der Gemeinde zu gewähren, erklärte die Versammlung, ihm ein solches Recht nicht zustehen zu können, indem das Haus des Pöttgen nicht zu den mit Bau- und Reparatur-Holz berechtigten Solstätten gehöre, vielmehr aus dem seitens des Pöttgen vorgelegten Kaufbriefe c. dato (cum dato: mit dem Datum) Freienohl, 15. Januar 1795 es ferner gehe, dass der Platz, worauf das Haus errichtet, damals zum Bauplatz meistbietend verkauft, dadurch also eine neue Ansiedlung entstanden ist, welche nur zur Kategorie der Beilieger gezählt werden könne. Wenn dem Käufer damals Bürgermeister Geihsler nach dem Kaufbrief auch alle einem Bürgerhaus zustehenden Rechte zugesichert wurden, so folge daraus nicht, dass zu diesem Recht, welches mehrere andere Bürgerhäuser in der hiesigen Freiheit, ohne Bauholz-Berechtigte zu sein, besitzen, das Beziehen eines von freien Bau- und Reparatur-Holzes von der Gemeinde gehöre; im Gegenteil ergebe sich aus § 5 der dem Kaufbrief des Geihsler beigesetzten dem öffentlichen Verkauf zu Grunde gelegenen Bedingungen, dass ein freies Bauholz-Recht nicht zugesichert werde, indem nach diesem § behufs des Baus nur 1 Eichbaum unentgeltlich ausgewiesen werden solle. Es könne auch eine Gerechtsame nicht daher geleitet werden, in späteren Jahren den verschiedenen Besitzern des Hauses zu dessen Reparatur Holz von der Gemeinde unentgeltlich hergegeben werden sein sollte, indem solches Bauholz nur geschenkt worden sein könne, ohne dass die Gemeinde zu dessen Gewährung eine Verpflichtung hatte. Die Gemeinde habe zu damaligen Zeiten, nämlich 1795, über aus solches Bauholz-Recht auch nicht disponieren können, weil zu der Zeit dieses Bauholz-Recht nicht der Gemeinde, sondern der damals bestandene 60 Hufen berechtigten Solstätten gehört habe.
TOP 50: Auf die vielseitige seitens des Unternehmers des hiesigen Schulbaus vorgebrachten Beschwerden über rückständige Zahlung ihres Guthabens an den Bau beschloss die Versammlung, den Gemeinde-Rendanten Bracht auffordern zu lassen, auf das schleunigste neue Nachweise einzureichen, woraus hervorgehe, wie fachlich noch der Betrag der nicht bezahlten Schulbaugelder nach Abzug der Beträge, welche darauf kompensiert werden können, belaufen, und nicht anstehen bleiben können, bis die dazu bestimmten Resteinnahmen flüssig werden. Auf diese Nachweise würde der Gemeinde-Rat alsdann es in Beratung ziehen, ob das Bedürfnis nicht einstweilen bis zum Eingehen der Reste angeliehen werden solle. - Korrekt abgeschrieben, auch bei dem eigenartigen Satzbau.
TOP 51: In der heutigen Versammlung wurde bemerkt, dass zur Ablösung von Bauholz-Gerechtsamen (1.) etatmäßig gemacht seien: 500 Taler; (2.) nach dem Beschluss vom 15.11.v.J. Bei der Sparkasse zu Arnsberg angeliehen worden seien: 400 Taler; also zusammen: 900 Taler. Darüber sei disponiert (1.) nach der Anweisung vom 25.11. v.J. zur Ablösung der Bauholz-Gerechtsame von Franz Humpert, Adam Kehsler, Gaudenz Kerstholt und Fritz Siepen und Kaspar Kehsler, zusammen über 400 Taler; (2.) nach der Anweisung vom 3.1. d.J. (a) zum Verkauf der Bauholz-Gerechtsame von Ferdinand Erlmann, Heinrich Cohsmann; zusammen über 195 Taler; (b) und ferner zur vergleichsmäßigen Abfindung des Johann Lichte über 135 Taler; zusammen also nach der Anweisung vom 3.1. d.J. über 330 Taler; (3.) zur Ablösung des Baugeld-rechtes von dem Georg Becker über 100 Taler. Es sei also im Ganzen über 830 Taler disponiert worden und müssen also noch 70 Taler disponibel bleiben, welche am Schluss des Jahres auf die nach dem Beschluss vom 15. November 1852 angeliehenen 400 Taler bei der Sparkasse zu Arnsberg wieder abgetragen werden können. Da aber bei den vielen Rückständen der hiesigen Gemeindekasse, welche größtenteils nur vor Gericht wegen beigetrieben werden können, es dem Rendanten nicht möglich ist, dem Georg Becker die für Ankauf seines Bauholz-Rechtes nach dem heutigen Beschluss zu gewährenden 100 Taler sofort zu zahlen, so sollen diese 100 Taler auch bei der Sparkasse zu Arnsberg angeliehen, der Rendant aber angewiesen werden, dieselben mit den angedachten disponibel bleibenden 70 Taler zusammen, also 170 Taler am Schluss dieses Jahres bei der Sparkasse wieder abzutragen. Es bleiben dann noch 330 Taler bei der Sparkasse Arnsberg angeliehen, welche auf den nächstjährigen Etat übernommen werden müssen.
Am 13. April 1853
TOP 52: Die Versammlung mit der Landrätl. Verfügung vom 31. v.M. Nr. 2064 bekannt gemacht, beschloss, in hiesiger Gemeinde die Bewilligung der Erhebung des Einzugsgeldes durch Anschlag öffentlich bekannt zu machen. - An der Hauswand zur Hauptstraße, später an der Hausseite der St. Nikolaus-Straße der Alten Schule. Vielleicht auch noch mit Ausruf.
TOP 53: Die Versammlung mit dem Resultat des unterm gestrigen Tag in hiesigem Gemeindewald abgehaltenen Eichen-Nutz- und Buchen-Reiserholz-Verkauf, wonach dasselbe, welches zu zusammen 102 T 19 Sgr 1 Pf abgeschätzt war, zu 121 T 6 Sgr verkauft worden ist, genehmigte denselben in allen Teilen.
TOP 54: Die Versammlung mit dem Anerbieten des Schieferdeckers Knickenberg zu Callenhardt vom 11. d.M. bekannt gemacht, genehmigte, dass demselben die Unterhaltung der Dächer und Wandbekleidungen der hiesigen Gemeinde-Gebäude, nämlich: (1.) der Pastorat nebst Scheune, (2.) der Küsterei nebst Scheune, (3.) der Schule: auf die Dauer von 8 Jahre für jährlich drei Taler übertragen und dieser Betrag aus hiesiger Gemeindekasse bezahlt werde. Den mit dem Knickenberg abzuschließenden Kontrakt seien dieselben Bedingungen zu Grunde zu legen, unter welchen unterm 30. Juli 1844 die Unterhaltung der vorgedachten Gebäude dem Adam Kotthoff aus Arnsberg übertragen worden ist.
TOP 55: Auf den Antrag des Franz Schmies in Wennemen wurde die Verabrufung (!) von 1500 Stück Tannen-Pflänzlinge an denselben aus hiesigem Gemeindewald pro Taxe unter der Voraussetzung genehmigt, dass solche, nachdem die früher bewilligten abgegeben sind, solche noch forstwirtschaftlich abgegeben werden können. - Bis es zum Verkauf der „Hessen-Bäume“ kommt, haben manche Freienohler Tagelöhner an deren Produktion mit gearbeitet, Belege für das Zusammenleben.
TOP 56: Der Versammlung der von dem Maurermeister Göckeler über den Ausbau der Hügel-Straße angefertigten Kostenanschlag vorgelegt, beschloss darauf, die fragliche Straße abpfählen zu lassen, der unterzeichnete Bürgermeister möge dann die sämtlichen Grundbesitzer, welchen nach dieser Abpfählung durch den Ausbau Nachteile zugesagt werden, über die denselben zu gewährende Entschädigung vernehmen und die ganzen Verhandlungen sollen demnächst dem Gemeinde-Rat zur weiteren Beschlussnahme vorgelegt werden.
TOP 57: Der Versammlung die Rechnungen des Franz Kaspar Düring hier über: (1.) die Reparatur der kleinen Feuerspritze im Betrag von 2 T 18 Sgr 6 Pf; (2.) die Reparatur der Knabenschule im Betrag von 29 Sgr 6 Pf; vorgelegt, genehmigt, die Zahlung dieser Beträge zusammen: 3 T 18 Sgr aus hiesiger Gemeindekasse.
TOP 58: Der mit Landrätl. Verfügung vom 19. Januar d.J. hier eingegangene Antrag der Handels-Kammer, die Gewährung eines geheizten (im Original unterstrichen) Schulzimmers für die in Freienohl zu errichtende Sonntagsschule, seitens der Gemeinde betrffend wurde zur nochmaligen Vernehmung vorgelegt. Nach reiflicher Erwägung aller Umstände konnte der Gemeinderat sich nicht bewogen finden, in seinem desfallsigen Beschluss vom 10. Dezember v.J. eine Abänderung zu treffen. - Siehe oben TOP 205 vom 10. Dezember 1852.
Am 23. April 1853
TOP 59: Auf das von dem Rendanten Bracht unterm 18. d.M. übergebene Verzeichnis der zu dem hiesigen Schulbau noch zu leistenden Ausgaben wurde in Verfolg des Beschlusses vom 29. v.M. näher bestimmt, dass vorab der Kaspar Stirnberg zu vernehmen sei, ob er sein Guthaben wegen des Schulbaus auf 1 Jahr gegen 5 % Zinsen bei der Gemeinde stehen lassen wolle, und sodann bei der Sparkasse zu Arnsberg auf 1 Jahr für den Fall, dass der Stirnberg seine Forderung sollte stehen lassen, 300 Taler, geschrieben: dreihundert Taler, für den andern Fall aber sechshundert Taler gegen 5 % Zinsen beigeliehen werden sollen, welche Summe zur Bestreitung der rückständigen Schulbau-Kosten um so mehr hinreichen dürfte, als mehrere Holz-Gelder pro 1853 noch darauf kompensiert werden können, und bei einiger ernstlicher Tätigkeit des Rendanten auch die Rückstände wohl zu dem Betrag eingehen werden, als sie zur Deckung des Restes erforderlich sind.
TOP 60: Der Antrag der hiesigen Schützengesellschaft vom 9. April, die Belassung eines anderweiten Schützenplatzes betreffend wurde vorgelegt und genehmigt. - Anderweit = ein anderer Schützenplatz ist gemeint. Einzelheiten und die Stelle sind hier nicht aktenkundig.
TOP 61: Auf die Anzeige des G. Geihsler von hier wegen Anbauhigkeit (korrekt abgeschrieben; wohl Freienohlerisch) des ihm überwiesenen Frei-Bauholzes beschloss die Versammlung, den Heinrich Sahse hier zu beauftragen, das gedachte Holz zu revidieren und über das Resultat hier zu referieren.
TOP 62: Auf die Anzeige des Hirten Leineweber hier, wonach ihm von dem Eingesessenen Fritz Miehse, Fritz Siepe und Heinrich Albers die Beköstigung vorenthalten ist, beschloss der Gemeinde-Rat, dass diese 3 Eingesessenen gehalten sein sollen, dem Leineweber pro Tag 5 Sgr zu zahlen, wofür sich derselbe während der betreffenden Tage selbst zu beköstigen hat. Gleichzeitig beschloss der Gemeinde-Rat behufs Abstellung der endlosen Streitigkeiten zwischen den Vieh-Bsitzern und dem Hirten Leineweber, diesen darüber zu vernehmen, welchen Lohn er in Anspruch nehme, wenn er sich selbst beköstige und auf eigene Kosten die Beihirten gestelle (stelle). Das Resultat dieser Vernehmung des Leineweber sei in hiesiger Gemeinde mit dem Bemerken zur öffentlichen Kenntnis zu bringen, dass diejenigen Viehbesitzer des oberen Hude-Bezirks, welche mit der vorgedachten Einrichtung nicht zufrieden sind, möchten sich binnen 8 Tagen auf dem hiesigen Bürgermeisterei-Büro zu melden haben.- Nicht aktenkundig ist der Grund für die Nicht-Beköstigung seitens der genannten drei.
TOP 63: Der Versammlung, die mit mit dem Georg Siepe und Franz Korte hier unterm 22. d.M. über das Bauholz des Ersteren gepflogenen Verhandlung vorgelegt, beschloss, die darauf dem Siepe noch zukommenden 134 1/6 Kubik-Fuß im reinen Zustand demselben aus hiesigem Gemeindewald überweisen zu lassen. - Einwohnerliste 1849: Georg Siepe gnt. Necker, Ackermann, 43 J., Alte Haus-Nr. 39, Parz. 870, St. Nikolaus Straße 10. - Wohl Franz Korte, Zimmermann, 43 J., Alte Haus.-Nr. 113, Krumme Straße 11.
TOP 64: Auf die Anzeige des Johann Trompetter Senior und des Schultheiß Feldmann, beide von hier, vom 15. d.M. wurde die darin beantragte Niederschlagung von 16 Sgr für den Trompetter, und 2 Sgr für den Schultheiß Feldmann genehmigt - Einzelheiten sind nicht aktenkundig.
TOP 65: Auf den Antrag des Georg Geihsler wegen Anbauung einer durch den Wegebau erforderlich gewordenen Abfuhr zu dessen Land wurde nachdem das Gemeinderats-Mitglied Sahse über die Notwendigkeit eine Lokalbesichtigung vorgenommen hatte, beschlossen, dem Geihsler die als Entschädigung dafür verlangten 3 Taler mit der Bestimmung zu bewilligen, dass die Abfuhr mit einer 1 Fuß in lichter Höhung (?) zum Abfluss des Wassers einzurichten sei.
Am 20. Mai 1853
TOP 66: Der Versammlung die Rechnung des Michael Busch zu Meschede im Betrag von 15 T 18 Sgr 6 Pf über 2 gelieferte Öfen, wovon der eine im Arrest-Lokal, der andere im Sitzungszimmer des hiesigen Gemeinde-Rats aufgestellt, vorgelegt, genehmigte die Zahlung dieses Betrages aus hiesiger Gemeindekasse.
TOP 67: Auf das Anerbieten des Ferdinand Gahse hier für Bauholz-Recht der hiesigen Gemeinde für die Summe von 100 Taler 60 Kubik-Fuß Bauholz zu verkaufen, beschloss der Gemeinde-Rat, darauf nur unter der Bedingung einzugehen, dass der Gahse außer 100 Taler nur 30 Kubik-Fuß Bauholz erhalte. - Einwohnerliste Dezember 1849 (!) : Alte Haus-Nr. 30, Parzelle 882, Kerstholtsgasse 1: Ferdinand Gahse, Leineweber, LA 49; Ehefrau Agatha geb. Schulte; - Trauungsregister: Heirat am 28.1.1827 Ferdinand Gahse mit Elisabeth Heckmann; am 15.7.1837 Witwer Ferdinand Gahse mit Agatha Schule; - Sterberegister: gest. 14.4.1837 Elisabeth Gahse geb. Heckmann; - Kinder: Sohn Fritz, Holzhauer, LA 19; Tochter Christine, LA 13; Tochter Klara , LA 12; Tochter Maria, LA 3.
TOP 68: Die Versammlung mit dem Resultat unterm 6. Mai d.J. abgehaltenen Verdings der Anfertigung einer Mauer an dem Garten des Georg Siepe hier, wonach der Siepe mit 4 T 15 Sgr Letztbietender geblieben ist, bekannt gemacht, genehmigt demselben.
TOP 69: Die Versammlung brachte zur Sprache, dass auf den öffentlichen am Stückelnhahn (korrekt abgeschrieben) eine Partie Steine und auf den kürzlich an Ka...(nicht korrekt lesbar) Bracht veräußerten Gemeinde-Grundstücken eine Partie Erde sich gelagert befinde. Die Versammlung beschloss, sowohl die Steine als die Erde zu Gunsten der hiesigen Gemeinde öffentlich verkaufen zu lassen.
TOP 70: Für Versammlung die Rechnung des Maurermeisters Franz Göckeler hier im Betrag von 9 T 15 Sgr über ausgeführte Arbeiten in hisiegem Schulhaus vorgelegt, genehmigte die Zahlung dieses Betrages aus hiesiger Gemeindekasse.
TOP 71: Der Versammlung wurde das Revisions-Protokoll des Maurermeisters Göckeler für vom 19. v.M., wonach dem Cohsmann zum Wegebau nach der Giesmecke 5 Schacht-Ruten 96 Kubik-Fuß Steine geliefert hat, vorgelegt, dieselbe genehmigte mit Bezugnahme auf den Beschluss vom 28. Oktober 1851 die Zahlung der danach dem Cohsmann zugeführten Vergütung für 1 ½ Taler pro Schacht-Rute aus hiesiger Gemeindekasse. - 1 Kubik-Fuß = 0.03 m³; 1 Schacht-Rute = 144 Kubik-Fuß; zusammen = 24,48 m³; welche Wegstrecke damals genau gemeint ist, ist nicht aktenkundig.
TOP 72: Der Versammlung der Antrag des Pfarrers Brand hier vom 24. v.M., die Ausführung mehrerer Reparaturen an den hiesigen Pastorat-Gebäuden betreffend, vorgelegt, beschloss darauf über die Posten ad 1: Tapetzierung (korrekt abgeschrieben) der Wohnstube, ad 2: Anstreichung der Türen und Fenster, ad 4: Reparaturen der Beschläge an mehreren Fenstern und ad 6: Ausbesserung der Wände der Pastorat-Scheune durch den Schreinermeister Heinrich Sahse hier einen Kostenanschlag anfertigen zu lassen, solle dieser demnächst dem Gemeinde-Rat zur weiteren Beschlussnahme vorgelegt werden. Was dagegen die ad 3 gedachte Ausbesserung einer Fremden-Stube (Zimmer für einen Gast) und ad 5 gedachte Ausbesserung der Gartentür und des Geländers betrifft, so kann darauf nicht eingegangen werden, indem die Gemeinde zur Ausführung dieser Reparaturen nicht verpflichtet sei.
Der Freienohler Pfarrer Anton Sporkmann war am 13.10.1850 an der Krankheit Brustwasser gestorben. Aushilfe hatte schon seit 1848 der Neupriester Anton Kaiser übernommen. Dem folgte am 10.11.1849 als Pfarrverweser der Kaplan Franz Habbel. Auch als Pfarrverweser folgte Franz Josef Brandt; der wurde Pfarrer in Freienohl am 15.9.1853.
TOP 73: Die Versammlung mit dem Resultat der unterm heutigen Tage abgehaltenen Verpachtung der hiesigen Jagd, wonach der Becker (wohl: von der Becke) zu Giesmecke, Freiherr von Devivere zu Haus Bockum mit 6 Taler 5 Sgr Letztbietende geblieben sind, wurde genehmigt.
Am 18. Juni 1853
TOP 74: Die Rechnung des Kaspar Nöcke (Nöke; abgeschrieben mit ck und gesprochen wohl auch) et Cons. (Latein, latinisiert: und Consorten; nicht negativ gemeint; und Kollegen, Freunden, Mitarbeitern) über Vorzeigung des Holzes bei den Holzverkäufen und Beschätzung (Einschätzung) des hiesigen Gemeindewaldes an den Tagen des Forstgerichts im Gesamtbetrag von 3 T 10 Sgr wurde der Versammlung vorgelegt und von derselben die Zahlung dieses Betrages aus hiesiger Gemeindekasse mit dem Bemerken genehmigt, dass künftig die Zahlung der für Vorzeigung von … (Abkürzung nicht korrekt lesbar) bei Klafter-Holzverkäufen sowie für Aushilfe bei Nummerierung derselben liquidierten Beträge aus hiesiger Gemeindekasse nicht erfolgen könne, indem dieses zur Pflicht des betreffenden Holzhauer-Meisters gehöre.
TOP 75: Die Versammlung wurde mit dem Inhalt des Schreibens des Justizrats Greve vom 23. Mai d.J., wonach der Prozess des Heinrich Lenze gnt. Penschröer hier wegen Abgabe von Frei-Bauholz für die Gemeinde Freienohl gewonnen worden ist, bekannt gemacht.
TOP 76: Der Versammlung der Kostenanschlag des Heinrich Sahse hier über Reparatur in der hiesigen Pastorat vorgelegt, beschloss, die fraglichen Arbeiten öffentlich wenigstfordernd und zuvor zuerst im Einzelnen und demnächst im Ganzen zu verdingen, der Sahse solle jedoch ersucht werden, von der Anschlagssumme ad 47 T 1 Sgr den für Weißen der Küche und … (1Wort nicht korrekt lesbar) berechneten Betrag in Abzug zu bringen, indem die Instandsetzung dieser Räume von dem Pfarrer Brand in seinem Antrag vom 26.4. d.J. nicht enthalten sei.
TOP 77: Der Versammlung die Rechnung des Kaspar Feldmann hier im Antrag von 27 Sgr über angefertigte Arbeiten in der hiesigen Pastorat vorgelegt, beschloss, die Zahlung dieses Betrages aus hiesiger Gemeindekasse nicht zu genehmigen, indem der Feldmann von hiesigem Gemeinde-Vorstand zu diesen Arbeiten, deren Notwendigkeit nicht bekannt sei, nicht autorisiert worden sei.
TOP 78: Der Versammlung wurde das Gutachten des Heinrich Sahse hier vom 15.5. d.J., wonach von dem dem Georg Geihsler hier ein Rest überwiesenen Frei-Bauholzes 300 Fuß Bretter wegen Fäulnis zu den bestimmten Zwecken unbrauchbar sind, vorgelegt. Die Versammlung beschloss, dem Geihsler anderes, taugliches Holz überweisen, die vorhandenen Bretter dagegen sofort zum Nachteil der hiesigen Gemeinde verkaufen zu lassen.
TOP 79: Der Antrag des Ferdinand Becker gnt. Kaiser hier vom 16.3.d.J. Um Überweisung von brauchbarem Frei-Bauholz, sowie das Gutachten des Heinrich Sahse hier vom 15. v.M. vorgelegt, beschloss, den Becker mit seinem Antrag abzuweisen, indem das Holz nach dem Gutachten des Sahse zu den bestimmten Zwecken tauglich ist.
TOP 80: Auf die Beschwerde des Kaspar Feldmann vom 13. April d.J. und die darauf unterm 4. Mai d.J. vorgenommene Vernehmung des Ferdinand Becker gnt. Kaiser wurde die Notwendigkeit anerkannt, dass über die in der Laake belegene Gemeinde-Wiese zur Abführung des Wassers aus dem Feld ein Graben unterhalten werde. Es müsse aber dem Ferdinand Becker aufgegeben werden, den Graben nicht über 1 ½ Fuß breit zu werfen, und sei im übrigen dem Kaspar Feldmann hiervon zu seiner Beachtung mit dem Bemerken in Kenntnis zu setzen, dass er sich gegen das Vorhandensein des Grabens nicht beschweren könne, indem derselbe bereits zur Zeit der Verpachtung vorhanden gewesen sei.
TOP 81: Auf den Antrag der Witwe Trompetter hier vom 30.5. d.J. beschloss der Gemeinde-Rat, derselben zu dem vorgegebenen Zweck eine kleine verkrüppelte Eiche gratis aus hiesigem Gemeindewald überweisen zu lassen und den Oberförster Harbert um diese Überweisung zu ersuchen. - Einwohnerliste Dezember 1849: Witwe Trompetter: Gertrud geb. Schwefer, sie ist die Schwiegertochter vom Schenkwirt Johann Trompetter (1849 = 79 J.), ihr Ehemann Johann Franz Trompetter, Wirt, Ackerbürger, gest. 27. Juni 1849 (= 36 J.; ihre Kinder (LA = 1853): Tochter Christina 18 J., Sohn Franz 13 J., Tochter Catharina 11 J.; Alte Haus-Nr. 64 b (64 a = Schwiegervater), Parz. 719 (2008: Hauptstraße gegenüber Einmündung der St. Nikolaus Straße). - Dieser TOP betrifft das Jahr 1853. - Anmerkung: im Jahr 1853 werden beim Namen Trompetter die Familien-Zweige noch nicht unterschieden mit „o“ oder „u“.
TOP 82: Die Protokollseite ist nicht korrekt, nicht im Zusammenhang lesbar, darum nur inhaltliche Stichpunkte: Es geht um den Ausbau der Hügel-Straße; diese Namen werden genannt, Grundbesitzer, Bewohner (oder auch nicht) der Hügel-Straße: Georg Geihsler, Vogt gnt. Knickenberg, Johann Kückenhoff, Arnold Schröder; Franz Geihsler, Caspar Schwefer, Ehefrau (Ehrhard?) Klasmeyer; Kostenanschlag von Maurermeister Franz Göckeler.
Am 27. Juni 1853
TOP 83: Nachdem die unterm 28. März d.J. abgehaltene Wahl zur Ergänzung des Gemeinde-Rats bestätigt worden ist, so war der darauf gewählte Fritz Schwefer zu seiner Einführung und Verpflichtung auf heute hierher eingeladen. Derselbe wurde durch den Vorsitzenden mit seinen Dienstobliegenheiten bekannt gemacht und mittels Handschlags an Eides statt verpflichtet. - Friedrich Schwefer war nicht neu; schon 1851 war er im Gemeinde-Rat; vielleicht war seine Amtszeit abgelaufen und musste erneuert werden...
TOP 84: In Folge Landrätl. Verfügung vom 16. November v.J. beschloss die Versammlung das Arrest-Lokal in einen dieser Verfügung entsprechenden Zustand setzen und die erforderlichen Gerätschaften anschaffen zu lassen und zwar alles dieses nach den von dem Bürgermeister mit den Unternehmern zu treffenden Akkord. Die hierdurch entstehenden Kosten sollen sämtlich aus hiesiger Gemeindekasse bezahlt, dagegen aber die Sammt-Gemeinde (die Gemeinden dem Amt zugehörig) angehalten werden, einen umso höheren Mietbetrag zur hiesigen Gemeindekasse zu zahlen. Wegen Festsetzung dieser Miete wolle die Versammlung sobald weiteren Beschluss fassen, als die Kosten für Einrichtung des Gefängnisses festgestellt sein werden. - Das Wort Gefängnis ist zum ersten Mal aktenkundig. - Was mit den Gerätschaften konkret gemeint ist, das ist nicht aktenkundig.
TOP 85: Der Versammlung der Antrag des (Glas-)Fabrikbesitzers Becker (wohl: von der Becke) zur Giesmecke vom 18. d.M. vorgelegt, genehmigte dieselbe unter der Bedingung, dass der Becker sowohl für den bereits eigenmächtig gewonnenen Sand, als für den noch zu gewinnenden 1 Sgr pro einspänniger Karre zur hiesigen Gemeindekasse zahle, derselbe nur an dem von einem der beiden hiesigen Waldwärter zu bezeichnenden Platz gewinne. Übrigens müsse der Becker sehr verwiesen werden, dass er, ohne die Genehmigung seines Antrags abzuwarten, eigenmächtig hat Sand auf Gemeindegrundstücken gewinnen lassen. - Die Entnahme-Stelle ist nicht aktenkundig; vielleicht die Ruhr, das Ruhr-Ufer.
TOP 86: Die Versammlung in Verfolg des Beschusses vom 20. v.M. mit der Vernehmung des Ferdinand Gahse hier vom 25. d.M. bekannt gemacht, beschloss, das Frei-Bauholz-Recht des Gahse für die Summe 100 Taler und 30 Kubik-Fuß Bauholz anzukaufen und das erforderliche Ablöse-Kapital bei der Sparkasse zu Arnsberg auf 1 Jahr anzuleihen.
TOP 87: Die Versammlung mit dem Antrag des Johann Trompetter hier vom 26. d.M. den Nachlass der Erbpacht pro 1854 von dem im Jahr 1850 erworbenen Gemeindegrundstück betreffend bekannt gemacht, beschloss, den Trompetter damit abzuweisen. Was die von dem Trompetter angeführten Gründe betrifft, so können solche keine Berücksichtigung finden, indem (1.) dem Trompetter die Grundstücke in keinem unbaren Zustand verkauft worden sind; (2.) die Eigentümer des auf den Grundstücken gelagerten Holzes dessen sofortige Fortschaffung aufgegeben worden ist; (3.) die Gemeinde für die vorgegebne Größe der Grundstücke keine Garantie geliefert hat und endlich (4.) es zur Verpflichtung des Trompetter gehört, die Instandsetzung des fraglichen Weges zu bewirken. Sollte der Trompetter mehr Arbeiten ausgeführt haben, als wozu er verpflichtet war, so kann er hierfür eine Vergütung nicht beanspruchen, da er dazu von hiesiger Gemeinde nicht beauftragt gewesen ist. Was endlich den Einwand des Trompetter betrifft, dass die Gemeinde die von dem Schwarzfärber zu bauende Wegestrecke auf eigene Kosten ausgeführt habe, so ist solches zwar richtig, es lagen hierzu aber besondere Berücksichtigungsgründe vor, was bei dem Trompetter nicht der Fall ist. - Nicht aktenkundig sind die Lage, Parzellen-Nummer des Grundstücks und die Benennung der Wegstrecke; die Gemeindeversammlung hat das gewiss alles gewusst.
TOP 88: Der Versammlung, der seitens des Vorsitzenden Bürgermeisters unterm 11. April d.J. mit dem Schieferdecker Knickenberg aus Callenhardt wegen Unterhaltung der Bedachung des hiesigen Kirchturms abgeschlossene Protokoll vorgelegt, beschloss, denselben unter der Bedingung zu genehmigen, dass der Knickenberg seine Forderung von 8 auf 5 Taler ermäßige.
Am 11. Juli 1853
TOP 89: Der Versammlung wurde vorgestellt, dass der Georg Geihsler hier statt der in dem Beschluss vom 18. v.M. gedachten 300 laufende Fuß ...(1 Wort nicht korrekt lesbar) Bretter nur 153 Fuß abgeliefert habe und dieselben am 28. v.M. hierselbst zu Gunsten der hiesigen Gemeinde verkauft worden seien. Die Versammlung beschloss daher, dem Geihsler statt den in dem Beschluss vom 18. v.M gedachten 300 laufende Fuß Bretter nur 153 laufende Fuß Bretter überweisen zu lassen. Die von dem Geihsler zurückgegebenen Eichen-Krusten (?) können nicht wieder angenommen und demselben dafür anderes Holz überwiesen werden, indem jene Bretter dem Geihsler bei Überweisung des genannten Holzes nicht mit angerechnet worden sind. Die Genehmigung zu dem Verkauf der 153 laufenden Fuß Bretter wurde vorbehalten.
TOP 90: Die Versammlung mit dem Resultat des unterm 28. v.M. abgehaltenen Verdings der Reparatur der hiesigen Pastorat bekannt gemacht, beschloss, die gesamten Arbeiten dem letzt- und wenigstfordernden Pfarrer Brand zu der gestellten Forderung von 42 T zu übertragen.
TOP 91: Der Versammlung den Unterstützungs-Antrag des Georg Becker hier vorgelegt, beschloss, in Berücksichtigung der großen Dürftigkeit des Becker, demselben von heute ab auf 5 Wochen, also bis zum 15. August d.J. bei dem Krämer Schwefer hier auf Kosten der hiesigen Gemeinde-Kasse einen wöchentlichen Kredit von 1 Taler zu bewilligen, wofür der Schwefer dem Becker die nötigen Lebensmittel verabreichen wird. Ebenso soll der Schwefer beauftragt werden, dem Johann Lichte die dem Becker bereits verabreichten Erbsen zu bezahlen und den Betrag dafür in Rechnung zu stellen. - An dieser Text-Stelle ist nicht aktenkundig der Grund für die Bedürftigkeit. Einwohnerliste vom 4. Dezember 1849 (!): Alte Haus-Nr. 33 a, Parz. 876 (Mittelstraße / St. Nikolaus Straße): Georg Becker, Tagelöhner, 40 J.; Ehefrau Elisabeth geb. Spindeldreher, 41 J.; Tochter Marianne 11 J.; Sohn Franz 8 J.; Tochter Dorothea 5 J.; Tochter Gertrud 3 J.; zur Miete wohnt noch Familie Espenlöer, Elternpaar + 1 Sohn. - Möglicher Grund sind Arbeitsunfall, Hausbrand, Krankheit...
TOP 92: Der Versammlung der Kostenanschlag des Franz Stahl zu Olpe vom 28.11. v.J. über die Abdossierung der Gemeindewiese im Ohl längs der Ruhr vorgelegt, beschloss die fraglichen Arbeiten ausführen und zu dem Ende öffentlich verdingen zu lassen.
TOP 93: Die Landrätl. Verfügung vom 24. v.M. die Anbringung eines besonderen Eingangs zu dem zur Knabenschule überwiesenen Zimmer des hiesigen Schulgebäudes betreffend, wurde dem Gemeinde-Rat zur näheren Beratung vorgelegt und wurde per Majora (mehrheitlich) beschlossen, den fraglichen Eingang auf Kosten der Gemeinde anbringen zu lassen, sodass es der in gesagter Landrätlichen Verfügung erlassenen Festsetzung nicht bedürfe. Es wurde aber die Notwendigkeit zur Anbringung einer Vorhalle mit doppelter Tür von den einzelnen Gemeinde-Räten nicht für notwendig erachtet, weil voraussichtlich die zweite Tür niemal verschlossen bleiben würde und also der ihr unterlegte Zweck, die äußere Licht-Einströmung zu verhindern, nicht erreicht sein würde. Es möge daher der Maurermeister Göckeler beauftragt werden, hiernach den speziellen Kostenanschlag anzufertigen und mögen die danach sich ergebenden Kosten auf den nächstjährigen Etat gebracht, die Ausführung aber bei nicht vorhandenem Kassenbestand erst im nächsten Jahr bewirkt werden. Die bdeiden Gemeinderats-Mitglieder Fritz Ernst Kerstholt und Heinrich Flinkerbusch, welche sich dem vorstehenden Beschluss nicht mit anschließen, verlangten die Gründe, weshalb sie sich diesem Beschluss nicht anschließen können, dieser Verhandlung beigefügt zu erhalten und gaben sie an wie folgt: (1.) die Beschwerde der Lehrerin Bause, weshalb die Anbringung eines besonderen Eingangs zum Knaben-Schulzimmer notwendig sein sollte,seien nicht erwiesen und müssen verworfen werden; (2.) dass durch die Anbringung dieses besonderen Eingangs das Gebäude an Ansehen und das Zimmer an Licht verlieren würde; (3.) dass die Gemeinde schwach an Mitteln sei und also nicht veranlasst werden dürfte, zu unnötigen und unzweckmäßigen Anlagen Gelder zu verwenden; (4.) dass durch eine unparteiische Kommission sich die Sache ad fraglich gestellten Behauptungen herausstellen würden; (5.) dass durch die Anbringung dieses besonderen Eingangs nicht nur die Reparaturlast vergrößert, sondern auch das Schulzimmer mehr der Kälte ausgesetzt sein würde; (6.) dass das Schulgebäude nach genehmigten Plan seitens des Schulvorstandes und der Königlichen Regierung erst im vorigen Jahr pünktlich ausgeführt worden sei und daher sich an diesem neuen Gebäude jetzt kein Bedürfnis vorfinden dürfte, welches nicht bereits vor seiner Ausführung zu beurteilen gewesen wäre. - Die beiden Beschwerden der Lehrerin Antonette Bause vom 11. und 21. Mai 1853 stehen nicht in den Protokollen der Gemeinde-Versammlung; siehe Kapitel Netzwerk Schule. - Zeichen für Gewichtung und Gewichtigkeit von Gleichwertigkeit Mann / Frau, Lehrer / Lehrerin?
TOP 94: Auf den Antrag des Johann Heinrich Schirp hier genehmigte die Versammlung, dass der darin gedachte Rückstand desselben an hiesige Gemeindekasse pro 1852 mit zusammen 26 Sgr niedergeschlagen wurde. - Einwohnerliste Dezember 1849: Alte Haus-Nr. 104 b (a: Franz Neise), Alte Wiese 9: Johann Heinrich Schirp, Holzhauer, LA 33; Ehefrau Catharina geb. Lardon; Kinder: Theresia LA 8, Gertrud LA 5, Fritz LA 2 ½; Witwer Franz Lardon, LA 68, Vater von Ehefrau Catharina.
TOP 95: Auf den Antrag des Ferdinand Beckerhier um Überweisung tauglicheren Frei-Bauholzes, beschloss die Versammlung, denselben damit abzuweisen und es bei dem Beschluss vom 18.6. d.J. bewenden zu lassen, indem dem Becker das fragliche Holz zur Giebelbekleidung überwiesen worden ist, dazu dasselbe, aber vollkommen tauglich sei. Man wolle daher die angetretene gerichtliche Klage des Becker abwarten und alsdann eventuell auf Ablösung des Bauholz-Rechtes des Becker bei der General-Kommission antragen. - Nicht aktenkundig ist hier der Inhalt der General-Kommision.
Am 9. September 1853
TOP 96: Der Antrag des Trompetter hier um Abgabe von 125 Kubik-Fuß Frei-Bauholz wurde vorgelegt, jedoch abgewiesen, indem der Trompetter das beantragte Holz unterm 29.9.1845 überwiesen erhalten habe.
TOP 97: Auf den Antrag des Rentmeisters Bracht hier vom 24. v.M. um Überweisung von Frei-Bauholz genehmigte der Gemeinde-Rat, dass das dem Bracht früher überwiesene Frei-Bauholz bis auf die vorhandenen 8 Kubik-Fuß in reinem Zustand als zu dem bestimmten Zweck verwendet betrachtet und daher dem Bracht das pro 1854 beantragte Frei-Bauholz mit 31 Kubik-Fuß überwiesen werde. Gleichzeitig sei der Bracht zu befragen, ob derselbe die noch vorfindlichen 8 Kubik-Fuß zu dem ihm abgeforderten Btrag von 1 T behalten wolle. Sollte derselbe hierauf nicht eingehen, so soll das fragliche Holz zum Vorteil der hiesigen Gemeinde öffentlich verkauft werden.
TOP 98: Der Antrag des Josef Funke hier vom 10.8. d.J. um Überweisung von 13 ½ Kubikfuß Frei-Bauholz zur Unterschwellung seines Hauses wurde vorgelegt und von der Versammlung genehmigt. - Mit „Unterschwellen“ ist gemeint: die untersten, horizontal liegenden Balken, Schwellen, die die Grund-Lage des Fachwerkhauses sind, müssen erneuert werden; die „alten“ sind am Verfaulen, sind „unhaltbar“ geworden.
TOP 99: Die Versammlung beschloss, den Oberförster Harbert zu ersuchen, bei der Einteilung des jährlichen Frei-Bauholzes zwei Mitglieder des hiesigen Gemeinde-Rats als Sachverständige, nämlich die Gemeinde-Verordneten Schwefer und Sahse zuzuziehen, indem das fragliche Holz bisher sehr unzweckmäßig verteilt und ein großer Teil desselben zu den bestimmten Zwecken gar nicht benutzt werden könne.
TOP 100: Auf den Antrag des Kaspar Kaulmann wurde demselben die nach dem Verzeichnis des Sachkundigen Sahse vom 15. v.M. benötigten 45 7/12 Kubik-Fuß Frei-Bauholz von der Gemeinde genehmigt und zugleich bemerkt, dass der Kaulmann die Balken, welche bei dem früher ihm überwiesenen Frei-Bauholz zum Zweck nicht zu vernutzen (!) waren, zu anderen Zwecken am Haus verwendet habe, daher der beabsichtigte Verkauf dieser 3 Balken nunmehr einzustellen, dagegen aber das Stück Holz, welches dem Kaulmann für die eben gedachten 3 Balken am … (Knäppchen?) anderweit überwiesen, aber nach dem ...(3 Wörter nicht korrekt lesbar) am 11.7. d.J. ebenfalls zum Zweck nicht brauchbar ist, nunmehr zum Vorteil der Gemeinde verkauft werden müsse.
TOP 101: Dem Anton Trompetter gnt. Peters wurden die nach dem Verzeichnis vom 10. v.M. beantragten 110 ½ Kubik-Fuß Reparaturholz seines Hauses mit der Bestimmung genehmigt, dass unter dieser Holzmasse die 69 Kubik-Fuß mit einbegriffen sind, welche nach dem Beschluss vom 15. November v.J. bereits pro 1853/54 bewilligt worden sind. Sollte der Trompetter die ihm zum Beschuss der großen Stube (?) pro 1852/53 bewilligten 200 Fuß Bretter zu dem Zweck nicht völlig bedürfen, was sich nach ausgeführter Arbeit durch eine alsdann vorzunehmende Vermessung ergeben muss, so muss er für die zuviel erhaltene Holzmasse die Gemeinde entschädigen. - Vielleicht ging es damals vor allem um die Tugend der Gerechtigkeit. Heutzutage mag beachtet werden der damalige sorgfältige Umgang mit dem Kultur-Gut Holz.
TOP 102: Der Antrag des Ferdinand Becker gnt. Kaiser, ihm das nach dem Verzeichnis vom 14. v.M. zum Neubau einer Scheune erforderliche Bauholz aus dem Gemeindewald gratis zu überweisen, wurde abgewiesen, indem nach der Größe des Becker´schen Gutes es dieser Scheune nicht bedürfe. Möchte der Becker sich bei diesem Bescheid nicht beruhigen (korrekt abgeschrieben!), so soll auf seine Ablösung bei der General-Kommission angetragen werden.
TOP 103: Auf der mit dem Kaspar Feldmann gepflogenen Verhandlung vom 1. v.M. beschloss der Gemeinde-Rat, dass die von demselben gestellte Mehrforderung ad 5 T für die bei dem hiesigen Schulbau ausgeführten Schlösser-Schmiedearbeiten genehmigt und aus der hiesigen Gemeindekasse gezahlt werden sollen.
TOP 104: Die von dem Oberförster Harbert eingereichten Hauungs- und Cultur-Pläne für das Wirtschaftsjahr 1854 wurde dem Gemeinde-Rat vorgelegt. Derselbe erteilte dem Cultur-Plan seine Genehmigung, hatte jedoch gegen den Hauungs-Plan folgende Aussetzungen zu machen: (1.) Es sei an Frei-Bauholz abzuliefern: (a) dem Georg Becker 50 Kubik-Fuß, (b) dem Ferdinand Gahse 30, (c) dem Ferdinand Erlmann 80, (d) dem Georg Siepe 134 1/6, (e) dem Krick und Hömberg 100, (f) dem Anton Trompetter 100 ½, (g) dem Kaspar Kaulmann 45 ½, (h) dem Joseph Funke 13 ½, (i) Bracht 31; zusammen 594 4/6 Kubik-Fuß. Es müssen daher ad (1.) des Hauungs-Plans statt 400 die vorgedachten 594 4/6 oder gerade 600 Kubik-Fuß an Bauholz ausgeworfen werden. (2.) Die Gemeinde habe in diesem Jahr für Ablösung der ihrem Wald zur Last liegenden Bauholz-Gerechtsame 595 Taler und ferner, um den Johann Lübke wegen seiner Ansprüche auf Frei-Bauholz im Wege des Vergleichs zu befriedigen, 135 Taler, zusammen also 730 Taler bei der Sparkasse zu Arnsberg angeliehen. Davon gehen ab die im diesjährigen Etat zum Ankauf von Frei-Bauholz-Gerechtsamen ausgeworfenen 500 Taler. Bleiben 220 Taler, welche in diesem Jahr über den Etat verausgabt und pro 1854 aus dem Ertrag des Waldes der Kasse wieder zu ersetzen sind. Hinzu kommen: (A) die pro 1854 zum Ankauf an Bauholz-Gerechtsamen anderweit disponibel zu stellenden 500 Taler, (B) die Grundsteuer, welche vom Walde bezahlt werden muss mit 120 Taler, (C) die Besoldung des Oberförsters mit 36 T 10 Sgr, (D) die Besoldung der Waldwärter mit 110 Taler, (E) die genehmigten Cultur-Kosten mit 58 T 15 Sgr; geben zusammen 1044 T 25 Sgr 6 Pf, welche nebst Hauerlohn, der hier nicht angegeben werden kann, pro 1854 aus dem Wald gelöst werden müssen. Es könne dieser Mehrbetrag aus den abständigen Eichen entnommen werden und müsse nach diesem Beschluss der Hauungsplan eingeleitet werden. - Deutlich werden kann der differenzierende Umgang mit dem Gemeindewald-Holz.
TOP 105: Die Versammlung genehmigte den unterm 6. d.M. abgehaltenen Verding des besonderen Eingangs zum hiesigen Knabenschulzimmer in allen Teilen.
TOP 106: Der Antrag des Schulvorstandes vom 29. Juli d.J. wegen Anfertigung der neuen Schulbänke wurde der Versammlung vorgelegt. Dieselbe beschloss, den Antrag bis zur Vollendung des neuen Eingangs zur Knabenschule zu vertagen, da die Bänke für die Knabenschule bedürftiger als für die Mädchenschule sind.
TOP 107: Der Antrag des Schlossers Kaspar Feldmann vom 5. d.M. wegen Steinbrechen in dem Gemeinde.Bruch Bettenhelle wurde genehmigt unter der Bedingung, dass er keinen der angrenzenden Grundbesitzer zu nahe komme. - Kaspar Feldmann ist der Sohn vom Schultheiß Franz Feldmann.
TOP 108: Ebenso wurde der fernere Antrag des Schlossers Kaspar Feldmann wegen Abgabe von Busch-Holz aus dem hiesigen Gemeindewald-Distrikt Knäppchen unter der Voraussetzung genehmigt, dass sich dagegen in forstwirtschaftlicher Hinsicht nichts zu erinnern finde“ (einzuwenden gebe).
TOP 109: Der Antrag des Schornsteinfegers Weber hier vom 15.2. d.J. um Vergütung für Beiwohnung der Feuervisitation wurde vorgelegt, jedoch von der Versammlung abgewiesen. - Beiwohnung = Mietwohnung. Feuervisitation: auch bei Krünitz Online unbekannt. Die Begründung ist nicht aktenkundig.
TOP 110: Die Versammlung genehmigte den unterm 5.8. d.J. abgehaltenen Verding der Uferdossierung an der Gemeindewiese im Ohl in allen Teilen. - Uferdossierung: : geneigtes Naturstein-Mauerwerk (Wikipedia weiß mehr.)
TOP 111: Auf den Antrag des Klasmeyer hier genehmigte die Versammlung, dass demselben die für die Quittung über sein verkauftes Freibauholzrecht gezahlten Gebühren des Justizrats Sommer ad 1 T 10 Sgr erstattet werden.
Am 28. Oktober 1853
TOP 112: Folgendes wurde verhandelt und beschlossen: zu Mitgliedern der Klassen-Steuer-Einschätzungs-Kommission hiesiger Gemeinde pro 1854 wurden gewählt: (1.) Heinrich Sahse, (2.) Fritz Ernst Kerstholt, (3.) Friedrich Schwefer.
TOP 113: Es wurde beschlossen, zum Wasserabfluss beim Schulgebäude folgende Arbeiten vornehmen zu lassen: Es soll der jetzt ...(1 Wort nicht korrekt lesbar) Kanal an der Schule nach dem Hause des Kerstholt aufgenommen und zugeschüttet werden, dagegen ein anderer Kanal 2 Fuß Lichtenweite an dem Gossenstein der Schule schräg auf der Kanalmündung beim Kerstholt´schen Haus angelegt werden. Der neue Kanal soll in der Sohle gepflastert und an der Mündung bloß mit 4 Pfählen eingefriedigt werden. Der (heutzutage: das) eiserne Rost soll meistbietend verkauft werden. Das Pflaster, insofern es aufgenommen oder erhöht werden muss, soll dem Pflastermeister Kaspar Neise gnt Jürgens, die Kanalarbeit aber dem Maurer Johann Rocholl in Accord (in Auftrag) gegeben werden. Ebenso soll das erforderliche Material in Accord herbeigeschafft werden. Der Vorsitzende Bürgermeister (Devivere) soll hiermit beauftragt sein. Diese Accorde billigst abzuschließen. - Gaudenz Kerstholt gnt Winkelmann, 79 J., Alte Haus-Nr. 66, Parz. 831 (2008 = Volksbank).
TOP 114: 1 Seite, von einem anderen Protokollanten geschrieben, nicht korrekt lesbar, auch kein inhaltliches Stichwort.
Am 5. Dezember 1853
TOP 115: Ser Gemeinde-Rat beschloss, die auf den Gemeinde-Grundstücken am Plastenberg,und Stückelhahn belegene Erde und Steine, und zwar erstere dem Schwefer für die gebotenen 10 Sgr und die Steine dem Franz Göckeler für die gebotenen 2 T 15 Sgr jedoch unter der Bedingung zu belassen, dass der Göckeler, falls er die Steine aus dem Loch am Stückelhahn entnehme, solches wieder gehörig zufülle.
TOP 116: In Verfolg des Beschlusses vom 9. September d.J. beschloss der Gemeinde-Rat, für die hiesige Knabenschule 6 neue Schulbänke anfertigen und die alten Bänke reparieren zu lassen. Da die genannten Bänke nunmehr anders zu stehen kommen, wie anfangs projektiert, so sei der Kostenanschlag danach ab...(1 Wort nicht korrekt zu lesen), sowie die Reparatur der alten Schulbänke zu veranschlagen, demnächst aber die ganze Arbeit wenigstfordernd zu verdingen. Die hierzu nötigen Gelder sind auf den nächstjährigen Gemeinde-Etat gebracht werden.
TOP 117: Da nunmehr das Polizei-Gefängnis vorschriftsmäßig eingerichtet ist (ganz unten mitten im Extra-Keller der „Alten Schule“), so beschloss der Gemeinderat, dasselbe nunmehr der Sammt-Gemeinde (kein Schreibfehler; dem Amt Freienohl) gegen eine jährliche Miete von 10 Taler zu überweisen und zwar mit dem Bemerken, dass die Gemeinde Freienohl auch später für die Erhaltung des Gefängnis-Inventars sorgen werde, wogegen dasselbe aber Eigentum der Gemeinde bleibe.
TOP 118, 119, 120: 1 ½ Seiten nicht korrekt lesbar; es handelt sich um Geldbeträge, Etat-Aufstellungen für 1854.
Am 16. Dezember 1853
TOP 121: Die Versammlung mit dem Resultat des unterm gestrigen Tag im hiesigen Gemeindewald abgehaltenen Reiserholz-Verkauf bekannt gemacht, genehmigte denselben in allen Teilen.
TOP 122: Der Versammlung die Anzeige des Polizeidieners Kaspar Kaulmann für die Instandsetzung der beiden hiesigen Feuerteiche betreffend, vorgelegt, beschloss, an die genannten Teiche keine Eimer wieder anfertigen zu lassen, indem die Gemeinde solche bei ausbrechendem Brand doch nicht benutzen könne, vielmehr nur von den in der Nähe des Brunnens wohnenden Eingesessenen benötigt werde. Diesen Eingesessenen solle zwar die fernere Benutzung des Brunnens gestattet werden, ihnen aber auch überlassen bleiben, sich Mittel zu beschaffen, auf welche Art sie das Wasser schöpfen wollen. Die Einfriedigung des Brunnens sowie der Deckel desselben sollen in Tagelohn auf Kosten der Gemeinde durch Heinrich Sahse repariert und die an den Brunnen befindlichen Ketten zum Vorteil der Gemeinde öffentlich verkauft werden.
TOP 123: Die Versammlung genehmigte den unterm 18.10. d.J abgehaltenen Verkauf das dem Polizeidiener Kaulmann überwiesenen jedoch für untauglich befundenen Bauholzes.
TOP 124: Auf den Antrag des Kaspar Becker hier für vom 25.10. d.J. beschloss der Gemeinde-Rat, demselben die Niederlassung hierselbst zu gestatten, die Gemeindekasse aber zugleich anzuweisen, von dem Becker an Einzugsgeld für seine Frau, welche hiesiger Gemeinde nicht angehöre, das Einzugsgeld ad 20 Taler einzuziehen. - Aufgrund der Einwohnerliste Dezember 1849 ist nur möglich der Sohn von Ferdinand Becker gnt. Kaiser, nämlich Kaaspar Becker, LA 18 Jahre (1853), die Trauung kann stattgefunden haben in der Heimatkirche der Ehefrau, deren Name hier nicht aktenkundig ist.- 1871 wohnt ein Kaspar Becker (1 männl., 10 weibl., ohne Namen): Alte Haus-Nr. 38, Parzelle 871, St. Nikolaus Straße oder Krumme Straße (die andere Seite).
TOP 125: Auf den Antrag des Bernhard Jappert von Grevenstein beschloss der Gemeinde-Rat, demselben die Niederlassung hierselbst unter der Bedingung zu gestatten, das Einzugsgeld ad 50 Taler sofort berichtige (?). Ein Ausstand zu dessen Zahlung könne nicht gestattet werden.
TOP 126: Auf den Antrag des Georg Schröder hier beschloss der Gemeinde-Rat, demselben zur Abtragung der rückständigen Kommunal- und Schulgehälter seiner Mündel, der Minorennen Johanna Kückenhoff hier, Ausstand bis zum 1. Februar kommenden Jahres zu bewilligen. - „Ausstand“: ein Zeichen für Armut; „...gehälter“ = Steuern; Mündel = althochdeutsch: Munt = Schutz, Schirm; Minorenne = Minderjährige. -
Einwohner-Liste Dezember 1849: Alte Haus-Nr. 137: (LA angepasst auf 1853) Georg Schröder, Schreiner, 42 J., Ehefrau Elisabeth geb. Koch, 40 J., 3 Töchter: Lisette 10 J., Maria 7 J., Gertrud 5 J.
Aus dem Sterberegister: gest. am 2. Juli 1844: Johannes Kückenhoff, Tagelöhner, 50 J.,hinterlässt Ehefrau Christina Gahse und 5 minderjährige Kinder. - Am 5. März 1848 gest. Sophia Kückenhoff, 8 J.. Tochter des verst. Johannes Kückenhoff und Ehefrau Christina Gahse, hinterlässt Mutter und 4 Geschwister.
Aus der Einwohner-Liste vom 4. Dezember 1846 (!): (LA nicht angepasst): Alte Haus-Nr. 126a: Christina Kückenhoff geb. Gahse, Witwe, Tagelöhnerin, 47 J., Sohn Anton 12 J., Sohn Franz 10 J., Tochter Christine 3 J. - Eigenartig: die erst 1848 verstorbene Tochter Sophia (1846 = 6 Jahre) wird nicht genannt.
Einwohner-Liste Dezember 1849: genannt sind: Witwe Christina, Sohn Franz, Tochter Christine. Nicht genannt ist Sohn Anton; vielleicht „aus der Schule“ und irgendwo in der Lehre.
Das im TOP 126 genannte Mündel Johanna Kückenhoff wird in beiden Einwohner-Listen nicht genannt. Also wohl nach Dezember 1849 geboren, wirklich minderjährig.
TOP 127: Der Gemeinde-Rat beschloss, den von den hiesigen Eingesessenen zu zahlenden jährlichen Zehnten abzulösen, vorab aber bei dem Domainen-Rentmeister Hoffmeister anzufragen, ob es gestattet werde, dass die Ablösung binnen 12 Jahren durch Zahlung eines jährlichen Betrages geschehe, indem die Zahlung der ganzen Ablösesumme auf einmal verschiedenen hiesigen Einwohnern zu schwer fallen würde.
TOP 128: Der Versammlung die Rechnung des Kaspar Noeke hier im Betrag von 3 T 22 Sgr 4 Pf vorgelegt, erkannte dieselbe als richtig an und genehmigte die Zahlung jenes Betrages aus hiesiger Gemeindekasse.
TOP 129: Der Antrag des Franz Geihsler hier um Überlassung einer trockenen Eiche, wurde mit dem Bemerken abgewiesen, dass bei dem nächsten Holzverkauf im hiesigen Gemeindewald derartige Eichen zum Verkauf kommen, also dann der Geihsler sein Bedürfnis befriedigen könne.
TOP 130: Der Antrag des Fritz Schwefer hier um Überlassung von 2 Buchen-Heister aus hiesigem Gemeindewald pro Taxe zu einem Schlitten wurde vorgelegt und genehmigt. - Heister = junge, biegsame Buche; Krünitz Online.
TOP 131: Der Versammlung der Antrag des Adam Köster hier um Überlassung von Tannen-Stöcke aus hiesigem Gemeindewald pro Taxe wurde vorgelegt. Die Versammlung erklärte, dass die fraglichen Stöcke im hiesigen Gemeindewald-Distrikt Heidgetal nach Versicherung der hiesigen Waldwärter entbehrlich seien, und der Herr Oberförster Harbert deren Abgabe wahrscheinlich aus dem Grund für unzulässig erachte, weil derselbe befürchte, dass bei Hauung des Holzes durch den Köster Unfug vorkommen würde. Die Genehmigung der Holzabgabe sei daher bei dem Oberförster mit dem Bemerken zu beantragen, dass die Hauung durch gedungene Arbeiter geschehe. Sodann sei auch der Herr Oberförster um Mitteilung der Taxe über die Stöcke zu ersuchen. - Heidgetal = Haidjar : nördlich des Küppel gemeint?
TOP 132: Auf den Antrag des Ferdinand Hesse hier beschloss der Gemeinde-Rat, demselben die bisher an den Florenz Plugge hier verpachtete Gemeinde-Parzelle am Knäppchen zu dem bisherigen Pachtbetrag 3 T 20 Sgr von Martini 1853 bis dahin 1861 in Zeitpacht zu belassen. - Martini = 11. November : St. Martins-Tag; für Verträge, Arbeits-Zeiten usw. ein damals üblicher fester Termin.
TOP 133: Auf den Antrag des Bernard Becker hier vom 4.10. d.J. beschloss der Gemeinde-Rat, den Pflasterer Kaspar Neise hier zu beauftragen, bei Anfertigung des Pflasters an hiesiger Schule in Tagelohn den Becker´schen Kanal zu öffnen und nebst den dabei führenden Fußweg zu reparieren. - Alte Schule. Gastwirt Bernard Becker, Alte Haus-Nr. 83, Parzelle 876 (St. Nikolaus Straße).
TOP 134: Auf die beiden Beschwerden des Kaspar Cohsmann, 26.9. und 29.11.d.J. beschloss der Gemeinde-Rat hinsichtlich der letzten Beschwerde, dass derselbe damit abgewiesen sei, indem die vom Cohsmann namhaft gemachten Gemeinde-Verordneten sich zu erinnern wissen, dass bei der Lokalbesichtigung die Wegestrecke des Cohsmann für nicht fertig befunden worden sei, indem an dem Wege der Graben fehlte und sich in demselben auch mehrere Vertiefungen befänden, welche Arbeiten der Cohsmann bekanntlich gratis auszuführen hatte. Die Richtigkeit dieser Angabe ergebe sich aus den vorliegenden Verhandlungen und sei ihm nach dem über die erwähnte Lokalbesichtigung aufgenommenen Protokolle dabei nur die Erweiterung der Wegestrecke, sowie Ausfüllung einer Vertiefung auf der Grenze der Winterhoff´schen Strecke gegen Bezahlung auftragen (aufgetragen?), da der Cohsmann diese Arbeiten nicht ausgeführt habe, so könne natürlich von einer Bezahlung keine Rede sein. Der Göckeler sei daher zu veranlassen, die Erweiterung des Weges auf jener Strecke zu veranschlagen, abzupfählen, welche Arbeiten dann der Cohsmann sofort gegen Zahlung der Anschlagssumme auszuführen habe. - Was die erste Eingabe des Cohsmann betrifft, so könne keinesfalls angenommen werden, dass er 14 Schachtruten Steine geliefert habe, die Gemeinde sei aber anbötig, um die Sache aus der Welt zu bekommen, ihm zu den erhaltenen 8 T 15 Sgr noch diejenigen 8 T zu bewilligen, welche ihm für ausgeführte Arbeiten auf seiner Wegestrecke abgefordert werden. In diesem Falle würde der Cohsmann für die Lieferung von 11 Schachtruten Zahlung erhalten, wobei er sich vollkommen befriedigen könne. - 1 Schachtrute = 144 Kubik-Fuß; 1 Kubik-Fuß = 0,03 m³; 14 Schachtruten = 60,46 m³ Steine; 11 Schachtruten = 46,52 m³ Steine.
TOP 135: Der Vorsitzende trug vor, dass der Kaspar Feldmann zu seiner Rechnung über Schlosser-Arbeiten bei Einrichtung des hiesigen Polizei-Gefängnisses keinen Gewicht-Schein übergeben habe. Die Versammlung erklärte, dass bei diesem Umstand die Anweisung der Rechnung des Feldmann nicht erfolgen könne, derselbe vielmehr aufgefordert sei, eine Eisenstange von derselben Dicke, wovon er das Gitter um den Ofen angefertigt habe, vor zu wiegen, um darauf die Schwere des Gitters zu berechnen. Ebenso habe der Feldmann die Fensterladen (in der Gefängnistür) , sowie die Tür am Kamin auf seine Kosten los zu brechen und vor zu wiegen. Sollte sich hierbei die Richtigkeit des von dem Feldmann angegebenen Gewichts herausstellen, so sei die Rechnung des Feldmann als richtig anzunehmen und zur Zahlung anzuweisen, andernfalls aber demselben als unrichtig zurück zu geben.
Am 30. Dezember 1853
TOP 136: Der Versammlung das Schreiben des Königl. Kreisgerichts vom 7. d.M. vorgelegt, beschloss darauf, diejenigen 95 Taler, welche die Erben Cohsmann gnt. Vohshane für das an hiesige Gemeinde verkaufte Frei-Bauholz-Recht zu fordern haben, denselben nebst 5 % Zinsen seit dem 1. Januar d.J. auszahlen zu lassen und zur Disponibel-Stellung dieser Gelder die Steuern von fünfundneunzig Taler (ausgeschrieben) bei der Sparkasse zu Arnsberg anzuleihen. - Sterberegister: gest. 17.02.1853 Heinrich Cohsmann gnt. Vohshane, Ackersmann, 53 J.,hinterlässt Ehefrau Gertrud geb. Kehsler und 2 minderjährige Sohne. - Aus der Einwohnerliste, LA zu 1853: Ehefrau LA 54; Sohn Fritz LA 17; Sohn Franz LA 12; Alte Haus-Nr. 31, Parzelle 881, St. Nikolaus Straße 11.
TOP 137: Auf den Antrag des Franz Wilhelm Hahse hier vom gestrigen Tag, die Gewinnung von Steinen unterm Mühlenberg betreffend, genehmigte die Versammlung demselben unter der Bedingung, dass der Hahse vorab einen sicheren Bürgen stelle, welcher in jeder Beziehung für ihn bürge, sowie dass derselbe sich verpflichte, keinen Schutt in die Nähe an anderen Stellen zu werfen, von dem Gemeinde-Vorsteher dazu angewiesen werde, sowie überhaupt alle durch das Gewinnen der Steine und Anschütten des Schutts entstehenden Nachteile zu tragen. - Unter Schutt sollen damals unbrauchbare Rest-Steine gemeint sein. - 1849: Alte Haus-Nr. 152, Breiter Weg 21: Franz Wilhelm Hahse, Schuster, Fuhrmann, Musikus, LA 34; Ehefrau Elisabeth geb. Vormweg, LA 33; Tochter Lonni, LA 3; Tochter Jutta, LA 1.
Am 2. Januar 1854
Mit dem neuen Jahr beginnt eine neue Zählung der Tagesordnung-Punkte.
TOP 1: Die Versammlung mit dem Resultat des unterm 31. v.M. abgehaltenen Verdings der Anfertigung und Reparatur der Schulbänke bekannt gemacht, beschloss, die zu 40 T 24 Sgr 6 Pf veranschlagten Arbeiten dem Letztfordernden Anton Stitnberg für die gestellte Forderung von 35 T 35 Sgr 25 Pf zu übertragen. - Einwohnerliste Dezember 1849: Alte Haus-Nr. 51 a: Parzelle 831, Krumme Straße 10: Anton Stirnberg, Schreiner, LA 34; Ehefrau Katharina geb. Düring, LA 36; Sohn Anton, LA 2 ½; Sohn Fritz LA ½; Witwe Gertrud Stirnberg geb. Weber, LA 70, Mutter von Anton; Witwe Gertrud Düring geb. Fischer, LA 66, Mutter zu Katharina; Elisabeth Düring, Tagelöhnerin, LA 19, Schwester zu Katharina; Kaspar Stirnberg, Holzhauer, LA 26, Bruder zu Anton; Beiwohner b: Witwe Agatha Kehsler geb. Düring, Tagelöhnerin, LA 39, Tochter zu Gertrud Düring; Sohn Fritz Kehsler, LA 10; Tochter Margaretha Kehsler, LA 7. - Sterberegister: gest. 20.12.1847 Franz Düring, Ackerbürger, LA 62, hinterl. Ehefrau Gertrud geb. Fischer und 4 großj. Und 2 minderjähr. Kinder. Gest. 6.4.1846 Caspar Stirnberg, LA 10 Tage, Sohn von Anton und Katharina Stirnberg. Gest. 10.4.1842 Adam Kehsler, geb. 19.9.1811, Tagelöhner, hinterl. Ehefrau Agatha geb. Düring und (?) unmünd. Kinder. … Es reicht! Gewiss nicht leichtes Zusammenleben.
TOP 2: Der Versammlung die 3 Rechnungen über Aufnahme und Wiederanlegung des Kanals bei hiesigem Schulgebäude, nämlich (1.) des Johann Rocholl über Aushilfe beim Steinefahren im Betrag von 1 T; (2.) des Fritz Schwefer über Fuhrlohn im Betrag von 7 T 6 Sgr; (3.) des Johann Rocholl über Steinebrechen, über Aufnahme und Wiederverlegung des Kanals im Betrag von 11 T 17 Sgr vorgelegt und genehmigte die Zahlung dieser zusammen 19 T 23 Sgr aus hiesiger Gemeindekasse. Ebenso genehmigte die Versammlung, dass der Kaspar Neise gnt. Jürgens hier bei dem Schulgebäude nötige Pflasterarbeit bzw. Material zu 1 T 5 Sgr pro Rute ausführe.
TOP 3: Der unterm heutigen Tag mit dem Kaspar Cohsmann hier abgeschlossene Vergleich wurde von der Versammlung genehmigt. - Inhalte des Vergleichs sind nicht aktenkundig.
TOP 4: Der Antrag des Bernard Becker und Adam Kehsler hier, worauf jeder die Abgabe von Buchen-Holz aus hiesigem Gemeindewald pro Taxe zu einem Schlitten beantragte, wurde genehmigt. - Januar : Schnee : Schlitten : wohl mit einer bestimmten Menge gezogen vom Pferd oder? Einzelheiten sind bekannt, darum auch nicht aktenkundig.
TOP 5: Die Rechnung des Fritz Göckeler hier im Betrag von 22 Sgr über Einsetzen des Ofens in dem hiesigen Gemeinderats-Sitzungs-Zimmer wurde vorgelegt, die Zahlung des Betrags aus hiesiger Gemeindekasse genehmigt. - Das alte Rathaus steht nicht mehr. Aber ob sich dieses Sitzungszimmer, - für 5 bis 7 Personen -, im neuen Schulgebäude befand, ist aus den Projekt-Zeichnungen nicht ausdrücklich zu entnehmen.
TOP 6: Auf das Anerbieten des Joseph Trompetter hier wegen Verkaufs seine Frei-Bauholz-Rechtes wurde beschlossen, nicht einzugehen, indem derselbe vorab das erhaltene Holz zu dem bestimmten Zweck zu verwenden habe. Sollte der Trompetter jedoch mit einer Abfindung von 70 Taler zufrieden sein, so solle sein Antrag akzeptiert werden.
TOP 7: Es wurde bemerkt (festgestellt), dass der Kaspar Vogt gnt. Tinschneider das vor etwa 2 Jahren von der Gemeinde erhaltene Bauholz zum Zweck nicht verwendet, vielmehr dem verstorbenen Sägemüller Schnapp verkauft habe. Es sei daher der Vogt darüber zu vernehmen und ihm zu bedeuten, dass er von der Gemeinde kein weiteres Bauholz beanspruchen könne, bis er den Nachweis über die zum Zweck geschehene Verwendung des alten bereits erhaltenen Holzes führen würde. - Die Motivationen dieses Vogt und Schnapp sind nicht aktenkundig; sie mögen ihre Gründe gehabt haben.
TOP 8: Der Gemeinde-Rat beschloss, den Schreinermeister Heinrich Sahse zu beauftragen, die Revision des Anbaus am hiesigen Schulhaus vorzunehmen, auf dessen Attest dann die Anweisung der Revisions-Summe erfolgen könne.
Am 16. Januar 1854
TOP 9: Auf die Anzeige des Polizeidieners Kaulmann vom 4. d.M. beschloss der Gemeinde-Rat, den hiesigen Notbrunnen Kletterpott sobald reinigen zu lassen, als sich dazu eine günstige Gelegenheit findet. Die Arbeit soll in Tagelohn ausgeführt werden. - Einzelheiten, Gründe gerade jetzt im Januar sind nicht aktenkundig.
TOP 10: Auf den Antrag des Georg Becker hier vom 7. d.M. genehmigte der hiesige Gemeinde-Rat, dass demselben aus hiesigem Gemeindewald gratis 1 Haufen Reiser-Holz und ½ Klafter Eichen-Knüppel-Holz überwiesen werde. - 1 Klafter Holz (preuß.) = 3,334 m³ = 2,5 Festmeter; hier also etwa 1,3 Festmeter. Georg Becker, 44 J., Tagelöhner; Ehefrau Elisabeth geb. Spindeldreher; 4 Kinder; Alte Haus-Nr. 33a, St. Nikolaus Straße 5. Begründung, etwa ausdrückliche Armut ist nicht aktenkundig.
TOP 11: Auf den Antrag der hiesigen RepräsentantenBernard Becker, Joseph Funke und Franz Tönne hier genehmigte der hiesige Gemeinde-Rat, dass die Gebühren des Justiz-Rats Leisenschmidt zu Arnsberg im Betrag von 3 T 25 Sgr für ein Gutachten wegen Verpflichtung des hiesigen Küsters zur Besorgung des Kirchengeläutes aus hiesiger Gemeindekasse bezahlt werden. - Konkrete Einzelheiten sind nicht aktenkundig, die Wahl des Wortes Repräsentanten auch nicht; Küster ist Lehrer Friedrich Leismann.
TOP 12: Der Vorsitzende Bürgermeister trug der Versammlung vor, dass über die Gemeinde-Rechnungen vom Jahr 1817 ab noch nicht dechargiert seien, dass die Rechnungen vom Jahr 1817 bis inclusive 1843 bereits revidiertund von den betreffenden Rendanten bereits beantwortet worden seien, vom Jahr 1843 ab aber keine Rechnung mehr revidiert worden sei. Um dieses in Rückstand geratene Rechnungswesen zu ordnen und diese Ordnung so einzurichten, dass das neue Rechnungswesen durch Abwicklung des alten nicht aufgehalten werde, so habe er die Rechnung vom Jahr 1844 revidiert und würde von diesem Jahr ab die in der Revision noch rückständigen Rechnungen sukzessive dem Gemeinde-Rat zur Genehmigung vorlegen und erst nachdem diese Rechnungen aus der jüngeren Zeit revidiert, zur Abwicklung des Rechnungswesens aus den früheren Jahren schreiten. Die Versammlung fand diese Einrichtung angemessen und nahm Einsicht von den ihr durch den Bürgermeister mit Revisionsprotokoll und Belegen vorgelegten Rechnung pro 1644. Nachdem die Rechnung Punkt für Punkt durchgegangen und und mit den Belegen verglichen wurde, fand der Gemeinde-Rat nichts weiter zu erinnern, als was von dem Bürgermeister in dem Revisionsprotokoll vom 13. d.M. moniert worden ist. - Bürgermeister = Amtmann von Devivere.
TOP 13: Der Versammlung die über die Einfriedigung des Brunnens bei dem Haus des Kaspar Leineweber und Frau (?) mit diesem und dem Franz Kerstholt gepflogenen Verhandlungen vorgelegt, erklärte sich bereit, die durch die Anfuhr des Schutts zum Zuwerfen des genannten Brunnens entstandenen Kosten ad 1 T 6 Sgr 6 Pf zur Zahlung auf hiesige Gemeindekasse zu übernehmen, falls der Leineweber und Kerstholt zur ferneren vorschriftsmäßigen Instandsetzung des Brunnens verstehen werde. - Einwohnerliste Dezember 1849: Kaspar Leineweber: Alte Haus-Nr. 13, Parzelle 710, Bergstraße 12; Franz Kerstholt: Alte Haus-Nr. 14, Parzelle 692, Bergstraße 7; gegenüber liegend.
Am 27. Februar 1854
TOP 14: Die zufolge Landrätlicher Verfügung vom 13. d.M. aus milden Sammlungen der Gemeinde Freienohl zugewendeten 349 T 4 Sgr 11 Pf wurden in Befolgung dieser Verfügung in der heutigen Gemeinde-Rats-Sitzung unter die Hagel-Geschädigten dieser Gemeinde nach pflichtmäßigem Ermessen und mit Rücksicht auf die einzelnen Beschädigten bereits gereichten milden Gaben, sowie mit Rücksicht auf solche Beschädigte, welche angepachtete Grundstücke besitzen und daher aus dem Grundsteuer-Deckungsfonds keine Entschädigung erhalten haben, verteilt, wie solches in dem anliegenden Nachweis angegeben wird. Der Gemeinde-Rat beschloss ferner, dass diese Unterstützungsgelder überall zwar bar ausgezahlt, den Empfängern dabei aber ausdrücklich bemerkt werden solle, dass sie diese Unterstützung vorzugsweise zur Anschaffung der notwendigen Saatfrüchte zu verwenden haben, indem ihnen dazu später keine Hilfe mehr gereicht werden könne. Was der nach dem Schluss-Inhalt der voran gezogenen Landrätlichen Verfügung von Königlicher Regierung gebildeten Reservefond betrifft, so sei es voraussichtlich , dass sich später noch einzelne Hagel-Beschädigte finden werden, welche sich mit den ihnen bis heute zu gewendeten Unterstützungen unmöglich werden erhalten können. Da diese sich aber, wie gesagt, erst später zeigen werden, so sei es wünschenswert, dass der gesagte Reservefond etwa noch 2 Monate reserviert bleibe.
Am 13. März 1854
TOP 15: Der Versammlung das Schreiben des Justiz-Rats Leisten zu Arnsberg vom 27. v.M. , wonach der beauftragt ist, gegen die hiesige Gemeinde auf Abgabe von Freibauholz namens des August Wrede gnt. Kückenhoff zu Bockum zu dessen dem ihm zugehörigen Stirnberg´schen Haus hierselbst, vorgelegt, beschloss , jenes Recht des Wrede aus den in dem in dieser Sache gefassten Beschluss vom 28. Februar 1850 angegebenen Gründen nichts anzuerkennen. Gleichzeitig bemerkte der Gemeinde-Rat noch, dass das frühere Stirnberg´sche Haus, welches auf jener Solstätte gestanden habe, noch in einem solchen Stand gewesen sei, dass es durch eine gründliche Reparatur in bewohnbaren Zustand gesetzt worden, also ein Neubau nicht erforderlich gewesen sei. Der Verbleib des an dem alten Haus befindlichen Holzes sei gar nicht nachgewiesen worden. - Auch ein Zeichen für Nachhaltigkeit? Mehr als eine gewichtige Vokabel um das Jahr 2000.
TOP 16: Die Rechnung des Schlossers Kaspar Feldmann für im Betrag von 1 T 27 Sgr über Ankauf und Aufstellung eines Ofens auf dem Sitzungszimmer des hiesigen Gemeinde-Rats wurde vorgelegt und die Zahlung des Betrages aus hiesiger Gemeindekasse genehmigt. - Dieses Sitzungszimmer befand sich wohl im 1. Stock der neuen „Alten Schule“ mit dem Blick zur mittleren Straße, St. Nikolaus Straße.
TOP 17: Das Anerbieten des Kaspar Vogt hier, sein Recht zum Bezug des freien Bau- und Reparatur-Holzes der Gemeinde für die Summe von 100 Taler und 80 Kubik-Fuß Bauholz zu verkaufen, wurde vorgelegt, jedoch beschlossen, nicht darauf einzugehen, indem jenes Recht für Schulden … (1 Wort nicht korrekt lesbar: verhypothekt?) sei, was dem Vogt auf seinen früheren Antrag bereits eröffnet worden (sei). - Einwohnerliste Dezember 1849: Alte Haus-Nr. 68, Parzelle 825, Hauptstraße: Ecke Brunnen Straße / Alter Weg, später: Rosenthal, Emmerich, Hömberg: Kaspar Vogt, Ackersmann, Sohn (im gleichen Haus) von Witwe Elisabeth geb. Trompetter, Ackersfrau, Schenkwirt, Krämer, Bäcker, Holzhändler; und Familie. Sterberegister: gest an Cholera 27.8.1849 Tochter Clara Vogt, ledig; gest. an Cholera Vater Johann Vogt gnt. Tinschneider, LA 63, Ehemann von Elisabeth geb. Trompetter.
TOP 18: Der Gemeinde-Rat brachte zur Sprache, dass das Haus des Kaspar Vogt hier zur gerichtlichen Subhastation gezogen, zu diesem Haus aber die Gemeinde bereits eine bedeutende Frei-Bauholz-Gerechtsame habe, dessen Verwendung aber nicht nachgewiesen sei, der Herr Bürgermeister werde daher ersucht, bei dem Königl. Kreisgericht das zu jenem Haus abgegebene Bauholz mit dem Antrag anzumelden, dass der Ankäufer desselben solches mit zu übernehmen und vorab dessen vorschriftsmäßige Verwendung nachzuweisen habe, bevor er die Lieferung anderweiten Holzes verlangen kann. - Käufer wird Handelsmann Leser Rosenthal gewesen sein, der vorher Alter Weg 13 gewohnt hat mit seiner Familie.
TOP 19: Der Versammlung die Beschwerde des Joseph Trompetter gnt. Tillmann hier wegen Zahlung von Weide- und Wächter-Geld vorgelegt, beschloss dieselbe damit abzuweisen, indem der Trompetter von seinem Schwiegersohn getrenntes Vermögen besitze, für sich zur Klassensteuer herangezogen sei. Also auch einen eigenen Haushalt bildet, mithin zur Zahlung seiner Abgaben verpflichtet sei. Was den weiteren Inhalt der Trompetter´schen Beschwerde betrifft, wonach einige der hiesigen Eingesessenen mehr Vieh zur Hude treiben, als wozu sie berechtigt sind, so stehe dem Trompetter frei, deren ebenmäßige Heranziehung zum Weidegeld unter namhafter Benennung dasselbe zu beantragen. - Einwohnerliste Dezember 1849: Alte Haus-Nr. 11 a, Consumsweg = Stiftsweg 7: Witwer Georg Trompetter gnt. Tillmann, Ackersmann, Holzhauer, LA 54; Vater von Joseph Trompetter, Tagelöhner, LA 30; Ehefrau Agatha geb. Bauerdick, LA 24; Sohn Philipp, LA 4; und noch 2 Söhne von Georg T.: Philipp, Schuster, LA 25; Heinrich, LA 11; Haus-Nr. 11 b: Familie Franz Reeke, Schuster.
TOP 20: Die Versammlung mit dem Resultat der unterm 8. v.M. im hiesigen Gemeindewald abgehaltenen Holzverkaufs bekannt gemacht, genehmigte denselben, bemerkte jedoch, dass die sämtlichen Käufer zur Stellung von Bürgen verpflichtet seien. - Bürgen: auch ein Zeichen für Armut.
TOP 21: Der Versammlung der Antrag des Polizeidieners Kaulmann um Überweisung anderweiter Holzes für das zu Frei-Bauholz überwiesen erhaltene Stück Holz wurde vorgelegt, jedoch abgewiesen, da das fragliche Stück zu den bestimmten Zwecken hinlänglich brauchbar sei, wenn sich der Kaulmann später überzeugt haben werde, indem er das Holz zum Schneiden zur hiesigen Sägemühle habe transportieren lassen.
TOP 22: Auf den Antrag des Georg Becker hin vom 7.1. d.J. um Niederschlagung seines Rückstandes zur hiesigen Gemeindekasse pro 1853 im Betrag von 1 T 6 Pf beschloss der Gemeinde-Rat, nicht einzugehen, indem der Becker Haus und Grundstücke besitze und jenen Betrag berichtigen müsse. Zudem seien ihm im vorigen Jahr die Gefälle aus den früheren Jahren niedergeschlagen worden, wobei er ein ähnliches Versprechen zur Berichtigung der späteren Abgaben gemacht, aber wie der vorliegende Fall zeuge, nicht gehalten habe.
TOP 23: Dem Gemeinde-Rat die Rechnung des Joseph Schl...(?) zu Meschede über Lieferung eines Stricks zu der sogen. Klapper-Glocke in hiesiger Kirche vorgelegt, erklärte die Anchaffung desselben zwar zur Verpflichtung der Kirchen-Gemeinde gehöre und also eigentlich die fraglichen Kosten im Betrag von 1 T 6 Sgr 9 Pf aus der Kirchenkasse bezahlt werden müssen, jedoch ausnahmsweise für dieses Mal die Bezahlung jenes Betrages aus der hiesigen Gemeindekasse genehmigt werden sollen. - Die Klapper-Glocke wird so 8 Minuten vor Beginn des Gottesdienstes ganz kurz geläutet, jetzt hören alle: „Gleich fängt Kirche an!!
TOP 24: Die Versammlung, die wegen irriger Einklagung des Köhlers Kaspar Flinkerbusch hier seitens des Justiz-Rats Leisten als Anwalt der Gemeinde Freienohl gepflogener Verhandlungen vorgelegt, beschloss, die in dieser Sache aus hiesiger Gemeindekasse vorgeschossenen Beträge, nämlich: (1.) Gerichtskosten ad 3 Sgr; (2.) Mandatariergebühren des Leisten ad 26 Sgr 6 Pf; zusammen 29 Sgr 6 Pf definitiv zu verausgaben. - Dieser Kaspar Flinkerbusch, LA 33 wohnt mit seiner Schwester Bernadine, LA 26, zusammen: Alte Haus-Nr. 25 a, Bergstraße 26; siehe Extra-Kapitel: Bernadine Flinkerbusch (in: Frau, Frauen in Freienohl).
TOP 25: Auf den Antrag des Georg Becker hier beschloss der Gemeinde-Rat, demselben aus hiesigen Gemeindewald-Distrikt Scheidkopf 2 Klafter Reiserholz pro Taxe überweisen zu lassen. - 1 Klafter = 3,34 m³ = 2 – 3 Festmeter; 2 Klafter = 5 Festmeter; Anmerkung: Reiserholz lässt sich nicht einfach als Festmeter feststellen. - Georg Becker: s.o. 16. Januar 1854, TOP 10.
TOP 26: Der Versammlung die gepflogenen Verhandlungen wegen Unterhaltung des hiesigen Kirchturmdaches vorgelegt, beschloss, den hiesigen Kirchturm durch den Knickenberg von Callenhardt in diesem Jahr besteigen zu lassen und demselben für die gründliche Reparatur des Dachs desselben inclusive Lieferung der Materialien eine Vergütung von 8 Taler aus hiesiger Gemeindekasse zahlen zu lassen. Von dem Abschluss eines Kontraktes wegen Unterhaltung des Dachs während eines bestimmten Zeitraums solle vorläufig Abstand genommen werden. - Weitere Einzelheiten, Gründe sind nicht aktenkundig.
TOP 27: Die Versammlung mit dem Resultat der unterm 18.1. d.J. abgehaltenen Verkaufs zweier Brunnen-Rollen nebst Ketten bekannt gemacht, beschloss, da Nachgebote erfolgt sind, denselben nicht zu genehmigen, vielmehr einen anderweiten öffentlichen Verkauf dieser Gegenstände anzuberaumen.
TOP 28: Der Versammlung die Rechnung des Fritz Schwefer für über die durch das Eishauen in diesem Winter bei der sogen. Langesbrücke (korrekt abgeschrieben) entstandenen Kosten im Gesamtbetrag von 1 T 10 Sgr vorgelegt, genehmigt die Zahlung dieses Betrags aus hiesiger Gemeindekasse. - Die Langelbrücke war aus Holz-Balken konstruiert; das Zerschlagen, Zerkleinern größerer Eisbrocken, Eisschollen war notwendig; die Kraft, Macht der Ruhr-Strömung und dazu die Eisschollen waren eine Gefahr für das Balkenwerk. Wie das Eishauen praktiziert wurde, mit welcher Arbeitskleidung: im Januar, im Jahr 1854, - das ist nicht aktenkundig.
Am 24. April 1854
TOP 29: Die von dem August Wrede gnt. Kückenhoff zu Bockum wegen Verabreichung von Bauholz ...(1 Wort nicht korrekt lesbar) im Jahr 1848 hierselbst angekauften Haus gegen die Gemeinde Freienohl erhobene Klage, wurde zur Beratung vorgelegt. Die Versammlung erklärte hiermit wie folgt: Bereits unterm 18. März 1844 hat der Ferdinand Wrede hierselbst, welcher bei der ersten Subhastation des Stirnberg´schen Hauses dasselbe erstanden, Reparaturholz zu dem Haus beantragte, solches aber nicht erhalten. Unter dem 5. Februar 1848 haben die Erben Kaspar Stirnberg, deren ihrer zehn sind, mit Ausschluss der Frau des vorgedachten Ferdinand Wrede das Recht zum Beziehen des Bau- und Reparatur-Holzes von der hiesigen Gemeinde zum Verkauf angeboten. Hieraus schon ergebe sich, dass bei der vorgedachten Subhastation das Recht zum Beziehen von Bau- und Reparatur-Holz aus hiesigem Gemeindewald nicht mit begriffen, sondern den Erben Stirnberg verblieben, war. Dasselbe Recht konnte um so weniger stillschweigend damit einbegriffen gewesen sein, als das vorgedachte alte Haus erst subhastiert wurde, nachdem einer der Erben des Kaspar Stirnberg, nämlich der Kaspar Stirnberg Senior auf der nämlichen Solstätte, worauf er Bürger geworden war, bereits ein anderes Haus errichtet hatte, wozu ihm allerdings von der Gemeinde Freienohl kein freies Bauholz, vorab nicht beantragt wurde, verabreicht worden ist. Der Ferdinand Wrede wollte dem vorgedachten Antrag der Erben Stirnberg vom 5.2.1848 namens seiner Frau laut Protokoll vom 28. ...(?) nicht beipflichten, weil er behauptete, durch den Ankauf des Hauses in den Besitz der Gerechtsame zum Beziehen von Bauholz von der Gemeinde für seine Person getreten zu sein. Später unter dem 9. Mai 1848 offerierte der Ferdinand Wrede den Ankauf der Gerechtsame zum Beziehen von Bauholz von der Gemeinde für den Preis von 100 T. Die Gemeinde konnte nach ihrem Beschluss vom 25.7.1848 das Anerbieten nicht unbedingt annehmen und beschloss, den Antragsteller bis zum erbrachten Nachweis, dass die Erben Stirnberg keine weiteren Ansprüche zum Beziehen vom freien Bau- und Reparatur-Holz aus den Gemeindewaldungen beanspruchen, abzuweisen. Hiermit hat der Ferdinand Wrede das abgekaufte alte Haus abgebrochen und das Holz davon nach seinen Brüdern August Wrede (jetziger Kläger gegen die Gemeinde) nach Bockum gebracht, dagegen aber aus eigenen Mitteln ein neues Haus auf der Stelle errichtet. Dadurch habe also der Ferdinand Wrede sein früher behauptetes Recht zum Beziehen von Bauholz aus den Gemeindewaldungen aufgegeben. Als nun später im Jahr 1848 dieses von dem Ferdinand Wrede neu errichtete Haus anderweit subhastiert und seinem Bruder August Wrede gnt. Kückenhoff zu Bockum adjustiertwurde, beantragte dieser zum ferneren Ausbau dieses Hauses von 466 ½ Kubik-Fuß Eichen-Nutzholz von der Gemeinde. Der Antrag hat seitens der Gemeinde mit Beschluss vom 28. Februar 1850 abgelehnt werden müssen, weil (1.) mit dem Ankauf des Hauses, was selbst der Ferdinand Wrede in dem Protokoll vom 9. Mai 1848 erklärt, die Eichen-Gerechtsame nicht mit erstanden sei. (2.) Nach dem Erkenntnis (damals wohl männlichen Geschlchts) des Oberlandes-Gerichts zu Arnsberg vom 1. Oktober 1842 nur Hufen berechtigte Bürger von Freienohl zum Beziehen von Bauholz berechtigt sind, der August Wrede aber, wie ad 1 gesagt, weder ein Hufen-Recht erstanden hatte, noch sich als Bürger der hiesigen Gemeinde hat rezipieren lassen. (3.) Die Erben Kaspar Stirnberg das Recht zum Beziehen des Bauholzes für sich behalten haben wollen, was diese noch dadurch zu bekennen gaben, dass einer der Erben, nämlich Bernard Stirnberg dieses Recht noch unterm 7. Januar d.J. für sich und Namens seiner Geschwister zu dem Preis von 100 Taler der Gemeinde Freienohl zum Ankauf anbot. (4.) Der durch den Ferdinand Wrede vorgenommene Neubau nicht erforderlich gewesen, das alte Haus vielmehr durch gründliche Reparatur noch bewohnbar zu machen war und auch der Verbleib des Holzes vom alten Haus nicht nachgewiesen ist. - Aus diesen Gründen könne sich die Gemeinde nicht dazu verstehen, dem August Wrede die beanspruchten 466 Kubik-Fuß Eichen-Holz aus dem Gemeindewald anzuweisen und müsse auf die von dem August Wrede deshalb eingelegte gerichtliche Klage sich einlassen. - Es solle der Justiz-Rat Herr Dr. Sommer unter Erteilung von Vollmacht seitens des Vorstehers ersucht werden, in diesem Prozess die Gemeinde zu vertreten und sollen die Gemeinde-Räte Heinrich Sahse und Friedrich Schwefer hiermit beauftragt sein, den Justiz-Rat Dr. Sommer unter Überreichung dieses Beschlusses und der von dem August Wrede eingelegten Klage mit etwa zu dem Ende erforderliche nähere Information zu versehen. - Schließlich beschloss die Versammlung, das fragliche Bauholz-Recht von den Erben Stirnberg nach dem Antrag desselben vom 7.1. d.J. sobald sämtliche Erben diesem Antrag beigetreten sein werden, zu dem Betrage von 100 Taler anzukaufen, damit dem August Wrede die Möglichkeit benommen werde, sich mit den Erben Stirnberg zu einigen und infolge einer solchen Einigung das Bauholz-Recht für sich noch nachträglich zu erlangen.
TOP 30: Die von dem G. Becker zu Neuhaus unterm 6. d.M. erfolgte Kündigung seines an der Gemeinde Freienohl zu fordernde Kapital ad 200 Taler wurde mit der Bestimmung angenommen, dass diese 200 Taler aus der auf den diesjährigen Etat übernommenen 500 Taler bestritten werden sollen, welche behufs Ankauf von Bauholz-Gerechtsame darin ausgeworfen worden sind. Möchte in diesem Jahr von Ankauf von Bauholz-Gerechtsamen ein höherer Betrag als die dazu bleibenden 300 Taler erforderlich werden, so soll das Fehlende bis es nach einem späteren Etat wieder gedeckt werden kann, bei der Sparkasse zu Arnsberg aufgenommen werden.
TOP 31: Die Versammlung beschloss pro Majora (mehrheitlich), bei eintretenden Subhastationen solcher Gebäude hiesiger Gemeinde, welche mit dem Recht zum Beziehen freien Bau- und Reparatur-Holzes aus hiesigem Gemeindewald behaftet sind, zu einem möglichst billigen Preis anzukaufen und solle in dieser Folge das im Monat Juni d.J. subhastiert werdende Haus des Kaspar Vogt hier für hiesige Gemeinde angekauft werden. Das Gemeinde-Ratsmitglied Fritz Schwefer werde hiermit beauftragt, in jenem Subhastations-Termin die Gemeinde zu vertreten und bis zur Summe von eintausend zweihundert Taler auf das Vogt´sche Haus zu bieten. - Siehe oben: 13. März 1854, TOP 18.
TOP 32: Auf den Antrag des Polizeidieners Kaulmann hiesiger Tage genehmigte die Versammlung, dass demselben zu Bezahlung seiner rückständigen Kommunal- und Schul-Gehälter, insofern sie aus den Jahren 1853 und 1854 herrühren, Ausstand bis zum 1. September zu bewilligen.
TOP 33: Der Witwe Ferdinand Leineweber hier wurde auf ihren Antrag zur Bezahlung der an hiesige Gemeindekasse restierenden 16 Sgr 12 Pf Ausstand bis zum 1. August d.J. unter der Bedingung bewilligt, dass die Leineweber davon seit dem 8. Oktober 1854 seinem (?) damaligen Anerbieten gemäß 5 % Zinsen zahle.
Am 16. Juni 1854
TOP 34: Der Versammlung die Erklärung des Georg Siepe hier vom 29.4. d.J. vorgelegt, beschloss dieselbe sofort auf Zahlung der für den Kaspar Humpert verbürgten Holz-Verkaufsgelder nebst Zinsen und Kosten gerichtlich einzuklagen, den Justiz-Rat Leisten als Mandatan der Gemeinde anzunehmen und demselben die betreff. Verhandlungen nebst Vollmacht zuzusenden. - Einwohnerliste Dezember 1849: Alte Haus-Nr. 39, Parzelle 870, St. Nikolaus Straße 10: Georg Siepe gnt. Necker, Ackersmann, LA 43; Ehefrau Elisabeth geb. Lenze, LA 43 und Familie.
TOP 35: Die Versammlung mit den gepflogenen Verhandlungen über den Verkauf der Wellen nebst Ketten von dem Gemeindebrunnen bei K. Düring und dem sogen. Kletterpott bekannt gemacht, genehmigte, dass davon (1.) die Welle von dem Kletterpott dem Heinrich Sasse für 25 Sgr; (2.) die Kette davon 13 ¾ ..,(?) schwer demselben für 1 T 5Sgr; zusammen 2 Taler; (3.) die Welle vor dem Teich bei Düring dem Kaspar Leineweber zu dem abgegebenen Gebote von 15 Sgr und (4.) die Kette davon 2 ¾ ...(?) schwer demselben für die gebotenen 2 Sgr 4 Pf pro ...(?). also zusammen 6 Sgr 5 Pf zu belassen und die Gemeindekasse hierselbst mit Erhebung dieser zusammen 2 T 21 Sgr 5 Pf zu beauftragen. Der anwesende Heinrich Sasse akzeptierte das Anerbieten der Versammlung hinsichtlich des Ankaufs der Welle und Kette ad 1. und 2.
TOP 36: Der Versammlung der Kostenanschlag des Heinrich Sasse hier vom 15. v.M. über die Instandsetzung des Gemeindewegs im Ohl vorgelegt, beschloss die fragliche Arbeit sofort und zwar im ganzen öffentlich zu verdingen. - Das Anerbieten des Kaspar Feldmann hinsichtlich der Hergabe des Schlüssels zu dem genannten Weg wurde akzeptiert.
TOP 37: Der Versammlung der Kostenanschlag des Heinrich Sasse hier über die Instandsetzung des Feuerteichs Kletterpott und des Weges bei demselben vorgelegt, beschloss, die fragliche Arbeit sofort im ganzen öffentlich verdingen zu lassen. Bei Abhaltung des Verdinges sei den Unternehmern zur Pflicht zu machen, vor dem Verbrauch der Steine und des Sandes solche erst von dem Bürgermeister messen und abnehmen zu lassen und diesem daher nach geschehener Ablieferung der Materialien Anzeige zu machen.
TOP 38: Die Versammlung genehmigte, dass dem Franz Trompetter hier die Verding-Summe für die in dem Verding vom 5.8. v.J. übernommene Kripp-Arbeit an der Gemeindewiese im Ohl ausbezahlt werde, indem derselbe die übernommene Arbeit anschlagsmäßig ausgeführt habe. Hinsichtlich der ferner daselbst auszuführenden Ufer-Schlachtung solle in nächster Sitzung weiterer Beschluss gefasst werden. - Dafür ist hier kein Grund aktenkundig.
TOP 39: Auf den Antrag des Fritz Lenze hier genehmigte die Versammlung die Niederschlagung der demselben gekauftes Holz abgeforderten 23 Sgr aus dem Jahr 1853. Ein Grund ist nicht aktenkundig. Einwohnerliste Dezember 1849; LA hier addiert für 1854: Alte Haus-Nr. 35, Parzelle 711, St. Nikolaus Straße; Vater Kaspar Lenze gnt. Penschröer, LA 63; Sohn Fritz Lenze, Schuster, LA 29. Trauungsregister: Heirat am 21.1.1853 Friedrich Lenze dim. nach Pfarrei Hüsten mit Marianne Dransfeld aus Niedereimer.
TOP 40: Der Versammlung der Antrag des Schlossers Feldmann hier wegen Entziehung der Bewässerung von der angepachteten Gemeindewiese in der sogen. Laake vorgelegt, erklärte, dass sich die Versammlung nicht weiter darauf einlassen könne, dem Feldmann vielmehr überlassen bleiben müsse, gegen die betreffenden eventuell den Weg rechtens zu betreten oder dieselben wegen widrigen Betretens der Wiese polizeilich zur Anzeige zu bringen. - Einzelheiten sind nicht aktenkundig.
TOP 41: Der Versammlung die Zusammenstellung der durch Beaufsichtigung des Gemeindewaldes bei der Abwesenheit des Waldwärters Tönne und Aushilfe bei den Holzverkäufen entstandenen Kosten im Gesamtbetrag von 3 T 10 Sgr vorgelegt, genehmigt die Zahlung dieses Betrages aus hiesiger Gemeindekasse, jedoch exclusive des Betrages ad 1 T 10 Sgr für Beschäftigung des Waldes am 17., 18., 19., 20., und 21. März, indem der Tönne vorab nachzuweisen habe, dass er die erhaltene Verletzung, infolge deren er dienstunfähig gewesen sei, bei Ausübung seines Dienstes erhalten habe.
TOP 42: Der Versammlung das Schreiben des Oberförsters Harbert vom 10. April d.J. , die Regulierung der Grenzen des hiesigen Gemeindewaldes betreffend vorgelegt, beschloss, den Steuerkontrolleur Derkmann mit dieser Grenzregulierung zu beauftragen und demnächst die nach Angabe des Derkmann erforderlichen Steine anzukaufen und zu setzen, öffentlich verdingen zu lassen.
TOP 43: Der Versammlung wurde die Benachrichtigung des Justiz-Rats Leisten vom vom 27. März d.J. in Sachen der Gemeinde Freienohl gegen Wrede vorgelegt. Dieselbe beschloss, die von dem Wrede auf dem Hof seiner Frau errichtete Scheune sofort öffentlich zum Abbbruch verkaufen zu lassen. Die Versammlung bemerkte, wie sie hierbei voraussetze, dass der laut Verfügung des Königlichen Kreisgerichts vom 2. Mai d.J. von der Exekution nicht ausgeschlossene ...(1 Wortteil nicht korrekt lesbar)bericht zu Gunsten der hiesigen Gemeinde verkauft worden sei.
Am 19. Juni 1854
TOP 44: Auf den Antrag des Friedrich Schwefer vom 14.d.M. wurde die Rechnung des Johann Müller zu Meschede wegen Reparatur einer Winde zum Betrag von 11 T 16 Sgr auf die Gemeindekasse zu zahlen genehmigt. - Ausführlicher nicht aktenkundig.
TOP 45: Die Versammlung fand nichts dagegen zu erinnern, dass die Parzelle Flur I Nr. 421 der Steuergemeinde Freienohl in in Gemäßheit des Schreibens des Königlichen Kreisgerichts und am 24. Februar d.J. durch den Steuerkontrolleur Derkmann für den Ferdinand Becker, den Erben Vohs und die Gemeinde Freienohl auseinandergerissen und unter besonderen Nummern in die Mutterrolle eingetragen werde. Es müsse jedoch noch feststehen, dass der Ferdinand Becker und die Erben Vohs das daran Führen pro Meter (korrekt abgeschrieben?) zur Last fallen und den Teil dieser Kosten unweigerlich zahlen werden und der Gemeinde Freienohl nach wie vor das Recht der Bleiche auf der gefragten Parzelle anerkannt werde.
TOP 46: 15 Zeilen nicht korrekt lesbar. Es handelt sich um die Genehmigung an Franz Trompetter um Arbeiten zur Ruhr-Ufer-Befestigung und um die Holz-Genehmigung durch den Oberförster Harbert.
TOP 47: Hier sind 18 Zeilen nicht korrekt lesbar, auch keine inhaltlichen Stichworte.
TOP 48: Auch hier sind 14 Zeilen nicht korrekt lesbar. Erwähnt wird Fritz Ernst Kerstholt, ein Beschluss vom 19. Februar 1851, Abgabe von Hufen-Gerechtsame, Steuerkontrolleur Derkmann
Wahrscheinlich ist der offizielle Sekretär verhindert, der lesbar schreiben kann.
Am 26. Juni 1854
TOP 49: Die Versammlung erklärte, es sei seitens der hiesigen Gemeinde bereits wiederholt der Antrag gestellt, den Steuer-Empfängern aufzugeben, für die hiesige Gemeinde die monatlichen Hebetermine hier im Ort ab(?)zustellen. Die Genehmigung habe Anstand (?) gefunden, weil dem damaligen Steuer-Empfänger Schupmann (?) eine solche Verpflichtung nicht gemacht und diese ihm nachträglich nicht habe gestellt werden können. Da der Steuer-Empfänger Schupmann jetzt jedoch vor einigen Tagen gestorben sei, so bitte man zu beantragen, dass bei Wiederbesetzung der Stelle dem neuen Steuer-Empfänger zur Verpflichtung gemacht werde, die Hebetermine für die hiesige Gemeinde für im Ort anzuberaumen und glaube man, die Billigkeit des Gesuches dadurch begründen zu können, dass sich in hiesiger Gemeinde über 200 steuerpflichtige Eingesessene befinden, wovon die meisten so geringe Beträge zu entrichten haben, dass sie durch eine Zahlung derselben in Arnsberg nicht nur für den Tag den Tagelohn verlieren, sondern auch für Verzehrungskosten mitunter mehr bezahlen müssen, als sich die Steuer-Beträge belaufen, sie also durch die Zahlung der Steuer in Arnsberg oft nur mehr als das Doppelte derselben belästigt werden. - Heutzutage mag nicht jede dieser Formulierungen verständlich sein, deutlich ist gewiss die Armut in Freienohl und das Wissen darüber in der Gemeinde-Versammlung, aber nicht so mit Worten „da oben“ in Arnsberg.
TOP 50: Die Versammlung mit der Entscheidung Königlicher Regierung vom 27, Februar d.J. Nr I F 121, wonach der beabsichtigte außerordentliche Holzhieb im hiesigen Gemeindewald nicht genehmigt worden ist, bekannt gemacht, beschloss unter diesen Umständen zur Deckung eines Teils des diesjährigen Defizits bei hiesiger Gemeindekasse nach Bestimmung des Etats ...(1 Wort nicht korrekt lesbar) der Sparkasse zu Arnsberg die Summe von 500 Taler – geschrieben: fünfhundert Taler – anzuleihen.
TOP 51: Da nach der Verfügung königlicher Regierung vom 27. Februar d.J. Nr. I F. 121 der Oberförster Harbert einen außerordentlichen Holzhieb in hiesigem Gemeindewald sich gegen (diese 2 Wörter sind durchgestrichen; dafür: in forstwirtschaftlicher Beziehung für unzulässig erachtet, das Gegenteil aber selbst von einem Laien beurteilt werden kann), so beschloss der Gemeinde-Rat, den Königlichen Oberförster Herrn Crohn zu Arnsberg zu bitten, unter Hinzuziehung des hiesigen Gemeinde-Rats zu berufen, um sich mit die Überzeugung zu verschaffen, dass sich in demselben für mehrere tausend Taler abständige Eichen befinden, welche jedes Jahr an Wert verlieren und wogegen die damit bestandene Fläche mit jungem rüstigem Holz bepflanzt werden können, ...(8 Wörter nicht korrekt lesbar) an die Höhere Behörde stellen zu wollen,
TOP 52: Auf das mündliche Anerbieten des Schieferdeckers Kotthoff von Arnsberg beschloss der Gemeinde-Rat, demselben die Instandsetzung des hiesigen Kirchturmdaches für die nächsten 9 Jahre unter folgenden Bedingungen zu übertragen: (a) Der Kotthoff hat das Dach des hiesigen großen Kirchturms jeder Zeit ...(1 Wort nicht korrekt lesbar) zu halten und verpflichtet sich, den Turm nicht nur alle 3 Jahre und zwar in dem laufenden Jahr 1854, ferner in den Jahren 1857, 1860 und 1863 einmal sondernauf erhaltene Nachricht auch außer der Zeit zu besteigen und auszubessern. (b) Der Kotthoff hat die sämtlichen dazu erforderlichen Materialien und Gerätschaften auf eigene Kosten und hierher zu liefern, wogegen die Gemeinde aber auf ihre Kosten die nötigen Leitern in den Turm sowie die Anbringung der an diesen erforderlichen 2 Klappen besorgt. (c) Die Gemeinde zahlt dem Kotthoff dafür und zwar für das Jahr 1854 acht Taler und für jedes der folgenden 3 Jahre wie derselbe nach § a den Turm zu besteigen und auszubessern hat, die Summe von fünf Taler aus hiesiger Gemeindekasse. - Der kleine Kirchturm befand sich damals am Ende des Hauptschiffs; nach dem Erweiterungsbau rückte der in die Mitte der Vierung.
TOP 53: Auf den Antrag des Lehrers Leismann genehmigte die Versammlung die Umarbeitung der auf hiesiger Knabenschule noch befindlichen 3 alten Bänke nach Art der neuen (!) Schulbänke auf Kosten der hiesigen Gemeindekasse und beschloss, die Arbeit dem Anton Stirnberg in Tagelohn zu übertragen. Gleichzeitig beschloss die Versammlung, den Anton Stirnberg auf seinen Antrag vom 19. d.M. von Zahlung der Anschlagskosten ad 1 T für die von ihm übernommene Reparatur der alten und Anfertigung der neuen Schulbänke zu entbinden, indem die Arbeit auf den Anschlag des Sahse hin verdungen und ausgeführt ist, dieser aber für dessen Anfertigung keine Gebühren liquidiert hat. - Schreiner Anton Stirnberg. - 1854 = LA 39 J., Alte Haus-Nr. 51a, Parzelle 834, zwischen Krumme Straße und Brunnen-Straße, früher Düring Straße. - Schreinermeister Heinrich Sahse, 55 Jahre, wohl DER Schreinermeister in Freienohl, der auch später eine kirchliche Stiftung hinterlassen hat. Ehefrau Dorothea geb. Spieler; kinderlos; mit im Haus: Vetter u. Geselle Heinrich Sahse, LA 34; Nichte der Ehefrau: Lisette Köster, LA 14; und als Magd Elisabeth Köster, LA 30.
TOP 54: Der Versammlung der Antrag des Pfarrer s Brand hier vom 23. d.M., die Änderung seiner Misten-Stelle betreffend, vorgelegt, erklärte, dass sie das Bedürfnis nicht anerkennen könne, weil erfahrungsgemäß der Mist am Vorteilhaftesten nass liege. Zudem könne die Gemeinde keine Verpflichtung zu dergleichen Anlagen anerkennen, wolle es vielmehr dem Herrn Pfarrer Brand anheim stellen, die gewünschte Anlage auf seine Kosten zur Ausführung zu bringen.
TOP 55: Der Versammlung die Rechnung des Fritz Schwefer hier im Betrag von 6 T 10 Sgr über geleistete Fuhren bei Pflasterung der Straße bei hiesigem Schulhaus vorgelegt, genehmigte die Zahlung des Betrages aus hiesiger Gemeindekasse. - Früher Mittelstraße, heute St. Nikolaus Straße.
TOP 56: Der Versammlung wurde die Anzeige des Polizeidieners Kaulmann vom 10. d.M., die Reparatur des Weges an der Langelbrücke nach dem Sunderwege und nach der sogenannten Alten Wiese hier, sowie der Langelbrücke selbst betreffend und der in dessen Folge von dem Zimmermeister Franz Korte angefertigte Kosten-Anschlag vorgelegt. Die Versammlung konnte sich von der Notwendigkeit einer solchen Reparatur der Langelbrücke, die 400 bis 720 Fuß Bretter erfordern soll, nicht überzeugen, und beschloss daher, dem Korte aufzugeben, die Brücke einstweilen auf Rechnung der Gemeinde nur notdürftig auszubessern. Das nach dem Korte´schen Anschlag erforderliche Eisenwerk sei aber anzubringen und soll dem Korte die Ausführung überlassen bleiben... (links am Rand stehen nicht korrekt lesbare Anmerkungen). Was die Wege-Reparatur betrifft, so soll dieselbe nach einem von dem Gemeinde-Ratsmitglied Schwefer anzufertigenden Anschlag im Verding ausgeführt werden.
TOP 57: Der Versammlung in Verfolg (!) ihres Beschlusses vom 2.1. d.J. § 3 vorgestellt, dass der Caspar Cohsmann gnt. Cordel hier den unterm selbigen Tage hier mit ihm abgeschlossenen Kontrakt, de Erweiterung eines Teils des Weges zur Mühle betreffend nicht erfüllt habe, beschloss, dem Cohsmann die Ausführung jenes Kontraktes binnen 4 Wochen mit dem Bemerken protokollarisch aufzugeben, dass sonst die Ausführung auf Grund § 2 jenes Kontraktes auf seine Kosten von Seiten der Gemeinde Freienohl geschehen würde.
TOP 58: Versammlung das Vermessungs-Register des Enste vom 18. Januar 1848, wonach mehrere Bewohner der Alten Wiese und des sogen. Alten Weges, Teile der angrenzenden Gemeindegrundstücke usurpiert (besetzt, benutzt) haben, vorgelegt, beschloss, die sämtlichen Personen, mit Ausschluss des H. Cordel, ad 1 welchem de Parzelle später zu einem größeren Tel verkauft sei und … (1 eingefügte, darüber geschriebene nicht korrekt lesbare Zeile) zum Ankauf der usurpierten Teile gegen (für) die Taxe, wofür sie die von ihren bebauten Hausplätzen erworben haben, aufzufordern und die nachträgliche Genehmigung ...(wieder 1 darüber eingefügte Zeile nicht korrekt lesbar) zu beantragen. Die betreffenden Personen … (wieder 1 darüber eingefügte Zeile nicht korrekt lesbar, ohne Namen) zur Räumung und Zurückgabe der usurpierten Teile anzuhalten.
TOP 59: Der Versammlung das Vermessungs-Register des Geometers Enste vom 18.1. 1848 ad II vorgelegt, beschloss darauf, wie folgt: Er solle Johann Kückenhoff, ad 2 Johann Trompetter, ad 10 Franz Cohsmann gnt. Dreher, ad 16 Adam Köster und ad 17 Franz Hehse, die von ihnen zu ihren Hausplätzen usurpierten Flachen der angrenzenden Gemeinde-Grundstücke gegen den Preis, wozu sie Hausplätze von der Gemeinde erworben haben, käuflich belassen und die höhere Genehmigung dazu beantragt wurden, müssen sie ...(nun?) jedoch zur Zahlung jener Taxe nicht verstehen, so seien dieselben zur Räumung jener Grundstücke anzuhalten. Was dagegen die Grundstücke der übrigen in dem Vermessungs-Register aufgeführten Personen betrifft, so solle die Sache mit diesen auf sich beruhen bleiben, indem einesteils die Gemeinde ihre Eigentums-Ansprüche an der vor langen Jahren usurpierten Parzelle nicht nachweisen können und andernteils mit mehreren Personen, die wegen der sich zu geeigneten Teile spätere Abkommen getroffen und ihnen die Teile als Eigentum überwiesen worden seien. - Usurpieren: als eigenes Eigentum erklären und benutzen; „besetzen“ klingt zu negativ. - Die übrigen Personen sind hier nicht aktenkundig. - Das Vermessungs-Register ist nicht aktenkundig, die gemeinten Grundstücke auch nicht. - Johann Kückenhoff gnt. Frohnenmann, Alte Haus.Nr. 59, Hügel 11; Johann Trompetter, Alte Haus-Nr. 64, Hauptstraße; Franz Cohsmann gnt. Dreher, Alte Haus-Nr. 148, Breiter Weg 33.
TOP 60: Der Versammlung die gepflogenen Verhandlungen wegen des von dem Ferdinand Becker gnt. Kaiser sich zugeeigneten zwischen seinem Hof und der Straße liegenden Gemeinde-Grundstück, vorgelegt, beschloss, die auf dem Beschluss vom 21.1.1850 von dem Kaiser einzuziehenden 11 T 9 Sgr 10 Pf zwar niedergeschlagen, dagegen aber den Beschluss vom 11.3.1850 aufrecht zu halten und den Becker zur Zurückziehung der Mauer, seiner Erklärung vom 6.3.1850 zurückzuziehen, falls er sich nicht dazu verstehen wolle, der Gemeinde für die usurpierte Fläche fünf (ausgeschrieben) Taler zu bezahlen. - Ergänzend eingeschoben ist eine nicht korrekt lesbare Zeile.
TOP 61: Der Versammlung in Verfolgdes Beschlusses vom 29.4.1850 vorgestellt, dass der darauf dem Heinrich Weber hier zu 4 (7?) T pro ...(1 Wort nicht korrekt lesbar) und Kubik-Fuß zu belassende Teil des bei seinem Hause liegenden Gemeinde-Grundes nach dem Schreiben des Geometers Enste vom 23. Mai 1850 = 12 Ruten 21 Fuß betrage, genehmigte wiederholt die Überlassung dieser Parzelle zu obiger Taxe an den Weber und beschloss, die höhere Genehmigung zu dieser Veräußerung zu beantragen. - Welcher Heinrich Weber hier gemeint ist, ist nicht aktenkundig.
Am 3. Juli 1854
TOP 62: Auf den Antrag des H. Neise hier genehmigte der Gemeinde-Rat, dass demselben aus hiesigem Gemeindewald Distrikt Hahn das Schlagholz zu ...(Abkürzung?) 100 Stück Börden pro Taxe abgegeben werde. - Welcher H. Neise hier gemeint ist, ist nicht aktenkundig. - Börden: hier: das, was einem zusteht (Zedro-Lex.).
TOP 63: In Verfolg des Beschlusses vom 16. v.M. genehmigte die Versammlung nunmehr die Zahlung der Rechnung der durch die Beaufsichtigung des hiesigen Kommunal-Waldes, während der Krankheit des Tönne, entstandenen Kosten im Betrag von zusammen 3 T 10 Sgr aus der hiesigen Gemeindekasse. - Alle kennen den Vertreter, nur diese Akte nicht.
TOP 64: Die von dem Rendanten Bracht gelegte (wohl: angelegte) Rechnung der hiesigen Gemeindekasse pro 1852 wurde vorgelegt, geprüft und die erforderlich erachteten Bemerkungen (Anmerkungen) in eine besondere Revisions-Verhandlung aufgenommen.
TOP 65: Die von dem Rendanten Bracht übergebenen Nachweise unbeibringlicher Einnahmen-Reste bei der hiesigen Gemeindekasse pro 1853 etc. retro (usw. zurück) wurde vorgelegt und die Niederschlagung von zusammen 118 T 24 Sgr 6 Pf genehmigt. Die Niederschlagung der übrigen Beträge konnte aus den bei jedem der Debenten (Schuldner) angegebenen Gründen nicht genehmigt werden. - Diese Debenten sind namentlich hier nicht aktenkundig, auch nicht die Gründe, vielleicht unverständliche Armut.
Am 18. Juli 1854
TOP 66: Die von dem Justizrat Dr. Sommer unterm 6. d.M. zur Erklärung hierher gesandte Replik des Klägers, in Sachen August Wrede gnt. Kückenhoff zu Bockum gegen die Gemeinde Freienohl wurde der Versammlung vorgelegt. Dieselbe erklärte, wie die Gerechtsame zum Beziehen des freien Bau- und Reparatur-Holzes von der Gemeinde nicht stillschweigend an der Solstätte klebe, vielmehr bei einem Verkauf der letzteren nur an den neuen Eigentümer übergehe, wenn sie ihm ausdrücklich mit verkauft werde. Es ergebe sich dieses nicht nur aus dem früheren Erkenntnis (damals mascul. Gen.) der Holz berechtigten Eingesessenen in Freienohl gegen die Gemeinde, sondern auch aus dem bisher bestandenen Gebrauch; es habe nämlich folgende Eingesessenen Solstätten gekauft und mit diesen nicht zugleich die Bauholz-Gerechtsame erhalten, nämlich (1.) Wirt Fritz Schwefer, (2.) Anton Neise Senior, (3.) Erben Kaspar Kehsler, (4.) Bandix Ranzenberg. Diese werden zu Zeugen darüber vorgeschlagen. Ferner mögen Adam Schröer von Visbeck und die Beilieger Kaspar Humpert von hier darüber vernommen werden, dass es statthaft sei, das Bauholzgerecht von einem Haus zum anderen zu übertragen, indem diese beiden solches mit Erfolg ausgeübt haben, zudem auch solches in dem Erkenntnis des Kaspar Humpert gegen die Gemeinde Freienohl für zulässig erachtet worden ist. Mit dem Bürgerrecht habe übrigens der Bezug des freien Bauholzes nichts gemein, worüber folgende Zeugen, welche Bürger seien, sich aber nicht im Besitz des freien Bauholzrechtes befinden, zu vernehmen seien, als: (1.) der vorstehend schon genannte Fritz Schwefer, (2.) Franz Neise, (3.) Adolf Feldmann, (4.) Philipp Trompetter, (5.) Franz Göckeler Jun., und (6.) Glashändler Cohsmann. Umso weniger können also hier der stillschweigende Übergang des freien Bauholzrechtes mit dem Verkauf der Solstätte an den Ferdinand resp. (bzw.) August Kückenhoff angenommen werden als die früheren Besitzer dieser Solstätte, die Erben Stirnberg, im Besitz dieser Gerechtsame geblieben sein wollen und solches auf das Haus beibehalten haben wollen, welches auf dem Grund der alten Solstätte erbaut, damals nicht mit verkauft und von dem Ältesten dieser Erben, nämlich dem Kaspar Stirnberg, noch besessen wird, was sich schon daraus ergebe, dass diese Erben Stirnberg, wovon der oben genannte Kaspar Stirnberg auch Bürger geworden sei, noch nach geschehenem Verkauf des alten Hauses an den Ferdinand Kückenhoff, das an sich behaltene Frei-Bauholz-Recht der Gemeinde wiederholt zum Verkauf angeboten habe, und der Ankauf auch von der Gemeinde akzeptiert worden sei, wovon sich die Verhandlungen zur Aufnahme des Kauf- resp. Verkaufs-Kontrakt in den Händen des Justizrats Dr. Sommer befinden. Dass der Bürgermeister von Devivere mit dem Ankauf des Humpert´schen Hauses in die freie Bauholz-Gerechtsame getreten ist, folgt daraus, dass bei der Subhastation dieses Hauses nicht nur die dem Hause anklebende Bürger-Gerechtsame, sondern auch das Recht zum Beziehen des freien Bauholzes von der Gemeinde mit verkauft worden sei. Wäre die Freibauholz-Gerechtsame stillschweigend die dem Hause anklebende Bürgergerechtsame mit einverleibt, so hätte es bei der Subhastation des Humpert´schen Hauses nicht der besonderen Bestimmung bedurft, dass auch die Bauholz-Gerechtsame mit verkauft wurde. Zudem sei dem Bürgermeister von Devivere auch noch kein freies Bauholz überwiesen worden und würde die Frage eben solches, ohne Bürger von Freienohl zu sein, beziehen können, erst zur Erörterung kommen, wenn der von Devivere freies Bauholz beansprucht. Was den Kaulmann von Berge betrifft, welcher, nachdem er von Freienohl nach Berge verzogen, zu seiner hierselbst zurück gelassenen Solstätte (Schneider´sche Haus) noch freies Bauholz bezogen haben soll, so müsse abgesehen davon, dass den anwesenden Mitgliedern des Gemeinde-Rats dieser Fall nicht bekannt sei, bemerkt werden, dass der Kaulmann Bürger von Freienohl war und also durch sein Verziehen nach Berge um so mehr noch blieb, als er nach seinem Verziehen nach Berge noch im Besitz seiner hiesigen Solstätte und der Hufen-Gerechtsame geblieben war. Es möge dieser Beschluss dem diesseitigen Anwalt Herrn Justizrat Dr. Sommer zum ferneren Betriebe des Prozesses gegen Kückenhoff übergeben werden.
TOP 67: Der Antrag des Franz Schwarzfärber von heute wegen des Kaufs des freien Bauholzes wurde vorgelegt, jedoch zur nächsten Versammlung verwiesen, indem von den anwesenden Mitgliedern des Gemeinde-Rats zwei Schwäger des Antragstellers sind und bei deren Abtreten die Versammlung nicht mehr beschlussfähig sei. - Anwesende Gemeinde-Rats-Mitglieder: Heinrich Flinkerbusch, Friedrich Schwefer, Joseph Funke. - Alte Haus-Nr. 32 a, Parzelle 879, St. Nikolaus Straße: Franz Schwarzfärber, Ackerbauer, LA 35; Ehefrau Elisabeth geb. Helnerus, LA 48. Heiratsregister: Heirat 28.5. 1842 Franz Schwarzfärber mit Elisabeth geb. Helnerus. - Joseph Funke verheiratet mit Gertrud geb. Helnerus.
TOP 68: Der fernere Antrag des Ferdinand Becker gnt. Kaiser vom 6. d.M. um Abgabe von Freibauholz zum Neubau einer Scheune wurde vorgelegt, jedoch abgewiesen mit dem Bemerken, dass es bei dem Beschluss vom 9.9.1853 sein Bewenden behalten müsse. Sollte der Becker wirklich klagen, so solle auf dessen Ablösung bei der Kommunal-Kommission angetragen werden.
TOP 69: Auf den Antrag des Joseph Trompetter gnt. Tillmann um fernere Verabreichung von Freibauholz wurde nicht eingegangen mit dem Bemerken, dass der Trompetter vorab das im Jahr 1853 von der Gemeinde erhaltene Freibauholz zu verwenden habe und nach geschehener Verwendung dieses Holzes die Gemeinde sich von neuem etwa auf ferner vorliegende Bedürfnisse vorab überzeugen müsse. - Einwohnerliste Dezember 1849, folgende LA-Daten: 1854: Alte Haus-Nr. 11, Parzelle 709, Stiftsweg 7: Joseph Trompetter, Tagelöhner, LA 25; Ehefrau Agatha geb. Bauerdick, LA 29.
TOP 70: Auf den Antrag des Johann Trompetter hier um Verabreichung von Freibauholz ging der Gemeinde-Rat nicht ein, bemerkte vielmehr, dass der Trompetter vorab die Verwendung des im Jahr 1844 (!) erhaltenen Freibauholzes nachzuweisen habe, demnächst werde sich der Gemeinde-Rat vorab von der Notwendigkeit des verlangten Holzes überzeugen. - Einwohnerliste Dezember 1849, LA-Daten für 1854: Alte Haus-Nr. 64 a, Parzelle 719, Hauptstraße: gegenüber der Alten Schule: Johann Trompetter, Senior, Schenkwirt, Krämer Holzhändler, LA 84; Ehefrau Marianne geb. Cohsmann, LA 70.
TOP 71: Auf den Antrag des Johann Kückenhoff um Freibauholz beschloss der Gemeinde-Rat vorläufig nicht einzugehen, vielmehr solle das Gemeinde-Ratsmitglied Sahse beauftragt werden, nachzusehen, ob der Kückenhoff das früher erhaltene Holz zu dem bestimmten Zweck verwendet habe und derselbe auch des beantragten Holzes auch bedürfe.
TOP 72: Auf den Antrag des Ferdinand Becker hier beschloss die Versammlung, demselben die beantragten 8 Streben aus hiesigem Gemeindewald, jedoch von Buchenholz, überweisen zu lassen. - Schräg stehende Balken im Fachwerk, oder schräg stehende Pfähle zur Haltbarkeit beim Zaun (Wikipedia: Abbildungen).
TOP 73: Auf den Antrag des Kaspar Kaulmann beschloss die Versammlung, den Schreinermeister Sahse vorab mit der Revision des dem Kaulmann im Recht angewiesenen Holzes zu beauftragen, namentlich ob dasselbe gar nicht oder zu welchem Teil zu den bestimmten Zwecken brauchbar sei. - Einwohnerliste Dezember 1849: Alte Haus-Nr. 41, Parzelle 866, St. Nikolaus Straße 16: Kaspar Kaulmann, Polizeidiener, 1854: : 60 J.; Ehefrau Christina geb. Schwinne und 6 Kinder.- Inhaltliches zum Holz ist nicht aktenkundig.
TOP 74: Der Versammlung das Schreiben des Oberförsters Crohn vom 8. d.M., worauf sich derselbe zur Berichtung (korrekt abgeschrieben?, Berichtigung, Grenz-Korrektur, oder : Besichtigung, s.u.) des hiesigen Gemeindewaldes weigert, vorgelegt, beschloss, den Herrn Oberförster Freiherr von Därnberg zu Arnsberg zu bitten, dass er die Gewogenheit haben möge, den hiesigen Gemeindewald zu besichtigen und ein Gutachten über dessen Bewirtschaftung hinsichtlich der Hauung abständiger Eichen abzugeben. - Inhaltliches zur Weigerung ist nicht aktenkundig.
Am 24. Juli 1854
TOP 75: Die Anträge des Kaspar Feldmann, Adam Pöttgen und Adam Kehsler sämtlich von hier um Abgabe von Holz aus hiesigem Gemeindewald pro Taxe wurde vorgelegt und genehmigt, insofern dass sich in forstwirtschaftlicher Hinsicht nichts dagegen zu erinnern findet. Der Herr Oberförster Harbert möge um Anweisung des Holzes ersucht werden. - Inhaltliches zum Holz ist nicht aktenkundig. - Normal korrektes Verhalten der Gemeinde-Verantwortlichen und – 2010 – korrekter Umgang mit „der Natur“ oder/und „der Schöpfung“.
Am 31. Juli 1854
TOP 76: Auf die mündliche Weigerung der Eheleute Philipp Trompetter hier zur Ausstellung einer Obligation über die der hiesigen Gemeinde schuldigen 35 T 13 Sgr beschloss der Gemeinde-Rat, die dem Königlichen Kreisgericht zugesandten Akten von denselben zurück zu fordern und Personal-Arrest des Philipp Trompetter zu beantragen, zu welchem Zweck vorläufig 5 Taler bei dem Kreisgericht deponiert werden sollen. - Mehr Inhaltliches ist hier nicht aktenkundig.
TOP 77: Der Antrag des Hermann Winterhoff hier vom 24. d.M. um Belassung von 2 Eichen aus hiesigem Gemeindewald pro Taxe wurd vorgelegt, jedoch abgelehnt, indem der Winterhoff, wie aus seinem Antrag hervorgehe, ein Recht zur Forderung der Eichen behaupte,. Zudem wolle derselbe nach seiner mündlichen Äußerung die Eichen nur dann annehmen, wenn dieselben gefällt seien und ihm dann noch Gefallen, auf solche Bedingungen aber die Gemeinde sich nicht einlassen könne. - Einzelheiten sind nicht aktenkundig.- Alte Haus-Nr. 78, Giesmecke: Hermann Winterhoff, Müller LA 34.
TOP 78: Der Versammlungdie Erklärung des Heinrich Weber hier vom 21. d.M. vorgelegt, wonach derselbe zum Ankauf der bei seinem Hause belegenen Gemeinde-Parzelle zur Größe von 12 Ruten 21 Fuß zu 4 (Abkürzung? Pfennig?) pro Quadrat-Fuß bereit ist, sich zur Zahlung des Kaufpreises ad 19 T 13 Sgr aber eine Frist von 1 Jahr vorbehält, bis wofür er das Kapital mit 5 % verzinsen wolle, wurde von derselben überall genehmigt. - Einwohnerliste Dezember 1849; LA-Daten für 1854: Alte Haus-Nr. 93, Alte Wiese 6: Heinrich Weber, Holzschuhmacher, LA 60; Ehefrau Elisabeth geb. Heinrichs, LA 59 und große Kinder.
TOP 79: Die Rechnung des Heinrich Schwarzfärber hier im Betrag von 12 Sgr über die Instandsetzung des Prozessionsweges wurde vorgelegt und zur Zahlung aus hiesiger Gemeindekasse genehmigt. - Gemeint kann sein die Küppel-Prozession. - Einwohnerliste Dezember 1849, LA-Daten angepasst auf 1854: Alte Haus-Nr. 154, St. Nikolaus Straße 6: Heinrich Schwarzfärber, Schneider, LA 49; Ehefrau Maria geb. Dierkes, LA 47; Sohn Franz, LA 14; Tochter Maria, LA 11; Tochter Marianne, LA 8. Zum Vornamen Marianne: Sterberegister: gest. 8.5.1845 Marianne Schwarzfärber geb. Wrede, LA 57,Ehefrau des Joseph Schwarzfärber.
TOP 80: Der Versammlung das von dem Heinrich Flinkerbusch hier eingereichte Verzeichnis über Freibauholz vorgelegt, beschloss darauf wie folgt: (1.) Für die dem Flinkerbusch früher überwiesenen unbrauchbaren 70 Kubik-Fuß Bauholz soll demselben anderes brauchbares Bauholz überwiesen, das unbrauchbare Holz aber zum Vorteil der hiesigen Gemeinde öffentlich verkauft werden. (2.) Die von dem Flinkerbusch zur Reparatur seines Hauses beantragten 96 3/8 Kubik-Fuß können demselben vorläufig nicht überwiesen werden, indem derselbe vorab die Verwendung des im Jahr 1852 erhaltenen Freibauholzes nachzuweisen habe, welche Verwendung der Flinkerbusch bis jetzt noch nicht bewirkt habe. (3.) Was endlich die Erstattung der von dem Flinkerbusch angeblich in früheren Jahren auf eigene Kosten verwendeten 43 ½ Kubik-Fuß Bauholz betrifft, so soll der Gemeindeverordnete Sahse vorab die Richtigkeit der in dem Verzeichnis gemachten Angaben örtlich untersuchen und darüber berichten.
TOP 81: Das Anerbieten des Franz Schwarzfärber hier, wonach derselbe sein Frei-Bauholzrecht der hiesigen Gemeinde für die Summe von 100 Taler und 80 Kubik-Fuß Bauholz zum Verkauf anbietet, wurde vorgelegt und genehmigt mit dem Bemerken, dass jene 100 Taler bei der Sparkasse zu Arnsberg angeliehen werden sollen. - Einwohnerliste Dezember 1849; LA hier 1854: Alte Haus-Nr. 32 a, Parzelle 879, St. Nikolaus Straße: Franz Schwarzfärber, Ackerbauer, Arbeiter, LA 35; Ehefrau Elisabeth geb. Helnerus; Sohn Franz, LA 11; Schüler Anton Wrede, LA 14.
TOP 82: Der Versammlung die Anträge des Lehrers Leismann hier vom 10. resp. (bzw.) 19. d.M. die Ausführung verschiedener Reparaturen an seiner Wohnung betreffend vorgelegt, erklärte, bevor weiterer Beschluss gefasst werden könne, vorab die Wiederherstellung des Leismann abgewartet werden müsse, indem vor Ausführung der Arbeiten während der Krankheit des Leismann keine Rede sein könne.
TOP 83: Der Versammlung der infolge Beschlusses vom 26.6. d.J. von dem Fritz Schwefer hier angefertigte Kosten-Anschlag über die Instandsetzung des Sunderweges vorgelegt, beschloss, die Arbeiten in diesem Jahr ausführen und zu diesem Zweck öffentlich verdingen zu lassen.
TOP 84: Der Versammlung die Verhandlung über den am 28. v.M. abgehaltenen Verding am Wege des sogen. Kletterpott vorgelegt, beschloss, jenen Verding nicht zu genehmigen, vielmehr die Arbeiten zwischen dem Letztbietenden Kaspar Cohsmann und dem Nachbietenden Kaspar Neise Jun. von neuem zum Verding auszusetzen, das Resultat der Versammlung wieder vorzulegen.
TOP 85: Der Versammlung die wegen des Holz-Gelder-Rückstandes des Philipp Weber hier gepflogenen Verhandlungen vorgelegt, genehmigt, dass dem Weber zur Bezahlung seines Rückstandes Ausstand bewilligt und gesattet werde, dass derselbe darauf vom 1. d.M. ab monatlich 3 Taler abschläglich bezahle. Der Herr Bau-Inspektor Bruns zu Meschede sei zu ersuchen, diese 3 Taler monatlich von dem Verdienst des Weber in Abzug zu bringen und der hiesigen Gemeindekasse zuzusenden. - Einwohnerliste Dezember 1849, LA-Daten: 1854: Alte Haus-Nr. 12, Stiftsweg 8: Philipp Weber, Ackersmann, Sägeschneider, LA 49; Ehefrau Josefine geb. Schwefer, LA 47; 7 Kinder: Gertrud, Magd, LA 25; Kaspar, LA 17; Fritz , LA 15; Elisabeth, LA 13; Bernhard, LA 10; Maria, LA 8; Katharina, LA 5; Bruder Fritz Weber, Sägeschneider, LA 35.
TOP 86: Der Versammlung die Erklärung des Ferdinand Becker hier, wonach sich derselbe zur Abtretung oder Bezahlung des von der hiesigen Gemeinde bei seinem Hofe usurpierten Grundes weigerte, vorgelegt, beschloss die Versammlung auf sich beruhen zu lassen und dem Becker auf sein Gewissen zu geben, ob es sich mit demselben vertrage, dass er jenen Grund an sich behalte. - Eine ungewohnte Reaktion des Gemeinde-Rats.
TOP 87: Auf die hier zur Anzeige gebrachte Verengung des Weges zum Totenhof, so wird des Fehlens mehrerer Grenzsteine an hiesigen Gemeindegrundstücken beschloss die Versammlung, die fragliche Grenze bei der bereits beschlossenen Grenz-Regulierung in hiesigem Gemeindewald ebenfalls regulieren zu lassen. Was dagegen die Verengung des Weges zum Totenhof betreffe, so sei solche nicht bekannt. - Als der Friedhof vom Kirchhof zum Alten Friedhof verlegt wurde, wurde er üblicherweise Totenhof genannt.
TOP 88: Der Versammlung die Erklärung des Schlossers Feldmann, die Auszahlung des Restes seiner Rechnung über ausgeführte Arbeiten und Lieferungen in dem hiesigen Polizei-Gefängnis betreffend vorgelegt, genehmigte die Auszahlung des Restes jener Rechnung mit dem Bemerken, dass später alle derartige für die Gemeinde bewirkte Leistungen nur auf beigebrachten Gerichtsschein als richtig angenommen werden sollen.
Am 8. September 1854
TOP 89: Es wurde die Klage des Franz Jürgens von hier gegen die hiesige Gemeinde, worin derselbe das Fischerei-Recht beansprucht, vorgelegt und … (1 Wort nicht korrekt lesbar) der Vorsitzende die desselbigen Klage schriftlich zu beantworten und das Mitglied Sahse solche im Termin vom 18. d.M. einzureichen resp. Zu erläutern. - Einzelheiten zum Fischerei-Recht sind hier nicht aktenkundig. - Einwohnerliste Dezember 1849, LA = 1854: Alte Haus-Nr. 21 c, Bergstraße 18: Franz Jürgens, Tagelöhner, LA 35; Ehefrau Regina geb. Mund, LA 41; zu Regina unehel. Tochter Elisabeth Linhof, LA 14; Nr. 21 b: Brigitte Jürgens, Spinnerin, Mutter zu Franz; Nr. 21 a: Kaspar Kehsler gnt. Neuhäuser, Tagelöhner; Ehefrau Theresia geb. Becker.
TOP 90: Auf den Antrag des Franz Trompetter von hier auf Auszahlung für ausgeführte Ufer-Arbeiten an einem Gemeindegrundstück im sogen. Ohl wurde beschlossen, demselben den ihm noch gebührenden Rest ad 5 RT zur Zahlung auf die Gemeindekasse anzuweisen. - RT = Reichs-Taler.
TOP 91: Desgleichen wurde auch der Antrag des Joseph Cosack von Arnsberg und die von ihm durch Ankauf der Caspar Vogt – Immobilien erworbene Bürger-Gerechtsame der Gemeinde zu 400 RT zu überlassen, beschlossen, hierauf nicht einzugehen, da solche Gerechtsame jederzeit für die Summe von 100 RT an die Gemeinde abgetreten würden. - Korrekt verständlich?
TOP 92: Wurde das Schreiben des Justiz-Rat Leisten von Arnsberg vom 16.8.1854 in Sachen Freienohl gegen Wrede vorgelegt. Die Versammlung beschloss, den Engelhard Kraas, Georg Hachmann gnt. Schulte aus Dinschede und Nicolaus Hachmann daselbst darüber vernehmen zu lassen, ob der Wrede selbst oder dessen Frau die hier fragliche Scheune haben bauen lassen, ebenso der Frau darüber den Eid zuzuschreiben. Bemerkt wurde ferner, dass der Wrede selbst das Material zu der Scheune, namentlich die Ziegelsteine, Pfannen und das Holz aus seinem ihm gehörigen Wald geliefert habe, und ebenfalls oben genannte Zeugen bekannt … (1 kleines Wort nicht korrekt lesbar; oder : Bekannte sein...) würden. - Siehe oben TOP 66, 18. Juli 1854.
TOP 93: Der Antrag des Caspar Cohsmann von hier auf Überlassung von einigen Karren Grand bei der Langelbrücke wurde genehmigt, falls er sich bereit erkläre, den dafür üblichen Preis (früher sagte man: Taxe) an die Gemeinde zu zahlen. - Grand = Kies.
TOP 94: Der Versammlung die wegen der Holzgelder Rückstände des Philipp Weber von hier gepflogenen Verhandlungen vorgelegt, beschloss, den Weber nunmehr zum Arrest dem Gericht vorführen zu lassen. - Mehr ist inhaltlich hier nicht aktenkundig. Siehe oben TOP 85, 31. Juli 1854.
TOP 95: Auf das Gesuch des Meyer Jakob von Calle um Angabe des Einzugsgeldes beschloss die Versammlung, von demselben 30 RT, dessen Frau 20 RT, im ganzen also 50 RT zu fordern.. Alte Haus-Nr. 15, Bergstraße 9: Meyer (= Vorname) Jakob (Jude).- Mehr ist hier nicht aktenkundig.
TOP 96: In Verfolg der nach dem Beschluss vom 18. Juli d.J. von dem Mitglied Heinrich Sahse vorgenommenen Untersuchung über Verwendung des Frei-Bauholzes seitens des Johann Kückenhoff von hier, worüber der Befund vorgelegt, wurde beschlossen, dem Kückenhoff zuvörderst die Verfertigung des ...(1 Wort nicht korrekt lesbar) in der ...(1Wort nicht korrekt lesbar) aufzugeben, ehe ihm das beantragte Bauholz überwiesen werden könne.
TOP 97: Die Verdings-Verhandlungen über Instandsetzung des sogen. Sunderweges wurden vorgelegtund soll dem Mindestbietenden Caspar Neide von hier der Zuschlag erteilt werden.
TOP 98: Das Ausstandsgesuch des Fritz Göckeler von hier zur Zahlung seiner Communal-Rückstände ad 18 RT bis zum 1. November wurde genehmigt.- Einwohnerliste Dezember 1849; LA passend zu 1854: Alte Heus-Nr. 132, Hinter den Höfen 2: Friedrich Göckeler, Maurer, LA 43; Ehefrau Christina geb. Schulte, LA 36; Sohn Gottfried, LA 16; Tochter Franziska, LA 14; Sohn Georg, LA 12; Tochter Ida, LA 10; Elisabeth Göckeler geb. Donner, Mutter zu Friedrich G., Witwe, LA 68. - Grund des Geld-Rückstandes vielleicht die Kleidungsbedürfnisse der Kinder. - Desgleichen des Joseph Spindeldreher ad 14 RT bis zum 22. s.M. - Zahlungsaufschub.- Alte Haus-Nr. 84, Vohsecke 7: Joseph Spindeldreher, 1871: 1 männl., 4 weibl. Bewohner; nicht mehr so ausführlich wie 1849.
TOP 99: Der Versammlung das in Folge des Beschlusses vom 31. Juli d.J. abgehaltene Verdings und Resultats: Instandsetzung ...(1 Wort nicht korrekt lesbar) Mittleren Straße bei dem Feuerteich Kletterpott betreffend, vorgelegt, genehmigt das Mindestgebot des Caspar Cohsmann von hier ad 12 RT.
Am 23. Oktober 1854
TOP 100: Es wurde der Hauungs- und Cultur-Plan für das Wirtschaftsjahr 1855 vorgelegt und nach vorgenommener Durchsicht und Prüfung genehmigt.
TOP 101: Auf den Antrag des Joseph Terstehse aus Stehse auf freie Benutzung der sogen. Langesbrücke (Langelbrücke) wurde beschlossen, den Antragsteller um deswillen (korrekt abgeschrieben) abzuweisen, weil es bisher immer usus (Latein: Brauch, üblich) gewesen, von jedem Auswärtigen, mochte er Grundstücke in der Freienohler Flur haben oder nicht,s hier fragliche Brückengeld zu beanspruchen und hierauf auch der Contrakt mit dem zeitigen Pächter des Brückengeld-Empfanges abgeschlossen worden sei.
TOP 102: Auf das Gesuch des Waldwärters Anton Tönne von hier vom 24. d.M. um Bewilligung einer Unterstützung wurde dahin im Beschluss gefasst, dass demselben fürs Jahr eine Renumeration (Unterstützung) von 15 RT bewilligt werden soll. - Anton Tönne, 1854 = LA 45 J.; nicht verheiratet, auch in folgenden Jahren nicht; 1846 wohnt im Haus seines Bruders Bernard Tönne, Leineweber, Ackersmann, Alte Haus-Nr. 52, Parzelle 832 (Krumme Str. 8); 1849 wohnt im Haus Ferdinand Erlmann gnt.Kleinschmidt, Alte Haus-Nr. 67, Parzelle 722 (Hauptstraße gegenüber Hirsch-Apotheke).
TOP 103: Das Schreiben des Justiz-Rats Sommer vom 29. v.M. Prozess-Sache Freienohl gegen Kückenhoff zu Bockum betreffend wurde nebst Liquidation vorgelegt. Der Gemeinde-Rat beschloss: (1.) Die Liquidation des Sommer ad 8 RT 17 Sgr 6 Pf zur Zahlung auf die Gemeindekasse anzuweisen; (2.) diesen Betrag von dem Prozesskläger wieder einziehen zu lassen.
TOP 104: Die Kosten-Liquidation des Justiz-Rat Grewe von Arneberg vom 24. September d.J. : Quittung über Verkauf des Bau- und Reparatur-Holz-Rechtes seitens des Schwarzfärber an die Gemeinde betreffend wurde im Betrag ad 2 RT auf die Gemeindekasse anzuweisen beschlossen.
TOP 105: Auf das Gesuch der Ehefrau Humpert von hier vom 4. v.M. um Gewährung eines 6-wöchentlichen Ausstandes zur Zahlung ihrer in den Jahren 1851, 1852 und 1853 aus gesamt rückständigen Communal-...(Wortteil nicht korrekt lesbar) ad 2 RT 9 Sgr 7 Pf wurde beschlossen, den beantragten 6-wöchentlichen Ausstand zu bewilligen. - Vielleicht ist gemeint: Witwe Agatha Humpert geb. Orgelmacher, 1854 = 65 J., ihr Ehemann Franz Humpert gnt. Rocholl, Ackersmann, starb 2. April 1854, 70 J.; Alte Haus-Nr. 49, Parzelle 836 (Krumme Straße 14);er hinterließ 3 große Kinder: 1846 = Franz, Holzhauer, Johann, Holzhauer, Maria Franziska, Magd ( Sohn Franz: 1849 verheir. mit Margaretha geb. Kehsler und Sohn Franz = 1849 = 1 J.).
TOP 106: Desgleichen wurde auch das Ausstandsgesuch des Schüsseldrehers Franz Kerstholt von hier vom 30. v.M. beschlossen, den Antrag auf Bewilligung eines 3-monatlichen Ausstandes zur Zahlung seiner rückständigen ...(erster Wortteil nicht korrekt lesbar)Gelder ad 6 RT zu ...(1 Fremdwort – franz. - nicht korrekt lesbar). - Franz Kerstholt, Schüsseldreher, Ackersmann, 1854 = LA 57, Ale Haus-Nr. 14a, Parzelle 692 (Ecke Bergstraße / Am Mühlenberg), verheir. Margaretha geb. Schulte, 1854 = LA 50, Sohn Franz, Knecht, LA 23, Tochter Klara LA 21, Sohn Franz Wilhelm LA 19, Sohn Fritz LA 15 .
TOP 107: Die Kosten-rechnung des Königlichen Kreisgerichts zu Arnsberg vom 7. v.M. in Sachen Freienohl gegen Wrede gnt. Bause (Schreibfehler des Sekretärs?) im Betrag von 3 RT 13 Sgr vorgelegt und beschlossen, solche zur Zahlung auf die Gemeindekasse anzuweisen. - Inhaltliches ist hier nicht aktenkundig, auch nicht zum Beinamen Bause.
TOP 108: Auf das Gesuch des Johann Kückenhoff von hier vom 1. d.M. wurde beschlossen, demselben zur Vornahme von Reparaturen in seinen Gebäulichkeiten eine Schwelle unter seiner Scheune erneuern zu lassen. - Einwohnerliste Dezember 1849, LA auf 1854 gesetzt: Alte Haus-Nr. 59, Parzelle 785, Hügel 11: Johann Kückenhoff gnt. Frohnemann, Ackersmann, LA 35; Ehefrau Katharina geb. Trompetter, LA 32; Sohn Johann LA 8; und Eltern: Vater Ferdinand Kückenhoff, Ackersmann, LA 64; Ehefrau Friedrica geb. Peters, gnt. Octus LA 72.
TOP 109: Die Rechnung des Schieferdeckers Kotthoff zu Arnsberg vom 1. v.M. für Einrichtung einer Klappeund Reparaturen am Kirchturm im Gesamtbetrag von 14 RT wurde zur Zahlung auf die Gemeindekasse anzuweisen, beschlossen.
TOP 110: Der Antrag des Caspar Cohsmann von hier vom 16. d.M. auf Überlassung von Steinen behufs Anfertigung des Weges beim sogen. Kletterpott wurde vorgelegt und beschlossen, den Cohsmann diese ...(1 Wort nicht korrekt lesbar) abzuweisen, ihm vielmehr zu überlassen, die erforderlichen Steine an der Ruhr zu gewinnen.
TOP 111: Auf den Antrag des Pastors Brand hier vom 29. v.M. auf Verbesserung seiner Miststätte (nicht: Mistestelle wie früher) wurde beschlossen, dem Antragsteller zur Vornahme dieser Reparatur aus Gemeinde-Mitteln 2 RT (9 ?) zu bewilligen, in Zukunft aber keinerlei Reparaturen, falls sie voraussichtlich die Summe von 5 RT erreichen, zu übernehmen, vielmehr deren Bestreitung dem Pastor selbst zu überlassen.
TOP 112: Vom Vorsitzenden wurde zur Sprache gebracht, dass sich der Weg zum sogen. Huckepott in einen für Menschen und Vieh kaum zu passierenden Zustand befindet. Der Gemeinde-Rat beschloss hierauf, zuvörderst sich von dem Zustand des fraglichen Weges zu überzeugen und übernahm das Mitglied Fritz Schwefer die desfallsige Local-Besichtigung, eventuell wollte derselbe (einen) Kostenanschlag zur Vornahme von Ausbesserung des Weges vorlegen.
TOP 113: Gebühren-Liquidation des Justiz-Rats Grewe vom 9. Juli d.J. über Anfertigung eines Contraktes: Bau- und Reparatur-Holz-Gerechtsame des Ferdinand Gahse betreffend im Betrag von 2 RT wurde zur Zahlung auf die Gemeindekasse anzuweisen, beschlossen. - Alte Haus-Nr. 30, Parzelle 882, Kerstholtsgasse 1: Ferdinand Gahse, Leineweber, LA 53; Ehefrau Agatha geb. Schulte, LA 45; und Familie.
TOP 114: Der Versammlung die ...(?) Holz-Gelder-Rückstandes des Philipp Weber hier gepflogenen Verhandlungen vorgelegt, genehmigte dem Weber auf sein Gesuch vom 21. v.M. einen ferneren Ausstand unter der Bedingung zu bewilligen, wenn er binnen 8 Tagen nachweisen wirkt, dass er fernere Abschlagszahlung an die Gemeindekasse ad 2 RT geleistet habe. - Wohl nicht korrekt verständlich.
TOP 115: Das Gemeinde-Ratsmitglied brachte zum Vortrag, dass vor einigen Jahren, genauer könne er diese Zeit nicht angeben, auf einer Gemeindewiese im sogen. Langel, Gras an Arnold Schröder und Fritz Ernst Kerstholt von hier verkauft worden sei, ohne dass dem Vernehmen nach die ...(1 Wort nicht korrekt lesbar) zu Einnahmen gekommen. Der Gemeinde-Rat beschloss, diesenfalls die nötigen Rechnungen vorstellen zu lassen.
TOP 116: Ferner wurde zur Sprache gebracht, dass der von Freienohl über das sogen. Brumlingsen nach Wildshausen führende Weg so unbefahrbar sei, dass eine Umlegung desselben notwendig erscheine. Es wurde beschlossen, dieserhalb sich in pleno (Latein: im Plenum: alle gemeinsam) sich an Ort und Stelle zu begeben und demnächst über weitere Maßnahmen Beschluss zu fassen.
Am 8. November 1854
In der heutigen außerordentlichen Sitzung des Gemeinde-Rats von Freienohl, welcher aus 6 Mitgliedern besteht, wurde unter Vorsitz des Bürgermeisters Thüsing und unter Teilnahme vorbenannter 6 Gemeinde-Ratsmitglieder: Fritz Schwefer, Fritz Ernst Kerstholt, Joseph Funke,Heinrich Sahse, Heinrich Flinkerbusch, Heinrich Düring folgendes verhandelt und beschlossen:
TOP 117: Zu Mitgliedern der Klassensteuer-Einschätzungs-Commission für die Gemeinde Freienohl wurden pro 1855 gewählt: Joseph Funke, Heinrich Düring, Fritz Ernst Kerstholt.
TOP 118: Nachdem durch die Ernennung des seitherigen Bürgermeisters von Devivere zum Landrat des Kreises Meschede der Gemeinde-Vorsteher-Posten von Freienohl vakant geworden, wurde zur neuen Wahl geschritten und einstimmig der Bürgermeister Thüsing hierselbst vom 1. Januar 1855 ab gewählt. Für weiteres war nichts zu verhandeln.
Am 27. November 1854
TOP 119: Die Versammlung beschloss, den Beschluss vom 26. Juni d.J., wonach der Steuer-Empfang in loco (Latein: am Ort) höheren Orts in Antrag gebracht, wird ...(1 Wort nicht korrekt lesbar) und den darin angeführten Gründen höheren Orts in Erinnerung zu bringen. - Siehe oben TOP 49.
TOP 120: Wurde der Antrag des Pfarrers Brand hier vom 21. d.M. (1.) auf Übernahme der Kosten für das Läuten mit sämtlichen Kirchenglocken, wofür kontraktmäßig aus der Kirchenkasse dem Küster Leismann bis zum 31.12. d.J. noch 56 ¼ RT ...(1 Wort nicht korrekt lesbar) aus Gemeinde-Mitteln (der politischen Gemeinde); (2.) auf Übernahme dieser Contrakt-Summe ad 15 RT jährlich vom 1. Januar k.J.; vorgelegt und beschlossen, dass, da die Gemeinde hierzu nicht verpflichtet, vielmehr solche Aufgaben der Kirchenkasse zur Last fallen müssten, den Antrag vorgebrachtermaßen abzuweisen. Übrigens wolle sich die Gemeinde dazu verstehen, und billig ...(1 Wort nicht korrekt lesbar) Rücksichten zur Verschönerung der Kirche ein für alle Mal einen Zuschuss von 60 RT zu bewilligen.
TOP 121: Die Versammlung mit Resultat der unterm 17. und 27. d.M. im hiesigen Gemeindewald abgehaltenen Schlagholz-Verkauf bekannt gemacht, genehmigte denselben. - Schlagholz = die von den gefällten Stämmen abgeschlagenen Äste, benutzt als nicht so teures Brennholz.
TOP 122: Der Antrag des Polizeidieners Kaulmann hier um Bewilligung einer Gratifikation vorgelegt, wurde beschlossen, dem Antragsteller aus Gemeindemitteln zuvorderst 5 RT zu bewilligen, die übrigen 5 RT aber so lange zurück zu halten, bis der Kaulmann den Nachweis geleistet (hat), dass alle Rückstände mit Ausnahme der ganz unbeibringlichen und der wegen der gerichtlichen Klage zu unterweisen, beizutreiben und zwar durch Vorlage eines Attestes (Bescheinigung) des Rendanten. - Inhaltlich wohl nicht ganz verständlich. - Kaspar Kaulmann, Polizeidiener, 1854 (auch für die nachfolgenden dieser Familie) = LA 60 J, Ehefrau. Christina geb. Schwinne, LA = 57 J., Tochter Klara 23 J., Tochter Franziska 20 J., Sohn Franz 17 J., Töchter Marianne 14 J., Christina 11 J., Karoline 11 J.; Alte Haus-Nr. 41, Parzelle 866 (St. Nikolaus Straße 16).
TOP 123: Wurde ...(1 Wort nicht korrekt lesbar) die Anzeige und der Antrag des Caspar Neise von hier über Abrechnen der Arbeiten auf dem sogen. Sunderweg vorgelegt und beschlossen, dass, da der Graben nicht nach dem Anschlag verfertigt, zuvörderst die Wege-Verbesserung in loco (Latein: vor Ort) besichtigt und nach dem Anschlag geprüft werden müsse, von den Mitgliedern Sahse und Schwefer übernehmen. - Stilistisch nicht wie sonst protokolliert, aber noch verständlich.
TOP 124: Auf den Antrag des Franz Trompetter von hier um Auszahlung der ihm für ausgeführte Uferarbeiten im sogen. Ohl gebührenden Anschlags-Summe, wurde beschlossen, die ihm noch gebührenden 12 Sgr 1 Pf zur Zahlung auf die Gemeindekasse anzuweisen, cfr. (lat. Confer: vergleiche) Beschluss vom 8.9. d.J. Nr. 90.
TOP 125: Wurde die Verfügung des Preußischen Landrats vom4. v.M., Einführung der Grundsteuer betreffend vorgelegt. Es wurde beschlossen, die Grundsteuer vom 1. Januar k.J. Für die hiesige Gemeinde einzuführen und den Steuersatz für jeden Hund auf 15 Sgr zu normieren, in ...(1 Wort nicht korrekt lesbar) diesen Betrag in Anbetracht , dass übrige Hund ...(1 Wort nicht korrekt lesbar) nicht gehalten, vielmehr die vorhandenen bloß zum Absetzen (?) des Viehs von den nicht eingefriedigten Grundstücken und zum Schutz des Eigentums dienen, sich genug erscheine. - Inhaltlich nicht vollständig verstehbar.
TOP 126: Auf den Antrag des Caspar Cohsmann genehmigte die Versammlung, dass derselbe am Mühlernberge Pdlastersteine unter der Bedingung gewinnen könne, wenn er die Forderung entstehender Gruben wieder zuwerfe.
TOP 127: Auf den Antrag des Joseph Trompetter gnt. Tillmann vom 1. August wurde beschlossen, das von ihm noch geforderte freie Bau- und Reparatur-Holz: 83 Kubik-Fuß im rauen Zustand anweisen zu lassen.
TOP 128: Hinsichtlich des Antrags des Johann Trompetter wurde aber beschlossen, solchen auf den Inhalt des Beschlusses vom 18. Juli d.J. zu verweisen, bzw. ...(1 Wort nicht korrekt lesbar) angebrachter Maßen abzuweisen.
TOP 129: Der Antrag der Elisabeth Flinkerbusch von hier vom 13. d.M. wurde dahin genehmigt, dass dem Georg Flinkerbusch die ihm auferlegte nach dem ...(1 Wort nicht korrekt lesbar) Erkenntnis vom 2. v.M. auf 5 RT festgesetzte Strafe durch Abverdienen von Arbeiten auf dem sogen. …(1Wort nicht korrekt lesbar) gestattet werde. Die Strafe der Elisabeth ad 2 RT 20 Sgr müsse jedoch dem gerichtlichen Verfahren zur Eintreibung überlassen werden. - Inhaltliches ist hier nicht aktenkundig.
TOP 130: Hinsichtlich der Rechnung des Schreiners Anton Stirnberg beschloss die Versammlung den sich darauf ergebenen Antrag ad 5 RT 15 Sgr alsbaldzur Zahlung anzuweisen, sobald das Mitglied Sahse sich davon überzeugt, dass die Schulbänke wirklich und vorschriftsmäßig angefertigt worden seien.
TOP 131: Auf das Gesuch des Fritz Miehse Sen. von hier beschloss die Versammlung, über das Gemeindegrundstück an der sogen. Krummen Straße, welches ganz rentlos (oder: wertlos?) Wertlage anfertigen (?) und demnächst öffentlich solches zum Verkauf aussetzen zu lassen. - Inhaltlich nicht alles korrekt verständlich.
TOP 132: Wurde das Erkenntnis (jetzt Neutrum?) des Königlichen Kreisgerichts zu Arnsberg in Sachen August Wrede gnt. Kückenhoff zu Bockum gegen die Gemeinde Freienohl zur Einsicht vorgelegt und beschlossen, das weitere in dieser Sache zu erwarten.
TOP 133: Wurde das Gesuch des Maurers Fritz Göckeler hier eine Stundung seiner rückständigen Communal-Schulden im Betrag von 18 RT dahin unter der Bedingung genehmigt, dass er diesen Betrag vom 1. November d.J. bis zum 15. November k.J. mit 5 % verzinse.
TOP 134: Wurde die Rechnung des Franz Caspar Düring zum Betrag von 2 RT 26 Sgr für Anfertigung und Beschlag an die Kirchenturmtüren vorgelegt und beschlossen, diesen Betrag auf die Gemeindekasse zur Zahlung anzuweisen. - Für den Kirchturm war die politische Gemeinde zuständig, - wegen der Zeit-Ansage durch die Glocken.
Am 2. Januar 1855
TOP 135: Es wurden die Verhandlungen über den am 28. d.v.M (warum schreibt der Sekretär nicht: 28.12.1854?) abgehaltenen Holzverkauf vorgelegt und der Verkauf genehmigt.
TOP 136: Es wurde das Schreiben des Herrn Oberförsters Harbert vom 11. d.v.M Grenzregulierung den hiesigen Gemeindewald betreffend (vorgelegt) und beschlossen, dem Antragen gemäß dem GeometerPadberg in Hüsten mit der Regulierung der Grenzen in den Distrikten Hömberg, Winterseite, Buchholz, Thielenberg, Kohlsiepen, Hinnenhagen, Kohlberg, Bremke, Hagen und Küppel zu beauftragen.
TOP 137: Es wurden vorgelegt folgende Rechnungen: (1.) des Schreinermeisters Heinrich Sahse für Reparatur eines Kellerfensters an der Schule im Betrag von 11 Sgr; (2.) des Friedrich Schwefer für Wahrnehmung zweier Termine im Gericht zu Arnsberg in Gemeinde-Angelegenheiten ad 1 RT; (3.) des Heinrich Grewen für Reparaturen am Kirchturm ad 2 RT 3 Sgr 6 Pf; und beschlossen, diese Beträge ad 3 RT 14 Sgr 6 Pf zur Zahlung auf die Gemeindekasse anzuweisen.
TOP 138: Es wurde das Ausstandgesuch des Fritz Miese Sen. über Communalgefälle (?) im Betrag von 1 RT 23 Sgr 3 Pf und der Antrag abgewiesen, derweil die Ordnung bei der Kasse weitere Stundungen nicht erlaube.
TOP 139: Es wurden die vom Polizeidiener Kaulmann eingereichten 3 Rechnungen vom 2. November v.J. über geleistete ...(1 Wortteil nicht korrekt lesbar)arbeiten im Gesamtbetrag von 3 RT 9 Sgr 6 Pf vorgelegt und dieser Betrag zur Zahlung resp. (bzw.) Gutrechnung (?) bei der betreffenden Kasse anzuweisen beschlossen.
TOP 140: Es wurde das Gesuch der Lehrerin Bause hier vom 24. November v.J. um Beschaffung neuer resp. Reparatur der alten Schulbänke vorgelegt und beschlossen, den Schreinermeister Sahse mit Anfertigung des Kostenanschlags zu beauftragen, weil voraussichtlich die vorzunehmende Reparatur nicht als unbedeutend erscheinen.
TOP 141: Der Versammlung wurde der Inhalt der Verfügung des Königlichen Landrats vom 22. v.M., wonach von dieser Stelle der zum Landrat des Kreises Meschede beförderte seitherige Bürgermeister von Devivere in Gemäßheit der getroffenen Wahl vom 8. November v.J. der Unterzeichnete zum Gemeindevorsteher der Gemeinde Freienohl bestätigt wurde, zur Kenntnisnahme mitgeteilt. - (= Thüsing)
TOP 142: Zufolge § 74 der Gemeinde-Ordnung vom 11.3.50 fand heute die Losung unter den Mitgliedern des hiesigen Gemeinde-Rats statt, wer durch dasselbe das nach jenem § ausscheidende Drittel des Gemeinderats zu bestimmen. Nach vorgenommener Losung ergab sich darauf, dass die beiden von der II. Abteilung gewählten Mitglieder (1.) Heinrich Sahse, (2.) Heinrich Düring) ausscheiden.
Am 15. Januar 1855
Beginn der neuen Zählung der Tagesordnungspunkte (TOP).
TOP 1: Es wurde das Resultat des vom 10. d.M. im Distrikt Thielenberg abgehaltene Schlagholz-Verkauf, wonach die Taxe um ...(1 Abkürzung nicht korrekt lesbar) überschritten, vorgelegt und genehmigt.
TOP 2: Vorgelegt das Gesuch des Hermann Krick vom 12. d.M. um Bewilligung eines Ausstandes zur Zahlung seines Communal-Rückstandes bis zum Juni d.J. wurde beschlossen, das Gesuch abzuweisen, da die Klassen-Steuer-Taxe nicht mehr dulde, und der … (1 Wort nicht korrekt lesbar) sonst wie ...(1 Wort nicht korrekt lesbar) für unpfändbar befunden werde.
TOP 3: Die Verfügung des Königlichen Landrats vom 5. d.M. Steuer..(Wort-Ende nicht korrekt lesbar) und Termin in loco (Latein: am Ort) betreffend, wurde der Versammlung zur Kenntnisnahme vorgelegt. Es wurde beschlossen, wiederholt die Königliche Regierung darum einzukommen (?), dass statt in Oeventrop, wie nachzugeben (oder: nachgegeben?) in Freienohl …(2 Wörter nicht korrekt lesbar) angesetzt wurde. Die Gründe seien wiederholz ausgesprochen und sollen … (5 Zeilen nicht korrekt lesbar) dass der Steuerempfänger angehalten werde, morgens in Freienohl und nachmittags in Oeventrop Steuern in Empfang zu nehmen.
TOP 4: Das Gesuch des Johann Herbst von hier vom 15. d.M. um Gestellung, dass er durch Arbeiten seinen Rest-Rückstand ad 15 (?) abarbeiten würde, vorgelegt und darauf beschlossen, den Antrag zu genehmigen, und dem Restanten 1 ½ Tage lang Arbeit auf dem sogen. Sunderweg zu überweisen, worüber das (Rats-)Mitglied Funke die Kontrolle übernehme.
TOP 5: Wurde das Niederschlagungs-Gesuch des Georg Becker vom 20. (?) Oktober v.J. vorgelegt und beschlossen, den Rückstand desselben an Communal...(2. Wortteil nicht korrekt lesbar) im Betrag von 2 RT 12 Sgr 9 Pf für diesmal niedergeschlagen und dem Restanten aber zu bedeuten, dass in Zukunft auf keinerlei Nachsicht mehr zu hoffen, vielmehr seine sämtlichen Rückstände an die Gemeindekasse unnachsichtig beigetrieben werden müssten.
TOP 6: Wurde das Gesuch des Caspar Kaulmann von hier vom 9. Juli v.J. um Überweisung von Bau- und Reparatur-Holz vorgelegt und beschlossen, demselben noch 11 Kubik-Fuß Eichen...(2. Wortteil nicht korrekt lesbar) nachliefern zu lassen. Und diese Quantität von dem ihm früher überwiesenen Holz nach dem Gutachten des Schreiner-Meisters Sahse war ...(1 Wort nicht korrekt lesbar) nicht zu benutzen. - Mehr Inhaltliches ist hier nicht aktenkundig, z.B. warum erst nach einem halben Jahr noch Holz nachgeliefert wird. - 1 Kubik-Fuß = 0.03 m³.
TOP 7: Der in Folge des Beschlusses des Gemeinde-Rats vom 2. d.M. angesetzte Kostenanschlag über 6 neue Schreibtische in der Mädchenschule hier, sowie Reparatur an den vorhandenen alten in Gesamtsumme von 57 RT 26 Sgr wurde vorgelegt und beschlossen, danach unter Zugrundelegung desselben Verding zum Mindestgebot anzuberaumen.
TOP 8: Die Liquidation des Schreinermeisters Sahse vom 15. d.M. über Wahrnehmen von 9 Terminen in Gemeinde-Rezess-Angelegenheiten und Anfertigung zweier Kosten-Anschäge über Anlage eines Weges im Ohl und Anfertigung von Schulbänken im Gesamt-Betrag 2 RT 10 Sgr wurde vorgelegt und beschlossen, diesen Betrag zur Zahlung auf die Gemeindekasse anzuweisen.
TOP 7 (Zählfehler: also 9): Es wurde zur Sprache gebracht, dass bei der am 16. v.M statt gehabten Flut die hiesige LangesBrücke (eigentlich: Langelbrücke), deren Seiten nächst dem Sunderweg Schaden gelitten. Das (Rats-)Mitglied Schwefer übernahm dieses Unbelastende (?) sofort abzuhelfen und die desfallsige Rechnung demnächst einzureichen. - Deutlich: damit beginnt der Sunderweg – von Freienohl aus – hinter der Langelbrücke und nicht erst Auf´m Hahn.
TOP 8 (Zählfehler, also 10): Auf den wiederholten Antrag des Franz Trompetter hier um Auszahlung der ihm für ausgeführte Uferarbeiten im sogen. Ohl gebührenden Anschlags-Summe wurde unter Aufhebung des früheren Beschlusses beschlossen, dem Trompetter den Rest ad 7 RT 27 Sgr 1 Pf auszahlen zu lassen.
Am 20. Januar 1855
In der heutigen außerordentlichen Sitzung... wurde folgendes verhandelt und beschlossen:
TOP 9 (Zählfehler, also 11): Zufolge § 80 der Gemeinde-Ordnung vom 11. März 1850 wurden als Beisitzer zum Vorstand bei der Gemeinderats-Wahl (1.) Franz Tönne, (2.) Polizeidiener Kaulmann und zu deren Stellvertreter (1.) Heinrich Düring, (2.) Georg Geihsler gewählt.
TOP 10 (Zählfehler, also 12): Wurden die Verhandlungen über die Verpachtungen der Gemeinde-Fischerei vom 17. d.M. vorgelegt und beschlossen, dem F...(nicht korrekt lesbar) Herdiok (?) für das Letztgebot von jährlich 10 Sgr den Zuschlag zu erteilen. - Mehr Inhaltliches ist hier nicht aktenkundig.
Ende der Abschrift AA 401.
AA 402: vom 24. Februar 1855 bis zum 30. Dezember 1876
Anmerkung: Die im Protokoll genannten Namen werden zumeist entnommen der Einwohnerliste Dezember 1849; die enthält: Alte Haus-Nr., Parzelle (oft), Name, Vorname, Beruf, Stand, LA, Konfession des Hausherrn; Ehefrau mit Geb.Name, LA; deren Kinder und mögliche Angestellte. In den nachfolgenden Einwohnerlisten (im Archiv) wird zumeist nur der Hausherr – oft ohne seinen Vornamen - und seine Alte Haus-Nr. genannt, nicht mehr seine Ehefrau, nicht mehr seine Kinder. - Auch mit Hilfe des Trauungsregisters und Sterberegisters können nicht mehr alle Namen korrekt genannt werden. Mit diesen Belegen hatten sich manche Beschlüsse der Gemeindeversammlung Vermutungs weise begründen lassen.
Am 24. Februar 1855
Neue Zählung der Tagesordnungspunkte (TOP).
TOP 1: Es wurden die Anträge des (1.) Johann Klasmeyer und (2.) des Franz Schwarze auf Anweisung zu Gemeinde-Arbeiten behufs Abwendung ihrer Communal-Kosten vorgelegt und die Abweisung der Bittsteller beschlossen.
TOP 2: Wurde das Resultat des Holzverkaufs vom 19. d.M. im Distrikt ...(Name nicht korrekt lesbar) und Winterseite mitgeteilt und ein solcher genehmigt.
TOP 3: Das Gesuch des Maurermeisters Franz Göckeler hier vom 10. d.M. um Überlassung von Strauchwerk zu ...(1 Wort nicht korrekt lesbar) wurde vorgelegt und der Antrag genehmigt.
TOP 4: Wurde der Antrag des Kaspar Stirnberg vom 13. d.M. um Ansiedelung auf der Parzelle Flur I Nr. 834 / 2 der Steuergemeinde Freienohl vorgelegt, beschlossen, ...(1 Wort nicht korrekt lesbar) der im Interesse der Gemeinde nichts im Wege stehen zu genehmigen. - Einwohnerliste Dezember 1849, LA addiert auf 1855: Alte Haus-Nr. 129, Bergstraße 22; die Parzelle 834 liegt an der Brunnen-Straße (!): Senior Kaspar Stirnberg, Sägeschneider, LA 64; Ehefrau Margaretha geb. Düring, LA 57; 1849: 2 Söhne Fritz, Holzschneider, und Anton.
TOP 5: Der Beschluss des Armen-Vorstandes vom 16. d.M. wurde vorgelegt und in Erwägung des in dem vorbenannten Beschluss wird die hiesige Armenkasse lediglich als ein politischer Armenvorstand zu betrachten sein. - Der Beschluss des Armenvorstandes ist inhaltlich nicht aktenkundig. Für „politisch“ sagt man heutzutage (2010) wohl: „staatlich“; im Vergleich zu privat oder kirchlich. Es gibt jedenfalls einen Armenvorstand in Freienohl.
TOP 6: Auf den Antrag des Franz Göckeler vom 18. Dezember v.J. wurde beschlossen, demselben den ihm noch für Ausführung eines neuen Treppenhauses von dem hiesigen Schulhaus ...(1 Wort nicht korrekt lesbar) Betrag ad 3 RT 5 Sgr aus der hiesigen Gemeindekasse auszahlen zu lassen.
TOP 7: Das Gesuch des Handelsmanns Leser Rosenthal hier vom 1. d.M. um Überweisung von 433 Kubik-Fuß Frei-Bau- und Reparatur-Holz wurde beschlossen, dem Bittsteller zuvörderst die Erbringung des Nachweises darüber aufzugeben, dass das früher dem Vogt bereits überwiesene Reparatur-Holz dem Zweck gemäß verwendet sei; erst damm solle auch der in dem eingereichten Holzverzeichnis aufgeführte Bedarf einer weiteren Prüfung unterworfen werden. - Einwohnerliste Dezember 1849 noch Alte Haus.Nr. 105, Alter Weg 13: Leser Rosenthal, 1855 schon umgezogen: Alte Haus-Nr. 68: Ecke Hauptstraße – Brunnenstraße (vorher Vogt). Zur jüdischen Familie Leser Rosenthal: das Kapitel: „Zusammenleben Freienohler mit den jüdischen Familien“; ferner: „Vier Gedenkminuten“.
TOP 8: Auf den wiederholten Antrag des Johann Trompetter vom 23. v.M. wurde die Überweisung aus der dem Bittsteller bereits früher mitgeteilten Gründen auch jetzt beschlossen. - Einzelheiten sind hier nicht aktenkundig.
TOP 9: Das Gesuch des Waldwärters Tönne vom 26. v.M. um Niederschlagung von 4 RT 29 Sgr, für welchen Betrag der Bittsteller für den verstorbenen Franz Georg Pöttgen Bürgschaft geleistet, wurde vorgelegt und die Versammlung beschloss, die beantragte Niederschlagung bis dahin hier aufzuschieben, wenn hier sich von der ...(1 Wort nicht korrekt lesbar) Tätigkeit des Pöttgen im Dienste Überzeugung verschafft habe. - Sterberegister: gest. 7.11.1853 Franz Georg Pöttgen gnt. Riedesel, Ackersmann, Witwer, LA 45; hinterlässt 6 minderjährige Kinder. - Gest. 6.6.1850 Gertrud Pöttgen geb. Schemme, LA 36, hinterlässt Ehemann und 6 minderjährige Kinder. Einwohnerliste Dezember 1849, folgende LA-Angaben aufgerechnet auf 1855; Alte Haus-Nr. 19 a, Parzelle 909, Bergstraße 15: Kinder: Söhne: Fritz LA 18, Anton LA 16, Franz LA 14, Heinrich LA 10, Joseph LA 8, Kaspar LA 5-6. - Wer sich der Kinder angenommen hat, ist hier nicht aktenkundig.
TOP 10: Der TOP ist nicht korrekt lesbar. Es handelt sich um dieSchätzung des Betrages vom Wohnhaus-Holz-Wert des Joseph Schilling.
TOP 11: Der Abschätzungsverhandlung behufs Erhöhung der Versicherungssumme des Kirchturms wurde ebenfalls vorgelegt und beschlossen, die Erhöhung zu der Summe von 5030 RT zu beantragen.
TOP 12: Auf die Beschwerde des Schweinehirten Georg Krick vom 20. d.v.M. wurde beschlossen, dem Wirt Johann Trompetter anhalten zu lassen, den für die Gemeinde verantwortlich zu haltenden Zieh-Eber besser füttern zu lassen, widrigenfalls auf seine Kosten ein anderer leistungsfähigerer Zieh-Eber beschafft würde.
TOP 13: Der Versammlung wurde die von dem Rendant Bracht hierselbst (an)gelegte Rechnung der Gemeindekasse Freienohl pro 1853 vorgelegt, prüfte dieselbe postenweise, fand dabei aber nichts weiter zu erinnern als was darüber von dem Vorsitzenden bereits in dem Revisions-Protokoll vom 9.d.v.M. erwirkt worden ist und beschloss daher, die Rechnung während 14 Tage in der Wohnung des mitunterzeichneten Bürgermeisteres zur Einsicht offen zu lasen.
TOP 14: Der von dem unterzeichneten Bürgermeister aufgestellte Etat der hiesigen Gemeindekasse pro 18185 / 57 wurde der Versammlung vorgelegt, von derselben geprüft, festgestellt, vollzogen und mit einer Kommunalsteuer von 245 RT 5 Sgr 9 Pf abgeschlossen.
Am 21. März 1855
TOP 15: Nachdem unterm 20. Januar d.J. der Heinrich Düring und Heinrich Sahse durch das Loos als Gemeinde-Ratsmitglieder ausgefallen, an deren Stelle unterm 20. Januar: (1.) für den Heinrich Düring der Franz Düring, (2,) für den Heinrich Sahse derselbe wieder gewählt wurden, (wurden) dieselben heute bei versammelten Gemeinde-Rat in ihr Amt eingeführt, mit den ihnen fortan obliegenden Pflichten als Gemeinde-Ratsmitglieder bekannt gemacht und mittels Handschlag vereidigt. - Einwohnerliste Dezember 1849, hochgerechnet auf 1855: Alte Haus-Nr. 5, Vohsecke 1: Heinrich Düring gnt. Adames, Ackersmann, Schreiner, LA 43, Ehefrau Klara geb. Köster, LA 45 und Familie. - Ob Franz Kaspar Düring gemeint ist? Der ist in der üblichen Einleitung namentlich nicht genannt. Alte Haus-Nr. 109, Brunnenstraße 5 / Schmitten-Ecke: Franz Caspar Düring,Hufschmied, 56 LA; Ehefrau Marianne geb. Trompetter, LA 38 und Familie.
TOP 16: Es wurde die Eingabe mehrerer Eingesessenen der hiesigen sogen. Hügel-Straße vom 26. v.M. die Instandsetzung derselben vorgelegt und beschlossen, sich mit dem Maurermeister Franz Göckeler in pleno (Latein: im Plenum, gemeinsam) an Ort und Stelle zu begeben um demnächst nach örtlicher Besichtigung des Weges Beschluss fassen zu können.
TIOP 17: Auf das Gesuch des Engelhard Düring vom 27. v.M. wurde beschlossen, den Bittsteller mit seinem Antrag auf Übernahme von Kosten für Instandsetzung der sogen. Kaufgasse (?) angebrachten ...(1Wort nicht korrekt lesbar) abzuweisen, da die Gemeinde nicht verpflichtet (ist), den Wünschen eines jeden einzelnen hinsichtlich der Besserung des Weges aufzukommen, es sei dieses Pflicht des Bittstellers gewesen, die ihm notwendig erscheinende Verbesserung vor seiner Wohnung vor Inangriffnahme der Gemeinde anzuzeigen. - Einwohnerliste Dezember 1849, LA-Angaben auf 1855 erhöht: Alte Haus-Nr. 18, Kerstholtsgasse 2: Engelhard Düring gnt. Kerstholt, Hufschmied, LA 51; Ehefrau Elisabeth geb. Becker, LA 34 und Familie.
TOP 18: Wurde auf den Antrag des Heinrich Lenze vom 12. v.M. beschlossen, - inhaltlich korrekt, aber nicht wörtlich: sein Verkauf seiner Frei-Bau- und Reparatur-Holz-Gerechtsame an die Gemeinde für 100 RT und 245 Kubik-Fuß für Bretter geeignetes Eichenholz wurde herabgesetzt auf 100 RT und 80 Kubik-Fuß Eichenholz.
TOP 19: Die vom ...(1 Wort nicht korrekt lesbar) Funken (korrekt abgeschrieben?) aufgestellte Liquidadion im Betrag von 2 RT 20 Sgr für Eishauen etc. bei der sogenannten Langesbrücke (korrekt abgeschrieben) wurde zur Zahlung auf die Gemeindekasse anzuweisen, beschlossen. - Inhaltlich korrekt protokolliert?
TOP 20: Wurden die Verdings und deren Forderungen über Anfertigung 6 neuer und Reparaturen 8 alter Schulbänke vom 16. März d.J. vorgelegt und beschlossen, dem Schreiner Adolf Feldmann von hier ...(1 Wort nicht korrekt lesbar) mit 52 RT 25 Sgr Letztbietenden geblieben, den Zuschlag zu erteilen.
TOP 21: Wurde die Liquidation des Justiz-Rats Grewe in Sachen der Gemeinde Freienohl gegen Franz Jürgens in puncto Fischerei zum Betrag von 5 RT 10 Sgr 3 Pf auf die Gemeindekasse anzuweisen, beschlossen. -. Einzelheiten sind hier nicht aktenkundig.
TOP 22: Die Verhandlungen über rückständige Polizei...(2. Wortteil nicht korrekt lesbar) des Kaspar Höhmann, des Georg Geihsler und des Witwers (der Witwe?) Franz Rocholl zum Betrag von im ganzen 9 RT 16 Sgr 8 Pf wurden vorgelegt und beschlossen, diese Beträge, da die Restanten solches nach Aussage des Polizeidieners ...(7 Wörter nicht korrekt lesbar) längst getilgt, niederzuschlagen. - Mehr Inhaltliches ist hier nicht aktenkundig.
TOP 23: Es wurde zum Vortrag gebracht, dass durch die Wasserflut am 11. Dezember der Brückenkopf an der sogen. Langesbrücke das anliegende Grundstücks-Terrain der Gemeindewiese in der sogen. Langfer (Lanfert) bedeutenden Schaden erlitten und deren Reparatur dringend notwendig geworden sei. Es wurde beschlossen, zu der Instandsetzung der beschädigten Parzellen sowie der Brückenköpfe Kosten-Anschlag anfertigen zu lassen und hiermit den Schreinermeister Heinrich Sahse zu beauftragen.
TOP 24: Auf den Antrag des Heinrich Becker von hier wurde beschlossen, denselben dahin zu bescheiden, dass der zu bauende Weg im Ohl durchweg mit einer Breite von 9 Fuß genüge, an der Stelle aber, wo eine Erweiterung bis zu 12 Fuß notwendig solche nach vorheriger Anweisung des Heinrich Sahse vorzunehmen. - 1 Fuß ca. 32 cm; 9 Fuß ca. 2,90 m; 12 Fuß ca. 3,90 m.
TOP 25: Der Antrag des Kaspar Cohsmann vom 19. d.M. um Überlassung von Pfählen aus dem Gemeindewald wurde abgewiesen, da die Gemeinde zur Abgabe von Holz gegen die Taxe sich für dieses Jahr nicht mehr verstehen könne. - „Gegen die Taxe“: diese Formulierung war damals positiv gewichtet: „für den festgesetzten Preis“. - Das Frühjahr hatte begonnen (Ende März), aus forstwirtschaftlichen Gründen wurden für den angegebenen Zweck keine Bäume mehr gefällt.
TOP 26: Der Antrag des Johann Klasmeyer vom 5. d.M. auf Stundung seiner rückständigen Polizei-Strafen ad 7 RT 10 Sgr wurde abgewiesen, weil die Einhaltung der Ordnung bei der Kasse weitere Stundungen nicht dulde und der Bittsteller zur Zahlung des Rückstandes im Stande zu sein scheine. - Einwohnerliste Dezember 1849; LA auf 1855 hochgerechnet: Alte Haus-Nr. 62 a, Parzelle 717, Am Hügel: Johann Klasmeyer, Hufschmied, LA 57; Ehefrau Friederica geb. Hückelheim, LA 41 und 4 Kinder: Louise, LA 18; Wilhelm, LA 15; Johann LA 14; Bernard LA 10; Franz LA 7. Die beiden Großen können schon „außer Haus“ sein.
TOP 27: Auf den Antrag des Franz Kaspar Düring vom 7. d.M. wurde beschlossen, die darin erbetenen 15 Karren Schutt durch den Flurschütz Tönne unterm sogen. Haan (Auf´m Hahn) gegen Zahlung der Taxe anweisen zu lassen. - Gemeint ist wohl der Steinbruch gegenüber der Langelbrücke.
TOP 28: Der Antrag des Ferdinand Becker gnt. Kaiser und Bernard Becker vom 9. (4.?) Dezember um Instandsetzung des Fließ-Kanals durch die sogen. Twieten-Straße wurde abgewiesen, weil die Gemeinde eine Verpflichtung zur Unterhaltung des hier fraglichen Kanals nicht anerkennen könne, und es Sache der Beschwerdeführer gewesen wäre, zur Zeit der Anlage des Kanals wegen schlechter Ausführung des Baus Beschwerde zu erheben. - Mehr Inhaltliches ist hier nicht aktenkundig. Einwohnerliste Dezember 1849: Alte Haus-Nr. 10, Parzelle 706, Bergstraße 4: Ferdinand Becker gnt. Kaiser. - Alte Haus-Nr. 83, Parzelle 876: Bernard Becker, Gastwirt, Krämer, Becker (mögliche Abschreibfehler: Parzelle 876 ist in der St. Nikolaus Straße, die Alte Haus-Nr. 83 auch in der Hauptstraße, hier ohne genauere Angabe).
Am 9. Mai 1855
TOP 29: Es wurden die Verhandlungen über Anpachtungeines Teil der Parzellen Flur I Nr. 523 der Steuergemeinde Freienohl am 25. April d.J. vorgelegt, wurde beschlossen, die derfallsige Verpachtung nicht zu genehmigen, vielmehr die fragliche Parzelle ...(1 Wort nicht korrekt lesbar) Preis zu veräußern. ...(die folgenden 6 Zeilen sind nicht korrekt lesbar, einzelne Wörter lassen keinen Zusammenhang zu.)
TOP 30: Der Antrag des hiesigen Schützenvorstandes auf unentgeltliche Belassung des freien Platzes bei der Vogelstange zum Tanzplatz wurde genehmigt. - Schützenfest-Vorbereitung!
TOP 31: Auf den Antrag des Kaspar Cohsmann vom 28. März d.J. auf Wiederherstellung des Weges in der sogen. Rosenbrache bemerkte die Versammlung, dass die Kräfte der Gemeinde zu sehr in Anspruch genommen, als dass die beantragte Wegebesserung vorgenommen werden werden könne, weshalb dem Antragsteller zu belassen sei, seine Wünsche übers Jahr wieder vorzubringen. - Der Pflasterer muss Geld verdienen, die Gemeinde hat kein Geld. Die Flur Rosenbrache liegt weit weg: im Rümmecke-Tal, noch hinter der Ismecke.
ROP 32: Auf den Antrag des gewesenen Schultheiß Feldmann wurde beschlossen, ...(8 Zeilen nicht korrekt lesbar)...einen Ofen belassen...
TOP 33: Auf den Antrag des Johann Spielmann vom 5. d.M. wurde beschlossen, von demselben die Frei-Bau- und Reparatur-Gerechtsame für den Kaufpreis von 100 RT zu übernehmen, die außerdem aber beantragten 100 Kubik-Fuß Eichenholz aber nicht anzuweisen. - Mehr Inhaltliches, die Begründung sind hier nicht aktenkundig.
TOP 34: Das Gesuch des Faktor Eisenbach vom heutigen Tag um Überlassung von Bau-Holz, Distrikt Krähenberg (Kreggenberg) wurde nicht genehmigt. - Einzelheiten und Begründungen sind hier nicht aktenkundig. Faktor = Fabrik-Besitzer; in der Giesmecke? Korrekt geführte Listen sind nicht aktenkundig.
TOP 35: Auf den Antrag des Theodor Bracht hier vom 24. v.M. wurde beschlossen, die in der Subhastations-Sache Freienohl gegen Kehsler durch Abschätzung dessen Vermögens entstandenen Kosten ad 3 RT 9 Sgr 10 Pf niederzuschlagen. - Einzelheiten, Namen sind hier nicht aktenkundig.
TOP 36: Der Antrag des Pfarrer Brand vom 9. v.M. um Niederschlagung seiner rückständigen Communal-Steuer wurde vorgelegt. Die Gemeinde-Versammlung konnte sich zu der beantragten Begünstigung nicht verstehen, erachtete es vielmehr den übrigen Gemeinde-Eingesessenen gegenüber als eine Ungerechtigkeit, dem Antrag zu willfahren, weshalb dessen Abweisung beschlossen wurde.
TOP 37: Es wurde beschlossen, dem Exwärter (korrekt abgeschrieben?) Kaulmann die vorlängst bewilligte Renumeration für ...(?) Beitreibung der Gemeinde...(?) ad 5 RT nunmehr auszahlen zu lassen. - Renumeration: „Belohnung“.
TOP 38: Es wurde der Versammlung die in der Prozess-Sache gegen Theodor Wrede gepflogenen Verhandlungen ...(1 Wort nicht korrekt lesbar) das Schreiben des Justiz-Rat Leisten … (2 Wörter nicht korrekt lesbar) der Versammlung vorgelegt und beschlossen, bevor man gegen den Hauptschuldner Theodor Wrede … (die nächsten 10 Zeilen sind nicht korrekt lesbar).
TOP 39: Der Antragdes Schusters Bruder vom 30. v.M. auf Umbau seines Hauses wurde vorgelegt und beschlossen, wie sich gegen den Umbau im Interesse der Gemeinde nichts zu erinnern vorfände. - Also wohl genehmigt.
TOP 40: Auf den Antrag des Rendanten Bracht vom 24. v.M. wurde beschlossen, dem ...(3 Wörter nicht korrekt lesbar) Winterhoff hier ...(?) den Betrag für kleinere Arbeiten des Weges zur Mühle mit 7 RT 26 Sgr 3 Pf niedergeschlagen.
TOP 41: In Folge des Antrags des Rendanten Bracht wurde beschlossen, das von dem Schneider Kaspar Becker der hiesigen Gemeindekasse zustehende Einzugsgeld von 20 Reichstalern niederzuschlagen, das gesetzlich von seiner Ehefrau nicht verlangt werden könne. (Ob die Niederschlagung gemeint ist? Vielleicht war seine Ehefrau eigentlich eine Eingesessene...)
TOP 42: Auf den Antrag des Wege-Aufsehers Delo vom 3. d.M. wurde beschlossen, demselben die für den Wegebau für aus beantragten 40 Schachtruten Schutt gegen eine Vergütung von pro Schachtrute: 5 Sgr zu belassen. - 1 Schachtrute = 144 Kubik-Fuß; 1 Kubik-Fuß = 0,03m³; 40 Schachtruten = 5760 Kubik-Fuß = 172,80 m³.
TOP 43: Der Antrag des Kaspar Lenze gnt. Oels vom 21. v.M. um Überlassung von Schächt-Holz aus dem Gemeindewald gegen Taxe wurde nicht genehmigt. - Schlächt-Holz: korrekt abgeschrieben; vielleicht das Ast-Holz für Schlächtung, das Flechtwerk zum Schutz des Ruhr-Ufers.
TOP 44: Die Rechnung des Franz Kaspar Düring über Anfertigung von Zug-Ketten an die hiesige Feuerspritze zum Betrag von 6 RT, 3 Sgr 6 Pf wurde vorgelegt und beschlossen, solche zur Zahlung anzuweisen.
Am 26. Mai 1855
TOP 45: Die Verdings und Verhandlungen über die Instandsetzung der Gemeindewiesen in der sogen. Lanfert wurden vorgelegt und beschlossen, dem Franz Stahl aus Olpe für das letzte Gebot von 26 RT den Zuschlag zu erteilen.
TOP 46: Die Verhandlungen über den Verding der Instandsetzung der sogen. Hügel-Straße wurden der Versammlung vorgelegt und beschlossen, einen anderweiten Verding anzuberaumen, also den Verding nicht zu genehmigen.
TOP 47: Auf das Gesuch des Pfarrer Brand vom 24. d.M. wurde beschlossen, die Wohnung der Dienstboten (korrekt abgeschrieben) sowie den Saal in der Pastorat im Tagelohn auf Kosten der (politischen) Gemeinde weißen zu lassen.
TOP 48: Das Gesuch des Franz Köster um Überlassung eines Eichen-Nutz-Baumes gegen die Taxe wurde abgewiesen, wiefern das größere Nutz-Holz zwar gegen die Taxe nicht mehr abgegeben wird. - Einzelheiten und Begründung sind nicht aktenkundig.
TOP 49: Das Ausstands-Gesuch des Johann Jürgens vom 12. d.M. wurde abgewiesen, da der Rückstand nur sehr gering sei. - Einzelheiten über die Höhe des Ausstands sind nicht aktenkundig. Einwohnerliste Dezember 1849; LA für 1855: Alte Haus-Nr. 7 a (Parzelle, Straße nicht aktenkundig, vielleicht Vohsecke): Johann Jürgens, Tagelöhner, LA 56; Ehefrau Margaretha geb. Riese, LA 64, für diese Wohnung keine Kinder aktenkundig. Beide sind nicht mehr die Jüngsten; Armut.
TOP 50: Das Gesuch des Georg Schröder vom 21. d.M. um Überlassung von Schutt vom Gemeindegrundstück vom sogen. Hahn gegen Taxe wurde genehmigt. - Auf´m Hahn, unter diesem Flur-Teil ist vielleicht der Steinbruch vor dem Hohlknochen gemeint; Schutt meinte damals kleines Stein-Geröll.
Am 16. Juni 1855
TOP 51: Der am 5. d.M. anderweit abgehaltene Verding der Instandsetzung der sogen. Hügel-Straße wurde genehmigt, also dem Kaspar Neise gnt. Flinkerbusch für das Letztgebot von 315 RT der Zuschlag erteilt (ist).
TOP 52: Der Antrag des Franz Köster um Überlassung von 2 Ruten Bruchsteinen wurde genehmigt. - Gemeint sind wohl Schachtruten. Siehe oben TOP 42; also 8,64 m³. - Franz Köster, Holzhauer, 34 J.; Ehefrau Marianne geb. Vohs, 33 J.; Alte Haus-Nr. 29 a, Parz. 889, Ecke St. Nikolaus-Str. / Kerstholtsgasse.
TOP 53: Die Rechnung des Johann Rocholl über ...(5 Wörter nicht korrekt lesbar; wohl die Ortsangabe) zum Betrag von 3 RT 3 Sgr 6 Pf wurde vorgelegt und beschlossen, und ...(?)selben zur Zahlung auf die Gemeindekasse anzuweisen. - Einwohnerliste Dezember 1849; LA hochgerechnet auf 1855: Alte Haus-Nr. 116 a, Hauptstraße: Johann Rocholl, Maurer, LA 54; Ehefrau Bernardine geb. Engel, LA und Familie; Haus-Nr. b, c, d.
TOP 54: Die Eingabe des Johann Spielmann vom 31. Mai d.J. der Gemeinde seine Frei-Bauholz-Gerechtsame für die Summe von 100 RT und 50 Kubik-Fuß Holz zu überlassen wurde vorgelegt und beschlossen, bei dem Beschluss vom 9. Mai verbleiben zu müssen. Einwohnerliste Dezember 1849; LA hochgerechnet auf 1855: Alte Haus-Nr. 60: Bergstraße 31; Johann Spielmann, Fuhrmann, Glasfärber, LA 52; Ehefrau Charlotte geb. Kauffeld, LA 47 und Familie.
TOP 55: Der vom Schreinermeister Heinrich Sahse aufgestellte Kosten-Anschlag über Reparatur an der Langesbrücke wurde vorgelegt und beschlossen, die Arbeiten (an den) Wenigstfordernden zu verdingen, das Holz jedoch aus dem Gemeindewald abzugeben und um Abgabe den Oberförster Harbert zu ersuchen.
TOP 56: In Sachen Freienohl gegen Siepe wurde dem Gemeinderat der vom Verklagten unterm 25. v.M. vorgebrachte Vergleichs-Vorschlag vorgelegt ...(die folgenden 51 Zeilen: 1 ¾ Seiten sind nicht korrekt lesbar; es geht um den Verkauf der Frei-Bau- und Reparatur-Holz-Gerechtsame).
TOP 57: Der Gemeinderat brachte zum Antrag, dass die der Gemeinde-Wiese auf der sogen. Insel... (dann ist noch zu entziffern der Name Ferdinand Becker gnt. Kaiser; aber 18 Zeilen sind nicht korrekt lesbar).
Am 10. Juli 1855
TOP 58: Der Verhandlung vom 10. d.M., wonach der Joseph Funke als Sammt-Gemeinderatsmitglied durch das Loos (Freienohlerisch, korrekt: Los) ausgeschieden, wurde vorgelegt, zur Neuwahl geschritten und einstimmig der Joseph Funke als solches wiedergewählt. - Das Sammt-Gemeinderatsmitglied Ist als Vertreter der Gemeinde Freienohl Mitglied der Versammlungen des Amts Freienohl. Sammt-Gemeinde = Amt als der größere Bezirk.
TOP 59: Es wurde vom Vorsitzenden zum Vortrag gebracht, wie nach §§ 29 und 30 der Gemeinde-Ordnung vom 11. März 1850 die Schöffen auf 6 Jahre gewählt und alle 3 Jahre die Hälfte ausscheiden und durch neue Wahlen ersetzt werden müssen … (3 weitere Zeilen nicht korrekt lesbar). Es wurde demnächst (danach) unter den beiden Schöffen Schwefer, Funke und Heinrich Sahse zur Loosung (s.o.) geschritten, wonach der II. Schöffe Sahse ausschied und derselbe als solcher und gleich einstimmig wiedergewählt wurde. - Wegen der nicht korrekt lesbaren 3 Zeilen nicht ganz verständlich.
TOP 60: Der Antrag des Schneidermeisters Arnold Schroeder vom 4. d.M. um Pflasterung der sogen. Hügel-Straße bis zum Ende seines Hauses wurde vorgelegt und beschlossen, dem gestellten Antrag zu entsprechen und den Unternehmer Neise hier noch mit Anweisung ...(1 Wort nicht korrekt lesbar) zu lassen.
TOP 61: Die Erklärung des Kaspar Schwefer vom 30. v.M. in der Gemeinde zum Bau der sogen. Hügelstraße vor seinem Haus 5 Fuß abzugeben, wenn ihm hierfür 400 Kubik-Fuß Eichen-Nutzholz belassen und außerdem eine Mauer vor seinem Haus hergelegt werde, vorgelegt, wurde dafür Abweisung beschlossen, da die Forderung als übertrieben erscheine. - 1 Fuß = ca. 32 cm; also 1,60 m; Kaspar Schwefer, 1855 = 32 J., Alte-Haus-Nr. 61; Am Hügel 15; auch 1871, 1880, 1895: Wechsel 1900: Kaspar Weber.
TOP 62: Das Gesuch des Joseph Mester vom 25. v.M. um Erteilung der ...(1 Wort nicht korrekt lesbar) für zum Bau eines neuen Wohnhauses wurde vorgelegt und beschlossen, wie sich gegen die Erteilung derselben nichts zu erinnern finde, da die gemachten Angaben derselben in Wahrheit beruhen.
TOP 63: Wurde beschlossen, wie sich ebenfalls nichts gegen den beabsichtigten Umbau des Wohnhauses des Franz Koester nichts zu erinnern finde. - Also Genehmigung.
TOP 64: Das von Ferdinand Becker gnt. Kaiser unterm 25. v.M. eingereichte Eichenholz-Verzeichnis wurde vorgelegt und beschlossen, demselben das beantragte Holz zur Unterstützung der Kehl-Balken in seinem Wohnhaus anweisen zu lassen und zwar … (b...nicht korrekt zu Ende lesbar). - Kehl-Balken = www.Krünitz-Online (die Sprache von damals); Sprache von heute + Abbildungen: Wikipedia.
TOP 65: Der Antrag des Franz Geihsler vom 25. v.M. über längs seinem Garten an der Hügel Straße einen Kanal anlegen zu lassen, wurde vorgelegt und beschlossen, (bis zu) der Vollendung des Weges abzuwarten und ihm über vorliegende Eingabe Entscheidung getroffen werden könne. - Kanal = offener Wassergraben. Franz Geihsler, Lohgerber, 1855 = 34 J.; Alte Haus-Nr. 91 a : Am Hügel 7.
TOP 66: Die Anträge des Kaspar Düring und Franz Hehse um Überlassung einer Fläche Gemeindegrundes bei dem Wohnhaus des letzteren wurden vorgelegt und beschlossen, den Gemeindegrund vermessen und die darin für die Gemeinde beständige Fläche grundzinsweise öffentlich verdingen zu lassen. - Franz Hehse, Wagener, Maurer; 1855 = 44 J., Alte Haus-Nr. 151 a, Alter Weg 23. - Kaspar Düring, Schaufelmacher, Schüsseldreher; 1855 = 33 J.; Alte Haus-Nr.102, Hauptstraße.
TOP 67: Das Gesuch des Franz Pöttgen vom 19. Juni d.J. um Überlassung von Gesträuche für 40 Stück Faschinen wurde vorgelegt und beschlossen, den Antrag zu genehmigen. - Faschinen = eine Art Gitter-Flechtwerk mit einrammbaren Pfählen zum regelmäßigen Schutz des Ruhr-Ufers. - Franz Pöttgen – wahrscheinlich -, Holzhauer, 1855 = 45 J., verheir. Theresia geb. Molitor; 1849 = 2 Kinder; Alte Haus-Nr. 16 b: Bergstr. 11.
TOP 68: Die Rechnung des Bernward Becker zum Betrag von 1 RT 10 Sgr über Abfahren von Schutt zur Langelbrücke wurde vorgelegt und beschlossen, selbigen zur Zahlung auf die Gemeinde-Kasse anzuweisen. - Schutt: damals ist hiermit Kiesel-Gestein gemeint.
Am 15. August 1855
TOP 69: Auf den Antrag des Jägers Weber von Bockum wurde beschlossen, dem Herrn Landrat von Devivere zu Bockum, den gewünschten Schutt aus der Bettenhelle gegen Taxe zu überlassen. - Inhaltliches ist hier nicht aktenkundig. - Freiherr von Devivere war vorher Amtmann für Freienohl.
TOP 70: Das Ausstands-Gesuch des Philipp Weber vom 22. v.M wurde vorgelegt und in A nbetracht , dass der Weber seinem Versprechen, namentlich auch seinen Rückstand, 2 RT zu bezahlen, nie nachgekommen sei und solches auch jetzt nicht erwarten stehe, abgewiesen.
TOP 71: Dem Gemeinde-Rat wurde der Antrag des Georg Geihsler vom 1. d.M. ihm aus dem Jahr 1853 ...(?) 300 Kubik-Fuß Bretter nachzuliefern, vorgelegt und beschlossen, demselben nur 153 Kubik-Fuß zu bewilligen, indem von dem Geihsler nur diese Quantität Holz als unbrauchbar im Jahr 1853 zurück gegeben sei.
TOP 72: Das Verzeichnis über das dem Adam Pöttgen beantragte Reparatur-Holz wurde vorgelegt und beschlossen, dem Pöttgen aufzugeben, vorab aufzuweisen, dass er das im Jahr 1845 erhaltene Repartur-Holz ad 126 Kubik-Holz gehörig verwendet habe.
TOP 73: Ferner wurde das Verzeichnis des von dem Johann Lichte hier beanspruchte Reparaturholz vorgelegt und beschlossen, demselben die erforderlichen 62 Kubik-Fuß zu bewilligen. - Gründe und Einzelheiten sind nicht aktenkundig. Johann Lichte, Gastwirt, Krämer Bäcker, LA 1855: 34J., Ehefrau Christina geb. Trompetter, LA 1855: 35 J. und Familie und Angestellte; Alte Haus-Nr. 1, Parzelle 702,(2010: Hirschapotheke).
TOP 74: So wurde auch das Holzverzeichnis des Theodor Bracht vorgelegt und beschlossen, und demselben die erforderlichen 56 ¾ Kubik-Fuß anweisen zu lassen. - Gründe und Einzelheiten sind nicht aktenkundig. Theodor Bracht, Rendant, Schenkwirt, Krämer, LA 1855: 44 J. evgl.; Ehefrau Elisabeth geb. Lichte, LA 1855: 38 J. und Familie; Alte Haus-Nr. 3, Parzelle 725, Ecke Hauptstraße / Friedhofsweg.
TOP 75: Das Holzverzeichnis des Gaudenz Kerstholt wurde vorgelegt und beschlossen, demselben das erforderliche Holz mit 244 6/8 Kubik-Fuß anliefern zu lassen. - Wieder: Einzelheiten und Gründe sind nicht aktenkundig. Gaudenz Kerstholt gnt. Winkelmann, Waldwärter, Holzhändler, LA 1855: 80 (!), Ehefrau Clara geb. Feldmann. LAS 1855: 68; und Familie; Alte Haus-Nr. 66, Parzelle 831, Twiete.
TOP 76: Im Verfolg des Beschlusses vom 16. Juni d.J. wurde beschlossen, dem Schreiner Sahse mit Anfertigung eines anderweiten Kosten-Anschlags über die von der Langesbrücke erforderlichen Reparaturen anzufertigen.
TOP 77: Das Gesuch des Franz Weber um Erteilung eines Ausstandes mit Zerstörung (Löschung) seines Rückstandes von der hiesigen Gemeinde-Kasse an 19 RT, 13 Sgr wurde vorgelegt und beschlossen, den Ausstand bis zum 1. August kommenden Jahres unter der Bedingung zu erteilen, dass der Weber die Rückstands-Summe mit 5 % verzinse. - Franz Weber, Holzschuhmacher, Schornsteinfeger, 1855 = 28 J.; Alte Haus-Nr. 93, Alte Wiese 6; am 24. Januar 1855 starb sein Vater Heinrich Weber, 60 J.; am 13. März 1855 starb an Grippe seine Mutter Elisabeth geb. Heinrichs, 60 J.; dieses Ehepaar hinterlässt 4 große und 2 kleine Kinder; am 9. März 1855 starb Maria Anna Weber, 2 J. 10 M., Tochter des Schornsteinfegers Franz Weber; eine Trauung von Franz Weber ist nicht aktenkundig; Trauungsregister: am 29.09.1845 Heirat Witwer Heinrich Weber mit Elisabeth Heinrichs aus Hirschberg. - Um diese nicht leichte Lebenssituation des Franz Weber hat die Gemeinde-Versammlung mit ihrem Beschluss gewusst.
TOP 78: Der Antrag des Bäckers Röther, vom 23. v.M., zu bewilligen, dass er von dem zu zahlenden Einzugsgeld jährlich 10 RT abtragen könne, wurde vorgelegt und beschlossen, den Antrag abzuweisen. - Eine Begründung ist nicht aktenkundig. 1895 (!): Alte Haus-Nr. 154, St. Nikolaus Straße 6: Röther, Bäcker (mehr ist nicht aktenkundig in den Listen).
TOP 79: Die Erklärung des Unternehmers Neise, wonach er beabsichtige, zur Pflasterung der Hügel-Straße statt die Steine aus der Ruhr von dem Mühlenberg zu entnehmen, wurde vorgelegt und beschlossen, solches aufzugeben unter der Bedingung, dass sich der Neise einen verhältnismäßigen Abzug von der Verdings-Summe nach dem Gutachten des Maurermeisters Göckeler gefallen lasse. - Gründe sind nicht aktenkundig.
TOP 80: Der Antrag des Bernard Becker vom 10. v.M., ihm in Anbetracht der geringen Revisions-Summe für ausgeführte Instandsetzung des Weges im Ohl eine Vergütung zu bewilligen, wurde vorgelegt und beschlossen, dem Antrag zu willfahren, demselben also 5 RT zu bewilligen.
TOP 81: Das Gesuch des Schornsteinfegers Weber um Bewilligung einer Gratifikation für Be...(nicht korrekt lesbar) der Feuervisitationwurde abgelehnt. - Ein Grund ist nicht aktenkundig.
Am 26. September 1855
TOP 82: Der Versammlung wurde der von dem Oberförster Harbert unterm 1. v.M. aufgestellte Hauungsplan pro 1856 vorgelegt und beschlossen, denselben zu genehmigen.
TOP 83: Ferner wurde der ebenfalls von dem Oberförster Harbert unterm 1. v.M. aufgestellte Forst- und Cultur-Plan pro 1856 vorgelegt und nach genauer Prüfung desselben wie folgt beschlossen: Sit. I a: wohl Abkürzung für Situation) die Besämung (Besamung) der Fläche am Küppel könne nicht genehmigt werden,, da dieselbe der ...(1 Wort nicht korrekt lesbar) wegen gar nicht zu entbehren sei; dass. b: die Pflanzung am Hömberg könne passieren. Sit. II a: die Besämung der Blößenam Thielenberg könne ebenfalls geschehen, wovon sich die Cultur an die frühere Pflanzung am Thielenberg ...(5 Zeilen nicht korrekt lesbar),die Besämung der Flächen am Hinnenhagen können ebenfalls der Hude wegen, welche ohnehin schon beschränkt und entbehrlich sei, nicht genehmigt werden; dass. b: die Bepflanzung des Küppels Abteilung b könnte geschehen, jedoch nur unterhalb des Prozessionsweges, die Fläche oberhalb desselben könne gleichfalls der Hude wegen nicht entbehrt werden und müsse daher die Bepflanzung dieser Flächen ausgesetzt werden; dass. der Bepflanzung der Blößeam Kohlsiepen könne zustimmen; dass. die Bepflanzung der Blößen in der Tränke könne ebenfalls geschehen, aber nur unter der Bedingung, dass dieselbe bei einem 10-füßigen Quadratverbund geschehe, indem sonst das Weiden dieses Viehs auf dieser Fläche unmöglich sei. Sit. III. ...(1 Wort nicht korrekt lesbar) sich noch verstehende Bemerkungen: Im Übrigen bemerkte der Gemeinde-Rat noch, wie im Distrikt Winterseite / Scheidbruch zur Eichen-Pflanzung ein großer Komplex zur Disposition stehe, welcher wegen der Hude zu entbehren sei, auf welchem Distrikt daher die …(1Wort nicht korrekt lesbar) zu reflektieren sei.
TOP 84: Das von dem Franz Kerstholt eingereichte Holz-Verzeichnis vom 29. v.M. wurde vorgelegt und beschlossen, dem Kerstholt das erforderliche Reparatur-Holz von 25 Kubik-Fuß verabfolgen zu lassen. - Franz Kerstholt, Schüsseldreher, Ackersmann; 1855 = 57 J.; Alte Haus-Nr. 14 a, Bergstraße 7.
TOP 85: Dem Gemeinde-Rat wurde die Verfügung des Königlichen Kreisgerichts zu Arnsberg vom 4. d.M., wonach der Leser Rosenthal die hiesige Gemeinde um Abgabe des zur Reparatur seines Hauses erforderlichen Holzes gerichtlich belangte, vorgelegt und beschlossen, den Justiz-Rat Dr. Sommer als Mandator der Gemeinde zu bestellen, wurde das Gemeinderats-Mitglied Schwefer mit sofortiger Übergabe der Verhandlungen den Sommer zur Wahrnehmung des Vorganges zu beauftragen. - Leser Rosenthal, Handelsmann, 1855 = 44 J.; Alte Haus-Nr. 105, Alter Weg 13.
TOP 86: Das Gesuch des Waldwärters Tönne um Bewilligung einer Gratifikation wurde vorgelegt und beschlossen, demselben eine solche zum Betrag von 15 RT zu bewilligen.
Am 30. November 1855
TOP 87: Die Verhandlungen über den Rückstand des Philipp Weber wurden der Versammlung vorgelegt und unter Zurücknahme des Beschlusses vom 15. August beschlossen, den Ausstand in der gewünschten Art zu erteilen, da Weber seinem Versprechen, monatliche 2 RT zu zahlen, nunmehr pünktlich nachgekommen sei.
TOP 88: Die Erklärungen: (1.) des Franz Geihsler vom 28. v.M.; (2.) Heinrich Lenze vom 24. d.M. der Gemeinde ihre Frei-Bau-Reparatur-Holz-Gerechtsame zu überlassen, wurden dem Gemeinde-Rat vorgelegt und beschlossen, diese Offerten unter der Bedingung anzunehmen, dass dem Geihsler für seine die bare Summe von 100 RT und dem Lenze die Summe von 100 RT und 80 Kubik-Fuß Eichen-Holz zahlen resp. verabfolgen zu lassen.
TOP 89: Vom Vorsitzenden kam zum Vortrag, dass für den Ankauf von Frei-Bau-Holz- Gerechtsame für dieses Jahr im Etat nur 100 RT vorgesehen sei. Die Versammlung kam daher zum Beschluss, von dem an die Sparkasse in die für Jahre abzutragenden Kapitalien ad 1500 RT 500 RT zurückzubehalten, also in diesem Jahr nur 1000 RT abzutragen.
TOP 90: Der Versammlung wurde das Gesuch der ...(1 Wort nicht korrekt lesbar; Vorname?) Spindeldreher vom 3. d.M. um Überlassung von Schlagholz zu 200 Stück ...(1 Wort nicht korrekt lesbar) Faschinen vorgelegt und beschlossen, dem Antrag zu willfahren. In der Einwohnerliste Dezember 1849 sind nur aktenkundig, LA addiert auf 1855: Alte Haus-Nr. 55 b, Parzelle 829 (a : Kaspar Peetz gnt. Peetzmann), Krumme Straße 2: Witwe Theresia Spindeldrher geb. Schütte, Tagelöhnerin. LA 72; Tochter Catharina Spindeldeher, LA 30; deren Sohn Franz Spindeldreher, LA 6. - Einzelheiten betreff. Faschinen sind nicht aktenkundig.
TOP 91: Die Erklärung des Spritzenmeisters Heinrich Sahse vom 1. d.M., worauf er seinen seitherigen Posten als Spritzenmeister vom 1. September d.J. dem Maurer Friedrich Göckeler hier übertragen habe, wurde der Versammlung vorgelegt und erklärte sich diese damit einverstanden.
TOP 92: Der von Sahse unterm 25. d.M. aufgestellte Kostenanschlag über die an der hiesigen Langesbrücke erforderlichen Reparaturen wurde der Versammlung zur Einsicht vorgelegt und beschlossen, diese Reparaturen von dem Zimmerermeister Korte für die Anschlagssumme von 5 RT 22 Sgr , wenn diese dazu genehmigt sein sollte, zu übertragen. - Franz Korte, LA 1855: 48 J.; Alte Haus-Nr. 113; Krumme Str. 11.
TOP 93: Zu Mitgliedern der Klassensteuer-Einschätzungs-Kommission für die Gemeinde Freienohl wurden pro 1856 gewählt: (1.) Heinrich Sahse, (2.) Heinrich Flinkerbusch, (3.) Friedrich Schwefer. Weiteres wurde nicht verhandelt.
Am 6. Dezember 1855
TOP 94: Die Erklärungen (1.) des Franz Lemper vom 5. Oktober d.J., (2.) des Heinrich Hecking vom 5. v.M., worauf dieselben sich bereit erklärten, das Einzugsgeld von je 30 RT abschläglich zu zahlen, wurde der Versammlung vorgelegt und beschloss dieselbe,
sich hierauf nicht einlassen zu können, vielmehr darauf bestehen zu müssen, dass das Einzugsgeld sofort gezahlt werde.
TOP 95: Die Rechnung des Maurers Franz Göckeler vom 1. d.M. über Instandsetzung der hiesigen Lehrer- und Küster-Wohnung im Betrag von 11 RT 25 Sgr wurde zur Zahlung auf die hiesige Gemeindekasse übernommen.
TOP 96: In Folge des von Fritz Miese Sen. unterm 4. d.M. gestellten Antrags um Überlassung eines alten Schul-Ofens wurde beschlossen, die beiden vorhandenen alten Schul-Öfen meistbietend versteigern zu lassen. - Wahrscheinlich stammen die noch aus der ganz alten Schule, aus dem Alten Rathaus.
Am 18. Dezember 1855
TOP 97: Die über den Verkauf zweier alter Schul-Öfen und zweier ...(1 Wort nicht korrekt lesbar) gepflogenen Verhandlungen vom 15. d.M. wurden der Versammlung vorgelegt und beschlossen, den Verkauf zu genehmigen.
TOP 98: Die Verhandlung über Verpachtung des Brückengeld-Empfangs von heute, worauf der Johann Theodor Trompetter hier mit 6 RT 5 Sgr Letztbietender geblieben ist, wurde vorgelegt, und wurde von der Versammlung beschlossen, dem Trompetter als Letztbietenden den Zuschlag zu erteilen. - Einwohnerliste Dezember 1849; LA addiert für 1855: Alte Haus-Nr. 135, Alte Wiese 17: Johann Theodor Trompetter, Totengräber, LA 51; Ehefrau Agatha geb. Unger, LA 56; Tochter Elisabeth, Magd, LA 24 (Trauungsregister: Heirat am 2.6.1850: Franz Wilhelm Kerstholt mit Elisabeth Trompetter; Magd gilt bis 1849!). - Brückengeld-Empfänger an der Langelbrücke.
TOP 99: Ferner wurden die Verhandlungen über die heute abgehaltene Verpachtung der Martini d.J. pachtlos gewordenen Gemeinde-Grundstücke vorgelegt und beschlossen, diese Verpachtung unter der Bedingung zu genehmigen, dass sämtliche Anpächter einen sicheren Bürgen zu stellen haben. - Auch ein Zeichen für Armut in der Gemeinde.
TOP 100: Dem Gemeinderat wurde vorgetragen, wie bei der heutigen Verpachtung der Martini d.J. pachtlos gewordenen und früher an Friedrich Schwefer zu jährlich 21 Sgr verpachteten Gemeinde-Grundstücke Flur III Nr. 55 nicht mit wegen ...(1 Wort nicht korrekt lesbar) der Schwefer aber erbötig sei, dieses Grundstück auf fernere 6 Jahre, also bis Martini 1861 für den alten Pachtpreis von jährlich 21 Sgr zu behalten. Der Gemeinderat beschloss hierauf, den Antrag des Schwefer zu genehmigen. - Martini = 11. November, Namenstag vom Hl. Martin.
TOP 101: Die Erklärung des Uhren-Machers Pöpperling zu Meschede vom 12. Dezember d.J., wonach er für die Instandsetzung der hiesigen Turm-Uhr einen einmaligen Betrag von 5 RT über Instandhaltung derselben auf 10 Jahre jährlich 15 RT fordert, wurden vorgelegt und beschlossen, dem Pöpperling die Instandhaltung der Uhr unter den gestellten Bedingungen zu übertragen. - Für die Turm-Uhr ist die politische Gemeinde zuständig. Uhren und Uhren ähnliche Instrumente gab es noch nicht für Kinder, Jugendliche, Erwachsene – wie heutzutage 2010.
TOP 102: Der am 15. d.M. abgehaltene Verkauf des in diesem Jahr im hiesigen Gemeindewald gehauenen Schlagholzes wurde genehmigt.
TOP 103: Die Verhandlungen über Verkauf eines Hausplatzes Flur I Nr. 965 / 579 an den Johann Herbst wurden der Versammlung vorgelegt und vorgetragen, wie das Grundstück nach der Vermessung des Geometers Schmitz 10 Ruten35 Fuß, nach der Mutterrolle aber 10 Ruten 80 Fuß betrage. Die Versammlung beschloss, dem Herbst das fragliche Grundstück zur Größe von 10 Ruten 80 Fuß für den bereits gezahlten Kaufpreis von 16 RT 16 Sgr 10 Pf zu belassen. - Einwohnerliste Dezember 1849, LA addiert für 1855: Alte Haus-Nr. 8 b (8 a: Anton Trompetter gnt. Peters), Vohsecke 3: Johann Herbst, Wagener, LA 32; Heiratsregister: Heirat am 2.5.1850: Johann Christoph Herbst aus Dinschede Pf. Arnsberg mit Florentine Krick.
TOP 104: Das Gesuch des Kaspar Pöttgen um Stundung seiner Abgaben bis zum 1. April kommenden Jahres wurde vorgelegt und beschlossen, den Antrag desselben zu genehmigen. - Kaspar Pöttgen, Tagelöhner, 1855 LA 40; Alte Haus Nr. 58 b, Am Hügel 9.
Am 15. Januar 1856
TOP 105: Der Vorsitzende legte der Versammlung ein Schreiben des Justiz-Rats Dr. Sommer vom 4.d.M. Vor, wonach die Gemeinde Freienohl verurteilt, der Kläger Leser Rosenthal das beanspruchte Reparatur-Holz ad 128 1/8 Kubik-Fuß aus dem hiesigen Gemeindewald zu liefern. Die Versammlung beschloss hierauf, gegen diese Erkenntnis die Appellation einlegen zu lassen, die Mitglieder Sahse und Schwefer zu deputieren, dem Herrn Sommer nähere Instruktionen zu erteilen und die Liquidation des Sommer im Betrag von 4 RT 15 Sgr zur Vorschuss weisen Zahlung auf die Gemeindekasse anzuweisen. - Siehe oben: 24. Februar 1855, TOP 7: Leser Rosenthal.
TOP 106: Ferner legte der Vorsitzende das Schreiben des Pfarrers Brand vom 12. d.M vor, wonach derselbe beantragt, die Vergrößerung des vorhandenen alten, resp. (bzw.) die Beschaffung eines neuen Totenhofes von der politischen Gemeinde Freienohl erwirken zu lassen. Die Versammlung beschloss hierauf, wie sie sich lediglich auf den betreffenden in dieser Angelegenheit gefassten Gemeinde-Beschluss vom 5. Februar 1847 beziehen müsse, und also auf den gestellten Antrag des Pfarrers Brand keineswegs eingehen könne. - Am 5. Februar 1847: Der neue Totenhof – inzwischen der Alte Friedhof – ist Eigentum der katholischen Kirchengemeinde; der Antrag-Inhalt ist nicht ausführlich genug; vielleicht ging es nur um eine Vergrößerung und die gehört wohl zur politischen Gemeinde; AA 530. Siehe Extra-Kapitel: Friedhofs-Visite. - Pfarrer Franz Josef Brand, geb. 1808, in Freienohl 1853 bis + 1857.
Zählfehler des Protokollanten: TOP 107 ist nicht aktenkundig. Also:
TOP 108: Der Antrag des Heinrich Stirnberg hier um Niederschlagung resp. (bzw.) Stundung rückständiger Zinsen wurde abgewiesen. - Grund und Betrag sind nicht aktenkundig. . Alte Haus-Nr. 100, Hauptstraße: Heinrich Stirnberg, Tagelöhner, Sägeschneider, LA 61; Ehefrau geb. Feldmann, LA 52; im Jahr 1849: 6 Kinder zwischen 28 – 4 Jahre.
TOP 109: Die unterm 8. und 15. d.M. im hiesigen Gemeindewald abgehaltenen beiden Holzverkäufe wurden genehmigt.
TOP 110: Das Gesuch des Franz Kaspar Düring um Überlassung von 2 Schachtruten Bruchsteine aus der Bettenhelle wurde vorgelegt und beschlossen, dem Gesuch zu deferieren. - Gemeint ist der Steinbruch oberhalb der Ziegelei. - Siehe oben: 16. Juni 1855, TOP 52; insgesamt 18,87 Kubik-Meter. - deferieren: einen Antrag genehmigen.
TOP 11 Dem Gemeinderat wurde die Königliche Verfügung vom 3. v.M. … 1 Wort nicht korrekt lesbar) für den hiesigen Gemeindewaldungen pro 1856 aufgestellte Hauungs- und Cultur-Plan genehmigt, zur Kenntnisnahme vorgelegt.
Am 11. Februar 1856
TOP 112: Das Gesuch des Johann Trompetter hier vom 2. d.M. um Anweisung des zur Reparatur seines Wohnhauses erforderliche Holz wurde wiederholt mit dem Bemerken abgewiesen, wie derselbe auch die gehörige Verwendung des bereits früher erhaltenen Reparatur-Holzes nachzuweisen habe. - Oder war das Haus schon wieder so Reparatur bedürftig? Oder hat er das damals erhaltene Holz anderweitig verkauft? Korrekte Antworten sind nicht aktenkundig.
TOP 113: Es wurde beschlossen, den Kuhhirten Franz Leineweber am 1. Oktober d.J. zu kündigen und an dessen Stelle einen anderen anzustellen. - Franz Leineweber, Kuhhirt; 1856 LA; 56 J.; Alte Haus-Nr. 29 c, Parzelle 889; Ecke St. Nikolaus-Straße / Kerstholtsgasse. Ein Grund für den Wechsel ist nicht aktenkundig.
TOP 114: Das Schreiben des Pfarrers Brand hier vom 10. v.M. den Rest der für Verschönerung der Kirche erwachsenen Ausgaben aus der hiesigen Gemeindekasse zu zahlen, wurde der Versammlung vorgelegt. Es würde demnächst beschlossen (werden), an den Kirchen-Vorstand zur Beteiligung des Malers Winterrichs ausnahmsweise noch die Summe von 60 RT aus der Gemeindekasse zahlen zu lassen. - Kirchen-Vorstand = Pfarrer Brand.
TOP 115: Die Rechnungen des Heinrich Sahse und Franz Trompetter hier im Betrag von 4 RT 1 Sgr 6 Pf und 4 RT 28 Sgr über Instandsetzung der Langelbrücke wurden zur Zahlung aus der Gemeinde-Kasse übernommen.
TOP 116: Auf den mündlichen Antrag des Polizeidieners Kaulmann hier wurde beschlossen, demselben eine Gratifikation von 10 RT zu bewilligen. - Kaspar Kaulmann, Polizeidiener; 1856 LA 61 J.; Alte Haus Nr. 41, Parzelle 866, St. Nikolaus-Straße 16.
TOP 117: Das Schreiben des Königlichen Kreisgerichts zu Arnsberg vom 14. August 1854, wonach sich die Eheleute Philipp Trompetter zur Ausstellung der Obligation über die der Gemeinde Freienohl für Holz aus dem Jahr 1844 und Kosten schuldigten 35 RT 13 Sgr noch immer nicht gestellt, wurde der Versammlung vorgelegt und beschlossen, die Eheleute Trompetter auf diese Schuld gerichtlich einklagen zu lassen. - Stilistisch etwas seltsam formuliert.
Am 1. März 1856
TOP 118: Der Versammlung wurde von dem Schreiben des Herrn Justiz-Rat L...(Name nicht korrekt lesbar) vom 17. v.M. Mitteilung gemacht. Dieselbe beschloss hierauf unter Berücksichtigung der … (1 Wort nicht korrekt lesbar) Verhältnisse dem Philipp Trompetter wegen der der Gemeinde schuldigen Holz-Gelder und Kosten auf Personal-Arrest setzen zu lassen und zu diesem Behufe bei dem Königlichen Kreisgericht zu Arnsberg vorläufig 5 RT zu deponieren.
TOP 119: Die Landrätliche ...(1 Wort nicht korrekt lesbar) Verfügung vom 16. v.M. die Veräußerung eines Teils der Gemeinde-Parzellen Flur I Nr. 523/1 wurde vorgelegt und von der Versammlung erwidert, wie der Verkauf dieses Grundstücks deshalb ...(4 Zeilen nicht korrekt lesbar) der gegenwärtigen Verpachtung eintragen würde. Eine Fläche dieses Grundstücks, ungefähr 9 Quadrat-Ruten seither zu 25 Sgr jährlich verpachtet sein … (7 Zeilen nicht korrekt lesbar). In die andere Fläche dieses Grundstücks circa 40 ½ Ruten ...(1 Wort nicht korrekt lesbar) als Wiesen zu jährlich 1 RT verpachtet, solle ein Grundzins von jährlich 1 RT 15 Sgr gelegt werden. Auf das Antrittsgeld dieser Grundstücke sollen geboten werden. - Wegen der nicht korrekt lesbaren Zeilen nicht korrekt verständlich.
TOP 120: Das Gesuch des Friedrich Göckeler et cons. (lateinisch: und Konsorten; nicht negativ gewichtet, sondern positiv; gemeint sind die Nachbarn) hierselbst, die Instandsetzung des sogen. Alten Weges zu bewirken, wurde vorgelegt und beschlossen, die fragliche Instandsetzung bis zum nächsten Jahr zu vertagen, da die Gemeinde für dieses Jahr keine Mittel zu diesem Zweck mehr disponibel habe. - Zur Verfügung habe. Friedrich Göckeler, Maurer, 1856 LA 44 J.; Alte Haus Nr. 132, Alter Weg 5.
TOP 121: Die Rechnung des Kaspar Feldmann über Anfertigung eines Pflanzbohrers (korrekt gelesen?) im Betrag von 1 RT 10 Sgr wurde zur Zahlung auf die Gemeindekasse übernommen. - 1856: Alte Haus-Nr. 141, Breiter Weg 22/24: Kaspar Feldmann, Schlosser, LA 42, ledig, Sohn von Franz Heinrich Feldmann, Wirt, Schreiner, Schultheiß, geb. 28.8.1781; Ehefrau Friederica geb. Holzapfel, geb. 1.8.1801 (?) . Sterberegister: 23.6.1858 Franz Heinrich Feldmann; gest. 29.4.1855 Friederica Feldmann geb. Holzapfel.
TOP 122: Der vom Maurermeister Franz Göckeler unterm 16. November v.J. aufgestellte Kostenanschlag über Instandsetzung des Kirchweg zwischen dem Schulhaus (sogen. Alte Schule) und dem Kirchturm wurde vorgelegt und beschlossen, den fraglichen Weg aufgrund dieses Anschlags verdingen zu lassen (ausschreiben). - Das jetzige 1886 erweiterte Kirchengebäude gab es noch nicht, nur den Turm und das alte Hauptschiff.
TOP 123: Ebenso wurde der dem vom Maurermeister Göckeler unterm 14. November v.J. aufgestellte Kosten-Anschlag über Anfertigung einer neuen (Kirch-)Turmtür vorgelegt und beschlossen, diese Arbeit aufgrund dieses Anschlags verdingen zu lassen. - Die jetzige Doppel-Tür – 2012 – wurde vom Schreinermeister Franz Feldmann (+2003) mit seinen Mitarbeitern hergestellt.
TOP 124: Der Vorsitzende legte der Versammlung das Vermessungs-Register über die zu veräußernde Gemeinde-Parzelle Flur IV Nr. 123 am Scheidkopf und die Nr. 138 am Roavorgelegt. Die Veräußerung neuer mehr sofort vorzunehmen. Dieselbe soll Grundzins weise wie folgt geschehen. Nach dem Vermessungs-Register stellen sich folgende Grundstücke heraus: (A) Flur IV Nr 123 am Scheidkopf: die Parzelle Nr. 1 groß 1 Morgen 1 Rute; die Parzelle Nr. 2 groß 153 Ruten; die Parzelle Nr 3 groß 171 Ruten, die Parzelle Nr. 4 groß 161 Ruten; die Parzelle Nr. 5 groß 159 Ruten; die Parzelle Nr. 6 groß 150 Ruten; die Parzelle Nr. 7 groß 1 Morgen 11 Ruten. (B) Flur IV Nr. 138 am Roa: die Parzelle Nr. 1 groß 1 Morgen 37 Ruten; die Parzelle Nr. 3 groß 1 Morgen; die Parzelle Nr 3 groß 1 Morgen. Diese Parzellen sollen mit Erbe und zu dem Grundzins belastet werden: ad A 1 mit 2 RT 4 Sgr; ad A 2 mit 1 RT 21 Sgr; ad A3 mit 1 RT 27 Sgr; ad A 4 mit 1 RT 23 Sgr 8 Pf; ad A 5 mit 1 RT 22 Sgr; ad A 6 mit 1 RT 20 Sgr; ad A 7 mit 2 RT 3 Sgr 8 Pf; ad B 1 mit 2 RT 11 Sgr 9 Pf; ad B 2 mit 2 RT; ad B 3 mit 2 RT. Dieser Grundzins kann demnächst zum 25-fachen Betrag abgelöstwerden. Bei dem Verkauf aller einzeln auszusetzenden Parzellen soll durch das Antrittsgeld geboten werden.
TOP 125: Es wurde von der Versammlung ein Vorschlag gebracht, dass sich in dem diesjährigen Cultur-Plan aufgenommenen Flächen am sogen. Himmenhagen (auch Hinnenhagen) ihrer Lage wegen vorzüglich zu Ackerland eignen und deren Cultivierung um so mehr im Interesse der Gemeinde liege, als dieselbe bereits früher Ackerland gewesen, der Gemeinde Freienohl mit ihren Bedürfnissen an Ackerland sogar auf fremde Gemeinden hingewiesen und endlich diese schon beeinträchtigte Hude einigen Ertrag erhalte. Die Versammlung beschloss deshalb, diese Parzelle grundzinsweise zu veräußern und zu diesem Zweck zu...(nicht korrekt lesbar) dem unterzeichneten Bürgermeister zu beauftragen, wegen Nicht-Ausführung der Bepflanzung dieser Fläche mit Nadelholz das weitere zu veranlassen, worüber in der nächsten Sitzung Verhandlungen vorzulegen (sind). - Im sauerländischen Volksmund wurde dieses Nadel-Holz: Hessen-Bäume genannt, weil die Hessen diese Culturen eingeführt hatten, auch Geld bringend als Gruben-Holz für die aufgekommenen und größer gewordenen Kohle- Bergwerke. - „Hessen-Zeit“: 1802-1816.
Am 11. April 1856
TOP 126: Das Ausstands-Gesuch des Johann Herbst von heute wurde vorgelegt und beschlossen, dem Antragsteller zu deferieren (den Antrag bewilligen). - Inhalt und Begründung nicht aktenkundig. Siehe oben 15. Januar 1855, TOP 4. 18. Dezember 1855, TOP 103.
TOP 127: Die Rechnungen des Kaspar Feldmann hier über Reparaturen an der Turm-Uhr und an den Schlössern im Küsterhaus von 15 Sgr und 20 Sgr wurden vorgelegt und beschlossen, die Beträge aus der Gemeindekasse zahlen zu lassen. - Nicht aktenkundig ist hier etwas von dem Arbeitsauftrag an den Pöpperling aus Meschede; siehe: 18.
Dezember 1855, TOP 101.
TOP 128: Die Eingabe des Johann Trompetter hier vom 7. April d.J. den Grundzins weisen Ankauf der bei seinem Haus belegenen Gemeinde-Grundstücke wurde vorgelegt und beschlossen, diese Grundstücke wiederholt zum öffentlichen Grundzins weisen Verkauf auszusetzen.
TOP 129: Der Versammlung wurde der Antrag des Schneidermeisters Arnold Schröder vom 1. d.M. um Belassung von ...(1 Wort nicht korrekt lesbar) von (der) Langesbrücke zur Bedeckung der längs seinem Garten angelegten Mauer vorgelegt und von dieser beschlossen, dem Antrag zu entsprechen. - Alte Haus-Nr. 79, Am Hügel 12: Arnold Schröder, Schneidermeister, LA 49; Ehefrau Gertrud geb. Bracht, LA 49, evgl.; die für 1849 in der Einwohnerliste aktenkundigen noch weiteren 8 Familienmitglieder könne für 1856 nicht belegt werden.
TOP 130: Das Gesuch des Johann Klasmeier von hier vom 29. März d.J., ihm für die rückständigen Hude...(?) ad 5 RT Gemeinde-Arbeiten anzuweisen, wurde vorgelegt und beschlossen, dem Gesuch nicht deferieren zu können, dem Klasmeier vielmehr vielmehr einen Ausstand bis zum 1. August d.J. zu erteilen. - Alte Haus-Nr. 62 a, Parzelle 717, Am Hügel: Johann Klasmeier, Hufschmied, 1856 LA 58; Ehefrau Friedrica geb. Hückelheim, LA 42; LA addiert von 1849: Tochter Louise LA 19; Sohn Wilhelm LA 16; Sohn Johann LA 15; Sohn Bernard LA 11; Sohn Franz LA 8; ferner b und c, mit a zusammen 17 (1849).
TOP 131: Es wurde auf den Antrag des Heinrich Zacharias und Georg Becker hier vom 18. März und 2. Juli d.J. beschlossen, diesen mit Zahlung ihrer rückständigen Kommunalgefälle einen Ausstand bis zum 1. Juni d.J. zu erteilen.- Inhalt und Begründung sind hier nicht aktenkundig. - Alte Haus-Nr. 33 a, St. Nikolaus Straße 5: Georg Becker, Tagelöhner, LA 46; Ehefrau Elisabeth geb. Spindeldreher, LA 47; und Familie. - Alte Haus-Nr. 44, Parzelle 845, Krumme Straße 22: Heinrich Zacharias, Wagner, LA 60; Ehefrau Christina geb. Geihsler, LA 44; und Familie mit 7 Kindern.
TOP 132: Das unterm 10. v.M. abgehaltene Verding über Anfertigung einer neuen Tür im hiesigen Kirchturm wurde von der Versammlung genehmigt. - Inhaltliches ist hier nicht aktenkundig.
TOP 133: Die Verdings-Verhandlung vom 10. März d.J. über Instandsetzung des Kirchwegs zwischen dem Kirchturm und dem Schulhaus wurde vorgelegt und beschlossen, dem Letztbietenden Franz Göckeler den Zuschlag zu erteilen. - Siehe oben TOP 122.
TOP 134: Die Versammlung wurde mit dem Inhalt des Schreibens des Oberförsters Harbert zu Arnsberg vom 22. v.M. bekannt gemacht und beschlossen, wie man sich nicht dabei beruhigen könne, vielmehr die sichere Entscheidung hierüber ...(1Wort nicht korrekt lesbar), da sämtliche vom Harbert vorgebrachten Gründe nicht hinreichen scheinen, um der Gemeinde die Cultivierung der Flächen am Himmenhagen zu Ackerland verweigern zu können. - Siehe oben TOP 125.
TOP 135: Unter Berücksichtigung des Handberichts des Geometers Eßist (?) zu Warstein vom 22. Februar d.J. wurde von der Veräußerung einer kleinen Fläche Gemeinde-Grundes am sogen. Krummen Wege Abstand genommen. - Inhaltliches und Begründung sind hier nicht aktenkundig.
TOP 136: Der Versammlung wurde die vom Rendanten Bracht hierselbst vorgelegte Rechnung der hiesigen Gemeindekasse pro 1854 vorgelegt, geprüft, dieselbe ...(1 Wort nicht korrekt lesbar) fand dabei aber nichts weiter zu erinnern, als was darüber von dem Vorsitzenden bereits in dem Revisions-Protokoll vom 5. d.v.M. Notiert worden ist und beschloss daher, die Rechnung 14 Tage offen zu legen.
TOP 137: Die Veränderungs-Nachweise pro 1856 zu dem Gemeinde-Etat pro 1855 wurden aufgestellt und mit einem Defizit von 603 RT 4 Sgr 8 Pf abgeschlossen und beschlossen, dieselben während 14 Tage offen zu legen.
Am 5. Juni 1856
TOP 138: Die Beantwortung der Appellations-Einführung und Rechtfertigung in Sachen des ...(1 Wort nicht korrekt lesbar) Leser Rosenthal zu Freienohl, Kläger und Appellator gegen Gemeinde Freienohl, Beklagtin und Appellantin, wurde der Versammlung vorgelegt und beschlossen, das Mitglied Sahse zu deputieren, den Termin am 7. d.n.M. beizuwohnen.
TOP 139: Die mit Landrätlicher Verfügung vom 15. v.M. mitgeteilte Verfügung Königlicher Regierung vom 6. v.M. Nr. IV. 115 b wurde der Versammlung vorgelegt, dieselbe sprach sich dafür aus, sich bei dieser Verfügung, worauf die grundzinsweise Veräußerung der im ...(2 Wörter nicht korrekt lesbar) der Freienohler Gemeindeverwaltungen zur Nadelholz-Kultur designierten Fläche am sogen. Himmenhagen behufs Kultivierung derselben als Ackerland nicht genehmigt, nicht beruhigen zu können, da durch die Acker-Kultur allerdings ein höherer Ertrag als durch Bepflanzung mit Nadelholz erzielt werde. Dieses könne durch Gutachten von Sachverständigen nachgewiesen werden. Dann sei auch wie bereits in dem Beschluss vom 1. März d.J. gesagt hierselbst ein sehr großes Bedürfnis an Ackerland, sodass die Kultivierung der fraglichen Fläche zu Ackerland für die Gemeinde in dieser Hinsicht von größerem Interesse sei.
TOP 140: Die Erklärung des Bernard Tönne vom 4. d.M. die Niederschlagung des rückständigen Bürgergeldes aus dem Jahr 1851 ad 1 RT 17 Sgr betreffend, wurde vorgelegt und beschlossen, die Niederschlagung dieses Betrages zu genehmigen. - Ein Grund ist nicht aktenkundig.
TOP 141: Die Rechnung des Friedrich Schwefer im Betrag von 4 RT wurde auf die Gemeindekasse übernommen. - Die Benennung dieses Betrags ist nicht aktenkundig.
TOP 142: In Folge der Landrätlichen ...(1 Wort nicht korrekt lesbar) Verfügung vom 21. v.M. wurde die grundzinsweise Veräußerung der Gemeinde-Parzelle Flur I Nr. 1935 / 579 zur Größe von 21 Ruten 80 Fuß genehmigt.
TOP 143: Das Schreiben des Königlichen Kreisgerichts vom 10. April d.J. wurde der Versammlung vorgelegt und beschlossen, dass sich die Äußerung der Parzelle Flur I Nr. 1067 / 122 nach einer späteren Wegerkundigung (?) richtig zu 70 Ruten ...(?)vorgestellt, dem Franz Geihsler diese wahre Fläche ad 25 Ruten frei zu überlassen.
Am 11. August 1856
TOP 144: Nachdem der Franz Tönne und der Fritz Ernst Kerstholt abgetreten (hinausgegangen, weil Ratsmitglieder) sind, wurde die Versammlung mit dem Resultat der am 30. v.M. abgehaltenen grundzinsweisen Verkauf der Gemeindegrundstücke am Scheidkopf und Roa bekannt gemacht; dieselbe genehmigte diesen Verkauf, da das ...(1 Wort nicht korrekt lesbar) dieselben ein Jahr günstigten (korrekt abgeschrieben?). - Dem Abschreiber ist der Inhalt nicht ganz verständlich.
TOP 145: Die Anträge (1.) des Georg Neise vom 25. v.M.; (2.) des Kaspar Leineweber vom 28. v.M.; (3.) des Franz Korte vom 6. v.M.; (4.) des Bernard Becker vom 25. v.M. um Überlassung von Schlagholz zu ...(1Wort nicht korrekt lesbar) aus dem hiesigen Gemeinde-Wald wurden abgewiesen, da die Überlassung im forstwirtschaftlichen Interesse unzulässig sei. - Die Begründung könnte ausführlicher, konkreter sein.
TOP 146: Das Gesuch des Ferdinand Helnerus aus Bockum vom 21. Juni d.J. um Überlassung von 2 Ruten Schutt gegen Taxe aus der sogen. Bettenhelle wurde vorgelegt und beschlossen, dem Gesuch zu deferieren. - Damals bedeutete Schutt: ein Gemisch von Sand und Steine, Kies; 2 Ruten: 18,87 Kubik-Meter.
TOP 147: Der Antrag des Georg Becker hier vom 17. v.M., ihm für seine rückständige Kommunalgefälle Gemeinde-Arbeit zu übertragen, wurde vorgelegt und beschlossen, dem Gesuch keine Folge zu geben, da vorläufig keine geeignete Gemeinde-Arbeit vorhanden sei, dem Becker vielmehr einen nochmaligen Ausstand bis zum 1 Oktober d.J. zu bewilligen.
TOP 148: Die Rechnung des Mechanikers Siltemann zu Arnsberg vom 18. Juni d.J. über die Anlieferung mehrerer Spritzen-Schäuche für den Betrag von 24 RT 28 Sgr 6 Pf wurde zur Zahlung auf die hiesige Gemeinde-Kasse übernommen. - Wohl erstes Mal aktenkundig: Schläuche für die Feuerspritze.
TOP 149: Das Gesuch des Lehrers Schöne vom 11. v.M. um Instandsetzung der Pforte am Industrie-Garten kam zur Vorlage. Es wurde beschlossen, den Schreiner Sahse mit der Instandsetzung zu beauftragen. - Im – damals ziemlich neu – lernten die Schulkinder (auch für ihre Eltern) ökologisch sinnvoll den Gemüse-Anbau für die Familie zuhause kennen. - Gelegen: Hohe Fohr. Siehe Extra-Kapitel Netzwerk Schule, dort: „Obstbaum-Schule“, „Industriegarten“.
TOP 150: Das Gesuch der Emilie Steinberg vom 8. April d.J. um Bewilligung eines Ausstandes mit Zahlung des Einzugsgeldes wurde abgewiesen. - Gründe sind nicht aktenkundig; der Name auch nicht.
TOP 151: Die Versammlung wurde mit dem ...(1Wort nicht korrekt lesbar) vom 19. April d.J. abgehaltenen Verkaufs eines Teils der Gemeinde-Parzelle Flur I , Nr. 523 der Gemeinde Freienohl bekannt gemacht. Dieselbe beschloss, diesen Kauf zu genehmigen. Lage: Anfang Alte Wiese.
TOP 152: Das Verzeichnis über das zu dem Wohnhaus des Theodor Bracht hier erforderliche Reparatur-Holz wurde vorgelegt und beschlossen, dem Bracht das nachgewiesene Holz ad 16 3/8 Kubik-Fuß anweisen zu lassen. - Lieferung; etwa 43 Kubik-Meter.
TOP 153: Ferner wurde das Verzeichnis über das zu dem Wohnhaus des Heinrich Albers hier erforderliche Reparatur-Holz vorgelegt und beschlossen, dem Albers das erforderliche Holz as 48 ½ Kubik-Fuß anweisen zu lassen. - Heinrich Albers, Schneider; 1856: LA 62; Alte Haus-Nr. 48 a, Parz. 837; Krumme Str. 16.
Am 23. August 1856
TOP 154: Das vom Zimmerermeister Korte aufgestellte Verzeichnis über das zur Reparatur des Wohnhauses des Ferdinand Becker gnt. Kaiser hierselbst erforderliche Holz wurde vorgelegt und beschlossen, dem Becker wurde die Verwendung des bereits früher erhaltenen Holzes nachweisen zu lassen.
TOP 155: Das Ausstandsgesuch des Friedrich Göckeler hierselbst vom 19. d.v.M. wurde vorgelegt und beschlossen, demselben mit Zahlung des Rückstandes ad 9 RT 15 Sgr zu einem Ausstand auf 4 Wochen zu erteilen.
TOP 156: Es kam zum Vortrag, dass das Weißen der hiesigen Knaben- und Mädchen-Schule Bedürfnis sei. Die Versammlung beschloss, das Weißen während der Ferien von dem Friedrich Göckeler hierselbst im Tagelohn besorgen zu lassen. - Knaben-, Mädchen-Schule: jeweils 1 Klassenzimmer.
TOP 157: erklärte, dass die Aufbringung des diesjährigen Kommunal-Defizits ad 603 RT, 4 Sgr, 8 Pf den Gemeinde-Eingesessenen zu schwer falle und beschloss daher, dieses Defizit dadurch zu ermäßigen, dass von dem an die Sparkasse zu Arnsberg abzutragenden Kapital ad1000 RT, 300 Sgr weniger, also nur 700 RT abgetragen werden sollen.
TOP 158: Der Versammlung wurde das Revisions-Protokoll vom 9. Februar v.J. über Revision der hiesigen Gemeindekassen-Rechnung pro 1845 vorgelegt und erklärte sich dieselbe damit einverstanden.
Am 20. September 1856
TOP 159: Die Erklärung des Ferdinand Becker gnt. Kaiser von hier vom 19. d.v.M. wurde vorgelegt und beschlossen, den Zimmerermeister Korte zu beauftragen, nachzusehen, ob der Becker das früher erhaltene Holz vorschriftsmäßig verwendet habe und demnächst darüber zu referieren.
TOP 160: Auf die Eingabe des Faktor Friedrich Wilhelm Becker zur Glasfabrik Giesmecke wurde beschlossen, den Becker zu bedeuten (zu erklären), dass man zur Zeit noch keinen Hauungs-Plan in Händen habe und daher jetzt über die gedachte Eingabe noch nicht entscheiden werde könne. - Der Inhalt der Eingabe ist nicht aktenkundig.
TOP 161: Der vom 8. August v.M. abgehaltene Verding der Wege...(?) an der Küster- und Lehrer-Wohnung wurde genehmigt.
Am 14. November 1856
TOP 162: Die Liquidation des Justizrats (früher getrennt geschrieben) Dr. Sommer zu Arnsberg in Sachen der Freiheit Freienohl gegen Rosenthal im Betrag von 5 RT wurde zur vorschussweisen Zahlung auf die Gemeindekasse übernommen.
TOP 163: Auf das Gesuch des Franz Trompetter vom 11. d.v.M. wurde beschlossen, demselben für seine rückständige Polizeistrafe von 2 RT eine Gemeinde-Arbeit vorweisen zu lassen. - Hier ist der Name nicht wichtig, sondern die Problemlösung.
TOP 164: Die Rechnungen des Maurers Friedrich Göckeler hier (1.) für das Weißen der hiesigen Schulen (Klassen-Zimmer) im Betrag von 12 RT 19 Sgr, (2.) für das Weißen der Pastorat (in Freienohl: weiblichen Geschlechts: die Pastorat) und Instandsetzung der … (1 Wort nicht korrekt lesbar) im Betrag von 8 RT 15 Sgr wurde zur Zahlung auf die hiesige Gemeinde-Kasse übernommen.
TOP 165: Der Hauungs- und Cultur-Plan für die hiesige Gemeinde-Waldung pro 1857 wurde vorgelegt und nach genauer Prüfung genehmigt.
TOP 166: Es wurde zur Sprache gebracht, dass das pro 1857 im hiesigen Gemeinde-Walde geschlagene Brenn-Schlag-Holz nicht ausreiche, da die Gemeinde ein weit größeres Bedürfnis habe. Da es aber zur Verhütung der Holz-Diebstähle im Interesse der Gemeinde liege, eine den Bedürfnissen der hiesigen Einwohner entsprechende Quantität Brennholz zu hauen, so werde beschlossen, den Herrn Oberförster Harbert anzugehen, in einem dazu geeigneten Distrikt noch eine Quantität Schlag-Holz hauen zu lassen. - Schlag-Holz: zum Fällen = Schlagen geeignete Bäume; hauen = fällen.
TOP 167: Die Erklärung des Zimmerermeisters Franz Korte hier vom 24. v.M., wonach der Ferdinand Becker das früher erhaltene Reparatur-Holz vorschriftsmäßig verwendet habe, wurde vorgelegt und beschlossen, dem Becker das verlangte Holz nach Abzug der Positionen 6, 7, 9, 10, 11 und 13 zusammen 36 ¾ Kubik-Fuß, welches Holz nicht zu Bau- und Reparatur-Holz verrechnet werden könne, mit 45 ¾ Kubik-Fuß anweisen zu lassen.
TOP 168: Die Verhandlung über den vom 7. v.M. grundzinsweisen Verkauf einer Fläche Gemeindewaldes von den Parzellen Flur I Nr. 1038 / 379 zu den Größen 21 Ruten 80 Fuß, wonach der Franz Hesse hierselbst mit einer Summe von 30 RT Letztbietender geblieben ist, wurde genehmigt.
TOP 169: Die auf 4 RT ermäßigte Rechnung des Adolf Feldmann hier über die Anfertigung einer neuen Toten-Bahre wurde zur Zahlung aus der Gemeinde-Kasse übernommen.
TOP 170: Der vom Maurermeister Franz Göckeler unterm 29. v.M. aufgestellte Kostenanschlag über den Neubau des Weges nach Brumlingsen wurde vorgelegt, nach Prüfung desselben wurde beschlossen, vorläufig nur die Planungsarbeiten (korrekt abgeschrieben?) ausführen zu lassen, und diese Kosten auf den Etat pro 1857 zu übernehmen. - Das Wort Straße war damals anders gewichtet; dabei hatte der Brumlingser Weg schon eine höhere Qualität als ein ganz gewöhnlicher Weg.
TOP 171: Zu Mitgliedern der Klassensteuer-Einschätzungs-Kommission wurden pro 1857 gewählt: (1.) Fritz Ernst Kerstholt, (2.) Heinrich Flinkerbusch, (3.) Heinrich Sahse.
Am 26. November 1856
TOP 472 (plötzlich ist die bisherige 1 deutlich als 4 zu lesen; die 4 wird auch in der Akte weiter beibehalten) Der Vorsitzende legte, nachdem nunmehr der Hauungs-Plan für die hiesigen Gemeinde-Verwaltung pro 1857 aufgestellt, die Eingabe des Friedrich Wilhelm Becker zu Giesmecke , wonach derselbe für das im Distrikt Hohlknochen gehauene Holz 80 Klafter Buchen-Knüppelholz: à Klafter 5 RT offeriert, zur Beschlussnahme vor. Die Versammlung beschloss, die Offerte des Becker zu akzeptieren und den Amtmann Thüsing mit Abschließung desselbigen Kontraktes mit Becker zu beauftragen.
Am 2. Dezember 1856
TOP 473: Der am 1. d.M. abgehaltene Holzverkauf im Distrikt ...(Name nicht korrekt lesbar; Feiwe, eigentlich: Feibe) wurde genehmigt, da die Taxe um 4 RT überstiegen sei.
TOP 474: Die Rechnungen des Schlossers Kaspar Feldmann: (1.) im Betrag von 20 Sgr, (2.) im Betrag von 1 RT 5 Sgr, (3.) im Betrag von 4 RT 2 Sgr wurden zur Zahlung auf die hiesige Gemeindekasse übernommen.
Am 22. Dezember 1856
TOP 475: Der unter dem 11. d.M. abgehaltene Verding über den Bau des Feldweges von der Arnsberg-Beverunger Chaussee zum Brumlingser Felde, sowie die dazu gehörigen Bedingungen vorgelegt und einstimmig beschlossen, dass der Verding in den einzelnen Abteilungen für die Mindestfordernden, Ludwig Neise und Caspar Neise, zu genehmigen und diese davon sofort zu benachrichtigen. - Die Brüder: Ludwig Neise: 1856: LA 26 J.; Kaspar Neise: 1856: LA 34 J.; Alte Haus-Nr. 6, Parz. 897, Vohsecke 3.
TOP 476: Der Versammlung wurde die Verfügung des Königlichen Landrats Herrn Freiherr von Lilien vorgelegt, wonach dieselbe wegen Pensionierung des Waldwärters Gaudenz Kerstholt gnt. Winkelmann zu verwerfen, und beschlossen, dass hiervon, da der Kerstholt trotz seines Alters noch körperlich rüstig sei, in diesem Jahr noch 11 ...(1 Wort nicht korrekt lesbar) gegen Forstfrevel eingereicht und derselbe bei seiner Aufstellung auf Lebenszeit nach seiner Dienstzeit von 38 Jahren den größten Teil seines Gehalts als Pension fortbeziehen werde, die Gemeinde außerdem aber die Anstellung eines neuen Waldwärters nicht bestreiten könne, einstweilen noch Abstand zu nehmen. - Gaudenz Kerstholt 1856: 81 Jahre. Freienohl muss mit jedem Taler sehr sparsam sein.
TOP 477: Es wurde der unter dem 9. Dezember d.J. abgehaltene Reiserholz-Verkauf im Distrikt Hohlknochen vorgelegt und beschlossen, den Verkauf unter den gestellten Bedingungen zu genehmigen, auch die Kasse mit Anweisung versehen (?) zu lassen. - Reiser-Holz war das Heiz-Holz der ziemlich armen Leute; es wurde nicht nur zum Feuer-Anzünden gebraucht.
TOP 478: Das Gesuch des Polizeidieners Caspar Kaulmann von hier um Anweisung von zusammen 1236 Kubik-Fuß Frei-Bauholz zur Erbauung eines neuen Wohnhauses wurde vorgelegt und einstimmig beschlossen, dass derselbe zurückzuweisen sei, da ein Bedürfnis zum Neubau für den Antragsteller noch nicht vorhanden sei.
TOP 479: Das unter dem 22. v.M. insinuierte Erkenntnis Zweiter Instanz in Sachen Leser Rosenthal gegen die Freiheit Freienohl, wonach Kläger mit seiner Klage in angebrachter Art (?) abgewiesen, wurde vorgelegt und beschlossen, dass weitere Schritte seitens des Klägers nunmehr abzuwarten.
TOP 480: Auf das Gesuch der Ehefrau Ferdinand Feldmann von hier um Anweisung von freiem Brand-Holz wurde beschlossen, dieselbe zurückzuweisen. - In den folgenden Zahlen steckt , ist versteckt Leben; herauslesen lässt sich Freienohler Zusammenleben:
Mögliche Begründung für die Zurückweisung: Gertrud geb. Neise: 1856 LA 47 J.; ihr Mann: Fuhrmann lag vielleicht im Sterben, vielleicht nach einem Unfall als Fuhrmann, Sterbe-Register: 15. Januar 1857, LA 55 J.; hinterlässt Ehefrau und 9 Kinder; aus 1. Ehe = 3 Kinder, aus 2. Ehe = 5 Kinder, aus 3. Ehe: 1 Kind. Alte Haus-Nr. 108, Hauptstraße. Sinnvoll und möglich ist hier ein ausführlicherer Überblick, Einblick, Durchschauen:
Aus dem Heirats-Register: Dritte Ehe: 16.11.1849 Ferdinand Feldmann Wwr. mit Gertrud Hehse aus Hirschberg, Trauung in Hirschberg. - Zweite Ehe: 2.9.1834 mit Maria Anna Hahse (s.u. Anm.1). - Erste Ehe: 5.10.1824 mit Maria Anna Kaulmann.
Aus der Einwohnerliste vom 3.12.1849: LA angeglichen an 1856: Sohn Anton 20 J.,Tochter Antonette 18 J., Sohn Caspar 16 J., Sohn Franz 14 J., Tochter Friederika 12 J., = 5. - Aus der Einwohnerliste vom 4.12.1846; LA angeglichen 1856: Tochter Elisabeth 31 J., Sohn Arnold 22 J. - Aus dem Sterberegister: Am 15.2.1846: Tochter – namenlos – bei der Geburt gestorben, notgetauft von der Hebamme im Beisein des Arztes Dr. Freusberg. - Am 15.8.1846: Maria Anna Hahse gestorben, LA 37 J., hinterlässt 5 minderjährige Kinder. - Am 23.5. 1833 gestorben Maria Anna Feldmann geb. Kaulmann, LA 33 J., hinterlässt 4 minderjährige Kinder. - Summe: 7 Kinder namentlich bekannt; 1 Kind namenlos verstorben = 8, und nicht wie oben angegeben: 9 Kinder. Nun ja.
TOP 481: Der Antrag des Georg Becker von hier vom 17. v.M. um Ausbesserung der Straßen-Rinne an dessen Misten-Stelle wurde vorgelegt und beschlossen, dass dem Antrag soll zugegeben werden und mit Ausführung der Reparatur den Pflaster-Meister Caspar Neise zu beauftragen.
TOP 482: Auf den Vortrag des Vorsitzenden wurde beschlossen, dem Komitee für die Ruhr-Eisenbahn zu den notwendigen Kosten für die Vorarbeiten und die Ermittlung der Bahnlinie den Betrag von 25 Talern zur Verfügung zu stellen.
TOP 483: Es wurde mitgeteilt, dass in der Freienohler Zehnt-Ablöse-Sache auf den 23. d.M Termin zur Feststellung des Besitzstandes der zehntpflichtigen Grundstücke, zu Ablösung und ...(1 Wort nicht korrekt lesbar) des Zehnten, Wahl von Deputierten etc. anstehen, wird beschlossen, dass dem Gemeinde-Verordneten Tönne von hier die Vertretung der Gemeinde für diesen Termin in aller und jeder Beziehung zu übertragen und demselben Ausfertigung des Beschlusses zu seiner Legitimation mitzuteilen sei.
TOP 484: Nachdem durch die Versetzung des seitherigen Amtmanns Thüsing der Gemeinde-Vorsteher-Posten von Freienohl vakant geworden, wurde zur neuen Wahl geschritten und einstimmig der Amts-Assessor Referendar Boese gewählt mit dem Antrag, dass die Wahl seitens des Königl. Landrats Herrn Freiherrn von Lilien bestätigt und die jährliche Entschädigung für Dienstunkosten 30 Taler festgesetzt werden möge.
Am 29. Dezember 1856
TOP 485: Auf den Antrag des Pfarrers Brand hierselbst vom 29. d.M., um Beschaffung einer neuen Kette für den zum Pfarrhaus gehörigen Brunnen, wurde beschlossen, durch den Gemeinde-Verordneten Funke eine neue passende Drahtkette (?) ankaufen zu lassen, die alte dagegen zurückzunehmen und gelegentlich zu verkaufen.
TOP 486: Auf den erneuerten Antrag des Polizeidieners Kaulmann (s.o. 11. Februar 1856,TOP 116 und 22. Dezember 1856, TOP 478) um die Anweisung von Freibauholz zur Erbauung eines neuen Wohnhauses wurde beschlossen, dass auch nach der heute beigebrachten Bescheinigung des Zimmerermeister Franz Korte, ein Bedürfnis zum Neubau nicht anerkannt werden könne, und es deshalb bei dem ablehnenden Beschluss vom 22. d.M. sein Bewenden behalten müsse. - Eine weitere inhaltliche Begründung ist hier nicht aktenkundig.
TOP 487: Auf den Antrag des Maurermeisters Franz Göckeler um Anweisung von 1500 Stück Faschinen am sogen. Knäppchen wurde beschlossen, dass das Holz zur Selbst-Anwendung für die Gemeinde zu teuer sei und den fraglichen Antrag deshalb abzulehnen.
TOP 488: Auf den Antrag der Ehefrau Ferdinand Feldmann vom 29. d.M. ( s.o.TOP 480) wurde beschlossen, derselben ½ Klafter von dem Abfallholz des Frei-Bauholzes gegen die Taxe (für den üblichen Preis) anzuweisen. - ½ Klafter etwa 1 ½ Festmeter.
TOP 489: Auf das von dem Justizrat Greve zu Arnsberg in der Prozess-Sache wider die Ehefrau Theodor Wrede gnt. Bause zu Dinschede vorgelegte Schreiben vom 24. d.M. wurde beschlossen, dass mit der Wrede einstweilen keine Vergleichsvorschläge anzuknüpfen, jedoch zu dem am 16. Januar d.J. anberaumten ...(1. Wortteil nicht korrekt lesbar)termin die Gemeinde-Verordneten Sahse und Schwefer abzuordnen, um dem Justizrat Greve zu dem Termin noch etwa erforderliche Information erteilen zu können.
TOP 490: Auf Vortrag wurde beschlossen, dem Gemeinde-Verordneten Sahse aus dem Distrikt „unter dem Hagen“ 300 Faschinen zum Schlachten gegen die Taxe zu belassen. - Schlachten – hier -: die Befestigung des Ruhr-Ufers; Faschinen: Flechtwerk aus Buschwerk-Holz mit einrammbaren Pfählen.
Am 17. Januar 1857
TOP 491: Der Vorsitzende legte der Versammlung die Verhandlung ad Oberberge vom 25. November 1856 betreffend die Feststellung der nach Ausführung der Berger Spezial-Separation beizubehaltenden oder neu anzulegenden Communal...(2. Wortteil nicht korrekt lesbar), soweit diese mit der hiesigen Gemeinde in Verbindung stehe, zur Kenntnisnahme und Beschlussfassung vor. Nach gewonnener Einsicht erklärte die Versammlung, dass sie zur Feststellung …(1Wort nicht korrekt lesbar) nichts zu erinnern habe.
TOP 492: Siehe oben 11. August 1856, TOP 150: Der Vorsitzende legte der Versammlung das mittels Landrätlicher Verfügung vom 20. v.M. hierher übersandte Gesuch der Emilie Steinberg um Bewilligung eines Ausstandesbis zum 1. April d.J. zur Bezahlung ihres noch rückständigen Einzuggeldes ad 10 RT vor, und wurde beschlossen, dem Gesuch stattzugeben, jedoch unter allen Umständen am 1. April auf die Bezahlung zu drängen. - Das Einzugsgeld betrug 20 Taler. Weitere Einzelheiten sind hier nicht aktenkundig.
TOP 493: Wurde die am 14. d.M. abgehaltene Verkaufung (!) von Nutz- und Brenn-Holz zum Betrag von 288 RT 21 Sgr und 97 RT 9 Sgr 3 Pf vorgelegt und genehmigt.
TOP 494: Wurden auf den mündlich gestellten Antrag der Witwe Ferdinand Heinemann von hier deren pro 1856 noch rückständigen Communal-Steuern, nämlich Umlage ad 12 Sgr 11 Pf und Schul-Defizit ad 12 Sgr 4 Pf niedergeschlagen. - Einzelheiten sind hier nicht aktenkundig. Der Versammlung war wohl bekannt: Aus dem Sterberegister: Gestorben am11.Januar 1844 Sohn Ferdinand Heinemann: 5 Jahre, 9 Monate = Sohn der Witwe Therese Heinemann geb. Winkelmann. - Gestorben am 16. Dezember 1841: Ferdinand Heinemann, LA 36 J., Tagelöhner, gestorben durch gefällten Baum (AA 2165), hinterlässt Ehefrau und 3 minderjährige Kinder (1841!). - Aus der Einwohnerliste vom 4. Dezember 1846: Witwe Theresia geb. Winkelmann, Tochter Friederika 11 Jahre; ebenso Liste vom 3. Dezember 1849: Friederika 14 Jahre. - Alte Haus-Nr. 45 b, Krumme Str. 20. -
Aus dem Sterberegister: Gestorben am 24. Januar 1842: Tochter Elisabeth 10 Monate.
TOP 495: Es wurde, nachdem der Franz Tönne abgetreten war (den Raum verlassen hatte), der Antrag des Johann Rocholl et Cons (und Consorten; positiv gewichtet! Freunde , Nachbarn, Gleichgesinnte) vom 12. d.M. um Niederschlagung der aus den in diesem Sommer seitens der Gemeinde-Käuften (?) am sogen. Roah und Scheid gelegenen Grundstücke pro Martini 1856 zu entrichtenden Canons (?) vorgelegt und beschlossen, diesem Antrag stattzugeben und darauf die Kasse mit Weisung zu versehen. - Früher: Gemeindekasse.
TOP 496: Auf den mündlichen Antrag des Georg Becker von hier wurde unter Aufhebung des Beschlusses vom 22. v.M. beschlossen, die Reparatur an der Straßenrinne nächst dessen Haus demselben zu belassen, nachdem über diese Reparatur von dem Maurermeister Franz Göckeler ein Kostenanschlag angefertigt. - Eine weitere Begründung ist nicht aktenkundig.
TOP 497: Auf den Antrag des Johannes Kückenhoff gnt. Frohnemann vom 12. Februar d.J. wurde beschlossen, dem hiesigen Schweinehirten Georg Krick bis dahin, dass die Herde wieder aus 50 Stück bestehe, nur einen Beihirten von den Leuten, und zwar von denjenigen, bei welchen er gerade in die Kost gehe, gestellt zu verlangen. Einen zweiten Beihirten oder Nachhirten solle er erst dann wieder verlangen dürfen, wenn die Herde wieder 50 Stück halte. - Georg Krick, Schweinehirt, Alte Haus-Nr. 26 a, Parzelle 896, St. Nikolaus Str. 23; im Jahr 1857 LA 57 J.;Ehefrau Marianne geb. Schröer, gestorben 25. Dezember 1847, LA 56 J., Sohn Matthias, Leineweber, 1846: LA 25 J.; Tochter Florentine, 1849: LA 21 J.
TOP 498: Auf den Antrag des Johann Kückenhoff vom 30. v.M. wurde beschlossen, demselben die verlangten 3 Schacht-Ruten Steine aus der sogen. Bettenhelle durch den Waldwärter Tönne unentgeltlich anweisen zu lassen. - 1 Schacht-Rute = 4,45 cbm; 3 Schacht-Ruten = 13,35 cbm.
TOP 499: Auf den Antrag des Schlossers Caspar Feldmann von hier wurde beschlossen, demselben zum Schlachten seiner Wiese an dem Bettenhellen-Ufer 500 Stück Faschinen gegen die Taxe anweisen zu lassen. - Ruhr-Ufer-Befestigung = Schlachten; Schutz vor Überschwemmen.
TOP 500: Auf den Antrag des Försters Moselagevon Calle vom 5. d.M. wurde beschlossen, demselben für in diesem Herbst gefangenen 200 Stück Sperlinge 2 RT aus der Gemeindekasse zahlen zu lassen. - Ein bisher einmaliger Protokoll-Eintrag.
TOP 501: Auf den erneuerten Antrag des Ferdinand Becker gnt. Kaiser vom 5. Januar d.J. um Anweisung von Frei-Bauholz für seinen Schweinestall und Bekleidung eines Brunnens wurde beschlossen, dass es bei dem früheren ablehnenden Beschluss in dieser Beziehung sein Bewenden behalten müsse und man die Klage des Becker ...(1Wort nicht korrekt lesbar) wolle.
Am 12. Februar 1857
TOP 502: Auf das von dem Polizeidiener Kaulmann vorgelegte Gutachten des Maurermeisters Göckeler vom 23. v.M. über den baulichen Zustand seines Wohnhauses wurde beschlossen, dass auch hiernach ein Bedürfnis zum Neubau nicht anerkannt werden könne und es deshalb bei den ablehnenden Beschlüssen vom 22. und 29. Dezember v.J. sein Bewenden behalten müsse.
TOP 503: Die Anzeige des Waldwärters Tönne vom 30. v.M. wegen Entschädigung der Elisabeth Düring für einen Haufen Schlagholz wurde vorgelegt und beschlossen, der Düring 20 Sgr aus der Gemeindekasse zahlen zu lassen. - Einzelheiten sind hier nicht aktenkundig. - Sie ist verheiratet mit dem Hufschmied Engelhard Düring gnt. Kerstholt, er ist 1857 54 Jahre alt, sie, Elisabeth geb. Becker ist 1857 45 Jahre alt; ihre Tochter Marianne 26, Tochter Dorothea 15, Tochter Christiane 9 Jahre; Alte Haus-Nr. 122, Schnitten-Ecke, Brunnenstr. 1 (dieser Kursiv-Text kann fehlerhaft sein).
TOP 504: Der Beschluss des hiesigen Schulvorstandes (Pfarrer) vom 5. d.M. wurde vorgelegt und beschlossen, diesem Beschluss gemäß der Lehrerin Bause als ein besonderes Anerkenntnis für ihre Leistungen und ohne sich dadurch für die Folge bei Anstellung einer anderweitigen Lehrerin zu binden, jährlich im November 3 Klafter Derb-Holz frei (Haus) und ohne Vergütung aus dem hiesigen Communalwald abzugeben. - 3 Klafter = etwa 7,5, Festmeter Brennholz. - Beim Schützenfest desselben Jahres erwählt der Schützenkönig Maurermeister Franz Göckeler Lehrerin Antonette Bause zu seiner Schützenkönigin, was dem Pfarrer gar nicht gefiel; wahrscheinlich litt da schon Pfarrer Brand an seinem Leberleiden, an dem er am 9.12.1857 starb (siehe das Extra-Kapitel über Antonette Bause).
TOP 505: Der von dem Justizrat Greve in der Prozess-Sache der Gemeinde Freienohl wider die Ehefrau Theodor Wrede in Dinschede übersandte ...(1. Wortteil nicht korrekt lesbar)-Protokoll vom 16. v.M. wurde vorgelegt und beschlossen, den darin enthaltenen Vergleichsvorschlag durchgängig zu genehmigen; falls die eingeklagte Forderung von 130 RT 18 Sgr sofort gezahlt oder eventuell durch Bringschrift (?) oder Eintragung auf das Grundvermögen der Ehefrau Wrede sichergestellt und bis zur Bezahlung von da ab weiter verzinst wird.
TOP 506: Wurde die vom 20. Januar d.J. von dem Vorsitzenden abgeschlossene ...(1 Wort nicht korrekt lesbar) mit dem Heinrich Schwarzfärber hier betreffend dessen Entschädigung für das bei Anlegung der Mittleren Straße abgetretenen Grund und Boden vorgelegt und beschlossen, dieselbe zu genehmigen und die Entschädigung von 2 RT auf die Gemeindekasse anzuweisen. - Alte Haus-Nr. 154, St. Nikolaus Straße 6: Heinrich Schwarzfärber, Schneider, 1857 LA 52; Ehefrau Maria geb. Dierkes, LA 50.
TOP 507: Wurde beschlossen, die Martini n.J. pachtlos gewordenen Gemeinde-Grundstücke im Schultenohl und Himmenhagen, sowie die Gärten Flur I, Parz. 803 und Flur III, Parz. 27 auf 6 Jahre anderweitig unter den früheren Bedingungen öffentlich meistbietend zu verpachten. - Eine inhaltliche Begründung für diese Aktivität ist hier nicht aktenkundig.
TOP 507 (diese Nummer wird doppelt geführt; im Original-Text steht 507 auf der linken Seite vorletzte Zeile ganz unten und wurde wohl beim Schreiben auf der rechten Seite oben nach dem ersten Viertel übersehen): Wurde die Rechnung für die an dem Pfarr-Brunnen neu angeschaffte Kette vorgelegt und beschlossen, den Betrag von 1 RT 22 Sgr inclus. 5 Sgr Schmiedelohn auf den Gemeinde-Verordneten Funke zur Zahlung anzuweisen.
TOP 508: Wurde auf den Antrag des Johann Rocholl vom 12. d.M. beschlossen, demselben auf Kosten der Gemeinde einen neuen Feuer-Eimer anschaffen zu lassen. - Die Hintergründe sind hier nicht aktenkundig.
TOP 509: Wurde auf den Antrag des Geometers Eisenbbach (?) von ..(1 Wort nicht korrekt lesbar) beschlossen, demselben das abfindige Unterholz, soweit es ...(1 Wort nicht korrekt lesbar) nicht bereits angewiesen unterm Hagen gegen die Taxe zu überlassen.
TOP 510: Wurde auf den Antrag des Johann Rocholl vom 11. Februar beschlossen, in der Bettenhelle 1 Schachtrute Steine gegen taxmäßige Vergütung anzuweisen, demselben auch die verlangten Streben mit Bewilligung des Oberförsters zu überlassen. - 1 Schacht-Rute = 4,452 cbm.
Am 25. Februar 1857
TOP 511: Der Versammlung wurde die vom Rendanten Theodor Bracht gelegte Rechnung der hiesigen Gemeinde-Kasse vorgelegt. Sie prüfte dieselbe Posten weise, fand aber dabei nichts weiter zu erinnern, als was darüber von dem Vorsitzenden bereits in dem Revisions-Protokoll vom 29. v.M. moniert worden ist, beschloss jedoch, von Festsetzung eine dem Rendanten wegen nachlässiger Beitreibung der Einnahmen-Reste aufzuerlegende Ordnungs-Strafe für dieses Mal noch Abstand zu nehmen und die Rechnung auf dem Amtsbüro während 14 Tage zur Einsicht offen zu legen.
TOP 512: Die von dem Vorsitzenden zu dem für die hiesige Gemeindekasse pro 1855 / 57 festgesetzten Etats aufgestellten ...(1 Wortteil nicht korrekt lesbar)nachweise, welche, ohne dass Erinnerung dagegen eingegangen, auf dem Amtsbüro nach vorheriger Bekanntmachung 14 Tage lang zur Einsicht offen gelegt, wurde vorgelegt, vmn der Versammlung geprüft und mit einem Defizit von 366 RT 17 Sgr 9 Pf abgeschlossen, resp. (bzw.) festgestellt.
TOP 513: Wurde auf den Antrag des Sattlers Franz Pöttgen beschlossen, demselben die gewünschten 300 Stück Faschinen zum Schlachten auf dem Knäppchen gegen die Taxe zu überlassen. - Siehe oben TOP 499.
Am 4. März 1857
TOP 514: Wurde bezüglich des Wegebausnach dem Brumlingser Felde auf den Antrag des Vorsitzenden beschlossen: (a) den Unternehmer Ludwig Neise auf die bisher ausgeführten Planungsarbeiten wie Abschlagszahlung von 60 RT, sowie dem Caspar Neise wie desgleichen von 80 RT anzuweisen; (b) die in der Wege-Linie gewonnenen und demnächst zur Steindecke zu verwendenden Steine der ganzen Linie entlang 3 Fuß breit und 2 Fuß hoch aufrichtenzu lassen und die dem Ende, nachdem die Quantitäten der in jeder Abteilung gewonnenen Steine durch den Maurermeister Göckeler festgestellt worden, die Anfuhr und Aufrichtung der in den beiden ersten Abteilungen fassenden Steine aus der Abteilung 3 mindestfordernd zu verdingen, dem Antrag von Caspar Neise dagegen für das Vorfahren jeder Schachtruten innerhalb der 3. Abteilung 10 Sgr und 4 Sgr Aufrichten zu zahlen. - Vielleicht auch: ausrichten, Ausrichtung anstatt aufrichten, Aufrichtung?
TOP 515: Wurde das Protokoll über die am 27. v.M. vorgenommene Verpachtung der Martini n.J. pachtlos gewordenen Gemeindegrundstücke vorgelegt und beschlossen, dieselben durchgängig zu verpachten, jedoch die Ehefrau Vielhaber zur Stellung eines anderen Bürgen anzuhalten und im Weigerungsfalledie Grundstücke anderweit zur Verpachtung auszusetzen.
Am 30. März 1857
TOP 516: Wurde in Verfolg des Beschlusses vom 4. d.M. (Nr. 515) zum Vortrag gebracht, dass die Ehefrau Vielhaber von hier den von ihr angepachteten Garten, nicht aber für die Wiese sub (latein.: unter) Nr. 13 des Verpachtungs...(?) einen anderweitigen Bürgen gestellt habe und mit Rücksicht hierauf beschlossen, beide Grundstücke zusammen dem Vorletztbietenden Kaspar Mester und zwar den Garten gegen 1 RT 10 Sgr und die Wiese gegen 6 RT jährliche Pacht zu belassen. - „Verfolg“ damals kein negativ gewichtetes Wort für: „im Rückgriff auf den...“
TOP 517: Wurde das Protokoll über den am heutigen Tag abgehaltenen Verkauf von Bohnen-Stangen vorgelegt und beschlossen, denselben für den erzielten Kaufpreis von zusammen 28 RT 7 Sgr zu genehmigen. - Wie Bohnen-Stangen und Stangen-Bohnen aussehen: Internet.
TOP 518: Wurde der heute abgehaltene Verdingüber das Anfahren und Aufrichten von 67 Schacht-Ruten Grauwacke auf dem Brumlingser Weg, sowie das Revisions-Protokoll des
Maurermeister Franz Göckeler vom 23. d.M. über die auf diesem Weg ausgeführten Planungsarbeiten vorgelegt und beschlossen, die Anfuhr der Steine dem Letztbietenden Friedrich Schwefer von hier für die Forderung von 50 RT 25 Sgr zu überlassen, von der Nr. 4 des Revisions-Protokolls Abstand zu nehmen und den Unternehmer Ludwig Neise auf die ausgeführten Arbeiten aufgrund des Revisions-Protokolls eine fernere Abschlagszahlung von 92 RT 24 Sgr 8 Pf anzuweisen, endlich auch die Gebühren des Göckeler mit 1 RT 15 Sgr zu zahlen.. - 67 Schacht-Ruten = 298 cbm.
TOP 519: Wurde der auf den Antrag des hiesigen Pfarrers resp. Kirchenvorstandes in Folge eines früheren Beschlusses von dem Maurermeister Franz Göckeler angefertigte Kostenanschlag über das Weißen der hiesigen Kirche im Innern und die Unterfangung (?) eines Teils der Umfassungsmauern vorgelegt und mit Rücksicht darauf, dass die Kirchenkasse wegen der in wenigen Jahren vorgenommenen Restaurierung des Altars und des Chores diese Ausgabe nicht bestreiten könne, das Weißen der Kirche aber ein höchst dringendes Bedürfnis sei, beschlossen, dasselbe für Rechnung der hiesigen Gemeindekasse mindestfordernd zu verdingen, und demnächst die Höhere Genehmigung zur Bestreitung dieser ...(1. Wortteil nicht korrekt lesbar)mäßigen Ausgaben nachzusuchen. - Mit Chor war damals der Altarraum gemeint. Im Jahr 1857 gab es noch nicht die beiden Seitenschiffe mit dem entsprechenden Mittel-Schiff-Teil und dem Altarraum. Erst 1886. Das damalige Chor, der damalige Altarraum begann 2 oder 3 Meter nach dem alten Mittel-Schiff.
TOP 520: Wurde der Antrag des Schusters Franz Korte vom 5. d.M. vorgelegt und beschlossen, demselben für die bei Anlegung der hiesigen Mitteleren Straße von seinem Garten und Hofraum vergrabenen 1 Rute 42 Fuß die verlangte Grundentschädigung von 2 RT 6 Sgr zu zahlen resp. hiermit das von dem Korte noch zu zahlende Kaufgeld für den Weg im Plastenberge zu compensieren. - Damals wusste die Gemeindeversammlung genau, was inhaltlich gemeint war. - Schuster Franz Korte. - Alte Haus-Nr. 92, inzwischen St. Nikolaus Straße 17, vorher Mittlere Straße.
TOP 521: Wurde das von dem Johann Trompetter hier eingereichte, vom Zimmermeister Franz Korte mit dem 7. April v. J. aufgestellte Holzverzeichnis über das zur Reparatur seines Hauses erforderliche Bauholz, sowie das von dem Gemeinde-Verordneten Sahse vom 20. März v.J. aufgestellte Verzeichnis über die Verwendung des im Jahr 1846 (!) erhaltenen Reparaturholzes vorgelegt und in Verfolg des Beschlusses vom 11. Februar v.J. beschlossen, wurden durch den Zimmermeister Korte als den ein für alle Mal bestellten Sachverständigen feststellen zu lassen, ob ...(1 Wort nicht korrekt lesbar) Antragsteller das im Jahr 1846 erhaltene Reparaturholz vorschriftsmäßig verwendet habe.
Am 4. Mai 1857
Top 522: Wurde von dem Vorsitzenden über die bisherige Erfolglosigkeit des mit der Ehefrau Theodor Wrede zu Dinschede gepflogenen Vergleichs weiter und länger Bericht erstattet und beschlossen, demselben zur Beiwohnung des auf den 8. d.M. anberaumten ...(1. Wortteil nicht korrekt lesbar)termin zu deputieren und zur Abschließung jedes ihm angemessen erscheinenden Vergleichs zu bevollmächtigen.
TOP 523: Wurde in Verfolg des Beschlusses vom 30. März d.J. Nr. 518 und auf die Remonstration (!) des Ludwig Neise beschlossen, demselben für die auf dem Brumlingser Weg angelegten Abfuhren statt der ...(1 Abkürzung nicht korrekt lesbar) 5 des ...1 Wortteil nicht korrekt lesbar)protokolls vom 23. März berechneten 4 RT 2 Sgr 8 Pf im Ganzen 6 RT 1 Sgr 4 Pf , nämlich 12 Sgr pro Schacht-Rute, und ebenso ...(Abkürzung nicht korrekt lesbar) 6 ...(Abkürzung nicht korrekt lesbar) für die teilweise ...(1 Wort nicht korrekt lesbar) der in Planung gewonnen Steine (?) im Ganzen 4 RT neben der Revisionssumme zu zahlen. - Verständlich ist wohl: es geht um den Brumlingser Weg, um Ludwig Neise, um Geld.
TOP 524: Wurde beschlossen, dem Pfalsterer Caspar Kohsmann auf seinen Antrag vom 27. April d.J. die gewünschten Schacht-Ruten Sand vom Rümmecker Bach und an der Langen Brücke (korrekt abgeschrieben; gemeint ist wohl die Langelbrücke) aber nicht unmittelbar an der Ruhr und nur gegen taxmäßige Vergütung abzugeben, dass sich die Gemeinde zur unentgeltlichen Abgabe an den Wegebau-Fiskus nicht für verpflichtet halte.
- 2 Schacht-Ruthen = etwa 9 cbm.
TOP 525: Wurde beschlossen, dem Matthias Schramm von hier auf dessen Antrag vom 16. April d.J. die gewünschten Torfbarren im Bergemerg (Bergmecke) zwischen den jungen Tannen und ebenso dem Gemeinde-Verordneten Franz Tönne die Erlenbüsche im Erlenbruch zu gleichem Zweck und gegen taxmäßige Vergütung abzugeben, sofern hiergegen seitens der Forstverwaltung nichts zu erinnern sei.
Am 25. Mai 1857
TOP 526: Wurde die Rechnung des Schreinermeisters Adolf Feldmann von hier vom 12. Mai d.J. über die Anfertigung von 4 neuen Bänken für die hiesige Knabenschule und die Reparatur von 2 Bänken für die hiesige Mädchenschule vorgelegt und beschlossen, auf Grund des Nachrevisionsattestes des Schreinermeisters Sahse den liquidierten Betrag von 20 RT 10 Sgr aus der hiesigen Gemeindekasse zahlen zu lassen.
- Schule = Klassenzimmer. Woran mag das gelegen haben? Die Jungen brauchen 4 Bänke und neue Bänke; die Mädchen brauchen nur 2 und nur die Reparatur! Hat das an den Lehrpersonen gelegen? Lehrerin Fräulein Antonette Bause bei den Mädchen; Lehrer Friedrich Leismann bei den Jungen, die damals Knaben genannt wurden. - Siehe auch das Kapitel „Netzwerk Schule“ mit dem Abschnitt „Demokratische Lieder“.
TOP 527: Wurde der Antrag der Witwe Ferdinand Feldmann (Gertrud geb. Hehse) von hiervom 26. d.M. um Niederschlagung des Betrages von 2 RT 24 Sgr, 9 Pf für die gegen die Taxe erhaltenen ¾ Klafter Brennholz vorgelegt und beschlossen, den Betrag mit Rücksicht auf die Vermögensverhältnisse der Feldmann abzulehnen, derselben dagegen zur Zahlung des fraglichen Betrages noch einen sechsmonatlichen Ausstand zu bewilligen. - 1 Klafter = 3,33 cbm; also etwa 2,5 cbm., knapp 2 Festmeter. - Siehe oben: TOP 488, 29. Dezember 1856 und TOP 480, 22. Dezember 1856.
TOP 527 – Wie schon einmal: dieser Text steht auf der rechten Seite in der Mitte; der erste TOP 527 auf der linken Blattseite ganz unten; übersehen: Wurde auf Vortrag beschlossen, durch den Schmied Franz Caspar Düring 6 starke Feuer-Haken für die hiesige Gemeinde anfertigen zu lassen; und den Oberförster Harbert zu dem Ende um Anweisung von 6 dazu gestandene Eichen von ...(Lücke) Fuß Länge zu ersuchen.- Franz Caspar Düring, 1857 LA 59 J., verheir. Marianne geb. Trompetter, 1857 LA 41 J.; Alte Haus-Nr. 109, Brunnenstr. 3 - 5; Schmitten-Ecke, Schmitten = Schmied.
Am 9. Juni 1857
TOP 528: Auf den mündlich gestellten Antrag des Polizeidieners Kaulmann wurde beschlossen, demselben zur Anschaffung einer neuen Uniform eine außerordentliche Unterstützung von 7 Talern aus der Gemeindekasse zahlen zu lassen.
TOP 529: Auf den mündlich gestellten Antrag der Ehefrau Franz Trompetter von hier wurde beschlossen, derselben mit Rücksicht darauf, dass deren Mann augenblicklich die 14-tägige Landwehr-Übung in Meschede mitmache, eine Unterstützung von 1 Taler aus der Gemeindekasse zahlen zu lassen. - Franz Trompetter gnt. Schröer, Ackersmann, Tagelöhner, 1857 LA 41 J.; Ehefrau Franziska geb. Höhmann, 1857 LA 35 J.; Kinder im LA von 1857: Gaudenz 16 J., Maria 13 J., Theodora 10 J.; Alte Haus-Nr. 24 a, Bergstraße 21. - Ein „Leben von der Hand in den Mund“.
TOP 530: Vorbemerkung: Welche Not steckt dahinter im Juni? - Auf den Antrag des Johann Stierenberg (Stirnberg) von hier am 27. Mai um Abgabe des Unterholzes zwischen den auf Brumlingsen (?) stehenden Eichen zu Torfbarren wurde beschlossen, dasselbe abzulehnen, da das fragliche Holz sich binnen einigen Jahren zu Brandholz eigne. - Johann Stirnberg, Chaussee-Arbeiter, 1857 LA 54 J, Ehefrau Gertrud geb. Hirnstein, 1857 LA 47 J.; 3 Kinder: Marianne 17 J., Ferdinand 15 J., Franz 11 J.; Alte Haus-Nr. 140, Kirchhofstraße.
TOP 531: Auf Antrag des Vorsitzenden wurde beschlossen, dem Unternehmer Caspar Neise für die auf dem Brumlingser Weg ausgeführten Arbeiten eine fernere Abschlagszahlung von 50 Talern aus der Gemeindekasse zahlen zu lassen. - Er wird zwischendurch seine Angestellten, Tagelöhner bezahlen müssen.
TOP 532: Wurde der Versammlung der unter dem 3. d.M. zwischen dem Vorsitzenden namens der hiesigen Gemeinde und der Ehefrau Theodor Wrede gnt. Bause von Dinschede abgeschlossene Vergleich vorgelegt und beschlossen, denselben diesjährig zu ...(1 Wort nicht korrekt lesbar) und die gegen die Ehefrau beim Königlichen Kreisgericht zu Arnsberg anhängig gemachte Klage auf Zahlung von 130 RT 18 Sgr 9 Pf zurück zu nehmen, sobald die Wrede resp. deren Ehemann den fraglichen Vergleich gerichtlich oder notariell ...(1 Wort nicht korrekt lesbar) und die Eintragung darin ...(1 Wort nicht korrekt lesbar) Verpflichtungen eines (?) Hypothekenbriefs bewilligt haben werde.
Am 26. Juni 1857
TOP 533: Wurde auf den Antrag des hier neu eingezogenen Franz Tegethoff vom 23. d.M. beschlossen, demselben die Zahlung des Einzugsgeldes ad 30 Talern in 3 Terminen zu gestatten; dass das erste Drittel jetzt gleich, das 2. Drittel zu Michaelis (30. September) und das letzte an Martini (11. November) d.J. abgeführt werde.
TOP 534: Wurde das Nachrevisionsattest des Maurermeisters Franz Göckeler vom 19. d.M. über die von dem Ludwig Neise auf dem Brumlingser Weg ausgeführten Plan...(?)...arbeiten Pflasterarbeiten vorgelegt und auf Grund desselben beschlossen, dem Neise nunmehr den Rest der Revisionssumme mit 10 Talern aus der Gemeindekasse zahlen zu lassen.
TOP 535: Wurde das Nachrevisionsattest des Maurermeisters Göckeler vom 13. d.M. über die von dem Caspar Kohsmann am sogen. Kletterpott hierselbst ausgeführten Pflasterarbeiten vorgelegt und auf Grund desselben beschlossen, dem Kohsmann nunmehr die Revisionssumme mit 11 RT 10 Sgr 10 Pf, sowie für die von ihm bewirkte Abfangung des Quellenflusses oberhalb des Teiches die Anschlagssumme von 3 RT aus der Gemeindekasse zahlen zu lassen.
TOP 536: Wurde zum Vortrag gebracht, dass in den auf den 8. und 18. d.M anberaumten Termin zum Verding des Weißens der hiesigen Kirche sich kein Unternehmer eingefunden habe, und beschlossen, deshalb nunmehr dem Maurermeister Franz Göckeler von hier die Anschlagssumme von 26 RT unter der mit neuem Anschlag vorgesehenen Bedingung und mit der Verpflichtung, die Arbeit bis zum 1. September vollständig fertig zu stellen, zu übertragen. - Kein Freienohler? Kein Sonntags-Kirchgänger? Doch s.u. TOP 561.
Am 11. Juli 1857
TOP 537: Wurde von dem Vorsitzenden, der am …(Tag offen gelassen) Juli seitens deshalben mit den Eheleuten Theodor Wrede zu Dinschede abgeschlossenen Vergleich hinsichtlich der gegen die Ehefrau Wrede jetzt eingeklagten Forderung von 130 RT 18 Sgr 9 Pf vorgelegt., speziell geprüft und in der vorliegenden Fassung durchgehend genehmigt, auch beschlossen, denselben auf Kosten der hiesigen Gemeinde seitens des Vorsitzenden mit den Eheleuten Wrede gerichtlich vollziehen zu lassen. - Mehr ist hier inhaltlich nicht aktenkundig.
TOP 538: Wurde das von dem Schreinermeister Sahse hierselbst in Folge eines früheren Beschlusses unter dem 10. d.M. aufgestellte Verzeichnis über das zur Reparatur der der hiesigen Gemeinde gehörigen Langesbrücke (!) erforderliche Bauholz von im Ganzen 527 Kubik-Fuß vorgelegt und beschlossen, durch den Vorsitzenden zu veranlassen, dass dieses Quantum in dem diesjährigen Hauungsplan vorgesehen werde, damit die Abgabe aus dem hiesigen Gemeindewald gleich bei Vornahme der ersten Hauungen erfolgen könne. - Üblicherweise wurden mitten im Sommer keine Bäume gefällt! - 1 Kubik-Fuß = 0,0309 Kubik-Meter; 527 Kubik-Fuß = 16,2843 Kubik-Meter.
TOP 539: Wurden die Anträge (a) des Georg Siepe gnt. Necker, (b) das Caspar Feldmann und (c) des Heinrich Zacharias von hier um Abgabe von Torfbarren resp. Faschinen aus dem Bergemerge (Bergmecke) und Knäppchen vorgelegt und dieselben unter der Voraussetzung , dass dagegen in forstwirtschaftlicher Hinsicht nichts zu erinnern sei, genehmigt.
Am 28. Juli 1857
TOP 540: Wurde die Landrätliche Verfügung vom 24. v.M. Nr. 3385 betreffend die Ablösung der hiesigen Frei-Bauholz-Gerechtsame vorgelegt und einstimmig beschlossen, nunmehr und mit Rücksicht auf den von 13 hiesiger Hufebesitzer unter dem 25. April d.J. bei der Sammt...(2.Wortteil nicht korrekt lesbar) gestellten Antrag um Ablösung ihrer Frei-Bauholz-Gerechtsame auch namens der hiesigen Gemeinde die Abfindung der noch übrigen 11 Hufenbesitzer, nämlich: 1. des Anton Lenze gnt. Lenzen, 2. des Josef Funke, 3. des Heinrich Flinkerbusch, 4. des Heinrich Sahse, 5. des Theodor Bracht, 6. des Franz Kerstholt gnt. Cohsmann, 7. der Witwe und Erbin Caspar Pöttgen gnt. Göbeln, 8. des Gaudenz Kerstholt, 9. des Heinrich Albers, 10. des Gottfried Becker gnt. Kaiser, 11. der Franziska Pöttgen verehel. Buchbinder Beckerzu Arnsberg, zu beantragen und um möglichst baldige Einleitung des Ablöseverfahrens zu bitten.
TOP 541: Wurde auf die Anträge des Johann Altenwerth und des Rendanten Bracht vom 17. und 27. d.M beschlossen, denselben gegen taxmäßige Vergütung der beantragten Faschinen resp.Gerüststangen abzugeben, sofern in forstwirtschaftlicher Hinsicht nichts dagegen zu erinnern sei. – Der Antrag des Meyer Jakob vom 28. d.M. um Abgabe des zur Umfassung seiner Boden...(2.Wortteil nicht korrekt lesbar) erforderlichen Holzes wurde dagegen abgelehnt, weil dieses Holz hier überall käuflich zu haben sei. - Volkszählung Dezember 1871; genannt sind nur: Name und Vorname des „Hausherrn“, Alte Haus-Nr. und Zahl der Haushaltungen und Familienmitglieder und Name des/der Mieter; nicht mehr so ausführlich wie zuletzt 1849: Johann Altenwerth, Ale Haus-Nr. 20, Bergstraße 16; 1 Haushaltung, 5 Familienmitglieder. - Meyer (Vorname) Jacob, Alte Haus-Nr.15, Bergstr. 9, 3 männl., 5 weibl. Bewohner, jüdisch.
TOP 542: Wurde beschlossen, die beiden Rechnungen des Schreinermeisters Sahse vom 13. d.M. über die Lieferung eines Tors für den Industriegarten ad 3 RT 10 Sgr und die Reparatur des Geländers an der Kirchhofs-Treppe und dem unteren Feuerteich ad 16 Sgr durch die hiesige Gemeindekasse zahlen zu lassen. - Weil der Schreinermeister Heinrich Sahse für seine Arbeit bezahlt wurde, kann es sich um ein Holz-Geländer gehandelt haben; die Treppe von der Schule hinauf zum Turm-Portal, zum Pausenhof, zur linken Seite für die Mädchen, zur rechten Seite für die Jungen (damals Knaben). Der Friedhof - der Alte Friedhof - hieß damals auch Totenhof.
Am 14. August 1857
TOP 543: Der Versammlung wurde die mittels Landrätlicher Verfügung vom 24. v.M. mitgeteilte Verfügung Königlicher Regierung vom 24. Juni d.J. sowie die Instruktion vom 19. Mai d.J. über die Verwaltung der Kommunal-Waldungen vorgelegt und die Versammlung auf Grund des § 20 der letzteren aufgefordert, zur Wahl eines Deputierten behufs der demnächst vorzunehmenden Oberförsterei-Wahl zu schreiten. Die erschienen Gemeinde-Verordneten wählten hierauf einstimmig zu diesem Deputierten den Amts-Vorsteher und Gemeinde-Vorsteher Boese und erklärte sich dieser zur Annahme der Wahl bereit.
TOP 544: Wurde auf den Antrag des Caspar Neise vom 12. d.M. beschlossen, demselben die verlangten 40 Torfbarren aus dem Bergemerg (Bergmecke), sowie die 5 Stützen zur Reparatur seines Hauses abzugeben gegen die Taxe, falls in forstwirtschaftlicher Hinsicht nichts dagegen zu erinnern, auch von nun ab den hiesigen Eingesessenen den zur Reparatur ihrer Häuser erforderlichen Lehm unentgeltlich durch den Flurschützen anweisen zu lassen.
TOP 545: Wurde auf den Antrag des Ludwig Feldmann von hier beschlossen, demselben den ..(1 Wort nicht korrekt lesbar) für den in diesem Winter erhaltenen Busch-Klafter ad 25 Silbergroschen mit Rücksicht auf die Unglücksfälle, wovon er in der letzten Zeit betroffen, zu erlassen. - Aus dem Sterberegister: gest. 3. August 1857 Tochter Kind Gertrud Feldmann, 1 J.: gest. 1. August 1857 Sohn Louis Feldmann, 14 J. - Schreiner Ludwig Feldmann, 1857 LA 51 J., Ehefrau Elisabeth geb. Neise, LA 44 J.; Alte Haus-Nr. 138 a, Chaussee / Breiter Weg 19.
Zwischenbemerkung aus dem Sterberegister: Ruhr-Epidemie! Siehe Kapitel: „Zeitungsberichte“ des Amtmanns nach Arnsberg für diese Jahre!
Im Jahr 1855 starben 27 Personen, davon 17 Kinder; Juni bis Oktober: 9 Kinder.
Im Jahr 1856: starben 19 Personen, davon 9 Kinder.
Im Jahr 1857 starben 77 Personen, davon 50 Kinder.
TOP 546: Wurde beschlossen, dem Schornsteinfeger Weber auf dessen Antrag vom 1. d.M. für die Mitabhaltung der Feuer-Unsituation eine jährliche Renumeration von 1 RT aus der Gemeindekasse zahlen zu lassen. - Zwei für heutzutage ungewöhnliche und doch verständliche Wörter.
TOP 547; Wurde beschlossen, die Rechnung des Caspar Stirnberg von hier für die Ausbesserung des Weges nach der Rosenbrache mit 1 RT 22 Sgr durch die Gemeindekasse zahlen zu lassen.
TOP 548: Wurde auf den Antrag von Pfarrer Brand beschlossen, durch den Maurermeister Franz Göckeler von hier für Rechnung der hiesigen Gemeindekasse: a) für die Pastorats-Wohnung einen steinernen Spülstein von Anröchte oder Rüthen beschaffen und b) an der zur Pastorat gehörigen Scheune den abgefallenen Lehm und Kalk-Verputz wieder herstellen; c) auch einen Kostenanschlag über die Bekleidung (Schiefer) der Schlagseite (Westen) der fraglichen Scheune anfertigen zu lassen.
TOP 549: Wurde auf den Vortrag des Vorsitzenden Amtmann Boese auch mit Rücksicht darauf, dass die hiesige Kirche (Kirchengebäude) zu nur 1920 Taler bei der Westfälischen Provinzial Feuer-Sozietät versichert ist, beschlossen, den hiesigen Kirchenvorstand eine die dem wirklichen Wert der Kirche entsprechende Erhöhung der Versicherungssumme zu ersuchen und denselben eventuell bis dahin, bis ein neuer Kirchen-Etat aufgestellt, resp. eine jährliche Kirchen-Steuer ausgeschrieben werde, die durch die Erhöhung der Versicherungssumme ...(1 Wort nicht korrekt lesbar) Feuer-Sozietäts-Beitrag aus der Gemeindekasse zu offerieren. - Im Wortgebrauch syntaktisch ziemlich überladen.
Am 14. September 1857
TOP 550 bis 559 sind nicht aktenkundig. Auch eine Sitzung ist zwischenzeitlich nicht eingetragen. Wohl ein Zählfehler des Sekretärs.
TOP 560: Wurden die von dem Oberförster Harbert unter dem 26. v.M. aufgestellten Hauungs- und Cultur-Pläne pro 1858 vorgelegt und dieselben nach vorgängiger Prüfung genehmigt.
TOP 561: Wurde beschlossen, den Maurermeister Franz Göckeler für das vorschriftsmäßig und gut ausgeführte Weißen der hiesigen Kirche, die Anschlagssumme von 26 RT auf Grund des frühern Beschlusses vom 20. Mai und 25. Juli d.J. und der Landrätlichen Genehmigungs-Verfügung vom 29. Mai s.J. , Nr. 1639 aus der hiesigen Gemeindekasse zahlen zu lassen.
Am 28. September 1857
TOP 562: Wurde das Schreiben des Herrn Landdechants Schlüter vom 22. d.M. betreffend der Beschaffung der zur Bestellung eines Kaplans für die hiesige Gemeinde erforderlichen Mittel vorgelegt. Die Versammlung erklärte nach gewonnener Einsicht einstimmig, sie müsse aus den in diesem Schreiben angeführten Gründen die fernere dauernde Anwesenheit des Herrn SeminarpriestersHohgrebe resp. die Anstellung eines anderen Hilfsgeistlichen für die hiesige Gemeinde mit dem Herrn Dechanten für sehr wünschenswert und sehr heilsam erachten und wolle, um dies zu ermöglichen, bereitwilligst und zwar einstweilen für die Dauer eines Jahres … (1 Wort nicht korrekt lesbar) hierdurch einen Zuschuss von 80 RT aus der hiesigen Gemeindekasse, sowie 2 Klafter Brennholz bereitlegen. Die Versammlung bedauerte mit Rücksicht auf die Mittellosigkeit eines großen Teils der hiesigen Eingesessenen und die in diesem Jahr ...(1 Wort nicht korrekt lesbar) durch die ...(1 Wort nicht korrekt lesbar) hervorgerufenen außerordentlichen Ausgaben einen größeren Zuschuss nicht gewähren zu können. Falls diese Mittel aber auch mit Rücksicht auf die Dotierung der hiesigen Pfarrei und frühere Vorgänge für ausreichend und glaubten sich deshalb der Hoffnung hingeben zu dürfen, dass seitens des hiesigen Herrn Pfarrers sowie seitens des Hochwürdigsten Generalvikariats den Wünschen der Gemeinde stattgegeben werde. - Aus den Pfarr-Archiv-Akten: Pfarrer Brand starb am 9.12.1857 an den Folgen eines Leberleidens. In Freienohl und im Sauerland herrschte die Ruhr-Krankheit. Auch der Seminarpriester Hohgrebe als Kooperatur am 9.12.1857. Ein Vertreter wurde Kaplan Böller aus Rumbeck. - Sterbeliste vom 15. Januar 1857 bis 30. Dezember 1857 starben insgesamt 77 Freienohler, von diesen 77 waren 51 Kinder! Zum Vergleich: im Jahr 1854 starben insgesamt 32 Freienohler, von diesen 32 waren 13 Kinder. In der Sterbeliste können die Daten des Lebensalters mit den Namen und Eltern-Namen eingesehen werden.
TOP 563: Wurde beschlossen, das Weißen der Knaben- und Mädchen-Schule durch den … (Lücke, vorgesehen für den Namen) für Rechnung der hiesigen Gemeindekasse im Tagelohn besorgen zu lassen.
TOP 564: Wurde beschlossen, die Rechnung des Ferdinand Kerstholt für die Ausbesserung des Prozessionsweges und des Weges an der Langelbrücke mit 1 RT 6 Sgr durch die hiesige Gemeindekasse zahlen zu lassen.
TOP 565: Wurde auf den Antrag des Waldwärters Tönne vom 12. d.M. beschlossen, demselben mit Rücksicht auf dessen überstandener Krankheit und unter der Voraussetzung , dass er in Nachweisung seines Dienstes sich alle Mühe geben werde, für das laufende Jahr eine Renumeration von 10 RT aus der Gemeindekasse zahlen zu lassen.. - Waldwärter und Flurschütze Anton Tönne, 1857 LA 48 J.; im Jahr 1849: Alte Haus-Nr. 67 c;, Hauptstraße; ledig, Mieter im Haus von Ferdinand Erlmann gnt. Kleinschmidt.
Am 10. Oktober 1857
TOP 565 (wieder hat der damalige Sekretär nicht aufgepasst): Wurde der in der Prozess-Sache der hiesigen Gemeinde gegen Jürgens am 21. September d.J. seitens des Rendanten Bracht mit dem ...(1 Wort nicht korrekt lesbar; Name?) abgeschlossen, Vergleich (?), worauf letzterer unter Übernahme der Kosten 20 Sgr zu zahlen hat, vorgelegt und beschlossen, denselben durchgehends zu genehmigen. - Inhaltlich nicht verständlich für den Abschreiber.
TOP 566: Wurde das von dem Oberförster Harbert in Gemeinschaft mit dem Vorsitzenden entworfene Reglement über die den hiesigen Gemeinde-Eingesessenen an den Communal-Waldungen zustehenden Unterstützungen, wie solches in der Instruktion vom 19. Mai d.J. vorgeschrieben, vorgelegt und nach vorgängiger Prüfung desselben durchgehend genehmigt. - Inhaltliches ist hier nicht aktenkundig.
TOP 567: Wurde auf Vortrag beschlossen, den hiesigen Feuerteich Kletterpott Tagelohn weise reinigen zu lassen.
Am 27. Oktober 1857
TOP 568: Wurden die Anträge des Friedrich Schmitz, des Schneiders Caspar Becker und des Wirts Becker um Bewilligung eines Zahlungs-Ausstandes wegen der gegen sie zu ...(1 Wort nicht korrekt lesbar) stehenden Forderung (?) vorgelegt und beschlossen, die Anträge zu genehmigen, dem Wirt Becker jedoch nur unter der Voraussetzung, dass er eine Bescheinigung des Auktions-Commissars Karlson dahin beibringe, dass die fraglichen Gelder von diesem aus den Auktions-Geldern des von Becker in diesem Frühjahr veranlassten Verkauf gezahlt werden sollten. - Weitere Einzelheiten sind nicht aktenkundig.
TOP 569: Wurde beschlossen, folgende Anträge: (a) des Schlossers Feldmann für die Beschaffung eines Ofenrohres in der (!) hiesigen Pastorat mit 3 RT 18 Sgr; (b) desselben für die Befestigung zweier Schwengel an die hiesigen Kirchen-Glocken auf 24 Sgr; (c) des Polizeidieners Kaulmann für die Reinigung des Feuerteiches Kletterpot mit 24 Sgr aus der Gemeindekasse zahlen zu lassen.
TOP 570: Wurden zu Mitgliedern der hiesigen Steuer-Einschätzungs-Kommission pro 1858 gewählt: (1.) Joseph Funke, (2.) Heinrich Flinkerbusch, (3.) Heinrich Sahse. - Mal wird Commission mit C, mal mit K geschrieben.
TOP 571: Wurde auf Antrag des Vorsitzenden zur Ausführung der Nr VII der Ministerial-Instruktion vom 9. Mai 1856 zur Landgemeinde-Ordnung vom 19. März 1856 und nach Vorlegung der Landrätlichen Verfügung vom 14. und 27. Juni v.J. folgendes beschlossen: ad § 24: Die Gemeinde-Versammlung wird, da die Zahl der stimmberechtigten Gemeinde-Mitglieder nach der von dem Vorsitzenden auf Grund der §§ 14 – 16 aufgestellten Liste 56 beträgt, aus Gemeinde-Verordneten bestehe. Ad § 26: Die Zahl der Gemeinde-Verordneten wird, wie bisher auf 6 festgesetzt. Rittergüter sind nicht vorhanden. Ad § 27 und 28: abändernde Bestimmungen werden nicht beantragt. Ad § 75: Mitglied des bisherigen Sammtgemeinderats (Gesamt-Gemeinde = Amt Freienohl) war Joseph Funke von hier; dieser bleibt daher für die laufende Wahlperiode auch Mitglied der Amts-Versammlung und ist letzterer der Gemeinde-Vorsteher und Amtsverweser, bereits als Mitglied hinzugetreten. - Korrekt abgeschrieben, aber zum § 75 nicht ganz verständlich. - Josef Funke gnt. Schilling, Ackersmann, Holzhauermeister; 1857 LA 59 J.; Alte Haus-Nr. 2, Parz. 723, Hauptstraße, gegenüber der Hirsch.-Apotheke.
Am 7. Dezember 1857
TOP 572: Wurde beschlossen, folgende Rechnungen: (a) des Schreinermeister Heinrich Sahse für verschiedene Reparaturen in der Pfarrwohnung ad 1 RT 11 Sgr; des Maurermeisters Franz Göckeler für die Anlieferung und Aufstellung eines neuen Spülsteins in der hiesigen Pfarrwohnung ad 10 RT 17 Sgr 6 Pf; (c) des Maurermeisters Fritz Göckeler für das Weißen der hiesigen Schulen in diesem Herbst ad 9 RT 18 Sgr; und (d) des Pflasterers Kaspar Kohsmann gnt Kordelfür die Ausbesserung der hiesigen Twieten-Straße ad 2 RT aus der Gemeindekasse zahlen zu lassen..
TOP 573: Wurde zum Vortrag gebracht, dass der Ferdinand Becker gnt. Kaiser von hier die ihm durch Beschluss vom 14. November v.J. bewilligten 45 ¾ Kubik-Fuß Frei-Bauholz angeblich nicht akzeptiert habe, weil die ihm angewiesene Eiche verdorben gewesen sei und dass der Becker deshalb jetzt das fragliche Holz verlange. Es wurde mit Rücksicht darauf, dass dieser Vortrag richtig, beschlossen, dem Becker durch den Gemeinde-Verordneten Sahse das fragliche Holz aus den zur Brücken-Reparatur bestimmten Hölzern anweisen zu lassen.
TOP 574: Siehe TOP 565: Wurde zum Vortrag gebracht, dass zu der durch das Absterben des Anton Tönne (am 26. November 1857, ledig; Sterberegister) erledigte Waldwärter- und Flurschützen-Stelle die hiesige Gemeinde sich außerdem von dem Oberförster Harbert in Vorschlag gebrachten Forst-Kandidaten Theodor Kuhn (s.u. 9. März 1858, TOP 593) auf die in Folge des Beschlusses vom 4. d.M. veranlasste öffentliche Bekanntmachung auch die hiesigen Eingesessenen Heinrich Weber und Joseph Kerstholt zu der fraglichen Stelle gemeldet hätten und wurde die Versammlung sodann wiederholt aufgefordert, auf Grund der §§ 1 – 12 der Instruktion vom 19. Mai d.J. zur Neuwahl eines Forstschützen zu schreiten. Die Versammlung erklärte hierauf: Sie habe zwar gegen den Forst-Kandidaten Kuba (Kuhn) an und für sich und namentlich gegen dessen Qualifikation nicht das Mindeste zu erinnern, sie müsse aber befürchten, dass dieser bei seiner schwachen Konstellation und den vielen im hiesigen Ort wohnenden teilweise sehr unverschämten Holzdieben der Forstschütze nicht energisch genug werde handhaben können, sie wolle deshalb von den beiden obigen Kandidaten den Heinrich Weber, dem schon wegen seines Militärdienstes der Vorzug gebühren werde, in Vorschlag bringen resp. wählen, jedoch einstweilen nur in der Weise, dass ihm wenigstens die Waldwärter-Stelle probeweise auf ein halbes Jahr anvertraut werde. Die Versammlung war dabei der Ansicht, dass ein ausgebildeter Forstbeamter als Schützbeamter hier nicht erforderlich, eventuell der Oberförster überflüssig sei innerhalb der gestellten Probezeit der Weber hierauf auch als Waldwärter qualifizieren werde. Bezüglich der Anstellungsbedingungen erklärte die Versammlung, dass sie das bisherige Gehalt des Tönne für beide Stellen von 60 auf 84 RT jährlich ohne alle sonstigen ...(1 Wort, Fachausdruck nicht korrekt lesbar) erhöhen wolle, zu ...(2 Wörter nicht korrekt lesbar) sich jedoch wegen der hier vorhandenen L. (Leute?) und voraussichtlich auch beizubehaltenden Waldwärter-Stelle nicht verstehen könne. - Eine Entscheidung ist nicht gefallen, Kerstholt wird nicht erwähnt. - Aufgrund der Einwohnerliste vom 3. Dezember 1849: Gemeint ist wohl der Sohn vom Vater Heinrich Weber, Holzschuhmacher; 1857 LA 63 J., Sohn Heinrich Weber, 1857 LA 23 J.; Alte Haus-Nr. 93, Alte Wiese. Einwohnerliste Dezember 1871: Alte Haus-Nr. 106, Hauptstraße: Heinrich Weber (ohne weitere angaben). - Vom Sohn kein Eintrag im Trauungsregister und auch nicht im Sterberegister bis 1890.
Am 16. Januar 1858
TOP 575: Der Versammlung wurde die von dem Rendanten Bracht (an)gelegte Rechnung der Gemeindekasse Freienohl pro 1856 vorgelegt, sie prüfte dieselbe Posten weise, fand aber dabei nichts weiter zu erinnern, als was darüber von dem Vorsitzenden bereits in dem Vorrevisionsprotokoll vom 13. d.M. moniert worden ist, und beschloss, die Rechnung während 14 Tage auf dem hiesigen Amtsbüro offen zu legen.
TOP 576: Wurde der von dem Vorsitzenden Boese aufgestellte Gemeindekassen-Etat pro 1858 vorgelegt, speziell geprüft und mit einem Defizit von 435 RT 4 Sgr 11 Pf oder 40 % der ...(2 Wörter nicht korrekt lesbar) abgeschlossen.
TOP 577: Wurde das heutige Verpachtungs-Protokoll über die Wiesen auf dem Schnepper, im Ohl, der Kaiserwiese, und die Wiese in der Alten Ruhr mit einem jährlichen Pachtbetrag von 182 RT 14 Sgr, resp. einem Plus von 42 RT 11 Sgr gegen die frühere Verpachtung abschließend, vorgelegt und nach vorgenommener Prüfung der seitens der neuen Anpächter gestellten selbst...(?) Bürger beschlossen, die Verpachtung überall zu genehmigen.
TOP 578: Wurde beschlossen, dem Amtsverweser Boese seine Auslagen für die Unterstützung der Ruhr-Kranken auch die in seiner Wohnung hergerichtete ...(1. Wortteil nicht korrekt lesbar)... anstalt, welche inclus. des Lohns für den Krankenwärter Schirp ad 14 RT 23 Sgr nach der vorgelegten Spezifikation 66 Rt 17 Sgr 9 Pf betragen, aus der Gemeindekasse erstatten und ferner dem Jacob Meyer (Jacob = Nachname, Meyer = Vorname) hier für angeliefertes Fleisch 7 RT 6 Sgr, und dem Kaufmann Cosack für Hafer-Grütze den Betrag von 3 RT 20 Sgr zahlen zu lassen, dagegen von der Gemeinde Dinschede für 26 (?) an diese abgegebene Hafergrütze den Betrag 1 RT 22 Sgr, und von der Gemeinde Meinkenbracht (korrekt abgeschrieben?) für 8 (?) desgleichen den Betrag von 16 Sgr wieder einzufordern. - Ruhr-Epidemie siehe oben TOP 562, 28. September 1857.
TOP 579: Wurde beschlossen, dem Amtsverweser Boese hier für eine am (kein Eintrag) v.M. im Auftrag der Gemeindeversammlung und im Interesse der hiesigen Gemeinde gemachte Reise nach Paderborn seine ...(1 Wort nicht korrekt lesbar) Auslagen mit 7 RT aus der Gemeindekasse erstatten zu lassen. - Das Anliegen der Reise ist nicht aktenkundig.
TOP 580: Wurde beschlossen, dem Cultur-Arbeiter Noeke hier für die Sammlung und Ablieferung von 10 Scheffel Eicheln, die für die Schweine-Mast im Fiskalischen an den Oberförster Klick (?) abzugeben, den Betrag von 5 Talern zahlen zu lassen. - 1 Scheffel = 55 l; 10 Scheffel = 550 Liter. - Kaspar Noeke gnt. Schäfers, Holzhauer, 45 J., Alte Haus-Nr. 45 a, Krumme Straße.
TOP 581: Wurde beschlossen, den Wirt Bernhard Becker hier bezüglich der gegen ihn eingeklagten Forderung auf seinen wiederholten Antrag gegen Überweisung der ihm aus der Armenkasse Calle koncidierenden Verpflegungsgelder für die Ehefrau Hehse in der Giesmecke wie ferner ...(1 Wort nicht korrekt lesbar) Ausstand zu bewilligen. - Zusammenhang mit Calle, Einzelheiten, Namen auch bezüglich der Giesmecke sind hier nicht aktenkundig.
TOP 582: Wurde beschlossen, die Kosten für die Ausbildung der zur Hebammen-Lehrtochter gewählten Ehefrau Ant. Schröer von hier demnächst (wohl, wenn die Ausbildung beginnt) aus der Gemeindekasse zahlen zu lassen. - Gemeint ist wohl die Ehefrau des Anton Schröer: Maria Christine geb. Trumpetter, Heirat: 24. Januar 1856.
TOP 583: Wurde die Landrätliche Marginal-Verfügung vom 11. d.M. bezüglich der Erhöhung des in dem Beschluss vom 7. d.M. für den hier anzustellenden Waldwärter und Flurschützen ausgeworfenen Gehalts vorgelegt und die Versammlung unter Mitteilung und näherer Erläuterung der von dem Oberförster Harbert geltend gemachten Bedenken aufgefordert, das fragliche Gehalt von 84 auf 96 bis 100 RT zu erhöhen. Die Versammlung wollte sich indes mit Rücksicht darauf, dass der verstorbene Waldwärter Tönne für beide Posten nur 60 RT bezogen habe, das Gehalt also schon um 24 RT erhöht sei und ...(1 Wort nicht korrekt lesbar) auch wegen der zerstreuten Lage des hiesigen Communal-Waldes voraussichtlich die Leute bis jetzt mit 30 RT datierte Waldwärter-Stelle beibehalten werden müsse. Indem sonst dem Holzdiebstahl hier nicht kräftig gesteuert werden könne, zu einer weiteren Erhöhung als 84 RT nicht verstehe. Die Versammlung hielt nach den erforderlichen meistenteils rein ...(1 Wort nicht korrekt lesbar) Dienstleistungen dies Gehalt auch für ausreichend und erklärte überhaupt aus dem früheren Beschluss angeführten Gründen die Trennung resp. Bestätigung des in Vorschlag gebrachten Heinrich Weber nochmals dringendst beantragen zu müssen. - Die Holzdiebstähle können auf Armut zurückgeführt werden.
Am 23. Januar 1858
TOP 584: Wurde in Folge der Landrätlichen Marginal-Verfügung vom 18. d.M. das Gesuch des Corpsjägers Fleckner von hier um Übertragung der hiesigen Waldwärter-Stelle vorgelegt. Die Versammlung erklärte nach nochmaliger Erwägung der Sachlage, sie könne sich aus den in dem Beschluss vom 7. Dezember und 16. d.M. angeführten Gründen und namentlich deshalb, weil auch nach dem Abzug des Waldwärters Kerstholt hier dessen Stelle dauernd wieder besetzt werden musste, zu einer Datierung der jetzt zu besetzenden Stelle über 84 RT hinaus nicht verstehen und deshalb die Bewerbung des Fleckner nach den von diesem gestellten Bedingungen nicht weiter berücksichtigen. Sie sehe sich hierzu aber auch deshalb außer Stande , weil sie, woraus überhaupt nach der Bestimmung Königlicher Regierung hier nur Corpsjäger resp. ein vollständig qualifizierter Förster angestellt werden müsse, für den Fleckner auch ...(1 Wort nicht korrekt lesbar) sowie bisherigen Vorgesetzten nicht für die richtige Persönlichkeit halten könne, ist dagegen im Falle der Anstellung eines Waldwärters der vorgeschlagene Heinrich Weber ...(1 Wort nicht korrekt lesbar) qualifiziert erscheine. Die Versammlung bat hierauf nochmals um die Bestätigung der auf letzteren gefallenen Wahl.
TOP 585: Wurde die Rechnung des Apothekers Wrede in Meschede für die an Ruhrkranke verbrauchten Arzneien vorgelegt und beschlossen, dieselben nach Absetzung der Kosten für Heinrich Cohsmann Senior und Matthias Schramm mit ...RT … Sgr (keine Beträge aktenkundig) durch die Gemeindekasse bezahlen zu lassen. - S.o. TOP 545.
TOP 586: Wurde auf das Schreiben des Kreis-Physikers Dr. Gieffleos von Meschede vom 19. d.M. beschlossen, demselben für die während der Ruhr-Epidemie hierher gemachten Reisen, die für im Ort gemachten Besuche auch die Behandlung der armen Kranken unter der Verzichtleistung auf alle und jede weiteren Ansprüche an die hiesige Gemeinde und Krankenkasse und unter der Verpflichtung die noch nicht bezahlten Kosten mit Ausnahme des Müllers Winterhoff bei allen übrigen Eingesessenen nur mit 5 Sgr zu liquidieren, bis spätestens zum 1. Juni d.J. den geforderten Betrag von 140 RT zu zahlen und des an den eingegangenen freiwilligen Beiträgen bis zu diesem Betrag Fehlende aus der Gemeindekasse zuzuschießen.
Am 26. Februar 1858
TOP 587: Wurde auf das Schreiben des Kreis-Physikus Dr. Liese zu Arnsberg vom 7. d.M. beschlossen, demselben für die zur Behandlung der Ruhr-Kranken hierher gemachten 12 Reisen den Betrag von 24 RT aus der Gemeindekasse zahlen und demselben für die Behandlung der in dem mittels Schreiben vom 18. d.M. mitgeteilten Verzeichnisse aufgeführten armen und zahlungsunfähigen Eingesessenen ein für alle Mal und unter Verzichtleistung auf alle weiteren Anforderungen an die hiesige Gemeinde resp. Armenkasse und die Zeit der Ruhr-Epidemie den Betrag von 40 RT zu offerieren.
TOP 588: Wurden die Rechnungen des Apothekers Müller und Hanterior (?) zu Arnsberg über an arme resp. zahlungsunfähige Ruhr-Kranke vorgelegt und beschlossen, dieselben mit 23 RT 5 Sgr 2 Pf resp. 1 RT 2 Sgr 1Pf durch die Gemeindekasse zahlen zu lassen.
TOP 589: Wurde beschlossen, dem Polizeidiener Kaulmann eine Renumeration von 5 RT aus der Gemeindekasse zahlen zu lassen. - Ein Grund ist nicht aktenkundig; vielleicht für nicht geplante Mehrarbeit wegen der Ruhr-Epidemie.
TOP 590: Wurde beschlossen, dem Amtsvorsteher Boese seine Auslagen für 2 für das hiesige Polizei-Gefängnis beschafften Decken unter 2 RT 8 Sgr durch die Gemeindekasse zahlen zu lassen.
TOP 591: Wurde beschlossen, folgende Rechnungen (a) des Schusters Helnerus für den Schweinehirten Krick angefertigten Schuhe und die Reparatur eines ...(1 Wort nicht korrekt lesbar) mit 3 RT 15 Sgr, (b) des Maurermeisters Franz Göckeler für die Leitung des Brumlingser Wegebaus mit 5 RT, (c) der Taxatoren (Preis-Berechner) Sahse und Göckeler für die Tax-Erhöhung der hiesigen Kirche und deren Inventars bei der Provinzial-Feuer-Sozietät mit 4RT und (d) des Schmieds Bernhard Schwefer für verschiedene Reparaturen an den Turm-Glocken mit 26 Sgr; in Summa 13 RT 11 Sgr durch die Gemeindekasse zahlen zu lassen.
TOP 592: Wurde das Verzeichnis über die bei der Auktion des verstorbenen Pfarrer Brand für das hiesige Pastorat hier verkauften Gegenstände vorgelegt und beschlossen, den Gesamtbetrag von 18 RT 5 Pf baldigst durch die hiesige Gemeindekasse an den ...(1 Wort nicht korrekt lesbar; Titel?) Kaplan Böller zu Rumbeck zahlen zu lassen. - Siehe oben TOP 562.
Am 9. März 1858
TOP 593: Der Versammlung wurde die mittels Landrätlicher Verfügung vom 2. d.M. mitgeteilte Verfügung Königlicher Verfügung vom 26. v.M. bezüglich der vorläufigen Anstellung des Forstgehilfen Kuhn zum Waldwärter resp. Forstschutz-Gehilfen hierselbst zur Kenntnisnahme vorgelegt und dieselbe dabei aufgefordert, den Kuhn zum Zweck seiner Vereidigung auf das Holzdiebstahl.Gesetz auf die Dauer von 3 Jahren einzustellen. Nach langer … (1 Wort nicht korrekt lesbar) erklärte die Versammlung mit Ausnahme des Vorsitzenden einstimmig: Sie könne sich zu Anstellung resp. Veranlassung der Vereidigung des Kuhn als Waldwärter oder Forstschutz-Gehilfen überhaupt nicht verstehen, da derselbe bei den vielen hier teilweise sehr frechen und unverschämten Holz-Sammlern für die künftige Handhabung des Forstschutzes in der hiesigen Communal-Waldung viel zu schwächlich und nach der eingegangenen Erkundigung kränklich sei, sodass er auch bei gutem Willen sich nicht viel werde zumuten dürfen. Es gehe dies schon daraus hervor, dass er im vorigen Jahr auf seiner Meldung zum Eintritt in den Militärdienst als zu schwach zurückgewiesen und er auch bisher trotz seiner sonstigen Qualifikation zum Königlichen Forstdienst nicht angenommen sei. Die Versammlung glaubte hierauf und mit Rücksicht auf die Höhe der von Königlicher Regierung für die fragliche Stelle festgesetzten Renumeration im Interesse der Gemeinde den gefragten Antrag stellen zu müssen, dass die Ernennung des Kuhn zurückgenommen und ein anderweiter, der Handhabung des Forstschützen durchaus zwecksamer, kräftiger und energischer Waldwärter oder Forstschutz-Gehilfe, welchen die Versammlung eventuell auf Grund des § 9 der Oberförstlichen Instruktion sich anderweitig in Vorschlag zu bringen noch vorbehalten wolle, angestellt werde. Die Versammlung müsse hierbei auch bitten, dass dem Angestellten, dem zur Pflicht gemacht werde, gegen Bezug der festgesetzten Renumeration auch den hiesigen Flurschützen-Dienst mit zu berechnen, wie das auch in den früheren Beschlüssen bereits beantragt sei. Dann, dass die Handhabung des Forstschutzes, der ohnehin schon so belasteten Gemeinde inclus. der Besoldung des Oberförsters jetzt schon 196 RT jährlich komme, so könne diese unmöglich für einen noch besonders anzustellenden Flurschützen ferner 40 bis 50 RT jährlich zahlen. Die Versammlung erklärte schließlich, dass, wenn Königliche Regierung sich gleich noch nicht veranlasst finden sollte, die Ernennung des Kuhn zurückzunehmen, sie sich auf Grund des § 37 der Oberförstlichen Instruktion genötigt sehe, gegen die Verfügung vom 26. v.M. den Rekurs an den Herrn Oberpräsidenten zu ergreifen, welchen sie event. zur Wahrung der Frist schon anmelden wolle.
TOP 594: Wurde beschlossen, dem Maurer Franz Göckeler hier auf dessen Antrag vom 9. d.M. zur Bezahlung seiner rückständigen Communal-Steuer ad 2 RT 7 Pf einen ...(1. Wortteil nicht korrekt lesbar)...lichen Ausstand zu bewilligen. - Mit Maurer Franz Göckeler kann gemeint sein der Sohn (LA 1858: 32 J.) von der Witwe Margaretha Göckeler geb. Cohsmann. Heirat am 16.05.1854 Franz Göckeler mit Christine Tönne.
TOP 595: Wurde zum Vortrag gebracht, dass nach der Bescheinigung des Maurermeisters Franz Göckeler vom heutigen Tag die in dem Revisionsprotokoll vom 14. November v.J. über den Brumlingser Weg gerügten Mängel von dem Unternehmer Caspar Neise nunmehr vollständig beseitigt sei und demgemäß beschlossen, die Revisions-Summe von 219 RT 6 Pf nach Abzug der bereits bewilligten Abschluß-Zahlungen auf die Gemeindekasse anzuweisen.
TOP 596: Wurde auf Grund der Bescheinigung des Zimmerermeisters Korte von hier beschlossen, dem Georg Geihsler die beantragten 4 Buchen-Stangen zur Stützung der Giebel-Wände seines Hauses als Frei-Bauholz abzugeben. - Georg Geihsler, 1858 LA 71 J.: Alte Haus-Nr. 58 a, Am Hügel 9.
TOP 597: Wurde auf Grund des mit dem Schieferdeckermeister Kotthoff zu Arnsberg unter dem 26. November 1853 geschlossenen Abkommens beschlossen, demselben für die Besteigung und Ausbesserung des hiesigen Kirchturms im verflossenen Jahr die vereinbarte Summe von 5 RT zu zahlen.
TOP 598: Wurde der Kostenanschlag des Schreinermeisters Sahse von hier über die Reparatur der hiesigen Langelbrücke sowie die darauf bezügliche Erklärung des Zimmerermeister Korte hier am heutigen Tage vorgelegt und beschlossen, dem Korte unter den gestellten Bedingungen die Ausführung der Reparatur gegen die Anschlags-Summe von 56 RT 1 Sgr 9 Pf zu übertragen. - Konkrete Einzelheiten sind nicht aktenkundig und ein Vergleich mit Rechnungen aus anderen Akten ist zu ungenau. - Zimmerermeister Franz Korte, 1858 LA 52 J.; Ehefrau Elisabeth geb. Tönne; Alte Haus-Nr. 113, Krumme Straße 11.
TOP 599: Wurde beschlossen, dem ...(?) Kerstholt hierselbst für die Wahrnehmung des hiesigen Waldwärterdienstes in der Zeit vom 28. November v.J. bis zum 8. März d.J. die vereinbarte Vergütung von täglich 10 Sgr durch die hiesige Gemeindekasse zahlen zu lassen. - Siehe oben: TOP 565, 574, 584. - Hier ist wohl nur als Vertretung gemeint Waldwärter Gaudenz Kerstholt gnt. Winkelmann. 1858 = LA 84 !
Am 1 April 1858
TOP 600: Wurde beschlossen, die Rechnung des Schmieds Franz Caspar Düring für die Anfertigung einer Rolle und Kette für den Feuerteich Kletterpott mit 4 RT 9 Sgr 3 Pf durch die hiesige Gemeindekasse zahlen zu lassen. Düring: s.o. TOP 527, 25. Mai 1857.
TOP 601: Wurde auf den von dem Doktor Eucochen (korrekt abgeschrieben?) unterstützten Antrag der von hier beschlossen, Hebammen-Lehrtochter Ehefrau Schröer dieselbe zur Anschaffung eines Schröpfungsgeräts für Rechnung der hiesigen Gemeindekasse zu ermächtigen. - S.o.: TOP 582; ferner www.zedler-lexikon.de : Schröpfungsgerät „zeitgleich“ erklärt.
TOP 602: Wurde das Schreiben des Geometers Enste zu Warstein vom 29. v.M betreffend die Ab- und Zuschreibung der bei Anlegung der Hinteren, Mittel- und Krummen Straße hierselbst vergrabenen und an die angrenzenden Hausbesitzer von dem Alten Wegen abgetretenen Grundflächen sowie die dazu gehörigen Vermessungs-Register des Enste vom 18. Januar 1848, 21. Februar 1856 und 19. April 1857 und die darauf bezüglichen Verhandlungen vorgelegt und nach allseitiger Prüfung der Festlegung beschlossen, die Ab- und Zuschreibung nunmehr zu veranlassen und für die von dem Alten Wege nach den fraglichen Vermessungsregistern seitens der angrenzenden Hausbesitzer in Besitz genommenen Flächen mit Rücksicht auf die so lange hingehaltene Regulierung dieser Angelegenheit, die von dem größten Teil der Hauseigentümer gegen eine Entschädigung erhobener Widersprüche und die Unbedeutendheit der abgetretenen Flächen keine Entschädigung ferner zu beanspruchen. - In der Original-Akte sind die Adjektive zu den genannten Straßen klein geschrieben. Inzwischen: Hintere Straße = Bergstraße, Mittlere Straße = St. Nikolaus Straße.
TOP 603: Es wurde zum Vortrag gebracht, dass bei dem großen Mangel an Ackergrundstücken hierselbst, der dadurch noch fühlbar geworden, dass in den letzten Jahren ein bedeutender Teil bisher an ...(1 Wort nicht korrekt lesbar) verpachteten, zum Gut Bockum gehöriger Grundstücke wieder eingezogen sei, auf weitere Kultivierung von Gemeindegrundstücke bedacht gewonnen werden müsste. Mit Rücksicht hierauf wurde beschlossen, bei Höherer Behörde die Genehmigung zur grundzinsweisen Veräußerung von folgenden Gemeinde-Parzellen zu beantragen: (1.) von der im vorigen Herbst abgetriebenen, mit alten Eichen bestanden gewesen, 5 – 6 Morgen großen Fläche von Flur I Nr. 1049 / 104 am Küppel, unmittelbar am Giesmecker Weg in der Nähe der hiesigen Mühle; (2.) der ganz von Ackergrundstücken eingeschlossenen 4 – 6 Morgen großen Fläche am Scheidkopf an Flur IV Nr. 123, die teilweise nur mit schlechten Buchen und Eichenholz bestanden; (3.) die bei Anlage des Weges nach Brumlingsen im vorigen Jahr liegen gebliebenen einige Ruten große Wegestücke über den Parzellen Flur IV Nr. 143, 133 und 132. Die Versammlung glaubte, sich der Hoffnung hingeben zu dürfen, dass mit dem Eingangs angeführten Grund, sowie mit Rücksicht dieses, dass die Gemeinde nach dem jetzigen Bestand sub (latein.: unter, bei) 1 und 2 aufgeführten Flächen nun dieselben in langen Jahren durchaus keinen Ertrag haben werden, der Oberförster Harbert sich auch bereits mit der Veräußerung einverstanden erklärt habe, die erforderliche Genehmigung erteilen werde.
Am 20. April 1858
TOP 604: Wurde das Protokoll vom 7. d.M. über die Mieter-Verpachtung der bei der Verpachtung der bei der Verpachtung vom 16. Juni d.J. nicht ...(1 Wort nicht korrekt lesbar) Wiesen im Ohl und in der Alten Ruhr vorgelegt und nach vorgängiger Prüfung diese Verpachtung, sowie nunmehr auch die vom 16. d.M. genehmigt.
TOP 605: Wurde das vom Rendanten Bracht aufgestellte Restverzeichnis (?) über die Rückstände des August und Johann Lichte bei der hiesigen Gemeindekasse vorgelegt und beschlossen, bei den betreffenden ...(1 Wort nicht korrekt lesbar) nur die rückständigen Communal-Steuern zu liquidieren, für die rückständigen Holz- und Pacht-Gelder dagegen die betreffenden Bürgen mit vierwöchentlicher Zahlungsfrist in Anspruch zu nehmen, die übrigen nicht durch Bürgschaft sicher gestellten, resp. privilegierten Rückstände dagegen niederzuschlagen. - Aus der Einwohnerliste Dezember 1849; LA addiert auf 1858: Alte Haus-Nr. 1, Parzelle 702, Hauptstraße: im Jahr 2012: Hirsch-Apotheke: Johann Lichte, Gastwirt, Krämer, Bäcker, LA 38; sein Bruder August Lichte, sein Gehilfe, LA 34; die anderen Familien-Angehörigen werden hier nicht übernommen wegen des großen Zeitunterschieds. - Gründe, Inhalte der Rückstände sind hier nicht aktenkundig.
TOP 606: Wurde beschlossen, die Rechnung des Wirts Schwefer von hier für die in das hiesige Arrest-Lokal beschafften Gegenstände mit 1 RT 16 Sgr durch die hiesige Gemeindekasse zahlen zu lassen. - Die Gegenstände sind hier nicht aufgeführt. - Das Arrest-Lokal befand sich mitten im Keller der Alten Schule.
Am 26. Mai 1858
TOP 607: Wurde der Antrag des Vorstehers Holzapfel zu Oeventrop um Bereitung einer Prämie für die Anfahrt der Dinscheder Feuerspritze bei dem am 30. April v.M. hier stattgehabten Brand vorgelegt und beschlossen, dem Holzapfel mit Rücksicht darauf dass er unter den obwaltenden Umständen bei der Provinzial-Feuer-Sozietät keine Prämie beantragen könne, für die beabsichtigte gehaltene Hilfeleistung eine Vergütung von 2 RT durch die Gemeindekasse zahlen zu lassen.
TOP 608: Wurde zum Vortrag gebracht, dass bei der jetzigen Jahreszeit die Anstellung eines Flurschützen hierselbst an Stelle des im vorigen Herbst verstorbenen Anton Tönne ein unumgängliches und ein nicht länger aufschiebbares Bedürfnis sei. Mit Rücksicht hierauf wurde beschlossen, Königliche Regierung eine bald gefällige Entscheidung auf den mit Beschluss vom 12. März d.J. vorgelegten Gemeinde-Beschluss vom 9. ...(?) ersuchen zu lassen, da vor Eingang dieser Entscheidung keine ...(1 Wort nicht korrekt lesbar) Besetzung dieser Stelle stattfinden könne.
TOP 609: Wurde beschlossen: (a) dem Fritz Tegethoff zur Bezahlung des letzten Drittels seines rückständigen Einzugsgeldes einen Ausstand bis Martini d.J. und (b) den Fr. (?) Schwefer zum Verkauf der in Sachen der hiesigen Gemeinde und ihr gepfändeter Gegenstände einen vierwöchentlichen Ausstand unter Aufrechthaltung der Pfändung - zu bewilligen. - Einerseits ist Einzugsgeld notwendig, - Not wendend -, für Freienohl (bei anderen Orten entsprechend), für die „Mannsperson“ 30 Taler, für die „Frauensperson“, Ehefrau 20 Taler; andererseits ist es für manche Einziehenden, vielleicht nach einem Einheiraten nicht einfach. Sicher ist diese Aufforderung kein moralisch negativ gewichtetes Werturteil.
Am 14. Juni 1858
TOP 610: Wurde zum Antrag gebracht, dass die vom ...(kein Termin eingetragen) v.M. hier abgehaltenen Gemeinde-Verordneten-Zusatzwahlen durch behördliche Verfügung vom ...(kein Termin eingetragen) betätigt sein und in Folge, dass der wiedergewählte Gemeinde-Verordnete Joseph Funke, ferner der an Stelle des ausgeschiedenen Gemeinde-Verordneten Heinrich Flinkerbusch gewählte Johann Kückenhoff zu Folge § 30 der Communal-Gemeinde-Ordnung von dem Vorsitzenden durch Handschlag verpflichtet und in ihr Amt eingeführt. - Einwohnerliste Dezember 1849, addiert zu 1858: Alte Haus-Nr. 59. Parzelle 785, Am Hügel 11: Johann Kückenhoff gnt. Frohnenmann, Ackersmann, LA 39; Ehefrau Katharina geb. Trompetter, LA 36.
TOP 611: Wurde das Protokoll über den am 4. d.M. abgehaltenen Eichenholz-Verkauf vorgelegt und nach vorgängiger Prüfung desselben beschlossen, den Letztbietenden den Zuschlag zu erteilen und die Verkaufs-Summe ad 50 RT 28 Sgr der hiesigen Gemeindekasse zur Vereinnahmung zu überweisen. - Namen sind hier nicht aktenkundig.
TOP 612: Wurde beschlossen, die durch die Empfangsförmlichkeiten des Herrn Bischofs bei dessen Anwesenheit hier am 18. n.M. entstandenen Kosten, nämlich: (1.) die Rechnung des ...(1 Wort nicht korrekt lesbar) Sape zu Meschede für 12 (Abkürzung?, Stück?) ...(1 Wort nicht korrekt lesbar) mit 3 RT; (2.) die Rechnung des Georg Geihsler für sein Anfahren von Büschen mit 1 RT 20 Sgr; (3.) die Rechnung des Fritz Düring et Cons. (und Consorten = und Mitarbeitern) für Tagelohn-Arbeiten mit 1 RT 12 Sgr; (4.) die Rechnung des Franz Caspar Cohsmann für die Pflasterarbeiten ad 18 Sgr; in Summa 6 RT 20 Sgr, durch die hiesige Gemeindekasse zahlen zu lassen.
TOP 613: Wurde die Rechnung des Schreiners G. Schröder von hier für verschiedene Arbeiten an den hiesigen Turm-Glocken und der Lehrerwohnung vorgelegt und beschlossen, den Betrag ad 2 RT 10 Sgr durch die Gemeindekasse zahlen zu lassen.
TOP 614: Wurde zum Vortrag gebracht, dass die seit vorigen Sommer verschollene Dina Flinkerbusch (Bernardine) von hier sich am 29. v. M. (vorigen Monats, also Mai) bei ihrer Schwester, der Witwe Theile zu Uentrop darin gefunden und vom Vorsteher Schulte im Auftrag des Herrn Landrats bei dieser einstweilen untergebracht sei. Es wurde beschlossen, die Flinkerbusch vorsichtsweise bei dem hiesigen Gemeinde-Verordneten Johann Kückenhoff gegen eine mit diesem noch zu vereinbarende Vergütung und Aufsicht in Pflege zu geben und der Witwe Theile an Verpflegungskosten täglich 5 Silbergroschen zahlen, derselben auch ihre Auslagen für die der Flinkerbusch angeschafften Kleidungs-Stücke (Hemden und Strümpfe) mit 2 Taler, 5 Silbergroschen, 9 Pfennig durch die Gemeindekasse erstatten zu lassen und zwar das für sie beim Kaufmann Mues zu Arnsberg eingekaufte Kleid und Tuch mit 2 Taler, 2 Silbergroschen, 3 Pfennig auf die Gemeindekasse zu übernehmen. - Bernardine Flinkerbusch, 1858 LA 30 Jahre; 1849 wohnhaft gemeldet bei ihrem Bruder Kaspar Flinkerbusch, Alte Haus-Nr. 25 a, Bergstraße 26. - Bernardine Flinkerbusch: ausführlich im Kapitel: „Armenwesen, Armensachen“.
Am 2. August 1858
TOP 615: Wurde auf den Antrag der Hebamme Schröer beschlossen, derselben für die Zeit ihrer Anwesenheit in der Lehranstalt Paderborn, also vom 1. Februar bis 1. Juni d.J. eine monatliche Vergütung von 3 Talern als Versäumniskosten (korrekt abgeschrieben, aber ?) durch die Gemeindekasse zahlen zu lassen, dem Amtsverweser Boese seien Auslagen für die zu ihrer Verpflichtung erforderlichen ...(1 Wort nicht korrekt lesbar) ad 17 Sgr inclus. Porto und Postvorschuss erstatten zu lassen.
TOP 616: Wurde beschlossen, dem Polizeidiener Kaspar Kaulmann für Instandsetzung des Prozessionsweges eine Vergütung von 1 RT, dem Heinrich Karneil für Hilfeleistung dabei desgleichen 25 Sgr zahlen zu lassen, letztere jedoch auf die rückständigen Forst-Strafen desselben namentlich die durch Erkenntnis vom 3. April d.J. gegen ihn zum Betrag ad 15 Sgr festgesetzt, abzurechnen. - Kaspar Kaulmann, Polizeidiener, 1858 LA 64 J. - Karneil: Krumme Straße.
TOP 617: Wurde beschlossen, dem Zimmermeister Korte für die liquidierten 1 RT 21 Sgr für verschiedene von ihm ausgeführte Arbeiten und Aufträge durch die Gemeindekasse zahlen zu lassen.
TOP 618: Wurde unter Bezugnahme auf den Beschluss vom 14. Juni d.J. beschlossen, die ferneren durch die Empfangs-Feierlichkeiten des Herrn Bischofs hier entstandenen Kosten, nämlich: (a) die Rechnung des Kaufmanns Hirschberger hier für angelieferte Bindfaden mit 2 RT 4 Sgr 9 Pf; (b) die Rechnung des Schäfers Noeke für einen geleisteten Botengang mit 15 Sgr 1 Pf; (c) die Auslagen des Amtsverwesers Boese hier für die angelieferten Sachen mit 1 RT 10 Sgr; in Summa 3 RT 29 Sgr 9 Pf durch die Gemeindekasse zahlen , resp. erstatten zu lassen. - Hier und auch oben ist der Name des Bischofs nicht genannt, auch nicht die Benennung der „angelieferten Sachen“. Bischof von Paderborn: Konrad Martin, 1856 – 1879; durch die preußische Regierung a875 abgesetzt.
Am 2. August 1858
Ohne TOP Nummer: Nachdem sich die Versammlung vorher zur Erledigung der vorgelegten Verfügung Königlicher Regierung vom 17. Juni d.J. mit dem Oberförster Harbert zu der zur Veräußerung bestimmten Gemeinde Parzelle Flur IV Nr. 123 hinbegeben und letztere die zur Veräußerung gewünschte Fläche vorgezeigt hatte, hat sie beschlossen: Es solle ...(1 Wort nicht korrekt lesbar) auf Grund der bei vorgenommener Lokalbesichtigung abgegebenen ...(1 Wort nicht korrekt lesbar) Erklärung des Oberförsters von der in dem Beschluss am 1. April d.J. in Vorschlag gebrachten Fläche derjenige circa 3 Morgen große Teil zur Veräußerung kommen, welcher über und neben den Acker-Grundstücken Flur Iv Nr … (kein Eintrag) liegend größtenteils gar nicht mehr mit Holz bestanden sei, dagegen falle aber auf für die von dem Oberförster behufs besserer Regulierung der Waldgrenze in Vorschlag gebrachte,circa 2 M. 50 große nach der entgegen gesetzten Seite belegenen ebenfalls schlecht bestandenen Fläche derselben Parzelle, die sich nach der vorgenommenen Untersuchung auch zu Ackerland eignen, die Veräußerungs-Befugnis beantragt werden. Die nähere Motivierung dieses Antrags sollte dem Oberförster überlassen bleiben, unter dessen Zugreifung (?) die zu veräußernden Flächen in dem anliegenden ...(1 Wort nicht korrekt lesbar) Kataster-Karte eingetragen sind. - Nicht alles mag verständlich sein.
Am 12. August 1858
Wieder ohne TOP Nummer: Folgendes wurde verhandelt und beschlossen: Wurde zum wiederholten Mal die mittels Landrätlicher Verfügung vom 7. Juni d.J. mitgeteilte Verfügung Königlicher Regierung vom 1. April d.J. betreffend die Wiederbesetzung der durch den Tod des Waldwärters Tönne erledigten hiesigen Waldwärter-Stelle zur endlichen definitiven Beschlussfassung vorgelegt und anbei die einschlägigen Bestimmungen der Oberpräsidential-Instruktion vom 19. Mai v.J. nochmals seitens des Vorsitzenden mitgeteilt und erläutert. Die Versammlung erklärte hierauf, sie müsse ein Interesse der hiesigen ohnehin schon so belasteten Gemeinde und unter Bezugnahme auf ihre in sämtlichen früheren die fragliche Angelegenheit betreffenden Beschlüsse gestellten Anträge, bevor sie die geforderten Vorschläge wegen Anstellung eines qualifizierten Forstschutz-Beamten wagte (korrekt abgeschrieben?), nochmals bitten, dass seitens Königlicher Regierung dem anzustellenden Forstschutz-Beamten die Mitübernahme des Flurschützen dieses für die hiesige Gemeinde wenigstens für so lange zur Pflicht gemacht werde, bis der noch außerdem vorhandene Waldwärter Kerstholt abgehe, denn da dieser trotz seines Alters noch körperlich rüstig und ganz tätig nach ihrer Ansicht die Ausführung die Ausführung der Kulturen zu leiten im Stande sei und der Flurschützen-Dienst hauptsächlich nur in den Sommer- und Herbst-Monaten, wo der Wald weniger Aufsicht bedürfe, gehandhabt werden müsse, so könne sie sich nicht davon überzeugen, dass durch die beantragte einstweilige Verbindung beider Posten der Waldschutz leiden würde. Sie müsse sich in dieser Beziehung auch auf die einen weit größeren Wald-Komplex besitzenden Nachbar-Gemeinden Arnsberg und Meschede berufen, die außer einen Stadtförster nur noch einen minder qualifizierten Waldwärter, der zugleich Flurschütz sei, besäßen. Die Versammlung ...(1 Wort nicht korrekt lesbar) hierauf und mit Rücksicht auf die ihr durch die einstweilige Verbindung beider Stellen erwachsene Ersparnis von 50 – 60 RT jährlich, welche bei ihrer großen Belastung und den gedrückten Verhältnissen vieler Eingesessenen nicht gering anzuschlagen sei auf die Gewährung ihres gefälligen Antrags hoffen zu dürfen und wolle demnächst sofort den anzustellenden Schutzbeamten in Vorschlag bringen.
Am 20. August 1858
TOP 621 (Aha!): Wurden die am 30. Juli d.J. abgehaltenen Verkäufe von Nutz- und Brenn-Holz zum Betrag von 31 RT 5 Sgr und 17 RT 17 Sgr vorgelegt und genehmigt.
TOP 622: Wurde unter Bezugnahme auf den Beschluss vom 9. August d.J. das Revisions-Protokoll des Zimmermeisters H. Sahse (sonst immer: Schreinermeister...) vom 13. d.M. über die Ausführung der Reparaturen an der Langesbrücke vorgelegt und beschlossen, dem Zimmermeister Franz Korte von hier nunmehr die Revisions-Summe ad 59 RT 28 Sgr 6 Pf nach ...(1 Abkürzung nicht korrekt lesbar) den bereits unterm 12. d.M. abschläglich angewiesenen 30 RT mit 29 RT 28 Sgr 6 Pf durch die hiesige Gemeindekasse zahlen zu lassen. - Kein kleiner Betrag! Einzelheiten sind hier nicht aktenkundig.
TOP 623: Wurde die Rechnung des Zimmermeisters F. Korte von hier vom 12. d.M. über geleistete Zimmerarbeiten im Innern des hiesigen Kirchturms vorgelegt und beschlossen, den liquidierten Betrag ad 3 RT 8 Sgr durch die hiesige Gemeindekasse auszahlen zu lassen. - Zur Erinnerung: für den Kirchturm ist wegen des Läutens der Tageszeit die politische Gemeinde zuständig.
Am 5. September 1858
TOP 624: Wurde die von dem Oberförster Harbert unter dem 6. v.M. aufgestellten und unter dem 22. v.M. hierher übersandten Hauungs- und Forst-Cultur-Pläne für die hiesigen Communal-Waldungen auf das Wirtschaftsjahr 1859 vorgelegt und die Versammlung unter Bezugnahme auf den § 30 der Oberförstlichen Instruktion vom 19. Mai v.J. zur gutachtlichen Äußerung über dieselben aufgefordert. Nach vorgängiger wiederholter Durchsicht erklärte die Versammlung einstimmig: sie wolle sich mit dem Hauungs-Plan in den Seiten 1 – 4 inclusive des Forst-Cultur-Plans einverstanden erklären, müsse jedoch wegen der großen Beschränkung, welche die der hiesigen Eingesessenen diese unentbehrliche Wald-Hude in den letzten Jahren durch die vorgenommenen Culturen erbitten, beantragen, dass von der unter Nr. 5 des Cultur-Plans vorgeschlagenen Bepflanzung einer 6 Morgen großen Fläche an der Winterseite Abstand genommen und statt dessen vielmehr der noch übrige Teil des Hömberges, … (?) auch mit einem größeren Kostenaufwand mit hochstämmigen Eichen, worunter die Hude nicht leide, bepflanzt würde.
TOP 625: Wurde beschlossen, (a) dem Anton Geihsler für die Anfertigung eines neuen Riemens für die hiesigen Kirchenglocken 25 Sgr, und (b) dem Fritz Düring für 8-tägige Aushilfe als Kettenzieher bei Vermessung hiesiger Gemeindegrundstücke 3 RT 10 Sgr durch die Gemeindekasse zahlen zu lassen. - Damals wurden Grundstücks-Grenzen mit langen genormten Ketten vermessen (Aussehen usw.: Internet).
Am 22. September 1858
TOP 626: Wurde beschlossen: (a) dem Fritz Düring, Schmied, für weitere viertägige Aushilfe als Kettenzieher: 1 RT 22 Sgr und (b) dem Anton Neise und Adam Heckmann für zu Händen des Zimmerermeisters Franz Korte für das Schneiden (Sägen) von Brückenbohlen inclus. das Anfahren derselben am ganzen 7 RT 20 Sgr zahlen zu lassen und dieselben mit ihren etwaigen Mehrforderungen auf den Rechtsweg zu verweisen. - Gemeint ist sicher die Langelbrücke.
Am11. Oktober 1858
TOP 627: Wurde (1.) die Liquidation des Revier-Kontrolleurs Derckmann für die Vermessung und Grenzregulierung mehrerer Gemeindegrundstücke vorgelegt und beschlossen, dieselbe zu dem ermäßigten Betrag von 47 RT 6 Sgr zur sofortigen vorschussweisen Zahlung auf die Gemeindekasse anzuweisen. (2.) Wurde das Schreiben des Oberförsters Harbert vom 20. v.M. betreffend des Sammelns von Bucheckern durch die hiesigen Eingesessenen in den Distrikten Hohlknochen und Winterseite vorgelegt und beschlossen, unter die darin angegebenen Bedingungen die Sammlung zu gestatten und die desfallsige Bekanntmachung zu erlassen. - Bucheckern sind bestes Schweine-Futter. - (3.) Wurde zum Antrag gebracht, dass der Oberförster Klute sich nunmehr dem Vorsitzenden gegenüber (Boese) bereit erklärt habe, der hiesigen Gemeinde für ihre Schweine-Herde die Hude in den Königlichen ForstdistriktenGrafenberg, Lütgeberg und Winterseite zur Buchen-Mast gegen die Natural-Lieferung von 12 Scheffel guter Bucheckern zu belassen und beschlossen, das desfallsige Abkommen zu genehmigen und wegen Klopfens resp. Sammelns der fraglichen 12 Scheffel durch den Vorsitzenden und dem Caspar Noeke oder Adam Köster für unterhandeln zu lassen. - 1 Scheffel = 54,73 Liter; 12 Scheffel = 656,76 Liter. - Die müssen aufgesammelt werden. Klopfen: mit langen Stöcken gegen die Äste zum Herabfallen der reifen Bucheckern. - Caspar Noeke gnt. Schäfers, Holzhauer, LA 51 J.; Adam Köster, Kuhhirt und Holzhauer, LA 47 J. - (4.) Wurde auf die Rem...(nicht korrekt lesbar) der hiesigen Eingesessenen Meyer Jakob, Fritz Düring und Witwe Franz Pöttgen beschlossen, dieselben als Besitzer alter Solstätten für dieses Jahr und die Folge von der Zahlung von Weide-Geld zu entbinden und das diesjährige niederzuschlagen.
Am 4. November 1858
TOP 630: Wurden zu Mitgliedern der Klassensteuer-Einschätzungs-Kommission pro 1859 gewählt: (1.) der Heinrich Sahse, (2.) der Josef Funke, (3.) der Fritz Ernst Kerstholt.
TOP 631: S.o. TOP 627: Wurde seitens des Vorsitzenden mit dem Oberförster Klute unter dem 13. v.M. abgeschlossenen Antrag über die Benutzung der Buchen-Mast in den Königlichen Forstdistrikten Grafenberg und Lütgeberg und Olper Winterseite vorgelegt, durch gehend genehmigt und demgemäß weiter beschlossen, die zu Folge dieses Vertrages an den Oberförster nun dem Caspar Noeke hierselbst für die hiesiger Gemeinde abgelieferten 12 Scheffel Bucheckern dem Noeke mit 1 RT 17 Sgr 6 Pf durch die hiesige Gemeindekasse vorschussweise zaheln zu lassen und diesen Betrag demnächst von den Eingesessenen, die Schweine mittreiben pro rata (ihrer Beteiligung entsprechend) wieder einzuziehen.
TOP 632: Wurde beschlossen, folgende Rechnungen durch die hiesige Gemeindekasse zahlen zu lassen: (1.) an den Anstreicher Schmidt zu Meschede für die in der hiesigen Schule ausgeführten, von dem Schulvorstandsmitglied Sahse revidierten Arbeiten die ...(1. Wortteil nicht korrekt lesbar) -Summe 41 RT 2 Sgr 6 Pf; (2.) an den Buchdrucke Stein zu Arnsberg für in die hiesige Lehrerwohnung angelieferten Tapeten 1 RT 7 Sgr 11 Pf; (3.) an den Pflasterer Caspar Kohsmann für die Ausbesserung des Pflasters an der Pastorat 1 RT 20 Sgr; (4.) an Franz Geihsler für die Anlieferung von 6 Grenzsteinen für das aus der Olper Separation acquirierte Gemeindegrundstück 1 RT; (5.) an den Polizeidiener Kaulmann für die Mehrrechnung des hiesigen Flurschutz-Dienstes vom 1. Juli bis 1. November d.J monatliche 3 RT, also zusammen 12 RT. - Franz Geihsler, Lohgerber, LA 37 J; Alte Haus-Nr. 91 a, Am Hügel 7.
Am 19. November 1858
TOP 633: Wurde auf die Mitteilung des Amtmanns Enste zu Meschede vom 12. d.M. bezüglich der bei dem vorjährigen Brand in Wennemen gezahlten … (1 Wort nicht korrekt lesbar) beschlossen, nunmehr dem Caspar Vogt et cons. (latein.: et consortes: und Mitarbeitern) unter dem 12. Oktober d.J. beantragte Vergütung und zwar einem jeden mit 20 Sgr durch die Gemeindekasse zahlen zu lassen.
TOP 634: Wurde beschlossen, folgende Rechnungen: (a) an Michael Busch aus Meschede für zwei in die hiesige Pastorat gelieferte Öfen: 11 RT 5 Sgr 10 Pf; (b) an den Gemeinde-Verordneten Funke für dessen ausgelegte Fracht: 5 RT (nicht benannt); (c) an den Schreiner Adolf Feldmann für verschiedene Reparaturen in der Schule: 2 RT 6 Sgr 6 Pf; (d) an Maurermeister Franz Göckeler für das Weißen der Schule: 16 RT 10 Sgr; zusammen 29 RT 27 Sgr 4 Pf durch die hiesige Gemeindekasse zahlen zu lassen.
TOP 635: Wurde auf die Anträge verschiedener Frei-Bauholz-Berechtigter um Abgabe von Frei-Bauholz zur Reparatur ihrer Häuser mit Rücksicht darauf, dass bei dem jetzt anhängigen Ablöseverfahren den Berechtigten die sämtlichen nicht vermerkten Quantitäten von ihrer Abfindung in Abzug gebracht würden, beschlossen, die auf den vorgelegten Holz-Verzeichnissen erforderlichen Quantitäten abzugeben und zwar (kbf = Kubik-Fuß; 1 kbf = 0,032 Kubik-Meter): (a) an den Josef Kerstholt für das von der Ehefrau Heinrich Becker angekaufte Haus: 81 kbf = 2,592 cbm; (b) an den Johann Trompetter: 24 ½ kbf = 0,784 cbm; (c) an den Johann Kückenhoff; 41 kbf = 1,312 cbm; (d) an den Heinrich Düring: 50 kbf = 1,60 cbm; (e) an den Georg Geihsler: 153 Quadrat-Fuß Bretter. Die von dem Franz Kerstholt zu einem neuen Stall-Gebäude beantragten 197 5/6 kbf sollen dagegen nicht abgegeben resp. der Kerstholt mit dem diesjährigen Antrag zurückgewiesen werden, weil bei dem schwebenden Ablöseverfahren die Gemeinde-Versammlung sich nicht mehr berechtigt hält, zu neu zu erbauenden resp. zu erweiternden Gebäuden Frei-Bauholz zu verabreichen.
TOP 636: Wurde mittels Landrätlicher Verfügung vom 12. August d.J. mitgeteilte Verfügung Königlicher Regierung vom 31. Juli d.J., wodurch eine Ermäßigung des bisherigen Einzugsgeldes von 30 RT, resp. 15 RT angeordnet, zur Kenntnisnahme mitgeteilt und die Versammlung unter Vorlegung einer von dem Vorsitzenden über den Vermögenszustand der hiesigen politischen, wie Schulgemeinde aufgestellten Nachweise aufgefordert, eine anderweitige Regulierung des Einzugsgeldes resp. der damit zusammen hängenden nach dem § 56 der Landgemeinde-Ordnung zulässigen Abgaben vorzunehmen. Diesem gemäß wurde nach langen Erläuterungen und wenngleich es sich nicht erkennen lasse, dass trotz der großen (mancherlei) Vorteile, welche den Neueinziehenden die Aufnahme in die hiesige Gemeinde verschaffe, doch erfahrungsmäßig der bei weitem größere Teil derselben oft nur zu bald der Gemeinde resp. dem Armenverband zur Last falle, es also gewiss nicht im Interesse der Gemeinde liege, die Aufnahme-Bedingungen noch zu erleichtern, beschlossen: (a) das bisherige Einzugsgeld für jede von auswärts her neu einzuziehende selbstständige Mannsperson von 30 auf 10 RT, und für jede Frauensperson von 15 auf 5 RT zu ermäßigen und von der Zahlung dieser Beträge die Niederlassung hierselbst abhängig zu machen, daneben aber (b) von den Neuanziehenden (korrekt abgeschrieben), wie Einheimischen bei der Begründung eines selbstständigen Hausstandes eine Abgabe von 5 RT, von der Einrichtung pp. (dasselbe) und (c) von den Neuanziehenden für pp. Wird Einkaufsgeld von 15 RT zu erheben. Da bei dem aus dem Nachweise ersichtlichen umfangreichen Vermögen der hiesigen Commune und monatlich bei dem vorhandenen mit einem nachhaltigen und wertvollen Holzbestande versehenen Wald den Neueinziehenden die Gemeinde-Mitgliedschaft nicht unbedeutende Vorteile gewährt, auch für die Folgezeit weder für Gemeinde- noch für Schul-Zwecke besondere Ausgaben zu bestreiten sein werden, indem unter anderem die nötigen Wege-Bauten ausgeführt sind und das hiesige Schulgebäude in jüngster Zeit in einem dem räumlichen Bedürfnis völligen Rechnung tragenden Zustand neu erbaut ist, sowie auch die Lehrerwohnung noch für unabsehliche (!) Zeiten ihrem Zweck entsprechen wird, so glaubte die Versammlung, auf die Gewährung ihres Antrags in Bezug auf die Höhere Genehmigung ihrer Verschläge rechnen zu dürfen. - Korrekt abgeschrieben, aber wohl nicht alles ist verständlich.
TOP 637: Wurde wiederholt zum Vortrag gebracht, dass auf die in Folge der Verfügung Königlicher Regierung vom 1. Juni und 30. August d.J. Nr. 2154 und 3006 unter dem 22. September d.J. in dem Regierungsblatt dem Arnsberger Central- und dem Mescheder Kreis-Blatt erlassene Bekanntmachung bezüglich der Wiederbesetzung der hiesigen Waldwärter.Stelle sich folgende Personen unter Einreichung ihrer Atteste um die fragliche Stelle beworben hatten, nämlich: (1.) der Corpsjäger Franz Anton Köhler, gegenwärtig zu Arnsberg; (2.) der indes nicht versorgungsberechtigte Corpsjäger H. Dashel aus Bott Regierungsbezirk Aachen; (3.) der Flurschütz und Privat-Förster Franz Tillmann zu Neuenrade und (4.) der Forstgehilfe Carl Kishing zu Menden. Der Versammlung wurden unter Mitteilung und Erläuterung der §§ 1-12 der Ober-Präsidentialen Instruktion vom 19. Mai d.J. und der Verfügung Königlicher Regierung vom 11. Oktober d.J. (Nr. IV 3135) gleichzeitig die eingereichten Atteste vorgelegt und je dabei eröffnet, dass nach der letztgenannten Verfügung Königlicher Regierung von den Kandidaten vorzugsweise der sub 1 (unter 1,) Forstjäger Köhler als Forst-Versorgungsberechtigter zu berücksichtigen sein würde. Nach Einsicht und Vergleichung der vorgelegten Atteste sowie allseitiger Erwägung der Sachlage erklärte die Versammlung: Sie wolle zunächst mit Rücksicht darauf, dass Königliche Regierung trotz ihrer Anträge in den Beschlüssen vom 7. Oktober und vom 23. Januar d.J. die Renumeration des Forstgehilfen Kuhn zu monatlich 8 RT bestimmt habe, das Gehalt des anzustellenden Schutzbeamten ohne alle sonstigen Emolumente (Honorar, Vergütung) auf 100 RT jährlich festsetzen. Ein Mehreres an Aufsichtskosten könne der hiesige nur 1200 Morgen große Communal-Wald, da außerdem noch an den Oberförster jährlich pp (?) 40 RT und an den Waldwärter Kerstholt 60 RT zu zahlen seien, ihrer Ansicht nach nicht aufzubringen. Von den aufgetretenen Bewerbern erklärte die Versammlung sodann weiter, erscheine ihr der sub 4 genannte Forstgehilfe (in der Akte: Forstgehülfe) Kishing für die hiesigen Verhältnisse der passendste, da derselbe nach den vorgelegten Attesten und den über ihn eingegangenen Erkundigungen ihrer Ansicht nach nicht bloß wegen seiner bisherigen praktischen Ausbildung bei dem anerkannt tüchtigen Forstbeamten Taschchoff in Hemer für hinreichend qualifiziert erachtet werden müsse, sondern auch ein gesetzter und durchaus moralischer sowie gesunder und starker 30 Jahre alter Mann sei, der zudem noch eigenes Vermögen habe und deshalb voraussichtlich der Gemeinde in späterer Zeit nicht so leicht mit seiner Familie zur Last fallen werde. Auch abgesehen von dem letzteren Umstand müsse sie diesem gegen den Corpsjäger Köhler nun deshalb den Vorzug geben, weil letzterer nicht so stark und kräftig sei, sich jetzt seit 4 Jahren mit dem Forstfach gar nicht mehr praktisch beschäftigt habe und von ihm, wie von jedem Corpsjäger anzunehmen sei, dass er eine Stelle im Communal-Dienst nur als einen baldigen Übergang zu einer besseren Stellung im Königlichen Dienst betrachten würde. Aus diesen Gründen halte die Versammlung im Interesse der Gemeinde sich für verpflichtet, zu der hier fraglichen Stelle von den aufgetretenen Bewerbern den Forstgehülfen (!) Kishing in Vorschlag zu bringen, sie müsse jedoch bitten, dass diesem wie jedem der übrigen Kandidaten, falls nämlich aus diesen einer ernannt werden sollte, die Stelle nicht sofort definitiv, sondern einstweilen nur probeweise auf etwa ein Jahr übertragen werde. Die Versammlung, obwohl nochmals nur dem Vorsitzenden auf die Bestimmungen der Verfügung Königlicher Regierung vom 11. Oktober aufmerksam gemacht, beharrte bei diesem ihrem Beschluss und bat, denselben Königlicher Regierung zur Genehmigung vorzulegen.
Am 17. Dezember 1858
TOP 638: Wurde dem Kuhhirten Kaspar Koester hierselbst auf seinen Antrag eine jährliche Löhnungszulage von 3 RT vom 1. Januar 1859 ab bewilligt und beschlossen, diesen Beitrag nebst der damals kontraktlich feststehenden Eichnung (Eignung?) des Köster ad 15 RT, also mit zusammen 18 RT in bisheriger Art von den Eingesessenen der hiesigen Gemeinde, welche den Gemeinde-Hirten Kühe vortreiben, mitbringen (?) zu lassen.
TOP 639: Die unentgeltliche Abgabe von je 1 Klafter Schlagholz (= etwa 2,5 Festmeter) an nachbezeichnete hiesige Arme und zwar: (1.) Witwe Johann Korte; (2.) Witwe Grosche; (3.) Witwe Caspar Heinemann; (4.) Elisabeth Leineweber; (5.) Agatha Sommer; (6.) Anna Maria Koester; (7.) Ehefrau Plugge; (8.) Theodor Hirnstein; (9.) Witwe Schramm; (10.) Witwe Karneil; (11.) Witwe Bohne; (12.) Getrud Mester; (14.) Franziska Hirnstein, wurde beschlossen und zugleich genehmigt, dass die Anfuhr dieses Holzes für die sub Nr. 1, 2, 4, 5 und 6 gedachten Personen auf Kosten der Gemeindekasse veranlasst werden solle. - Anmerkungen aus dem Sterberegister: Zu Witwe Grosche: Ehemann Jacob Grosche, gestorben 29.11.1850; mit 72 J.; hinterlässt Ehefrau; Kinder sind hier nicht aktenkundig. - Zu Witwe Schramm: aus dem Sterberegister: Ehemann Matthias Schramm, Holzdreher, gestorben 3.12.1858, geboren 1789 aus Langscheid; verheiratet 8.2.1820 mit Maria Christina geb. Kihsler gnt. Catharina; hinterlässt 6 Kinder: Tochter Marianne 36 J., Sohn Matthias 34 J., Sohn Johann 21 J., Tochter Klara zu Marianne (?) 18 J. - Weitere Angaben über die schon großen Kinder sind nicht aktenkundig; auch nicht, warum Witwe Schramm zu den - offiziell – Armen zählt. - Die Verwandtschaftsbeziehungen der anderen genannten Armen sind nicht korrekt aktenkundig.
TOP 640: Wurde beschlossen, von dem aus Marsberg hierher eingezogenen sich mit der Tochter des verstorbenen Johann Rocholl hierselbst verehelichten Maurer Johann Anton Kloke das ortsübliche Einzugsgeld erheben zu lassen. Trauungsregister: Heirat Maria Anna Rocholl mit Johann Anton Kloke am 27.11.1858. - Sterberegister: gest. 8.12.1857 Maurer Johannes Rocholl, LA 55. - Einwohnerliste Dezember 1849; LA addiert auf 1858: Alte Haus-Nr. 116, Hauptstraße: Witwe Bernardine Rocholl geb. Engel, LA 52; Sohn Kaspar, Maurer, LA 27; Tochter Marianne, LA 23; Sohn Georg, LA 20; Sohn Franz, LA 17; Tochter Justina, LA 15; Sohn Heinrich, LA 9.
TOP 641: Wurde die Zahlung nachstehend bezeichneter Rechnungen zu den angegebenen Beträgen auf die hiesige Gemeindekasse übernommen, nämlich: (a) des Theodor Bracht über 1 RT 1 Sgr 4 Pf (?); (b) des Wageners Köster über 22 Sgr; (c) des Fritz Düring über 12 Sgr; (d) des Heinrich Sahse über 3 RT 26 Sgr; und zusammen 6 RT 6 Sgr 10 Pf.
TOP 642 (s.o. TOP 637): Wurde die Landrätliche Marginal-Verfügung vom 7. d.M. betreffend die Besetzung der hiesigen Forstschütz-Beamten-Stelle sowie der damit mitgeteilte Bericht des Oberförsters Harbert vom 28. v.M. der Versammlung zur Kenntnisnahme vorgelegt und dieser sodann, nachdem durch den Vorsitzenden nochmals, wie solches auch bei dem Beschluss vom 19. v.M. geschehen, die Bestimmungen der Ober-Präsidential-Instruktion vom 19. Mai v.J. in den §§ 1-2, sowie die Verfügung Königlicher Regierung vom 11. Oktober d.J. (A. IV, 3135) betreffend die Besetzung der Stelle im Communal-Forstdienst gehörig erläutert waren, aufgefordert, eine anderweite Wahl eine Forstschütz-Beamten vorzunehmen. Nach nochmaliger Erwägung und allseitiger Erörterung der Sachlage erklärte die Versammlung einstimmig, sie könne sich aus den in ihrem Beschluss vom 19. v.M. angeführten Gründen und da doch für sie das Interesse der hiesigen Gemeinde zunächst maßgebend sein müsse, zur Vornahme einer anderweitigen Wahl nicht verstehen, müsse vielmehr hierdurch nochmals die Bestätigung des in dem genannten Beschluss in Vorschlag gebrachten Forstgehilfen Kihsing aus Menden beantragen. Übrigens erlaube sich die Versammlung bezüglich des Berichtes des Oberförsters Harbert vom 28. v.M. darauf aufmerksam zu machen, dass von Königlicher Regierung nach der Verfügung vom 26. Februar und 1. Juni d.J. (A. 725 und 2154) nicht die Anstellung eines qualifizierten Forstschutz-Beamten oder Waldwärters gefordert und dass der frühere Inhaber der jetzt zu besetzenden Stelle, der verstorbene Tönne, auch bloß Waldwärter gewesen sei. Bezüglich des Corpsjägers Kachler müsse sie sodann noch bemerken, dass derselbe, was sie nach Versicherungen von Corpsjägern, die mit ihm zusammen gedient, erst jetzt in Erfahrung gebracht, bei seiner Entlassung aus dem Jägercorps keinen Forst-Versorgungs-Schein bekommen und deshalb keinen Anspruch auf vorzugsweise Berücksichtigung habe. Wurde mit Berücksichtigung auf den vom Vorsitzenden vorgelegten gelegentlich der jüngst beim Rendanten Bracht vorgenommenen Kassen-Revision angefertigten Abschluss über den Stand der hiesigen Gemeindekasse, wonach diese zur Zeit (a) eine wirkliche Einnahme von 1086 RT 24 Sgr 9 Pf, (b) eine Ausgabe von 1367 RT 1 Sgr 10 Pf hat, beschlossen, behufs Herbeiführung einer Zahlungsfähigkeit, mit welcher bei den vielen jetzt noch zu leistenden Ausgaben vorerstlich Betracht genommen werden müsse, bei dem Gutsbesitzer A. Schulte zu Uentrop die Summe von dreihundert Taler (so ausgeschrieben) auf vier Monate anzuleihen, da dieser sich zur leihweisen Belassung dieses Betrages gegen Prozent-Zinsen bereit erklärt habe. - Ein Weiteres war nicht zu verhandeln.
Am 31. Dezember 1858
TOP 643: Wurden die beiden Holzversteigerungs-Protokolle vom 23. d.M., nach denen sich bei einem Tax-Wert des Holzes von resp. 102 RT 13 Sgr 8 Pf und 307 RT 15 Sgr 6 Pf ein Kaufpreis von resp. 115 RT 10 Sgr 4 Pf und 484 RT 19 Sgr ergeben hat, vorgelegt in Bezug auf den darin verzeichneten Käufer und Bürgen geprüft und beschlossen, beide Versteigerungen und zwar sowohl die des Eichen- als die des Schlag-Holzes zu genehmigen, jedoch den Friedrich Schwefer und Caspar Klute, welche bei verschiedenen Nummern Letztbietende gewesen sind und der eine für den anderen als Bürge eingetreten ist, entsprechende Bürgschaft stellen zu lassen.
TOP 644: Wurde zum Vortrag gebracht, dass mit dem anwesenden Gemeinde-Verordneten Kückenhoff, bei welchem die aus der Benninghausener Corrections-Anstalt entlassene Bernardine Flinkerbusch aufgrund des Beschlusses vom 14. Juni d.J versuchsweise untergebracht worden sei, und deshalb diese Vergütung auf den der Billigkeit angemessenen Satz von monatlich 3 RT festgestellt, mit dem sich Kückenhoff zufrieden erklärte. Demnächst beschloss die Versammlung, diese Vergütung vom 18. Juni d.J. ab bis auf weiteres aus der Gemeindekasse zahlen zu lassen.
TOP 645: Wurde der Protokollar-Antrag des Leser Rosenthal vom 27.e.M. Zur Kenntnisnahme mitgeteilt und beschlossen, dass von demselben pro anno geforderte Weidegeld ad 20 Sgr mit Rücksicht auf seine Eigenschaft als Besitzer einer hiesigen alten Solstätte niederzuschlagen, da gegen aber die Abgaben von Termingeld ad 8 Sgr und den Mehrbetrag an Wächtergeld ad 2 Sgr als allgemeine hiesige Bürger-Abgaben von ihm nachträglich einzufordern.
TOP 646: Dem seit einigen Monaten bettlägerig kranken Tagelöhner Caspar Kehsler gnt. Wilke hierselbst wurde auf den Antrag seiner Ehefrau behufs Berichtigung seiner desseitigen Communal-Rückstände ein dreimonatlicher Ausstand bewilligt. - Caspar Kehsler gnt. Wilke, Holzhauer, 1858 LA 51 J., verheiratet Franziska geb. Schroeder; Alte Haus-Nr. 133, Krumme Straße; Kinder aus der Einwohnerliste von 1849 im LA an1858 angeglichen: Klara 19 J., Margaretha 16 J., Gertrud 13 J., Kaspar 10 J. - Aus dem Trauungsregister: zu Klara bis 1870 in Freienohl kein Eintrag; am 21.11.1868 Heirat Joseph Schwefer gnt. Goers mit Margaretha Kehsler.
TOP 647: Wurde nach vorgängiger Mitteilung des von dem hiesigen Polizeidiener Kaulmann gestellten Antrags demselben zur Anschaffung eines Dienst-Paletots (Mantels) eine Unterstützung von 5 Taler aus der hiesigen Gemeindekasse genehmigt.
TOP 648: Wurde das Protokoll über den vom 28. d.M. abgehaltenen Verding der Haltung des hiesigen Gemeinde-Zieh-Ebers vorgelegt und beschlossen, dem Glashändler H. Cohsmann als Letztbietenden von 4 RT die Genehmigung zu erteilen. - Heinrich Cohsmann, gnt. Claren, Glashändler, LA 66 J., verheir. Bernardine Cohsmann geb. Grosche, LA 59 J.; Alte Haus-Nr. 95, Hauptstraße.
TOP 649: Endlich wurde die Zahlung nachstehender Rechnungen auf die Gemeindekasse übernommen, nämlich: (a) des Leser Rosenthal über gelieferte Ofen-Röhren zur hiesigenPastorat zu 2 RT 10 Sgr 10 Pf; (b) des Friedrich Göckeler über Aufstellung von Öfen in der (!) Pastorat zu 1 RT 8 Sgr; in Summa zu 3 RT 18 Sgr 10 Pf.
Am 11. Januar 1859
TOP 650: Auch im neuen Jahr wird weiter gezählt. - Wurde auf Vortrag des Vorsitzenden beschlossen, dem gegen den 15. Februar hier eingetroffenen Pfarrer Adams die Vergütung für Lesung der sonntäglichen zweiten Messe von da ab bis ultimo 1858 mit 44 RT aus der hiesigen Gemeindekasse zahlen zu lassen und zu diesem Zweck den jährlichen Betrag pro 1859 und weiterhin in den Communal-Haushalts-Etat aufzunehmen.
TOP 651: Wurde dem Schweine-Hirten Georg Krick von hier auf seinen Antrag vom 3. d.M. und mit Rücksicht auf dessen anerkennenswerte Bemühungen um die hiesigen Gemeinde-Schweine-Herde behufs Deckung der durch Beschaffung neuer Schuhe herbei geführten Kosten der Betrag von 3 RT aus der hiesigen Gemeindekasse bewilligt.
TOP 652: Wurde folgenden zur Zeit wegen Entrichtung rückständiger Communal-Gefälle mit Exekution bedrohten Personen zur Zahlung dieser Rückstände Ausstand bewilligt und zwar: (1.) dem Friedrich Miehse, welcher laut beigebrachter Mahn-Zettel 4 RT 15 Sgr 4 Pf restiert, für die zweite Hälfte auf ein viertel Jahr; (2.) dem Georg Becker für seine sämtlichen Rest 4 Wochen; (3.) dem Köhler Georg Flinkerbusch desgleichen ein viertel Jahr; (4.) dem Johann Kohsmann gnt. Klaren für seine Rückstände aus dem Jahr 1858: 2 Monate; (5.) dem Tagelöhner Joseph Helnerus für seine rückständige Communal-Steuer pro 1858 ein viertel Jahr; (6.) der Witwe Düring gnt Spanier für die rückständige Communal-Steuer pro 1858: 1 Monat. Bemerkt wurde jedoch, dass der Miehse die erste Hälfte seiner rückständigen 4 RT 15 Sgr 4 Pf sowie dem Kohsmann seine sämtlichen Rückstände aus den früheren Jahren bis inclus. 1857 sofort zahlen müsse, eventuell hierzu durch Anwendung der geeigneten Zwangsmaßangabe anzuhalten sei. - Was mit letzterer und mit Exekution hier inhaltlich gemeint ist, ist hier nicht aktenkundig. Diese Rückstände sind erfahrungsgemäß kein Betrugsverhalten, sondern ein Beleg der Armut vieler Eingesessenen. Zumeist mussten unbezahlte Arbeiten für die Gemeinde übernommen werden, zusätzlich zur nicht kurzen täglichen Arbeitszeit. Ein großes sozial-politisches Problem! Ein Blick in die allgemeine Geschichte in die deutschen Lande ist sinnvoll.
Am 21. Januar 1859
TOP 653: Wurde nachdem das vom Rendanten Bracht zu der hiesigen Gemeindekassen-Rechnung pro 1857 eingereichten Restverzeichnis vorgelegt worden war, beschlossen, folgende unbeibringliche Einnahme-Reste niederzuschlagen und zwar: (a) die sub Nr. 7 des Verzeichnisses spezifizierten Rückstände des Ludwig Feldmann zur Summe von 21 RT 27 Sgr 11 Pf; (b) von den Rückständen des Caspar Humpert (Nr. 12): (1.) die Zeitpacht pro 1849 ad 9 RT 12 Sgr, (2.) desgleichen pro 1850 ad 9 RT 12 Sgr, (3.) Gerichtskosten ad 6 RT, (4.) Umlage pro 1852 ad 1 RT 5 Sgr 6 Pf, (5.) Umlage pro 1856 ad 11 Sgr 9 Pf; (d) die ad Nr. 20 spezifischen Reste des Johann Jürgens ad 5 RT 7 Pf; (e) die des Franz Jürgens ad Nr. 22 ad 24 Sgr 4 Pf; (f) der Witwe Klute ad Nr. 27 ad 1 RT; (g) die von dem Fritz Lenze entstandenen Gerichtskosten für 2 Reiser-Klafter ad Nr. 30 ad 26 Sgr; (h) die sämtlichen Rückstände des Lehrers Leismann zu Ostwig ad Nr. 31 ad 1 RT 29 Sgr 4 Pf; (i) die Umlage des Franz Mester pro 1854 ad Nr. 33 ad 2 Sgr 3 Pf; (k) für von dem Fritz Miehse im Jahr 1856 angekaufte 34 Stück Faschinen ad Nr 34 ad 5 Sgr 4 Pf; (l) die sämtlichen Rückstände des F.G. Pöttgen ad 5 RT 20 Sgr 7 Pf; (m) die sub Nr. 41 aufgeführten als Rückstand des Heinrich Schwarzfärber nachgewiesenen 1 RT 28 Sgr 7 Pf; (n) die Grundsteuer des Heinrich Sahse sub Nr. 43 ad 1 RT 20 Sgr 7 Pf; (n) (kein Abschreibfehler) das rückständige zur Wiedereinziehung von G. Siepe unter Porto ad Nr 45 ad 11 Sgr; (o) die Umlage und Wächtergeld-Abgabe des Johann Schirp pro 1856 sub Nr. 49 ad 13 Sgr 9 Pf; (p) die Kommunalsteuer des Ludwig Feldmann pro 1956 ad 20 Sgr; (q) desgleichen des Johann Schirp, Franz Jürgens und Caspar Humpert vom à 13 ¾ (?) ad 1 RT 11 Sgr 3 Pf; in Summa 72 RT 14 Sgr 8 Pf; buchstäblich zweiundsiebzig Taler vierzehn Sgr acht Pf. - Auch hier gilt das zu TOP 652 Angefügte. - Die Inhalte der angegebenen Nummern sind hier nicht aktenkundig.
TOP 654: Der Versammlung, welche sich in der auf den 18. d.M. anberaumt gewesenen Sitzung in nicht Beschluss fähiger Anzahl eingefunden, wurde die Landrätliche Verfügung vom 8. d.M. Nr. 60 betreffend die Besetzung der hiesigen Forstschutz-Beamtenstelle zur Kenntnisnahme vorgelegt und dabei seitens des Vorsitzenden wiederholt auch die einschlägigen Bestimmungen der Ober-Präsidential-Instruktion vom 19. Mai 1857 und der Verfügung Königlicher Regierung vom 11. Oktober v.J. A IV. Nr. 31v35 hingewiesen. Auf die hierauf erlassene Aufforderung des Vorsitzenden, an Stelle des durch die Beschlüsse vom 19. November und 17. Dezember v.J. für die hiesige Forstschutz-Beamtenstelle in Vorschlag gebrachten Forstgehilfen Kihsing aus Menden eine andersweite Wahl vorzunehmen, erklärte die Versammlung, demnächst nach nochmaliger Erwägung der Sachlage: Dass der Corpsjäger Kachler bisher auf die von ihn erlassene Aufforderung nicht nachgewiesen habe, dass er einen Forstversorgungsschein habe, diesem also nicht größere Ansprüche auf Versorgung im Forstdienst zur Seite stünden, wie den 3 übrigen aufgetretenen Kandidaten, auch dem Koehler, falls er wirklich einen Forstversorgungs-Schein besitzen sollte, für Besetzung der hier fraglichen mit 100 Taler jährlich datierten Stelle nach § 3 der Regierungs-Versorgung vom 11. Oktober keinen ausschließlichen Anspruch auf die Stelle zustehen würde, es aber nach den hiesigen örtlichen Verhältnissen vor allem erforderlich scheinen, dass der Anzustellende ein durchaus gesetzter und solider Mann sei, so könne sich die Versammlung, so bereitwillig sie auch sonst den Anforderungen der vorgesetzten Behörden Folge leisten werde, im Interesse der hiesigen Gemeinde zu keiner anderweitigen Wahl verstehen müsse, vielmehr nochmals von den aufgetretenen 4 Kandidaten den Forstgehülfen Kihsing als den für die hiesigen Verhältnisse am angemessensten erkläre und deshalb und aus den in den Beschlüssen vom 19. November und 17. Dezember vorgetragenen Gründen Königlicher Regierung wiederholt um dessen Bestätigung bitten.
Am 11. Februar 1859
TOP 655: Der Versammlung wurde die von den Feuer-Sozietät-Taxatoren Göckeler und Sahse eingereichte Liquidations-Gebühren für Abschätzung des rohen Holzwertes aus verschiedenen bauholzberechtigten Wohnhäusern der hiesigen Gemeinde, deren Brandversicherung im Laufe des Jahres 1858 zu erhöhten Summen bei der Provinzial-Feuer-Sozietät-Direktion beantragt wurden, vorgelegt und beschlossen, jedem der Taxatoren den Betrag von 1 RT 12 Sgr 6 Pf zahlen zu lassen.
TOP 656: Wurde beschlossen, dem Fritz Düring hierselbst für die Beschaffung und Einsetzung von 51 Grenzsteinen, welche behufs Abgrenzung der jüngst (vor kurzem) Grundzins weise veräußerten Gemeinde-Grundstücke erforderlich gewesen, aus der Gemeindekasse den Betrag von 1 RT 15 Sgr zu zahlen.
TOP 657: Wurde auf die Protokoll-Anträge des Schmiedes Bernard Schwefer und des Adolf Düring genehmigt, dass dem ersteren die Gewinnung einiger Karren Steine aus dem oberhalb des hiesigen Ortes am sogenannten Stückelenhagen (Stückelhahn) belegenenSteinbruch gegen taxmäßige Vergütung bestattet und dem letzteren 3 Buchenstangen aus dem hiesigen Gemeindewald pro Taxe abgegeben werden.
TOP 658: Wurde dem Johann Altenwerth gnt. Schwinne hierselbst unter Berücksichtigung der in seinem Antrag vom 10. Februar d.J. hervorgehobenen Umständen zur Berichtigung seiner Rückstände im Betrag von 34 RT 27 Sgr 5 Pf eine Ausstands-Frist von einem halben Jahr und ebenso dem Anton Lenze bezüglich seiner Reste ad 6 RT auf seinen Antrag vom 8. d.M. einen Zahlungs-Ausstand von 4 Wochen bewilligt.
TOP 659: Wurde der Inhalt des Antrags von dem im Monat November v.J. sich hier ansässig gemachten Maurer Anton Klocke zum Vortrag gebracht, wonach diesem zur Abtragung der letzten Hälfte des an hiesige Gemeindekasse zu entrichtenden Einzugsgeldes ad 30 RT eine Ausstands-Frist bis zum 1. Februar 1860 begehrt, dagegen die erste Hälfte jetzt einzahlen wolle. Die Gemeindeversammlung beschloss hierauf, aus Rücksichten der Billigkeit dem Antrag des Klocke stattzugeben. - Siehe oben TOP 640.
TOP 660: Der Versammlung wurden die Verkaufsverhandlungen über den am 8. d.M. durch den Vorsitzenden abgehaltenen Verkauf verschiedener hiesiger Gemeinde-Grundstücke am Scheidkop (korrekt abgeschrieben), am Roah, unten an der Ruhr und am Küppel vorgelegt und dahin mitgeteilt, dass sich außerdem seitens der Gemeinde-Versammlung in die Grundstücke gelangten Grundzinse von zusammen 27 RT 17 Sgr 10 Pf ein Antrittsgeld von 148 RT 20 Sgr resp. bei der Kapitalisierung des Grundzinses zu dem 25-fachen Betrag ein Gesamt-Kaufpreis von 838 RT 25 Sgr 10 Pf ergeben habe. Die Versammlung erklärte bei diesem so unerwartet günstigen Resultat könne sie durchaus keinen Anstand haben (ungewohnter Stil; nicht negativ gewichtet), überall dem in das Verkaufs-Protokoll eingetragenen Letztbietenden den Zuschlag zu erteilen, und müsse sie auch beantragen, dass den Ankäufern der Parzellen sub 9 und 10 für das gebotene Antrittsgeld von 17 RT 10 Sgr resp. 13 RT der noch auf den Parzellen befindliche Holz-Bestand mit überlassen werde, indem von diesem sofort ganz abgetrieben würde, das steil abschießende Ufer die nötige Befestigung verliere und dann einer Ausspülung durch die Ruhr zu sehr ausgesetzt sein werde.
Am 18. Februar 1859
TOP 661: Der Vorsitzende legte die Landrätliche Verfügung vom 12. d.M. und die dabei mitgeteilte Entscheidung Königlicher Regierung vom 29. v.M (A IV. 152) bezüglich der Normierung der Einzugsgeld-Abgaben vor, wonach auf den diesselbigen Beschluss vom 4. November v.J. die Erhebung eines Einzugsgeldes zum Betrag von 10 resp. 5 RT und eines Hausstands-Geldes ad 5 RT für die hiesige Gemeinde genehmigt, dagegen der von der Versammlung in dem angezogenen Beschluss (korrekt abgeschrieben) auf Festsetzung eines Einkaufsgeldes gestellte Antrag ablehnend beschieden worden ist. Die Versammlung beschloss nach näherer Erwägung der Sachlage sich mit diesem Resultat einstanden (wohl: einverstanden) zu beruhigen.
TOP 662: Wurde die Liquidation des Caspar Tönne hierselbst, welcher in Folge diesselbigen Auftragesdie Revision des seither auf unerledigten Rechnungswesens der hiesigen Gemeindekasse für die Jahre 1846 – 1851 ausgeführt hat, zum Betrag von 6 RT auf die hiesige Gemeindekasse übernommen. - Caspar Tönne, Postexpediteur, LA 24, Sohn von Franz Tönne, Postexpediteur, LA 56; Alte Haus-Nr. 106, Parzelle 685, Auf´m Ufer.
TOP 663: Wurde beschlossen, von dem von Wenholthausen hierher verzogenen Sattler Joseph Wegener das mittels Verfügung Königlicher Regierung vom 29. v.M. auf zusammen 15 RT festgesetzte Einzugs- und Hausstands-Geld erheben zu lassen.
Gleichzeitig wurde genehmigt, dass von dem am 19. November hier eingetroffenen und sich selbstständig niedergelassenen Maurer Anton Klocke statt des früher üblich gewesenen Einzugsgeldes ad 30 RT wegen dessen Erhebung die Gemeindekasse bereits mit Order versehen worden, mit Rücksicht darauf, dass der Klocke noch auf die anderweitige Normierung der fraglichen Abgabe bezügliche Beschluss bereits vor dem Eintreffen des Klocke gefasst worden, ebenfalls nur ein Einzugs- und Hausstands-Geld zum Betrag von 15 RT eingefordert, der Mehrbetrag ad 15 RT dagegen niedergeschlagen wurde.
Am 22. März 1859
TOP 664: Die Verfügung des Herrn Landrats vom 18. d.M. und das dabei mitgeteilte Dekret Königlicher Regierung vom 10. d.M., nach welchem der Jäger Ludwig Weihs aus Nanhalz vom 1. k.M. ab als Waldwärter für den hiesigen Communal-Wald mit einem Jahresgehalt von 100 RT zunächst auf eine 6-monatliche Probezeit ernannt worden ist, wurde zur Kenntnisnahme vorgelegt und nach vorgegangener Erwägung der Sachlage beschlossen, sich mit dieser Anordnung Königlicher Regierung einstweilen zufrieden zu geben, sowie auch dem Weihs das festgesetzte Gehalt ad 100 RT in gewöhnlicher Art aus der hiesigen Gemeindekasse zahlen zu lassen. - Zum Zeitpunkt dieses TOP 664 ist hier mehr nicht aktenkundig. Der Name Weihs war noch nicht vorgekommen.
TOP 665: Wurde beschlossen, dem mit der Beaufsichtigung des hiesigen Communal-Waldes nach dem Abgangdes Forstgehilfen Kuhn beauftragten Tagelöhner Fritz Düring hierselbst die vereinbarte Renumeration ad 10 Sgr täglich vom 1. d.M. bis dahin, dass der neu ernannte Waldwärter Weihs seinen Dienst hier antritt, durch die Gemeindekasse zahlen zu lassen. - Mit Abgang ist zumeist Tod, Sterben gemeint; im Sterberegister ist diesbezüglich kein Eintrag; möglich auch die Bestattung im Heimatort. Mit Abgang kann hier: Wegziehen, Ausziehen gemeint sein. Genaue Informationen sind hier nicht aktenkundig. - Siehe oben: 9. März 1858, TOP 593.
TOP 666: Die von dem Maurermeister Franz Göckeler hierselbst angefertigten Kostenberechnungen bezüglich der Anlage eines Weges nach der hiesigen Mahlmühle und Ausbaus einer Wege-Strecke unweit der Mühle wurde vorgelegt und mit Rücksicht auf das vorliegende Bedürfnis beschlossen, dass (a) der Grundentschädigung für das zur Steinbahn erforderliche Material zu 138 RT 17 Sgr veranschlagte Bau des Weges nach der Mühle auf einer Strecke 39 Ruten ganz, dagegen (b) von den behufs Ausbaus einer anderweiten Wege-Strecke unweit der Mühle auf einer Länge von 52 Ruten erforderlichen Arbeiten, deren Kosten sich nach dem Göckeler´schen Anschlag auf 175 RT belaufen werden, nur das zu 35 RT 10 Sgr veranschlagte Planum (?) verdingen zu lassen, wobei noch bemerkt wurde, dass mit Rücksicht auf eine Erleichterung der Planums-Arbeiten (?) bei beiden Strecken ein Interesse der Gemeinde auf die Verdingung derselben an einen und denselben Unternehmer Bedacht genommen werden müsse, indem auf der einen Strecke ein erheblicher Abtrag an Erde vorkommen, welche letztere sich mit Nutzen zur Anschichtung der anderen Strecke verwenden lasse. - Damals wussten alle ganz genau, welche Weg-Strecken zur Mahl-Mühle in der Giesmecke gemeint war, heutzutage – 2010 – nicht. Eine Zeichnung ist nicht aktenkundig. Auch die Syntax und manche Vokabeln sind nicht sehr verständlich. Die beiden Wege-Längen sind feststellbar: eine mit 39, die andere mit 52 Ruten. 1 Rute = 3,76 Meter; 39 Ruten = 146,64 Meter; 52 Ruten = 195, 52 Meter.
TOP 667: Die protokollarische Erklärung des Hermann Winterhoff vom 3. d.M. wurde vorgelegt und darauf von der Versammlung genehmigt, dass dem Winterhoff die dem Heinrich Cordel im März 1852 von der hiesigen Gemeinde erbzinsweise erworbenen Garten-Parzelle Flur 1 Nr. 113 in Betreff deren die Aufnahme eines gerichtlichen oder notariellen Contracts zwischen der Gemeinde und Cordel bis jetzt noch nicht stattgefunden habe, dann überlassen werde solle, wenn er zuvor den in dieser Parzelle gelegten Canon zufolge der betreffenden Veräußerungs-Verhandlungen im 25-fachen Betrag ablöse. - Einwohnerliste Dezember 1849, LA addiert auf 1859: Alte Haus-Nr. 76, Giesmecke 1: Hermann Winterhoff, Müller, LA 39; Ehefrau Christine geb. Weber, LA 41. - Alte Haus-Nr. 99, Giesmecke 2: Heinrich Cordel, Ackersmann, LA 62; Sohn Heinrich Cordel, Holzhauer, LA 32.
TOP 668: Folgende Gesuche um Stundung der Zahlung von Communalkassen-Rückstände wurden vorgelegt, nämlich: (a) der Hermann Winterhoff wegen sgete. (Abkürzung?) 270 RT Holz- und Zeitpacht-Gelder; (b) der Ehefrau Philipp Weber wegen 8 RT 10 Sgr Holz-Geld aus den Jahren 1851 für ihren Mann; (c) der Philipp Weber hierselbst wegen 16 RT 24 Sgr 3 Pf Holz-Geld ex anno 1850 (aus dem Jahr); (d) der Johann Trompetter gnt Totengräber wegen 10 RT wegen Grund-Renten und Brücken-Pacht pro 1858; (e) der Kaspar Kehsler gnt. Willeke für sämtliches gleichviel wie hohe Rückstände (also 10 RT?); die Versammlung beschloss nach näheren Erörterungen: ad a: den Antrag des Winterhoff abzulehnen; ad b: der Ehefrau Weber eine Ausstands-Frist bis zum 1. August d.J. zu bewilligen; ad c: dem Philipp Weber zu gestatten, dass er den betreffenden Rückstand durch monatliche Renten-Zahlungen im Betrag von 1 RT 10 Sgr decke; ad d: dem Trompetter in dem Falle einen Ausstand bis zum 1. Mai d.J. zu gewähren, wenn seitens des Rendanten auch keine Klage eingelegt werde und ad e: dem Kehsler eine Zahlungs-Frist bis zum 1. Juli d.J. zu billigen.
TOP 669: Wurde beschlossen, dem Johann Kückenhoff hierselbst die ihm hier seit dem 18. Dezember bis zum 27. v.M. noch zustehende Vergütung für die Verpflegung der Bernardine Flinkerbusch im Betrag von 6 RT 18 Sgr 7 Pf aus der Gemeindekasse zahlen zu lassen. - Siehe oben TOP 644, 31. Dezember 1858.
Am 12. April 1859
TOP 670: Der Versammlung wurde der von dem Oberförster Harbert unter vom 23. Januar d.J. aufgestellte Normal-Besoldungs-Etat für die hiesigen Communal-Forststellen in Folge der mittels Landrätlicher Verfügung vom 22. Oktober v.J. mitgeteilten Verfügung Königlicher Verfügung vom 11. Oktober (A IV. 3135) zur Beachtung vorgelegt. Nach Einsichtnahme und näherer Beratung erklärte die Versammlung: Gegen die Normierung des Gehalts des Waldwärters Kerstholt zu dem bisherigen Betrag von 50 RT jährlich habe sie nichts zu erinnern. Bezüglich des zu 120 RT fixierten Gehalts des anzustellenden ersten Waldwärters müsse sie dagegen beantragen, dass dies auf 100 RT ermäßigt werde, da Königliche Regierung für den an Stelle des Forstgehilfen Kuhn jetzt auf eine monatliche Probezeit angestellten Jäger Weihs auch nur ein Gehalt von jährlich 100 RT durch Verfügung vom 10. März 1859 (A IV. 7741) festgesetzt habe, ein Mehreres auch an Aufsichtskosten der hiesige Communal-Wald mit Rücksicht darauf, dass der Gehaltsbetrag für den Herrn Oberförster für die hiesige Gemeinde sich auf pptr. (?) 40 RT belaufe und das Gehalt des zweiten Waldwärters beim Abgang des Kerstholt auch zu erhöhen sein werde, nicht tragen könne. Übrigens werde die Gemeinde-Versammlung, falls die Führung und der Diensteifer der beiden benannten hier zu Veranlassung gebe, sich zur Berechtigung von regelmäßigen Renumerationen jederzeit gerne bereit zeigen.
TOP 671: Wurde bezüglich der Instandsetzung der hiesigen Pastorats-Wohnung auf Anregung des Pfarrers Adams und nach vorgängiger örtlicher Besichtigung beschlossen, die sämtlichen Räume des Pastoratsgebäudes, ausschließlich der Küche, der Küchenstube und der bereits tapezierten Zimmer tapezieren und, insofern es nötig ist, weißeln und neu anstreichen zu lassen; es solle namentlich die Auswahl der Tapeten so getroffen werden, dass für die gewöhnlichen Stuben eine Tapete zu 6 Silbergroschen, für die Flur eine eine zu 8 Silbergroschen und für den Saal eine solche zu 10 bis 12 Silbergroschen á Stück zur Verwendung kommen. Die Ausführung der diesfälligen Arbeiten beschloss die Versammlung, insofern dieselben aus Tapezier- und Anstreicher-Arbeiten bestehen, dem Anstreichermeister Stein zu Arnsberg, insoweit sie aus Maurerarbeiten einschließlich Weißeln und Flicken bestehen, dem Maurermeister Franz Göckeler hierselbst und insofern sie aus Schreinerarbeiten bestehen, dem Schreinermeister Heinrich Sahse übertragen resp. mit diesen in fraglicher Absicht zu kontraktieren. Bemerkt wurde noch nebenbei, dass noch von der vom Herrn Pfarrer Adams ferner beantragten Anlage zweier Zimmer auf dem Dachboden des Pastoratshauses einstweilen Abstand genommen werden solle. - Pfarrer Joseph Brand , 72 J., war gestorben am 9. Dezember 1857 an den Folgen eines Leberleidens und der Epidemie Ruhr. Pfarrer Johann Heinrich Adams war seit 19.1.1858 in Freienohl Pfarrer.
TOP 672: Wurde dem Lehrer Schoene hierselbst mit Rücksicht auf seine gegenwärtigen schwierigen Dienstleistungen (die inhaltlich nicht aktenkundig sind) in seiner Eigenschaft als Küster (vielleicht ist der neue Pfarrer Adams besonders anspruchsvoll und möchte, will alles anders haben) eine außergewöhnliche Renumeration (Auszahlung, Gratifikation, Belohnung) zum Betrag von 10 Taler aus der hiesigen Gemeindekasse bewilligt.
TOP 673: Mit Rücksicht auf das nahende Frühjahr und die Erledigung der hiesigen Communal-Flurschützenstelle beschloss die Versammlung, die Wahrnehmung dieser Stelle dem Waldwärter Kerstholt hierselbst, der sich hierzu ohne Anspruch auf Vergütung bereit erklärt habe, zu übertragen, nebenbei aber im allgemeinen Interesse den zum ersten Waldwärter jüngst hier angestellten Jäger Weihs ohne eine Vergütung von 15 RT einstweilen für das angehende Sommer-Semster mit der Mitbeaufsichtigung des hiesigen Feldes zu betrauen, da letzteres unbeschadet der Ausübung eines entsprechenden Waldschutzes durch den Weihs geschehen könne.
TOP 674: Wurde der protokollarische Antrag des Matthias Krick vom 11. d.M. vorgelegt und beschlossen, demselben gemäß statt der Abgabe einer seinem Vater als Nachtwächter aus dem hiesigen Gemeindewald pro 1858 und 1859 noch zustehenden Klafter Deputat-Holz den Preis für zwei von ihm früher ersteigerte Nummern Busch-Holz von zusammen 1 Taler, 3 Silbergroschen niederzuschlagen. - Der Vater war Georg Krick.
TOP 675: Wurde auf Vertrag beschlossen, folgenden Personen zur Berichtigung von Communal-Kassen-Rückständen Ausstands-Fristen zu bewilligen, nämlich: (1.) der Witwe BernardSchwefer bezüglich ihrer sämtlichen Rückstände in Anbetracht des vor kurzem sich ereignenden Absterbens ihres Mannes bis Martini dieses Jahres. - Martini = 11. November. - Bernard Schwefer, gest am 6. März 1859, Grobschmied, Hufschmied, LA 42, verheir. am 18.9.1845 mit Maria Dorothea Trumpetter, hinterlässt 5 Kinder: Johann, Christine...; Alte Haus-Nr. 122, Brunnenstr. 1, Schmitten Ecke. - (2.) dem Schreiner Anton Neise wegen eines Betrages von 25 Sgr unter Berücksichtigung des Absterbens seiner Frau vor 4 Wochen. - Anton Neise gnt. Müller, Ehefrau Franziska geb. Wrede aus Bockum, geb. 23.3.1811; verheir. 29.1.1839; gest. 15.1.1859; hinterlässt 3 Kinder: Theresia, Anton, Johann; Alte Haus-Nr. 139, St. Nikolaus Str. 2. - (3.) der Witwe Lardon in Betreff rückständigen Weidegeldes auf die Dauer von zwei Monaten. - Justina Lardon geb. Buthe; Ehemann Ferdinand Lardon, Tagelöhner, Heirat 20.5.1832; gestorben 13.11.1841, LA 34 J.; 3 große Kinder: Isetta, Gertrud, Ferdinand (können schon alle „außer Haus“ sein); Alte Haus-Nr. 34 a, St. Nikolaus Straße. - (4.) dem Tagelöhner Tegethoff auf 10 RT Einzugsgeld aus Veranlassung der Sorgfalt, womit er trotz seiner dürftigen Verhältnisse in kurzer Zeit bereits den größten Teil dieser Abgabe gezahlt hat bis nächsten Martini. - Aus dem Sterberegister: Maria Franziska geb. Klute, geb. 23.12.1827; gestorben am 1.5.1858; hinterlässt Ehemann mit 1 Kind: Caspar, geb. 7.3.1858. Aus dem Trauungsregister: Heirat am 13.1.1859 Friedrich Tegethoff aus Welda, Witwer von Theresia (Doppelname!) Klute mit Elisabeth Wengeler aus Altenhellefeld; Trauzeugen (die Namen sind hierbei nicht uninteressant): Kaspar Klute, Franziska Gerke, Ehefrau des Kaspar Wengeler. - Das Kleinkind braucht schnell eine zweite Mutter!
TOP 676: Auf die Anträge des Philipp Trompetter und Heinrich Düring wurde beschlossen, dem Ersteren, welchem für 5 ¼ Schacht-Ruten Steine, die er im Jahr 1854 von hiesiger Gemeinde erhalten hat, hierfür zusammen 2 RT 24 Sgr hat bezahlen müssen, während die ortsübliche nur 7 ½ Sgr pro Schacht-Rute betrug, billigkeitshalber den Betrag von 24 Sgr aus der hiesigen Gemeindekasse erhalten zu lassen; bezüglich des Düring dagegen diejenigen 16 Sgr, welche ihm für mehr empfangenes Frei-Bauholz abgesondertwerden, mit Rücksicht auf die Schadhaftigkeit des ihm überwiesenen Holzes niederzuschlagen.
TOP 677: Die Rechnung des Schmiedemeister Franz Caspar Düring hierselbst über Anfertigung zweier Pflanzbahren für die hiesigen Gemeinde-Cultur-Arbeiten wurde im Betrag von 4 RT 20 Sgr auf die Gemeindekasse übernommen. - Franz Caspar Düring, Hufschmied, Grobschmied, 1859: LA 61 J.; Alte Haus-Nr. 109, Brunnen Str. 5, Schmitten Ecke. - Pflanzenbahren: eine Trage für Pflanzen, Pflänzlinge; Cultur-Arbeiten; hier: Anpflanzungen mit Pflänzlingen: Fichten (Hessen-Bäume).
TOP 678: Der Versammlung wurde der von den Anwohnern des hiesigen sogen. Alten Weges Franz Hehse und Consorten (positiv gewichtet, Nachbarn) eingegebene Antrag um Instandsetzung jenes Wegs zur Kenntnisnahme und Erklärung mitgeteilt und beschloss dieselbe, auf die bald möglichste ...(1 Wort nicht korrekt lesbar; Durchführung?) des Antrags, welche sich im Laufe dieses Jahres wegen Ermangelung der erforderlichen Geldmittel zwar noch nicht verwirklichen lasse, Bedachtzu nehmen, jedenfalls aber die Aufstellung des Gemeinde-Etats die diesfälligen Kosten zu berücksichtigen. - Das kann bedeuten: einerseits ist die Instandsetzung des Alten Weges wohl wirklich notwendig (damals gab es noch keine unterirdische Kanalisation und die Gräben waren nicht so schnell fließend), andererseits ist die Instandsetzung sehr teuer und die Gemeinde hat dafür zur Zeit nicht genug Geld. - „sogen.“ : eine zeitübliche Redefloskel! Den Alten Weg gab es schon immer, noch vor der Arnsberg-Beverunger-Chaussee (um 1810 mit Hilfe „der Hessen“ und „der Franzosen“ gebaut; er hieß vorher auch Rümmecker Weg).
TOP 679: Auf das Niederlassungs-Gesuch des Drechslers Friedrich Rupke aus Warm erklärte die Versammlung bezüglich der von diesem beantragten Stundung der Einzugsgeld-Abgabe, dass sie diesen Ausstand grundsätzlich nicht bewilligen könne, dem Antragsteller die Niederlassung hierselbst vielmehr bis zur vollständigen Erlangung des Einzugsgeldes vertagt werden müsse. - Der Name steht nicht in den Einwohnerlisten.
TOP 680: Das Protokoll über den am 29. v.M. im Distrikt Himmenhagen abgehaltenen Gemeinde-Holzverkauf, wonach ein Erlös von 61 RT 8 Sgr erzielt wurde, wurde zur Einsicht vorgelegt und dieser Verkauf überall genehmigt.
TOP 681: Wurde der Versammlung die Verhandlung über die heute vorgenommene Verdingung der Anlage resp. Instandsetzung einiger Wegstrecken unweit der Freienohler Mahl-Mühle vorgelegt und mit der Maßgabe genehmigt, dass dem Tagelöhner Caspar Pöttchen (hier geschrieben wie gesprochen: Pöttchen) mit der Mindestforderung von 112 RT für sämtliche Arbeiten den Zuschlag zu erteilen sei, vorausgesetzt, dass er die hiesige Gemeinde gegen etwaige Nachteile, die ihr durch die Nichtbeachtung der Verdings-Verwenden resp. von Seiten des Pöttchen eines entsprechenden Bürgen sicherstelle.
TOP 682: Wurde zum wiederholten Mal die Landrätliche Verfügung vom 12. Februar Nr. 725 mit dem damit übersandten Reglement-Entwurf des Herrn Oberförsters vom 31. Oktober über die Forst-Neben-Nutzungen in den hiesigen Communal-Waldungen zur endlichen definitiven Beschlussfassung vorgelegt. Nach mehrmaliger genauer Durchsicht des fraglichen Entwurfs erklärte die Versammlung: Mit Rücksicht auf die hiesigen örtlichen Verhältnisse, welche dem größten Teil der hiesigen Eingesessenen ohne die Benutzung der Wald-Weide und den Bezug vom Steinbruch die Haltung eines Stückes Milchvieh nicht gestatten und welche ferner, ohne dass der bei weitem größere Teil der Eingesessenen zu ...(1 Wort nicht korrekt lesbar) und Entwendungen sowohl in den Gemeinde- wie in den benachbarten fiskalischen Waldungen gewissermaßen gezwungen würde, eine Beschränkung in dem bisherigen Bezug der Raff- , Lese- und Stock-Holz-Nutzung nicht zuließen, müsse sie zu den vorgelegten Reglements folgende Abänderungen beantragen: ad I. § 1: Die hochstämmigen Eichen-Pflanzungen müssen, wie bisher, zur Hude frei gegeben werden. § 6: Die Wald-Weide beginnt mit dem 15. April. - ad III. § 10 : Die Gewinnung von Streu-Laub muss in allen Distrikten mit Ausnahme der Schonungen, und zwar nicht bloß im Monat Oktober, sondern das ganze Jahr hindurch, wenigstens aber vom 1. Oktober bis zum 1. April gestattet bleiben. § 11 : Die Festsetzung von Wochentagen muss ...(1 Wort nicht korrekt lesbar), da möglichenfalls diese Tage der Witterungsverhältnisse wegen die Gewinnung von Laub unmöglich machen können. Eines Erlaubnis-Scheins soll es nicht bedürfen, vielmehr wie bisher jedem Eingesessenen freistehen, das zur eigenen (unterstrichen) Wirtschaft nötige Laub frei zu gewinnen. - ad IV. § 12 und 14 : Das Sammeln von Raff- und Lese-Holz und das Stock-Roden soll ohne Beschränkung der Distrikte und wie bisher an sämtlichen Wochentagen gestattet bleiben. - § 15 : Die Gewinnung soll so wenig von einem Legitimationsschein wie Bezahlung einer Taxe abhängig gemacht werden. - Im übrigen erklärte sich die Versammlung mit den vorgelegten Reglements-Entwürfen überall einverstanden und führte zur Begründung der vorgeschlagenen Modifikationen noch an, dass bei deren Nicht-Genehmigung die hiesigen altberechtigten Eingesessenen die jetzt schwebende Bau- und Brennholz-Ablösesache auch auf die hier fraglichen Hude-, Streulaub-, Raff-, Lese- und Stockholz-Nutzungen, welche sie wie alle übrigen Eingesessenen von Alters her immer frei und ungestört in allen Distrikten zu jeder Jahreszeit und an allen Wochentagen ausgeübt hätten, ausdehnen würden und dass dann voraussichtlich der ganze Communal-Wald zersplittert werden würde. - Zu einem anderen Beschluss war die Versammlung trotz wiederholter Verweisungen des Vorsitzenden auf die Landrätliche Verfügung vom 12. September d.J. und die auf dem Reglements-Entwurf enthaltende Randbemerkung der Königlichen Regierungnicht zu bewegen. Ein Weiteres war nicht zu verhandeln.
Am 29. April 1859
TOP 683:Auf den vom Vorsitzendenvorgelegten Antrag des Adam Heckmann von hier wurde genehmigt, dass derselbe eine der hiesigen Gemeindekasse schuldige wegen Dreschen bei offenem Lichtgegen ihn erkannte Polizeistrafe ad 5 RT durch verhältnismäßige Strafarbeit verbüßen und übernahm der Gemeinde-Verordnete Sahse, demselben zu den Arbeiten auf dem hiesigen Sunderweg anzuweisen und die dabei nötige Kontrolle zu führen. - Adam Heckmann war Holzhauer und hatte tagsüber wohl keine Zeit und das – vielleicht wenige Dreschen – war für das Kochen seitens seiner Frau für seine Familie notwendig. Elektrisches Licht gab es noch nicht. Offenes Licht : Feuergefahr.
TOP 684: Die Rechnungen des Gemeinde-Verordneten Schwefer über im Interesse der hiesigen Gemeinde gemachte Reise nach Arnsberg und die Liquidation des Geometers Enste über Vermessung mehrerer in hiesiger Gemeinde angelegte Wege wurden, nachdem erstere mit Rücksicht auf eine von der Versammlung früher getroffene Vereinbarung auf 1 RT ermäßigt und letztere zum Betrag von 20 RT 22 Sgr 6 Pf als richtig anerkannt worden, zur Zahlung auf die hiesige Gemeindekasse übernommen. - Die Fahrt: Freienohl – Arnsberg – Freienohl war eine Reise!
Am 27. Mai 1859
TOP 685: Die Rechnung des Pflasterers Kohsmann über Anlage eines Abzugskanals aus dem Kellerraum des L. Becker´schen Wohnhauses führenden durch die Anlage der Twietenstraße notwendig gewordenen Abzugskanals zum Betrag von 3 RT wurde auf die hiesige Gemeindekasse übernommen.
TOP 686: Auf den Protokollarischen Antrag des Pflasterers Kohsmann vom 26. d.M. erklärte die Versammlung sich damit einverstanden, wenn dem Kohsmann die Gewinnung von 3 Schacht-Ruten Sand aus der sogen. Insel vorbehaltlich einer Entschädigung von 10 Sgr pro 1 Schacht-Rute gestattet werden. - 1 Schacht-Rute = 144 Kubik-Fuß = 4,452 Kubikmeter; bei 3 Schacht-Ruten = 13,356 Kubikmeter = 30 Silbergroschen. - Die Insel: zwischen Ruhr und Obergraben.
TOP 687: Der Antrag des Kuhhirten Leineweber von hier bezüglich der Gewährung einer fortlaufenden Löhnungszulage wurde vorgelegt und darauf von der Versammlung erklärt, wie sie sich mit Rücksicht auf die seitherige Führung des Antragstellers zu einer Willfahrung seines Begehrens nicht bereit finden könne, dagegen bei der nicht zu verkennenden kärglichen Löhnung desselben behufs Anschaffung eines Paars neuer Schuhe die Zahlung des Betrages von 3 RT aus der Gemeindekasse für ihn bewilligen wolle. - Franz Leineweber, Kuhhirt, 1859 LA 60 J.; Ehefrau Margaretha geb. Siepen, 56 J.; Sohn Kaspar 24 J., Sohn Johann 18 J.; Tochter Gertrud 11 J.; Alte Haus-Nr. 29 c, Parz. 889, Ecke St. Nikolaus Str. 13, Kerstholtsgasse. Möglich ist, dass die beiden Sohne Kaspar und Johann 1859 nicht mehr bei ihren Eltern leben; die LA-Daten sind addiert von 1849.
Am 3. Juli 1859
TOP 688: Wurde zum Vortrag gebracht, dass in der hiesigen von dem Spezial-Commissar Herrn Regierungsrat Koenig zu Arnsberg anhängigen Auseinandersetzungs-Sache der mitunterzeichnete Vorsitzende von der Versammlung zur Vertretung der hiesigen Gemeinde in der fraglichen Auseinandersetzungs-Sache und den daraus herrührenden Spezial-Prozessen noch nicht ausdrücklich bevollmächtigt und deshalb durch die Verfügung vom 5. März d.J. Nr. 177 die nachträgliche Genehmigung zu den bisher von ihm abgegebenen Erklärungen seitens der Gemeinde resp. die Beibringung der Vollmacht gefordert sei. Nachdem hierauf mit der Versammlung sämtliche Verhandlungen sowohl in der Hauptsache wie in der bisher eingeleiteten Spezial-Prozessen nochmals durchgegangen waren, erklärte die Versammlung einstimmig: Sämtliche in der fraglichen Sache seitens des Amtsverwesers Boese und der einzelnen von ihm zu den verschiedenen Terminen zugezogenen Gemeinde-Verordneten abgegebenen Erklärungen sind stets auf vorgängigen Gemeinde-Beschlüssen, also mit unserer allseitigen Zustimmung abgegeben und haben wir auch von Einleitung der Sache ab den Amtsverweser Boese mit der Führung der fraglichen Sache und der allseitigen Vertretung der hiesigen Gemeinde in derselben beauftragt und bevollmächtigt. Wenn diese Vollmacht aus einem Versehen bisher zu den Akten nicht ausdrücklich erklärt ist, so wollen wir dieselbe in Erklärung der Eingangs gedachten Verfügung, indem wir gleichzeitig sämtliche von dem Boese in der fraglichen Sache abgegebenen Erklärungen hiermit nochmals ohne irgendwelche Ausnahmen genehmigen und für die hiesige Gemeinde als verpflichtend anerkennen, hiermit nachholen und dem Boese hierdurch zur Führung der vorher erwähnten bei dem Herrn Spezial-Commissar Koenig in Arnsberg anhängigen auf den Antrag der hiesigen Hufen-Berechtigten und Kötter eingeleiteten Auseinandersetzungs-Sache und den aus derselben originierenden Spezialprozesse namens der Gemeinde bevollmächtigen. Derhalbe (er) soll auf Grund dieser Vollmacht für die hiesige Gemeinde alles dasjenige schriftlich und mündlich verhandeln, wozu nach den bestehenden Vorschriften der Mandanten einer abwesenden Partei befugt und verpflichtet, namentlich soll er Eide zu und zurückschieben, Rechtsmittel einlegen und davon Abstand nehmen, alle an die Gemeinde in der ersten wie in den folgenden Instanzen ergehenden Vorladungen und Verfügungen, desgleichen die Anfertigungen der ergehenden Urteile in Empfang nehmen, oder auch auf deren Zustellung verzichten dürfen. Endlich wird demselben die Befugnis erteilt, sich überall und in jeder Lage des Verfahrens durch einen anderen von ihm zu substituierenden Anwalt vertreten zu lassen. - Was hier inhaltlich konkret vorliegt, vorgelegen hat, ist hier nicht aktenkundig. „Machtkämpfe“ zwischen den Instanzen in Arnsberg? Der Vater oder ein Namens-Verwandter des Freienohler Vorsitzenden Boese war in Arnsberg um 1820 „ganz oben“...
TOP 689 Die Rechnung des Maurermeisters Franz Göckeler hierselbst über Ausführung der demselben aufgetragenen Reparatur-Arbeiten, Weißeln pp. (usw.) in der hiesigen Pastorat wurde vorgelegt und zum Betrag von 21 RT 14 Sgr auf die hiesige Gemeindekasse übernommen.
Am 20. Juli 1859
TOP 690: Wurde zum Vortrag gebracht, dass bei der heute in loco (latein.: hier im Ort) stattfindenden Subhastation der Immobilien des Johann Kohsmann gnt. Claren hierselbst im Distrikt Müllers Hölzchen belegenen Waldparzellen zur Größe von pptr. 7 Morgen zum Verkauf kommen werden und es, da dieselben unmittelbar von einem der hiesige Gemeinde zugehörigen Waldkomplex von mehreren Seiten begrenzt wurden, letzterer sogar spitzwinkelförmig in den Mittelpunkt der Kohsmann´schen Parzellen hineinläuft, jedenfalls in Bezug auf die Handhabungen des hiesigen Forstschutzes von Wichtigkeit sei, diese als Eigentum für die Gemeinde zu erwerben. Hierauf wurde nach näherer Beratung einstimmig beschlossen: den Vorsitzenden Amtsverweser sowie das ebenfalls anwesende Mitglied Funke (als stellvertretender Gemeindevorsteher) zu beauftragen, bei der Versteigerung fraglicher beider Parzellen zu konkurrieren und eventuell bis zur Höhe von 240 RT zu bieten, in dem Fall jedoch, dass dabei auswärtige Konkurrenten – etwa Oeventropper (im Original mit pp geschrieben), was sehr wahrscheinlich ist, - auftreten möchten, selbst für jeden beliebigen Preis den Zuschlag erlangen zu suchen, damit vor allem einer bei Besitznahme durch einen Auswärtigen unausbleiblichen Erschwerung des hiesigen Kommunal-Forstschutzes vorgebeugt und im übrigen auch auf den Besitz resp. die Erhaltung eines leider schon zu beschränkten Areals für die hiesige Gemeinde Bedacht genommen werde. - Satzbaumäßig wohl nicht ganz korrekt.
TOP 691: Wurde der protokollarische Antrag des Franz Hehse hierselbst vom 11. Mai v.J. und die darauf veranlasste Erklärung des Anton Lenze vom 15. Februar v.J., sowie die wiederholte Vorstellung des ersteren vom 1. Dezember v.J. bezüglich einer Grenz-Differenz zwischen dem durch Hese vor mehreren Jahren von der hiesigen Gemeinde am sogen. Scheidkopf grundzinsweise erworbenen und dem daran stoßenden Lenze´schen Grundstücke resp. eines angeblichen minus in dem Flächen-Inhalt der Hehse´schen Parzelle vorgelegt und beschlossen, um jeder Weiterung sowohl mit Hehse als mit Lenze vorzubeugen, ersterem ein für alle Mal eine Vergütung zu dem von ihm vorgeschlagenen Betrag ad 3 RT aus der Gemeindekasse zahlen zu lassen.
TOP 692: Hermann Winterhoff wurde mit seinem Antrag auf Anlage einer Abfuhre von seinem unweit seines Hauses belegenen Grundstücken,die ihm angeblich durch Umlegung des Weges daselbst jüngst veräußert wurden, abgewiesen, da an der fraglichen Stelle nach wie vor ein Abfuhrweg in der Richtung nach Freienohl bestehe, eine Verpflichtung zur Unterhaltung der Winterhoff´schen Abfuhr aber resp. Wiederherstellung in diesem Fall nicht anerkannt werden könne.
TOP 693: Die Rechnung des Anstreichers Gottlieb Stein zu Arnsberg über Ausführung der ihm unterm 27. Mai d.J. übertragenen Anstreicher-, Glaser-, pp. (usw) Arbeiten in der hiesigen Pastorat und das dazu vom Gemeinde-Verordneten Schreinermeister Sahse aufgestellte Abnahme-Protokoll wurde vorgelegt und nach Durchsicht desselben beschlossen, den von Sahse ermittelten Betrag von 44 RT 9 Sgr 6 Pf an Stein zur Auszahlung bringen zu lassen.
TOP 694: Auf mündlichen Antrag des Johann Trompetter Totengräber hieselbst genehmigte die Versammlung, dass demselben gegen Bezahlung des Tax-Preises gestattet wurde, von dem im Sundersiepen aufstehenden Buschwerk 50 bis 60 Stück Faschinen zu binden.
TOP 695: Genehmigt wurde ferner, dass dem Leineweber Jürgens durch Anweisung von Arbeiten auf dem Sunderweg Gelegenheit gegeben werde, seine Rückstände an hiesige Gemeindekasse im Betrag von 2 RT 11 ½ Sgr abzuverdienen, jedoch müsse derselbe sich dieserhalb an das Mitglied Sahse verwenden und unter dessen Kontrolle die Arbeit ausführen. - Johann Jürgens, 44 J.; Alte Haus-Nr. 62 c, Am Hügel.
TOP 696: Dem Maurer Anton Klocke (Kloke) hierselbst wurde zur Berichtigung des Restes seines Einzugsgeldes ad 10 Talern eine sechswöchentliche Ausstandsfrist bewilligt.
Am 29. Juli 1859
TOP 697: Das Protokoll über die heute abgehaltene Verpachtung der Jagdnutzung innerhalb des hiesigen Gemeinde-Bezirks, worauf sich ein jährlicher Pachtzins von zusammen 9 RT 10 Sgr, also gegen die frühere Verpachtunggewinde (?) ein jährliches Plus von 3 RT 5 Sgr ergab, vorgelegt und beschlossen, den Letztbietenden überall den Zuschlag resp. die Genehmigung zu erteilen.
Wohl Ferien: kein aktenkundiger August-Termin.
Am 20. September 1859
TOP 698: Wurde das mittels Landrätlicher Verfügung vom 9. d.M. Nr 5091 mitgeteilte von Königlicher Regierung unterm 28. v.M. festgestellte Reglement über die Forst-Anbau-Nutzungen im hiesigen Communalwald zur Kenntnisnahme vorgelegt. Die Versammlung erklärte, wiewohl sie es einerseits dankbar anerkennen müsse, wenn Königliche Regierung in den §§ 6, 11 und 15 des Reglements bereits ...(1 Wort nicht korrekt lesbar) ihrem Antrag entsprechende Modifikation habe eintreten lassen, so finde sie sich, um den Interessen der hiesigen Gemeindeglieder Rechnung zu tragen, andererseits zu der Bemerkung veranlasst, dass die im Anbringen bei Festsetzung des Reglements ihnen in dem Beschluss vom 12. April d.J. gemachten Vorschläge nur sehr wenig berücksichtigt worden die Ausführung des Reglements zu sichtbare Nachteile für die hiesige durchgehend unbegüterten Klasse angehörige Einwohnerschaft und eine wesentliche Einschränkung ihrer Rechte herbeiführen würde. Namentlich für ihr eventuell fast gänzlich die Möglichkeit benommen, ein unentbehrliches Stück Milchvieh zu halten, was ihr seither wohl ausschließlich eine Durch-Benutzung der Wald-Weide und Bezug von Streulaub aus dem Communal-Wald möglich war, gestattet war, und voraussichtlich müssten bei der eingeschränkten Befugnis zur Holz-Nutzung Frevel und Entwendungen im hiesigen Communal-Wald sowohl als auch in den angrenzenden fiskalischen Waldungen durch hiesige Eingesessene in Menge vorkommen. Dabei aber würden ohne Zweifel die hiesigen Bürger (!) Veranlassung nehmen, gleich wie sie unlängst die Ablösung ihres Frei-Bauholz- und Brennholz-Gerechtsame beantragt haben, auch die Abfindung für ihre Hude- und sonstigen Berechtigungen zu beanspruchen, in Folge dessen der ohnehin nicht ausgedehnte hiesige Communal-Wald eine erhebliche Verweigerung zu erdulden haben würde. Mit Rücksicht hierauf erachte die Versammlung es für ihre Pflicht, ihren Antrag auf Annahme der in dem Beschluss vom 12. April d.J. vorgeschlagenen Modifikationen zu erneuern und zu bitten, bei Königlicher Regierung doch zu erwirken, dass denselben gemäß das vorliegende Reglement anderweit festgestellt werde. -Nicht jeder Satz ist genau zu verstehen. - Das Wort „Bürger“ ist in den Protokollen hier zum ersten Mal aktenkundig!
TOP 699: Wurden folgende Anträge auf Stundung der zahlungsrückständigen Gefälle abgelehnt und zwar (a) der des Sekretärs Wichardt; (b) der des Johann Cohsmann gnt. Claren; (c) der des Johann Cohsmann Senior; (d) der des Caspar Becker; (e) der des Ferdinand Hehse; 8f) der des Hermann Winterhoff; dagegen beschloss die Versammlung, auf die Anträge des G. Neise, F. Stirnberg und F. Trompetter, Totengräber, diesen mit Rücksicht auf ihre diesjährige Einberufung zu Kriegsdiensten, einen Zahlungs-Ausstand für ihre sämtlichen Gemeindekassen-Rückstände bis zum 1. November d.J. zu erteilen. - Die letzteren Vornamen sind in der Akte nicht ausgeschrieben.
TOP 700: Wurde der erneuerte Antrag des Bernard Tönne hierselbst bezüglich des Austausches seines am Knäppchen belegenen sogenannten Weingartens gegen ein geeignetes Gemeinsegrundstück vorgelegt und beschlossen, den offerierten Austausch dadurch zu bewirken, dass dem Tönne gegen sein am Knäppchen isoliert belegenes nach allen Seiten von Gemeinde-Hude resp. Holzung umgebenes Ackerland das gegenwärtig an Ferdinand Kehsler hierselbst verpachtete Gemeindegrundstück überwiesen und, falls sich dasselbe bei einer auf Kosten des Tönne vorzunehmenden Abschätzung als unzulänglich ergeben sollte, die noch fehlende Fläche unmittelbar neben dieser Parzelle von der an Wirt Schwefer zeitweilig verpachteten Wiese entnommen werden solle.
TOP 701: Siehe oben 683 vom 29 April 1859: Wurde durch den mit anwesenden Gemeinde-Verordneten Sahse zum Vortrag gebracht, dass in Gemäßheit früherer Gemeinde-Beschlüsse der Adam Heckmann und Georg Becker von hier unter seiner Kontrolle so viele Tage auf dem hiesigen Sunderweg gearbeitet und resp. in Verbesserung desselben so viel geleistet hätten, dass bei Zugrundelegung des üblichen Tagelohns Heckmann eine zur hiesigen Gemeindekasse verschuldete Polizeistrafe ad 5 RT und Becker von seinen Rückständen an die gedachte Kasse 3 RT abverdient habe. Die Versammlung beschloss, der Gemeindekasse Niederschlagungs-Order über die verbüßten Beträge zufertigen (1 Wort) zu lassen.
TOP 702/1: Auf Vortrag des Vorsitzenden und mit Rücksicht auf den zur Kenntnisnahme vorgelegten Antrag vom 24. v.M. wurde beschlossen, dem Theodor Wrede zu Dinschede, welchem bekanntlich zwei der Anton Kaulmann`schen Kinder in Pflege gegeben, dafür, dass er denselben während der Zeit vom 1. August 1857 bis dahin 1859 die erforderliche Kleidung geliefert hat, eine jährliche Entschädigung von 6 RT pro Kind, also zusammen 24 RT zahlen zu lassen, sodass ihm nach Abzug der unterm 23. August d.J. abschläglich angewiesenen 10 RT jetzt noch 14 RT auf die hiesige Gemeindekasse zur Zahlung anzuweisen sind. - Aus dem Sterberegister: gest. 25. November 1852 Anna Maria Kaulmann geb. Lardon, 38 J.; Ehefrau des Anton Kaulmann, Tagelöhner, hinterlässt Ehemann und 4 unmündige Kinder. - Aus der Einwohnerliste vom 3. Dez. 1849; das angegebene Lebensalter ist dem Jahr 1859 angeglichen: Anton Kaulmann, Holzhauer, 43 J.; Sohn Fritz 17 J.; Tochter Elisabeth 15 J.; Sohn Johann 11 J.; 4. Kind ?; Alte Haus-Nr. 15 a, Parz. 691, Bergstr. 9.
TOP 702/2: Wurde vom Vorsitzenden das ihm am 15. d.M. instruierte Adjudikatoria bezüglich der auf Grund des Beschlusses vom 20. Juli d.J. in der Johann Kohsmann`schen Subhastation für hiesige Gemeinde erstandene Wald-Parzellen Flur III. Nr. 124 und 128 der hiesigen Steuergemeinde vorgelegt und die Versammlung zur Erklärung resp. Beschlussfassung darüber aufgefordert, vorher in Ermangelung des erforderlichen Kassenbestandes die zur Berechtigung des Kaufpreises ad 218 RT nötigen Geldmittel zu entnehmen seien. Nach eingehender Erwägung und Beratung wurde darauf von der Versammlung einstimmig beschlossen, zu dem fraglichen Zweck ein vom hiesigen Postexpediteur Tönne offeriertes Darlehen im Betrag von 140 RT – buchstäblich: einhundertundvierzig Taler gegen einen vom Vorsitzenden und dem stellvertretenden Gemeinde-Vorsteher Funke auszustellenden Schuldschein anzunehmen zu 5 Prozent und unter Vorbehalt einer vier wöchentlichen Kündigung bei Festsetzung des Etats pro anstatt (beide Wörter nicht korrekt lesbar) darauf Bedacht zu nehmen; dass die Gemeindekasse in Stand gesetzt werde, diese Anleihe jedenfalls im Laufe des nächsten Jahres wieder getilgt werde.
Am 28. Oktober 1859
TOP 703: Zu Mitgliedern der Klassensteuer-Einschätzungs-Commission für die hiesige Gemeinde pro 1860 wurden gewählt: (a) Heinrich Sahse, (b) Johann Kückenhoff, (c) Johann Funke.
TOP 704: Die beiden Rechnungen des Pflasterers Caspar Kohsmann über 4 RT 15 Sgr für anderweitige Bepflasterung des von der hiesigen Kirchhof-Treppe zum Eingang der Kirche führenden Pfades und des Franz Caspar Düring über 21 RT 6 Sgr für verschiedene Schmiede-Reparaturen auf hiesigem Kirchturm wurden nach dem erstern auf 4 RT herabgesetzt, auf hiesiger Gemeindekasse zur Zahlung übernommen. - Eine Begründung für die Herabsetzung ist nicht aktenkundig.
TOP 705: Wurde der protokollarische Antrag des Friedrich Kaulmann hierselbst vom 28. v.M. auf Sistierung eines wegen Holzdiebstahls im hiesigen Gemeindewald beim Kreisgericht zu Arnsberg zu verbüßenden einwöchentliche Gefängnisstrafe abgelehnt, dagegen auf den zum Vertrag gebrachten mündlichen Antrag der Ehefrau Ferdinand Hirnstein beschlossen, dieser den ebenfalls wegen Holzfrevels im hiesigen Gemeindewald vom Gericht erkannten 24-stündlichen Gefängnisstrafe zu erlassen, und der hiesigen Gemeindekasse über Wert-Ersatz und Strafgelder ad 15 Sgr Niederschlagungs-Order zu erteilen. - Die Versammlung wird gewusst, geahnt haben,dass der Holzdiebstahl aus Not geschah. - Ferdinand Hirnstein, Schuster, 51 J., Ehefrau Elisabeth geb. Derkes, 49 J.; im Jahr 1849: 3 Kinder: LA addiert 1859: Franz 24 J., Karoline 17 J., Marianne 13 J., Johann 10 J.; Alte Haus Nr.80 b, Friedhofsweg 5; Sohn Franz mag nicht mehr zuhause gewohnt haben.
TOP 706: Wurde die durch Landrätliche Verfügung vom 2. f.M. Nr. 5770 mitgeteilte Entscheidung Königlicher Regierung vom 13. (Abkürzung nicht korrekt lesbar) bezüglich der durch Beschluss vom 20. v.M. beantragten Abänderung des für den hiesigen Communal-Wald festgesetzten Forst-Anbau-Nutzungs-Regelment, wonach es bei der früheren Verfügung bedinglich (ungewohnter Wortgebrauch) sein Bewenden behalten soll, zum Vertrag und zur Vorlage gebracht und nach allseitiger Besprechung und Erwägung zugleich auch im Gefühl erlittenen Kränkung und Rechtsbeschränkung beschlossen, diese Angelegenheit vorläufig auf sich beruhen zu lassen. - Die Inhalte der Besprechung über Regelungen und Praxis bezüglich des Gemeindewaldes sind hier nicht aktenkundig protokolliert; dafür zeigt der Schluss ein gewiss beachtliches Kommunikationsverhalten.
TOP 707: Wurde nach Vorlage der Mitteilung des Spezial-Commissars Köinig zu Arnsberg in Betreff des dem hiesigen Commune- und den Hude-Berechtigten dahier aus der Olper Separations- und resp. Hude-Ablösungs-Sache beschlossenen diesen Plan – bestehend in 1 M. 8 g Rth. Acker – zu Gunsten der hiesigen Gemeinde-Sache.
Am 2. Dezember 1859
TOP 708: Die Rechnung des Zimmerermeisters Korte hierselbst über im diesseitigen Auftrag ausgeführten Zimmer-Arbeiten wurde mit dem Betrag von 7 RT 16 Sgr 6 Pf auf die Gemeindekasse zur Zahlung übernommen.
TOP 709: Der am 30. d.v.M.abgehaltene Verkauf einiger Reparaturen der hiesigen Langelbrücke erübrigter Holzabfälle wurde mit dem erzielten Kaufpreis von 14 Silbergroschen genehmigt. - Ein seltsamer Einfall des Akten-Abschreibers aus der Jetztzeit: Wie würde man heutzutage mit erübrigten Holzabfällen umgehen?
TOP 710: Wurde der vom Herrn Oberförster Harbert pro Wirtschaftsjahr 1860 für die hiesigen Communal-Waldungen aufgestellten Hauungs- und Cultur-Pläne vorgelegt und nach vorgängiger Prüfung genehmigt, dabei indes bemerkt, das für den Communal-Waldwärter Frei-Brennholz ausgeworfen, während solches weder durch einen Beschluss der Gemeindeversammlung speziell bewilligt, noch in dem von Königlicher Regierung neuerdings festgesetzten Verwaltungs-Besoldungs-Etat vorgesehen worden sei. - Am Rand ist angefügt: Die nebenstehende Bemerkung der Gemeindeversammlung cessiert, indem die jährliche Abgabe von Deputatholz, (bestehend in 2 Klaftern Derbholz) seitens der Königlichen Regierung durch Verfügung vom 9. Oktober d.J A IV. 2083 angeordnet ist. Freienohl, am 5. Dezember 1859. Der Amtsverweser gez. Boese.
TOP 711: Wurde die seitens der Königlichen Regierung zufolge Verfügung vom 9. Oktober d.J. A IV. 2083 getroffenen anderweitigen Gehalts-Regulierung des hiesigen Communal-Forstpersonals zur Kenntnisnahme mitgeteilt und beschlossen, dem Waldwärter Weihs das auf 120 RT jährlich erhöhte Gehalt bereits vom 1. Oktober d.J. durch die hiesige Gemeindekasse u lassen.
TOP 712: Die am 5. November d.J. abgehaltene Verpachtung des der hiesigen Gemeinde bei der Olper Separation zugehaltenen Hude-Abfindungs-Planes wurde mit der Maßgabe genehmigt, dass dem letztbietend gebliebenen Adam Heckmann für das Meist-Gebot von 5 RT 20 Sgr jährliche Pacht der Zuschlag erteilt werden solle.
TOP 713: Wurden die beiden Protokolle über die heute vorgenommene Versteigerung von ca. 200 Klafter Busch-Holz und einiger Knüppelholz-Klafter in den hiesigen Communal-Forst-Distrikten Thielenberg, Bergemerg (Bergmecke) und Winterseite vorgelegt. Nach derselben ergibt sich bei einem vorgesehenen Taxwert von 127 RT 5 Sgr 6 Pf ein Kaufpreis von nur 89 RT 9 Sgr; trotzdem erklärte sich die Versammlung mit Rücksicht auf die ungewöhnlich geringe Qualität des Holzes und der dem wirklichen Wert desselben bereits hinlänglich entsprechenden Erlös, sowie auch in Erwägung, dass sich bei einer nochmaligen Feilbietung des Holzes ein besseres Resultat ganz sicher nicht erzielen lassen werde, für die Genehmigung des Verkaufs, welche sie hiermit erteilen wolle. - 1 Klafter = 108 Kubik-Fuß = 3,334 Kubik-Meter; 200 Klafter = 667 Kubik-Meter.
Am 23. Dezember 1859
TOP 714: Wurde auf Vortrag beschlossen, die durch den Heinrich Wrede, Sohn des Tagelöhners Ferdinand Wrede hierselbst vermerkte Holzdiebstahl-Strafe aus dem Erkenntnis vom 4. Juni d.J. zum Betrag von 10 ½ Sgr niederzuschlagen. - Grund und Inhalt sind hier nicht aktenkundig.
TOP 715: Dem Wirt Bernard Becker hierselbst, welcher im diesseitigen Auftrag den von der hiesigen Gemeinde zu unterhaltenden Weg auf der sogen. Alten Wiese durch Anfahren des bei Reparaturen der fiskalischen Chaussee im hiesigen Ort erübrigten Schutts wieder instand gesetzt hat, wurde hierfür als Entschädigung der Betrag von 2 RT aus der Gemeindekasse bewilligt. - Die Chaussee wird vom Fiskus bezahlt, von der Regierung in Arnsberg; die Alte Wiese aus der Gemeindekasse.
TOP 716: Der protokollarische Antrag des Franz Pöttgen gnt. Ahsen wegen Niederschlagung des ihm pro 1859 abgeforderten Weidegeldes ad14 Sgr wurde abgelehnt. - Ein Grund ist nicht aktenkundig.
TOP 717: Die Rechnungen (a) des Maurermeisters Franz Göckeler über Weißen der hiesigen Schulstuben ad 15 RT 26 Sgr, (b) des Schreinermeisters Heinrich Sahse über Anfertigung eines Geländers an der Kirchhoftreppe ad 3 RT 5 Sgr, (c) desselben über Reparaturen in der hiesigenPastorat zu (!, sonst: ad) 15 RT 28 Sgr wurden auf die Gemeindekasse zur Zahlung übernommen.
TOP 718: Wurde nach Mitteilung des die hiesige Gemeinde in der Prozess-Sache gegen Fritz Weber zu Allagen vertretenden Justiz-Rats Pape zu Warstein beschlossen, dem Pape behufs Heranziehung des Verklagten zum Personal-Arrest einen Kosten-Vorschuss von 5 RT zur Disposition zu stellen.
TOP 719: Wurde die Landrätliche Marginal-Verfügung vom 17. d.M. rücksichtlich der definitiven Anstellung des seit dem 1. April d.J. hier probeweise beschäftigten Waldwärters Weihs zur Beratung in Gemäßheit des § 7 der Ober-Präsidial-Instruktion vom 19. Mai 1857 vorgelegt. Die Versammlung erklärte, obwohl auch sie im Allgemeinen sich dem Urteil des Oberförsters Harbert und des unterzeichneten Vorsitzenden über die Führung und die Handhabung des Forstschutzes seitens des Weihs anschließen müsse, so könne sie sich doch nicht für dessen definitive Anstellung aussprechen, denn einmal habe sie, wie dies auch Königlicher Regierung hinreichend bekannt sein würde, unlängst in Erfahrung gebracht, dass der Weihs bis kurze Zeit vor seiner probeweisen Anstellung hierselbst einen höchst unsoliden Lebenswandel geführt habe. Namentlich dem Trunk sehr ergeben gewesen sei und müsse, wenn es deshalb noch weiter absehen, ob es ihm mit dem ...(1 Wort nicht korrekt lesbar) neuen nüchternen Leben wirklich ernst sei, dann müsse Weihs aber auch durch Leistung und Ausführung der für das nächste Frühjahr in den hiesigen Communal-Waldungen projektierten Culturen seine eigentlichen technischen Kenntnisse, wozu es im vorigen Frühjahr an ausreichender Gelegenheit gefehlt habe, noch weiter beweisen, dafür die bloße Handhabung des Forstschutzes die hiesige Gemeinde nicht das von Königlicher Regierung festgesetzte Gehalt ad 120 RT zahlen könne. Die Versammlung müsse hierauf beantragen, dass die Probezeit des Weihs von Königlicher Regierung noch mindestens um ein Jahr verlängert würde. Übrigens sei demselben das durch den Normal-Etat unlängst festgesetzte vorerwähnte Gehalt schon vom 1. Oktober d.J. ab gewährt.
Am 7. Januar 1860
TOP 720: Wurde das von dem Leser Rosenthal eingereichte Holzverzeichnis bezüglich der Reparatur seines Freibauholz berechtigten Hauses vorgelegt und nach vorgängiger Einsicht der betreffenden Akten und Erwägung der Umstände beschlossen, die darin aufgeführten beiden ersten Posten zu genehmigen und die als erforderlich nachgewiesenen 28 ½ Kubik-Fuß abgeben zu lassen, dagegen die zur Anlage eines neuen seither noch nicht dagewesenen Beschlusses auf den oberen Hausboden weiter aufgenommenen 447 Quadrat-Fuß Bretter zu verweigern, da bei dem zur Zeit anhängigen Ablöseverfahren die Gemeinde nicht für verpflichtet erachtet werden könne, Freibauholz zu neuen Anlagen abzugeben. - 28 ½ Kubik-Fuß = 0,88065 Kubik-Meter; 1 Kubik-Fuß = 0,0309 Kubik-Meter.
TOP 721: Auf den unter Vorlegung des erforderlichen Verzeichnisses gestellten Antrag des Polizeidieners Kaulmann auf Bewilligung von Frei-Reparatur-Holz zu seinem Haus wurde beschlossen, demselben rücksichtlich der zu Dach-Brettern beanspruchten 32 ½ Kubik-Fuß abzuweisen, dagegen die benötigten anderweitigen 91 5/8 Kubik-Fuß verabfolgen zu lassen, indem hierbei die Dringlichkeit des Bedürfnisses anerkannt werde, bei jener indes solche bestritten werden müsse.
TOP 722: Dem Heinrich Düring wurde mit Rücksicht auf das von ihm eingebrachte Verzeichnis die darin als benötigt aufgeführten Reparatur-Hölzer mit überhaupt 47 Kubik-Fuß aus dem hiesigen Communal-Wald als Frei-Holz bewilligt.
TOP 723: Wurde ferner das Verzeichnis des Anton Trompetter gnt. Peters über benötigtes Frei-Bauholz nebst den über die bisherigen Holz-Verabreichungen gepflogenen Verhandlungen vorgelegt. Nach den letzteren hat, wie der persönlich zugegene (!) Trompetter auchzugebe, dieser das zu 2 neuen Haustüren und zu einer Schwelle an die Südseite des Hauses als bedürftig aufgeführte Holz bereits vor einigen Jahren verabreicht erhalten, weshalb solches im Verzeichnis gestrichen wurde. Ferner fand sich die Versammlung mit Rücksicht auf das anhängige Ablöse-Verfahren veranlasst, dies zur Anfertigung des Beschlusses in einen neben der Wohnstube belegenen, seither noch nicht mit Beschuss (?) versehen gewesenen Kammern angesetzten Bretter und Unterlager (?) zu streichen. Die nicht gestrichenen Posten aber zum Gesamt-Quantum von 56 ½ Kubik-Fuß wurden bewilligt. - Nicht alles ist dem Abschreiber verständlich.
TOP 724: Endlich wurde die nach dem Verzeichnis des Adam Heckmann zur notdürftigen Reparatur seines Wohnhauses erforderlichen Hölzer mit zusammen 58 7/8 Kubik-Fuß bewilligt, nachdem im Verzeichnis die vor einigen Jahren bereits gelieferten an die Südseite des Hauses bestimmt gewesene Schwelle gestrichen wurden und rücksichtlich des von Heckmann eingebrachten weiteren Verzeichnisses über das zum Umbauen seines Schweinestalles notwendige Quantum von 143 7/24 Kubik-Fuß beschlossen, in dem Fall, dass überhaupt das diesjährige Frei-Bauholz nicht von den pro Wirtschaftsjahr 1859/60 zum Verkauf bestimmten 2510Kubik-Fuß Eichen entnommen, Heckmann schon gleich durch Überweisung der fraglichen 143 7/24 Kubik-Fuß befriedigt, das seine Ansprüche hierauf bei der Unmöglichkeit einer weiteren Reparierung seines Stalles nicht wohl in Abrede gestellt werden könnten, dass die Abgabe indes bis aufs Jahr ausgesetzt werden solle, wenn – worüber erst der Oberförster zu hören ist – durch dieselbe das pro anno zum Verkauf bestimmte und, wie bereits erwähnt, auf 2510 Kubik-Fuß festgesetzte Quantum nicht verweigert wird. - Auch hier ist dem Abschreiber nicht alles verständlich.
Am 10. Februar 1860
TOP 725: s.o. TOP 651: Wurde der Antrag des Schweinehirten Georg Krick vom 17. v.M. auf Bewilligung einer Löhnungszulage resp. eines Paars Schuhe mit dem Bemerken abgelehnt, dass die Versammlung eine Bedürftigkeit und Würdigkeit dem Bittsteller nicht zuerkennen könne, und wenn sie demselben im vorigen Jahr für Rechnung der Gemeindekasse ein Paar neue Schuhe bewilligt habe, dieses nur mit Rücksicht auf seine damalige außergewöhnlichem Bemühungen um das Hüten der Mastschweine in den zu dem Zweck angepachteten fiskalischen Waldungen geschehen sei.
TOP 726: Auf den vom Vorsitzenden vorgelegten Antrag des Johann Schroeder wurde beschlossen, dass demselben pro 1859 abgesonderte Weidegeld ad 14 Sgr unter den vorliegenden Umständen niederzuschlagen. - Diese Umstände sind hier nicht aktenkundig. Aufgrund der Sterbeliste liegt wohl kein familiärer Sterbefall in Freienohl vor. - Aus der Einwohnerliste: Johann Schroeder, Schneider, LA 46 J.; Ehefrau Eva geb. Funke, LA 35 J.; Sohn Johann LA 12 J.; Alte Haus-Nr. 67 b, Parz. 722, Hauptstraße, gegenüber der Kirche.
TOP 727: Der von der Margaretha Hömberg hierselbst gestellte Antrag auf Niederschlagung der rückständigen Umlage vom Wächtergeld wurde abgelehnt, dagegen auf den Antrag des Johann Stirnberg hierselbst diesem zur Berichtigung seines Rückstandes an Wächtergeld ein sechswöchentlicher Ausstand bewilligt. - Gründe sind hier nicht aktenkundig. - Johann Stirnberg, Chaussee-Arbeiter, LA 57 J., Ehefrau Gertrud geb. Hirnstein, LA 50 J.; Kinder, aus der Einwohnerliste von 1849 im LA 1860 angeglichen: Tochter Marianne LA 20 J.; Sohn Ferdinand LA 18 J.; Sohn Franz LA 14 J.; Alte Haus-Nr. 140, Friedhofsweg 3. - Margaretha Hömberg, Spinnerin; LA aus der Einwohnerliste von 1849 dem Jahr 1860 angeglichen: 65 J.; mehr Daten sind nicht korrekt vorzulegen, weil Einwohnerliste, Sterberegister und Trauungsregister mehrere, aber unterschiedliche Entfaltungen zulassen.
TOP 728: Wurde das von dem Gottfried Becker gnt. Kaiser hierselbst eingereichte an diesen gerichtete Schreiben des Baumeisters Berring hierselbst vom 2. d.M. zur Kenntnisnahme vorgelegt und nach vorgängiger Beratung beschlossen, zur Auszahlung der Grund-Entschädigung für die seitens des Königlichen Wegebau-Fiskus zum Neubau einer Ruhrbrücke im hiesigen Ort zu erwerbende in Folge eines früheren zwischen der hiesigen Gemeinde als Vorbesitzerin und dem Vater des Becker bestandenen Rechtsstreit diesem als Eigentum zugefallenen Grund-Parzelle Flur 1 Nummer 1460 der hiesigen Steuergemeinde namens der Gemeinde Freienohl die von Königlicher Regierung verlangte Einwilligung hierdurch zu erteilen.
TOP 729: Die Rechnung des H.B. Stein zu Arnsberg über die auf Grund des Beschlusses vom 12. April v.J. zur Renovation der hiesigen Pfarrer-Wohnung bezogenen Tapeten wurde mit 25 RT 23 Sgr 6 Pf auf die Gemeindekasse zur Zahlung übernommen.
Am 9. März 1860
TOP 730: Wurde das vom hiesigen Herrn Pfarrer Adams erteilte Verzeichnis der im verflossenen Jahr in hiesiger Pfarrkirche getrauten Ehepaare vorgelegt und beschlossen, von nachstehenden Personen, nämlich: (aktenkundig sind hier nur die männlichen Namen; hier wurden mit Hilfe des Trauungsregisters die Ehefrau mit dem Trauungsdatum nachgetragen) (1.) Ludwig Joseph Geihsler am 20.1.1859 mit Elisabeth Funke gnt. Schillings, (2.) Franz Joseph Wegener am 19.2.1859 mit Maria Anna Gertrud Cohsmann gnt. Drehers, (3.) Johannes Franz Rocholl am 27.9.1859 mit Catharina Mester gnt. Bocks , (4.) Franz Ferdinand Kerstholt am 11.10.1859 mit Elisabeth Lenze gnt. Oels, (5.) Joseph Rocholl am 12.11.1859 mit Antonia Carolina Feldmann, (6.) Franz Anton Geihsler am 26.11.1859 mit Carolina Cohsmann, (7.) Johannes Rocholl am 19.11.1859 mit Bernardine Pape aus Olsberg, Pfr. Bigge, weil dieselben, jeder für sich, einen neuen Hausstand gegründet haben, das durch Königlicher Verfügung vom 29. Januar v.J. Nr. IV 152 festgesetzte Hausstands-Geld zum Betrag von je 5 RT zur hiesigen Gemeindekasse erheben; dagegen der Friedrich Tegethoff aus Welda, Wwtr. von Maria Franziska Theresia Klute (geb. 23.12.1827, gest. 1.5.1858), Tochter von Caspar Klute gnt. Lammers, am 13.1.1859 mit Elisabeth Wengeler aus Altenhellefeld und Franz Anton Kaulmann, Holzhauer, Wwtr. von Anna Maria Lardon (gest. 25.11.1852) am 27.10.1859 mit Gertrud Hehse aus Hirschberg, Ww. von Ferdinand Feldmann frei zu lassen, weil diese zum zweiten Mal geheiratet und somit schon vorhin einen Haushalt für sich geführt haben. - Daten und Frauen-Namen wurden ergänzt aus Trauungsregister und Sterberegister.
TOP 731: Wurde dem Lehrer und Küster Schoene hierselbst in Anbetracht seiner nunmehrigen (jetzigen) vermehrten und erschwerten Dienstleistungen in letzt gedachter Eigenschaft (also als Küster) eine einnmalige Renumeration (Belohnung) von 15 Talern bewilligt, die ihm aus der hiesigen Gemeindekasse gezahlt werden sollen. - Nicht aus der Kirchenkasse. Worin die jetzigen vermehrten und erschwerten Dienstleistungen bestehen, ist nicht aktenkundig.
TOP 732: Wurde nach Mitteilung der mit dem Sattler Franz Pöttchen (korrekt abgeschrieben; gemeint ist: Pöttgen) rücksichtlich der durch Wirt Fritz Schwefer hierselbst angepachteten Gemeinde-Grundstücke aufgenommenen Verhandlung von heute beschlossen, das wegen unterlassener rechtzeitiger Berichtigung des Pachtgeldes auf heute anberufenen Termin zur anderweitigen öffentlichen Verpachtung der von Schwefer zur Zeit in Pacht habenden Grundstücke aufzuheben und diese dem Schwefer bis zum Ablauf der Pachtperiode zu belassen, da die Pacht-Rückstände bis auf die pro Martini 1859 fällig gewordenen Gelder inzwischen eingezahlt und hierfür sowohl als auch für die zukünftigen Pachtbeträge dem Pöttchen (!) Bürgschaft übernommen und deshalb die Gemeinde hinreichende Sicherheit erlangt habe.
TOP 733: Die beiden Rechnungen des Schlossers Kaspar Feldmann hierselbst über verschiedene Reparaturen in hiesiger SchulePastorat und Kirchturm wurden vorgelegt und beschlossen, die eine über 5 RT lautende zum vollen Betrag auf die Gemeindekasse zur Zahlung zu übernehmen, von den anderen über 6 RT 11 Sgr lautende dagegen mit Rücksicht auf die hohen Preis-Ansätze einen Abzug von 1 RT 11 Sgr zu machen, sodass auf Grund derselben ebenfalls nur 5 RT zur Auszahlung an den Aussteller gelangen sollen.
TOP 734: Auf den wiederholten Antrag der Tagelöhners Fritz Kaulmann hierselbst, wonach dieser endlich die Überweisung des für das Verschütten einer Schwelle seines inzwischen dem Juden Meyer Jacob hierselbst verkauften Wohnhauses bei Anlage der östlichen Straße bereits unterm 15 Mai 1848 verlangte und ihm durch Gemeindebeschluss vom 25. Juli 1848 zugebilligte Holz zu einer neuen Haus-Schwelle resp. eine entsprechende Vergütung dafür verlangte, wurde, nachdem durch den Gemeinde-Verordneten Sahse die fragliche Schwelle an Ort und Stelle untersucht und vermessen, beschlossen, zur endlichen Zufriedenheit des Kaulmann aus der Gemeindekasse eine Geldentschädigung zum Betrag von 1 RT 10 Sgr an denselben zahlen zu lassen. - Alte Haus-Nr. 15 b, Bergstraße 9. - Verschätzen in bezug auf die Länge der Schwelle; auf ihr mussten damals die beiden Seiten-Pfosten festen Halt haben; so ist auch Verschütten möglich.
Am 3. April 1860
TOP 735: Wurde zum Vertrag gebracht, dass auf Grund der vom Oberförster Harbert mitgeteilten Liste dem Georg Geihsler hierselbst für angebliche Bar-Überweisung des vorigjährigen Frei-Bauholzes zu viel erhaltenen 25 Kubik-Fuß Eichen-Holz der Betrag von 3 Rt 10 Sgr abgefordert und gegen denselben hierauf bereits Klage erhoben worden sei, dass dagegen nach dem vom Zimmermeister Korte ausgestellten Revisions-Attest Geihsler in der Wirklichkeit nur 7 1/8 Kubik-Fuß überzählig erhalten, dagegen aber in seinem Haus von eigenem Holz 3 Kubik-Fuß zu einer neu gelegten Schwelle verwendet habe, sodass ihm nur der Preis für 4 1/8 Kubik-Fuß abgefordert werden könne. Die Versammlung beschloss im Einverständnis hiermit die von Geihsler für die gedachten 4 1/8 Kubik-Fuß zu leistende Vergütung auf 21 Sgr festzustellen und das nach Abzug dieses Betrages von den dem Geihsler abgeforderten 3 Rt 10 Sgr sich ergebende Plus ad 2 Rt 19 Sgr niederzuschlagen, sowie auf die durch die Klage gegen Geihsler erwachsenen Gerichtskosten ad 5 Sgr definitiv auf die Gemeindekasse zu übernehmen.
TOP 736: Auf den Antrag des Waldwärters Kerstholt hierselbst wurde beschlossen, demselben dafür, dass er im vorigen Jahr dem Wunsch der Gemeinde gemäß den hiesigen Flurschützen-Dienst zum größten Teil mit versehen und sowohl an Sonntagen als an Werktagen alle Mühe und Sorgfalt in anerkennenswerter Weise, darauf habe eine Renumeration (Belohnung) von 10 Talern durch die Gemeindekasse zahlen zu lassen. - Gaudenz Kerstholt gnt. Winkelmann, Waldwärter, 1860 LA 86 J. !, Alte Haus-Nr. 66, Parz. 831 (Hauptstraße, Volksbank).
TOP 737: Das Protokoll über die am 28. Februar und am 26. März d.J. im hiesigen Gemeindewald Distrikt Krähenberg, Thielenberg und Himmenhagen (auch: Himmernhagen) abgehaltenenVerkaufvon Schlag- und Knüppel-Holz und aufstehenden Eichen, wonach sich bei einem Tax-Wert von 767 RT 8 Sgr 9 Pf ein Gesamt-Kaufpreis von 698 RT 17 Sgr ergeben hat, wurde vorgelegt. Die Versammlung, nachdem sie von demselben Einsicht genommen, beschloss, den Verkauf in allen Teilen zu genehmigen, das, wenn gleich der Kaufpreis bei einzelnen Sachen hinter dem Tax-Wert mitunter wie üblich zurückgeblieben sei, mit Rücksicht auf das Gesamtresultat und bei der gerechtfertigten Überzeugung, dass zur gegenwärtigen Zeit ein wiederholter Verkauf für ein sicher kein günstigeres Resultat herbeiführen wird, keine Veranlassung vorliegt, die Genehmigung zu beanstanden. - Teilweise etwas seltsamer Stil.
TOP 738: Wurde zum Vortrag gebracht, dass der Gemeinde-Verordnete Funke im Auftrag der Versammlung bei dem am 23. v.M. im hiesigen Communal-Wald stattgehabter Eichen-Verkauf das Los Nr. 114 ging dem Letzt- und Meistgebote von 30 RT erstanden habe, welche Eiche zur Benutzung für Gemeinde-Zwecke, nämlich zu verschiedenen Reparaturen in der hiesigen Pfarrkirche und an sonstigen Gemeinde-Gebäuden bestimmt sei, und beschloss daher die Versammlung der Gemeindekasse über den Kaufpreis ad 30 RT Niederschlagungs-Order zu erteilen. Gleichzeitig wurde auf den Antrag der Ehefrau Schornsteinfeger Weber von hier beschlossen, die Kaufgelder der von ihr bei dem Verkauf vom 2. Dezember v.J. im Distrikt Bergemerg (Bergmecke) ersteigerten 2 Buschholz-Haufen Nr. 42 und 44 im Betrag von zusammen 20 Sgr mit Rücksicht auf ihre durch Inhaftierung des Mannes herbeigeführte Dürftigkeit und zeitweilige Kränklichkeit ebenfalls niederzuschlagen. - Weitere Einzelheiten sind hier nicht aktenkundig.
TOP 739: Nach Mitteilung des Antrags des Georg Siepe gnt. Necker hierselbst vom 2. d.M. wurde beschlossen, dem Antragsteller für die aus hiesigem Gemeinde-Wald pro Taxe erhaltenen 100 ...(1 Wort nicht korrekt lesbar) statt der ihm vom Oberförster Harbert zum Ansatz gebrachten 25 Sgr eine Entschädigung von nur 8 Sgr 4 Pf (nämlich 1 Pf pro Stück) zahlen zu lassen, wie dieses ihm gleich bei der Entnahme des Holzes vom Waldwärter Kuhn zugesichert und rücksichtlich des Distrikts, wo die Entnahme stattgefunden hat, auch üblich gewesen ist. Der Ausfall ad 16 Sgr 8 Pf soll niedergeschlagen, dagegen muss Siepe, weil er die Zahlung nicht eher geleistet, wenigstens den von ihm jetzt gestellten Antrag nicht eher eingebracht, den durch die eingeleitete Klage ihn verursachten Kosten ganz übernehmen. - Weitere Einzelheiten sind hier nicht aktenkundig.
TOP 740: Wurde der vom Vorsitzenden und dem als Gemeinde-Verordneten anwesenden stellvertretenden Gemeinde-Vorsteher Funke unterm 12. März d.J. aufgestellter und nach vorgängiger ortsüblicher Bekanntmachung vom 15. bis 30. d.M. auf dem hiesigen Amtsbüro zur allgemeinen Einsicht offengelegte Gemeindehaushalts-Etat für das laufende Jahr vorgelegt, geprüft und da die Versammlung überall mit den Vorschlägen derselben sich einverstanden erklärte in Einnahmen und Ausgaben auf 2381 RT 3 Sgr 10 Pf beziehungsweise (ausgeschrieben) mit einem auf die Gemeinde-Mitglieder umzulegenden Defizit von 356 RT 14 Sgr festgesetzt.
Am 10. April 1860
TOP 741: Wurde das Schreiben des Baumeisters Berring hierselbst im Betreff der seitens des Fiskus zum Zweck des hiesigen Brückenbaus erblich erworbenen Gemeinde-Grundstücke vorgelegt und beschlossen, die danach der hiesigen Gemeinde kompetirende (korrekt abgeschrieben) Grund-Entschädigung ad 183 RT 16 Sgr 9 Pf - sobald von der Regierungs-Hauptkasse resp. der Steuerkasse die betreff. Zahlungs-Protokolle mitgeteilt wurden – von der hiesigen Gemeindekasse erheben zu lassen, davon aber die Summe von 166 RT zur Abtragung eines der Sparkasse zu Arnsberg noch schuldigen Restes von einer seitens der hiesigen Gemeinde früher aufgenommenen Anleihe ad 500 RT zu verwenden und den Überschuss ad 17 RT 16 Sgr 9 Pf zur Bestreitung der laufenden Ausgaben der Gemeindekasse zu belassen, zumal diese zur Zeit in Zahlungsverlegenheit sich befinde und auch rücksichtlich der Aufrechthaltung der Vermögenssubstanz nichts entgegensteht. Es sei nämlich zur Bestreitung des Kaufpreises für die bei der Cohsmann Claren`schen Subhastation für die Gemeinde erworbenen beiden Wald-Komplexe mit der vorigjährigen und diesjährigen Communal-Steuer der Betrag von 218 RT umgelegt und solle außerdem wie bei Festsetzung des laufenden Etats beschlossen aus der pro anno umgelegten Communal-Steuer eine weitere Schuld bei der Sparkasse ad 95 RT getilgt werden, welche Gesamtleistung von 313 RT durch den im vorigen Jahr für die Veräußerung von Grundstücken erzielten und nicht vererbbar (korrekt abgeschrieben?) gemachten Erlös von 148 RT 20 Sgr und den vorhin erwähnten Überschuss ad 17 RT 16 Sgr lange nicht absorbiert werden, die Gemeinde vielmehr zur Verbesserung ihrer Vermögens-Substanz einen nicht unerheblichen Beitrag demnach aus dem jährlichen Einkünften resp. den Communalsteuer-Beiträgen entnommen hat.
TOP 742: Wurde zum Vortrag gebracht, dass der Postexpediteur Tönne hierselbst von dem der hiesigen Gemeinde auf Grund des Beschlusses vom 20. September v.J. dargeliehenen Kapitale ad 140 RT den Betrag von 40 RT gekündigt habe, den Rest ad 100 RT der Gemeinde dagegen noch auf unbestimmte Zeit belassen wolle. Es wurde beschlossen, die Gemeindekasse mit Weisung zur Zurückzahlung der gekündigten 40 RT versehen zu lassen, da nach dem diesjährigen Etat der Betrag von 235 RT für Kapital-Abträge vorgesehen und hierunter die fraglichen 40 RT enthalten seien.
Am 4. Mai 1860
TOP 743; Auf die berichtliche (!) Anzeige des Rendanten Bracht hierselbst vom 17. d.M. wurde beschlossen, die aus den Jahren 1846 – 1850 noch rückständigen Zeitpacht des verstorbenen Johann Vohs nebst den Gerichtskosten-Vorlagen zum Gesamtbetrag von 17 RT 18 Sgr 5 Pf niederzuschlagen, weil zunächst eine gegen die Bürgen des restanten anzustellende Klage wegen ihrer ...schen (?) Zahlungsunfähigkeit voraussichtlich für die Gemeinde keinen Vorteil haben könne und sodann das von Vohs hinterlassene Vermögen, bloß aus einer Wiese bestehend bereits vom hiesigen Armen-Vorstand als Ersatz für die seit dem Tod des Vohs für dessen Waisenkinder verausgabten Alimentationskosten reklamiert und dem selben vom Gericht auch bereits zugesagt worden sei, der bei Versteigerung desselben erzielt werdende Erlös aber zur Deckung der fraglichen Kosten bei weitem noch nicht ausreichen werde. - Sterberegister: Wahrscheinlich ist gemeint: Johann Vohs, gest. 24.12.1851, Tagelöhner, LA 39; hinterlässt 3 minderjähr. Kinder; dazu: Margarethe Vohs geb. Hachmann, LA 36,Ehefrau des Johann Vohs, hinterlässt 1 Kind aus 1. Ehe, 2 aus 2. Ehe.- Trauungsregister: Heirat am 6.10.1842: Johann Vohs mit Margaretha Hachmann aus Dinschede.
TOP 744: Wurde auf den ferneren Bericht des Rendanten Bracht und nach Erörterung des Sachverhältnisses seitens des Vorsitzenden beschlossen, die rückständige Zeitpacht der verstorbenen Ehefrau Ferdinand Leineweber gnt. Schröer Marianne geb. Schmale pro 1858 ad 25 Sgr nebst 5 Sgr Gerichtskosten zusammen 1 RT niederzuschlagen und den in dem betreff. Betrag zum ...(1Abkürzung nicht korrekt lesbar) Etat sub Nr. 2 aufgeführten jährlichen Pachtbetrag ad 25 Sgr (mit dem laufenden Jahr anfangend) im Etat für immer ausfallen zu lassen und zwar aus folgenden Gründen: der verstorbene Ferdinand Leineweber verschuldete im April 1835 der hiesigen Gemeindekasse eine Summe von 16 RT 11 Sgr. Da er nicht Zahlung leisten konnte, überwies der der Gemeinde durch Verhandlung vom 8. April 1835 einen Garten mit der Maßgabe, dass dieser der Gemeinde zum Eigentum verfallen solle, falls er jene 16 RT 11 Sgr nicht bis ultimo 1838 gezahlt haben sollte. Später reklamierte die Ehefrau des Leineweber den von diesem verpfändeten Garten als ihr Eigentum oder vielmehr die Frau Leineweber erbat sich, den Garten bis dahin, dass endlich die Abtragung der von ihrem Mann verschuldeten 16 RT 11 Sgr erfolgt sei gegen eine jährliche Vergütung von 25 Sgr wieder zu pachten, demnächst aber solle der Garten als Eigentum an sie zurück gehen. Diese Offerte wurde von der ...(1 Wort nicht korrekt lesbar) Gemeinde-Vertretung akzeptiert und die jährliche Vergütung ad 25 Sgr welche eigentlich als Zinsen hätten aufgeführt werden sollen, in dem Etat als Pacht aufgenommen. Alles dieses steht aktenmäßig fest und findet sich dazu auch die von Leineweber verpfändete Parzelle Flur I Nr. 927 sowohl in der Mutterrolle als auch im Hypotheken-Buch noch fortwährend auf den Namen des Leineweber eingetragen. Da nun zufolge der vom Rendanten Bracht unterm 19. September 1858 ausgestellten Quittung der letzte Rest der fraglichen Schulden gezahlt worden ist, so ist dadurch das Anrecht der Gemeinde auf die Forderung der jährlichen Pacht resp. Zinsen ad 25 Sgr erloschen und rechtfertigt sich hierauf die Absetzung des Betrages vom Etat. - Einwohnerliste Dezember 1849: Alte Haus-Nr. 89, Hinter den Höfen 10. - Sterberegister: gest. 5.3.1854 Ferdinand Leineweber gnt. Schröer, 61 Jahre, hinterlässt Ehefrau Marianne geb. Schmale, 4 große und 2 minderjähr. Kinder. - Gest. 25.11.1858 Maria Anna geb. Schmale, aus Olpe / Calle, 66 J., Witwe des Ferdinand Leineweber (hier im Sterberegister beide Male: Ferdinand Schröer gnt. Leineweber); Vorname der Kinder im Sterberegister nur abgekürzt, und Geb.Datum: J. Casp. 17.9.1819; F. 1823; Fr. 20.2.1826; Ant. 28.2.1829; H. (K?) 4.7.1832; M. Cath. 13.11.1836. - Im Freienohler Trauungsregister kein Eintrag, also wohl Trauung in Calle, wegen der Braut.
TOP 745: Wurde gleichfalls auf die Berichte des Rendanten Bracht vom 17. v.M. nach vorgängiger Beratung beschlossen, folgende seitens der hiesigen Gemeindekassein früher betriebener Klage-Sachen vorgelegte und bis jetzt noch nicht erstattet erhaltene Gerichtskosten mit Rücksicht auf die wegen ihrer Wiedereinziehung der ...(1 Wort nicht korrekt lesbar) Weiterungen und des schon langjährigen Daseins dieser Posten niederzuschlagen und zwar: (1.) für F.G. Pöttgen 10 Sgr; (2.) für denselben 5 Sgr; (3.) für Recker zu Arnsberg 10 Sgr; (4.) für Heinrich Schwarzfärber 5 Sgr; (5.) für Franz Schwarze 5 Sgr; (6.) für Kaspar Heckmann 5 Sgr; (7.) für Franz Köster 5 Sgr; (8.) für Kaspar Lenze 5 Sgr; (9.) für Ferdinand Leineweber 5 Sgr; zusammen: 1 RT 25 Sgr. - Ein Weiteres war nicht zu verhandeln. - Der übliche Schluss-Satz.
Am 22. Mai 1860
TOP 746: Nachdem der Bericht des Rendanten Bracht vom 17. v.M. betreffend der rückständigen Holzdiebstahl-Strafen nebst Gerichtskosten der Witwe Plugge vorgelegt wurden, beschlossen mit Rücksicht auf die armselige Lage der Restantin (Schuldnerin) und ihren noch fortwährend sich fast zur Unzurechnungsfähigkeit hin neigenden Geisteszustand die Rückstände zur Summe von 17 Silbergroschen niederzuschlagen. - Einwohnerliste Dezember 1849: Alte Haus-Nr. 156 a, Bergstr. 24; die LA-Daten sind addiert auf 1860: Florenz Plugge, Schuster, LA 1849 = 33 J., von ihm steht im Sterberegister bis Mai 1860 kein Sterbedatum; Ehefrau / Witwe Katharina geb. Schnapp 1860 43 Jahre; Sohn August Ist 17 Jahre, Tochter Karoline 13 Jahre, Sohn Heinrich Ist zweijährig 4.1.1854 gestorben (hierbei steht im Sterberegister namentlich „Sohn des Schusters Lorenz Plugge“; das bedeutet nur, dass Heinrich Sohn von Lorenz Plugge ist).
TOP 747: Wurde der Antrag des Ferdinand Neise auf Niederschlagung des von ihm eingeforderten Hausstandsgeldes von 5 RT abgelehnt, auf den ferneren Antrag des Johann Rocholl gnt. Wilddieb (!) jedoch diesem zur Zahlung seines Hausstandsgeldes ein zweimonatlicher Ausstand bewilligt. - Gründe sind nicht aktenkundig, auch nicht, welcher Johann Rocholl gemeint ist mit dem Beinamen; Johann Rocholl, Holzhauer, 1860 LA 31 J., Alte Haus-Nr. 32 b oder Johann Rocholl, Maurer, 1860 LA 60 J., Alte Haus-Nr. 116.
TOP 748: Wurde, nachdem der Gemeinde-Verordnete Franz Tönne abgetreten (wegen möglicher Befangenheit übliche Praxis) auf dem von diesem mündlich vorgebrachten Antrag beschlossen, dem Tönne, ...(Abkürzung nicht korrekt lesbar) dessen Erben dasjenige Gemeindegrundstück, welches voran am Roah belegen und der Ehefrau Tönne in ihrer Eigenschaft als Hebamme zur Benutzung in partem salarii (solange sie dieses Amt besitzt) überlassen ist, jedenfalls noch auf eine sechsjährige Periode, da dasselbe für dieses Jahr brach liegt, also bis einschließlich 1866, zu belassen, selbst dann, wenn die Hebamme Tönne vor Ablauf dieser Frist mit Tod abgehen oder ihrem Amt freiwillig entsagen resp. zu dessen Wahrnehmung überhaupt unfähig werden sollte. Jedoch ist in dem Falle, dass die Tönne nicht mehr Hebamme ist, (sei es aus welcher Veranlassung es wolle), von dem Tag des Abgangs ab,statt der bisherigen Pacht ad 16 Sgr eine solche zum Betrag von 5 RT jährlich zu entrichten. - Franz Tönne, Raseur, Postexpediteur; 1860 LA 57 J.; Ehefrau Elisabeth geb. Albers, 1860 LA 62 J.; Alte Haus-Nr. 106 (Breiter Weg / Auf`m Ufer 4); Raseur: „Rasierer“, Herrenfriseur.
TOP 749: Wurde auf Vortrag und eingehender Beratung beschlossen, den Tagelöhner Friedrich Düring hierselbst, seit längerer Zeit Culturen-Arbeiter für hiesige Gemeinde zum Flurschützen hiesiger Gemeinde gegen die von ihm beanspruchte Löhnung von jährlich 45 RT uter Vorbehalt einer vierteljährigen Kündigung anzustellen und demselben seinem Antrag gemäß die Auszahlung seiner Löhnung aus hiesiger Gemeindekasse dergestalt bewirken zu lassen, dass er daraus halbjährlich in der Zeit von Maitag bis Martini 40 RT und in der Zeit von Martini bis Maitag den Rest ad 5 RT gezahlt erhalte. Die Funktionen des Düring sollen bereits mit dem vorgängigen Tag beginnen und wird der vorsitzende Amtsverweser bald möglichst veranlassen, dass Düring vereidigt und mit ihm gerichtlicher Vertrag abgeschlossen werde.
TOP 750: Wurde zum wiederolten Mal zur Sprache gebracht, dass die bereits seit den Jahren anhängige hiesige Freibauholz-Ablösesache sich so ungemein in die Länge zieht und namentlich die zunächst erforderliche Abschätzung der beteiligten Gebäude noch gar nicht in Angriff genommen worden sei, auch der zum Sachverständigen in dieser Angelegenheit ernannten und als solcher bereits vereidigte Kreisbaumeister Westermann wegen der innerhalb seines Bau-Reviers zur Zeit in der Ausführung begriffenen bedeutenden Brückenbauten zum Vermessen der fraglichen Abschätzung auch im Laufe der nächsten Monate voraussichtlich noch nicht im Stande sein werde. Dieserhalb sowie mit Rücksicht darauf, dass eben jetzt die geeignetste Zeit zur Abschätzung sei, indem bis zur nächsten Anwerten (nicht korrekt lesbar) die Hausböden hinreichend abgeräumt und bei den von Seiten der Prüfenden etwas in Aussicht der bevorstehenden Abfindung ungewöhnlich häufig hervortretenden Ansprüche auf fortwährende Verabreichung von Frei-Bauholz der Gemeinde nicht unerhebliche Schwierigkeiten erwachsen wären, wurde beschlossen, die Königliche General-Commission zu ersuchen, eventuell durch Er...(nicht korrekt lesbar) eines anderweitigen Sachverständigen zu veranlassen, dass die mehrgedachte Abschätzung doch nunmehr in schleunigster Weise zur Ausführung gebracht und überhaupt das Ablöse-Verfahren möglichst beschleunigt werde. - Satzbaumäßig, stilistisch für den Abschreiber nicht immer verständlich.
TOP 751: Der Versammlung wurde die mittels Landrätliche Verfügung vom 18. v.M. mitgeteilte Verfügung Königlicher Verfügung vom 10. (Abkürzung nicht korrekt lesbar) (A IV 392) betreffend die definitive Anstellung des hiesigen Communal-Waldwärters Weihs zur wiederholten Beratung und Beschlussfassung vorgelegt und dabei seitens des Vorsitzenden nochmals die einschlägigen Bestimmungen der Ober-Präsidential-Instruktion Vom 19. Mai 1857, sowie die Verfügung Königlicher Verfügung vom 11. Oktober 1858 (A IV 3135) verwiesen. Nach gepflogener Beratung erklärte die Versammlung, so bereitwillig sie auch sonst die Anforderungen der vorgesetzten Behörde Folge leisten werde, so könne sie doch im vorliegenden Fall, da weiter eingezogene Erkundigungen stets der von Königlicher Regierung vorgelegter Führungs-Atteste die Richtigkeit ihrer in dem Beschluss vom 10. Januar d.J. vorgebrachten Behauptungen über den früheren höchst unsoliden Lebenswandel des Weihs bestätigt hätten, nach den hiesigen örtlichen Verhältnissen aber vor allem ein durchaus gesetzter und solider Mann erforderlich sei, die Verantwortung für die definitive Anstellung des Weihs nicht übernehmen. Dazu habe sie auch erst jetzt in Erfahrung gebracht, dass Weihs keinen Forst-Versorgungsschein besitze, also nicht besonders anstellungsberechtigt sei. Sie müsse hiernach, wie in ihrem Beschluss vom 10. Januar wiederholt eine Verlängerung der Probezeit des Weihs beantragen und eventuell die anderweite probeweise Besetzung der Stelle anheim geben.
TOP 752: Wurde die Erklärung des Georg Schroeder hierselbst bezüglich des noch rückständigen Kaufpreises für ein im Jahr 1846 von hiesiger Gemeinde erworben unweit seines Hauses belegenen Fläche von 8 Ruten 31 Fuß vorgelegt. Die Versammlung beschloss, den fraglichen Kaufpreis, welcher früher zu 3 Pf pro Quadrat-Fuß oder zu überhaupt 9 RT 25 Sgr 9 Pf vereinbart worden sei, auf das Pausch-Quantum von 6 RT ermäßigen und zur Erhebung dieses Betrages der Gemeindekasse nunmehr Anweisung zu fertigen zu lassen. Die Ermäßigung des Preises in der angegebenen Weise rechtfertigt sich aus den in der Schroeder`schen Erklärung vorgebrachten und der Versammlung als faktisch bekannten Gründen, weil nämlich von der in Rede stehenden Fläche bei dem im Jahr 1847 erfolgten Ausbau der Twieten-Straße die Gemeinde wieder einen Teil an sich genommen und Schroeder außerdem von seinem eigenen Garten ohne jegliche Entschädigung einen Teil zum Wegebau abgetreten habe. - Alte Haus-Nr. 137, Twiete: Georg Schroeder, Schreiner, 1860: 49 J.; Ehefrau Elisabeth geb. Koch, 47 J. und Kinder: Lisette, Maria, Gertrud. - Pauschal-Quantum = Pauschale, eine zunächst überschlägig festgesetzte Geldsumme.
Am 20. Juli 1860
TOP 753: Wurde die Zusammenstellung der in Sachen betreffend die Ablösung der auf dem hiesigen Gemeinde-Wald haftenden Frei-Bauholz- und Brennholz-Gerechtsame durch die Vertretung der Gemeinde in I a Instanz (?) erwachsenen Dienst- und Reisekosten des Amtsverwesers Boese (als Offizial-Anwalt der Gemeinde) und der zu verschiedenen Terminen von demselben zugezogenen nicht mitberechtigten (?) Gemeinde-Verordneten Schwefer, Kerstholt und Tönne vorgelegt und beschlossen, die Gesamtsumme derselben mit 38 RT durch die Gemeindekasse definitiv zahlen zu lassen und zwar mit Rücksicht auf die Bestimmung im § 6 des Kosten-Regulativs vom 25. April 1836, wonach in Ablöse-Sachen der Gemeinden die Kosten ihrer Vertretung selbst dann von der Gemeinde zu tragen sind, wenn – wie in dem vorliegenden Fall – das Erkenntnis günstig für sie lautet. - Mehr Inhaltliches ist nicht aktenkundig.
TOP 754: Wurde beschlossen, dem Gemeinde-Verordneten Joseph Funke an Reise-Kosten für seine in der Eigenschaft als stellvertretender Gemeinde-Vorsteher behufs Aufnahme der Kaufverträge über die an Hermann Winterhoff und Lenze-Oels hierselbst veräußerten Grundstücke gehabten beide Gänge nach Arnsberg 1 RT zahlen und dieselben von Winterhoff und Lenze mit zu 15 Sgr wieder einziehen zu lassen.
TOP 755: Wurde für den Transport der hiesigen großen Feuerspritze zu den am 31. Mai und 17. Juni zu Herblinghausen stattgehabten Bränden den Eigentümern der dazu benutzten Pferde (zu Folge früheren Beschlusses) pro Meile 20 Sgr aufs Pferd, also – da die fragliche Entfernung gerade zu 1 Meile angenommen wird – (a) dem Fritz Ernst Kerstholt hierselbst 2 RT 20 Sgr; (b) dem Heinrich Flinkerbusch 20 Sgr; (c) dem Johann Lichte 20 Sgr; (d) dem Arnold Geihsler 20 Sgr; (e) dem Bernard Becker 20 Sgr; in Summa: 5 Reichstaler, 10 Silbergroschen aus hiesiger Gemeindekasse als Vergütung bewilligt.
TOP 756: Die Rechnung des Fritz Düring über Anlegung einer Abfuhre (?) unweit der Mühle wurde mit 12 Sgr und die des Anton Geihsler über Instandsetzung der hiesigen Spritzen-Schläuche mit 2 RT 2 Sgr auf die Gemeindekasse zur Zahlung übernommen.
TOP 757: Auf Antrag der Ehefrau des inhaftierten Schornsteinfegers Weber und mit Rücksicht auf die dürftige Lage wurde die Niederschlagung der von ihr pro 1860 zu zahlenden Communal-Steuer ad 11 Sgr 11 Pf bewilligt. - Gründe der Inhaftierung sind hier nicht aktenkundig. Siehe unten TOP 797 und 804.
TOP 758: Wurde das Schreiben des Regierungs-Assessors Paschke zu Meschede bezüglich des durch den Leser Rosenthal hierselbst gestellten Antrags auf Abgabe des zur Bedielungseines Dachbodens erforderlichen Bretterholzes vorgelegt. Die Versammlung erklärte einstimmig, wie sie sich auch jetzt noch zur Abgabe des genannten Frei-Bauholzes nicht verstehen könne, weil sie sich nicht allein – wie bereits in dem Beschluss vom 4. d.M. angegeben – während des anhängigen Ablöseverfahrens überhaupt nicht für verpflichtet erachte, zu neuen Anlagen, wozu die vom Rosenthal beabsichtigte Bedielung seines Oberbodens die noch niemals vorhanden gewesenen doch jedenfalls gezählt werden müsse – Frei-Bauholz verabfolgen zu lassen, sondern auch die Anlage eines Oberbodens für Rosenthal durchaus kein Bedürfnis und seitens der hiesigen Gemeinde auch niemals Bretterholz zu Oberböden an Freibauholz-Berechtigte abgegeben sei. - Der Handelsmann brachte zu seinem Einzug nach Freienohl gewiss ganz neue, ungewohnte, nicht übliche Bau-Methoden mit. Weil unbekannt, darum abgelehnt.
TOP 759: Der Vorsitzende machte den Inhalt der Verfügung Königlicher Regierung vom 23. Juni d.J. A IV 1895, wodurch unter Abweisung der von der Versammlung wiederholt vorgebrachten Widersprüche die definitive Bestätigungdes Jägers Ludwig Weihs als Waldwärter für den hiesigen Gemeindewald erteilt ist, bekannt, worauf die Versammlung erklärte, wie sie sich allerdings in die Notwendigkeit versetzt sehe, sich trotz des der hiesigen Gemeinde offenbar geschehenen Unrechts wegen der voraussichtlichen Erfolglosigkeit jedes weiteren Schrittes nunmehr zu beruhigen, gleichwohl aber ihr … (1 Wort nicht korrekt lesbar) bezüglich des Weihs gefassten Beschlusses aufrecht erhalten müsse.
Sommer-Ferien
Am 25. September 1860
TOP 760: Wurden folgende Anträge um Verabfolgung (Ausgabe) von Frei-Bauholz wurden vorgelegt: (1.) des Adam Pöttgen gnt. Ahsen von 47 2/3 Kubik-Fuß; (2.) des Heinrich Petz von 2844 5/8 Kubik-Fuß; (3.) des Gottfried Becker gnt. Kaiser von 2932 5/6 Kubik-Fuß; (4.) des – derselbe – von 214 Kubik-Fuß; (5.) des – derselbe – von 260 ¼ Kubik-Fuß; (6.) des Heinrich Flinkerbusch gnt. Schwert von 2592 2/3 Kubik-Fuß; (7.) des – derselbe – von 92 Kubik-Fuß; (8.) des Adam Pöttgen gnt. Göbel von 216 Kubik-Fuß; (9.) des Joseph Trompetter von 38 23/24 Kubik-Fuß; (10.) der Witwe Johann Kehsler von 20 ¾ Kubikk-Fuß; (11.) des Georg Geihsler von 86 5/6 Kubik-Fuß; (12.) des Franz Kerstholt von 42 Kubik-Fuß; ad Summa 1092 Quadrat-Fuß. Die Versammlung beschloss mit Rücksicht auf das Schreiben des Regierungs-Assessors Paschke vom 13. August sämtliche Anträge zurückzuweisen. - Das Schreiben und die Gründe sind hier nicht aktenkundig.
TOP 761: Wurde der Antrag des Terstesse wegen Anpachtung der Schafhude auf den hiesigen Gemeinde-Grundstücken mit Rücksicht darauf zurückgewiesen, dass die einzelnen Hude-Grundstücke zu zerstreut in der hiesigen Feldmark zwischen anderen Grundstücken belegen seien und die Schafhude im hiesigen Communal-Wald der Oberförster Harbert abgewiesen habe.
TOP 762: Wurde das Protokoll über die Verpachtung der Langesbrückevom 25. d.M. vorgelegt, wonach der Johann Trompetter mit 2 RT der einzige und Letztbietende ist. Die Versammlung beschloss, dem Trompetter den Zuschlag für 2 RT jährlich zu erteilen. Zugleich beschloss dieselbe, dem Antrag des Trompetter um eine Nachlassung von der seitherigen Pacht ad 6 RT 5 Sgr an die (?) Glasfabrik Giesmecke seit dem Jahr 1856 eingegangen und diese die einzige ...(Einnahme?) für ihn gewesen sei, zurückzuweisen und zwar mit Rücksicht darauf, dass derselbe bei der jetzigen Pachtung für den niedrigen Pachtsatz von 2 RT den Zuschlag erhalten habe. - Damals sprachen und schrieben Freienohler: Langels.. oder Langes... natürlich auch Langelbrücke. - Gemeint ist die Brückengeld-Einnahme mit Weitergabe ans Amt und etwas Gewinn. Angemerkt sei: Die Glasfabrik in der Giesmecke war 1856 „eingegangen“, Faktor Becker nach Oeventrop gezogen. Die Glasfabrik-Besitzer mussten Brücken-Zoll zahlen...Die Schulkinder in Freienohl zur Schule, eigentlich nach Calle, Wennemen... Siehe das Kapitel: Netzwerk Schule. - Johann Trompetter, Totengräber, 1860: 75 J.; Ehefrau Agatha geb. Unger,62 J.; Alte Haus-Nr. 135, Alte Wiese 17.
TOP 763: Wurde auf den Antrag des Lehrers Schoene um Ausführung einiger Reparaturen an dem Küster-Haus und dem Weißeln der Schulstuben beschlossen, die Ausführung der Arbeiten mit Rücksicht auf die Notwendigkeit derselben dem Maurermeister Franz Göckeler für die Vergütung von 38 RT zu übertragen.
Am 30. Oktober 1860
TOP 764: Zu Mitgliedern der Klassensteuer-Einschätzungs-Commission für das Jahr 1861 wurden die Gemeinde-Verordneten Sahse, Funke und Tönne gewählt.
TOP 765: Wurde das von dem Rendant Bracht eingereichte Rest-Verzeichnis über rückständiges Holz-Geld vorgelegt und beschloss die Versammlung, die Restanten durch Erlass einer Bekanntmachung zur Zahlung ihrer Rückstände binnen 14 Tagen auffordern zu lassen. Nach Verlauf dieser 14 tägigen Frist soll jedoch die Einklagung der noch zurück gebliebenen Restanten unnachsichtlichvorgenommen werden.
TOP 766: Auf Vortrag des Vorsitzenden (Boese) wurde beschlossen, dem Vorsteher Wiegenstein zu Meinkenbracht für die Verpflegung der geistesschwachen Dina Flinkerbusch vom 1. Oktober ab die tägliche Vergütung von 2 ½ Silbergroschen zu gewähren und erkannte man diesen Satz (Geldsumme) noch für sehr niedrig an. - Eine Konsequenz ist nicht aktenkundig. Siehe Extra-Kapitel: Armen-Fürsorge...
TOP 767: - Seltsamer Stil. - Der Vorsitzende legte im Vortrag Entwurf über die Anpachtung der diesjährigen Buchecker-Mastin den Königlichen Forst-Distrikten seitens der hiesigen Gemeinde mit dem Oberförster Ulrich vor nachgehöriger Besprechung und Erwägung der Sache beschloss die Versammlung, dem Oberförster Ulrich die Offerte zu machen für die Benutzung der Masteinen Pachtbetrag von 7 RT zu zahlen und wolle sonst (?) dem Oberförster anheimgeben, auf Kosten der Forstverwaltung in den diesseitigen Beständen noch 12 Scheffeln Eicheln sich lesen zu lassen. Die Versammlung bemerkte hierbei, dass sie auf die in dem Vertrags-Entwurf aufgeführte Bedingung für die diesjährige Buchecker-Mast in den Königlichen Forst-Distrikten 12 Scheffel guter Saat-Inhalte zu liefern, nicht eingehen könne, da sämtliche Eicheln fast erfroren und überhaupt gute Eicheln nicht vorfindlich seien. Hiernach soll es dem Oberförster anheim gegeben werden, die Bedingungen zu ändern. - 1 Scheffel = 55 Liter; 12 Scheffel = 660 Liter.
TOP 768: Wurde die durch den Herrn Justizrat von Schenck hierher gelangte und unterm 25. September d.J. bei dem Königlichen Kreisgericht zu Arnsberg abgegebene Erklärung des Franz Schwefer von hier wiederholten die Eintragung der Forderung der Gemeinde an ihn und den Friedrich Schwefer auf die Parzellen Flur I Nr. 404. 1018/428, 1020/548 und Flur V Nr. 853/4 bewilligt, vorgelegt und die Versammlung beschloss, die Eintragung der gegen Franz Schwefer eingeklagten Haupt-Forderung von 128 RT 15 Sgr, der davon seit dem 1. April 1858 rückständigen Zinsen, der vorgelegten Gerichtskosten und Mandatorien-Gebühren ad 6 ½ RT und 5 RT 1 Sgr auf die vorbezeichneten Immobilien des Schwefer bewirken zu lassen. - Mehr Inhaltliches ist hier nicht aktenkundig. - Einwohnerliste Dezember 1849 (!): Alte Haus-Nr. 54,Krumme Str. 4, 6: Franz Georg Schwefer, Ackersmann, LA 1860: 66; Ehefrau Christina geb. Düring, LA 1860: 60, und Familie; Alte Haus-Nr. 114, St. Nikolaus Str. 1: Friedrich Schwefer, Schenkwirt, Krämer, Bäcker, LA 1860: ; Ehefrau Christine geb. Gördes, LA 1860: 44, und Familie. Es gibt noch mehr Friedrich und Franz Schwefer, aber wahrscheinlich sind die hier nicht gemeint.
Am 13. November 1860
TOP 769: Wurde das Schreiben des Oberförsters Ulrichvom 7. d.M., wonach derselbe von den Pachtbedingungen nicht abgehen will, sowie auf die Lieferung der 12 Scheffel Saat-Eicheln besteht, vorgelegt und beschloss die Versammlung, dass sie auf die Natural-Lieferung der Eicheln nicht eingehen könne, sie auch darauf nicht Bedacht genommen habe, indem sie von Anfang an behauptet habe, dass es in diesem Jahr keine gute Saat-Eicheln seien, da fast sämtliche nicht reif geworden sind. Die Versammlung wiederholte daher die gemachte Offerte, wonach sie für die Benutzung der Mast in dem fraglichen Distrikt 8 RT zahlen und das Lesen von 12 Scheffel Eicheln gestatten will und beschließt zugleich, den Herrn Oberförster hiervon zu benachrichtigen.
TOP 770: Wurde der von dem Oberförster Harbert aufgestellte Hauungs- und Cultur-Plan für das Wirtschaftsjahr 1861 vorgelegt und beschloss die Versammlung, vor einer bestimmten Beschlussfassung noch von dem Oberförster über verschiedene Punkte Auskunft einfordern zu lassen. - Mehr Inhaltliches ist hier nicht aktenkundig.
Am 20. November 1860
TOP 771: Wurde auf Vortrag des Vorsitzenden wegen Anschaffung eines Kuhtrogs in der (!) Pastorat beschlossen, den Gemeinde-Verordneten Sahse zu beauftragen, das Geeignete zu veranlassen.
TOP 772: Wurde der Antrag des Küsters Schoene wegen Anschaffung von neuen Glocken-Seilen vorgelegt und die Versammlung beschloss, den Gemeinde-Verordneten Sahse zu beauftragen, die alten Seile nachzusehen und darauf die Anfertigung der neuen Seile zu veranlassen.
TOP 773: Wurden die von dem Communal-Oberförster Harbert für den hiesigen Communal-Wald für das Wirtschaftsjahr 1860 aufgestellten Hauungs- und Forst-Cultur- Pläne vorgelegt und die Gemeinde-Versammlung unter Hinweisung auf den § 30 der Ober-Präsidential-Instruktion vom 19. Mai 1859 zur nunmehrigen gutachtlichen Äußerung über dieselben aufgefordert. Nach vorgängiger wiederholter Durchsicht der beiden Pläne erklärte die Versammlung: (I.) Bezüglich des Hauungs-Plans: sie wollen sich zwar mit dem aufgestellten Hauungs-Plan hierdurch einverstanden erklären, sie wisse jedoch mit Rücksicht auf das bei den vielen in hiesiger Gemeinde vorhanden und durchaus keine oder nur ganz abgetriebene Holz-Grundstücke habenden Eingesessenen verwaltende Bedürfnis, sowie mit Rücksicht darauf dass die nach Position 2 des Hauungs-Plans zum Abrieb bestimmte 7 Morgen 25 Ruten große Holz-Parzelle am Himmernhagen im vorigen Jahr von der Gemeinde angekauft und zum Communal-Wald geschlagen sei, beantragen, dass, um dem Holz-Diebstahl möglichst vorzubeugen, in diesem Jahr noch etwa 100 Klafter Reiserholz mehr geschlagen wurden und wolle sie als Hauungs-Distrikt hierfür gleichselbst den Position 3 aufgeführten Krähenberg in Vorschlag bringen. Die Versammlung sprach hierbei die Überlegung aus, dass bei Ausarbeitung des in dem § 23 der Ober-Präsidential-Instruktion vom 19. Mai 1859 vorgeschriebenen Betriebsplans resp. der Ertrags-Ermittlung auch unter Berücksichtigung des § 26 festgesetzten Reserve-Quantums sich ein größeres als das von dem Herrn Oberförster angenommene jährliche Einschlags-Quantum von 15.000 Kubik-Fuß jedenfalls ergeben werden. Sodann erklärte die Versammlung weiter: (II.) bezüglich des Cultur-Plans: So sehr sie auch im Allgemeinen von der großen Nützlichkeit, Zweckmäßigkeit der Wald-Culturen überhaupt überzeugt sei, so könne sie doch mit Rücksicht auf die hiesigen örtlichen Verhältnisse, welche es einen sehr großen und namentlich dem ärmeren Teil der hiesigen Eingesessenen mit Benutzung der von Alters her hergebrachten Wald-Hude möglich machten, das unentbehrliche Stück Milch-Vieh zu halten, sich nun mit der Ausführung der Position 1.2.4.5 und 11 – 15 auf einer Fläche von 17 Morgen in Vorschlag gebrachten Culturen und Verbesserungen einverstanden erklären und müsse dagegen dringend bitten, dass von den sub Position 3 und 6 – 10 inklusive seitens des Königlichen Oberförsters vorgeschlagenen Culturen wegen zu großer Beschränkung der Wald-Hude (6 Wörter unterstrichen) Abstand genommen werde. - Die Positionen sind inhaltlich nicht aktenkundig. - Zur Begründung dieses Antrags führte die Versammlung an, dass bei Ausführung dieser letzteren sich über weiter 19 ¾ Morgen Waldfläche erstreckenden Culuren bei deren großen Abbrüchen, welchen die Wald-Hude durch die bisher schon vorgenommenen Culturen erlitten, und bei dem großen hier vorherrschenden und durch die Einziehung von 100 Morgen bisher von hiesigen Eingesessenen angepachteten Ackerländer des Gutes Bockum noch verwehrten Mangel an Ackerland es nicht möglich sein werde, die bei den hiesigen aus durchschnittlich 160 Stück bestehenden Kuhherden (in der Akte: Kuhheerden: Freienohler Sprechweise) für den Sommer zu unterhalten und dieses um so weniger, da bei Ausführung dieser Kulturen auch jedenfalls die hiesigen 60 Hufen-Berechtigten, womit einige schon in diesem Jahr vorgegangen, ihre Privat-Waldungen, die nach dem früheren Teilungsprozess hudenfrei seien, bisher aber im gemeinsamen Interesse aller zur Hude freigegeben waren, der gemeinschaftlichen Hude entziehen würden. Hiernach werden dann aber, wie jeder Sachverständige dies zugeben müsse, die nächste Folge die sein, dass keine gemeinschaftliche Herde mehr ausgetrieben werden könne und würden dann viele und namentlich die besitzlosen Tagelöhner genotigt sein, ihre Kuh ganz abzuschaffen. Hiernach und da wie die Cultur-Pläne pro 1855 – 1860 ergeben, allein in diesem sechsjährigen Zeitraum, wo in dem hiesigen Communal-Wald 36 Scheffel Eicheln eingesackt (!), 10 Morgen mit Fichten, 2 Morgen mit Kiefern angesät und 1 Eichen-, Fichten- und Lerchen-Saatkamp angelegt, ferner 6600 Stück und 18 Morgen mit hochstämmigen, 12 ¼ Morgen mit zweifüßigen Eichen und Lerchen, 4500 Stück und 6 Morgen mit Fichten, endlich 4300 Stück bepflanzt seien, glaubte sich die Versammlung der Hoffnung hingeben zu dürfen, dass ihren geiss nicht unbilligen Wünschen von Königlicher Regierung Rechnung getragen werde. Exact, nämlich bei der Erforderlichkeit der Vornahme weiterer Culturen könne ja aber auch, worauf die Versammlung schon wiederholt aufmerksam zu machen sich erlaubt, der noch übrige Teil des Hömbergs in 10 – 12-füßigem Quadratverband mit hochstämmigen Eichen bepflanzt werden, indem hierdurch der Hude weniger Eintrag geschehe. Jedenfalls aber erklärte die Versammlung weiter – müsse sie beantragen, dass von Ausführung der Position 8 und 9 vorgeschlagenen Cultur am Himmernhagen Abstand genommen werde, indem sie bei dem so fühlbaren – oben bereits hervorgehobenen – Mangel an Ackerland es namentlich im Interesse der weniger begüterten Eingesessenen für ihre Pflicht halte, jetzt, wo sie durch die im vorigen Jahr in der Cohsmann´schen Subhastation angekaufte ober dem Himmernhagen belegenen Wald-Parzelle von 7 Morgen25 Ruten für die hier fragliche Fläche dem Communal-Wald einen Ersatz gegeben, nochmals, wie dies bereits im Jahr 1856, eben beim Widerspruch des Herrn Oberförsters ohne Erfolg geschehe, die grundzinsweise Veräußerung dieer Parzelle zu Ackerland zu beantragen.
TOP 774: Auf Vortrag des Vorsitzenden über die anderweitige Besetzung der hiesigen Waldwärter-Stelle, da der jetzige Waldwärter Weihs gekündigt und bereits nach Mitteilung des Oberförsters Harbert die Entlassung des Weihs von Königlicher Regierung genehmigt worden, beschloss die Versammlung in Folge einer öffentlichen Bekanntmachung durch´s Regierungs-Amtsblatt in dem Central-Volksblatt Meldungen zu dieser Stelle entgegen zu nehmen. - Die Freienohler hatten mit ihrer Einschätzung recht.
TOP 775: Wurde das Schreiben des Oberförsters Ulrich vom 18. November d.J., worauf derselbe nunmehr auf die Offerte der Gemeinde-Versammlung wegen der Benutzung der Buchecker-Mast eingehen will, vorgelegt und beschloss die Versammlung, den Schweine-Hirten nunmehr anzuweisen, die fraglichen Distrikte zu behüten und entsprechende Bekanntmachung in hiesiger Gemeinde wegen Vertreiben der Schweine zu erlassen.
Am 28. Dezember 1860
TOP 776: Wurde zum Vortrag gebracht, dass die am 29. November f.J. hier abgehaltenen Gemeinde-Verordneten Ersatz nachdem durch Landrätliche Verfügung vom 18, d.M.d.J. bestätigt seien und in Folge dessen der Verordnete Fritz Ernst Kerstholt sowie der an Stelle des ausgeschiedenen Gemeinde-Verordneten Fritz Schwefer gewählte Franz Göckeler zufolge § 30 der Landgemeinde-Ordnung von dem Vorsitzenden durch Handschlag verpflichtet und in ihr Amt eingeführt. - Zu Franz Göckeler siehe Netzwerk Schule, Jahr 1857, Schützen-Hauptmann, Schützen-König.
TOP 777: Wurde das vom hiesigen Pfarrer eingereichte Verzeichnis über die im verlaufenden Jahr getrauten Ehepaare vorgelegt und beschlossen, von nachstehenden Personen, nämlich (im Protokoll stehen nur die männlichen Namen; aus dem Trauungsregister sind hier ergänzt Trauungs-Termin und Name der Ehefrau): (1.) am 12.5.1860 Arnold Geihsler mit Theresia Kraas aus Dinschede, Pfr. Rumbeck; (2.) am 24.5.1860 Friedrich Schwefer, Tagelöhner, mit Agatha Vohs; (3.) am 31.7.1860 Caspar Göckeler mit Sophia Justina Franziska Wiedemann aus Imsen bei Göttingen, acatholica (nicht katholisch, zumeist evangelisch); (4.) am 13.9.1860 Franz Heckmann mit Anna Gertrud Ebel gnt. Kaiser aus Bachum, Pfr. Hüsten; (5.) am 20.9.1860 August Geihsler mit Christina Catharina Becker; (6.) am 24.11.1860 Caspar Rocholl mit Maria Gertrud Cohsmann; (7.) am 27.11.1860 Adolf Düring mit Klara Elisabeth Schwefer gnt. Schlüters; weil dieselben jeder für sich einen neuen Hausstand gegründet haben, das durch Verfügung Königlicher Regierung vom 29. Januar 1859 festgesetzte Hausstandsgeld von 5 RT erhalten; dagegen aber der AckererAnton Bräutigam gnt. Schröer, Köhler, Wwtr. von Christina Trompetter, welcher zur zweiten Ehe geschritten ist (!) und schon früher einen eigenen Hausstand gehabt hat, sein zu lassen; - Fortsetzung im Register : am 17.4.1860 mit Maria Christina Agatha Fischer aus Enster Knick, Pfr. Hirschberg; aus dem Sterberegister: geboren und gestorben 28.12.1860 Zwillinge der Ehefrau Christina Fischer. Im Sterberegister steht nicht das Sterbedatum der 1. Ehefrau Christina Trompetter; im Trauungsregister der Pfarrei Freienohl auch nicht das Datum der 1. Ehe; vielleicht gehörte damals diese 1. Ehe zur Gemeinde Dinschede / Pfr. Rumbeck.
TOP 778: Wurde zum Vortrag gebracht, dass auf die in Folge der Verfügung Königlicher Regierung vom 12. v.M.d.J. ad A IV Nr. 3295 in dem Regierungs-Amts- und Central-Volks-Blatt in dem erlassene öffentliche Bekanntmachung bezüglich der Wiederbesetzung hiesiger Waldwärterstelle sich folgende Personen unter Einreichung ihrer Atteste um die fragliche Stelle beworben hätten, nämlich: (1.) der frühere Waldwärter Karl Reckling zu Langscheid, jetzt Tagelöhner in Arnsberg; (2.) der frühere Freiherrlich von Boeselager´sche Förster Heidfeld zu Höllinghofen jetzt in Wennemen; (3.) der Waldwärter, früher Kaiserlicher Förster Ernst Weber von Herblinghausen; (4.) der Tagelöhner Georg Neise von hier; (5.) der MaurerpolierFranz Tangjohann zu Aplerbeck. Der Versammlung wurden unter Mitteilung der §§ 1 – 12 der Oberpräsidential-Instruktion vom 19. Mai 1858 und der Verfügung Königlicher Regierung vom 11. Oktober d.J. A IV 3151 gleichzeitig die eingereichten Atteste vorgelegt und erklärte dieselbe, demnächst nach deren Einsicht und Vergleichung sowie aller seitiger Erwägung der Sachlage einstimmig: Sie wolle zunächst mit Rücksicht darauf, dass Königliche Regierung das Gehalt der früheren Waldwärters Weihs durch Verfügung vom 9. Oktober1859 A IV 2083 zu 120 RT festgestellt habe, ihre desfallsige früheren Anträge um eine Ermäßigung dieses Satzes nicht wiederholen. Ein Mehreres an Aufsichtskosten könne aber der hiesige 2200 Morgen große Communal-Wald mit Rücksicht auf die außerdem an den Oberförster Harbert und den zweiten Waldwärter Kerstholt zu zahlenden Besoldungen von über 100 RT unbedingt nicht abgeben. Weitere Anstellungsbedingungen habe sie nicht in Vorschlag zu bringen als die, dass der Anzustellende natürlich hier in Freienohl wohnen müsse. Von den aufgetretenen Bewerbern erklärte die Versammlung sodann weiter, keinen auf den früheren Waldwärter Reckling unbedingt nicht berücksichtigt werden, da dieser ja wegen Trunksucht und anderweitiger Dienstvergehen erst unlängst von Königlicher Regierung kassiert worden sei, und dadurch seine etwaigen Versorgungs-Ansprüche verloren habe. Dass derselbe überzeugende Proben seiner Besserung abgelegt habe, konstire (?) nicht und event. (?) liege auch darin keine Garantie, dass er nicht wieder in seinen früheren Fehler zurückfalle. Von den übrigen Bewerbern müsse ihr aber der sub 2 genannte frühere von Boeselager´sche Förster Heidfeld für die hiesigen Verhältnisse der passendste erscheinen, da derselbe nach den vorgelegten Attesten und der über ihn eingegangenen Erkundigung nicht bloß wegen seiner fortwährenden Tätigkeit nicht nur als tüchtiger Forstschutz- und Cultur-Beamter in ausgedehnten Revieren für durchaus qualifiziert erachtet werden müsse, sondern auch ein gesetzter und durchaus moralischer, sowie gesunder und starker Mann sei, der durch sein Vermögen ganz selbstständig gestellt sei und der Gemeinde später, wie dies so oft der Fall, mit seiner Familie nicht zur Last fallen werde. Mit Rücksicht hierauf habe derselbe dann auch vor einigen Jahren naturalisierten aus dem Lippischen gebürtigen Privat-Waldwärter Weber stehe dem Heidfeld in aller und jeder Beziehung weit nach, indem er lange nicht so qualifiziert wie dieser sei, es ihm an aller Energie fehle und er auch in ganz ärmlichen Verhältnissen lebe, dass endlich Heidfeld auch den übrigen Bewerbern gegenüber bei weitem den Vorzug verdiene, liege auf der Hand. Hiernach und da sich kein qualifizierter Versorgungs-Berechtigter gemeldet, müsse die Versammlung nun die Anstellung des Heidfeld, wozu sich die hiesige Gemeinde nur werde Glück wünschen können, gehorsamst bitten und halte sie auch bei seiner anerkannten Tüchtigkeit eine probeweise Anstellung nicht für erforderlich.
TOP 779: Wurde der für das Jahr 1861 von dem Vorsitzenden aufgestellte Gemeinde-Haushalts-Etat vorgelegt und stellte die Versammlung denselben in Einnahme und Ausgabe zu 2089 RT 16 Sgr 9 Pf, worunter sich eine Communal-Steuer von 356 RT 14 Sgr befindet, fest.
TOP 780: Auf Vortrag des Vorsitzenden beschloss die Versammlung, dem Fritz Ernst Kerstholt für die Anfuhr von 10 ¾ Schacht-Ruten Steine auf den Brumlingshauser Weg den Betrag von á Rute 20 Sgr – im Ganzen also 7 RT 5 Sgr durch die hiesige Gemeindekasse zahlen zu lassen. - 1 Schacht-Rute = 4,45 cbm; 10 ¾ Schacht-Ruten = ca. 47 cbm.
Am 15. Januar 1861
TOP 781: Wurde das Holzverkaufs-Protokoll vom heutigen Tag über den Verkauf der Eichen im Hohlknochen vorgelegt; ausweise (korrekt abgeschrieben) des Protokolls hat der Grevener zu Allendorf für 229 RT Eichen gekauft und will als Bürge zufolge der protokollarischen Erklärung vom heutigen Tag den Gastwirt Simon von Allendorf stellen, und beschloss die Versammlung nur unter dieser Bedingung, dass der Simon die Bürgschaft übernimmt, dem Grevener den Zuschlag zu erteilen.
TOP 782: Der Vorsitzende legte die Verfügung Königlicher Regierung vom 21. Dezember v.J. über die Feststellung der Hauungs- und Cultur-Pläne für das laufende Jahr vor. Nach dieser Verfügung hat Königliche Regierung auf die in dem Beschluss vom 20.11.60 (korrekt abgeschrieben) ausgesprochenen Wünsche der hiesigen Gemeinde-Vertretung keine Rücksicht genommen und beschloss deshalb die Versammlung mit Rücksicht auf die voraussichtliche Erfolgslosigkeit weiterer Remonstrationen (Gegenvorstellungen) und mit Rücksicht auf die in Aussicht gestellte Veräußerungsbefugnis des Himmernhagens bei vorstehender Verfügung sich zu beruhigen, dem Kreis-Boniteur Schulte (Abschätzer) zu Wallen aber mit Anfertigung des Gutachtens über die Flächen vom Himmernhagen zu beauftragen. Wegen Aufstellung des Betriebsplans pro 1862 soll zunächst die Antwort des Oberförsters auf die Anfrage des Vorsitzenden vom 12. d.M. abgewartet werden.
TOP 783: Der Vorsitzende legte das von dem Rendanten Bracht eingereichte Restverzeichnis über die die noch rückständigen Holz-Gelder von den Jahren 1859/60 vor und beschloss die Versammlung, die Restanten (die noch Zahlungs- Pflichtigen) durch öffentliche Bekanntmachung zur Zahlung binnen 14 Tagen auffordern zu lassen.
Am 15. Februar 1861
TOP 784: Der Vorsitzende machte die Versammlung mit der Verfügung Königlicher Regierung vom 28. Januar bekannt, wonach der von der von der Gemeinde-Vertretung gewählte Privatförster Heidfeld als Waldwärter für den hiesigen Communal-Wald mit einem jährlichen Gehalt von 120 RT genehmigt sei.
TOP 785: Der Vorsitzende legte der Versammlung die Verdings-Verhandlung vom 5. d.M über die Instandsetzung des Brumlinghauser Weges, wonach der Franz Schwefer mit 149 RT Letztbietender geblieben ist, und beschloss die Versammlung, die Arbeiten nochmals zu verdingen, da die Verdings-Summe noch im Verhältnis zu den Arbeiten zu hoch sei.
TOP 786: Wurde das Verpachtungs-Protokoll vom 5. d.M. über die hiesige Fischerei-Gerechtsame, wonach in dem Termin kein Gebot abgegeben worden, vorgelegt und beschloss die Versammlung mit Rücksicht auf die Unbedeutendheit des bisherigen Pachtbetrags und das Recht der Gemeinde nur illusorischsei, von dem Versuch einer nochmaligen Verpachtung Abstand zu nehmen. - Mehr Inhaltliches, Gründe für das „Illusorische“ sind hier nicht aktenkundig.
TOP 787: Wurde der Antrag mehrerer hiesiger Eingesessener wegen Abgabe von Bruchsteinen aus dem Bruch am Mühlenberg vorgelegt und beschloss die Versammlung das Gewinnen von Steinen in dem Bruch zu gestatten und den Waldwärter Kerstholt zu beauftragen, eine Kontrolle über das Brechen der Steine zu führen.
TOP 788: Auf Vortrag des Vorsitzenden und nach Rücksprache desselben mit dem Communal-Oberförster wurde beschlossen, die Aufstellung eines neuen Betriebsplans pro 1862 bei Königlicher Regierung nicht zu ...(1 Wort nicht korrekt lesbar; zu erlauben?) vielmehr wegen der jetzt erforderlichen Abfindung der Bauholz-Berechtigten bei Königlicher Regierung pro 62 eine außerordentliche Hauung der abständigen Eichen zu beantragen, sobald die desfällige Berechnung des Kreis-Baumeisters Westermann in Meschede über die zu zahlenden Ablöse-Beträge vorgelegt sein werde. Übrigens hat sich auch der Oberförster für dieses Jahr Ausarbeitung eines neuen Betriebsplans über die hiesigen Waldungen außer Stande erklärt, da ihm von Königlicher Regierung die Anfertigung von 3 Betriebsplänen für andere Communal-Waldungen aufgegeben sei und hiernach evnt. Vorgeschlagen, dem Betriebsplan durch einen von Königlicher Regierung zu bestimmenden Forst-Kandidaten ausarbeiten zu lassen.
Am 1. März 1861
TOP 789: Wurde der Antrag des Franz Wilhelm Hahse wegen Gewinnung von Steinen in dem Bruch am Mühlenberg genehmigt.
TOP 790: Die Versammlung beschloss, die Rechnung des Schreinermeisters Georg Schroeder über 9RT 23 Sgr 9 Pf für Arbeiten in der Kirche während der Missionszeit auf die Gemeindekasse anweisen zu lassen. - Missionszeit: damals war in der Fastenzeit für mehrere Tage (Abende und auch tagsüber) ein Pater aus einem benachbarten Kloster zu längeren Missions-Predigten für die ganze Gemeinde eingeladen; zumeist wurde unterschiedlich eingeladen: Männer, Frauen, junge Männer, junge Mädchen, Schulkinder. Bis etwa 1985.
TOP 792: Der Vorsitzende legte die anderweitige Verdings-Verhandlung über den Verding des Brumlinghauser Weges vor und beschloss die Versammlung, dem Ludwig Neise für das abgegebene Gebot von 117 RT den Zuschlag zu erteilen. Zugleich wurde beschlossen, dem Maurermeister Göckeler zu beauftragen, die noch fehlenden Steine auf den fehlenden Stellen des Weges zu ermitteln, damit die rechtzeitige Anfuhr noch geschehen kann.
TOP 793: Der Vorsitzende legte der Versammlung das Verpachtungs-Protokoll vom 26. Februar über das Halten der hiesigen beiden Zuchtochsen vor und beschloss die Versammlung (1.) dem Johann Kückenhoff für das von ihm abgegebene Gebot neben der Benutzung der Ochsenwiese nach jährlich 20 Sgr an die hiesige Gemeindekasse zu zahlen; (2.) dem Heinrich Lenze für ein gleiches Gebot den Zuschlag auf 7 Jahre zu erteilen.
TOP 794: Wurde die von dem Taxator Göckeler aufgenommene Taxe über den beabsichtigten Tausch mit Bernhard Tönne, von welchem die Gemeinde ein Grundstück am Knäppchen und Tönne ein Teil von dem an Ferdinand Kehsler verpachtete Grundstück am Roa erhält, vorgelegt und erklärte sich die Versammlung mit der Taxe einverstanden und beschloss zugleich die Aufnahme der Tauschverträge sowie die Umschreibung im Katatser zu veranlassen.
Am 15. März 1861
TOP 795: Wurde bezüglich der durch Gemeinde-Beschluss vom 20. November v.J. bri Gelegenheit der Vorlegung des diesjährigen Cultur-Plans beantragten Veräußerung des durch den Cultur-Plan zur Kultivierung mit Fichten bestimmten Gemeinde-Parzelle am Himmernhagen, sowie mit Bezug auf die dieserhalb erlassene Verfügung Königlicher Regierung vom 22. Dezember v.J. A IV. 3619 das von dem Kreis-Boniteur Schulte zu Wallen erforderte Gutachten vom 22. v.M. über die Brauchbarkeit der fraglichen Parzelle zu Ackerland vorgelegt. Nach Durchsicht und Prüfung dieses Gutachtens beschloss die Versammlung einstimmig ihren früheren Antrag un den Veräußerungskonstanz bei Königlicher Regierung zu wiederholen, da die fragliche Fläche nach dem vorgelegten durchaus begründeten Gutachten, welches ihres Erachtens die Einwendungen des Königlichen Oberförsters gegen die beantragte Kultivierung zu Ackerland vollständig widerlege, nicht nur ebenso gutes und ertragsfähiges Ackerland geben werde wie viele andere hiesige Acker, sondern auch bei einem jährlichen Rein-Ertrag von 2 RT 19 Sgr pro Morgen, einen offenbar höheren Ertrag ergebe, wie ein solcher nachhaltig von Waldboden zu erwarten sei. Mit Rücksicht hierauf und auf den aus dem Gemeindebeschluss vom 20. November (?) v.J. ersichtlichen großen Umfang der in den letzten Jahren in dem hiesigen Kommunal-Wald ausgeführten Culturen, namentlich aber mit Rücksicht auf das große, jedes Jahr hier fühlbarer werdende Bedürfnis an Ackerland glaubte die Versammlung nunmehr die Erteilung des Veräußerungs-Anspruchs erwarten zu dürfen und nur noch darauf aufmerksam machen zu müssen, dass (1.) der in den letzten 10 Jahren vorgenommenen Veräußerung von circa 40 Morgen Forstgrundstücken nicht bloß der im Jahr 1859 erfolgte Ankauf der Cohsmann´schen Holz-Parzelle von 9 Morgen 25 Ruten im Himmernhagen, sondern auch der im Jahr 1852 erfolgte Ankauf des Henncher´schen Wald-Teils am Steinweg Flur III Nr. 132 zur Größe von 8 Morgen 90 Ruten gegenüberstehen. - Am Steinweg: beim Kohlsiepen, Krebshöhlen, Kohlberg, westlich der Rümmecke. - (2.) dass der hier vorherrschende große Mangel an Ackerland, welcher durch die Einziehung von 100 Morgen bisher durch hiesige Eingesessene vom Gut Bockum angepachteter Ländereien noch gestiegen, jedenfalls daraus ersichtlich sei, dass die hiesige Steuergemeinde bis 1084 Seelen und 2483 Morgen Waldboden und 1474 Morgen Ackerland und Wiesen enthalte und sich deshalb bei jeder neuen Verpachtung von Gemeinde-Grundstücken die frühere Pacht durchschnittlich um 1/6 – ¼ steigern und die vorerwähnte Veräußerung von 40 Morgen Forst-Grundstücken in den letzten 10 Jahren, obwohl sich dabei die Rodungs-Kosten auf durchschnittlich 4 – 6 Sgr pro Rute belaufen, die Kapitalisierung der Grundwerte einen Kaufpreis von 63 RT pro 1850, von 95 RT pro 1856 und von 98 RT pro 1859 auf den Morgen für die Gemeinde ergeben haben. - Der übliche Schluss-Satz: - Ein Weiteres war nicht zu verhandeln.
Am 5. April 1861
TOP 796: Auf Antrag des Vorsitzenden wurde beschlossen, der Witwe Bernhard Schwefer von dem Kaufpreisfür 1 Klafter Reiserholz 1 RT 22 Sgr niederzuschlagen und den Rendanten mit Weisung versehen zu lassen. - Aus dem Trauungsregister: Bernard Schwefer, Hufschmied, heiratet am 18.9.1845 Dorothea Trompetter; Alte Haus-Nr. 122 a, Hauptstraße / Schmitten-Ecke. - Im Sterberegister: Bernard Schwefer gest. 6.3.1859, hinterlässt Ehefrau und 5 Kinder; am 7.9.1857 gest. Kind Bernard Schwefer mit 6 J., 8 Monaten.
TOP 797: Wurde beschlossen, die Rückstände der Ehefrau Schornsteinfeger Weber mit 9 Sgr 8 Pf wegen der ärmlichen Verhältnisse niederzuschlagen. - Eindeutige Daten sind im Trauungsregister und im Sterberegister nicht; hier im Protokoll steht kein Vorname, aber – endlich – TOP 804: Franz Weber.
TOP 798: Auf Vortrag des Vorsitzenden wurde beschlossen, dem Schüsseldreher Hermann Krick zur Zahlung seiner Rückstände der hiesigen Schul- und Gemeinde-Kasse einen 3 – 4 wöchentlichen Ausstand zu bewilligen. - Hermann Krick, LA 1861: 60; Ehefrau Agatha geb. Hüster, LA 1861: 54. 1871: Alte Haus-Nr. 161, Krumme Straße.
TOP 799: Wurde beschlossen, dem Vorsteher Wiegenstein zu Meinkenbracht für die Verpflegung der Flinkerbusch (gemeint ist Dina F.) statt der durch Beschluss vom 30. Oktober v.J. zu 2 ½ RT monatlich festgesetzten Kostgelder für die Flinkerbusch vom 1. Januar ab monatlich 4 RT zahlen zu lassen. - Siehe Extra-Kapitel: Frau, Frauen in Freienohl.
TOP 800: Wurde der Kostenanschlag des Maurermeisters Göckeler (gemeint ist Franz) überdie Instandsetzung des sogenannten Alten Weges vorgelegt und beschlossen, sie Arbeiten nach dem Kostenanschlag verdingen zu lassen.
Am 26. April 1861
TOP 801: Wurde die im Auftrag des Vorsitzenden von dem Steuer-Inspektor Derckmann aufgestellte Berechnung und Zeichnung über die Wald-Parzelle am Hömberg Flur II Nr. 140 / 3 vorgelegt und nachdem die Versammlung Einsicht davon genommen hatte, beschloss dieselbe, dem Derckmann (in der Akte korrigiert mit ck) die liquidierten Gebühren von 2 RT zahlen und zur Ermittlung der Grenze von dieser Parzelle resp. Setzen der Steine um die Parzelle den Geometer Lohmann zu Hellefeld beauftragen zu lassen.
TOP 802: Der Vorsitzende legte der Versammlung die Liquidation über die Beaufsichtigung des Brumlinghauser Weges im Betrag von 1 RT vor und beschloss dieselbe, den Betrag aus der hiesigen Gemeindekasse zahlen zu lassen.
TOP 803: Wurde das Revisions-Protokoll des Maurermeisters Göckeler über die Ausführung der Steinbahn auf dem Brumlinghauser Weg, wonach die Revisions-Summe 118 RT Forderung des Unternehmers Neise 118 RT 18 Sgr beträgt, vorgelegt und beschlossen, dem Neise diese Summe von 118 RT 18 Sgr nach Abzug der bereits vorschussweise gezahlten Unkosten durch die hiesige Gemeindekasse zahlen zu lassen, da nach dem vorbezeichneten Revisions-Attest die Arbeit vorschriftsmäßig und gut ausgeführt ist.
TOP 804: Wurde der Antrag des Gottfried Becker gnt. Kaiser von hier wegen Ausstand zur Zahlung der Holz-Gelder im Betrag von 65 RT vorgelegt und beschloss die Versammlung mit Rücksicht darauf, dass die Kasse die Gelder zur Bestreitung sehr notwendiger Maßgaben bedürfe und auch die Gemeinde nach dem Frei-Bauholz-Berechtigten abgeschlossenen Vergleich die zuständige Abfindung der Berechtigten verzinsen muss, denselben aus den angeführten Gründen ablehnen müsse.
TOP 804 (wohl unbeabsichtigte Wiederholung der Nummer) : Wurde beschlossen, das Holzgeld der Ehefrau Franz Weber im Betrag von 27 Sgr für 1 Reiser-Klafter niederzuschlagen. Siehe oben TOP 797 und 757. Inhaftiert schon 20. Juli 1860. Im Jahr 1871: Alte Haus-Nr. 93, Alte Wiese 6; auch Einwohnerliste Dezember 1849: Heinrich Weber, Holzschuhmacher, LA 1849: 55, Ehefrau Elisabeth geb. Heinrichs, Sohn Franz, Holzschuhmacher, LA 1849: 23. Trauungsregister: Heirat 29.09.1845 Witwer Heinrich Weber dim. nach Hirschberg, mit Elisabeth geb. Heinrichs.- Erste Ehe vielleicht: am 26.07.1823 Heinrich Weber mit Anna Gertrud geb. Köster aus Wildshausen. Sterberegister: gest. 14.12.1844 Anna Gertrud Weber geb. Köster, LA 49, hinterlässt 6 minderjährige Kinder (?); Einwohnerliste Dezember 1846: Tochter Maria, Magd, LA 23; Sohn Franz, LA 19; Sohn Heinrich LA 12; Sohn Joseph LA 9.
TOP 805: Wurde der Antrag des Polizeidieners Kaulmann um Bewilligung einer Unterstützung zur Anschaffung von Montierungsstücken vorgelegt und beschlossen demselben aus der hiesigen Gemeindekasse eine Unterstützung von 5 RT zahlen zu lassen. - Gemeint sind Dienstabzeichen an seiner Polizei-Uniform.
TOP 806: Auf Antrag des Schlossers Kaspar Feldmann wegen Überlassung der Hecke an dem Tönne`schen Land am Knäppchen wurde beschlossen, demselben die Hecke unter der Bedingung zu überlassen, dass er sie ...(1 Wort nicht korrekt lesbar) abhaut und den von dem Förster Heidfeld bestimmten Taxwert zur hiesigen Gemeindekasse zahlt. - Ausdrückliche Gründe sind nicht aktenkundig.
TOP 808: Auf Antrag des Vorsitzenden über den Geisteskrankheitszustand der Ehefrau Heinrich Weber hierselbst wurde beschlossen, die Verpflegungsgelder für die Unterbringung derselben in die Provinzial-Irren-Anstalt zu Marsberg vorschussweise aus der hiesigen Gemeindekasse zahlen und auf Grund der abgegebenen Erklärung des Vaters der Ehefrau Weber, Wirt Franz Tönne vom 23. d.M. dieselben in vierteljährigen Raten von dem Weber resp. Tönne wieder einziehen zu lassen. - Franz Tönne, Leineweber, Raseur, Postexpediteur, Alte Haus-Nr. 106. Ehefrau Elisabeth Tönne geb. Albers; mit im Haus wohnt Heinrich Weber, Ehemann von Elisabeth Weber geb. Tönne (Tochter von Franz und Elisabeth Tönne); LA 1861: 46.
Am 28. Mai 1861
TOP 809: Wurde das Verdings-Protokoll vom 26. d.M. über die chausseemäßige Instandsetzung des hiesigen Alten Triftweges, wonach der Georg Siepe nachträglich für die ganzen Arbeiten das Gebot von 275 RT abgegeben hat, vorgelegt und beschlossen, die Unternehmer der einzelnen Arbeiten von dem Nachgebot des Siepe in Kenntnis setzen und auffordern zu lassen, wenn sie willens seien, ihre Nachgebote binnen 8 Tagen abzugeben, andernfalls dem Siepe der Zuschlag erteilt sei. - Georg Siepe gnt. Necker, LA 55, Ackersmann, Ehefrau Elisabeth geb. Lenze, LA 55; Alte Haus-Nr. 39, Parzelle 870, St. Nikolaus Str. 10.
TOP 810: Wurde der Antrag des Schweinehirten Krick wegen Anschaffung von 1 Paar neue Schuhe aus der Gemeindekasse vorgelegt und beschlossen, mit Rücksicht auf seine vermehrten Dienstleistungen während des vergangenen Winters demselben auf Kosten der Gemeindekasse ein Paar neue Schuhe machen zu lassen.
TOP 811: Wurde dem Lehrer Schoene hierselbst in Anbetracht seiner vermehrten Dienstleistungen eine einmalige Renumeration von 10 RT bewilligt, die ihm aus der Gemeindekasse gezahlt werden sollen. - Diese Dienstleistungen sind nicht aktenkundig; es können auch familiäre Gründe vorliegen: Kinder...
TOP 812: Wurde bei wiederholter Vorlegung mittels Landrätlicher Verfügung vom 30. April d.J. mitgeteilten Königlichen Signierung vom 1. April d.J. A IV. 1090 betreffend die grundzinsweise Veräußerung einer etwas 10 Morgen großen Wald-Parzelle am Himmernhagen auf Antrag des Vorsitzenden beschlossen, mit Rücksicht auf den Schlussposten der vorerwähnten Regierungs-Verfügung von der früher beschlossenen Rekurs-Einlegung gegen die fragliche abschlägige Verfügung beim Königlichen Oberpräsidium (in Münster) Abstand zu nehmen bei Königlicher Regierung (in Arnsberg) nunmehr zu beantragen, dass die Ausführung der seitens der Forstverwaltung beabsichtigten Bepflanzung der fraglichen Fläche mit Nadelholz bis zur Beendigung des Ablöse-Prozesses mit den Hufeberechtigten wenigstens oder bis dahin sistiert werde, bis feststehe, dass diese teilweise in Grund und Boden abzufinden sein kann, wenn letzteres der Fall, so werde sich diese Fläche und der daran stoßende Erlenbruch, sowohl ihre Beschaffenheit, als ihre Lage noch am besten zur Abfindung der Hufeberechtigten und der Communalwald denn nicht zersplittert. Wenn eine Abfindung in Grund und Boden aber nicht erforderlich werde, die desfallsige Besorgnis Königlicher Regierung also wegfalle, so hoffe man auf Grund des von Königlicher Regierung nicht angefochtenen Gutachtens des Kreisboniteurs Schulte und bei dem hier unbedingt vorherrschenden großen Mangel von Ackerland noch immer die Veräußerungs-Besorgnis für die fragliche Fläche zu erhalten. Auch würde selbst Königliche Regierung trotz der umfangreichen in diesem Frühjahr bereits ausgefüllten Culturen die Ausführung der anderweitigen Culturen statt des hier fraglichen für erforderlich erachten sollte, beschlossen, also solche (1.) die Auspflanzung der Blößen zwischen den jungen Fichten hinter dem Bergemerge (Bergmecke)auf eine Fläche von 4 Morgen; (2.) die Ausbesserung der Eichenpflanzung am Hömberg und Mühlenberg auf einer Fläche von 6 Morgen in Vorschlag zu bringen. - Dem Abschreiber ist syntaktisch nicht alles verständlich. - 1 Morgen = 180 Quadrat-Ruten; 1 Quadrat-Rute = 14,2 Quadratmeter.
Am 7 Juni 1861
TOP 813: S.o. TOP 809: Wurde die anderweitige Verdings-Verhandlung vom heutigen Tag über die Instandsetzung des sogen. Triftweges, wonach der Georg Siepe gnt. Necker mit 200 RT Letztbietender geblieben ist, vorgelegt und beschlossen, dem Siepe für das von ihm abgegebene Gebot von 200 RT den Zuschlag zu erteilen.
TOP 814: Der Vorsitzende legte die Protokollar-Erklärung des Friedrich Schwefer, wonach derselbe sich bereit erklärt, von der von ihm angepachteten Gemeinde-Parzelle Flur IV Nr. 8144 diejenigen 116 Ruten 36 Fuß, welche der Steuer-Inspekteur Derckmann unlängst davon abgemessen habe, schon um Martini d.J. an den Bernhard Tönne abzugeben, wenn ihm von der für dieses Grundstück zu zahlenden Pacht von Martini d.J. ab 1 RT 12 Sgr jährlich nachgelassen werde, vor, und beschloss die Versammlung diese Offerte hierdurch zu genehmigen.
TOP 815: Der Vorsitzende legte die von dem Rendanten Bracht nunmehr eingereichten Notaten-Beantwortungen über die Rechnungen über die hiesige Gemeindekasse pro 1855 und 1856 vor und erklärte sich die Versammlung mit dem Gutachten des Vorsitzenden einverstanden.
TOP 816: Wurde eine von dem Rendanten Bracht eingereichte Unbeibringlichkeits-Liste vorgelegt und beschloss die Versammlung, von den darin aufgeführten Resten 22 RT 26 Sgr 2 Pf niederzuschlagen.
TOP 817: Wurde der Antrag der Hebamme Ehefrau Tönne um Anstellung einer zweiten Hebamme vorgelegt und beschloss die Versammlung mit Rücksicht auf die zugenommene Kränklichkeit der Ehefrau Tönne und den sonstigen Verhältnissen derselben denselben Deferierung zu gewähren (den Antrag genehmigen) und beauftragte die Versammlung den Vorsitzenden (Amtmann Boese) die nötigen weiteren Schritte zu veranlassen, damit die wählende Lehrtochter am 1. Oktober d.J. aufgenommen werden könne.. - Siehe oben TOP 808: Ehemann Franz Tönne LA 58 J., Ehefrau Elisabeth geb. Albers, LA 63 J.; ihre verheiratete Tochter Elisabeth Weber, LA 37 J., ist geisteskrank und in der Anstalt in Marsberg; die ist mit Lehrtochter hier nicht gemeint.
Am 16. Juli 1861
TOP 818: Bei der heutigen Beratung über die von dem Herrn Oberförster Harbert wegen Aufstellung des Hauungsplans für den hiesigen Gemeindewald pro 1862 gemachten Vorschüsse wurde mit Rücksicht darauf, dass durch die in der hiesigen Frei-Bauholz-Ablösesache unter dem 31. Mai d.J. erlassene interimistische Entscheidung des Spezial-Commissars Paschke die an die noch vorhandenen 25 Bauholz-Berechtigten vom 1. April 1860 ab pro anno zu zahlende jährliche Geldrente 338 RT 18 Sgr 11 Pf festgesetzt sei, dass ferner diese Rente ein Gesamt-Ablöse-Kapital von 6760 RT repräsentiere und ein großer Teil der Berechtigten eine Abfindung in Geld einer ...(?)..findung vorziehen werde, einstimmig beschlossen, bei Königlicher Regierung pro 1862 eine extraordinäre Hauung der vielen im hiesigen Communal-Wald befindlichen Eichen zum Tax-Wert von zusammen 2500 RT zu beantragen und aus dem Erlös die jetzt fällige Rente, welche in dem diesjährigen Etat nicht vorgesehen werden konnte, sowie die am 1. April k.J. fällig werdende Rente zu decken und den Rest ad pp. 1824 RT zur Ansammlung des an die Frei-Bauholz-Berechtigten zu zahlenden Ablöse-Kapitals, welches jedenfalls der hiesige Communal-Wald aufbringen müsse, hielt die Versammlung nur deshalb für zweckmäßig und resp. erforderlich, weil bei den auf einmaligem Einschlag sämtlicher zur Aufbringung des Ablöse-Kapitals erforderlichen Holz-Quantitäten die Preise jedenfalls zu viel herabgedrückt werden würden. Auch ging dieselbe bei dem vorstehenden Antrag von der Voraussetzung, dass durch die fragliche extraordinäre Hauung das bisherige ordentliche jährliche Einschlags-Quantum nicht herabgesetzt werde, da trotz der bisherigen Einnahmen aus dem Communal-Wald immer noch ein jährliches Defizit von 40 – 50 % der direkten Steuern erforderlich gewesen sei und ein höheres Defizit bei der jährlich zu zahlenden Schul-Steuer und der aufzubringenden Staats-Steuern und sonstigen Abgaben ohne zu großen Druck den Eingesessenen nicht ausgeschlagen werden könne. Aus den vorstehenden Gründen und da der Herr Forstmeister Tramnitz (Trauwitz?) bei der unter Zuziehung des Vorsitzenden in diesem Frühjahr vorgenommenen Besichtigung des hiesigen Communal-Waldes sich von der großen Anzahl abständiger (altersschwacher) Eichen überzeugt habe, glaubte die Versammlung, auf die Genehmigung ihres Antrags rechnen zu dürfen, übernahm es der anwesende Oberförster Harbert, bei Königlicher Regierung die erforderliche Genehmigung dazu zu erwirken.
Am 23. Juli 1861
TOP 819: Wurde der Antrag des Kuhhirten Franz Leineweber um die Bewilligung einer Unterstützung zur Anschaffung von Schuhen vorgelegt und beschloss die Versammlung mit Rücksicht darauf, dass Leineweber sein Amt nicht gerade gut verwalte und viel schwenzte, abzulehnen.
TOP 820: Wurde der Antrag des Franz Schwale zu Olpe wohnhaft, jetzt hier wegen Zahlung seines Einzugsgeldes vorgelegt und beschloss die Versammlung mit Rücksicht auf das königlich erlassene Gesetz, welches das Hausstandsgeld aufhebt und das Eingangsgeld bis auf den Betrag von 5 RT ermäßigt, sowie mit Rücksicht darauf, dass die beiden Eheleute Schwale bereits hoch bejahrt seien und wegen ihres Vermögens der Gemeinde nicht zur Last fallen werden, von der Erhebung des Einzugsgeldes Abstand zu nehmen
TOP 821: Auf Vortrag des Vorsitzenden, die Heranziehung des Baumeisters Bevering zur diesjährigen Communal- und Schul-Steuer betreffend, beschloss die Versammlung mit Rücksicht darauf, dass Bevering hier noch vor kurzem eine Wohnung gemietet und einen Teil seiner Effekten hier gehabt habe, demselben bis zum 1. Juli zur Communal- und Schul-Steuer noch heranziehen zu lassen.
Im August ist kein Termin aktenkundig. Sommerferien.
Am 10. September 1861
TOP 822: Wurde der Antrag des Lehrers Schoene um Instandsetzung seiner Dienstwohnung vorgelegt und beschlossen, die beiden Stuben links mit Tapeten von 8 und 5 Sgr tapezieren und die sonst nötigen Arbeiten als Anstreichen usw. durch den Maurermeister Göckeler resp. Schreiner Schröder im Tagelohn ausführen zu lassen. Die einzelnen Arbeiten wurden dem Göckeler speziell angegeben.
TOP 823: Wurde die Rechnung des Johann Kückenhoff über die Instandsetzung des Weges bei der Alten Wiese im Betrag von 12 RT 14 Sgr vorgelegt und beschlossen, diesen Betrag aus der Gemeindekasse zahlen zu lassen.
TOP 824: Wurden die vom Communal-Oberförster Harbert für den hiesigen Communal-Wald pro Wirtschaftsjahr 1862 aufgestellte Hauungs- und Cultur-Pläne vorgelegt und die Versammlung unter Hinweisung auf den § 30 der Ober-Präsidential-Instruktion vom 19. Mai 1857 zur gutachtlichen Äußerung über dieselben aufgefordert. Nach vorgängiger wiederholter Durchsicht der beiden Pläne erklärte die Versammlung sich mit Ausführung derselben und zwar wegen des Cultur-Plans direkt einverstanden. Bezüglich des Hauungs-Plans bemerkte sie noch, dass über die durch Beschluss vom 16. Juli d.J. beantragte und bis jetzt noch nicht genehmigte extraordinäre Hauung noch ein besonderer Hauungsplan vorgelegt werden würde, da doch in dem vorliegenden Plan nur das gewöhnliche Einschlags-Quantum aufgeführt sei.
TOP 825: Wurde die mittels Landrätlicher Verfügung vom 6. v.M. Nr. 3277 mitgeteilte Verfügung Königlicher Regierung vom 16. Juli d.J. mit den dazu gehörigen Verfügungen sowie die von dem Vorsitzenden im Jahr 1858 aufgestellten Nachweise über die Vermögensverhältnisse der hiesigen Gemeinde vorgelegt und die Versammlung mit Rücksicht hierauf und auf das unterm 24. Juni d.J. erlassene Gesetz bezüglich des in den Landgemeinden zu zahlenden Einzugs- und Einkaufsgeldes zu einer anderweitigen Feststellung zu diesen Abgaben aufgefordert. Nach langen Erörterungen erklärte die Versammlung, sie müsse mit Rücksicht auf den Vermögenszustand der Gemeinde monatlich das bedeutende in seinem Ertrag sich jährlich steigernde Grundvermögen, ferner mit Rücksicht darauf, dass für die Folge weder für Gemeinde- noch für Schul-Zwecke besondere Ausgaben zu bestreiten seien, indem insbesondere die nötigen Wege-Bauten überall ausgeführt und auch das Schulgebäude nebst Lehrerwohnung sich in einem durchaus guten den räumlichen Bedürfnissen auch entsprechendem Zustand befinden, endlich mit Rücksicht darauf, dass schon unter der Hessischen Regierung ein Einzugsgeld von 30 RT am hiesigen Ort hergebracht gewesen, die Forterhebung desselben auch durch Landrätliche Verfügung vom 31. März 1853 genehmigt und erst durch Verfügung Königlicher Regierung vom 29. Januar 1859 eine Ermäßigung bis auf 10 RT, jedoch unter gleichzeitiger Bewilligung eines Hausstandgeldes von 5 RT angeordnet sei; (1.) ein Einzugsgeld, wovon die Niederlassung abhängig sein solle, zu dem gesetzlichen Marginalbetrag von 5 RT für jede von auswärts hereinziehende selbständige Mannes-Person und von 2 ½ RT für jede Frauens-Person und (2.) ein Einkaufsgeld von 10 RT von jedem von auswärts Einziehenden beantragen. - Zur Motivierung des Einkaufsgeldes glaubte die Versammlung noch anführen zu müssen, dass außer denjenigen Nutzungen am Grundvermögen, welche ihrer Natur nach in die Gemeindekasse fließen, hier auf eine gemeinschaftliche Rindvieh- und Schweine-Hude bestehe und außerdem von Alters her für die hiesigen Eingesessenen die Befugnis zum Sammeln von Laub- und Stock-, von Raff- und Busch-Holz und zum Stock-Roden in den hiesigen Communal-Waldungen hergebracht sei und dass für diese nirgends eigentliche Nutzungen am Gemeinde-Vermögen das beantragte Einkaufsgeld nur billig erscheinen könne.
Am 16. Oktober 1861
TOP 1: Eine neue Zählung beginnt! - Wurde zum Vortrag gebracht, dass der heute zur Subhastation kommende unmittelbar am Ort unter der Hohen Fohr belegene Schwefer`sche Garten, Flur I Parz. Nr. 1017 / 428 der hiesigen Steuergemeinde zur Größe von 85 Ruten 70 Kubik-Fuß mit einem Katasteral-Reinertrag (?) von 1 RT 7 Sgr 2 Pf und gerichtlich abgeschätzt zu 120 RT sich seiner Lage und seiner Bodenbeschaffenheit wegen sehr gut zu einem Industriegarten eigne und würde mit Rücksicht hierauf und da das bisher zum Industriegarten benutzte ebenfalls von der politischen Gemeinde hergegebene Grundstück sich seiner hohen Lage und seines schlechten Bodens wegen zur Obstbaum-Zucht nicht qualifiziere und deshalb von der vorgesetzten Behörde, namentlich dem Herrn Schul-Inspektor schon wiederholt die anderweitige Beschaffung einer Obstbaum-Schule in Anregung gebracht sei, beschlossen, den Vorsitzenden Amtsverweser und Gemeinde-Vorsteher Boese, sowie den Stellvertretenden Gemeinde-Vorsteher Funke zu beauftragen, bei der Versteigerung des fraglichen Grundstückes mit zu konkurrieren und eventuell bis zur Höhe von 150 RT mit zu bieten, die Versammlung ging hierbei davon aus, dass das Grundstück mit 2 RT pro Rute nicht zu hoch bezahlt werde, also eigentlich einen Wert von 170 RT habe, und beschloss weiter, die zu zahlenden Kaufgelder aus dem Extraordinären und den Ersparnissen des diesjährigen Etats zu entnehmen und den bisherigen Industrie-Garten mit nächstem Jahr wieder öffentlich zu verpachten. - Die Lage des alten Industrie-Gartens ist nicht aktenkundig; die Gemeinde-Verordneten wussten das so. - Industrie-Garten: ein Projekt im neuen Unterrichtskonzept der Schulen; siehe im Kapitel „Netzwerk Schule“.
Am 10. Dezember 1861
TOP 827: Wieder die alte Zählung! - Der Vorsitzende legte den für das Jahr 1862 aufgestellten Gemeinde-Haushalts-Etat zur Feststellung und Prüfung vor. Nach allseitiger Prüfung und Erörterung setzte die Versammlung denselben nach der Maßgabe zu … RT … Sgr ...Pf (die Geldbeträge sind in der Akte nicht eingetragen) fest, dass zur Deckung der interimistischen Ablösungszwecke an die Frei-Bauholz-Berechtigten, die unter Nr. A II. pos. 2 der Einnahmen angesetzten 350 RT durch eine Höheren Orts zu genehmigende Anleihe beschafft werden sollen.
TOP 828: Vorsitzende (Amtmann Boese) legte die Verfügung Königlicher Regierung vom 13. November d.J., wonach die Königliche Regierung die Genehmigung zur Cultivierung der Wald-Parzellen am Himmernhagen nicht erteilt hat, zur Kenntnis und weiteren Beschlussfassung vor. Die Versammlung beschloss, die Sache vorläufig auf sich beruhen zu lassen.
TOP 829: Der Vorsitzende legte das Verpachtungs-Protokoll vom heutigen Tag über die Verpachtung einiger pachtlos gewordenen Gemeinde-Grundstücke zur Genehmigung vor. Die Versammlung genehmigte diese Verpachtung mit dem Bemerken, dass für den Anpächter Heinrich Lenze gnt. Lichte die Ehefrau August Lenze Lichte angeschrieben resp. als Anpächterin betrachtet werden müsse. - Alte Haus-Nr. 155, Bahnhofstr. 1: Heinrich Lenze gnt. Lichte, Gast- und Schenkwirt, Krämer, Bäcker, LA 75.
Am 20. Dezember 1861
TOP 830: Wurde die mittels Landrätlicher Verfügung vom 27. September d.J. Nr. 4227 mitgeteilte Verfügung Königlicher Verfügung vom 22. September d.J. A IV. Nr. 2330 die Bewilligung einer extraordinären Hauung von abständigen Eichen im hiesigen Communal-Wald betreffend, der Versammlung zum wiederholten Mal vorgelegt und beschloss diese nunmehr nach eingehender Beratung folgendes: (1.) Da in den letzten Jahren das regelmäßige jährliche Einschlags-Quantum von 19.916 Kubik-Fußfür denhiesigen im Ganzen 1245 Morgen enthaltenden Communal-Wald von Königlicher Regierung auf 15.000 Kubik-Fuß herabgesetzt ist und der Gemeindekasse hierdurch jährlich ein bedeutender Ausfall entsteht, so kann bei dem Bestand des Waldes und dem vielen darin befindlichem abständigen Holz der Gemeinde-Versammlung die von Königlicher Regierung für nötig erklärte Aufstellung eines neuen Betriebsplans nur sehr erwünscht sein, und will die Versammlung selbst die baldmöglichste Ausarbeitung eines solchen hierdurch beantragen, sich auch, um den Wünschen der Königlichen Regierung nach Möglichkeit entgegen zu kommen, und wenngleich die Ausarbeitung des Betriebsplans und der Ertragsermittelung nach § 24 der Oberpräsidial-Instruktion vom 19. Mai 1857 zu den Dienstobliegenheiten des Communal-Oberförsters gehört, hierdurch erklären, an der von Königlicher Regierung zu 80 RT arbitrierten Kosten die Summe von 50 RT zu übernehmen. Zur Übernahme des ganzen Betrages kann sich die Versammlung bei den vielen von der Gemeindekasse zu bestreitenden Ausgaben und den jetzigen schlechten Zeitverhältnissen jedoch nicht entschließen. (2.) Die von Königlicher Regierung vor (in der Akte deutlich unterstrichen) Bewilligung der beantragten extraordinären Hauung weiter geforderte Zustimmung zu dem noch aufzustellenden neuen generellen Cultur-Plan kann die Versammlung vor (wieder deutlich unterstrichen) Einsicht dieses Plans selbst unmöglich erteilen, weil in demselben möglicherweise so ausgedehnte Culturen in Vorschlag gebracht werden könnten, dass darauf die nach den hiesigen örtlichen Verhältnissen ganz unentbehrliche Wald-Hude eingehen müsste. Da übrigens die fauleren resp. abständigen Eichen meist zerstreut im Communal-Wald und vielfach in solchen Beständen vorkommen, welche schon jetzt in Schonung gelegt sind, so erklärt sich die Versammlung – an sich von der großen Nützlichkeit und Zweckmäßigkeit der Wald-Culturen überhaupt - mit der weiteren Cultivierung dieser schon jetzt in Schonung liegenden Distrikte nach dem Aushieb der alten Eichen gern einverstanden und wird auch gegen die weitere Vornahme neuer Culturen in dem Umfang, wie solches der § 31 der Ober-Präsidial-Instruktion vorschreibt und dies die weitere Möglichkeit der Ausübung der Wald-Hude zulässt wie bisher, nicht protestieren. Bezüglich der Unentbehrlichkeit der Wald-Hude für die hiesigen Eingesessenen erlaubt sich die Versammlung hierbei auf ihre Beschlüsse vom 20. November v.J. und das dazu gehörige Begleitschreiben des Vorsitzenden an den Communal-Oberförster betreffend die Feststellung des Cultur-Plans pro anno Bezug zu nehmen. Nach diesen Erklärungen glaubt die Versammlung auf die nunmehrige Bewilligung der in dem Beschluss vom 16. Juli d.J. beantragten extraordinären Hauung rechnen zu dürfen und muss dann auch (3.) wiederholt beantragen, dass die in der Bauholz-Ablösesache nach dem erlassenen Interimistiv den noch vorhandenen 25 Bauholz-Berechtigten bis zur definitiven Ablösung der an Stelle der weiteren Bauholz-Abgabe zuzahlenden jährlichen Geldrente von jährlich 338 RT 18 Sgr 11 Pf ganz aus dem Ertrag der beantragten außerordentlichen Hauung gedeckt wird, da bei dem jetzigen geringem ordentlichen (in der Akte unterstrichen) Einschlags-Quantum die Einnahme aus dem Wald durch die ordentlichen (in der Akte unterstrichen) Ausgaben für denselben fast ganz absorbiert wird. - Nach dem Hauungs-Plan pro 1862 beträgt nämlich der Taxwert des zu schlagenden Holzes im Ganzen 648 RT 9 Sgr 1 Pf, und sind davon folgende Ausgaben für den Wald zu bestreiten: (1.) An Grundsteuer jährlich 69 RT 5 Sgr 10 Pf; (2.) an Hude-Lohn nach dem Hauungs-Plan 52 RT 12 Sgr 6 Pf; (3.) an Cultur-Kosten nach dem Cultur-Plan 111RT1 Sgr 5 Pf; (4.) an Gehalt für den Communal-Oberförster 46 RT 3 Sgr 7 Pf; (5.) desgleichen für den Förster Heidfeld 120 RT; (6.) desgleichen für den Waldwärter Kerstholt 50 RT; (7.) für die Aufstellung des neuen Betriebsplans 50 RT; zusammen: 498 RT 23 Sgr 4 Pf; sodass also pro anno (für das Jahr) nur ein Betrag von 149 RT 50 Sgr 9 Pf zur Bestreitung der allgemeinen Communal-Bedürfnisse übrig bleibt, der mit Rücksicht auf die Größe und den durchgängig guten Bestand des Communal-Waldes, sowie bei der großen Belastung der Gemeindekasse doch gewiss nur ein unerheblicher genannt werden kann.
Am 28. Januar 1862
TOP 831: Der Vorsitzende legte die Rechnungen des Buchbinders Stein über gelieferte
Tapeten für die Wohnung des Lehrers und der Lehrerin im Betrag von 11 RT 16 Sgr 1 Pf Vor und beschloss die Versammlung, diesen Betrag durch die Gemeindekasse zahlen zu lassen.
TOP 832: Wurde die Rechnung des Johann Kückenhoff über Sand- und Steine-Fahren vorgelegt und beschlossen, den Betrag von 1 RT aus der Gemeindekasse zahlen zu lassen.
TOP 833: Der Vorsitzende trug vor, dass der Heinrich Sahse die von ihm verlangten Zinsen von den gekauften Eichbäumen zu zahlen sich weigert, da derselbe vorgibt, dass er laut der unterm 5. Dezember v.J. eingereichten Rechnung seit dem Jahr 1859 viele Vorschuss-Zahlungen für die Gemeinde getan und ebenfalls keine Zinsen liquidiert habe. Die Versammlung beschloss, für dieses Mal von der Erhebung der Zinsen Abstand zu nehmen und beauftragte den Vorsitzenden, den Rendanten Bracht mit entsprechender Weisung versehen zu lassen.
Am 14. Februar 1862
TOP 834: Wurde die Landrätliche Marginal-Verfügung vom 3. (?) Nr. 377 bezüglich der Bewilligung einer extraordinären Hauung von abständigen Eichen im hiesigen Communal-Wald vorgelegt und mit Rücksicht auf dieselbe in Abänderung des Beschlusses vom 20. Dezember v.J. ad 1 nunmehr beschlossen, die von Königlicher Regierung in der Verfügung vom 22. September v.J. A IV. 2330 geforderten Kosten für die Aufstellung eines neuen Betriebsplans von dem hiesigen Communal-Wald bis zum Betrag von 80 RT auf die hiesige Gemeindekasse zu übernehmen. Im Übrigen wiederholte die Versammlung ihre Anträge in dem Beschluss vom 20. Dezember v.J.
TOP 835: Wurde die Rechnung des Schlossers Feldmann über verschiedene Arbeiten an den Glocken und der Schule und Küsterei im Betrag von 11 RT 5 Sgr vorgelegt und beschloss die Versammlung, den Betrag durch die Gemeindekasse zahlen zu lassen.
TOP 836: Wurde die Rechnung des Schreinermeisters Georg Schröder über die Umlegung der Treppe am Küsterhaus sowie über verschiedene andere Arbeiten von demselben im Betrag von 25 RT 24 Sgr vorgelegt und beschlossen, diesen Betrag ebenfalls zahlen zu lassen.
TOP 837: Wegen der Einklagung der Rückstände bei der hiesigen Gemeindekasse wurde mit Rücksicht darauf, dass in der jetzigen Zeit (Februar) und vormerklich (!?) da hier durchaus kein Verdienst sei und die Leute beim besten Willen nicht Zahlung leisten können, beschlossen, von der Einklagung vorläufig Abstand zu nehmen und dieselbe bis Ende Mai auszusetzen. - Inhalte und Namen sind hier nicht aktenkundig. Zeichen für einfühlsames Zusammenleben, Informiertsein.
TOP 838: Wurde zum Vortrag gebracht, dass eine Regulierung des Kuhhirten-Lohnes erforderlich sei, namentlich darauf hingewiesen, dass dieselben, sobald sie nicht mehr austrieben, keine Kost erhalten dürften. Der Vorsitzende erklärte darauf, dass der mit den Kuh-Hirten abgeschlossene Kontrakt am 1. März d.J. ablaufe, worauf die Versammlung beschloss, den Vorsitzenden zu veranlassen, der weiteren Schritte zu beauftragen. - Eine Erklärung siehe unten TOP 843.
Am 21. Februar 1862
TOP 839: Wurde durch den Vorsitzenden zum Vortrag gebracht, dass - wie der Versammlung schon längst bekannt - das Rechnungswesen der hiesigen Gemeinde aus früherer Periode noch längst nicht geordnet sei, dass namentlich (inzwischen sagt man: nämlich): (a) die Rechnungen pro 1817 bis 1843 inst. (?) zwar revidiert, die Beantwortung der desfallsigen Notaten auch herbeigeführt und nach Begutachtung derselben seitens der Gemeinde-Versammlung auch die Landrätliche Final-Entscheidung ergangen sei, indes der betreffenden Rendanten mitgeteilt und überhaupt zur Erledigung gebracht zu sein; (b) die Rechnungen pro 1844 und 1845 zwar auch revidiert und der Gemeinde-Versammlung zur Nachprüfung vorgelegt, die Notaten dagegen noch nicht beantwortet und erledigt und (c) rücksichtlich der Rechnungen pro 1846 und 1847 bloß die Revision und weiter nicht erfolgt sei. Soweit erstrecke sich das Rechnungswesen auf Perioden nicht mehr hierzu, weder auf ...(1 Abkürzung nicht korrekt lesbar) nicht mehr lebende Rendanten und beruhe die Vertretungs-Verbindlichkeit. (1.) Bezüglich der Periode 1817 / 1819 auf den Erben des verstorbenen Geihsler; (2.) pro 1820 / 1831 auf den noch lebenden Rendanten Johann Trompetter; (3.) pro 1832 / 1846 auf der Witwe des verstorbenen Rendanten Kehsler und (4.) pro 1847 auf dem Stadt-Rentmeister Wiethoff zu Arnsberg. Um in dieser auf unverantwortliche Weise so lange verschleppten Angelegenheit endlich die erforderliche Erledigung herbeizuführen, machte der Vorsitzende die Versammlung mit dem Inhalt der §§ 159 – 156, Titel 14, Nr. 1 des Allgemeinen Landrechts bekannt und brachte zunächst die Rechnungen pro 1846 und 1847 mit den dazu gehörigen Belegen und den bezüglichen Revisions-Protokollen vom 23. Juli 1858 zur Vorlage, welche hierauf von der Versammlung in vorschriftsmäßiger Weise gerüft worden, wobei sie außerdem in den Revisions-Erinnerungen bereits enthaltenen Bemerkungen nichts auszusetzen fand und beschloss, die Offenlage (heutzutage: Offenlegung) der fraglichen beiden Rechnungen in gewöhnlicher Art bewerkstelligen zu lassen. Bezüglich der Jahrgänge 1814 / 1815 nahm die Versammlung Einsicht von der auf Veranlassung des Vorsitzenden aufgestellten Zusammenstellung der Resultate und den einschlägigen Revisions-Verhandlungen und resp. Final-Entscheidungen, welche sie überall als richtig annahm und wurde nach längerer Beratung mit Rücksicht auf die Länge der Zeit und die voraussichtliche Zwecklosigkeit für gewöhnlich nötigen Peniblität (korrekt abgeschrieben) beschlossen, vorab mal von der Wiedereinziehung sämtlicher nach der vorliegenden Zusammenstellung noch rückständigen Vorschüsse Abstand zu nehmen, sowie die der Rendanten wegen fehlender Quittungen zur Last gesetzten Defizite aufstellen zu lassen, also die von ihnen ohne Erbringung der Quittungen verausgabten Zahlungen auf Gefahr der Rendanten zu akzeptieren und die sonstigen als zweifelhafte Defizite zusammengestellten Posten durchgehend niederzuschlagen, sowie auch eine definitive Niederschlagung hinsichtlich der sämtlichen in der Zusammenstellung resp. Bitten Eingesessener Nr. 181 – 189 aufgeführter Defizite des verstorbenen Schultheiß Feldmann, bestehend überhaupt , 1 RT 16 Sgr zuviel bezogenen Gehalts und in 22 RT 25 Sgr 2 Pf anderweitigen Posten eintreten zu lassen. In spezie wurde sodann beschlossen, wegen der Rechnungsjahrgänge 1817 / 1819, aus denen dem verstorbenen Rendanten Geihsler resp. dessen Erben Geihsler noch eine Restitution von 44 RT 28 Sgr abzüglich der dagegen zu vertretenden Defektevon zusammen 21 RT 24 Sgr 8 Pf zusteht, jedes weitere Verfahren bis auf Anregung der teils schon verstorbenen, teils auch anderwärts wohnenden Geihsler´schen Erben auf sich beruhen zu lassen. Ebenso soll auch in Bezug auf die von dem ehemaligen Rendanten Trompetter zu vertretende Jahrgänge 1820 bis 1831 inklusive, woraus der Trompetter nach Ausweis der Zusammenstellung 123 RT 15 Sgr 2 Pf unzweifelhaft feststehender resp. von ihm in seiner früheren Notanten-Verantwortung bereits anerkannte Defektezur Last fallen und dagegen nur an Restitutionen 11 RT 22 Sgr zu gute kommen, einstweilen nicht gegen den Trompetter vorgegangen werden, da derselbe jetzt hoch in die 90ger Jahre alt, zur Zeit wegen fast gänzlicher Abnutzung seiner Leibes- und Geistes-Kräfte vollständig dispositionsunfähig sei und es daher bei der nahe liegenden Aussicht auf sein Absterben zweckmäßiger erscheinen müsse, nach seinem Tod mit den Erben über fraglichen Gegenstand zu verhandeln. Dem Rendanten Kehsler ...(Abkürzung?) sind für die ganze Dauer seiner Funktionalperiode (!) zufolge der vorher erwähnten Zusammenstellung überhaupt 11 RT 8 Sgr 4 Pf unzweifelhafte Defekte zur Last und dagegen 18 Sgr zur Vergütung gestellt, sodass seine Witwe noch für 10 RT 20 Sgr 4 Pf der hiesigen Gemeinde aufzukommen hat, worüber dieselbe zu einer Erklärung veranlasst werden soll. Die dem jetzigen Stadtrentmeister Wiethoff aus der für seine Periode (1847) gelegten Rechnung zur Last gelegten Defekte beschränken sich auf einen zweifelhaften Betrag von 2 Sgr; der wegen seiner Unerheblichkeit und mit Rücksicht auf die ihm zustehende Vergütung von 1 Sgr niedergeschlagen werden soll, weshalb dem Wiethoff wegen dieser Rechnung die Defarge (?) erteilt werden kann. Endlich wurde beschlossen, die nach den Revisions-Verhandlungen zu der hiesigen Gemeindekassen-Rechnungen pro 1817 / 1847 nicht zur Verwendung gekommenen Stempel (?), welche hätten für Rechnung der Gemeinde beschafft werden müssen, noch nachträglich anschaffen zu lassen, falls dieses zur Vermeidung einer Stempel-Steuer Strafe erforderlich sein solle. - Für den Abschreiber inhaltlich nicht immer verständlich.
TOP 840: Nachdem durch den Vorsitzenden zu wiederholten Malen schon zur Sprache gebracht worden, dass neben dem frühern heute bereits der Beratung unterzogenen Rechnungswesen auch noch die Rechnungen der hiesigen Gemeindekasse pro 1848 bis 1851 inklusive aus der Periode des jetzigen Rendanten Bracht der Erledigung fortan wurden zur endlichen Ordnung dieser Angelegenheit die gedachten vier Stück Rechnungen nebst den dazugehörigen Belegen und den vom 19. August 1858 datierten Revisions-Protokolle zur Einsicht und Prüfung vorgelegt. Die Versammlung ging die Rechnungen postenweise durch, prüfte dieselben gegen die Belege und in sonstiger der Vorschrift entsprechender Weise, fand aber außer dem, was in dem Revisions-Protokoll bereits moniert worden, nichts zu erinnern. Dagegen wurde beschlossen, die Monita 27 und 37 cessieren und sodann die Rechnungen nachträglich während der vorgeschriebenen Frist zur Einsicht offenlegen zu lassen.
TOP 841: Wurde von dem Vorsitzenden eine Zusammenstellung der sämtlichen Rückstände bei der hiesigen Gemeindekasse zur Kenntnis vorgelegt und auf wiederholten Antrag des Vorsitzenden wegen Niederschlagung einiger unbeibringlicher Einnahmen nach allseitiger Erwägung und Beratung beschlossen, nachfolgende Posten niederzuschlagen: (1.) Die Rückstände des Kaspar Humpert, nämlich (1.) für eine Eiche pro 1849: 3 RT 10 Sgr, (2.) desgleichen...desgleichen: 9 RT 5 Sgr, (3.) desgleichen … desgleichen: 7 RT 20 Sgr, (4.) für Reiserholz pro 1857: 1 RT, (5.) Kosten in Hypotheken-Sachen: 1 RT 13 Sgr 3 Pf, (6.) desgleichen: 1 RT 13 Sgr, (7.) desgleichen: 1 RT 7 Sgr; Summa 25 RT 8 Sgr 3 Pf, indem derselbe jetzt ganz besitzlos und zur Zahlung des Rückstandes nicht im Stande sei und den für die Posten Nr. 1 – 3 eingetretenen Bürgen August Lichte zur Zahlung nicht angehalten werden könne. - (2.) Der Rückstand des Franz Humpert aus dem Jahr 1853: rest für eine Eiche nämlich: 2 Sgr; Summa 2 Sgr. - (3.) Die Rückstände des Johann Jürgens für 1 Buchen-Klafter ausdem Jahr 1860 ad 1 RT 5 Sgr; Summa 1 RT 5 Sgr; da derselbe ganz verarmt und zur Ernährung seiner Familie kaum im Stande sei. - (4.) Der Rückstand der Witwe Johann Korte für 1 Reiser-Klafter pro 1860 ad 6 Sgr; Summa 6 Sgr aus demselben Grunde. - ( 5.) Der Rückstand des Fritz Lenze, nämlich (1.) für Zeitpacht aus dem Jahr 1851, Rest ad 4 RT 2 Sgr, (2.) desgleichen ad 9 RT 2 Sgr, Summa 13 RT 4 Sgr, indem Lenze fast fortwährend kränklich und ihm jeglicher Verdienst und Vermögen sei, der früher für Lenze eingetretene Bürge auch nicht mehr ermittelt werden könne. - (6.) Der Rückstand des Johann Lichte für 1 Reiser-Klafteraus dem Jahr 1860 ad 2 RT 5 Sgr, Summa 2 RT 5 Sgr, und zwar wegen der großen Armut und Verdienstlosigkeit des Lichte und der Nicht-Sicherstellung des Postens durch Bürgschaft. - (7.) Der Rückstand des Sekretärs Oberdick an Pacht der Fischerei pro 1859 und 1860 zusammen an 20 Sgr, Summa 20 Sgr; aus dem Grund, weil Oberdick in den angegebenen Jahren nicht mehr hier gewesen und daher die Fischerei nicht benutzt habe. - (8.) Den Rückstand der Franziska Pöttgen an Umlage pro 1859 zum Betrag von 2 Pf: wegen der Geringfügigkeit des Postens. - (9.) Von den Gerichtskosten des Georg Siepe ad 12 RT 4 Sgr soll mit Rücksicht darauf, dass derselbe durch den Prozess Schaden genug erlitten, er auch durch den Ausbau des Alten Triftweges sehr billig übernommen habe, der Betrag von 6 RT, Summa 6 RT niedergeschlagen werden. - (10.) Den Rückstand des Fritz Ernst Spiehs für 1 Reiser-Klafter pro 1860 ad 11 Sgr, Summa 11 Sgr, indem derselbe Armen-Unterstützung beziehe und zur Zahlung unfähig sei. - (11.) Den Rückstand des Fritz Tegethoff an Einzugsgeld ad 10 RT, Summa 10 RT, weil in dem ersten Jahr nach seiner Niederlassung das Einzugsgeld auf 20 RT ermäßigt und dieser Betrag bereits vom Tegethoff gezahlt sei. - (12.) Den Rückstand des Fritz Weber, nämlich: (1.) für 1 Eiche pro 1844 ad 22 RT 7 Sgr, (2.) Exekutionskosten (?) ad 28 Sgr, (3.) Personal-Arrest ad 5 RT 28 Sgr, (4.) für Porto und Auslagen ad 21 Sgr, Summa 28 RT 26 Sgr; indem Weber nach den im vorigen Jahr neuerdings gegen ihn bei der Königlichen Kreis-Gerichts-Commission zu Warstein extrahierten Exekutions-Verhandlungen umpfankar ist (nicht korrekt lesbar, bzw. verständlich), auch durch Verbüßung von Personal-Arrest zur Zahlung nicht geneigt werden machen konnte (kein Grund zum Löschen dieses TOP: zur Erinnerung auch für die Jetztzeit: im Christentum ist das Vater-unser-Gebet bekannt: „Vergib uns unsere Schuld, wie auch wir vergeben unseren Schuldigern“). - (13.) Der Rückstand des August Wrede gnt. Kückenhoff zu Bockum von Gerichtskosten ad 7 RT 16 Sgr, Summa 7 RT 16 Sgr; weil Kückenhoff behauptet, diese Kosten selbst an an Sommer gezahlt zu haben, nur auch wohl anzunehmen, da Sommer sich nicht wegen Zahlung dieses Betrages gemeldet hat (Justiz-Rat Sommer in Arnsberg). - (14.) Einen weiteren Rückstand des Johann Jürgens für 2 Reiser-Klafter pro 1861 ad 21 Sgr, Summa 21 Sgr. - (15.) Desgleichen des Johann Lichte für 2 Reiser-Klafter pro 1861 von 2 RT 21 Sgr, Summa 2 RT 21 Sgr (ein Grund für den Preis-Unterschied ist nicht aktenkundig). - (16.) Den Rückstand der Elisabeth Karneil für 1 Reiser-Klafter pro 1861 ad 17 Sgr, Summa 17 Sgr; da dieselbe ganz verarmt ist. - (17.) Einen weiteren Rückstand der Witwe Korte für 1 Reiser-Klafter pro 1861 ad 15 Sgr, Summa 15 Sgr. - Hiernach betragen demnächst (danach) die niedergeschlagenen Rückstande (in der Akte werden hier die oben genannten Beträge wiederholt für die End-Summe): (1.) des Kaspar Humpert: 25 RT 8 Sgr 3 Pf; (2.) des Franz Humpert: 2 Sgr; (3.) des Johann Jürgens: 1 RT 5 Sgr; (4.) der Witwe Korte: 6 Sgr; (5.) des Fritz Lenze: 13 RT 4 Sgr; (6.) des Johann Lichte: 2 RT 5 Sgr; (7.) des Sekretärs Oberdick: 20 Sgr; (8.) der Franziska Pöttgen: 2 Pf; (9.) des Georg Siepe: 6 RT; (10.) des Fritz Ernst Spiehs: 11 Sgr; (11.) des Fritz Tegethoff: 10 RT; (12.) des Fritz Weber: 28 RT 26 Sgr; (13.) des August Wrede gnt Kückenhoff: 7 RT 16 Sgr; (14.) des Johann Jürgens: 21 Sgr; (16.) der Elisabeth Karneil: 17 Sgr; (17.) der Witwe Korte: 15 Sgr; Summa 99 RT 27 Sgr 5 Pf.
Am 25. Februar 1862
TOP 842: Wurde zum Vortrag gebracht, dass die in Folge der auf Grund des Beschlusses vom 21. d.M. erlassenen Bekanntmachung bis jetzt von der hiesigen größtenteils der arbeitenden Klassen-Angehörigen Eingesessenen (ungewohnte Wortwahl für die Jetztzeit) pp. 260 Zentner Kartoffeln unter den seitens der Gemeinde gestellten Bedingungen angemeldet sein und mit Rücksicht hierauf und weiteren Anforderungen genügen zu können, beschlossen, in Mengen 3 Waggons oder 300 Zentner Kartoffeln für Rechnung der hiesigen Gemeinde anzuschaffen, und dieselben denjenigen der hiesigen Eingesessenen, welchen die zur sofortigen Bezahlung derselben nötigen Geldmittel fehlen, unter sicherer Bürgschaft und halbjährigen Rendite gegen gegen Zahlung des Einkaufspreises zu überlassen. Mit Rücksicht hierauf und da die Gemeindekasse die erforderliche Vorlage für den Einkaufspreis der Kartoffeln nicht leisten kann, wurde dann weiter beschlossen, bei Königlicher Regierung die Genehmigung zur Aufnahme eines 5-prozentigen Darlehens bei der Sparkasse oder bei einer Privaten auf 6 resp. 9 Monaten bis zum Betrag von 450 RT nachzusuchen. - Gemeint sind wohl auch Saatkartoffeln. Mit Waggon ist im Jahr 1862 hier nicht die Eisenbahn gemeint, sondern eine bestimmte Art von Fuhrwerk.
TOP 843: In Folge des Beschlusses der hiesigen Gemeinde-Versammlung vom 14. Februar d.J. wurde nach Vortrag des Vorsitzenden heute beschlossen, die durch Beschluss vom 13. Juli 1847 festgelegten Bedingungen wegen des Hütens des Viehs resp. den Kontrakt mit den Kuh-Hirten dahier abzuändern, dass die Zeit des Hütens vom 1. April bis 15. November festgesetzt wird. Für diese Zeit sollen die Hirten freie Kost bei denjenigen Eingesessenen, welche Vieh vortreiben, und täglich 4 Sgr aus der Gemeindekasse erhalten sowie 1 Beihirten. Die übrigen Neben-Einkünfte als Eier, Flachs pp. (usw.) erhalten die Hirten wie früher. Wird nach dem 15. November noch gehütet, so erhalten die Hirten ebenfalls eine wie in der vorhergehenden Zeit täglich 4 Sgr und freie Kost. Für die Zeit im Winter, wo nicht gehütet wird, sollen die Hirten dann weder Kost noch den Lohn von täglich 4 Sgr erhalten. Zudem sollen die Hirten so geteilt werden, dass (er) fast gleichmäßig viel Vieh hat. Die Versammlung beauftragte den Vorsitzenden, die Hirten hierüber zu hören, ob sie auf diese Bedingungen eingehen wollen. - Wovon leben die Hirten mit ihrer Familie im Winter? Das ist hier nicht aktenkundig.
Am 14. März 1862
TOP 844: Der Vorsitzende legte der Versammlung den Antrag der Lehrerin Bause wegen Vertauschung ihres Gartens bei Ahsmann mit einem anderen Gartenstück vor und beschloss der Vorstand, der Lehrerin den (Lücke im Akten-Text) Teil von dem von Schwefer angekauften Garten zu überlassen, da der eine Teil des Gartens zum Industrie-Garten noch ausreichend groß genug sei. Der Vorstand beschloss daher weiter, um den zum Industrie-Garten bestimmten Teil eine Hecke pflanzen zu lassen und beauftragte hierzu dieselbe den Gemeinde-Verordneten Sahse und Göckeler, das Notwendige zu veranlassen. Den seither von der Lehrerin benutzt gewordenen Garten soll öffentlich verpachtet werden. - Nicht aktenkundig ist, wo genau die Gärten lagen; solche Gärten lagen zumeist außerhalb des Wohn-Grundstücks.
TOP 845: Der Vorsitzende machte der Versammlung bekannt, dass die Kuhhirten sich mit dem Beschluss vom 25. Februar d.J. einverstanden erklärt haben, und beschloss die Versammlung, den Hirten-Lohn am Schluss des Jahres auf diejenigen Eingesessenen, welche Vieh vorgetrieben haben, zu ...(1Wort nicht korrekt lesbar). - Siehe oben TOP 843.
TOP 846: Der Vorsitzende legte der Versammlung die Verkaufsprotokolle über den Eichen-Verkauf im Distrikt Winterseite und Hömberg vor, worauf bei dem Verkauf in der Winterseite, welcher in Summa 146 RT 4Sgr 6 Pf in der Taxe war; 148 RT 25 Sgr erzielt; bei dem Verkauf im Hömberg, welcher 108 RT 21 Sgr 6 Pf in der Taxe war, aber nur 75 RT 15 Sgr herausgekommen sind, also der letztens 33 RT 6 Sgr 6 Pf unter der Taxe geblieben ist. Die Versammlung beschloss hierauf nach reiflicher Überlegung mit Rücksicht darauf, dass die verkauften Stämme von geringer Größe und keiner guten Qualität gewesen seien, auch bei einem nochmaligen Verkauf der erzielte Kaufpreis nicht herauskommen werde, den Verkauf zu genehmigen und die Käufer benachrichtigen zu lassen.
TOP 847: Der Vorsitzende legte der Versammlung das Schreiben des Sparkassen-Rendanten Arens zu Arnsberg, wonach die Gemeinde das beabsichtigte Darlehen von 300 – 450 RT bei der Sparkasse empfangen kann, vor und beschloss die Versammlung, die Offerte zu akzeptieren. Die Versammlung beschloss dann weiter, dass Funke zu der geforderten Vergütung von 4 Sgr pro Scheffel die Anfuhr der Kartoffeln von Soest besorgen solle, dass die Kartoffeln bei ihrer Ankunft hier sofort gegen Bezahlung oder Stellung eines sicheren Bürgen durch die Gemeinde-Verordneten Tönne, Sahse, Kerstholt und Göckeler an die Subscribenten verteilt und nachstehenden Eingesessenen: (1.) Fritz Lenze 1 Scheffel; (2.) Ferdinand Wrede gnt. Kückenhoff 1 Scheffel; (3.) Fritz Ernst Spiehs 1 Scheffel; (4.) Witwe Vielhaber 1 Scheffel; (5.) Georg Flinkerbusch 1 Scheffel; (6.) Witwe Korte 1 Scheffel; (7.) Fritz Ernst Wrede 1 Scheffel; (8.) Witwe Karneil 1 Scheffel; (9.) Anna Maria Köster ½ Scheffel; (10.) Ferdinand Funke ½ Scheffel unentgeltlich abgegeben wurden, - 1 Scheffel = 54,96 Liter -, und dass die etwas übrig bleibenden Kartoffeln bis auf weiteren Gemeinde-Beschluss in dem Arrest-Lokal untergebracht werden sollen. Ferner wurde beschlossen, dass über die Verteilung ein Protokoll aufgenommen werden solle, was diejenigen, welche den Kaufpreis nicht bar zahlen, mit ihren selbst- schuldnerischen Bürgen zu unterschreiben haben.
Am 11. April 1862
TOP 848: Der Vorsitzende legte der Versammlung die Verkaufsprotokolle über den Verkauf in den Distrikten Heidgehre (Heidjar), Küppel (zweimal genannt), Erlenbruch mit dem Bemerken vor, dass der Verkauf der Reckstangen (?) pp. (usw.) in der Heidgehre , sowie der Verkauf der Knüppel-Klafter und Reiser am Küppel bedeutend unter der Taxe geblieben seien. Die Versammlung beschloss darauf nach gründlicher Besprechung, den Verkauf in der Heidgehre, sowie den Verkauf der Knüppel-Klafter und der losen Reiser von diesen Klaftern nicht zu genehmigen, dagegen den Verkauf der Reiser-Haufen unten am Küppel und im Erlenbruch zu genehmigen, da dieses durchaus schlechtes Holz und der erzielte Kaufpreis der Holz-Qualität entsprechend sei. Die Versammlung beschloss darauf weiter, das nicht genehmigte Holz im Monat November d.J. zum Verkauf auszusetzen, indem es dann an die Taxe kommen würde. - Arme Gemeindekasse gegen arme Eingesessene?
TOP 849: Wurde das Verpachtungs-Protokoll über die am 1. d.M. verpachteten Grundstücke, nämlich: (1.) der seither von Bernhard Becker angepachteten Teile des Grundstücks Flur IV Nr. 4 und (2.) das seither von Schreiner Heinrich Grewe angepachtete Grundstück Flur III Nr. 77 und Flur IV Nr. 88 vorgelegt und beschloss der Vorstand, den Letztbietenden den Zuschlag zu erteilen, wenn die Ehefrau Kaspar Becker den Georg Siepe als selbstschuldnerischen Bürgen stellt. Zugleich legte der Vorsitzende die Bürgschafts-Erklärungen des Wirts Anton Schlinkert und des Franz Kaspar Kohsmann vor, wonach sich (1.) der Wirt Anton Schlinkert für die Pacht-Beiträge des Fritz Schwefer und (2.) der Franz Kaspar Kohsmann für die Pacht des Kaspar Vogt – verbürgt vor und beschloss die Versammlung, die Bürgen zu akzeptieren. - Auch Zeichen für das Zusammenleben.
TOP 850: Der Vorsitzende legte der Versammlung das Revisions-Protokoll des Maurermeisters Göckeler über die Instandsetzung des sogen. Alten Triftweges vor, wonach die gesamten Baukosten 225 RT 19 Sgr 11 Pf betragen. Die Versammlung beschloss, dem Unternehmer Siepe diese Revisions-Summe nach Abzug der bereits erteilten Abschlagszahlungen und der bereits vorschussweise angewiesenen Abschlags- und Revisions-Kosten durch die Gemeindekasse zahlen zu lassen.
TOP 851: Wurde die Liquidation des Joseph Funke über den Transport der von der Gemeinde angeschafften Saatkartoffeln vorgelegt, worauf die Transportkosten: (1.) für 1 Waggon von Arnsberg: 5 RT, (2.) für 1 Waggon von Soest: 13 RT 10 Sgr, zusammen 18 RT 10 Sgr betragen. Die Versammlung beschloss, diesen Betrag aus der Gemeindekasse zahlen zu lassen, da dieser mit Rücksicht auf die Sache und den bar ausgelegten Beträgen nicht zu hoch gegriffen sei.
TOP 852: Der Vorsitzende legte der Versammlung das Revisions-Protokoll des Maurermeisteres Göckeler über die geschehene Ausführung der Instandsetzung des Weges bei der neuen Ruhrbrücke vor und beschloss der Vorstand dem Unternehmer Kückenhoff die Verdings-Summe von 17 RT nunmehr nach Abzug der bereits erteilten Abschlags-Zahlung aus der Gemeindekasse zahlen zu lassen.
TOP 853: Der Vorsitzende legte der Versammlung die von dem Oberförster eingereichten Verkaufs-Protokolle über den Verkauf eines Teils der abständigen Eichen im hiesigen Communal-Wald zur Beschlussfassung darüber vor, ob der Verkauf jetzt vorgenommen oder bis zum Herbst verschoben werden soll. Die Versammlung beschloss, den Verkauf bis zum Monat November oder Dezember zu verschieben, da voraussichtlich das Holz jetzt nicht an die Taxe kommen werde.
TOP 854: Auf Vortrag des Vorsitzenden und des früher gefassten Beschlusses wurde heute weiter beschlossen, dem Polizeidiener Hölter für die Verpflegung der Dina Flinkerbusch vom 23. Dezember v.J. bis zum 1. d.M. eine tägliche Vergütung von 5 Sgr und vom 1. April d.J. aber nur eine solche von 4 Sgr zu bewilligen und die hiesige Gemeindekasse mit Weisung versehen zu lassen. Zugleich beschloss der Vorstand, die Flinkerbusch einstweilen bei Hölter noch zu belassen, da dieselbe voraussichtlich nicht billiger unterzubringen sei. - „Billiger“ konnte bedeuten: preiswerter und unabhängig vom Geld: „gerechter“; ihr Lebensalter 1862 etwa 33 Jahre.
Am 9. Mai 1862
TOP 855: Der Vorsitzende legte der Versammlung die Verfügung Königlicher Regierung vom 30. v.M. A IV 1228, wonach die Ausarbeitung des gemachten Betriebsplans für den hiesigen Communal-Wald dem Oberförster-Kandidaten von Dücker übertragen worden ist, zur Kenntnisnahme vor.
TOP 856: Der Vorsitzende legte der Versammlung das Revisions-Attest des Maurermeisters Göckeler über die von dem Kaspar Neise-Flinkerbusch bei dem Bau der Hügel-Straße im Jahr 1854 ausgeführten und noch nicht bezahlt erhaltenen Pflaster-Arbeiten unter dem Haus des Klasmeyer, wofür derselbe noch eine Verdienst-Vergütung von 2 RT erhält, vor und beschloss die Versammlung, diesen Betrag aus der Gemeindekasse zahlen zu lassen.
TOP 857: Wurde das Gesuch des Försters Heidfeld um Abgabe einiger Haufen Schlag-Holz vorgelegt und beschloss die Versammlung, da das Holz bereits schon grün geworden sei und bei dem Hauen des Holzes jetzt zu viel Schaden sei, den Antrag vorläufig abzulehnen. Jedoch beschloss die Versammlung weiter, dem Heidfeld die losen Reiser zwischen den Klafternam Küppel zu überlassen, wenn er diese verlange. - Auch der Förster kann nicht machen, was er will. Auch damals: nachhaltiger Umgang mit der Natur.
TOP 858: Der Vorsitzendelegte der Versammlung den Antrag des Kuhhirten Kaspar Köster wegen der Teilung der Kuhherden vor und beschloss die Versammlung, die Herden (im Original echt Freienohlerisch mit Doppel ee geschrieben) dahinzu teilen, dass (1.) Philipp Trompetter, (2.) Joseph Klauke, (3.) Franz Gördes, (4.) Johann Trompetter, (5.) Joseph Kerstholt,, (6.) Kaspar Neise, (7.) Fritz Ernst Kerstolt, (8.) Ferdinand Kerstholt, (9.) Wwe. Schwefer, (10.) Franz Kaspar Düring, (11.) Kaspar Heckmann, (12.) Ludwig Neise, (13.) Franz Schwarze, (14.) Fritz Göckeler, (15) Adolf Feldmann, (16.) Franz Kaspar Kohsmannihre Kühe mit dem obersten Hirten treiben und durch den Polizeidiener Kaulmann hierzu aufgefordert werden sollen. Gleichzeitig wurde beschlossen, den Kuhhirten Leineweber zu veranlassen, bei dem Kanal vor Rosenthal die Kühe abzuholen. - „Kanal“: entlang der Brunnenstraße, Hauptstraße unter der Straße kreuzend; Haus-Nr. 31; später Emmerich, dann Hömberg.
Am 13. Juni 1862
TOP 859: Wurde das Gesuch der Ehefrau Franz Spindeldreher von Wildshausen um die Erlaubnis zur Errichtung eines neuen Wohnhauses auf ihrem in der hiesigen Steuergemeinde in Flur IV Nr. 25 neben der Bauerdick`schen Besitzung belegenen (gelegenen) 2 ½ Morgen großem Ackerland zur Beratung vorgelegt und erklärte die Versammlung darauf einstimmig folgendes. Sie müsse zwar zugeben, dass die Familie Spindeldreher bisher unbescholten gewesen, auf dass der vor einigen Jahren von der hiesigen Sägemühle nach Brumlingsen neu gebaute Feldweg bis fast unmittelbar an die Baustelle führe und diese ebenfalls unmittelbar an die dort schon seit langen Jahren bestehenden Bauerdick`schen Ansiedlung stoßen. Gleichwohl aber müsse sie sich (die Gemeinde-Versammlung) aufs Bestimmteste gegen (im Original unterstrichen) den beabsichtigten Neubau erklären. Was zunächst die Baustelle betreffe, so liege diese jedenfalls eine halbe Stunde vom hiesigen Ort entfernt und so hinter einer Anhöhe versteckt, dass sie von hier aus (Freienohl Mitte) gar nicht zu überblicken sei, auch sei dieselbe von der anderen Seite her nicht näher zu erreichen. Denn wenn auch die direkte Entfernung nach Wildshausen in der Gemeinde Dinschede nur etwa 10 Minuten betrage, so bestehe doch keine Communication (damals so geschrieben und schon bekannt) über die zwischen Wildshausen und Brumlingsen durchfließende Ruhr und sei die Gemeinde Dinschede deshalb nun der Baustelle nur auf einem blinden von daran grenzenden Grundbesitzern bestrittenen an der Dinscheder Ruhrbrücke auslaufenden etwa ¼ Stunde langem Fußweg oder über den oben erwähnten neu gebauten Feldweg und die Chaussee hier natürlich auf einem großen Umweg zu erreichen. Bei dieser ganz abgeschnittenen Lage des Bauplatzes könne den bestehenden Bestimmungen nach unmöglich der Baukonsens erteilt werden. Diesem stehe aber auch weiter entgegen, dass die Antragsstellerin die nötigen Baumittel und die Errichtungskosten gar nicht nachgewiesen habe und dass sie hierzu auch bei den ganz zerrütteten Vermögensverhältnissen ihres Mannes, welcher Schulden halber schon wiederholt zum Personal-Arrest gebracht sei, fortwährend mit Exekution (Durchführung des Arrests) gestraft werde, seine schon früher eigentümlich (von Eigentum) gehörige, in den letzten Jahren angepachtete Wohnung wegen unterlassener Pachtzahlung nächstens ruinieren müsse und denen noch übriges Grundvermögen jedenfalls noch im Laufe dieses Jahres subhastiert (entzogen) werde, gar nicht imstande sei, überhaupt den Bau nicht fertig stellen könne. Der beabsichtigte Bau erfordere gering veranschlagt mindestens 500 Reichstaler, während noch nicht einmal die angegebenen 30 bis 40 Reichstaler nachgewiesen werden könnten, auch sei das Holz nur zu einem kleinen Teil erst beschafft und der Bauplatz bereits mit 150 Reichstaler Hypotheken-Schulden behaftet. Noch mehr also müsse sich die Gemeinde aus diesem Grund aus der jetzt schon bereits vorhandenen Unterstützungsbereitschaft der zahlreichen Familie, – gegen welche als in der Gemeinde Dinschede wohnend die hiesige Gemeinde gar keine Verpflichtungen habe -, gegen die beabsichtigte Ansiedlung erklären. - Ad acta - steht links am Rand, am Ende der TOP dieser Sitzung. „Alles schweige!“ Lied von 1817.
TOP 860: Der Vorsitzende legte der Versammlung den Kostenanschlag durch Maurermeister Göckeler über die Instandsetzung der Pastorats-Scheune vor und beschloss die Versammlung, die Arbeiten nach dem Anschlag et (! und) dem Maurermeister Göckeler für 15 RT zu übertragen.
Am 22. Juli 1862
TOP 861: Der Vorsitzende legte der Versammlung die Verfügung Königlicher Regierung vom 28. v.M. A IV. 1693 die von den hiesigen Hufenberechtigten beabsichtigte Verschenkung einer angeblich der hiesigen Gemeinde zugehörigen Wald-Parzelle betreffend, wonach die Königliche Regierung die Verschenkung der streitigen (korrekt abgeschrieben) Fläche von 12 Morgen 117 Ruten 30 Fuß zur Gründung einer Vikarie genehmigt hat, zur Kenntnisnahme vor und beauftragte die Versammlung den Vorsitzenden, das nötige Weitere zu veranlassen. - Grundstück für einen Vikar, dem jüngeren Priester an der Seite des Pfarrers.. Eine genaue Orts-Angabe ist hier nicht aktenkundig.
TOP 862: Der Vorsitzende legte der Versammlung die Rechnung des Uhrmachers Evers zu Meschede über die Instandsetzung der hiesigen Turmuhr im Betrag von 5 RT, 14 Sgr vor und beschloss die Versammlung mit Rücksicht darauf, dass nach dem mit dem Vorbesitzer des Evers, Uhrmacher Pöpperling, unterm 12. Dezember 1855 abgeschlossenen Kontrakt er verpflichtet sei, die Uhr in einem ordentlichen und regelmäßig gangbaren Zustand für die jährliche Vergütung von 5 RT zu halten, die Rechnung zur Zahlung nicht zu übernehmen befugt sei und beauftragte den Vorsitzenden, dem Evers hiervon Nachricht zu geben.
TOP 863: Wurde der Antrag des Polizeidieners Kaulmann wegen Abgabe einiger Büsche zu Faschinen von der Ismecke vorgelegt und beschloss die Versammlung, den Antrag zu genehmigen, da die Büsche dort ganz entbehrlich seien. - Ismecke, im Rümmecke-Tal. Die Kernstadt Meschede erhielt später den Straßen-Namen Ittmecker Weg (die ähnliche Flurbezeichnung kommt in Deutschland häufig vor, z.B. Ittenhausen).
Am 12. August 1862
TOP 864: Wurde der Antrag des Heinrich Neise wegen Abgabe von Büschen zu Faschinen am Knäppchen vorgelegt und beschloss der Vorstand, den Antrag zu genehmigen. Das wird genehmigt, den Förster Heidfeld jedoch zur Kontrollierung beauftragen zu lassen.
TOP 865: Der Vorsitzende legte die Rechnungen des Maurermeisters Göckeler über die Instandsetzung der Pastorats-Scheune und der Pastorat (in Freienohl weiblichen Geschlechts) im Betrag von 23 RT 2 Sgr 6 Pf vor, und beschloss der Vorstand, diesen Betrag aus der Gemeindekasse zahlen zu lassen, da die Arbeiten vorschriftsmäßig ausgeführt. - Volksspruch: Ein gesagter Grund ist nicht immer der wahre Grund.
TOP 866: Wurde die mittels Landrätlicher Verfügung vom 13. Juni d.J. Nr. 2864 mitgeteilte Verfügung der Königlichen Regierung vom 24. Mai d.J. A III. Nr. 900 die Ruhr-Eisenbahn betreffend, der Versammlung wiederholt zur Beratung vorgelegt. Dieselbe war einstimmig darüber einverstanden, dass die Zugführung der projektierten Ruhr-Eisenbahn eine Lebensfrage für die hiesige Gegend sei und beschloss mit Rücksicht hierauf und um das Interesse der hiesigen Gemeinde an dem Zustandekommen der Bahn nach Möglichkeit zu dokumentieren, ebenfalls einstimmig nicht bloß die durch die Bahnlinie berührt werdenden Grundstücke, soweit dieselben der hiesigen Gemeinde gehören, in der erforderlichen Breite unentgeltlich zum Bauen abzugeben, sondern auch die der demnächst eröffnet werdenden ...(1 Wort nicht korrekt lesbar) für Rechnung der hiesigen Gemeinde 3000 RT in Stamm-Aktien zu übernehmen. Die Versammlung erklärte hierbei, dass eine größere Beteiligung bei den künftigen Verhältnissen der hiesigen Eingesessenen dem Mangel aller Aktien-Kapitalien seitens der Gemeinde, sowie der großen Belastung des Communal-Grundvermögens durch jetzt in der Ablösung begriffenen ...(1 Wort nicht korrekt lesbar) die Kräfte der Gemeinde übersteigen werde, dass übrigens aber auch die eben zur unentgeltlichen Hergabe offerierten Gemeinde-Grundstücke, wenn die Linie projektierte Richtung wirklich erhalte, auf jedenfalls eine Länge von 150 laufenden Ruten durchschnitten würden. Zur Übernahme der ganzen Grundentschädigung hielt sich die Versammlung bei der langen Ausdehnung des Gemeinde-Bezirks in der Richtung der projektierten Linie, welche der Abbruch jedenfalls vom zwei Wohnhäusern erforderlich mache, unter allen Umständen außer Stande. - Die 2 nicht korrekt lesbaren Wörter gehören wohl zur damaligen Finanz-Fachsprache. Eine Karte mit der projektierten Linie ist nicht aktenkundig: Auch nicht aktenkundig sind die beiden gemeinten Häuser. Vielleicht sind andere Archive hilfreich.
Am 26. September 1862
TOP 867: Wurde die Rechnung des Schmied Engelhard Düring über Anfertigung von Rosten zu den Kanälen auf dem Alten Triftweg im Betrag von 2 RT 22 Sgr 9 Pf vorgelegt und beschlossen, dem Düring den Betrag durch die Gemeindekasse zahlen zu lassen.
TOP 868: Wurde der Antrag des Franz Kaspar Düring wegen Niederschlagung der gegen ihn festgesetzten Polizei-Strafen wegen Hüten auf der Schweine-Hude vorgelegt und beschloss die Versammlung, mit Rücksicht auf die vorliegenden Gründe die gedachte Strafe niederzuschlagen. - Genauer Inhalt der Polizei-Strafe und Geldbetrag und die vorliegenden Gründe sind hier nicht aktenkundig.
TOP 869: Auf Vortrag wurde beschlossen, das Weißeln der hiesigen Knabenschule und Mädchenschule (gemeint sind die Klassenzimmer) wird dem Maurermeister Göckeler hier mit der Bedingung zu übertragen, dass die Arbeiten möglichst bald, billig und gut ausgeführt werden. - Noch sind wohl Schulferien.
TOP 870: Wurde der Antrag des Brückenbau-Commitees von Oeventrop wegen Zahlung eines Beitrags zu den Reparaturkosten der alten Rumbecker Ruhrbrücke vorgelegt und nach gründlicher Besprechung der Sache beschlossen, mit Rücksicht darauf, dass die hiesigen Eingesessenen von der Wieder-Instandsetzung der Ruhrbrücke manchen Vorteil haben, einen Beitrag von 15 RT zu den Reparaturkosten aus der Gemeindekasse zu zahlen. Zur Leistung eines höheren Beitrags konnte sich die Versammlung nicht bereit erklären, indem die hiesige Gemeinde selbst mit schweren Abgaben belastet sei. - Ein konkretes Beispiel für die Armut und keine – bekannte – Zusammenfassung über die Armut in Freienohl.
TOP 871: Auf Antrag wurde nach gründlicher Besprechung beschlossen, dem Lehrer und Küster Linkamp hier zu seinen Reise- resp. Verziehungskosten (Umzugskosten) hierher, sowie mit Rücksicht darauf, dass er in diesem ersten Jahr ein spärliches Einkommen beziehe, einen Beitrag zu den gedachten Kosten resp. Gratifikation von 15 RT aus der Gemeindekasse an den Linkamp zahlen zu lassen.
Am 7. Oktober 1862
TOP 871: - Kein Abschreibfehler, nur ein Zählfehler des Sekretärs. - Nach Vortrag wurde beschlossen, den Gemeinde-Verordneten Sahse zu beauftragen, die am 8. d.M. verpachtet werdenden Maße in den fiskalischen Walddistrikten für die Gemeinde anzupachten. - Konkrete Einzelheiten sind hier nicht aktenkundig.
TOP 872: Der Vorsitzende legte die Rechnung des Uhrmachers Evers über Reparatur an der hiesigen Kirchenuhr mit dem Schreiben desselben zur Beschlussfassung vor, und beschloss die Versammlung, bei ihrem früheren Beschluss zu bleiben, da Evers kontraktlich verpflichtet gewesen sei, diese Reparaturen vorzunehmen. - Siehe oben TOP 862.
TOP 873: Der Vorsitzende legte die Verkaufsprotokolle über den Holzverkauf am Küppel und in der Heidgehre, wonach bei dem diesmaligen Verkauf ein Erlös von ...RT ...Sgr...Pf zusammen erzielt worden, zur Beschlussfassung vor und beschloss die Versammlung, die gedachten Verkäufe zu genehmigen, da voraussichtlich ein höherer Kaufpreis nicht mehr erzielt werde. - Die Verkaufspreise sind nicht aktenkundig, sie wären auch nicht vergleichbar für die Gegenwart.
Am 31. Oktober 1862
TOP 874: Auf den mündlich durch den Pfarrer Adams bei dem Vorsitzenden vorgebrachten Antrag des früheren Lehrers Schoene um Bewilligung einer Gratifikation für das Orgelspielen in der Frühmesse (damals täglich vor / mit Schulbeginn) von 1861 wurde beschlossen, dem Lehrer Schoene für das Orgelspielen in der Frühmesse pro 1861 wie für die Jahre 1858, 1859 und 1860, auch für 1861 eine solche Gratifikation von 10 RT durch die Gemeindekasse zahlen zu lassen. - Aus der politischen Gemeindekasse, wegen der „Schulveranstaltung“, damals so üblich.
TOP 875: Wurde die Protokollar-Erklärung des Waldwärters Kerstholt von hier um Zahlung einer Abschlags-Summe von 109 RT (Zahl nicht korrekt lesbar) seitens der Gemeindeauf das ihm zustehende Frei-Bauholz-Ablöse-Kapital, und beschloss die Versammlung, da die Kasse augenblicklich diese Kosten nicht habe, den Betrag von 100 RT bei einem Privaten gegen 5 % anzuleihen und dem Kerstholt sofort zahlen zu lassen.
TOP 876: Der Vorsitzende legte der Versammlung die mit Schreiben des Amtmanns Hartmann vom 20. Oktober d.J. die übersandte Rechnung des Doktors Fürth über die Behandlung des dort gestorbenen Ludwig Vielhaber hier im Betrag von 5 RT zur Beschlussfassung vor und beschloss die Versammlung nach gründlicher Erwägung dem Dr. Fürth diesen Betrag von 5 RT aus der Gemeindekasse zahlen zu lassen, obgleich sie sich hierzu nicht verpflichtet sehe, indem über das Kranksein des Vielhaber dort bisher keine Anzeige gemacht worden, wozu die dortige Gemeinde nach den gesetzlichen Bestimmungen verpflichtet gewesen sei. - Zum Amtmann Hartmann keine Ortsangabe. - Im Freienohler Sterberegister: gest. 12.12.1861 Ludwig Vielhaber, Tagelöhner, LA 40; Ehefrau Ursula geb. Trompetter; hinterlässt 5 Kinder: Gertrud, Maria-Clara, Maria, Caspar, Catharina; gest. 13.9.1857 Margaretha Elisabeth Vielhaber, 8 J. 4 M.- In der Einwohnerliste vom 3. Dez. 1849 (!): Alte Haus Nr. 117 b (also Mieter)Alte Wiese 11; Ludwig Vielhaber, Holzhauer, 1862: LA 41 J., Ehefrau Ursula geb. Trompetter, 1862: 40 J.; Zwillinge Gertrud und Elisabeth (!).
TOP 877: Der Vorsitzende legte der Versammlung zum wiederholten Mal die Rechnung des Uhrmachers Evers zu Meschede über ausgeführte Reparatur an der hiesigen Kirchenuhr, nach Vortrag zur Beschlussfassung vor, und beschloss die Versammlung, dass sie sich nach den, in den früheren Beschlüssen und in dem Schreiben des Amtmanns Boese vom 23. d.M. angeführten Gründen nicht für verpflichtet halte, dem Evers diese 5 RT zu zahlen, sie wolle aber, um demselben zu zeigen, dass sie nicht unwillig sei, den Betrag von 3 RT aus der Gemeindekasse zahlen zu lassen. - Siehe oben TOP 872.
TOP 878: Diese Nummer steht in der Akte ganz unten auf der linken Seite. Auf der nächsten rechten Seite steht ganz oben 879; der Sekretär hat sich verzählt. Also:
TOP 879: Wurde die Bescheinigung des Oberförsters Ulisch über die von dem Kaspar Noeke gesammelten 15 Scheffel Eicheln und beschloss die Versammlung, dem Noeke den Betrag von 6 ½ RT zahlen zu lassen. - 1 Scheffel = 55 Liter; 15 Scheffel = 825 Liter.
Am 19. November 1862
TOP 879: - Kein Abschreibfehler! - Wurde der Antrag des Forst-Kandidaten von Ehrenstein über Bewilligung einer Abschlagszahlung von 25 RT für die Anfertigung des Betriebsplans vorgelegt und beschlossen, demselben den gedachten Betrag von 25 RT aus der hiesigen Gemeindekasse auf die festgesetzte Vergütung von 80 RT zahlen zu lassen. - Weitere Einzelheiten, Begründungen sind nicht aktenkundig.
TOP 880: Wurde der Antrag des Wilhelm Lohmann aus Wenninghausen wegen Anpachtung der hiesigen Schafhude pro 1862/63 vorgelegt und beschlossen, mit Rücksicht darauf, dass schon mehrseits Anträge wegen der hiesigen Schafhude getan seien, dieselben öffentlich anpachten zu lassen, vorher aber die Genehmigung des Oberförsters zu der Verpachtung in den im vorigen Jahr frei gegebenen Distrikten des hiesigen Communal-Waldes einzuholen. - Der Schafhude-Distrikt ist nicht aktenkundig.
TOP 881: Wurde die Rechnung des Philipp Trompetter über die Anfuhr von 2 Fuder Heckenstöcken zu dem Industrie-Garten vorgelegt und beschlossen, dem Trompetter den Betrag durch die Gemeindekasse mit 1 RT 10 Sgr zahlen zu lassen.
TOP 882: Auf Vortrag wurde beschlossen, bei dem Herrn Oberförster Harbert den Antrag zu stellen, dass von der durch Königliche Regierung genehmigten extraordinären Hauung von Eichen jetzt gleich eine Partie von diesen Eichen verkaufen zu lassen, da schon mehrseits Anfragen wegen dem Holzverkauf gewesen seien, auch bei einem zweimaligen Verkauf der Eichen einen bedeutend höheren Erlös sich herausstellen werde.
Am 28. November 1862
TOP 883: Der Vorsitzende legte die von dem Rendanten Bracht legte die Rechnung der Gemeindekasse Freienohl pro 1861 nebst den Belegen (Freienohlerisch geschrieben: Belägen) und dem Rest-Verzeichniszur Prüfung und Feststellung vor. Die Versammlung prüfte die Rechnung Posten weise, fand dabei aber nichts zu erinnern, als was im Verzeichnis-Protokoll durch den Vorsitzenden bezeichnet war und setzte sie die Rechnung
(1.) mit einer Soll-Einnahme von 255 RT 13 Sgr 6 Pf; (2.) mit einer Ist-Einnahme von 191 RT 5 Sgr 9 Pf; (3.) mit einer Rest-Einnahme von 639 RT 7 Sgr 9 Pf; (4.) mit einer Soll-Ausgabe von 2758 RT 21 Sgr 7 Pf; (5.) mit einer Ist-Ausgabe von 2728 RT 7 Sgr 2 Pf; (5.) mit einer Rest-Ausgabe von 30 RT 14 Sgr 5 Pf; (7.) mit einem Kosten-Vorschuss von 811 RT 1 Sgr 5 Pf fest und beschloss zugleich, dem Rendanten zugleich unter Vorbehalt der Erledigung der gezogenen Notaten Decharge (Entlastung) zu erteilen und die Rechnung 14 Tage zur Einsicht offen zu legen.
TOP 884: Der Vorsitzende legte der Versammlung den für das Jahr 1863 aufgestellten Gemeinde-Haushalts-Etat zur Festsetzung vor. Die Versammlung setzte denselben ...(1 Finanz-Begriff nicht korrekt lesbar) zur Summe vor ...RT ...Sgr ...Pf fest und erklärte denselben für vollstreckbar. - Die Geldbeträge sind nicht eingetragen in der Akte.
TOP 885: Wurden die vom Communal-Oberförster Harbert für den hiesigen Gemeinde-Wald für das Wirtschaftsjahr 1863 aufgestellten Hauungs- und Forst-Cultur-Pläne vorgelegt und die Gemeindeversammlung unter Hinweisung auf den § 30 der Ober-Präsidential-Instruktion vom 19.5.57 (korrekt abgeschrieben; neuer Stil) zur gutachtenlichen Äußerung über dieselbe aufgefordert. Nach vorgängiger wiederholter Durchsicht der beiden Pläne erklärte die Versammlung sich (I.) mit dem vorgelegten Hauungsplan unter der Voraussetzung einverstanden, dass das gegen den in der Ausarbeitung begriffenen neuen Betriebsplan sich voraussichtlich ergebenden ...(1 Wort nichjt korrekt lesbar) an dem diesjährigen pp. 5000 Kubik-Fuß reduzierten Einschlags-Quantum pro 1864 noch außer dem etatmäßigen Abnutzungssoll (?) zum Einschlag kommen werden. Die Versammlung glaubte aber mit Rücksicht auf die Bemerkungen zu Position 1 und 2 des Plans schon jetzt hervorheben zu müssen, dass sich demnächst mit der Bepflanzung der abzutreibenden Fläche am Küppel nicht werde einverstanden erklären können, weil dieselben zur Hude ganz unentbehrlich sei. (II.) Bezüglich des Cultur-Plans konnte sich die Versammlung nach wiederholter Erwägung der Sachlage und bei Berücksichtigung des § 31 der Ober-Präsidial-Instruktion vom 19.5. aufgestellten Grundsatzes über die Verpflichtung der Gemeinden zur Kultivierung ihrer Waldungen nur mit der Ausführung der in der Position 1 – 5 inrt. (?), sowie in Position 7 und 15 und 16 in Vorschlag gebrachten Culturen einverstanden erklären und zwar bezüglich der Position 2 nur insoweit als die vorhandene Pflanzung sich an der westlichen Seite erstrecke und die darin befindliche Vieh-Trift in ihrer jetzigen Ausdehnung frei bleibe, bezüglich der Position 5 aber insoweit als hier die Fichten...(?) am Bergemerg (Bergmecke) gemeint sei. Rücksichtlich sämtlicher übrigen vorgeschlagen Culturen sieht sich die Versammlung wegen den hiesigen örtlichen Verhältnissen bei Königlicher Regierung zu dem Antrag verpflichtet, wegen zu großer Beschränkung der Wald-Hude (die letzten 6 Wörter unterstrichen) von deren Ausführung absehe und überhaupt keine Culturen in den bisher zur Hude offen gewesenen Distrikten mehr anordnen zu wollen. Zur Begründung dieses Antrages erlaubt sie sich dabei auf ihre Ausführungen in dem Gemeinde-Beschluss vom 20.11.60 betreffend die Feststellung des Hauungs- und Cultur-Plans pro 1861 und das dazu gehörige Begleitschreiben des Vorsitzenden an den Oberförster Harbert vom 26.11.60 unter dem gehorsamen Bemerken Bezug zu nehmen, dass sie gegen die ihren damaligen Anträgen nicht entsprechende Regierungs-Verfügung vom 21. Dezember 1860 A IV. 3619 nur um deshalb nicht der zulässigen Instanzen...(Wortschluss?) beschritten habe, weil sie der festen Überzeugung gewesen, dass der Gemeinde durch die schon damals projektierte neue Betriebs-Regulierung ein ausreichendes Hude-Terrain werde überwiesen werden, dass sie aber, da dies nach den jetzt wieder proponierten neuen Culturen nicht der Fall zu sein scheine, eventuell jetzt hierzu genötigt sei, indem ein geringerer als der bisherige Viehstand ohne völligen Ruin vieler Eingesessenen nicht gehalten werden könne zur Erhaltung des jetzigen Viehstandes aber mindestens die Wald-Hude in dem bisherigen Umfang erforderlich sei. Außerdem bemerkte die Versammlung bezüglich der beanstandeten Culturen noch, dass sie – abgesehen von der Unentbehrlichkeit der Cultur-Flächen als Hude-Terrain – sich gegen die sub 8 proponierte auch nun deshalb erklären müsse, weil wegen des vorhandenen starken Aufschlags die Eicheln voraussichtlich nicht aufkommen würden, ebenso gegen die sub 10, weil zu den Ausbesserungen noch Pflanzen genug vorhanden und neue Pflanzungen der Hude wegen nicht mehr auszuführen sei, ferner gegen die sub 11, weil diese Cultur-Fläche in der Gemeinde Abfindung ad 100 Morgen für die Hude aus der Olper, Stemmer und Dinscheder Mark liege, endlich gegen die Position 14, weil das fragliche Weich-Holz ohne Kosten für die Gemeinde zu Torfbirken (s.o. Lexikon) an hiesige Eingesessene abgegeben und durch diese selbst unter Kontrolle des Waldwärters ausgehauen werden können. - Auch weil die zitierten Nummern hier inhaltlich nicht aktenkundig sind, ist dem Abschreiber nicht alles verständlich. Er meint, etwas von der Freiheit der Freiheit Freienohl herauslesen zu können.
Am 23. Dezember 1862
TOP 886: Auf Vortrag des Vorsitzenden wurde beschlossen, dem Lehrer und Küster Linkamp für das Orgelspielen in der Frühmesse vom 1. Januar 1863 ab eine jährliche Vergütung von 10 RT zu bewilligen. Für das laufende Jahr wurde weiter beschlossen, demselben eine solche von 5 RT sofort zahlen zu lassen. - Siehe oben TOP 874.
TOP 887: Wurden die Rechnungen der Gemeinde-Verordneten Joseph Funke und Franz Tönne über verschiedene Reisen im Interesse der Gemeinde von je 4 RT 15 Sgr vorgelegt und nach Prüfung derselben die Zahlung der Beträge von zusammen 9 RT aus der hiesigen Gemeindekasse beschlossen. - Näheres ist nicht aktenkundig; vielleicht „nur“ nach Arnsberg.
TOP 888: Auf Antrag des Nachtwächters Kaspar Köster hier wurde demselben für das Beschützen der von der Gemeinde angekauften Saatkartoffeln eine Vergütung von 15 Sgr bewilligt.. - Klar, EIN Diebstahl ist schon zu viel.
TOP 889: Auf Antrag des Fritz Ernst Kerstholt wegen Leistung eines Beitrags zu den Kosten, welche durch die Aufnahme des Kaufvertrags über die von ihm von der Gemeinde angekauften Parzellen am Scheidkopf, wurden mit Rücksicht darauf, dass der durch den Amtmann Thüsing zuerst aufgenommene Kaufvertrag über die gedachte Parzelle, worin Thüsing der gedachten Parzelle eine unrichtige Bezeichnung gegeben hat,, dieser erstgedachte Kaufvertrag also durch Schuld des Thüsing falsch und deshalb eine anderweitige Aufnahme des Kaufvertrags erforderlich gewesen sei, Kerstholt also die doppelten Aufnahmekosten ohne seine Schuld bezahlen müsse, beschlossen, dem Fritz Ernst Kerstholt aus Billigkeits-Rücksichten aus der Gemeindekasse einen Beitrag von 3 RT zahlen zu lassen.
TOP 890: Der Vorsitzende legte der Versammlung nochmals den Hauungs- und Cultur-Plan von dem hiesigen Gemeinde-Wald pro 1863 mit der von dem Oberförster Harbert auf den Beschluss vom 28. November gegebenen Gegenäußerung zur Kenntnis und weiteren Beschlussfassung vor und beschloss die Versammlung, dass sie bei ihrem Beschluss vom 28. November angeführten Gründen stehen bleiben müsse. - Siehe oben TOP 885.
Am 16. Januar 1863
Im Vorspann: Neu gewählte Gemeinde-Verordnete sind Arnold Geihsler ( Lohgerber, Ehefrau Theresia Kraas aus Dinschede, Heirat 12.5.1860, Alte Haus-Nr. 127, Hauptstraße), Heinrich Düring (gnt. Adames,Ackersmann, Schreiner, Ehefrau Klara geb. Köster; Alte Haus-Nr.5, Voßecke 1); Sie sind durch Handschlag verpflichtet worden.
TOP 891: Wurde der Antrag des Schweinehirten Georg Krick um Bewilligung einer Unterstützung vorgelegt und beschloss die Versammlung demselben mit Rücksicht mit Rücksicht auf seine fortwährende Kränklichkeit und der langjährigen Dienstzeit als Schweinehirt eine einmalige Unterstützung von 3 Rt aus der Gemeindekasse zahlen zu lassen.
TOP 892: Der Vorsitzende legte die Gesuche des (1.) Anton Stirnberg, (2.) des Franz Trompetter, (3.) des Fritz Schmitz, (4.) des Joseph Mester, (5.) des FranzKaspar Cohsmann um die Bewilligung eines Ausstandes zur Zahlung von Zeitpachtenvor und beschloss die Versammlung, mit Rücksicht auf den großen Geldmangel in der Kasse und die Bewilligung der früheren Ausstände sämtlich abzulehnen.
TOP 893 steht ganz unten auf der rechten Seite; umgeblättert steht oben:
TOP 894: Der Vorsitzende legte folgende Rechnung vor: (1.) des Heinrich Sahse über verschiedene Reisen (!) im Interesse der Gemeinde im Betrag von 1 RT (!); (2.) des Adolf Feldmann über Anfertigung eines hölzernen Rostes im Betrag von 2 RT; (3.) des Georg Schröder über verschiedene Reparaturen an den Kirchbänken mit 6 RT 6 Sgr 6 Pf; (4.) des Heinrich Grewe über Reparaturen an dem Schul- und Küsterhaus mit 1 RT 7 Sgr; (5.) derselbe über desgleichen mit 5 RT 14 Sgr 6 Pf; (6.) des Georg Schröder über dergleichen Arbeiten mit 6 RT 19 Sgr; in Summa mit 22 RT 17 Sgr 5 Pf - vor und beschloss die Versammlung nach Prüfung der Rechnungen den Gesamtbetrag von 22 RT 17 Sgr 5 Pf durch die Gemeindekasse zahlen zu lassen.
Am 6. März 1863
TOP 895: Wurde auf den Antrag des Adam Heckmann von hier und nach vorgängiger Lokal-Besichtigung seitens der Mitglieder der Gemeinde-Versammlung beschlossen, dem Heckmann zum Neubau eines Stall-Gebäudes auf seinem Hof an der von ihm bezeichneten unmittelbar an der mittleren Straße belegenen Stelle die nachgesuchte Genehmigung zu erteilen.. - Alte Haus Nr. 38, Mittelstraße / St. Nikolaus Straße 8
TOP 896: Der als Gemeinde-Verordnete mit anwesende Johann Kückenhoff stellte den Antrag, ihm auf das Ablöse-Kapital, welches er aus Anlass der in der Realisierung begriffenen Abfindung der Frei-Bauholz-Gerechtsame zu fordern habe, eine Abschlags-Zahlung von 50 RT baldmöglichst zu leisten, auf deren Empfang er sich den jährlichen Abzug von 2 ½ RT Rente gefallen lassen wolle. Es wurde beschlossen, durch den Vorsitzenden die Gemeindekasse wegen Auszahlung der vom Kückenhoff beantragten 50 RT mit Anweisung versehen und wegen der Berichtigung des Verzeichnisses der jährlich zu zahlenden Rente das Weitere zu veranlassen.
TOP 897: Wurde der vom Maurermeister Franz Göckeler gefertigte Kostenanschlag über Anfertigung von Entwässerungsgräben und Beschüttung des ins untere Langel führenden Weges neben der Gemeinde-Wiese unterm Schnepper mit steinigem Schutt auf eine Länge von 9 ½ Ruten vorgelegt und beschlossen, die projektierte Arbeit am künftigen Dienstag öffentlich mindestfordernd verdingen zu lassen und zur Ausführung der Graben-Arbeit eine 8-tägige im übrigen aber eine 14-tägige Frist zur Bedingung zu machen. - 1 Rute = 10 Fuß = 3,77 m; also gut 35 Meter Länge.
TOP 898: Nachdem durch den Vorsitzenden zum Vortrag gebracht, dass der seit langer Zeit als Nachtwächter und Schweinehirt in Funktion gewesener Georg Krick am 2. d.M. mit dem Tod abgegangen und dessen Dienstverrichtungen sowohl während seiner fast 15-wöchentlichen Krankheit, als auch schon früher hier, in seinem Auftrag durch dessen Sohn Matthias wahrgenommen worden, diesem auch mit Rücksicht auf eine vorliegende desfallsige Bescheinigung seines verstorbenen Vaters, Abschlagszahlungen auf den diesjährigen Nachtwächter-Lohn im Gesamtbetrag von 2 ½ RT zur Anweisung gebracht worden seien, wurde von der Versammlung beschlossen, die erteilten Zahlungs-Anweisungen nachträglich zu akzeptieren und dem Matthias Krick gegen Fortbezug des seinem verstorbenen Vater aus hiesiger Gemeindekasse gewährten Lohns, welcher sich (a) in der Eigenschaft als Nachtwächter auf 20 RT baren Buchung nebst ½ Klafter undebensoriert Buschholz und (b) und in der Eigenschaft als Schweinehirt mit jährlich 17 RT belaufen, einstweilen als Nachtwächter und Schweinehirt in Funktion zu lassen, mit demselben dieserhalb aber einen bestimmten Kontrakt abzuschließen, dass derselbe durch seine Leistung und Führung sich zur Bekleidung der fraglichen Stelle als würdig und brauchbar erwiesen hat. - Ergänzungen aus dem Sterberegister: Am 1. März 1863 starb Johann Georg Krick gnt. Michel; geb. 28.1.1796; Sauhirt; Witwer der Maria Anna Spenschröer gnt. Kleinschmidt; hinterlässt 3 Kinder. Alte Haus Nr. 26 a / St. Nikolaus Str. 23.
TOP 899: Seine rückständigen Holz-Gelder aus den Jahren 1850 und 1851 (!) und die Gerichtskosten muss Philipp Weber noch abtragen. - Die ausstehenden Beträge des Ferdinand Kerstholt und des Witwers Bernhard Schwefer aus dem Jahr 1850 beim Verkauf des ehemals Tinschneider`schen Hauses werden niedergeschlagen. - Gründe sind nicht aktenkundig; vielleicht wusste man um die ärmlichen Verhältnisse, dass eben kein Geld da war.
TOP 900:Rendant Bracht hatte das Verzeichnis der noch rückständigen Kartoffel-Gelder vorgelegt. Beschlossen wurde, die betreffenden Debenten (Schuldenden) durch eineöffentliche Bekanntmachung zur Zahlungsleistung mit einer 14-tägigen Frist unter der Verwarnung, dass eventuell das Beitragsverfahren gegen sie eingeleitet würde, aufzufordern. - Siehe oben: 11.4.1862, TOP 851.
Am 10. März 1863
TOP 901: Wurde das Protokoll über die am heutigen Tage im hiesigen Gemeindewald-Distrikt Küppel abgehaltene Versteigerung von circa 11 ½ Klafter Scheid- und Knüppel- und 5 Klafter Reiser-Holz, wonach bei einem Taxwert von 26 RT 25 Sgr ein Kaufpreis von nur 20 RT 24 Sgr erzielt worden war, vorgelegt. Die Versammlung beschloss mit Rücksicht darauf, dass das fragliche Holz größtenteils an einem äußerst schroffen Abhang belegen (gelegen) und durchaus nicht mit Fuhrwerk zu transportieren sei, zur Abgabe desselben gegen den gebotenen Kaufpreis ad 20 RT24 Sgr die vorbehaltene Genehmigung hierdurch zu erteilen. - Mündlich berichtete der Forst-Sachverständige Bernhard Heckmann (2010), dass auch keine Pferde das geschlagene Holz, die geschlagenen Stämme abtransportieren konnten. Die Lebensgefahr war zu groß. Es wurden auch ganze Stämme an langen Seilen zum gegenüber liegenden Ruhr-Ufer gezogen. Äußerst Arbeits-, Zeit- und Personal-aufwendig. Auch war der untere Küppelweg noch nicht an seiner jetzigen (2010) Streckenführung.
TOP 902: Wurde ferner die Verhandlung über den am heutigen Tag abgehaltenen Verding (die Ausschreibung) der Anfertigung von Entwässerungsgräben und Beschüttung des ins untere Langel führenden Weges neben der Gemeinde-Wiese unterm Schnepper mit steinigten (!) Schutt auf einer Länge von 97 ½ Ruten vorgelegt, wonach bei einer Anschlagssumme von 30 RT 13 Sgr 6 Pf eine Verdings-Summe von 34 RT erzielt worden ist. In Erwägung, dass die zum Verding gekommenen Arbeiten in dem Kosten-Anschlag allerdings unterm Preis vorgesehen und ihre Ausführung dann kaum möglich sei, wenn sich Unternehmer mit der Gewinnung eines geringen Tagelohns begnügen wollen, wurde beschlossen, dem Letztbietenden Johann Kückenhoff den Zuschlag zu erteilen. - 1 Rute = 3,8 m; 97 ½ Ruten = 370,5 m.
Am 27. März 1863
TOP 903: Wurde vom Vorsitzenden die mittels Landrätlicher Verfügung vom 21. Dezember Nr. 807 mitgeteilte Entscheidung Königlicher Regierung vom 28. v.M. A IV. Nr. 30 betreffend den Hauungs- und Cultur-Plan der hiesigen Gemeinde-Waldungen pro Wirtschaftsjahr 1862 / 1863 zur Einsicht und Beratung der Versammlung vorgelegt. Es wurde mit Rücksicht darauf, dass der vom Forstkandidaten von Ehrenstein im vorigen Jahr ausgearbeitete neue Betriebsplan zur Zeit noch nicht vorliegt, beschlossen, dass es bei dem Resultat der fraglichen Regierungs-Entscheidung vorläufig sein Bewenden behalten und dagegen ein Rekurs nicht ergriffen werden soll.
TOP 904: Anlässlich einer vom Vorsitzenden zum Vortrag gebrachten Anfrage des Herrn Oberförsters Harbert wurde beschlossen, den Verkauf betreffend nach dem diesjährigen Hauungsplan im Distrikt Küppel zum Einschlag kommenden letzten 30 Klafter Derb-Holz bis zum nächsten Herbst aussetzen zu lassen, da sich bei der schon vorgerückten Jahreszeit aus der Veräußerung dieses Holzes nicht derjenige Erlös erwarten lasse, den dasselbe voraussichtlich im nächsten Herbst, sobald eben die Entlaubung erfolgt ist, eintragen wird. - Der Frühling hat schon begonnen und Naturschutz wurde praktiziert.
TOP 905: Die Rechnung des Wilhelm Schneider in Hellefeld über gelieferte Kleidungsstoffe für die beim Polizeidiener Hölter untergebrachte Dina Flinkerbusch wurde im Betrag von 1 Taler, 20 Silbergroschen zur Zahlung auf die Gemeindekasse übernommen.
TOP 906: Das Ausstands-Gesuch des Schreiners Kaspar Stirnberg wegen rückständiger Holzgelder wurde abgelehnt. - Ein Grund ist nicht aktenkundig. Anders: Dagegen dem Adam Mester hier zur Berichtigung von 1 RT 20 Sgr Gartenpacht pro 1862 mit Rücksicht darauf, dass sein ältester Sohn, der in Fürstenberg wohnt, 7 Kinder hat und der zweite zur Zeit beim Eisenbahnbau im Braunschweigischen eine Finger-Quetschung erlitten habe, ein 3-monatlicher Ausstand bewilligt.
Am 8. Mai 1863
TOP 907: Wurde der erneute Antrag des Franz Anton Spindeldreher aus Wildshausen auf Erteilung des Ansiedlungs-Consenses auf dem zum hiesigen Gemeinde-Bezirk gehörigen Brumlingser Felde zum Vortrag zu gebracht. Die Versammlung erklärte einstimmig, wie sie auch jetzt, nachdem Spinderdreher erklärt habe, den von ihm beabsichtigten Hausbau in bedeutend kleinerem Maßstab ausführen lassen zu wollen, die nachgesuchte Konzession bis dahin verweigern müsse, dass der Antragsteller sich rücksichtlich der zu seinem Vorhaben erforderlichen Mittel, die nach beiläufiger Ermittlung des als Gemeinde-Verordneter mit...(1 Wortteil nicht korrekt lesbar) Maurermeisters Göckeler die Höhe von pptr. (etwa) 250 – 300 RT erreichen werde, genügend nachweise.
TOP 908: Wurde das Protokoll über den vom 10. April d.J. im hiesigen Communal-Wald-Distrikt Winterseite abgehaltenen Eichen-Verkauf, wobei bei einem Taxwert von 410 RT 28 Sgr 10 Pf ein Kaufpreis von 460 RT 20 Sgr erzielt worden war, vorgelegt und von der Versammlung beschlossen, überall die Genehmigung zu erteilen.
TOP 909: Wurde ferner das Protokoll über die am 16. April d.J. im hiesigen Communal-Wald-Distrikt Winterseite abgehaltenen Versteigerung von 373 Klafter Reiser- und 20 Klafter Knüppel-Holz vorgelegt und mit Rücksicht darauf, dass voraussichtlich kein höherer Kaufpreis erzielt werden würde, beschlossen, auch zu diesem Verkauf die Genehmigung zu erteilen und den Erlös von 103 RT 7 Sgr der hiesigen Gemeindekasse zur Erhebung zu überweisen.
TOP 910: Der von dem Johann Rocholl hierselbst als Erwerber der Parzelle Flur I Nr. 1080 / 543 unter dem Vorwand, statt der ihm im Termin vom 9. Juli 1850 verkauften 91 Ruten 20 Fuß nur 82 Ruten 50 Fuß wirklich in Besitz erhalten zu haben, gestellten Antrag auf verhältnismäßige Ermäßigung des Grundzinses ad 15 Sgr 2 Pf abgelehnt und zwar aus dem Grund, weil nach § 2 der Landrätlichen ...(?)tations-Verhandlung seitens der hiesigen Gemeinde für die Größe der veräußerten Grundstücke jede Gewährleistung ausgeschlossen ist.
TOP 911: Das Ausstands-Gesuch des Johannes Siepe gnt. Necker vom 4. d.M. rücksichtlich der zu der hiesigen Gemeindekasse zu zahlenden Zeit- und Erbpacht von 15 RT wurde abgelehnt. - Ein Grund ist nicht aktenkundig. - Dagegen aber wurde dem Sattler Anton Geihsler mit Rücksicht auf die vielen Krankheiten, womit er im Laufe dieses Winters zu kämpfen gehabt hat, zur Einzahlung der für erhaltene Kartoffeln noch rückständigen 2 - 3 RT eine 4-wöchentliche Frist bewilligt. - Zugleich erklärte sich die Versammlung mit der Protokollar-Verhandlung vom 5. Mai d.J., wodurch der Johann Schirp hierselbst zur Deckung seiner Rückstände an die hiesige Gemeindekasse zum Betrag von 4 Rt 6 Sgr 7 Pf einen gleichen Betrag seiner diesjährigen Renumeration als Schützendiener zur eigenen ...(1 Wort nicht korrekt lesbar) vom Schützen-Vorstand überreicht, einverstanden.
TOP 912: Auf Antrag des Vorsitzenden und nach eingehender Beratung wurde beschlossen, mit der ...(1 Fremdwort nicht korrekt lesbar) einer Anleihe auf den Kredit des hiesigen Gemeinde-Vermögens im Betrag von 300 RT zu beliebigem Zins-Satz zu autorisieren und zwar zu dem Zweck, um damit die hiesige Gemeindekasse, bei welcher sich bei der heute angestellten Ermittlung der enorme (korrekt ?) Kassen-Vorschuss von 1000 RT herausgestellt hateder in zahlungsfähigen Zustand zu versetzen.
Am 12. Juni 1863
TOP 913: Wurde vom Vorsitzenden der durch Maurermeister Göckeler im Auftrag der Gemeinde-Versammlung gefertigte Kosten-Anschlag über Anlage eines neuen gewölbten Feuerteiches in hiesiger Gemeinde in Stelle des als unbrauchbar verschütteten sogen. Düringes vorgelegt. Die Versammlung prüfte denselben, erklärte sich mit dem darin enthaltenen einzelnen Positionen einverstanden und beschloss, die projektierte Anlage baldigst öffentlich an den Mindestfordernden in Verding zu geben und zwar einzeln je nach den Abteilungen des Anschlags. Sodann wurden die Gebühren für Anfertigung des Anschlags und der dazu gehörigen Zeichnung im Betrag von 2 RT 15 Sgr, welche dem Unternehmer zur Last gelegt werden sollen, zur Vorschuss weisen Zahlung auf die Gemeindekasse übernommen und rücksichtlich des sich auf 204 RT 23 Sgr 1 Pf belaufenden Kostenpunktes beschlossen, zu dessen Bestreitung diejenigen 204 RT 18 Sgr 10 Pf zu verwenden, welche der hiesigen Gemeindekasse seitens des Ober-Vormundschaftlichen Gerichts zu Arnsberg auf die für die Minormanen (?) Johann Vohs hierselbst verauslagten Verpflegungs- und Bekleidungskostenjüngsthinerstattet worden sind, sodass sich auf diese Weise die beschlossene außernotathmäßige Ausgabe durch eine außernotathmäßige Einnahme zum Austrag bringt. Endlich wurde der Vorsitzende autorisiert, dem Schreiner Anton Stirnberg hierselbst auf die demselben nach der Versammlung vom 12. v.M. kompetierende (?) Entschädigung für die von seinem Garten zur fraglichen Anlage abgetretenen Grundfläche den Betrag von 12 ½ RT, - die für 2 ½ Ruten ad 5 RT -, zur Zahlung anzuweisen. - Manche Formulierungen sind dem Abschreiber unverständlich. - Brunnenstraße = vorher Dürings-Straße. Siehe auch zur Brunnenstraße: freienohler.de : Geschichte : hier mit Bildern.
TOP 914: Der Vorsitzende wurde beauftragt, die im Auftrag des Communal-Oberförsters Harbert angeblich zur Verpflanzung in dem hiesigen Communal-Wald im vorigen Herbst eingesammelten und seitdem im Kellerraum des hiesigen Schulgebäudes aufbewahrten 20 Scheffel Eicheln öffentlich meistbietend zu verkaufen und den Erlös dafür der hiesigen Gemeindekasse zur Erhebung zu überweisen, da sich die Eicheln nach der gutachtlichen Mitteilung des Oberförsters zur Benutzung für die Wald-Cultur nicht mehr eigneten.
TOP 915: Wurde das Revisions-Attest des Maurermeisteres Göckeler rücksichtlich der unterm 10. März d.J. verdungenen Anfertigung von Entwässserungsgräben und Beschüttung des im untern Langel führenden Weges neben der Gemeindewiese unterm Schnepper mit steinigem Schutt auf eine Länge von 97 ½ Ruten angelegt und auf Grund desselben die Aiszahlung der dem Unternehmer Johann Kückenhoff hierselbst zustehenden Verdings-Summe ad 34 RT nebst den zu 2 RT ermittelten Vergütung für Mehrarbeit beschlossen. Außerdem wurde die Liquidation des Göckeler über seine Gebühren für die fragliche Revision zum Betrag von 1 RT zur Zahlung auf die Gemeinde-Kasse übernommen. - Siehe oben TOP 902.
TOP 916: Der vom Pflastermeister Kaspar Kohsmann unterm 17. v.M. eingereichter Antrag auf Überlassung des bei den jüngsten Wege-Anlagen nach der Freienohler Mahl-Mühle nutzlos liegen gebliebenen Abschuttes einer der hiesigen Gemeinde zugehörigen Hude-Fläche zur Größe von einigen Ruten wurde vorgelegt und darauf von der Versammlung nach näherer Beratung beschlossen, dem fraglichen für die Gemeinde allerdings nutzlosen Komplex, der außer für Kohsmann für sonst niemanden Wert hat, dem Antragsteller gegen eine verhältnismäßige Vergütung von 5 Sgr pro Quadrat-Rute eigentümlich abzutreten. Die Versammlung hielt sich zu dieser Veräußerung unter der Hand ohne vorgängige öffentliche Liquidation berechtigt, weil von der letzteren bei der nur pptr. (etwa) 3 Quadrat-Ruten betragenden Fläche, sowie bei dem Umstand, dass der Komplex nur vom Kohsmann, dem das unmittelbar nebenan liegende Grundstück zugehört, benutzt werden kann und weil dieselbe an und für sich und weil dieselbe fast wertlos kein höherer Kaufpreis zu erwarten ist.
TOP 917: Wurde rücksichtlich der in der exekutivischen Beitreibung begriffener Rückstände an Kartoffelgelder für hiesige Gemeindekasse beschlossen, dass ein Zahlungs-Ausstand im Allgemeinen jetzt nicht mehr bewilligt werden kann, und dass derselbe dem Exekutor Funke aufgegeben werden solle, mit dem Verkauf der bereits zum Pfand zugezogenen ...( 1 Wort nicht korrekt lesbar) nunmehr unverzüglich vorzugehen, zumal die hiesige Gemeindekasse augenblicklich sich sehr in Geldverlegenheit befinde.
Am 18. Juni 1863
TOP 918: Siehe oben 12.6.1863, TOP 913: Die Versammlung nahm Einsicht von dem Protokoll über den ...(1 Wort nicht korrekt lesbar) abgehaltenen Verding der Anlage eines neuen offenen Feuerteichs für hiesige Gemeinde in dem Garten des Anton Stirnberg und beschloss nach eingehender Beratung mit Rücksicht darauf, dass die Anschaffungs-Summe ad 204 RT 23 Sgr 1 Pf , die auf 197 RT 40 Sgr 6 Pf herunter geboten und von einem nochmaligen Verding voraussichtlich kein günstigeres Resultat zu erwarten sei, den fraglichen Verding in allen Teilen zu genehmigen. Die bei der Versammlung aufgetauchten Zweifel, ob nicht die Ausführung der genannten Anlage bei der Erheblichkeit des Kostenpunktes und den gegenwärtigen sehr gedrückten Verhältnissen noch einstweilen auszusetzen sei, wurde durch die Berücksichtigung des Umstandes beseitigt, dass der vorhandene alte Feuerteich gänzlich unbrauchbar geworden und deshalb im Falle vorkommender Feuergefahr durch den Mangel eines entsprechenden Feuerteichs ein unberechenbarer Nachteil zu befürchten sei. - Im Jahr 1871 wohnt Anton Stirnberg, Alte Haus-Nr. 57, Parzelle 788, also an der Ecke Hauptstraße / Am Hügel, Modehaus Blessenohl. im Jahr 2010.
TOP 919: Siehe oben TOP 914: Wurde beschlossen, den soeben abgehaltenen Verkauf von pptr. (etwa) 10 Scheffel Eicheln, welche im vorigen Herbst zur Verpflanzung in dem hiesigen Communal-Wald auf Anordnung des Communal-Oberförsters Harbert gesammelt, infolge Aussetzung der Wald-Culturen auf Protestation der Gemeinde-Vertretung jedoch nicht zur Verwendung und deshalb für den forstwirtschaftlichen Gebrauch unbrauchbar geworden waren, wobei ein Erlös von 2 RT 15 Sgr erzielt worden, mit Rücksicht darauf, dass bei der schlechten Qualität der Eicheln ein höherer Kaufpreis bei einer nochmaligen anderweitigen Feilsetzung (Angebot) voraussichtlich nicht erzielt werden würde, zu genehmigen und den aufgekommenen Erlös der hiesigen Gemeindekasse zur Erhebung zu überweisen. - 1 Scheffel = 54,96 Liter.
TOP 920: Wurde vom Vorsitzenden das am 15. d.M. durch den Schreiner August Friederichs zu Meschede eingereichte Ausstands-Gesuch bezüglich der gegen ihn eingeklagten Forderung von circa 40 RT für im Gemeindewald gekaufte Eichen zur Vorlage gebracht und darauf von der Versammlung beschlossen, dasselbe abzuweisen, weil bei dem bei der hiesigen Gemeindekasse zur Zeit herrschender Geldmangel die beantragte Ausstands-Frist unmöglich bewilligt werden könne. - Aus demselben Grund wurde auch der vom Hermann Winterhoff hierselbst gestellte Antrag um ausstandliche Stundung von circa 19 RT Holz- und Kartoffel-Geldern abgelehnt.
TOP 921: Mit Rücksicht auf den von der Frau Göckeler gnt. Hirschberger gestellten Antrag wurde beschlossen, die seit ihrem Entlaufen von dem Polizeidiener Hölter zu Hellefeld einstweilen bei Johann Kückenhoff hierselbst gegen eine tägliche Vergütung von 4 Sgr untergebrachte Bernardine Flinkerbusch vom 20. d.M. ab anderweit dem Wirt Kaspar Göckeler hierselbst gegen Gewährung der von demselben geforderten Verpflegungskosten zum monatlichen Betrag von 2 RT zu übergeben und die dem Johann Kückenhoff bis dahin zustehende Vergütung vom 12. v.M. anfänglich mit überhaupt 5 RT 2 Sgr seitens der Gemeindekasse zahlen zu lassen. - Aus dem Trauungsregister: Wirt Caspar Göckeler ist verheiratet am 31.7.1860 mit Sophia Justina Franziska Wiedemann aus Göttingen, acatholica (zumeist: evangelisch). - Aus dem Sterberegister: Ihr Kind Ernst Göckeler von Hirschberg (ausdrücklich dabeistehend): geb. 17.6.1862; gest. 30.5.1863. - Anmerkung: Vielleicht kommt Frau Göckeler wohnmäßig aus Hirschberg, gebürtig aus Göttingen; darum ihr Beiname und die Anmerkung beim Kind.
Am 2. August 1863
TOP 922: Nachdem sich die Gemeinde-Versammlung zur Besichtigung des in der Anlage begriffenen hiesigen Feuerteiches heute in corpore nach der Baustelle begeben und dort die erforderliche Überzeugung gewonnen hatte, wozu sie namentlich durch den mehrfach geäußerten Wunsch der hiesigen Eingesessenen veranlasst worden war, wurde einstimmig beschlossen, den fraglichen Teich noch 2 Fuß tiefer, wie im Anschlag vorgesehen, auszugraben und die betreffenden Unternehmer zur Ausführung der dadurch entstehenden Mehrarbeit aufgrund des § 2 der Verdings-Verhandlung vom 18. Juni d.J. dem entsprechend diese Arbeit nach Verhältnis der Verdings- zur Anschlags-Summe der Gemeinde vergütet wird, schleunigst auffordern zu lassen. Nach beiläufiger Ermittlung belaufen sich die dadurch entstandenen Mehrausgaben auf pptr. 20 bis 25 RT. - Siehe oben TOP 918, zur Kostensumme. - Gemeint ist der Dürings-Feuerteich in der Düringstraße / Brunnenstraße.
Am 8. September 1863
TOP 923: Es wurden folgende Rechnungen durch die hiesige Gemeindekasse zur Zahlung übernommen: (a) des Schusters Franz Reeke hierselbst über dem Schweine-Hirten Krick hierselbst verfertigte neue Schuhe: 3 RT; (b) des Johann Schnapp über Reparatur der Langelsbrücke: 3 RT 19 Sgr 3 Pf; (c) des Schreiners Georg Schroeder über Reparaturen in der Pastorat-Scheune: 5 RT 6 Sgr 3 Pf; zusammen 14 RT 27 Sgr 6 Pf.
TOP 924: Wurde auf den Antrag des alten Georg Adam Mester hierselbst und in Betracht der Dürftigkeit seiner Lage beschlossen, ihm den Kaufpreis der im hiesigen Gemeinde-Wald ersteigerten Klafter Buchenholz zum Betrag von 29 Sgr nachzulassen und diese sowie 2 Sgr Wächter-Geld, welche letztere die zahlungsunfähige Ehefrau Schuraft (?) Franz Weber hierselbst verschuldet, niederzuschlagen. Dagegen wurden die Niederschlagungs-Anträge der Witwe Georg Becker rücksichtlich der Rückstände an Terrain- (?) und Wächtergeld abgelehnt. - Zu Georg Adam Mester aus dem Sterberegister: am 11.7.1867 stirbt Georg Adam Mester gnt. Peters; geb. 11.5.1785, Sohn des Johann Mester; Schüsseldreher, Tagelöhner; Witwer mit 35 Jahren von Maria Anna geb. Machenbrauk aus Hewingsen, Amt Mülheim, Heirat 6.10.1818; sie gest. 2.2.1832. Gründe zu letzteren sind nicht aktenkundig. Vielleicht war diese Witwe nicht ganz arm; Daten aus dem Sterberegister: Schneider Caspar Georg Becker gest. 5.11.1862; geb. 2.2.1810; Heirat am 10.5.1838 mit Elisabeth geb. Spindeldreher aus Wildshausen; er hinterlässt 7 Kinder, von ihnen könnten die ältesten schon Geld verdienen – für ihre Mutter.
TOP 925: Die Versammlung beschloss mit Rücksicht auf die protokollarische Erklärung des Pflasterers Kaspar Kohsmann bezüglich der Erwartung einer der Gemeinde zugehörigen kleinen Grundfläche an dem Kohsmann´schen Ackerland vor der Giesmecke, dass die gegen eine Entschädigung von 5 Sgr pro Quadrat-Rute abzutretende Fläche durch den Kataster-Kontrolleur Sartor vermessen werden soll.
TOP 926: Nachdem der August Feldmann von Olpe die auf Grund der protokollarischen Erklärung vom 27. August in bewirkter Gewinnung von 4 Schacht-Ruten Steine für hiesigen Feuerteich durch Abnahme-Attest des Maurermeisters Göckeler nachgewiesen, wurde beschlossen, dem Feldmann die accordmäßige Vergütung von 6 RT 20 Sgr nebst 2 RT 15 Sgr für gelieferte Platten und Treppen-Tritte, also zusammen 9 RT 15 Sgr durch die Gemeindekasse zahlen zu lassen. - 1 Schacht-Ruthe = 144 Kubik-Fuß; 1 Kubik-Fuß = 0,03 Kubik-Meter; also 17,28 Kubik-Meter Steine.
Am 11. September 1863
TOP 927: Siehe oben: 8. Mai 1863, TOP 907: Wurde der von der Ehefrau des Franz Spindeldreher in Wildshausen unterm 6. d.M. eingebrachte Antrag um Gestattung der Niederlassung auf Flur IV, Nr. 25 der hiesigen Steuer-Gemeinde vorgelegt und die Versammlung nach Mitteilung der bezüglich der Ablehnung der früheren Anträge gepflogenen Verhandlungen zur Beschlussfassung aufgefordert. Nachdem von der Versammlung die Richtigkeit der im Gesuch gemachten Angaben anerkannt und namentlich von den Bauhandwerksmeistern Göckeler und Korte die behauptete Sicherstellung der Kontraktssumme für die von denselben übernommene Ausführung der Maurer- und Zimmer-Arbeiten konstatiert wurden, wurde in Erwägung, dass (1.) der Nachweis der erforderlichen Mittel zur Bestreitung der Baukosten und der Kosten zur Einrichtung der häuslichen Wirtschaft als erbracht angenommen werden müsse; (2.) die zum Bauplatz bezeichnete Parzelle nicht allein Eigentum der Antragstellerin, sondern auch, wenngleich vom geschlossenen Ort ziemlich weit entfernt, so doch in unmittelbarer Nähe des auf dem Brumlingser Feld bereits vorhandenen Bauerdick´schen Wohnhauses belegen und hiernach die Entfernung der polizeilichen Kontrolle nicht zu erwarten sei, sowie auch (3.) die Antragstellerin und deren Ehemann Leute von guten Sitten sind, beschlossen, nunmehr zu der beabsichtigten Niederlassung die beantragte Zustimmung hier durchaus zu erteilen. - Dieses Ehepaar steht nicht im Freienohler Trauungsregister; aus Wildshausen sind mehrere Spindeldreher in Freienohl eingezogen.
Am 29. September 1863
TOP 928: Die Rechnung des Schlossers Caspar Feldmann hierselbst über verschiedene Reparatur-Arbeiten wurde vorgelegt und zum Betrag von 2 RT 20 Sgr auf die Gemeindekasse übernommen. - Einzelheiten sind nicht aktenkundig.
TOP 929: Wurde nach Verlegung der Nachweise unbeibringlicher Einnahme-Reste beschlossen, die rückständigen Holzdiebstahl-Strafen des Ferdinand Wrede anno 1862 ad 10 ½ Sgr und des Fritz Lenze ad 10 ½ Sgr in Anbetracht der sehr ärmlichen Verhältnisse der Restanten niederzuschlagen. - Aus dem Trauungsregister: Ferdinand Wrede verheiratet mit Brigitta Elisabeth geb. Stirnberg am 7.7.1838; Trauzeugen: Lehrer und Küster Leismann und Ehefrau Sahse (LA 57 J.) : aus heutiger Sicht (2010) wohl nicht korrekt zu deuten. - Fritz / Friedrich Lenze, Tagelöhner, verheiratet mit Theresia geb. Funke am 18.2.1841; Trauzeugen: Josef Funke (Gemeinde-Vorsteher 1863), Marianne Trumpetter; LA 1863: Fritz Lenze 50 J., Ehefrau Theresia 45 J.; Alte Haus Nr. 98 / Alte Wiese 7.
TOP 930: Siehe oben: 12.6.1863, TOP 913 und 18.6.1863, TOP 918: Nachdem die Versammlung an Ort und Stelle die nunmehr Anlage die hiesigen sogenannten Dürings-Feuerteichs in Augenschein genommen und dieselbe in allen Punkten als anschlagsmäßig erachtet hatte, wurde nach Durchsicht der von den Unternehmern eingereichten Rechnungen und nach Prüfung derselben gegen die Verdings-Verhandlung beschlossen, nach benannten Unternehmern folgende Beträge durch die Gemeindekasse zahlen zu lassen, nämlich (a) dem Maurermeister Göckeler für die Erd- und Maurer-Arbeit nebst Kalk-Lieferung, welche derselbe zu überhaupt 130 RT 9 Sgr 6 Pf übernommen hat. Es treten hinzu für Mehrarbeiten 27 RT 23 Sgr 7 Pf. Von diesen zusammen 158 RT 3 Sgr 1 Pf gehen als die abschläglich erhaltenen 50 RT Rest 108 RT 3 Sgr 1 Pf. (b) Dem Johann Siepe, womit bereits um 31 Sgr abgerechnet wurden, für als Mehrarbeit gewonnenen 2 8/9 Schacht-Ruten Steine: 5 RT 5 Sgr 2 Pf; (c) dem Heinrich Petz (Peetz) für die Anfuhr von 17 2/9 Schacht-Ruten und 2 8/9 Schacht-Ruten, also überhaupt 20 1/9 Schacht-Ruten Steine: 13 RT 8 Sgr; (d) dem Philipp Trompetter für Anlieferung von 670 ½ Kubik-Fuß Mauer-Sand und 1 Schacht-Rute Lehm – sowie für das genannte 78 Kubik-Fuß Sand als Mehrarbeit - : 13 RT 15 Sgr und 1 RT 17 Sgr = 15 RT 2 Sgr; (e) dem Adolph Düring hierselbst für Lieferung von 2 Hacken nebst Schluss-Krampen: 1 RT 10 Sgr; (f) dem Arnold Feldmann (Knecht des August Lichte hierselbst) zur Anfuhr von 4 Schacht-Ruten von Olpe: 5 RT 12 Sgr 6 Pf; (g) dem Johann Vogt Tagelohn für Steine-Anfuhr: 2 RT 10 Sgr. Zusammen 152 RT 20 Sgr 9 Pf.
TOP 931: Nach Vorlegung der Bescheinigung des Gemeinde-Verordneten Göckeler vom 7. Juli d.J. und der Rechnung des Bernard Becker hierselbst, beides auf die Ab...(nicht korrekt lesbar) von Rückständen durch Arbeiten auf hiesigen Communal-Wegen bezüglich, wurde beschlossen, die hiesige Gemeinde-Versammlung durch den Vorsitzenden anweisen zu lassen, dass dem Bernard Becker für die in Akkord ausgeführten Wege-Arbeiten die vereinbarte Vergütung von 11 RT , abzüglich der abschläglich erhaltenen 4 Rt mit noch 7 RT, sowie außerdem in Rechnung gestellten Tagelohn ad 3 RT 18 Sgr, zusammen also 10 RT 18 Sgr gezahlt werden, jedoch nicht bar, sondern durch Abrechnung auf seine Rückstände.
Am 6. November 1863
TOP 932: Wurde beschlossen, dem Caspar Göckeler-Hirschberger hierselbst für die aus seinem Haus wieder entlaufene Bernardine Flinkerbusch die vereinbarten Verpflegungskosten für die Zeit vom 13. v.M. bis zum 3. d.M. mit überhaupt 1 Rt 12 Sgr durch die Gemeindekasse zahlen zu lassen und weitere Beschlussfassung über ihre Zukunft bis zur Rückkunft derselben vorzubehalten.
TOP 933: Die Verhandlung über die am heutigen Tag abgehaltene Schafhude-Verpachtung wurde vorgelegt und von der Versammlung einstimmig beschlossen, mit Rücksicht auf die ...(1 Wort nicht korrekt lesbar) Tatsache, dass die Schafe des letztbietenden Friederichs aus Wenholthausen im vorigen Jahr im hohen Grad von der Klauenseuche befallen gewesen sind und die Zulassung derselben zur hiesigen Hude derfalls als zu gefährlich betrachtet werden müsse, und ...(2 Wörter nicht korrekt lesbar) Tierarzt noch sonst jemand mit Sicherheit zu behaupten vermöge, dass die Krankheit aus der Schafherde des Friederichs ganz ausgerottet sei – selbe die Pachtung dem vorletztbietenden Johann Vielhaber von Wallen zu dem dem Gebote des Friederichs bis auf 5 Sgr gleichkommenden Pacht-Betrag von 47 RT 10 Sgr genehmigt werden.
TOP 934: Nach Mitteilung der Verhandlungen über die Rückstände des Bernard Becker hierselbst wurde rücksichtlich eines zur Anweisung vorliegenden Lohn-Zettels vom Oberförster Harbert, worauf Becker durch Aus...(?) der die Eichen verdämmenden Gestränges (korrekt abgeschrieben?) im Krähenberg und Himmernhagen an Tagelohn 4 RT 27 Sgr verdient hat, wurde beschlossen, dem Becker seinem dringenden Antrag gemäß eine Barzahlung von 2 RT durch die Gemeindekasse leisten zu lassen, um die noch rückständige Gemeindesteuer als Wirt fürs laufende Jahr berichtigen zu können, damit er nicht der Konzession zum Betrieb der Wirtschaft verlustig gehe. Der Rest ad 2 RT 27 Sgr falls jedoch auf seine Rückstände bei der Gemeindekasse kompensiert werden.
TOP 935: Wurden der von dem Communal-Oberförster Harbert für den hiesigen Communal-Wald für das Wirtschaftsjahr 1863 / 1864 aufgestellten Hauungs- und Cultur-Pläne vorgelegt, und die Gemeindeversammlung unter Hinweisung auf den § 30 der Ober-Präsidential-Instruktion vom 19.5.1857 zur gutachtlichen Äußerung über denselben aufgefordert. Nach wiederholter Durchsicht der beiden Pläne und nachdem seitens des Oberförsters die Zusicherung geworden, dass die rücksichtlich des Distrikt Küppel pergutierten (?) Hauungen und Culturen sich nur auf den schlechtesten Teil des Distrikts erstrecken und insbesondere dadurch in keiner Weise der Hude Abbruch geschehen soll, erklärte die Versammlung sich nun einverstanden, jedoch unter der Voraussetzung, dass das Einschlags-Quantum auf das des neuen Betriebsplans (inklusive des im vorigen Jahr zu wenig gehauenen Holzes) erhöht werde. Ferner bemerkte die Versammlung, wie sie es nicht billigen könne, dass die Ausführung der alljährlich verkommenden nicht unerheblichen Cultur-Arbeiten von Seiten der Forstverwaltung einseitig vergeben und nicht öffentlich verdungen wurde, wie dies hinsichtlich der Hauungen bereits geschehe. Im Interesse der Gemeinde müsse daher der Antrag gestellt werden, dass für die Folge die Cultur-Arbeiten ebenfalls in Verding gegeben, dabei aber natürlich durch eine entsprechende Fassung der Bedingungen und etwaigen Vorbehalt der Auswahl unter den Letztbietenden die Unternehmer zur ...(erster Wortteil nicht korrekt lesbar)mäßigen Ausführung verpflichtet würden. - Deutliche Fürsorge zum Geldverdienen für Freienohler.
Am 20. November 1863
TOP 936: Die Liquidation des Maurermeisters Göckeler wurde nach vorgängigem Abtreten (Hinausgehen) des als Gemeinde-Verordneten anwesenden Liquidanten zum Betrag von 11 RT 17 Sgr, welche demselben für das Weißeln der Schulen (Plural; gemeint sind die Schulzimmer) gebühren, auf die Gemeindekasse zur Zahlung übernommen.
TOP 937: Wurde auf Vortrag beschlossen, aus Veranlassung des am 1. d.M. im Forst-Distrikt Krähenberg des hiesigen Communal-Waldes stattgehabten Waldbrandes folgende Renumeration durch die hiesige Gemeindekasse zahlen zu lassen, nämlich (a) dem Ludwig Geihsler hierselbst, (b) dem August Geihsler hierselbst und (c) Kaspar Becker für Wache halten auf der Brandstätte am Abend des fraglichen Tages zu je 7 ½ Sgr; (d) dem Eugen Tillmann gnt. Becker in Dinschede für den Transport der Feuerspritze nach der Brandstätte von Dinschede aus und für deren Zurückbeförderung 1 RT.
TOP 938: Auf Grund der Protokollarischen Erklärung des Johann Theodor Trompetter vom 13. August wurde beschlossen, dem Pächter der hiesigen Schaf-Hude Vielhaber von Wallen den Betrag von 1 Rt durch dessen Zahlung an die Brückengeld-Erheber für die Dauer der Pachtgemeinde das sonst zu entrichtende Brückengeld abgefunden hat, an seiner Pacht nachzulassen, weil die Tragung der Kosten dieser Abfindung in dem Verpachtungstermin auf die Gemeindekasse ausdrücklich übernommen ist.
TOP 937 (Schreibfehler in der Original-Akte): Nach Mitteilung der von August Lichte hierselbst unterm unterm 24. v.M. zu Protokoll erklärten Anzeige, die Demolierung (Beschädigung) eines Stations-Bildes am sogen. Stückelhagen (Stückelhahn) wurde beschlossen, zur Ermittlung der noch unbekannten Täterschaft eine Prämie von 5 RT für Rechnung der Gemeindekasse auszusetzen und unter Zusicherung derselben demjenigen , welcher den Schuldigen dergestalt namhaft macht, dass er zur gesetzlichen Bestrafung gezogen werden kann, zur Anzeige desselben mittelsöffentlicher Bekanntmachung in hiesiger Gemeinde auffordern zu lassen.
TOP 938 - „einfache“ Weiter-Zählung: Nachdem die Gemeinde-Versammlung sich in heutiger Sitzung mit dem bereits unter dem 23. v.M. ausgestellten Anweisungen für Bernard Becker, wonach im Ganzen sein Verdienst ad 13 RT 15 Sgr auf die ungedeckten Rückstände abgerechnet ist, sich einverstanden erklärte, und dabei die Ansicht ausgesprochen hatte, dass für die noch rückständigen Holz-Gelder, wofür Heinrich Molitor und H. Lenze-Penschröer als Bürgen eingetreten, diese wegen der vorgenommenen Abrechnung jüngerer Kosten demnächst nicht in Anspruch genommen werden sollten, wurde der Vorsitzende autorisiert, gedachte Anweisungen nunmehr an die Kasse zur ...(1 Wort nicht korrekt lesbar) abgehen zu lassen. Wegen Tilgung der noch rückständigen 22 RT 16 Sgr 1 Pf wurde beschlossen, dass diese eben...(?) durch Becker abverdient werden sollen.
TOP 939: Wurde zum Vortrag gebracht, dass die Witwe Steiger Müller von Wintrop und die Geschwister Julie und Sara Heinberg von Calle sich in hiesiger Gemeinde bleibend niederzulassen beabsichtigen, die Versammlung beschloss, von ersterer das vorgeschriebene Einzugs- und Einkaufs-Geld von zusammen 12 ½ RT und von letzteren als zwei zusammengehörigen einen Haushalt bildenden Personen dieselben Abgaben zum nämlichen Betrag erheben zu lassen. - Weitere Personen-Daten sind nicht aktenkundig; die Ausführlichkeit wie noch 1846 und 1849 ist schon lange nicht mehr in dieser Art Listen aktenkundig.
TOP 940: Wurde die vom Rendanten Bracht fürs Jahr 1862 die gelegte Rechnung der hiesigen Gemeindekasse nebst Belegen (freienohlerisch: Belägen) und Vorrevisions-Protokoll vorgelegt, von der Versammlung nach Maßgabe der Rechnungs-Instruktion geprüft und nachdem sich dabei nichts mehr zu erinnern gefunden hatte, als was aus dem Vorrevisions-Protokoll ersichtlich ist, wie folgt festgesetzt: (1.) in Soll-Einnahmen auf 3899 RT 4 Sgr 1 Pf: (2.) in J(?)-Einnahmen auf 3165 RT 17 Sgr 8 Pf; (3.) in Rest-Einnahmen auf 733 – 16 – 5; (4.) in Soll-Ausgaben auf 3656 – 6 – 8; (5.) in J(?)-Ausgaben auf 3604 – 13 – 9; (6.) in Rest-Ausgaben auf 49 – 22 – 11; (7.) mit einem Vorschuss von 441 - 26 – 1. Zugleich beschloss die Versammlung, dem Rendanten vorbehaltlich der Erledigung der ge...(?) Notaten die Rechnungs-Decharge rücksichtlich des Jahrgangs 1862 zu erteilen.
TOP 941: Der Vorsitzende brachte die vom Herrn Bauinspektor Hartmann zu Arnsberg angeregte Frage zur Sprache, ob es nicht zweckmäßiger sei, das in hiesiger Gemeinde vorhandene dem Königlichen Wegebau-Fiskus zur Unterhaltung obliegende und augenblicklich sehr desolate (schadhafte) Straßenpflaster durch eine Chaussierung ersetzen zu lassen. - Chaussierung ist der Fachausdruck für die gesamte Arbeits-Praxis zu einer „gehobenen“ Straße, im Vergleich zu einer einfachen, anspruchsloseren Dorf-Nebenstraße. - Die Versammlung kam nach allseitiger Erörterung und reiflicher Erwägung zu dem einstimmigen Beschluss, durch den Vorsitzenden den dringenden Antrag stellen zu lassen, dass der hiesigen Gemeinde das Pflatser in seinem gegenwärtigen Umfang möge erhalten bleiben und das vorhandene in tunlichster (in wirklich leistbarer) Kürze in einen ordnungsmäßigen Zustand versetzt werde. Zur Begründung führte die Versammlung an, dass die fragliche Wege-Strecke bei einer Chaussierung wegen ihrer gar nicht abhängigen und schattigen Lage zwischen den Häusern gar nicht abtrockne und deshalb immer voll Kot und Schmutz sein werde, dass man, um den Schmutz im Ort zu beseitigen, sich in den letzten 10 Jahren ungeachtet der großen Kosten entschlossen habe, alle Nebenstraßen pflastern zu lassen, und man deshalb doch jetzt nicht in die Beseitigung des Pflasters auf der Hauptstraße einwilligen könne, dass, so lange die Chaussee bestehe, auf der fraglichen Strecke immer ein Pflaster vorhanden gewesen und von der Königlichen Regierung bei Anlage der Chaussee den Eingesessenen wegen unentgeltlicher Hergabe des zur Erbreiterung (Verbreiterung) des Weges erforderlichen Grund und Bodens auch das fortwährende Bestehenbleiben eines Pflasters zugesichert worden sei und dass endlich mit Rücksicht hierauf auch die sämtlichen an der Straße wohnenden Eingesessenen bei einer etwaigen Chaussierung der Strecke den Beschwerdeweg ergreifen werden. - Welch eine Satzkonstruktion! Ob der Sekretär auf dem Gymnasium Laurentianum Latein gelernt, Cicero gelesen hat?
TOP 942: Der Beschluss bezüglich des neuen Betriebsplans für den hiesigen Communal-Wald betreffend wegen seiner Ausführlichkeit in den betreffenden Akten. - Aber hier nicht aktenkundig.
TOP 943: Die Versammlung erklärte sich damit einverstanden, dass die dem Kaspar Göckeler hierselbst wieder entlaufene Dina Flinkerbusch dem Polizeidiener Hölter zu Hellefeld gegen die geforderte Vergütung von täglich 3 Silbergroschen wieder in Pflege gegeben werde.
TOP 944: In Rücksicht auf den augenblicklichen ungünstigen Stand der Kasse und in Betracht der bereits seit längerer Zeit vorliegende Anträge von verschiedenen Frei-Bauholz-Berechtigten auf abschlägige Ablösung die ihnen zustehende Abfindungskonten wurde einstimmig beschlossen, dass von dem Gemeindekassen-Rendanten Bracht hierselbst offerierte Darlehen von 450 Taler zu 5 % zu akzeptieren und mit Hilfe dieses Geldes von den Forderungen der Frei-Bauholz-Berechtigten nachstehende abzuzahlen: (a) Josef Kerstholt 65 RT, (b) Franz Vogt 40 RT, (c)Josef Funke 150 RT, (d) Josef Kückenhoff 100 RT; zusammen 355 RT. Der demnächst verbleibende Überschuss von 95 RT soll bis auf weitere Bestimmung zur Kasse vereinnahmt werden.
Am 21. Dezember 1863:
TOP 945: Die Rechnung des Sägemüllers Johann Schnapp über verschiedene Arbeiten lautend über 7 RT wurde auf hiesige Gemeindekasse zur Zahlung übernommen.
TOP 946: Wurde von dem Gemeinde-Verordneten Göckeler zum Vortrag gebracht, dass auf Grund früherer Gemeinde-Beschlüsse mehrere hiesige Eingesessenen behufs Abwanderung von rückständigen Forst...(?) Arbeit angewiesen worden sei und bereits unter seiner Kontrolle nach...(?) Arbeiter an der Instandsetzung des Weges im Mühlenberg zur Abwanderung der durch die Erkenntnisse des Königlichen Kreisgerichts zu Arnsberg vom 7. März, 1. April und 2. Mai d.J. gegen sie erkannten Strafen gearbeitet hätten, nämlich: (1.) Ferdinand Wrede gnt. Kückenhoff für sich und seinen Sohn Franz an 3 Tagen; (2.) Georg Flinkerbusch an 1 Tag; (3.) Anton Kaulmann an 1 Tag; (4.) Caspar Vielhaber resp. dessen Großvater Johann Theodor Trompetter an 1 Tag; (5.) Friedrich Miehse an 1 Tag. Die Versammlung beschloss hier auf Niederschlagung der resp. Straf- und Wert-Ersatz-Gelder. - Einzelheiten sind hier nicht aktenkundig. Erinnert sei an den „seelsorglichen“ Hintergrund der Schützenbruderschaft, der auch nicht aktenkundig ist.
TOP 947: In Verfolg des Beschlusses vom 20. November d.J. Nr. 944 wurde weiter beschlossen, auch dem Adam Pöttgen die beantragte Abschlagszahlungb auf das Ablösekapital für die ihm zustehende Frei-Bauholz-Rente im Betrag von 100 RT zahlen zu lassen, jedoch nicht sofort, sondern erst mit Ablauf des Monats Februar k.J.
Am 12. Januar 1864
TOP 948: Dem Lehrer Linkamp hierselbst wurde in Anbetracht seiner guten Dienstführung und in Rücksicht auf seine lamentabelen (beklagenswert, kläglich) Verhältnisse eine Gratifikation von 10 Taler zur sofortigen Zahlung aus hiesiger Gemeindekasse für das Jahr 1863 bewilligt, zugleich wurde auch die Zahlung einer Renumeration von 10 Talern an denselben für das Orgelspielen während des Frühgottesdienstes pro 1863 10 Taler genehmigt. - Wie konkret die beklagenswerten Verhältnisse waren, ist hier nicht aktenkundig.- Siehe Extra-Kapitel: Netzwerk Schule.
TOP 949: Der vom Waldwärter Kerstholt gestellte Antrag auf abschlägliche Zahlung von 20 Taler auf das Ablösekapital für die Frei-Bauholz-Rente wurde wegen Mangels an Kassenbestand bei hiesiger Gemeindekasse abgelehnt.
TOP 950: Das Protokoll über den am 8. d.M. im Distrikt Küppel abgehaltenen Verkauf von 68 Klafter Knüppel-Holz und 18 Klafter Reise-Holz wurde vorgelegt und der Verkauf ungeachtet des verhältnismäßig geringen Erlöses von 85 RT in der festen Überzeugung genehmigt, dass jeder Versuch zur Erzielung eines günstigeren Resultats voraussichtlich erfolglos bleiben würde. - 1 Klafter ca. 2,5 Festmeter; 68 Klafter ca. 170 Festmeter; 18 Klafter ca. 48 Festmeter.
TOP 951: Die Rechnung des Schmiedemeisters Engelhard Düring über 3 RT 3 Sgr für verschiedene Arbeiten wurde zur Zahlung übernommen. - Die Arbeiten sind nicht aktenkundig; oft Zieh-Material bei den Feuerteichen, Rosten bei Abzugs-Kanälen...
TOP 952: Auf das Protokollar-Gesuch des Arnold Schroeder vom 15. v.M. wurde beschlossen, demselben die einjährige Pacht für die von der Gemeinde angepachtete Wiese im Langel im Betrag von 1 RT nachzulassen, weil diese Wiese bei der im vergangenen Jahr erfolgten Instandsetzung des Langelweges ganz verfahren und auch ihre Wiederherstellung von Seiten des Schroeder viel Arbeit resp. Kosten verwendet wurden.
TOP 953: Dem Schuster Fritz Becker, welcher das von ihm angepachtete Gemeinde-Grundstück auf´m Knäppchen durch Ausroden von Steinen, Hecken und Gesträuchen dergestalt (derartig; so) verbessert hat, dass sich daran die Erzielung eines höheren Pachtpreises für die Folge mit Sicherheit erwarten lässt, wurde in Folge des unterm 26. v.M gestellten Antrags ein Pacht-Nachlass von 2 RT bewilligt.
TOP 954: Der Ehefrau Philipp Trompetter hierselbst wurde zur Abzahlung der rückständigen Zinsen und Kosten ad 20 RT aus der gegen ihren Mann wegen Holz-Geldes angestellten Klage der erbetenen Ausstands-Frist bis Ende dieses Jahres bewilligt. - Philipp Trompetter, Sägeschneider, LA 64 Jahre; verheir. Florentine geb. Feldmann, LA 61 Jahre; Alte Haus-Nr. 4 b, also zur Miete beim Wirt, Krämer Wilhelm Hirschberger, Alte Haus-Nr. 4 a / Breiter Weg 5 und 7: später Haus Hellmann.
TOP 955: Wurde beschlossen, dem Amtmann Boese für seine beiden Touren nach Arnsberg, die er auf den Wunsch der Gemeinde-Versammlung zur persönlichen Rücksprache mit dem Herrn Regierungspräsidenten, sowie dem Herrn Landrat, Förster wegen des neuen Betriebsplans für den hiesigen Communal-Wald unternommen hat, die zuständigen Diäten und Reisekosten mit á 2 RT 25 Sgr, also mit zusammen 5 Rt 2 Sgr aus der Gemeindekasse zahlen zu lassen.
TOP 956: Auf Antrag des Vorsitzenden wurde die von ihm auf Grund des Beschlusses vom 29. November v.J. bei dem Arnold Kramer in Oeventrop am 29. v.M. gegen Zuführung von 5 % Zinsen aufgenommenen und bereits zur Wieder-Abtragung des von Hellega in Meschede gekündigten Kapitals ad 200 RT verwendete Anleihe von 150 RT akzeptiert. Gleichzeitig akzeptierte auch die Versammlung das vom Vorsitzenden ebenfalls auf Gemeinde-Beschluss bei dem Landrat Anton Schulte zu Uentrop unterm 9. d.M. erhobene Darlehen ad 150 RT zu 5 % und beschloss, dasselbe der hiesigen Gemeindekasse zu überweisen, um dieselbe in Stand zu setzen, ihren Zahlungsverbindlichkeiten nachzukommen, welche bei dem schon von längerer Zeit vorherrschenden Geldmangel bei derselben sich auf namhafte Summen beziehen.
TOP 957: Von dem Vorsitzenden wurde ein Abschluss über den Stand der hiesigen Gemeindekasse vorgelegt, worauf sich augenblicklich der vom Rendanten Bracht resp. von den durch ihn mitverwalteten sonstigen Kassen geleistete Vorschuss auf die enorme (dieses Wort taucht zum ersten Mal auf) Summe von 518 RT beläuft. Weiter wurde mitgeteilt, dass die Rechnungen der hiesigen Gemeindekasse seit dem Jahre 1860 statt, wie früher, mit Bestand, mit Vorschuss abschlossen, der sich pro 1860 auf 275 RT 21 Sgr 1 Pf; pro 1861 auf 811 RT 1 Sgr 5 Pf; pro 1862 auf 741 RT 26 Sgr 1 Pf beliefe und welcher für das Jahr 1863 die mutmaßliche Höhe von 700 RT erreichen würde. Um diesem mit mancherlei Unannehmlichkeiten und Verteuerungen (korrekt?) für die Gemeinde-Vertretung, sowohl als auch für den Rendanten verbundenen Übelstand, der namentlich auch schon zu häufigen Mißfälligkeiten unter den mit ihrer Liquidierung längere Zeit hingehaltenen Zahlungs...(?) geführt hat, endlich die unumgänglich notwendige Abhilfe zu verschaffen, welche nach den bisherigen Erfahrungen nur nach den vorhandenen Ausführungen bei dem sich jährlich verringerndem Ertrag aus den Communal-Waldungen und den dagegen stets zunehmenden Ausgaben aus den laufenden Einnahmen auf geruhelichem (?) Weg nicht zu ermöglichen sein wird, wurde von der Versammlung auf den Vorschlag des Vorsitzenden einstimmig beschlossen, mit Genehmigung Königlicher Regierung bei der Provinzial-Hilfskasse ein Kapital von 1000 (eintausend) Talern auf möglichst lange Amortisationsperiode anzuleihen und dasselbe der hiesigen Gemeindekasse zur Deckung des augenblicklich vorhandenen Vorschusses und zur Bestreitung der ziemlich erheblichen Restausgaben mit der Auflage zu überweisen, den Überschuss zur Berichtigung der am 1. April d.J. fällig werdenden Ablöserenten an die hiesigen Frei-Bauholz-Berechtigten zu referieren. Die Versammlung erklärte wiederholt, dass sie der Gemeinde die Aufbringung eines höheren Defizits als zu dem im diesjährigen Etat vorgesehenen Betrag von 486 RT 12 Sgr 2 Pf, oder 50 % der direkten Staatssteuern nicht zumuten könne, und zwar umso weniger als der gegenwärtige ungünstige Stand der Kasse lediglich durch die bereits dreimal erfolgte Zahlung der jährlichen Frei-Bauholz-Rente ad 338 RT herbeigeführt worden sei, bezüglich deren es von vorne hereinder Versammlung gewesen, selbige durch Anleihen aufzubringen.
Am 5. Februar 1864
TOP 958: Nachdem von dem Vorsitzenden mitgeteilt worden, dass seine Funktionsperiode als Gemeinde-Vorsteher der Gemeinde Freienohl abgelaufen und deshalb eine Neuwahl vorzunehmen sei, und nachdem ferner von der Versammlung beschlossen worden, dass die dem Neuzuwählenden zu gewährenden Dienst-Unkosten-Entschädigung wie bisher auf 40 RT jährlich belaufen solle, wurde die gedachte Wahl vorgenommen, mit welcher der seitherige Gemeinde-Vorsteher Amtmann Boese wiederum als Gemeinde-Vorsteher und zwar auf die Dauer einer sechsjährigen Funktionsperiode und ferner der seitherige stellvertretende Gemeinde-Vorsteher Joseph Funke hierselbst wiederum als Stellvertreter einstimmig hervorging. - Mit Vorname: Amtmann Friedrich Boese.
TOP 959: Wurde der Protokollar-Antrag der Ehefrau Franz Jürgens hierselbst vom 18. v.M. wegen Bewilligung von Brennholz vorgelegt und von der Versammlung beschlossen, mit Rücksicht auf die notorische Bedürftigkeit der Antragstellerin deren Antrag zu willfahren und den Förster Heidfeld durch den Vorsitzenden verweisen zu lassen, der Jürgens 1 Haufen (= 2 Klafter) Reiser-Holz anzuzeigen, welches sie unentgeltlich beziehen sollte. - Etwa 5 Festmeter. Der Grund der Bedürftigkeit ist nicht aktenkundig. - Aus dem Trauungsregister: Heirat von Franz Jürgens mit Regina Hund aus Elleringhausen am 1.2.1845. Im Sterberegister bis 1887 für beide kein Befund.
TOP 960: Der Antrag des Communal-Exekutors Funke zu Arnsberg vom 26. Dezember v.J. um Gewährung einer Gratifikation wurde abgelehnt. - Grund und Arbeits-Inhalt sind nicht aktenkundig. - Exekutor: Testamentsvollstrecker.
TOP 961: Wurde vom Vorsitzenden das im Auftrag der Gemeinde-Versammlung vom Gerichts-Exekutor Göckeler hierselbst unterm 13. v.M. aufgenommene Abschätzungs-Protokoll mitgeteilt und nach dessen Einsicht von der Versammlung beschlossen, dem Bierbrauer Johann Handlos hierselbst den von ihm beantragten Grund und Boden zur Anlage eines Felsenkellers auf Flur I, Nr. 35 der Steuergemeinde Freienohl zu der vom Göckeler ermittelten Größe von 48 Quadrat-Ruten eigentümlich abzutreten, vorausgesetzt, dass die vom Vorsitzenden aufzusuchende Genehmigung Königlicher Regierung dazu erteilt wird. Der Kaufpreis für die abzugebende Fläche würde jedoch im Falle des in der vorliegenden Abschätzungs-Verhandlung angegebenen Taxwertes ad 4 Sgr pro Quadrat-Rute auf 6 Sgr mithin auf insgesamt 9 RT 18 Sgr festgestellt und von dessen Akzeptierung die Abgabe der Grundfläche an Handlos abhängig gemacht.
TOP 962: Mit Rücksicht auf die Eingabe des Anton Korte hierselbst und auf Grund der Landrätlichen Verfügung vom 30. Mai 1862 wurde beschlossen, dass von der Witwe Daniel Müller, Schwester des Korte, eingeforderte Einzugs- und Einkaufsgeld von zusammen 12 RT 15 Sgr niederzuschlagen, weil die Witwe Müller, welche bereits durch ihre Geburt der hiesigen Gemeinde angehört und jetzt, nachdem sie nach dem Abtreten (Tod) ihres Mannes von Uentrop hierher verzogen ist, bei ihrem Bruder wohnt, zur Entrichtung der fraglichen Abgaben gesetzlich nicht verpflichtet ist. - Die Witwe ist die Schwester des Anton Korte, Tagelöhner, Alte Haus-Nr. 81 b / Krumme Straße.
TOP 963: In Gemäßheit der mit dem Wilhelm Schulte gnt Hüllmann (Hällmann, Hellmann?) zu Olpe bezüglich einer auf der Grenze seines dem hiesigen Communal-Wald (Distrikt Hömberg) benachbarten Wald-Anteils ...(1 Wort nicht korrekt lesbar) Eiche unterm 8. v.M. aufgenommenen Verhandlung und auf Grund der Protokollar-Anzeige des Försters Heidfeld vom 14. v.M., worauf sich der Taxwert der fraglichen Eiche mit 4 RT beläuft, und nachdem von dem anwesenden Gemeinde-Verordneten Göckeler mitgeteilt worden, dass die vom Hüllmann als strittig bezeichnete Fläche bei der unter Zuziehung des Försters Heidfeld vorgenommenen ...(?)besichtigung sich als Eigentum der hiesigen Gemeinde herausgestellt habe, wurde beschlossen, vom Hüllmann den Antrag von 4 RT zu Gunsten der hiesigen Gemeinde einfordern zu lassen.
TOP 964: Dem hiesigen Waldwärter Kerstholt, welcher bereits lange Jahre hindurch im Dienst der Gemeinde fungiert und bei Ausübung seiner Dienstpflichten jüngst hier den zweiten Beinbruch erlitten hat, wurde mit Rücksicht auf den beim Oberförster Harbert unterm 29. v.M. eingebrachten und von diesem zur Erledigung für hier mitgeteilten Antrag, nachdem zwar der als Gemeinde-Verordneter mit anwesende Sohn desselben (Fritz Ernst Kerstholt) abgetreten war, mit 3 gegen 2 Stimmen, welche Letzterer dem Gemeinde-Verordneten Geihsler angehörte, eine Gratifikation von 5 RT bewilligt. - Gemeint könnte sein: Gaudenz Kerstholt gnt. Winkelmann, der wird 1849 als Waldwärter angegeben, wäre 1864 90 Jahre alt; Alte Haus Nr. 66, Twiete; ein Fritz Ernst Kerstholt, Schüsseldreher, 1849 angegeben mit LA 37, 1864: 52 J. Alte Haus Nr. 145 a, Hauptstraße.
TOP 965: Die Anträge des nach Eisborn verzogenen Josef Trompetter gnt. Tillmann sowie des Franz Vogt hierselbst um Bewilligung von Abschlagszahlungen auf die ihnen zustehenden Ablösungsrenten für die Frei-Bauholz-Gerechtsame wurde abgelehnt und zwar wegen Mangel des erforderlichen Kassenbestandes. - Freienohl ist arm. - Josef Trompetter gnt. Tillmann, 1864 LA 44 J.; Alte Haus Nr. des Vaters Georg Trompetter: 11 a, Stiftsweg 7; Parzelle 709: im Jahr 1827: Ferdinand Tillmann, bis zurück 1462. Josef Trompetter steht nicht im Freienohler Trauungsregister, er hat dann wohl nach Eisborn geheiratet. - Franz Vogt , im Jahr 1864 LA 44 J.; im Jahr 1849 Alte Haus Nr. 57 a, Hauptstraße; steht nicht im Freienohler Trauungsregister, ist vielleicht unverheiratet.
TOP 966: Auf Grund der Aufforderung der Königlichen General-Commission zu Münster vom 18. v.M., worauf die in der Teilungssache von Freienohl - ...(1 Abkürzung nicht korrekt lesbar) in Angelegenheiten der Brennholz-, Mastnutzungs-Gerechtsame etc. - von der politischen Gemeinde zu tragenden Prozess-Kosten zweiter Instanz nach Abzug der bereits früher gezahlten 15 RT auf noch 33 RT 26 Sgr 7 Pf festgesetzt wurden, wurde beschlossen, die hiesige Gemeindekasse wegen sofortiger Zahlung dieser Kosten mit Anweisung versehen zu lassen.
TOP 967: Die vom Oberförster Harbert mittels Schreiben vom 30. v.M. mitgeteilten nachträglichen Hauungs- und Cultur-Pläne für die hiesigen Communal-Waldungen auf das Wirtschaftsjahr 1864 wurden der Versammlung vorgelegt, von derselben einer eingehenden Prüfung unterbreitet und nach sachgemäßer Erörterungen von Seiten des Vorsitzenden genehmigt, wobei die Versammlung ausdrücklich hervorhob, dass die nach den vorliegenden Cultur-Plänen mit Eichen, Buchen und Fichten zu bepflanzende 8 Morgen messende Fläche am Himmernhagen in Schonung gelegt und nebenbei auch für die Hude unzugänglich sei.
Am 10. März 1864
TOP 968: Der Hebamme Ehefrau Kerstholt hierselbst wurde auf ihren Antrag eine einmalige Renumeration von 3 RT bewilligt. - Einzelheiten sind nicht aktenkundig.
TOP 969: Nachdem der Fuhrmann Arnold Kramer zu Arnsberg das der hiesigen Gemeindekasse geliehene Kapital ad 150 RT gekündigt hat und die Rückzahlung desselben bis zum 14. d.M. verlangt, wurde der Vorsitzende beauftragt, die Gelder anderweit auf den Kredit der Gemeinde anzuleihen.
TOP 970: Der Antrag des Waldwärters Kerstholt vom 8. d.M. um Bewilligung einer Abschlagszahlung von 40 RT auf seine Bauholz-Gelder wurde wegen mangelnden Kassen-Bestandes und weil Kerstholt bereits abschläglich 100 RT erhalten hat abgelehnt. - Die „Betonung“ für diese TOP sollte auf Armut der Gemeinde liegen.
TOP 971: Wurde auf Vortrag des Vorsitzenden und nach eingehender Beratung beschlossen, gegen die Erben des verstorbenen Trompetter wegen der von diesen zu vertretenden Defekte nunmehr Klage anzustellen.
TOP 972: Wurde der vom Wagener Heinrich Zacharias und Lohgerber Franz Geihsler hierselbst unterm 31. März v.J. gestellte und am 30. Dezember erneuerte Antrag um endliche Ausantwertung (?) des Guthabens, was die Erben des vor längst verstorbenen Rendanten Geihsler nach den vorliegenden Rechnungs-Abnahme-Verhandlungen noch zu beanspruchen haben, vorgelegt und darauf noch näherer Beratung beschlossen, den durch Monitum 15 des Revisions-Protokolls zu den hiesigen Gemeindekasse-Rechnungen pro 1817/31 zur Vergütung gestellten Antrag von 58 RT 24 (29?) Stbr 6 (?) oder 44 RT 28 Sgr Preuß. Cr(?) nach Abzug der von Geihsler zu vertretenden Defekte zur Gesamtsumme von 23 RT 3 Sgr 7 Pf an die Erben Geihsler zu gleichen Teilen aus hiesiger Gemeindekasse nunmehr zahlen zu lassen. Mit Rücksicht darauf, dass von den Antragstellern für sich und im Auftrag der Miterben auch die Verzinsung des fraglichen Guthabens vom Ablauf der Funktions-Periode des verstorbenen Geihsler ab mit 5 % beansprucht worden ist, und in Erwägung, dass die Gewährung der geforderten Zinsen nicht allein der Billigkeit angemessen erscheint, sondern auch ein allerfallsiger Prozess im Betreff derselben voraussichtlich zu Gunsten der Prätendenten ausfallen müsse, wurde ferner beschlossen, die geforderten Zinsen vom 1. Juni vor 1820 ab zu bewilligen, da die von Geihsler gelegte letzte Rechnung sich auf den Jahrgang 1819 bezieht und die Abführung des demnach verbliebenen Kassen-Bestandes, also zu Anfang des Jahres 1820 (1821? nicht korrekt lesbar) erfolgt sei, resp. die Verzinsung dieses Kassen-Bestandes von Seiten der Erben von diesem Zeitpunkt ab datiert. Die Versammlung bemerkte noch, dass die Zahlungsleistung rücksichtlich derjenigen Gärten, welche an Enkel des Rendanten Geihsler, nämlich an die Kinder der zu Meschede verstorbenen Agatha Geihsler, desgleichen des zu Menden verstorbenen Kaspar Geihsler, sowie des hierselbst verstorbenen Franz und Ferdinand Geihsler abgeführt werden müssen, nur an gehörig legitimierte Bevollmächtigte erfolgen dürfe. - Mehr ist hier nicht aktenkundig. Trauungsregister, Sterberegister: Heirat am 19.1.1832 Heinrich Zacharias, Wwtr. mit Christina Geihsler. Heirat am 1.11.1835 Ferdinand Geihsler mit Gertrud Pöttgen; gest. 21.11.1844: Ferdinand Geihsler, Ackerbürger, 37 J., hinterlässt Ehefrau Gertrud geb. Pöttgen, 3 minderjähr. Kinder.- Gest. 3.6.1854: Franziska Maria Geihsler geb. Trompetter gnt. Peters, 53 J., Witwe des Lohgerbers Franz Geihsler, hinterl 3 großj. und 4 minderj. Kinder; deren Heirat: 5.9.1820. - Heirat: 18.4.1820 Johannes Franz Georg Geihsler mit Maria Franziska Bornemann aus Wallen.
Am 1. April 1864
TOP 973: Der Vorsitzende brachte das Schreiben des Uhrmachers Evers zu Meschede vom 24. März d.J., worauf dieser seine früher über Reparatur an der hiesigen Kirchenuhr hierher mitgeteilte Rechnung von 5 RT 14 Sgr auf 4 RT ermäßigt zur Vorlage und wurde darauf von der Versammlung beschlossen, auf den Vergleichs-Vorschlag des Evers einzugehen und denselben unter Mitteilung der Rechnung 4 RT auf die Gemeindekasse anzuweisen. Zugleich wurde der Vorsitzende ersucht, den Evers vom Vorstehenden zu benachrichtigen.
TOP 974: Nachdem vom Vorsitzenden die Verfügung des Herrn Landrats vom 29. Februar d.J. Nr. 77 betreffs der unterm 5. eiusd. (eiusdem: desselben Monats) von der Gemeinde-Versammlung vorgenommenen Gemeinde-Vorsteher und Stellvertreter Ersatzwahl der Versammlung zur Kenntnisnahme mitgeteilt und als Gemeinde-Verordneter mit ernannte Joseph Funke auf seine früheren Verpflichtungen als Stellvertretender Gemeinde-Vorsteher verwiesen worden, erklärte sich der als Gemeinde-Vorsteher wiedergewählte Amtmann Boese durch seinen Amtseid für die Funktionen als Gemeinde-Vorsteher gebunden. Bezüglich der Dienst-Unkosten-Entschädigung für den Gemeinde-Vorsteher bemerkte die Versammlung noch, dass diese in dem Etat bereits aufgenommen seien.
TOP 975: Wurde beschlossen, dem Fritz Düring hierselbst, weil er als Cultur-Meister seinen Funktionen als Flurschütz nicht ausreichend nachkommen könne, zu kündigen und an seiner statt den Wirt Bernard Becker unter den bisherigen Bedingungen anzustellen, diesem jedoch dabei die Ausführung der kleinen Reparaturen auf den Communal-Wegenzur Pflicht zu machen. Mit der Ausführung dieses Beschlusses wurde der Vorsitzende beauftragt. - Hier ist nicht mehr Inhaltliches über die Arbeit aktenkundig.
TOP 976: Nachdem der Vorsitzende die Versammlung darauf aufmerksam gemacht hatte, dass bei Anlage des Düring´schen Feuerteichs dem Tagelöhner Ferdinand Becker hierselbst gestattet worden, den zur Einfriedigung seines Hofraumes dienenden Zaun um etwa 2 Fuß nach dem Feuerteich zu verwirken und sich die auf diese Weise zu seinem Hof usurpierte (in Besitz genommene) Fläche unter der Bedingung nutzbar zu machen, dass er dieselbe nicht als sein Eigentum betrachten und auf Verlangen der Gemeinde jederzeit wieder abtreten solle, wurde beschlossen, dem Becker die Benutzung der fraglichen Fläche auf unbestimmte Frist zu gestatten, jedoch nur unter der Verpflichtung, dass derselbe die an dem Feuerteich nach seinem Haus hin befindliche Hecke auf eigene Kosten zu unterhalten habe.
Am 3. Mai 1864
TOP 977: Wurde der Antrag des Jodokus Wrede zu Bockum vom heutigen Tag um Abgabe von Steinen aus dem in der Nähe des sogen. Mühlenberges unmittelbar am Ruhr-Fluss belegenen Felsen seitens der Gemeinde vorgelegt und darauf beschlossen, denselben abzulehnen, weil nicht nur die Angabe des Wrede in seinem vorerwähnten Antrag: „dass durch die Entnahme von Steinen aus gedachtem Felsen der diesem gegenüberliegenden Gemeinde-Wiesen Schutz gewährt werde,“ unrichtig sei, sondern auch der Mühlenberg zu viel dadurch gefährdet werde. - Protokoll-Sensation! Zum ersten Mal „direkte Rede-Zitat“!
TOP 978: Ebenso wurde der Antrag des Schweinehirten Matthias Krick hierselbst um die Begünstigung, dass er in seiner Eigenschaft als Gemeinde-Schweinehirt wie sein verstorbener Vater eine Kuh unentgeltlich (unterstrichen) mit der Gemeinde-Kuhherde treiben dürfe, von der Versammlung abgelehnt. - Ein Grund ist nicht aktenkundig.
TOP 979: Mit Rücksicht auf die wiederholten Anträge mehrerer Gemeinde-Eingesessenen bezüglich Haltung des Gemeinde-Ziel-Ebers (da steht nicht: Zieh-Eber) seitens des Glashändlers Heinrich Kohsmann wurde nach eingehender Beratung beschlossen, dem Kohsmann die Haltung des Zieh-Ebers auf Grund des § 5 der Verdings-Bedingungen vom 28. Dezember 1858 mit drei-monatlicher Frist kündigen und nach Abruf der Kündigungs-Frist gar keinen Gemeinde-Ziel-Eber mehr halten zu lassen, weil solches für ganz unnötig erachtet wurde. - Es gab in Freienohl noch einen zweiten Zieh-Eber.
TOP 980: Das Schreiben des Königlichen Kreis-Gerichts zu Arnsberg vom 15. April d.J. in Sachen der Gemeinde gegen den Müller Hermann Winterhoff wurde der Versammlung zur Kenntnisnahme mitgeteilt und darauf einstimmig beschlossen, nochmals aus der hiesigen Gemeindekasse einen Vorschuss zum Betrag von 2 RT behufs Verbüßung von Personal-Arrest seitens des Winterhoff an das Gericht durch den Vorsitzenden abfinden zu lassen. - Einzelheiten sind hier nicht aktenkundig.
TOP 981: Wurde das Ansiedelungs-Gesuch des Schusters Johann Kohsmann von hier vom 10. April d.J. vorgelegt und beschlossen, wie sich gegen die Erteilung des Antrags zum Bau eines neuen Wohnhauses nichts zu erinnern finde, indem Kohsmann sich (1.) eines guten Rufes zu erfreuen hab, (2.) der gewählte Bauplatz ihm eigentümlich gehöre (sein Eigentum sei) und an einem öffentlichen Weg gelegen sei und (3.) der sich zur Hergabe der erforderlichen Geldmittel zur Ausführung des Baus und Errichtung der Wirtschaft (die Hauswirtschaft, die Wirtschaftsführung eines Haushalts) verpflichtete Schwiegervater des Kohsman Heinrich Düring hierselbst sich im Besitz eines zur Bestreitung vorgedachter Kosten hinreichenden Vermögens befindet. - Aus dem Sterberegister: gest. 20.8.1866 Maria Christina Düring, geb. 6.10.1836, Ehefrau vom Schuhmacher Johann Kohsmann, von diese Ehe kein Eintrag im Freienohler Trauungsregister, wohl in Pfarrei Rumbeck. Aus dem Freienohler Trauungsregister: Heirat am 28.11.1868 (!) Johann Kohsmann aus Glösingen, Witwer von Christina Düring, mit Margarita Kessler.
TOP 981 (wohl Zähl-Fehler des Sekretärs): Der Vorsitzende legte der Versammlung das Schreiben des Bau-Inspektors Heidtmann zu Arnsberg vom 16. April d.J. bezüglich der dauernden Unterhaltung (beständigen Instandhaltung) der außerhalb der fiskalischen Straßenbreite von 24 Fuß durch hiesigen Ort nach bestehender Pflasterung seitens der Gemeinde resp. der Hauseigentümer zur Kenntnisnahme vor und wurden die darin mitgeteilten Anordnungen der Regierung von der Versammlung akzeptiert. - 1 Fuß = 0,31 m;
24 Fuß = 7,44 m.
Am 24. Mai 1864
TOP 982: Der Vorsitzende brachte die auf Grund des Beschlusses vom 10. Mai d.J. Nr. 972 bezüglich der A...(?)wertung des Guthabens, was die Erben des vorlängst verstorbenen Rendanten Geihsler nach der vorliegenden Rechnungs-Abnahme-Verhandlungen noch zu beanspruchen haben für die Gemeindekasse entworfene Ausgabe-Order, wonach außer dem wirklichen Guthaben ad 23 RT 3 Sgr 4 Pf an Zinsen seit dem 1. Januar 1824 noch 46 RT 21 Sgr 1 Pf, zusammen also 69 RT 24 Sgr 3Pf um die 7 Erben des Geihsler und zwar an einen jeden 9 RT 24 Sgr 2 3/7 Pf zu zahlen waren, zur Vorlage und wurde dieselbe nach erfolgter Prüfung bezüglich ihrer Richtigkeit von der Versammlung genehmigt.
TOP 983: Das Protokoll über den am heutigen Tage im hiesigen Communal-Wald Distrikt Hömberg abgehaltenen Holzverkauf wurde vorgelegt und der Verkauf mit Rücksicht darauf, dass bei einem Tax-Wert von 363 RT, 22 Sgr ein Kaufpreis von 424 RT, 1 Sgr, also ein Mehrbetrag von 60 RT, 9 Sgr erzielt worden, von der Versammlung genehmigt.
TOP 984: Wurde ferner der Antrag der Witwe Georg Becker um Niederschlagung ihrer diesjährigen Communal-Umlage vorgelegt und von der Versammlung abgelehnt. - Ein Grund ist hier nicht aktenkundig, aber: aus dem Trauungsregister: Heirat am 10.5.1838: Georg Becker mit Elisabeth geb. Spindeldreher aus Wildshausen; Alte Haus Nr. 33 a, Parz. 876, St. Nikolaus Straße 5, zurückreichend bis 1537; Sterberegister: Georg Becker, Schneider, geb. 20.2.1810; gest. 5.11.1862; im Jahr 1862: hinterlässt 7 Kinder (wahrscheinlich können die für ihre Mutter sorgen).
Am 17. Juni 1864
TOP 985: Der Antrag des Tagelöhners Franz Schwarzfärber vom 6. d.M. um Abgabe von zu Torfbirken (s.o. Lexikon) geeignetes Buschholz aus hiesigem Communal-Wald Distrikt Feibe und zwar an der Stelle, an welcher unlängst das darin stattgehabte Brandunglück Verheerungen angerichtet gegen angemessene Taxe wurde der Versammlung vorgelegt und von dieser darauf beschlossen, dem Antrag zu willfahren und den Förster Heidfeld mit dessen Ausführung zu beauftragen.
TOP 986: Wurden folgende Rechnungen: (1.) die des Schreinermeisters Adolf Feldmann über ausgeführte Reparaturarbeiten an der Schule, Lehrer- und Lehrerin-Wohnung zum Betrag von 9 RT 24 Sgr 10 Pf; (2.) die des Wirts Bernhard Becker über Verbesserung des Prozessionsweges, Beschützung des Communal-Waldes etc. mit 1 RT 17 Sgr 6 Pf; zusammen 11 RT 12 Sgr 4 Pf zur Zahlung auf die Gemeindekasse übernommen, wobei jedoch die Bestimmung getroffen Beckker´sche Antrag ad 1 RT 17 Sgr 6 Pf an denselben nicht in bar sondern durch Anrechnung auf seine Rückstände bei der Gemeindekasse gezahlt werden solle.
TOP 987: Wurde der Protokollarische Antrag des Tagelöhners Fritz Miehse hierselbst vom 8. d.M. um Abgabe von 4 Stück Buchen- eventuell Erlen-Stangen von etwa 15 – 18 Fuß Länge und 1 Fuß Durchmesser gegen Taxe aus dem hiesigen Communal-Wald, welche er bei der unaufschiebbar erforderlichen Reparatur seines Wohnhauses gebrauchen wolle, der Versammlung vorgelegt und von dieser in Erwägung des Umstandes, dass Miehese ohne die beantragten Stangen sein Haus nicht reparieren könne, beschlossen, dem Antrag zu willfahren, vorausgesetzt, dass die Forstverwaltung ihre Zustimmung dazu erteilen werde und wurde behufs Erlangung dieser der Vorsitzende Amtmann Boese ersucht, mit dem Oberförster Harbert dieserhalb zu arr...(nicht korrekt lesbar). - 1 Fuß = 31 cm, also 2,65 m bis 5,59 m.
TOP 988: Der Vorsitzende brachte das Gesuchdes Johann Trompetter gnt. Totengräber hierselbst vom 4. Mai d.J., wodurch derselbe um die Bewilligung bittete (korrekt abgeschrieben), dass er seine bereits eingeklagten Rückstände ad 11 RT 16 Sgr 7 Pf bei der hiesigen Gemeindekasse durch monatliche Abschlag-Zahlungen tilgen dürfe, zur Vorlage, worauf von der Versammlung beschlossen wurde, dem Trompetter die Abtragung seiner obigen Rückstände in monatlichen Raten im Betrag zu 2 RT vom 1. d.M. an gerechnet, zu gestatten.
Am 15. Juli 1864
TOP 989: Dem Schüsseldreher Josef Spindeldreher wurde auf seinen Protokollarischen Antrag vom 8. d.M. zur Zahlung seiner rückständigen Communal- und Schul-Steuer zu ad 1 RT 6 Sgr 6 Pf ein dreiwöchentlicher Ausstand bewilligt.. - Zeichen für Armut und Sorge für Arme.
TOP 990: Wurde das Holzdiebstahl-Verzeichnis des hiesigen Communal-Waldes für Dezember 1863 vorgelegt und beschlossen, die in demselben verzeichnete durch Erkenntnis Königlichen Kreisgerichts zu Arnsberg am 2. April d.J. festgesetzte Strafe resp. Wert-Ersatz-Gelder des Ackermann Hüllmann in Olpe ad 20 RT mit Rücksicht auf die mit diesem bereits früher getroffene Einigung, sowie auch mit Rücksicht darauf, dass bezüglich der vom Hüllmann ...(1 Wort nicht korrekt lesbar) verkauften Eichen die Grenze nicht mit Bestimmtheit habe ermittelt werden können, niederzuschlagen.
TOP 991: Der Antrag des Heinrich Petz vom 8. v.M. um unentgeltliche Hergabe von 3 Buchen-Stangen aus hiesigem Communal-Wald wurde abgelehnt und zwar aus dem Grunde, weil in Folge höherer Anordnung die unentgeltliche Abgabe von Reparatur-Holz an hiesige Freibauholz-Berechtigte, als welcher Petz die zur Reparatur seines Hauses erforderlichen 3 Stangen beansprucht, bis zur definitiven Regelung des Ablöseverfahrens nicht mehr erfolgen soll. Gegen Taxe (für den üblichen Preis) könne Petz das beantragte Holz bekommen.
TOP 992: Nachdem der Versammlung mitgeteilt worden war, dass nach Anzeige des Rendanten Bracht das seitens der Gemeinde bei der Provinzial-Hilfs-Kasse zu Münster (original: Hülfskasse) mit Genehmigung Königlicher Regierung mit 24 (27?) jähriger Amortisation kontrahierte (?) Darlehen ad 4000 RT dem Rendanten Bracht bereits unterm 9. (1 Wort nicht korrekt lesbar) übersandt worden sei, wurde beschlossen, das gedachte Darlehen der hiesigen Gemeindekasse zur Erhebung zu überweisen und derselben gleichzeitig dabei aufzugeben, damit (1.) die unterm 15. Juni 1863 beim Justizrat L...(nicht korrekt lesbar) zu Arnsberg anzuleihenden 100 RT, (2.) die am 10. Januar d.J. beim Gutsbesitzer Ant. Schulte zu Uentrop aufgenommenen 150 RT, (3.) das am 13. März d.J. beim Kaufmann Arens zu Arnsberg kontrahierte (?) Darlehen ad 150 RT, (4.) die unterm 7. April d.J. bei der Gemeindekasse Mertenfeld angeliehenen 200 RT; in Summa 600 RT nebst 5 % Zinsen bis zum Zahlungstag wieder abzutragen und den dann noch in der Kasse verbleibenden Geldbetrag vorläufig zur Deckung des Kassen-Vorschusses ad 497 RT zu verwenden. Mit Ausführung dieses Beschlusses wurde der Vorsitzende Amtmann Boese unter dem Ersuchen beauftragt, die Gemeindekasse auch wegen der Zinsen-Zahlung nach Münster mit entsprechender Weisung zu versehen und die Amortisations-Zinsen pro 1865 zum Etat zu notieren.
TOP 993: Wurde das Schreiben des Bau-Inspektors Heidmann zu Arnsberg vom 4. d.M. betreffend die Verschüttung der oberen Öffnung der in Nr. 1, 42 + 2 (hoch 0) der durch hiesigen Ort führenden Straße neben dem Wohnhaus des Wirts Fritz Ernst Kerstholt (im Jahr 2010: Volksbank, Hauptstraße / St. Nikolaus Straße) belegenen 6 Fuß weiten Chaussee-Brücke der Versammlung vorgelegt und darauf beschlossen, dass der fragliche Kanal, sobald Kerstholt seinen Dünger weggefahren, unter welchem der Kanal herführt, geöffnet, gereinigt, eventuell weiter gemacht und dem Übelstand möglichst abgeholfen werden solle. Der Vorsitzende wurde ersucht, dem Bau-Inspektor Heidmann solches mitzuteilen.
Am 5. August 1864
TOP 994: Das Ausstandsgesuch der Witwe Kaspar Vogt gnt. Tinnschneider hierselbst vom 2. d.M. bezüglich 4 RT 24 Sgr 7 Pf Communal-Steuer-Reste wurde abgelehnt. - Ein Grund ist nicht aktenkundig. - Sterberegister: gest. 29.8.1849 an Cholera Johann Vogt gnt. Tinnschneider, Wirt, Ackersmann,63 J., hinterlässt Ehefrau Elisabeth geb. Trompetter und 4 großjähr. und 1 minderjähr. Kind; gest. 27.8.1849 deren Tochter Clara, ledig, 20 J.; Schreibfehler mit „Kaspar“? - Trauungsregister: am 18.11.1847 heiratet Kaspar Vogt Marianne geb. Becker. - Sterberegister: Johann Caspar Vogt geb. 31.12.1815, Wirt, verheiratet mit Anna Becker, Sohn des Johannes Vogt und der Elisabeth geb. Trumpetter, gestorben 17.6.1876.
TOP 995: Der Vorsitzende brachte den Antrag des Gottfried Becker gnt. Kaiser hierselbst vom 31. Juli d.J., wodurch derselbe behufs Befriedigung seines Schwagers Kaspar Stirnberg hierselbst für seine Ansprüche auf die kindesteils Abfindung seiner Frau und um Bewilligung einer Abschlagszahlung auf die ihm zustehenden Bauholz-Gelder bittet, zur Vorlage und wurde derselbe von der Versammlung wegen Geldmangel abgelehnt. - Aus demselben Grund wurde auch auf den Antrag des Josef Klauke in der Giesmecke (Auf`m Hahn) um Bewilligung einer Abschlagszahlung von 10, 12 RT auf seine Bauholz-Gelder keine Rücksicht genommen.
TOP 996: Wurde bezüglich des Kaspar Kehsler´schen Gesuchs, wonach derselbe auf Grund zwei gleichlautender Erkenntnisse vom 2. Mai und 23. November 1850 über das ihm zuerkannte Frei-Bauholz-Recht die Erstattung des von ihm vor pptr. (etwa) 20 Jahren gezahlten Bürgergeldes ad 23 RT 2 Sgr 4 Pf seitens der Gemeinde verlangt, nach langen Erörterungen und Beratungen beschlossen, den Antrag abzulehnen, indem die Versammlung keine Verpflichtung zur Rückerstattung der Gelder heute anerkennen könne. Der Vorsitzende wurde ersucht, dem Kehsler unter Rückschluss der allogierten (?) beiden Erkenntnisse diesen Beschluss mitzuteilen.
Am 30. August 1864
TOP 997: Der Vorsitzende legte den Antrag des Pfarrers Adams hierselbst vom 23. d.M. um Erbauung ...(1 Wort nicht korrekt lesbar) Einrichtung einer im hiesigen Pfarrhaus fehlenden Räumlichkeit zur Aufschüttung des Korns. Die Versammlung anerkennt zur Beschlussfassung mit Rücksicht auf die Dringlichkeit die Notwendigkeit der beantragten Arbeit wurde beschlossen, die Vornahme der fraglichen Reparatur dem Maurermeister Franz Göckeler zu übertragen und die desfallsigen Kosten aus der Gemeindekasse zu bestreiten.
TOP 998: Ebenso wurde der Antrag der Lehrerin Bause um Erstattung von 11 RT für einen angeschafften Ofen sowie um Tapezierung ihrer Wohnstube oben links (so wörtlich!) von der Versammlung beschlossen, der Bause die fraglichen 11 RT mit der Gemeindekasse erstatten zu lassen und mit der fraglichen Tapezierung, wozu Tapeten von 5 Sgr pro Stück anzukaufen, der Maurermeister Franz Göckeler zu beauftragen, auch durch diesen das Weißeln der beiden hiesigen Schulstuben bewirken zu lassen.
TOP 999: Wurde nach Vorlegung einer Beschreibung der von der Fabrik Bolle u. Comp. in Berlin hergestellten und höheren Orts so sehr empfohlene Hand-Feuerspritze, welche als letztere beim Entstehen von Bränden Vorzügliches zu leisten geeignet sein soll, von der Versammlung beschlossen, wie sie sich im Interesse des Gemeindewohls und für Anschaffung der erwähnten Spritze seitens der Gemeinde aussprechen und behufs dessen den Vorsitzenden um Veranlassung des Erforderlichen bitten könne. - Ein nicht sofort verständlicher Stil.
TOP 1000: Auf mündlichen Antrag des Schusters Fritz Becker hierselbst wurde beschlossen, demselben die auf hiesigem Amtsbüro befindliche alte lederne Tasche, welche früher dem Polizeidiener Kaulmann bei seinen Dienstgängen zur Transportierung der Dienstpapiere diente, infolge langjährigen Gebrauchs jedoch ganz abgenutzt ist, für den Preis von 15 eventuell 10 Silbergroschen, welche letztere an hiesige Arme durch den Vorsitzenden verabfolgt werden soll, zu überlassen. - Wohlwollend! Ob diese Tasche um 1850 ein Gesellenstück des damaligen Schuster-Gesellen Fritz Becker war? Am 5.4.1856 heiratet ein Friedrich Becker Lisette Stratmann aus Thülen.
TOP 1001: Mit Rücksicht darauf, dass die von dem Ankäufer des Fritz Ernst Kerstholt´schen Hauses: Johann Röther hierselbst durch Anbau besetzte unmittelbar an dem Kerstholt`schen Haus resp. (bzw.) an dem zwischen diesem und der Schule herführenden Weg belegenen Grundfläche von dem Schreinermeister Heinrich Sahse sowie verschiedene andere hiesigen Eingesessenen als Eigentum der Gemeinde bezeichnet wird, wurde eine längere Beratung angeknüpft resp. eine Untersuchung der Sache von der Versammlung durch Localbesichtigung, Einsicht der Flurkarte etc. vorgenommen. Nachdem sich jedoch nach Einsicht der diesen Punkt betreffenden Wegebau-Noten ergaben, dass von dem früheren Kerstholt`schen Hofraum ...(1 Wort nicht korrekt lesbar) 3 Ruten bei Anlegung der ...(1 Wort nicht korrekt lesbar) zwischen der Schule und dem Kerstholt`schen Haus Straße vergraben und Kerstholt dafür nach (korrekt?) der Anton-Urtiz (korrekt?) vom 15. September 1847 mit der jetzt vom Röther bebauten Fläche entschädigt werden, wurde beschlossen, dem Röther keine Weiterungen zu machen. Eine zu große Einigung des vorerwähnten Weges mutet die Gemeinde-Versammlung nicht zu, weil Röther mit dem fraglichen Anbau noch 3 Fuß vom Weg entfernt bleibt. - Die zweite Texthälfte hier ist nicht immer korrekt lesbar.
Am 27. September 1864
TOP 1002: Wurde die von dem Rendanten Bracht unterm 26. August d.J. bei vorgelegter Rechnung der hiesigen Gemeindekasse pro 1863 nebst den dazu gehörigen Belegen und dem Vor-Revisions-Protokoll der Versammlung vorgelegt, von dieser instr...(?)mäßig geprüft und nachdem sich dabei dem Vorsitzenden und dem stellvertretenden Gemeinde-Vorsteher zugezogenen Notaten nichts zuzusetzen gefunden hatte, wie folgt festgesetzt: (a) mit einer Soll-Einnahme von 3835 RT 19 Sgr 11 Pf; (b) Mit einer Ist-Einnahme von 3323 RT 14 Sgr 7 Pf; (c) mit einer Rest-Einnahme von 512 RT 5 Sgr 4 Pf; (d) mit einer Soll-Ausgabe von 3722 RT 9 Sgr 10 Pf; (e) mit einer Ist-Ausgabe von 3712 RT 22 Sgr 4 Pf; (f) mit einer Rest-Ausgabe von 9 RT 17 Sgr 6 Pf. Somit einem Kassen-Vorschuss von 389 RT 7 Sgr 9 Pf. Es wurde zugleich beschlossen, dem Rendanten vorbehaltlich der Erledigung der gezogenen (?) Notaten über dieses Rechnungswesen Decharge zu erteilen und die Rechnung selbst 14 Tage auf dem Atmsbüro zur allgemeinen Einsicht offen zu legen.
TOP 1003: Der Vorsitzende Amtmann Boese legte der Versammlung mit Rücksicht auf den § 3 des Gesetzes über die Erwerbung und den Vorsitz der Eigenschaft als Preußischer Untertan sowie über den Eintritt in fremde Amtsdienste vom 21. Dezember 1842 den Antrag des Knechtes Johann Lange ausLomfder (?) Kreises Kückenhoff vom 10. September d.J. nebst den dazu eingereichten Attesten und Bescheinigungen und mit der Auflage vor, dazu in Beziehung auf die Erfordernisse des § 3 Nr. 2,3 und 4 des ...(1 Wort nicht korrekt lesbar) Gesetzes ihre dieserhalb erforderliche Erklärung abzugeben. Die Versammlung erklärte hierauf einstimmig, dass sie mit Rücksicht darauf, dass der Lange (1.) sowohl während seines Hierseins als auch nach dem eingereichten Attest vom 5. September d.J. früher immer unbescholten gelebt habe, dass er (2.) an dem Ort, wo er sich niederlassen wolle, eine eigene Wohnung finde, und (3.) an diesem Ort nach den daselbst bestimmten Verhältnissen sich und seine Angehörigen zu ernähren im Stande sei, gegen die Niederlassung desselben in hiesiger Gemeinde durchaus nichts einzuwenden habe.
TOP 1004: Wurde der Antrag des Ackermanns Joseph Ortmann gnt. Rettler hierselbst vom 26. v.M. um Stundung des von ihm eingeforderten Einzugsgeldes ad 15 RT der Versammlung mitgeteilt, von dieser jedoch abgelehnt. - Einzelheiten sind hier nicht aktenkundig.
TOP 1005: Auf Antrag des Tagelöhners Joseph Klauke zur Giesmecke wurde beschlossen, auf die ihm noch seine Frei-Bauholz-Rente seither einbehaltenen Zinsen mit Rücksicht auf seine augenblickliche Notdurft (in jener Zeit eine andere Bedeutung als 100 Jahre später) eine Abschlagszahlung zum Betrag von 20 RT dann zu zahlen, wenn er zuvor von den mitbeteiligten Erben eine Cessation (?) an ihrer resp. Anteile an den fraglichen Zinsen beigebracht haben würde.
TOP 1006: Das Gesuch des Lehrers Linkamp um Gewährung einer Gratifikation wurde abgelehnt aus hiesiger Gemeindekasse wurde abgelehnt. - Inhalte sind nicht aktenkundig.
TOP 1007: Zu Mitgliedern der Klassensteuer-Einschätzungs-Commission wurden gewählt die Gemeinde-Verordneten: (1.) Joseph Funke, (2.) Franz Göckeler, (3.) Fritz Ernst Kerstholt.
Am 22. November 1864
TOP 1008: Nach Mitteilung des zwischen dem Vorsitzenden Amtmann Boese und dem Heinrich Trompetter gnt. Trompetter hierselbst in Gegenwart des Gemeinde-Verordneten Johann Kückenhoff abgeschlossenen Vergleichs wegen des Anspruchs der hiesigen Gemeinde an Trompetter als ...(1 Wort nicht korrekt lesbar) seines verstorbenen Vaters des früheren hiesigen Rentmeisters Johann Trompetter wurde nach längeren Beratungen und Erörterungen von der Versammlung beschlossen, sich überall mit dem Vergleich einverstanden zu erklären, die Offerten an Trompetter zu akzeptieren und demselben die § 2 des Vergleichs stigulierter (?) Verzichts-Erklärung zugehen zu lassen, auch die eingelegte Klage sofort zurück zu nehmen. - Einzelheiten sind hier nicht aktenkundig.
TOP 1009: Folgende Rechnungen wurden zur Zahlung auf die Gemeindekasse übernommen: (1.) die des Heinrich Düring hierselbst über Beiwohnung von drei Terrainen (?) in der Olper Separatioms-Sache mit 2 RT; (2.) die des Maurermeisters Franz Göckeler über desgleichenmit 2 RT; (3.) die desselben über das Weißeln der hiesigen beiden Schulzimmer etc. mit 12 RT 17 Sgr 6 Pf; (4.) die desselben über die Ausführung eines Durchlasses vor dem Franz Korten Düring´schen Haus mit 10 RT 8 Sgr; (5.) die desselben über Reparaturen im hiesigen Küsterhaus mit 5 RT 10 Sgr 7 Pf; (6.) die desselben über Reparaturen an der Lehrerin-Wohnung mit 3 RT 6 Sgr 9 Pf; (7.) die des Franz Schroeder über Einrichtung einer Frucht-Kammer für den h. H. Pastor mit 4 RT 25 Sgr; zusammen 41 RT 4 Sgr 10 Pf.
TOP 1010: Das Ausstandsgesuch des Fritz Miehse vom 17. d.M. wurde abgelehnt. - Ein Grund ist nicht aktenkundig.
Am 29. November 1864
TOP 1011: Der vom Communal-Oberförster Harbert zu Arnsberg aufgestellte Hauungsplan über die behufs Befriedigung der hiesigen Bauholz-Berechtigten seitens der Gemeinde-Vertretung wiederholt beantragte extraordinaire Hauung von alten abständigen Eichen im hiesigen Communal-Wald wurde zur Vorlage gebracht. Die Versammlung erklärte sich nach genauer Durchsicht mit dem Plan überall einverstanden und bat den Vorsitzenden Amtmann Boese, es doch Höheren Orts zu erwirken, dass die Hauung doch schon baldigst nach Maßgabe des vorgelegten Plans vorgenommen werden dürfe. - Dann verdienen die Freienohler Holzhauer für ihre Familien ihren Lebensunterhalt.
TOP 1012: Dem Antrag des Gemeinde-Schweinehirten Matthias Krick hierselbst um Gewährung von 1 Paar neuer Schuhe auf Gemeindekosten wurde entsprochen.
TOP 1013: Die Rechnung des Bernhard Becker über Beiwohnung von 3 verschiedenen Terminen in der Olper Separations-Sache wurde mit 2 RT auf die Gemeindekasse übernommen. Es wurde jedoch beschlossen, diesen Betrag mit Rückständen des Becker abzurechnen und nicht in bar zahlen zu lassen. - Siehe oben: 22.11.1864, TOP 1009.
TOP 1014: Auf den Protokollarischen Antrag der beiden Deputierten Heinrich Düring und Bernhard Becker (mal mit, mal ohne h) hierselbst vom 29. d.M. betreffs Auszahlung des Ablöse-Kapitals der hiesigen Mast-Gerechtsame wurde beschlossen, dass die Abfindungs-Summe an die Mast-Berechtigten gezahlt werden sollen, sobald aus dem beantragten extraordinairen Holzverkauf die erforderliche Summe eingegangen sein werde. Es würden jedoch wegen der Legitimation bei vielen Berechtigten noch besondere Ermittlungen stattfinden müssen.
TOP 1015: Wurde der eingeholte Antrag des ...(Titel nicht korrekt lesbar) Wrede zu Bockum vom heutigen Tag um Abgabe von Steinen aus dem in der Nähe des sogenannten Mühlenberges unmittelbar am Ruhrfluss belegenen Felsen seitens der Gemeinde behufs Ausführung einer Krippenarbeit an seiner nebenan belegenen Wiese vorgelegt und von der Versammlung unter Bezugnahme auf den Beschluss vom 3. Mai d.J. Nr. 977 und mit Rücksicht auf die auf Grund localer Besichtigung vom mit anwesenden Gemeinde-Verordneten Göckeler gemachten Mitteilungen beschlossen, den Antrag zu gestatten, jedoch unter der Bedingung, dass Wrede bei der Wegräumung des Felsens sich überall der Anordnungen der Gemeinde-Vertretung füge und namentlich aufhöre, sobald die Gemeinde dies wolle, auch pro Schacht-Rute eine Vergütung von 5 Sgr zahle, wenn Antragsteller sich mit dem Gemeinde-Verordneten Göckeler wegen einer Vergütung im Ganzen nicht einigen sollte.
TOP 1016: Mit Rücksicht darauf, dass von den hiesigen Gemeinde-Grundstücken: (1.) das seither von Fritz Kohsmann für jährlich 5 RT 20 Sgr angepachtete 1 Morgen 84 Ruten große Ackerland Flur I Nr. 103 und (2.) die seither von dem Wirt Fritz Schwefer zu jährlich 9 RT angepachtete Wiesen-Parzelle am Roa Flur IV. Nr. 144 = 7 Morgen 81 Ruten 1 Quadrat-Fuß, sowie (3.) das von demselben für jährlich 21 Sgr angepachtete an der Feibe belegene mit 118 Ruten 12 Fuß großen Ackerland Martini d.J. pachtlos geworden, wurde von der Versammlung beschlossen, dass die sub (unter) 1 und 3 aufgeführten Ackerparzellen jetzt anderweit auf 6 Jahre angepachtet würden, die Verpachtung der Wiese aber ausgesetzt werde, indem die Genehmigung zur Vererbpachtung der vielmehr grundzinsweisen Veräußerung derselben gegen Grundrenten von 1 ½ RT pro Morgen eingeholt und auf das Antrittsgeld geboten werden sollen.
TOP 1017: Die gegen den Wilhelm, Sohn des Tagelöhners Johannes Hehse zu ...(1 Wort nicht korrekt lesbar) vom Vorsitzenden Amtmann Boese wegen unbefugten Sammelns von Weizen-Ährenauf dem Heinrich Düring´schen Grundstück festgesetzte Polizei-Strafe ad 10 Sgr wurde auf Antrag des Hehse und mit Rücksicht auf das erst vierjährigen Alter des die Confrontation begangen habende Kindes niedergeschlagen. - Heinrich Düring: Alte Haus-Nr. 4: Friedhofsweg 2, oder Alte Haus-Nr. 67: Hauptstraße... Vielleicht hatte der kleine Wilhelm gar keinen Hunger, sondern nur Spaß an dieser zufällig entdeckten selbstständigen Hand-Arbeit.
Am 10. Januar 1865
TOP 1018: Betreff des vom Forstkandidaten von Ehrenstein ausgearbeiteten und von der Forstverwaltung geprüften neuen Betriebsplans für hiesige Communal-Waldungen nach dessen Mitteilung von der Versammlung nach längeren Erörterungen und Beratungen beschlossen, an der bisherigen Hude ganz unbedingt festzuhalten. Zur Teilnahme der vom Forstmeister Proff. Gruick (2 Wörter nicht korrekt lesbar) behufs Besprechung dieses Gegenstandes auf dem 11. d.M. in Arnsberg ...(2 Wörter nicht korrekt lesbar) war von den Gemeinde-Verordneten keiner zu ...(1 Wort nicht korrekt lesbar) und wurde die Wahrung des Gemeinde-Interesses bei der fraglichen Besprechung dem Vorsitzenden Amtmann Boese ...(1 Wort nicht korrekt lesbar) überlassen.
TOP 1019: Wurde dort (?) dem Vorsitzenden in Sachen Metzger Jacob gegen die hiesige Gemeinde vom 29. November v.J. insinuierte Erkenntnis der Königlichen General-Commission zu Münster vom 12. November v.J. welches dem Kläger in seiner Eigenschaft als Besitzer der Hufenberechtigten Sohlstätte auf Flur I Nr. 1180 / 691 für berechtigt erklärt, mit Rindvieh und Schweine in dem im Artikel 36 der hiesigen Mutterrolle aufgeführten Waldungen der Gemeinde Freienohl weiden zu dürfen und dieses Recht für ein zum Privat-Vermögen des Klägers gehöriges ...(1 Wort nicht korrekt lesbar) Recht bezeichnet sei, Versammlung zur Kenntnis, außerdem mitgeteilt und erklärte sich dieser mit der vom Vorsitzenden Amtmann Boese als Offizial-Vertreter der Gemeinde für dieses unterm 27. Dezember angemeldeten Appellation einverstanden.
TOP 1020: Die der hiesigen Gemeindekasse unterm ...(nicht korrekt lesbar) erteilte Anweisung wegen Zahlung von 9 ½ ...(nicht korrekt lesbar) an die Forstkasse Meschede wurde nachträglich genehmigt und gleichzeitig die noch einer vom Schweinehirten Krick s.Z. (?) einzufordernden Liste über die vorgetriebenen Schweine zu reportierende Pacht von dem betreffenden nach der Stückzahl wieder einzuziehen, beschlossen.
Am 17. Januar 1865
TOP 1021: Wurden folgende Rechnungen: (1.) die des Maurermeisters Franz Göckeler über Conferierung mit dem Förster Bause zu Stockum (Konferenz, Besprechen, eine bezahlte Dienstbesprechung) betreffs der vorgekommen Mastjahre: 25 Sgr;(2.) die des Sägemüllers Johann Schnapp über verschiedene Brückenbauten, Reparaturen am Küsterhaus zusammen 19 RT 4 Sgr 9 Pf; (3.) ; die des Philipp Trompetter über Lieferungen resp. (bzw.) Fuhren zu dem Bau der hiesigen Schule, neu angelegter Durchlässe (Kanalisation, Wasserabfluss, Schmutzwasserabfluss von der St.Nikolaus Straße, Krumme Straße, Schule = Alte Schule, unter der Hauptstraße) zusammen 9 RT 2Sgr; zusammen 39 RT 1 Sgr 9 Pf; (4.) die des Pflastermeisters Kaspar Kohsmann resp. des Maurers Espeloer über die Ausführung von verschiedenen Durchlässen: 14 RT 29 Sgr; - in jenen Jahren wurde das, was später Kanalisation genannt wurde, in der fachmännischen Praxis immer gewichtiger: die Einwohnerzahl, Häuserzahl wuchs; (5.) die des Franz Kaspar Düring über verschiedene Schmiedearbeiten: 1 RT 17 Sgr 0 Pf; (6.) die des Leser Rosenthal über ...(?) -Lieferungen zur Lehrerwohnung; 2 RT 12 Sgr 8 Pf. Mit überhaupt 48 RT 1 Sgr 2 Pf zur Zahlung auf die Gemeindekasse übernommen.
TOP 1022: Der pro 1865 entworfene Communal-Gemeinde-Etat der hiesigen Gemeinde wurde nach vorgenommener spezieller Prüfung in Einnahmen und Ausgaben auf die Summe von 7128 RT 12 Sgr 6 Pf festgesetzt.
TOP 1023: Wurde nach Vorlegung des Protokolls über dem vom 19. d.M. im hiesigen Communal-Wald Distrikt Erlenbruch abgehaltenen extraordinairen Verkauf von alten abständigen Eichen, wonach bei einem Taxwert von 3552 RT 20 Sgr erzielt wurden, beschlossen, den Verkauf zu genehmigen. Die von den verschiedenen (?) Käufern bereits gestellten Bürgen, welche nach den Verkaufsbedingungen für die von Ersteren gebotenen Kaufpreise als Selbstschulden haften, wurden ebenso wie die von den auswärtigen Käufern aus ...(nicht korrekt lesbar) resp. Schürbeck bei Wesel im Verkaufstermin abgegebene schriftliche Bürgschaftserklärung, von der Versammlung als ausreichend erachtet und beschlossen, diejenigen Käüfer, welche das Protokoll bisher nicht unterschrieben oder auch noch keinen Bürgen gestellt haben, sofort entweder direkt oder per Acquisition (Herbeischaffung) betreffenden Kunden dazu auffordern, eventuell bis dahin den Zuschlag verweigern zu lassen. Der Vorsitzende Amtmann Boese wurde mit Ausführung dieses Beschlusses nachher übrigens bei jedem einzelnen Käufer in ...(1 Wort nicht korrekt lesbar; franz. Fachausdruck?) speziell niedergeschrieben und hier nur kurz vorgestellt ist, beauftragt.
TOP 1024: Wurde die mittels Landrätlicher Verfügung vom 7. d.M. Nr. 1269 mitgeteilte Verfügung Königlicher Verfügung vom 31. v.M. A IV. 3321 den extraordinairen Eichen-Einschlag im hiesigen Gemeindewald betreffend vorgelegt und erklärte mit Rücksicht auf die hierin von königlicher Regierung an die Genehmigung des Verkaufs geknüpfte Bedingung die Versammlung einstimmig: Wir sind, wie wir dieses der Königlichen Regierung gegenüber bereits wiederholt und zuletzt in dem Beschluss vom 20. November 1863 wegen des neuen Betriebsplans erklärt haben, bereits einverstanden resp. wollen uns hierdurch wiederholt verpflichten, dass der Erlös aus dem fraglichen Eichen-Verkauf im Erlenbruch ausschließlich zur Deckung der von dem hiesigen Communal-Wald zu zahlenden Ablöse-Kapitalien und nicht zu anderen laufenden Gemeinde-Bedürfnissen verwendet resp. dass nur, soweit er nach der Einzahlung diese Verwendung nicht hindert, sogleich bei der Arnsberger oder einer anderen Sparkasse zinsbar und sicher angelegt wird. - Inhaltlich mehr ist hier nicht aktenkundig.
Am 10. März 1865
TOP 1025: Auf die Anträge des Heinrich Geihsler gnt. Göbel und des Adam Heckmann hierselbst um Bewilligung von Abschlags-Zahlungen auf die denselben seitens der hiesigen Gemeinde zustehenden Frei-Bauholz-Ablösegeldern zum Betrag von 150 und resp. 50 RT wurde beschlossen, den Anträgen mit Rücksicht auf den augenblicklichen Fehlbestand bei der hiesigen Gemeindekasse von 200 RT zu willfahren, die gewünschten Beträge von 100 und resp. 50 RT also den Betreffenden sofort zahlen zu lassen. - Sodann wurde auf Antrag des Gottfried Becker gnt. Kaiser weiter beschlossen, auch diesem behufs Deckung der von seinem Schwager Kaspar Stirnberg der hiesigen Gemeindekasse restierenden (noch zu zahlenden) Holzgelder eine Abschlags-Zahlung zum Betrag von 130 RT zu bewilligen.
TOP 1026: Mit Rücksicht auf den Antrag des Schreiners Adolf Feldmann um Bewilligung eines Pachtnachlasses von 20 Sgr auf die von der hiesigen Gemeinde angepachtete durch das bei Anlage eines Bier-Kellers von Seiten des Johann Handlos hierselbst veranlasste Anfahren von Schutt teilweise beschädigte resp. in ihrem seitherigen Wachstum gestörte Wiesen-Parzelle in der sogenannten Alten Ruhr, sowie um Niederschlagung der von ihm seitens der hiesigen Gemeinde eingeforderten Gerichtskosten in Sachen gegen den Wirt Heinrich Schwefer ad 3 RT 5 Sgr zur Hälfte, wurde beschlossen: (1.) wegen des beantragten Pacht..(nicht korrekt lesbar) gegen (?) Feldmann an Handlos zu verweisen resp. dem Letzteren zu einer Einigung mit Feldmann aufzufordern und (2.) von den fraglichen Gerichtskosten den Betrag von 1 RT 5 Sgr niederzuschlagen; den Rest bar mit 2 RT von Feldmann einziehen zu lassen.
TOP 1027: Den ...(1 Wort nicht korrekt lesbar) Eingesessenen wurden auf ihre Anträge zur Berichtigung der nachbezeichneten Rückstände bei der hiesigen Gemeindekasse folgende Ausstands-Fristen bewilligt: (1.) dem Franz Wilhelm Kerstholt zur Zahlung von 2 RT 20 Sgr Communal-Steuer und 1 RT 21 Sgr 11 Pf Erbpacht pro 1863 ein Ausstand von 4 Wochen; (2.) dem Johann Humpert ebenfalls 4 Wochen Ausstand zur Zahlung seiner rückständigen Communal-Umlagen von pptr. (etwa) 2 RT; (3.) dem Fritz Miehe zur Zahlung seine Umlage-Rückstände von pptr. 2 RT ein Ausstand von 14 Tagen und (4.) dem Joseph Spindeldreher zur Berichtigung sener Rückstände ad 1 RT 4 Sgr 11 Pf ein Ausstand von 2 Monaten. - Aus heutiger Sicht mag es sich um kleine Beträge handeln; aber damals nötigten sie die Familien zu aktueller, augenblicklicher Sparsamkeit, - und die Beschlüsse zeigten auch die konkrete Einfühlung der Gemeinde-Versammlung, „man kannte sich“.
TOP 1028: Die gegen den Tagelöhner Eberhard Soest zur ...(1 Wort nicht korrekt lesbar) wegen Beerenlesens durch seinen Sohn auf dem Heinrich Düring´schen ...(?)landes festgesetzten Polizeistrafe ad 10 Sgr wurde auf Antrag des Soest vom 4. d.M. niedergeschlagen. - Das Alter des Jungen ist nicht aktenkundig. Siehe oben TOP 1017.
TOP 1029: Der Vorsitzende Amtmann Boese brachte zum Vortrag, dass der Schuhmacher Johann Cohsmann aus Glösingen, sowie der Tagelöhner Franz Eickelmann aus Calle und die Witwe Steiger Müller aus Uentrop (ihr Bruder ist Anton Müller in Freienohl) sich in hiesiger Gemeinde selbstständig niedergelassen hätten und mithin verpflichtet seien, dass durch Verfügung Königlicher Regierung vom 17. Mai 1862 auf 5 und resp. 2 ½ RT festgesetztes Einzugsgeld sowie das Einkaufsgeld ad 10 RT an hiesige Gemeindekasse zu entrichten. Mit Rücksicht hierauf wird beschlossen: (1.) dem Johann Cohsmann und Franz Eickelmann zur Zahlung von je 5 RT Einzugs- und 10 RT Einkaufs-Geld und (2.) die Witwe Müller zur Zahlung von 2 ½ RT Einzugsgeld und 10 RT Einkaufsgeld anhalten zu lassen, wobei bezüglich der Witwe Müller bemerkt wurde, dass dieselbe gleichwohl ob erst bereits wohl im vorigen Jahr von ihr eingeforderte Einzugs- und Einkaufs-Geld auf Grund der Bestimmung in § 5 Nr. 1 des Gesetzes vom 24. Juni 1861 durch Gemeinde-Beschluss vom 5. Februar v.J. niedergeschlagen, mit Rücksicht darauf, dass sie jetzt einen selbstständigen Haushalt führe und nicht mehr, wie vermerkt, mit ihrem Bruder Anton zusammen wohne, doch nunmehr zur Einzahlung der fraglichen Abgaben verpflichtet sei.
TOP 1030: Wurde der Antrag des Schlossermeisters Kaspar Feldmann hierselbst vom vom 18. Januar d.J. um Verabfolgung einer zu etwa 1000 Stück Börden (Schanzen) (?) hinreichende Partien (?) von dem im hiesigen Communal-Wald hinter der sogenannten Plastenberger-Kapelle befindlichen Festrupp (?) gegen angemessene Taxe zur Vorlage gebracht und darauf von der Versammlung beschlossen, den Antrag zu genehmigen, wenn in dem fraglichen Distrikt kein zu Brennholz taugliches Holz enthalten sei resp. solches geschret (?) würde. - Börden = fruchtbares Kornland; Schanzen ? - schrettern?
TOP 1031: Mit Rücksicht darauf, dass der bei der unterm 9. Dezember 1862 stattgehabten Verpachtung mehrerer hiesiger Gemeinde-Grundstücke für die als Pächterin fungierte Ehefrau Kaspar Vogt resp. für den von dieser gebotenen Pachtbetrag ad jährlich 2 RT eingetretenen Bürgen Anton Klocke (Kloke) hierselbst unterm 7. Januar d.J. die fragliche Bürgschaft gekündigt resp. der Antrag auf Entbindung von derselben gestellt hat, wurde beschlossen, die Ehefrau Vogt zur Stellung eines anderweitigen sicheren Bürgen binnen 8 Tagen auffordern, eventuell aber das Grundstück anderweit verpachten zu lassen.
TOP 1032: Zur Erinnerung: mit Gemeinde ist die politische Gemeinde gemeint, nicht die Pfarrgemeinde. - Wurde nach Vorlegung eines Extractes (damals so geschrieben) aus den hiesigen Gemeindekassen-Rechnungen über die von der hiesigen Pastorat in den Jahren 1846 – 1856 für Rechnung der hiesigen Gemeinde ausgeführten Reparaturen beschlossen, die im Herbst 1863 in Zweifel gezogene Verpflichtung der hiesigen Gemeinde zur Vornahme des Weißelns und der sogenannten kleinen Reparaturen im Pastorathaus nunmehr als bestehend anzumerken, und die fraglichen Reparaturen deshalb für die Folge deshalb wie bisher ausführen zu lassen. Weiter wurde auf den mündlich gestellten Antrag des Pastors um Ausbesserung seines schadhaften Gartenzauns beschlossen, diesem Antrag zwar zu entsprechen, ohne jedoch für diesen Gegenstand eine Verpflichtung für die Zukunft anzuerkennen.
TOP 1033: Bezüglich des unterm 13. Januar d.J im hiesigen Communal-Wald Distrikt Erlenbruch abgehaltenen extraordinairen Eichen-Verkauf wurde nach notwendiger Verlegung und der daraus gefolgerten ...(1 Wort nicht korrekt lesbar) der Verhandlungen über die von den auswärtigen Käufern geleisteten Bürgschaften sowie nach nochmaliger Durchsicht des Verkaufs-Protokolls selbst nach längerer Beratung beschlossen, den bisher noch ohne Bürgen gebliebenen Käufern: (1.) Heinrich K...(?) aus Förde; (2.) Johann Knoche aus Wennemen; (3.) Franz Brüggemann aus Olpe; (4.) Johann Menge aus Mittelberge; (5.) Fritz Göckeler aus Freienohl; mit Ausnahme den sub (unter) 1 und 2 Aufgeführten; wofern des Ersteren auf seine Kaufgelder ...(Abkürzung?) 26 RT 25 Sgr bereits eine Abschlagszahlung von 130 RT geleistet und Letzterer der Gemeinde seinen Kaufpreis schon anderweit sicher gestellt hat, die sofortige Stellung eines sicheren Bürgen aufzugeben; eventuell aber den sub 3 und 4 Benannten sofort gerichtlich einzuklagen. Alle übrigen Bürgschaften wurden fortan als hinreichend akzeptiert.
Am 24. März 1865
TOP 1034: Wurde nach Vorlegung des Protokolls über den unterm heutigen Tag im hiesigen Communal-Wald in den Distrikten Krähenberg und resp. Gregen (gemeint ist wohl die Sprechweise: Kräggen-Berg) stattgehabten Verkauf von 7 Stück Eichen-Nutzhölzern, wonach bei einem Taxwert von 255 RT 22 Sgr 6 Pf ein Erlös von 341 RT 15 Sgr erzielt worden war, beschlossen, den Verkauf unter der Voraussetzung zu genehmigen, dass von den auswärtigen Käufern: Gutsbesitzer Arndts (?) zu Rumbeck und Schreinermeister Kampschulte zu Neheim für die von ihnen gebotenen Kaufpreise selbstschuldnerische und sichere Bürgen gestellt würden.
TOP 1035: Der Antrag des Schreinermeisters Anton Stirnberg hierselbst um Abverdienung von 4 RT 7 Sgr 6 Pf Holzdiebstahlstrafgelder durch Strafarbeit wurde genehmigt.
TOP 1036: Auf Antrag der Witwe Franz Jürgens hierselbst wurden die von dieser eingeforderten Communalsteuer-Rückstände ad 8 Sgr 3 Pf niedergeschlagen. - Franz Caspar Jürgens, Tagelöhner, Beilieger, geb. 5.8.1818, gest. 6.11.1864, vor kurzem gestorben; verheir. am 1.2.1845 mit Regina Hund aus Elleringhausen; mögliche Kinder konnten nicht aktenkundig gemacht werden.
TOP 1037: Die Gesuche der Fritz Lenze und Franz Schwarzfärber hierselbst um Stundung ihrer rückständigen Communal-Abgaben wurden abgelehnt. - Gründe sind nicht aktenkundig.
TOP 1038: Wurde an Stelle des wegen Ablaufs der dienst...(nicht korrekt lesbar) Ausscheidung (des) Amtsverordneten Joseph Funke mit 4 gegen 3 Stimmen der Gemeinde-Verordnete Heinrich Sahse gewählt. - Zu unterscheiden ist: Amt Freienohl und Gemeinde Freienohl.
TOP 1039: Der Antrag des Handelsmanns Maier (Meyer) Jacob vom 13. d.M. um Abgabe einer Partie Hesseln-Buchen (?) pp. Strauche (?) aus hiesigem Communal-Wald behufs Einfriedigung seines Gartens sowie der des Ackermanns Johann Kückenhoff vom heutigen Tag um Anweisung eines zu einem ...(1 Wort nicht korrekt lesbar) tauglichen Stück Holz im hiesigen Communal-Wald gegen Taxe wurden abgelehnt. - Gründe sind nicht aktenkundig, der Inhalt stellenweise nicht verständlich.- Johann Kückenhoff: Alte Haus-Nr. 59, Am Hügel 11. - Meyer (jüd.Vorname) Jacob (Nachname): Alte Haus-Nr. 15, Bergstraße 9.
TOP 1040: In Sachen Subhastation Bernhard Becker hierselbst wurde nach Vorlegung des mittels Schreiben des Königlichen Kreisgerichts zu Arnsberg vom 15. d.M. Nr. 14/64 hierher mitgeteilten Resoluts von der Versammlung einstimmig beschlossen, dass sie als Vertreter der Gemeinde Freienohl Flur IV Nr. 195/123 am Scheidkopf dem Kaufmann Levy Gründeberg in Arnsberg für das Meistgebot von 22 RT und Flur IV Nr. 216/138 und 224/439 am Roah für 53 RT dem Landwirt Adam Heckmann zu Freienohl unter den allgemein gesetzlichen Bedingungen und der besonderen Bedingung die Lasten und Abgaben ...(1 Wort nicht korrekt lesbar) die eingetragenen als auch die nicht eingetragenen auf den Ankäufer übergehen gerichtlich zugeschlagen würden. - Zur jüd. Familie Grüneberg / Arnsberg: Michael Gosmann: Juden in Arnsberg, Eine Dokumentation. 1991 Stadt Arnsberg; Stadtarchiv Arnsberg.
TOP 1041: Wurde auf wiederholten Antrag des Wirts Arnold Raulff zu Oeventrop um Abfindung seines ihm angeblich in hiesiger Gemeinde noch zustehendem Frei-Bauholz-Rechts von der Versammlung beschlossen, den Antrag aus den dem Raulff bereits früher mitgeteilten Gründen, sowie mit Rücksicht darauf, dass derselbe außer dem früheren Becker´schen Haus keine frei-bauholz-berechtigte Solstätte besessen habe, nochmals abzulehnen.
Am 11. April 1865
Top 1042: Auf den Antrag des Gutsbesitzers Terstehse zu Stehse vom 10. d.M. um taxmäßige Verabfolgung von 300 bis 600 Stück Eichen-Pflänzlingen (3´, 4´) aus hiesigem Communal-Wald wurde beschlossen, dem Antrag zu willfahren, falls die fraglichen Pflanzen nach dem Ermessen der Forstverwaltung im hiesigen Communal-Wald entbehrlich seien. - Die Verabreichung bringt Arbeit und Geld.
TOP 1043: Wurde bezüglich den der hiesigen Gemeinde zugehörigen nach Anzeige des Spritzenmeisters Fritz Göckeler reparaturbedürftigen bei den Feuerleitern beschlossen, die Leitern durch den Schreinermeister Adolf Feldmann wieder in einen brauchbaren Zustand versetzen zu lassen.
TOP 1044: Die unterm heutigen Tag vorgenommene Verpachtung: (1.) das früher von dem Adam Heckmann hinterm Mühlenberg, nunmehr vom Kaspar Göckeler gnt. Hirschberger auf 6 Jahre für jährlich 4 RT 4 Sgr angepachtet und (2.) der seither von dem Wirt Friedrich Schwefer für jährlich 9 RT angepachteten Wiesen-Parzelle am Roa Flur IV Nr. 144: 7 Morgen 81 Ruten 12 Fuß nunmehr von dem Wirt Heinrich Cohsmann auf 1 Jahr für 12 RT angepachtet - wurde mit Rücksicht auf die von den Anpächtern gestellten Bürgen genehmigt und gleichzeitig beschlossen, bezüglich Erhebung der Pflichtbeiträge von 4 RT 4 Sgr mit resp. 12 RT die hiesige Gemeindekasse mit der erforderlichen Buchung versehen zu lassen.
TOP 1045: Wurde unter Bezugnahme auf den Beschluss vom 10. März d.J. Nr. 1031 nach Vorlegung der bezüglichen Verhandlungen beschlossen, dem Antrag des Kaspar Vogt gemäß die von seiner Ehefrau vorgenommene Anzahlung des fraglichen Grundstücks auf ihn berichtigen resp. umschreiben zu lassen, auf den von dem Kaspar Vogt gestellten Bürgen, den Ackersmann Franz Kohsmann, als nunmehr zu akzeptieren und deshalb die beabsichtigte anderweitige Anpachtung des fraglichen Grundstücks vorläufig auf sich beruhen zu lassen.
TOP 1046: Auf den Antrag des Lehrers Lutter hierselbst – ohne Datum – um verbesserte Umzäunung des hiesigen Industrie-Gartens durch Umpflanzung einer lebendigen Hecken-Anfertigung eines Eingangstors wurde nach erfolgter Localbesichtigung des Industrie-Gartens mit Rücksicht auf die tatsächlich vorgetragene Beschaffenheit desselben resp. dessen Einfriedigung beschlossen, dem Antrag des Lutter zu willfahren und die Arbeiten im Wege öffentlichen Verdings ausführen zu lassen. Bezüglich der anzufertigenden Pforte wurde der Gemeinde-Verordnete Sahse mit Anfertigung eines Kostenanschlags beauftragt. Die Bestellung der erforderlichen von der Gemeinde anzuliefernden Garten-Stämmchen übernahm der mit anwesende Lehrer Lutter.
Am 17. April 1865
TOP 1047: Der nach vorhergegangenen Anschlag (am Schwarzen Brett) und Ausruf in hiesiger Gemeinde gehörig publizierter Bekanntmachung heute bezüglich Einfriedigung des hiesigen Industrie-Gartens abgehaltene Verding, nach welchem die Anpflanzung und Einbindung der Einfiedigungs-Hecke der Johann Schirp für im ganzen 5 RT und die Anfertigung des Eingangstors der Schreiner Kaspar Stirnberg für im ganzen 6 RT übernommen haben, wurde von der Versammlung genehmigt.
Am 26. Mai 1865
TOP 1048: Die Anträge des Gottfried Becker gnt. Kaiser und Georg Geihsler gnt. Geihsler, der Witwe Johann Kehsler und des Joseph Klauke hierselbst um Bewilligung von Abschlagszahlungen auf die ihnen von Seiten der hiesigen Gemeinde zustehenden Frei-Bauholz-Ablösegelder wurden vorgelegt und von der Versammlung darauf beschlossen: (1.) dem Gottfried Becker 130 RT; (2.) dem Georg Geihsler 160 RT; (3.) der Witwe Johann Kehsler 60 RT; (4.) dem Joseph Klauke 20 RT; und überhaupt 370 RT abschläglich durch hiesige Gemeindekasse zahlen zu lassen. Begründungen, Einzelheiten zu den unterschiedlichen Beträgen sind nicht aktenkundig.
TOP 1049: Wurde auf Vorlegung des von dem Rendanten Bracht unterm 16. d.M. eingereichten Verzeichnisses unbeibringlicher Einnahmekosten bei der hiesigen Gemeindekasse pro 1864 etc. beschlossen, die in dem Verzeichnis selbst speziell bezeichneten Kosten mit überhaupt 19 Sgr, 1 Pf niederzuschlagen; bezüglich der übrigen Kosten jedoch dem Rendanten Bracht die Fortsetzung des Beitreibungs-Verfahrens (!) inder in dem Verzeichnis vorgeschlagenen Weise unverzüglich aufzugeben. - Gründe sind nicht aktenkundig. Die Interpretation von „aufzugeben“ mag damals anders als heutzutage gewesen sein.
TOP 1050: Der Antrag des Schweinehirten Matthias Krick hierselbst um Erhöhung seines Jahresgehalts als Gemeinde-Schweinehirt von 17 auf 24 Taler wurde abgelehnt. - Ein Grund ist nicht aktenkundig.
TOP 1051: Wurde beschlossen.dem Antrag des Ferdinand Bauerdick von Wildshausen gemäß die Abästung (?) mehrerer dem Grundstück des Bauerdick auf´m Brumlingsen aufstehenden der hiesigen Gemeinde zugehörigen Eichen durch den Förster Heidfeld bewirken zu lassen. - Der wörtliche Inhalt des Antrags ist nicht aktenkundig.
TOP 1052: Die Rechnung des Fritz Dröge zu Meschede über die Lieferung eines Glockenseils für die hiesige Kirche wurde mit 2 RT 20 Sgr zur Zahlung auf die Gemeindekasse übernommen.
Am 1 Juli 1865
TOP 1053: Wurde vom Vorsitzenden die vom 14. d.M. präsentierte Verfügung Königlicher Regierung zu Arnsberg vom 28. April d.J. Nr. IV. 100 mitgeteilt durch Landrätliche Verfügung vom 1. ...(?) Nr. 2578 und die Festsetzung des Betriebs-Plans für den hiesigen Communal-Wald zum Gegenstand habend, zur Vorlage gebracht und nach vorgängiger wörtlicher Mitteilung sowie nach sachgemäßer Erläuterung die Versammlung zur Abgabe der von Königlicher Regierung bezüglich des generellen Cultur-Plans erforderten Erklärung resp. zur Beschlussfassung aufgefordert. Nachdem im Weiteren eine eingehende Besprechung dieser mit dem Interesse des bei weiterem größeren Teil der hiesigen Einwohnerschaft so mehr verpflichteten Angelegenheit stattgefunden, sowie auch auf die Intentionen Königlicher Regierung hingewiesen worden, wurde von der Versammlung einstimmig erklärt: Sie könne sich mit der vorliegenden Entscheidung Königlicher Regierung, wonach der hiesigen Gemeinde von ihrem gesamten Areal vom Communal-Wald zur Größe von 1227 ¾ Morgen nur verschiedene uns verhältnismäßige ...(1 Wort nicht korrekt lesbar) mit einem Flächeninhalt von 53 – 56 Morgen zur allenfallsigen Benutzung als Vieh-Weide freigegeben und im Status ganz für die Zeit der ...(1 Wort nicht korrekt lesbar) 10 resp. 20 jährigen Wirtschafts-Periode eine vollständige Verdrängung der Wald-Weide beabsichtigt wird – unmöglich einverstanden erklären, müsse vielmehr ihres in dem früheren Beschluss vom 20. November 1863im wohl erwogenen Interesse der Gemeinde gestellten Anträge in ihrem ganzen Umfang aufrecht erhalten. Demnächst wurde einstimmig zum Beschluss erhoben, in dieser Sache den Instanzenzug (?) zu beschreiten und durch den Vorsitzenden unter Berufung auf die im Gemeinde-Beschluss vom 20. November 1863 entwickelten Gründe beim Ober-Präsidium Rekurs einlegen zu lassen, da wenngleich der von Königlicher Regierung angestrebt werdende Nutzen einer forsttechnischen Waldwirtschaft (!) sicher nicht in Abrede gestellt werden könne, es sich vom diesseitigen Standpunkt aus um eine Lebensfrage handelt, angesichts deren die Gemeinde-Versammlung kein rechtliches Mittel unversucht lassen zu dürfen glaube, um sich ihrem Gewissen und den Gemeinde-Einsassen (korrekt abgeschrieben) gegenüber rechtfertigen zu können. Die Versammlung behielt sich ausdrücklich der übrigen von Königlicher Regierung erforderlichen Erklärungen eine Beschlussfassung bis zur Entscheidung auf den einzulegenden Rekurs vor.
TOP 1054: Auf den Antrag des Schusters Johann Cohsmann hierselbst vom 15. v.M. um Stundung von 15 RT Einzugs- und ...(nicht korrekt lesbar) Hausstandsgeld wurde beschlossen, dem Cohsmann einen einen Zahlungs-Ausstand bis zum 1. Januar k.J. zu bewilligen. - Auch als neu zugezogener Handwerker muss man sich erst einarbeiten.
TOP 1055: Wurden folgende Anträge, namentlich; (1.) von des Heinrich Petz, (2.) von des Adam Heckmann, (3.) von des Anton Trompetter um Bewilligung von Abschlags-Zahlungem auf die ihnen von Seiten der hiesigen Gemeinde zustehenden Frei-Bauholz-Ablösegelder vorgelegt und von der Versammlung darauf beschlossen: (1.) dem Heinrich Petz 100 RT, (2.) dem Adam Heckmann 50 RT, (3.) dem Anton Trompetter 100 RT mit überhaupt 250 RT abschläglich durch hiesige Gemeindekasse zahlen zu lassen. - Die Gründe für die unterschiedliche Höhe sind nicht aktenkundig.
TOP 1056: Der Antrag der Witwe Franz Jürgens hierselbst um Niederschlagung von 26 Sgr Holz-Gelder wurde genehmigt. Hingegen wurde die beantragte Niederschlagung von 9 Sgr 9 Pf Communal-Steuer der Witwe Franz Treber hierselbst von der Versammlung abgelehnt. - Sterberegister: gest. 6.11.1864 Franz Caspar Jürgens, geb. 5.8.1818, Tagelöhner,Beilieger, Ehemann der Regina Mund, unehel. Sohn der M.E. gnt. Brigitta Jürgens, geb. 2.6.1789; hinterlässt Ehefrau, Stieftochter der Mutter, 1 Schwester. 1871: Alte Haus-Nr. 80, Friedhofsweg / Kirchstraße, Beilieger von Franz Klute.- Franz Treber und Witwe ohne Befund, wohl zugezogen.
TOP 1057: Wurde die von dem Herrn Oberförster Harbert mitgeteilten Holz-Taxen für den hiesigen Communal-Wald für 1866 vorgelegt, worauf sich die Versammlung mit den im Ansatz gebrachten Tax-Vorschlägen überall einverstanden erklärte.
Ein neuer Amtmann: Ley. Über Amtmann Boese, über den Wechsel ist hier nichts aktenkundig.
Am 31. Juli 1865
TOP 1058: Über Aufhebung des Beschlusses vom 10. März d.J. Nr. 1026 ad 1 wurde beschlossen, den erneuerten Antrag des Feldmann um Bewilligung eines Pacht-Nachlasses von 20 Sgr nunmehr zu entsprechen, die fraglichen 20 Sgr aber demnächst von dem Bier-Brauer Handlos hierselbst wieder einziehen zu lassen. - Begründungen sind hier nicht aktenkundig.
TOP 1059: Der Antrag des Schweinehirten Matthias Krick hierselbst vom 11. Juli d.J. wegen anderweitiger Regelung seiner Beschäftigung und resp. Hütungs-Angelegenheiten wurde zur Vorlage gebracht und darauf von der Versammlung nach längerer Beratung dahin resolviert (?), dass die Verpflichtung der hiesigen Eingesessenen zur Beköstigung des Schweinehirten mit dem Tag ihren Anfang nehmen solle, an welchem ein oder mehrere Schweine im Lauf des Semesters (Halbjahr) zuerst zur Hütung vorgetrieben würden. Wenn dann noch nur einen halben Tag dem Hirten vortreiben solle, fortan von diesem Tag ab gehalten sein, das ganze Halbjahr ...(1 Wort nicht korrekt lesbar) hindurch in gewöhnlicher Reihenfolge dem Schweinehirten für dasselbe die Freikost zu geben. Der Vorsitzende wurde ersucht, diese Anordnung durch Bekanntmachung in hiesiger Gemeinde publizieren zu lassen. - Nicht alles ist eindeutig verständlich.
TOP 1060: Der von der Witwe Schornsteinfeger Franz Weber hierselbst wiederholt vorgebrachte Antrag vom 29. d.M. um Niederschlagung von 9 Sgr 9 Pf Communal-Steuer wurde neuerdings abgelehnt. - Eine Begründung ist nicht aktenkundig.
TOP 1061: Die von dem Heinrich Petz hierselbst nach seinem Protokollarischen Antrag vom heutigen Tag über die der hiesigen Gemeinde gehörige Wiesen-Parzelle Flur I Nr. 526 der Steuergemeinde Freienohl beanspruchte Fahr-Gerechtsame wurde von der Gemeinde-Versammlung ein für alle Mal anerkannt.
TOP 1062: Die von dem Förster Kenter (nicht korrekt lesbar) zu Warstein für die Abschrift der Spezial-Beschreibung der Ertragsmitteilung und des Betriebsplans des hiesigen Communal-Waldes liquidierte 1 RT 15 Sgr wurde zur Zahlung resp. zur Erstattung an den Oberförster Harbert auf die Gemeindekasse übernommen.
TOP 1063: Nach Vorlegung des von dem Rendanten Bracht eingereichten Rest-Verzeichnisses bezüglich der Kaufgelder aus dem Holzverkauf aus dem Erlenbruch am 13. Januar d.J. wurde von der Versammlung nach längerer Beratung beschlossen, die auswärtigen Debenten zur Zahlung unter Klage-Androhung auffordern zu lassen.
TOP 1064: Der Antrag des Maurers Friedrich Schmitz hierselbst vom 13. vorigen Monats um Übertragung des Weißelns der hiesigen Schulstuben und des Vorhauses an der Schule des Verputzens der Betrag gegen eine Vergütung von 12 RT wurde abgelehnt. - Eine Begründung ist nicht aktenkundig; vielleicht zu teuer. Damit ist gemeint der Wetter und Witterung begründete zweitürige Eingang in die Knaben-Klasse; zur Erinnerung: der Eingang in den Friseur-Salon von Frau Friseur-Meisterin Brigitte Bornemann. Der ursprüngliche Eingang und Aufgang, gemeinsam und gleichzeitig für die Knaben- und Mädchen-Klasse hat sich nicht bewährt, angeblich wegen des „Benehmens“ der Knaben; siehe Extra-Kapitel: Netzwerk Schule.
TOP 1065: Wurde der Antrag der Lehrerin Bause hierselbst vom 11. d.M. um Anlegung eines an hiesiger Schule bisher noch gänzlich fehlenden Appartements vorgelegt und wurde darauf der als Gemeinde-Verordneter mit anwesende Maurermeister Franz Göckeler mit der Anfertigung eines Kosten-Anschlags beauftragt. - Aufgrund anderer Akten ist gemeint ein Abtritt = Abort, Toilette, für die Schulkinder. Bei der Alten Schule auf der Höhe der Knaben-Klasse, rechts vom Eingang zum Friseur-Salon, zur Hauptstraße. Siehe auch TOP 1068!
TOP 1066: Dem Lehrer Lutter hierselbst wurde auf seinen mündlichen Antrag für dieses Jahr eine Gratifikation und zwar zum Betrag von 30 RT bewilligt. - Zur Erinnerung: der Lehrer der Knaben-Schule (alle Alters-Stufen gleichzeitig im selben Raum, geschrieben wurde mit Feder-Kiel und Tintenfass) war damals auch Küster (vor dem Schulbeginn: Schulmesse, Sakristei-Dienst, Läuten der Kirchen-Glocken) und Organist (in der Schulmesse, den Blasebalg traten Schüler).
Am 31. August 1865
TOP 1067: Zu Mitgliedern der Klassensteuer-Einschätzungs-Kommission für die hiesige Gemeinde pro 1866 wurden gewählt: (1.) Maurermeister Göckeler, (2.) Postexpediteur Toenne, (3.) Heinrich Sahse. Die Gewählten, als Gemeinde-Verordnete sämtlich anwesend, erklärten sich zur Annahme der Wahl bereit. - Einschub zu Heinrich Sahse: Alte Haus-Nr. 23, Bergstr. 19; Heirat: 7.10.1826 mit Dorothea geb. Spieler; Schreinermeister, LA 1865: 66; Sterberegister: gest. 28.1.1827, 2 Monate, 10 TageTochter Marai Catharina; gest. 16.12.1827, 15 Monate, Tochter Anna Maria; tot geboren 29.1.1829 Sohn Heinrich; Heinrich Sahse: geb. 4.6.1800, gest. 18.9.1878; gest. 25.1.1882 Dorothea geb. Spieler, LA 65; dieses Ehepaar hinterließ eine Stiftung.
TOP 1068: Wurde der vom Maurermeister Franz Göckeler gefertigte Kostenanschlag über die Anlage eines Abtritts in der Wohnung der hiesigen Lehrerin Bause vorgelegt und nach eingehender Prüfung der Grundlage für die in Bälde vorzunehmende Ausführung der Arbeit akzeptiert sowie auch der Vorsitzende mit Abhaltung des Verdings beauftragt. - Wörtlich genommen hatte sie vorher keinen „richtigen“ Abtritt. Siehe oben TOP 1065!
TOP 1069: Die Rechnung des Dröge zu Meschede über Anlieferung zweier Glockenseile in hiesiger Kirche wurde zu 5 RT 10 Sgr auf die Gemeindekasse übernommen. - Das 1 Seil vom Mai des Jahres wird sich bewährt haben; siehe TOP 1052.
TOP 1070: Mit Rücksicht auf den von Schwefer Goers hierselbst gestellten Antrag wurde bei den notorischen Ansprüchen des Antragstellers auf Willführung beschlossen, die hiesige Gemeindekasse wegen Erstattung von 16 ¾ Sgr Vermessungskosten die seitens der Gemeinde durch Anlage eines Industrie-Gartens an dem Schwefer´schen Garten veranlasst worden, mit Weisung zu versehen.
TOP 1071: Auf Antrag des Ludwig Geihsler hierselbst, dessen vollständige Begründung einhellig anerkannt wurde, beschloss die Versammlung, die Öffnung der Seitengräben am Sunderweg nach Maßgabe eines dieserhalb vom Maurermeister Göckeler vorab zu fertigenden Kosten-Anschlags auf Rechnung der Gemeinde verdingen und ausführen zu lassen.
TOP 1072: Dem Johann Vogt hierselbst wurde in Folge seines Antrags vom 16. d.M. eine weitere Abschlagszahlung auf die ihm zustehende Abfindungs-Summe für die Frei-Bauholz-Gerechtsame zum Betrag von 20 RT bewilligt.
TOP 1073: Nach Mitteilung der Verhandlung über die heutige Verpachtung des Brücken-Geld-Empfangs bezüglich der hiesigen Langelbrücke für die Dauer der nächsten 5 Jahre wurde in Erwägung, dass der Versuch einer nochmaligen Verpachtung sicher kein günstigeres Resultat erwarten lasse, beschlossen, dass dem Letztbietenden gegen das abgegebene Gebot von 2 Taler der Zuschlag erteilt werden solle.
TOP 1074: Wurde vom Vorsitzenden ein auf Grund der Akten aufgestelltes Verzeichnis derjenigen Freienohler Hufen-Berechtigten rücksichtlich deren die Anspruchsberechtigung auf Ausantwortung (?) der Abfindungssummen für die Mast-Gerechtsame nicht mehr zweifelhaft erscheint, mit der Aufforderung zur Beschlussfassung in Absicht auf die endliche Auszahlung der feststehenden Ablösungssummen, vorgelegt. Die Versammlung unterzog das Verzeichnis einer genauen Prüfung und willigte nach Vergleichung derselben mit den einschlägigen Ablöse-Verhandlungen einstimmig darin, dass an die nachbenannten Berechtigten die festgesetzte Abfindung je nach Verhältnis ihrer Ansprüche nunmehr durch hiesige Gemeindekasse zur Auszahlung gebracht werden solle, nämlich: (1.) der Witwe Johann Kehsler für ½ Berechtigung; (2.) dem Ludwig Geihsler für 1 Berechtigung; (3.) dem Johann Kückenhoff für ½ Berechtigung; (4.) dem Adam Heckmann für 1 Berechtigung; (5.) dem Anton Trompetter Peters für 2 Berechtigungen; (6.) dem Joseph Funke Schilling für 1 Berechtigung; (7.) dem Heinrich Flinkerbusch für 1 Berechtigung; (8.) dem Heinrich Sahse für 1 Berechtigung; (9.) dem Heinrich Düring Adames für 1 Berechtigung; (10.) dem Theodor Bracht für 1 Berechtigung; (11.) dem Gaudenz Kerstholt für 1 Berechtigung; (12.) dem Gottfried Becker Kaiser für 1 Berechtigung; (13.) dem Joseph Kerstholt für 1 Berechtigung; (14.) dem Heinrich Petz Bergob für ½ Berechtigung; (15.) dem Kaspar Leineweber und dessen Schwester Ehefrau Poettgen (je zur Hälfte) für ½ Berechtigung; (16.) dem Kaspar Neise Flinkerbusch für 1 Berechtigung; (17.) dem Bernard Toenne für 1 Berechtigung; (18.) der Ehefrau Schreiner Anton Stirnberg für 1 Berechtigung; (19.) dem Franz Humpert Rocholl für ½ Berechtigung; (20.) dem Franz Schwarzfärber für 1 Berechtigung; (21.) dem Franz Kaspar Koester für 1 Berechtigung; (22.) dem Ferdinand Gahse für 1 Berechtigung; (23.) dem Fritz Koshmann und Franz Kohsmann Vohshane je zur Hälfte für 1 Berechtigung; (24.) den Eheleuten Altenwerth für 1 Berechtigung; (25.) den Eheleuten Bernard Ahsmann für 1 Berechtigung; (26.) dem Arnold Geihsler für 1 Berechtigung; (27.) dem Anton Neise Müller für ½ Berechtigung; (28.) dem Meyer Jacob für 1 Berechtigung; (29.) dem Schlosser Feldmann für ½ Berechtigung; (30.) dem Kaspar Kehsler Willke ¼ Berechtigung; (31.) dem Sattler Franz Poettgen für ½ Berechtigung;(32.) dem Philipp Weber für 1 Berechtigung; (33.) dem Heinrich Zacharias für 1 Berechtigung; (34.) dem Friedrich Schmitz für ½ Berechtigung; (35.) dem Franz Korte gnt. Schmidten für 1 Berechtigung; (36.) der Witwe Franz Poettgen Ranten für ½ Berechtigung; (37.) dem Matthias Krick und Kindern für ½ Berechtigung; (38.) der Ehefrau Anton Hömberg für ½ Berechtigung; (39.) der (!) Pastorat für 1 Berechtigung; (40.) der Küsterei für 1 Berechtigung; (41.) dem Maurermeister Franz Göckeler für 1 Berechtigung; (42.) dem Ludwig Neise als Rechtsnachfolger von Johann Kohsmann für ½ Berechtigung; (43.) den Erben Georg Becker (zu 2/3 der Witwe und zu 1/3 der verehelichten Tochter Maria Anna) für 1 Berechtigung; (44.) dem Johann Vogt; überhaupt für 37 ¾ für das gesamte Ablöse-Kapital sich auf 510 RT 13 Sgr 11 Pf berechnet. Dass bei dieser Gelegenheit zunächst vom Rendanten auf Erhaltung sämtlicher Rückstände der Empfangsberechtigten, welche der hiesigen Gemeinde- und Schul-Kasse zustehen, Bedacht genommen werden soll, wurde als selbstverständlich vorausgesetzt. Sodann wurde noch mit Rücksicht darauf, dass die von den Deputierten der beteiligten Interessenten gelegte Rechnung über Versäumnis-Kosten und Auslagen aus dem ganzen Teilungsversuch von nun zusammen 165 RT 12 Sgr 4 Pf in dem Termin vom 29. Mai d.J. allerseits als richtig anerkannt und von dem Vertreter der Gemeinde die Verpflichtung für letztere übernommen worden ist, den daran jedem Berechtigten zur Last fallenden Anteil diesen an Abfindungs-Kapital in Abzug zu bringen und an die Deputierten zu zahlen - darin gewilligt (!), dass von Seiten der hiesigen Gemeinde in dieser Weise verfahren werde und dass namentlich schon jetzt ohne Rücksicht darauf, dass die Zahlungs-Anweisung nicht gleich für sämtliche Beteiligte erteilt werden kann, die sämtlichen Gebühren und Auslagen der Deputierten jedoch gleich in einer Summe gezahlt werden solle. - Der übliche Schluss: - Ein Weiteres war nicht zu verhandeln. - Die Unterschriften: Ley, Sahse, Geihsler, Toenne. - Amtmann + 3 reichen.
Am 7. Oktober 1865
TOP 1075: Mit Rücksicht auf die bereits mehrfach zur Vorlage gebrachten Anträge verschiedener auswärtiger Gewerbe-Betreibender um eigentümliche (Eigentum!) Abtretung des erforderlichen Grund und Bodens in der Alten Ruhr zur Anlage einer Korn-Mahlmühle resp. zu einem fraglichen gewerblichen Etablissement, vorläufig erst eine Abschätzung des betreffenden Territoriums, insoweit es Eigentum der hiesigen Gemeinde ist, durch den Gerichtstaxator Göckeler hierselbst vernehmen zu lassen und die Beschlussfassung im Übrigen bis nach Einigung der Tax-Verhandlung auszusetzen. - Der Gerichtstaxator Göckeler kommt aus Arnsberg.
TOP 1076: Nach Einsicht der vom Vorsitzenden zur Vorlage gebrachten Verhandlungen über die Beitreibung der Kaufgelder aus dem großen Eichenverkauf vom 13. Januar d.J. und nachdem vom Vorsitzenden auf die Wichtigkeit des ...(1 Wort nicht korrekt lesbar) des ausdrücklich hingewiesen worden war, beschloss die Versammlung, von einem rechtlichen Vorgehen gegen die Hastanten inzwischen noch Abstand zu nehmen, die Sache vielmehr für die nächsten 4 – 6 Wochen auf sich beruhen zu lassen.
TOP 1077: Wurde in Betreff der rückständigen Jagdpacht des Baron von Wrede zu Bockum einstimmig erklärt, dass bei der voraussichtlichen Ersatzlosigkeit der augenblicklichen Einklage und jedes anderen Beitreibungs-Verfahrens von einem ernstlichen Vorgehen gegen den Debenten (Schuldner) fürs Erste abgesehen werden soll.
TOP 1078: Bezüglich des von hier gebürtigen und nach mehrjähriger Abwesenheit als verheirateter Mann hierher zurück gekehrten Johann Schramm wurde anerkannt, dass dieser noch nicht länger als 10 Jahre sein Domizil in hiesiger Gemeinde aufgegeben habe.
- Mehr Inhaltliches ist hier nicht aktenkundig. Weil hier nur der Vorname Johann aktenkundig ist, im Trauungsregister nur der Vorname Matthias (Trauung 1856) aktenkundig ist, ist eine korrekte Zuordnung nicht möglich.
TOP 1079: Dem Antrag des Kuhhirten Kaspar Köster hierselbst um pachtweise Belassung des früher von Fritz Schwefer zu 1 Taler jährlich verpachtet gewesenen auf der Feibe belegenen Ackerlandes wurde unter Akzeptierung des offerierten jährlichen Pachtbetrages ad 1 ½ RT mit der Maßgabe genehmigt, dass die Pachtperiode jetzt gleich beginnen und Michaelis 1868 endigen solle.
TOP 1080: Wurde auf den Antrag des Franz Spielmann hierselbst beschlossen, diesem den erforderlichen Platz zum Kalk-Ofen in der Nähe der früheren (!) Plastenberger Ruhrbrücke mit dem Vorbehalt zu überlassen, dass der Weg zum Steinbruch für niemanden gesperrt wird. Mit dem von Spielmann offerierten jährlichen 12 Sgr Pachtzins erklärte die Versammlung sich zufrieden und wurde die Dauer der Pachtzeit auf die nächste 6 jährige Periode bis 1871 festgesetzt.
TOP 1081: Mit Rücksicht auf den gemeinschaftlichen Protokollarischen Antrag der Deputierten der Mast-Nutzungs-Berechtigten und des Rendanten der letzteren wurde der einhellige Beschluss gefasst, die bis jetzt noch nicht erfolgte Anweisung der Mast-Nutzungs-Abfindungen für die im Beschluss vom 31. August d.J. näher bezeichneten Interessenten nunmehr durch den Vorsitzenden zu veranlassen und hierbei lediglich die von den Deputierten vorgelegte Kosten-Repartitions-Listen zu Grunde legen, statt wie früher beschlossen worden, die von den Deputierten liquidierten Reisekosten und Auslagen von den Beteiligten in gleichem Verhältnis je nach Maßgabe des Umfangs ihrer Berechtigung in Abzug zu bringen. Insbesondre erklärte die Gemeinde-Versammlung sich damit einverstanden, wenn die den Deputierten noch zustehenden überhaupt 109 RT 16 Sgr 9 Pf zu Händen der beiden Deputierten Heinrich Düring und des Anton Trompetter, sowie an den Interessenten Rendanten Joseph Kerstholt gemeinschaftlich erfolgt.
Am 9. Oktober 1865
TOP 1082: Die als Resolution auf das von der Gemeinde-Versammlung unterm 1. Juli d.J.beschlossen und vom Vorsitzenden unterm nämlichen dato (korrekt abgeschrieben) an das Herrn Ober-Präsidenten Exzellenz gerichtete Rekurs dienende Verfügung Königlicher Regierung ad Arnsberg den 26. August d.J. wurde der Versammlung zur Kenntnisnahme vorgelegt und dabei zu der am Schluss derselben geforderten Beschlussfassung aufgefordert. Die Versammlung gewann zu einiger Befriedigung aus der Vorlage die Überzeugung, wie durch ihre in Betreff der Festsetzung ...(1 Wort nicht korrekt lesbar)... Betriebsplanes für die hiesigen Communal-Waldungen und in specie (hoffentlich) die gegen Verdrängung der Vieh-Hude aus dem Wald getanen Schritte dank dem willfährigen Eingehen Königlicher Regierung auf billige (sinnvolle)Vorschläge schon beachtenswerte Erfolge erzielt worden seien. Gleichwohl erklärte die Versammlung sich leider noch nicht in der Lage zu befinden, ihrerseits ohne Verletzung einer höchst wichtigen Pflicht gegen gegenwärtige und folgende Generationen der hiesigen Gemeinde das Resultat der vorliegenden angeblich endgültigen Entscheidung als dem wahren Interesse der Gemeinde genugsam entsprechend anzuerkennen, sondern dass sie so ungern sie auch jetzt noch zum wiederholten Mal remonstriere (einwende, entgegne), es als ihre unerlässliche Aufgabe erachte, nochmals den Versuch anzustellen, ob nicht schließlich in der Sache ein der Gemeinde günstigeres Resultat zu erzielen sei. Die Versammlung geht nach wie vor von dem Grundsatz aus, dass der Communal-Wald als solcher unbedingt in einer Art und Weise bewirtschaftet werden müsse, welche vorzugsweise den Bedürfnissen der Eigentümerin Rechnung trägt und dass hierbei nicht allgemein diejenigen Grundsätze unbedingt anwendbar sein dürften, wonach bezüglich der fiskalischen Forste verfahren wird, wenn demnach für den Bedarf an Bau- und Brenn-Holz, sowie wie für vorkommende sonstige Zwecke in ausreichender Weise nachhaltig gesorgt ist, - wir dies bei dem ziemlich umfangreichen Waldbesitz der Privaten, sowie den ausgedehnten gut bestandenen Forsten der Communen hierseits unstreitig der Fall, - so dürften im übrigen füglich den Gemeindemitgliedern die hiesigen Vorteile aus dem Wald einzuräumen sein, welche mit dem vorbesagtem Hauptzwecke desselben irgendwie vereinbarlich seien. In erster Reihe kommen hier offenbar die Befriedigung des Hude-Bedürfnisses für die in großer Anzahl vertretenen Rindvieh- und Schweine-Herden der Gemeinde, deren auskömmliche Weidenutzung offenbar eine Lebensfrage für den Ort bilden. In jeder anderen besser situierten Gemeinde möge immer hiervon der Befriedigung dieses Bedürfnis weniger abhängen, allein für Freienohl liege hierin nach den übereinstimmenden Zugeständnissen aller Lokalkenner (Orts-Sachverständigen) offenbar der Schwerpunkt, dessen Entscheidung auf das Wohl der Gemeinde den bedeutsamsten Einfluss auszuüben, nicht verfehlen könne. Die Hude beschränkt sich mit Ausnahme des Interessenten-Waldes die größte Zeit des Jahres über ausschließlich auf den Communal-Wald und sei hinsichtlich des letzteren durch die unverhältnismäßig ausgedehnten Holz-Kulturen während des jüngsten Dezenniums (der letzten 10 Jahre) so angelegt worden, dass eine weitere Einschränkung derselben unbedingt nicht mehr zulässig erscheine, wenn überhaupt noch die Vieh-Hude Bestand behalten solle und die Gemeinde-Versammlung bei ihrer Bekanntschaft mit der Stimmung der Eingesessenen befürchte allgemeine Demonstration gegen jede Maßregel, die auf weitere Schmälerung der Hude-Nutzung gerichtet sei. - Nach diesen allgemeinen Erklärungen, womit die Versammlung die fragliche Regierungs-Verfügung erwiderte, bemerkte dieselbe insbesondere noch, dass sie nach abermaliger reichlicher Erwägung wiederum auf das Resultat ihres Beschlusses vom 20.11.1863 zurückkommen und unter den von Königlicher Regierung jetzt frei gegebenen überhaupt 181 Morgen, namentlich die Distrikte Köpfchen und Hohlbusch, Knäppchen vermisse, welche in unmittelbarer Nähe des Orts belegen und dieserhalb sowie wegen ihres Culturzustandes sich sowohl zur Hude vorzugsweise eigneten, als auch dazu vor allen anderen unmöglich entbehrlich seien. Am Köpfchen (Knäppchen) sei überdies noch in den jüngsten Jahren ein rings von der Gemeinde-Hude ein umgebauter Komplex von einigen Morgen, der vordem einem Privatmann zugehört habe, gegen Abtretung eines bis dahin der Gemeinde zugehörigen Ackerlandes mit Genehmigung Königlicher Regierung lediglich zur Erlangung eines nutzbaren Hude-Terrain angetauscht worden. Sodann sei ein nicht frei gegebener weiterer Teil vom Distrikt Thielenberg, Kohlseifen genannt, und oberhalb der Sägemühle belegen, als Zugang für die Viehherden zu den nur auf diesem Wege zu erreichenden Interessenten-Waldungen unbedingt notwendig. Da überdies die Flächen am Knäppchen, Hohlbusch und Kohlseifen von dem vormaligen Herrn Forstbeamten Freiherrn von Proff. Iring (?) gelegentlich einen unter Zuziehung der Gemeindevertretung im vorigen Jahr stattgehabten Lokalbesichtigung ausdrücklich für die Hude frei gegeben worden ist, so werde Königliche Regierung dieselben auch sicher nicht ferner für die Aufforstung beanspruchen. - Im übrigen habe die Versammlung, wie sie auf das Bestimmteste versichern könne, bei Aufzeichnung der für die Hude in Anspruch genommenen Flächen mit möglichster Sorgfalt verfahren und hierbei unverkennbar bewiesen, wie sehr sie nicht allein auf der einen Seite bemüht gewesen sei, das Interesse und die Rechte der Gemeinde-Angehörigen zu mehren, als auch auf der anderen Seite den gewiss anerkennenswerten Bestrebungen der Aufsichtsbehörden in Absicht auf die Handhabung einer zeitgemäßen Waldwirtschaft willfährig entgegen zu kommen. Dieserhalb müsse sie an den in dem Gemeindebeschluss vom 20.11.1863 näher aufgewiesenen 244 Morgen als unentbehrliches Hude-Terrain festhalten und könne nur unter der Voraussetzung, dass diese der Gemeinde vorläufig für die Dauer der nächsten 20 Jahre für die Behütung frei gelassen werden, auf die von Königl. Regierung gestellten Bedingungen eingehen. Exakt wolle sie zugleich ausdrücklich erklären, dass sie nichts dagegen einzuwenden habe, wenn (1.) die ständigen Weideflächen gegen nun liegende Holzbestände durch Schutzgräben abgegrenzt; (2.) die übrigen für die Hude nicht frei gegebenen Blößen resp. (bzw.) Flächen des hiesigen Communal-Waldes zu jeder Zeit je nach den vorhandenen Cultur-Mitteln aufgeforstet werden und hier die Weide sofort einzustellen ist; und dass (3.) von Seiten der Gemeinde darauf verzichtet werden soll, von dem gegenwärtigen Waldland etwas zu Ackerland oder Wiese umzuwandeln. - Sich sodann noch auf die in dem Rekurs-Gesuch des Vorsitzenden vom 1. Juli d.J. und dem damit an des (den?) Herrn Ober-Präsidenten Exzellenz eingereichten Gemeinde-Beschluss vom gleichen Tag enthaltenen Angaben beziehen, gab die Versammlung der Hoffnung Raum, dass Königliche Regierung schließlich die Überzeugung gewinnen werde, dass es nicht einseitige und verwerfliche Beweggründe seien, sondern dass hier Motive vorlägen, welche einem durchaus rechtlichen Boden entwachsen seien und deshalb Höheren Orts Anerkennung finden müssten. Der Vorsitzende (Amtmann) wurde schließlich ersucht, eine Ausfertigung dieses Beschlusses der Königl. Regierung zur hochgeneigten Kenntnisnahme vorzulegen und dieselbe Namens der Gemeinde äußerst dringendst zu bitten, doch nunmehr den Wünschen der Gemeinde entsprechend resolvieren (entschließen) zu wollen. - Der übliche Protokoll-Schluss: Ein Weiteres war heute nicht zu verhandeln.
Am 26. Oktober 1865
TOP 1083: Wurde die vom Rendanten Bracht unterm 25. September d.J. gelegte Rechnung der hiesigen Gemeindekasse pro 1864 nebst den dazu gehörigen Belegen (Freienohlerisch geschrieben wie gesprochen: Belägen; nicht nur an dieser Stelle) und dem Verweis aus Protokollen der Versammlung vorgelegt, von dieser instruktionsmäßig (?) geprüft und nachdem sich dabei außer dem vom Vorsitzenden und dem stellvertretenden Gemeindevorsteher gezogenen Notaten nichts zu erinnern gefunden hatte, wie folgt festgesetzt: (a.) mit einer Soll-Einnahme von 3942 RT 25 ½ Sgr; (b.) mit einer Ist-Einnahme von 3374 RT 14 Sgr; (c.) mit einer Rest-Einnahme von 568 RT 11 Sgr 6 Pf; (d.) mit einer Soll-Ausgabe von 3298 RT 23 Sgr 1 Pf; (e.) mit einer Ist-Ausgabe von 3282 RT 14 Sgr 2 Pf; (f.) mit einer Rest-Ausgabe von 16 RT 8 Sgr 11 Pf; (g.) mit einem Kassen-Bestand von 91 RT 29 Sgr 10 Pf. Es wurde zugleich beschlossen, dem Rendanten vorbehaltlich der Erledigung der gezogenen Notaten über dieses Rechnungswesen Decharge zu erteilen.
TOP 1084: Aus Anlass der heutigen Festsetzung der Gemeindekassen-Rechnung pro 1864 wurde das derselben beiliegende spezielle Einnahme-Restverzeichnis gründlicher Prüfung unterzogen, über jeden einzelnen Posten das Nötige beraten und der Vorsitzende ersucht, zur Aufräumung der nachgewiesenen erheblichen und zum Teil und schön älteren Rückstände, welche sich im Ganzen auf 568 RT 11 Sgr 6 Pf belaufen, in geeigneter Weise vorzugehen, auch dem Rendanten auf das Eindringlichste, Unnachsichtliche und energisches Durchführen der Beitreibungs-Maßregeln zur Pflicht zu machen.
Am 17. November 1865
TOP 1085: Nachstehende Rechnungen wurden auf die Gemeindekasse zur Zahlung überwiesen: (a.) des Georg Schroeder über diverse Schreinerarbeiten in der Pastorat, Rechnung zu 2 RT 13 Sgr 1 Pf; (b.) des Johann Schnapp über Anlieferung einer hölzernenKüchen-Abzugs-Rinne, die Lehrerin-Wohnung zu 1 RT 16 Sgr; (c.) der Kaspar Stirnberg über Einsetzung Fensterscheiben im Schulhaus zu 18 Sgr; zusammen: 4 RT 17 Sgr 6 Pf. - Nicht aktenkundig ist die Zahl und die Stelle; „von allein“? Winter-Einfluss?
TOP 1086: Bezüglich der Rückstände des Verstorbenen Bernard Becker wurde beschlossen, bevor dieserhalb irgendwie vorgegangen wird, erst abzusehen, zu wessen Gunsten der Streit zwischen den Erben Becker und F. Kerstholt resp. Arnold Raulff wegen Berechtigung zum Bezug der Mastnutzungs-Abfindung entschieden werden wird, da im günstigen Fall die Gemeinde durch Kompensation der den Erben Becker zustehenden Abfindung auf 1 Hufen zum Betrag von 13 RT 15 Sgr 8 Pf ihre Befriedigung erhält. - Sehr ausführliche Sterbeliste: gest. 22. August 1865 Bernard Becker, getauft 2. Februar 1805, Wirt, Witwer von Isidora / Dorothea Goerdes, Tochter des Franziskus Catharua Mackenstroich (nicht korrekt lesbar), Sohn des Johannes Becker und der Elisabeth Kaulmann, Heirat 12. Februar 1833; Kinder (manchmal nur 1. Buchstabe): Caspar geb. 6.1.1837; Anton geb. 27.11.1838; Christina C. geb. 27.1.1841; August Anton Joseph geb. 21.6.1843, gest. 17.9.1845; Friederica geb. 15.4.1846, gest. 19.10.1852; G. Josefine (?) geb. 2.2.1851; C. geb. 30.9.1853, gest. 9.6.1857. Alte Haus-Nr. 83, Parzelle 876, St. Nikolaus-Straße.
TOP 1087: Der vom Oberförster Harbert gewünschte und noch näher zu liquidierende Betrag zur Deckung der Kosten für Reparaturen eines Aktenschrankes für die Communal-Oberförsterei wurde bewilligt.
TOP 1088: Der Antrag der Witwe Steiger Müller auf Niederschlagung des von ihr eingeforderten Einzugsgeldes ad 12 ½ RT wurde abgelehnt. - Ein Grund ist nicht aktenkundig. Siehe oben TOP 1029, 10.3.1865.
TOP 1089: Dem Antrag des Gaudenz Kerstholt entsprechend wurde beschlossen, auf das Ablöse-Kapital für die Frei-Bauholz-Gerechtsame eine weitere Abschlagszahlung zum Betrag von 40 RT zahlen zu lassen. Ebenso wurde genehmigt, dass dem Auktions-Commissar Schlieper zu Arnsberg auf die ihm von Joseph Trompetter gnt. Tielmann codierte Abfindungssumme für dieselbe Gerechtsame seinem Antrag gemäß der Betrag von 50 RT abschläglich gezahlt werde. - Joseph Trompetter gnt. - auch – Tillmann; Alte Haus-Nr. 11, Parzelle 709, Bergstraße.
TOP 1090: Wurden die von dem Communal-Oberförster Harbert hinsichtlich des hiesigen Communal-Waldes für das Wirtschaftsjahr 1865/1866 aufgestellten Hauungs- und Cultur-Pläne zur gutachtlichen Äußerung über dieselben in Gemäßheit des § 30 der Ober-Präsidential-Instruktion vom 19.5.1857 vorgelegt. Nachdem die Versammlung beide Pläne einer genauen Durchsicht unterzogen und aus dem Cultur-Plan die Überzeugung gewonnen hatte, dass bei dessen Anfertigung die von ihr bereits zu wiederholten Malen in dringlicher Weise kundgegeben war, Wünsche betreff der Schonung der hudefähigen Blößen für dieses Jahr genügend berücksichtigt wurden, erklärte sich dieselbe mit Rücksicht auf den zu 709 RT veranschlagten Ertrag aus den zum Einschlag kommenden Holzmassen und die zum nicht unangemessenen Betrag von 80 RT vorgesehenen Cultur-Kosten mit den Vorlagen einverstanden. Es wurde indes bewirkt (festgehalten), dass es zweckmäßig erscheinen müsse, wenn hinsichtlich der zum Abtrieb kommenden jüngeren Eichen, die bei ihrer Verwendung in die Reiser- resp. Knüppel-Klafterung (!) offenbar einen geringeren Kaufwert haben, auf die Loh-Gewinnung Bedacht genommen werde und deshalb der Antrag gestellt werden müsse, dass dieselben nicht in gewöhnlicher Weise zur Hauung gebracht, sondern bis zu der für die Loh-Schälung günstigen Zeit im kommenden Frühjahr reserviert werden möchten. - Siehe: Krünitz Online: Loh-Gerber usw.
Am 25. November 1865
TOP 1091: Der Hebamme Ehefrau Franz W. Kerstholt hier wurde auf den von ihr gestellten Antrag mit Rücksicht auf ihr spärliches Diensteinkommen und den in ihrem Hause herrschenden Notstand eine einmalige Renumeration von 3 Talern bewilligt.
TOP 1092: Siehe oben TOP 1029, 1088: Auf den Antrag der Witwe Müller um Ermäßigung res. Stundung des von derselben eingeforderten Einzugsgeldes wurde zum Beschluss erhoben, dass da zur Niederschlagung oder Ermäßigung der von der Antragstellerin zu entrichtenden Abgabe keine Veranlassung vorliege, eine solche nicht eintreten könne, dagegen für die eine Hälfte derselben ein Zahlungsausstand 6 Monaten gewährt werden solle, wenn die andere Hälfte jetzt gleich gezahlt wird. - Ausführlichere Gründe sind nicht aktenkundig.
TOP 1093: Mit Rücksicht auf die vom Förster Heidfeld zur Sprache gebrachte Hauung der zum Nachteil der angrenzenden Privat-Grundbesitzer hart an den Grenzen der hiesigen Communal-Waldungen aufstehenden Bäume und Gesträucher wurden die beiden Gemeinde-Verordneten Sahse und Toenne beauftragt, unter Zuziehung des Försters Heidfeld eine Grenzbereisung (!) vorzunehmen und dabei nach Feststellung der wegen ihrer Schädlichkeit für die Feldwirtschaft zu beseitigenden resp. abzustumpfenden Baumstämme dem Heidfeld die erforderliche Anweisung zu geben.
TOP 1094: Die durch Landrätliche Verfügung vom 17. d.M. Nr. 5180 mitgeteilten Verfügung der Königlichen Regierung vom 9. August A IV. 3155betreffend die Ablehnung der in dem Gemeinde-Beschluss vom 9. Oktober d.J. bezüglich der Festsetzung des Betriebsplans für den hiesigen Communal-Wald zum Schutz der Vieh-Hude gestellten Anträge - wurde zur Kenntnisnahme vorgelegt, worauf die Versammlung beschloss, aus der Zahl der Gemeinde-Verordneten einige zu deputieren (beauftragen), um mit dem Oberforstbeamten Herrn Schirmer zu Arnsberg mündlich die hier fragliche Sache zu besprechen und diesen womöglich zu einer Herüberkunft (Übereinkunft, Dienstreise) behufs abermaliger Local-Besichtigungeventuell auf Kosten der Gemeinde zu bestimmen. Die demnächst vorgenommene Deputierten-Wahl fiel auf die Gemeinde-Verordneten Göckeler, Sahse, Toenne, welche sich sämtlich zur Vollziehung des Auftrags bereit erklärten.
Am 6. Dezember1865
TOP 1095: Nachbenannten Personen, welche bei der heutigen Feuerspritzen-Probe Aushilfe geleistet haben, nämlich: (1.) Johann Kückenhoff, (2.) Ludwig Geihsler, (3.) Kaspar Schmitz, (4.) Ferdinand Kerstholt, (5.) Heinrich Funke, (6.) Johannes Lange, (7.) Franz Kaulmann, (8.) Johannes Schirp, (9.) Kaspar Becker: soll eine Vergütung von 5 Sgr pro Mann gezahlt werden.
TOP 1096: Folgende Rechnungen wurden zur Zahlung durch die Gemeindekasse übernommen: (a.) des Kaspar Stirnberg über Anstreichen des Industriegarten-Tores ad 1 RT 18 Sgr;; (b.) des Maurermeisters Franz Göckeler über Arbeiten im Pastorat-Haus zu 6 RT 9 Sgr 6 Pf; (c.) desselben über Weißen des Gefängnis-Locals ad 15 Sgr; (d.) desselben über Weißeln und Ausflicken der beiden Schulzimmer (d.h. der Jungen- und Mädchen-Klasse) für 12 RT 14 Sgr; zusammen 20 RT 22 Sgr.
TOP 1097: Nachdem der Maurermeister Franz Göckeler hierselbst die im Verding vom 12. September d.J. übernommene Anfertigung eines Abtritts in der Dienstwohnung der hiesigen Lehrerin bis auf den PutzAnstrich und das Aufkleben der Tapeten, welche Arbeiten erst im nächsten Frühjahr besorgt werden können, anschlags-, verdingsmäßig zur Ausführung gebracht würden, beschlossen, demselben auf seine, nach Ausweis der eingereichten Liquidation überhaupt 42 RT 18 Sgr 4 Pf betragende Vergütung einstweilen 40 RT abschläglich zahlen zu lassen.
TOP 1098: Der Antrag des Totengräbers Johann Trompetter betreffend die Entwässerung des hiesigen Totenhofes (Friedhof; siehe Kapitel Friedhofs-Visite) wurde der Versammlung mitgeteilt und bemerkte diese darauf, dass derselbe an den hiesigen Kirchen-Vorstand zu verweisen sei, weil der Kirchhof Eigentum der Kirchengemeinde wäre.
TOP 1099: Das Rückstands-Verzeichnis rücksichtlich des Erlöses für den am 13. Januar d.J. abgehaltenen Eichen-Holzverkauf wurde zur Kenntnis mitgeteilt; danach beläuft sich der Gesamtbetrag der jetzt noch vorhandenen Reste auf 1488 RT, 24 Sgr, 20 Pf. - Nachdem die Versammlung Einsicht von den Verzeichnissen genommen und sich die Persönlichkeiten der Restanten gemerkt hatte, wurde beschlossen, vom erstlichen Vorgehen gegen die Debenten einstweilen noch Abstand zu nehmen und die definitive Beschlussfassung bis zum Monat Januar n.J. Auszusetzen. - Jene Personen sind hier nicht aktenkundig, auch nicht die eigentlichen Gründe für das Aussetzen. Wegen der Festtage Weihnachten, Silvester, Neujahr?
TOP 1100: Von dem Vorsitzenden wurde mitgeteilt, dass die hiesige Gemeindekasse augenblicklich einen baren Kassen-Bestand von 1550 RT 9 Sgr 5 Pf und circa 462 RT 1 Sgr Ausgabe-Reste habe und durch den diesjährigen Gemeindekassen-Bestand aus dem Erlös des diesjährigen extraordinären Holzverkaufs zu deckende außerordentliche Ausgaben vorgesehen seine: (a.) Kapital-Abtrag an Rendant Bracht ad 450 RT; (b.) Abfindung der Frei-Bauholz-Berechtigten ad 3406 RT 2 Sgr; (c.) an die Mast-Berechtigten 800 RT; (d.) für Restauration des Kirchturms ad 100 RT; zusammen 4756 RT 2 Sgr 9 Pf, wovon jedoch bis jetzt erst überhaupt 2344 RT (nämlich 1755 RT für die Frei-Bauholz-Abfindung und 619 RT für die Mast-Abfindung) gedeckt worden seien. - Nachdem der Vorsitzende sodann zur Beschlussfassung über die zweckmäßige Verwendung des gegen an disponiblen Kassenbestandes aufgefordert, erklärte die Versammlung: Es soll vorläufig das von Bracht angeliehene Kapital ad 450 RT, welches ohne spezielle Zustimmung resp. Genehmigung Königlicher Regierung aufgenommen ist, noch stehen bleiben und nach Reservierung der für die Instandsetzung des Kirchturms vorgesehenen 100 RT und nach Berichtigung der noch nicht zur Anweisung gekommenen Mast-Abfindung, der entbehrliche Bestand zur Abzahlung der der noch zurückstehenden Frei-Bauholz-Ablösungssummen verwendet werden. Da spezielle Anträge dieserhalb von den Berechtigten nicht vorliegen, so soll bei denjenigen, denen ohne Bedenken noch Abschlags-Zahlungen geleistet werden können, Nachfragen gehalten und dieselben ...(1 Wort nicht korrekt lesbar) zur Annahme der Gelder geneigt gemacht werden. Wenn das Bracht´sche Kapital noch nicht sogleich abgetragen wird, so geschieht dies unter der ausdrücklichen Voraussetzung, dass Bracht den jährlich zu zahlenden Zinssatz von 5 % auf 4 ½ % ermäßigt.
TOP 1101: Nach Mitteilung der auf das Gefälle zur Anlage einer Mahlmühle oder eines sonstigen gewerblichen Etablissements, welches der Gemeinde an der sogen. Alten Ruhr besitzt, von den Reflektanten (Interessierten, Bietern) Klauke und Moenig abgegebenen Gebotes wurde zum Beschluss erhoben, dass von der beabsichtigten Veräußerung des Gefälles zur Mühlen-Anlage mit Rücksicht darauf, dass die von der Gewerkschaft (hier = Firma) Grothe und Co. In der Nähe von Oeventrop errichteten neuen Mühle bereits in Betrieb gesetzt und durch diese sowohl als durch die Stehser Mühle mittels des täglich hierher kommenden Fuhrwerks die hiesigen Eingesessenen ausreichende Gelegenheit zur bequemen und angemessen billigen Benutzung der Mühle geboten sei, Abstand genommen und eine weitere Disposition über das Gefälle bis dahin vorbehalten werden solle, dass in Bezug auf die Akquisition (Anschaffung) derselben etwa zum Zweck der Errichtung eines bedeutenderen und den Interessen der hiesigen Eingesessenen mehr entsprechendere Etablissements anderweitige Anträge gestellt werden.
Am 16. Dezember 1865
TOP 1102: Nachdem von den in der Sitzung vom 25. v. J. zu Deputierten erwählten drei Gemeinde-Verordneten Göckeler, Sahse und Toenne über das Ergebnis ihrer Konferenz mit dem Herrn Regierungs-Oberforstbeamten im Betreff der Festsetzung des Betriebsplans für die hiesigen Communal-Waldungen Bericht erstattet und namentlich versichert worden war, dass von Seiten der Königlichen Regierung nicht prinzipaliterauf denin der Sache getroffenen Festsetzungen bestanden wurde, sofern ausreichende Gründe eine Abweisung davon rechtfertigen, dass aber Königliche Regierung zu sehr von der Vorteilhaftigkeit einer ausgedehnten Holz-Cultur überzeugt sei, als dass sie den im Interesse der Hude-Nutzung von der Gemeinde beharrlich gestellten Forderungen bereitwillig entgegen zu kommen vermögen – wurde die fragliche Angelegenheit unter Zugrundelegung der seither gepflogenen Verhandlungen und der Übersichtskarte von den hiesigen Communal-Waldungen einer nochmaligen eingehenden Beratung unterzogen. Die Versammlung erhob hierauf einstimmig zum Beschluss, dass von den mittels Verfügung Königlicher Regierung vom 26. August bereits für die Hude frei gegebenen überhaupt 181 Morgen der 14 Morgen großen Distrikt Winterseite 2 (Abkürzung?) wegen seiner abgeschlossenen Lage und der offenbaren Bedeutungslosigkeit für die Hude-Nutzung von Seiten der Gemeinde behufs forstwirtschaftlicher Behandlung und unter Verzichtleistung auf die Behütung der Ober-Aufsichtsbehörde zur Disposition gestellt werden solle, dass aber außerdem in der angezogenen Regierungs-Verfügung eingeräumten Hude-Terrains: Distrikt Hömberg 1 (dahinter ein jeweils hoch gestellter Klein-Buchstabe; Bedeutung ? Ähnlich oben hinter „Winterseite 2“) e zur Größe von circa 33 Morgen; Distrikt Kohlberg 5 zur Größe von circa 13 Morgen; Distrikt Mühlenberg 6 d zur Größe von circa 26 Morgen; Distrikt Thielenberg 8 b zur Größe von circa 24 Morgen; Distrikt Himmernhagen 9 a zur Größe von circa 30 Morgen; Distrikt Erlenbruch 1 f zur Größe von circa 39 Morgen; Distrikt Kreggenberg 14 a zur Größe von circa 2 Morgen; zur Gesamtgröße von 167 Morgen. Der ganze Distrikt Knäppchen, Köpfchen 10 b mit einer Flächen-Inhalte von 15 Morgen 110 Ruten, sowie Hohlbusch 13 a mit einer Fläche von 18 Morgen 34 Ruten und vom Hohlbusch 13 b der im Tal belegene südöstliche Teil von der Brücke abwärts bis zu dem unterhalb der Vogelstange belegenen Privat-Wiesen mit einem ungefähren Flächen-Inhalt von 10 Morgen. Im Ganzen also eine Fläche von 211 Morgen. Für die Hude müsse in Anspruch genommen werden und zwar wie dies auch in dem letzten Beschluss vom 9. Oktober d.J. hervorgehoben, mit Rücksicht darauf, dass diese letzteren Komplexe sich wegen ihrer Lage und Beschaffenheit nicht allein zur Ausforstung durchaus nicht eigneten, sondern auch namentlich zur Schweine-Hude in der Tat unentbehrlich seien. Da die Gemeinde-Versammlung hiernach ihre in dem Beschluss vom 20. November 1863 ...(1 Wort nicht korrekt lesbar) Ansprüche um ein Beträchtliches ermäßigt und hierdurch offenbar ihre Bereitwilligkeit zur Anbahnung einer schließlichen Verständigung mit der Ober-Aufsichts-Behörde bekundet hat, so glaubt sie um so sicherer auf ein willfähriges Entgegenkommen von Seiten der Königlichen Regierung rechnen zu dürfen, als der Überweisung der von Hochderselben (korrekt abgeschrieben) für die Forstwirtschaft bis heran auf reservierten Flächen am Knäppchen und Hohlbusch zur Benutzung als Hude voraussichtlich keinerlei Bedenken entgegenstehen würden. Unter der Voraussetzung, dass nunmehr im Interesse der hiesigen bereits in so fühlbarer Weise eingeschränkten Vieh-Hude dem vorstehenden Beschluss gemäß die erforderlichen Festsetzungen und Anordnungen getroffen werden, erklärte die Versammlung sich wiederholt zum Eingehen auf die in der Regierungs-Verfügung vom 26. August vorgeschriebenen Bedingungen bereit, wonach: (1.) die ständigen Weideflächen gegen umliegende Holzbestände durch Schutzgräben abgegrenzt, (2.) die für die Hude nicht frei gegebenen Blößen, resp. Flächen des Communal-Waldes zu jeder Zeit zu nach den vorhandenen Cultur-Mitteln aufgeforstet werden sollen und hier die Weide sofort einzustellen ist und (3.) von Seiten der Gemeinde darauf verzichtet werden soll, von dem gegenwärtigen Waldstand etwas zu Acker oder Wiese umzuwandeln. Der Vorsitzende wurde schließlich beauftragt, eine Ausfertigung vom gegenwärtigen Beschluss der Königlichen Regierung mit Bezugnahme auf die der hiesigen Gemeinde ungünstige Verfügung vom 9. v.M. A IV. 3135 vorzulegen.
Am 23. Dezember 1865
TOP 1103: Der vom Vorsitzenden unter Zuziehung des Stellvertretenden Vorstehers Funke entworfene un während der vorgeschriebenen Frist zur allgemeinen Einsicht offen gelegte Communal-Haushalts-Etat für die hiesige Gemeinde pro 1866 wurde zur Hauung und Festsetzung unter Hinweisung auf die einschlägigen Bestimmungen der Landgemeinde-Ordnung und der Rechnungs-Kosten vorgelegt. - Die Versammlung unterzog den Entwurf einer genauen Prüfung und setzte den Etat nach eingehender Beratung der einzelnen Einnahmen- und Ausgaben-Positionen mit einer Gesamt-Einnahme und -Ausgabe von 2406 RT 22 Sgr 8 Pf sowie mit einer pro 1866 umzulegenden Communal-Steuer von 411 RT 8 Sgr fest.
TOP 1104: Nachfolgende beide Rechnungen, nämlich: (a) des Maurermeisters Göckeler über Veranschlagung (Kostenberechnung) der Durchlässe beim hiesigen Schulhaus (Alte Schule) zum Betrag von 1 RT 20 Sgr; (b) des Schreinermeisters Adolf Feldmann für diverse Reparaturen zu 3 RT 1 Sgr wurden mit zusammen 4 RT 21 Sgr auf die Gemeindekasse übernommen.
TOP 1105: Die vom Vorsitzenden unterm 11.d.M. erteilte Zahlungsanweisung für Leser Rosenthal über 200 RT abschläglicher Abfindung auf sein Freibauholz-Recht wurde nachträglich genehmigt.
TOP 1106: Auf den Antrag des Ackerers Johann Lenze gnt. Lenze hierselbst und nachdem auf Grund der von Lenze aufgelegten Erbkauf-Vertrages vom 16. November 1863 sein Anspruch auf die Frei-Bauholz-Gerechtsame für das von ihm ererbte Haus seines seeligen (korrekt abgeschrieben; gemeint: seligen) Vaters als gesetzlich begründet und unzweifelhaft anerkannt worden, wurde beschlossen, die beantragte Abschlagszahlung ad 300 RT an Lenze durch die hiesige Gemeindekasse zu leisten. - Einwohnerliste Dezember 1849 (!): Alte Haus-Nr. 27, Parzelle 894, Mittlere Straße / St. Nikolaus-Straße; Anton Lenze, Ackersmann, LA 61, Sohn Johann Lenze, Ackersmann, LA 26, seine Ehefrau Elisabeth geb. Heckmann, LA 27; Heirat 24.9.1846; Sohn Adam LA 3, Tochter Elisabeth LA 1. Sterberegiser: gest. 29.04.1863 Johann Theodor Anton Lenze, geb. 5.9.1791, gnt. „alter Lenze“, Witwer der Maria Catharina Siepe geb. Necker, Sohne des Johannes Lenze und der Aloisia geb. Falkenstein, hinterlässt 5 Kinder. Im Dezember 1846 (!) sind noch im Haus die beiden Töchter von Anton Lenze: Katharina, Magd, LA 26; Klara, LA 23; beide Töchter stehen nicht im Freienohler Trauungsregister, haben also wohl nach auswärts geheiratet.
TOP 1107: Wurde beschlossen, dem Antrag des Georg Geihsler um Bewilligung einer weiteren Abschlagszahlung zum Betrag von 50 RT auf die Ablösungssumme für die Frei-Bauholz-Gerechtsame stattzugeben und dem Geihsler die beantragten 50 RT zahlen zu lassen.
TOP 1108: Der Antrag des Fritz Siepe gnt. Willeke um nachträgliche Zubilligung der Abfindung der Mast-Gerechtsame auf ¼ Hufe wurde als präkludiert und mit Rücksicht darauf, dass das auf überhaupt 787 RT 24 Sgr festgesetzte Ablösekapital bereits auf die aufgetretenen Prätendenten verteilt und größtenteils gezahlt worden ist, abgelehnt. - Einwohnerliste Dezember 1849 (!) (ohne LA auch 1871) Alte Haus-Nr. 45, (später 46), Krumme Straße: Fritz Siepe gnt. Willeke, Holzhauer, LA 36, Ehefrau Elisabeth geb. Heine.
TOP 1109: Der Antrag des Holzhändlers Cirkel (?) auf Nachlass der Zinsen von seinen nach Verfall gezahlten Holzgeldern wurde zurückgewiesen. - Mehr ist nicht aktenkundig.
TOP 1110: Mit Rücksicht auf die von Ferdinand Stirnberg und Fritz Schwefer bezüglich ihrer Legitimation zur Empfangnahme der Entschädigungen für die Aufhebung der Mast-Gerechtsame im hiesigen Gemeinde-Wald abgegebenen Erklärungen wurde beschlossen, dem Stirnberg die Abfindungs-Summe für die Berechtigung der Erben Kaspar Stirnberg und dem Schwefer diejenige für den verstorbenen Franz Georg Schwefer Göers auszahlen zu lassen.
TOP 1111: Wurde beschlossen, dem stellvertretenden Gemeinde-Vorsteher Funke hierselbst für die Zeit vom 1. Juli d.J. bis Ultimo dieses Monats die etatmäßige Entschädigung für die Vorsteher-Dienstunkosten mit überhaupt mit 20 RT aus der hiesigen Gemeindekasse zahlen zu lassen, da dieselbe wegen der vom gedachten Tage ab datierenden Vakanz der hiesigen Vorsteher-Stelle noch nicht erhoben resp. (bzw.) zur Auszahlung gebracht worden ist.
TOP 1112: Wurde zur Sprache gebracht, dass nach Ausweis der den betreffenden Eingesessenen von Freienohl durch das Amt zu Meschede mitgeteilten Güter-Auszüge die sämtlichen zu der Olpe-Berger Separation gezogenen Freienohler Grundstücke dem Areal der hiesigen Gemeinde entzogen und demjenigen der Steuer-Gemeinde Olpe-Berge zugeteilt worden, somit also eine Verlegung der Flurgrenze vorgenommen sei, was nicht allein die Verw...(?)derung des Steuer-Kapitals und folglich eine Steigerung des Prozentsatzes für die durch Zuschläge zu den diversen Staatssteuern aufzubringenden Communal- und sonstigen Abgaben zur Folge habe, sondern auch die resp. Grund-Eigentümer insofern benachteilige, als dieselbe bei Akzeptierung jener Änderung den keineswegs gering anzuschlagenden Nachteils zu erleiden haben würden, die auf die fraglichen Grundstücke fallenden öffentlichen Abgaben künftig stets nach Meschede, beziehungsweise Calle abführen zu müssen. Die Gemeinde-Versammlung nahm hieraus Veranlassung zu einem einhelligen Protest gegen die vorbezeichnete Abänderung, indem sie diese als unzulässig, jedenfalls aber als eine solche Maßregel erachtete, die das diesseitige Interesse zu sehr berühre, um sie stillschweigend in Wirksamkeit treten zu lassen. Es wurde daher beschlossen, durch den Vorsitzenden diese Angelegenheit zur Kenntnis der Höheren Behörde bringen und deren Entscheidung hierüber einholen zu lassen. Ein Weiteres wurde nicht verhandelt.
Am 15. Januar 1866
TOP 1112: (Hinschau-Fehler; korrekt abgeschrieben) Die Rechnung des Schusters Caspar Helnerus über Ausflicken von Feuer-Eimern wurde mit 1 RT 5 Sgr auf die Gemeindekasse zur Zahlung übernommen.
TOP 1113: Wurde die Verfügung der Königl. Regierung vom 5. d.M. A IV. 3758 als Bescheid mit dem diesseitigen Beschluss vom 19. d.M. mitgeteilt, wodurch die in dem letzteren gestellten Antrag in Bezug auf Freilassung der speziell bezeichneten Wald-Distrikte zur Vieh-Hude definitiv genehmigt worden sind. Die Versammlung erklärte sich mit diesem Resultat zufrieden gestellt, wenigstens glaubt sie mit allem Fug und Recht versichern zu können, dass von ihrer Seite kein Mittel unversucht gelassen sei, um so weit als möglich die ungeschmälerte Erhaltung der Rindvieh- und Schweine-Hude für die Eingesessenen der hiesigen Gemeinde zu sichern.
TOP 1114:Auf den Antrag des B. Busch zu Meschede vom 7. d.M. um käufliche Überlassung des Gefälles in der Alten Ruhr zu einem gewerkschaftlichen Etablissement wurde einstimmig erklärt, dass die Gemeinde-Versammlung sich zur Zeit außer Stande sehe, in der Sache einen definitiven Beschluss zu fassen. - Gefälle meint hier eine bestimmte Strecke, die dann z.B. für einen Mühlen-Bau geeignet ist.
TOP 1115: Mit Rücksicht auf das Schreiben des Oberförsters Harbert vom 6.d.M. wurde beschlossen, den bei Genehmigung des diesjährigen Hauungs- und Cultur-Plans gefassten Beschluss bezüglich der Loh-Gewinnung von dem bei der Durchforstung im Hömberg und Stückelhahn vorkommenden Eichen mit Rücksicht auf die offenbaren Vorteile dieser Nutzungsart gegenüber der Verwertung der Eichen in der vom Oberförster vorgeschlagenen Weise als Gruben-Holz, wozu sich überdies die unzulängliche Dimension nicht qualifizierten, unverändert aufrecht zu erhalten.
TOP 1116: Zahlungsausstand wurde bewilligt: (a) dem August Lichte auf rückständige Communal-Gefälle im Betrag von 5 RT 6 Sgr 2 Pf bis zum 1. April d.J.; (b) dem Johann Kohsmann hierselbst auf 14 RT 15 Sgr bei der Wiesen-Pacht: (c) 3 Wochen dem Franz Wilhelm Kerstholt auf die gegen ihn eingeklagten Holzgelder etc. (usw.) ebenfalls 3 Wochen; (d) dagegen wurde der Antrag des Hermann Winterhoff bezüglich der Ausstands-Bewilligung auf 53 RT Grundwerte abgelehnt. - Gründe sind nicht aktenkundig.
Am 30 Januar 1866
TOP 1117: Mit Rücksicht auf das längst anerkannte Bedürfnis der Instandsetzung der hiesigen Kirche wurde nach Prüfung der vom Maurermeister Göckeler gefertigte desfallsige Kostenberechnungen beschlossen, die vom Göckeler zu 107 RT 9 Sgr veranschlagte Herstellung des abgefallenen Rapp-Putzes nebst Verkittung des Portals und am Turm, sowie die mit einem Kostenbetrag von überhaupt 106 RT 10 Sgr vorgesehene Instandsetzung des defekten Verputzes an den Außenwänden des Kirchenschiffs etc. für Rechnung der Gemeinde ausführen zulassen und diese Arbeiten unter Zugrundelegung des Göckeler´schen Anschlags baldigst in Verding zu geben.
TOP 1118: Wurde beschlossen, die bereits zum wiederholten Mal in Anregung gebrachte Offenlegung des südöstlichen Seitengrabens auf verschiedenen Stellen des nach der Giesmecke führenden Weges nunmehr zur Ausführung bringen zu lassen und zwar nach Maßgabe des hierüber vom Maurermeister Franz Göckeler aufgestellten über zusammen 17 RT 10 Sgr 6 Pf lautenden Kostenanschlag im Wege des Verdings.
TOP 1119: Wurde unter Verlegung des auf die Anlage eines Feld- und Waldweges zwischen Feibe und Himmenhagen bezüglichen Kostenanschlags zum Vortrag gebracht, dass die wegen mangelnder Geldmittel zur Deckung der Kosten seither unterbliebene fragliche Anlage. In jüngster Zeit ist von verschiedenen Seiten wieder dringend in Anregung gebracht worden und als ein unabweisbares Bedürfnis zu betrachten sei. Die Versammlung zog diesen Gegenstand hierauf in nähere Erwägung und erhob sodann zum einhelligen Beschluss, dass nach Anleitung des vom Maurermeister Franz Göckeler unterm 26. d.M. gefertigten Kostenanschlags vorläufig die zu 74 RT 12 Sgr veranschlagten Plan ausarbeiten, sowie die im Anschlag zu 13 RT angesetzten Durchlässe auf der vom Göckeler festgesetzten 114 5/12 Rute langen Linie vorgenommen und zu dem Ende baldigst verdingen werden sollen. - 1 Ruthe ca. 3,8 m; hier also ca. 436 Meter.
TOP 1120: Der Vorsitzende brachte zum Vortrag, dass von Seiten des Franz Schwarze hier rücksichtlich des in dem Termin vom 9. Juli 1850 grundzinsweise erworbenen früheren Gemeindegrundstücks die Abschließung des notariellen resp. gerichtlichen Kaufertrags aus dem Grund verweigert wurde, weil die Größe des Grundstücks beim Verkauf zu 1 Morgen 152 Ruten 50 Fuß angegeben worden sei, während dieselbe nach Ausweis der Mutterrolle, wonach Flur I Nr. 1072 / 297 die Kataster-Bezeichnung ist, nur 1 Morgen 105 Ruten 50 Fuß, also 47 Ruten weniger, betrage. Die Versammlung erklärte hierauf, dass sie sich zu einer Ermäßigung des in die fragliche Parzelle gelegten Comons ad 1 RT 25 Sgr 5 Pf, wie solche durch Schwarze bereits früher beantragt worden, aber so wenig wie zu einer ...(1 Wort nicht korrekt lesbar) Restitution des Antrittsgeldes verstehen könne, indem nach § 10 der Verkaufsbedingungen von Seiten der Gemeinde für die angegebene Größe keine Gewähr geleistet zu werdfen brauche. Es wurde deshalb beschlossen, eventuell dem Schwarze zur Contracts-Abschließeung zwänglich (!) anzuhalten.
TOP 1121: In Betreff der Regulierung der strittigen Grenzpunkte zwischen den hiesigen Communal-Waldungen und den anstoßenden Privatgrundstücken wurde beschlossen, zunächst eine gütliche Ausgleichung mit den betreffenden Grund-Eigentümern auf Ort und Stelle zu versuchen. Zu dem Ende wurden die beiden Gemeinde-Verordneten Sahse und Funke, welche die auf sie gefallene Wahl akzeptierten, mit der erforderlichen Information versehen und denselben angemessene Vergütung zugesichert.
Am 3. Februar 1866
TOP 1122: Das Protokoll über den am heutigen Tag im Distrikt Winterseite abgehaltenen Verkauf von 80 ¼ Klafter gemischtes Kloben- und Knüppel-Holz, nebst 57 Reiser-Klafter wurde zur Kenntnisnahme mitgeteilt und mit Rücksicht auf den erzielten Kaufpreis ad 191 RT 12 Sgr der Verkauf genehmigt.
Am 19. Februar 1866
TOP 1123: Der vom 16. d.M. abgehaltene Verding der Verputzung hiesiger Pfarrkirche nebst Turm, wobei der Maurermeister Göckeler und Pflastermeister Chosmann hierselbst mit den Anschlags-Preisen zur Gesamtsumme von 213 RT 19 Sgr Letztbietende geblieben sind, wurde – nachdem der Gemeinde-Verordnete Göckeler wieder weggetreten war -, genehmigt.
TOP 1124: Nachdem der Gemeinde-Vorstand unter Göckeler wieder weggetreten, wurden der Versammlung die Verhandlungen über die am heutigen Tag 17. d.M (?) abgehaltenen Wege-Verdinge vorgelegt und nach Mitteilung des Resultats beschlossen, dass (a) die Anfertigung der Planungs-Arbeiten auf dem Weg zwischen Feibe und Himmernhagen für das Letztgebot von 62 RT. (b) Der Antrag eines Durchlasses auf demselben Weg zu 11 RT; beides dem Wege-Arbeiter Ferdinand Stirnberg, und (c) die Grabenarbeit am Weg nach der Giesmecke dem Fritz Siepe gnt. Willeke ebenfalls zum Letztgebot, das sich auf 11 RT 5 Sgr beläuft, zugeschlagen werden sollen.
TOP 1125: Der heutige Verkauf von 7 Stück Eichen im Distrikt Krähenberg wurde mit Rücksicht auf das sehr günstige Resultat derselben, welches die Taxe um 174 RT übersteigt und im Ganzen 515 RT 15 Sgr beträgt, genehmigt.
TOP 1126: Auf die Anzeige des Gemeinde-Rendanten Bracht vom 8. d.M., worauf der wegen rückständiger Erbschaft im Betrag von 51 RT 12 Sgr 2 Pf eingeklagte Müller Hermann Winterhoff im beweglichen Vermögen nichts pfändbar ist, wurde mit Rücksicht auf die bekannte Säumungkeit (Vergesslichkeit?) des Debenten und die mit Einziehung seiner Rückstände seither stets verbunden gewesenen Schwierigkeiten, beschlossen, die Subhastation der verpfändeten Grundstücke beim Gericht zu beantragen.
Am 14. März 1866
TOP 1127: Die Rechnung des Fritz Düring hierselbst über Arbeitslohn für die Instandsetzung des Weges nach der Winterseite wurde zum Betrag von 6 RT 1 Sgr 6 Pf auf die Gemeindekasse überwiesen.
TOP 128: Der Antrag des Franz Schröer hier auf Ausstands-Bewilligung zur Zahlung von rückständigen Communal-Gehältern, wegen deren der Verkauf des zu Pfand gezogenen Schweins bevorsteht, wurde abgelehnt. - Ein Grund ist nicht aktenkundig.
TOP 1129: Dem Johann Lange und Consorten (wertpositiv gemeint: Mitarbeiter, Feuerwehr-Mitarbeiter)wurden auf den Antrag vom 9. d.M. für den im vorigen Jahr bewirkten Transport der hiesigen Feuerspritze zum Brand des Schemme´schen Neben-Gebäudes nach Olpe eine Vergütung von 15 Sgr pro Pferd, also im Ganzen zum Betrag von 1 RT 15 Sgr bewilligt. - Gleichzeitig wurde als Normal-Vergütung für künftige derartige Fälle der Satz von 1 RT pro Pferd und Meile festgesetzt. - 1 Meile = 7.500 Meter.
TOP 1130: Mit Rücksicht auf die vom Rendanten Bracht unterm 2. d.M. erstattete Anzeige von den in Sachen die hiesige Gemeinde gegen Ehefrau Franz Spindeldreher zu Wildshausen (Holzgeld-Forderung ad 2 RT 18 Sgr) gerichtlich konstatierte Irrigibilität (?) der Verklagten wurde beschlossen, die Personal-...(?)...kution beim Gericht nachzusuchen und dann zu diesem Ende einen Kosten-Vorschuss von 1 RT an dasselbe zu leisten. - Wegen der nicht korrekt lesbaren Fremdwörter wenig verständlich.
TOP 1131: Die vom Rendanten Bracht nunmehr beantworteten Notaten zur Rechnung der hiesigen Gemeindekasse pro 1863 wurden begutachtet und die desfallsige Separaten-Handlung (?) von der Versammlung vollzogen.
Am 20. März 1866
TOP 1132: Das in Sachen der hiesigen Gemeinde gegen den Handelsmann Meyer Jacob hierselbst wegen Ablösung der Rindvieh- und Schweine-Hude ergangene der Gemeinde günstige Erkenntnis der Revisions-Commission für Landes-Cultur-Sachen Berlin vom 17. November 1865 wurde der Versammlung vorgelegt und von dieser mit Vergnügen Einsicht davon genommen. - Die Vokabel Vergnügen war damals nicht mit belustigt sein verbunden; allgemeine Freude. - Alte Haus-Nr. 102, Hauptstraße; siehe Extra-Kapitel: Zusammenleben mit jüdischen Familien.
TOP 1133: Der Antrag des Schusters Johannes Cohsmann auf Bewilligung eines halbjährigen Ausstandes zur Zahlung des rückständigen Einzugsgeldes ad 10 RT wurde mit Rücksicht auf die notorische (bekannte) Dringlichkeit desselben unter dem Vorbehalt genehmigt, dass der Antragsteller seinem Versprechen gemäß die weiteren 5 RT sofort einzahle.
TOP 1134: Wurde vom Vorsitzenden mitgeteilt, dass zufolge der auf diesseitigen Vorschlag vom Herrn Landrat getroffene Festsetzung die hiesige Gemeinde einen selbstständigen Schiedsmanns-Bezirk bilde, und deshalb von derselben ein Schiedsmann und ein Stellvertreter zu wählen sei, welche letztere den in § 5 der Verordnung vom 11. Februar 1859 vorgeschriebenen Anforderungen zu entsprechen haben. Es wurde hierauf einstimmig (a) der Herr Amtmann Franz Ley hier zum Schiedsmann und (b) der Privat-Sekretär Caspar Toenne zum Stellvertreter gewählt. Ersterer, welcher als Vorsitzender in der Versammlung anwesend war, erklärte sich zur Annahme der Wahl unter Vorbehalt Höherer Genehmigung bereit.
Am 27. März 1866
TOP 1135: Der Vorsitzende legte das Protokoll über den am 20. d.M. im hiesigen Communalwald, Distrikt Küppel, abgehaltenen Verkauf von 15 ¾ Klafter Buchen-Knüppel- und 18 Klafter Reiser-Holz vor, worauf das mit einem Taxwert von 33 RT 27 Sgr, einem Kaufpreis von nur 19 RT 21 Sgr erzielt worden ist. Es wurde beschlossen, den zum Verkauf vorbehaltenen diess. (?) Genehmigung mit Rücksicht auf das offenbar nicht annehmbar erscheinende Resultat zu versagen und den Verkauf des sämtlichen hier fraglichen Holzes bis zum nächsten Herbst zu sistieren, dass der ungünstige Ausfall des Verkaufs ohne Zweifel der vorgerückten Jahreszeit zuzuschreiben und beim Beginn des Winters jedenfalls ein angemessener Preis zu erwerben sei. - Also ca. 49 Festmeter Knüppel-Holz und ca. 45 Festmeter Reiser-Holz.
Am 12. Mai 1866
TOP 1136: Die Rechnung des Schreiners Adolf Feldmann über die seinem Sohn Carl zustehende Vergütung für geleistete Aushilfe (damals: Aushülfe) beim Vermessen der Freibauholz berechtigten Häuser wurde vorgelegt und darauf beschlossen, den liquidierten Betrag von 9 RT 10 Sgr durch die Gemeindekasse zahlen, jedoch die den Berechtigten zur Last fallende Hälfte mit 7 RT 20 Sgr von denselben wieder einziehen resp. denselben an der seiner Zeit zur Auszahlung gelangenden Abfindung in Abzug bringen zu lassen.
TOP 1137: Die am 7. d.M abgehaltene Verpachtung der auf dem sogen. Knäppchen belegenen seither an August Lichte verpachtet gewesenen beiden Ackerländer, wobei wiederum und zwar auf die beiden Jahre 1866 und 1867 das frühere Pacht-Resultat ad 7 RT 20 Sgr erzielt worden ist, wurde genehmigt. Zugleich wurde beschlossen, von der Wiederverpachtung der Wiese im Roabruch, die keinen keinen Abnehmer gefunden habe, vorläufig Abstand zu nehmen und später das aufstehende Gras darauf zum Verkauf zu bringen.
TOP 1138: Der Antrag des Johannes Lenze auf nochmalige Bewilligung einer Abschlagszahlung auf seine Freibauholz-Ablösungssumme wurde in Rücksicht auf den einmal angenommenen Grundsatz, vor Eintritt der definitiven Entscheidung nicht über zweidrittel des Ablöse-Kapitals abzuzahlen, abgelehnt.
Am 25. Mai 1866
TOP 139: Wurde auf Mitteilung der Beschwerde des Fritz Schwefer Goers und mit Rücksicht auf die tatsächliche Unbrauchbarkeit des Kuhhirten Franz Leineweber, der schon seit längerer Zeit eine ganz ungewöhnliche Neigung zur Trunkenheit verrät und seine Pflichten zum größten Nachteil der Vieh- und Grundbesitzer ganz und gar vernachlässigt, einstimmig beschlossen, den Leineweber seines Dienstes als Kuhhirte zu entlassen und auf die Anstellung eines anderen Hirten Bedacht zu nehmen, jedenfalls aber demselben den Gebrauch des Hundes sofort ganz sofort zu untersagen.
TOP 1140: Der von Johann Lange gnt. Erlmann hierselbst gestellte Antrag auf Anlage einer Abfuhr von seinem am Himmernhagen belegenen Ackerland zu dem neu angelegten Weg wurde abgewiesen, in dem dem Bedürfnis dazu von Seiten der Gemeinde-Vertretung entschieden in Abrede gestellt werden müsse. - Abfuhr: fahrbarer Weg hinab ins Rümmecke-Tal; teuer!
TOP 1141: Auf den von Adam Heckmann hierselbst als Vormund der ...(1 Wort nicht korrekt lesbar) Kinder Georg Poettgen unterm 30. v.M. gestellten Antrag wurde beschlossen, (a) die der Gemeindevertretung zugemutete Nachlassung eines Betrages von 50 RT von den aus der Erbschaft des Caspar Poettgen reklamierten 100 RT abzulehnen; (b) ebenso die beantragte Bewilligung eines Betrags zur Bestreitung der Bekleidungskosten für den Kuranden Caspar Poettgen abzulehnen, weil die zu dem verstorbenen Onkel Franz Poettgen zufolge des mit dem Schuhmachermeister Fritz Becker abgeschlossenen Lehrvertrages übernommenen Verpflichtung für die Bekleidungskosten während der Lehrperiode aufzukommen auf den durchaus zahlungsfähigen Erben Joseph Poettgen übergegangen ist, und (c) zu gestatten, dass die von dem Joseph Poettgen zu restituierenden 171 RT 18 Sgr bis zu dem Zeitpunkt krediert worden, dass der Schuldner die Großjährigkeit erreicht, jedoch muss das Kapital mit 4 % verzinst und hinreichend sichergestellt werden. - Weil die Vornamen Franz, Caspar, Georg im Sterberegister zum Nachnamen Poettgen mehrfach vorkommen, ist auch mithilfe des Trauungsregisters und der ausführlichen Einwohnerliste vom Dezember 1849 eine Zuordnung nicht korrekt möglich.
TOP 1142: Nach Beratung über den Inhalt des durch den Exekutor Funcke unterm 8. d.M. gestellten Antrags wurde beschlossen, dem Antragsteller mit Hinsicht auf die Unannehmlichkeiten und die Undankbarkeit seines Dienstes eine Gratifikation von 3 RT zu bewilligen. - Inhaltliches ist nicht aktenkundig, auch nicht über den Exekutor.
TOP 143: Die von der Witwe Heinrich Trompetter beantragte Verabreichung einer weiteren Zahlung zum Betrag von circa 250 RT auf die ihr zustehende Abfindung fürs Freibauholzrecht wurde abgelehnt, weil grundsätzlich von definitiver Regulierung der Sache nichts über zweidrittel der Abfindungssumme gezahlt wird. - Sterberegister: gest. 22.12.1864 Franz Heinrich Trompetter, geb. 03.02.1817, Ackersmann, Ehefrau Gertrud Schroeder, Tochter des Caspar Schroeder und Ehefrau Christina Meyer, Sohn des Joseph Trompetter und Ehefrau Anna Cohsmann; hinterlässt 5 Kinder, nur: 1. Buchstabe des Vornamens + Geb.Datum, hier nicht abgeschrieben; Alte Haus-Nr. 64, Parzelle 719, Hauptstraße 23 (?).
TOP 1144: Die als dringlich anerkannte Instandsetzung des Kirchhofs (Alter Friedhof zwischen Grundschule und Pfarrhaus) wurde dem als Gemeindeverordneter ...(?) sondern Maurermeister Franz Göckeler gegen die anschlagsmäßige Vergütung von von 42 RT 4 Sgr 8 Pf mit der Maßgabe übertragen, dass die Ausführung der in dem vorliegenden Kostenanschlag der veranschlagten Arbeiten und Lieferungen genau nach dem Anschlag und zwar binnen Frist von zwei Monaten erfolgen müsse. Herr Göckeler hat zur Anerkenntnis dessen hier eigenhändig unterschrieben. - Gemeint ist die übliche Protokoll-Unterschrift.
TOP 1145: Dem vom hiesigen Communal-Förster Heidfeld unterm 15. d.M. gestellten Antrag entsprechend wurde genehmigt, dass dem Heidfeld für Beiwohnung der Forst-Gerichtstermine eine Reisekosten-Entschädigung von 15 Sgr gezahlt werden solle.
TOP 1146: Die Rechnung des Schlossers Feldmann über vorgenommene kleinere Reparaturen an hiesigen Communal-Gebäuden wurde zum Betrag von 4 Rt 12 Sgr auf die Gemeindekasse übernommen.
Am 15. Juni 1866
TOP 1147: Es wurde das Protokoll über den am gestrigen Tag im Distrikt Bergemer (Bergmecke) abgehaltenen Verkauf des bei der dortigen Durchforstung und resp. Lohgewinnung abgehaltenen Eichenholzes vorgelegt und mit Rücksicht auf den sich darauf ergebenden als annehmbar erscheinenden Erlös von 50 RT 24 Sgr beschlossen, den Verkauf in allen Punkten zu genehmigen.
TOP 1148: Mit Rücksicht auf das vom Vorsitzenden mitgeteilte Verzeichnis der seitens der diess. Kreis-Unterstützungs-Commission für die hiesigen Familien der einbeorderten Reservisten und Landwehrmänner festgesetzten Unterstützungen, deren Unauskömmlichkeit der Versammlung einleuchteten, wurde beschlossen, aus den Mitteln der hiesigen Gemeinde jeder der Ehefrauen der beiden Wehrmänner Joseph Rocholl und Fritz Göckeler monatlich den Betrag von 1 RT 5 Sgr und ebenso viel auch dem alten Christoph Hirnstein, der durch Einstellung seines Sohns Caspar der einzigen Stütze beraubt worden ist, bis auf Widerruf zahlen zu lassen.
TOP 1149: Siehe oben TOP 1123 vom 19. Februar 1866 und TOP 1144 vom 25. Mai 1866: Nachdem die Gemeinde-Versammlung sich in corpore (gemeinsam, zusammen) zum hiesigen Kirchhof begeben und dort die von Maurermeister Franz Göckeler auf Grund des Verdings vom 16. Februar d.J. sowie zufolge Gemeinde-Beschlusses vom 25. v.M. ausgeführten Arbeiten, bestehend (a) in der Instandsetzung des Rapp-Putzes an den Außenflächen der Kirche, Beschaffung einer neuen Treppe zum nördlichen Eingang, nebst Erneuerung mehrerer schadhaft gewesener Mauerstücke, (b) in der Herstellung des Rapp-Putzes und Verkittung des Portals am Kirchturm; sowie (c) in Instandsetzung des Kirchhofes einer genauen Revision unterzogen hatte und nachdem ferner der in seiner Eigenschaft als Gemeinde-Verordneter in der Versammlung mit anwesende Maurermeister Göckeler abgetreten war, wurde einstimmig erklärt, dass die sämtlichen Arbeiten als gut und anschlags- resp. akkordmäßig ausgeführt zu erachten seien, demgemäß wurde dann beschlossen, dass die vom Unternehmer Göckeler liquidierten 265 RT 17 ½ Sgr (inclusive der Vergütung für die Mehrarbeiten) nach Abzug der Verdings-Kosten mit dem verbleibenden Betrag von 263 RT 13 Sgr 6 Pf aus hiesiger Gemeindekasse gezahlt werden sollen. - Anmerkungen: Rapp-Putz: ein grob aussehender Außen-Putz von Wänden, graufarbig, nicht weiß wie beim Weißeln (mit Kreide, teurer) von Innenwänden. Das Portal stammt vom „untergegangenen“ Kloster Odacker bei Hirschberg. Die großen, aufeinander gefügten Steine hatten an den Ritzen Verkittung nötig, als Schutz vor eindringender, schädigender Feuchtigkeit (Westseite, Regenseite). Der nördliche Kircheneingang im alten Kirchenschiff befunden, unter dem dritten Kirchenfenster (S. 25: „1753 – 2003, 250 Jahre Pfarrkirche St. Nikolaus Freienohl“). Die jetzige Pfarrkirche – mit der Verlängerung des Mittelschiffs + Altarraum und den beiden Seitenschiffen – wurde erst 1886 geschaffen.
Am 31. August 1866
TOP 1150: Der Protokoll-Antrag des Abraham zu Neheim vom 26. v.M., worauf dieser den Zinsen-Nachlass von den von ihm als Bürge des Holzhändlers Lohage am nämlichen Tag bei hiesiger Gemeindekasse eingezahlten Holzgeldern aus dem großen Eichen-Verkauf vom 13.1.65 begehrt, wurde mit dem Bemerken vorgelegt, dass Antragsteller ein fast unbemittelter Familienvater sei, jetzt schon mindestens 200 RT aus eigenen Mitteln für den in Konkurs geratenen Lohage habe zulegen müssen und sich dieserhalb an demselben nicht erholen könne. Die Versammlung beschloss, dem Abraham die noch restierenden Zinsen im Betrag von 16 RT 8 Sgr 3 Pf bis auf 8 RT nachzulassen, wenn er die noch restierenden gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten unverzüglich einzahle.
TOP 1151: Das Revisions-Protokoll des Maurermeisters Göckeler vom 17. v.M. bezüglich der durch den Pflastermeister Cohsmann auf Grund des Verdings vom 16. Februar d.J. in der nächsten Umgebung der hiesigen Pfarrkirche zur Ausführung gebrachten Pflasterarbeiten wurden zur Mitteilung gebracht, geprüft und als richtig akzeptiert, demgemäß auch beschlossen, dass die darauf sich ergebende Vergütungssumme ad 71 RT 25 Sgr 6 Pf an den Unternehmer zur Auszahlung auf die Gemeindekasse gelangen sollen.
TOP 1152: Wurde beschlossen, den diesjährigen Graswuchs auf der nicht verpachteten Wiese am Roah öffentlich zu verkaufen.
Seiten-Wechsel, wohl nicht aufgepasst.
TOP 1152: Vom Vorsitzenden wurde mitgeteilt, dass bei der zufolge Aufforderung des Herrn Landrats in hiesiger Gemeinde abgehaltenen Sammlung der Betrag 37 RT 9 Sgr 4 Pf aufgekommen und hiervon nach Verwendung von 15 RT als Beitrag zur Pflege der Verwundeten und nach Verabfolgung von 1 RT als Unterstützung für die Ehefrau des Landwehrmannes Rocholl auf die Summe von 21 RT 9 Sgr 4 Pf vorhanden sei. Nach vorgängiger Beratung wurde darauf beschlossen, in Anbetracht der gegenwärtigen Zeitumstände, wonach sich fast jeder Privatmann und jede Corporation zur Darbringung von politischen Opfern veranlasst sehe, den vermerkten (angegebenen) – 21 RT 9 Sgr 4 Pf – aus hiesiger Gemeindekasse die Summe von 14 RT 20 Sgr 8 Pf zulegen zu lassen und mittelst dieser zusammen 36 RT jdem der zur Zeit beim stehenden Heer dienenden Leute resp. (bzw.) in Folge der Mobilmachung zu den Fahnen unberufenen Reservisten und Landwehrmänner, insoweit er hierorts Heimat berechtigt ist, den Betrag von 1 RT was auf die Zahl der betreffenden Mannschaften überhaupt 29 RT ausmacht, direkt per Post als Ehrengabe zu übersenden und den nachbezeichneten Angehörigen ein beordeter Familien-Ernährer je den gleichen Betrag (also 1 RT) als Unterstützung zuzuwenden, nämlich: 1.) dem Christoph Hirnstein, 2.) der Witwe Johann Korte, 3.) der Ehefrau Fritz Göckeler, 4.) der Ehefrau Johann Zacharias, 5.) dem Johann Kohsmann in der Lake, 6.) der Ehefrau Anton Bauerdick, 7.) der Ehefrau Joseph Rocholl. - Gemeint ist 1866: Krieg Österreichs und des deutschen Bundes gegen Preußen und Italien. Österreich verliert die Schlacht bei Königgrätz. Preußen gründet Norddeutschen Bund.
Am 12. September 1866
TOP 1153: Wurde auf Vortrag beschlossen, die Anfertigung der Steinbahn auf dem in diesem Frühjahr neu ausgebauten Weg zwischen Feibe und Himmenhagen nunmehr in Verding zu geben, damit dieselbe im bevorstehenden Winter zur Ausführung gebracht werden könne, jedoch solle das zu resp. 39 und 24 Schachtruten veranschlagte Stein-Material zur Pack- und Ober-Lage auf resp.32 1/6 und 20 Schachtruten reduziert und demgemäß die Abschlagssumme ad 113 RT 17 Sgr 10 Pf festgestellt werden. - 1 Schacht-Rute = 4,5 Kubikmeter (kbm); 1.) Packlage: 39 Schachtruten = 175,5 kbm, Oberlage: 24 Schachtruten = 108 kbm, Summe: 283,5 kbm; 2.) Packlage: 32 Schachtruten = 144 kbm, Oberlage: 20 Schachtruten = 90 kbm, Summe : 234 kbm. - Die beiden Endsummen berücksichtigen nicht die unterschiedlichen Lagen. Steinbahn: schon so etwas wie eine Straße: ein extra mit viel Steinen belegter und deswegen befahrbarer Weg; noch nicht gepflastert.
TOP 1154: Die Protokollarische Erklärung des Johann Lange von hier betreffend der Anlage einer Abfuhr an dem neuen Weg zwischen Feibe und Himmernhagen wurde unter Bewilligung der geforderten Vergütung ad 3 RT akzeptiert. - Abfuhr: gemeint ist nicht ein direkt „senkrecht“ abführender, befahrbarer Weg, sondern ein schräg, „diagonal“ abwärts führender Weg.
TOP 1155: Der von Franz Köster hierselbst unterm 23. v.M. gestellte Anschlag auf abschlägliche Zahlung der Ablösesumme für die Frei-Bauholz-Gerechtsame wurde abgelehnt, weil über das Beteiligungs-Verhältnis der einzelnen Vogt´schen Erben noch keine definitive Entscheidung vorliegt.
TOP 1156: Nachdem die Versammlung Kenntnis davon erhalten, dass die Verpflegungskosten der minderjährigen Kinder des verstorbenen Johann Vohs, in soweit sie nicht schon erstattet wurden, auf das die gedachten Minaren...(nicht korrekt lesbar, verstehbar) zugehörige Wiese-Grundstück hypothekarisch eingetragen worden sind, wurde beschlossen, die Subhastation des verpfändeten Grundstücks, falls dies zulässig ist, zu beantragen. - Aus dem Sterberegister: Johann Franz Vohs gnt. Jäger, geb. 16.1.1819, gest. 23.8.1864, Ackersmann, verheiratet am 9.8.1855 mit Franziska geb. Grote, hinterlässt 3 Kinder: 1. Caroline geb. 19.6.1856; 2. Franz geb. 16.11.1859, gest. 18.12.1^899; 3. H. (?) geb. 28.11.1860. Also 1866: Caroline 10 Jahre, H. noch keine 6 Jahre. - In der Zeit 1. August 1859 bis 4. Juni 1860 starben 13 Kinder von insgesamt 17 Personen.
TOP 1157: Auf den von dem Franz und Ferdinand Kerstholdt hierselbst unterm 31. v.M. gestellten Antrag zur Abgabe einer rechtsverbindlichen Erklärung, wodurch seitens der hiesigen Gemeinde aufgegeben wird, dass auf die dem Ferdinand Kerstholdt zugehörige Parzelle Flur III Nr. 99 der Betrag von 2 RT 13 Sgr 10 2/5 Pf hypothekarisch eingetragen und darauf den beiden Parzellen des Franz Kerstholdt Flur III Nr. 100 ad 10 RT (Betrag nicht korrekt lesbar) erstattete Grundrente von zweimal 1 RT 6 Sgr 11 1/5 Pf auf den einmaligen Betrag von 1 RT 6 Sgr 11 1/5 Pf ermäßigt werde, wurde in Rücksicht darauf, dass die Parzelle Flur III Nr. 99 doppelt so groß ist wie die beiden anderen zusammen, beschlossen, den Antrag zu deferieren, vorausgesetzt, dass für die Gemeinde keinerlei Kosten daraus erwachsen. Demgemäß wurde der Vorsitzende, sowie der Stellvertretende Gemeindevorsteher Funke zur Abgabe der gedachten Erklärung autorisiert.
TOP 1158: Nachdem der Gemeindeverordnete Göckeler wegen seiner persönlichen Interesse bei der Sache abgetreten war, wurde aufgrund vorheriger örtlicher Besichtigung anerkannt, dass die vom Maurermeister Göckeler auf Grund des Verdings vom 12. September v.J. ausgeführte Anlage eines Abtritts in der Wohnung der hiesigen Lehrerin, resp. im hiesigen Schulhaus als bedingungsmäßig beendigt zu betrachten und dem gemäß der Rest der Vergütung mit noch 2 RT 13 Sgr 4 Pf an den Unternehmer zu zahlen sei. - Siehe oben: TOP 1097 vom 6. Dezember 1865.
TOP 1159: Auf die gutachtliche Äußerung des Maurermeisters Göckeler über die Ausführung der von dem Tagelöhner Fritz Siepe gnt. Willeke, ein dem Verding vom 17. Februar d.J. übernommenen Arbeiten an dem nach der Giesmecke führenden Weg wurde beschlossen, die Verdings-Summe ad 11 RT 5 Sgr nach Abzug der unterm 8. v.M. vorschussweise angewiesenen Revisionskosten 10 RT 20 Sgr 15 Pf durch Compensation auf die Rückstände des Unternehmers zahlen zu lassen.
Am 20. Oktober 1866
TOP 1160: Dem Tagelöhner Adam Pöttgen hierselbst wurde mit Rücksicht darauf, dass er als Vormund des unehelichen Kindes der Bernardine Flinkerbusch drei Gänge nach Arnsberg getan, wofür er eine Vergütung aus der Vormundschafts...(nicht korrekt lesbar) zu erwarten hat, sowie in Erwägung, dass er zur Erlangung einer Alimentations-Abgabe für das von hiesiger Gemeinde mit der Mutter zu unterhaltende Kind beigetragen, auf seinen Antrag eine Renumeration von 10 Sgr für jede Tour, mithin im Ganzen 1 RT bewilligt.
TOP 1161: Wurde beschlossen, dem Lehrer Lutter hierselbst als Anerkennung der durch mäßige Diensteinkommen nicht genugsam belohnten Dienstes eine Gratifikation von 30 RTund der Lehrerin Bause mit Rücksicht auf das während ihres langjährigen Wirkens (seit 1837) hierselbst betätigte (geleistete) Interesse für die Schule eine solche von 15 RT, zusammen 45 RTaus hiesigeer Gemeindekasse zahlen zu lassen. - Die Lehrerin die Hälfte weniger, weil sie eine Frau ist?
TOP 1162: Zu Mitgliedern der Klassensteuer-Einschätzungs-Commission pro 1867 wurden gewählt: (1.) der Maurermeister Göckeler, (2.) der Schreinermeister Sahse, (3.) der Postexpediteur Toenne.
TOP 1163: Unter Aufhebung des Beschlusses vom 25. Mai d.J. wurde seitens der Versammlung nachgegeben, dass der Kuhhirt Leineweber bis auf weiteres nicht von seinem Dienst entlassen werde, weil gegen dessen Dienstleistungen keine weiteren Beschwerden eingelaufen seien.
TOP 1164: Um das Austreiben des hiesigen Schweinehirten wieder in Gang zu bringen, wurde beschlossen, versuchsweise den Hirtenlohn für die Dauer eines Monats einschließlich der Entschädigung für die Beköstigung, welche während dieser Zeit ebenmäßig nicht von den Schweinebesitzern gefordert werden solle, nebst der Vergütung für die allenfalls erforderlichen Beihirten definitiv auf die Gemeindekasse zu übernehmen. Der Vorsitzende (Amtmann) wurde autorisiert und ersucht, mit dem Hirten dieserhalb zu kontraktieren und denselben zu bewegen, dass er baldmöglichst mit dem Schweinehüten beginnt. - Spätherbst. Eicheln und Bucheckern: beste Schweinekost!
Am 29. Oktober 1866
TOP 1165: Auf den Antrag des bei seiner vollständigen Vermögenslosigkeit und dem vorgerückten Alter von 80 Jahren durchaus zahlungsunfähigen Adam Mester hierselbst wurde einstimmig beschlossen, die vom Rendanten Bracht gegen denselben erhobene Klage auf 1 RT 16 Sgr Zeitpacht resp. Holzgeld zurückzunehmen und die eingeklagte Forderung nebst Kosten niederzuschlagen.
TOP 1167: Dem Verding vom 17. d.M. betreffend, der Steinbahn auf der neuen Wege-Strecke zwischen Feibe und Himmernhagen wurde die Genehmigung versagt, weil der Verdings-Preis die Anschlagssumme unverhältnismäßig übersteigt und soll deshalb ein anderweitiger Verding abgehalten werden.
TOP 1168: Wurde vom Vorsitzenden mitgeteilt, dass seitens des Herrn Kaufmanns Julius Lex zu Meschede und der Kaufmann F. C. Mues zu Arnsberg nunmehr die Fortsetzung der durch die kriegerischen Ereignisse dieses Jahres unterbrochenen Vorarbeiten für die Ausführung ihres Vorhabens in Betreff der Anlegung eines größeren Eisen- resp. Blech-Walzwerkes in der Nähe hiesiger Gemeinde beabsichtigt und deshalb eine definitive Erklärung der Gemeinde-Vertretung hinsichtlich der Abtretungdes dazu benötigten Grund und Bodens gewünscht werde. Die Versammlung bemerkte hierauf, dass mit Rücksicht auf den Mangel größerer industrieller Werke in und bei Freienohl und bei der fühlbaren Arbeitslosigkeit des unverhältnismäßig stark vertretenen Arbeiterstandes in hiesiger Gemeinde das Zustandekommen des fraglichen (positiv gewichtet: in Frage kommenden) Unternehmens im allgemeinen Interesse hierorts nur sehr erwünscht sein könne und deshalb alle Veranlassung vorliege, den Reflektanten willfährig entgegenzukommen. Dieserhalb werde es zweckmäßig erscheinen, demselben möglichst alle mit den diesseitigen Rücksichten irgend vereinbarliche Vergünstigungen zu gewähren, wobei weniger auf die Erlangung eines hohen Kaufpreises für das größtenteils zum Gemeinde-Anrar (?) gehörige Gefälle, als auf Herbeiführung einer Gelegenheit zur baldigen und dauernden Beschäftigung von Arbeitern abzusehen sei. Darauf erklärte die Versammlung sich einstimmig damit einverstanden, dass von den der hiesigen Gemeinde zugehörigen Grundstücken Flur I Nr. 16 und 10 (Wiesen-Parzellen in der Alten Ruhr), die zur Ausnutzung der Wasserkraft für den gedachten Zweck erforderlichen Flächen, welche in Bezug auf erstere Parzelle überschläglich zu 100 Ruten und betreff der letzteren zu 4 Morgen veranschlagt werden, unter nachstehenden Bedingungen eigentümlich abgetreten würden und zwar: (a) der 1 RT 20 Sgr pro Rute betragende Kaufpreis ist bei Übergabe der Grundstücke bar zu entrichten, eventuell sicher zu stellen und mit 15 % zu verzinsen. Etwa für die Gemeinde nutzlos liegenbleibende Streifen und Streichen (?) der Grundstücke sind Käufer mit zu erwerben verpflichtet. (b) Im Mai k.J. ist mit dem Bau des Etablissements (des Werkes) nach Maßgabe des eingereichten Bauplanes zu beginnen und das Werk bis zum 1. November 1868 in Betrieb zu setzen, alles bei Vermeidung einer zur hiesigen Gemeindekasse fließenden Conventional-Strafe von 400 RT. (c) Die erforderlichen Brücken einschließlich des vorschriftsmäßigen Geländers sind nach Anweisung des Gemeinde-Vorstandes von Ankäufern auf ihre Kosten zu bauen und jederzeit zu unterhalten (in Ordnung zu halten). Die Brücken müssen von so dauerhaftem Zustand sein, dass dieselben mit Fracht-Fuhrwerken (in damaliger Zeit!) zu passieren sind (zu befahren sind). (d) Die Graben-Dossierungen (Graben-Böschungen) sind gegen das Eingreifen des Wassers zu schützen und zwar durch Anbringung der erforderlichen Krippenwerke usw. (e) Jederlei Beschädigungen von nicht angekauften Grundstücken sind nach Taxe zu ersetzen (mit dem offiziellen Preis), da die Herren Lesch und Mues mittelst schriftlicher Anzeige vom 28. April d.J. diese Bedingungen bereits akzeptiert haben und der hierauf von der Gemeinde zu erwartende Kaufpreis für die abzutretenden Flächen den durch den Gerichts-Taxator Göckeler aus Arnsberg ermittelten wirklichen Wert derselben um ein Erhebliches übersteigt, hielt die Versammlung eine öffentliche Feilbietung der bezeichneten Grundflächen nicht allein als das Interesse der hiesigen Gemeinde nicht fördernd, sondern nach Umständen demselben sogar entgegenstehend, weshalb sie zugleich beschloss, zu der angegebenen Veräußerung mit Umgehung des öffentlichen Aufgebots durch den Vorsitzenden die Höhere Genehmigung einholen zu lassen. Eventuell wurde dieser gleichzeitig autorisiert, unter Zuziehung des Gemeinde-Vorstehers nach Maßgabe verstehender Andeutungen den Veräußerungs-Vertrag in gerichtlicher resp. notarieller Form abzuschließen. - Die Freienohler Gemeinde-Versammlung denkt an zahlreiche Arbeitsplätze.
Am 9. November 1866
TOP 1169: Wurde die vom Rendanten Bracht unterm 29. September d.J. gelegte Rechnung der hiesigen Gemeindekasse pro 1865 nebst den Belegen und den W...(nicht korrekt lesbar)..Verhandlungen vorgelegt. Die Versammlung nahm Einsicht von den Vorlagen, prüfte die Rechnung nach Vorrevisionder Landgemeinde-Ordnung resp. der Communal-Rechnungs-Instruktion postenweise, traf die nötigen Beratschlagungen in Betreff der Einnahmen-Reste und setzte die Rechnung, nachdem einstimmig erklärt worden war, dass den Vorrevisions-Bemerkungen nichts zuzusetzen sei, wie folgt fest: (a) in Soll-Einnahmen auf 7639 RT 14 Sgr 2 Pf; (b) in Ist-Einnahmen auf 6878 – 7 – 4; (c) in Rest-Einnahmen auf 756 – 6 – 3; (d) in Soll-Ausgaben auf 4833 – 18 – 6; (e) in Ist-Ausgaben auf 4809 – 23 – 6; (f) in Rest-Ausgaben auf 23 – 25 – 0; (g) mit einem Kassenbestand von 2068 – 14 – 5. Bezüglich des erheblichen Kassenbestandes wurde noch bemerkt, dass dieser in der unterbliebenen Benachrichtigung verschiedener im Etat pro 1865 vorgesehener bedeutender Ausgaben wegen deren die Vorverhandlungen vor Rechnungsbeschluss noch nicht beendigt waren, deren Bestreitung aber entweder inzwischen bereits teilweise erfolgt sei, oder doch ehestens erfolgen werde, seine Begründung habe, dass jedoch zur Zeit kein Grund vorliege, Gelder aus den vorhandenen Beständen zu entnehmen, um sie verant(wort)bar anzulegen.
TOP 1170: der vom Herrn Communal-Oberförster Harbert mittels Schreiben vom 4. d.M. überreichte Hauungs- und Cultur-Plan, welcher (a) den Nutzungswert des pro Wirtschaftsjahr 1866 / 67 zum Einschlag kommenden Holzes mit 666 RT 8 Sgr; (b) die Ausgabe von Hauungs-Lohn 66 RT 18 Sgr; (c) einen Kostenaufwand für einzuführende Culturen (Pflanzungen) von 69 RT 24 Sgr 4 Pf vorsieht, wurde nach vorgängiger Durchsicht und Beratung angenommen. Die Versammlung beantragte jedoch, dass für die Folge nicht allein die Aufstellung des Planes bis zu dem instruktionsmäßigen Termin (?) erfolgen möchte, damit gleich beim Beginn des Winters mit den Hauungen vorgegangen werden könne, sondern auch seitens des Herrn Oberförsters vorher mit dem hiesigen Gemeinde-Vorstand Rücksprache genommen werde, um von dessen Wünschen in Betreff der Wald-Wirtschaft behufs möglichster Berücksichtigung Kenntnis zu erlangen.
TOP 1171: Den am 2. d.M. bei der Feuerspritzen-Probe tätig gewesenen Arbeitern, nämlich: (1.) Johann Lenze, (2.) Adam Lenze, (3.) Kaspar Schröer, (4.) Fritz Schröer, (5.) Fritz Miehse, (6.) Gaudenz Trumpetter, (7.) Hermann Krick, (8.) Arnold Krick, (9.) Fritz Siepe, (10.) Fritz Kohsmann, (11.) ranz Kaulmann, (12.) Fritz Helnerus, (13.) Heinrich Helnerus, (14.) Johann Humpert, (15) Ferdinand Kersthold Jun., (16.) Ferdinand Kersthold Sen. wurde eine Vergütung von je 2 ½ Sgr bewilligt. - Auch damals schon: für die Feuerwehr zählt zur Sozialkompetenz die Verwandtschaft.
TOP 1172: Der unterm 2. d.M. abgehalten werden sollte Verding der Steinbahn auf der zwischen Feibe und Himmernhagen (hier mit r geschrieben) neu geplanten Wegestrecke wurde mit der Maßgabe genehmigt, dass den letztbietenden Heinrich Vohs, Franz Kersthold, Johann Kückenhoff, Kaspar Neise und Ludwig Neise zu der Mindestforderung von 157 RT 12 Sgr 10 Pf der Zuschlag erteilt werden solle.
TOP 1173: Mit Rücksicht auf die notorische (nicht negativ gewichtet; allgemein bekannte) Unfähigkeit des Adam Mester hierselbst zur Entrichtung einer aus dem Jahr 1864 noch ausstehenden Polizeistrafe ad 10 Sgr und in Anbetracht dessen vorgerückten Alters von nahezu 90 Jahren wurde beschlossen, demselben die Zahlung resp. Verbüßung der Strafe zu erlassen. - Hier geht es nicht um den Namen, sondern um die sozialpolitische Praxis: nämlich Empathie, Einfühlung.
Am 13. Dezember 1866
TOP 1174: Nachstehende Rechnungen wurden auf die hiesige Gemeindekasse übernommen: (a) desH. R. Stern zu Arnsberg über gelieferte Tapeten für das hiesige Küsterhaus zu 3 RT 25 Sgr; (b) des Schreiners Stirnberg über diverse Reparaturen im Pastoratshause über 8 RT 20 Sgr 6 Pf; (c) des Maurermeisters Franz Göckeler über Arbeiten im Küsterhaus über 8 Rt 29 Sgr; (d) desselben über Weißen der Schule und Lehrerin-Wohnung über 12 RT 10 Sgr; zusammen 33 RT 28 Sgr 6 Pf.
TOP 1175: Wurde beschlossen, die Abfindungssumme für das Mast-Recht des verstorbenen Bernard Becker im Betrag von 13 RT 15 Sgr 8 Pf dessen ...(1 Wort nicht korrekt lesbar) Joseph Funke hierselbst aus zu ...(1 Wort nicht korrekt lesbar). - Sterberegister: Bernard Becker gest. 22.08.1865; getauft 02.02.1805; Wirt, Witwer von Isidora Gördes, Tochter des Franziskus Gördes und der Catharina Mackentsroich; Sohn des Johannes Becker und der Elisabeth Kaulmann; Heirat 12.02.1833; Kinder (zumeist nur mit erstem Buchstaben angegeben): C. geb.6.1.1837; Ant. Geb. 27.11.1838; Ch. C. geb. 27.1.1841; August Anton Joseph geb. 21.6.1843, gest. 19.9.1845; Fza geb. 15.4.1846, gest. 19.10.1852; Cl. Ad. Geb. 24.1.1848, gest. 24.8.1850; G. Geb. 2.2.1851; C, geb. 30.9.1853, gest. 9.6.1857. - Ein wohl ganz übliches Familienleben.
Am 26. Januar 1867
TOP 1176: Der pro 1867 entworfene Communal-Haushalts-Etat wurde vorgelegt, postenweise beraten und mit den als notwendig erachteten Änderungen in Einnahmen und Ausgaben auf die Summe von 2496 RT 25 Sgr – Pf sowie mit einem durch Umlage aufzubringenden Defizit von 406 RT 6 Sgr 6 Pf festgestellt.
TOP 1177: Dem Schreiner Johann Vogt wurde auf die zuständige Abfindung für die Frei-Bauholz-Gerechtsame eine Abschlagszahlung von 20 RT bewilligt.
TOP 1178: Mit Rücksicht darauf, dass die Ehefrau des Wirts Schwefer hierselbst der von ihrem Mann restierenden Landpacht pro 1864 im Betrag von 11 RT die selbstschuldnerische Bürgschaft übernommen hat, wurde beschlossen, wegen dieses Rückstandes des den erbetenen Zahlungs-Ausstand bis zum 1. August 1868 zu gewähren.
TOP 1179: Zu der von dem Zimmerermeister Korte auf der Parzelle Flur I, Nr. 667/1 der Steuergemeinde Freienohl beabsichtigten Errichtung eines neuen Wohnhauses wurde seitens der Versammlung mit Rücksicht darauf, dass die Baustelle an der öffentlichen Chaussee (Breiter Weg) liegt und Korte nicht allein ein Mann von gutem Rufe und untadelhaften Sitten, sondern auch von entsprechendem Vermögens-Besitz ist, ihre Zustimmung erteilt. - Diese Parzelle war 1827 im Besitz vom Schultheiß Franz Feldmann,dessen Wohnhaus stand auf Parzelle 726, Breiter Weg: 2010: Sparkasse, Ärztehaus Dr. Breuckmann.
TOP 1180: Nachdem der Versammlung das Ergebnis der Beitreibungs-Verhandlungen hinsichtlich der Rückstände des verstorbenen Bernard Becker im Betrag von 27 RT 13 Sgr 4 Pf mitgeteilt worden und dieselbe hieraus die Überzeugung gewonnen hatten, dass nach Abzug der noch in Restausgabe vorkommenden Gegenforderungen des Becker irgend etwas zu erlangen sei, wurde beschlossen. Den unbeibringlichen Betrag ad 11 RT 28 Sgr 8 Pf niederzuschlagen. - Bernard Becker: siehe oben 1175.
Am 4. Februar 1867
TOP 1181: Das Protokoll über den am gestrigen Tag im Distrikt Winterseite abgehaltenen Eichen-Verkauf, welcher einen Tax-Wert von 297 RT 10 Sgr gegenüber einen Erlös von 335 RT nachweist, wurde vorgelegt und von der Versammlung genehmigt. - Klar, ein deutlicher Gewinn.
TOP 1182: Die Versammlung mit der Landrätlichen Marginal-Verfügung vom 29. v.M. Nr. 522 und dem damit überfertigten an den Herrn Landrat gerichteten Antrag des Oberförsters Harbert bekanntgemacht, erklärte nach vorgängiger Beratung einhellig, dass im letzt verflossenen Monat während die zum überwiegenden Teil aus Handwerkern bestehende hiesige Einwohnerschaft durch den Schnee an der gewöhnlichen Beschäftigung behindert gewesen, der hiesige Communal-Wald allerdings durch auffällig häufige Holz-Diebstähle nicht unmerklich gelitten habe, dass indes sofort bei Wahrnehmung dieses Übelstandes seitens der Gemeinde-Vertretung dem hiesigen Förster in der Person des Cultur-Vorstehers und Flurschützen Düring eine Aushilfe überwiesen worden sei, welche insofern vorzuziehen sein dürfte, als Düring in Bezug auf die einzelnen Walddistrikte und deren Grenzen, sowie auch gegenüber den Holz-Frevlern vollständige Local-Kenntnis (Ortskenntnis) besitze. Die ungewöhnliche Ausdehnung des Holzdiebstahls, der übrigens mit dem Abgang des Schnees bereits auf das gewöhnliche Maß zurückgeführt worden, könne nicht auffallen, da es der nicht Wald besitzenden Klasse der hiesigen Einwohnerschaft an Gelegenheit gemangelt habe, den Brennholzbedarf sich rechtzeitig auf gesetzlichem Wege zu beschaffen. Wäre seitens des Oberförsters mit den Hauungen, wie dies füglich geschehen könne, gleich nach erfolgter Entlaubung des Holzes und dem gemäß mit den Verkäufen spätestens im Monat Dezember, statt im Januar vorgegangen worden, so habe die Abfuhr nach Bedürfnis bewerkstelligt werden können. Nun aber seien viele der hiesigen ärmeren Leute, obgleich sie anfangs Januar Ankäufe gemacht hätten, durch den stellenweise der Verkauf im Wald gänzlich unterbrochenen Schnee gewissermaßen zum Stehlen des Holzes aus gelegenen Distrikten gezwungen gewesen und wurden keine verschärften Maßregeln derselben zu verhindern vermerkt haben.Nicht wieder sei dem Holzdiebstahl auch dadurch Vorschub geleistet worden, dass im laufenden Winter von dem zum Einschlag kommenden Schlagholz, welches wegen seines geringen Preises vorzugsweise von solchen Käufern in Aussicht genommen werde, denen es zu schwer falle, den dem harten Holz entsprechenden höheren Preis anzulegen, bis jetzt auch gar nichts zur Abgabe resp. Versteigerung gelangt sei. Mit Rücksicht hierauf und in Erwägung, dass der Holzdiebstahl tatsächlich nachgelassen, dieserhalb auch der Förster Heidfeld die Versicherung abgegeben habe, er fühle sich sehr wohl im Stande, mit Hilfe des Düring nunmehr den Forstschutz zur Genüge wahrzunehmen, beauftragte die Versammlung den Vorsitzenden (Amtmann Ley) bei dem Herrn Landrat den Antrag zu stellen, dass von der durch den Herrn Oberförster Harbert vorgeschlagenen Anordnung eines verstärkten Waldschutzes Abstand genommen werde. Die zu 14 bis 15 Silbergroschen täglich veranschlagte Renumeration (Bezahlung) für den zu requirierenden (bezahlenden) Forstjäger hält die Versammlung als angemessen.
Am 6. März 1867
TOP 1183: Nachdem vom Vorsitzenden darauf aufmerksam gemacht worden, dass seit dem Abgang (Tod) des vormaligen Amtmanns Boese die Gemeinde-Vorsteher-Stelle der hiesigen Gemeinde erledigt und deshalb nunmehr eine Ersatzwahl vorzunehmen sei, wurde diese Wahl von der Versammlung vorgenommen und ging aus derselben einstimmig der Amtmann Ley als Gemeinde-Vorsteher hervor. Bezüglich der dem Gewählten zu gewährenden Dienstunkosten-Entschädigung wurde ebenmäßig beschlossen, dass dieselbe eine solche 40 RT jährlich betragen solle.
TOP 1184: Wurde beschlossen, dem Franz Göckeler, Fritz Göckeler, Kaspar Schwefer, Franz Rocholl, Kaspar Becker und Johannes Schwefer je eine Vergütung von 10 Sgr für die am 11. v.M.geleistete Aushilfe beim Aufräumen der Molitor`schen Hausbrandstätte und dem Johann Korte für 24-stündige Bewachung derselben 15 Sgr zahlen zu lassen.
TOP 1185: Nachdem bestimmt worden war, dass zur Herbeiführung einer größeren Sicherheit wegen nächtlicher Feuersgefahr an den nachbezeichneten Punkten im hiesigen Ort nämlich (in Klammern: Alte Haus Nr. von 1849): 1.) beim Haus des Fritz Miehse (42), 2.) beim Haus des Kaspar Klute (50), 3.) bei der Küsterei (72), 4.) beim Haus des Arnold Geihsler (127), 5.) beikm Haus des Wirts Heinrich Cohsmann (95), 6.) neben dem Haus des Georg Schroeder (137)), 7.) beim Haus des Wirts Johann Kerstholt, vorher Fritz Ernst, 8.) beim Haus des Göckeler - Hirschberger (4), 9.) beim Haus des Heinrich Weber (106), 10.) neben dem Haus des Franz Rocholl-Oels (74), 11.) beim Haus des Anton Trompetter (8), 12.) beim Haus des Meyer Jacob (9), 13.) beim Haus des Heinrich Sahse (23), 14.) beim Haus des Franz Koester (29), - von jetzt ab durch die Nachtwächter regelmäßig geblasen werden und die durch gleiche Rücksichten gebotene Verlängerung der Nachtwachen in der Weise erfolgen solle, dass dieselben im Winter, d.h. Während der Zeit vom 1. Oktober bis zum 1. April, 9 Uhr abends beginnen und bis 4 Uhr morgens anzudauern, im Sommer dagegen erst mit 10 Uhr abends zu beginnen und um 3 Uhr morgens aufzuhören haben, wurde beschlossen, die den beiden Nachtwächtern zu gewährende Löhnung von 20 RT auf 25 RT jährlich zu erhöhen. Außerdem behält sich die Gemeinde-Versammlung die Bewilligung einer jährlichen Gratifikation für den Fall vor, dass die Nachtwächter ihren Verpflichtungen zu allseitiger Zufriedenheit nachkommen.
TOP 1186: Auf den von dem Schuster Heinrich Molitor hierselbst gestellten Antrag vom 21. v.M. wurde beschlossen, dem durch Brandunglück und Krankheiten in eine sehr hiflsbedürftige Lage geratenen Antragsteller eine (unterstrichen) Eiche zum ungefähren Kubik-Inhalt von 60 Fuß pro Taxe aus hiesigem Gemeindewald abzugeben, sofern die hierzu erforderliche Genehmigung der Aufsichtsbehörde erlangt wird.
TOP 1187: Mit Rücksicht auf den von den Nachbarn des durch Brandunglück heimgesuchten Heinrich Molitor gestellten Antrag und in dem Bewusstsein einer durchaus dringenden Pflicht der Humanität zu genügen, wurde einstimmig beschlossen, der alten und kranken Witwe des Molitor vom 10. Februar d.J., dem Tag des stattgehabten Brands, bis auf Widerruf eine wöchentliche Unterstützung von 20 Sgr durch die hiesige Gemeindekasse zahlen zu lassen. - Einwohnerliste Dezember 1849: Alte Haus-Nr. 16 a, Bergstr. 11: Heinrich Molitor, Schuster, LA 29 (1849!), Ehefrau Friederica geb. Geihsler, LA 27, Elisabeth Molitor geb. Hirnstein, Witwe, Mutter zu Heinrich Molitor, LA 65.
TOP 1188: Der auf Überweisung des sogen. Hebammenlandes (?) gerichtete Antrag der Hebamme Ehefrau Kerstholt wurde als unbegründet abgelehnt, dagegen wurde derselben eine einmalige Gratifikation von 3 Talern ausgesetzt.
Plötzlich ein Zählfehler, Schreibfehler in der Akte. Die nächste TOP-Nummer:
TOP 1199: Zahlungsausstände wurden bewilligt: (a) dem Schuster Johann Cohsmann auf 5 Sgr Einzugsfeld für die Dauer eines halben Jahres; (b) dem Wirt Heinrich Cohsmann wegen 14 RT Wiesen-Pacht pro 1866 bis zum 1. Mai d.J.; (c) dem Schreiner Anton Stirnberg wegen 14 RT Eichenholzgeld und 5 Rt Pacht, = Tage. - Die Gemeinde-Versammlung wusste, wer der Eingesessenen „knapp bei Kasse“ war.
Am 8. April 1867
TOP 1200: Die Landrätliche Verfügung vom 14. v.M. Nr. 1293 betreffend die Ernennung des Amtmanns Ley zum Gemeinde-Vorsteher in Freienohl wurde der Versammlung zur Kenntnisnahme mitgeteilt.
TOP 1201: Die heutige Versteigerung von 50 Klafter Schlag-Holz im Distrikt Hömberg,sowie 27 Schock Baumpfähle, Bohnenstangen und Heckenstöcke wurde in Rücksicht auf das die Taxe ad 11 Rt 1 Sgr 3 Pf und 9 RT 25 Sgr um überhaupt 24 RT 26 Sgr 9 Pf übersteigendes Resultat genehmigt. - Zählmaß: 1 Schock = 60 Stück; 27 Schock = 1620 Stück. 1 Klafter = 3,24 Kubikmeter; 50 Klafter = 162 Kubikmeter.
TOP 1202: Die beiden Rechnungen: (a) des Flurschützen Düring über Gebühren für Aushilfe im Waldschutz im Betrag von 5 RT 26 Sgr; (b) des Schlossers Feldmann über Instandsetzungsarbeiten an der Turmuhr etc. von 4 RT 15 Sgr; wurden mit überrhaupt 10 RT 11 Sgr auf die Gemeindekasse zur Zahlung übernommen.
TOP 1203: Auf den Antrag des nach Warstein verzogenen August Lichte wurde demselben bezüglich seiner Rückstände im Betrag von 31 RT 26 Sgr 1 Pf ein Zahlungsausstand in der Weise bewilligt, dass demselben gestattet werden soll, sich seiner Verbindlichkeiten durch monatliche Abschlagszahlungen im Betrag von 3 Rt zu entledigen.
TOP 1204: Das mit dem Adam Pöttgen von hier hinsichtlich der Verpflegung der Dina Flinkerbusch und ihres 6 Monate alten Kindes getroffene Abkommen, worauf diese Beiden unterm 20. v.M.dem Pöttgen gegen eine tägliche Vergütung von 7 Sgr in Pflege übergeben worden sind, wurde genehmigt.
Am 1. Juni 1867
TOP 1205: Wurden die Verhandlungen bezüglich der Beitreibung des rückständigen Einzugsgeldes: (a) des Schusters Johannes Cohsmann im Betrag von 5 RT; (b) des Franz Stratmann von 15 RT; (c) des Franz Eickelmann von 11 RT 11 Sgr 5 Pf; zusammen also: 31 RT 11 Sgr 5 Pf vorgelegt und mit Rücksicht auf die constatierte Unpfändbarkeit des Eickelmann, sowie in Anbetracht der von den beiden übrigen Debenten in ihren Protokollarischen Erklärungen vom 19. resp 28. v.M. angeführten Verhältnisse, namentlich aber in der Voraussetzung, dass wegen der von den Restanten verursachten Weiterungen (?) bis zum 1. Juli d.J., mit welchem Zeitpunkt das Einzugsgeld ganz in Verfall kommt, die Beitreibung nicht zu ermöglichen sein wird, beschlossen, von der Eintreibung der obigen Beträge Abstand zu nehmen und den Betrag von 31 RT 11 Sgr 5 Pf durch die Gemeindekasse als niedergeschlagen vornehmen zu lassen. - Gewichtig sind hier nicht die Namen, sondern gewichtig ist die Wahr-Nehmung der Armut in der Gemeinde.
TOP 1206: Der vom Maurermeister Göckeler unterm 16. v.M. gefertigte Revisions-Anschlag rücksichtlich der durch den Pflastermeister Cohsmann hierselbst zufolge früheren Gemeinde-Beschlusses ausgeführten Instandsetzung von 240 Quadrat-Fuß defekten Straßenpflasters unweit des Miehse´schen Hauses nebst der Anlage eines 80 Fuß langen Durchlasses wurde vorgelegt und darauf die Zahlung der sich ergebenden Vergütung von 14 RT 2 Sgr 6 Pf an Cohsmann zum Beschluss erhoben. - Alte Haus-Nr. 42, Parzelle 860: Ecke St. Nikolaus Straße / Krumme Straße: Fritz Miehse.
TOP 1207: Da nach der berichtlichen Anzeige des Försters Heidfeld resp. nach dem von Königl. Regierung festgesetzten Cultur-Plan pro 1866/67 200 laufende Ruten Schonungs-Gräben im hiesigen Communal-Wald angelegt werden müssen, wurde beschlossen, desfallsigen Arbeiten für Rechnung der hiesigen Gemeinde baldmöglichst in Verding zu geben. - 1 Rute = 4,80 m; 200 Ruten = 960 m.
TOP 1208: Die Rechnung des Schlossers Kaspar Feldmann über Anfertigung eines neuen Hänge-Werks an zwei hiesigen Turmglocken wurde im Betrag von 6 RT 6 Sgr zur Zahlung auf die hiesige Gemeindekasse übernommen. - Die politische Gemeinde war zuständig für den Kirchturm, für die Glocken, die Uhr; nicht für das Kirchengebäude.
Am 28. Juni 1867
TOP 1209: Es wurde ein Schreiben der Arnsberger Sparkassen-Verwaltung vom 22. d.M. , die Erhöhung des Zinssatzes von dem der hiesigen Gemeinde geliehenen Kapital ad 500 Taler betreffend, vorgelegt und mit Rücksicht darauf, dass die Gelder voraussichtlich zu einem niedrigeren Zinssatz überhaupt nicht zu beschaffen sein werden, beschlossen, die von der Sparkassen-Verwaltung geforderten 5 % Zinsen statt der bisherigen 4 ½ % zu akzeptieren.
TOP 1210: Die Rechnungen: (1.) von Fritz Ernst Kerstholt über bei dem Brand des Lorenz Bruder hierselbst beschädigte verloren gegangene Eimer-Rad ad 19 RT 23 Sgr; (2.) des Ludwig Neise über Mehrarbeit an dem Weg im Erlenbruch ad 12 RT 2 Sgr; (3.) des Schusters Helnerus über Instandsetzung des Spritzen-Schlauches ad 19 ½ RT wurden auf überhaupt 14 RT 14 ½ Sgr (?) auf die Gemeindekasse zur Zahlung übernommen.
TOP 1211: Auf den von Ferdinand Pöttgen gestellten Antrag wurde beschlossen, den in einem unfahrbaren Zustand befindlichen Weg in der Winterseite auf Rechnung der Gemeindekasse notdürftig instand setzen zu lassen und zwar unter Kontrolle des Försters Heidfeld in Tagelohn.
TOP 1212: Siehe oben TOP 1204: Es wurde beschlossen, dem Adam Pöttgen hierselbst an Verpflegungskosten für die bei ihm mit ihrem Kind untergebrachte Bernardine Flinkerbusch vom 1. Juli d.J. ab statt der bisherigen 7 Sgr: 8 Sgr pro Tag zu gewähren.
TOP 1213: Der vom Maurermeister Göckeler im Auftrag der Gemeinde-Versammlung gefertigte Kostenanschlag hinsichtlich der im hiesigen Pastoratsgebäude notwendigen Reparaturen wurde vorgelegt und akzeptiert, der Vorsitzende auch mit baldiger Abhaltung des Verdings beauftragt. - Damals war die politische Gemeinde zuständig für die Instandsetzung, Reparaturen des Pastoratsgebäudes.
Zwischenbemerkung: 6 Monate lang kein Sitzungs-Befund. Beleg: TOP-Nummerierung. Ein Grund ist nicht aktenkundig.
Am 31. Dezember 1867
TOP 1214: Wurde zum Vortrag gebracht, dass sowohl zur Steigerung der Gemeinde-Einkünfte für das nächste Jahr und der sich dadurch ermöglichenden Herabsetzung des Communal-Steuer-Defizits als auch um , wenn auch nur einem Teil, der meistens aus gewöhnlichen Handarbeitern bestehenden hiesigen Bevölkerung für einige Zeit Arbeit und Verdienst zuwenden zu können, wünschenswert erscheinen, wenn außerdem im Hauungs-Plan pro (für das) Wirtschaftsjahr 1867/68 vorgesehenen Einschlags-Quantum noch eine angetroffene Partie Brennholz zum Einschlagen und Verkauf gestellt würde. Die Arbeits- und Verdienstlosigkeit unter der zahlreich vertretenen ärmeren Klasse sei so groß, dass sich bei der herrschenden Teuerung fast sämtlicher Lebensbedürfnisse das Schlimmste befürchten lasse und, wenn das Einschlagen einiger hundert Klafter Holz auch keine wesentliche Erleichterung gewähre, so biete diese Arbeit doch schon manchen der hiesigen Holzhauer wegen der dem Vernehmen nach im laufenden Winter in den fiskalischen (staatlichen) Forsten fast gänzlich ausfallenden Hauungen Gelegenheit zu einigem Erwerb während der jetzigen strengsten Winterzeit, bei welcher keine weiten Märsche, wie sich solche die Leute sonst wohl gefallen lassen, gemacht werden könnten. In Rücksicht hierauf wurde einhellig beschlossen, höheren Orts den Antrag zu stellen, dass der hiesigen Gemeinde das Einschlagen von etwa 300 Klaftern Schlagholz als Extraordinarium (außerhalb der üblichen Ordnung) gestattet werde, welches Quantum nach dem Ermessen der Versammlung nicht allein unzweifelhaft zu durchaus entsprechenden Preisen sich verwerten lasse, sondern tatsächlich noch zur Bestreitung des vorliegenden Bedürfnisses und somit zur Verhütung überhandnehmender Forstfrevel erforderlich sei. In Erwägung, dass nach Vollendung des nahe bevorstehenden Eisenbahn-Baus der Kohlen-Brand in hiesiger Gegend allgemein mehr Eingang finden werde und dadurch sich für das Brennholz ein dem Waldbesitzer nachteiliges Sinken der Preise erwarten lasse, sowie in fernerer Erwägung, dass der hiesige Communal-Wald offenbar eine das seit Jahren übliche Maß bei weitem übersteigende Masse Brennholz unbeschadet des wirtschaftlichen Zustandes abzugeben vermöge, glaubte die Versammlung der Willfährigkeit seitens der Communal-Forst- resp. Aufsichtsbehörde versichert sein zu dürfen und bat dieselbe schließlich noch um möglichste Beschleunigung der Resolution.
TOP 1215: Wurde die vom Rendanten Bracht hierselbst gelegte Rechnung der hiesigen Gemeindekasse pro 1866 nebst den dazu gehörigen Belegen (Freienohlerisch geschrieben: Belägen) vorgelegt, von der Versammlung postenweise geprüft und, nachdem sich dabei außer den vom Vorsitzenden und dem stellvertretenden Gemeinde-Vorsteher gezogenen Notaten nichts zu erinnern gefunden hatte, wie folgt festgestellt: (1.) in Soll-Einnahmen auf 4915 RT 1 Sgr 9 Pf; (2.) in Ist-Einnahmen auf 4390 – 17 – 1; (3.) in Rest-Einnahmen auf 524 – 14 – 8; (4.) in Soll-Ausgabe auf 3108 – 25 -6; (5.) in Ist -Ausgabe auf 3079 – 8 – 0; (6.) in Rest-Ausgabe auf 29 – 17 – 6; (7.) mit einem Kassenbestand von 1311 – 9 – 0. Zugleich wurde beschlossen, dem Rendanten vorbehaltlich der Erledigung der gezogenen Notaten rücksichtlich des gedachten Rechnungswesens die Decharge (Entlastung) zu erteilen.
TOP 1216: Wurde der pro 1868 aufgestellte Communal-Haushalts-Etat der hiesigen Gemeinde, welcher eine balanzierende Einnahme und Ausgabe von 2326 RT 14 Sgr 0 Pf, sowie ein durch Umlage aufzubringendes Defizit von 400 RT 13 Sgr 9 Pf nachweist, vorgelegt und von der Versammlung genehmigt resp. festgestellt.
Am 17. Januar 1868:
TOP 1217: Wurde die Verfügung des Herrn Landrats vom 28. v.M. Nr. 5344 betreffs der Wahl eines Deputierten der hiesigen Gemeinde-Vertretung im Sinne des § 20 der Instruktion vom 19. Mai 1857 über die Verwaltung der Communal- und Instituten-Waldungen zur Vorlage gebracht und nach vorgängiger Erörterung in Stelle des nach Brilon verzogenen früheren deputierten Amtsverwesers Boese: „Der Amtmann und Gemeinde-Vorsteher Ley hierselbst einstimmig zum Deputierten gewählt.“
TOP 1218: Auf den Antrag des Franz Kersthold hierselbst wurde beschlossen, demselben auf die zuständige Abfindung für die Frei-Bauholz-Gerechtsame die Summe von 100 RT durch hiesige Gemeindekasse auf Abschlag zahlen zu lassen. Zugleich wurde der Vorsitzende mit Rücksicht darauf, dass die Kasse zur Zeit die nötigen Geldmittel entbehrt, autorisiert, den Betrag von 100 RT einstweilen auf Handschein zu 5 % für Rechnung der hiesigen Gemeinde anzuleihen.
Am 28. Januar 1868
TOP 1219: Wurde vom Vorsitzenden zum Vortrag gebracht, dass seitens des Herrn Communal-Oberförsters Harbert die definitive Anstellung des mittels Verfügung Königlicher Verfügung vom 28. Januar 1861 interimistisch (vorübergehend) zum Communal-Waldwärter hiesiger Gemeinde ernannten inzwischen mit dem Titel eines Communal-Försters beliehenen Friedrich Heidfeld in Anregung gebracht worden sei, worauf die Versammlung nach vorgängiger eingehender Besprechung des Gegenstandes einhellig erklärte, dass sie mit Rücksicht darauf, dass Heidfeld während seiner jetzt 7-jährigen Wirksamkeit sich als ein durchaus ordentlicher quantifizierter und pflichtgetreuer Forstbeamter bewährt habe, gegen dessen fernere Belassung im Dienst nichts einwenden und sich deshalb mit seiner definitiven Anstellung nur einverstanden erklären könne.
TOP 1220: Der unterm 20. d.M. abgehaltene Verdingder Unterhaltung der beiden Gemeinde-Zuchtochsen wurde mit der Maßgabe genehmigt, dass dem Gottfried Becker und Franz Korte zu den geforderten jährlichenVergütungen von je 10 RT der Zuschlag erteilt, das Nachgebot des Wirts Heinrich Cohsmann dagegen aus verschiedenen Gründen zurück gewiesen werden solle, - Diese Gründe sind hier nicht aktenkundig.
Kein Februar-Termin aktenkundig.
Am 28. März 1868
TOP 1221: Wurde nach Einsicht der bezüglichen Verhandlungen einhellig beschlossen, bei der Sparkasse Meschede ein Kapital von 1200 RT (dahinter steht ausgeschrieben in Klammern: Zwölfhundert) von zu 5 % Zinsen baldmöglichst anzuleihen und davon dem Heinrich Petz gnt. Bergob hierselbst den noch zuständigen Rest seiner Abfindung für die Frei-Bauholz-Gerechtsame im Betrag von 441 RT 23 Sgr 4 Pf zu zahlen, den Überschuss aber zur Ausgleichung der für die Zeit vom 1. April 1860 noch nachzuzahlenden Frei-Bauholz-Renten zu verwenden. Es wurde vorbehalten, die jetzt benötigten 1200 RT nach dem Abschluss des Ablöseverfahrens bezüglich der Frei-Bauholz-Gerechtsame entweder aus dem Erlös eines bei der Ober-Aufsichtsbhörde zu beantragenden extraordinären Holz-Einschlags oder mittels einer auf Amortisation zu kontrahierenden Anleihe weiter abzutragen.
TOP 1222: Die am 20. Januar d.J. abgehaltene Verpachtung verschiedener Grundstücke der hiesigen Gemeinde wurden mit einem jährlichen Pachtzins von 34 RT 16 Sgr genehmigt. - Nicht aktenkundig sind Benennungen, Lagen.
Kein April-Termin aktenkundig.
Am 1. Mai 1868
TOP 1223: Wurde beschlossen, in der hiesigen Hude-Ordnung, insofern eine Änderung eintreten zu lassen, als die Schweinebesitzer nicht mehr, wie seit einiger Zeit, gehalten sein sollen, die Beköstigung des Hirten und Anstellung des Beihirten bis zum Schluss der bekannten Hütungs-Periode zu besorgen, sondern sie sollen hierzu, insofern ihr Vieh früher als beim Ablauf des Hütungs-Semesters zu Hause gelassen resp. nicht zur Hude mitgetrieben wird, nur noch beim nächst folgenden Rundgang verpflichtet sein.
TOP 1224: Mit Rücksicht auf die seitens der Hypotheken-Behörde an den Heinrich Geihsler hierselbst Aufforderung und nachdem die Versammlung sich durch Einsicht in hiesige Gemeindekassen-Rechnung pro 1850 davon überzeugt hatte, dass das von der Witwe Ferdinand Geihsler abgetragene vol. III fol. 21 des Hypotheken-Buchs von Freienohl zu Gunsten der hiesigen Gemeinde eingetragene Kapital ad 62 RT 19 Sgr 2 Pf zum Vorteil der Gemeinde richtig vereinnahmt worden, wurde die vom vormaligen Amtmann und Gemeinde-Vorsteher Freiherrn von Devivere unterm 3. August 1850 erteilte desfallsige Quittung resp. Löschungs-Bewilligung genehmigt. -
TOP 1225: In Rücksicht auf den von dem Franz Cohsmann gnt. Vohshane hierselbst gestellten Antrag auf Erteilung der Ansiedlung-Consenses erklärte die Versammlung einhellig, dass sie gegen die vom Antragsteller beabsichtigt werdende Erbauung eines neuen Wohnhauses auf der Parzelle Flur I Nr. 772 nichts zu erinnern finde (hat keinen Grund dagegen), indem (da) der Bauplatz an einer öffentlichen Straße (Am Hügel) mitten im geschlossenen Ort belegen (gelegen) und Cohsmann sowohl ein Mann von gutem Ruf und unbescholtenen Sitten, als auch im Besitz der zur Ausführung dieses Baus und häuslichen Einrichtung erforderlichen Mittel sei. - 1871: Alte Haus-Nr. 172: Franz Cohsmann
Keine Gemeinde-Versammlungen im Juni, Juli, August 1868 aktenkundig; auch keine Gründe; korrekte Fortsetzung der Nummerierung.
Am 5. September 1868
TOP 1226: Wurde vom Vorsitzenden zum Vortrag gebracht, dass sich bei der von ihm am heutigen Tag beim Rendanten Bracht abgehaltenen extraordinären Kassen-Revision ein Bestand von nur 9 RT 26 Sgr 4 Pf, dagegen aber außer nicht unerheblichen Posten eine dringliche Reste-Ausgabe von circa 450 RT ergeben habe. Dieser ungünstige Stand der Kasse sei hauptsächlich durch die Gemeindekasse Freienohl veranlasst, welche augenblicklich nicht weniger als 425 RT 7Sgr Vorschuss und also die Bestände der übrigen vom Bracht mit verwaltet werdenden Kassen absorbiert habe. Unter diesen Umständen müsse, um die Kassen wieder in zahlungsfähigen Zustand zu versetzen, seitens der hiesigen Gemeinde für Deckung des Vorschusses Sorge getragen werden. Zu welchem Ende bereits mit dem Gutsbesitzer Anton Schulte in Uentrop in Unterhandlung getreten und von diesem das erforderliche Kapital gegen Handschein zu 5 % Zinsen auf vierteljährliche Kündigung offeriert worden sei. Die Gemeinde-Versammlung beschloss hierauf einstimmig zu dem angegebenen Zweck einstweilen ein Kapital von 200 RT bei Schulte als schreibende Anleihe aufzunehmen und dasselbe wieder abtragen zu lassen, sobald nach Einigung der massenhaft ausstehenden Einnahmen Reste die nötigen Gelder disponibel gestellt werden können. Der Vorsitzende wurde sodann mit sofortiger Ausführung dieses Beschlusses beauftragt und zur Ausstellung der zu erteilenden Schuld-Urkunde autorisiert.
TOP 1227: Seitens des Vorsitzenden wurde die mittels Landrätlicher Verfügung vom 3. Juli d.J. Nr. 3287 mitgeteilte Verfügung Königlicher Regierung vom 30. Juni d.J. Nr. IV 1962, die Gehalts-Aufbesserung des hiesigen Communal-Försters Heidfeld betreffend, zur Vorlage gebracht und zur Beschlussfassung über den angeregten Gegenstand aufgefordert. Nachdem hervorgehoben worden (schon öfters: aus heutiger Sicht – 2012 – fehlt: war / wurde), dass der hiesige Communal-Wald nach dem pro 1869 vorliegenden Hauungs-Plan einen Brutto-Ertrag von nur 527 RT 18 ½ Sgr, abzüglich des Hauer-Lohns ad 57 RT 18 ½ Sgr sowie der Kultur-Kosten (inzwischen mit K geschrieben) ad 38 RT 26 Sgr, des Beitrags zum Oberförster-Gehalt ad 46 RT 9 Sgr, der Grundsteuer ...(Abkürzung nicht korrekt lesbar) 50 RT und der seitherigen Aufsichtskosten ad 120 RT, mithin netto bloß 200 RT abwerfe, erklärte die Versammlung einstimmig, dass sie allerdings die Unauskömmlichkeit der Besoldung des hiesigen Communal-Försters erkennen müsse und deshalb damit einverstanden sei, wenn dem zeitigen Förster Heidfeld statt der bisher bezogenen 120 RT vom 1. d.M. ab 150 RT, also 30 Taler jährlich mehr, außer seiner Deputatfolge aus der Gemeindekasse gezahlt würden. Deshalb behalte sie sich vor, diese speziell nur dem gegenwärtig fungierenden Förster Heidfeld zugute kommende Verbesserung jederzeit und namentlich dann rückgängig zu machen, wenn etwa von der Aufsichtsbehörde die Wiederbesetzung der durch den Tod des Kersthold erledigten Waldwärter-Stelle, welche mit einem Jahres-Einkommen von 50 RT verbunden ist, verfügt werden sollte. Um der letztgedachten Maßregel zu begegnen, wurde ferner beschlossen, dem zeitigen Flurschützen Düring die Mitbeaufsichtigung des Waldes zu übertragen, resp. denselben anzuweisen, dass er dem Förster Heidfeld in der Wahrnehmung des Forst-Schutzes assistiere, wofür ihm dann neben der Besoldung als Flurschütz im Betrag von 45 RT eine jährliche Renumeration von 10 RT gezahlt werden solle. Die für Düring ausgesetzte Vergütung erscheine, wie die Versammlung hierbei bemerkte, an sich wohl geringfügig, indes sei zu berücksichtigen, dass es einer ständigen Mitwirkung des Düring beim Waldschutz nicht bedürfen werde und derselbe überdies fast da halbe Jahr hindurch Arbeiten im Freienohler Gemeinde-Wald gegen besonderen Lohn zu besorgen habe, indem ihm schon seit Jahren die Leitung resp. Besorgung der vorkommenden Hauungen und Kulturen übertragen worden sei, sodass er immerhin seine Rechnung finde. Auch könne bei den vorhin bezeichneten höchst ungünstigen Ertragsverhältnissen des Waldes ein Mehreres (!) an Aufsichtskosten nicht wohl gezahlt werden. Die von dem Waldwärter-Gehalt ad 50 RT nach Bestreitung der hiernach ausgesetzten Besoldungs-Zulagen von zusammen 40 RT noch erübrigenden 10 Taler wünscht die Versammlung einstweilen reserviert zu halten, um darüber zur Befriedigung eines extraordinären Bedürfnisses für verstärkten Waldschutz eventuell disponieren zu können. - Aus dem Sterberegister: Waldwärter, Schüsseldreher Johann Gaudenz Kerstholt gnt. Soldr... Winkelmann, geb. 28.4.1773, gest. 1865 (ohne Tag und Monat, wohl nach dem 27.11.1865 und vor dem 10.12.1865); Witwer der Ehefrau Gertrud Feldmann; Sohn des Theodor Diedrich Kerstholt und Ehefrau Margaretha Wiggen.
TOP 1228: Zu Mitgliedern der Klassensteuer-Einschätzungs-Commission pro 1869 wurden gewählt: (1.) Franz Göckeler, (2.) Fritz Ernst Kerstholt und (3.) Arnold Geihsler.
Am 24. Oktober 1868
TOP 1229: Die Versammlung erkannte auf Grund der statt gehabten örtlichen Revision an, dass seitens des Maurermeisters Franz Göckeler die ihm übertragene Ausführung einer neuen Maueranlage an der östlichen Seite des hiesigen Kirchhofs anschlags- resp. akkordmäßig vollendet habe und der Auszahlung der verabredeten Vergütungs-Summe ad 82 RT 15 Sgr 10 Pf nichts mehr entgegenstehe. - Noch gab es nicht das erweiterte Kirchengebäude, erst ab 1886; der Kirchhof lag nicht mehr um die Kirche herum; der Totenhof war der jetzige Alte Friedhof, freilich noch etwas kleiner.
TOP 1230: Das von dem Domainen-RatHofmeister in seinem an den Vorsitzenden gerichteten Schreiben vom 5. d.M. an hiesige Gemeinde gestellte Ansinnen, die Zahlung des Ablöse-Kapitals für die von den Freienohler Eingesessenen zu entrichtende Zehnten-Abgabe gegen Cession aller desfallsiger Rechte des Domainen-Fiskus zu über...(?) wurde als mit dem Interesse der Gemeinde unvereinbar abgelehnt.
TOP 1231: Wurden die Verhandlungen bezüglich der Abtretung der zum Areal der hiesigen Gemeinde gehörigen beiden Parzellen Flur IV Nr. 240 / 3 und 241 / O,53 der Freienohler Steuergemeinde an den Gottfried Becker gnt. Kaiser hierselbst vorgelegt und in Rücksicht auf den durch Taxator Göckeler ermittelten Wert von 12 Rt 18 Sgr 9 Pf sowie in Anbetracht, dass bei der unbeträchtlichen Ausdehnung und der für jeden anderen Erwerber unvorteilhaften Figur die fraglichen Parzellen eben nur für den Becker einigen Wert haben, dass sie wegen ihrer durch die Wege-Anlage verursachten Abtrennung von den Grundstücken der Gemeinde auch für die letztere sonst nichts rentiere und sich von einer öffentlichen Versteigerung nicht allein kein günstigeres, sondern sogar ein gegenteiliges Resultat füglich erwarten lasse, beschlossen, dem Gottfried Becker gegen sofortige Entrichtungdes verabredeten Kaufpreises von 13 RT 15 Sgr und der 9-jährigen Entschädigung für den seitherigen Gebrauch, die vorgedachten beiden Grundstücke eigentümlich abzutreten. Der Vorsitzende wurde autorisiert, unter Zuziehung des Stellvertretenden Gemeinde-Vorstehers Funke den notariellen oder gerichtlichen Vertrag vorbehaltlich der demnächst nachzusuchenden Genehmigung Königlicher Regierung, abzuschließen.
Am 19. November 1868
TOP 1233: Seitdem seitens des Vorsitzenden die Verfügung Königlicher Regierung vom 21. v.M., die Gehaltsaufbesserung des Communal-Försters Heidfeld hierselbst betreffend, mit dem Bemerken vorgelegt worden, dass der zeitige Flurschütz Düring sich mit der ihm zum Zweck der Mitübernahme des Forstschutzes mittels Beschluss vom 5. September d.J. bewilligten Zulage von 10 RT nicht zufrieden erklärte, vielmehr eine solche von 20 RT beansprucht habe, wurde beschlossen, den vorgedachten Beschluss vom 5. September d.J. dahin zu modifizieren, dass von dem durch das Absterben des Waldwärters Kerstholt disponibel gewordenen Waldwärter-Gehalt ad 50 RT unter Vorbehalt jederzeitigen Widerrufs dem Förster Heidfeld nunmehr 30 RT und dem Flurschützen Düring 20 RT zugelegt werden sollten, dagegen solle dann aber der Düring zur Mitübernahme des Forstschutzes sowie zur Beaufsichtigung der Wege verbunden sein.
Am 5. Dezember 1868
TOP 1234: Wurde die vom Rendanten Bracht hier gelegte Rechnung der hiesigen Gemeindekasse pro 1867 mit den dazu gehörigen Belegen aus dem Vorrevisions-Protokoll vorgelegt. Nachdem die Rechnung postenweise geprüft und dabei nichts weiter zu erinnern gefunden war, als was indem Vorrevisions-Protokoll bereits hervorgehoben, wurde dieselbe wie folgt, festgesetzt: (1.) in Soll-Einnahme auf 3525 RT 19 Sgr 6 Pf; (2.) in Ist-Einnahme auf 3192 RT 19 Sgr 2 Pf; (3.) in Rest-Einnahme auf 433 RT 4 Sgr 4 Pf; (4.) in Soll-Ausgabe auf 3190 RT 25 Sgr 1 Pf; (5.) in Ist Ausgabe auf 3166 RT 9 Sgr 5 Pf; (6.) in Rest-Ausgabe auf 24 RT 15 Sgr 8 Pf; (7.) mit einem Kassenbestand von 26 RT 9 Sgr 9 Pf.
TOP 1235: Die am 30. d.M. abgehaltene Verpachtung von verschiedenen der hiesigen Gemeinde zugehörigen Grundstücke, bei welcher ein Resultat von 140 RT 5 Sgr erzielt ist, wurde akzeptiert.
Am 5. Januar 1869
TOP 1236: S.o. TOP 1216, 1226,1227. - Der pro 1869 für hiesige Gemeinde aufgestellte Communal-Haushalts-Etat wurde in Einnahme und Ausgabe balancierend auf die Summe von 2607 RT 24 Sgr 6 Pf sowie mit einem durch Umlage aufzubringenden Defizit von 681 RT 1 Sgr festgesetzt.
TOP 1237: Mit Rücksicht darauf, dass bei der heutigen Festsetzung des Communal-Haushalts-Etat pro 1869 folgende unter Titel X. des Etats pro 1868 figurierenden Ausgabe-Posten nämlich: (1.) für den Pfarrer ...(1. Silbe nicht korrekt lesbar)mentsgeld 0 RT 23 Sgr 1 Pf; (2.) für denselben Terminsgeld (?) 20 RT 23 Sgr 1 Pf; (3.) für denselben Honorar für gottesdienstliche Handlungen 2 RT 9 Sgr 3 Pf; (4.) für denselben für Lesung der Sonn- und Feiertägigen Frühmesse 50 RT; (5.) für den Küster ...(siehe1.)mentsgelder 10 Sgr 6 Pf; (6.) für denselben Gebühren fürs Orgelspielen in der Frühmesse 10 RT; zur Summe von 84 RT 5 Sgr 11 Pf abgesetzt resp. nicht wieder vorgesehen worden sind, wurde beschlossen, diese Ausgaben pro 1869 und ferner in seitheriger Weise unverkürzt fortzahlen zu lassen und wie dies auch bereits pro 1869 geschehen, die erforderlichen Mittel in dem um die gedachte Summe höher zu normierenden Extraordinarium vorzusehen. Der Gemeindekasse solle zur Justification der zu leistenden Ausgaben auf Grund gegenwärtigen Beschlusses besondere Order erteilt werden. Zur Motivierung dieses Beschlusses bemerkte die Versammlung, dass sie sich zur Absetzung der vorbezeichneten Ausgaben-Posten vom Etat entlastet gesehen haben, um etwaigen Weiterungen mit der Königlichen Regierung, welche, - wie das bereits bei der im Jahr 1864 nachgesuchten Genehmigung einer Geld-Anleihe geschehen -, die Verpflichtung der hiesigen politischen Gemeinde zur Bestreitung jener Ausgaben in Zweifel ziehen möchte, zu begegnen. Im Übrigen habe die politische Gemeinde bereits hinsichtlich der meisten Posten seit unvordenklicher Zeit Zahlung geleistet, und sei kaum nochzu konstatieren, ob dafür ein spezieller Rechtstitel zu Grunde liege oder nicht. Jedenfalls könne eine observanzmäßige Verpflichtung kaum streitig gemacht werden und erscheine es bei der verschwindenden Minorität von Akatholiken (Nichtkatholiken: evangelische Christen und Juden) in hiesiger Gemeinde und der demnach vorliegenden ziemlich vollständigen Identität der politischen und Kirchen-Gemeinde fast gleichgültig, welche dieser beiden als der Zahlungs-Leister eintrete.
TOP 1238: In Rücksicht auf den heute festgesetzten Etat der hiesigen Gemeindekasse pro 1869, wonach sich ein 83 %-Defizit zum Betrag von 681 RT 1 Sgr ergibt und worin zur Erlangung der Balance zwischen Einnahme und Ausgabe eine Kapital-Anleihe von 700 RT hat vorgesehen werden müssen, und in fernerer Erwägung, dass bei der am 28. v.M. stattgehabten Kassen-Revision sich ein vom Rendanten Bracht resp. von dem durch denselben verwaltet werdenden übrigen Kassen geleisteter Vorschuss von 551 RT 6 Sgr 11 Pf ergeben hat, wurde einstimmig beschlossen: mit Genehmigung Königlicher Regierung bei der Sparkasse Meschede gegen 5 %-ige Verzinsung ein Kapital von 700 RT anzuleihen und dasselbe der Gemeindekasse zur Deckung des derselben geleisteten Vorschusses sowie zur Bestreitung von pro Rechnungsjahr 1869 vorkommenden Ausgaben zu überweisen. Dabei wurde bestimmt, dass die desfallsige Schuld aus einer jedenfalls im laufenden Jahr zum Zweck der definitiven Abfindung der hiesigen Frei-Bauholz-Berechtigten auf Amortisation zu kontraf...(nicht korrekt lesbar)..den Anleihe resp. aus einem damit gegen ebenmäßige Amortisation aufzunehmenden entsprechenden Kapital wieder abgetragen werden solle. Die Versammlung bemerkte hierbei, dass sie nur in Anbetracht des in der Ausführung begriffenen Eisenbahnbaus, welcher voraussichtlich dem hierorts so sehr zahlreich vertretenen Arbeiterstand für die nächsten Jahre einen dauernden und angemessenen Verdienst bieten und den materiellen Wohlstand im Allgemeinen in etwa heben dürfte, sich habe entschließen können, die pro 1869 aufzubringende Communal-Steuer zu dem Satz von 681 RT 1 Sgr (oder 83 % der direkten Staats-Steuern) festzusetzen; darüber hinaus könne aber nicht gegangen werden, da seither niemals ein 50 % übersteigendes Defizit erhoben worden und bei der ungünstigen Situation der hiesigen Einwohnerschaft schon die Beitreibung der bisherigen geringere Beiträge eine höchst schwierige gewesen ist. Zur Beurteilung der schwachen Zahlungsfähigkeit in der Gemeinde wurde darauf hingewiesen, dass beispielsweise nur 44 Gemeinde-Wähler vorhanden seien, während doch die Gemeinde über 300 Familien resp. Haushaltungen zähle; diese 44 Stimmberechtigten hätten im Ganzen nur 366 RT 19 Sgr 7 Pf Steuer-Kapital aufzuweisen und sei 15 RT 22 Sgr 1 Pf die Gesamt-Steuer sowie 12 RT Klassen- und 8 RT Grund-Steuer das Maximum beim Einzelnen. Außerdem sei die größte Mehrzahl der Eingesessenen durch die Mißstände der letzten Jahre, sowie durch längere Arbeits- und Verdienstlosigkeit so sehr in Rückstand versetzt, dass dieselbe ihren Zahlungs-Verbindlichkeiten für gewöhnlich nur erst nach Anwendung von Zwangsmitteln nachzukommen und alljährlich ein ganz namhaftes Kapital an Gerichts- und sonstigen Kosten in Folge dessen verloren gehe. Im Übrigen wurde noch bemerkt, dass seither bei den entschieden angenehmeren Erträgen aus dem Communal-Wald, die sich zum mindesten auf das doppelte, ja meistens auf das drei-, vier- und fünffache des diesjährigen Betrages belaufen hätten, niemals die Erfahrung eines höhere als des 5%-ige Defizits notwendig gewesen sei, dass aber pro Futuro (in Zukunft) das Verhältnis sich zweifellos ganz anders gestalten werde und die pro 1869 vorgenommene Erhöhung auf 83 % nur als Übergang zu einer die Communal-Steuer in noch stärkerem Maße in Anspruch nehmenden Periode zu betrachten sein dürfte. - Sinnvoll mag beim Lesen dieses TOP´s für das Jahr 1869 eine Parallel-Lesung des Kapitels „Zeitungsberichte“ sein.
Am 1. März 1869
TOP 1239: Wurde auf den Antrag des Matthias Krick hierselbst um Erhöhung seines Dienst-Gehalts als Schweinehirt beschlossen, das bisherige Gehalt desselben ad 24 RT vom 1. Mai ab auf 30 RT jährlich zu erhöhen, wovon 9 RT aus der Gemeindekasse gezahlt und der Rest auf die Schweine-Besitzer repartiert werden soll.
TOP 1240: Wurde beschlossen, die durch Erkenntnis des Königlichen Gerichts zu Arnsberg vom 30. Oktober v.J. gegen den Tagelöhner Georg Flinkerbusch hier erkannte Forst-Strafe wegen Pflanzendiebstahls im hiesigen Communal-Wald im Betrag von 57 RT 15 Sgr mit Rücksicht auf den inzwischen erfolgten Tod des Flinkerbusch sowie auf die hilfsbedürftige Lage der Witwe niederzuschlagen. - Georg Flinkerbusch, geb. 2.12.1830, war gestorben am 28.12.1868, mit 38 Jahren; Tagelöhner, Ackerer; Heirat 31.1.1857 mit Gertrud geb. Höhmann. Er war der Sohn von von Caspar Flinkerbusch. Mehr ist nicht aktenkundig.
TOP 1241: Die Versammlung nahm Einsicht von dem mittels Landrätlicher Marginal-Verfügung vom 26. v.M. Nr. 1121 mitgeteilten Berichte des Oberförsters Harbert bezüglich der durch Gemeinde-Beschluss vom 25. Januar d.J. beantragten extraordinären Hauung und erklärte darauf: Sie müsse zunächst den Taxwert der durchaus abständigen, längst in der Abnahme begriffenen älteren Eichen-Bestände, welcher nach Angabe des Oberförsters Harbert nur 2000 RT betragen solle, auf Grund stattgehabter örtlicher Ermittlung von Seiten des hiesigen Communal-Försters zu 7000 RT veranschlagen und wolle sich hiermit ausdrücklich zur ...(1 Wort nicht korrekt lesbar) der Kosten einer Local-Besichtigung, welche sich vom technischen Standpunkt aus (behufs Constatierung des Sachverhalts) etwa als notwendig erweisen sollte und überhaupt, vor der definitiven Entscheidung Königlicher Regierung nur dringend gewünscht werden könne, auf hiesige Gemeindekasse bereit erklären. Der zur Erlangung des nötigen Ablöse-Kapitals gemachte Vorschlag: einige zum Wald gehörige Hude-Flächen behufs Umwandlung in Ackerland zu veräußern, erschien aber deshalb nicht ausführbar, weil bei der tatsächlichen Geldarmut in hiesiger Gemeinde sich von einer Veräußerung gegen sofortige oder doch möglichst baldige Erlegung (? Erlangung) des Kaufpreises kein angemessener Preis erwarten lasse, dadurch überdies aber auch die ohnehin schon zu sehr eingeschränkte Vieh-Hude eine für die Weide-Berechtigten gar zu fühlbare und voraussichtlich zu Weiterungen Anlass geben, da Einbuße erleiden. Es wurde hierauf an dem früheren Beschluss festgehalten und um willfährige Resolution wiederholt aufs Dringlichste gebeten.
Am 17. April 1869
TOP 1242: Wurde seitens des Vorsitzenden von dem mittels Landrätlicher Verfügung vom 12. d.M. Nr. 2302 mitgeteilten Erlasse Königlicher Regierung vom 7. Mai A. IV. 1119 die Genehmigung des in dem Beschluss vom 25. Januar d.J. beantragten extraordinären Holz-Einschlages (behufs Erlangung der Ablöse-Summe für die auf hiesigem Communal-Wald haftende Bau- und Reparatur-Holz-Gerechtsame) zur Kenntnis der Versammlung gebracht und weiter mitgeteilt, dass ausweise des am 22. Juli v.J. errichteten Ablöse-Prozesses die den Berechtigten zu leistende Zahlung bereits am 1. d.M. verfallen sei, von verschiedenen Prätendenten, welche des Geldes augenblicklich zur Hypotheken-Freistellung der zum Eisenbahn-Bau expropierten Grundstücke bedürften, deshalb auf sofortige Ausgleichung der Ablösungs-Summe gedrungen werde, ein anderer Teil derselben jedoch die Gelder bis dahin kreditieren zu wollen erklärt habe, dass die zu erwartenden Holzgelder disponibel seien. Die sofort verlangt werdenden Summen belaufen sich auf 2700 RT, deren Beschaffung nur im Wege der Anleihe zu ermöglichen sei, wobei in Betracht komme, dass den Berechtigten ihre Forderungen vom 1. d.M. ab mit 5 % verzinst werden müssten, es also auf das Interesse der Gemeinde ganz ohne Einfluss bleibe, ob die Verzinsung den Berechtigten oder einem sonstigen Gläubiger gegenüber stattfinde. Es soll nach vorgängiger Einholung der Höheren Genehmigung bei der Kreissparkasse Meschede oder einer sonstigen hierzu befähigten und sofort willigen Stelle der Betrag von 2700 RT gegen 5 % Zinsen mit Vorbehalt einer 3-monatlichen Kündigung angeliehen, zur Befriedigung der auf sofortige Abfindung dringenden Bauholz-Berechtigten verwendet und mittels des Erlöses aus dem bereits bestehenden extraordinären Holz-Einschlag für die Tilgung dieser Schuld gesorgt werden.
Am 22. Mai 1869
TOP 1243: Auf Antrag des Fuhrmanns Franz Spielmann hierselbst wurde beschlossen, demselben von dem Gemeindegrundstück Flur I Nr. 622 unmittelbar neben dem dorts im Jahr 1866 bereits errichteten Kalk-Ofen noch eine gleich große Fläche, wie die mit dem bereits vorhandenen Ofen bebaute zur Errichtung eines zweiten Kalk-Ofens unter Vorbehalt jährlicher Aufkündigung, vorläufig jedoch bis ultimo (zum letzten Tag im Jahr) 1871 gegen eine jährliche Pacht von 18 Sgr pachtweise zu überlassen. - Eine Karte und Skizze sind aktenkundig.
TOP 1244: In Rücksicht auf den vom Gutsbesitzer Anton Linneborn zu Schnellenhaus gestellten Antrag wurde einhellig beschlossen, demselben von dem hiesigen Gemeinde-Grundstück Flur I Nr. 340 und 82 der diesseitigen Steuer-Gemeinde den erforderlichen Grund und Boden zur Anlage eines Wassergrabens für seine im sogenannten Langel (in der Nähe des hiesigen Orts) neu zu erbauende Fabrik käuflich abzutreten und zwar für den Betrag von 40 RT, geschrieben: vierzig Taler pro Morgen ...(nicht korrekt lesbare Abkürzung für ausgenommen) des für die Gemeinde reserviert bleibenden etwaigen Holzbestandes und vorbehaltlich der hierzu einzuholenden Genehmigung der Aufsichtsbehörde.Die Versammlung erklärte übereinstimmend, dass sie die höhere Genehmigung zur Ausführung dieses Beschlusses nur sehr dringend beantragen könne, weil die Gemeinde für die nach der vorliegenden Taxe (Preis-Angabe) des Gerichts-Taxators Göckeler (von der Behörde in Arnsberg) pro Morgen nur 30 RT betragenden Wert des Grundstücks durch den auf 40 RT normierten (festgesetzten) Preis hinreichend entschädigt werde, vorzugsweise aber , weil es für die meist nur aus gewöhnlichen Handarbeitern bestehende Ortseinwohnerschaft von großer Wichtigkeit sei, dass hier gewerkliche (korrekt abgeschrieben) Etablissements, auf denen eine größere Anzahl Arbeiter eine dauernde und lohnende Beschäftigung geboten werde, aufkämen. Linneborn beabsichtige, die Anlage einer Holzschleiferei, auf der fast ausschließlich nur Arbeitsleute hiesiger Gemeinde zur Verwendung kommen würden und müsse man diesem für die ganze Gemeinde höchst willkommenen Unternehmen alle Unterstützung angedeihen lassen, wogegen etwaige Schwierigkeiten, namentlich wenn diese von Seiten der Gemeinde als Inhaberin des Haupt-Anlage-Terrains erhoben würden, das Aufkommen der Anlage durchaus in Frage stellen und der Einwohnerschaft einen weittragenden Nachteil zufügen müssten, da, sofern dem jetzigen Reflectanten (Antragsteller) die Ausführung seines Bauprojekts auf solche Weise unmöglich gemacht, sich voraussichtlich nicht sobald und auch wohl überhaupt nicht jemand finden werde, der mit ähnlichen Absichten zur Förderung des Gemeinwohls auftrete.
TOP 1245: Der von Franz Wilhelm Hahse gestellte Antrag betreffs der Überlassung von Gemeindegrund behufs Offenlegung seines Steinbruchs wurde abgelehnt. - Ein Grund ist nicht aktenkundig.
TOP 1246: Der am 13. d. M. im hiesigen Gemeinde-Waldabgehaltene große Eichenverkauf wurde nicht genehmigt, weil dabei der Taxwert (fest gesetzte Preis) meistens nicht erreicht worden ist und von einer zu Anfang des kommenden Winters vorzunehmenden anderweitigen Versteigerung sich ein günstigeres Resultat mit Fug erwarten lässt. - Eine solche Versteigerung wird in der Arnsberger Zeitung bekannt gegeben, kann mehr und günstigere Käufer erreichen.
Für Juni, Juli, August sind keine Versammlungstermine aktenkundig.
Am 7. September 1869
TOP 1247: Die aktenkundige Nummerierung der TOP´s bestätigt die lange Pause. -
Es wurde zum Vortrag gebracht, dass es zweckmäßig erscheine, mit denjenigen im hiesigen Communalwald-Distrikt „Unterm Hagen“ aufstehenden Eichen, in soweit sie auf der zufolge Verfügung Königl. Regierung vom 6. v.M A. IV. 2409 an die Gewerkschaft (Firma; ein anderer Wortsinn als im 20. Jh.) Linneborn und Klagges zur Anlage eines Wassergrabens für die im Bau begriffene Fabrik abgetretene Grundfläche und unmittelbar nebenan am Rande des Grabens vorkommen, auch diejenigen Eichenstämme gleich mit zum Verkauf zu bringen, welche insofern sie an dem steil aufschussigen Ufer zur Seite des Grabens stehen, nach Vollendung des letzteren beim Fällen nicht allein diesen in Unordnung bringen, sondern auch wegen der mit dem Einschlagen und Abfahren verbundenen unverhältnismäßigen Schwierigkeiten einen entschieden Minder-Erlös ergeben würden. - Wer von der Langelbrücke zu Fuß den Weg, die Straße zur Giesmecke, zum Waldfriedhof hinaufgeht oder von ihm herabgeht, kann sich das sehr gut vorstellen. - Nach eingehender Beratung und Erörterung der Sache wurde darauf einhellig zum Beschluss erhoben, bei der Ober-Aufsichtsbehörde darum einzukommen, dass die Gemeinde zur Veräußerung des Eichenbestandes an bezeichneter in dem angegebenen Umfange ermächtigt und dass dadurch erzielt werdende Holz-Quantum entweder pro 1870 oder 1871 auf das Abnutzungssoll (?) des hiesigen Communal-Waldes in Anrechnung gebracht werde. Die hierauf zum Einschlage zu bringenden Stämme wurden auf Grund vorgenommener örtlicher Zählung zu überhaupt 45 Stück angegeben, worunter indes 15 kleinere Stämme von nur geringem Werte begriffen sein sollen. Die Versammlung erachtete es für ihre Pflicht, diesen Antrag stellen zu müssen, um das Interesse der Gemeinde zu wahren und bezog sich dabei auf das eventuelle Gutachten des mit der Örtlichkeit vertrauten Herrn Oberförsters Harbert.
Am 11. September 1869
TOP 1248: Seitdem seitens der Versammlung der zwischen dem Vorsitzenden und der beiden Eisenbahnbau- resp. Tunnel-Unternehmer Koester und Schwefer unterm 9. d.M. abgeschlossene Vertrag, worauf das der hiesigen Gemeinde zugehörige Grundstück Flur IV Nr. 164, groß 1 (Abkürzung?) 153 Ruten 25 Fuß für die nächsten 2 Jahre gegen eine jährliche Pacht von 5 Sgr pro Quadrat-Rute an die genannten Bau-Unternehmer als Lagerraum für die Bau-Materialien verpachtet ist, genehmigt worden, wurde beschlossen, die praenumerando (die genannte) zahlbare Pacht für das fragliche Grundstück zwar durch die hiesige Gemeindekasse erheben, jedoch, da letzteres seither von der hiesigen Bezirks-Hebamme in partem salarii benutzt worden, die Gelder zum alten Betrag der an Stelle der unlängst verstorbenen Hebamme Ehefrau Toenne getretenen Hebamme Ehefrau Franz Wilhelm Kerstholt hierselbst auszahlen zu lassen. Dieser soll nach weiterer Erklärung der Versammlung auch die Benutzung des Grundstücks nach Ablauf der Pachtzeit eingeräumt und die Entrichtung der seither zur Gemeindekasse dafür eingezogenen Pacht ad 16 Sgr jährlich für immer erlassen werden, wogegen dieselbe für den Fall, dass die Anpächter Koester und Schwefer das Grundstück später nicht ordnungsmäßig wieder instand setzen würden, an die Gemeinde keinerlei Anspruch zu machen berechtigt sein soll und sich gefallen zu lassen hat, dass über das Grundstück ein den Wünschen der Gemeinde-Vertretung entsprechender für die Zukunft bestehen bleibender Weg angelegt wird, bezüglich dessen es der Gemeinde überlassen bleibt, ob sie für die vergrabene Fläche etwa von dem nebenan liegenden Hude-Grundstück Entschädigung gewähren will oder nicht. - Aus dem Sterberegister: Hebamme Ehefrau Maria Elisabeth Tönne geb. Albers; Ehefrau des Leinewebers und Gastwirts Franz Heinrich Tönne, geb. 20.5.1802; gest. 27.12.1868.
Am 14. September 1869
TOP 1249: Vom Vorsitzenden wurde zum Vortrag gebracht, dass zufolge Mitteilung des Herrn Kreis-Baumeisters Westermann zu Meschede und resp. nach den von demselben erbrachten Nachweise, die seitens des Königlichen Wegebau-Fiskus zu dem 1859 / 60 ausgeführten Bau der Freienohler Ruhr-Brücke von dem Gemeindegrundstück Flur I Nr. 622 der diesseitigen Steuergemeinde als Steinbruch expropriierte (enteignete) Fläche nicht 47 Ruten 15 Fuß, sondern 49 Ruten 80 Fuß betragen und dass Königliche Regierung geneigt sei, diese gegenwärtig als Parzelle Flur I Nr. 1369 / 622 bezeichnete Fläche der Gemeinde Freienohl gegen eine Entschädigung von 15 Sgr pro Quadrat-Rute oder überhaupt 24 RT 27 Sgr wieder abzutreten, die Parzelle Flur I Nr. 1372 / 622 dagegen, weil sie aus verlassenem Ruhrbett entnommen und vom Königlichen Wegebau-Fiskus nicht entschädigt worden, ganz unentgeltlich an die hiesige Gemeinde zurückgegeben. Die Versammlung beschloss darauf einstimmig, dass sie namens der Gemeinde Freienohl den geforderten Kaufpreis ad 24 RT 25 Sgr für die Parzelle Flur I Nr. 1369 / 622 akzeptieren und sich hiermit verpflichten wolle, diese Summe zu dem von Königlicher Regierung festzusetzenden Termin dem Königlichen Wegebau-Fiskus gegen Abtretung des Grundstücks zu zahlen resp. durch hiesige Gemeindekasse zahlen zu lassen. Imgleichen wurde die von Königlicher Regierung offerierte unentgeltliche Abtretung der Parzelle Flur I Nr. 1372 / 622 zu Gunsten der hiesigen Gemeinde akzeptiert.
Am 31. Dezember 1869
TOP 1250: (1.) Wurde der vom Vorsitzenden und dem Stellvertretenden Gemeinde-Vorsteher Funke hierselbst aufgestellte Communal-Haushalts-Etat für die hiesige Gemeinde pro 1870 zur Vorlage gebracht und nachdem derselbe einer eingehenden Prüfung und Beratung unterzogen worden, in der vorgeschlagenen Weise in Einnahme und Ausgabe auf die Summe von 2537 RT 3 Sgr 6 Pf sowie mit einem durch Umlage aufzubringenden Defizit von 1108 RT 8 Sgr 3 Pf festgesetzt.
TOP 1251: (2.) Die von dem Rendanten Bracht hierselbst gelegte Rechnung der hiesigen Gemeindekasse pro 1868 wurde mit den dazu gehörigen Belegen und dem Vorrevisions-Protokoll zur Superrevision (!) vorgelegt, von der Versammlung nach Maßgabe der Communal-Rechnungs-Instruktion postenweise und gegen die Belege geprüft und nachdem die Versammlung einstimmig erklärt hatte, dass sie den Vorrevisions-Bemerkungen nichts zuzusetzen gefunden habe, wie folgt festgesetzt: (1.) in Ist-Einnahme auf 3530 RT 9 Sgr 10 Pf; (2.) in Soll-Einnahme auf 4307 – 7 – 0; (3.) in Rest-Einnahme auf 776 - 24 – 2; (4.) in Soll-Ausgabe auf 4332 – 13 – 5; (5.) in Ist-Ausgabe auf 4295 – 7 – 10; (6.) in Rest-Ausgabe auf 37 – 5 – 7; (7.) mit einem Vorschuss des Rendanten von 764 – 28 – 0. - Ein Weiteres war nicht zu verhandeln.
Zwei Monate: Januar, Februar keine Versammlung aktenkundig.
Am 2. März 1870
TOP 1252: Nachstehende Rechnungen wurden auf die Gemeindekasse zur Zahlung übernommen: (a) des Schlossers Caspar Feldmann über verschiedene Schlosserarbeiten in der Kirche, Lehrerinnen-Wohnung, Pastorat etc. zu 31 RT 20 Sgr; (b) Liquidation des Försters Heidfeld über verschiedene Wege-Arbeiten im hiesigen Communal-Wald zu 18 RT 9 Sgr; (c) Fritz Düring für das Setzen von Grenzsteinen am Roah zu 1 RT 12 Sgr; zusammen 51 RT 11 Sgr.
Am 5. März 1870
TOP 1253: Nachdem vom Vorsitzenden mitgeteilt worden, dass die für ...nicht jedes Wort ist korrekt lesbar; doch soviel sicher: Der Amtmann Ley wurde zum Schiedsmann einstimmig wiedergewählt. - Der Amtmann war kein Eingesessener, kannte sich aber inzwischen in Freienohl aus, darum wohl einstimmig; war zumeist evangelisch, darum wohl auch neutraler; und hatte oft auch Jura, Rechtswissenschaft studiert.
Im April ist keine Versammlung aktenkundig.
Am 21. Mai 1870
TOP 1254: Verhandelt und beschlossen: dem Schreiner Fritz Ernst Wrede hierselbst behufs Bauplatz von der Parzelle Flur I Nr. 1152/579 eine Fläche von 23 Ruten zum Kaufpreis von 40 RT abzutreten. Zugleich an den Maurer Franz Hahse hierselbst eine Fläche von circa 12 Ruten gedachter Parzelle abzutreten, welche zwischen dem Bauplatz des Wrede und dem Hahse´schen Garten belegen sind. Hinsichtlich dieser Parzelle wird der Kaufpreis zu 22 RT bestimmt. - Einwohnerliste Dezember 1871 (!): Franz Wilhelm Hahse: Alte Haus-Nr. 152, Hauptstraße.
Am 9. Juni 1870
Zwischenbemerkung: Auffällig ist: die Versammlungs-Termine sind zur Zeit nicht so häufig wie früher und die TOP´s sind nicht so ausführlich wie früher getextet und nicht leicht lesbar.
TOP 1255: Wurde beschlossen, der Lehrerin Bause sowohl wie dem Lehrer Lutter hierselbst mit Rücksicht auf die sehr gesteigerten Preise der Lebensmittel eine Unterstützung von je 12 RT, 15 Sgr aus hiesiger Gemeindekasse zahlen zu lassen.
TOP 1256: Soll der Herr Oberförster Harbert zu Arnsberg über den Verweis des ...(1 Wort nicht korrekt lesbar) gebliebenen Materials des Extraordinariums an den Fuhrmann Franz Spielmann hierselbst ...(1 Wort nicht korrekt lesbar) Bezug auf die gestellten Bedingungen gehört werden. - Diese Bedingungen sind hier nicht aktenkundig.
TOP 1257: Der Aufsichtsbehörde sowie der Königl. Eisenbahn-Direction in Elberfeld soll mitgeteilt werden, dass durch die Anlage des hiesigen Tunnels vielen Brunnen das Wasser verloren gehe. Daher wird Bezugnahme auf das Ministerial sowie Rescript (?) vom 5. Mai 1869 auf Beseitigung der dadurch erwachsenen großen Nachteile Bedacht genommen werden müssen.
Am 7. Juli 1870
TOP 1258: Hinsichtlich Verkaufs des ...(4 Wörter nicht korrekt lesbar) des Extra-Ordinariums an Franz Spielmann hierselbst teilte der Vorsitzende das Schreiben des Oberförsters Harbert vom 15. v.M. mit, worauf die ...(2 Wörter...) beschlossen, den Verkauf des Holzes unter der Hand abzulehnen, ...(1) November dieses Jahres einen anderweiten öffentlichen Verkauf zu versuchen.
TOP 1259: Das Gesuch des Totengräbers Johann Trompetter hierselbst um Überlassung eines Gemeinde-Grundstücks im Langel resp. zwischen dem Sunderweg und Langelweg zum ...(1; ...platze?) abzulehnen. - Eine Begründung ist nicht aktenkundig.
Am 10. August 1870
TOP 1260: Vom Vorsitzenden wurde mitgeteilt, dass der ...(2) mittels Verfügung vom 5. hiesigen M.: Nr. 4096 den Wunsch ausgesprochen habe, den hilfsbedürftigen hinterlassenen Angehörigen der zu den ...(1) einberufenen Reservisten und Landwehrmännern neben der Kreis-Unterstützung noch einen ersten regelmäßigen Zuschuss aus der Gemeindekasse zu gewähren, Versammlung unternommen, dass bei zurückgebliebenen Familien eine ...(1) Beihilfe für ihren Lebensunterhalt gewährt werden müsse, umso mehr da besonders in hiesiger Gemeinde die Preise der Lebensmittel sehr hoch seien. Es wurde daher beschlossen, die Frauen der Einberufenen …(1) 1 RT 15 Sgr, außerdem wenn ein Kind vorhanden ist 15 Sgr, wenn 2 Kinder ...(1) je 22 Sgr 5 Pf, und wenn 3 Kinder vorhanden sind je 1 RT monatlich fortlaufen aus der Gemeindekasse zu zahlen. Die Hinterbliebenen, welche in dieser Weise zu unterstützen sind: Ehefrau Gerhard Pinske (?),Ehefrau Joseph Rocholl, Ehefrau Joseph Trompetter, Ehefrau Johann Schwefer, Ehefrau Joseph Hei...(?), Ehefrau Peter (?) Heitz, Ehefrau Fritz Göckeler, Ehefrau Caspar Hirnstein, Ehefrau Caspar Weber, Ehefrau Adam Beckmann, Ehefrau Carl Bönner, Witwe Korte (ohne Vorname), letztere mit monatlich 2 RT. - Die Vornamen der Ehefrauen sind nicht genannt, auch nicht die Zahl ihrer Kinder. - Gemeint ist der Deutsch-Französische Krieg 1870/71.
TOP 1261:In Anbetracht der gegenwärtigen Zeitumstände, wodurch wohl jeder zur Beibringung von politischen Opfern sich veranlasst sehe, wurde beschlossen, eine Sammlung im hiesigen Ort zu veranstalten, wozu die Verordneten Göckeler und Sahse gewählt wurden und lassen Ertrage, sowie den von Frau ...(1) Klagges und Lehrerin Bause eingesammelter Gelder jedem der zur Zeit ...(6 Wörter) folgt der Mobilmachung zu den Jägern und ...(1) Reservisten und Landwehrmänner, in soweit sie hierorts ...(1)berechtige, der Betrag von 2 RT als Ehrengabe zu übersenden und der etwa übrig bleibende Betrag dem Vorsitzenden zur ...(1) Verwendung und ...(1) Beschlusses zur Verfügung zu stellen.
Am 1. September 1870
TOP 1262: In Gemäßheit des Gemeinde-Beschlusses des 10. des vorigen Monats soll ...(2) aufgeführten Hinterbliebenen der zur ...(3) Reservisten und Landwehrmänner neben der Kreis...(1) noch eine am Tage der Einberufung beginnende Beihilfe aus der Gemeindekasse monatlich fortlaufend gewährt werden: (1.) Ehefrau ...(1) Lardon, (2.) Ehefrau Carl Feldmann, (3.) Ehefrau Georg Trompetter, (4.) Witwe Funke für Kinder, (5.) Ehefrau Ferdinand G...(?)... der Tagelöhner Vernholz...- Es folgen 3 Sätze, die nicht zu entziffern sind.
TOP 1263: Der Beschluss ...(1 Wort nicht korrekt lesbar) über mittels Landrätlicher Verfügung vom 28. August Nr. 4493 angeregter (?) Einsammlung von ...(2 Wörter?) wurde bis zum Eingang der in Aussicht gestellten ...(1 Wort?) ausgesetzt.
TOP 1264: Der Verkauf der Grabennutzung auf der in der sogen. Alten Ruhr belegenen Gemeindewiese, welche zum 30. v.M. abgehalten und bei welchem ein Gesamt-Erlös von 79 RT 15 Sgr erzielt sei, wurde genehmigt.
Am 12. September 1870
TOP 1265: Der von dem Herrn Communal-Oberförster Harbert mittels Schreiben vom 9. dieses M. überreichte Hauungs- und Cultur-Plan, welcher (a) den Nutzungswert des pro Wirtschaftsjahr 1871 zum Einschlag kommenden Holzes mit 597 RT 27 Sgr 8 Pf; (b) die Ausgabe von Hau-Vorlage mit = 103 RT 22 Sgr 8 Pf; (c) einen Kosten-Aufwand für ...(4?) Culturen von 42 RT 6 Sgr ...(1?) wurde nach vorgängiger Durchsicht und Beratung angenommen. Die Versammlung ...(1?) das mit Rücksicht darauf, dass nach Vollendung des Eisenbahn-Baus der Kosten...(?) in hiesiger Gegend allgemein nicht Eingang finden werde und dadurch sich für das Brennholz mit den Waldbesitzern nachteilige ...(1?) verwerten lasse, ...Auf der nächsten Seite, rechtshälftig beschriebn, sind wenige Wörter lesbar, aber kein Zusammenhang.
Am 21. Oktober 1870
TOP 1266: Wurde die vom Rendant Bracht hierselbst gelegte Rechnung der hiesigen Gemeindekasse pro 1869 nebst dem vom Vorsitzenden und dem Stellvertretenden Gemeinde-Vorsteher Funke entworfene Vorrevisions-Protokolle sowie den dazu gehörigen Belegen zur Vorlage gebracht und der Versammlung nach Maßgabe des § 53 der Commnal-Rechnungs-Instruktion mehrmals revidiert und nachdem sich dabei nichts weiter zu erinnern gefunden hatte, als was bereits bei der Vorrevision moniert worden ist, wie folgt festgesetzt: (1.) in Soll-Einahmen aus 7650 RT 25 Sgr 11 Pf; (2.) in Ist-Einnahmen auf 6577 RT 1 Sgr 10 Pf; (3.) in Rest-Einnahmen auf 1073 RT 24 Sgr 1 Pf; (4.) in Soll-Ausgabe auf 6185 RT 3 Sgr 6 Pf; (5.) in Ist-Ausgabe auf 6143 RT 3 Sgr 6 Pf; (6.) in Rest-Ausgabe auf 42 RT 0 Sgr 0 Pf; (7.) mit einem Kassenbestand von 433 RT 28 Sgr 4 Pf.
TOP 1267: Vom Vorsitzenden wurde .. Siehe oben wie bei TOP 1265.
Am 23. Dezember 1870
Die TOP 1268, 1269, 1270 sind nicht korrekt genug zu lesen, also ausgelassen. Die Handschrift von Top 1265.
Am 21. Januar 1871
TOP 1271: Dem Polizeidiener Kaulmann zur Beschaffung eines neuen Dienstrockes (Jacke) der Betrag von 5 Talern bewilligt.
TOP 1272: Der Antrag des Totengräbers Trompetter für vom 9. v.M. um Erteilung des Bau-Consenses zur Errichtung eines Wohnhauses auf´m Hahn unter der Bedingung genehmigt, dass der Antragsteller vorab den gesetzlichen Nachweis über den Besitz des zur Ausführung des Baus erforderlichen Vermögens liefere.
TOP 1273: Der Antrag des Wirts Siepe hierselbst betreff. Erteilung des Veräußerungs-Consenses bezüglich einer zur Vergrabung beim Ruhrtal-Eisenbahn-Bau expropriierten Fläche von circa 6 Ruten von der ihm zugehörigen zu Gunsten der hiesigen politischen Gemeinde mit einem jährlichen Canon von 1 RT 1 Sgr 8 Pf belasteten Parzelle Flur I Nr. 1083 / 543 der hiesigen Steuergemeinde abgelehnt. - Ein Grund ist nicht aktenkundig.
TOP 1274: Beschlossen, dem Polizeidiener Kaspar Kaulmann hierselbst, nachdem dessen Sohn Franz für sich und namens seiner von ihm abgefundenen Geschwister Marianne und Elisabeth, sowie die Tochter des gg. (dieses, Franz) Kaulmann, namens Christine ausdrücklich darin eingewilligt haben, dass ihrem Vater auf die ihnen zustehende Frei-Bauholz-Abfindung der Betrag von 100 RT abzüglich gezahlt wurde, ferner der Polizeidiener Kaulmann durch Vorlegung der Verträge vom 6. Oktober 1859 und 10. April 1860 nachgewiesen hat, dass seine Kinder Franziska und Klara von ihm von dem Vermögen ihrer Mutter abgefunden sind, von der Frei-Bauholz-Abfindung die Summe von 100 RT als Abschlag aus hiesiger Gemeindekasse zahlen zu lassen.
Am 10. März 1871
TOP 1275: Entziffert wurde nur, dass es sich in diesem TOP um den Müller Winterhoff in der Giesmecke, um die Subhastation seiner Parzelle Flur I Nr. 1069/122 und der Parzelle Nr. 1211/104 der Steuergemeinde Freienohl mit einem Canon von 4 RT 26 Sgr 12 Pf und 12 RT 8 Sgr 1 Pf handelt.
Am 17. April 1871
TOP 1276: Wurde genehmigt, dass diejenige Fläche von Flur III Nr. 60, welche an den Schuster Franz Karneil hierselbst veräußert werden soll, 39 Ruten 20 Fuß groß und als Parzelle Flur III Nr. 282 / 60 katastiert ist, von der Verhaftung (!) des auf der ersteren zu Gunsten der hiesigen Gemeinde haftenden Canons ad 1 RT 6 Sgr 11 1/3 Pf entlassen werde und dadurch lediglich der Rest der Parzelle katastiert als Schluss-Parzelle Flur III Nr. 286 / 60 groß 2 Morgen 91 Ruten 30 Fuß verhaftet bleibt.
Im Mai 1871 kein Termin.
Am 28. Juni 1871
TOP 1277: Die Niederschlagung der des Witwer Georg Flinkerbusch hierselbst zur Last gestellten Communal-Steuer wurde wegen notorischer (bekannter) Armut desselben genehmigt. - Einwohnerliste Dezember 1871: Alte Haus-Nr. 97,Bergstr.,1 Haushalt, 6 Familienmitglieder; Sterberegister: gest. 5.7.1869 Kind Elisabeth Flinkerbusch, geb. 4.7.1865, Tochter r Georg Flinkerbusch und Ehefrau Elisabeth Toenne; gest. 5.10.1864 Kind Caspar Flinkerbusch, geb. 4.7.1864, Sohn von Georg Fl. und Elisabeth Toenne. Ehefrau Elisabeth Toenne in der Sterbeliste nicht aktenkundig.
TOP 1278: Wurde die Abtretung von Hausplätzen von der der Gemeinde Freienohl gehörigen am sogen. Bergemer belegenen Hütung ...(2 Wörter) Flur I Nr. 1152 / 579 genehmigt und zwar eine Fläche von (a) Johann Rocholl hierselbst zu 48 RT; (b) 17 Ruten 75 Fuß an Franz Kaulmann hier zu 41 RT; (c) 29 Ruten 24 Fuß an Johann Kerstholt zu 69 RT. Vor Veräußerung des an dem Hofraum des Fritz Ernst Wrede belegenen ...(1 Wort) zur Größe von 3 Ruten 101 Fuß ...(1 Wort) abgesehen werde.
TOP 1279: An der am Mühlenberg wurden Parzellen Flur II Nr. 213/106, 214/106, 215/106 und 216/106 als Wege-Absplissefür die Gemeinde wertlos sind, wurde die Veräußerung im Wege des öffentlichen Meistgebots beschlossen. - Namen sind nicht aktenkundig.
TOP 1280: Dem Schneidermeister Arnold Schroeder hierselbst sollte auf seinen Antrag von dem Gemeinde-Grundstück Flur I Nr. 1485 / 340 eine an seiner anliegenden Wiese und die Ruhr grenzende ...(1 Wort) gegen Taxe käuflich überlassen werden.
TOP 1281: Nur wenige Wörter sind lesbar, unterschiedliche Satzteile: ...dem August Lichte zu Warstein … des demselben früher gehörigen … Hofmauer, Garten...Brandes... als Kaufpreis... Summe von 1000 RT offeriert werden.
TOP 1282: Der von der Ehefrau Ludwig Feldmann hierselbst beantragte Ausstand zur ...(1 Wort) der Communal-Steuer-Rückstände wurde abgelehnt, ebenso die Abtragung in Raten-Zahlungen von 15 Sgr monatlich ...(4 Wörter nicht korrekt lesbar).
TOP 1283: Wurde die Rechnung des Unternehmers ...(Name?) für geliefertes ...(?) ad 5 RT 10 Sgr zur Auszahlung auf die Gemeindekasse übernommen.
TOP 1284: Infolge einer Anzeige des Försters Heidfeld wurde beschlossen, dem Caspar ...(Nachname und gnt. ?) die Benutzung eines Holz-Abfuhr-Weges vom Krähenberg zum Triftweg ...(8 Wörter, Satz-Schluss).
TOP 1285: Die Ansiedelungen des Maurers Fritz Göckeler und des Stein...(?) Anton Kloke hierselbst wurden genehmigt. - Der übliche Kommentar fehlt.
TOP 1286: Wurde beschlossen, ...(1 Wort) die Reparatur des Weges beim Haus des Schneiders Arnold Schroeder in Gemäßheit des Göckeler´schen Anschlags vom 3. Mai 1870 zur Ausführung zu bringen. - Schneidermeister Arnold Schroeder: Alte Haus-Nr. 79, Am Hügel 12.
TOP 1287: Der Antrag des Joseph Kerstholt um Abtretung einer Fläche eines Gemeinde-Grundstücks wurde nochmals zum Vortrag gebracht. Die Versammlung lehnte die beantragte Grundveräußerung jedoch wiederum mit dem Bemerken ab, dass durch die Abtretung der in Betracht kommenden Fläche das Recht des Gemeinde-Grundstücks ungleich in seinem Wert verdienen und zudem durch die...(4 Zeilen nicht korrekt lesbar, um einen „unpassierbaren Weg“ handelt es sich auch).
TOP 1288: Der Vorsitzende teilte der Versammlung mit, dass in Sachen der Gemeinde Freienohl gegen Müller Hermann Winterhoff der Beitritt zur Subhastation für begründet erachtet und ...(Vor-Wort)datierte Terminauf den 7. September nachmittags 3 Uhr bei Wirt Tönne hierselbst anberaumt sei. - Alte Haus-Nr. 85, Hauptstr. 43 (später „Hölle“): Wirt und Postexpediteur Franz Tönne; hier befand sich auch die Ratsstube,
Am 29. Juni 1871
TOP 1289: Nachdem die Versammlung durch den Vorsitzenden von dem Bundesgesetz über den Unterstützungs-Wohnsitz vom 6. Juli 1870 und dem Preußischen Ausführungs-Gesetz vom 8. März 1871 nebst der zu dem letzteren ergangenen Instruktion des Ministers des Innern vom 19. April 1871 Kenntnis gegeben war, erklärte dieselbe einstimmig vom 1. Juli d.J. ab, die Fürsorge für die Armen der Gemeinde Freienohl selbst übernehmen zu wollen, sodass also hier von dem gedachten Tage ab die Verwaltung der örtlichen Armen-Pflege auf die Gemeinde-Vertretung übergeht wie eine im Sinn des § 3 des Ausführungs-Gesetzes vom 8. März d.J. dem Gemeinde-Vorstand untergeordnete Deputation nicht gebildet werden soll. Wir sind ferner damit einverstanden, dass die von dem Armen-Vorstand bis auf Widerruf bewilligten Unterstützungen resp. übernommenen contractlichen Verpflichtungen aus der früheren Armen-Kasse bis zum 1. Januar k.J. gezahlt werden, die Zahlung der Mieten aber bereits Martini d.J. (St. Martins-Tag: 11. November) aufhört.
Kein Juli-Termin aktenkundig.
Am 12. August 1871
TOP 1290: Wurde die Rechnung des Schornsteinfegers Weber hierselbst über die Gebühren für Abhaltung der Feuerschau pro I. Semester d.J. vorgelegt und einstimmig beschlossen, dieselbe auf den seither bezahlten Betrag ad 20 Sgr pro Tag im ganzen also auf 1 RT 10 Sgr festzusetzen. - Feuerschau in jenen Jahren siehe Krünitz Online. Jedenfalls mehr als Schornstein fegen.
TOP 1291: Wurde auf wiederholten Antrag des Sägemüllers Schnapp hierselbst beschlossen, nunmehr mit der Instandsetzung des Weges zur hiesigen Sägemühle vorzugehen und die desfallsigen Arbeiten nach dem vom Maurermeister Franz Göckeler gefertigten Kosten-Anschlag öffentlich mindestfordernd zu verdingen.
TOP 1292: Wurde das Schreiben des Kreis-Commitès für die Errichtung des dem Andenken der im jüngsten Kriege mit Frankreich Gefallenen aus dem Kreis Arnsberg gewidmeten Denkmals in Arnsberg vom 17. Juli d.J. vorgelegt und mit Rücksicht darauf, dass mehrere Angehörige hiesiger Gemeinde zu den Gefallenen zählen, einstimmig beschlossen, aus hiesiger Gemeindekasse zur Errichtung dieses Denkmals dem Vorsitzenden (Amtmann Ley) zur Weiterbeförderung einen Beitrag von 20 RT zahlen zu lassen. - Siehe auch das Kapitel „Friedhofs-Visite“ zum entsprechenden Denkmal, jetzt – 2010 – rechts neben dem Alten Amtshaus.
TOP 1293: Auf das Antwortschreiben des August Lichte zu Warstein vom 23. v.M. wurde beschlossen, es bezüglich des Ankaufs seines hiesigen Besitztums bei der demselben in dem Gemeinde-Beschluss vom 28. Juni d.J. gemachten Offerte bewenden zu lassen. - Heiratsregister: Justinus August Lichte gnt. Grünhage heiratet 1.10.1850 Carolina Bracht (Acatholica; nicht katholisch, evangelisch), deren Eltern sind aus Heversdorf / Körbecke; Trauzeugen: Franz Feldmann, Franziska Hirschberger. August Lichte: 1871: 47 Jahre.
TOP 1294: Der am 1. d.M. abgehaltene Verkauf des Graswuchses wurde vorbehaltlich der Erledigung des § 4 der Verkaufsbedingungen genehmigt.
TOP 1295: Wurde auf den Antrag des hiesigen Lehrer-Personals und mit Rücksicht auf die hohe Zahl der Schüler und Schülerinnen, welche fast die Anstellung eines zweiten Lehrers (männl.!) erfordert, beschlossen,dem Lehrer Lutter und der Lehrerin Baus hier je die Hälfte der jährlichen Miete vom Schulboden als Gratifikation zahlen zu lassen. - Im Jahr 1871: 1 Knabenklasse = 132 Jungen; 1 Mädchenklasse = 110 Mädchen. - Siehe auch das Kapitel „Netzwerk Schule“.
TOP 1296: An Armen-Unterstützung, resp. Armen-Miete wurden vom 11. November d.J. resp. vom 1. Januar k.J. folgende Beträge bewilligt, nämlich:1. dem Franz Leineweber an Miete für seine Schwester 4 RT; 2. der Witwe Düring für die Witwe Bohne 4 RT; 3. dem Fritz Schwefer für die Franziska Hirnstein 4 RT; 4. dem Heinrich Miehse für Georg Flinkerbusch 4 RT(siehe TOP 1277); 5. der Witwe Bohne an Unterstützung 8 RT; 6. der Franziska Hirnstein zur Unterstützung 12 RT; 7. der Elisabeth Leineweber 8 RT (vielleicht: s.o. 1.); 8. dem Franz Korte Verpflegungskosten für Dina Flinkerbusch 50 RT; 9. dem Bernhard Tönne für Antonette Wrede 24 RT; 10. der Waisen-Erziehungsanstalt zu Olpe (Stadt) für das Kind der Dina Flinkerbusch 36 RT; und zwar ad 1 bis 4 für die Zeit von Martini d.J. bis dahin 1872 und ad 5 – 10 vom 1. Januar k.J. ab bis auf Widerruf.
TOP 1297: Nachdem das von den Gemeinde-Verordneten Heinrich Sahse und dem Zimmerermeister Korte hierselbst aufgrund örtlicher Revision aufgenommene Verzeichnis der von mehreren hiesigen Frei-Bauholz-Berechtigtem nunmehr Verwendeten denselben bei Zahlung der Ablöse-Kapitalien als nicht verwendet in Abzug gebrachten Holz-Quantitäten vorgelegt war, wurde unter der Annahme, dass sämtliches in demselben aufgeführte Holz vor dem 1. März 1866 verwandt ist, einstimmig beschlossen, die in diesem Verzeichnis als verwendet aufgewiesenen Hölzer mit 7 Sgr 7 ½ Pf pro Quadrat-Fuß aus hiesiger Gemeindekasse zu vergüten und zwar: 1. dem Joseph Kerstholt für 115 Kubik-Fuß : 29 RT, 6 Sgr,10 Pf. - 2. dem Johann Kückenhof für 79 Kubik-Fuß : 20 – 2 - 10. - 3. dem Anton Trumpetter für 246 ½ Kubik-Fuß: 62 – 19 - 7. - 4. dem Johann Lenze für 78 3/8 Kubik-Fuß : 19 – 27, - 7. - 5. dem Leser Rosenthal für 282 ½ Kubik-Fuß : 71 – 24 - 7. - 6. dem Johann Vogt für 21 ½ Kubik-Fuß : 5 – 13 - 11. - 7. dem Adam Heckmann für 202 Kubik-Fuß : 51 – 10 - 3. - 8. dem Georg Geihsler für 32 Kubik-Fuß : 8 – 4 -. - 9. dem Josef Funke für 4 ¼ Kubik-Fuß : 11 – 7 - 5. - 10. dem Heinrich Düring für 115 2/3 Kubik-Fuß : 29 – 12 -. - 11. dem Theodor Bracht für 141 Kubik-Fuß : 35 – 25 - 2. - 12. dem Heinrich Albers für 48 ½ Kubik-Fuß : 12 – 9 - 10. - 13. der Christina Marianne Trumpetter für 196 Kubik-Fuß : 50 – 9 - 9.
Am 23. August 1871
Keine TOP-Nummer, wohl 1298: Amtmann und Gemeinde-Verordnete und das vom Cataster-Controlleur Zöllner zu Arnsberg mitgeteilte Bestands-Veränderungs-Protokoll vorgelegt und einstimmig beschlossen, die danach durch die neue Vermessung des nach dem Hause des Spielmann führenden Weges entstandenen Parzellen den angrenzenden Grundbesitzer wie folgt zu schreiben lassen: Flur I Nr. 1503 / 0722 dem Maurer Franz Kohsmann Artikel296 d.m. - Flur I Nr. 1504 / 0773 dem Johann Kückenhoff Artikel 147 d.m. - Flur I Nr. 1505 / 0774 der Justina Augusta Geihsler Arikel. 290 d.m. - Flur I Nr. 1506 / 0775 dem Ludwig Geihsler Artikel 570 d.m. - Ein Weiteres war nicht zu verhandeln.
Am 27. September 1871
TOP 1299: Nach Einsicht und Prüfung des von Herrn Oberförster Harbert bezüglich der hiesigen Communal-Waldungen pro 1872 mitgeteilten Hauungs- und Cultur-Pläne sowie nach spezieller Beratung und Erörterung erklärte die Versammlung, dass sie mit diesen Plänen im Allgemeinen einverstanden sei, jedoch wünsche, dass (1.) pro 2 des Hauungs-Plans die Reiser nicht aufgearbeitet, sondern an der Erde liegend, sowie (2.) pro 5 des Hauungs-Plans die Stock-Ausschläge nummernweise an der Erde stehend, verkauft würden. Sodann hob dieselbe ferner hervor, wie ihres Erachtens eine Durchforstung der jungen unterdrückten Eichen im Distrikt Hömberg I. g. Krähenberg 14 f. und Scheidkopf c. dringend geboten erscheine und sie sich deshalb verpflichtet halte, diese zu beantragen.
TOP 1300: Wurde das Schreiben des Bürgermeisters Duislage zu Neheim vom 6. v.M. betreffend Übernahme der durch die Erkrankung des Wilhelm Schmale von hier erwachsenden Verpflegungs- und Arznei-Kosten vorgelegt und beschlossen, die bezeichneten Kosten aus hiesiger Gemeindekasse erstatten zu lassen, da der Schmale infolge mehrjährigen ununterbrochenen Aufenthalts in hiesiger Gemeinde Unterstützungs-Wohnsitz erworben habe.
Im Oktober 1871 kein Termin aktenkundig.
Am 18. November 1871
TOP 1301: Zu Mitgliedern der Klassensteuer-Einschätzungs-Commission pro 1872 wurden: (1.) Franz Göckeler, (2.) Franz Korte, (3.) Heinrich Sahse einstimmig gewählt.
TOP 1302: Die von dem Rendanten Bracht hier gelegte Rechnung der hiesigen Gemeindekasse pro 1870 wurde mit den dazu gehörigen Belegen und dem Revisions-Protokoll zur Super-Revision vorgelegt, von der Versammlung nach Maßgabe der Communal-Rechnungs-Instruktion postenweise und gegen die Belege (ungewöhnlich formuliert) geprüft, und nachdem die Versammlung einstimmig erklärt hatte, dass sie dem Vor-Revisions-Protokoll nichts zuzusetzen gefunden habe, wie folgt festgesetzt: (a) In Ist-Einnahmen auf 8137 RT 16 Sgr 7 Pf; (b) in Soll-Einnahmen auf 8850 – 9 – 10; (c) in Rest-Einnahmen auf 712 – 23 – 3; (d) in Ist-Ausgaben auf 7075 – 23 – 7; (e) in Soll-Ausgaben auf 7002 – 9 – 11; (f) in Rest-Ausgaben 34 – 14 – 4; (g) mit einem Kassen-Bestand von 1061 RT 23 Sgr – Pf.
TOP 1303: Wurde beschlossen, das von der Bergisch-Märkischen Eisenbahn-Direktion erbaute von dem Bauführer Goldkuhle und demnächst von dem Bauaufseher Gerstgarke bewohnte an der sogen. Rümmecke hierselbst belegene Wohnhäuschen zu dem Preis von 180 RT anzukaufen und wurde der Vorsitzende mit Einleitung von erforderlichen Schritten beauftragt.
Im November keine Versammlung aktenkundig.
Am 23. Dezember 1871
TOP 1304: Der für 11872 für hiesige Gemeinde aufgestellte Communal-Haushalts-Etat wurde in Einnahme und Ausgabe auf die Summen von 2564 RT 3 Sgr 5 Pf sowie mit einem mittels Umlage aufzubringenden Defizit von 889 RT 11 Sgr 8 Pf fertig gesetzt.
Im Januar und Februar 1872 keine Versammlung aktenkundig.
Am 23. März 1872
TOP 1304 (der Sekretär hat sich verzählt?): Der von Hermann Winterhoff hierselbst erbetene Ausstand zurZahlung der pro 1870 und 1871 rückständigen Grundrenten zum Gesamtbetrag von 34 RT, 8 Sgr, 2 Pf wird nicht bewilligt. - Ein Grund ist nicht aktenkundig.
TOP 1305: Beschlossen, die laut Schreiben der Königlichen General-Commission zu Münster in Sachen Gottfried Becker gegen hiesige Gemeinde erwachsenen Kosten ad 66 RT 12 Sgr 11 Pf aus hiesiger Gemeindekasse und zwar 24 RT 7 Sgr 8 Pf an die General-Commissions-Kasse und den Rest an Becker sofort zahlen zu lassen. - Mehr ist nicht aktenkundig.
TOP 1306: (a) Die Rechnung des H.R. Stein über die im Oktober v.J. zur hiesigen Pastorats-Wohnung gelieferten Tapeten und Borden mit 41 RT 3 Pf und (b) die Rechnung des Leser Rosenthal über eine zur (!) Pastorat gelieferte Ofenröhre mit 1 RT 6 Sgr zur Zahlung auf die hiesige Gemeindekasse übernommen. - L. Rosenthal gehört zu den Freienohler jüdischen Familien. Sein ältester Sohn Josef war 1870 im Deutsch-Franz. Krieg in Wörth gefallen; Gedenksäule rechts vor dem Alten Amtshaus (2010). Die älteste Tochter Sophie war 1869 zur kath. Kirche konvertiert und hatte 1869 geheiratet Otto Schilling, Anstreicher-Meister aus Eslohe. (Siehe Kapitel über die Freienohler jüdischen Familien.)
TOP 1307: Da das dem Johann Lenze gnt. Oels hierselbst zugehörige teilweise auf der der Gemeinde zugehörigen Parzelle Flur I Nr. 1511 / 716 erbaute Wohnhaus nebst Hofraum an den Bäcker Trompetter hierselbst verkauft ist, beschlossen, nunmehr wegen Veräußerung dieser Parzelle mit dem neuen Eigentümer in Unterhandlung zu treten. - Weitere Einzelheiten sind nicht aktenkundig.
Am 25. Mai 1872
TOP 1308: Wurde die Abtretung eines Hausplatzes von dem der Gemeinde Freienohl gehörigen am Bergemer belegenen Hude-Grundstück Flur I Nr. 1152/579 an den Tagelöhner Tegetthoff hier gegen sofortige Bezahlung des Kaufpreises beschlossen. - Der Kaufpreis ist nicht aktenkundig.
TOP 1309: Der Witwe Franz Schröer gnt. Leineweber hierselbst wurde eine wöchentliche Unterstützung von 15 Sgr aus Gemeindemitteln bewilligt. - Heiratsregister: Franz Schröer heiratet am 19.11.1829 Margaretha Siepen / Vorständer aus Beisinghausen / Reiste. - Sterberegister: (korrekt abgeschrieben) Johann Franz Linneweber oder Leineweber oder Schröer, geb. 23.2.1801, Kuhhirt, gest. 7.4.1872. - Witwe Ehefrau Margaretha... gest. 14.6.1873, LA 66. - Ihre verstorbenen Kinder: Franz Schröer LA 1 Jahr, 6 Monate, gest. 23.1.1855 (von Januar bis Mai 1855: 6 Kinder von 9 Gemeinde-Verstorbenen); -Johann Schröer LA 1 Jahr, 3 Monate, gest. 7.5.1857; - Kaspar Schröer geb. Juli 1861, gest. 13.9.1863. - Ein nicht leichtes Leben der Witwe, verständlich für die Gemeinde-Versammlung.
Am 17. Juli 1872
TOP 1310: Der heute abgehaltene Grasverkauf auf den Gemeinde-Wiesen in der Alten Ruhr, welcher einen Ertrag von 93 RT 5 Sgr ergeben hat, wurde genehmigt und dem Sekretär Handlos hierselbst für Abhaltung desselben, das bedungene Aufgeld im Betrag von 4 RT 21 Sgr 6 Pf bewilligt. - Sekretär Handlos: Dezember 1871: Alte Haus-Nr. 88, Parzelle 791, Hauptstraße, Figgen-Haus.
TOP 1311: Wurde beschlossen, (a) die Rechnung des Arnold Geihsler hierselbst über die im November v.J. bewirkte Anfuhr von Kies auf den zu dem Feuerteich bei A. Düring führenden Gemeindeweg (zuerst Düring-Straße, dann Brunnen-Straße) mit 3 RT 10 Sgr und (b)die Liquidation des St. Johannes-Hospitals in Neheim über die Verpflegung- und Arzneikosten für den daselbst erkrankten hier Domizil berechtigten des W. Schnade für die Zeit vom 4. April bis 4. Mai d.J. mit 10 RT 9 Sgr 2 Pf zur Zahlung auf hiesige Gemeindekasse zu übernehmen.
TOP 1312: Das von dem Vorsitzenden für hiesige Gemeinde entworfene Orts-Statut für die Einquartierungs-Wehren (von Soldaten im Manöver) im Frieden wurde unverändert angenommen mit zu § 8 desselben: (a) der aus hiesiger Gemeindekasse zu leistende Zuschuss für 1 Mann und Tag auf 5 Sgr und (b) die Vergütung für Aufnahme 1 Pferdes auf 20 Sgr festgesetzt.
TOP 1313: Vom Vorsitzenden wurde mitgeteilt, dass von den jetzigen Besitzern der unterm 15. Juni 1844 resp. 2. Juli 1844 öffentlich verkauften Grundflächen der hiesigen Gemeinde nunmehr die Aufnahme der Kaufverträge beantragt und deshalb die Katastrierung der veräußerten Flächen veranlasst worden sei. Nach dem Vermessungs-Register habe jedoch die ursprünglich an Ferdinand Kehsler hier für 10 RT veräußerte jetzt im Besitz des Kaspar Heckmann hierselbst befindliche Parzelle Flur I Nr. 1497 / 597 eine Größe von 1 Ar 10 Quadrat-Ruten oder 8 Ruten 2 Quadrat-Fuß und die an den Fritz Ernst Düring für 28 RT veräußerte jetzt im Besitz des Fritz Göckeler Junior hier befindliche Parzelle Flur I Nr. 1496 / 579 einen Flächeninhalt von 72 Quadrat-Meter (!) oder 5 Ruten 7 Fuß gehabt, während in dem Verkaufsprotokoll vom 15. Juni 1844 eine Größe von resp. 4 Ruten 96 Fuß und 2 Ruten 96 Fuß angegeben ist und sie deshalb wegen Ausgleichung der Differenz Beschluss zu fassen. Nach eingehender Beratung wurde von der Versammlung mit Rücksicht darauf, dass die beiden Parzellen ohne Vorbehalt eine Vergütung für die sich etwa herausstellende größere Grundfläche verkauft seien, der gezahlte Kaufpreis von resp. 10 und 22 RT auf den zeitigen Wert der beiden Parzellen übersteige und bei der Veräußerung also das Interesse der Gemeinde gewahrt sei, einstimmig beschlossen: die ganze Parzelle Flur I Nr. 1496 / 576 dem Maurer Fritz Göckeler Junior hierselbst eigentümlich abzutreten, ohne für das sich ergebende Plus an Grundfläche eine Entschädigung zu beanspruchen. Der Vorsitzende wurde autorisiert, hiernach die erforderlichen Kaufverträge abzuschließen.
Am 24. Juli 1872
TOP 1313 1/2: Der zwischen dem Vorsitzenden namens der hiesigen Gemeinde vorbehaltlich der Genehmigung der Gemeinde-Versammlung und der Königl. Regierung, sowie dem Baumeister Schmidts zu Meschede als Vertreter der Königl. Eisenbahn-Direktion zu Elberfeld heute abgeschlossene Kaufvertrag, wonach seitens der hiesigen Gemeinde der Bergisch-Märkischen-Eisenbahn-Gesellschaft: (1.) von der Parzelle Flur IV Nr. 222/138 der Steuergemeinde Freienohl 30 Ruten für den Preis von 2 RT pro Rute oder zusammen 60 RT; (2.) von der Parzelle Flur I Nr. 552 derselben Steuergemeinde 77 Ruthen für den Preis von 1 ½ RT pro Rute oder zusammen 113 ½ RT und (3.) eine nicht katasterierte am rechten Ufer der Rümmecke belegenen Wegefläche von 78 Ruten ebenfalls für den Preis von 1 ½ RT pro Rute oder zusammen 117 RT; im Ganzen also 1 Morgen 3 Ruten für einen Kaufpreis von 292 ½ RT käuflich abgetreten wurden; vorgelegt und in Rücksicht darauf, dass die fragliche Grundfläche für die hiesige Gemeinde seither vollständig ertraglos gewesen und nur als Vieh-Trift benutzt, zu letzterer auch der nebenan liegende nach § 13 der Gemeinde Freienohl zur Benutzung verbleibende Weg vollständig ausreichend ist, einstimmig beschlossen, den für die hiesige Gemeinde sehr günstigen Vertrag zu genehmigen und in die Veräußerung der fraglichen Grundfläche zu willigen. Der Vorsitzende wurde ersucht, zu dem Kaufvertrag die Höhere Genehmigung einzuholen. Das Kapital soll zur Abtragung der für die hiesige Gemeinde contrahierten (vertragsgebundenen) Anleihen verwendet werden.
Am 3. August 1872
TOP 1314: Auf die Anträge der hiesigen Eingesessenen: Maurer Fritz Ernst Wrede, Maurer Johann Rocholl und Tagelöhner Franz Kaulmann um käufliche Überlassung je eines Bauplatzes von dem der hiesigen Gemeinde zugehörigen am Ausgang des sogen. Alten Weges belegenen Hude-Grundstücke Flur I Nr. 1496 / 579 wurde mit Rücksicht darauf, dass das fragliche Grundstück seither nur als Vieh-Trift und zur Schweine-Hude benutzt ganz von Privat-Grundstücken eingeschlossen und für die Gemeinde vollständig wertlos ist, nach Einsichtnahme der anliegenden vom Gerichtstaxator Göckeler hierselbst aufgestellten Taxen einstimmig beschlossen, den Antragstellern die nach dem nebst Karte beigefügten Auszüge aus dem Vermessungs-Register bereits vermessenen und katasterierten Flächen, nämlich: (1.) dem Fritz Ernst Wrede die Parzelle Flur I Nr. 1496/5; 79/5 groß 4 Ar 12 Quadrat-Meter für 49 RT; (2.) dem Johann Rocholl die Parzelle Flur I Nr. 1496/5; 79/3 und 1496/5, 79/4 zur Größe von resp. 9 Ar 82 Quadrat-Meter und 1 Ar 22 Quadrat-Meter oder zusammen 4 Ar 40 Quadrat-Meter für 49 RT; (3.) dem Franz Kaulmann die Parzelle Flur I Nr. 1496/5; 79/2 groß 2 Ar 59 Quadrat-Meter für 43 RT; (4.) sowie dem Maurer Franz Hesse nach dem Antrag desselben zur Cultivierung und Vergrößerung seines Gartens die zwischen dem letzteren und dem Bauplatz für Fritz Ernst Wrede belegenen 1 Ar 94 Quadrat-Meter große Parzelle Flur I Nr. 1496/5; 79/6 für 23 RT; sämtliche Parzellen also für einen Kaufpreis von 163 RT eigentümlich abzutreten und von einem öffentlichen Verkauf derselben abzusehen, da hiervon ein gleich günstiges Resultat nicht zu erwarten ist. Der erzielte Kaufpreis kann nur gezahlt werden, weil die Grundflächen zu Bauplätzen geeignet sind und wird derselbe selbst von der für die zum Eisenbahn-Bau vergrabenen im besten Cultur-Zustand befindlichen Ackerländer und Wiesen gezahlten Entschädigung bei weitem nicht erreicht. Wegen Zahlung des Kaufpreises wurde bestimmt, dass dieselbe vor Aufnahme des legalen Kaufvertrages erfolgen müsse. Der Vorsitzende wurde ersucht, die Genehmigung Königlicher Regierung zu dieser dem Interesse der Gemeinde Freienohl nur entsprechenden Veräußerung einzuholen.
Am 5. November 1872
TOP 1315: Die vom Rendanten Bracht hierselbst gelegte Rechnung der hiesigen Gemeindekasse pro 1871 wurde mit den dazu gehörigen Belegen (wie früher immer noch mit ä geschrieben) und dem Vor-Revisions-Protokoll zur Super-Revision vorgelegt, von der Versammlung nach Maßgabe der Communal-Rechnungs-Instruktion postenweise und gegen die Belege geprüft und nachdem die Versammlung einstimmig erklärt hatte, dass sie dem Vor-revisions-Protokoll nichts zuzustzen habe, wie folgt festgesetzt: (1.) in Soll-Einnahmen auf 8558 RT 10 Sgr 6 Pf; (2.) in Ist-Einnahmen auf 7801 RT 10 Sgr 4 Pf; (3.) in Rest-Einnahmen auf 626 RT 6 Sgr 6 Pf; (4.) in Soll-Ausgaben auf 5784 RT 23 Sgr 4 Pf; (5.) in Ist-Ausgaben auf 5779 RT 9 Sgr 2 Pf; (6) in Rest-Ausgaben auf 5 RT 14 Sgr 2 Pf; (7.) mit einem Bestand von 2022 RT 1 Sgr 2 Pf.
TOP 1316: Der pro 1873 für hiesige Gemeinde aufgestellte Communal-Haushalts-Etat wurde in Einnahme und Ausgabe auf die Summe von 2550 RT, sowie mit einem nach Verhältnis der direkten Staatssteuern zu gleichen Prozenten aufzubringenden Defizit von 909 RT 29 Sgr 1 Pf festgesetzt.
TOP 1317: Zu Mitgliedern der Klassensteuer-Einschätzungs-Commission wurden (1.) Heinrich Sahse, (2.) Franz Korte, (3.) Franz Göckeler einstimmig gewäglt.
Am 2. Dezember 1872
TOP 1318: Nachdem der Vorsitzende die Verfügung des Herrn Landrats vom 5. v.M. und den von Königlicher Regierung neu aufgestellten Normal- und Personal- Besoldungsplan für die Communal-Forstschütz-Beamten zur Vorlage gebracht hatte, wurde nach eingehender Beratung einstimmig beschlossen, das Diensteinkommen des hiesigen Försters Heidfeld neben seiner Wohnung auf 240 RT jährlich festzusetzen und den sich hierauf ergebenden Zusatz zu dem bisherigen Einkommen vom 1. Juli d.J. ab nachzahlen zu lassen
TOP 1319: Der Antrag des Polizeidieners Kaulmann um Bewilligung einer Gratifikation zur Beschaffung eines grauen Überrocks (Jacke) wurde abgelehnt. - Ein Grund ist nicht aktenkundig. Vielleicht hat einer aus der Gemeinde-Versammlung gesagt: „Der jetzige sieht doch noch ganz ordentlich aus!“ Aber der hat vielleicht nicht durchschaut, dass ein solcher Überrock nicht nur ordentlich aussehen soll und das ein Gratifikation „von oben“ die Position erhöht.
TOP 1320: Wurde die Rechnung der Anna Maria Noeke über Anfertigung verschiedener Kleidungsstücke für Antonette Wrede und das jüngste Kind des Franz Hesse mit zusammen 1RT 17 Sgr 6 Pf auf die hiesige Gemeindekasse übernommen. - Einzelheiten sind nicht aktenkundig.
TOP 1321: Ferner wurde beschlossen, der Ehefrau Anton Stirnberg junior hier für das ihr am 23. August d.J. zur Verpflegung und Erziehung übergebene jüngste Kind des Franz Hesse eine Vergütung von 6 Sgr pro Tag aus hiesiger Gemeindekasse zu gewähren. - Aus dem Heiratsregister: Anton Stirnberg gnt. Humpers heiratet am 28.9.1865 Elisabeth Mund aus Hoppecke / Thülen. - Franz Hesse ist schon Witwer von Elisabeth Cohsmann; 2. Ehe am 5.4.1864 mit Maria Kayser gnt. Püttmann aus Oberberge / Calle, sie ist geb. 16.9.1832, ist gest. 10.8.1872; Name und LA dieses jüngsten Kindes sind nicht aktenkundig.
TOP 1322: Wurde beschlossen der Witwe Becker, Friederika Heinemann und dem Franz Hesse je 1 Haufen Reiserholz unentgeltlich zu überlassen. - Reiserholz: einfachstes, schnell brennendes Brennholz.
TOP 1323: Wurde der Antrag des Kaspar Kehsler um Erteilung der Genehmigung zum Brechen von einigen Fudern Steinen im Distrikt Thielenberg vorgelegt, und darauf einstimmig beschlossen, dem Kehsler die erforderlichen Steine gegen eine Vergütung von 7 172 Sgr pro Rute unter der Verpflichtung zu überlassen, die Grube nach vollendeter Arbeit zu ebnen.
Am 12. Dezember 1872
TOP 1324: In der heutigen außerordentlichen Gemeinde-Versammlung wurde der Beschluss des hiesigen Schulvorstandes (1. = Pfarrer Adams, 2. = Amtmann; 3. = Gemeinde-Verordneter) vom 9. d.M. zur Beschlussfassung vorgelegt (Der Inhalt ist nicht aktenkundig.) Nach eingehender Beratung erklärte die Versammlung einstimmig, wie sie bei den drückenden Verhältnissen der hiesigen Gemeinde dem gedachten Beschluss in allen Punkten nur beitreten könne und (es) wurde deshalb einstimmig beschlossen, dass nach dem Schulkassen-Etat erforderliche Defizit vom Jahre 1873 ab aus der hiesigen Gemeindekasse an die Schulkasse zu zahlen und dasselbe mit den übrigen Gemeindebedürfnissen nach Maßgabe der direkten Staatssteuern zu gleichen Prozenten aufzubringen. Der Vorsitzende soll wurde um Einholung der zur Ausführung dieses Beschlusses erforderlichen Genehmigung (Landrat) ersucht.
Am 27. Januar 1873
TOP 1325: An einmaligen Armenunterstützungen der Witwer Josef Hüser hier 3 RT und der Näherin Friederika Heinemann 1 RT bewilligt.
TOP 1326: Zur Zahlung auf die Gemeindekasse wurde (a) das Schulgeld für die Kinder der Witwe Fritz Heckmann hier für II. Semester d.J. mit 1 Sgr und (b) das Schulgeld für den Sohn der Friederika Heinemann hier pro II. Semester d.J. mit 10 Sgr übernommen. Das ferner von letzterer zu zahlende Impfgeld pro 1872 ad 7 Sgr, 11 Pf wurde niedergeschlagen.
TOP 1327: Der Antrag des Schweinehirten Matthias Krick hierselbst, ihm für das Vierteljahr, für welches er noch den Hirtenlohn erhalten habe, auch die Zulage aus der Gemeindekasse im Betrag von 7 RT jährlich, also 1 ¾ RT zu bewilligen, wurde abgelehnt, weil derselbe in diesem Vierteljahr noch nicht 2 Monate gehütet habe und derselbe also mit dem ursprünglichen Hirtenlohn ausreichend besoldet sei.
TOP 1328: Auf den Antrag des Kuhhirten Kaspar Köster hierselbst, seinen Lohn ebenfalls wie denjenigen des neu angestellten Hirten Kaulmann auf 40 RT jährlich festzusetzen, wurde einstimmig beschlossen, den Hirtenlohn des Köster vom verflossenen Jahr ab ebenfalls auf 40 RT zu erhöhen und den demselben noch zustehenden Betrag ad 3 RT aus der Gemeindekasse zahlen zu lassen.
TOP 1329: Der am 14. d. M. (Januar) in dem Distrikt Winterseite und Thielenberg des hiesigen Communal-Waldes abgehaltenen Eichen-Verkauf, bei welchem sich gegen die Taxeein Ausfall von ca. 11 ½ RT ergeben hat, wurde genehmigt.
TOP 1330: Vom Vorsitzenden wurde die Landrätliche Verfügung vom 8. d.M. Nr. 984, worauf die Fabrik-Besitzer Linneborn und Klagges zur Instandsetzung des von Freienohl zur Langelbrücke führenden Weges rücksichtlich der von denselben zu erhöhenden 18 Ruten langen Strecke dieses Weges mit einem entsprechenden Kosten-Beitrag herangezogen werden sollen, mitgeteilt und von der Versammlung mit Rücksicht darauf, dass die Reparatur des Weges inzwischen dringendes Bedürfnis geworden sei, einstimmig beschlossen, mit der Instandsetzung desselben nach Maßgabe des unterm 3. Mai 1870 vom Maurermeister Göckeler hier gefertigten Kosten-Anschlags sowie des Nachtrags-Anschlags desselben vom 27. Mai 1870 vorzugehen, die erforderlichen Arbeiten öffentlich mindestfordernd zu verdingen und die nach den Kostenberechnungen erforderlichen Geldmittel zum Betrag von 256 RT, mit dem im diesjährigen Gemeinde-Etat vorgesehenen Betrag zu decken. Bezüglich des Kostenbeitrags der Unternehmer Linneborn und Klagges wurde beantragt, dieselben mit einem nach Verhältnis der Länge der von denselben zu erhöhenden Wegestrecke zu berechnenden Kostenbeiträge heranzuziehen. - 1 Rute = 3,37 Meter; 18 Ruten = 60,66 Meter.
Am 22. März 1873
TOP 1331: Nachdem vom Vorsitzenden zum Vortrag gebracht worden, dass die Dienstperiode des Gemeinde-Vorstehers hiesiger Gemeinde abgelaufen, wurde von der Versammlung unter Festsetzung der Dienstunkosten-Entschädigung zu dem bisherigen Betrag von jährlich 40 RT der seitherige Vorsteher Amtmann Ley für eine 6-jährige Periode einstimmig wiedergewählt.. - Nur 1 TOP. Vielleicht hatte der wieder gewählte Amtmann Ley zu einem kleinen Fest eingeladen...
Eingeklebt ist ein Extra-Blatt:
Zur Beratung und Beschlussfassung über die Erhöhung des Gehalts der hiesigen Lehrerstelle habe ich auf Montag, dem 7. d.M., abends 6 Uhr auf hiesiger Amtsstube Gemeinde-Versammlung anberaumt, wozu ich hierdurch it dem Ersuchen um pünktliches Erscheinen einlade. - Freienohl, den 5. April 1873 – Der Amtmann: unterschrieben: Ley – Circuliert (1.) beim Herrn Gemeinde-Verordneten Sahse hier: folgend handschriftliche Unterschrift mit Bleistift; (2.) beim Herrn ...usw. Göckeler …: …; (3.) beim … Tönne...mit Tinte unterschrieben (die der Postexpediteur griffbereit hat) freilich so: Toenne; (4.) … Korte: … (5.) ...Kückenhoff … (6.) … Trompetter ...
Am 7. April 1873
TOP 1332: Nachdem von Königlicher Regierung die Zahlung des nach dem Etat der hiesigen Schulgemeinde erforderlichen Defizits aus der Gemeinde in die Schulkasse hierselbst genehmigt ist, war auf heute zur Beratung und Beschlussfassung über die nach der Landrätlichen Verfügung vom 15. November v.J. Nr. 4394 erforderliche Erhöhung des Gehalts der hiesigen Lehrerin-Stelle Gemeinde-Versammlung anberaumt und hatten sich die Nebengenannten (Amtmann Ley; Heinrich Sahse, Franz Toenne, Franz Korte, Franz Göckeler, Franz Trumpetter, Johann Kückenhoff) eingefunden. Der Vorsitzende teilte der Versammlung die Verfügung Königlicher Regierung vom 23. Oktober v.J. A V. Nr. 8483 mit und wurde vom Gemeinde-Vorstand hiermit unter Anerkennung der Notwendigkeit eines Gehalts von 225 RT für die hiesige Lehrerin-Stelle und unter dankbarer Akzeptation des von Königlicher Regierung zugesicherten Staatszuschusses ad 23 RT einstimmig beschlossen, dem von hiesiger Gemeinde noch jetzt neben dem oben gedachten Staatszuschuss zur Komplettierung des erforderlichen Gehalts zu leistenden Beitrag mit dem übrigen Schulkassen-Defizit aus der Gemeinde in die Schulkasse zahlen zu lassen resp. durch Umlage auf die direkten Staatssteuern zu gleichen Prozenten aufzubringen, auf den von Königlicher Regierung zu bewilligenden Staatszuschuss ad 23 RT auf die Gemeinde zu übernehmen, sobald dieselbe zur Aufbringung desselben nach dem sicheren Urteil im Stande ist. - Die Schluss-Formulierungen sind nicht ganz verständlich. -
Lehrerin! Frauen-Lehrerinnen verdienten weniger als Männer-Lehrer; die Männer-Lehrer waren zumeist verheiratet und hatten Familie, aber die Frauen-Lehrerinnen durften erst ab 1919 mit der Weimarer Verfassung heiraten, oder sie mussten mit dem Hochzeits-Termin aus dem Schuldienst ausscheiden. Männer-Politik.
TOP 1333: Nachdem von Königlicher Regierung die Zahlung des nach dem Etat der hiesigen Schulgemeinde erforderliche Defizits aus der Gemeinde in die Schulkasse hierselbst genehmigt ist, worauf heute zur Beratung und Beschlussfassung über die nach der Landrätlichen Verfügung vom 15. November Nr. 4394 erforderliche Erhöhung des Gehalts der hiesigen Lehrerstelle (!) Gemeinde-Versammlung anberaumt und hatten sich die Nebengenannten eingefunden. Der Vorsitzende teilte der Versammlung die Verfügung Königlicher Regierung vom 23. Oktober A V. 8483 mit und wurde vom Gemeinde-Vorstand hiermit unter Anerkennung der Notwendigkeit eines Gehalts von 300 RT (!) für die hiesige Lehrerstelle und unter dankbarer Akzeptation des von Königlicher Regierung zugesicherten Staatszuschusses as 30 RT (!) einstimmig beschlossen, der von hiesiger Gemeinde noch jetzt neben dem oben gedachten Staatszuschuss zur Komplettierung des erforderlichen Gehalts zu leistende Beitrag mit dem übrigen Schulkassen-Defizit aus der Gemeinde in die Schulkasse zahlen zu lassen, resp. durch Umlage mit direkten Staatssteuern zu gleichen Prozenten aufzubringen, auch den von Königlicher Regierung zu bewilligenden Zuschuss aus Staatsfonds ad 30 RT (!) auf die Gemeinde zu übernehmen, sobald dieselbe zur Aufbringung desselben nach dem Urteil der Höheren Behörde im Stande ist.
TOP 1334: Der Vorsitzende teilte der Versammlung die Landrätliche Verfügung vom 29. v.M. Nr. 1557 mit und wurde in Verfolg (damaliger Stil) des heutigen Beschlusses, worauf das Gehalt der hiesigen Lehrerstelle bereits auf den notwendigen Minimalbetrag von 300 RT verbessert ist, nach eingehender Beratung einstimmig beschlossen, das Gehalt der hiesigen z.Zt. vakanten Lehrer-, Küster- und Organisten-Stelle behufs Erhaltung eines tüchtigen Lehrers auf 400 RT zu erhöhen und die Mehr-Ausgabe ad 100 RT mit dem übrigen Schulkassen-Defizit aus der Gemeinde in die Schulkasse zahlen zu lassen resp. durch gleichmäßige Umlage auf die direkten Staatssteuern (siehe unten Anmerkung) aufzubringen.
Mai, Juni, Juli keine aktenkundigen Gemeinde-Versammlungen. Freilich: in der Akte 402 sind 2 Seiten / Blätter herausgeschnitten zwischen den Worten „Staatssteuern“ und „aufzubringen“. Das Protokoll ist in der Akte 402 korrekt weiter datiert:
Am 22. August 1873
TOP 1335: Zu Mitgliedern der Klassensteuer-Einschätzungs-Commission pro 1874 wurden (1.) Franz Toenne, (2.) Franz Trumpetter, (3.) Franz Korte einstimmig gewählt.
TOP 1336: Die vom Rendanten Bracht hierselbst gelegte Rechnung der hiesigen Gemeindekasse pro 1872 wurde nebst den Belegen und dem Vor-Revisionsprotokoll vorgelegt und nachdem und nachdem die Versammlung dieselbe postenweise geprüft und erklärt hatte, dass sie dem Revisionsprotokoll nichts hinzuzusetzen gefunden habe: (1.) mit einer Soll-Einnahme von 6752 RT 8 Sgr 3 Pf; (2.) mit einer Ist-Einnahme von 6263 RT 22 Sgr 1 Pf; (3.) mit einer Rest-Einnahme von 447 RT 8 Sgr 9 Pf; (4.) mit einer Soll-Ausgabe von 5218 RT 22 Sgr 6 Pf; (5.) mit einer Ist-Ausgabe von 5778 RT 10 Sgr 4 Pf; (6.) mit einer Rest-Ausgabe von 40 RT 12 Sgr 2 Pf; (7.) mit einem Kassen-Bestand von 1085 RT 11 Sgr 9 Pf: festgesetzt.
TOP 1337: Der vom Vorsitzenden für die hiesige Gemeinde aufgestellte Communal-Haushalts-Etat pro 1874 wurde nach spezieller Prüfung in Einnahme und Ausgabe auf die Summe von 2930 RT 27 Sgr 9 Pf sowie mit einem durch Umlage aufzubringenden Defizit von 1159 RT – Sgr 3 Pf festgesetzt.
Im September ist keine Gemeinde-Versammlung; die TOP-Nummern belegen das.
Am 8. Oktober 1873
TOP 1338: Auf den Antrag des hiesigen Eingesessenen Fuhrunternehmers Franz Spielmann um käufliche Überlassung zweier der hiesigen Gemeinde zugehörigen am sogen. Himmernhagen belegenen Grundstücke Flur III Nr. 77 und 78 wurde mit Rücksicht darauf, dass die beiden Grundstücke zur Größe resp. 12 Ar 70 Quadrat-Meter und 6 Ar 55 Quadrat-Meter, wovon ein Teil mit Strauchwerk bewachsen zur Zeit nur den geringen Pachtbetrag von 1 RT einbrachten, dieselben zudem auch ringsum von Privat-Grundstücken eingeschlossen, für die Gemeinde fast wertlos sind, nach Einsichtnahme der anliegenden vom Gerichtstaxator Göckeler hierselbst aufgestellten Taxe einstimmig beschlossen, diese beiden Flächen, deren Größe von Seiten der Verkäuferin (Gemeinde) nicht verbürgt wird, für den Gesamtbetrag von 140 RT an Spielmann eigentümlich abgetreten. Spielmann beabsichtigt, diese Flächen zur Erweiterung seiner in unmittelbarer Nähe gelegenen Ziegelbrennerei zu benutzen und würde mit Rücksicht darauf, dass die Grundstücke zu keinem anderen als zu diesem Zweck geeignet sind, von einem öffentlichen Verkauf derselben abzusehen sein, da ein gleich günstiges Resultat dabei nicht zu erwarten ist. Wegen Zahlung des Kaufpreises wurde bestimmt, dass dieser sofort nach Übergabe des Grundstücks erfolgen müsse. Der Vorsitzende wurde ersucht, die Genehmigung Königlicher Regierung zu dieser im Interesse der Gemeinde Freienohl liegenden Veräußerung.
Am 8. November 1873
TOP 1339: In Rücksicht auf den vom Gutsbesitzer Hermann von der Becke zu Hemer gestellten Antrag wurde einstimmig beschlossen, demselben das hiesige Gemeinde-Grundstück Flur IV Nr. 4 der diesseitigen Steuergemeinde behufs Benutzung zur Anlegung eines Wassergrabens für eine neu zu erbauende Holzstoff- und Holzpappen-Fabrik – in ziemlicher Nähe des hiesigen Orts – käuflich abzutreten und zwar für den Martini 1874 fälligen Betrag von 1000 RT jedoch unter dem Vorbehalt: (1.) der Anfertigung und Unterhaltung einer Brücke über den angefertigten Graben behufs Abfuhr von Holz aus dem in der Nähe gelegenen Gemeindewald. (2.) Gewährung eines Abfuhrweges über das verkaufte Grundstück der Ruhr zu, wie er seither bestanden hat und (3.) der hierzu einzuholenden Genehmigung der Aufsichtsbehörde. - Die Versammlung klärte übereinstimmend, dass sie die Genehmigung zur Ausführung dieses Beschlusses nur sehr dringend beantragen könne, weil die Gemeinde für den nach der anliegenden Taxe des Gerichtstaxators Göckeler pro Hektar nur 200 RT betragenden Wert des Grundstücks, welches überhaupt nur 1 Hektar 95 Ar 85 Quadrat-Meter nicht durch den auf die runde Summe von 1000 RT normierten Preis durchaus hinreichend entschädigt werde, vorzugsweise aber, weil es für die meist nur aus gewöhnlichen Handarbeitern bestehende Einwohnerschaft von großer Wichtigkeit sei, dass hier gewerkliche Etablissements (fabrik-ähnliche Räume), auf denen eine ziemlich große Zahl Arbeiter andauernde und lohnende Beschäftigung geboten werde, entstehen. Von der Becke beabsichtige auf der projektierten Anlage fast ausschließlich nur Arbeiter hiesiger Gemeinde zu beschäftigen und müsse man diesem willkommenen Unternehmen alle Unterstützung angedeihen lassen, wogegen etwaige Schwierigkeiten, - namentlich wenn diese von Seiten der Gemeinde als Inhaberin des Haupt-Anlage-...(1 wohl heutzutage ungebräuchliches Fremdwort nichht korrekt lesbar) erhoben würden -, das Aufkommen der Anlage sehr in Frage stellen und der Einwohnerschaft einen fühlbaren Nachteil zufügen müssten, da sofern dem jetzigen Reflektanten die Ausführung seines Bauprojektes unmöglich gemacht, sich voraussichtlich nicht sobald und auch wohl überhaupt nicht jemand finden werde, der mit ähnlichen Absichten zur Förderung des Gemeinde-Wohles auftrete.
Ferner wurde beschlossen, das Kapital bei der Sparkasse Arnsberg behufs Ansammlung eines Fonds zum Neubau einer zweiten Schule wertbar anzulegen. - Mit der neuen Schule ist das spätere Amtshaus gemeint.
Am 5. Dezember 1873
TOP 1340: Auf die Anträge der hiesigen Eingesessenen Zimmermann Friedrich Kehsler und Witwe Johann Kohsmann um käufliche Überlassung zweier Hausplätze von dem der hiesigen Gemeinde gehörigen am sogen. Bergemer (Bergmecke) belegenen Hude-Grundstück Flur I Nr. 1519 / 579 und 565 wurde mit Rücksicht darauf, dass die fraglichen Grundstücke seither nur als Triftweg und zur Schweine-Hude benutzt, ganz von Privat-Grundstücken eingeschlossen und für die Gemeinde vollständig wertlos ist, nach Einsichtnahme der umliegenden vom Gerichtstaxator Göckeler hierselbst aufgestellten Taxe, einstimmig beschlossen, den Antragstellern die nachdem nebst Karte beigefügten Auszug aus dem Vermessungs-Register bereits vermessenen und katasterierten Flächen, nämlich: (1.) dem Fritz Kehsler die Parzelle Flur I Nr. 1534/579 groß 5 Are 75 Quadrat-Meter für 95 RT; (2.) der Witwe Johann Kohsmann die Parzelle Flur I Nr. 1534/565 groß 4 Are 67 Quadrat-Meter für 77 RT, beide Hausplätze für einen Kaufpreis von 172 RT eigentümlich abzutreten und von einem öffentlichen Verkauf derselben abzusehen, da hierbei ein gleich gültiges Resultat nicht zu vertreten ist. Ein solcher Kaufpreis kann nur gezahlt werden, weil die Grundflächen zu Bauplätzen geeignet sind und übersteige derselbe sogar bei weitem die Entschädigung für die zum Eisenbahnbau vergrabenen Ackerländer und Wiesen. Wegen Zahlung des Kaufpreises wurde bestimmt, dass derselbe vor Aufnahme der legalen Bauverträge resp. Auflassung vor dem Grundbuch-Amt erfolgen müsse. Der Betrag as 172 Talern soll demnächst zum Zweck der Ansammlung eines Fonds zum Bau einer zweiten Schule hierselbst wertbar angelegt werden. - Siehe oben TOP 1339. - Der Vorsitzende wurde ersucht, die Genehmigung Königlicher Regierung zu dieser im Gemeinde-Interesse stattfindenden Veräußerung einzuholen.
Am 24. Januar 1874
TOP 1341: Nachdem der Vorsitzende der Versammlung die Verfügung Königlicher Regierung vom 17. v.M. A V. B 5915, sowie den Beschluss des Schulvorstandes vom ...(?) Tag mitgeteilt hatte und von derselben unter Anerkennung der Notwendigkeit eines Gehalts von 230 RT für die Lehrerin und unter dankbarer Genehmigung des von Königlicher Regierung zur Komplettierung dieses Gehalts zugesicherten Staatszuschlags ad 5 RT einstimmig beschlossen, letzteren Betrag von 5 RT auf die Gemeinde zu übernehmen, sobald dieselbe zur Aufbringung desselben nach dem Urteil der Höheren Behörde im Stande ist.
Im Februar keine Gemeinde-Versammlung aktenkundig.
Am 20. März 1874
TOP 1342: In heutiger Gemeinde-Versammlung wurde beschlossen, die Kündigung des Flurschützen und Waldwärters Düring hierselbst anzunehmen und die Vaianz bekannt zu machen. - Ein Grund der Kündigung ist nicht aktenkundig.- Vaianz: Erwartungen für diese Leerstelle.
TOP 1343: Der Näherin Friederika Heinemann hierselbst wurde widerruflich eine monatliche Unterstützung von 1 Taler aus hiesiger Gemeindekasse bewilligt. - Siehe oben: TOP 1325 und 1326.
TOP 1344: Die am 12. November (1 Tag nach dem „Stichtag“: St. Martin) vorigen Jahres bzw. 3. März dieses Jahres abgehaltene Wiederverpachtung der pachtlos gewordenen Gemeindegrundstücke auf´m Knäppchen wurde genehmigt.
Am 13. April 1874
TOP 1345: Mit Rücksicht darauf, dass die Parzellen Flur I Nr. 1485/340, 1594/519, 1535/565, A / 565, B / 565 und Flur III (VI ?) Nr. 77 und 76 für hiesige Gemeinde als Vieh-Hude wegen ihrer schlechten Lage und Beschaffenheit fest wert- und ertraglos sind, wurde die Veräußerung derselben im Wege des öffentlichen Meistgebots einstimmig beschlossen.
Am 1. Mai 1874
TOP 1346: Wurde wegen Ablaufs der Funktionsperiode des seitherigen Amts-Verordneten Heinrich Sahse hierselbst zur Neuwahl geschritten und zum Amts-Verordneten einstimmig gewählt der Heinrich Sahse hierselbst. Ein weiteres war nicht zu verhandeln. - Wahrscheinlich haben die Herren gefeiert; wo, ist auch nicht aktenkundig, wahrscheinlich im selben Haus der Ratsstube, Post, Gasthof, später „Hölle“. Heinrich Sahse war 74 Jahre alt und kannte sich auch aufgrund seiner beruflichen Tätigkeit in den Gemeinden des Amts Freienohl wohl bestens aus für diesen Posten: Alte Haus Nr. 23, Parzelle 915, Bergstraße 19.
Am 8. Juni 1874
TOP 1347: Nachdem die Versammlung durch Einsicht des vom Vorsitzenden vorgelegten Protokolls vom 1. Juni curr. (des „laufenden“ Jahres) von dem Resultat des in Folge früherer desfallsiger Beschlüsse abgehaltenen Verkaufs verschiedener zum ...(1 Wort nicht korrekt lesbar) hiesiger politischer Gemeinde gehöriger Grundstücke mit Befriedigung Kenntnis genommen und den erzielten Erlös bei mehreren Positionen als durchaus günstig und annehmbar erklärt hatte, wurde einstimmig beschlossen, den nachbenannten Letztbietenden zu den folgenden am 1. November d.J. verfallenden Kaufsummen zu Zuschlag zu erteilen und unter Voraussetzung der einzuholenden Genehmigung Königlicher Regierung die resp. Grundflächen eigentümlich abzutreten, nämlich: (1.) dem Joseph Spindeldreher hierselbst die Parzelle Flur I Nr 1502 / 350der hiesigen Steuergemeinde wurde groß 60 Quadrat-Meter und taxiert zu 2 RT 3 Sgr für 10 RT; (2.) dem Zimmermann Fritz Kehsler die Parzelle Flur I Nr. 1533 / 565 der hiesigen Steuergemeinde groß 5 Are 75 Quadrat-Meter und taxiert zu 94 RT 12 Sgr 4 Pf für 95 RT; (3.) der Witwe Johann Kohsmann die Parzelle Flur I Nummer 1535 / 565 der hiesigen Steuergemeinde groß 4 Are 67 Quadrat-Meter taxiert zu 76 Rt 25 Sgr 9 Pf für 77 RT; (4.) dem Franz Becke Junior die Parzelle Flur I B Nummer 565 der hiesigen Steuergemeinde groß 5 Are 67 Quadrat-Meter und Taxiert zu 93 RT 3 Sgr für 93 RT 15 Sgr; im Ganzen für 275 RT 15 Sgr; welche Gelder nach Eingang zur Schuldentilgung verwendet werden sollen. Hinsichtlich der ferner zum Verkauf ausgesetzten Grundstücke Flur I Nr. A / 565 und III Nr. 77 und 78, wofür das Angebot um 33 RT resp. 34 ¾ RT gegen die Tax-Summe zurück geblieben war, glaubte die Versammlung, den Zuschlag nicht erteilen zu dürfen und wird daher vorläufig von deren Veräußerung Abstand genommen. - Freienohl wird größer an Einwohnern. Darum:
Einschub aus dem Kapitel Netzwerk Schule:
Für 1869 aus der Etat-Liste der Schulgemeinde Freienohl: 1072 Einwohner, 215 Hausväter, dazu 6 Juden, 235 Schulkinder, 166 Häuser. Schulgeld von den Eingesessenen: im Jahr 20 Sgr pro Kind; von den Auswärtigen im Jahr 24 Sgr pro Kind (Sgr: Silbergroschen, Auswärtige: Giesmecke, Wildshausen = eigentlich nach Dinschede). (AA 1283)
Schulkinder: (in der Akte steht: Knaben; die angegebene Jungen-Zahl, Mädchen-Zahl wird immer in einem Klassenraum unterrichtet.)
Jahr 1866: 122 Jungen, 118 Mädchen
Jahr 1867: 118 Jungen, 117 Mädchen
Jahr 1868: 123 Jungen, 111 Mädchen
Jahr 1869: 130 Jungen, 128 Mädchen
Jahr 1870: 140 Jungen, 127 Mädchen
Jahr 1871: 132 Jungen, 110 Mädchen
Jahr 1872: 127 Jungen, 107 Mädchen. (AA 1319)
Für 1875 aus der Etat-Liste: 1154 Einwohner, 229 Hausväter, dazu 4 Juden; 238 Schulkinder, 190 Häuser. (AA 1283)
Im Juli 1874 ist keine Gemeinde-Versammlung aktenkundig.
Am 7. August 1874
TOP 1348: Zu Mitgliedern der Klassensteuer-Einschätzungs-Commission pro 1875 wurden (1.) Heinrich Sahse, (2.) Franz Göckeler, (3.) Franz Toenne einstimmig gewählt.
TOP 1349: Die vom Rendanten Bracht hierselbst gelegte Rechnung der hiesigen Gemeindekasse pro 1873 wurde nebst den Belegen und dem Vor-Revisions-Protokoll zur Superrevision gelegt und nachdem die Versammlung dieselbe postenweise geprüft und erklärt hatte, dass sie dem Revisions-Protokoll nichts zuzusetzen gefunden habe, wie folgt festgesetzt: (1.) mit einer Ist-Einnahme von 4699 RT 8 Sgr 7 Pf; (2.) mit einer Soll-Einnahme von 5324 RT 6 Sgr 6 Pf; (3.) mit einer Rest-Einnahme von 619 RT 23 Sgr 2 Pf; (4.) mit einer Ist-Ausgabe von 4296 RT 9 Sgr 4 Pf; (5.) mit einer Soll-Ausgabe von 4308 RT 2 Sgr 4 Pf; (6.) mit einer Rest-Ausgabe von 12 RT 18 Sgr 0 Pf; (7.) mit einem Kassen-Bestand von 402 RT 29 Sgr 3 Pf.
Am 14. September 1874
TOP 1350: Der pro 1875 für hiesige Gemeinde aufgestellte Communal-Haushalts-Etat wurde in Einnahmen und Ausgaben auf die Summen von 8474 RT 52 Sgr 0 Pf sowie mit ...(1 Wort nicht korrekt lesbar) Verhältnis der ...(2 Wörter nicht korrekt lesbar) Steuern zu gleichen Prozenten aufzubringenden Defizit von 2996 RT 29 Sgr 0 Pf festgesetzt.
TOP 1351: Der heute abgehaltene Verding der Anfertigung einer 2 ¾ Fuß hohen Steinverkleidung (etwa 90 cm) an der hiesigen Knabenschule wurde genehmigt und dem Kaspar Stirnberg hierselbst für das von ihm abgegebene Gebot von 64 RT 18 Sgr 9 Pf der Zuschlag erteilt. - Einwohnerliste Dezember 1871: Alte Haus-Nr. 167, Krumme Straße: Kaspar Stirnberg, 2 Haushaltungen, 7 Personen; auch Förster Heidfeld.
Am 14. Oktober 1874
TOP 1352: Der Vorsitzende legte die vom Oberförster Harbert zu Arnsberg entworfenen Hauungs- und Cultur-Pläne für die Communal-Waldungen hiesiger Gemeine pro Wirtschaftsjahr 1875 zur Beratung und Beschlussfassung vor und wurde nach eingehender Prüfung einstimmig beschlossen, denselben in allen Positionen beizutreten.
Am 7. November 1874
TOP 1353: Dem Tagelöhner Franz Klute hierselbst wurde auf seinen desfallsigen Antrag zur Zahlung der Umlage pro 1874 ein Aufschub von 3 Monaten bewilligt.
TOP 1354: (a) Die Rechnung des Kaspar Stirnberg hierselbst über Einsetzung von 2 Fensterscheiben in hiesiger Knabenschule mit 12 Sgr und (b) die Rechnungen des Schreiners Georg Schroeder hierselbst über Arbeiten in hiesige Knaben- und Mädchen-Schule.sowie der Küster-Wohnung mit resp. 7 RT 23 Sgr 6 Pf und 7 ½ RT zur Zahlung auf hiesige Gemeindekasse übernommen.
TOP 1355: Der Vorsitzende legte das Protokoll über die am 3. d.M. stattgehabte Wieder-Verpachtung der mit Martini d.J. pachtlos werdenden hiesigen Gemeinde-Grundstücken vor. Die Versammlung beschloss, die Verpachtung der sub 1 bis 12 inclus. und 20 des Protokolls aufgeführten Wiesen nicht zu genehmigen, dieselben vielmehr im nächsten Frühjahr anderweitig auszusetzen. Dagegen wurde bezüglich der sub 13 bis 19 inclus. des Protokolls aufgeführten Parzellen die Genehmigung erteilt.
Am 16. Dezember 1874
TOP 1356: Die Rechnung des Kaspar Neise gnt. Flinkerbusch hierselbst über Instandsetzung des Weges zur Rosenbrache wurde mit 16 RT 4 Sgr zur Zahlung auf die hiesige Gemeindekasse übernommen.
TOP 1357: Der Versammlung wurde davon Kenntnis gegeben, dass der Nachtwächter Köster hierselbst seinen Antrag auf Kündigung der hiesigen Nachtwächterstelle zurückgezogen habe, und demnächst (danach wurde) von der Versammlung beschlossen, den Köster als Nachtwächter beizubehalten, und der Vorsitzende ersucht, dem Köster sowohl als dem Nachtwächter Krick das Begehen der festgesetzten Stationen strengstens aufgegeben, event. aber Bestrafung eintreten zu lassen.
TOP 1358: Der am 12. d.M. im hiesigen Communal-Wald Distrikt Hohlknochen, Hohlbusch und Bergemer (Bergmecke) abgeschlossene Verkauf von Brennholz und einigen Eichen wurde genehmigt.
TOP 1359: Wurde der Antrag des Försters Heidfeld hierselbst betr. Hauung von 2 Eichen in unmittelbarer Nähe der Förster-Wohnung zur Beschlussfassung vorgelegt. Die Versammlung erklärte hierauf nach eingehender Beratung einstimmig, dem Antrag Folge zu geben. Der Vorsitzende wurde ersucht, die Genehmigung der Oberforstbehörde zu dieser Entfernung nachzusuchen.
Im Januar und Februar 1875 fanden keine aktenkundigen Versammlungen statt.
Am 12. März 1875
TOP 1360: Folgende Rechnungen, und zwar: (1.) vom Apotheker Fischer über verabreichte Medizin an das Hehse´sche Kind, die Familie Hüser betr. 3 RT 8 Sgr; (2.) von Carl Feldmann für Arbeiten an der Feuerspritze über 1 RT 15 Sgr; (3.) von Gottfried Becker hierselbst: Anfahren von Armenholz betreffend über 16 RT wurden zur Zahlung auf die hiesige Gemeindekasse übernommen.
TOP 1361: Der Witwe Joseph Mester hierselbst wurde auf ihren Antrag eine wöchentliche praenumerando zahlbare Unterstützung von 3 Mark aus hiesiger Gemeindekasse bewilligt. - Mark! Zum ersten Mal hier aktenkundig. - Angemerkt sei noch: Bei den Protokoll-Abschriften der Geld-Benennungen wurden, werden durchgehend diese Abkürzungen und Namen benutzt: RT : Reichs-Taler, Sgr : Silbergroschen, Pf : Pfennig. Die offiziellen Namen waren aufgrund der jeweiligen Regierung oft anders.
- Sterberegister: gest. 5.11.1873 Joseph Mester geb. 20.7.1826, Tagelöhner, Ehemann der Hutmacherin Susanna Gerlach, Sohn des Frierich Mester, Alte Haus-Nr. 165, Bergstraße.
TOP 1362: Das Schulgeld für die Kinder (1.) der Witwe Heckmann hierselbst, (2.) der Friederika Heinemann wurde im ganzen 3 RT auf die Gemeindekasse zur Zahlung übernommen. - Folgende Daten sind nicht korrekt zuzuordnen: über das Alter der Kinder ist nichts aktenkundig: Sterberegister: Friedrich Heckmann, Hauer, geb. 21.12.1823; gest. 27.12.1868, Ehefrau Elisabeth geb. Fischer. Heiratsregister: am 1.12.1855 Friedrich Heckmann und Agnes Sybilla Lisette Fischer aus Enster Knick, Pfr. Hirschberg.
Friederika Heinemann: Alte Haus Nr. 62, Am Hügel, zur Miete bei Johann Lenze.
Am 19. April 1875
TOP 1363: Der Vorsitzende bemerkte zum Vortrag des gegen den Wirt Johann Siepe hierselbst im Jahr 1871, weil derselbe trotz wiederholter Aufforderungen es unterlassen, sein Kind dem Sanitätsrat Dr. Liese zur Impfung zuzustellen, auf Grund Höherer Anordnung vor und nach einer Executier-Strafe von im Ganzen 18 RT festgesetzt sei, die derselbe zwar unter Protest gezahlt, auf deren Wieder-Erstattung aber im Wege der Beschwerde angetragen habe, und gab anheim, ob nicht da das ...(3 Wörter nicht korrekt lesbar) Executierstrafe länger als 2 Jahre hingezogen, dem Siepe zur Vorbeugung eines Prozesses dieser Betrag erstattet werden solle. Die Versammlung erklärte nach näherer Erörterung des Sachverhältnisses und Einsicht des § 70 Nr. 6 des Straf-Gesetz-Buches sich damit einverstanden, dass dem Siepe die gezahlten Executier-Strafgelder ad 18 RT aus der Gemeindekasse Freienohl erstattet würden.
Am 24. April 1875
TOP 1364: Wurde die Hauung von je 6000 bis 7000 Stück Hecken- und Bohnen-Stangen und Abgabe derselben gegen Taxe (Festpreis), nachdem zuvor die Genehmigung der Oberforstbehörde (in Arnsberg) eingeholt, einstimmig beschlossen.
Am 30. April 1875
TOP 1365: Der Vorsitzende legte das Protokoll über die am 20. d.M. stattgehabte Verpachtung der Gemeindewiesen in der Alten Ruhr, im Ohl und Langel, Kaiserwiese vor. Die Versammlung beschloss hierauf einstimmig, die gedachte Verpachtung, bei welcher der Betrag von 798 ½ Mark zu genehmigen, jedoch unter dem Vorbehalt, dass die Anpächter sämtlich zahlungssichere Bürgen stellen.
TOP 1366: Wurde beschlossen, den seitherigen Schweinehirten Matthias Krick als Hirt für die obere Rindviehheerde (Freienohlerisch mit Doppel-e geschrieben) in hiesigerGemeindegegen eine Vergütung von 120 Mark jährlich auf Kündigung anzunehmen und … (1 Wort nicht korrekt lesbar) Lohn als Nachtwächter von 90 Mark auf 105 Mark jährlich zu erhöhen. - Aus Reichstaler, Taler ist Mark geworden. Siehe oben TOP 1361.
Im Mai und Juni 1875 sind keine Gemeinde-Versammlungen aktenkundig; Beleg: TOP-Nr.
Am 9. Juli 1875
TOP 1367: Wurde die Verfügung des Herrn Landrats vom 5. April d.J. und der darauf bezügliche Beschluss des hiesigen Schulvorstandes vom 6. d.M., die Vermehrung der Lehrkräfte bei den hiesigen Schulen betreffend (1 Schule = 1 Klasse; 1 Knaben- und 1 Mädchen-Klasse/Schule) zur Vorlage und Besprechung gebracht. Die Versammlung trat der Ansicht des Schulvorstandes dahin bei, dass eine Trennung der Lehrer- und der Küsterstelle zwar wünschenswert bei dem Mangel der erforderlichen ...(1 Wort nicht korrekt lesbar) zur Zeit um so weniger zu ermöglichen sei,als die bedeutende Zahl der Schulkinder eine Vermehrung der Lehrkräfte bei den hiesigen Schulen dringend erfordere und die gegenwärtige Lehrerstelle größtenteils auf Küsterei-Einkünften basiere. Zugleich wurde anerkannt, dass dieses gegenwärtige Schulgebäude eine Erweiterung nicht zulasse und deshalb die Erbauung einer neuen Schule notwendig werde. Sodann wurde einstimmig beschlossen, mit dem Handelsmann Rosenthal hierselbst wegen Ankauf seines Gartengrundstücks Flur I Nr. 796 / 1 und 809 Steuergemeinde Freienohl zur Größe von 9 Are 77 Quadrat-Meter (68 Ruten 88 Fuß). Welches sich seiner Lage nach am besten zu einem Bauplatz für die neue Schule eigne, in Verbindung zu treten und der Vorsitzende mit der Veranlassung des Weiteren unter dem Ersuchen beauftragt der Versammlung über das Resultat der Verhandlungen demnächst weiter Mitteilung zu machen. - Neues Schulgebäude = späteres Amtshaus. - Siehe auch: „Netzwerk Schule“.
TOP 1368: Die Instandsetzung des zur hiesigen Mahlmühle (Schnapp) führenden Wegesin Gemäßheit des Göckeler´schen Kostenanschlags wurde mit Rücksicht auf den bevorstehenden Schulhausbau bis zum nächsten Jahr ausgesetzt und beschlossen, dem Göckeler die Vermessungs- und Anschlagskosten mit 6 Mark aus hiesiger Gemeindekasse zahlen zu lassen.
TOP 1369: Wurde nach Vorlage des von dem Maurermeister Göckeler gefertigten Entwurfs nebst Kostenanschlag über den Bau von 4 Latrinen in der Nähe der Schule beschlossen, von dem Projekt einstweilen mit Rücksicht auf den bevorstehenden Schulhausbau noch Abstand zu nehmen, um vorab auf den Herrn Kreis-Schul-Inspektor (Dechant in Hüsten) bei gelegentlicher Anwesenheit hierselbst über seine Ansicht bezüglich der Art und Weise, wie resp. wo die Anlegung der Latrinen beabsichtigt wird, zu hören. Die Liquidation des Göckeler wurde mit 15 Mark zur Zahlung auf die Gemeindekasse übernommen.
Am 23. August 1875
TOP 1370: Die vom Rendanten Bracht hierselbst vorgelegte Rechnung der hiesigen Gemeindekasse pro 1874 wurde mit den dazu gehörigen Belegen und dem Vor-Revisions-Protokoll zur Supervision vorgelegt und nachdem die Protokolle postenweise geprüft und erklärt hatte, dass sie dem Revisions-Protokoll nichts zuzusetzen gefunden habe, wie folgt festgesetzt: (1.) in Ist-Einnahmen aus 4945 RT 23 Sgr 4 Pf; (2.) in Soll-Einnahmen auf 5443 RT 0 Sgr 2 Pd; (3.) in Rest-Einnahmen auf 420 RT 14 Sgr 3 Pf; (4.) in Ist-Ausgabe auf 4167 RT 22 Sgr 1 Pf; (5.) in Soll-Ausgabe auf 4200 RT 9 Sgr 9 Pf; (6.) in Rest-Ausgabe auf 32 RT 17 Sgr 8 Pf; (7.) mit einem Kassenbestand von 448 (oder 778? 478?) 1 Sgr 3 Pf.
TOP 1371: Zu Mitgliedern der Steuerklassen-Einschätzungs-Commission pro 1876 wurden: (1.) Heinrich Sahse, (2.)Franz Tönne, (3.) Heinrich Albers einstimmig gewählt.
TOP 1372 a: Wurde das von dem verstorbenen Heinrich Lenze den Armen der hiesigen Gemeinde zugewendete Geschenk von 60 Mark dankbar akzeptiert und beschlossen, dasselbe wertbar anzulegen und die Zinsen desselben zur Unterstützung der Armen zu verwenden. - Aus dem Sterberegister: Johann Heinrich Lenze, geb. 29.11.1820, gest. 12.5.1875, ledig, 55 jährig.
TOP 1372 b: Der Vorsitzende brachte unter Bezugnahme auf den Beschluss vom 9. Juli d.J. den Ankauf eines Bauplatzes für die neu zu errichtende Schule hierselbst betreffend zum Vortrag, dass der Handelsmann Leser Rosenthal von hier bereit sei, der hiesigen Gemeinde die Parzellen Flur I Nr. 796 und Nr. 809 eigentümlich abzutreten jedoch nur zu dem Preis von 3000 Mark, da indessender Bau einer neuen Schule unabweislich notwendig geworden und ein anderer passender und billiger (geeigneter) Bauplatz nicht zu erwerben, so habe es der Vorsitzende in Gemeinschaft mit dem stellvertretenden Gemeinde-Vorsteher Sahse diese Forderung akzeptiert und den Ankauf mit dem Rosenthal unter Vorbehalt der Genehmigung abgeschlossen. Die Verhandlung nahm Einsicht des Kaufpreises und beschloss den Ankauf der gedachten Parzellen zu dem Preis von 3000 Mark zu genehmigen, den Kaufpreis aus dem bei der Sparkasse zu Arnsberg hinterlegten zum Bau eines Schulhauses angesammelten Geldern zu entnehmen und ersuchte den Vorsitzenden, die erforderliche Höhere Genehmigung zu diesem Beschluss einzuholen. Zugleich beauftragte dieselbe den Maurermeister Göckeler hierselbst mit der Anfertigung des Bauplans und des Kostenanschlags unter dem Bemerken, dass der Neubau nicht bloß die Schule und die Dienstwohnung des Lehrers, sondern auch die erforderlichen Räume für das Amtsbüro zu umfassen habe.
Am 26. August 1875
TOP 1373: Der Vorsitzende legte der Versammlung den Antrag des Tagelöhners Kaspar Vielhaber von hier vom 21. August d.M. betreffend Überlassung der Parzelle Flur I Nr. 1594/565 Weide groß 5 Ar 67 Quadrat-Meter am Schellenboden zum Hausplatz vor und die Versammlung beschloss demnächst (danach) einstimmig, wie sie dem Antrag des Vielhaber nur willfahren könne, da sich derselbe verpflichtet habe, 25 % mehr zu zahlen als den vom Gerichtstaxator Göckeler hierselbst ermittelten Taxpreis, welcher abgerundet 94 RT oder 282 Mark beträgt hierzu die oben angeführten 25 % mehr einen gesamten Kauf-Preis von 352 Mark 50 Pfennig aus. Um einen öffentlichen Verkauf der Parzelle nehme die Versammlung Abstand, da hierbei ein gleich günstiges Resultat nicht erzielt werden würde, zudem die für das Grundstück augenblicklich noch nicht den geringsten Ertrag, da dasselbe nur als Triftweg und Schweine-Hude benutzt werde. Bezüglich Zahlung des Kauf-Preises wurde bestimmt, dass derselbe vor Auflassung im Grundbuch bei hiesiger Gemeindekasse zu ...(?)legen sei und demnächst zu dem hier beabsichtigten Schulhausbau verwendet werden solle. Der Vorsitzende wurde ersucht, die Höhere Genehmigung zu dieser ein Gemeinde-Interesse stattfindenden Veräußerung einzuholen. - Aus dem Heiratsregister: im Januar 1886 (!) Heirat Kaspar Vielhaber mit Theresia Bräutigam, dim. (kirchlich in) Pfr. Hirschberg. (Ein früheres „Vielhaber-Datum“: am 2.2.1745 Heirat Johanna Vielhaber mit Christophorus Kehsler, Trauzeugen: Adam Kehsler, Adam Bergob) – 1849 wohnt Alte Haus-Nr. 117 zur Miete bei Familie Johann Kohsmann: Familie Ludwig Vielhaber, Holzhauer, LA 30 (immer 1849), Ehefrau Ursula geb. Trompetter, LA 28; Tochter Gertrud, LA 6; Tochter Elisabeth, LA ½. - 1871 und 1880 wohnt Alte Haus Nr. 117 = Alte Wiese 11: Bernhard Heckmann.
Schellenboden: Wortbedeutung: modriges, sumpfiges Land; im Rümmecke-Tal, zwischen Ruhr und Rümmecke.
Im September fand keine aktenkundige Gemeinde-Versammlung statt.
Am 1. Oktober 1875
TOP 1374: Wurden die von dem Communal-Oberförster Harbert rücksichtlich des hiesigen Communal-Waldes für das Wirtschaftsjahr 1876 aufgestellten Hauungs- und Cultur-Pläne zur gütlichen Äußerung (zum 1. Mal eine solche Formulierung!) über dieselben in Gemäßheit des § 30 der Ober-Präsidential-Instruktion vom 19. Mai 1857 vorgelegt. Nachdem die Versammlung beide Pläne einer genauen Durchsicht unterzogen, erklärte sich dieselbe mit den Vorlagen einverstanden.
TOP 1375: Die unterm 28. v.M. abgehaltene Verpachtung des Brückengelds-Empfangs für die Zeit vom 1. Oktober 1875 bis zum 1 Oktober 1880 wurde genehmigt. - Ein Name ist hier nicht aktenkundig; gemeint ist die Langelbrücke; die gehörte zur Gemeinde Freienohl, die Ruhr-Brücke zur Königlichen Regierung zu Arnsberg.
Am 29. Oktober 1875 (In der Akte 402 linksseitig von TOP 1374)
TOP zu 1373: Der Vorsitzende brachte zum Vortrag, dass der Caspar Vielhaber hierselbst , welcher mit Genehmigung Königlicher Regierung das der Gemeinde Freienohl gehörige oder Steuergemeinde gleichen Namens belegene Grundstück Flur I Nr. 1594 / 565 zur Größe von 5 A 67 Quadrat-Meter für den Preis von 352,50 Mark unter der Hand verkauft worden, von diesem Kauf zurückgetreten sei und ist der Zimmermeister Franz Korte Junior von hierselbst sich bereit erklärt habe, ...(3, 4 Wörter nicht korrekt lesbar), sämtliche von dem Vielhaber ...(3 Wörter nicht korrekt lesbar) zu übernehmen. Die Versammlung genehmigte hierauf, dass das ...(?)gedachte Grundstück Flur I Nr. 1594 / 565 der Steuergemeinde Freienohl nun dem Korte überlassen wurde.
Am 9. November 1875
TOP 1376: Der Vorsitzende teilte der Versammlung die Verfügung Königlicher Regierung vom 11. Oktober d.J. betreffend das zum Brückenbau im Expropriations-Verfahren vom Wegebau-Fiskus erworbene im Grundbuch noch auf den Namen der Freiheit Freienohl eingetragene Grundstück Flur I Nr. 1160 / 421 der Steuergemeinde Freienohl mit. Die Versammlung erklärte hierauf nach Einsicht der Expropriations-Verhandlungen und des Gemeinde-Beschlusses vom 10. Februar 1860, wie das fragliche Grundstück in Folge eines Rechtsstreites auf den Ackerer Gottfried Becker gnt. Kaiser hierselbst übergegangen und bei der im Jahr 1859 stattgehabten Expropriation bereits Eigentum des Becker gewesen sei und ermächtigte den Vorsitzenden sowie den Stellvertretenden Gemeinde-Vorsteher Sahse behufs Umschreibung des fraglichen Grundstücks auf den Namen des Wegebau-Fiskus in Gemeinschaft mit dem Becker die erforderliche Auflassungs-Erklärung vor dem Grundbuchamt abzugeben.
Am 10. Dezember 1875
TOP 1377: Wurde der Beschlussdes hiesigen Schulvorstandes vom heutigen Tag bezüglich des dem für die hiesige Lehrer-, Küster- und Organisten-Stelle im Vorschlag gelangten Lehrers Linkamp zu Börnig zu gewährenden Gehalts vorgelegt. Die Versammlung trat diesem Beschluss überall genehmigend bei.
TOP 1378: Das Amt eines Waisen-Rates für die hiesige Gemeinde wurde dem Unternehmer Johann Düring hierselbst übertragen. Eine solche collegialische (!) Organisation dieses Amtes wurde nicht für zweckmäßig gehalten. - Eine Begründung ist nicht aktenkundig. Ein Grund kann sein: die aktenkundigen Belege zeigen, beweisen eine gut „collegialische“ Waisen-Fürsorge.
TOP 1379: Der pro 1876 für hiesige Gemeinde aufgestellte Communal-Haushalts-Etat wurde in Einnahme und Ausgabe auf die Summe von 8591 Mark 39 Pfennig, sowie mit einem nach Verhältnis der direkten Staatssteuern zu gleichen Prozenten aufzubringenden Defizit von 2502 Mark 32 Pfennig festgesetzt.
Am 26. Januar 1876
TOP 1380: Nachfolgende Rechnungen wurden zur Zahlung auf die Gemeindekasse übernommen und zwar: (1.) des Schneiders Heinrich Albers für Anfertigung von Kleidungsstücken für die Minor-Arme Mester über 5 M; (2.) des Dr. von Schleinitz zu Arnsberg über Behandlung der hiesigen Armen zu 130 M 75 Pf; (3.) des Handelsmanns Leser Rosenthal hierselbst über Kleidungsstücke für die Minor-Arme Mester hierselbst zu 15 M; (4.) des Anstreicher(meisters) Schilling hierselbst für Anstreicherarbeit an hiesiger Schule zu 9,30; (5.)des Maurermeisters Göckeler hierselbst über Anfertigung des Kostenanschlags der neu zu erbauenden Schule hierselbstzu 141 M; zusammen: 301 M 05 Pf.
TOP 1381: Die am 18. und resp am 25. d.M. im Distrikt Thielenberg und Himmernhagen hiesigen Gemeindewaldes abgehaltene Holzverkauf wurde genehmigt.
Im Februar 1876: keine Gemeinde-Versammlung aktenkundig.
Am 2. März 1876
TOP 1382: Der Vorsitzende teilte der Versammlung den Beschluss des hiesigen Schulvorstandes vom heutigen Tag, die Errichtung eines neuen Schulgebäudes betreffend mit und legte zugleich die vom Maurermeister Göckeler gefertigten Pläne und den Kostenanschlag vor. Die Versammlung unterzog die Vorlagen einer eingehenden Prüfung und akzeptierte dieselben sodann und beschloss den Bau für Rechnung der politischen Gemeinde ausführen zu lassen. Bezüglich der Beschaffung der zum Bau erforderlichen Mittel, welche sich nach dem Anschlag auf 28260 Mark belaufen, wurde beschlossen, die Hälfte dieser Summe aus einer möglichst ausgedehnten Amortisationsfrist anzuleihen, die andere Hälfte aber aus dem Communalwald durch Vorhieb zu beschaffen und zu dem Ende mit der Forstverwaltung in Verbindung zu treten.
Am 1. April 1876
TOP 1383: Nachdem vom Vorsitzenden mitgeteilt worden, dass die Funktions-Periode für den Schiedsmann-Bezirk Freienohl gewählten Schiedsmann Maurermeister Göckeler hierselbst am 20. Juni d.J. ablaufe und im ...(1 Wort nicht korrekt lesbar) der Verfügung des Königlichen Landrats vom 24. Januar d.J. Nr. 516 eine Neuwahl stattzufinden habe, wurde zur Wahl geschritten und der Maurermeister Göckeler hierselbst einstimmig zum Schiedsmann wiedergewählt und der die Wahl annahm. - Schiedsmann für das Amt, den Amtsbezirk Freienohl war Heinrich Sahse.
Am 19. Mai 1876
TOP 1384: Wurde zum Vortrag gebracht, dass nachdem im Jahr 1859 seitens des Königlichen Wegebau-Fiskus zum Bau der massiven Ruhrbrücke unterhalb Freienohl die im Anschluss daran belegenen Grundstücke und insbesondere von Gottfried Becker gnt. Kaiser hierselbst die Parzelle Flur I Nr. 1160 / 421 hiesiger Gemeinde eine größere Fläche verlassenes Ruhrbett, Insel genannt, expropriiert habe, die Gemeinde Freienohl eines Grundstücks zur Gewinnung von Fluss-Sand und Pflastersteinen ermangele, welche Materialien dort stets in hinreichender Menge und Qualität sich vorfänden resp. bei Hochwasser ansammelten. Das Eigentum des Terrains sei zwar in Folge eines Rechtsstreits früher der Gemeinde auf Becker übergegangen, nichts desto weniger habe jedoch damals jeder Freienohler Eingesessene aufgrund alter Observanz Steine und Sand dort beliebig und kostenfrei entnehmen dürfen, während mit dem Zeitpunkt der erfolgten Expropriation dieses Recht zu existieren aufgehört habe; wenigstens werde von der Wegebau-Verwaltung die Fortdauer dieser Gerechtsame bestritten und in jedem zu ihrer Kenntnis gelangendem Fall polizeiliche Bestrafung beantragt, welche letztere bereits mehrfach gegenüber Freienohler Eingesessenen in Anwendung gekommen sei. Die davon Betroffenen hätten von der anhänglich beabsichtigten gerichtlichen Geltendmachung ihrer Rechte wegen der Zweifelhaftigkeit des Erfolges und der zu erwartenden hohen Kosten Abstand genommen, weil mehrere dieserhalb in Anspruch genommenen Schritten sich zu ihren Ungunsten ausgesprochen. Da das Interesse der ganzen Gemeinde für diesen Gegenstand ein Wesentliches ist, so beschloss die Versammlung, um allen Calamitäten (Notfällen. Schwierigkeiten) Abhilfe zu verschaffen, womöglich das Eigentum der gedachten nunmehr im Kataster mit der Spließnummer 1349 / 421 (spließen: aufteilen) bezeichneten Parzelle sowie der auch unmittelbar anschließenden ebenfalls dem Königlichen Wegebau-Fiskus zugehörigen Parzelle Flur I Nr. 1341 / 421, 1351 / 421, 1353 / 421 und 1354 / 421 für die Gemeinde zurück zu erwerben. Zugleich wurde der Vorsitzende autorisiert, mit dem Königlichen Wegebau-Fiskus wegen der Sache in Unterhandlung zu treten und demselben Erstattung der sämtlichen Erwerbskosten (Expropriations-Taxe und Nebenkosten) als Kaufsumme zu offerieren. Die Versammlung sprach hierbei die Hoffnung aus, dass Königliche Regierung dieses Vorhaben billiger (gerechter) Weise unterstützen werde.
TOP 1385: Die Umzugskosten des Lehrers Linkamp von Böring nach hier wurden mit 91,60 Mark auf die hiesige Gemeindekasse übernommen. - Siehe Näheres Kapitel: Netzwerk Schule.
Am 12. Juni 1876
TOP 1385 (kein Abschreibfehler, Lesefehler des Sekretärs): Wurde der am 8. d.M. abgehaltene Verding des neuen Schulhauses etc. mit der Maßgabe genehmigt, dass dem mit 22.490 Mark mindestfordernd gebliebenen Zimmermeister Franz Korte hierselbst der Zuschlag erteilt werden soll. Der in der Versammlung anwesende Maurermeister Göckeler wurde mit Leitung und Beaufsichtigung des Baus beauftragt. Bezüglich Aufbringung der Baukosten lautete der Beschluss dahin, bei Königlicher Regierung die Freigebung einer möglichst extraordinären Hauung im hiesigen Communal-Wald und zu dem Ende und vorab die Inspizierung desselben durch einen auf Kosten der Gemeinde herüber zu sendenden Forst-Aufsichts-Beamten in Antrag zu bringen. Wegen Aufnahme einer provisorischen Anleihe, um den Verpflichtungen der Gemeinde gegenüber dem Schulhaus-Bauunternehmer vorläufig nachkommen zu können, wurde nähere Beschlussfassung bis dahin ausgesetzt, dass die in der Sache gehaltenen Anfragen an die Provinzial-Hilfskasse aus verschiedenen benachbarten Sparkassen ihre Antworten haben werden.
TOP 1386: Wurde beschlossen, die durch Gesetz vom 30. Mai 1874 der hiesigen Gemeinde überantwortete Fischerei-Gerechtsame für den Umfang des Gemeinde-Bezirks nunmehr öffentlich zu verpachten und mit dem Forst-Fiskus wegen Abtretung des ihm zustehenden Anteils daran in Unterhandlung zu treten.
TOP 1387: Wurde auf das bereits vielfach in der Gemeinde zur Sprache gekommene Bedürfnis eines lokalen Steuer-Empfangs aufmerksam gemacht und einstimmig beschlossen, betr. Orts in Antrag zu bringen, dass der Erheber der direkten Staats-Steuern angewiesen werde, künftig die Empfangstermine in loco (im Ort) und nicht mehr in Oeventrop abzuhalten. - Gründe sind nicht aktenkundig; Weg-Strecke, Zeit, Termin, Personen... nicht einfach.
Im Juli 1876 keine Gemeinde-Versammlung aktenkundig.
Am 10. August 1876
TOP 1388: Zu Mitgliedern des Klassensteuer-Einschätzungs-Commitees pro 1877 wurden (1.) Franz Trumpetter, (2.) Heinrich Sahse, (3.) Franz Göckeler einstimmig gewählt.
TOP 1389: Die vom Rendanten Bracht hierselbst gelegte Rechnung der hiesigen Gemeindekasse pro 1875 vor wurde mit den dazu gehörigen Belegen und dem Vorrevisionsprotokoll zur Supervision vorgelegt und nachdem dieselbe postenweise geprüft und erklärt hatte, dass sie dem Revisionsprotokoll nichts zuzusetzen gefunden habe, wie folgt festgesetzt: (1.) in Ist-Einnahme auf 10320 M 92 Pf; (2.) in Soll-Einnahme auf 11298 M 74 Pf; (3.) in Rest-Einnahme auf 841 M 73 Pf; (4.) in Ist-Ausgabe auf 8955 M 79 Pf; (5.) in Soll-Ausgabe auf 8984 M 46 Pf; (6.) in Rest-Ausgabe auf 28 M 67 Pf; (7.) mit einem Bestand von 1365 M 13 Pf.
TOP 1390: Die Rechnung des Wirts Toenne hierselbst über 16 M 50 Pf für ein bei Gelegenheit der Grundsteinlegung für hiesige Schule für das an die Arbeiter gelieferte Fass Lagerbier wurde auf die hiesige Gemeindekasse zur Zahlung übernommen.
TOP 1391: Die unterm 14. Juni 1874 abgehaltene Verpachtung des Vohs´schen Wiesen-Grundstücks auf der Insel wurde zwar nicht genehmigt, der WitweKlauke hierselbst aber für das von ihr anträglich abgegebene Gebot von 16 Mark jährlich der Zuschlag erteilt.
TOP 1392: der am 12. Juli d.J. stattgehabte Verding mehrerer Arbeiten an hiesiger Küsterei wurde genehmigt und dem Maurermeister Göckeler hierselbst die Arbeiten gegen Zahlung der Anschlagssumme (103 M 19 Pf) übertragen.
TOP 1393: Der Vorsitzende legte die Verhandlung über mehrmalige Verpachtung der Fischerei in den Gewässern innerhalb des hiesigen Gemeinde-Bezirks der Gemeinde Freienohl vom 12. Juli 1876 vor und bemerkte, dass bei dieser Verpachtung das abgegebene Gebot ad 39 Mark gegen bereits früher abgegebenem Gebot bedeutend um das Doppelte zurückstehe; die Versammlung beschloss, demnächst, da die früheren Konkurrenten nicht die nötige Bürgschaft für ordentliche Handhabung der Fischerei böten, den früheren entgegenstehenden Beschluss aufzuheben und dem Bieter Anton Linneborn hierselbst, falls sich dieser unter Beachtung der gestellten Bedingungen zur Zahlung einer Jahrespacht von 60 Mark bereit erklären sollte, den Zuschlag zu erteilen. - Die Namen der früheren Konkurrenten sind hier nicht aktenkundig.
Im September 1876 keine Gemeinde-Versammlung aktenkundig.
Am 20. Oktober 1876
TOP 1394: Der Vorsitzende legte die von dem Oberförster Harbert entworfenen Hauungs- und Cultur-Pläne für die Communal-Waldungen hiesiger Gemeinde für das Wirtschaftsjahr 1875 zur Beratung un Beschlussfassung vor und wurde nach eingehender Prüfung einstimmig beschlossen, denselben in allen Positionen beizutreten.
TOP 1395: Wurde beschlossen, dem Communal-Oberförster Harbert zu Arnsberg für die demselben erwachsenden Mehrarbeiten in Folge der in Aussicht stehenden extraordinären Hauung im hiesigen Communal-Wald eine einmalige Gratifikation von 100 Mark bewilligt und zur Auszahlung auf hiesige Gemeindekasse übernommen.
TOP 1396: Die Rechnung des Leser Rosenthal hierselbst über die von dem Lehrer Linkamp hierselbst angekaufte Kochmaschine (Name für den Küchenofen zum Kochen) nebst Zubehör (nicht aktenkundig) wurde zum Betrag von 60 M 93 Pf auf hiesige Gemeindekasse übernommen.
Am 11. November 1876
Ein neuer „Amtsverwalter“ ist Herr von Keiser. Amtmann Ley ist ausgeschieden. Einzelheiten, Abschied usw. sind hier nicht aktenkundig.
Auch neu: Gemeinde-Vorsteher ist nicht mehr der Amtmann sondern – gewählt – der Postexpediteur Caspar Toenne, Alte Haus-Nr. 85 (Post, Geihsler, „Hölle“).
Die bisher übliche Nummerierung wird nicht beibehalten. Jeder Konferenz-Termin wird neu nummeriert.
TOP 1: Wurde für den ausgeschiedenen Vorsteher Amtmann Ley einstimmig der Postexpediteur Caspar Toenne wird zum Vorsteher von Freienohl gewählt mit der Maßgabe, dass die Wahl seitens des Herrn Landrats bestätigt und die Dienstentschädigung auf 120 Mark jährlich festgesetzt werden möge. - Die bisherige Höhe und die zu leistenden Dienste sind hier nicht aktenkundig.
TOP 2: Wurde der Versammlung die Verfügung Königl. Regierung vom 11. Oktober d.J. die Vorlegung des Etat-Jahres betreffend vorgelegt. Dieselbe beschloss einstimmig vom künftigen Jahr ab den Beginn des Etat-Jahrs auf den 1. April zu verlegen.
TOP 3: Wurde der Versammlung von der Verfügung Königlicher Regierung vom 27. v.M. Kenntnis gegeben, wonach dieselbe der Gemeinde Freienohl einen extraordinären (außerhalb der üblichen Ordnung liegenden) Holz-Einschlag nur unter der Bedingung gewähren will, wenn besagte Gemeinde sich verpflichtet, die Kosten für die Aufstellung eines alsdann erforderlich werdenden neuen Betriebsplanes für den Freienohler Gemeinde-Wald zu tragen und die zur Aufforstung der extraordinären Hieb-Flächen erforderlichen Cultur-Kosten in den Jahren 1877 und 1878 zu bewilligen. Versammlung erklärte sich bereit, die vorstehenden von Königlicher Regierung gestellten Bedingungen erfüllen zu wollen.
TOP 4: Behufs Wiederbesetzung des durch Kündigung des jetzigen Nachtwächters Caspar Köster erledigte Nachtwächter-Stelle sollen vom Vorsitzenden beschlossen, die erforderlichen Schritte geschehen. Von der Besetzung der durch den Abgang (hier gemeint: Kündigung, nicht Todesfall) des Köster erledigten Kuhhirten-Stelle schleunigst die erforderlichen Schritte für einen neuen Nachtwächter unternommen werden. Von der Besetzung der durch den Abgang des Köster erledigten Kuhhirten-Stelle soll vor der Hand Abstand genommen werden. - Vor der Hand = vorerst.
TOP 5: Der Unterstützungsantrag der Ehefrau Caspar Pöttgen wird einstimmig abgelehnt, da (die) Versammlung der Ansicht ist, dass deren Ehemann bei solidem Lebenswandel es sehr wohl möglich ist, ihr den nötigen Lebensunterhalt zu gewähren. - Alte Haus-Nr. 163, Hauptstraße, Schmitten Ecke; 1 Haushalt, 6 Personen (ohne Namen); Trauungsregister: Caspar Pöttgen Heirat mit Maria-Anna Clara Stirnberg am 20.1.1866.
TOP 6: Bezüglich des Gesuchs der Ehefrau Venhaus hier soll vom Vorsitzenden eine Bekanntmachung erlassen werden, wer unter den Eingesessenen sich zur Übernahme ihrer beider noch schulpflichtigen Kinder bereit erkläre. - Weitere Einzelheiten sind nicht aktenkundig. In den Listen der Volkszählung von 1871, 1880, 1895 kommt der Name Venhaus nicht vor. Im Trauungsregister: Heirat am 8.1.1876 Christoph Venhaus aus Bokel, Pfarrei Rietberg mit Anna-Maria Gertrud Mester. Siehe unten: 15. Dezember 1876 TOP 9 und 30. Dezember 1876 TOP 5.
TOP 7: Über das vorgelegte Gesuch des Försters Heidfeld um Erbauung eines Stalles auf Gemeindekosten entschied sich die Versammlung vor der Hand nicht (jetzt nicht), dieselbe behielt sich eine Entscheidung hierüber auf´s künftige Jahr bevor.
TOP 8: Die vorgelegte Rechnung von Ferdinand Kerstholt im Betrag von 6 Mark, die Rechnung von Caspar Stirnberg im Betrag von 9 Mark, ferner die Rechnung des Anstreichers Johann Schilling im Betrag von 27 Mark 52 Pfennig können zur Zahlung aus der Gemeindekasse angewiesen werden; desgleichen die Rechnungen des Herrn (oh!) Maurermeisters Franz Göckeler im Betrag von 19 Mark 15 Pfennig, von 274 M und von 127 M 32 Pf.
Am 11. Dezember 1876 (am Versammlungs-Termin immer wieder: 1., 2., ...)
TOP 1: Wurde der Versammlung vom Vorsitzenden mitgeteilt, dass die unterm 11. d.M. abgehaltene Wahl eines Gemeinde-Vorstehers für die Gemeinde Freienohl durch Verfügung des Herrn Kreis-Landrats vom 5. d.M. Nr. 6631 ihre Bestätigung erlangt hatte. Der gleichfalls anwesende zum Gemeinde-Vorsteher gewählte Postexpediteur Caspar Toenne mit der erfolgten Bestätigung seiner Wahl sowie mit den ihm obliegenden Dienstobliegenheiten bekannt gemacht, leistete folgenden Diensteid: „Ich, Caspar Toenne, schwöre zu Gott, dem Allmächtigen und Allwissenden, dass, nachdem ich zum Gemeinde-Vorsteher der Gemeinde Freienohl gewählt worden bin, Seiner Königlichen Majestät von Preußen, meinem Allermächtigsten Herrn und der Gemeinde Freienohl, ich getreu und gehorsam seiner und aller mir vermöge meines Amtes obliegenden Pflichten nach meinem besten Wissen und Gewissen, genau erfüllen, auch die Verfassung gewissenhaft beobachten will, so wahr mir Gott helfe und sein Heiliges Evangelium. Amen.“ - Hierauf wurde derselbe (nicht Gott sondern Toenne) in sein Amt eingeführt, demselben das Protokollbuch und die sonstigen Dienstpapiere übergeben, und hierauf diese Verhandlung geschlossen.
TOP 2: Beschloss die Versammlung vom 1. k.M. eine Grundsteuer in der hiesigen Gemeinde einzuführen und genehmigte zu diesem Zwecke das von dem Amtsvorsteher vorgelegte Regulativ.
TOP 3: Wurde der Versammlung die Regierungspolizeiliche Anordnung vom 21. August 1873 (1873!) betreffend die Anlage von Brunnen, Düngerstätten vorgelegt und dieselbe befragt, ob sie die Einführung derselben in hiesiger Gemeinde für angenommen erachte. Dieselbe erklärte einstimmig, dass sie hierzu vor der Hand (jetzt) noch kein Bedürfnis erkennen könne und bat desfall (deshalb), von Einführung derselben Abstand zu nehmen. - Vielleicht hat der erfahrene Freienohler Brunnen- und Maurermeister Franz Göckeler auf die drei Feuer-Brunnen (siehe Kapitel Feuerspritze) hingewiesen und auf die privaten Brunnen vor und hinter dem Haus hingewiesen...
Am 15. Dezember 1876
TOP 1: Von der seitens des verstorbenen Kaspar Neise der hiesigen Gemeinde für Armen-Zwecke testamentsmäßig zugewendeten Schenkung zum Betrag von 150 Mark hat die Versammlung dankend Kenntnis genommen. - Aus dem Sterberegister: Johann Caspar Neise, getauft (!) 1.12.1803, Witwer der Carolin Böhmer, Sohn des Caspar Neise und Margarethe Spindeldreher, gest. 25.3.1876; Trauungsregister: Heirat am 2.6.1842 Caspar Neise mit Caroline Böhmer aus Eslohe, Trauzeugen Ehepaar Adolph Feldmann. Sterberegister: am 17.6.1843 stirbt, notgetauft von der Hebamme, das Kind Caroline der Eltern: Schmied Johann Caspar Neise und Ehefrau Caroline; am 9.7.1843 stirbt auch die Ehefrau Caroline geb. Böhmer. - Johann Caspar Neise hatte nicht wieder geheiratet.
TOP 2: In Rücksicht auf die in Nr. 4 der in der Landwirtschaftlichen Zeitung enthaltenen Andeutungen über Hof-Kultur wurde erklärt, wie die Versammlung daraus praktische Anwendung bei der hiesigen Communal-Forstwirtschaft als durchaus zweckmäßig erachte und demnach wünsche, wenn dieselben bei der Ausarbeitung der für den diesseitigen Communal-Wald in Aussicht genommen gewollten Betriebsplans möglichste Berücksichtigung finden möchte. - Der Zeitungsartikel ist nicht aktenkundig, kann wohl im Stadtarchiv Arnsberg eingesehen werden.
TOP 3: Die Beschwerde des Johann Hoehmann vom 21.Oktober d.J., die Anlage der Einfriedigungsmauer um den Nebenraum der neuen Schule betreffend, wurde als ungerechtfertigt zurück gewiesen, weil Hoehmann zur Anlage der Mauer auf der dazu benutzten Stelle seine Zustimmung gegeben und dabei keinerlei Vorbehalt gemacht habe. - Mithilfe von Bauzeichnungen von 1875/76 ist nicht zu sehen, was hier genau gemeint ist. Schon 1846: Hoehmann: Alte Haus-Nr. 66: Twiete!
TOP 4: Auf die zum wiederholten Male zur Vorlage gelangten Eingabe des Heinrich Petz und Gottfried Becker betreffs des Abzugskanals neben dem Haus der Witwe Mester Bock wurde beschlossen, weitere Anträge bzw. Schritte der Petenten abzuwarten, weil eine Verpflichtung, deren Verlangen zu entsprechen, für jetzt noch nicht anerkannt werden könne. - Witwe Mester gnt. Bock: Ehefrau Margaretha geb. Funke des Johann Kaspar Mester gnt. Bock, Ackersmann, geb. 27.4.1812, gest. 20.6.1862 (hinterlässt Ehefrau und 3 Kinder), Heirat 16.7.1842; Alte Haus-Nr. 53, Parzelle 802, Alte Wiese 3 (Friedel Pieper); Petz und Becker (seine Ehefrau: Gertrud Petz) besaßen dort Wiesen.
TOP 5: Die von Caspar Altenwerth zufolge seiner Anzeige vom 10. d.M. für seine Wiese in der Ismecke in Anspruch genommene Hude-Freiheit wurde eingeräumt. - Mehr ist nicht aktenkundig.
TOP 6: Mit Anordnung der unabweisbar notwendigen Instandsetzung der Einfriedigung des obersten Feuerteichs wurde der Gemeinde-Verordnete Sahse beauftragt. - Er wohnt „dichte bei“; jetzt Wohnhaus K.H. Kordel; Einfriedigung zum Schutz spielender Kinder.
TOP 7: Der unverehelichten Rika Heinemann (Friederika) wurde eine wöchentliche Unterstützung von 75 Pfennig bis auf Widerruf genehmigt. - Der Elisabeth Leineweber wurde ein Paar neue Schuhe bewilligt.
TOP 8: Wurde beschlossen: a) dem Schuster Bruder für die neuen Schuhe der Witwe Siepe (Tochter) und die geflickten Schuhe des Sohnes von Franz Hehse: 7,50 M; b) dem Caspar Kehsler Junior für geleistete Maurer-Arbeiten: 44,85 M; c) dem Vorsitzenden (Amtmann von Keiser) für eine Copie aus der Original-Kataster-Karte bezüglich des mit der neuen Schule bebauten Grundstücks vorausgelegten Kosten inclus. Porto mit zusammen 3,48 M (Copie 1876 : Kopie 2014!); im Ganzen also 55,83 M zahlen resp. erstatten zu lassen.
TOP 9: Die beiden Waisenknaben Joseph und Kaspar Mester sollen für Rechnung hiesiger Gemeinde unter Vorbehalt einer wöchentlichen Kündigung bis nach zurückgelegter Schulzeit in Pflege gegeben werden und zwar Ersterer (Joseph) bei Johann Kückenhoff gegen Gewährung einer jährlichen Vergütung von 45 Talern, und Letzterer (Caspar) bei Caspar Flinkerbusch zu 36 Taler; die Kosten für Bekleidung sowie etwaige ärztliche Behandlung inclus. der Medikamente trägt die Gemeinde. - Aus früheren Protokollen: Am 29. Januar 1875 bittet die „kränkelnde“ (so die Akte) Witwe Joseph Mester um Geld für ihre Kinder. Der Armen-Vorstand kennt die Situation und gibt das Geld. Der Tagelöhner Joseph Mester, geb. 20. Juli 1826, gest. am 5. November 1873 war verheiratet am 8. Februar 1854 mit der Hutmacherin, Putzmacherin. Maria Susanna Gerlach aus Bödefeld, geb. 31. Januar 1830, gest. 20. August 1875. Die „kränkelnde“ Mutter stirbt knapp zwei Jahre nach dem Tod des Vaters.
Am 30. Dezember 1876
TOP 1: Der vom Herrn Oberförster Harbert mitgeteilte nachträgliche Hauungsplan für den hiesigen Communal-Wald bezüglich der (behufs Deckung von Schulhaus-Baukosten) vorzunehmenden extraordinären Hauung, welche einen voraussichtlichen Erlös von 11.432 Mark aufweist, wurde zur Einsichtnahme vorgelegt. Die Versammlung erklärte sich mit demselben einverstanden und stellte nur den Antrag, dass es gestattet werden möge, auch die zum Einschlag in Aussicht genommen Buchen-Hölzer, ebenso wie die Eichen, vor der Hauung zu verkaufen und es von dem mehr oder minder günstigen Angebot abhängig zu machen, ob das zur Disposition gestellte Holzquantum in diesem Jahr 1876/77 ganz oder nur teilweise geschlagen werden soll, damit die Gemeinde gegen den Nachteil gesichert werde, welcher zu erwarten sei, falls sie nach erfolgter Hauung entweder das Holz unter den wirklichen Wert losschlagen müsse, oder dasselbe Gefahr laufe, durch längeres Stehenbleiben im Wert zu verlieren.
TOP 2: Der am 28. d.M. im hiesigen Communal-Wald Distrikt Küppel, abhealtenen Holz-Verkauf, wobei ausweises (!) des vorliegenden Protokolls bei einem Tax-Wert von 559 M: 419,10 M erzielt wurden, wurde genehmigt, da die höchst ungünstige Abfuhr des Holzes den Kaufwert notwendig habe herabdrücken müssen und sich durch nachteiliges Ausbieten desselben ein höheres Angebot unzweifelhaft nicht erzielen lasse. - Wer mal auf den beiden Küppel-Wegen, dem unteren und dem oberen, spazieren geht, kann sich das vorstellen: mit Pferden war die Abfuhr viel zu gefährlich, die heutigen Traktoren gab es noch nicht; die Stämme wurden über die Ruhr gezogen, auf die Wiesen und dann weiter...Herr Bernhard Heckmann, Freienohler Forst-Fachmann, ausgezeichnet mit Bundes-Verdienstkreuz, kann die Praxis sehr ausführlich schildern...
.TOP 3: Wurde zum Vortrag gebracht, dass der seit dem Jahr 1872 beim Königlichen Kreisgericht zu Arnsberg anhängige Prozess hiesiger Gemeinde und der ebenfalls beteiligten 17 Privaten gegen die Bergisch-Märkische-Eisenbahn-Gesellschaft, welcher die Entziehung des Grundwassers für die hiesigen beiden Feuerteiche sowie für die außerdem davon betroffenen 17 Privatbrunnen in Folge der Tunnel-Anlagen oberhalb des Ortes zum Gegenstand hat, in erster Instanz der heute noch nicht zum Abschluss gebracht worden sei. Wenn bei der Wichtigkeit des Objektes nicht bestritten werden könne, dass der Rechtsspruch in dieser Sache Zeit erfordere, so dürfe doch nicht verkannt werden, dass die Verzögerung desselben das Interesse der Gemeinde nicht unwesentlich schädige. Es konkurrieren dabei nicht allein das Interesse der Kläger, da diese, sofern sie überhaupt obsiegen, auch für die Vergangenheit zu entschädigen seien, sondern ein überwiegend größerer Teil der Einwohnerschaft sei, weil nicht selbst Brunnenbesitzer auf das Wasser der klägerischen Brunnen und namentlich der beiden großen Feuerteiche angewiesen und durch die gedachte Tunnel-Anlage vielfach in die Notwendigkeit versetzt, ihren Wasserbedarf mit großem Zeit- und Kosten-Aufwand aus weiter belegenen Brunnen resp. aus der Ruhr zu entnehmen, ohne die Bergisch-Märkische-Eisenbahn-Gesellschaft für den diesfallsigen Schaden in Anspruch nehmen zu können. Überdies sei zu besorgen, dass beim Bekanntwerden dieser Kalamität die Feuer-Sozietäts-Beiträge in Rücksicht auf die mangelhaften Löschungs-Anstalten verteuert, wenn nicht gar die Versicherungen nicht ganz von der Hand gewiesen würden. Als weitere Folge dieses Umstandes sei auch zu verzeichnen, dass beim Bau des neuen Schulhauses habe der Betrag von 50 Talern für die Beschaffung des nötigen Wasser vorgesehen werden müssen. Hierauf und die seitens des Herrn Landrats auf desfallsiges Ersuchen die benötigte Unterstützung abgelehnt werden, wurde beschlossen, an Königliche Regierung den dringenden Antrag zu stellen, ihren ganzen Einfluss für das Interesse der Gemeinde geltend zu machen und dahin zu wirken, dass der mehrgedachte (!) Prozess doch nach Möglichkeit abgeklärt und seinem baldigen Ende zugeführt werde.
TOP 4: Wurde vom Vorsitzenden zum Vortrag gebracht, dass zu Folge Verfügung Königlicher Regierung mit der hiesigen Hebamme ein Contract abgeschlossen werden solle, wonach diese gegen Bezug einer jährlichen Renumeration von 45 Mark aus der Gemeindekasse sich verpflichtet, die Entbindung Zahlungsunfähiger, sowie die erforderliche Pflege derselben und ihrer neu geborenen Kinder unentgeltlich zu besorgen. Die Versammlung bemerkte hierauf, dass sie ein Bedürfnis der Gemeinde eine solche Mehrausgabe fortlaufend aufzuerlegen, nicht anerkennen könne, indem die Zahl der zur Bestreitung dieser Kosten selbst nicht befähigten Wöchnerinnen hierorts zu gering sei – bei den jährlich vorkommenden ...(etwa?) 50 Entbindungsfällen (!) höchstens 1 bis 2 Prozent betragen und also der auf 45 Mark normierte Vergütungssatz unverhältnismäßig hoch erscheine. Ferner sei der hiesigen Hebamme ein Acker-Grundstück zur unentgeltlichen Benutzung überwiesen worden. Dasselbe habe eine Größe von ...(etwa)(dasselbe Kürzel wie oben) 1 Morgen (1 Morgen = 2.536 m²) und einen jährlichen Nutzungswert von 18 Mark und sei, wenn gleich die unentgeltliche Behandlung den Zahlungsunfähigen nicht geradezu nur behalten (vorbehalten?) werden, es doch unbedingt als leitendes Motiv zu betrachten, das man habe hierdurch die Hebamme für etwaige Ausfälle hinsichtlich der armen Wöchnerinnen entschädigen wollen. Übrigens solle hiermit für die Gemeinde Freienohl die Verpflichtung übernommen werden, der hiesigen Bezirks-Hebamme, sofern ihre Ausfälle den angegebenen Nutzungswert von jährlich 18 Mark übersteigen, auf vorherigen desfallsigen Nachweis den diesen Satz überschreitenden Betrag gewissenhaft zu ersetzen. Möchte gleichwohl Königliche Regierung die fortlaufende Zahlung der bestimmten 45 Mark dekretieren, so behalte die Gemeinde sich vor, von dem betreffenden Terrain ab das Hebammen-Grundstück einzuziehen und anderweitig zu verpachten. :
TOP 5: Die Rechnung des Schusters Fritz Funke über den Waisenknaben Joseph Mester und der Elisabeth Leineweber gelieferte neue Schuhe wurde mit 13,50 Mark zur Zahlung übernommen; ebenso die Rechnung des Christoph Vennhaus über Verpflegung der beiden Waisenknaben Kaspar und Joseph Mester mit 16 Mark; zusammen 28,50 Mark.. - Siehe oben: 15. Dezember 1876, Nr. 9. - Christoph Vennhaus ist in der Liste Volkszählung von 1871 und 1880 nicht eingetragen.
TOP 6: In Anbetracht der Unzulänglichkeiten, welche für den hiesigen Lehrer mit der Einziehung der ihm und seiner gleichzeitigen Eigenschaft als Küster zustehenden Naturalien verblieben sind, wurde der bereits bei dessen Anstellung gefasste und dem Vernehmen nach damals nicht protokollierte Beschluss erneuert: dahin lautend; dass dem Lehrer die zuständigen Naturalien (also Roggen, Brot, Butter, Eier und Flachs) mit dem etatmäßigen Wertbetrag von 47 Taler, 28 Sgr, 9 Pf durch die Gemeindekasse fortlaufend vergütet und dagegen die Naturalien zu Gunsten der Gemeinde durch den Communal-Rendanten eingefordert resp. beigetrieben werden sollen, dass jedoch dieses Verhältnis nicht als Bleibendes erachtet, sondern nur für die Funktionszeit (Dienstzeit) des derzeitigen Lehrers Linkamp diene, um ihn zur Annahme der hiesigen Stelle zu bewegen, die desfallsige Zusage gegeben worden ist, - Bestand haben solle.
TOP 7: Der von dem vormaligen Lehrer Korf bei Königlicher Regierung eingegebene Antrag auf nachträgliche Gewährung von Entschädigung für die während seines Hierseins erlittenen Ausfälle an Naturalien wurde abgelehnt weil die Gemeinde weder dem Korf darauf bezügliche Zusagen gegeben und diesem gegenüber Verpflichtungen habe, die Sache vielmehr zur Kognition (Kenntnisnahme) des Kirchenvorstandes gehöre und dem Korf überlassen bleiben müsse, sich an diesen zu halten, oder aber die im Rückstand verbliebenen Naturalien exekutirisch (zeitübliche juristische Vokabel) eintreiben zu lassen.
Ein Weiteres war nicht zu verhandeln.
Hiermit endet die Akte AA 402. Fortsetzung: AA 404.
Am 13. Januar 1877
Amtmann von Keiser; Gemeinde-Vorsteher: Kaspar Toenne Alte Haus Nr. 85, Hauptstraße, Post („Hölle“); Gemeinde-Verordnete: Franz Göckeler Alte Haus Nr. 162, Bergstraße / Voßecke; Franz Trompetter Alte Haus Nr. 8, Parzelle 694, Bergstraße; Johann Röther Alte Haus Nr. 146, Hauptstraße; Heinrich Albers Alte Haus Nr. 48, Parzelle 837, Krumme Straße; Franz Rocholl Alte Haus Nr. 74, Ruhrufer; Arnold Schroeder Alte Haus Nr. 79, Am Hügel 12. Schreinermeister Heinrich Sahse hat sich wohl nicht mehr wählen lassen: geb. 4.6.1800, gest. 18.9.1878 mit 78 Jahren, ein hochverdienter Freienohler!
TOP 1: Nachbezeichnete Rechnungen wurden auf hiesige Gemeindekasse zur Zahlung übernommen: a) des B(endix) Löwenbach (Alte Haus Nr. 90) über gelieferte Kleidungsstücke für die Waisenkinder Caspar und Joseph Mester zu M 22,70; M(ark) steht z.Zt. vor der Summe; b) des Schneidermeisters Albers über Anfertigung verschiedener Armen-Bekleidungsstücke zu M 12,00; c) des Schreiners Caspar Stirnberg über diverse Reparaturen im alten Schulhaus (das neue Schulhaus ist das spätere Amtshaus) zu M 8,90; zusammen mit M 43,60.
TOP 2: Der Friederika Heinemann hierselbst wurde ein auf Kosten der Gemeinde anzufahrender Haufen Schlagholz als Armen-Unterstützung bewilligt; dagegen
TOP 3: dem Antrag des Witwers Jürgens wegen Gewährung einer Beihilfe zur Bestreitung von Arzneikosten abgelehnt. - Ein Grund ist nicht aktenkundig.- Jürgens, Krumme Straße; Sterberegister: Kind Franziska Jürgens, geb. 12.8.^865, gest. 31.9.1866 Tochter des Leinewebers Johann Jürgens und Ehefrau Elisabeth Bengestrate; gest. 19.7.1866: Elisabeth Jürgens geb. Bengestrate, LA 47.
TOP 4: Nachdem der Versammlung von dem Inhalt des Protokollarischen Antrags des Fabrikbesitzers Linneborn vom 30. v.M., die Instandsetzung des Weges von hier (wo genau?) in Richtung zum Langel betreffend, Kenntnis gegeben worden, beschloss dieselbe durch Maurermeister Göckeler die nötigen Instandsetzungs-Arbeiten aufnehmen und veranschlagen zu lassen und demnächst das Weitere zu beraten.
TOP 5: Im Verfolg des Beschlusses vom 10. Augsut v.J. erklärte die Versammlung sich damit einverstanden, dass die durch Abmessung eines 5 Ar 85 Meter großen Teils des Gemeinde-Grundstücks Flur I Nr. 1596 / 565 der hiesigen Steuergemeinde gebildeten Spließ-Parzelle Flur I Nr. 1737 / 565 an den Maurer Franz Cohsmann gnt. Voßhane hierselbst gegen gegen Erlegung eines Tax-Preises von 37 Mark pro Ar oder im Ganzen M 216,45 sowie des diesseits geforderten 25 prozentigen Zuschlags ad M 54,11, überhaupt also zusammen M 270,56 als Hausplatz eigentümlich abgetreten und nach vorgängiger Zahlungsleistung im Grundbuch für Cohsmann aufgelassen wurde. Die Versammlung sprach dabei die Überzeugung aus, dass das im Wege des öffentlichen Angebots ein solcher Erlös keinesfalls zu erwarten sei, die Veräußerung unter der Hand im Interesse der Gemeinde liegen und Königliche Regierung keinen Anstand nehmen werde, den freihändigen Verkauf zu genehmigen. - 1 Ar = 100 Quadratmeter.
TOP 6: Bezüglich des zur Deckung der Schulhaus-Kosten (späteres Amtshaus) in Aussicht genommenen extraordinären Holzeinschlagsim hiesigen Gemeindewald fand die Verhandlung gegen den Vorschlag des Herrn Oberförster Harbert vorläufig nur das nach dem bereits genehmigten Plan zum Einschlag bestimmte Buchen-Derb-Holz zu hauen und mit dem als Extraordinarium im Nachtragsplan vorgesehenen Quantum bis dahin zu erwarten, dass höhere Preise als bei den augenblicklichen ungünstigen Absatzverhältnissen voraussichtlich zu erlangen sein werden – einverstanden, bemerkt wurde jedoch, dass ohne Rücksicht auf die herrschenden Konjunkturen jedenfalls die Lichtstellung (?) des Buchen-Einschlags in der Winterseite im Interesse des vorhandenen Samen-Aufschlags noch im laufenden Winter werde notwendig sein und das desfallsige Einschlags-Quantum, wenn nicht auf andere Weise, dann doch als Brennholz für Einheimische angemessenen Absatz zu finden, entspreche.Führt der hinsichtlich des Angebots zu machende Versuch zu keinem befriedigenden Resultat, so ist es der Versammlung auch ganz recht, wenn für den unterbliebenen Hieb von Buchen-Holz an Eichen auf dem Stamm soviel mehr gewonnen werde, dass die im Plan vorgesehene Summe sich erzielt, vorausgesetzt, dass das hierauf erfolgende Angebot den Absatz rätlich (ratsam) erscheinen lassen solle.
Am 29. Januar 1877
TOP 1: Der am 22. d.M. stattgehabte Verkauf von gemischtem Reiserholz sowie von Fichten aus dem Distrikt Thielenberg 8a und 8c, wurde bei einem Tax-Wert von M 113,75 und M 138,60, zusammen M 252,35, wobei sich ein Erlös von nur 180 Mark ergeben hat, wurde genehmigt.
TOP 2: Wurde beschlossen, nunmehr auf hypothekenische (!) Eintragung des bei Anlage der Linneborn´schen Holzschleiferei seitens der Gemeinde angemeldeten Anspruchs auf Ermöglichung der Passage durch oder über die Ruhr für den Fall einer Beschädigung der Langelsbrücke (damals häufig mit s geschrieben, wie gesprochen) rechtlich zu bestehen, da die Sache bereits zu lange hingehalten worden. Mit Passage wird gemeint sein die nachfolgende „Schlacht“, das Wehr in Verbindung mit einer Brücke.
TOP 3: Die beiden Rechnungen des Schlossers Kotthoff für Reparatur-Arbeiten an hiesigen Gemeinde-Gebäuden zu M 6,35 und M 4,30 sowie des Apothekers Fischer zu Arnsberg über Medizin-Kosten aus dem Jahr 1876 zu M 6,00; im Ganzen zu M 16,65 aus der Gemeindekasse übernommen. - Nicht aktenkundig ist, wo die Reparaturen notwendig waren; früher vom Schlosser an den Kirchturmglocken.
TOP 4: Nachdem die Versammlung von den gepflogenen Verhandlungen Kenntnis genommen, beschloss dieselbe einstimmig. Bezüglich des durch Franz Schwarze hierselbst am 8. Juli 1850 von hiesiger Gemeinde ersteigerten Grundstücks Flur I Nr. 1072 (1042?) / 297 eine Ermäßigung des darin gelegten Grundzinses ad 1 RT 25 Sgr 5 Pf auf den Betrag von 1 RT 17 Sgr 7 Pf oder M 4,76 eintreten und die Differenz ad 7 Sgr 10 Pf oder 29 Pfennigen im Etat absetzen zu lassen, weil Schwarze nachweislich statt der ihm verkauften Fläche von 1 Morgen 152 Ruten 50 Fuß nur 1 Morgen 105 Ruten 50 Fuß erhalten hat. Jedoch soll eine Erstattung des ratiolichen (üblichen?) Antrittsgeldes sowie der entsprechenden ...(1 Wort nicht korrekt lesbar) von dem bis jetzt gezahlten jährlichen Grundzins nicht stattfinden, dabei aber auf nunmehrige hypothekenische Sicherstellung gedrungen werden. - Einwohnerliste Dezember 1849 (!): Alte Haus-Nr. 103, Alter Weg; Franz Schwarze, Tagelöhner, Ackersmann, LA 38 (1849!); Ehefrau Dina geb. Barnowsky, LA 34; Tochter Katharina LA 11, Tochter Lisette LA 7,Tochter Gertrud LA 1; Elisabeth Schwarze geb. Kihsler, Witwe, Mutter zu Franz LA 67: 1871 ff. nicht mehr in den Listen aktenkundig.
Am 1. Februar 1877
TOP 1: Der am 27. v.M. im hiesigen Communal-Wald abgehaltene Eichen-Verkauf mit der Maßgabe (wurde) genehmigt, dass bezüglich des Distrikts Krähenberg 14 d, in welchem bei M 2525, 25 Tax-Wert ein Erlös von 1800 Mark erzielt worden, der Zuschlag an Johann Schnapp, dessen Gebot im Ganzen die Gebote der einzelnen Letztbietenden um 316 Mark übersteigt, erteilt, dagegen für den Distrikt Himmernhagen bei M 848,50 Erlös gegenüber M 1119, 50 Tax-Wert den Zuschlag im einzelnen erteilt werden soll. - Hier nicht aktenkundig.
TOP 2: Wurde beschlossen, das nach dem vom Herrn Oberförster Harbert mitgeteilte Verkaufs-Protokoll ad Extraordinaria zur Disposition stehende Buchen-Derbholz in der Winterseite abgeschätzt zu 650 Raummetern und veranschlagt zu 2405 Mark zum öffentlichen Verkauf im ungeschlagenen Zustand auszubieten und hierzu durch Insertion ins Central-Volksblatt und den Mendener Telegraphen-Termin anzuberaumen. - Ungewohnter Stil beim Abschreiben im 21. Jahrhundert.
TOP 3: Zur Ableistung eines dem Unternehmer des hiesigen Schulhausbaus (späteres Amtshaus) zustehenden weiteren Abschlagszahlung soll zum 1. April d.J. ein Kapital von sechstausend Mark als provisorische Anleihe aufgenommen und dieserhalb mit der Sparkasse Neheim in Unterhandlung getreten werden. Es wird beabsichtigt, diese Schuld aus den eingehenden Holzgeldern sukzessive (original: succesive) wieder abzuzahlen.
Am 19. Februar 1877
TOP 1: Bezüglich des am 15. d.M. stattgehabten Verkaufs von 650 Meter Buchenholz in der Winterseite wurde beschlossen, zu dem vom Gutspächter Kreft in Bockum abgegebenen Gebot von 3,50 M pro Meter den Zuschlag zu erteilen, sofern der Auftraggeber des Kreft spätestens bis zum 22. d. M.abends sich zum Contract-Abschluss hier gestellt (habe), ein Drittel des Kaufpreises sofort und den Rest vor Beginn der Abfuhr, spätestens aber bis zum 25. April d. J. entrichtet (habe).
TOP 2: Wurden nachstehende Rechnungen auf die Gemeindekasse zu zahlen übernommen: a) des Schmiedemeister Schwefer über Reparaturen an Kanal-Deckeln, sowie am Schul-Ofen zu 3,60 M; b) des Dr. von Schleinitz über De...(?) für Behandlung des Kindes von Hehse mit 5 M; c) des Lorenz Düring (Alte Haus Nr. 5, Vohsecke) für Anfuhr von Busch-Holz für die Rica (Friederika) Heinemann (wohnt bei Johann Lenze, Alte Haus-Nr. 62)mit 2 M; zusammen mit 10,60 Mark.
TOP 3: Der von dem Franz Hehse gestellte Antrag auf Gewährung einer wöchentlichen Armenunterstützung von 6 Mark wurde abgelehnt, weil zur Zeit eine Hilfsbedürftigkeit bei demselben nicht anerkannt werden könne. - Maurer Franz Hehse, Alte Haus-Nr. 151/ Alter Weg 23.
TOP 4: Der in der Sitzung vom 1. d.M. gefasste Beschluss betreffs der Contrahierung einer Anleihe von 6000 Mark auf den Credit der hiesigen Gemeinde wurde dahin modifiziert, dass an Stelle dieses Betrags die Summe von 9000 Mark angeliehen werden soll, welcher Betrag sich bei der jüngsten Etat-Festsetzung pro 1876/77 als zur Deckung eines augenblicklichen Vorschusses bei der hiesigen Gemeindekasse erforderlich herausgestellt hat.
Am 22. Februar 1877
TOP 1: Nachdem der Gutspächter Kreft in Bockum es unterlassen hat, der in Folge Beschlusses vom 19. d.M. an ihn ergangenen Aufforderung gemäß das im Verkaufstermin vom 15. d.M. abgegebene Gebot auf 650 Meter Buchenholz in der Winterseite durch seinen Auftraggeber anerkennen zu lassen und nachdem ferner der Holzhändler Johann Schwefer von hier durch Protokollarische Verhandlung vom heutigen Tag sich bereit erklärt hat, soll der früher von Kreft gebotenen 3,50 M jedes Meter mit 3,55 M zu bezahlen, wurde beschlossen, dem Schwefer das ganze bei der Hauung in der Winterseite zum Einschlag kommende Holz-Quantum käuflich zu überlassen und mit der Hauung nunmehr sofort zu beginnen. - Bei insgesamt 650 Meter = 2.307,50 Mark.
TOP 2: Die Liquidation des Sekretärs Handlos über an die Friederika Heinemann im Auftrag der hiesigen Gemeinde-Vertretung vorschussweise gezahlten Unterstützungskosten zum Betrag von 9 M wurden zur Zahlung auf die Gemeindekasse übernommen. - Ferner sollen dem bei Johann Kückenhoff untergebrachten Waisenknaben Mester 3 Hemden beschafft werden. - Siehe oben: 16. Dezember 1876; Joseph bei Kückenhoff; Caspar bei Flinkerbusch.
TOP 3: Wurde zum Vortrag gebracht, dass dem Unternehmer des hiesigen Schulhaus-Baus in Anbetracht der fortgeschrittene Ausführung seiner Entraprise (?) nach dem Gutachten des Bau-Aufsehers gegen den 1. April d.J. eine weitere Abschlagszahlung zu leisten sei, ferner dass die Gemeinde in nächster Zeit für Wege-Bauten resp. außerordentliche Instandsetzungen von Wegen erhebliche Aufwendungen zu machen habe, wozu es an den erforderlichen Geldmitteln in der Gemeindekasse mangele, da die beabsichtigten extraordinären Holzverkäufe wegen der ungünstigen Zeitumstände den gehegten Erwartungen keineswegs Rechnung trügen, auch die Erträge derselben nicht sogleich zur Verfügung ständen. Die Versammlung erkannte hierauf das Bedürfnis der sofortigen außergewöhnlichen Beschaffung von Zahlungsmitteln an und beschloss, bei der Sparkasse Neheim hierzu bereit und imstande erklärte, zum 1. April d.J. gegen 5 Prozent Zinsen eine Anleihe von 9000 M aufzunehmen und dieses Kapital demnächst je nach Maßgabe der disponiblen Mittel aus den eingehenden Holzgeldern wieder abzutragen.
TOP 4: Der zu 1239,56 M veranschlagte Neubau eines Weges neben der Vogelrute vorbei bis zu den Privatgrundstücken im Ober-Langel nebst verschiedenen Wege-Reparaturen von der neuen Strecke bis zu dem Hause des Johann Humpert auf der alten Wiese soll unter Zugrundelegung des vom Maurermeister Göckeler angefertigten Kosten-Anschlags möglichst bald in Verding gegeben werden. - Vogelrute: freienohlerisch = Vogelstange beim Schützenfest; am unteren Küppelweg, rechts vom Haus Christian Bredt, hinter dem Schützenplatz der 2. Kompanie; die alte Schützenhalle befand sich links von der Langelbrücke zwischen Firma Bredt und Linneborn-Graben.
Am 3. März 1877
TOP 1: Zu TOP 4 vom 22. Februar 1877: Der am 1. d.M. abgehaltene Verding des Neubaus eines Weges neben der Vogelrute vorbei bis zu den Privatgrundstücken im Ober-Langel nebst verschiedenen Wege-Reparaturen von der neuen Strecke bis zu dem Hause des Johann Humpert auf der alten Wiese, wobei der Caspar Pöttgen gnt. Göbel Junior mit 900 Mark und Franz Trumpetter gnt. Peters mit 40,50 M letztbietend geblieben sind, wurde mit der Maßgabe genehmigt, dass den Letztbietenden der Zuschlag erteilt werden solle.
TOP 2: Die Rechnung des Leser Rosenthal über Leinen zu Hemden für den bei Kückenhoff untergebrachten Waisenknaben Mester wurde mit 7,40 M aus der Gemeindekasse übernommen. - Siehe oben: 22. Februar 1877 TOP 2.
TOP 3: Der Antrag der Witwe Franz Jürgens auf Beschaffung neuer Schuhe wurde abgelehnt und eine Verpflichtung hierzu zur Zeit nicht anerkannt. - Sterberegister: Franz Caspar Jürgens, geb. 5.8.1818, gest. 6.11.1864; hinterlässt (1864!) Ehefrau, 1 Stieftochter, die Mutter und 1 Schwester.
TOP 4: Wurde vom Vorsitzenden das Protokoll über den am 27. Januar d.J. abgehaltenen Eichen-Verkauf zum wiederholten Mal vorgelegt und darauf aufmerksam gemacht, dass die Ankäufe noch größtenteils mit Gestellung der geförderten (?) Bürgen im Rückstand seien.
TOP 5: Wurde auf das bereits vielfach in der Gemeinde zur Sprache gekommene Bedürfnis eines lokalen Steuerempfangs aufmerksam gemacht und einstimmig beschlossen, betreffenden Ortsin Antrag zu bringen, dass der Erheber der direkten Staatssteuern angewiesen werde, künftig die Empfangstermine loco (im Ort) Freienohl abzuhalten. Damit Abführung der Steuern nach dem ½ Meile entfernten Empfangsort Oeventrop für hiesige 1200 Seelen und circa 300 Steuerpflichtige zählende Gemeinde offenbar mit außergewöhnlichen Zeit-Verlusten resp. Kostenaufwendungen verbunden sind, gab die Versammlung der Hoffnung Ausdruck, auf willfähriges Entgegenkommen seitens der zuständigen Behörden umso mehr rechnen zu dürfen, als die hiesige Einwohnerschaft ihrer überwiegenden Mehrzahl nach dem unbemittelten Arbeiterstand angehört und deshalb nur auf Kosten ihres ohnehin spärlichen Erwerbs die Gänge nach Oeventrop machen könne. Dass das in Betracht kommende Steuer-Kapital gegenüber den vielen Zahlungs-Pflichtigen mäßig erscheine, tue dem Vorhaben keinen Eintrag. Dieser Umstand spreche vielmehr für dessen Dringlichkeit. - (1 Meile = 7500 Meter; ½ Meile = 3,75 Meter, fast 4 km) - Übrigens habe die Anordnung eines Local-Empfangs in Freienohl keine erhebliche Erschwerung der Dienstobliegenheiten für die Steuer-Empfänger zur Folge, derselben habe des Vormittags Eisenbahn- und Post-Fuhrgelegenheit (hier steht nicht: Fahrgelegenheit) hierher und könne nach Erledigung seiner hiesigen Geschäfte nachmittags mit Bequemlichkeit den Empfang in Oeventrop noch vornehmen, sodass ein Zeitverlust durch sein Reisen nach hier fast gar nicht zu besorgen sei (gar keine Sorgen mache)
Am 13. März 1877
TOP 1: Wurde die Verfügung des Herrn Amtmanns von Keiser vorgelegt, wonach Königliche Regierung vor Genehmigung der zufolge diesseitigen Beschlusses vom 22. v.M. bei der Sparkasse Neheim zu kontrahierenden Kapitalschuld ad 9000 Mark noch bestimmte Angaben darüber verlangt, binnen welcher Frist dieselbe getilgt werden soll. Nach eingehender Beratung erklärte die Versammlung einstimmig, wie sie hiermit die Gemeinde Freienohl zur Abtragung der fraglichen Schuld innerhalb eines Zeitraums von längstens 3 Jahren verpflichten wolle. Bis dahin hoffe sie, dieselbe aus dem Erlös für im hiesigen Communal-Wald zum Teil schon abgehaltenen und teils noch vorzunehmenden Holzverkauf wieder abzutragen.
TOP 2: Der am heutigen Tag im Distrikt Scheidkopf abgehaltene Holzverkauf, wobei nach dem vorliegenden Protokoll für 9 ½ Meter Gruben-Holz und 1051 Meter gemischtes Reiser-Holz bei einem Taxwert von 389 Mark 30 Pfennig = 392, 90 M erzielt worden, wurde genehmigt, desgleichen der heutige Verkauf von 38 Metern Buchen-Derbholz aus dem Distrikt Hohlknochen 12 a, welcher bei 114 Mark Taxwert: 114 Mark 80 Pfennig Kaufgeld ergeben hat. - Derb-Holz: Baumstämme mit circa 7 cm Durchmesser.
TOP 3: Wurde zum Vortrag gebracht, dass von dem unweit des hiesigen Schützenplatzes (alte Schützenhalle, gegenüber der Firma Bredt) aufstehenden dem Distrikt Hohlbusch angehörigen Eichen, 4 kleine Stämme der Ausführung des projektierten Wege-Baus an jener Stelle hinderlich seien, weil dort eine andere Linie gewählt werden müsse. Diese Eichen, durch Förster Heidfeld zu 66,40 Mark abgeschätzt, seien zufolge früheren Gemeinde-Beschlusses nach vorgängiger Bekanntmachung heute öffentlich zum Verkauf ausgesetzt und habe dabei: (1.) Arnold Schroeder die Eiche Nr. 1 zu 12,50 M; (2.) derselbe die Eiche Nr. 2 zu 15,50 M; (3.) derselbe die Eiche Nr. 3 zu 16,-- M und (4.) Johann Düring die Eiche Nr. 4 zu 15,50 M; zusammen für 59,50 M erstanden. Es sei dabei den letztbietend Gebliebenen bedeutet worden, dass sie auf den Zuschlag und in dem Falle zu rechnen hätten, wenn die zur Abgabe dieses Holzes erforderliche Genehmigung der Aufsichts-Behörde erfolge. Die Versammlung beschloss, wenngleich die Taxe nicht erreicht sei, den Verkauf ihrerseits mit Rücksicht darauf, dass mit dem Wegebau unverzüglich vorgegangen werden solle und vorher die fraglichen Eichen aus dem Wege geräumt werden müssen, zu genehmigen und die Freigabe derselben bei der Forst-Aufsichtsbehörde in Antrag zu bringen. - Diese wenigen Sätze zeigen den sorgfältigen, schützenden Umgang mit der Natur.
TOP 4: Die Rechnung des Schreiners Caspar Stirnberg über Reparatur des Geländers der Langelbrücke wurde mit 3 M zur Zahlung auf die Gemeindekasse übernommen. Dagegen wurde die Rechnung des Maurers Franz Rocholl über Umsetzen und Ausschmieren von Öfen in der Küster-Wohnung resp. Schule abgewiesen, weil von der Gemeinde-Vertretung ein Auftrag zur Ausführung dieser Arbeiten nicht ausgegangen ist. - Aha! Den Instanzen-Weg nicht eingehalten vom Lehrer, Küster und Organisten „in einer Person“; oder eine „Spitze“ gegen den Local-Schul-Inspektor, den Pfarrer? - Offiziell dauerte der „Kulturkampf“ zwischen Preußen und der katholischen Kirche noch an, 1871 – 1878.
TOP 5: Wurde beschlossen, die erledigte Kuhhirten-Stelle bei der untersten hiesigen Gemeinde-Hude dem Fritz Köster, Sohn des seitherigen Kuhhirten Caspar Köster, unter den zur Zeit bestehenden Bedingungen und gegen (hier: für) Gewährung der bisherigen Löhnung auf Widerruf zu übertragen, gleichzeitig auch dem mehrfach ausgesprochenen Wunsch der Beteiligten entsprechend, eine Änderung der hiesigen Hude-Ordnung insofern eintreten zu lassen, als diejenigen Eingesessenen, welche künftig ihr Rind- oder Schweine-Vieh nicht sogleich beim Beginn des Hütungs-Semesters dem Gemeinde-Hirten vortreiben (zuführen), verpflichtet sein sollen, sofern die Reihenfolge bezüglich der Hirten-Beköstigung und Gestellung von Beihirten (Helfern) schon an ihnen vorüber gegangen sein sollten, diese Leistungen für den betreffenden Rundgang noch nachträglich zu gewähren, sodass also die Hirten berechtigt und verpflichtet sein sollen, sich wegen der Ansprüche auf ihre Beköstigung und der Gestellung von Beihirten vor Fortsetzung des Rundgangs zunächst an denjenigen zu halten, der sein Vieh nachträglich vorgetrieben hat und deshalb bei der ursprünglichen Reihenfolge des Haltens des Hirten und Gestellung der Beihirten übergangen worden ist. Diese Änderung soll indes nur auf den einmaligen Rundgang Bezug haben und auf etwaige frühere Rundgänge nicht rückwirkend sein.
Am 10. April 1877
TOP 1: Nach Mitteilung der Verfügung der hiesigen Amtsverwaltung, zufolge deren ungeachtet des diesseitigen Protestes der Bezirks-Hebamme Ehefrau Kerstholt, ein Honorar von 45 Mark aus hiesiger Gemeindekasse gezahlt werden, wurde beschlossen, gegen diese Maßregel das den im Gemeinde-Beschluss vom 30. Dezember v.J. entwickelten Gründen Königlicher Regierung (in Arnsberg), eventuell beidem Königl. Ober-Präsidio (korrekt; Präsdium; oder kann der Sekretär Handlos in Freienohl Latein?) in Münster Rekurs zu erheben. - Das Wort „protestieren“ taucht zum ersten Mal in den amtlichen Protokoll-Büchern auf.
TOP 2: Wurde zum Vortrag gebracht, dass, nachdem der Bau des neuen Schulhauses bereits ziemlich vorangeschritten, nachträglich (d.h. jetzt: 1877) eingetretene Umstände es als wünschenswert erscheinen ließen, die bei diesem Neubau vorgesehene Dienstwohnung des Lehrerpersonals dem zeitigen (gegenwärtigen) Amtmann (von Keiser) zu überlassen und diese Disposition einige bauliche Änderungen bedingen würden. Nach eingehender Erörterung erklärte die Versammlung in ihrer Majorität (Stimmenmehrheit), sich mit der Überweisung der disponiblen Räumlichkeiten im neuen Schulhaus unter Vorbehalt der noch näher zu vereinbarenden Bedingungen und des noch festzusetzenden Mietpreises einverstanden, wogegen Beschlussfassung bezüglich der baulichen Äderungen bis dahin ausgesetzt würde, dass die desfallsige Kostenveranschlagung durch Herrn Göckeler (aus der Wagner-Oper: „Verachtet mir die Meister nicht!“ - denkt der Sekretär) erfolgt sein wird. Die Anlegung der noch fehlenden Einfriedigungs-Mauern an den Nord- und Ost-Seiten des Nebenraumes wurde jedoch schon jetzt als zweckmäßig anerkannt und deren Ausführung durch den Unternehmer zum Beschluss erhoben. - Der attraktive Neubau an attraktiver Stelle zeigt sich schon als späteres Amtshaus!
Am 28. April 1877
TOP 1: Es folgt ein Protokoll-Satz ganz im Stil von Cicero. - Dem vom Schreiner Carl Feldmann gestellten Antrag gemäß wurde genehmigt, dass derselbe durch Anlage eines nach dem Kohlsiepen zuführenden Abflussgrabens dem Wasser, welches der Weg von der Feibe nach der Sägemühle mit sich bringt,und diesen bereits sonach bis zur Unpassierbarkeit geschädigt hat, eine andere Richtung gibt.
TOP 2: Auf den Antrag des Caspar Flinkerbusch gnt. Schwert erklärte die Versammlung, wie sie sich bezüglich der Veräußerung des der Gemeinde zugehörigen Weide-Terrains am Roa eine Beschlussfassung noch vorbehalten müsse; ebenso müsse sie hinsichtlich des der Gemeinde offerierten Platzes auf der Kaiserwiese, auf welchem zur Zeit noch die Flinkerbusch´sche Loh-Hütte aufstehe, ihre Entschließung bis dahin reservieren, dass eine Bezeichnung des Kaufpreises vorher gegangen sein wird.
TOP 3: Die vom Wegebau- Unternehmer Caspar Pöttgen nachgesuchte Erlaubnis zur teilweisen Entnahme des für den Langelweg zum Planum (Einebnen) benötigten Materials aus dem der Brücke zunächst belegenen Steinbruch, wurde abgelehnt. - Eine Begründung ist nicht aktenkundig, aber: wahrscheinlich wegen des oberhalb des Steinbruchs gelegenen Waldes Hohlknochen; arbeitsunternehmerisch lag dieser Steinbruch selbstverständlich sehr vorteilhaft, aber nicht wegen der Natur-Nachhaltigkeit.
TOP 3: Kleiner Lese-, Zähl-Fehler des Protokollanten - Es wurde beschlossen, dem Vorsitzenden für das von J. Stahl in Arnsberg beschaffte Protokollbuch den veranlagten Betragaus der Gemeindekasse mit 1,75 Mark erstatten zu lassen. - Heutzutage wird wohl dafür kein Beschluss der Gemeinde-Versammlung nötig sein.
TOP 4: Nachdem vom Vorsitzenden mitgeteilt (worden war), dass bezüglich der Abfall-Reiser von dem in der Winterseite unlängst geschlagenen (gefällten) Buchenholz bereits der zweite öffentliche Verkaufstermin fruchtlos geblieben sei, wurde beschlossen, nach Verlauf weiterer 14 Tage, also Mitte nächsten Monats, abermals öffentlichen Verkauf anzuberaumen und alsdann die für die Räumung der Schläge resp. die Fortschaffung des Reiserholzes bis zu den vorhandenen Abfuhren zu gestattenden Frist auf 3 Wochen fest zu setzen. - Ein Blick auf die Flur-Karte kann verständlich machen, wie arbeits-zeit-aufwendig damals für Freienohler Familien-Mitglieder (Mütter und Kinder) der Transport von Reiserholz war, zumal die Väter an anderer Stelle als Tagelöhner arbeiteten.
TOP 5: Nahm die Versammlung Kenntnis von der durch Herrn Göckeler aufgestellten Kosten-Berechnung, wonach sich die Mehrausgaben für die durch Überweisung der Wohnungsräume in dem neuen Schulhaus an den Herrn Amtmann bedingten baulichen Änderungen einschließlich der Anlage dreier Bodenkammern und teilweiser Abtragung der bereits aufgeführten Einfriedigungs-Mauer von der Frontseite auf Mark ...(Betrag ist nicht eingetragen) beläufig. Es wurde darauf beschlossen, die veranschlagten Änderungen durch den Bauunternehmer Korte nach Maßgabe des vorliegenden Anschlags, soweit es nicht bereits geschehen ist, zur Ausführung bringen zu lassen.
Am 18. Mai 1877
TOP 1: Der am 15. d. M.in der Winterseite abgehaltene Reiserholz- Verkauf, welcher gegenüber einem Taxwert (eingeplanten Preis) von 75,60 Mark einen Erlös von 71,50 Mark ergeben hat, wurde genehmigt.
TOP 2: Der von der Ehefrau Arnold Krick hierselbst aus Anlass der Einberufung ihres Mannes zu einer 12-tägigen militärischen Übung gestellten Antrag auf Gewährung einer Unterstützung wurde mit dem Bemerken abgelehnt, dass derselbe (der Antrag, Anlass) nicht als genügend gerechtfertigt erachtet resp. eine Verpflichtung der Gemeinde in diesem Falle nicht anerkannt werden könne. - Alte Haus-Nr. 161, Krumme Straße; im Jahr 1880: 2 männl., 3 weibl. Bewohner, ohne deren Namen-Nennung.
TOP 3: Auf den Protokollarischen Antrag des Tagelöhners Arnold Krick hierselbst, betreffend Überschreitung der Gemeinde-Grenze bei der im Scheidkopf stattgehabten Hauung zum Nachteil seines nebenan liegenden Wald-Grundstücks und nachdem seitens verschiedener Mitglieder der Gemeinde-Vertretung die Tatsächlichkeit der Krick´schen Behauptungen konstatiert wurden, wurde beschlossen, den Kaufpreis der vom Krick im Termin vom 13. März d.J. ersteigerten 3 Busch-Klaftern Nr. 232, 233 und 238 mit Mark 1,80; 0,50 und 1,40; zusammen mit M 3,20 niederzuschlagen und außerdem den im Termin vom 1. Februar d.J. erzielten Erlös für die Eiche Nr. 70 im Betrag von 16,50 M zur Hälfte an Krick aus zu antworten (?) und zwar mit 8,25 M, womit sich Krick befriedigt erklärt hat.
TOP 4: Wurde das Schreiben des Herrn Amtmann von Keiser vom 10. d.M. vorgelegt und darauf nach eingehender Erörterung resp. Beratung beschlossen, dem Herrn von Keiser in dem neu erbauten Schulhaus die als Dienst-Local für die hiesige Amtsverwaltung in Aussicht genommenen im Erdgeschoss belegenen 3 Räume zum 1. k.M. und die Wohnungsräume zum 1. September d.J. zur Benutzung zu überweisen und zwar gegen eine jährliche Gesamt-Vergütung von 450 M, wovon die eine Hälfte auf die Dienst-Lokalien und die andere Hälfte auf die Wohnung in Anrechnung kommen soll. Der Abschluss des darauf bezüglichen Pacht-Vertrages würde bis zur gänzlichen Fertigstellung des Baus und der speziellen Überweisung desselben an Herrn von Keiser vorbehalten. - Die Wohnräume also wohl im 1. Stock nach vorn und dann ganz oben die Bodenkammern. - Wo genau die 2 Schulklassen liegen, ist hier nicht aktenkundig.
TOP 5: Der vom Verwalter der Franz Spielmann´schen Konkursmasse, Kaufmann Emmerich zu Arnsberg, offerierte Ankauf der in der Nähe der Plasterbrücke (Ruhrbrücke) auf dem Gemeindegrundstück durch Spielmann angelegten Kalk-Öfen wurde abgelehnt und zugleich beschlossen, den mit Spielmann unter Vorbehalt einer einjährigen Kündigungsfrist abgeschlossenen desfallsigen Pachtvertrag zu kündigen. - Mehr ist hier nicht aktenkundig.
TOP 6: Mit Rücksicht auf das vom Vorsitzenden zur Vorlage gebrachte Schreiben des Herrn Amtmann von Keiser vom 10. d.M. wurde beschlossen, dass für den Fall, dass die Bemühungen der Herrn Amtmanns wegen Einrichtung eines Herbst- und Frühjahrs-Appells von Erfolg seien, hierbei jedoch die desfallsigen Reisekosten und Diäten für den betreffenden Offizier und Bezirksfeldwebel der hiesigen Gemeinde zur Last gelegt werden sollten, dieser dauernd auf die Gemeindekasse zu übernehmen. Die Versammlung drückte hierbei jedoch die Hoffnung aus, dass es dem Herrn Amtmann gelingen werde, die gedachte Einrichtung mit Vermeidung einer solchen Kostenausgabe für die Gemeinde zu erlangen.
TOP 7: Zu der bereits in der Sitzung vom 28. d.M. beschlossenen Wiederabtragung der vor dem neuen Schulhaus errichteten Einfriedigungs-Mauer und Herstellung einer anderweitigen Einfriedigung des freien Platzes zwischen dem Schulhaus und der Chaussee mittels Eisengitters nach Maßgabe der durch Herrn Göckeler gefertigten Zeichnung wurde ein Kostenzuschuss von 50 Taler (gemeint sind wohl Mark) als Maximalsatz bewilligt.
Am 16. Juni 1877
Die beiden Schreiben des Herrn Amtmanns von Keiser vom 6. d.M. und von heute, die Miets-Entschädigung für die im neuen Schulhaus vorgesehenen Räume zum Amtslokal und zur Dienstwohnung für den Herrn Amtmann betreffend, zur Vorlage gebracht.
Nach eingehender Beratung und nachdem vom Vorsitzenden Toenne aufgrund persönlichen Benehmens (hier: Einvernehmens) mit dem Herrn Amtmann mitgeteilt worden, dass derselbe nur mit Rücksicht auf die ihm durch Benutzung der fraglichen Diensträume erwachsenden besonderen Ausgaben für die Reinigung die zuerst offerierte Entschädigung von 100 Taler (Benennung jeweils korrekt abgeschrieben) auf 80 Taler herabgesetzt habe und dass es dessen Absicht sei, sich durch das Beziehen der fraglichen Diensträume keine Mehrausgaben erwachsen zu lassen, wurde einstimmig beschlossen, die zufolge Beschlusses vom 18. v.M. auf 150 Taler festgesetzte Mietforderung auf 80 Taler oder oder 240 Mark zu ermäßigen. Die Versammlung bemerkte hierbei, wie der neue Schulhausbau mit einer Kostenausgabe von 9000 Taler verbunden gewesen, von denen auf die dem Herrn Amtmann zu überweisenden Pincen (Pinke = Geld) cc. (?) 5000 Taler und dass hierauf bei einem jährlichen Nutzungswert von 7 bis 8 Prozent, wie solche nach bautechnischen Grundsätzen angenommen würden, der eigentliche Mietwert also durch die Summe von 350 bis 400 Taler repräsentiert würde. Wenn gleichwohl nur die Summe von 150 Taler in Forderung gestellt worden, so habe man den Beweis liefern wollen, dass die Gemeinde Freienohl im vorliegenden Fall gerne zu einem Opfer bereit gewesen (sei) und der Herr Amtmann eine Mehrausgabe mit Rücksicht auf die unverkennbare Zweckmäßigkeit und Eleganz des neuen Locals gegenüber der seitherigen Privatwohnung sehr gerne zu leisten bereit sein würde.
Am 7. Juli 1877
TOP 1: Nach Vorlegung des Protokolls über den heute stattgehabten Verkauf der Eichen-Lohe aus hiesigem Gemeinde-Wald wurde beschlossen, dem mit dem Meistgebot von M 5,80 pro Zentner nachträglich aufgetretenen Re...(nicht korrekt lesbar) Joseph Schulte von Oeventrop den Zuschlag zu erteilen.
TOP 2: Mit Rücksicht auf die nahe bevorstehende Wiederverpachtung der hiesigen Gemeinde-Jagd wurde beschlossen, den künftigen Anpächtern die Tragung des Wildschadens zur Last zu legen und in die betreffenden Bedingungen eines hierauf bezüglichen Passus aufnehmen zu lassen.
TOP 3: Auf die Protokollarische Erklärung des Schieferdeckers Knickenberg (aus Callenhard) vom 23. Mai d.J., wonach derselbe für die Unterhaltung der hiesigen Gemeinde-Dächer pro 1875 und 1876 sowie für das zweimalige Flottmachen des Hahnes auf hiesigem Kirchturm 27 Taler verlangt, wurde bemerkt, wie der Knickenberg vorläufig mit diesen Ansprüchen zurückgewiesen werden müsse, weil sowohl seitens der Gemeinde—Vertretung früher mit ihm abgeschlossene Kontrakt ultimo (zuletzt) 1874 abgelaufen, als auch Knickenberg den danach übernommenen Verpflichtungen keineswegs während der hier fraglichen Zeit nachgekommen sei. Wenngleich hiernach die Gemeinde an ihren früheren Kontrakt sich nicht gebunden erachte, solle Knickenberg doch nicht unbillig behandelt und demselben angemessene Vergütung für seine wirklichen Leistungen und Lieferungen gewährt werden und behält sich die Gemeinde-Versammlung nähere Beschlussfassung hierüber bis dahin vor, dass die diesfällige spezielle Rechnung vorliege. - Mit den Ohren der Jetztzeit köstlich anzuhören: die Unterhaltung der Schieferdächer und das Flottmachen des Hahns! Offensichtlich sind noch mehr Orte von ihren Strohdächern auf Schieferdächer umgestiegen.
TOP 4: Behufs Abschluss des Kontrakts mit dem unlängst engagierten (eingestellten) Kuh-Hirten Köster wurde bestimmt, dass bezüglich der untersten Kuh-Herde nachfolgende Blasen-Stationen (Signal-Stationen) einzuhalten sind, nämlich: (1.) bei der Wohnung der Witwe Neise im Breiten Weg; (2.) vor dem Haus des Johann Kerstholt, neben der Kirche; (3.) am sogenannten Hügel unter dem Haus des Arnold Schröder; und (4.) auf dem Rümmecker-Wege bei der Wohnung des Arnold Geihsler. - Wird die Herde über die Langelsbrücke ausgetrieben, so hat der Hirte mit dem Abgeben des Signals an dem Platz ad 1 zu beginnen, sodann bei 2 und 4 und zuletzt bei 3 zu blasen. - Treibt er dagegen durch den sogenannten Alten Weg der Rümmecke zu, so hat er bei der Station ad 3 zu beginnen und demnächst (danach) bei der 2. und 4. die Fortsetzung zu liefern. Ereignet es sich jedoch, dass das Vieh den Breiten Weg herunter ausgetrieben werden soll, so ist mit dem Blasen bei der Station ad 3 wiederum der Anfang zu machen und sodann bei ad 4, 2 und 1 das Signal zu geben.
TOP 5: Nachfolgende Rechnungen werden auf hiesige Gemeindekasse zur Zahlung übernommen: a) diejenige des Schneiders Franz Korte über extraordinaire (besondere) Verpflegung der erkrankten Elisabeth Leineweber zum Betrag von 15 Mark; b) des Lorenz Düring über geleistete Fuhre nach Neheim behufs Überbringung der erkrankten Elisabeth Leineweber ins Krankenhaus zu dem ermäßigten Betrag für 9 Mark; c) der Ehefrau Georg Flinkerbusch über geleistete Aushilfe bei der Bewachung (!) und Pflege derselben Kranken einschließlich der Vergütung für ihre Begleitung nach Neheim mit überhaupt 6 Mark. Ferner wurde beschlossen, dem Vorsitzenden die zufolge vorgelegter Quittungen an Franz Korte und Frau Flinkerbusch geleistete Vorschüsse mit zusammen 4 Mark zu erstatten und den durch Unterbringung der Elisabeth Leineweber ins Krankenhaus zu Neheim erwachsenden Verpflegungskosten zum Betrag von 1 Mark pro Tag vom Tag ihrer ...(1 Wort nicht korrekt lesbar) (15.v.M.) ab fortlaufend auf hiesige Gemeindekasse zu übernehmen. - Weitere Einzelheiten sind nicht aktenkundig. - Sterbeliste: gest. 21.11.1879 Elisabeth geb. Toenne, Ehefrau des Georg Flinkerbusch, LA 40 J. - Eigenartig: im Sterberegister bis 1902 findet sich kein Eintrag: Leineweber; auch nicht in der Volkszählung von 1871 und 1880.
TOP 6: In Erwägung, dass seitens der hiesigen Gemeinde für die Verpflegung der geisteskranken Witwe Franz Schwarzfärber die namhafte Summe von über 400 Taler verauslagt worden ist, wurde beschlossen, durch Vermittlung der hiesigen Amtsverwaltung der Verkauf des der Schwarzfärber zugehörigen Grundstücks am Markt (Kaiserwiese)zu beantragen und dessen Erlös als teilweisen Ersatz zu verwenden.
Am 31. Juli 1877
TOP 1: Die Versammlung erklärte sich damit einverstanden, dass dem Sägemüller Johann Schnapp zur Berichtigung des Kaufpreises für die im Termin vom 27. Januar erstandenen Eichen zum Betrag von 1800 Mark Ausstand bis dahin gewährt wird, dass die (dem?) Unternehmer des hiesigen Schulhaus-Baus Korte, die Schlusszahlung auf die Verdings-Revisionssumme geleistet werden muss.
TOP 2: Die Rechnungen: a) des Leser Rosenthal über gelieferten Hosenstoff für den Sohn der Witwe Mester zum Betrag von M 3,25; b) es Franz Toenne über geleistete Fuhre von Eichen-Lohe (Eichen-Lauge = Flüssigkeit) und Kripp-Holz zum Betrag von M 8,00 (Krippen = Spezial-Zäune am Fluss-Ufer, horizontal geflochtene Zweige zu senkrecht eingeschlagene Holz-Stangen) wurde auf hiesige Gemeindekasse zur Zahlung übernommen.
TOP 3: Dem Franz Heckmann hierselbst wurde bezüglich seiner Communal-Umlage pro 1877/78 ad M 7,02 mit Rücksicht auf seinen erlittenen Unglücksfall und seiner großen Kinderzahl herbeigeführten augenblicklichen Notstand Zahlungsfrist bis zum 1. Januar k.J. bewilligt. - Zum Unglücksfall ist hier nichts aktenkundig. Volkszählung 1871: Alte Haus-Nr.168: Krumme Str. 5: 1 Haushaltung, 7 Familien-Mitglieder; inzwischen 1877.
TOP 4: Nachdem wegen bei der Gemeinde-Wiese in der Alten Ruhr hervortretende
Grenzdifferenzen die baldige Vermessung als unabweisliches Bedürfnis anerkannt worden, wurde der Vorsitzende beauftragt, eine solche unverzüglich im Spätherbst dieses oder im Frühjahr kommenden Jahres zur Ausführung bringen zu lassen und sich dieserhalb mit dem Geometer Vis...(?) zu benehmen (zu vereinbaren).
TOP 5: Mehrmals durchgestrichen, also hier versuchsweise nicht abgeschrieben.
TOP 6: Wurde das Schreiben des Herrn Amtmanns von Keiser vom 20. d.M., die Absetzung der für hiesige Gemeinde in Anspruch zu nehmenden Hude-Flächen vom Forst-Areal bei Gelegenheit der neuen Betriebsregulierung betreffend, zur Vorlage gebracht und nach eingehender Beratung von der Versammlung einstimmig erklärt, dass, da die Gründe in unveränderter Weise fortbestehen, welche Königliche Regierung bei Festsetzung des ablaufenden Betriebsplans im Jahr 1866 bewogen haben, überhaupt 211 Morgen Waldfläche für die hiesige Rindvieh- und Schweine-Hude frei zu geben, seitens der Gemeinde der Antrag gestellt werden müsse, dieses Hude-Terrain auch für die nächste Wirtschaft-Periode noch ungeschmälert als solches bestehen zu lassen und die vorzunehmenden Kulturen vorläufig noch auf die übrigen Waldflächen zu beschränken. Die Versammlung bemerkte weiter, wie die den in Bezug auf die Behandlung der Communal-Forsten maßgebenden Grundsätzen der Aufsichtsbehörde keineswegs ihre Anerkennung versage und die Vorteile einer rationellen Waldwirtschaft (!!!) durchaus nicht unterschätze, dass sie indes in Rücksicht auf die Eigentümlichkeit der lokalen Verhältnisse sich vor die Alternation gestellt sehe, an die Comunal-Forst-Verwaltung ein Ansinnen zu stellen, dessen Anfügungen mit ihren Bestrebungen nicht gerade harmonierte. Die hiesige Einwohnerschaft, beiläufig 1150 Seelen zählend, bestehe ihrer überwiegenden Mehrzahl nach aus Handarbeitern und sei der Grundbesitz in hergebrachter Weise zersplittert, da seit unvordenklicher Zeit in Erbschaftsangelegenheiten das System der Teilung beliebt gewesen. Spannfähige Nahrungen (lebensnotwendige Nahrung für Pferede-Besitzer, um sie „vorspannen“ zu können; siehe Internet) existierten daher kaum noch und unterliege es keinen Zweifel, dass bei der großen Beschränktheit des hiesigen Grundbesitzes, namentlich an Ackerland und Wiesen, welche schon jetzt für die überhaupt vorhandenen 240 Stück Rindvieh den teilweisen Ankauf des Fourage-Bedarfs (Nahrungsmittelbedarfs) in benachbarten Orten mit bedeutendem Kostenaufwand bedingen, einer anderen Wirtschafts-Methode und namentlich einer ausgedehnteren Stall-Fütterung nichts eingeführt werden können, sodass bei weiterer Einschränkung der Hude, die vorzugsweise nur unter Mitbenutzung des Communal-Waldes hierorts bestehen könne, einem größeren Teil der vorhandenen circa 250 Familien die Unterhaltung eines unentbehrlichen Stückes Milchvieh geradezu unmöglich gemacht werde. Im übrigen seien die bei der letzten Betriebs-Regulierung zur Hude frei gegebenen Flächen nicht ausschließlich als Hütungs-Terrain zu betrachten, da dieselben durchweg mit Eichen oder Buch-Holz (Busch-Holz?) bestanden waren und von einer Hude vielfach kaum noch die Rede sein könne, wie dies beispielsweise der Mühlenberg und andere Distrikte zur Genüge zeigten. Gleichwohl könne aber auch bezüglich dieser Stellen der Anspruch auf Behütung nicht fallen gelassen werden, da eine spärliche Weide noch immer besser erscheine als gar keine, und sonst der Communal-Wald kein passendes Äquivalent (Entsprechendes, Gleichwertiges) dafür biete. Schließlich wurde hervorgehoben, dass die Versammlung es als Gewissenspflicht betrachte, an den gestellten Forderungen festzuhalten und eventuell alle Hebel in Bewegung zu setzen, um denselben Geltung zu verschaffen.
TOP 7: Die am 28. v.M. abgehaltene Verpachtung der hiesigen Gemeinde-Jagd, wobei (a) der Norbert Klagges auf die westliche Abteilung mit 90 Mark; (b) der Verwalter Bitter die südliche Abteilung mit 42 Mark letzte und meistbietende blieben, auf die nördliche Abteilung indes kein Gebot abgegeben worden, wurde genehmigt unter der Maßgabe, dass die Letztbietenden den Zuschlag erhalten sollen.
Am 4. August 1877
Keine Nummerierung, nur 1 TOP: Wurde die Verfügung Königlicher Regierung vom 8. Mai d.J. betreffend die Abtritts-Anlage vorgelegt und erklärte darauf die Versammlung, dass sie sehr wohl das Bedürfnis zur Errichtung einer Abtritts-Anlage an der alten Schule anerkenne, dass sie jedoch hiermit den Antrag stelle: Königliche Regierung möge hierzu eine Frist bis künftiges Jahr bewilligen, da die Gemeinde im laufenden Jahr durch den neuen Schulhausbau noch zu sehr belastet sei.
Am 4. September 1877
TOP 1: Wurde beschlossen, dem Wilhelm Bräutigam zu Glösingen für das Trommeln am Vorabend des Geburtstages seiner Majestät des Kaisers den Betrag von 3 Talern (oder Mark?) aus hiesiger Gemeindekasse zahlen zu lassen.
TOP 2: Mit Rücksicht auf die vom Schieferdecker Friedrich Knickenberg zu Callenhardt eingereichte Rechnung über angebliche Reparaturen an den hiesigen Gemeindedächern während der Jahre 1875 und 1876 zum Betrag von 70,73 M und nachdem darauf aufmerksam gemacht worden, dass der zwischen Knickenberg und der Gemeinde Freienohl früher abgeschlossene Vertrag Ende 1874 abgelaufen, auch zur Ausführung der jetzt liquidierten Arbeit einen Auftrag von Seiten der Gemeinde Freienohl nicht erteilt worden sei, wurde beschlossen, dem Liquidanten als Pausch-Quantum den Betrag von 30 M zu offerieren, welche Summe in Anbetracht der offenbar sehr mangelhaften Beschaffenheit der Gemeinde-Dächer als vollständig genügend erachtet werden müsse. Bemerkt werde noch, dass Knickenberg für die Instandsetzung des Hahnes auf dem Kirchturm im hiesigen Ort stellenweise kollektiert und den Ertrag der Sammlung an sich behalten habe.
TOP 3: Bezüglich der bereits mehrfach angeregten Grenz-Regulierung für den hiesigen Communal-Wald wurde Verabredung dahin getroffen, dass abwechselnd zwei Gemeinde-Verordnete mit dem Gemeinde-Vorsteher unter Zuziehung des Försters Heidfeld die nötigen Grenz-Wiederherstellungen nach Maßgabe der vorhandenen Karte und nach Anhörung der zum Termin einzuladenden Grenz-Nachbarn ehestens zur Ausführung bringen sollen.
Am 12. September 1877
TOP 1: Wurde der Versammlung von dem Gesuch des Ferdinand Kessler und Johann Schnapp um Befreiung von der Grundsteuer Kenntnis gegeben und dieselben befragt, ob sie die Geltung der Gründe dieser beiden der Bewachung (?) wegen für notwendig erachte, da nur in diesem Falle eine Befreiung von der Grundsteuer eintreten könnte. Übrigens wurde die Versammlung noch darauf aufmerksam gemacht, dass, wenn hier eine Befreiung von der Grundsteuer eintrete, dass dann auch unzweifelhaft sofort sämtliche Einzelwohner mit ähnlichen Gesuchen ...(1 Wort nicht korrekt lesbar) können. Versammlung erklärte, ihr Gutachten hierüber in der nächsten Sitzung abgeben zu wollen, um sich bis dahin über die vorliegenden Verhältnisse erkundigen zu können.
TOP 2: Wurde der Versammlung vom Vorsitzenden die Mitteilung gemacht, dass er auf die ihm angebotene neue Wohnung im neuen Schulgebäude, zu deren Benutzung er sich seiner Zeit bereit erklärt hatte, wenigstens vorläufig verzichte, und zwar aus dem Grunde, weil die Angaben auf Grund deren die Bereiterklärung ...(1 Wort wegen Tintenklecks nicht korrekt lesbar), als nicht richtig sich erwiesen habe, was sich jetzt herausgestellt hat.
Es folgen die Unterschriften der anwesenden: von Keiser, Fr. Göckeler, Röther, H. Albers, F. Korte, A. Schröder, Trumpetter. Dann folgt die Auflistung durch den Vorsteher Toenne ohne von Keiser – und die Fortsetzung des Protokolls:
Nachdem der Gemeinde-Vorsteher Toenne den Vorsitz übernommen, wurde weiter verhandelt resp. beschlossen wie folgt: (1.) Die beim Abschluss des Pachtvertrages mit dem Herrn Amtmann von Keiser bezüglich des von demselben im neuen Schulhaus in Benutzung genommenen Amtslokals zu Grunde zu legenden Bedingungen wurden wie folgt festgesetzt: a) Es wurden dem Herrn von Keiser die im Parterre belegenen (gelegenen) linksseitigen drei Zimmer zur Benutzung als Amtslokal nebst dem dazu führenden Flur und dem dahinter belegenen Gang, sowie die Retirade (Raum, wohin man sich zurückziehen kann; Toilette!) und der westliche Kellerraum, unter Vorbehalt einer beiden Teilen freistehenden sechsmonatlichen Aufkündigung verpachtet; b) Herr von Keiser hat sich zu verpflichten, die Pachtobjekte im ordnungsgemäßem Zustand zu erhalten und später wieder abzugeben und c) der Pachtzins beträgt jährlich 120 Mark und ist vom 1. Juni des Jahres in halbjährlichen Raten post numerando bei der hiesigen Gemeindekasse zahlbar.
(2.) Die bei der jüngsten Jagdverpachtung nicht untergebrachte nördliche Abteilung des hiesigen Gemeinde-Bezirks soll noch einmal öffentlich ausgesetzt werden und zwar diesmal unter Entbindung des Anpächters vom Waldschaden.
(3:) Mit Rücksicht auf die in diesen Tagen erfolgte Regulierung der strittigen Communal-Wald-Grenzen wurde beschlossen: (a) den dabei beschäftigt gewesenen Mitgliedern der Gemeindevertretung an Versäumnis-Kosten pro Tag 3 Mark zahlen zu lassen, sodass die Herren Göckeler, Korte, Schröder und Albers für jeden Tag jeder 3 Mark, dagegen die Herren Trompetter und Röther für je einen halben Tag jeder 1,50 Mark und der Gemeinde-Vorsteher Toenne für 2 ½ Tage 7,50 Mark erhalten; (b) die Anlieferung und Einsetzung von 53 Grenzsteinen, welche je 0,63 Meter Länge und je 13 Zentimeter / 20 Zentimeter Umfang haben zum Zweck ihrer Abnahme aber vorher an geeigneter Stelle in Nähe des neuen Schulhauses niedergelegt werden müssen, wo nächst ihre Abfuhr nach den vom Förster Heidfeld anzuzeigenden einzelnen Punkten und ihre ihre Einsetzung nach dessen näherer Anweisung erfolgt, soll mit Bewilligung einer Frist von 4 Wochen an den Mindestfordernden öffentlich verdungen werden; (c) an verschiedenen Stellen ist eine Grenzaufsuchung ohne Mitwirkung des Geometers nicht möglich gewesen; insbesondere ist dies der Fall: (1.) neben dem Ackerland des Johann Kückenhoff am Hahnen; (2.) beim Klauke´schen Haus daselbst; (3.) bei den Ackerländern der Witwe Siepe Willeke sowie des Heinrich Neise und Franz Kemper am Hohlknochen; (4.) bei der Sägemühle und (5.) auf Schärsbrüchen (korrekt abgeschrieben, wo gelegen? Beiname?) neben dem Ackerland des Johann Siepe. - Die desfallsige Vermessung soll womöglich durch Geometer Fisarius (auch schon mal: Visarius) zu Meschede recht bald zur Ausführung gebracht und bei der Gelegenheit zugleich aus Zweckmäßigkeits-Gründen auf Abtretung des südlich und westlich neben dem Siepe´schen Grundstück auf Schärsbrüchen belegenen Gebüsches, sowie des bei der Sägemühle belegenen Gemeinde-Gartens Bedacht genommen werden.
Am 26.September 1877
Keine Nummerierung: Das Schreiben des Herrn Amtmanns von Keiser vom 24. d.M. den Abschluss des Mietvertrags bezüglich der Amts-Localien betreffend vorgelegt, worauf die Versammlung erklärte, dass sie für heute die Beschlussfassung wegen schwacher Beteiligung der Gemeinde-Vertreter aussetzen müsse und dieselbe für die auf nächsten Montag anderweitige Sitzung, wozu möglichst sämtliche Gemeinde-Verordneten zu veranlassen, vorzubehalten. - Unterschrieben haben: Toenne, Fr. Göckeler, Franz Trompetter, A. Schröder. - Vielleicht: Amtmann von Keiser hatte also am 12.9.1877, Nr.2 nicht endgültig die Amts-Localien gekündigt; nur die Mietverhältnisse waren nicht gründlich genug formuliert worden?
Am 1. Oktober 1877
TOP 1: In der heutigen Gemeinde-Versammlung wurde unter Vorsitz des Gemeinde-Vorstehers Toenne sowie unter Teilnahme sämtlicher Gemeinde-Verordneten zum wiederholten Mal das Schreiben des Herrn Amtmann von Keiser bezüglich des Abschlusses des Mietvertrages wegen der hiesigen Amts-Lokalien zur Vorlage gebracht und nach eingehender Beratung beschlossen, zu dem vom Herrn von Keiser mitgeteilten Entwurf folgende Änderungen in Vorschlag zu bringen, welche dem Interesse der verpachtenden Gemeinde Freienohl als notwendig erachtet werden müssten: (1.) Ein verschließbarer Bodenraum kann nur gegen Erhöhung des Mietpreises um den Betrag von 10 Mark mit übergeben werden, weil dessen Benutzung für die Nutznießer der Wohnräume störend ist und namentlich ein Unterverschlusshalten des gesamten Bodens, was bei der Art der Benutzung der unteren Räume (als Schul-Lokalien) durchaus zweckmäßig erscheint. (2.) Eine Mitbenutzung des Raumes hinter dem Haus kann nur soweit gestattet werden, als dies behufs Benutzung des westlichen Kellerraumes notwendig ist, da der fragliche Nebenraum als Garten für den Nutznießer der Wohnung im Haus reserviert werden muss. Dagegen steht einer Mitbenutzung der frei stehenden Retirade, insofern dies für den sonstigen Zweck nicht störend ist, nichts entgegen. - Retirade: früher: Toilette. - (3.) Zur Tapezierung zweier Zimmer verpflichtet sich die Gemeinde, sobald der jetzt vorhandene Farbanstrich abgenutzt ist. (4.) Der Paragraph Sieben muss ausfallen, weil Fälle eintreten können, in denen von den nicht vermieteten Räumen sofort Gebrauch gemacht werden muss, ohne dass die Gemeinde im Stande ist, solches vier Wochen vorher dem Herrn Mieter anzuzeigen. - Im übrigen bewilligte die Versammlung Übergabe des verlangten zweiten Hausschlüssels, Erneuerung der beschädigten Fensterscheiben und Vorkehrung zur Ableitung des auf den Fensterbänken der zu vermietenden Zimmer sich sammelnden Wassers, wogegen sie die Verantwortlichkeit für die ohne Wissen der Gemeindevertretung angeblich im östlichen Kellerraum niedergelegte Ofen-Schüppe nebst Stoch-Eisen ablehnen zu müssen erklärte. - Seltsame Einzelheiten.
TOP 2: Wurde beschlossen, dem Bauunternehmer Franz Korte eine weitere Abschlagszahlung von 1800 Mark auf die rückständigen Schulhaus-Baukosten zu gewähren mit welchem Betrag derselbe die gegen Johann Schnapp eingeklagten Holzgelder bei der hiesigen Gemeindekasse zu decken beabsichtigt.
TOP 3: Mit Rücksicht auf die ungenügenden Leistungen des Flurschützen Ferdinand Kerstholt wurde beschlossen, den mit demselben abgeschlossenen Vertrag zu kündigen. Wegen anderweitiger Besetzung dieser Stelle behält sich die Versammlung Beschlussfassung vor. - Einzelheiten zu den ungenügenden Leistungen sind nicht aktenkundig.
TOP 4: Im Verfolg des Beschlusses vom 12. v.M. erklärte die Versammlung sich damit einverstanden, wenn dem Nachbenannten innerhalb des hiesigen Gemeinde-Bezirks für je 1 Hund die Hundesteuer erlassen wird, sofern dagegen Maulkorb-Zwang Anwendung findet. Es sind dies: (1.) Sägemüller Johann Schnapp, (2.) Ferdinand Kehsler, (3.) Förster Heidfeld, (4.) Fabrikbesitzer Linneborn, (5.) Müller Hermann Winterhoff, (6.) Heinrich Kordel, (7.) Nikolaus Bauerdick, (8.) Engelhard Kraas, (9.) Müller Franz Spindeldreher.
Am 23. Oktober 1877
TOP 1: Der von Caspar Kehsler Senior hierselbst gestellte Antrag auf teilweise Erstattung der fürs Jahr 1877/78 bereits gezahlten Communal-Steuer wurde abgelehnt. Derselbe war danach zu motivieren...(?) gesuchs (?), dass Antragsteller zur Klassensteuer veranlagt sei, in Folge seiner durch vorgerücktes Alter sehr geschmälerten Erwerbsverhältnisse jedoch Anspruch auf Freilassung machen könne und dass dieser nicht erfolgt, lediglich dem Umstand zuzuschreiben sei, dass er die vorgeschriebene Reklamationsfrist aus Unkenntnis verfehlt habe. Die Versammlung erklärte, dass nicht hinreichende Gründe vorlägen, in diesem Falle von den bei Verteilung der Communal-Steuern ma0gebenden Grundsätzen Abstand zu nehmen, vielmehr müsse sie dem Antragsteller die Tragung der Folgen seiner Verabsäumung selbst überlassen. - Inhaltlich wohl nicht vollständig verständlich. - Einwohnerliste: Caspar Kehsler, LA 1877: 70 Jahre; Alte Haus-Nr. 133, Krumme Straße.
TOP 2: Die Rechnung des Schieferdeckers Susewind aus Arnsberg über Instandsetzung des Daches auf der hiesigen Pastorats-Scheune wurde zum Betrag von 5,75 Mark zur Zahlung auf die hiesige Gemeindekasse übernommen. - Damals war die politische Gemeinde dafür zuständig.
TOP 3: Nachdem seitens des Herrn Amtmanns von Keiser hat auf die im neuen Schulhaus für ihn in Aussicht genommene Wohnung Verzicht geleistet und die zum Amtslokal in Benutzung genommenen Räume verlassen worden, wurde seitens der Versammlung das Bedürfnis anerkannt, die für Schulzwecke entbehrlichen Räume anderweitig nutzbar zu machen und beschlossen, vorläufig auf die Dauer eines Jahres unter Vorbehalt einen der Gemeinde jederzeit freistehenden dreimonatlichen Aufkündigung zwei Familienwohnungen zu verpachten, und zwar (a) die seither zum Amtslokal benutzten Räume (3 Zimmer nebst Flur und Retirade (Toilette) im Erdgeschoss) nebst dem freien Raum vor dem Schulhaus innerhalb der westlichen Seite die Einfriedigung, ferner den westlichen Kellerraum und die Bodenstube im Risalit (Vorsprung); (b) den oberen Stock mit Ausschluss des Schulzimmers und der an den Korridor grenzenden Stube, jedoch unter Zuweisung des östlichen Kellers. Außerdem soll dabei noch Zahlung der Miete in halbjährlichen post numerando (zahlbar, zu zahlen) fälligen Raten zur Bedingung gemacht, das Betreten des freien Nebenraums mit Fuhrwerk sowie das Aufstellen von Holz und anderer, den ordnungsmäßigen Zustand des Gebäudes oder Eisengitters schädigende Gegenstände am Haus und Gitter untersagt werden.
TOP 4: Mit Rücksicht darauf, dass wiederholte öffentliche Verdinge kein befriedigendes Resultat geliefert, wurde beschlossen, den Cultur-Arbeiter Fritz Düring die Anlieferung und Einsetzung der in Folge der jüngsten Wald-Grenzregulierung erforderlichen 53 Grenzsteinen, welche derselbe gegen Bezug einer Vergütung von 1 Mark pro Stein zugesagt, unter Kontrolle des Försters Heidfeld zu übertragen.
Am 2. November 1877
TOP 1: Wurde der Versammlung davon Kenntnis gegeben, dass von dem Vorsitzenden im Interesse der Gemeinde Freienohl bei der Kaiserlichen Oberpostdirektion zu Arnsberg der Antrag auf Errichtung einer Telegraphen-Station am hiesigen Ort gemacht und dass von dieser Behörde der Bescheid erteilt worden sei, dass die Einrichtung der Telegraphen-Station dann in Aussicht gestellt werden könnte, wenn sich die an der Sache Beteiligten resp.die Gemeinde-Vertretung in rechtsverbindlicher Weise bereit erklären, die betreffenden Kosten, die sich auf etwa 500 Mark belaufen, einzugehen. Die Versammlung erklärte hierauf, wie sie es wohl als einen Vorteil für die Gemeinde anerkannte, wenn am hiesigen Ort eine Telegraphen-Station errichtet werde und erklärte sich auch zur Zahlung der Kosten bereit unter der Bedingung, dass solche in mehreren Raten erfolgen könne, da sie zur Zeit nicht im Stande sei, den ganzen Betrag auf einmal zu zahlen.
TOP 2: Wurde dem Herrn Landrat Graf von Wedell zu dem Geld von 50 Mark der Zuschlag für die nördliche Abteilung des hiesigen Jagdbezirks erteilt. - Siehe TOP 7 vom 7. Juli 1877.
TOP 3: Erteilte die Versammlung zu dem am 15. September d.J. bei dem Verkauf des Spielmann´schen Kalkofen zwischen dem Herrn Emmerich zu Arnsberg und dem Landwirt Kückenhoff dahier getroffenen Abkommen ihre Genehmigung. Darauf verpflichtet sich letzterer für die teilweise Mitbenutzung der 3 Kalköfen sämtliche noch rückständige Pachtbeträge bis Ende 1877 an die hiesige Gemeindekasse zu entrichten.
TOP 4: Sodann wurde vom Vorsitzenden zum Vortrag gebracht, dass der Weg nach der Wohnung des Försters Heidfeld hinführende schmale Fußweg derart beschaffen sei, dass der Förster stets besonders aber im Dunklen laufe zu fallen und dass nicht einmal das kleinste Fuhrwerk nach der Förster-Wohnung gebracht werden könne und dass in Folge dessen die Herstellung eines anderweiten Weges für den Förster dringendes Bedürfnis sei. Versammlung erkannte diesen Übelstand an und versprach, in allernächster Zeit mit der Hebamme, der das angrenzende Grundstück zur Zeit verpachtet, zu verhandeln und demnächst dem Förster einen 8 Fuß breiten Streifen Landes bis zur Chaussee zu dem Wege zur Verfügung zu stellen. Die Herstellung des Weges selbst wollte die Versammlung dann dem Förster überlassen. - 8 Fuß = etwa 2,50 Meter.
TOP 5: Wurde der Antrag des Lehrers Linkamp um Entbindung von den Funktionen als Küster vorgelegt und die Versammlung befragt, mit was für einem Gehalt sie die Lehrer-Stelle dahierzu sehen wünsche, falls die Trennung der Lehrerstelle von der Küster-Stelle verfügt werde. Versammlung erklärte hiermit, dass sie es nur wünschen könnte, dass es bei dem bisherigen Verhältnis, der Verbindung beider Stellen verbleibe, dass sie aber, falls solches nicht mehr nützlich (sei), erst die Entscheidung der Höheren Behörde erwarten wolle, ehe sie über die Gehaltsverhältnisse der getrennten Lehrerstelle Beschluss fasse.
Am 16. November 1877
TOP 1: Wurde der Versammlung vom Vorsitzenden davon Kenntnis gegeben, dass er die mit dem Anstreichermeister Johann Schilling und dem Bauunternehmer Caspar Kehsler dahier abgeschlossenen Verträge, die mietweise Überlassung der für Schulzwecke entbehrlichen Räume betreffend mit seiner Zustimmung auf Grund der §§ 31 und 54 Gemeinde-Ordnung nicht habe versehen können, dass er jedoch die Angelegenheit dem Herrn Landrat zur Entscheidung vorgelegt habe. - Johann Schilling stammt aus Eslohe, verheiratet mit Sophia geb. Rosenthal, Tochter des Ehepaars Leser Rosenthal und Julie geb. Rotschild, dem früheren Besitzer dieses Schulhaus-Platzes; Tochter Sophia geb. Rosenthal ist Konvertitin von der jüdischen zur katholischen Religion; die Tochter von Schilling / Rosenthal heißt auch Sophia, ist geb. 1869, jetzt (1877) 8 Jahre jung, möglich ist, dass sie in dieser neuen Schule zur Schule ging. Weitere Einzelheiten siehe: Freienohler Zusammenleben mit jüdischen Familien, und freienohler.de: Vier Gedenkminuten. - Bauunternehmer Caspar Kehsler: geb. 1846, gest. 8.11.1932; siehe freienohler.de: Trauerzug.
TOP 2: Wurden zu Mitgliedern der Steuern-Einschätzungs-Commissiont: (1.) Wirt Johann Siepe, (2.) Wirt Franz Trompetter, (3.) Rentiär (Rentner) Heinrich Sahse einstimmig gewählt.
TOP 3: Wurde auf Antrag des Vorsitzenden, da das hiesige Schulgebäude nun soweit hergestellt, beschlossen, an hiesiger Schule zum künftigen Frühjahr eine dritte Lehrkraft anzustellen. Versammlung sprach dabei den Wunsch aus, Königliche Regierung möge sich mit der Anstellung einer Lehrerin einverstanden erklären, da dann der schon überdies sehr stark belasteten Gemeinde wenigstens einige Kosten erspart werden würden. Das Geld bat die Versammlung auf den jetzt üblichen Minimalsatz fest zu setzen. - Eine Lehrerin ist billiger als ein Lehrer. Eine Lehrerin musste immer noch – bis 1919 mit der Weimarer Verfassung – unverheiratet bleiben, oder aus dem Schuldienst ausscheiden. Ein Lehrer war meist verheiratet, hatte Familie, und war deswegen teurer.
TOP 4: Wurde der Versammlung die Gemeindekassen-Rechnung pro 1876 und I. Quartal 1877 mit den dazu gehörigen Belegen und das Vor-Revisions-Protokoll vorgelegt. Dieselbe erklärte, die Rechnung heute unmöglich revidieren zu können, da hierzu mehr Zeit erforderlich sei und bat dieselbe vorerst unter Zuziehung des Gemeinde-Vorstehers nochmal einer Revision unterziehen zu wollen und dann der Vertretung nochmals vorzulegen. - Schade, die späte Uhrzeit ist nicht aktenkundig.
Am 29. November 1877
TOP 1: Wurden die von dem Rendanten Bracht gelegten Gemeindekassen-Rechnungen pro 1876 und I. Quartal 1877 mit den dazu gehörigen Belägen (schon seit Jahren so geschrieben: Belägen) und dem Vor-Revisions-Protokoll vorgelegt. Die Versammlung erklärte sich mit den Revisions-Protokollen einverstanden und erteilte dem Rendanten unter Vorbehalt der Erledigung der ge...(?) Monitas Decharge. Bei den Rechnungen wurden sodann von jetzt festgesetzt: I. Rechnung pro 1876: (1.) In Soll-Einnahmen: 8591,38 Mark; (2.) In Ist-Einnahmen: 83040,24 Mark; (3.) in Rest-Einnahmen: 1209,32 Mark; (4.) in Rest-Ausgaben: 76,57 Mark; (5.) in Soll-Ausgaben: 8591,38 Mark; (6.) in Ist-Einnahmen: 20357,14 Mark; II. Rechnung pro I. Quartal 1877: (1.) in Soll-Einnahmen: 2147,82 Mark; (2.) in Soll-Ausgaben: 2164, 82 Mark; (3.) in Ist-Einnahmen: 1216, 01 Mark; (4.) in Ist Ausgaben: 4150, 50 Mark; (5.) in Rest-Einnahmen: 1547, 98 Mark; (6.) in Rest-Ausgaben: 229, 17 Mark.
TOP 2: Wurde, nachdem der Stellvertretende Gemeinde-Vorsteher Sasse (inzwischen Sasse aktenkundig) abgetreten (den Raum verlassen hatte) und der Versammlung davon Kenntnis gegeben, dass der jetzige Gemeinde-Vorsteher Postverwalter (nicht mehr: Postexpediteur) Tönne mit Genehmigung des Herrn Landrats seinen Posten als Gemeinde-Vorsteher niedergelegt habe, zur Neuwahl geschritten und einstimmig Maurermeister Franz Göckeler zum Gemeinde-Vorsteher gewählt. - Gründe für den Rücktritt sind nicht aktenkundig.
Am 4. Dezember 1877
TOP 1: Wurde der Versammlung davon Kenntnis gegeben, dass der in der Sitzung vom 29. d.M. zum Gemeinde-Vorsteher erwählte (!) Maurermeister Franz Göckeler die Wahl wegen seines Alters nicht angenommen habe und dass deshalb zur Wahl eines andersweiten Gemeinde-Vorstehers geschritten werden möchte, darauf mit 3 gegen 1 Stimme der Zimmermeister Franz Korte zum Gemeinde-Vorsteher und erklärte sich dieser auf Befragen dazu bereit, die Wahl anzunehmen. - Vielleicht hatte Franz Göckeler auch auf Grund seines Jahre langen Engagements in Freienohl seine Wahl geschätzt, aber dann hat zuhause seine Familie...? Geboren 1813, also 64 Jahre alt. Weitere Daten: Kapitel: Antonette Bause in Netzwerk Schule.
TOP 2: Wurde Versammlung über die Würdigkeit des Tagelöhners Franz Kaulmann behufs dessen Anstellung als Flurschützen hiesiger Gemeinde befragt und erklärte dieselbe einstimmig, dass sie gegen die Persönlichkeit des Franz Kaulmann nichts einzuwenden habe und deshalb auch damit einverstanden, dass selbiger als Flurschütz angestellt werde. Schließlich sprach die Gemeinde-Vertretung noch den Wunsch aus, die Anstellung desselben bis zum 1. April k.J. hin aufschieben zu wollen. - Das spart Kosten und die Arbeit des Flurschützen wird erfahrungsgemäß erst zu Beginn des Frühlings wichtig; anders die Arbeit des Waldschützen im Winter, wenn das Brennholz knapp wird...
Am 18. Dezember 1877
TOP 1: Wurde, nachdem der Stellvertretende Gemeinde-Vorsteher Sasse abgetreten, der Versammlung davon Kenntnis gegeben, dass die unterm 4. d.M. stattgehabte Wahl, wonach der Zimmermeister Korte zum Gemeinde-Vorsteher erwählt worden ist, die Bestätigung des Herrn Landrats nicht erhalten hat und demselben gleichzeitig eröffnete, dass, falls die auf heute anberaumte anderweite Wahl die Bestätigung des Herrn Landrats wiederum nicht erhalten sollte, die Ernennung des Gemeinde-Vorstehers auf Grund des § 38 der Landgemeinde-Ordnung durch den Herrn Landrat erfolgen würde. Sodann wurde die Versammlung noch ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, dass der Gemeinde-Vorsteher nicht aus der Gemeinde-Vertretung gewählt werden müsse, dass zu diesem Posten vielmehr jedes stimmberechtigte Gemeinde-Mitglied gewählt werden könne. Hierauf wurde zur Neuwahl des Gemeinde-Vorstehers geschritten und erhalten hierbei der Schneidermeister Arnold Schröder zwei und der Amtmann von Keiser eine Stimme. Es war also hiernach der Schneidermeister Arnold Schröder mit Stimmenmehrheit zum Gemeinde-Vorsteher gewählt. - Seltsam für 150 Jahre später; Gründe sind nicht aktenkundig.
TOP 2: Mit dem vom Oberförster Harbert aufgestellten und vorgelegten Forst-Cultur-Plan für das Wirtschaftsjahr 1878 erklärte Versammlung sich einverstanden.
TOP 3: Wurde der Antrag des Oeconom Joseph König aus Mittelberge um Anpachtung der Gemeinde-Hude abgelehnt, da der größte Teil der Gemeinde-Grundstücke verpachtet und die wenigen zur Zeit pachtlosen Grundstücke zu klein seien, um dieselben mit einer größeren Schaf-Herde zu hüten.
TOP 4: Wurde dem Handlanger Nicolaus Franke, der zur Zeit in sehr dürftigen Verhältnissen lebt, bis auf weiteres eine monatliche Unterstützung von 12 Mark bewilligt. - In Zählungslisten 1880 ein Frank (Schreibfehler sind möglich), 1 männl., 2 weibl. Bewohner, ohne Vornamen, Alte Haus-Nr. 34 (Mittelstraße / St. Nikolaus Straße).
Am 22. Dezember 1877
TOP 1: Wurde der Versammlung davon Kenntnis gegeben, dass der in der Sitzung vom 18. d.M. zum Gemeinde-Vorsteher gewählte Schneidermeister Arnold Schroeder die Wahl aus dem Grunde nicht angenommen habe, da er bereits mehrere öffentliche Ämter bekleide. - Sodann wurde der Versammlung eröffnet, dass falls die auf Freitag anberaumte anderweite Wahl die Bestätigung des Herrn Landrats wiederum nicht erhalten sollte, die Ernennung des Gemeinde-Vorstehers auf Grund des § 38 der Land-Gemeinde-Ordnung durch den Herrn Landrat erfolgen würde. Hierauf wurde zur Neuwahl geschritten und erhielten hierbei der Amtmann von Keiser 2 Stimmen und der Unternehmer Johann Düring 1 Stimme. Es war also hiermit der Amtmann von Keiser mit Stimmen-Majorität zum Gemeinde-Vorsteher erwählt. - Vielleicht war da auch das politischeZiel des Landrats (oder des Amtmanns von Keiser), was nicht aktenkundig ist.
TOP 2: Da die für heute Morgen im Distrikt Hohlbusch zum Verkauf gestellten Eichen (Anzahl ist nicht aktenkundig) ein zu geringer Preis erzielt worden, so beschloss die Versammlung, denselben nicht zu genehmigen und einen neuen Verkauf anzuberaumen, der gleichzeitig mit dem Verkauf, der im Distrikt Unter Hahnen (Hohlknochen?) stehender Eichen im künftigen Monat stattfinden soll.
Am 25. Januar 1878
TOP 1: Wurde der Versammlung davon Kenntnis gegeben, dass die unterm 22. Dezember v.J. stattgehabte Wahl, wonach der Amtmann von Keiser mit Stimmen-Majorirär zum Gemeinde-Vorsteher gewählt worden, die Bestätigung des Herrn Landrats erhalten hat. - Einzelheiten, Gründe sind nicht aktenkundig. - Im Protokoll sind für den 25. Januar mit eingetragen: Trompetter, Korte, Schroeder, Albers, Röther; nicht eingetragen: Göckeler und Sasse.
TOP 2: Der Holzverkauf vom 16. des Monats wurde genehmigt.
TOP 3: Das von den Anwohnern des sogenannten Alten Weges (diesmal groß geschrieben) eingereichte Gesuch um Umarbeitung desselben zu einer ordnungsmäßigen Straße wurde der Versammlung vorgelegt und erklärte dieselbe hiermit, dass sie einem Bedürfnis hierzu nicht nachkommen könne, die Gemeinde sei außerdem zur Zeit durch den neuen Schulhausbau so mit Kosten überlastet, dass alle nicht unumgänglich notwendigen Ausgaben vor der Hand verwiesen werden müssten. Sollten sich jedoch besonders schlechte und unfahrbare Stellen auf dem fraglichen Wege vorfinden, so erklärte (die) Versammlung nach Besichtigung an Ort und Stelle sich bereit, dieselbe auszulassen.- Die unumgänglich notwendigen Ausgaben?
TOP 4: Wurde auf Antrag des Vorsitzenden genehmigt, dass der Gewerker Klagges das zur Instandsetzung des nach Brumlingsen führenden Feldweges (!) nötige Quantum an Steinen und Gerölls aus dem der Gemeinde gehörigen sogen. „Fuhrloch“ entnehmen und zwar wurde, da ja die Gemeinde durch die Instandsetzung des fraglichen Weges auch Vorteil habe, die unentgeltliche Überlassung des Materials für dessen Zweck beschlossen.
TOP 5: Zur Errichtung eines Denkmals für die in den Feldzügen 1870/71 aus hiesiger Gemeinde gefallenen Krieger bewilligte (die) Versammlung vorab den Betrag von 100 Mark.
TOP 6: Dem Maurer Espenloer, der in äußerst dürftigen Verhältnissen lebt und außerdem zur Zeit krank danieder liegt, wurden 4 Meter Holz und bis auf weiteres eine monatliche Unterstützung von 9 Mark bewilligt. - In den Einwohnerlisten 1849, 1871, 1880 nicht eingetragen.Heiratsregister: am 28.11.11843: Caspar Espenloer mit Clara Schröder; danach keine Heirats-Eintragungen mehr. Sterberegister: gest. 23.8.1857 Kind Anton Espenloer,6 J. 11 M., Sohn des Maurers Caspar Espenloer; bis 1900 keine Sterbe-Eintragungen.
TOP 7: Mit Bezug aus das bereits in der Sitzung vom 1. Oktober v.J. (Topp 4) vorgelegte Gesuch des Sägemüllers Johann Schnapp und des Ferdinand Kessler von hier um Befreiung von der Hunde-Steuer wurde der Versammlung eröffnet, dass nach den gesetzlichen Bestimmungen die beantragte Befreiung nur eintreten könnte, wenn es feststehe, wenn die betreffenden Personen die Hunde letztlich zur Bewachung ihres Eigentums notwendig hätten. Die Versammlung erklärte hierauf, dass solches nach ihrer festen Ansicht sowohl bei den Antragstellern als auch bei dem Müller Hermann Winterhoff und Heinrich Kordel, die sämtlich ganz isoliert wohnten, der Fall sei und bat deshalben um Freistellung derselben von der Hunde-Steuer.
TOP 8: Dem Holzhändler Schwefer, der wegen rückständiger Holzgelder beim Königlichen Kreisgericht zu Arnsberg verklagt und demnächst zur Zahlung des Betrages ad 2840 Mark (da steht nicht: 28,40 Mark) nebst Kosten und Zinsen von 25/4 Gr (?) verurteilt worden, wurde auf sein Gesuch um Erlass der Zinsen ausnahmsweise die auf ein Vierteljahr entfallenden Zinsen nachgelassen, der Rest der Zinsen bis zum Zahlungstage ist aber unverkürzt an die Gemeindekasse zu zahlen.
Am 5. Februar 1878
TOP 1: Wurde der am 29. v.M. stattgehabte Holzverkauf im Distrikt Krähenberg, da ein zu niedriger Kaufpreis erzielt worden, nicht genehmigt und wurde beschlossen, das fragliche Holz nach Verlauf von etwa 8 Wochen von Neuem zum Verkauf auszusetzen.
TOP 2: Die übrigen Punkte der Tagesordnung als Feststellung des Etats pro 1878/79 und Abnahme des hiesigen neuen Schulhauses wurden wegen zu geringer Beteiligung an der Versammlung von der Tagesordnung wieder abgesetzt. - In der üblichen Einleitung und am Schluss nur unterschrieben: von Keiser, F. Korte, Albers.
Am 11. März 1878
TOP 1: Der Versammlung wurde davon Kenntnis gegeben, dass mittels Verfügung des Herrn Landrats vom 2. d.M. nunmehr die Anlegung der Abtritts-Anlagen an der Alten Schule von Aufsichts wegenangeordnet und erklärte dieselbe hierauf, die erforderlichen Gelder im Wege der Anleihe beschaffen zu wollen.
TOP 2: Der Etat pro 1878/79 wurde durchgegangen und derselbe in Einnahmen und Ausgaben auf 13170,22 Mark mit einer nach Verhältnis der ...(?) Staats-Steuer zu gleichen Prozenten aufzubringenden Communal-Defizits von 5098,51 Mark festgesetzt.
TOP 3: Wurde die Communal-Umlage des Anton Stirnberg mit zusammen 27 Mark niedergeschlagen (gelöscht), da derselbe zur Zahlung dieses Betrages augenscheinlich außerstande ist.
TOP 4: Wurde wie in den früheren Jahren zur Feier des Geburtstages unseres geliebten Landesherren für die Schulkinder ein Betrag von 20 Mark bewilligt. - Wofür die für die Schulkinder ausgegeben wurden, ist nicht aktenkundig.
TOP 5: Wurden die durch ein Versehen auf hiesigem Amtsbüro und auf der Kasse von dem Johann Nolte Senior noch restierenden 3 Mark Holz-Verkaufs-Gelder auf die hiesige Gemeindekasse übernommen.
TOP 6: Wurde dem Zimmermeister Korte bezüglich des beim letzten Holzverkaufs gekauften Holzes hiermit bis zum 1. Juni d.J. Kredit bewilligt.
Am 8. April 1878
TOP 1: Für den wegen Ablaufs der Funktions-Periode ausscheidenden Amts-Verordneten Sasse wurde der Unternehmer Johann Düring zum Amts-Verordneten erwählt. - Amts- und Gemeinde-Bereiche sind zu unterscheiden; das Amt Freienohl umfasst mehrere Gemeinden. - Zum hochverdienten Freienohler Schreinermeister Heinrich Sasss (= Johann Heinrich Sahse) geb. 4.6. (?) 1800, gest. 18.9.1878, seine Ehefrau Dorothea (Theodora) geb. Spieler, Heirat 7.10.1826, ihre Tochter Anna Maria gest. 16.12.1827 LA 15 Monate; ihr Sohn Heinrich gest.29.1.1829 tot geboren. Weitere Kinder sind nicht aktenkundig. Das Ehepaar hat „einiges mitgemacht“.
TOP 2: Dem Maurer Kehsler wurde auf seinen Antrag der freie Platz hinter dem hiesigen neuen Schulhaus und eine Bodenkammer zu denselben Bedingungen, unter welchen er im Oktober v.J. die Wohnung daselbst gemietet hat, für einen jährlichen Mietspreis von 12 Mark vom 1. d.M. ab überlassen. - Damals: Mietspreis.
TOP 3: Desgleichen wurde auf Antrag des Anstreichers Schilling diesem der mittlere Keller im neuen Schulhaus gegen einen jährlichen Mietspreis von 6 Mark unter denselben Bedingungen mietsweise überlassen. Da der Schilling jedoch denselbenbereits seit Oktober rechtswidrig in Benutzung genommen, so beschloss die Versammlung, den Mietzins vom 1. November zu nehmen.
TOP 4: Auf Antrag des Vorsitzenden beschloss die Versammlung, den sogenannten Alten Weg vom Kaulmann´schen Haus bis zur Chaussee ordnungsmäßig in Stand setzen zu lassen. - Alte Haus-Nr. 177, neue Nr.: 39.
TOP 5: Die Rampenan dem Langelsweg sollen auf einer Strecke von 100 Schritt (gut 30 Meter) versuchsweise mit Weiden oder sonstiges Buschwerk bepflanzt werden; und im Falle es sich demnächst zeigen sollte, dass dieselben anschlagen, so soll dann der ganze Weg, soweit natürliche Rampen an den Seiten sind, damit bepflanzt werden. - Leichte Steigung für Auffahrten; was genau gemeint war, oder welche Stellen, ist nicht aktenkundig
Am 26. April 1878
TOP 1: Der am 15. d.M. stattgehabte Eichen-Holzverkauf wurde genehmigt, wohingegen zu dem am 16. d.M. im Distrikt Krähenberg zum zweiten Mal abgehaltene Holzverkauf, da der erzielte Kaufpreis ein noch geringerer als beim ersten Verkauf war, der Zuschlag nicht erteilt worden.
TOP 2: Die am 18. d.M. stattgehabte Verpachtung der Gemeinde-Grundstücke wurde genehmigt.
TOP 3: Der Versammlung wurde von dem Antrag des Caspar Weber um Unterbringung seiner Schwester, der Witwe Spindeldreher in einer Irrenanstalt sowie um Verpflegung und Unterbringung derer Kinder vorgelegt und war dieselbe einstimmig der Ansicht, dass der Zustand der Spindeldreher die Aufnahme derselben in eine Irrenanstalt erforderlich mache und baten den Vorsitzenden, das hierzu Erforderliche des ...(?) veranlassen zu wollen. Die Kinder, von denen noch drei kleine vorhanden sind, sollen demnächst auf geeignete Weise in der Gemeinde untergebracht werden und wurde hierbei der Wunsch ausgesprochen, zunächst mit dem Caspar Weber Rücksprache zu nehmen, ob dieser die Kinder etwa gegen eine angemessene Entschädigung die Kinder bei sich behalten kann. -Sterberegister: gest. 18.4.181878 Josef Spindeldreher aus Wildshausen, geb. 20.4.1827, Witwer der Clara Schwefer (= 1. Ehe); Heiratsregister: (1.) am 3.6.1851 Josef Spindeldreher aus Wildshausen mit Adolphine-Clara Schwefer; (2.) am 4.9.1875 Josef Spindeldreher aus Wildshausen, Wwr von Clara Schwefer mit Maria-Christina Weber; Sterberegister: (1.) gest. 27.3.1865 Adolphine Clara Schwefer, geb. 11.12.1828 (LA 37), Ehefrau des Beiliegers (Mieter) und Schüsseldrehers Josef Spindeldreher, Tochter des Ferdinand Schwefer und Ehefrau Margaretha Hallmann, gnt. Wächter; ihre Kinder (aktenkundig nur erste Buchstaben): Joh. geb. 3.9.1851, gest. 4.8.1861; F. geb. 13.5.1853; Jos. geb. 15.9.1855, gest. 11.6.1857; Fr. geb. 15.2.1858; Elisabeth geb. 17.8.1860, gest. 19.3.1871; Ant. geb. 18.2.1863.
TOP 4: Sodann wurde die Versammlung befragt, ob sie gegen die Anstellung des Holzhauers Düring als Flurschützen, Wege- und Waldwärter anno k.J. etwas zu erinnern hätte und erklärte dieselbe hierauf, dass sie gegen den Posten des Düring nichts einzuwenden habe und denselben für besagten Posten ganz geeignet finde.
TOP 5: Die Kosten für die Beerdigung des Joseph Spindeldreher werden von der Gemeindekasse übernommen.
Am 25. Mai 1878
TOP 1: Bewilligte die Versammlung auf Vorschlag des Vorsitzenden 20 Mark zur Begehung der allgemeinen Landesfeier wegen der Errettung unseres Herrn Kaisers aus Mörderhand. Der Betrag soll für das Freudenschießen an jenem Tag verwandt werden. - Auf den preußischen Kaiser Wilhelm I. das 2. Attentat am 11. Mai 1878; das 3. Attentat am 2. Juni 1878.
TOP 2: Gegen das Gesuch des Landwirts Siepe wegen Überlassung einer Eiche aus dem hiesigen Communal-Wald gegen die übliche Taxe (Preis) hat die Versammlung nichts zu erinnern (nichts dagegen).
TOP 3: Wurde vom Vorsitzenden zum Vortrag gebracht, dass dem Unternehmer des hiesigen neuen Schulhauses in nächster Zeit, sobald der Bau-Inspektor die Revision der Rechnung beendet, seine Restforderung von circa 10.000 Mark ausgezahlt werden müsse, sowie das der Gemeinde für den hiesigen Ort angeordneten Bau einer Abtritts-Anlage an der alten Schule hierselbst circa 1.500 Mark erwünscht. Da der Barbestand der Kasse nur circa 1.000 Mark beträgt, so beschloss die Versammlung die hiernach noch fehlenden 10.500 Mark auf 20 bis 25 jährige Amortisation des baldigsten bei der Provinzial-Schul-Kasse zu Münster anzuleihen.
TOP 4: Um dem Antrag des Zimmermeisters Korte um möglichst baldige Auszahlung einer Abschlagszahlung nachzukommen und da das Geld von der Hilfs-Kasse zu Münster voraussichtlich vor 8 Wochen nicht bezogen werden kann, so wurde beschlossen, die beantragte Ratenzahlung von 6.000 Mark vorläufig bis zum Eingang der Gelder zu 5 % privatim anzuleihen.
TOP 5: Die Unterstützungsbedürftigkeit des Franz Hesse wurde anerkannt, und demselben vorläufig eine Unterstützung von 6 Mark monatlich bewilligt.
TOP 6: Wurde die Versammlung nochmals über den Zustand der Witwe Spindeldreher befragt und erklärte dieselbe darauf, dass sie die Aufnahme derselben in die Irrenanstalt doch für sehr wünschenswert hält. Der Vorsitzende teilte sodann mit, dass die Aufnahme deshalb bisher unterblieben sei, weil die Witwe Spindeldreher im …(nicht zu entziffern) nicht fortzubewegen war, der Zustand derselben sich aber damals sich auch gebessert haben sollte. Die Aufnahme sollte jedoch nun in nächster Zeit erfolgen. - Sodann wurden die eingegangenen Meldungen wegen Übernahme der Spindeldreher´schen Kinder durchgenommen und beschloss die Versammlung, den ältesten Knaben bei dem Caspar Weber gegen eine Entschädigung von 50 Pf täglich für Pflege und Kleidung und Schuhwerk, den zweitältesten bei dem Franz Kerstholt gegen jährlich 90 Mark Entschädigung für Pflege und Kleidung, und den jüngsten Knaben bei der Ehefrau Peetz gegen eine Entschädigung von 55 Pf für Pflege, Kleidung unterzubringen. - Siehe oben: 26. April 1878, TOP 3. - Ehefrau Peetz: möglich: Heirat 27.1.1853 Heinrich Peetz mit Gertrud Becker gnt. Kaiser; alte Haus-Nr. 55 (1871), Parzelle 829, Krumme Straße 2.
TOP 7: Beschloss die Versammlung, den Weg in der alten Wiese vor der Ruhrbrücke ordnungsgemäß in Stand setzen zu lassen. - Gemeint ist wohl die Langelbrücke, wegen „in der alten Wiese“.
Am 18. Juni 1878
TOP 1: Wurde der Versammlung mitgeteilt, dass die seitherige Funktionsperiode des stellvertretenden Gemeinde-Vorstehers Sahse abgelaufen sei. Es wurde demnächst (danach) zur Neuwahl geschritten und der Unternehmer Johann Düring einstimmig gewählt..
TOP 2: Die dem Franz Hesse bisher bewilligte Armenunterstützung wird von 6 auf 9 Mark erhöht.
TOP 3: Auf Antrag des Tagelöhners Franz Heckmann wurden diesem die Beerdigungskosten für seine verstorbene Ehefrau Vorschuss weise aus der Gemeinde-Kasse vorgestreckt mit dem Vorbehalt jedoch, dass der Heckmann den Betrag in monatlichen Raten-Zahlungen von einem Dissenz 1 Mark der Kasse zurück erstattet. - Sterbeliste: Anna Heckmann geb. Ebel aus Bachum bei Hüsten, geb. 16.1.1831; gest. 3.6.1878.
Am 13. Juli 1878
In der heutigen Sitzung der hiesigen Gemeindevertretung, wozu die Mitglieder unter Angabe der zur Beratung kommenden Gegenstände geladen waren, war von den Geladenen nur der Zimmerermeister Korte erschienen. Es musste die Sitzung deshalb verschoben werden. - Auch dies gehört zum Zusammenleben.
Am 18. Juli 1878
TOP 1: Der für für den hiesigen Communal-Wald neu aufgestellte Betriebsplan nebst zugehöriger Spezial- und Wirtschaftskarte wurde nach zuvoriger Erläuterung vom Vorsitzenden vorgelegt und erklärte sich die Versammlung einstimmig mit demselben einverstanden.
TOP 2: Der Kostenanschlag über den Weg in der alten Wiese wurde vorgelegt und fand die Versammlung dabei zu bemerken, dass es mit Rücksicht auf die an der Ruhr grenzenden Grundstücke wünschenswert sei, als Bindematerial statt der Ruhr-Kiesel das Material aus dem an der Langelbrücke gelegenen und der Gemeinde gehörigen Steinbruch zu entnehmen und bat den Vorsitzenden hierauf, den Kostenanschlag abändern zu lassen. Im übrigen war nichts zu erinnern und wurde beschlossen, nunmehr baldigst zum Verding zu schreiten. - Gemeint ist der damals ab und zu benutzte Steinbruch unter dem Hohlknochen.
TOP 3: Teilte der Vorsitzende der Versammlung mit, dass er den Verkauf des Reiser-Holzes am 13. d.M. wegen zu geringer Teilnahme und da die Gebote noch unter dem des vorigen Verkaufs geblieben, wieder aufgehoben habe. Sodann wurde zu dem an demselben Tage im Krähenberg stattgehabten Eichen-Verkauf der Zuschlag erteilt.
TOP 4: Bezüglich der geisteskranken Witwe Spindeldreher wurde sodann vom dem Vorsitzenden die Mitteilung gemacht, dass es wegen Überfüllung der Irrenanstalt zu Marsberg noch nicht möglich gewesen sei, dieselbe dortselbst unterzubringen. Bis zur Überführung nach Marsberg ermächtigte die Versammlung des Vorsitzenden, das Nötige an Lebensmitteln und Bekleidung der Spindeldreher auf Rechnung der Gemeinde verabfolgen zu lassen.
TOP 5: Der von dem Förster Heidfeld eingebrachte Antrag um Einrichtung eines Schweine- und Ziegen-Stalls an seinem Haus auf Gemeindekosten wurde genehmigt und wurde der anwesende Gemeinde-Verordnete Korte vorläufig vom Vorsitzenden mit Anfertigung eines Kostenanschlags beauftragt. Als Platz, wo der Schweine- und Ziegen-Stall errichtet werden soll, wurde vorab die Verlängerung der jetzigen Abtritts-Anlage, nachdem der Hebamme zur Nutznießung überlassenen Grundstück zu, in Aussicht genommen. - Korrekt abgeschrieben, stilistisch etwas verwirrend.
TOP 6: Bezüglichdes von der Ehefrau Arnold Krick gestellten Gesuchs um Gewährung einer Unterstützung für die Zeit, während welcher ihr Ehemann eine gegen ihn erkannte vierteljährige Gefängnisstrafe verbüßen muss, kam die Versammlung dahin überein, den Vorsitzenden zu ermächtigen, sobald die weitere Prüfung die Richtigkeit der in dem Gesuch gemachten Angaben ergeben, der Krick die zu ihrer ...(?) nötige Unterstützung zukommen zu lassen. - 1880: Alte Haus-Nr. 161, Krumme Straße. - Einwohnerliste Dezember 1849 (!): Hermann Krick, Schüsseldreher, LA 38, Ehefrau Agatha geb. Hüster, LA 32; deren Kinder: Christina LA 7, Arnold (!) LA 5, Katharina LA 2. Heiratsregister: Heirat am 12.09.1874 Arnold Krick mit Maria Gertrud Hölter aus Hellefeld. - Es konnte nicht festgestellt werden, ob (1878) Kinder im Haushalt lebten. - Für eine vierteljährliche Gefängnisstrafe war das Gefängnis in Arnsberg, nicht die Arrestzelle in der Alten Schule.
Am 5. August 1878
TOP 1: Wurde der Versammlung vom Vorsitzenden mitgeteilt, dass die am 18. Juni d.J. abgehaltene Wahl eines stellvertretenden Gemeinde-Vorstehers für die hiesige Gemeinde durch Verfügung des Herrn Landrats vom 6. v.M. ihre Bestätigung erlangt hätte; sodann leistete der stellvertretende Gemeinde-Vorsteher Johann Düring, nachdem derselbe mit seinen Dienstobliegenheiten im Allgemeinen bekannt gemacht und auf die Wichtigkeit des Eides hingewiesen worden, folgenden Diensteid: „Ich, Johann Düring, schwöre zu Gott, dem Allmächtigen und Allwissenden, dass, nachdem ich zum stellvertretenden Gemeinde-Vorsteher gewählt und als solcher bestätigt worden bin, Seiner Königlichen Majestät von Preußen, meinem allergütigsten Herrn, und der Gemeinde Freienohl ich getreu und gehorsam sein und alle mir vermöge meines Amtes obliegenden Pflichten nach meinem besten Wissen und Gewissen genau erfüllen, auch die Verfassung gewissenhaft beobachten will, so wahr mir Gott helfe und sein heiliges Evangelium.“ Demnächst (danach) wurde der Düring als in sein Amt eingeführt erklärt und wurde hiernach diese Verhandlung geschlossen.
TOP 2: Wurde der Versammlung das Gutachten des Herrn Bauinspektors Caesar (aus Arnsberg) über diestattgehabte Revision der Kosten-Berechnung des hiesigen neuen Schulhauses vorgelegt. Danach ist das Gesamtguthaben des Unternehmers auf: 26.166,67 Mark festgesetzt. Bezüglich der übrigen Mehrarbeiten zum Betrag von 690 Mark, die in der festgesetzten Summe nicht mit einbegriffen und die auch von dem Herrn Bauinspektor Caesar nicht hat festgesetzt werden können, weil sie im Tagelohn ausgeführt, wurde der Vorsitzende ersucht, vorab nähere Rücksprache zu nehmen.
TOP 3: Dem Antrag des Schulvorstandes (Gemeinde-Pfarrer) vom 3. d.M. um Anstellung einer dritten Lehrkraft an hiesiger Schule trat die Versammlung bei und bewilligte das hierzu erforderliche Gehalt.
Am 3. September 1878
TOP 1: Der Vorsitzende legte der Versammlung die Revisionsverhandlung des Bauinspektors Caesar über den neuen Schulhausbau vor. Nach eingehender Prüfung derselben wurde die Gesamtforderung des Unternehmers Korte auf 26.166,67 Mark festgesetzt und demselben außerdem für die ohne Anweisung und Auftrag ausgeführten Mehrarbeiten ausnahmsweise die Summe von 480,05 Mark bewilligt.
TOP 2: Bezüglich des bereits in der Sitzung vom 18. Juli d.J. vorgetragenen Gesuchs des Försters Heidfeld um Errichtung eines Schweine- und Ziegen-Stalls an seinem Wohnhaus auf Gemeindekosten legte der Vorsitzende den mittlerweile von dem Zimmermeister Korte angefertigten Kosten-Anschlag vor. Da sich hiernach die Kosten nahezu auf 500 Mark belaufen sollen, so hält der größere Teil der Mitglieder dafür, dass vorab noch geeignete Ermittlungen angestellt werden möchten, ob der Bau nicht zu einem billigeren Preis herzustellen wäre und übernahm es der Vorsitzende, diese Ermittlungen anzustellen.
TOP 3: Wurde die Versammlung von der Erkrankung der Lehrerin Hoffmann und davon Kenntnis gegeben, dass nach ärztlichem Gutachten die Krankheit noch einige Monate anhalten könne, und teilte der Vorsitzende sodann dem unterm 31. v.M. vom hiesigen Schulvorstand gefassten Beschluss, wonach für die Dauer der Erkrankung der Lehrerin Hoffmann eine geeignete Lehrkraft zu deren Vertretung engagiert (!) werden soll, mit. Die Versammlung trat darauf diesem Beschluss einstimmig bei und bewilligte für die Stellvertreterin eine monatliche Renumeration von 60 Mark.
TOP 4: Bei Beginn der Sitzung teilte der Vorsitzende ferner der Versammlung mit, dass er seinen Antrag auf Versetzung des Amtssitzes nach Arnsberg vorläufig und zwar aus besonderen Gründen zurückgezogen habe. - Die Gründe sind nicht aktenkundig.
Am 24. Oktober 1878
TOP 1:Der vom Vorsitzenden vorgelegte Hau- und Cultur-Plan pro 1879 wurde genehmigt.
TOP 2: Wurde der Versammlung Mitteilung über die die von Königlicher Regierung festgesetzten Gehalts-Verhältnisse des neu angestellten Lehrers bekannt gemacht. Dabei stellte die Versammlung Antrag auf Wegfall der Miet-Entschädigung, da dem Lehrer Schulte freie Dienstwohnung zur Verfügung stehe.
TOP 3: Das Gesuch des Anstreichermeisters Schilling auf fernere (weitere) mietweise Überlassung der Räumlichkeiten im hiesigen neuen Schulhaus wurde für ein ferneres Jahr genehmigt.
TOP 4: s.o. 3.Sept. 1878, TOP 2: Bezüglich des Gesuchs des Försters Heidfeld um Errichtung eines Schweine- und Ziegen-Stalls an seinem Wohnhaus auf Gemeindekosten wurde vom Vorsitzenden mitgeteilt, dass nach weiteren Ermittlungen das in voriger Sitzung vorgelegte Projekt für den beabsichtigten Zweck entsprechend gefunden und gute (in der Akte unterstrichen) Arbeit nicht billiger beschafft werden können. Demnächst (dem gemäß) beschloss die Versammlung, das Stallgebäude zur zur Ausführung zu bringen, wenn der Förster Heidfeld sich verpflichtet, f+r die Benutzung desselben einen jährlichen Mietzins von 20 Mark an die hiesige Gemeindekasse zu zahlen.
TOP 5: Auf Antrag des Vorsitzenden wurde die Herstellung einer Futtermauer an dem Wege in der alten Wiese nach dem vorgelegten Kostenanschlag beschlossen. - Siehe oben: 18. Juli 1878, TOP 2.
TOP 6: Die Herstellung eines Gittertores bei der neuen Schule, eines gepflasterten Fußweges vom Eingang des Platzes bis zur Freitreppe, sowie die Beseitigung der an der Südseite des Gebäudes zur Erhöhung des Vorplatzes angelegten niedrigen Mauer wurde, trotzdem solches bei der Abnahme des Gebäudes von dem Bauinspektor Caesar (aus Arnsberg) moniert worden, seitens der Versammlung abgelehnt.
TOP 7: Das Gesuch des Anton Stirnberg um Niederschlagung der Communal-Steuer für das laufende Jahr wurde seitens der Versammlung als begründet anerkannt. - Anton Stirnberg, Alte Haus-Nr. 14 / Bergstraße 7 (1901!).
TOP 8: Legte der Vorsitzende das Gesuch der Firma von der Becke, Klagges und Reutherum Instandsetzung des nach Brumlingsen führenden Weges vor. Die Versammlung erkannte zwar die Notwendigkeit einer Instandsetzung dieses Weges an, hielt jedoch die Kosten für die zur Zeit übermäßig mit Communal-Kosten überbürdete Gemeinde zu hoch und lehnte die Instandsetzung des Weges deshalb ab.
TOP 9: Zu Mitgliedern der Klassensteuer-Einschätzungs-Commission pro 1879 / 1880 wurden gewählt Gastwirt Franz Trompetter, Gastwirt Siepe und Postexpediteur Toenne.
Zwischen dem 24. Oktober 1878 und dem 10. Januar 1879 sind keine Versammlungs-Termine aktenkundig; auch der regelmäßig gleich formulierte, hier zumeist ausgelassene Vorspann enthält keine Information; ebenfalls ist kein Blatt, keine Seite herausgetrennt.
Am 10. Januar 1879
TOP 1: Wurden die beiden neu resp. wiedergewählten Gemeinde-Verordneten: Ackerer Franz Kerstholt und Maurermeister Franz Göckeler, nachdem die getroffene Wahl die Bestätigung des Herrn Landrats erfahren, verpflichtet und in ihr Amt eingeführt.
TOP 2: Der Vorsitzende legte die Gemeindekassen-Rechnung pro 1877/78 zur Prüfung nebst dem Vor-Revisions-Protokoll vor, die Versammlung beschloss zu näherer Prüfung derselben eine Commission zu wählen und wurden der Gemeinde-Verordnete Maurermeister Franz Göckeler und Zimmerermeister Franz Korte bestimmt, die Rechnung gemeinschaftlich mit dem Vorsitzenden einer genauen Prüfung zu unterwerfen.
TOP 3: s.o. 24. Okt. 1878, TOP 8: Wurde der bereits in voriger Sitzung zur Vorlage gebrachte Antrag der Firma von der Becke, Klagges und Reuther nochmals vorgelegt und nach eingehender Prüfung nunmehr beschlossen, dem Antrag zu willfahren. Danach wurde also die Instandsetzung der fertigen Stücke des Brumlingser Weges und des Ausbaus der sich hieran anschließenden 192 Meter langen Strecke unter der Bedingung übernommen, dass zur Instandsetzung der fertigen Strecke im ganzen 160 Kubikmeter Kalksteine und zum Ausbau der neuen Strecke die zur Decke erforderlichen Steine loco (am) Weg seitens der Firma von der Becke, Klagges und Reuther gratis geliefert werden. Ferner wurde zur Bedingung gemacht, dass die Anlieferung des für den ganzen Weg erforderlichen Unterhaltungsmaterials (im damaligen Sinn zu verstehen!) wie offeriert bis Ende des Jahres 1886 seitens der Firma übernommen werde.
TOP 4: Sodann wurde vom Vorsitzenden nochmals die Herstellung eines gepflasterten Fußweges vom Eingang des Platzes vor dem neuen Schulhaus bis zur Freitreppe desselben beantragt und auf die dringende Notwendigkeit dieser Ausführung hingewiesen. Nach kurzer Erörterung wurde nunmehr beschlossen, dem Antrag Folge zu geben und den gepflasterten Fußweg herstellen zu lassen. - Klar! Dezember – Winter – Regen – Schnee – Schulkinder – nasse Füße - den ganzen Vormittag... Doch diese möglichen Gründe sind nicht aktenkundig.
Am 29. Januar 1879
Nur ein nicht nummerierter TOP: Wurde der Etat pro 1879 / 1880 in Einnahmen und Ausgaben auf den Betrag von 13.925, 62 Mark festgesetzt. Die hiernach zu erhaltende Communal-Steuer von 5.133,91 Mark soll nach Verhältnis der direkten Staats-Steuern zu gleichen Prozenten aufgebracht werden. - Diese Textfassung ist bei weitem nicht so ausführlich wie z.B. am 29. November 1877.
Am 21. März 1879
TOP 1: Wurde zur Feier des Geburtstages Seiner Majestät des Kaisers ein Betrag von 10 Mark bewilligt aus der Gemeindekasse bewilligt, der zum Abgeben von Freuden-Schüssen verwendet werden soll. - Die hießen schon mal Böllerschüsse.
TOP 2: Die am 13. d.M. stattgehabte Wiesen- resp. Garten-Verpachtung wurde unter der Bedingung genehmigt, dass sich die Anpächter bereit erklären, die Gräben des angrenzenden Weges rein zu halten und wurde von Erfüllung des § 16 der fraglichen Bedingungen abgesehen. - Letztere sind hier nicht aktenkundig.
TOP 3: Der Vorsitzende brachte zum Vortrag, dass der Georg Neise, der die hiesige Langebrücke angepachtet, seit mehreren Jahren mit dem Pachtbetrag im Rückstand sei und es deshalb wohl angezeigt wäre, den Pachtvertrag aufzuheben und die Langelbrücke anderweitig zu verpachten. Die Versammlung erklärte sich hiermit einverstanden und wurde es dem Vorsitzenden überlassen, den bestehenden Vertrag zu kündigen und eine neue Verpachtung zu veranlassen.
TOP 4: Der Vorsitzende brachte ferner zum Vortrag, dass die Wahlperiode des unterm 1. April 1876 zum Schiedsmann für die Gemeinde Freienohl gewählten Maurermeister Franz Göckeler von hier abgelaufen und dass deshalb unter Beachtung der §§ 5 und 6 der Ministerial-Verordnung vom 11. Februar 1859 eine Neuwahl vorzunehmen sei. Es wurde danach zur Wahl geschritten und der Maurermeister Franz Göckeler von hier einstimmig zum Schiedsmann wiedergewählt. - Zur Erinnerung: Schiedsmann für das Amt Freienohl ist Heinrich Sahse.
TOP 5: Legte der Vorsitzende den Antrag des Franz Kemper von hier (Alte Haus-Nr. 156 / Bergstr. 24) um käufliche Überlassung eines Mistplatzes vor. Nach eingehender Erörterung beschloss die Versammlung, dem Antrag nicht zu willfahren,, da der Kemper nur etwa 3 Ruten zu kaufen beabsichtige und hierdurch das oberhalb des Hauses der Witwe Franz Trompetter gnt. Schröer gelegene und der Gemeinde gehörige Land an Wert verlieren könnte, auch die Angrenzung der dort liegenden Gemeinde-Grundstücke Schaden erwachsen könnte. - 1 Rute = 14,1 m²; 3 Ruten = 42,3 m². - Dahingegen beschloss die Versammlung, die sämtlichen Gemeinde-Grundstücke oberhalb des Hauses der Witwe Franz Trompetter gnt. Schröer öffentlich meistbietend zu verkaufen, da dieselben für die Gemeinde selbst von ganz geringem Wert sind. - Sterberegister: Franz Heinrich Trompetter, geb. 3.2.1817, Ackersmann, Ehemann der Gertrud Schröder (Schröer); Gertrud: Tochter des Caspar Schröer (Schröder) und Ehefrau Christina Meyer; Franz Heinrich: Sohn des Joseph Trumpetter und Ehefrau Anna Cohsmann; 5 Kinder mit Anfangsbuchstabe, Geb.-Datum, auch Sterbe-Datum: aber alle Kinder nicht korrekt lesbar.Die Namen-Schreibung Trumpetter / Trompetter wechselt ständig, vielleicht zu Lasten des Sekretärs.
Am 26. März 1879
In der heutigen außerordentlichen Sitzung der hiesigen Gemeinde-Versammlung wurde unter dem Vorsitz des Amtmanns und Gemeinde-Vorstehers von Keiser nd im Beisein der unten bezeichneten Mitglieder zum Vortrag gebracht, dass am ...(?) Tag seitens des Königlichen Fiskus die Koppel-Fischerei auf der Ruhr innerhalb der Gemeinde Freienohl zum Verkauf ausgesetzt wurde, und dass es daher wohl im Interesse der Gemeinde liege, dieselbe anzukaufen; der Vorsitzende bat daher, ihn zum Ankauf ermächtigen zu wollen. Die Versammlung trat dem Vorschlag des Vorsitzenden bei, setzte jedoch als Marginal-Kaufpreis den Betrag von 600 Mark fest, bis zu welchem hin der Vorsitzende ermächtigt würde, die Fischerei anzupachten. - Unterschrieben: von Keiser / F. Korte / Albers / Johann Röther / Franz Kerstholt
Am 31. Mai 1879
Zu der heutigen Sitzung der hiesigen Gemeinde-Vertretung, wozu die Mitglieder unter Mitteilung der zur Beratung kommenden Gegenstände geladen waren, war nur der Gemeinde-Verordnete Franz Kerstholt erschienen. Es konnte deshalb ein gültiger Beschluss nicht aufgenommen werden und wurde deshalb die Sitzung aufgehoben. - Unterschrieben: Franz Kerstholt / von Keiser – Gründe für das Fehlen sind nicht aktenkundig.
Am 3. Juni 1879
TOP 1: Legte der Vorsitzende das Gesuch des Lehrers Linkamp um Gewährung einer Entschädigung für das ihm angeblich ausgefallene Brennholz vor. Die Versammlung hielt dasselbe für unbegründet und lehnte es ab. Es sei allerdings richtig, dass der Linkamp bisher als Küster jährlich 5 ¾ Klafter (1 Klafter = 3,334 m³; 5 ¾ Klafter = 19,17 m³) aus den hiesigen Küsterei-Waldungen bezogen, dieses Holzquantum sei aber bei Aufstellung der letzten Hau- und Cultur-Pläne über die hiesigen Kirchen-, Küsterei- und Pastorat-Waldungen auf 2 Klafter beschränkt ( = 6,67 m³), da dasselbe in Ansehungder Fläche und der Bestandsverhältnisse viel zu hoch gegriffen war.
TOP 2: Das Gesuch des Franz Hesse dahier um Erhöhung der ihm bisher gewährten Unterstützung wurde abgelehnt, zumal da der Hesse die seither bewilligte Unterstützung seit Monaten bei der Kasse nicht abgehoben hat und also doch wohl noch andere Einnahmequellen haben müsse. - Siehe oben: 10. Juni 1878, TOP 2. Gründe für das Nicht-Abheben sind nicht aktenkundig.
TOP 3: Sodann legte der Vorsitzende die Beschwerde des Ackerers Johann Lenze dahier wegen Behütung des von ihm angepachteten Grundstücks am sogenannten Roa durch den Schweinehirten vor. Die Versammlung schloss sich in dieser Sache der Ansicht des Vorsitzenden an, dass es dem Beschwerdeführer lediglich überlassen bleiben müsse, sich wegen etwaiger Schadenansprüche an den Schweinehirten selbst, der ohne Genehmigung der Gemeinde-Vertretung dort gehütet, oder an die Interessenten, die diesen dazu beauftragt hatten, zu wenden.
TOP 4: Der Vorsitzende brachte ferner zum Vortrag, dass der Gutsbesitzer von der Becke auf Instandsetzung des unterm 10. Januar beschlossenen Brumlingser Weges dränge und dass es wohl zweckmäßig sei, dass der ganze Weg und zwar der der Gemeinde und dem Herrn von der Becke gehörige Teil des Weges zusammen öffentlich verdungen werde, da hierdurch eher eine gleichmäßige Arbeit erzielt werden würde. Die Versammlung trat dieser Ansicht bei und sprach den Wunsch aus, dass die Arbeiten bezüglich des auf dem der Gemeinde gehörigen Wege-Teils von dem Herrn von der Becke mit verdungen werden möge. Selbstverständlich aber würde dann die Gemeinde zu der in der Sitzung vom 10. Januar d.J. beschlossenen Instandsetzung des fraglichen Weges die Kosten nur im Verhältnis der Verdings-Summen beitragen. - Siehe oben: 10.Dez. 1878.
TOP 5: Sodann wurde die Versammlung befragt, ob und welche besonderen Bestimmungen sie für die Folge den Holz-Versteigerungs-Protokollen hinzugesetzt zu sehen wünsche und erklärte dieselbe hierauf, dass es vor allem wünschenswert wäre, den Termin zur Zahlung des Holzgeldes auf circa ¼ Jahr nach stattgehabten Holz-Verkauf festzusetzen und dass die Abfuhr des Holzes bei Gestellung zuverlässiger Bürgen schon vor diesem Termin zu gestatten sei. Sodann sprach die Versammlung den Wunsch aus, dass ihr in der Folge vor Erteilung des Zuschlages von jedem Holzverkauf sei. - Eine Begründung dafür ist hier nicht aktenkundig.
Am 10. Juni 1879
TOP 1: Zu dem Holzverkauf vom 4. d.M. erteilte die Versammlung den Zuschlag.
TOP 2: Auf den Antrag des Försters Heidfeld um Reparatur seiner Wohnung wurde beschlossen, vorab das Urteil eines Sachverständigen über die daselbst vorzunehmenden Arbeiten einzuziehen. - Seltsam: der Gemeinde-Verordnete Maurermeister Franz Göckeler, Schiedsmann der Gemeinde, die manche gewichtige Häuser in Freienohl gebaut hat, könnte doch ein solcher Sachverständiger sein.
TOP 3: Siehe oben: 24. Okt. 1878, TOP 7: Dem Anton Stirnberg dahier wurde auf sein Gesuch vom 8. d.M. eine einmalige Unterstützung von 20 Mark bewilligt. - Ein weiterer Inhalt ist nicht aktenkundig.
TOP 4: Schließlich wurde zur Feier der Goldenen Hochzeit unseres erlauchten Kaiser-Paars 10 Mark mit der Bestimmung bewilligt, dass dieselben zur Abgabe von Freudenschüssen verwendet werden sollen. - Kaiser Wilhelm I., geb. 1797, gest. 1888; ab 1871 Deutscher Kaiser; verheiratet mit Prinzessin Augusta von Sachsen-Weimar-Eisenach; 2 Kinder.
Am 21. Juni 1879
TOP 1: Der Witwe Spindeldreher wurde, nachdem dieselbe aus der Provinzial-Irrenanstalt zu Marsberg als geheilt entlassen worden, auf ihr Gesuch bis auf weiteres eine monatliche Unterstützung von 25 Mark bewilligt. Hiermit soll dieselbe aber auch gehalten sein, ihre drei jüngsten Kinder zu unterhalten und ist desfall die mittelst Beschlusses vom 25. Mai v.J. bewilligten Verpflegungsgelder für Übernahme dieser Kinder an die betreffenden Personen nicht mehr zu zahlen. - Siehe oben: 18. Juli 1878, TOP 4; 25. Mai 1878, TOP 6.
TOP 2: Der Versammlung wurde sodann mitgeteilt, dass bezüglich der Wegestrecke von der Freienohler Mühle bis an die von der Gemeinde Calle ausgebauten Strecke in der Giesmecke eine Beschwerde eingegangen sei und dass allerdings, da die fragliche Wegestrecke in der Tat in einem fast unpassierbaren Zustand sich befindet, die Instandsetzung desselben ein dringendes Bedürfnis sei. Die Versammlung erkannte dies auch an beschloss, die Instandsetzung in der Weise zu bewirken, dass 30 Kubikmeter Lese-Steine angefahren und sodann von dem Wegewärter Düring, nachdem der Weg gebaut worden, aufgebracht werden sollen.
TOP 3: Der Vorsitzende legte den von dem Zimmermeister Johann Trompetter dahier angefertigten Kostenanschlag über die an dem hiesigen Försterhaus vorzunehmenden Reparaturen vor und beschloss die Versammlung hiernach, die Arbeiten zur Ausführung bringen zu lassen. Bezüglich der Anstreicher-Arbeiten soll jedoch vorab durch Befragen der beiden hiesigen Anstreicher der Versuch gemacht werden, ob dieselben nicht billiger wie im Kostenanschlag angegeben, herzustellen sind.
Am 24. Juni 1879
In der heutigen außerordentlichen Sitzung der hiesigen Gemeinde-Vertretung wurde unter dem Vorsitzenden Amtmann und Gemeinde-Vorstehers von Keiser und im Beisein der neben bezeichneten Mitglieder wurde das Gesuch des Herrn von der Becke, um Überlassung von Schutt und Steinen vom Krähenberg zur Instandsetzung des Brumlingser Weges vorgelegt und beschloss die Versammlung, dem Gesuch willfahren zu wollen, vorausgesetzt, dass auch die Forst-Aufsichtsbehörde dagegen nichts zu erinnern fände. Der Vorsitzende teilte der Versammlung gleichzeitig auch mit, dass Herr von der Becke sich bereit erklärt habe, pro Kubikmeter Steine 5 Pfennig Entschädigung an die Gemeindekasse zu zahlen. - Unterschrieben: von Keiser, Johann Röther, A. Schröder
Am 7. Juli 1879
TOP 1: Der Vorsitzende brachte zum Vortrag, dass die Witwe Spindeldreher infolge eines Schreibens des Franz Toenne dahier in dessen Haus nicht mehr geduldet werde und dass deshalb die anderweite Unterbringung derselben auf Gemeindekosten erforderlich sei. Die Versammlung erkannte solches an und ersuchte den Vorsitzenden, womöglich mit dem Ackersmann Flinkerbusch dahier ein Abkommen dahin zu treffen, dass dieselbe Witwe Spindeldreher daher in seinem alten Wohnhaus gegen eine billige aus der Gemeindekasse zu zahlende Entschädigung aufnehme. - Weitere Inhalte sind nicht aktenkundig.
TOP 2: Sodann beschloss die Versammlung auf Antrag des Gemeinde-Verordneten Maurermeister Göckeler zur Beaufsichtigung des Gemeinde-Wegewärters einen aus ihrer Mitte zu wählen und wurde hierzu bei der darauf folgenden Wahl bis ultimo (zum letzten Tag im) Dezember d.J. der Maurermeister Franz Göckeler erwählt.
Am 7. August 1879
TOP 1: Der Vorsitzende legte die zu Protokoll gegebene Beschwerde Arnold Kramer zu Oeventrop vom 21. v.M. vor, in welcher behauptet wird, dass durch die Anlage des neuen Schulhauses hierselbst die unterhalb desselben belegenen (gelegenen) Gärten durch das Herabfließen des Regenwassers schwer geschädigt würden und gleichzeitig der Antrag auf Abhilfe dieses Übelstandes gestellt würde.. Nach reiflicher Erörterung der Sache hält die Versammlung die Beschwerde für gänzlich unbegründet, da die angebliche Schädigung der Grundstücke durch Regenwasser wohl lediglich in der Anlage eines Kanals seitens des Postexpediteurs Toenne ihren Grund habe und stellte es deshalb dem Beschwerdeführer anheim, sich mit seinen vermutlichen Ansprüchen diesem zuzuwenden. Die Versammlung beschloss jedoch, um dem Beschwerdeführer allen und jeden Grund zu einer ferneren Beschwerde gegen die Gemeinde zu benehmen (zu nehmen), das kleine Loch in der hinteren Umfassungsmauer des Schulhofes schließen zu lassen. Hierdurch sei allerdings etwas Regenwasser auf die fraglichen Gärten herabgeflossen, jedoch keineswegs so viel, dass dieselben hierdurch auch nur im Mindesten geschädigt worden sind.
TOP 2: Wurde vom Vorsitzenden eines Rechnung vom Schornsteinfeger Weber hierselbst über 2 Mark für Hilfeleistung bei dem im Winter 1877 (!) stattgehabten Brand des Arnold Geihsler´schen Hauses sowie für Fortschaffung der Feuerlösch-Gerätschaften von der Brandstätte vorgelegt. Die Versammlung beschloss einstimmig, den Weber mit seiner Rechnung abzuweisen, da an und für sich schon jeder Bürger, ganz besonders aber der Schornsteinfeger zur unentgeltlichen Hilfeleistung bei Bränden verpflichtet sei.
Am 11. September 1879
TOP 1: Der Vorsitzende brachte zum Vortrag, dass der Tagelöhner Franz Schwarze von hier, welcher unterm 9. July 1850 von hiesiger Gemeinde im Wege des öffentlichen Meistgebots die Parzelle Flur I Nr. 297, welche jedoch in Folge Parzellierung die Bezeichnung Flur I Nr. 1072 / 297 erhielt und als solche auch bereits seit dem Jahr 1867 auf den Namen des Schwarze in der Grundsteuer-Mutterrolle von Freienohl eingetragen ist, zu einem Antrittsgeld von 10 Jahren und einem jährlich an Martini fälligen Grundzins von 1 Taler 25 Sgr 5 Pf käuflich erworben, den letzten bislang noch nicht hypothekarisch sicher gestellt habe. Schwarze habe sich hierzu weigerlich gestellt, weil er nicht die in dem Verkaufs-Protokoll vom 9. Juli 1850 angegebene Größe von 1 Morgen 152 Ruten 50 Fuß, sondern nur 1 Morgen 105 Ruten 50 Fuß oder 40 Are 50 Quadrat-Meter erhalten habe. Allerdings sei seitens der Gemeinde Freienohl gemäß § 10 der Verkaufsbedingungen für die angegebene Größe der zum Verkauf gestellten Grundstücke keine Gewähr geleistet, auch sei gemäß § 9 ebenda der jährliche Grundzins unabänderlich. Es stehe jedoch fest, dass Schwarze tatsächlich nur 1 Morgen 105 Ruten 50 Fuß erhalten habe und dass der Rest von 47 Ruten ...(Abkürzung?) zum Weg vergraben sei. Die Gemeinde habe deshalb aus Billigkeit bereits unterm 29. Januar 1877 die Ermäßigung des Grundzinses auf 1 Taler 17 Sgr 7 Pf oder 4,76 Mark einstimmig beschlossen und die Differenz ad (von) 7 Sgr 19 Pf oder 0,79 Mark abgesetzt. Unter den obwaltenden Umständen beschloss die Versammlung, die Beschluss vom 29. Januar 1877 aufrecht zu erhalten, bewilligte ausdrücklich die Auflassung des Gemeinde-Grundstücks auf den Namen des Schwarze gegen hypothekarische Eintragung des ermäßigten Grundzinses und erkannte die rhaltung der sonstigen Kaufbedingungen an. - Die übrigen unterm 9. Juni 1850 veräußerten Parzellen, nämlich Flur I Nr. 122 zur Größe von 5 Morgen 4 Ruten 50 Fuß; Flur I Nr. 270 zur Größe von 2 Morgen 175 Ruten; Flur I Nr. 296 zur Größe von 1 Morgen 165 Ruten 50 Fuß und Flur I Nr. 543 zur Größe von 4 Morgen 147 Ruten angehend, brachte der Vorsitzende zum Vortrag, dass nach Mitteilung des Königlichen Grundbuch-Amtes zu Arnsberg rsp. Nach den hier beruhenden Hypothekenbuchs-Auszügen von der Parzelle Flur I Nr. 122 der Schlussteil sub (unter) Nr. 17 bis inklusive 21 des Verkaufs-Protokolls noch nicht (unterstrichen) alle übrigen Parzellen indes – ausgenommen die des Schwarze – auf den Namen der betreffenden Ankäufer im Grundbuch bereits umschrieben seien. Behufs Auflassung der hiernach noch nicht umschriebenen Parzellen willigt die Versammlung unter ausdrücklicher Anerkennung der Erfüllung der Kaufbedingungen seitens der Ankäufer in die Umschreibung ein und ersuchte den Vorsitzenden, die Genehmigung Königlicher Regierung zu dem stattgehabten Verkauf sowohl wie auch zur demnächstigen Umschreibung der Grundstücke auf den Namen der Ankäufer rsp. der Rechtsnachfolger erwirken zu wollen.
TOP 2: Wurde der Antrag des Wirts Johann Siepe hierselbst um käufliche Überlassung zweier Grundstücke in dem Distrikt Winterseite vorgelegt. Die Versammlung ersuchte den Vorsitzenden vor definitiver Entscheidung über den Antrag vorab eine Taxe über den Wert der fraglichen Grundstücke durch einen Sachverständigen anfertigen zu lassen.
TOP 3: Demnächst (danach) gelangte die Gemeindekassen-Rechnung pro 1878/79 zur Vorlage . Zur Prüfung derselben erwählte die Versammlung die Herren Maurermeister Franz Göckeler und Schneidermeister Heinrich Albers.
TOP 4: Der Vorsitzendebefragte die Versammlung, ob siegegen den Antrag des Rendanten Bracht sich in der Verwaltung der hiesigen Gemeindekasse durch seinen Sohn Louis vertreten zu lassen, etwas zu erinnern fände (Einwände hätte). Dieselbe erklärte, dass sie hiergegen nichts einzuwenden habe und genehmigte diese Stellvertretung hiermit ausdrücklich. - Ein Grund ist nicht aktenkundig; doch die berufliche Zukunft des Sohnes war so eingeleitet – und hat sich später bewährt. - Aus der Ahnentafel: Theodor Bracht, geb. 17.10.1810 in Niederberge, gest. 6.5.1883, evangelisch; seine Ehefrau: Elisabeth Lichte, geb. 16.3.1816 in Freienohl, gest. 28.12.1896, katholisch. Deren Sohn: Ludwig (Louis) Bracht, geb. 6.5.1843 in Freienohl, gest. 19.3.1909, katholisch; seine Ehefrau Theresia Kramer, geb. 2.12.1842 in Warstein, gest. 11.3.1929, katholisch. Deren Sohn: Constantin Bracht, geb. 6.8.1877 in Freienohl, gest. 29.1.1845, katholisch; seine Ehefrau: Katharina Unger, geb. 3.11.1893 in Amorbach, gest. 7.9.1973, katholisch. Deren Sohn: Eugen Bracht, geb, 16.8.1925 in Freienohl, gest. 20.8.2011,katholisch. - Kinder hier unvollständig aufgeführt, die weiteren Daten hier abgebrochen.
Am 3. Oktober 1879
TOP 1: Wurde die Gemeindekassen-Rechnung pro 1878 / 1879, nachdem die zur Prüfung derselben erwählte Commission dem Vor-Revisionsprotokoll nichts hinzusetzen gefunden hatte, wie folgt festgesetzt: (1.) In Ist-Einnahmen auf 22874, 09 Mark; (2.) in Soll-Einnahmen auf 24890,77 Mark; (3.) in Rest-Einnahmen auf 1687,26 Mark; (4.) in Ist-Ausgaben auf 21035,55 Mark; (5.) in Soll-Ausgaben auf 21089,50 Mark; (6.) in Rest-Ausgaben auf 53,95 Mark.
TOP 2: Gegen den vorgelegten Hau- und Cultur-Plan pro 1880 fand die Versammlung nichts zu erinnern und genehmigte solchen ausdrücklich. - Früher stand da: Hauungs- ...
TOP 3: Der Vorsitzende brachte zum Vortrag seitens der Königlichen Eisenbahn-Commission zu Cassel (Kassel) die Kauf-Gelder für die von der hiesigen Gemeinde durch hypro...(?) Resolut vom 8. Juli 1869 und Kaufvertrag vom 24. Juli / 28. August 1872 erworbenen Teile der Parzellen Flur I Nr. 10, 1329/16; 552, 1370/622 und Flur IV Nr. 208/3; 222/138 und 166 der hiesigen Steuergemeinde bislang nur erst zu 4/5 gezahlt seien. Gemäß § 9 des angezogenen Kaufvertrages werde vielmehr der Rest des Kaufgeldes erst nach stattgefundener definitiven Vermessung gezahlt. Demnächst (danach) wurde der von der Königlichen Eisenbahn-Commission zu Cassel entworfene Schluss-Vermessungs-Vertrag de dato Cassel den 10. September 1879 vorgelegt. Die Versammlung trat demselben in allen Teilen bei und bat den Vorsitzenden, die Genehmigung Königlicher Regierung zu diesem Vertrag erwirken zu wollen.
TOP 4: Wurde gemäß der Landrätlichen Verfügung (Arnsberg) vom 12. September d.J. die Versammlung mit dem Inhalt der von dem Königlichen Provinzial Schul-Collegium zu Münster ausgearbeiteten Denkschrift, die Errichtung von Kinder-Bewahr-Anstalten in der Provinz Westfalen betreffend, bekannt gemacht und erklärte dieselbe auf Befragen, dass sie bei den jetzigen ländlichen Verhältnissen ein Bedürfnis zur Errichtung einer Kinderbewahranstalt, abgesehen von den Kosten, die dieselbe erfordern würde, nicht anerkennen könne. - Kinderbewahranstalt: später Kindergarten, später Kindertagesstätte: Kita.
TOP 5: Schließlich wurde das Gesuch der Witwe Spindeldreher vom 16. v.M. um Übernahme der Kosten für den von ihr eigenmächtig beschafften Ofen zum Betrag von 25 Mark 70 Pfennige vorgelegt; desgleichen der Betrag der Spindeldreher um Beschaffung von 2 Bettstellen und dem für sie und ihre 3 Kinder notwendigen Bettzeug. Bezüglich des Ofens trat die Versammlung der Ansicht des Vorsitzenden bei, wie (dass) es von der Spindeldreher durchaus ungehörig gewesen, auf Rechnung der Gemeinde, ohne vorher dazu ermächtigt worden zu sein, den Ofen beschafft zu haben. Sodann erklärte die Versammlung, wie (dass) sie eine Verpflichtung zur Zahlung dieses Betrages demnach nicht anerkennen könne. Sie sei gern bereit, derselben einen Ofen zu beschaffen, aber es erscheine doch der Betrag von 25 Mark 70 Pfennig zu hoch. Es wurde demnächst (danach) der Gemeinde-Verordnete Zimmerermeister Korte beauftragt, sich an Ort und Stelle über die Zweckmäßigkeit und Preiswürdigkeitdes fraglichen Ofens zu informieren und auch über die Notwendigkeit der Bettstellen pp. (usw.) Erkundigungen einzuziehen. - Ob diese Frau und Witwe der Gemeinde-Versammlung zu selbstständig erschien?
Am 17. November 1879
TOP 1: Der Vorsitzende legte der Versammlung den Antrag des Gastwirts Johann Siepe von hier vom 28. August d.J. um Überlassung zweier Spließteile der Parzelle Flur II Nr. 140/2 im Distrikt Winterseite des hiesigen Communal-Waldes zur Gesamtgröße von 7 Are 52 Quadrat-Meter nebst der von dem Herrn Oberförster Harbert aufgestellten Taxe vor. Die Versammlung beschloss demnächst (danach) einstimmig, wie sie dem Antrag des Siepe willfahren wolle. Da derselbe sich zur Zahlung des Tax-Preises ad 33,78 Mark bereit erklärt habe, und da auch nach Mitteilung des Herrn Oberförsters in forstwirtschaftlicher Hinsicht gegen die Veräußerung nichts zu erinnern ist. Von einem öffentlichen Verkauf nahm die Versammlung Abstand, da hierbei ein gleich günstiges Resultat nicht erzielt werden würde. Bezüglich des Kaufpreises wurde bestimmt, dass derselbe vor Auflassung im Grundbuch an die hiesige Gemeindekasse zu zahlen sei.
TOP 2: Wurde das Gesuch des Johann Kückenhoff um Entnahme von 20 bis 25 Kubikmeter Faulschiefer aus dem Distrikt Thielenberg genehmigt.
TOP 3: Das Gesuch des Anstreichermeisters Schilling um fernere mietweise Überlassung der Räume im hiesigen neuen Schulgebäude wurde unter den seitherigen Bedingungen jedoch mit der Aufgabe genehmigt, dass auch ihm das Recht zuerkannt wurde, vierteljährig zu kündigen. - Zur Erinnerung: Schilling war verheiratet mit Sophia geb. Rosenthal, deren Vater Leser Rosenthal der Gemeinde das Grundstück für die neue Schule, das spätere Amtshaus verkauft hatte.
TOP 4: Zu Mitgliedern der Klassensteuer-Einschätzungs-Commission wurden für das Rechnungs-Jahr 1880/81 Zimmerermeister Franz Korte, Postverwalter Toenne und Schneidermeister Heinrich Albers gewählt.
TOP 5: Die Hausmiete der Witwe Recke zum jährlichen Betrag von 36 Mark wurde bis auf weiteres auf die Gemeindekasse übernommen, desgleichen die Kosten für die Anfertigung eines Sarges für ihren verstorbenen Ehemann. - Aus dem Sterberegister: Franz Recke, geb. 10.5.1851, gest. 27.10.1879; 28 Jahre; Tagelöhner; Ehefrau: Maria geb. Bräutigam. Im Trauungsregister nicht aktenkundig. Einwohnerliste 1871: Alte Haus-Nr. 66, Hauptstraße / jetzt Volksbank, als Mieter; Liste 1880: Alte Haus-Nr. 65, Parzelle 720, Hauptstraße / Flinkerbusch-Schweiert, nicht mehr Mieter; jeweils nur Nachname, ohne Vorname.
TOP 6: Beschloss die Versammlung, den Knaben Caspar Heinemann, Sohn der verstorbenen Rica Heinemann, auf geeignete Weise im hiesigen Ort unterzubringen und bat den Vorsitzenden, dieserhalb eine entsprechende Bekanntmachung zu erlassen und demnächst (danach) für die Unterbringung des Knaben zu sorgen. - Sterberegister möglicherweise ungenau oder Schreibfehler wegen des Vornamens: gest. 12. November 1879: Dorotthea Heinemann, Näherin, geb. 13.9.1835, Tochter des Ferdinand Heinemann. Einwohnerliste Dezember 1871: Friederica Heinemann als Mieterin bei Johann Lenze, Alte Haus-Nr. 62, Parzelle 717, Am Hügel, Hufschmied Klasmeyer. Einwohnerliste Dezmber 1849: Alte Haus-Nr. 45 b (also Mieterin) Theresia Heinemann geb. Winkelmeyer, Tagelöhnerin und Witwe, LA 45 und Tochter Friedrica, LA 14. - Sterberegister: gest. 11.01.1844 Kind Ferdinand Heinemann, 5 J. 9 M.,Sohn des verst. Ferdinand Heinemann und Ehefrau Theresia geb. Winkelmeyer. Gest. 16.12.1841 Ferdinand Heinemann, LA 36, Tagelöhner, hinterläst Ehefrau und 3 minderjähr. Kinder, Todesursache durch gefällten Baum, siehe AA 2165.
TOP 7: Da der Franz Hesse voraussichtlich in den nächsten Tagen mit dem Tod abgehen wird (stirbt), so beschloss die Versammlung auf Antrag des Vorsitzenden nach dem Ableben desselben dessen 12-jährigen Sohn Johann in die Erziehungsanstalt für verwaiste und verwahrloste Kinder zu Mülheim an der Möhne unterzubringen und bat den Vorsitzenden, s.Z (?) die Überführung des Knaben bewirken zu lassen. - Aus dem Sterberegister: Franz Hesse, Maurer, gest. 19.11.1879, 69 Jahre. Trauungsregister: Franz Hesse, Witwer der Elisabeth Cohsmann, Heirat am 5.4.1864 mit Anna Maria Kayser gnt. Püttmann aus Oberberge / Calle. - Franz Hesse aus Sundern, Heirat am 13.8.1840 mit Maria Elisabeth Cohsmann dim. nach Sundern (d.h. die Trauung fand in Sundern statt). Sterberegister: Maria Elisabeth Cohsmann, geb. 22.11.1810; gest. 14.7.1863; hinterlässt 1 Sohn: der ist nicht der Sohn Johann aus der 2. Ehe.
Siehe ferner: Kapitel „Armenwesen...“
TOP 8: Der Antrag des Schmied Caspar Düring um Ablösung des auf der Parzelle Flur IV Nr. 209/3 der hiesigen Steuergemeinde haftenden Canons einen Betrag von 81 Pfennigen zum 25 Jahren-Betrag wurde genehmigt.
Am 14. Januar 1880
TOP 1: Wurde der Communal-Haushalts-Etat pro 1880/81 vorgelegt, derselbe wurde postenweise durchgegangen, geprüft, demnächst (danach) in Einnahmen und Ausgaben auf den Betrag von 12947 Mark 59 Pf festgesetzt. Die hiernach sich ergebende Communal-Steuer von 5127 Mark 47 Pf soll nach Verhältnis der direkten Staatssteuer zu gleichen Prozenten aufgebracht werden.
TOP 2: Demnächst (danach) teilte der Vorsitzende der Versammlung mit, dass Königliche Regierung die Anstellung eines Armen-Arztes verfügt habe und dass sich der Dr. von Schleinitz, mit dem er dieserhalb in Unterhandlung getreten, zur Übernahme des Postens bereit erklärt und gleichzeitig sich verpflichtet habe: (1.) für eine Consultation in seiner Wohnung für eine mit einem Armen-Attest versehene Person nichts zu fordern; (2.) für einen Gelegenheits-Besuch, der längstens innerhalb 5 Tagen nach erfolgter Bestellung gemacht: 1 Mark; (3.) für jeden Exgreßbesuch die niedrigste Taxe (Preis) zu berechnen. Falls ihm die fragliche Stelle hier in den Gemeinden Freienohl, Dinschede, Rumbeck, Uentrop und Breitenbruch übertragen würde, und wolle er auch dann die von der Königl. Regierung vorgeschriebene halbjährliche Revision der Schulen dieser 5 Gemeinden für eine jährliche Renumeration (Bezahlung) von 100 Mark mit übernehmen. Nachdem der Vorsitzende der Versammlung sodann noch mitteilte, dass sich bisher die Kosten für Revision der Schulen oder 5 Gemeinden auf circa 170 Mark belaufen, und dass die Gemeinde dem anzustellenden Armen-Arzt nur dann zu honorieren habe, wenn wirklich Fälle vorkommen, wo notorische Arme der ärztlichen Hilfe bedürftig wären und dass in jedem Fall der Armen-Arzt mit einem vom Amtmann ausgestellten Armen-Attest versehen werden würde, erklärte dieselbe sich vorbehaltlich der Zustimmung der übrigen Gemeinden damit einverstanden, unter den vorstehenden Bedingungen dem Dr. Von Schleinitz als Armen-Arzt zu engagieren und bat den Vorsitzenden, ein dieserhalb bindendes Abkommen mit demselben zu treffen.
TOP 3: Wurde das Gesuch der Ehefrau Recke um Gewährung einer Armenunterstützung vorgelegt und bewilligte die Versammlung dasselbe demnächst (danach) bis auf weiteres von monatlicher Unterstützung von 5 Mark. - S.o. 17. November 1879, TOP 5.
TOP 4: Auf Antrag des Vorsitzenden wurde beschlossen, auch den zweiten Sohn des verstorbenen Maurers Franz Hesse in die Erziehungsanstalt zu Mülheim / Möhne unterzubringen. - S.o.: 17. Nov. 1879, TOP 7. - Ferner: Kapitel: Armenwesen...
TOP 5: Der Vorsitzende brachte zur Sprache, dass der Förster Heidfeld schon wiederholt beantragt habe, dass ihm über das der Hebamme zur Nutznießung überwiesene Grundstück ein Weg nach seinem Haus geschaffen werde. Der bisherige Weg sei nur ein Fußweg und als solcher schon besonders für den alten Förster in der Dunkelheit nur mit Lebensgefahr zu passieren. Außerdem aber sei es dem Förster unmöglich, Holz oder andere Fuhren nach seinem Haus zu schaffen, da ihm die Hebamme den Übergang über das Grundstück stets verweigere. Auf Antrag des Vorsitzenden wurde deshalb beschlossen, einen etwa 2 Meter breiten Streifen des fraglichen Grundstücks dem Förster Heidfeld zur Benutzung als Weg zu überweisen und die Hebamme eventuell hierfür durch das ebenfalls der Gemeinde gehörige und das von ihr bisher zur Nutznießung überwiesene Grundstück anstoßende Stück Land zu entschädigen.
Am 31. Januar 1880
In der heutigen außerordentlichen Sitzung der hiesigen Gemeinde-Vertretung teilte der Vorsitzende der Versammlung mit, dass die Bergisch-Märkische- Eisenbahn-Verwaltung gesonnen sei, sich wegen des schwebenden Wasser-Prozesses mit der politischen Gemeindezu einigen und dass sie dieserhalb hätte mündlich anfragen lassen, ob und unter welchen Bedingungen die Gemeinde Freienohl hierzu bereit sei. Nach reiflicher Erörterung der Sache erklärte die Versammlung, wie auch sie wünschen möchte, dass wegen des schwebenden Prozesses eine gütliche Einigung mit der Eisenbahn-Verwaltung zustande käme. Sie (die Gemeinde Freienohl) müsse jedoch unter allen Umständen verlangen, dass ihr das entzogene Wasser auf irgendeine Weise wieder zugeführt werde. Sollte jedoch die Bergisch-Märkische-Eisenbahn-Gesellschaft jedoch eine Abfindung in Geld vorziehen, so sei die Versammlung bereit, sich gegen Zahlung von 75.000 Mark ein und für alle Male als abgefunden zu erklären. Von dieser Summe wolle die Versammlung außerdem noch 15.000 Mark ablassen, wenn die Bergisch-Märkische-Eisenbahn-Verwaltung sich zur Anlegung eines Bahnhofes in der Gegend der Olper Brücke bereit findet. - Nicht aktenkundig ist, wie die Gemeinde-Versammlung inhaltlich zu diesen beiden Geldsummen gekommen ist.
Am 11. März 1880
TOP 1: In der heutigen Sitzung der hiesigen Gemeinde-Vertretung wurde der Versammlung davon Mitteilung gemacht, dass die Bestimmung zu § 65 der Provinzial-Feuer-Polizei-Ordnung des Protokolls vom 30. November 1841 zur Ausführung gebracht werden solle und dieselbe nach Mitteilung der bezüglichen Bestimmung gemäß der Verfügung des Herrn Landrats vom 6. d.M. befragt, in welcher Weise dieses geschehen solle. Die Versammlung erklärte demnächst (danach), wie sie nur recht dringend bitten müsse, dass von Ausführung der fraglichen Bestimmung Abstand genommen werde. Jedem Hausbesitzer sei ein Feuer-Eimer unentbehrlich, mit ihm könne er in Fällen der Not sofort selbst helfen und dadurch manches Feuer im Entstehen unterdrücken, während, wenn die sämtlichen Feuer-Eimer im Spritzenhaus aufbewahrt werden möchten, er und die Nachbarn erst das Eintreffen der Spritze abwarten müssten. Wir sind überzeugt, dass
kein Hausbesitzer die Durchführung der fraglichen (in Frage kommenden, gemeinten) Bestimmung herbeisehnt; der Feuer-Eimer gibt ihm vielmehr ein gewisses Gefühl der Sicherheit. Sodann würde aber auch abgesehen davon, dass der Raum des Spritzenhauses zur zweckdienlichen Unterbringung der sämtlichen Feuer-Eimer nicht ausreicht, der Transport so vieler Eimer zur Brandstelle mit Schwierigkeiten verbunden sein werde. Im Interesse der Eingesessenen und besonders der Hausbesitzer bitten wir schließlich nochmals von Ausführung der Bestimmung zu § 65 der Provonzial-Feuer-Polizei-Ordnung Abstand zu nehmen.
TOP 2: Demnächst (danach) wurde der Versammlung davon Kenntnis gegeben, dass am 13. d.M. von Königlicher Regierung hierselbst Termin abermals sei, um auf Antrag Eisenbahn-Gesellschaft zu Cassel den Parzellen Flur I, Nr. 961, 958, 957, 931, 1606/522 und 955 der hiesigen Steuergemeinde in der Weise eine dauernde Eigentums-Beschränkung aufzuerlegen, dass die Bergisch-Märkische-Eisenbahngesellschaft berechtigt sein soll, unter den Parzellen in einer Tiefe von resp. 37,5 m; 34,5 m; 56,5 m; 36 m und 44 m unter der Erdoberfläche einen Tunnel von etwa 7 m lichter Höhe und von etwa 10 m lichter Weite durchzuführen und für Eisenbahnzwecke zu benutzen.
TOP 3: Wurde der Ehefrau Kinkel auf ihren Antrag bis auf weiteres eine monatliche Unterstützung von 3 Mark bewilligt. - Ein Grund ist nicht aktenkundig. Einwohnerliste 1871 und 1880 Kinkel nicht aktenkundig; aber Trauungsregister: Heirat am 24.05.1873 Albert Kinkel aus Siedlinghausen bei Brunskappel mit Getrud Mester gnt. Schmitz; Alte Haus.Nr. 28, Mittlere / St. Nikolaus-Straße: Franz Schmitz!, ab 1885 nicht mehr Schmitz, nur Albert Kinkel, Tagelohner, Ehefrau Gertrud geb. Mester gnt.Schmitz, sie steht in Klammern, denn Sterbeliste: gest. 4.7.1886 Gertrud Kinkel, LA 33 und Kind Kinkel, namenlos, LA 0, Mutter Gertrud Kinkel.
TOP 4: Sodann brachte der Vorsitzende zum Vortrag, dass der Förster Friedrich Heidfeld abermals um die Errichtung eines Schweinestalls an seinem Wohnhaus gebeten habe.. In Anbetracht der dürftigen Lage des Försters wurde beschlossen, dem Antrag unter der Bedingung zu willfahren, wenn die hierzu erforderlichen Kosten im Betrag von etwa 500 Mark durch eine besondere, nicht im Etat vorgesehene Hauung gedeckt werden können und wurde der Vorsitzende ersucht, sich dieserhalb mit dem Herrn Oberförster Harbert (in Arnsberg) in Verbindung setzen.
TOP 5: Sodann wurde der Versammlung davon Kenntnis gegeben, dass bei der Schluss-Abrechnung bezüglich der Grund-Entschädigung für die zur Oberen-Ruhrtal-Bahn abgetretenen Grundstücke sich herausgestellt habe, dass die Gemeinde an die Eisenbahn-Verwaltung noch 1416,30 Mark zurück zu zahlen habe, während, wie sich nun herausstellt, ein großer Teil dieser Grundstücke seitens der Bahn-Verwaltung nicht erworben ist. - Mehr ist hier nicht aktenkundig.
TOP 6: Schließlich teilte der Vorsitzende der Versammlung mit, dass er bezüglich des mit der Eisenbahn schwebenden Wasser-Prozesses den Commissaren eine Forderung von 90.000 Mark gestellt habe, dass jedoch die Bahn-Verwaltung wegen dieser ungeheuren Forderung das Zustandekommen einer Einigung für unmöglich hielt. Der Vorsitzende teilte sodann der Versammlung mit, dass auch er sich nunmehr überzeugt habe, dass die gestellte Forderung mit den Nachteilen, die der Gemeinde durch die Wasser-Entziehung entstanden, in keinem Verhältnis stehe und dass er es nur wünschen möchte, dass die Versammlung diese Forderung um ein ganz Beträchtliches herabmindere und dass somit eine endliche Einigung, die ja für beide Teile sehr wünschenswert wäre, zu Stande käme. Sodann machte der Vorsitzende noch darauf aufmerksam, dass es überdies noch sehr zweifelhaft sei, ob die Gemeinde den Prozess gewönne; aber selbst den günstigsten Fall angenommen, so würde ihr doch sicherlich auch auf diesem Wege eine Summe, wie sie gefordert, auch nicht annähernd zugebilligt werden. Auf nochmaliges Befragen erklärte demnächst (danach) die Versammlung, wie sie die gestellte Forderung von 90.000 Mark für keineswegs zu hoch hielte und dass sie, wenn die Bahn-Verwaltung hierauf nicht eingehen wolle, das Urteil des Gerichts abwarten müsse.
Am 27. März 1880
In der heutigen Sitzung der hiesigen Gemeinde-Vertretung, in welcher das Protokoll über die am 17. d.M. vorgenommene Verpachtung der Gemeindegrundstücke, sowie eine Mitteilung bezüglich des gegen die Bergisch-Märkische-Eisenbahn schwebenden Prozesses gemacht werden sollte, war nur der nebenstehende aufgeführte Gemeinde-Verordnete erschienen. Es konnte daher ein gültiger Beschluss nicht aufgenommen werden und wurde deshalb die Sitzung aufgehoben. - von Keiser, Franz Göckeler
Am 3. April 1880
TOP 1: Wurde zu der am 17. v.M. stattgehabten Verpachtung der pachtlos gewordenen Gemeindegrundstücke die Genehmigung mit der Maßgabe erteilt, dass die sub (unter) 10, 13 und 14 des Verpachtungs-Protokolls aufgeführten Grundstücke der Frau Klute ...(Kürzel?) Frau Matthias Krick zugeschlagen wurden.
TOP 2: Teilte der Vorsitzende der Versammlung mit, dass die seitens der Gemeinde bezüglich des schwebenden Wasser-Prozesses gestellte Forderung von 90.000 Mark doch wohl unbedingt zu hoch gegriffen und dass es kaum anzunehmen sei, dass auch im Rechtswege die Gemeinde auch nur eine annähernde Entschädigung erhalte. Der Vorsitzende wies dabei nochmals darauf hin, wie er es auch im Interesse der Gemeinde nur für wünschenswert halten könne, wenn eine gütliche Einigung zu Stande käme, solches sei jedoch nur möglich, wenn die Versammlung die gestellte Forderung entsprechend ermäßigte. Die Versammlung erklärte demnächst (daraufhin), wie sie es auch wünschen, dass die gestellte Forderung allerdings etwas zu hoch und wolle sie dieselbe hiermit auf 60.000 Mark ermäßigen. Im übrigen wünsche auch sie, dass auf dieser Basis eine gütliche Einigung zu Stande gebracht werden möge.
Am 22. April 1880
TOP 1: Wurde der Versammlung von dem Expropriationsresolut Königlicher Regierung vom 27. v.M. Kenntnis gegeben. - Expropriationsresolut = behördliche Enteignung. Vielleicht siehe oben Protokoll 3. April, TOP 1. Genaueres ist auch hier nicht aktenkundig.
TOP 2: Wurde der Versammlung davon Mitteilung gemacht, dass der am 15. d. M.stattgehabte Holz-Verkauf leider ein derartig ungünstiges Resultat geliefert, dass nur das abgegebene Gebot 173 Mark unter der Taxe geblieben. Auf Vorschlag des Vorsitzenden wurde deshalb der Zuschlag nicht erteilt und dem Vorsitzenden ermöglicht, falls solches möglich, das Holz zum Tax-Preis unter der Hand loszuschlagen. Die Versammlung sprach hierbei jedoch den Wunsch aus, dass vor der demnächstigen Zuschlags-Erteilung auch der Holzhändler Johann Schwefer darüber gehört werden möge, ob er sein im Verkaufstermin abgegebenes Gebot auf den Tax-Preis erhöhen wolle, und dass dieser dann bei gleichem Gebot den Vorzug erhalte.
TOP 3: S.o. 11. März 1880 TOP 1: Wurde vom Vorsitzenden die Verfügung des Herrn Landrats vom 29. v.M. vorgelegt und erklärte demnächst (danach) die Versammlung, wie sie bei ihrem Beschluss vom 11. v.M. verbleiben und nur nochmals recht dringend bitten müsse, dass von Ausführung der Bestimmung zu § 65 der Provinzial-Feuer-Polizei-Ordnung vom 30. November 1841 Abstand genommen werde. Wenn auch das vorhandene Spritzenhaus nötigenfalls zur Unterbringung der Feuereimer der sämtlichen Hausbesitzer ausreiche, so könnten doch die Eingesessenen zur Haltung eines stets brauchbaren Küchen- oder Stall-Eimers und noch weniger zur Haltung eines zweiten Feuereimers füglich wohl nicht gezwungen werden. Um jedoch stets die nötigen Feuereimer bei der Spritze zu haben, erklärte die Versammlung sich bereit, die Zahl der der Gemeinde gehörigen Feuer-Eimer auf 30 zu erhöhen und diese sämtlich wie bisher im Spritzenhaus aufzubewahren, den Hausbesitzern bitte sie jedoch nochmals, die Feuer-Eimer belassen zu wollen. Eine größere Anzahl Feuer-Eimer bei der Spritze unterzubringen, wurde aber abgesehen davon, dass der Transport so vieler Feuer-Eimer zur Brandstelle mit Schwierigkeiten verbunden, den Übelstand haben, dass bei jedem Brand ein großer Teil verloren resp. (bzw.) gestohlen würde, was bei der bisherigen Einrichtung eine Seltenheit gewesen, da ein Einzelner beim Brand für seinen Eimer viel besser sorgen könne als die Gemeinde für sämtliche Eimer. Ein Fall, wie er sich im Amt Balve schon mehrfach zugetragen haben soll, dass Leute die Feuer-Eimer in dem Gedanken, dieselben könnten bei dem Brand beschädigt werden oder verloren gehen, zurück behalten, und dass somit keine Feuer-Eimer zur Brandstelle gelangen, ist in unserer Gemeinde, soweit wie denken können, noch nicht vorgekommen, im Gegenteil haben wir bei einem Brand noch nie einen Mangel an Feuer-Eimern gehabt.
TOP 4: Sodann wurde der Versammlung davon Kenntnis gegeben, dass der Schaufelmacher Franz Düring den mit ihm abgeschlossenen Vertrag wegen Stellung einer Wachstube (!) für die Nachtswächter (!) auf den 14. Mai d.J. gekündigt habe. Auf Vorschlag des Vorsitzenden erklärte sich die Versammlung damit einverstanden, dass die Wachstube von dem genannten Zeitpunkt ab gegen einen jährlichen Mietspreis von 5 Mark und zwar mit beiderseitiger vierteljährlicher Kündigung wegen dem Schaufelmacher Johann Lenze gestellt werde und sollten im übrigen die diesem aufzuerlegenden Bedingungen dieselben wie bisher sein. - Franz Düring, Parzelle 696, Alte Haus-Nr. 6, zwischen Voß-Ecke und Breiter Weg. - Johann Lenze, Parzelle 894, Alte Haus-Nr. 179, St. Nikolaus-Straße / Krumme Straße.
TOP 5: Sodann erkannte die Versammlung auf Vorschlag des Vorsitzenden auch das Bedürfnis an, den an dem Haus des Schmieds Adolf Düring vorüberführenden Weg, der am vorgestrigen Tag durch den starken Regenguss sehr gelitten, wieder in Stand setzen zu lassen und überließ das hierzu Erforderliche dem Vorsitzenden. - Parzelle 828, Alte Haus-Nr. 109; früher Düringstraße, dann Brunnenstraße, „Schmitten Ecke“ (Schmied!).
TOP 6: Schließlich teilt der Vorsitzende der Versammlung mit, dass der Tagelöhner Heinrich Hecking hierselbst die Anlegung eines Durchflusses von seinem Kuhstall nach der Straßenrinne beantragt habe. Nach Angabe des Hecking werde ihm durch die Höherlegungdes Weges sein Stall häufig unter Wasser gesetzt und habe daher sodann gar keinen Abfluss. Der alte Durchfluss, den die Gemeinde bereits früher angelegt, sei vollkommen unbrauchbar und deshalb die Anbringung eines neuen Durchlasses durchaus notwendig. Auch habe sich die Gemeinde bei Höherlegung des Weges ihm gegenüber verpflichtet, für Ableitung des Wassers Sorge zu tragen. Die anwesenden Mitglieder der Versammlung waren über die Sache nicht orientiert und sprachen den Wunsch aus, hierüber nicht eher eine Entscheidung treffen zu wollen, als bis der Maurermeister Franz Göckeler, der bei der Anlage des Weges tätig gewesen sei, gehört werde. - Aufgrund der Anwesenheitsliste war der nicht anwesend. - Heinrich Hecking, Parzelle 578, Alte Haus-Nr. 119, Twiete.
Am 9. Juni 1880
TOP 1: Legte der Vorsitzende das (!) Erkenntnis des Königlichen Landgerichts zu Arnsberg vom 30. April d.J. in Sachen des Tunnel-Prozesses (früher: Wasser-Prozesses) vor, wonach die Gemeinde mit ihrem Klage-Antrag in der vorgebrachten Art und zwar deshalb abgewiesen worden (sei), weil nicht nachgewiesen (sei), dass die beiden Feuerteiche, denen durch den Tunnelbau das Wasser entzogen sein sollte, auf dem Tunnel-Tractus liegen. Das Erkenntnis wurde vom Vorsitzenden langsam und mehrmals verlesen und erklärte die Versammlung demnächst (danach), wie sie nach vorheriger Einholung eines Gutachtens bei dem Dr. Dane zu Erwitte neue Klage gegen die Bergisch-Märkische-Eisenbahn-Direction wegen Wasser-Entziehung einzulegen beabsichtige, und bat den Vorsitzenden, die bisher in der Sache geflogenen Verhandlungen von dem Justizrat Dröge zu Arnsberg, den sie mit Einbringung der neuen Klage nicht mehr beauftragen wolle, einfordern zu wollen. - Gründe sind hier nicht aktenkundig.
TOP 2: Wurde vom Vorsitzenden das Gesuch des Gastwirts Siepe vom 16. April d.J. um Befreiung von der Hundesteuer vorgelegt.. Die Versammlung erklärte, wie sie die Wohnung des Siepe für keineswegs so isoliert halte, dass aus diesem Grund eine Befreiung von der Hundesteuer gerechtfertigt erscheine und beschloss demnächst (danach) einstimmig, dem Gesuch keine Folge geben zu wollen. - Vom Breiten Weg über die Ruhrbrücke das erste Haus links an der Bahnhofstraße.
TOP 3: Sodann wurde der Versammlung davon mitgeteilt, dass der Anstreichermeister Johann Schilling die von ihm gemieteten Wohnräume im hiesigen neuen Schulhaus gekündigt habe nd der Versammlung gleichzeitig anheimgestellt, falls sie eine zweckmäßige Verwertung der Räume ausfindig machen könne, solches dem Vorsitzenden mitzuteilen.
TOP 4: Wurde der Versammlung von der widerrechtlichen Besitznahme eines Teils des hiesigen Gemeinde-Waldes seitens des Ackerers Johann Altenwerth und des Tagelöhners Zacharias Kenntnis gegeben und beschloss die Versammlung demnächst (danach) auf Vorschlag des Vorsitzenden, die Grenzen der fraglichen Waldteile in der Ismecke und im Distrikt Hömberg durch einen vereideten Feldmesser feststellen zu lassen, und falls sich dann eine widerrechtliche Besitznahme eines Teils durch den Altenwerth und Zacharias bestätigen sollte, gegen dieselben im Wege der Klage vorzugehen. - Worin die Wald-Besitznahme bestand, ist nicht aktenkundig.
Am 9. Juli 1880
In der heutigen Sitzung der hiesigen Gemeinde-Vertretung, wozu die Mitglieder unter Mitteilung der zur Beratung kommenden Gegenstände 2 Tage vorher geladen waren, war nur der nebenaufgeführte (auf der dafür vorgesehenen linken Seiten-Hälfte) Gemeinde-Verordnete Albers erschienen, und musste deshalb wegen Beschluss-Unfähigkeit der Versammlung die Sitzung vor Eintritt in die Tagesordnung aufgehoben werden.
Am 20. Juli 1880
TOP 1: S.o. 3. April 1880, TOP 2 und 9. Juni 1880,TOP 1: Der Vorsitzende teilte der Versammlung mit, dass eingezogenen Erkundigungen zufolge doch wohl zweckmäßiger erscheine, dass, wenn die Versammlung sich mit dem (!) Erkenntnis des Landgerichts zu Arnsberg vom 30. April d.J. nicht begnügen wolle, gegen diese Entscheidung bei dem Ober-Landes-Gericht zu Hamm Recurs (Beschwerde, Einspruch) eingelegt und nicht, wie solches in der Sitzung vom 9. Juni d.J. beschlossen worden, neue Klage eingelegt werde. Der Vorsitzende führte dabei an, wie es nach dem Vorteil Rechtskundiger sehr wahrscheinlich sei, dass bei Einlegung einer neuen Klage das Urteil der I. Instanz ganz in derselben Weise ausfallen würde wie bisher, und dass außerdem die Kosten des Recurses bedeutend geringer seien, als wenn eine Klage eingelegt würde. Außerdem stehe es ja der Gemeinde nach Beendigung des Prozesses in II. Instanz eventuell frei, dann noch neue Klage einzulegen. Auf Vorschlag des Vorsitzenden beschloss demnächst (danach) die Versammlung, wie sie vorab gegen das Erkenntnis des Königlichen Landgerichts zu Arnsberg vom 30. April d.J. Recurs einlegen wolle, und betraute auf ferneren Vorschlag des Vorsitzenden den Rechtsanwalt Eickenb...ck (?) zu Hamm, dem die bezüglichen Akten von dem Justizrat Dröge übermittelt werden sollten, mit der Führung des Prozesses. Demnächst (danach) wurde der Versammlung Kenntnis gegeben von dem Königlichen Eisenbahn-Betriebswerk zu Cassel, den 14. d.M., worauf dasselbe zur Vermeidung weiterer Streitigkeiten eine einmalige Entschädigung von 6.000 Mark offeriert. Die Versammlung hielt den Betrag für bei weitem zu gering, lehnte denselben ab und beharrte dabei, ihre Forderung im Wege Rechtens weiter zu verfolgen.
TOP 2: Sodann wurde der Versammlung von dem § 11 der Schiedsmanns-Ordnung vom 29. März 1879 Kenntnis gegeben und dieselbe befragt, in welcher Weise in der Folge die Stellvertretung des Schiedsmanns erfolgen solle. Die Versammlung erklärte demnächst (danach), wie sie sich nur dahin aussprechen könne, dass es bei dem bisherigen Verfahren, wonach die Schiedsmänner in Behinderungsfällen sich gegenseitig zu vertreten hatten, verbleibe.
TOP 3: Wurde der Antrag des Wirts Kerstholt um Überlassung des der Gemeinde gehörigen Platzes um den hiesigen Schützenhof herum während der Dauer des diesjährigen Schützenfestes noch nachträglich vorgelegt und erklärte sich die Versammlung mit demselben einverstanden. - Alter Schützenplatz am Anfang des Langelweges hinter der Schlacht, dem Wehr zwischen Ruhr und Linneborn-Kanal.
TOP 4: Auf Antrag des Tagelöhners Heinrich Hecking beschloss die Versammlung, demselben einen neuen Durchlass anzufertigen, sowie auf Antrag des Vorsitzenden die erwas unterhalb des Hecking´schen Hauses gelegene Rinne an dem Communal-Weg auszubessern resp. die Ränder zu befestigen. Der Maurermeister Göckeler wurde vorab mit der Veranschlagung der Kosten beauftragt und sollen demnächst (danach) die erforderlichen Arbeiten zur Ausführung gebracht werden. - S.o. 22. April 1880 TOP 6.
TOP 5: Legte der Vorsitzende den Antrag der Firma von der Becke, Klagges und Reuther vor, wonach dieselbe für Mehrarbeiten auf dem nach Brumlingsen führenden Communal-Weg noch einen Betrag von 231,68 Mark erbittet. Der Vorsitzende könnte den Antrag befürwortend nicht vorlegen, da der Gemeinde von den ausgeführten Mehrarbeiten zur Zeit nicht Kenntnis gegeben und dieselbe vor Ineinsichtnahme der Arbeiten nicht befragt worden, ob dieselbe sich hiermit, sowie zur Beitragung der Kosten einverstanden erkläre. Außerdem befände sich die Gemeinde zur Zeit in derartig finanziellen Verhältnissen, dass es wohl geraten erscheine, nach Möglichkeit zu sparen. Die Versammlung schloss sich der Ansicht des Vorsitzenden an und lehnte den Antrag ab.
TOP 6: Gegen den Antrag der Ehefrau Caspar Schwefer von hier auf Ablösung eines Grundzinses von 1,40 Mark, welcher auf der Parzelle Flur IV Nr. 210 / 3 der hiesigen Steuergemeinde hafte, fand die Versammlung nichts zu erinnern und genehmigte denselben ausdrücklich und zwar genau 25 Jahre betrage der Grundzins. - Alte Haus-Nr. 54, Krumme Straße; Trauungsregister: Heirat am 19.10.1876 Caspar Johann Schwefer mit Maria Göckeler.
TOP 7: Sodann teilte der Vorsitzende der Versammlung mit, dass bei dem am 6. d.M. anberaumt gewesenen Verkauf der abgebrannten Fichten (?) im Distrikt Hömberg Gebote nicht abgegeben wurden und dass es in der jetztigen Zeit auch wohl zweifelhaft erscheine, ob ein erneuter Verkauf ein günstigeres Resultat zur Folge haben würde. Der Vorsitzende schlug deshalb der Versammlung vor, das Holz, welches bei längerem Liegen voraussichtlich doch nur gestohlen würde bei jeder sich darbietenden Gelegenheit unter der Hand und sogar, wenn nicht anders möglich, unter dem Tax-Werte zu verkaufen. Die Versammlung trat auch hier der Ansicht des Vorsitzenden bei und ermöglichte demselben, das Holz eventuell bis zu einem Tax-Wert von 100 Mark unter der Hand abzugeben. - Unter der Hand = ohne öffentliche Ausschreibung.
Am 8.Oktober 1880
TOP 1: Wurde die Gemeinde-Kassen-Rechnung pro 1879/80 vorgelegt und zur Prüfung derselben die Herren Maurermeister Franz Göckeler und Schneidermeister Schroeder erwählt.
TOP 2: Demnächst (danach) wurde vom Vorsitzenden der Hau- und Cultur-Plan für den hiesigen Communal-Wald pro 1881 vorgelegt und erklärte die Versammlung sich hiermit einverstanden.
TOP 3: Demnächst teilte der Vorsitzende der Versammlung den Antrag des Caspar Heckmann um Ermäßigung und Rückzahlung des angeblich zu viel gezahlten Grundzinses seit Martini 1851 (11. November: St. Martin-Tag) mit und konnte den Antrag aus Billigkeits-Rücksichten, und zumal dem Tagelöhner Schwarze aus dem gleichen Grund vor Jahresfrist eine Ermäßigung des Grundzinses bewilligt worden, nur befürworten. Außerdem betrüge die jährliche Ermäßigung nach dem Antrag nur 36 Pfennig und der Gesamt-Betrag. Der von dem Heckmann zurückzuzahlen wäre, nur 10,44 Mark. Auf Antrag des Vorsitzenden willigte die Versammlung hierin ihre ausdrückliche Genehmigung.
TOP 4: Ferner wurde die Ausführung einiger kleiner für notwendig befundenen Reparaturen an dem hiesigen Försterhaus zum ungefähren Betrag von 9 Mark genehmigt.
TOP 5: Bezüglich des bereits über Jahresfrist von dem Förster Heidfeld beantragten Bau eines Schweinestalls beschloss die Versammlung, dem Förster Heidfeld hierzu einen Zuschuss von 150 Mark zu bewilligen, falls das zu dem Bau erforderliche Holz durch außerordentliche Hauungen beschafft werden könnte und der Gemeinde sonst keine weiteren Kosten durch den fraglichen Bau entständen.
TOP 6: Ferner wurde der Vorsitzende ersucht, die erforderlichen Reparaturen an der hiesigen Langelbrücke, sowie auch die Instandsetzung und Einfriedigung des oberen Feuerteichs baldigst öffentlich zu vergeben.
Am 13. November 1880
TOP 1: Wurde die Gemeinde-Kassen-Rechnung pro 1879/80 vorgelegt, dieselbe wurde, nachdem die zur Prüfung derselben erwählte Commission dem Vor-Revisions-Protokoll nichts hinzuzusetzen gefunden hatte, wie folgt festgesetzt: (1.) in Soll-Einnahmen auf Mark 16136,02; (2.) in Ist-Einnahmen auf Mark 14597,17; (3.) in Rest-Einnahmen auf Mark 1538,85; (4.) in Soll-Ausgaben auf Mark 13079, 56; (5.) in Ist-Ausgaben auf Mark 13045,24; (6.) in Rest-Ausgaben auf Mark 34,32; (7.) mit einem Bestand von Mark 1551,93.
TOP 2: Zu Mitgliedern der Klassensteuer-Einschätzungs-Commission pro 1880/81 wurden der Zimmerermeister Franz Korte, der Postverwalter Toenne und Schneidermeister Albers erwählt.
TOP 3: Wurde der Versammlung vom Vorsitzenden von der Appellations-Beantwortung in Sachen Freienohl gegen die Bergisch-Märkische-Eisenbahn Kenntnis gegeben. - Inhalte sind hier nicht aktenkundig.
TOP 4: Beschloss die Versammlung, dass an der Treppe des oberen Feuerteichs auch ein Geländer angebracht werde. - Kletterpott; oberes Ende der Krumme Straße und St. Nikolaus Straße, Alte Haus-Nr. 244, neue 22.
TOP 5: Wurde der Beschluss vom 8. Oktober d.J bezüglich des von dem Förster Heidfeld beantragten Stallgebäudes einstweilen sistiert (unterbrochen), da dasselbe doch auch zur Winterzeit nicht gut hergestellt werden könne.
Am 22. Dezember 1880
TOP 1: Der Witwe Recke, die zur Zeit krank darnieder liegt, während ihres Krankseins die bisher gewährte monatliche Unterstützung von 6 Mark auf 9 Mark erhöht.
TOP 2: Wurde der Versammlung von dem Antrag der Ehefrau Ortmann um Aufnahme ihres Mannes in ein Krankenhaus Kenntnis gegeben und demnächst (danach) nach reiflicher Überlegung mit 4 gegen 2 Stimmen beschlossen, den Tagelöhner Josef Ortmann des Baldigsten auf Kosten der Gemeinde in ein Krankenhaus unterzubringen und wurde hierzu das Krankenhaus zu Neheim als das billigste in der hiesigen Gegend in Aussicht genommen. - Krankheits-Merkmale sind nicht aktenkundig. Das Wort „billig“ ist nicht mit der heutigen (2012) Wertung zu lesen; es bedeutet damals „sinnvoll“.
TOP 3: Dem Antrag des Vorstehers der Erziehungsanstalt zu Mülheim an der Möhne, die Kosten für einen neuen Anzug und ein Paar neue Schuhe für den Johann Hesse zu übernehmen, wurde keine Folge gegeben, dahingegen beschlossen, für besagten Zweck den Betrag von 20 Mark als Beihilfe zu bewilligen.
TOP 4: Mit der Anlegung eines Waldweges im Distrikt Krähenberg erklärte Versammlung sich einverstanden, ersuchte jedoch de Vorsitzenden, dahin zu wirken, dass sich der Gutsbesitzer von der Becke, der bei (an) der Anlage des fraglichen Weges auch interessiert ist, eine Beihilfe von 150 bis 200 Mark, und der Franz Trompetter, Bäcker, und der Ackerer Johann Lenze je 30 Mark Beihilfe zu zahlen, bereit erklären, dass ferner der von der Becke gestatte, dass ein Teil des Weges in der Nähe der Schlacht (des Wehrs) über sein Grundstück gelegt werde. Alsdann solle er auch von der Verpflichtung der Gemeinde zur Abfuhr des Holzes eine Fahrbrücke herzustellen, befreit werden. - Eine mit einem Fuhrwerk befahrbare Brücke ist gemeint.
Am 15. Januar 1881
TOP 1: Der mit anwesende neu gewählte Gemeinde-Verordnete Schreinermeister Carl Feldmann unter entsprechender Ansprache (wurde) verpflichtet und in sein Amt eingeführt.
TOP 2: Wurde der Antrag des Holzhändlers Johann Schwefer um Überlassung des zum Verkauf kommenden Gruben-Holzes für den Preis von 15 Mark pro Festmeter genehmigt. - Gruben-Holz: eine neue Vokabel in den Protokollen... Stütz-Holz für die Kohle-Gruben im sogen. Ruhrgebiet.
TOP 3: Auf Vorschlag des Vorsitzenden wurde der Witwe Recke (auch Reke geschrieben) für die Wintermonate eine Unterstützung von 6 Mark bewilligt.
TOP 4: Der Antrag des Anstreichers Funke dahier um mietweise Überlassung eines Kellers im hiesigen neuen Schulgebäude (späteres Amtshaus) wurde abgelehnt.Dahingegen sprach die Versammlung den Wunsch aus, die von dem Anstreicher Schilling bewohnten Räume zum Westen des Gebäudes anderweitig zu vermieten und bat den Vorsitzenden, eine entsprechende Bekanntmachung dieserhalb zu erlassen.
Am 3. März 1881
TOP 1: Der Communal-Haushalts-Etat pro 1881/82 vorgelegt, derselbe wurde Posten weise durchgegangen und geprüft und demnächst (danach) in Einnahme und Ausgabe auf 12728,25 Mark festgesetzt. Die hiernach zu erhebende Communal-Steuer von 5309, 53 Mark soll nach Verhältnis der direkten Staatssteuer zu gleichen Prozenten aufgebracht werden.
TOP 2: Demnächst (danach) wurde ein abermaligesGesuch des Direktors der Erziehungsanstalt in Mülheim / Möhne vorgelegt, wonach derselbe sich außer Stande erklärte, für die bewilligten 20 Mark dem Knaben Johann Hesse einen vollständigen neuen Anzug zu beschaffen. Er hoffe jedoch, dass ihm solches etwa für 30 Mark möglich sei und bitte deshalb, die Mehrkosten noch zu bewilligen. Auf Befürworten des Vorsitzenden bewilligte demnächst (danach) die Versammlung nich zu besagtem Zweck fernere 10 Mark.
TOP 3: Die beidem unterm 24. Februar d.J. im Distrikt Hömberg stattgehabten Holzverkäufe wurden genehmigt.
TOP 4: Teilte der Vorsitzende der Versammlung mit, dass er dem Bäcker Johannes Röther einstweilen die Erlaubnis erteilt habe, unter Vorbehalt der Zahlung einer noch festzusetzenden Miete während der Instandsetzung seines durch Brand beschädigten Hauses in die disponibelen Wohn-Räume der 1. Etage des hiesigen neuen Schulgebäudes (späteres Amtshaus) einzuziehen. Die Versammlung erklärte sich hiermit einverstanden und setzte auf Vorschlag des Vorsitzenden die Miete auf jährlich 100 Mark fest.
Am 31. März 1881
TOP 1: Der Vorsitzende teilte der Versammlung mit, dass der bisherige Nachtwächter Caspar Köster seinen Posten gekündigt und dass sich in Folge vorherigen öffentlichen Ausschreibens der Schaufelmacher Johann Lenze zur Übernahme des vakanten Nachtwächter-Postens und zwar unter den bisherigen Bedingungen gemeldet habe. Auf Befragen erklärte die Versammlung einstimmig, wie sie den Lenze für besagten Posten ganz geeignet halte und dessen Anstellung nur wünschen könne.
TOP 2: Wurde der Versammlung mitgeteilt, dass die Periode, während welcher die Witwe Stratmann und des Caspar Flinkerbusch zum Halten je eines Zuchtochsen verpflichtet, am 1. April d.J. abgelaufen sei. Die Versammlung beschloss in Folge dessen, das Halten der Zuchtochsen anderweitig und zwar öffentlich auszusetzen und ersuchte den Vorsitzenden dasselbe zu veranlassen. Witwe Franz Stratmann: Alte Haus-Nr. 19 (Franz Georg Pöttgen gnt. Riedesel, Ackersmann), Bergstraße 15 (Nelle). Sterberegister: gest. 5.3.1879 Franz Stratmann aus Wallen, geb. 30.9.1822, LA 59, Ackersmann, Ehefrau Elisabeth geb. Schröer; Trauungsregister: Heirat am 29.11.1866 Franz Stratmann aus Wallen, Pfr. Calle mit Maria Elisabeth Schröer gnt. Leineweber, gnt. Riedesels, Trauzeugen: Lehrer + Küster Lutter, Elisabeth Schäfer Altenwerth (Nachbarn: Alte Haus-Nr. 20). - Caspar Flinkerbusch gnt. Schwert / Schweiers: Alte Haus-Nr. 4, Hauptstraße; sein Vater: Heinrich Flinkerbusch gnt. Schwert, Krämer, Lohgerber, Alte Haus-Nr. 65, Hauptstraße; Heirat: 26.2.1870 Franz Caspar Flinkerbusch mit Elisabeth geb. Höhmann aus Olpe Pfr. Calle.
TOP 3: S.o. 3. März 1881, TOP 2: Bezüglich des Waisenknaben Johann Hesse beschloss die Versammlung auf Vorschlag des Vorsitzenden (Amtmann von Keiser) denselben einstweilen noch in der Erziehungsanstalt zu Mülheim / Möhne zu belassen, sprach dabei die Hoffnung aus, dass es demnächst recht bald gelingen möge, denselben bei einem tüchtigen Bäckermeister unterzubringen.
Am 11. April 1881
In der heutigen Sitzung der hiesigen Gemeinde-Vertretung wurde Nachstehendes verhandelt und beschlossen:
TOP 1: Wurde zu der vom 8. d.M. stattgehabten Verpachtung mehrerer Gemeinde-Grundstücke der Zuschlag erteilt. Ebenso wurde der Zuschlag zu dem an demselben Tage stattgehabten Verding über das Halten der Zuchtochsen erteilt und war Weiteres heute nicht zu verhandeln. - Namen und Grundstücke sind nicht genannt.
Drei Monate keine Sitzung, jedenfalls kein Protokoll.
Am 9. Juli 1881
In der heutigen Sitzung der hiesigen Gemeinde-Vertretung sollte über die Herstellung verschiedener Reparaturarbeiten an dem hiesigen Pastoratsgebäude, Herstellung eines neuen Schornsteins (s.u. 20. September 1881), sowie über die Instandsetzung des Küsterhauses beraten werden und sollte außerdem ein Antrag der Ehefrau Heinrich Düring um Gewährung einer fortlaufenden Unterstützung für den 73-jährigen arbeitsunfähigen Georg Flinkerbusch vorgelegt werden. Da jedoch trotz ordnungsmäßig geschehener Einladung nur 1 Mitglied der Gemeinde-Vertretung erschienen war, so musste die Sitzung vor Eintritt in die Tagesordnung aufgehoben werden. - Anwesend: Amtmann von Keiser, Carl Feldmann.
Kein neuer Termin 2, 3 Tage später wie sonst.
Am 6. August 1881
In der heutigen Sitzung der hiesigen Gemeinde-Vertretung, wozu die Mitglieder unter Mitteilung der zur Beratung kommenden Gegenstände zwei Tage vorher unter Hinweis auf § 34 der L.G.O (Land-Gemeinde-Ordnung) mit dem Bemerken geladen waren, dass nunmehr ohne Rücksicht auf die Zahl der Erschienenen verhandelt werden würde, wurde Nachstehendes beschlossen:
Erschienen waren auch nicht alle, nur: Amtmann von Keiser, Carl Feldmann, Arnold Schroeder, Heinrich Albers. Gründe sind nicht aktenkundig.
TOP 1: Legte der Vorsitzende einen von dem Maurermeister Kehsler angefertigten Kostenanschlag über notwendige bei dem Küsterhaus vorzunehmende Arbeiten, sowie über die Neuanlage eines Schornsteins im hiesigen Pastoratsgebäude vor und beschloss die Versammlung , da die Arbeiten nachweislich notwendig seien, dieselben baldmöglichst im Wege des öffentlichen Verdings zur Ausführung bringen zu lassen.
TOP 2: Demnächst (danach) wurde der Versammlung von dem Antrag der Ehefrau Heinrich Düring um Gewährung einer fortlaufenden Unterstützung für den 73-jährigen arbeitsunfähigen Georg Flinkerbusch vorgelegt. Die Versammlung erkannte den hilfsbedürftigen Zustand des Flinkerbusch an und beschloss auf Vorschlag des Vorsitzenden auf weiteres eine fortlaufende Unterstützung von monatlich 9 Mark zu bewilligen. Die Versammlung sprach jedoch die Hoffnung aus, dass die beiden hier lebenden Töchter des Flinkerbusch: die Ehefrau Fritz Beckmann und Ehefrau Engelbert Maatz zum Unterhalt ihres alten Vaters einen entsprechenden Beitrag zahlen würden und bat den Vorsitzenden, mit diesen dieserhalb zu verhandeln, und falls es gelingen sollte, dieselben zu einem entsprechenden Beitrag zu veranlassen, den vorstehend bewilligten Antrag entsprechend zu ermäßigen. - Trauungsregister: Georg Flinkerbusch gnt. Grüggels, Heirat am 16.1.1864 mit Maria Elisabeth Toenne aus Olpe, Pfr. Calle. Sterberegister: Georg Flinkerbusch stirbt 11.2.1887 mit 77 Jahren; Tagelöhner. - Fritz Beckmann: Heirat am 29.11.1877 mit Clara Flinkerbusch. Engelbert Maatz: Heirat nicht aktenkundig, also keine Heirat in Freienohl. - Georg Flinkerbusch: Alte Haus-Nr.97, Bergstraße; Engelbert Maatz: Alte Haus-Nr.67, Hauptstraße (auch Heinrich Düring und Heinrich Neise). Beckmann (ohne Vorname), Erdarbeiter, Alte Haus-Nr. 131, Hauptstraße (auch Schreiner Stirnberg).
Am 20. September 1881
TOP 1: Wurde der Hau- und Cultur-Plan für das Wirtschaftsjahr 1882 vorgelegt und erklärte sich die Versammlung, nachdem sie von demselben Einsicht genommen, einverstanden.
TOP 2: Wurde dem Maurermeister Caspar Rocholl für sein Letztgebot von 646 Mark der Zuschlag für die an der hiesigen Küsterwohnung vorzunehmenden Reparaturarbeiten, sowie für die Neuanlage eines Schornsteins im hiesigen Pastoratsgebäude der Zuschlag erteilt.
Am 15. Oktober 1881
TOP 1: Wurde die Gemeinde-Kassen-Rechnung pro 1880/81 vorgelegt und wählte die Versammlung zur weiteren Prüfung derselben eine Commission, bestehend aus den Herren Gemeinde-Verordneten: Carl Feldmann und Heinrich Albers.
TOP 2: Legte der Vorsitzende das Gesuch des Fräulein Franziska Adams um Erstattung von 213,43 Mark, welcher Betrag der verstorbene Pfarrer Adams für Beschaffung einer neuen Pumpe in der Küche des hiesigen Pastoratsgebäudes, sowie für ein eisernes Gartengeländer und Gartentor verauslagt (!) hatte. Die Versammlung erklärte, wie sie sich zur Bewilligung des fraglichen Betrags nicht bereit finden könne, da die betreffenden Anlagen eigenmächtig von dem Pfarrer Adams und gegen den ausdrücklichen Willen des Kirchenvorstandes hergestellt seien. Der Kirchenvorstand habe bereits im vergangenen Jahr die Kosten geweigert und habe der Pfarrer Adams sich zur Tragung derselben bereit erklärt. - Pfarrer Heinrich Adams,geb. 14.12.1814; gest. 11.8.1881; seit 22 Jahren Pfarrer in Freienohl.
TOP 3: Der weitere Punkt der Tagesordnung um Beschaffung einer Anleihe zur Deckung des vorhandenen Defizits wurde einstweilen abgesetzt in der Hoffnung, dass durch die Ersparnisse des laufenden Jahres der gegenwärtige Vorschuss wenigstens größtenteils gedeckt werde.
Am 29. Oktober 1881
TOP 1: Wurde die Gemeindekassen-Rechnung pro 1880/81 vorgelegt, dieselbe wurde, nachdem die zur Prüfung derselben erwählte Commission dem Vor-Revisions-Protokoll nichts hinzuzusetzen gefunden hatte, wie folgt festgesetzt: (1.) in Soll-Einnahmen auf Mark 13328,14; (2.) in Ist-Einnahmen auf Mark 12408,11; (3.) in Rest-Einnahmen auf Mark 920,03; (4.) in Soll-Ausgaben auf Mark 13288,62; (5.) in Ist-Ausgaben auf Mark 13278,30; (6.) in Rest-Ausgaben auf Mark 10,32; (7.) mit einem Vorschuss auf Mark 870,19.
TOP 2: Zu Mitgliedern der Klassensteuer-Einschätzungs-Commission pro 1882/83 wurden die Herren Postverwalter C. Toenne, Maurermeister Franz Göckeler und Wirt Franz Trumpetter (hier mit „u“ geschrieben) gewählt.
TOP 3: Die Versammlung lehnte sodann den Unterstützungsantrag der Ehefrau Franz Eickhoff vorläufig noch ab, da sie der Ansicht war, dass die Eheleute Eickhoff zur Zeit noch sehr wohl ohne eine solche auskommen könnten, zumal da der Eickhoff während seiner Krankheit außer seiner ärztlichen Behandlung und seiner Arznei täglich noch hatte von der chemischen Fabrik zu Oeventrop gewährt wurde.
Am 7. November 1881
TOP 1: Legte der Vorsitzende den erneuten Antrag der Fräulein Adams um Erhaltung von 213,43 Mark vor, welchen Betrag ihr verstorbener Bruder, der Pastor Adams für Beschaffung einer Pumpe und eines Gartengeländers am hiesigen Pastorat verauslagt (!) habe. Die Versammlung lehnte den Antrag aus den in dem Beschluss vom 15. Oktober d.J. angegebenen Gründen einstimmig ab.
TOP 2: Ermächtigte die Versammlung den Vorsitzenden auf die zur Subhastation kommenden Grundstücke des Matthias Krick hierselbst namens der Gemeinde bis zur Höhe von 700 Mark mitzubieten und dieselben eventuell für die Gemeinde zu erwerben. - Welche Grundstücke gemeint sind, ist hier nicht aktenkundig.
Am 20. Dezember 1881
TOP 1: Wurde der Witwe Funke auf deren Antrag eine monatliche Unterstützung von 3 Mark, sowie die Jahresmiete im Betrag von 15 Mark bewilligt.
TOP 2: Der Antrag der Witwe Eickhoff um Gewährung einer fortlaufenden Unterstützung wurde abgelehnt, da dieselbe erst vor kaum 8 Tagen von der chemischen Fabrik 130 Mark ausbezahlt erhalten und diesen Betrag wohl schwerlich schon verausgabt haben könne. Dahingegen wurde derselben bis auf weiteres freie Miete gewährt und der Vorsitzende ersucht, eine zweckmäßige und möglichst billige Miete (= Wohnung) für dieselbe zu beschaffen. - Sterberegister: Franz Eickhoff, 35 Jahre, Fabrikarbeiter, gest. 7.11.1881; tödlicher Betriebsunfall? Trauungsregister: Heirat Franz Eickhoff aus Wenholthausen mit Maria Theresia Kaulmann am 8.8.1876. Einwohnerliste Dezember 1880: Franz Eickhoff: 2 männl., 2 weibl. Bewohner: Alte Haus-Nr. 192, Hauptstraße.
TOP 3: Die Beschwerde des Arnold Kramer zu Oeventrop wurde für begründet erachtet und sprach man allseitig den Wunsch aus, dass der Förster mit Weisung versehen werde, auf der Waldgrenze fernerhin keine Gräben mehr auszuwerfen, die Grenze solle vielmehr lediglich durch Steine bezeichnet werden. - Nachhaltigkeit?
TOP 4: Sodann wurde der Versammlung von dem Resultat des am heutigen Vormittag stattgehabten Holzverkauf Kenntnis gegeben und genehmigte dieselbe hierauf den stattgehabten Reiser-Holz-Verkauf und den Buchen-Scheid- und Knüppel-Holz-Verkauf im Distrikt Hohlknochen.
TOP 5: Der Antrag des Sägemüllers Schnapp um Überlassung der Eichen im Mühlenberg zum Preis von 380 Mark wurde genehmigt, da ein höherer Preis wohl schwerlich zu erzielen sei. - Die Holz-Menge ist nicht aktenkundig.
TOP 6: Schließlich wurde der Versammlung davon Kenntnis gegeben, dass der Vorsitzende am 24.v.M. die Subhastation-Grundstücke des Matthias Krick für den Preis von 527 Mark namens der Gemeinde erworben habe. Der Versammlung wurde gleichzeitig mitgeteilt, dass dieser Betrag voraussichtlich binnen kurzer Zeit an das Gericht abgeliefert werden müsse, da die Kasse (Gemeindekasse) jedoch zur Zeit einen nicht unbedeutenden Vorschuss habe, so sei die Beschaffung dieser Geldmittel dringendes Erfordernis; die Versammlung erklärte sich hierauf bereit, eine Anleihe bis zu 600 Mark und zwar, wenn irgend tunlich (möglich, durchführbar), bei einer Privatperson der Umgegend gegen die üblichen Zinsen zu machen.
Im Januar kein Versammlungstermin aktenkundig.
Am 22.Februar 1882
TOP 1: Es wurde der Gemeindekasse -Etat pro 1882/83 vorgelegt, derselbe wurde postenweise durchgegangen, geprüft und schließlich mit allen gegen die Stimme des Vorsitzenden in Einnahmen und Ausgaben auf den Betrag von 12962 Mark 14 Pfennig mit einem nach Verhältnis der ...(1 Wort nicht korrekt lesbar) Staatssteuern zu gleichen Prozenten aufzubringenden Defizit von 5074 Mark 78 Pfennig festgesetzt.
TOP 2: Nachdem sodann der Versammlung mitgeteilt worden, dass die Funktions-Periode des seitherigen Schiedsmannes für den Schiedsmann-Bezirk Freienohl am 20. Januar abgelaufen und dass deshalb eine Neuwahl erforderlich sei, wurde zur Wahl geschritten und einstimmig der bisherige Schiedsmann Maurermeister Franz Göckeler wiedergewählt. Derselbe, in der Sitzung anwesend, erklärte sich auf Befragen zur Annahme der Wahl bereit.
TOP 3: Wurde der abermalige Antrag der Witwe Eickhoff (s.o. 20. Dezember 1881, TOP 2) um Gewährung einer fortlaufenden Unterstützung vorgelegt und beschloss die Versammlung schließlich außer freier Wohnung und Brenn-Bedarf derselben monatlich eine Unterstützung von 9 Mark zukommen zu lassen. Die Versammlung war jedoch der Ansicht, dass sie sich – die Witwe Eickhoff, 5 Jahre war sie verheiratet – durch leichte Arbeit, wie z.B. durch Säcke-Nähen für die benachbarten Holz-Schleifereien (z.B. Linneborn) sehr wohl noch einen kleinen Verdienst erzielen könne.
TOP 4: Gegen den Antrag des Buchhalters Theodor Wurm um Erteilung der Genehmigung der Veräußerung der Parzellen Flur IV Nr. 195 / 23 und Flur I Nr. 1075 / 275 der hiesigen Steuergemeinde, welche zu Gunsten der Gemeinde mit einer Rente belastet sind, fand sich nichts zu erinnern und erteilte die Versammlung zu der beabsichtigten Veräußerung hiermit ausdrücklich ihre Genehmigung.
TOP 5: Der Antrag des Försters Heidfeld um Bewilligung von 150 Mark für die Errichtung eines Stallgebäudes nebst Anbau resp. um Bewilligung einer extraordinairen (außerhalb der Ordnung liegenden) Hauung bis zur Höhe des angegebenen Betrages, wurde mit Rücksicht auf die gegenwärtige Finanzlage der Gemeinde abgelehnt.
TOP 6: Wurde die Verfügung Königlicher Regierung vom 22. Dezember v.J. vorgelegt und erklärte die Versammlung demnächst (danach) folgendes: Falls eine ...(1 Wort nicht korrekt lesbar) dem Rendanten Bracht mit verwalteten Amts-Gemeinde oder Schulklassen Zahlung leisten muss, ohne zur Zeit einen Einnahmebestand zu haben, so erklären wir uns damit einverstanden, dass diese Zahlung bis zur Höhe von 1000 Mark vorschussweise zinsfrei aus dem Gesamt-Barbestand der sämtlichen Kassen entnommen werde, machen aber dabei zur Bedingung, dass dieser Vorschuss jedesmal binnen längstens Jahresfrist wieder ausgeglichen werde und dass auch der Gemeindekasse Freienohl in gleicher Weise Vorschusszahlungen bewilligt werden. - Ob das nicht korrekt lesbare Wort der Schlüssel zum Verstehen ist?
TOP 7: Legte der Vorsitzende die Notaten-Beantwortung zur Gemeindekassen-Rechnung pro 1879/80 vor, dieselbe wurde durchgegangen und dann hatte die Versammlung nichts dagegen zu erinnern (einzuwenden).
TOP 8: Der vom Vorsitzenden unter der Hand bewirkte Eichenholz-Verkauf an den Holzhändler Passmann aus Ruhrort (?) wurde von der Versammlung nachträglich genehmigt.
TOP 9: Beschloss die Versammlung, das Eichenholz in der Bettenhelle, falls dieses der Aufsicht des Oberförsters Harbert, - wie der Förster (Heidfeld) angibt -, nicht unterstellt (?) ist, baldigst meistbietend zu verkaufen.
TOP 10: Bei der übergroßen Belastung der Gemeinde mit Communal-Steuer und da der bei weitem größere Teil der Eingesessenen dem kleinen Arbeiterstande angehört und dieser zur Aufbringung der Communallasten kaum mehr imstande ist, so bat die Versammlung den Vorsitzenden, eine extraordinäire Hauung im hiesigen Communal-Wald bei der Königlichen Regierung und zwar zu einer Höhe von 15.000 Mark zu erwirken (zu erreichen) und soll der Betrag zur Abtragung der ganz bedeutenden Schulden verwandt werden.
Am 4. März 1882
TOP 1: Der Vorsitzende legte nochmals den in voriger Sitzung beschlossenen Gemeinde-Kassen-Etat pro 1882 / 83 vor und teilte der Versammlung (mit), dass in demselben die Armenkosten … (die folgenden 14 Zeilen sind nicht korrekt lesbar)...Die Versammlung verblieb jedoch bei ihrem Beschluss vom 22. v.M. und lehnte die Erhöhung der fraglichen Beträge ab.
TOP 2: Der Antrag des hiesigen Kirchen-Vorstands um Zahlung verschiedener Kirchen-Gefälle (?) zu dem jährlichen Betrag von 71,52 Mark wurde genehmigt. - Einzelheiten sind nicht aktenkundig. - Pfarrer Berens von Rumbeck ist von Rumbeck aus offizieller Pfarrverwser.
TOP 3: Wurde der Versammlung davon Kenntnis gegeben, dass der am 22. v.M. im Distrikt Goldmecke (= Goldsiepen) abgehaltene Holzverkauf abermals 70 Mark 30 Pfennig unter der Taxe geblieben und dass desfall der Zuschlag nicht erteilt sei. - Das Holzfällen und die Holz-Abfuhr an dieser steilen Stelle vom Küppel herab zur Ruhr ist, war sehr gefährlich; berichtet wird, dass die gefällten Stämme auch über die Ruhr gezogen wurden, um sie dann im Ohl leichter abtransportieren zu können; um 1880 Handarbeit und mit Pferden...und bestimmt mehr als nur nasse Füße...
Am 17. März 1882
Anwesend waren nur Amtmann von Keiser und die 2 Gemeinde-Verordneten Albers und Kerstholt. Damit war die Versammlung nicht beschlussfähig und die Behandlungspunkte mussten verschoben werden.
Am 20. März 1882
TOP 1: Die Versammlung beschloss zur Deckung des vorhandenen Defizits bei der Sparkasse zu Arnsberg ein Kapital von 5.000 Mark zu 4 ½ Prozent Zinsen anzuleihen und verpflichtete sich, dasselbe durch alljährliche Rückzahlung von mindestens 200 Mark zu tilgen.
TOP 2: Der Antrag des Bäckers Franz Korte Junior um käufliche Überlassung der Parzelle Flur I Nr. 1552/340 am Hohlbusch wurde vorläufig noch beanstandet und knüpfte schon jetzt die Versammlung die Bedingung daran, dass der Korte, falls ihm die Parzelle für den offerierten Preis überlassen würde, an sich vorab noch zur Tragung der Umschreibung-Kosten verpflichten müsse. Sollte der Korte auf diese Bedingung nicht eingehen, so würde die Versammlung es vorziehen, die fragliche Parzelle auf mehrere Jahre zu verpachten. - Einwohnerliste Dezember 1871 und 1880: Franz Korte: Alte Haus-Nr. 92, St. Nikolaus-Straße; oder Franz Korte: Alte Haus-Nr. 220, Krumme Straße; also: offen.
TOP 3: Bezüglich der in der Krick´schen Subhastation erworbenen Grundstücke war die Versammlung besonders mit Rücksicht auf den zeitigen (derzeitigen, jetzigen) finanziellen Zustand der Gemeinde geneigt, dieselben zu veräußern; da jedoch die Zeit der Frühjahrs-Bestellung schon herangerückt und die erforderliche Genehmigung Königlicher Regierung zu der Veräußerung nach Mitteilung des Vorsitzenden vor 3 – 4 Wochen schwerlich zu erwarten sein dürfte, so entschied sich die Versammlung dahin, die fraglichen Grundstücke baldmöglichst und zwar auf 3 Jahre öffentlich und zwar meistbietend zu verpachten.
TOP 4: Der abermalig unendlich (immer wieder) bei dem Vorsitzendengestellte Antrag des Försters Heidfeld um Zahlung eines Zuschusses für die Errichtung seines Stallgebäudes resp. um Überlassung der hinter seinem Haus stehenden Eiche wurde nochmals abgelehnt.
TOP 5: Zum Böllerschießen an dem Geburtstag Seiner Majestät des Kaisers und Königs wurden 10 Mark bewilligt.
Am 27. März 1882
TOP 1: Zu der am heutigen Vormittag stattgehabten Verpachtung der in der Krick´schen Subhastation erworbenen Grundstücke (wurde) der Zuschlag unter der Bedingung erteilt, dass die Anpächter sich noch nachträglich damit einverstanden erklären, dass die Pachtzeit anstatt wie in der vorigen (Sitzung) beschlossen auf 3 Jahre nur auf 1 Jahr, und zwar bis Martini d.J. dauert. - Ein damals üblicher Pacht-Termin. - Andernfalls beschloss die Versammlung, die fraglichen Grundstücke unverpachtet liegen zu lassen und dieselben demnächst so bals wie möglich zu veräußern.
TOP 2: Legte der Vorsitzende der Versammlung den Antrag des Bäckers Franz Korte Junior von hier um käufliche Überlassung der Parzelle Flur I Nr. 1552 / 340 der hiesigen Steuergemeinde vor. Die Versammlung beschloss demnächst (danach) einstimmig, wie (dass) sie dem Antrag des Korte willfahren wolle, da der offerierte Kaufpreis von 30 Mark durchaus angemessen und Korte sich überdies noch zur Tragung der durch die Umschreibung erwachsenden Kosten verpflichtet hat. Von einem öffentlichen Verkauf nahm die Versammlung Abstand, da hierbei voraussichtlich ein gleich günstiges Resultat nicht erzielt werden würde.
TOP 3: Gegen den Antrag des Königlichen Eisenbahn-Betriebswerk zu Cassel vom 15. v.M., die ein Splißteil (Spließteil) in der Größe von 1 ar 51 Quadratmeter der Parzelle Flur I Nr. 1083 / 543 der hiesigen Steuergemeinde von der auf der ganzen Parzelle haftenden Rente zu befreien, fand die Versammlung um so weniger etwas zu erinnern, da die ganze Parzelle Flur I Nr. 1083 / 543 eine Größe von 101 Quadrat-Ruten 80 Fuß hat, also die Sicherheit der Rente in keiner Weise gefährdet ist. Die Versammlung genehmigte deshalb hiermit ausdrücklich, dass der oben erwähnte Splißteil zur Größe von 151 Quadrat-Meter, welcher der Landwirt Johann Siepe an die Bergisch Märkische Eisenbahn veräußert, zum Zweck der Auflassung von der darauf haftenden Rente befreit werde.
TOP 4: Teilte der Vorsitzende der Versammlung mit, dass der Förster Heidfeld wiederholt mündlich den Antrag um Instandsetzung des Weges im Krähenberg gestellt habe. Er habe dabei betont, dass dann das dortige Holz viel leichter und günstiger abgesetzt werden könne und dass es besonders zu vermuten sei, dass nach gehöriger (ordentlicher) Instandsetzung des fraglichen Weges der Holzhändler Passmann noch wesentlich mehr Gruben-Holz kaufen würde. Die Versammlung konnte sich jedoch durch die Instandsetzung des Weges z.Zt. einen derartigen Vorteil nicht versprechen und nahm, da im übrigen die finanziellen Verhältnisse der Gemeinde die größere Sparsamkeit erheischen (verlangen), von der beantragten Instandsetzung Abstand.
TOP 5: Schließlich teilte der Vorsitzende der Versammlung mit, dass der Maurermeister Caspar Rocholl, der wegen Wasser-Entziehung durch die Tunnelbau-Anlage einen ganz ähnlichen Prozess gegen die Bergisch-Märkische-Eisenbahn-Gesellschaft angestrengt habe, als die politische Gemeinde Freienohl kürzlich vom Reichsgericht endgültig unter Verurteilung in die Kosten abgewiesen sei und befrug die Versammlung, ob es nicht schon geratener erscheinen dürfte, das weitere Prozessverfahren einzustellen, da wohl schwerlich Aussicht auf einen günstigen Erfolg zu erhoffen wäre. Versammlung beschloss jedoch, den Prozess trotz der in der Rocholl´schen Sache erfolgten Reichsgerichtlichen Entscheidung bis zur letzten Instanz durchzuführen und gab sich der Hoffnung auf einen günstigen Erfolg hin. Der Vorsitzende, der anderer Ansicht war, wünschte der Gemeinde die weiteren Prozesskosten ge…(?) erspart zu sehen.
Am 26. April 1882
Zur Versammlung erschienen waren nur der Amtmann von Keiser, die Gemeinde-Verordneten Franz Kerstholt und Heinrich Albers, zu wenig zur Beratung und Beschlussfassung. So musste die Sitzung wieder aufgehoben werden. - Es mag auffällig sein, dass der Versammlungs-Ausfall im Protokoll-Buch aktenkundig ist und dass dieser Ausfall beim Amtmann von Keiser vorkommt.
Am 29. April 1882
TOP 1: Der Vorsitzende gab der Versammlung davon Kenntnis, dass der mittels Beschluss vom 22. Februar d.J. festgesetzte Gemeindekassen-Etat pro 1882 / 83 die höhere Genehmigung nicht erhalten,dass vielmehr der Herr Landrat (zu Arnsberg) mittelsVerfügungvom 15. d.M. die nachstehenden Positionen anderweitig festgesetzt habe und zwar Tit. VI Nr. 2 der Ausgabe Unterhaltung der Wege auf 655 Mark; Tit. VIII Nr. 3 Armen-Bedürfnisse auf 1304 Mark und Tit. IX Nr. 3 Unvorhergesehene Ausgaben auf 52 Mark und entsprächen diese Beträge den Durchschnittsbeträgen der 3 letzten Jahre. Gleichzeitig wurde der Versammlung dann Mitteilung gemacht, dass in Folge der Erhöhung dieser Posirionen die Communal-Steuer pro 1882 / 83 von 5309,53 Mark auf 7104,78 Mark sich erhöhen werde. - Nicht in diesen Protokoll-Büchern, sondern in anderen Freienohler Archiv-Akten mit Hilfe der Findliste sind die genannten Einzelheiten nachlesbar.
TOP 2: Wurde der Versammlung von der Beschwerde des Fabrikarbeiters Fritz Neise dahier das Aufwerfen eines Grabens und die Beseitigung der Abfuhr an dessen Grundstück in der Feibe betreffend, sowie von der gutachtlichen Äußerung des Försters Heidfeld Kenntnis gegeben und erklärte die Versammlung demnächst (danach), wie sie die Beschwerde des Neise als begründet nicht anerkennen könne und sich im Allgemeinen dem Gutachten des Försters anschließe. - Einzelheiten sind nicht aktenkundig.
TOP 3: Bezüglich des Antrags des Försters Heidfeld um anderweite Ermittlung einer Lehmgrube ersuchte die Versammlung den Vorsitzenden, den Förster Heidfeld vorab zu veranlassen, geeignete Plätze für eine neue Lehmgrube in Vorschlag zu bringen. - Einzelheiten sind nicht aktenkundig. - Siehe auch Krünitz-Online: Lehm: Damalige Mischung aus Sand-Eisen-Kalk zum Verputz. - Lebensweisheit: „Wer nicht Kalk hat, muss mit Lehm mauern.“ - „Man muss leben, wie man kann, wenn man nicht kann, wie man will.“
TOP 4: Zu dem am 26. d.M. im Distrikt Goldmecke stattgehabten Buchenholz-Verkauf wurde trotzdem der Kaufpreis wiederum 61,10 Mark unter der Taxe geblieben, der Zuschlag erteilt. - s.o. 4. März 1882, TOP 3.
TOP 5: Ebenso wurde die am 28. d.M. stattgehabte Verpachtung der Weide am Roah, in welcher der Tagelöhner Ferdinand Kehsler mit einem Gebot von 13 Mark Letztbietender geblieben, genehmigt.
TOP 6: Schließlich teilte der Vorsitzende der Versammlung mit, dass die Witwe Funke dahier schwer erkrankt und außer ärztlicher Hilfe eine sorgsame Pflege dringend erforderlich sei, wie er deshalb unterm 26. d.M. vorab mit der Witwe Simon dahin ein Abkommen getroffen habe, dass diese gegen eine Entschädigung von täglich 1 Mark die Pflege bei der Funke Tag und Nacht übernimmt. Auch dieses Abkommen genehmigte die Versammlung. - Siehe unten: 23.6.1882
Am 9. Mai 1882
TOP 1: Der Witwe Hilgenberg wurde auf ihren Antrag vom 4.5. Mts. (!) bis auf weiteres eine monatliche Unterstützung von 15 Mark bewilligt. - Mehr ist nicht aktenkundig. - In der Volkszählung vom 1. Dezember 1880 : Conrad Hilgenberg, 1 männl., 5 weibl. Bewohner; Alte Haus-Nr. 60 / Bergstr. 31 (AA 2178). - Aus dem Trauungsregister: Heirat am 3.8.1872: Konrad Hilgenberg aus Fulda mit Maria Catharina Vielhaber. Im Sterberegister Konrad Hilgenberg, gest. 15.4.1882, 38 Jahre, Fabrikarbeiter.
TOP 2: Der Unterstützungsantrag der Witwe Fabrikarbeiter Caspar Schröer: Wilhelmine geb. Schwarzfärber wurde genehmigt. - Trauungsregister: Heirat am 8.11.1870 Caspar Schröer mit Wilhelmina Catharina Schwarzfärber; aus dem Sterberegister: am 9.1.1880 ...(ohne Nachname), Tagelöhner, 46 Jahre; er könnte der verstorbene Caspar Schröer gewesen sein. Aus dem Sterberegister weitere Schröer-Daten, aber ohne Eltern-Benennung: Kind Johannes Schröer: geb. 15.5.1876, gest. 3.1.1877; Kind Adolphine Schröer: geb.23.6.1873, gest. 25.5.1876; Sohn (ohne Vorname) Schröer; geb. 23.1.1875, gest. 24.1.1875; Sohn (ohne Vorname) Schröer: geb. 1.3.1874, gest. 1.3.1874, Sohn des Caspar Schröer; Sohn (ohne Vorname) Schröer: geb. 17.1.1872, gest. 27.1.1872. - Zwischen 18.6.1976 bis 4.6.1877 waren von 23 Verstorbenen: 15 Kinder.
TOP 3: Bezüglich des Antrags des Försters Heidfeld um Beschaffung einer neuen Lehmgrube wurde beschlossen, die alte Lehmgrube in der Nähe der Sägemühle bis auf weiteres beizubehalten. - Sägemühle Schnapp, Rümmecke.
TOP 4: Der Witwe Eickhoff wurde auf ihren Antrag die bisher bewilligte Unterstützung von 9 Mark auf 12 Mark erhöht. - S.o. 20.12.1881, TOP 2; 22.2.1882, TOP 3.
TOP 5: Die am heutigen Tag von dem Förster Heidfeld vorgenommenen Holzverkäufe im Krähenberg wurden genehmigt. - Noch unterschrieben: von Keiser.
Am 26. Mai 1882
Eingeladen und geleitet vom stellvertretenden Vorsitzenden Johann Düring.
TOP 1: Wurde das Schreiben des Herrn Amtmanns (ohne Namen) vom 19. d.M. vorgelegt und einstimmig beschlossen, die Kosten für Beschaffung eines Hebammen-Lehrbuches und eines Thermometers für die Hebamme Kerstholt hierselbst aus der hiesigen Gemeindekasse vorschussweise zahlen zu lassen und demnächst eventuell im Wege der gerichtlichen Klage von der Hebamme Kerstholt wieder einzuziehen. - Gründe für dieses aus heutiger Sicht eigenartige Verhalten sind nicht aktenkundig.
TOP 2: Der von dem Maurermeister Franz Göckeler dahier angefertigte Kostenanschlag über inzwischen notwendig gewordenen Reparaturen am hiesigen neuen Schulhaus (späteres Amtshaus) wurde vorgelegt und zur Anschlagsumme von 398,87 Mark genehmigt. Gleichzeitig wurde beschlossen, die Reparaturen öffentlich wenigstfordernd verdingen zu lassen und der stellvertretende Gemeinde-Vorsteher Düring wurde mit Abhaltung des Verdingens beauftragt.
TOP 3: Sodann wurde beschlossen, die im neuen Schulhaus befindlichen Büreau- und Wohn-Räume inclusive der Bodenstuben dem Herrn Amtmann Enser zu überlassen und zwar zum jährlichen Mietbetrag von zusammen 240 Mark in dem Falle, wenn die Amts-Versammlung die Miete für die Büreau-Räume mit 120 Mark übernimmt, andernfalls soll die Miete auf 210 Mark reduziert werden. - Zum ersten Mal wird der neue Amtmann Enser genannt.
TOP 4: s.o. 9. Mai 1882, TOP 1: Sodann wurde der Antrag der Witwe Hilgenberg vom 24. d.M. vorgelegt und bewilligte die Versammlung der Hilgenberg vom 1. d.M. ab eine Jahresmiete von 36 Mark. Sollte indes der zeitige (jetzige) Mietsherr mit diesem Betrag nicht zufrieden sein (der Name ist nicht aktenkundig), dann wurde der stellvertretende Gemeinde-Vorsteher Düring beauftragt, der Hilgenberg eine anderweitig entsprechende Miete (Wohnung) zu dem angesetzten Betrag zu besorgen.
TOP 5: Der in Folge der Verfügung des Herrn Landrats vom 15.4. d.J. Nr. 1853 anderweit normierte Gemeindekassen-Etat pro 1882 / 83 wurde durchberaten und in Einnahmen und Ausgaben auf den Betrag von 12438,14 Mark mit einem nach Verhältnis der direkten Staats-Steuer zu gleichen Prozenten aufzubringenden Defizit von 7104,78 Mark festgesetzt. Hierbei wurde gleichzeitig beschlossen, die ersten Jahreszinsen und die erste Amortisationsrate des anzuleihenden ...etats (?) ad 5000 Mark im vorliegenden Etat noch nicht aufzunehmen, da die Anleihe erst im Lauf des gegenwärtigen Rechnungsjahrs perfekt wird, die Zinsen und Amortisationsrate erst im Jahr 1883 / 84 fällig werden und dieselben folgerichtig auch erst im Etat pro 1883 / 84 Aufnahme finden können.
TOP 6: Wurde das Schreiben des Justizrats Eickenbusch (nicht korrekt lesbar) aus Hamm, den 20. d.M., den Prozess der Gemeinde mit der Bergisch-Märkischen-Eisenbahn wegen der Wasser-Entziehung durch die Tunnel-Anlage vorgelegt und erklärte die Versammlung, bei ihrem Beschluss vom 27.3. d.J. verbleiben zu wollen.
TOP 7: Die von dem Gemeinde-Verordneten Göckeler vorgelegte Liquidation für Beiwohnung des Termins (für seine Anwesenheit) am Oberlandesgericht in Hamm am 20. d.M. wurde mit 14,20 Mark aus hiesiger Gemeindekasse übernommen.
TOP 8: Wurde beschlossen dem Lehrer Brüggemann dahier als fernere Dienstwohnung das obere Schulzimmer im hiesigen neuen Schulhaus zu überweisen und falls zu diesem Zweck das genannte Zimmer (der Klassenraum) durch eine Wand aus Ziegelsteinen durchschlagen werden (in 2 Räume getrennt). Mit Anfertigung eines diesbezüglichen Kostenanschlags wurde der Maurermeister Franz Göckeler beauftragt.
Am 23. Juni 1882
Mitglieder: Amtmann Enser, Gemeinde-Vorsteher Postexpediteur Toenne, stellvertretender Gemeinde-Vorsteher Johann Düring, Gemeinde-Verordnete: Franz Göckeler, Heinrich Albers, Carl Feldmann, Franz Kerstholt, Franz Korte, Arnold Schroeder.
TOP 1: An Stelle des von hier versetzten Amtmanns von Keiser wurde für den Rest der mit dem 22. Dezember 1883 ablaufenden Wahlperiode der II. Amts-Beigeordnete und Postexpediteur Caspar Toenne einstimmig zum Gemeinde-Vorsteher hiesiger Gemeinde gewählt.
TOP 2: Trug der Vorsitzende die ablehnende Verfügung der Königlichen Regierung vom 10. d.M. A IV Nr. 2861 in Betreff der beschlossenen Anleihe ad 5000 Mark zur Deckung des nach der Rechnung pro 1881 / 82 sich wahrscheinlich ergebenden Vorschusses in gleicher Höhe vor. Versammlung beschloss demnächst (danach): Die Eingesessenen der hiesigen Gemeinde sind bereits derartig mit Communalsteuer-Zuschlägen überbürdet, dass die Leistungsfähigkeit derselben in Frage gestellt werden würde, wenn der fragliche (in Frage kommende) Vorschuss von ca. 5.000 Mark in den nächsten 3 bis 4 Jahren durch Communal-Steuer-Anlage gedeckt werden soll. Unter Bezugnahme auf unseren Beschluss vom 22. Februar d.J. müssen wir daher bitten, die extraordinaire Hauung im hiesigen Communal-Wald bis zur Höhe von 18000 Mark auszudehnen und Dagegen die Gemeinde-Versammlung: Die Eingesessenen der hiesigen Gemeinde sind bereits derartig mit Communal-Steuer-Zuschlägen überbürdet, dass die Leistungsfähigkeit derselben in Frage gestellt werden würde. Wir müssen daher bitten, die extraordinaire Hauung im hiesigen Communal-Wald bis zur Höhe von 18000 Mark auszudehnen und sollen hiervon 5000 Mark gedeckt und der Rest von 13000 Mark zur Abtragung der mit 5 % zu verzinsenden Schulden verwendet werden.
TOP 3: Das Schreiben des hiesigen Kirchenvorstands vom 17. Juni d.J. in Betreff zur Unterhaltung (zum Unterhalt) der Turmuhr soll in nächster Sitzung beraten werden und wurde der Vorsitzende ersucht, das desfallsige gerichtliche Erkenntnis dann vorzulegen. - Dieses Schreiben ist hier nicht aktenkundig.
TOP 4: Das Schreiben des hiesigen Kirchenvorstandes vom 17. d.M. im Betreff Unterhaltung des Pfarrhauses und Küsterhauses nebst Kirchturms wurde vorgetragen und wurde der Vorsitzende ersucht, mit dem Schieferdecker Susewind in Arnsberg einen anderweiten Vertrag abzuschließen und der soll letzterer auch auf die hiesigen beiden Schulhäuser ausgedehnt werden. Der Vertrag ist uns demnächst (danach) zur Genehmigung vorzulegen und sollen die von dem Kirchenvorstand eventuell zu liquidierenden bisherigen Auslagen auf die Gemeindekasse übernommen werden. - Alte schule und späteres Amtshaus.
TOP 5: Dem Anpächter des am Roah zwischen dem Weg auf Brumlingsen und dem Hohlerweg belegenen Weideplatzes einschließlich des Hohlerweges soll bedeutet werden, dass das zwischen der Chaussee und dem sogenannten Hebammenlande, also diesseits der Rampe belegenen Weideplätzchen von der Verpachtung ausgeschlossen gewesen sei und er sich der Benutzung desselben von jetzt ab zu enthalten habe. Dieses Weideplätzchen soll dem Förster Heidfeld zur Benutzung überwiesen werden. - Der Name dieses Anpächters ist hier nicht aktenkundig.
TOP 6: Der Antrag des Försters Heidfeld vom 24. Mai d.J. um Anweisung einer anderweiten Lehmgrube wurde abgelehnt und der Vorsitzende ersucht, durch ortsübliche Bekanntmachung darauf hinzuweisen, dass das (die?) Lehmgrube auf irgendeiner anderen Gemeinde-Grundfläche als an der bisherigen Stelle bei Vermeidung gesetzlicher Strafe verboten sei. Im Betreff der übrigen Anträge des Heidfeld wurde beschlossen, eine Commission zu ernennen, welche die zur Anzeige gebrachten Grenzverletzungen an Ort und Stelle untersuchen soll und demnächst in der Gemeinde-Versammlung über das Resultat ihrer Untersuchungen Bericht erstatten soll. In die Commission wurden gewählt: (1.) der Gemeindevorsteher; (2.) Gemeinde-Verordneter Korte; (3.) Gemeinde-Verordneter Kerstholt.
TOP 7: Dem Lehrer Brüggemann wurde für die Zeit vom 1. Juni d.J. bis 15. Juli d.J. die Miet-Entschädigung mit 15,63 Mark bewilligt und soll denselben am 15. Juli d.J. die im neuen Schulhaus neu eingerichtete Wohnung, das durchschlagene obere Schulzimmer, als Dienstwohnung überwiesen werden. - S.o. 26. Mai 1882, TOP 8.
TOP 8: In Folge Antrags des Försters Heidfeld wurde der Gemeinde-Verordnete Maurermeister Franz Göckeler beauftragt über die an dem Försterhaus erforderlichen notwendigen Reparaturen einen Kostenanschlag anzufertigen, und soll in nächster Sitzung darüber beraten werden, welche Arbeiten noch im Laufe dieses Sommers zur Ausführung zu bringen sind.
TOP 9: Der Antrag des Försters Heidfeld auf Erstattung der Kosten für Erbauung eines Stalles durch den Erlös der bei dem Försterhaus stehenden Eiche wurde abgelehnt.
TOP 10: s.o. 29. April 1882: Falls die rückständige Wohnungsmiete der verstorbenen Witwe Funke nicht zu hoch ist, will die Gemeinde-Vertretung die Übereignung des Nachlasses derselben gegen Zahlung der noch rückständigen Beerdigungskosten akzeptieren und wurde der stellvertretende Gemeinde-Vorsteher Düring beauftragt, nach Feststellung der rückständigen Miete eventuell den Nachlass öffentlich gegen Barzahlung zu versteigern. - Sterberegister, Trauungsregister: Theresia Funke geb. Neise, LA 65 Jahre, gest. 4.5.1882, Witwe des Ferdinand Funke. Ferdinand Funke, geb. 21.3.1813, gest. 22.4.1864, Tagelöhner, Witwer von Gertrud Köster, 1. Ehefrau, Heirat 22.5.1840; 2. Ehefrau Maria Theresia Neise, Heirat 4.5.1842; Sohn des Georg Funke gnt. Schilling und Christine Lardon; hinterlässt aus 1. Ehe 2 Kinder: Sohn Johann, geb. 13.3.1840, gest. 15.6.1841; Sohn (Totgeburt, namenlos) geb./gest. 15.3.1840 (!); aus 2. Ehe: 4 Kinder (Namen nicht ausgeschrieben, nur 1. Buchstabe) F, geb. 18.6.1843; Frau. 29.3.1845; H. Geb. 30.4.1847, gest. 19.5.1847; A. 28.4.1849.
TOP 11: Der stellvertretende Gemeinde-Vorsteher Düring wurde beauftragt, den Graswuchs in der sich nun gebildeten Wiese (!) unterm Krähenberg für das laufende Jahr öffentlich zu versteigern und (es) soll die Wiese vom Jahr 1883 ab auf 6 Jahre verpachtet werden. Der Forstverwaltung wurde das Recht bestritten, diesen Wiesen-Komplex (neue Vokabel) unter Verwaltung zu nehmen und soll nach vorheriger Vermessung die anderweite katasterliche Kultur-Einteilung beim Katasteramt in Arnsberg beauftragt werden.
TOP 12: Es soll bei der Forstverwaltung darauf gedrungen werden, dass die im Jahr 1880 im Stückelhahn aus die im Jahr 1882 im Gaidgehr (Heidegehr) gefällten Tannen baldigst öffentlich versteigert werden.
TOP 13: Das im laufenden Jahr erforderliche Lohschälen soll dem Auktionator Noeke hierselbst zu dem angebotenen Preise von 1,80 Mark für den trockenen Zentner Lohe überwiesen werden.
Am 17. Juli 1882
TOP 1: Das Protokoll der vorigen Sitzung wurde vorgelesen, genehmigt und vollzogen. - Zum ersten Mal steht ein solcher TOP an erster Stelle.
TOP 2: Vorbemerkung: Ein ganz neuer Stil – mit dem neuen Amtmann Enser. Und der sogen. Kulturkampf (zwischen Bismarck, Preußen und der kath. Kirchen-Leitung) ist wohl fast vorüber:
Der Vorsitzende trug das Erkenntnis II. Instanz in Sachen der katholischen Kirchengemeinde Freienohl gegen politische Gemeinde Freienohl vom 9. Februar 1881 und das Schreiben des hiesigen katholischen Kirchenvorstandes vom 17. Juni d.J. in Betreff Unterhaltung der hiesigen Turmuhr vor und beschloss Versammlung demnächst (danach): Trotz des obsiegenden Erkenntnisses glauben wir, dass die Unterhaltung und das Aufwinden der Turmuhr (Betreuung, Wartung, Aufziehen) von der politischen Gemeinde geleistet werden muss, da die Turmuhr für alle Einwohnervon Freienohl ohne Unterschied des Konfessionsbekenntnisses und übernehmen wir für die Zukunft alle Unterhaltungskosten für dieselbe auf die Gemeindekasse und bitten hierzu die Genehmigung der Aufsichtsbehörde zu erwirken.
TOP 3: Mit dem Schieferdecker Susewind soll nunmehr gemäß Nr. 4 unseres Beschlusses vom 23. Juni d.J. ein Vertrag abgeschlossen werden und nur der Kirchturm in diesem Vertrag nicht berührt.
TOP 4: Von dem Resultat des Gras-Verkaufs in der Gemeinde-Wiese unterm Krähenberg wurde Mitteilung gemacht. - S.o.: 23.6.1882 TOP 11.
TOP 5: Dem Rendanten Bracht soll für die Rechnung pro 1880 / 81 erst nach Legung (Erledigung) der Rechnung pro 1881 / 82 Decharge (Entlastung) erteilt werden.
TOP 6: Die Kosten für 4 neue Schulbänke zur Anschlagssumme von 9 Mark pro laufende Meter wurden bewilligt und soll die Arbeit resp. Lieferung wenigstfordernd vergeben werden. - Nicht aktenkundig ist, für welches Schulgebäude, für die Alte Schule oder für das neue Schulgebäude.
TOP 7: Teilte der stellvertretende Gemeinde-Vorsteher Düring mit, dass der Auktionator Noeke sich nunmehr bereit erklärt habe, für den Zentner Lohe 2 Mark zu zahlen. - S.o.: 23.6.1882, TOP 13.
TOP 8: Dem Zimmermeister Franz Korte hierselbst wurde zu dem Gebot ad 50 % der Anschlagssumme also das inclusive Forstdistrikt Heidgehre 12 und Stückelhahn gestellte Kiefern-Holz käuflich überlassen.
Im August 1882 keine Gemeinde-Versammlung aktenkundig
Am 5. September 1882
TOP 1: Wie am 17. Juli 1882 TOP 1: Das Protokoll der vorigen Sitzung wurde verlesen, genehmigt und vollzogen.
TOP 2: Wurde der Versammlung von der Verfügung des Herrn Landrats vom 19. Juli d.J. Nr. 4028 die Nichtbestätigung (neue Vokabel!) der unterm 23. Juni d.J. erfolgte Wahl des Postexpediteurs Caspar Toenne dahier zum Gemeinde-Vorsteher hierselbst für den Rest der mit dem 22. Dezember 1883 ablaufenden Funktionsperiode betreffend, Kenntnis gegeben. - Nicht aktenkundig sind Gründe; vielleicht die berufliche Position; vielleicht gebührt aus politisch zeitbedingten Gründen dem Amtmann dieser Posten...
TOP 3: Bezüglich der von dem Holzhändler Johann Schwefer dahier für das im Wirtschaftsjahr 1882 / 83 planmäßig und extraordinair zu hauende Grubenholz abgegebenen Offerte von 15 bzw. (diese Abkürzung zum 1. Mal!) 6 Mark pro Festmeter erklärte sich Versammlung für heute zur Beschlussfassung außer Stande, bat vielmehr wegen dieses Punktes um Anberaumung einer neuen Sitzung, sobald der Plan über das extraordinair zu hauende Holz von der Forstverwaltung eingegangen sein werde.
TOP 4: Wurde der Antrag des Kirchenvorstandes hierselbst vom 19. August d.J. um Zahlung der an die hiesige Pfarrei zu prästierenden Gefälle im Betrag von 71, 57 Mark vorgelegt. Derselbe war bereits in der Sitzung vom 4. März vom laufenden Jahr als genehmigt und wurde auch für das Jahr 1881 der Betrag auf die Gemeindekasse übernommen.
TOP 5: Die in der vom Kirchenvorstand hierselbst aufgestellte Nachweisung verzeichneten Beträge für Unterhaltung der kirchlichen und Schulgebäude wurden mit Ausnahme derjenigen, welche auf den Kirchturm, die Glocken und Glocken-Seile entfallen, auf die hiesige (politischen) Gemeindekasse übernommen.
TOP 6: Eine Erhöhung der der Witwe Hilgenberg seither bewilligten Unterstützung von 50 Pfennig pro Tag neben freier Wohnung und Brennholz wurde abgelehnt, da die Versammlung ein Bedürfnis hierzu nicht anerkennen kann. - S.o.: 9.5.1882, TOP 1; 26.5.1882, TOP 4.
TOP 7: Der Antrag des Zimmermeisters Franz Korte dahier vom 31. Juli d.J. um Libesierung (Befreiung) von der Offerte für das im Distrikt Stückelhahn lagernde Eichenholz wurde abgelehnt, vielmehr soll Korte zur Zahlung des gebotenen Preises von 50 % des Taxwertes angehalten werden.
TOP 8: Der Antrag der hiesigen Hebamme Kerstholt um Übernahme der Kosten für ein Hebammen-Buch und ein Thermometer auf die Gemeindekasse wurde abgelehnt. - S.o. 26. Mai 1882, TOP 1.
TOP 9: Eine fernere Miets-Entschädigung an den Lehrer Brüggemann hierselbst für die Zeit vom 15. Juli d.J. wurde nicht bewilligt. - Ein Grund ist nicht aktenkundig.
TOP 10: Die Verpachtung der Fischerei in der Ruhr und dem Rümmecke-Bach vom 29. Juli d.J. wurde genehmigt und dem meistbietenden Josef Noeke dahier der Zuschlag erteilt.
TOP 11: Von dem Bericht der Grenz-Regulierungs-Commission vom 22. Juli d.J. wurde der Versammlung Kenntnis gegeben und beschloss dieselbe demnächst (danach) bezüglich Position 2 des Berichts eine Vermessung vornehmen zu lassen und die Kosten hierfür von dem unterliegenden Teil einzuziehen. Im übrigen war (die) Versammlung mit dem Bericht bzw. Vorschlägen der Grenz-Regulierungs-Commission einverstanden. - Mehr ist hier nicht aktenkundig.
TOP 12: Die in dem von Maurermeister Franz Göckeler unterm 24. Juli d.J. angelegten, Kostenanschläge betreffend Reparatur der Försterwohnung enthaltenen Posten sub 1, 2 und 3 zum Gesamtbetrag von 10,16 Mark wurden genehmigt, und der stellvertretende Gemeindevorsteher Düring beauftragt, die Ausführung der Arbeiten des baldigsten unter der Hand zu vergeben, die übrigen Positionen des Kostenanschlags wurden gestrichen. - Einzelheiten sind hier nicht aktenkundig. Wichtig mag sein, dass Unterscheidungen vorgenommen worden sind.
TOP 13: Der mit dem Schieferdeckermeister H. Sudewind in Arnsberg unterm 18. Juli d.J. abgeschlossene Vertrag bezüglich der Unterhaltung der Schieferdächer des Pastoratsgebäudes mit Scheune, der Küsterei mit Scheune, der alten und neuen Schule wurde genehmigt und der Zimmermeister Korte zum Sachverständigen aus Rücksicht auf § 3 des Vertrages gewählt.
TOP 14: S.o. 17. Juli 1882, TOP 2 und 5. September 1882, TOP 5: Wurde der Versammlung von der Landrätlichen Verfügung vom 31. Juli d.J. Nr. 4692 betreffend Unterhaltung der Turmuhr Kenntnis gegeben und erklärte die Versammlung, wie sie bei ihrem Beschluss vom 17. Juli d.J. verbleiben wolle, dagegen die Unterhaltung der Glocken und Glockenseile ablehne. Hiermit war die Tagesordnung erledigt und wurde auf Antrag des Herrn Amtmanns Enser noch folgendes beschlossen.
TOP 15: Da in jüngster Zeit im hiesigen Ort Krankheitserscheinungen konstatiert sind, welche auf einen Ausbruch der Typhus-Krankheit hindeuten, so erachten wir es als ein dringendes Bedürfnis, derartige Vorkehrungen zu treffen, dass die Krankheit schon im Entstehen erstickt wird. Zu diesem Ende wird für die hiesige Gemeinde eine Sanitäts-Commission von heute ab bis auf weiteres gebildet, bestehend aus den Herren: Stellvertretender Gemeinde-Vorsteher Düring als Vorsitzender, Gemeinde-Verordnete Carl Feldmann und Heinrich Albers, und Armen-Arzt Dr. Carl Schleinitz in Arnsberg. Diese Sanitäts-Commission soll in ihren Anordnungen unbeschränkt sein. Und damit sie für die Gemeinde Ersprießliches (!) wirken kann, wird ihr aus Gemeinde-Mitteln vorläufig ein Bendit (Guthaben) bis zur Höhe von 200 Mark bewilligt. Sollte nach Verbrauch dieser Summe die Krankheit eventuell noch nicht erloschen sein, dann werden wir auf Antrag der Sanitäts-Commission weitere Mittel zur Verfügung stellen.
Am 30. September 1882
TOP 1: sei nicht wiederholt, siehe oben.
TOP 2: Die Durchberatung (!) und Genehmigung des Hauungsplans pro 1883 wurde von der Tagesordnung abgesetzt. - Ein Grund ist nicht aktenkundig, der liegt wohl in TOP 3.
TOP 3: Bevor der Forst-Culturplan pro 1883 genehmigt werden soll, sollten die Herren Korte und Schroeder unter Hinzuziehung des Försters Heidfeld die einzelnen Cultur-Flächen an Ort und Stelle besichtigen und in der nächsten Sitzung Bericht erstatten.
TOP 4: In Betreff Reorganisation des Feuerlöschwesens soll in nächster Sitzung definitiv Beschluss gefasst werden.
TOP 5: Trug der Vorsitzende die Verfügung der Königlichen Regierung vom 16. September d.J. Nr. A IV 3872 im Betreff der extraordinairen Hauung im hiesigen Communal-Wald vor und forderte die Versammlung auf, über die Verwendung des angesetzten Betrages von 7.933 Mark Beschluss zu fassen. Versammlung beschloss demnächst (danach) einstimmig. Von dem Betrag ad 7.933 Mark sollen gedeckt werden:(a) Der nach der Rechnung pro 1881/82 sich ergebende Vorschuss ad 1630 Mark 18 Pf; (b) der bei der Sparkasse Arnsberg angeliehene sub Tit. IV Pos. 1 des Etats aufgeführte Kapital ad 2.400 Mark; (c) Grundentschädigung an die Bergisch-Märkische-Eisenbahn ad 1416, 30 Mark; (d) unbeständige Kosten für Reparatur der Lehrerwohnung ad 703 Mark; (e) die nicht im Etat vorgesehenen Zinsen des Amortisations-Kapitals des Bezirks-Kassenfonds ad 222 Mark; (f) die außerordentlichen Reparatur-Kosten des neuen Schulgebäudes ad 660 Mark; (g) die in Sachen gegen Bergisch-Märkische-Eisenbahn und Kirchengemeinde Freienohl entstandenen und nicht notatierten Prozesskosten ad 261 Mark; zusammen 7192,48 Mark; Transport 5292,48 Mark; (h) die rechtskräftig erstattene Forderung der hiesigen Kirchengemeinde im Betrag von 376, 69 Mark; zusammen 76694,17 Mark. Der Rest ad 263,83 Mark soll der Gemeindekasse als Betriebsfonds verbleiben, da in der Prozess-Sache gegen Bergisch-Märkische-Eisenbahn noch weitere nicht notatierte Prozesskosten entstehen.
Am 7. Oktober 1882
TOP 1: Der Hauungsplan für die hiesigen Communal-Waldungen auf das Wirtschaftsjahr 1883 wurde durchberaten und in allen Positionen genehmigt.
TOP 2: Der für das Wirtschaftsjahr 1883 aufgestellte Forst-Culturplan wurde durchberaten und bis auf Position 8 genehmigt , da der projektierte Weg nisher noch nicht erforderlich und in der projektierten Weise unpraktisch sei.
TOP 3: Für die Witwe Spindeldreher soll eine anderweite Wohnung beschafft und die Spindeldreher angehalten werden, jeden Mittwoch und Sonnabend unter Aufsicht des Wegewärters Düring die Straßen des Orts zu fegen. Sollte die Spindeldreher sich weigerlich zeigen, dann sollen ihr pro Tag 1 Mark von der Unterstützung abgezogen werden. - Familien-Einblick: lAus dem Trauungsregister: Heirat Josef Spindeldreher aus Wildshausen 1. mit Adolphine Clara Schwefer am 3.6.1851; 2. mit Maria Christina Weber am 4.9.1875. Sterberegister: Josef Spindeldreher: geb. 20.4.1827; gest. 18.4.1878. Sohn, Kind Josef Spindeldreher: geb. 4.12.1877, gest. 13.4.1880. Bei Adolphine Clara Schwefer steht: geb. 11.12.1828; gest. 27.3.1865; Ehefrau des Beiliegers (Mieter) und Schüsseldrehers Joseph Spindeldreher; Tochter des Ferdinand Schwefer und Ehefrau Margaretha Hallmann (Hachmann?) gnt. Wächter; Kinder (im Sterberegister nur Anfangsbuchstaben): Joh. geb. 3.9.1851, gest. 4.8.1861; F. geb. 13.5.1853; Jos. geb. 15.9.1855, gest. 11.6.1857; Fr. geb.15.2.1858; El. geb. 17.8.1860, gest. 19.3. (?, bis zum Sterbe-Eintrag 27.3.1865 kein Eintrag); Ant. geb. 18.2.1863.
TOP 4: Die Mitglieder der Klassensteuer-Einschätzungs-Commission für 1883/84 wurden : (1.) Maurermeister Franz Göckeler, (2.) Postverwalter Caspar Toenne, (3.) Oeconom Johann Kückenhoff (neue Vokabel) gewählt.
TOP 5: Die Herren Göckeler, Korte und Düring sollen die Communal-Wege der hiesigen Gemeinde sollen besichtigen und Vorschläge zur Instandsetzung derselben machen.
TOP 6: Als stellvertretender Spritzenmeister wurde gewählt (a) für die große Spritze Schmiedemeister Schwefer, (b) für die kleine Spritze Klempner Haas.
TOP 7: Um bei Ausbruch eines etwaigen Brandes in hiesiger Gemeinde den seitherigen Wirrwar zu beseitigen sollen mehrere achtbare und zuverlässige Gemeinde-Eingesessene als Ordner und Aufsichtspersonen bestellt werden, welche während der Ausübung ihrer Funktionen die Ruhe und Pflichten der polizeilichen Executivbeamten haben sollen und soll dieses Amt ein Ehrenamt, also unbesoldet sein. Es wurden gewählt:(1.) Amtmann Enser als Chef (neue Vokabel!) des ganzen Lösch- und Rettungswesens; (2.) sollen Gemeinde-Vorsteher Düring als dessen Stellvertreter; zur Aufsicht bei den Spritzen, Stellung derselben, Anbringen von Leitern und Anordnung im Innern des brennenden Gebäudes behufs Rettung von Menschen, Vieh und Sachen; (A) bei der großen Spritze (3.) Gemeinde-Verordneter Arnold Schroeder, (4.) Caspar Altenwerth als dessen Stellvertreter, (B) bei der kleinen Spritze: (5.) Maurermeister Caspar Kehsler, (6.)Wirt Johann Kerstholt als dessen Stellvertreter. Zur Aufsicht beim Herausholen des Wassers aus den sogen. Feuerteichen, bzw. aus der Ruhr: (C) beim Dürings-Brunnen (Brunnenstraße):(7.) Ackerer Johann Pöttgen, (8.) Schuhmachermeister Gustav Helnerus als dessen Stellvertreter; (D) beim oberen Feuerteich (Kletterpott): (9.) Bäcker Franz Korte jun., (10.) Kaufmann Louis Bracht als dessen Stellvertreter. Zur Anstellung der Wasser-Reicher (Weiterreichen, Weitergeben der Eimer), Zusammenhaltung und Anfeuerung zur Tätigkeit beim Löschen: (E) beim Dürings-Brunnen: (11.) Anton Löbach, (12.) Wirt Franz Trumpetter als dessen Stellvertreter; (F) beim oberen Feuerteich (Kletterpott): (13.) Franz Düring, (14.) Oeconom Johann Kückenhoff als dessen Stellvertreter.
Sämtliche Personen ad 3 - 14 sollen mit einer entsprechenden Armbinde versehen werden. Sind dien ad 3, 5, 7, 9, 11 und 13 aufgeführten Personen zur Stellen dann haben deren Stellvertreter, sobald sie bei der Brandstelle angelangt sind, ihre Verwendung beim Chef, bzw. dessen Stellvertreter einzuholen. Ebenso ist es mit den ad 11 bis 14 aufgeführten Personen, wenn das Wasser von der Ruhr gefahren werden muss behufs Einholung von Informationen.
Am 17. Oktober 1882
TOP 1: Das Protokoll der vorigen Sitzung wurde verlesen, genehmigt und vollzogen.
TOP 2: Die Holz-Offerte des Johann Schwefer hierselbst vom 29. August und 27. September d.J. wurde nicht akzeptiert. Vielmehr soll das Holz submissionsweise vergeben werden. Die Submission soll durch die Essener Zeitung, die Westfälische Zeitung, das Central-Volks-Blatt (Arnsberg) ausgeschrieben werden.
TOP 3: Der Kostenanschlag über Instandsetzung der Wege (s.o. 7.Okt. 1882 TOP 5) und Anlegung einer Düngergrube am Küsterhause wurde durchberaten, genehmigt und soll die Vergebung der Arbeiten in Abteilungen baldigst erfolgen.
TOP 4: Dem Fabrikarbeiter Franz Kemper hierselbst wird auf die Dauer von 12 Jahren für den jährlichen Betrag von 50 Pfennig am Abschluss des Weges „Hinter den Höfen“ die Anlegung einer Düngungsgrube verpachtet.
TOP 5: Trug der Vorsitzende den Beschluss des hiesigen Schulvorstandes vom heutigen Tage im Betreff Erwirkung eines Zuschusses aus Staatsfonds zu den hiesigen Lehrer- und Lehrerinnen-Gehältern vor. Versammlung trat dem Schulvorstand darin bei (pflichtete ihm bei), dass die hiesige Gemeinde zur eigenen Aufbringung der Gehälter zur Zeit nicht mehr imstande sei und deshalb bitten müsse, vorläufig einen den Verhältnissen entsprechenden Zuschuss aus Staatsfonds zu denselben (den Lehrer-Gehältern) zu bewilligen, wogegen sie sich hierdurch verpflichte, den Zuschuss aus der Gemeindekasse zahlen zu lassen, sobald die hiesige Gemeinde hierzu nach dem Ermessen der höheren Behörde imstande sein sollte. - Schulvorstand war der Pfarrer der Kirchen-Gemeinde; Pfarrer Adams war am 11.8.1881 an Gehirnentzündung gestorben; amtlicher (kirchlich+staatlich) Pfarrverweser war Pfarrer Berens von der Pfarrei Rumbeck. Erst 1884 kam Julius Falter als „Hülfsseelsorger“ und Pfarrverweser nach Freienohl, ab 17.12.1886 als Pfarrer.
TOP 6: Wir können ein Bedürfnis zur Beschaffung einer neuen großen Spritze mit Saugvorrichtung für die hiesige Gemeinde nicht anerkennen, da wir bereits im Besitz einer größeren und einer kleineren sehr brauchbaren Spritze, sowie 2 fahrbaren Wasserkübel sind. Für die hiesige Gemeinde eine Feuerwehr zu bilden, ist nicht durchführbar, da die meisten Eingesessenen Fabrik- und Wald-Arbeiter sind, welche stets auswärts beschäftigt werden.. Im übrigen dürfte die am 7. (Oktober) beschlossene Einrichtung für die hiesige Gemeinde ausreichend sein.
TOP 7: Auf Antrag des stellvertretenden Gemeinde-Vorstehers Düring beschloss Versammlung, die Scheidewand des mittleren und nordwestlichen Kellers im neuen Schulgebäude zu durchbrechen und mit einer verschließberen eisernen Tür versehen zu lassen und wurden die Arbeiten dem Schreinermeister Carl Feldmann übertragen. - Ein inhaltlicher Grund ist nicht aktenkundig.
TOP 8: Auf den Antrag des Vorsitzenden wurde beschlossen, die Straße nach dem unteren Feuerteich gelegentlich durch den Kataster-Controlleur Schmidt vermessen zu lassen und sollen die Besitzer der darin angelegten Düngergruben zur Zahlung einer jährlichen Pacht, eventuell zur Fortschaffung der Düngergruben angehalten werden – Ein Grund für die Fortschaffung ist ausdrücklich nicht aktenkundig. Möglich ist die Vorsorge, Nachsorge wegen der Typhus-Erkrankungen. - Feuerteich „Imme Duiering“: spätere Brunnenstraße wird gemeint sein.
Am 20. Oktober 1882
Schon die dritte Gemeinde-Versammlung im Oktober!
TOP 1: Zu den Kosten eines dem Herrn Landrat Freiherrn von Lilien am Tage der Feier seines 50-jährigen Dienstjubiläums am 25. Januar 1883 von den Gemeinden des Kreises darzubringenden Ehrengeschenkes wurde aus Titel: insgemein aus der Gemeindekasse ein Betrag von 61 Mark bewilligt.
TOP 2: Dem Caspar Pöttgen jun. wurden die Instandsetzungsarbeiten des Straßenpflasters zu der Mindestforderung ad 567 Mark übertragen – Wegen des hohen Betrages sind wohl mehrere Straßen gemeint, welche, ist hier nicht aktenkundig.
TOP 3: Das Gesuch des Caspar Zacharias wurde von der Tagesordnung abgesetzt. - Ein Grund ist nicht aktenkundig. Siehe 27. November 1882 TOP 5.
TOP 4: Der Witwe Jürgens wurden 9 Mark Miete bewilligt. - Sterberegister: Johannes Jürgens, Leineweber, geb. 29.6.1816, gest. 19.9.1877; Witwer der Elisabeth Bengestrate. Im Trauungsregister kein Eintrag. - Volkszählung 1.12.1880: Jürgens, Alte Haus-Nr. 168, kein männl., 1 weibl. Bewohner (!), Krumme Str. 5/7.
Am 27. November 1882
TOP 1: Das Gesuch des Adam Pöttgen um pachtweise Überlassung eines Streifens Gemeindeland wurde abgelehnt. - Einzelheiten sind nicht aktenkundig.
TOP 2: Das Gesuch des Josef Kerstholt um Berichtigung der rückständigen Miete für Nikolaus Frank wurde abgelehnt; dagegen wurden dem Kerstholt von Martini d.J. (11. November, St. Martin) 36 Mark Miete pro Jahr bewilligt und es wurde der Vorsitzende ersucht, dieserhalb mit Kerstholt zu verhandeln.
TOP 3: Von der Kündigung des Kuhhirten Caspar Köster wurde Kenntnis genommen und soll die Stelle zur anderweitigen Besetzung ausgeschrieben werden.
TOP 4: Das Verzeichnis der unbeibringlichen Einnahmen wurde durchberaten, die niederzuschlagenden Posten eingetragen und das Verzeichnis demnächst (danach) vollzogen. - Dieses Verzeichnis ist nicht aktenkundig.
TOP 5: Dem (Caspar) Zacharias soll ein Streifchen Gemeindegrund bis auf Widerruf zur unentgeltlichen Benutzung überwiesen werden, jedoch soll darauf geachtet werden, dass die vom Zacharias projektierte Einfriedigungsmauer nicht auf dem Communal-Weg errichtet wird.
TOP 6: Zur Revision der Gemeindekassen-Rechnung für 1881/82 wurde eine Commission gewählt bestehend aus den Herren: der stellvertretende Ortsvorsteher Düring, die Gemeinde-Verordneten Franz Göckeler, Arnold Schroeder. Die Rechnung selbst wurde wie folgt festgesetzt: Soll-Einnahmen 13062 Mark o6 Pf; Ist-Einnahmen 4931,25 Mark; Rest-Einnahmen 767, 90 Mark; Soll-Ausgaben 13571, 75 Mark; Ist-Ausgaben 13561, 43 Mark; Rest-Ausgabe 7,22 Mark; Vorschuss 1630, 18 Mark.
TOP 7: Mit der Anschaffung eines Ofens für die Dienstwohnung des Lehrers Brüggemann wurden beauftragt die Herren Düring und Feldmann.
TOP 8: Mit der Anfertigung einer Bretter-Bedachung am Knaben-Pissoir wurde Herr Feldmann beauftragt. - Für welches Schulgebäude ist nicht aktenkundig, wohl an der Alten Schule, rechts vom Eingang zum späteren Friseursalon von Frau Friseurmeisterin Brigitte Bornemann.
Am 1. Dezember 1882
In der heutigen Sitzung wurde dem Johann Schwefer als Meistbietender das Eichen-Nutzholz für 22 Mark pro Festmeter und das Eichen-Grubenholz für 16 Mark pro Festmeter zugeschlagen. - Kein weiterer TOP.
Am 29. Dezember 1882
TOP 1: Die Offerte des Joseph Kerstholt hierselbst in Betreff der Miete der Witwe Spindeldreher und der Eheleute Nicolaus Frank wurde akzeptiert unter der Bedingung, dass die Jahres-Mietsbeträge ad 48 Mark und 36 Mark in vierteljährlichen Raten postnumerando zu zahlen sind und dass beiden Teilen eine vierteljährliche Aufkündugung des Mietsverhältnisses frei steht. - Inzwischen wird im Wort Mietbeträge u.ä. Das „s“ ausgelassen, und Aufkündung heißt Aufkündigung.
TOP 2: Der Antrag des Lehrers Linkamp um Bewilligung der Entschädigung für Ausfall von Brennholz wurde abgelehnt. - Ein Grund ist nicht aktenkundig.
TOP 3: Das Revisions-Protokoll vom 27. d.M. über die Gemeindekasse-Rechnung pro 1881/82 wurde genehmigt und dem Rendanten (Bracht) unter der Bedingung Decharge erteilt, dass er den fehlenden Beleg 62 noch herbei schaffe. Pro 1880/81 wurde dem Rendanten bedingungslos Decharge erteilt.
TOP 4: Der Oeconom Johann Kückenhoff soll für die annektierte Wegefläche am sogen. Hebammen-Land eine Jahrespacht von 50 Mark bis auf weiteres zahlen.
TOP 5: Dem Totengräber Johann Trumpetter wurde für diesen Winter ausnahmsweise Armenholz bewilligt, jedoch soll derselbe gehalten sein, das Holz auf seine eigenen Kosten anfahren zu lassen.
TOP 6: Der Ehefrau des inhaftierten Fabrikarbeiters Köster wurden vom 15. des Monats an auf 3 Monate monatlich 6 Mark Unterstützung bewilligt sowie auch Armenholz gewährt. - Über die Familie, mögliche mehrere Kinder ist nichts aktenkundig.- Die persönliche Haft war gewiss rechtens, die Hilfe für die leidende Familie notwendig, Not wendend.
TOP 7: Dem Zimmerermeister Franz Korte wurde das zum Einschlagen (Fällen) bestimmte Buchenholz zum Taxpreis zugeschlagen (zum Festpreis zugewiesen, genehmigt).
TOP 8: Es soll versucht werden, das Haus Nr. 193 hierselbst von der Firma M.A. Grüneberg zu Armenzwecken anzupachten. - Alte Haus-Nr. 193: Bahnhofstr. 26.
Am 24. Januar 1883
TOP 1: Die für die Periode 1883 bis 1888 gewählten Gemeinde-Verordneten Düring und Noeke wurden vom Vorsitzenden mittels Handschlag verpflichtet und in ihr Amt eingeführt.
TOP 2: Der Antrag des Tagelöhners Franz Tebbe um Bewilligung der Hausmiete wurde abgelehnt. - Ein Grund ist nicht aktenkundig.- Volkszählung vom 1. Dez. 1880: Alte Haus-Nr. 65 / Hauptstr. 14. - Bewohner: 1 männl., 2 weibl.
TOP 3: Die Witwe Spindeldreher soll auf ihren Geisteszustand ärztlich untersucht und eventuell in Marsberg untergebracht werden. Soll dann Aufnahme in Marsberg nicht erfolgen können, dann wird die jährliche bisher bewilligte Unterstützung von monatlich 25 Mark auf 18 Mark ermäßigt.
TOP 4: Nachtwächter Joseph Nolte und Tagelöhner Heinrich Vohs sollen vernommen werden (nicht negativ zu bewerten; gehört werden), zu welchem Lohnsatz sie die Hirtenstelle übernehmen wollen.
TOP 5: Die Beschaffung eines Weges zur Holzabfuhr im Krähenberg wurde abgelehnt. - Ein Grund für einen „richtigen“ Weg ist nicht aktenkundig; vielleicht zu teuer.
TOP 6: Die Miete für Witwe Spindeldreher und Nikolaus Frank bei Josef Kerstholt soll vom 1. Januar übernommen werden.
TOP 7: Der Antrag des Joseph Kerstholt um Übernahme der ausständigenMiete des Nikolaus Frank im Betrag von 80 Mark wurde abgelehnt. - Zusammenhänge sind nicht aktenkundig.
TOP 8: Dem Joseph Kerstholt soll zur Zahlung seiner Communal-Steuer Ausstand bewilligt werden. - Aha! Auch eine Lösung.
TOP 9: Dem Joseph Kerstholt soll für den der Witwe Spindeldreher geborgten Tisch 6 Mark als Kaufpreis gezahlt werden. - Na also!
TOP 10: Die Buchenholz-Offerte des Reinhard Bräutigam sowie des Johann Schwefer wurde nicht akzeptiert. - Gründe sind nicht aktenkundig. Zu wenig geboten?
TOP 11: Von dem Ausfall (Ausgang, Ergebnis) des Prozesses gegen die Bergisch-Märkische-Eisenbahn-Gesellschaft wurde Mitteilung gemacht. - Aber inhaltlich hier nicht aktenkundig.
TOP 12: Zur Nachweisung des verkauften Eichenholzes wurden die Gemeinde-Verordneten Düring, Feldmann und Noeke bestimmt.
Am 8. Februar 1883
TOP 1: Die Herren Düring. Göckeler und Feldmann wurden beauftragt, die Langelbrücke auf deren Reparatur-Bedürftigkeit und Tragfähigkeit zu untersuchen und über den Befund in der nächsten Sitzung zu referieren.
TOP 2: Die Klage des Gottfried Becker gegen die Gemeinde Freienohl wurde vorgetragen und es soll eine Einigung dahin erstrebt werden, dass dem Becker ein Fahrweg angewiesen werde unter der Bedingung, dass er die Klage zurücknimmt und die bis jetzt entstandenen Gerichtskosten trägt. - Welcher Fahrweg gemeint ist, das ist hier nicht aktenkundig; zum Prozess gibt es eine Spezial-Akte.
TOP 3: Die für die Witwe Schröer in Arnsberg bezahlten Krankenhaus-Verpflegungs-Kosten sollen von derselben wieder eingezogen werden und soll eventuell ein von Noeke ausgeliehenes Kapital ad 300 Mark b...(?) werden.
TOP 4: Der Witwe Jürgens wurde 1 Paar Schuhe bewilligt und Herr Düring mit der Bestellung beauftragt. - Manchmal steht „Herr“ vor dem Namen, freilich oft nicht der gewünschte Vorname.
TOP 5: Das älteste Kind der Witwe Spindeldreher soll bei der Witwe Weber für täglich 25 Pfennig und das jüngste dem Ackerer Kerstholt für ebenfalls 25 Pfennig untergebracht werden. - Vornamen sind hier erwünscht, dann lässt sich manches auch Gewünschte entdecken, aktenkundig machen.
TOP 6: Die ausständigen Holzkaufgelder des verstorbenen Totengräbers Trumpetter sollen gerichtlich beigetrieben werden. Das letzte Fuder Armen-Holz wurde zu 2,50 Mark taxiert (preislich festgesetzt). - Sterberegister: Joes (für Johann) Trumpetter, Tagelöhner, LA 80 Jahre; gest. 1.2.1883. Trauungsregister: Joes Trompetter Heirat mit Agatha Unger: am 31.1.1830 (anfangs mit „o“ geschrieben).
Am 15. Februar 1883
Vor den TOP: Ausgeschriebener Holzverkauf an Verwalter Wilhelm Hinze zu Oeventrop: Buchen-Kloben und Knüppel-Holz von der Winterseite.
TOP 1: Der Tagelöhner Heinrich Vohs wurde versuchsweise als Kuhhirt der unteren Gemeinde-Weide vom 1. April d.J. mit einem Jahreslohn von 120 Mark angestellt.
TOP 2: Das vom Vorsitzenden (Amtmann Enser) unterm 14. d.M.getroffene Abkommen mit Gottfried Becker gnt. Kaiser wurde genehmigt und sollen die halben Gerichtskosten auf die Gemeindekasse übernommen werden. - S.o. 8. Februar 1883, TOP 2; auch zum Fahrweg ist hier nichts aktenkundig.
TOP 3: Dem Nikolaus Frank soll pro Februar noch 9 Mark Unterstützung gezahlt werden.
Am 23. Februar 1883
TOP 1: Maurermeister Franz Göckeler ist zu ersuchen einen Kostenanschlag über die Reparatur der Langelbrücke anfertigen. Der Vorsitzende wurde ersucht, sich mit der Forstverwaltung über Lieferung von 500 Kubik-Fuß 3 Zoll (10 cm) starke Eichen-Bohlen in Verbindung zu setzen.
TOP 2: Das Unterstützungsgesuch der Witwe Eickhoff wurde einstimmig abgelehnt, da dieselbe neben freier Wohnung und Brenn-Bedarf monatlich 12 Mark Unterstützung erhält, womit sie, wenn sie nur etwas arbeiten wollte, sich und ihre Kinder sehr wohl unterhalten kann.
TOP 3: Dem Ackerer Gottfried Becker gnt. Kaiser soll die Stellung eines zweiten Zuchtochsens für jährlich 30 Mark übertragen werden. Im Ablehnungsfall soll ein öffentlicher Verding (Ausschreibung) stattfinden.
TOP 4: Das Gesuch des Pricke in Dinschede um Bewilligung der Miete für die Witwe Recke wurde abgelehnt. Beansprucht die Witwe Recke auch fernerhin Miete, dann soll dieselbe gehalten werden, im hiesigen Ort zu wohnen.
TOP 5: Die beiden Rechnungen des Apothekers Fischer in Arnsberg über 7 Mark und über 38,83 Mark sollen auf die hiesige Gemeindekasse angewiesen werden. - Nicht aktenkundig sind die Medikamente und ihre Empfänger.
TOP 6: Die Hudeflächen für die untere Kuh-Heerde wurden wie in früheren Jahren festgestellt. - Wie auf Freienohlerisch gesprochen, so auch geschrieben: mit ee.
TOP 7: Die Wahl eines Gemeinde-Vorstehers wurde vorläufig verlegt. - Ein Grund ist nicht aktenkundig.
TOP 8: Die Rechnung des Dr. Liese über Untersuchung der Witwe Spindeldreher im Jahre 1878 (kein Abschreibfehler) wurde auf die Gemeindekasse angewiesen.
TOP 9: Dem Eisenbahn-Betriebsamt Cassel sollen die zu viel gezahlten Grund-Entschädigungs-Gelder im Betrag von 1.406,30 Mark nach Abzug des der Gemeinde durch Expropriation zugebilligten 236,89 Mark gezahlt werden. - Expropriation = Enteignung auf gesetzlichem Wege.
TOP 10: Im Krähenberg soll ein Holz-Abfuhrweg angelegt werden. Die Herren Düring, Noeke, Feldmann werden mit der Absteckung des Weges beauftragt und soll die Vergebung der Arbeiten demnächst (danach) sofort wenigstfordernd stattfinden. - Vor 1 Monat, am 24. Januar 1883, TOP 5, war noch anders entschieden worden. Gründe sind an beiden Terminen nicht aktenkundig.
Am 5. März 1883
TOP 1: Der vom Vorsitzenden und stellvertretenden Gemeinde-Vorsteher Düring entworfene Communal-Haushalts-Etat für 1883/84 wurde vorgelegt, derselbe wurde Posten weise durchgegangen und geprüft und demnächet (danach) in Einnahme undAusgabe auf 12950 Mark festgesetzt. Die hiernach zu erhebende Communal-Steuer von 8059,60 Mark soll nach Verhältnis der direkten Staatssteuern zu gleichen Prozenten aufgebracht werden.
TOP 2: Der Eichen-Holzverkauf auf dem sogen. Schützenplatz wurde mit Ausschluss der Nr. 3, 4 und 11 genehmigt.
TOP 3: Dem Kaspar Pöttgen Junior hierselbst wurde als Mindestfordernder der Zuschlag zum Bau eines Holz-Abfuhrweges im Krähenberg erteilt.
TOP 4: Dem Ackerer Gottfried Becker hier wurde die Stellung eines Zuchtochsens für die obere Kuhherde bis zum 1. Mai 1887 für jährlich 45 Mark unter den am 8. April 1881 entworfenen Bedingungen übertragen.
TOP 5: Das Gesuch des Försters Heidfeld auf Erstattung der Stall-Baukosten wurde von der Tagesordnung abgesetzt, resp. die Beratung hierüber verlegt. - Ein Grund ist nicht aktenkundig.
TOP 6: Der Anton Linneborn soll nochmals aufgefordert werden, die Reparaturkosten der Langelruhrbrücke von 31,60 Mark zu erstatten, da die Fahrbahn nach dem Zeugnis der Herren Düring, Feldmann und Noeke an dem fraglichen Abend durch Frost nicht glatt gewesen sei. - Was da passiert ist, ist nicht aktenkundig.
TOP 7: Die in der Subhastation erworbenen Matthias Krick´schen Grundstücke sollen baldigst versteigert, eventuell anderweitig verpachtet werden.
Am 7. April 1883
TOP 1: Für die Mädchenklasse sollen zwei neue Schulbänke angeschafft und wenigstfordernd verdungen werden.
TOP 2: Die durch den stellvertretenden Gemeinde-Vorsteher Johann Düring bewirkte Abnahme des angelegten Holz-Abfuhrweges im Krähenberg wurde genehmigt.
TOP 3: Die von dem Handelsmann Christian Hahne angepachteten früheren Krick´schen Grundstücke sollen verkauft werden.
TOP 4: Die Bewilligung von Armenholz an Georg Flinkerbusch wurde abgelehnt. - Eine Begründung ist nicht aktenkundig.
TOP 5: Der Witwe Hilgenberg wurde Armenholz unter der Bedingung bewilligt, dass sie die Abfuhrkosten selbst bestreite.
TOP 6: Die alten Bohlen der Langelbrücke sollen nach Beendigung der Reparaturarbeiten sofort meistbietend versteigert werden.
TOP 7: Dem Caspar Pöttgen wurden die Aufräumung des Reiser-Holzes auf dem Holz-Abfuhrweg im Krähenberg für 3 ¼ Tax zu 2 Mark , zusammen 6,50 Mark bewilligt.
Am 19. April 1883
TOP 1: Trug der Vorsitzende die Regierungs-Verfügung vom 5. d.M. vor und beschloss die Versammlung die von dem Kirchen-Vorstand im Pastorats-Gebäude für Typhus-Kranke zur Verfügung gestellten Zimmer im Bedarfsfall mit den erforderlichen Krankenpflege-Utensilien auszustatten. - Das Pfarrhaus steht zur Zeit leer. S.o. 17. Oktober 1882 TOP 5. - Entfaltung zur Typhus-Epidemie im Kapitel: Lebensrettungen – Hebammen – Medizinales – Seuchen – Ärzte.
TOP 2: Der Witwe Regina Jürgens wurde vom 1. d.M. (1. April) an jährlich 18 Mark Hausmiete und monatlich 3 Mark Unterstützung bewilligt. - Trauungsregister: Heirat am 1.2.1845 Franz Jürgens mit Regina Hund aus Elleringhausen; Sterberegister: Franz Caspar Jürgens, geb. 5.8.1818; Tagelöhner, Beilieger, gest. 6.11.1864, hinterlässt Ehefrau, Elisabeth Linhoff = unehel. Tochter seiner Frau, 1 Schwester. Alte Haus-Nr. 21 c, Bergstr. 18
TOP 3: Die Schweine-Hirtenstelle soll zur Concurrenz (neuer Wortgebrauch im Protokoll)) ausgeschrieben werden. Den zu fordernden Jahreslohn sollen die vortreibenden Schweine-Besitzer voll tragen, einschließlich 4 % Hude-Gebühren, sodass die Gemeindekasse keinerlei Ausgaben hat.
TOP 4: Das wiederholte Gesuch des Joseph Kerstholt um Bewilligung der Hausmiete für die Eheleute Frank vom 1. November 1882 an wurde abermals abgelehnt. - Ein Grund ist nicht aktenkundig. - Volkszählung 1880: Joseph Kerstholt, Ale Haus-Nr. 114 / St. Nikolaus Straße 1. - Zur Familie Nikolaus Frank siehe Extra-Kapitel: Armenwesen.
TOP 5: Der Reiserholz-Verkauf im Hohlknochen wurde genehmigt.
Am 30. April 1883
TOP 1: Auf die mittels Verfügung des Herrn Amtmanns Enser vom 26. d.M. Nr. 1179 mitgeteilte Offerte des Hermann van (!) der Becke bezüglich des Abfuhrweges aus dem Krähenberg bzw. (!) Schultenohl wurde beschlossen, die dem Herrn van der Becke in dem notariellen Vertrag vom 2. Dezember 1874 bei Ankauf des Gemeinde-Grundstücks Flur IV Nr. 4 auferlegten Verpflichtungen betreffend Erneuerung eines Holzabfuhrweges über das gekaufte Grundstück und Anlegung sowie Unterhaltung einer Fahrbrücke über den Obergraben des Wildshauser Markes § 3 und 4 des Vertrages fallen und diese im Grundbuch eingetragene Gerechtsame löschen zu lassen, wenn Herr van der Becke hierfür die für allemal eine Entschädigung von 250 Mark zur hiesigen Gemeindekasse zahle. Dagegen erklärte die Versammlung, an dem neu angelegten Holz-Abfuhrweg durch den Krähenberg dem van der Becke ein Mitbenutzungsrecht nicht einräumen zu können, weil dies auf die Dauer Unzuträglichkeiten und Unkosten für die Gemeinde zur Folge haben könne. Selbstverständlich werde die Gemeinde nicht abgeneigt sein, in dieser Hinsicht dem Herrn van der Becke Gefälligkeiten zu erzeigen, indes müsse dies von jedesmaliger Beschlussfassung nachvorherigen speziellen Antrag abhängig gemacht werden.
TOP 2: In Folge Schreibens des Herrn Amtmanns Enser am 26. d.M. betreffend die von ihm innehabende Mietwohnung im neuen Schulhaus erklärte die Versammlung, dass sie die Beschaffung des nötigen Wassers allerdings als durchaus wünschenswert und notwendig erachte und in dieser Hinsicht unbedingt Schritte geschehen müssen, dass solches auf der anderen Seite aber angesichts der ungünstigen resp. durch die Anlage des Eisenbahn-Tunnels sehr zum Nachteil der hiesigen Ortes veränderten Wasser-Verhältnisse offenbar keine leichte Aufgabe sei. Zunächst werde jedenfalls zu konstatieren sein, wie dem noch immer nicht zum Abschluss gebrachten Prozess der Beschädigten gegen die Eisenbahn-Gesellschaft zum Antrag gebracht ward und solle sodann geprüft werden, ob für das Bedürfnis der Haushaltung des Herrn Amtmanns in der Nähe des Schulhauses ein angemessener tiefer Brunnen gegraben oder wegen Anlegung einer Wasserleitung mit dem Nachbar Toenne (auf der gegenüber liegenden Straßenseite: Post und „Hölle“) dann sich die Mächtigkeit (?) dazu bietet, in Unterhandlung getreten werden soll.
Am 6. Juni 1883
TOP 1: Um die hiesige Gemeinde-Fischerei gegen vollständigen Ruin zu schützen, wurde, nachdem der Gemeinde-Verordnete Noeke, welcher als Anpächter derselben bei der Sache beteiligt ist, abgetreten war (den Raum verlassen hatte), beschlossen, bei der General- bzw. Spezial-Commission die Ablösung der dem Fabrikbesitzer Linneborn zustehenden Fischerei-Gerechtsame unverzüglich zu beantragen. - Inhaltlich mehr ist nicht aktenkundig.
TOP 2: Antrag des Alex Emmerich wegen Abtretung eines bei seinem Wohnhaus belegenen für den öffentlichen Verkehr entbehrlichen kleinen Wege-Abschlusses wurde vorgelegt und darauf beschlossen, gegen den vom Antragsteller offerierten Kaufpreis von 30 Mark demselben die Aufg...(?) der Gemeinde auf dieser Grundfläche ohne jeglichGarantie zu ...(1 Wort nicht korrekt lesbar).
TOP 3: Mit Rücksicht auf die vom Herrn Oberförster Harbert erteilte Autorisation zum Lohe-Gewinnen wurde beschlossen, der im Laufe dieses Frühjahrs im Gemeindewald vorkommende Eichenlohe öffentlich meistbietend zu verkaufen und zwar zentnerweiseund mit der Bedingung, dass der Cultur-Arbeiter Johann Kückenhoff das Abborkenauf Kosten des Käufers besorgt und die Abfuhr Sache des Käufers ist.
Am 2. Juli 1883
TOP 1: Wurde der Versammlung von dem Antrag hin der Witwe Klocke (hier mit ck, sonst auch Kloke geschrieben) eine Gewährung einer fortlaufenden Unterstützung vorgelegt. Die Versammlung erkannte den hilfsbedürftigen Zustand der Klocke an und beschloss auf Vorschlag des Vorsitzenden, derselben bis auf weiteres eine fortlaufende Unterstützung von monatlich 6 Mark, außerdem jährlich 36 Mark Wohnungsentschädigung zu bewilligen. - Sterberegister: Anton Kloke, Maurer, LA 50 J., gest. 4. Juni 1883. Trauungsregister: Zweite Heirat am 20.1.1876: Johann Anton Kloke aus Stadtberge / Obermarsberg, Witwer, mit Maria Franziska Molitor. Erste Heirat am 27.11.1858 mit Maria Anna Rochold.
TOP 2: Wurde der abermalige Antrag der Witwe Jürgens um Gewährung einer einmaligen rückständigen Wohnungsentschädigung von 7,50 Mark bewilligt.
Zwischenbemerkung, die in dieser „Abschrift“ nicht festzustellen ist: Die Rechtschreibung des derzeitigen Sekretärs ist manchmal etwas anders als die seiner Vorgänger.
Am 23. Juli 1883
TOP 1: Wurde der Versammlung mitgeteilt, dass die am 15. Juni d.J. vorgenommene Wahl, worauf für den Rest der mit dem 22. Dezember d.J. anliegenden Wahl-Periode der Postverwalter Kaspar Toenne zum Gemeinde-Vorsteher gewählt, dass die Bestätigung des Herrn Landrats nicht erhalten habe. Es wurde hiermit der Versammlung eröffnet, dass, falls die auf heute anberaumte anderweite Wahl die Bestätigung des Herrn Landrats wiederum nicht erhalten sollte, die Ernennung des Gemeinde-Vorstehers aufgrund des § 38 der Land-Gemeinde-Ordnung durch den Herrn Landrat erfolgen würde. Es wurde hierauf zur Wahl geschritten und mit 4 gegen 1 Stimme, welche auf den Amtmann Enser fiel, der Unternehmer Johann Düring zum Gemeinde-Vorsteher für den Rest der mit dem 22. Dezember d.J. ablaufenden Wahlperiode gewählt. Der stellvertretende Gemeinde-Vorsteher und Gemeinde-Verordnete Johann Düring enthielt sich bei der Abstimmung.
TOP 2: Der vom Förster Heidfeld erbaute Stall soll durch den Maurermeister Caspar Kehsler hierselbst excl. des aus Gemeindewald gelieferte Zimmerer-Holzes abtaxiert und der Taxwert dem Heidfeld aus der Gemeindekasse vergütet werden.
TOP 3: Die Gemeinde-Jagden sollen von neuem und zwar nur mit Wildschaden ausgesetzt werden und es soll der auf Wildschaden lautende Paragraph in Bezug auf seinen redaktionellen Inhalt (?) abgeändert werden. - Genau Inhaltliches ist hier nicht aktenkundig.
TOP 4: Der Vorsitzende trug vor, dass die Westfälische-Provinzial.Feuer-Sozietät bewilligt für den Blitzschaden am neuen Schulgebäude eine Entschädigung von 48 Mark bewilligt habe. Der stellvertretende Gemeinde-Vorsteher Düring wurde beauftragt, das Gebäude nach Einholung des Gutachtens des Taxators Trompetter (Preis-Kosten-Einschätzers) wieder herstellen zu lassen.
Am 27. August 1883
TOP 1: Dem Handlanger Caspar Schmitz wurden von heute an wöchentlich 3 Mark Unterstützung bewilligt. Außerdem erhält derselbe Arzt und Apotheke frei. - Sterberegister: Caspar Schmitz, Maurer, gest. 5.9.1883; Trauungsregister: Heirat am 25.11.1858 Caspar Schmitz gnt. Busenbergs mit Maria-Anna Heinrichs aus Wennemen, Pfr. Calle. Dez. 1880: Alte Haus-Nr. 28, St. Nikolaus Str., ohne Vornamen 1 männl., 4 weibl.; 1895: Alte Haus-Nr. 213, Hauptstraße, Schmitz, Witwe, 1 weibl., 2 männl., ohne Vornamen.
TOP 2: Das Gesuch der Witwe Hilgenberg um Bewilligung von Kleidungsstücken für ihre beiden Töchter wurde abgelehnt, da die Bedürfnisse nicht anerkannt werden konnten. - Ausdrückliche Gründe sind nicht aktenkundig. - Sterberegister: Conrad Hilgenberg gest. 15.4.1882, LA 38, Fabrikarbeiter, Dez. 1880: Alte Haus-Nr. 60, Bergstr. 31; 1 männl., 5 weibl.: Heiratsregister: Conrad Hilgenberg aus Fulda mit Maria-Catharina Vielhaber am 3.8.1872
TOP 3: Die Reparaturkosten der Langelsbrücke ad 31,60 Mark sollen von dem Knecht Franz Heihe zu Giesmecke gerichtlich eingezogen werden. - Inhaltliches ist nicht aktenkundig.
TOP 4: Der Wege- und Wald-Wärter Düring soll zur Instandhaltung der Gemeinde-Wege angehalten werden und der Herr Noeke wurde bestimmt, dem Düring die Arbeiten anzuweisen und zu Kontrollieren. Dieses soll dem Düring von dem Vorsitzenden eröffnet werden.
TOP 5: Dem Johann Spindeldreher sollen die Schuhe besohlt und Leinen für 3 Hemden beschafft werden. Herr Kerstholt wurde mit der Ausführung beauftragt. - Siehe oben: 8. Februar 1883, TOP 5.
Am 20. September 1883
TOP 1: Dem Förster Heidfeld soll der Taxpreis für einen erbauten Stall mit 89,54 Mark aus der Gemeinde-Kasse gezahlt werden.
TOP 2: Die Rechnung des Maurermeisters Caspar Rocholl für über ausgeführte Arbeiten am neuen Schulhaus im Betrag von 27,80 Mark soll auf die Gemeindekasse angewiesen werden.
TOP 3: Der Vorsitzende wurde beauftragt, mit van der Becke in Wildshausen nochmals auf gütlichem Wege in Unterhandlung zu treten, welchen Betrag er als Abfindung zahlen will, wenn die Gemeinde auf den Bau der Brücke über seinen Obergraben und auf den Holz-Abfuhrweg im Schulten-Ohl verzichtet.
TOP 4: Das Gesuch der Witwe Caspar Schmitz auf Bewilligung der rückständigen Miete von 60,50 Mark ist durch Zahlung seitens des Schwiegersohns der Witwe Schmitz gegenstandslos geworden. - Siehe oben: 27. August 1883, TOP 1.
TOP 5: Das Gesuch der Witwe Recke zu Dinschede auf Bewilligung der jährlichen Wohnungsmiete ad 36 Mark vom 1. Februar an wurde abermals abgelehnt.
TOP 6: Der Maurermeister Caspar Rocholl soll mit der Anfertigung eines Kostenanschlags erstellen über das Weißen der Schullocale nach Erneuerung des Anstrichs am alten Schulgebäude beauftragt werden.
TOP 7: Die Beschlussfassung über die Instandsetzung des Twieten-Weges wurde ausgesetzt. - Begründung ist nicht aktenkundig; wohl wegen Geldmangel. Oder: z. Zt. wohnt hier kein Pfarrer.
Am 16. Oktober 1883
TOP 1: Der Hauungs- und Forst-Culturplan pro 1884 vorgelegt, durchberaten und genehmigt. Bei Rücksendung des Forst-Cultur-Plan soll dem Oberförster der Wunsch unterbreitet werden von der Ausführung der Titel I a und Titel IV Pos. 1 aufgeführten Rechnungen Abstand zu nehmen. - Diese Rechnungen mit den 2 Positionen sind nicht aktenkundig.
TOP 2: Die Beschlussfassung um die beantragte Niederschlagung der rückständigen Holz-Kaufgelder (wird) ausgesetzt und wurde der Vorsitzende beauftragt, mit den säumigen Zahlern vorab mündlich zu unterhandeln.
Am 17. November 1883
TOP 1: Die von dem Rendanten Bracht unterm 31. Juli d.J. gelegte Rechnung der hiesigen Gemeindekasse pro 1882/83 wurde wie folgt festgesetzt: Soll-Einnahme 23707,o9 Mark; Ist-Einnahme 23261,32 Mark; Rest-Einnahme 445,77 Mark; Soll-Ausgabe 18526, 25 Mark; ; Ist-Ausgabe 18526, 25 Mark; Bestand 4735,07 Mark.
Top 2: Zur Revision der Gemeindekassen-Rechnung pro 1882/83 wurden die Gemeinde-Verordneten Josef Noeke und Carl Feldmann gewählt.
TOP 3: Die Nachweisung der unbeibringlichen Einnahme-Reste soll in nächster Sitzung durchberaten werden.
TOP 4: Als Mitglieder der Klassensteuer-Einschätzungs-Commission pro 1884/85 wurden: Postverwalter Caspar Toenne, Ziegelei-Besitzer Johann Düring, Auktionator Josef Noeke gewählt.
TOP 5: Die Communalsteuer-Reclamation der Ehefrau Ransenberg wurde als unbegründet verworfen. - Siehe Extra-Kapitel: Freienohler Zusammenleben mit jüdischen Familien, Ransenberg.
TOP 6: Das Gesuch der Witwe Recke um Bewilligung der Wohnungsmiete resp. Überweisung einer Wohnung wurde abgelehnt, da Gesuchstellerin bei ihrem Stiefvater in Dinschede wohnt und auch unterhalten wird.
TOP 7: Das Gesuch der Witwe Jürgens um Erhöhung ihrer Unterstützung wurde ebenfalls abgelehnt, da Gesuchstellerin durch Halten von Kostgängern einer erhöhten Unterstützung nicht bedürftig ist.
TOP 8: Im Jahr 1844 ist dem Adam Köster hierselbst von dem Grundstück Flur I Parz. Nr. 579/5 der hiesigen Steuer-Gemeinde ein Wohnhaus-Platz zur Größe von 12 Ruten 45 Fuß zum Preis von 19 RT 20 Sgr 4 Pf verkauft und der Kaufpreis auch an die Gemeindekasse entrichtet. Dem Köster sind aber 14 Ruten 20 Fuß zugemessen und in der Mutterrolle unter Flur I Nr. 1778/578 zugeschrieben worden. Die jetzige Besitzerin des Grundstücks die Ehefrau Tagelöhner Caspar Zacharias Elisabeth geb. Köster hierselbst, Tochter des früheren Ankäufers, hat sich nun bereit erklärt, den fehlenden Kaufpreis von 8,83 Mark zu zahlen, womit wir uns einverstanden erklären und darin willigen (!),dass das Grundstück in seiner jetzigen Größe von 2 Ar 02 qmt zum Kaufpreis von 67,86 Mark auf den Namen der jetzigen Besitzerin im Grundbuch aufgelassen wurde, nachdem zuvor die Genehmigung Königlicher Regierung erteilt ist.
TOP 9: Der Witwe Tagelöhner Heinrich Höhmann: Mine geb. Bracht wurde infolge ihres Gesuchs Armen-Brennholz bewilligt; der weitere Antrag um Bewilligung der Wohnungsmiete und eine fortlaufende Unterstützung wurden jedoch abgelehnt, da die Bedürftigkeit hierzu nicht anerkannt werden konnte. - Trauungsregister: Heirat Heinrich Höhmann am 17.11.1853 mit Wilhelmine Bracht aus Niederberge, evangel. Rel.; Sterberegister: Heinrich Höhmann: gest. 9.7.1880, LA 61, Tagelöhner. - Alte Haus-Nr. 66 / Twiete.
Am 22. Dezember 1883
TOP 1: Das eichene Schiffs- und Kahn-Bauholz wird dem Hoh. Weber in Ahen (!) zu dem offerierten Preis Stück von über 0,30 Fm Inhalt pro Fm 20 Mark, Stück von unter 0,30 Fm Inhalt pro 17 Mark, das eichene Gruben- und Nutz-Holz dem Holzhändler Johann Schwefer zu 22 resp 16 Mark pro Festmeter und das Buchen-Holz in der Winterseite der Chemischen Fabrik zu Oeventrop für 2,30 Mark pro Raummeter verkauft. Mit Holzhändler Schwefer soll wegen Abnahme der übrigen Gruben-Hölzer ebenfalls verhandelt werden.
TOP 2: Die Verpflegungskosten für den Handelsmann Ferdinand Korte im Krankenhaus Arnsberg sollen vorschussweise aus der Gemeindekasse bestritten und demnächst vom Anton Korte in Ratenzahlungen gegen Bürgschaftsleistung wieder eingezogen werden. Eventuell sollen die Kosten auf die Besitzung des Anton Korte eingetragen werden.
TOP 3: Der Ehefrau Auktionator Josef Noeke: Dorothea geb. Klute hierselbst sollen die Gemeinde-Grundstücke Flur IV Nr. 206/123 und 212/138 der Steuer-Gemeinde Freienohl gegen ein Eintrittsgeld von 1 Mark und einem jährlichen Grundzins von 1,40 Mark und da der Grundzins am 31. Dezember 1862 zum 25-fachen Betrag mit 35 Mark bereits abgelöst ist, zum Gesamtpreis von 36 Mark verkauft wurde. Der Kaufpreis ist bereits zur Gemeindekasse gezahlt und einwilligen deshalb in die Auflassung der Grundstücke auf den Namen der Ehefrau Noeke.
TOP 4: Für die Witwe Recke soll eine Wohnung hierselbst auf Gemeinde-Kosten beschafft beschafft werden und übernahm Josef Noeke die Auswahl.
TOP 5: Die Wohnung der Eheleute Frank soll gekündigt werden, da Frank für den Unterhalt seiner Familie selbst sorgen muss und Kann. - Einzelheiten sind nicht aktenkundig.
TOP 6: Dem Tagelöhner Josef Köster wurde der beantragte Haufen Reiserholz nicht bewilligt. - Ein Grund ist nicht aktenkundig.
Ende der Akte AA 404. Beginn der Akte AA 407.
Drei Monate Versammlungspause. Dem bisherigen Befund: Akten entsprechend.
Amtmann und Gemeinde-Vorsteher Gustav Enser; Gemeinde-Verordnete: Franz Göckeler, Joseph Noeke, Carl Feldmann, Fritz Kerstholt, Johann Düring, Heinrich Albers.
Am 31. März 1884
TOP 1: Der vom Vorsitzenden und stellvertretenden Gemeinde-Vorsteher Düring entworfene Communal-Haushalts-Etat pro 1884/85 wurde vorgelegt, durchberaten und in Einnahmen und Ausgaben auf 12600 Mark festgelegt. Die hiernach zu erhebende Communal-Steuer ad 7950,94 Mark soll durch Zuschläge zu den direkten Staats-Steuern zu gleichen Prozenten aufgebracht werden.
TOP 2: Das Verzeichnis der unbeibringlichen Einnahmen wurde durchberaten und vollzogen. - Inhalte sind nicht aktenkundig.
TOP 3: Die Rechnung des Apothekers Fischer in Arnsberg soll angewiesen werden.
TOP 4: Der Witwe Jürgens wurden 1 Paar Schuhe und 1 Fuder Holz bewilligt.
TOP 5: Das unterhalb der Vogelstange belegene (gelegene) Terrain soll mit hochstämmigen Eichen bepflanzt werden. Flurschütz Düring soll mit der Ausführung beauftragt werden. - Hinter der Langelbrücke rechts, am Eingang in den unteren Küppelweg, rechts vom Haus Bredt hat die Vogelstange gestanden; alte Eingesessene kennen noch die genaue Stelle.
TOP 6: Die Eichen-Einfriedigung am oberen Feuerteich (Kletterpott) soll, nachdem der Rost abgekratzt, durch den Nachtwächter Krick zweimal mit Ölmenning gestrichen werden.
TOP 7: Den beiden Nachtwächtern soll der Dienst gekündigt und an deren Stelle ein Nachtwächter mit einer Jahresbesoldung von 210 Mark angestellt werden. Der neu anzustellende Nachtwächter hat sich ein Wachlocal auf eigene Kosten zu beschaffen und soll dem Lenze das seitherige Wachlocal gekündigt werden, da der neu anzustellende Nachtwächter keine Signale mehr abgeben soll, so sollen Controll-Uhren beschafft werden. - Wachlocal, nicht Wachtlocal. Lenze: Alte Haus-Nr. 27, St. Nikolaus Straße 19.
TOP 8: In die Commission zur Controllierung wegen Vertilgung des Huflattichs wurden der Unternehmer Düring und der Flurschütz Düring gewählt. - Die Huflattich-Commission wird hier zum ersten Mal genannt.
TOP 9: Der Amtskasse soll zur Deckung des noch zu vermittelnden Vorschusses das bezügliche Darlehen auf 1 Monat gegen 4 % Zinsen geliehen werden. - Wohl von der Gemeindekasse.
Am 9. Mai 1884
TOP 1: Die Bewerbungsgesuche des Tagelöhners Arnold Krick und des Totengräbers Johann Schirp um die erledigte Nachtwächterstelle wurden nicht berücksichtigt. Dagegen wurde der Vorsitzende ermächtigt, mit dem Fabrikarbeiter Franz Kaulmann hierselbst wegen Übernahme der Stelle in Unterhandlung zu treten. Die Besoldung wurde vom 1. Juni des Jahres an auf 264 Mark bis 300 Mark inklusive für Beschaffung eines Wachlocals festgesetzt. - Gründe für diesen Personalwechsel sind hier nicht aktenkundig.
TOP 2: Der Familie Limberg wurde für die Zeit der Erkrankung der (Frau und Mutter) Limberg eine Unterstützung von täglich 50 Pfennig bewilligt und sollen die gezahlten Beträge von dem Ortsarmenverband Arnsberg wieder eingezogen werden. -In den Volkszählungslisten von 1871, 1880, 1895 ist die Familie Limberg nicht aktenkundig, auch nicht im Trauungsregister. Wohl Sterberegister: gest. 26.5.1886 Kind Martin Limberg, LA 1 Jahr, Sohn der Eheleute Franz Limberg und ...(?) Vohs.- Im Jahr 1886: insgesamt 43 Sterbefälle, davon 32 Kinder! Typhus-Epidemie; siehe unten TOP 6.
TOP 3: Dem Lehrer Brüggemann wurde gegen die Stimme des Gemeinde-Verordneten Franz Göckeler in Rücksicht darauf, dass Brüggemann die ihm überwiesene Dienstwohnung nicht bewohnt (im neuen Schulgebäude) und die Gemeinde daher keine Unterhaltungskosten hat, ein jährlich vom 1. April d.J. zahlbarer Betrag von 25 Mark aus der Gemeindekasse bewilligt. - Der Grund dieses Nicht-Bewohnens ist nicht aktenkundig, auch nicht, wo er wohnt. Siehe Gemeinde-Versammlung vom 26. Mai 1882, TOP 8 . Im Kapitel „Netzwerk Schule“ gilt Lehrer Brüggemann als fleißig und geschickt.
TOP 4: Die vom Vorsitzenden und der Revisions-Commission über die Gemeindekassen-Rechnung für 1882/83 gezogenen Erinnerungen wurden vorgetragen, genehmigt und sollen dem Rendanten zur künftigen Beachtung mitgeteilt werden. Dem Rendanten wurde wurde für die Rechnung pro 1882/83 Decharge erteilt.
TOP 5: Die Rechnung des Schreiners Carl Feldmann über 24,75 Mark soll angewiesen werden.
TOP 6: Auf Antrag des Kirchenvorstandssoll in der hiesigen Pastoratswohnung der Saal, die beiden anstehenden Zimmer nebst Flur tapeziert resp. cramoniert (?) werden. Der Vorsitzende und der Gemeinde-Verordnete Feldmann wurden mit der Ausführung beauftragt. Ebenso soll für den Saal ein neuer Ofen beschafft werden, falls der alte unbrauchbar sein sollte. - Das Pastoratsgebäude stand leer (Pfarrer Falter kam erst nach der Epidemie), wurde von der Ordensschwester Isidora mit den Typhus-Epidemie-Erkrankten bewohnt. Zu Schwester Isidora siehe Extra-Kapitel: Frau, Frauen in Freienohl.
TOP 7: Das Gesuch des Försters Heidfeld vom 28. April auf Rückzahlung der ihm vom Gehalt abgezogenen rückständigen Holz-Kaufgelder des Johann Trompetter und Nikolaus Frank wurde abgelehnt.
TOP 8: Für den beim Gemeinde-Verordneten Kerstholt untergebrachten Sohn der Witwe Spindeldreher wurde 1 Anzug und 1 Paar Schuhe bewilligt. - Der Junge wird größer geworden sein.
Am 18. Juli 1884
TOP 1: Die erforderlichen Gelder zur Reparatur der Schulbänke in der Mädchenklasse wurden aus der Gemeindekasse bewilligt.
TOP 2: Der Klempner Adams in Arnsberg soll mit der Anlage eines Blitzableiters auf dem neuen Schulgebäude beauftragt werden und werden die Kosten aus der Gemeindekasse bewilligt. Der mit Adams abzuschließende Lieferungsvertrag soll uns zur Genehmigung vorgelegt werden.
TOP 3: Der Grenzbericht der Forstverwaltung wurde vorgetragen und sollen die Grenz- Verletzungen unter Hinzuziehung der Beteiligten nach beendeter Fristenrate besichtigt und abgestellt werden.
TOP 4: Im Betreff der Grenzverletzungen des Schneidermeisters Franz Schwefer soll der Maurermeister Fritz Göckeler jun. über seine Wit...schaft (?) nach vorheriger Besichtigung an Ort und Stelle vernommen werden und behalten wir uns bis dahin Beschlussfassung darüber vor, ob gegen Schwefer klagend vorgegangen werden soll. - Einzelheiten sind hier nicht aktenkundig.
TOP 5: Die angedrohte Klage des Johann Kessler im Betreff der Eigentums-Ansprüche an dem Gemeinde-Grundstück hinter dem Kessler´schen Haus wollen wir abwarten. - Einzelheiten sind hier nicht aktenkundig.
TOP 6: Das Gutachten der Agricultur-Chemischen Versuchsstation Münster vom 30. Mai 1884 über den Zustand der hiesigen beiden Gemeindebrunnenwasser wurde vorgetragen und davon mit dem Bemerken Kenntnis genommen, dass eine seitliche oder oberirdische Absperrung des Zuflusswassers nicht angänglig ist, da die Brunnenwasser jetzt nur aus Tagewasser bestehen. - Siehe Krünitz Online: Tagewasser: besteht nur aus Regenwasser, Schneewasser, nicht durch andere Zuflüsse, Gräben (vom Nachbarn...).
TOP 7: Die unterm 26. April 1884 von der Königl. General-Commission Münster ergangene Erkenntnis in Betreff Ablösung der Linneborn´schen Ruhr-Fischerei wurde von dem Vorsitzenden mit dem Bemerken vorgetragen, dass Linneborn gegen diese Erkenntnis Berufung eingelegt habe. - Inhaltliches ist nicht aktenkundig.
TOP 8: Die von dem Amtmann und dem stellvertretenden Gemeinde-Vorsteher Düring in dem Ablösetermin der Pfarrgefälle abgegebenen Erklärung wurde zugestimmt und beschlossen, das später zu ermittelnde Ablösekapital aus dem Bestand der Gemeindekasse zu zahlen.
TOP 9: Demnächst (danach) wurde zur Wahl eines neuen stellvertretenden Gemeinde-Vorstehers für die Periode 29.Juni 1884 bis zum 29. Juni 1890 geschritten. Es erhielten Stimmen: (2.)Ackerer Adam Pöttgen: 1 Stimme; (1.) Auktions-Commissar Joseph Noeke: 4; (3.) Schreiner Carl Feldmann: 1; (4.) Ziegelei-Besitzer Johann Düring: 1; und es ist somit Joseph Noeke gewählt worden. Noeke war in der Sitzung anwesend und nahm die Wahl an.
TOP 10: Zum Amtmann-Vertreter pro 1. April 1884 bis 31. März 1887 wurde der Maurermeister Franz Göckeler mit 4 von 7 Stimmen gewählt; Joseph Noeke erhielt 3 Stimmen. Göckeler war anwesend und nahm die Wahl an. - Eine wohl politisch korrekte Unterscheidung: Amtmann-Vertreter und stellvertretender Gemeinde-Vorsteher: zwei Personen.
TOP 11: Der Schreinermeister Carl Feldmann wurde mit Veranschlagung der Reparaturarbeiten der Langelsbrücke beauftragt. Der Anschlag soll vor dem Verding der Arbeiten uns vorgelegt werden.
TOP 12: Der Gemeinde-Verordnete Noeke will die nötigen Anweisungen zur Instandsetzung der Twieten-Straße und des Weges zur Giesmecke geben und sollen dem Wegewärter Düring beim Transport der Steine die zum Auf- und Abladen derselben erforderlichen Arbeitskräfte beigegeben werden.
TOP 13: Schreinermeister Carl Feldmann wurde mit der Reparatur des Rostes bei Rosenthal beauftragt. - 2010: Haus Hömberg: Brunnenstraße / Alter Weg / Hauptstraße.
Am 2. August 1884
TOP 1: Der zum stellvertretenden Gemeinde-Vorsteher gewählte Auctions-Commissar Joseph Noeke wurde vom Vorsitzenden vereidigt, in sein Amt eingeführt und darüber einer besonderen Verhandlung aufgenommen. - Schlussformulierung inhaltlich nicht erklärt.
TOP 2: Die Ministerial-Maßnahmen gegen die Cholera wurden vorgetragen und eine Commission gewählt bestehend aus dem Vorsitzenden und den Gemeinde-Verordneten Göckeler und Noeke, welche die Wohnungs- und Reinigungs-Verhältnisse der hiesigen Einwohnerschaft einer Untersuchung unterziehen soll.
TOP 3: Der Nachtwächter Kaulmann soll vorläufig stündlich pfeifen und es soll später Beschluss darüber gefasst werden, ob Controll-Uhren angeschafft werden sollen oder nicht. „Pfeifen“ konkret?
TOP 4: Der Familie Fritz Schmitz wurde eine Unterstützung von täglich 1 Mark bewilligt und für den 11-jährigen Sohn der Familie Schmitz sollen 1 Paar Schuhe beschafft werden.
TOP 5: Zur Revision der Communal-Kassen-Rechnung pro 1883/84 wurden die Gemeinde-Verordneten Düring und Kerstholt gewählt.
TOP 6: Der Straßenmeister Wienbrock (?) zu Meschede soll aufgefordert werden, den defekten Straßen-Rost rechts bei Röther wieder in einen ordnungsmäßigen Zustand setzen zu lassen. - 2010: vor der Volksbank Hauptstraße.
TOP 7: Herr Noeke übernahm es, zur Instandsetzung der Twieten-Straße einen Kostenanschlag anzufertigen.
TOP 8: Die Arbeiten zur Instandsetzung der Langelbrücke (ohne s geschrieben) sollen dem Kostenanschlag gemäß nunmehr öffentlich mindestfordernd verdungen werden.
Am 18. August 1884
TOP 1: Dem Anton Höhmann hierselbst wurde die Instandsetzung der Twieten-Straße für das abgegebene Gebot von 408 Mark übertragen. - Anton Höhmann: Alte Haus-Nr. 66 / Twiete 1.- Nebenbei: an der Lage seines Haus-Eingangs ist die Lage der alten Dorfstraße durch Freienohl vor etwa 1806 – 1810 sichtbar.
TOP 2: Mit der Errichtung einer gemeinsamen Orts-Krankenkasse für den ganzen Amtsbezirk Freienohl sind wireinverstanden und wir treten dem von der Amts-Versammlung Freienohl dieserhalb unterm 5. d.M. gefassten Beschluss in allen Teilen bei.
TOP 3: Der Dachdecker Weber soll die Bedachung des Försterhauses einer Untersuchung unterziehen und demnächst (danach) die erforderlichen Arbeiten nach vorheriger Beschlussfassung ausführen.
Am 22. September 1884
TOP 1: Der Arbeiter-Colonie Wilhelmsdorf wurde eine einmalige Beihilfe von 20 Mark in der Voraussetzung gewilligt, dass sämtliche Gemeinden des Amtes ebenfalls einen Beitrag leisten.
TOP 2: Eine größere Feuerspritze mit Saugvorrichtung für die hiesige Gemeinde soll beschafft werden in der Voraussetzung, dass die Königliche Regierung in Rücksicht auf die misslichen finanziellen Verhältnisse der Gemeinde eine extraordinaire Hauung bis zur Höhe der Anschaffungskosten bewilligt.
TOP 3: Über die Weiterversorgung der hiesigen Gemeinde mit dem erforderlichen Wasser ist das Königliche-Eisenbahn-Betriebsamt zu Kassel (schon mit K geschrieben) mit der Ausarbeitung eines Projektes zur Herstellung einer Wasserleitung beschäftigt.
TOP 4: Mit der Bildung einer organisierten Feuerwehr soll vorgegangen werden. - Daraus wird die Organisation „Freiwillige Feuerwehr“.
TOP 5: Der Zufuhrweg zum Försterhaus soll instandgesetzt werden; und übernehme Herr (!) Düring die Anordnung.
TOP 6: Zur Prüfung des Hauungs- und Cultur-Plans wurden Herr Düring und Noeke gewählt.
TOP 7: Das Weißeln der 3 Schulzimmer wurde dem Maurer Fritz Schmitz hierselbst übertragen.
TOP 8: Das Communalsteuer-Ausstandsgesuch der Witwe Arnold Geijsler wurde abgelehnt. - Begründung ist nicht aktenkundig.
TOP 9: Die Verbindung der Flurschützenstelle mit der Försterstelle wurde vorläufig noch nicht für zweckmäßig erachtet. - Altersgründe: Sterberegister: gest. 13.9.1885 Friedrich Heidfeld, Communal-Förster, LA 73.
Am 7. Oktober 1884
TOP 1: Die Hauungs- und Cultur-Pläne pro 1885 wurde genehmigt.
TOP 2: Die in der Pastorat (kein Schreibfehler, sondern Freienohlerisch) disponibel gewordenen Besen (?) sollen öffentlich meistbietend verkauft werden.
TOP 3: Der Brunnen bei derPastorat soll mit Steinen überdeckt werden. 6 Zoll starke Steine wurden für hinreichend gehalten. - 1 Zoll etwa 2,6 – 3 cm; also etwa knapp 18 cm.
TOP 4: Um dem Grund der Typhus-Krankheit Herr zu werden, soll eine Krankenschwester auf Kosten der Gemeinde die Pflege der Kranken übernehmen. - Schwester Isidora zieht ins z.Zt. leerstehende Kranken-Pfarrhaus.
Am 20. Oktober 1884
TOP 1: Der heutige Verkauf der in der hiesigen Pastorat überflüssig gewordenen Öfen wurde ausschließlich des kleinen eckigen Kachelofens, wofür 7 Taler geboten sind und welcher für eventuelle Armenzwecke aufbewahrt werden soll, genehmigt mit der Maßgabe, dass der Ankäufer Johann Schramm einen annehmbaren Bürgen stellen muss.
TOP 2: Das Wohn- und Empfangszimmer sowie das Esszimmer in der Pastoratswohnung soll dem Voranschlag des Franz Göckeler vom 16. d.M. gemäß zum Betrag von 28,14 Mark durch den Anstreicher Krick hierselbst neu tapeziert und geweißelt werden. Dem Pfarrer Falter sollen die Tapeten zur Auswahl vorgelegt werden. - Der neue Pfarrer Julius Falter wurde aus der Stadt Hagen nach Freienohl versetzt, wohl auch wegen seines gegenüber Bismarck kritischen Buches über den Kulturkampf.
TOP 3: An Stelle der ausgeschriebenen Nachtwächter Krick und Lenze wurde der Bahnarbeiter Franz Kaulmann von hier, welcher diesen Dienst schon seit 1. August probeweise versieht, gewählt; und zwar wurde eine beiderseits freistehende dreimonatliche Kündigung und das Gehalt des Kaulmann auf jährlich 300 Reichstaler festgesetzt. Das Wachlocal stellt Kaulmann unentgeltlich, dahingegen liefert die Gemeinde 1 Klafter Hartholz und 2 Haufen Reiserholz. - 1 Klafter = 3,4 Kubik-Meter.
TOP 4: Die Liquidation des Justizrat Gröning zu Arnsberg über 58,65 Mark in Sachen der Ruhfischerei-Ablösung soll auf die Gemeindekasse angewiesen werden.
TOP 5: Über die Instandsetzung des Weges nach dem Totenhof (Friedhofsweg) soll das Rechtsverhältnis festgestellt werden. - Bezahlt die politische oder kirchliche Gemeinde?
Am 10. November 1884
TOP 1: Gegen die von dem Herrn Oberförster Harbert beabsichtigte Beschäftigung des Reservejägers (Militär-Dienststufe) Franz Heidfeld im hiesigen Communal-Wald haben wir nichts zu erinnern (einzuwenden), jedoch befinden wir uns nicht in der Lage, den Heidfeld honorieren (bezahlen) zu können, da an einem Überschuss aus dem Communal-Wald nicht mehr zu denken ist. Nach den Hauungs- und Culturplänen pro Geschäftsjahr 1885 ergibt sich folgendes Resultat: Einnahme nach dem Haushaltsplan: 2075,95 Mark, davon ab an Ausgaben: (a) Hauerlohn 318, 50 Mark; (b) Cultur-Kosten 156, 60 Mark; (c) Gehalt des Försters 720,-- Mark, Dienstwohnung für denselben 72,-- Mark; (d) Gehalt des Oberförsters 240,82 Mark; (e) Gehalt des Waldwärters Düring 225,-- Mark; (f) 4 % Haben-Gebühren des Rendanten von 2075,60 Mark: 83,04 Mark; (g) Grundsteuer rot. (?,vot.?) 175 Mark; (h) 4 % Habengebühren von 175 Mark: 7 Mark : 1997,96 Mark; mithin Überschuss 78,00 Mark. Dieser Überschuss wird aber durch Hergabe des Deputat-Holzes für den Förster und durch die Unterhaltungskosten der Försterwohnung vollständig absorbiert (verbraucht).
TOP 2: Der Antrag des Tagelöhners Heinrich Hecking um Erhöhung der Sohle des an seinem Haus vorbeiführenden Grabens der Twieten-Straße oder Anlegung eines Steges zu seinem Haus wurde abgelehnt, da die Twieten-Straße durch die vorgenommene Instandsetzung bei dem Hecking´schen Haus keine Erhöhung erfahren hat.
TOP 3: Das bei der Sparcasse Arnsberg zinsbar angelegte Capital von pptr. 1500 Mark soll gekündigt und hiermit nur aus dem Kostenbestand sollen bei der Sparcasse Neheim auf das im Jahr 1878 angeliehene Capital 3500 Mark abgetragen werden.
TOP 4: Dem Fabrikbesitzer Linneborn wurde am Hohlknochen (Steinbruch) das erforderliche Baumaterial zum Wege durch das Langel gewährt und wurde Herr Joseph Noeke deputiert (beauftragt), die Art und Weise der Gewinnung (des Abbaus) anzugehen.
TOP 5: Als Ordner resp. Aufsichter (Aufseher) bei Ausbruch eines Brandes wurden gewählt: (a) an Stelle des Zimmerermeisters Franz Korte der Schneidermeister Arnold Schroeder; (b) an Stelle des Amtssekretärs Carl Struif (?) der Kaufmann Anton Löbach; (c) an Stelle des Auktionators Josef Noeke der Schaufelmacher Franz Düring und (d) an Stelle des Arnold Schroeder der Ackerer Caspar Altenwerth. - Für die 12 Ordner und Aufsichtsmänner sollen rote Armbinden beschafft werden und es wurde Herr Schneidermeister Albers mit der Anfertigung derselben beauftragt.
TOP 6: Als Mitglieder der Klassensteuer-Einschätzungs-Commission für 1885/86 wurden: (1.) Auktions-Commissar Joseph Noeke, (2.) Postverwalter Caspar Toenne, (3.) Ziegelei-Besitzer Johann Düring gewählt.
Am 28.November 1884
TOP 1: Die von dem Rendanten Bracht unterm15. Juli d. J. vorgelegte Rechnung der hiesigen Gemeindekasse füpro 1883/84 wurde vorgelegt, postenweise durchgegangen und dabei nichts zu erinnern gefunden. Die Rechnung wurde wie folgt festgestellt: Soll-Einnahmen 21947,36 Mark; Ist-Einnahmen 21399,33 Mark; Rest-Einnahmen 66,70 Mark; Soll-Ausgabe 16356,74 Mark; Ist-Ausgabe 16356,74 Mark; Bestand 5042,59 Mark. Decharge wurde erteilt.
TOP 2: Von der Bestätigung des Kaulmann als Nachtwächter wurde Mitteilung gemacht und soll die Vereidigung desselben in nächster Sitzung erfolgen.
TOP 3: Die Kündigung des Kuhhirten Vohs wurde akzeptiert und es soll unter Zuziehung des Hirten Krick eine neue Abgrenzung der Huden (Weiden) und Neueinteilung der Huden in einer besonderen Sitzung vorgenommen werden.
TOP 4: Die ganze Communalsteuer des Heinrich Trumpetter Sen. pro 1884/85 wurde niedergeschlagen.
TOP 5: In die Rückgabe der Amtscautiondes verstorbenen Rendanten Theodor Bracht an den jetzigen Rendanten Louis Bracht wurde eingewilligt. - Ausschnitt Ahnentafel Familie Bracht, weil evangel. Konfession nicht im kath. Totenregister von Freienohl, bestattet auch in Arnsberg, zeitüblich. Theodor Bracht geb. 17.10.1810 Niederberge, gest. 16.5.1883 Freienohl, verheiratet mit Elisabeth Lichte, geb. 16.3.1816 Freienohl, gest. 28.12.1896 Freienohl; beider Sohn Ludwig (Louis) Bracht 6.5.1843 Freienohl, gest. 19.3.1909 Freienohl, verheiratet mit Theresia Cramer geb. 2.12.1842 Warstein, gest. 11.3.1929 Freienohl.
Am 22. Januar 1885
TOP 1: Dieneu- und wiedergewählten Gemeinde-Verordneten Franz Göckeler und Johann Kückenhoff werden durch den Vorsitzenden durch Handschlag verpflichtet und in ihr Amt eingeführt.
TOP 2: Der Nachtwächter Franz Kaulmann wurde vereidet und darüber eine besondere Verhandlung aufgenommen. - Deren Inhalt ist nicht aktenkundig.
TOP 3: Die Gemeinde Freienohl ist im Besitz von 2 Feuerspritzen und von 2 fahrbaren Wasserkübeln und wir erachten diese beiden Spritzen, welche sich in einem guten, brauchbaren Zustand befinden, für die hiesige geschlossene Ortschaft in jeglicher Beziehung für ausreichend. Die Versorgung des hiesigen Ortes mit dem erforderlichen Wagen befindet sich zur Zeit in der Schwebe, da das Königliche-Eisenbahn-Betriebsamt Kassel mit der Projektierung einer Wasserleitung beschäftigt ist. Bildung einer organisierten Feuerwehr hier für die hiesige Gemeinde ist unausführbar, da die erwachsenen männlichen Personen in auswärtigen Fabriken und als Waldarbeiter auswärts beschäftigt sind. Die im Ort verbleibenden Personen sind größtenteils schon als Ordner und Aufsichtsmänner beim Ausbruch eines Brandes ernannt und es werden schwerlich so viel einheimische Personen übrig bleiben, um eventuell beide Feuerspritzen in Tätigkeit erhalten zu können.
TOP 4: Für die nächste mit dem 1. Juli anfangende 3-jährige Funktionsperiode wurde für den Schiedsmann-Bezirk Freienohl der Maurermeister Franz Göckeler Sen. einstimmig zum Schiedsmann wiedergewählt. Göckeler war in der Sitzung anwesend und nahm die Wahl an.
TOP 5: Die Rechnung des Cremer in Arnsberg über 6 Mark für geliefertes Gummituch für die Typhus kranke Familie Trompetter soll angewiesen werden.
TOP 6: Der heutige Holzverkauf wurde genehmigt.
TOP 7: Witwe Jürgens wurden 1 Paar Schuhe bewilligt; ebenso der Witwe Klocke ein Haufen Brennholz.
TOP 8: Das Unterstützungsgesuch des Arbeiters Joseph Koester wurde abgelehnt. - Ein Grund ist nicht aktenkundig.
TOP 9: Da die Witwe Recke vom Dezember 1882 bis 5. Januar in Dinschede ihren Wohnsitz gehabt und während dieser Zeit Unterstützungen aus öffentlichen Mitteln nicht erhalten hat, so soll gegen die Gemeinde Dinschede wegen Übernahme der Witwe Recke klagend vorgegangen werden.
TOP 10: Dem Holzhändler Johann Schwefer wurde das am Küppel gleich oberhalb der Ruhr vorhandene Erlenholz zum Preis von 1,50 Mark pro Raummeter und das vorhandene Buchenholz zum Preis von 1,70 Mark pro Raummeter verkauft, nachdem der Förster Heidfeld Jun. die Einholung der Genehmigung der Forstverwaltung zugesagt hatte. Schwefer lässt das auf seine Kosten fällen.
Am 10. Februar 1885
TOP 1: Der vom Vorsitzenden (Amtmann Enser) und dem stellvertretenden Gemeinde-Vorsteher Noeke entworfene Communal-Haushalts-Etat pro 1885/86 wurde vorgelegt, durchberaten und in Einnehme und Ausgabe auf 12200 Mark festgelegt. Die hierauf zu erhebende Communal-Steuer ad 7993,35 Mark soll durch Zuschläge zu den direkten Staatssteuern zu gleichen Prozenten aufgebracht werden.
TOP 2: Das Baugesuch des Bäckers Otto Geihsler wurde in der projektierten Art nicht genehmigt. - Der Grund und der Plan sind nicht aktenkundig.
TOP 3: Dem Ackerer Caspar Neise wurde auf seinen Antrag vom 20. vorigen Monats die Genehmigung erteilt, seinen Garten Flur I Nr. 898 mit einer Mauer einzufriedigen. Die Mauer ist 1 ½ Fuß von der Mitte der dem Garten jetzt umgebenden bebauten Hecke aufzuführen und soll dem Neise vor Ausführung der Mauer von Seiten der Gemeinde die Fluchtlinie abgesteckt werden. - Alte Haus-Nr. 25, Bergstraße 26; 1 Fuß = 31 cm; also etwa 47 cm hoch.
TOP 4: Dem Ziegelei-Besitzer Johann Düring hierselbst wurden die Gemeinde-Parzellen Flur I Nr. 1369/622, 1372//622 und 1373/622 vom 1. April 1885 an bis weiteres für den jährlichen Betrag von 3 Mark verpachtet. Das Pachtverhältnis kann nur durch beiderseits freistehende einjährige Aufkündigung gelöst werden.
TOP 5: Mit der Instandsetzung der alten Schultische und mit der Anbringung von Rückenlehnen in den Hinterbänken in der Mädchen- und Sammel-Klasse soll in den diesjährigen Hauptferien vorgegangen werden. - Ob die Alte oder/und die neue Schule gemeint ist, ist nicht aktenkundig.
TOP 6: Die Apothekerrechnung für Heinrich Trompetter im Betrag von 149,38 Mark soll von der Gemeindekasse berichtigt werden, falls Trompetter den Betrag für die Gemeinde auf seine Besitzung eintragen lässt und vom 1. April 1885 an mit jährlich 4 % verzinst. Verneinendenfalls soll die Rechnung dem Apotheker Fischer zur direkten Einziehung vom Trompetter zurückgegeben werden.
TOP 7: Die Arzneirechnung im Betrag von 72,33 Mark wurde auf die Gemeindekasse übernommen. - Der Patient ist nicht aktenkundig.
TOP 8: Der Armenarzt soll angewiesen werden, neue wirkliche Medikamente (gemeint sind wohl: wirksame) für Ortsarme bei den Apotheken in Arnsberg in Bestellung zu geben, dagegen sollen die übrigen Krankenbedürfnisse als W...(nicht korrekt lesbar) durch den Gemeinde-Vorsteher beschafft werden.
TOP 9: Mit der Einfriedigung der Leitung des Blitzableiters am neuen Schulgebäude wurde der Schreinermeister Carl Feldmann beauftragt.
Am 27. März 1885
TOP 1: Die von dem früheren stellvertretenden Gemeinde-Vorsteher Düring gezahlten Reisekosten ad 5 Mark wegen Auflassung einer Grundfläche an den Tagelöhner Zacharias sollen von letzterem nicht wieder eingezogen, sondern sollen niedergeschlagen werden. - Ein Grund ist nicht aktenkundig.
TOP 2: Die Apothekerrechnung für Franz Trumpetter im Betrag von 149,38 Mark soll von der Gemeindekasse gezahlt werden; falls Trumpetter den Betrag für die Gemeinde auf sein Hausgrundstück eintragen lässt und das Kapital mit 4 % verzinst. Die Eintragungskosten soll die Gemeindekasse tragen.
TOP 3: Die Unterstützung der Witwe Recke wurde vom 1. April an auf täglich 50 Pfennig ermäßigt. - Ein Grund ist nicht aktenkundig.
TOP 4: Von der angeordneten Hude-Regulierung wurde Mitteilung gemacht und die Herren Göckeler und Noeke deputiert, welche in Gemeinschaft mit dem Vorsitzenden das Verzeichnis der Hufeberechtigten aufstellen sollen.
TOP 5: Die Grundstücke Flur I Nr. 1340/421, 1341/421 und 1349/421 der hiesigen Steuer-Gemeinde, welche an Grundgebühr auf den Namen der Gemeinde Freienohl und in der Grundsteuer-Mutterrolle auf den Namen des Provinzial-Verbandes eingetragen stehen, sollen auf den Namen des letzteren aufgelassen werden, da die Eigentums-Verhältnisse urkundig feststehen. Die Genehmigung der Königlichen Regierung hierzu soll eingeholt werden.
TOP 6: Dem Sohn der Witwe Recke wurde 1 Anzug bewilligt und Herr Schneidermeister Albers mit der Lieferung desselben beauftragt.
TOP 7: Witwe Jürgens soll noch 1 Fuder Holz geliefert werden, falls noch Vorrat vorhanden sein sollte.
TOP 8: Als Huflattich-Commissar wurde Herr Kückenhoff bestimmt und soll der Flurschütz Düring bei der Revision zugezogen werden.
TOP 9: Dem Tagelöhner Friedrich Pieper wurde zur Zahlung der Gartenpacht ad 32 Mark Ausstand bis zum 15. April bewilligt.
Am 28. April 1885
TOP 1: In der am 30. des Monats unter dem Vorsitz des Herrn Landrats Freusberg stattgefundenen Sitzung der Gemeinde-Verordneten soll von Seiten der Gemeinde im Betreff der anzulegenden Wasserleitung auch keine Offerte gemacht, vielmehr soll das entworfene Projekt durch den Wasserwerks-Direktor Disselhoff aus Iserlohn vorher geprüft werden.
TOP 2: Das Verzeichnis der unbeibringlichen Einnahmenreste wurde durchberaten und vollzogen. - Einzelheiten sind nicht aktenkundig.
TOP 3: Der W... … (2 Namen-Teile nicht korrekt lesbar) Geihsler wurde zur Zahlung der Umlage pro 1884/85 monatliche Teilzahlungen von 5 Mark bewilligt.
TOP 4: Vom Vorsitzenden soll in Gemeinschaft mit dem Gemeinde-Verordneten Noeke bestimmt werden, welche Einwohner ihre Kühe der oberen oder der unteren Herde zuzutreiben haben.
TOP 5: Der Uhrenmacher Evers in Meschede soll ersucht werden, in Betreff Reparatur der hiesigen Turmuhr Vorschläge zu machen.
Im Mai keine Eintragung
Am 17. Juni 1885
TOP 1: Die Gelder zur Beschaffung von 17 Tintefässern in der Sammelklasse wurden aus der Gemeindekasse bewilligt. - Damals Tintefässer, später Tintenfässer; noch später: gibt es nicht mehr, sondern „Füller“, „Kuli“, PC.
TOP 2: Die Bewilligung einer Renumeration (Gehaltserhöhung) an den Forstgehilfen Franz Heidfeld wurde abgelehnt. - Ein Grund ist nicht aktenkundig. Franz ist der Sohn vom Förster Friedrich Heidfeld. - Sterberegister: gest. 13.9.1885 Friedrich Heidfeld, Communal-Förster, LA 73.
TOP 3: Die Pflasterung des Abzugsgrabens am Kirchhofsweg soll verdungen und das Verdings-Resultat uns zur eventuellen Genehmigung vorgelegt werden.
TOP 4: Die Arbeiten an der Pastorat excl. (exclusiv: ausschließlich) der Position Aa 4 und die Arbeiten am neuen Schulhaus sollen ebenfalls verdungen und das Verdings-Resultat uns zur Genehmigung vorgelegt werden. - Inhaltlich sind Einzelheiten nicht aktenkundig.
TOP 5: Die zu 121,07 Mark veranschlagten Reparaturkosten an der Küsterei sollen auch ausgeführt, vielmehr soll die Hofmauer wieder restauriertwerden.
TOP 6: Der Antrag des Pfarrers Falter um Restaurierung einer vor dem Pfarrgebäude gehörigen gusseisernen Bank resp. Beschaffung einer neuen wurde einstimmig abgelehnt. - Ein Grund ist nicht aktenkundig. Pfarrer Falter war kirchenrechtlich noch sogen. Hilfsseelsorger, erst ab 17.12.1886 offizieller Pfarrer; manche neue Pfarrer haben von ihrem Vorgänger Angeschafftes gern abgeschafft; siehe Beispiele im Pfarrarchiv.
TOP 7: Der Kostenanschlag über die Reparatur der Turmuhr resp. Beschaffung von neuen Turmuhren (!) wurde vorgetragen und die Beschlussfassung über diesen Gegenstand bis zur Ausführung des Kirchenbaus vertagt. - Die Verlängerung des Mittelschiffs um die Länge der auch neu erbauten Seitenschiffe und der Bau des Altarraums mit der Sakristei 1886 (damals hinter dem linken Seitenschiff; später Taufkapelle, dann Abstellraum für die hohen Leitern, Reinigungsmittel im Kirchenraum für die sich abwechselnden „Kirchen-Putz-Gruppen“, dann St. Nikolaus-Kapelle: 2016; die Dienstags-Abend-Messe am Josefs-Altar zum Gedenken an alle verstorbenen und lebenden Freienohler war seit 16 Jahren ausgefallen; unter den Josefs-Altar waren die beim Neubau der Heizungsschächte gefundenen Gebeine gebettet worden).
TOP 8: Dem Gastwirt Johann Kerstholt wurde seinem Antrag gemäß die jenseits der Langel-Ruhrbrücke zu beiden Seiten des sogen. Sunderweges sowie die den Schützenplatz begrenzende zwischen Ruhr und Linneborn´schen Fabrikanlage liegenden Gemeinde-Grundstücke für die diesjährigen beiden Schützenfesttage am 12. und 13. Juli für den Preis von 3 Mark verpachtet.
TOP 9: Dem Fabrikbesitzer Linneborn soll die Entnahme von Lehm aus der Gemeinde-Lehmgrube zum Zweck der Hinterfüllung seiner Schlacht untersagt und Linneborn aufgefordert werden, den durch die Entnahme von Lehm vergrabenen Zufuhrweg durch den Erlenbruch wieder ebnen zu lassen.
TOP 10: Witwe Hahse hat ihren Garten südlich der Kalköfen auf Gemeindegrundstücken eingefriedigt und soll angehalten werden, den angelegten Zaun auf die Grenze zurück zu setzen.
Am 23. Juni 1885
TOP 1: Die heutigen Verdinge über Ausbesserung, Pflasterung eines Abzugsgrabens am Friedhofsweg, sowie der Reparaturarbeiten an dem (!) Pastorat und neuen Schulgebäude wurde genehmigt und dem Maurermeister Caspar Rocholl hierselbst für die abgegebenen Forderungen von 80 Mark resp. 150 Mark der Zuschlag erteilt.
TOP 2: Zur Revision der Jahresrechnung der Gemeindekasse pro 1884/85 wurden die Gemeinde-Verordneten Maurermeister Franz Göckeler und Schneidermeister Heinrich Albers gewählt.
TOP 3: Der Antrag des Ackerers Ahsmann hierselbst vom 16. d.M. auf Beseitigung der über seinem Grundstück hängenden resp. beschattenden Bäume des Gemeindewaldes soll dem Oberförster Harbert mit dem Ansuchenmitgeteilt werden, die überhängenden Zweige entfernen zu lassen. Die Fällung und Wegschaffung der Bäume selbst wurde abgelehnt. - Ein Grund der Ablehnung ist nicht aktenkundig. Nachhaltige Baum-, Wald-Cultur?
TOP 4: Der Punkt 6 und 7 der Tagesordnung betr. Instandsetzung des sogen. Alten Weges und Besichtigung der Langelbrücke wurde von der Tagesordnung abgesetzt. - Ein Grund ist nicht aktenkundig; späte Tageszeit?
Im Juli und August keine Gemeinde-Versammlung aktenkundig.
Am 5. September 1885
TOP 1: Das von der Königlichen Eisenbahn-Direction Elberfeld unterm 12. August der Königlichen Regierung zur Arnsberg unterbreitete Projekt einer Wasserleitung für den Ort Freienohl, wonach die Pumpstation in der Nähe der Ruhrbrücke verlegt ist, wurde vorgelegt und dabei folgende Erklärung abgegeben: a) Wir erklären uns mit dem neuen Projekt vollkommen einverstanden; b) erklären wiederholt, dass wir gegen Zahlung eines Abfindungskapitals von 14.000 Mark die künftige Unterhaltung und den Betrieb der Wasserleitung selbst übernehmen wollen und c) an der unter III. Nr.1 des Beschlusses vom 30. April 1885 gestellten Bedingung festhalten.
TOP 2: Die Reinigung des Aborts im 2. Stock der (!) Pastorats, sowie der Aborte bei der alten Schule soll öffentlich verdungen werden. - Pfarrer Falter und seine Haushälterin wollten das wohl nicht in der Pastorat selber machen...
TOP 3: Dem Rendanten Bracht sollen die im Jahr 1876 an den Lehrer Korff gezahlten, aber nicht verrechneten Gehaltsvergütungen ad 97,26 Mark aus der Gemeindekasse erstattet werden.
TOP 4: Der Antrag der Witwe Eickhoff um Bewilligung von Schuhzeug für ihre 3 Kinder wurde abgelehnt, da die Bedürftigkeit nicht anerkannt werden konnte. - Aus der Sterbeliste: Franz Eickhoff, LA 35 Jahre, Fabrikarbeiter, gest. 7.11.1881; keine weiteren Angaben. - Aus dem Trauungsregister: Heirat am 8.8.1876: Franz Eickhoff aus Wenholthausen mit Maria Theresia Kaulmann. - Heirat demnach mit 30 Jahren. - Volkszählung 1. Dezember 1880: Franz Eickhoff, Alte Haus-Nr. 192 / Hauptstraße; 2 männliche, 2 weibliche Bewohner; demnach ist ein drittes Kind nach 1880 geboren. Aus diesen Angaben ist die Ablehnung nicht ersichtlich.
TOP 5: Infolge Antrags des Ackerers Franz Kerstholt wurde für den Ortsarmen Johann Spindeldreher ein Anzug bewilligt. - Einwohnerliste Dezember 1880: Franz Kerstholt, Alte Haus-Nr. 14, Bergstraße 7; 2 männl., 4 weibl. Bewohner.- Johann Spindeldreher: Wohnung nicht aktenkundig, Tod auch nicht im Sterberegister, Trauung nicht im Trauungsregister.
TOP 6: Die Communalsteuer-Niederschlagungs-Gesuche der Witwe Fritz Siepe und der Witwe Ernst Wrede wurden als unbegründet zurückgewiesen. - Gründe sind nicht aktenkundig. Aus dem Trauungsregister und Sterberegister konnte nicht genau ermittelt werden, wer gemeint ist. - Z.B. gest. 15.9.1884: Fritz Emil Wrede, Maurer geb. 1822, Schreibfehler in der Akte Emil / Ernst?
TOP 7: Die auf die Klasensteuer des Schüsseldrehers Johann Kohsmann fallende Communal-Steuer wurde niedergeschlagen, da Kohsmann zur Zeit arbeitsunfähig ist.
TOP 8: Der an dem Wege nach dem Totenhof (Friedhofsweg) führende Abzugsgraben soll bis zu dem vom Kehsler projektierten Ende an der östlichen Seite mit einer ähnlichen wie der bereits fertig gestellten Mauer eingeböscht werden und der Graben selbst in einer Breite von 85 Centimeter (ausgeschrieben!) ausgepflastert werden. - Vorsorge und Erfahrungen bei Beerdigungen bei Regen und Schnee.
Am 21. September 1885
TOP 1: Der vom Oberförster Harbert unterm 26. August d.J. aufgestellte Forst-Cultur-Plan für die hiesigen Communal-Waldungen pro Wirtschaftsjahr 1886 wurde vorgestellt und genehmigt.
TOP 2: Der vom Oberförster Harbert unterm 27. August d.J. aufgestellte Hauungsplan für die hiesigen Communal-Waldungen pro Wirtschaftsjahr 1886 wurde vorgelegt, die Beratung und Genehmigung desselben jedoch abgelehnt, da der Oberförster der Verfügung Königlicher Regierung vom 17. Oktober 1874 A IV 3608 zuwider sich vor der Aufstellung des Planes mit dem Gemeinde-Vorstand über die Hauungen insbesondere rücksichtlich des Bedürfnisses der Gemeinde nicht mündlich be...(?) habe. Ferner decken die Erträge der vorgesehenen Hauungen nicht die Verwaltungskosten, denn die letzteren betragen: (1.) Gehalt des Försters: 720 Mark; (2.) Dienstwohnung: 72 Mark; (3.) Gehalt des Oberförsters 240 Mark; (4.) Gehalt des Waldwärters: 225 Mark; (5.) Grundsteuer: 200 Mark; (6.) Hebegebühr des Rendanten von dem Ertrag des Hauses: 4% : 70 Mark. Summe 1.527 Mark. Wohingegen der Ertrag der Hauungen nach Abgang des Grundlohnes und der Cultur-Kosten nur 1341,59 Mark beträgt einschließlich des zum Förstergehalt dienenden Frei-Brennholzes.
TOP 3: Die am 19. September verpachteten Gemeinde-Grundstücke sub Nr. 2 bis 11 der Verpachtungs-Verhandlung wurden genehmigt, die Offerte des Ackerers Adam Ahsmann nicht berücksichtigt und beschlossen, die Weide am Knäppchen nochmals an Ort und Stelle zur Verpachtung auszusetzen..
TOP 4: Das Gesuch des Ackerers Heinrich Peetz um Überlassung eines Teils von dem Gemeinde-Grundstück Flur I Nr. 101 gegen Taxe wurde abgelehnt. - Ein Grund ist nicht aktenkundig.
TOP 5: Die Verpachtung des Geldempfangs der Langel-Ruhrbrücke an Joseph Figge für jährlich 15 Mark wurde nicht genehmigt; vielmehr soll der Gegenstand nochmals vorerst auf die Dauer eines Jahres öffentlich ausgeboten (!) werden.
TOP 6: Der Verding über das Weißeln der 3 Schulzimmer vom 14. d.M. wurde genehmigt und dem Caspar Rocholl für 40 Mark der definitive Zuschlag erteilt.
TOP 7: Den beiden Kuhhirten soll auf ihren Antrag vom 18. d.M. gestattet werden, ihre Ziegen mit den Kuh-Heerden (in freienohlerischer Sprechweise mit 2 e geschrieben) zur Weide zu treiben; jedoch wurden die Weideflächen von dieser Ziegen-Hude ausgeschlossen. - Streitereien zwischen Kühen und Ziegen?
TOP 8: Die von dem Rechtsanwalt Scheele in der Ruhr-Fischerei-Ablösung angefertigte Schluss-Erklärung wurde genehmigt und von dem Vorsitzenden (Amtmann Enser) und dem stellvertretenden Gemeinde-Vorsteher Noeke vollzogen. - Die Schluss-Erklärung ist hier nicht aktenkundig.
Im Oktober kein Gemeinde-Versammlung aktenkundig.
Am 23. November 1885
TOP 1: Wirt Johann Kerstholt, Schuhmachermeister Gustav Helnerus und Schreinermeister Carl Feldmann wurden für das Steuerjahr 1886/87 als Mitglieder der Klassensteuer-Einschätzungs-Commission gewählt.
TOP 2: Der Alte Weg soll in Betreff seiner Instandsetzung veranschlagt und demnächst die Arbeit verdungen werden. Ebenso soll der Weg nach der Giesmecke an der Gemeindegrenze durch einige Kubikmeter Steine in etwa (neue Formulierung!) ausgebessert werden.
TOP 3: Die Beschwerde der Bauerdick zu Wildshausen in Betreff Abhauen der überhängenden Zweige von den Gemeinde-Waldungen soll dem Oberförster mit dem Ersuchen zugestellt werden, die überhängenden Zweige an sämtlichen Grenzen der Gemeinde-Waldungen abhauen zu lassen, damit die Beschwerden beseitigt würden. - Bekannt war das Wetter bedingte Abbrechen, Herabfallen von altersschwachen Ästen.
TOP 4: Die provisorische Anstellung des Corpsjägers Griethaler wurde abgelehnt, da der Waldwärter Düring bis zur Wiederbesetzung der Försterstelle lediglich mit der Beaufsichtigung des Waldes beauftragt sei und eine Person für den Waldschutz genügend sei.
TOP 5: Bei Ausbruch einer Cholera-Krankheit soll für den hiesigen Ort eine Baracke gebaut werden und die Ausführung des Baus ist dem Schreinermeister Carl Feldmann hier übertragen. Als Cholera-Krankenpflegerin wurde die Witwe Erlmann designiert. 5 Liter 100 % Karbol-Säure sollen beschafft und beim Gemeinde-Vorsteher hingestellt werden. - Trauungsregister: unsicher: Heirat am 29.11.1849 Ferdinand Erlmann, Ackerbürger, mit Theresia Bracht (ev.). Aus dem Sterberegister mit Familien-Hintergrund: gest. 8.8.1854 Tochter Johanne Lisette Erlmann, LA 1 J., 2 Mon.; gest. 24.4.1855 Sohn gleich nach der Geburt; gest. 3.3.1863 Ehemann Ferdinand Erlmann gnt. Kleinschmidt, geb. 10.9.1825, Fuhrmann, Ackersmann, hinterlässt 4 Kinder (2 sind schon gest.), Eltern: Ferdinand Erlmann und Anna Catharina Schulte. - Einwohnerverzeichnis 3.12.1849: Alte Haus.Nr. 67/ Hauptstraße, bald danach umgezogen. Einwohnerliste Dez. 1871 und 1880 nicht aktenkundig.
TOP 6: Der von der hiesigen Polizeiverwaltung angefertigte Entwurf einer Polizei-Verordnung über Reinigung der Straßen, Wege, Gräben und Abflussrinnen wurde zugestimmt und es soll die Polizei-Verordnung für den hiesigen Ort erlassen werden. - Der Entwurf ist hier nicht aktenkundig.
TOP 7: Unterm 9. Juli 1850 wurde von dem Gemeinde-Grundstück Flur I Nr. 543 der Steuergemeinde Freienohl dem Tagelöhner Anton Korte hierselbst 76 Ruten 70 Fuß = 10 Are 88 qm für einen jährlichen Grundzins von 1,10 Mark und eines Antrittgeldes von 7, 50 Mark verkauft und bekam die verkaufte Fläche die Nr. 1082/543. Der Grundzins wurde im Jahre 1860 abgelöst, jedoch die Umschreibung der Parzelle im Hypotheken- resp. Grundbuch nicht bewirkt. Im Jahr 1869 hat nun der Ankäufer Korte die Parzelle größtenteils an die Bergisch-Märkische-Eisenbahn abgetreten und Korte hat nur die Spliss-Parzelle Nr. 1725/543 behalten, welche im Jahr 1880 im Grundbuch für Korte berichtigt ist, während die an die Bergisch-Märkische-Eisenbahn abgetretenen Parzellen Nr. 1082/543/2 nur 1082/543/1 jetzt zu Nr. 1717/543 gehörig im Grundbuch noch nicht berichtigt sind. Auf den Antrag des Königlichen Betriebswerkes zu Cassel vom 12. Juli 1885 willigen wir (ein) in die Auflassung dieser Parzellen auf den Namen der Bergisch-Märkischen-Eisenbahn und bitten die Genehmigung der Königlichen Regierung hierzu zu erwirken.
TOP 8: Die W...(?) für die Witwe Heinrich Höhmann soll auf die Gemeindekasse übernommen, jedoch vorher mit ...(?) Caspar Becker wegen des Preises verhandelt werden. -Sterberegister: gest. 9.7.1880 Heinrich Höhmann, Tagelöhner,LA 61; Trauungsregister: Heirat am 17.11.1853 Heinrich Höhmann mit Wilhelmine Bracht aus Niederberge, evangel.; Alte Haus-Nr. 142, Bergstraße.- Caspar Becker: Einwohnerliste 1880 und 1895: Alte Haus-Nr. 66, Twiete.
TOP 9: Zur Revision der Armen-Wohnungen und Untersuchung der Verhältnisse der Ortsarmen sowie über anderweitige Einrichtung der Schul… (nicht korrekt lesbar) und Reinigung wurde auf Antrag des Vorsitzenden eine Commission gewählt, bestehend aus dem Vorsitzenden (Amtmann Enser) und den Gemeinde-Verordneten Franz Göckeler, Johann Düring und Joseph Noeke.
TOP 10: Auf Antrag des Gemeinde-Verordneten Carl Feldmann soll das in der Winterseite zu hauende Buchen-Klobenholz auf 1 m Länge verarbeitet werden. - Ein Grund ist nicht aktenkundig, aber für „Träger“ sinnvoll...
Am 23. Dezember 1885
TOP 1: Die von dem Rendanten Bracht unterm 1. Juli d.J. gelegte Rechnung der hiesigen Gemeindekasse pro 1884/85 wurde, nachdem Manitis (Anzumahnendes) nicht gefunden waren, wie folgt festgestellt: Soll-Einnahme 19976,02 Mark; Ist-Einnahme 19756,75 Mark; Rest-Einnahme 219,27 Mark; Soll-Ausgabe 16492,46 Mark; Ist-Ausgabe 16492,46 Mark; Bestand 3264,29 Mark. Dem Rendanten wurde Decharge erteilt. - Die früher übliche Nummerierung ist nicht mehr üblich, nicht mehr notwendig hier im Protokoll.
TOP 2: Der zwischen der Königl. Eisenbahn-Direction zu Elberfeld und der Gemeinde Freienohl angefertigte Vertragsentwurf über Anlage eines Wasserwerks für den hiesigen Ort wurde in allen seinen Teilen genehmigt. - Der ist hier nicht aktenkundig.
TOP 3: Die um die hiesige Waldwärter-Stelle eingegangenen Bewerbungsgesuche wurden vorgetragen; jedoch wurde die Wahl des Waldwärters noch ausgesetzt. - Die Namen sind nicht aktenkundig.
TOP 4: Dem Ziegelei-Besitzer Johann Düring soll das Pachtverhältnis der Parzellen Flur I Nr. 1369/622, 1372/622 und 1373/622 gekündigt werden mit der Maßgabe, dass das Pachtverhältnis bestehen bleiben soll, wenn die Parzellen bei der Anlage des Wasserwerkes keine anderweite (anderweitige) Verwendung finden sollen.
TOP 5: Anstelle des versetzten Amtmanns von Keiser wurde der Amtmann Enser als Mitglied des Krieger-Denkmals-Commitees gewählt.
TOP 6: Zu den Kosten des Krieger-Denkmals wurden aus der Gemeindekasse 100 Mark bewilligt.
TOP 7: Zur Anlegung des Wasserwerks ist die jetzt unbenutzt liegende alte Provinzialstraße am östlichen Ende der Freiheit Freienohl und am linken Ruhrufer erforderlich. Eine Kataster-Bezeichnung hat dieses Straßen-Terrain nicht. Die unentgeltliche Überlassung dieses Straßen-Terrains soll von der Provinzial-Straßenbau-Verwaltung angestrebtwerden. - Interessant ist ein sehr gründlicher Blick auf die Karten, Skizzen: Vergleich des Ruhr-Laufs früher und jetzt, Bahnhofstraße, Wohnhäuser, „Bei Bruno“, Eisenbahn-Führung; Freienohler Archiv.
TOP 8: Da die Gemeinde Calle den Weg nach der Giesmecke von der hiesigen Gemeinde-Grenze an ausbaut, so soll der noch nicht ausgebaute Teil des Weges in hiesiger Gemeinde ausgebaut werden. Der an den Gemeindegrenzen Freienohl und Calle erforderliche Kanal soll von der hiesigen Gemeinde angelegt werden in der Voraussetzung, dass die Gemeinde Calle die halben Baukosten erstattet und auch pro futuro (für die Zukunft) die halben Unterhaltungskosten deshalben (deshalb) zu tragen übernimmt.
Am 19. Januar 1886
TOP 1: Auf Grund des Communal-Steuergesetzes vom 27. Juli 1885 soll vom 1. April 1886 an für den Gemeindebezirk Freienohl eine Communal-Einkommensteuer eingeführt und das dieserhalb (deshalb) aufzustellende Regulativ nach dem von Königlicher Regierung zu Arnsberg unterm 21. Dezember 1885 entworfene Normal-Regulativ angefertigt werden. Gleichzeitig wurde beschlossen, diejenigen Steuerpflichtigen, deren jährliches Einkommen weniger als 420 Mark beträgt und welche nicht im Wege der öffentlichen Armenpflege eine fortlaufende Unterstützung erhalten, mit einem fingierten Steuersatz von ½ Prozent des ermittelten steuerpflichtigen Einkommens bis zum Höchstbetrag von 1,50 Mark zu veranlagen.
TOP 2: Das von dem Königlichen Landes-Culturgericht zu Berlin endgültig unterm 20. November 1885 in der Ruhr-Fischerei-Ablösung zu Ungunsten der Gemeinde gefällte Erkenntnis wurde durch Vorlesen zur Kenntnis der Versammlung gebracht. - Einzelheiten zu „Ungunsten“ sind nicht aktenkundig.
TOP 3: Die Rechnung des Hilfsjägers Heidfeld wurde auf 2,60 Mark festgesetzt und soll dieser Betrag zur Zahlung auf die Gemeindekasse angewiesen werden. - Rechnungs-Inhalte sind nicht aktenkundig.
TOP 4: An dem Grundstück Flur I Nr. 1353/421 der hiesigen Steuergemeinde hat die Gemeinde keine Eigentumsansprüche und soll solches der Provinzial-Wegebau-Inspektor Meschede auf das Schreiben vom 24. d.M. zu Nr. 10 erwidert werden.
TOP 5: Die rückständige Communal-Steuer des Maurers Fritz Schmitz wurde niedergeschlagen. - Ein Grund ist nicht aktenkundig.
TOP 6: Die Hausmiete der der Witwe Heinrich Höhmann im Jahresbetrag von 30 Mark wurde vom 11. Juni 1885 auf die Gemeindekasse übernommen. - Siehe oben 23. November 1885, TOP 8.
TOP 7: Dem Maurer Fritz Schmitz wurden vorläufig namentlich 6 Mark Unterstützungsgelder bewilligt und die Hausmiete ad 48 Mark pro Jahr wurde auf die Gemeindekasse übernommen, vorbehaltlich der Erstattung durch die Gemeinde Breitenbruch. - Irrläufer wegen der Berufsbezeichnung? Mal Maurer, mal Schreiner; damals möglich. Sterberegister: Friedrich Schmitz, Schreiner, LA 64 J., gest. 24.3.1886. Trauungsregister: Heirat am 29.1.1850 Friedrich Schmitz mit Catharina Franke aus Remblinghausen.
TOP 8: Dem Fabrikarbeiter Wilhelm Schürmann soll 1 Fuder Brennholz unentgeltlich überlassen werden. - Sterberegister: am 27.12.1880 totgeborenes Kind der Eheleute Wilhelm Schürmann; Kind Josef Schürmann, LA 2 J., Sohn der Eheleute Wilhelm Schürmann und Josefine Kerstholt, stirbt am 21.9.1886. Tagelöhner Wilhelm Schürmann, LA 40 J., stirbt am 29. („heute“: 19.!)1.1886. Im Trauungsregister keine Eintragung dieses Ehepaars; also zugezogen.
TOP 9: Der Kostenanschlag über die Instandsetzung des sogenannten Alten Weges soll Anfang März 1886 zur Beschlussfassung wieder vorgelegt werden.
TOP 10: Der Holzverkauf vom 16. Januar wurde genehmigt.
TOP 11: Zur Wahl eines Waldwärters I. Klasse soll noch nicht geschritten werden, da uns die Dienstwohnung mit 126 Mark zu hoch angerechnet ist. Da dem Königlichen Förster in hiesiger Gegend die Dienstwohnung nur zu 75 Mark angerechnet wird, so kann doch die Dienstwohnung eines Communal-Waldwärters I. Klasse sicherlich nicht höher angerechnet werden. Wir bitten bei Position 2 der Gehaltscom...(?) für die hiesige Waldwärter-Stelle folgendes festzusetzen: „Freie Dienstwohnung, - der Garten gehört nicht zur Dienstwohnung -, veranschlagt zum Wert von 75 Mark, eventuell Zahlung einer Mietentschädigung von 75 Mark.“
Am 28 Januar 1886
TOP 1: Witwe Eickhoff soll für Rechnung der Gemeinde in die Augenklinik des Dr. Mayweg in Hagen untergebracht werden. - Siehe 5. September 1885, TOP 4.
TOP 2: Die 3 Kinder der Witwe Eickhoff sind während der Abwesenheit der letzteren bei ihrem Großvater Kaulmann unterzubringen und zwar für den bisherigen Unterstützungs-Betrag von 40 Pfennig pro Tag. - Großvater Kaulmann: Anton Kaulmann, Nachtwächter, Alte Haus-Nr. 15b, Bergstraße 9, oder Polizeidiener Caspar Kaulmann, Alte Haus-Nr. 41, St. Nikolaus-Straße.
TOP 3: Dem erkrankten Maurer Fritz Schmitz wurde täglich 1 Tasse Bouillon mit Brötchen, 1 Teller Suppe mit Brötchen und Fleisch und 2 Eier bewilligt und (es) übernahm Frau Bracht die Lieferung für täglich 50 Pfennig.
TOP 4: Der Frau Schmitz wurden vom Februar d.J. täglich 50 Pfennig Unterstützung bewilligt. Die bisher gezahlten 12 Mark sollen als außerordentliche Unterstützung gelten. - Siehe oben 19. Januar 1886, TOP 7.
TOP 5: Der zur Giesmecke führende Communalweg soll bis zur Gemeinde-Grenze ausgebaut werden, und da die Gemeinde Calle sich zur Tragung der halben Kosten bereit erklärt hat, soll auch der auf der Caller und Freienohler Gemeindegrenze auszuführende Durchlass von der Gemeinde gebaut werden; Maurermeister Franz Göckeler soll einen Kostenanschlag anfertigen.
TOP 6: Am Walmdach des Pastoratsgebäudes soll eine Abzugsrinne angebracht werden. - Walmdach, siehe Wikipedia.- Ein Dach nicht nur zur größeren Traufseite, sondern auch kleiner zur Giebelseite.
TOP 8: Der Firma Cosack und von Schenck zu Arnsberg wurden bei der Winterseite nicht verkaufte Buchenstämme für 7 Mark pro Festmeter verkauft.
Am 20. Februar 1886
TOP 1: Der Witwe Wilhelm Schürmann wurde vom 1. Februar ab eine jährliche in vierteljährlichen Raten zahlbare Wohnungsmiete von 36 Mark und bis auf weiteres eine tägliche fortlaufende Unterstützung von 20 Pfennig bewilligt. - Siehe oben 19. Januar 1886, TOP 8.
TOP 2: Die Zahlung der rückständigen Miete für den Maurer Fritz Schmitz an Joseph Kerstholt im Betrag von 18 Mark wurde abgelehnt. - Joseph Kerstholt: Alte Haus-Nr. 114 / St. Nikolaus Straße 1.
TOP 3: Die Küche in dem Pastoratsgebäude sowie die neben derselben belegenen Wohnstube sollen für die Rechnung der Gemeindekasse geweißelt werden.
TOP 4: Dem Holzhauermeister Anton Kückenhoff wurden für das Hauen von 118 Meter Reiserknüppel inklusive Rückerlohn 5 Mark pro Meter nachträglich bewilligt.
TOP 5: Der vom Vorsitzenden (Amtmann Enser) und dem stellvertretenden Gemeinde-Vorsteher Noeke entworfene Communal-Haushaltsplan pro 1886/87 wurde vorgelegt, durchberaten und in Einnahme und Ausgabe auf 12910,63 Mark festgesetzt. Die hiernach zu erhebende Communal-Steuer ad 8178, 84 Mark soll in Form einer Communal-Einkommensteuer nach Maßgabe des genehmigten Regulativs vom 19. Januar 1886 unter Mithervorziehung der ganzen Grund-, Gebäude- und Gewerbe-Steuer aufgebracht werden.
Am 27. März 1886
TOP 1: Schneidermeister Albers ist mit der Anfertigung 1 Anzugs für den 10-jährigen Sohn der Witwe Recke zu beauftragen. - Siehe: 22.2.1885 TOP 9; 27.3.1885, TOP 3+6. - Sterberegister: Franz Recke, Tagelöhner, Ehemann der Maria Bräutigam, geb. 10.5.1851; gest. 27.10.1879; nicht im Trauungsregister aktenkundig. Im Trauungsregister: Heirat am 19.11.1846 Franz Recke aus Wenholthausen mit Angela Köster.
TOP 2: In Betreff Beseitigung der überhängenden Zweige über die Grundstücke des Heinrich Peetz soll mit dem Waldwärter Düring und Peetz das Geeignete vereinbart werden. - Heinrich Peetz: Alte Haus-Nr. 55 / Krumme Straße 2.
TOP 3: Der Bericht des Dr. Schleinitz über den Zustand der Witwe Eickhoff wurde vorgetragen und beschlossen, die erhöhte Unterstützung noch bis zum 1. Mai d.J. zahlen zu lassen. - Siehe 5. September 1885 TOP 4.
TOP 4: Als Mitglieder der Huflattich-Commission wurden die Gemeinde-Verordneten Feldmann und Albers gewählt.
TOP 5: Als Mitglieder der Communalsteuer-Einschätzungs-Commission pro 1886/87 wurden gewählt die Gemeinde-Verordneten Noeke, Düring, Fabrikbesitzer Linneborn, Adam Ahsmann.
TOP 6: Fabrikbesitzer Linneborn soll für 30 Meter gewonnene Steine am Küppel 6 Mark zur Gemeindekasse zahlen. - Vielleicht ist gemeint der Steinbruch unter dem Hohlknochen.
Am 31. April 1886
TOP 1: Das Verzeichnis der unbeibringlichen Einnahmen wurde durchberaten und vollzogen. - Dieses Verzeichnis ist nicht aktenkundig.
TOP 2: Der Witwe Arnold Geihsler wurden zur Berichtigung ihrer Communal-Abgaben monatliche Ratenzahlungen von 5 Mark bewilligt. - Aus der Liste Volkszählung vom 1.12.1871: Arnold Geihsler, Alte Haus-Nr. 127 / Hauptstraße; 1 männl., 10 weibl. Bewohner; am 1.12.1880: Witwe Geihsler, 3 männl., 3 weibl. Bewohner. - Trauungsregister: Heirat am 12.5.1860 Arnold Geihsler mit Theresia Kraas aus Dinschede, Pfr. Rumbeck. Einwohnerliste 1849: Alte Haus-Nr. 127: Caspar Humpert, Schenkwirt, Krämer, Bäcker. Hauptstraße. - Sterberegister: gest. 29.9.1870 Kind Reinold Geihsler, geb. 16.10.1868, Sohn des Gerbers A.G. u. Th.K.; gest. 27.10.1877 Kind Arnold Geihsler, geb. 28.9.1877, Sohne des Gerbers A.G. u. Th. K.; gest. 31.10.1877, Tochter Christina Geihsler, geb. 28.9.1877, Zwilling, Kind der A.G. u. Th.K.; gest. 19.5.1879 Kind Wilhelm Geihsler, geb. 18.1.1871, Sohn des Gerbers A.G. u. Th.K. - Zum Gerber Arnold Geihsler fand sich keine Eintragung, vielleicht starb er woanders, wurde woanders bestattet; oder der Sterbe- / Bestattungseintrag wurde vergessen. Jedenfalls hat das Ehepaar Sterben und Tod von 4 eigenen Kindern erlebt.
TOP 3: Vom 6. d.M. soll die Geldunterstützung für die Witwe Maurer Fritz Schmitz in Fortfall kommen. - Ein Grund ist nicht aktenkundig. Siehe 28.1.1886 TOP 3 + 4; 20.2.1886 TOP 2.
TOP 4: Es wurde für jedes vorgetriebene Stück Rindvieh der nicht Hude -Berechtigten ein Weidegeld von 5 Mark pro Jahr festgesetzt. - Vortreiben: von einem angestellten Dorfhirten auf die öffentliche Weide / Hude getriebenes Tier.
Am 17. April 1886
TOP 1: Nachdem die Bewerbungsgesuche um die erledigte hiesige Forstschutz-Beamtenstelle vorgetragen waren und beschlossen worden war, dass der zu wählende sich einer einjährigen Probezeit gegen vierteljährliche Kündigung zu unterziehen habe, wurde die Wahl eines Waldwärters I. Klasse der hiesigen Steuergemeinde vorgenommen und es erhielten Stimmen: Förster Hugo Johann Ganczarscy zu Borlinghausen: 5; Jäger Franz Neuhaus zu Völlinghausen: 1; ersterer ist somit gewählt. - Aus dem Sterberegister: Communal-Förster Friedrich Heidfeld, LA 73 J., war am 13.9.1885 gestorben.
TOP 2: Der Lohe- und Holz-Verkauf vom heutigen Tag wurde genehmigt.
Am 28. April 1886
TOP 1: Der Neubau des Weges zur Giesmecke und die Anlage eines gedeckelten Durchlasses dortselbst wurde dem Caspar Pöttgen hierselbst für die gestellten Forderungen ad 750 Mark und 100 Mark übertragen. - Gedeckelt: überdeckt, überdacht.
TOP 2: Das von der Ehefrau Tagelöhner Franz Stirnberg hierselbst mit einem doppelten Wolfsrachen kürzlich geborene Kind soll in einer Klinik in Hagen für Rechnung der Gemeinde untergebracht werden. Mit Stirnberg soll wegen Rückerstattung der Kosten unterhandelt werden. - Trauungsregister: Heirat am 26.11.1881 Franz Stirnberg mit Elisabeth Hehse aus Dinschede (oder Hahse?). Sterberegister: Kind Franz Stirnberg ist gest. 10.8.1886, LA 3 Monate.
TOP 3: Der Witwe Wilhelm Schürmann wurde vom 1. Mai an eine tägliche Unterstützung von 50 Pfennig und für die Dauer des Wochenbettes eine solche von täglich 1 Mark bewilligt. - Siehe 20.2.1886 TOP 1; 19.1.1886 TOP 8.
TOP 4: Gegen den Maurermeister Caspar Kehsler hier wegen rückständiger Holzkaufgelder soll Klage eingelegt werden. Rechtsanwalt Scheele in Arnsberg wurde zum Vertreter der Gemeinde designiert.
Am 2. Juni 1886
TOP 1: Brachte der Vorsitzende (Amtmann Enser) zum Vortrag, dass die Sekundär-Bahn Lippstadt-Warstein zum oberen Ruhrtal durchgebaut werden soll und dass in der jüngsten Sitzung der Handelskammer der Kreise Arnsberg, Meschede. Brilon für die Mündung von Meschede, bzw. Bestwig, Nuttlar plaidiert worden sei. Da die Gemeinde Hirschberg bedeutende Geldopfer zur Erlangung eines Bahnhofs zur Verfügung gestellt hat, so plaidierte der Vorsitzende für die Bewilligung eines Betrages, um im Anschluss der Vermessungsarbeiten von Hirschberg die Strecke Freienohl – Giesmecke – Hirschberg vermessen zu lassen, damit hierdurch die billigere Bausumme konstatiert werden könne. Ebenso müsse dahin gewirkt werden, dass die Gemeinde Freienohl im Langel einen Bahnhof erhalte und dass die Sekundär-Bahn von hier aus die obere Ruhrtalbahn mit benutze. (Die) Versammlung konnte sich von der Ausführbarkeit des vorgeschlagenen Projekts noch nicht überzeugen, glaubte auch infolge dessen, der Gemeinde keine Opfer auferlegen zu dürfen, beschloss vielmehr in nächster Sitzung das Commitee von Lippstadt-Warstein-Hirschberg durch Deputierte beschicken zu lassen, um die dortigen Vorschläge prüfen zu können. Als Deputierte wurden der Vorsitzende und der stellvertretende Gemeinde-Vorsteher Noeke gewählt.
TOP 2: Die verlassene Chausse-Strecke an der Ruhrbrücke hierselbst soll der Offerte der Provinzialständischen Commission für den Wegebau gemäß für den Preis von 25 Mark angekauft werden und verpflichtet sich die Gemeinde hiermit ausdrücklich, auch die Kosten der Auflassung, Fortschreibung, Vermessung und Versteinerung zu übernehmen.
TOP 3: Die ad 2 genannte Chaussee-Straße sowie die Gemeinde-Parzellen Flur II Nr. 1372/0,622, 1373/0.622, 1369/622 und 1368/622 sollen vom Kataster-Controlleur Visarius in Arnsberg vermessen und 18 Stück Grenzsteine vom Maurermeister Caspar Rocholl hierselbst angekauft werden.
TOP 4: Herr Noeke wurde beauftragt, für die Witwe Recke eine anderweite (andere) Wohnung zu mieten. - Siehe 27. März 1885, TOP 3 und 6.
TOP 5: Dem Gemeindevorstand von Breitenbruch soll mitgeteilt werden, dass für die Witwe Fritz Schmitz hier eine Wohnung nicht mehr zu bekommen sei und dass daher die Gemeinde Breitenbruch für ein anderweites Unterkommen baldigst Sorge zu tragen habe.
TOP 6: Das Gesuch der Witwe Friedrich Schmitz um Bewilligung 1 Anzugs für ihren 4-jährigen Sohn Georg wurde abgelehnt. - Ein Grund ist nicht aktenkundig. - Siehe: 31. April 1886 TOP 3; 28. Januar 1886 TOP 3 + 4; 20. Februar 1886 TOP 2.
TOP 7: Schreiner Carl Feldmann wurde die Anlegung eines Abtritts bei der Försterwohnung übertragen, jedoch dürfen die Kosten 60 Mark nicht übersteigen.
TOP 8: Den in der Försterwohnung erforderlichen Kochherd und Stubenofen sollen die Mitglieder (Gemeinde-Beigeordnete, man sagt auch noch: Gemeinde-Verordnete) Feldmann und Noeke beschaffen.
Am 5. Juli 1886
TOP 1: Der von der königlichen Eisenbahn-Direction Elberfeld entworfene Vertrag bezüglich der Anlegung einer Wasserleitung hierselbst wurde vorgetragen und beschlossen, in der Sitzung am 8. d.M. den § 7 des Vertrags abzulehnen. - Dieser § 7 ist nicht aktenkundig.
TOP 2: Der Schulvorstandsbeschluss vom 1. d.M. (1. Juli) Betreff Anstellung einer zweiten Lehrerin als vierte Lehrkraft zu Ostern 1887 und Beschaffung eines vierten Klassenzimmers wurde akzeptiert und hierbei der Wunsch ausgesprochen, in Rücksicht auf die ärmlichen Verhältnisse der Gemeindeglieder und da die Communal-Steuer durch die Unterhaltungs- und Betriebskosten der hier anzulegenden Wasserleitung sich nicht unbedeutend steigern wird, der hiesigen Gemeinde zur Bestreitung des Minimal-Gehalts der zweiten Lehrerin einen angemessenen Lohn, wenn möglich den ganzen Barbetrag von 750 Mark Zuschuss aus Staatsfonds bewilligen zu wollen und verpflichten wir uns hiermit ausdrücklich, diesen Zuschuss aus Gemeindemitteln zahlen zu lassen, sobald die hiesige Gemeinde nach dem Ermessen der Höheren Behörde im Stande sein sollte. - Vorsitzender des Schulvorstandes ist der Schul-Inspector Pfarrer Julius Falter. Lehrpersonen: Lehrer Patroclus Korff und Linkamp; Lehrerinnen: Katharina Geshe (Gehse) ; ab 1887: Franziska Böhmer. - Ausführlicher im Kapitel: Netzwerk Schule. - Die Lehrerinnen waren, mussten sein: unverheiratet; bei Heirat schieden sie aus dem Schuldienst aus, bis 1919 mit der Weimarer Republik. Damit sind Lehrerinnen finanziell nicht so teuer (oder preiswerter, was missverständlich sein kann) und politisch und Schulleitung entsprechend (in Freienohl ein Pfarrer) leichter beeinflussbar (oder beherrschbar, was missverständlich sein kann; Machiavellische Intelligenz des Vorstandes: Erst die Macht, dann die Gerechtigkeit.).
TOP 3: Die Offerte des Caspar Kehsler auf Wegestein-Lieferung wurde insofern akzeptiert, als die Steine auf dem Sunderweg vom Klauke (Auf`m Hahn) bis zur Giesmecke zum Preis von 1,50 Mark pro Cubik-Meter nach Anweisung des Gemeinde-Verordneten Franz Göckeler zu liefern sind.
TOP 4: Die Liquidation des Rechtsanwalts Scheele zu Arnsberg über 144,68 Mark Kosten in dem Prozess wegen der Fischerei-Ablösung in der Ruhr soll angewiesen werden, sobald die von Linneborn vorgelegten Kosten ad 70,88 Mark Aufklärung erhalten haben, da dem Linneborn bereits unterm 22. März d.J. 69,88 Mark erstattet sind.
TOP 5: Dem Knaben der Witwe Kloke (im Original mit ck geschrieben) wurden 1 Paar Schuhe bewilligt. - Trauungsregister: Heirat am 27.11.1858 Johann Anton Kloke mit Maria Anna Rochold, - knapp 3 Monate später - : Heirat am 20.1.1876 Johann Anton Kloke aus Stadtberge / Obermarsberg, Witwer von Anna Rochold mit Maria Franziska Molitor. - Sterberegister: Maria Anna Rochold, Ehefrau des Maurers Anton Kloke: gest. 2.11.1875; geb. 17.11.1834. - Maurer Anton Kloke gest. 4.6.1883, LA 50 J. - Kind Josef Kloke, gest. 7.10.1881; geb. 29.9.1881, Sohn des Anton Kloke.
Am 8. Juli 1886
Nur 1 Tagesordnungspunkt, darum wohl keine Nummerierung.
Zu der heute vorschriftsmäßig anberaumten Sitzung der Gemeinde-Versammlung von Freienohl, zu welcher sich außer den neben bezeichneten Herren (Amtmann Enser, Gemeinde-Verordnete Joseph Noeke, Heinrich Düring, Heinrich Albers, Carl Feldmann, Johann Kückenhoff) noch Vertreter der Königlichen-Eisenbahn-Direction zu Elberfeld und des Königlichen-Eisenbahn-Betriebsamtes / Bergisch-Märkisch zu Cassel eingefunden hatten, wurde folgendes verhandelt und beschlossen: Es wurde der von der Eisenbahn-Verwaltung aufgestellte Entwurf zu einem Vertrag zwischen dem Königlichen Fiskus, vertreten durch die Königliche Eisenbahn-Direction zu Elberfeld und der Gemeinde Freienohl über die Anlage einer Wasserleitung für die Gemeinde Freienohl vorgelegt und beraten. Die Gemeindevertretung fand gegen den Entwurf nichts zu erinnern mit folgenden Ausnahmen:
Zu 1.: In § 2 ist statt des Ausdrucks „in den Dorfstraßen“ zu sagen „in den ihr gehörigen Dorfstraßen“.
Zu 2.: Die Gemeindevertretung erklärte, den § 8 des Entwurfs in seiner jetzigen Fassung nicht akzeptieren und insbesondere keinerlei Verpflichtung dafür übernehmen zu können, dass die von der Eisenbahn-Verwaltung früher bereits wegen Wasser-Entziehung abgefundenen Hausbesitzer beim etwaigen Anschluss ihrer Häuser an die neue Wasserleitung eine Abgabe von 3 ½ % des damaligen Einschätzungs-Kapitals zu Gunsten der Eisenbahn-Verwaltung wirklich einzahlen. Nach langer Diskussion wurde ein Einverständnis mit den anwesenden Vertretern der Eisenbahn-Verwaltung beschlossen, dem § 8 des Antrags-Entwurfs folgende Fassung zu geben:
„Die Gemeinde Freienohl verpflichtet sich, innerhalb der nächsten 25 Jahre nach Übergabe der Wasserleitung denjenigen Einwohnern, welche von der Eisenbahn-Verwaltung für die Wasser-Entziehung in Folge der Anlage des Freienohler Tunnels bereits entschädigt sind (§ 1), den Wasser-Anschluss der Häuser, für welche seiner Zeit die Entschädigung gezahlt worden ist, nur dann zu gestatten, nachdem die Entschädigten die Verpflichtung übernommen haben, neben dem zu Gunsten der Gemeinde zu erhebenden Wasser-Zinsen jährlich 3 ½ % das von jeden Einzelnen erhaltenen Abfindungs-Kapitals zu Gunsten der Eisenbahn-Verwaltung zu zahlen. Diese 3 ½ prozentige Abgabe ist von dem Zahlungspflichtigen quartaliter (vierteljährlich) numerando (zu zählen) an die Gemeindekasse von Freienohl einzuzahlen und werden von dieser die eingegangenen Beträge an diejenige Kasse weiter abgeführt. Welche von der Eisenbahn-Verwaltung hierzu bestimmt wird. Eine Garantie für das Einzahlen dieser Gelder seitens der Zahlungspflichtigen übernimmt die Gemeinde Freienohl nicht, wohl aber verpflichtet sich dieselbe, den betreffenden Hausbesitzern, falls sie die 3 ½ prozentige Abgabe nicht praenumerando (termingerecht) bezahlt haben, den Hausanschluss an die Wasserleitung sofort beim Beginn des Quartals zu sperren. Die Namen der Entschädigten und die Höhe der an dieselben gezahlten Beträge sollen der Gemeinde mitgeteilt werden. Die Verpflichtung zur Zahlung der vorstehenden besonderen Entschädigung von 3 ½ % zu Gunsten der Eisenbahn-Verwaltung soll sich nicht auf diejenigen Hausbesitzer beziehen, welche nicht in der Zwischenzeit zwischen der Eisenbahn seitig erfolgten Zahlung der Abfindung für die Wasserentziehung und der Übergabe der Wasserleitung an die Gemeinde Freienohl diese Häuser durch Kauf oder Erlegung erworben haben.“
Der ganze Vertragsentwurf lautet nunmehr folgendermaßen:
„Zwischen den Königlichen Fiscus-Vertretern durch die Königliche-Eisenbahn-Direction zu Elberfeld einerseits, und der Gemeinde Freienohl, für welche der Amtmann Enser und der stellvertretende Gemeinde-Vorsteher Noeke zu Freienohl auf Grund des in beglaubigter Abschrift beigefügten Beschlusses der Gemeinde-Verordneten handeln andererseits, ist vorbehaltlich Genehmigung der Königlichen Regierung zu Arnsberg geschlossen worden:
§ 1: Aus Anlass des Baus der Oberen Ruhrtal-Bahn ist in Folge Anlage des unter dem Dorf Freienohl herführenden Tunnels den Eingesessenen dieses Dorfes das Wasser in ihren Brunnen angeblich entzogen worden. Mit der unmittelbar über dem Tunnel wohnenden Ortseingesessenen hat die Königliche Eisenbahn-Direction sich geeinigt und denselben eine Entschädigung in Höhe von zusammen 33530 Mark gezahlt. Für die übrigen Bewohner des Dorfes Freienohl soll durch anderweite Wasserbeschaffung aus dem Ruhrfluss Sorge getragen werden.
§ 2: Zu letzterem Zwecke verpflichtet sich die Eisenbahn-Verwaltung ein Wasserwerk mit Pumpstation und Hochbehälter herzustellen. Die Ausführung erfolgt nach Maßgabe des von dem Königlichen Eisenbahn-Betriebsamt zu Cassel unter dem 19. Oktober 1884 aufgestellten Bauplans. Der Grund und Boden, auf welchem die Anlage errichtet werden soll, wird von der Gemeinde Freienohl unentgeltlich überwiesen, ebenso gestattet die Gemeinde Freienohl, dass in den ihr gehörigen Dorfstraßen die Legung des Rohrnetzes ohne Zahlung einer Entschädigung vorgenommen wird, doch müssen die Straßen und Wege nach erfolgter Legung des Rohrnetzes wieder in den früheren Zustand versetzt werden.
§ 3: Die Ausführung der in § 2 beschriebenen Anlage muss spätestens binnen Jahresfrist vom Tage der Perfection dieses Vertrages an gerechnet, vollendet sein, sodass als dann das Wasserwerk der Gemeinde Freienohl zum Gebrauch überwiesen werden kann.
§ 4: Mit dem Tage der Überweisung des Wasserwerks geht dieses mit allen seinen Zubehören an die Gemeinde Freienohl zum Eigentum und zur künftigen Unterhaltung über. Die Königliche Eisenbahn-Direction übernimmt jedoch für die Dauer von zwei Jahren, vom Tage der Übergabe angefangen, die Garantie für die ordnungsmäßig geschehene Herstellung der Anlage mit der Maßgabe, dass die während dieser Garantiefrist vorkommenden auf die mangelhafte Ausführung der Anlage zurückzuführende außerordentliche Reparaturen von der Eisenbahn-Verwaltung auszuführen sind.
§ 5: Die Königliche Eisenbahn-Direction zu Elberfeld zahlt binnen 4 Wochen nach erfolgter Übergabe des Wasserwerkes an die Gemeinde Freienohl der letzteren für die von derselben übernommenen künftige Unterhaltung und den Betrieb der Anlage die Summe von 14000 Mark.
§ 6: Nach erfolgter Übergabe des Wasserwerks und durch die Zahlung der in § 5 festgesetzten Summe von 14000 Mark erklärt sich die Gemeinde Freienohl für alle Ansprüche vollständig abgefunden und befriedigt, welche aus der Anlage des Freienohler Tunnels und der Wasserentziehung hergeleitet werden können. Dieselbe übernimmt es ferner, die Eisenbahn-Verwaltung gegen alle Ansprüche dritter, welche aus der durch die vorerwähnte Tunnel-Anlage angeblich hervorgerufenen Wasserentziehung hergeleitet wurden, zu ver...(?) und vollständig schadlos zu halten.
§ 7: Diejenigen Einwohner von Freienohl, welche ihre Häuser an die in Aussicht genommene Wasserleitung anschließen wollen und zu diesem Zweck von der Inangriffnahme des Baus der Eisenbahn-Verwaltung namhaft gemacht werden möchten, ist es gestattet, schon vor der Übergabe des Wasserwerkes an die Gemeinde diese Anschlüsseauf eigene Gefahr und Kosten herzustellen. Bei der Herstellung der vorbezeichneten Anschlüsse für die Weisungen des von der Eisenbahn-Verwaltung mit der Leitung des Baus der Wasserleitung beauftragten Beamten zu trachten. Die in § 4 vorgesehene Garantie-Frist findet selbstverständlich auf diese Anschlüsse keine Anwendung.
§ 8: Die Gemeinde Freienohl verpflichtet sich, innerhalb der nächsten 25 Jahre nach Übergabe der Wasserleitung denjenigen Einwohnern, welche von der Eisenbahn-Verwaltung für die Wasser-Entziehung in Folge der Anlage des Freienohler Tunnels bereits entschädigt sind, den Wasser-Anschluss der Häuser, für welche seiner Zeit die Entschädigung gezahlt worden ist, nur dann zu gestatten, nachdem die Entschädigten die Verpflichtung übernommen haben, neben dem zu Gunsten der Gemeinde zu erhebenden Wasser-Zinse jährlich 3 ½ % des von jeden Eingeborenen (!) erhaltenen Abfindungs-Kapitals zu Gunsten der Eisenbahn-Verwaltung zu zahlen. Diese 3 ½ prozentige Abgabe ist von den Zahlungspflichtigen quartaliter praenumerando (vierteljährlich zu entrichten) in die Gemeindekasse von Freienohl einzuzahlen und werden von dieser die eingegangenen Beträge an diejenige Kasse weiter abgeführt, welche von der Eisenbahn-Verwaltung hierzu bestimmt wird. Eine Garantie für das Einzahlen dieser Gelder seitens des Zahlungs-Pflichtigen übernimmt die Gemeinde Freienohl nicht, wohl aber verpflichtet sich dieselbe, den betreffenden Hausbesitzern, falls sie die 3 ½ prozentige Abgabe nicht praenumerando bezahlt haben, den Haus-Anschluss an die Wasserleitung sofort beim Beginn des Quartals zu sperren. Die Namen der Entschädigten und die Höhe der an dieselben gezahlten Beträge sollen der Gemeinde mitgeteilt werden. Die Verpflichtung zur Zahlung der vorstehenden besonderen Entschädigung von 3 ½ % zu Gunsten der Eisenbahn-Verwaltung soll sich nicht auf diejenigen Hausbesitzer beziehen, welche erst in der Zwischenzeit zwischen der Eisenbahn seitig erfolgten Zahlung der Abfindung für die Wasser-Entziehung und der Übergabe der Wasserleitung an die Gemeinde Freienohl diese Häuser durch Kauf oder Erbung erworben haben.
§ 9: Die Stempel-Kosten dieses in zwei Exemplaren anzufertigenden Vertrages übernimmt die Gemeinde Freienohl zur Hälfte, während die auf Fiskus entfallende andere Hälfte außer Ansatz bleibt. - Elberfeld, den (Lücke) 1886, Freienohl, den (Lücke) 1886.
Die Gemeinde-Versammlung erklärte sich mit dem vorstehend niedergeschriebenen Entwurf einverstanden und beauftragte vorbehaltlich etwaiger redactionaler (!) Änderungen den Amtmann Enser und den stellvertretenden Gemeinde-Vorsteher Noeke zu Freienohl, den Vertrag mit der Königlichen Eisenbahn-Direction zu Elberfeld im Namen der Gemeinde Freienohl endgültig abzuschließen.
Am 4. August 1886
TOP 1: Da bei der Anlegung einer Wasserleitung für die Gemeinde Freienohl von Seiten der Königlichen Eisenbahn-Direction zu Elberfeld die Provinzialstraße (nach dem Zweiten Weltkrieg, 1945: Hauptstraße, Breiter Weg, Bahnhofstraße) durch Legung des Haupt-Leitungs-Rohrs und der Leitungen der einzelnen Haus-Anschlüsse benutzt werden muss, so erklären wir uns, da die Gemeinde Freienohl später Eigentümerin der genannten Wasserleitung wird, mit den Bedingungen, welche der provinzialständische Verwaltungs-Ausschuss nach Analogie (!) der Verträge über Wasserleitungen in anderen kleinen Orten in Betreff Benutzung der Provinzialstraße festsetzen wird, einverstanden.
TOP 2: Den Anwohnern der Hügel-Straße wird die Erlaubnis erteilt, zum Zwecke des Anschlusses ihrer Häuser an die Wasserleitung das Zuleitungsrohr auf ihre Kosten durch die Hügelstraße zu legen. Nach Legung der Rohrleitung ist die Straße wieder in den früheren Zustand zu setzen. Ob die Anwohner der Hügelstraße diese außerordentlichen Anlagekosten auf eine Anzahl Jahre wie Ermäßigung des noch festzusetzenden Wasserzinses zugebilligt werden soll oder einen Barzuschuss aus der Gemeindekasse erhalten sollen, wird der späteren Beschlussfassung vorbehalten.
TOP 3: Das Gesuch des Albert Kinkel um Niederschlagung der Communal-Steuer wurde abgelehnt. - Ein Grund ist nicht aktenkundig.
TOP 4: Desgleichen das Gesuch des Zimmermanns Caspar Trompetter jedoch wurde das Beitreibungs-Verfahren gegen Trompetter bis 1. Dezember d.J. gestundet.
TOP 5: Von dem Geisteszustand der Witwe Spindeldreher wurde Mitteilung gemacht. - Mehr ist nicht aktenkundig. - Familien-Daten s.o. 7. Oktober 1882, TOP 3.
TOP 6: Dem Heinrich Vohs wurde seinem Antrag vom 24. Juni d.J. gemäß zur Ausrodung und Urbarmachung einer mit Ginster und Gestrüpp bewachsenen Gemeinde-Fläche auf dem Plastenberg die Genehmigung erteilt. Dem Vohs wird die urbar gemachte Fläche auf 12 Jahre zur unentgeltlichen Benutzung überwiesen und die Pachtzeit des im Plastenberg belegenen Ackerlandes wird bis zum Jahr 1898 verlängert.
TOP 7: Das Gesuch des Försters Ganczarsky auf Anbringung von Dachrinnen am Försterhaus wurde abgelehnt.- Gemeint war vielleicht: auf Kosten der Gemeindekasse.
Am 21. August 1886
TOP 1: Der Bescheid der Königlichen Eisenbahn-Direction Elberfeld vom 7. d.M. Nr. III N 6032, wonach die Legung einer Röhrenleitung durch die Krumme Straße abgelehnt wird, wurde verlesen.
TOP 2: Die Wasserleitung soll auf Kosten der Gemeinde auf folgende Straßen ausgedehnt werden: a) Krumme Straße, b) nach (von der Hauptstraße aus) dem Dürings-Brunnen (später Brunnen Straße, benannt nach dem Dürings-Brunnen), c) Alter Weg bis Fritz Göckeler jun. - Alte Haus-Nr. 174 / Alter Weg 1, d) Hügel-Stra0e bis Schneider Schroeder, e) Twieten-Straße bis zur (!) Pastorat, f) Kirchhofsweg und g) Voßecke. - Die Kosten sollen von der Abfindungssumme ad 14000 Mark bestritten und der zu verwendende Betrag durch die Überschüsse der Wassersteuer wieder gedeckt werden.
TOP 3: Über die Erhebung des Wasserzinses und Festsetzung der Bedingungen, unter denen die Abgabe des Wassers an die an der Leitung anzuschließenden Häuser erfolgen soll, soll in der nächsten Sitzung Beschluss gefasst werden.
TOP 4: Zum Zweck des Häuser-Anschlusses und Ausdehnung der Wasserleitung muss die Provinzialstraße an folgenden Stellen durchbrochen werden: a) bei Zimmerermeister Johann Trompetter, b) zur Anlegung der Rohrleitung nach dem Dürings-Brunnen, c) für Feldmann und Stirnberg, d) Stirnberg, Koester, Göckeler, e) Wrede, Feldmann und Trompetter.
TOP 5: Der Nachtwächter Franz Kaulmann soll als Kesselwärter und Rohrmeister angestellt werden. Kaulmann erhält als Nachtwächter, Kesselwärter und Rohrmeister ein nicht pensionspflichtiges Gehalt von jährlich 600 Mark. Anderweitige Arbeiten, als der Betreff mit sich bringt, hat der Kaulmann nicht zu übernehmen. Kaulmann soll auf Kosten der Gemeinde bei der Maschinen-Werkstätte Arnsberg als Kesselwärter ausgebildet werden.
TOP 6: Die Grenzverletzungen des Gemeindewaldes sollen vom Vorsitzenden und Herrn Noeke unter Zuziehung des Forstschutz-Personales einer Untersuchung unterzogen werden.
TOP 7: Die Einrichtung einer Unfall-Meldestelle wurde nicht gewünscht. - Gründe sind nicht aktenkundig.
TOP 8: Das Termingeld soll wieder erhoben werden. - Inhalt und Grund sind nicht aktenkundig. Termingeld = Strafgeld beim Fehlen in der Sitzung?
Am 30. August 1886
TOP 1: Der Vertragsentwurf mit der Provinzial-Wegebau-Verwaltung bezüglich Verlegung der Rohre auf der Provinzialstraße wurde vorgelesen und demnächst aufgrund des Beschlusses vom 4. August vom Amtmann mit dem stellvertretenden Gemeinde-Vorsteher Noeke vollzogen.
TOP 2: Die vom Gemeinde-Vorstand unterm 23. August aufgestellten Bestimmungen über die Abgabe von Wasser aus dem Wasserwerk wurden mit einigen Abänderungen im § 1 und nachdem die Wasserpreise im § 7 festgelegt waren, genehmigt. - Diese Bestimmungen sind hier nicht aktenkundig.
TOP 3: Die Offerte des L. Boye aus Soest vom 29. d.M. im Bezug auf Position 1 und 2 wurde genehmigt. Dem Boye soll ebenfalls eine zweijährige Garantiezeit aufgebürdet und als Sicherstellung 10 % der Anlagekosten einbehalten werden.
TOP 4: Die mündliche Offerte des Maurermeisters Kehsler über Aushebung der Gräben wurde, weil zu hoch, nicht akzeptiert, vielmehr soll diese Arbeit öffentlich vergeben werden.
TOP 5: Da nunmehr nach den ad 2 genehmigten Bedingungen die Hausanschluss-Leitungen ausschließlich Ausheben der Gräben auf Kosten der Hausbesitzer von der Gemeinde ausgeführt werden, so wird diese Arbeit auch dem Unternehmer Boye nach noch näher zu vereinbarenden Bedingungen und Preisen übertragen. Die Kosten sollen ebenfalls aus den Unterhaltungs- und Betriebs-Fonds ad 14000 Mark vorgelegt und binnen einer dreimonatlichen Frist inclusive der Kosten für die Faconrohre von den Hausbesitzern wieder eingezogen werden. Auch hier muss Unternehmer eine zweijährige Garantiefrist übernehmen und 10 % der Anlagekosten als Sicherheit stellen.
TOP 6: Das Gesuch des Handelsmanns Ferdinand Korte um teilweise Niederschlagung seiner Communal-Steuer wurde abgelehnt. - Ein Grund ist nicht aktenkundig.
TOP 7: Das Gesuch des Anton Stratmann zu Wallen um Überlassung der hiesigen Hude für 30 Mark wurde abgelehnt und beschlossen, die Hude öffentlich zu verpachten.
Am 25. September 1886
TOP 1: Die vom Rendanten Bracht unterm 20. Juni d.J. gelegte Rechnung der hiesigen Gemeindekasse pro 1885/86 wurde wie folgt festgestellt: Soll-Einnahme 15813,09 Mark; Ist-Einnahme 15586,60 Mark; Rest-Einnahme 226,49 Mark; Soll-Ausgabe 12691, 24 Mark; Ist-Ausgabe 12691,24 Mark; Bestand 2895,36 Mark.
TOP 2: Zur Revision der Gemeindekassenrechnung pro 1885/86 wurden die Gemeinde-Verordneten Düring und Kückenhoff gewählt..
TOP 3: Dem Lehrer Linkamp soll ein neuer Stubenofen zum Preis von 27 Mark geliefert werden. Der Lieferant Emmerich hat den alten Ofen für altes Eisen zu kaufen.
TOP 4: Die im Küsterhaus auszuführenden Reparaturen sind vom Maurermeister Franz Göckeler zu ermitteln und zu veranschlagen.
TOP 5: Für alle 3 Schulklassen sollen neue Öfen, wie sie für die Dinscheder Schulen (Schulklassenzimmer sind gemeint) vorhanden sind, angeschafft werden, und es sollen Emmerich hier und die Kaufleute Theodor Meschede und Josef Busch in Meschede zur Einreichung von Offerten aufgefordert werden.
TOP 6: Die Schulzimmer sollen von jetzt an mit Kohlen geheizt werden und das erforderliche Brennmaterial wird von der Gemeinde direkt beschafft.
TOP 7: Das Reinigen der Schulzimmer, Abtritte, Schulhöfe und Straßen, sowie das Anmachen der Schulöfen soll durch Ortsarme erfolgen und zwar soll: a) Witwe Schürmann die neue Schule, b) Witwe Kloke die Knabenschule nebst Appartement und Hofraum, c) die Witwe Recke die Mädchenschule nebst Appartement und die Straßen übernehmen. Es soll pro Person und Arbeitstag 20 (ungenau zu lesen, wohl Silbergroschen) gezahlt werden.
TOP 8: Für einen für den Lehrer Linkamp gelieferten Ofenrost soll der Betrag ad 1 Mark auf die Gemeindekasse angewiesen werden.
TOP 9: Dem Maurermeister Caspar Kehsler wurde die Weißelung der Schullocale (Klassenzimmer) für die Forderung von 40 Mark übertragen.
TOP 10: Der Witwe Jürgens wurde 1 Paar Schuhe bewilligt.
TOP 11: Dem Nachtwächter Kaulmann wurde zur Heizung des Wachlocals 1 ½ Klafter Holz bewilligt. - 1 Klafter = 3,33 m³, also etwa 4,80 m³.
TOP 12: Die Pflasterung des Hofes bei der alten Schule soll vom Maurermeister Göckeler veranschlagt werden. Es werden Ruhr-Steine zur Pflasterung verwendet.
TOP 13: Ebenso soll die Ausbesserung des Pflasters des zum Pfarrhaus führenden Stamm-Pfades (?) vom Maurermeister Göckeler veranschlagt werden.
TOP 14: Nachtwächter Kaulmann soll als Kesselwärter und Rohrmeister bei der Chemischen Fabrik Oeventrop und der Pumpstation Arnsberg sowie beim Unternehmer Roye ausgebildet werden und erhält derselbe für die Ausbildungszeit pro Tag 1,50 Mark aus der Gemeindekasse. Dem Kesselwärter in Arnsberg wurde für seine Mühe-Waltung eine Renumaration (Rückzahlung) zugesichert.
TOP 15: Die für das Wirtschaftsjahr 1887 aufgestellten Hauungs- und Forst-Cultur-Pläne wurden genehmigt.
Am 8. Oktober 1886
TOP 1: Die in der Verpachtungs-Verhandlung vom heutigen Tag unter Nr. 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 10, 11, 12, 17, 29, 30, 34, 36, und 38 aufgeführten Grundstücke wurden für die gebotenen Beträge den resp. Bietern zugeschlagen, während der Zuschlag für die übrigen Grundstücke nicht erteilt wurde. Letztere sollen von dem Gemeinmde-Verordneten Noeke unter der Hand verpachtet werden.
TOP 2: Dem Alex Emmerich wurde die Lieferung und Aufstellung dreier Schulöfen für die Offerte von 65 Mark pro Stück übertragen. - Die Kurzform Alex anstatt der Langform Alexander mag das wohlwollende Zusammenleben mit den Juden auch im öffentlichen und Geschäftsleben kennzeichnen.
Am 18. Oktober 1886
TOP 1: Es sollen auf Kosten der Gemeinde 4 Hydranten zum Preis von 72 Mark pro Stück angelegt werden und für die bezüglichen Stellen in dem Plan der Wasserleitung vermerkt werden. Die Kosten von 288 Mark sollen aus dem vorhandenen Kassenbestand entnommen werden. Über die Anlegung von Schiebern soll der Unternehme L. Roye mit seinen Vorschlägen gehört werden. - Dass die Hydranten hilfreich für die Feuerwehr sind, steht zwar nicht im Protokoll, wird aber gewiss angesprochen gewesen sein.
TOP 2: Nachdem der Franz Kaulmann durch ein Attest (hier: Zeugnis) der Verwaltung der Chemischen Fabrik Oeventrop nachgewiesen hat, dass er die dortige Pumpstation selbstständig geleitet hat, soll derselbe bei der Pumpstation der Arnsberger Wasserleitung weiter ausgebildet und demnächst hier als Kesselwärter und Rohrmeister angestellt werden.
TOOP 3: Abänderungen des zu erhebenden Wassergeldes wurden vorläufig nicht gewünscht, jedoch wurde der § 1 über die Anlegung der Hausanschlüsse nunmehr wie folgt endgültig festgesetzt: „Die Legung der Anschlüsse an das Gemeinde-Rohrnetz erfolgt durch den vom Gemeinde-Vorstand designierten Unternehmer auf Kosten der Hausbsitzer und zwar bis an die Häuser. Die Herstellung der Privatleitungen im Innern der Häuser können die Hauseigentümer auf ihre Kosten durch qualifizierte Unternehmer ausführen lassen. Die von der Gemeinde für die Verlegung der Anschlüsse vorzulegenden Kosten haben die Hausbesitzer binnen 3 Monaten nach der Herstellung der Anschlüsse zu erstatten.
TOP 4: In der Prozess-Sache Orts-Armenverband Freienohl gegen Orts-Armenverband Dinschede soll der in Münster anstehende Termin durch einen Münsteraner Rechtsanwalt wahrgenommen werden.
TOP 5: Die Reparaturarbeiten am Küsterhaus wurden dem Maurermeister Caspar Rocholl für die Forderung von 88 Mark zugeschlagen.
TOP 6: Die Gemeinde-Hude zur Größe von circa 11 Morgen wurde dem Landwirt Joseph Koenig zu Mittelberge für das Gebot ad 50 Mark für die Zeit 15.11.1886 bis 1.3.1887 als Schaf-Hude zugeschlagen.
TOP 7: Die zur Reparatur der Langelsbrücke erforderlichen Eichen sollen von den Holzhauern der Gemeinde gefällt, die Stämme demnächst (danach) durch einen Fuhrmann zur Schnapp´schen Sägemühle transportiert und dort geschnitten werden. Über den Transport der Bohlen von Schnapp zur Langelsbrücke und Aufbringung der Bohlen soll der Gemeinde-Verordnete Carl Feldmann einen Kostenanschlag anfertigen.
TOP 8: Als Mitglieder der Klassensteuer-Einschätzungs-Commission für 1887/88 wurden gewählt: a) Maurermeister Caspar Rocholl, b) Auktionator Joseph Noeke, c) Schneidermeister Arnold Schroeder Sen.
TOP 9: Dem Fabrikbesitzer Linneborn soll bei Strafe untersagt werden, die Langelsbrücke als Ablagerungsplatz für Steine und Lehm pp. (usw.) zu benutzen. - Einzelheiten, Zeitdauer sind nicht aktenkundig; Bau-Reparaturen an der Schlacht, am Wehr zum Obergraben...?
TOP 10: Das Gesuch der Witwe Klocke (Kloke) um Bewilligung von 1 Paar Schuhe für ihre Tochter wurde abgelehnt, da die Kloke für Reinigung der alten Schule täglich 40 Pfennig erhält und somit nicht mehr bedürftig ist. - Siehe 5. Juli 1886, TOP 5.
TOP 11: Das Gesuch des Adam Beckmann (Alter Weg, Alte Haus-Nr. 157) um Ausdehnung der Wasserleitung durch den Alten Weg bis zum Haus des Theodor Zacharias (Alter Weg, Alte Haus-Nr. 169) wurde abgelehnt, jedoch beschlossen, eine Verbindungsleitung von der Rohrleitung der Chaussee bis zur Grenze des Alten Weges herzustellen, wenn die Gesuchsteller für die Bereitstellung des dazu erforderlichen Grund und Bodens sorgen.
Am 28. Oktober 1886
TOP 1: Dem Unternehmer L. Roye (Boye?) in Soest sollen infolge seiner Offerte vom 26. d.M. folgende Lieferungen und Arbeiten übertragen werden: a) Privat-Ventile mit Entleerungs-Ventilen Coblenzer Modell: 25 mm lichte Weite pro Stück 12,50 Mark, 20 mm lichte Weite pro Stück 9,50 Mark, 13 mm lichte Weite pro Stück 6,50 Mark; b) Bleirohrleitungen fertig verlegt, einschließlich Löt-Material, ausschließlich der Erd- und Maurerarbeiten: 25 mm á Meter 6,40 Klgr (Kilogramm) schwer á Meter 2,60 Mark, 20 mm á Meter 4,25 Klgr schwer á Meter 2,20 Mark, 13 mm á Meter 2,65 Klgr schwer á Meter 1,60 Mark; c) 4 Stück Hydranten für die Hauptleitung mit vollständiger Einbau-Garnitur einschließlich des in die Hauptleitung einzuschaltenden Anschluss-Stücks, komplett fertig eingebaut pro Stück 57 Mark. - Die Legung der Leitung innerhalb des Hauses vom Privat-Ventil an soll der Concurrenz überlassen bleiben; jedoch müssen die Bleirohre die unter b) angegebenenGewichte haben.
TOP 2: Das Gesuch des Fuhrmanns Joseph Schulte zu Oeventrop um Befreiung von Entrichtung des Brückengeldes wurde abgelehnt. - Gemeint ist die Langelbrücke, weil Gemeinde-Brücke, die andere Ruhr-Brücke (später Breiter Weg / Bahnhofstraße) war Provinz-Brücke. Gründe sind nicht aktenkundig.
Am 16. November 1886
TOP 1: Die Wasserleitung soll nach Ablauf der zweijährigen Garantiezeit nach der Alten Wiese ausgedehnt werden, wenn die sämtlichen Hausbesitzer der Twiete und der Alten Wiese sich verpflichten, ihren Wasserbedarf vermittelst Hausanschlüsse aus der Wasserleitung gegen Zahlung des festgesetzten Wassergeldes zu entnehmen.
TOP 2: Die Rohrleitung für Cohsmann und Consorten (Nachbarn; positiv gewichtet) am Alten Weg soll durch den Garten des Hermann Wrede, welcher die Genehmigung hierzu erteilt hat, gelegt werden, und erhalten dann Wrede (Alte Haus-Nr. 215, Provinzialstraße) und Arnold Feldmann Alte Haus-Nr. 108, Provinzialstraße) ihre Hausanschlüsse von dieser Verbindungsleitung her.
TOP 3: Das Gesuch des Schmieds Franz Georg Korte um Bewilligung eines Zuschusses für seinen Hausanschluss wurde abgelehnt, jedoch wurde dem Korte angemessene Ratenzahlungen bewilligt.
TOP 4:Es sollen bei der Provinzial-Feuer-Societäts-Direction 150 Meter Schläuche mit 2 Flammrohren und 1 Doppelstandrohr bei Gewährung des üblichen Zuschusses und Bewilligung der Ratenzahlung bestellt werden. Ferner soll noch versucht werden, ob die Direction zu den Kosten der 4 Hydranten einen Zuschuss leisten will.
TOP 5: Gegen die Niederlegung seines Amtes als Gemeinde-Verordneter von Seiten des Franz Göckeler wurden Einwendungen nicht erhoben. Dem Maurermeister Franz Göckeler soll der Dank der Versammlung für sein langjähriges wirksames Streben für das Gemeinde-Interesse ausgesprochen werden. - An dieser Stelle ziemt sich die Captatio benevolentiae – die ehrenvolle dankbare Verneigung!
Der Vater des hier gemeinten Franz Göckeler hieß auch Franz, er war verheiratet am 17.1.1826 mit Margaretha Cohsmann. Diese Beiden hatten drei Söhne: Franz, Kaspar und Fritz, alle Maurer, im Baugeschäft. Der älteste Sohn ist der für das Jahr 1858 gewichtige.
Franz Göckeler, geb. 26.09.1826; Maurermeister, Unternehmer; mit dem Beinamen: Thrinen; Alte Haus-Nr. 107 a.(Chausseestr. / Hauptstr.).
Erste Heirat am 16.5.1854 mit Christine Tönne: geb. 5.1.1831; gest. 24.4.1866;
eine Tochter: auch Christine: geb. 5.2.1866; gest. 8.4.1866 (2 Monate junges Baby; seine Mutter starb 16 Tage später, in der Sterbeliste ist keine Ursache angegeben; im Jahr 1866 gab es 25 Verstorbene, davon 11 Kinder).
Eine zweite Heirat war in jener Zeit geradezu eine Selbstverständlichkeit: am 24.8.1867 mit Maria Catharina Margaretha Franzes aus Niederberge: geb. etwa 1813; gest. 24.4.1882.
Kinder aus dieser 2. Ehe: Sohn: geb. 7.2.1869, gest. 7.2.1869 (im Friedhofs-Register namenlos; Gertrud: geb. 23.2.1870, gest. 21.4.1870. - Einiges mitgemacht hat diese Familie! - Der Beiname Thrinen könnte kommen von seiner 1 Ehefrau Christine oder von seiner 2. Ehefrau Catharina; oder: von beiden!
Dieser Franz Göckeler hat nicht nur die üblichen Wohnhäuser gebaut. Er war auch Bau-Unternehmer. Die Akten, vor allem die Protokollbücher der Gemeinde-Versammlung, zeigen für Fachleute vom Bau sehr ausführliche Planungen von der Reparatur des ganz alten Rathauses mit dem Einbau von zwei Klassenzimmern (zwischen der jetzigen Volksbank und dem Neubau der sogen. Alten Schule: später, bis 2012 Friseur-Salon von Frau Friseurmeisterin Brigitte Bornemann, dann Planung und Bau der „Zwischen“-Schule mit dem Amtshaus. Gerade für dieses Gebäude war Franz Göckeler nicht nur als Maurermeister und Bau-Unternehmer tätig, sondern auch Gemeinde politisch. Denn dieses Gebäude sollte als Schule zuerst woanders hinkommen, in den Gördes´schen Garten. Aber dann erwies sich der Garten der jüdischen Familie Leser Rosenthal als günstigster Bauplatz für Freienohl... politische Aktivität! Hier nicht weiter entfaltet, aber auch im Kapitel „Netzwerk Schule“.
Franz Göckeler: Familien-Erfahrung, Maurermeister, Bau-Unternehmer, politisches Engagement für Freienohl: die besten Voraussetzungen für seine Mitgliedschaft in der Freienohler St. Nikolaus-Schützenbruderschaft auch als Schützen-Hauptmann – und für den Schützenkönig 1858! Zur Schützenkönigin hat er sich gewählt die erste Freienohler Lehrerin Antonette Bause. Sie hat die Wahl angenommen, - freilich deswegen auch Ärger mit dem damaligen Pastor Adam (siehe Extra-Kapitel: Antonette Bause, eine besondere Lehrerin; auch: www.freienohler.de).
Franz Göckeler starb am 10.9.1897 in Neheim (wohl dort im Krankenhaus), Lebensalter 71 Jahre.
(Der Akten-Abschreiber HP meint: Franz Göckeler verdient zum Gedenken den Namen einer Freienohler Straße.)
TOP 6: Der Antrag des Handelsmanns Anton Korte um Legung von je einer Rinne zu beiden Seiten der Kerstholtsgasse wurde vorläufig von der Tagesordnung abgesetzt. - Das heißt vielleicht: die Versammlung könnte damit einverstanden sein, aber die Gemeindekasse war nahezu leer.
TOP 7: In der Prozess-Sache Freienohl gegen Kehsler übernahm Herr Noeke es, Rechtsanwalt Scheele mit Information zu versehen.
TOP 8: Die unbeibringlichen Einnahmereste des Schreiners Adolf Kotthoff und Heinrich Trompetter wurden niedergeschlagen. - Im Trauungsregister ist noch kein Adolf Kotthoff zu finden, wahrscheinlich ein neu Zugezogener. Aus dem Sterberegister: gest. am 18.12.1880 Kind Franz Kotthoff, geb. 27.2.1877; 1880: Alte Haus-Nr. 9 / Kirchgasse, Bergstr. 2. Nicht im Einwohner.Verzeichnis von 1871 und nicht mehr 1895. - Heinrich Trompetter gnt. Erlmann heiratet am 27.11.1866 Friederica Antonia Schwefer gnt. Schlüters. Im Sterberegister: gest. 2.5.1886 Heinrich Trompetter, Tagelöhner, LA 70 J.
TOP 9: Die beiden Schul-Öfen der Knaben- und Mädchen-Klasse sollen dem Handelsmann Alex Emmerich als altes Eisen verkauft werden, während der alte Ofen der Sammel-Klasse der Gemeinde verbleiben und auf dem Schulhausboden aufbewahrt werden soll.
TOP 10: Von Joseph Noeke wurde die offerierte Brunnen-Pumpe nebst Zubehör zum Preis von 30 Mark angekauft. Die Pumpe soll vom Klempner Hauhs bei der Försterwohnung aufgestellt und Flurschütz Düring soll den dazu erforderlichen Graben werfen. - Klempner Hauhs: Alte Haus-Nr. 201 / Hauptstraße.
TOP 11: Die beim Gahse´n Haus liegend Gemeindefläche soll durch die Herren Düring und Noeke in Bezug auf ihre Grenzen einer Revision unterzogen werden. - Gahse: Parzelle 882: Alte Haus-Nr. 30 / Bergstraße / Kerstholtsgasse; 1905: Winterhoff.
Am 9. Dezember 1886
Currende vom 6.12. - Neue Einleitung: Einladung durch Rundlauf vom 6.12. (wird zukünftig in dieser Abschrift ausgelassen)
TOP 1: Auch wir genehmigen die Erhöhung der Renumeration (hier: Mehrkosten; Gehalt) für Erteilung des Religionsunterrichts an evangelische Kinder der Gemeinde Freienohl und Dinschede vom Beginn des Winterhalbjahrs 1886/87 an von jährlich 150 auf 180 Mark.
TOP 2: Zur Beiwohnung der Versammlung von Interessenten der projektierten Bahn Warstein- Ruhrtalbahn am 10. Dezember in Warstein wurden die Herren Pfarrer Falter und stellvertretender Gemeinde-Vorsteher Noeke deputiert. Diese Deputation soll der Versammlung den Vorschlag machen, dass die Weiterführung der Lippstadt-Warstein-Bahn zur Ruhrtalbahn durch die Giesmecke nach Freienohl mit Bahnhof Freienohl bedeutend billiger auszuführen sei als die projektierte Linie Wennemen nach Meschede. Geht die Versammlung auf den Vorschlag der Deputation ein, dann werden die Vermessungskosten von Freienohl bis zum Plackweg und Ausschreibung des Projekts hiermit bewilligt.
TOP 3: Die Wasserleitung in dem Alten Weg soll nach Westen hin, soweit die noch disponiblen (zur Benutzung vorhandenen) Rohre reichen, erweitert werden, wenn die Interessenten Herbst, Cohsmann, Beckmann und die beiden Zacharias sich verpflichten, ihren Wasserbedarf durch Haus-Anschlüsse aus dieser Wasserleitung zu entnehmen.
TOP 4: Dem Bahnwärter Rocholl wurde gestattet, seinen Wasserbedarf aus der Gemeindeleitung vermittels Hausanschluss zu entnehmen. Will Rocholl jedoch die Wasserleitung des Alten Weges nach Osten erweitert haben, muss er die in den Bedingungen festgesetzten 100 Mark, weil er sich zu spät gemeldet hat, zahlen.
TOP 5: Die Communalsteuer des Zimmermanns Caspar Trompetter pro I. Halbjahr 1886/87 wurde niedergeschlagen. - Ein Grund ist nicht aktenkundig.
TOP 6: Herr Wasserwerksdirektor Dihselhof in Iserlohn wurde für die Übergabe der Wasserleitung als Sachverständiger für die Gemeinde gewählt.
Am 8. Januar 1887
TOP 1: Die neu gewählten Gemeinde-Verordneten: Maurermeister Caspar Kehsler, Maurermeister Caspar Rocholl, Ackerer Heinrich Geihsler wurden durch den Vorsitzenden (Amtmann Enser) in ihr Amt eingeführt und mittels Handschlag verpflichtet.
TOP 2: Die Offerte des Königlichen Eisenbahn-Betriebsamtes zu Cassel vom 3. d.M., B 8252 III. die Bedienung der hiesigen Wasserleitungs-Maschinenanlage durch einen Arbeiter der Hauptwerkstätten zu Arnsberg wurde bis zur diesseitigen Engagierung eines Eisenbahn seitig akzeptablen Maschinen-Wärters mit der Maßgabe angenommen, dass für den geforderten Lohn von 6,50 Mark Fahrgeld der Hochbehälter gefüllt und die Maschinen-Anlage wieder gereinigt werde. Die einzelnen Arbeits- und Pump-Tage bestimmt die Gemeinde Freienohl.
TOP 3: Das Gesuch des Bahnwärters Johann Klute zu Giesmecke um Befreiung von Zahlung des Langel-Brückengeldes wurde abgelehnt. - Ein Grund ist nicht aktenkundig.
TOP 4: Als Feuerlösch-Gerätschaften sollen beschafft werden bei der Firma A. Höing in Cöln: a) 150 Meter doppelt gewebte Hanf-Druckschläuche mit mindestens 10 Atmosphärendruck; b) 2 Strahl-Rohre; c) ein kupfernes einfaches Stand-Rohr. Schläuche und Stand-Rohre von 50mm lichte Weite.
TOP 5: Das Gesuch des Kuhhirten Koester um Erhöhung seines Lohns wurde vorläufig unberücksichtigt gelassen und beschlossen, die Stelle zur Bewerbung auszuschreiben.
TOP 6: Nachdem die Gemeindekassen-Rechnung pro 1885/86 bereits durch Beschluss vom 25. September v.J. festgestellt worden ist, wurde dem Rendanten vorbehaltlich der Erledigung der gezogenen Notaten durch die diesjährige Rechnung Decharge erteilt.
TOP 7: Herr Noeke referierte über den Stand der Verhandlungen in Betreff Weiterführung der Warstein-Lippstädter Eisenbahn bis zur Ruhrtalbahn. Versammlung beschloss hierauf nach eingehender Diskussion durch einen Eisenbahn-Baurat die Terrain-Verhältnisse von Freienohl bis zum Plackweg unter Beigabe eines ortskundigen Begleiters untersuchen zu lassen und bewilligte die hierdurch erwachsenen Kosten aus der Gemeindekasse. Von dem Gutachten dieses Bau-Rats soll es dann abhängen, ob die Gemeinde Freienohl auf ihre Kosten dann ein Eisenbahn-Projekt von hier bis zum Plackweg ausarbeiten lassen will. Herr Kehsler und Rocholl übernehmen es, einen geeigneten Bau-Rat zu ermitteln und es wurde vorläufig der Bau-Rat Schmitz in Hagen in Aussicht genommen.
TOP 8: In die Commission für die Verwaltung des Wasserwerks wurden gewählt: Amtmann Enser, Gemeinde-Verordnete Caspar Kehsler, Caspar Rocholl, Schreinermeister Carl Feldmann. Eine Geschäftsverweisung (Geschäftsordnung) für dieselben soll noch entworfen werden.
TOP 9: Es soll eine besondere Wasserwerkskasse gebildet und der Rendant Bracht gegen 100 Mark Cautionsniederlegung und gegen Bezug von 4 % Hebengebühren zum Rendanten derselben bestellt werden. Von den aus der Gemeindekasse zu zahlenden Zinsen des Abfindungskapitals hat der Rendant jedoch keine Hebegebühren zu verlangen. In Betreff Einziehung der Anlagekosten der Haus-Anschlüsse soll mit Bracht besonders conferiert werden.
TOP 10: Bei der Forstverwaltung soll die Durchforstung der Fichten-Cultur am Stückelhahn beantragt werden.
TOP 11: Die Fällung der Eiche bei der hiesigen Försterwohnung wurde auf Antrag des Försters Ganczarsky genehmigt, jedoch darf die Eiche auf die planmäßige Hauung nicht in Abzug gebracht werden.
Am 24. Januar 1887
TOP 1: Der Verding der Schulsubsalair vom 22. d.M. wurde genehmigt, bzw. es wurde dem Letztbietenden der definitive Zuschlag erteilt. - Schulsubsalair = Arbeitsentgelt. - Hausmeister-Bezahlung? - Ein Name ist nicht aktenkundig.
TOP 2: Dem Antrag der Wasserwerks-Commission entsprechend sollen dem Unternehmer für Legung der Straßenrohre und Lieferung und Einbauung von 5 Hydranten abschläglich 2.000 Mark aus der Gemeindekasse gezahlt werden. - Früher nur 4 geplante Hydranten.
TOP 3: Dem Vorschlag der Wasserwerks-Commission gemäß soll der Schlosser Feldmann hierselbst gegen Bezug einer Jahres-Renumeration (Bezahlung) von 300 Mark, nachdem er sich vorher bei der Hauptwerkstätte Arnsberg 6 Monate auf seine Kosten vorgebildet hat, als Maschinenwärter angestellt werden. Die näheren Anstellungsbedingungen sollen mit Feldmann später noch vereinbart werden.
TOP 4: Das Gesuch des Försters Ganczarsky um Gehaltserhöhung soll in folgender Weise erledigt werden: a) Der Flurschütz Düring soll zum 1. Mai d. J. gekündigt werden mit der Maßgabe, dass ihm für jeden Tag, wo er nachweislich Wege-Arbeiten verrichtet, einen Tagelohn von 1,50 Mark gezahlt werden soll, während er für die Wintermonate als Holzhauermeister zu fungieren hat. b) Vom 1. Mai d. J. ab soll mit Genehmigung der Forstverwaltung der Förster Ganczarsky gegen Bezug einer nicht pensionsberechtigten Jahres -Renumeration von 150 Mark widerruflich der Flurschutz übertragen werden.
TOP 5: Das Hudegeld für das vorgetriebene (auf die Weide geführte) Rindvieh der unteren Heerde (korrekt abgeschrieben mit Doppel ee, weil in Freienohl so gesprochen) wurde in Rücksicht darauf, dass der erkrankte Hirt längere Zeit die Heerde nicht ausgetrieben hat, für das Jahr 1886/87 von 5 auf 2,50 Mark pro Stück ermäßigt.
TOP 6: Der Vorsitzende (Amtmann Enser) und Herr Noeke wurden deputiert, die Hude-Berechtigten zu ermitteln.
TOP 7: Die Unterstützungsgesuche der Witwe Hermann Krick und der Witwe Recke wurden abgelehnt, da sich die Versammlung von der Bedürftigkeit der Petentinnen (Bittenden) keine Überzeugung verschaffen konnte. - Trauungsregister: Hermann Krick heiratet am 27.11.1841 Maria Agatha Hüster aus Wildshausen. Sterberegister: Hermann Krick, Sohn des Johannes Krick, Schaufelmacher, geb. 24.11.1811, gest. 19.5.1872. Kinder sind hier nicht aktenkundig.
TOP 8: Der Witwe Schmitz sollen 10 Mark Unterstützung und falls deren Sohn noch längere Zeit arbeitslos bleibt, nochmals ausnahmsweise 10 Mark gezahlt werden. - Siehe oben: 2. Juni 1886, TOP 5 + 6.
TOP 9: Ingeneur Frohwein aus Elberfeld soll die Terrain-Verhältnisse von Freienohl durch die Giesmecke nach dem Plackweg besichtigen und es soll von dem Gutachten dieses Herrn abhängen, ob die Gemeinde ein spezielles Eisenbahn-Projekt anfertigen lassen kann.
TOP 10: Die von Roye (Boye) für die einzelnen Hausbesitzer aufgestellten Rechnungen sollen den betreffenden Zahlungspflichtigen mit der Aufforderung zugestellt werden, dass sie bis zum 1. April d. J. den in Rechnung gestellten Betrag direkt an Roye (Boye) zu zahlen hätten, andernfalls der Betrag vom Rendanten Bracht gegen Bezug der auf zu vereinbarenden Hebegebühren und eventuell im gerichtlichen Wege eingezogen werde würde.
Am 17. Februar 1887
TOP 1: Die heutigen Holzverkäufe in den Forstdistrikten Scheidkopf 14 a, Hohlknochen, Himmerhagen (auch: Hinnenhagen) und Thielenberg wurden mit der Maßgabe genehmigt, resp. den Meistbietenden der Zuschlag erteilt, dass der Holzhändler Johann Schwefer für die Kaufsumme binnen 8 Tagen einen annehmbaren Bürgen stellt. Im Betreff der im Distrikt Hohlknochen noch vorhandenen 141 Meter Buchenkloben und 38 Meter Buchenknüppel I. Klasse, sowie der dort noch zuhauenden circa 20 Meter Buchenkloben wurde der Vorsitzende beauftragt, mit dem Verwalter Korte zu Oeventrop den Verkauf abzuschließen und erbot sich Herr Noeke, pro Meter für 1,20 Mark zur Chemischen Fabrik Oeventrop zu fahren. - Fahren zu lassen: Holz-Fuhre,
TOP 2: Das Antwortschreiben des Oberförsters Harbert vom 2. d.M. Nr 118 wegen Übertragung des Flurschutzes an den Förster Ganzcarsky und Entlassung des Waldwärters Düring wurde vorgetragen und die Ausführungen des Oberförsters als der Sache nicht entsprechend erachtet. Der dieserhalb unterm 24. Januar d.J. gefasste Gemeinde-Beschluss wurde aufrecht erhalten und ist solches dem Oberförster mitzuteilen.
TOP 3: Der durch den Forstort Krähenberg nach Brumlingsen führende sogenannte Schleichweg soll nicht als öffentlicher Weg aufrecht erhalten, sondern aufgegeben werden, da derselbe durch den Chaussee mäßigen Ausbau des Brumlingser Weges überflüssig geworden ist. - Später: Wilshausener Straße.
TOP 4: Da der Ingenieur Frohwein bis jetzt nicht zu ermitteln gewesen ist, so übernahm Herr Kehsler es, mit dem Herrn Oeconomierat Sternberg zu Lippstadt wegen des Warstein- Hirschberg-Freienohler Eisenbahnprojekts mündlich zu konferieren. Kosten sollen hierdurch der Gemeinde nicht erwachsen. - So sammelt der junge Unternehmer Caspar Kehsler auch berufliche Erfahrungen, Beziehungen.
TOP 5: Dem hiesigen Kriegerverein wurden zum Abfeuern von Böllerschüssen zum 90-jährigen Geburtstag Seiner Majestät des Kaisers und Königs 10 Mark aus der Gemeindekasse bewilligt.
TOP 6: Sämtliche Gemeinde-Verordneten erklärten sich bereit, dahin zu wirken, dass der Armenknabe Johann Spindeldreher bei einer guten Familie unentgeltlich untergebracht werde. Die Kleidungsstücke für denselben sollen bis zur Schulentlassung von der Gemeinde beschafft werden. - Siehe oben: 4. August 1886, TOP 5.
TOP 7: Die Unterstützungen der Witwe Schürmann und Witwe Hilgenberg sollen von Ostern 1887 anderweit reguliert werden. - Siehe oben: Schürmann: 18. April 1886, TOP 3. - Zu Hilgenberg: Trauungsregister: Conrad Hilgenberg aus Fulda heiratet am 3.8.1872 Maria Catharina Vielhaber. Volkszählung am 1. Dezember 1871 kein Eintrag; 1. Dezember 1880: Alte Haus-Nr. 60 / Bergstr. 31, 1 männl., 5 weibl. Bewohner. - Sterberegister: Conrad Hilgenberg gest. 15.4.1882, Fabrikarbeiter, LA 38 J.
TOP 8: Die Communalsteuer des Handelsmanns Josef Schulte wurde mit Rücksicht auf die Krankheiten der Frau des Debenten von der II. zur I. Stufe ermäßigt. - Sterberegister: gest. 12.12.1887 Regina Schulte geb. Wrede LA 40 J., Ehefrau (dies bedeutet: der Ehemann lebt, aber der ist namentlich nicht genannt). Kein Eintrag im Trauungsregister, also wohl Zugezogene.
TOP 9: Die Beschlüsse ad 1, 2, 3, 4 und 5 der Wasserwerks-Deputation vom heutigen Tag wurde, nachdem das Statut für die Wasserwerks-Verwaltung einigen Abänderungen unterzogen wurde, genehmigt. - Die Inhalte sind nicht aktenkundig.
Am 1. März 1887
TOP 1: Die Gemeinde-Verordneten Kehsler und Noeke referierten über das Eisenbahn-Projekt Warstein-Hirschberg-Freienohl und es wurden nach eingehender Diskussion die Gelder zur vorläufigen resp. oberflächlichen (nicht negativ zu gewichten wie im 20. Jh.) Projektierung der Strecke Freienohl – Plackweg aus der Gemeindekasse bewilligt. Herr Ingenieur Uflacke soll ersucht werden, die Vermessung schleunigst vornehmen zu lassen. Sämtliche Gemeinde-Verordnete erklärten sich bereit, Gelder zu diesen Projektierungs-Kosten bei ihren Freunden und Bekannten zu sammeln. - Im Blick auf die bisherigen Protokolle: erstmalig aktenkundig und politisch: ganz neu!
TOP 2: Das Gesuch des Försters Ganczarsky vom 14. d. M. um Bewilligung einer jährlichen Gehaltszulage von 180 Mark wurde einstimmig abgelehnt, da die Dienstleistungen des Gesuchstellers für den hiesigen Communal-Wald noch zu kurz seien, um schon jetzt die Leistungen desselben genau beurteilen zu können und eine Abänderung des von der Königlichen Regierung aufgestellten Normal-Besoldungsgehalts wegen des geringen Ertrags des Communal-Walds nicht gerechtfertigt erscheint. Übrigens wollen wir unseren Beschluss vom 24. Januar d.J., worauf dem Ganczarsky für Ausübung des Flurschutzes vom 1. Mai d.J. an eine jährliche widerrufliche Renumeration von 150 Mark bewilligt ist, aufrecht erhalten, Ganczarsky bei Ausübung des Forstschutzes statt die Feldflur passieren muss und also ohne Beeinträchtigung seines Forstschutz-Dienstes den Flurschutz mit übernehmen kann.
TOP 3: Auf den Antrag des Försters Ganczarsky vom 2. d.M. und in Folge Verfügung der Königlichen Regierung vom 12. Februar d.J. A IV. 790 erklären wir uns hiermit bereit, dem Förster Ganczarsky gegen Überweisung seines Deputat-Holzes eine jährliche Vergütung für Brennbedarf von 3 Mark pro Raum-Meter, also für 20 Raum-Meter 60 Mark zu zahlen.
TOP 4: In Folge Vertrages des Försters Ganczarsky vom 25. d.M. soll der Dachdecker Hirnstein mit der Reparatur des Daches der Försterwohnung beauftragt werden; dagegen wurde:
TOP 5: der Bau einer Stallung zur Unterbringung einer Kuh und des erforderlichen Futters beim Forsthaus abgelehnt, da vor einigen Jahren auch ein Stall angelegt ist, ein Bedürfnis zur Errichtung eines zweiten Stall-Gebäudes nicht vorliegt und überhaupt der Ertrag des Communal-Waldes zu geringfügig ist, um eine größere Stallung errichten zu können.
TOP 6: Dem Handelsmann Fritz Gördes kann die nachgesuchte Bauerlaubnis erteilt werden. - Mehr ist nicht aktenkundig. Einwohnerliste 1895: Fritz Gördes, Alte Haus-Nr.139, St. Nikolaus Straße; 5 männl., 8 weibl. Bewohner.
TOP 7: Zur Aufstellung des Kriegerdenkmals wurde der freie Gemeindeplatz vor der Caspar Geihsler´schen Besitzung dem Kriegerdenkmal-Commitee zur Verfügung gestellt. Jedoch muss das Commitee für sämtliche Kosten, welche hierdurch entstehen könnten, aufkommen. - Alte Haus-Nr. 68, Ecke Hauptstraße / Brunnenstraße: Schmitten-Ecke; erst Vogt, dann Caspar Geihsler, dann Emmerich, dann Hömberg. Das Kriegerdenkmal 1870/71 später rechts vom Alten Amtshaus.
TOP 8: Dem Ziegelei-Besitzer Johann Düring wurde für das Kalenderjahr 1887 die Kohlen-Lieferung für die Pumpstation der Wasserleitung zum Preis von 57 Mark pro 100 Zentner übertragen.
TOP 9: Die von dem Gemeinde-Vertreter Noeke vorgenommene Verpachtung von Gemeinde-Grundstücken wurde genehmigt und Herr Noeke bevollmächtigt, die noch nicht verpachteten beiden Wiesen und den von dem verstorbenen Flinkerbusch in Benutzung gehabten Garten zu einem annehmbaren Preis für eine sechsjährige Periode unter der Hand zu verpachten. - Sterberegister: gest. 11.02.1887 Georg Flinkerbusch, Witwer, verheir. mit Gertrud geb. Höhmann, Tagelöhner, LA 77 Jahre; Alte Haus-Nr.86, Bergstraße.
Am 19. März 1887
TOP 1: Der von dem Vorsitzenden und dem stellvertretenden Gemeinde-Vorsteher entworfene Gemeindekassen-Etat pro 1887/88 wurde vorgelegt, durchberaten und in Einnahme und Ausgabe auf 13850 Mark festgestellt. Die hierauf zu erhebende Communal-Steuer ad 9064,77 Mark soll in Form einer Communal-Einkommensteuer nach Maßgabe des genehmigten Regulativs unter Mitheranziehung der ganzen Grund-, Gebäude- und Gewerbe-Steuer aufgebracht werden.
TOP 2: Der Antrag des Ackerers Anton Schemme zu Hellefeld um Überlassung des Waisenknaben Johann Spindeldreher wurde abgelehnt. - Ein Grund ist nicht aktenkundig, Siehe oben: 17. Februar 1887. - Wie fühlt sich der Junge wohl zwischenzeitlich?
TOP 3: Dem Franz Vernholz wurden infolge seines Gesuchs zur Berichtigung der Ruhr-Brücken-Pacht Ratenzahlungen bewilligt und zwar ist die erste Hälfte am 1. Mai und die andere Hälfte am 1. September zu zahlen. Der erlassene (ihm geltende) Zahlungsbefehl ist für vollstreckbar erklären zu lassen. - Einwohnerliste Dezember 1880: Franz Vernholz, Alte Haus-Nr. 98, Alte Wiese; 4 männl., 2 weibl. Bewohner; Sterberegister: gest. 11.01. 1906 Invalide Franz Vernholz, 70 J. - 1900: Fritz Vernholz, Alte Haus-Nr. 79, Hügel
TOP 4: Dem Tagelöhner Pieper wurde zur Berichtigung der Landpacht ad 45 Mark 14 Tage Ausstand bewilligt unter der Voraussetzung, dass derselbe heute Abend (!) die Hälfte mit 22,50 Mark zahlt. - Die Tageszeit der Versammlung ist nicht aktenkundig, doch die Versammlung wird gewusst haben, dass Friedrich Pieper die Anordnung leisten kann.
TOP 5: Der zwischen dem Provinzial-Wegebau-Inspector Pieper zu Meschede und der Gemeinde Freienohl unterm 17. d.M. abgeschlossene Vertrag wegen Mitbenutzung der Provinzialstraße bei Anlage der Wasserleitung wurde vorgetragen und genehmigt.
TOP 6: Das Gesuch der Witwe Krick um Bewilligung von 15 Mark Wohnungsmiete wurde nochmals einstimmig abgelehnt. - Siehe oben: 24. Januar 1887 TOP 7.
TOP 7: Den Bewohnern des Alten Weges wurden zur Anlegung der Wasserleitungs-Rohre Zuschüsse von 50 und 30 Mark , also zusammen 80 Mark bewilligt.
TOP 8: Zur Aufbewahrung der Stand- und Stahl-Rohre, sowie der Schläuche soll eine verschließbare Kiste angefertigt werden. - Feuerwehr-Geräte? Schutz vor Diebstahl?
TOP 9: Das Pflaster vor dem neuen Schulhaus (späteres Amtshaus) soll höher gelegt werden, ebenso soll der Eingang zum Schulhof durch Bordsteine aus Faulschiefer erhöht werden, damit das Wasser von der Chaussee nicht mehr über den Schulhof seinen Abfluss nehmen kann. Am Schulgebäude selbst sollen einige Reparaturen und Anschaffungen ausgeführt werden. Und die Gemeinde-Verordneten Rocholl und Kehsler wurden mit der Festsetzung dieser Arbeiten beauftragt.
Am 5. April 1887
In der heutigen Sitzung der hiesigen Gemeindeversammlung, zu welcher die Mitglieder 2 Tage vorher rechtzeitig geladen waren, wurde folgendes verhandelt und beschlossen:
TOP 1: Dem Caspar Pöttgenwurde die Pflasterung des Schulhofes und des Trottoirs /Fußweges) zur Pfarrerwohnung für seine Forderung ad 199 Mark und
TOP 2: der Ausbau des Alten Weges für die Forderung ad 364 Mark übertragen.
TOP 3: Der Vorsitzende (Amtmann Enser) wurde beauftragt, in erster Linie mit Joseph Bürger und eventuell in zweiter Linie mit Nolte Sen. wegen Übernahme der gemeinsamen Kuhhirten-Stelle zu verhandeln.
TOP 4: Schneidermeister Albers wurde mit der Anfertigung eines Anzugs für Nicolaus Schmitz und dem 11-jährigen Sohn der Witwe Recke beauftragt. Schuhe für Nicolaus Schmitz wurden nicht bewilligt, weil die Witwe Schmitz bereits 6 Mark zur Einkleidung ihres genannten Sohnes von Pfarrer Falter erhalten hat. - Zu Schmitz: 24. Januar 1887, TOP 8; zu Recke: 24. Januar 1998, TOP 7.
TOP 5: Die Rechnung des Johann Schnapp für Hilfeleistung bei den ...(1 Wort nicht korrekt lesbar) Arbeiten für das Bahnprojekt durch das Giesmecke-Tal wurde pro Kopf und Tag auf 1,50 Mark, also in Summa auf 9 Mark für 6 volle Tage festgesetzt.
TOP 6: Der Bericht des Oberförsters Harbert an den Herrn Landrat in Betreff der Gehaltserhöhung des Försters Ganczarsky wurde vorgetragen und es soll eine Entgegnung hierauf angefertigt und vollzogen werden. Von der Verzichtleistung des Försters Ganczarsky auf den Flurschutzdienst wurde Mitteilung gemacht.
Am 18. April 1887
TOP 1: Das Bahn-Projekt Warstein-Hirschberg-Freienohl wurde vorgelegt und es wurde der Gemeinde-Verordnete Kehsler deputiert, mit dem Ingenieur Uflacka in Elberfeld wegen einer dritten (?) Bahnlinie durch das Ohl mündlich zu conferieren.
TOP 2: Die Gemeinde-Verordneten Rocholl und Kehsler übernehmen es , die in der Dienstwohnung der Lehrerin Gehse und an dem Pfarrhaus nebst Scheune auszuführenden Arbeiten zu ermitteln und zu veranschlagen.
TOP 3: Der Flurschütz Düring soll dem PfarrerFalter zur Planierung des Kirchplatzes auf einige Tage zur Verfügung gestellt werden. - Nach der Fertigstellung des Erweiterungsbaus der Kirche (Verlängerung des Mittelschiffs, Anbau der beiden Seitenschiffe und des Altarraums) gewiss notwendig.
TOP 4: Die Wassersteuer wurde nach dem Vorschlag der Wasserwerke-Deputation Abordnung) für das Kalenderjahr 1887 festgesetzt.
TOP 5: Es soll nochmals versucht werden, die Grenzverletzungen des Communal-Waldes von Seiten des Caspar Altenwerth, Caspar Zacharias und Heinrich Kemper in gütlichem Wege zu schlichten. - Lobenswert, nur: Einzelheiten sind nicht aktenkundig.
TOP 6: Mit Kohsmann gnt. Klaren und eventuell mit Ferdinand Bürger soll wegen Übernahme der gemeinsamen Hirtenstelle unterhandelt werden und
TOP 7: ebenso soll mit Gottfried Becker gnt. Kaiser unterhandelt werden, ob er die beiden Zucht-Ochsen für die Periode bis 1. Mai 1893 übernehmen wolle. Der Vorsitzende wurde beauftragt, bis zu 120 Mark pro Jahr zu bieten.
TOP 8: Für die Aufräumung bei dem Korte´schen Brand wurden dem Franz Weber, Johann Flinkerbusch und Anton Heckmann je 2 Mark aus der Gemeindekasse bewilligt.
TOP 9: Dem Schmied Franz Georg Korte hier, welcher am 12. d.M. das Brandunglück gehabt hat, soll das zur Wiederherstellung seines Wohnhauses erforderliche Bauholz aus dem hiesigen Communal-Wald gegen Taxe verabfolgt werden, wenn die Königl. Regierung die Genehmigung hierzu erteilen und geeignetes Holz vorhanden sein sollte. - Oder Schreibfehler des Sekretärs: Schneidermeister? Alte Haus-Nr. 89, Bergstraße.
TOP 10: Die Commission, welche die Vertilgung des Huflattichs unternehmen soll, soll bestehen aus: (1.) dem Gemeinde-Vorsteher (Amtmann Enser), (2.) dem Gemeinde-Verordneten Geihsler, (3.) dem Flurschütz Düring.
TOP 11: Der Antrag des Fritz Neise und Consorten (Nachbarn, keine negative Wertung) wegen Zahlung der Wasserleitungskosten aus der Wasserwerkskasse wurde insofern stattgegeben, als die Beträge den Zahlungspflichtigen gegen 2 % Hebegebühren eingezogen und demnächst an den Klempner Hauhs gezahlt werden sollen.
TOP 12: Die Abnahme der von Joseph Trompetter gelieferten Schulbänke gegen Abzug von 30 Mark wurde vorläufig nicht akzeptiert, vielmehr wurden die Gemeinde-Verordneten Kehsler und Rocholl committiert, um den Minderwert (Mindestwert?) der gelieferten Sachen festzustellen.
TOP 13: Die Armenunterstützung der Witwe Schürmann wurde vom 1. April an, von monatlich 15 Mark auf 9 Mark ermäßigt, dahingegen erhält dieselbe aus der Schulkasse für Reinigung der neuen Schulklasse vom 1. April an monatlich 6 Mark. - Siehe oben: 17. Februar 1887, TOP 6.
TOP 14: Das Unterstützungsgesuch des Tagelöhners Franz Tebbe wurde einstimmig abgelehnt, da derselbe bei seiner Station (?) jährlich 90 Mark verdient und dessen noch sehr rüstige Frau tagtäglich... (nicht korrekt lesbar) Tagelöhnerarbeit ihren und ihrer 12-jährigen Tochter Unterhalt selbst gut beschaffen kann.
TOP 15: Der §8 der Bestimmungen über die Abgabe von Wasser aus dem Wasserwerk der Gemeinde Freienohl vom 23. August 1886 wurde gestrichen und der § wie folgt festgesetzt: „Die Wasserpreise werden alljährlich festgesetzt und erfolgt die Zahlung des Wasserpreises vierteljährlich postnumerando an die Wasserwerkskasse.“
TOP 16: Der Witwe Hermann Krick wurde die jährliche Hausmiete von 18. Mark vom 11. November 1886 an bewilligt. - Siehe 19. März 1887, TOP 6.
Einschub:
Nach dem Bearbeiten der Gemeinde-Protokolle bis hinein in die nächsten Jahre hat sich als sinnvoll gezeigt, den folgenden Text an dieser Stelle abzuschreiben (mit der Rechtschreibung von 2010): (AA 904)
Bestimmungen über die Abgabe von Wasser aus dem Wasserwerke der Gemeinde Freienohl, 18. April 1887
§ 1: Die Legung der Anschlüsse an das Gemeinderohrnetz erfolgt durch den vom Gemeindevorstande designierten Unternehmer auf Kosten der Hausbesitzer und zwar bis zum Absperrhahn. Die Hausbesitzer haben die Kosten binnen 3 Monaten der Wasserwerkskasse zu erstatten. Die Legung der Leitungen innerhalb der Häuser vom Absperrhahn an ist Sache der Hauseigentümer.
§ 2: Wer seine Häuser der Gemeinde-Wasserleitung behufs Entnahme von Wasser anschließen will, hat seine Absicht dem Gemeindevorstand anzuzeigen. Derselbe ist zur Ablehnung berechtigt, wenn die betreffenden Häuser nicht im Bereich des Rohrnetzes liegen oder die Gemeindevertretung zu der Ablehnung ihre Zustimmung erteilt. Anmeldungen werden in der Regel nur von den Hauseigentümern angenommen, von Nutznießern oder Mietern aber auch in dem Falle, dass der Eigentümer seine besondere schriftliche Genehmigung zu der beabsichtigten Anlage erteilt hat. Der Anmeldende verpflichtet sich durch Unterschrift zur Bezahlung des nach Maßgabe dieser Bestimmungen zu berechnenden Betrages für den Wasserverbrauch und unterwirft sich zugleich den gegenwärtigen Bestimmungen, sowie denjenigen Veränderungen derselben, welche durch eine etwa erfolgende, den Gemeindebehörden jederzeit vorbehaltene Revision oder durch sonstige neue Bestimmungen künftig herbeigeführt werden. - Während der vom Fiskus übernommenen zweijährigen Garantiezeit werden Hausanschlüsse überhaupt nicht genehmigt und nach Ablauf der Garantiezeit wird die Genehmigung zur Herstellung von Hausanschlüssen von der Zahlung eines einmaligen Betrages von 100 Mark abhängig gemacht.
§ 3: Die von Privat-Unternehmern ausgeführten Wasserleitungseinrichtungen im Innern der Gebäude unterliegen der Kontrolle des Gemeindevorstandes insoweit, als es sich um Anordnungen oder Einrichtungen handelt, durch welche Wasserverluste und Beschädigungen an den Wasserleitungsanlagen herbeigeführt werden können.
§ 4: a) Die Privatleitungen müssen stets in allen ihren Teilen den Druck einer Wassersäule von 60 Meter Höhe aushalten können. - b) In der Privatleitung dürfen zum Abzapfen des Wassers nur langsam schließende Niederschraubventilhähne verwendet werden. - c) Eine direkte Verbindung der Rohrleitung mit Dampfkesseln darf nicht stattfinden. - d) Beim Ausbruch eines Brandes sind in den Privatleitungen möglichst alle Hähne mit Ausnahme derjenigen, welche zur Speisung von Dampfkesseln dienen, geschlossen zu halten, sofern dieselben nicht zur Bewältigung des Brandes selbst benutzt werden. Jeder Abnehmer ist außerdem verpflichtet, während des Brandes seine Leitung zur Verfügung der Löschmannschaft zu stellen. - e) Im Falle Störungen in der Zuleitung oder sonstige Vorkommnisse nach dem Ermessen des Gemeindevorstandes es erforderlich erscheinen lassen, ist derselbe berechtigt, jeden anderen Verbrauch als zu Haushaltungszwecken zeitweise zu untersagen, ohne dass daraus Schadensansprüche hergeleitet werden können. - f) Jeder Eigentümer oder Abnehmer hat die Pflicht, die Privatleitung vor Beschädigungen jeder Art zu schützen. - g) Den mit schriftlicher Legitimation des Gemeindevorstandes versehenen Personen muss der Zutritt zu den Privatleitungen und die Revision derselben jederzeit gestattet werden.
§ 5: Die Entnahme von Wasser für den gewöhnlichen Hausbedarf erfolgt gegen Zahlung der nach § 8 dieser Bestimmungen festzusetzenden Preisen. Der Begriff „gewöhnlicher Hausbedarf“ ist überall da ausgeschlossen, wo das Wasser zu Springbrunnen, zum Straßen- oder Gartensprengen mittelst Schlauch, zu Badevorrichtungen mit direkter Zuleitung zu Wagenwaschen, zu Bauzwecken, sowie zu irgendwelcher gewerblichen Tätigkeit verwendet wird. - Den Abnehmern ist untersagt, Wasser an dritte Personen, ausgenommen an Mieter und andere Nutznießer der betreffenden Gebäude, sei es unentgeltlich, gegen Gegenleistung oder durch Nebenrohrleitung ohne besondere Genehmigung des Gemeindevorstandes abzugeben.
§ 6: Die Hausbesitzer müssen jede Wasservergeudung, sei es aus Nachlässigkeit oder Mutwillen vermeiden, namentlich ist es nicht gestattet, das Wasser aus irgend einem Teil der Leitung fortwährend laufen zu lassen. Allen Hausbesitzern wird die sofortige Abstellung jeder bemerkten Undichtigkeit in ihrer Zu- und Hausleitung zur Pflicht gemacht.
§ 7: Contraventionen (Zuwiderhandlungen) gegen die in §§ 5 und 6 enthaltenen Verbote werden mit einer Conventionalstrafe bis 15 Mark, im Wiederholungsfalle bis 30 Mark geahndet. Außerdem besteht die Verpflichtung, das an Dritte abgegebene oder vergeudete Wasser nach dem vom Gemeindevorstand festzusetzenden Preis zu bezahlen und für den Gemeindevorstand das Recht der sofortigen Schließung der Privatleitung. - WC und Dusche gab es 1887, 1897 noch nicht in Freienohl.
§ 8: Die Wasserpreise werden alljährlich festgesetzt und erfolgt die Zahlung vierteljährlich postnumerando (nachträglich) an die Wasserwerkskasse.
§ 9: Dem Abnehmer steht kein Anspruch auf Schadenersatz zu wegen Unterbrechung der Wasserlieferung oder weil er das Wasser nicht in genügender Menge und Beschaffenheit, oder auf die gewünschte Höhe zu erhalten glaubt. Nur wenn die Wasserleitung durch Schuld der Gemeinde länger als 10 Tage unterbrochen bleibt, muss auf Antrag des Geschädigten eine verhältnismäßige Ermäßigung des Wasserpreises gewährt werden.
§ 10: Abnehmer, welche den vorstehenden oder sonstigen auf die Wasserleitung bezüglichen Bestimmungen des Gemeindevorstandes zuwiderhandeln, oder welche die ihnen obliegenden Zahlungen in der bestimmten Frist nicht bewilligen, kann nach Befinden der Wasserzufluss entzogen werden; die Absperrung kann sofort erfolgen, wenn Gefahr im Verzuge ist. - Von solchen Abnehmern, welche die Bestimmung wiederholt übertreten, kann von dem Gemeindevorstand die Gestellung einer Caution bis zu 30 Mark verlangt werden. Dieselbe verfällt nach nochmaliger Übertretung zu Gunsten der Gemeindekasse.
§ 11: In allen Fällen, in welchen über die Auslegung dieser Bestimmungen Meinungsverschiedenheiten entstehen sollten, entscheidet der Gemeindevorstand mit Ausschluss des Rechtsweges endgültig.
Freienohl, den 18. April 1887, Der Gemeindevorstand: Enser, Amtmann.
Am 25. April 1887
Außerordentliche Sitzung. Currende vom 24. April 1887.
TOP 1: Herr Kehsler referierte über die Unterredung, welche er in Betreff Weiterführung der Lippstadt-Warsteiner Eisenbahn zur oberen Ruhrtalbahn mit dem Ingenieur Uflacka in Elberfeld geführt habe. Die weiteren Kosten, welche durch die Projektierung der Bahn durch das Ohl im Anschluss an die Ruhrtalbahn am südlichen Portale des Freienohler Tunnels entstehe, wurden bewilligt. - Weitere Einzelheiten sind nicht aktenkundig.
TOP 2: Der Ferdinand Bürger hierselbst wurde für die vereinigte Kuhherde als Hirte gegen einen täglichen Lohn von 3 Mark angestellt. Bürger hat einen Beihirten zu gestellen (stellen) und sich nebst Beihirten selbst zu beköstigen. Sobald 60 Stück Rindvieh angetrieben sind, müssen die vortreibenden Viehbesitzer den zweiten Beihirten stellen. Für das Einsammeln von Eier und Flachs wurde dem Bürger eine Vergütung von 15 Mark bewilligt. - Dieses Einsammeln anstelle von Geld war früher üblich, z.B. auch beim Küster.
TOP 3: Die Vergebung der beiden Zuchtochsen an den Ackerer Gottfried (Becker: fehlt) Kaiser hier für 120 Mark jährlich wurde zur Kenntnis der Versammlung gebracht.
TOP 4: Über den Ursprung des in der Krumme Straße zu Tage tretenden Wassers sollen noch Ermittlungen angestellt werden. Stellt es sich heraus, dass das Wasser nicht in der Undichtigkeit der Wasserleitung seinen Grund hat, vielmehr Grundwasser ist, dann soll dasselbe unterirdisch vermittels einer in den Wasserleitungsgraben einzubauenden Steinschicht bis zum Einfallsschacht bei der Küsterei abgeleitet werden. Die hierdurch entstehenden Kosten wurden bewilligt.
TOP 5: Das Gesuch des Försters Ganczarsky um Übertragung des Flurschutzdienstes wurde nochmals genehmigt, jedoch wurde die früher dafür bewilligte Renumeration (Bezahlung) as 150 Mark jährlich nicht erhöht, weil die Einrichtung vorerst versuchsweise erfolgen soll.
Am 3. Mai 1887
TOP 1: Der Verkauf der beiden Wasserkübel nebst Stange vom gestrigen Tage wurde, weil die Gebote zu niedrig, nicht genehmigt, vielmehr der Vorsitzende (Amtmann Enser) ersucht, dieselben in Grevenstein oder Visbeck zu einem höheren Preis zu verkaufen, jedoch vorbehaltlich unserer Genehmigung.
TOP 2: Dem Lohgerber Franz Zumbroich zu Meschede wurde die Eichenlohe im Distrikt Krähenberg für das Meistgebot von 2,70 Mark pro Zentner verkauft.
TOP 3: Als Mitglieder der Communalsteuer-Einschätzungs-Commission für 1887/88 wurden die Gemeinde-Verordneten Kückenhoff, Geihsler und Kehsler gewählt.
TOP 4: Der gemeinde-Verordnete Geihsler übernahm es, mit dem Ackerer Franz Kerstholt zu unterhandeln, ob er nicht den beantragten Anzug für den Armenknaben Joseph Spindeldreher auf seine Kosten beschaffen wolle, verneinendenfalls (ein ungewohntes Wort; falls nicht...) soll der Anzug für Rechnung der Gemeindekasse beschafft werden. - Siehe: 19. März 1887 TOP 2 und 17. Februar 1887; aber hier: Joseph.
TOP 5: Der Vorsitzende wurde beauftragt, mit den Eheleuten Maurer Franz Rocholl wegen der Vergütung wegen Abtretung einer Grundfläche zur Wasserleitungsanlage zu unterhandeln und das Resultat der Verhandlung demnächst (danach) unserer Beschlussfassung zu unterbreiten.
TOP 6: Dem Ferdinand Pöttgen soll seinem Antrag vom gestrigen Tag gemäß gestattet werden, gegen Entrichtung einer jährlichen Erinnerungsgebühr von 50 Pf. sein Abfallwasser in den anzulegenden S...(?)canal der Krummen Straße auslaufen zu lassen. Den Einfall-Schacht hat Pöttgen auf seine Kosten anzulegen und auch die Unterhaltungs-Kosten desselben zu tragen. - Alte Haus-Nr. 37, Krumme Straße; Tagelöhner, Ehefrau Elisabeth geb. Neise, 1895: 4 männl., 4 weibl. Bewohner.
TOP 7: Bei der darauf folgenden Diskussion wegen Überweisung eines Platzes zur Aufstellung des Kriegerdenkmals (1870/71) wurde geltend gemacht, dass die Einladung zur heutigen außerordentlichen Sitzung nicht zwei Tage vorher insinuiert worden sei und deshalb Aufhebung der Sitzung beantragt, trotzdem erwidert wurde, dass bei einer außerordentlichen Sitzung jene zwei freien Tage bei der Einladung nicht einzuhalten seien, wurde mit 4 gegen 3 Stimmen beschlossen, die Beratung nicht weiter fortzusetzen und in Folge dessen die Sitzung geschlossen. - Stilistisch ungewohnt formuliert, doch mit persönlichem Akzent.
Am 7. Mai 1887
TOP 1: In Betreff Überweisung des zwischen der Emmerich´schen und Ferdinand Kerstholt´schen Besitzung belegenen (liegenden) Straßem-Terrains zur Aufstellung eines Kriegerdenkmals wurde die Beschlussfassung ausgesetzt, da eine örtliche Besichtigung zwecks gütlichen Ausgleichs mit Ferdinand Kerstholt stattfinden soll, resp. von einem Mitglied in Aussicht gestellt werde. - Einzelheiten sind hier nicht aktenkundig.
TOP 2: Da der Sägemüller Johann Schnapp nach Mitteilung einiger Mitglieder in Betreff des Holzabgabe-Lagerplatzes bei seiner Hausbesitzung bereits in früheren Jahren einen Revers ausgestellt haben soll, dass er durch die ihm bewilligte Vergünstigung keine Rechte herleiten wolle, so soll, wenn dieser Revers nicht wieder aufgefunden werden solle, Schnapp einen anderweiten Revers ausstellen oder es soll ihm, sollte die Forstverwaltung darauf eingehen wird, eine näher zu bezeichnende Fläche gegen einen mäßigen Betrag verpachtet werden. - Einzelheiten sind nicht aktenkundig.
TOP 3: Da die Flurkarten zur Zeit sich in Arnsberg befinden, so soll wegen Einfriedigung der Miese´schen Besitzung später das Erforderliche festgestellt und verhandelt werden.
TOP 4: Das Gutachten der Gemeinde-Verordneten Kehsler und Rocholl in Betreff der Subsellien (Schulbänke) der 4. Schulklasse wurde vorgetragen, gutgeheißen und es soll dem Unternehmer Trumpetter aufgegeben werden, während der Herbstferien neue Tischblätter zu liefern. - Vielleicht ist - aus welchen Gründen auch immer – zu viel Tinte ausgelaufen, oder gelangweilte oder - wegen Bestrafung: Ohrfeigen, Fingerschläge...- wütende Schüler haben die Tischplatte zerkratzt...
TOP 5: Der Wegewärter Düring soll nur zu Wegearbeiten verwendet werden und zwar soll er mit der Ausbesserung des Sunderweges zuerst beginnen. Seine Gehalts-Competenzen erhält er dann bei ständiger Arbeit aus der Gemeindekasse postnumerando.
TOP 6: Die Reparaturarbeiten an der (!) Pastorat, Schulgebäude und Lehrerin-Wohnung sollen öffentlich verdungen und zur Ausführung gebracht werden.
TOP 7: Das Ablöse-Kapital der Pfarrgefälle (?) im Betrag von 1592,83 Mark soll gezahlt und auf die Gemeindekasse angewiesen werden.
TOP 8: Die Abfindungssumme für die Unterhaltung (später sagt man: für den Unterhalt) und den Betrieb der Wasserleitung im Betrag von 20500 Mark soll bei der Gemeindekasse vereinnahmt werden. Von dieser Summe werde circa 4500 Mark bereits durch die Erweiterungsanlage der Wasserleitung verbaut sein, resp. sollen noch zu Bauanlagen Verwendung finden, und der Rest mit 16000 Mark soll zinsbar bei der nächsten Sparkasse angelegt werden.
TOP 9: Da nach Mitteilung des Gemeinde-Verordneten Noeke die minorarme Hehse eine Erbpacht zu erwarten habe, so soll gegen die Erben minorame Hehse vertreten durch den Vormund Noeke ein Zahlungsbefehl in Höhe von 60 bis 120 Mark wegen der der Gemeinde noch zustehenden Forderung erlassen werden. - Fachkundigen wohl verständlich.
Am 14. Mai 1887
TOP 1: Das von dem Ingenieur Uflacka vervollständigte Eisenbahn-Projekt Freienohl-Hirschberg-Warstein soll nunmehr dem Ökonomierat Sternberg zu Lippstadt eingereicht werden mit der Bitte, dasselbe dem Commitee der Eisenbahn Warstein-Ruhrtalban zu unterbreiten und die Vertretung der Gemeinde Freienohl zu den Commitee-Sitzungen heranzuziehen. - Inhalte des Gutachtens sind hier nicht aktenkundig.
TOP 2: Der heutige Verding über Reparaturarbeiten an dem (!) Pastorat und den Schulgebäuden wurden genehmigt, resp. und wurden den Unternehmern Rocholl und Kehsler für 126 resp. 96 Mark der Zuschlag erteilt.
TOP 3: In Sachen Ortsarmenverband Freienohl und Ortsarmenverband Dinschede in Betreff Übernahme der Witwe Recke soll der auf den 16. Juni d. J. in Münster anstehende Entscheidungstermin durch einen Vertreter nicht wahrgenommen werden, weil bereits alles aktenmäßig festgestellt ist. - Siehe 5. April 1887, TOP 4.
TOP 4: Dem Schreiner Joseph Trompetter sollen, falls er der Protokollar-Aufforderung vom heutigen Tag in Betreff der Schul-Subsellien nicht nachkommt, keine Zahlungen mehr geleistet werden.
Am 28. Juni 1887
TOP 1: Der Ackerer Caspar Zacharias hat nach der Flurkarte die Grenze des Communal-Waldes nicht verletzt und der Irrtum ist durch die unrichtige Forstkarte hervorgerufen. Der Fabrikarbeiter Heinrich Kemper hat sich bereit erklärt, die annotierte Waldfläche, welche als Wald noch erkenntlich ist, wieder abzutreten und ist dieser Punkt daher auch soweit erledigt, bis auf Setzung von Grenzsteinen. Die Offerte des Ackerers Caspar Altenwerth in Betreff einer annotierten Waldfläche in der Ismecke wurde nicht akzeptiert, vielmehr sollen vorab noch Recherchen über die Besitzverhältnisse dieser Fläche angestellt werden.
TOP 2: Die auf dem Sunderweg angefahrenen Steine sollen in Stärke von 6 cm zerkleinert und demnächst aufgebracht werden. Die Arbeit ist öffentlich zu verdingen.
TOP 3: Das Gesuch des Franz Georg Korte um Instandsetzung des Weges Hinter den Höfen wurde abgelehnt, da Gesuchsteller durch Aufbringung von Bauschutt den Weg verdorben hat. Korte soll angehalten werden, den Bauschutt wieder zu entfernen, da der Weg hierdurch wieder ordnungsmäßig hergestellt wird. - Einwohnerliste vom 1.12.1880: Franz Georg Korte, Alte Haus-Nr. 89 / Hinter den Höfen 19; 3 männl., 3 weibl. Bewohner. Siehe oben: 18. April 1887, TOP 8. Der Bauschutt stammt wohl vom verbrannten Haus des Franz Georg Korte.
TOP 4: Über die Instandsetzung der sogen. Kerstholtsgasse soll Jahr 1888 ein weiterer Beschluss gefasst werden. - Finanzsorgen.
TOP 5: Die Verpachtung der Grasnutzung des Sunderweges und des Sundersiepens wurde nicht unternommen, weil man einesteils mit der Forstverwaltung in Collision geraten würde und andererseits die Verpachtung der Grasnutzung an den Wegen zum Viehhüten nur Nachteil mit sich bringen kann.
TOP 6: Der Armenknabe Johann Spindeldreher soll beim Schuhmacher Anton Zöllner in Wennemen untergebracht werden, falls die einzuziehenden Erkundigungen über Zöllner günstig ausfallen und der Vormund Kerstholt seine Zustimmung hierzu gibt. - Siehe: 19. März 1887; 17. Februar 1887, TOP 6; 4. August 1886. Unklar, ob immer dieselbe Familie!
TOP 7: Die Rechnung des Caspar Weber über 7,50 Mark wegen Aushilfe bei den ...(nicht lesbar) Arbeiten für die Eisenbahn Freienohl-Hirschberg-Warstein wurde auf die Gemeindekasse übernommen.
TOP 8: Dem Maurer Johann Rocholl soll ein Darlehen von 90 Mark zu 4 % Zinsen gegeben werden, falls seine Besitzung nicht über 1100 Mark mit Hypothekenlasten belastet ist und er das Darlehen hypothekerisch sicherstellt.
TOP 9: Der Antrag des Kuhhirten Ferdinand Bürger, dahingehend, dass keine Kälber unter 1 ½ Jahren des Morgens der gemeinschaftlichen Herde vorgetrieben werden dürften, wurde aufgrund des § 14 des Reglements zur Aufbringung des Lohns der Hirten vom 13. Juli 1847 abgelehnt.
TOP 10: Im Jahr 1844 ist das Grundstück Flur I Nr. 1497 / 579 jetzt 1816 / 579 der hiesigen Steuergemeinde an den Ferdinand Kehsler für den Preis von 30 Mark verkauft. Dieses Grundstück ist von Kehsler auf den Tagelöhner Caspar Heckmann und demnächst auf den Tagelöhner Christph Althaus hier durch Kauf übergegangen, ohne dass dasselbe bis jetzt im Grundbuch berichtigt worden wäre. Wir erteilen daher zu der Auflassung des Grundstücks auf den Namen des Tagelöhners Christoph Althaus im Grundbuch hiermit unsere Genehmigung.
TOP 11: Die Reparatur der Langelsbrücke wurde dem mindestfordernden Johann Schnapp für 88 Mark übertragen. - Inhalte der Reparatur sind nicht aktenkundig.
TOP 12: Der Antrag des Schneidermeisters Arnold Schroeder Sen. hier um Überweisung des Platzes zwischen der Twieten-Straße und seinem Haus wurde aufgrund der im Jahr 1853 stattgefundenen Verhandlungen genehmigt. Der an der Böschung der Hügel-Straße nach der Twieten-Straße führende Fußweg muss aber nach Einfriedigung der abgetrennten Fläche von Schroeder wieder hergestellt werden.
TOP 13: Der (?) Gehalt des Hugo Ganczarsky als Flurschütz wurde vom Mai d. J. an von jährlich 150 auf 200 Mark erhöht. - Gründe sind nicht aktenkundig. Auffällig ist die sehr knappe Formulierung und die deutliche Erhöhung.
TOP 14: Die vor einigen Jahren in dem vor dem Heinrich Kemper´schen Haus befindlichen Brunnen eingebauten Eisenbahnschienen sollen, weil der Brunnen als überflüssig bereits zugeworfen ist, wieder herausgenommen werden. Der Gemeinde-Verordnete Kehsler offerierte 18 Mark für die auf seine Kosten loszubrechenden Schienen, welche Offerte akzeptiert wurde. Das Straßenpflaster muss nach der Hebung der Schienen sofort wieder hergestellt werden. - Informationen zu den Schienen, Grunde für das Unternehmen sind nicht aktenkundig.
TOP 15: Fabrikbesitzer Linneborn soll aufgefordert werden, den nördlich seines Fabrik-Obergrabens angelagerten Schlamm wieder zu entfernen, sobald festgestellt ist, dass der Ablagerungsplatz Eigentum der Gemeinde ist. - Noch ausführlichere inhaltliche Gründe, auch über die Menge des Schlamms, sind nicht aktenkundig.
Am 4. August 1887
TOP 1: Als Wahlmann in Betreff der Unfallversicherung der in land- und forstwirtschaftlichen Betrieben beschäftigten Personen wurde für die Gemeinde Freienohl der Landwirt Johann Kückenhoff gewählt.
TOP 2: Behufs definitiver Regelung der Weide in dem Communal-Walde von Freienohl wollen wir hiermit beantragen, dass die seither provisorisch überwiesenen 211 Morgen des Gemeinde-Waldes als immerwährende Waldfläche zur Rindvieh- und Schweine-Hude der Gemeinde überwiesen und vom Forstgrund abgetrennt werde. Diese 211 Morgen müssen dann nicht mehr der Forst-Verwaltung, sondern der Gemeinde-Verwaltung unterstellt werden.
TOP 3: Die politische Gemeinde Freienohl hat von der Provinzial-Hülfskasse (Hilfs...)folgende Kapitalien angeliehen: (a) 1864 = 3000 Mark zu 7 % auf 24-jährige Amortisation; (b) 1876 = 12000 Mark zu 9 % auf 16 2/3-jährige Amortisation; (c) 1878 = 10000 Mark zu 7 ½ % auf 22 1/2-jährige Amortisation. Da der Zinssatz und die Amortisations-Quote nicht angegeben werden können, so beantragen wir auf Grund eines diesjährigen Provinziallandtags-Beschlusses hiermit die Ermäßigung des Zinsfußes der vorstehenden 3 Kapitalien auf 3 ½ %.
TOP 4: In dem Försterhaus soll an der Südseite direkt zur Höhe führend eine tannene (!) Fülltür mit Oberlicht auf Gemeindekosten angebracht werden. Der Gemeinde-Verordnete Kehsler wurde beauftragt, den Schreiner Carl Feldmann die Arbeit zur mitsprechenden (!) Ausführung zu übertragen.
TOP 5: Die Vergütung für das Aufziehen der Turmuhr wurde in Folge Antrags des Schuhmachers Fritz Becker vom 1. d.M. an von jährlich 18 auf 30 Mark erhöht.
TOP 6: Dem Ackerer Caspar Altenwerth soll die annektierte Gemeindefläche in der Ismecke für 25 Mark käuflich überlassen werden, wenn derselbe auch die Vermessungs- und Auflassungs-Kosten trägt.
TOP 7: In Betreff des Eisenbahnprojekt Warstein-Ruhrtalbahn wurde der Vorsitzende (Amtmann Enser) und der Gemeinde-Verordnete Noeke beauftragt, sich mit dem Amtmann Schmitz in Warstein und mit Leihse in Hirschberg in Verbindung zu setzen.
TOP 8: Die in der (!) Pastorat abgebrochene Wasserpumpe soll öffentlich versteigert werden.
Am 21. September 1887
TOP 1: Die von dem Rendanten Bracht unterm 20. Juni d.J. vorgelegte Rechnung der hiesigen Gemeindekasse für das Jahr 1886/87 wurde wie folgt festgestellt: Soll-Einnahme 16894,06 Mark; Ist-Einnahme 16139,27 Mark; Rest-Einnahme 367,76 Mark; Soll-Ausgabe 16221,09 Mark; Ist-Ausgabe 16231,09 Mark; Vorschuss 91,82 Mark.
TOP 2: Der Tagelöhner Arnold Stirnberg soll angehalten werden, das der Gemeinde verschuldende bisher unverzinsliche Kapital ad 86,37 Mark vom 1. Oktober .d.J. an mit 4 % zu verzinsen; im Weigerungsfall ist das Kapital zu kündigen und einzuziehen.
TOP 3: Zur Deckung der Hebegebühren und etwaiger Ausfälle sollen von jetzt ab neben dem Hirtenlohn noch 5 % desselben von den Vieh vortreibenden Einnahmen eingezogen werden.
TOP 4: Zu den an den Unternehmer Caspar Pöttgen hier für den Ausbau des Giesmecker Weges gezahlten Kosten im Betrag von 535,15 Mark wurde nachträglich Genehmigung erteilt.
Folgender TOP betrifft noch die Alte Schule, den Eingang zum späteren Friseur-Salon von Friseur-Meisterin Frau Brigitte Bornemann.
TOP 5: Zimmermann Korte und Schuster Kihsler resp. deren Söhne sollen aufgefordert werden, die Kosten ad 1 Mark, welche durch die Reinigung der Knaben-Schultür von Menschenkot entstanden, binnen 14 Tagen zur Vermeidung gerichtlicher Klage der Gemeindekasse zu erstatten.
TOP 6: Von dem Amtmann Enser sollen die Kosten ad 2,50 Mark für das Auftauen (?) der Wasserleitung im neuen Schulgebäude wieder eingezogen werden. - Gemeint ist das spätere Amtshaus, in dem z.Zt. auch Amtmann Enser lebt.
TOP 7: Dem Maurermeister Kehsler sollen die in der Prozess-Sache Freienohl gegen Kehsler erwachsenen und rückständigen Kosten im Betrag von 5 Mark ebenfalls wieder eingezogen werden.
TOP 8: Zur nochmaligen Revision der Gemeindekassen-Rechnung für 1886/87 wurden die Gemeinde-Verordneten Kehsler und Rocholl gewählt.
TOP 9: Die auf 3 Mark Klassensteuer entfallene (anfallende) Communalsteuer ad 8,70 Mark des Adam Beckmann wurde, weil debent arbeitsunfähig, niedergeschlagen. - Aus Krankheits-Gründen arbeitsunfähig.
TOP 10: Der Gemeinde-Verordnete Rocholl unternahm es, für die Witwe Recke bei Becker gnt. Schuhmacher eventuell eine Wohnung zu mieten. - S.o. 14. Mai 1887, TOP 3.
TOP 11: Für die beiden Kinder der Witwe Hilgenberg mit Vornamen Katharina und Antonie sollen für Rechnung der Gemeindekasse je ein Paar derbe Schuhe angefertigt werden.
TOP 12: Zur Regulierung der Grenze und zur Setzung von Grenzsteinen an dem Linneborn´schen Obergraben wurde eine Kommission gewählt bestehend aus Amtmann und Gemeinde-Vorsteher Enser und aus den Gemeinde-Verordneten Düring und Rocholl.
TOP 13: Dem Schmied Franz Schwefer hier wurde der zweite Wasserkübel zum Preis von 11 Mark verkauft. Der Gemeinde-Verordnete Noeke enthielt sich der Abstimmung. - Dafür ist ein Grund nicht aktenkundig.
TOP 14: Die vorgelegten Hauungs- und Cultur-Pläne für das Wirtschaftsjahr 1888 wurden genehmigt.
TOP 15: Das Weißeln der Schulzimmer wurde dem wenigstbietenden Maurermeister Caspar Rocholl für 29 Mark übertragen.
TOP 16: Die Verpachtung des Brückengeldes der Langelruhrbrücke wurde nicht genehmigt, vielmehr soll ein anderweiter (ein weiterer, anderer...) Verpachtungstermin anberaumt werden. Der Gemeinde-Verordnete Noeke bot für den Bahnwärter Köhne eine jährliche Pacht von 40 Mark und übernahm für Köhne Bürgschaft.
TOP 17: Die Kosten, welche durch die Abänderung und Ergänzung einzelner Schul-Subsellien (Schulbänke) entstehe, wurden bewilligt. Es wurde aber dem Vorsitzenden empfohlen, mit den alten Schulbänken aber keine zu kostspieligen Abänderungen vorzunehmen.
TOP 18: Der Schreiner Joseph Trompetter (mit o im Original) soll, falls er mit den Arbeiten bis nächster Woche nicht beginnt, aufgefordert werden, die Mängel an den Schul-Subsellien der gemischten Unterklasse während der diesjährigen Herbstferien zu beseitigen.
Am 5. November 1887
TOP 1: Die Beschlüsse der Wasserwerks-Deputation vom 28. Oktober d.J. ad 1, 2, 3, 4 und 5 wurden genehmigt und die erforderlichen Gelder aus dem Rest der Abfindungssumme ad 20500,00 Mark bewilligt.Es soll versucht werden, für den Arbeitstisch eine Bohle von Buchen statt von Eichen zu verwenden, ebenso soll der Bock statt Eichenholz: Tannenholz erhalten. - Rätselhafter Protokoll-Zusammenhang! - Buchen- und Tannen- ist billiger als Eichen-Holz.
TOP 2: Als Mitglieder der Klassensteuer-Einschätzungs-Commission für 1888/89 wurden Ackerer Heinrich Geihsler, Maurermeister Caspar Rocholl, Ziegeleibesitzer Johann Düring gewählt.
TOP 3: Der Gemeinde-Verordnete Rocholl wurde ermächtigt, eventuell für die 3 Kinder der Witwe Eickhoff neue derbe Schuhe in Bestellung zu geben. - Siehe 27. Mai 1886 TOP 3.
TOP 4: Der Witwe Arnold Geihsler wurden zur Bestreitung ihrer Communal-Abgaben von 6 Mark unter der Bedingung bewilligt, dass bei nicht pünktlicher Zahlung mit der Zwangsvollstreckung vorgegangen werden soll. - Trauungsregister: Heirat am 12.5.1860 Arnold Geihsler, Gerber, mit Theresia Kraas aus Dinschede, Pfr. Rumbeck. Sterberegister:
Kind Wilhelm Geihsler gest. 19.5.1879. geb. 18.1.1871; Kind Arnold Geihsler gest. 27.10.1877, geb. 28.9.1877; Kind Christine Geihsler / Zwilling gest. 31.10.1877, geb. 28.9.1877. Franz Geihsler, Lohgerber, LA 46 J, gest. 27.2.1880 : mehr nicht aktenkundig; nicht aktenkundiger, aber hier genannter zweiter Vorname?
TOP 5: Das Gesuch des Ackerers Heinrich Peetz um käufliche Überlassung eines Wege-Abschlusses des Alten Weges in der Nähe des Bahnwärters Rocholl´schen Hauses wurde abgelehnt, da dieser Wege-Abschluss als voraussichtlich für die Zukunft nicht entbehrlich bezeichnet werden muss.
TOP 6: In Folge des Gesuchs des Försters Ganczarsky um pachtweise Überlassung des sogen. Hebammen-Landes wurde, weil die Hebamme Kerstholt kontraktlich als Bezirkshebamme jährlich nur 45 Mark Gehalt bar bezieht, der Kerstholt das Land zu Martini 1888 gekündigt. Über die Verwendung des Landes soll später Beschluss gefasst werden. - Nicht ganz einsichtig scheinen die Zusammenhänge zu sein. Mit Land ist konkret ein / ihr Garten gemeint.
TOP 7: Das Gesuch des Joseph Klauke (Auf´m Hahn) um Anlegung einer Wasserleitung am sogen. Mond-Siepen durch die Gemeinde-Hude nach seinem Wohnhaus wurde widerruflich genehmigt gegen Entrichtung einer jährlichen Erinnerungsgebühr von 50 Pfennig. Die Hude und der durchbrochene Communal-Weg muss aber ordnungsgemäß wieder hergestellt werden. - Das Mondsiepen entspringt wohl oberhalb, am nördlichen Ende des Hohlknochen unterhalb des Weges zum Waldfriedhof und Küppel und des Hauses Kathol, unterquert die Straße in die Giesmecke und fließt – heutzutage (2010) – in den Linneborn´schen Obergraben, früher als Wasserleitung in die damalige Schützenhalle. Der Communal-Weg ist die Strecke / Straße von der Langelbrücke zur Giesmecke.
TOP 8: Bei der vorgerückten Jahreszeit soll der sogen. Langelsweg innerhalb der Grenzen der Gemeindegrundstücke im Frühjahr 1888 repariert werden, da früher die erforderlichen Ruhr-Steine nicht gewonnen werden können. - Zur Zeit – im November und 1887 – zu starke Ruhr-Strömung.
TOP 9: Das Gesuch des Müllers Winterhoff um Anlegung von Kanälen im Sunderweg und um Hergabe von Holz aus dem Communal-Wald zur Instandsetzung einer Fußbrücke über die Giesmecke wurde abgelehnt, da die Anlegung von Kanälen keine Notwendigkeit und die Fußbrücke Privateigentum des Winterhoff ist.
TOP 10: Die unterm 17. Oktober d.J. abgenommenen Schul-Subsellien wurden in der vorgeschlagenen Art gutgeheißen und es soll dem Unternehmer Trumpetter (in der Akte mit u) der Rest der noch zu ermittelnden Summe aus der Gemeindekasse gezahlt werden.
TOP 11: Dem Ackerer Caspar Altenwerth hier soll die von der Gemeinde-Parzelle Flur II Nr. 212 / 109 (?) der hiesigen Steuergemeinde annektierte Fläche zum Preis von 20 Mark verkauft werden. Altenwerth hat in Folge seiner Protokollar-Erklärung vom 30. v.M. die sämtlichen Vermessungs- und Auflassungs-Kosten zu tragen.
TOP 12: Zur Ausführung geringer Wege-Reparaturarbeiten, Aufhauen des Eises, Reinigung der Straßenkanäle wurde Heinrich Geihsler designiert (bestellt, beauftragt). Der Tagelohn wurde für die Wintermonate auf 2,25 Mark festgesetzt. - Aufhauen, aufschlagen des Eises, der festgesetzten Eisschollen war vor allem an der Langelbrücke notwendig; sie war aus Holz, ihre Tragpfeiler auch und „angreifbar, verletzlich“ durch Eis.
TOP 13: Die Abnahme des an der Förster-Wohnung ausgeführten Anbaus sowie Auszahlung der bewilligten 60 Mark wurde abgelehnt, da das hierzu im Communal-Wald gewonnene Eichenholz zum Bau nicht verwendet, vielmehr astiges (!) Eichenholz zur Verwendung gelangt ist.
TOP 14: Es soll dem Oberförster (Harbert in Arnsberg) nochmals mitgeteilt werden, dass Holz aus dem hiesigen Gemeindewald nur mit Genehmigung des Gemeinde-Vorstandes gegen Taxe (zum Festpreis) abgegeben werden soll, andernfalls Beschwerde höheren Orts geführt würde.
Am 29. November 1887
TOP 1: Infolge Antrags des Försters Ganczarskys vom 18. d.M. auf Herstellung einer gesunden Dienstwohnung nebst Stallung begab man sich in corpore (persönlich; wörtlich: im Körper) nach dem Forsthaus und es fand eine eingehende Besichtigung derselben und namentlich durch die beiden Bau-Sachverständigen Mitglieder Kehsler und Rocholl statt. Das Resultat der Besichtigung war ein überaus günstiges und es wurde constatiert (festgestellt), dass die Förster-Wohnung in einem durchaus guten und auch gesunden Zustand sich befand. Einige ganz geringfügige Mängel wurden vorgefunden, deren sofortige Abstellung hiermit beschlossen wird. Sollte der Förster Ganczarsky sich mit der Dienstwohnung nebst Stall und Ländereien nicht begnügen wollen, dann stellen wir ihm anheim, dieselbe der Gemeinde Freienohl zur Verfügung zu stellen und werden wir ihm dann den contraktlich (vertraglich) feststehenden Wohnungsgeld-Zuschuss resp. die Mietentschädigung im jährlichen Betrag von 75 Mark aus der Gemeindekasse zahlen lassen.
TOP 2: Die Rechnung des Zimmermanns Weber über ausgeführte Zimmererarbeiten am Forsthaus im Betrag von 25 Mark wurde vorläufig für die Gemeinde nicht anerkannt, vielmehr muss dieselbe vorher näher spezifiziert werden. Auch verlangen wir den spezifizierten Nachweis über die verwendeten Holzmassen (im Jahr 1887 wohl einen anderen Sinngehalt), sowie auch den Nachweis darüber, wieviel Eichen-Nutzholz der Johann Schnapp für das zum Anbau gelieferte Holz unentgeltlich von der Gemeinde Freienohl bezogen hat.
TOP 3: Der Antrag der Hebamme Kerstholt vom 14. November um fernerweite (weitere) Überlassung des sogen. Hebammen-Landes wurde abgelehnt und es soll bei dem Beschluss vom 5. d. M. lediglich sein Bewenden behalten.
TOP 4: In Folge des Antrags des Pfarrers Falter vom 14. d.M. soll der zum Totenhof führende Weg (Friedhofsweg) durch Ruhrkies ausgebessert werden. Der Landwirt Kückenhoff soll den erforderlichen Ruhrkies anfahren und der Ackerer Heinrich Geihsler soll die erforderlichen Arbeiten ausführen. - In dieser Jahreszeit vom Ruhrufer zu dieser Wegstrecke hinauf nicht einfach. Totenhof = der Alte Friedhof.
TOP 5: Die Offerte des Maurers Franz Rocholl in Betreff Abtretung des zur Wasserleitungs-Anlage erforderlichen Grund und Boden wurde nicht akzeptiert, vielmehr sollen dem Rocholl resp. den Eheleuten Rocholl für jede abgetretene resp. noch abzutretende Rute Land 30 Mark gezahlt werden. Hiernach ist mit den Eheleuten Rocholl anderweit zu verhandeln.
TOP 6: Die politische Gemeinde Freienohl hat im Jahr 1876 aus der Westfälischen-Provinzial-Hilfskasse ein Kapital von 12000 Mark zu 9 % Zinsen auf 22 1/2-jährige Amortisation erhalten. Mit Bezugnahme auf das Schreiben der Direktion der genannten Kasse vom November d.J. wird der Antrag gestellt zu genehmigen, dass diese beiden Kapitalien vom 1. Dezember 1888 ab in folgende Darlehen umgewandelt werden: 12000 Mark zu 9 % Zinsen und 22 ¼-jährige Amortisation. Die Gemeinde Freienohl übernimmt hierbei die Verpflichtung im Falle der der zukünftigen Wiedererhöhung der Zinssätze, die höheren Zinssätze zahlen zu wollen.
TOP 7: Der Klempner Hauhs soll für beide Schulen je 1 Trinkgefäß aus Eisenblech mit Kette anfertigen und an die betreffenden Brunnenständer anbringen. - Die hygienischen Erfahrungen 100 Jahre später gab es noch nicht, aber mit möglichem Diebstahl schon und mit Wasser-Trinken in den Pausen auch.
TOP 8: Die von dem Kreis-Ausschuss alljährlich für die hiesige Gemeinde festzusezzende Kreis-Abgabe soll, wie auch solches schon geschehen, pro futoro mit dem übrigen Communal-Defizit aufgebracht werden.
TOP 9: Der Ehefrau Franz Tebbe soll, da deren Ehemann sich im Arnsberger Krankenhaus befindet, eine Fuhre Holz geliefert werden. - Ehepaar Tebbe sind wohl Zugezogene; sie stehen nicht im Trauungsregister. Alte Haus-Nr. 65 / Hauptstr. 14; Volkszählung vom 1. Dezember 1880: 1 männl., 3 weibl. Bewohner. - Sterberegister: Franz Tebbe, Stand: Bettler; Geburtsort offen, also unbekannt, Geb.Jahr 1819, gest. 24.2.1891: Witwe Wilhelmine (ohne Mädchen-Name), geb. 1848 in Freienohl (Altersunterschied!), gest. 25.5.1891 in Freienohl.
TOP 10: Als Ofen für die Pumpstation wurde der im Katalog des Kaufmanns (Theodor) Meschede in Meschede unter C.3. aufgeführte Ofen zum Preis von 80 Mark gewählt. Dieser Betrag sowie die Fracht und endlich (schließlich) auch die Kosten der Rohre wurden bewilligt.
Am 21. Januar 1888
TOP 1: Die im Forstort Schnepper gefällten 278 Stück Eichen mit 115,44 Festmeter Inhalt wurden der Firma Cosack, von Schenck u. Cie zu Arnsberg für das abgegebene Gebot von 1960 Mark verkauft. Da für sämtliche Stämme mit einem Inhalt von 0.03 bis 4,59 Festmeter eine gleiche Taxe von 16 Mark pro Festmeter von der Forstverwaltung angesetzt ist, also der richtige Taxwert der Stämme nach Klafter nicht angegeben, so soll die Forst-Inspektion Arnsberg um Revision des Schlages ersucht werden.
TOP 2: Die Verfügung des Herrn Regierungspräsidenten zu Arnsberg vom 28. Dezember 1887 A IV 6363 und das Schreiben der Haupt- und Residenz-Stadt Berlin (!) vom 3. Dezember 1887 wurde vorgetragen und beschlossen, sämtliche von der Gemeinde-Verwaltung an andere Gemeindebehörden zur Post abzusendende Porto pflichtige Sachen inklusive der Standesamt-Angelegenheiten – unter Verzichtleistung auf Porto-Erstattung zu frankierenin der Voraussetzung, dass wenigstens die Landgemeinden in der Provinz Westfalen dieser Porto-Vereinigung beitreten werden (würden?).
TOP 3: Der Antrag der Hebamme Kerstholt vom 10. d.M. auf Niederschlagung des Hirtenlohns ad 5,69 Mark wurde abgelehnt, da deren Sohn, der Maurer Franz Kerstholt, Besitzer der vorgetriebenen Kuh ist und wir diesem Hirtenlohn-Freiheit nicht zugestehen können.
TOP 4: Ebenso können wir dem ehemaligen Flurschützen Fritz Düring für die zweite nur kurze Zeit dem Hirten vorgetriebene Kuh keine Hirtenlohn-Freiheit resp. Ermäßigung des Hirtenlohns zugestehen, da solches für die Kassen-Verhältnisse nur zu Unzulänglichkeiten führen könnte und sämtliche Vieh vortreibende Einwohner, welche ebenfalls nur zeitweise Vieh vortreiben, gleiche Vergünstigungen in Anspruch nehmen würden.
TOP 5: Der Antrag des Maurers Caspar Schwefer vom 9. d.M. um Erlassen des Weidegeldes ad 10 Mark wurde abgelehnt, da (der) Antragsteller keine Bürger-Gerechtsame besitzt und der Besitz eines Berganteils (? Lese- und Abschreibfehler?) keine Weidegeldfreiheit bedingt.
TOP 6: Das Gesuch des Maurers Franz Bruchhage um pachtweise Überlassung des vor dem Peetz´schen Garten liegenden Gemeindeplatzes wurde abgelehnt, da der fragliche Platz wegen eines dort einlaufenden Abfuhrweges nicht entbehrt werden kann. - Franz Bruchhage, Fuhrunternehmer, im Jahr 1895: Alte Haus-Nr. 212, Separationsweg.
TOP 7: Das Unterstützungsgesuch der Witwe Krick vom 19. Dezember v.J. wurde abgelehnt, da Gesuchstellerin von ihrem Schwiegersohn vollständig unterhalten wird. - Siehe 18. April 1887 TOP 16; 19. März 1887 TOP 6; 24. Januar 1887 TOP 7.
TOP 8: Ebenso wurde das Unterstützungsgesuch der Ehefrau Tebbe vom 5. d.M. abgelehnt, da Gesuchstellerin vollständig arbeitsfähig ist und den Unterhalt für sich und die 13-jährige Tochter selbst beschaffen kann. - Siehe 20. November 1887 TOP 9.
TOP 9: Die bei der Gemeindekasse sich noch befindenden 778,96 Mark, welche von der vom Eisenbahn-Fiscus herrührenden Abfindungssumme von 20500 Mark stammen, sollen der Übersichtlichkeit wegen zur Wasserwerkskasse abgeführt werden. - Gemeint ist der Eisenbahn-Tunnelbau Strecke Arnsberg – Cassel, nicht das Giesmecke- / Warstein-Hirschberg-Freienohl-Projekt.
TOP 10: Die von dem Pfarrer Falter vorgelegten Rechnungen über 9,04 Mark und 4,80 Mark sollen auf die Gemeindekasse übernommen, dem Pfarrer Falter aber mitgeteilt werden, dass die Instandhaltung der Dienstwohnung für die Zukunft nach den gesetzlichen Bestimmungen erfolgen müsse. - Pfarrer Falter handelte wohl zu selbstständig, ohne vorher zu fragen...
TOP 11: In Betreff der Kosten des Anbaus vom Forsthaus übernahm der Gemeinde-Vertreter Kehsler es, die Rechnung des Schwefer über das zum Anbau gelieferte Holz zu prüfen.
TOP 12: Das Halten der beiden Zuchtochsen soll, da Gottfried Becker gnt. Kaiser gekündigt, anderweitig verdungen werden. - Grammatisch, oder inhaltlich, ist nicht deutlich, wer gekündigt hat.
TOP 13: Nachdem die Versammlung der der Provinzial-Hilfskasse schuldenden beiden Kapitale ad 12000 und 10000 Mark dem Beschluss vom 29. November v.J. gemäß erfolgt ist, soll davon Abstand genommen werden, für beide Darlehen eine gemeinsame Amortisationsfrist zu beantragen.
TOP 14: Nachdem Arnold Stirnberg die Schuld ad 86,37 Mark anerkannt und sich bereit erklärt hat, nach einiger Zeit diese Schuld – auch die übrigen der Gemeinde schuldigen Kapitalien – abzutragen, so wurde von einer Zinsforderung abgesehen. - Einzelheiten, Hintergründe für dieses wohl einfühlsame Verhalten sind nicht aktenkundig.
TOP 15: Der Gemeinde-Verordnete Maurermeister Caspar Rocholl übernahm es, mit Joseph Figge hier wegen der von diesem vorgenommenen Grenzverletzungen zu verhandeln. - Einzelheiten sind nicht aktenkundig.
Am 10. Februar 1888
TOP 1: Die Umwandlung der beiden Passiv-Kapitalien ad 12000 und 10000 Mark wurde nach dem Vorschlag der Direction der Provinzial-Hilfskasse genehmigt. - Der Vorschlag ist hier nicht aktenkundig.
TOP 2: Der Antrag des Caspar Pöttgen et Cons. (und Consorten, d.h. Nachbarn) um Ermäßigung des Weidegeldes auf 1 Mark pro Stück Rindvieh wurde abgelehnt und es soll den Antragstellern dabei mitgeteilt werden, dass durch die eingeleitete Hude-Regulierung die ganze Angelegenheit von der General-Commission geregelt würde.
TOP 3: Das Weidegeld des Johannes Trompetter ad 5 Mark wurde niedergeschlagen, da die vorgetriebene Kuh Eigentum der Witwe C. Neise ist und letztere als im Besitz der Bürger-Gerechtsame Weidegeld-Freiheit genießt. - Sterberegister: gest. 21.2.1885 Caspar Neise, Ackerer, LA 65 J.; Trauungsregister: Heirat am 20.11.1851 Caspar Neise und Marianne Geihsler, Zeugen Heinrich Sahse, Liesen Leismann.
TOP 4: Das Wassergeld pro 1888 wurde nach den Vorschlägen der Wasserwerks-Deputation festgesetzt.
TOP 5: Das Gesuch des Joseph Schulte um Niederschlagung des Communal-Steuer-Restes wurde abgelehnt, da Gesuchsteller nur mit der I. Stufe herangezogen und auch noch im Besitz von Kapital-Vermögen ist.
TOP 6: Dem Pfarrer Falter und Lehrer und Küster Linkamp soll mitgeteilt werden, dass für die Zukunft die Unterhaltung (der Unterhalt) ihrer Dienstwohnungen gemäß § 784, 785,786 und 798 Teil II Titel 11 des Allgemeinen Landrechts zu erfolgen habe. - Diese §§ sind hier nicht aktenkundig.
TOP 7: Das Gesuch des A. Linneborn um Gewinnung von 80 Schachtruten Steine am Hohlknochen (Steinbruch) wurde in der vorgetragenen Art abgelehnt. - „Art“ bedeutete damals nicht soviel wie „Art und Weise“, hier also negativ gewichtet; sondern gemeint ist ein nicht aktenkundiger inhaltlicher Punkt des Gesuchs. - 1 Schachtrute = 4,45 cbm; 80 Schachtruten = 356 cbm. Abgelehnt wird vielleicht die zu große losgebrochene Menge Steine, die nachteilig sein kann für den sich anschließenden steilen Wald Hohlknochen.
TOP 8: Gegen A. Linneborn soll wegen Anlegung der Fähre durch die Ruhr bei der Langelsbrücke gerichtlich Klage erhoben werden. Der Rechtsanwalt Scheele zu Arnsberg soll als Vertreter der Gemeinde ernannt werden. - Ein Grund für die Fähre und Inhaltliches (Aussehen) über die Fähre ist nicht aktenkundig. Vielleicht soll sie Brückengeld vermeiden.
TOP 9: Die unbeibringlichen Einnahmen des Georg Flinkerbusch, Conrad Limberg, Joseph Müntefehr, Johann Eickelmann, Norbert Geihsler und Franz Pöttgen wurden niedergeschlagen. - Einzelheiten sind nicht aktenkundig.
TOP 10: In Betreff Veräußerung einer Wegefläche an den Schmied Caspar Düring wurde die Beschlussfassung ausgesetzt und es soll die Prozess-Entscheidung Peetz gegen Düring abgewartet werden. - Einzelheiten sind hier nicht aktenkundig.
TOP 11: Der Ehefrau Tebbe wurde in Rücksicht auf die Krankheit ihrer Tochter und weil sie zur Zeit selbst nur beschränkt arbeitsfähig ist, ein Mietzuschuss von jährlich 36 Mark vom 1. d.M. bis auf weiteres bewilligt. Die Zahlung des Mietzuschusses soll aber nicht an die Frau Tebbe sondern an den Mietherrn Joseph Schulte erfolgen. - Siehe 21.1.1888 TOP 8.
TOP 12: Dem Maurer Franz Kerstholt und Klempner Hauhs soll zur Ablagerung des Schuttes der Teich hinter der Vogelstange angewiesen werden. Der Schutt muss jedoch planiert und mit der vorhandenen Muttererde überdeckt werden. Eine Anfüllung der vorhandenen als Hude zu benutzenden Vertiefungen darf aber nicht stattfinden. Und der Gemeinde-Verordnete Kehsler übernehmen es, das Geeignete anzuordnen. - Da, wo hinter der Langelbrücke rechts das Wohnhaus der Familie Bredt steht (2010) oder etwas weiter zur Ruhr hin, da kann der Teich gewesen sein.
Am 17. März 1888
TOP 1: Das Gesuch der Witwe Joseph Koester vom 6. d.M. um Bewilligung einer jährlichen Wohnungsmiete von 30 Mark wurde abgelehnt, da die Gesuchstellerin bis jetzt keine Wohnung gemietet, vielmehr Unterkommen bei ihrer hier wohnenden Mutter erhalten hat. -Trauungsregister: Heirat am 19.1.1878 Joseph Koester mit Margaretha Siepe. Sterberegister: gest. 14.12.1887 Joseph Koester, Tagelöhner, LA 37 J. Mehr ist über den Tod des Joseph Koester nicht aktenkundig.
TOP 2: In Folge des Gesuchs des Wirts Siepe vom 15. Februar d.J. wurde dem Gesuchsteller und dem Ziegeleibesitzer Düring vom 1. Oktober 1887 an Hude-Steuerfreiheit gewährt. - Hintergründe sind nicht aktenkundig.
TOP 3: Dem Nachtwächter Kaulmann wurde in Folge seines Gesuchs vom 17. Februar d.J. vom 1. April 1888 an eine jährliche Gehaltszulage von 50 Mark bewilligt.
TOP 4: Dem Ludwig Neise hierselbst wurde zur Anlegung einer Wasserleitung die Benutzung des Alten Weges in der projektierten Weise gegen Zahlung einer jährlichen Erinnerungsgebühr von 50 Sg (Silbergroschen) unter der Bedingung widerruflich gestattet, dass die Straße sofort nach Legung der Rohrleitung wieder in den früheren Zustand gesetzt wird.
TOP 5: Für die Unterklasse der hiesigen Volksschule sollen vom Schreiner Carl Feldmann 2 Fenster ...(1 Wort nicht korrekt lesbar) beschafft werden. - Ein Grund ist nicht aktenkundig; zerstörende Nässe nach dem Winter?
TOP 6: Der Antrag des Pfarrers Falter vom 17. Februar d.J. um bauliche Veränderungen im Pfarrhaus und Anlegung eines Schornsteins wurde, weil das Bedürfnis in keiner Hinsicht anerkannt werden konnte, einstimmig abgelehnt.
TOP 7: Der Antrag des Franz Göckeler und Genossen (Nachbarn, wertpositiv gewichtet; früher: Consorten) vom 11. Februar d.J. um Instandsetzung des nach der sogen. Vossesecke (Voßecke) führenden Weges wurde in der vorgeschlagenen Art und Weise abgelehnt, jedoch soll das Gefälle des Weges reguliert und der Weg mit Ruhrkies befahren werden.
TOP 8: Der Ferdinand Bürger wurde auch für 1888 als Gemeinde-Kuhhirt gegen Bezug einer täglichen Vergütung von 3 Mark und einer Vergütung von 15 Mark für Flachs und unter den vorigjährigen Bedingungen angenommen.
TOP 9: Dem Landwirt Gottfried Becker gnt. Kaiser wurde das Halten der beiden Zuchtochsen auf Grund der Bedingungen vom 13. Februar d.J. für den jährlichen Preis von 240 Mark zugeschlagen.
TOP 10: Der gemäß § 46 der Landgemeindeordnung entworfene Haushaltsetat pro 1888/89 wurde vorgelegt, durchberaten und in Einnahmen und Ausgaben auf 14800 Mark festgestellt. Die hiernach zu erhebende Communalsteuer ad 8137,65 Mark soll in Form einer Communal-Einkommen-Steuer nach Maßgabe des genehmigten Regulativs unter Mitheranziehung der ganzen Grund-, Gebäude- und Gewerbesteuer aufgebracht wurden.
TOP 11: Der Maurermeister Franz Göckeler soll die Wiederherstellung der Langelsbrücke (mit s geschrieben), die Abänderung der Abtrittsanlage bei der neuen Schule und die auszuführenden Reparaturen am Forsthaus veranschlagen.
TOP 12: Die Übernahme der rückständigen Miete des verstorbenen Joseph Köster bei Albert Kinkel im Betrag von 14 Mark auf die Gemeindekasse gegen Verpflichtung des Franz Köster (Sohn?) auf Zurückerstattung am 1. Januar 1889 wurde abgelehnt. - Gründe sind nicht aktenkundig.
TOP 13: Dem Polizeidiener Schwer wurde in Folge seines Gesuchs fvom 12. d.M. ür die Wahrnehmung der Funktionen eines Gemeindedieners vom 1. April 1887 an Communal-Steuerfreiheit gewährt.
TOP 14: Der Preis der vom Fabrikbesitzer Anton Linneborn von der Gemeinde-Hude am Hohlknochen gewonnenen Steine wurde mit 5 gegen 2 Stimmen auf 1,50 Mark pro Rute festgesetzt.
Am 31. März 1888
TOP 1: Die Ansprache Seiner Majestät des Königs Friedrich III. vom 12. März 1888 an das Preußische Volk wurde durch Verlesen zur Kenntnis der Versammlung gebracht. - Eine Zeitung besaß nicht jedermann und einen möglichen Aushang am „Schwarzen Brett“ draußen an der Alten Schule las auch nicht jedermann.
TOP 2: Der Holzverkauf vom 19. d.M. wurde genehmigt.
TOP 3: Da die Funktionszeit des Schiedsmann für den Bezirk Freienohl am 20. Juni d.J. abläuft, so wurde für die nächste mit dem 20. Juni d.J. beginnende dreijährige Funktionsperiode der Maurermeister Franz Göckeler hierselbst für den Bezirk Freienohl als Schiedsmann einstimmig wiedergewählt.
TOP 4: Der Witwe Joseph Koester wurde auf das wiederholte Gesuch vom 1. März d.J. ab eine jährliche Wohnungsmiete resp.Unterstützung von 30 Mark bewilligt. - Siehe 17. März 1888 TOP 1.
TOP 5: Auf Grund der Wert-Ermiitlung des Gemeinde-Verordneten Kehsler wurde das von dem Sägemüller Schnapp zum Umbau an der Förster -Wohnung gelieferte Holz auf den Preis von 51,16 Mark gegen 56,95 Mark der Schnapp´schen Rechnung festgesetzt. Die Differenzen von 5,79 Mark soll der Förster Gnczarsky von der Summe ad 60 Mark in Abzug gebracht werden, sodass dem Ganczarsky nun 54,21 Mark anzuweisen sei.
TOP 6: Der Beschluss vom 10. Februar d.J., in Betreff Unterhaltung der Pfarr- und Küster-Wohnung wurde zurückgezogen und es soll für die Zukunft die Unterhaltung der fraglichen Gebäude in der seitherigen Weise erfolgen. - Die entsprechenden Beschwerden sind hier nicht aktenkundig.
TOP 7: Das Communalsteuer-Ausstandsgesuch des Tagelöhners Albert Kinkel wurde abgelehnt. - Trauungsregister: Heirat am 24.5.1873 Albert Kinkel aus Siedlinghausen Pfr. Brunskappel mit Gertrud Mester gnt. Schmitz/Schmidt. Alte Haus-Nr. 28 / St. Nikolaus Straße 15.
TOP 8: Der Preis für die von der Firma von der Becke, Klagges et Reuter zu Wildshausen im Forstort Krähenberg gewonnenen Steine wurde auf 1,50 Mark pro Schacht-Rute festgestellt und es wurde hierbei der Wunsch zum Ausdruck gebracht, dass die Steine in der Verlängerung des angelegten Abfuhrweges zu gewinnen seien. Die Steine sind vor der Verwendung aufzuwerfen (oder: aufzuwerten?).
TOP 9: Die Pacht für Benutzung der zwischen der Langelsbrücke und Obergrabenbrücke belegenen (heutzutage: gelegenen) Gemeinde-Hudefläche wurde für den Fabrikbesitzer Anton Linneborn für die Benutzungsdauer bis zum 1. Juli d.J. auf 10 Mark und falls die Benutzung den ganzen Sommer stattfindet auf 15 Mark festgesetzt. Der Gemeinde-Verordnete Noeke enthielt sich hierbei der Abstimmung. - Ein Grund ist nicht aktenkundig.
TOP 10: Die von Linneborn anzulegende Fähre durch die Ruhr soll vom linksseitigen Ruhr-Ufer her den alten Zufuhrweg haben, während vom rechtsseitigen Ruhr-Ufer her die Zuführung mehr stromabwärts zu nehmen ist. Die bereits gegen Linneborn angestrengte Klage soll zurück genommen werden, wenn sich Linneborn verpflichtet, im Laufe dieses Sommers die Fähre ordnungsgemäß anzulegen oder aber die Verpflichtung eingeht, bei einem etwaigen Fortgang der Langelsbrücke sofort auf seine Kosten die Fähre herzustellen oder eine Notbrücke zu bauen. Im Falle, dass sich Linneborn hierbei säumig zeigen sollte, muss die Herstellung der Fähre resp. Notbrücke von Seiten der Gemeinde Freienohl auf Kosten des Linneborn erfolgen können und ist diese Verpflichtung auf dem Linneborn´schen Fabrik-Grundstück hierselbst hypothekarisch sicherzustellen. In gutem Falle hat Linneborn aber die durch die eingelegte Klage bisher entstandenen Gerichts- und Mandatoren-Kosten zu zahlen. - Leider ist eine Zeichnung nicht aktenkundig. „Fortgang“ meint wohl: losgerissen, abgerissen werden durch – schon bekanntes - starkes Treibeis im Winter.
TOP 11: Von der zwangsweisen Beitreibung des noch rückständigen Weidegeldes pro 1887 soll vorläufig Abstand genommen werden und das Resultat der eingeleiteten Hude-Regulierung abgewartet werden.
TOP 12: In Betreff des rückständigen Termingeldes wurde, nachdem der bei der Sache interessierte Gemeinde-Verordnete Noeke abgetreten war (den Raum verlassen hatte), der Gemeinde-Verordnete Rocholl autorisiert, die Gründe der Zahlungs-Weigerung zu ermitteln.
TOP 13: Der Wina Tebbe (Wilhelmina?) von hier wurden 1 Paar Schuhe bewilligt. - Siehe 10. Februar 1888 TOP 11.
Am 20. April 1888
TOP 1: Mit dem Fabrikbesitzer Anton Linneborn wurde auf dessen Ansuchen in Betreff ...(erster Wortteil nicht korrekt lesbar) ...steuer zur Anlegung einer Notbrücke bei einem etwaigen Abgang der Langelsbrücke verhandelt. Da eine Einigung nach längerer Verhandlung nicht stattfand und nachdem Linneborn abgetreten war, wurde beschlossen, von der Anlegung einer Fähre durch die Ruhr Abstand zu nehmen, wenn Linneborn sofort für die eventuelle Anlegung der Notbrücke an die Gemeindekasse 650 Mark zahlt.
TOP 2: Nachdem auf Grund der Bestimmungen des Zuständigkeits-Gesetzes vom 1. August 1883 das unterm 21. Januar 1886 erlassene Gemeinde-Einkommensteuer-Regulativ für den hiesigen Gemeinde-Bezirk einige Abänderungen erleidet, so wurde das gemäß Bekanntmachung des Herrn Regierungs-Präsidenten vom 19. März unterm heutigen Tage von dem Amtmann und dem stellvertretenden Gemeinde-Vorsteher entworfene Regulativ für die Gemeinde-Einkommensteuer in der Landgemeinde Freienohl vorgelegt, durchberaten und genehmigt.
TOP 3: Nachdem der Gemeindekassen-Rendant Bracht die schriftliche Erklärung abgegeben hat, dass er der Westfälischen Witwen- und Waisen-Versorgungskasse nicht beitreten wolle, liegt für uns keine Veranlassung vor, den Beitritt desselben zur gedachten Kasse zu beschließen. Wir wollen der Westfälischen Witwen- und Waisen-Versorgungskasse mit den pensionsberechtigten Beamten: Oberförster mit 240, 82 Mark, Förster mit 675 Mark pensionsfähigem Gehalt beitreten und verpflichten uns, den Witwen- und Waisen-Kassenbeitrag von 5 % des pensionsfähigen Diensteinkommens aus der Gemeindekasse zu entrichten, ebenso 2 % Zuschlag zu den Verwaltungskosten der in einem Rechnungsjahr von dem Gemeindeverband abgeführten Witwen- und Waisen-Kassen-Beiträgen. Von den Beamten soll die Hälfte der zu zahlenden Witwen- und Waisen-Kassen-Beiträge wieder eingezogen werden. - Ein Einblick in die historische Praxis und geschichtliche Interpretation der näheren und weiteren Umgebung in diese und ähnliche Kassen mag sinnvoll sein.
TOP 4: Nachdem der Ablehnungsgrund des zum Schiedsmann gewählten Franz Göckeler anerkannt war (siehe 31. März 1888 TOP 3), wurde für die nächste dreijährige mit dem 20. Juni d.J. beginnende Funktionsperiode der Rendant Louis Bracht hierselbst für den Bezirk Freienohl einstimmig als Schiedsmann gewählt. - Der für Freienohl äußerst verdienstvolle und hoch angesehene Maurermeister Franz Göckeler wird sich wohl zu alt fühlen und den Feierabend verdient haben.
TOP 5: In die Commission, welche die Vertilgung des Huflattichs zu revidieren (überprüfen) hat, wurden gewählt: Johann Düring, Caspar Rocholl und Fritz Düring.
TOP 6: Als Mitglieder der Communal-Einkommensteuer-Einschätzungs-Commission für 1888/89 wurden gewählt: Johann Kückenhoff, Heinrich Geihsler, Anton Linneborn Sen. und Johann Kerstholt.
TOP 7: Der Unterstützungswohnsitz (?) der Ehefrau des Orgelspielers Conrad Limberg zu Arnsberg wurde anerkannt und die der Limberg gezahlte Unterstützung ad 15 Mark soll der Stadt Arnsberg aus der Gemeindekasse erstattet werden. Dem Bürgermeister in Arnsberg soll jedoch mitgeteilt werden, dass für die Zukunft die Gemeinde Freienohl bei einer etwaigen Unterstützungs-Bedürftigkeit der Familie Limberg die letztere in Selbstverpflegung nehmen wolle.
TOP 8: Die beantragten Schuhe für Elisabeth Recke wurden abgelehnt, da die Witwe Recke zur Beschaffung derselben selbst im Stande ist. - Siehe 14. Mai 1887 TOP 3 und 21. September 1887 TOP 10.
TOP 9: Der Frau Wirt Joseph Kerstholt soll die Wohnung für die Witwe Fritz Schmitz zum 1. August 1888 gekündigt werden, da die Witwe Schmitz nicht mehr unterstützungsbedürftig ist. Der Witwe Schmitz soll solches ebenfalls mitgeteilt werden.- Siehe zu Schmitz: Trauungsregister: Heirat am 29.1.1850 Friedrich Schmitz mit Catharina Franke aus Pfr. Remblinghausen; s.o. 19.1.1886 TOP 7; 20.2.1886 TOP 2; 31.4.1886 TOP 3; 2.6.1886 TOP 5+6; 24.1.1887 TOP 8. - Zu Frau Wirt Joseph Kerstholt: eine korrekte Zuordnung ist mit Hilfe dieser Akten nicht sinnvoll. Beim Namen JosephK. könnte ein Schreibfehler vorliegen für Johannes, aber leider ist der Vorname der Frau Wirt nicht genannt; zeitüblich. In der Mittelstraße / St. Nikolaus Straße gibt es – damals – die Wirtschaft Kerstholt.
TOP 10: Das Termingeld des Schaufelmachers Franz Düring pro 1887/88 im Betrag von 80 Mark wurde niedergeschlagen, da Düring solches nicht zu zahlen braucht; vielmehr hat derselbe Weidegeld zu entrichten. - Einzelheiten sind nicht aktenkundig.
TOP 11: Der Witwe Arnold Geihsler wurden zur Berichtigung der Communal-Gefälle pro 1887/88 monatliche Raten-Zahlungen von 10 Mark unter der Bedingung bewilligt, dass bei nicht punktlicher Ein(?)haltung der Zahlungsfristen der in Pfand verbleibende Glaserschrank (?) sofort versteigert werden würde. - Trauungsregister: Heirat am 12.05.1860 Arnold Geihsler mit Theresia geb. Craes aus Dinschede, Pfr. Rumbeck. Sterberegister: gest. 27.10.1877 Arnold Geihsler geb. 28.09.1877; gest. 31.10.1877 Christina Geihsler geb.28.09.1877: Kinder von Arnold Geihsler, Gerber, und Ehefrau Theresia geb. Craes. Im Sterberegister kein Eintrag zum Ehemann, Gerber, Arnold Geihsler.
TOP 12: Dem Fritz Göckeler Sen. wurden zur Berichtigung seiner Gemeinde-Abgaben ebenfalls monatliche Raten-Zahlungen von 7,50 Mark bewilligt und der gepfändete Schrank bleibt bis zur vollständigen Tilgung der Schuld in Pfand.
TOP 13: Der Maurermeister Caspar Rocholl wurde beauftragt, den Schweinestall bei der Küsterwohnung mit Ziegelsteinen zu belegen. - Ziegelsteine = Dachziegel? Dann vorher strohgedeckt oder mit Brettern?
TOP 14: Damit die Hebestelle des Brückengeld-Empfangs kenntlich gemacht wird, soll an dem Haus des Vernholz ein Schild angebracht werden mit der beiderseitigen Aufschrift „Brückengeld – Hebestelle“. Der Schreiner Carl Feldmann soll mit der Anbringung des Schildes beauftragt werden. - Gemeint ist die Langebrücke. Im Jahr 1880: Franz Vernholz Alte Haus-Nr. 98 / Alte Wiese; 4 männl., 2 weibl. Bewohner.
TOP 15: Die Offerte des Franz Rocholl in Betreff der Entschädigung für die Abtretung des Grund und Bodens zur Anlage des Sammel-Brunnens wurde nicht genehmigt, vielmehr wurden die Gemeinde-Verordneten Johann Kückenhoff und Heinrich Geihsler deputiert, mit den Eheleuten Rocholl nochmals zu unterhandeln und zwar wurden die früher schon beschlossenen 30 Mark für die eigentümliche (Eigentum!) schulden- und lasten-freie Abtretung von je 1 Rute Grundfläche als auch jetzt noch als eine ausreichende Entschädigung bewilligt.
TOP 16: Wegen Ableitung des von der Schulpumpe herrührenden der Besitzung des Joseph Figge zufließenden Wassers wurden die Gemeinde-Verordneten Rocholl und Kehsler deputiert (beauftragt), mit Figge und der Witwe Arnold Geihsler Vereinbarungen zu treffen. - Joseph Figge Alte Haus-Nr. 88 / Hauptstr. 34. - Zu Arnold Geihsler: Trauungsregister: Heirat am 12.5.1860 Arnold Geihsler, Gerber, mit Theresia Craas aus Dinschede Pfr. Rumbeck. Sterberegister: Sohn Arnold Geihsler gest. 27.10.1877; geb. 28.9.1877. Tochter Christina Geihsler gest. 31.10.1877, geb. 28.9.1877 (Zwillinge). Sohn Wilhelm Geihsler gest. 19.5.1879; geb. 18.1.1871. - Arnold Geihsler ist im Sterberegister nicht aktenkundig; ein Franz Geihsler, Lohgerber, LA 46 J., gest. 27.2.1880.
TOP 17: Der Hebamme Kerstholtsoll das sogen. Hebammenland in Rücksicht auf die vorgenommene Düngung desselben noch auf weitere 3 Jahre gegen Zahlung einer jährlichen Pacht von 10 Mark belassen werden. - Siehe 21. Januar 1888.
TOP 18: Da die Anpächter der Gemeindewiese in der Alten Ruhr durch das Hochwasser am 9. März d.J. bedeutenden Schaden erlitten haben, so soll denselben in Folge ihres Gesuches, nachdem der angerichtete Schaden nachgesehen war, aus Billigkeits-Rücksichten folgende Beträge an der diesjährigen Pacht nachgelassen werden bei Fritz Göckeler Jun. 32 Mark, Caspar Göckeler Sen. 12 Mark, Witwe Hahne nichts.
Zur Anweisung eines sogen. Kies-Ablagerungsplatzes kann die Gemeinde sich jedoch nicht verstehen. Vielmehr ist es Sache der Anpächter, sich Kies-Ablagerungsplätze zu erwirken.
Am 18. Mai 1888
TOP 1: Das protokollarische Angebot des Fabrikbesitzers Anton Linneborn vom 27. April d.J. zum Bau einer eventuellen Ruhr-Notbrücke sofort an die Gemeindekasse Freienohl 600 Mark zu zahlen unter der Bedingung, dass er hierdurch von der Anlegung und Unterhaltung einer Ruhr-Fähre entbunden werde, wurde nicht akzeptiert, vielmehr soll die durch Gemeinde-Beschluss vom 20. April d.J. gestellte Forderung ad 650 Mark aufrecht erhalten werden mit der Maßgabe, dass Linneborn auch die wegen der Ruhr-Fähre von der Gemeinde bis jetzt gehabten und noch ferner habenden gerichtlichen und Mandatorien-Kosten der Gemeinde erstatten muss. Akzeptiert Linneborn diese Forderung nicht, dann muss er die Fähre anlegen und die gerichtliche Klage nimmt hiermit seinen (!?) Fortgang.
TOP 2: Die Stelle des ablehnenden Louis Bracht wurde der Wirt Johann Kerstholt für die nächste dreijährige mit dem 20. Juni d.J. beginnende Funktionsperiode für den Bezirk Freienohl als Schiedsmann gewählt. Dem Bracht steht der in Nr. 8 Nr. 6 der Schiedsmann-Ordnung vom 29. März 1879 vorgesehene Ablehnungsgrund zur Seite.
TOP 3: Als Wahlmann zur Wahl eines Deputierten zur Genossenschafts-Versammlung der Westfälischen Berufsgenossenschaft wurde der Landwirt Johann Kückenhoff gewählt.
TOP 4: Auf den Vorschlag des Schulvorstandes wurde dem Lehrer Arens mit 5 gegen 2 Stimmen eine einmalige Gratifikation von 50 Mark bewilligt.
TOP 5: In Rücksicht darauf, dass das frühere alte Schulgebäude der Arnsberg-Beverunger-Chaussee (Hauptstraße) als das jetzige Schulgebäude stand, müssen wir für die politische Gemeinde Freienohl auf das von der Provinz als Bankett der Straße in Anspruch genommene Terrain zwischen Straßen-Rinne und Schule Eigentumsansprüche geltend machen; jedoch würden sich die Grenzen der Grundflächen der Provinz und der Gemeinde nur durch amtliche Vermessungen feststellen lassen. („altes Schulgebäude“ = Alte Schule, „jetziges Schulgebäude“ = Amtshaus)
TOP 6: Der Antrag des Pfarrers Falter vom 29. April d.J. um Bewilligung eines Zuschusses von 75 Mark zu den vorzunehmenden baulichen Veränderungen an dem Pastoratsgebäude wurde abgelehnt, da auch jetzt ein Bedürfnis zur Vornahme dieser baulichen Veränderungen nicht anerkannt werden konnte. Der Gemeinde-Verordnete Kehsler enthielt sich hierbei der Abstimmung. - Die Inhalte der baulichen Veränderungen sind nicht aktenkundig.Vielleicht war, wäre der Bau-Unternehmer am Arbeits-Auftrag interessiert gewesen.
TOP 7: Die Kostenanschläge des Maurermeisters Franz Göckeler hier über: a) die Höherlegung des Abtritts bei dem neuen Schulgebäude hier (später: Amtshaus); b) die Instandsetzung der Langelbrücke und c) diverse Reparaturen an der Förster-Wohnung wurden vorgetragen und beschlossen, die Arbeiten zu verdingen (auszuschreiben).
TOP 8: Das Gesuch des Waldwärters Ganczarsky um Instandsetzung des Forsthauses ist durch die Beschlussfassung zu TOP 7 erledigt worden. Der weitergehende Antrag des Ganczarsky um Erbauung eines Stalles mit Schuppen wurde, weil ein Bedürfnis in keiner Weise anerkannt werden konnte, abgelehnt. Sollte Ganczarsky sich mit der Dienstwohnung nebst Stallung und Garten nicht begnügen wollen, dann sind wir gezwungen, unseren Beschluss vom 29. November 1887 zur Ausführung zu bringen.
Am 14. Juli 1888
TOP 1: Für den Sohn der Witwe Recke wird 1 Anzug bewilligt, und (es) soll mit der Lieferung der Schneider Albers hier beauftragt werden.
TOP 2: Desgleichen für Johann Spindeldreher, dem letzteren werden außerdem noch 1 Paar Schuhe zuerkannt.
TOP 3: Das Gesuch der Witwe Matthias Krick um Bewilligung einer Wohnungsmiete wurde abgelehnt, da (die) Gesuchstellerin bei ihrem Schwiegersohn wohnt und vom letzteren auch vollständig unterhalten wird. - Die kursiv eingefügten Artikel, Pronomen sind keine Schreib-Fehler des Sekretärs, sondern damaliger Sprachgebrauch.
TOP 4: Vom 1. Oktober 1888 an erhält die Witwe Eickhoff Wohnung bei Ackerer Caspar Zacharias hierselbst und (es) wurde die Miete mit jährlich 42 Mark bewilligt.
TOP 5: Der Wege-Abschluss Flur I Nr. 1980/579 der hiesigen Steuergemeinde zur Größe von 13 qm (Quadratmeter) wurde dem Tagelöhner Ferdinand Kerstholt hierselbst, welcher die Fläche seither schon als Düngerstätte benutzt, zum Preis von 5 Mark verkauft. Kerstholt muss sich hierbei jedoch verpflichten, falls der nach dem Düringsbrunnen führende Weg späterhin eines etwa steigenden Verkehrs wegen sich als zu schmal erweisen sollte, von seiner Gartenparzelle Flur I Nr. 1302/825 an der östlichen Seite einen ebenso breiten Streifen zur Erweiterung der Straße unentgeltlich abzutreten. - Gemeint ist der „Eingang“ zur Brunnenstraße, Parzelle 825: anfangs Vogt, dann Ferdinand Kerstholt, Alte Haus-Nr. 153; Alte Haus-Nr. 68; Hauptstraße; später Rosenthal, Emmerich, Hömberg.
TOP 6: Für die nächste sechsjährige Funktionsperiode wurde der Amtmann Enser mit 3 gegen 1 Stimme, welche der Postverwalter Toenne erhielt, zum Gemeinde-Vorsteher der Gemeinde Freienohl gewählt. Der Vorsitzende enthielt sich der Abstimmung.
TOP 7: Die Dienstunkosten des Gemeinde-Vorstehers sollen vom heutigen Tage an auf jährlich 240 Mark festgesetzt werden, da die Aufwendungen in den letzten Jahren und namentlich durch die Verwaltung des Wasserwerks sich bedeutend vermehrt haben.
TOP 8: Nachdem die Wegeschließ-Parzelle Flur I Nr. 1979/579 der Steuergemeinde Freienohl im Jahr 1868 dem Tagelöhner Anton Schröer hier zum Preis von 3 Mark verkauft, der Kaufpreis auch bereits 1868 zur Gemeindekasse Freienohl gezahlt ist, so wurde nunmehr beschlossen, die fragliche Parzelle dem Anton Schröer im Grundbuch aufzulassen mit der Eigentums-Beschränkung, dass dieselbe nach Westen mit einer Einfriedigung nicht versehen werden darf. - Dafür ist kein Grund aktenkundig.
Am 15. August 1888
TOP 1: Der Beschluss des Kreisausschusses vom 17. Juli d.J. die Ablösung der der Gemeinde Freienohl auf den Grundstücken des Gemeindebezirks zustehenden Hude-Gerechtsamen und Ausweisung eines Hude-Abfindungsgrundstücks betreffend, wurde zur Kenntnis gebracht.
TOP 2: Die in der (!) Pastorat überzählig gewordene kupferne Pumpe wurde dem Klempner Hauhs für das abgegebene Gebot von 35 Mark verkauft und zwar stimmten 5 für und 1 gegen den Verkauf, während der Gemeinde-Verordnete Noeke sich der Abstimmung enthielt.
TOP 3: Die Beschlussfassung über das Armenunterstützungsgesuch der Witwe Joseph Koester wurde vertagt.
TOP 4: Dem Gemeindehirten Bürger soll die Mitnahme eines Hundes bei der gemeinsamen Kuhherde untersagt werden. - Ein Grund ist nicht aktenkundig. Vielleicht war der Hund bei den Kühen unbeliebt, gönnte ihnen ihre Ruhe nicht...
TOP 5: Das Projekt zur Anlage einer Vorratskammer als östlicher Anbau an dem Pastorats-Gebäude wurde verworfen und mit 6 gegen 1 Stimme beschlossen, an der nördlichen Seite einen Anbau projektieren und veranschlagen zu lassen.
Am 28. August 1888
TOP 1: Nachdem der Amtmann Enser seine Wiederwahl als Gemeinde-Vorsteher nicht angenommen hat, wurde für eine sechsjährige Funktionsperiode der Landwirt Johann Kückenhoff mit 4 gegen 3 Stimmen, welche der Postverwalter Caspar Toenne erhielt, zum Gemeinde-Vorsteher der Gemeinde Freienohl gewählt.
TOP 2: Der Beschluss des Kreisausschusses des Kreises Arnsberg vom 7. August d.J. betreffend die Versagung der Genehmigung zu dem Verkauf der Parzelle Flur I Nr. 1979 / 579 der Steuergemeinde Freienohl an den Anton Schröer hierselbst wurde vorgetragen und beschlossen, dem Schröer den Kaufpreis ad 3 Mark nebst Zinseszins zurück zu zahlen.
TOP 3: Das Projekt und der Kostenanschlag über 850 Mark über Anlegung eines Anbaus an der östlichen Seite des Pastorats-Gebäudes wurde vorgelegt und beschlossen, den Gemeinde-Verordneten Kehsler zu deputieren, welcher mit Pfarrer Falter unterhandeln soll, ob und eventuell welchen Beitrag er zu den Baukosten beisteuern will, demnächst soll über diese Angelegenheit definitiv Beschluss gefasst werden, jedoch wird die Bauausführung erst 1889 erfolgen können, da die etatmäßigen Mittel im Rechnungsjahr noch vergriffen wurden. - Der Schluss ist nicht ganz verständlich; anstatt „noch“: „schon“?
TOP 4: Die Nachweisung über Festsetzung der Kreisabgaben pro 1888/89 für die hiesige Gemeinde wurde vorgelegt.
Am 8. September 1888
Die heute durch Currende vom 4. d.M. zwei Tage vorher unter Mitteilung der zur Beratung kommenden Gegenstände zusammen berufenen Gemeinde-Versammlung konnte, weil die Mitglieder nicht in Beschluss fähiger Anzahl erschienen, nicht abgehalten, musste vielmehr aufgehoben werden. - Currende: Rundlauf, noch nicht durch Telefon, Handy Email...
Am 12. September 1888
TOP 1: Zum Deputierten des Oberförsterei-Verbandes Arnsberg wegen Aufnahme des Oberförsters in die Westfälische Allgemeine Witwenkasse und Übernahme der an letztere zu leistenden Beiträge auf die Gemeindekasse wurde der Gemeinde-Vorsteher Kückenhoff einstimmig gewählt.
TOP 2: Der Gemeinde-Verordnete Geihsler wurde beauftragt, innerhalb 3 Wochen den Langelweg, soweit derselbe Gemeindegrundstücke durchschneidet, instand zu setzen und zwar bis zu einem Kostenbetrag von 40 Mark.
TOP 3: Der Witwe Joseph Koester wurde vom 1. d.M. an eine fortlaufende Armen-Unterstützung von 5 Mark monatlich bewilligt. - Trauungsregister: Heirat: 19.1.1878 Joseph Koester mit Margaretha Siepe. Sterberegister : Joseph Koester, Tagelöhner, LA 37 J.; gest. 14.12.1887; Kind Joseph Koester, LA 9 Monate, gest. 13.6.1886; Kind Martha Koester, LA 3 J., gest. 18.6.1885; Kind Joseph Koester, LA 6 Monate, gest. 25.1.1885; Kind Maria Koester, LA 11 Monate, gest. 25.11.1884.
TOP 4: Der Witwe Jürgens wurde vom 1. Mai an eine jährliche Wohnungsmiete von 21 Mark bewilligt. - Trauungsregister: Heirat am 1.2.1845 Franz Jürgens mit Regina Mund aus Elleringhausen / Messinghausen. Sterberegister: Beilieger (Mieter) Franz Caspar Jürgens, Tagelöhner, geb. 5.8.1818; gest. 6.11.1864; unehel. Sohn der M.E. (?) gen. Brigitta Jürgens geb. 20.6.1789; hinterlässt die Ehefrau Regina Jürgens gest. 22.4.1889, geb. 1813; 1 Stieftochter der Mutter, 1 Schwester. 1880: Alte Haus-Nr. 80 (Franz Klute) / Friedhofsweg. - Ein gewiss nicht leichtes Leben...
TOP 5: Dem Pfarrer Falter sollen 500 Mark im Rechnungsjahr 1889/90 zur Ausführung eines Anbaus an dem Pastorats-Gebäude als Zuschuss gezahlt werden, jedoch ist der Anbau nach dem von dem Maurermeister Kehsler angefertigten Zeichnungen und Anschlag zu bauen und muss Falter, falls noch Arbeiten zur guten Ausstattung vorgesehen sein sollten, solche ohne Entschädigung machen lassen. - Aktenkundig sind nicht die Aktivitäten von Pfarrer Falter vor dieser500-Mark-Finanzierung.
TOP 6: Dem Turnverein Freienohl soll der Platz neben der Vogelstange als Turnplatz widerruflich gegen Zahlung einer jährlichen Erinnerungsgebühr von 1 Mark überlassen werden. Der Platz wird durch den Gemeinde-Vorsteher überwiesen. Nach Erledigung der vorstehenden Tagesordnung wurde die Sitzung, zu welcher die Mitglieder durch Currenda vom 9. d.M. zwei Tage vorher unter Mitteilung der zur Beratung kommenden Gegenstände geladen waren, eröffnet und die Tagesordnung durch folgende Beschluss-Fassungen erledigt: (1.) Die Arbeiten zur Höherlegung der Aborte beim neuen Schulgebäude wurden dem Caspar Rocholl für die Anschlagssumme zugeschlagen; (2.) desgleichen die Arbeiten an der Förster-Wohnung, und (3.) wurde dem Caspar Rocholl für Weißeln der Schulen usw. 45 Mark zugebilligt. (4.) Wegen Beitreibung des rückständigen Weidegeldes wurde die Beschluss-Fassung bis zur nächsten Sitzung verlegt und wurde der Gemeinde-Vorsteher Kückenhoff deputiert, dieserhalb zuvor mit dem Spezial-Commissar Regierungsrat Schmidt Rücksprache zu nehmen; (5.) desgleichen wegen des rückständigen Termingeldes des Joseph Noeke.
Am 22. September 1888
TOP 1: Der Hauungs- und Cultur-Plan für das Wirtschaftsjahr 1889 wurde nach der Vorlage genehmigt, jedoch wurde eine Berechnung für Gewinnung von Eichen-Lohe vermisst und soll die Forstverwaltung gebeten werden, die Gewinnung der Lohe auch für das Jahr 1889 wie seither bewerkstelligen zu lassen.
TOP 2: Die Verfügung des Kreisausschusses vom 4. September d.J. Nr. 796, wonach die Dienst-Unkosten des Gemeinde-Vorstehers vom 14. Juli d.J. an auf jährlich 150 Mark festgesetzt sind, wurde zur Kenntnis der Versammlung gebracht.
TOP 3: Das Gesuch des Fabrikarbeiters Christian Hahne hier um Bewilligung einer jährlichen Wohnungsmiete von 20 Mark für seine Schwiegermutter Witwe Krick wurde abgelehnt. - Trauungsregister: Heirat am 29.1.1880 Christian Hahne aus Breitenbruch mit
Dorothea Krick (wahrscheinlich 2. Vorname: Franziska); s.o. 14.7.1888, TOP 3. Sterberegister: gest. 18.6.1887 Kind Christian Hahne, LA 15 Min., Sohn der Eheleute Christian Hahne und Franziska Krick; gest. 1887 (Tag+Monat fehlen) Anna Hahne, LA 12 Stunden,Eltern Christian Hahne und Dorothea Krick. - Trauungsregister: Heirat 30.8.1850 Matthias Krick mit Maria Theresia Gummersbach aus Serkenrode; Heirat am 29.6.1854 Witwer Matthias Krick dim. nach Pfr. Hellefeld mit Elisabeth Ulrich aus Hellefeld. Sterberegister: Matthias Krick, Hirt, LA 65 J., gest. 31.101886.
TOP 4: Die Bekanntmachung des Sektions-Vorstandes der Landwirtschaftlichen Berufs-Genossenschaft vom 9. d.M. nebst Zuschrift vom selben Tag wurde verlesen. - Mehr ist inhaltlich nicht aktenkundig.
Am 25. Oktober 1888
TOP 1: Die heute vorgenommene Verpachtung der Fischerei in der Ruhr und Rümmecke für den Jahresbeitrag von 31 Mark soll vorläufig nicht genehmigt, vielmehr die fragliche Fischerei auf die Dauer eines Jahres geschont werden, wenn der Fischerei-Berechtigte A. Linneborn sich schriftlich verbindlich macht, für dieselbe Zeit zu schonen, nicht zu fischen und keinen Erlaubnisschein auszustellen. - Gründe sind nicht aktenkundig. Nachhaltigkeit! Die sogen. General-Akten wurden nicht eingesehen.
TOP 2: Der Ausbau der Gartenmauer bei dem hiesigen Küsterhaus wurde dem Maurermeister Caspar Kehsler für die Forderung ad 164 Mark unter der Bedingung übertragen, dass er den Cement-Fugenputz, falls solcher jetzt ausgeführt wird, im Frühjahr 1889 nachzusehen und im Falle derselbe defect geworden, zu erneuern hat. Der Kehsler ist aber auch berechtigt, vor (dem) Winter einen Kalk-Fugenputz und im Frühjahr 1889 den Cement-Fugenputz herzustellen.
TOP 3: Das Gesuch des Tagelöhners Johann Kohsmann vom 8. Juli d.J. um Ermäßigung der Communal-Steuer wurde abgelehnt. - Ein Grund ist nicht aktenkundig.
TOP 4: Dem Tagelöhner Johann Humperts wurde in Folge seines Gesuchs vom 3. Juni d.J. die Communal-Steuer-Ermäßigung insofern zuteil, dass die auf dessen Klassensteuer fallende Communal.Steuer ihm erlassen wurde.
TOP 5: Zu Mitgliedern der Klassensteuer-Einschätzungs-Commission für 1889/90 wurden der Postverwalter Caspar Toenne, Maurermeister Caspar Rocholl, Tagelöhner Franz Klute gewählt.
TOP 6: Es wurde das Ansuchen (Gesuch) der Provinzial-Verwaltung, soweit dasselbe die Entfernung der Tor-Schwelle zum Hof des neuen Schulgebäudes hier anbetrifft, abgelehnt, jedoch soll ein Terrain des jetzigen Banketts die beiden Eingänge mit Kies befestigt werden. Gründe sind nicht aktenkundig.
TOP 7: Mit Joseph Figge soll ein schriftlicher Vertrag abgeschlossen werden, in welchem die Bedingungen zur Herstellung des Abflusskanals für Sammel- und Brunnen-Wasser auf dem neuen Schulhof fest gestellt sein müssen. Die Abfindung, welche die Gemeinde ein für allemal zahlt, beträgt pro laufende Meter 1,20 Mark einschließlich aller Arbeit und Lieferung. - Zwischen dem Figgen-Haus und dem späteren Amtshaus befindet sich 2010 die Schlachterei Schubert, vorher Landwirt Heinz Düring.
TOP 8: Die Wild-Schadensangelegenheit mit Ackerer Gottfried Becker gnt. Kaiser ist erledigt. - Einzelheiten sind nicht aktenkundig.
TOP 9: Die Restanten (Schuldner) für Wassersteuer und für Kosten der Hausanschlüsse sollen innerhalb 8 Tagen zahlen, andernfalls das Wasser sofort abgestellt wird und die Säumigen die sofortige gerichtliche Klage zu gegenwärtigen haben.
TOP 10: Die Eheleute Maurer Franz Rocholl gnt. Oels sollen nochmals angefragt werden, was sie denn eigentlich für den zum Sammelbrunnen der Wasserleitung abgetretenen Grund und Boden als Entschädigung verlangen. - „eigentlich“ : um 2010 wohl ein nichtssagendes Füllsel.
TOP 11: Die sogen. Kerstholtsgasse soll vom Schwefer´schen Haus bis zur Hintersten Straße und , falls es erforderlich ist, auch von dem Korte´schen Aufgang bis an Koesters Grundstück eine Rinne von 50 cm Breite erhalten. - Hinterste Straße = Achterste Stra0e = Ächteste- / Echteste Straße: der obere, südliche Teil der Krumme Straße.
TOP 12: Schuster Franz Molitor soll für Witwe Jürgens ein Paar Schuhe anfertigen. Bezahlt aus der Gemeindekasse.
Am 29. November 1888
TOP 1: Der heutige Holzverkauf im Forstbezirk Köppel 11 a wurde genehmigt. - Köppel mit ö geschrieben; gemeint ist der Küppel. Die Schreibweise mit ö steht auch auf einigen Karten jener Jahre.
TOP 2: Die Befestigung des Straßen-Banketts vor dem neuen Schulgebäude soll nach den Vorschlägen des Bau-Inspectors Pieper zur Ausführung gebracht und zwar soll zwischen den beiden Eingängen das Bankett ebenfalls mit Kies befahren werden.
TOP 3: Dem Rendanten Bracht wurde für die Rechnung der hiesigen Gemeindekasse pro 1886/87 Decharge (Entlastung) erteilt.
TOP 4: Zur Revision der Rechnung der Gemeindekasse pro 1887/88 wurden die Gemeinde-Verordneten Noeke und Düring gewählt.
TOP 5: Die Rechnung der hiesigen Gemeinde pro 1887/88 wurde wie folgt festgestellt. Soll-Einnahmen 40475, 78 Mark; Ist-Einnahmen 39300,45 Mark; Rest-Einnahmen 1175,33 Mark; Soll-Ausgaben 36984,93 Mark; Ist-Ausgaben 36984,93 Mark; Bestand 2315,52 Mark.
Am 5. Januar 1889
TOP 1: Die neu gewählten Gemeinde-Verordneten Johann Düring, Johann Kerstholt und Caspar Weber wurden durch den Vorsitzenden (Amtmann Enser) in ihr Amt eingeführt und durch Handschlag verpflichtet.
TOP 2: Der am 4. d.M. in den Distrikten Winterseite und Kohlberg stattgefundene Holzverkauf wurde genehmigt und der Chemischen Fabrik Oeventrop das in der Winterseite geschlagene Buchenholz für die abgegebenen Gebote von 3,50 Mark für 1 Raummeter Kloben und 2,50 Mark für 1 Raummeter Knüppel verkauft.
TOP 3: In Folge des Antrags des hiesigen Schützen-Vorstandes soll der Offizialmandator der Gemeinde Gutsbesitzer Schulte zu Uentrop ersucht werden, in der hiesigen Hude-Befreiungssache zu beantragen, dass die Gemeinde-Parzelle Flur I Nr. 1541/340 als Schützen-, Turn- und Bleich-Platz für die Gemeinde wieder ausgewiesen werde.
TOP 4: Der Weg nach dem sogen. Dürings-Brunnen kann im laufenden Rechnungsjahr, weil keine Mittel mehr vorhanden, nicht mehr mit Ruhrkies befahren werden und die definitive Beschlussfassung wurde daher bis zum Frühjahr d. J. verlegt. - Gemeint ist die Düringstraße, später Brunnenstraße.
TOP 5: Der Gemeinde-Vorsteher Kückenhoff wurde ermächtigt, dem erkrankten Franz Tebbe je nach Bedarf Natural-Unterstützungen bis zum Höchstbetrag von monatlich 10 Mark verabfolgen zu lassen.
TOP 6: Der Witwe Joseph Koester wurden 12 Raummeter Reiser-Knüppel als Brennholz bewilligt.
TOP 7: Das Gesuch des Försters Ganczarsky vom 26. Dezember 1888 um Erbauung eines Stallgebäudes mit Schuppen wurde vorgetragen. Versammlung konnte, weil Dienst-Ländereienmit der Waldwärter-Stellenicht verbunden sind, die Erbauung eines Kuh-Stallgebäudes als ein Bedürfnis zwar nicht anerkennen, doch wollen wir die definitive Beschlussfassung noch so lange vertagen, bis uns die Forstverwaltung den Nachweis erbracht hat, welche Dimensionen und Einrichtungen das gewünschte Stallgebäude mit Schuppen haben soll und wie viel Holz und in welchen Sorten dazu verwendet und wo das Holz gehauen werden soll.
TOP 8: Es soll pro 1887/88 und 1888/89 an Weidegeld nur 2 Mark pro Stück Rindvieh erhoben werden.
Am 6. Februar 1889
TOP 1: Der Holzverkauf am Küppel, Hohlknochen und Knäppchen wurde genehmigt; ebenso wurde der Chemischen Fabrik zu Oeventrop das Holz für die abgegebenen Gebote ad 3,80 Mark für Kloben und 2,60 Mark für Knüppel I. Klasse pro 1 Meter zugeschlagen.
TOP 2: Die Klassensteuer pro 1889 wurde nach dem Vorschlag der Wasserwerks-Deputation festgesetzt mit Ausnahme von Johann Neise, welcher von 8 auf 11 Mark und Caspar Flinkerbusch, welcher von 16 auf 18 Mark erhöht wurde. - Ein Grund ist nicht aktenkundig, vielleicht wegen höheren Verbrauchs.
TOP 3: Der Antrag des Maurers Bernard Weber um Ablagerung von Schutt hinter der Pumpstation wurde genehmigt.
TOP 4: Das Gesuch des Försters Ganczarsky um Erbauung eines Stallgebäudes beim Forsthaus wurde einstimmig abgelehnt aus folgenden Gründen: a) Ein Bedürfnis nach Errichtung eines solchen Baus liegt nicht vor, da Dienst-Ländereien nicht vorhanden sind und die Gemeinde zur Beschaffung von Wirtschaftsgebäuden für angepachtete Ländereien des Försters nicht verpflichtet ist. b) Auch wenn das notwendige Holz aus dem Gemeindewald gewonnen wird, bleibt doch ein Betrag von etwa 600 Mark zu decken, zu deren Ausgabe keine Mittel vorhanden sind. - Vielleicht gilt auch noch die Erfahrung: Die gesagten Gründe sind nicht immer die wahren Gründe.
TOP 5: Der Antrag des Caspar Altenwerth vom 25. November 1888 auf Vermessung und Ausschreibung einer zum Gemeindewald gehörigen Fläche soll unberücksichtigt bleiben, da die ganze Streitfrage durch die schwebende Hude-Befreiungs-Sache geregelt wird. Der Beschluss vom 5. November 1887 soll in Folge dessen nicht zur Ausführung gebracht werden. - Mehr Einzelheiten sind nicht aktenkundig.
TOP 6: Der Frau Tebbe sind 2 Raummeter Armenholz bewilligt, und (es) soll, falls möglich, der Betrag hierfür von der früher zur Unterstützung genehmigten 10 Mark monatlich vor und nach in Abzug gebracht werden.
Am 23. Februar 1889
TOP 1: Der gemäß § 46 der Landgemeinde-Ordnung entworfene Haushaltsetat pro 1889/90 wurde vorgelegt, durchberaten und in Einnahme und Ausgabe auf 15880,22 Mark festgesetzt. Die hiernach zu erhebende Communal-Steuer ad 8160,21 Mark soll in Form einer Communal-Einkommen-Steuer nach Maßgabe des genehmigten Regulativs unter Mitheranziehung der ganzen Grundgebäude- und Gewerbe-Steuer aufgebracht werden und zwar mit 250 % der direkten Staats-Steuer.
TOP 2: Im Betreff Unterbringung der in land- und forstwirtschaftlichen Betrieben beschäftigten verunglückten Arbeiter in einem Krankenhaus und Übernahme der halben Kur- und Verpflegungskosten wurde die Beschlussfassung ausgesetzt. - Gründe sind nicht aktenkundig. Vielleicht muss einiges, weil zu neu, zu ungewohnt, inhaltlich noch mehr entfaltet und von anderen Gemeinden gehört werden.
TOP 3: Bei der Königlichen Regierung soll beantragt werden, dass zur Erhebung der direkten Staats-Steuern in Freienohl wieder Hebe-Termine anberaumt werden.
TOP 4: Der Witwe Recke und Eickhoff wurden je 1 ½ Meter (Raummeter) bei der hieisgen Sägemühle (Schnapp) lagernde Eichenknüppel als Armen-Holz bewilligt. Die Herbeischaffung des Holzes zu den betreffenden Wohnungen müssen beide Empfänger für eigene Rechnung besorgen.
TOP 5: Die Wassersteuer des Carl Kordel pro 1889 wurde auf 5,50 Mark festgesetzt.
Am 26. März 1889
TOP 1: Zu TOP 2 vom 23. Februar 1889: Die halben Kur- und Verpflegungs-Kosten, welche durch die Unterbringung der in land- und forstwirtschaftlichen Betrieben Beschäftigten und durch Unfall verletzten Arbeiter in einem Krankenhaus erwachsen, wurden (würden?) auf die Gemeindekasse übernommen.
TOP 2: Die von der Landes-Bauinspektion Meschede-Brilon entworfene Vereinbarung in Betreff Regulierung der Grenze zwischen dem Terrain der Straßen-Bauverwaltung und der politischen Gemeinde Freienohl bei dem alten Schulgebäude hier wurde nicht genehmigt, da die Gemeinde zur Feststellung der Grenze keine Veranlassung hat, ebenso wenig zur Bestreitung der Vermessungskosten. - Einzelheiten sind nicht aktenkundig.
TOP 3: Der Graben längs des Weges nach dem Totenhof soll, falls der Wirt Louis Bracht solches ohne Bedingungen gestattet, mit Steinplatten abgedeckt werden, andernfalls aber soll eine eiserne Schutzvorrichtung angebracht werden. - Gemeint ist der Friedhofsweg zum Alten Friedhof. Bei „großen Beerdigungen“, dazu noch bei schlechtem Wetter, war der Graben wohl schon hinderlich.
TOP 4: Mit 5 gegen 2 Stimmen wurde der seitherige Hirt Ferdinand Bürger auch für das Jahr 1889 als Hirt der gemeinschaftlichen Rindvieh-Herde gegen einen täglichen Lohn von 3 Mark und an Entschädigung für zu liefernden Flachs und Eier 15 Mark wieder angenommen.
TOP 5: Dem Anton Weber hier wurden die Reparaturarbeiten an der Langelsbrücke (mit s) für die Forderung von 99 Mark übertragen.
TOP 6: Dem Waldwärter Ganczarsky wurden die Eichenstangen IV. Klasse im Forstort Stückelhahn Nr.56 und 58 des Verkaufsprotokolls vom heutigen Tage für die Taxe ad 8,34 Mark überlassen.
TOP 7: Als Mitglieder der Communal-Einkommensteuer-Einschätzungs-Commission für 1889 wurden Johann Düring, Johann Kerstholt, Anton Linneborn, Caspar Weber gewählt.
TOP 8: Dem Maurer Fritz Göckeler Sen. wurden in Folge seines Gesuches vom heutigen Tag zur Berichtigung seiner seiner rückständigen Steuern, Landpacht pp. (usw.) monatliche Ratenzahlungen von 10 Mark bewilligt und zwar muss die erste Rate am 1. Mai d.J. gezahlt werden. Falls Göckeler auch nur einmal mit der Ratenzahlung im Rückstand bleiben sollte, ist sofort mit der zwangsweisen Beitreibung vorzugehen und falls der Restant (?) solches aus eigener Machtvollkommenheit unterlassen sollte, wird derselbe für den Ausfall regresspflichtig gemacht. Wegen der rückständigen Landpacht soll der eingetretene Bürge zur Zahlung aufgefordert, resp. für den Ausfall regresspflichtig gemacht werden.
TOP 9: Dem Schlosser Anton Feldmann hier soll der Platz hinter der Pumpstation auf jederzeitigen Widerruf zur unentgeltlichen Benutzung überlassen werden. Der Gemeinde-Vorsteher wird den Platz anzeigen. - Der Zweck für die Benutzung ist nicht aktenkundig.
TOP 10: Dem Maurer Bernard Weber wurde der Anschluss an die Wasserleitung zu seinem neu zu erbauenden Haus unter den bestehenden Bedingungen genehmigt; jedoch sollen dem Weber die besonderen Bedingungen außerdem gestellt werden, dass er jeglichen durch die Anbohrung des Hauptrohrs jetzt oder späterhin entstehenden Schaden zu ersetzen sich verpflichtet.
TOP 11: Auf den Dr. med. Marten soll der Anschluss an die hiesige Wasserleitungen unter den ad 10 genannten Bedingungen gestattet werden, wenn der Hausbesitzer Anton Löbach den Antrag und die Bedingungen mit unterschreibt. - Anton Löbach: Hauptstraße Alte Haus-Nr. 198.
TOP 12: Dem Knaben (aktenkundig ist nur die Lücke für den nicht genannten Vornamen) Spindeldreher sollen zu der bevorstehenden Communion (damals mit 14 Jahren) von dem Schneider Albers hier 1 Rock (Jacke), 1 Weste, 1 Hose, 1 Kappe und 2 Hemden beschafft werden und zu demselben Zweck soll der Schuster Franz Molitor dem Spindeldreher ein Paar Stiefel liefern.
TOP 13: Die nochmalige Bewilligung einer Quantität Armenholz an die Witwe Pöttgen wurde abgelehnt, da kein Holz mehr vorhanden ist und die Gesuchstellerin auch bei ihrem verheirateten Sohn wohnt, welcher für den erforderlichen Brennbedarf zu sorgen imstande ist.
TOP 14: Die Verfügung des Herrn Regierungspräsidenten von Boese vom 13. d.M. A IV 982 im Betreff Erbauung einer neuen Förster-Wohnung hierselbst wurde vorgetragen und beschlossen, das dem Waldwärter Ganczarsky hierselbst als Wohnung überwiesene Gebäude ist zu 2400 Mark versichert und es sind während der kurzen Dienstzeit des Ganczarsky hierselbst für Reparaturen und Lieferungen an diesem Gebäude von Seiten von Seiten der Gemeinde 530, 62 Mark verausgabt worden. Diese Reparaturarbeiten und Lieferungen sind teils aus eigenem Antrieb der Gemeinde, jedoch größtenteils auf Antrag des Ganczarsky zur Ausführung gebracht worden und höchst befremdend muss es uns erscheinen, dass der Ganczarsky für Wohnungs-Reparaturen der Gemeinde erst große Kosten aufbürdet und hinterher die Erbauung einer neuen Förster-Dienstwohnung und außerdem die Erbauung eines Stadtgebäudes – letzteres allein zu 800 Mark veranschlagt – beantragt. Wir erachten das dem Ganczarsky überwiesene Wohngebäude in Rücksicht auf die hiesige Gebirgsgegend für eine gesunde, passende und den Verhältnissen des Ganczarsky entsprechende Wohnung und müssen das von dem Dr. Marten hierselbst unterm 27. Februar erstellte Attest in jeglicher Beziehung verwerfen, umso mehr als Ganczarsky Mitte Februar d.J. den Herrn Kreis-Physikus Dr. Röper als Arzt konsultiert hat, welcher bei seiner Anwesenheit in der Ganczarsky´schen Wohnung die letztere ebenfalls hätte untersuchen und darüber ein kompetenteres Gutachten abgeben können. Natürlich hat Ganczarsky ohne unsere Genehmigung durch Errichtung eines Pallisaden-Vorbaus mit Bretter-Bedachung – letzteres mit Teer bestrichen – das Gebäude total verunstaltet und das Gebäude muss auch durch diesen Wunderbau (?!) leiden, da demselben die frische Luft genommen und Moderluft zugeführt wird, indem die Holzteile des Gebäudes nass werden resp. anfaulen. Wir müssen aus diesen Gründen den Bau einer neuen Förster-Dienstwohnung entschieden ablehnen und sind bereit, die Gemeinde-Beschlüsse vom 29. November 1887 und 18. Mai 1888 zur Ausführung zu bringen, wenn wir dem Ganczarsky gegen Zurück-Überweisung der Dienstwohnung nebst Zubehör die ihm kontraktlich zugesicherte Miets-Entschädigung von jährlich 75 Mark zahlen lassen wollen. Das letztere wird aber Ganczarsky wohl nicht tun, denn er hat dem Vorsitzenden bei Gelegenheit des Antrags des Stallbaus gegenüber sich geäußert, dass er das Förster-Etablissement nicht verlassen würde, woraus also zur Genüge hervorgeht, dass die Wohnung der Gesundheit der Bewohner nicht nachteilig sein kann, sondern dass die Wohnung als eine bewohnbare betrachtet werden muss. Auch das jetzige Bau-Grundstück kann zum Neubau einer Förster-Dienstwohnung nicht benutzt werden, indem dann das jetzt noch wertvolle jetzige Gebäude auf Abbruch zum Spottpreis also zum nicht zu rechtfertigenden Nachteil der Gemeinde verkauft werden müsste und anderweite der Gemeindegehörende Grundstücke wegen der schwebenden Hude-Befreiungs-Sache als Bauplätze nicht zu Verwendungen gelangen können. Dass in Freienohl eine passende Familienwohnung für den Waldwärter Ganczarsky, - Mann, Frau und Schwiegermutter -, unter 180 Mark Jahres-Miete nicht zu erlangen sein soll, muss von uns entschieden bestritten werden, denn das Gebäude des Schreiners Kückenhoff, welches zwischen den Hausbesitzungen Noeke und Weber belegen ist und welches 5 bewohnten Zimmern nebst Stallung und Bodenraum enthält, ist für jährlich 120 Mark vermietete bis zum 1. April 1888 von dem nach Eslohe versetzten Chaussee-Aufseher Enders bewohnt, dessen Stand doch wohl eben so hoch als der des Waldwärters Ganczarsky ist. Wir müssen uns lediglich an den mit Ganczarsky unterm 29. Mai 1886 abgeschlossenen von der Königlichen Regierung unterm 18. Juni 1886 A IV 2812 genehmigten Dienstantrag halten, dessen Abänderung nur durch Kündigung desselben gesetzlich geschehen kann. Die Gemeinde ist zur Kündigung des Vertrages, weil Ganczarsky definitiv angestellt ist, nicht befugt und wir können die Kündigung dem Ganczarsky, welcher dazu nur allein berechtigt ist, nur anheimgeben. Wir lehnen es endlich ab, eine anderweite Mietswohnung zu beschaffen, ebenso lehnen wir eine Erhöhung der Mietsentschädigung ab, da die Dienstwohnungen der Königlichen Förster ebenfalls nur zu 75 Mark angerechnet und die Waldwärter-Beamten, in Freienohl also die Lehr-Beamten, nur eine Mietsentschädigung von jährlich 60 Mark erhalten. Auch den Staats-Beamten wurden die Mietsentschädigungen nicht erhöht und was den Staats-Beamten für recht und gesetzlich gilt, muss doch konsequenterweise auch für die Communal-Beamten recht und gesetzlich bleiben.
Die im Original auf 5 ½ Seiten Bericht zur Verfügung des Regierungspräsidenten von Boese vom 13. d.M. im Betreff Erbauung einer neuen Försterwohnung für den Waldwärter Ganczarsky (in der Akte steht nicht: Förster) machen in ihrer Ausführlichkeit das angespannte, unbeliebte Verhältnis sehr deutlich. - Einzelheiten, unabhängig vom Gebäude-Bau sind hier nicht aktenkundig.
Am 17. April 1889
TOP 1: Das Revisions-Protokoll des Amtmanns über die Gemeindekassen-Rechnung pro 1887/88 vom 21. November 1888 wurde in den Punkten 1, 2, 3 und 4 akzeptiert, jedoch Erinnerungsstellen gelassen, da in der Pfändungssache gegen Orgeldreher (?) Limberg die schuldige Person mit Sicherheit nicht zu ersehen (?) ist. - Nach dem Nachtrag vom 24. Dezember 1872 zum § 24 b der Instruktion über das Etat-Kassen und Rechnungswesen der Gemeinden und ...(1 Wort nicht korrekt lesbar) des Regierungsbezirks Arnsberg vom 5. August 1858 können Hebe-Gebühren nicht gefordert werden, von nicht etatmäßigen Zahlungen aus öffentlichen Kassen und der Rendant war nicht berechtigt, von der vom Eisenbahn-Fiskus gezahlten Abfindungs-Summe von 20500 Mark für die Wasserleitung 1 % Hebe-Gebühren mit 205 Mark zu fordern. In Rücksicht jedoch darauf, dass durch die Vereinnahmung dieser Summe dem Rendanten eine geringe Mühewaltung entstanden ist, wollen wir demselben hierfür eine außerordentliche Renumeration von 55 Mark bewilligen. Dagegen wird der hiernach zu viel berechnete Hebe-Gebühren-Betrag mit 150 Mark defestiert (?) und die Wiedervereinnahmungvermerkt.
TOP 2: Der Antrag des Pfarrers Falter vom 30. März d.J. um Ausführung der äußerlichen Anstrichs der Fenster und Türen des Pfarrhauses wurde abgelehnt, da das Bedürfnis hierzu noch nicht anerkannt werden konnte und die erforderlichen Mittel im Etat pro 1889/90 hierzu nicht aufgenommen sind; dagegen soll der äußere Kalkverputz an dem Wohnhaus sowohl als auch an der Scheune durch den Maurermeister Kehsler nachgesehen und, wo erforderlich, erneuert werden.
TOP 3: Die Abgabe von 6 Raummetern Weißbuchen und 2 Raummeter Erlen aus der Winterseite an Johann Klahsmeier hier gegen Taxe wurde abgelehnt, namentlich auch aus dem Grund, weil Klahsmeier das Holz nicht zu Bau- sondern zu gewerblichen Zwecken benutzt. - D.h. zum Verkaufen, um Geld zu gewinnen.
TOP 4: In Betreff Anlegung einer Haltestelle hierselbst soll bei der zuständigen Behörde auch eine Veranschlagung der Kosten einer Haltestelle an dem nördlichen (!) Ausgang des Freienohler Tunnels erhoben werden. Die betreffende Eingabe soll in einer anzuberaumenden besonderen Sitzung beraten und vollzogen werden. - Den derzeitigen Bahnhof am östlichen Ortsende gab es 1889 noch nicht.
TOP 5: Der Gemeinde-Vorsteher wurde beauftragt, den Erlenbruch-Weg und auch die übrigen Gemeindewege in Tagelohn in einem passierbaren Zustand setzen zu lassen. - Der Winter mit Schnee, Regen, Nässe, Matsch ist vorbei.
TOP 6: Die Kosten der Instandsetzung der Lehrerinnen-Dienstwohnung, sowie die Kosten zweier Öfen und einer Maschine wurden bewilligt. - Lehrerinnen: 2 Lehrerinnen! Maschine hieß damals und noch lange weiter der Küchen-Herd zum Kochen. - Ein Ofen dient zum Heizen.
TOP 7: Auf den Vorschlag des Schulvorstandes (Pfarrer Falter) vom 29. Märzd.J. genehmigen wir, dass die erste Lehrerin statt des seitherigen Deputat-Holzes vom 1. April d. J. an eine jährliche Entschädigung für persönlichen Brennbedarf von 45 Mark aus der Schulkasse bezieht. Das Deputat-Holz soll pro futuro (in Zuknuft) weiter verkauft werden. - Deputat-Holz: zugewiesenes, zugeteiltes, zustehendes Holz. - Erste Lehrerin wahrscheinlich: Katharina Gehse; oder Franziska Böhmer, oder schon Agnes Herrmann, oder Theresia Hoffmann.
TOP 8: Als Mitglieder der Commission, welche die Vertilgung des Huflattichs zu leisten haben, wurden gewählt: (a) Johann Düring, (b) Johann Kerstholt, (c) Förster (!) Ganczarsky.
TOP 9: Die politische Gemeinde Freienohl hat Folgendes an der Mutterrolle auf den Namen der Gemeinde Freienohl eingetragenen Grundstücke schon vor dem 1. Oktober 1872 eigentümlich (als Eigentum) besessen und zwar Flur I Nr. 1332/0,16; 1382/0,424; 1371/0,622; 1373/0,622; 1372/0,622; 1509/0,716; 1509/0,788; 1713/0,540; 1713/0,540; 1709/0,543; Flur II Nr. 60; Flur 4 Nr. 290/138 – und der Amtmann wurde ersucht, das erforderliche Besitz-Attest über diese Grundstücke auszustellen.
TOP 10: Vor längeren Jahren hat zwischen den Gärten der Gemeinde und des Friedrich Schwefer gnt. Goers eine Grenzregulierung stattgefunden, ohne dass eine Grundbuch-Berichtigung stattgefunden hat, obwohl die Mutterrolle berichtigt worden ist. Die Gemeinde hat von Schwefer die Parzelle Flur I Nr. 1285/428 erhalten, während Schwefer von der Gemeinde die Parzelle Flur I Nr. 1287/428 erhalten hat. Die Parzelle Flur I Nr. 1287/428 soll dem Schwefer und die Parzelle Flur I Nr. 1285/428 der Gemeinde aufgelassen werden.
TOP 11: An der im Grundbuch auf den Namen des Ackermanns Franz Hachmann zu Oeventrop eingetragenen Parzelle Flur III Nr. 282/109 der Steuergemeinde Freienohl macht die politische Gemeinde Freienohl keinerlei Eigentumsrechte geltend.
TOP 12: Desgleichen an die in der Mutterrolle auf den Namen der Gemeinde eingetragenen und im Grundbuch noch unberichtigte Parzelle Flur IV Nr. 301/0,3 der Steuergemeinde Freienohl.
TOP 13: Durch informellen Vertrag vom 10. August 1872, genehmigt von Königlicher Regierung unterm 27. Januar 1873 für den Wagener Wilhelm Kampmann hierselbst die Gemeinde-Parzelle Flur II Nr. 213/106 und 214/106 der Steuergemeinde Freienohl zum Preis von 100 Mark verkauft. Die Nachschreibung der Grundstücke auf den Namen des Ankäufers hat stattgefunden, während dieselben im Grundbuch noch auf den Namen der Freiheit Freienohl eingetragen stehen. Da der Verkäufer im Tod abgegangen ist, so sollen die beiden fraglichen Parzellen den jetzigen Besitzern ...(1 Wort nicht korrekt lesbar): Elisabeth Kampmann, Anna Kampmann, Theresia Kampmann, Wilhelm Kampmann, sämtlich zu Freienohl, auf deren Kosten im Grundbuch aufgelassen werden.
TOP 14: Durch notariellen Vertrag vom 18. Oktober 1871, genehmigt von Königlicher Regierung unterm 27. August 1872 ist dem Ackerwirt Joseph Joseph Ortmann hier die Gemeinde-Parzelle Flur I Nr. 1402/114 der Steuergemeinde Freienohl für 5,50 Mark verkauft. Die Parzelle ist in dem Besitz des Ackerers Heinrich Cordel hier übergegangen und die Auflassung derselben im Grundbuch soll auf Kosten des Cordel erfolgen.
TOP 15: Dem Ackerer Bernard Toenne hier ist durch notariellen Vertrag vom 18. Oktober 1871 genehmigt unter Königlicher Regierung unterm 27. März 1873 die Gemeinde-Parzelle Flur IV Nr. 259/144 der Steuergemeinde Freienohl für ein Antrittsgeld von 1 Sgr und einem jährlichen Grundzins von 7 Sgr 4 Pf verkauft und Grundbuch-Berichtigung hat nicht stattgefunden. Die Parzelle soll dem jetzigen Besitzer Ziegelei-Besitzer Johann Düring hier auf dessen Kosten aufgelassen werden.
TOP 16: Dem Tagelöhner Franz Schwarze hier wurde am 18. Juli 1850 im öffentlichen Versteigerungs-Termin die Gemeinde-Parzelle Flur I Nr. 1072/297 der Steuergemeinde Freienohl für 30 Mark Antrittsgeld und einem jährlichen Grundzins von 5,54 Mark verkauft. Der jährliche Grundzins ist nachträglich auf 4,76 Mark ermäßigt und solches sowie die Auflassung der Parzelle ist von Königlicher Regierung unterm 19. Oktober 1879 genehmigt. Schwarze ist mit Tod abgegangen und die Parzelle soll nunmehr auf den jetzigen Besitzer Maurer Franz Sawar zu Freienohl auf dessen Kosten im Grundbuch aufgelassen werden.
TOP 17: In Betreff der Grundstücke Flur I Nr. 1312/523 und 1315/523 der Steuergemeinde Freienohl muss die Eigentums-Berichtigung der schwebenden Separation überlassen werden, da mit Kohsmann gnt. Claren Grundflächen ausgetauscht sind. Die Eigentums-Berichtigung kann nach Feststellung der früher vereinbarten Grenzen durch ein Besitz-Attest der Gemeinde-Behörde erfolgen.
TOP 18: In Betreff der Grundstücke Flur I Nr. 1479/280 und 1484/340 der Steuergemeinde Freienohl kann eine Auflassung an den Besitzer Anton Linneborn hier nicht erfolgen, da die Parzellen aus mehreren fremden Spliss-Teilen mit entstanden sind.
TOP 19: Im Jahr 1852 wurde dem Franz Geihsler hierselbst das Grundstück Flur I Nr. 807 der Steuergemeinde Freienohl zum Preis von 15 Mark verkauft. Die Aufschreibung in der Mutterrolle hat zwar auf den Lohgerber Arnold Geihsler stattgefunden, jedoch eine Grundbuch-Berichtigung nicht erfolgt. Durch Vertrag vom 29. Januar 1880 hat Geihsler das Grundstück wieder an den Maurermeister Caspar Rocholl zu Freienohl verkauft und wir bewilligen daher die Auflassung des genannten Grundstücks auf den Namen des Rocholl.
Am 23. April 1889
TOP 1: Die Kosten für 6 neue Bänke in der oberen Mädchenklasse (in der Alten Schule) wurden aus der Gemeindekasse bewilligt. Die Schreiner Stirnberg und Feldmann hier sollen zur Abgabe ihrer Offerte aufgefordert werden und hat der Gemeinde-Vorsteher die Arbeit an Mindestfordernden zu vergeben.
TOP 2: Die entbehrlich gewordenen 3 Öfen, 1 Maschine und 1 Spülstein wurden dem Alex Emmerich hier für das abgegebene Gebot (Angebot) von 30 Mark verkauft. - Siehe 17. April 1889, TOP 6.
TOP 3: Die Eingabe in Betreff Projektions-Veranschlagung einer Personal-Haltestelle (Bahnhof) wurde vorgelesen, gutgeheißen und demnächst vollzogen (abgeschickt). - Diese Eingabe, dieser Text ist nicht aktenkundig.
TOP 4: Für die Garten- und Wiesen-Pacht des Fritz Pieper hier im jährlichen Betrag von 24,50 Mark wurde der Fritz Miese von hier als Bürge zugelassen.
Am 4. Mai 1889
TOP 1: In Folge Anberaumung (korrekt abgeschrieben) einer Amts-Versammlung, welche als Gegenstand die Herstellung einer Amtswohnung auf die Tagesordnung gestellt hatte, wurde vom Gemeinde-Vorsteher Kückenhoff den Gemeinde-Verordneten die Frage vorgelegt, ob und zu welchem äußersten Preis der Amts-Versammlung das neue Schulhaus, welches z. Zt. der Amtmann mitbenutzt, angeboten werden sollte. Es wurde einstimmig beschlossen, das benannte Gebäude dem Amt zu überlassen und wurde der Gemeinde-Vorsteher Kückenhoff und der Amts-Verordnete Göckeler ermächtigt, den Preis bis auf mindestens 1700 Mark festzustellen. Sollte von der Amts-Versammlung das Gebäude nicht genommen und ein Neubau hergestellt werden, so sind die Genannten befugt, einen geeigneten Platz für das zu erbauende Amtshaus ohne Entschädigung vom Amt zu verlangen, anzubieten.
TOP 2: Es wurden, nachdem die Gemeinde-Verordneten von dem schreiben des Herrn Landrats Kenntnis genommen, der Gemeinde-Vorsteher Kückenhoff und der Gemeinde-Verordnete Kehsler deputiert, um mit dem Landrat mündlich über Anlage einer Haltestelle zu beraten und eventuell den Antrag der Gemeinde auf Anfertigung eines Kostenanschlags zur Einrichtung der Haltestelle am nördlichen (!) Tunnel-Eingang nochmals zu wiederholen. - Fortsetzung TOP 4; Grund ist der neue Inhalt.
TOP 4: Die wegen Verhandlung über Errichtung der Haltestelle Deputierten Kückenhoff und Kehsler sollen dem Landrat auch die Lage und Beschaffenheit des Sunderweges unterbreiten und dessen Ansicht darüber hören, ob der Kreis, ohne dass die Gemeinde einen Brücken-Anbau errichtet und ohne dass erhebliche Reparaturarbeiten an der Brücke vorgenommen werden müssen, den Weg mit Brücke übernimmt. Bis nach Anhörung dieser Beratung wurde der Beschluss vertagt.
TOP 3: Die Witwe Höhmann soll auf Kosten der Gemeinde in einem Krankenhaus untergebracht werden. - Sterberegister: gest. 9.7.1880: Heinrich Höhmann, Tagelöhner, LA 61 J. - Trauungsregister: Heirat am 17.11.1853: Heinrich Höhmann mit Wilhelmine Bracht aus Niederberge, evgl. Rel.
TOP 4: Die wegen Verhandlung über Errichtung der Haltestelle deputierten Kückenhoff und Kehsler sollen dem Landrat auch die Lage und Beschaffenheit des Sunderweges unterbreiten und dessen Ansicht darüber hören, ob der …(1 kleines Wort nicht korrekt lesbar), ohne dass die Gemeinde einen Brücken-Neubau errichtet und ohne dass erhebliche Reparatur-Arbeiten an der Brücke vorgenommen werden müssen, den Weg mit Brücke übernimmt. Bis nach Anhörung dieser Beratung wurde der Beschluss vertagt.
TOP 5: Die Stelle eines Nachtwächters soll ausgeschrieben werden und sollen sich ...(1 Fremdwort nicht korrekt lesbar; gemeint sind wohl:) Bewerber bis zum 1. Juli melden.
TOP 6: Dem Fritz Miese wurde auf Steuer-Restbestände ein Ausstand von 14 Tagen bewilligt.
Am 14. Mai 1889
TOP 1: Die Deputierten Kückenhoff und Kehsler referierten über die mit dem Herrn Landrat gehabte Besprechung in Betreff der zu errichtenden Haltestelle. Auf Grund der Mitteilungen wurde beschlossen, dem Herrn Landrat mitzuteilen, dass von der projektierten Veranschlagung der beiden (!) Haltestellen vorläufig Abstand genommen werden solle. - Das bedeutet – zu diesem Zeitpunkt 1889 – es gibt nur die Haltestelle in Wennemen und in Oeventrop. Mit den „beiden Haltestellen“ sind gemeint: an beiden Ein-/Ausgängen des Tunnels.
TOP 2: Dem Rendanten Bracht wurde für die Gemeindekassenrechnung für 1887/88 Decharge erteilt. - Entlastung.
TOP 3: Die der politischen Gemeinde gehörenden Grundstücke Flur I Nr. 1791a/809 und 1791b/796 der Steuergemeinde Freienohl mit aufstehenden (darauf stehenden) Schul- und Abtritts-Gebäuden wurden dem Amt Freienohl für das Gebot von 16.000 Mark verkauft und der Kaufpreis soll zum Neubau eines anderweitigen zweiklassigen (für 2 Klassen) Schulgebäudes aus Lehrer- und Lehrerinnen-Wohnungen verwendet werden. Die Übergabe der Verkaufsobjekte soll spätestens zum 1. Juli 1890 erfolgen. Jedoch wird die Übergabe auch schon früher nach Fertigstellung des neuen Schulgebäudes erfolgen können.
TOP 4: Von den Rückständen des Bäckers Joseph Kramer wurde der Betrag mit 15,50 Mark niedergeschlagen. Jedoch soll der Rendant aufgefordert werden, von jetzt an mit der Beitreibung pünktlich und ohne Ansehen der Person zu beginnen. - Was hier damals inhaltlich gemeint ist, ist – natürlich – nicht aktenkundig.
TOP 5: Das Weidegeld für 1889 wurde auf 2 Mark pro Stück (Rindvieh) festgesetzt und soll solches veröffentlicht werden.
TOP 6: Die mit dem Weidegeld im Rückstand gebliebenen Personen sollen nochmals aufgefordert werden, binnen 8 Tagen Zahlung zu leisten, da anderenfalls deren Kühe von dem Hirten zurückgewiesen werden.
TOP 7: Die Arbeiten zur Verlängerung des bei dem Bracht´schen Gasthaus mündenden Kanals wurden dem Kaspar Rocholl für dessen Forderung von 70 Mark übertragen.
TOP 8: Desgleichen die Anlage einer Freitreppe und Mauer bei dem hiesigen Küsterhaus zu 125 Mark.
TOP 9: Das Mobiliar der Witwe Höhmann soll öffentlich gegen Barzahlung versteigert werden. - Siehe oben 4. Mai 1889 TOP 3; die verstorbene Witwe Wilhelmine Höhmann geb. Bracht war evangelisch, steht deswegen – traditionsgemäß – nicht im katholischen Sterberegister der politischen Gemeinde. Sie ist wohl in Arnsberg im Krankenhaus gestorben, doch möglicherweise auf dem Freienohler Totenhof (dem alten Friedhof) beerdigt.
TOP 10: Die in dem unterm 11. Dezember 1876 für die Gemeinde Freienohl erlassenen Regularien für die Erhebung einer Hundesteuer, die den neueren Verwaltungs-Gesetzen entsprechenden Bestimmungen über Einsprüche und Reklamationen gegen Gemeinde-Steuern nicht enthalten sind, so wurde der Amtmann und Gemeinde-Vorsteher ermächtigt, für den hiesigen Gemeinde-Bezirk ein anderweites Regulativ nach dem vom Herrn Regierungspräsidenten entworfenen Formal-Regulativ, welches mit dem 1. Oktober 1889 in Wirksamkeit treten soll. Der Betrag der Hundesteuer wurde pro Hund und Jahr auf 3 Mark festgesetzt und von der Steuer sollen befreit bleiben: (1.) für jeden Metzgerein Hund, wenn derselbe, sobald er nicht bei Ausübung des Gewerbes verwendet wird, an der Kette liegt; (2.) für jeden Schafhirten ein Hund. Ferner sollen die Bewohner isoliert belegener Wohnhäuser je 1 Hofhund steuerfrei halten dürfen und zwar: (a) Anton Linneborn, (b) Hermann Winterhoff, (c) Heinrich Kordel, (d) Josef Klauke, (e) Johann Siepe, (f)Johann Düring, (g) Caspar Goeckeler Sen., (h) Georg Weber, (i) Franz Funke,(k) Heinrich Helnerus, (l) Johann Schnapp, (m) Johann Kehsler, (n) Hugo Ganczarsky, (o) Nikolaus Bauerdick, (p) Franz Spindeldreher,(q) Johann Kraas. - Anzahl: 16.
Am 21. Mai 1889
TOP 1: Die Verfügung des Herrn Regierungspräsidenten vom 6. Mai 1889 A IV 1754 die Erhöhung der Wohnungsgeld-Entschädigung des Waldwärters Ganczarsky betreffend auf jährlich 120 Mark wurde vorgetragen und beschlossen, gegen die gedachte Verfügung keinen Rekurs (Einspruch) einzulegen. Es wurde hierbei jedoch gleichzeitig beschlossen, es dem Waldwärter Ganczarsky anheimzugeben, die Wohnung bis zum 1. November 1889 zu räumen und soll demselben dann vom Tage der Räumung an die jährliche Wohnungsgeld-Entschädigung von 120 Mark aus der Gemeindekasse gezahlt werden. Hierbei müssen wir aber zugleich den Antrag stellen, dass der Ganczarsky die ohne unsere Genehmigung angelegte Pallisadenstellung, welche die Förster-Wohnung vollständig verunstaltet und nur zum Nachteil des Försterhauses dient, sofort wieder entfernt.
TOP 2: Die Übergabe der künftigen Unterhaltung der hiesigen Communal-Wege an den Kreis wurde abgelehnt, da nach einer Äußerung des Herrn Landrats es fraglich ist, ob die hiesigen Communal-Wege als öffentliche Communications-Wege (!) betrachtet werden können.
TOP 3: Als Schulhaus-Bauplätze sind in Aussicht genommen: a) der sogen. Industrie-Garten Flur I Nr. 1285/426 und 1286/426; b) die von Ludwig Geihsler hier zum Preis von 2490 Mark angebotene Parzelle Flur I Nr. 776, 1506/0,775 und 776 und zwar in Rücksicht auf den vorzunehmenden teilweisen Austausch mit den dem Johann Kückenhoff gehörigen Parzellen Flur I Nr. 773, 1504/0,773, 774 und 1505/0,774. - Geihsler: Hügel 2: Alte Haus-Nr. 172. - Da die Gemeinde-Versammlung bezüglich dieser beiden Plätze geteilter Ansicht ist, so soll der Herr Landrat gebeten werden, unter Zuziehung des Herrn Kreisbaubeamten den geeignetsten dieser beiden Plätze als Schulhaus-Bauplatz zu bezeichnen.
Am 21. Juni 1889
TOP 1: Als Schulhaus-Bauplatz wurde mit 3 gegen 2 Stimmen, die Gemeinde-Verordneten Kehsler und Kerstholt enthielten sich der Abstimmung, von dem Ackerer Lorenz Düring für die Parzelle Flur I Nr. 581 der Steuergemeinde Freienohl zur Größe von 143 Ruthen 60 Fuß (2038 Quadratmeter) zum Preis von 1800 Mark Schulden und Lasten frei angekauft. Der Kaufpreis soll aus dem vorhandenen Bestande der Gemeindekasse entnommen und am Auflassungstag dem Lorenz Düring gezahlt werden.
TOP 2: Dem Franz Tebbe wurde für den Monat Juni eine Bau-Unterstützung von 2 Mark und vom 1. Juli an eine solche von monatlich 6 Mark Kosten-Rente (?) aus der Gemeindekasse bewilligt. - Parzelle I 581: nach der Schule: Feuerwehrhaus (Hauptstraße)
TOP 3: Gegen diejenigen Personen, welche pro 1887/88 und 1888/89 mit der Zahlung des Weidegeldes in Rest geblieben sind, soll der Erlass eines Zahlungsbefehls beantragt werden. - Namen sind nicht aktenkundig.
Am 24. Juli 1889
TOP 1: Der Beschluss des hiesigen Schulvorstandes (Pfarrer Falter) vom heutigen Tag in Betreff Ankauf des Grundstücks Flur I Nr. 581 der Steuergemeinde Freienohl als Schulhaus-Bauplatz für die hiesige katholische Schulgemeinde wurde akzeptiert und der Kaufpreis von 1800 Mark aus dem vorhandenen Bestand der Gemeindekasse bewilligt.
TOP 2: Ferner wurde der Beschluss des hiesigen Schulvorstandes vom heutigen Tag in Betreff des Schulhaus-Bauprojektes, der Bau-Ausführung-Eingabe, des Bau-Kapitals und Überweisung der Bauten nach Fertigstellung an die Schulgemeinde Freienohl akzeptiert und gleichzeitig beschlossen, das von der Amtskasse Freienohl für das jetzige neue Schulgebäude zu zahlende Kauf-Kapital ad 16000 Mark zum Bau des neuen Schulgebäudes nebst Abtritts-Anlagen zu verwenden. Sollte dieser Betrag als Bau-Kapital nicht ausreichen, dann soll später über die Beschaffung des Rest-Baukapitals Beschluss gefasst werden.
TOP 3: Der Fabrikarbeiter Christian Hahne hierselbst wurde zum 1. August d.J. an zum Nachtwächter der Gemeinde Freienohl mit einem Jahresgehalt von 300 Mark und der erforderlichen Deputatfolge zum Heizen der Wachstube gewählt. Die Anstellung erfolgte provisorisch auf vierwöchentlicher Kündigung. - Deputatfolge: hier: und der erforderlichen Berechtigung für kostenloses Brennholz...
TOP 4: Tagelöhner Ferdinand Becker, Schaufelmacher Franz Düring, Maurer Fritz Göckeler Junior, Tagelöhner Fritz Neise und Zimmermann Franz Nöcker sollen in Betreff des rückstöndigen Weidegeldes gerichtlich eingeklagt werden. Rechtsanwalt Scheele zu Arnsbberg soll ersucht werden, das Mandat für die Gemeinde zu übernehmen.
TOP 5: Die Jagdverpachtungs-Bedingungen wurden festgelegt. - Die sind hier nicht aktenkundig.
TOP 6: In Rücksicht darauf, dass der Wildschaden in den letzten sechs Jahren zur größten Unzufriedenheit der Grundbesitzer geregelt worden ist, die seitherigen Anpächter in Betreff Schonung der Feldhüter sich ebenfalls nicht nobel (!?) benommen haben, wurde, nachdem der Gemeinde-Verordnete Kehsler als Jagd-Interessent abgetreten war (den Raum verlassen hat), beschlossen, die hiesige Gemeinde-Jagd an Eingesessene von Freienohl unter der Hand zu verpachten und zwar für einen sechsjährigen Zeitraum (vom 1. September 1889 bis 31. August 1895). Demnächst (danach) wurde verpachtet: 1.) der süd-östliche Bezirk an den Auktionator Joseph Noeke hier für das jährliche Gebot von 50 Mark; 2.) der süd-westliche Bezirk an den Bauunternehmer Caspar Kehsler hier für das jährliche Gebot von 150 Mark; 3.) der nord-östliche Bezirk an den Rendanten Louis Bracht hier für das jährliche Gebot von 20 Mark.
Am 30. August 1889
TOP 1: Die Verfügung des Herrn Regierungspräsidenten vom 5. d.M. A IV 3325, wonach dem Waldwärter Ganczarsky die Ausübung des Forst- und Jagdschutzes in den von Wedel´schen Waldungen widerruflich genehmigt wird, wurde vorgetragen und beschlossen, weil die Gemeinde-Vertretung hierüber vorher nicht gehört (worden war), gegen diese Genehmigung zu protestieren.
TOP 2: Dem Maurer Caspar Rocholl wurden die Reparaturen an dem alten Schulhaus hier für die ermäßigte Forderung von 210 Mark übertragen.
TOP 3: Ferner wurde dem Caspar Rocholl die Weißelung der Schulklassen und Schulfluren übertragen. - Gemeint ist für TOP 2 und 3 die Alte Schule und im Amtshaus.
TOP 4: Der Beschluss der Wasserwerks-Deputation vom heutigen Tag in Betreff der hiesigen Straßen-Brunnen wurde akzeptiert. - Mehr Inhalt ist nicht akten kundig.
TOP 5: Von der Landrätlichen Verfügung vom 8. d.M. Nr. 1199 in Betreff des Pallisaden-Stalles bei dem hiesigen Forsthaus wurde Kenntnis genommen. - Der Inhalt ist nicht aktenkundig. Sie oben 21. Mai 189, TOP 1. Wahrscheinlich hat sich Waldwärter Ganczarsky beim Landrat beschwert...
TOP 6: Das Gesuch der Witwe Caspar Mester um Niederschlagung von 7,50 Mark Communal-Steuer pro 1889/90 wurde bewilligt. - Sterberegister: Caspar Mester, Handelsmann, geb. 1864, gest. 11.6.1889. Dazu kein passendes Datum im Trauungsregister; vielleicht auswärts geheiratet.
TOP 7: Zur Revision der Gemeindekassenrechnung pro 1888/89 wurden die Gemeinde-Verordneten Düring und Kerstholt gewählt.
Ende Akte AA 407. Fortsetzung AA 411:
Am 20. September 1889
TOP 1: Die Hauungs- und Culturpläne pro 1890 wurde vorgelegt und unter Bezugnahme auf die Rücksprache des Gemeinde-Vorstehers mit dem Herrn Oberförster Harbert folgendes bemerkt: (A) Hauungsplan: Pos. 11 a I P. Köppel (oft mit ö geschrieben; gemeint ist der Küppel; vielleicht kennt sich der Sekretär noch nicht aus): Wir bitten, den Abtrieb soweit auszudehnen, wie derselbe überhaupt zur Ausführung gelangen soll und demnächst die ganze abgetriebene Fläche auf einmal wieder zu bepflanzen. Das hierauf zum Einschlagen kommende Plus kann bei einem anderen Distrikt in Abzug gebracht werden. Pos. 3, 4, 5: Wir bitten, das Reiserholz nicht aufnehmen zu lassen (von den Waldarbeitern, Holzfällern), sondern dasselbe an der Erde zum Verkauf zu stellen, weil der Kaufpreis die Kosten des Auflegens kaum deckt. - (B) Forst-Culturplan: Aufgrund der Bemerkung zum Hauungs-Plan kann der Betrag ad 236,68 Mark ad Pos. 3 in Wegfall kommen. Sobald die vorstehenden Ausstellungen Berücksichtigung finden, können die Pläne auf Grund des heutigen Beschlusses von dem Amtmann und Gemeinde-Vorsteher vollzogen werden.
TOP 2: Die Verfügung des Kreis-Ausschusses vom vom 29. August d.J. Nr. 1338 im Betreff der künftigen Unterhaltung der Gemeinde-Wege von Seiten des Kreises wurde vorgetragen und beschlossen, die Unterhaltung der hiesigen Gemeinde-Wege pro futuro (in Zukunft) nicht (in der Akte unterstrichen) an den Kreis zu übertragen. - Gründe sind nicht aktenkundig.
TOP 3: Die heutigen Beschlüsse ad 1 und 2 der Wasserwerks-Deputation im Betreff Anlegung eines elektrischen Wasserstandsanzeigers und Einbauung von 5 Schreibern wurden genehmigt.
Am 9. November 1889
TOP 1: Die Rechnung der Gemeindekasse Freienohl pro 1888/89 nebst Revisions-Bemerkungen des Amtmannes und der Revisions-Commission wurden vorgetragen und die Rechnung wie folgt festgesetzt: Soll-Einnahme 20755,25 Mark; Ist-Einnahme 20119,95 Mark; Rest-Einnahme 635,30 Mark; Soll-Ausgabe 16154,38 Mark; Ist-Ausgabe 16151,38 Mark; Rest-Ausgabe 3,00 Mark; Bestand 3968,57 Mark. Den Rendanten wurde Decharge erteilt.
TOP 2: Das Cultur-Attest vom 13. April 1889 über 37 Mark Cultur-Kostenlohn an Joseph Nolte - Beleg 183 zur Gemeindekassen-Rechnung pro 1888/89 – muss spezifiziert werden, da nicht zu ersehen, für welche Arbeiten der Betrag gezahlt ist.
TOP 3: Die Reisekosten-Liquidation des Försters Ganczarsky - Beleg 255 und 256 der Gemeindekassen-Rechnung pro 1888/89 - sollen der Aufsichtsbehörde vorgelegt werden mit der Bitte zu entscheiden, ob die Gemeinde zur Zahlung der vorliegenden Reisekosten verpflichtet sei. - Die Beträge sind hier nicht aktenkundig.
TOP 4: Der Gemeinde-Vorsteher Kückenhoff und die Gemeinde-Verordneten Kehsler und Kerstholt wurden deputiert, mit dem Herrn Regierungspräsidenten und dem Herrn Oberforstmeister im Betreff der hiesigen Forstverwaltung Vortrag zu halten, resp. Beschwerde zu führen. - Inhalte sind nicht aktenkundig.
TOP 5: Als Mitglieder der Klassensteuer-Einschätzungs-Commission pro 1890/91 wurden Caspar Toenne, Caspar Weber und Bäcker Franz Korte gewählt.
TOP 6: Der Gemeinde-Vorsteher Kückenhoff und der Gemeinde-Verordnete Geihsler wurden deputiert, für die Förster-Wohnung einen Ofen zu beschaffen.
TOP 7: Die Neubelederung (korrekt gelesen?) der Kolben an einer Feuerspritze wurde genehmigt, dagegen die Beschaffung neuer Schläuche für die zweite Spritze abgelehnt, da das Bedürfnis zur Unterhaltung einer zweiten Spritze durch Anlegung der Wasserleitung, Beschaffung von Hydrante und 180 Meter Schläuche nicht mehr anzuerkennen ist. Die Beschaffung einer Hydranten-Karre wurde genehmigt. Und über die Bildung einer organisierten Pflicht-Feuerwehr soll später beraten werden. - Der Hand gezogene Hydrantenkarren dient dem Transport von aufgerollten Schläuchen und Handwerkszeug.
TOP 8: Zum Zweck der Auseinandersetzung sollen die Grundstücke Flur I Nr.1352/421, Flur II Nr. 146/30 und Flur I Nr. 619 der Steuergemeinde Freienohl zwangsweise zur Versteigerung gebracht werden. - Ausführlicheres ist nicht aktenkundig.
TOP 9: Die Vermessung und Versteinung der hiesigen Ortslage (mit Grenzsteinen), soweit dieselbe nicht zur Separation gezogen wird, auf Staatskosten soll erbeten werden. Und bewilligen wir zu diesem Zweck die Kosten der Grenzsteine und Zahlung des Kettenzieher-Lohnes aus der Gemeindekasse. - Bei Krünitz- und Zedler-Online-Lexika sind Kettenzieher unbekannt; Metall-Ketten als Messbänder?
Top 10: Die Reinigung des Löwenbach´schen Hauses auf Gemeindekosten wurde abgelehnt, da der Nachweis nicht erbracht ist, dass die Teer-Bestreichung desselben durch fremde Hand geschehen sei. - Genauere Informationen sind nicht aktenkundig. - Haus Löwenbach: Eckhaus Hauptstraße / Bergstraße (2008: Schuhhaus Klemm); siehe Kapitel: Freienohler Zusammenleben mit jüdischen Familien.
TOP 11: Für die Kinder der Witwe Eickhoff (s.o.) sollen Schuhe beschafft, aus der Gemeindekasse bezahlt werden.
Am 15. November 1889
TOP 1: Nachdem der bei der Sache interessierte Gemeinde-Verordnete Kehsler abgetreten war, wurde dem Maurermeister Caspar Rocholl für den Bau des Schul- und Abort-Gebäudes hierselbst auf Grund seiner Offerte von 14 zu 16 ¼ % unter Kostenanschlag übertragen. - Wohl eine gewisse Fairness, um nicht als Konkurrenz aufzutreten. - Hierselbst = gemeint ist - hier - die neue Schule (das spätere Amtshaus).
TOP 2: Nachdem der Gemeinde-Verordnete wieder eingetreten war, wurde die Leitung des Schulhaus-Baus und Abort-Gebäudes hierselbst dem Maurermeister Franz Göckeler hierselbst übertragen. - Hier bei TOP 2 ging es um die Leitung und die stand vorher wohl schon fest.
Am 29. November 1889
TOP 1: Der Guts- und Fabrik-Besitzer Hermann van der Becke zu Hemer resp. dessen Vater haben im Jahr 1844 von der Gemeinde-Waldparzelle Flur IV Nr. 3 der hiesigen Steuergemeinde zur Anlegung eines Flussgrabens eine Fläche zum Preis von 115 RT 24 Sgr 9 Pf erworben und ist ein Teil dieser Fläche Flur IV Nr. 3/3 zur Größe von 1 Morgen 143 Ruten in der Mutterrolle und im Grundbuch für von der Becke berechtigt, während die andere Fläche Flur IV Nr. 3/2 jetzt zu Nr. 319/3 zur Größe von 40 Ruten 20 Fuß oder 5 Ar 70 qm irrtümlich nicht berichtigt ist. Da van der Becke resp. dessen Vater schon seit 1844 in ungestörtem Besitz dieser letzteren Fläche sind, dieselbe auch zum Teil als Fabrik-Obergraben Verwendung gefunden hat, so willigen wir in die Auflassung des Grundstücks Flur IV Nr. 319/3 der Steuergemeinde Freienohl auf den Namen des Guts- und Fabrik-Besitzers Hermann van der Becke zu Hemer unter der Bedingung, dass von der Becke die sämtlichen Auflassungs-Kosten zu zahlen hat.
TOP 2: Die von dem Gemeinde-Vorsteher Kückenhoff und Gemeinde-Verordneten Noeke mit dem Anpachten des Schulhaus-Baugrundstücks getroffene Vereinbarung im Betreff derer Entschädigung für sofortige Abtretung des Grundstücks wurde genehmigt und soll der Gesamtbetrag ad 124,30 Mark zur Zahlung an den bevollmächtigten Auktionator Joseph Noeke hier auf die Gemeindekasse Freienohl Titel IX Position 3 angewiesen werden.
TOP 3: Das Gesuch des Gustav Helnerus hier vom 20. Oktober d.J. um Niederschlagung des Weide-Geldes und Hirten-Lohnes für 1889 wurde abgelehnt. - Die Gründe für das Gesuch und für die Ablehnung sind nicht aktenkundig.
TOP 4: Im Betreff des sogenannten Termin-Geldes soll mündlich bei einem Rechts-Kundigen angefragt werden, ob durch die Nicht-Erhebung des Geldes auf einige Jahre die Observierung (Beobachtung, Kontrolle) hinfällig geworden sei und daher die Gemeinde keinen rechtlichen Anspruch mehr darauf habe.
TOP 5: Es sollen je 3 Meter Reiser-Knüppel als Armenholz erhalten: Witwe Kloke, Witwe Hilgenberg, Witwe Eickhoff, Witwe Recke, Witwe Koester, Witwe Pöttgen und Franz Tebbe. - Informationen über diese siehe oben.
Am 18. Dezember 1889
TOP 1: Das Gesuch des Heinrich Rocholl hierselbst vom 10. d.M. um Ablagerung von Erdmassen aus dem Steinbruch der Erben Hahse hinter der Pumpstation wurde genehmigt und der Gemeinde-Vorsteher Kückenhoff beauftragt, dem Rocholl nähere Anweisung zu erteilen.
TOP 2: Der Antrag des Franz Tebbe um Erhöhung seiner Armenunterstützung wurde abgelehnt, da die Frau Tebbe nebst Tochter arbeitsfähig sind. - Sie oben.
TOP 3: Das rückständige Termingeld soll gerichtlich beigetrieben werden. - Aufgrund der Kassen-Führung des Rendanten sind die Namen bekannt, aber hier nicht aktenkundig.
TOP 4: Für Benutzung der Gemeinde-Wiese am Krähenberg pro 1888 und 1889 sollen vom Förster Ganzcarsky 12 Mark Pacht eingezogen werden.
TOP 5: Das Schlittenfahren der Kinder auf den Straßen soll durch die Polizeiverordnung untersagt werden. - Was für ein Verkehr! 1889! Auf allen Straßen? Den Breiter Weg hinab? Welche Pferde-Fuhrwerke fuhren die Hügel-Straße, die Twiete hinab, oder wieviel kamen herauf? Undsoweiter. - Oder nur Neid der Erwachsenen?
Am 13. Januar 1890
TOP 1: Die Beschwerde des Försters Ganczarsky, durch den Vorsteher verlesen, laut welcher des Försters Wohnung gesundheitsschädlich und unbewohnbar sei. Es wurde, nachdem das Gutachten des Maurermeisters Franz Göckeler nochmals eingehend geprüft, einstimmig beschlossen, den den unter dem 23. März 1889 gefassten Beschluss auch heute als maßgebend zu betrachten, außerdem aber auch noch zur nochmaligen Besichtigung der Förster-Wohnung und zur Feststellung etwaiger Schäden den Gemeinde-Vorsteher Kückenhoff und den Bauunternehmer Kehsler zu deputieren. Sollten sich an Wänden, Decken und im Dach schadhafte Stellen zeigen oder sollten andere Anlagen notwendig erscheinen, so sollen sofort die erforderlichen Maßregeln getroffen werden, dass der Förster keine Wohnung in Freienohl gar nicht erhalten kann, mag wohl nur an der Person und nicht am Wohnungsmängel liegen.
TOP 2: Das Gesuch des Försters Ganczarsky vom 4. d. M. um Übernahme auf die ihm zur Last gelegten halben Witwen- und Waisen-Kassen-Beiträge auf die Gemeindekasse wurde einstimmig abgelehnt.
TOP 3: Dem Auktionator Noeke sollen 2 Meter Deputat-Holz der Lehrerin Gehse, welche die Chemische Fabrik im Jahr 1888/89 abgefahren und an die Gemeindekasse bezahlt hat,mit 5 Mark erstattet werden.
TOP 4: Die in der Nachweisung der unbeibringlichen Einnahemn-Reste pro 1889/90 aufgeführten Communalsteuer-Beiträge ausschließlich: Heinrich Geihsler 5,08 Mark; Norbert Geihsler 4,23Mark; Schneider Franz Korte 6,60 Mark; Johann Lange 2,88; Gerhard Linke (1888/89) 7,50; Wilhelm Röttger16,20 Mark - sollen niedergeschlagen werden.
Am 28. Januar 1890
TOP 1: Die seitherigen Mitglieder der Wasserwerks-Deputation Caspar Rocholl, Carl Feldmann und Caspar Kehsler wurden für die Funktionsperiode 1. Januar 1890 bis bis 31. Dezember 1892 als solche wiedergewählt.
TOP 2: Die Wassersteuer für 1890 wurde definitiv festgelegt. - Inhalte sind nicht aktenkundig.
TOP 3: Der Beschluss der Wasserwerks-Deputation vom heutigen Tag, wodurch dem Johann Trompetter (Witwe Caspar Neise) -(steht dahinter in Klammern) – von der Wassersteuer für 1889 20 Mark nachgelassen sind, wurde genehmigt. - Gründe sind nicht aktenkundig.
TOP 4: Nachdem der Gemeinde-Verordnete Rocholl als Interessent abgetretenwar, wurde dessen an dem Oberförster Harbert unterm 10. d.M. eingereichten Gesuch um Überlassung von Eichen-Bauholz aus dem hiesigen Gemeindewald gegen Taxe vorgetragen und das Schreiben des Oberförsters Harbert vom 27. d.M. an den Amtmann Enser, worauf das zum Einschlag vorgesehene Derb-Holz bereits erhalten sei, vorgelesen. Versammlung beschloss, dem Rocholl das erbetene Eichen-Bauholz gegen 50 % über Taxe zu überlassen unter der Bedingung, dass die Königliche Regierung hierzu die Genehmigung erteile und Rocholl einen anderweiten Antrag einreiche.
Am 12. Februar 1890
TOP 1: In Betreff Entfernung der Überbleibsel der Kalk-Öfen nebst Rampe von den Gemeinde-Parzellen Flur I Nr. 1369/622, 1372/622 und 1373/622 der Steuergemeinde Freienohl soll vorab das Rechtsgutachten eines Rechtsanwalts eingeholt werden. - Also: die Technik, Praxis der Kalk-Öfen hat in dieser Art und Weise ausgedient. Freienohl entwickelt sich! Die Überbleibsel sind entfernt: vom Breiter Weg zur Ruhrbücke / Plasterbrücke, vor ihr rechts ins Ruhrufer.
TOP 2: Das Gesuch der Eheleute Joseph Kerstholt hier auf die Entschädigung für Wiederinstandsetzung der von Witwe Recke früher inne gehabten Wohnung wurde abgelehnt. - Wohl Umzug; denn Sterberegister: gest. 15.10.1906 Witwe Maria Recke, LA 59,
TOP 3: Dem Krieger-Verein Freienohl wurde für Böllerschießen auf Kaisers Geburtstag eine Beihilfe von 10 Mark bewilligt.
Am 1. März 1890
TOP 1: Es soll hierselbst eine Pflichtfeuerwehr eingeführt und in der nächsten Sitzung der Entwurf oder darauf bezügliche Verordnung vorgelgt werden.
TOP 2: Die Bedingungen zur Verpachtung einer Fläche des Gemeinde-Grundstückd Flur I Nr. 1541/340 der Steuergemeinde Freienohl an die Schützengesellschaft Freienohl zur Errichtung einer Schützenhalle und zur Errichtung eines Schützenplatzes wurden festgestellt. Die Pachtzeit soll 50 Jahre dauern und der jährliche Pachtbetrag 10 Mark betragen. Der Amtmann (Enser) und der Gemeinde-Vorsteher (Kückenhoff) wurden mit der Abschließung des Pachtvertrages beauftragt.
TOP 3: Der Förster Ganczarsky hat vom 5.11.1887 bis 26.2.1889 für Reisen zur Oberförsterei Arnsberg 55 Mark, - 22 Tage á 2,50 Mark – Reisekosten in Rechnung gestellt und aus der Gemeindekasse gezahlt erhalten. Nach der Verfügung des Herrn Landrats Freusberg zu Arnsberg vom 5. Februar 1890 Je Nr. 161 K.A. kann der Ganczarsky aus dem mit ihm abgeschlossenen Dienstvertrag eine Berechtigung zum Liquidieren von Reisekosten an den gedachten Tagen nicht herleiten, zumal von dem Oberförster Harbert nur eine Bescheinigung darüber ausgestellt ist, dass Ganzcarsky die fraglichen Reisen unternommen habe, um mit ihm in dienstlichen Angelegenheiten Rücksprache zu nehmen, nicht aber darüber, dass diese Reise notwendig und die betreffenden Dienstsachen auf schriftlichem Wege bzw. (früher: resp.) bei Gelegenheit der dienstlichen Anwesenheit des Oberförsters in Freienohl nicht zu erledigen gewesen seien. Da eine rechtliche Verfplichtung der Gemeinde Freienohl zur Tragung dieser Kosten nicht vorliegt, so wollen wir Ganczarsky aus Billigkeits-Rücksichten für die 22 Reisetage pro Tag 1 Mark, also 22 Mark bewilligen, jedoch soll derselbe den darüber erhobenen Betrag mit 33 Mark der Gemeindekasse Freienohl zu erstatten. Hierbei setzen wir die Reisekosten des Försters Gnczarsky für Dienstreisen nach Arnsberg, welche unumgänglich notwendig sind, auf 1 Mark pro Tag fest und sind uns die desfallsigen Liquidationen allmonatlich mit der erforderlichen Bescheinigung des Oberförsters versehen zur Prüfung vorzulegen.
Am 15. März 1890
TOP 1: Nach reiflicher Prüfung aller einschläglichen (korrekt gesprochen und abgeschrieben) Verhältnisse wurde von der Bildung einer Pflichtfeuerwehr hier abgesehen, da durch die auswärtige Beschäftigung der Mehrzahl der Bewohner die erforderlichen Mannschaften nicht im Voraus bestimmt werden können. Um beim Ausbruch eines Brandes die erforderliche Aufsicht und Leitung ausführen zu können, wurden 1.) Gastwirt Johann Kerstholt, 2.) Klempner Adolf Hauhs als Führer der Zubringermannschaft; 3.) Bäcker Franz Korte jun., 4.) Schuhmacher Gustav Helnerus als deren Stellvertreter; 5.) Bauunternehmer Caspar Kehsler, 6.) Bauunternehmer Caspar Rocholl als Führer der Steiger- und Rettungsmannschaft; 7.) Schaufelmacher Franz Düring, 8.) Schuhmacher Franz Molitor als deren Stellvertreter; 9.) Rendant Louis Bracht, 10.) Kaufmann Anton Löbach als Führer der Sicherheitsmannschaft und 11.) Wirt Franz Trumpetter, 12.) Kleidermacher Arnold Schroeder (früher: Schneidermeister, was er immer noch war) als deren Stellvertreter gewählt. Die Gewählten verwalten ihre Ämter ehrenamtlich und sollen während der Ausübung ihrer Funktionen die Rechte und Pflichten der Polizei-Executionsbeamten haben.
TOP 2: Auf Grund des Beschlusses des Schulvorstandes (Pfarrer Falter) vom 11. d.M. wurde dem Lehrer Tillmann als Vergütung durch seine Militärdienstzeit entstandenen Kosten 50 Mark bewilligt. Für die Zukunft werden hier gleichartige Anträge glatt abgewiesen. - Inhalt der Ausgaben und Grund für die Ablehnung sind nicht aktenkundig.
TOP 3: Der Antrag des Fritz Neise und Johann Koester vom 23. Februar d.J. betreffend die Öffentlichkeit der Sitzungen der Gemeinde-Versammlung wurde in Rücksicht auf das Fehlen eines genügenden Sitzungszimmers z. Zt. abgelehnt, jedoch soll die Sache gelegentlich in Erwägung gezogen werden. - Zeichen, Signale neuer Freiheit in der Freiheit Freienohl.
TOP 4: Die gegen Nicolaus Bauerdick wegen Zahlung von Termingeld eingelegte Klage soll als irrtümlich eingelegt zurückgezogen werden.
TOP 5: In Sachen Freienohl gegen Weber wegen des Weidegeldes wurde die Gegen-Erklärung festgestellt. - Mehr ist hier nicht aktenkundig.
TOP 6: Die Rechnung des Försters Ganczarsky über 5,65 Mark soll auf die Gemeindekasse angewiesen werden. - Die Rechnung ist inhaltlich nicht aktenkundig.
TOP 7: Der entworfene Etat für die Gemeinde Freienohl pro 1890/91 wurde vorgelegt, durchberaten und in Einnahme und Ausgabe auf 16550 Mark festgesetzt. Die hierauf zu erhebende Communal-Steuer ad 8412, 58 Mark soll in Form einer Communal-Einkommen-Steuer nach Maßgabe des genehmigten Regulativs unter Mitheranziehung der ganzen Grund-, Gebäude- und Gewerbe-Steuer aufgebracht werden.
TOP 8: Der mit der Schützengesellschaft unterm 2. d.M.abgeschlossene Vertrag im Betreff Verpachtung des Schützenplatzes wurde zur Kenntnis des Vorstandes gebracht.
TOP 9: Witwe Hilgenberg und Witwe Koester sollen je noch 1 Meter Holz erhalten. - Aus dem Trauungsregister: Konrad Hilgenberg aus Fulda: Heirat am 3.8.1872 mit Maria Catharina Vielhaber; Sterberegister: Konrad Hilgenberg, Fabrikarbeiter, gest. 15.4.1882, LA 52 J.; in der Volkszählungsliste von 1895 steht bei Alte Haus-Nr. 218 als Bewohnerin nur Witwe Hlgenberg; sie wird wohl kinderlos sein. - Zur Witwe Koester siehe oben: 12. September 1888, TOP 3.
Am 10. April 1890
TOP 1: In der Klagesache Freienohl gegen Noeke et Consorten in Betreff des Termingeldes wurde die Erklärung auf die Klage-Beantwortung festgestellt. - Die ist hier nicht aktenkundig. „et“ - lat.: und; Consorten ist nicht negativ gewichtet; etwa: gleicher Meinung, Position seiend.
TOP 2: In Betreff der Subhastation (Versteigerung) der der Gemeinde und der Ehefrau Johann Herbst gemeinschaftlich gehörenden beiden Grundstücke wurden der Gemeinde-Vorsteher Johann Kückenhoff und der Gemeinde-Verordnete Johann Düring beauftragt, den Wert der fraglichen Grundstücke festzustellen. Ferner wurde der Gemeinde-Vorsteher Kückenhoff bevollmächtigt, den Subhastations-Termin wahrzunehmen und eventuelle die Grundstücke für die Gemeinde Freienohl anzukaufen und seine Gebote nach der erschienenen Konkurrenz zu richten. - Trauungsregister: Heirat am 19.9.1837 Johannes Herbst mit Clara Maria Falke aus Hirschberg; oder: Heirat 2.5.1850 Johann Christoph Herbst aus Dinschede, Pfr. Arnsberg mit Florentina Krick. - Im Akten-Text steht nicht Witwe Johann Herbst!
TOP 3: Für die Funktionsperiode vom1. April 1890 bis 31. März 1896 wurde der Maurermeister Franz Göckeler einstimmig zum Amts-Verordneten wiedergewählt. - Das Amt Freienohl umfasst mehrere Gemeinden, u.a. Freienohl; eine ehrenvolle Aufgabe auch aufgrund seiner zahlreichen beruflichen Neubau-Leistungen und Leitungsaufgaben in der St. Nikolaus Schützenbruderschaft (Schützen-Hauptmann, Schützen-König).
TOP 4: Als Mitglieder der Communalsteuer-Einschätzungs-Commission pro 1890/91 wurden gewählt: a) Auktionator Joesph Noeke, b) Ziegeleibesitzer Johann Düring, c) Gastwirt Johann Kerstholt und d) Landwirt Heinrich Funke.
TOP 5: Das Gesuch des Maurers Franz Kohsmann vom 16. März d.J. um Befreiung von der Zahlung des Weidegeldes ad 2 Mark für 1889/90 wurde abgelehnt, da der Besitz einer Waldspliss-Parzelle Weidegeld-Freiheit nicht begründet. - Waldsplissparzelle: „gespaltene“ Waldparzelle.
TOP 6: In Folge des Gesuchs des Johann Mester hier vom vom 16. März d.J. wurde derselbe als Besitzer der Sohlstätte Flur I Nr. 876 (St. Nikolaus Straße, Alte Haus-Nr. 33) früher Georg Becker (1849) von der Zahlung des Weidegeldes befreit, jedoch muss der Mester fortan Termingeld zahlen.
TOP 7: Die rückständigeCommunalsteuer des Johann Altenwerth pro 1889/90 im Betrag von 2,50 Mark wurde niedergeschlagen. - Ein Grund ist nicht aktenkundig. Vielleicht hier versteckt: Trauungs-Register: Johann Altenwerth: Heirat am 23.10.1869 mit Franziska Meyer aus Wasserfall. Sterberegister: Kind, Sohn Carl Altenwerth: gest. 5.9.1884, geb. 2.9.1882; Tagelöhner Johann Altenwerth, gest. 28.5.1893; gest. 29.12.1890, geb. 1889 Kind Maria Altenwerth: nicht aktenkundig, ob Kind von Johann Altenwerth. Von Franziska Altenwerth kein Eintrag im Sterberegister bis 1920.
TOP 8: Dem Albert Kinkel hier wurde zur Berichtigung seines Communalsteuer-Restes pro 1889/90 im Betrag von 4 Mark Ausstand bis zum 1 Juni d.J. bewilligt.
TOP 9: Die vom Schulvorstand unterm 11. März d.J. aufgestellte Veränderungs-Nachweisung zum Schulkassen-Etat pro 1887/88 bis 1892/93 wurde vorgelegt und geprüft. Die Versammlung fand nichts zu erinnern (nichts dagegen einzuwenden).
TOP 10: Erklärte sich Versammlung mit dem Schulvorstands-Beschluss vom 11. März d.J., wonach dem Rendanten Bracht vom 1. April 1890 an widerruflich 1 % Hebegebühren von dem Titel VII Position 11 der Veränderungs-Nachweisung aufgeführten Beträge ad 1100 Mark bewilligt ist, einverstanden. - Im Original ist dieser TOP 10 eingeklammert, ohne Anmerkung.
TOP 11: Die folgenden Punkte: a) Weiterführung der Wasserleitung in der Rümmecke-Straße und Festsetzung der anschließenden und b) Anstellung des Gemeinde-Hirten wurden von der Tagesordnung abgesetzt. Demnächst (danach) wurde unter dem Vorsitz dea Gemeinde-Vorstehers Kückenhoff, nachdem der Amtmann die Sitzung verlassen hatte, folgendes beschlossen:
TOP 12: Nachdem der Maurermeister Franz Göckeler die Bauleitung des neuen Schulgebäudes niedergelegt hatte, wurde der Kreis-Communal-Baumeister Ebert mit der Bauleitung beauftragt. - Vielleicht Altersgründe für Franz Göckeler: LA 77 J.; er stirbt 10.9.1897 in Neheim (Krankenhaus); oder politische Gründe. Aktenkundig ist nicht, welches Gebäude gemeint ist: die neue Schule = Amtshaus, oder die an dieser Stelle nicht aktenkundige Stelle; s.o. 21.5.1889, 21.6.1889, 24.7.1889.
TOP 13: Die nördlichen 4 Fenster der Schulräume im neuen Schulgebäude sollen nicht zugemauert, sondern mit wirklichenFenstern versehen werden. Die in dem verkauften Schulgebäude vorhandenen 4 Blendladen (?) sollen eventuell benutzt werden. - Das „verkaufte“ – hier nicht aktenkundig – Schulgebäude ist wohl das Amtshaus; aber ob mit den „nördlichen 4 Fenstern“ tatsächlich die „Alte Schule“ gemeint ist, ist nicht aktenkundig.
Am 26. April 1890
TOP 1: Die Communalsteuer-Reste des Fritz Helnerus, Johann Klahsmeier, Schuster Franz Pöttgen, Knecht Johann Sahse und Otto Schüttler werden niedergeschlagen, während im Betreff der Steuersache des Johann Linke Lohnberechtigungen zu versuchen sind. Der jetzige Aufenthaltsort des Wilhelm Röttger bleibt zu ermitteln und demnächst (danach) sind die Steuerrückstände desselben einzuziehen. - Dieser TOP mag ein Hinweis auf Armut in der Gemeinde Freienohl sein. - Trauungsregister: Heirat am 23.8.1849 Wilhelm Röttger aus Pfr. Sundern mit Theresia Lisette Jürgens dim. nach Pfr. Sundern. Einwohnerliste Dezember 1849: kein Befund. TOP-Datum: 1890!
TOP 2: In die Commission zur Revision der Wiesen in Betreff Entfernung des Huflattichs werden gewählt: Heinrich Geihsler, Caspar Weber und Feldhüter Ganczarsky.
TOP 3: Falls Fabrikarbeiter: August Becker, Johann Vieth, Heinrich Düring; Tagelöhner Franz Cohsmann, Zimmermann Fritz Kehsler; Franz Kaulmann; Maurer Johann Rocholl und Ackerer Bernhard Heckmann sämtlich Wasseraus der etwa zu verlängernden Wasserleitung gegen Zahlung der einzuschätzenden Wassersteuer entnehmen wollen, dann soll die Wasserleitung unter der Bedingung bis nach einem noch festzusetzenden Punkt in der Rümmecker-Straße verlängert werden, wenn alle 8 Personen zu den Anlagekosten je 25 Mark beisteuern wollen. Trifft die Wasserentnahme bei den zuerst genannten 7 Personen nicht zu, dann soll die Wasserleitung nur bis zu dem neu erbauten Bernhard Heckmann´schen Haus gegenüber verlängert werden und hat Heckmann zu diesem Fall zu den Anlagekosten 35 Mark beizusteuern.
TOP 4: Dem W...(nicht korrekt lesbar, nicht: Witwer) Fritz Neise hierselbst wurden zur Berichtigung seiner Communal-Gefälle-Zahlungen bewilligt, jedoch muss die letzte, die 3. Rate am 1. Juli d.J. berichtigt werden.
Am 31. Mai 1890
TOP 1: Die Anweisung zur Ausführung des Reichsgesetzes betreffend der Invalidität und Altersversicherung wurde vorgetragen und 8 Exemplare derselben verteilt. Für die Gemeinde soll der Pfafferotsche Führer durch die gesamte Arbeiter-Versicherung zum Preis von 90 Mark beschafft werden.
TOP 2: Der Holzverkauf im Forstort Küppel (wieder mit ü geschrieben) am 27. d.M. wurde genehmigt.
TOP 3: Dem Maurermeister Caspar Rocholl soll überlassen bleiben, den fehlenden Betrag der Schulhausbau-Abschlagszahlung ad 2.000 Mark sich selbst zu beschaffen, jedoch wurden dem Rocholl pro Juni und Juli 5 % Zinsen bewilligt. - Aus diesen aktenkundigen Zeilen geht nicht hervor, welches Schulhaus gemeint ist: das spätere Amtshaus oder das spätere Feuerwehrhaus.
TOP 4: Der Gemeinde-Vorsteher Kückenhoff wurde bevollmächtigt, das Grundstück Flur I Nr. 1352/421 der Steuergemeinde Freienohl in der Subhastation für die Gemeinde zu erwerben und soll er wegen des Erwerbspreises mit den Gemeinde-Verordneten Düring, Kerstholt und Weber verhandeln.
TOP 5: Auf die Erstattung der von dem Förster Ganczarsky erhobenen Reisekosten ad 33 Mark müssen wir einstimmig bestehen bleiben, da wir die ausgeführten Reisen im Interesse der Gemeinde durchaus nicht für erforderlich erachten können. Um jedoch Erleichterung zu verschaffen, wollen wir Ganczarsky derartige monatliche Kostenzahlungen bewilligen, dass die Erstattung am 1. April 1891 vollständig erfolgt sein muss. - Inhalte und Zielorte der Reisen sind nicht aktenkundig, wohl wie oben nach Arnsberg, Neheim zu den Behörden.
TOP 6: Falls der Albert Kinkel bei Anlegung der Wasserleitung bereits an die Rohrleitung angeschlossen hat, dann steht dem Hausanschluss nichts mehr im Weg und voraussichtlich können dann vom Kinkel die für den späteren Anschluss festgesetzten 100 Mark nicht verlangt werden.
TOP 7: Reparaturen im Pfarr- und Küsterhaus sollen von dem Maurermeister Göckeler hier veranschlagt werden.
Am 15. Juli 1890
TOP 1: Die Aufgänge zur neuen Schule sollen nach dem Projekt (Vorschlag) des Kreis-Baumeisters Ebert zur Ausführung gebracht werden und zwar sollen die Gemeinde-Verordneten Rocholl und Kehsler das Geeignete anordnen. - Gemeint ist das spätere Amtshaus.
TOP 2: Zur Revision der Gemeindekassen-Rechnung pro 1889/90 wurden die Gemeinde-Verordneten Düring und Kerstholt gewählt.
TOP 3: Von dem Verkauf der Parzelle Flur I Nr. 1352/421 der Steuergemeinde Freienohl zum Preis von 126 Mark wurde Mitteilung gemacht.
TOP 4: Für die Funktionszeit 27. Juni 1890 bis dahin 1896 wurde der Ziegelei-Besitzer Johann Düring zum stellvertretenden Gemeinde-Vorsteher gewählt.
TOP 5: Da der Sohn der Witwe Recke auf der Glasfabrik in Oeventrop in Arbeit steht und bereits einen lohnenden Verdienst hat, so wurde die Unterstützung der Witwe Recke vom 1. August d.J. an von monatlich 15 Mark auf 10 Mark ermäßigt.
Am 16. August 1890
TOP 1: Die Beschlussfassung über die Einfriedigung des neuen Schulplatzes wurde bis nach stattgefundener Vermessung des fraglichen Grundstückes vertagt.
TOP 2: Die Schulkasse Freienohl soll für den Anschluss des neuen Schulgebäudes an die Wasserleitung einen Zuschuss von 35 Mark an die Wasserwerkskasse entrichten und hat somit den nämlichen Betrag zu zahlen, den B. Heckkman zu zahlen hat.
TOP 3: Die Reparaturarbeiten an dem Pastorats-Gebäude wurden nach dem Göckeler´schen Kostenanschlag genehmigt mit Ausnahme der Arbeiten am neuen Anbau, nämlich: Anstrich 2 neuer vierflügeliger und 1 neuer zweiflügeligen Fenster und Anfertigung neuer Dachrinnen und Abfallrohre. Diese Arbeiten hatte laut Beschluss vom 12. September 1888 der Pfarrer Falter selbst zu besorgen, da es dort ausdrücklich heißt: „Jedoch ist der Anbau von dem Maurermeister Kehsler angefertigten Zeichnungen und Anschlag zu bauen und muss Falter, falls noch Arbeiten zur guten Ausstattung vergessen sein sollten, solche ohne Entschädigungen machen lassen.“
TOP 4: Die Arbeiten an der Küsterwohnung sollen durch den Maurermeister Caspar Kehsler hier im Tagelohn ausgeführt werden.
TOP 5: Die Gemeinde soll das Eigentumsrecht an der Parzelle Flur IV Nr. 301/0,3 behalten, da nicht eingesehen werden kann, dass das alte Ruhr-Flussbett dadurch Eigentum desjenigen wird, der ein neues Flussbett herstellt. Sicher ist, dass die Fläche des alten Flussbettes größer ist als die des neuen Flussbettes.
TOP 7: Dem Lehrer Linkamp wurde ein neuer Hund im Betrag von 50 – 60 Mark bewilligt.
Am 16. September 1890
TOP 1: Der Antrag des Fritz Menge zu Meschede um Auszahlung des ¼ Teils des Pachtgeldes von dem Grundstück Flur I Nr. 1352/421 wurde insoweit genehmigt, dass Menge 15 – 20 Mark je nach Übereinkunft erhalten soll.
TOP 2: Für den Spielplatz bei der neuen Schule soll im Winter eine Einfriedigungs-Mauer projektiert werden und im Frühjahr zum Verding resp. zur Ausführung kommen.
TOP 3: Die Beerdigungskosten für den im Gefängnis-Local (= Gefängnisraum; im Keller der Alten Schule) verstorbenen Schneidergesellen Maus sollen auf die Gemeindekasse übernommen werden, jedoch soll beim Landratsamt Ziegenhain angefragt werden, ob der Maus irgendwo heimatberechtigt sei. - Kein Eintrag im Sterberegister. Wo denn beerdigt?
TOP 4: Das Gesuch des Nachtwächters Hahne um Gehaltserhöhung wurde dahin berücksichtigt, dass anstatt 60 Mark nur 30 Mark Gehaltsaufbesserung vom 1. Oktober d.J. bewilligt wurde. Die Hundesteuer wurde dem Hahne erlassen. - Ein Nachtwächter benötigt einen Hund zum Selbstschutz.
TOP 5: Das Gesuch der Haushälterin Anna Fuchs um Niederschlagung der Communalsteuer pro 1890/91 wurde einstimmig abgelehnt, da dieselbe im Reklamations-Wege auch nicht bei der Klassensteuer Steuerfreiheit erreicht hat.
TOP 6: Es wurde der Versammlung das (!) gerichtliche Erkenntnis in Sache Gemeinde Freienohl gegen Franz Weber, Ferdinand Becker, Fritz Göckeler II, Fritz Neise und Franz Düring wegen des Weide-Geldes mitgeteilt und sollen, sobald das (!) Erkenntnis rechtskräftig ist, sämtliche Restanten des Weide-Geldes nochmals angemahnt und nach Ablauf der Mahnfrist erneut eingeklagt werden. Diejenigen Eingesessenen, welche die Mark Weide-Geld entrichtet haben, sollen je 1 Mark zurückerstattet erhalten. - Die Kosten des gerichtlichen Verfahrens wurden als nicht richtig auf Klägerin und Beklagte verteilt betrachtet, weshalb der Gemeinde-Verordnete Kehsler nochmals Rücksprache bei dem Rechtsanwalt für erstere (für Freienohl) nehmen soll.
TOP 7: Das abgegebene Gebot ad 50 Mark seitens des Ackerers Caspar Altenwerth hier wurde angenommen und soll, um Prozesse zu vermeiden, demselben dafür das Grundstück Flur IV Nr. 228/106 der Steuergemeinde Freienohl verkauft und aufgelassen werden. Sämtliche entstehende Kosten hat Altenwerth zu tragen. Der Gemeinde-Verordnete Rocholl enthielt sich der Abstimmung.
TOP 8: Das Gesuch der 3 Jagd-Anpächter Noeke, Bracht und Kehsler um Aufhebung des § 11 der Jagd-Pachten-Bedingungen soll nur dann berücksichtigt werden, wenn die Königl. Regierung solches wünscht und auch in den benachbarten Gemeinde-Jagden der Vogelfang verboten wird. - Gründe und Vogel-Arten sind nicht aktenkundig; auch nicht der § 11.
TOP 9: Der mündliche Antrag der Hebamme Witwe Kerstholt, ihr das von der Gemeinde gepachtete Grundstück bei dem Forsthaus bis zur Beendigung der Separation für den bisherigen Pachtbetrag zu belassen, wurde genehmigt. - Eigenartig: ab hier steht bei Hebamme: Witwe; wohl Schreibfehler, denn: Sterberegister: gest. 8.2.1905, LA 75 ½ Landwirt Franz Kerstholt; auch wenn der zweite Vorname Wilhelm im Sterberegister fehlt, die Lebens-Alter-Angabe passt genau.
Am 10. Oktober 1890
TOP 1: Die von dem Rendanten Bracht unterm 12. Juli d.J. gelegte Rechnung der hiesigen Gemeindekasse pro 1889/90 wurde, nachdem die Revisions-Protokolle vorgetragen waren, wie folgt festgelegt: Soll-Einnahme 20580,25 Mark; Ist-Einnahme 19843,89 Mark; Rest-Einnahme 736,36 Mark; Soll-Ausgabe 18193,08 Mark; Ist-Ausgabe 18193,08 Mark; Bestand 1650,81 Mark. Nach Erledigung der vom Vorsitzenden gezogenen Erinnerungen soll dem Rendanten Decharge ausgesprochen werden. - Diese Erinnerungen sind hier nicht aktenkundig.
TOP 2: Der Hauungs- und Cultur-Plan pro Wirtschaftsjahr 1891 wurde genehmigt. Jedoch müssen wir hierbei den Wunsch aussprechen, dass für die Zukunft bei Aufstellung des Hauungs-Planes der § 12 der Dienstanweisung für die Communal-Oberförster im Regierungsbezirk Arnsberg vom 30. August 1858 beachtet werde. - Der Inhalt des § 12 ist nicht aktenkundig.
TOP 3: In der Hütungs-Befreiungs-Sache von Freienohl soll die politische Gemeinde Freienohl der Sparkasse Arnsberg gegenüber für die Rückzahlung eines von den Hütungs-Interessenten bei derselben aufzunehmenden Amortisations-Darlehens von 9000 Mark Bürgschaft übernehmen.
TOP 4: Über den Antrag des Rendanten Bracht um Beschaffung eines feuerfesten Geldschrankes soll erst Beschluss gefasst werden, wenn die übrigen Körperschaften sich über die Beschaffung schlüssig gemacht haben. - Welche Körperschaften gemeint sind, ist nicht aktenkundig.
TOP 5: Das Gesuch des Maschinenwärters Carl Feldmann um Erhöhung seines Gehalts von 300 auf 500 Mark ist hinfällig geworden, da Gesuchsteller seinen Posten ohne Aufkündigung niedergelegt hat. Die Stelle soll durch das Westfälische Volksblatt und Central-Volksblatt ausgeschrieben werden und bis zur Wiederbesetzung der Stelle soll der Bauinspektor Busmann in Arnsberg ersucht werden, einen geeigneten Mann nach hier zu senden, um das Hochbassin zu füllen. - Ein Grund für die Aufkündigung ist nicht aktenkundig.Vielleicht eine bessere Anstellung.
TOP 6: Der Antrag des Anton Löbach hier um Anschluss seines Hauses an die Wasserleitung wurde unter der Bedingung genehmigt, dass derselbe die in den Bedingungen vom 18. April 1887 vorgesehenen 100 Mark an die Wasserwerkskasse Freienohl zahlt.
TOP 7: Von der Errichtung von Volksbädern wurde vorläufig Abstand genommen, jedoch soll diese Sache zu gelegener Zeit wieder in Anregung gebracht werden. - Inhaltliches ist nicht aktenkundig.
Am 10. November 1890
TOP 1: Als Mitglieder der Klassensteuer-Einschätzungs-Commission pro 1891/92 wurden gewählt: Tagelöhner Ferdinand Kerstholt, Schmied Franz Schwefer, Bauunternehmer Caspar Kehsler.
TOP 2: Das Gesuch des Johann Lenze hier vom 2. d.M. um Abgabe von 15 Meter Hain-Buchen aus der Winterseite des hiesigen Communal-Waldes soll bis zum Verkauf des Holzes zurück gestellt werden. - Begründungen von beiden Seiten sind nicht aktenkundig.
TOP 3: Das Gesuch des Wirts Joseph Kerstholt hier um Bewilligung eines Ausstandes zur Zahlung seiner Communal-Gefälle soll dahin berücksichtigt werden, dass bis zum 1. Juli 1891 die Beträge in monatlichen Raten entrichtet sind.
TOP 4: Wenn die Listen die etatmäßige Meterzahl Deputatholz für den Förster Ganczarsky nicht ausweisen, sondern je 4 Meter pro 1888,1889 und 1890 weniger, dann sollen dem Ganczarsky seine 12 Meter in natura nachgeliefert, aber nicht (unterstrichen!) die in Rechnung gestellte Prämie ad 20 Mark für angeblich angezeigte 4 Fischteiche kommt nicht zur Auszahlung, da eine damalige Prämierung bis jetzt noch nicht beschlossen ist. Die ferner liquidierten Porto-Beträge as 50 Pfennig sollen zur Erstattung an Ganczarsky angewiesen werden.
TOP 5: Der Beschluss, wonach der Förster Ganczarsky 33 Mark zu Unrecht erhobene Reisekosten zurückzahlen soll, wird aufrecht erhalten. - Wohl kein leichtes Zusammenleben. Machiavelli´sche Intelligenz seitens des Försters?
TOP 6: Der Schuhmacher Kihsler soll für die Tochter der Witwe Recke 1 Paar Schuhe anfertigen.
TOP 7: Mit Schlosser Harmannin Hagen soll wegen Antritt des Maschinenwärter-Postens bei der hiesigen Wasserleitungs-Deputation unterhandelt werden.
TOP 8: Als Wege-Commission wurden die Gemeinde-Verordneten Geihsler und Düring gewählt.
TOP 9: Über die von der gewählten Deputation über den Förster Ganczarsky geführte Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde wurde Bericht erstattet. - Der Bericht ist hier nicht aktenkundig.
Am 24. November 1890
TOP 1: Der Schlosser Heinrich Harmann zu Hagen soll nochmals um Äußerung auf den zugesandten Brief resp. um eine Nachricht ersucht werden, ob und wann er die Stelle als Maschinist antreten könne, falls er keine oder eine ablehnende Antwort sendet, soll Adolf Hauhs hierselbst als Maschinist ausgebildet und demnächst angestellt werden. Die Wasserwerks-Deputation soll den diesbezüglichen Vertrag mit Hauhs abschließen.
TOP 2: Dem Königlichen Eisenbahn-Betriebsamt Cassel soll auf das Schreiben vom 8. d.M. Nr. Aa 5571 mitgeteilt werden, dass sich dasselbe, da es behauptet, die Gemeinde Freienohl wäre nicht ...nachbar (nicht korrekt lesbar), im Irrtum befinde und soll deshalb auf Grund des 10-jährigen Besitzes die Eisenbahn-Verwaltung das Grundstück Flur IV Nr. 304/03 der hiesigen Steuer-Gemeinde nicht erwerben. - Inhaltlich nicht ganz verständlich.
TOP 3: August Becker soll auf sein Gesuch mitgeteilt werden, dass er für den Abzug seines Wassers selbst zu sorgen habe, jedoch ist die Gemeinde bereit, deshalben auf Gemeinde-Eigentum einen Abzugskanal anlegen zu lassen. Vertrag soll eventuell mit Becker abgeschlossen werden.
TOP 4: Es wurde einstimmig beschlossen, das Eichen-Holz auf dem Kohlberg vor dem Einschlag zu verkaufen und dem Oberförster hiervon Kenntnis zu geben.
Am 1. Dezember 1890
TOP 1: Für Wasserentnahme sollen erhoben werden: a) vom Bauunternehmer Kehsler für den Heckmann-Neubau: 10 Mark; b) vom Bauunternehmer Rocholl für die Schule 20 Mark, für den Cordel´schen Bau: 4 Mark, für das Amtshaus (!?) 2 Mark, 26 Mark: c) an Wasser-Steuer: Adam Heckmann 1 ½ Monat: 1 Mark, Bernhard Heckmann als Zusatz 2,50 Mark, Anstreicher Schwefer 3 Monate: 2 Mark; zusammen 47,50 Mark.
TOP 2: Es soll nochmals bei zweimaligem Pumpen constatiert (festgestellt) werden, ob der Wasserstands-Anzeiger-Apparat richtig funktioniert oder nicht; ist ersteres der Fall, dann soll Duprée (?) benachrichtigt werden, falls er die in Rechnung gestellten 30 Mark Reisekosten fallen lässt, ihm die 100 Mark, um Weitläufigkeiten zu sparen, zuzusenden, andernfalls soll ihm der Weg der Klage anheim gestellt werden. Die Garantiefrist bleibt hiervon unberührt.
TOP 3: Es wurde genehmigt, dass der Fabrik zu Wildshausen zur Herstellung eines Notwehrs das Unterholz im Forstort Kreggenberg (Krähenberg), sowie das Erlenholz auf der Hude im Erlenbruch gegen Taxe (Festpreis) und eigener Hauung überlassen werde; ebenso Steine aus dem Steinbruch Kreggenberg. Die Gemeinde-Verordneten Rocholl und Kehsler wurden deputiert, den Steinkauf vorher auszumachen (abzusprechen).
Am 16. Dezember 1890
TOP 1: Dem Fabrikbesitzer Linneborn wurde die Entnahme von Kies unter der Langelsbrücke (mit s!) nach Anweisung des Gemeinde-Vorstehers Kückenhoff und des Gemeinde-Verordneten Düring gestattet. Ferner wurde demselben gestattet, Kies, aber keine Steine auf der Langelsbrücke abzuladen bzw. abladen zu lassen. - Nicht aktenkundig sind Gründe, warum Kies und keine Steine, abladen wohl auf den Bohlen; es gab dort noch keine Autos, aber es gab die nicht leichten Pferde-Fuhrwerke mit Baumstämmen beladen...
TOP 2: Der Antrag des Clemens Toenne und Genossen (früher: Consorten; positiv gewichtet; gemeint sind Nachbarn) vom 30. d.M.auf Anlageeines Abzugskanals an der KrummenStraße hierselbst wurde abgelehnt, da die Antragsteller laut Regierungs-Polizei-Verordnung selbst verpflichtet sind, die Düngerstätten wasserdicht herzustellen, gleichwohl ob nach innen oder außen. - Gleichgültig, ob nach vorn zur Straße, vor dem Haus oder nach hinten, hinter dem Haus.Gesundheitspflege vor Seuchengefahr usw.
TOP 3: Der Anstrich der Fenster am Neubau des Pastorats-Gebäudes soll nicht bezahlt werden, da die (politische) Gemeinde überhaupt von diesem Bau noch nicht amtliche Kenntnis hat. - Gemeint ist der östliche Anbau, Veranda ähnlich. - Eigenbrötelei, Kommunikations-Unwilligkeit / - Unfähigkeit, - Bedeutungslosigkeit...?
TOP 4: Schuhmacher Kihsler soll für Witwe Eickhoff´sche Kinder Schuhe anfertigen. Ferner wurde die Witwe Eickhoff wegen Krankheit eines ihrer Kinder eine einmalige außerordentliche Unterstützung von 6 Mark bewilligt. - Außerordentlich meinte damals: außerhalb der Ordnung, d.h. es besteht kein „ordentlicher“ Anspruch.
TOP 5: Der Oberförster soll sofort ersucht werden, in der Winterseite 30 Meter Reiser-Knüppel-Holz für Ortsarme hauen zu lassen; wenn hier nicht gehauen werden soll, dann soll Armenholz von dem Holz am Knäppchen gewonnen werden. - Mitten im Winter! Die Gemeinde-Versammlung hat erfahren, einige Freienohler sind wirklich arm dran.
TOP 6: Bauunternehmer Kehsler kann auf Verlangen Meterholz aus dem Knäppchen, soweit es die Forstverwaltung für gut hält und solches genehmigt, erhalten. Er hat dafür 10 % über die Taxe zu zahlen und (für) sich selbst nach Anweisung zu hauen und aufzumetern (ungewohnte Wortwahl).
Am 27. Dezember 1890
TOP 1: Dem Holzhändler Johann Schwefer hierselbst sollen am Kohlberg 50 Stück Eichen zu 50 % über Taxe, jedoch mit einem Abschnitt (wörtlich genommen) von 17 cm (Durchmesser) käuflich überlassen werden.
TOP 2: Das Holz am Köppel (wieder mit ö geschrieben) soll einzeln verkauft und der Verkauf genehmigt werden, sobald die Taxe erreicht ist. - Wenn man sich nach dem Festpreis richtet.
Am 20. Januar 1891
TOP 1: Die Gemeinde-Verordneten Arnold Schroeder und Joseph Noeke wurden in ihr Amt eingeführt und verpflichtet.
TOP 2: Die Beratung über Einfriedigung des Platzes an der neuen Schule wurde vertagt und soll, wenn tunlich (möglich), erst die Aufteilung des Revisions-Anschlages vom Schulgebäude abgewartet werden. - Gemeint ist das spätere Feuerwehrhaus.
TOP 3: Es soll an der Treppe zwischen Kirchplatz und Schulabtritt an einer Seite (an der anderen Seite ist die Kirchplatz-Mauer) ein einfaches Handgeländer von Eisen angebracht werden und wurde dieser Beschluss mit 5 gegen 2 Stimmen gefasst. - Gemeint ist die Alte Schule (Dezember 2012 abgerissen): der Schulabtritt lag rechts vom Eingang zum Friseur-Salon von Frau Friseur-Meisterin Brigitte Bornemann, mit der Rückseite zur Hauptstraße.
TOP 4:Für den Schiedsmann-Bezirk Freienohl wurde für die Dauer vom 22. Juni 1891 bis 22. Juni 1897 einstimmig der Wirt und Holzverkaufs-Fabrikant Johann Kerstholt als Schiedsmann wiedergewählt. - Dieser Berufs-Titel taucht zum ersten Mal auf: - Für den Amts-Bezirk war Schiedsmann: Maurermeister Franz Göckeler.
TOP 5: Die Beratung über die Eigentumsverhältnisse der beiden Parzellen Flur I Nr. 1312/523 und 1315/523 der hiesigen Steuergemeinde wurde constatiert, dass seit 1842 die rechtmäßigen jeweiligen Besitzer der angrenzenden Parzellen Flur I Nr. 480 auch die oben genannten Parzellen im ungestörten Besitz gehabt hatten. Es scheint auch nicht ausgeschlossen, dass der frühere Besitzer Johann Kohsmann gnt. Claren hier die Parzellen mit der Gemeinde gegen andere ausgetauscht hat. Denn nur so wäre es erklärlich, dass die Gemeinde im Grundbuch Eigentümerin ist und Kohsmann die Grundsteuer zahlt. Der folgende Besitzer Neise hat die Parzelle Flur I Nr. 480 im Wege der Subhastation erworben und sich auch in den Besitz der fraglichen Parzellen gesetzt. Nur so würde von dessen Nachfolger Schreiner Carl Feldmann hier sei in dem Besitz ungestört. Es wurde beschlossen, da ein richtiges Urteil in dieser Angelegenheit abzugeben schwierig sei, die Angelegenheit dem Kreis-Ausschuss zur endgültigen Entscheidung zu unterbreiten.
TOP 6: Der Antrag der Witwe Krick um Bezahlung von 5 Mark für 1 Paar Schuhe wurde abgelehnt. - Ein Grund ist nicht aktenkundig.
TOP 7: Der Antrag des Framz Tebbe um eine höhere Unterstützung wurde ebenfalls abgelehnt. - Ein Grund ist nicht aktenkundig, aber s.u.: 4.4.1891 TOP 10.
TOP 8: Gleichfalls wurde der Antrag des Försters Ganczarsky um Entschädigung für Verlassen der Bedingungen und Ausbieten des Holzes bei Holzverkäufen abgelehnt. - Ein Grund ist nicht aktenkundig, - aber inzwischen ausdenkbar. - Hiermit war die Tagesordnung erledigt und es wurde noch
TOP 9: der Antrag des Louis Bracht um Erlassung des Weidegeldes für eine Kuh und
TOP 10: ein Antrag des Gemeinde-Verordneten Kehsler um Bewilligung von 10 Mark Beihilfe zum Schießen auf Kaisers Geburtstag genehmigt.
Am 5. Februar 1891
TOP 1: Die Wassersteuer für das Jahr 1891 wurde festgesetzt und soll die festgesetzte Nachweisung zur Einsicht der Beteiligten 8 Tage lang öffentlich ausgelegt werden. - Die ist zum ersten Mal aktenkundig. Neue Politik wird sichtbar!
TOP 2: Die Eigentumsverhältnisse an der Parzelle Flur IV Nr. 301/03 der hiesigen Steuergemeinde (früher stand dahinter noch: Freienohl) wurden fallen gelassen und kann die Auflassung derselben an den Eisenbahn-Fiskus erfolgen, jedoch dürfen der Gemeinde hierdurch Kosten nicht erwachsen.
Am 14. Februar 1891
TOP 1: Als Protokollführer zur sofortigen Eintragung der gefassten Beschlüsse wurde für die Dauer von 3 Jahren Joseph Noeke gewählt. - Gewichtig ist wohl: „sofortig“. Auch hier wohl neue politische Praxis.
TOP 2: In der Prozess-Sache Freienohl gegen Schmied Schwefer wurde das (!) Erkenntnis vorgelesen und soll die Entscheidung über Rekurs-Erhebung dem Kreis-Ausschuss vorgelegt werden, da die Mitglieder der Gemeinde-Vertretung zum größten Teil beteiligt sind. Doch soll Rechtsanwalt Scheele den Rekurs anmelden, um der Verjährungsfrist vorzubeugen.
TOP 3: Um die eingetragenen Rechte betreff Brückenanlage über den Obergraben der Zellstoff-Industrie-Aktiengesellschaft zu wahren, soll H. von der Becke zu Hemer als eingetragener Besitzer aufgefordert werden, eine zweckentsprechende Brücke zu bauen oder die Gemeinde abzufinden (zu bezahlen). Die Industrie-Gesellschaft soll hiervon in Kenntnis gesetzt werden als Mitbeteiligte.
TOP 4: Es wurde der Gemeinde-Vertretung Kenntnis davon gegeben, dass sich der Förster Ganczarsky laut Holzverkaufs-Protokoll 4 Raummeter Holz zu viel angeeignet habe, auch der Gemeinde-Verordnete Noeke Beschwerde geführt hatte, dass das ganze Deputat-Holz anstatt Knüppelholz I. Klasse zum größten Teil ungespaltenes Klobenholz gewesen sei. - Letzteres ist wesentlich wertvoller. - Diesbezügliche Briefe des Vorstehers gegen diese Pflichtwidrigkeit des Försters an diesen selbst als auch an den Oberförster wurden verlesen, auch die Angaben des Noeke als der Wahrheit entsprechend bezeichnet. Der Bericht des Oberförsters, welcher die Vernehmung des Holzhauers Caspar Zacharias enthielt nd die Angaben über die Holzstärke als unwahr bezeichnete, führte zu dem einstimmig gefassten Beschluss über die oben genannten Unzuträglichkeiten und über die Ausdrucksweise in dem Bericht des Oberförsters bei dem Amtmann Enser hier Beschwerde zu führen. - Im Blick zu haben ist nicht nur das Verhalten des Försters Ganczarsky, sondern auch der sorgfältige Umgang mit Holz; wie verletzungsgefährlich und lebensgefährlich damals das Holzhauen war, ist dank der heutigen Technik kaum vorstellbar.
TOP 5: Die Reparatur der Langelbrücke (ohne s geschrieben) soll sich vorläufig nur auf Anbringung der durch Eis fortgestoßenen Strebe nebst 2 Zargen beschränken. Die weitere Reparatur soll im nächsten Sommer ausgeführt werden. - Zur Zeit ist Mitte Februar!
TOP 6: Zur Ausarbeitung eines neuen Brückengeld-Tarif-Entwurfs wurden Kückenhoff, Kerstholt und Noeke gewählt und soll dieser Entwurf in nächster Sitzung vorgelegt werden. - Gemeint ist die Langelbrücke, die ist Eigentum der Gemeinde Freienohl. Die Chaussee-Ruhrbrücke (Breiter Weg / Bahnhofstraße) gehört dem Land, der Provinz.
TOP 7: Der Antrag des Ferdinand Kerstholt um Niederschlagung von 10,20 Mark Hirtenlohn und Weidegeld für 1 halbjähriges Kalb wurde einstweilen vertagt und solle in den Akten der Hütungs-Befreiungs-Sache Freienohl weitere Erkundigungen nachgesucht werden.
Am 3. März 1891
TOP 1: Die Parzelle Flur I Nr. 1330/16 groß 13 qm (Quadrat-Meter) soll der Ehefrau Franz Rocholl Therese geb. Lenze aufgelassen werden.- Hier wird – aktenkundig erstmalig – der Vor- und Geburts-Name der Ehefrau auch genannt!
TOP 2: Der Antrag des Johann Mester um Niederschlagung von Hirtenlohn wurde bis zur nächsten Sitzung vertagt, um von dem Hirten Mündelein nähere Information einzuholen.
TOP 3: Das Gesuch des Ferdinand Kerstholt um Niederschlagung von Hirtenlohn und Weidegeld für 1 halbjähriges Kalb wurde genehmigt. - Die Hütungs-Befreiungs-Sache Freienohl ist im Archiv einsehbar.
TOP 4: Ein Gesuch von Anton Köster um Benutzung eines Lagerplatzes im Alten Weg wurde genehmigt und soll der Gemeinde-Vorsteher Kückenhoff den Platz an Ort und Stelle anweisen.
TOP 5: Der heutige Holzverkauf wurde genehmigt. Bezüglich des Kohl-Holzes in der Winterseite, welches heute nicht zum Verkauf stand und Leihse zu Meschede pro Meter Kloben 3,80 Mark und pro Meter Knüppel 2,60 Mark bot, würde in der Voraussetzung, dass der Verwalter Korte zu Oeventrop, welcher hier stets auch bei schlechtem Holz Käufer gewesen ist, dasselbe zahlen würde, diesem auch der Zuschlag erhalten. - Kohl-Holz, Kohle-Holz: siehe Internet: Krünitz Online.
TOP 6: Die Beschaffung eines eisernen Geldschrankes für den Rendanten Bracht wurde unter den vom Amt gestellten Bedingungen genehmigt. Jedoch soll der Betrag für denselben 500 Mark nicht übersteigen und bei Ankauf der Amtmann Enser zugezogen werden. Auch bleibt der Schrank Eigentum der betreffenden Corporationen.
Am 12. März 1891
TOP 1: Das Gesuch des Johann Mester um Niederschlagung von 8,20 Mark Hirtenlohn wurde genehmigt, da der Hirte Mündelein die Kuh zurückgewiesen hat, weil dieselbe bei der Herde nicht zu halten war. - Abenteuerliche Arbeit!
TOP 2: Der Antrag des Johann Schwefer wurde abgelehnt. Dagegen sollen demselben für 2 ½ Fest-Meter niederwertiges Holz á 8 Mark im Ganzen 20 Mark zugebilligt werden. - Der Antrag ist inhaltlich nicht aktenkundig.
TOP 3: Dem Bauunternehmer Rocholl hier soll auf den neuen Schulhausbau eine Abschlagszahlung von 2.000 Mark gebilligt werden. - Gebäude ist das spätere Feuerwehrhaus. Die Angestellten mussten bezahlt werden; der Unternehmer hatte selbst nicht soviel Geld – damals.
TOP 4: In Anbetracht dessen, dass nach den umliegenden Fabriken und Bahnhöfen alljährlich mehrere tausend Meter Holz aus den fiskalischen Waldungen und der Wennemer Mark durch Freienohler Fuhrleute über die sogenannte Langelbrücke (ohne s geschrieben) gefahren werden, wurde der Gemeindebeschluss vom 20. Juni 1849, wonach Freienohler Eingesessene kein Brückengeld zu entrichten haben, aufgehoben. Es sollen vielmehr vom 1. Juli 1891 ab alle Eingesessenen der Gemeinde Freienohl zur Entrichtung von Brückengeld voll und leer angehalten werden, welche Lasten über die Brücke fahren, die aus einer anderen Steuergemeinde kommen und über die Grenze der hiesigen Steuergemeinde hinaus befördert werden sollen.
Am 16. März 1891
TOP 1: Der entworfene Etat der Gemeindekasse Freienohl pro 1891/92 wurde vorgelegt, durchberaten und in Einnahme und Ausgabe auf die Summe von 16068 Mark festgesetzt.
Die hiernach zu erhebende Communalsteuer ad 8532,65 Mark soll in Form einer Communal-Einkommensteuer nach Maßgabe des genehmigten Regulativs unter Mitheranziehung der ganzen Grund-, Gebäude- und Gemarken-Steuer aufgebracht werden.
TOP 2: Dem Verein zur Errichtung einer Heil- und Pflege-Anstalt für Augenkranke des Regierungsbezirks Arnsberg zu Hagen i.W. wurde zum Bau eines Anstaltsgebäudes eine Beihilfe von 30 Mark bewilligt. Der Betrag soll erst gezahlt werden, wenn nach einer amtlichen Mitteilung der Bau in Angriff genommen ist.
Am 4. April 1891
TOP 1: Da nach Äußerung des Gemeinde-Verordneten Kehsler, welcher den Revisions-Anschlag über den neuen Schulhausbau geprüft, verschiedenenteils erhebliche Fehler in demselben vorhanden sind, auch der mit anwesende Bauunternehmer Rocholl einige Fehler nicht in Abrede stellte, sollen Zeichnungen und Anschläge an den Kreisbaumeister Ebert zur nochmaligen Revision zurückgesandt werden. - Hier sind die nicht aktenkundig. - Gemeint ist die neue Schule = das spätere Feuerwehrhaus, nicht die Planung in der Hügel-Straße.
TOP 2: Koch-Herde und Öfen im neuen Schulgebäude sollen erst dann angeschafft werden, wenn die Lehrkräfte die Wohnungen selbst beziehen wollen. Doch sollen Spülsteine in jeder Wohnung angelegt werden.
TOP 3: Über die Einfriedigung des neuen Schulplatzes soll der Baumeister Göckeler einen Kostenanschlag anfertigen.
TOP 4: Der Brückenbau von von der Becke über den Wildshauser Obergraben soll aufrecht erhalten werden, falls derselbe nicht die Entschädigung von 500 Mark zahle.
TOP 5: Dem Pfarrer Falter sollen laut Gemeinde-Beschluss vom 12. September 1888 die als Zuschuss zu seinem Anbau bewilligten 500 Mark angewiesen werden. - Wie hat Pfarrer Falter das geschafft? Ablass-Gelder, Buß-Gelder gab es nicht mehr. Oder mit dem Gehalt eines Regierungsrates (21. Jh.).
TOP 6: Der Gemeinde-Vertretung wurde Kenntnis gegeben von dem Kreis-Ausschuss in Sachen der Gemeinde Freienohl gegen den Schmied Schwefer. - Die Inhalte sind hier nicht aktenkundig.
TOP 7: Die Parzellen Flur I Nr. 1312/523 und 1315/523 sollen dem Carl Feldmann aufgelassen werden, da derselbe seit langer Zeit im ungestörten Besitz ist (auflassen =zum eigenen Besitz überlassen).
TOP 8: Dem Metzger Josef Neise wurde auf seinen Antrag genehmigt, einen Abzugs-Karnal aus seinem Neubau unter der Hügelstraße anzulegen (vom derzeitigen Sekretär: Karnal mit r geschrieben), und zwar so, dass der Karnal (!) über dem Wasserleitungsrohr durchgeführt wird und zwischen Deckel und Rohr eine Erdschicht von 20 cm Erde liegt. Die Unterhaltungskosten des Karnals sowohl wie etwaige Reparaturen der Wasserleitung, welche durch Anlage des Karnals entstehen sollten, trägt Neise oder dessen Nachfolger. Anschluss an die Wasserleitung wurde demselben ebenfalls genehmigt.
TOP 9: Die Communalsteuer-Reste des Röttger sollen vorläufig nicht niedergeschlagen werden, da dieselben pfandbar sind. Ebenso soll versucht werden, die Reste von Fritz Neise beizutreiben.
TOP 10: Die Gebühren des Pfarrer Falter für die Beerdigung des Ortsarmen Franz Tebbe wurden genehmigt. - Aktenkundig ist nicht, dass Pfarrer Falter auf die Beerdigungskosten eines Ortsarmen verzichten wollte. - Im Sterberegister: Bettler Franz Tebbe, geb. 1819 (Geb.Ort ist nicht genannt); gest. 24. Februar 1891. Witwe Wilhelmine Tebbe, geb. in Freienohl 1848, gest. 25. Mai 1891, fast genau 3 Monate später als ihr Mann. Kein Eintrag im Freienohler Trauungsregister.
Am 17. April 1891
TOP 1: Die Aufnahme eines Kostenanschlags über Einfriedigung des neuen Schulplatzes soll, da Göckeler diese Arbeit abgelehnt habe, dem Maurermeister Caspar Rocholl übertragen werden. - Vielleicht: Der versteht genau so viel davon: Franz Göckeler war Amts-Schiedsmann und hatte vielleicht gerade viel zu tun oder fühlte sich ziemlich alt, kränklich...
TOP 2: Das Gesuch des Communal-Försters Ganczarsky um eine jährliche Vergütung von 60 Mark anstatt der früher bezogenen 20 Meter Deputat Holz wurde genehmigt. Gegen den Ausdruck in dem Gesuch, wo der Förster von Feinden spricht, welches nur auf die Gemeinde-Vertretung Bezug haben kann, wurde Verwahrung eingelegt, da die Gemeinde-Verordneten in erster Linie die Interessen der Gemeinde zu wahren haben. - Mehr ist nicht aktenkundig; das Gesuch ist nicht aktenkundig.
TOP 3: In die Commission zur Revision des Huflattichs wurden gewählt: (1.) Flurschütze Ganczarsky, (2.) Gemeinde-Verordnete Kerstholt und (3.) Noeke.
TOP 4: Zur Einschätzung der Communal-Einkommensteuer wurden gewählt: (1.) Gemeinde-Verordneter Noeke, (2.) Gemeinde-Verordneter Kerstholt, (3.) Ackerer Caspar Flinkerbusch, (4.) Ackerer Lorenz Düring (gnt. Adames, Alte Haus-Nr.5, Voßecke 1).
TOP 5: An Armen-Unterstützungen wurden der Witwe Recke vom 1. Mai d. J. ab anstatt 10 Mark nur 6 Mark bewilligt. Dagegen soll die Unterstützung der Witwe Tebbe sich nur auf die Miete beschränken. - Der Grund dafür ist nicht aktenkundig; s.o. 20.1.1892 TOP 7 und 4.4.1891 TOP 10. - Für die anderen Ortsarmen wurde keine Veränderung vorgenommen, - Deren Anzahl und Namen sind an dieser Stelle nicht aktenkundig.
Am 24. April 1891
TOP 1: Der am 22. d.M. abgehaltene Holzverkauf wurde genehmigt.
TOP 2: Das Gesuch des Fabrikbesitzers Linneborn um Überlassung von Steinen am Hohlknochen vor der Langelbrücke wurde nicht genehmigt, da die Gemeinde die Steine selbst zu gebrauchen hat. Für die bereits gewonnenen Steine, welche vorschriftsmäßig aufgesetzt werden müssen, soll Linneborn pro Meter 60 Pfennig zahlen; dagegen wurde Linneborn gestattet, in dem Steinbruch unter dem Hahn, welche der Vorsteher Kückenhoff anweisen wird, so viel Steine zu brechen, wie derselbe bedarf gegen Zahlung von 30 Pfennig pro Meter.
TOP 3: Die vorgelegten Pachtbedingungen zur Verpachtung der Brückengeld-Einnahmen wurden genehmigt. - Diese Bedingungen sind hier nicht aktenkundig; gemeint ist die Langelbrücke.
TOP 4: Das Gesuch des Gottfried Becker gnt. Kaiser betreff Reinigen der Ochsenwiese wurde dahin erledigt, dass der Vorsteher Kückenhoff und der Gemeinde-Verordnete Noeke eine Einigung mit Becker herbeiführen. - Deren Inhalt ist nicht aktenkundig.
TOP 5: Dem Bernhard Heckmann sollen 4 Mark an seiner Wassersteuer nachgelassen werden. - Ein Grund ist nicht aktenkundig.
TOP 6: Das Gesuch des Caspar Düring um Befreiung von Eichenlohe wurde bis zur nächsten Sitzung vertagt, um von dem Hirten Mündelein nähere Information einzuholen. - Der Sachverhalt Befreiung und Eichenlohe ist nicht aktenkundig.
TOP 7: Für Pastorat (aktenkundig ist nicht „das“ oder „die“): Wohnhaus und Scheune soll eine Erhöhung der Feuerversicherungssumme beantragt werden und wurde der Bauunternehmer Kehsler als Taxator (Festleger des Betrags) bestimmt.
TOP 8: Das Gesuch von Pfarrer Falter um Befreiung von Wassersteuer wurde abgelehnt. - Die Gründe von Pfarrer Falter und von der Gemeinde-Versammlung sind nicht aktenkundig.
Am 14. Mai 1891
TOP 1: Die Verpachtung des Brückengeld-Empfanges an den Bahnwärter a. D. Köhne hier wurde genehmigt mit der Bestimmung, dass Köhne einen annehmbaren Bürgen stellt.
TOP 2: Zur Besichtigung der Schäden an der hiesigen Försterwohnung wurden der Vorsteher Kückenhoff und der Bauunternehmer Kehsler deputiert; sind die Schäden nicht von großer Bedeutung, so sollen dieselben ohne Anfertigung eines Kostenanschlags sofort ausgebessert werden. Die Reparatur der Pumpe wurde jedoch abgelehnt, da die vorhandene niederwertige Pumpe durch den Förster ohne Genehmigung der Gemeinde-Vertretung gegen die von der Gemeinde gelieferte Pumpe eingetauscht ist.
TOP 3: Die Wassersteuer des Pfarrer Falter wurde niedergeschlagen; dagegen soll der Ausfall durch die (politische) Gemeinde gedeckt werden. - Siehe oben: 24. April 1891; wie Pfarrer Falter sein Gesuch gegen den ersten Beschluss der Gemeinde-Versammlung doch erreicht hat, ist nicht aktenkundig.
TOP 4: Der Antrag des Deputierten in der Hütungs-Befreiungs-Sache Freienohl um Ermäßigung des Preises für 50 Stangen von 30 Mark auf 10 Mark wurde genehmigt.
TOP 5: Der Antrag des Caspar Düring um Niederschlagung des Hirtenlohnes wurde abgelehnt. - Gründe sind nicht aktenkundig.
TOP 6: Der Kostenanschlag über die Einfriedigung des neuen Schulplatzes wurde vorgelegt und beschlossen, dieselbe der Straße entlang für dieses Jahr fallen zu lassen. Dagegen soll die übrige Einfriedigung ausgeführt und Rocholl ersucht werden, den Kostenanschlag durch Einschränkung der Höhe und Weite der Mauer zu ermäßigen. Demnächst soll dann die Arbeit verdungen werden.
Am 27. Mai 1891
TOP 1: Die Umwandlung des der Sparkasse Neheim schuldenden Kapitals ad 5500 Mark zu 4 ½ Zinsen in ein Amortisations-Darlehen und zwar gegen 4 % Zinsen und 3 % Amortisation unter Mitverwendung der ersparten Zinsen vom 1. Januar 1891 ab wurde beschlossen und soll die Genehmigung des Kreis-Ausschusses zu dieser Umwandlung beantragt werden.
TOP 2: Nachdem die Umwandlung des der Sparkasse Neheim schuldenden Kapitals ad 5500 Mark zu 4 ½ % Zinsen in ein Amortisations-Darlehen heute beschlossen, wurde der unterm 16. März d.J. festgsetzte Etat für die Gemeindekasse Freienohl pro 1891/92 einer Abänderung unterworfen und derselbe nunmehr auf 16096,50 Mark in Einnahme und Ausgabe festgesetzt. Die zu erhebende Kommunal-Steuer ad 8532,65 Mark soll in Form einer Kommunal-Einkommensteuer nach Maßgabe des genehmigten Regulativs unter Mitheranziehung der ganzen Grund-, Gebäude- und Gewerbe-Steuer exct. der Wander-Gewerbesteuer aufgebracht wurde.
TOP 3: Die Anträge der Westfälischen Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft pro 1890 sollen auf die Gemeindekasse übernommen werden.
Am 12. Juni 1891
Nur dieser eine TOP: Mit dem Vorschlag des Herrn Landrats, dass durch Vereinigung der Gemeinden Freienohl, Dinschede, Rumbeck, Uentrop und Breitenbruch des Amtes Freienohl gemäß § 31 des neuen Einkommensteuer-Gesetzes nur ein Voreinschätzungs-Bezirk gebildet wurde, erklären wir uns vorläufig einverstanden. - Der zitierte Paragraph ist nicht aktenkundig.
Am 26. Juni 1891
TOP 1: Der Antrag des Vormunds Korte wurde abgelehnt, da aus dem Erlös für die Hinterlassenschaft der Eheleute Tebbe vorläufig das Nötigste beschafft werden kann. - Siehe oben: 6. Februar 1889, TOP 6; 29. November 1889, TOP 5; 18. Dezember 1889, TOP 18 (arbeitsfähige Tochter wird genannt); 20. Januar 1891, TOP 7; 4. April 1891, TOP 10; 17. April 1891, TOP 5. Aktenkundig ist hier nicht die Bedeutung der Vormundschaft von Korte, gewiss für die Tochter, aber die war 1889 „arbeitsfähig“, wie alt ist offen.
TOP 2: Das Gesuch des Försters Ganczarsky um Zurück-Erstattung der Hundesteuer für ½ Jahr wurde abgewiesen, da derselbe nicht 1 sondern 2 Hunde in dem betreffenden Semester gehalten hat. - Hundesteuer-Freiheit gibt es für den Förster nur für 1 Hunf.
TOP 3: Die Liquidation des Ganszarsky wurde, soweit es Entschädigung für wirkliche Dienstreisen und Porto und zwar auf Grund der Beträge Nr. 2, 5, 7, 8, 10, 11, 13, 14, 16 = 9,40 Porto.
TOP 4: Das Gesuch des Bauunternehmers Kehsler um Genehmigung zur Anlage eines Wasserleitungs-Anschlusses wurde genehmigt. - Damit muss nicht das Haus des Kehsler gemeint sein; das dürfte angeschlossen sein.
TOP 5: Die Beschlussfassung über Reparatur an der Langelbrücke wurde bis zur nächsten Sitzung vertagt. - Vielleicht war sie nicht so dringend.
TOP 6: Von der Mitteilung des Regierungs-Präsidial-Bescheids auf die gegen den Förster Ganczarsky erhobene Beschwerde wurde Kenntnis genommen. - Der Inhalt ist nicht aktenkundig; unklar mag sein, wer sich beschwert hat: die Gemeinde-Versammlung oder die Präsidial-Behörde Arnsberg / Neheim (Forstamt).
TOP 7: Die Kosten zur Beschaffung eines Kleiderhakens für die Sammelklasse wurden genehmigt. - Klassenraum ist der obere Raum in der neuen Schule (später Feuerwehrhaus). Im Jahr 1892 bestand die Sammelklasse (Mädchen und Knaben, so hießen die Jungen damals) aus 99 Schulkindern, 46 Mädchen, 53 Knaben; 96 kath., 3 jüd., 1 ev.; Lehrerin : Frl. Agnes Hermann, Jahresgehalt 930 Mark (wie die Kollegin der Mädchenklasse); dieses Jahresgehalt war schon für beide von je 750 Mark erhöht; der gleichzeitige Lehrer Bahne erhielt 1110 Mark Jahresgehalt, dafür sind Gründe hier nicht aktenkundig.
Am 11. Juli 1891
TOP 1: Die Arbeiten der Einfriedigungsmauer bei dem neuen Schulgebäude wurden dem Bauunternehmer Rocholl übertragen, welcher im Verding auch Letztbietender gewesen ist.
TOP 2: Das Gesuch des Sägemüllers Johann Schnapp um Kuhweide bei seinem Haus wurde bis zur nächsten Sitzung vertagt, da nähere Informationen eingeholt werden sollen.
TOP 3: Der Antrag des Kaufmanns Löwenbach und Genossen (Nachbarn sind gemeint) um Anlage eines Durchlasses im Zuge der vorderen (in der Akte klein geschrieben)
Straße wurde abgelehnt. - Vordere Straße = Erste Straße (auf dem Ortsplan von links nach rechts „gelesen“) = Bergstraße: Alte Haus-Nr. 9 b (b = Mieter) : Bergstraße 2 : 1846 : a = Anton Spieler, b : Levi Löwenbach (Jude); 1851 : Alte Haus-Nr. 90 / Hauptstraße 3 : Levi Löwenbach (2010: Schuhhaus Klemm); 1871 : Levi Löwenbach; 1895 : Sohn Bendix Löwenbach. - Inhalte, Begründungen zum Durchlass sind nicht aktenkundig.
TOP 4: Die Communalsteuer-Reklamation des Post-Verwalters Toenne (früher hieß er: Postexpediteur) wurde als unbegründet abgewiesen. - Inhalte sind nicht aktenkundig.
TOP 5: Das Grundstück des Caspar Trumpetter bei der neuen Schule soll wieder hergestellt und der Schaden entsprechend vergütet werden.
TOP 6: Die Reparaturen an der Langelbrücle sollen im Laufe dieses Sommers möglichst bei niedrigem Wasserstand ausgeführt werden. Linneborn soll aufgefordert werden, um die Reparaturen zweckmäßig ausführen zu können, das Wehr erforderlichen Falls durch zu hauen. - Die damals in der fließenden Ruhr arbeitenden Männer besaßen noch nicht die Ganzkörper-Gummi-Anzüge wie heutzutage.- Was hier „durch hauen“ genau meint, ist noch unbekannt.
Am 17. Juli 1891
TOP 1: Als Deputierter zum Zweck der anderweiten (weiteren) Regulierung des Gehaltes des Communal-Oberförsters Harbert wurde der Gemeinde-Vorsteher Kückenhoff gewählt. - Der genaue Inhalt dieser Regulierung ist nicht aktenkundig; die Abordnung zeigt aber die politische Zusammenarbeit der unterschiedlichen Ebenen miteinander.
TOP 2: Die Verfügung des Herrn Regierungspräsidenten vom 18. Juni 1891 Nr. A IV 2406 im Betreff Erhöhung des Gehalts des Forstschutzbeamten wurde vorgetragen und beschlossen, dass vom 1. Oktober 1891 ab das Minimal-Gehalt der hiesigen Waldwärter-Stelle auf jährlich 600 Mark einschließlich des Deputatsatzes, aber ausschließlich der zu gewährenden Mietsentschädigung resp. der freien Dienstwohnung normiert werden soll. Ferner wird beschlossen, dass dieses Gehalt nach 5 zu 5 Jahren (?) mit je 50 Mark bis zum Maximal-Betrag von 950 Mark steigen soll. Diese Gehalts-Normierung erfolgt aber nur unter der ausdrücklichen Bedingung, dass dem zeitigen Inhaber der Stelle der Forst- und Jagd-Schutz des Gutes Bockum und sonstiger Privaten, wozu der Ganczarsky seine meisten Dienstleistungen verwende, zum 1. Oktober 1891 entzogen wird. Bemerken wollen wir hierbei gleichzeitig, dass der Förster Ganzcarsky als Feldhüter der Gemeinde Freienohl eine jährliche Renumeration von zweihundert (Mark) erhält, und wir behalten uns vor, über die Feldhüter-Stelle eventuell anderweitig zu verfügen.
Am 25. Juli 1891
TOP 1: Das Gesuch des Sägemüllers Johann Schnapp wurde abgelehnt, da nach dem Vertrag vom 29. September 1830 demselben kein Recht zum Alleinhüten seines Viehs zusteht. - Jener Vertrag von vor 60 Jahren ist nicht aktenkundig. Siehe oben 11. Juli 1891. Aus dem Protokolltext vom 11. und 25. Juli 1891 geht der Besitzer der Weide-Möglichkeit „bei seinem Haus“ nicht eindeutig hervor. Vielleicht gilt ja auch: Die gesagten Gründe müssen nicht die wahren Gründe sein.
TOP 2: Der Holz- und Lohe-Verkauf vom 21. d.M. wurde genehmigt. Der Oberförster soll nochmals ersucht werden, keine Reiser aufarbeiten zu lassen, besonders vom Eichenschälholz, da die Gemeinde hiervon nur Schaden hat. - Der Arbeitsbereich Lohe-Verkauf ist wohl auch eine neue Verdienstmöglichkeit: Lohgerber. Das Sammeln von Reiserholz können, sollten wohl die nicht so wohlhabenden Freienohler selber leisten; tagsüber die Frau und Kinder, während der Mann in Oeventrop, Wildshausen oder als Holzhauer, als Schüsseldreher arbeitet.
TOP 3: Für die Wohnung der Lehrerin in der neuen Schule soll ein Kochherd und ein Ofen angeschafft werden. Der Vorsteher Kückenhoff und Gemeinde-Verordneter Schroeder wurden mit dem Ankauf beauftragt. Die Zimmer sollen geweißelt und in Leimfarbe gestrichen werden, da sich die Tapete in dem Neubau nicht halte.
TOP 4: Dem Maurer Fritz Göckeler Senior wurden monatliche Ratenzahlungen von 6 Mark bewilligt. Doch wird hierbei ausdrücklich bemerkt, dass bei nicht Einhalten dieser Teilzahlungen die ganze Summe sofort beigetrieben werden soll.
Am 8. August 1891
TOP 1: Neue Vokabeln! - Als Mitglied der Vor-Einschätzung-Commission des Vor-Einschätzungs-Bezirks Nr. 6 des Kreises Arnsberg zur Vor-Einschätzung der Einkommen-Steuer für die nächsten 3 Jahre wurde der Gemeinde-Vorsteher Johann Kückenhoff und als Stellvertreter der Gemeinde-Verordnete Auktionator Joseph Noeke hier gewählt. Die Gewählten waren in der Sitzung anwesend und nahmen die Wahl an. - Inhalte der Vor-Einschätzungs... waren wohl allen bekannt; also hier auch nicht aktenkundig.
TOP 2: Die von dem Rendanten Bracht vorgelegte Rechnung der hiesigen Gemeinde-Kasse pro 1890/91 wurde vorgelegt und festgestellt. Soll-Einnahme 35028,75 Mark; Ist-Einnahme 33275,76 Mark; Rest-Einnahme 1752,99 Mark; Soll-Ausgabe 30083,64 Mark; Ist-Ausgabe 30083,64 Mark; Bestand 3192,12 Mark.
TOP 3: Zur Revision der Gemeindekassen-Rechnung pro 1890/91 wurden die Gemeinde-Verordneten Noeke und Kerstholt gewählt.
TOP 4: Der Antrag des Gemeinde-Verordneten Noeke auf Grenzverschiebung zwischen den Gemeinden Freienohl und Wennemen auf dem sogen. Kuh-Kamp in der Hude-Befreiungssache von Freienohl soll der Spezial-Commission mit dem Antrag zugestellt werden, aufgrund der Ur-Flurkarte von Freienohl und Wennemen die fragliche Grenze nochmals untersuchen und die richtigen Gemeinde-Grenzen wieder herzustellen.
TOP 5: Dem Ackerer Gottfried Becker gnt. Kaiser hier soll mit Genehmigung der Forstverwaltung von der Gemeinde-Hude wertloses Holz unentgeltlich verabfolgt werden. - Die Gemeinde-Hude lag vielleicht neben der Wiese des Becker gnt. Kaiser, so hat er das vielleicht angeschwemmte Holz gesehen, durfte das aber erst mit der besonderen Erlaubnis mitnehmen.
Am 12. August 1891
TOP 1: Nach der alten Grundsteuer-Mutterrolle hat der Tagelöhner Johann Kohsmann gnt. Klaren resp. dessen Rechtsvorgänger die Parzelle Flur I Nr. 523/6 der Steuergemeinde Freienohl (nahe der Kaiserwiese) im Jahr 1840 von der politischen Gemeinde Freienohl erworben. Da die fragliche Parzelle der Gemeinde Freienohl ab- und dem Kohsmann zugeschrieben ist. Diese Parzelle ist später zersplittert und Kohsmann hat die Teil-Parzelle Flur I Nr. 1315/523 behalten. Da eine gütliche Einigung zwischen Kohsmann und Feldmann nicht stattgefunden hat, die Gemeinde Freienohl nur mit Kohsmann verhandeln kann, so willigen wir darin, dass die Parzelle Flur I Nr. 1315/523 der Steuergemeinde Freienohl dem Tagelöhner Johann Kohsmann gnt. Klaren dahier aufgelassen werde. - Der Vorname dieses Feldmann ist hier nicht aktenkundig.
TOP 2: Nach einer Notiz in den Amtsakten Freienohl vom Jahre 1850 hat der Caspar Kohsmann gnt. Claren hierselbst im Jahr 1838 das Grundstück Flur I Nr. 1312/523 der Steuergemeinde Freienohl durch Tausch von der politischen Gemeinde Freienohl erworben. Der Rechtsnachfolger des Caspar Kohsmann ist der Tagelohner Johann Kohsmann gnt. Claren dahier und wir willigen daher in die Auflassung dieser Parzelle auf den Namen des Johann Kohsmann gnt. Klaren ein. - Erinnert sei daran: manche Freienohler meinen, der Beiname Claren habe es mit dem Klaren, mit Schnaps zu tun. Das stimmt nicht. Dieser Beiname kommt auch noch in einem Zweig der Ur-Einwohner-Familie Pöttgen vor. Es handelt sich um einen Grundstückserwerb um 1838 zu den Familien Kohsmann und Pöttgen seitens der ausgestorbenen Familie Claren (Erst-Grundstück-Teile des Alten Friedhofs, damals Totenhof).
Am 29. August 1891
TOP 1: Mit den Ausführungen des Schulvorstandes (Pfarrer Falter) in dem gestrigen Beschluss in Betreff Anstellung einer fünften Lehrkraft können wir uns nicht vollständig einverstanden erklären und müssen daher die Bewilligung der durch die eventuelle Vermehrung der Lehrkräfte entstehenden Kosten ablehnen.
TOP 2: Die definitive Beschlussfassung über die Höhe des zu den bewilligenden Grunderwerbskosten der hiesigen Haltestelle (Bahnhof) zu bewilligenden Gemeinde-Beitrages wurde wohl ausgesetzt und es soll in einer gemeinsamen Sitzung der interessierten Gemeinden und sonstiger Interessenten demnächst weiter Beschluss gefasst werden. - Politisch offene Kommunikation!
TOP 3: Das Weißeln der Schulzimmer im alten Schulgebäude soll öffentlich verdungen werden, während der Maurermeister Caspar Rocholl verpflichtet ist, die Schulzimmer im neuen Schulgebäude nochmals zu weißeln.
TOP 4: Der Gemeinde-Vorsteher Kückenhoff und der Gemeinde-Verordnete Schroeder wurden beauftragt, für das Küsterei-Gebäude einen zweckentsprechenden Viehtopf für Rechnung der Gemeindekasse zu beschaffen. - Viehtopf: manches Fressen für die Haustiere wurde zunächst gekocht – in einem Viehtopf; ob das gemeint ist?
TOP 5: Die Einnahme-Reste des Fritz Kohsmann, Johann Wollmeier und Wilhelm Röttger wurden niedergeschlagen. - Nicht aktenkundig sind die Gründe. Armut?
TOP 6: Das Gesuch des Franz Vernholz hier um Niederschlagung eines Teils der Langelsbrücken-Pacht wurde abgelehnt, da gegen Vernholz auf Grund der Verpachtungs-Bedingungen mit Kündigung vorgegangen ist. - Einzelheiten sind hier nicht aktenkundig. Ist der Verdienst zu gering?
TOP 7: Der Zimmermeister Anton Weber soll mit der Veranschlagung der Arbeiten zur Wiederherstellung der Langelbrücke beauftragt werden und demnächst die Arbeiten verdungen werden, wozu wir unsere Genehmigung vorbehalten. - Diesmal Langelbrücke ohne s geschrieben.
TOP 8: Der Holz-Verkauf wurde genehmigt und der Gemeinde-Vorsteher ermächtigt, das seither (seitdem) nicht verkaufte Holz an den Mann zu bringen. - Eine damals also schon bekannte Redeweise.
TOP 9: Der sogen. Höhenweg von Freienohl nach Hellefeld soll seines öffentlichen Charakters entzogen werden. - Ein nicht-öffentlicher Weg spart Erhaltungs-, Pflege-Kosten – insbesondere für Fuhrwerke, mit Pferden gezogen...Dabei war dies eine uralte Wegstrecke von West nach Ost und umgekehrt, ähnlich wie der Plackweg.
Am 18. September 1891
TOP 1: Das Weißeln der alten Schule wurde dem Bauunternehmer Kehsler übertragen, da zum Verding kein Unternehmer erschienen war. - Ein anderer Grund ist nicht aktenkundig.
TOP 2: Zur Festsetzung der Baufluchtlinie für den Neubau des Bäckers Louis Neise wurden die Bauunternehmer Kehsler, Rocholl und der Gemeinde-Verordnete Noeke bestimmt. - Kehsler und Rocholl waren auch Gemeinde-Verordnete, hierfür aber als Bauunternehmer zuständig. - 1895: Alte Haus-Nr. 36, Provinzialstraße. Trauungsregister: Heirat am 11.8.1892: Louis/Ludwig Neise mit Anna Rochold )im Register mit d geschrieben). - Wohl die Eltern: Heirat am 20.11.1855: Ludwig Neise dim. nach Pfr. Arnsberg mit Agatha Craas aus Wildshausen.
TOP 3: Die Kündigung des Nachtwächters Hahne wurde angenommen und soll die Stelle neu ausgeschrieben werden. - Der Kündigungsgrund ist nicht aktenkundig; vielleicht für das Familienleben zu anstrengend. - Trauungsregister: Heirat am 29.1.1880 Christian Hahne aus Breitenbruch (!) mit Dorothea Krick; vielleicht hat das Ehepaar inzwischen 3 Kinder...Alte Haus-Nr. 160 (Bergstraße / Voßecke); derselbe als Schüsseldreher 1895: Alte Haus-Nr. 182, Provinzialstraße / Breiter Weg 17: 1 männl., 5 weibl. Bewohner.
TOP 4: Die nötigsten Reparaturarbeiten am Küsterhaus sollen gemacht und der Bauunternehmer Rocholl mit der Ausführung beauftragt werden.
TOP 5: Der Erlass einer Polizeiverordnung in Betreff Verkauf des Brodes (des Brots; auf Freienohlerisch anders gesprochen und also anders geschrieben) nach Gewicht wurde von der Gemeinde-Verordnung gutgeheißen und soll nach Maßgabe des vom Amtmann Kramer zu Balve, Amtsblatt Stück 36, Seite 265 erlassenen Statuts eingeführt werden. - Vorher mögen die Größen-Maße gegolten haben. Jetzt braucht es bei jedem Bäcker genau geprüfte und korrekt gehandhabte Gewichte...
TOP 6: Das Material an dem Feuerteich Kletterpott soll verkauft und derselbe zugeschüttet werden. - Siehe unten 24. Oktober 1891, TOP 1.
TOP 7: Der Antrag des Johann Siepe findet mit Beendigung der Separartion seine Erledigung. - 1891: Johann Siepe gnt. Necker, Ackerwirt, Alte Haus-Nr. 153 (auch 155), Provinzialstraße.
TOP 8: Hinsichtlich der Wiederherstellung der Eisbrecher (an der Langelbrücke) wurde nach wiederholter mündlicher Rücksprache mit A. Linneborn beschlossen, das Anerbieten desselben die am 19. d. M. abends (wohl 19. August) vorhandenen, über Oberkante des unteren Fachbaues befindlichen 2 langen Stangen auf … (nicht lesbar, Abkürzung?) 18 Meter Breite zu entfernen, dahin akzeptiert, dass Linneborn die Entfernung dieser beiden Lagen dermaßen auszudehnen hat, dass der Wasserspiegel 0,50 Meter unter den Pegel kommt. Wird diese Bedingung vom Linneborn angenommen, so soll an Caspar Trumpetter als Mindestfordernder im Verding der Zuschlag erteilt werden und zwar zum Preis von 625 Mark. Zur Beaufsichtigung der Arbeiten wurde der Gemeinde-Verordnete Düring bestimmt.
Am 22. September 1891
Ohne Nummerierung wurde...Folgendes verhandelt und beschlossen:
Die Verfügung des Herrn Landrats vom 9. d. M. (9. September) Nr. 5656 betreffend die Einrichtung einer Handwerker-Fortbildungsschule in Freienohl wurde vorgetragen und von dem Vorsitzenden aufgrund der Amtsnoten die Grundzüge für die Errichtung gewerblicher Fortbildungsschulen erläutert, sowie dass der Staat zu den Kosten der Unterhaltung derartiger Schulen staatliche Zuschüsse leiste. Ferner teilte der Vorsitzende mit, dass im hiesigen Gemeindebezirk nach der vorgenommenen Aufnahme 41 schulpflichtige Personen unter 18 Jahren wohnhaft seien und zwar: 9 Maurer, 3 Schuster, 4 Schneider, 2 Schmiede, 2 Bäcker, 3 Schreiner, 1 Wagner, 1 Klempner und 16 Fabrikarbeiter.
Nach längerer Beratung wurde beschlossen, von der Errichtung einer gewerblichen Fortbildungsschule für den Gemeinde-Bezirk Freienohl zur Zeit Abstand zu nehmen, da das erforderliche Lehrpersonal nicht vorhanden ist. Der bereits betagte Lehrer Linkamp hat mit seinen sonstigen Amtsgeschäften vollauf zu tun und eignet sich auch seines Herzleidens wegen nicht zum Lehrer an der Fortbildungsschule (diese Einzelheiten sind inhaltlich nicht bekannt, nicht aktenkundig) und der zweite hier vorhandene Lehrer Bahne eignet sich seines jugendlichen Alters wegen z. Zt. ebenfalls auch nicht als Lehrer einer Fortbildungsschule. Anderweite (andere) Personen, welche zur Erteilung des Unterrichts befähigt sind, sind in hiesiger Gemeinde nicht vorhanden und Lehrer aus der benachbarten Gemeinde Dinschede heranzuziehen, würde zu teuer werden, zudem ist dort der zweite Lehrer Steiner krank und dienstunfähig, und der Lehrer Brüggemann würde mit Bestimmtheit eine derartige Dienstleistung ablehnen. Sobald hier geeignete und willige Lehrkräfte vorhanden sein werden, soll die Errichtung einer Fortbildungsschule wieder in Erwägung gezogen werden.
Am 6. Oktober 1891
TOP 1: Der Hauungsplan pro 1892 wurde genehmigt. Jedoch wünscht die Gemeinde-Vertretung Abänderung der Taxen (Fest-Preise) und zwar wie folgt: a) 1 Festmeter Eichen-Nutzholz III. Klasse: 25 Mark; b) 1 Festmeter Eichennutzholz IV. Klasse: 18 Mark; c) 1 Raummeter Eichen-Knüppel: 2 Mark; d) 1 Raummeter Buchen-Kloben: 3,70 Mark; e) 1 Raummeter Buchen-Knüppel: 2,70 Mark; f) 1 Raummeter Buchen-Reiser: 1 Mark. - Ebenso bittet dieselbe, alle Reiser, sowohl Buchen als auch Eichen unaufgearbeitet in Nummernzu verkaufen.
TOP 2: Der Cultur-Plan pro 1892 wurde unter folgende Bedingungen genehmigt: a) Bei Ausführung der Cultur am Küppel 10 b sind die neu ausgesteinten beiden Separateions-Wege frei zu lassen. b) Die im Cultur-Plan unter Nr. 5 bezeichneten Schonungs-Gräben am Himmernhagen (in der Akte korrekt abgeschrieben) sind vorläufig zurück zu stellen bis nach beeidigter Separartion, da durch dieselbe die Hude-Gräben festgestellt werden. c) Die unter Nr. 6 bezeichneten Wege-Breiten werden durch den angestellten Wege-Arbeiter der Gemeinde ausgeführt und ist der angesetzte Betrag hierfür abzusetzen. - Dessen Name ist hier nicht aktenkundig.
TOP 3: Auf dem Schulplatz bei der neuen Schule soll der nötigste Kies nach Anweisung angefahren werden.
Am 24. Oktober 1891
TOP 1: Die Einfriedigung des oberen Feuerteichs soll nochmals ausgesetzt (öffentlich ausgeschrieben) werden. Sollte ein Gebot von 70 Mark oder mehr erreicht werden, so hat der Vorsteher das Recht, den Zuschlag sofort zu erteilen. Dem Johann Zacharias wurde die Zuschüttung für 30 Mark übertragen (Tagelöhner, Alte Haus-Nr. 44 / Krumme Straße 22).
TOP 2: Von dem Ausgang des Prozesses betreffend Weide- und Termin-Geld wurde Kenntnis gegeben. - Diese Kenntnis ist hier inhaltlich nicht aktenkundig.
TOP 3: Die Besetzung der Nachtwächter-Stelle wurde vertagt, da über Anschaffung von Kontroll-Uhren Erkundigungen eingezogen werden sollen. - Kontroll-Uhren: eine neue Vokabel.
TOP 4: Betreffend Antwort des Oberförsters Harbert auf den Beschluss der Gemeinde-Vertretung vom 6. Oktober, die Taxen höher zu erinnern (anzusetzen), wurde einstimmig beschlossen, dem Oberförster die Entscheidung anheim zu stellen. Es wurde daran die Erwartung geknüpft, dass die Hauungen hierdurch nicht im Geringsten aufgehalten werden, da dieses ohne Einfluss auf den Beschluss ist, auch die Gemeinde und eventuell die Käufer Schaden durch eine Verzögerung erleiden könnten. Ebenso hielt die Gemeinde die unter b) und c) gefassten Beschlüsse vom 6. Oktober, den Cultur-Plan betreffend, aufrecht.
TOP 5: Es wurde dann nach vorheriger Einholung des Einverständnisses seitens des Vormunds Korte beschlossen, die verwaiste Minna Tebbe in dem durch Vermittlung des Pfarrer Falter zur Aufnahme bereiten Instituts zu Hattingen unterzubringen und zwar, da die Gemeinde (Freienohl) arm ist, ohne Entschädigung aller Bedürfnisse für dieselbe. Die Anschaffung der notdürftigsten Kleidung, sowie Reisegeld für dieselbe und die Begleitung wurde bewilligt. - Siehe oben: 4. April 1891, TOP 10; 17. April 1891, TIOP 5; 26. Juni 1891, TOP 1. Glücklicherweise ist jetzt der Vorname des großen Kindes bekannt: Minna : Wilhelmina Tebbe. In Hattingen war gewiss ein Waisenhaus für Mädchen. Wie ihr Leben weiter verlief, ist nicht aktenkundig.
Am 11. November 1891
TOP 1: Zum Erwerb des Terrains für den zukünftigen Bahnhof Freienohl wurde eine Commission bestehend aus dem Gemeinde-Vorsteher Kückenhoff, den Gemeinde-Verordneten Kehsler und Düring gewählt.
TOP 2: Im Pumpenhaus soll ein neuer Schornstein angelegt werden.
TOP 3: Um die Rohrleitung über den Durchlass bei Heinrich Kohsmann soll zum Schutz gegen Frost ein Bretterkasten mit Buchen-Laub verstopft angebracht werden. - Alte Haus-Nr. 95 / Hauptstraße.
TOP 4: Die Einschätzung der Neubauten und der Dampfmühle zur Wasser-Steuer wurde der Wasserwerk-Commission überwiesen. - Einzelheiten sind nicht aktenkundig.
TOP 5: Über die Rechnung des Caspar Trumpetter betreffend der Langelbrücke soll der Zimmerermeister Weber einen Revisions-Anschlag anfertigen (eine Rechnungs-Prüfung).
TOP 6: Der Nachtwächter-Posten soll zum 1. Dezember unter Anwendung von Controll-Uhren angestellt werden. Die Personen-Frage soll in der nächsten Sitzung erledigt werden.
TOP 7: Für die Anfertigung der Personen-Einstands-Zettel wurden 10 Mark bewilligt, - Diese Zettel sind nicht aktenkundig.
Am 29. November 1891
Nur TOP 1: Infolge Protestes des Rechtsanwalts Scheele zu Arnsberg soll die am 1. Dezember bestimmte Auflassung an Johann Kohsmann gnt. Klaren vorläufig verschoben werden. - Alte Haus-Nr. 166 / Alter Weg.- Siehe oben: 12. August 1891.
Am 19. Dezember 1891
TOP 1: Den Eheleuten Friedrich Funke hier soll eine einmalige Unterstützung von 20 Mark gezahlt werden. - Trauungsregister: Heirat am 11.7.1846 Friedrich Funke mit Marianna Heckmann. Sterberegister: Kind Maria Funke, geb. 1891, gest. 9. Juli 1891;Kind Elisabeth Funke, geb. 1888, gest. 20. Dezember 1890; Kind Johanna Funke, geb. 1890, gest. 18. Dezember 1890; Kind Kaspar Funke, geb. 1890, gest. 6. November 1890. - Diese Kinder können Geschwister sein; können Kinder jenes Elternpaars sein; Genaues steht nicht im Sterberegister.
TOP 2: Der Antrag des Försters Ganczarsky wurde dahin berücksichtigt, dass demselben die Erdarbeiten an der Renovierung seiner Leitung im Betrag von 7,50 Mark vergütet werden sollen. Hinsichtlich der Pumpe bleibt es bei unserem Beschluss vom 19. Mai d. J. Für die Folge sollen alle Anlagen, welche ohne Anordnung der Gemeinde gemacht worden sind, nicht erstattet werden.
TOP 3: An die Küsterwohnung soll eine Nacht-Glocke angebaut werden. - Ein Grund ist nicht aktenkundig.- Vielleicht weiß der Küster, wo der Pastor gerade ist... Sterbefall...
TOP 4: Für die Kinder der Witwe Eickhoff soll der Schustermeister Kihsler ein Paar neue Schuhe anfertigen.
TOP 5: Der Gemeinde-Vorsteher Kückenhoff soll sich hinsichtlich des Abfuhr-Weges aus der Rümke (so geschrieben) mit dem betreffenden Grundbesitzer ins Einvernehmen setzen und soll den letzteren der etwaige Schaden ersetzt werden. - Der Schaden-Inhalt ist nicht aktenkundig; vielleicht bei der Holz-Abfuhr...
TOP 6: Die Wiwen Pöttgen, Eickhoff, Kloke und Hilgenberg sollen je 3 Meter Armenholz erhalten. - Weihnachten steht vor der Tür und mitten im Winter...
Am 9. Januar 1892
TOP 1: Diejenigen Personen der hiesigen Gemeinde, deren jährliches Einkommen weniger wie 120 Mark beträgt und welche nur zu einem fingierten Einkommen-Steuersatz von 1,20 Mark veranlagt sind, sollen vom 1. April 1892 an von der Beitragspflicht zu den Communal-Steuern entbunden werden, dagegen sollen diejenigen Personen, deren jährliches Einkommen 420 bis 900 Mark beträgt, auch fernerhin zur Communal-Steuer herangezogen werden.
TOP 2: Die Verfügung des Herrn Regierungspräsidenten vom 10. Dezember 1891 Nr. A I b 8102 wurde vorgetragen und (es) nahm (die) Versammlung vom Inhalt derselben mit der Erklärung Kenntnis, dass die öffentlichen Wege und Straßen innerhalb der hiesigen Ortslage sich in einem den öffentlichen Verkehrs-Interessen entsprechenden Zustand befinden, jedoch wird es zweckmäßig sein, wenn die durch den bebauten Teil der hiesigen Ortschaft führende Provinzial-Stra0e gepflastert wird. Öffentliche Plätze sind hier nicht vorhanden. - Also waren Hauptstraße, Breiter Weg, Bahnhofstraße (deren Namen es noch nicht gab) bis 1891 noch nicht durchgehend, vielleicht nur teilweise, gepflastert. Nachteilig für Pferde-Fuhrwerke (Holz-Stämme-Transport) sind gepflasterte, weil glatte Straßen.
TOP 3: Die Ablösung der Grundrenten soll von Seiten der Gemeinde nicht beantragt werden.
TOP 4: Die Codierung des dem hiesigen Armenfonds gehörenden auf der Besitzung des Schusters Friedrich Kihsler hierselbst haftenden Kapitals von 66 Mark an die Sparkasse Arnsberg wurde genehmigt und das Kapital selbst soll sofort wieder bei der Sparkasse Arnsberg wertbar angelegt werden.
TOP 5: Nachdem der Gemeinde-Verordnete Kerstholt als Interessent abgetreten war (den Raum verlassen hatte), wurde der mit den Grundbesitzern unterm 8. d. M. (8. Januar 1892) abgeschlossene Vertrag über den Erwerb des Grund und Bodens zur hiesigen Bahnhofsanlage unter der Bedingung genehmigt, dass auch noch der Leineweber Schwarze zu Wennemen und die Ehefrau Gastwirt Josef Kerstholt hier sich zur Vollziehung des Vertrages bereit erklärten resp. den Vertrag selbst (zu) vollziehen.
TOP 6: Die Beschlussfassung zur Anstellung des Nachtwächters wurde vertagt und der Gemeinde-Vorsteher beauftragt, mit dem Ackerer und Tagelöhner Franz Kaulmann wegen Übernahme des Postens zu unterhandeln.
TOP 7: Bei Ernst Hassinghoff in Essen soll eine Wächter-Controll-Uhr Nr. 1 des Prospekts mit 6 Stationen beschafft werden und zwar zum Preis von 78 Mark. Die Gemeinde-Verordneten Kehsler, Düring und Noeke verpflichteten sich hierbei gleichzeitig, falls an ihren Gebäuden Stationen errichtet würden, zu den Anschaffungskosten je 10 Mark beizusteuern. Die 6 Stationen werden hierauf bestimmt. - Die sind hier nicht aktenkundig. Das Prospekt ist auch nicht vorhanden.
TOP 8: Zur Bestreitung der Kosten des Böllerschießens auf Kaisers Geburtstag (früher viel ehrfürchtiger formuliert) wurde dem hiesigen Krieger-Verein ein Zuschuss von 10 Mark bewilligt.
TOP 9: Das im Wirtschaftsjahr 1891/92 im hiesigen Gemeinde-Wald fallende sogen. chemische Holz (vielleicht schon so benannt für den Adressaten) wurde der Chemischen Fabrik Oeventrop zum abgegebenen Gebot von 2,90 Mark pro Raummeter Knüppel-Holz und von 3,80 Mark pro Raummeter Kloben-Holz verkauft.
Am 29. Januar 1892
TOP 1: Die Verfügung des Regierungspräsidenten Nr. A IV 5122 betreffend Festsetzung des Gehalts des Waldwärters Ganczarsky wurde nicht als übereinstimmend mit der Circular-Verfügung A IV 2406 gefunden, da jetzt ein Anfangsgehalt für Waldwärter I. Klasse von 750 Mark ausschließlich 60 Mark für Deputat-Holz und freie Wohnung verlangt wird, während nach der vergangenen lokalen Verfügung das Anfangsgehalt für Waldwärter I. Klasse auf jährlich 600 Mark einschließlich (unterstrichen) des Deputat-Holzes, jedoch ausschließlich der Mietsentschädigung gefordert wurde. Bezugnehmend auf den Gemeinde-Beschluss vom 17. Juli 1891 wurde auch heute beschlossen, das Gehalt in der seiner Zeit verlangten Weise und unter den gestellten Bedingungen zu erhöhen, ferner auch, falls jetzt eine höhere Normierung wie früher verlangt stattfinden soll, Einspruch bei dem Oberpräsidenten zu erheben. - Oberpräsident: in Münster.
TOP 2: Das Gesuch des Schuhmachers Fritz Funke wurde abgelehnt, da derselbe am 22. Dezember vorigen Jahres (vor gut einem Monat) noch 20 Mark Unterstützung erhalten hat. - Siehe oben: 22. Dezember 1891, TOP 1.
TOP 3: Die rückständigen Weide- und Termin-Gelder sollen eingezogen, dagegen die zu viel gezahlten (!) zurückerstattet werden. Es soll jedoch vorher eine genaue Liste der Hude-B1erechtigten angefertigt werden. - Eine Namen-Liste ist nicht aktenkundig.
TOP 4: Die Wasser-Steuer für das Jahr 1892 wurde festgesetzt und (es) soll die festgesetzte Nachweisung zur Einsicht der Beteiligten 8 Tage lang öffentlich ausgelegt werden.
TOP 5: Der Witwe Schröer wurden 2 Meter Armenholz bewilligt. - Sterberegister: Caspar Schröer, Tagelöhner, LA 68 J., gest. 19.3.1887. Heiratsregister: Heirat am 8.11.1870 Caspar Schröer mit Wilhelmina Catharina Schwarzfärber. Kinder sind hier nicht aktenkundig.
Am 12. Februar 1892
TOP 1: Der Holz-Verkauf vom 8. d. M. wurde genehmigt.
TOP 2: Als Nachtwächter soll Fritz Miese vom 1. März d. J. ab mit einem Gehalt von 350 Mark (pro Jahr) angestellt werden.
TOP 3: Der Ehefrau Levermann wurden monatlich vom 1. März d. J. ab 6 Mark Unterstützung und jährlich 30 Mark Miet-Entschädigung bewilligt. - Trauungsregister: Heirat am 14.11.1889 Anton Levermann aus Röhre Pfr. Stockum mit Franziska Korte. Im Sterberegister kein Eintrag Levermann. In der Liste Volkszählung: 1.12.1880 kein Eintrag Levermann, auch nicht 1895; das kann bedeuten: als Mieter hier wohnend, nicht als Hausbesitzer.
TOP 4: Dem Holzhändler Johann Schweferwurden im Distrikt Stückelhahn und Bergemerge (später Bergmecke) Heckenstöcke VIII. Klasse für 50 Pfennig pro 100 Stück, Vietzebohnenstangen VII. Klasse für 1,30 Mark pro 100 Stück überlassen. Schwefer verpflichtet sich, die Stangen auf seine Kosten hauen und rücken zu lassen, auch die Genehmigung der Forstverwaltung nachzusuchen. - Vietzebohnen an Stangen?
TOP 5: Der Antrag der Frau Vernhaus (korrekt abgeschrieben?) aus Arnsberg wurde abgelehnt. - Inhaltlich nicht aktenkundig.
TOP 6: Eine Beleuchtung der Straßen wurde nicht als Bedürfnis empfunden, da dieselben so weit der geschlossene Ort reicht durch Wirts- und Laden-Locale genügend erleuchtet sind. - Naja, 1891!
TOP 7: Die Liste der Hude-Berechtigten wurde festgestellt. - Sie ist hier nicht aktenkundig.
Am 22. März 1892
TOP 1: Die gezogenen Erinnerungen zur Gemeindekassen-Rechnung pro 1890/91 wurden besonders beantwortet resp. begutachtet und da der Rendant nichts mehr zu vertreten hat, so wurde demselben für die Rechnung pro 1890/91 Decharge erteilt. - Ungewohnter Stil.
TOP 2: Der von dem Amtmann und Gemeinde-Vorsteher unterm heutigen Tag aufgestellte Abänderungs-Nachtrag zu dem Regulativ für die Gemeinde-Einkommensteuer in der Landgemeinde (neues Wort!) Freienohl wurde genehmigt.
TOP 3: Nachdem der Rendant Theodor Bracht zu Freienohl für die Verwaltung der Gemeindekasse Freienohl eine Kaution von 130 (Reichs-Taler?) und für die Armenkasse Freienohl eine solche von 5 (wieder RT?) bestellt hat der Bracht bereits am 19. Mai 1883 mit Tod abgegangen ist und die sämtlichen demselben geführten und gelegten (vorg...) Rechnungen der Gemeindekasse und Armenkasse Freienohl dechargiert sind, so bewilligen wir die Freigabe der Kaution ad 130 (RT?) und gleichzeitig auch, da die politische Gemeinde Freienohl Rechtsnachfolgerin des Armenverbands ist, diejenige der Armenkasse Freienohl von 5 (RT?).
TOP 4: Der Witwe Matthias Krick wurde in Folge ihres Gesuchs vom 25. d.M. keine Bar-Unterstützung bewilligt, sondern dieselbe soll Mittagessen von dem Gastwirt Bracht beziehen und wurde der Gemeinde-Verordnete Noeke deputiert, das Weitere und namentlich wegen des Preises des Bracht zu vereinbaren. Die von Noeke bescheinigten Rechnungen des Bracht sollen demnächst auf die Gemeindekasse angewiesen werden.
TOP 5: Das Gesuch des Heinrich Karneil hier vom 9. d.M um Bewilligung einer fortlaufenden Armen-Unterstützung wurde abgelehnt, jedoch wurde der Gemeinde-Vorsteher autorisiert (neues Wort!), mit dem Sohn des Karneil mündlich zu unterhandeln, damit derselbe seinen alten Vater vollständig unterhalte. - Trauungsregister: Heirat am 22.1.1853 Heinrich Karneil mit Marianne Humpert. Heirat am 9.2.1884 Matthias Karneil mit Elisabeth Niggemann, Witwe aus Meschede. Dieser Matthias Karneil könnte der Sohn von Heinrich Karneil sein. Sterberegister: Anna Karneil geb. Humpert, LA 55 J., Gattin des Heinrich Karneil, gest. 1.7.1883. - Für heutzutage geht es bei diesem Top zuerst nicht um die Namen, sondern um die damaligen Aufgaben der Alters-Fürsorge innerhalb einer Familie.
TOP 6: Die Rechnung des Schusters Kihsler über 2 Mark für Reparatur der Schuhe der Witwe Matthias Krick soll auf die Gemeindekasse angewiesen werden; desgleichen die Arzt – und Apotheker-Rechnungen für die Maria Recke im Betrag von 10,50 Mark und 1,97 Mark.
TOP 7: Dem Kreisbaumeister Ebert sollen für die Leitung des Schulhausbaus hierselbst 125 Mark Anschlagszahlung geleistet werden. - Gemeint ist ein Anbau am Amtshaus.
Am 14. April 1892
TOP 1: Das Gesuch des Försters Ganczarsky vom 20. v.M. um käufliche Überlassung des Forsthauses und des sogen. Hebammen-Landes wurde abgelehnt, da die Gemeinde während der Zeit der hier schwebenden Separation keinen Grundstücksverkauf vornehmen kann. - Ein wohl vernünftiger Grund bei all den aktenkundigen Beziehungen.
TOP 2: Dem Sattler Anton Geihsler hierselbst wurde in Folge seines Gesuchs vom 20. v.M. eine einmalige außerordentliche Unterstützung von 36 Mark bewilligt. - Ein Grund ist nicht aktenkundig; vielleicht für eine neue Nähmaschine... - Trauungsregister: Heirat am 18.7.1878 Franz Anton Geihsler, Witwer von Carolina Cohsmann, mit Florentina Theodora Hennecke aus Assinghausen.
TOP 3: Zur Niederschlagung der unbeibringlichen Beiträge der Communalsteuer-Reste des Metzgers Fritz Neise und des Küfers Gerhard Linke liegt z. Zt. noch keine Veranlassung vor, da zu hoffen ist, dass die Beträge noch eingehen werden. - Hierbei geht es heutzutage nicht um ein Naserümpfen über diese beiden, sondern um die Einsicht in die finanzielle Situation von Freienohl einerseits und alljährlich, andererseits um die Hoffnung, es könnte ja vielleicht doch noch... Trauungsregister: Heirat am 28.10.1869 Gerhard Linke aus Wildenburg, Pfr. Friesenhagen, mit Dorothea Toenne. - Heirat am 25.6.1886 Friedrich Neise mit Anna Trumpetter. Ursachen können sein beim Küfer sein Alter, geringer Arbeits-Verdienst; beim Metzger Familien-Nachwuchs... Alles nicht aktenkundig.
TOP 4: Der Gemeinde-Vorsteher wurde autorisiert, mit dem früheren Hirten Mündelein wegen Übernahme der Kuh-Hirten-Stelle zu den früheren Preisen und Bedingungen nochmals zu unterhandeln. Hält Mündelein seine frühere Forderung aufrecht, dann soll die Stelle ausgeschrieben werden. - Siehe oben: am 12. März 1891 war Mündelein noch „im Dienst“; wenn wohl z. Zt. nicht mehr, womit verdient er den Lebensunterhalt? - In der Liste Volkszählung vom 1.12.1880 steht kein Mündelein; vom 1.12.1895: Anton Mündelein, Alte Haus-Nr. 23 (wie Johann Klahsmeier und Franz Ahsmann) / Bergstraße 19; 3 männl. Und 3 weibl. Bewohner. Trauungsregister: Heirat am 17.6.1899 (!) Anton Mündelein mit Gertrud Brüggemann. Ist dieser Anton der Kuhhirt?
TOP 5: Zu den Anschaffungskosten einer Turmuhr hierselbst wurde eine einmalige (in der Akte unterstrichen!) Beihilfe von 150 Mark zahlbar an den Pfarrer Falter bewilligt.
TOP 6: Die Wasserwerks-Kassen-Rechnung pro 1890 wurde vorgelegt, durchberaten und da Erinnerungen (Einwände) nicht gezogen (gefunden) wurden, dem Rendanten Decharge erteilt.
TOP 7: Den Eheleuten Schuster Funke wurde eine fortlaufende Unterstützung von monatlich 8 Mark vom 1. d.M. bewilligt. - Alte Haus-Nr. 142 / Bergstraße 41; Liste der Volkszählung 1. Dezember 1885 und 1890: 1 männl., 1 weibl. Bewohner. - Siehe oben: 19. Dezember 1891, TOP 1; 29. Januar 1892, TOP 2. - Ein Grund für die fort dauernde Unterstützung ist nicht aktenkundig; als Schuster irgendwie behindert?
TOP 8: Als Commissions-Mitglieder zur Revision der Wiesen im Betreff Entfernung und Vernichtung des Huflattichs wurden die Gemeinde-Verordneten Düring, Noeke und Schroeder gewählt.
Am 7. Mai 1892
TOP 1: Der entworfene Etat der Gemeindekasse pro 1892/93 wurde vorgelegt, durchberaten und in Einnahme und Ausgabe auf 17000 Mark festgelegt. Die hiernach zu erhebende Communal-Steuer ad 9331,69 Mark soll in Form einer Communal-Einkommensteuer nach Maßgabe des genehmigten Regulativs unter Mitheranziehung der ganzen Grund-, Gebäude- und Gewerbe-Steuer aufgebracht werden. Es sollen 220 % Communalsteuer ausgeschlagen werden.
TOP 2: Der Antrag des Metzgers Fritz Neise hier vom 9. d.M. um Bewilligung von monatlichen Ratenzahlungen von 4 Mark in Betreff seiner rückständigen Communalgefälle wurde abgelehnt. - Ein Grund ist nicht aktenkundig. Siehe oben: 14. April 1892, TOP 3.
TOP 3: Der Antrag des Kaufmann Bendix Löwenbach um Ersetzung des Schadens, welcher ihm durch die Zertrümmerung einer Sitzbank seiner Haustreppe erwachsen ist, soll willfahrt (genehmigt) werden, sobald Löwenbach den Nachweis erbringt, dass die Zertrümmerung durch ruchlose Hand erfolgt ist. - B. L.: eine jüdische Familie; Alte Haus-Nr. 90 / Breiter Weg (2010: Schuhhaus Klemm). - Die Nazi-Zeit mit ihren Juden- Zertrümmerungen beginnt erst 40 Jahre später.
TOP 4: Wer die Täter, welche die Sitzbank der Löwenbach´schen Haustreppe in der Nacht vom 1. zum 2. d. M. (Mai!) demoliert haben, so zur Anzeige bringt, dass denen gerichtliche Bestrafung erfolgen kann, sollen 100 Mark Belohnung aus der Gemeindekasse gezahlt werden.
Am 30. Mai 1892
TOP 1: Da der Unternehmer der neuen Schule Caspar Rocholl sich mit dem Gemeinde-Verordneten Kehsler über die im Revisions-Anschlag zu viel angesetzten Beträge, welche letzterer als Fehler bezeichnete, nicht benommen hat (?), wurde nunmehr Kehsler beauftragt, die Beträge innerhalb 8 Tagen genau festzustellen und etwaige Minderwerte ebenfalls zu benennen. Über beides soll in der nächsten Versammlung Beschluss gefasst und falls Rocholl nicht anwesend, ihm die zu zahlenden Beträge festgesetzt werden.
TOP 2: Die Anlage einer Mauer an der Nordseite der neuen Schule wurde vorläufig vertagt.
TOP 3: a) Die Unterstützung der Witwe Recke soll vom 1. künftigen Monats ab in Wegfall kommen, dagegen soll die Miete weiter gezahlt werden. - b) Der Witwe Kloke wurden vom 1. Juni ab anstatt der früher bezogenen 6 Mark 4 Mark Unterstützung gewährt. Die Mietentschädigung soll ebenfalls bestehen bleiben. - c) Die Unterstützung der Witwe Hilgenberg wurde auf monatlich 10 Mark vom 1. kommenden Monats ab herab gesatzt, Ebenfalls bleibt die Mietentschädigung. - d) Der Witwe Eickhoff wurden vom 1. Juni ab 9 Mark monatliche Unterstützung gewährt. Die Mietentschädigung soll bleiben.
TOP 4: Zur Einschätzung der Forensen (neues Wort! Steuern) wurden gewählt: 1. Caspar Kehsler, 2. Johann Düring, 3. Johann Kerstholt, 4. Joseph Noeke.
TOP 5: Das Gesuch des Brückengeldempfängers Köhne um Stundung des Brückengeldes mit vierteljähriger Vorauszahlung wurde genehmigt. Doch wurde der letzte Termin vom 15. April auf den 1. April verlegt. - Die Begründung ist nicht aktenkundig.
Am 13. Juni 1892
TOP 1: In dem vom Kreisbaumeister Ebert angefertigten Revisions-Anschlag über das neue Schulhaus befinden sich laut Mitteilung des Gemeinde-Verordneten Kehsler verschiedene teils bedeutende Rechen-Fehler, weshalb die Gemeinde-Versammlung beschloss entgegen dem Beschluss vom 30. Mai nochmals eine ganz spezielle Berechnung der Kassen und Beträge auf Kosten der Gemeinde anfertigen zu lassen und wurde Kehsler damit beauftragt. - Mithilfe Machiavellischer Intelligenz wollte Letzterer das wohl auch: Erst die Macht, dann die Gerechtigkeit.
TOP 2: Hinsichtlich Anbringung einer Schutzvorrichtung am Hügel wurde, da verschiedene Gemeinde-Verordnete fehlten, die Angelegenheit bis zur nächsten Sitzung vertagt. - Dieser Top zeigt in Verbindung mit TOP 1 „das Leben“.
TOP 3: Bevor das Schreiben des Försters Ganczarsky berücksichtigt werden kann, soll derselbe seine in dem Schreiben vom 22. Mai erwähnten Gegen-Rechnungen an hiesige Gemeinde einreichen. Es soll jedoch schleunigst Sorge getragen werden, dass, falls Reparaturen an seiner Wohnung erforderlich sind, diese ausgeführt werden. Zur Besichtigung der Wohnung wurden der Gemeinde-Vorsteher Kückenhoff und der Gemeinde-Verordnete Kehsler deputiert.
TOP 4: Das Gesuch der Witwe Vielhaber wurde abgelehnt, da eine Unterstützung für diese in der Unterstützung der Witwe Hilgenberg einbegriffen ist. - Siehe unten: 11. Juli 1892, TOP 4.
TOP 5: Die Bewilligung eines Zuschusses für das Erholungshaus zu Völlinghausen wurde abgelehnt. - Informationen über das Haus und Begründung sind nicht aktenkundig.
Am 11. Juli 1892
TOP 1: Die Nach-Revision über den neuen Schulhausbau durch den Bauunternehmer Caspar Kehsler hat folgendes ergeben:
(a) Die Ausführung des Schulhauses beträgt 19.793,23 Mark; (b) der Abtritte 1.293,17 Mark; Summa: 21.086,40 Mark. Hiervon 16,25 % in Abzug: 3.426,54 Mark; Rest 17,659,86 Mark; hierzu ...(2 Abkürzungen nicht korrekt lesbar) 243,75 Mark; Total-Summe 17.903,61 Mark; außerdem Abzug für Platten-Belag und Holz 182,00 Mark; der zu zahlende Betrag 17.721,61 Mark. Die Summe für noch auszuführende Arbeiten beträgt nach den Positionen 17,18,19, 89, 90, 91, 80, 31,29,30, 26, 27 und 28 im Ganzen 841,48 Mark minus 16,25 % = 136,24 Mark. Bleibt 704,74 Mark Von dem zu zahlenden Betrag im Abzug bleibt Rest 170,87 Mark. Der über die Abschlagszahlungen überschiegtende (übersteigende?) Betrag soll Rocholl sofort ausgezahlt werden.
TOP 2: Die sogenannte Gegenrechnung des Förster Ganczarsky wurde als richtig nichtanerkannt. Es wurde nochmals beschlossen, dem Ganczarsky anheim zu stellen, in anständiger Weise ein Gesuch um einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 33 Mark zu stellen zur Deckung eines demselben in Anrechnung gebrachten Abzuges für unzulässige Reise-Diäten und zwar binnen längstens 4 Wochen. Andernfalls die bereits gezahlten 33 Mark gerichtlich zurückgefordert werden sollen.
TOP 3: Die von Ganczarsky an den Oberförster Harbert gerichtete Beschwerde wurde zur Kenntnis gebracht. Das Gehalt betreffend wurde festgestellt, dass die in der Beschwerde gemachten Angaben der Wahrheit nicht entsprechen, unbeachtet seiner gänzlich unbedeutenden Nebenverdienste. Was nun die Dienstwohnung anbetrifft, so sind im vorigen Jahr gemäß des Versprechens seitens des Gemeinde-Vorstehers in Gegenwart des Herrn Oberförsters sämtliche von Ganczarsky verlangten Reparaturen und Verbesserungen ausgeführt. Die in diesem Jahr vom Förster verlangte Dichtung des Daches ist bereits seit vier Wochen angeordnet.
TOP 4: Der Witwe Vielhaber wurden auf ihr Gesuch hin monatlich 6 Mark Unterstützung bewilligt. In Anbetracht, dass die Witwe Vielhaber mit ihrer Tochter, der Witwe Hilchenberg (gesprochen: ch) einen (einzigen) Haushalt führt und letztere deshalb seither eine monatliche Unterstützung von 10 Mark bezogen hat, wurde diese vom 1. August an auf 6 Mark erniedrigt. - Trauungsregister: Heirat 1886 (ohne Tag, ohne Monat) Kaspar Vielhaber dim. nach Pfr. Hirschberg mit Theresia Bräutigam. Heirat am 3.8.1872 Konrad Hilgenberg aus Fulda mit Maria Catharina Vielhaber. - Sterberegister: Konrad Hilgenberg, Fabrikarbeiter, LA 38 J., gest. 15.4.1882. - Vielleicht hat Ehepaar Viehaber / Bräutigam zuerst in Hirschberg gewohnt und er ist dort gestorben und darum in Freienohl nicht mehr aktenkundig im Sterberegister. Siehe unten: 16. August 1892, TOP 4.
TOP 5: Die Einfriedung an der Hügel-Straße soll vom Gemeinde-Verordneten Kehsler projektiert und ein provisorischer Kostenanschlag angefertigt werden.
Am 19. Juli 1892
TOP 1: Wurde der Beschluss des hiesigen Schulvorstandes (Pfarrer Falter) vom 16. Juli bezüglich des dem am 1. Oktober an Stelle des zu pensionierenden Lehrers Linkamp anzustellenden Lehrers, Küsters und Organisten zu gewährenden Gehaltes von jährlich 1500 Mark vorgelegt. Versammlung trat diesem Beschluss genehmigend bei.
TOP 2: Entgegen dem Beschluss des Schulvorstandes vom 16. Juli soll das Grundgehalt des Lehrers Bahne und der Lehrerinnen Hoffmann und Hermann vom 1. Juli an um jährlich 60 Mark erhöht werden, sodass das Gesamteinkommen dieser Lehrpersonen dann betragen wird: für Lehrer Bahne 1110 Mark; für Lehrerin Hoffmann 930 Mark; für Lehrerin Hermann 930 Mark.
TOP 3: Der Beitrag der Gemeinde Freienohl zur Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft pro 1891 soll auf die Gemeindekasse übernommen werden und zwar im Betrag von49,03 Mark.
TOP 4: Eine allgemeine Bewilligung von Prämien für die Entdeckung der Urheber von Waldbränden im hiesigen Communal-Wald wurde abgelehnt, wohl aber soll im Einzelfall, wenn dieser besonders dazu angetan ist, erwogen werden, ob eine Prämie auszusetzen sei.
TOP 5: Dem Kataster-Kontrolleur Viarius soll für die teilweise Anfertigung der Gebäude-Beschreibungen bei der diesjährigen Ausführung der diesjährigen Gebäude-Steuer-Revision eine Vergütung von 10 Pfennig pro Beschreibung aus der Gemeindekasse gezahlt werden.
TOP 6; Die in Freienohl einzuquartierenden Truppen während des diesjährigen Regiments- und Brigade-Exerzierens soll mit Verpflegung erfolgen.
Am 27. Juli 1892
TOP 1: Der durchschnittliche Tagelohn gewöhnlicher Tage-Arbeiter wurde festgesetzt und darüber eine besondere Nachweisung aufgenommen. - Weitere Inhalte sind hier nicht aktenkundig.
TOP 2: Die nach der Novelle zum ...(?)...Versicherungs-Gesetz vom 10. April 1892 zum 1. Januar 1893 versicherungspflichtig werdenden Personen wie solche in dem Erlass des Herrn Ministers für Handel und Gewerbe vom 24. Juni d.J. B 5582 unter II. Nr. 1 – 4 näher bezeichnet sind, sind in hiesiger Gemeinde bis jetzt nicht vorhanden und es kann daher der durchschnittliche Tagelohn dieser Personen zur Zeit nicht festgestellt werden. Sobald jene Personen hier vorhanden sein werden, sollen dieselben der Orts-Gewerbekasse des Amtes Freienohl zur Versicherung überwiesen werden
TOP 3: Die Maria Altenwerth soll zwar von Dr. Beckmann hier ärztlich untersucht werden und falls derselbe sein mündliches Gutachten dahin abgeben sollte, dass dieselbe in einem Krankenhaus zwecks Heilung ihres Leidens aufzunehmen sei, soll die Aufnahme im Krankenhaus zu Neheim erfolgen und zwar unter Behandlung des Dr. Hilsmann. Der Dienstherr der Maria Altenwerth soll ermittelt und derselbe soll vor der Aufnahme im Krankenhaus amtlich aufgefordert werden, ob er die Tragung der Heilkosten für die ersten 6 Wochen übernehmen wolle. Verneinendenfalls (ungewohntes Wort) soll über die Wiederbeitreibung der Kosten von dem Dienstherrn näherer Beschluss gefasst werden. - Mehr Einzelheiten über Maria Altenwerth, über ihren Dienstherrn, über die Krankheit ist zu diesem Zeitpunkt in diesem Protokoll TOP 3 nicht aktenkundig. Jedenfalls erscheint die Gemeinde-Versammlung sehr engagiert zu sein. - Sterberegister: Maria Altenwerth, Näherin, gest.10.4.1897 (!), LA 23.
Am 16. August 1892
TOP 1: Im Fall, dass die Cholera in hiesiger Gemeinde zum Ausbruch kommen sollte, soll das hiesige freiliegende Schützen-Zelt zur Aufnahme der Cholera-Kranken verwendet werden, vorausgesetzt, dass die Schützen-Gesellschaft ihre Einwilligung dazu erteilt. Verneinendenfalls (s.o.) verpflichten wir uns, eventuell auf dem freien Platz neben dem Schützen-Zelt binnen 24 Stunden eine Cholera-Baracke auf Gemeindekosten zu errichten. Hundertprozentige Karbol-Säure ist noch in genügender Menge vorhanden.
TOP 2: Aus Anlass der drohenden Cholera-Gefahr soll aus sanitäts-polizeilichen Rücksichten von Seiten der Orts-Polizeibehörde und Sanitäts-Kommission folgendes durch Ausruf und Aushang bestimmt werden: a) Die Straßen, Plätze, Rinnsteine und Hofräume sind jeden Mittwoch und Samstag Nachmittag gründlich zu fegen, die Einleitung unreiner Flüssigkeiten aus Haushaltungen in Rinnsteine wird untersagt. b) Die Düngerstätten und Abtrittsgruben sind von Zeit durch geeignete Mittel zu desinfizieren. c) Jauche darf aus den Düngerstätten und Stallungen nach den Straßen nicht abgeleitet werden. d) Die Abtrittsgruben, alte Gräben und Kanäle sind häufig zu reinigen. e) Die Wohnungen sind reinlich zu halten und Abfälle ordnungsmäßig zu beseitigen. - Weitere Informationen sind nicht aktenkundig, auch nicht an den folgenden Gemeinde-Versammlungen.
TOP 3: Das Gesuch des NachtwächtersMiese um Erhöhung seines Gehalts wurde z. Zt. abgelehnt. - „Zur Zeit“, also nicht grundsätzlich.
TOP 4: Für die schulpflichtige Tochter der Witwe Hilgenberg sollen auf Gemeindekosten Schuhe angeschafft werden. - Siehe oben: 11. Juli 1892, TOP 4.
TOP 5: Die Unterstützung der Witwe Krick wurde, weil z.Zt. kein Bedürfnis hierfür vorliegt, abgelehnt. - Siehe oben: 22. März 1892, TOP 6.
TOP 6: Bevor die Gebrüder Caspar und Theodor Zacharias die Anlegung eines zweiten Wasser-Abführungs-Kanals durch den Alten Weg genehmigt werden sollen, wurden die Gemeinde-Verordneten Kehsler und Noeke deputiert, die Sache an Ort und Stelle zu besichtigen und in nächster Sitzung darüber zu referieren.
TOP 7: Die Martini d. J. (zum 11. November des Jahres) pachtlos verbleibenden Gemeinde-Grundstücke sollen den seitherigen Anpächtern bis zur Planverteilung wieder zur Anpachtung für die seitherige Summe angeboten werden. Sollte der seitherige Pachtbetrag nicht zu erzielen sein, dann soll öffentliche Verpachtung stattfinden.
Am 5. September 1892
TOP 1: Das Weißeln der Schulzimmer wurde dem Bauunternehmer Kehsler hier übertragen. Dagegen sollen über die Arbeiten am Küsterhaus durch Kehsler ein Kostenanschlag angefertigt und über die Ausführung demnächst Beschluss gefasst werden.
TOP 2: Die Communal-Steuer der Witwe Schwefer wurde niedergeschlagen, dagegen soll die Gemeinde Freienohl für die Wasser-Steuer derselben aufkommen. Auch soll die Communal-Steuer des Maurers Johann Kerstholt, Sohn des Ferdinand Kerstholt niedergeschlagen werden. - Ferdinand Kerstholt: Alte Haus-Nr. 153 / Hauptstraße; 1895; 3 männl., 2 weubl. Bewohner.
TOP 3: Die Gemeinde-Vertretung übernahm die Revision der polizeilichen Anordnung betreffs Reinigung der Düngerstätten, Gräben, Hofräume etc. und soll dieselbe innerhalb 3 Tagen erfolgen.
Am 13. September 1892
In der heutigen in der Einladung vom gestrigen Tage unter Mitteilung des zur Beratung kommenden Gegenstandes zusammen berufenen außerordentlichen Sitzung der hiesigen Gemeinde-Vertretung wurde der von dem Königlichen Eisenbahn-Betriebs-Amt Cassel – Schwerte mittels Schreiben vom 21. August d.J. B 2983 3/2 zugesandte Vertrag über die unentgeltliche Hergabe des zur Haltestelle Freienohl erforderlichen Grund und Bodens, sowie die sonst noch nötigen Abmachungen von dem Vorsitzenden vorgetragen und und derselbe sodann in allen Teilen genehmigt und von dem Amtmann und Gemeinde-Vorsteher vollzogen. Der voraussichtlich sich ergebende Kaufvertrag ad 6.000 Mark soll aus dem Bestand der Gemeindekasse Freienohl gezahlt und die restlichen Beträge nach dem Beschluss vom 9. September 1891 von den Gemeinden Herblinghausen, Hellefeld, Linnepe, Altenhellefeld, Visbeck und Grevenstein sowie von den Interessenten wieder eingezogen werden.
Am 26. September 1892
Den Vorsitz dieser Sitzung hat der Landrat Freusberg aus Arnsberg. Die Anwesenden: Amtmann Enser, Gemeinde-Vorsteher Johann Kückenhoff, Gemeinde-Verordnete: Johann Düring, Caspar Kehsler, Caspar Rocholl, Johann Kerstholt, Joseph Noeke, Arnold Schröder - Nach Vortrag des Sachverhältnisses erklärte die Gemeinde-Versammlung einstimmig: Wir müssen unter allen Umständen darauf bestehen, dass die Beaufsichtigung der Waldungen des Grafen Wedel durch den Förster Ganczarsky, welcher dem Letzteren gegen unseren ausdrücklichen Willen übertragen worden ist, aufhört , und der Förster ohne unsere Zustimmung keine Nebenbeschäftigung übernimmt. Zur Begründung führen wir an: 1.) Durch das Verhalten des Försters Ganczarsky werden wir wahrscheinlich in einen Grenz-Streitigkeits-Prozess mit dem Grafen Wedel verwickelt werden, indem der Förster trotzdem die seitherige Grenze mit einer aus vorgenommener ...(1 Wort nicht korrekt lesbar) übereinstimmt, behauptet, dass die Grenze des Grafen Wedel und unsere jetzigen Forstbezirks sich hinein erstrecke. 2.) Der Förster verbringt auch nach seinen eigenen Angaben 5/6. seiner Zeit in den Wedel´schen Waldungen. 3.) Der Förster hat im vorigen Jahr die Holzverkäufe in den Wedel´schen Waldungen im November, dagegen diejenigen des Gemeindewaldes erst im Januar abgehalten. 4.) Die Ausführung der Kultur-Arbeiten im Gemeindewald wurden gegenüber der Kultur-Arbeiten in den Wedel´schen Waldungen benachteiligt. Für den Fall, dass die Beaufsichtigung der Wedel´schen Waldungen durch den Förster aufhört, beschließen wir, das Gehalt desselben wir folgt zu regulieren: a) Das Anfangsgehalt der Stelle ausschließlich des Wertes des Deputat-Holzes wird festgestellt auf 750 Mark und steigt von 5 zu 5 Jahren um 50 Mark bis zum Höchst-Betrag von 950 Mark. b) Außerdem erhält der Förster freie Dienstwohnung oder eine Mietsentschädigung von jährlich 150 Mark. Solange der Förster Ganczarsky die Beaufsichtigung der Graf Wedel´schen Waldungen gegen unseren Willen ausübt, verweigern wir jegliche Erhöhung seines gegenwärtigen Gehals. - Es folgen die Unterschriften aller Anwesenden, auch Landrat Freusberg und Amtmann Enser. - Demnächst (danach) wurde unter dem Vorsitz des Gemeinde-Vorstehers Kückenhoff folgendes beschlossen:
TOP 1: Die Arbeiten an der Küsterwohnung sollen nach dem vom Kehsler gemachten Anschlag ausgeführt und die Arbeiten getrennt verdungen werden.
TOP 2: Über die anzulegende Mauer vor der neuen Schule soll ein Kostenanschlag angefertigt und die Arbeit demnächst mit der Maßgabe verdungen werden, dass die Ausgabe erst für das nächste Jahr zur Vernehmung kommt, die Genehmigung über den Zuschlag bleibt jedenfalls vorbehalten.
Am 5. Oktober 1892
TOP 1: Das Gesuch des Joseph Kerstholt um Befreiung seiner beiden Söhne Wilhelm und Joseph von Communal-Steuer wurde abgelehnt. - Gründe sind nicht aktenkundig.
TOP 2: Dem Antrag des Franz Kohsmann wurde dahin stattgegeben, dass demselben bis zum 15. März 1893 Frist zur Zahlung seiner Communal-Lasten gewährt wurde. - Gründe sind nicht aktenkundig.
TOP 3: Über die Reparaturarbeiten am Küsterhaus wurde der Zuschlag laut dem Verdingungs- Protokoll wie folgt erteilt: a) Mauer-und Zimmererarbeiten, ebenso Schreiner-Ausführungen dem Fritz Adolf Göckeler für 253,63 Mark mit der Bedingung,dassdas Abbruchsmaterial der Treppe vorsichtig abzuheben ist, und der Gemeinde als Eigentum verbleibe; außerdem ist für die Mauer-Arbeit an der Treppe 1 Jahr Garantie zu leisten. b) Anstreicher- und Tapezier-Arbeiten dem Anstreicher Joseph Schwefer für 59 Mark. - Siehe oben: 19. Juli 1892, TOP 1; Lehrer Linkamp ist pensioniert worden und ausgezogen; er ist Witwer, hat 1 Kind unter 18 Jahre und 7 Kinder über 18 Jahre; Sterberegister: Ehefrau Emilie Linkamp gest. 4.4.41891, geb. 1835; im Register der Volkszählung 1895 ist kein Linkamp eingetragen; darum die Renovierung für Lehrer Jacob Hatzig (für beide siehe Kapitel: Netzwerk Schule).
TOP 4: Der Zuschlag über Ausführung der Mauer an der neuen Schule wurde verweigert, da am Kostenanschlag wegen der Höhe des Betrages Abänderungen getroffen werden sollen. - Einzelheiten sind nicht aktenkundig.
Am 10. Oktober 1892
TOP 1: Das Baugesuch des Franz Bruchhage wurde in der eingebrachten Art abgelehnt; doch will der Gemeinde-Vorstand bei der Spezial-Commission II zu Arnsberg ein Gesuch um Anlage eines Weges durch diesen Feld-Teil zur Gewinnung von Bauplätzen einbringen. - Liste der Volkszählung vom 1. Dezember 1895: Alte Haus-Nr. 212 / Feldstraße (zuerst so genannt, dann:) Hohe Fohr Nr. 3: Franz Bruchhage, Fuhrunternehmer, aus Linnepe; Heirat: 27.11.1883 mit Gertrud Schwarze, Ww., 4 männl., 2 weibl. Bewohner.
TOP 2: Die Hauungs- und Cultur-Pläne pro1893 wurden nach der Vorlage genehmigt.
TOP 3: Die Gesuche der Witwer Caspar und Georg Mester um Niederschlagung der Communal-Steuer wurde abgelehnt. - Gründe sind nicht aktenkundig. - Heiratsregister : Georg Mester, Schreiner, Heirat mit Christine geb. Neise am 29.1.1857, Alte Haus-Nr. 150 / Hauptstraße, kein männl., 1 weibl. Bewohner; Sterberegister: Ehefrau Christine Mester gest. 11.6.1892. geb. 1962. - Zu Witwe Caspar Mester keine zuverlässigen Einträge, weil ihr Vorname nicht genannt ist; vielleicht: Heirat Caspar Mester mit Margaretha geb. Funke am 16.7.1842; Sterberegister: Handelsmann Caspar Mester, gest. 11.6.1889, geb. 1866.
TOP 4: Die Niederschlagung der Communal-Steuer des Junggesellen Johann Kohsmann wurde zurückgewiesen. - Ein Grund ist nicht aktenkundig.
TOP 5: Dem Bauunternehmer C. Kehsler wurde der Platz hinter dem Becker´schen Wohnhaus für 10 Mark pro Jahr zur Ablagerung von Baumaterialien verpachtet. Die Gemeinde und Anpächter halten sich monatliche Kündigung vor. Auch hat Kehsler die Wege zu den anliegenden Grundstücken frei zu halten.
Am 28. Oktober 1892
TOP 1: Die von dem Rendanten Bracht unterm 25. Juni d.J. vorgelegte Rechnung der hiesigen Gemeindekasse für das Jahr 1891/92 wurde vorgelegt und festgestellt: Soll-Einnahme 22494,08 Mark; Ist-Einnahme 22075,20 Mark; Rest-Einnahme 418,88 Mark; Soll-Ausgabe 15720,61 Mark; Ist-Ausgabe 15720,61 Mark; Bestand 6354,59 Mark.
TOP 2: Zur Revision der Gemeindekasse-Rechnung pro 1891/92 die Gemeinde-Verordneten: Düring und Noeke gewählt.
TOP 3: Auf Ansuchen des hiesigen Kirchenvorstandes (Pfarrer Falter) vom 6. d.M wurden für das Aufziehen, Oelen und Regulieren der hiesigen Kirchturmsuhr vom 1. November 1892 ab jährlich 45 Mark zahlbar an die Kirchenkasse Freienohl widerruflich bewilligt..
TOP 4: In Folge des Gesuches des Lehrers Hatzig soll in dem Küster-Wohnhaus ein zweiter Ofen beschafft werden und wurden die Gemeinde-Verordneten Düring und Noeke mit der Anschaffung beauftragt.
TOP 5: Dem Förster Ganczarsky wurde seinem Ansuchen gemäß eine Unterstützung von 33 Mark bewilligt, damit derselbe die zurückgeforderten 33 Mark Reisekosten der Gemeindekasse erstatten kann.
TOP 6: Die Communalsteuer-Reklamation der Witwe Fritz Schmitz hierselbst für ihren Sohn Nicolaus Schmitz wurde wegen Mangels jeglicher Begründung abgelehnt. - Trauungsregister: Heirat am 29.1.1850 Friedrich Schmitz mit Catharina Franke aus Pfr. Remblinghausen; Sterberegister: Friedrich Schmitz, Schreiner, LA 64 J.; gest. 29.3.1886.
Volkszählung 1. Dezember 1895: Alte Haus-Nr. 213 / Hauptstraße, 1 männl., 2 weibl. Bewohner.
TOP 7: In Folge Antrags des H. Geihsler und Genossen (Nachbarn, wertpositiv gewichtet) wurden der Gemeinde-Vorsteher Kückenhoff und die Gemeinde-Verordneten Noeke und Düring beauftragt, die sogen. Kerstholtsgasse zu besichtigen und das zur Instandsetzung derselben Erforderliche anzuordnen resp. in nächster Sitzung Vorschläge zu machen.
TOP 8: Der Taubstumme Wilhelm Kehsler, Sohn des Johann Kehsler hierselbst, soll von Seiten der Gemeinde in einer Provinzial-Taubstummen-Anstalt untergebracht werden, vorausgesetzt, dass der Kreis 2/3 der Pflegekosten übernimmt und der Johann Kehsler 1/3 der Pflegekosten, wozu sich derselbe bereits unterm 18. d.M. schriftlich verpflichtet hat,, der Gemeindekasse zurückerstattet.
TOP 4: Das vom Amtmann und von dem Gemeinde-Vorsteher unterm heutigen Tage entworfene Regulativ für die Erhebung von Armen-Abgaben für öffentliche Lustbarkeiten der Gemeinde Freienohl wurde vorgetragen und in allen Teilen genehmigt.
TOP 10: Das Ansuchen des Kreisbaumeisters Ebert vom 25. August d.J. um Zusendung der Restzahlung für die Bauleitung der Schule zu Freienohl wurde von der heutigen Tagesordnung abgesetzt. - Ein Grund ist nicht aktenkundig; schon zu spät am Abend?
Am 5. Dezember 1892
TOP 1: Das Ansuchen des Anton Geihsler betreffend Zahlung der Wohnungsmiete für diesen vergangenen Sommer wurde abgelehnt, da die Gemeinde bereits die Miete vom vorhergehenden Mieter übernommen habe und Geihsler bei dieser Gelegenheit erklärte, für die Miete dieses Sommers selbst Sorge tragen zu wollen. - Einwohner-Volkszählung 1. Dezember 1889: Anton Geihsler : Alte Haus-Nr. 131 / Chaussee Straße: 4 männl., 2 weibl. Bewohner; 1. Dezember 1895: Alte Haus-Nr. 81 / Krumme Straße 15: Anton Geihsler: 4 männl., 2 weibl. Bewohner; 1891: Johann Köster, Fabrikarbeiter; 1900: auch noch Witwe Reke; 1880: Funke, 1 weibl. Bewohn.; und Linke, 4 männl., 3 weibl. Bew.; 1871: Anton Geihsler, Franz Pottschulte, Anton Korte, zusammen 3 Haushaltungen, 16 Familienmitglieder. - Franz Anton Geihsler, Sattler, Heirat am 26.11.1859 mit Carolina Cohsmann, sie geb. 3.2.1834, (Tochter von Georg Cohsmann und Franziska Trumpetter), Putzmacherin, gest. 10.1.1878; dann er Heirat am 18.7.1878 mit Florentina Theodora Hennecke aus Assinghausen.
TOP 2: Das Gesuch (!) des Pfarrer Falter um Bewilligung von Reisekosten nach Berlin wurde derart genehmigt, dass die Gemeinde Freienohl den auf sie entfallenden Anteil der beantragten Reisekosten in dem Maßstabe übernimmt, wie dieselbe den Beitrag zu den Grunderwerbskosten zur Haltestelle Freienohl zu bezahlen sich verpflichtet hat. -
Erster Einschub: Pfarrer Julius Falter sieht dies in seiner von ihm geschriebenen Pfarr-Chronik (vom Bischof in Paderborn aufgegebene Pflicht) so: „Ende des Jahres kam die Anlegung eines Bahnhofs hier in Anregung. Es bildete sich ein Komitee aus den angesehensten und einflussreichsten Personen des Orts und der Umgegend mit dem Pfarrer Falter an der Spitze, welches die Sache in die Hand nahm. Dasselbe hat mit dem Unternehmen Glück gehabt, da dasselbe seitens des Landtags am 19. Februar 1892 zu 53.000 Mark genehmigt und am 12. September in Angriff genommen wurde. Am 1. Mai 1893 wurde derselbe als Haltestelle und Güterabfertigungs-Stelle und Wagenladung dem Verkehr übergeben und von dem Pfarrer Falter unter Assistenz des Komitees und Mitwirkung der Schulen feierlicher Weise nach weltlichem Ritus eingeweiht.“ - Aufgrund der Daten ist ersichtlich, dass Pfarrer Falter erst im Nachhinein seine Chronik geschrieben hat und aus seiner Sicht. Aus heutiger Sicht: Machiavelli´sche Intelligenz.
Zweiter Einschub: Abschrift aus der Freienohler Chronik von Lehrer Franz Kroh (1937): „Der Pfarrer Falter machte den ganzen Zeitpunkt von der Kanzel aus bekannt. Alt und Jung strömte zum Bahnhof, um Zeuge dieses Verkehrsereignisses zu sein. Der Zug kam und hielt, aber es stieg nur eine Person aus und das war – der Gerichtsvollzieher- Mitfahren wollte vorerst noch keiner. Im Jahr 1893 erwirkte Pfarrer Falter persönlich in Berlin die Erweiterung des Bahnhofs: Eil- und Frachtstückgut und Gepäck- und Privat-Depeschen-Verkehr, sowie Abfertigung von lebendem Vieh.“ - Diese Angaben tauchen nicht im Protokoll der Gemeinde-Versammlung auf. Die „Kanzel-Verkündigung“ nicht negativ gewichten; die Zeitung aus Arnsberg wurde in Freienohl noch nicht „abgearbeitet“, d.h. gelesen.
TOP 3: Der Holzverkauf von heute wurde genehmigt mit Ausnahme der Nr. 37 und 43, gekauft vom Schaufelmacher Lenze. - Der Inhalt der Nummern ist nicht aktenkundig. - Einwohnerliste 1895: Johann Lenze Oels gnt. Klahsmeyer, Schaufelmacher, Ehefrau Louise geb. Klasmeyer, Alte Haus-Nr.179 Provinzialstraße, 4 männl., 2 weibl. Bewohner.
TOP 4: Das Gesuch des Holzhändlers Schwefer um Überlassung von Eichen-Hebel-Holz (?) wurde seitens der Gemeinde genehmigt; jedoch soll alles Abfallholz bis zu 5 Centm. (Zentimeter?) Abschnitt mit 3 Mark pro Rm (Raum-Meter) bezahlt werden. - Einwohnerliste 1895: Caspar Johann Schwefer, Holzhändler, Ehefrau Maria geb. Nöckeler; Alte Haus. Nr.162 Erste Straße (Bergstraße) / Vossecke; 4 männl., 5 weibl. Bewohner.
TOP 5: Die Gesuche des Franz Bruchhage und Anton Köster um pachtweise Überlassung eines freien Platzes im Alten Weg wurde abgelehnt. - Gründe sind von beiden Seiten nicht aktenkundig.
TOP 6: Der Gemeinde-Verordnete Kehsler wurde beauftragt, über die Anbringung eines Geländers an der Hügel-Stra0e einen Kostenanschlag anzufertigen.
TOP 7: Die Rechnung des Emmerich über 68,80 Mark wurde anerkannt. - Der Inhalt ist nicht aktenkundig.- Einwohnerliste 1895: Alte Haus-Nr. 68, Chaussee-Straße, Schmidten Ecke: Kaufmann Alexander Emmerich, Ehefrau Settchen geb. Rosenthal, 3 männl., 3 weibl. Bewohner.
TOP 8: Die Annahme der Rechnungen über die Maria Eickhoff wurden vertagt. - Siehe oben: 30. Mai 1892, TOP 3.
Am 19. Dezember 1892
TOP 1: Das Gesuch des Johann Klahsmeier um Ausstandsbewilligung für rückständige Holzgelder wurde abgelehnt. - Gründe sind nicht aktenkundig.- Einwohnerliste Dezember 1880: Alte Haus-Nr. 102, Chaussee: Johann Klasmeyer, 3 männl., 2 weibl. Bewohner; auch hier: Ww. Vielhaber 2 männl., 1 weibl. Bewohner. Im Jahr 1895: Alte Haus-Nr. 23, Bergstraße,4 männl., 3 weibl. Bewohner. - Alte Haus-Nr. 102: Handelsmann Jacob, 4 männl., 4 weibl. Bewohner.
TOP 2: Der Antrag des Vormunds Franz Korte wurde derart motiviert (hier: beschlossen), dass die Mina Tebbe so lange auf Kosten der Gemeinde im Krankenhaus zu Meschede verbleiben soll, bis sich hier ein geeigneter Platz finden wird. - Siehe oben: 24. Oktober 1891, TOP 5; Arbeit als Gehilfin, Lehrling, Hausmädchen... offen.
TOP 3: Der Witwe Eickhoff wurden für ihre beiden Söhne Schuhe bewilligt. - Siehe oben: 5. Dezember 1892, TOP 8.
TOP 4: Armenholz, und zwar je 3 Meter wurde den Witwen Pöttgen, Eickhoff, Kloke und Hilgenberg bewilligt.
TOP 5: Zur Anfertigung einer Liste betreff Verteilung der Einquartierungsgelder wurden Kückenhoff, Kehsler, Kerstholt und Noeke gewählt. - Siehe oben: 9. Juli 1892, TOP 6.
Am 29. Dezember 1892
TOP 1: Dem Gastwirt Johann Kerstholt sollen für abgetretenen Grund und Boden zur Haltestellen-Lage hierselbst 2.500 Mark abschläglich aus der Gemeindekasse gezahlt werden.
TOP 2: Der Gemeinde-Vorsteher Kückenhoff und der Gemeinde-Verordnete Kehsler wurden deputiert, mit den sonstigen (anderen) Eigentümern den zur Haltestellen-Anlage abzutretenden Grundflächen geeignete Vereinbarungen einzuleiten, z. B. durch Zusicherung von Zinszahlungen, damit die Haltestellen-Arbeiten keine Unterbrechung erleiden.
TOP 3: Das Weidegeld des Dampfmüllers Johann Trompetter ad 1 Mark wurde niedergeschlagen.
TOP 4: Wegen des taubstummen Knaben Wilhelm Kehsler hier sollen zuvor beim Kreisausschuss Erkundigungen eingezogen werden, ob der Kreis zu jährlichen Pflegekosten ad 180 Mark zwei Drittel beitragen wird. - Siehe oben: 28. Oktober 1892, TOP 8.
Am 9. Januar 1893
TOP 1: Die beiden von der II. Abteilung neu resp. wieder gewählten Gemeinde-Verordneten Kehsler und Siepe wurden in ihr Amt eingeführt und durch Handschlag vereidet (heutzutage: vereidigt). - Johann Siepe gnt. Necker, Ackerwirt, Alte Haus-Nr. 153 / Chausseestraße; Volkszählung: 1. Dezember 1895: 3 männl., 5 weibl. Bewohner.
TOP 2: Dem Anton Geihsler wurde auf seinem Antrag für das Winter-Halbjahr 1891/92 die Wohnungsmiete gezahlt. Derselbe versprach für das Sommer-Halbjahr 1892 die Miete selbst zahlen zu wollen, da er die Sommermonate lohnende Beschäftigung finden würde. Die Gemeinde (das Wort: Versammlung fehlt) hat deshalb keine Veranlassung, die rückständige Miete für das Sommer-Halbjahr 1892 zu zahlen. Ist jedoch erbötig (bereit), für das Winter-Halbjahr 1892/93 die Miete zu übernehmen. - Die Gründe für dieses besondere Verhalten der Gemeinde-Versammlung sind nicht aktenkundig.- Franz Anton Geihsler siehe oben 5.12.1892 TOP 1.
TOP 3: Auf seinen Antrag wurde dem Heinrich Geihsler der Hirtenlohn auf 1,20 Mark ermäßigt. - Trauungsregister: Heirat Heinrich Geihsler gnt. Göbels mit Getrud Mester gnt. Hanfranz am20.8.1869.
TOP 4: Gegen den unter dem 30. Dezember v.J. an uns gerichteten Bescheid des Herrn Landrats betreffend das Concessions-Gesuch des Fuhrunternehmers Bruchhage hier soll Beschwerde beim Regierungspräsidenten geführt und soll dieselbe von der Gemeinde-Vertretung unterzeichnet werden. - Mehr ist hier nicht aktenkundig. Nicht untersucht wurden die Prozess-Akten im Archiv Freienohl; siehe dort Findbuch.
TOP 5: Die Einnahmereste des Norbert Geihsler von 7,50 Mark, Franz Sawar von 1,80 Mark, Anton Pöttgen von 4,38 Mark wurden niedergeschlagen. Dagegen soll der Betrag von Gerhard Linke mit 7,50 Mark aufrecht erhalten bleiben. - Die Bedeutungs-Inhalte dieser Einnahmereste sind nicht aktenkundig, auch nicht die Gründe für die unterschiedliche Praxis.
TOP 6: Zu Mitgliedern der Wasserwerks-Commission wurden als Deputierte gewählt: 1. Caspar Kehsler, 2. Carl Feldmann, 3. Arnold Schroeder.
TOP 7: Dem Krieger-Verein wurden für Pulver zum Schießen auf Kaisers-Geburtstag10 Mark bewilligt.
Am 21. Januar 1893
TOP 1: Der Witwe Recke wurden 3 Meter Armenholz bewilligt, auch soll dieselbe von dem Tage an, da ihr Sohn eingezogen wird, nach Bedarf unterstützt werden. - „Einziehen“ = zur Teilnahme im Militärdienst von Staats wegen für eine bestimmte Zeit herangezogen, eingestellt, eingezogen werden.
TOP 2: Das Weidegeld des August Stirnberg wurde niedergeschlagen, da derselbe Termingeld (Communal-Steuer) bezahlt. Ebenso wurde der Hirtenlohn für 1 Kuh des Ackerers Franz Kerstholt niedergeschlagen.
TOP 3: Dem Betriebsamt Cassel soll mitgeteilt werden, dass, sobald die Katastrierung der betreffenden Grundstücke erfolgt ist, Auflassung und Reinstellung in einem Termin, welcher jedoch rechtzeitig nach hier anzugeben ist, erfolgen kann. - Gemeint ist das Bahnhofsgrundstück.
TOP 4: Die Verfügung des Herrn Regierungspräsidenten betreffs Beschaffung einer Dienstwohnung für den Waldwärter Ganczarsky wurde zur Kenntnis gebracht und die Beschaffung einer Dienstwohnung einstimmig abgelehnt und zwar aus folgenden Gründen: Laut Vertrag wurde Ganczarsky am 1. Januar 1886 angestellt mit einem Anfangsgehalt von 540 Mark, 20 Raummeter Deputatholz im Werte von 60 Mark, sowie freie Dienstwohnung nebst Garten oder (unterstrichen) 75 Mark Miet-Entschädigung. Im Laufe der Zeit hat Ganczarsky häufig Reparaturen gefordert, welche stets und in der Regel in viel größerem Maße als von ihm selbst gewünscht, ausgeführt sind. Bausachverständige haben die Wohnung untersucht und für gut befunden, haben jedoch auch bekundet, dass durch Mangel an Reinlichkeit um das Haus Mängel entstanden seien. Hauptsächlich soll die Wohnung durch die von Jahr zu Jahr wiederkehrenden von eigener Hand des Ganczarsky selbst hergestellten Neubauten wie Stroh, Bretter und Lattenbuden das äußerliche Ansehen einer Zigeuner-Colonie bekommen (1893, zeitpolitisch entsprechend) und ist es unerhört, dass trotz dieser Verunstaltung und trotz dieser polizeiwidrigen Anbauten die Herstellung nicht inhibiert und die ...(1 Wort nicht korrekt lesbar) nicht angeordnet ist, dass diese zusammenhängenden Bauten der Wohnung sehr nachteilig sind, haben auch wir erkannt. Um nun die vorigen Klagen des Ganczarsky nicht anhören zu müssen, wurde demselben anheim gestellt, die Wohnung zu verlassen und anstatt der vertraglichen Mietsentschädigung von 75 Mark eine solche von 120 Mark zugebilligt. Doch war Ganczarsky nicht zu bewegen, die Wohnung zu verlassen und forderte noch stets dringlicher den Neubau einer Dienstwohnung und Oeconomie-Gebäudes. Die Gemeinde war der Überzeugung, dass im Ort angemessene Wohnungen im Preis von 90 bis 120 Mark zu haben seien und lehnte deshalb stets die Neubauten ab. Trotzdem dass die Gemeinde auch in sonstiger Hinsicht mit der Dienstführung des Ganczarsky nicht zufrieden ist, was die vielen Beschwerden pp. (usw.) beweisen und trotzdem dass er ganz gegen den Willen der Gemeinde den Jagd- und Forstschutz im Graf von Wedel´schen Wald und in benachbarten Waldungen übernommen, gegen welche Handlungsweise die Gemeinde-Vertretung z.Zt. Beschwerde bei dem Herrn Oberpräsidenten geführt, bis jetzt allerdings keinen Bescheid erhalten hat, wurde dennoch am 26. September 1892 unter dem Vorsitz des Herrn Landrat von Freusberg in einer Gemeinde-Vorstandssitzung einstimmig beschlossen, die Mietsentschädigung nochmals um 30 Mark, also auf 150 Mark zu erhöhen. Falls Ganczarsky die bisherige Wohnung nucn nicht genügt, kann er sich für diesen Betrag eine durchaus gute Wohnung beschaffen. Es scheinen jedoch seine Ansprüche sehrweitgehend zu sein. Die fortwährenden Forderungen der Behörde im Interesse des Ganczarsky haben in der Gemeinde den Anschein erweckt, als wenn diese nur Pflichten, jedoch durchaus keine Rechte hätte. In dieser Meinung ist die Gemeinde-Vertretung einstimmig zu dem Beschluss gekommen, keinerlei Forderungen, welche im Interesse von Ganczarsky geltend gemacht werden, mehr zu bewilligen, auch in der Folge keine diesbezügliche Beschlüsse mehr zu fassen, bis sie eingesehen, dass ihr auch Rechte zugestanden werden. Schließlich wurde noch bemerkt, dass, falls Graf von Wedel den Ganczarsky als Forst- und Schutzbeamten behalten will, er denselben ruhig für sich anstellen mag. Es mögen auf dessen Güte auch passende Wohnungen vorhanden sein. In diesem Falle würde die Gemeinde gerne auf die Dienste des Ganczarsky unter Aufhebung des Vertrages verzichten.
TOP 5: Dem Kreisbaumeister Ebert sollen 50 Mark an (von) seiner Forderung abgezogen werden, welche der Bauunternehmer Kehsler für die Nach-Revision der Ebert´schen Arbeit erhalten hat.
Am 29. Januar 1893
TOP 1: Die gegen die Rechnung pro 1891/92 gezogenen Erinnerungen (eingebrachten Einwände) wurden durch eine besondere Beantwortung erledigt. - Deren Inhalte sind hier nicht aktenkundig.
TOP 2: Dem Rendanten wurde für de Rechnung pro 1891/92 Entlastung erteilt. - Früher schrieb der Sekretär: Decharge.
TOP 3: Der Kündigungsantrag des Gemeinde-Vorstehers Kückenhoff wurde von der Tagesordnung abgesetzt und soll erst in 4 Wochen wieder auf die Tagesordnung gesetzt werden, falls derselbe seinen Kündigungsantrag bis dahin nicht wieder zurückgezogen haben sollte. - Inhaltliches: wieso, weshalb, warum ist nicht aktenkundig.
TOP 4: Das Gesuch der Ehefrau Franz Eickelmann vom 15. d.M. um Bewilligung von 15 Mark Wohnungsmiete wurde abgelehnt und der Gemeinde-Vorsteher beauftragt, Gesuchstellerin mündlich unter Mitteilung der Gründe zu bescheiden. - Die Gründe sind nicht aktenkundig. - Trauungsregister: Franz Eickelmann aus Calle, Witwer (1.) von Anna Becker, (2.) Heirat am 10.2.1872 mit Christina Schöttler (Schettler) aus Nierentrop Pfr. Dorlar. Volkszählung 1. Dezember 1895: Franz Eickelmann: Alte Haus-Nr. 18 / Bergstra0e-Kerstholtsgasse 2; 1 männl., 2 weibl. Bewohner. Zusammenhänge mit Hilfe des Sterberegisters: namenloser Sohn von Franz Eickelmann und Ehefrau Christina geb. Schettler gest. 25.3.1873; geb. 23.3.1873; deren namenloser Sohn gest. sofort nach der Geburt am 22.11.1878. - Am Leben geblieben: Sohn Franz Eickelmann hatte am 27.2.1891 geheiratet Gertrud Siepe aus Oberkirchen.
Am 31. Januar 1893
TOP 1: Wurden die Beschlüsse des hiesigen Schulvorstandes (Pfarrer Falter) vorgelegt und genehmigt: a) des Gesuchs des Lehrers Bahne vom 26.11.1892 um Bewilligung einer Vergütung für dessen vorigjährige zehn wöchentliche militärische Dienstzeit; b) der Erhöhung der Mietwerte der dem Lehrer Hatzig und den Lehrerinnen Hoffmann und Hermann seither gewährten Dienstwohnungen; und c) der festzustellenden Grundsätze über das Diensteinkommen der im hiesigen Bezirk angestellten Lehrkräfte der Elementarschule vorgelegt. Versammlung trat diesen Beschlüssen überall genehmigend bei.
TOP 2: Zu dem mit dem Königl. Eisenbahnamt Cassel – Schwerte unterm 13.9.1892 und 12.12.1892 abgeschlossenen Vertrag die unentgeltliche Hergabe des zur Haltestelle Freienohl erforderlichen Grund und Bodens betreffend soll folgender Nachtrag hinzugefügt werden: „Die Gemeinde Freienohl verzichtet im Falle der demnächstigen Aufhebung oder Verlegung der Haltestelle ausdrücklich auf Rückgewähr des nach § 2 des vorseitigen Vertrages herzugebenden Grund und Bodens.“
TOP 3: Wir müssen unseren Beschluss vom 9. d.M. im Betreff der Wohnungsmiete für den Sattler Anton Geihsler in allen seinen Teilen aufrecht erhalten und nach wie vor die Zahlung der Miete ad 36 Mark für das Halbjahr 1. Mai 1892 bis 1. November 1892, also auch dem Verfalltag, nur Zahlung der Wohnungsmiete geboten und die Gemeinde kann rechtlich nicht gezwungen werden, für die von den Gemeinde-Eingesessenen gemachten Schulden aufzukommen.
TOP 4: Die Anträge des Landwirts Johann Siepe (er wird nicht mehr Ackerer sondern Landwirt genannt) hier vom 22. d.M. bezüglich Verdingung der Gemeindegebühren und Abänderung des Langelbrücken-Geldtarifs wurden abgelehnt. - Gründe sind nicht aktenkundig.
TOP 5: In Rücksicht darauf, dass die Witwe Recke kränklich ist und deren Sohn angeblich in Neheim krank darniederliegt (Krankenhaus), wurde derselben bis auf Widerruf Lebensmittel im Wert von wöchentlich 2 Mark bewilligt und soll der Bäcker Korte mit der Lieferung betraut werden. Ferner kann sich die Witwe Recke in der Wohnung des Dr. Beckmann hier auf Kosten der Gemeinde ärztlich untersuchen und behandeln lassen.
Am 16. Februar 1893
TOP 1: Die beiden Zuchtochsen sollen unter den früheren Bedingungen an einem öffentlichen Termin wenigstfordernd verdungen werden.
TOP 2: Die Mina Tebbe soll vom 20. Februar d. J. bis zum 1. April d. J. im Krankenhaus zu Meschede auf Kosten der Gemeinde verbleiben. - Siehe oben: 19. Dezember 1892, TOP 3: Die zuviel gezahlten Weidegelder pro 1887/88, 1888/89, 1889/90 sollen unter Zugrundelegung der von der Gemeinde-Vertretung aufgestellten Liste zurückgezahlt werden. - Freude bei den Empfängern, Besorgnis in der Geld verwaltenden Gemeinde-Versammlung.
TOP 4: Johann Köster Junior, Tagelöhner in Bockshause (?) ist nicht hudeberechtigt und wird die Zahlung des Weidegeldes aufrecht erhalten.
TOP 5: Dem Nachtwächter Miese wurden jährlich 50 Mark Zusatz zu seinem früheren Gehalt zugesetzt und zwar vom 1. April d. J. an.
TOP 6: Der Witwe Pöttgen wurden weitere 2 Meter Armenholz im Mühlenberge bewilligt.
TOP 7: Die Gemeinde empfindet es als ein dringendes Bedürfnis, dass der Steuerempfänger die Steuern, zu denen nun auch alljährlich Separationskosten kommen, hier am Platze erhebt und sollen die bezüglichen Anträge gestellt werden.
TOP 8: Die Wassersteuer wurde pro 1893 mit wenigen Abänderungen nach der vorgelegten Liste festgesetzt.
Am 2. März 1893
TOP 1: Der Etat über die Einnahme und Ausgabe des Schulfonds der hiesigen katholischen Schulgemeinde für die Jahre 1893/94 bis einschließlich 1898/99 wurde vorgelegt und geprüft. Versammlung fand gegen denselben nichts zu erinnern.
TOP 2: Der Antrag des Gemeinde-Vorstehers Kückenhoff vom 20. Januar d.J. bezüglich der Kündigung des Gemeinde-Vorsteher-Postens zum 1. April 1893 wurde vorgetragen. Versammlung hatte gegen die Kündigung Einwendungen nicht zu erheben, da Kückenhoff zur Niederlegung des Amtes berechtigt ist, indem derselbe schon seit dem 28. August 1888 das Amt des Gemeinde-Vorstehers hierselbst wahrnimmt. Johann Kückenhoff enthielt sich hierbei der Abstimmung. - Mehr ist hier nicht aktenkundig. - Sterberegister: Johann Kückenhoff, Senior, Landwirt, gest. 1.6.1899, LA 80; also 1893: 74 Jahre.
TOP 3: Die Verfügung des Kreisausschusses Arnsberg vom 10. Februar d.J. Nr. 22 betreffend Unterbringung des taubstummen Knaben Wilhelm Kehsler von hier in eine Taubstummen-Anstalt und Tragung der desfallsigen Pflegekosten (der Übernahme der entsprechenden) pro jährlich 180 Mark wurde vorgetragen. Versammlung erklärte resp. beschloss hierauf: Durch die Unterbringung des Wilhelm Kehsler in einer Taubstummen-Anstalt ist Heilung des Knaben zu erhoffen und eine Unterbringung in Familienpflege ist untunlich (wirklich nicht sinnvoll), da hierdurch eine gänzliche Verwahrlosung des Knaben herbeigeführt würde. - Siehe oben 29. Dezember 1892, TOP 4.
TOP 4: Dem Gastwirt und Maurer Caspar Göckeler hier soll für Abtretung von Grund und Boden zur Haltestellen-Anlage (Bahnhof) hier eine Abschlagszahlung von 300 Mark aus der Gemeindekasse gezahlt werden.
TOP 5: Der auf der Straße in der Alten Wiese belegene (liegende) Durchfluss soll vom Bauunternehmer Kehsler wieder hergestellt und der Gemeinde-Arbeiter Ferdinand Becker zur Hilfeleistung zugezogen werden.
Am 24. März 1893
TOP 1: Für die Zeit vom 1. April 1893 bis dahin 1899 wurde der Amtmann Enser einstimmig zum Gemeinde-Vorsteher der Gemeinde Freienohl gewählt.
TOP 2: In Rücksicht auf die stets sich steigende Arbeitslast und der dadurch bedingten größeren Ausgaben sollen die Dienst-Unkosten des neuen Gemeinde-Vorstehers auf jährlich 200 Mark festgesetzt werden.
TOP 3: Der entworfene Etat der Gemeindekasse Freienohl pro 1893/94 wurde vorgelegt , durchberaten und in Einnahme und Ausgabe auf 17021,42 Mark festgesetzt. Die hierauf zu erhebende Communal-Steuer ad 9359,42 Mark soll in Form einer Communal-Einkommensteuer nach Maßgabe des genehmigten Regulativs unter Mitheranziehung der ganzen Grund-, Gebäude- und Gewerbe-Steuer aufgebracht werden.
TOP 4: Der Antrag des Caspar und Theodor Zacharias von hier vom 7. d.M. auf Zahlung von ein drittel des Krankengeldes wurde für die Vergangenheit abgelehnt, jedoch soll vom 1. April 1893 an für sämtliche Arbeiter des hiesigen Gemeinde-Waldes, soweit sie der Krankenkasse angehören, für die Tage der Beschäftigung im Gemeinde-Wald ein drittel des Krankengeldes aus der Gemeindekasse gezahlt werden. Dem Communal-Oberförster soll hiervon Mitteilung gemacht und derselbe ersucht werden, vierteljährlich am 1. April, 1. Juli, i. Oktober und 1. Januar ein Verzeichnis der Arbeiter mit Angabe der Arbeitstage nach dem Muster, wie solches im forstfiskalischen Wald vorgeschrieben ist, dem Amtmann einzureichen.
TOP 5: Die Erhöhung der Pflegekosten für die in Marsberg untergebrachte Witwe Spindeldreher von hier von jährlich 300 auf 360 Mark und zwar vom 1. April 1893 an wurde genehmigt und soll der desfallsige Zahlungsrevers von dem betreffenden Beamten vollzogen werden. - Diese Fürsorge ist selbstverständlich, bedarf keiner aktenkundigen Gründe.
TOP 6: Der Kreisausschuss-Beschluss vom 2. d.M. in Betreff Zahlung der Wohnungsmiete für den Sattler Anton Geihsler für die Zeit vom 1. Mai bis zum 1. November 1892 im Betrag von 36 Mark wurde vorgetragen und beschlossen, den Betrag auf die Gemeindekasse zur direkten Zahlung an den Hausherrn Kampschulte anzuweisen.
TOP 7: Der Antrag des Sattlers Anton Geihsler vom 13. d.M. um Bewilligung einer fortlaufenden Armenunterstützung wurde abgelehnt, indem die Hilfsbedürftigkeit des Antragstellers nicht anerkannt werden konnte, da derselbe, wenn nur der gute Wille vorhanden wäre, als Sattler soviel verdienen könne, um seine Familie ernähren zu können. Derselbe hat stets, um seinen Durst in geistigen Getränken (Alkohol) zu stillen, die erforderlichen Gelder, und es tritt auch noch der Umstand hinzu, dass der älteste Sohn aus zweiter Ehe jetzt der Schule entlassen und zum Mitverdiener herangezogen wird. - Siehe oben 5.12.1892 TOP 1; 9.1.1893 TOP 2.
TOP 8: 86,88 Mark unbeibringliche Communalsteuer-Reste pro 1892/93 wurden niedergeschlagen. - Gründe, Namen sind nicht aktenkundig.
TOP 9: Der Gemeinde-Verordnete Noeke wurde bevollmächtigt, mit dem Ackerer Gottfried Becker gnt. Kaiser in Betreff Halten der beiden Zuchtochsen zu unterhandeln und bis zu jährlich 360 Mark zu bieten. Die mit Becker bis zu diesem Betrag getroffene Vereinbarung soll maßgebend sein, ohne dass es einer ferneren (weiteren) Beschlussfassung bedarf.
TOP 10: Die Anträge der Gebrüder Caspar und Heinrich Rocholl von hier vom 19. d.M. in Betreff der Abzüge an den Schulhaus-Baukosten sollen in der nächsten Sitzung zur Beratung gestellt werden. - Beträge sind hier nicht aktenkundig.
Einschub: Hinweise auf ausführliche Informationen
Die folgenden Informationen stehen nicht in den Protokollen der Gemeinde-Versammlung, weil ihr Inhalt so nicht in das Arbeits-Programm der Gemeinde-Versammlung gehört.
Am 28. März 1893, nachmittags um 4 Uhr am Dienstag in der Karwoche: Großfeuer in Freienohl.
Am 3. April 1893, am Ostermontag: Gründung der Freiwilligen Feuerwehr Freienohl.
Literatur, Quellen-Text: Festschrift 100 Jahre Freiwillige Feuerwehr Freienohl: Mai 1993.
Ergänzung zum Text zur Pieta im obigen Text „Großfeuer in Freienohl“ aus: „1753 – 2003 / 250 Jahre Pfarrkirche St. Nikolaus Freienohl“: Pfarrer Bernhard Hagemeyer hatte 1963 mit dem Kirchenvorstand dafür gesorgt, dass diese Figur Pieta vom Westfälischen Amt für Denkmalpflege Münster zum staatlich genehmigten Denkmalschutz gehört. Im Jahr 2003 wurde geradezu dank eines glücklichen Hinweises festgestellt, wie leicht und schnell und unbemerkt Diebe dieses historische Kunstwerk und diese gemeindlich-geschichtliche Gebetsstätte stehlen könnten. Kontakte mit dem Denkmalsamt in Münster ergaben Empfehlungen für den Denkmal gerechten Schutz und auch für die Sichtbarkeit beim Gebet. Der Kirchenvorstand entschied sich freilich für handwerkliche Maßnahmen, die dann aber die Zugehörigkeit zum Denkmalschutz vom Westfälischen Amt für Denkmalpflege Münster aufgehoben haben.
Am 4. April 1893
Eigenartig: keine Bemerkung zum zerstörerischen Großfeuer in Freienohl vom gestrigen Tag, am 3. April 1893.
TOP 1: Die Mitglieder Düring, Kehsler und Noeke werden deputiert, für die Mittel-Straße und KrummeStraße eine Bau-Fluchtlinie zu projektieren und die hierüber anzufertigende Handzeichnung in der nächsten Sitzung zur Beschlussfassung vorzulegen. - Die Handzeichnung und die Gründe dafür sind nicht aktenkundig.
TOP 2: Im Betreff der Boden-Ausschachtung beim neuen Schulhaus soll eine gemeinschaftliche Besichtigung und Nachmessung an Ort und Stelle stattfinden. - Nicht aktenkundig sind Einzelheiten. Gemeint ist immer noch das spätere Feuerwehrhaus; welche Stelle gemeint ist, ist nicht aktenkundig.
TOP 3: Wegen der zur hiesigen Haltestelle abgetretenen Grundflächen soll das Eisenbahn-Betriebsamt Cassel ersucht werden, die Größen-Differenzen des Grund-Erwerbsplans mit den vorläufigen Fortschreibungs-Verhandlungen zuvor aufzuklären.
Am 13. April 1893
TOP 1: In Folge des Gesuches des Zimmermeisters Franz Korte vom 8. d.M soll den hiesigen Abgebrannten die Gemeindefläche hinter der Pumpstation als Zimmer-Bauplatz unentgeltlich überlassen werden.
Hier ist der Brand nur indirekt aktenkundig; siehe im Kapitel „Zeitungsberichte“: am 28. März verbrannten 11 Wohnhäuser und 3 Nebenhäuser. Siehe unten TOP 5.
TOP 2: Die Brückengeldpacht pro 1893/94 wurde in Folge des begründeten Gesuches des Heinrich Köhne von 169 auf 100 Mark ermäßigt. - Die Gründe sind nicht aktenkundig. Alte Haus-Nr. 135 / Alte Wiese Nr. 17.
TOP 3: Dem Franz Wiesemann soll die Bau-Erlaubnis nicht eher erteilt werden, bis auch die Gemeinde-Commission dort die Baufluchtlinie festgestellt hat. - Volkszählung 1895: Alte Haus-Nr. 142 / Bergstraße.
Top 4: Dem Sägemüller Schnapp wurde für die Bezahlung von 720 Mark Eichen-Holzkaufgelder 3 Monate Ausstand gewährt. Der Betrag ist nunmehr, da die Kassenbücher am 1. Mai abgeschlossen werden, für 1893/94 zu vereinnahmen.
TOP 5: Die Vergütung für die Bewachung der Brandstätten wurde pro Tag und Nacht auf je 2,50 Mark festgesetzt, welche aus der Gemeindekasse an die Wachmannschaften zu zahlen sind, ebenso sollen diejenigen Personen, welche die Feuerspritze nach der Chemischen Fabrik Oeventrop zurückgebracht haben, eine Vergütung von ¼ Tageslohn erhalten. - Der Betrag ist 8 Mark. - Siehe: Dr. M. Wolf: Freiheit Freienohl, Seite 201; abgeschrieben aus der Chronik Freiheit Freienohl von Lehrer Franz Kroh. S. 145. - Mit diesem Brand hängt auch der Beiname „Pius Neise“ zusammen. - Peetz´sche Haus: Alte Haus-Nr. 55 / Krumme Straße 2.
TOP 6: Wegen der Rechnung des Schmieds Caspar Düring über ein geliefertes Treppen-Geländer vor dem hiesigen Küsterhaus soll zuvor der frühere Gemeinde-Vorsteher Kückenhoff darüber protokollarisch vernommen werden, ob er das Geländer bei Düring für die Gemeinde in Bestellung gegeben hätte und zu welchem Preis das Kilo. - Schmied Caspar Düring, von Schmied abgeleitet: Schmidten- / Schmitten-Ecke, Alte Haus-Nr. 122 / Brunnen-Straße 1.
TOP 7: Bei der Forstverwaltung soll beantragt werden, dafür zu wirken, dass den Abgebrannten das erforderliche Bauholz aus dem Kiefernbestand des Distrikts Haidjar des hiesigen Communal-Waldes (nördlich des Küppel) gegen Taxe verabfolgt wird.
TOP 8: Die Einfriedigung des Gärtchsens beim hiesigen Küsterhaus soll auf Gemeindekosten repariert werden, jedoch wurde das weitergehende Gesuch des Lehrers Hatzig um Einfriedigung der Fläche rechts neben dem Küsterhaus abgelehnt, da diese Fläche als Düngerstätte und Holzlagerplatz bestimmt sei.
TOP 9: Das Gesuch des Schmieds Caspar Düring um Errichtung eines Stallgebäudes auf Flur I Nr. 1983/829 wurde vorgetragen. Es wurden 2 Anträge formuliert und zwar (a) Erteilung der beantragten Genehmigung gegen Ausstellung eines Reverses von Seiten der Eheleute Düring dahin lautend, dass sie das zu erbauende Stallgebäude auf Ansuchen des Vertreters der Gemeinde Freienohl sofort von der fraglichen Parzelle ohne Gewährung einer Entschädigung von Seiten der Gemeinde oder sonst ...(1 Wort nicht korrekt lesbar) wieder zu entfernen hätten. (b) Belassung des bisherigen provisorischen Schuppens als Stallgebäude jedoch ohne Fundamentierung, ohne Ausmauerung der Wände und ohne harte Bedachung als Provisorium. - Bei der Abstimmung wurde der Antrag (a) mit 3 gegen 2 Stimmen verworfen, der Antrag ad (b) mit 3 gegen 2 Stimmen angenommen.
TOP 10: Der abweisende Bescheid des Herrn Regierungs-Präsidenten vom 6. d.M. Nr. A 1 b 1946 betreffend die Erteilung einer Baugenehmigung an den Fuhrunternehmer Bruchhage wurde durch Vortrag zur Kenntnis der Versammlung gebracht. - Weiteres ist hier nicht aktenkundig.
TOP 11: Das Fahren des Brücken-Bauholzes zur Sägemühle (Schnapp, Rümmecke) und Langelbrücke soll in einem Lohn öffentlich vergeben werden.
TOP 12: Tagelöhner Johann Köster sollen die gezahlten 80 Pfennig Termingeld zurück gezahlt werden, da derselbe Weidegeld zu bezahlen hat, also zur Zahlung des Termingeldes nicht verpflichtet ist. - Inhalt für heutzutage unklar. Johann Köster: Alte Haus-Nr. 165 / Voßecke / Bergstraße 8; 1895: 2 männl., 3 weibl. Bewohner.
Am 22. April 1893
TOP 1: Das Gesuch des Försters Ganczarsky vom 18. d.M. um Instandsetzung der Pumpe beim Forsthaus wurde aufgrund des Gemeinde-Beschlusses vom 14. Mai 1891 abgelehnt, da die vorhandene minderwertige Pumpe durch den Förster ohne Genehmigung der Gemeinde-Vertretung gegen die von der Gemeinde gelieferte Pumpe umgetauscht ist.
TOP 2: Herr Heinrich Düring wurde beauftragt, Wohnstube und Küche der Dienstwohnung der Lehrerin Hoffmann zu besichtigen und eventuell auf Kosten der Gemeinde herstellen zu lassen. - Diese Dienstwohnung befindet sich „im alten Schulgebäude“; damit kann die Alte Schule gemeint sein oder das spätere Amtshaus.
TOP 3: Die Grunderwerbskosten der hiesigen Haltestelle (gemeint ist der Bahnhof) sollen aufgrund des Grunderwerbs-Plans zur Berechnung und Auszahlung gelangen.
TOP 4: Die Fenster des neuen Schulgebäudes sollen äußerlich einmal zum Kostenpreis von 20 Pfennig pro Quadratmeter gestrichen werden.
TOP 5: Die Aufführung einer Mauer bei der neuen Schule soll nochmals verdungen werden und zwar soll die Ausführung in den diesjährigen Schulferien erfolgen.
TOP 6: Es sollen durch Vermittlung der Westfälischen Provinzial-Feuer-Sozietäts-Direction sofort beschafft beschafft werden: 1 doppeltes und 1 einfaches Standrohr; 3 Strahlrohre; 150 Meter Hanfschläuche; 10 Feuer-Haken mit Stiel. Die gedachte Direction soll gebeten werden, zu den Anschaffungskosten einen Zuschuss zu bewilligen und Ratenzahlungen gestatten.
Es soll hier eine freiwillige Feuerwehr gebildet werden und wurden die Mitglieder Joseph Noeke, Johann Kerstholt und Caspar Kehsler beauftragt, das Erforderliche vorzuberaten und demnächst Vorschläge zu unterbreiten. Mitglieder der freiwilligen (noch klein geschrieben) Feuerwehr können nur unbescholtene (ehrenwerte, Tadel lose) Bewohner sein, welche das 22. Lebensjahr überschritten haben.
TOP 7: Die Operationskosten für die Tochter der Witwe Eickhoff im Betrag von 125 Mark werden auf die Gemeindekasse übernommen.
TOP 8: Die Umpflasterung der Pissoire (davor sagte man Abtritte) der alten Schule soll für Rechnung der Gemeindekasse erfolgen.
TOP 9: Aufgrund der alten Rechnungsbeträge soll unter Zuziehung des Gemeinde-Verordneten Noeke festgestellt werden, ob der Ackerer Adam Pöttgen Weidegeld bezahlen muss oder nicht.
TOP 10: Die Miete der Witwe Recke vom 1.11.1892 bis 1.5.1893 im Betrag von 7,50 Mark soll auf die Gemeindekasse übernommen werden.
TOP 11: Vom 1. Mai an soll Clemens Toenne für Witwe Recke für monatlich 8 Mark Lebensmittel liefern.
Am 3. Mai 1893
TOP 1: Dem Bäcker Otto Geihsler wurde zur Bezahlung der Holz-Kaufgelder im Betrag von 62,90 Mark Ausstand bis zu 15. Juni d.J. bewilligt.
TOP 2: Der heutige Holzverkauf wurde genehmigt.
TOP 3: Die Abgabe von Tannen-Bauholz an den Ackerer Johann Hömberg aus dem Forstort Tränke und zwar zum Preis von 30 % unter Taxe wurde abgelehnt, da die Gemeinde bei der Separation Besitzerin dieses Forstorts bleiben wird und daher Abgabe von Bauholz hier von Nachteil des Bestandes sein würde. Es wurde aber gleichzeitig genehmigt, dass dem Hömberg im Forstort Schawsbrüchen (Schafsbrüchen) die dort noch vorhandenen 38 – 40 Lärchen zum halben Taxpreis käuflich überlassen werden. - Forstort Tränke und Schafbrüchen: weit ins Rümmecke-Tal hinein, beim Breitenbruch, links des Rümmecke-Bachs.
TOP 4: Die hiesigen Wiesen sollen in Betreff Entfernung des Huflattichs von dem Vorsitzenden und dem Gemeinde-Verordneten Noeke besichtigt werden.
TOP 5: Von dem Schreiben des Försters Ganczarsky im Betreff Reparatur der Pumpe beim Forsthaus wurde Kenntnis genommen, jedoch soll der Gemeinde-Beschluss vom 13. d.M. aufrecht erhalten werden.
Am 7. Juni 1893
TOP 1: Das von dem Amtmann und dem stellvertretenden Gemeinde-Vorsteher unterm heutigen Tage entworfene Regulativ betreffend des Feuerlöschwesens der Gemeinde Freienohl wurde genehmigt. - Dieses Regulativ ist hier nicht aktenkundig.
TOP 2: Von der Beschaffung neuer Feuerlösch-Gerätschaften, Übernahme von 1/3 der Kosten und der Bewilligung von 3 Ratenzahlungen von Seiten der Westfälischen Provinzial-Feuer-Sozietät wurde Kenntnis genommen.
TOP 3: Dem Gustav Helnerus sollen sollen die pro 1890/91 zu viel gezahlte Communal-Steuer auf 3 Mark in Folge Real...(?)ation ermäßigte Gewerbesteuer im Betrag von 7,50 Mark zurückgezahlt werden.
TOP 4: Zu Mitgliedern der Communal-Einkommensteuer-Einschätzungs-Commission pro 1893/94 wurden Noeke, Kerstholt, Düring und Kehsler gewählt.
TOP 5: An dem Haus des Ackerers Adam Ahsmann soll ein Wasserhahn ähnlich wie an dem Caspar Toennes´schen Haus angebracht werden unter der Bedingung, dass Ahsmann die ganzen Anlagekosten trägt, für das ganze Jahr Wassersteuer entrichtet und dass der Hahn als öffentlicher Hahn für sämtliche Einwohner von Freienohl zu jeder Zeit zugänglich bleibt. - Adam Ahsmann: Alte Haus-Nr. 43 / Krumme Straße 24; Clemens Toenne: Alte Haus-Nr. 52 / Krumme Straße 8.
TOP 6: Dem Franz Wiesemann soll gestattet werden, sein Hausgrundstück auf der öffentlichen Straße hier mit einer trockenen Mauer einzufriedigen, jedoch soll vorher die Grenze festgestellt werden. - Einwohnerliste Dezember 1895: Franz Wiesemann, Alte Haus-Nr. 142, Erste Straße / Bergstraße; 6 männl., 2 weibl. Bewohner.
TOP 7: Der Witwe Otto wurde vom 12 d.M. eine wöchentliche im voraus zu zahlende Unterstützung von 6 Mark und außerdem wurde vom 1. Mai d.J. an die jährliche Wohnungsmiete von 66 Mark bewilligt. - Trauungsregister: Heirat am 6.7.1884 Wilhelm Otto mit Maria geb. Heckmann; Alte Haus-Nr. 9 / Bergstraße 2. Sterberegister: gest. 30.5.1893 Wilhelm Otto, Fabrikarbeiter, LA 34 J.; Grund des frühen Todes ist nicht aktenkundig. 1. Dezember 1895: Bewohner: 1 männl., 5 weibl.; als Mieter bei Spieler.
TOP 8: An Stelle des verstorbenen Zimmerers Johann Trompetter (eine genaue Unterscheidung zwischen o und u ist noch nicht ersichtlich; das kann auch am Protokollanten liegen) soll der Schuster Kihsler als Fleischbeschauer angestellt werden. - Sterberegister: Johann Trompetter gest. 12.5.1893, LA 42 J.
TOP 9: Der Arbeiter Ferdinand Becker soll den Weg nach dem neuen Weg in Stand setzen und es wurde das Mitglied Noeke deputiert, dem Becker die Reparatur bedürftigen Stellen anzuweisen. Wegen Ausbesserung der vorderen (klein geschrieben, gemeint ist Erste Str. = Bergstraße), Mittel- und Krumme Straße wurde Beschlussfassung vorbehalten. - „Neuer Weg“ auf der „Siedlung“, Verlängerung der Bergstraße in Richtung Hellefeld.
TOP 10: Die Rechnung des Försters Ganczarsky über 8,90 Mark für Instandsetzung der Pumpe am Forsthaus kann auf die Gemeindekasse nicht übernommen werden, da die reparierte Pumpe ohne Einwilligung der Gemeinde-Vertretung gegen die bessere Gemeinde-Pumpe von Ganczarsky umgetauscht ist und zur Reparatur diese Pumpe von Seiten der Gemeinde kein Auftrag erteilt worden ist. - Wiederholung von TOP 1 vom 22. April 1893. - Mehr ist nicht aktenkundig.
TOP 11: Der Communal-Steuer-Rat der Theresia Koester im Betrag von 2,20 Mark wurde niedergeschlagen, jedoch sollen die Reste derjenigen ...(1 Wort nicht korrekt lesbar), welche zum Militär im Herbst eingezogen sind, nicht niedergeschlagen, vielmehr nach der Entlassung derselben eingezogen werden; der Rendant soll angewiesen werden, die Communal-Steuer der zum Militär ausgehobenen ...(wie oben nicht korrekt lesbar; Schlussteil: ...siten) für die Zukunft derartig eventuell zwangsweise beizutreiben, dass die Beträge für das erste Steuer-Halbjahr, also pro April - einschließlich September eingehen. - Wohl heutzutage nicht korrekt verständlich.
TOP 12: Die Rechnung des Caspar Düring über 9 Mark für einen gelieferten Ofenschirm in der Küsterei soll angewiesen, jedoch dem Lehrer Hatzig eröffnet werden, dass zu Anschaffungen für die Zukunft die diesseitige Genehmigung erforderlich sei.
Am 23. Juni 1893
TOP 1: Gegen den vom Förster Ganczarsky gegen die Gemeindekasse Freienohl anlastenden Zahlungsbefehl über 8,90 Mark Kosten für Reparatur einer Pumpe in dem Forsthaus soll Widerspruch erhoben werden.
TOP 2: Die Verfügung des Kreisausschusses vom 15. d.M. im Betreff Regelung des hiesigen Feuerlöschwesens wurde vorgetragen und der Vorsitzende darauf ersucht, wegen der Angelegenheit mit dem Herrn Landrat Freusberg Rücksprache zu nehmen.
TOP 3: Das Gesuch des Ferdinand Pöttgen um Ausrodung der in der Separation vom Erlenbruch erhaltenen Hude-Grundfläche können wir nicht genehmigen, vielmehr muss sich Pöttgen an die Forstverwaltung wenden, da dieselbe z.Zt. die Hude noch beaufsichtigt.
TOP 4: Der für das Wirtschaftsjahr 1893/94 aufgestellte Hauungsplan soll genehmigt werden, sobald die gewählten Gemeinde-Verordneten Düring, Noeke und Kerstholt unter Zuziehung des Försters Ganczarsky die zu durchforstenden Eichen am Hömberg und die abzutreibenden Eichen an der Tränke an Ort und Stelle besichtigt haben und die Besichtigung ein günstiges Resultat ergeben wird. - Wohl verständlich für Forst-Fachleute.
TOP 5: Der Forst-Culturplan pro 1893/94 wurde bis auf den neu anzulegenden Saatkamp zur Größe von 5 Ar im Forstdistrikt Kreggenberg genehmigt. Die Gemeinde hat bei der Separation an den Waldgrenzen verschiedene Flächen über 5 Ar Größe ausgewiesen erhalten, welche sich der Lage wegen genau nicht zur Verpachtung, wohl aber zur Anlegung eines Saatkampes vorzüglich eignen. Wir sind bereit, von diesen eine von der Forstverwaltung ausgesuchte Ackerfläche zur Einrichtung eines Saatkampes herzugeben, wodurch viele Kosten der Gemeinde erspart würden. Bei dieser Gelegenheit möchten wir aber gleichzeitig den Wunsch aussprechen, dass der Forstschutzbeamte angewiesen werde, bei Ausführung von Cultur-Arbeiten gemäß § 26 Absatz 2 der Dienstanweisung für die Forstschutzbeamten vom 4. September 1892 stets zugegen zu sein. - Ob damit Ganczarsky gemeint ist?
TOP 6: Die Rechnung des Schmieds Caspar Düring wegen des Treppengeländers vor dem Küsterhaus soll auf die Gemeindekasse übernommen werden, falls Düring den Preis des Geländers von 55 auf 50 Pfennig pro Kilo ermäßigt.
TOP 7: Wegen der Regulierung der Schulhaus-Baukosten soll der Revisor Kehsler vorher feststellen, welche Schluss-Summen die Ebert´sche und welche die Kehsler´sche Revision ergeben. Demnächst (danach) soll der Vorsitzende (Amtmann Enser) mit den Gebrüdern Rocholl wegen deren Forderung unterhandeln.
TOP 8: Als Mitglieder der Schätzungskommission zur Ermittlung der landwirtschaftlichen Bodennutzung pro 1893 wurden Enser, Noeke, Siepe und Kückenhoff gewählt.
TOP 9: Wegen Reinigung des Abtritts bei der Alten Schule wurde Noeke bevollmächtigt, mit Vohs resp. Hövel in Arnsberg, zu unterhandeln und bei einem günstigen Angebot dafür den Auftrag abzuschließen.
TOP 10: Der Franz Wiesemann, Johann Hömberg und Johann Neise hierselbst haben im Forstort Mühlenberg ohne Genehmigung der Gemeinde Bauschutt aufgeschüttet, wodurch nicht allein die Eichen beschädigt werden, sondern es entstehen hierdurch auch sonst für die Gemeinde erhebliche Nachteile und zwar folgende: a) Das vom Stückelhahn bei starken Regen und Schnee-Abgang herunter strömende Wasser kann seinen Abfluss nicht mehr durch die im Wege befindliche Mulde in den Mühlenberg nehmen, da die Bau-Aufschüttung der Höhe wegen solches nicht mehr zulässt, vielmehr muss das Wasser seinen Weg durch die Mittelstraße nach der Provinzial-Straße und Hügel-Straße nehmen, wodurch nicht allein jene Straßen zerstört werden, sondern die unterhalb der Provinzial-Straße belegenen beiden Schroeder´schen und Trompetter´schen Hausbesitzungen werden gefährdet. b) Bei Frost und Schnee-Abgang wird der angeschüttete Bauschutt sich lösen, zur Ruhr rollen und den Filter-Kanal der hiesigen Wasserleitung verschlammen. - Franz Wiesemann: Alte Haus-Nr. 142 / Krumme straße, Bergstraße / Am Rotbusch 41; Johann Hömberg: Alte Haus-Nr. 26 / St. Nikolaus Straße 23; Johann Neise: Alte Haus-Nr. 253 / Urbanusstraße. - c) Durch die große Anschüttung des Bauschutts sind die unmittelbaren daran grenzenden Gemeinde-Gärten minderwertiger geworden. - Indem wir beantragen, dass von Seiten der Forstverwaltung auf Kosten der 3 Bauherren jegliche Gefahr sofort beseitigt werde, müssen wir denjenigen Beamten, welcher die Erlaubnis zur Aufschüttung erteilt hat, für jedweden Schaden haftbar machen.
TOP 11: Die Rechnung des Anstreichers Wilhelm Busch für Tapezieren der Dienstwohnung der Lehrerin Hoffmann im alten Schulgebäude (Alte Schule oder späteres Amtshaus) soll im Betrag von 29,39 Mark auf die Gemeindekasse übernommen werden.
Der folgende Zeitungsartikel in der Mescheder Zeitung vom 27. Juni 1893 ist in den Protokollen der Freienohler Gemeinde-Versammlung aktenkundig nicht beraten worden, weil der Inhalt wohl im Protokoll der Versammlung des Amtes aktenkundig ist:
Freienohl, 27. Juni. In den Gemeindebezirken Dinschede, Rumbeck und Grevenstein ist nach Beratung mit den Gemeinde-Vorständen polizeilich verordnet worden, dass von jetzt ab die Leichen mittels eines Leichenwagens nach den Kirchhöfen (Friedhöfen) gefahren werden und darf die Überführung derselben nicht mehr durch Träger erfolgen. Bei Leichen von Kindern unter 10 Jahren kann jedoch mit Erlaubnis der Ortspolizeibehörde die Überführung durch Träger stattfinden. Die Erteilung dieser Erlaubnis kann von der Beibringung eines ärztlichen Attestes über die Todesursache abhängig gemacht werden.
Am 13. Juli 1893
TOP 1: Dem Zimmermeister Franz Korte wurden für Dienstleistungen bei der Gebäude-Steuer-Einschätzung 5 Mark Renumeration (Gratifikation, Belohnung) aus der Gemeindekasse bewilligt.
TOP 2: Der Hauungs-Plan pro 1894 soll nunmehr genehmigt werden. Jedoch wurde gleichzeitig beschlossen, bei der Forstverwaltung zu beantragen, dass die haubaren Bestände derjenigen Flächen des Gemeinde-Waldes, welche in Folge Separation an die Interessenten abgetreten werden, im Laufe des Winters 1893/94 im Interesse der Gemeinde ebenfalls abgetreten werden, weil die Bestände sonst am 1. Oktober 1894 in den Besitz der Interessenten übergehen.
TOP 3: Die Beschlussfassung über die fernere Benutzung des sogenannten Hebammenlandes wurde bis zur zweiten Überweisung der Pläne ausgesetzt.
TOP 4: Das Armen-Unterstützungsgesuch der Witwe Krick vom 1. d.M. (1.Juli) wurde abgelehnt, da deren Schwiegersohn Hahne erklärt hat, dass er seine Schwiegermutter vollständig unterhalte. - Trauungsregister: Heirat am 24.1.1880: Christian Hahne aus Breitenbruch mit Dorothea Krick. Christian Hahne: Alte Haus-Nr. 182 / Breiter Weg 17.
TOP 5: Der Witwe Kloke (manchmal auch Klocke geschrieben) und Eickhoff soll vom 1. September d.J. die Armenunterstützung und vom 1. November d.J. an auch die Wohnungsmiete entzogen werden. - Gründe sind nicht aktenkundig. Vielleicht sind ihre Kinder so alt, dass sie für ihre Mutter mit sorgen können. Siehe oben: 19.12.1892, 5.12.1892, 30.5.1892.
TOP 6: Die Armen-Abgaben für Tanzbelustigungen der Schützen-, Krieger-, Gesang- und Turn-Vereine sollen erhoben werden. - Einzelheiten sind nicht aktenkundig.
TOP 7: Das Gesuch des Försters Ganczarsky um Ausführung verschiedener Reparaturen an dem Forsthaus wurde abgelehnt, da Gesuchsteller durch die zu bewirkenden Reparaturen doch nicht zu befriedigen ist, vielmehr sind wir bereit, dem Ganczarsky die unterm 26. September 1892 beschlossene Mietentschädigung von jährlich 150 Mark zu zahlen, sobald derselbe die Dienstwohnung räumt. Wir bemerken hierbei, dass in hiesiger Gemeinde verschiedene angemessene Wohnungen zum Preise von 150 Mark und darüber zu haben sind und wir können nicht begreifen, weshalb Ganczarsky trotzdem das Forsthaus nicht räumt und sich eine billige Wohnung mietet. - Billig: damals nicht negativ gewichtet, hier: preiswert.
TOP 8: Dem Ackerbürger Vohs zu Arnsberg soll die Entleerung der hiesigen Schulabtritte gegen die tägliche Vergütung von 15 Mark übertragen werden. - Siehe oben 23.6.1893.
Am 28. Juli 1893
Der übliche Vorspann, dann...wurde unter dem Vorsitz des Landrats Freusberg aus Arnsberg folgendes beschlossen: Nachdem die Verfügung des Herrn Regierungs-Präsidenten vom 1. März d.J. vorgetragen war, wurde constatiert, dass der Förster Ganczarsky die Aufsicht über die Graf von Wedell´schen Waldungen zum 1. Juli d.J. niedergelegt hat. Es bleibt jetzt nur noch die Frage wegen der Dienstwohnung zu erledigen und erklärte die Gemeinde-Vertretung, dass sie nicht bereit sei, an Stelle der jetzigen Dienstwohnung eine neue zu erbauen oder von der jetzigen umfassenderen Reparaturen vorzunehmen. Ferner erklärt die Gemeinde-Vertretung, dass zu dem Preis von 150 Mark zur Zeit angemessenen Wohnungen in Freienohl zur Disposition ständen und bezeichnete als solche: (1.) die Wohnung von Caspar Göckeler, bestehend aus 5 Zimmern, Stall und Garten. Der Besitzer hat sich zur Vermietung an Ganczarsky bereit erklärt, wünscht aber baldige Entscheidung; (2.) die Wohnung (obere Etage) in dem neu erbauten Haus des Landwirts Heinrich Peetz, bestehend aus 5 Wohnräumen und Küche. Die Gemeinde-Vertretung machte darauf aufmerksam, dass mit der Förster-Stelle kein Dienst-Land verbunden sei und deshalb die Gemeinde nicht für verpflichtet erachtet werden könnte, für die Öconomie des Försters Öconomie-Gebäude zu stellen. - Endlich brachte die Gemeinde-Vertretung verschiedene Beschwerdegründe über die Forstverwaltung vor, nämlich: (a) dass gegen den ausdrücklichen Antrag der Gemeinde die Abgabe des Holzes an die Angebrannten in dem Distrikt Tränke und Schmieseichen (Brumlingsen) erfolgt sei; (b) dass die Anlage eines neuen Saatkampes ebenfalls gegen den ausdrücklichen Willen der Gemeinde und da an anderen Stellen passende Grundstücke offeriert, im Distrikt Krähenberg (auch Kreggenberg) erfolgt sei und dass man die Arbeiten zur Ausführung gebracht habe, ehe überhaupt der Culturplan pro 1893/94 der Gemeinde-Vertretung zur Genehmigung vorgelegt sei; (c) dass der Förster Ganczarsky ...(2 einsilbige Wörter nicht korrekt lesbar) abgebrannten abgegebenen Fichten-Holz teilweise weder ...(1 Wort nicht korrekt lesbar) noch ...(1 Wort nicht korrekt lesbar) habe, dieses vielmehr auf der Baustelle des Johann Hömberg durch den Arbeiter Caspar Zacharias habe besorgen lassen, während er selbst auf den Bockumer Gewässern zum Fischen gewesen sei. Die Gemeinde-Vertretung bat, dass ihr Gelegenheit gegeben werde, diese Beschwerde in Gegenwart des Herrn Forst-Inspections-Beamten an Ort und Stelle zum Vortrag zu bringen. Die Gemeinde-Vertretung erklärte noch, dass sie nichts dagegen zu erinnern finde, wenn sich der Förster Ganczarsky in Freienohl selbst oder in dessen unmittelbarer Umgebung, wozu auch der Bahnhof Freienohl zu rechnen ist, ein eigenes Haus baut. - Alle haben unterschrieben: Enser, Düring, A. Schröder, Joh. Kerstholt, Joh. Siepe, Noeke, C. Kehsler, Freusberg.
Am 10. August 1893
TOP 1:Unter vollständiger Aufrechterhaltung unseres unter dem Vorsitz des Herrn Landrats Freusberg unterm 28. Juli d.J. unter (b) gefassten Beschlusses wollen wir nunmehr zu der bereits erfolgten Anlegung eines Pflanz-Kampes (für neue Bäume) im Distrikt Kreggenberg nachtraglich unsere Genehmigung erteilen, müssen aber beantragen, dass der Förster Ganczarsky, weil er eigenmächtig und von Genehmigung des Culturplanes pro 1893/94 die Arbeiten hat ausführen lassen, dieserhalb zur Verantwortung gezogen wird.
TOP 2: Die Beiträge der Landwirtschaftlichen Unfallversicherung pro 1892 ad 74,07 Mark sollen auf die Gemeindekasse übernommen werden.
TOP 3: Als Nachtwächter soll der Tagelöhner Franz Eickelmann am 1. September d.J. auf vierwöchentlicher Kündigung und gegen Bezug von jährlich 365 Mark und des seitherigen Brennholz-Bedarfs angestellt werden.
TOP 4: Die Communal-Steuer des Tagelöhners Franz Eickelmann und des Maurers Franz Schwefer pro 1893/94 im Betrag von 5,28 Mark und 8,80 Mark wurde niedergeschlagen, während die Niederschlagung der Communal-Steuer des Tagelöhners Fritz Helnerus und des Tagelöhners Joseph Nolte abgelehnt wurde. - Gründe sind nicht aktenkundig.
TOP 5: Die Statuten der hiesigen Freiwilligen Feuerwehr wurden genehmigt. - Die sind hier nicht aktenkundig.
TOP 6: Über den Antrag des Kaufmanns Löwenbach um Schadloshaltung für die zerstörten Treppenbänke kann z. Zt. noch kein Beschluss gefasst werden, da die Angelegenheit noch nicht aufgeklärt ist. Wir bewilligen jedoch eine Belohnung von 100 Mark demjenigen, welcher die Täter so zur Anzeige bringt, dass deren Bestrafung erfolgen kann. - Bendix Löwenbach, Alte Haus-Nr. 90 (2010: Schuhhaus Klemm). Siehe oben: 7. Mai 1892, TOP 3.
Am 22. August 1893
TOP 1: Das Gesuch des Sattlers Anton Geihsler um Bewilligung der Wohnungsmiete von 18 Mark für die Zeit vom 1. Mai bis 1. August wurde abgelehnt, da der Gesuchsteller nicht unterstützungsbedürftig sei, indem dessen Sohn Franz auf der Glashütte Oeventrop monatlich 36 Mark verdiene, die Frau Geihsler sich als Tagelöhnerin beschäftige und Geihsler selbst durch Sattler-Arbeiten sich noch einen Verdienst erarbeiten könne. Dass Geihsler nicht unterstützungsbedürftig ist, geht schon daraus hervor, dass derselbe in letzter Zeit die Wirtshäuser stets frequentiert hat.
TOP 2: Das Gesuch um Ausbildung der Ehefrau Franz Kerstholt als Hebamme auf Kosten der Gemeinde wurde abgelehnt, da die seitherige Bezirks-Hebamme ihr Amt bisher noch nicht gekündigt hat. - Siehe oben 5. September 1882, TOP 8. Nicht aktenkundig ist, ob mit Ausbildung ein Fortbildungskurs gemeint ist. Siehe auch im Kapitel: Zusammenleben Freienohl... Hebammen.
TOP 3: Zur Ermittlung der Lage, Größe und Einteilung der Gemeinde-Grundstücke zum Zwecke der Verpachtung wurde eine Commission gewählt, bestehend aus dem Vorsitzenden (Amtmann Enser) und den Gemeinde-Verordneten Düring, Noeke und Siepe.
TOP 4: An dem Hügel (Straße Am Hügel) soll eine Schutzvorrichtung aus verzinktem, gedrehten Stahlband pro laufende Meter 0,14 (?) schwer unter Benutzung von etwa 30 eichernen Pfählen angebracht werden. Die Pfähle sollen aus dem hiesigen Communal-Wald entnommen werden.
TOP 5: Der Dampfmüller Ernst und dessen Sohn, welche sich dazu bereit erklärt haben, sollen als Hilfs-Kesselwärter des hiesigen Wasserwerks durchHauhs ausgebildet werden. - Klempner Hauhs, Alte Haus-Nr. 201 / Chaussee, Hauptstraße.
TOP 6: In der Klagesache Ganczarsky gegen die Gemeinde soll der Justizrat Schneider als Vertreter der Gemeinde angenommen werden und die Gemeinde-Verordneten Noeke und Kehsler sollen die erforderlichen Informationen erteilen.
TOP 7: Der hiesigen Kirchengemeinde soll zur Anfertigung eines Missions-Kreuzes eine passende Eiche aus dem Communal-Wald mit Genehmigung der Forstverwaltung unentgeltlich verabfolgt werden. - Zum Missions-Kreuz: Bis etwa 1970 fanden in den kath. Pfarrgemeinden - zumeist in der Karwoche – täglich längere Missions-Predigten (30 – 45 Minuten) statt, tagsüber getrennt für Kinder, Jugendliche, Frauen, Männer, zum Schluss gemeinsam für alle, zur Glaubens-Bildung; gehalten von Ordens-Patres, in Freienohl von Franziskanern aus Werl, Dominikanern aus Warburg und Hiltruper Herz-Jesu-Patres aus Oeventrop. Auf dem Kirchen-Vorplatz stand dann ein 3 – 4 Meter hohes Holzkreuz mit den eingravierten Jahreszahlen der gehaltenen Mission – zum erinnernden Gedenken.
TOP 8: Mit der Wiederherstellung des Flurbelags (!) in dem Pastoratsgebäude wurde der Gemeinde-Verordnete Kehsler beauftragt, jedoch soll eine weitere Genehmigung eingeholt werden, wenn sich herausstellt, dass größere Reparaturen erforderlich sein sollen.
TOP 9: Das Weißeln der Schulzimmer und Flure wurde dem Bauunternehmer Kehsler übertragen. - Vielleicht sind alle 3 Schulgebäude gemeint.
TOP 10: Wegen Unterstützung der Witwe Pöttgen wurde der Gemeinde-Verordnete Noeke beauftragt, die Bedürftigkeit zu ermitteln und in der nächsten Sitzung das Ergebnis mitzuteilen.
TOP 11: Der Vorsitzende (Amtmann Enser) wurde autorisiert, dem Arbeiter Fritz Kaulmann eine Arbeitsbescheinigung für die Arbeit vom 1. Januar 1888 bis inclus. 10. Dezember 1890 auszustellen, dass Kaulmann als Tagelöhner gearbeitet habe und inclus. Beköstigung einen jährlichen Verdienst über 180 Mark gehabt habe. Der Gemeinde-Verordnete Kehsler enthielt sich hier bei der Abstimmung. - Gründe für diese Arbeitsbescheinigung sind nicht aktenkundig. Vielleicht Verwandtschaft. - Fritz Kaulmann: Alte Haus-Nr. 177 / Alter Weg 39.
Am 7. September 1893
TOP 1: Das Gesuchdes Tagelöhners Johann Kohsmann , Haus-Nr. 148 hier (steht so im Text) um Ermäßigung seiner Communal-Steuer pro 1893/94 wurde abgelehnt, da keine Ermäßigungsgründe vorliegen. Kohsmann ist zur Communal-Steuer herangezogen von 0,60 Mark Grundsteuer, 1,80 Mark Gebäudesteuer, 2,40 Mark Gemeindesteuer, Summe 4,80 Mark zu 220 % macht 10,56 Mark Communal-Steuer. - Mehr ist nicht aktenkundig. Zur Haus-Nr. 148: in der Volkszählungsliste vom 1. Dezember 1895: Johann Kohsmann gnt. Claren, Tagelöhner, Alte Haus-Nr. 166; Johannes Kohsmann, Schuster, Tagelöhner, Alte Haus-Nr. 170; 1. Dezember 1880: Johann Kojsmann Ww. Alte Haus-Nr.180; Johann Kohsmann, Alte Haus-Nr. 178; Johann Kohsmann, Alte Haus-Nr. 166; Alte-Haus-Nummern nur bis Nr. 194. - Vielleicht zeigt sich hiermit eine gewisse „Beweglichkeit“
TOP 2: Der Antrag des Zimmerermeisters Franz Korte vom 23. August d.J. um Überlassung von 400 – 500 Tannen Einfriedigungs-Stangen IV. Klasse aus dem Communal-Wald wurde abgelehnt. Vielmehr soll die Forstverwaltung, da in Folge der Separation noch mehrere Anträge um Überlassung von Einfriedigungs-Stangen eingehen werden, ersucht werden, die Forst-Distrikte am Bergemer und Stückelhahn zu durchforsten, und sollen dann die Stangen öffentlich verkauft werden.
TOP 3: Es soll eine Hebammen-Lehrtochter gewählt und ausgebildet werden, jedoch soll die gewählte Person die Pflegekosten ad 180 Mark der Gemeindekasse erstatten. - Gemeint sind wohl die Ausbildungskosten.
TOP 4: Das Gesuch des Försters Ganczarsky vom 31. August d.J. um käufliche Überlassung des Forsthauses mit Garten und Weide nebst Hebammen-Land wurde abgelehnt. Jedoch soll dem Ganczarsky von dem Plan Nr. 148 a ein Bauplatz zu einem noch näher zu bestimmenden Preis unter der Bedingung käuflich überlassen werden, dass Ganczarsky denselben auch wirklich mit einem Wohnhaus bebaut.
TOP 5: Den Gebrüdern Caspar und Heinrich Rocholl wurde die Ausführung einer Mauer mit Gitter, Tor und Pflasterung des Chaussee-Grabens zu 1034 Mark übertragen. - Chaussee damals die derzeitige (2010) Hauptstraße + Breiter Weg (+Bahnhofstraße?); Anfang und Ende sind nicht genau feststellbar.
TOP 6: Das Gesuch des Holzhändlers Johann Schwefer hier vom 2. d.M. um Überlassung von 80 – 100 Stück Eichen aus Schmies-Eichenfür 50 % über der Taxe wurde abgelehnt, da der Bestand geschlossen zum Verkauf gestellt werden soll. Dem Oberförster Plauz (Planz?) soll von der Offerte des Schwefer jedoch Mitteilung gemacht werden, um zu beweisen, dass der Verkauf des Holzes der in der Separation abzutretenden Waldflächen für die Gemeinde vorteilhafter sei, als wenn die Flächen mit aufstehendem (normal aufrecht gewachsen) Holzgegen Taxe des Separation Fachvorstandes in den Besitz der neuen Eigentümer übergehen.
TOP 7: Die Weiterbewilligung der Miete an Witwe Eickhoff wurde abgelehnt, da ein Bedürfnis hierzu nicht mehr anerkannt werden konnte – Gründe sind nicht aktenkundig. Siehe oben 13. Juli 1893, TOP 5.
TOP 8: In Betreff Abrechnung mit den Gebrüdern Rocholl wegen des Schulhausbaus sollen der stellvertretende Gemeinde-Vorsteher Düring und die Gemeinde-Verordneten Noeke und Kehsler nochmals wegen der Erdarbeiten Ermittlung anstellen und demnächst mit den Gebrüdern Rocholl eine Einigung ersuchen.
Am 21. September 1893
TOP 1: In der Separations-Sache von Freienohl sollen die durch den Auseinandersetzungs-Plan ausgewiesenen öffentlichen Wege Nr. 38, 74, 89, 109, 128, 59 und 120 der Karte nicht durch einen Landmesser der Auseinandersetzungs-Behörde veranschlagt und verdungen werden, vielmehr soll die Veranschlagung und Vergebung der Arbeiten je nach Bedürfnis von Seiten der Gemeinde erfolgen. - Der Weg von der Langelbrücke bis zur Linneborn´schen Fabrik kann von uns als öffentlicher Weg nicht anerkannt werden, da der Linneborn durch die Conzessions-Genehmigung verpflichtet ist, die Brücken über seinen Ober- und Unter-Graben stets zu unterhalten und der Linneborn ferner die Verpflichtung übernommen hat, den Weg von der Langelbrücke bis zum Fabrik- Etablissement (Fabrik-Gelände) exct, (ausschließlich) der zwischen den Grundstücken der Gemeinde Freienohl belegenen Strecke zu bauen und zu unterhalten. - Die Wege 39 und 72 kommen nach der Lage der Haltestelle Freienohl (Bahnhof) als öffentliche Fußwege nicht mehr in Betracht, um so weniger als eine Ruhrfluss-Fußgängerbrücke eisenbahnseitig doch nicht angelegt werden wird. Der öffentliche Fußweg am Blastenberg (Plastenberg) nach Bockum Nr. 46 wird diesseits nicht anerkannt, da derselbe in der Bockumer Flur nicht zum Ausbau gelangen wird und zwischen Freienohl und Bockum die Provinzialstraße als Verbindungsweg dient (späterer Name: Bahnhof-Straße). Der öffentliche Weg von Brumlingsen nach Oeventrop Nr. 107 wird ebenfalls diesseits nicht anerkannt, da ein Bedürfnis (finanzieller Unterstützung?) hierzu nicht vorliegt. - „Öffentliche Wege“ müssen wesentlich stabiler, finanziell teurer gebaut werden.
TOP 2: Die Unterstützungsbedürftigkeit der Witwe Krick wurde nicht anerkannt und daher deren mündlich gestelltes abermaliges Unterstützungsgesuch abgelehnt. - Ein Grund ist hier nicht aktenkundig.
TOP 3: Das nochmalige Gesuch des Försters Ganczarsky vom 14. d.M. um käufliche Überlassung des Forsthauses nebst Dienstland wurde unter Bezugnahme auf den Beschluss vom 7. d.M. abgelehnt.
TOP 4: Das Gesuch des Försters Ganczarsky vom 14. d.M. um Ermäßigung seiner Communal-Steuer pro 1893/94 wurde z.Zt. abgelehnt, da das Resultat der von Ganczarsky eingelegten Einkommensteuer-Berechnung abgewartet werden muss.
TOP 5: Dem Handelsmann Anton Neise soll gestattet werden, die am Hohlknochen gewonnenen Steine nach Bedürfnis auf dem Sunderwege gegen Zahlung eines Tagelohns von 60 Pfennig pro Meter frei anzuliefern. Die Steine sollen nicht aufge...(nicht korrekt lesbar) werden, sondern von 2 von der Gemeinde-Vertretung zu ernennenden Vertrauenspersonen abtaxiert werden.
Am 3. Oktober 1893
TOP 1: Das Resultat des heutigen Holzverkaufs im Mühlenberg wurde mitgeteilt und die Zuschlagsverteilung genehmigt.
TOP 2: Das Gesuch der Hebamme Kerstholt vom 23. d.M. um pachtweise Überlassung des sogen. Hebammen-Landes wurde abgelehnt, da die einzelnen Teilungen desselben vorher abgepfählt werden sollen.
TOP 3: Sechs Paar Schuhe für die Kinder der Witwe Otto wurden bewilligt, und sollen dieselben durch den Schuster Toenne angefertigt werden. Der Witwe Otto soll hierbei bedeutet werden, dass, falls sie ihren Bruder nicht aus Wohnung und Kost entließe, ihr die Bar-Unterstützung entzogen würde. - Witwe Otto: Bergstr. 2 / Alte Haus-Nr. 9; 1895: 1 männl., 5 weibl. Bewohner. - Clemens Toenne (Schuster steht nicht dabei), Alte Haus-Nr. 52 / Krumme Straße 8; 1895: 3 männl., 2 weibl. Bewohner. - Toenne, Postverwalter; Alte Haus-Nr. 85 / Haupstraße.
TOP 4: Der Schneider Arnold Schroeder hier soll die Legung eines Rohres unter der Twieten-Straße gegen Zahlung einer jährlichen Erinnerungsgebühr von 50 Pfennig gestattet werden.
TOP 5: Wegen Abholzung derjenigen Fläche des Gemeinde-Waldes, welche in Folge der Separation an die Interessenten bereits am 1. d. M. abgetreten sind, werden die Gemeinde-Verordneten Kehsler und Noeke deputiert, bei dem Herrn Regierungs-Präsidenten vorstellig zu werden, weil es den Anschein hat, als wenn die Forstverwaltung den Verkauf des Holzes in die Länge zu schieben sucht und zwar zum großen Nachteil für die Gemeinde. - Gründe des Nachteils sind der Gemeinde wohl bekannt, doch nicht aktenkundig.
TOP 6: Die Offerte des Holzhändlers Johann Schwefer vom 30. d.M. um Überlassung des Holzbestandes in Schmied-Eichen (Schmiess-Eichen) für 21 Mark pro Festmeter wurde abgelehnt, da das ganze zum Einschlag kommende Holz auf einmal Submissions weise zum Verkauf gestellt werden soll.
TOP 7: Zur Errichtung einer Steige-Wand für die hiesige Feuerwehr sind 6 Tannen-Nutzstücke von 11 Meter Länge und 15 Tannen-Stangen I. Klasse erforderlich. Die Forstverwaltung soll ersucht werden, dieses Holz aus dem Forstort Bergemer (Bergmecke) bei der Sägemühle (Schnapp) abzugeben, da die Gemeinde dann nicht viel Fuhr-Kosten zu zahlen hat.
TOP 8: Es wurde genehmigt, dass der Auktionator Noeke hier im hiesigen Gemeinde-Wald 20 Scheffel Eicheln auf eigene Kosten gegen Zahlung von 1 Mark pro Scheffel sammeln kann und (es) soll solches der Forstverwaltung mitgeteilt werden. - 1 Scheffel = 54,96 Liter; 20 Scheffel = 1099,20 Liter. Zum Schmunzeln: Dass der stellvertretende Gemeinde-Vorsteher Joseph Noeke diese Menge bei seinen Waldspaziergängen eigenhändig gesammelt hat, ist nicht aktenkundig.
TOP 9: Der Gemeinde-Verordnete Düring wurde deputiert, die von Anton Neise auf den Sunderweg gefahrenen Steine abzunehmen (zu prüfen).
Am 8. Oktober 1893
In der heutigen außerordentlichen Sitzung der hiesigen Gemeindevertretung wurde beschlossen, den Bauunternehmern Caspar und Heinrich Rocholl hier die Weiterarbeiten zur Herstellung einer Einfriedigungsmauer bei der neuen Schule (später: Feuerwehrhaus) bis zur weiteren Entscheidung zu untersagen, da die Arbeiten nicht dem Kostenanschlag gemäß ausgeführt werden. - Unterschrieben: Enser, C. Kegsler, Düring, Siepe, Noeke, Kerstholt
Am 13. Oktober 1893
TOP 1: Die heute vorgenommene Verpachtung von Grundstücken ausschließlich der Hudefläche am Stückelhahn wurde genehmigt und sollen sämtliche Anpächter einen annehmbaren Bürgen stellen.
TOP 2: Die Langelbrücke-Reparaturkosten wurden dem Zimmermeister Heinrich Weber für die abgegebene Forderung von 150 Mark übertragen.
TOP 3: Die Aufführung der Einfriedigungsmauer bei der neuen Schule soll inhibiert werden, da die Gemeinde wegen Anlegung der fraglichen Mauer in der gewünschten Art und Weise sich vorher noch an den Landeshauptmann wenden will. Aufgrund der Verding-Bedingungen müssen die Gebrüder Rocholl die von der Gemeinde verlangten Abänderungen in den Dimensionen und Constructionen der auszuführenden Arbeiten sich gefallen lassen.
TOP 4: Mit dem Bescheid der Landesbau-Inspektion Meschede vom 10. d.M. Nr. 3241 wegen Anlegung der Einfriedigungsmauer bei der neuen Schule können wir uns nicht zufrieden geben, vielmehr soll beim Landeshauptmann dieserhalb (deshalb) vorstellig vorgegangen werden.
TOP 5: Das Gesuch des Adolf Fritz Göckeler vom 3. d.M. um Belassung des Holzbestandes auf der von der Gemeinde erhaltenen Waldfläche am Hinnernhagen (auch: Himmernhagen) wurde vorgetragen. Jedoch kann die Gemeinde-Vertretung deshalb keine Entscheidung tragen, da die Sache von der Auseinandersetzungs-Behörde geregelt wird.
TOP 6: Der Bäcker Franz Korte soll der Witwe Krick vom 14. d.M. an wöchentlich für 70 Pfennig Brot für Rechnung der Gemeindekasse Freienohl liefern.
TOP 7: Der Gemeinde-Verordnete Noeke wurde bevollmächtigt, mit Trompetter Arzt-Vereinbarung zu treffen, für welchen Betrag derselbe die Aufwartung der Witwe Pöttgen ausführen lassen soll.
TOP 8: Den Rest der Polizeistrafe des Joseph Geihsler hier im Betrag von 11,74 Mark soll der Restant im stehenden ...(1 Wort nicht korrekt lesbar) muss niedergeschlagen werden.
TOP 9: Der Schmied Georg Korte hier muss sich wegen Überlassung der Steine seiner Gartenmauer an die Auseinandersetzungs-Behörde wenden, da die Gemeinde hiermit nichts zu schaffen hat.
Am 21. Oktober 1893
TOP 1: Die am 17. d.M. vorgenommene Verpachtung von Ländereien ausschließlich der Hude am Stückelhahn und der Fichten-Hude im unteren Langel wurde genehmigt und soll die Hude am Stückelhahn unter den Konkurrenten nochmals ausgesetzt werden.
TOP 2: Das Gebot des Försters Ganczarsky ad 50 Mark als Jahrespacht für das sogen. Hebammenland wurde nicht akzeptiert, vielmehr soll das Land in Abteilungen geteilt und demnächst zur öffentlichen Verpachtung gestellt werden mit der besonderen Bedingung, dass der in dem Grundstück liegende jetzige Weg von den Anpächtern urbar gemacht werde.
TOP 3: Der Beschluss des Kreis-Ausschusses Arnsberg vom 10. d.M. Nr. 2130, wonach der Sattler Anton Geihsler mit seinem Antrag auf Bewilligung der Haus-Miete abgewiesen ist, wurde durch Verlesung zur Kenntnis gebracht. - S.o. 22. August 1893, TOP 1.
TOP 4: Für Aufwartung der Witwe Pöttgen wurde dem Trompetter-Arzt vom 1. August d.J. an eine jährliche Vergütung von 36 Mark zahlbar in vierteljährlichen Raten post numerando bewilligt. - S.o.: 13. Oktober 1893, TOP 7 und 22. August 1893 TOP 10.
TOP 5: Die Eingabe des Gemeinde-Verordneten Noeke vom 18. d.M. im Betreff der missfälligen Äußerungen des Oberförsters Schneidersmann zu Siegen über die Bewirtschaftung des hiesigen Communal-Waldes soll abschriftlich dem Herrn Oberforstmeister Schlingmann als Inspektions-Beamter zur Kenntnisnahme vorgelegt werden. Der Vertagungs-Antrag des Vorsitzenden (Amtmann Enser) wurde abgelehnt.
TOP 6: In Rücksicht auf die missfällige Äußerung des Oberförsters Schneidermann zu Siegen bei Bereisung der hiesigen Waldungen als Forst-Sachverständiger in der hiesigen Separationssache über die Bewirtschaftung des hiesigen Communal-Waldes soll dem Förster Ganczarsky, welchem nach dem Gemeinde-Beschluss vom 24. Januar 1887 widerruflich (unterstrichen) der Flurschutz übertragen ist, die Stelle als Feldhüter der hiesigen Gemeinde gekündigt worden, damit derselbe Zeit erhält, sich mehr als seither um den hiesigen Communal-Wald zu bemühen. Die Kündigung soll zum 1. Februar 1894 erfolgen mit der Maßgabe, dass Ganczarsky im Interesse des Communal-Waldes von seinen Funktionen als Feldhüter sofort entbunden werde, während die Renumeration ad 200 Mark bis zum 1. Februar 1894 zur Auszahlung gelangt. Der Vertagungs-Antrag des Vorsitzenden (Amtmann Enser) wurde abgelehnt.
Am 20. November 1893
TOP 1: Die Regierungs-Präsidial-Verfügung vom 4. November 1893 Nr. A IV F. 4659 betreffend der Zurückweisung der in dem Gemeinde-Beschluss vom 28. Juli d.J. gegen den Waldwärter Ganczarsky enthaltenen Beschwerde puncto wurde durch Verlesung zur Kenntnis der Versammlung gebracht. Die Gemeinde-Verordneten erklärten hierauf, eine besondere Entgegnugs-Schrift anfertigen und zur Weiterbeförderung an den Herrn Regierungspräsidenten übergeben zu wollen.
TOP 2: Die Regierungs-Präsidial-Verfügung vom 8. d.M. Nr. A IV 4820 im Betreff Bewirtschaftung des hiesigen Communal-Waldes wurde vorgetragen und erklärten die Gemeinde-Verordneten, die erforderlichen Informationen in einem besonderen Schriftstück geben zu wollen.
TOP 3: Die Regierungs-Präsidial-Verfügung vom 14. August 1893 Nr. A IV 3361 betreffend Feststellung des Gehaltes der hiesigen Waldwärter-Stelle und event. Räumung des Försterhauses aus sanitätspolizeilichen Gründen wurde durch Verlesung zur Kenntnis der Versammlung gebracht.
TOP 4: Der Bericht des Försters Ganczarsky vom 16. Oktober 1893 über Verpachtung von Forst-Grundflächen am Stückelnhahn geht von irrigen Voraussetzungen aus, indem die Gemeinde keine Flächen des Communal-Waldes verpachtet hat. Durch die Auseinandersetzungs-Behörde sind der Gemeinde in der Separationssache verschiedene Weideflächen überwiesen und hat die Gemeinde-Verwaltung und nicht die Forst-Verwaltung über diese Flächen Verfügung zu treffen und wir werden auf dieses Recht niemals Verzicht leisten.
TOP 5: Die Verpachtung der Hude am Stückelnhahn an Johann Zacharias hier für 31,50 Mark wurde genehmigt.
TOP 6: Die Gesuche des Anton Schröer und Franz Kaulmann um Überlassung der Holzbestände auf den von der Gemeinde erhaltenen Waldflächen gegen Taxe wurde abgelehnt, da sonst die übrigen Interessenten dieselben Anträge stellen würden.
TOP 7: Das Gesuch des Franz Düring um Abholzung des Waldrandes am Schellenboden
(auch: Scheelenboden) wurde für begründet erachtet und soll der Forstverwaltung zur weiteren Veranlassung zugeschrieben werden. - Sorgfältiger Umgang mit der Natur, der Schöpfung.
TOP 8: Das Gesuch des Franz Düring um Reinigung der angepachteten Wiese in der Langfer (Lanfer) vom Steinschutt wurde für begründet erachtet und (es) soll der frühere Besitzer Pfarrer Falter als Vertreter des Pfarrfonds ersucht werden, die Reinigung baldigst anzuordnen.
TOP 9: Von der Bewilligung von 100 Mark für die hiesige Feuerwehr von Seiten der Vaterländischen Feuer-Versicherungs-Gesellschaft zu Elberfeld wurde dankend Kenntnis genommen.
TOP 10: Dem Metzger Fritz Neise hier wurde für ein beim Brand vom 28. März d.J. beschädigtes Tau eine Entschädigung von 10 Mark bewilligt.
TOP 11: Von dem Resultat der Hebammen-Lehrtochter-Wahl wurde Kenntnis genommen und (es) soll die Näherin Josefine Schröer als Hebamme ausgebildet werden.
TOP 12: Das Gesuch des Maurers Franz Kerstholt um Ausbildung seiner Ehefrau als Hebamme zu einem ermäßigten Preis wurde vorgetragen, jedoch kann demselben (Gesuch) keine Folge gegeben werden, da die Frau Kerstholt als Hebammen-Lehrtochter von der Gemeinde nicht präsentiert werden kann und mithin eine Ermäßigung der Pflegekosten zu 300 Mark nicht statthaft ist. - Ein Grund: sie ist nicht gewählt worden. Heiratsregister: Heirat am 24.11.1888: Maurer Franz Kerstholt (Sohn von Franz Wilhelm Kerstholt und dessen Frau, die Hebamme) mit Elisabeth Schlüter aus Scharfenberg (Zeugen Heinrich Peetz, Theresia Linneborn).
TOP 13: Der Ehefrau Joseph Kerstholt wurden für die zur Haltestelle Freienohl abgetretene Grundfläche 12 Mark bewilligt.
TOP 14: Herr Noeke wurde ersucht zu ermitteln, ob der Weg Hinter den Höfen von der Auseinandersetzung-Behörde ausgebaut werden wird.
TOP 15: Das Gesuch des Anton Schröer für eine Ermäßigung des Hirtenlohnes wurde abgelehnt, - Anton Schröer muss Hirtenlohn zahlen für sein Vieh.
TOP 16: Zur Erweiterung der Straße zum Totenhof (korrekt abgeschrieben! Friedhofsweg) wurde der Vorsitzende autorisiert, mit Anton Mester wegen Abtretung eines kleines Teils seines Bauernhofs und Einengung der Mistenstätte (Misthaufen...) zu unterhandeln.
Am 4. Dezember 1893
TOP 1: Als Wahlmann zur Wahl eines Delegierten zur Genossenschafts-Versammlung der Westfälischen Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft wurde der Landwirt Joseph Noeke gewählt.
TOP 2: Der Bezirksbaumeister Ebert soll wegen seiner Restforderung von 51,82 Mark für Leitung des Schulhausbaus abgewiesen werden. - Ein Grund ist nicht aktenkundig.
TOP 3: Der Antrag des Vorarbeiters Johann Kohsmann vom 21. d.M. um Anerkennung des Eigentumsrechtes an einigen Eichen im Bergemer (Bergmecke) wurde abgelehnt. - Gründe sind nicht aktenkundig.
TOP 4: Die Einfriedigungsmauer der neuen Schule soll, soweit ausgeschachtet ist, aufgeführt werden. Dagegen soll das Tor und die Strecke bis zur Trompetter´schen Grenze in Fortfall kommen. Der Gemeinde-Verordnete Kehsler wurde beauftragt, an Ort und Stelle den Gebrüdern Rocholl nähere Anweisung zu geben. - Seltsam: diese beide Brüder sind auch Bau-Fachleute...und Kehsler wohnt gegenüber.
TOP 5: Der Antrag des Ackerers Heinrich Funke hierselbst, ihm in der Separations-Sache Freienohl von dem der politischen Gemeinde zugewiesenen Wiesen-Plan in der Dorfwiese eine 25 ar große Fläche Wiese gegen Austausch einer Ackerfläche auf der Bettenhelle resp. im Langel dem Bonitierungs...(Schlussteil nicht korrekt lesbar) entsprechend wurde abgelehnt. - Gründe sind nicht aktenkundig.
TOP 6: Bezüglich der Benutzung der der politischen Gemeinde Freienohl in der Separation überwiesenen Weideflächen nehmen wir auf unseren Beschluss vom 20. v.M. Bezug und bemerken dabei Folgendes: a) Bestehen die verpachteten Flächen nur als schmalen Streifen, welche an und zwischen Separations-Wegen liegen und durch die Bestimmung der Auseinandersetzungsbehörde vom 4. August 1893 unter B Nr. 8 auf 3 Meter Breite neben den Wegen entlang bepflanzt werden dürfen. b) (Es) Ist die Gemeinde-Verwaltungsbehörde verpflichtet, die angrenzenden Ackergrundstücke zu schützen, da durch die Anlegung von Nadelholz-Culturen nicht allein die Grundstücke durch Beschatten, sondern auch durch Ansammlung von Schwarzwild in obigen Forsten arg beschädigt werden. - c) Nach Ansicht der Gemeinde-Vertretung ist es unmöglich, aus den verpachteten Weidegrundstücken bei Aufforstung den jährlichen Ertrag zu erzielen, wie er durch Verpachtung erzielt wird. Die von Ganczarsky in seinem Bericht vom 19. November 1893 unter c erwähnten Ackergrundstücke sind der Gemeinde durch Austausch von Ackergrundstücken überwiesen und unterstehen diese sowie die überwiesenen Weideflächen lediglich unter Gemeinde-Verpachtung. d) Im Betreff der Weidefläche am Stückelhahn wird noch bemerkt, dass dortselbst sich ein Kreuzweg befindet, den nach alter Observanz die Eingesessenen des Orts prozessionsweise hier begehen dürfen und daher eine Aufforstung unmöglich ist.
TOP 7: Dem Heinrich Hecking wurden für verschiedene in den letzten Jahren für die Gemeinde ausgeführte schriftliche Arbeiten eine Vergütung von 14 Mark aus der Gemeindekasse bewilligt. - Heinrich Hecking, 1891: Alte Haus-Nr. 119 / Twiete. 1895: Heinrich Hecking, Tagelöhner, Ehefrau Margaretha geb. Höhmann; 5 männl., 1 weibl. Bewohner.
TOP 8: Es soll eine neue Holzkluppe, wie sie im forstfiskalischen Wald (Stadt-Wald) gebräuchlich sind, angeschafft werden und der Oberförster soll ersucht werden, mit der vorhandenen Stockkluppe kein Holz mehr vermessen zu lassen. - Ein gewisser Zusammenhang: Club, Klub. Früher: „Einen in die Kluppe kriegen“: in die Zange kriegen, in seine Gewalt bekommen... Sinnvoller: Mess-Schieber für die Dicke des Holzes
TOP 9: In Sachen Ganczarsky – Freienohl wurde von dem Beweisbeschluss Kenntnis genommen. - Inhalte sind nicht aktenkundig.
TOP 10: Dem Maurergesellen Johann Kerstholt soll in seiner Unfallsache zur Reise nach Bochum 10 Mark Reisegelder gezahlt, jedoch das Reichsversicherungsamt ersucht werden, die dem Kerstholt gezahlten Reisekosten an die Gemeindekasse Freienohl zahlen zu lassen. - Einzelheiten über die Unfallsache sind nicht aktenkundig.Bei der Maurer-Arbeit dem jungen Gesellen passiert?
Am 12. Dezember 1893
TOP 1: Der Zellstoff-Fabrik Wildshausen wurde das Fichtenholz Los Nr. XII und IX zum Preis zum 8,16 Mark verkauft.
TOP 2: Wegen des Eichenholzes soll am 16. d.M. Entscheidung über die Offerte des Schwefer-Freienohl (!) und Moll-Dortmund getroffen werden.
TOP 3: Wegen Reinigung der dem Franz Düring verpachteten Wiese von Steingerölle soll die Entscheidung der Auseinandersetzungs-Behörde (Separations-Behörde) eingeholt werden. - Siehe oben: 20. November 1893, TOP 8. Franz Düring, Schaufeldreher, Alte Haus-Nr. 6 / Voßecke.
TOP 4: Der blödsinnige Knabe (damals völlig wertfrei; heutzutage: geistig behindert) Wilhelm Kehsler soll auf Kosten der Gemeinde in der Idioten-Anstalt zu Marsberg (auch damals völlig wertfrei) untergebracht werden, da der Vater zur Tilgung der Kosten nicht imstande ist, und falls der Kreis 2/3 der Kosten übernimmt. - Also 1/3 zahlt die Gemeinde. Einwohnerliste 1895: Alte Haus-Nr. 125, Chaussee-Straße: Kehsler, Weichensteller (ohne Vorname, also nicht sicher, aber sonst kein Befund)
TOP 4 : Wohl Zähl-Fehler des Sekretärs: Gegen den abweisenden Bescheid der Staatsanwaltschaft Arnsberg in der Untersuchungssache gegen Zacharias wegen Holzdiebstahl soll Beschwerde bei der Ober-Staatsanwaltschaft Hamm eingelegt werden. - Einzelheiten sind hier nicht aktenkundig, auch nicht der Vorname; also auf keinen Fall die Naserümpfen; Armut kann ein Grund sein.
TOP 5: Die Beschlüsse der Wasserwerks-Deputation vom heutigen Tag wurden genehmigt. - Die sind nicht aktenkundig.
Am 16. Dezember 1893
Schon die 3. Sitzung im Dezember!
TOP 1: Die Offerte des Kaufmanns Ludwig Moll zu Dortmund vom 11. d.M. wurde angenommen und dem Moll das in Folge der Separation zum Einschlag kommende Eichenholz im hiesigen Communal-Wald zu folgenden Preisen verkauft werden: a) In Stärke von 5 – 10 cm pro Raummeter 5 Mark; b) in Stärke von 10 – 24 cm pro Festmeter 18,75 Mark; und c) in Stärke von über 24 cm pro Festmeter 22,50 Mark.
TOP 2: Der Gemeinde-Verordnete Noeke wurde bevollmächtigt, bei der Vermessung, Nummerierung und Abnahme des Holzes im hiesigen Communal-Wald den Gemeinde-Vorsteher (Amtmann Enser) in jeder Beziehung zu vertreten und es erhält derselbe hierfür die Vergütung von 100 Mark, - Dann ergibt sich für Freienohl wohl ein deutlich höherer Gewinn, der hier nicht aktenkundig ist.
Am 21. Dezember 1893
TOP 1: Der vorgenommene Holzverkauf vom gestrigen Tage wurde mit Ausnahme der Eichen an Schersebrüchen und Hömberg sowie Knäppchen, der Fichten am Hömberg, der Buchen am Küppel genehmigt. Das vorgenannte Eichenholz erhält auf Wunsch der Ludwig Moll zu Dortmund zu der hier eingereichten Offerte; das Fichtenholz am Grünberg die Fabrik Wildshausen; die Buchen-Kloben und Knüppel am Küppel die Chemische Fabrik Oeventrop, während die Reiserknüppel am Küppel gelegentlich unter der Hand vergeben werden sollen; der Fritz Pieper muss für die gekauften Fichtenstangen einen annehmbaren Bürgen stellen und der Gemeinde-Verordnete Schroeder hat für Ernst Schirp Bürgschaft übernommen.
TOP 2: In der Separations-Sache von Freienohl soll die politische Gemeinde Freienohl der Sparkasse Arnsberg gegenüber für die Rückzahlung eines der Interessentenschaft der Separations-Sache von Freienohl dargeliehenesKapital von 25000 Mark nebst Zinsen aus Amortisationsarten selbstschuldnerisch mit ihrem Vermögen und ihrer Steuerkraft Bürgschaft übernehmen derart, dass die politische Gemeinde Freienohl gehalten ist, die Ausfälle zu decken, welche die Sparkasse bei diesem Darlehens-Geschäft anbieten solllte. - Für Finanz-Fachleute wohl verständlich.
Am 5. Januar 1894
TOP 1: Dem Kriegerverein wurde zum Böllerschießen am Gedenktag Seiner Majestät des Kaisers und Königs 10 Mark aus der Gemeindekasse bewilligt, jedoch soll dem Kriegerverein hierbei bedeutet werden, dass, falls der bewilligte Betrag nicht vollständig mittels Böllerschießen verwendet werden sollte, die Gemeinde für die Zukunft das Schießen ohne Mitwirkung des Kriegervereins besorgen lassen würde.
TOP 2: Wegen der Hebe-Gebühren des Rendanten Bracht von dem Ertrag des außerordentlichen Holzhiebes soll am Montag, dem 8. Dezember nochmals Sitzung stattfinden, zu welcher Bracht geladen ist.
TOP 3: Die Verfügung des Herrn Landrats vom 5. Dezember v.J. Nr. 2644 II. A. wegen Kündigung des Feldhüters Ganczarsky wurde vorgetragen und soll eine Entgegnungs-Schrift angefertigt und dem Herrn Landrat überreicht werden. - Beide Schriften sind hier nicht aktenkundig; wahrscheinlich war der Landrat mit der Freienohler Entscheidung nicht einverstanden.
TOP 4: Das Gesuch des Heinrich Geihsler und Ferdinand Bürger vom 10. Dezember v.J. um Verpachtung der Gemeindeländerei in der Winterseite auf 12 Jahre wurde abgelehnt, da die übrigen Anpächter von Gemeindegrundstücken gleiche Anträge stellen würden.
TOP 5: Das Gesuch des Schmieds Caspar Düring vom 21. Dezember v.J. um Bewilligung einer Entschädigung für das Halten der Gemeinde-Ochsen für 1893/94 wurde abgelehnt, da Düring längere Zeit nur 1 Ochsen gehalten hat. - Aha, die Gemeinde-Vertretung war informiert.
TOP 6: Über den Antrag des Kaufmanns Löwenbach um Instandsetzung seiner mutwillig oder böswillig beschädigten Haustreppe auf Gemeindekasse soll später Beschluss gefasst werden, da das Resultat der Untersuchung erst abgewartet werden muss. - Siehe oben: 7. Mai 1893, TOP 7; 10. August 1893, TOP 6.
TOP 7: Zur Ermittlung des Erd...langes (nicht korrekt lesbar) pro 1893 wurde eine Commission bestehend aus dem Vorsitzenden (Amtmann Enser) und den Gemeinde-Verordneten Düring, Noeke und Siepe gewählt.
TOP 8: Wegen Abänderung der Wasserleitung des Carl Kordel soll letzterer aufgefordert werden, einen motivierten Antrag einzureichen, damit erfahren werden kann, was der Antragsteller eigentlich will. - Carl Cordel, Tagelöhner, Alte Haus-Nr. 120 / Bergstraße (auch Auf dem Mühlenberg 26?).
TOP 9: Der nachträgliche Hauungsplan pro 1893/94 wurde durch Vorlesen zur Kenntnis der Versammlung gebracht undfand sich gegen denselben nichts zu erinnern (einzuwenden).
TOP 10: Von Seiten der Gemeinde soll der Antrag zur Ablösung der auf Grundstücken verschiedener Eingesessener zu Freienohl zu Gunsten der politischen Gemeinde Freienohl haftenden Pachtabgaben nicht gestellt werden. - Einzelheiten sind nicht aktenkundig.
TOP 11: Der Antrag des Sattlers Schwefer vom 14. Dezember 1893 wurde genehmigt. Demnach ist der durch den Plan der Gemeinde 331 führende Separations-Weg an der Südseite des Schwefer´schen Plans 328 circa 15 Meter weit nach oben zu verschieben. An der Nordseite des Plans 328 bleibt die frühere Grenze bestehen. Die durch diese Wegeverschiebung frei werdende Ackerspitze, circa 9 ar groß, wird an Schwefer für den Bonitions-Wert abgetreten. Der Betrag ist durch die Auseinandersetzungs-Behörde, von welcher der erste Antrag ausgeht, festzustellen und zu regeln. Dem Official-Mandaten der Gemeinde Herrn Schulte zu Uentrop ist von diesem Beschluss Mitteilung zu machen.
Am 15. Januar 1894
TOP 1: Wegen Reinigung der Gemeindehude soll mit dem Gemeindearbeiter Becker verhandelt werden, wie viel derselbe für die Reinigung fordert und es soll demnächst (danach) wegen Übertragung der Arbeit Beschluss gefasst werden.
TOP 2: Der Weg Hinter den Höfen soll bei günstiger Witterung einer Instandsetzung unterzogen werden. - Zur Zeit: Januar: Schnee, Regen...
TOP 3: Der Vorsitzende wurde beauftragt, mit den Eheleuten Franz Rocholl in Betreff der Forderung für Abtretung des Grund und Bodens zum Sammel-Brunnen der Wasserleitung zu unterhandeln und eine etwaige Forderung bis zu 40 Mark sofort auf die Gemeindekasse anzuweisen. Andernfalls ist uns die Sache zur nochmaligen Beschlussfassung vorzulegen. - Alte Haus-Nr. 179, Provinzial-Straße.
TOP 4: Die Rechnung der hiesigen Gemeindekasse für 1892/93 wurde wie folgt festgestellt: Soll-Einnahme 27361, 62 Mark; Ist-Einnahme 26937,55 Mark; Rest-Einnahme 424,07 Mark; Soll-Ausgabe 21739,64 Mark; Ist-Ausgabe 21739.64 Mark; Bestand 5197,91 Mark.
TOP 5: Zur Revision der Gemeindekasse-Rechnung pro 1892/93 wurden die Mitglieder Kehsler und Kerstholt gewählt.
TOP 6: Die Entgegnungs-Schrift vom heutigen Tage im Betreff Kündigung des Feldhüters Ganczarsjy wurde von den Gemeinde-Verordneten verzogen. - Verziehen = verschieben, also: verschoben.
TOP 7: Der Etat für die hiesige Gemeindekasse pro 1893/94 soll für das Jahr 1894/95 verlängert werden.
TOP 8: Vor Aufstellung der Gemeindesteuer-Liste pro 1894/95 soll über die Höhe des Prozentsatzes der Communal-Steuer noch besonders Beschluss gefasst werden.
TOP 9: Die Wassersteuer der Witwe Kampmann soll vom 15. Mai 1893 ab in Abgang gestellt werden. - Früher hieß es: niedergeschlagen werden.
TOP 10: Von der Festsetzung der Kreissteuer pro 1893/94 wurde Kenntnis gegeben.
TOP 11: Das erforderliche Holz zur Einfriedigung des Hügels (Straße Am Hügel) soll aus der an Heinrich Kordel abzutretenden Waldfläche des Hohlknochens entnommen werden.
TOP 12: Nach Vortrag der Verfügung des Herrn Regierungs-Präsidenten vom 4. d.M. Nr. A IV F. 5565 in Betreff Verpachtung der hiesigen Gemeinde-Grundstücke wurde nach längerer Beratung folgendes beschlossen: (a) Unsere Beschlüsse vom 20. November und 4. Dezember 1893 müssen nur vorbehaltlich aufrecht erhalten (werden); (b) aufgrund des § 54 der Landgemeinde-Ordnung für die Provinz Westfalen nehmen wir das Recht in Anspruch, die Gemeinde-Grundstücke, bestehend in Gärten, Äcker, Wiesen und Weiden öffentlich (unterstrichen) zu verpachten, ohne an die Genehmigung der Aufsichtsbehörde gebunden zu sein. Die Verpachtung der der Gemeinde in der Separation überwiesenen Gärten, Äcker, Wiesen und Weiden ist öffentlich (unterstrichen) geschehen und daher den gesetzlichen Bestimmungen in jeder Hinsicht Genüge geleistet. (c) Die fraglichen Grundstücke sind am 13. Oktober 1893 bereits öffentlich verpachtet und an demselben Tage ist von uns der Zuschlag erteilt. Die Anpächter haben die Grundstücke bereits in Besitz genommen, bearbeitet und bestellt und eine Aufhebung des Pacht-Verhältnisses ist daher unmöglich. (d) Wir müssen hauptsächlich betonen, dass die verpachteten Grundstücke fast sämtlich von drei Seiten vom Feld umgeben sind, nur mit ihren Spitzen an den Communal-Wald stoßen, auch die Aufforstung derselben für die allgemeine Landwirtschaft sehr nachteilig ist. Namentlich muss hier berücksichtigt werden, dass die hiesige Feldflur klein ist und ein Bedürfnis der Eingesessenen zur Pachtung von Grundstücken vorliegt, daher auch der erzielte hohe Pachtzins. In früheren Jahren wurde das ganze Gut Bockum von den Eingesessenen Freienohls angepachtet, jedoch hat solches, da das Gut jetzt ungetrennt an eine Person verpachtet ist, aufgehört. (e) Es ist unwahr, dass es sich nach dem Bericht des Oberförsters um Verpachtung von abgetrenen Flächen des Wald-Anrechts handelt, vielmehr ist nichts verpachtet, als seit undenklichen Zeiten bestehende Gärten, Äcker, Wiesen und Weiden. (f) Wenn die Verpachtungen bis zur Anfertigung eines neuen Betriebsplansgestundet werden sollen, dann hätte die Gemeinde für mehrere Jahre einen jährlichen Ausfall von Pacht zwischen 900 bis 1000 Mark.
TOP 13: Zur Anfertigung eines Betriebsplans für den hiesigen Communal-Wald für Rechnung der Gemeinde wurde der Forst-Assessor und Communal-Oberförster Walloth in Meschede in Vorschlag gebracht.
Am 7. Februar 1894
TOP 1: Die Verteilung der Wassersteuer pro 1894 wurde in Gemeinschaft mit der Wasserwerks-Deputation vorgenommen.
TOP 2: Der aufgestellte Etat der Wasserwerks-Kasse pro 1894, 1895 und 1896 wurde in Einnahme und Ausgabe auf 1500 Mark festgesetzt.
TOP 3: Die Rechnung der Wasserwerks-Kasse pro 1892 wurde Posten weise durchberaten und dabei nichts zu erinnern befunden, weshalb gegen die Entlastungs-Erteilung nichts einzuwenden ist.
TOP 4: Das Gesuch des Carl Cordel vom 14. Januar d.J. in Betreff Abänderung seiner Wasserrohrleitung in angebrachter Art abgewiesen und es soll dem Carl Cordel aufgegeben werden, die Rohrleitung offen zu legen, um durch einen Sachverständigen etwaige Mängel feststellen lassen zu können. - Siehe oben: 5. Januar 1894, TOP 8.
TOP 5: Da die abgegebene Forderung von 240 Mark für Reinigung der Hude zu hoch erscheint, so soll die Arbeit an Ort und Stelle abfindungsweise öffentlich verdungen werden. - Siehe oben: 15. Januar 1894, TOP 1; 12. Dezember 1893, TOP 3.
TOP 6: Für die Funktionszeit vom 22. Juni 1894 bis 22. Juni 1897 wurde für den Schiedsmann-Bezirk Freienohl der Gastwirt und Gemeinde-Verordnete Johann Kerstholt als Schiedsmann wiedergewählt. Herr Kerstholt war in der Sitzung anwesend und nahm die Wahl an. - Alte Haus-Nr. 83 / Provinzialstraße / Hauptstraße.
TOP 7: Der Antrag der Ehefrau Franz Rochollvom 15. v.M.um Anlegung einer Wasserleitung nach ihrem Wohnhaus als Entschädigung für die seitherige Benutzung des zum Sammelbrunnen der Wasserleitungs-Anlage benutzten Grund und Bodens wurde abgelehnt. Jedoch soll die Wasserleitung von der Antragstellerin in vorschriftsmäßiger Weise angelegt werden dürfen, ohne dass für den verspäteten Anschluss die vorgesehenen 100 Mark zu zahlen sind. Als Entschädigung für die Benutzung der Grundfläche des Sammelbrunnens soll dann zu der Wasserleitungs-Anlage ein Zuschuss von 40 Mark aus der Gemeindekasse geleistet werden. Der Gemeinde-Verordnete Düring wurde ermächtigt, mit der Antragstellerin weiter zu unterhandeln. - Eine gewiss sehr selbstständige Ehefrau. Vielleicht hat ihr Mann tagsüber außerhalb von Freienohl gearbeitet...Siehe oben 15.1., TOP 3. - Sterberegister: Franz Rocholl, Maurer, gest. 14.6.1900, 59 J.
TOP 8: Der Witwe Caspar Neise soll gestattet werden, ihr im Bau begriffenes Wohnhaus der Wasserleitung in vorschriftsmäßiger Weise anzuschließen. - Alte Haus-Nr. 36 / Hauptstraße; Sterberegister: Caspar Neise gest. 21.2.1885, Ackerer, LA 65; verheir. mit Agatha Neise geb. Kraas; 1895: Sohn Ludwig Neise, Tagelöhner; 1 männl., 2 weibl. Bewohner.
TOP 9: Der Verkauf der Fichten-Stangen in dem Distrikt Tränke und Himmernhagen wurde genehmigt.
TOP 10: Die von dem Schützenvorstand unterm 5. November 1893 beschlossenen Bedingungen in Betreff Errichtung einer Feuerwehrwand auf dem hiesigen Schützenplatz wurden nicht genehmigt, da dieselben dem Pachtvertrag vom 2. März 1890 widersprechen. - Siehe oben: 3. Oktober 1893, TOP 7. - Nicht aktenkundig sind die Änderungsmöglichkeiten im Laufe der Zeit für die wohl gut geeigneten Trainingsmöglichkeiten für die Fachpraxis der Feuerwehr-Männer, auch nicht die Kenntnis der Erfahrung der Alten Römer: „Tempora mutantur, et nos mutamur in illis - Die Zeiten ändern sich und wir verändern uns in ihnen“.
TOP 11: Die Verfügung des Regierungspräsidenten vom 5. Januar d.J. Nr. A IV 29 die Verwendung des Ertrages der in Folge der Separation stattfindenden außerordentlichen Holz-Abtriebe des hiesigen Communal-Waldes betreffend, wurde vorgetragen und es sollen die fraglichen Gelder wie folgt Verwendung finden. (I.) Deckung des Etat mäßigen Jahresbetrages pro 1894/95 mit 350,50 Mark. (II.) Abtragung der zu 9 und 7 % bei der Sparkasse Neheim und der Landesbank von Westfalen angeliehenen Kapitalien ad 5500 Mark, 6000 Mark und 4400 Mark, in Summa 15900 Mark. (III.) Zur Deckung sämtlicher durch die Separation erwachsenen Kosten, und zwar (a) Instandsetzung resp. Ausbau der ausgewiesenen öffentlichen Wege; (b) Kosten für Anfertigung des neuen Betriebsplanes; (c) Kosten der Aufforstungen des jetzigen Communal-Waldes und (d) der seitherigen Kosten der Separation. - Da die Beträge ad (I.) und (II.) z.Zt uns bekannt sind, so sollen auf diese Beträge nun gedeckt werden, während der Rest des Holz-Geldes bei der Sparkasse der Stadt Arnsberg zinsbar angelegt werden soll und sollen die Kosten ad (III.) dann jedes Mal nach Bedarf von dem bei der Sparkasse Arnsberg angelegten Kapital entnommen werden.
Am 15. Februar 1894
TOP 1: Der Verding (die Ausschreibung) vom 12. Februar in Betreff Reinigung der hiesigen Kuhhude wurde genehmigt, wobei gleichzeitig bemerkt wird, dass eine Verpflichtung zur späteren Reinigung der Hude von Seiten der Gemeinde nicht anerkannt wird.
TOP 2: Die Instandsetzung des Weges nach der Sägemühle würde so lange ausgesetzt, bis feststeht, wie die Separations-Behörde den durch das Rümmecke-Tal projektierten Weg zur Ausführung bringen wird.
TOP 3: Die Regierungs-Präsidial-Verfügungen vom 31. v.M. in Betreff Bestellung des neuen Saat- und Pflanzungs-Gesetzes mit Rüben, vom 30. v.M. in Betreff der Verpachtung der Gemeindegrundstücke und vom 18. v.M in Betreff Bewirtschaftung des Gemeinde-Waldes in den letzten Jahren der Untätigkeit des früheren Revierverwalters wurden vorgetragen und erklärten sich die beiden Gemeinde-Verordneten Noeke und Kehsler bereit, als Gemeinde-Deputation nochmals beim Herrn Oberforstmeister vorstellig zu werden.
TOP 4: Von dem (!) Erkenntnisin Sachen Ganczarsky / Freienohl wurde Mitteilung gemacht. - Die ist hier nicht aktenkundig.
TOP 5: Dem Handelsmann Anton Neise sollen für 131 Meter angelieferte Steine auf dem Sunderweg à 60 Pfennig = 78,60 Mark auf die Gemeindekasse angeliefert werden. - Anton Neise: Alte Haus-Nr.15 / Bergstraße 9.
TOP 6: Das Eichen...holz (?) soll, wie bisher geschehen, auch weiter aufgewartet werden.
Am 14. März 1894
TOP 1: Wurden die Beschlüsse des Schulvorstandes vom heutigen Tag bezüglich a) Zuweisung der in der Separation ausgeworfenen Schuldation für die Schulstelle I und II an die betreffenden Lehrerstellen unter Anrechnung von je 30 Mark jährlich; b) der Bewilligung von persönlichen pensionsfähigen jährlichen Gehaltszulagen und zwar an Lehrer Hatzig 100 Mark, Lehrer Bahne 180 Mark, Lehrerin Hermann 65 Mark, Lehrerin Liedhegener 50 Mark vorgelegt. - Versammlung trat diesen Beschlüssen überall genehmigend bei.
TOP 2: In der Separationssache von Freienohl sind die der hiesigen Küsterei seit undenklicher Zeit zugehörigen beiden Parzellen Flur IV Nr. 257/144 zur Größe von 10 ar, 79 qm und Flur IV Nr. 258/144 zur Größe von 6 ar, 68 qm auf´m Roa belegen (gelegen), der politischen Gemeinde Freienohl in Anrechnung gebracht, während dieselben der hiesigen Küsterei in Anrechnung gebracht werden müssten. Wir genehmigen hiermit, dass der hiesigen politischen Gemeinde für die obigen beiden Parzellen von ihrem Soll-Guthaben dem Bonitierungswert entsprechend eine Fläche in Abrechnung und der hiesigen Küsterei in Anrechnung gebracht werde.
TOP 3: Wo (weil) der Sohn der Witwe Recke täglich 75 Pfennig bei seiner Beköstigung verdient (?), so wird der Witwe Recke vom 1. April 1894 an die monatliche Unterstützung von 8 Mark entzogen. - Einzelheiten sind nicht aktenkundig.
TOP 4: Während der Erkrankungszeit des 15-jährigen Sohnes der Witwe Eickhoff wurde der letzteren vom 1. März 1894 an eine monatliche Unterstützung von 8 Mark bewilligt.
TOP 5: In Rücksicht darauf, dass die Hudefläche zusammenhängend ist und daher das Hüten der Kühe erleichtert wird, soll der Mündelein wiederum als Gemeindehirte angenommen werden, falls er seine Forderung auf 2,50 Mark täglich erniedrigt.
Am 16. März 1894
TOP 1: Die von dem Herrn Amtmann (Enser) als Gemeinde-Vorsteher angegebenen Gründe zur Niederlegung seines Amtes als Vorsteher wurden anerkannt. - Sie sind nicht aktenkundig.
TOP 2: In Folge des eingegangenen Schreibens des Königl. Special-Commissars Gierse F Nr. 639 vom 14. Februar d.J. betreffend Anpflanzung von Separations-Wegen mit Obstbäumen wurde beschlossen, die künftige Unterhaltung und Pflege derselben auf die Gemeindekasse zu übernehmen; ebenso wurde die Beschaffung von Pfählen und Binde-Material auf Kosten der Gemeindekasse übernommen. Die Gemeinde-Vertretung setzt jedoch voraus, dass die stattlich (ansehnlich, deutlich, nicht gering; oder Schreibfehler: staatlich?) zu leistende Beihilfe in entsprechender Höhe gewährt wird. - Aber das Wort „staatlich“ ist hier wohl noch unbekannt.
Am 29. März 1894
TOP 1: Für die nächsten 6 Jahre wurde der Holzfabrikant und Gastwirt Johann Kerstholt mit 4 Stimmen zum Gemeinde-Vorsteher der Gemeinde Freienohl gewählt. Herr Kerstholt enthielt sich der Abstimmung. - Anwesend waren diese Wahlberechtigten: Düring, Noeke, Schröder, Kehsler und Kerstholt, Amtmann Enser.
TOP 2: Dem neuen Gemeinde-Vorsteher soll eine jährliche Dienstunkosten-Entschädigung in seitheriger Höhe von 200 Mark bewilligt werden.
TOP 3: Der Familie Maurer Anton Levermann wurde vom 28. d.M. an eine monatliche Bau-Unterstützung von 12 Mark und außerdem die Wohnungsmiete bewilligt.
TOP 4: Bevor über die Unterbringung der Witwe Eickhoff in die Augen-Heilanstalt Hagen beschlossen werden soll, soll dieselbe zuvor von Dr. Droste in Arnsberg auf Gemeinde-Kosten untersucht werden.
TOP 5: Der Gemeinde-Verordnete Kehsler erklärte sich bereit, die dem Heinrich Kordel unterm 13. Oktober 1893 verpachtete Acker-Parzelle Nr. 75 am Schnäpper, welche 1 Morgen 110 Ruten groß sein soll, zu vermessen.
TOP 6: Der Garten Plan Nr. 87 Nr.4 soll der Witwe Recke zum jährlichen Pachtpreis von 6 Mark ohne Bürgschaft überlassen werden.
TOP 7: Da der Fritz Pieper die Garten-Grundstücke Plan 159 Nr.28,29 und 30 für das abgegebene Gebot von jährlich 32 Mark nicht behalten will, so sollen dieselben nochmals zur Verpachtung ausgesetzt werden; ebenso die Parzelle Nr. 79, welche der Ackerer Caspar Flinkerbusch nicht in Pacht nehmen will.
TOP 8: Die Gemeinde-Verordneten Noeke und Kehsler übernahmen es, die Fluchtlinie des neu zu erbauenden Wohnhauses des Lohgerbers Fritz Simon festzustellen. - Fritz Simon: Alte Haus-Nr. 219 / Bergstraße.
TOP 9: Die Rechnung über 14 Mark für 2 Ofenk...(?) und Inblechsetzen (?) in der Küsterei soll dem Schmied Caspar Düring mit dem Anheimgeben (?) zurückgegeben werden, dieselben dem Lehrer Hatzig einzureichen.
TOP 10: Der Förster (wohl Ganczarsky) soll angewiesen werden, die Rümmecke schleunigst von den Abfall-Reisern reinigen zu lassen, da den Holzarbeitern der Lohn dieserhalb einbehalten sei.
TOP 11: Der Förster soll angewiesen werden, dem Arbeiter Johann Kohsmann Nr. 95 im Himmernhagen nur diejenigen Eichen-Abfallreiser abfahren zu lassen, welche derselbe im Verkaufstermin nun wirklich gekauft hat. Die nach dem Verkaufstermin gehauenen im oberen Teil liegenden Reiser sind noch zu verkaufen.
Ende der Akte: AA 411. - Beginn der Akte: AA 412 (7. April 1894 – 15. April 1899).
Am 7. April 1894
Anwesend: Amtmann Enser, Gemeinde-Vorsteher Noeke, Gemeinde-Verordnete Düring, Kehsler, Schröder, Siepe, Kerstholt.
TOP 1: Für die nächsten 6 Jahre (bis 1900) wurde der Landwirt Joseph Noeke mit 3 gegen 1 Stimme zum Gemeinde-Vorsteher gewählt. Der Vorsitzende (Amtmann Enser) und Joseph Noeke enthielten sich der Stimme. Der Gemeinde-Verordnete Schröder erschien erst nach vollzogener Wahl. - Nicht aktenkundig sind Grund und Rücktritt von Johann Kerstholt vom 29. März 1894.
TOP 2: Für 1894 wurde der Tagelöhner Mündelein zum Gemeinde-Hirten gegen täglich 2,50 Mark Lohn gewählt..
TOP 3: Die Pacht des Brückengeld-Empfangs der hiesigen Langelruhrbrücke wurde für das Jahr 1894 von 169 auf 50 Mark ermäßigt. - Ein Grund ist nicht aktenkundig.
TOP 4: Für 1894/95 soll an Communal-Steuer 200 % der direkten Staats-Steuer erhoben werden.
TOP 5:Der Antonia Hilgenberg wurden zur Ersten Kommunion 1 Paar Schuhe bewilligt. - Trauungsregister: Heirat 3.8.1872: Conrad Hilgenberg aus Fulda mit Maria Catharina Vielhaber; Einwohnerliste Dezember 1880: Conrad Hilgenberg, Alte Haus-Nr.60, Hügel (Johann Kückenhoff), 1 männl., 5 weibl. Bewohner Sterberegister Vater: gest. 15.4.1882 Conrad Hilgenberg, LA 38, Fabrikarbeiter (keine weiteren Angaben, etwa Sterbe-Ursache); Einwohnerlister Dezember 1895: Witwe Hilgenberg, Alte Haus-Nr. 218, Chausse-Straße
TOP 6: Die Liquidation des Ganczarsky für Dienstreisen und Porto-Auslagen im Betrag von 9,30 Mark soll auf die Gemeindekasse zur Zahlung angewiesen werden.
TOP 7: Die Wasserleitung soll für Rechnung der Wasserwerks-Kasse bis zum Hause des Joseph Heckmann (Joseph Helmann ?) weiter geführt und den Hausbesitzern Becker, Vieth, Düring und Kaulmann anheimgestellt werden, ihre Häuser der Wasserleitung anzuschließen. - Joseph Heckmann Alte Haus-Nr. 211 / Hauptstraße; Vieth Alte Haus-Nr. 192 / Hauptstraße. Die anderen konnten wegen unvollständiger Namen-Nennung nicht festgestellt werden.
TOP 8: Die nicht an dem Wege stehenden Hecken des für die II. Lehrerstelle durch die Separation als Schuldation ausgewiesenen Gartens sollen auf Kosten der Gemeinde ausgerodet werden, dagegen wurde die Umzäunung dieses Gartens für Rechnung der Gemeindekasse abgelehnt. - Ein Grund ist nicht aktenkundig, auch keine genauere Ortsangabe.
Am 15. April 1894
TOP 1: Beim Communal-Oberförster Walloth zu Meschede soll angefragt werden, welche Renumeration (Geldsumme) derselbe für die Ausführung der Betriebsregulierungsarbeiten für den hiesigen Gemeinde-Wald fordert. Walloth soll hierbei zu erkennen gegeben werden, dass eine mündliche Erörrterung in der Sitzung der Gemeinde-Vertretung gewünscht würde. - Ein Grund für diesen Top mag sein ein Vergleich mit den Ansprüchen von Ganczarsky..
TOP 2: Wegen der Eigentumsverhältnisse der an der Grenze des Obergrabens der Fabrik zu Wildshausen – Forstort Kräggenberg – stehenden Eiche (Singular!) soll die Auseinandersertzungsbehörde ersucht werden, die alte Grenze der Gemeinde festzustellen und abzusteinen (Grenz-Steine zu setzen).
TOP 3: Die am 13. d.M. vorgenommene Landverpachtung wurde genehmigt mit der Maßgabe, dass der Förster Ganzcarsky gehalten sein muss, den alten Weg am Roa während der Pachtzeit zu Ackerland urbar zu machen.
TOP 4: Der Witwe Eickhoff wurde die am 1. Mai d.J. fällig werdende dreimonatliche Miete im Betrag von 15 Mark aus der Gemeindekasse bewilligt.
TOP 5 – Zählung vom Sekretär wohl übersehen, also:
TOP 6: Vom Plan Nr. 185 – Bergmecke – (nicht mehr: Bergemer!) ist kein Abfuhrweg zur Chaussee vorgesehen. Bei der Auseinandersetzungsbehörde ist die Anlegung eines Abfuhrweges zu beantragen, da der dem Sägemüller Schnapp zugeteilte Triftweg von der General-Commission nicht genehmigt sein soll. - Trift-Weg = Benennung für Abfuhrweg; Trift : treiben.
TOP 7: Die Gemeinde-Verordneten Düring, Noeke und Siepe wurden deputiert, mit dem Schmied Caspar Düring wegen des Minderwertes der Ochsenwiese eine Entschädigung vorbehaltlich unserer Genehmigung zu vereinbaren.
Am 7. Mai 1894
TOP 1: Die zu gewinnende Eichenlohe soll öffentlich verkauft und der Oberförster ersucht werden, das Verkaufs-Protokoll zeitig einzusenden, damit die Lohe an Ort und Stelle dem Ankäufer zugetragen werden kann, wodurch eine Ersparnis von 30 Pfennig pro Zentner erzielt wird.
TOP 2: Die Communal-Steuer des Albert Kinkel pro 1893/94 im Betrag von 9,61 Mark wurde niedergeschlagen. - Albert Kinkel Tagelöhner, Alte Haus-Nr. 28 / St. Nikolaus-Straße 15; Ehefrau Gertrud Mester gnt. Schmidt gest. 4.7.1886, LA 33 J.; Sohn – namenlos – bei der Geburt gest. 20.2.2882. - Volkszählung 1. Dezember 1895: 1 männl. Bewohner. - Damit mag sich eine Frage nach dem aktenkundigen Grund erübrigen.
TOP 3: Wegen der strittigen 7 Stück gehauener Fichten-Stangen an der Ismecke bei der Wiese des Caspar Altenwerth sollen an Ort und Stelle durch die Gemeinde-Verordneten Noeke, Düring und Kehsler unter Zuziehung des Ganzcarsky und des Caspar Altenwerth über das Eigentumsrecht des Caspar Altenwerth und über den Wert der Fichten Ermittlungen angestellt werden.
TOP 4: Die käufliche Erwerbung der von dem Ganzcarsky am Roa ausgegrabenen Steine wurde abgelehnt. - Einzelheiten und Gründe sind nicht aktenkundig.
TOP 5: Die Wassersteuer des Buchhändlers Heinrich Becker pro 1894 wurde von 15 auf 13 Mark und diejenige des Bäckers Ludwig Neise von 22 auf 18 Mark ermäßigt. - Heinrich Becker, auch Buchbinder, Alte Haus-Nr. 222 / Chaussee-Straße (im selben Haus Dr. med. Gruhs), 1895: 2 männl., 1 weibl. Bewohner. - Gewiss in Freienohl kein gut verdienender Beruf.
TOP 6: Dem Schaufelmacher Johann Lenze wurde zur Berichtigung seiner Communal-Steuer pro 1893/94 monatliche Kostenzahlungen von 5 Mark bewilligt. - Johann Lenze Oels gnt. Klahsmeier, Ehefrau Louise geb. Klahsmeier, Alte Haus-Nr. 179 / Provinzialstraße, 1895: 4 männl., 2 weibl. Bewohner und Ww Franz Rocholl mit 2 männl., 5 weibl. Bewohner. - Chaussee-Straße = Provinzial-Straße = Hauptstraße.
Am 26. Mai 1894
TOP 1: Der Antrag des Johann Hömberg hier vom 6. d.M. um Bewilligung des Hauer-Lohns ad 18,21 Mark für das selbst gehauene im hiesigen Gemeinde-Wald gekaufte Bauholz wurde abgelehnt. - Der Grund ist nicht aktenkundig. - Alte Haus.Nr. 26 / St. Nikolaus Straße 23; 1895: 5 männl., 2 weibl. Bewohner; Heirat 23.8.1884 Johann Hömberg mit Maria Anna Weber.
TOP 2: Dem Caspar Altenwerth hier wurden für 8 Fichten-Stangen, welche angeblich auf dem Grund und Boden des Altenwerth gestanden haben sollen und welche von der Gemeinde gefällt und verkauft sind, 3,90 Mark aus der Gemeindekasse bewilligt, um des geringen Betrages halber Weitläufigkeiten zu vermeiden.
TOP 3: Wegen der Eigentumsverhältnisse der Eichen am Wildshauser Obergraben kann noch kein Beschluss gefasst werden, vielmehr soll die Auseinandersetzungsbehörde daran erinnert werden, die alte Grenze festzustellen und abzusteinen.
TOP 4: Da die Auseinandersetzungsbehörde den Antrag des Amtmanns vom 18. April d.J. angeblich weil derselbe nicht eingegangen sei in Betreff des Abfuhrweges vom Plan Nr. 185 – Bergmecke – nicht beachtet hat, so soll an dessen Erledigung erinnert werden.
TOP 5: Der von dem Brumlingser Weg in den Forstort Kreggenberg – Plan 331 – führende seitherige Fuhrweg soll eingehen, jedoch ist derselbe als Holzabfuhrweg für die Gemeinde nicht zu entbehren, weshalb bei der Auseinandersetzungsbehörde die Belassung dieses Abfuhrweges beantragt werden soll.
TOP 6: Der bei der sogenannten Ochsenwiese am Ruhr-Ufer abgetragene Kies soll entfernt werden, jedoch kann der seit undenklichen Zeiten in der Ruhr zwischen Eisenbahn- und Chaussee-Brücke stehende Baumstumpf nicht entfernt werden, da die bis jetzt angewendeten Mittel zur Entfernung desselben erfolglos geblieben sind. Bis jetzt hat der fragliche Baumstumpf ein Hindernis für die Ruhr nicht gegeben.
TOP 7: Das Baugesuch des Johann Mester wurde in der angegebenen Fluchtlinie genehmigt. - Alte Haus-Nr. 33 / St. Nikolaus Straße 20.
TOP 8: Die Zerlegung des Gewerbesteuersatzes der Firma Wietfeld und Kessler für die Gemeinden Meschede und Freienohl soll beantragt werden. Herr Kessler enthielt sich als Interessent der Abstimmung.
TOP 9: Für die nächsten 6 Jahre wurde der Bauunternehmer Caspar Kehsler zum Gemeinde-Vorsteher der Gemeinde Freienohl gewählt und zwar mit 4 Stimmen; die Gemeinde-Verordneten Siepe und Kehsler enthielten sich der Abstimmung. - Siehe oben: 7. April 1894, TOP 1; Einzelheiten sind nicht aktenkundig.
TOP 10: Der Betriebsplan des Communal-Waldes der Gemeinde Boedefeld wurde der Versammlung zur Einsicht vorgelegt und soll nunmehr dem Oberförster Walloth in Meschede wieder zurückgesandt werden. - Einzelheiten daraus sind nicht aktenkundig.
TOP 11: Es soll auf der Besitzung des Adam Ahsmann hier aus der Wasserleitung ein öffentlicher Brunnen angelegt werden und wurde der Gemeinde-Verordnete (?!) Kehsler beauftragt, die Art der Ausführung dieses Brunnens anzuordnen. Ahsmann hat die Anlage-Kosten zu erstatten. - Wegen Erweiterung der Wasserleitung bis zur Hausbesitzung des Josef Heckmann wird unser Beschluss vom 7. April d.J. dahin ergänzt, dass die Besitzer der anschließenden Häuser: Joseph Helmann (?), Johann Storm, Wilhelm Becker, Josef Becker, Franz Klauke zu den Anlagekosten je 20 Mark Beitrag leisten. Die Kosten der Zuleitung vom Hauptrohr bis zu den Häusern haben die Hausbesitzer selbst zu tragen. Sollten auch die links von der Chaussee und im Alten Weg wohnenden Eingesessenen ihre Häuser der Wasserleitung anschließen wollen, dann soll der Straßen-Durchbruch für Rechnung der Wasserwerkskasse angelegt werden, während die Hausbesitzer die weiteren Anlagekosten von dem Straßen-Durchbruch an selbst tragen müssen, nur soll die Wasserwerkskasse zu den Anlagekosten einen einmaligen Zuschuss von 60 Mark leisten.
TOP 12: Wegen Reinigung der Kuh-Hude im Breitenbruch wurde kein Beschluss gefasst.
TOP 13: Der Antrag des Försters Ganczarsky vom 20. d.M. um Instandsetzung des neu angelegten Fußweges durch den Forstort Kreggenberg soll der Auseinandersetzungs-Behörde (in Arnsberg) zugesandt werden, da die Instandsetzung des fraglichen Weges von der Fabrik zu Wildshausen übernommen ist.
TOP 14: Wegen des Unterstützungsgesuchs der Witwe Eickhoff wurde beschlossen, dass der Gemeinde-Verordnete Kehsler zuvor über den Zustand der Eickhoff mündlich beim Dr. Droste in Arnsberg Erkundigung einziehen soll.
Am 8. Juni 1894
TOP 1: Der unterm 26. Mai d.J. für die nächsten 6 Jahre zum Gemeinde-Vorsteher der Gemeinde Freienohl gewählte und bestätigte Bauunternehmer Caspar Kehsler wurde von dem Vorsitzenden vereidigt und in sein Amt eingeführt, worüber eine besondere Verhandlung aufgenommen wurde.
TOP 2: Die Offerte des Oberförsters und Forstassessors Walloth zu Meschede vom 31. Mai d.J. Nr. 831 im Betreff der beanspruchten Kosten für Ausführung der Betriebseinrichtung der hiesigen Gemeinde-Verwaltung wurde genehmigt und (es) sollen die Gesamtkosten aus dem diesjährigen außerordentlichen Erlös des Gemeinde-Waldes bestritten werden.
TOP 3: Für die Gemeindekassen-Rechnung pro 1892/93 wurde dem Rendanten Entlastung erteilt.
TOP 4: Das Unterstützungsgesuch der Witwe Eickhoff vom 18. Mai d.J. wurde in Rücksicht auf die Aussage des Dr. Droste und der sonst angestellten Erhebungen über die Verhältnisse der Eickhoff abgelehnt. - Diese Einzelheiten sind nicht aktenkundig.
TOP 5: Der Fabrik-Schmied Kaspar Humpert soll die durch Klempner Hauhs gemeldete Reparatur an der Maschine im Pumpenhaus, – Bruch zweier Schrauben am Krumm-Zapfen – , vornehmen, sowie auch die ganze Maschine nachsehen und instandsetzen. Der Dieter Klagges soll um eventuelle Beurlaubung des Humpert mündlich ersucht werden.
TOP 6: Fabrikbesitzer Linneborn soll um Ausstellung eines Reverses (Schreibens) ersucht werden, dahin lautend, dass die beiden Eichbäume am Schützenhofe, welche auf seiner Besitzung stehen, von ihm nie als Eigentum beansprucht werden.
TOP 7: Der Abzugsgraben von der Alten Wiese zur Ruhr scheint nicht in der erforderlichen Tiefe von Gottfried Becker angelegt zu sein; auch wird der Weg zur Ruhr unterhalb des Wehres durch die Aufschüttung seitens des Becker beschränkt. Der Spezial-Commissar Assessor Giese soll für beide Fälle um Abhilfe ersucht werden.
TOP 8: Die Unternehmer Caspar und Heinrich Rocholl sollen veranlasst werden, wegen Entnahme des Wassers zum Kinkel´schen Neubau den Antrag zu stellen und sollen diese auch nicht Kinkel zur Wassersteuer veranlagt haben. - Genaueres ist nicht aktenkundig.
Am 23. Juni 1894
TOP 1: Zum Protokollführer wurde der Gemeinde-Verordnete Noeke gewählt. - Eine solche Information ist zum ersten Mal aktenkundig. Ob die Textfassung nur für diesen Tag gilt, ist nicht bekannt; angenommen wurde, wird, dass der Amts-Sekretär für das Protokoll zuständig ist.
TOP 2: Der Antrag des Pfarrer Falter betreff Aufstellung eines Kreuzes für die III. Station bei der großen Prozession nebst Ausschmückung mit Bäumen am Knäppchen wurde genehmigt, weil der (polit.) Gemeinde keine Kosten erwachsen. - Anfangs, als dieses Prozessions-Kreuz noch nicht an dieser Stelle stand, war es von der Familie Heinrich Sasse betreut worden, als diese Familie 1895 ausgestorben war, übernahm die Familie Joseph Noeke die Pflege vor allem bei der Küppel-Prozession bis in die Gegenwart: das Noeke-Kreuz heißt es in Freienohl. - Gewiss hatte Familie Joseph Noeke und ihre Kinder auch sofort die Kosten übernommen.
TOP 3: Die Bedielung (abgeleitet von Diele) der Küche im Pfarrhausauf Kosten des Pfarrer Falter wurde bewilligt.
TOP 4: Behufs Anschaffung von neuen Fenstern und sonstigen Reparaturen in der (!) hiesigen Pastorat wurde der Vorsteher Kehsler beauftragt, mit dem Herrn Pfarrer Falter gütlich zu verhandeln.
TOP 5: Die Forderung des Kreisbaumeisters Ebert zu Arnsberg wurde abgelehnt. - Einzelheiten sind nicht aktenkundig.
TOP 6: Der Holzverkauf vom 21.d.M. wurde mit Ausnahme der in der Erhebungsliste vom 13. Mai gebuchten von Nr. 1 bis 13 genehmigt. - Diese Liste ist nicht aktenkundig.
TOP 7: Die Grasnutzung auf den Bleichplätzen soll öffentlich meistbietend verkauft werden, jedoch mit der Bedingung, dass die Bleicher nicht gestört werden. - Also Termin- Absprache.
TOP 8: Die Ausbesserung der Straße bei Caspar Zacharias und Johann Rocholl soll durch den Gemeindearbeiter Becker ausgeführt werden. - Gemeint ist Alter Weg; Zacharias, Alte Haus-Nr. 169; Rocholl, Alte Haus.Nr. 176.
Am 13. Juli 1894
TOP 1: Die Baufluchtlinie des Buchhändlers Becker´schen Neubaus wurde nach dem Antrag genehmigt.
TOP 2: Die Grasnutzung auf den Bleichplätzen im Ohl und oberen Langel wurde den Käufern für die abgegebenen Gebote zugeschlagen. Dagegen soll die Grasnutzung auf dem anderen Bleichplatz an der Plasterbrücke nochmals öffentlich ausgesetzt werden.
TOP 3: Im Pfarrhaus sollen 8 neue Fenster angebracht werden unter der Voraussetzung, dass Herr Pfarrer Falter die Hälfte der Anschaffungskosten der (polit.) Gemeinde erstattet. Die Neu-Tapezierung des Flurs und eines Schlafzimmers soll auf Kosten der (polit.) Gemeinde geschehen.
TOP 4: In Folge oberflächlicher Durchsicht der Abzählungs-Tabellen pro 1894 wurden grobe Fehler entdeckt und soll deshalb eine Revision der Tabellen und Erhebungslisten durch den Gemeinde-Verordneten Noeke stattfinden. Demselben wurden hierfür 50 Mark zuerkannt. Nach geschehener Revision soll unter Beifügung der Tabellen eine Beschwerde an die Aufsichtsbehörde eingereicht werden.
Fortsetzung ohne TOP-Nummer:
Nachdem der Gemeinde-Vorsteher Kehsler abgetreten war (den Raum verlassen hatte, weil sein Anliegen besprochen wurde), wurde unter dem Vorsitz des Herrn Amtmann Enser noch folgendes verhandelt und beschlossen: (1) Dem Bauunternehmer Kehsler wurden aus dem Forstort Himmernhagen und Thielenberg 300 bis 400 Stück Eichen-Flecht-Ruthen für den Preis von 3,50 Mark pro 100 Stück inklusive Gewinnungskosten überlassen. (2) Die Ehefrau des Weichenstellers Johann Kehsler soll versuchsweise vorläufig in der Irrenanstalt zu Marsberg auf Kosten der Gemeinde untergebracht werden. (3) Die Beiträge zur Landwirtschaftlichen Unfall-Versicherung pro 1893/94 sollen durch die Gemeindekasse gedeckt werden. (4) Die Strafverfügung der Polizei-Behörde gegen den Ferdinand Pöttgen vom 18. Juni d.J. wegen Weide-Frevel ist gerechtfertigt und wird die Bestrafung aufrecht erhalten. - Einzelheiten sind nicht aktenkundig.
Am 16. August 1894
TOP 1: Die Verpachtung des Bleichplatzes an der Plasterbrücke wurde für das abgegebene Gebot an Otto Geihsler genehmigt.
TOP 2: Der Verding betreffend Neuanschaffung von Fenstern und Neutapezierung vom Flur und Schlafzimmer in der hiesigen Pastorat wurde genehmigt und dem Mindestfordernden der Zuschlag erteilt.
TOP 3: Die erübrigten defekten Fenster wurden für das Mindestgebot von 9 Mark dem Kaufmann Emmerich hier zugeschlagen.
TOP 4: Die Communal-Steuer des Ferdinand Stirnberg pro 1894 wurde niedergeschlagen. Gründe sind nicht aktenkundig; Ferdinand Stirnberg: 1895: Alte Haus.Nr. 128 / Bergstraße, 2 männl., 3 weibl. Bewohner: Heirat am 4.9.1887 mit Friderika Vieth.
TOP 5: Der Antrag der Hebamme Schröer wurde vorläufig abgelehnt. - Inhalt und Grund sind nicht aktenkundig.
TOP 6: Die Beschwerde des Vereins für Zellstoff-Industrie-Dresden betreff von der Gemeinde gekauftes schlecht verarbeitetes Schleifholz wurde allerdings zum großen Teil für berechtigt anerkannt; jedoch wurde es abgelehnt, einen Nachlass vom Kaufgeld zu gewähren, da, falls die Abnahme des Holzes die schlechte Verarbeitung sofort gerügt wäre, der Forstschutzbeamte hierfür verantwortlich zu machen wäre, beziehungsweise die Holzhauer dasselbe nachzuarbeiten hatten. Die betreffende Beschwerde soll an die zuständige Behörde gesandt werden.
TOP 7: Die stattgehabte Revision der Holz-Abzählungs-Tabelle (siehe oben) ergab eine Differenz gegen die Aufstellung zu Gunsten der Gemeinde im Betrag von 832,72 Mark, zu Gunsten der Käufer im Betrag von 184,43 Mark. Die Abzählungs-Tabellen sollen nunmehr der zuständigen Behörde zur Einsicht vorgelegt werden.
TOP 8: Die Anlage eines neuen Saatkampes wurde genehmigt. - Nicht aktenkundig ist der Ort.
TOP 9: Der Antrag des Försters Ganczarsky betreff Ankaufs eines Bauplatzes wurde vertagt.
TOP 10: Für Anstreicher- und Maurer-Arbeiten an der (!) hiesigen Pastorat wurden nachträglich nochmals 32 Mark bewilligt und (es) wurde der Vorsteher Kehsler beauftragt, die Arbeiten ausführen zu lassen.
TOP 11: Dem Gerätewart der hiesigen Freiwilligen Feuerwehr wurden für Instandhaltung der Feuerlöschgeräte 25 Mark alljährlich bewilligt. - Der Name des Gerätewarts ist nicht aktenkundig.
TOP 12: Der Beschluss vom 13. Juli 1894, wonach die Ehefrau Weichensteller Johann Kehsler auf Kosten der Gemeinde in der Irrenanstalt zu Marsberg untergebracht werden soll, wurde aufgehoben, weil Kehsler die Krankheits-Bescheinigungen bis heute nicht beigebracht hat. - Mehr ist nicht aktenkundig.
Am 25. August 1894
TOP 1: Die Beschwerde betreffend unrichtiger Aufstellung der Holz-Abzählungs-Tabellen wurde vorgelesen und unterzeichnet.
TOP 2: Der von der Witwe Pöttgen mündlich gestellte Antrag um Aufnahme in ein Privat- oder (allgemeines) Krankenhaus wurde vorläufig vertagt und (es) sollen zuvor Erkundigungen über die Notwendigkeit veranstaltet (!) werden.
TOP 3: Die Unterzeichnung des Reverses (Schreibens) bezüglich Aufnahme der Ehefrau Johann Kehsler in die Irrenanstalt zu Marsberg wurde verweigert. - Gründe sind nicht aktenkundig.
TOP 4: Das wiederholte Gesuch des Försters Ganczarsky um käufliche Überlassung des Planes 148 a zum Bonitierungs-Taxwerte ad 36 Mark wurde abgelehnt. - Gründe sind nicht aktenkundig.
TOP 5: Der Bestand der vorhandenen Fichtenpflanzen soll festgestellt und danach der Ankauf von zweijährigen Fichtenpflanzen zum Verschulen in dem neuen Saatkamp bestimmt werden. Als Saatkamp wurde die von Otto Geihsler gepachtete Fläche am Hömberg in Aussicht genommen. Für Auflösung des Pachtvertrages erhält derselbe eine einmalige Abfindung von 25 Mark als Ersatz für Dünger und für ein einmaliges Pflügen und Eggen der Fläche. Außerdem wurde die Pachtperiode des Bleichplatzes an der Plastenbrücke für den früheren Pachtpreis von 12,50 Mark von 3 auf 6 Jahre verlängert. - Die Zusammenhänge waren damals wohl bekannt, heutzutage nicht.
TOP 6: Der öffentliche Weg Nr. 38 soll durch den Landmesser aufgenommen, veranschlagt und demnächst verdungen werden. - Nr. 38 : „öffentlicher Weg nach Olpe, zugleich Wirtschaftsweg nach dem Mühlenberg und langem Kamp“ (AA 2241: 12.8.1895) (AA 2242: 21.9.1893)
Am 12. September 1894
TOP 1: Die Eingabe und Denkschrift betreffend die Bahnverbindung Finnentrop, Wennemen, Freienohl, Warstein wurde vorgelesen und demnächst die Eingabe von den Beteiligten unterzeichnet. - Die Bahnstrecke sollte durch die Giesmecke verlaufen; siehe Extra-Kapitel.
TOP 2: Für die dreijährige Periode 1895/96 bis 1897/98 wurde als Mitglied der Einkommensteuer-Voreinschätzungs-Commission des Bezirks Freienohl der Gemeinde-Vorsteher Caspar Kehsler als Mitglied und der Gastwirt Johann Kerstholt als Stellvertreter gewählt.
TOP 3: Der Zahlungs-Revers (Rechnung) über Verpflegungskosten der in Marsberg untergebrachten Ehefrau Johann Kehsler soll von den Vertretern der Gemeinde vollzogen werden, sobald der Ehemann die bindende Erklärung abgegeben hat, dass er 1/3 der Kosten der Gemeinde erstatten will. - Siehe oben 16. August 1894, TOP 12.
TOP 4: Den Arbeiter-Colonien Wilhelmsdorf und Mariavenn sowie dem Trinker-Asyl Friedrichshütte wurde ein einmaliger Zuschuss nicht bewilligt. - Gründe sind für eine solche Spende nicht aktenkundig. Freienohl ist selbst arm dran, oder die Thematik, die Orte sind zu unbekannt.
TOP 5: Das Weißeln der beiden Schulen wurde dem Bauunternehmer Kehsler übertragen. - Diese jährlich notwendige Arbeit hatten wohl kaum die Schmierereien und Kritzeleien der Schulkinder notwendig gemacht, sondern das lag an dem nicht Zusammenhalten-Können von Wand und Farbe wie heutzutage.
Am 20. September 1894
TOP 1: Die vorgelegten Hauungs- und Cultur-Pläne pro 1894/95 wurden genehmigt, jedoch sprach die Gemeinde-Vertretung den Wunsch aus, dass die Ausführung der Cultur-Arbeiten nur im Tagelohn zu ortsüblichen Preisen erfolgte und nicht für die in Ansatz gebrachten Beträge ohne weiteres vergeben wird.
TOP 2: Nachdem der Gemeinde-Vorsteher Kehsler abgetreten war, wurde unter dem Vorsitz des Stellvertretenden Gemeindevorstehers Düring noch beschlossen: dass der unter dem 26. Mai d.J. gefasste Beschluss betreffend Teilung der Gewerbe-Steuer der Firma Hietfeld-Kehsler aufrecht erhalten werden soll. Es soll deshalb gegen den Beschluss des Steuer-Ausschusses der Gewerbe-Steuerklasse III zu Meschede das Rechtsmittel der Berufung bei der Bezirksregierung zu Arnsberg eingelegt werden und zwar unter der Begründung, dass der Hauptteilhaber der Firma der Bauunternehmer Kehsler hier in Freienohl wohnt und hier eben soviel verdiente wie der andere Teilhaber in Meschede.
Am 13. Oktober 1894
TOP 1: Die von der Gemeinde zur Ausbildung der Hebamme Schröer vorgelegten Ausgaben zu 180 Mark sollen von derselben ratenweise zurückerstattet werden, sobald sie als Bezirks-Hebamme fungiert.
TOP 2: Dem Adam Mester soll eine von ihm zur Wege-Anlage abgetretene Fläche seines Hofraums in der mündlich mit dem Gemeinde-Vorsteher abgesprochenen Weise 150 Mark gezahlt werden. Außerdem soll demselben eine neue Düngerstätte in der bisherigen Größe neu angelegt werden. - Adam Mester, Bahnarbeiter; Alte Haus-Nr. 82, Kirchhofstraße / Friedhofasweg.
TOP 3: Die Herstellung des Kirchhofsweges soll in der von Kehsler veranschlagten Weise vorläufig mindestfordernd vergeben werden.
TOP 4: Die Ausgaben für Anstrich von Tür und Fensterflächen an der Alten Schule wurden nachträglich genehmigt und zwar in Höhe von 32 Mark.
TOP 5: Dem Schmiedemeister Caspar Düring wurden für das Halten der beiden Gemeinde-Ochsen ein einmaliger Zuschuss von 40 Mark bewilligt, weil angeblich der Ochsenkamp durch die Separatiom an Größe und Güte eingebüßt haben soll. - Das Wort „angeblich“ ist damals nicht negativ gewichtet, wie heutzutage.
TOP 6: Die Wassersteuer für das zu den Neubauten entnommene Wasser und für die neu hinzu getretenen Consumenten (neue Vokabel) wurde festgesetzt.
TOP 7: Zur Revision der Gemeindekassen-Rechnung pro 1893/94 wurden die Gemeinde-Verordneten Kerstholt und Düring gewählt.
TOP 8: Das Gitter an der neuen Schule soll zweimal mit Menning überstrichen werden.
Am 20. Oktober 1894
TOP 1: Die Ausführung der veranschlagten Arbeiten am Kirchhofswege wurden dem Unternehmer Caspar Pöttgen für sein Mindestgebot von 294 Mark übertragen.
TOP 2: Den drei schulpflichtigen Kindern der Witwe Otto sollen je 1 Paar neue Schuhe geliefert werden. Die Instandsetzung der noch brauchbaren Schuhe, sowie die Neuanfertigung soll durch Clemens Tönne auf Kosten der Gemeinde besorgt werden. - Heiratsregister: Heirat am 6.7.1884 Wilhelm Otto mit Maria Heckmann; Sterberegister: Wilhelm Otto, Fabrikarbeiter, gest. 30. 5.1893, LA 34 J.; Alte Haus-Nr. 9 / Bergstr. 2 (zur Miete mit 1männl., 5 weibl. Bew. bei E. Spieler).
TOP 3: Das Schreiben des Regierungspräsidenten vom 6. Oktober d.J. Nr. A IV 4036 auf die Beschwerde vom 26. August d.J. wurde zur Kenntnis gebracht und da anscheinend regierungsseitig eine irrige Auffassung zu Tage getreten, wurde beschlossen, zur Aufklärung eine extra Eingabe an die Königl Regierung einzusenden. - Inhaltlich nicht genau aktenkundig; wahrscheinlich TOP 4 vom 26. August zu Förster Gancuarsky.
TOP 4: Zum Hau- und Cultur-Meister soll dem Herrn Oberförster Bollig: Anton Höhmann in Vorschlag gebracht werden. - Anton Höhmann, Tagelöhner, Alte Haus-Nr. 66 / Twiete.
TOP 5: Falls die Anschaffung eines Totenwagens erforderlich werden sollte, soll derselbe auf Kosten der politischen Gemeinde beschafft werden. - Vielleicht ist der Grund: Freienohl ist größer geworden, das Sargtragen darum nicht leichter. Tradition war: Sargträger sind die 6 Männer, die dem / der Verstorbenen am nächsten wohnen.
TOP 6: Dem Knecht Joseph Schulte, welcher angeblich seinen Wohnsitz in Bockum haben sollte, wurde freigegeben, seine Gemeindesteuer hier pro 1893/94 in Calle zu zahlen und 1894/95 gezahlte Steuern sollen demselben zurück erstattet werden.
TOP 7: Für Aufnahme der Personenstandsregister wurden dem Gemeinde-Vorsteher Kehsler 20 Mark bewilligt.
Nachträglich wurde noch folgender Beschluss gefasst: In Folge des Schreibens vom Oberforstmeister sollte der Oberförster Forst-Assessor Walloth mit der Gemeinde zu verhandeln um Freigabe von verpachteten Hudeflächen zur demnächstlichen Cultivierung. Nach Vortrag des Walloth erklärte sich der anwesende Pächter Gemeinde-Verordneter Siepe bereit, die gepachtete Hude sofort zurück zu geben; hauptsächlich deshalb, weil diese Fläche zur Anlage eines Saatkampes gefunden wurde. Der seiner Zeit in Aussicht genommene Saatkamp am Hömberg, Pachtland des Otto Geihsler, wurde an diesen zu den früheren Bedingungen zurück verpachtet. Er hat mithin die ihm bereits gezahlte Entschädigung an die Gemeindekasse zurück zu zahlen, jedoch ist demselben die Pachtung des Bleichplatzes bestimmt.
Am 9. November 1894
TOP 1: Die zur Verlängerung der Wasserleitung auf der Provinzialstraße von der Verwaltung derselben gestellten Bedingungen wurden als nicht annehmbar bezeichnet und soll in einer Eingabe an die Landes-Bau-Inspektion besonders die Streichung des § 14 beantragt, auch darauf hingewiesen werden, dass, falls der Vertrag rechtzeitig genehmigt wäre, die neuen Bedingungen nicht in Frage kommen. - Klärende Inhalte sind nicht aktenkundig.
TOP 2: Mit Genehmigung der Forstverwaltung kann ein Teil des Gemeinde-Waldes als Schweine-Hude hergegeben werden. Für jedes Schwein hat der Hirte für diesen kommenden Winter 5 Groschen an die Gemeindekasse zu zahlen.
TOP 3: Die Beratung über die Instandsetzung der Wege wurde vertagt. - Mit Wege sind damals die heutigen Straßen gemeint.
TOP 4: Der Rottenarbeiter Arnold Feldmann wurde als Ortsarmer erklärt und soll dessen Tochter in der Irrenanstalt zu Marsberg untergebracht werden. - Rottenarbeiter sind die Arbeitsgruppe beim Eisenbahn-Schienen-Bau. Arnold Feldmann: Heirat am 28.2.1867 mit Maria Franziska Gerhard aus Bremke Pfr. Reiste; Alte Haus-Nr. 108 / Chausseestraße; 1895: 2 männl., 3 weibl. Bewohner.
TOP 5. es soll dem Wirt Jos. Kerstholt bzw. dessen Ehefrau die Miete für die Witwe Recke zum 1. Februar gekündigt werden. - Ein Grund ist nicht aktenkundig. Am 18.6.1894 ist das Kind Elisabeth Recke, 11 J. 10 M. gestorben; dies muss nicht ihr Kind sein; im Sterberegister kein Name der Mutter oder des Vaters genannt.
TOP 6: Dem Nachtwächter Eickelmann wurden zur Heizung seines Wachtlocals 5 Meter Reiser-Knüppel unentgeltlich bewilligt. - Nachts soll das Wachtlocal geheizt werden, wenigstens mit Reiser-Knüppel.
Demnächst wurde unter dem Vorsitz des Herrn Amtmanns Enser die Gemeindekassen-Rechnung pro 1893/94 vorgelegt und wir folgt festgesetzt: Soll-Einnahmen: 44.296 Mark 79 Groschen; Ist-Einnahmen: 13.230 Mark 87 Groschen; Rest-Einnahmen: 1.065 Mark 92 Groschen; Soll-Ausgaben: 22.292 Mark 61 Groschen;Ist-Ausgaben: 22.292 Mark 61 Groschen;Bestand: 20.938 Mark 26 Groschen.
Am 23. November 1894
TOP 1: Der Reiserholz-Verkauf auf dem Thielenberg wurde genehmigt.
TOP 2: Die Beschwerde des Pfarrer Falter über die Besteuerung der ständigen Wasserentnahme wurde als unbegründet bezeichnet und der Steuersatz von 40 Mark bis zum 31. Dezember als gerechtfertigt erachtet. Falls Herr Pfarrer Falter die Anlage eines Wassermessers auf seine Kosten besorgen will, so soll ihm dieses gestattet werden nach Anweisung des Gemeinde-Vorstandes und zwar vom 1. Januar 1895 ab. Die weitere Beschwerde des Pfarrer Falter über Besteuerung der Wasserentnahme zum Neubau des Vereinshauses wurde vorläufig vertagt.
Die Wassersteuer der Lehrerin Hermann wurde auf 1 Mark erniedrigt.
TOP 3: Nach Aussage des Tagelöhners Heinrich Röttger hat derselbe seinen Unterstützungs-Wohnsitz in Wennemen, da er seine Mobilien pp. (usw.) in einer eigens zu diesem Zweck gemieteten Wohnung stehen hat. - Hintergründe dieses TOP sind hier nicht aktenkundig.
Am 7. Dezember 1894
TOP 1: Der Gemeinde-Verordnete Heinz Funke wurde als solcher neu eingeführt und verpflichtet. - Nicht aktenkundig ist, wer möglicherweise ausgeschieden ist.- Einwohnerliste 1880, 1895: Alte Haus-Nr. 2, Provinzial- / Hauptstr., Parzelle 723, Heinrich Funke gnt. Schilling, Ackerer; verheiratet am 29.11.1879 mit Maria-Elisabeth Kückenhoff.
TOP 2: Von der durch Forst-Assessor Walloth eingereichten Einleitungs-Verhandlung zur Betriebsregulierung des Gemeinde-Waldes vom 20. 10. 1894 wurde Kenntnis genommen.
TOP 3: Der Holzverkauf am heutigen Tag wurde, soweit Gebote abgegeben waren, genehmigt.
TOP 4: Die Verpachtung der Schaf-Hude wurde abgelehnt. - Einzelheiten sind nicht aktenkundig.
TOP 5: Die mündlich eingebrachte Reklamation des Franz Bruchhage gegen Zahlung von Weidegeld wurde abgewiesen – Ein Grund ist nicht aktenkundig.
TOP 6: Ebenso eine Unterstützungssache des Maurers Franz Kerstholt. - Ein Grund ist nicht aktenkundig.
TOP 7: Die weitere Ausführung von Wege-Arbeiten soll bis zum Etat-Jahr verschoben werden. - Die TOP 5, 6, 7 deuten auf Armut der Gemeinde hin.
TOP 8: Die Reklamation des Pfarrer Falter betreffend Wassersteuer für den Neubau des Vereinshauses wurde als unbegründet zurückgewiesen. - Die Gründe von Pfarrer Falter sind hier nicht aktenkundig; vielleicht zu erahnen aus seinem Jahresbericht an den Bischof; oder mit dem Wissen über Machiavelli´sche Intelligenz. Das Vereinshaus, Breiter Weg, später Gasthof Hellmann, ist etwas mit dem derzeitigen Pfarrheim (2010) zu vergleichen.
TOP 9: Zur Ergänzung der Wassersteuer-Deputation wurde Johann Kückenhoff als Deputierter bis Ende 1895 gewählt.
Am 20. Dezember 1894
TOP 1: Unter dem Vorsitz des Herrn Amtmann Enser wurde die Beschwerde der Firma Cossack,, Schenk und Comp. vom 10.12.1894 an den Königl Landrat, ferner eine Verfügung der Königl. Regierung zu Arnsberg am 12.12.1894 an den Amtmann hier betreffend des Weges aus der Olper Winterseite wurden zur Kenntnis gebracht. Versammlung erklärte hierauf, der Weg ist bisher als öffentlicher Weg nicht bekannt, ist als solcher von der Auseinandersetzungsbehörde auch nicht in der Separationssache Freienohl bezeichnet resp. angewiesen, sondern als Separationsweg ausgebaut. Bemerkt wurde noch, dass, soweit wie festzustellen ist, aus der Olper Winterseite nach dieser nördlichen Gegend kein Holz zur Abfuhr gelangte. - „Winterseite“ = Flurbezeichnung.
TOP 2: Der Vertrag zwischen der Gemeinde und der Provinzialbehörde betreffend Verlängerung der Wasserleitung von 10,4 + 60 bis 10,4 + 36 nebst den erforderlichen Abzweigungen und Änderungen wurde genehmigt.
TOP 3: Die Instandsetzung des Weges im Oberen Langel soll bis auf weiteres verschoben werden.
TOP 4: Falls Dr. Hilsmann sen. die Heilung der Witwe Schwefer in Aussicht stellt, so soll dieselbe auf sein Verlangen im Krankenhaus zu Neheim untergebracht werden. - Die Krankheit ist hier nicht benannt.
TOP 5: Die Wassersteuer für den ständigen Gebrauch im Vereinshaus wurde pro 1894 anstatt auf 40 Mark auf 13 Mark herabgesetzt. - Siehe oben TOP 8, 7. Dezember 1894: Pfarrer Falter hat sich wohl durchgesetzt oder konnte überzeugen, die Argumente sind hier nicht aktenkundig.
Am 16. Januar 1895
TOP 1: Die Einführung und Vereidigung des neu gewählten Gemeinde-Verordneten Herrn Caspar Tönne fand in der üblichen Weise durch den Herrn Amtmann von Köckritz statt. - Nicht aktenkundig ist die Verabschiedung, der Abschied vom Amtmann Enser und die Einführung des neuen Amtmanns. - Caspar Tönne, Postverwalter, Gastwirt; Alte Haus-Nr. 85, Hauptstraße.
TOP 1: Die vom Kreis-Ausschuss zu Arnsberg entworfene Ordnung, die Erhebung von Lustbarkeits-Steuern betreffend, wird ohne Abänderung angenommen. - Einzelheiten sind hier nicht aktenkundig.
TOP 3: Die Gemeinde-Vertretung beschließt die Erhebung einer Hunde-Steuer im Jahresbetrag von 5 Mark mit der Maßgabe, dass nur Hunde von dieser Steuer befreit sind, welche zur Bewachung einzeln belegener (gelegener) Gehöfte gehalten werden. Desgleichen sollen von dieser Steuer befreit bleiben Hirten- und Fleischer-Hunde, Zieh-Hunde und solche, die zur Bewachung von Waren-Vorräten gehalten werden.
TOP 4: Der entworfene Etat der Gemeindekasse Freienohl pro 1895/96 wurde vorgelegt, eingehend beraten und in Einnahme und Ausgabe auf 16740 Mark festgesetzt.
TOP 5: Nach Maßgabe des Communal-Abgabe-Gesetzes 14. Juli 1893 wurde beschlossen, die Einführung indirekter Gemeinde-Steuer zunächst nur auf eine Lustbarkeits-Steuer gemäß § 15 am angeführten Ort (Freienohl) einzuführen und die Erhebung einer Hunde-Steuer (Punkt 3) gemäß des vorgelegten Regulativs zu veranlassen. An direkten Gemeinde-Steuern werden erhoben werden 200 % der Einkommen-, Grund-, Gebäude- und Gewerbesteuer. Die Betriebs-Steuer wird zu den Lasten der Gemeinde nur mit 100 % herangezogen werden.
TOP 6: Aufgrund der eingebrachten Beschwerde des A. Linneborn wurde beschlossen, die in Frage kommende Wege-Verbesserung sofort vorzunehmen, wenn die Witterungsverhältnisse dies gestatten. - Zur Zeit ist Januar, - Gemeint ist der Langelweg.
TOP 7: Der Unterstützungs-Wohnsitz des Heinrich Röttger wird nach notwendiger Prüfung der tatsächlichen Verhältnisse anerkannt, die durch die Krankheit des Röttger erwachsenen Kosten werden auf die Gemeindekasse übernommen. Hierdurch erledigt sich der Beschluss vom 13. November 1894, TOP 3. - Mehr ist nicht aktenkundig.
TOP 8: Eine Beschlussfassung über Punkt 8 der Tagesordnung betreffend Legitimation und Auflassung von Grundstücken, deren Eigentumsrecht bestritten ist, wird solange ausgesetzt, bis der Gemeinde-Verordnete Noeke beim Königlichen Spezial-Kommissar Giese Information eingeholt hat. - 8 a: Von der Entscheidung des Bezirks-Ausschusses in Gemeindesteuer-Sachen Wietfeld und Kehsler zu Meschede gegen Freienohl pro 1894/95 nimmt die Versammlung Kenntnis
TOP 9: Zur Beschaffung eines Leichenwagens wird dem Gemeinde-Vorsteher Kehsler der Auftrag zuerteilt, geeignete Pläne eines Leichenwagens zu beschaffen und wegen der Kosten mit den diesbezüglichen Lieferanten zu verhandeln und über das Resultat dieser Verhandlung demnächst Bericht zu erstatten.
Am 8. Februar 1895
TOP 1: Die Wassersteuer für die Consumenten pro 1895 wurde nach vorauf gegangener Wasser-Veranlagung seitens der Wasserwerks-Deputation geprüft und festgesetzt.
TOP 2 a: Die Anlage von Wasser-Messern wurde als zweckmäßig erachtet, doch soll von einer zwangsweisen Einführung derselben Abstand genommen werden.. Alle laufenden jedoch, welche mit dem veranlagten Betrag nicht einverstanden sind,, sollen Wasser-Messer nach Vorschrift der Gemeinde auf ihre Kosten einschließlich sämtlicher Unterhaltungskosten anlegen.
TOP 2 b: Der Antrag des Ferdinand Pöttgen auf Kosten der Gemeinde eine eiserne Rohrleitung von seinem projektierten Neubau bis zur Hauptleitung bei dem Anton Neise´schen Haus anzulegen, wurde abgelehnt aus den von der Commission genannten Gründen. Die sind nicht aktenkundig. - Ferdinand Pöttgen, Tagelöhner, verheir. Elisabeth geb. Neise, Alte Haus-Nr. 37 / Krumme Str. 3. - Anton Neise: Alte Haus-Nr. 15 / Bergstr. 9,
TOP 2 c: Die beantragte Gehaltserhöhung seitens des Kessel-Wärters Hauhs wurde demselben vorbehaltlich, dass er seine Pflichten als solcher in guter Hinsicht erfüllt, bewilligt. Die Erhöhung soll 100 Mark betragen. - Klempner Hauhs, Alte Haus.Nr. 201 / Chaussee Straße.
TOP 2 d: Die erforderlich gewordene größere Instandsetzung der Maschine soll sobald als möglich durch einen bei der Maschinenwerkstatt in Arnsberg beantragten Fachmann vorgenommen werden. - Damals war genau bekannt, welche Maschine gemeint war: wohl die Wasser-Pumpe.
TOP 2 e: Der mündlich gestellte Antrag des Buchhändlers Becker wurde in der Weise genehmigt, dass er seinen Anschluss an die Privatleitung des Caspar Geihsler herstellt. Sollte er den Anschluss an die Hauptleitung verlangen, so hat er sämtliche Kosten einschließlich der Erinnerungsgebühr zu tragen.
TOP 3: Die Gemeinde-Vertretung beschließt, dem Wagenbauer Friedrich Lange in Arnsberg zu beauftragen, dass ein Leichenwagen nach der von ihm eingereichten Zeichnung und Beschreibung im Preis von 625 Mark angefertigt werden soll, laut mündlicher Vereinbarung mit dem Gemeinde-Vorsteher Kehsler. - Zeichnung und Beschreibung sind nicht aktenkundig.
TOP 4: Die Gemeinde-Vertretung ist sich darüber einig, dass dem Lorenz Düring für die Unterstellung und Instandhaltung des Wagens (gemeint ist der Leichen-Wagen) und für die Stellung des Kutschers und der Pferde 2 Mark für jede Leiche zugebilligt werden soll. Die Gemeinde selbst wird für die Gemeinde-Mitglieder keine Gebühr erheben. Falls Mitglieder anderer Gemeinden den Wagen zur Bestattung ihrer Leichen entleihen sollten, sind dieselben gehalten, 3 Mark außer den Fuhr-Kosten zu zahlen. - Lorenz Düring, gnt. Adames, Ackerer, Alte Haus-Nr. 5 / Voßecke 1.
TOP 5: Dem Gemeinde-VorsteherKehsler wurde der Auftrag erteilt, die rückständigen Schuldner für Holzgelder umgehend in entsprechender Weise zur Zahlung anzuhalten, damit keine weiteren Zinsverluste entstehen..
TOP 6: Die Gemeinde-Vertretung entscheidet über das Gesuch des Franz Becker noch nicht endgültig. Sie beauftragt vielmehr, dass zuvörderst eine Commission, bestehend aus aus dem Gemeinde-Vorsteher, Tönne, Noeke und den Herrn Amtmann, die (Hausfront-) Fluchtlinie feststelle.
TOP 7: Die Gemeinde-Vertretung beschloss, das Gesuch des Pfarrer Falter betreffend die Niederschlagung von 6 Mark Armenabgabe niederzuschlagen, für dieses Mal abzulehnen, weil nicht hinreichend nachgewiesen ist, dass der Erlös aus der veranstalteten Festlichkeit lediglich für Armenzwecke Verwendung gefunden hat. - Der Name der Festlichkeit ist nicht aktenkundig.
TOP 8: Die Rechnung von Noeke über 45,44 Mark soll zur Auszahlung gelangen. - Der Inhalt der Rechnung – im Vergleich mit TOP 7 – ist nicht aktenkundig.
Am 28. Februar 1895
TOP 1: Das Gesuch der Lehrerin Wahsermeier um Gehaltserhöhung wird in der Weise genehmigt, dass ihr vom 1. April 1895 eine persönliche, aber pensionsfähige Gehaltszulage von 50 Mark im Jahr bewilligt wird. Das pensionsfähige Gehalt erselben stellt sich hiernach auf 970 Mark dar und stellt sich wie folgt zusammen:
aus der Schulkasse: 650,50 Mark; aus der Staatskasse: 150,00 Mark; freie Wohnungskasse: 120,00 Mark; Brennbedarf: 45,00 Mark; Nutzwert des Gartens: 4,00 Mark; Summe: 970,00 Mark.
TOP 2: Der Antrag der Lehrerin Hermann erscheint mit Rücksicht auf die vorigjährige Gehaltserhöhung von 65 Mark etwas verfrüht; um so mehr als ihr jetziges pensionsfähiges Einkommen bereits 1040 Mark beträgt.
TOP 3: Gegen die Einschulung eines schulpflichtigen Kindes des Tagelöhners Anton Hahne aus Olpe fand die Gemeinde-Vertretung nichts zu erinnern (einzuwenden). - Die Olper Kinder mussten normalerweise in Calle zur Schule gehen.
TOP 4: Das Gesuch des Lehrers Bahne um Erstattung der ihm durch die Renovierung seiner Dienstwohnung entstandenen Unkosten im Betrag von 33 Mark wird nachträglich ausnahmsweise bewilligt. Die Gemeinde-Vertretung ist sich indes darin einig, dass, falls künftig seitens der Lehrer derartige Anträge nicht rechtzeitig gestellt werden sollten, dieselben eine Ablehnung grundsätzlich erfahren werden. - Der „rechtzeitige“ Termin ist - für heutzutage - nicht aktenkundig.
TOP 5: Das Concessions-Gesuch des Försters Ganczarsky in der nunmehr vervollständigten Form wird genehmigt. - Dieses Gesuch ist nicht aktenkundig.
TOP 6: Die Gemeinde hält es für wünschenswert, wenn Reinkarten und abgekürzte Flur-Bücher von der Ortslage Freienohl, ebenso Kataster-Copien, falls solche von der Auseinandersetzungsbehörde unentgeltlich geliefert, angeschafft werden. - Und noch erhalten wären.
TOP 7: Für Pulver zum Schießen auf Kaisers-Geburtstagwurden nachträglich 10 Mark genehmigt.
TOP 8: Der Antrag des Buchhändlers Heinrich Becker um Erlass der betreffenden Erinnerungsgebühr wird rite (ordnungsgemäß) abgelehnt. - Dieses Ordnungsgemäße ist nicht aktenkundig.
Am 14. März 1895
TOP 1: Die von Ganczarsky im Forsthaus angebrachte an Stelle der von der Gemeinde gelieferte Pumpe soll nicht als Eigentum der Gemeinde betrachtet bzw. übernommen werden.Es soll vielmehr die Gemeinde-Pumpe wieder angebracht oder deren zu ermittelnden Wert durch Ganczarsky ersetzt werden. - Die beiden technisch wohl unterschiedlichen Pumpen haben wohl auch einen machtpolitisch unterschiedlichen Wert.
TOP 2: Die Beschlussfassung über Anschaffung von Zuchtochsen wurde vertagt. - Mehr ist nicht aktenkundig.
TOP 3: Ebenso die Reinigung der Hude. Betreffs dieser soll erst Rücksprache mit dem Landrat genommen werden. - Ein Grund ist nicht aktenkundig.
TOP 4: Zum Kuhhirten für das Jahr 1895 wurde Christoph Althaus in Aussicht genommen. - Christoph Althaus, Arbeiter, Ehefrau Elisabeth geb. Neise; Alte Haus-Nr. 70 / Chaussee Straße, Schmidten Ecke; 1895: 3 männl., 1 weibl. Bewohner.
TOP 5: Unter Bezugnahme auf den Beschluss vom 8. Februar d.J. wurde die Reklamation des Pfarrer Falter betreff Wassersteuer im Vereinshaus unberücksichtigt gelassen. Falls die Anlage eines Wasser-Messers erfolgt, soll der durch denselben angezeigte Wasserverbrauch auch für die Zeit zur Berechnung kommen, in welcher ein Wassermesser nicht vorhanden war.
TOP 6: Die Wassersteuer für Löwenbach wurde auf 12 Mark, für Wiesemann auf 7 Mark ermägtit (ermäßigt?), dagegen soll die Witwe Geihsler 4 Mark zahlen. - Ob die unterschiedliche Betragshöhe mit der Anzahl der derzeitigen Bewohner zusammenhängt, ist nicht aktenkundig.
TOP 7: Der beantragte Anschluss an die Wasserleitung für Thomas Montag wurde genehmigt und soll von Seiten der Gemeinde bei der Provinzial-Wegebau-Verwaltung die Erlaubnis nachgesucht werden. Falls für den Anschluss eine Erinnerungsgebühr verlangt wird, soll diese vorläufig von Montag eingezogen werden. - Thomas Montag, Anstreichermeister; Alte Haus-Nr. 223 / Provinzial Straße; 1895: 3 männl., 6 weibl. Bewohner.
TOP 8: Das Gesuch des Weichenstellers Kehsler wurde vorgelegt und nach Prüfung der einschlägigen Verhältnisse beschlossen, dass die für seine Ehefrau aufgenommenen Kosten für deren Unterbringung in Marsberg auf die Gemeindekasse übernommen werden sollen. - Johann Kehsler; Alte Haus-Nr. 125 / Hauptstraße.
TOP 9: Dieser Punkt wurde unter dem Vorsitz des Amtmanns von Köckritz verhandelt. Nach Kenntnisnahme der von dem Königlichen Landrat in dem Memorandum vom 27. Februar d.J. niedergelegten Vorschlägen drücken die anwesenden Vertreter der hiesigen Gemeinde ihr Einverständnis mit den vorgetragenen Projektionen aus und willigen ein, dass (1.) dem Rendanten Bracht, falls sämtliche Kassen und die Erhebung der direkten Staatssteuern in seine Hand gelegt werden möchten, für die gesamte aus seiner Eigenschaft als Rendant ...(nicht korrekt lesbares Fremdwort) Tätigkeit ein pensionsfähiges Gehalt von zweitausend Mark und eine Dienstunkosten-Entschädigung von eintausend Mark unter der Voraussetzung zugestanden werden solle,, dass die vorgenannten Bezüge unter Zugrundelegung der wirklichen Einnahmen seitens der beteiligten Gemeinden aufzubringen seien, dass jedoch die Einnahmen aus Staats- oder anderen Kassen sowie im § 24 zu b des Nachtrags zur Instruktion der Kassen- und Rechnungs-Wesen vom 15. Februar 1893 (H. Bl. Nr. 186) aufgeführten Geldern, Depositen und sonstigen Werte außerAnsatz bleiben; dass (2.) für den Fall, dass die Gemeinden des oberen Amtsbezirks die Bildung einer eigenen Rendantur mit dem Sitz in Hellefeld vorziehen möchten, dem Rendanten Bracht die Verrichtung sämtlicher Kassen des unteren Amtsbezirks, sowie die Erhebung der direkten Steuern übertragen und ihm hierfür an Stelle der bisherigen Hebegebühren ein pensionsfähiges Gehalt von achtzehnhundert Mark nebst einer Dienstunkosten-Entschädigung von sechshundert Mark gewährt werden solle. Es wird hierbei indes supponiert, dass die diesem Verband bietenden Gemeinden die Kosten der Besoldung nach dem Verhältnis der wirklichen Einnahmen aufzubringen haben, jedoch mit der Einschränkung, dass die Einnahmen aus Staats- oder anderen Kassen, sowie die im § 24 zu b des Nachtrags zur Instruktion über das Kassenwesen vom 15. Februar 1893 (A Bl. Nr. 186) näher bezeichneten Gelder, dispositen und sonstigen Werte außer Ansatz bleiben. (3.) Es wird der Gemeinde Grevenstein freigestellt, unter den vorstehenden Bedingungen dem Verband zu 2 beizutreten. Solange der Rendant Kamrath die Schul- und Gemeinde-Kasse verwaltet, bleiben für die Repartition des Diensteinkommens die zugehörigen Gemeinden die Einnahmen der Gemeinde- und Schul-Kassen außer Ansatz. (4.) Dem Rendanten Bracht wird in allen drei Fällen die Verpflichtung auferlegt, die Verwaltung der Amtskasse unentgeltlich zu führen. (5.) Es wird endlich vorausgesetzt, dass der Rendant Bracht die Verwaltung der hiesigen Wasserwerkskasse für jährlich 50 Mark übernimmt.
Am 4. April 1895
TOP 1: Das Buchenholz im Hohlknochen und Küppel wurde zu 3.70 Mark für Kloben und 2,70 Mark für Knüppel der Chemischen Fabrik zu Öventrop (sonst immer Wildshausen) zugeschlagen. Ferner wurden die beiden öffentlichen Holzverkäufe genehmigt.
TOP 2: Die Verpachtung der Hude-Flächen im Triftwege, auf der Lehmkuhle, unter dem Sunderwege bis zum Mondsiepen und unter dem Schützenhof wurde vom 1. April ab auf 3 Jahre für jährlich 70,50 Mark genehmigt. - Mondsiepen: von oberhalb des Hohlknochens zum Linneborn´schen Obergraben. Siehe auch: der Pfarrer Falter-Messkelch von der Schützenbruderschaft gestiftet, damit der Ärger ein Ende hatte (und das war der Fall), weil die Schützen nur über Sonntag (Sonntags-Ruhe, Sonntags-Messe) das Mondsiepen in einer Wasserleitung unter dem Obergraben in die Schützenhalle zum Wasser-Gebrauch leiten konnten.
TOP 3: Die Beschaffung von Zuchtochsen wurde vorläufig vertagt.
TOP 4: Die Reinigung der Hude wurde nach eingehender Erörterung abgelehnt. - Von der Erörterung ist nichts aktenkundig.
TOP 5: Zum Kuh-Hirten pro 1895 wurde der bisherige Hirte Mündelein für den vorigjährigen Preis bestimmt.
TOP 6: Dem Gemeinde-Vorsteher wird der Auftrag erteilt, bezüglich der Ausführung der Culturen eine Einigung mit dem Holzhändler Schwefer und dem Holzhaumeister Höhmann zu erzielen. Es wird dabei vorausgesetzt, dass bei zweijähriger Garantie der Preis von 70 (?) pro 100 Stück nicht überschritten wird.
TOP 7: Auf den Antrag des Joseph Kerstholt wird beschlossen, die Communal-Steuer bis zum 20. April d.J. zu stunden. - Bis zu demselben Zeitpunkt wurde das Holzgeld des Johann Hömberg gestundet.
TOP 8: In der Pfand-Verschleppungs-Sache des Wirtes Trompetter wird beschlossen, die strafrechtliche Verfolgung des Genannten zu beantragen, falls er nicht innerhalb 14 Tagen d.J. bis zum 18. d.M. Zahlung geleistet hat. An demselben Tag soll auch der Verkauf der seitens der Gemeinde gepfändeten Sachen stattfinden. Für rückständige Holz-Verkauf-Gelder des Genannten wird der Förster Ganczarsky ersatzpflichtig gemacht, weil er die vorherige Abfuhr ohne Bezahlung, bzw. ohne gültigen Erlaubnisschein gestattet hat.
TOP 9 + 10 (korrekt abgeschrieben) : Die Separations-Gemeinde soll ersucht werden, eine Anlage zu bewerkstelligen, dass das Wasser des Weges 84 in früherer Weise abgeleitet wird. Im Anschluss hieran soll die Gemeinde den Alten Weg an der Ableitungsrinne so erhöhen, dass das Wasser bei gewöhnlichen Zuflüssen nicht aus der Rinne heraustritt.
TOP 11: Die Gemeinde-Vertretung beschließt, die veranlagte Wassersteuer des Polizeidieners Schröer bestehen zu lassen und ihm für seine der Wasserkasse zu leistenden Dienste eine Renumeration (finanzielle Zugabe) von 8 Mark zu bewilligen.
TOP 12: Nachdem die Gemeinde ihren eigenen Bedarf an Eichenpflanzen gedeckt hat, können nach dem Antrag des Försters Harnacke zu Bockum Pflanzen nach dem Taxwert abgegeben werden und zwar im Kohlsiepen und auf dem Thielenberg.
TOP 13: Das Gesuch der Witwe Hilchenberg (Hilgenberg) um Bewilligung der Wohnungsmiete wird abgelehnt, (1.) weil sie selbst noch wohl in der Lage ist, einen Teil ihrer Unterhaltungskosten durch Säcke-Flicken zu erwerben, weil sie (2.) Alimentations-Pflichten und auch fähige Töchter besitzt und weil sie endlich (3.) bei ihren hier wohnenden Töchtern domicilieren (wohnen) kann.
TOP 14: Der Witwe Otto soll für ihr Kind, welches demnächst zur Ersten Hl. Kommunion geht (damals mit 14 Jahren) ein Paar Schuhe bewilligt werden.
TOP 15: Da den hiesigen Lehrern ihre Grundstücke zu einem überaus billigen Preis belassen sind, so soll es ihnen überlassen bleiben, die Einfriedigung derselben nach ihren Bedürfnissen auf eigene Kosten zu bewerkstelligen.
Am 26. April 1895
TOP 1: Der mündlich gestellte Antrag des Johann Schnapp um Ausbesserung des Weges zu seinem Haus wurde vorläufig abgelehnt, da die Gemeinde den Weg noch nicht übernommen hat.
TOP 2: Zu Punkt 2 der Jagdordnung beschließt die Gemeinde-Vertretung die Auszahlung der Reisekosten an Pfarrer Falter zwar aus dem Grund, weil die Gemeindekasse von Freienohl den ganzen Grunderwerbsbestand zur Anlage der Haltestelle (Bahnhof) in sich aufgenommen hat und sich somit der Verpflichtung, die aus demselben Zweck erwachsenen Kosten zu zahlen, nicht wohl entziehen kann. - Der Punkt 2 der Jagdordnung ist nicht aktenkundig, auch nicht der Grund, warum Pfarrer Falter in Verbindung mit der Jagdordnung reisen will, muss, darf; oder will er „nur mal `raus“?
TOP 3: Den Antrag des Bruchhage soll erst dann stattgegeben werden, wenn der neue Pächter einen der Gemeinde-Vertretung genehmen Bürgen gestellt hat.
TOP 4: Dem Gesuch des Joseph Hehmann und Genossen (Nachbarn), soll insoweit stattgegeben werden, als ihnen eine Zahlungsfrist bis zum 1. März 1896 gewährt wird. Es sollen aber wenigstens 12 Mark im Laufe des Kalenderjahres gezahlt werden. - Der Inhalt des Gesuchs ist nicht aktenkundig.
TOP 5: Zu 6. der Tagesordnung. (Tagesordnung und Tatsächlichkeit sind wohl unterschiedlich.) Von der Unterbringung des August Schwefer in einer Anstalt wird vorläufig abgesehen, da derselbe zunächst dem Lehrer Bahne überwiesen und der Erfolg aus dieser Umänderung abgewartet werden soll. - Einzelheiten, Zusammenhänge sind nicht aktenkundig. In der Volkszählung vom 1.12.1895 (in denen auch nur der Vorname – nicht immer – des erwachsenen Mannes steht, ab und zu die Ehefrau) steht kein August Schwefer; wegen des Lehrers Bahne handelt es sich vielleicht um ein Schulkind August. - In den Schülerstammlisten der Neuen für Ostern 1896 – 1900 steht kein August Schwefer.
TOP 6: Zu 7. (siehe oben) Da nach dem Gesetz der Vorflut jeder Adjacant (direkte Nachbar, Grenznachbar) für die Reinigung des Grabens zu sorgen hat, so liegt es nicht in der Competenz (neue Vokabel!) der Gemeinde-Vertretung, über den Antrag von Peetz und Kaiser zu entscheiden. Diese überlässt esvielmehr den Antragstellern, sich an die zuständige Polizeibehörde behufs Abhilfe der Übelstände zu wenden. - Die Zeiten werden „moderner“; die Gemeinde-Vertretung ist nicht mehr für alles zuständig.
TOP 7: In die Commission zur Beseitigung des Huflattichs wurden gewählt: Herr Amtmann von Köckritz, Gemeinde-Verordnete Tönne, Noeke, Kerstholt.
TOP 8: Nach § 65 der Ausführungsbestimmungen zum Gesetz über den Unterstützungs-Wohnsitz sind in erster Linie die ehelichen Kinder verpflichtet. Für den Unterhalt der arbeitsunfähigen Eltern Sorge zu tragen, da die Frau Hahne bzw.deren Ehemann sowohl alimentationspflichtig als auch fähig sind , so lehnt die Gemeinde-Vertretung den Antrag des Hahne, die Schwiegermutter in einem Krankenhaus unterzubringen, ab, (1.) weil der Zustand der Witwe Krick nicht derart ist, dass eine Pflege im Krankenhaus als unbedingte Notwendigkeit angesehen werdenmuss, und weil (2.) wenn dies dennoch erforderlich werden möchte, die Eheleute Hahne die Kosten der Unterbringung zu zahlen haben würden. - Trauungsregister: Heirat am 29.1.1880: Christian Hahne, Schüsseldreher, aus Breitenbruch mit Dorothea Krick; Alte Haus-Nr. 182 / Breiter Weg 17; auch 1901: Handelsmann: Bahnhofstraße. Siehe 13.7.1893, TOP 4.
TOP 9: In Ausführung des Punktes 5 der Tagesordnung wird beschlossen, wegen vorgerückter Zeit die eingehende Prüfung der Rechnung bis zur nächsten Sitzung zu vertagen. - Die vorgerückte Zeit ist – leider – nicht aktenkundig.
Am 8. Juni 1895
TOP 1: Die Kurkosten für die letzte Krankheit des verstorbenen Arnold Krick und ebenso zur Frau und Kind sollen auf die Gemeindekasse übernommen werden. Außerdem von der Gemeindekasse bereits gezahlten 5 Mark soll der Witwe Krick eine weitere einmalige Unterstützung von 8 Mark zugebilligt werden. Die Hausmiete soll vom 1. Mai d.J. ab an den Vermieter in Höhe bis zu 60 Mark gezahlt werden. - Sterberegister: Arnold Krick, Tagelöhner, gest. 2.5.1895, LA 50 J.; Trauungsregister: Heirat am 12.9.1874 Arnold Krick mit Maria Gertrud Höller aus Hellefeld; am 15.5.1885 stirbt namenlos ein Sohn, LA 1 Tag; Zählung 1.12.1880: Arnold Krick, Alte Haus-Nr.161/ Krumme Straße, 2 männl., 3 weibl. Bewohner (nicht mehr 1890).
TOP 2: Der Witwe Matthias Krick wurden 1 Paar Schuhe genehmigt. - Trauungsregister: Heirat am 30.8.1850 Matthias Krick mit Maria Theresia Gummersbach aus Serkenrode; von ihr kein Eintrag im Sterberegister, also wohl nicht in Freienohl gewohnt. Denn Heirat am 29.5.1854 Wwr, Matthias Krick (aus Freienohl) dim. Pf. Hellefeld mit Elisabeth Ulrich aus Hellefeld; von ihm kein Eintrag im Sterberegister, also haben beide wohl bis zu / nach seinem Tod nicht in Freienohl gewohnt.
TOP 3: Das Gesuch des pensionierten Bahnwärters H. Köhne wird mit der Maßgabe bewilligt, dass der Pachtpreis für das Etat-Jahr 1895/96 von 169 auf 40 Mark herabgesetzt wird, da es der Gemeinde-Vertretung zweifelhaft ist, ob die Pachtsumme ihrer ursprünglichen Bestimmung gemäß zinstragend als Baustand für einen eventuell neuen Brückenbau angelegt ist, so müsste sie noch einmal ausdrücklich auf den damals gefassten Beschluss hin in der Erwartung, dass der letztere nunmehr auch tatsächlich befolgt wird. - Heinrich Köhne, gest. 23.4.1896, LA 57 J.; Alte Haus-Nr. 135 / Alte Wiese.
TOP 4: Der Antrag des Försters Ganczarsky vom 27. richtig, aber 28. Mai d.J. wird mit den Einschränkungen, wie sie der Landes-Bauinspektor Pieper in seinem Memorandum vom 28. desselben Monats niedergelegt hat, bewilligt.
TOP 5: Die in dem Restverzeichnis pro 1893/94 aufgezeichneten Rückstände sollen nicht niedergeschlagen werden, mit Ausnahme der unter Nr. 2, 11, 28, 29 und 32, da dieselben arm und unpfändbar sind.
TOP 6: Die Gemeinde-Vertretung hält es für zweckmäßig, dass die Bedingungen für die Dauerpachtungder Freienohler Gemeindejagd entworfenund diese ihr zur Genehmigung in der zunächst stattfindenden Sitzung vorgelegt werden. Die Bedingungen sollen unter allen Umständen so abgefasst werden, dass die Verpachtung öffentlich erfolgt.
Am 13. Juli 1895
TOP 1: Der vorgelegte Jagdpachtvertrag wird genehmigt. Die Bekanntmachung des Jagdpachttermins soll im Amtlichen Kreisblatt und dem Central-Volksblatt erfolgen. Der Termin wird festgesetzt auf den 27. Juli 1895 nachmittags 5 Uhr im Local des Wirts Louis Bracht dahier.
TOP 2: Die Gemeinde-Vertretung beschließt, den Abort, der seit 4 Jahren nicht mehr gereinigt ist, entleeren zu lassen, die Grube zu desinfizieren und zunächst den Erfolg dieser Vorkehrungen abzuwarten, bevor sie mit baulichen Anlagen vorgeht. - Welcher Abort gemeint ist, ist nicht aktenkundig, also werden Fragen zurückgehalten.
TOP 3: Die Gemeinde-Vertretung erkennt die Gründe des Kerstholt als stichhaltig nicht an, weil das in Frage kommende Terrain nicht Eigentum des Peetz sondern der Gemeinde sei. - Einzelheiten sind nicht aktenkundig,...weil alle – damals – genau informiert waren.
TOP 4: Die Gemeinde nahm Kenntnis von dem in Sachen Ganczarsky contra Gemeinde ergangenen Urteil des Königl. Landgerichts zu Arnsberg und beschließt, die der Gemeinde gehörende Pumpe zurückzufordern.
TOP 5: Dem Rendanten Bracht wird für die Wasserwerkskasse pro 1894 Decharge (Einverständnis, Entlastung) erteilt, der Rest des Anstreichers Jos. Schwefer im Betrag von 2 Mark soll sofort von diesem erhoben werden. Dem Fritz Helnerus von hier wird zur Bezahlung seines Restes in Höhe von 25,78 Mark in der Weise Frist gewährt, dass er am 5. August 8 Mark, am 5. September 9,78 Mark, am 5. Oktober die letzten 8 Mark zu entrichten hat.
TOP 5 (kein Abschreibfehler): Ein Zuschuss für die Augen-Heilanstalt in Hagen wurde nicht genehmigt. - Nicht aktenkundig ist, ob eine bestimmte Patientin oder nur die Augenklinik gemeint ist. Freienohl ist arm und kümmert sich um seine Armen; und nicht alles steht in diesem Gemeinde-Versammlungs-Protokoll.
TOP 6: Der Antrag des Schornsteinfegers Franz Weber um Genehmigung einer Renumeration (Gratifikation) für Abhaltung der Feuerschau wird aufgrund der Provinzial- Feuerordnung (§ 101) abgelehnt. - Dieser Paragraph ist hier nicht aktenkundig.
TOP 7: Der Antrag des Carl Cordel soll in der Weise berücksichtigt werden, dass eiserne Rohre, anstatt der Steinrohre von der Druckleitung an angelegt, falls die vorhandenen Steinrohre, soweit sie durch die Neuanlage überflüssig sind, in das Eigentum der Wasserwerkskasse übergehen und Cordel sich verpflichtete, die Erdarbeiten, soweit seine Leitung in Betracht kommt, unentgeltlich herstellt und den versprochenen Zuschuss von 20 Mark leistet.
Am 29. Juli 1895
TOP 1: Der Jagdbezirk I wird zu dem Preis von 101 Mark dem Joseph Noeke zu Freienohl, der Jagdbezirk II dem Caspar Kehsler zum Preis von 226 Mark und endlich der Jagdbezirk III dem Rendanten Bracht zum Betrag von 80 Mark zugeschlagen. - Hier sind die Bezirke nicht weiter aktenkundig.
TOP 2: Den beiden Lehrerinnen wird zwecks Erlernung von Handarbeiten ein Zuschuss von je 15 Mark bewilligt. - Welche Handarbeiten gemeint sind und wo die Fortbildung stattfindet, ist nicht aktenkundig. Die Lehrerinnen sind Emma Wahsermeyer und Agnes Hermann.
TOP 3: In Folge Umzugs des Bierhändlers Blessenohl wurde die Wassersteuer vom 1. Mai d.J. ab, für Neise auf 12 Mark und für Blessenohl ebenfalls auf 12 Mark festgesetzt. - Blessenohl: Alte Haus-Nr. 150 / Hauptstraße, später Modehaus Blessenohl (bis 2012).
TOP 4: Dem Förster Ganczarsky soll aufgegeben werden, binnen einer Frist von 6 Wochen entweder die von der Gemeinde gelieferte kupferne Pumpe an die Gemeinde zurück zu geben, oder falls das nicht mehr möglich sein sollte, eine Entschädigung von 30 Mark an die Gemeindekasse zu zahlen.
TOP 5: Unter Abänderung des Beschlusses vom 8. Februar d.J. soll dem Ackerer Lorenz Düring gestattet sein, statt der damals beschlossenen 2 Mark 3 Mark für jede Leiche als Entschädigung für Unterstellung des Wagens und Fahren der Leiche zu erhalten.
Am 16. August 1895
TOP 1: Die Gemeinde-Vertretung lehnt es ab, die Kosten für die Roste über den Durchfluss bei dem Hause des Ferdinand Kerstholt auf die Gemeindekasse zu übernehmen, weil derselbe nicht nur verpflichtet ist, den Kanal zu reinigen, sondern auch so zu halten, dass Unglücksfälle nicht vorkommen können. Sein weiter gehender Antrag vom 30. Juli, dem Peetz den Zufluss von Jauche in den Kanal zu verbieten, soll die Polizeibehörde zur Berücksichtigung überwiesen werden. - Ferdinand Kerstholt: 1895: Alte Haus-Nr. 153 / Hauptstraße; Franz Peetz: 1895: Alte Haus-Nr. 55 / Krumme Str. 2.
TOP 2: Das Weißeln der Schulen nebst den dazugehörigen Reparaturen soll in engerer Submission vergeben werden; desgleichen die Instandsetzung des Durchlasses der neuen Schule (später Feuerwehrhaus) und die Ausbesserung der äußeren Wände an der Scheune des Pfarrers. Die Notwendigkeit des Anstrichs der Fenster an den beiden Schulgebäuden soll durch eine Commission, bestehend aus dem Amtmann von Köckritz, Caspar Kehsler und Clemens Tönne festgestellt und eventuell in engerer Submission ebenfalls vergeben werden.
TOP 3: Bezüglich der Vorlage von Hau- und Cultur-Plan soll der Oberförster ersucht werden, den Gemeindeförster (Ganczarsky) anzuweisen, die Gemeinde-Vertretung an der Hand der örtlich zu orientieren, um demnächst Stellung zu den gemachten Vorschlägen nehmen zu können.
TOP 4: Auf den Antrag des S.G.V., Abteilung Freienohl wird genehmigt, dass der Weg am mittleren Küppel zweckmäßig ausgebaut wird. Die Gemeinde-Vertretung hat nichts dagegen einzuwenden, dass der genannte Verein einen Verbindungsweg von der Brücke bis zum mittleren Küppel und von da an der östlichen Seite bis zum Aussichtsturm im Einvernehmen mit der Forstverwaltung herstellt. Der weitergehende Antrag, den unteren Schützenhof mit Bäumen anzupflanzen, konnte vorläufig nicht Folge gegeben werden, da ein Teil desselben verpachtet ist. - Mit der Brücke ist die Langelbrücke gemeint.
TOP 5: Bezüglich des erneuten Antrags des Christian Hahne behufs Verpflegung seiner Schwiegermutter (Krick) auf Kosten der Gemeinde soll es bei dem Beschluss vom 26.4. d.J. sein Bewenden haben, da sich die Verhältnisse während der Zeit nicht geändert haben.
TOP 6: Die Gemeinde-Vertretung beschließt zur Erinnerung an die glorreichen Kämpfe von 1870/71 zu feiern und dazu die hiesigen Vereine einzuladen. - Deutscher Kaiser Wilhelm II., geb. 1859; König von Preußen, deutscher Kaiser seit 1888 – 1918; gest. 1941.
Am 29. August 1895
TOP 1: Falls der Buchhändler Heinrich Becker bisher nicht zur Wassersteuer veranlagt sein sollte, so wird demselben eine jährliche Wassersteuer vom 9 Mark seit dem 1. Mai 1895 aufgelegt.
TOP 2: Der Leichenwagen soll einer gemeinsamen Besichtigung von Seiten der hiesigen Gemeinde-Vertretung unterworfen (nicht negativ gewichtet) werden; doch kann dem Lieferanten Lange eine Anzahlung von 500 Mark zuteil werden.
TOP 3: Die Festfeier am 1. September wird in der von dem gewählten Commitee vorgeschlagenen Form zur Ausführung gelangen. - Siehe oben 16. August 1895 TOP 6.
TOP 4: Die Communalsteuer des Postverwalters C. Tönne wird von 36 Mark auf den Steuersatz von 26 Mark erniedrigt. - Ein Grund ist nicht aktenkundig.
Am 10. September 1895
TOP 1: Der Hauungs- und Cultur-Plan für 1895/96 wird mit der Maßgabe genehmigt, dass die unter Titel I Position 3 des Cultur-Plan-Distrikts Hohlbusch nicht mir Fichten angepflanzt, sondern als Eichen-Schaalwald angelegt werden soll. Eine Fichten-Pflanzung an dieser Stelle würde die oberhalb liegenden Landwirte in der Folge zu sehr schädigen. - Freienohlerisch mit Doppel a, weil so gesprochen; korrekt: Eichenschalwald: ein Niederwald mit 15- bis 20-jährigem Umtrieb, dient der Gewinnung von Gerb-Rinden. - Ökologisch, wirtschaftlich handeln für die Lohgerber.
TOP 2: Auf die Offerte zwecks Weißelung der Schulen nebst den Reparaturen am Pfarrgebäude sind Angebote nicht erfolgt. Die Gemeinde-Vertretung beschließt daher, diese Arbeiten dem Bauunternehmer Caspar Kehsler unter den früheren Bedingungen zu übertragen. - Ob die Bauunternehmer sich das abgesprochen haben?
TOP 3: Die Berufungen gegen die Communal-Steuer: des Pfarrer Falter, des Theodor Folle, …(Vorname nicht korrekt lesbar) Ernst und des Knechts Joseph Schulte werden abgelehnt; die Communal-Steuer des Fabrikarbeiters Carl Becker wird von 8 Mark auf 4,80 Mark, die des Posthilfsboten Flügge von 8 Mark auf 2,40 Mark ermäßigt. Niedergeschlagen wurden die Communal-Steuer der Friederika Trumpetter, Anna Handlos, Witwe Johann Schwefer, des Hauers Joseph Becker in Höhe von 8 Mark (Steuerliste Nr. 22, Haus-Nr. 120), und der Witwe Franz Kohsmann in Höhe von 4,80 Mark. Die Beschlussfassung über die Berufung der Dina und Elisabeth Röttger wird vorläufig ausgesetzt. Die Berufung des Ludwig Neise gegen die Veranlagung zur Hundesteuer wurde abgelehnt, da er tatsächlich bis Mitte Juli einen Hund gehalten hat. Die Wassersteuer von Folle und Ernst wurde pro 1895 von 40 auf 30 Mark erniedrigt. - Die Gründe sind - zumeist – nicht aktenkundig; beachtenswert mag sein die Differenzierung der Beträge.
TOP 4: Der „Krieg gegen Frankreich“ von Professor Theodor Lindler soll in 2 Exemplaren für die diesseitige Schule angeschafft werden.
TOP 5: Nachträglich wird noch zu Titel 3 des Cultur-Plans beschlossen, dahin vorstellig zu werden, dass in den Saatkämpen die Ausbesserung der pro 1894 verschulten Fichten und Eichen unterbleiben möchte, da das Einsetzen neuer Setzlinge die stehen gebliebenen Pflanzen hindern muss.
Am 26. September 1895
TOP 1: Auf den Antrag des Fabrikarbeiters Johann Mester, seine beiden Söhne Adam und Johann Mester in eine Taubstummen-Anstalt unterzubringen, beschließt die Gemeinde-Vertretung, dem Gesuch desselben dahin Folge zu geben, dass deren ersterer (Adam) auf Kosten des diesseitigen Ortsarmen-Verbandes in eine Taubstummen-Anstalt untergebracht werden soll. Den weiter gehenden Antrag auf den jüngeren Sohn (Johann) ebendaselbst erziehen zu lassen, muss abgelehnt werden, da die finanziellen Verhältnisse der Gemeinde eine so hohe dauernde Belastung nicht gestatten. - Trauungsregister: Heirat am 15.1.1885 Johann Mester mit Christina Pöttgen; Alte Haus-Nr. 220 / Krumme Straße. - Es gibt zwar in Freienohl einen Ortsarmen-Verband, aber siehe die weiteren TOP. Ob die Kirchen-Gemeinde...?
TOP 2: Die Gemeinde-Vertretung beschließt die von der Separationskasse für die Wege Nr. 38, 59 und 74 vorgelegten Kosten im Betrag von 1808,70 Mark zu erstatten.
TOP 3: Es wird ferner beschlossen, die Communal-Steuer der Amalia Trumpetter niederzuschlagen und zwar im Betrag von 2,40 Mark pro 1895/96. - Leider stehen im Personenregister nicht immer die gesuchten weiblichen Vornamen, z.B. Amalia.
TOP 4: Die Kosten-Liquidation des Dr. Bödefeld für a) die Witwe Schwefer nebst Kind von 42,50 Mark; b) für Sattler Anton Geihsler nebst Kind von 28 Mark; c) der Witwe Franz Pöttgen im Betrag von 3 Mark sollen von der Gemeindekasse beglichen werden.
TOP 5: Die Wassersteuer für den Haushalt des Folle wurde von 12 Mark auf 8 Mark ermäßigt. - Der Grund ist nicht aktenkundig. Auch nicht, welcher Folle gemeint ist.
TOP 6: Der mündlich gestellte Antrag des Holzhändlers Johann Schwefer um Abgabe von Flechtruthen wurde vorbehaltlich der Genehmigung des Oberförsters mit der Maßgabe genehmigt, dass der gemeinte (Johann Schwefer) wenigstens den doppelten Preis der Taxe für Fichten-Stangenhölzer in der betreffenden Klasse zu zahlen hat. - Der Grund ist nicht aktenkundig.
Am 7. Oktober 1895
TOP 1: Der Separations-Gemeinde soll auf ihren Antrag vom 2. Oktober d.J. die St...(?) zu den beiden Brücken im Wege Nr. 18 für den Preis von 10 (2 Abkürzungen, 1 Wort nicht korrekt lesbar) aus dem Plan 194 überlassen werden. Der billige Preis rechtfertigt sich dadurch, dass die Separations-Gemeinde mit der politischen Gemeinde beinahe identisch ist.
TOP 2: Die Gemeinde-Vertretung ist damit einverstanden, dass die von der Separations-Gemeinde vorgelegten Kosten für den Ausbau der Wege 59 und 74 derselben zurück erstattet wird. - Weg 59: Kirchhofsweg; Weg 74: vom Stückelhahn nach Olpe.
TOP 3: Der Amtmann wird gebeten, die Klage Schulte gegen die Gemeinde wegen ungerechtfertigter Heranziehung zur Communal-Steuer beim Kreis-Ausschuss zu vertreten. - Inhaltliches ist hier nicht aktenkundig; siehe Spezial-Akten.
TOP 4: Die Witwe Franz Pöttgen, deren Überführung in ein Krankenhaus notwendig geworden ist, soll auf Kosten der Gemeinde in Meschede untergebracht werden. Die Kosten, welche der Gemeinde hieraus entstehen, sollen teilweise dadurch zurück erstattet werden, dass die von der Witwe Pöttgen ausgeliehenen Beträge von den Schuldnern eingezogen werden. Zu den Unterbringungskosten soll ferner die Altersrente verwandt werden, welche die Witwe Pöttgen z.Zt. bezieht.
Am 11. November 1895
TOP 1: Die noch vorhandenen Möbel der Witwe Pöttgen sollen dem Schuster Franz Pöttgen für den Preis von 13 Mark zugeschlagen werden. - 1.12.1895: Franz Pöttgen Alte Haus-Nr. 47 / Krumme Straße 18.
TOP 2: Der Herd und die beiden Öfen in der Försterwohnung können an die Frau Klauke und Frau Siepe für den Betrag von 25 Mark abgegeben werden. Im Falle der Nichtrenovierung sollen Herd und Öfen dem Emmerich für diesen Preis zugeschlagen werden. Demselben soll der Ofen der Witwe Pöttgen für den Preis 1 1/2 … (3 Abkürzungen nicht bekannt) verkauft werden. - Welche Frau Klauke und Frau Siepe gemeint ist, ist nicht aktenkundig.
TOP 3: Zu einer würdigen Feier des Sedantages in Sonderheit zur Ausschmückung des Denkmals und zur Bewirtung der Kinder wurde seitens der Gemeinde-Vertretung ein Betrag in Höhe von 45 Mark ausgeworfen. - Deutsch-Französischer Krieg, 1870, Schlacht bei Sedan, 2. September 1870, Sieg über die Französische Armee; womit die Kinder bewirtet wurden, ist nicht aktenkundig, Fritten und Würstchen gab es noch nicht...
TOP 4: a) Die Beschlussfassung gegen die Reklamation des Grafen von Wedel wird zunächst ausgesetzt, da noch festgestellt werden soll, ob die Berufungsfrist gewahrt ist. - Einzelheiten sind nicht aktenkundig. - b) Die Communal-Umlage des Schneiders Caspar Becker im Betrag von 2,40 Mark wurde niedergeschlagen. - c) Der Antrag des Tagelöhners Engelbert Maatz auf Ermäßigung der Communal-Steuer wird abgelehnt, da der Nachweis nicht erbracht ist, dass er durch seinen Unfall mehr als ein viertel seines Einkommens eingebüßt hat. - Einzelheiten über den Unfall sind nicht aktenkundig.
TOP 5: Dem Ferdinand Pöttgen kann von den alten Wasserschläuchen der schlechteste für den Preis von 5 Mark überlassen werden, jedoch ohne Schrauben-Gewinde. - Eine wohlüberlegte Sparsamkeit...- Ferdinand Pöttgen, Tagelöhner / Holzhändler, Eheffrau Elisabeth / Dorothea geb. Neise; Alte Haus-Nr. 37 / Krumme Straße 3.
TOP 6: Der Witwe Arnold Krick und der Witwe Otto sollen je 3 Meter Reiser-Knüppel bewilligt werden. - Der Winter steht vor der Tür.
TOP 7: Dem Gemeinde-Vorsteher werden wie in früheren Jahren für die Personenstands-Aufnahme 20 Mark bewilligt.
TOP 8: Von der Entscheidung des Kreis-Ausschusses in Sachen Ganczarsky contra Gemeinde nimmt die Gemeinde-Vertretung Kenntnis. - Der Inhalt ist nicht aktenkundig.
TOP 9: Für die Behandlung des Kindes der ortsarmen Witwe Recke (Reke) sollen dem Dr. Bödefeld 18,50 Mark gezahlt werden.
TOP 10: Der Frau Joseph Trumpetter werden unter der Bedingung 4 Mark zum Weißeln der von der Witwe Pöttgen bewohnten Zimmer bewilligt, dass sie keine weiteren Ansprüche an die Gemeinde stellt, werden aus dem Mietverhältnis mit der Letzteren resultieren. - Nachteile in den Einwohnerlisten 1895 – 1900: der Vorname der Frau Josef Trompetter ist nicht genannt; es gab 2 mögliche Josef Trompetter oder Nennung der Ehefrau; ein dritter Josef Trompetter ist etwa 10 Jahre jung; Witwe Pöttgen ist nicht aufgeführ.
Am 29. November 1895
TOP 1: Auf die Eingabe des Pfarrer Falter vom 24. November d.J. wurde festgestellt, dass die Kanalisierung und der Wasseranschluss am Totenhofe vollständig in Ordnung ist, da das Wasser durch vorhandene Schütze nach jeder Seite hin abgeleitet werden kann. - Die Eingabe ist nicht aktenkundig. - Schütze: siehe Krünitz Online: Schutzbrett.
TOP 2: Die bessere Ableitung am Alten Weg soll bei Eintritt geeigneter Witterung bewerkstelligt werden, da die jetzige Jahreszeit zu derartigen Arbeiten nicht geeignet ist.
TOP 3: Da der Ertrag aus der Wiese, einem Teil des Steinbruchs und dem Fischteich des Grafen von Wedel nicht höher als 100 Mark angenommen wird, so ermäßigt sich die Gemeinde-Einkommensteuer auf 40 Gr (Groschen?), desgleichen wurde der fingierte Steuersatz des Försters Ganczarsky von 4 auf 2,40 Mark ermäßigt.
TOP 4: Um die Zahlung von 27,78 Mark Wasser-Anlage-Gelder des Fritz Helnerus hier zu erwirken, soll demselben das Wasser entzogen werden. - Fritz Helnerus: Alte Haus-Nr. 159 / St. Nikolaus Straße 9.
Am 3. Januar 1896
TOP 1: Das Gesuch der Witwe Arnold Krick um Armenunterstützung wird abgelehnt, weil: (1.) ihr 17-jähriger Sohn verdient wenigstens 1,50 Mark täglich; (2.) sie selbst noch arbeitsfähig ist und hat Gelegenheit zum Erwerb hat und endlich (3.) seitens der Gemeinde bereits für sie 60 Mark Wohnungsmiete bezahlt wurden.
TOP 2: Die Gemeinde-Vertretung lehnt es vorläufig ab, darüber Beschluss zu fassen, ob sie den Unterstützungs-Wohnsitz des außer der Ehe geborenen Kindes der jetzigen Ehefrau Hilfsbahnwärter Funke anerkennt, da die Eheleute Hilfsbahnwärter Funke selbst in der Lage sind, die fraglichen Pflegekosten an den Land-Armenverband zu erstatten. - Genauere Informationen sind nicht aktenkundig.
TOP 3: Der Dr. Gruhs ist am 1.Oktober 1895 in das Haus des Buchhändlers Becker eingezogen. - Alte Haus-Nr. 222 / Hauptstraße 18. - Dr. Gruhs: 3 männl., 3 weibl. Bewohner. - Da dieser Umstand bei der Wassersteuer-Veranlagung noch nicht berücksichtigt worden ist, so wird der Betrag des Becker von 9 auf 15 Mark jährlich erhöht. Hierauf hat der Genannte pro 1895 noch 1,50 Mark nachzuzahlen. - Die Wassersteuer-Reklamation des Rendanten Bracht wird als zu spät vorgebracht zurückgewiesen.
TOP 4: Das Angebot des Bauunternehmers Kehsler, die Reinigung des Weges und des Grabens kostenlos zu übernehmen, wenn ihm der dort lagernde Boden überlassen wird, wird angenommen. - Gemeint ist wohl der Friedhofsweg; siehe oben 29. November 1895, TOP 1.
TOP 5: Für Anfertigung der Communal-Steuerliste pro 1895/96 wurden 30 Mark ausgeworfen.
TOP 6: Der Antrag des Heinrich Lichte um Ermäßigung des Hirtenlohnes wurde abgelehnt, da demselben frei stand, auch die zweite gesunde Kuhmit vorzutreiben.
Am 9. Januar 1896
Eine „außerordentliche Sitzung“: In Folge der heute eingegangenen Zuschrift vom 2. d.M. des Herrn Amtmanns von Köckritz, laut welcher durch Verfügung des Königlichen Landrats-Amtes zu Arnsberg dem Königl. Kreisphysikus Sanitätsrat Dr. Röper zu Arnsberg die Schulrevision übertragen werden soll, spricht die Gemeinde-Vertretung einstimmig den dringenden Wunsch aus, die Revision der Schulen in der Gemeinde Freienohl dem Dr. med. Gruhs hier übertragen zu wollen. - Zur Erinnerung „der Schulen“: 3 Schulen: Alte Schule, späteres Amtshaus, späteres Feuerwehrhaus.
Am 28. Januar 1896
TOP 1: Die Restbeträge der laut Verzeichnis vom Rendanten Bracht pro 1892/95 von nachstehenden Restantennoch zu entrichten sind, sollen für Fritz Köhne pro 92/93, Fritz Kohsmann pro 92/93, Arnold Krick pro 94/95 nebst Kosten und Porto für denselben, Franz Pöttgen, Schuster, pro 94/95, Joseph Stirnberg pro 94/95, Rudolf Neise pro 94/95
niedergeschlagen werden. Dagegensollen die Beträge der übrigen aufrecht erhalten werden. - Wichtiger als die Namen ist die Unterscheidungs-Praxis.
TOP 2: Die Entscheidung über den mündlich gestellten Antrag der Witwe Hilgenberg (Hilchenberg) wurde zurückgestellt, bis die Tochter wirklich bei ihr wegzieht. - Für diesen Auszug sind die Hintergründe nicht aktenkundig.
TOP 3: Der Witwe Arnold Krick wird vorläufig eine einmalige Unterstützung von 5 Mark bewilligt. Für das schulpflichtige Kind derselben sollen aus Gemeindemitteln ein Paar Schuhe beschafft werden. Für den Fall, dass die Krankheit der Krick ein ferneres Eingreifen der Gemeinde bedingt, wird dem Gemeinde-Vorsteher Vollmacht erteilt, das Nötige anzuordnen.
TOP 4: Die auf 14,25 Mark lautenden Rechnung des Klempners Hauhs wird auf 9,45 Mark festgesetzt und zwar mit der Maßgabe, dass er die aus Nr. 1 und 3 (hier nicht aktenkundig) ausgeführten Reparaturen einschließlich Erdarbeiten verrichtet hat.
TOP 5: Die über 17,10 Mark lautende Rechnung des Hauhs wird auf 10,80 Mark festgesetzt und zwar werden die Posten 1 bis 4 (hier nicht aktenkundig) nicht aus dem Grund gestrichen, weil sie durch unterlassene Absperrung des Wassers entstanden sind. Ebenso wurde von der auf 11,80 Mark lautenden Rechnung desselben ein Posten über 3,50 Mark abgesetzt und zwar aus dem vorbenannten Grund.
TOP 6: Reiser-Knüppel und Reiser wurden den betreffenden Käufern, Kloben und Knüppel der Chemischen Fabrik zu Oeventrop zu 3,80 Mark resp. 2,80 Mark zugeschlagen. Das Nutz-Holz soll unter der Hand verkauft werden, falls die Taxe erreicht wird.
TOP 7: Zu Wasserwerk-Deputierten für die Periode 1896-1898 inclusive wurden die ausscheidenden: (1.) Carl Feldmann,(2.) Arnold Schroeder, (3.) Johann Kückenhoff einstimmig wiedergewählt.
TOP 8: Die Gemeinde-Vertretung beschließt, dem Land-Armen-Verband die seit dem 7. Oktober d.J. erwachsenen Kosten für das außerhalb der Ehe geborene Kind der Louise Leyendecker jetzigen Ehefrau Hilfsbahnwärter Funke zu erstatten, dieselben jedoch unverzüglich von dem Funke wieder einzuziehen. - Siehe oben 3. Januar 1896, TOP 2; Gründe für diese Praxis sind nicht aktenkundig.
TOP 9: Die Bewilligung der Vermessungskarten in Sachen des Schrankenwärter-Wohnhauses soll abhängig gemacht werden von dem Gutachten des Oberlandmessers Mönkemöller.
TOP 10: Die Gemeinde-Vertretung nimmt Kenntnis von dem Haushaltungsplan der diesseitigen katholischen Schule für das Rechnungsjahr 1896/97. Gegen denselben fand sich nichts zu erinnern. Gemeinde-Vertretung bewilligt der Lehrerin Agnes Hermann eine vorläufige, aber pensionsfähige Gehaltszulage von 60 Mark und zwar vom 1. April 1896 an. Das pensionsfähige Gehalt derselben setzt sich von dem genannten Zeitpunkt demnach wie folgt zusammen: (1.) Gehalt 935 Mark; (2.) Entschädigung für persönlichen Brennbedarf 45 Mark; (3.) freie Wohnung im Wert von 120 Mark; Summe 1100 Mark. - Im Protokoll auffällig: katholische...
TOP 11: Das Angebot des Dr. Gruhs, die Behandlung der Ortsarmen hiesiger Gemeinde für eine jährliche Renumeration von 80 Mark zu übernehmen, wird akzeptiert mit der Maßnahme, dass er die Schulrevision der diesseitigen Schulgemeinde unentgeldlich (mit d geschrieben, korrekt: unentgeltlich) vorzunehmen habe.
Am 5. Februar 1896
TOP 1: Dem Sägemüller Johann Schnapp soll das Buchen-Nutzholz im Distrikt Winterseite für das abgegebene Gebot ad 8 Mark pro Festmeter zugeschlagen werden.
TOP 2: Die Gemeinde-Vertretung beschließt, den Königl. Oberförster Bollig zu bitten, in Gemeinschaft mit dem Gemeinde-Verordneten Noeke und dem Gemeinde-Vorsteher Kehsler den Plan Nr. 319 des Adam Krick in Neuhaus zu besichtigen und den Wert desselben mit aufstehendem Holz festzustellen. - Der Plan 319 ist inhaltlich nicht aktenkundig.
TOP 3: Dem Gemeinde-Vorsteher wird die Ermächtigung erteilt, 3 Lagepläne des hiesigen Rohr-Netzes für Wasserversorgung anfertigen zu lassen.
TOP 4: Die Gesuche der Lehrerinnen Hermann und Wahsermeyer um Erstattung der 3 Cep (?) 3,50 Mark für Wasserleitungsreparaturen, welche hätten verwirkt werden können, wurde abgelehnt. - Der Grund ist nicht aktenkundig. - „Verwirken“ : leisten, erledigen.
TOP 5: Das Gesuch des Kriegervereins um Bewilligung von 10 Mark als Beihilfe zum Schießen auf dem Geburtstag Sr. Majestät des Kaisers wurde genehmigt.
Am 4. März 1896
TOP 1: Bezüglich des Ankaufs einer Wald-Parzelle von Adam Krick zu Neuhaus, Plan 319 (wieder nicht aktenkundig), wurde nach Einsicht der von Oberförster Bollig eingesandten Taxe und Gutachtens beschlossen, genannten Plan anzukaufen. Der Vorsteher wurde beauftragt, die Parzelle zu erwerben und (es) wurde der Höchstbetrag auf 200 Mark inklusive der von Krick an die Gemeinde zu zahlenden Entschädigung ad 35 Mark festgesetzt.
TOPO 2: Die eingesandte Rechnung des Dr. Hilsmann über Behandlung der Witwe Schwefer soll dahin erledigt werden, dass die Gemeinde an Fritz Schwefer 40 Mark zahlt; dieser zahlt nach seinem Anerbieten ebenfalls 40 Mark und soll versuchen, die Rechnung, welche auf 120 Mark lautet, hiermit (Summe 80 Mark) zu begleichen. - Zeichen für die Armut der Gemeinde?
TOP 3: Die Communal-Steuer des Fabrikarbeiters Heinrich Düring junior hier wurde pro 1895 niedergeschlagen. - Der Grund ist nicht aktenkundig.
TOP 4: Zur Anlage von Saatkämpen sollen der Forstverwaltung 2 geeignete Parzellen, 1 am Scheidtkopf, die andere auf (!) Brumlingsen – feuchtes Ackerland – zur Verfügung gestellt werden.
TOP 5: Das durch Ferdinand Bürger von der Gemeinde gepachtete Ackerland soll auf dessen Antrag auf Johann Klauke übergeschrieben und dieser als Pächter angesehen werden.
TOP 6: Die auf dem früheren Brunnen-Graben an der Ruhr gelegenen Steinplatten sollen öffentlich verkauft werden.
TOP 7: Falls der Landwirt Caspar Flinkerbusch die beim Roden seiner Grundstücke gewonnenen Steine zum Preis von 50 Pfennig pro Cubikmeter auf den Sunderweg und zwar vom Sundersiepen bis nach der Mühle liefern will, soll demselben die Anfuhr übertragen werden.
TOP 8: Der vom Amtmann autorisierte Etat der politischen Gemeinde Freienohl für das Rechnungsjahr 1896/97 wurde vorgelegt, totalweise (vollständig) beraten und bei einer Umlage von 200 % auf die Einkommen- und Real-Steuern auf die Summe von 18.000 Mark in Einnahme und Ausgabe festgesetzt.
Am 19. März 1896
TOP 1: Zum Kuhhirten für die Sommermonate wurde Anton Mündelein bestimmt und soll derselbe pro Tag als Lohn 2,50 Mark erhalten unter Fortfall des bisher extra gezahlten Betrages von 15 Mark für Flachs, Eier pp. Die Bedingungen bleiben die nämlichen wie bisher. - Die sind hier nicht aktenkundig. - pp = lateinisch: perge perge: und so weiter. - Anton Mündelein: 1.12.1895: Alte Haus-Nr. 23 / Bergstraße 19.
TOP 2: Den Kindern der Witwe Otto sollen je 1 Paar Schuhe für Rechnung der Gemeinde angefertigt werden nach vorheriger Vereinbarung durch den Schuster Molitor. - Franz Molitor: 1.12.1895: Alte Haus-Nr. 152 / Breiter Weg 21: 4 männl., 4 weibl. Bewohner. - Ww. Otto: 1.12.1895: Alte Haus-Nr.9 / Bergstraße 2 (Vermieter: Engelhard Spieler), 1 männl., 5 weibl. Bewohner.
TOP 3: Die am 9. d.M. verkauften Sandsteinplatten am Ruhr-Brunnen wurden dem Anstreicher Joseph Schwefer für den Preis von 16,50 Mark zugeschlagen unter der Bedingung, den Kaufpreis bis zum 10. April und jedenfalls vor Abfuhr derselben zu bezahlen.
TOP 4: Die durch Sturmwind beschädigte Eiche soll an der schadhaften Stelle abgeglättet werden und stehen bleiben. Die nebenstehende Eiche soll zweckmäßig gebunden werden. - Verbunden werden? - Welche Eichen gemeint sind, ist nicht aktenkundig, - aber der nachhaltige Umgang „mit der Natur“, „mit der Schöpfung“.
TOP 5: Die Instandsetzung der defekten Aborte an (da steht nicht: in) der Pastorat sollen durch den Bauunternehmer Kehsler in zweckmäßiger Weise ausgeführt werden.
TOP 6: Zur Prüfung der Rechnung pro 1894/95 wurden Tönne und Noeke gewählt.
Am 18. April 1896
TOP 1: Versammlung nimmt Kenntnis von dem erfolgten Ankauf des Grundstücks Plan 319 von Adam Krick zu Neuhaus für 280 Mark.
TOP 2: Zur Errichtung des Nationaldenkmals der Völkerschlacht zu Leipzig werden 5 Mark bewilligt. - Für das Denkmal in Leipzig; „Befreiungskrieg“ vom 16. - 19. Oktober 1813 von Russland, Preußen, Österreich, Schweden gegen Napoleon Bonaparte; con 600.000 Soldaten wurden 92.000 getötet, verwundet.
TOP 3: Der Antrag der Holzhauer Höhmann und Weber auf Erstattung von Forst-Strafgeldern wird abgelehnt, jedoch dem Gemeinde-Vorsteher Kehsler Vollmacht erteilt, in Zukunft den Holzhauern auf besonders gestellten Antrag die Erlaubnis zu erteilen, das sogenannte Feierabendholz aufzulesen und mit nach Hause zu nehmen.
TOP 4: Die Beschlussfassung über die Instandsetzung des Weges nach Brumlingsen wird ausgesetzt, bis der zwischen der Gemeinde Freienohl und der Fabrik zu Wildshausen abgeschlossene Vertrag eingesehen ist und ein Versuch gemacht worden ist, sich im Wege der gütlichen Vereinbarung mit Wildshausen über die zukünftige Unterhaltung des Weges zu einigen. - Unterschiedliche Wort-Bedeutungen im Laufe der Zeit: damals einsehen, heutzutage zur Kenntnis nehmen; Unterhaltung: sich regelmäßig um die verkehrsgerechte Benutzung kümmern...
TOP 5: In die Commission zur Besichtigung des Huflattichs wird gewählt: (1.) Gemeinde-Vorsteher Kehsler, (2.) Landwirt Joseph Noeke, (3.) Wirt Johann Kerstholt; (4.) Postverwalter Tönne.
TOP 6: Dem Antrag des Fabrikarbeiters Johann Siepe auf Entbindung von seinem Mietvertrag auf Martini d.J. (11. November) wird nicht entsprochen. - Einzelheiten und Grund sind nicht aktenkundig.
TOP 7: Die durch den Gemeinde-Vorsteher Kehsler mit dem Fuhrunternehmer Johann Kramer zu Oeventrop mündlich getroffene Vereinbarung für Holz-Ausgleichungen in der Separationssache Freienohl, laut welcher Kramer 1.010 Mark an die Gemeinde zu zahlen hat, wurde genehmigt. - Einzelheiten sind nicht aktenkundig.
TOP 8: Die Rechnung der Gemeindekasse Freienohl für das Rechnungsjahr 1894/95 wurde vorgelegt, Positions weise durchgeprüft und dem Rendant Bracht vorbehaltlich der Erledigung der gezogenen Notate Decharge erteilt. Die Rechnung schließt ab in Einnahme mit 56.242, 35 Mark; in Ausgabe mit 55.784,05 Mark, sodass rin Kassen-Bestand von 458,30 Mark verbleibt. Die Rest-Einnahmen belaufen sich auf 12.730,67 Mark und die Rest-Ausgaben auf 0,50 Mark, welche pro 1895/96 nachzuweisen bleiben.
Am 2. Mai 1896
TOP 1: Die Sparkasse zu Arnsberg hat den Separations-Interessenten zu Freienohl ein ... (1 Wort nicht korrekt lesbar) Darlehen in Höhe von 5.000 Mark in Summe also jetzt 3.000 Mark geliehen. Die Gemeinde-Vertretung leistet auch für diesen Betrag Bürgschaft.
TOP 2: Die Gemeinde-Vertretung ist durchaus damit einverstanden, wenn die Eschen auf der Wege-Strecke Km 11,1+80 bis 11,4+30 möglichst bald abgetrieben werden. Sie spricht sogar den Wunsch aus, dass diese Bäume in dem Umfang des ganzen Gemeindebezirks mit Ausnahme derjenigen Stellen, wo sie für den Fuhrwerks-Betrieb aus Sicherheitsgründen gefährlich sind, gefällt werden.
TOP 3: Bevor die Gemeinde-Vertretung einen endgültigen Beschluss über den zur Diskussion gestellten Antrag des Landes-Bauinspektor Pieper … (1 Wort nicht entzifferbar) hält sie es für zweckmäßig, den ursprünglichen Vertrag mit der Provinz und die mit der zuletzt genannten Behörde später geführte Korrespondenz (neue Vokabel!) einzusehen.
TOP 4: Die durch die Behandlung der Witwe Schwefer entstandenen und bisher noch nicht gezahlten Cur-Kosten von 40 Mark sollen auf die Gemeindekasse übernommen werden.
TOP 5: Nachträglich wurde der Antrag des Lehrers Hatzig auf Erstattung von 8,95 Mark für Beschaffung von Utensilien pp. (perge perge! usw.) zwecks Beiwohnung an einem Obstbau-Kursus wird abgelehnt, weil in hiesiger Gemeinde noch niemals ein Lehrer für derartige Anschaffungen eine besondere Vergütung erhalten hat. - Inhaltlich sind die Utensilien nicht aktenkundig; und - damals - Beiwohnung heißt heutzutage Fortbildung; und dann „noch niemals“: die Gemeinde-Versammlung ist doch „eigentlich“ über alles informiert...
Am 19. Mai 1896
TOP 1: Das Gehalt der Lehrerin Elise Müller, welches nach dem Schulvorstands-Beschluss vom 15. Mai 1896 auf 1.020 Mark festgesetzt worden ist, wird seitens der Gemeinde-Vertretung genehmigt.
TOP 2: Die Gemeinde-Vertretung hält eine umfangreiche Ausbesserung des Wildshauser Weges nicht für notwendig, hält es indessen zur Erhaltung des jetzigen Zustandes für zweckmäßig, den verschlammten Graben zu reinigen.
TOP 3: Unter der Voraussetzung, dass der Sattler Schwefer ebenfalls aus eigenen Mitteln für die Erziehung seines verwahrlosten Sohnes August beisteuern wird, beschließt die Gemeinde-Vertretung, einem hiesigen Lehrer eine Renumeration von 50 Mark zu bewilligen, falls er den Schüler so weit bringt, dass er mit Verständnis lesen und schreiben lernt. - Das Wort „verwahrlost“ meint mit heutiger Erfahrung: lernbehindert.
Am 8. Juni 1896
TOP 1: Der Antrag des Ackerer Heinrich Geihsler wurde dahin erledigt, dass vorher eine Besichtigung des fraglichen Abfuhrweges durch den Gemeinde-Verordneten Noeke mit dem Antragsteller stattfinden soll. - Es ist nicht aktenkundig, welcher Weg gemeint ist. - Ackerer Heinrich Geihsler: Alte Haus-Nr. 17 / Kerstholtsgasse.
TOP 2: Der Gemeinde-Vorsteher Kehsler erklärt sich bereit, die Anfertigung des Planes der Wasserleitung nach den Bedingungen der Provinzial-Behörde zu bewirken und zwar mit der Maßgabe, dass, falls die Vorlage nicht convenieren (passen, übereinstimmen) sollte, eine Entschädigung nicht beansprucht wird.
TOP 3: Die Gemeinde-Vertretung beschließt, den vom Schulvorstand (Pfarrer Falter) als nicht bildungsfähig bezeichneten August Schwefer für 1 Jahr aus öffentlichen Armen-Mitteln der Idioten-Anstalt zu Niedermarsberg zu überweisen. - Idioten-Anstalt: damals kein Schimpfwort, nicht moralisch abwertend gemeint.
TOP 4: Der Antrag der Witwe Hilgenberg (Hilchenberg) auf Erstattung der Wohnungsmiete wird in der Weise genehmigt, dass dem Caspar Zacharias in vierteljährlichen Raten vom 1. Mai d.J. ab 13 Mark ausgezahlt werden und zwar bis auf weiteres. - Witwe Hilgenberg: 1.12.1895: Alte Haus-Nr. 218 / Hauptstraße; 1 weibl. Bewohner.
TOP 5: Auf Antrag des Gemeinde-Vorstehers Kehsler wird beschlossen, die Auseinandersetzungsbehörde (Separartion...) zu bitten, die Entwässerung des Separationsweges bei der Försterwohnung (Rümmecker Weg) nicht in der geplanten Weise, sondern durch einen Einfall-Schacht, welcher zweckmäßiger und auf die Dauer billiger für die Gemeinde sein wird, vorzunehmen.
TOP 6: Die vom Rendanten Bracht vorgelegte Rechnung der Wasserwerkskasse der Gemeinde Freienohl pro 1895 wurde vorgelegt und : in Einnahme auf 2.227,84 Mark, in Ausgabe auf 1.733,34 Mark festgestellt, sodass ein Kassenbestand von 437,50 Mark verbleibt. Die Resteinnahmen belaufen sich auf 77,78 Mark. Es wurde bemängelt, dass aus dem Jahr 1887 noch eine Resteinnahme von 17,78 Mark zu Lasten des Fritz Helnerus verblieben war. Der Rendant hat sich zunächst zu rechtfertigen, weshalb er diesen Betrag nicht auf dem Beschluss vom 13. Juli 1894, wie ihm zur Pflicht gemacht worden war, erhoben hat. - Mehr ist hier zu nicht aktenkundig.
Am 13 Juli 1896
TOP 1: Die Gemeinde-Vertretung beschließt, die Lieferung der Fourage durch die Gemeinde und die Mund-Verpflegung durch die Quartier-Geber zu übernehmen.- Mehr ist nicht aktenkundig; Fourage ist das Futter für die Militär-Pferde; Mundverpflegung meint das Essen für das in Freienohl einquartierte Militär.
TOP 2: Der Antrag von Becker gnt. Kaiser und Genossen vom 3. Juni 1896 wird abgelehnt, da der Durchlass am alten Kirchenweg vollständig gereinigt und im ordentlichen Bau-Zustand sich befindet. Mit der Ableitung des Sammelwassers von dem genannten Wege mittels Graben zwischen dem Mester und Humpert´schen Eigentum hat die Gemeinde nichts zu schaffen, weshalb es den Antragstellern überlassen bleibt, sich dieserhalb an die Polizeibehörde zu wenden. - Vielleicht war noch früher im „Volksgefühl“ die Gemeinde-Vertretung für alles zuständig.
TOP 3: Der Antrag der Witwe Köhne, den Pachtzins für die Einnahme des Brückengeldes (Langelbrücke) auf 25 Mark zu ermäßigen, wird abgelehnt und beschlossen, in den nächsten Tagen zur Neuverpachtung zu schreiten. Die neue Pachtperiode beginnt mit dem 1. August und dauert bis zum 31. Juli 1899. Bis dahin soll der Witwe Köhne die Empfangungen unter den früheren Bedingungen belassen bleiben. - Empfangungen = Annahme des Brückengeldes. - Bahnwärter a.D. Heinrich Köhne war am 27.4.1896 gestorben LA 57 J.
TOP 4: Es wurde zur Kenntnis gebracht, dass die Beschlüsse des Schulvorstandes nur von den Repräsentanten der kath. Schulgemeinde Freienohl sowie der Vertretung der politischen Gemeinde Freienohl vom 19. März d.J. beziehungsweise 12. Dezember 1872 genehmigt worden sind.
TOP 5: Es wurde Abstand davon genommen, wie dies auch früher schon beschlossen, in Freienohl eine Fortbildungsschule zu errichten. - Hier ist mehr nicht aktenkundig. Siehe auch 3. März 1904 (Kapitel: Netzwerk Schule).
TOP 6: Unter Aufhebung des früheren Beschlusses beschließt die Gemeinde-Vertretung, die Fischerei vom 1. August cr. (lat. currentis: des laufenden – Jahres – 1896) ab zu verpachten und zwar mit Rücksicht darauf, die benachbarten Fischerei-Berechtigten nach wie vor die Fischerei ausnutzen, beziehungsweise verpachten. Die Bedingungen sollen in Gemeinschaft mit dem berechtigten Linneborn entworfen und demnächst der Gemeinde-Vertretung zur Genehmigung vorgelegt werden.
Am 28. Juli 1896
TOPO 1: Die der Fischerei-Verpachtung zu Grunde liegenden Bedingungen wurden nach dem vorgelegten Entwurf angenommen. - Der Entwurf ist hier nicht aktenkundig.
TOP 2: Die von Becker gnt. Kaiser zu zahlende Wassersteuer wurde am 1. April 1896 ab auf 9 Mark pro Jahr ermäßigt. - Der Grund ist nicht aktenkundig. Siehe oben: 13. Juli 1896, TOP 2; Machiavelli´sche Intelligenz: „Ich erst an die Macht, dann für euch das Recht“.
TOP 3: Vom gleichen Zeitpunkt ab wurde in Folge Abgang des Mieters die Wassersteuer des Franz Molitor auf 8 Mark ermäßigt, dagegen diejenige der Witwe Johann Trumpetter wegen Zuzug eines Mieters um 3 Mark erhöht. - Franz Molitor siehe oben 19. März 1896, TOP 2; Abgang bedeutet: Tod; wer gestorben ist, ist nicht aktenkundig.
TOP 4: Die Wassersteuer-Reklamation des Franz Kerstholt gnt. Koßmann wurde verworfen. - Alte Haus-Nr. 14 / Bergstraße 7.
TOP 5: In Folge Auszugs des Mieters wurde der Betrag des Arnold Schroeder zur Wassersteuer pro 1896 um 2 Mark ermäßigt.
TOP 6: Die von Franz Bruchhage beantragte Entnahme von Wasser aus der Wasserleitung wurde abgelehnt. - Ein Grund ist nicht aktenkundig.
TOP 7: Der Antrag des Franz Bruchhage wegen Erlass der Hebesteuer (in der Akte: Heebe... echt Freienohlerisch geschrieben) wurde abgelehnt, weil dessen Besitzung als einzeln belegenes (heutzutage: gelegenes) Gehöft nicht erachtet werden kann. - Der Erlass der Hebesteuer – zum Verständnis – ist nicht aktenkundig. - Franz Bruchhage: Alte Haus-Nr. 212 / Separationsweg: Hohe Fohr 3.
TOP 8: Zur Feststellung der an den hiesigen Schulgebäuden erforderlichen Instandsetzungsarbeiten: Erneuerung der Tore zu den Aborten wurde eine aus dem Gemeinde-Vorsteher Kehsler und den Gemeinde-Verordneten Kerstholt und Tönne bestehende Commission gewählt.
Am 31. Juli 1896
TOP 1: Nachdem der Gemeinde-Verordnete Noeke als Beteiligter abgetreten war (den Raum verlassen hatte), wurde beschlossen die Fischerei dem Landwirt Noeke zu den gestellten Bedingungen als Mitbietender in der gestern stattgefundenen Verpachtung zuzuschlagen unter der Bedingung jedoch, dass er pro Jahr anstatt des gebotenen Betrages von 47 Mark das in der Verpachtung erzielte Höchstgebot von 55 Mark zahlt. Der Zuschlag an Noeke geschah mit Rücksicht auf den Fischerei-Berechtigten Linneborn, der ausdrücklich die von der Gemeinde gestellten Bedingungen auch für sich bietend erachtete, zugleich aber verlangte, dass die Fischerei solchen Personen nicht zugeschlagen werde, welche dieselbe erwerbsmäßig ausnützen, der Höchstbietende jedoch als erwerbsmäßiger Fischer bekannt ist. Ferner war die Gemeinde überzeugt, dass nur in dieser Weise eine Hebung der Fischzucht erfolgen kann.
TOP 2: Die Erhebung des Brückengeldes (Langelbrücke) wurde dem Höchstbietenden Johann Kückenhoff für das Gebot von 27 Mark zugeschlagen.
Am 31. August 1896
TOP 1: Die Wassersteuer für den Neubau Thomas Montag soll niedergeschlagen werden, da derselbe zum Bauen kein Wasser entnommen hat. Dagegen wurde der Maurer Caspar Schwefer von 8 auf 11 Mark erhöht, da derselbe einen Mieter genommen hat. - Thomas Montag: Alte Haus-Nr. 223 / Provinzial-Straße / Breiter Weg; Caspar Schwefer: Alte Haus-Nr. 61 / Hügel 15.
TOP 2: Die durch Umänderung der Zuleitung zum Kordel´schen Haus gewonnenen Bleirohre (!) sollen im Wege der Submission verkauft werden. - Submission: als ein möglichst günstiger Verkauf.
TOP 3: Dem Bauunternehmer Caspar Kehsler wurden für 112 Meter gelieferte Kalksteine: a 2 M = 20 Mark bewilligt.
TOP 4: Die durch den verstorbenen Köhne angepachtete Gemeindewiese soll mit Zustimmung der Witwe Köhne unter den nämlichen Bedingungen an den Dachdecker Kohle verpachtet werden. - Heinrich Köhne, Bahnwärter a.D., LA 57 J., gest. 23.4.1896.
TOP 5: Die Gemeinde-Vertretung ist zwar der Ansicht, dass die in Position 3 des Hauungs-Plans angesetzten 50 Festmeter Buchen-Nutzholz in der Winterseite 3 b nicht vorhanden sind. Ebenso wird bezweifelt, dass der unter Position Nr. 5 ...(1 Wort nicht korrekt lesbar) mit 49 Fest-Meter angesetzte Windbruch pp.(usw.) zu erzielen ist. Nach der Überzeugung der Gemeinde-Vertretung wird der Tax-Wert des zu schlagenden Holzes höchstens sich auf 1800 Mark stellen. Nichtsdestoweniger nimmt sie den Hauungs-Plan und Cultur-Plan in der Voraussetzung an, dass die Forstverwaltung dafür Sorge tragen wird, dass die Ausgaben in dem kommenden Etat-Jahr die Einnahmen nicht überschreiten werden.
TOP 6: Für die Funktionsperiode vom 1. April 1896 bis 1902 wird der Landwirt Johann Kückenhoff zum Amts-Verordneten gewählt. - Vorher war das Maurermeister Franz Göckeler, gest. 10. September 1897, LA 84 J., in Neheim (wohl im Krankenhaus).- Zu unterscheiden ist: Gemeinde- vom Amts-Vorsteher. Ursprünglich war in Hellefeld die Amtsverwaltung; 1842 kam sie nach Freienohl mit dem Freienohler Bürgermeister Alberts, dann 1844 mit Amtmann Devivere auf Gut Bockum. „Arbeitsplatz“: zunächst im Alten Rathaus“, aus heutiger (2010) Sicht mitten auf der St. Nikolaus-Straße zwischen der Alten Schule und der Volksbank; dann im Haus Tönne: Gasthof zur Post, im Zimmer rechts vom Eingang; dann im Haus Rosenthal: „Schmidten Ecke“: Hauptstraße / Brunnenstraße (Düringstraße,später Emmerich, dann Hömberg.
TOP 7: Das Weißeln der Schulen wird dem Bauunternehmer Kehsler unter den nämlichen Bedingungen wie im vergangenen Jahr übertragen.
Am 15. September 1896
TOP 1: Der Vorsteher Kehsler wurde beauftragt, mündlich mit dem Herrn Oberforstmeister zu Arnsberg darüber zu verhandeln, dass der Gemeinde-Wald unter der Aufsicht der Königl. Oberförsterei Rumbeck bleibt.
TOP 2: Für die Familien der durch Untergang Sr. (Seiner) Majestät Schiff „Iltis“ in Trauer versetzt sind, wurden 6 Mark aus der Gemeindekasse bewilligt. - Dieses 1877 erbaute deutsche Kanonenbot (später sagte man: „Kriegsschiff“ im Vergleich zum „Handelsschiff“) ging am 23.7.1896 in einem Taifun des „Gelben Meeres“ bei der Schantung Halbinsel unter.- Namen der Familien sind nicht aktenkundig, wohl keine Soldaten aus Freienohl, denn die wären genannt worden.
TOP 3: Die Anlage der Abfahrt am Plan 148 b wurde dem Bauunternehmer Kehsler übertragen. - Mehr ist nicht aktenkundig; damals wussten „alle“, welche Abfahrt gemeint ist.
TOP 4: Die Reparaturen an den Gebäuden der Gemeinde sollen nach Vorschlag der gewählten Deputierten ausgeführt werden.
TOP 5: Es soll für die Folge ein für allemal untersagt werden, Wäsche auf den Schulböden zum Trocknen aufzuhängen. - Gründe sind nicht aktenkundig. - Volkszählung 1.12.1895: Alte Haus-Nr. 206: Schule / späteres Feuerwehrhaus: unten Amtssekretär Anton Bärens; 1 männl., 3 weibl. Bewohner; oben Lehrerin Wahsermeyer, LA 24 J., 2 weibl. Bewohner (sie + vielleicht ihre Mutter). Nach Bärens: Lehrer Eickelmann, 4 männl., 4 weibl. Bewohner. 1.12.1900: Amtssekretär Anton Bärens: Alte Haus-Nr. 223: Amtshaus.
Am 15. Oktober 1896
TOP 1: In Folge eines circulierenden Gerüchtes, laut welchem der Gemeinde-Wald wie früher wieder unter die Aufsicht der Communal-Oberförsterei Arnsberg gestellt werden solle, wurde der Gemeinde-Vorsteher Kehsler beauftragt, in einer Eingabe an den Regierungs-Präsidenten bittend vorstellig zu werden, dass der hiesige Gemeinde-Wald unter der Aufsicht der Königl. Oberförsterei Rumbeck wie in jüngster Zeit verbleibe.
TOP 2: Die vom Sattler Schwefer an die Feuerwehr eingereichte Rechnung von 10.60 Mark wurde auf die Gemeindekasse übernommen. - Was Sattler Schwefer repariert hat, ist nicht aktenkundig; Schläuche...
TOP 3: Die Genehmigung zur Anlage einer Kegelbahn an dem Gasthaus der Ferdinand Köster wurde erteilt unter der Genehmigung, dass die darauf entfallenden Steuern in die Gemeindekasse Freienohl fließen.
Am 6. November 1896
TOP 1: Das zum Einschlag kommende Buchen-Nutzholz in der Winterseite soll dem Holzhändler Johann Schwefer zu dem gebotenen Preis von 7,45 Mark pro Festmeter abgelassen (überlassen) werden.
TOP 2: Die Beschwerde des Johann Schnapp bezüglich des zu seinem Haus führenden Weges wurde als begründet anerkannt, doch fand sich die Gemeinde-Vertretung nicht in der Lage, eine Instandsetzung verordnen zu können, da die fragliche Wegstrecke von der Separations-Behörde ausgebaut und bis jetzt an die Gemeinde noch nicht überwiesen worden ist.
TOP 3: Die zur Instandsetzung des Weges Hinter den Höfen erforderlichen Steine sollen für Rechnung der Gemeinde von der Abfahrt zum Pumpenhaus vorgesehen und der Aufbringung derselben dem Johann Flinkerbusch ohne Entschädigung, seinem Anerbieten gemäß, überlassen werden.
TOP 4: Zum Deputierten behufs Wahl eines Oberförsters zur Beaufsichtigung der Gemeinde-Waldungen wurde der Gemeinde-Vorsteher Kehsler, welcher sich hierzu bereit erklärte, gewählt.
TOP 5: Die früher für die Aufnahme des Personenstands für die Steuer-Veranlagung gewährte Vergütung von 20 Mark wurde auch für nächstes Steuerjahr dem Gemeinde-Vorsteher Kehsler zugebilligt.
Am 25. November 1896
TOP 1: Die Wassersteuer für Joseph Trumpetter soll vom 1. Mai d.J. ab um 3 Mark, des Franz Peetz vom 1. August d.J. ab um 3 Mark, der Witwe Arnold Geihsler vom 1. Mai d.J. um 5 Mark, des Franz Eickelnmann jun., der Witwe Schwefer vom 1. Januar d.J. um 3 Mark, und die Witwe Schmied Schwefer vom 1. Oktober d.J. um 3 Mark erhöht werden. - Die unterschiedlichen Beschlussfassungen sind in der Akte nicht begründet, machen aber wohl deutlich ein einfühlsames Wissen.
TOP 2: Die Gemeinde-Vertretung ist damit einverstanden, dass die im neuen Betriebs-Plan im Plan 195 als Blöße bezeichnete Fläche abgeholzt und im Frühjahr 1897 sofort aufgeforstet wird, setzt jedoch voraus, dass das gewonnene Holz nicht zur Berechnung kommt; zugleich wird gewünscht, dass nicht allein diese Fläche, sondern auch der angrenzende schon früher der Gemeinde gehörende Holzbestand zwischen Rümmecke und Krummer Weg abgetrieben (gefällt) und ebenfalls sofort bepflanzt wird.
TOP 3: Die Gemeinde-Vertretung erklärt sich bereit, die behördlicherseits in Aussicht gestellten Beiträge als Beihilfe für Aufforstung von Ödflächen für Wege, Cultur-Anlagen etc. im Wald zu verwenden.
TOP 4: Die zum Abtrieb kommenden Fichten an der Sägemühle sollen vor dem Hieb in engerer Submission zum Verkauf gestellt werden.
TOP 5: Der Antrag des Carl Kordel zum Nachlass der an das Wasserwerk zu zahlenden 20 Mark wurde abgelehnt. - Ein Grund ist nicht aktenkundig. - Carl Kordel: Alte Haus-Nr. 120 / Bergstraße / Auf dem Mühlenberg 26.
TOP 6: Die Rechnung des Fuhrmanns Theodor Geihsler für Hin- und Rückfahrt der Feuerspritze nach Oeventrop wurde in Höhe von 7,50 Mark als angemessen erkannt. - Und von der Gemeindekasse übernommen. In den Oeventroper Akten wird stehen, wie gewaltig das Feuer war...
TOP 7: Die Kündigung des der Gemeinde schuldigen Kapitals seitens des Caspar Weber hier wurde angenommen. - Einzelheiten sind nicht aktenkundig.
TOP 8: Es soll versucht werden, die Zuchtochsen anderweit (später sagt man: anderweitig) unterzubringen und (es) soll zu diesem Zweck eine Ausschreibung mit Angabe des Preises erfolgen. - Gründe für den Wechsel sind nicht aktenkundig.
Am 12. Dezember 1896
TOP 1: Der bereits in der Irrenanstalt zu Marsberg untergebrachte Heinrich Düring soll als ortsarm behandelt werden und die in Folge dessen an die Anstalt zu zahlenden Gelder zu 1/3 von der Gemeinde entrichtet werden.
TOP 2: Die im Wege der Submission (zirka 50 Festmeter Fichten im Stückelnhahnen) (!) verkauften Fichten wurden den Bauunternehmern Gebrüder Rocholl für das Höchstgebot von 16 Mark pro Festmeter zugeschlagen vorbehaltlichGenehmigung der Forstveraltung.
TOP 3: Die als Abschlagszahlung von dem Oberförster Walloth verlangten 200 Mark für Anfertigung eines neuen Betriebsplans wurden bewilligt. - Ein solcher Betriebsplan ist nicht aktenkundig.
Am 2. Januar 1897
TOP 1: Die für die Wahlperiode1897/1902 neu gewählten Gemeinde-Verordneten Caspar Altenwerth und Johann Flinkerbusch wurden vom Vorsitzenden nach vorgängiger Vorhaltung durch Handschlag verpflichtet und in ihr Amt eingeführt. - Vorhaltung: nicht, wie heutzutage, negativ gewichtet, sondern positiv gewichtet: nach inhaltlich gründlicher Information... Wer ausgeschieden ist, ist hier nicht aktenkundig.
TOP 2: Auf den Antrag des Löwenbach wurde beschlossen, ein Projekt und einen Kosten-Anschlag über Herstellung eines Rohr-Durchlasses vom Löwenbach´schen Stall bis zum Provinzial-Straße-Durchlass anfertigen zu lassen. Derselbe soll der Provinzial-Wegebau-Verwaltung vorgelegt und diese um Gewährung einer Beihilfe angegangen werden. Die Anlage soll jedoch nur dann zur Ausführung kommen, wenn der Kirchenvorstand damit einverstanden ist und durch Revers auf alle etwaigen Schadens-Ansprüche verzichtet. - Bendix Löwenbach, Handelsmann: Alte Haus-Nr. 90 / Hauptstraße 3 / später Schuhhaus Klemm; Stall: möglich Alte Haus-Nr. 91 / Hügel-Straße; Genaueres ist nicht aktenkundig.
TOP 3: Behufs eventueller Versicherung von Nadelholz-Beständen im hiesigen Gemeinde-Wald wurde beschlossen, von der betreffenden Versicherungsgesellschaft die einschlägigen Versicherungs-Bedingungen einzuholen.
TOP 4: Das Bedürfnis der Conzession zum Kleinhandel bzw. Ausschank in geistigen Getränken (damit waren damals alkoholische Getränke: Bier, Schnaps usw. gemeint) wurde bezüglich des hiesigen Consum-Vereins sowie des Vereinshausesverneint. - Gründe sind nicht aktenkundig; für das Vereinshaus (Kirchen-Besitz) auch nicht im Jahresbericht des Pfarrers Falter.
TOP 5: Zum Schiedsmann hiesiger Gemeinde wurde der Gastwirt Johann Kerstholt auf eine weitere Funktionsperiode von 3 Jahren wieder gewählt.
TOP 5: Der Antrag des Försters Ganczarsky um Gehaltsaufbesserung über den unter Vorsitz des Herrn Landrats Freusberg zu Stande gekommenen Gemeinde-Beschluss vom 26. September 1892 festgesetzten Betrag hinaus wurde abgelehnt, weil in benannter Sitzung die Gehalts-Festsetzung als vollständig den Vorschriften Königlicher Regierung entsprechend stattfand. Ferner ist ihm eine Miet-Entschädigung von 150 Mark bewilligt, welche als vollkommen ausreichend angesehen wurde. Wir beziehen uns dieserhalb auf den Gemeinde-Beschluss vom 28. Juli 1893, welcher ebenfalls unter dem Vorsitz des Herrn Landrats Freusberg stattfand. Ganczarsky behauptet mit Unrecht, dass er habe keine passende Wohnung erlangen können, wie dieser Beschluss darlegte; ebenso ist es unrichtig, dass er aus der früheren Wohnung heraus gedrängt worden sei. Vielmehr hat er durch ärztliche Atteste zu beweisen versucht, dass die Wohnung gesundheitsschädlich sei und wollte die Gemeinde hierdurch zum Neubau zwingen. Er hat dies schriftlich auch noch nach seinem Auszuge aus der Wohnung zu beweisen versucht. Unrichtig ist ferner, dass erhebliche Reparaturen und Anlagen an der früheren Wohnung stattgefunden haben. Durch den Abbruch der früheren Anbauten Baracken hat die Wohnung wieder ein gefälligeres wohnlicheres Ansehen erhalten. Zudem hält der strebsamere ...(1 Wort nicht korrekt lesbar) Mieter auf Reinlichkeit mehr wie das früher der Fall war. Im übrigen sieht sich die Gemeinde-Vertretung nicht veranlasst, die von Ganczarsky gemachte Aufstellung seiner Staats- und Communal-Abgaben, ...(1 Wort nicht korrekt lesbar) näheren Prüfung in Bezug auf ihre Höhe und Notwendigkeit zu unterziehen.
TOP 6: Das Halten der Zuchtochsen soll, nachdem verschiedene Bewerber aufgetreten sind, öffentlich vergeben werden. - Die Bewerber sind hier nicht aktenkundig.
Am 9. Januar 1897
TOP 1: Die Gemeinde-Vertretung beschließt zum Zweck der Hebung der Rindviehzucht die Haltung von 2 Bullen zur Gemeinde-Sache zu machen und eine mit 2 Zuchtbullen zu besetzende Bullen-Station in Freienohl zu errichten, falls für die Anschaffung der Bullen aus Mitteln der Landes-Kultur-Gesellschaft für den Regierungs-Bezirk Arnsbereg ein Zuschuss von je 200 Mark bewilligt wird. Für den Fall der Bewilligung beschließt die Gemeinde-Vertretung weiter: (1.) Die Gemeinde Freienohl verpflichtet sich, mit dem erbetenen Zuschuss zwei taugliche Bullen anzuschaffen, zu unterhalten und im Fall des Abgangs (Todes) durch gleich gute Tiere wieder zu ersetzen. Die durch den Zuschuss nicht gedeckten Anschaffungskosten werden aus der Gemeindekasse bezahlt. (2.) Bezüglich der Tauglichkeit der Bullen unterwirft sich die Gemeinde, wenn dies erfordert werden sollte, dem Gutachten eines von der Landes-Kultur-Gesellschaft ernannten Sachverständigen. (3.) Die Unterhaltung der Bullen wird unter Ausschluss des Verdinges im Wege des Mindest-Gebotes einer geeigneten Persönlichkeit in Freienohl übertragen und die Bedingungen durch besonderen Vertrag geregelt. (4) Für die Benutzung der Bullen wird zur Deckung der Unterhaltungs-Kosten von jedem zum Decken vorgeführten Stück weiblichen Rindviehs ein Sprunggeld von 1 Mark erhoben. Die durch das Sprunggeld etwa nicht gedeckten Teile der Unterhaltungskosten werden von der Gemeinde bestritten. Die Vergebung der Zuchtstiere an die Anbieter wurde bis zum 15. d.M. vertagt. - Manche mögen über den seltsamen Stil schmunzeln.
Am 16. Januar 1897
TOP 1: Das Halten der beiden Zuchtbullen soll unter Zugrundelegung des vom Vorsitzenden entworfenen Vertrages, dem Franz Peetz gegen eine jährliche Vergütung von 240 Mark übertragen werden. - Franz Peetz: Alte Haus-Nr. 55 / Krumme Straße 2 (2012 Ehepaar Friedrich Neise).
TOP 2: Holzhändler Caspar Schröer erhält auf seinen Antrag einen Nachlass von 3 Mark auf die unlängst empfangenen Weihnachtsbäume. - Mehr ist hier – leider – nicht aktenkundig. - Lesenswert: Wikipedia: Weihnachtsbäume, Geschichte...
TOP 3: Der Vorsitzende brachte zur Kenntnis der Versammlung, dass entgegen dem Hauungs-Plan und entgegen seiner bestimmten Weisung, welche er durch den Hausmeister Höhmann dem Förster übermitteln ließ, über 20 Festmeter Fichten im Distrikt Stückelnhagen (1897 so geschrieben) augenscheinlich im Interesse des Käufers mehr hauen ließ. Die Gemeinde-Vertretung beschließt, den Herrn Oberförster zur Besichtigung nach hierher zu bitten und demnächst (danach) bei der zuständigen Behörde über diesen Vorfall Beschwerde zu führen. - Pst!
TOP 4: Die Rechnung des Bauunternehmers Kehsler über verschiedene Instandsetzungs-Arbeiten an den hiesigen Gemeinde-Gebäuden wurde zum Betrag von 247,14 Mark auf hiesige Gemeindekasse übernommen. - Einzelheiten sind nicht aktenkundig; Alte Schule, Küsterhaus, späteres Amtshaus, späteres Feuerwehrhaus, Ratszimmer.
Am 6. Februar 1897
TOP 1: Punkt 1 der Tagesordnung betr. Wald-Versicherung wurde ausgesetzt. - Einzelheiten sind nicht aktenkundig.
TOP 2: Der Haushalts-Anschlag des kath. Schulverbandes Freienohl pro 1897/98 wurde vorgelegt und nach Kenntnisnahme genehmigt. Das Schulkassen-Defizit wurde in Höhe von 3.486,02 Mark bewilligt.
TOP 3: Der Gemeinde-Etat von Freienohl für das Rechnungsjahr 1897/98 wurde titelweise durchberaten und in Einnahme und Ausgabe auf 1.800 Mark festgesetzt.
TOP 4: Versammlung nimmt Kenntnis von der Zuschrift des Direktors der Landes-Cultur-Gesellschaft bezüglich der Gemeinde-Bullen. - Inhalte sind nicht aktenkundig.
TOP 5: Punkt 5 der Tagesordnung wurde gleichfalls zur weiteren Recherchierung abgesetzt.
TOP 6: In der Pflegschaftssache des Invaliden Heinrich Düring beschloss die Gemeinde-Vertretung auf Aufhebung des zwischen dem Pfarrer Falter einerseits und der Alexianer-Anstalt zu Merlenbach andererseits bestehenden Vertrages zu klagen, falls nicht der Pfleger von selbst unverzüglich die erforderlichen Schritte einleitet, den Vertrag zu lösen und dem Ortsarmen-Verband das für den Düring verwaltete Vermögen uns antwortet. - Weitere Einzelheiten sind nicht aktenkundig.
TOP 7: Die Gemeinde-Vertretung beschließt endlich, bei Gelegenheit die Gemeindewege des Ortes einer Besichtigung zu unterziehen, um festzustellen, welche Reparaturen daran notwendig sind.
Am 20. Februar 1897
TOP 1: Nach Mitteilung der Verfügung Königlicher Regierung vom 30. v.M. A IV Titel 57 die Gehaltsfrage des Försters Ganczarsky betreffend nimmt die Versammlung Bezug auf ihren Beschluss vom 2. Januar d.J., laut welchem das Gehalt des Försters nach nach den Bestimmungen Königlicher Regierung zu regeln vor. Die Gemeinde-Vertretung hat in keiner Weise Veranlassung genommen, hieran zu rütteln. Sie überlässt die Erledigung der Angelegenheit lediglich der vorgesetzten Behörde nach Maßgabe der früheren desfallsigen Regierungs-Verfügung.
TOP 2: Die Beschlussfassung über die Versicherung des Communal-Waldes gegen Feuersgefahr wurde nochmals ausgesetzt. - Gründe sind nicht aktenkundig.
TOP 3: Versammlung schloss sich dem Vorschlag der Wasserwerks-Deputation, die Wasser-Steuer in bisheriger Weise festzusetzen,an, und zwar mit Rücksicht auf die in Aussicht genommene Neuanlage einer natürlichen Quellfassung (korrekt?); die Wassersteuer wurde auf 1.694 Mark festgesetzt.
TOP 4: Punkt 4 der Tagesordnung wurde bis zur nächsten Sitzung ausgesetzt. - Das Thema ist nicht aktenkundig.
TOP 5: Als Beitrag der Gemeindekasse zur Bestreitung der Kosten einer würdigen Begehung der 100-jährigen Geburtstagsfeier des hochseligen Kaisers Wilhelm, insbesondere zum Zweck der Illumination der Gemeinde-Gebäude und Veranstaltung des üblichen Abgebens von Böllerschüssen wurde der Betrag von 40 Mark ausgesetzt. - Kaiser Wilhelm I. geb. 22. März 1797, gest. 9. März 1888.
Am 26. März 1897
TOP 1: Nachdem eine Besichtigung der Straßen vorgenommen war, wurde beschlossen, mit Neupflasterung der 3 Hauptstraßen (!) des hiesigen Ortes vorzugehen, je nachdem die disponiblen Geldmittel dies gestatten. Zunächst soll die östliche Straße (Bergstraße) im nächsten Jahr (zur Zeit ist März!) instandgesetzt und zu diesem Zweck ein diesbezüglicher Kostenanschlag beschafft werden, so zeitig, dass noch im Laufe des nächsten Herbstes (wohl 1897) die Abhaltung des Verding-Termins erfolgen kann. - Verding = Ausschreibung.Die anderen 2 „Hauptstraßen“ sind hier nicht genannt; vielleicht die Mittelstraße und Krumme Straße; die Provinzial-Straße und Breiter Weg war „Sache“ der Provinz: Königliche Regierung in Arnsberg.
TOP 2: Da der Kirchenvorstand (Pfarrer Falter) die Ausstellung eines Reverses bezüglich der Entwässerung der östlichen Straße (Bergstraße) und der Wasser-Zuführung nach dem Einfall-Schacht bei dem Löwenbach´schen Haus verweigert hat, soll nunmehr bei der Provinzial-Verwaltung der Antrag gestellt werden, das fragliche Wasser unterirdisch vor dem Löwenbach´schen Haus vorbei in den Breiten Weg zu leiten. - Mit Kirchenvorstand ist damals immer der Pfarrer gemeint. - Genauer Inhalt und Grund für die Verweigerung sind nicht aktenkundig.- Löwenbach: später Schuhhaus Klemm
TOP 3: Der Antrag des Kirchenvorstandes vom 19. März auf Abänderung der Wasser-Abführung am Kirchhof soll unberücksichtigt bleiben, da (1.) die Gemeinde-Behörde nicht zuständig ist in Sachen Beflößung eine Entscheidung zu treffen und (2.) da die gegenwärtig bestehende Anlage auf ausdrückliches Verlangen des Kreis-Landrats ausgeführt worden ist. - Mit Kirchhof ist der Alte Friedhof gemeint.
TOP 4: Der Antrag des Schneiders Caspar Düring auf Ersatz von 25 Mark für Düngemittel wurde insofern als berechtigt angesehen, als ihm eine Entschädigung von 15 Mark aus Billigkeits-Rücksichten gewährt werden soll. - Billigkeit: hier Rechtmäßigkeit; Inhaltliches ist nicht aktenkundig, auch nicht der Grund für den unterschiedlichen Geldbetrag.
TOP 5: Zur Begutachtung der durch den Unternehmer Peetz angeschafften beiden Zuchtochsen wurde eine Commission, bestehend aus (a) Johann Kückenhoff, (b) Joseph Noeke und (c) Johann Siepe gewählt.
TOP 6: Zum Kuhhirten der hiesigen Gemeinde für das laufende Jahr soll der Antrag Mündeleins unter denselben Bedingungen wie im vorigen Jahr bestellt werden.
TOP 7: Die Rechnung des Anton Winterhoff über Kosten für Sch...(nicht lesbar)schlagen auf öffentlichen Wegen wurde mit 6 Mark auf die Gemeindekasse übernommen. - Anton Winterhoff, Müller: Alte Haus-Nr. 76 / Giesmecke. Freienohler Mühle. - Wahrscheinlich sind Steine gemeint.
TOP 8: Die Wassersteuer für das Vereinshaus wurde für das Jahr 1897 um 20 Mark, d.h. von 60 auf 40 Mark ermäßigt, da der Flaschenbier-Handel seitens des Weigel eingestellt worden ist. - Ob die Begründung gründlich, verständlich ist? - Vereinshaus: initiiert von Pfarrer Falter; ist Bier-Ausschank verboten worden? Oder er lohnte sich nicht? Gasthof Hellmann, Breiter Weg.
TOP 9:Um den Einwohnern von Freienohl den Anschluss an die Wasserleitung zu erleichtern, soll für diejenigen, welche bis zum 1. Juli d.J. die Anlage einer solchen beantragen, die gemäß § 2 der Wasserwerk-Statuten mit 100 Mark festgesetzte ...(1 Wort nicht korrekt lesbar) um die Hälfte ermäßigt werden.
TOP 10: Die Gemeinde-Vertretung lehnte es ab, die von der Separations-Gemeinde für den Weg Nr. 74verwendeten Baukosten-Beträge mit zusammen 99,50 Mark zurück zu erstatten, hauptsächlich da die Mauer aus schlechtem Material ausgeführt worden ist. Die Gemeinde ist der Ansicht, dass sie zunächst hätte befragt werden müssen, ob sie mit Ausführung der Arbeiten durch die Separations-Behörde einverstanden sei und glaubt überdies, dass unter ihrer Leitung die Anlage dauerhafter hergestellt worden sei. - Siehe unten 31. Mai 1897, TOP 11.
TOP 11: Die Gemeinde-Vertretung beschließt, die Pensions-Kassen-Beträge des Rendanten Bracht und des Försters Ganczarsky wie bisher aus der Gemeindekasse ganz zu bezahlen. Die von den beiden pro 1895/96 und 1896/97 etwa notierten Beiträge sollen zurück erstattet werden.
TOP 12: Der Gemeinde-Vorsteher wurde beauftragt, den Heinrich Geihsler gnt. Goebels hierselbst bezüglich der erforderlichen Abfuhr von dem angepachteten Grundstück auf der Rosenbrache angemessen zu entschädigen. - Trauungsregister: Heirat am 20.5.1869 Heinrich Geihsler gnt. Goebels mit Gertrud Mester gnt. Hanfranz; 1.12.1895: Alte Haus-Nr. 22 / Bergstraße 20.
TOP 13: Die Gemeinde-Vertretung beschließt, die am Weg 77 vorhandene unbequeme Ausbiegung durch unentgeltliche Hergabe eines Streifens von 1 Meter Breite aus dem Plan 74 des Armenfonds zu verbreitern, jedoch nur unter der Voraussetzung, dass mit dem derzeitigen Anpächter eine diesbezügliche Einigung zustande kommt.
TOP 14: Der vom Königl. Oberförster vorgelegte Betriebsplan für den hiesigen Gemeinde-Wald für die Dauer der nächsten 20-jährigen Betriebsgemeinde wurde nach der Vorlage genehmigt.
TOP 15: Da der Pastor (Pfarrer Falter) der Verpflichtung, die Gemeindewiese im Ohl von dem angeschwemmten Kies zu reinigen, bisher nicht nachgekommen ist, soll die Separations-Behörde ersucht werden, den Genannten hierzu anzuhalten.
Am 21. April 1897
TOP 1: Zum Stellvertretenden Gemeinde-Vorsteher wurde der Landwirt Johann Kückenhoff Junior gewählt.
TOP 2: Dem Kind der Witwe Otto wurde für die bevorstehende Feier der Ersten Hl. Kommunion 1 Paar Schuhe bewilligt. - Damals gab es die Erste Hl. Kommunion mit 14 Jahren. Ab etwa 1914 mit 8 – 9 Jahren (3., 4. Klasse)). Seit etwa 2010 wird diskutiert: ab 14, 15 Jahre (und die Firmung verschieben auf 18, 21 Jahre).
TOP 3: Der Witwe Arnold Krick wurde mit Rücksicht auf den eingetretenen Todesfall eines Kindes eine einmalige Unterstützung von 20 Mark bewilligt. - Sterberegister: Josefine Krick, 4 Jahre, gest. 30.3.1897. - Trauungsregister: Heirat am 20.9.1874 Arnold Krick mit Maria Gertrud Hölter aus Hellefeld. Sterberegister: Arnold Krick, Tagelöhner, LA 50 J., gest. 2.5.1895.
TOP 4: Zur Besichtigung der Grundstückebehufs Entfernung des Huflattichs wurde eine aus 3 Mitgliedern bestehende Commission bestehend: (a) aus den Gemeinde-Verordneten Funke, (b) Kerstholt und (c)Tönne gewählt.
TOP 5: Die Rechnung des Caspar Altenwerth über ärztliche Behandlung seines in dem landwirtschaftlichen Betrieb bei Noeke verletzten Sohnes wurde zum Betrag von 73 Mark auf die Gemeindekasse zur Zahlung bzw. Erstattung übernommen. Die Gemeinde-Vertretung behält sich vor, nach Einholung eines Rechtsgutachtens Noeke ersatzpflichtig zu machen.
TOP 6: Von dem Schreiben der Spezial-Commission an den Pfarrer Falter betr. der Reinigung der Gemeindewiese im Ohl wurde Kenntnis genommen. - Das Schreiben ist hier nicht aktenkundig.
TOP 7: Zur Prüfung der Gemeindekasse-Rechnung pro 1895/96 wurden die Gemeinde-Verordneten Altenwerth und Tönne gewählt.
Außerhalb der Tagesordnung wurde noch folgendes verhandelt unter Zustimmung der sämtlichen Gemeinde-Verordneten:
TOP 8: Dem Oberförster Walloth soll für die Anfertigung des Betriebsplans für den hiesigen Gemeinde-Wald als Schluss-Zahlung der Betrag von 100 Mark zur Anweisung gebracht werden.
TOP 9: Nach Vortrag des Vorsitzenden am heutigen Tag der Beratung über die Frage, ob ...(1 Wort nicht korrekt lesbar) dem Gemeinde-Oberförsterei-Bezirk Arnsberg angehörig gewesene Gemeinde-Waldung dem genannten Bezirk wieder zugelegt werden soll, als Deputierter angemahnt (?) hat, wurde beschlossen, falls entgegen dem Willen der Gemeinde-Vertretung durch Verfügung des Landwirtschafts-Ministers diese Zulegung verordnet werden sollte, die Wahl des Oberförsters Planz als solcher und die getroffene Gehaltsfestsetzung gutzuheißen. - Inhaltlich wohl nicht ganz verständlich.
Am 31. Mai 1897
TOP 1: Der als stellvertretender Gemeinde-Vorsteher vom Königl. Landrat bestätigte Landwirt Johann Kückenhoff jun. wurde unter Hinweis auf die Allerhöchste Verordnung vom 6. Mai 1867 in sein Amt eingeführt.
TOP 2: Der Antrag des Pfarrers Falter auf Niederschlagung der auf die Zeit vom 17. April bis zum 15. Mai entfallenden Wassersteuer wird abgelehnt. Bevor der Wassermesser für das Vereinshaus angebracht wird, soll derselbe auf richtige Funktionierung geprüft werden. Die Kosten hierfür sowie für Einbauen und die Kontrolle würden vom Eigentümer des genannten Hauses (Pfarrer Falter) getragen.
TOP 3: Die Wassersteuer für Anton Löbach wurde fürs Jahr auf 8 Mark festgesetzt. Der Bezug des Wassers aus der Leitung datiert vom 1. April an. - Anton Löbach, Alte Haus-Nr. 198 / Hauptstraße.
TOP 4: Für Anfertigung der Taxe über den Wert der Holzbestände, welche die Gemeinde aus Anlass der Separation abgibt und empfängt, sollen an den Communal-Oberförster Wallothzusammen 241,11 Nark als Betrag seiner Liquidation ausgezahlt werden.
TOP 5: Von dem ablehnenden Bescheid des Königl. Oberförsters Preuhs in Sachen der geplanten Anlage eines Fußweges durch die Fichten-Culturen Distrikt Hohlbusch wurde Kenntnis genommen.
TOP 6: Nachdem die Gemeinde-Vertretung von den Verhandlungen in der Unterstützungssache der Witwe Bauunternehmer C. Rocholl Kenntnis genommen hat, beschließt sie, ihr eine Unterstützung aus öffentlichen Mitteln zu verweigern, da eine Hilfsbedürftigkeit derselben nicht anerkannt wird. - Sterberegister: Bauunternehmer Caspar Rocholl , geb. 1830, gest. 22.11.1892; Maurer Johann Rocholl, geb. 1829, gest. 20.12.1892.
TOP 7: Die Gemeinde-Vertretung gestattet der Separationsgemeinde, den bisherigen Fußweg vom Stückelhahn nach der Rümmecke beizubehalten und auszubauen.
TOP 8: Die Gemeinde-Vertretung lehnt den Antrag des Landwirts Noeke auf Auszahlung der 3 % des Bonitierungswertes ab, für den Fall, dass er auf seinen Antrag bestehen solte, wird die Auseinandersetzung-Behörde Gemeinde seits ersucht werden, diese Angelegenheit ...(1 Wort nicht korrekt lesbar) für jeden Interessenten zu regeln.
TOP 9: Von der Genehmigung der Bullen-Station durch die Landes-Cultur-Gesellschaft wird Kenntnis genommen. - Inhaltliches ist nicht aktenkundig. Siehe 6.2.1897 TOP 4.
TOP 10: Der Antrag des Flaschenbier-Händlers Anton Blessenohl auf käufliche Überlassung eines Splissteiles (ein ziemlich kleines, kaum wertvolles Garten-Grenzstück)) zwischen der Arnsberg-Beverunger-Chausse und der Hügelstraße, angrenzend an Caspar Geihsler, wurde abgelehnt. - Ein Grund ist nicht aktenkundig. Anton Blessenohl: Alte Haus-Nr. 229, Hauptstraße 22 (früher Arnsberg-Beverunger-Chaussee).
TOP 11: Mit Rücksicht darauf, dass die Anlage der Mauer an dem Weg Nr. 74 bei dem Anton Heckmann´schen Garten der Gemeinde in der Unterhaltung nicht zur Last fällt, wurde der Beschluss vom 26. März aufgehoben und die von der Separations-Behörde vorgelegten Wegebaukosten nunmehr übernommen. - Anton Heckmann, Alte Haus-Nr. 168, Krumme Straße 57.- Siehe oben 26. März 1897, TOP 10.
Am 8. Juli 1897
TOP 1: Siehe oben 31. Mai 1897, TOP 10: Der Antrag des Bierhändlers Anton Blessenohl mit Errichtung eines Wohnhauses an der Ecke der Provinzial- und Hügelstraße wurde mit der Maßgabe genehmigt, dass die Fluchtlinie in der Verlängerung des Becker´schen Hauses festgelegt wird und der Bau in der gesetzlichen Entfernung vom Gemeinde-Eigentum errichtet wird. Im übrigen wird vorausgesetzt, dass der Bauplan genau eingehalten wird. - Heinrich Becker, Buchhändler, Buchbinder, Hauptstraße 18 / Alte Haus-Nr. 222.
TOP 2: Der Antrag des Anton Blessenohl auf Genehmigung des Anschlusses an die Wasserleitung wird genehmigt, indes hat sich derselbe zunächst noch nicht über die Art und Weise des Anschlusses ins Benehmen gesetzt. - Benehmen: damals nicht als ethisches, moralisches, höfliches Verhalten verstanden, sondern: keine Vereinbarung getroffen.
TOP 3: a) Da der älteste Sohn der Witwe Arnold Krick bereits 2 Mark pro Tag verdient, beschloss die Gemeinde-Vertretung, ihr die Wohnungsmiete vom 1. August d.J. ab nicht mehr zu gewähren. b) Es soll versucht werden, die Witwe Franz Pöttgen, welche sich zur Zeit im Krankenhaus in Meschede befindet, in einer Provinzial-Anstalt unterzubringen. - Gründe, Einzelheiten sind nicht aktenkundig. c) Die für die geisteskranke Tochter des Rottenarbeiters Arnold Feldmann gezahlten Beiträge sollen von dem letzteren wieder eingezogen werden und zwar vom 1. Juli d.J. ab, da derselbe sehr wohl in der Lage ist, diese Kosten selbst aufzubringen. - Arnold Feldmann, Alte Haus-Nr. 108 / Hauptstraße; 1.12.1895: 2 männl., 3 weibl. Bewohner. - Rotten-Arbeiter: in der Arbeitsgruppe beim Eisenbahn-Strecken-, Schienen-Bau, Tunnelbau.
TOP 4: Um beurteilen zu können, ob die Wasserversorgung der hiesigen Ortschaft durch natürliche Quell-Fassung möglich sei, wird eine Commission, bestehend (1.) aus dem Gemeinde-Vorsteher Kehsler, (2.) Joseph Noeke, (3.) Johann Kerstholt, (4.) Johann Schwefer gewählt, welche im Laufe der nächsten Woche das in Betracht kommende Quellen-Gebiet besichtigen und demnächst über das Ergebnis in der nächsten Sitzung referieren sollen.
TOP 5: Zur Feststellung der notwendigen Reparaturen an der Schule, bzw. den Gemeinde-Gebäuden wurde eine Commission, bestehend außer dem Gemeinde-Vorsteher Kehsler, aus dem Schulvorstands-Mitglied Kerstholt und Gemeinde-Verordneten Tönne gewählt.
TOP 6: Die Gemeinde-Vertretung nimmt Kenntnis davon, dass vom Landwirtschaftlichen Kreisverein zur Unterhaltung einer Bullen-Station 200 Mark gewährt worden sind.
TOP 7: Die Wassersteuer der Witwe Schuhmacher Schwefer pro 1897 in Höhe von 4 Mark wird niedergeschlagen. - Witwe Schuhmacher Johann Schwefer, Alte Haus-Nr. 18 / Kerstholtsgasse 2 / Bergstraße; Johann Schwefer: geb. 1848, gest. 14.8.1892, LA 44 J.
Am 24. Juli 1897
TOP 1: Die Kosten, welche aus der Bullen-Besichtigung erwachsen sind, sollen ebenso wie diejenigen, die noch durch die weiteren Voruntersuchungen entstehen, durch die Wasserwerkskasse gedeckt werden. - Die Begründung in Bezug auf die Wasserwerks-Kasse ist nicht aktenkundig; die bezieht sich gewiss nicht auf das Decken der Kosten. Schmunzeln.
TOP 2: Der Antrag des Arnold Feldmann auf Weiterzahlung der Kosten für seine geisteskranke Tochter wird abgelehnt und behält es beim Beschluss vom 8. d.M. sein Bewenden. - Siehe oben 8.7.1897,TOP 3 c.
TOP 3: Die Gemeinde-Vertretung nimmt Kenntnis davon, dass der Amtmann der Separations-Wegebau-Kasse einen Vorschuss von 1.650 Mark aus der Gemeindekasse Freienohl geleistet hat. Sie genehmigt das Verfahren in der Erwartung, dass die Rückerstattung bis zum 1. April 1898 stattfindet.
TOP 4: Die vom Rendanten Bracht vorgelegte Rechnung der Wasserwerkskasse pro 1896 wurde geprüft und durchberaten und dabei nichts zu erinnern (einzuwenden) gefunden. Die Rechnung schließt ab: a) In Einnahmen mit 2.892,86 Mark; b) in Ausgaben mit 1.573, 83 Mark; c) mit einem Kassenbestand von 819,03 Mark.
TOP 5: Die von dem Rendanten Bracht gelegte Gemeindekassen-Rechnung für das Jahr 1895/96 wurde vorgelegt, nach den Beträgen geprüft und dabei die im Revisions-Protokoll am 7. Juni gezogenen Erinnerungen aufrecht erhalten, soweit sie nicht bereits durch die Auskunft des Amtmanns ihre Erledigung gefunden haben. Die Rechnung schließt ab: a) in Einnahmen mit 29.424,45 Mark; b) in Ausgaben mit 28.829,11 Mark; c) im Bestand mit 595,34 Mark. Die Restverwaltung mit einem Einnahmen-Wert von 3018,92 Mark und mit einem Ausgabe-Rest von 1024,61 Mark. Dem Rendanten wird vorbehaltlich der Erledigung der Notabene des Revisions-Protokolls Decharge erteilt.
Am 28. August 1897
TOP 1: Die durch die Commission festgesetzten Reparaturen an hiesigen Gemeinde-Gebäuden sollen nach Maßgabe der vorgelegten Aufzeichnung – nicht aktenkundig – zur Ausführung gebracht werden. Abschrift des bezüglichen Schriftstücks soll dem Schulvorstand (Pfarrer Falter) behufs Mitteilung an das Lehrer-Personal mitgeteilt werden. Dazu soll die Reinigung der Schulaborte im Weg des schriftlichen Angebots an den Mindestfordernden vergeben werden.
TOP 2: Das Anerbieten des Arnold Feldmann, auf die Kostenauslagen für seine geisteskranke Tochter bis auf weiteres jährlich den Betrag von 60 Mark der hiesigen Gemeinde zu erstatten, wurde genehmigt. - Siehe oben: 8.7.1897, 3c; 24.7.1897,2.
TOP 3: Das Monitum Nr. 8 zur Rechnung der Gemeindekasse Freienohl betreffend Erstattung zu viel berechneter Hebe-Gebühren des Rendanten wird aufrecht erhalten. - Das Monitum, die Mahnung ist inhaltlich nicht aktenkundig.
TOP 4: Bei der Bau-Inspektion Soest soll der Antrag auf Entfernung des Wassers, welches sich auf der Ost-Straße (Bergstraße) sammelt, gestellt werden.
Am 21. September 1897
TOP 1: Der seiner Zeit von Löwenbach gestellte Antrag um Ableitung des Wassers von der sogenannten Oststraße (Bergstraße) soll vorläufig der eingetretenen Schwierigkeiten halber verlegt werden bis zur demnächstigen (!) Neupflasterung der Straße. - Siehe oben: 2.1.1897, 2. - 26.3.1897, 2.
TOP 2: Dem Kaspar Flinkerbusch soll für den Transport der Feuerspritze zum Schulte´schen Brand nach Oeventrop statt der verlangten 10 Mark eine Vergütung von 6 Mark gezahlt werden. - Ein Grund ist nicht aktenkundig. Kaspar Flinkerbusch gnt. Schwert, Ackerwirt, Alte Haus-Nr. 4 / Marktplatz. Siehe oben 25.11.1896 TOP 6.
TOP 3: Dem Antrag der Separations-Interessenten-Gemeinde entsprechend erklärt sich die Gemeinde-Vertretung bereit, auch für das weitere Darlehen bei der Sparkasse Arnsberg in Höhe von 7.500 Mark in gewünschter Weise die Bürgschaft zu übernehmen, sodass sich diese Bürgschaft auf überhaupt37.500 Mark erstreckt. - Diese Beträge sind immer ausgeschrieben.
TOP 4: Als Mitglieder bzw. Stellvertreter der Voreinschätzungs-Commission wurden Gemeinde-Vorsteher Kehsler und Gemeinde-Verordneter Johann Kerstholt gewählt.
TOP 5: Bei der Spezial-Commission soll der Antrag gestellt werden zur Feststellung der Gemeindegrenzen an Stelle der ungeeigneten kleinen Grenzsteine die früher vorhanden gewesenen besseren Steine eventuell hierzu geeignete neue Steine einsetzen zu lassen.
TOP 6: Punkt 6 der Einladung zu dieser Versammlung betreffend der Communal-Besteuerung des Adalbert Linneborn wurde für heute vertagt. - Ein Grund ist nicht aktenkundig; vielleicht ist es schon sehr spät geworden oder es bedarf noch einiger Erkundigungen oder...
Am 8. Oktober 1897
TOP 1: Die entsprechenden Auseinandersetzungs-Pläne Nr. 85/86 - hier nicht aktenkundig – von Franz Kaulmann gestellten Bedingungen wurden als annehmbar befunden und die danach der Gemeindekasse zur Last fallende Entschädigung von 10 Mark auf die Gemeindekasse übernommen. - Einzelheiten sind nicht aktenkundig.
TOP 2: In Ergänzung der neuen Quellen-Fassung (?) soll zur Anlage einer eventuellen elektrischen Beleuchtung ein Elektro-Techniker auf Kosten der Gemeinde an Ort und Stelle ein Gutachten abgeben.
TOP 3: Der Weg nach Brumlingsen soll an den schlechtesten Stellen am Fuhrloch und bei Bauerdick nach Bedarf ausgebessert werden. - Aus Freienohl arbeiten mehrere in der Chemischen Fabrik Wildshausen; und Kinder aus Brumlingsen gehen – hin und zurück – in Freienohl zur Schule; manchmal wohnen Großmutter oder/und Großvater in Freienohl (zum Mittagessen ihrer Enkel offen).
TOP 4: Die Kosten für den Transport der Witwe Franz Pöttgen von Meschede nach Eickelborn wurden mit 20 Mark auf die Gemeindekasse zur Zahlung übernommen. - Eickelborn bei Lippstadt, Heilanstalt für Geisteskranke. Weitere Einzelheiten über den Transport, seitens der Begleitung (wer? von Freienohl nach Meschede, nach Eickelborn und wieder zurück...) sind nicht aktenkundig.
TOP 5: Die Beschlussfassung wegen der Communal-Besteuerung des Fabrikbesitzers Linneborn wurde vertagt - Ein zweites Mal vertagt; ein Grund ist nicht aktenkundig. Siehe oben 21. September 1897, TOP 6.
Am 21. Oktober 1897
TOP 1: Der vorgelegte Hauungs- und Cultur-Plan pro 1897/98 wurde genehmigt.
TOP 2: Die Wassersteuer für die Wasser-Entnahme zum Neubau des Anton Blessenohl wurde auf 12. Mark festgesetzt einschließlich des Verbrauchs bis ultimo 1897. - Latein: ultimo: bis zum letzten Tag: 31. Dezember 1897.
Am 20. November 1897
TOP 1: Dem Caspar Johann Zacharias werden auf seinen Antrag, um zu seinem Plan Flur 3 Nr. 82 mit der Schubkarre gelangen zu können, von dem Gemeindestück Plan Nr. 87 vier Quadratmeter gegen Zahlung des eineinhalbfachen Bonitierungswertes abgetreten. - Einschätzungswert des Grundstücks, Bodens.
TOP 2: Der mündliche Antrag des Anton Neise auf bessere Grenzregulierung eines in der Subhastation erwobenen Johann Neise´schen Grundstücks wird abgelehnt. - Ein Grund ist nicht aktenkundig.
TOP 3: Sofern die Forstverwaltung Wert darauf legt, dass die Grenze des Gemeinde-Waldes sich besser wie bisher kenntlich machen, sollten nach Anweisung des Königl. Oberförsters an geeigneten Stellen Grenzgräben gezogen werden.
TOP 4: Dem Gemeinde-Vorsteher soll für die zum Zweck der Steuerveranlagung erforderliche Personenstands-Aufnahme eine Vergütung in Höhe von 20 Mark gezahlt werden.
Einschub zu TOP1 vom 20. November 1897:
Der Oberlandmesser Mönkemöller aus Arnsberg schreibt an den Freienohler Amtmann von Köckritz am 30. Oktober 1897: Der Kaspar Johann Zacharias aus Freienohl, Besitzer des Garten-Plans Nr. 82 hat bei der Königl. Spezial-Commission den Antrag gestellt, es möchte der Weg Nr. 78 tiefer gelegt werden, damit er im Stande wäre, seinen Plan wenigstens mit einer Schiebekarre zu erreichen. Die örtliche Besichtigung ergab, dass dieses nicht anders möglich ist als durch Erbreiterung des Weges bei seiner Einmündung in den Weg 74. Zu dem Zwecke ersuche ich die Gemeinde-Vertretung um Überlassung einer Fläche von 4 qm aus dem Plan Nr. 87 in der in der anliegenden Zeichnung in rot dargestellter Zeichnung. Der Bonitierungswert beträgt 1,20 Mark. - Mönkemöller. - Die Zeichnung ist nicht aktenkundig. - AA 2241.
Am 6. Dezember 1897
TOP 1: Die Gemeinde beschließt, der Witwe Heinrich Rocholl eine fortlaufende Unterstützung in Höhe von 10 Mark pro Monat vom 1. d.M. ab zu gewähren. Als Wohnungsmiete soll für sie eine Entschädigung bis zu 60 Mark jährlich bewilligt werden.und zwar wird die Gemeindekasse die Miete zu Händen des Wohnungsgebers zahlen. - Sterberegister: Heinrich Rocholl, Maurer, gest. 12. November 1897, LA 30 J.: Trauungsregister: Heirat am 24.8.1895 mit Mathilde Düring. Laut Volkszählung vom 1.12.1895: Alte Haus-Nr. 184/ Breiter Weg 18: 3 männl., 5 weibl. Bewohner. Möglicherweise sind diese Daten unstimmig, weil der Vorname der Witwe hier im TOP 1 fehlt.
TOP 2: es wird beschlossen, der Königl. Forstbehörde vorzuschlagen, die eingesparten 153 Festmeter sowohl als auch die im Hauungs-Plan genehmigten Holzbestände, soweit sie nicht durch den Einschlag am Thielenberge gedeckt werden, ganz in der Winterseite zum Einschlag zu bringen. In diesem Fall ist die Gemeinde bereit, die im Betriebsplan vorgesehene Holz-Abfahrung in der Winterseite unverzüglich zur Auslieferung bringen zu lassen.
TOP 3: Das pro 1897/98 zum Hieb gelangende Holzsoll im Weg der engeren Submission verkauft werden. Aufforderungen erhalten: (a) Holzhändler Schwefer,(b) Holzhändler Schröer, (c) Verwalter Korte in Oeventrop, (d) von Schenk in Arnsberg, (e) Leihse in Meschede. Den Submittenden soll mitgeteilt werden, dass unter Umständen ein Quantum von 150 Raummeter an die Orts-Eingesessenen zur Deckung des Brenn-Bedarfs abgegeben werden soll, jedoch nur gegen den bei der Submission erzielt werdenden Kaufpreis. - Submission: Versteigerungsverfahren – vor allem bei Holz. Submittend: der an der Versteigerung beteiligte Händler. - Beachtenswert: wohl der Brennholz-Bedarf für die nicht wohlhabenden Witwen + Kinder...
TOP 4: Dem Johann Hoemberg soll gegen Abtretung der Parzelle Flur 8 Nr. 651, welche die Gemeinde für die Quellfassung notwendig hat, der Plan Nr. (Lücke, nicht genannt) am Schnepper in Größe von ca. 2 ½ Morgen und die nun ihm in Pacht habenden zwei Gartenstücke überwiesen werden. - Johann Hoemberg, 1.12.1895: Alte Haus-Nr. 26 /St. Nikolaus Straße 23.
TOP 5: Das Angebot des A. Lohmann in Hellefeld, die hiesige Schafherde zum Preis von 30 Mark für diesen Winter anzupachten, wird abgelehnt. - Ein Grund ist nicht aktenkundig. Vielleicht ist ein Freienohler eingeplant, Fürsorge!
TOP 6: Der Antrag des Wirts Johann Siepe auf Instandsetzung des Weges zum Knäppchen hinter seinem Haus wurde ebenfalls abgelehnt. - Ein Grund ist nicht aktenkundig. - Alte Haus-Nr. 153. Inzwischen ist das von der Ruhrbrücke hinter Sieoe gnt Necker aus gesehen der Küppelweg, der von der Bahnhofstraße abzweigt.
TOP 7: Für Wasser-Entnahme während der Zeit vom 15. November bis Ende desselben Monats soll der Johann Flinkerbusch eine Entschädigung von 1 Mark zur Wasserwerks-Kasse zahlen. - Vielleicht zum Hausbau, Johann Flinkerbusch ist Maurer, Alte Haus-Nr. 86 / Bergstraße / Hinter den Höfen 6; 1.12.1895: 2 männl., 3 weibl. Bewohner.
Am 27. Dezember 1897
TOP 1: Die Holzbelieferung in der Winterseite soll unter Zugrundelegung der vom Gemeinde-Vorsteher entworfenen Bedingungen dem Mindestfordernden Franz Neise gegen den Preis von 58 Pfennig pro laufendes Meter vergeben werden. - Dagegen soll der zweite Betriebsplan pro 1897/98 mit 100 Mark Kosten vorgesehener Holz-Abfahrung am mittleren Küppel vorläufig in Fortfall kommen.
TOP 2: Unter Modifikation des Beschlusses vom 6. d.M. wurde beschlossen, lediglich den Johann Schwefer, Caspar Schröer und Johann Schnapp hierselbst zur Submission auf das zum Einschlag kommende Eichen- und Buchen-Nutzholz einzuladen. - Die zum Einschlag kommenden Knüppel und Kloben sollen an die Chemische Fabrik zu Oeventrop zum Preis von 3,50 Mark bzw. 4,50 Mark käuflich abgegeben werden unter der Bedingung jedoch, dass Knüppel, soweit sie zur Deckung des Local-Bedarfs in Anspruch genommen, an Orts-Eingesessene abgegeben werden dürfen. - Local-Bedarf: Ortsbedarf, Freienohl.
TOP 3: Der Witwe Gaudenz Trumpetter soll auf ihren Antrag die Zahlung der rückständigen Communal-Steuer erlassen werden. - Gaudenz Trumpetter, Tagelöhner, Alte Haus-Nr. 24 / Bergstraße 21; gest. 3.11.1897, LA 57 J. Heirat am 13.6.1891 mit Henriette Höhmann aus Enste Pfr. Meschede.
TOP 4: Dem Antrag des Vorstandes der Heil- und Pflegeanstalt für Augenkranke in Hagen entsprechend soll vom 1. Januar 1898 ab fortlaufend bis auf Widerruf ein Beitrag von einem halben Pfennig pro Kopf der Bevölkerung an die genannte Anstalt geleistet werden.
TOP 5: Wenn es richtig ist, dass die Gemeinde bei Unfällen den Knechten von Fuhrwerks-Besitzern, die nicht einer Berufsgenossenschaft angehören, ...(1 Wort nicht korrekt lesbar) für die entstehenden Kosten aufzukommen haben, muss darauf gedrungen werden, dass die Betreffenden durchweg angehalten werden, der Berufsgenossenschaft ihres Gewerbes beizutreten.
TOOP 6: Bevor eine bestimmte Linie für unsere neu anzulegende Wasserleitung festgelegt wird, soll Ingenieur Dihselhoff zur Erörterung hierher gebeten werden.
Am 3. Januar 1898
TOP 1: Die neue Wasserleitung aus der Rümmecke soll nach dem Plan und Anschlag (Vorschlag) des Ingenieurs Dihselhoff vom 20. Dezember vorigen Jahres mit der Maßgabe zur Ausführung gebracht werden, dass nach Projekt C die Zuleitung im Rümmecke-Tal überquert bis zur Sägemühle geführt wird und von da über die Provinzialstraße nis zum Anschluss an das vorhandene Druckrohr von 126 mm lichte Weite (Innen-Durchmesser). Ferner soll das auf der Provinzialstraße liegende Rohr von 50 ...(?) 80 mm lichte Weite aufgenommen und zur Neuverlegung im Alten Weg ...(?)... werden. Die öffentliche Ausschreibung soll möglichst bald durch den Bau leitenden Ingenieur erfolgen, wobei die Pläne, Bedingungen und Wasser-Verzeichnisse zur Einsichtnahme auf dem hiesigen Amtsbureau und bei der Bauleitung in Hagen aufgelegt (ausgelegt) werden. Angebote können auf einzelne oder alle der folgenden ...(1 Wort nicht korrekt lesbar) abgegeben werden. (a) Lieferung der Rohre und Formstücke, (b) Lieferung der Scheiben und Hydranten, (c) Ausführung der Wasser ...(?)...Anlagen, (d) Verlegung der Rohre und Ausführung der Haus-Anschlüsse. Termin zur Einreichung der Angebote wird auf Samstag, den 12. Februar d.J. Nachmittag ½ 3 Uhr auf dem Amtsbureau anberaumt. Die Kosten dieser Anlage sollen zunächst durch die in der Wasserwerkskasse befindlichen rund 24000 (Mark) gedeckt werden. Den Rest im Betrag von voraussichtlich 8000 Mark soll nicht durch eine Kapital-Anleihe aufgebracht werden, sondern von dem Kapital entnommen werden, welches von der Gemeinde aus der außerordentlichen Hauung im hiesigen Kommunalwald (schon mit K geschrieben) während der Periode 1893/95 zinsbar angelegt worden ist. Das entnommene Kapital soll wieder allmählich ergänzt werden durch eine von den Interessenten zu erhebende Wassersteuer. Eine diesbezügliche Gebühren-Ordnung wird von der Gemeinde-Behörde ausgearbeitet und im ...(2 Wörter nicht korrekt lesbar) mit der Gemeinde-Vertretung dem Kreis-Ausschuss zur Genehmigung vorgelegt wurde. Die Ausführung dieses Beschlusses durch den Gemeinde-Vorstand mit tunlichster Beschleunigung erfolgen.
TOP 2: Das in den Distrikten Thielenberg und Winterseite zum Einschlag kommende Eichen- und Buchen-Nutzholz wurde dem Holzhändler Caspar Schröer zum gebotenen Preis von 20,55 Mark pro Festmeter Eichen- und 10 Mark pro Festmeter Buchen-Nutzholz zugeschlagen (zugeteilt).
TOP 3: Der Witwe Heinrich Rocholl wurden auf ihren beim Vorsitzenden mündlich gestellten Antrag 96 Mark Mietentschädigung pro Jahr mit der Maßgabe bewilligt, dass sie auf jede weitere Unterstützung verzichtet. Es soll jedoch versucht werden, diesen Betrag wieder einzuziehen, falls ein gesetzlich verpflichteter (Betrag) hierzu vorhanden ist. - Siehe oben: 6. Dezember 1897, TOP 1.
Am 29. Januar 1898
TOP 1: Der schriftlich gestellte Antrag der Witwe Heinrich Rocholl um weitere Unterstützung außer dem als Miet-Entschädigung bewilligten 96 Mark wurde abgelehnt und soll nunmehr nach Gnade des Beschlusses vom 6. Dezember 1897 die Miet-Unterstützung an die Antragstellerin gezahlt werden. Dieselbe beträgt 90 Mark für Wohnungsmiete jährlich und monatliche 10 Mark. Hierbei wird zur Bedingung gemacht, dass die Witwe Rocholl nach hier zurück zieht. Die Gemeinde behält sich hierbei vor zu bestimmen, dass die Rocholl das Reinigen und Anheizen bei einer der hiesigen beiden Schulen übernimmt.
TOP 2: Als Beitrag zur Bestreitung der Kosten fürs Schießen am Geburtstag Seiner Majestät des Kaisers wird ein Betrag zu 10 Mark aus der Gemeindekasse bewilligt.
TOP 3: Die durch Restverzeichnis vom Rendanten Bracht nachgewiesenen Einnahmen-Reste der hiesigen Gemeindekasse sollen nicht niedergeschlagen werden, sondern auf geeignete Weise nunmehr beigetrieben werden. - Wie und bei wem ist nicht aktenkundig.
TOP 4: Die Rechnung des Schmiedemeisters Schmidt über Arbeiten in Betreff der neuen Wasserleitung wurde mit 92 Mark auf die Wasserwerkskasse zur Zahlung überwiesen. - Joseph Schmidt, Alte Haus-Nr. 65 Hauptstraße (Witwe Schilling, Schuster Franz Korte).
Am 5. Februar 1898
TOP 1: Nach vorheriger Rücksprache mit dem Rendanten Bracht wird der ...(1 Wort nicht korrekt lesbar) aus Monituren 8 zur Rechnung pro 1895/96 im Betrag von 501,44 Mark auf die Summe von 258 Mark herabgesetzt. - Erklärungen sind nicht aktenkundig.
TOP 2: Die von Franz Düring hierselbst benutzte Fläche Gemeindewiese im Ohl soll demselben gegen eine jährliche Pacht von 2 Mark bis 1. Oktober 1898 belassen werden.
TOP 3: Seitens der Landwirtschaftlichen Berufs-Genossenschaft ist die Erstattung der von derselben in Anspruch genommenen Hälfte der Kurkosten für den im landwirtschaftlichen verunglückten Sohn von Caspar Altenwerth abgelehnt worden. Es soll daher gegen Joseph Noeke nunmehr behufs Zurückforderung der ganzen Kosten-Auslagen vorgegangen werden. - Siehe oben: 21. April 1897, TOP 5.
TOP 4: Die der Gemeindekasse auferlegte Hälfte der Auflassungs-Kosten für das Amtsgebäude einschließlich der Reisekosten des Gemeinde-Vorstehers sollen von den zur Tragung der ganzen Kosten verpflichteten Amtskasse wieder eingezogen werden. - Einzelheiten sind nicht aktenkundig. Zu unterscheiden ist zwischen Amts- und Gemeinde-Kasse.
TOP 5: Der Wassersteuern fürs Kalenderjahr 1898 wurden zur Gesamtsumme von 1.639 Mark festgesetzt.
Am 24. Februar 1898
TOP 1: Es wird beschlossen, noch einmal bei dem Bau leitenden Ingenieur Dihselhoff anzufragen, ob unter allen Umständen eine verstärkte Spezial-Beaufsichtigung durch einen zweiten Techniker stattzufinden habe, wenn die Übertragung der Wasserleitung nicht an einen (unterstrichen) Unternehmer vergeben wird. - Einzelheiten sind nicht aktenkundig.
TOP 2: Die Gemeinde-Vertretung willigt darin ein, dass die Witwe Heinrich Rocholl jedoch nun jederzeit widerruflich ihren Wohnsitz in Arnsberg beibehält.
TOP 3: Dem Christian Hahne soll der von ihm angepachtete Garten vor dem Mühlenberg unter den bisherigen Bedingungen noch auf weitere 6 Jahre vom Ablauf der jetzigen Pachtgemeinde gerechnet, belassen bleiben.
TOP 4: Die Wassersteuer des Adam Ahsmann soll pro 1898 von 8 auf 6 Mark ermäßigt werden und zwar mit Rücksicht auf den unverhältnismäßig hohen Betrag, welcher es im vorigen Jahr hat sein müssen. - Dafür ist die Begründung nicht aktenkundig.
TOP 5: Zur Abnahme des durch Franz Neise ausgeführten Holz-Abfuhrweges in der Winterseite wurde eine Commission, bestehend aus (a) dem Gemeinde-Vorsteher Kehsler, (b) den Gemeinde-Verordneten Flinkerbusch und (c) Siepe gewählt.
TOP 6: Die Wassersteuer des Johann Neise fürs verflossenes Jahr soll unter den vorliegenden Umständen von 13 auf 6 Mark herabgesetzt werden. - Diese Umstände sind nicht aktenkundig.
TOP 7: Der Antrag des Adolf Fritz Göckeler wegen teilweiser Niederschlagung seiner diesjährigen Communal-Steuer wurden abgelehnt. - Ein Grund ist nicht aktenkundig.
TOP 8: Die pachtlos gewordenen Bleich- und Hude-Grundstücke sollen vorläufig auf 2 Jahre wieder verpachtet werden.
Am 5. März 1898
TOP 1: Die Wasserleitungs-Arbeiten nebst Material-Lieferung Loos (freienohlerisch mit Doppel-O) I – IV der Ausschreibung sollen dem Bauunternehmer Caspar Kehsler unter der Bedingung übertragen werden, dass er a) die Garantie für die gute Beschaffenheit der Rohre auch ohne nochmalige Pressung auf dem hiesigen Lagerplatz übernimmt und b) auf die Gesamt-Übernahme-Summe einen Nachlass von 475,09 Mark bewilligt. Der Zuschlag wird unter Vorbehalt der Genehmigung der Aufsichtsbehörde erteilt. Die Bearbeitung des Vertragsentwurfs wird der Bau leitende Ingenieur Herr Dihselhoff übernehmen. Derselbe nahm zu dem Ende die eingelaufenen Angebote an sich.
TOP 2: Die am 28. v.M. vorgenommene Verpachtung von Gemeinde-Grundstücken wurde mit der Maßgabe genehmigt, dass a) der letztbietende Pieper binnen den Tagen einen annehmbaren Bürgen stellt, widrigenfalls der Zuschlag den Vorletztbietenden erteilt werden soll, und b) der Pachter (Pächter) der Lehmgrube bei der Sägemühle die Anlage der Wasserleitung ohne Anspruch auf Entschädigung zu gestatten hat, außerdem hat er gleicher Weise die Ablagerung zu erlauben. - Der Letztbietende benötigt jeden Taler.
TOP 3: Auf den Antrag des Landwirts Johann Kückenhoff gestattet die Gemeinde die Ablagerung von Bauschutt auf einem vom Gemeinde-Vorsteher anzuweisenden geeigneten Grundstück. - Vor der Abstimmung wegen Punkt 3 der Tagesordnung hatte der Gemeinde-Verordnete Altenwerth sich entfernt.
Am 19. März 1898
TOP 1: Die vom Schulvorstand (Pfarrer Falter) vorgeschlagene Lehrer-Besoldungs-Ordnung vom heutigen Tag fand die Genehmigung der Versammlung. - Diese Ordnung ist inhaltlich nicht aktenkundig.
TOP 2: Der Antrag des Amtssekretärs Anton Baerens auf Errichtung eines Stallgebäudes wird vorläufig nicht genehmigt, dagegen soll die Herstellung der beantragten Müllgrube demnächst in Angriff genommen werden. - Gemeint ist die neue Schule, das spätere Feuerwehrhaus, denn: 1.12.1895: Alte Haus-Nr. 206 / Schule (später Feuerwehrhaus); Anton Baerens, Amtssekretär, 3 männl., 3 weibl. Bewohner; Lehrerin Wahsermeyer, 1 weibl. Bew. (also allein); dazu 1.12.1900: Lehrerin Pape, 2 weibl. Bew. - 1.12.1900: Alte Haus-Nr. 223 / Amtshaus: Anton Baerens: 1 männl., 3 weibl. Bew., also umgezogen.
TOP 3: Zum Kuh-Hirten für die hiesige Gemeinde-Hude wurde der seitherige Hirte Mündelein unter den bisherigen Bedingungen erwählt.
TOP 4: Der Herr Amtmann wird beauftragt, eine Local-Polizei-Verordnung auszuarbeiten, wodurch das Befahren der Langelbrücke geregelt wird. - Siehe unten: 19. April, TOP 9.
TOP 5: Der Straßenmeister Wiesebrock soll beauftragt werden, einen Kostenanschlag nebst Projekt zwecks Neupflasterung der in der oberen Ortslage befindlichen Straßen des hiesigen Ortes auszuarbeiten. Demselben soll auch die Leitung und Abnahme der Arbeiten übertragen werden.
Am 19. April 1898
TOP 1: Der Antrag des Heinrich Helnerus betreffs vorzeitiger Verpachtung einer Gemeinde-Wiese wurde abgelehnt. - Ein Grund ist nicht aktenkundig. - 1.12.1890: Heinrich Helnerus: Alte Haus-Nr. 197 / Bahnhofstr. 13; 3 männl., 4 weibl. Bewohner.
TOP 2: Der Antrag des Johann Neise: Ermäßigung der Communal-Steuer pro 1897/98 betreffend wurde ebenfalls abgelehnt, mit dem ...(1 Wort nicht korrekt lesbar) den auf die Grund- und Gebäude-Steuer entfallenden Anteil von den jetzigen Eigentümern der Grundstücke und des Hauses einzuziehen. - Johann Neise: Alte Haus-Nr. 188 / Bahnhofstr. 22; 3 männl., 3 weibl. Bewohner.
TOP 3: Für die 5 Kinder der Witwe Otto sollen durch Schuhmacher Clemens Tönne je 1 Paar neue Schuhe auf Rechnung der Gemeindekasse angefertigt werden. - Witwe Otto: Alte Haus-Nr. 9 / Bergstr.2; Sterberegister: Wilhelm Otto, Fabrikarbeiter, Geb.-Ort: Freienohl, LA 34 J.; gest. 30.5.1893; Sterbe-Ursache ist nicht aktenkundig; Fabrik-Unfall? Trauungsregister: Heirat am 6.7.1884: Wilhelm Otto mit Maria Heckmann.
TOP 4: Dem Ernst Schirp wird auf seinen Antrag der Anschluss an die Wasserleitung gestattet, weil derselbe seit Bestehen des Werkes das Wasser aus der Leitung entnommen und an die Gemeinde bezahlt hat, derselbe hinterließ in früheren Jahren wegen notorisch (wert-positiv; hier: gut, allgemein) bekannter Armut nicht in der Lage war, den Anschluss früher zu bewirken. In Stelle (heutzutage: anstelle) der beabsichtigten Zinkrohre hat derselbe indes halbzöllige Bleirohre zu verwenden. - Ein Grund für den Material-Unterschied ist nicht aktenkundig, die gesundheitliche Gefährdung durch Blei-Rohr wohl nicht bekannt.
TOP 5: Die Wassersteuer des Clemens Tönne wird von 13 auf 10 Mark herabgesetzt. - Ein Grund ist nicht aktenkundig.1.12.1900: Alte Haus-Nr. 52 / Krumme Straße 8.
TOP 6: Der Antrag des Adam Ahsmann wegen weiterer Ermäßigung der Wassersteuer wurde abgelehnt. - Ein Grund ist nicht aktenkundig. Adam Ahsmann, Landwirt, Alte Haus-Nr. 43 / Krumme Straße 24; 1.12.1895: 5 männl., 4 weibl. Bewohner.
TOP 7: Zu Mitgliedern der Commission für die Anfang Mai vorzunehmende Besichtigung des Huflattichs wurden gewählt: a) Gemeinde-Vorsteher Kejsler, b) Gemeinde-Verordnete Kerstholt und c) Tönne.
TOP 8: Der Anton Miese wurde mit seinem Antrag bezüglich Ausgleichung seines Grundstücks an (!) der Bergmecke an die Separations-Behörde verwiesen.
TOP 9: Gegen die vorgelegte Polizei-Verordnung betreffend der Benutzung der Langelbrücke mit 2 aneinander gekoppelten beladenen Wagen, sowie das Reiten und Fahren im Schritt darüber fand sich nichts zu erinnern. - Genaueres und Inhaltliches ist nicht aktenkundig.
TOP 10: Der vom Herrn Amtmann entworfene Etat der hiesigen Gemeindekasse für 1898/99 wurde vorgelegt, durchberaten und in Einnahmen und Ausgaben auf 20.000 Mark festgesetzt. Der durch Communal-Umlage zu deckende Steuerbedarf soll durch einen Zuschlag zu den vom Staat veranlagten Steuern in Höhe von 200 Prozent aufgebracht werden.
Am 30 April 1898
TOP 1: Die Versammlung nimmt Kenntnis von den Bedingungen, unter welchen die Separations-Gemeinde die Anlegung der Wasserleitung in den Interessenten wegen 12 und 18 gestatten willund erklärt ihr Einverständnis. - Einzelheiten sind nicht aktenkundig.
TOP 2: In die Commission zur Prüfung der Gemeinde-Rechnung pro 1896/97 wurden gewählt: a) Gemeinde-Vorsteher Kehsler, b) ferner Gemeinde-Verordnete Tönne und c) Kerstholt.
TOP 3: Der nächste Anstrich der Fenster am Pastoratshaus soll vom Gemeinde-Vorsteher in Submission vergeben werden.
TOP 4: Unter der Voraussetzung, dass die Vertretung der erkrankten Lehrerin Müller nicht über eine Woche dauert, wurde der Stellvertreterin eine Renumeration (besondere Auszahlung) von 2 Mark pro Tag bewilligt. - Diese Stellvertreterin ist nicht genannt.
TOP 5: Dem Kaspar Zacharias soll für das aufstehende Holz von dem an die Gemeinde abgetretenen Plan am Hömberg der Betrag von 1,50 Mark gezahlt werden.
TOP 6: Zum zweiten Amts-Verordneten für die hiesige Gemeinde wurde der Gemeinde-Verordnete Gastwirt Johann Kerstholt gewählt. Derselbe, in der Versammlung anwesend, nahm die Wahl an.
TOP 7: Es wurde dem Pfarrer Falter auf seinen Antrag die Einbauung eines gut funktionierenden Wassermessers durch einen hierzu fähigen Installateur genehmigt. Der Preis des Kubikmeter entnommenen Wassers wurde vorläufig auf 30 Pfennig festgesetzt und soll nach diesem Verhältnis die Wassersteuer seit dem 1. Mai 1897 zurück revidiert („zurückgesehen“) werden. Die Festsetzung des Wasserverbrauchs soll auf Kosten des Pfarrer Falter durch einen Sachverständigen bewirkt werden.
TOP 8: Bezüglich des Antrags Noeke auf In...(nicht korrekt lesbar) von 3 % des Bonitierungswertes soll es bei dem Beschluss vom 31. Mai 1897 sein Bewenden behalten.
TOP 9: Der vom Straßenmeister Wiesebrock ausgearbeitete Kostenanschlag wurde vorgelegt, geprüft und im Allgemeinen akzeptiert. Der Gemeinde-Vorsteher Kehsler wurde beauftragt, dieselben im einzelnen ihre beziehenden Fakten abzuändern und demnächst wieder zur Vorlage zu bringen.
Am 14. Mai 1898
TOP 1: Der Kostenanschlag sowie die Bedingungen bezüglich Neupflasterung der hinteren Straße wurde vorgelegt und genehmigt. Die Ausschreibung soll baldigst durch das Central-Volksblatt sowie die Mescheder Zeitung erfolgen - Die Hintere Straße = Krumme Straße; die Vordere / Erste Straße / Oststraße = Bergstraße; Mittlere Straße = St. Nikolaus-Straße...
TOP 2: Der Antrag des Bäckers Franz Trumpetter auf Erlass von rückständigen Communal-Steuern wurde abgelehnt. Derselbe soll im Fall der Unpfändbarkeit den Offenbarungs-Eid leisten.
TOP 3: Die zwischen dem Gemeinde-Vorsteher und dem Johann Hömberg vertraglich getroffene Abmachung betreffs Austausches von Grundstücken wurde genehmigt.
TOP 4: Die der Witwe Heinrich Rocholl in Arnsberg aus Anlass ihrer Niederkunft (Geburt eines Kindes) gezahlte Armen-Unterstützung im Betrag von 25 Mark wurde auf die Gemeindekasse übernommen. - Siehe oben: 3. Januar 1898 TOP 3; ihr Mann war gestorben: 12. November 1897.
TOP 5: Dem Anstreicher Joseph Becker soll der äußere Anstrich an die Fenster der (!) Pastorat für sein Angebot von 15,90 Mark übertragen werden.
TOP 6: Der vierte Nachtrags-Vertrag wegen Benutzung der Provinzialstraße zur Anlage der neuen Wasserleitung, welche unterm 1. bzw. 7. April 1898 durch Herrn Amtmann sowie den Gemeinde-Vorsteher mit der Vertretung der Provinzial-Verwaltung abgeschlossen worden ist, wurde genehmigt.
Am 25. Juni 1898
TOP 1: Die Beschlussfassung auf den Antrag von Heinrich Pöttgen und Genossen (wertpositiv! Nachbarn) wegen Überlassung von Grundflächen im Mühlenberg im Anschluss an ihre Gärten wurde ausgesetzt bis dahin, dass Information dieserhalb bei der Separation(sbehörde) sowie bei der Forstverwaltung eingeholt worden ist.
TOP 2: Der Johann Heckmann wurde mit seinem Antrag der Erwirkung der Mietszahlung für die Witwe Kaspar Rocholl abgewiesen; es soll ihm vielmehr anheim gegeben werden, gegen die Witwe Rocholl bzw. gegen deren Kinder zwangsweise im gerichtlichen Wege vorzugehen.
TOP 3: Auf die Intervention des Bäckers Joseph Trompetter wurde der Gemeinde-Vorsteher ermächtigt, die wegen rückständiger Communal-Steuern seines Vaters gepfändeten Gegenstände freizugeben und wegen ratenweiser Tilgung der betreff. Rückstände mit dem Joseph Trompetter zu verhandeln.
TOP 4: Die Kosten für Instandsetzung des Sunderweges (der Weg, die Straße in die Giesmecke) wurden bewilligt. Auch ist die Gemeinde-Vertretung damit einverstanden, dass die erforderliche Verbindung aufgebracht wird. - Welche damit genau gemeint ist, ist nicht aktenkundig; vielleicht der Weg vom Sunderweg ins Tal zu Mahl-Mühle (Winterhoff).
TOP 5: Aufgrund der Ausschreibung der Pflaster- und Entwässerungsarbeiten der Hinteren Straße wurde den Unternehmern Johann Heme (korrekt?) in Calle und Johann Flinkerbusch hierselbst als Mindestfordernden der Zuschlag erteilt, jedoch nur auf die Positionen 1 bis einschließlich 4 des Kostenanschlags. Die Positionen 5 bis 9 des Anschlags bezeichnete Material-Lieferung soll durch die Gemeinde bewerkstelligt werden. Der Unternehmer Flinkerbusch, welcher in seiner Eigenschaft als Gemeinde-Verordneter der Sitzung beiwohnte, war nachher zum Verlassen derselben veranlasst worden.
TOP 6: Nach der durch den Gemeinde-Vorsteher heute vorgenommenen Rücksprache mit der Behörde der Königl. Regierung, dem Landratsamt wurde die nunmehrige Inangriffnahme der Arbeiten für die Herstellung der Wasserleitung genehmigt und beschlossen, da die Rohr-Legung voraussichtlich erst zum 10. kommenden Monats beginnen wird, zu diesem Zeitpunkt die erforderliche Bauleitung heranzuziehen.
TOP 7: Gegen die Anlage der im Schreiben der Spezial-Kommission vom 21. Juni 1898F 104 Nr. 1133 (433?) an den Königl. Oberförster bezeichneten Art und Weise fand die Gemeinde-Vertretung nichts zu erinnern.- Die „Art und Weise“ ist nicht aktenkundig.
Am 16. Juli 1898
TOP 1: Die Gemeinde-Vertretung fand es nicht für zweckmäßig, einen Zugang zu der neuen Schule vom Alten Weg aus anzulegen und es wurde deshalb der Antrag des Theodor Zacharias und Genossen abgelehnt. - Kein Mitglied der Gemeinde-Vertretung wohnt am Alten Weg und hat also kein Schulkind für den bequemeren Zugang zur neuen Schule (späteres Feuerwehrhaus). Die ablehnenden Gründe sind nicht aktenkundig. Später wurde dieser Zugang gerade für die Kinder vom Alten Weg angelegt und wird heute – 2010 – noch benutzt, durchgehend zur Hauptstraße.- Siehe unten: 2. Dezember 1899, TOP 2!
TOP 2: Der Antrag der Bewohner der Alten Wiese betreffend Erweiterung des Rohrnetzes der Wasserleitung wurde unter Bezugnahme auf einen früheren Beschluss im Prinzip zugestimmt. Weitere Bestimmung über die Ausführung dieser Anlage soll späterer Beschlussfassung vorbehalten bleiben. - Inhaltliche Argumentation ist nicht aktenkundig.
TOP 3: Nachdem seitens der Forstbehörde bezüglich des Antrags Gartenbesitzer am Mühlenberg ablehnender Bescheid erfolgt ist, muss auch die Gemeinde-Vertretung die Inanspruchnahme eines Teils des Gemeinde-Waldes an gedachter Stelle definitiv ablehnen. - Definitiv: auf jeden Fall. - Gründe sind nicht aktenkundig.
TOP 4: Die vom Oberförster eingereichte Werbungs- und Holz-Taxe (Festpreis) wurde bezüglich der Wartungskosten-Ansätze genehmigt, hinsichtlich der Holz-Taxe jedoch zu hoch befunden. Der Gemeinde-Vorsteher wurde beauftragt, mit dem Oberförster Rücksprache zu nehmen und demnächst anderweitige Vorlage (Vorschläge) zu machen.
TOP 5: Das Gesuch des Johannes Borbeck um Anlage eines Anbaus wurde dahin genehmigt, dass nach den eingezeichneten Maßen der Treppe sowohl die Treppe angelegt wird, auch der Anbau selbst 1,5 Meter vom Separationsweg entfernt bleibt. - Borbeck, Holzarbeiter; 1895 und 1900: Alte Haus-Nr. 217 (wie Bauunternehmer Kehsler) / Hauptstraße; 4 männl., 3 weibl. Bewohner.
TOP 6: Die durch Anton Blessenohl beantragte überirdische Abführung seines Keller-Wassers durch die Hügel-Straße in die vorhandenen Durchlässe wurde unter der Bedingung genehmigt, dass er seinen Durchlass selbst im Stande zu erhalten sei und jährlich eine Erinnerungsgebühr von 50 Pfennig an die Gemeindekasse gezahlt wird.
TOP 7: Die dem Ludwig Neise früher erteilte Erlaubnis zur Anlage einer Privat-Wasserleitung soll zurückgezogen werden, weil zu befürchten steht, dass dieselbe bei Durchführung der neuen Wasserleitung seitens der Gemeinde gestört wird.
Am 6. August 1898
TOP 1: Der pro 1898/99 aufgestellte Hauungs-Plan wurde genehmigt, obgleich es sehr bedauert wurde, dass der pro 1897/98 stattgefundene Überhieb sofort in Abzug kam, während eine in den Jahren 1894/95 und 1895/96 vorgenommene Ersparnis nicht nachgehauen worden ist. - Von dem im Cultur-Plan erlangten Betrag ad 500 Mark wurden 100 Mark für den projektierten Ruhrweg (?) abgestrichen mit Rücksicht darauf, dass für die Holz-Abfuhr in der Winterseite in diesem Jahr circa 400 Mark verausgabt sind. Im nächsten Jahr wird auch nur dieser Weg in Betracht zu ziehen sein.
TOP 2: Beschlussfassung über die Versicherung des Communal-Waldes gegen Feuergefahr wurde vertagt.
TOP 3: Der von der Kommission zur Forderung der Talsperre-Anlagen pro 1897 erlangte Betrag ad 8,70 Mark Wasser-Zins soll, um eventuelle Streitigkeiten zu vermeiden, gezahlt werden, vorausgesetzt jedoch, dass hierdurch nicht eine fortdauernde Verpflichtung entsteht. Der nämlich Betrag soll auch pro 1898 auf Verlangen gezahlt werden, dann soll jedoch, infolge der neuen Wasserwerks-Anlage, welche das Wasser nicht mehr aus der Ruhr, sondern 4 Kilometer entfernt aus einem Seitental durch unterirdische Aufsperrung (?) entnimmt, nur dann gezahlt werden, wenn für amtliche Geometer den bis zum Quellengebiet, die sich in ähnlicher Lage befinden, gleichmäßig dazu herangezogen werden.
TOP 3: (Zählfehler des Sekretärs) Das durch die Königliche Spezial-Kommission II in der Separations-Sache Freienohl (F 104) aufgeteilte (aufgestellte?) Protokoll vom 21. v.M. betreffend den Weg auf Schersbruchen (?) von der Höhe nach Olpe zurück zur Kenntnisnahme mitgeteilt. Die Versammlung erklärte sich darauf außer Stande, weitere Beweismittel in der Sache anzugeben. - Genaueres ist nicht aktenkundig.
TOP 4:Zur Besichtigung der erforderlichen Reparaturen an den hiesigen Gemeinde-Gebäuden wurde eine Kommission bestehend aus dem Gemeinde-Vorsteher und den Gemeinde-Verordneten Kerstholt und Tönne gewählt. - Inzwischen wird im Original Kommission mal mit C und mal K geschrieben.
TOP 5: Es wurde davon abgesehen, auf die Bezirks-Hebamme in Betreff der Selbst-Versicherung einzuwirken. - Eine gewiss selbstständige Frau: Josefine Schröer.
Am 23. August 1898
TOP 1: Die von dem Holzhändler Johann Schwefer und Caspar Schröer eingereichten Offerten betreffend Ankauf des Windbruchs und des sonst zu schlagenden Holzes sollen dem Herrn Oberförster Preuhs vorgelegt werden, damit dieser entscheidet, welches Angebot für die Gemeinde am günstigsten sei. Derselbe soll ferner gebeten werden, sein Gutachten auch darauf auszudehnen, ob es zweckmäßig sei, das in der Voraussetzung zu schlagende Holz im Hohlknochen unter den gemachten Offerten zu vergeben. - Vom Nicht-Fachmann aus gesehen könnte das Holz vom Hohlknochen unterhalb des Küppel teurer sein, weil es schwieriger zum Abfahren, Abtransportieren ist...Berichtet wird: die im Küppel gefällten Baumstämme wurden zur Ruhr herunter, hinunter gezogen, über die Ruhr hinweg und dann aufgeladen, abgefahren – mit Hilfe von Pferden... (so Bernhard Heckmann).
TOP 2: Der Gemeinde-Vorsteher wird beauftragt, den Vertrag bezüglich Verpachtung der Langelbrücke unverzüglich zu kündigen. - Inhalt („Brückengeld“) und Gründe sind nicht aktenkundig.
TOP 3: Dem Maurer Franz Kerstholt soll der Anschluss an die neue Wasserleitung von der Staatsstraße aus (Hauptstraße) gestattet werden, wenn die Provinzial-Verwaltung nichts dagegen einzuwenden hat und Kerstholt sich zur Übernahme der Erinnerungs-Gebühr verpflichtet. - Franz Kerstholt, Maurer: Alte Haus-Nr. 56 / Hauptstraße 25 (Volksbank).
TOP 4: Der Witwe Otto sollen vom 1. Oktober d.J. ab nur noch 15 Mark monatlich nach dem Wirt (ihr Vermieter) an Unterstützung gewährt werden, da sie zur Zeit nur noch drei Kinder zu ernähren hat. - Ja, korrekt abgeschrieben: „nur noch“. 1.12.1895: Alte Haus-Nr. 9 / Kirchgasse, Bergstr. 2; Vermieter: Spieler.
TOP 5: Dem Arnold Feldmann soll zur Bestreitung der Kosten für eine in der Irren-Anstalt untergebrachte Tochter eine Unterstützung seitens der Gemeinde künftig nicht mehr gewährt werden. - Ein Grund ist nicht aktenkundig. Arnold Feldmann, Rottenarbeiter; 1.12.1895: Alte Haus-Nr. 108 / Hauptstraße; 2 männl., 3 weibl. Bewohner (1.12.1900: 2 männl., 2 weibl. Bewohner).
TOP 6: Die Versammlung beschließt, die bei der Landesbank angeliehenen Kapitalien zu kündigen und beauftragt den Herrn Amtmann, das Erforderliche zu veranlassen. - Ein Grund für die Kündigung ist nicht aktenkundig.
Am 9. September 1898
TOP 1: Der Verkauf des beim Windbruch gefallenen Holzes am Schützenhof wurde nur zum Teil genehmigt, und zwar sollen die Nummern 1,2,3,11,14,15, und 16, welche sich zur Verwendung bei Instandsetzung der Langelbrücke eignen, nach der Sägemühle transportiert, dort geschnitten und sodann zum Brückenbelag verwandt werden. Da eine weitere Reparatur der Langelbrücke durch Erneuerung von Balken notwendig erscheint, soll sofort die Abgabe des erforderlichen Holzes für 4 Stück Balkenbänder bei der Forstverwaltung beantragt werden. Zur Überdeckung der neuen und, soweit sie bloßgelegt werden, auch der alten Balken sollen 10 Millimeter starke Isolier-Platten von Baescher und Hoffmann angeschafft werden. - Genaueres über die Isolier-Platten siehe 29. September 1898, TOP 2 a.
Am 29. September 1898
TOP 1: Die Instandsetzung der Langelbrücke soll durch die Zimmerleute Korte und Schröer bewirkt werden.
TOP 2: Nachfolgende Rechnungen wurden auf die Gemeinde-Kasse zur Zahlung übernommen: a) die über Baescher und Hoffmann über gelieferte Asphalt-Platten mit 60 Mark; b) der Firma Liebhold u.Co. aus Holzminden über gelieferte Zement-Rohre, abzüglich der dem Liebhold zur Last fallenden Unkosten und der Rechnungsbetrag sowie die Höhe der Abzüge sollen durch den Gemeinde-Vorsteher festgesetzt werden; c) des Stellmachers Hermes über gelieferte Brückenbohlen mit 13 Mark.
TOP 3: Das in Betreff der neuen Wasser-Anlage mit Johann Siepe getroffene Abkommen, wonach derselbe als Entschädigung für die Benutzung seiner Wiese in der Rümmecke eine Bausch-Summe (Einzel-Beträge zusammengefasst) von 15 Mark, sowie eine fortlaufende Erinnerungsgebühr von 1 Mark jährlich erhält, wurde genehmigt.
Am 10. Oktober 1898
TOP 1: Als Entschädigung für die Duldung der Rohrlegung der hiesigen Wasserleitung durch Wiesengrundstücke des Caspar Flinkerbusch soll demselben eine einmalige Abfindung von 300 Mark gewährt werden; außerdem übernimmt die Gemeinde die Verpflichtung, eine jährliche Erinnerungsgebühr von 1 Mark zu zahlen. Der Gemeinde-Vorsteher wird beauftragt, einen diesbezüglichen Revers auszustellen.
TOP 2: Sämtliche im Jahr 1899 pachtlos werdende Grundstücke, Hudeflächen, mit Ausnahme der beiden Grundstücke zur Zeit von Otto Geihsler und Anton Höhmann angepachtet, sollen anderweitig auf 6 Jahre innerhalb 4 Wochen verpachtet werden.
TOP 3: Die von dem Rendanten Bracht vorgelegte Gemeindekassen-Rechnung für 1896/97 wurde durchberaten und geprüft und dabei nur die in dem Revisions-Protokoll vom 2. September abgezogenen Erinnerungen aufrecht erhalten. Die Rechnung schließt ab: in Einnehmen mit 26,731,28 Mark; in Ausgaben mit 24.274,62 Mark; in einem Bestand von 2.456,66 Mark. Die Restverwaltung stellt sich auf 856,30 Mark in Einnahmen und 11 Mark in Ausgaben. Dem Rendanten wird vorbehaltlich der gezogenen Erinnerungen Decharge erteilt.
TOP 4: Für Aufstellung der Urwähler-Listen können dem Büro-Personal keine Vergütungen gewährt werden und zwar wird der Amtmann ersucht, die Höhe derselben im Einvernehmen der anderen Gemeinden festzustellen.
Am 5. November 1898
TOP 1: Die am 2. d.M. abgehaltene Verpachtung von Gemeindegrundstücken und Bleich-Plätzen wurde mit der Maßgabe genehmigt, dass: a) Johann Zacharias die Hude auf dem Stückelhahn abgeben muss, sobald die Forst-Behörde endgültig die Bepflanzung verlangt; b) soll Heinrich Rocholl die Reinigung des Grabens unter der Mester´schen Mauer in Übereinstimmung und in Gemeinschaft mit den übrigen Besitzern der Wiese auf der Kaiser-Wiese ohne Entschädigung bewerkstelligen; c) Caspar Flinkerbusch soll für das 47 Ruten große Grundstück auf dem Hohlknochen irgendeinen Betrag von mindestens 1 Mark zahlen (Rute: eigentlich nur Längen-Maß; hier ist Flächenmaß gemeint: Quadrat-Rute. 1 Quadrat-Rute = 14,2 Quadrat-Meter; 47 Quadrat-Ruten = 667,4 Quadrat-Meter.); d) Bernard Heckmann soll für das Grundstück am Mühlenberg jährlich 15 Mark zahlen; e) der sogen. Triftweg (Hohe Fohr) soll von der Verpachtung ausgeschlossen werden, ebenso die seither von Schnapp angepachtete Lehmkuhle bei der Sägemühle.
TOP 2: Die Rechnung von Liebold u. Co. In Holzminden in Höhe von 115,50 Mark soll abzüglich der darauf entfallenden Fracht auf die Gemeindekasse zur Zahlung übernommen werden, ebenso die Rechnung für Reparatur-Arbeiten an der Langelbrücke in Höhe von 229,90 Mark. Es soll dann jedoch Anton Heckmann von der Gemeinde mit 3 Mark pro Tag bezahlt werden (für seine Arbeiten an der Langelbrücke).
TOP 3: Der von Hermann van der Becke unterm 29. v.M. gestellte Antrag auf Löschung eines auf sein Gut Wildshausen hypothekarisch eingetragenen Gerechtsame der hiesigen Gemeinde wurde vorläufig abgelehnt. - Ein Grund ist nicht aktenkundig.
TOP 4: Die Separations-Behörde soll ersucht werden, a) den Weg von der Rümmecke unter Forst Flur VIII dem Schnapp´schen Sammel-Teich entlang bis zur Provinzialstraße, b) den Weg an der Bergmecke gegenüber dem Flinkerbusch´schen Plan, c) den Weg unter dem Küppel entlang bis zum Knäppchen führend (Prozessionsweg), - im Original in Klammern - , und endlich d) den Weg unterm Hohknochen gegenüber dem Plan des Heinrich Rocholl bis zum Plan des Anton Neise als Separationsweg auszubauen.
TOP 5: Die Abnahme der Wasserwerks-Kasse wurde vertagt.
TOP 6: Die Reklamation von Franz Peetz wegen Ermäßigung der Wassersteuer wurde als unbegründet abgelehnt. - Inhaltliches ist nicht aktenkundig.
TOP 7: Der Antrag des Johann Schramm auf Erlass der Kommunal-Steuer pro 1898/99 wurde als begründet erachtet und demnach in die Niederschlagung eingewilligt.- Johann Schramm, Tagelöhner, Ehefrau Maria Anna geb. Pieper; Mieter; Alte Haus-Nr. 66 / Twiete 1; 1.12.1895: 1 männl., 1 weibl. Bewohner; Vermieter Anton Höhmann. Gründe sind nicht aktenkundig.
TOP 8: Die Beschlussfassung über Trottoir-Anlegung im Ort wurde für heute ausgesetzt. - Trottoir = Fußweg am Rand der Straße.
TOP 9: Infolge des beim Herrn Oberförster mündlich gestellten Antrags von Anton Köster stellt die Gemeinde der Forstbehörde anheim, in den vorhandenen Eichenbeständen die Wipfel dürren abständigen Eichen zu fällen und öffentlich zu verkaufen. Die Gemeinde-Vertretung drückt ihre Überzeugung aus, dass genügender Vorrat an Wipfel dürren Eichen vorhanden ist.
TOP 10: Der Antrag Heinrich Geihsler betreffend Pflasterung der Gasse vor seinem Haus soll bis zur Neupflasterung der Mitteleren Straße unberücksichtigt bleiben. - Weitere Einzelheiten sind nicht aktenkundig. Heinrich Geihsler: Alte Haus-Nr. 22 / Bergstraße 20 (Mittlere Staße = St. Nikolaus Straße).
TOP 11: Die Zahlung eines Betrages zum Ruhr-Talsperren-Fonds wurde nach Maßgabe des vom Herrn Regierungspräsidenten mitgeteilten Grundsatzes genehmigt. - Mehr ist nicht aktenkundig.
TOP 12: Der von der Spezial-Kommission gestellte Antrag vom 31. Oktober d.J. F 104 Nr. 2038 wurde abgelehnt. - Mehr ist nicht aktenkundig, kein Name, kein Inhalt, - nur die Gemeinde-Versammlung wusste Bescheid.
TOP 13: Die Gemeinde hat nichts dagegen zu erinnern, wenn die auf dem infolge der Separation verlassenen alten Wege im Erlenbruche bzw. Himmernhagen befindlichen Steine zur Verbesserung des neuen Weges Nr. 9 nebenan verwendet werden, vorausgesetzt, dass das Terrain wieder gebaut wird. - Da steht: gebaut, nicht bebaut; was inhaltlich genau gemeint ist, ist nicht aktenkundig.
TOP 14: Die Gemeinde-Vertretung lehnt es entschieden ab, irgendwelche Beträge als Extrabeitrag zu den Separationswege-Verbesserungen zu bewilligen, da sie als Separations-Interessent ohnehin ihren Verpflichtungen nachkommen muss.
TOP 15: Die Abfallsteine von der jüngst erfolgten Neupflasterung der östlichen Straße (Bergstra0e) sollen abgefahren und zur Instandsetzung der Twieten-Straße verwandt werden.
Am 20. November 1898
TOP 1: Die Anträge um Anschluss an die Wasserleitung vom Fritz Storm, Josef Siepe und Witwe Ludwig Neise wurden genehmigt, jedoch mit der Maßgabe, das a) Fritz Storm, welcher 1894 schon in der Lage war, sich anschließen zu können 20 Mark, dass b) Josef Siepe als Neuanbauer 5 Mark und ebenso die Witwe Neise als Erbgängerin 5 Mark für den Anschluss in die Wasserwerks-Kasse zahlen, ohne dass hierfür eine Gegenleistung seitens der Wasserwerks-Kasse, bzw. der Gemeinde zu geschehen hat. c) Über den mündlich gestellten Antrag des Bahnwärters Josef Rocholl um Anschluss an die Wasserleitung soll nach hiesiger Information bei nächster Gelegenheit Beschluss gefasst werden.
TOP 2: Die Bewohner der Alten Wiese haben den Antrag gestellt um den Anschluss an das Rohrnetz der Wasserleitung durch Verlängerung desselben zu erlangen. Im Grundsatz wird der Antrag als berechtigt anerkannt werden und soll die Anlage zur Ausführung kommen, wenn sämtliche Hausbesitzer der betreffenden Wasseranschlüsse und für jeden Anschluss 20 Mark zur Wasserwerkskasse zahlen. Die Arbeiten sollen zutreffendenfalls im nächsten Frühjahr ausgeführt werden..
TOP 3: Der Antrag des Fuhrmanns Franz Bruchhage auf Anschluss an die Wasserleitung wurde mit der Maßgabe genehmigt, dass demselben a) die eigene Rohrleitung nach den Bedingungen des Bau leitenden Ingenieurs auf eigene Kosten beschaffen und anlegen müsse und 5 Mark als Anschlussgebühr an die Wasserwerkskasse zu entrichten habe.
TOP 4: Versuchsweise sollen 100 Kubikmeter gutes Steinmaterial zur Verbesserung des Brumlngser Weges im Wege des Verdings ausgeschrieben werden.
TOP 5: In Hinweis auf den Beschluss zu TOP 3 vom 5. d.M. wurde der Gemeinde-Vorsteher beauftragt, die Gründe, welche die Gemeinde-Vertretung zur Verweigerung der Freigabe ihm Gerechtsame auf dem von der Becke´schen Grundstücke bewogen haben, demselben mitzuteilen.
TOP 6: Für die Personenstands-Aufnahme werden wieder wie in früheren Jahren 20 Mark bewilligt.
TOP 7: Die von dem Rendanten Bracht pro 1897 angelegte Wasserwerkskassen-Rechnung wurde vorgelegt, geprüft und dabei keine Erinnerungen gezogen. Die Rechnung schließt ab: in Einnahme mit 2.556,08 Mark; in Ausgabe mit 2.391,10 Mark; und einen Kassenbestand von 164,98 Mark. Dem Rendanten wird für diese Rechnung Decharge erteilt.
TOP 8: Der Gemeinde-Vorsteher wird beauftragt, 2 neue Handrohre für den Hydranten zu bestellen.
TOP 9: Um die Anlage von Kleinpflaster auf der Provinzialstraße innerhalb der Ortslage zu beschleunigen, wird der Amtmann gebeten, mit der Provinz (Regierung in Arnsberg) in Unterhandlungen einzutreten. Für den Fall, dass die Verhandlungen ein positives Resultat ergeben, wird die Gemeinde-Vertretung im Einvernehmen mit der Polizei-Verwaltung eine Ordnung schaffen, welche ohne Mitwirkung der Provinz die Straßenreinigung innerhalb der Ortslage, soweit das Kleinpflaster reicht, regelt.
TOP 10: Die Gemeinde-Vertretung beschließt, die Urkunde des Grafen Gottfried von Arnsberg von 1364 auf Widerruf dem Königlichen Staats-Archiv in Münster zu überlassen, macht indessen zur Bedingung, dass ihr eine beglaubigte Abschrift derselben ausgefertigt wird.
TOP 11: Nach Aussage des Bauunternehmers Kehsler (= Gemeinde-Vorsteher) werden die vertragsmäßigen Arbeiten der Wasserleitung, soweit solche der Aufsicht bedürfen, bis zum 25. d.M. hergestellt sein. Die Gemeinde-Vertretung vermerkt, dass bis zum 18. Dezember d.J. die Arbeiten in dem Maße Abnahme fähig hergestellt sind, dass eine fernere Bauleitung erübrigt wird. Dieser Beschluss soll der Bauleitung mitgeteilt werden.
Am 5. Dezember 1898
TOP 1: Dem Weichensteller Johann Kehsler wurde der Anschluss an die Wasserleitung gegen eine von der Wasserwerkskasse zu entrichtende Gebühr von 5 Mark gestattet.
TOP 2: Dem Bahnwärter Joseph Rocholl soll der Anschluss an die Wasserleitung ebenfalls gestattet werden, wenn derselbe die Statuten mäßige Gebühr von 100 Mark zahlen wird. - Warum die Gebühren so unterschiedlich sind, ist hier nicht aktenkundig.
TOP 3: In die dem Franz Bruchhage bereits genehmigte Leitung soll an der Straße , von wo dieselbe ausgeht, auf Kosten des Bruchhage ein Schieber eingebaut werden.
TOP 4: Die erforderlichen Schieber und Hydranten-Schilder sollen nach Anweisung des Bauleiters Dihselhoff beschafft und die Kosten dafür auf die Wasserwerkskasse angewiesen werden.
TOP 5: Sämtliche Schieber und Hydranten-Straßenkappen sollen mit Kopfpflastersteinen im nächsten Frühjahr neu gepflastert werden.
TOP 6: Nach Anleitung des Bauleiters Dihselhoff sollen bei der Quell-Fassung in der Rümmecke nach vorhandenen Tiefen ausgefüllt und der dazu erforderliche Boden soll möglichst in der Nähe an den höher belegenen (gelegenen) Stellen entnommen werden.
TOP 7: Eine Ventil-Kammer soll nach dem Projekt und Kosten-Anschlag des Ingenieurs Dihselhoff an dem Hochbehälter der hiesigen Wasserleitung angelegt werden und soll die Ausführung der Arbeit im Wege der engeren Submission (also unter Arbeitern innerhalb von Freienohl) vergeben werden.
TOP 8: Das Verding von Grauwacken-Steinen für den Brumlingser Weg wurde nicht genehmigt. Es soll versucht werden, durch Bruchhage oder andere Lieferanten die Anlieferung eines Unterbettungs-Materials bewirken zu lassen; auch soll an Stelle der Grauwacke Kalksteine als Steinschlag aufgebracht werden.
TOP 9: Dem Antrag des Wirts Joseph Kerstholt entsprechend soll die demselben auferlegte Kommunal-Steuer fürs laufende Jahr zur Hälfte niedergeschlagen und im übrigen ratenweise bis zum 1. April k.J. (kommenden Jahres) getilgt werden. - Ein Grund ist nicht aktenkundig.
TOP 10: Dem Schuhmacher Fritz Kehsler soll auf seinen mündlich gestellten Antrag in Anbetracht dessen augenblicklicher Notlage das noch rückständige Drittel der diesjährigen Kommunal-Steuer erlassen werden. - Aus dem Sterberegister: Schulkind Joseph Kehsler gest. 4. April 1898, 10 Jahre; Kind Elisabeth Kehsler gest. 22. Januar 1896, 3 ¾ Jahre; Kind Sophia Kehsler gest. 10. September 1895, 1 Jahr; Kind Maria Kehsler gest. 30. Oktober 1893, 3 Monate; (!) Kind Maria Kehsler gest. 8. November 1893, 1 Tag. Traurigkeit als mögliche Ursache für wenig Arbeit und wenig Verdienst.
Am 29. Dezember 1898
TOP 1: Die Wassersteuer von Neu- bzw. Anbauten pro 1898 wurde wie folgt festgesetzt: (a) für Johann Kückenhoff: 30 Mark; (b) für Kaspar Geihsler: 15 Mark; (c) für Anton Blesseneohl, Stall: 3 Mark; (d) für Joseph Neise: 5 Mark; (e) für Fritz Göckeler Sen. 3 Mark: (f) für Kaspar Zacharias: 1 ½ Mark. Ferner für den Steuer-Nachlass der Witwe Luwig Neise vom 1. Dezember d.J. ab: 1 Mark. Zusammen: 58,50 Mark. - Gründe für die unterschiedlichen Preise sind nicht aktenkundig.
TOP 2: Die nicht verwendbaren Reste der eisernen Rohre aus der Wasserleitungs-Anlage sollen nach Gewicht öffentlich meistbietend verkauft werden. Die bereits durch Kehsler entnommenen 125 Kilo Rohre hat derselbe pro Kilo mit 1 Pfennig höher zu bezahlen, wie bei jenem Verkauf erzielt wird.
TOP 3: Der bisherige Maschinist Klempner Hauhs soll für die neue Wasserleitung als Rohr-Meister angenommen werden und zwar gegen eine jährliche Vergütung von 100 Mark, zahlbar durch die Wasserwerkskasse vom 1. Januar k.J. ab. Hauhs hat hierfür nicht allein die Regulierung des Wasser-Zuflusses zu bewerkstelligen, sondern auch bei Eintritt von Frost die Straßen-Hydranten zu halten. In Anbetracht dessen, dass Hauhs seit dem 12. November d.J. in der bisherigen Weise kein Wasser zum Hochbehälter gepumpt hat, gleichwohl aber im Genuss der seitherigen Jahres.-Vergütung von 400 Mark bis zum Schluss des laufenden Jahres verbleiben soll, soll derselbe angehalten werden, Maschine und Kessel im durchaus … (nicht korrekt lesbar) Zustand zu setzen.
TOP 4: Auf der seitherigen Wasser-Pumpstation soll der Kessel-Mantel und der Schornstein mit Eisen-Lack und die Löcher mit Asphalt geschlossen werden. Es soll versucht werden, Maschine und Pumpe an den Lieferanten derselben zu annehmbarem Preise zu verkaufen.
TOP 5: Aufgrund der Reste-Abrechnung, welche durch den Bau leitenden Straßenmeister Wiesebrock auf 2.728,28 Mark festgesetzt ist, können die Unternehmer Flinkerbusch und Hense für die Neupflasterung der hinteren Straße (Krumme Straße) 2.400 Mark abzüglich der bereits erhaltenen Abschlags-Posten gezahlt werden.
TOP 6: Die Kosten-Berechnung des Straßenmeisters Wiesebrock über Veranschlagung und Beaufsichtigung der Neupflasterung hiesiger Gemeindestraßen im Betrag von 100 Mark wurde auf die Gemeindekasse zur Zahlung übernommen.
TOP 7: Infolge der Anlage der Fernsprechleitung für die Zellstoff-Fabrik Wildshausen an dem Brumlingser Weg entlang soll die Regulierung eines Vertrages entweder mit der Reichspost und Telegraphen-Verwaltung oder mit der Aktiengesellschaft Zellstoff in Anspruch genommen werden.
TOP 8: Die Anzeige des Gemeinde-Verordneten Siepe bezüglich der Äußerung des Wageners Anton Köster über den Verkauf des in Folge Windbruch im hiesigen Kommunal-Wald gefällten Holzes soll dem Oberförster Preuhs mit der nötigen Erläuterung unterbreitet werden. Die Gemeinde-Vertretung behält sich vor, demnächst (danach) die geeigneten Schritte zu tun. - Der Inhalt der Äußerung ist nicht aktenkundig.
TOP 9: In Erwägung, dass der hiesige Vinzenz-Verein keine Corporations-Rechte besitzt, folglich das im Testament des verstorbenen Maurermeisters Franz Göckeler ausgesetzte Legat nicht selbst verwalten kann, beansprucht die Gemeinde-Vertretung die Verwaltung als Miterbe die Zinsen daran halten allerdings fortlaufend dem Vinzenz-Verein vor Weihnachten zur Verfügung gestellt werden. Möchte der genannte Verein die Annahme der Zinsen verweigern, so sollen dieselben bis zur Erledigung der Streitsache oder bis zur Auflösung des Vinzenz-Vereins dem Kapital zugeschrieben werden. - Aus dem Sterberegister: Maurermeister Franz Göckeler, Geb.-Ort Freienohl, Sterbe-Ort: Neheim (Krankenhaus), gest. 10. September 1898; LA 84 Jahre; weitere biographische Daten im Extra- Kapitel: Fräulein Lehrerin und Schützenkönigin Antonette Bause. - Über den Vinzens-Verein ist hier weiter nichts aktenkundig; wohl in der Pfarr-Chronik von Pfarrer Falter. Der Vinzens-Verein ein von Pfarrer Falter gegründeter Kokurrenz-Verein zum Freienohler Ortsarmen.Verband? - Siehe unten 14. Januar 1899, TOP 2.
Am 14. Januar 1899
TOP 1: Die für die Wahlperiode 1899 – 1904 neu gewählten Gemeinde-Verordneten Johann Kückenhoff und Anton Neise wurden vom Vorsitzenden nach vorheriger Vorhaltung (wertpositiv gewichtet: Darstellung, Erläuterung) durch Handschlag verpflichtet und in ihr Amt eingeführt.
TOP 2: Die Gemeinde-Vertretung als Vertretung des Ortsarmen-Verbandes Freienohl ersucht den Gastwirt Johann Kerstholt als Testamentsvollstrecker des verstorbenen Maurermeisters Franz Göckeler die Bischöfliche Behörde zu bitten, dass sie anordne, dass das den Ortsarmen vermachte Legat durch die Kirchenkasse verwaltet werde.
TOP 3: a) Auf den Antrag der Witwe Heinrich Rocholl wird beschlossen, derselben als Beitrag zu den Kosten der Krankheit und Beerdigung ihres jüngsten Kindes 30 Mark zu gewähren. - Freienohler Sterberegister: Kind Carl Rocholl, gest. 22. Januar 1998, 1 Jahr alt. - Vor 1 Jahr gestorben!
b) Der Witwe Gaudenz Trumpetter sollen auf ihren Antrag in den Monaten Januar und Februar 15 Mark als einmalige Unterstützung gezahlt werden; außerdem solle für sie ein Betrag in Höhe von 45 Mark bei der Sparkasse als Zinszahlung geleistet werden.
TOP 4: Die Liquidation des Ernestinischen Krankenhauses zu Meschede in Sachen Heinrich Roettger soll mit 50 Mark beglichen werden. Die Gemeinde behält sich vor, diesen Betrag von den Verpflichteten zurück zu fordern.
TOP 5: Nachdem der Franz Peetz das Halten der Gemeinde-Bullen zum 1. April gekündigt hat, soll dasselbe anderweitig öffentlich angeboten werden.
TOP 6: Folgende Rechnungen wurden auf die Gemeindekasse zur Zahlung übernommen: a) des Heinrich Funke über Fuhrlohn mit 138 Mark. - Der Inhalt der Fuhren ist nicht aktenkundig; b) des Bauunternehmers Kehsler über geleistete Arbeiten, Fuhren und Auslagen mit 211 Mark; (c) ferner auf die Wasserwerkskasse diejenigen des Gem. Vorstehers Kehsler in Höhe von 209,59 Mark. - Auch hier sind die Inhalte nicht aktenkundig.
TOP 7: Die Bau-Konzessions-Gesuche von Anton Roether und Franz Kaulmann sollen dem Herrn Amtmann zur polizeilichen Erledigung überwiesen werden.
Am 11. Februar 1899
TOP 1: Dem Schneidermeister Caspar Düring wurde auf seine Forderung vom 4. d. M. betreffs Haltens der Zuchtochsen der Zuschlag erteilt, jedoch unter der Bedingung, dass, um Weiterungen (!) zu vermeiden, seine Forderung von 300 Mark auf 290 Mark ermäßigt wird.
TOP 2: Dem Raphael Jacob soll der beantragte Nachlass seiner Communalsteuer pro 1898/99 gewährt werden. - Ein Grund ist nicht aktenkundig. Selbstverständliches Zusammenleben mit Freienohler Juden! - Biographische Daten im Extra-Kapitel.
TOP 3: Dem Kranken Fritz Lenze-Oels sollen bis auf weiteres zur Bestreitung der Wohnungsmiete jährlich 60 Mark durch die Gemeindekasse gezahlt werden. Ebenso soll demselben bis auf Widerruf eine monatliche Unterstützung von 10 Mark verabreicht werden.- Der Name der Krankheit ist nicht aktenkundig.
TOP 4: Auf den erneuerten Antrag der Bewohner der Alten Wiese vom 2. d.M. soll den Antragstellern der Ausschluss an das gemeindeseitig bis zur Alten Wiese zu führende Wasser-Leitungs-Rohrnetz gestattet werden und zwar gegen Entrichtung einer einmaligen Abgabe von 15 Mark an die Wasserwerkskasse.
TOP 5: Es soll versucht werden, das durch Herstellung einer neuen Wasserleitung disponibel gewordene Pumpenhaus nebst Pumpe und Dampfmaschine öffentlich meistbietend zu verkaufen. Der Verkaufstermin soll in mehreren der sich hierzu vorzugsweise eignenden Zeitungen bekannt gemacht werden. - Das Disponibelsein im Bezug auf die Wasserleitung ist nicht genauer entfaltet.
TOP 6: Es sollen zunächst zur Pflaster-Fortsetzung des Brumlingser Weges bis zu 250 Kubikmeter Kalksteine aus dem vom Bauunternehmer Kehsler angepachteten Steinbruch in Niederberge anzufahren vergeben werden. Kehsler erhält pro Kubikmeter Steine loco Bruch 50 Pfennig. - Loco : vom Ort: vom Steinbruch.
TOP 7: Die Neupflasterung und Kanalisierung der Krumme Straße solle im Wege der öffentlichen Submission (Ausschreibung) vergeben werden. Anfertigung des Kostenanschlags und der Bedingungen sowie die Bauleitung wird dem Straßen-Meister Wiesebrock übertragen.
Am 21. Februar 1899
TOP 1: Der öffentliche Verding des auf dem Brumlingser Weg erforderlichen Stein-Materials hat ein günstiges Ergebnis nicht gehabt; deshalb soll jetzt der Versuch gemacht werden, die Anfuhr und Zerkleinerung von 150 Kubikmetern in Submission zu vergeben. Der Verding vom 16. d. M. wird mithin nicht genehmigt.
TOP 2: Von dem Schreiben des Pfarrers Falter betreffend der hiesigen Gemeinde-Viehhude und Halten von Zuchtochsen wurde Kenntnis genommen. - Das Schreiben ist nicht aktenkundig. Aus anderen Texten ist bekannt, dass das Leben der Zuchtochsen so zurück gehalten werden soll, dass Kinder die „Tätigkeit“ der Zuchtochsen nicht sehen können. Kirchliche Sexual-Erziehung.
TOP 3: Der am 16. d. M. abgehaltene Verkauf von Holz im hiesigen Gemeindewald wurde genehmigt.
Am 4. März 1899
TOP 1: Die Ausführung der Ventilatoren am Hochbehälter wird dem Bauunternehmer Kehsler zugeschlagen. Derselbe hat sich dazu gegen Vergütung von 1 Prozent unter Kostenanschlag im Submissionswege bereit erklärt.
TOP 2: a) Die Anfuhr von 150 Kubikmeter Kalksteinen für den Brumlingser Weg wird dem Fuhrmann Theodor Geihsler zum Preis von 2,20 Mark pro Kubikmeter übertragen. - Theodor Geihsler, Fuhrunternehmer, Alte Haus-Nr. 127 (Chaussee / Hauptstraße; auch Amtmann Köckeritz und Bäcker Trumpetter). - b) Das Aufmetern (!?) und Zerkleinern wird dem Tagelöhner Fritz Pieper zu dem geforderten Preis von 1,20 Mark pro Kubikmeter zugeschlagen.
TOP 3: Der Antrag des Fabrikbesitzers Linneborn auf Instandsetzung des Langelweges soll bis zur nächsten Sitzung zurückgesetzt werden. Der Gemeinde-Vorsteher Kehsler und Gemeinde-Verordnete Flinkerbusch werden ersucht, inzwischen den gegenwärtigen Zustand des Weges von der Ruhrbrücke (hier ist die Langelbrücke gemeint) bis zur Brücke über den Untergraben festzustellen und demnächst (danach) Bericht zu erstatten.
TOP 4: Dem Franz Kaulmann soll für die Abtretung einer Grundfläche für die Wege-Anlage zur Winterseite eine Entschädigung von 5 Mark gezahlt werden.
TOP 5: Als Kuhhirt für die Hude-Interessenten, welche in diesem Jahr vortreiben sollen, wird der Anton Mündelein fürs laufende Jahr unter den seitherigen Bedingungen angenommen.
TOP 6: Dasjenige Holz, welches in diesem Jahr als Armenholz keine Verwendung findet, soll öffentlich verkauft werden.
TOP 7: Dem Invaliden Heinrich Düring soll die Communalsteuer fürs 2. Halbjahr 1898/99 erlassen werden. - Heinrich Düring, Alte Haus-Nr. 64, Hauptstraße; auch Schmied Franz Schwefer.
TOP 8: Unter Zugrundelegung des vom Straßenmeister Wiesebrock angefertigten Kostenanschlags, sowie der dazu aufgestellten Bedingungen soll die Neupflasterung der westlichen (klein geschrieben) Straße von der Chaussee aufwärts an dem Wohnhaus des Adam Ahsmann vorbei in öffentlicher Submission vergeben werden. - Adam Ahsmann, Landwirt, Krumme Straße = westliche Straße; Alte Haus-Nr. 43, neue: 24.
TOP 9: Die Gemeinde-Vertretung ist damit einverstanden, dass der Haushalts-Anschlag der Schulgemeinde Freienohl pro 1898/99 auch auf das Etat-Jahr 1899 ausgedehnt wird.
TOP 10: Die Gemeinde-Vertretung beschließt, gegen den Wagener Anton Koester strafrechtliche vorzugehen, weil er derselbe durch öffentliche falsche Angaben verleumdet hat. Um ein freisprechendes Urteil zu vermeiden, sollen nur diejenigen Behauptungen zum Gegenstand der Klage gemacht werden, die als unöffentlich unwahr nachgewiesen werden. - Einzelheiten sind hier nicht aktenkundig.
TOP 11: Die Erdarbeiten und Rohrlegung zur Verlängerung des Wasserleitungsnetzes bis zur Alten Wiese sollen in öffentlicher Submission vergeben werden.
TOP 12: Die Forstverwaltung soll gebeten werden, die Genehmigung zu erteilen, die überständigen Fichten im Langel, sowie die überflüssigen (!) Birken in der Winterseite zur Verwendung beim Ausschmücken des Ortes für die Feier des 25-jährigen Stiftungsfestes des hiesigen Kriegervereins unentgeltlich herzugeben.
Am 24. März 1899
TOP 1: Dem Pflastermeister H. Giesecke zu Arnsberg wurde die Neupflasterung der Krumme Straße (in der Akte ist das Wort „hintere“ durchgestrichen) nebst Rohrlegung zu dem geforderten Preis von 11 Prozent unter Kostenanschlag zugeschlagen.
TOP 2: Solange dem Gemeinde-Vorstand die Verwaltung der gemeinschaftlichen Angelegenheiten übertragen worden ist, muss es die Gemeinde-Vertretung ablehnen, auf den Antrag des Pfarrers Falter näher einzugehen, und das um so mehr, als der Spezial-Kommissar die Hude-Reinigung selber ordnen will. Punkt 2 seines Antrags erledigt sich dadurch, dass die Gemeinde-Behörde den Bullen-Halter kontraktlich verpflichtet hat, nur den Vorschriften der Landeskultur-Gesellschaft entsprechende Tiere zu halten. - Jener Antrag von Pfarrer Falter ist nicht aktenkundig.
TOP 3: Der Langelweg, soweit er von der Gemeinde zu unterhalten ist, soll mit dem Steine-Material von der Krumme Straße im nächsten Herbst gebessert werden. Der Gemeinde-Vorsteher wird beauftragt, schon jetzt die notdürftige Besserung des Weges zum Schützenhofe vorzunehmen.
TOP 4: Dem Anstreicher Montag soll auf seinen mündlich gestellten Antrag hin die Communalsteuer zwar nicht niedergeschlagen, jedoch gestundet werden.
TOP 5: Obschon dem Förster Ganczarsky jede Nebenbeschäftigung untersagt ist, hat derselbe doch schon seit mehreren Monaten den Jagdschutz in der Wennemer Mark und seit kurzem den Jagd- und Forstschutz auf dem vom Wedelschen Gut Bockum ausgeübt, die Gemeinde kann daher nicht darin einwilligen, dass er diese Nebenämter ferner beibehält.
TOP 6: Zur Vorprüfung der Rechnung der Gemeindekasse für das Rechnungsjahr 1897 werden gewählt: (a) Gemeinde-Vorsteher Kehsler, (b) Gemeinde-Verordnete Kückenhoff, (c)Tönne.
TOP 7: Dem Maurer Franz Kerstholt soll gestattet werden, seine Wasserleitung an die Düring´sche Hauptleitung anzuschließen; sämtliche Kosten hat er zu tragen. - Maurer Franz Kerstholt: Alte Haus-Nr. 56, Chaussee / Hauptstraße. 25.
TOP 8: Falls innerhalb zweier Tage keine günstigere Offerte eingehen sollte, soll dem Bauunternehmer Kehsler die Verlegung der Rohre zur Weiterführung der Wasserleitung vom Haus des Arnold Schröder bis zum Haus der Witwe Köhne zum Preis von 2 Mark pro laufende Meter unter den vom Bauleiter Disselhoff entworfenen Bedingungen übertragen werden. - Arnold Schröder: Alte Haus-Nr. 79, Am Hügel 12. - Witwe Köhne: Alte Haus-Nr. 135, Alte Wiese 17.
TOP 9: Der Haushaltsplan der Gemeinde Freienohl pro1899 wurde vorgelegt, duchberaten und in Einnahme und Ausgabe auf die Summe von 21.500 Mark festgelegt. Der Gemeinde-Fehlbetrag soll aufgebracht werden durch Zuschläge zu den vom Staat veranlagten di... (nicht korrekt lesbar) Staatssteuerung in Höhe von 200 Prozent. Die Betriebssteuer soll mit 100 Prozent belastet werden.
TOP 10: Die Wassersteuer soll für das laufende Jahr so bemessen werden, dass 40 Prozent weniger auf diese Einnahmequelle einkommen.
Am 13. April 1899
TOP 1: Die Gemeinde-Versammlung ist damit einverstanden, dass: a) dem bauleitenden Ingenieur Disselhoff seine Kostenrechnung nach Abzug von 45 Mark irrtümlich berechneter Gebühren in Höhe von 1.594,88 Mark und b) demselben für Anfertigung von Spezial-Plänen für die Provinzial-Verwaltung 80 Mark, c) dem Bauunternehmer Kehsler der Rest seiner Forderung im Betrag von 3.132,50 Mark ausgezahlt wird. Bei dieser Gelegenheit nimmt die Gemeinde-Vertretung davon Kenntnis, dass die Ausführung der Wasserleitung einen Rest an Aufwand von 29.547,60 Mark verursacht hat und die Bauleitung inklusive Baubeaufsichtigung nebst Nebenarbeiten 1.674,88 Mark (1.644,88?)gekostet hat. Für die Spezial-Baubeaufsichtigung sind 588 Mark verausgabt worden. Für die vorzeitige Auszahlung der Kaution leistet der Unternehmer Sicherheit durch die Hinterlegung von Wertpapieren.
TOP 2: Die Wassersteuer pro 1899 wurde festgesetzt. - Die ist hier nicht aktenkundig.
TOP 3: Der Gemeinde-Vorsteher Kehsler wird beauftragt, für die Ausführung der in der Küsterwohnung erforderlichen Reparaturen Sorge zu tragen.
TOP 4: Zu Mitgliedern der Kommission für die Vertilgung des Huflattichs wurden gewählt: (a) Johann Kerstholt, (b) Johann Kückenhoff, (c) Caspar Tönne. - „Kommission“, „Kommunal-...“ wird in den derzeitigen Akten mal mit K, mal mit C geschrieben.
TOP 5: Die Rechnung der Ernestinischen-Kranken-Anstalt zu Meschede über Verpflegungskosten für Heinrich Roettger für 1 Vierteljahr soll unter Vorbehalt der Wiedereinziehung von dem verpflichteten Teil mit 90 Mark zur Zahlung übernommen werden.
TOP 6: Bevor die Gemeinde-Vertretung über den Antrag des Schreinermeisters Johann Stirnberg entscheidet soll erst eine Local-Besichtigung stattfinden. - Einzelheiten sind nicht aktenkundig. - „Local-...“: nicht Gastwirtschafts... sondern Ortsbesichtigung.
TOP 7: Die Gemeinde-Versammlung findet gegen den projektierten Saalbau des Gastwirts Bracht nichts einzuwenden, stellt aber die Bedingung, dass nach der Straßenseite ein Schneefang (!) angebracht wird, der das Abfallen des Schnees verhindert.
Ende der Akte A 412. Beginn der Akte A 413.
Am 4. Mai 1899
TOP 1: Die von dem Rendanten Bracht gelegte (immer noch nicht: angelegte) Gemeindekassen-Rechnung pro 1897/98 wurde vorgelegt, durchberaten und dabei nur die in dem Revisions-Protokoll vom 20. April bzw. 2. Mai gezpgenen Notaten hervorgehoben. Die Rechnung schließt ab: in Einnahmen mit 22.708,00 Mark, in Ausgabe mit 19299,55 Mark und mit einem Bestand von 3408,46 Mark. Die Restverwaltung stellt sich in Einnahmen mit 3007,33 Mark, in Ausgabe mit 25 Mark. Dem Rendanten wird vorbehaltlich der Erledigung der gezogenen Notaten Decharge erteilt.
TOP 2: Der Witwe Otto soll vom 1. Juni ab die fortlaufende Unterstützung aus öffentlichen Armenmitteln ganz oder teilweise entzogen werden. - Ein Grund ist nicht aktenkundig.
TOP 3: Der Witwe Heinrich Rocholl sollen vom 1. Mai ab die Wohnungsmiete mit 36 Mark pro Jahr bezahlt und ihr außerdem eine monatliche Unterstützung von 5 Mark gewährt werden. - Siehe oben: 14. Januar 1899, TOP 3.
TOP 4: Dem Carl Geihsler wird zur Neubeschaffung eines Pferdes eine Beihilfe in Höhe von 50 Mark bewilligt. - Das alte Pferd wird wohl gestorben sein.
TOP 5: Die Gemeinde-(Vertretung) beschließt für die Errichtung von Stand- und Verkaufsbuden auf öffentlichen Wegen und Plätzen aus Anlass von Festlichkeiten ein Standgeld von 10 Mark zu erheben. Das Gleiche wird den Festgebernauf dem zum Festplatz gehörenden Terrain gestattet.
TOP 6: Auf die (!) Alte Wiese soll in die vorhandene Wasserleitung ein Hydrant eingebaut werden.
TOP 7: Aufgrund des Gesetzes vom 2. Juli 1875 G.S.S. 561 beschließt die Gemeinde-Vertretung, dass bis zur Aufstellung von Erbauungs-Plänen die Straßen-Fluchtlinien von Fall zu Fall dem öffentlichen Bedürfnis entsprechend unter Zustimmung der Ortspolizeibehörde festzusetzen sind.
Am 15. Mai 1899
TOP 1: Dem Fritz Lenze soll vom 1. Juni d. J. die gewährte Armenunterstützung entzogen werden, da sein Anspruch darauf erloschen ist. - Ein genauerer Grund ist nicht aktenkundig.
TOP 2: Falls im Separations-Verfahren sämtliche Hude-Interessenten, soweit sie Vieh vortreiben, zu einer Abgabe zwecks Besserung der Hude verpflichtet werden, wird die Gemeinde diese Angelegenheit durch eine Beihilfe unterstützen. - Was mit „Besserung“ genau gemeint ist, ist nicht aktenkundig. Sauberkeit?
TOP 3: Auf Antrag des Schreiners Johann Stirnberg sollen demselben etwa 35 Quadrat-Ruten von der Gemeindewiese „in der Alten Ruhe“ in der von ihm gewünschten und vom Gemeinde-Vorsteher gebilligten Form und Lage käuflich überlassen werden und zwar zum Preis von 10 Mark pro Quadrat-Rute.
TOP 4: Es soll versucht werden, die noch fehlenden Steine für den Brumlingser Weg in der Nähe zu gewinnen. - Wahrscheinlich fehlen nicht mehr viele Steine, und dafür lohnt sich nicht die weite – bisherige – Fuhre aus Niederberge; s.o. 11. Februar 1899 TOP 6.
TOP 5: Die vom Rendanten Bracht gelegte Wasserwerks-Kassen-Rechnung pro 1898 wurde durchberaten und dabei nur bemängelt, dass Beleg 6 der Anweisung des Amtmanns mangelt. Der Rendant hat diese Anweisung noch einzuholen. Die Rechnung schließt ab: in Einnahmen mit 2042,90 Mark; in Ausgabe mit 1357,20 Mark und einem Kassen-Bestand von 685,68 Mark. Dem Rendanten wird vorbehaltlich der Erledigung des gezogenen Notates Decharge erteilt.
Am 10. Juni 1899
TOP 1: Die Verpachtung der Erhebung von Brückengeld für die Langelbrücke wurde genehmigt und soll dem höchstbietenden Fuhrunternehmer Theodor Geihsler für sein Gebot von 80 Mark pro Jahr der Zuschlag erteilt werden mit der Bestimmung jedoch, dass die Jahrespacht als Caution sofort zu hinterlegen ist.
TOP 2: Der Antrag der hiesigen Freiwilligen Feuerwehr um Zahlung von 60 Pfennig pro Mitglied als Beitrag der betreffenden Unfallkasse wurde genehmigt.
TOP 3: Die geleistete Unterstützung für die Witwe Fritz Lenze wurde nachträglich genehmigt. - Siehe oben: 11. Februar 1899 TOP 3; nachfolgend mögliche Ungenauigkeit: Sterberegister: Ernst (!) Lenze, Tagelöhner, LA 32, gestorben: 20.5.1899: Trauungsregister: Heirat 23.6.1891: Friedrich Lenze mit Elisabeth Spieler. Jahr 1895: Fritz Lenze: Alte Haus-Nr. 52: Krumme Straße 8.
TOP 4: Der Antrag des Holzarbeiters Anton Schröer musste wegen Nichtzuständigkeit der Gemeinde-Vertretung unberücksichtigt bleiben. - Ein Inhalt ist nicht aktenkundig.
TOP 5: Die Gemeinde-Vertretung erklärte sich einverstanden, dass ein gemeinsamer Steinbruch am Weg 18, wie er im Nachtrag VI vorgesehen werden soll, ausgewiesen wird. - Weg Nr. 18 : „Abfuhrweg Forstwirtschaft“: am Weg ein Steinbruch; Rümmecke (AA 2241: 30.3.1896; 29.3.1899); (AA 414: 10.10.1903)
TOP 6: Die Entscheidung der Königlichen Staatsanwaltschaft in Sachen Gemeinde-Vertretung contra Anton Köster wurde zur Kenntnis gebracht.
TOP 7: Es wurde dem Vorsteher überlassen, die Neutapezierung eines Zimmers in der Wohnung der Lehrerin Pape anzuordnen.
TOP 8: Zur Besichtigung und eventuellen Anordnung von Reparaturen in der hiesigen Pfarrerwohnung wurden Kehsler und Kerstholt bestimmt.
TOP 9: Die Wassersteuer für Josef Schröder wurde nachträglich auf 7 Mark pro Jahr festgelegt. - Ein Grund ist nicht aktenkundig.
Am 8. Juni 1899
TOP 1: Unter vorübergehender Modifikation der Statuten des Wasserwerks wurde bestimmt, dass alle diejenigen Eingesessenen, welche ihren Anschluss an die Wasserleitung bis zum 1. Oktober 1899 beantragen, anstatt der 100 Mark nur 50 Mark zahlen sollen. - Der Antrag Johann Weber wurde demnach mit der Maßgabe genehmigt, dass derselbe diese Gebühr binnen 5 Jahren in Raten von 10 Mark abtragen soll. Die Anschlagsgebühr von 5 Mark und die Erinnerungsgebühr hat er außerdem zu zahlen.
TOP 2: Die Oberfläche der Quellfassung hiesiger Wasserleitung soll nach Bedarf mit Grasbestand und sodann die ganze Wiesenfläche mit Laub- und Fichten-Pflanzen bepflanzt werden.
TOP 3: Die an der Wasserleitungs-Anlage erübrigten Eisen-Abfälle sollen dem Kaufmann Emmerich zu 5 Pfennig pro Kilogramm und die erübrigten Steine dem Unternehmer Kehsler zu 1,5 Mark abgegeben werden. - Dafür ist die Menge nicht aktenkundig.
TOP 4: Dem Caspar Geihsler soll die Anfuhr von Unterhaltungs-Steinen (!) auf dem Brumlingser Weg der Zuschlag erteilt werden, wenn er mit seiner Forderung pro Kubikmeter auf 50 Pfennig herabgeht.
TOP 5: Die Gemeinde-Vertretung nimmt Kenntnis von den Verhandlungen betreffend Hude-Reinigung, stimmt derselben im Prinzip zu, will sich jedoch erst schlüssig machen, nachdem mit dem Spezial-Commissar die näheren Bedingungen gemeinsam entworfen sind. - Ein neuer Stil der Textfassung, Satzbau und Wörter.
Am 3. August 1899
TOP 1: Die Gemeinde-Vertretung beschloss am 17. Juli d.J. nach vorher gegangenem Einvernehmen mit den Deputierten der Interessenten-Gemeinschaft was folgt: Beiliegende Abschrift des Protokolls der Spezial-Commission enthält den betreffenden Gemeinde-Beschluss wörtlich. - Dieser Satz „Beiliegende...wörtlich“ ist in der Akte unterstrichen.
TOP 2: Die Spezial-Commission soll gebeten werden, zur Regelung der Verpachtung des Trift-Weges, sowie zur Anlage eines Holz-Abfuhr-Weges über dem Johann Flinkerbusch`schen Grundstück an der Bergmecke und endlich zur Festlegung der Grenzen des Weges Nr. (die Nummer ist hier nicht genannt), soweit dieser die Ortslage berührt, mit dem Oberlandvermesser Mönkemöller bei Gelegenheit nach hier zu kommen.
TOP 3: Aus Billigkeits-Rücksichten sollen für nicht vollständige Ausnutzung der Wiesenflächen auf den Rohr-Gräben in der Rümmecke Entschädigungen gezahlt werden, und zwar Johann Siepe bis zur Höhe von 2 Mark und an Caspar Flinkerbusch bis zu 5 Mark. Der Gemeinde-Vorsteher wird beauftragt, diesen Beschluss sinngemäß auszuführen und den Betreffenden zu bedeuten, dass eine weitere Entschädigung, soweit diese den Revers nicht berührt, nicht gezahlt werden soll.
TOP 4: Auf den mündlich gestellten Antrag des Fabrikarbeiters Nikolaus Frank auf Unterbringung seines Kindes im Wege der Ortsarmenpflege beschließt die Gemeinde, den Antrag abzulehnen, weil Frank zur Zeit noch nicht ortsaem ist. - Volkszählung vom 31. 12.1900: Alte Haus-Nr. 205 / Provinzialstraße / Hauptstraße. - Trauungsregister Freienohl: am 29.4.1871 Heirat Nikolaus Frank aus Neuendorf / Trier mit Christina Spies. - Sterberegister: gest. 10.1.1890 Ehefrau Christina Frank. Heirat am 18.11.1893 Nikolaus Frank aus Neuendorf mit Elisabeth Sahse aus Remblinghausen.
TOP 5: Der Stein-Schläger Fritz Pieper wurde nachträglich zu 5 Mark Wassersteuer veranlagt. - Augefordert.
TOP 6: Die Rechnung vom Apotheker Ra... (Name nicht korrekt lesbar) über Arzneien für Witwe Fritz Lenze soll in Höhe von 5,09 Mark auf die Gemeindekasse übernommen werden.
TOP 7: Der Antrag des Bahnwärters Josef Rocholl um Anschluss an die Wasserleitung wurde genehmigt. - Josef Rocholl: Alter Weg, Alte Haus-Nr. 105; neue: 13.
TOP 8: Der Hauungs- und Cultur-Plan für 1899/1900 wurde genehmigt. Doch soll der Oberförster gebeten werden, im Forstort Stückelhahn 8 b die durch Windbruch isolierte (!) Fläche Fichten mit zum Hiebe zu bringen, um eine einheitliche Pflanzung vornehmen zu können.
Am 14. August 1899
TOP 1: Der Antrag des Schulvorstandes (Pfarrer Falter) bezüglich Einrichtung eines neuen Stallgebäudes für den zum 1. Oktober 1899 zuziehenden Lehrer Eickelmann wurde vorläufig abgelehnt.
TOP 2: Der Gemeinde-Verordnete Johann Flinkerbusch wurde mit Aufbringung der Unterhaltungssteine (!) und des Bindematerials auf dem Brumlingser Weg sowie zur Beaufsichtigung der Walz-Arbeiten beauftragt.
TOP 3: Zur Feststellung der nötigen Gebäude-Reparaturen wurde eine Commission bestehend aus dem Gemeinde-Vorsteher Kehsler und den Gemeinde-Verordneten Kückenhoff und Toenne gewählt.
TOP 4: Der Fabrikarbeiter Johann Weber hat vom 1. Januar d.J. ab eine jährliche Wassersteuer im Betrag von 7 Mark und der Unternehmer Caspar Poetggen vom 1. Juli d.J. ab eine solche von 6 Mark jährlich zu entrichten.
TOP 5: Es soll bei der Königl. Regierung Beschwerde darüber geführt werden, dass der Förster Ganczarsky ohne Genehmigung der vorgesetzten Behörde und der Gemeinde-Vertretung den Forst- und Wald-Besitz außerhalb des Gemeindebezirks Freienohls wahrnimmt. - Siehe oben: 24. März 1899 TOP 5.
Am 26. August 1899
TOP 1: Der Antrag des Johann Hömberg wegen Entschädigung für den Ausfall der Grasnutzung auf der von ihm zur Quell-Fassung für die neue Wasserleitung umgetauschte Wiese wurde abgelehnt, weil er vertragsmäßig keinen Anspruch darauf hat.
TOP 2: Dem Johann Schnapp soll auf seine Beschwerde wegen Entziehung von Bach-Wasser bedeutet werden, dass er seine vermeintlichen Rechte im Wege der Zivilklage geltend machen könne. - Rümmecke-Bach.
TOP 3: Nachdem Straßenmeister Wiesebrock zu Arnsberg die Beaufsichtigung der Neupflasterung der Krumme Straße abgelehnt hat, soll Wegemeister Stuer zu Meschede mit der Bauleitung beauftragt werden.
TOP 4: Die neben der (Alten) Schule und unterhalb der Küster-Wohnung erforderlichen Einfall-Schächte sollen mit Deckel-Verschluss und Rosten versehen und die Ausführung dieser Arbeit sowie die Reinigung des Latrinen-Kanals der Lehrerin-Wohnung dem Bauunternehmer Kehsler übertragen werden.
TOP 5: Den Bauunternehmern Gebr. Rocholl wird nachträglich die Genehmigung erteilt, die Steine an den von ihnen gewünschten Plätzen auf der Hude am Thielenberg zu gewinnen. Für diese Erlaubnis haben die Gebr- Rocholl die Verpflichtung, demnächst die Steinbrüche auf ihre Kosten einzufriedigen (einzuzäunen), sowie die Arbeitsstelle während der Arbeit sicher zu stellen, dass das Vieh keinen Schaden leidet. - Abstürzt...
TOP 6: Der Bahnwärter Josef Rocholl soll vom 1. (?) ab mit einer Wassersteuer von 5 Mark pro Jahr herangezogen werden.
Am 30. September 1899
TOP 1: Die Rechnung der Firma Liebold u. Co. Zu Holzminden über gelieferte Zement-Rohe in Höhe von 659,85 Mark soll zur Zahlung übernommen werden, jedoch abzüglich der zu Unrecht aufgeführten Kosten. - Letztere sind nicht aktenkundig.
TOP 2: Dem Herrn Kuthemeigers zu Soest sollen für die auf dem Brumlingser Weg ausgeführten Walz-Arbeiten 157,50 Mark durch die Gemeindekasse gezahlt werden. - Ganz aus Soest und wie ist die Walze hierher geschafft worden?
TOP 3: Die Restsumme für Herstellung der Ventilkammer soll dem Bauunternehmer Kehsler nach Maßgabe der vom Bauleiter Dihselhoff gelieferten Kostenberechnung mit 504,17 Mark unter Anrechnung der erhaltenen Abschlagsquoten (neues Wort!) gezahlt werden.
TOP 4: Der Communalsteuer-Rückstand des Nikolaus Frank im Betrag von 3,60 Mark soll niedergeschlagen werden. - Siehe oben: 3. August 1899 TOP 4.
TOP 5: Der Invalide Nikolaus Frank soll als Ortsarmer in eine Provinzial-Blinden-Anstalt gebracht werden.
TOP 6: Der Frau Johann Mester soll für die Verpflegung des verstorbenen Kindes von Nikolaus Frank eine Vergütung von 30 Mark gewährt werden. - Sterberegister: Theresia Frank gest. 16.9.1899, LA 3 Monate. Ferner: vom 11. August 1899 bis zum 23. Mai 1900 starben 15 Kinder im Alter bis zu 6 Jahren und – nur – 6 Erwachsene. Johann Mester, Alte Haus-Nr. 220 / Krumme Straße oder St. Nikolaus Straße – neu – 20. Trauungsregister: Heirat 16.1.1886: Johann Mester mit Christina Pöttgen.
TOP 7: Aufgrund einer Verfügung des Ministers für die Landwirtschaft soll statt des bei der Separation hierfür ausgeworfenen, von der Polizeibehörde als ungeeignet befundenen Platzes eine den bestehenden Bedingungen entsprechende Schindergrube (Grube für Tier-Kadaver) beschafft und dieserhalb (heutzutage kürzer: deshalb) mit der Spezial-Commission in Verbindung getreten werden.
TOP 8: Herr Amtmann wurde gebeten, den Ingenieur L. Dihsselhoff, Hagen, von dem Stande der neuen Wasserleitungs-Anlage zu informieren und dessen gutachtliche Äußerung womöglich an Ort und Stelle einzuholen.
Am 28. Oktober 1899
TOP 1: Bevor die Gemeinde die Kosten für den in der Augen-Heilanstalt zu Hagen befindlichen Nikolaus Frank übernimmt, soll festgestellt werden, ob eine rechtliche Verpflichtung dazu vorliegt und ob die früher beschlossene Anfrage bei der Provinzial-Blinden-Anstalt stattgefunden hat.
TOP 2: Dem Unternehmer Gieseke zu Arnsberg soll für Um- bzw. Neupflasterung der Krumme Straße eine Abschlusszahlung von 2.000 Mark gezahlt werden.
TOP 3: Folgende Rechnungen wurden auf die Gemeindekasse zur Zahlung übernommen: a) Für Neuanlage und Umänderung an Zuleitungen in der Kanalisation an Johann Flinkerbusch: 15,65 Mark. b) An denselben für Einbauen und Zerkleinern von Unterhaltungssteinen (!) für Aushilfe am Walzen des Brumlingser Weges im Betrag von 140,30 Mark.
TOP 4: Die Rechnung des Unternehmers Hense für Umpflasterung von Schieber und Hydranten soll mit 29,20 Mark durch die Wasserwerkskasse beglichen werden.
TOP 5: Der Herr Oberförster soll gebeten werden, das im Forstort Schnepper zum Einschlag kommende Buchenholz baldmöglichst anzuzeigen, damit alsbald mit dem Verkauf vorgegangen werden kann.
TOP 6: Das Reinigen der Gemeinde-Hude mit Ausschluss des Breitenbruchs soll in 3 Losen öffentlich mindestfordernd vergeben werden und zwar umfasst: Los 1: den Thielenberg bis zum Kohlsiepen; Los 2: die Fläche vom Kohlsiepen bis zur Feibe; Los 3: die Fläche zwischen Feibe und Himmernhagen bis zum Kohlberg. Der Termin für die Ausführung der Reinigung soll auf den 1. April festgesetzt sein.
TOP 7: Dem Kuhhirten soll mit Rücksicht auf die aufgetretene Maul- und Klauen-Seuche das Austreiben des Viehs sofort untersagt werden.
TOP 8: Unter Aufhebung des Beschlusses ad 1 erklärt sich die Gemeinde-Vertretung bereit, die Kosten der Behandlung des Frank in der Augen-Heilanstalt zu Hagen zu übernehmen, falls der Verwalter Borse die Inusion (?) derselben der Gemeinde solange auszahlt, bis die entstandenen Kosten gedeckt sind.
Am 21. November 1899
TOP 1: Dem Unternehmer Gieseke zu Arnsberg soll eine weitere Abschlagszahlung von 700 Mark für Herstellung des Pflasters usw. der Krumme Straße gewährt werden. Da die Grabenarbeiten nicht nach Vorschrift ausgeführt sind, soll die Garantie-Frist bis zum 1. November 1900 verlängert werden und der Rest erst dann zur Auszahlung gelangen.
TOP 2: Für Beaufsichtigung der vorgenannten Straßen-Arbeiten soll der Wegemeister Stuer zu Meschede 60 Mark, und der Straßenmeister Wiesebrock zu Arnsberg für Anfertigung des Kosten-Anschlags 30 Mark erhalten.
TOP 3: Es soll nochmals versucht werden, die Reinigung der Hude unter der Hand zu vergeben. - Vielleicht an die, die das Geld nötig haben.
TOP 4: Für die Personenstand-Aufnahme pro 1900 wurden 20 Mark bewilligt.
TOP 5: Die für die Verpflegung des Unfall-Invaliden H. Röttger im Krankenhaus zu Meschede entstandenen Kosten sollen von der Gemeinde Vorschuss weise gezahlt und von der Fuhrwerks-Berufsgenossenschaft wieder eingezogen werden. - Über den Unfall selbst ist nichts aktenkundig, - weil alle im Dorf Bescheid wissen.
TOP 5: (Vom Protokoll-Schreiber ein kleiner Seh-Fehler.) Nachstehende Neubauten wurden zur Wassersteuer veranlagt: a) Wohnhaus Franz Korte, Schneider: 8 Mark; b) Anbau Bäcker A. Röther: 2 Mark; c) Wohnhaus Franz Pöttgen Ranten: 4 Mark; d) Anbau Unternehmer C. Pöttgen: 4 Mark; e) Stall-Anbau Josef Bürger: 2 Mark; f) Stall-Anbau Zimmermeister H. Weber: 3 Mark; g) Stall.Anbau Arbeiter Anton Heckmann: 1 Mark; h) Mauer-Anlage A. Emmerich: 1 Mark; i) Anbau Fuhrunternehmer Bruchhage: 3 Mark; j) Saalbau Gastwirt L. Bracht: 6 Mark.
TOP 6: Versammlung hält es für wünschenswert, wenn nach Eröffnung der Röhrtal-Bahn eine Personen-Post zwischen Freienohl und Sundern eingerichtet wird.
TOP 7: Die Gemeinde-Vertretung ist nicht in der Lage, beurteilen zu können, ob die nun errichtete Mauer des Kaufmanns Emmerich in der gesetzlichen Entfernung von der Gemeindestraße und deren ...(1 Wort nicht korrekt lesbar; nicht mehr gebräuchliches Fremdwort?) errichtet ist. Bis dieses festgestellt ist sich vor, die Niederlegung der nicht genehmigten Mauer bei der Polizeibehörde zu beantragen. Bei dieser Gelegenheit ersucht die Gemeinde-Vertretung wiederholt, feststellen zu lassen, und zwar mit Rücksicht auf die Düngerstätten des Schmiedes C. Düring und des Tagelöhners Ferdinand Kerstholt, wie die Grenzen des Gemeindeweges laufen und wie solche entstanden sind.
Am 2. Dezember 1899
TOP 1: Das Buchenholz im Hohlknochen soll öffentlich meistbietend verkauft werden. Das Fichtenholz im Forstort Knäppchen und Stückelhahn soll dagegen im Wege öffentlicher Submission und zwar pro Festmeter-Einheit zur Versteigerung kommen. Die Bekanntmachung erfolgt in der Mescheder Zeitung sowie im Central-Volks-Blatt (Arnsberg). Der Zuschlag bleibt, wie üblich, vorbehalten.
TOP 2: Die Beschwerde der Anwohner des Alten Weges wird bezüglich des 1. Punktes, den ordnungswidrigen Zustand des Alten Weges betreffend als begründet erachtet und soll mit eingehender Erläuterung der Separations-Behörde zur Ressort mäßigen Erledigung übermittelt werden. Eine vorläufige Reinigung des Grabens soll für Rechnung der Gemeinde stattfinden. Rücksichtlich des Punktes, die Herstellung eines besonderen Zuganges zur neuen Schule (späteres Feuerwehrhaus) anlangend, wird dagegen die Beschwerde als unbegründet zurückgewiesen. - Gemeint ist eine Art Treppe für die Schulkinder vom Alten Weg hinab zu ihrer Schule. Denn die beiden „Eingänge“ zum Alten Weg von der Provinzialstraße (Hauptstraße) her, oder „Ausgänge“ vom Alten Weg zur Schule waren Umwege – auch bei Regenwetter und Schnee.
TOP 3: Von der Verpachtung der Schafhude soll mit Rücksicht auf die herrschende Maul- und Klauenseuche einstweilen Abstand genommen werden.
TOP 4: Da die Gemeinde grundsätzlich von allen Vereinen Lustbarkeitssteuer erhält, so kann sie für den Cäcilien-Verein und dem Kinderfest keine Ausnahme machen. Dem auf Erlass der Steuer abzielenden Antrag des Pfarrers Falter kann deshalb nicht entsprochen werden. - Ein nicht aktenkundiger Grund für Pfarrer Falter könnte gewesen sein, dass „die Cäcilia“ dem besonderen Gesang in der Kirche dient; aber welches Kinderfest gemeint war, ist nicht aktenkundig.
Am 29. Dezember 1899
TOP 1: Der Gemeinde-Vertretung wurde Kenntnis gegeben von dem Resultat, des am 12. d.M. stattgefundenen Holzverkaufs und billigte denselben.
TOP 2: Fa anscheinend die zum Verkauf gekommenen und im Hauungs-Plan vorgesehenen Fichten-Bestände nur zum Teil abgetrieben werden sollen, so wird der Gemeinde-Vorsteher beauftragt, den völligen Abtrieb dieser Bestände im Wege der Vorstellung beim Königlichen Oberförster zu erwirken, und falls dieser aus eigener Machtbefugnis die Genehmigung hierzu nicht erteilen kann, beim Herrn Regierungspräsidenten aus den ihm mündlich bekannt gegebenen Gründen nachzusuchen. Die Gemeinde ist eventuell bereit, den Mehrertrag mündelsicher anzulegen und nur mit Genehmigung des Herrn Regierungspräsidenten zu verwenden.
TOP 3: Der Preis für die von Gebr. Rocholl an der Ismecke (Stückelhahn) entnommenen Steine wird auf 30 Pfennig pro Cubik-Meter festgesetzt. Strafantrag wegen unbefugter Entnahme der Steine wird nicht gestellt, jedoch werden dieselben verpflichtet, den Fußweg, der durch die Steingewinnung zerstört ist, wieder herzustellen
TOP 4: Der Witwe Gaudenz Trumpetter wird für die Monate Dezember, Januar und Februar eine Unterstützung von 5 Mark monatlich bewilligt. Außerdem sollen für dieselbe die nächsten fälligen Zinsen an der Sparkasse Arnsberg gezahlt werden im Betrag von 36 Mark. - Sterberegister: Gaudenz Trumpetter, Tagelöhner, LA 57, gest. 3.11.1897. Heiratsregister : 13.6.1891 Gaudenz Trumpetter mit Henriette Höhmann aus Enste / Meschede; Alte Haus-Nr. 24 / Bergstraße 21. Volkszählung: 1900: 2 männl., 3 weibl. Bewohner.
TOP 5: Die Gemeinde-Vertretung beschließt, der Witwe Hilgenberg bis auf Widerruf die Wohnungsmiete vom 1. Januar ab zu bezahlen, jedoch nur bis zum Höchstbetrag von 45 Mark jährlich. - Sterberegister: gest. 11.8.1899 Kind Karl Hilgenberg geb. in Lennepe LA 10 Wochen (ohne Eltern-Angabe). Trauungsregister: Heirat am 3.8.1872 Conrad Hilgenberg aus Fulda mit Maria Catharina Vielhaber. Sterberegisrer: gest. 15.4.1882 Konrad Hilgenberg,, Fabrikarbeiter, LA 38.- Einwohnerliste 1880: Conrad Hilgenberg, Alte Haus-Nr. 60 / Bergstr. 31; aber: Parzelle 779 Hügel, 1 männl., 5 weibl.
TOP 6: Falls nicht beginnende Klagen die Kündigung des Vertrages notwendig machen, sollen die Ochsen dem Schmied Caspar Düring belassen werden, sodass eine Düngung der Wiese auf´m Ochsenkamp unbedenklich erfolgen kann.
TOP 7: Dem Holzhändler Johann Schwefer sind im vorigen Jahr versehentlich 2 Raummeter Reiser-Knüppel statt 2 Meter Schleifholz überwiesen worden, demselben soll die Differenz im Betrag von 13 Mark erstattet werden. - Schleifholz = Papier-. Industrie-Holz: siehe Internet.
TOP 8: Durch den herrschenden Kohlenmangel hat sich das Bedürfnis herausgestellt, für den örtlichen Privatbedarf, sowie für Schul- und Armen-Holz Brennholz zum Verkauf zu bringen. Der Gemeinde-Vorsteher wird beauftragt, die nötigen Schritte zu tun, um diesem Bedürfnis abzuhelfen.
TOP 9: Es soll versucht werden, durch öffentliche Bekanntmachung gute und billige Steine für den Sunderweg zu beschaffen.
TOP 10: Die Rechnungen des Unternehmers Kehsler wurden zur Zahlung übernommen und zwar: a) auf die Gemeindekasse mit 258,84 Mark; b) auf die Wasserwerkskasse mit 248,95 Mark.
Am 23. Januar 1900
TOP 1: Als Wahlmann zur Neuwahl eines Delegierten bei der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft wurde der Landwirt Johann Kückenhoff zu Freienohl gewählt.
TOP 2: Die Gemeinde lehnt es ab, den Bewässerungsgraben, welcher zur Kaiserwiese führt, zu verbreitern, da sie durch diese Maßnahme nur Kosten haben würde, ohne dass ihr irgendein Vorteil daraus erwächst. - Könnte mit dem Bewässerungsgraben das spätere Katersiepen gemeint sein?
TOP 3: Die vom Holzhändler Schwefer eingereichten schriftliche Beschwerden sollen dem Herrn Oberförster mit den nötigen von der Gemeinde-Vertretung unterzeichneten Erläuterungen unterbreitet werden. - Die Beschwerden und Erläuiterungen sind hier nicht aktenkundig.
TOP 4: Die vom Herrn Oberförster in dem Hauungsplan vorgesehenen und zum Teil an Ort und Stelle bezeichneten Eichen sollen ohne Rücksicht auf die anderweitigen Wünsche der Gemeinde zum Einschlag kommen.
TOP 5: Die Aufbewahrung von Wertpapieren, die ohne besondere Förmlichkeiten versilbert werden können, sollen am 1. April 1900 alle bei der Königlichen Verhandlung in Berlin erfolgen.
TOP 6: Zur Feststellung der Überschüsse aus dem sogenannten Separations-Holz-Abtrieb , welcher nach der Regierungs-Verfügung aus dem Jahr 1894 wertbar angelegt werden sollen, wird eine Commission gewählt, bestehend aus dem Gemeinde-Vorsteher Kehsler als Vorsitzenden und den Gemeinde-Verordneten Kerstholt und Toenne als Mitglieder.
TOP 7: Zur Besichtigung des Steinbruchs an der Langelbrücke und zur späteren Berichterstattung wurden Kehsler und Flinkerbusch ernannt. - Später wird der Steinbruch stillgelegt, - wegen des möglichen Abrutschens des Waldes am Hohlknochen.
Am 17. Februar 1900
TOP 1: Zur Instandsetzung des Twiete-Weges und der Alten Wiese bis zur (Langel) Brücke, ferner des Sunderweges bis zur ersten Kurve sollen die erforderlichen Unterhaltungssteine aus den geeigneten Felsschichten am Küppel unweit der Brücke gewonnen werden. Die Gewinnung, Anfuhr, sowie alle übrigen erforderlichen Arbeiten sollen öffentlich mindestbietend verdungen werden. Die weitere Instandsetzung des Sunderweges bleibt vorbehalten.
TOP 2: Die Gemeinde lehnt es ab, den Durchlass am Düringsweg, soweit er auf fremdem Eigentum liegt, zu reinigen, da sie hierzu nicht verpflichtet ist. Dem Kaufmann Emmerich soll hiervon Kenntnis gegeben werden. - Aus dem – verkehrsgerecht gesehen, und dann im Februar: Regen und Schnee – Düringsweg war noch nicht die ausgebaute Brunnenstraße geworden. - Ein Abwasser-Graben, eine Art Siepen, „durchfloss“ - um diese Jahreszeit über die Maßen, über die Massen - das Grundstück vom Kaufmann Emmerich...
TOP 3: Die durch den Tagelöhner Franz Kaulmann nachgesuchte Bau-Erlaubnis wurde in der angegebenen Weise nicht genehmigt. - Der Inhalt ist nicht aktenkundig. Einwohnerliste 1895: Franz Kaulmann, Fabrikarbeiter, Alte Haus-Nr. 177, Alter Weg, 2 männl., 4 weibl. Bewohner.
TOP 4: Es soll bei der Forstverwaltung beantragt werden, geeignete Eichenpfähle zur Einfriedigung des Hochbehälters abzugeben. Damit Unberufene den Platz nicht betreten, sollen die Pfähle mit Stachel-Draht (so abgeschrieben) umzogen werden. - Im heutzutage kaum gebräuchlichen Wort „Einfriedigung“ ist das Wort Frieden enthalten, gewiss unbekannt für narzisstische Zerstörer.
TOP 5: Das Resultat des am 14. d.M. stattgefundenen Holzverkaufs wurde zur Kenntnis gebracht.
TOP 6: Im Interesse des Gemeinde-Waldes soll bei der Forstverwaltung der Antrag gestellt werden, unter keinen Umständen die Nebennutzung einzuschränken. - Die ist – für heutzutage – inhaltlich nicht aktenkundig.
TOP 7: Unter Aufhebung des Beschlusses vom 28. Dezember v.J. sollen der Witwe Hilgenberg zur Bestreitung der Wohnungsmiete statt 45 Mark: 60 Mark jährlich gewährt werden.
TOP 8: Die Gemeinde-Vertretung ist damit einverstanden, wenn seitens des Herrn Amtmanns dem früheren Wirt Josef Kerstholt zur Entrichtung seiner Rückstände weiterer Ausstand bewilligt wird. - Wahrscheinlich Schreibfehler, gemeint kann sein Wirt Johann Kerstholt, verheiratet 27.4.1878 mit Gertrud geb. Neise gnt. Linken, Alte Haus-Nr. 83, Provinzialstraße / Hauptstraße.
TOP 9: Die vorgelesenen Bestimmungen über die Entnahme von Wasser vom hiesigen Wasserwerk wurde genehmigt. - Diese Bestimmungen sind hier nicht aktenkundig.
TOP 10: Dem Bierverleger Wilhelm Hachmann wurde der nachgefügte Anschluss an die Wasserleitung gegen eine einmalige Gebühr von 5 Mark genehmigt. - 1900: Alte Haus-Nr. 114 / Mittlere Straße 1 / St. Nikolaus Straße 1, Bewohner: 3 männl., 3. weibl.
Am 2. März 1900
TOP 1: Der am 29. v.M. abgeschlossene Verding der Instandsetzungsarbeiten des Weges auf der Alten Wiese, sowie an der Ruhrbrücke (Langelbrücke) bis zum Mondsiepen wurde genehmigt mit der Maßgabe, dass den Mindestfordernden der Zuschlag erteilt wird. - Mondsiepen: von der Langelbrücke aus das kanalisierte Siepen vom Hohknochen / Waldfriedhof herunter bei der ersten Rechts-Links-Kurve.
TOP 2: Es soll versucht werden, das Brechen und die Anfuhr von Unterhaltungssteinen für die Wegestrecke von Klauke (Auf´m Hahn) bis zum Sundersiepen (vor dem Hof Noeke) im Wege des öffentlichen Verdings zu vergeben.
TOP 3: Das von der Separationsbehörde angefertigte Projekt betreff. Wasser-Abführung am Weg Nr. 75 durch den Alten Weg soll zur Ausführung gebracht werden; jedoch sollen statt der veranschlagten Ton-Rohre Zement-Rohre von Liebold, Holzminden, mit 40 cm Lichteweite (Innen-Durchmesser) und ebensolchen Einfallsschacht von 60 cm Lichteweite beschafft werden und zwar durch die Gemeinde die Ausführung der Arbeit soll im Verding gegeben werden. - Ein langer syntaktisch seltsam klingender Satz, aber naja.
TOP 4: Der Antrag des Schützenvorstandes, die Vogelstange im Forstort Hohlknochen neben der (Langel) Brücke aufstellen zu dürfen, wurde genehmigt.
TOP 5: Die von Dihselhoff eingereichte Rechnung des Bauunternehmers Kehsler über die bei der Wasserleitung zur Anwendung gekommenen 4 Kupfer-Siebe wurden mit 34 Mark zur Zahlung übernommen. - Anmerkung: Im Freienohler Archiv im Stadtarchiv Meschede mit Hilfe des Findbuchs sehr viele Akten: Berechnungen, Rechnungen, Zahlungsaufträge usw. zu dem Wasserleitungsbau in Freienohl. Die Protokolle der Gemeinde-Vertretung / -Versammlung liefern nur eine kleine Auswahl; zumeist aufgrund örtlicher Probleme auch mit Grundstücksschwierigkeiten usw.
Am 17. März 1900
TOP 1: Das Gewinnen der notwendigen Unterhaltungssteine für die Wegestrecke vom Mondsiepen bis zum Sundersiepen soll wie bisher im Tagelohn geschehen. Ebenso soll die Aufbringung des Grobschlags auf dieser Strecke im Tagelohn ausgeführt werden. Die weiteren Arbeiten werden demnächst im Akkord vergeben. - Neue Praxis, neues Wort: Nach der Arbeit berechneter Lohn.
TOP 2: Die Anlieferung von ca. 250 cbm Unterhaltungssteinen für eine Strecke vom Sundersiepen bis zur Caller Grenze soll dem Heinrich Kordel gegen die Vergütung von 2,50 Mark pro cbm übertragen werden.
TOP 3: Die von der Landesbau-Inspektion Soest angeregte Rohr-Kanalisation in den Stationen (Abschnitten) 11,1 + 95 bis 11,4 + 90 der Provinzialstraße (Hauptstraße) für Rechnung der Gemeinde wurde abgelehnt. - Ein Grund ist nicht aktenkundig.
TOP 4: Es soll nochmals versucht werden, die Reinigung der Gemeinde-Hude im Wege des öffentlichen Verdings zu vergeben. Falls dabei ein annehmbares Resultat nicht erzielt würde, soll versucht werden, die Arbeit im Tagelohn auszuführen.
TOP 5: Das auf dem Thielenberg geschlagene Gruben-Holz (Stollen-Stütze, Bergwerke, Kohlen-Stollen, „Ruhrgebiet“...) soll öffentlich meistbietend zum Verkauf ausgesetzt werden.
TOP 6: Für Benutzung der der Gemeinde zugehörigen Parzellen an dem Separationsweg 75, Flur I Nr. 1979 / 579 und 1980 / 579 sollen die beiden Anlieger Ferdinand Kerstholt und Franz Peetz je 50 Pfennig Erinnerungs-Gebühr pro Jahr vom 1. Februar 1900 ab zahlen.
TOP 7: Die Wassersteuer des Mühlenbesitzers Folle für das Jahr 1899 wurde um 10 Mark ermäßigt. - Ein Grund ist nicht aktenkundig.
TOP 8: Der Etat der politischen Gemeinde Freienohl pro 1899 wurde auf das Rechnungsjahr 1900 ausgedehnt. Hiernach werden Zuschläge erhoben zur Einkommensteuer in Höhe von 200 %, zu den vom Staat veranlagten Ratensteuern (?) ebenfalls 200 %, unter Heranziehung der Betriebssteuer in Höhe von 100 %.
Am 31. März 1900
TOP 1: Der heute abgehaltene Holzverkauf wurde genehmigt. Ebenso wurde der Verding von Anfuhr, Aufmetern und Zerkleinern von Unterhaltungssteinen genehmigt und sollen die resp. Arbeiten den Letztbietenden zugeschlagen werden. - Aufmetern der Steine? = Auf Meter...usw.
TOP 2: Die in Folge der den Ferdinand Kerstholt und Franz Peetz auferlegte Erinnerungs-Gebühr eingegangenen Proteste sollen, soweit dieselben begründet sind, geprüft und eventuell mit den nötigen Erläuterungen abgewiesen werden. - Die Proteste sind nicht aktenkundig.
TOP 3: Der Antrag des Lehrers Eickelmann soll dahin erledigt werden, dass dem Theodor und Caspar Zacharias aufgegeben wird, die Entwässerung aus ihrem Keller in ordnungsmäßiger, zweckentsprechender Weise herzustellen, andernfalls das Wasser oberhalb des Weges gehemmt wird. - Lehrer Eickelmann wohnt mit seiner Familie in der neuen Schule, dem späteren Feuerwehrhaus. Theodor Zacharias : Alte Haus-Nr. 151 / Alter Weg Nr. 23, also oberhalb der neuen Schule.
TOP 4: Der Schulgarten an der neuen Schule soll mit Springel-Zaun eingefriedigt werden. Die Heckenstöcke sollen aus dem Wald entnommen und die Arbeit im Verding gegeben werden.
TOP 5: Nachdem sich herausgestellt hat, dass der Beschluss vom 17. März (TOP 3) betreff. der Rohr-Kanalisation von 11.1 + 95 bis 11,4 + 90 auf irrtümlicher Grundlage gefasst worden ist, ändert die Versammlung ihren Beschluss dahin ab, dass überall da, wo die Provinz mit den Hausbesitzern keinen ordentlichen Vertrag bezüglich der Graben-Überbrückung geschlossen hat, die Gemeinde für die ordnungsmäßige Kanalisation an den zuletzt genannten Stellen im Sinne der Zuschrift der Landesbau-Inspektion vom 8. März v.J. Nr. 1453 sorgen wird.
TOP 6: Die Gemeinde-Vertretung ist damit einverstanden, dass 16.000 Mark Kapital aus der Sparkasse zu Arnsberg zurückgezogen und zum 1. April an die Gemeinde-Vertretung Grevenstein unter der Bedingung verliehen werden, dass dieses Kapital a) zu 4 % pro anno (Jahr) verzinst wird, b) nur in Teilzahlungen von 1.000 resp. (bzw.) 2.000 Mark zurückgezahlt werden kann, c) nur mit halbjähriger Kündigungsfrist für beide Teile gekündigt werden kann.
TOP 7: In die Commission zur Beseitigung des Huflattichs wurden gewählt: als Vorsitzender der Gemeinde-Vorsteher Kehsler, als Mitglieder die Gemeinde-Verordneten Tönne, Flinkerbusch, Neise.
TOP 8: Als Kuhhirt für das laufende Jahr wurde Anton Mündelein unter den seitherigen Bedingungen bestimmt.
Am 11. April 1900
TOP 1: Der am 9. d.M. abgehaltene Verdingbetreffend Aufmeterung und Zerkleinern vom Unterhaltungssteien für die Wegestrecke nach der Giesmecke wurde mit der Maßgabe genehmigt, dass die Letztbietenden der Zuschlag erteilt wird.
TOP 2: Nachdem nunmehr die Auseinandersetzungs-Behörde den Bonitierungswert für die betreffenden Interessenten unter Hinweis auf die einschlägigen Gemeinde-Beschlüsse vom 31. Mai 1897 und 30. April 1898 festgestellt hat, soll die Abfindungssumme auf die Gemeindekasse übernommen werden. Es erhalten laut Festsetzung durch die genannte Behörde: a) Fabrikarbeiter Johann Kohsmann: 2,50 Mark; b) Landwirt Josef Noeke: 19,00 Mark; c) Holzhändler Caspar Schröer: 4,50 Mark; d) Ackerer Caspar Altenwerth: 6,25 Mark; e) Landwirt Adam Ahsmann: 10,60 Mark; zu übertragen: 42,85 Mark – wegen Seiten-Wechsel – Übetrag: 42,85 Mark; f) Landwirt Heinrich Funke: 0,20 Mark; g) Landwirt August Feldmann, Olpe: 3,75 Mark; h) Landwirt Johann Siepe (Necker): 2,00 Mark; zusammen: 49,80 Mark.
TOP 3: Die pro 1900 aufzubringende Wassersteuer wurde festgesetzt. - Werte sind nicht eingetragen.
Am 1 Mai 1900
TOP 1: Dem Antrag des Pfarrers Falter entsprechend soll neben dem Eingang zur (!) Pastorat eine Schutzvorrichtung getroffen werden, deren Ausführung der Gemeinde-Vorsteher (Kehsler) veranlassen wird. - Ein Inhalt, was, wer, vor wem geschützt werden soll, ist nicht aktenkundig.
TOP 2: Den Gebrüdern Anton und Franz Pöttgen soll auf ihren Antrag zur Erbreiterung ihres Hofraumes neben ihrem Wohnhaus die benötigte Wegefläche überlassen werden und zwar gegen eine Entschädigung von 1 Mark pro qm (korrekt abgeschrieben; m²), sämtliche Unkosten treffen die Ankäufer. Mit der örtlichen Überweisung wurden neben dem Gemeinde-Vorsteher Kehsler die Gemeinde-Verordneten Kerstholt und Toenne gewählt.
TOP 3: Dem Antrag des Franz Kaulmann betreffs der Bau-Commission soll in der Weise stattgegeben werden, dass durch den Gemeinde-Vorsteher Kehsler unter Zuziehung der Gemeinde-Verordneten Johann Kerstholt und Caspar Toenne an Ort und Stelle die Fluchtlinie festgstellt wird. - Beim Vergleichen mit einer extra vorliegenden Liste, Tabelle der Baugenehmigungen sind die Anliegen gut sichtbar.
TOP 4: Anlässlich der Beschwerden des Ferdinand Kerstholt wegen Zahlung von Erinnerungsgebühr sollen die Gemeinde-Beschlüsse vom 17. März d.J. bze. 14. Juli 1888 zur Ausführung kommen.
TOP 5: Der Witwe K. Jakob soll der Rest ihrer Communalsteuerfür 1899/1900 im Betrag von 9,60 Mark erlassen werden. - Alte Haus-Nr. 102, Hauptstraße. Pauline gen. (!) Karoline Jacob, geb. Ransenberg, geb. 29.6.1858 in Wennemen, gest. 14.7.1934 in Freienohl; verheiratet am 30.11.1889 mit Raphael Jacob, gest. 30.11.1899; siehe Kapitel: Freienohler Zusammenleben mit jüdischen Familien.
TOP 6: Nachdem die Spitzen des Fichten-Nutzholzes im Köpfchen (?) dem Holzhändler Schwefer außer Berechnung gestellt worden sind, sollen die dafür verausgabten Werbungskosten zurück gefordert werden. - Dieser Betrag ist nicht aktenkundig.
Am 29. Mai 1900
TOP 1: Zum Schiedsmann der hiesigen Gemeinde wurde für die nächste Wahlperiode der Postverwalter a.D. Toenne gewählt. - (1871: Franz T.,1880 + 1901: Kaspar T.,) Alte Haus-Nr. 85 / Hauptstraße.
TOP 2: Dem Antrag des Kaufmanns Emmerich und Genossen (= Nachbarn; nicht negativ gewichtet) entsprechend soll der oberhalb des Emmerich´schen Hauses belegene (heutzutage: gelegene) Durchlass für Rechnung der Gemeinde angemessen erweitert werden.
TOP 3: Der Antrag des Gottfried Becker hier betreffend Aus-Ästung von an seinem Grundstück stehenden Buchenbäumen soll der Forstverwaltung zur Berücksichtigung empfohlen werden. - Naturschutz!
TOP 4: Die für´s laufende Jahr zu entrichtende Wassersteuer wurde festgesetzt: a) für Josef Schröder: 7 Mark (Alte Haus-Nr. 137); b) für Wirt Wilhelm Hachmann: 15 Mark (Alte Haus-Nr. 114 / St. Nikolaus Straße 1); c) für Wagner Hermes, Zuschlag für einen Motor-Betrieb: 5 Mark (Alte Haus-Nr. 39 / St. Nikolaus Str. 10).
TOP 5: Dem Weichensteller Johann Kehsler wird widerruflich die Genehmigung erteilt, den neben der Bahnkuhle unweit der Sägemühle entlang führenden Graben mit einem Zaun an dem Grabenrand einzufriedigen. - Der Grund ist nicht aktenkundig; vielleicht ein Zaun für seine Schaf-Weide? Alte Haus-Nr. 169 / Alter Weg 21.
TOP 6: Dem Johann B...(Name nicht korrekt lesbar, 1 Silbe) soll das Anmetern und Zerkleinern von 200 bis 250 cbm Unterhaltungssteinen für den Sunderweg zu dem geforderten Preis von 1,50 Mark pro cbm übertragen werden.
TOP 7: An Stelle des Johann Düring, welcher in Folge Erkrankung sein Amt niedergelegt hat, wurde der Schneidermeister Caspar Albers zum Waienwart gewählt. - Caspar Albers, Schneidermeister, Heirat am 23.5.1889 mit Auguste Mester. Alte Haus-Nr. 48, Krumme Straße 16. - Siehe Extra-Kapitel: Frau, Frauen in Freienohl: Ordensschwestern Albers.
TOP 8: Es soll eine Polizei-Verordnung erlassen werden, welche das unnötige Verderben der Gemeinde-Wege (= Straßen) verhindert.
TOP 9: Zu Mitgliedern der Commission zur Vorprüfung der Gemeindekassen-Rechnung pro 1898/99 wurden gewählt: a) Vorsteher Kehsler; b) Gemeinde-Verordneter Toenne; c) Gemeinde-Verordneter Kerstholt.
Am 26. Juni 1900
TOP 1: Der Witwe Schirp sollen monatlich 30 Mark in Raten von 10 Mark Unterstützung vom 1. Juli d. J. gezahlt werden. Außerdem sollen die Zinsen von 740 Mark im Betrag von 31 Mark an die betreffenden Hypothekengläubiger gezahlt werden. Damit nicht ohne Wissen der Gemeinde eine weitere hypothekarische Belastung der Schirp´schen Immobilien stattfindet, soll die Eintragung eines bezüglichen Vermerks im Grundbuch herbeigeführt werden. - Sterberegister: Ernst gnt. Wilhelm Schirp, Küfer, LA 42 J.; geb. in Freienohl, gest. in Freienohl am 28.5.1900; Heiratsregister: am 24.11.1888 Ernst Schirp mit Anna Katharina Gehle aus Hüsten. Einwohnerliste 1895: Alte Haus-Nr. 84, Erste Straße / Bergstra0e / Voßecke. 6 männl. 1 weibl. Bewohner.
TOP 2: Die vom Gemeinde-Vorsteher angewiesene Unterstützung für Caspar Pöttgen gnt. Ranten in Höhe von 5 Mark wird nachträglich genehmigt. Ferner soll dem Pöttgen freigestellt werden, sich täglich bis auf Widerruf Mittagessen im Bracht´schen Haus verabreichen zu lassen. Die diesbezügliche Abmachung des Vorsitzenden mit der Frau Bracht wird gebilligt. - Caspar Pöttgen: die Heirats- und Sterberegister lassen für Caspar Pöttgen keine korrekten Daten zu; 1895: Alte Haus-Nr. 160 / Voßecke / Bergstraße.
TOP 3: Der Antrag des Theodor Folle wegen Erstattung von Wassersteuer aus dem Jahr 1899 wurde abgelehnt. Wegen Ermäßigung der diesjährigen Steuer wird Beschlussfassung vorbehalten.
TOP 4: Die Wassersteuer der Witwe Schwefer (Schmied) wird für das laufende Jahr von 8 Mark auf 4 Mark ermäßigt. - Sterberegister: Franz Schwefer, Schmied, LA 57 J., gest. 9.5.1896; Alte Haus-Nr. 64 / Hauptstraße 36; Heiratsregister nicht ganz eindeutig. - Dagegen wird Metzger Fritz Neise wegen des Wasserverbrauchs im Kerstholt´schen Haus zu 4 Mark veranlagt.
TOP 5: Die Wassersteuer des Caspar Zacharias wird von 8 auf 5 Mark ermäßigt und dessen Schwiegersohn Carl Geihsler zu 4 Mark besonders veranlagt
TOP 6: In die Commission zur Ermittlung der landwirtschaftlichen Bodennutzung wurden gewählt: a) Gemeinde-Vorsteher Kehsler, b) Gemeinde-Verordnete Kückenhoff und c) Flinkerbusch.
TOP 7: Die entbehrlich gewordene alte Feuerspritze soll öffentlich meistbietend zum Verkauf ausgesetzt werden.
TOP 8: Dem Bauunternehmer Kehsler soll die Kaution, welche er in Übernahme der Wasserleitungs-Anlage hinterlegt hat, zurück gegeben werden.
TOP 9: Für Anpflanzen des Grundstücks bei der Quellfassung in der Rümmecke sollen dem Heinrich Lichte noch 2 Mark und Heinrich Siepe 5,50 Mark nachbezahlt werden. Dagegen wird der Schulknaben Caspar Becker berechnete Lohnsatz (im Gemeindewald) von 2 Mark auf 1,50 Mark pro Tag herabgesetzt. Der Königliche Oberförster soll gebeten werden, auf den Förster einzuwirken, dass er die Lohnsätze künftig mit mehr Sorgfalt festsetzt. - Gemeint ist wohl Förster Ganczarsky.
TOP 10: Die Rechnung des Anstreichers Becker über geleistete Arbeiten im Küsterhaus (auch Lehrer-Wohnung) und in den Wohnungen der Lehrerinnen soll zum herabgesetzten Preis von 93,65 Mark auf die Gemeindekasse übernommen werden.
TOP 11: Die vom Rendanten Bracht (vor)gelegte Rechnung der hiesigen Gemeindekasse pro 1898 wurde vorgelegt, durchberaten und im Protokoll vom 24. d.M. gezogenen Notaten gezogen. Die Rechnung schließt ab: in Einnahmen mit 34.816,45 Mark; in Ausgaben mit 27.549,38 Mark und einem Bestand von 7.267,07 Mark. Die Restverwaltung stellte sich auf 1675,99 Mark in Einnahme und auf 3,00 Mark in Ausgabe. Dem Rendanten wird vorbehaltlich der Erledigung der Notaten Decharge (Entlastung) erteilt.
Am 25. Juli 1900
TOP 1: Nachbezeichnete Rechnungen wurden auf die Gemeindekasse zur Zahlung übernommen: a) des Schiedsmanns Caspar Toenne für Reisekosten im Betrag von 10,20 Mark; b) des Bäckers Korte für verabreichte Waren an Witwe Gaudenz Trumpetter von 40.62 Mark; c) des Apothekers Rah (?) Arnsberg für Medikamente für das Kind für Witwe Fritz Lenze 47 Pfennig. - Heirats- und Sterbe-Register sind nicht eindeutig.
TOP 2: Der Verkauf der alten Feuerspritze zum Preis von 31 Mark an Klempnermeister Hauhs wurde nachträglich genehmigt.
TOP 3: Der für das Wirtschaftsjahr 1900/1901 aufgestellte Hauungs- und Cultur-Plan wurde genehmigt. Der Gemeinde-Vorsteher wird jedoch ersucht, bei der Forstaufsichtsbehörde dahin vorstellig zu werden, dass ein außerordentlicher Abtrieb des Kiefern-Bestandes im Distrikt „Heidjar“ (nördlich vom Küppel) bewilligt werde und zwar lediglich aus dem Grund, weil der Bestand nur einen jährlichen Zuwachs von 0,7 Prozent hat. Die Gemeinde wird diesen Ertrag nicht zur Deckung laufender Ausgaben verwenden, sondern zinsbar anlegen, um mit der Einnahme aus dem Wald in späteren Jahren durch die Zinsen des auszulegenden Kapitals zu decken. Außerdem soll ersucht werden, die Unbenutzung (!) im Distrikt „Kräggenberg“ 15 b nicht nur auf einen Teil, sondern auf den ganzen Distrikt auszudehnen.
TOP 4: Der für das Wirtschaftsjahr 1900/1901 aufgestellte Cultur-Plan für den hiesigen Communal-Wald wird genehmigt.
TOP 5: Die Wasserwerksbau-Kassenrechnung für das Rechnungsjahr 1899 wurde vorgelegt, durchberaten und dabei nur bemängelt, dass Position 3 + 4 der Einnahmen nicht kassenmäßig justifiziert waren. Die Rechnung schließt ab: in Einnahmen mit 28645,70 Mark; in Ausgabe mit 35950,33 Mark und einem Vorschuss an 7304, 62 Mark. Dem Rendanten wird für diese Rechnung Decharge erteilt. Der Vorschuss soll aus dem Bestand der Gemeindekasse gedeckt werden.
TOP 6: In der Ablösesache des Sägemüllers Schnapp wird als Bevollmächtigter der politischen Gemeinde der Amtmann von Köckritz bestellt.
TOP 7: Die Gemeinde-Vertretung genehmigt nachträglich die zwischen dem Gemeinde-Vorsteher Kehsler und der Separationsgemeinde getroffenen Vereinbarung betreff. den Hudeplan 194 (Steinbruch).
Am 10. August 1900
TOP 1: Um einem etwaigen Wassermangel vorzubeugen, soll eine kurze Rohrleitung mit Schieber im Anschluss an die Filtergallerie (?) angebracht werden, wodurch nach Bedürfnis der Einlauf des Rümmecker Baches möglich wird.
TOP 2: An dem alten Feuerteich, dem Düringsbrunnen (Brunnenstraße) soll das defekte Einfassungsmauerwerk instand gesetzt werden; ebenso soll die vorhandene Lattentür verdichtet und verschließbar gemacht werden.
TOP 3: Der Vorsitzende wird ersucht, die Anna Lange, z. Zt. bei Lehrer Eickelmann wohnhaft, möglichst bald unter möglichster Vermeidung von Kosten zu entlassen. - Eine Lehrerin ist Anna Lange nicht gewesen, wahrscheinlich eine Hausangestellte bei der Familie Eickelmann (Ehepaar und 3 Kinder); wer genau den Antrag gestellt hat und aus welchen Gründen, das ist nicht aktenkundig; aktenkundig ist, dass zur Zeit des Schul-Inspektors (Schulleiters) Pfarrer Falter (bis 1902) nicht jede angestellte Lehrerin oder wie hier vielleicht: Hausangestellte lange in Freienohl im Dienst blieb.
TOP 4: Die Gemeinde bewilligt als Spende für die Krankenpflege in China den Betrag von 30 Mark.
TOP 5: Zur Regelung der Quartiere für die binnen kurzen zu erwartende Einquartierung wurde eine Commission gewählt, bestehend aus: a) Gemeinde-Vorsteher Kehsler, b) Gemeinde-Verordnete Kerstholt und c) Toenne.
TOP 6: Der vom Vorsitzenden vorgelegte Entwurf eines Vertrags zwischen der Gemeinde Freienohl einerseits und der Josephine Schröer als Bezirkshebamme, wurde genehmigt.
TOP 7: Der Gemeinde-Vorsteher Kehsler, dessen Funktionsperiode abgelaufen war, wird vom 1. d.M. ab auf eine 6-jährige Periode in bisheriger Eigenschaft wiedergewählt. Vor Beratung des letzten Punktes der Tagesordnung hatte sich der Kehsler aus dem Sitzungszimmer entfernt.
Am 1. September 1900
TOP 1: Gegen den beabsichtigten Neubau des Adam Pöttgen ist gemeindeseitig nichts einzuwenden, jedoch ist es erforderlich, dass Gemeinde-Vorsteher und Polizeiverwaltung dafür sorgen, dass der zu dem Hause führende Interessentenweg (!?) von diesem ordnungsmäßig unterhalten wird. - Adam Pöttgen, Schlosser: 1900: Alte Haus-Nr. 67 / Hauptstraße; 1901/1907: Alte Haus-Nr. 61, Hügel. Beide Angaben können unstimmig sein.
TOP 2: Die Miete für den Ortsarmen Joseph Kerstholt soll im Höchstbetrag von 75 Mark auf die Gemeindekasse übernommen und direkt an den Vermieter ausgezahlt werden. Die aus öffentlichen Mitteln gewährte Unterstützung soll jedoch von den alimentationspflichtigen und fähigen Kindern wieder eingezogen werden. - Wer genau gemeint ist, ist aktenmäßig nicht korrekt zu ermitteln.
TOP 3: Dem Polizeidiener Schwer sollen für gewonnene (bearbeitete, gesammelte) Steine zum Sunderweg 10 Mark gezahlt werden.
TOP 4: In diesem Jahr soll der Brumlingser Weg vom Fuhrloch bis zur Gemeindegrenze notdürftig instand gesetzt werden.
TOP 5: Der Antrag des A. Linneborn wurde genehmigt, jedoch soll er die von ihm hergestellte Brücke über seinen Obergraben zum Transport von Steinen zum Gemeindeweg unentgeltlich hergeben. - Mehr ist inhaltlich nicht aktenkundig.
TOP 6: Die Rechnung von Pörringer aus Schiedler für Lieferung eines Schiebers soll auf die Wasserwerkskasse übernommen werden.
TOP 7: Die Spezial-Commission soll angegangen werden, festzustellen, ob außerhalb der Gemeinde Wohnende, die keinen Grundbesitz in derselben haben, die Ruhr von der Eisenbahnbrücke bis zur Gemeindegrenze befischen können.
TOP 8: Der Gemeinde-Vertretung wurde Kenntnis gegeben von der Verfügung des Königlichen Landrats vom 17. August d.J. Nr. II 3338, wonach die Wahl des Gemeinde-Vorstehers Kehsler vom 10. August d.J. bis zum 10. August 1906 bestätigt worden ist. Derselbe wurde durch den Amtmann in sein Amt eingeführt.
Am 22. September 1900
TOP 1: Das Aufbringen der Steine auf den Sunderweg übernimmt Johann Flinkerbusch. Die Gewinnung, Anfuhr und das Zerkleinern der Steine zum Langelweg sollen vergeben werden.
TOP 2: Die nötigen Reparaturen an den öffentlichen Gebäuden sollen nachgesehen und das Erforderliche ausgeführt werden.
TOP 3: Die Verpachtung der Bleiche an der Blastenbrücke (d.h. die Grasnutzung) an Franz Molitor, sowie einer kleinen Fläche auf Brumlingsen an den Gemeindeförster, wurden genehmigt.
TOP 4: Der Antrag des Fritz Neise und Genossen zur Instandsetzung von Privatwegen wird abgelehnt, da die Gemeinde keinerlei Interessen daran hat.
TOP 5: Es wird als Mitglied zur Voreinschätzungs-Commission der Einkommensteuer der Gemeinde-Vorsteher Kehsler und als Stellvertreter der Wegebau-Unternehmer Johann Flinkerbusch gewählt.
Am 8. Oktober 1900
TOP 1: Die Gemeinde-Vertretung sieht vorläufig von einer Beleuchtung der Straßen und Plätze ab. - Hier ist eine Begründung nicht aktenkundig.
TOP 2: Die Versammlung nimmt Kenntnis über den Stand des Post-Neubaus. - Die vielleicht gemeinte Stelle ist nicht aktenkundig.
TOP 3: Obgleich das Bedürfnis zum Neubau einer fünften Schulklasse nicht als äußerst dringlich anerkannt werden kann, so erklärt sich die Gemeinde-Vertretung auf mehrfaches Drängen Königlicher Regierung doch dazu bereit, eine fünfte Schulklasse zu errichten, und eine Hauptlehrerstelle in den Etat aufzunehmen, wenn der Staat zu den auf 10.000 Mark zu veranschlagenden Baukosten 7.500 Mark als einmalige Beihilfe bewilligt. Die fünfte Schulklasse ist in einen Erweiterungsbau zu legen, der an der Südseite des neuen Schulgebäudes zu errichten ist (später altes Feuerwehrhaus). Die Beihilfe ist deshalb auf dreiviertel der Baukosten zu bemessen, weil durch Schaffung einer Hauptlehrerstelle (heutzutage: Rektor) und für die Beschaffung der erforderlichen Dienstwohnung die Gemeindemitglieder an sich schon erheblich belastet werden.
TOP 4: Von Eintragung einer Kautions-Hypothek auf die Immobilien des Ernst Schirp wurde vorläufig Abstand genommen.
TOP 5: Der mündlich gestellte Antrag der Witwe Schirp um Beschaffung von Schuhen für ihre Kinder wird in Anbetracht der geleisteten Unterstützung abgelehnt. - Siehe oben: 26. Juni 1900.
TOP 6: Die Gewinnung einschließlich Transport der Steine an den Langelweg mittels Feldbahn wurde den Mindestfordernden zugeschlagen und zwar Adam Schulte und Johann Herking zum Preis von 1,50 Mark pro cbm.
TOP 7: Nachdem der Gemeinde-Vorsteher Kehsler abgetreten war, wurde der Antrag desselben auf pachtweise Überlassung des seither von ihm benutzten Zimmerplatzes an der Provinzialstraße belegen erörtert. Nach eingehender Beratung wurde beschlossen, den betreffenden Platz auf 10 Jahre vom 1. Oktober an beginnend zum Preis von 25 Mark pro Jahr, vorbehaltlich der Genehmigung der Aufsichtsbehörde, denselben zu verpachten. Vor Erörterung dieses Punktes der Tagesordnung entfernte sich der Gemeinde-Verordnete Altenwerth und nahm an der Verhandlung nicht teil. - Ein Grund ist hier nicht aktenkundig.
TOP 8: Da der Graf von Wrede in der jüngsten Zeit behauptet hat, eine Fischerei-Gerechtsame bis zum Mühlenkolk in der Gemeinde Freienohl zu besitzen, sollen die Adjacenten (Anlieger) angehalten werden, den Antrag auf Ablösung der Fischerei-Berechtigung zu stellen. Sofern eine solche nachgewiesen wird, sollen die Ablösungsbeträge aus den Gemeindemitteln bestritten werden.
TOP 9: Da sich die Gelegenheit bietet, soll das Rohrnetz der Wasserleitung auf Dichtigkeit geprüft werden.
Es wurde nachträglich beschlossen, dem Landwirt Anton Lohmann zu Hellefeld die Winter-Schaf-Hude auf der Kuh-Hude vom 15. November d.J. ab bis zum 31. März 1901 zum Preis von 50 Mark zu verpachten.
Am 30. Oktober 1900
TOP 1: Der Verding eines Röhren-Durchlasses im Alten Weg wurde aufgehoben und soll erst nach nochmaliger örtlicher Besichtigung stattfinden.
TOP 2: Die in der Restliste vom Rechnungsjahr 1900 eingetragene Nachlass-Bewilligung soll der Rendant in Abgang stellen. (Die) Versammlung spricht indes ihr Missfallen aus, dass Rendant und Pfändungs-Beamter so säumig in der Eintreibung der Steuer-Rückstände gewesen sind. Bei nachzeitiger Eintreibung der Rückstände waren viele Rest und Rückstände zu vermeiden.
TOP 3: Der Sunderweg und der Weg nach Brumlingsen sollen nach ihrer Instandsetzung dem Kreis unter den üblichen Bedingungen zur Übernahme angeboten werden.
TOP 4: Die Rechnung des Bauunternehmers Kehsler in Höhe von 182,84 Mark soll auf die Gemeindekasse übernommen werden. Diejenige von 94,67 Mark doch auf die Wasserwerkskasse.
TOP 5: Der Antrag des Grafen von Wedel, den Förster Ganczarsky die Aufsicht über die Bockumer Forste zu gestatten, wurde aus den häufig erörterten Gründen abgelehnt.
TOP 6: Um die vom Herrn Oberforstmeister bezeichnete nasse Stelle im Sunderweg trocken zu legen, soll die Forstaufsichtsbehörde angegangen werden, den Holzbestand im Schnepper bis auf 8 Meter am Weg abzutreiben, jedoch nur dann, wenn der Ertrag nicht auf die Hauungspläne der kommenden Jahre verrechnet wird.
TOP 7: Die aus öffentlichen Mitteln für den Ortsarmen Joseph Kerstholt gezahlte Miete soll nur bis zum 1. November beglichen bleiben, da sein Sohn Carl in der Lage ist, der Unterhaltungspflicht seinen Eltern gegenüber nachzukommen.
TOP 8: Es soll versucht werden, die Reinigung der Hude im öffentlichen Verding zu vergeben.
Am 25. November 1900
TOP 1: Die Herstellung eines Zement-Röhren-Durchlasses im Alten Weg wurde dem Maurer Caspar Göckeler als Mindestfordernder zum Preis von 190 Mark zugeschlagen.
Die Rechnung des Unternehmers Johann Flinkerbusch über Aufbringen der Unterhaltungssteine auf dem Sunderweg und im Langel sowie für Einbauen der Verbindung und für Zerkleinern von Steinen im Gesamtbetrag ad 407,13 Mark wurde genehmigt und auf die Gemeindekasse zur Zahlung übernommen.
TOP 3: Die Forderung des Caspar Göckeler und Genossen für das Reinigen eines Teils der Hude am Thielenberg ad 250 Mark wurde beanstandet und soll die Fläche erst besichtigt werden, bevor der Zuschlag erteilt wird.
TOP 4: Der mündlich gestellte Antrag des H. Trompetter und Arnold Feldmann um Ermäßigung von Hirtenlohn wurde abgelehnt. - Ein Grund ist nicht aktenkundig.
TOP 5: Der Witwe Gaudenz Trumpetter soll vom 1. November ab bis zum 1. April kommenden Jahres eine monatliche Unterstützung von 8 Mark gewährt werden.
TOP 6: Die Wohnungsmiete für Joseph Kerstholt soll bis zum 1. Februar 1901 bezahlt werden.
TOP 7: Der Gemeinde-Vertretung nimmt Kenntnis von der Schnapp´schen (Wortlücke) haftenden Erbpacht und erklärte ihr Einverständnis damit, wenn dem Schnapp der Ablösungsbetrag von 180 Mark erlassen wird und der Gemeinde dagegen das Recht eingeräumt wird, frei über das Wasser der Rümmecke zu verfügen.
Am 14. Dezember 1900
TOP 1: Dem Anton Lohmann zu Hellefeld wird die diesjährige Schafhude auf der Gemeinde-Kuhhude zu dem gebotenen Pachtbetrag von 50 Mark zugeschlagen.
TOP 2: Der gestrige Verkauf des im hiesigen Gemeindewald geschlagenen Holzes wurde genehmigt.
TOP 3: Der Witwe Schirp, sowie der Witwe Gaudenz Trumpetter sollen je 2 Meter Reiser-Knüppel als Brennholz verabreicht werden.
TOP 4: Die Rechnung des Pflastermeisters Gieseke zu Arnsberg über Herstellung des Rinnen-Pflasters in der Twieten-Straße wird zum Betrag von 116,97 Mark zur Zahlung überwiesen
TOP 5: Der Gemeinde-Vorsteher wird beauftragt, auf baldmögliche Weiterführung des Kleinpflasters auf der Provinzialstraße hiesigen Orts hinzuwirken.
TOP 6: Zur Wassersteuer für das Jahr 1901 wurden nachträglich veranlagt: a) der Th. Folle für seinen gewerblichen Betrieb zu 10 Mark; b) der Bau-Unternehmer Kehsler zu 8 Mark; c) Josef Noeke für ...(Wortanfang nicht korrekt lesbar)umbau 15 Mark; d) Josef Schmidt Wohnhaus.Umbau 12,00 Mark; e) Ww. W. Kampmann 8,00 Mark; f) Johann Flinkerbusch 10,00 Mark; g) Heinrich Kemper, Anbau 1 Mark; h) Waldarbeiter Fritz Düring 1 Mark; i) Franz Bruchhage 2 Mark; Summa 67,00 Mark.
Am 20. Dezember 1900
TOP 1: Der heute im hiesigen Gemeindewald Forstort Hohlknochen abgehaltene Holzverkauf wurde genehmigt.
TOP 2: Es soll versucht werden, die entbehrlich gewordenen Pumpen-Anlagen unserer Wasserleitung im Wege des öffentlichen Angebots zu verkaufen. Die betreffende Bekanntmachung soll in einer Fachzeitung, in der Rheinisch-Westfälischen Zeitung, sowie im Central-Volksblatt (Arnsberg) erfolgen.
TOP 3: Die Gemeindesteuer-Rückstände des Rottenarbeiters Joseph Kerstholt sollen wegen andauernder Erwerbsunfähigkeit desselben niedergeschlagen werden.
TOP 4: Die erste Zinszahlung für die Erben Schirp bei der Sparkasse zu Arnsberg im Betrag von 15,05 Mark soll in Folge früheren Beschlusses durch die Gemeindekasse erfolgen.
TOP 5: Auf Grund Verfügung Königlicher Spezial-Commission betreffend Damm-Anlage auf dem Plan 173 des Ackerers Gottfried Becker soll die Polizeibehörde gebeten werden, gegen den Genannten strafrechtlich vorzugehen.
TOP 6: Die durch Heinrich Geihsler beantragte Abtretung eines Teils der Gemeinde-Vieh-Hude Plan 194 wurde abgelehnt. - Ein Grund ist nicht aktenkundig.
TOP 7: Die vom stellvertretenden Feuerwehr-Hauptmann Schröder gestellte Brandwache auf der Brandstätte des Anton Winterhoff soll laut Abmachung mit 3 Mark pro Mann, mit im Ganzen 20 Mark entschädigt werden. - Anton Winterhoff: Freienohler Mühle in der Giesmecke, Alte Haus-Nr. 76.
TOP 8: Die Hudefläche oberhalb der Sägemühle zwischen Kohlsiepen und Thielenberger Weg soll dem Maurer Caspar Göckeler und Genossen gegen eine Vergütung von 200 Mark zur Reinigung übertragen werden.
TOP 9: Um die Ausführung des Durchlasses im Alten Weg zu beschleunigen, soll die Spezial-Commission um Auskunft darüber erfragt werden, ob die Köster´sche Mauer in der jetzigen Lage belassen werden soll. - Anton Köster, Wagner, Chausse-Straße Alte Haus-Nr. 101; 1900: 8 männl. 4 weibl. Bewohner.
TOP 10: Die von Th. Folle für den Gewerbebetrieb während des ablaufenden Jahres zu entrichtende Wassersteuer wurde auf 15 Mark festgesetzt. Ferner soll erhoben werden für den Naubau Caspar Zacharias 15 Mark; für den Neubau Adam Pöttgen 18 Mark; für den Neubau Consum-Verein 15 Mark; für den Neubau Franz Kaulmann 12 Mark; für den Neubau Ww. Köhne 3 Mark; für den Neubau Heinrich Geihsler, Holzarbeiter 2 Mark.
TOP 11: Dem Kuhhirten Mündelein soll für Reinigen der Vieh-Hude eine Abschlags-Zahlung in Höhe von 30 Mark geleistet werden.
TOP 12: Die Verfolgung der Beschwerde gegen den Förster Ganczarsky wird vorläufig vertagt. - Inhalt und Grund sind hier nicht aktenkundig.
Am 19. Januar 1901
TOP 1: Die für die Periode 1901 – 1906 wiedergewählten Gemeinde-Verordneten Tönne und Kerstholt wurden eingeführt.
TOP 2: Der heute im Distrikt Hohlbusch stattgefundene Holzverkauf wurde genehmigt.
TOP 3: Die verschiedenen Abkommen bezüglich Reinigung der Gemeinde-Viehhude wurden genehmigt. Es erhalten darauf: a) Bernhard Weber dem Kohlsiepen entlang bis zum alten Feibe-Weg 180 Mark; b) derselbe für oberhalb des Feibeweges 140 Mark; c) Wilhelm Korte und Genossen für den vorderen Teil des Thielenbergs 150 Mark; d) Heinrich Schweer und Genossen für den oberen Teil des Thielenbergs 140 Mark.
TOP 4: Für die Personenstands-Aufnahme behufs Steuer-Veranlagung wurde dem Gemeinde-Vorsteher eine Vergütung von 20 Mark bewilligt
TOP 5: Die Rechnung des H. Lang über das Einwalzen der Wege wurde wie folgt festgesetzt: a) für 165 cbm (Kubikmeter) Kleinschlag in der Twiete und Alte Wiese: 165 Mark; b) für 6 Stunden auf dem Brumlingser Weg 24 Mark; c) für 158 ½ Stunden laut Rechnung auf Sunderweg und Langelweg zu walzen 634 Mark; ,zusammen 823 Mark.
TOP 6: Folgende Rechnungen wurden auf Schul- bzw. Gemeinde- bzw Wasserwerks-Kasse übernommen: a) Joseph Schmidt über Anbringung einer Scham-Wand aus Wellbleche bei der neuen Schule (Sichtschutz bei der Toilette, früher: draußen. Später: Feuerwehrhaus) 94,80 Mark; b) der Bauunternehmer Kehsler über verschiedene Anlagen und Arbeiten mit 89,62 Mark; c) demselben über Abpressen der Rohrleitung und Instandsetzen eines Rohrbruchs mit 13,40 Mark.
TOP 7: Für 43 Klgr. (Kilogramm) alte defekte Wasserleitungsrohre sollen von Johann Kückenhoff zu Gunsten der Wasserwerks-Kasse 2,50 Mark eingezogen werden.
TOP 8: Von dem Gutachten des Ingenieurs Dihselhoff betreffend Erweiterung der Wasserwerks.Anlage wurde Kenntnis genommen.
TOP 9: Die Beschlussfassung über Veräußerung der Pumpe usw., welche infolge Anlage einer Quell-Fassung entbehrlich geworden, soll vorläufig ausgesetzt werden. - Ein Grund ist nicht aktenkundig.
TOP 10: Die Rechnung des Buchhändlers Ludewig zu Arnsberg über Kosten einer Broschüre betreffend Verwaltungs-Gesetze wird mit 5,50 Mark auf die Gemeindekasse übernommen.
Ende AA 413, Beginn AA 414
Bei den bis 1914 folgenden Protokoll-Bücher-Abschriften stehen die TOP zur „Apotheke“ auch im Extra-Kapitel: Über Not und Notwendigkeit einer Apotheke in Freienohl. Eine Apotheke benötigt Freienohl wirklich; ähnlich: Netzwerk Schule; und Feuerspritze, Feuerwehr.
Am 31. Januar 1901
TOP 1: Die Versammlung ist einstimmig der Ansicht, dass in Freienohl eine Apotheke konzessioniert werden muss, da ein dringendes Bedürfnis hierzu vorliegt. In Freienohl und nächster Umgebung werden allein zwischen 550 bis 600 Fabrikarbeiter zum Teil in gefährlichen Betrieben beschäftigt; hinzu kommen noch 150 bis 200 Bauhandwerker und Arbeiter, deren Beschäftigung gleichfalls als besonders gefährlich bezeichnet werden muss. Bei vorkommenden Unfällen, sowie bei plötzlich eintretenden Krankheiten empfinden es die Einwohner von Freienohl und Umgegend als eine große Härte, dass sie die von Ärzten verschriebenen Medikamente erst nach vielen Stunden und nur auf kostspielige Weise erhalten können. Die nächsten Apotheken Arnsberg, Meschede und Eslohe liegen in einer Entfernung von wenigstens 11 Kilometern. Kostspielig werden die Medikamente besonders dadurch, dass stets eine Person per Bahn oder Wagen nach einer der drei vorgenannten Orte fahren muss, um dieselben herbei zu holen. Die meisten Familien sind zu unbemittelt, um die Kosten einer solchen zur Nachtzeit unternommenen Tour aufzubringen. Eine Apotheke in Freienohl würde nach jeder Richtung existenzfähig sein, denn der zugehörige Interessentenkreis umfasst wenigstens 10 Gemeinden mit etwa 6000 bis 7000 Einwohnern. Die benachbarten Apotheken würden durch die Konzession nicht in unbilliger Weise geschädigt werden, da vier Apotheken an dem Verlust partizipieren. Der Amtmann soll gebeten werden, diesen Antrag mit möglichster Beschleunigung auf dem Instanzenweg der Königlichen Regierung zu unterbreiten.
TOP 2: Falls bis Mittag des morgigen Tages ein höheres Gebot aus Kassel, Pumpe usw. des Wasserwerks, als das von A. Emmerich hier abgegebene nicht erfolgt, sollen die Gegenstände dem A. Emmerich zu dem abgegebenen Gebot an 620 Mark zugeschlagen werden.
Am 12. Februar 1901
TOP 1: Infolge Verfügung des Königlichen Landrats vom25. Januar, sowie des Schreibens des Amtmanns vom 7. Februar soll versucht werden, mit dem bisherigen Bullenhalter Schmied Düring ein Abkommen dahin zu treffen, dass er sich verpflichtet, zunächst einen Bullen für den als unbrauchbar bezeichneten Bullen zu beschaffen, und zwar soll der anzuschaffende Bullen den Vorschriften des Landwirtschaftlichen Kreisvereins entsprechen. Düring soll angehalten werden, zu dem am Samstag, den 16. d. M. stattfindenden Verkauf von Zuchtbullen in Hüsten beizuwohnen. Obgleich Düring laut Vertrag mit der Gemeinde verpflichtet ist, die zu haltenden Bullen entsprechend den Verpflichtungen der Landes-Kultur-Gesellschaft zu beschaffen, so erklärt sich die Gemeinde doch bereit, zu den neuen ausnahmsweise hohen Anschaffungskosten einen Beitrag vorschussweise an Düring zu leisten. Der stellvertretende Gemeinde-Vorsteher Kückenhoff wird beauftragt, dem Düring in dem Verkaufstermin sachgemäß zu unterstützen.
TOP 2: Die Wassersteuer pro 1901 wurde auf den Betrag von 1182,00 Mark festgesetzt. Dieselbe soll in halbjährigen Raten und zwar bei der ersten und dritten Erhebung der Staats-Steuer mit erhoben werden.
Am 28. Februar 1901
TOP 1: Die auf 59,25 Mark lautende Rechnung des Klempners Hauhs soll zum Betrag von 49,25 Mark auf die Wasserwerkskasse abgewiesen werden. Der Gemeinde-Vorsteher wird ersucht, dem Hauhs die Gründe der Kürzung der Rechnung auseinanderzusetzen und ihm dabei zu bemerken, dass lediglich durch sein Verschulden ein Schaden entstanden ist, indem er nicht rechtzeitig für Entleerung derselben sorgte.
TOP 2: Die Rechnung der Witwe Carl Feldmann soll im Betrag von 62,30 Mark auf die Wasserwerkskasse übernommen werden. - Sterberegister: Schreinermeister Carl Feldmann, LA 62 J., gest. 16. Juli 1898. Alte Haus-Nr. 136 / Hauptstraße.
TOP 3: Das entbehrlich gewordene Pumpenrohr soll in seinem gegenwärtigen Zustand dem Maurer Franz Rocholl gnt. Oels auf die Dauer von 6 Jahren unter Vorbehalt einer der Gemeinde allein zustehenden halbjährigen Kündigung verpachtet werden und zwar gegen einen jährlichen Pachtzins von 50 Mark. Die Genehmigung des Kreisausschusses soll nachgesucht werden. - Ergänzung am linken Rand: Der Preis von 50 Mark wird heute vom Anpächter als zu hoch bezeichnet und muss die Ausführung des Beschlusses bis auf weiteres verschoben werden.
TOP 4: Das Brunnenhäuschen mit Brunnen der früheren Wasserleitung soll mit Ausschluss der Außenmauer nach der Ruhrseite zum Abbruch verkauft werden.
TOP 5: Dem Schmied Caspar Düring soll auf die vom Landwirtschaftlichen-Kreis-Verein angekauften Zuchtbullen eine Beihilfe von 70 Mark gewährt werden. Dagegen hat Düring die Verpflichtung, den Kaufpreis direkt bei der Verkaufsstelle einzuzahlen.
TOP 6: Dem Müller Anton Winterhoff soll für das zweimalige Schaffen einer Schlittenbahn 5 Mark vergütet werden. - Einzelheiten sind nicht aktenkundig.
TOP 7: Die Zahlung des Nachtwächter-Lohns an Franz Eickelmann hört mit dem 9. Februar anfänglich auf. Es soll demselben eine einmalige Unterstützung von 20 Mark gewährt werden. - Ein Grund ist nicht aktenkundig.
Top 8: Mit Bezug auf § 8 des Gesetzes vom 1. Juni 1870 erklärt die Versammlung, dass sie gegen die Wiederaufnahme des Franz Kerstholt in den Preußischen Untertanen-Verband nichts einzuwenden findet. - Einzelheiten, Hintergründe sind hier nicht aktenkundig.
TOP 9: Die Gemeinde beschließt bis auf Widerruf, einen fortlaufenden jährlichen Beitrag von 10 Mark an den Kreis-Fischerei-Verein zu leisten.
TOP 10: Der Bauunternehmer Kehsler wird beauftragt, die Neupflasterung der Mittleren Straße (St. Nikolaus Straße) sowie der Hügel-Straße bis zur Grenze zwischen Kückenhoff und Weber zu veranschlagen und den Kostenanschlag demnächst vorzulegen.
TOP 11: Ebenso soll derselbe die Neu-Bedielung der Küche im neuen Schulhaus (später Feuerwehrhaus) sowie die Herstellung eines Ölanstrichs an Wände und Decke der Küche veranschlagen und sollen diese Arbeiten demnächst baldmöglichst zum Verding kommen.
TOP 12: Die Wasserwerks-Kassenrechnung für 1899 wurde vorgelegt, durchberaten und mit den Belegen verglichen. Erinnerungen wurden nicht gezogen (keine Einwände...) Die Rechnung wurde festgestellt : a) in Einnahmen auf 1318,25 Mark; b) in Ausgabe auf 583, 55 Mark; c) einem Bestand auf 734, 70 Mark. Die Restverwaltung stellte sich a) in Einnahmen auf 54,75 Mark; b) in Ausgabe auf 51,00 Mark.
TOP 13: Die Wasserwerks-Kassenrechnung pro 1900 wurde vorgelegt, durchberaten und dabei bemängelt (neue Vokabel; sonst: ...erinnert...), dass der Rendant Bracht 12,50 Mark Verg...(?)tung erhoben hat. Die Rechnung wurde festgesetzt: in Einnahmen auf 9019,62 Mark; in Ausgabe auf 7690,04 Mark; und einem Bestand von 1329,58 Mark, sowie einer Resteinnahme von 29,95 Mark. Dem Rendanten wurde vorbehaltlich der Erledigung des gezogenen Notats für beide Rechnungen die Decharge erteilt. - Entlastung erteilt.
Am 13. März 1901
TOP 1: Der Beschluss vom 28. d. M. zu 3 betreffend die Verpachtung des Pumpenhauses an Rocholl gnt. Oels wird aufgehoben. Mit Rocholl soll anderweitig ein schriftlicher Vertrag abgeschlossen und dieser demnächst (dann) zur Genehmigung vorgelegt werden. - Gründe dieses Verfahrens sind nicht aktenkundig.
TOP 2: Der gestern stattgefundene Holzverkauf wurde genehmigt.
TOP 3: Ebenso wird der gestrige Verkauf des zum Abbruch kommenden Brunnen-Häuschens genehmigt mit der Maßgabe, dass durchweg den Meistbietenden der Zuschlag erteilt wird und zwar: a) dem Zimmerer Joseph Schröer hier für das Brunnenhäuschen mit 103 Mark; b) dem Franz Rocholl gnt. Oels für den Bohlen-Belag: 5,50 Mark; c) Gebr. Rocholl für den Sandstein-Brunnenkranz mit 35 Mark; d) A. Emmerich für das Brunnen-Mauerwerk nebst Eisen-Schienen mit 36 Mark.
TOP 4: Die Bedielung nebst Anstrich in der Küche des neuen Schulhauses wurde in zwei Losen dem Stellmacher Wilhelm Hermes und Anstreicher Joseph Becker zu je 59 Mark zugeschlagen.
TOP 5: Vorbehaltlich der Zustimmung des Kreis-Ausschusses soll dem Johann Siepe das von ihm angepachtete frühere Forsthaus zum seitherigen Mietzins von 120 Mark jährlich auf weitere 6 Jahre in Pacht belassen werden.
TOP 6: Auf die Eingabe des Schneidermeisters Caspar Düring wurde beschlossen, den unlängst seitens der Gemeinde-Vertretung angekauften Ochsen zurück zu nehmen, für Rechnung der Gemeinde zu verkaufen, sodann aber den Düring zur genauen Erfüllung des hinsichtlich der Bullen-Haltung mit ihm abgeschlossenen Vertrages anzuhalten.
TOP 7: Da der Tagelöhner Adam Mester die Einwilligung zur Bepfändigung eines Arbeits-Buches für seinen Sohn Franz ohne gesetzlichen Grund und zum Nachteil dieses Sohnes verweigert, beschließt die Gemeindebehörde, die mangelnde Einwilligung gemäß § 108 der K.G.O. (Kreis-Gesetz-Ordnung?) zu ersetzen. - Mehr ist hier nicht aktenkundig.
Am 3. April 1901
TOP 1: Dem Maurer Heinrich Rocholl am Alten Wege gegenüber soll, nachdem er die der Gemeinde verschuldeten im Grundbuch eingetragenen 90 Mark an die Gemeindekasse abgetragen hat, von dem Innehaltender Kündigungsfrist abgesehen werden.
TOP 2: Der vom Bauunternehmer Kehsler angefertigte Kostenanschlag über Neupflasterung der Mittleren und der Hügel Straße wurde genehmigt und soll demnach die Ausführung der Arbeiten im Wege der Submission vergeben werden.
TOP 3: Über die Herstellung einer Gestickmauer an der Alte Wiese Straße soll durch Kehsler ein Kosten-Anschlag aufgestellt und die Ausführung der Arbeit sofort vergeben werden.
TOP 4: Der mit dem Maurer Franz Rocholl gnt. Oels abgeschlossene Vertrag bezüglich Verpachtung des Pumpenrohres wird genehmigt.
TOP 5: Es wurde davon Kenntnis genommen, dass die vom hiesiger Gemeinde für das Etat-Jahr 1900 zu leistenden Kreisabgaben 1381,62 Mark betragen.
TOP 6: Es wird anerkannt, dass die Unternehmer der Hude-Reinigungs-Arbeiten ihren Verpflichtungen durchaus befriedigend nachgekommen sind und soll denselben die vereinbarte Vergütung gezahlt werden.
TOP 7: Der Anton Mündelein soll auch in diesem Jahr als Kuhhirt der hiesigen Gemeinde und zwar unter den seitherigen Bedingungen beibehalten werden.
TOP 8: Da wesentliche Veränderungen in den Einnahmen und Ausgaben voraussichtlich nicht eintreten werden, soll der Haushalts-Anschlag der politischen Gemeinde um ein Jahr verlängert werden. Demnach wird der durch Kommunal-Abgaben aufzubringende Fehlbetrag gedeckt werden durch Zuschläge zu der vom Staat veranlagten direkten Steuern und zwar von 200 Prozent der Einkommensteuer und 200 Prozent der Grund-, Gebäude- und Gewerbesteuer unter gleichzeitiger Heranziehung der Betriebssteuer um 100 Prozent.
TOP 9: Versammlung hat gegen eine Verlängerung des Haushaltsplanes der Schulgemeinde auf ein weiteres Jahr nichts einzuwenden.
TOP 10: Die Versammlung ist damit einverstanden, dass die Beschwerde-Angelegenheit gegen den Förster Ganczarsky bis zum 1. Juli d. J. ruht. - Ein Grund für diesen Termin ist nicht aktenkundig.
TOP 11: Dem Schreiner Johann Stirnberg soll auf seinen Antrag die Anlage eines Bretter-Schuppens unter seinem Wohnhaus unter Benutzung der nebenan liegenden Gemeinde-Wiese in Breite von 2 Meter gegen eine jährliche Vergütung von 8 Mark bis auf Widerruf gestattet werden. Die bebaute Fläche ist nach Ablauf dieses Vertrages in ihren jetzigen Zustand wieder herzustellen. Voraussetzung zu dieser Genehmigung ist, dass der Barbier Heinrich Neise als Pächter dieserhalb (heutzutage: deshalb) keinen Anspruch an die Gemeinde erhebt. - Johann Stirnberg, Alte Haus-Nr. 234 / Bahnhofstraße 40. Heinrich Neise, Alte Haus-Nr. 67(?), Provinzial-Straße
TOP 12: Der von Joseph Noeke bezüglich des zu erbauenden Posthauses beantragte Anschluss an die Wasserleitung wird genehmigt. Ebenso soll dem Schmied Josef Schmidt der Anschluss an die Leitung des Lorenz Düring gestattet werden, vorausgesetzt, dass sich keine Unzuträglichkeiten herausstellen. Beide Interessenten sollen die übliche Anschluss-Gebühr zu 5 Mark, Noeke außerdem die Erinnerungsgebühr an die Provinz zu zahlen.
TOP 13: Der durch Josef Noeke verschüttete Weg beim Pumpenhaus muss in ordnungsmäßigen Zustand durch Noeke versetzt werden. Auch hat derselbe dafür zu sorgen, dass die verschütteten Grenzsteine wieder freigelegt werden.
TOP 14: Der Gemeinde-Vorsteher wird beauftragt, den unlängst beim Landwirtschaftlichen Verein angekauften vom Zuchtbullen-Halter verweigerten Ochsen zu verkaufen und das weitere in Gemäßheit des Beschlusses vom 13. v. M. zu veranlassen.
TOP 15: Dem früheren Beschluss hinsichtlich der Genehmigung eines Durchlasses im Alten Weg, behufs Abführung des den neuen Separationsweg entlang kommenden Wassers soll nunmehr Folge gegeben werden.
TOP 16: Die Anlage eines Trottoirs auf Kosten der Gemeinde wird abgelehnt. - Fußsteig am Straßenrand; höher gelegen als die Straßen-Oberfläche, die durch Regen „Wasser geschädigt“ ist. - Ein Grund ist nicht aktenkundig. Vielleicht Kosten. Fuhrwerke waren noch kein Hindernis...
Am 20. April 1901
TOP 1: Nachdem der bei der Sache interessierte Gemeinde-Verordnete Flinkerbusch abgetreten (war, den Raum verlassen hatte für diesen TOP), wurde beschlossen, die Ausführung der Neupflasterung der Mittleren und Hügel-Straße dem Submittenden Giesecke zu Arnsberg gegen Gewährung der Anschlagssumme 2.865,50 Mark zu übertragen und auf die verspätet eingegangene weniger günstige Offerte des Johann Flinkerbusch nicht zu berücksichtigen. - Das Wort „auf“ ist wohl überflüssig.
TOP 2: Der Verding vom 13. d. M. betreffend Ausführung einer Stichmauer an dem Wege auf der Alten Wiese, wobei der Heinrich Rocholl mit 185 Mark Letzt- und Mindest-Bietender blieb, wird genehmigt.
TOP 3: Der Bescheid der Königl. Regierung vom 28. v. M. A IV P. 850 betreffend Versagung der nachgesuchten Genehmigung zum Abtrieb (Fällen) des Kiefern-Bestandes des im Distrikt 13 c und der Ausdehnung der Durchforstung des Eichenbestandes im Distrikt 15 b über die ganze Abteilung wurde zur Kenntnisnahme mitgeteilt.
TOP 4: Die Niederschlagung nachstehender Einnahme-Rückstände wurde mit Rücksicht darauf, dass der Abzug der Debenten die Freilassung von der Zahlung bedingt, beschlossen und zwar: a) des Johann Schnapp: Kommunal-Steuer für 1896/97: 12 Mark; b) Umlage des Rottenführers Johann Schulte für 1897/98: 8 Mark; c) desgleichen Johann Vohs: 8 Mark. Zusammen: 28 Mark. - Abzug = verstorben; Sterberegister: Johann Schnapp, Sägemüller, 73 Jahre, gest. 13.04.1901. Ein Tagelöhner Heinrich Vohs (nicht Johann) gest.07.02.1888, geb. 1826; Johann Vohs nicht aktenkundig. Auch Johann Schulte nicht aktenkundig.
Am 13. Mai 1901
TOP 1: Die vom Rendanten Bracht gelegte Gemeindekassen-Rechnung pro 1899 wurde vorgelegt, beraten und nur das im Revisionsprotokoll vom 12. d. M. (hier nicht aktenkundig) des Näheren Bezeichneten bemängelt. Die Rechnung schließt ab: a) in Einnahmen mit 33.281,41 Mark; b) in Ausgabe mit 23.033,94 Mark; c) von einem Kassen-Bestand an 10.197,47 Mark. Die Rest-Verwaltung stellt sich: a) in Einnahmen auf 2.036,16 Mark; b) in Ausgabe auf 67,50 Mark. Dem Rendanten wurde vorbehaltlich der Erledigung der gezogenen Notaten Entlastung erteilt.
TOP 2: Gegen den Neubau der Witwe Kampmann auf Flur II Plan 60 ist seitens der Gemeinde nichts zu erinnern. - Das heißt: es besteht kein Einwand. - Alte Haus-Nr. 34, Parzelle 877, Bergstraße. Sterberegister: Wilhelm Kampmann, Wagener, LA 50 J., gest. 22.1.1885; Trauungsregister: 1. Heirat: am 2.10.1869: Friedrich-Wilhelm Kampmann aus Enkhausen mit Catharine Cohsmann grn. Drehers; Sterberegister: gest. 4.1.1874: Catharina Kampmann geb. Cohsmann, geb. 26.8.1845; 3 Tage vorher: gest. 1.1.1874, Sohn, namenlos 2. Heirat am 29.2.1876 mit Maria Theresia Franziska geb. Ricke aus Wennigloh. - Sterberegister: gest. 17.10.1877: Kind Wilhelm Kampmann, geb. 11.6.1877, Sohn von Wilhelm Kampmann und Ehefrau Franziska geb. Ricke. - Diese Familie hat einiges mitgemacht!
TOP 3: Die Kündigung des Bleichplatzes seitens des Franz Molitor wird nicht angenommen, da er keine rechtlichen Gründe dafür geltend zu machen vermag.
Am 22. Mai 1901
TOP 1: Der von der Gemeindekasse geleistete Vorschuss von 66 Mark als Beitrag zur Handwerker-Kammer für die Handwerker der hiesigen Gemeinde soll für das erste Jahr auf die Gemeindekasse übernommen werden.
TOP 2: Der Landwirt Joseph Noekesoll nochmal s zur Einplanierung der angeschütteten Bodenmassen auf dem Weg zum Mühlenberg, sowie zur Freilegung der Grenzsteine aufgefordert werden.
TOP 3: Die Anträge des Johann Flinkerbusch und August Molitor betreffend den Anschluss an das vorhandene Wasserleitungsnetz wurden dahin genehmigt, dass gegen den Anschluss auf eigene Kosten gegen die Antragsteller nichts zu erinnern ist. Dagegen wurde eine Weiterführung des Rohrnetzes auf Kosten des Wasserwerks abgelehnt, da beide Antragsteller ihre Neubauten nicht an öffentlichen Wegen errichten.
TOP 4: Für einen neu gekauften Bullen soll der Betrag von 270 Mark an den Landwirtschaftlichen Kreisverein von der Gemeindekasse gezahlt werden.
Am 20. Juni 1901
Ein neuer Amtmann unterzeichnet: Homann; keine Bemerkung im Text.
TOP 1: Die von der hiesigen Kirchenkasse mit Unrecht erhobene Kommunalsteuer für das Jahr 1901 im Betrag von 13,80 Mark soll erstattet werden. - Einzelheiten zum „Unrecht“ sind hier nicht aktenkundig.
TOP 2: Die diesjährige Umlage des Michael Senge, welche infolge eines Schreibfehlers auf 8 Mark angesetzt ist, soll entsprechend der vorhandenen Verhältnisse auf 4,80 Mark ermäßigt werden. - Diese Verhältnisse sind nicht aktenkundig.
TOP 3: Die dem Tagelöhner Rottenarbeiter Georg Trompetter für dieses Jahr auferlegte Kommunalsteuer ad4,80 Mark wird niedergeschlagen.
TOP 4: Die Gemeinde übernimmt der Landesbau-Inspectiongegenüber die Verpflichtung, die Kosten der eventuellen Umpflasterungen der Straßen-Rinnen, welche durch zu flache Anlage derselben auf den Stellen des Orts, wo die Straße mit Kleinpflaster versehen ist, zu übernehmen, falls diese Rinnen nach den Wünschen des Gemeinde-Vorstandes angelegt werden.
TOP 5: Dem Bullenhalter Kaspar Düring wird der für Rechnung der Gemeinde von dem Landeswirtschafts-Kreisverein angekaufte ostfriesische Ochse als Eigentum zum vereinbarten Preis von 160 Mark käuflich überlassen. Daneben soll Düring die zur Erhebung gelangenden Deckgebühren auch nach dem 1. Juli d. J. in Höhe von 2 Mark pro Stück Rindvieh unverkürzt beziehen, es soll demnächst auf Abschließung eines anderen Vertrags mit Düring Bedacht genommen werden.
TOP 6: Dem Unternehmer Giesecke zu Arnsberg soll auf die ausgeführte Neupflasterung der Hügel-Straße eine Abschlagszahlung von 800 Mark geleistet werden, unter Berücksichtigung, dass ihm für den erhöhten Teil der Hügel.Straße als Extra-Zulage 100 Mark in Anrechnung gebracht werden.
TOP 7: Nachstehende Rechnungen wurden auf die Gemeindekasse zur Zahlung übernommen: a) der Bauunternehmer Kehsler über verschiedene Arbeiten und Lieferungen in Höhe von 143,54 Mark; b) des Schmiedemeisters Düring im Betrag von 5,40 Mark.
TOP 8: In die Kommission zur Ermittlung der Ernte-Erträge, sowie der Überschwemmung-und Hagelschäden wurden gewählt: Johann Kückenhoff, Johann Kerstholt, Anton Neise.
Am 10. Juli 1901
TOP 1: Zur Vertretung der hiesigen Gemeinde in Sachen betreffend Ablösung des Grund-Zinses seitens des Tagelöhners Köhne hierselbst erklärte sich Herr Amtmann Homann bereit und erhält derselbe hierdurch die nötige Vollmacht.
TOP 2: Die zum 1. September d. J. pachtlos werdende Gemeinde-Jagd soll unter Zugrundelegung der heute zur Vorlage gelangten Bedingungen anderweit öffentlich wieder verpachtet und die betreffende Bekanntmachung in nachbezeichneten Blättern publiziert werden: a) im Central-Volksblatt, b) n der Arnsberger Zeitung, c) in der Rheinisch-Westfälischen Zeitung.
TOP 3: Die Gemeinde erklärt sich damit einverstanden, dass für nachbenannte Personen folgende Grundstücke im Grundbuch aufgelassen werden und zwar: für Schreiner Adolf Feldmann die Parzelle Flur I Nr. 1312/523; für Caspar Schröer, Holzhändler, die Parzelle Flur I Nr. 1611/18; für Anton Vohs, Fabrikarbeiter, die Parzelle Flur I Nr. 1350/42; für Müller Anton Winterhoff als Rechtsnachfolger seines Vaters Herman Winterhoff die Parzelle Flur I Nr. 1401/114. - Die Gemeinde steht bezüglich dieser Grundstücke noch als Besitzerin im Grundbuch eingetragen, wenngleich dieselben längst in das Eigentum der genannten Personen übergegangen sind. Ein Kaufpreis kommt also nicht zur Erhebung und fallen den jetzigen Eigentümern lediglich die Kosten der Umschreibung, bzw.Auflassung zur Last.
Am 18. Juli 1901
In der heutigen außerordentlichen Sitzung der hiesigen Gemeinde-Vertretung, wozu die Mitglieder durch Kurrende (Rundlauf durch Boten) von heute unter Mitteilung der Tagesordnung eingeladen worden sind, wurde unter Vorsitz des Gemeinde-Vorstehers Kehsler verhandelt und beschlossen wie folgt.
Es ist festgestellt, dass im Hochbehälter des Wasserwerks nur noch 20 bis 23 cmtr (Kubikmeter) Wasserstand vorhanden ist, Daher soll der Hochbehälter von heute ab abgeschlossen werden um den Bestand im Falle eines Brandes verwenden zu können. Weitere Bestimmungen über Absperrung des Wassers sollen in einer am nächsten Samstag, den 20. d. M. stattfindenden Sitzung getroffen werden. - Es soll ferner das Siepen zwischen dem Pastorat und Küster-Wald, welcher bei der letzten Messung in voriger Woche um 6 Kmtr (Kubikmeter) in 24 Stunden ergab, der Leitung zugeführt werden. Die Arbeiten in Lieferungen erster Lieferung der Rohre soll im Wege der öffentlichen Submission vergeben werden.
Am 3. August 1901
TOP 1: Mit Bezug auf die Verfügung Königlicher Regierung vom 17. d. M. A IV P 644 erklärt die Gemeinde-Vertretung sich damit einverstanden, dass, nachdem der Förster Ganczarsky wegen betätigter (zeitüblich; später: getätigter) Unregelmäßigkeiten im Graf von Wedel´schen Wald als Forstschutzbeamter daselbst entlassen worden ist, die diesseitigen Beschwerden gegen denselben als erledigt betrachtet werden soll. Die Gemeinde-Vertretung knüpft hieran jedoch die Bedingung, dass dem Ganczarsky auch die Ausübung des Jagdschutzes innerhalb der durch August Klönne zu Dortmund angepachteten Jagden in Wennemen und Bockumer Wald, ferner die Beaufsichtigung der Fischerei auf den Bockumer Gewässern untersagt wird und zwar spätestens zum 1. des nächsten Monats.
TOP 2: Der Antrag des Johann (Caspar) Zacharias bezüglich Ermäßigung der Pacht für die Hude am Stückelhahn wurde abgelehnt. - Ein Grund ist nicht aktenkundig.
TOP 3: Der Antrag des Wirts Wilhelm Hachmann betreffs Erbreiterung (Verbreiterung) der mittleren Straße (Mittelstraße, St. Nikolaus Straße) zwischen seinem Haus und dem Küsterhaus soll Berücksichtigung finden, falls die Kirchengemeinde ihre Einwilligung gibt und Hachmann für die entstehenden Kosten aufkommt. Vorausgesetzt wird hierbei, dass durch diese Angelegenheit die Ausführung der Neupflasterung der genannten Straße nicht aufgehalten werde.
TOP 4: Die Gemeinde-Vertretung hat keine Veranlassung, dem an den Königl. Oberförster gerichteten Gesuch des Försters Ganczarsky vom 14. d. M. betr. Erlass eines Regulativs über Tagegelder und Reisekosten der Kommunalbeamten näher zu treten.
TOP 5: Aus Anlass der Anzeige des Heinrich Geihsler gnt. Goebel gegen den Johann Kückenhoff wegen Verscharrung eines verendeten Pferdes auf dem durch ihn angepachteten Ackerlande auf der Rosenbrache wurde beschlossen, mit dem Geihsler eine gütliche Einigung wegen des erlittenen Schadens zu versuchen, andernfalls aber demselben anheimzustellen, seine Ansprüche im Wege Rechtens geltend zu machen (auf dem Rechtsweg).
TOP 6: Die Beschlussfassung auf den Antrag des Pfarrers Falter bezüglich Instandsetzung der Pastorat Scheune wurde vorläufig vertagt.
TOP 7: Falls, wie es den Anschein hat, die trockene Witterung noch ferner Bestand behalten sollte, soll auf die Erhaltung eines eisernen Bestandes im Hochbehälter in Höhe von 30 bis 40 cm Wasserstand Bedacht genommen werden. Das bereits publizierte Verbot der Entnahme von Wasser zu gewerblichen und und baulichen Zwecken soll bis auf weiteres aufrecht erhalten werden.
Am 12. August 1901
Durch Kurrende, durch einen Boten im „Rundgang“, „Rundlauf“ vom 9. d. M. eingeladen,
hat die Gemeinde-Vertretung unter Vorsitz des Amtmanns Homann beschlossen: Die am 8. d.M. zur Verpachtung angesetzte Gemeinde-Jagd wurde (a) für Bezirk I dem L. Bracht zu 50 Mark pro Jahr; (b) für Bezirk II dem Verwalter H. (G?) Korte zu Oeventrop zu 230 Mark pro Jahr; und (c) für den Bezirk III dem Landwirt Josef Noeke zu 75 Mark pro Jahr zugeschlagen. - Aktenkundig sind hier nicht die Lage der Bezirke.
Am 31. August 1901
TOP 1: Mit Bezug auf das an den Vorsitzenden des Kreis-Ausschusses gerichtete Schreiben des Herrn Spezial-Commissars Fürstenberg vom 15. d.M. F. 104 Nr. 3018 über ...(1 Wort nicht korrekt lesbar) die Gemeinde die Bürgschaft für das seitens der Separations-Gemeinde bei der Sparkasse Arnsberg geliehene Kapital von 37500 Mark in gleicher Weise, wie dies früher geschehen ist, und zwar zum festen Zinssatz von fünf Prozent und im Sinne der Verhandlungen vom 9. und 13. August d.J. zwischen der Separations-Behörde und der Interessenten.
TOP 2: Die an den hiesigen Gemeinde-Gebäuden notwendigen Reparaturen sollen durch eine aus den Gemeinde-Verordneten Toenne und Kückenhoff unter Zuziehung des Gemeinde-Vorstehers (Kehsler) bestehende Kommission an Ort und Stelle festgestellt und nach deren Entschließung ausgeführt werden.
TOP 3: Dem Heinrich Geihsler gnt. Goebel soll als Entschädigung dafür, dass von dem durch ihn angepachtete Gemeinde-Ackergrundstück auf der Rosenbrache eine eineinhalb Morgen große Fläche zur Schinderkuhle in Benutzung genommen worden ist, eine Entschädigung bzw. ein Nachlass am Pachtgeld im Betrag von 6 Mark zugebilligt werden und zwar pro Jahr.
TOP 4: Die Rechnung des Johann Flinkerbusch über Instandsetzungs-Arbeiten am Alten Weg wurde in Höhe von 62,31 Mark auf die Gemeindekasse zur Zahlung übernommen. Zugleich sollen die ...(?) 50 Mark, welche die Separations-Gemeinde als Beitrag zu jenen Kosten übernommen hat, eingefordert werden.
TOP 5: Die gegen die Witwe Gaudenz Trumpetter festgesetzte Friststrafe nebst Kosten soll mit im Ganzen 4,70 Mark auf die Gemeindekasse übernommen werden. Unter Hinweis hierauf soll dem Herrn Pfarrer mitgeteilt werden, dass die Benutzung der Schulkinder zur Ausschmückung der Prozessionswege im hiesigen Gemeindewald künftig nur unter entsprechender Aufsicht erfolgen dürfen.
Am 10. September 1901
TOP 1: Auf die Ausführung der Anstreicher-Arbeiten in den hiesigen Schulgebäuden soll dem Anstreicher Jos. Becker als dem Mindestfordernden der Zuschlag erteilt Werden.
TOP 2: Der Ehefrau Heinrich Rebbe geb. Klasmeier wird auf ihren Antrag eine vorläufige Unterstützung von monatlich 15 Mark vorbehaltlich des Anspruchs auf Erstattung durch den endgültig verpflichteten Armenverband vom 1. d. M. ab bewilligt.
TOP 3: Als Mitverpächter der hiesigen Gemeinde-Jagd wurden genehmigt: a) zu Bezirk I: Dr. med. Gruhs und Direktor Huckeler; b) zu Bezirk II: der Bauunternehmer Kehsler und Direktor Dittrichs; c) zu Bezirk III: Lehrer Hatzig und Holzhändler Johann Schwefer.
TOP 4: Dem Johann Flinkerbusch soll auf seinen Antrag die Wasserleitung zu seinem neu erbauten Wohnhaus kostenfrei, lediglich gegen Entrichtung einer Anschlussgebühr von 5 Mark verlängert werden.
TOP 5: Dem Pflastermeister Gieseke zu Arnsberg soll auf die Neupflasterung der mittleren Straße (Mittelstraße, St. Nikolaus Straße) eine Abschlusszahlung von 1.500 Mark geleistet werden.
Am 14. September 1901
TOP 1: Die Gemeinde-Vertretung glaubt im Interesse der Gemeinde zu handeln, wenn sie darauf aufmerksam macht, dass das Einschlagssoll nur auf 100 Festmeter festgesetzt ist. Unter Hinweis darauf, dass die Forstbehörde selbst zugibt, dass das zum Einschlag bestimmte Holz keinen Zuwachs hat, was die Gemeinde-Vertretung seit Jahr und Tag wusste und äußerte, hätte nunmehr die Fläche 12 (?) soweit abgetrieben werden können, als es der vorläufig noch stehen bleibenden Fläche 12 durch Auswerfen nicht schadet.
TOP 2: Falls dieses der Forstbehörde nicht beliebt, könnte als Ersatz der Ertrag aus der Vornutzung mindestens verdoppelt ergeben, was hauptsächlich durch Durchforstung der Eichen im Stückelhagen (Stückelhahn) erzielt wurde, die doch schon seit Jahren vorgesehen war.
TOP 3: Die Gemeinde-Vertretung bittet, das Holz der Hauptnutzung in 12 (?) zunächst und dann das Holz der Vornützung in 13 (?) zum Hieb zu bringen, damit die Einwohner rechtzeitig Brennholz kaufen können und wie erfahrungsmäßig fest steht,die besten Preise erzielt werden.
TOP 4: Bei Kapitel VII des Cultur-Plans (nicht aktenkundig) bemängelt die Gemeinde-Vertretung, dass der Ausbau des unteren Ruhr-Weges nicht nach Plan fortgesetzt worden ist. Der Haumeister Höhmann klagt, dass die angesetzten 80 Pfennig pro Meter nicht ausreichen; es sollte in diesem Fall der Preis erhöht worden sein, was auch bestimmt in dem für 1901 /1902 festgesetzten Plan der Fall sein muss. Außerdem sieht sich die Gemeinde gezwungen, Brennholz für die Schulen anderweitig anzukaufen, was nicht der Fall war, wenn, wie vorgesehen, der Weg weiter ausgebaut wurde, auf dessen Fläche das erforderliche Brennholz gefallen wäre.
Am 18. (20.) Oktober 1901
TOP 1: Das vom Rendanten Bracht eingereichte Verzeichnis unwiederbringlicher Einnahme-Kosten wurde geprüft, die darin aufgewiesenen Rückstände aber weder ganz oder teilweise zur Niederschlagung geeignet befunden. Das Beitreibungs-Verfahren soll festgesetzt werden.
TOP 2: Der Antrag des August Molitor betreffs Herstellung des Anschlusses an die Wasserleitung für Rechnung des Wasserwerks wurde unter Hinweis auf den früheren einschlägigen Beschluss abgelehnt.
TOP 3: Die Beiträge zur Handwerkskammer für die Innungsmitglieder der Gemeinde Freienohl sollen fortan nicht mehr durch die Gemeindekasse gezahlt werden. - Ein Grund ist nicht aktenkundig.
TOP 4: Die Rechnung des H. Loag (Boag?) zu Niederbergheim wurde von 22 Mark für 5 ½ Stunden auf 18 Mark für 4 ½ Stunden festgesetzt und zu letzterem Betrag auf die Gemeindekasse übernommen.
TOP 5: Da der Gemeindeförster Ganczarsky noch eine von dem Jagdschutz in den durch August Klönne angepachteten Jagden zu Bockum und Wennemen ausübt, wurde beschlossen, die Königl. Regierung zu bitten, dass der diesseitigen Beschwerde gegen Ganczarsky nunmehr Folge gegeben werde. - Ein eigenartiges, eigenwilliges Verhalten, dessen eigentliche Hintergründe nicht aktenkundig sind.
TOP 6: Gemeinde-Vorsteher Kehsler wird ermächtigt, gegen den NN (der hier ausgelassene Name ist aktenkundig) hierselbst wegen unbefugter Ablagerung von Bauschutt auf dem Separartionsweg hinterm Pumpenhaus Beschwerde führend vorzugehen.
TOP 7: Im Anschluss an den Beschluss vom 31. August d. J. wird die dem Heinrich Geihsler für teilweise Benutzung des von ihm angepachteten Gemeindegrundstücks zur Vieh-Verscharrung zu gewährende Entschädigung von 6 Mark auf 10 Mark pro Jahr erhöht und zwar für überhaupt 4 ½ Jahre.
Am 30. November 1901
TOP 1: Dem Heinrich Geihsler gnt. Goebel von hier wird als Entschädigung dafür, dass von dem durch ihn angepachteten Gemeindegrundstück auf der Rosenbrache ein halber Morgen als Verscharrungsplatz für gefallenes (verstorbenes) Vieh in Benutzung genommen werden, ein Pachtnachlass im jährlichen Betrag von 12 ½ Mark auf die Dauer von 4 ½ Jahren gewährt. Auch soll der betreffende Platz vollständig eingefriedigt und die Grasnutzung verpachtet werden. Die Forstbehörde soll angegangen werden, das hierzu erforderliche Holz in nächster Nähe aus dem hiesigen Gemeindewald zu verabfolgen.
TOP 2: Die Verfügung Königl. Regierung vom 2. November d.J. A IV cf. 916 betreffend die Beschwerde gegen den Förster Ganczarsky wurde zur Kenntnis gebracht. - Eine weitere Reaktion und Inhaltliches sind nicht aktenkundig.
TOP 3: Der zu den Kosten der Vorarbeiten für den Bau der Bahn von Warstein nach hier in Anspruch genommene Beitrag wird abgelehnt, da die fragliche Bahnstrecke für die Gemeinde Freienohl von zu geringer Bedeutung und die Gemeinde-Vertretung von der Rentabilität derselben nicht überzeugt ist.
TOP 4: Der Ehefrau des erkrankten Arbeiters Franz Theune wird auf ihren Antrag eine monatliche Unterstützung von 15 Mark vom 1. Dezember d. J. ab bewilligt. - Sterberegister: Franz Theune, Maurer, gest. 5.12.1901, LA 25 (Arbeits-Unfall?).
TOP 5: Dem Barbier Heinrich Neise wird aus Anlass der erfolgten Veräußerung eines Teils der von ihm angepachten Gemeinde-Wiese in der Alten Ruhr ein Nachlass vom Pachtgeld zum jährlichen Betrag von 7 Mark auf die Dauer der ganzen Pachtperiode bewilligt. - Die ist nicht genannt.
TOP 6: Die Rechnung des Anstreichers Jos. Becker wird zum ermäßigten Betrag von 265,,13 Mark auf die Gemeindekasse zur Zahlung übernommen. Die Rechnung betrifft die Instandsetzung der Schulgebäude, Pfarrer- und Lehrer-Wohnung.
TOP 7: Die Revisions-Abnahme der mittleren Straße (Mittelstra0e) und Hügel Straße ergab laut Mitteilung des Straßenmeisters Wiesebrock zu Gunsten des Unternehmers Giesecke eine Gesamtforderung von 3.035,78 Mark. Die Gemeinde-Vertretung hält die Mehrforderung von 50 Pfennig pro Quadratmeter für 285 Quadratmeter höher gelegtes Pflaster auf der Hügelstraße für nicht angemessen, sondern setzt 40 Pfennig pro Quadratmeter hierfür fest. Dies erzielt eine Minderforderung 28,50 Mark, sodass die Gesamtforderung nun 3.007,28 Mark beträgt. Da hierauf 2.300 Mark Abschlag gezahlt sind, 10 Prozent als Kaution zurückbleiben, sollen dem Giesecke einstweilen 400 Mark gezahlt werden. Ferner sollen an Straßenmeister Wiesebrock für Bauleitung die liquidierten 75 Mark gezahlt werden.
TOP 8: Für die Vornahmen der Personenstands-Aufnahme behufs Veranlagung der Einkommensteuer soll dem Gemeinde-Vorsteher eine Vergütung von 20 Mark pro 1901 gezahlt werden.
Am 14. Dezember 1901
TOP 1: Dem Anton Lohmann zu Hellefeld wird die diesjährige Nutzung der Schaf-Hude auf der Gemeinde-Viehhude zu dem gebotenen Pachtbetrag von 50 Mark in Pacht gegeben.
TOP 2: Der gestrige Verkauf des im hiesigen Gemeinde-Wald geschlagenen Holzes wurde genehmigt.
TOP 3: Der Witwe Schirp sowie der Witwe Gaudenz Trompetter sollen je 2 Meter Brennholz als Armenholz verabreicht werden.
TOP 4: Die Rechnung des Pflastermeisters Giesecke zu Arnsberg über Kosten für Pflaster-Arbeiten in der Twieten (wie gesprochen so abgeschrieben) wird zum Betrag von 116,77 Mark zur Zahlung übernommen.
TOP 5: Der Gemeinde-Vorsteher wird beauftragt, auf bald mögliche Weiterführung des Kleinpflasters auf der Provinzialstraße im hiesigen Ort hinzuwirken.
TOP 6: Zur Wassersteuer fürs Jahr 1901 wurden nachträglich veranlagt: (a) Der Müller Folle auf den Gewerbe-Betrieb zu 10 Mark; (b) der Bauunternehmer Kehsler zu 8 Mark; (c) Josef Noeke vom Neubau des Posthauses zu 15 Mark; (d) Schmied Josef Schmidt vom Neubau eines Wohnhauses zu 12 Mark; (e) Witwe Kampmann zum Neubau eines Wohnhauses zu 8 Mark; (f) Johann Flinkerbusch zum Neubau eines Wohnhauses zu 10 Mark; (g) Heinrich Kemper für eine Mauer-Anlage zu 1 Mark; (h) Wegarbeiter Fritz Düring für einen Umbau zu 1 Mark; (i) Franz Bruchhage für einen Stall-Anbau zu 2 Mark.
Zusammen 67 Mark.
Am 25. Januar 1902
TOP 1: Der gestern im hiesigen Gemeinde-Wald stattgehabte Verkauf des zum Einschlag gebrachten Nutz- und Brenn-Holzes wurde genehmigt.
TOP 2: Die Rechnung des Schiefer-Deckers Kohle über Instandsetzung der Dächer der hiesigen Gemeinde-Gebäude wurde auf die Gemeindekasse zur Zahlung übernommen mit dem Betrag von 33,50 Mark. Ebenso diejenige des Schmiedemeisters Schmidt über gelieferte Schmiede-Arbeiten mit 116, 20 Mark. Ferner die Rechnung des Apothekers Kah über Arzneien mit 3,82 Mark und des Apothekers Steinbarsüber desgleichen mit 2,65 Mark.
TOP 3: Die Nachtrags-Rechnung des Pflastermeisters Giesecke über gelieferte Rinnensteine zum Betrage von 160 Mark soll zur Anweisung gelangen, sofern deren Richtigkeit von dem Bauleiter Wiesebrock anerkannt wird.
TOP 4: Der Antrag des Anton Blessenohl auf Gewährung eines Schaden-Ersatzes aus Anlass des bei ihm vorgekommenen Einbruchs-Diebstahls wird abgelehnt. - Ein Grund ist nicht aktenkundig.
TOP 5: Die Beschlussfassung auf den Antrag des Försters Ganczarsky betreffs Gehalts-Aufbesserung wird bis auf nähere Information ausgesetzt.
TOP 6: Dem Kuhhirten Mündelein sollen auf die Reinigung der Vieh-Hude zwischen Feibe und Hinnernhagen (Himmernhagen) noch nachträglich 30 Mark gezahlt werden.
TOP 7: Bei der Forstverwaltung soll beantragt werden, dass aus hiesigem Gemeindewald Distrikt Heidjar (nördlich vom Küppel) das Holz zur Instandsetzung der Langelbrücke Kosten frei hergegeben wird.
TOP 8: Nachdem der gestrige Verding des Ausbaus des Küppelweges kein Resultat gehabt hat, soll mit dem Waldarbeiter Hoehmann wegen Ausführung dieser Arbeit unterhandeltwerden. Die diesfallsige Abmachung unterliegt der Genehmigung der Gemeinde-Vertretung.
Am 22. Februar 1902
TOP 1: Da eine weitere Bewerbung für die Ausführung des Weges unterm Küppel nicht aufgetreten, wird dem Waldarbeiter Anton Hoehmann diese Arbeit unter Gewährung einer Vergütung von 1 Mark pro laufende Metersowie ein Extra-Zuschuss von zweihundert Mark für Feldarbeiten mit der Maßgabe übertragen, dass die Vollendung bis zum 1. Januar 1903 beendet werden muss.
TOP 2: Die Rechnung des Klempners Hauhs über Wasserleitungs-Anschluss von Cordel bis Flinkerbusch wird mit 34,10 Mark auf die Wasserwerkskasse übernommen. Ebenso soll die Rechnung desselben über verschiedene Arbeiten an den Gemeinde-Gebäuden sowie an der Wasserleitung in Höhe von 34,35 Mark durch die Gemeindekasse beglichen werden.
TOP 3: Es wird vorläufig Abstand davon genommen, die hiesige Gemeinde dem Verein zur Gründung von Heilstätten für Lungenkranke als Mitglied beitreten zu lassen. - Ein Grund ist nicht aktenkundig.
TOP 4: Der Witwe Franz Klauke soll die Zahlung des Kommunalsteuer-Restes pro 1901 im Betrag von 3,11 Mark sowie der Wassersteuer pro 1901 in Höhe von 4 Mark erlassen werden. - Sterberegister: Franz Klauke, Waldarbeiter, LA 46 J., gest. 8.11.1901. Unfall-Tod beim Bäume-Fällen? Nicht aktenkundig.
TOP 5: Die durch Georg Trumpetter durchgeführte Rohrleitung durch den Weg zum Kirchhof wird genehmigt. - Kirchhof: gemeint ist Alter Friedhof.
TOP 6: Die Rechnung des Gemeinde-Vorstehers Kehsler für als Bauunternehmer ausgeführte Arbeiten wird abzüglich der liquidierten Porto-Auslagen mit 97,40 Mark auf die Gemeindekasse zur Zahlung übernommen.
TOP 7: Von der Erhebung einer Lustbarkeitssteuer für die aus Anlass des Abgangsdes Lehrers Hatzig veranstaltete Lustbarkeit soll abgesehen werden.
TOP 8: Dem Kaspar Weber sollen an Zeugen-Gebühren in Sachen Ganczarsky für die Reise zum Landratsamt Arnsberg 3 Mark gezahlt werden.
TOP 9: Dem Landverein vom Roten Kreuz wird zur Beschaffung von Baracken nebst Ausstattung eine einmalige Beihilfe von 10 Mark bewilligt.
TOP 10: Die Hebeliste über die pro 1902 aufzubringende Wassersteuer wurde festgestellt..
Am 9. März 1902 ist Pfarrer Julius Falter. 61-jährig, in Freienohl gestorben; im Protokoll der Gemeinde-Vertretung steht keine Bemerkung.
Am 21. März 1902
TOP 1: Die Gemeinde-Vertretung ist damit einverstanden, wenn die hiesige Jagdgesellschaft die Feldflur, um gegen Wildschaden zu sichern, mit einem Drahtzaun einfriedigt. - Weitere Einzelheiten sind hier nicht aktenkundig.
TOP 2: Die Gemeinde hat nichts dagegen zu erinnern (einzuwenden), dass im Küppel ein Neubau der Kapelle vorgenommen wird.
TOP 3: Der Antrag des Amtsschreiber Berens wurde bis zum Ablauf der Pachtgründe der Fischerei zurückgestellt und vorläufig daher abgelehnt. - Einzelheiten sind nicht aktenkundig.- Amtsschreiber Anton Baerens, 1900: Alte Haus-Nr.223, Provinzialstraße, 1 männl., 3 weibl. Bewohner; Haus Dr. med. Gruhs. Neu: Nr. 52 (Eugen Bracht).
TOP 4: Als Amtsverordnete wurden Johann Kückenhoff und Johann Kerstholt vom 1. April d. J. auf 6 Jahre wieder gewählt. - Zum Amt Freienohl gehören mehrere Gemeinden, auch die Gemeinde Freienohl.
TOP 5: Der Antrag des Caspar Weber betreff. die Abtretung einer Grundfläche von seinem Hofraum zum Straßenbau wurde wegen zu hoch gestellter Forderung abgelehnt. - Die ist nicht aktenkundig. Caspar Weber, Alte Haus-Nr. 61, Am Hügel 15.
TOP 6: Die vereinigten Vertretungen der politischen Gemeinde und der Schulgemeinde Freienohl erklären sich mit der Anstellung eines dritten Lehrers unter der Bedingung einverstanden, dass zur Besoldung des neu einzustellenden Lehrers eine Staatsbeihilfe von jährlich 900 Mark bewilligt und gemäß des Gemeinde-Beschlusses vom 8. Oktober 1900 zu dem etwa notwendig werdenden Schulneubau ein erheblicher Zuschuss zugesagt wird. Ein geeigneter Unterrichtsraum ist zur Zeit mietweise nicht zu beschaffen.
Am 10. April 1902
Ein neuer Amtmann übernimmt den Vorsitz: Göpfert. In Protokoll-TOPs nicht aktenkundig, nur in der Einleitung und mit der Unterschrift am Schluss.
TOP 1: Die Gemeinde-Vertretung ist einstimmig der Ansicht, dass ein Umbau des Nebengebäudes zur Erweiterung der Lehrerwohnung unzweckmäßig und verhältnismäßig kostspielig sei. Es wird vielmehr für richtig gehalten, das sehr reparaturbedürftige Neben-Gebäude niederzureißen und zwei Zimmer in zwei Etagen, mit Stallung und Keller darunter neu herzustellen. Mit Aufstellung des Projekts und Kostenanschlags wurde der Gemeinde-Vorsteher Kehsler beauftragt. Der Neubau mit den notwendigen Reparaturen an dem Hauptgebäude werde ungefähr 1.500 Mark betragen.
TOP 2: Zur Prüfung der Gemeindekassen-Rechnung pro 1901/1902 wurden der Gemeinde-Vorsteher Kehsler und die Gemeinde-Verordneten Tönne und Kückenhoff ernannt.
TOP 3: In die Kommission zur Besichtigung der Wiesen und Weiden zur Vertilgung von Huflattich wurden außer dem Gemeinde-Vorsteher die Gemeinde-Verordneten Neise und Tönne gewählt.
TOP 4: Der Anton Mündelein wird als Kuhhirt für diesen Sommer unter den seitherigen Bedingungen wieder bestellt.
TOP 5: Der Etat der Gemeindekasse pro 1902 wurde in Einnahme und Ausgabe mit 21.000 Mark übereinstimmend festgesetzt. Es wurde beschlossen, das Defizit 11.472,89 Mark durch gleichmäßige Zuschläge zu den Staats-Steuern-Einkommen einschließlich der fingierten Sätze Grund-, Gebäude- und Gewerbe-Steuern in der Höhe von 200 und zur Betriebs-Steuer in der Höhe von 100 Prozent aufzubringen.
Am 3. Mai 1902
TOP 1: Es wurde zur Kenntnis gebracht, dass die Forstbehörde aus staatlichen Mitteln einen Zuschuss von 500 Mark zur Anlage von Waldwegen leisten will, falls die Gemeinde im Ganzen 1.500 Mark an Waldwegen ...(1 Wort nicht korrekt lesbar).. Die Gemeinde beschließt demgemäß die Verwendung von 1.500 Mark zu diesem Zweck.
TOP 2: Die Abmachung mit dem Caspar Weber betreffend Grundankauf wurde in der bezeichneten und vereinbarten Weise zum Preis von 300 Mark genehmigt.
TOP 3: Die von dem zukünftigen Herrn Pfarrer gewünschten Reparaturen im Pfarrhaus und Anbringung von Schutzvorrichtungen gegen Sonnenstrahlen in demselben sollen nachgesehen und der Kostenpunkt in der nächsten Sitzung bekannt gegeben werden. - Pfarrer Karl Steimann, geb. 1864 in Bettinghausen bei Horn, Priesterweihe 1889 in Paderborn, 1902 – 1916 Pfarrer in Freienohl, 1916 Propst in der Gaukirche Paderborn, gest. 1934.
TOP 4: Der Antrag des Lehrers Eickelmann betreffend Wiederherstellung des Zaunes an dem Schulgarten in Nähe des Vereinshauses wurde abgelehnt im Hinweis auf die im Jahr 1900 gemachte Ablehnung.
TOP 5: Die Gemeinde-Rechnung pro 1900 nebst den zugehörigen Belegen (im Original „Belägen“ geschrieben: freienohlerisch) an der Hand (!) des Vorrevisions-Protokolls geprüft und nach Erledigung der Notaten festgestellt in Ausgabe 49.142,41 Mark; Einnahme 48.340,76 Mark; mithin Vorschuss 801,65 Mark; dem Rendanten wurde Entlastung erteilt.
TOP 6: Die bei der Vorrevision gezogenen Moniten wurden wie folgt erledigt: (a) Rest H. Düring niedergeschlagen; (b) desgleichen Wilhelm Limberg niedergeschlagen; (c) Rest Nikolaus Frank. Es soll versucht werden, von Di...(?) Korte Ersatz der Auslagen von 56,05 Mark zu erhalten. (d) Rest Franz Blessenohl ist inzwischen eingegangen. 5., 6. und 7. ist durch Kenntnisnahme erledigt. Nr 8 ...(1 Wort nicht korrekt lesbar). Nr. 9 Rest Senger mit Kosten niedergeschlagen. Nr. 10 ständigen ...gelder (1. Silbe nicht korrekt lesbar) sollen an den Gemeinde-Vorsteher zwecks Verteilung ausgezahlt werden. Nr. 11 und 12 durch Kenntnisnahme erledigt. – Einzelheiten hier nicht aktenkundig.
TOP 7: Die Trennung der Küster-Stelle von der Lehrer- und Organisten-Stelle wurde in der von der Kommission unterm 28. April in vorgeschlagener Form mit Stimmeneinheit beschlossen. - Mehr ist inhaltlich nicht aktenkundig. Kirchengeschichtlich (Verhältnis Staat – Kirche) wohl interessant.
TOP 8: Die Arbeiten und Lieferungen zur Herstellung eines Anbaus an der Lehrerwohnung auf Grund der von Kehsler angefertigten Zeichnung sollen dem Bauunternehmer Gebr. Rocholl als Mindestfordernde zugeschlagen werden und zwar zu den von denselben in den verschiedenen Titeln geforderten Preisen; jedoch – es folgt ein für später wohl kaum verständlicher Zusatz: - nur unter der Voraussetzung, dass die Trennung der Küsterdienste vom Lehrer- und Organisten-Dienst genehmigt wird. Sollte diese Genehmigung längere Zeit in Anspruch nehmen, so soll dem Unternehmer eine entsprechende Verlängerung der Frist zur Ausführung der Arbeiten gewährt werden. - Vielleicht handelt es sich auch um unterschiedliche Kassen...
TOP 9: Auf Antrag der Jagd-Anpächter wurde die Jagdpacht auf weitere 6 Jahre zu demselben Pachtpreis verlängert und zwar in Anbetracht des circa 1.000 Mark kostenden Gitterzaunes. Es wurde jedoch zur Bedingung gemacht, dass schleunigst die Ausführung des Zaunes am Knäppchen im Anschluss an das Bockumer Revier, sowie Restausführung bei der Mühle bewerkstelligt wird. Ferner muss die Einfriedigung zweckdienlich unterhalten werden und wird nach Ablauf der Pachtperiode der Gatterzaun Eigentum der Gemeinde.
TOP 10. Aufgrund eines ärztlichen Attestes ist die Frau Rebbenoch weiter
unterstützungsbedürftig und soll die bisherige Unterstützung in der bisherigen Höhe weiter gezahlt werden. - Näheres ist nicht aktenkundig.
TOP 11: Auf seinen Antrag soll dem Josef Kerstholt Sen. die Wohnungsmiete vom 1. Mai d. J. dem Karl Kordel und außerdem eine Unterstützung von 5 Mark monatlich gezahlt werden. - Einzelheiten sind nicht aktenkundig.
TOP 12: Auf Antrag des Vorstandes des Ziegenzuchtvereins wurde unter der Voraussetzung, dass die Forstbehörde keine Bedenken dagegen erhebt, genehmigt, dass die Ziegen im Mühlenberge geweidet werden, jedoch mit Ausnahme der nun aufgeforsteten Fläche. - Falls nicht mehr so gewusst: Ziegen sind damals die Milch-Produzenten der nicht so wohlhabenden Freienohler wie etwa Kuh-Besitzer. - Aus dem Jahr 1864 eine Vieh-Liste: 166 Wohnhäuser, 2 Mühlen, 58 Ställe, 1 Pferd unter 3 Jahre, 9 Pferde 3 bis 10 Jahre alt, 19 Pferde über 10 Jahre alt, 2 Bullen, 6 Ochsen, 257 Kühe,
48 Jungvieh, 68 Ziegen, 196 Schweine. (A 2168, auch mit Besitzer-Namen)
Am 20. Mai 1902
TOP 1: Der Holzverkauf vom 13. d. M. wurde genehmigt.
TOP 2: Dem Schreiner Fritz Heckmann soll die Weiterleitung an der linken Seite der Twieten Straße bis in Nähe seines zu erbauenden Wohnhauses gelegt werden und zwar auf Kosten der Wasserwerkskasse. Die Zuleitung zum Hauptrohr hat er selbst zu besorgen, die Straße in Folge des Durchbruchs in Ordnung zu halten und die Anschlussgebühr von 5 Mark zur Wasserwerkskasse zu zahlen.
TOP 3: Der Antrag des H. Schnapp soll bei durch in Augenscheinnahme an Ort und Stelle erledigt werden. - Inhaltliches ist nicht aktenkundig.
TOP 4: Auf ihren Antrag sollen der Hebamme die Kosten der Nachprüfung als Bezirks-Hebamme ersetzt werden; außerdem soll dieselbe anstatt der Gemeinde zu erstattenden 180 Mark nur 135 Mark, mithin jetzt noch 45 Mark zahlen und zwar in Anbetracht der Unterstützung, welcher sie Mutter und Schwester angedeihen lässt. - Einzelheiten sind nicht aktenkundig.
TOP 5: Der Anbau an dem Lehrer- und Küsterhaus wurde definitiv dem Bauunternehmer Rocholl übertragen. Die bis jetzt bebaute Fläche soll als Eigentum der Gemeinde festgehalten und als Anbindung an dem Neubau vorgenommen werden.
TOP 6: Die Kommunalsteuer des Schneiders Franz Korte wurde im Betrag von 4,80 Mark für 1902 niedergeschlagen. - Ein Grund ist nicht aktenkundig.
TOP 7: Der fingierte Steuersatz des Johann Klauke wurde von 4 Mark auf 2,40 Mark herabgesetzt. Dem Bahnwärter Heinrich Kohsmann wurde der fingierte Steuersatz von 4 Mark auf 2,40 Mark herabgesetzt. - TOP 6 und 7: wohl Zeichen für geringen Arbeitsverdienst. - Fingieren: damals nicht im heutigen negativ besetzten Sinn von vortäuschen, fälschen, sondern: annehmen, festsetzen.
TOP 8: Die Reparaturarbeiten an dem Küsterhaus sollen nach dem vorgelegten Kostenanschlag ausgeführt werden. Zur Beaufsichtigung dieser Arbeiten sowie auch des Neubaus wurden der Gemeinde-Vorsteher Kehsler und Gemeinde-Verordnete Tönne beauftragt.
TOP 9: Die Reparaturen an dem Pfarrhaus sollen nach Vertrag des Gemeinde-Vorstehers ausgeführt werden.
Am 7. Juni 1902
TOP 1: Folgendes wurde unter Vorsitz des Königl. Landrats Herrn Droege beschlossen: Die Gemeinde-Vertretung nimmt Kenntnis von dem in Folge ihrer erneuten Beschwerde vom 8. Dezember 1901 über den Gemeindeförster Ganczarsky entstandenen Verhandlungen, desgleichen an der an den Landrat gerichteten Verfügung des Herrn Regierungspräsidenten vom 15. Mai 1902 A IV F 598. Insbesondere davon, dass nach dieser Verfügung dem Förster Ganczarsky Unregelmäßigkeiten im Dienst des Grafen von Wedel zur Last zu legen sind. Mit Rücksicht hierauf beschließt die Gemeinde-Vertretung von der weiteren Verfolgung der Beschwerde Abstand zu nehmen, ist aber der Ansicht, dass eine Bestrafung des Försters Ganczarsky noch insofern geboten erscheint, als derselbe im Jahr 1897 ohne Einholung der erforderlichen Genehmigung das ihm 1893 entzogene Nebenamt bei dem Grafen von Wedel wieder übernommen hat. - Mehr ist an dieser Stelle im Beisein des Landrats nicht aktenkundig. - Es übernahm dann der Amtmann Göpfert den Vorsitz und es wurde wie folgt weiter verhandelt:
TOP 2: Das von Pfarrer Falter (verstorben) (so im Protokoll) der Schulgemeinde vermachte Legat wurde abgelehnt. - Inhalte sind nicht aktenkundig.
TOP 3: Der Einspruch gegen die Communal-Einkommensteuer des Försters a. D. Schwabe wurde als unberechtigt abgewiesen. - Ein Grund und Informationen über diesen Förster sind nicht aktenkundig.
TOP 4: Der Antrag des Lehrers Heinemann um Erstattung seiner Umzugskosten wurde vertagt.
TOP 5: Mit dem Bauunternehmer Gebr. Rocholl soll eine Einigung betreff. seines Angebots der Reparaturen am Küsterhaus versucht werden und zwar durch die beiden Bauleiter, - Einzelheiten sind nicht aktenkundig.
Am 1. Juli 1902
TOP 1: Der Holzverkauf vom 30. Juni d.J. wurde genehmigt
TOP 2: Die Verpachtung zur Erhebung des Brückengeldes von der Langelbrücke wurde dem Höchstbietenden Johann Kückenhoff zu dem Gebot von 21 Mark pro Jahr auf die Zeit von 3 Jahren vom 6. Juni d. J. ab zugeschlagen.
TOP 3: Der Johann Kerstholt Sen. soll vom 1. Juli d.J. ab eine monatliche Unterstützung von 15 Mark erhalten, zur Erledigung seines Antrags. - Inhaltliches ist nicht aktenkundig.
TOP 4: Die am 31. d. M. pachtbar werdende Fischerei auf den Gemeinde-Ufern soll anderweitig auf 6 Jahre unter den heute festgesetzten Bedingungen öffentlich verpachtet werden. - Die Bedingungen sind nicht aktenkundig.
TOP 5: Es soll versucht werden, mit dem Kirchenvorstand eine Einigung zu erzielen, die Pastorat-Scheune auf Abbruch zu verkaufen.
TOP 6: Die dem H. Schnapp bereits mündlich erteilte Genehmigung zur tiefer Legung des Rümmecker Bachs wurde aufrecht erhalten und soll derselbe, wie seiner Zeit bestimmt war, verpflichtet sein, diese Vertiefung derart zu verbreitern, dass zu zwei Unterstützungsmauern Platz verschaffen wird. Schnapp hat diese Mauern nach Angabe herzustellen und erhält aus der Gemeindekasse eine Beihilfe von 100 Mark. Außerdem soll Schnapp eine jährliche Erinnerungsgebühr von 1 Mark zahlen.
TOP 7: Der Bullenhalter C. Düring soll zur nächsten Sitzung geladen und dann ein neuer Vertrag mit demselben vereinbart werden.
TOP 8: Von der Gemeindekasse Freienohl sind der Gemeinde Rumbeck 2.500 Mark, der Gemeindekasse Grevenstein3.000 Mark und der Schulkasse Uentrop 2.500 Mark zur Deckung ihrer Vorschüsse vom 1. April 1902 ab geliehen werden und zwar zu 4 % pro anno (für das Jahr) die Berechnung der Zinsen hat zu erfolgen bis zu dem Zeitpunkt, wo das Kapital ...(1 Wort nicht korrekt lesbar) mit Renten einbringt.
TOP 9: Zur Einquartierung des Militärs soll die Fourage den Hafer Anton Röther, Heu und Stroh der Metzger Fritz Neise liefern. Die Belegung der Mannschaften und Pferde wurde festgelegt. - Die sind hier nicht aktenkundig.
TOP 10: Die Anlage der 5. Provinzial-Irren-Anstalt muss als gescheitert betrachtet werden, da trotz aller angewandten Bemühungen es nicht möglich war, das von der zuständigen Behörde ausgesuchte Terrain zu erwerben. Es soll versucht werden, ein anderes Gelände ausfindig zu machen.
TOP 11: Die Eingabe des Amtsschreibers Berens vom 30.6. d.J. betreff. Nachbesteuerung des verstorbenen Pfarrers Falter soll die Staatsbehörde zur Berücksichtigung empfohlen werden.
TOP 12: Die Mitteilung des Försters Ganczarsky betreff. Aufgabe des Jagdschutzes in den von Klönne angepachteten Jagdbezirken wird zur Kenntnis gebracht, nach Kenntnisnahme und nachdem sich der Vorsitzende Herr Amtmann Göpfert entfernt (zwecks Befangenheit oder Unbefangenheit oder aus „politischen“ Gründen?) und Gemeinde-Vorsteher Kehsler den Vorsitz übernommen hatte, erklärte sich die Gemeinde-Vertretung als durchaus nicht befriedigt von der Form und des Inhalts der betreff. Mitteilung. Die Gemeinde-Vertretung verlangt nach den Vorgängen eine diesen angepassten Erklärung seitens des Försters Ganczarsky,
Am 8. Juli 1902
TOP 1: Mit dem Bullenhalter Caspar Düring wurde ein Vertrag abgeschlossen, wonach er vom 1. Januar d. J. ab für Haltung der 2 Zuchtbullen jährlich 150 Mark erhält.
TOP 2: Von der Verfügung des Herrn Regierungspräsidenten vom 25. Juni 1902 A IV F 778 betreff. Verweis-Erteilung an den Förster Ganczarsky wurde Kenntnis genommen. - Inhaltliches ist nicht aktenkundig.
TOP 3: Errichtung der 5. Provinzial-Irren-Anstalt: Nachdem gestern und heute über die Gestellung des erforderlichen Grundes von Seiten der Gemeinde Freienohl an die Provinz verhandelt worden und die mit den Grundbesitzern geführten schriftlichen Verhandlungen verlesen waren, erklärt die Versammlung, dass nunmehr die Erwartung eines zusammen...(?) Komplexes von etwa 280 Morgen (+ / -) absolut sicher sei. Der Preis beträgt etwa 120.000 Mark. Es wird einstimmig beschlossen, den angebotenen Komplex sofort anzukaufen, nachdem seitens der Provinz die Übernahme zu den Ankaufskosten gesichert ist und die Grenzen des Komplexes genau bestimmt sind. Von den Gemeinde-Grundstücken muss eine Fläche von circa 20 Morgen derart herangezogen werden, dass sie in das Eigentum der Provinz übergeht. Hierfür wird nur der einfache Bonitierungswert gefordert, welcher aber bei Zusammenstellung der vorgenommenen Summe von 120.000 Mark schon in Ansatz gebracht ist. Das auf dieser Fläche aufstehende Holz wird zur Taxe der Forstverwaltung seitens der Provinz angekauft. Ferner wird der anschließende große Gemeindewald (mehrere 100 Morgen) der Anstalt zum Spazierengehen zur Verfügung gestellt, mit der Berechtigung Spazierwege, soweit solche noch nicht vorhanden sind, anzulegen. Die ganze Holznutzung und Bewirtschaftung verbleibt der Gemeinde. Über die näheren Modalitäten der Eigentumsübertragung bleibt besonderer Vertragsabschluss mit der Provinz vorbehalten, jedoch erklärt die Gemeinde schon jetzt, dass sie zunächst den ganzen Besitz erwerben und sich als Eigentümerin eintragen lassen wird., sodass die Provinz nur allein mit der Gemeinde Freienohl allein zu verhandeln hat.
Am 24. Juli 1902
TOP 1: Errichtung einer Provinzial-Irren-Anstalt bei Freienohl: (1.) Die Gemeinde verpflichtet sich, von ihrem Grundbesitz circa 25 Morgen dem Provinzial-Verband gegen den Kaufpreis von 30 Mark für den Morgen eigentumlichzu überlassen und lasten- und schuldenfrei aufzulassen. (2.) Falls sich auf dem betreffenden, von dem Käufer auszuwählenden Gelände Holzbestände befinden, so hat die Provinzial-Verwaltung den Wert des aufzukaufenden Holzes nach Schätzung eines vom Landeshauptmann zu bestimmenden Königl. Oberförsters besonders zu vergüten. (3.) Sollte sich im Laufe der nächsten 10 Jahre ergeben, dass der Provinzial-Verband noch weiteren Grundbesitzes bedarf, worüber allein der Provinzial-Ausschuss entscheidet, so verpflichtet sich die Gemeinde, seiner auch dann weiter noch in Anspruch genommenen Grundbesitz bis zu 100 Morgen zum Preis von 30 Mark für den Morgen zur Verfügung zu stellen. - Wegen der etwa darauf befindlichen Holzbestände gilt das unter 2. Gesagte. (4.) Die Gemeinde verpflichtet sich, von dem in ihrem Eigentum verbleibenden Wald von circa 200 Morgen nach Auswahl der Provinzial-Verwaltung unentgeltlich zur Herstellung von Parkanlagen, behufs deren Benutzung durch Anstalts-Pfleglinge und Anstalts-Bedienstete zu Spaziergängen dauernd zur Verfügung zu stellen und zu halten und die Holznutzung und Aufforstung der in Anspruch genommenen Fläche nur im Einverständnis mit der Provinzial-Verwaltung vorzunehmen. Auch soll die letztere befugt sein, diese Fläche mit einer ihr geeigneten Einfriedigung zu versehen. (5.) Außerdem verpflichtet sich die Gemeinde zu den Grunderwerbskosten zu obiger Anstalt einen namhaften Geldbetrag, dessen Höhe einer späteren Beschlussfassung vorbehalten bleibt, zu leisten. (6.) Vorstehende Beschlüsse haben nur Geltung unter der Bedingung, dass der ganze außerhalb der Gemeinde Freienohl liegende für die Irren-Anstalt zu erwerbende Grund in die Gemeinde Freienohl eingemeindet wird.
TOP 2: Die Verpachtung der Fischerei-Nutzung auf den Gewässern der Gemeinde wurde genehmigt und dem höchstbietenden Kaufmann Anton Löbach zum Preis von 140 Mark zugeschlagen.
Am 9. August 1902
TOP 1: Die Beiträge der Land- und Forstwirtschaftlichen Unfall-Kasse sollen nun noch nur von der Gemeindekasse direkt gezahlt werden. - Weitere Inhalte sind nicht aktenkundig.
TOP 2: Die seitens der Regierung gezogenen Monitus (Mahnungen, Weisungen) über ein Projekt zur Umänderung einer Lehrerin-Wohnung zu einem Schulzimmer wurden zum Teil als begründet angesehen, da auch erscheinen die Kosten des Umbaus im Verhältnis der Kosten eines Neubaus zu hoch (zu) werden, so soll zunächst Zeichnung und Kostenanschlag zur Herstellung eines neuen Schulzimmers angefertigt und zugleich versucht werden, den seiner Zeit in Aussicht genommenen Regierungs-Zuschuss bewilligt zu erhalten.
TOP 3: Der Durchlass bei der neuen Schule (später Feuerwehrhaus) soll entsprechend der Durchfahrt verlängert werden.
TOP 4: Dem Schneider Arnold Altenwerth soll ein Viertel der gezahlten Communalsteuer infolge seiner Krankheit mit 1,20 Mark erstattet werden. - Näheres über die Krankheit ist nicht aktenkundig.
TOP 5: Der Antrag des Anstreichers Rocholl vom 7. d. M. in Höhe von 60 Mark wurde abgelehnt. - Näheres ist nicht aktenkundig.
TOP 6: Die Vorlage betreff. Anlage einer Gus-Anstalt (? Abkürzung?) wurde vertagt bis zur Entscheidung über die Platzfrage der neuen Irren-Anstalt. - Liegt der Ton auf „neuen“...?
TOP 7: Es soll bei der Spezial-Kommission der Antrag gestellt werden, den Wassergraben auf der Alten Wiese in der früheren Weise wieder auszuweisen. - Genaueres ist nicht aktenkundig.
Am 23. August 1902
Nur TOP 1: Im Fall, (dass) die 5. Provinzial-Irren-Anstalt in Freienohl erbaut wird, erklärt sich die Versammlung bereit, in Hinsicht der Einschulung der schulpflichtigen Kinder der Anstalts-Verwaltung so weit wie irgend möglich entgegen zu kommen.
Am 6. September 1902
TOP 1: Der vorgelegte Hauungs- und Cultur-Plan für das Wirtschaftsjahr 1902/1903 wurde genehmigt. Der Gemeinde-Vorsteher wurde jedoch ersucht, bei verschiedenen Positionen dem Königl. Oberförster Aufklärung zu geben. - Diese Positionen sind nicht aktenkundig.
TOP 2: Gegen den an den Gemeinde-Vorstand erlassenen Zahlungs-Befehl von Seiten des Caspar Weber gnt. Wächter hierselbst soll Widerspruch erhoben werden. - Einzelheiten sind nicht aktenkundig.
TOP 3: Der Antrag von Seiten des Ferdinand Bürger um Verlängerung der Pacht-Periode eines Quartals bis 1901 (?) wurde abgelehnt. - Einzelheiten sind nicht aktenkundig.
Am 17. September 1902
TOP 1: Die Versammlung nahm von dem Antrag des Wirts Köster vom 14. d. M. auf Eingemeindung nach Freienohl Kenntnis und gab die in § 6 Abs. IIIder Landgemeinde-Ordnung vorgeschriebene Einwilligung. - Der ganz genaue Grund ist nicht aktenkundig; es kann sein, dass damit die Kinder seiner Familie in Freienohl zur Schule gehen können und nicht bis nach Wennemen oder Calle müssen; siehe Kapitel „Netzwerk Schule“.
TOP 2: Es wurde abgelehnt, an den Kreis-Verein vom Roten Kreuz für die Bereitstellung von Baracken einen Beitrag zu zahlen. - Ein Grund ist nicht aktenkundig; im Vorjahr wurde ein Beitrag geleistet. Vielleicht reicht auch das Bereitstellen.
TOP 3: Die nachträgliche Genehmigung von 70 Mark für Instandsetzung des Pfl...kampfes (1 Wort nicht korrekt lesbar) wurde erteilt.
TOP 4: Es wurde eine Kommission gewählt zur Feststellung der notwendigen Reparaturen an den Schul- und Gemeinde-Gebäuden. Es wurden ernannt der Gemeinde-Vorsteher Kehsler und die Gemeinde-Verordneten Tönne und Kerstholt. Die Anstreicher-Arbeiten sollen in Submission und die anderen Arbeiten unter der Hand vergeben werden. - Der Grund dafür ist nicht aktenkundig.
Am 27. September 1902
TOP 1: Die veranschlagten Anstreicher-Arbeiten an dem Schulgebäude wurden dem Anstreichermeister Rocholl zu den eingereichten Preisen zugeschlagen.
TOP 2: In Ergänzung des Beschlusses vom 24. Juli d. J. beschließt die Versammlung, die am genannten Tage gemachten Angebote betreff. Errichtung einer Irren-Anstalt sollen auch dann gültig sein, wenn die Eingemeindung der Grundstücke nur bis zum Bremke-Bach als Gemeindegrenze erfolgt.
TOP 3: Die Versammlung beschließt, die Gemeinde nach dem vorgelegten Entwurf bei dem Allgemeinen Deutschen Versicherungsverein zu Stuttgart gegen Haftpflicht zu versichern.
TOP 4: Die Gemeinde verlangt binnen 14 Tagen einen ausführlichen Bericht über die Freiwillige Feuerwehr, über den Zustand der Geräte und Ausrüstungsstücke und über die Organisation und Bereitschaft der Wehr. - Ein Grund ist nicht aktenkundig; wohl übliche Praxis auch der „oberen“ Feuerwehr-Organisation gegenüber.
TOP 5: Der Antrag der unverehelichten Dina Mündelein um Unterstützung wurde abgelehnt, da der Vater derselben unterhaltspflichtig ist. - Gründe und mögliche Hintergründe sind nicht aktenkundig. Doch siehe unten: 18. Dezember 1902 TOP 2.
TOP 6: In der Voraussetzung, dass die Polizeibehörde die Genehmigung erteilt, soll dem Schmied Caspar Düring die Erbauung eines provisorischenSchuppens nebst Düngerpütte (Grube) auf Widerruf die Erlaubnis erteilt werden.
Am 16. Oktober 1902
TOP 1: Es wurde beschlossen, die Ehefrau des Haltestellenvorstehers (in der Akte durchgestrichen) Johann Kehsler in einer Irren-Anstalt unterzubringen und 1/3 der Kosten zu übernehmen. - Näheres ist nicht aktenkundig.Im Trauungsregister kein Befund; Heirat in der Gemeinde der Braut...
TOP 2: Unter Bezugnahme auf den Beschluss vom 31. Januar 1901 wurde nochmal die Notwendigkeit einer Apotheke für Freienohl ausgesprochen und die Königl. Regierung wird dringend gebeten, die Concessionierung einer Apotheke in Freienohl zu veranlassen.
TOP 3: Die Errichtung einer Fortbildungsschule hierselbst wird im Prinzip beschlossen und das zur weiteren Beschlussfassung nötige Material soll baldigst beschafft werden.
TOP 4: Es wurde nachträglich genehmigt der Anschluss des Wohnhauses des Carl Geihsler an das Wasserleitungsnetz und es hat derselbe die 5 Mark Anschluss-Gebühren zur Wasserwerkskasse zu zahlen.
TOP 5: Die Wassersteuer für die pro 1902 errichteten Neubauten wurden wie folgt festgesetzt: Stallgebäude Franz Schwefer: 1 Mark; Franz Bruchhage 1,50 Mark; Caspar Düring 2 Mark; A. Emmerich 6 Mark; Wohnhaus C. Weber 10 Mark; Fritz Heckmann 10 Mark; Consum Verein 3 Mark; Gemeinde: Küsterhaus 4 Mark; Carl Geihsler 8 Mark; C Kehsler 2 Mark. Der C. Geihsler wurde pro IV Quartalzu einer Wassersteuer von 1 Mark veranlasst.
TOP 6: Bevor dem Antrag des Noeke auf Düngung der Hude Folge gegeben wird, sollen, nachdem die Erhebungsliste für die Besitzer des zur Hude getriebenen Viehs festgesetzt ist, diese angefragt werden, ob sie geneigt seien, die Kosten einer Düngung der Hude zu tragen.
TOP 7: Dem Polizeidiener Falke werden für seine Dienste als Gemeindediener jährlich 25 Mark bewilligt und zwar vom 1. April des Jahres ab.
Am 29. Oktober 1902
TOP 1: Unter der Bedingung, dass die Forstverwaltung den rechtzeitigen Hieb des Buchen-Nutzholzes veranlasst, soll der Firma Cosack von Schenk u. Co. in Arnsberg das Buchen-Rollholz zu dem freihändigen Gebot von 5,50 Mark pro Raummeter zugeschlagen werden.
TOP 2: Der dem Bauunternehmer Gebr. Rocholl zustehende Rechnungsbetrag für Neu- und Reparatur-Arbeiten am Küsterhaus soll demselben der vom Bauunternehmer Kehsler gemachten Aufstellung bezahlt werden, zugleich die vom Anstreicher Montag und Schlosser Pöttgen eingereichten Rechnung. Außer dem Betrag für noch nicht fertig gestellte Arbeiten sollen noch 5 % der Bausummen als Kaution bis zur Fertigstellung sämtlicher Arbeiten eingehalten werden.
TOP 3: Auf Wunsch des Hauptlehrers Heinemann soll im Küsterhaus behufs Einrichtung einer Waschküche ein neues Kellerfenster eingerichtet werden.
TOP 4: Die Rechnung des Anstreichermeisters Josef Becker über Arbeiten in der hiesigen Pastorat (so sagte man hier in Freienohl; das Pfarrhaus war grammatisch weiblichen Geschlechts: die Pastorat) wurde in Höhe von 96,12 Mark genehmigt und soll zur Zahlung angewiesen werden.
TOP 5: Dem Maurer Arnold Becker wurde nach seinem Antrag der Anschluss an die Wasserleitung gegen Zahlung einer Erinnerungsgebühr von jährlich 1 Mark und der einmaligen Anschlussgebühr von 5 Mark zur Wasserwerkskasse genehmigt.
Am 15. November 1902
TOP 1: Die Rechnung des Anstreichermeisters Rocholl über Anstreicherarbeiten an den Schulen und Lehrerzimmern wird in Höhe von 165,20 Mark festgesetzt und soll zur Zahlung angewiesen werden. Ebenso wurde die Rechnung des A. Emmerich über gelieferte Ofenteile und Ofenrohre für die Schulen im Betrag von 76,70 Mark genehmigt und soll gezahlt werden.
TOP 2: Der Antrag des Maurers Franz Schwefer für einen Steuer-Nachlass wurde abgelehnt. - Ein Grund ist nicht aktenkundig.
TOP 3: Der Betrag der vorgelegten Rest-Nachweisung der hiesigen Gemeindekasse von 320,13 Mark soll mit Ausnahme der Kosten Heinrich Düring 178,87 Mark, Franz Kehsler mit 18 Mark und Franz Geihsler 6 Mark und Witwe Franz Klauke für Hirtenlohn, Weidegeld 11,60 Mark niedergeschlagen werden.
TOP 4: Der obere Teilder Twieten-Straße soll eine neue Decke erhalten und abgewalzt werden. Die Instandsetzung des Brumlingser Weges soll vorläufig zurückgestellt werden,
TOP 5: Dem Gemeinde-Vorsteher wurde für die Porto-Neustands-Aufnahme der Betrag von 20 Mark bewilligt.
TOP 6: Die Gemeinde-Vertretung beschließt, an die neue Schule (später Feuerwehrhaus) zwei Klassenzimmer anzubauen nach dem Vorschlag des Schulvorstands vom 5. November d. J. Es wird aber dabei vorausgesetzt, dass die Gemeinde in Anbetracht äußerst misslicher (!) Finanzverhältnisse namhafte, stattliche Unterstützungen erhält.
Am 24. November 1902
TOP 1: Es wurde beschlossen, eine gewerbliche Fortbildungsschule zu errichten. Der vorgelegte Etat, in Einnahmen und Ausgabe mit 646 Mark beraten undwurde festgesetzt, und es wurde beschlossen, das Defizit auf die Gemeindekasse zu übernehmen. Ferner wurde beschlossen, ein Schullocal (= Klassenzimmer) dazu herzugeben und die Kosten der Reinigung, Heizung und Beleuchtung zu tragen.
TOP 2: Das vorgelegte Ortsstatut betreff. Errichtung einer gewerblichen Fortbildungsschule in Freienohl wurde genehmigt. Ferner wurde beschlossen, den Unterricht in der gewerblichen Fortbildungsschule schon mit Anfang Januar 1903 beginnen zu lassen und die hierdurch gegen den Etat entstehenden Mehrkosten zu übernehmen.
TOP 3: Da eine Aufstellung der Besitzer der gemeinschaftlichen Hütung vorgetriebenen Rindviehs nicht erfolgen konnte, wird eine Beschlussfassung über Reinigung und Düngung der Hude zurückgestellt.
Ebenso wurde eine Beschlussfassung über eine Beihülfe (damals die übliche Rechtschreibung und entsprechende Aussprache; Beihilfe) zum Ziegenzucht-Verein vertagt, jedoch die Beihülfe im Prinzip beschlossen. - Eine oder 2 Ziegen waren für die „einfachen Leute“ die preiswertere Kuh, Milch-Gabe.
TOP 4: Der mündlich gestellte Antrag von Fritz Göckeler um Ersatz von Arbeitslohn für einen Durchlass wurde abgelehnt. - Ein Grund ist nicht aktenkundig.
Am 3. Dezember 1902
TOP 1: Es wurde abgelehnt, die Wiese des Maurers Franz Trumpetter im sogen. Kaisersiepen (Katersiepen?) gegen die Gemeindewiese auf der sogen. Kaiserwiese umzutauschen. - Einzelheiten sind nicht aktenkundig
TOP 2: Die Rechnungen: (a) des Gemeinde-Vorstehers Kehsler über Porto gegen die Höhe von 13,80 Mark; (b) des Unternehmers Kehsler über diverse Arbeiten und Auslagen in Höhe von 193,70 Mark sollen von der Gemeindekasse, und (c) die Rechnung desselben von 48,46 Mark von der Wasserwerkskasse gezahlt werden. (d) Die Rechnung des Johann Kückenhoff für Brücken-Holzfuhren in Höhe von 28 Mark wurde ebenfalls genehmigt und soll bezahlt werden.
TOP 3: Dem Ziegen-Zuchtverein hierselbst wurde eine einmalige Beihilfe von 40 Mark aus der Gemeindekasse bewilligt.
TOP 4: Die Gemeinde-Vertretung beschließt, von dem Gemeinde-Grundstück am Köppchen (Knäppchen?) 40 Hektar für den Bau eines Central-Gefängnisses unentgeltlich an den Justiz-Fiskus abzugeben.
Am 18. Dezember 1902
TOP 1: In Erwägung, dass die Gemeinde Freienohl einen eng zusammen liegenden Hebammen-Bezirk bildet, in welchem 80 bis 90 Geburten pro Jahr vorkommen, von denen pro Geburt 6 Mark an die Hebamme entrichtet werden; in weiterer Erwägung, dass die Nebeneinnahmen pro Geburt durch P...geschenk (1. Silbe nicht korrekt lesbar) auf mindestens 2 Mark zu schätzen sind; in fernerer Erwägung, dass die Gemeinde seit Jahr und Tag der Bezirks-Hebamme 45 Mark pro Jahr aus der Gemeindekasse zahlt, zu den Anschaffungskosten der Instrumente sich einen Beitrag von 45 Mark geleistet hat und die Kosten der Nachprüfung vor dem Kreisarzt in Arnsberg mit 6 Mark aus der Gemeindekasse ersetzt werden; dass endlich seit Jahren die Gemeinde den vollen (unterstrichen!) Beitrag zur Alters- und Invaliden-Kasse zahlt, wurde es abgelehnt, eine weitere Aufbesserung des Hebammen-Einkommens für den hiesigen Bezirk vorzunehmen.
TOP 2: Auf die Beschwerde des Kuhhirten Mündelein wurde beschlossen: in Anbetracht der bestehenden Verhältnisse von einer Unterstützung der unverehelichten Tochter des Mündelein, Mutter eines Kindes, auch jetzt noch Abstand zu nehmen. Es wurde berücksichtigt, dass der Sohn des Mündelein 23 Jahre alt, Fabrikarbeiter, wohl in der Lage ist, seine Eltern in genügender Weise zu unterstützen, obgleich auch Mündelein Sen. welcher bis zum 15. d. J. pro Tag 2,50 Mark als Kuhhirt erhalten hat, noch in der Lage ist, sich selbst zu ernähren. Die Frau Mündelein ist auf jeden Fall fähig, das Kind ihrer Tochter zu pflegen, und ist in diesem Falle die Mutter des Kindes als erwerbsfähig zu betrachten, da sie als Fabrikarbeiterin sich und ihr Kind ernähren kann. - Mehr ist nicht aktenkundig. Aber die Nase rümpfen, ziemt sich gewiss nicht.
TOP 3: Die Beschwerde des Jos. (?) Stirnberg und Genossen betreff. Wahl von Mitgliedern zur Gemeinde-Vertretung wurde als begründet angesehen, da: (1.) der Beschwerdeführer Stirnberg nach den Bestimmungen des Gesetzes wohl berechtigt ist; (2.) da wirklich irrtümlich von der Behörde angenommen ist, dass unter anderem ein Grundsteuer-Betrag um 6 Mark zur Wahlberechtigung maßgebend sei, während die Land-Gemeindeordnung Steuerbetrag von 6 Mark als Grund- und Gebäude-Steuer angesehen hat; (3.) der Jos. Flinkerbusch annehmen musste, dass er wahlberechtigt sei, da er zu 9 Mark Einkommensteuer veranlagt war, obgleich er circa 3 Wochen vor der Wahl erst Kenntnis von der Ermäßigung seines Steuersatzes erhielt. Aus diesen anstehenden Gründen wurde die am 27. November d. J. getätigte Gemeinderatswahl als ungültig erklärt.
TOP 4: Es wurde dem Sägemüller H. (Heinrich) Schnapp für den Anschluss an die Wasserleitung für seinen Hausbedarf unter den von dem Gemeinde-Vorsteher gestellten Bedingungen genehmigt.
TOP 5: Die aus dem Forstort8 b, 8 c und 8 d (am 29. Dezember ist der Name zu lesen) geschlagenen Eichen einschließlich Derbholz sollen im Wege der engen Submission verkauft werden und (es) soll der Submissions-Termin auf Samstag, den 27. Dezember nachmittags 4 Uhr stattfinden. Als Submittenden sollen geladen werden: (a) Holzhändler J. Schwefer, (b) Holzhändler C. Schröer, (c) Holzhändler A. Köster, (d) Wagner W. Hermes, (e) Fabrikant Th. Leipe hier in Meschede, (f) Cosack von Schenk u. Co. in Arnsberg. - Hier und nachfolgend sind die Vornamen kaum ausgeschrieben.
TOP 6: Infolge der mündlich angebrachten Beschwerde des Ant. Kückenhoff wegen mangelnder Unfluth (?) wurde beschlossen, eine vorläufige Besichtigung am Samstag, den 20. d. M. Nachmittag 4 Uhr, zu der außer der Gemeinde-Vertretung der Amtmann geladen werden soll, vorzunehmen.
Am 29. Dezember 1902
TOP 1: Die im Submissions-Termin vom 27. d. M. eingekommenen Angebote auf das im Forstort Stückelhahn 8 b, 8 c und d geschlagene und noch zu schlagende Eichen-, Nutz-, Gruben- und Derbholz, sowie der Eichen-Stangen wurden zur Kenntnis gebracht. Nach genauer Ermittlung stellte sich das Angebot des Wagners Wilh. Hermes als das höchste und günstigste für die Gemeinde. Dasselbe lautet auf sämtliche benannte Eichenhölzer 13 Prozent über die Taxe. Infolge dessen wurde dem Hermes der Zuschlag erteilt. Der ganze zu entrichtende Kaufpreis muss bis zum 1. Juli k. J. an die Gemeindekasse gezahlt werden. Teilzahlungen können vorher stattfinden und sollen auch Bürgschaften angenommen werden.
TOP 2: Das im vorigen Winter zum Verkauf gekommene Buchen-Holz, gekauft von Preker (?) und Jos. Kerstholt Jun. war nur zum Teil bezahlt und abgefahren. Um nun die Gemeinde vor weiterem Nachteil zu schützen, wurde der vorhandene Rest des Holzes heute öffentlich verkauft und soll dem Bäcker L. Neise zu dem Höchstgebot von 15 Mark zugeschlagen werden.
TOP 5: Die Gemeinde(-Versammlung) fand es auffällig, dass eine Einnahmen-Anweisung der Extra-Gebühren der Anlage einer Wasserleitung zum Joh. Weber´schen Haus nicht erfolgt ist. Der Weber soll den festgesetzten Betrag von 50 Mark in Jahres-Raten von je 10 Mark nunmehr zahlen.
TOP 4: Nach Anhörung der Spezial-Kommission soll eventuell ein Cement-Durchlass (damals mit C geschrieben) im Anschluss an den Deckel-Durchlass des Ant. Kückenhoff bis zum Wasser-Abzugs-Graben, der über die Kaiserwiese zur Ruhr führt, angelegt werden, um eine vorläufige Abhülfe (!) des Zustands bei Kückenhoff herbei zu führen. - Genaueres ist nicht aktenkundig.
TOP 5: In Bezug auf das Schreiben des Kreisarztes vom 16. d. M. bezüglich der hiesigen Wasserleitung soll die Einfriedigung des Hochbehälters in der früher beschlossenen Weise nunmehr hergestellt werden. - Dieses Schreiben ist nicht aktenkundig.
Am 16. Januar 1903
TOP 1: Die Gemeinde Freienohl gibt ihre Zustimmung dazu, dass die Amtssparkasse eine Angelegenheit des Amtskommunalverbandes im Sinne des § 5 der Landgemeinde-Ordnung sein soll. - Einzelheiten sind nicht aktenkundig.
TOP 2: Die Gemeinde-Vertretung ist einverstanden, dass nach Beschluss der gemischten Kommission und gemäß Verfügung Königl. Regierung vom 24. Juni 1902 B II 3959 I im Betreff der Trennung des Küster- und Lehrer-Dienstes das Gehalt des Lehrers wie folgt festgesetzt wird: (a) Grundgehalt 1.200 Mark; (b) Nutzung des Dienstlandes 50 Mark; (c) für Orgelspielen in der Frühmesse aus der Kirchenkasse 30 Mark; (d) für Orgelspielen in den Wochenmessen (?) 120 Mark; (d) Zulage baraus der Kirchenkasse 100 Mark; zusammen 1.500 Mark. Hinzu kommt nun die Zulage als Hauptlehrer 100 Mark. Da aber dem jetzigen Inhaber der Stelle, dem Hauptlehrer Heinemann, vor Antritt seiner Stelle ein Mindest-Einkommen von 17,50 Mark zugeführt worden, wird die Gemeinde ihn für seine Person eine pensionsfähige Stellen-Zulage von 150 Mark bewilligen. Dieselbe fällt fort bei Neubesetzung der Stelle auch dann, wenn Hauptlehrer Heinemann aus irgendwelchen Gründen den Organisten-Dienst nicht mehr versehen wird, wenn z.B. auch die Organisten-Stelle von der ersten Lehrerstelle getrennt werden sollte.
TOP 3: Der Antrag der Bauunternehmer Gebr. Rocholl soll dahin Berücksichtigung finden, dass von ihrem Guthaben durch Ausführung von Arbeiten und Lieferungen am Küsterhaus 100 Mark als Kaution zurückbleiben. Das übrige Guthaben soll zur Anweisung gelangen. In Bezug auf die Gestickmauer (?) auf der Alte-Wiese-Straße wurde beschlossen, die Gebr. Rocholl aufzufordern, die Arbeit Anschlags gemäß herzustellen, wenn dies geschehen, soll die Restzahlung erfolgen.
TOP 4: Die Arznei-Rechnung der Wrede´schen Apotheke in Meschede für Ortsarme im Betrag von 3,24 Mark soll auf die Gemeindekasse übernommen werden.
TOP 5: Die an Herrn Bügeler aus Olsberg verpachteteSchafhude auf der Gemeindeweide zum Betrag von 30 Mark wurde genehmigt.
TOP 6: Bevor dem Antrag des J. Noeke über Reinigung der Hude Folge gegeben werden kann, soll der Gemeinde-Rendant eine Aufstellung über Einnahme und Ausgabe aus dem Hudeplan der letzten Jahre anfertigen und ist dieser der Gemeinde-Vertretung vorzulegen.
TOP 7: Die Wassersteuer pro 1903 wurde in Höhe von (im Original Lücke) Mark festgesetzt.
TOP 8: Dem Hauptlehrer Heinemann soll für das Rechnungsjahr 1902 das volle Grundgehalt von 1200 Mark bewilligt werden.
Am 29. Januar 1903
TOP 1: Der Caspar Weber erklärt sich bereit, an die Gemeinde 1 Meter breiter als der Grenzstein, der in der Mitte durch die Schröder´sche Hausecke festgelegt ist, steht, zur Erbreiterung des Hügel-Weges abzugeben. Die neue Grenze wird in einer an Ort und Stelle zu bestimmenden gefälligen Kurve (?) festgelegt. Die Grenzen verstehen sich in ...(1 Wort nicht korrekt lesbar) Ausnutzung des ganzen Terrains. Weber darf an der Grenze eine Mauer aufführen. Der Kaufpreis für den neu erworbenen Streifenbeträgt 120 Mark. Weber nimmt seine Klage unter Bringung sämtlich entstandener Kosten zurück. Die ganzen Kosten für Vermessung und Auflassung trägt die Gemeinde. Zitat: „Caspar Weber: Die Gemeinde beschließt, dieses Angebot anzunehmen.“
TOP 2: Die Gemeinde-Vertretung schließt sich den Ausführungen des Gemeinde-Vorstehers Kehsler vom 26. d. M. in Sachen der Beschwerde Noeke betreffs der Hudedüngung voll und ganz an. Die Beschlussfassung über Düngung der Hude wird vertagt bis auf die Beschwerde Noeke eine endgültige Entscheidung ergangen sein wird, Der Herr Amtmann und Gemeinde-Vorsteher werden beauftragt, persönlich mit dem Herrn Landrat in dieser Sache Rücksprache zu nehmen. - Korrekte Inhalte „dieser Sache“ sind nicht aktenkundig.
TOP 3: In Sachen der rückständigen ErbpachtgelderAnton Winterhoff sollen die betreff. Verkaufsbedingungen auf dem Amt eingesehen und danach weiter verfahren werden. - Inhalte sind nicht aktenkundig.
TOP 4: Die Liquidation des Ingenieurs Dihselhoff von 30 Mark soll auf die Wasserwerks-Kasse angewiesen werden. Ebenso soll die Rechnung des Wagner Hermes im Betrag von 3 Mark auf dieselbe übernommen werden. Die Rechnung des Klempners Hauhs über Reinigung des Hochbehälters in Höhe von 9 Mark soll ebenfalls auf die Wasserwerks-Kasse übernommen werden.
TOP 5: Die Rechnung des Klempners Hauhs über verschiedene Arbeiten im Küster- und Pfarr-Haus im Betrag von 33,56 Mark soll von der Gemeindekasse bezahlt werden.
TOP 6: Die im Forstort Stückelhahn geschlagenen Fichten-Hölzer sollen im Wege der engeren Submission verkauft werden. Zur Teilnahme sollen G. Wrede in Dinschede, G. Schönert in Oeventrop, ferner A. Köster, W. Hermes und Caspar Schroer und Jos. Schwefer hier zugezogen werden. Das Eichen-Brennholz soll im öffentlichen Termin angeboten werden.
Am 21. Februar 1903
TOP 1: Der bei Gelegenheit des Holzverkaufs von Reiser-Knüppel aus dem Distrikt Stückelhahn vom 12. d. M. erteilte Zuschlag des Verkaufs wurde gutgeheißen. Ferner wurde die mit Fabrikant Schönert zu Oeventrop getätigte Abmachung, laut welcher derselbe 85 % der Taxe für alle im Distrikt Stückelhahn gefallenen Fichtenstanden zahlt, wurde genehmigt. Das daselbst vorfindliche Kiefern- und Fichten-Nutzholz wurde demselben für die Taxe verkauft.
TOP 2: Die Gemeinde-Vertretung bittet die Provinz, das in diesem Jahr vorgesehene Steinpflaster in derselben Breite auszuführen wie das bereits vorhandene. Die Gemeinde verpflichtet sich in diesem Falle auf der rechten, südlichen Seite der neuen Straße einen erhöhten Fußweg anzulegen, wobei vorausgesetzt wird, dass hier, wie es auch in Oeventrop geschehen, der Gemeinde eine Beihilfe von 2 Mark pro laufender Meter Bordsteine bewilligt wird.
TOP 3: Der August Feldmann zu Olpe soll für die hiesige Twieten-Straße 20 Meter Steine zum Preis von 3,25 Mark pro Meter anliefern. Diese und die vorhandenen Steine sollen zum Zerkleinern verdungen werden. Die Neupflasterung des Restes der Hügel-Straße und der sogen. Alte Wegbis zum Hause der FA. Göckeler wurde beschlossen und es soll ein Kostenanschlag hierüber angefertigt werden.
TOP 4: In Anschluss an den früheren diesseitigen Beschluss soll nochmals versucht werden, den Brumlingser Weg und den Giesmecke Weg vom Kerstholt´schen Haus bis zur Caller Gemeindegrenze an den Kreis abzutreten. - Ein Grund ist nicht aktenkundig; vielleicht ist die Pflege zu teuer.
TOP 5: Die Erstattung von 3 Mark an den Armenverband Cahsel (Kassel) für ein Paar Fritz Eickhoff gelieferten Schuhe wurde abgelehnt, weil Eickhoff seinen Unterstützungs-Wohnsitz hier nicht mehr hat und außerdem auch seine Mutter zahlungsfähig ist.
TOP 6: Der Betrag von 16,50 Mark für ein Kultur-Messer, welches von dem Förster Ganczarsky zur ...(2 Wörter nicht korrekt lesbar) ist, wurde auf die Gemeindekasse übernommen.
TOP 7: Zur Prüfung der Gemeindekassenrechnung pro 1901 wurde C. Tönne und J. Kückenhoff ernannt unter Vorsitz des Gemeinde-Vorstehers.
(Nicht als TOP benannt:) Die von Franz Eickelmann im Distrikt Hohlknochen gekaufte Holz...(fehlendes Wortteil) sollen demselben als Unterstützung überlassen werden. Der Kaufpreis hierfür ist bei der Gemeindekasse in Abgang zu stellen (ungewohnte Formulierung).
Am 14. März 1903
TOP 1: Die neu gewählten Gemeinde-Vertreter Göckeler und Noeke wurden durch Handschlag verpflichtet und in ihr Amt eingeführt. - Ihre Vornamen sind nicht aktenkundig.
TOP 2: Punkt 2 der Tagesordnung wurde vertagt. - Inhalt und Grund sind nicht aktenkundig.
TOP 3: Der am 12. d. M. abgehaltene Holzverkauf aus dem Forstort Heidjar wurde genehmigt.
TOP 4: Als Gemeinde-Kuhhirt soll der bisherige Kuhhirt Mündelein unter den früheren Bedingungen und festgesetzten Lohn für dieses Jahr wieder bestellt werden.
TOP 5: Als Schiedsmann für die Zeit vom 22. Juni d. J. bis dahin 1906 wurde Caspar Tönne wiedergewählt.
TOP 6: Die Rechnung der Gebr. Rocholl in Höhe von 34,07 Mark für Arbeiten am Küsterhaus soll von der Gemeindekasse bezahlt werden.
TOP 7: Der Witwe Schirp soll vom 1. Mai d. J. ab eine Unterstützung von nur 25 Mark pro Monat gezahlt erhalten und soll die übrigen Unterstützungen in seitheriger Weise weiter gezahlt werden.
TOP 8: Die Eheleute Fritz Funke sollen vom 1. April d. J. ab eine monatliche Unterstützung von 10 Mark erhalten. - Gründe von TOP 7 + 8 sind nicht aktenkundig.
TOP 9: Die Gemeinde-Vertretung nahm Kenntnis von dem an den Kreis seitens der Gemeinde zu verrichtenden Abgaben. Sodann wurde unter Vorsitz des Amtmanns Göpfert weiter verhandelt und beschlossen wie folgt:
TOP 10: Der Etat von 1902 wurde für das folgende Jahr verlängert. Das Defizit soll aufgebracht werden durch Beischläge um 100 % zur Betriebssteuer und 200 % zu den übrigen Steuerarten.
TOP 11: Es wird beschlossen, dass von der Schulgemeinde Uentrop zurückgezahlte Kapital von 2.500 Mark an die Gemeinde Meinkenbracht zu 4 % auszuleihen gegen dreimonatliche Kündigung.
Am 6. April 1903
TOP 1: Als Commission zur Besichtigung des Huflattichs wurden gewählt: die Gemeinde-Verordneten Tönne, Noeke und Kückenhoff.
TOP 2: Die Rechnung für 1901 wurde vorgelegt und geprüft. Die Rechnung wurde festgestellt: Einnahmen: 31.073,51 Mark; Ausgabe: 31.577,30 Mark; bleibt Verschuss (!): 503,79 Mark. Dem Rendanten wurde vorbehaltlich der Erledigung der gezogenen Erinnerungen Entlastung erteilt.
TOP 3: Zur Ansammlung des Brückenbaufonds sollen jährlich 100 Mark zugesammelt (?) und dem von Linneborn hinterlegten Kapital von 650 Mark noch zugeschrieben (werden). Die Zinsen sollen nicht in Einnahmen verrechnet sondern dem Kapital zugeschrieben werden. - Gemeint ist wohl die Langelbrücke oder die Brücke mit dem Wehr.
TOP 4: Es sollen in die Twieten-Straße noch circa 20 bis 30 Meter Steine durch A. Feldmann in Olpe zu den vereinbarten früheren Preis nachgeliefert werden.
TOP 5: Es wurde zur Kenntnis genommen, dass der Abbruch der Pfarrscheune von dem General-Vikariat (die bischöfliche Behörde in Paderborn) nicht genehmigt ist. - Gründe sind nicht aktenkundig.
TOP 6: Falls der Feuerwehr-Hauptmann Schwefer bis zum 20. April die Rücksprache betreffend der Feuerwehr nicht erledigt hat, sollen die Feuer-...silien (nicht korrekt lesbar) von den Mitgliedern eingezogen und eventuell eine Pflicht-Feuerwehr errichtet werden. - Inhaltlich nicht ausführlich genug.
TOP 7: Es wurde beschlossen, die Umsatz-Steuer nach der vorgelegten Ordnung einzuführen.
TOP 8: Es wurde beschlossen, einen Bebauungs- und Fluchtlinien-Plan aufzustellen. Die Ausführung soll bei dem Königl. Katasteramt zum Preis von 100 Mark pro Kilometer beantragt werden. Sollte der Ausführung durch das Katasteramt Schwierigkeiten entgegen stehen, so wird es der Königl. Regierung überlassen, solches durch die Spezial-Kommission oder anderweitig zu dem angegebenen Preis ausführen zu lassen.
TOP 9: Es wurde beschlossen, in der Gewerblichen Fortbildungsschule 2 Klassen einzurichten und die in der Unterhaltungskosten-Nachweisung angeführten Posten (Kosten?) auf die Gemeindekasse zu übernehmen.
TOP 10: Die Gemeinde-Vertretung ersucht den Schulvorstand, die fremden Kinder vom Bahnhof und aus der Giesmecke wegen der großen damit verbundenen Unzuträglichkeiten nicht mehr zum Besuch der hiesigen Schule zu zu lassen. - Hintergründe, Einzelheiten sind hier nicht aktenkundig.
Am 25. April 1903
TOP 1: Dem Hauptlehrer Heinemann sollen auf seinen Antrag vom 7. Juni 1902 die Umzugskosten mit 140 Mark aus der Gemeindekasse erstattet werden.
TOP 2: Dem Gemeinde-Förster Ganczarsky wurde die Genehmigung erteilt,, den Jagd-Schutz in der Gemeinde-Flur auszuüben, obgleich es nach Ansicht der Gemeinde-Vertretung einer solchen Genehmigung nicht bedurft hätte, da er als Jagdschutz-Beamter von vorneherein als angestellt betrachtet würde. Die Vergütung hierfür richtet sich nach der Leistung und kann eventuell 100 Mark betragen pro Jahr. - Mehr ist nicht aktenkundig.
TOP 3: Die Gemeinde lehnt es ab, entgegen ihrem früheren Beschluss, den sogen. Brumlingser Weg an den Kreis abzugeben. Da (1.) die Bedingungen betreff. der Brücken über Ruhr und Obergraben nicht convenieren (zusammenpassen) und (2.) der sogen. Sunderweg vom Kreis abgelehnt ist. Im Anschluss hieran wurde der Antrag der Zellstoff-Fabrik betreff. die Ausbesserung eines Teils des Brumlingser Wegs vorläufig vertagt. - Mehr ist nicht aktenkundig.
TOP 4: Zur Beschaffung eines Civil-Anzugs für den Gendarm Donzelmann wurden 15 Mark aus der Gemeindekasse bewilligt. - Vielleicht war damals damit ein Dienst-Anzug gemeint.
TOP 5: Die Rechnung der Wasserwerkskasse pro 1901 wurde vorgelegt und geprüft. Es ergab sich in Einnahmen von 3.690, 23 Mark; die Ausgabe von 320,20 Mark. Mithin Kassenbestand 3.370,03 Mark. Eine Rest-Einnahme von 26,50 Mark ist festgestellt. Dem Rendanten soll Entlastung erteilt werden.
TOP 6: Dem Caspar Geihsler wurde ein Zahlungs-Ausstand auf die fälligen Gemeinde-Abgaben bis zum 1. Juni d. J. bewilligt.
TOP 7: Die notwendigen Reparaturen an der sogen. Spielersgasse sollen aufgenommen, veranschlagt und demnächst verdungen werden. - Bergstr. 2 / Alte Haus-Nr. 9: im Jahr 1900: Engelhard Spieler (und Michael Senge und Caspar Vielhaber jeweils mit Familie; AA 21899; gemeint ist die Kirchgasse.
TOP 8: Der Witwe Joseph Kerstholt soll vom 1. April d. J. ab unter den jetzt obwaltenden Umständen statt 15 Mark nur 10 Mark monatliche Unterstützung gezahlt werden. - Sterbe-Register: gest. 9.12.1902: Wirt Joseph Kerstholt; Heiratsregister: am 18.06.1898 (!) Joseph Kerstholt mit Elisabeth Krick. - Oder: Gastwirt Joseph Kerstholt, verheiratet mit Theresia geb. Schaefer; Alte Haus-Nr. 114, Mittelstraße- neu: 1.
TOP 9: Der Amtmann soll gebeten werden, zur Erledigung des Antrags Anton Kückenhoff, den Spezial-Kommissar zur Anberaumung eines Termins in dieser Sache zu veranlassen. - Nicht aktenkundig ist der Name des Spezial-Kommissars und „die Sache“.
TOP 10: Zufolge der verlangten Äußerung des Amts Freienohl betreff. Bebauung des Plans 9 durch Franz Pöttgen wurde beschlossen, eine örtliche Besichtigung vorzunehmen.- Einzelheiten sind nicht aktenkundig.
TOP 11: In der Pastorat (!) sollen die notwendigen Reparaturen nachgesehen, veranschlagt und demnächst verdungen werden.
Am 23. Mai 1903
TOP 1: Der Antrag Siepe wurde bis zur nächsten Sitzung vertagt. - Also abwarten, auch bezüglich des Inhalts.
TOP 2: Der Antrag Pieper wird persönlich geregelt. - Inhalt ist nicht aktenkundig.
TOP 3: Für die Reise nach Haspe soll der Feuerwehrkasse 13,50 Mark Eisenbahn-Fahrgeld erstattet werden. - Mehr ist hier nicht aktenkundig.
TOP 4: Das Angebot des Haltestellen-Vorstehers (wohl ungewohnte Vokabel) Kehsler, der Gemeinde, die von dieser zu zahlenden Kosten für die im Irrenhaus befindliche Dina Kehsler zurück zu erstatten, wurde angenommen.
TOP 5: Der Arnold Feldmann soll vom 1. April d. J. ab , die Kosten, welche die Gemeinde für die im Irrenhaus verpflegte Tochter des Feldmann zahlt, wieder erstatten. - Zu TOP 4 + 5 ist der Name der Anstalt (vielleicht Marsberg) nicht genannt.
TOP 6: Die Pflasterarbeiten und Verlegung von Abflussrohren soll in eigener Submission vergeben und die Unternehmer FA. Göckeler, J. Flinkerbusch, Gebr. Rocholl hier und H. Gieseke in Arnsberg hierzu eingeladen werden. - Die Reparaturarbeiten in der sogen. Spielersgasse und der Mauer bei der Pastorat in der Twiete sollen im öffentlichen Verding vergeben werden.
TOP 7: Zum stellvertretenden Gemeinde-Vorsteher wurde der Landwirt Johann Kückenhoff wieder gewählt.
TOP 8: Es wurde im Prinzip beschlossen, die Wege und Gruben gemäß dem Schreiben der Spezial-Kommission F 104 Nr. 925 zu übernehmen. Die Erstattung der Kosten für die Unterhaltung der Wege usw. soll später festgesetzt werden. Es soll jedoch vorher eine Bereisung (!) der Wege durch den Spezial-Kommissar und den Gemeinde-Vorsteher stattfinden.
TOP 9: Es wurde Kenntnis genommen, dass die Bordsteine von Wilhelm Neuhaus zu Herdringen zum Preis von 3,90 Mark pro Meter frei Verwendungsstelle angekauft sind.
TOP 10: Es wurde Kenntnis von der Entscheidung des Kreis-Ausschusses betreffend Ungültigkeitserklärung der Wahl des Noeke als Gemeinde-Verordneter gegeben. - Gründe sind nicht aktenkundig.
Am 2. Juni 1903
TOP 1: Die Gemeinde Freienohl übernimmt mit den anderen 12 Gemeinden des Amtsverbandes die solidarische Haftung für Einlagen der Amtssparkasse.
TOP 2: Ein circa 4 Ruten großer Garten Flur I Nr. (in der Akte nicht eingetragen) seither an Josef Bürger hier zu 1,50 Mark pro Jahr verpachtet, soll demselben zum Preis von 40 Mark vorbehaltlich der Genehmigung der Aufsichtsbehörde verkauft werden. Die Kosten der Auflassung hat Bürger zu tragen.
TOP 3: Dem Unternehmer H. Gieseke zu Arnsberg sollen die ausgesch. (Wortteil nicht korrekt lesbar) Pflaster- und Entwässerungsarbeiten an der Hügel-Straße und am Alten Weg zu dem Angebot von 3 Prozent über Kostenanschlag unter den früher gestellten Bedingungen zugeschlagen werden. Die Aufsicht über diese Arbeiten sollen dem Wegemeister Plahsmann in Arnsberg übertragen werden.
TOP 4: Die Mauer- und Pflasterarbeiten in der Spielersgasse und in der Twiete sollen dem Unternehmer FA. Göckeler zum Kostenanschlag ad 90 Mark zugeschlagen werden.
TOP 5: Das Schreiben des Königl. Oberförsters zu Rumbeck betreffend Ausübung des Jagdschutzes durch den Gemeindeförster Ganczarsky wurde zur Kenntnis genommen. - Der Inhalt ist nicht aktenkundig.
Am 13. Juni 1903
Eine gewichtige Sitzung aufgrund des Vorsitzes und der Anwesenden: Landrat Droege, Assessor Fürstenberg als Spezial-Kommissar, Oberförster Kahlenbeck, Amtmann Göpfert, Gemeinde-Vorsteher Kehsler, Gemeinde-Verordnete Noeke, Neise, Toenne, Geihsler, Kückenhoff, Kerstholt.
TOP 1: Die Gemeinde Freienohl soll sich in folgender Weise an der Verbesserung der Kuhhude und Beschaffung einer Ziegenhude beteiligen: (1.) vom Plan 185 des Gemeinde-Waldes am Mühlenberg soll solch großer Teil, wie nach dem Ermessen der Forstaufsichtsbehörde angängig ist, höchstens jedoch 60 Morgen und zwar der nördliche Teil, der am schlechtesten mit Holz bestanden ist, vom Gemeinde-Wald ausgeschieden und frei gegeben werden. Sofern dieser Teil dazu nicht ausreicht, soll in gleicher Weise der noch fehlende Teil vom sogen. Stückelhahn Distrikt 6 zu diesem Zwecke zugezogen werden. (2.) Als Ausgleich für diese Verminderung des Gemeinde-Walds ist die Gemeinde bereit, von dem Hudeplan 194 den hinterm ca. 120 Morgen großen Teil von den Hude-Interessenten zu erwerben, mit Fichten aufzuforsten und dauernd dem Gemeinde-Wald zuzuschlagen. (3.) Eine Verständigung über Punkt 2 ist aus folgender Grundlage mit den Hude-Interessenten herbeizuführen: Die Gemeinde verzinst den Hude-Interessenten den Erweiterungswert (?) des fraglichen Hude-Teils mit jährlich 3 %, höchstens jedoch mit 220 Mark und ermöglicht dadurch eine solcheSumme als Jahresbetrag zur Verbesserung der verbleibenden Restfläche der Kuhhude zu verwenden. (4.) Die Gemeinde ist zu dieser Regelung aber nur bereit unter folgenden Voraussetzungen: (a) für jede Ziege muss an die Gemeindekasse pro Jahr 1,50 bis 2,00 Mark gezahlt werden; (b) die Forstaufsichts-Behörde muss abgesehen von der sonstigen Genehmigung gestatten, dass der Erlös aus dem Abtriebe, der am Mühlenberg frei zu gebenden Fläche soweit nötig, verwendet wird zu den Kosten der für die Aufforstung des hinteren Teils der Kuhhude erforderlichen Vorarbeiten. c) Zu den Kosten der vorgedachten Aufforstung müssen angemessene Beihilfen bewilligt werden.
TOP 5: Mit Rücksicht auf diese noch im nächsten Jahr durchführbare Regelung sollen für 1903 Aufwendungen für die Kuhhude aufgemacht werden, auch für die Ziegen-Hude. Weiteres muss veranlasst werden, da die in der heutigen Verhandlung anwesenden Separations-Deputierten mit Einverständnis des ebenfalls anwesenden Spezial-Kommissars Herrn Regierungs-Assessor Fürstenberg sich schlüssig machten, den hinteren Teil der Kuhhude für 1903 als Ziegen-Hude gegen Zahlung einer Entschädigung von 20 Mark zum Besten der Verbesserung des Hudeplans 194 frei zu geben.
Am 23. Juni 1903
TOP 1: Der zum stellvertretenden Gemeinde-Vorsteher gewählte Landwirt Johann Kückenhoff wurde verpflichtet und in sein Amt eingeführt. Amtsdauer 6 Jahre. - Knapp formuliert, früher ganz anders. Und siehe oben 23. Mai 1903, TOP 7, seltsam.
TOP 2: Der Weg Nr. 38 soll durch den Gemeinde-Arbeiter Höhmann instandgesetzt werden.
TOP 3: Der Antrag Th. Montag um Erlass von Hüte-Geld wurde abgelehnt. - Ein Grund ist nicht aktenkundig.
TOP 4: Unter Aufhebung des Gemeinde-Beschlusses vom 12. März 1891 wurde beschlossen: Die Besitzer von Vieh und Fuhrwerken der Gemeinde Freienohl sollen von Zahlung des Brückengeldes bei Benutzung der Langelbrücke befreit bleiben.
TOP 5: Die Erhebung des Brückengeldes soll vom 1. Juli d. J. ab anderweitig verrechnet werden. - Gründe und Einzelheiten sind nicht aktenkundig.
TOP 6: Die vorgelegten Steuer-Reklamationen sollen nach erfolgter Besprechung durch den Amtmann erledigt werden.
TOP 7: Die Wassersteuer pro 1903 wurde für Oskar Fuchs von 20 Mark auf 15 Mark ermäßigt.
TOP 8: Die Unterstützung der Witwe Jos. Kerstholt soll in dem bisherigen Satz weiter gezahlt werden.
TOP 9: Auf den Antrag Noeke wurde den Separations-Interessentengestattet, die Steine von dem alten von der Scherse (korrekt abgeschrieben) zur Tränke (Flur 3) führenden Weg auszuheben und auf dem Separationsweg zu verwenden und zwar gegen den üblichen Bruchzins (?).
TOP 10: Es wird beschlossen, für das Amt zur Behebung einer vorübergehenden Geldverlegenheit ein Darlehen von 8.000 Mark auf 1 ½ Monate bei der Stadtsparkasse Arnsberg aufzunehmen gegen Verpfändung der beiden Sparkassenbücher Nr. 13685und 18705. Sämtliche Unkosten trägt das Amt. - Gründe und Einzelheiten sind nicht aktenkundig.
TOP 11: Die Beschaffung von neuen Schulbüchern für die Knaben-Oberklasse soll demnächst erfolgen und erst noch weitere Ermittlungen gemacht werden. - Themen der Schulbücher und Gründe der Ermittlungen sind nicht aktenkundig.
TOP 12: Es wurde beschlossen, zur Ablagerung von Bauschutt pp. (usw.), des durch den Gemeinde-Vorsteher Kehsler von Fritz Pieper zurück gepachteten Gemeinde-Grundstücks für jedermann frei vergeben wird. Die Pachtsumme von jährlich 8 Mark trägt die Gemeinde.
Am 18. Juli 1903
TOP 1: Es wurde Kenntnis genommen, dass die Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschafts-Gelder nicht mehr durch die Gemeindekasse gezahlt werden, sondern vielmehr auf die betreffenden Grundbesitzer umgelegt werden.
TOP 2: Die Erhebung des Brückengeldes der Langelbrücke wurde dem Fabrikarbeiter Josef Köhne für ganzjährlichen Pachtbetrag von 20 Mark auf 3 Jahre bis 30. Juli 1906 übertragen.
TOP 3: Das Standgeld für Verkaufsbuden wurde bei Gelegenheit der Feier des Schützenfestes auf je 3 Mark pro Stand festgelegt.
TOP 4: Die Auslagen für Transport von Arbeitern, welche s. Z. (seiner Zeit) bei Müller Schnapp (Sägemühle) in Dienst treten wollten, von diesem jedoch als dienstunfähig zurück gewiesen wurden, sollen von der Gemeindekasse erstattet werden. Die Wiedereinziehung soll jedoch nicht im Zivilprozess-Wege , sondern durch Vermittlung der betreffenden Behörde erwirkt werden.
TOP 5: Die Vermessung der Ortslage wurde beschlossen und es sollen die betreffenden Bedingungen hierzu entworfen werden.
TOP 6: Die Anfertigung von 2 Fenstern in der (!) Pastorat sowie einige Reparaturen im alten Forsthaus soll dem Schreiner Adolf Feldmann übertragen werden.
TOP 7: Die Rechnung über Feuerwehr-Abzeichen im Betrag von 48,40 Mark wurde auf die Gemeindekasse übernommen.
Am 23. Juli 1903
In der heutigen Sitzung der hiesigen Gemeinde-Vertretung, zu der die Mitglieder durch Kurrende (Rundlauf des Gemeindedieners, Email von 1903) vom 20. Juli ordnungsmäßig unter Mitteilung der Tagesordnung geladen waren, wurde unter Vorsitz des Amtmanns Göpfert verhandelt und beschlossen wie folgt:
Nachdem schon in einer Sitzung vom 18. Juli die Vermessung der Ortslage im Prinzip beschlossen war, wurde heute nach eingehender Erörterung die Neu-Aufmessung der ganzen Ortslage, soweit solche nicht in dem stattgefundenen Separations-Verfahren geschehen war, beschlossen und soll beantragt werden, diese Neu-Aufmessung der Gemeinde Freienohl nach den Bestimmungen der Kataster-Anweisung VIII vom 25. Oktober 1881 zum Zweck der Anfertigung neuer Kataster-Karten und Kataster-Bücher und zur Übernahme der neuen Ergebnisse in das gerichtliche Grundbuch durch die Organe der Kataster-Verwaltung vorzunehmen. Für den Fall, dass die beabsichtigte Neu-Messung zur Ausführung gelangt, übernimmt die Gemeinde, außer die von ihr nach § 39 – 41 der Kataster-Anweisung VIII zu erfüllenden allgemeinen Obliegenheiten hiermit im Interesse der Grund-Eigentümer die nachbezeichneten besonderen Bedingungen: (1.) Die Gemeinde wird die ordnungsmäßige und dauerhafte Verwartung (korrekt abgeschrieben) der Grenzen der Eigentumsstücke (einschließlich der öffentlichen Wege) unter Anleitung des von der Königl. Regierung hiermit zu beauftragenden Vermessungsbeamten und in der nach Maßgabe der Kataster-Anweisung VIII seitens der Königl. Regierung zu bestimmenden Weise herbeiführen, auch soweit dieses nicht durch die Grundbesitzer selbst geschieht die hierzu nötigen Grenzmarken (Steine, Hohlziegel) auf ihre Kosten beschaffen und einsetzen lassen. (2.) Für die hierbei seitens des Vermessungsbeamten erteilende Anleitung sowie für seine Mitwirkung bei Ausgleichung von Grenzstreitigkeiten und bei Wiederherstellung verdunkelter (!?) Eigentumsgrenzen nach vorhandenen Unterlagen, wird die Gemeinde einen aus der Staatskasse vorzuschießenden Kostenbeitrag von fünfzig Pfennig pro Hektar und von fünfzehn Pfennig für die Parzellen der neu zu messenden Fläche auf Grund einer von der Königl. Regierung festzustellenden Berechnung, und die von dieser zu bezeichnenden Königl. Kasse erstatten. (3) Ferner verpflichtet sich die Gemeinde, die zur dauerhaften Verwertung der Polizeigrenzpunkte (nicht korrekt lesbar) erforderlichen Marken nach den Bestimmungen der Königl. Regierung auf Gemeindekosten zu liefern und aufsetzen zu lassen. (4.) Von dem Gesamtbetrag, der durch die Herstellung neuer Katasterkarten und Katasterbücher entstehenden und von der Königl. Regierung gleichfalls vorzuschießenden Kosten (ohne Formularkosten), die auf Grund eines vom Finanzministerium genehmigten Kostenanschlags, von der Königl. Regierung endgültig festzustellen sind , trägt die Gemeinde die Hälfte. Die Gemeinde unterwirft sich der Feststellung der Kosten-Aufschläge und der notwendig werdenden Bewilligungen von Zuschlägen zu den tarifmäßigen Gebühren durch das Königl. Finanzministerium und verpflichtet sich , ihren Kostenanteil in dreijährigen Raten und zwar vom 1. April 1905 an, an die Staats-Kasse abzuführen. (5.) Außerdem wird die Gemeinde ebenfalls auf ihre Kosten: (a) zu den örtlichen Ermittlungen einen oder nach Bedürfnis mehrere mit den örtlichen Verhältnissen und den Besitzständen genau vertraute Personen (Grenz-Anweiser) stellen, die den mit der Vermessung Beauftragten während des Geschäfts nach Erfordern zu begleiten und ihm die nötige Auskunft zu erteilen oder zu beschaffen haben. (b) Zur gütlichen Ausgleichung etwa vorkommender Streitigkeiten über Eigentumsgrenzen und zugleich zur Wahrnehmung der Interessen und Obliegenheiten der Gemeinde bei Ausführung der Vermessung, eine Kommission von drei bzw. vier vorzüglichen ortskundigen unbescholtenen Grundeigentümer (Feld-Verordnete) bestellen. (6.) Ferner verpflichtet sich die Gemeinde, jedem Vermessungsbeamten die zu den örtlichen Vermessungs- und Vermarkungs-Arbeiten erforderlichen Arbeiter auf ihre Kosten zu stellen. (7.) Zu der anstehenden unter Ziffer 5 b genannten Kommission wurden gewählt: Gemeinde-Vorsteher Kehsler. Stellvertretender Kückenhoff. Landwirt Josef Noeke, Wirt Johann Kerstholt. Der Vorsitzende wurde beauftragt, die ministerielle Genehmigung zu der beschlossenen Neumessung einzuholen.
Am 8. August 1903
TOP 1: Der Antrag des Fabrikarbeiters Fritz Neise um Überlassung eines Bauplatzes an (!) der Rümmecke wurde abgelehnt. - Ein Grund ist nicht aktenkundig.
TOP 2: Der Antrag der Bewohner vom Altenwege (zusammengeschrieben) soll dahin berücksichtigt werden, dass es versucht werden soll, von Caspar Göckeler einen Fußweg zur Verbindung des Altenweges mit der Chausseestraße (korrekt abgeschrieben) zu erwerben und falls dieses scheitert, soll von dem Schulgrundstück bei der neuen Schule (später Feuerwehr) ein Fußweg von circa 1 ½ Meter Breite abgetreten werden.
TOP 3: Die neu gebildete Parzelle beim Küsterhaus Flur I Nr. 2223/875 soll nicht an den Ferdinand Pöttgen im Grundbuch aufgelassen werden. Es soll dem Pöttgen gestattet werden, diese Parzelle soweit zu benutzen, dass er die Deichsel des Wagens überschießen lässt (?), er darf dieselbe in keinem Fall so benutzen, dass die Sicht der Fenster beeinträchtigt wird, und es darf die Parzelle durch Pöttgen nicht verunreinigt werden. Die Gemeinde ist erbötig (bereit), diese Mitbenutzung im Grundbuch auf die Parzelle eintragen zu lassen, falls Pöttgen auch die Gestattung der Benutzung seines Hofraums zur Vornahme von notwendigen Reparaturen im Küsterhaus auf seine Parzelle eintragen lässt.
TOP 4: Die Rechnung des Anstreichers Becker über Arbeiten in der Pastorat wurde nachträglich zu dem notierten Betrag genehmigt.
TOP 5: Der vom Katasteramt angefertigte Entwurf zu einem Bebauungs- und Fluchtlinien-Plan für Freienohl wurde vorgelegt und im Allgemeinen für gut befunden. Es wurde jedoch beschlossen, noch folgende Wege eintragen zu lassen: die Separationswege 59, 63, ein Teil des Weges 86 und Weg 87, 69 im Anschluss an 68. Außerdem soll ein neuer Weg von der Alten Wiese aus in Richtung auf das Wohnhaus von Franz Bruchhage projektiert werden.
Am 28. August 1903
TOP 1: Die Liste für die zu erwartende Einquartierung wurde festgestellt. - Diese Liste ist nicht aktenkundig; gemeint ist Militär.
TOP 2: Es soll versucht werden, die Schafhude zum angemessenen Preis zu verpachten.
TOP 3: Die Gemeinde-Vertretung erachtet es für dringend nötig, dem Theodor Nolte die beantragte Unterstützung zu gewähren. Der Amtmann wird ermächtigt, im Notfall dem Nolte eine solche Unterstützung gegen Verpflichtung der Rückzahlung aus der Gemeindekasse zu gewähren. - Grund und Inhalt der Unterstützung sind nicht aktenkundig.
Am 21. September 1903
TOP 1: In geheimer Sitzung wurde beschlossen: Das pensionsfähige Einkommen des Gemeindeförsters Ganczarsky soll vom 1. Oktober 1903 an betragen: Gehalt 1.500 Mark; Mietsentschädigung 300 Mark; zusammen 1.800 Mark. Es wird aber an diesen Beschluss die Bedingung geknüpft, dass Ganzcarsky an dem Tage, an dem er das erhöhte Gehalt bezieht, den Antrag auf Dienst-Entlassung, beziehungsweise Pensionierung mit Frist von 2 Monaten stellt und er spätestens bis zum Juni 1904 außerhalb der Kreise Arnsberg und Meschede seinen Wohnsitz dauernd verlegt. Wenn auch nur eine von diesen beiden Bedingungen nicht eintritt, dann ist dieser Beschluss nicht und nichtig. - Siehe unten 23. November 1903. - Sodann wurde in öffentlicher Sitzung verhandelt:
TOP 2: Dem Franz Pöttgen wurde für sein Wohnhaus der Anschluss an die Wasserleitung gegen die übliche Anschlussgebühr von 5 Mark genehmigt. Er muss jedoch verstärkte Bleirohre hinzunehmen.
TOP 3: Das Weißeln der Schulzimmer soll mindestfordernd verdungen werden und muss diese Arbeit bis zum 10. Oktober d.J. beendigt sein.
TOP 4: Die Bauunternehmer Gebr. Rocholl sollen aufgefordert werden, die noch rückständigen Arbeiten am Küsterhaus innerhalb 14 Tagen nunmehr auszuführen.
TOP 5: Die Wassersteuer des Franz Schwefer hier soll von 7 Mark auf 6 Mark für dieses Jahr ermäßigt werden.
TOP 6: Dem Schäfer Johann Severin zu Hellefeld wurde die Schafhude bis ultimo März 1904 für 50 Mark verpachtet.
Am 28. September 1903
TOP 1: Als Mitglieder der Einkommensteuer-Voreinschätzungs-Commission wurde der Gemeinde-Vorsteher Kehsler und als Stellvertreter Handelsmann Anton Neise gewählt.
TOP 2: Dem Unternehmer Heinrich Korte wurde das Weißeln der Schulräume nebst den Vorfluren einschließlich Reinigung und Putzen der Schul-Öfen zu dem im öffentlichen Termin geforderten Preis von 12 Pfennig pro Quadratmeter zugeschlagen. Die Abnahme und Ausmessen der Flächen soll Gemeinde-Verordneter Göckeler besorgen.
TOP 3: Das neben dem Siloinpflaster (?) laufende Trottoir soll von Station10,8 bis 10,9+5 weiter geführt werden unter der Voraussetzung, dass die Provinz pro laufende Meter 2 Mark vergütet.
TOP 4: Die Anlieferung der fehlenden Bordsteine wurde dem M. Neuhaus in Herdringen übertragen. Dem Neuhaus soll auf die frühere Bordstein-Lieferung eine weitere Abschlagszahlung von 350 Mark gemacht werden.
Noch einmal TOP 4: Gemeinde-Vorsteher Kehsler und Sparkassen-Rendant Kerstholt werden ermächtigt, die bei der Sparkasse Arnsberg belegten Gemeinde-Schul- und Armen-Kapitalien nach Bedarf und möglichster Vermeidung von Zinsverlusten in die Amts-Sparkasse zu überführen.
TOP 5: Der Wirt Ferdinand Köster am Bahnhof wird zur Einkommensteuer zum Satz von 6 Mark veranlasst zwecks Heranziehung zur Gemeindesteuer. Es wird der Antrag gestellt, dass die Gewerbe- und Betriebssteuer des Wirts Köster auf die beiden Betriebs-Gemeinden Calle und Freienohl verteilt werden.
TOP 6: Die Zellstoff-Industrie-Actien-Gesellschaft zu Dresden Filiale Wildshausen wird zu einem Einkommensteuersatz von 300 Mark veranlagt und soll hierauf zur Gemeindesteuer veranlagt werden. Es wird beantragt, dass die Gewerbesteuer der Fabrik Wildshausen auf die beiden Betriebsgemeinden Dinschede und Freienohl verteilt wird.
Am 10. Oktober 1903
TOP 1: Die Kostenanschläge in allen ihren Abänderungen für den nunmehr genehmigten Schulhausbau und Nebenanlagen sollen einzeln für den Verding zusammengestellt werden und (es) wurde dieses dem Bauunternehmer Kehsler übertragen.
TOP 2: Auf Kosten der Gemeinde sollen die notwendigen Zement-Rohre in die Gruben an der Provinzialstraße an der neuen Schule (später Feuerwehrhaus) bis zum nächsten Einfall-Schacht in einer lichten Weite von 25, 30 und 40 cm, sowie auf einer Länge von circa 40 Meter sollen Rohre von 40 cm lichte Weite auf die Altewiese-Straße (!) beschafft werden. Die Legung dieser Rohre und die Anlage der Einfallschächte soll öffentlich verdungen werden.
TOP 3: Dem Antrag des H. Schnapp auf Auszahlung von 100 Mark Beihilfe zu einer Mauer an der Rümmecke kann erst Folge gegeben werden, wenn derselbe die angebrachten Pfeiler-Mauern um je 1 Meter verlängert, und zwar die linke Wasser abwärts und die rechte Wasser aufwärts.
TOP 4: Bei Besichtigung der Separationswege am 6. und 7. d.M. durch den Spezial-Kommissar, den Deputierten Noeke und den eigens zum Zweck der Besichtigung bestellten Gemeindevorsteher fand sich folgendes zu erinnern und bzw. anzulegen: Bei Weg Nr. 3 wird ein 30 cm Röhren-Durchlass anzulegen sein; Weg 12 wird ...(nicht korrekt zu lesen) Böschung wieder herzustellen sein; auf Weg 16 ist eine neue ...(nicht korrekt lesbar) anzubringen: Die Brüstungsmauern an Weg 19 sind zu erneuern, und die Brüstungsmauern auf den beiden Rümmke-Durchlässen auf Weg 18 sollen mit Platten zweckmäßig abgedeckt werden und die sichtbaren Flächen mit Zement gut ausgefugt werden. Am Weg 22 muss für Ableitung des sich ansammelnden Wassers Sorge getragen werden. Es wird zugegeben, dass der Weg 40, anstatt westlich, östlich gelegt wird. Der weitere Ausbau kann allmählich durch Anschüttungen erfolgen. Voraus gesetzt wird, dass die Flächen mit Franz Pöttgen in zweckmäßiger Weise ausgetauscht werden und der Rest des Weges der Gemeinde als Eigentum zufällt. Die Gemeinde ist bereit, nach Herstellung unter diesem Worthalten und mit Rücksicht auch den früher gefassten Beschluss zu übernehmen.
TOP 5: Die Anlage der Wasserleitungsrohre durch das infolge obiger Veränderung an die Gemeinde gefallene Grundstück soll F. Pöttgen eine jährliche Erinnerungsgebühr von 25 Pfennige zahlen.
TOP 6: Bei der Provinzialverwaltung soll der Antrag gestellt werden, bei Station 9,9+75 drei Bäume zu entfernen, um die Kurve am Weg 12 a des Separationsweges zweckentsprechend benutzen zu können.
TOP 7: Der Antrag Göckeler soll durch Noeke und Kehsler erledigt werden. - Mehr ist inhaltlich nicht aktenkundig.
TOP 8: Die Gemeinde gibt zu, dass auf den Parzellen Flur I Nr. 2223/875 zu Gunsten des Ferdinand Pöttgen Sen. und seiner Nachkommenschaft das Recht auf unbeschränkte Mitbenutzung in das Grundbuch eingetragen werde. Jedoch ist eine solche Benutzung ausgeschlossen, wodurch das Licht beeinträchtigt wird, sowie der Benutzung von Düngerlagerung. Der F. Pöttgen muss sich auf seinem Grundstück zu Gunsten der Küsterei das Recht eintragen lassen, den Teil seines Hofraumes, welcher von den früher zur Küsterei gehörigen und von derselben benutzten, jetzt ihm zugemessenen Grundesstand (?) zu den nötigen Reparaturen am Küstereihaus zur Verfügung zu stellen.
TOP 9: Die Gemeindevertretung beschließt, sofort die Gewerbliche Fortbildungsschule zu eröffnen und die Kosten bis zum 1. April 1904 allein zu tragen, wenn statt des Lehrers Eickelmann ein anderer geeigneter Lehrer nach hier versetzt wird. - Ein Grund ist nicht aktenkundig. Zu große Belastung für Lehrer Eickelmann?
TOP 10: Dem Caspar Pöttgen wurde eine Unterstützung in der Weise gewährt, dass er jede Woche beim Bäcker Franz Korte für 5 Mark Viktualien zum Lebensunterhalt für sich und seine Frau auf Kosten der Gemeinde zu entnehmen und zwar so lange, bis er seine Invalidenrente erhält. Diese Viktualien sollen jedoch nur durch die Frau des Pöttgen in Empfang genommen werden. - Die(se) Frau weiß wohl am besten, was wirklich notwendig ist. - Trauungsregister: Heirat am 21.4.1883 Caspar Pöttgen mit Helene Funke.
Am 23. Oktober 1903
TOP 1: Die Arbeiten und Lieferungen zur Herstellung des Schulbaus mit Nebenanlagen sollen in engerer Submission unter den hiesigen Bewerbern vergeben werden. Zum Bauleiter wurde Architekt Gerchiack in Arnsberg ernannt. Das zum Schulbau notwendige Kapital von 15.000 Mark soll bei der hiesigen Sparkasse gegen 4 % Zinsen und auf 5 % Tilgung angeliehen werden.
TOP 2: Die am 19. d.M. verdungenen Erd- und Maurer-Arbeiten wurden den betreffenden Anbietern H. Schwer und H. Korte zu den geforderten Preisen zugeschlagen. Die Feststellung der Bodenmassen in die Gruben und auf das Trottoir an der Provinzialstraße soll durch Unternehmer Kehsler vor Anfuhr des Bodens geschehen. Die Profile sind dem Unternehmer auf dessen Verlangen vor Anfuhr des Bodens vorzulegen.
TOP 3: Die fehlenden Zementrohre sollen von Albert Göckeler in Hüsten bezogen bzw. franco Baustelle geliefert werden.
TOP 4: Dem A. Göckeler soll für Anlieferung von 60 Zementrohren mit 30 cm lichter Weite mit pro Stück 2,70 Mark gleich 162 gezahlt werden.
TOP 5: Der Antrag Joh. Stirnberg soll dann berücksichtigt werden, wenn die projektierte Anlage der Elektrizitätswerke festgestellt ist.
TOP 6: Ein Betrag von 4,70 Mark für Uniformierung der Feuerwehr wurde nachbewilligt.
Am 14. November 1903
TOP 1: Die auf (die) Tagesordnung gesetzte Vorlage eines Hauungs- und Cultur-Plans konnte nicht erfolgen, sondern wurde abgesetzt, bis diese Pläne in Folge der heutigen Besichtigung durch den Forstrat, den Oberförster und seitens der Gemeinde-Vertretung durch Noeke und Kehsler eingegangen sind.
TOP 2: Falls die hiesigen Holzhändler Schwefer, Schröer und Köster ein höheres Gebot als 6 Mark pro Meter Rollholz nicht abgeben, soll dieses der Firma Cosack, Schenck
u.Co. zu Arnsberg zu dem abgegebenen Gebot von 6,10 Mark zugeschlagen werden.
TOP 3: Die durch den Gemeinde-Vorsteher in Gemeinschaft mit den Feldverordneten Noeke und Kückenhoff festgesetzte Entscheidung von: a) Schuhmacher Kihsler 40 Mark,
b) Landwirt Kückenhoff 20 Mark für Abtretung an der Gemeinde gehörigen Schlussparzellen (?) wurde genehmigt.
TOP 4: Dem Antrag des Landwirts Adam Ahsmann entsprechend wurde genehmigt, da (dem?) das Wasser, welches dem Weg Nr. 3 über Plan 259 dem Hudeplan (?) zugeführt wird und an diesem in zweckentsprechender Weise bis zum Siepen weiter geführt werden soll. Kosten werden der Gemeinde nicht entstehen, Ahsmann wird die Reinigung des Grabens, soweit er auf seinem Besitz liegt, fortwährend übernehmen gegen Benutzung der Grasfläche. - Adam Ahsmann: Alte Haus-Nr. 43 / Krumme Straße 24.
TOP 5: Die eingereichte Rechnung über geleistete Fuhren von Joh. Kückenhoff über 36 Mark wurde genehmigt.
TOP 6: Da Caspar Pöttgen voraussichtlich im Laufe nächster Woche seine Rente bezieht, soll die Unterstützung seitens der Gemeinde mit Ende nächster Woche aufhören.
TOP 7: Der Witwe Johann Storm soll vorläufig eine Unterstützung von monatlich 15 Mark vom 1. November an aus der Gemeindekasse bewilligt werden. - Sterberegister: gest. 11.10.1903 Maurer Johann Storm, LA 44 J.: Heiratsregister: am 29.9.1888 Johann Storm mit Elisabeth Kleinhans aus Wadersloh. - Alte Haus-Nr.213 / Hauptstraße. - Volkszählung von 1895: 3 männl., 1 weibl.; 1900: 5 männl., 1 weibl.!
TOP 8: Es wurde Kenntnis davon gegeben, dass der Herr Regierungspräsident den Wagner Hermes mit seiner Beschwerde abgewiesen hat. - Inhalt und Grund sind nicht aktenkundig.
TOP 9: Dem Theodor Nolte wurde auf seinen mündlich gestellten Antrag die noch zu entrichtende Gemeindesteuer erlassen. - Ein Grund ist nicht aktenkundig. - Theodor Nolte, Alte Haus-Nr. 51, Parzelle 831, Krumme Straße-Hauptstraße / Volksbank; 1895: 2 männl., 2 weibl.; außerdem: Johann Lichte, 1 männl.; Caspar Stirnberg II, Zimmermann, 3 männl., 2 weibl. Bewohner.
Am 23. November 1903
Auf der außerordentlichen Sitzung: TOP 1: Die Gemeinde-Vertretung beschließt, den Beschluss vom 21. September d.J. der geheimen Sitzung wie folgt zu ergänzen: a) Das Gehalt des Försters soll 1.600 Mark betragen. b) Von der Erfüllung des Fortzugs wird Abstand genommen.
Am 7. Dezember 1903
TOP 1: Von dem Dienstentlassungs- bzw. Pensionierungs-Antrag des Försters Ganczarsky wird Kenntnis genommen. Die Versammlung ist der Ansicht, dass Ganczarsky nicht imstande ist, seinen Dienst länger zu versehen und sie ist mit dem Antrag einverstanden und genehmigt ihn. Seine Pension bestimmt sich nach den allgemeinen Bestimmungen, davon abzugehen und eine höhere Pension zu bewilligen, liegt kein Grund vor und lehnt die Gemeinde-Vertretung ab, für eine solche irgendwelche Mittel zu bewilligen. - Weiteres und Einzelheiten und Begründungen sind nicht aktenkundig.
TOP 2: Von der Zuschüttung der Gräben an der Provinzialstraße von Station 10,5 bis 10,9 wurde Abstand genommen. - Ein Grund ist nicht aktenkundig.
TOP 3: Mit Einwilligung des Antragstellers Noeke wird sein Antrag vom 13. November d.J. betreff. der Verteilung der Jagdpachtgelder auf ein halbes Jahr vertagt.
TOP 4: Die Gemeinde-Vertretung bittet die Königl. Spezial-Kommission zu bewerkstelligen, das Außerste (?) des Plans 194 (?), welcher als bestehen zu lassen, unwirtschaftlich ist, gegen eine zu vereinbarende Entschädigung des Gemeindezwecks als Aufforstung überlassen werde.
TOP 5: Folgende Neubauten wurden zur Wassersteuer veranlasst: (1.) Franz Molitor, Stall: 1 Mark; (2.) F.A. Göckeler, Anbau: 1 Mark; (3.) Franz Wiesemann, Stall: 3 Mark; (4.) Franz Düring, Anbau: 4 Mark; (5.) Ferdinand Kerstholt, Stall: 0,5 Mark; (6.) Barnhard Kohle, Stall: 1 Mark; (7.) Fritz Beckmann, Stall: 1 Mark; (8) Johann Kohsmann Alte Wiese: 1 Mark; (9.) Wtw. Franz Kohsmann: 8 Mark; (10.) H. Geihsler, Anbau: 1 Mark; (11.) Metzger Jos. Neise: 4 Mark; (12.) Johann Höhmann; 0,5 Mark; (13.) Dampfmühle Folle: 3 Mark; (14.) Unternehmer C. Kehsler: 5 Mark-
TOP 6: Die Wasserwerkskasse pro 1902 wurde geprüft und für richtig befunden. Dieselbe schloss ab in Einnahmen mit 4.681, 22 Mark; in Ausgaben mit: 3.817, 31 Mark; und einem Kassenbestand von 863, 91 Mark. Außer den von den Spareinlagen der Gemeinde entnommenen Beträge ad2.000 Mark schuldet die Wasserwerkskasse der Gemeinde noch 3.934,59 Mark. Es fand sich zu erinnern, dass der als Kassenbestand aufgeführte Betrag von 863,91 Mark nicht sofort der Gemeindekasse zugeführt wurde.
TOP 7: Die vom Wegemeister Plaßmann aufgestellte Berechnung über die Arbeiten von Gieseke wurde für nicht genügend erachtet. Es soll vielmehr diese in allen Teilen aufgrund des Kostenanschlags vervollständigt werden.
TOP 8: Die Vorlage des Baufluchtlinienplans wurde von der Tagesordnung abgesetzt. - Ein Grund ist nicht aktenkundig.
TOP 9: Nach der Ausführung des Gemeinde-Vorstehers ist der diesjährige Hauungs- und Cultur-Plan entsprechend der seiner Zeit erfolgten Beratung und Besprechung aufgestellt und wurde genehmigt. Die Abschrift soll in nächster Sitzung vorgelegt werden.
TOP 10: Die seitens der Gemeinde an verschiedene Einwohner infolge der Vermessung der Ortslage abgetretenen Spliesteilewurden nach dem Vorschlag der Feldverordneten festgesetzt im Wert von 15 Mark für Johann Hecking; von 1 Mark für Wtw. F. Schwefer; von 15 Mark für Schuster H. Pöttgen.
TOP 11: Die Gemeindesteuer der Witwe Johann Storm in Höhe von 5,80 Mark wurde niedergeschlagen. - Siehe oben: 14. November TOP 7.
Am 29. Dezember 1903
TOP 1: Die Gemeinde-Vertretung beschließt, die Dienstzeit des Gemeindeförsters Ganczarsky (1.) als Königl Hilfsjäger und Waldhüter der Gemeinde Kleinenberg und Lichtenau 19.9.1882 bis 31.2.1883, als Förster des Grafen Stolberg-Stolberg in Borlinghausen 1.1.1884 bis 31.5.1886 als pensionsfähig anzurechnen und die entsprechenden Pensionskassenbeiträge nachträglich zu übernehmen. (2.) Die Gemeinde ist bereit, dem Gemeinde-Förster Ganczarsky auf seine Pension bis zu deren endgültigen Festsetzung monatlich im voraus 75 Mark vorschussweise zu zahlen unter der Voraussetzung, dass diese Vorschüsse seiner Zeit direkt von der Pensionskasse an die Gemeindekasse Freienohl gegen Übergabe der betreff. Quittungen des Ganczarsky erstattet werden. (3.) Vom 1. Januar 1904 bis zur Wiederbesetzung der Gemeinde-Förster-Stelle soll der Förster a.D. Schwabe in Freienohl mit Genehmigung der Forstaufsichtsbehörde die Stelle verwalten.
Am 11. Januar 1904
TOP 1: Die von Wegemeister Plaßmann eingereichte Abrechnung mit dem Unternehmer Gieseke wurde mit dem Betrag von 1.669,49 Mark festgesetzt, abzüglich 210 Mark als Kaution und für nicht ordnungsmäßige Herstellung der Einfallschächte und der Bordstein-Randfassung, jedoch einschließlich 50 Mark Kaution für Arbeiten im Vorjahr.
TOP 2: Dem Wegemeister Plaßmann soll für die Bauleitung der liquidierte Betrag von 25 Mark bewilligt werden.
TOP 3: Für die Personenstands-Aufnahme wurden 20 Mark bewilligt.
TOP 4: Es wurde beschlossen, dem Förster a.D. Schwabe vertretungsweise vom 1. d.M. an den Gemeinde-Walddienst für eine monatliche Vergütung von 50 Mark zu übertragen.
TOP 5: Der bereits früher genehmigte Hauungs- und Cultur-Plan wurde zur Kenntnis genommen.
TOP 6: Der Antrag H. Weber soll der Spezial-Kommission nochmals unterbreitet werden. - Der volle Name und Inhalt sind nicht aktenkundig. Heinrich Weber? Siehe unten TOP 12.
TOP 7: Der Antrag Anton Bauerdick soll der Forstverwaltung zur Erwägung (?) überwiesen werden. - Der Inhalt ist nicht aktenkundig.
TOP 8: Die Verpflegungskosten für den Hirten Recke im Krankenhaus Meschede sollen auf die Gemeindekasse übernommen werden. Ebenso soll der Betrag von 1,15 Mark für Medikamente für Witwe Lenze auf die Gemeindekasse übernommen werden. - Sterberegister: Ernst Lenze, Tagelöhner, gest. 20.5.1899, LA 32 J. - Kind Maria Lenze, LA 6 ½ J., gest. 23.2.1900; Kind Olga Lenze, LA 1 J. 7 M., gest. 12.8.1899. Nicht aktenkundig ist, ob diese beiden Kinder zur Witwe Lenze gehören und ob sie Geschwister sind.
TOP 9: Die Armenunterstützung für Eheleute Funke wird vom 1. Januar d.J. ab eingestellt. - Ein Grund ist nicht aktenkundig, auch nicht, wer genau gemeint ist.
TOP 10: Der Rest für gelieferte Bordsteine soll dem Unternehmer Neuhaus in Herdringen ausgezahlt werden.
TOP 11: Der Wirt Caspar Humpert soll für eine Steuerfläche in der Hügel-Straße den Betrag von 40 Mark an die Gemeindekasse zahlen; infolge Neuvermessung der Ortslage. - Wirt Caspar Humpert, Alte Haus-Nr. 178; Trauungsregister: Heirat am 26.11.1887 Caspar Humpert mit Maria Kückenhoff.
TOP 12: Die Einsprüche gegen den Bebauungsplan: (1.) von Franz Rocholl vom 1.12. 1903; (2.) des L. Bracht vom 1.12.1903; (3.) des C. Flinkerbusch vom 24.11.1903 wurden zurückgewiesen. - Gründe sind nicht aktenkundig. - Der Einspruch vom 4.12. v.J. des Heinrich Weber ist nach Ablauf der Frist eingegangen und kann aus diesem Grunde zurückgewiesen werden. Es wird jedoch beschlossen, dem Wunsch des Weber gemäß den Weg um einige Meter zu verlegen, wenn seitens des Anfertigers des Bebauungsplans keine wesentlichen Bedenken dagegen erhoben werden, andernfalls jedoch wird der Antrag wegen Fristversäumung zurückgewiesen.
Die Bebauungslinie Straße Nr. 12 soll von Stirnberg bis zum Bahnkörper weitergeführt werden. Ferner soll der Separationsweg 45 in das Projekt eingezogen und in Verlängerung zur Provinzialstraße nach dem Bahnhof zu weiter geführt werden. Der Separationsweg Nr. 69 soll in das Projekt eingezogen werden.
Am Weg Nr. 1 soll die Möglichkeit für die Beschaffung eines öffentlichen Platzes vorbehalten werden, indem die ganze vor dem Emmerich´schen Haus zwischen dem Alten Weg und der Düring-Straße (später Brunnenstraße) belegene (gelegene) Fläche in das Projekt gezogen werden soll. - Was inhaltlich hier mit Projekt gemeint ist, ist nicht aktenkundig; später steht hier das „Krieger-Denkmal“ (1870/71).
TOP 13: Der Antrag Noeke vom 12. Dezember auf Düngung der Hude, welcher durch ein Versehen des Amtmanns nicht auf die Kurrende gekommen ist (Tagesordnungspunkt auf der Liste der „rundlaufenden“ Information), wird für dringlich erklärt. Es wird beschlossen, den Antrag dem Herrn Landrat einzusenden mit der Bitte, da die seiner Zeit gehegte Erwartung auf Zustandekommen der in dem Beschluss 13. Juni 1903 getroffenen Abmachung bis jetzt sich nicht erfüllt hat auf den früher bereits eingereichten inhaltlich gleichen Antrag jetzt eine Entscheidung zu treffen.
Am 25. Januar 1904
TOP 1: Die frei gewordene Waldwärter-Stelle soll sofort zur Neubesetzung ausgeschrieben werden. Das Gehalt soll 750 Mark betragen und von 3 zu 3 Jahren um 50 Mark steigen bis zum Höchstgehalt von 950 Mark. Als Wohnungsgeld-Zuschuss beträgt für einen Betrag 60 Mark und für einen Verheirateten 120 Mark.
TOP 2: Der Beschluss über Erstattung von Kosten für die Unterhaltung der Separations-Wege und Gräben wurde von der Tagesordnung abgesetzt vorläufig bis zur Wieder-Besetzung der Waldwärter-Stelle.
TOP 3: Der Witwe Becker soll vom 1. d.M. ab die Wohnungsmiete bezahlt werden im Betrag bis zu 40 Mark jährlich. - Sterberegister: gest. 23.6.1903 Caspar Becker, Schneider, 72 ½ Jahre. Möglich: Heiratsregister: Heirat am 6.2.1869 Caspar Becker, Witwer von Gertrud Flinkerbusch, mit Catharina Carolina Vogt, Witwe von Adam Heckmann; Alte Haus-Nr. 38, St. Nikolaus-Straße 8.
TOP 4: Eine Unterstützung für die Witwe Caspar Pöttgen, welche mündlich beantragt ist, wurde abgelehnt, da ihr Sohn Franz dem Gemeinde-Verordneten Noeke gegenüber erklärt hat, dass er seine Mutter vollkommen unterstützen werde. - Sterberegister: Caspar Pöttgen, Invalide, gest. 4.12.1903, LA 70 J.; Heiratsregister: 21.4.1883 Caspar Pöttgen mit Helene Funke; oder: am 20.1.1866 Franz-Caspar Pöttgen mit Maria Anna Clara Stirnberg.
TOP 5: Es wurde davon abgesehen, klagbar gegen die Frau Niemeier in Meschede vorzugehen. - Inhalt ist nicht aktenkundig.
TOP 6: Der Postverwalter a.D. Tönne soll für eine von der Gemeinde erhaltene Grundfläche von 4 Quadratmeter 5 Mark zahlen. - Mehr ist nicht aktenkundig.
TOP 7: Die entstandenen Mauer-Vermessungsgebühren für eine Flächeder Gemeinde, welche A. Schröder erhalten, trägt die Gemeinde.
TOP 8: Der Antrag Noeke auf Anstellung eins Nachtwächters wurde abgelehnt. - Gründe – von beiden Seiten – sind nicht aktenkundig.
TOP 9: Um eine bessere Kontrolle über vorhandene und an(zu)schaffende Zuchtbullen zu haben und Beschwerden vorzubeugen, wurden die Gemeinde-Verordneten Noeke und Kückenhoff zur Beaufsichtigung dieser Sache beauftragt.
TOP 10: Es wurde beschlossen, den Bedarf an Verbandsmitteln und dergleichen für die Krankenpflegerin Kohsmann zu übernehmen. - Der Vorname ist nicht aktenkundig.
Am 3. Februar 1904
TOP 1: Die Wassersteuer pro 1904 wurde mit 1.176 Mark festgesetzt.
TOP 2: Die Wassersteuer für den Neubau der Witwe Kohsmann für 1903 wurde niedergeschlagen.
TOP 3: Die Kuhhude soll mit je einer Doppelladung Kainit (?) und Thomas-Schlacke gedüngt werden und es wurden die Gemeinde-Verordneten Noeke und Kückenhoff beauftragt, dieses ausführen zu lassen und demnächst darüber Rechnung einzureichen.
TOP 4: Der an die Gemeinde-Vertretung gerichtete Antrag der Lehrerin Breer vom heutigen Tage wird vorgelegt. Die Versammlung erkannte einstimmig an, dass es der Breer nach den letzten Vorkommnissen nicht zugemutet werden könne (der Stil dieser Formulierung ist gewichtig für die Wertung seitens der Gemeinde-Versammlung), länger gleichzeitig mit dem Lehrer Eickelmann in dem Schulhaus zu wohnen. Die Versammlung, welche übrigens der Meinung ist, dass der Gemeinde schwerlich eine Ausgabe aus vorliegendem Anlass zugemutet werden kann, hält sich allein aber nicht für kompetent und überreicht hiermit den Antrag dem Schulvorstand zur weiteren Veranlassung.
TOP 5: Auf Antrag des Adolf Rocholl soll unter Berücksichtigung der obwaltenden Umstände ausnahmsweise die untere festgesetzte Anschlussgebühr desselben an die Wasserleitung von 50 Mark auf 40 Mark herabgesetzt werden. - Einzelheiten sind nicht aktenkundig.
Am 22. Februar 1904
TOP 1: Das Holz (Buchen-Nutzholz) am oberen Küppelweg soll, falls es weniger als 3 Festmeter ist, nicht verkauft werden, sondern dem Wagner Anton Köster zum Taxpreis überlassen werden.
TOP 2: Das gefällte Eichen-Holz soll in einem Los in öffentlicher Submission versteigert werden. Die Bekanntmachung soll im Central-Volks-Blatt (Arnsberg), der Mescheder Zeitung und dem Westfälischen Volksblatt zu Paderborn erlassen werden.
TOP 3: Die Spezial-Kommission soll ersucht werden, die Stauung des Wassers auf der Gemeinde-Kaiserwiese, welches durch die Erhöhung der Becker´schen Wiese entstanden ist, beseitigen zu lassen.
TOP 4: Die Rechnung vom Schmied Caspar Düring soll mit 58,40 Mark zur Anweisung gebracht werden. - Der Inhalt ist nicht aktenkundig.
TOP 5: Die Bedingungen, welche den Arbeiten zum Schulhausbau zugrunde gelegt werden, sollen vom Bauunternehmer Kehsler entworfen und den Gemeinde-Verordneten Tönne, Göckeler und Noeke noch geprüft werden.
TOP 6: Der Rest der Gemeindesteuer des Ludwig Storm soll der Witwe erlassen werden. - Sterberegister: Ludwig Storm,Fabrikarbeiter, gest. 4. Februar 1904, LA 37 J. - Heirat: 7.10.1893 Ludwig Storm mit Catharina Wiesehöfer aus Glösingen.
TOP 7: Der Witwe Johann Storm soll vom 1. April ab die Reinigung der Schullocale (Klassenzimmer) in der neuen Schule (später Feuerwehrhaus) übertragen werden, falls sie sich hierzu bereit erklärt. Dieselbe soll vom 1. März d.J. an eine monatliche Unterstützung von 12 Mark erhalten. - Heiratsregister: Johann Storm mit Elisabeth Kleinhans aus Wadersloh am 29.9.1888. - Sterberegister: Johann Storm, Maurer, gest. 11.10.1903, LA 44 J.
TOP 8: Die Witwe Ludwig Storm soll vom 1. März d.J. ab ebenfalls eine monatliche Unterstützung von 12 Mark gezahlt werden. Ebenso sollen derselben die Zinsen von einem Kapital von 500 Mark bar der Arnsberger Sparkasse bezahlt werden. - Gründe sind nicht aktenkundig.
TOP 9: Eine Unterstützung von 5 Mark an Witwe Recke wurde nachträglich genehmigt. Eine weitere Unterstützung für dieselbe wurde vorläufig abgelehnt. - Gründe sind nicht aktenkundig.
TOP 10: Dem Johann Stratmann sollen 3 Mark für Nichtbenutzung des Leichenwagens erstattet werden. - Sterberegister: gest. 5. Januar 1904 Kind Johannes Stratmann, LA 1 ½ Jahre. - Der Grund dürfte einsichtig sein: der Kleinkind-Sarg ist mit Händen getragen worden.
TOP 11: Es wird beschlossen, die Lehrerbesoldung zu ändern wie folgt: (a) Die Alters-Zulagen betragen für Lehrer 160 Mark und für Lehrerinnen 110 Mark. (Lehrerinnen mussten damals noch bis 1919 unverheiratet sein.) (b) Die Miet-Entschädigung für verheiratete Lehrer beträgt 240 Mark.
TOP 12: Der Gemeinde-Vorsteher gibt von dem Schreiben von Gördes und Genossen betreff. Apotheken Kenntnis. Er erklärt, dass der Herr Regierungs-Präsident neulich erklärt habe, dass er die Angelegenheit mit Wohlwollen prüfen werde. Die Versammlung ist hiermit zufrieden gestellt und hält ihrerseits die Sache für erledigt.
TOP 13: Der Antrag des A. Feldmann auf Erlass von 100,80 Mark Pflegekosten für seine Tochter wurde abgelehnt. - Gründe und Name der Tochter sind nicht aktenkundig.
TOP 14: In Sachen Ferdinand Pöttgen gegen die Gemeinde betreffend das Küsterei-Grundstück soll der Kirchenvorstand um eine Sitzung gebeten werden und soll der Herr Amtmann und Gemeinde-Vorsteher hierzu eingeladen und über die Sachlage von diesem Vortrag gehalten werden (im Sinne von damals: beraten...). - Siehe oben 10. Oktober 1903, TOP 8.
Am 26. Februar 1904
Ein TOP 1: Als Waldwärter wurde der Gemeinde-Waldwärter Wilhelm Schmidtke aus Padberg einstimmig gewählt.
Am 21. März 1904
TOP 1: Der Antrag der Gebr. Stirnberg wurde bis zur üblichen Besichtigung am 25. März zurückgestellt.
TOP 2: Dem Holzhändler Schwefer soll für das im Submissions-Termin schriftlich (hier endet der Protokoll-Text, ohne Satzzeichen)
Am 23. März 1904
In der heutigen außerordentlichen Sitzung... Anwesend: Gemeinde-Vorsteher Kehsler, Gemeinde-Verordnete Tönne, Göckeler, Kückenhoff, Kerstholt; Noeke hat sich entschuldigt, nachträglich erschien Gemeinde-Verordneter Neise. … wurde verhandelt und beschlossen wie folgt: In Folge dessen, dass der Gemeinde-Verordnete Noekein der Sitzung vom 21. März während der Diskussion die Gemeinde-Vertretung mit „Bande“ bezeichnete, wurde, nachdem der Vorsitzende Amtmann Göpfert die Sitzung verließ, vom Gemeinde-Vorsteher dieselbe aufgehoben. - Gemeint ist damit die Sitzung vom 21. März 1904.
TOP 1: Dem Holzhändler Schwefer wurde das zum Verkauf in öffentlicher Submission ausgeschriebene Eichen-Holz zu dem abgegebenen Angebot zugeschlagen.
Da vorstehender Beschluss nur als Folge des einzigen Punktes der Tagesordnung zustande kam, wurde, falls kein Protest erhoben, noch weiter ohne Bekanntgabe der Tagesordnung beschlossen:
TOP 2: Auf ihren Antrag soll der Witwe Schirp die Unterstützung pro Monat von 25 Mark noch für den Monat April weiter bezahlt werden. - Sterberegister: Ernst gnt. Wilhelm Schirp, Küfer, gest. 28. Mai 1900, LA 42 J. - Alte Haus-Nr. 84 / Bergstr. 7, Vohsecke. 1880: Johann Schirp: 2 männl., 1 weibl.; 1895: 6 männl., 1 weibl.; 1900: 4 männl., 2 weibl. Bewohner. - Trauungsregister: Heirat am 27.1.1844: Johann Heinrich Schirp aus Kaltenhof mit Catharina Lardon; am 22.11.1873 Johannes Schirp mit Elisabeth Spiegel aus Stockum, Pfr. Körbecke; am 24.11.1888 Ernst Schirp mit Anna Catharina Gehle aus Hüsten.
TOP 3: Der Antrag, den Gastwirt Ferdinand Köster zur teilweisen Einkommen- und Gemeinde-Steuer heranzuziehen wurde zurückgezogen. - Der Grund ist nicht aktenkundig. Ferdinand Köster gehörte mit seinem Gasthof politisch noch nach Calle; 2012: Gasthof Bruno Köster, Bahnhofstraße. Siehe unten 23. April 1904, TOP 13.
TOP 4: Von der Kündigung des der Gemeinde Grevenstein geliehenen Kapitals wurde Kenntnis genommen.
Noch einmal: TOP 4: Da infolge der Neumessung der Ortslage die Interessenten am Wege über den sogen. ...(4 Buchstaben nicht korrekt lesbar) sich nicht einigen können, wurde beschlossen, nachträglich diesen Weg in den Baufluchtplan einmessen zu lassen.
TOP 5: Die Bezeichnung der Wege in der infolge der Neumessung entstehenden Katasterkarten sollen wie früher bestehen bleiben.
TOP 6: Die Stelle des Kuhhirten soll öffentlich ausgeschrieben werden.
TOP 7: Die Stelle als Armen- und Schul-Arzt soll vom 1. April d. J. ab dem Dr. med. Steimann hierselbst übertragen werden. Dem Dr. Gruhs in Oeventrop soll hiervon Kenntnis gegeben werden. - Sterberegister: Dr. med. Wilhelm Gruhs, geb. in Brilon, gest. 13.7.1904 in Oeventrop; LA 48 J.; Dr. Gruhs: 1895: Alte Haus-Nr. 222 / Hauptstraße 18; 3 männl., 3 weibl. Bewohner. - Dr. Steimann war ein Bruder vom Pfarrer Steimann, ohne weitere Angaben.
TOP 8: Es soll Beschwerde bei dem Königl. Landrat angebracht werden, dass der Gemeinde-Verordnete Noeke in der Sitzung am 21. d.M. die Gemeindevertretung als „Bande“ bezeichnet hat. - Damit galt damals das Wort „Bande“ in solchem Zusammenhang wohl als deutliches Schimpfwort.
Am 14. April 1904
In der heutigen Sitzung... wurde unter Vorsitz des Herrn Landrats Dröge verhandelt und beschlossen wie folgt:
TOP 1: Nach Vortrag der Vorgänge in der Gemeinderatssitzung vom 21. März d.J. erklärte der Gemeinde-Verordnete Noeke: „Ich erkläre hiermit mein Bedauern über die von mir in jener Sitzung gebrauchten beleidigenden Ausdrücke und nehme dieselben hiermit in aller Form zurück.“ Die Gemeinde-Vertretung einschließlich des Gemeinde-Vorstehers ist durch diese Erklärung zufrieden gestellt.
TOP 2: Die Gemeinde-Vertretung nahm von den Berichten des Königl. Oberförsters zu Bredelar über den Waldwärter Schmidtke Kenntnis, desgleichen davon, dass die in der Verfügung des Reg. Präsidenten vom 15. März d.J. A IV F 332 benannten drei Personen keinen Anspruch auf vorzugsweise Berücksichtigung auf die neue Besetzung der Gemeinde-Waldwärterstelle haben. Nach stattgehabter Beratung wurde beschlossen, die mit Beschluss vom 26. Februar d.J. vorgenommene Wahl des Kommunal-Waldwärters auf Probe Schmidtke zum Gemeinde-Waldwärter von Freienohl auch jetzt noch zu behalten. - Mehr ist nicht aktenkundig.
TOP 3: Zum Kuratorium der Gewerblichen Fortbildungsschule wurde gewählt: (1.) Gemeinde-Vorsteher Kehsler, (2.) Pfarrer Steimann, (3.) Hauptlehrer Heinemann, (4.) Gemeinde-Verordneter Kerstholt.
Nach Erledigung von Punkt 3 übernahm der Gemeinde-Vorsteher den Vorsitz.
TOP 4: Die Uferbefestigung an der Bleiche an der Plasterbrücke soll durch Anbringung eines Steinvorwurfs hergestellt werden.
TOP 5: Infolge der Beziehung von Invalidenrente soll der Witwe Hilgenberg die seither gewährte Unterstützung mit dem 1. Mai d.J. aufhören. - Trauungsregister: Heirat am 3.8.1872 Konrad Hilgenberg aus Fulda mit Maria Catharina Vielhaber; Sterberegister: gest. 15.4.1882 Konrad Hilgenberg, Fabrikarbeiter, LA 38 (keine Todesursache genannt); 1880: Alte Haus-Nr. 60, Hügel Straße (Kückenhoff), 1 männl.; 5 weibl.; 1895: Alte Haus-Nr. 218, Hauptstraße: Witwe Hilgenberg, 1 weibl. Bewohner; nicht mögliche Zugehörigkeit: Sterberegister: gest. 11.8.1899 Kind Karl Hilgenberg, LA 10 Wochen, geb. in Lemmepe, Eltern nicht genannt.
TOP 6: Zum Gemeinde-Kuhhirten wurde der seitherige Hirte Anton Mündelein für den geforderten Lohn von 2,50 Mark pro Tag ernannt. Er soll angehalten werden, nach Möglichkeit die Reinigung der Hude ...(?) vorzunehmen.
Und wieder: TOP 6: Die Einfriedigung des kleinen Gärtchens neben dem Küsterhaus soll dem Antrag des Hauptlehrers Heinemann gemäß hergestellt werden.
TOP 7: Dem Fuhrmann Theodor Geihsler soll die rückständige Gemeinde-Steuer bis zum 25. Mai d.J. gestundet werden.
Am 23. April 1904
TOP 1: Es wurde Kenntnis genommen, dass Waldwärter Schmidtke probeweise auf ein Jahr als Gemeinde-Waldwärter bestätigt ist. Als Beginn seiner Tätigkeit wurde der 20. April d.J. festgesetzt.
TOP 2: Dem Waldwärter Schmidtke soll vorläufig probeweise auf ein Jahr der Flurschutzdienst gegen eine Entschädigung von 200 Mark übertragen werden.
TOP 3: Die Unternehmer Kehsler und Rocholl sollen feststellen, wie groß die eventuell abzureißende bebaute Fläche an der Düngerstätte des Küsterhauses nach der jetzigen Neumessung ist und wie hoch sich eventuell die Kosten der Entfernung des Baus stellen würden.
TOP 4: Die Besichtigung der Wiesen und Weiden von der Entfernung des Huflattichs soll durch eine Kommission bestehend aus Gemeinde-Vorsteher Kehsler, die Gemeinde-Verordneten Tönne und Kerstholt, sowie des Waldwärters Schmidtke in der entsprechenden Zeit erfolgen.
TOP 5: Die Rechnung vom Schmiedemeister Schmidt über gelieferte Arbeiten soll in Höhe von 142,15 Mark auf die Gemeindekasse angewiesen werden. - Der Inhalt ist nicht aktenkundig.
TOP 6: An A. Höhmann soll 4 ½ Tagewerk für Ausübung des Forstschutzes gezahlt werden.
TOP 7: Der Witwe Louis Storm sollen 1 ½ Meter nicht nummerierter Reiserknüppel (?) aus dem Gemeindewald überwiesen werden.
TOP 8: Der zu erübrigende Mutterboden bei der neuen Schule (später Feuerwehrhaus) soll zum Preis von 25 Pfennig pro Kubikmeter abgegeben werden.
TOP 9: Der Antrag des August Becker um Erlass von Hundesteuer wurde abgelehnt. - Fabrikarbeiter; Alte Haus-Nr. 195 / Hauptstraße (Alter Weg?); Ehefrau Maria Lisette geb. Kohsmann; 1900: 7 männl., 2 weibl. Bewohner. - Wer ganz am Rand, fast außerhalb von Freienohl wohnte, war von der Hundesteuer befreit.
TOP 10: Zur Prüfung der Gemeindekassenrechnung wurden der Gemeinde-Vorsteher Kehsler, ferner Gemeinde-Verordnete Tönne und Kückenhoff bestimmt. - Früher stand da: gewählt.
TOP 11: Es wurden die Mittel bewilligt zur Ausführung des Schulvorstands-Beschlusses in Betreff der Anlage eines Abortes in der neuen Schule und Ausbau zweier Bodenzimmer daselbst.
TOP 12: Das vorgelegte Ortsstatut betreff. Heranziehung von Kanalkostenbeiträgen wurde angenommen. - Das ist hier nicht aktenkundig.
TOP 13: Es wird beschlossen, an die Gemeinde Calle eine Abfindung von 1.000 Mark zu zahlen, wenn die Köster´sche Besitzung von der Gemeinde Calle abgetrennt und der Gemeinde Freienohl einverleibt wird. - Im Jahr 2012: Gastwirtschaft Bruno Köster! Siehe oben 23. März 1904, TOP 3.
Am 14. Mai 1904
TOP 1: Die Rechnung pro 1902 nebst Belegen wurde vorgelegt und geprüft und von dem Protokoll der Revisions-Kommission wurde Kenntnis genommen. Die Rechnung wurde festgesetzt: in Einnahmen: 30.984,29 Mark; in Ausgaben: 24,545,21 Mark; mithin Bestand: 6.439,08 Mark; Reste: 2.882,57 Mark. Dem Rendanten wurde vorbehaltlich der Erledigung der gezogenen Erinnerungen Entlastung erteilt. - Früher stand da: Decharge.
TOP 2: Der Witwe Franz Klauke wurde zur Zahlung ihres rückständigen Hirtenlohnes für das Rechnungsjahr 1902 eine Unterstützung von 11,60 Mark gewährt. - Sterberegister: Franz Klauke, Waldarbeiter, gest. 8,11,1901, LA 46 J. (eigentlich zu jung; verunglückt beim Baumfällen?). Ehefrau Maria geb. Kohsmann. 1901: Alte Haus Nr. 166 / Alter Weg; oder: Am Rotbusch 19.
TOP 3: Die Wasserwerkskassen-Rechnung nebst Belege (freienohlerisch original mit ä geschrieben) wurde vorgelegt und geprüft. Es fand sich nichts zu erinnern (einzuwenden) und es wurde dem Rendanten Entlastung erteilt. Die Rechnung schließt in Einnahmen und Ausgaben mit 2.138,41 Mark ab.
TOP 4: Von dem Verlangen der Ablösung der auf die den Grundstücken des Müllers J. Ante ...(1 Wort nicht korrekt lesbar) Erbpacht wurde Abstand genommen. - Gründe sind nicht aktenkundig.
TOP 5: Die Anlage eines eisernen Geländers an der Hügelstraße soll nach dem vom Bauunternehmer Kehsler abgefertigten Kostenanschlag zum Verding gebracht werden. - Neuanfertigung nach einem nicht aktenkundigen Unfall?
TOP 6; Die Übertragung des Jagdschutzes von Seiten der Freienohler Jagdgesellschaft an den Waldwärter Schmidtke wurde genehmigt.
TOP 7: Von dem Prozess Hermes wurde Kenntnis gegeben. - Inhaltlich nicht aktenkundig.
TOP 8: Dem Auktionator Bönner zu Grevenstein wird zur Bezahlung seiner Umsatzsteuer der beantragte Ausstand von 14 Tagen bewilligt unter der Bedingung, dass sein Bruder Franz Bönner in Altenhellefeld für Betrag und Kosten Bürgschaft leistet.
TOP 9: Die Gemeinde-Vertretung bittet um Antwort auf den am ...(Textlücke) gefassten Beschluss auf Concessionierung einer Apotheke in Freienohl. Die Gemeinde erklärt sich bereit: (1.) Ein Haus mietweise zu stellen; (2.) einen Apotheker, der zur Übernahme bzw. Verwaltung der Apotheke bereit und geeignet ist, namhaft zu machen und (3.) verpflichtet sie (die Gemeinde) sich, die Apotheke, falls in den nächsten Jahren eine staatliche Betriebssteuer für Apotheken eingeführt wird, diesen Bestimmungen zu unterwerfen und Sicherheit dafür zu leisten, dass dieses auch von dem Apotheker bzw. Apothekenverwalter geschieht. - Teil-Punkt 3. am Rand notiert: ohne Vorsitz des Amtmanns.
Am 30. Mai 1904
TOP 1: Es wurde dem Schmied Düring die Einfriedung der Hügelstraße zum Gebot von 269 Mark zugeschlagen.
TOP 2: Zu den Kosten der Kanalisation an der Chausseestraße von Feldmann bis zur neuen Schule sollen die Anlieger in der Weise beitragen, dass sie von Durchschnitts- Anschaffungskosten der Rohre 60 % an die Gemeinde erstatten. - Hauptstr. 33: Franz und Elsa Feldmann bis zum alten Feuerwehrhaus.
Am 14. Juni 1904
TOP 1: Der Antrag Löbach um Erlaubnis zur Erteilung von Angelscheinen wurde abgelehnt und wird hiermit auf den Fischereivertrag verwiesen.
TOP 2: Dem Otto Geihsler soll ein weiterer Ausstand zur Zahlung von Holzkaufgelder aus 1903 nicht erteilt werden. - Einzelheiten sind nicht aktenkundig.
TOP 3: Die zur Einfriedigung des Interessenten Steinbruchs erforderlichen Stangen sollen aus dem Gemeindewald frei abgegeben werden.
TOP 4: Folgende Steuer-Reklamationen wurden zur Berücksichtigung empfohlen und zwar: (1.) Fabrikarbeiter Johann Kohsmann, (2.) Waldarbeiter Anton Pöttgen, (3.) Fabrikarbeiter: … Altenwerth, (4.) Fabrikarbeiter Adam Schulte, (5.) Fabrikarbeiter Johann Klauke, (6.) Fabrikarbeiter Theodor Nolte, (7.) Fabrikarbeiter Franz Vernholz: um je eine Stufe zu ermäßigen. Die Gemeinde-Einkommensteuer für 1904 sollen niedergeschlagen werden (1.) für Waldarbeiter Anton Stirnberg, (2.) für Witwe Louis Storm.
TOP 5: Die Wassersteuer des H. Becker wurde von 10 Mark auf 7 Mark herabgesetzt.
Am 2. Juli 1904
TOP 1: Dem Bauunternehmer Gebr. Rocholl wurden als Mindestfordernde die Lieferung und Arbeiten zur Kanalisation an der Provinzialstraße übertragen.
TOP 2: Die Gemeinde-Kommunalsteuer des Schaufelmachers Johann Lenze soll niedergeschlagen werden.
TOP 3: Die Steuer-Reklamation der Margarethe Schwer wurde an den Amtmann zur endgültigen Entscheidung zurückgegeben.
TOP 4: Der Uhrmacher J. Feische wurde für das laufende Steuerjahr 1904 zu einer Wassersteuer von 2 Mark veranlagt. - Alte Haus-Nr. 1 / Hauptstraße, damals Hötte später Hirsch-Apotheke. Wahrscheinlich gerade zugezogen.
TOP 5: Die Gemeinde bewilligt die Mittel zur Anlage von vier Bodenzimmer und zwei Aborten in der neuen Schule.
TOP 6: Dem Schmiedemeister Caspar Düring soll auf die Einfriedigungsarbeiten an der Hügelstraße eine Abschlagszahlung von 250 Mark gewährt werden.
TOP 7: Die Kosten für die Abortsanlagen im Pfarrhaus sollen auf die Gemeinde übernommen werden.
TOP 8: Die Kosten für die Einfriedigung am Garten des Küsterhauses wurden auf die Gemeinde übernommen.
TOP 9: Die Fachwände am Küsterhaus nach dem Gördes´schen Haus hin sollen dem Antrag des Gördes gemäß verputzt und geweißelt werden.
TOP 10: Dem Gemeinde-Waldwärter Schmidtke wird gestattet, die unter kirchlicher Verwaltung stehenden Waldungen gegen eine jährliche Vergütung von 25 Mark mit zu beaufsichtigen.
TOP 11: Die Wassersteuer des Fuhrmanns Karl Geihsler wurde pro 1904 auf 6 Mark herabgesetzt. - Alte Haus-Nr. 127 / Hauptstraße neue Haus-Nr.36 (2012: Schubert)
Am 21. Juli 1904
TOP 1: Von dem Eingang der Pläne zu dem Elektrizitätswerk wurde Kenntnis genommen und wurden dieselben einer Besprechung unterzogen. - Inhaltliches ist hier nicht aktenkundig.
TOP 2: Der Gemeinde-Etat pro 1904 wurde geprüft und festgestellt in Einnahmen und Ausgabe auf 21.000 Mark belangend. Es wurde beschlossen, das Defizit zu decken durch Zuschlägen zu den Staatssteuern von 200 Prozent und zu der Betriebssteuer von 100 %.
TOP 3: Der Neben-Haushaltsplan der gewerblichen Fortbildungsschule wurde vorgelegt und auf 1.210 Mark festgesetzt.
TOP 4: Der Neben-Haushaltsplan für die Hude-Kasse wurde vorgelegt und festgesetzt auf den Betrag von 900 Mark. Ob die strittigen Kosten von 217,50 Mark für Hude-Reinigung an Helnerus und Genossen bezahlt, der Hude-Kasse oder der Gemeindekasse zur Last fallen, soll durch den Amtmann mit dem Spezial-Kommissar festgestellt werden.
TOP 5: Auf Antrag des Vorsitzenden wurde beschlossen, dem Vaterländischen Frauen-Verein aus dem Besitztum der politischen Gemeinde einen für eine größere Kranken-Anstalt geeigneten Platz zu schenken und dabei die Erlaubnis zu erteilen, dass Kranke die benachbarten Gemeinde-Waldungen zu benutzen und Wandelpfade dazu einzurichten. - Es blieb bei diesen guten Plänen.
TOP 6: Für das Steuerjahr 1904 wird die Zellstoff-Fabrik Wildshausen zu 30 Mark Einkommensteuer veranlagt.
TOP 7: Es wurde davon Kenntnis genommen, dass die Schul-Urkunde von Grevenstein über 10.000 Mark von dem Kreisausschuss nunmehr genehmigt ist. - Einzelheiten sind nicht aktenkundig.
TOP 8: In Folge des Wassermangels soll die Wasserleitung zeitweise gesperrt werden. Ferner sollen sofort Erhebungen angestellt werden, in welcher Weise ein genügender Wasserzufluss beschafft werden kann. - Mehr ist nicht aktenkundig.
TOP 9: Die Übernahme der Handwerkskammer-Beiträge auf die Gemeindekasse wurde abgelehnt. - Gründe sind nicht aktenkundig.
TOP 10: Es soll versucht werden, von dem Holzhändler Ferdinand Pöttgen die strittigeParzelle am Küsterhaus käuflich zu erwerben und es wird der Amtmann in Gemeinschaft mit dem Gemeinde-Vorsteher hiermit beauftragt.
Nachträglich wurde beschlossen, die Schaf-Hude zum Preis von 50 Mark dem Schäfer Severin zu Hellefeld für die Winterperiode 1904/05 zu verpachten.
Am 28. Juli 1904
In der außerordentlichen Sitzung … wurde beschlossen wie folgt: Der Ingenieur Fr. Dihselhoff soll zur Feststellung der Höhenlage und der Wassermengen behufs Anlage weiterer Wasser-Gewinnungen nach hier kommen. Die weiteren Vorarbeiten sollen einem weiterem Beschluss vorbehalten bleiben.
Am 10. August 1904
TOP 1: Die zum Weißeln der Schulzimmer trotz Ausschreibung Angebote nicht erfolgt sind, wird der Gemeinde-Vorsteher beauftragt, diese Arbeiten vornehmen zu lassen.
TOP 2: Der Antrag des Bullen-Halters Düring soll dahin Berücksichtigung finden, dass die Gemeinde sich einverstanden erklärt, wenn der mit Düring geschlossene Vertrag vor der festgesetzten Zeit gelöst wird, jedoch … (nicht korrekt lesbar) falls Düring sich mit seinem Nachfolger so einigt, dass der Gemeinde keine Nachteile entstehen.
TOP 3: Die Wassersteuer des August Molitor wird für 1904 von 5 Mark auf 4 Mark herabgesetzt.
TOP 4: Behufs Vornahme der Vergrößerung der Wasser-Gewinnung soll mit dem betreff. Grundbesitzern vorher eine Einigung wegen Benutzung der Grundfläche vereinbart werden.
Am 13. August 1904
In der außerordentlichen Sitzung … wurde verhandelt und beschlossen wie folgt:
TOP 1: Das Angebot der Zellstoff-Fabrik Wildshausen um Gemeinde-Einkommen- und Gewerbe-Steuer für die nächsten 6 Jahre pro 1904 bis einschließlich 1909 jährlich ein Fixum von 100 Mark zu zahlen, wurde angenommen.
TOP 2: Es wurde beschlossen, die Wasserwerks-Erweiterung nach dem Dihselhoff´schen Projekt vom 5. August d.J. auszuführen, jedoch soll anstatt Mannesmanns-Rohre gusseiserne Rohre verwendet werden. Diejenigen Grundbesitzer, mit welchen keine gütliche Einigung erzielt wird, sollen enteignet werden. Bei diesem Beschluss war der Gemeinde-Verordnete Noeke als beteiligter Grundbesitzer abgetreten (hatte den Raum verlassen).
TOP 3: Zur Instandsetzung des Krieger-Denkmals wurde eine Beihilfe von 50 Mark bewilligt.
Am 20. August 1904
TOP 1: Der vom Gemeinde-Vorsteher Kehsler entworfene Vertrag mit dem Bullen-Halter fand die Genehmigung der Versammlung. Dem Fuhrmann Franz Bruchhage wurde das Halten der Zuchtbullen gemäß obigen Vertrags übertragen. - Der Vertrag ist nicht aktenkundig.
TOP 2: Der mündlich gestellte Antrag des Müller Ante um Wege-Besserung soll gelegentlich Berücksichtigung finden. - Ein Grund ist nicht aktenkundig.
TOP 3: Die Gemeinde ist erbötig (bereit), den Gebr. Stirnberg Grund zu verkaufen und zwar hinter dem Haus und der Abfuhr einen 20 Meter breiten Streifen und ...(1 Wort nicht korrekt lesbar) anschließend unter seinem Garten eine Spitze bis auf 30 Meter Abstand mit der nördlichen Gartengrenze. Die Gemeinde verlangt dafür einen Kaufpreis von 15 Mark pro Rute und ferner die Abgabe des nördlichen Teils seines Gartens an die Gemeinde in einer Frontlänge von 30 Meter in der ganzen Gartenbreite. Hierfür zahlt die Gemeinde 25 Mark pro Rute. - 1 Rute = 3,80 m Länge; 1 Quadrat-Rute = 14,2 m².
TOP 4: Die Beschlussfassung über die weiteren Wassergewinnungs-Anlagen wurde zurückgestellt. - Ein Grund ist nicht aktenkundig.
TOP 5: Die Neuverpachtung der sämtlichen Gemeindegrundstücke soll im Laufe des Monats September stattfinden.
TOP 6: Die Gemeinde-Vertretung fand es nicht für angemessen, wenn der Gemeinde-Förster schon jetzt im Laufe seines Probejahrs den Jagdschutz in der Wennemer Jagd übernimmt. - Ein Grund ist nicht aktenkundig. Erinnerungen an Förster Ganzcarsky?
TOP 7: Auf Vortrag des Gemeinde-Vorstehers Kehsler wurde von den eingegangenen Apotheker-Meldungen Kenntnis genommen und beschlossen, dem Apotheker Fell in Rauxel dem Herrn Regierungs-Präsidenten zur Konzessions-Erteilung vorzuschlagen. Ferner wurde beschlossen, dem Fell ein geeignetes Haus nebst Einrichtung und Vorräten gegen angemessene Vergütung zur Verfügung zu stellen und ihm für die ersten 5 Jahre ein Netto-Einkommen von 4.800 Mark zu garantieren.
TOP 8: Die Gemeinde-Vertretung ist mit der Vereinbarung, welche heute vor dem Amtmann von dem Ferdinand Pöttgen einerseits und dem Gemeinde-Vorsteher Kehsler und dem Amts-Beigeordneten Tönne als Vertreter der Gemeinde Freienohl andererseits zwecks Beseitigung des Streites am Küstereihaus getroffen worden ist, einverstanden.
Am 24. August 1904
In der heutigen außerordentlichen Sitzung... wurde verhandelt und beschlossen wie folgt:
TOP 1: Der am 22. August d.J. zwischen der Gemeinde und dem Tischlermeister Johann Stirnberg abgemachte Grundstücksaustausch wurde genehmigt. - Das Wort Tischler ist neu. - Tischlermeister Johann Stirnberg, 1895 und 1900: Alte-Haus-Nr. 131, Hauptstraße; 1907: Alte Haus-Nr. 235, Hauptstraße.
Am 1. September 1904
TOP 1: Der unterm 17. August und 1. September zwischen dem Amtmann Göpfert und dem Landwirt Noeke abgeschlossene Vertrag fand die Genehmigung der Versammlung. - Der Inhalt ist nicht aktenkundig.
TOP 2: Die Vergrößerung der Wassergewinnung soll auf Grundlage des von Ingenieur Dihselhoff und Bauunternehmer Kehsler aufgestellten Kostenanschlags zur öffentlichen Submission ausgeschrieben werden. Die Bauleitung wird dem Ingenieur L. Dihselhoff übertragen. Die Bekanntmachung soll im Central-Volksblatt und der Westdeutschen Zeitung veröffentlicht werden.
Die Vergrößerung durch das Tönne´sche Siepen soll vorläufig nicht zur Ausführung gebracht werden. - 1901, 1907: Kaspar Tönne, Postverwalter, Gastwirt; Ehefrau Karolinie geb. Schnapp; Alte Haus-Nr. 85, Hauptstraße 43, Gasthof zur Post / „Hölle“.
Am 16. September 1904
TOP 1: Der Gemeinde-Vorsteher wird beauftragt, die Anfuhr von Kohl-Asche auf die Trottoir anlegen an der Chausseestraße zu besorgen.
TOP 2: Zufolge Verfügung des Königl. Landrats vom 26. August d.J. J.N. II 3015 soll mit dem Bullenhalter Bruchhage wegen Haltung eines dritten Zuchtbullens unterhandelt werden.
TOP 3: Der Antrag von Bruchhage wegen Drainierung eines Gemeindegrundstücks wurde vertagt.
TOP 4: Der Weg vom Sunderweg zur Mühle soll vorläufig nicht gebessert werden sondern nur die Seitengräben ausgehoben werden. - Gründe sind nicht aktenkundig; knappe Finanzen? Mühle Ante – Giesmecke.
TOP 5: Dem Caspar Altenwerth wird der Anschluss an die Wasserleitung gegen Zahlung der Anschlussgebühr von 5 Mark genehmigt. - Alte Haus-Nr. 54 / Krumme Straße 4, 6.
TOP 6: Der Antrag des Anton Hömberg um Ermäßigung der Kommunalsteuer wurde abgelehnt. - Ein Grund ist nicht aktenkundig.
TOP 7: Aufgrund der mitgeschriebenen Wassergewinnungs-Arbeiten und infolge desselben abgegebenen Angebots des Unternehmers Johann Kremer zu Dinschede vom 14. September d.J. wurde demselben der Zuschlag erteilt. Die Überweisung der Baustelle soll durch den Bauleiter Herrn Dihselhoff im Laufe des 17. d.M. erfolgen. Ebenfalls soll ein diesbezüglicher Vertrag mit demselben abgeschlossen werden. Die gemäß den Bedingungen zu stellende Kaution hat der Unternehmer zu Beginn der Arbeit zu hinterlegen. Die spezielle Beaufsichtigung der Wassergewinnungsarbeiten übernehmen der Gemeinde-Verordnete Noeke und Gemeinde-Vorsteher Kehsler. Auf Erfordern wird der Bauleiter an Ort und Stelle das Nötige anordnen. Bemerkt sei noch, dass der Angebots-Betrag des Unternehmer Kremer gleich 6.024 Mark ist.
Am 27. September 1904
TOP 1: Der Herr Amtmann wird beauftragt zu ersuchen, zwischen dem seitherigen Bullenhalter Düring und dem Franz Bruchhage betreff Bullenhaltung eine Einigung zu erzielen. Gegebenenfalls ist die Gemeinde erbötig (bereit), eine einmalige Gebühr bis zu 25 Mark zu zahlen.
TOP 2: Der Antrag der Eheleute Schulte zu Brilon um Erlass oder Ermäßigung von Umsatzsteuer wurde abgelehnt. - Ein Grund ist nicht aktenkundig.
TOP 3: Die Verpachtung der Grundstücke zum 15. Oktober1905 wird genehmigt mit Ausnahme folgender Pächter: (1.) Johannes Zacharias mit 15 Mark; (2.) Fritz Pieper mit 2,50 Mark; (3.) Johannes Siepe mit 4,50 Mark; (4.) Bernhard Heckmann mit 2 Mark; (5.) F. Spindeldreher mit 2 Mark. - Anstatt des Anbieters Otto Geihsler mit 60 Mark soll der Franz Bruchhage unter beiderseitiger Einwilligung als Anpächter angenommen werden.
TOP 4: Es wurde Kenntnis von der Klage des Holzhändlers Ferdinand Pöttgen gegen die Gemeinde in Betreff des Küsterbaues genommen und (es) soll der Herr Amtmann und der Gemeinde-Vorsteher mit dem Anwalt dieserhalb Rücvksprache nehmen. - Einzelheiten sind nicht aktenkundig.
Wohl fehlerhafte Nummerierung: TOP 6: Der Firma Cosack u. Schenk u. Comp. In Arnsberg soll das in dem diesjährigen Hieb vorkommende Rollholz zu dem Angebote von 6 Mark pro Raummeter freihändig (?) abgetreten werden.
TOP 7: Dem Wirt Louis Bracht wurde in Anschluss an seinem Wald zum Holzabfuhrwege ein Streifen von circa 65 qm von dem Gemeindewald (Winterseite) gegen Zahlung von 25 Mark verkauft unter der Bedingung, dass die Mitbenutzung des Weges zur Holzabfuhr der Gemeinde gestattet bleibt.
TOP 8: Die Küche und das Schlafzimmer in der Wohnung der Lehrerin Brockmeyer sollen neue tapeziert werden und (es) soll der Gemeinde-Verordnete Kerstholt das Weitere veranlassen.
Am 31. Oktober 1904
TOP 1: Die Anträge Emmerich und Köster wurden abgelehnt. - Die Inhalte sind nicht aktenkundig, auch nicht, welcher Köster gemeint ist.
TOP 2: Der Antrag von 65,68 Mark für 1903 für Verpflegung der Maria Feldmann in der Irrenanstalt Marsberg soll niedergeschlagen werden. Es soll von weiteren Ersatz-Ansprüchen an den Vater der Kranken Abstand genommen werden. - Siehe Kapitel „Fürsorge+Seelsorge...“; Maria Feldmann geb. 31.11.1874; als „verstorben“ erklärt am 10.2.1942 (Nazi-Regime; siehe Extra-Kapitel: Euthanasie...).
TOP 3: Dem Bullenhalter Franz Bruchhage wurde gestattet, die Bullen zu leichten landwirtschaftlichen Arbeiten in mäßiger Weise zu benutzen. Er hat jedoch darauf zu achten, dass jeder Zeit ein Bulle zum Decken bereitsteht. - Aber das darf gemäß einer „Kirchen-Ordnung“ für Kinder nicht einsichtig sein.
TOP 4: Punkt 4 der Tagesordnung wurde abgesetzt. - Inhalt und Grund sind nicht aktenkundig. Die Kurrende sind nicht aktenkundig.
TOP 5: Die Wassersteuer für die Neubauten wurden festgestellt für: (1.) Wohnhaus H. Korte 18 Mark; (2.) Wohnhaus C. Altenwerth 21 Mark; ((3.) Schule Gebr. Rocholl 24 Mark; (4.) Stall Schmied Caspar Düring 1 Mark; (5.) Stall Fritz Schwefer Görs 1 Mark; (6.) Stall Fritz Feldmann 1,50 Mark; (7.) Stall Gustav Helnerus 1 Mark. - Der Grund für die unterschiedlichen Beträge ist nicht aktenkundig.
TOP 6: Das unter laufende Nr. 52 Plan 185 an Wiesemann verpachtete Grundstück am Mühlenberg wurde anderweitig an Franz Eickelmann für jährlich 16 Mark verpachtet. Dem Fritz Pieper soll das von ihm seither angepachtete Gartengrundstück demselben für die folgenden Pachtgründe zum Preis von 4,50 Mark pro Jahr weiter verpachtet werden. - Weitere Einzelheiten sind nicht aktenkundig.
Am 6. November 1904
Eine außerordentliche Sitzung mit Vorsitz vom Amtmann Göpfert. Es wurde beschlossen, dem Schachtmeister Caspar Pöttgen mit der Spezial-Beaufsichtigung bei Anlage der Erweiterung der Wassergewinnung zu betrauen.
Am 25. November 1904
TOP 1: Der Antrag des Unternehmers Kremer um Verlängerung der Baufrist der Wasserleitung soll bei der Abrechnung Berücksichtigung finden.
TOP 2: Die weitere Anlage von Wassergewinnung im Tönnen Siepen soll bis auf weiteres vertagt werden. - Tönnen Siepen = Katersiepen? Der Name Katersiepen taucht um 1902 auf, vielleicht erst als Kaisers-Siepen (zur Kaiser-Wiese hinunter); das Siepen war schon bekannt.
TOP 3: Zur Deckung der Kosten für die erweiterte Wassergewinnung und der noch vorhandenen Schulden der Wasserwerkskasse soll bei der Amtssparkasse ein Darlehen von 8.000 Mark aufgenommen werden.
TOP 4: Dem Antrag Emmerich soll Folge gegeben werden. - Ein Inhalt ist nicht aktenkundig.
TOP 5: Punkt 3 Der Tagesordnung wurde abgesetzt. - Grund ist nicht aktenkundig.
TOP 6: Die Wassersteuer für den Bau des Fritz Schwefer gnt. Görs im Betrag von 1 Mark wurde niedergeschlagen. - Ein Grund ist nicht aktenkundig.
TOP 7: Die Hundesteuer von 2,50 Mark des Dr. Steimann wurde niedergeschlagen. - Der Arzt Dr. Steimann (Bruder des Pfarrers Steimann) war noch jung, d.h. er verdiente wohl noch nicht viel, und bei nächtlicher Visite mag ein Begleit-Hund sinnvoll gewesen sein.
TOP 8: Dem Pflastermeister Gieseke sollen die 136 Mark zurückgehalten, in Kaution ausgezahlt werden. Der zurückgehaltene Betrag von 50 Mark für nicht vorschriftsmäßig gesetzte Bordsteine soll ausgezahlt werden, wenn die Provinzial-Verwaltung mit der Arbeit einverstanden ist.
TOP 9: Außer der bereits gemachten Abschlagszahlung von 400 Mark soll dem Unternehmer Rocholl der Rest nach gemachter Abrechnung gezahlt werden.
TOP 10: Für die Personenstands-Aufnahme wurden 20 Mark bewilligt. - Seit Jahren der gleich hohe Betrag von 20 Mark; ist Freienohl nicht größer geworden?
TOP 11: Der Hauungs- und Cultur-Plan wurde nach Vorlage der Forstbehörde genehmigt.
Am 21. Dezember 1904
TOP 1: Die Verteilung der Hütungskosten soll auf alles vorgetriebene Rindvieh ohne Unterschied zu gleichen Teilen erfolgen. - Hintergründe dieses Beschlusses sind nicht aktenkundig.
TOP 2: Die Hundesteuer des Caspar Becker wurde niedergeschlagen sowie auch die in der Restliste näher bezeichneten Posten. - Gründe und Einzelheiten sind nicht aktenkundig, auch nicht, welcher Caspar Becker gemeint ist (Caspar Becker, Zimmermann, Alte Haus-Nr. 113; Caspar Becker, Ackersmann, Alte Haus-Nr. 38).
TOP 3: Es soll Abstand von einer Koventionalstrafe gegen den Unternehmer Kremer genommen werden, falls Kremer für den Aufseher Pöttgen für 8 Arbeitstage 32 Mark Tageslohn zahlt.
TOP 4: Zur Ableitung des Brach- und Wege-Wassers im Buchholz-Siepen soll Caspar Pöttgen mit noch 2 Arbeitern die notwendigen Arbeiten ausführen.
TOP 5: Dem Unternehmer Kremer soll eine weitere Abschlagszahlung von 2.000 Mark gegeben werden.
TOP 6: Der Antrag Pieper um einen Steuererlass wurde abgelehnt. - Ein Grund ist nicht aktenkundig.
TOP 7: Der Antrag des Gesangvereins Cäcilia um Erlass von Lustbarkeitssteuer wurde abgelehnt. - Ein Grund ist nicht aktenkundig.
TOP 8: Der Antrag des Rohr-Meisters Hauhs um Erhöhung seiner Vergütung auf 200 Mark wurde vorläufig abgelehnt. Er würde jedoch in Folge des Wassermangels in diesem Jahr eine besondere Vergütung von 60 Mark bewilligt.
TOP 9: Der Holzverkauf vom 19. d.M. wurde genehmigt. Das nicht verkaufte Eichen-Grubenholz soll dem Holzhändler Schwefer zu 14 Mark pro Festmeter zugeschlagen werden.
Es übernahm der Herr Amtmann Göpfert den Vorsitz:
TOP 10: Der Antrag des Rendanten Bracht wurde dahin ausgelegt, dass eine Verpflichtung zur Zahlung einer Vergütung für die Prüfung der Wasserwerkskasse nicht anerkannt wird. Es wurde deshalb von Zahlung einer Gratifikation abgesehen. Die Versammlung ist jedoch geneigt, die Frage nochmals näher zu beraten.
TOP 11: Die Wassersteuer des Clemens Tönne wurde pro 1904 um 2 Mark ermäßigt. - Ein Grund ist nicht aktenkundig.
TOP 12: Die Gemeinde Freienohl tritt dem Vaterländischen Frauenverein Freienohl bei mit dem Jahresbeitrag von 10 Mark.
TOP 13: Der Freiwilligen Feuerwehr wurde eine Beihilfe zu den Verbundskosten von 7,50 Mark bewilligt.
TOP 14: Die Verteilung der Kanalisationskosten wurde von der Tagesordnung abgesetzt. - Ein Grund ist nicht aktenkundig.
TOP 15: Es soll bei der Königl. Regierung der Antrag gestellt werden, eine Neu-Taxierung eines Teils des Waldes vorzunehmen, um anstatt der seit Jahren nicht mehr zuwächsigen (nachwachsenden) Bestände eine neue Aufforstung vornehmen zu können.
TOP 16: Die Eichen in der Cultur am Hömberg sollen nach näherem Benehmen (Beraten, Vereinbaren) mit der Forstbehörde öffentlich verkauft werden.
Am 7. Januar 1905
TOP 1: Der neugewählte Gemeinde-Verordnete Flinkerbusch wurde in das Amt als Gemeinde-Verordneter eingeführt. - „eingeführt“: vielleicht auch ein Deck- und Schlüssel-Wort für einen kleinen festlichen Umtrunk...
TOP 2: Die Gemeinde-Verordneten erkennen an, dass der Gemeinde-Vorsteher Kehsler benachrichtigt ist, die Stelle als Gemeinde-Vorsteher zu kündigen, wie solches von demselben zum 1. Januar d.J. geschehen ist. - Gründe, Einzelheiten sind nicht aktenkundig.
Am 17. Januar 1905
TOP 1: Zum Gemeinde-Vorsteher wurde einstimmig Herr Amtmann Göpfert gewählt.
TOP 2: (a) Die Rechnung des Unternehmers Kehsler zur Wasserwerkskasse im Betrag von 20,10 Mark wurde genehmigt und soll auf die Wasserwerkskasse angewiesen werden. (b) Die Rechnung desselben betreff Gemeindesachen im Betrag von 177,98 Mark wurde genehmigt und kann auf die Gemeindekasse zur Zahlung angewiesen werden.
TOP 3: Der am 16. d.M. stattgefundene Holzverkauf wurde genehmigt. Das Rollholz 52 Meter soll der Firma Cosack u. Schenk zu Arnsberg zum Preis von 6 Mark pro Meter zugeschrieben werden.
TOP 4: Dem Müller Ante soll eine Buche zum Schlachtbaum (Wehr = Schlacht, Schlagbaum, Grenze) gegen Taxe aus dem diesjährigen Hieb im Distrikt Hohler Knochen freifündig (!) abgegeben werden.
Am 26. Januar 1905
TOP 1: Da der Herr Amtmann Göpfert sich zur Annahme der auf ihn gefallenen Wahl als Gemeinde-Vorsteher bereit erklärt hat, beschließt die Versammlung, die Dienstzeit auf 6 Jahre, anfangend mit dem 1. Januar 1905 und endend am 31. Dezember 1910 festzusetzen. Als Dienstunkosten wurden ferner pro Jahr 250 Mark vorläufig bewilligt. Dieser Beschluss fand unter Vorsitz des stellvertretenden Gemeinde-Vorstehers Kückenhoff statt.
TOP 2: Der Antrag Tönne Nr. 3 der Tagesordnung betreffend Wasseranschluss und Nr. 4 der Tagesordnung Verteilung der Anlagekosten der Kanalisation wurde bis zu einer späteren Beschlussfassung vertagt. - Gründe sind nicht aktenkundig.
TOP 3: Zur Prüfung der Jahresrechnung wurde der stellvertretende Gemeinde-Vorsteher Kückenhoff und der Gemeinde-Verordnete Tönne ernannt.
TOP 4: Der Antrag Rocholl auf Ermäßigung der Wassersteuer wurde abgelehnt. - Nicht aktenkundig ist der Vorname, der genau gemeinte Rocholl.
Am 14. Februar 1905
TOP 1: Die Wassersteuer pro 1905 wurde mit . (der Betrag ist nicht aktenkundig) festgestellt.
TOP 2: Für die Reparatur des Brumlingser Weges soll demnächst ein Kostenanschlag angefertigt werden und soll hiermit Wegebau-Unternehmer Flinkerbusch beauftragt werden.
TOP 3: Es wird beschlossen, die Konzession zur Anlage eines Stau-Werkes in der Ruhr beim hiesigen Bahnhof nachzusuchen zum Zweck des demnächstigen (!) Verkaufs. - Weitere Inhalte sind hier nicht aktenkundig.
TOP 4: Von dem Verkauf des Gemeinde-Waldes wurde Abstand genommen und es sollen in dieser Sache weitere Verhandlungen nicht mehr stattfinden. - Inhalte und Gründe sind nicht aktenkundig.
TOP 5: Dem früheren Beschluss des Schulvorstandes, von den fremden Schulkindern die Selbstkosten als Schulgeld zu erheben wurde beigetreten (zugestimmt). Die Selbstkosten wurden auf 25 Mark pro Schulkind festgesetzt. - „Fremde Schulkinder“: aus der Gemeinde Calle: Olpe, Wennemen, Giesmecke (Glasfabrik) und Köster (am Bahnhof).
TOP 6: Die Waldbesitzer der Wennemer Mark sollen für die Benutzung des Gemeindeweges zur Giesmecke (Sunderweg) (so auch in der Akte) zu Prinzipial-Beiträgen herangezogen werden.
TOP 7: Das Hudegeld für die Kuh des Johann Korte für 1904 wurde niedergeschlagen. - Ein Grund ist nicht aktenkundig.
TOP 8: Die Witwe Ludwig Storm soll für die Reinigung der Fortbildungsschule pro Monat 1,50 Mark erhalten. - Sterberegister: Ludwig Storm, Fabrikarbeiter, gest. 11. Februar 1904, LA 37 J. - Heiratsregister: Ludwig Storm Heirat mit Catharina Wiesehöfer aus Glösingen am 7.10.1893. Mögliche Kinder konnten nicht aktenkundig gemacht werden.
TOP 9: Es sollen 20 Prozent der Umsatzsteuer der Amtskasse überwiesen werden, solches sollen alle Gemeinden des Amtes beschließen.
TOP 10: Die Kaution der Gebr. Rocholl betreffend Reparatur am Küsterhaus soll zurück gezahlt werden.
Am 24. Februar 1905
TOP 1: Der Holzverkauf vom 17. d.M. wurde genehmigt.
TOP 2: Dem Holzhändler Schwefer wurden 40 Stück junge Fichten (festbäumig) (korrekt gelesen?) aus dem Distrikt Küppel zum Preis von 6 Mark abgegeben.
TOP 3: Die Bürgschaft des Franz Gördes in Olpe für 4 Meter Buchen Brennholz wurde angenommen, jedoch soll die Zahlung innerhalb 14 Tagen erfolgen, da das Holz bereits abgefahren ist.
TOP 4: Dem Holzhändler Anton Köster soll für die gekauften Buchen ein Zahlungs-Ausstand bis 1. August bewilligt werden, falls Köster bevor Beginn der Abfuhr einen sicheren zahlungsfähigen Bürgen stellt.
TOP 5: Die Gemeinde ist einverstanden, wenn die im diesjährigen Hauungsplan zum Hieb gestellten Eichen zurückgestellt und statt dessen der Abtrieb der Buchen im Distrikt 6 c vorgenommen wird.
TOP 6: Es wird beschlossen, den Fluchtlinienplan beim Neubau des Adolf Feldmann durch den Haus-Inspektor Visarius (?) abändern zu lassen unter den alten Bedingungen, wenn Feldmann die Kosten trägt. - Ausführliches zum Fluchtlinienplan ist nicht aktenkundig.
TOP 7: Dem Holzhändler Johann Schwefer soll auf das Angebot von 15 % über die Taxe der Windbruch in den Kiefern an der Heidjahr und in den Fichten bei der Sägemühle freifündig überlassen werden.
Am 14. März 1905
TOP 1: Die Rechnung für 1903 wurde vorgelegt und festgestellt, vorbehaltlich der Erledigung der gezogenen Notaten: in Einnahmen: 39.729,28 Mark; in Ausgaben: 39.888,66 Mark, mithin Vorschuss: 159,38 Mark. Dem Rendanten wurde Entlastung erteilt.
TOP 2: Der Holzverkauf vom 10. d.M. wurde genehmigt.
TOP 3: Dem Holzhändler Schwefer soll das noch im Distrikt Küppel gefallene Rollholz circa 8 Meter zum gebotenen Preis von 6 Mark pro Meter freifündig überwiesen werden. -
TOP 4: Die Mittel für die Bekanntmachungs-Kosten für einen Abnehmer für das Ruhrgefälle oder der daraus erzielenden Kraft wurden bewilligt. - Mehr ist nicht aktenkundig.
Am 3. April 1905
TOP 1: Der am (offen gelassen) März abgehaltene Holzverkauf von Eichenschälholz wurde genehmigt. - Eichenschälholz: die Rinde ist abgeschält, damit das Eichenholz schneller trocknet.
TOP 2: Die Reparaturen an der (!) Pastorat-Gebäuden sowie die Anlage einer Waschküche nach dem vorgelegten Kosten-Anschlag wurde genehmigt und soll demnächst verdungen werden. Zur Anlage der Rohre zur Ableitung des Wassers entbietet sich der Wirt Kerstholt einen Beitrag von 25 Mark zu leisten, falls der Kirchenvorstand weiterhin gestattet, seine unterirdische Wasserleitung in diese Rohrleitung zu legen. - Ausführliches, Begründung sind nicht aktenkundig.
TOP 3: Die Gemeinde-Vertretung wünscht, dass der Förster Schmidtke vor seiner definitiven Anstellung das zweite Probejahr ableistet gemäß seiner bei seinem Dienstantritt übernommenen Verpflichtung.
TOP 4: Der Antrag der Apothekenbesitzer Schwarz und Dr. Osterholt in Arnsberg auf Hinausschiebung der Apotheke in Freienohl auf 4 – 5 Jahre wurde einstimmig und ganz entschieden abgelehnt.
TOP 5: Als Gemeinde-Hirt wurde die Frau Anton Mündelein zu den früheren Bedingungen und einem täglichen Lohn von 2,50 Mark angenommen. - Heiratsregister: Anton Mündelein Heirat mit Gertrud Brüggemann am 17.6.1899.- Vielleicht hat ihr Mann Anton eine besser bezahlte Arbeit bekommen.
TOP 6: Die Wald-Vorführung wurde abgelehnt. - Inhalt und Grund ist nicht aktenkundig.
TOP 7: Der Dr. Steimann soll als Schul- und Armen-Arzt vom 1. April d.J. ein Honorar von 150 Mark erhalten.
TOP 8: Wegen Reparatur des Brumlingser- und Sunder-Weges behufs Abgabe an den Kreis soll Rücksprache mit der Kreis-Wegebau-Verwaltung genommen werden und dann die nächste Vorlage wieder gemacht werden.
TOP 9: Die Witwe Louis (Ludwig) Storm soll für Reinigung und Heizung der Fortbildungsschule 1,80 Mark pro Monat gezahlt werden.
TOP 10: Dem Polizeidiener Falke soll für einen Polizeihund Steuerfreiheit gewährt werden.
TOP 11: Das von der Gemeinde Grevenstein zurückzuzahlende Kapital von 19.000 Mark soll vom 1. Mai ab bei der hiesigen Amtssparkasse wieder angelegt werden.
Am 27. April 1805
TOP 1: Der dritte Bulle soll dem hiesigen Bullenhalter Bruchhage zu halten ebenfalls übertragen werden. Er soll hierfür in bar 100 Mark erhalten und ein neuer Vertrag mit demselben auch bezüglich der beiden anderen Bullen auf 6 Jahre vom 1. April d.J. anfangend unter Zugrundelegung der Bedingungen des früheren Vertrages abgeschlossen werden.
TOP 2: Die Gemeinde ist keineswegs gewillt, für die Errichtung einer Apotheke hierselbst irgendwelche Opfer à fonds perdu (im Original unterstrichen) zu bewilligen, die die Herren Apotheken-Besitzer in Arnsberg nach ihrem Schreiben vom 4. d.M. zu verlangen scheinen. Sie ist nur bereit, für die Rentabilität der Apotheke einige Bürgschaft zu leisten. In welcher Weise und in welcher Höhe das zweckmäßig zu geschehen hat, kann natürlich jetzt noch nicht gesagt werden. Das kann vielmehr erst dann geschehen, wenn die anzuwendenden Kosten einigermaßen feststehen, z.B. Kaufgeld oder Miete für das Haus, Warenlager etc. Falls demnächst an die Gemeinde Ansprüche aus der Sicherheitsleistung gestellt werden, muss die Gemeinde zu einer genauen Nachprüfung des erhobenen Kaufpreises berechtigt und der Apotheken-Inhaber verpflichtet sein, sämtliche Bücher und Belege, auch der Mutter-Apotheke und erforderlichenfalls für mehrere rückwärtige Jahre vorzulegen. Die Gemeinde wünscht, dass der Errichter der Zweigapotheke jetzt baldigst an sie herantrete, und die Verhandlungen wegen Auswahl eines Hauses oder Bauplatzes nicht alleine eröffne, sondern auch schleunigst zum Ziele führe. Die Versammlung kann nicht umhin, auszusprechen, dass nach ihrem Gefühl die Herren Apotheken-Besitzer in Arnsberg die Verschleppungspolitik einzuschlagen scheinen. Sie bittet, dass dem ausdrücklich entgegengetreten und die Eröffnung der Filiale im kommenden Herbst, spätestens zum 1. Oktober geschehen werde. Andernfalls wird gebeten, die Konzessionierung einer Voll-Apotheke zu veranlassen.
Am 26. Mai 1905
TOP 1: Der Antrag H. Weber (Bebauungsplan) wurde bis zu einer Lokalbesichtigung vertagt. - Lokal... = Ortsbesichtigung.
TOP 2: Die Beaufsichtigung bei Anlage der Waschküche in der (!) Pastorat soll dem Bautechniker Becker zu Altenhellefeld übertragen werden. Die Klempnerarbeiten wurden dem Klempner Hauhs zu dem Angebot von 46,75 Mark zugeschlagen. Die beiden Arbeiten sollen nochmals zur engeren Submission zwischen Göckeler und Gebr. Rocholl gestellt werden und es soll der Mindestfordernde dann sofort den Zuschlag erhalten. Die Arbeiten müssen längstens zum 1. Juli d.J. fertig gestellt sein.
TOP 3: Der Antrag Caspar Geihsler betreff. Unterstützung wurde abgelehnt. - Ein Grund ist nicht aktenkundig.
TOP 4: Der Antrag des Rendanten Bracht wurde gemäß des diesseitigen Beschlusses vom 23. Dezember v. J. abgelehnt. - Ein 23. Dezember 1904 ist nicht aktenkundig, nur 21. Dezember 1904.
TOP 5: Der Antrag Bracht um Ermäßigung der Wassersteuer wurde abgelehnt. - S.o. 21. Dezember; mehr ist nicht aktenkundig.- Ein Wirt braucht viel Spülwasser.
TOP 6: Die Wassersteuer des Wirts A. Humpert wurde auf den Jahr-Satz von 15 Mark für das laufende Jahr vom 18. April ab auf 10 Mark festgesetzt. .- s.o. TOP 5.
TOP 7: Die Reste des Feuerwehrturmssollen der Freiwilligen Feuerwehr überwiesen werden. - Wo dieser Turm wohl war? Gemeint ist ein hohes Turm ähnliches Gerüst zum Aufhängen zum Trocknen der Schläuche nach einem Einsatz.
TOP 8: Auf Antrag des August Klönne zu Dormund wurde dem Gemeinde-Förster Schmidtke auf jederseitigen Widerruf die Erlaubnis erteilt, in den Jagdrevieren des Klönne den Jagdschutz mit zu besorgen; jedoch dürfen die Gemeinde-Interessen dadurch nicht benachteiligt werden. Bei Teilnahmen an den Jagden des Klönne soll Schmidtke jedes mal die Erlaubnis hierzu von dem Gemeinde-Vorsteher einholen.
TOP 9: In Sachen Pöttgen gegen Gemeinde betreff. Anbau des Küsterhauses wurde davon Erkenntnis zu Gunsten der Gemeinde Kenntnis genommen. - Inhalte sind nicht aktenkundig.
Am 13. Juni 1905
Es wurde über den Antrag des Zimmermeisters Weber verhandelt, ihn anstatt 9, 7 Meter von der Mittellinie des Alten Weges bauen zu lassen. Eine Ortsbesichtigung hatte vorher stattgefunden. Der Amtmann beantragte Abweisung des Weber´schen Antrags; derselbe wurde aber mit allen Stimmen gegen die Stimme des Amtmanns bzw. Gemeinde-Vorstehers angenommen. - Gründe sind nicht aktenkundig. Freiheit – Freienohl...
Am 29. Juli 1905
TOP 1: Der am 2. Juli über die Apotheke gefasste und nicht protokollierte Beschluss wurde nochmals vorgelegt und genehmigt. - Der Inhalt ist an dieser Stelle nicht aktenkundig.
TOP 2: Der Brumlingser Weg soll vorläufig notdürftig ausgebessert werden unter der Aufsicht des Wegebau-Unternehmers Flinkerbusch.
TOP 3: Für Aufstellung eines neuen Forst-Betriebsplans wurde ein Betrag von 260 Mark zur Verfügung gestellt.
TOP 4: Die Langelbrücke soll einer Reparatur unterzogen werden und soll das nötige Bauholz zur freifündigen Abgabe bei der Forstbehörde beantragt werden.
TOP 5: Die ausgeführten Reparaturen in der Pastorat einschließlich Anlage einer Badeanlagewurden genehmigt. - Da steht nicht: Bad-Anlage, was gewiss gemeint war.
TOP 6: Die Gemeindesteuer der Witwe Ferdinand Gahse wurde niedergeschlagen. Sterberegister: Ferdinand Gahse, Arbeiter, Maurer. LA 42 J., gest. 11. September 1902, tödlicher Arbeitsunfall? Nicht aktenkundig. Trauungsregister: Heirat am 23.6.1891 Ferdinand Gasse mit Elisabeth Spieler. (1891: außerdem: Bernwaed Gahse, Landwirt, mit Ehefrau Klara gnt. Schwer; 2 männl., 4 weibl. Bewohner) - Alte Haus-Nr. 30 / Bergstraße / Kerstholtsgasse.
Am 11. September 1905
TOP 1: Da der Ferdinand Bürger für einen zu 24 Mark angepachteten Garten nach wiederholter Aufforderung einen Bürgen nicht gestellt hat, soll der Garten anderweitig zur Verpachtung gestellt werden.
TOP 2: Die Gemeinde erkennt den Neubau der Langelbrücke als notwendig und (es) soll durch Libold in Holzminden ein vorläufiges Projekt erarbeitet werden und soll ein desfallsiger Beschluss demnächst erfolgen.
TOP 3: Die Armenunterstützung der Witwe Gaudenz Trumpetter wird vom 1. Oktober d.J. ab von 8 Mark auf 5 Mark pro Monat herabgesetzt. - Sterberegister: Gaudenz Trumpetter, Tagelöhner, LA 57 J., gest. 3.11.1897. Trauungsregister: Heirat am 13.6.1891 Gaudenz Trumpetter mit Henriette Höhmann aus Enste Pfr. Meschede. Wie, ob sich die Lebenssituation der Witwe gebassert hat, ist nicht aktenkundig.
TOP 4: Die Kommunalsteuer des Tagelöhners Anton Stirnberg im Betrag von 2,40 Mark wurde niedergeschlagen. - Ein Grund ist nicht aktenkundig.
TOP 5: Der Beschluss vom 21. Juli 1904 wurde dahin abgeändert, dass die vom Herrn Gemeinde-Verordneten Tönne neu aufgestellte Hude-Berechnung ohne Zuhilfenahme des Spezial-Kommissars anerkannt wurde; hierauf schulden die Hude-Interessenten zum 1. April 1904 597,87 Mark.
TOP 6: Das Weißeln der Schulzimmer der alten Schule und einige kleine Reparaturen an dem neuen Schulgebäude soll durch Bauunternehmer Heinrich Rocholl besorgt werden. Der Flur des neuen Schulgebäudes (später Amtshaus) soll in Höhe von 1,40 Meter in Ölfarbe gesetzt werden (kein Abschreibfehler). Diese Arbeit soll mindestfordernd an die hiesigen Anstreicher vergeben werden.
TOP 7: Für die Schulklasse des Lehrers Heinemann und für die gewerbliche Fortbildungsschule soll ein neuer Schrank beschafft werden zum Preis bis zu 75 Mark. Die Lieferung soll eventuell dem Schreiner Johann Stirnberg übertragen werden.
TOP 8: Die Prozess-Sache Hermes soll durch eine Kommission, bestehend aus dem stellvertretenden Gemeinde-Vorsteher Kückenhoff, den Gemeinde-Verordneten Tönne und Noeke geprüft und demnächst der Gemeindevertretung Bericht erstattet werden.
Am 23. September 1905
TOP 1: Der am 21. d.M. stattgefundene Holzverkauf wurde genehmigt.
TOP 2: Die am 21. d.M. stattgefundene Verpachtung von Wiesen und Gärten wurde ebenfalls genehmigt mit Ausnahme der 3 Parzellen von Johann Stirnberg angepachtete. Diese sollen dem Stirnberg jetzt zu einem Pachtbetrag von 70 Mark zugeschlagen werden.
TOP 3: Der Antrag des Försters Schmidtke auf unentgeltiche Überlassung des Armen-Gartens wurde abgelehnt. - Ein Grund ist nicht aktenkundig; auch nicht die Lage des Armen-Gartens.
TOP 4: Die Kosten für einen vorläufigen Kostenanschlag zum Neubau der Langelbrücke durch Libold in Holzminden in Höhe von 250 bis 300 Mark wurden bewilligt.
TOP 5: Zur Umsatzsteuerverordnung wurde nachfolgender Nachtrag zum Beschluss erhoben: Nachtrag zur Umsatzsteuerverordnung der Gemeinde Freienohl vom 28.4.1903 gemäß dem Beschluss der Gemeindevertretung vom 23. 9.1905: § 1: Die Paragraphen 9, 10, 11, 12 und 13 der Ordnung wurden dahin abgeändert, dass jedesmal an Stelle des Wortes Amtmann das Wort Gemeindevorstand zu treten hat. - § 2: Dieser Nachtrag tritt am Tag der Verkündigung in Kraft.
TOP 6: Die Kosten für Reparaturarbeiten an der Pastoratscheune und dem Küsterhaus in Höhe von 648,61 Mark wurden genehmigt.
TOP 7: Der frühere Förster Ganczarsky soll zur Rückzahlung den ihm vorschussweise gezahlten Pensionsbetrag von 75 Mark angehalten werden … Klage... (nicht korrekt lesbar).
TOP 8: Dem Schreiner Adolf Feldmann wurde für sein Wohnhaus der Anschluss an die Wasserleitung gegen Zahlung der Anschlussgebühr von 5 Mark genehmigt.
TOP 9: Dem Richard Neise wird ebenfalls der Anschluss seines Hauses an die Wasserleitung gegen Zahlung der Anschlussgebühr von 5 Mark genehmigt. Jedoch hat Neise gute stark gerundete (?) Rohre zum Anschluss zu verwenden; die alten von seiner früheren Privatleitung werden nicht für gut erachtet.
TOP 10: Die Anstreicher-Arbeiten in der neuen Schule sollen dem Anstreicher Kordel zu dem offerierten Preis für 3 mal Anstrich 48 Pfennig pro Quadratmeter, für 4 mal Anstrich 60 Pfennig übertragen werden.
Am 23. Oktober 1905
TOP 1: Wurde unter Vorsitz des stellvertretenden Gemeindevorsteher Kückenhoff verhandelt und beschlossen wie folgt: Die von Kückenhoff, Tönne und Noeke zufolge Gemeindebeschlusses aufgestellte Übersicht der erstandenen Kosten im Prozess Hermes wurde zur Kenntnis gebracht und beschlossen, den vormaligen Gemeindevorsteher Kehsler zur Erklärung bezüglich seiner Regelpflicht aufzufordern. Sodann wurde unter Vorsitz des Amtmanns weiter verhandelt. - Mehr ist hier nicht aktenkundig.
TOP 2: Der Engelhard Spieler hat an die Gemeinde von Flur Nr. (Text-Lücke) eine Grundrentevon jährlich 65 Pfennig kapitalisiert (?) mit 16,25 Mark zu entrichten. Diese Grundrente soll dem Spieler ohne Zahlung freigegeben und im Grundbuch aufgelassen werden, die Spieler in eines bezüglichen Entgegenkommens betreffend einer Wohnungsvermietung der Gemeinde in besagter Höhe einen Vorteil gewährt hat. - Mehr ist nicht aktenkundig.
TOP 3: Dem Johann Stirnberg sollen für sein Angebot von 62 Mark die betreffenden Acker- und Wiesen-Grundstücke verpachtet bzw. zugeschlagen werden.
TOP 4: Dem Wilhelm Bräutigam Sen. wurde die beantragte Armenunterstützung abgeschlagen, da Kinder zur Unterstützungspflicht heranzuziehen sind.
TOP 5: Das Küstergebäude soll als Lehrerwohnung zum Preis von 150 Mark jährlich angepachtet werden; ein diesbezüglicher Pachtvertrag soll in der nächsten Sitzung vorgelegt werden.
TOP 6: Der Antrag des Heinrich Geihsler (gnt. Göbel) um Nachlass von 6,25 Mark Pachtgelder wurde genehmigt. - Gründe sind nicht aktenkundig.
TOP 7: Aus der inzwischen auf den Namen der Gemeinde Freienohl berichtigtenParzelle Flur I Nr. 2231/725 soll die fortgeschriebene Parzelle Flur I Nr. 2258/725 in Größe von 64 qm zum Preis von 40 Mark an den Schuhmacher Franz Friedrich Kihsler aufgelassen werden. - Alte Haus-Nr. 80, Kirchhofstraße, 1900: 2 männl., 4 weibl. Bewohner; Heirat: am 1.6.1896 mit Theresia Schwefer.
TOP 8: Der Beschluss vom 14. November v.J., nach welchem die Parzelle Flur I Nr. 1965/778 an den Landwirt Johann Kückenhoff und die Parzelle Flur I Nr. …/783 an den Tagelöhner Johann Hecking aufgelassen werden soll, wird soweit zurückgezogen. Es sollen vielmehr die Spließparzellen (Parzellen mit einem Weg-Rand; Spleiss): 1. aus der alten Parzelle Flur I Nr. 2260/778 in Größe von 24 qm an die Witwe Ludwig Geihsler zum Preis von 2,40 Mark; 2. die fortgeschriebene Parzelle Flur I Nr. 2261/778 in Größe von 90 qm an Johann Kückenhoff zum Preis von 9 Mark; 3. die fortgeschriebene Parzelle Flur I Nr. 2262/778 in Größe von 86 qm zum Hügel-Wege. Aus der alten Parzelle Flur I Nr. 1819/783. 4. Die fortgeschriebene Parzelle Flur I Nr. 2263/783 in Größe von 8 qm an den Schmied Josef Schwefer zum Preis von 8 Mark; 5. die fortgeschriebene Parzelle Flur I Nr. 2264/783 in Größe von 36 qm an den Tagelöhner Johann Hecking zum Preis von 9 Mark übergehen. Die Kosten der Auflassung sind von Erwerbern in vorteilmäßiger (?) Höhe zu tragen.
TOP 9: Die Wassersteuer Nr. 1, 2 und 4 der Restliste wurde niedergeschlagen.. - Mehr ist nicht aktenkundig.
TOP 10: Die Rechnung der Wasserwerkskasse für 1904 wurde geprüft und abgeschlossen auf 9.291,50 Mark. Dem Rendanten wurde Entlastung erteilt.
TOP 11: Die Wassersteuer für die Neubauten pro 1905 wurde wie folgt festgesetzt: Heinrich Korte 1 Mark, Franz Kerstholt jetzt Schröder 21 Mark, Heinrich Weber Zimmermann 10 Mark, Adolf Feldmann Schreiner 16 Mark, Christian Hahne 3 Mark, Ehefrau Fritz Stirnberg 1 Mark, Tagelöhner Johann Korte 1 Mark, Franz Rocholl Oels 1 Mark, Handelsmann Anton Neise 1 Mark, Johann Mester 1 Mark, F.A. Göckeler / Pastorei (!) 1 Mark.
TOP 12: Der Antrag A. Fuchs wegen Ermäßigung der Wassersteuer wurde abgelehnt. - Ein Grund ist nicht aktenkundig.
TOP 13: Zum Wahlmann der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft wurde der Gemeinde-Verordnete Noeke gewählt.
TOP 14: Der Nachtrag zur Umsatzsteuer wurde vorgenommen.
TOP 15: Das Angebot der Actien-Bierbrauerei Paderborn um Ankauf des alten Bierkellers wurde abgelehnt.- Ein Grund ist nicht aktenkundig. - Ein Keller-Abteil in der Alten Schule diente als Bierkeller (vor Festen, Schützenfesten); auch die Arrestzelle wurde als Bierkeller benutzt.
TOP 16: Die Gemeinde ist einverstanden, dass die Kosten der … (nicht lesbar) von den Anlegern einzuziehen sind.
Am 25. November 1905
TOP 1: Die Rechnung der Hude-Kasse pro 1904 wurde geprüft und in Einnahmen 785, 50 Mark und in Ausgabe mit 650,91 Mark festgestellt. Es wurde dem Rendanten Entlastung erteilt.
TOP 2: Die Gemeinde ist damit einverstanden, dass die Revision des Betriebsplans dem ForstassessorPietsch übertragen wird. Er bekommt dafür eine Vergütung von 260 Mark. Die sonstigen Arbeitslöhne trägt die Gemeinde.
TOP 3: Für die Durchforstung in 9 c (Distrikt) wird der 1 ½ fache Hauerlohn zu zahlen bewilligt.
TOP 4: Der Antrag der Frau Johann Neise um Ankauf des Pumpenhäuschen wurde abgelehnt. - Die Gründe sind nicht aktenkundig.
TOP 5: Die Wassersteuer des Richard Neise für die Zeit vom 1.1o. bis 31.12.1905 wurde auf 1,50 Mark festgesetzt.
TOP 5: (Nr. wohl ein Versehen.) Es wurde Kenntnis genommen von dem Beschluss des Kreis-Ausschusses, wonach dem Wilhelm Bräutigam eine Armenunterstützung von monatlich 15 Mark sowie eine jährliche Miete von 90 Mark zu zahlen ist. - Siehe oben: 23. Oktober 1905 TOP 4; die Kinder sind wohl doch noch nicht zur Unterstützung heranzuziehen; ob sie sich beschwert haben? Gründe sind nicht aktenkundig.
TOP 6: Das Unterstützungsgesuch der Witwe Caspar Pöttgen wurde abgelehnt. - Ein Grund ist nicht aktenkundig. Sterberegister: Caspar Pöttgen, Invalide, LA 70 J., gest. 4.12.1903. Alte Haus-Nr. 163, Chaussee / Schmidten-Ecke, Hauptstraße / Brunnenstraße.
TOP 7: Der Holzverkauf des alten Brückenholzes wurde genehmigt.
TOP 8: Die Rechnung des Zimmerermeisters Josef Korte über Reparaturen der Langelbrücke im Betrag von 514,48 wurde genehmigt.
TOP 9: Für Aufnahme des Personenstandes wurden 20 Mark bewilligt. - Volkszählung.
TOP 10: Dem Förster Schmidtke wurde die Hundesteuer für einen Hund erlassen. - Ein Förster benötigt jedenfalls einen Hund.
Am 12. Dezember 1905
TOP 1: Unter Vorsitz des stellvertretenden Gemeinde-Vorstehers Kückenhoff wurde beschlossen, dem Stellmacher Hermes hierselbst sollen 100 Mark gezahlt werden zufolge des mit ihm geschlossenen Abkommens als Rest seiner Ansprüche aus der Prozess-Sache gegen hiesige Gemeinde aus Anlass des Holzverkaufs. Sodann soll in der Mitwirkung eines Rechtsbeistandes alsbald gegen den vormaligen Gemeinde-Vorsteher Kehsler gerichtliche Klage angestellt werden, weil dieser dem Gemeinde-Beschluss vom 29.12.1902 entgegen den Hermes bei dem Holzverkauf gestört, sodann ungerechtfertigter Weise das Holz konfiziert und verkauft, den Prozess Hermes verschuldet und hierdurch die Gemeinde unnötigerweise erheblich geschädigt hat. Dieser Schaden berechnet sich nachweislich auf 1.662,40 Mark, soll jedoch nicht in dieser Höhe geltend gemacht werden, sondern nur mit 919,80 Mark eingeklagt werden, weil den zu 819,85 Mark und 526, 35 Mark von Hermes gekauften beiden Loose-Eichen, die Kehsler hat pfänden und verkaufen lassen, beim Verkauf nur 603,60 Mark eingebracht haben und daher angenommen werden muss , dieselben seien minderwertig gewesen und Hermes habe sie mit Recht verweigern dürfen. Der Beschluss wurde mit 4 gegen 2 Stimmen gefasst. - Lose Eichen: frei in der Natur allein, lose stehende sehr stämmige Eichen.
TOP 2: Der Antrag Wilhelm Bräutigam auf weitere Armenunterstützung wurde abgelehnt.- Siehe oben: 25. November 1905 TOP 5.
TOP 3: Die Umsatzsteuer des Johann Vollmer des Ganczarsky´schen Hauses wurde erlassen.
TOP 4: Die Gemeinde-Schafhude soll dem Landwirt König zu Westenfeld für 50 Mark verpachtet werden.
TOP 5: Es soll eine Kranken-Tragbahre bis zum Preis von 40 Mark beschafft werden.
TOP 6: Der Weg zur Ante´schen Mühle soll dem vorliegenden Kostenanschlag gemäß instandgesetzt werden.
Am 6. Februar 1906
TOP 1: Der Holzverkauf vom 5. d.M. wurde genehmigt.
TOP 2: Die Fichten-Stumpen im Distrikt 9 c und 10 c Küppel sollen dem Glas-Fabrikanten Schönert , Oeventrop, für die Taxe zugeschlagen werden. - Gerade am steilen Küppel gab es Fichten-Stumpen: die Fichten wurden aus Sicherheitsgründen nicht direkt über dem Erdboden gefällt, sondern höher: 60, 100 cm über dem Erdboden. 1905 hatten die Holzfäller noch keine elektrischen Sägen und nicht die Maschinen wie z.B. im Jahr 2000.
TOP 3: Der Hauungs- und Cultur-Plan für 1905/06 wurde vorgelegt und genehmigt; jedoch soll der folgende Wunsch ausgesprochen werden, den Distrikt 12 c Buchen-Abtrieb ganz zu räumen, da noch viel Bedarf an Brennholz ist. - Damals wurde das Brennholz wohl nicht lange gestapelt zum Trocknen....
TOP 4: Das zu fällende Eichen-Nutzholz soll vor dem Einschlagen zum Verkauf gestellt werden. Eine diesbezügliche Bekanntmachung soll im Central-Volksblatt (in Arnsberg) und in einem Holz-Verkaufs-Anzeiger erlassen werden.
TOP 5: Dem Polizeidiener Falke sollen für außergewohnliche Ladungen zu den Terminen behufs Vermessung Ortslage eine Entschädigung von 25 Mark bewilligt werden. - Zur Zeit der Separation. Ladung: Erscheinungs-, Konrtoll-Pflicht „außer der Reihe“.
TOP 6: Die Rechnung von dem früheren Kommunalförster Ganzcarsky über 25 Mark wurde durch Übergang zur Tagesordnung erledigt.
TOP 7: Dem Ferdinand Pöttgen Sen. soll die unterirdische Ableitung des Regenwassers in den Kanal der hintersten Straße (Krumme Straße) (steht in Klammern dahinter) gegen eine jährliche Erinnerungsgebühr von 25 Pfennig gestattet werden.
TOP 8: Die Anträge des Sauerländischen Gebirgsvereins, des Flotten-Vereins und des Vereins für Heimatkunde im Suderland auf jährliche Beiträge wurden abgelehnt. - Gründe sind nicht aktenkundig. - Der Deutsche Flotten-Verein diente dem Ausbau der Kriegsflotte, 1898-1814; siehe Wikipedia.
TOP 9: Die im Küppel gewonnenen Steine sind an die Separationsbehörde zum Preis von 75 Pfennig pro Meter abzugeben. - Einzelheiten sind nicht aktenkundig.
TOP 10: Zu TOP 10 der Tagesordnung war der Amtmann abgetreten (hatte den Raum verlassen). - Dem Amtmann Göpfert wurden für 3 Reisen nach Arnsberg, 2 Reisen nach Münster, sowie 1 Reise nach Hallenberg in Sachen der Apotheke die üblichen Reisegebühren bewilligt.
TOP 11: Die in der Restliste pro 1905 aufgeführten Kosten wurden im Betrag 1.391,14 Mark niedergeschlagen. Ein Posten von 52,50 Mark bleibt aufzuklären. - Näheres ist nicht aktenkundig.
Am 9. März 1906
In der heutigen Sitzung der hiesigen Gemeinde-Vertretung, wozu die Mitglieder durch Kurrende vom 8. d.M. als geheime Sitzung eingeladen sind, wurde unter Vorsitz des Amtmanns Göpfert verhandelt und beschlossen: (Bei den sonst üblichen Einladungen, auch mit einer längeren Zwischenzeit zum Sitzungstermin, steht nicht „geheime Sitzung“; darum hier mit abgeschrieben.)
TOP 1: Die Gemeinde-Vertretung spricht sich einstimmig gegen die Trennung der hiesigen Amts- und Gemeindekassen-Rendantur aus.
Am 19. März 1906
TOP 1: Die Angebote vom 15. d.M. auf das zum Verkauf gestellte Eichen-Holz von dem Holzhändler A. Köster und Caspar Schröer wurden abgelehnt. - Gründe sind nicht aktenkundig.
TOP 2: Die Wassersteuer für das Jahr 1906 wurde festgestellt. - Inhalte sind nicht aktenkundig.
TOP 3: Die Frau Anton Mündelein Sen. soll als Kuhhirt mit 2,50 Mark pro Tag wieder für 1906 bestellt werden.
TOP 4: Dem Arbeiter Franz Eickelmann Jun. soll eine Unterstützung von monatlich 15 Mark vom 1. d.M. ab gezahlt werden. - Gründe sind nicht aktenkundig. Aus dem Sterberegister ist nichts zu entnehmen. Im Trauungsregister: Heirat am 27.2.1892 Franz Eickelmann mit mit Gertrud Siepe aus Oberkirchen. - Die Volkszählungen mit Wohnstelle sind nicht eindeutig: 1895: Alte Haus-Nr. 18 / Bergstraße-Kerstholtsgasse: Franz Eickelmann, 1 männl., 2 weibl.; Alte Haus-Nr. 21 / Bergstr. 18: Franz Eickelmann, Tagelöhner (1891: Josef Eickelmann, Schneider: Sohn von Franz Eickelmann). 1900: Alte Haus-Nr. 21: Franz Eickelmann: 2 männl., 2 weibl. - Im Rezess der Separationssache 1901-1907: Franz Eickelmann, Waldarbeiter (ohne Haus-Nr.).- Im Sterberegister und Gefallenen-Register (1. Weltkrieg) kein Befund.
Am 9. April 1906
TOP 1: Es wurde nachträglich die Genehmigung zum Verkauf des Eichen-Nutzholzes im Distrikt 12 c an Schreiner Fritz Heckmann und im Distrikt 9 c an Wagner Anton Köster Jun. erteilt.
TOP 2: Zur Vorprüfung der Jahresrechnung 1904/05 wurde der Gemeinde-Verordnete Tönne und stellvertretende Gemeinde-Vorsteher Kückenhoff ernannt.
TOP 3: Der vom Apotheker Stompf vorgelegte Vertragsentwurf fand nicht die Billigung der Versammlung. - Gründe sind nicht aktenkundig.
TOP 4: Das Angebot des Caspar Trumpetter zur Zahlung von 30 Mark für eine ...(nicht korrekt lesbar) Gartenpazelle an dem Besitztum des Trumpetter wurde angenommen.
TOP 5: Der Antrag Bracht um Ermäßigung der Wassersteuer wurde abgelehnt. - Sein Betrag ist hier nicht aktenkundig. Eine Gastwirtschaft benötigt mehr Wasser als eine übliche Familie.
TOP 6: Die Anlage eines neuen Aborts in der Lehrerin-Wohnung in der alten Schule wurde genehmigt.
Am 23. April 1906
TOP 1: Dem Anton Hömberg wird eine monatliche Unterstützung von 15 Mark vom 20. d.M. bewilligt. - Gründe sind nicht aktenkundig.
TOP 2: Die ...(nicht korrekt lesbar) Tönne und Noeke sollen es in die Hand nehmen für Aufstellung von Wäschepfählen auf der Bleiche aufm SchildeSorge zu tragen, nachdem Herr Tönne den Preis auf 50 Pfennig fix und fertig aufgestellt pro Pfahl angegeben hat. - „Auf dem Schilde“: zwischen Hohe Fohr und Breiter Weg / Ruhrbrücke.
TOP 3: Die Rechnung für 1904 nebst Beträge wurde vorgelegt. Die Rechnung wurde festgesetzt in Einnahmen: 31.972,28 Mark; Ausgaben: 30.189,22 Mark; Bestand: 1.783,26 Mark. Dem Rendanten wurde Entlastung erteilt. Jedoch wurde die Erledigung der von der Commission zu ziehenden Erinnerungen vorbehalten.
TOP 4: Die Eichen unterm Knäppchen und im Mühlenberg wurden dem Hermes auf sein Gebot vom 20. d.M. zugeschlagen. Herr Noeke und der Amtmann Göpfert sollen aber den Vertragmit Hermes noch etwas näher präzisieren.
TOP 5: Für die Führung der Bullen zur Kärung (Köhrung, Kührung, Kürung?) nach Arnsberg sollen gezahlt werden dem Köster und dem Haf...(nicht korrekt lesbar, Beiname?) je 5 Mark und dem Polizei-Sergeant Falke 3 Mark.
TOP 6: Der Waldwärter Schmidtke soll definitiv, aber auf dreimonatliche Kündigung, angestellt werden. Gleichzeitig wird sein Grundgehalt von 750 auf 850 Mark erhöht und zwar vom 1. d.M. an. Die bisherige Dienstzeit, auch die auswärtigen Dienstjahre sollen dem Schmidtke als Besoldungs- und Pensions-Dienstjahre angerechnet werden. Die entsprechenden Kassenbeiträge trägt die Gemeinde. Hiermit wird aber dem Schmidtke jede Berufstätigkeit außerhalb des Gemeindebezirks, sei es Jagd, Fischerei, Wildaufsicht, oder sonst irgendetwas aufs strengste untersagt. - Aufgrund der Erfahrungen mit Förster Ganzcarsky.
Am 11. Juni 1906
TOP 1: Das Verfahren gegen den früheren Gemeinde-Vorsteher Kehsler betreffend der Hermes´schen Holzkauf-Sache soll eingestellt werden.
TOP 2: Der Schlosser Adam Pöttgen soll als Wasserwerksmeister unter denselben Bedingungen wie der frühere Wasserwerksmeister Hauhs angestellt werden. Jedoch wird dreimonatliche Kündigung vorbehalten. - Ein Grund für den Wechsel ist nicht aktenkundig. Vielleicht verzogen, Kündigung, Stellenwechsel; im Sterberegister kein Befund.
TOP 3: Als Schiedsmann für die nächste Periode wurde der bisherige Schiedsmann Tönne wiedergewählt.
TOP 4: Das sogen. Pumpenhaus soll dem Schreiner Caspar Köster für zum Pries von 40 Mark jährlich verpachtet werden. Das erste Jahr soll nur mit 25 Mark angerechnet werden. Jedoch hat Köster für den Nachlass des Gebäudes in einem ordnungsgemäßen Zustand zu sorgen. Ortsübliche Kündigung wird vorbehalten. Die Pachtzeit beginnt mit dem 1. Juli d.J.. die Pacht ist halbjährig zu bezahlen.
TOP 5: Dem Tagelöhner Anton Stirnberg soll eine Hausmiete von 20 Mark pro Vierteljahr vom 1. Juli d.J. ab bezahlt werden. - Ein Grund ist nicht aktenkundig.
TOP 6: Der Fehlbetrag von 58,37 Mark bei Feier des Silber-Hochzeitsfestes des Kaiser-Paares soll auf die Gemeindekasse übernommen werden. - Einzelheiten sind nicht aktenkundig; vielleicht hat die Gemeinde-Versammlung gefeiert, oder Böllerschüsse...
Am 3. Juni 1906
In der Akte wohl ein Schreibfehler; links am Rand steht: Juli!
TOP 1: Die Gemeinde ist mit dem zwischen dem Apotheker Floret und Bauunternehmer Kehsler abgeschlossenen Vertrag zur Herstellung eines Apotheken-Gebäudes einverstanden. Die Gemeinde ist auch einverstanden, dass hierzu der Neise´sche Bauplatz gewählt wird.
TOP 2: Dem Apotheker Floret wurde für die drei ersten Betriebsjahre ein Rein-Einkommen von 3.600 Mark nebst freier Wohnung zugesichert. Die Neueinrichtung der Apotheker-Räume nebst Warenlager hat Floret selbst zu besorgen und stellt die Gemeinde hierzu das nötige Kapital gegen eine Verzinsung von 4 Prozent. Es wird dem Apotheker Floret zur Bedingung gemacht, dass er genau Rechnung führt nach dem Hallenberg-System, sowie dem Amtmann oder einem Bevollmächtigten der Gemeinde jederzeit Einsicht in die Geschäftsbücher gestattet. Auch hat derselbe jedes Jahr ordnungsmäßig Rechnung vorzulegen.
Am 7. Juli 1906
In der heutigen Sitzung wurde beschlossen: Die Gemeinde ist damit einverstanden, dass an Stelle des inzwischen ersetzten Forst-Assessor Pietsch die Revision des Betriebsplans des Gemeinde-Waldes unter den gleichen Bedingungen dem Forst-Assessor Meyer zu Arnsberg übertragen wird. - Pietsch wird von Seiten der Forstbehörde in Arnsberg wohl versetzt worden sein.
Am 28. August 1906
TOP 1: Die Rechnung der Wasserwerkskasse pro 1905 wurde vorgelegt und geprüft und die Genehmigung zur Entlastung der Rechnung erteilt. Die Rechnung schließt mit der Einnahme mit 1.308, 50 Mark und Ausgabe im selben Betrag und einem Einnahme-Rest von 25 Mark.
TOP 2: Die Armenunterstützung der Witwe Theune wurde von 15 Mark monatlich auf 12 Mark vom 1. d.M. ab ermäßigt. - Ein Grund ist nicht aktenkundig.
TOP 3: Die Umsatzsteuer des Schreiners Jos. Stirnberg wurde auf 12, 60 Mark ermäßigt.
TOP 4: Es wurde beschlossen, den Waldwärter Schmidtke in den nächsten 3 Jahren nicht zu kündigen, damit er als Forstschutz-Beamter vereidigt werden kann.
Am 4. September 1906
Nur TOP 1: Der Vertrag mit der Königl. Eisenbahndirektion Elberfeld betr. die Abtretung der Parzelle Flur 11 Nr. 38 zum Preis von 24 Mark pro ar an die Königl. Preußische Eisenbahnverwaltung wurde genehmigt. - Bahnhofsgelände.
Am 18. September 1906
TOP 1: Der Zuschlag zur Ausführung der Arbeiten zur Instandsetzung des Weges auf der alten Wiese (korrekt abgeschrieben) wurde dem Unternehmer Rocholl erteilt und zwar zu dem Beschlag von 1.319,25 Mark.
TOP 2: … (nicht korrekt lesbar; Neubau und Wassersteuer).
TOP 3: Die Anträge des Waldarbeiters Fritz Düring auf Anschluss seines neuen Wohnhauses an die Wasserleitung und des Bauunternehmers Kehsler zur Apotheke wurden genehmigt. Düring muss die Erinnerungsgebühr von 1 Mark an die Gemeinde erstatten, desgleichen Kehsler, wenn er in der Hauptstraße (noch ungewohnter Name!) anschließt.
TOP 4: Die Unterstützungen für den folgenden Monat wurden nicht geändert. - Inhalte sind nicht aktenkundig.
TOP 5: Der Haushaltsplan für die Wasserwerkskasse wurde festgestellt in Einnahmen und Ausgaben auf 1.964 Mark.
TOP 6: Das Brennholz im Distrikt I b und VI d soll öffentlich meistbietend verkauft werden.
TOP 7: Den Tauben desjenigen, welcher ein Recht hat, solche zu halten, sollen, wenn dieselben zur Saat- und Ernte-Zeit im Freien und besonders auf den Äckern getroffen werden, Gegenstand des Einfangs sein.
Am 12. Oktober 1906
TOP 1: Zum Mitglied der Einkommen-Voreinschätzungs-Kommission wurden Bauunternehmer Caspar Kehsler und zu dessen Stellvertreter Händler Anton Neise gewählt.
TOP 2: Mit dem Grunderwerb des Caspar Trumpetter soll es bei dem früheren Beschluss der Gemeinde verbleiben. - Jener Beschluss ist hier nicht aktenkundig.
TOP 3: Beim Ausbau der Alten Wiese soll die Rohrleitung um 48 Meter verlängert werden im Anschluss an die bereits vorhandene Rohrleitung.
TOP 4: Der Arbeiter Franz Eickelmann Jun. soll für die Dauer seiner Abwesenheit eine Unterstützung von täglich 1 Mark erhalten. - Einzelheiten sind nicht aktenkundig.
TOP 5: Der Antrag Franz Bruchhage um Nachlass von Pachtgeldern infolge schlechter Ernte durch Hagelschäden wurde abgelehnt. - Zur Ergänzung siehe Kapitel „Zeitungs-Berichte“.
Am 16. November 1906
TOP 1: Als Waisenwart für die Gemeinde Freienohl wurde an Stelle des Schneidermeisters Albers der Pfarrer Steimann gewählt. - Das Wort Waisenwart ist zum ersten Mal aktenkundig. Auch Inhalte dieser Aufgabe sind nicht aktenkundig.
TOP 2: Die Rechnung über Instandsetzung der Alten Wiese wurde an den Gemeinde-Verordneten Flinkerbusch zur Prüfung übergeben.
TOP 3: Die Gemeinde-Vertretung erklärt sich mit dem Ortsstatut betreffs Feuer-Löschwesen und den dazu gehörigen 2 Polizei-Verordnungen einverstanden, - Einzelheiten sind nicht aktenkundig.
TOP 4: Die Beerdigungskosten für die Ortsarme Witwe Recke wurden in Höhe von (Textlücke) Mark auf die Gemeindekasse übernommen. - Sterberegister: Witwe Maria Recke, LA 59 J., gest. 15. Oktober 1906. - Alte Haus-Nr. 81 / Krumme Str. 15.
TOP 5: Die Anschaffung eines Kastens für die Wetter-Nachrichten wurde abgelehnt. - Gemeint ist ein Schaukasten. - Die damaligen Wetter-Regeln, Bauern-Regeln waren auch ohne Kasten bekannt; z.B. zum 17. November: „Sankt Elisabeth zeigt es an, was der Winter für ein Mann“; Wikipedia usw.
TOP 6: Die Pachtzeit der Bleiche im Ohl wurde der Witwe Spieler erlassen. - Sterberegister: Engelhard Spieler, Tagelöhner, LA 60 ½ J, gest. 10. Oktober 1906; Trauungsregister: Heirat am 20.1.1848 Engelhard Spieler mit Marianna Trumpetter.
Am 11. Dezember 1906
TOP 1: Der beantragte Anschluss für Abwässer an dem Straßen-Durchfluss wurde dem Johann Kohsmann genehmigt. - Hauptstraße: Altes Schwesternhaus.
TOP 2: Der Hauungs- und Culturplan für das Wirtschaftsjahr 1906/07 wurde genehmigt.
TOP 3: Das zu verkaufende Eichen-Nutz- und Derb-Holz soll in engerer Submission zwischen den Holzhändlern C. Schröer, W. Hermes, Joh. Schwefer und C. Kehsler hier sowie dem Holzhändler J. Bergerin M. Gladbach zum Verkauf gestellt werden.
TOP 4: Dem Anton Löbach wurde die Fischereipacht für 1906 Zahlungsausstand bis 1. März 1907 bewilligt. - Alte Haus-Nr. 198 / Hauptstraße.
TOP 5: Der Antrag der Freiwilligen Feuerwehr, die Hydranten einheitlich zu gestalten, sowie Reparatur der Feuerspritze und so mehr wurde genehmigt.
TOP 6: Der Antrag Noeke (für) eine Straßenbeleuchtung wurde vorläufig zurückgestellt.
Am 20. Dezember 1906
TOP 1: Bei dem im Submissionswege zum Verkauf gestellten Buchen-Rollholz wurde dem höchstbietenden Holzhändler Joh. Schwefer hier zu dem Angebot von 9Mark pro Festmeter und Buchen-Nutzholz nach dem Angebot zu 12,5 Mark bzw. 18 Mark zugeschlagen unter Grundlage der allgemeinen Verkaufsbedingungen. Als besondere Bedingung wird gestellt: das Buchenholz im Distrikt 9 d muss bis 15. März 1907 abgefahren sein. Das Eichennutz- und Scheidtenholz wurde demselben als Höchstbietender zum gemachten Angebot unter Anerkennung der allgemeinen Verkaufsbedingungen zugeschlagen. Die Endzahlung für das gestrige gekaufte Buchen- und Eichenholz muss bis längstens den 1. Juli 1907 erfolgt sein. - Nur 1 TOP.
Am 5. Januar 1907
TOP 1: Gegen die am 15. Dezember 1906 getätigte Gemeinderatswahl sind keine Einsprüche erhoben. Die Wahl wird für gültig erklärt.
TOP 2: Die neuen Gemeinde-Vertreter Kehsler und Linneborn wurden in ihr Amt eingeführt und verpflichtet.
TOP 3: Es wurde beschlossen, für den Aushang der Wetternachrichten einen Kasten anzuschaffen. - Also doch! Siehe oben 16. November 1906. Oder eine Bauernregel, freilich nicht für Freienohl: „Dreikönigsabend hell und klar verspricht ein gutes Weinjahr!“
TOP 4: Wegen Umänderung der Hydranten will Herr Kehsler demnächst nähere Mitteilung machen.
Am 24. Januar 1907
TOP 1: Die Wassersteuer wurde mit der Maßgabe veranlagt (!), dass das Jahr jetzt von April bis April laufen soll und die Veranlagung nur für dieses viertel Jahr erfolgen soll.
TOP 2: Dem Förster Schmidtke wurden für dieses Jahr 10 Meter Holz bewilligt.
TOP 3: Die Empfangnahme des Brückengeldes vom 1. April ab auf 3 Jahre wurde dem Josef Köhne übertragen.
TOP 4: Der Antrag Borbeck wurde abgelehnt. - Ein Grund ist nicht aktenkundig. Tagelöhner Johann Borbeck, Alte Haus-Nr. 94 / Alte Wiese; Ehefrau Margarethe geb. Becker.
TOP 5: Der Antrag Bruchhage, Erhöhung des Ochsen-Geldes um 50 Mark betreffend wurde genehmigt.
TOP 6: Den Gebrüder Rocholl soll die eingereichte Rechnung über die Arbeiten an der Alten Wiese bezahlt werden.
TOP 7: Die Gemeinde-Vertretung erklärt sich mit dem Erlass einer Polizei-Verfügung über die Haltung der Tauben einverstanden. - Der Erlass ist hier nicht aktenkundig.
TOP 8: Die Rechnungen von Kohle und Köster, Instandsetzung des Daches am Pumpenhaus betreff., wurden auf einen Höchstbetrag von 60 Mark festgesetzt. - Bernhard Kohle, Schieferdeckermeister, Alte Haus-Nr. 11 / Stiftsweg 7.
TOP 9: Der Vertrag mit dem Apotheker Floret soll durch den Gemeinde-Amtmann Göpfert, die Gemeinde-Verordneten Linneborn und Kehsler entworfen und in der nächsten Sitzung zur Genehmigung vorgelegt werden.
Aufgefallen: Ein ziemlich neuer Textfassungsstil.
Am 29. Januar 1907
TOP 1: Zur Bezahlung der Rechnungen für die Erweiterung der Apotheke soll eine Anleihe bis zu 21.000 Mark bei der Amts-Sparkasse Freienohl erhoben werden.
TOP 2: Der endgültige Vertrag mit dem Apotheker Floret soll morgen Abend vorgelegt werden und wurden die Gemeinde-Verordneten zu diesem Termin vorgeladen.
TOP 3: Die Rechnung der Gemeinde-Kasse pro 1904/05 soll durch die Gemeinde-Vertreter Kehsler, Linneborn und Noeke revidiert werden.
TOP 4: Die Müllgruben-Anlage bei der alten Schule soll von Kehsler und Göckeler besichtigt werden. Dieselben werden in der nächsten Sitzung darüber Bericht erstatten.
TOP 5: Die Rechnung des Rendanten Bracht über 2 Mark wurde genehmigt.
TOP 6: Als Antrag zur Wassersteuer wurden der Wirt Caspar Humpert und die Witwe Franz Schwefer, ersterer zu 12 Mark, und die letztere zu 7 Mark veranlagt. - Caspar Humpert Alte Haus-Nr. 178 / Am Hügel.
TOP 7: Die Armenunterstützungen wurden bewilligt: (a) der Witwe Spieler monatlich 10 Mark; (b) dem Anton Stirnberg als Mietentschädigung 20 Mark.
TOP 8: Von der Kündigung des Herrn Amtmann Göpfert als Gemeinde-Vorsteher wurde Kenntnis genommen. - Gründe sind nicht aktenkundig.
TOP 9: Nachdem durch den Departement-Tierarzt Blome zu Arnsberg der Scheiden-Katarrh beim Rindvieh (Knötchenseuche) festgestellt ist und in einer Broschüre des Landwirtschaftlichen Tiervereins diese Krankheit zu den Seuchen, die der Anzeigepflicht unterliegen, zu rechnen ist, soll die zuständige Behörde gebeten werden, das Weitere zu veranlassen.
Am 30. Januar 1907
TOP 1: Der von der gewählten Commission entworfene Vertrag zwischen der Gemeinde und dem Apotheker Floret wurde genehmigt; jedoch ohne Berücksichtigung der von dem Letzteren gezogenen Nachtrags-Bemerkungen. - Der Vertrag ist hier nicht aktenkundig.
TOP 2: Die am 29. d.M. beschlossene Aufnahme einer Anleihe zur Bezahlung von Einrichtung und Waren für die Apotheke soll anstatt 21.000 Mark nur 20.000 Mark betragen.
TOP 3: Es sollen die bereits von der Gemeindekasse auf Anweisung bezahlten Beträge bei Eingang des Anleihe-Kapitals sofort an dieselbe zurück erstattet werden; d.h. nur die Beträge, so weit sie Kosten für die Apotheke selbst darstellen.
Am 15. Februar 1907
TOP 1: Der mit der Zellstoff-Fabrik Wildshausen (Vertreter Direktor Hückeler) getroffene Vereinbarung über die auf dem Grabenwande (?) stehenden Eichen wurde gutgeheißen. Für die Folge sind jetzt die vorhandenen Grenzsteine maßgebend.
TOP 2: Die Behandlung der unter dem Rindvieh hier aufgetretenen Knötchenseuche soll dem Tierarzt Bahrenhoff übertragen werden. Jedoch soll derselbe nach vorhergegangener Untersuchung einen Kostenanschlag aufstellen und diese dann auf die Gemeinde, die Besitzer und den Rindvieh-Verein verteilt werden. Die Höhe wird nachträglich festgestellt.
TOP 3: Der Herr Amtmann und der Gemeinde-Verordnete Kehsler wurden deputiert, um mit Küpperbusch über den Ausbau des Gefälles in der Alten Ruhr mündlich zu verhandeln.
Am 19. Februar 1907
Anstelle des früheren Gemeinde-Vorstehers Amtmann Göpfert, der sein Amt niedergelegt hatte, wurde zur Neuwahl eines neuen Gemeinde-Vorstehers geschritten. Es erhielten Stimmen: Bauunternehmer Kehsler 3 und Caspar Tönne ebenfalls 3 Stimmen, während sich der Gemeinde-Verordnete Kehsler der Abstimmung enthielt. - Mehr ist an dieser Stelle nicht aktenkundig.
Am 5. März 1907
TOP 1: Die Rechnung für 1904 nebst Belegen wurde vorgelegt und sind die Erinnerungen (Einwände) als erledigt zu betrachten. Auch die Rechnung für 1905 nebst Belegen und Erinnerungen wurden vorgelegt. Sie wurde festgesetzt: In Einnahme mit 47.037,01 Mark; in Ausgaben mit 47.016,23 Mark; Bestand 20,78 Mark. Dem Rendanten wurde Entlastung erteilt. - „Beläge“ wurde mit ä geschrieben, wie feienohlerisch gesprochen.
TOP 2: Der Etat wurde vorgelegt und in Einnahme und Ausgabe auf 26.000 Mark festgesetzt. Das Defizit soll aufgebracht mit 100 % zur Betriebssteuer, und 200 % für alle anderen Steuern.
TOP 3: Der Beschluss des Schulvorstandes betreff. Erhöhung der Lehrer- und Lehrerinnen-Gehälter wurde genehmigt. - Beträge sind hier nicht aktenkundig.
TOP 4: Hütungsgeld des Caspar Schwefer wird auf 4 Mark ermäßigt. - Ein Grund ist nicht aktenkundig.
TOP 5: Die Dienstzeit des Försters Schmidtke beim Fürsten Hatzfeld in der Oberförsterei in Mühlenthal wird nicht als pensionsfähig angesehen.
TOP 6: Wenn die Gemeinde Herblinghausen den Fußweg durch das Hayjarzur Eintragung in das Grundbuch zustande bringt, soll derhalben eine Beihilfe von 15 Mark gestiftet werden. - Die Flur Hayjar: Weg durch die Rietbüsche Richtung Olpe, kurz vor Olpe rechts hoch: Hayjar.
TOP 7: Die Erhebung des Brückengeldes soll öffentlich verpachtet werden. - Mehr ist nicht aktenkundig.
TOP 8: Der Antrag des Zacharias betreff. Ablagerung von Schutt in der Kurve auf dem Weg bei der Sägemühle wurde unter der Bedingung genehmigt, dass der Schutt ordnungsmäßig eingebaut (?) wird und bei der Gemeindekasse eine Kaution von 10 Mark hinterlegt wird. - Nicht genannt ist der Vorname von Zacharias.
TOP 9: Die Witwe Spieler soll von der Pachtung des Bleichplatzes entbunden werden. - Sie braucht nicht zu bezahlen; ein Grund ist nicht aktenkundig; kein Geld, arm.
TOP 10: Das frühere Forsthaus an (!) der Rümke (!) soll an die Witwe Siepe auf sechs weitere Jahre für den früheren Pachtpreis weiter verpachtet werden.
Bei der nächsten Gemeinde-Versammlung fehlt nur das Datum; also zwischen 5. und 28. März 1907.
TOP 1: Der Ausbau des Alten Weges soll nach dem von Kehsler und Flinkerbusch angefertigten Kostenanschlag erfolgen und die Arbeit verdungen werden.
TOP 2: Der Weg bei Köster, sogenannte Kerstholt´sche Gasse soll für dies Jahr notdürftig mit einem Kostenaufwand von 15 Mark aufgebessert (!) werden. Eine regelrechte Instandsetzung ist für nächstes Jahr in Aussicht genommen.
TOP 3: Dem Antrag Altenwerth und Genossen soll im nächsten Jahr ebenfalls stattgegeben werden. - Inhaltlich ist nichts aktenkundig.
TOP 4: In der Wasserleitungssache Krämer sollen in der nächsten Sitzung die Bedingungen vorgelegt werden und wurde der Antrag deshalben bis dahin vertagt. - Mehr ist nicht aktenkundig.
TOP 5: Für jedes Stück Rindvieh, welches an der Knötchenseuche leidet, sollen für die Behandlung, die im Rindvieh-Versicherungsverein versichert sind, 2 Mark und alle anderen 3 Mark an die Gemeindekasse gezahlt werden. Der Rest der Kosten wird durch die Gemeindekasse gedeckt.
TOP 6: Die Herstellung der Müllgrube an der alten Knabenschule wurde dem Unternehmer Kehsler übertragen. - Rechts vor dem Eingang der Knabenschule, Jungen-Klasse der Alten Schule, - dem späteren Eingang zum Friseur-Salon von Frau Friseurmeisterin Brigitte Bornemann - , befand sich hinter einer kleinen Mauer die Müllgrube; noch weiter rechts der Abtritt
TOP 7: Dem Fritz Schwefer wurden 2 Mark Wassergeld erlassen und zwar für das Jahr 1906 resp. Bis 1. April 1907. - Ein Grund ist nicht aktenkundig.
TOP 8: Der Antrag der Frau Anton Stirnberg um Überlassung von Armenholz wurde abgelehnt. - Ein Grund ist nicht aktenkundig.- 1900: Anton Stirnberg: Alte Haus-Nr. 14: Bergstraße 7, Parzelle 692; 3 männl., 3 weibl. Bewohner.
TOP 9: Zu der Gemeinde-Vorsteher-Wahl wird nachträglich festgestellt, dass die Wahl öffentlich gewesen und dass Kehsler von dem stellvertretenden Gemeinde-Vorsteher Kückenhoff gewählt worden ist. - Siehe oben 19. Februar 1907. Hintergründe dieses TOP sind nicht aktenkundig.
Am 28. März 1907
TOP 1: Der Gemeinde-Vorsteher Kehsler wurde in sein Amt eingeführt und aufgrund seines früher geleisteten Eides durch Handschlag verpflichtet.
TOP 2: In die Huflattich-Kommission wurden gewählt: Förster Schmidtke, Noeke und Tönne.
TOP 3: Die Hebung des Brückengeldes soll vorläufig unterbleiben, da der frühere Pächter nicht weiter erheben will. - Einzelheiten, Gründe sind nicht aktenkundig.
TOP 4: Über den Stand der Angelegenheit betreff. Hauungen im Gemeinde-Wald wurde Mitteilung gemacht. - Einzelheiten sind nicht aktenkundig.
TOP 5: Der Gemeinde-Vorsteher Kehsler wurde ermächtigt für Beschaffung des notwendigsten Raumes für die Utensilien der Fortbildungsschule zu sorgen.
TOP 6: Der Fluchtlinienplan bei Pöttgen soll durch eine Kommission, bestehend aus dem Herrn Amtmann Göpfert, Göckeler und Kehsler, festgelegt werden.
TOP 7: Der Anschluss an die Wasserleitung des Pöttgen für seinen Neubau etc. wurde genehmigt. Selbstredend sind 5 Mark Anschlussgebühr zu zahlen.
Am 6. April 1907
TOP 1: Die Ablösung für die Rente von 3,98 Mark, welche auf dem Johann Kohsmann´schen Grundstück Flur I Nr. 2065/5336 lastet von dem Eigentümer ablösen zu lassen. Die Gemeinde erstattet dem Kohsmann denjenigen Teil der Ablösung, welcher auf die Kehsler´sche Parzelle Flur I Nr. 2064/5336 nach Verhältnis der Fläche entfällt. Herr Kehsler verpflichtet sich, diesen Teil der Gemeinde zu erstatten. Dieser Antrag wurde einstimmig angenommen und der beteiligte Kehsler abgetreten war.
TOP 2: Es wurde beschlossen, die durch die Krankheit der Frau Wrede entstandenen Kosten im Betrag von von 219,60 Mark, 2,23 Mark und 111,84 Mark zu bezahlen und diese Kosten vom F Wrede und Franz und Fritz Eickhoff wieder einzuziehen. - Einzelheiten, Zusammenhänge sind nicht aktenkundig. Wrede: Alte Haus-Nr. 216 / Hauptstraße.
TOP 3: Der Verkauf des Wassergefälles soll nochmals durch die Zeitungen bekannt gemacht werden.
TOP 4: Hinsichtlich der zuletzt im Buchholz-Siepen angelegten Wasserleitung soll Dihselhoff zu Hagen angefragt werden, ob er es für richtig hält, dass heute noch eine Abpressung des Rohrstranges vom Brunnen zum Hauptrohr geschehen soll. Falls die Rohrpressung nicht erforderlich ist , soll dem Unternehmer Kremer die eingezahlte Kaution zurückgezahlt werden. Für den zur Umschaltung des Brunnens entnommenen Bodens aus dem Noeke´schen Grundstück sollen demselben 30 Mark aus der Wasserwerkskasse gezahlt werden. - Inhaltlich für die Jetztzeit wohl nicht so verständlich. Buchholz: Rümmecke-Tal Richtung Westen.
TOP 5: Dem Unternehmer Rocholl sollen die von dem Lehrer Heinemann angeordneten Arbeiten am Küsterhaus im Betrag von 23,35 Mark gezahlt werden.
TOP 6: Es wurde Kenntnis von der Eintragung der Unterhaltungspflicht der Witwe Geihsler genommen.
TOP 7: Das Scheunendach der Pastorat soll notdürftig ausgebessert werden.
TOP 8: Die Regulierung der Apotheker-Rechnung wurde vorläufig vertagt.
TOP 9: Die Arbeiten im Alten Wege sollen nach dem vorgelegten Kostenanschlag und Bedingungen verdungen werden.
TOP 10: Die Gemeinde soll den für die verlangte Ausstattung des Fürsorgezöglings Schwarzfärber angeforderten Betrag von 50 Mark auslegen und nach den etwaigen gesetzlichen Vorschriften von dem Vater wieder einziehen. - Einzelheiten sind nicht aktenkundig. 1900: Maurer Heinrich Schwarzfärber, Alte Haus.Nr. 154, St. Nikolaus-Straße; 2 männl., 1 weibl. Bewohner.
TOP 11: Es wurde zur Kenntnis gebracht, dass die Zellstoff Industrie zu 32 Mark Gewerbesteuer für die Gemeinde Freienohl veranlagt worden ist.
Am 22. April 1907
TOP 1: Von dem am 18. d.M. stattgefundenen Holzverkauf wurde Kenntnis genommen.
TOP 2: Die am 18. April stattgehabte Vergabung der Arbeiten und Lieferung im Alten Weg wurden den Gebr. Rocholl zu der Mindestforderung von 990 Mark für Los Nr. 1 und 1.019,20 Mark für Los Nr. 2 zugeschlagen. Zur Beaufsichtigung der Arbeiten wurde der Unternehmer Johann Flinkerbusch bestimmt.
TOP 3: Zu den Arbeiten an der neuen Schule erkennt die Gemeinde die Zuständigkeit nicht an. - Einzelheiten, Gründe sind nicht aktenkundig.
TOP 4: Die Rohrleitung im Buchholz-Siepen vom Brunnenzum Hauptrohr soll durch den Unternehmer Kremer auf Dichtigkeit abgepresst (?) werden. Eventuell soll er die nötigen Mannschaften (Arbeiter) und Geräte stellen . In der Voraussetzung, dass die Auseinandersetzung zwischen Gemeinde und Kremer ohne Differenzen vor sich geht, soll dem Rechtsanwalt Peitz die Sachlage auseinandergesetzt und er gebeten werden, die Klage wegen der Kaution 8 Tage zurück zu setzen. - Hintergründe sind nicht aktenkundig.
TOP 5: Die Rechnung von Kremer über 51,50 Mark soll mit den erklärenden Bemerkungen in Höhe von 22,50 Mark angewiesen werden.
TOP 6: Die Hütung des Rindviehs soll der Frau Mündelein wieder für den alten Betrag von 2,50 Mark pro Tag übertragen werden.
TOP 7: Die Hundesteuer pro 1907 wurde festgestellt.
TOP 8: Die Veranlagung zur Wassersteuer wurde vertagt.
TOP 9: Die eingereichten Apotheker-Rechnungen in Höhe von 6,95 Mark wurden auf die Gemeindekasse übernommen. - Gründe sind nicht aktenkundig; vielleicht Armut der Medikamenten-Empfänger.
TOP 10: Der von Franz Sawar zu entrichtende Grundzins im Betrag von 4,76 Mark wird anscheinend bezahlt, ohne im Grundbuch eingetragen zu sein. Auf Eintragung soll vorläufig verzichtet werden, da der Betrag jährlich eingegangen ist.
TOP 11: Ein Nachlass für Behandlung der erkrankten Zuchtbullen des Franz Bruchhage wurde nicht genehmigt. - Gründe sind nicht aktenmkundig.
TOP 12: Eine Ankörung der Zuchtbullen des Franz Bruchhage soll wegen des großen der Gemeindemitglieder entstehenden Schadens so bald wie möglich beim Herrn Landrat Dröge nachgesucht werden. - Ankörung, Körung: Kriterien zur Auswahl, Zucht von z.B. Bullen; siehe Zedler, bzw. Krünitz-Online, auch Wikipedia.
TOP 13: Die Prüfung der Apotheker-Rechnungen soll nochmals durch die früher gewählte Commission Kehsler, Linneborn, Noeke vorgenommen werden.
Am 1. Mai 1907
TOP 1: Der noch rückständige Betrag für die Instandsetzung des Weges auf der Alten Wiese in Höhe von 113,89 Mark soll den Gebr. Rocholl gezahlt werden.
TOP 2: Es wurde nunmehr davon Abstand genommen, von dem Unternehmer Kremer eine Ab...(nicht korrekt zu lesen) zu verlangen, da drei Gemeinde-Verordnete äußerten, dass laut einem Beschluss aus dem Jahr 1906 von Kremer weitere Leistungen nicht verlangt werden sollten. Veranlassung hierzu soll ein Schreiben von Dihselhoff gegeben haben. Der Beschluss ist nicht protokolliert, soll jedoch als gültig betrachtet werden. - Der Name Kremer ist manchmal auch mit ä geschrieben.
TOP 3: Der Antrag Göckeler um Ermäßigung von 5 Mark Lustbarkeitssteuer wurde abgelehnt, da derartige Anträge auch früher abgelehnt sind. - Nicht aktenkundig ist der Vorname von Göckeler und das Anliegen zur Lustbarkeitssteuer. Caspar ? = Wirt.
TOP 4: Die von der gewählten Commission für die Apotheken-Einrichtungen festgesetzten Beträge in der Gesamthöhe von 20.231,90 Mark wurden von der Vertretung als richtig anerkannt. Das hierüber angefertigte Inventarverzeichnis (Zusammenstellung) (!) soll nebst den berücksichtigten Rechnungen von dem Apotheker Floret anerkannt und auf dem Amtsbureau hinterlegt werden, da nun 20.000 Mark angeliehen sind, soll der Überschuss von 231,90 Mark aus der Gemeindekasse gezahlt werden. Rückzahlung und Verzinsung ...(nicht korrekt lesbar) auf den mit dem Apotheker aufgestellten Vertrag.
TOP 5: Für Kleidung des Fürsorgezöglings Schwarzfärber wurden nachträglich noch 25 Mark bewilligt. - Siehe oben 6. April 1907 TOP 10.
TOP 6: Anstatt den vorhandenen Schrank auf der Knabenschule (in der alten Schule) für die Fortbildungsschulen (Klassenzimmer) zu vergrößern, soll ein neuer angeschafft werden.
TOP 7: Von den eingegangenen Offerten zu dem Ausbau des Wasserwerks wurde Kenntnis genommen. - Einzelheiten sind hier nicht aktenkundig. Siehe 6. April TOP 3.
Am 11. Mai 1907
TOP 1: Nachdem vom Landwirt Siepe sein mündliches Angebot vom 1. d.M. betreff. der Bullenhaltung, die ihm in der außerordentlichen Sitzung vom 1. d.M. zugesagt war, nunmehr zurückgezogen hat, soll dieselbe durch Aushang am schwarzen Brett von neuem ausgeschrieben werden und zwar im einzelnen oder zusammen.
TOP 2: Die Verpachtung des Schulgartens des Lehrers Eickelmann wurde abgelehnt, da sich die Gemeinde-Vertretung nicht zuständig erklärt.
TOP 3: Über die Anlage einer Stichmauer oberhalb des Weber´schen Hauses an der Straße auf der Alten Wiese soll ein Kostenanschlag aufgenommen werden.
TOP 4: Der mündlich vom Pfarrer Steimann gestellte Antrag auf Errichtung einer Mauer in der Twietenstraße wurde vorläufig vertagt. - Der Grund für die Mauer ist nicht aktenkundig.
TOP 5: Zur Instandsetzung des Gartenzaunes am Küsterhaus soll dem Hauptlehrer Heinemann (der da wohnt) eine einmalige Entschädigung von 10 Mark gezahlt werden, wofür dann eine ordentliche Instandsetzung zu erfolgen hat.
TOP 6: Dem Holzhändler Schröer wurden 700 Tannen im unteren Langel pro Stück 10 Pfennig durchforstungsweise (?) abgegeben, falls dieselben zu dem Zwecke zu gebrauchen sind.
TOP 7: Die Wasser-Stauanlage wurde nach der Mitteilung des Gemeinde-Vorstehers Kehsler von dem Techniker Ruland aus Frankfurt besichtigt; desgleichen wurde Kenntnis von einem Brief in der nämlichen Sache genommen. - Näheres ist hier nicht aktenkundig.
Am 22. Mai 1907
TOP 1: Die Wassersteuer pro 1907 wurde auf den Betrag von 1.075,00 Mark festgesetzt.
TOP 2: Zu der Berufs- und Betriebs-Zählung am 12. Juni d.J. wurden folgende Personen in Vorschlag gebracht: (1.) Lehrer Heinemann, (2.) Lehrer Hanebrink, (3.) Wilhelm Kerstholt, (4.) Waldhüter Schmidtke, (5.) Förster Schmidtke, (6.) Landwirt Josef Noeke. Für jeden Zähler sollen 4 Mark bewilligt werden.
TOP 3: Zum Zweck der im Jahr 1910 in Kraft tretenden neuen Gebäude-Steuerveranlagung wurde zur Beschreibung der Gebäude und sonstigen ...(nicht korrekt lesbar) der Techniker August Kehsler zu Oeventrop bestimmt.
TOP 4: Die Stichmauer auf der Alten Wiese oberhalb des Weber´schen Hauses soll nach dem vorgelegten Kostenanschlag dem Bauunternehmer Kehsler übertragen werden. - Siehe oben 11. Mai 1907 TOP 3.
TOP 5: Der Antrag der Schützengesellschaft auf Entnahme des Wassers aus dem sogenannten Mondsiepen wurde genehmigt, besonders da der Gemeinde-Vorsteher Kehsler erklärte, dass Josef Klauke, der oberhalb aus derselben Quelle Wasser bezieht, nichts dagegen zu erinnern (einzuwenden) habe. - Klauke Auf´m Hahn.
TOP 6: Der gräflichen Wedel´schen Rentenkasse sollen für 2 über die Grenze gehauenen Eichen 5 Mark erstattet werden.
TOP 7: Der Firma Carl Moschel soll mitgeteilt werden, dass die Gemeinde bereit ist, sämtlichen Grund und Boden, soweit er der Gemeinde Freienohl gehört, resp. ausgetauscht werden kann, unentgeltlich zu der Wasseranlage in der Alten Ruhr frei gegeben werden soll.
TOP 8: Dem Bäcker Otto Geihsler wurde als einzigen ...(nicht korrekt lesbar; Bewerber?) die Bullenhaltung übertragen, vorausgesetzt, dass er den bereits besprochenen Vertrag unterschreibt. Der frühere Bullenhalter Bruchhage soll aufgefordert werden, den als Vorschuss für Ankauf der Bullen gegebenen Betrag von 600 Mark zurück zu zahlen. - Ein Grund, warum Franz Bruchhage nicht mehr Bullenhalter ist, ist nicht aktenkundig.
Am 8. Juni 1907
TOP 1: Der Beschluss des Kreisausschusses betr. Concessionierung der Stauanlage in der Alten Ruhr wurde zur Kenntnis genommen. Einsprüche sollen nicht erhoben werden.
TOP 2: Von dem Stand des Erwerbs des vorbenannten Wasser-Gefälles trug der Vorsteher das Nötige vor. - Das hier nicht aktenkundig ist.
TOP 3: Die von dem Schützenverein zu zahlende Erinnerungsgebühr für Anlage der Wasserleitung im Mondsiepen wurde pro Jahr auf 1 Mark festgesetzt.
TOP 4: Zur Prüfung der Handwerker-Fortbildungs-Schulkasse wurden A. Linneborn und C. Kehsler gewählt.
TOP 5: Der vorgelegte Etat der Handwerker-Fortbildungsschule pro 1907, welcher an Einnahmen und Ausgaben mit 1.045 Mark abschließt, wurde genehmigt.
TOP 6: Verschiedene Anträge um Pachtungen der Grasnutzungen auf den Separations-Wegen mussten unberücksichtigt bleiben, da nicht festgestellt ist, dass diese Wege von der Gemeinde bereits übernommen sind. Eine diesbezügliche Anfrage bei der Spezial-Commission ist noch nicht beantwortet.
Außerhalb der Tagesordnung wurde noch beschlossen:
TOP 7: Hugo Klasmeyer wurde auf seinen Antrag von der Gemeinde-Einkommensteuer befreit für 1907. Ebenso wurde Grund- und Gebäudesteuer der Witwe Gahse auf ihren Antrag niedergeschlagen für 1907. Dagegen wurde das Gesuch des Ferdinand Bürger um Niederschlagung der Gemeinde-Einkommensteuer zu 4,80 Mark abgelehnt. - Gründe und Einzelheiten sind nicht aktenkundig.
TOP 8: Es wurde abgelehnt, dem Förster Schmidtke die Hundesteuer für seinen Hund zu erlassen. - Ein Grund ist nicht aktenkundig.
TOP 9: Die Polizeibehörde soll ersucht werden, die auf der Alten Wiese lagernden Zement-Rohre im Interesse der öffentlichen Sicherheit entfernen zu lassen. Es soll zugleich festgestellt werden, ob diese Rohre Eigentum der Gebr. Rocholl sind, oder ob vielmehr diese Rohre bei Instandsetzung des Alte Wiese-Weges an die besagte Firma bezahlt sind.
TOP 10: Die Entwässerung und Entkiesung (Kies) des Schulplatzes soll auf Antrag des Schulvorstandes von der Gemeinde übernommen werden. Der Gemeinde-Vorsteher wurde beauftragt, die Arbeiten nach bestem Ermessen zur Ausführung zu bringen.
TOP 11: Es soll versucht werden, dass nunmehr zur Verfügung gestellte Garten-Grundstück des Lehrers Eickelmann bis zum 15. Oktober 1911 anderweitig zu verpachten.- Der Grund für 1911 ist hier nicht aktenkundig.
Am 6. Juli 1907
TOP 1: Die Kanalisation an dem Weg im sogenannten Alten Weg soll bis an das Theodor Zacharias´sche Haus verlängert werden. - Alte Haus-Nr. 151 / Alter Weg 21.
TOP 2: Über die Kanalisation des Kirchhofsweges soll auf Antrag des Kihsler zunächst ein Kostenanschlag aufgenommen werden. - Kirchhofsweg = Friedhofsweg.
TOP 3: Das von dem Lehrer Eickelmann zur Verfügung gestellte Schulland soll zunächst auf Kosten der Gemeinde umgepflügt , jedoch nicht verpachtet werden.
TOP 4: Die Wassersteuer des Fritz Schwefer wurde von 6 Mark auf 4 Mark erniedrigt.
TOP 5: Auf Antrag des Engelbert Maahs wurde die Gemeindesteuer desselben von 8 Mark auf 4,80 Mark ermäßigt. - Engelbert Maahs, Alte Haus-Nr. 67, Parzelle 722, Provinzial-Straße (gegenüber der Kirche); 1900: 1 männl., 2 weibl. Bewohner.
TOP 6: Die Reklamation des Heinrich Geihsler um Ermäßigung seiner Gemeindesteuer wurde abgelehnt. - Ein Grund ist nicht aktenkundig.
TOP 7: Die Gemeindesteuer der Witwe Anton Geihsler pro 1907 wurde erlassen.
TOP 8: Auf Antrag des Carl Winterhoff wurde die Gemeindesteuer desselben von 8 Mark auf 4,80 Mark ermäßigt.
TOP 9: Die Rechnung des August Feldmann von 41,20 Mark soll zur Anweisung gebracht werden.
TOP 10: Das Gesuch des Fritz Heckmann um Stundung seiner Gemeindesteuer bis 1. August 1907 wurde genehmigt.
TOP 11: Die Rechnung für die Fortbildungsschule im Betrag von 62,60 Mark soll angewiesen werden. - Absender und Inhalt sind nicht aktenkundig.
TOP 12: Ebenso soll eine Rechnung des Apothekers Floret für Armenzwecke im Betrag von 23 Mark gezahlt werden.
TOP 13: Von den Zinsen der Einlagen Buch Nr. 26 sollen 300 Mark bei der Amtssparkasse in einem besonderen Buch angelegt werden. - Einzelheiten sind nicht aktenkundig.
TOP 14: Der Antrag des Ferdinand Pöttgen wegen Bürgschaftsleistungen wurde zwecks weiterer Aufklärung vorläufig vertagt.
TOP 15: Es wurde noch beschlossen, die Witwe Arnold Geihsler zu Neheim in eigene Fürsorge zu übernehmen. - Inhalte sind nicht aktenkundig; in Neheim ist ein Krankenhaus.
TOP 16: Das Schulgeld für die Pöttgen´schen Kinder wurde auf 7,50 Mark pro Jahr und Kind ermäßigt. - Namen usw. sind nicht aktenkundig.
Am 22. Juli 1907
TOP 1: Nach vorheriger Abmachung des Preises soll Kort (?) Frenkhausen 10 bis 12 Kubikmeter Verbindungsmaterial auf den Schulplatz anliefern. - Was für die Jetztzeit mit Verbindungsmaterial gemeint ist, ist nicht aktenkundig.
TOP 2: Auf Antrag des Ferdinand Pöttgen wurde von der Gemeinde Freienohl die von der Landesversicherungsanstalt geforderte Bürgschaft im Rahmen der bestehenden Vorschriften übernommen und zwar in Höhe von 2/3 der Versicherungssumme bei der ...(?) Provinzial Feuer Sozietät und ebenfalls 2/3 des Wertesvon dem Haus und Hofraum und Hausgarten. - Ferdinand Pöttgen,Waldarbeiter, Holzhändler, Ehefrau Dorothea / Elisabeth geb. Neise; Alte Haus-Nr. 100: Provinzial-Straße oder / und 37: Krumme Straße. Nicht korrekt aktenkundig.
TOP 3: Der Arbeiter Mester, der in der Restliste mit 90 Mark Rückstand verzeichnet steht, hat sich bereit erklärt, diesen Betrag zu zahlen, falls diesem die Richtigkeit nachgewiesen wird. Das Amt, resp. die Kasse wird ersucht, die Richtigkeit nachzuweisen. Ebenso wird um Aufklärung der Restbeträge von Felix Siepe und August Kinkel ersucht, wobei bemerkt wird, dass für letzteren Bracht als Besitzer des Lokals, in dem die Lustbarkeit stattgefunden hat, aufkommen muss. - Nicht aktenkundig sind die Zusammenhänge und – für die Jetztzeit – was mit Lustbarkeit damals gemeint wurde.
TOP 4: Die Apotheker-Rechnung von 8,20 Mark für die Hebamme soll übernommen werden.
TOP 5: Zur Besichtigung der Reparaturen an den Schulen, Weißeln etc. wurden Kehsler, Göckeler und Flinkerbusch gewählt.
TOP 6: Die Gemeinde-Vertretung bittet um Vorlage des mit dem Apotheker Floret abgeschlossenen Vertrages.
TOP 7: Es wurde Abstand davon genommen, einen Minimax für die Gemeinde Freienohl anzuschaffen. - Wie eine spitze Tüte aussehender, 1902 patentierter, Feuerlöscher: Der Abschreiber hat mal gehört: „Ein Minimax ist nix, wenn man nicht zuhause ist.“
TOP 8: Die für die Instandsetzung des Alten Weges veranschlagten Zementrohre im Provinzialstraßen-Graben sollen ausfallen, da das angrenzende Besitztum Eigentum des Bernard Heckmann ist und auch die Genehmigung von Seiten der Provinzial-Verwaltung noch nicht eingetroffen ist.
Am 20. August 1907
TOP 1: Der Antrag des H. Geihsler um Erlassung des Weges am Plan 194 zu seinem Plan 695 wurde abgelehnt. - Ein Grund ist nicht aktenkundig. Heinrich Geihsler gnt. Göbel, Ackersmann, Alte Haus-Nr. 17, Kerstholtsgasse, Parzelle 855.
TOP 2: Ebenso wurde der Antrag des Theodor Zacharias Jun. um Verlängerung der Rohrleitung im Alten Weg abgelehnt. - Ein Grund ist nicht aktenkundig.
TOP 3: Es wurde ferner abgelehnt, an die Provinzial-Straßenverwaltung für die Einmündung des Wassers aus dem Durchfluss im Alten Weg in den Provinzialstraßen-Graben eine Erinnerungsgebühr, ebenso wenig wie die 2 Mark für eine Zeichnung zu zahlen, da an der nämlichen Stelle auch seit langer Zeit das Wasser seinen Abfluss fand.
TOP 4: Die beantragte Niederschlagung der Forensen-Steuer für seinen Eiskeller seitens Carl Veltins wurde nicht bewilligt. - Ein Grund ist nicht aktenkundig.
TOP 5: Die Anlage einer Kanalisation am Kirchhofsweg wurde bewilligt und soll die Arbeit und Lieferung verdungen werden.
TOP 6: Es wurde für den Rendanten Entlastung ausgesprochen für : (a) Führung der Fortbildungsschulkasse; diese schloss 1905 ab in Einnahme mit 1.114,40 Mark; Ausgabe mit 1.097,27 Mark; daher Bestand: 36,44 Mark. An Resten verblieben 16 Mark (eigentlich korrekte Abschrift); desgleichen für (b) Führung der Hudekasse: Betrag an Einnahmen 982,29 Mark, Ausgaben 646,23 Mark; mithin Bestand 336,06 Mark. Nach Ausweis der Rechnung schuldet die Hudekasse der Gemeindekasse 357,87 Mark, sodass die Gemeinde noch eine Forderung zu 28,81 Mark hat, … (?) der Bestand anweisen wird. - Nicht stolpern beim Nachrechnen.
TOP 7: Der Vertrag mit dem Apotheker wurde laut Beschluss vom 22. Juli vorgelegt; es wurde besonders hervorgehoben, dass Herr Floret seiner Abzahlungspflicht nicht genügt, wenn er erst ultimo Juli (am letzten Tag im Juli) mit der Zahlung von 250 Mark beginnt; vielmehr ist der Vertrag so zu verstehen, wie & 2 deutlich sagt, dass am ersten Werktag des Monats die Zahlung von 250 Mark erfolgen soll. Der Vorsteher wurde angewiesen, Herrn Floret auf den & 2 genau hinzuweisen.
Am 31. August 1907
TOP 1: Unter der Voraussetzung, dass der Straßenmeister Plahsmann die Unterlagen für die Genehmigung im Provinzialstraßen-Graben Station 10,4 - 10,5 bereits am 20. Juli fertig gestellt hatte, soll die Liquidation vom 2. und 4. d.M. gezahlt werden. Es wurde jedoch abgelehnt, eine Verpflichtung zur Reinigung des Grabens auf der genannten Strecke einzugehen, da sich der Zustand gegen (dieser?; nicht korrekt lesbar) nicht verschlechtert hat.
TOP 2: Die Communalsteuer des Heinrich Trumpetter wurde wegen Krankheit und Erwerbsunfähigkeit pro 1907 erlassen. - 1907: Heinrich Trumpetter (u / o), Tagelöhner, Sohn Heinrich Georg T., Tagelöhner, Alte Haus-Nr. 11,Mittelstraße / Stiftsweg. Heiratsregister: Heirat am 27.11.1866 Heinrich Trumpetter gnt. Erlmann mit Friederica Antonia Schwefer gnt.Schlüters (Ehepaar muss nicht stimmen).
TOP 3: Zur Feststellung der Grenzen im Alten Weg soll von dem Katasteramt eine Grenzzeichnung mit Messzahlen von dem Haus des Johann Kohsmann bis zum Ausgang beantragt werden. - Später Altes Schwesternhaus, Hauptstraße.
TOP 4: Das Schreiben der Firma Max Schorch A. W. Akt. Rheidt, in welchem eventuell 500 Mark für Ausarbeitung eines Elektrizitätswerkes-Projektes gefordert wird, wurde zur Kenntnis gebracht und beschlossen, unter Mitteilung der gegebenen Verhältnisse die Firmen Siemens und Halskeund Allgemeine Elektrizitätsgesellschaft zu Berlin anzufragen, ob sie geneigt seien, ebenfalls ein Projekt und unter welchen Bedingungen anzufertigen.
Am 28. September 1907
TOP 1: Da kein Angebot auf die Kanalisierung am Kirchhofsweg erfolgt ist, sollen die von Kehsler bestellten Rohre durch die Gemeinde-Arbeiter eingelegt werden. - Diese Gemeinde-Arbeiter sind namentlich nicht aktenkundig.
TOP 2: Die Beschieferung einschließlich deren Anschalung an der Alten Schule wurde dem Schieferdecker Kohle für sein Angebot 193 Mark übertragen.
TOP 3: Die Anstreicherarbeiten an der Alten Schule, an dem Abort und dem Küsterhaus wurden dem Anstreicher Butz laut der von ihm aufgestellten Berechnung und dessen Kostenanschlag übertragen.
TOP 4: Die Kosten für die generellen Vorarbeiten für das Elektrizitätswerk in der Alten Ruhr im Betrag von circa 200 Mark wurde bewilligt.
TOP 5: Der Gemeinde-Verordnete Flinkerbusch wurde beauftragt, im Alten Weg nachzusehen, ob noch einige Kubikmeter Kies von der Grube Odin (Olpe) mit Nutzen und Erfolg zur Besserung nötig sind.
Am 9. Oktober 1907
TOP 1: Der von der Freienohler Jagdgesellschaft gestellte Antrag auf Überlassung der Freienohler Jagd auf 1 Jahr, also bis zum 31. August 1908, bzw. auf Ermächtigung für den Jagdvorsteher für die Jagd bis dahin zu verpachten, wurde vom Gemeinde-Vorsteher vorgetragen. Ebenso wurde der ...(nicht korrekt lesbar) Antrag der Jagdgesellschaft um Herausziehung der Gemeindegrundstücke auf 6 Jahre, soweit diese ein Jagdgebiet bilden und Verpachtung dieser Jagdgesellschaft, vorgetragen. In diesem Falle würden die Gemeindegrundstücke aus dem bisherigen Jagdgebiet herausgezogen und ausschließlich der Privatgrundstücke verpachtet. Zu beiden anstehenden Anträgen stellte der Gemeinde-Verordnete Noeke den Gegen-Antrag, zu beschließen, dass die Gemeinde-Vertretung mit der Sache nichts zu tun sehe. Die Anträge ad 4 und 2 wurden mit 2 gegen 2 Stimmen angenommen, selbstredend soweit es im Rahmen des Gesetzes zulässig ist.
TOP 2: Die für die Separationswege verausgabten Kosten sollen vorläufig auf die Gemeindekasse übernommen werden. Für die Folge soll über dergleichen Ausgaben mit den betreffenden Behörden verhandelt und Auskunft von diesen eingeholt werden.
TOP 3: Der Antrag vom Gustav Gebhardt auf Erlass der Kommunalsteuer während seiner Anwesenheit in der Lungen-Heilanstalt wurde derart genehmigt, dass die Steuer vom 1. April bis 1. Oktober 1907 nachgelassen wurde. - Wohl wegen Arbeits- und Verdienst-Ausfall. Also Empathie der Gemeinde-Politiker.
TOP 4: Die Rechnung vom Apotheker Floret für Medizin der Armen in Höhe von 32,90 Mark wurde für die Gemeindekasse angenommen.
TOP 5: Vom Tage der Fertigstellung des Hausanschlusses an die Wasserleitung soll die Witwe Gahse pro Jahr 7 Mark zahlen.
TOP 6: Der Witwe Spieler wurden auf ihren Antrag 2 Mark Wassersteuer nachgelassen.
Am 9. November 1907
TOP 1: Nachdem die Apotheke nunmehr ein Jahr lang bestanden hat, soll ein Sachverständiger die Inventur-Aufnahme der Waren in der Apotheke vornehmen.
TOP 2: Der Antrag der Frau Lehrer Eickelmann von Holz-Geldern wurde abgelehnt, jedoch soll Stundung bis 1. Mai nächsten Jahres eintreten. - Sterberegister: Lehrer Moritz Eickelmann, LA 52 J., gest. 16. August 1907; geb. in Altenhundem.- Siehe Kapitel: Netzwerk Schule.
TOP 3: Die Schafhude soll an den Besitzer Ahsmann zu Grevenstein für 40 Mark angepachtet werden.
TOP 4: Otto Kehsler wurde zur Wassersteuer pro Jahr zu 4 Mark veranlagt. Auch fallen demselben noch eine Anschlussgebühr über 5 Mark zur Last, wenn dieselbe noch nicht gezahlt sein sollte.
TOP 5: Für die Personenstandsaufnahme wurden 20 Mark bewilligt.
TOP 6: Dem Arbeiter Carl Winterhoff soll vorläufig ein Quartal Miete mit 20 Mark zu Gunsten der Hausbesitzerin Gahse gezahlt werden. - Alte Haus-Nr. 30 / Kerstholtsgasse 1: 1901: Maurer Ferdinand Gahse, Witwe Anna geb. Steinberg + Kinder; Carl Winterhoff. Sterberegister; Ferdinand Gahse, LA 42 J., gest. 11. September 1902. Heiratsregister: Heirat am 16.6.1891 Ferdinand Gahse mit mit Anna Steinberg aus Niedersalwey.
Am 16. November 1907
Kein TOP angegeben. Nachdem der Herr Oberförster Rathelbeck den neuen Betriebsplan vorgelegt und genügend erläutert hatte, wurde demselben in allen Punkten zugestimmt. Der Herr Oberförster teilte ferner noch mit, der bei der örtlichen Abnahme des Betriebsplans der Forst-Inspektionsbeamten Herr Cordemann vorschlug, den Distrikt 13 b als Buchenbestand der IV. Bodenklasse in die I. Periode vorzuschieben. Die Gemeinde-Vertretung erklärte sich hiermit einverstanden. Das Betriebswerk ist nur in einem Exemplar ausgefertigt. Die Gemeinde-Vertretung erklärt sich bereit, zwei Abschriften davon herzustellen. Da die vorhandene Wirtschaftskarte auch nur in einem Exemplar hinsichtlich der Lage nach unvollständig beigegeben ist, soll der Oberförster Maier als Anfertiger des Plans ersucht werden, diese Karte zu vervollständigen und drei weitere zu beschaffen. Der Herr Oberförster bat um Abschrift dieses Beschlusses.
Am 4. Dezember 1907
TOP 1: Das pro 1907/08 zum Einschlag kommende Buchen Roll- und Nutz-Holz soll dem Holzhändler Schwefer aufgrund seines Angebots vom 20. Dezember d.J. zugeschlagen werden und zwar pro Raummeter Roll-Holz 6 Mark und pro Festmeter Nutz-Holz mit 30 bis 40 Zentimetermittleren Durchmesser 12 Mark, mit 40 bis 50 Zentimeter Durchmesser 15 Mark, von 50 Zentimeter und stärker ebenfalls mittleren Durchmesser 18 Mark. Der Gemeinde-Vorsteher äußerte, dass er den Zuschlag wohl in Aussicht gestellt, jedoch noch nicht erteilt habe, das Holz auf der Ruhr-Inselnach den heutigen Erkundigungen bezahlt und bereits abgefahren sei. Es wurde beschlossen, hierüber bei der vorgesetzten Behörde Strafantrag zu stellen.
TOP 2: Der Frau Winterhoff sollen außer den bereits gezahlten 10 M monatlich vom 1. Dezember 1907 ab 15 M Unterstützung gezahlt werden und zwar so lange, bis Winterhoff aus der Lungen-Heilanstalt zurückkommt. - 1900 (!): Anton Winterhoff, Alte Haus-Nr. 76, Giesmecke; 5 männl., 3 weibl. Bewohner. „Freienohler Mühle“.
TOP 3: Die für den erkrankten Ernst Schirp aufzubringenden Kosten im Krankenhaus zu Meschede wurden auf die Gemeindekasse übernommen.
TOP 4: Der Witwe Caspar Pöttgen wurden alljährlich 30 Mark Miete bewilligt.
TOP 5: Die Wassersteuer der Witwe Spieler wurde für das Jahr 1907 von 6 Mark ermäßigt. - Gründe für TOP 2, 3, 4, 5 sind nicht aktenkundig.
Am 8 Januar 1908
TOP 1: Der Zuschlag für den Holzverkauf am 7. d.M. wurde erteilt. Für das Eichenholz wurde der Zuschlag dem Holzhändler Schwefer erteilt.
TOP 2: Der Antrag des Waldwärters Schmidtke um Ausübung des Jagdschutzes in den Jagdbezirken I und II wurde genehmigt. Diese Genehmigung kann jedoch jeder Zeit widerrufen werden.
TOP 3: Die Gemeinde-Vertretung ist damit einverstanden, dass die im Grundbuch von Freienohl Band IV Blatt I Abteilung III Nr. 5 eingetragene Cautions-Hypothek von 3.000 Mark, zu Lasten des pensionierten Rendanten Bracht eingetragen, gelöscht wird.
TOP 4: Der Ehefrau Carl Kerstholt wurden monatlich 15 Mark Unterstützung vom 1. Januar ab bewilligt. - Ein Grund ist nicht aktenkundig.
TOP 5: Von der Revision der Apotheker-Bestände wurde vorläufig bis 1. April d.J. Abstand genommen. - Ein Grund ist nicht aktenkundig.
TOP 6: Das Anliefern, Aufmetern (!) und Zerkleinern von 60 Kubikmetern Steine auf dem oberen Teil des Langel-Weges soll verdungen werden.
TOP 7: Zur Prüfung der Jahresrechnung Gemeinde-, Wasser- und Hude-Kasse wurde eine Kommission, nämlich Kehsler, Linneborn und Noeke gewählt.
Am 17. Januar 1908
TOP 1: Als Abgeordnete zum Schulvorstand des katholischen Schulverbandes Freienohl wurden gewählt (1) Anton Röther, (2) Linneborn, (3) Anton Neise; desgleichen als Stellvertreter (1) Caspar Humpert, (2) Caspar Rocholl, (3) Alex Hötte. Von diesen scheiden nach 2 Jahren die unter (3) gewählte, nach 4 Jahren die unter (2) gewählten aus.
TOP 2: Die Erwerbung des Streifens von Louis Neise bei dem dortigen Durchfluss wurde abgelehnt. Ebenso, einen Beitrag zu leisten für die dort angelegte ...(?)mauer, bzw. Durchfluss. - Ausführlicheres ist nicht aktenkundig.- Bäcker Ludwig Neise, Hauptstraße, gegenüber liegende Seite: Einmündung Alter Weg, Brunnenstraße.
TOP 3: Die anzuliefernden Steine wurden dem Unternehmer Kehsler für 3,80 Mark (Lieferung von Kalksteinen) und das Zerkleinern dem Arbeiter Recke für 1,30 Mark zugeschlagen. Ebenso wurde dem Recke das Aufsetzen der Steine zugeschlagen.
TOP 4: Dem Jagdpächter Klapdohr wurde für Nr. 3 die Erlaubnis erteilt, den vorhandenen Zaun bis zum Ende der Periode stehen zu lassen..
TOP 5: Die Rechnung des Apotheker von Ortsarmen wurde genehmigt und kann Auszahlung erfolgen. - Die Namen sind nicht genannt.
Am 1. Februar 1908
In der außerordentlichen Sitzung... wurde verhandelt und beschlossen: In Folge der seitens der Königlichen Eisenbahndirektion veranstalteten Erhebungen über Anlage, Zweckmäßigkeit einer Fahrkartenausgabe zugleich mit Anlage einer bereits bestimmten Blockstation zwischen dem Freienohler und Glösinger Tunnel beschloss die Gemeinde-Vertretung ihr ganzes Bestreben in erster Linie auf den Ausbau und und die Anlage eines Stationsgebäudes auf der Haltestelle Freienohl zu richten und die versprochene Zulage der Ausführung neuer Anlagen auf der Haltestelle der betreff. Behörde in Erinnerung zu bringen.
Am 5. Februar 1908
Verhandlung unter Vorsitz des Gemeinde-Vorstehers Kehsler:
TOP 1: An Stelle des Anton Neise, welcher die Annahme zum Abgeordneten in den katholischen Schulverband verweigerte, wurde Gustav Helnerus gewählt.
TOP 2: Nachdem die Abnahme der von Gebr. Rocholl ausgeführten Arbeiten erfolgte und die Aufrechnung der zu zahlenden Beträge durch den Gemeinde-Vorsteher getätigt (doch original freienohlerisch geschrieben: gethetigt) , und zwar sollen insgesamt 2.057,31 Mark gezahlt werden. Da bereits Abschlusszahlungen von 1.700 Mark geleistet sind, verbleibt ein Rest von 357,31 Mark. Dieser Betrag soll zur Anweisung gelangen.
TOP 3: Eine Überdachung des Barrenauf dem Schulhof wurde nicht für nötig erachtet.
TOP 4: Dem Antrag des Theodor Nolte entsprechend ist die Gemeinde-Vertretung bereit, den gewünschten Ausstand bis zum 1. Juli zu genehmigen, falls der Landwirt Noeke als Verkäufer des Nolte´schen Grundstücks sich vor wie nach (korrekt abgeschrieben) in gesetzlicher Weise zur Zahlung verpflichtet hält. - Mehr Ist nicht aktenkundig.
Wohl Zählfehler: TOP 4: Eine Rechnung von Apotheker Floret in Höhe von 16,45 Mark für verausgabte Medikamente an Frau Heinrich Trumpetter wurde zur Zahlung übernommen, jedoch mit 10 % von 9,10 Mark, sodass der zu zahlende Betrag 15,54 Mark ist.
TOP 5: Die von der gewählten Kommission vorgeprüfte Jahresrechnung der Gemeinde pro 1906 wurde in Einnehmen und Ausgabe zur Kenntnis gebracht. Die Einnahme betrug 30.166,69 Mark, die Ausgabe betrug 30.151, 42 Mark, sodass ein Bestand von 15,27 Mark vorhanden ist. Außerdem ist ein Restbetrag von 7.609, 85 Mark zu verzeichnen. Die Prüfungs-Kommission hat zur Aussetzung keine Veranlassung gefunden und empfiehlt Entlastung. Dieselbe wurde ausgesprochen. Die Restanten sollen unver...(nicht korrekt lesbar) zur Zahlung der Kasse aufgefordert werden.
TOP 6: Es wurde dann ebenso die vorgeprüfte Rechnung der Wasserwerkskasse vorgelegt. Dieselbe ergab in Ausgabe 1.767,18 Mark, in Einnahme 1.638,00 Mark ; sodass ein Vorschuss von 129,18 Mark ...(nicht korrekt lesbar) war; ein Rest von 10 Mark war vorhanden. Erinnerungen waren nicht gezogen und empfiehlt die Kommission auch hier Entlastung. Dieselbe wurde erteilt. Es wurde ebenso vorausgesetzt, dass die Wasserwerkskasse im nächsten Jahr ohne jeden Vorschuss arbeitet, sodass eine weitere Anleihe nicht nötig erscheint.
TOP 7: Die Hude-Kasse pro 1906 ergab in Einnahmen 1.058,06 Mark, in Ausgabe 644,25 Mark, sodass ein Bestand von 413,80 Mark verbleibt. Die Gemeindekasse hat an der Hude-Kasse aus früheren Vorschüssen noch 237,87 Mark zu fordern. Dieser Betrag soll nunmehr aus dem Bestand von 413,80 Mark gedeckt werden, sodass der Hude-Kasse noch ein Bestand von 75,94 Mark verbleibt. Im übrigen wurde auch hinsichtlich der Hude-Kasse Entlastung erteilt.
TOP 8: Der am 4. Februar stattgehabte Holzverkauf wurde genehmigt.
TOP 9: Es wurde Kenntnis gegeben, dass der Herr Regierungs-Präsident den Waldwärter Schmidtke die Genehmigung erteilt hat, den Jagdschutz in den Jagdbezirken I und II auszuüben.
Sodann wurde unter Vorsitz des Amtmanns weiter verhandelt.
TOP 10: Der Gemeinde-Haushalts-Etat pro 1908 wurde vorgelegt. Derselbe weist in Einnahmen und Ausgaben 31.000 Mark nach, auf welche Summe er festgesetzt wird. Der Fehlbetrag mit 13.959 Mark soll aufgebracht werden durch Beischläge (?) von 200 % zu sämtlichen Staatssteuern und 100 % der Betriebssteuer.
TOP 11: Der Haushalts-Etat für die gewerbliche Fortbildungsschule wurde in Einnahme und Ausgabe auf 1.000 Mark festgesetzt.
TOP 12: Der Schul-Etat wurde auf 12.600 Mark festgesetzt.
Am 15. Februar 1908
TOP 1: Vor (von) der Düngung der Hude wurde für dieses Jahr Abstand genommen, da es einesteils für dieses Jahr schon zu spät ist, andernteils aber auch die vorhandenen Mittel für eine genügende Düngung nicht reichen.
TOP 2: Der früher aufgestellte Kostenanschlag über Ausbesserung des Brumlingser Weges soll nach einer nochmaligen Besichtigung vorgelegt und die Zellstoff-Industrie um eine Beihilfe ersucht werden.
TOP 3: Der Frau Winterhoff wurde für ein weiteres Quartal resp. bis zur Arbeitsfähigkeit des Winterhoffs, die Miete weiter genehmigt.
TOP 4: Da die Kinder aus der Giesmecke nicht anders wie in Freienohleingeschult werden können, sollen dieselben auch noch ferner für 25 Mark pro Kind und Jahr zugelassen werden. Dagegen sollen die Kinder des Wirts Köster (2010: Gaststätte Bruno Köster zwischen Bahnhof und „Einfahrt“ nach Olpe) zurück gewiesen werden. - Gründe sind wohl: Wirt Köster gehörte damals noch nach Wennemen / Calle; die aus der Giesmecke auch, aber doch zu weit.
Am 7. März 1908
TOP 1: Der von der I. Abteilung als Ersatzmann gewählte Gemeinde-Verordnete Humpert wurde in sein Amt eingeführt und durch Handschlag an Eidesstatt vereidet. - Wie der Ablauf – wohl auch mit einem Umtrunk – praktiziert wurde, ist nicht aktenkundig. Auch nicht, wer, was mit I. Abteilung gemeint ist; Feuerwehr?
TOP 2: Der Frau Carl Kerstholt sollen für das am 1. Mai fällige Quartal die Miete von 25 Mark zu Händen des Vermieters Caspar Stirnberg gezahlt werden.
TOP 3: An Apotheker-Rechnungen für die Hebamme wurde der Betrag von 6,08 Mark einschließlich 10 % Nachlass festgesetzt und zur Zahlung an die Gemeindekasse angewiesen.
TOP 4: Die Ausgabe von 16 Mark an Edmund Grahsewurde genehmigt. - Mehr ist nicht aktenkundig, auch nicht, wer genau gemeint ist.
TOP 5: Der Ausbau des Weges auf Brumlingsen wurde beschlossen; dem Gemeinde-Vorsteher Kehsler jedoch aufgetragen, nochmals nachzusehen, ob die Steine nicht billiger zu beschaffen sind. Ist dies nicht der Fall, so sollen Offerten eingefordert werden, wie die Steine am billigsten zu beschaffen sind.
TOP 6: Zum Amts-Verordneten wurde für die Periode vom 1. April ab auf 6 Jahre gewählt: Johann Kückenhoff und Fabrikbesitzer Anton Linneborn.
TOP 7: Dem SGV (Sauerländischen Gebirgsverein) sollen jährlich 5 Mark bis auf weiteres für seine gemeinnützlichen Zwecke gezahlt werden.
TOP 8: Die Arbeiten auf dem Langel-Wege (Aufbringen der Steine) wurde dem Gemeinde-Verordneten Flinkerbusch übertragen; das Anliefern von Kohle-Asche soll verdungen werden.
Am 19. März 1908
TOP 1: Der Leithausen´sche Entwurf des Elektrizitätswerkes wird nochmals vorgelegt. Es wird beschlossen: (1.) das Werk nach diesem Entwurf zu kaufenund (2.) den Geldbedarf flüssig zu machen: (a) durch einen außerordentlichen Waldabtrieb und (b) den Rest durch eine Anleihe. Zu (1.) Der Ingenieur Leithausen soll zunächst (aufgefordert werden), mit möglichster Beschleunigung die Unterlagen zur Erwirkung der Bauanlagen-Konzession anzufertigen. Ferner soll er die Ausschreibung der ganzen Anlage ausschließlich des elektrischen Teiles in die Wege leiten. Es wird vorausgesetzt, dass das Verdingungs-Ergebnis dem Entwurf entspricht. Bezüglich des elektrischen Teils, über welchen schon ein zutreffendes Angebot der Siemens und Schuckert Werke vorliegt, sollen nach Angebot von Communen-Firmen eingeholt werden. Dieser Antrag wurde angenommen mit 5 gegen 2 Stimmen, und zwar waren der Gemeinde-Verordnete Linneborn und Neise dagegen. - Gründe sind nicht aktenkundig. - Communen-Firmen: Firmen in hiesiger Umgebung, damit die gut existieren können...
Am 9. April 1908
TOP 1: Die Wassersteuer pro 1908 wurde nach der vorliegenden Liste festgesetzt.
TOP 2: Der Gemeinde-Vorsteher brachte die Anlage : Einfriedung des Pastorat-Grundstücks zur Kenntnis Der Herr Pfarrer Steimann hat diese Anlage auf seine Kosten gemacht. Eine Kommission, bestehend aus dem Gemeinde-Vorsteher Kehsler , Göckeler (Maurer) und Kohle (Schieferdecker) soll die notwendigen Reparaturen an den Pastorat-Gebäuden feststellen.
TOP 3: Die Instandsetzung der Kerstholt´schen Gasse und die Rohrleitung auf der Hinteren Straße Krumme Straße) soll zur Ausführung gebracht und ein Kostenanschlag darüber angefertigt werden.
TOP 4: Dem Fischereipächter Loebach soll entgegen dem Vertrag gestattet werden, einer der Gemeinde-Vertretung genehmen Person einen Erlaubnisschein zur Ausübung der Fischerei auszustellen.
TOP 5: Die Hütung der Kuhherde wurde der Frau Mündelein wie in früheren Jahren übertragen.
TOP 6: In die Kommission zur Besichtigung der Wiesen zwecks Entfernung des Huflattichs wurden gewählt: Herr Linneborn, Noeke und Schmidtke.
TOP 7: Die Rechnung von Caspar Babilon für Bereithaltung der Olper Spritze von 16,50 Mark wurde auf die Gemeindekasse übernommen.
TOP 8: Es soll eine Aufnahme sämtlicher Bestände (ein Inventarium, Verzeichnis) über die zum Apotheker-Betriebe vorhandenen Bestände aufgenommen werden. An die Zahlung der rückständigen Zinsen und Amortisationsquoten soll der Apotheker erinnert werden.
TOP 9: Für das Jahr 1907/08 sollen dem Kehsler 18,90 Mark Steuer erstattet werden. - Ein Grund ist nicht aktenkundig.
TOP 10: Das Ortsstatut betreff. Ziegenbock-Haltung und Ziegen-Weide wurde angenommen. Die Gemeinde-Vertretung gibt ihre Zustimmung, dass der Gemeinde-Vorsteher die Aufgaben der in § 5 genannten Kommission dem Vorstand des Ziegen-Zuchtvereins widerruflich überträgt. Die Gemeinde-Vertretung hat nichts dagegen einzuwenden, dass der hintere Teil der Kuhhude unter den bisherigen Bedingungen bis auf Widerruf als Ziegen-Hude benutzt wird.
TOP 11: Für die Fortbildungsschule wurde das bisherige Kuratorium wiedergewählt.
Am 27. April 1908
TOP 1: Die Fischerei wurde nach Ablauf der Pachtzeit für 6 folgende Jahre dem Architekten Röting unter den früheren Bedingungen verpachtet für denselben Preis. Die Gemeinde hat nichts dagegen, wenn der jetzige Pächter seine Rechte dem neuen Pächter auch schon vorher überträgt. Es soll ferner ersucht werden, dem Fischereipächter Röting auch die Fischerei in der Rümke zu einem annehmbaren Preis ebenfalls zu überlassen.
TOP 2: Der Antrag des Sparkassen-Rendanten Kerstholt wurde dahin erledigt, dass demselben anheimgegeben wurde, die Hude-Steuer beim Amt zu reklamieren.
TOP 3: Die Rechnung des Sattlers Vollmer über Lieferung von Feuerlösch-Gerätschaften im Betrag von 7,50 Mark, sowie die Rechnung des Johann Kückenhoff zum geleisteten Fahren im Betrag von 44,50 Mark wurden auf die Gemeindekasse übernommen; desgleichen die Rechnung des Apothekers Floret für gelieferte Medikamente für die Hebamme im Betrag von 15,85 Mark und ferner auch noch eine Rechnung an die Gemeinde für Ortsarme im Betrag von 16,65 Mark jedoch mit dem Bemerken, den Dr. Steimann anzuweisen, in Zukunft nur für Ortsarme die Rechnungen auf die Gemeindekasse bei der Apotheke anzuweisen.
TOP 4: Die vom Apotheker Floret eingereichten Rechnungen im Betrage von 1.303,27 Mark und 66,66 Mark, also 1.369,93 Mark wurden als nicht zu Recht bestehend zurück gewiesen. Es wurde in dieser Hinsicht auf den bestehenden Vertrag verwiesen. Dieser Vertrag soll auch hinsichtlich der Zahlungen durch Floret maßgebend sein, und soll der Apotheker klar angehalten werden, die festgesetzten monatlichen Beträge wie auch den Mietvorschuss am 1. Mai zu zahlen.
TOP 5: Zur Instandhaltung der Separationswege soll, wenn möglich, ein ständiger Arbeiter angestellt werden.
Am 2. Mai 1908
Ein TOP: Entgegen der Absicht des Apotheker Schwarz, auf Grund der von Floret dem Ersteren überreichten Rechnungen für Ersatz an Warenbeständen eine Feststellung des sämtlichen Inventars vorzunehmen, wurde beschlossen, den Beschluss vom 9. April, laut welchem eine ziemlich genaue Aufnahme stattfinden soll, aufrecht zu erhalten, und zwar soll diese Aufnahme durch den Apotheker Schwarz zu Arnsberg geschehen. Das Einverständnis des Apothekers Floret vorausgesetzt, wurde der Apotheker Schwarz ermächtigt, diejenigen Warenbestände, welche nach Ansicht des Letzteren über den normalen Bedarf hinaus angeschafft sind, für Rechnung der Gemeinde zu veräußern. Zu diesem Fall sollen die Anschaffungskosten den Verkaufsmengen entsprechend dem Apotheker Floret gutgeschrieben werden. Es ist vorausgesetzt, dass sich der Revisor bei der Veräußerung der Mengen mit der Gemeinde in Verbindung setzt.
Am 15. Mai 1908
TOP 1: Dem neuen Fischerei Pachter Röting wird auf seinen Wunsch gestattet, entgegen dem § 4 der Bedingungen an seine Freunde Erlaubnisscheine ohne Entgelt auszugeben, sodass diese ohne seine Anwesenheit fischen können.
TOP 2: Den Antrag des Wilhelm Bräutigam um eine höhere Armenunterstützung wurde abgelehnt, weil seine Kinder verpflichtet sind, ihn zu unterstützen.
TOP 3: Der Holzverkauf vom 14. d.M. wurde genehmigt.
TOP 4: Die Steine-Lieferung auf dem Brumlingser Weg wurde aufgrund der eingegangenen Offerte dem Unternehmer Kehsler für den Preis von 3,85 Mark für Grauwacke und 3,80 Mark für Kalksteine pro Meter zugeschlagen. Zerkleinern und Aufbringen der Steine soll verdungen werden.
TOP 5: Die Kosten für die Instandsetzung der Separationswege sollen von den Interessenten und der Gemeinde nach dem Größenverhältnis, unter Berücksichtigung der laut Vertrag mit dem Königl. Pacht-Fiskusfestgesetzten Beiträgen getragen werden.
TOP 6: Für die Benutzung des Separationsweges Nr. 2 sowie auf dem alten Fuhrweg durch die Hude soll der Gutsbesitzer Hachmann zu Oeventrop 20 Mark zahlen.
TOP 7: Die für die Ehefrau Ferdinand Wrede verausgabten Verpflegungskosten im Betrag von 333,67 Mark sollen vorläufig nicht niedergeschlagen werden. - Einzelheiten und Gründe sind nicht aktenkundig.
TOP 8: Die Unterstützung für die Ehefrau Carl Kerstholt soll mit Ende des Monats Mai eingestellt werden. - Ein Grund ist nicht aktenkundig.
Am 3. Juni 1908
TOP 1: Die Wassersteuer wurde bei folgenden Reklamanten wie folgt festgesetzt: (a) Anton Loebach und Joseph Nathan zu je 7 Mark; (b) Christian Hahne und Fritz Schwefer zu je 5 Mark. - Anton Loebach: Alte Haus-Nr. 198 / Bahnhofstraße; Nathan: Alte Haus-Nr. 90 / Hauptstr. 3: Christian Hahne, Schüsseldreher, Handelsmann: Alte Haus-Nr. 182 / Breiter Weg 17 / Bahnhofstraße.
TOP 2: Der Witwe Gahse wurde die Kommunalssteuer pro 1908/09 erlassen; ebenso wurde der Witwe Jakob der fingierte Einkommensteuersatz ermäßigt von 2,40 Mark ermäßigt. - Jakob, Handelsmann: Alte Haus-Nr. 102 / Hauptstraße.
TOP 3: Ehe dem Carl Rocholl die Steuer ermäßigt werden kann, soll er den Nachweis bringen, wieviel verdient wird.
TOP 4: Die beantragte Anlage von Zement-Rohren zur Ableitung des Wassers auf dem Weg 3 wurde bis zur nächsten Sitzung vertagt, da sich die Gemeinde-Verordneten erst der Gefälle an Ort und Stelle ansehen wollen.
TOP 5: Die Pflasterung der Kerstholt´schen Gasse soll im Wege der engeren Submission vergeben werden.
TOP 6: Die Rechnung über Instandsetzung der Pastorat-Gebäude über 102 Mark wurde genehmigt.
TOP 7: Dem Anstreicher Butz sollen die von ihm veranschlagten Anstreicher-Arbeiten an den Pastorat-Gebäuden zu den angesetzten Preisen übertragen werden.
TOP 8: Die Rechnung der Fortbildungsschule pro 1907 soll durch eine Kommission bestehend aus dem Gemeinde-Vorsteher Kehsler, Linneborn und Noeke vorgeprüft werden.
TOP 9: Auf seinen Antrag wurde dem Franz Spindeldreher von 16 Mark Einkommensteuer die darauf entfallenen Kommunalsteuern erlassen.
TOP 10: Der Wasserwerksetat pro 1908 wurde in Einnahme mit 1.392 Mark und in Ausgabe mit 1.364 Mark festgesetzt.
Am 18. Juni 1908
TOP 1: Die Ausführung der Lose (in der Akte Loose geschrieben) 1 und 2 für das Elektrizitätswerk / Ruhr und Obergraben wurde die Firma Baumholt in Hanover (Hannoover geschrieben; wohl unbekannte Stadt), der Lose 3, 4, 5 und 6 dem Bauunternehmer Caspar Kehsler zu Freienohl übertragen.
TOP 2: Herr Leitheuser wird ermächtigt, mit Brigleb und Hansen Co. in Gotha einen Vertrag zu vereinbaren und abzuschließen über ...(nicht korrekt lesbar; Linterung? ) der Turbinen, ausschließlich des Rachens der Schutzanzüge und Schützengeräte (die 3 Substantive vielleicht falsch gelesen) an Turbinen und Einlauf nach dem vorliegenden Angebot, wenn der Preis von rund 22.000 Mark auf 21.000 Mark ermäßigt wird. - Es folgen noch 2, 3 Sätze mit durchgestrichenen, eingeklammerten wohl Fach-Ausdrücken, auch in Verbindung mit der Firma Atorf in Paderborn: nicht korrekt lesbar. Am Schluss: Bei der Abstimmung über den 1. Punkt war der Gemeinde-Vorsteher Caspar Kehsler abgetreten.
Am 8. Juli 1908
TOP 1: Zur Prüfung der Angebote für den elektrischen Teil der Anlage soll der Elektrotechniker Waskomsky beauftragt werden. Die am 29. Juni für die elektrische Leitung nach Oeventrop bestimmte Linie soll beibehalten werden. - Welche Anlage genau gemeint ist, ist hier nicht aktenkundig.
TOP 2: Es wurde Kenntnis davon genommen, dass der Weg 155 auch in der Oeventroper Flur von der Gemeinde Freienohl unterhalten werden muss.
TOP 3: Dem Karl Kerstholt wurde nachträglich die Miete für das Rechnungsjahr 1908 I. Quartal in Höhe von 25 Mark bewilligt. Falls die Mieten-Festsetzung noch nicht erfolgt, soll auch das II. Quartal Miete für denselben bezahlt werden.- Ein Grund ist nicht aktenkundig.
TOP 4: Das Zerkleinern der Steine auf dem Brumlingser Weg wurde dem Josef Flinkerbusch für sein Angebot Grauwacke 2,20 Nark , Kalksteine 1,50 Mark übertragen.
TOP 5: Der Holzhändler Johann Schwefer, welcher aus dem Jahr 1906/07 der Gemeindekasse für Holz noch 58 Mark schuldet, dessen Abfuhr der Förster Schmidtke ohne Abfuhrschein geduldet hat, soll mit einer achttägigen Frist zur Zahlung aufgefordert werden. Falls mit Ablauf dieser Frist nicht gezahlt ist, soll sofort ein Zahlungsbefehl bei Gericht beantragt werden.
TOP 6: Die Gemeinde-Einkommensteuer des Fritz Helnerus im Betrag von 4,80 Mark wurde niedergeschlagen. - Ein Grund ist nicht aktenkundig.
TOP 7: Der Haushaltungsplan für die Hude-Kasse wurde in Einnahme und Ausgabe auf 900 Mark festgesetzt.
TOP 8: Die Rechnung des Apothekers Schwarz im Betrag von 55 Mark für Prüfung der Warenbestände und Bücher in der Apotheke wurde auf die Gemeindekasse übernommen.
TOP 9: Die Apothekerrechnung für Ortsarme im Betrag von 41,55 Mark wurde auf die Gemeindekasse übernommen. Desgleichen für Medikamente, die die Hebamme entnommen hat im Betrag von 12,85 Mark.
Am 14. Juli 1908
TOP 1: Die Firma Max Schock u. Comp. Aktiengesellschaft Rheidt soll angefragt werden, ob sie ...(nicht korrekt lesbar) für den ...(nicht korrekt lesbar) ihres Angebots ohne Preisaufsätze und ohne Trennung.. (auch die folgenden Zeilen sind nicht korrekt lesbar) der Gemeinde zur Verfügung zu stellen. Diese Angebots-Formulare sollen den konkurrierenden Firmen zur Ausfüllung der Preise zugesandt werden, um auf diese Weise die Mindestforderung für ein einheitliches Projekt zuvermitteln.
TOP 2: Um eine Pfändung der Forderungen des Apothekers Floret bei Gemeinde-, Amts- und Orts-Krankenkasse vornehmen zu können, soll eine darauf sich beziehende Klage eingereicht werden.. - Mehr ist nicht aktenkundig.
Am 22. Juli 1908
TOP 1: Der Grunderwerb für das Elektrizitätswerk laut den vorliegenden Verträgen und zwar mit dem Maurer H. Rocholl, Witwe G. Trumpetter, Landwirt Franz Trumpetter-Peters, Landwirt Franz Trumpetter-Steinschläger, dem Landwirt Ad. Ahsmann bzw. Witwe Ahsmann, dem Landwirt Joseph Noeke, dem Rentner Johann Düring, dem Landwirt Johann Kückenhoff, sämtlich zu Freienohl, und dem Landwirt Franz Jos. Wrede gnt. Settmar zu Bockum wurden genehmigt bzw. angenommen. - Inhalte sind nicht aktenkundig.
TOP 2: Die Locomobilefür das Elektrizitätswerk soll bei A. Wolf zu Magdeburg Bukan nach seinem Angebot vom 25. Juni am 15. Juli d.J. bestellt werden mit der Maßgabe, dass er die Locomobile für den geforderten Preis von 29.000 Mark Betriebs fertig in allen Teilen übergibt und auch die Kosten der Fundamentierung trägt, sodass der Gemeinde keinerlei Mehrkosten entstehen. Herr Leitheuser wird beauftragt, den Vertrag mit Wolf (?) abzuschließen und die Änderungen an der Locomobile anzugeben, welche mit Rücksicht auf den Betrieb von Herrn Leitheuser noch gefordert werden. Kosten dürfen durch diese Änderungen auch nicht entstehen.
TOP 3: Es wird beschlossen, der Firma Brigleb Hansenu. Comp. Gotha die Lieferung und Betriebs fertige Aufstellung der Schützengeräte und Schützenzüge für den Preis von 6.863 Mark zu übertragen. Herr Leitheuser wird beauftragt, den Antrag hierüber abzuschließen.
TOP 4: Die Leitung der Gesamt-Anlage des Elektrizitätswerkes einschließlich auch des elektrischen Teils wurde dem Ingenieur Leitheuser für 470 Mark der wirklichen Bausumme übertragen. Grunderwerb und Bauleitung gehören nicht hinzu.
Am 25. Juli 1908
Zunächst wurde unter dem Vorsitz des Herrn Amtmanns Göpfert verhandelt und beschlossen.
TOP 1: Zur Errichtung des Elektrizitätswerkes soll bei der Landesbank eine Anleihe von 200.000 Mark aufgenommen werden. Sie ist zu verzinsen mit 4 1/8 % und zu tilgen mit
1 %.
Unter dem Vorsitz des Gemeinde-Vorstehers Kehsler wurde sodann folgendes weiter verhandelt.
TOP 2: Es soll schleunigst eine Eingabe an die Königl. Regierung gemacht werden, darin bestehend, dass der Apotheker Floret von hier entfernt wird, da die Gemeinde durch dessen bisherige Handlungsweise fortgesetzt geschädigt wird. Der Amtmann und Gemeinde-Vorsteher sollen auch dieserhalb persönlich in nächster Zeit bei der Königl. Regierung vorstellig werden. In dem eingeleiteten Klageverfahren soll vorläufig der auf den 31, Juli angesetzte Termin zurückgestellt werden und zwar bis auf weiteren Beschluss. Die Zurückstellung des Termins soll jedoch nur dann stattfinden, wenn Floret die Einkünfte mit der Orts-, Gemeinde-, Amts- und der Wildshausener Fabrik-Krankenkasse der Gemeinde rechtskräftig für die Monate Juli, August und September cedirt.
TOP 3: Die Gemeindesteuer des Franz Kaulmann und Ewald Nolte wurden niedergeschlagen. - Ein Grund ist nicht aktenkundig.
TOP 4: Dem Sauerländischen Gebirgsverein soll der seitherige Betrag (5 Mark ?) (so aktenkundig) auch für das Jahr 1908 wieder gezahlt werden.
TOP 5: Es wurde anerkannt, dass der Anstrich am neuen Schulhaus (später Feuerwehrhaus) der Erneuerung bedarf. Ein diesbezüglicher Kostenanschlag wurde vorgelegt. Die Genehmigung dieser Ausgabe soll eventuell nach Kenntnisnahme der gesetzlichen Bestimmung und Landrätl. Verfügung erteilt werden.
Am 27. Juli 1908
TOP 1: Die Ausführung des elektrischen Teils des Elektrizitätswerkes soll der Firma Siemens und Schuckert-Werke G.m.b.H. zu ihrem Angebot vom 5. Juni d.J. und dem Schreiben, nach welchem das Angebot auf 60.000 Mark ermäßigt worden ist , zugeschlagen werden. Herr Leitheuser wird beauftragt, den Vertrag zu entwerfen und nach Zustimmung der Gemeinde-Vertretung abzuschließen.
Nach der Unterschrift vorstehenden Beschlusses wurde es zweifelhaft, welcher Kostenanschlag von Siemens Schuckert zugrunde gelegen hatte. Trotzdem Herr Leitheuser dieses klarstellte, fand die Gemeinde-Vertretung sich veranlasst, eine engere Submission zwischen den beiden konkurrierenden Firmen herbeizuführen. In dieser blieb bei Aufrechterhaltung des Angebots die Firma Siemens Schuckert Werke trotz eines ...(nicht korrekt lesbar) von 5.000 Mark seitens der Firma Max Schock u. Comp.
mindestfordernder und wurde diesen der Zuschlag unter den oben bereits gestellten Bedingungen erteilt.
Am 19. August 1908
TOP 1: Es wurde Kenntnis davon genommen, dass dem Apotheker Floret eine andere Konzesion erteilt war. Die schriftlich niedergelegte Verpflichtung des Apothekers sowie die darunter stehende Bürgschaft des Professor Franck wurde vorgelesen und soll zunächst bei einem Auskunftsbureau über die Kreditfähigkeit desselben Auskunft eingeholt werden.
TOP 2: Von der bevorstehenden Einquartierung (von Militair) wurde Kenntnis genommen. Die Aufstellung eines Einquartierungs-Katasters wurde nicht für notwendig erachtet. Jedoch soll die Quartier-Liste durch die Gemeinde-Vertretung schleunigst aufgestellt werden. Die erforderliche Fourage soll durch die Gemeinde geliefert werden.
TOP 3: Die Wassersteuer für Neubauten und Verputz pro 1907 und 1908 wurde in Größe von 89,60 Mark festgesetzt.
Am 30. August 1908
TOP 1: Es wurde Kenntnis davon genommen, dass die Königl. Eisenbahn-Direction bei Anlage des Obergrabens eines Entfernung desselben vom Bahnkörper von 7 Meter verlangt, anstatt dass früher nur die unmittelbare Anlage des Obergrabens an den Bahndamm verboten wurde. Es soll die verlangte Entfernung nach Möglichkeit eingehalten werden; im übrigen sind die etwa entstehenden Folgen , die wohl nie eintreten, von der Gemeinde zu tragen.
Häufig kommt nun vor das Wort „Schützen“. Siehe dazu „Wehr (Wasserstau)“: Wikipedia.
TOP 2: In Bezug auf das Schreiben des Ingenieurs Leitheuser vom 19. August d.J. wurde beschlossen, der Firma K. Wolf für Anbringung der Tourenverstellverrichtung für elektrische Einrichtung die Herstellung der Locomobile den Preis von 1.000 Mark dagegen für Anlage von Schutzgeländer um Schwungräder und Riemenlauf, anstatt der geforderten 350 Mark, nur die von Leitheuser festgestellten 200 Mark zu zahlen. Im Übrigen soll Herr Leitheuser gebeten werden, darauf Bedacht zu nehmen, die Anlage der Locomobile betreff. der Entfernung derselben von der beiderseitigen Wand in der zweckmäßigsten Weise herstellen zu lassen.
TOP 3: Der Vorsitzende brachte als Unternehmer zur Sprache, das für Schützen und Schützenzüge die Verwendung von Kiefern oder ...(nicht korrekt lesbar) Holz im Verdingungs-Anschlag vorgesehen sei; er, Kehsler, hätte einen Preis von 160 Mark pro cbm (Kubikmeter), die Firma Baumholtz u. Co. dagegen nur 92,00 Mark eingesetzt. Da die Bauleitung die Verwendung von … (die 2 Wörter vor „Holz“ sind wieder nicht korrekt lesbar) Holz wünscht, erklärt sich Kehsler bereit, ohne Mehrforderung dieses zu verwenden; Baumholtz u.Co. Sollen anstatt … (wieder die 2 nicht korrekt lesbaren Wörter) Holz, Eichen-Holz nehmen, und soll wegen der Preis Vereinbarung getroffen werden.
TOP 4: Eine Mehrforderung für bessere Flurplatten im Maschinenraum wurde abgelehnt.
TOP 5: Die Einquartierungsliste wurde endgültig festgesetzt. - Siehe oben 19. August.
Am 8. September 1908
TOP 1: Die Gemeinde erkennt die Verabredung, nach welcher Noeke die Abfindung für seine aus den Plänen 584 und 585 abgetretene Grundfläche aus dem Gemeinde-Grundstück Plan 586 a angrenzend an seinen Plan 585, erhält, als gültig an. - Mehr ist nicht aktenkundig.
TOP 2: Durch vorstehenden Beschluss tritt die zwischen dem Amtmann und stellvertretenden Gemeinde-Vorsteher Kückenhoff einerseits und Noeke andererseits am 4. (September) getroffene Vereinbarung in Kraft, laut welcher Noeke die Benutzung des ihm verbleibenden Grundstücks mittels Fahren und Ablegen von Boden und Steinen etc. während der Bauzeit genehmigt wird. Hierdurch wird dann auf die gegen Kehsler angestrengte Klage erledigt.
TOP 3: Auf den von Noeke eingereichten Antrag vom 4. (September), (eingegangen am 5.) wurde zu 1 desselben der Gemeinde-Vorsteher beauftragt, Noeke eine Vieh-Trift über das Kückenhoff´sche Grundstück anzuweisen. Zu 2 des Antrags wurde beschlossen,, den Weg 42 a mittels einer demnächst zu erbauenden Brücke wie bisher weiter zu führen. Zu 3 soll eine Sperrung des Weges 44 erfolgen, sobald die Bauleitung dieses für richtig erachtet. Durch die ad 2 des Gemeindebeschlusses erwähnte Genehmigung des Noeke kann die An- und Abfuhr von Gegenständen aller Art über das Noeke´sche Grundstück erfolgen.
TOP 4: Es wurde durch den Gemeinde-Vorsteher Kenntnis gegeben,dass der Separationsweg in der Ismecke laut Aufforderung der Spezial-Kommission instandgesetzt werden soll. Nach den Äußerungen des Deputierten Noeke sollen noch Mittel zu dieser Instandsetzung vorhanden sein. Unter diesen Umständen wurde seitens der Gemeinde von einer Instandsetzung abgesehen.
Es folgen die üblichen Unterschriften. Dann:
Im Anschluss an vorstehende Beschlüsse wurde (ebenfalls durch Kurrende vom 5. bekannt) weiter verhandelt wie folgt:
TOP 1: Auseinandersetzung der Funktionen zwischen Schul- und Gemeinde-Vorstand wurde vertagt.
TOP 2: Festsetzung der Statuten betreff. Abgabe elektrischer Energie wurde auf die folgende Sitzung vertagt.
TOP 3: Der Firma Liebold u. Co. sollen 300 Mark für das Projekt der Langelbrücke unter der Voraussetzung gezahlt werden. Dass sie diesen Betrag gutschreibt, wenn der Brückenbau innerhalb 8 Jahren durch sie zur Ausführung kommt. Ferner sollen anstatt der Liquidation 420 Mark für ein Projekt zur elektrischen Anlage 300 Mark gezahlt werden, weil dieses Projekt bei Ausführung des Baus keine Berücksichtigung finden konnte.
TOP 4: Eine Rechnung an … u.Co. (nicht korrekt lesbar) für ein Normal...stück (nicht korrekt lesbar) von 20,50 Mark soll übernommen werden.
TOP 5: Es wurde zur Kenntnis gebracht, dass für Carl Kerstholt nochim September 30 Mark Miete gezahlt war.
TOP 6: Anstatt der im Schreiben von Leitheuser (auch so geschrieben: Leithäuser) am 4. September erwähnten und von Kriegleb, Hansen u. Co. angeforderten 420 Mark für eine noch erforderliche eiserne Riemscheibe zu bewilligen, wurde beschlossen, wenn möglich, eine hölzerne Riemenscheibe zu beschaffen und soll Leithauser um Einziehung von Offerten gebeten werden. Die im Schreiben an Leithäuser mitgeteilte Änderung an der Wolff´schen Locomobile und der damit verbundenen Ersparnis von 1.000 Mark wurde besonders in letzterer Hinsicht mit Freude begrüßt. Die für die Schützen benötigten Hölzer wurden in Anbetracht der geforderten Stärken von Eichenholz vorgeschlagen. Leithäuser soll Preise einziehen an den betreff. Unternehmen.
TOP 7: Der linksseitig der Ruhr angelegene Damm soll nur in der konzessionierten Höhe zur Ausführung kommen und zwar in der größten Höhe am Wehr, auf 2 Meter Breite sich verengend im Verhältnis zur Höhe auf 50 Zentimeter Breite. Die landseitige Böschung … (nicht korrekt lesbar) angebracht werden.
TOP 8: Der Damm soll nicht ins Ruhrgebiet angelegt werden.
TOP 9: Die Dreinrohre (Drainagerohre?) an diesem Damm sollen entfallen.
TOP 10: Die Zementrohrleitung soll bis zur Johann Stirnberg´schen Grenze ausgedehnt werden.
TOP 11: Die Regen-Abfallschächte sollen nicht zur Ausführung kommen.
TOP 12: Es sollen keine Spülklosetts zur Ausführung kommen. - Auf welches Gebäude sich dieser. Punkt bezieht, ist nicht aktenkundig.
Abschluss AA 414 . - Beginn AA 415.
Zwischenbemerkung: Inhalte, die hier in den Protokoll-Abschriften nicht aktenkundig sind, können vielleicht mit Hilfe des Archiv-Findbuchs aktenkundig sein.
Am 22. September 1908
TOP 1: Die benötigte Riemenscheibe 1900, 440 mm soll mit Rücksicht auf die Bedenken des Herrn Leitheuser (mit eu geschrieben) gegen Anschaffung einer alten Scheibe, jedoch bei Briegleb u. Hansn u. Comp. nach dem ersten Vorschlag bestellt werden.
TOP 2: Anton Neise wurde mit der Lieferung eines Ofens (Musterbuch Nr. 73), desgl. Aufstellen desselben beauftragt und erhielt hierfür 175 Mark. - Der Ort der Aufstellung ist nicht aktenkundig.
TOP 3: Die Skizze über die Schützentafeln wurde vorgelegt und dabei die Angaben über die Breite der Öffnungen vermisst; diese sollen eingefordert werden. Es soll ferner in Erwägung gezogen werden, ob nicht anstatt des eisernen ein massiver Schornstein angelegt werden soll. Angaben hierüber sind einzufordern. - Mit „massiv“ ist wohl ein gemauerter Schornstein gemeint, sagt ein Maurermeister von 2012.
TOP 4: Die Prüfung der Maschine von Wolf soll in der bei Elektrizitätswerken allgemeinen üblichen Weise vorgenommen werden. Die Gemeindevertretung wünscht, dass seitens der Bauleitung keine außergewöhnlichen Bedingungen gestellt bzw. Probenvorgeschrieben werden. - Ein Grund ist nicht aktenkundig.
Am 26. September 1908
TOP 1: Der Gemeinde Oeventrop wird für die Wasserleitung die Kraft zum Pumpen für 8 Pfennig pro Kilowattstunde abgegeben. Alle nötigen Anlagen zum Pumpwerk, wie Pumpe, Elektromotor, Pumpenhaus u.s.f. (und so fort = und so weiter) stellt die Gemeinde Oeventrop. Für den Zähler zahlt sie wie auch die anderen Abnehmer Miete. Die Zeiten, in denen gepumpt werden kann, bestimmt die Elektrizitätswerkstatt Freienohl. Diese Verpflichtung wird vorläufig auf 12 Jahre übernommen unter der Bedingung, dass die Gemeinde Oeventrop das gesamte erforderliche Wasser durch das anzulegende Pumpwerk fährt (?) und mit dem Bau der Wasserbettungsanlage im Jahr 1909 beginnt.
TOP 2: Der vom Herrn Leithäuser aufgestellte Antragsentwurf für die Firma H. Wolf wurde in allen Teilen gutgeheißen, da er besondere Schärfen und außergewöhnliche Bedingungen nicht enthält.
TOP 3: Die Holzstäekwn zu den erforderlichen Schützen soll nach der von Herrn Leithäuser angefertigten Skizze Nr. 44-51 gewählt werden.
TOP 4: Von der Errichtung eines massiven Schornsteins wurde abgesehen. - Ein Grund ist auch hier nicht aktenkundig.
Am 26. September 1908
Im Anschluss an die vorgenannten Beschlüsse wurde nach deren Unterzeichnung noch der abzuschließende Vertrag mit dem Siemens-Schuckert-Werk vorgesehen und dessen Inhalt gutgeheißen und der Vertrag soll unterzeichnet werden.
Einen Tag später!
Am 27. September 1908
Unter dem Vorsitz des Gemeinde-Vorstehers Kehsler wurde heute aufgrund der am Abend getroffenen Vereinbarung und in Ergänzung der ausgefallenen Sitzung eine außerordentliche Sitzung in Abwesenheit des extra geladenen, jedoch dringlich abgehaltenen Amtmanns abgehalten. In dieser Sitzung, zu der unten Stehende erschienen waren, wurde beschlossen, eine Mehrausgabe von 432 Mark für Ausstattung der Fassaden am neuen Maschinenhaus nicht zu bewilligen, die Fassaden also nicht nach der an Herrn Leithäuser in der gestrigen Sitzung vorgelegten Zeichnung auszuführen. Es soll vielmehr eine einfachere Art gewählt werden, welche höchstens einen Mehrbetrag von 70 Mark erfordert. Als Grundlage wurde ein bereits zwischen Herrn Meyer und dem Unternehmer Kehsler getroffenes Abkommen angenommen. - Unterschriften: Kehsler, A. Linneborn, Humpert, Göckeler, Flinkerbusch.
Am 2.Oktober 1908
In der auf heute anberaumten außerordentlichen Sitzung... wurde unter Vorsitz des Amtmanns Göpfert folgendes verhandelt und beschlossen: Die von Noeke aufgestellte Forderung, die Kosten des eingeleiteten Prozessverfahrens durch die Gemeinde zu übernehmen, wurde abgelehnt, und zwar (1.) weil die Gemeinde nicht verklagt ist, sondern der Bauunternehmer Kehsler, (2.) weil das mit dem Amtmann und Kückenhoff getroffene Abkommen vor Zustellung der Klage in Kraft getreten war, wenn auch nur unter einer bestimmten Voraussetzung. - Mehr ist hier nicht aktenkundig. - Es folgen die Unterschriften der Anwesenden: Göpfert, A. Linneborn, Kückehoff, Flinkerbusch, Göckeler, Humpert, Kehsler. Es fehlt: Noeke.
Am 5. Oktober 1908
TOP 1: Die Lehrerin Köster aus Bruchhausen wurde dem Schulvorstand entsprechend gewählt.
TOP 2: Für die Wahl eines Betriebsleiters wurden in engere Wahl gestellt Schubert, Zeidler und Nippold. Über den letzteren sollen noch Zeugnisse eingefordert werden. Alle Bewerber sollen sich persönlich vorstellen.
TOP 3: Die drei Firmen Bergmann, Isaria und Siemonund Schuckert sollen ersucht werden, je einen Zähler zur Ansicht herzuschicken und auf Wunsch persönlich zu erklären. - Mehr ist nicht aktenkundig.
TOP 4: Die Bedingungen für die Abnahme elektrischer Energie wurden festgesetzt. - Die sind nicht aktenkundig.
TOP 5: Es wurde nachträglich der früher gefasste Beschluss protokolliert, dass anstatt eine projektierte Sohlenbreite im Obergraben von 1,2 Meter (1,20 m) eine Sohlen...(?) von mindestens 3 Meter zur Ausführung gebracht werden soll.
TOP 6: Der Preis für die anzuliefernden Schützen am Wehr- und Turbinen-Bau in Eichenholz wurde pro Kubikmeter in fertiger Arbeit nach Antragauf 200 Mark festgesetzt.
TOP 7: Dem Unternehmer Kehsler wurde die Ausführung der Eisenbahnunterführung nebst Brücke aufgrund seines Angebots in Folge der früheren Ausschreibung übertragen, jedoch erhält er für das Gewölbe-Mauerwerk … (?) mehr, hatdagegen die Kassenbewältigung, soweit diese mittels einer … (?) geschehen kann, ohne weiteren Anspruch auszuführen.
TOP 8: Es wurde nachträglich noch festgestellt, dass die Gemeinde-Vertretung von der Anbringung eiserner Schuhe an die Grundbohlen am Wehrbau Abstand genommen hat. Jedoch sollen die Spundwände ohne eiserne Schuhe so tief wie möglich eingerammt werden.
TOP 9: Die Verwendung von Schlacken-Sand, soweit sie geschehen ist, wurde gutgeheißen, jedoch soll für die Folge nur Rheinsand verwendet werden..
TOP 10: Die Wassersteuer für angefertigte Putzarbeiten an den Häusern bei Josef Becker und Franz Pöttgen wurde niedergeschlagen, da diese kein Wasser aus der Leitung zu dem genannten Zweck entnommen haben. - Also wohl mit Eimern (?) aus der Ruhr. - 1907: Josef Becker, Maurer,Tagelöhner, Alte Haus-Nr. 217, Chaussee (Kehsler); Franz Pöttgen, Holzarbeiter, Alte Haus-Nr. 231, Erste Straße/Bergstraße.
TOP 11: Eine Unterstützung für Ernst Schirp wurde abgelehnt. - Ein Grund ist nicht aktenkundig.
TOP 12: Die Rechnung über Aufnahme und Verpflegung für Josef Recke im Krankenhaus zu Meschede soll an dieses im Betrag von 102 Mark gezahlt werden.
TOP 13: Die Parzelle Flur I Nr. 1446/578/9 soll an den ...(nicht korrekt lesbar) Johann Kohsmann zum Preis von 1,50 Mark veräußert werden.
Am 14. Oktober 1908
TOP 1: Die Lieferung der Elektrizitätszähler wurde der Firma Siemens und Schuckert für ihr Angebot vom 1. Oktober d.J. übertragen. Grundlegende Bedingungen sollen von einem beliebigen Elektrizitätswerk erbeten werden. Von der betreff. Firma ist eingeräumt worden, dass drei Zähler, von der Gemeinde ausgesucht, und auf Kosten der Firma bei einer staatlichen Prüfungsstation untersucht werden, um die gegebene Garantie festzustellen.
TOP 2: Die Fundamentierung für die Dynamo-Maschine soll von den Rocholl´schen Ziegelsteinen nach Anweisung der Bauleitung ausgeführt werden. Diese Arbeit wurde dem Bauunternehmer Kehsler für den Preis von 28 Mark pro Cubk. (Kubikmeter?) inklusive Ausschachtung und Ausgießen und sonstigen Nebenarbeiten wie Verputzen übertragen.
TOP 3: Die Gemeinde-Vertretung ist einverstanden, dass auf ihren Antrag auf Beihilfe zur Anlage des Elektrizitätswerks ein außerordentlicher Hieb im Gemeindewald in Höhe von ungefähr 2.100 Festmeter stattfindet. Dieser Hieb soll in 4 d, 8 d, 9 a und 14 d erfolgen (Distrikte) und zwar sobald wie möglich. Die Aufforstung soll soweit der Vorrat an Fichten-Pflanzen reicht, im nächsten Jahr geschehen.
TOP 4: Der Holzverkauf vom 13. d.M. wurde genehmigt.
TOP 5: Die Wahl des Betriebsleiters wurde vorläufig vertagt.
TOP 6: Die Rechnung des Apotheker Floret im Betrag von 29,20 Mark wurde auf die Gemeindekasse übernommen.
Am 24. Oktober 1908
TOP 1: Dem Schäfer Severin zu Hellefeld wurde die hiesige Schafhude pro 1908/09 für 40 Mark zugeschlagen.
TOP 2: Die Gemeinde ist bereit, bei Anlage der elektrischen Leitungdie erforderlichen Schutzvorrichtungen anzulegen, um die vorhandenen Post... (nicht korrekt lesbar) und Telephon-Anlagen nicht zu gefährden. Ausgenommen ist die Kreuzung der elektrischen Hochspannung auf dem Neise´schen Kamp, da die Post hier die Anlage eines Schutznetzes übernommen hat.
TOP 3: Zu den Haus-Installationen soll die Konkurrenz zugelassen werden. Der Hauseigentümer ist jedoch verpflichtet, eine Zeichnung über die Haus-Leitungen nach erfolgter Installation jedoch vor Verbindung mit dem Haus-Anschluss einzureichen.
TOP 4: Als Betriebsleiter wurde der Ober-Monteur Nippold gewählt. - 1910: Alte Haus-Nr. 256 / Bahnhofstr.36, Ernst Nippold, 1 männl., 2 weibl. Bewohner.
TOP 5: Die Firma Liebold zu Holzminden wurde nachträglich der Rest ihrer Forderung im Betrag von 120 Mark genehmigt.
TOP 6: Für die Personenstands-Aufnahmen wurden 20 Mark bewilligt.
TOP 7: Das Fixumfür den zukünftigen Arzt als Armen- und Schul-Arzt wurde auf 300 Mark festgesetzt.
TOP 8: Die Regulierung von Kuh- und Ziegen-Hude soll mit Ernst und Fleiß in nächster Zeit in Angriff genommen werden. - Ungewohnter Stil.
TOP 9: Zur Ausbesserung des oberen Langelweges soll Faulschiefer vom Sunderweg und etwas Kohl(e)-Ascheangefahren und rechtzeitig eingebaut werden.
TOP 10: Der Höhenweg 3 soll ausgebessert werden und zwar durch Anlage von circa 10 Meter Rohre zur Entwässerung unter dem Weg 8 durch, sowie ferner durch Anfuhr von vorhandenen Steinen und den von Flinkerbusch zur Verfügung gestellten.
Am 17. November 1908
TOP 1: Es wurde Kenntnis davon genommen, dass der Kranke Recke im Mescheder Krankenhaus untergebracht, jeden Tag für 80 Pfennig Wein nach Anordnung des Arztes erfordere. - Wie diese Kenntnisnahme sich wohl in den Gesichtern der Gemeinde-Versammlung gezeigt hat?
TOP 2: Von der Anstellung einer zweiten Hebamme wurde vorläufig Abstand genommen. - Ein Grund ist nicht aktenkundig.
TOP 3: Der gewählte Betriebsleiter Nippold soll mit 1.800 Mark Gehalt und freier Wohnung bzw. Mietentschädigung angestellt werden. Über die Zeit, wann Herr Nippold eintreten soll, soll vorher mit demselben und Herrn Ott Rücksprache genommen werden. - Wer Herr Ott ist, ist nicht aktenkundig.
TOP 4: Bevor der Dynamo-Treibriemen bestellt wird, sollen noch weitere Offerten eingeholt werden.
TOP 5: Der Antrag von Louis Schwefer um Steuererlass für die Zeit bis 1. Januar 1908 wurde genehmigt.
TOP 6: Für die nur teilweise Benutzung des Ochsenkamps wegen dem Bau des Elektrizitätswerkes wurde dem Otto Geihsler 60 Mark bewilligt. - Otto Geihsler war dort Ochsen- / Bullen-Halter.
TOP 7: Der Gemeinde-Verordnete Noeke wurde beauftragt , beim Bauern-Verein einen Doppel-Waggon Tamas-Mehl (?) für die Hude-Düngung zu bestellen.
TOP 8: Zur Vorprüfung der Gemeinde-Rechnungen wurde eine Kommission bestehend aus dem Gemeinde-Vorsteher Kehsler,Linneborn und Noeke gewählt.
Am 5. Dezember 1908
TOP 1: Der Dynamo-Treibriemen soll bei der Firma Scholz zu Hamburg zum Preis von 19,76 Mark pro laufendes Meter bestellt werden und zwar nach Angabe und Angebot. - Diese Inhalte sind nicht aktenkundig.
TOP 2: An der Zentrale soll eine dritte Bogenlampe für den Außenbereich angeschafft werden und wurde der Betrag von 118 Mark hierfür genehmigt.
TOP 3: Für die Condensation (?) soll eine Rohrleitung von der Locomobile bis zum Untergraben angelegt werden. Die Firma Wolf soll zunächst angefragt werden, ob sie geneigt ist, die Verlegung der von der Gemeinde zu liefernden Rohre unter derselben Garantie, wie der Vertrag besagt, zu übernehmen und zu welchem Preise. Rohre liefert die Gemeinde und besorgt ebenfalls die Erdarbeiten.
TOP 4: Es soll an Ort und Stelle die weitere Anschüttung des Obergrabens bzw. die Beschaffung von Dichtungsmaterial nachgesehen und besprochen werden.
TOP 5: Wegen der Lichtanlage in der (!) Pastorat und den Lehrerwohnungen soll zunächst mit den Inhabern verhandelt und ein Kostenanschlag vorgelegt werden.
Am 11. Dezember 1908
TOP 1: Die Ausschachtung des Obergrabens durch die Unternehmer Baumhoff u. Co. soll bis zu der an Ort und Stelle besichtigten und durch die Bauleitung festgesetzten Punkte erfolgen. Die Ausführung soll jedoch nicht weiter nach Westen ausgeführt werden, sondern es soll der noch auszuschachtende Boden an die unfertigen Stellen des linksseitigen Dammes einplaniert werden. Von der Unterstützung des zum Beginn der heutigen Damm-Anschüttung soll ein Kerndammvon geeignetem Boden circa 1 Meter breit, o,5 Meter über Wasserspiegel in den Damm eingebaut werden.
TOP 2: Es soll ein Kohlenschuppen von Fachwerk an bezeichneter Stelle in Größe von circa 5 Meter Länge und 3 ½ Meter Breite errichtet werden. - Die Stelle ist hier nicht aktenkundig, sicher am E-Werk.
TOP 3: Dem zukünftigen Arzt soll ein Fixum von 3.000 Mark garantiert werden und zwar vorläufig für 10 Jahre.
TOP 4: Der Zuschlag für Buchen-Nutzholz Los 4 Distrikt 4 d wurde dem Holzhändler Johann Schwefer für sein Angebot von 7 Dezembererteilt, desgleichen dem Bauunternehmer Caspar Kehsler für sein Angebot vom 7. Dezember für Los 3 Distrikt 8 d mit dem Bemerken, dass die Hauung von Seiten der Gemeinde erfolgt.. Der Zuschlag für das Eichenholz soll bis zum 16. d.M. noch vorbehalten werden.
TOP 5: Der Witwe Schröer wurden auf ihr Angebot vom 8. d.M. das in den Bezirken 4 d und 13 a fallende Buchen-Brennholz zugeschlagen, ebenso das etwa nicht zu verkaufende Brennholz am Küppel; beides jedoch nur unter der Bedingung, dass sie das unter dem Prozessionsweg gehauene Holz für 50 % des Gebots mit übernimmt. - Sterberegister: Holzhändler Caspar Schröer, LA 43 J., gest. 15. Februar 1908.- Heiratsregister: am 8.11.1870 Caspar Schröer mit Wilhelmina Catharina Schwarzfärber.- Alte Haus-Nr. 69 / Alte Wiese 1.
TOP 6: Die Anlage der Straßenbeleuchtung soll nach dem Kostenanschlag und Zeichnungen der Firma Siemens und Schuckert übertragen werden.
TOP 7: Die Rückstände an Kurkosten für die Frau Ferdinand Wrede im Krankenhaus zu Neheim wurden niedergeschlagen. - D.h. Die Gemeinde hat die Kosten übernommen.
Am 17, Dezember 1908
TOP 1: Es wurde zur Kenntnis gebracht, dass die durch den Ingenieur Leitheuser bestellten, für die Land...(nicht korrekt lesbar)tionsleitung bestimmten Rohre und Formstückeauf dem Wege sind. Der Firma H. Wolf wurde die Einbauung dieser Leitung aufgrund des Angebots und Schreibens vom 15. Dezember d.J. übertragen.
TOP 2: Am linksseitigen Ufer des Untergrabens soll ein Damm angelegt werden, desgleichen eine Erhöhung der vorhandenen Böschungsmauer.
TOP 3: Der am 15. d.M. stattgefundene Holzverkauf wurde genehmigt.
TOP 4: Die von August Holzrichter gestellte Bürgschaft wurde als genügend angesehen und ist der Zuschlag zum Eichenholz laut Angebot vom 7. d.M. erteilt.
TOP 5: Auf seinen Antrag wurde dem Otto Geihsler erlaubt, das von der ehemaligen Fabrik aus dem Stockumer Wald angekaufte Holz teilweise durch den hiesigen Gemeindewald abzufahren.
TOP 6: Zur Zahlung der nachträglichen Leistungen am Elektrizitätswerk und für Bedürfnisse der Sparkasse sollen zum 1. Januar 1909 von der genehmigten Anleihe bei der Landesbank 60.000 Mark abgehoben werden.
TOP 7: Die Zähler Nr. 434090-10 Ampere und 434083-10 Ampere und 431958-5 Ampere sollen der Staatlichen Versuchsanstalt in Bremen zur Prüfung eingesandt werden.
TOP 8: Nach Anweisung vom Ingenieur Ott soll eine Anzahl Geschäftspapiere für den Bürobedarf beschafft werden.
TOP 9: Der mit dem Betriebsführer Nippold abgeschlossene Vertrag wurde vorgelesen und genehmigt.
Am 31. Dezember 1908
TOP 1: Die Hude-Kassenrechnung für 1907 wurde festgesetzt in Einnahme1.012,31 Mark, Ausgabe 758, 34 Mark; Bestand 253,67 Mark. Dem Rendanten wurde Entlastung erteilt vorbehaltlich der Erledigung der gezogenen Erinnerung.
TOP 2: Die Rechnung der Fortbildungsschulkasse für 1907 wurde festgesetzt in Einnahme 1.027,44 Mark, Ausgabe 973,55 Mark , Bestand 53,89 Mark. Dem Rendanten wurde Entlastung erteilt.
TOP 3: Die Schulkassenrechnung für 1907 wurde festgesetzt in Einnahme von 11.709,91 Mark, in Ausgabe 13.590,62 Mark; Vorschuss 1.880,71 Mark. Dem Rendanten wurde Entlastung erteilt.
TOP 4: Die Wasserwerkskassenrechnung für 1907 wurde festgesetzt in Einnahmen 1.341,50 Mark, Ausgaben 1.383, 95 Mark, Vorschuss 42,45 Mark. Dem Rendanten wurde Entlastung erteilt.
TOP 5: Die Gemeindekassenrechnung für 1907 wurde festgesetzt in Einnahmen 41.990 Mark, in Ausgaben 33.190,93 Mark; Bestand 8,799,07 Mark. Dem Rendanten wurde Entlastung erteilt.
TOP 6: Die Anstellung eines Locomobile-Heizers wurde auf 14 Tage verschoben.
TOP 7: Die Beschaffung von Abdeckplatten wurde vorläufig vertagt. - Die genaue Orts- Aufgabe dieser Platten ist nicht aktenkundig.
TOP 8: Die Bodenfläche an der Centrale, welche zu Garten benutzt werden soll, soll mit Mutterboden in entsprechender Höhe aufgefüllt werden. Kehsler erhält hierfür für Kubikmeter 40 Pfennig. Der Gemeinde-Verordnete Noeke stimmte dagegen.
TOP 9: Für die großen Bemühungen des Monteur Neumann in den Hochwassertagen sollen demselben als Anerkenntnis 100 Mark gezahlt werden. - Mehr ist von diesem Helfer nicht aktenkundig, auch nicht von den Hochwassertagen; allenfalls siehe „Zeitungs-Berichte“.
TOP 10: Die Gemeinde-Vertretung ist mit den Vorschlägen einverstanden, welche vom Amtmann in Bezug auf die Apotheker-Angelegenheit und dem Apotheker Carl Schmidt aus Höxter gemacht wurde. - Inhaltliches ist nicht aktenkundig.
TOP 11: Der Witwe Düring wurden vorläufig die 120 Mark betragende Miete genehmigt. - Eine solche Gemeinde-Versammlung „an Silvester“ wäre wohl 2012 nicht möglich gewesen.
Am 15. Januar 1909
TOP 1: Die neu gewählten Mitglieder Ferdinand Pöttgen und Josef Noeke wurden in ihr Amt eingeführt und durch Handschlag an Eides statt verpflichtet. - 1901-1907: Ferdinand Pöttgen, Waldarbeiter, Holzhändler, verheir. mit Dorothea geb. Neise am 27.2.1886; Alte Haus-Nr. 100 / Hauptstraße.- Oder:1907: Bahnhofstraße Alte Haus-Nr. 183, Ferdinand Pöttgen, 1 männl., 2 weibl.; Sägemüller-Geselle.
TOP 2: Die Filteranlage zur Wasserleitung wurde abgelehnt. - Einzelheiten und Grund sind nicht aktenkundig.
TOP 3: Der Antrag des Schützenvorstandes um Beleuchtung des Schützenzeltes wurde vorläufig vertagt und es sollen erst nähere Informationen eingeholt werden. - Deren Inhalt ist nicht aktenkundig.
TOP 4: Bevor ein definitiver Beschluss über eine Telephon-Anlage für die Centrale gestattet wird, soll die Antwort der Oberpostdirection abgewartet werden.
TOP 5: Die Rechnung über den gelieferten Riemen soll im Betrag um 424,84 Mark gezahlt werden.
TOP 6: Dem Ingenieur Waskowsky sollen für die Reisen 35 Mark, welche berechnet sind, ersetzt werden. - Dessen Herkunftsort ist nicht aktenkundig.
TOP 7: Mit Rücksicht auf die vielen Reisen, die der Amtmann Göpfert im letzten Jahr für die Gemeinde gemacht hat, wurden demselben 300 Mark Reisekosten zugebilligt. Hiervon sollen 100 Mark für das Elektrizitätswerk und 200 Mark für die Apotheke verrechnet werden. Vorstehender Beschluss wurde in Abwesenheit des Herrn Amtmanns unter dem Vorsitz des Gemeindevorstehers Kehsler gefasst.
TOP 8: Eine vorgelegte Apotheker-Rechnung in Höhe von 22,80 wurde auf die Gemeindekasse übernommen. - Ein Grund ist nicht aktenkundig; möglich ist Armen-Unterstützung.
TOP 9: Das Eichenholz in der Winterseite wurde dem Holzhändler August Holzrichter Hagen für sein Angebot, im Krähenberg und ferner das Eichenholz am Thielenberg der Witwe Schröer für die Taxe zugeschlagen. - Siehe 11. Dezember 1908 TOP 5.
TOP 10: Die beiden (ursprünglich geschrieben: aber durchgestrichen: ankaschierten; darüber geschrieben: engagirten; gemeint: engagierten; für heutzutage gemeint: angestellten) Heizer Heising und Gerasch sollen in ihrer Stellung als solche vorläufig bis auf weiteres verbleiben.
TOP 11: Bei der Firma Breymann et (und) Hübener zu Hamburg soll ein dreiteiliger Ölkasten von je (?) 250 Liter Inhalt zum Preis von 150 Mark bestellt werden, jedoch unter der Voraussetzung, dass sie auch die Pumpe zum Abfüllen der Kästen gratis liefert.
TOP 12: Der Antrag Peetz und Genossen wurde abgelehnt. - Der Inhalt ist nicht aktenkundig.
TOP 13: Der Antrag des Noeke wurde vertagt. - Vielleicht: „Wir müssen nach Hause!“
Am 28. Januar 1909
TOP 1: Die Rechnung von Leitheuser wurde vertagt, da noch Erkundigungen einzuziehen sind.
TOP 2: Die Forderung des Waskowsky wurde nicht anerkannt. Es wurden demselben jedoch 100 Mark bewilligt unter der Bedingung, dass der Prozess dadurch vermieden wird. - Einzelheiten sind nicht aktenkundig.
TOP 3: Es wurde beschlossen, über die Telephon-Anlage einen Kostenanschlag durch die Firma Siemens und Schuckert anfertigen zu lassen.
TOP 4: Der Antrag Kehsler auf Straßenbeleuchtung wurde vorläufig zurückgestellt. - Gründe sind nicht aktenkundig.
TOP 5: Die Rechnung der Eisenbahn-Direction für Überwachung der Bauarbeiten im Betrag von 490,88 Mark soll bezahlt werden, jedoch soll der Schriftwechsel über diesen Punkt in der nächsten Sitzung vorgelegt werden.
TOP 6: Der Antrag Leitheuser über Anschaffung von Schalttafeln usw. wurde vertagt.
TOP 7: Der Vertrag mit dem Bauunternehmer Kehsler wegen Erwerb der Apotheke wird genehmigt, desgleichen der Vertrag mit dem Apotheker Schmidt wegen Veräußerung der Apotheke.
TOP 8: In Abwesenheit des Gemeindevorstehers Kehsler wird der Beschluss vom 31. Dezember v.J. betreff. Anschüttung auf dem Gemeindegrundstück vor dem Elektrizitätswerk erneuert. Der Gemeinde-Verordnete Noeke stimmte dagegen, weil das Grundstück nach seiner Meinung der Gemeinde nicht gehört.
TOP 9: Der Holzhändler Holzrichter Hagen soll nach den Bestimmungen vor Abfuhr des Holzes zahlen, jedoch wurden Ratenzahlungen genehmigt.
TOP 10: Das von Kehsler gekaufte Holz soll durch Noeke in Gemeinschaft mit dem Förster ausgemessen werden.
Am 6. Februar 1909
Zu der heutigen dringlichen Sitzung … zu der durch Kurrende vom 5. d.M (ungewohnt: dringlich! Und 1 Tag vorher!)... verhandelt und beschlossen:
TOP 1: Aufgrund des Leitheuser´schen Schreibens vom 4. Februar d.J. soll der Amtmann mit der Eisenbahn-Direction weiter verhandeln. - Inhalt und Grund sind nicht aktenkundig.
TOP 2: Nicht alles ist korrekt lesbar: Die … Elektrizitätswerke erforderlichen Bücher sollen nach dem Bestwiger System und zwar in Buchform für den Betriebsleiter und Rechnungen sowie Kontrolle nach Formular III bzw. IV für den Buchführer angeschafft werden. Ob einfache oder doppelte Buchführung eingeführt werden soll, unterliegt einem späteren Beschluss. Die vorläufige Einführung der Bücher sowie Anfertigung der Hebelistenund Ausschreibung der Rechnungen wurde dem Bureaugehilfen Kerstholt übertragen. Die Regulierung und Festsetzung einer Vergütung hierfür soll später festgestellt werden, wenn die zu vollführende Arbeit übersehen werden kann. - 1907: Johann Kerstholt, Gastwirt, Schreibwaren, Alte Haus-Nr.83, Hauptstraße, 2 männl., 2 weibl. Bewohner; möglich wegen „Schreibwaren“?
TOP 3: Der Monatslohn für den Heizer Gehrasch wurde auf 125 Mark und für Heizung 90 Mark festgesetzt. Die von Gehrasch bei Ahsmann und den Siemens-Schuckert´schen Werken gearbeiteten Nebenstunden sollen in Abzug gebracht werden. - Einzelheiten, - was bei welchem Ahsmann -, sind nicht aktenkundig.
TOP 4: Der Vertrag mit der Königl. Eisenbahn-Direction über Anlage der Unterführung und eines Weges wurde genehmigt. - Einzelheiten sind nicht aktenkundig.
TOP 5: Die Rechnung Leitheuser für den Monat Dezember soll abzüglich der 15 Mark für den Gebrauch des Nivellier-Instrumentesim Betrag von 389,24Mark angewiesen werden.
TOP 6: Der Entwurf über Abschluss einer Haftpflicht-Versicherung für die Gemeinde wurde im Prinzip genehmigt, es soll jedoch ersucht werden, billigere Prämien zu erlangen. Mehr ist nicht aktenkundig. Freienohl ist nicht wohlhabend.
TOP 7: Der Antrag Schnapp wurde vorläufig vertagt. - Inhalt und Grund sind nicht aktenkundig.
TOP 8: Als Schiedsmann wurde Herr Tönne einstimmig wieder gewählt.
Zwischendurch: früher wurde in der Gemeinde-Versammlung häufiger über Armen-Fürsorge beraten und entschieden.
Am 20. Februar 1909
TOP 1: In dem von den Siemens-Schuckert Werken vorgelegten Vertrag ist zu § 10 ein Zusatz hinzugefügt, der ursprünglich nicht bestanden hat und die Billigung der Gemeinde nicht fand. Dagegen wurden die roten Abänderungen im Vertrag genehmigt wie ebenso der Zusatz in § 11. Der Gemeinde-Vorstand wurde beauftragt, die Siemens- Schuckert Werke bezüglich der verzögerten Fertigstellung der übernommenen Arbeiten auf die im Vertrag festgesetzte … stufe (1 Wort nicht korrekt lesbar) aufmerksam zu machen. Als längster Termin zur Fertigstellung des Leitungsnetzes wurde der 15. Januar festgesetzt. - Mehr Inhaltliches ist nicht aktenkundig.
TOP 2: Kosten für bessere und erweiterte Anlagen der Schalttafeln laut dem Leitheuser´schen Schreiben vom 19. Januar d.J. sowie der Umrechnungen der Reparaturenvom 18. Februar d. J. wurden nicht genehmigt. Es wurde vielmehr darauf hingewiesen, dass f.z. (?) stets von einer fertigen Anlage für die … … (2 Wörter nicht korrekt lesbar) die Rede war und erwartet die Gemeinde-Vertretung, dass ohne weitere Kosten die Anlage übergeben wird,
TOP 3: Der Vertragsentwurf der Königl. Eisenbahn-Direction über den Verkauf eines Grundstücks wurde insoweit genehmigt, als es nur Grundstücke betrifft, die zum Obergraben und Wehr nötig sind.
TOP 4: Das Schreiben von Waskowsky, Dortmund, vom 3. Februar d.J. wurde zur Kenntnis genommen. - Aha, aus Dortmund!
TOP 5: Die Rechnung von Leitheuser für Januar für die Bauleitung wurde abzüglich der früher schon abgelehnten 15 Mark übernommen.
TOP 6: Die Kosten der Riemen-Verlängerung im Betrag von 17,30 Mark wurden genehmigt.
TOP 7: Die Bauleitung soll aufgefordert werden, schleunigst für Dichtung des Dachs zu sorgen.
TOP 8: Die von dem Dr. Steimann liquidierten Kosten für den ortsarmen Schirp wurden abgelehnt. - Ein Grund ist nicht aktenkundig; Dr. Steimann ist offizieller Armen-Arzt und wird dafür schon extra bezahlt.
TOP 9: Zur Taxation des Apotheker-Gebäudes sollen dem Kreisbaumeister Ebert die liquidierten 10 Mark gezahlt werden; dagegen wurde die Rechnung von Tönne vorläufig zurückgestellt. - Zusammenhänge sind nicht aktenkundig; gewiss im Vergleich vorheriger und folgender Termin-Daten.
TOP 10: Dem Schnapp wurden die geforderten bereits von Kehsler abgetretenen im Jahr 1902 zugebilligten 10 Mark genehmigt. - Einzelheiten sind nicht aktenkundig.
TOP 11: Die Verstopfung der Wasserleitung auf der Alten Wiese soll sofort nachgesehen und Abhilfe geschaffen werden. - Noch Zeit üblich: Abhülfe, mit ü geschrieben.
TOP 12: Von einem anonymenBrief, die Bullenhaltung betreff. wurde Kenntnis genommen und derselbe ohne Kenntnis davon zu nehmen (5 Wörter unterstrichen) verbrannt. - Rätselhaft.
TOP 13: Die Beschädigung des Langelweges soll besichtigt werden. - Mehr ist nicht aktenkundig.
TOP 14: Von dem Schreiben des Adolf Göckeler in Betreff seiner Schwester wurde Kenntnis genommen. - 1907: Adolf Göckeler, Maurergeselle, Alte Haus-Nr. 188, Bahnhofstraße; 1 männl., 1 weibl. Bewohner.
TOP 15: Der wiederholte Antrag Kehsler wurde weiter vertagt. - Mehr ist nicht aktenkundig.
TOP 16: Der Antrag Noeke soll ohne Einladung am 21. d.M. beraten werden.
Am 21. Februar 1909:
Zufolge der unter TOP 16 bestimmten Einladung waren heute die unten Aufgeführten erschienen und kamen nach der gegenseitigen Auskunft der Meinungen zu folgendem Beschluss: Da mit Sicherheit der Ausgang eines Prozesses mit Noeke nicht vorhergesagt werden kann, soll, nachdem der Gemeinde-Vorsteher mit einem Rechtsanwalt Rücksprache genommen, versucht werden, mit Noeke eine Einigung zu erzielen. Es wurden zu dieser Rücksprache gewählt: Anton Linneborn, Ferdinand Pöttgen, Caspar Kehsler. - Hier „die unten Aufgeführten“: Kehsler, Pöttgen, Humpert, Linneborn, Neise, Flinkerbusch; nicht unterschrieben, aber anwesend: Göpfert.
Am 27. Februar 1909
TOP 1: Dem Apotheker Schmidt wurde Einrichtung und Inventar nebst den am 21. Februar vorhandenen Waren zum Preis von 11.50 Mark käuflich überlassen und zwar geschah dieses auf Grund eines Gutachtens der beiden Sachverständigen Apotheker Doering von Leopoldshöhe und Apotheken-Konzessor van Bogan aus Dortmund, welcher letzterer als Vertreter von Floret nach hier entsandt war. Da die Gemeinde nach ziemlich genauer Schätzung einen Ausfall von 9850 (ein Komma ist nicht sichtbar; wahrscheinlich 9,85) Mark erleidet, soll aufgrund der geleisteten Bürgschaft der Professor Frank Berlin aufgefordert werden, den noch genau zu spezifizierenden Betrag der Gemeinde zu ersetzen. Unter diese von Frank zu ersetzenden Beträge gehört auch die Instandsetzung des Destillier-Apparates von W. Bitter Bielefeld.
TOP 2: Der von Siemens-Schuckert Werke vorgelegte und bereits von diesen vollzogene Antrag soll nun mehr, jedoch vorbehaltlich, dass der Zusatz in § 10 in Wegfall kommt, auch von Gemeindeseite unterzeichnet werden. Nur nachdem der Antrag in dieser Weise von den Siemens-Schuckert-Werken genehmigt ist, soll die beantragte Abschlagszahlung von 30.000 Mark gezahlt werden. - Mehr ist hier nicht aktenkundig.
TOP 3: Der Gemeinde-Vorsteher wurde beauftragt, mit dem Schreinermeister Bienstein Arnsberg und Gastwirt Kohsmann Glösingen wegen Anpachtung der Plätze für die Transformatoren-Häuschen zu verhandeln und (den / einen) Vertrag abzuschließen.
TOP 4: Der von den Siemens-Schuckert-Werken für (den) automatischen Fernschalter noch Zubehör zum Ein- und Ausschalten der Straßenlampen verlangte Betrag von 200 Mark wurde genehmigt. Die Schaltstelle soll bei dem Schneidermeister Schröder angebracht werden. Dieser erhält pro Jahr 25 Mark zum Ein- und Ausschalten.
TOP 5: Die Straßen-Beleuchtungs-Anlagen wurden wurden der unter (TOP) 4 genannten Firma zu ihrem Anschlag vom 19. Februar übertragen.
TOP 6: In Folge Anfrage der Ruhr-Lippe.Kleinbahn über eventuelle Abgabe von 40 bis 100.000 Kilowattstunden elektrische Energie soll die Eisenbahn-Direction um Beschleunigung der Entscheidung gebeten werden.
TOP 7: Die Bauleitung soll beauftragt werden, schleunigst eine Skizze über die … (nicht korrekt lesbar) der Dynamo-Maschine in einfacher Ausführung anzufertigen. Die Skizze soll zur Einholung von Offerten dienen.
TOP 8: Die von Herrn Meyer angeforderten Werkzeuge sollen, soweit es (?) vorrätig ist, beschafft werden, nach vorheriger Festsetzung der Preise und unter Zuziehung des Schlossers Gehrasch.
TOP 9: Die Armenunterstützung für die Witwe Spieler soll mit dem letzten Tage des Monats Februar eingestellt werden, und es soll die Witwe Louis Storm vom 1. April ab monatlich nun noch 8 Mark erhalten. - Begründungen sind nicht aktenkundig. - 1907: Witwe Spieler, verheir. mit Engelhart Spieler, gest. 10.10.1906, LA 60, Alte Haus-Nr. 9, Krumme Straße (oder Bergstraße 2), zeitlich unterschiedlicher Wohnort...- Ludwig Storm, Heirat am 7.10.1893 mit Elisabeth Kleinhans aus Wadersloh; Ludwig Storm gest. 11.2.1904, LA 37; Alte Haus-Nr.213, Chaussee.
TOP 10: Der Haushaltsplan für die Gemeinde Freienohl pro 1909 wurde festgesetzt in Einnahmen und Ausgaben mit 33.200 Mark; der Fehlbetrag mit 15.872 Mark soll aufgebracht werden durch 200 % Zuschläge zur Einkommensteuer, Gebäude- und Gewerbe-Steuer, 250 % Grundsteuer und 100 % zur Betriebssteuer. Die um 50 % höhere Belastung der Grundsteuer gegenüber der Einkommensteuer und den Realsteuern rechtfertigen die Ausgaben für die Instandsetzung der Separationswege.
TOP 11: Der Haushaltsplan für die gewerbliche Fortbildungsschule pro 1909 wurde festgesetzt in Einnahmen und Ausgaben auf 970 Mark.
TOP 12: Der Haushaltsplan für die Wasserwerkskasse pro 19009 wurde festgesetzt in Einnahmen und Ausgaben auf 392 Mark.
TOP 13: Der Haushaltsplan für die Hudekasse pro 1909 wurde festgesetztauf 675 Mark.
TOP 14: Die Zahlung von Hebe-Gebühren für Führung der Hude-Kasse wurde abgelehnt.
Die übrigen Punkte der Tagesordnung wurden zurückgestellt.
Am 5. März 1909
Im Anschluss an vorstehenden Beschluss betreff. Prozess Noeke wurde in der auf heute ordnungsmäßig einberufenen Versammlung vom Vorsitzenden Kehsler über die stattgefundene Rücksprache bei dem Rechtsanwalt referiert. Referent weigerte sich, den Beschluss am 21. Februar gemäß zur mündlichen Auseinandersetzung mit Noeke mitzuverhandeln. Diese Weigerung wurde von den Gemeinde-Verordneten gebilligt und an Stelle des Vorstehers (Kehsler) A. Neise gewählt. - Die Unterzeichneten: Kehsler, A. Linneborn, Humpert, Flinkerbusch, Neise, Pöttgen.. - Mehr ist hier nicht aktenkundig. Aber aktenkundig mit Hilfe des Archivs Freienohl – Findbuch, Prozesse.
Am 6. März 1909
TOP 1: Nach den Ausführungen des Herrn Leitheuser ist es unzweifelhaft, dass selbst wenn die Eisenbahn-Direction die angebotene Energie … (nicht korrekt lesbar) auch noch vollständig genügend für die Kleinbahn Arnsberg-Neheim-Hüsten und für die Chemische Fabrik Oeventrop verbleibt. Der von der Kleinbahn verlangte Strom von 40.000, 50.000, 70.000, 100.000 Kilo-Wattstunden soll also geliefert werden zum Preis von 9 Pfennig an der Hochspannungsseite gemessen. Jedoch nur unter der Bedingung, dass sie einen genügenden Ausgleich der Belastungs-Schwankungen seitens der Kleinbahn gesorgt wird und dass dass die Königl. Eisenbahn den Bahnhof Arnsberg mit Werkstätte ebenfalls anschließt. Ebenso soll der Chemischen Fabrik zu Oeventrop ein Angebot von Strom zu Kraftzwecken gemacht werden und zwar zum Preis von 9 Pfennig für die Zeit von morgens 6 bis abends 10 Uhr und vom Abend 10 Uhr bis morgens 6 für 8 Pfennig. Voraussetzung hierfür ist die ständige Abnahme von 25, mindestens 25 Kilowatt. - Wegen der ungewohnten Zeichensetzung und also syntaktischen Zuordnung nicht immer verständlich.
TOP 2: Die Gemeinde beschließt die Kosten für die Erweiterung der Schaltanlage durch zwei Reservefelder (?) gemäß des Schreibens von Leitheuser vom 19. Januar d.J. im Betrag von 500 Mark zu genehmigen.
TOP 3: Die Nachrechnung von C. Schulz im Betrag von 36,60 Mark soll gezahlt und Herr Leitheuser mit diesem Betrag belastet werden.
TOP 4: Die Rechnung der Eisenbahn für Beaufsichtigung der Unterführung im Betrag von 490,88 Mark wurde auf die Gemeindekasse übernommen.
TOP 5: Die Kosten für Aschestreuenauf der Provinzialstraße im Betrag von 20 Mark wurden abgelehnt, da sich die Gemeinde nicht (da)für verpflichtet hält, sondern die Wegebau-Verwaltung.
TOP 6: Der Zusatz zu § 10 im Antrag der Siemens und Schuckert-Werke wurde anerkannt und soll derselbe nunmehr auch von der Gemeinde unterzeichnet werden. Als Gegenleistung verpflichtet sich dieselbe mit einer Abschlagszahlung von 20.000 Mark zufrieden zu sein und ferner 10.00 Mark bei Fertigstellung der Arbeit und den Rest des Betrages. Eine Abschrift dieses Beschlusses soll der Firma nach Münster gesandt werden. Die Anerkennung dieses Abkommens wird durch die Unterschrift der Herren Baier hierunter bestätigt. - 2 Unterschriften der Firma, Gemeinde-Vorsteher und die Gemeinde-Verordneten.
Am 13. März 1909
TOP 1: Die II. Abschlagszahlung für Briglob u. Hansen u.Co. soll mit Rücksicht darauf, dass die Turbinen noch nicht vergessenund kaum fertig aufgestellt sind, noch nicht erfolgen.
TOP 2: Eine weitere Zahlung an Siemens und Schuckert für Zähler-Lieferung wurde abgebucht.
TOP 3: Die Leithauser´sche Rechnung pro Monat Februar soll zur Anweisung gebracht werden, jedoch mit der Ausnahme des Betrages von 15 Mark für Umstellen des Nivellier-Instruments.
TOP 4: Vor der Übernahme der Kosten für das Schutznetz über die Telegraphen-Drähte im Neise´schen Kamp von Seiten der Firma Siemens und Schuckert in Höhe von 135 Mrk wurde Kenntnis genommen.
TOP 5: Die Siemens und Schuckert-Werke sollen darauf aufmerksam gemacht werden, dass die polizeilichen Vorschriften sowohl wie die Bestimmungen der Ober-Post-Direction und Eisenbahn-Behörde in jeder Weise erfüllt werden und zwar bezüglich der Werkstromleitung. Die Vorschriften seitens der Ober-Post-Direction sollen zum Zeichen der Anerkennung unterzeichnet werden.
TOP 6: Die Landes-Bauinspection zu Soest soll darauf hingewiesen werden, dass drei weitere Lampen zur Straßen-Beleuchtung, wie im Nachtrag vorgesehen, angekauft werden. Der Vertrag soll dann unterzeichnet werden. - Für welche Stelle in Freienohl ist nicht aktenkundig.
TOP 7: Das Niederspannungsnetz zum Hinterwald (?) und zur Chemischen Fabrik (in Wildshausen) soll vorläufig nicht ausgeführt werden. Ebenso soll die Königsstraße in Dinschede vorläufig zurückbleiben.
TOP 8: Auf seinen Antrag soll dem schulte zu Olpe mitgeteilt werden, dass nach Abgang des Schnees (Mitte März!) eine Besichtigung stattfinden soll. - Deswegen Aschestreuen!
TOP 9: Der vom Forst-Fiskus zu zahlende Betrag an Zins und Tilgungs-Kosten soll in bisheriger Weise weiter gezahlt werden und (es) wurde der Antrag auf Ablösung abgelehnt.
TOP 10: Bevor eine Änderung über den Stundenplan in der Fortbildungsschule eintreten kann, sollen die Handwerksmeister über die Zweckmäßigkeit gehört werden. - Inhalte sind nicht aktenkundig.
TOP 11: Der Antrag Carl Kerstholt um Niederschlagung des Betrags für gekauftes Holz wurde abgelehnt. - Eine Begründung ist nicht aktenkundig.
TOIP 12: Die Befestigung des Bleichplatzes soll zurückgestellt werden, bis die Entfernung des Kieswerks in der Ruhr angeordnet wird.
TOP 13: Die von Kraas für Meta Göckeler freiwillig angebotenen 100 Mark sollen auf die Gemeindekasse vereinnahmt werden. Eine Verpflichtung zur Unterhaltung kennt die Gemeinde vorläufig nicht an. - Einzelheiten , Personen-Hinweise sind nicht aktenkundig.
TOP 14: Die Beschwerde von Gobrich u. Co. Kassel soll dem Ingenieur Leitheuser zur Prüfung zugesandt werden.
Wechsel der Handschrift und Randbemerkung:
Während der Beschlussfassung zu TOP 15 war Noeke nicht anwesend.
TOP 15: Die beiden von Noeke bzw. Kehsler entworfenen neuen Verträge betreff. Umtausch der Noeke´schen Grundstücke wurden vorgelesen, durchberaten und beschlossen, darauf zu dringen, dass der frühere Vertrag mit Nachträgen vollständig aufgehoben wird. Mit Noeke soll dieserhalb nochmals verhandelt werden.
Am 20. März 1909
Die Termine häufen sich...
In der heutigen dringlichen Sitzung... wurde verhandelt und beschlossen:
Nur TOP 1: Dem Ingenieur Leitheuser wurde der Auftrag erteilt, zur Anlage einer Leitung nach Arnsberg das nötige Kabel anzukaufen, besonders da die Konjunktur augenblicklich sehr günstig ist. Die nötigen Mittel zum Kauf im Betrag von 35.000 Mark wurden zur Verfügung gestellt. Angekauft sollen das Kabel auf 10 Kilometer Länge, jedoch unter der Bedingung, dass 20 % mehr oder weniger genommen werden können. Für den Fall, dass das gekaufte Kabel nach Arnsberg nicht zur Verwendung kommen sollte, verzichtet der anwesende Herr Leitheuser auf die sonst für seine Bemühungen üblichen 4 %. Dagegen werden selbstredend die entstandenen baren Auslagen vergütet – Leitheuser unterschreibt hier selbst so: Leithäuser.
Am 27. März 1909
TOP 1: Dem Marmor-Sägewerksbesitzer F. Wirth, Köln, soll auf seinen wiederholten Antrag betr. Stromabgabe mitgeteilt werden, dass die Gemeinde sowie noch zur Anlage der elektrischen Leitung über Olpe, Berge nach Wallen, Calle bereit ist, dass jedoch noch weitere Unterlagen zur Rentabilitäts-Berechnung fehlten; dass aber erwartet wird, in Anbetracht der viel bedeutenderen Kosten, die gegen die Anlage nach Oeventrop – Arnsberg entstehen, mindestens derselbe Preis wohletwas höher erzielt wird. Mit dem Antragsteller soll in einer zu bestimmenden Sitzung weiter verhandelt werden. - Ebenso soll mit dem Direktor der Chemischen Fabrik Oeventrop Rücksprache genommen werden und zwar wurde hierzu Herr Linnberath, der Vorsteher, beauftragt.
TOP 2 : Der Antrag des Schützenvorstandes soll dahin berücksichtigt werden, dass die Gemeinde bereit ist, die Leitung auf ihre Kosten bis an die Halle zu führen. Die Installation bleibt Sache des Schützenvorstandes. Der Preis für Strom als Tauschbetrag soll demnächst festgesetzt werden.
TOP 3: Es soll veranlasst werden, dass eine weitere Straßenlampe dem Küsterhaus gegenüber zweckmäßiger Weise angebracht wird; ebenso soll zwischen dem Mester´schen und Kihsler´schen Haus eine schwächere Lampe aufgestellt werden, womit der Antrag Kihslers erledigt wird. Eine weitere Lampe soll in der Nähe von Adolf Rocholl angebracht werden. - Mester: Alte Haus-Nr. 12 / Friedhofsweg; Kihsler: Alte Haus-Nr. 80 / Friedhofsweg 5. - Adolf Rocholl, Hilfsweichensteller, Alter Weg 13 / Alte Haus-Nr. 105
TOP 4: Dem Caspar Kehsler wurde die Erlaubnis erteilt, den elektrischen Strom für die Nachtarbeiten an der Unterführung zu der Centrale unentgeltlich (einfühlsam mit d geschrieben) zu entnehmen. Die Bogenlampe am Maschinenhaus wurde zur Verfügung gestellt, jedoch dürfen der Gemeinde keinerlei Kosten der Anlage entstehen.
TOP 5: Dem Ingenieur Leithäusersoll der gekürzte Betrag von 36 Mark nunmehr angewiesen werden. Zugleich wurde zur Kenntnis gebracht, dass die mehrmals verweigerten 15 Mark monatliche für Anstellung eines Nivellier-Instrumentes von Leithäuser gestrichen sind.
TOP 6: Die Eingabe der Firma Gabiet u.Co. Kassel an die Gemeinde-Vertretung betr. unrichtigen Angebots eines Motors für den Metzger F. Neise wurde durch die vorgelegten Schreiben als erledigt betrachtet.
TOP 7: Es wurde zur Kenntnis gebracht, den Leithäuser´schen Vertrag betr. Beschaffung eines Kabels mit der A.E.G (!) abgeschlossen hat. Dieser Vertrag soll demnächst vorgelegt werden.
TOP 8: Die Anlage der elektrischen Beleuchtung in den Lehrerwohnungen wurde nach den im Kostenanschlag besagten Einheitspreisen genehmigt. Beleuchtungskörper sollen nur nach Wahl der Gemeinde angelegt werden. - Eine Lehrerwohnung ohne elektrisches Licht! Damals. Heute!
TOP 9: In die Commission zur Beseitigung des Huflattichs wurden gewählt: Pöttgen, Noeke und Tönne.
TOP 10: Da der Professor Frank als Bürge für den Apotheker Floret bisher der Zahlungs-Aufforderung nicht nachgekommen ist, soll die Angelegenheit nunmehr einem Rechtsanwalt zur Beitreibung übergeben werden. Zugleich soll der Anwalt um Auskunft ersucht werden, ob und in welcher Weise Floret wegen Mitnahme von Gemeinde-Pfandobjekt zur Rechenschaft gezogen werden kann.
TOP 11: Der Antrag des Pfarrers Steimann um Renovierung mehrerer Zimmer soll Berücksichtigung finden, doch soll zunächst ein Kostenanschlag von einem Anstreicher eingereicht werden.
TOP 12: Von dem Stand des Prozesses Noeke wurde Kenntnis genommen. - Ein Inhalt ist hier nicht aktenkundig.
Nebenbei: Niederspannungsnetz: siehe Wikipedia.
Am 3. April 1909
TOP 1: Dem Marmor-Sägewerkbesitzer S. Wirth, Köln, soll nach dem Vorschlag des Herrn Leithäuser die elektrische Energie angeboten werden unter gleichzeitiger Forderung genügender Garantien.
TOP 2: Die Chemische Fabrik soll das nämliche Angebot unter Zurückziehung der früheren Offerte gemacht werden.
TOP 3: Bevor dem Westfälischen Verbands- und Elektrizitäts-Werk auf seinen Antrag die Kosten der Anlage bekannt gegeben werden, soll der bereits von Herrn Leithäuser abgewartet, eventuellein besonderes Gutachten von diesem eingeholt werden.
TOP 4: Die verlangte weitere Abschlusszahlung an die Firma Baumhold u. Co. Soll vorläufig nicht gezahlt werden. Vielmehr soll eine Besichtigung der geleisteten Arbeiten vorgenommen werden, nachdem günstige Witterung und kleinerer Wasserstand eingetreten ist.
TOP 5: Dem Antrag der Firma K. Wolf auf Auszahlung einer zweiten Abschlagsrate soll ebenfalls noch nicht entsprochen werden, da eine endgültige Probe für die gelieferte Maschine noch nicht vorgenommen werden kann. Es wurde jedoch anerkannt, dass die Firma die Auszahlung verlangen kann und soll in Anbetracht dessen dieselbe gebeten werden, Abstand davon zu nehmen, wofür vom 1. April ab an Zinsen für den Antrag ad (zu) 7.600 Mark Reichsbankzinsen gezahlt werden sollen.
TOP 6: Der laut Schreiben vom 23. März Eisenbahn seitig geforderte weitere Vorschuss von 1.000 Mark soll gezahlt werden.
TOP 7: Die Ausdehnung des Leitungsnetzes soll bis zum Hinterswald ausgedehnt werden.
TOP 8: Im Anschluss an die am 31. März stattgefundene Rücksprache verschiedener Gemeinde-Verordneter wurde der Antrag des Waldwärters Schmidtke um Dienstentlassung zum 1. April genehmigt. - Gründe, Einzelheiten sind nicht aktenkundig. Gemeint?: 1907: Wilhelm Schmidtke, Alte Haus-Nr.20, Krumme Straße, 1 männl., 1 weibl. Bewohner. Oder: Mina Schmidtke, Alte Haus-Nr.167, Krumme Straße, 1 männl., 2 weibl. Bewohner. In den Akten 415 und 2185 sind keine Vornamen genannt.- Akte 2189, Jahr 1910: Alte Haus-Nr. 167, Krumme Straße: nur Heinrich Düring Ww. 3 männl., 2 weibl.; und Fritz Neise 1 männl., 3 weibl. Bewohner. Kein Schmidtke.
TOP 9: Mit der Vertretung des Försters wurde dem Antrag des Oberförsters entsprechend der Forstsekretär Hehse betraut. Dieser soll monatlich 50 Mark dafür erhalten. Um die Wiederbesetzung der Stelle soll der Gemeinde-Vorsteher bemüht bleiben.
TOP 10: Die durch Schmidtke vorgelegte Rechnung für Porto-Auslagen soll angewiesen werden.
TOP 11: Das Holz im Schnepper 13 a und zwar 280 Stamm-Eichen Nutz- und 144,5 Meter Roll-Holz sowie 1 Stück Kiefer soll in engerer Submission ausgeschrieben werden. Zu dieser sollen von Schenck, Schwefer, Schönert, Feldmann und Kehsler eingeladen werden. - Gemeint können sein von Schenck und Schönert aus Oeventrop, Holzhändler Johann Schwefer und Bauunternehmer Caspar Kehsler aus Freienohl, Schreinermeister Adolf Feldmann oder Schreiner Karl Feldmann, Alte Haus-Nr. 136 / Hauptstraße?
TOP 12: Das Ortsstatut über die Handwerker-Fortbildungsschule wurde nach der von den Handwerksmeistern vorgeschlagenen Änderung angenommen. Zur Ergänzung des Kuratoriums wurden Josef Korte und Schneidermeister Caspar Albers gutgeheißen. - Der Änderungs-Inhalt ist hier nicht aktenkundig. - Albers: Alte Haus-Nr. 48 / Krumme Straße.
TOP 13: Für die Miete des Ortsarmen Bräutigam kommt weiter die Gemeinde auf.
TOP 14: Die auf die Hude entfallende Jagdpacht soll an die Gemeindekasse abgeführt werden bis auf andererseite (korrekt abgeschrieben) Bestimmung.
TOP 15: Auf das Apothekengebäude nebst Haus, Hofraum hat Bauunternehmer Caspar Kehsler eine Hypotheke von 7.000 Mark aufgenommen. Laut dem bereits genehmigten Vertrag hat die Gemeinde das Grundstück mit Gebäude von Kehsler zum Preis von 16.300 Mark käuflich erworben, sodass Kehsler noch 9.300 Mark bar zu fordern hätte. Falls der Apotheker Schmitz sich bereit erklärt, diese 9.300 Mark bei der Auflassung zu zahlen, die Gemeinde mit dem Kaufpreis von 20.500 Mark abzüglich 7.000+9.300= 16.300 Mark demnach mit 4.200 Mark als zweite Hypotheken-Gläubigen eintragen zu lassen, soll die Auflassung direkt von Kehsler auf Schmidt erfolgen, um letzterem Kosten zu ersparen. Wird der Betrag von Schmidt nicht gezahlt, soll die Gemeinde zunächst Eigentümerin werden und dann die Auflassung an Schmidt erfolgen, der sämtliche Kosten zu tragen hat. In diesem Fall würde die Gemeinde mit dem ganzen Betrag von 20.500 Mark allein eingetragen, wofür sie die jetzige Hypothek übernimmt und die Zahlung von 9.300 Mark an Kehsler leistet.
Am 9. April 1909
Nach der heute vorgenommenen Besichtigung der entstandenen Hochwasserschäden in den Anlagen des Elektrizitätswerks, zu der die Gemeinde-Vertretung ordnungsgemäß, sowie der Bau leitende Beamte Meyer geladen waren, wurde in der folgenden Sitzung wie folgt beschlossen:
TOP 1: Ingenieur Meyer soll beauftragt werden, über die Wiederherstellung des Untergrabens in der besprochenen Weise einen Kostenanschlag (nicht nach Tagelohn-Sätzen) aufzustellen und soll dieser bei Anwesenheit des Herrn Leithäuser vorgelegt und begutachtet werden. Ebenso soll ein Kostenanschlag über Beseitigung der Kies-Massen, soweit diese augenscheinlich durch die Anlage auf die benachbarten Grundstücke angeschwemmt sind, sofort vorgelegt werden und zwar eventuell in Tageslohnsätzen.
TOP 2: Der bei Besichtigung anwesende Franz Trompetter gnt. Peters ist irriger Weise der Ansicht, dass der angeschwemmte Kies von der Gemeinde zu entfernen sei. Die Gemeinde-Vertretung lehnt diese Arbeit ab, da es ausgeschlossen erscheint, dass durch die neue Anlage die Kies-Anschwemmung veranlasst wurde.
TOP 3: Die Gemeinde erkennt auch auf dem linksseitigen Ufer auf den Grundstücken von Wrede und Schulte eine Verpflichtung zur Beseitigung der aufgeschwemmten Kies-Massen nicht an. Die heutige Besichtigung ergab, dass es nicht möglich sei, die Kies-Massen-Anschwemmungen auf die Anlage zurückzuführen. Es sollen zur Festsetzung des Tatbestandes zwei Sachverständige, und zwar Wiesen-Baumeister Heinemann von Siegen und Gutsbesitzer Hartmann von Oeventrop ernannt werden. Trotzdem ist eine zeitliche Einigung mit den Besitzern nicht ausgeschlossen. Bestimmt wurde dann doch, dass sich die Gutachten auch auf die Überschwemmung auf dem rechtsseitigen Ufer der Besitzer Trompetter und Kückenhoff erstrecken sollen.
TOP 4: Die Bauleitung soll ersucht werden, schleunigst die Firma Baumhold u. Co. aufzufordern, den durch Nicht-Beachtung des Beschlusses vom 11. Dezember vorigen Jahres entstandenen Hochwasserschaden an Graben und Damm sofort zu beseitigen; eventuell soll dieses auf Kosten der genannten Firma geschehen; beginnend bis zum 20. d. M. und in angemessener Frist. Letzteres bedingt die Aufnahme des Tatbestandes durch die Bauleitung. Die Hochwasserschäden am Wehr und Ufer, soweit diese durch nicht vorzeitige Fertigstellung der Arbeiten durch Baumhold u. Co. entstanden sind, können vorläufig nicht vergeben werden.
TOP 5: Die nötigsten Anstreicherarbeiten in den beiden Lehrerwohnungen der neuen Schule sollen ausgeführt werden und es soll Anstreichermeister Fritz Stirnberg hier diesbezügliche Angebote einreichen.
Am 12. April 1909
In der auf heute einberufenen außerordentlichen Sitzung beschloss die Gemeinde-Vertretung die Verpachtung der Grundstücke Flur 11 früher Plan Nr. 596 und 597, jetzt Parzelle Nr. 69 und 70, sowie von 586 a Parzelle Nr. 68, der Teil, welcher zwischen dem seitherigen Ochsenkamp und Parzelle Nr. 69 liegt. Die genannten Wiesenflächen werden an den Landwirt Noeke zufolge seines Antrags vom 9. April zum Preis von 30 Mark pro Morgen und Jahr angepachtet. Die Gemeinde-Vertretung hat auch nichts dagegen einzuwenden, das die von Noeke gewünschte Pachtzeit auf 6 Jahre festgesetzt wird, falls jedoch die Bedingung, dass entweder die Pacht erlischt, sobald die ganze oder ein Teil der Fläche an Noeke als Gegenwert für die von ihm zur Anlage des Obergrabens abgetretene Weidefläche von Parzelle Nr. 70 und 71 übereignet oder überwiesen wird oder dass, falls diese Übereignung oder Überweisung eintritt, , von einer Verrechnung als Pacht überhaupt abgesehen wird. Es wurde Abstand davon genommen, auf den weiteren Inhalt des Noeke´schen Antrags einzugehen.
Dann wurde noch beschlossen, der Firma Cosack, von Schenck u. Co. das Buchen-Nutz- und Roll-Holz zu dem angebotenen Preis ad (zu) 12,50 Mark für III c, 9.10 Mark für IV a und 7,50 Mark für V a pro Festmeter , sowie für 4,80 Mark pro … (nicht korrekt lesbar) zuzuschlagen.
Am 16. April 1909
… in Anwesenheit mit dem Bau leitenden Ingenieur Herrn Leithäuser...:
TOP 1: Es wurde zur Kenntnis genommen, dass die Chemische Fabrik nur 7 bzw. 5 ...(Abkürzung nicht korrekt lesbar) für elektrischen Strom pro KW-Stunde für Kraft zu zahlen geneigt sei; bei nur 15 – 20 ...(Abkürzung nicht korrekt lesbar) schien dieser Betrag viel zu gering und soll eventuell weiter verhandelt werden.
TOP 2: Da Herr Wirth, Köln, verhindert war, zwecks Rücksprache über Preise für elektrische Kraft nach Wallen zu erscheinen, wurden Leithäuser und Kehsler ermächtigt, am Abend die Rücksprache , wie beabsichtigt, zu Bestwig mit dem Vertreter von Wirth vorzunehmen.
TOP 3: Es fand dann eine örtliche Besichtigung der Hochwasserschäden an den Anlagen des Elektrizitätswerkes statt und zwar am Obergraben und Wehr unter Anwesenheit des Vertreters der Firma Baumhold u. Co., Hannover. Mit letzterem wurde die Vereinbarung getroffen, dass der in den Obergraben oberhalb des Eisenbahndammes eingeschwemmte Boden wieder entfernt, der Obergraben an dieser Stelle gereinigt und das Kückenhoff´sche Grundstück unterhalb des Obergrabens von Kies gereinigt wird. Sodann ist der Damm, soweit er nicht fertig und der Boden vom Wasser bespült ist, wieder ordnungsmäßig herzustellen. Die Kosten dieser Arbeiten wurden zum Teil von der Gemeinde, zur anderen Hälfte von Baumhold u. Co. getragen, dem letzteren an seinem Guthaben gekürzt. Nach Verlesung des vorstehenden Teils des Beschlusses ad 3 wurde festgesetzt, dass bei der Verhandlung ausdrücklich von dem Vertreter des Baumhold gefordert wurde, sich wegen der Höhe der Kosten mit Kehsler zu einigen. Letzterer erklärte, dass diese Vereinbarung nicht erfolgt sei. Es wurde nunmehr beschlossen, sofort die Firma Baumhold u. Co aufzufordern, die benannten Arbeiten sofort ach Abmachung zu vergeben und zwar an Kehsler.
Am 24. April 1909
In der heutigen dringlichen Sitzung …(der übliche Text) verhandelt und beschlossen:
TOP 1: Das Schreiben nebst Berechnung des Bergwerks-DirektorsHerrn Vermehren zu Frechen sowie die hierauf verfasste Antwort des Herrn Leithäuser mit derselben Berechnung wurden zur Kenntnis gebracht. Zu der letzteren hat Herr Leithäuser festgelegt, dass bei eigener Anlage vonDampfkraft der Betrieb gegen Benutzung von bezogener Energie um den Betrag von 1.500 Mark pro Jahr billiger wird. Die Gemeinde ist bereit, den Strompreis im Gesamtbetrag von 1.500 Mark pro Jahr nach Vereinbarungherabzusetzen. Vorbedingung ist jedoch genügende Garantie und ausgedehnte Fristbemessung, sowie Abnahme der in den oben genannten Berechnungen aufgeführten Vereinbarungen.
TOP 2: Die von der Postbehörde eingereichte Kostenrechnung über Änderungen von Post- und Telegraphen-Leitungen in Folge der elektrischen Leitungsanlage in Höhe von 263,79 Mark soll zunächst den Siemens-Schuckert-Werken zur ganzen oder teilweisen Anerkennung vorgelegt werden.
TOP 3: Die Centrale soll an der Vermittelungsbank (korrekt abgeschrieben) zu Freienohl telephonisch angeschlossen werden.
TOP 4: Dem Johannes Arens, Glösingen, soll für eine Reise nach Arnsberg zur Rücksprache mit dem Kreisbaumeister Ebert 4 Mark bewilligt werden.
TOP 5: Dem Sägemüller Schnapp sollen die verlangten 100 Mark gezahlt werden, nachdem er auf Entschädigung für Ablagerung von Fichtenholz Abstand genommen hat. Demselben wurde jedoch bewilligt, alle Fichtenpflanzen, die an seiner Cultur beschädigt werden, durch neue zu ersetzen und zwar durch Anpflanzung von Fichtenpflanzen. - Einzelheiten und Gründe für die Beschädigung sind nicht aktenkundig.
ZOP 6: Die Anstellung eines Waldwärters soll nach der Rücksprache mit dem Oberförster vertagt werden.
Am 29. April 1909
In der auf heute als dringlich anberaumten Gemeinde-Versammlung … wurde in Anwesenheit des eingeladenen Herrn Leithäuser beschlossen:
TOP 1: Der Letztere wird beauftragt, die Gemeinde in der auf Samstag anberaumten Gesellschafts-Versammlung zu Köln betreff. Festsetzung für elektrische Energie nach Wallen zu vertreten.
TOP 2: Sodann wurde unter Zuziehung des Wasserbautechnikers Herrn Eicke ein durch diesen auf dem Wrede´schen Grundstück durch Profile gekennzeichnete projektierte Damm-Anlage besichtigt. Nach langen Verhandlungen mit dem ebenfalls anwesenden Landwirt Wrede wurde es für die Gemeinde-Interessen am zweckmäßigsten gefunden, den einen Teil des Wrede´schen Grundstücks von ca. 68 ar Größe käuflich zu erwerben. Es wurde dann, nachdem Herr Leithäuser und Herr Eicke sich entfernt bzw. abgereist waren , mit Wrede mündlich ein Kaufvertrag abgeschlossen, der, sobald das Grundstück gemessen ist, notariell bestätigt werden soll. - 1 ar = 100 m².
AM 2. Mai 1909
TOP 1: Zu Folge der Empfehlungen des Stadtförsters Holzapfel von Arnsberg, der Jagdgesellschaft auch und des Königl. Oberförster zu Rumbeck wurde beschlossen, den Reservejäger Fiedler als Waldwärter für die Gemeinde Freienohl kommissarisch vorläufig anzustellen. Das Gehalt wurde auf 1.000 Mark für den Waldschutz und 200 Mark für den Flurschützendienst festgesetzt.
TOP 2: Der Antrag des Otto Geihsler um Instandsetzung seiner Einfriedigung hat seine Erledigung gefunden. Nach Fertigstellung des Untergrabens soll an der rechten Seite entlang ein Zaun hergestellt werden.
TOP 3: Die Pacht für die Grasnutzung am Sunderweg wurde auf Antrag des Pächters Pieper auf 4 Mark ermäßigt.
TOP 4: In Übereinstimmung mit dem anwesenden Trumpetter (Feldmanns) wurde ihm seine Abfindung am Grundstück für den abgetretenen Teil an das Elektrizitätswerk an der Lanfer in Größe von 92 bis 93 ab überwiesen; für die Reinigung des an Heinrich Rocholl zugewiesenen Teil erhielt derselbe 10 Mark. Auf Entschädigung für vorjährige Grasnutzung und Hütung wurde vom Trumpetter verzichtet. - Lanfer: 2012: Ruhrtal-Fläche, Platz der 3. Kompanie der Schützenbruderschaft.
TOP 5: Die Rechnung von der Postbehörde für verlegte und isolierte Telegraphen-Leitungen im Betrag von 263,79 Mark wurde auf die Gemeindekasse übernommen.
TOP 6: Der Schwiniger (?) soll versuchsweise gebraucht werden bis zum Ablauf der Probezeit.
TOP 7: Da der Unternehmer Bamenhell versäumt hat, den Obergraben mit Rasen anzudecken, soll derselbe aufgefordert werden, denselben wenigstens einzusäen.
TOP 8: Es wurde beschlossen, den Untergraben in Tagelohn wieder herzustellen. Die erforderlichen Flecht-Ruthen und Pfähle sind von der Gemeinde zu liefern. Einen 15 pfundigen Motor zur B...tigung des Wassers im Untergraben und Unterführung erbot sich Kehsler unentgeltlich zu leihen, falls die Gemeinde sein Angebot von 2 Mark auf Lieferung von elektrischer Energie für Kraftbetrieb auf seinem Sägewerk akzeptiert.
TOP 9: Die Forderung seitens der Eisenbahn-Direction für das Grundstück Flur XI Nr. 8 = 50 Mark pro ar zu zahlen, wurde angenommen. Jedoch soll noch ein weiteres Teil von circa 8 ar von der Parzelle 82 mit gekauft werden.
TOP 10: Dem Johann Mester wurde die Genehmigung zur Anlage einer Mauer auf der Krummen Straße unter der Bedingung erteilt, dass er die betreff. Mauer auf der Grenze anlegt.
TOP 11: An das Krüppelheim in Bigge sollen 10 Mark wie in früheren Jahren gezahlt werden.
TOP 12: Da sich der Apotheker Schmidt nur auf den abgeschlossenen Vertrag bezieht, soll Kehsler zunächst das Apotheker-Grundstück auf die Gemeinde auflassen, wo hingegen diese die 7.000 Mark Hypothekenschuld übernimmt und den Rest von 9.300 Mark bei der Amtssparkasse zur Deckung des Kaufgeldes anleiht. Das Grundstück soll dann an Schmidt für den Kaufpreis von 10.500 Mark und 5 % Zinsen weiter aufgelassen werden. Vom Tage der Übernahmeder Apotheke ab bis zum 1. Mai hat Schmidt die Miete direkt an Kehsler zu zahlen, die Zinsen an die Gemeinde für vom 1. Mai ab zu zahlen.
TOP 13: Die Wassersteuer pro 1909 wurde festgelegt.
Am 9. Mai 1909
TOP 1: Der Ankauf von Hochspannungskabel für die Strecke nach Wallen zum Preis von 2.530 bzw. 3.160 Mark pro Kilometer wurde genehmigt.
TOP 2: Der Vertrag betreff. Abgabe für elektrische Energie an die Westfälische Schiefer-Industrie G.m.b.H. In Köln wurde genehmigt.
TOP 3: Es wurde ferner genehmigt der mit Wrede zu Bockum abgeschlossene Nachtrag zu dem bereits früher mit Wrede abgeschlossenen Vertrag.
TOP 4: Die Gemeinde-Vertretung beschließt, das Kehsler´sche Angebot auf elektrische Kraft anzunehmen, und zwar beträgt diese bei Abnahme von pro Jahr 12.000 bis 15.000 Kilowatt-Stunden 15 Pfennig; 15.000 bis 18.000 KW-Stunden 13 Pfennig; 18.000 bis 20.000 KW.-Stunden 11 Pfennig; 21.000 bis 24.000 KW-Stunden 10 Pfennig; 24.000 bis 30.000 KW-Stunden 8 Pfennig. Sollte mehr Kraft abgenommen werden, so soll ein weiterer Rabat in Aussicht gestellt werden. Der eventuell abzuschließende Vertrag soll auf 10 Jahre lauten, jedoch soll Kehsler einen Motor von 15 PS zur K … (s.o. Top 8 vom 2. Mai 1909) an der Unterführung und bei Instandsetzung des Untergrabens zu stellen, wofür die Gemeinde keine Leihgebühr zu zahlen hat.
TOP 5: Dem Apotheker Schmidt soll durch Kehsler das Apothker-Grundstück und Gebäude unter folgenden Bedingungen aufgelassen werden: (a) Schmidt zahlt der Gemeinde 17.000 Mark und zahlt zuvor die vorgenommenen Reparaturen und die Kosten der elektrischen Anlage. Außerdem bereits eingetragene 7.000 Mark, welche Schmidt zu übernehmen hat, bestellt er den Rest von 10.000 Mark durch Hypotheken´sche Eintragung. (b) Derselbe hat ferner der Gemeinde durch notariellen Vertrag sein Inventar bzw. die Apotheker-Einrichtung zu verpfänden. Das Apotheker-Inventar soll bei den vertraulichen Revisionen geprüft werden, ob die Bestände in vorschriftsmäßiger Weise vorhanden sind. (c) Kosten der Auflassung usw. trägt der Erwerber. (d) Der frühere Käufer-Vertrag wird hiermit außer Kraft gesetzt.
TOP 6: Dem Johann Mester soll für Fortschaffung das auf dem Gemeinde-Grundstück liegende Material eine Beihilfe von 10 Mark bewilligt werden.
Am 22. Mai 1909
TOP 1: Es wurde in Aussicht genommen, eine weitere Konkurrenz zur Verlegung der Kabel nach Wallen zuzuziehen. Da die Sache jedoch noch nicht gilt, wurde der Antrag Pöttgen vorläufig zurückgestellt. - Einzelheiten sind nicht aktenkundig.
TOP 2: Es wurde Kenntnis davon gegeben, dass der Vertrag mit der Westfälischen Schiefer-Industrie-Gesellschaft GmbH zwar noch nicht unterzeichnet, jedoch perfekt sei. - Neue Vokabel: perfekt!
TOP 3: Zur Erweiterung der Anlage nach Wallen soll der betreff. Antrag bei dem Amt zu Meschede gestellt werden. Zuvor von Leithäuser eingereichte Vertragsentwürfe sollen mit kurzen Abänderungen abgeschrieben und dem Antrag beigefügt werden.
TOP 4: Der Gemeinde-Verordnete Noeke übernahm, mit Rocholl hinsichtlich der Abfindung seines Grundstücks zu verhandeln.
TOP 5: Für die zu dem Elektrizitätswerk von Düring abgegebene Fläche einschließlich derer 5 Meter breiten Wege-Fläche sollen 10 Mark pro Rute gezahlt werden. Es ist ausgeschlossen, das Grundstück in der Alten Ruhr abzugeben. - 1 Rute = 3,76 Meter.
TOP 6: Das Schreiben von Berglob u. Hansen über Leistung eines Zuschusses für die Auspumpung im Turbinen-Gehäuse wurde zur Kenntnis gebracht, doch soll Bedacht darauf genommen werden, diesen Zuschuss auf andere Weise zu erlangen. - Ein Grund ist nicht aktenkundig.
TOP 7: Zufolge des Schreibens von Baumhold soll der Obergraben mit Mutterboden neu einplaniertund eingesät werden.
TOP 8: Dem Wrede Bockum soll für seine an die Gemeinde veräußerten Grundstücke eine Abschlagszahlung von 3.000 Mark geleistet werden. Der Rest wird erst gezahlt, nachdem das Grundstück aufgelassen und Hypotheken frei übergeben ist.
TOP 9: Der Ingenieur Leithäuser soll um ein Gutachten über die Anlage eines Dammes auf der vonWrede angekauften Wiese bzw. auch um die Höherstauung ersucht werden.
TOP 10: Die zum 1. Juni fällige Rate in Höhe von 7.600 Mark soll der Firma Wolf zu Magdeburg gezahlt werden.
TOP 11: Bei dem Westfälischen Verbands-Elektrizitäts-Werk soll noch einmal um Frist-Verlängerung zur Abgabe einer Forderung für das hiesige Elektrizitätswerk gebeten werden.
TOP 12: Die von Köhne beantragte Fuhre zu dem von der Gemeinde gepachteten Grundstück soll von den Gemeinde-Verordneten Noeke und Pöttgen vorläufig besichtigt werden.
TOP 13: Der Antrag Kerstholt betreff. Anlage eines Durchlasses wurde genehmigt, jedoch hat er bei der Anlage und auf die späteren Reparaturen die Straße und Rinne in den früheren Zustand zu versetzen. - Der Antrag ist nicht aktenkundig, um zu wissen, welcher Kerstholt gemeint ist und wo der Durchlass angelegt werden soll.
TOP 14: Dem Kreis-Fischerei-Verein wurde ein einmaliger außerordentlicher Zuschuss von 10 Mark genehmigt.
Am 28. Mai 1909
TOP 1: Die Gemeinde soll bei der Amtssparkasse eine Anleihe von 6.500 Mark aufnehmen zu 4 % Zinsen. Dieser Betrag soll in derselben Höhe als Hypothek auf das Apotheker-Grundstück eingetragen werden. Die vorher eingetragenen Hypotheken dürfen nicht höher wie 10.500 Mark sein. Die Verwendung des Geldes stützt sich auf von mit dem Apotheker Schmidt abgeschlossenen Vertrag. Die Genehmigung zur Aufnahme der Anleihe soll bei dem Kreis-Ausschuss nachgesucht werden.
TOP 2: Die von Düring durch den Rechtsanwalt Lübke und von Rocholl eingegangenen Briefe sollen in der Art beantwortet werden, dass in nächster Zeit die Vermessung stattfinden soll.
TOP 3: Die Gemeinde ist damit einverstanden, dass der Betriebsleiter Nippold am 15. Juni bei der Gemeinde eintritt. - Mehr ist hier nicht aktenkundig.
TOP 4: Der Vertrag mit dem Allgemeinen Elektrizitätswerk (AEG) (so aktenkundig) soll unterzeichnet werden. Die Kosten für Prüfung und Abnahme des Kabels in Berlin von Seiten des Beauftragten der Gemeinde wurden auf die Elektrizitäts-Kasse übernommen. Die Vollziehung des Vertrages mit der Westfälischen Schiefer-Industrie wurde vorläufig zurückgestellt.
TOP 5: Die Steuerbeträge für Engelbert Maatz und Ewald Nolte wurden von 4 Mark auf 2,40 Mark ermäßigt. - Wohl neu hierher gezogen. Juni 1907: Engelbert Maaz, Waldarbeiter, 4 männl., 2 weibl. Bewohner, Alte Haus-Nr. 226, Bahnhofstraße. - 1907 und 1910: Ewald Nolte nicht aktenkundig, wohl: Franz Nolte, 4 männl., 4 weibl. Bewohner, Alte Haus-Nr. 40, Mittelstraße; Theodor Nolte, 4 männl., 2 weibl. Bewohner, Alte Haus-Nr. 47, Krumme Straße.
Am 6. Juni 1909
In der heutigen dringlich angesetzten Versammlung … wurde beschlossen:
TOP 1: Trotz der Aufforderung des Beauftragten von Noeke, Rechtsanwalt Offenberg, soll die Arbeit am Obergraben und an der Unterführung zu Ende geführt werden, gestützt auf die Abmachung mit Amtmann Göpfert und Kückenhoff und des Gemeinde-Beschlusses vom 8. September 1908. - Siehe oben 8. September 1908. Inhaltliches ist hier nicht aktenkundig.
TOP 2: Der Gemeinde-Vorsteher wurde beauftragt, dem Ingenieur Leithäuser den Sachverhalt betr. Weigerung die Genehmigung zur Anlage der Kabel-Leitung vorzutragen und Weiteres zu veranlassen. - Auch hier: Inhaltliches ist nicht aktenkundig.
TOP 3: Behufs Austausch der Grundstücke mit H. Rocholl soll am 8. (d.M.?) weiter auf der Lanfer verhandelt werden. Mit Frau Düring soll sofort eine Einigung versucht werden. - Lanfer: Ruhr-Wiese zwischen Ruhrbrücke und Konrad-Adenauer-Schule, Schützen-Platz 3. Kompanie.
Am 7. Juni 1909
In der heute als dringlich bezeichneten auf denselben Tag anberaumten Gemeinde-Versammlung... wurde beschlossen:
TOP 1: Es soll die Besichtigung einer Trasse für eine Kabel-Leitung nach Wallen über Privat-Grundstücke erfolgen, damit, falls die Landgemeinde Calle die Legung des Kabels über Gemeinde-Grundstücke nicht gestattet, eine Störung der Ausführungs-Arbeiten nicht eintritt. Ferner sollen zwei Rechtsgutachten eingeholt werden über die Deutung des § (Zahl fehlt) Absatz (Zahl fehlt) im Vertrag mit der Westfälischen Schiefer-Industrie GmbH zu Köln und zwar nach erfolgter Besichtigung in Wallen. - Zu Fuß oder zu Pferde oder mit Kutsche?
Am 11. Juni 1909
In der heute als dringlich einberufenen Sitzung ... wurde beschlossen:
TOP 1: Die heute vermessenen und versteinten Grundstücke (Grenzsteine) auf der Lanfer sind von Trumpetter und Heinrich Rocholl als Tausch-Abfindungen angenommen. Der Letztere erhält außer diesem Grundstück noch einen Betrag von 400 Mark. Außerdem sind die Grundstücke von den aufgeschwemmten Kiesbänken zu reinigen. - Unterzeichnet von den anwesenden: Kehsler, Linneborn, Neise, Humpert, Pöttgen, Noeke und außerdem Heinrich Rocholl.
TOP 2: Die in Folge der geplanten Kabel-Leitung nach Wallen vorgelegten Schriftstücke wurden in der Fassung genehmigt. Ebenso wurde der Betrag für Seemer,Wallen, 1.200 (?) 300 Mark und für Mues, Wallen zu Position I derselbe Betrag im Verhältnis zur Länge des Kabel-Grabens genehmigt.
TOP 3: Der Empfang des Schreibens der Schiefer-Industrie vom 9. Juni soll bestätigt werden.
TOP 4: Der Firma Ahsmann soll Strom zu Kraft-Zwecken zu gleichem Preis wie der Firma C. Kehsler abgegeben werden.
TOP 5: Der Firma Brigleb u. Hansen u. Co soll eine Abschlagszahlung in Höhe der Hälfte ihres Guthabens gezahlt werden.
TOP 6: Für beschädigte Kleidungsstücke soll den Scholastikern in dem Missionshaus in Oeventrop eine Entschädigung von 26 Mark gezahlt werden. - Einzelheiten sind nicht aktenkundig; es handelt sich um das Studienhaus, Ausbildungs-Zentrum der Hiltruper Missionare vom Heiligsten Herzen Jesu (MSC).
TOP 7: Falls Fritz Eickhoff seine Meldung als Gemeinde-Viehhirte aufrecht erhält, soll ihm diese Stelle zu demselben Betrag 3 Mark pro Tag übertragen werden.
TOP 8: Die Wassersteuer für Borbeck für Verputz seines Hauses pro 1908 wurde niedergeschlagen und soll demselben erstattet werden, . Ferner wurde dem Fritz Schwefer die Wassersteuer pro 1909 um 1 Mark ermäßigt.
Am 21. Juni 1909
TOP 1: Die Gemeinde Freienohl hat laut Vertrag mit der Westfälischen Schiefer-Industrie GmbH zu Köln (mal mit C, mal mit K geschrieben) elektrische Energie zu dem Fabrik Etablissement (!) in Wallen zu liefern. Zu der dieserhalb anzulegenden Kabel-Leitung über die Gemeindestraßen der Landgemeinde Calle ist bis jetzt trotz Antrag noch keine Genehmigung erteilt.. Da die Lieferung an elektrischen Strom jedoch im August d.J. beginnen muss, so müsste die Erlaubnis zur Legung der Kabel über Privat-Grundstücke nachgesucht werden. In Betracht kam hierbei hauptsächlich der Gutsbesitzer Seemer zu Wallen, weniger der Gastwirt Mues, sowie der RentnerSommer zu Wallen und andere mehr. Der anwesende Gutsbesitzer Seemer erklärt sich bereit, die Kabel-Leitung in einem 50 bis 70 cm tiefen Graben über seine Grundstücke nach Wahl zu gestatten und diese Gerechtsame zu Gunsten der Gemeinde Freienohl bzw. zu dessen Rechtsnachfolger eintragen zu lassen. Ebenso will er bestrebt sein, die Genehmigung seitens des Mues und Sommer sowie der Interessenten zur Anlage des Kabels zu erwirken. Die Gemeinde zahlt an den Seemer eine einmalige Abfindung von 2.000 Mark, wovon er die Genannten mit abzufinden hat. Außerdem ersetzt die Gemeinde den Schaden, der im Laufe der Zeit durch eventuelle Reparaturen des Kabels entsteht. Im Falle die Landgemeinde Calle vor Inangriffnahme des Kabel-Grabens über das Seemer´sche Grundstück die Genehmigung der Leitung über Gemeinde-Wege erteilt, fällt die Entschädigung von 2.000 Mark fort. Es sollen dann dem Seemer für seine Mühewaltung 600 Mark gezahlt werden. Die Gemeinde Freienohl verpflichtet sich, falls weitere Schwierigkeiten nicht gemacht werden und sich die Beschaffung einer Locomobile für den Fabrikbetrieb in Wallen erübrigt, den Einwohnern der Ortschaften Olpe, Nieder-, Mittel- und Oberberge, Wallen, Calle und Stesse den elektrischen Strom für Licht- und Kraft-Zwecke zu demselben Preis wie die Stromabnehmer in Freienohl und Oeventrop diesen erhalten, nämlich für 32 Pfennig für Licht und 16 Pfennig für Kraft zu stellen. Es treten im Übrigen dieselben Bedingungen ein, die der Stromlieferung in den letztgenannten Gemeinden zu Grunde liegen. Sollten die anderen Ortschaften der Landgemeinde Calle, nämlich Mülsborn, Schüren, Stockhausen, Wennemen, Bockum ebenfalls elektrischen Strom verlangen, so sind entweder die der Gemeinde Freienohl entstandenen Bahnkosten zu ersetzen oder diese Orte haben einen zu vereinbarenden Prozentsatz für die Anlagekosten oder als Ret... (nicht korrekt lesbar, unbekanntes Fremdwort) zu zahlen. Die Plätze für die aufzustellenden Transformatoren werden von den Ortschaften unentgeltlich gestellt..
TOP 2: Zur weiteren Verhandlung in Berge und Wallen wurden Noeke und Linneborn gewählt.
TOP 3: Es soll sofort die Genehmigung der Landes-Bauinspection zur Anlage der Kabel-Leitung über die Provinzialstraße unter Vorlage der Zeichnungen beantragt werden.
TOP 4: Das Schreiben von Bergleb und Hansen u. Co., sowie der Firma Wolf betreff. weiterer bzw. endgültiger Zahlung wurde zur Kenntnis gebracht. Ingenieur Leithäuser soll um Prüfung der Rechnungen ersucht werden und zwar aufgrund der vorhandenen Verträge.
TOP 5: Auf eine Zeichnung zur Brückenanlage über den Untergraben soll verzichtet werden. Meyer soll die beiden Pfeiler veranschlagen und soll ferner mit Hacke zu Rumbeck über den Ankauf von Brücken-Balken verhandelt werden.
TOP 6: Den beiden Maschinenführern soll aufgegeben werden, über ihre täglichen Arbeiten einen Rapport (Bericht) zu führen, damit ihre Tätigkeiten festgestellt werden können. Die Gemeinde ist einstimmig der Ansicht, dass die bisherigen Leistungen nicht den Anforderungen entsprechen, die die Gemeinde billigerweise (gerechterweise) stellen kann.
TOP 7: Die Besetzung der Waldwärterstelle soll zur Meldung ausgeschrieben werden. Als Gehalt wurde festgestellt: Anfangsgehalt 850 Mark, steigernd von 3 zu 3 Jahren (alle 3 Jahre) um 50 Mark jährlich bis zum Höchstbetrag von 1.100 Mark und 75 bzw. 150 Mark Wohnungsgeld-Zuschuss.
TOP 8: Vorbehaltlich der rechnerischen Prüfung soll die von dem Anstreicher Butz eingereichte Rechnung über 189,53 Mark zur Anweisung kommen.
TOP 9: Die beiden Mauer-Reklamationen von Zacharias und Kohsmann wurden abgelehnt. - Einzelheiten, Gründe sind nicht aktenkundig.
TOP 10: Der Antrag Kaulmann um Entfernung des angeschwemmten Kies aus seiner Wiese in der Rümke wurde ebenfalls abgelehnt.
TOP 11: Desgleichen wurde der Antrag Becker auf Reinigung der von der Gemeinde gepachteten Wiese abgelehnt und das Angebot auf Verzichtleistung der Pacht angenommen. - Nicht aktenkundig sind die Vornamen oder Beinamen von Kaulmann, Kohsmann, Becker.
TOOP 12: Als stellvertretender Gemeinde-Vorsteher wurde Johann Kückenhoff für die nächste sechsjährige Periode wiedergewählt.
TOP 13: Es wurde den 3 Bewerbern : H. Trumpetter, Carl Kerstholt und Franz Eickelmann erlaubt, auf dem Gemeinde-Grundstück vor dem Schützenhofe mit …. auszustehen (nicht korrekt lesbar).
TOP 14: Es soll beim Meleorations Bauamt (?) beantragt werden, einen Beamten zur Vornahme der notwendigen Arbeiten zwecks Mauer-Führung herzusenden. - Einzelheiten sind nicht aktenkundig.
TOP 15: Leithäuser soll ersucht werden, sofort den Wert der Wasserkraft am Elektrizitätswerk festzustellen. Zur Aufstellung der bis jetzt für das Elektrizitätswerk verausgabten Kosten wurden der Gemeinde-Vorsteher Kehsler, Linneborn und Noeke bestimmt.
TOP 16: Dem Pfarrer Steimann sollen auf seinen Antrag zur Schmückung der Straßen bei der Bischofsfeier die gewünschten Fichten, Birken und Bachfelder auf der Hudeund am Küppel freigegeben werden.
Einschub aus der Pfarrer-Chronik von Pfarrer Steimann;
Eine Pfarrer-Chronik ist der vom Pfarrer aufzustellender Jahresbericht für den Bischof in Paderborn. Hier folgt die wörtliche Abschrift vom Jahresbeginn bis 30. August: „Für die Kirche wurden beschafft: 6 neue vergoldete Altarleuchter. Preis 200 Mark, ein gotisches weißes Messgewand: 120 Mark. Geschenkt wurde von dem Schützenverein aus Anlass des – angenommenen – 200-jährigen Bestehens des Vereins ein Silber vergoldeter Kelch. Der Goldschmied Josef Fuchs in Paderborn hat ihn verfertigt. Der Kelch kostet 450 Mark. Am 1. Juli fand die hl. Firmung durch Seine Bischöfliche Gnaden Dr. Schneider statt...“ - Ergänzung (2012) zu den 6 Altarleuchtern: die standen Liturgie üblich und sakral-symbolisch korrekt auf dem Altar, dem „Tisch des Herrn“. Nach der Renovierung der St. Nikolaus-Pfarrkirche 1959 schenkte die Evangelische Gemeinde Freienohl der katholischen Gemeinde 6 neue 1,50 m hohe Altarleuchter; im Stil und Material passend zum Tabernakel, Osterleuchter und Ambo – vom selben Künstler Winkelmann aus Günne; aus Dankbarkeit, weil sie 2 Jahre lang während des Baus ihrer kleinen Heilig-Kreuz-Kirche ihren Sonntags-Gottesdienst in der kath. St. Nikolaus-Kirche feiern durfte. Doch da sind noch Lücken: Im Hochgebet nach der Hl. Wandlung wird für das ökumenische „Zusammenleben mit unseren evangelischen Brüdern und Schwestern“ gebetet, - aber nur mit 4 Evangelischen Leuchtern, 2 bleiben stehen in der Alten Sakristei (bis 2015, später andernorts abgestellt).
Am 27. Juni 1909
In der auf heute als dringlich angesetzten Sitzung … wurde beschlossen:
TOP 1: Der vom Gutsbesitzer Seemer vorgelegte Entwurf eines neuen Vertrags, durchaus von dem Gemeinde-Beschluss vom 21. Juni abweichend, wurde als unannehmbar für das Elektrizitätswerk abgelehnt. Es wurde vielmehr auf das Abkommen mit Seemer, welches dieser der Gemeinde-Vertretung in der Sitzung vom 21. Juni gegenüber wie auch in einer Wirtschaft dem stellvertretenden Amtmann und anderen Bürgern gegenüber als für ihn bindend erklärt hat, verwiesen. Da Seemer durch Vorlage dieses neuen Vertragsentwurfs nicht einwandfrei gegen die Gemeinde Freienohl gehandelt hat, behielt sich diese vor, auch ihrerseits abweichend von dem vom 21. Juni gefassten Beschluss zu handeln. Falls eine Möglichkeit zur Kabel-Leitung nach der betreff. Fabrik auf absehbare Zeit ausgeschlossen erscheint, soll eventuell das Angebot der Firma auf leihweise Überlassung einer Locomobile vorgenommen werden.
TOP 2: Der Gemeinde-Verordnete Linneborn und der Vorsteher Kehsler wurden deputiert, um nach Zustimmung des Landrats bei dem Regierungs-Präsidenten wegen der Angelegenheit vorstellig zu werden.
TOP 3: Die Gemeinde-Vertretung erklärte sich bereit, an der Abholungsfeier des Hochw. Bischofs auf Einladung des Pfarrers teilzunehmen. - Siehe oben: 1. Juli; aktenkundig ist nicht die Stelle: am Bahnhof oder an der Ruhrbrücke oder auf der Schersse.
Weiter wurde beschlossen, nachdem Noeke sich entfernt hatte:
Die mit Noeke zur Zeit unter Mitwirkung des ersten Beigeordneten als Stellvertreter des Amtmanns, Herr Schulte, des Gemeinde-Verordneten Linneborn und des Gemeinde-Vorstehers Kehsler getätigte Vereinbarung als ungültiger Vertrag aufgestellt, wurde auch jetzt noch als maßgebend anerkannt. Die Gemeinde-Vertretung ist vorläufig nicht in der Lage, an Noeke weitere Zugeständnisse zu machen. Es sollen jedoch Linneborn und Kehsler dieserhalb mit dem Landrat Rücksprache nehmen.
Am 8. Juli 1909
In der auf heute ordnungsgemäß einberufenen, ferner als dringlich bezeichneten Sitzung... wurde verhandelt und beschlossen:
TOP 1: Der Gemeinde-Vorsteher brachte zur Kenntnis, dass Herr Landrat heute anordnen ließ, in der Prozeßsache Noeke gegen Gemeinde heute keine Sitzung abzuhalten, da er in nächster Woche einer solchen beiwohnen wolle; der auf den 12. Juli angesetzte Termin solle dieserhalb verschoben werden. Dem entgegen teilte Kehsler eine telephonische Rücksprache mit unserem Rechtsanwalt Dr. Schneider mit, laut derer dieser mit dem gegnerischen Anwalt Offenberg in Gemeinschaft mit Noeke eine neue Vereinbarung auf Grund der früheren Einigung und des diesbezügl. späteren Nachgebots heute getroffen habe. Laut diesem neuen Abkommen verzichtet Noeke auf die im Abkommen mit dem Herrn Landrat verlangte Grundstücksfläche in Größe von 15 ar vom fraglichen Ochsenkamp Flur 11 Nr. 236/47. Da diese Fläche jedoch als Ersatz für die von der Gemeinde zurückbehaltenen Fläche aus Nr. 241/66 usw. in angeblicher Größe von 9 ar dienen sollte, verlangte Noeke nunmehr für letztere Fläche pro ar 100 Mark gleich 900 Mark mehr. Mit Rücksicht darauf, dass Noeke, wie die zur Zeit getätigte Einigung besagt, 1.800 Mark Gesamt-Barabfindung erhalten sollte, später ihm aber nur , unter Hinweis auf die durch seine Schuld entstandenen Gerichtskosten durch unseren Rechtsanwalt 1.500 Mark geboten waren, würde er nach dem heutigen Abkommen 1.500 + 900 = 2.400 Mark zu erhalten haben. Außer diesem Barbetrag verlangt Noeke die ihm bereits zugesagte Grundstücksfläche Flur 11 Nr. 68, 69 und 70 als Eigentum, ferner die landwirtschaftliche Benutzung des Separationsweges, soweit er in seinem Grundstück in Teilen liegt und auch der Obergraben und Dammflächen, diese jedoch nicht zur Beweidung. Für die Benutzung dieser Fläche zahlt Noeke jährlich an die Gemeinde 1 Mark. Es hat sich nun nach ziemlich genauer Messung ergeben, dass die Gemeinde-Wiese 9 ar, wie Noeke behauptet, aus Nr. 241/66 etc. zurück behält, sondern nur 6 ar. Die Mehrabfindung in bar kann deshalb nicht 900 Mark sondern nur 600 Mark betragen, sodass Noeke gesamt 2.100 Mark in bar erhält. Falls auf vorstehend bezeichneter Grundlage eine Einigung mit Noeke zustande kommt und der diesbezügl. notarielle Vertrag bis einschließlich den 10. Juli abgeschlossen und von beiden Parteien unterschrieben wird, gibt die Gemeinde-Vertretung ihre Genehmigung. Das Abkommen, welches Herr Landrat mit Noeke getroffen, konnte nicht berücksichtigt werden, da schon unter I an Noeke , an die Gemeinde-Vertretung eine ganz wahrheitswidrige Zumutung gestellt wurde, auch gegen die übrigen Positionen zum Teil schwere Bedenken geltend gemacht wurden. - Mit Hilfe des Findbuchs Archiv Freienohl können Prozess-Akten eingesehen werden.
TOP 2: Der Königlichen Eisenbahn-Betriebs-Direction Arnsberg soll mit Rücksicht auf die geringe Entnahme von elektrischem Strom für die Bahnhöfe Oeventrop und Freienohl pro Kilo-Watt-Stunde 20 Pfennig abverlangt werden.
TOP 3: Es erscheint unter Berücksichtigung, dass die Unterführung nunmehr fertiggestellt ist, nicht zweckmäßig, den bahnseitig gewünschten Vorschuss von 1.500 Mark zu zahlen. Die Gemeinde-Vertretung beschließt, wie bisher, abschließende Berechnung für die Aufsicht einzufordern und den Rest zu zahlen.
TOP 4: Die Brückenpfeiler für die Untergraben-Brücke sollen unter der Grabensohle von Bruchsteinen, dann bis etwa (zum) höchsten Wasserspiegel von Fröndenberger Ziegelsteinen von 2 St. starkhergestellt werden. Die weitere Unterstützung wird von Holz (hergestellt).
TOP 5: Das Gras auf der Bleiche auf der Lanfer soll am 9. Juli öffentlich verkauft werden.
Am 14. Juli 1909
In der heutigen Sitzung … wurde unter Vorsitz des Stellvertretenden Amtmanns Herrn Schulte folgendes verhandelt und beschlossen:
TOP 1: Die Vereinbarung mit dem Landrat zu Meschede betreffend Benutzung der Gemeinde-Straßen und -Plätze in der Landgemeinde Calle, welche heute zustande gekommen ist, wurde vorgetragen. Der Vertragsentwurf soll sofort durch Linneborn, Kehsler, Pöttgen und Noeke ausgefertigt (korrekt abgeschrieben) werden.
TOP 2: Die Erdarbeiten zur Kabelleitung von Freienohl nach Wallen, Calle soweit erforderlich wurden dem Unternehmer Kehsler für sein Angebot vom 20. Mai 1909 übertragen. Der Gemeinde-Vorsteher Kehsler war bei diesem Beschluss abgetreten.
TOP 3: Die Kabellegung auf der gleichen Strecke soll in Tagelohn ausgeführt werden. Die Firma Siemens-Schuckert stellt dafür einen erprobten und geeigneten Monteur und übernimmt die Garantie für gute Ausführung.
TOP 4: Nachdem Kehsler nochmals abgetreten war, wurde demselben auf sein mündliches Angebot die Eindeckung von circa 8.000 Meter Kabel mit Ziegelsteinen der Länge nach zu a 15 … (Abkürzung nicht korrekt lesbar) übertragen inkl. Materiallieferung.
Am 18. Juli 1909
In der heute als dringlich einberufenen Gemeinde-Versammlung … wurde verhandelt und beschlossen wie folgt:
TOP 1: Der vorgelegte Vertragsentwurf zwischen der Gemeinde Freienohl als Besitzerin des Elektrizitätswerks und der Landgemeinde Calle wurde vorgelegt und genehmigt, doch soll angestrebt werden die Vertragsdauer wie ursprünglich abgeschlossen, wirklich auf 30 Jahre festzusetzen, das Kabel sowie Niederstromleitung und Transformatoren werden erst nach 30 Jahren, nach vorheriger zweijähriger Kündigung, abgegeben.
TOP 2: Der bahnseitig verlangte Vorschuss von 1.500 Mark für die Aufsicht bei Ausführung der Unterführung soll gezahlt werden unter Aufstellung des Beschlusses vom 8, Juli.
TOP 3: Der Antrag des Franz Geihsler um Zuwendung des bei dem Consuman... (nicht korrekt lesbar) des verstorbenen Recke verbliebenen Guthabens wurde vertagt und soll erst nach Fälligkeit des Betrages ein diesbezüglicher Beschluss gefasst werden.
Am 24. Juli 1909
TOP 1: Der stellvertretende Gemeinde-Vorsteher Kückenhoff, welcher auf die Dauer von sechs Jahren wiedergewählt worden ist, wurde nach dem schon früher geleisteten Eid in sein Amt eingeführt und verpflichtet.
TOP 2: Der mit der Gemeinde Calle getätigte heute mehrheitlich umgeänderte Vertrag über Abgabe von elektrischer Energie wurde endgültig genehmigt. Die Höhe der heutigen Kabelgröße soll festgesetzt werden. Auch wurde dem Gutsbesitzer Seemer eine Entschädigung von 600 Mark bewilligt.
TOP 3: Auf das Schreiben vom 13. Juli betreff. Angebot um Strom-Lieferung für Ruhr-Lippe-Kleinbahn wurde Bezug genommen auf den Gemeinde-Beschluss vom 6. März 1909 und soll dieselbe aufgefordert werden, zunächst den Minimalbedarf anzugeben.
TOP 4: Die Rechnungen über Installation der Lehrerwohnungen sollen vorläufig zurückgestellt werden. - Der Inhalt der Installation ist nicht aktenkundig; Licht-Strom-Lieferung, Kabellegung...
TOP 5: Die Anlieferung der G... (nicht korrekt lesbar) für die Kabelleitung nach Wallen wurde den Siemens-Schuckert-Werken für ihr Angebot vom 22. Mai d.J. übertragen.
TOP 6: Die Arbeiten der Kabellegung nach Wallen müssen 1 Monat nach Eingang der Genehmigung für die Provinzialstraßen fertig gestellt sein.
TOP 7: Der von Siemens-Schuckert-Werken offerierte Zähler für den Stromanschluss auf der Fabrik in Wallen wurde zum Preis von 393 Mark der genannten Firma zugeschlagen. Lieferfrist wie vor. (?)
TOP 8: Die für die Kabelleitung nach Wallen erforderliche Schaltanlage, sowie der Überspannungsschutz, veranschlagt zu 2.032,50 Mark, wurde laut Angebot den Siemens-Schuckert-Werken nach der obigen Lieferungsfrist übertragen.
Unter dem Vorsitz des Gemeinde-Vorstehers Kehsler wurde dann ferner noch folgendes verhandelt:
TOP 9: Der Bau von 5 Transformatoren-Häuschen in derselben Weise wie die bisher aufgeführten soll im Wege der engeren Submission vergeben werden. Zur Einreichung dieser sollen Kehsler und Korte zu Freienohl und Jürgens zu Wennemen angehalten werden.
TOP 10: Die Arbeiten am linksseitigen Ruhrufer sollen zuvor besichtigt und die Art und Weise der Ausführung festgelegt werden. Die Besichtigung soll am 27. d.M. nachmittags 6 Uhr stattfinden. - Nicht: 16 Uhr!
TOP 11: Die Auflassung der Grundstücke soll Anfang August stattfinden.
TOP 12: Die Apotheker-Rechnung von 21 Mark wurde auf die Gemeindekasse übernommen. - Für welche wohl arme Person ist nicht aktenkundig.
TOP 13: Die Steuerbeträge für Mündelein und Stirnberg wurden niedergeschlagen. - Die Vornamen und Gründe sind nicht aktenkundig.
TOP 14: Dem Förster Behse wurden für seine Arbeiten im Communalwald 100 Mark bewilligt.
TOP 15: Die Rechnung des Anstreichers Butz soll dieselbe sein wie sein Kostenanschlag und so von der Gemeindekasse übernommen werden.
Top 16: Die Anträge von Becker und Tönne wurden vorläufig vertagt, desgleichen die Rechnung von R. Wolf. - Einzelheiten sind nicht aktenkundig.
Am 8. August 1909
Ein neuer Titel! … Sitzung unter dem Vorsitz des Ehrenamtmanns Schulte:
TOP 1: Unter dem Antrag Noeke wurde kein endgültiger Beschluss gefasst, zunächst soll anderweitig Information eingeholt werden.
TOP 2: Den Anpächtern der Winterseite, der Lanfer, nämlich Arnold Becker und Anton Pöttgen soll eine Abfindung für nicht rechtzeitige Kündigung in ungefährer Höhe 5 bis 10 Mark gezahlt werden.
TOP 3: Der Antrag Tönne ist dadurch erledigt, dass die Bleiche nicht verpachtet ist.
TOP 4: Der Unterstützungsantrag des Schreinermeisters Butz gnt. Schulte soll dahin berücksichtigt werden, dass ihm pro Monat 30 Mark und die Wohnungsmiete im Betrag von 11o Mark jährlich gezahlt werden. Diese Beträge sind von dem pflichtigen (früher übliche Wortwahl) Armenvorstand zu ersetzen. - Einzelheiten sind nicht aktenkundig.- 1907: Christian Butz, Anstreicherei, Alte Haus-Nr. 214, Hauptstraße; 1910: Butz (ohne Vorname), 3 männl., 2 weibl. Bewohner, Alte Haus-Nr. 95, Hauptstraße.
TOP 5: Die Rechnung von Siemens-Schuckert-Werke über Installation in den Lehrer- und Lehrerinnen-Wohnungen wurde zurückgestellt, da über die (!) Pastorat die Rechnung noch fehlt.
TOP 6: Die Rechnung der Briegleb u. Hansen u. Co. sowie von K. Wolf sollen aufgrund der von Leithäuser vorgenommenen Revision zur Auszahlung gelangen und zwar in dem von Letzterem festgestellten Betrag.
TOP 7: Vom Haus des Caspar Altenwerth bis zum Einfallschacht bei Josef Trompetter´schen Haus soll eine Kanal- und Rohrleitung (von) 1 Meter Tiefe angelegt werden. - 1907: Caspar Altenwerth, 2 männl., 3 weibl. Bewohner, Alte Haus-Nr. 20, Krumme Straße (oder: Alte Haus-Nr.20: Bergstraße 16?).- Josef Trumpetter, Bäckerei, 3 männl., 4 weibl. Bewohner, Alte Haus-Nr. 201, Hauptstraße. Oder: Josef Trompetter, 1 männl., 3 weibl. Bewohner, Alte Haus-Nr. 56, Hauptstraße 25.
TOP 8: Dem Apotheker Schmidt soll die Umsatzsteuer erlassen werden auf seinen Antrag.
TOP 9: Als Mitglied zur Einkommensteuer- und Voreinschätzungs-Commission wurde der Vorsteher, als Stellvertreter Anton Neise wiedergewählt.
TOP 10: Die notwendigen Arbeiten am linken Ruhrufer sollen, falls ein geeigneter Unternehmer sich findet, schleunigst in Angriff genommen und fertig gestellt werden, nachdem der Bauwart Gietz (?) von Münster einen Kostenanschlag aufgestellt hat. Der Gemeinde-Verordnete Noeke stimmte gegen diesen Beschluss.
TOP 11: In derselben Weise soll auf die Wiederherstellung der Bleiche (auffällig: schon immer klein geschrieben) und Entfernung der Kiesbänke auf dem Rocholl´schen und Trompetter´schen Grundstück vergeben werden.
TOP 12: Bevor die vom Landesbauamt verlangten Mängel an Trottoir und Rinne beseitigt werden, soll der Vertrag eingesehen werden. - Ort und Stelle sind nicht aktenkundig.
TOP 13: An die Tank-Apparatenwerke sollen 96,00 Markfür den Oelreiniger gezahlt werden.
TOP 14. Ferdinand Bürger Jun. und Franz Eickhoff sollen je 2,50 Mark Anschluss-Gebühren an die Wasserwerkskasse zahlen.
Als Wassergeld soll jeder 4 Mark pro 1909 entrichten. - F. Kerstholt soll 5 Mark Anschlussgebühr und 6 Mark für dieses Jahr bezahlen. - W. Hachmann wurde zu zu 10 Mark pro 1909 veranlagt.
Am 19. August 1909
TOP 1: Die Brücke über den Untergraben soll in einer Breite von 4 Meter von Tannen-Balken und Buchen-Überleg-Hölzern hergestellt werden. Der Zimmerer Korte soll um ein Angebot zur Lieferung und Arbeit ersucht werden. Der anwesende Gemeinde-Verordnete Noeke war hiermit einverstanden. - Der Grund für den letzten Satz ist nicht aktenkundig.
TOP 2: Die Ausführung der Transformatoren-Häuschen wurde dem Heinrich Korte als einziger Anbieter für sein Angebot von 526,20 Mark zugeschlagen. Sollte in Mittelberge ein größeres wie das Muster-Häuschen erforderlich sein, so wird dieses nach Größe im Verhältnis zum Angebot berechnet.
TOP 3: Zur Abgabe eines Angebots auf Herstellung der Transformatoren und der Niederspannungs-Anlage in den zu versorgenden Ortschaften sollen folgende Firmen aufgefordert werden: Siemens-Schuckert-Werke, Schock u. Comp. Reide, Gobiet, Kassel und die Lahmeier-Werke Hagen.
TOP 4: Der Ehrenamtmann soll gebeten werden, mit Arnold Becker und Anton Pöttgen eine Einigung zu versuchen. - Der Inhalt ist nicht aktenkundig.
TOP 5: Dem Bürogehilfen Beckmann wurden 50 Mark für schriftliche Arbeiten bewilligt. - 1907, 1910: Fritz Beckmann (ohne Berufsangabe), 3 männl., 2 weibl. Bewohner, Alte Haus-Nr. 161, Krumme Straße.
TOP 6: Die Steuer für Johann Feldmann wurde niedergeschlagen. - Grund ist nicht aktenkundig.
Am 31. August 1909
TOP 1: Dem Heinrich Korte wurde für sein Angebot vom 20. August d.J. die Herstellung einer Cement-Rohre-Leitung auf der hinteren Straße (Krumme Straße) zum Preis von 4,50 Mark pro Meter einschließend der Lieferungen zugeschlagen. Der Rohr-Graben soll in Verlängerung des jetzigen Graben in zweckmäßiger Weise weiter geführt und mittels Quergraben zur anderen Seite gelegt werden.
TOP 2: Die Wassersteuer im Betrag von 1,20 Mark zur … (nicht korrekt lesbar) tzung des Hauses von Jos. Becker wurde niedergeschlagen. - Ein Grund ist nicht aktenkundig.
TOP 3: Als Entschädigung für Wegnahme des von der Gemeinde gepachteten Grundstücks sollen dem Arnold Becker 50 Mark und Anton Pöttgen 15 Mark gezahlt werden. Es wird vorausgesetzt, dass Becker die Kosten für die bereits angestrengte Klage selbst trägt. Desgleichen sollen Adolf Rocholl für Beschädigung des von der Eisenbahn gepachteten Wiesengrundstücks pro 1907 bis 1909 40 Mark erhalten.
TOP 4: Die Beträge für die Installationen der Gemeinde- und Schulbauten im Betrag von 1.383,45 Mark wurden auf die Gemeindekasse übernommen.
TOP 5: Für Anlieferung der gekauften Kabel von den Siemens-Schuckert-Werken sowie von der AEG soll die nachträglich bedungenen … (nicht korrekt lesbar) eingefordert werden. Ebenso soll die Westfälische Schiefer Industrie an Leistung der verträglichen Caution erinnert werden.
TOP 6: Der Brückenbau über den Untergraben wurde dem Zimmermann Josef Korte für die in seiner Offerte angegebenen Eichen und Größe übertragen. Über die Ausführung der Arbeiten soll sich mit Korte verständigt werden.
TOP 7: Zur Abdeckung der Graben-Mauern soll eine Rollschicht von Fröndenberger Ziegelsteinen in Cementmörtel hergestellt werden. In die Rollschicht werden Gruben-Schienen zur Anlage eines Geländers eingemauert.
TOP 8: Die Vergebung in Arbeiten am linksseitigen Ruhrufer soll nach dem Eicke´schen Projekt vergeben werden. Die Ausschreibung soll sofort durch die Mescheder Zeitung und des Central Volksblattes (Arnsberg) nachfolgen. Termin zur Fertigstellung wurde auf 4 Wochen bestimmt. Der Gemeinde-Verordnete Noeke stimmte gegen die Anlage. - Gründe sind nicht aktenkundig.
TOP 9: Die Gemeinde lehnt es ab, das eingefallene Pflaster am Obergraben auf ihre Kosten instand zu setzen. Verantwortlich ist entweder der Konstrukteur oder der Unternehmer. - Namen sind nicht aktenkundig.
Nachträglich wurde unter dem Vorsitz des Gemeinde-Vorstehers Kehsler noch bestimmt, dass dieser die unter TOP 7 benannte Rollschicht selbst anlegen soll.
Am 8. September 1909
TOP 1: Die Besichtigung des Wehrsund des Grabens hat stattgefunden; jedoch war das Wasser nicht zur altenHöhe aufgestaut. Im Obergraben soll zum Schutz der seitlichen Pflaster die Sohle weiter befestigt werden und zwar durch Buchen- bzw. Eichen-Langhölzer und durch eingetriebene Pfähle mit Draht verbunden. Ebenso soll die eingefallene Pflasterarbeit erneuert und Holzrest (?) verbunden werden. Die Holzarbeiten soll durch Gemeindearbeiter gemacht werden und (es) übernahm der Gemeinde-VerordneteLinneborn die Aufsicht und Kontrolle hierüber. Die Reparatur der Pflasterung mit Steinlieferung wurde Kehsler übertragen.
TOP 2: Noeke soll mit Stirnberg die Grenze durch Pfähle feststellen. Die Vermessung und Versteinung soll sofort beim Kataster-Kontrolleurbeantragt werden. - Vorname von Stirnberg ist hier nicht aktenkundig.
TOP 3: Mit 3 gegen 2 Stimmen wurde die Erweiterung der Kabelleitung nach Arnsberg beschlossen, falls das von Leithäuser entworfene Angebot vom 2. September von der Kleinbahn angenommen wird. Leithäuser wurde beauftragt, das von ihm entworfene und von der Gemeindevertretung genehmigte Angebot der Actien Gesellschaft Siemens der Gemeinde zu unterbreiten. - Mehr ist inhaltlich nicht aktenkundig.
TOP 4: Die zum Angebot auf die Transformatoren und Niederspannungsnetze aufgeforderten 4 Firmen, nämlich Lohmeier Werke Schwerte u. Comp., Gobriet und Siemens-Schuckert-Werke sollen durch Herrn Leithäuser veranlasst werden, die Angebote auf die Transformatoren getrennt von dem Angebot auf die Niederspannungsnetze bis zum 12. d.M. in Kassel einzureichen. Es soll in dieser Aufforderung zum Ausdruck gebracht werden, dass die Lieferung der Transformatorenzu Mittelberge spätestens 14 Tage nach Auftragserteilung ausgeführt werden muss.
TOP 5: Die Beschlussfassung einer Anleihe wurde von Tagesordnung abgesetzt. - Inhaltlich nicht aktenkundig.
TOP 6: Desgleichen Punkt 6. Leistung von Abschluss-Zahlungen. - ? -
TOP 7: Der vom Schreiner Feldmann angebotene Schrank zum Preis von 50 Mark und Zurückgabe des alten soll erworben werden. - Für die Fortbildungsschule.
TOP 8: Die beiden vorgelegten Schulrechnungen sollen zur Auszahlung angewiesen werden.
TOP 9: Die Instandsetzung der Schule wurde beschlossen, die Arbeiten öffentlich zu verdingen. - Aktenkundig ist nicht, ob die Alte Schule oder neue Schule (späteres Feuerwehrhaus) gemeint ist.
TOP 10: Die Buchführung des Hauptbuchs des Elektrizitätswerks wurde vorläufig dem Betriebsführer Nippold übertragen. Der Vorsitzende, der Gemeinde-Vorsteher und Herr Linneborn stimmten gegen den Beschluss. Noeke erklärte noch, dass er von Bracht beauftragt sei zu erklären, dass er die Kasse für das Elektrizitätswerk 2 Jahre lang umsonst führen wolle.
Am 15. September 1909
TOP 1: Es wurde beschlossen, bei der Landesbank eine Anleihe von 70.000 Mark zu beantragen und aufzunehmen. Desgleichen sollen 30.000 Mark angeliehen werden, wenn die Ruhr-Lippe-Kleinbahn das Angebot des Elektrizitätswerks Freienohl akzeptiert. Der Kreis-Ausschuss wird ersucht, die Anleihe von 70.000 Mark, eventuell 30.000 Mark zu genehmigen.
TOP 2: Die Empfänger der jetzt zu leistenden Abschlagszahlungen sollen ersucht werden, dieselben so lange zu pfänden, bis die oben beantragten Darlehen eingegangen sind.
TOP 3: Die gekauften Endanschlüsse für 25 Mark sollen nach Wallen verwandt werden und wurden die für 55 Mark geliehenen zurückgewiesen. Herr Backe, der anwesend war, erklärte, dass die für 55 Mark gelieferten bereits eingebauten Verschluss-Scheiben uns nur mit 25 Mark verrechnet werden sollen.
TOP 4: Der Zuschlag über die Transformatoren wurde vorläufig verschoben und soll Leithäuser am Freitag, den 17. d.M. hierüber erst gehört werden.
TOP 5: Der Vertrag mit Anton Berghoff zu Berge betreff. die Verpachtung des Grundstücks zum Transformatoren-Gebäude wurde genehmigt.
TOP 6: Die von Nippold geforderten Arbeitsgeräte wurden mit Ausnahme des Ketten-Zuges und der Handkarre genehmigt. Mit dem Ankauf der Sachen wurde der Gemeinde-Vorsteher Kehsler beauftragt und sollen somit erhältlich von der Firma Hillhoff Hagen bezogen werden.
Am 17. September 1909
In der heutigen außerordentlichen Sitzung … wurde Folgendes verhandelt und beschlossen:
TOP 1: Auf Grund des Angebots der Siemens-Schuckert-Werke vom 11. d. M. wird derhalben der Auftrag auf Lieferung der Transformatoren für Olpe, Nieder-, Mittel-Berge, Wallen und Calle zum Gesamtpreis von 4.590 Mark erteilt. Ferner wird ihnen die Betriebs fertige Anfertigung in den 5 Transformatoren-Häusern einschließlich aller Apparate für Hoch- und Nieder-Spannung der Eisen-Konstruktionen innerhalb der Häuser zum Preis von 330 Mark pro Station = 1.650 Mark übertragen. Die Betriebs fertige Lieferung. - Der Text (6 Zeilen) zur Lieferung des Transformators nach Mittel-Berge ist nicht immer korrekt lesbar und wird hier ausgelassen. Fortsetzung: Die Lieferzeit für die anderen Transformatoren wurde unter den gleichenBedingungen auf den 1. November d.J. festgesetzt. Nachdem sich der Ehrenamtmann Schulte entfernt hatte, wurde unter dem Vorsitz des Gemeinde-Vorstehers Kehsler noch folgendes verhandelt und beschlossen: Der ausgefertigte Vertrag mit den Siemens-Schuckert-Werken muss innerhalb 10 Tagen bei der Gemeinde angeliefert sein.
TOP 2: Die Vergebung des Niederspannungsnetzes wurde vorläufig vertagt.
Am 25. September 1909
TOP 1: Vom 1. Oktober an sollen die Installationen für Beleuchtung in Freienohl, Dinschede, Glösingen und Oeventrop nur noch durch das hiesige Elektrizitätawerk und für Rechnung ausgeführt werden. Das erforderliche Installationsmaterial und Glühlampen soll beschafft werden. Die noch gekauften Zähler sind abzurufen.
TOP 2: Es sollen Dienstvorschriften für das Maschinenpersonal erlassen werden. Muster hierzu sind in gedruckter Form vorher zu beziehen.
TOP 3: Die vom Amtmann eingerichtete Zusammenstellung der Angebote auf das Niederspannungsnetz von A. Gobiet und den Siemens-Schuckert-Werken wird nach Antrag auf ihre Richtigkeit durch die Gemeinde-Vertretung geprüft und zwar bis 27. d. M. Beschlossen wurde, dass das Mindestgebot für den Zuschlag maßgebend sein soll. Vor Inangriffnahme der Arbeit am Niederspannungsnetz muss der Vertrag mit dem betreff. Unternehmer abgeschlossen sein.
TOP 4: Die Instandsetzung der Schulen, der Aborte und Reinigung derselben wurde dem Bauunternehmer Korte aufgrund seines Angebots übertragen.
TOP 5: Der Hauungs- und Cultur-Plan pro 1909/10 wurde nach Vorlage genehmigt. - Vor Jahren stand dieser TOP immer an erster Stelle.
Am 9. Oktober 1909
TOP 1: Es wurde mit 3 gegen 3 Stimmen für richtig erkannt, dass die Ausführung des Niederspannungsnetzes den Siemens-Schuckert-Werken als den billigsten zugeschlagen worden ist. Der Vorsitzende Amtmann Schulte stimmte diesem Beschluss zu.
TOP 2: Das Bestätigungsschreiben der Firma Siemens-Schuckert-Werke über Ausführung der Transformatoren in der Gemeinde Calle vom 22. April d.J. wurde als maßgebend anstatt eines weiteren Vertrages anerkennt.
TOP 3: Die Anlage von eisernen Schützhüllen an den Durchflüssen bei der Provinzialstraße von Freienohl bis Oberberge wurde genehmigt und Kehsler zur Ausführung übertragen.
TOP 4: Das Schreiben von Leithäuser über die Anlage der Transformatoren-Häuser wurde vorgelesen und (es) soll die Mittelwand in dem Häuschen zu Oberberge fundamentiert werden. Kehsler wurde beauftragt, die Arbeiten zu kontrollieren und dem Unternehmer Korte die nötigen Anweisungen zu erteilen.
TOP 5: Dem Gesuch des Leithäuser um Zahlung von 1.000 Mark soll entsprochen werden, wenn die Anleihe eingegangen ist; desgleichen 75 % der Forderung der AEG.
TOP 6: Die Forderung des Ingenieurs Waschowky von 400 Mark wurde abgelehnt. - Eine Begründung ist nicht aktenkundig.
TOP 7: Dem Otto Geihsler wurden zur Benutzung bzw. Entsteinung des Ochsen-Kampes noch 150 Mark bewilligt.
TOP 8: Die Rechnung des Apotheker Schmidt über 7,20 Mark soll zur Auszahlung gelangen. - Wohl aus der Armen-Kasse.
TOP 9: Der von dem Apotheker Jüttner als Sicherheit der Gemeinde übergebenen Hypothekenbrief lautend über 5.000 Mark geltend über 2.000 Mark soll, da nunmehr die 2.000 Mark im Buch hinterlegt sind, an diesen zurück gesandt werden.
TOP 10: Die Rechnung von dem Kreis-Bauamt über 41 Mark wird zur Auszahlung angewiesen.
TOP 11: Die Besichtigung und Beschlussfassung über den Weg hinter den Höfen (später groß geschrieben als Name: Hinter den Höfen) soll am 10. d.M. morgens 11 Uhr erfolgen.
TOP 12: Zur Ausführung der neu angemeldeten Installationen soll sich der Betriebsführer Nippold einen Arbeiter zuziehen.
TOP 13: Zur Prüfung der sämtlichen Rechnungen wurden Kehsler, Linneborn und Noeke gewählt.
TOP 14: Die vorhin gewählte Commission wird auch über die engere Wahl des Försters Vorschläge machen.
Am 10. Oktober 1909
Zufolge des gestern gefassten Beschlusses hatten sich die neben genannten Mitglieder der Gemeinde-Vertretung (Kahsler, Linneborn, Pöttgen, Neise, Flinkerbusch) zur Besichtigung des Weges hinter den Höfen eingefunden. Die geschlagenen Steine sollen auf den nötigsten Stellen angebracht und an der bezeichneten Stelle eine Rinne durch die Straße zum Abfluss des Wassers durch einen Graben am Separationsweg entlang angelegt werden. Weitere Ausbesserungen und Instandsetzungen sollen unterbleiben, da der ganze Weg nach dem Baufluchtlinienplan ausgebaut werden soll. Zwecks dessen soll ein diesbezügliches Ortsstatut erlassen werden. Sodann wurde noch bestimmt, an der hinteren Straße (Krumme Straße) zu Vosses Ecke einen Einfallschacht anzulegen. - zwischen „hinteren Straße“ und „zu Vosses Ecke“ steht kein Komma, vielleicht vergessen, denn wo wird der Einfallsschacht angelegt?
Am 23. Oktober 1909
TOP 1: Zur Auflassung der Grundstücke Flur 10 Nr. 220/85 = 19 ar 68 m² großan Heinrich Rocholl; Flur 19 Nr. 222/85 92,00 ar an Tagelöhner Franz Trumpetter; Flur 10 Nr. 265/60 groß 0,23 ar an den Schreiner Joh. Stirnberg und Flur 11 Nr. .264/66 groß 8 ar 57 m², Flur 11 Nr. 68 groß 49 ar 80 m², Nr. 249/17 groß 5,57 ar an den Landwirt Josef Noeke, - soll die Genehmigung des Kreis-Ausschusses eingeholt werden.
TOP 2: Die Festsetzung der Abfindung für die Witwe Ahsmann wurde vertagt. - Inhaltliches ist nicht aktenkundig.
TOP 3: Für die Nachbewilligung zur Änderung an den Transformatoren in Berge, Wallen und Calle wurde der Betrag von 158,40 Mark genehmigt.
TOP 4: Westfälischen-Schiefer-Industrie zu Köln soll mitgeteilt werden, dass schon längere Zeit Strom zur Verfügung steht.
TOP 5: Dem Unternehmer Baumholt sollen als weitere Abschlagszahlung 4.000 Mark und dem Maurermeister Korte 1.000 Mark gezahlt werden.
TOP 6: Die Straßenbeleuchtung soll bis nachts 11 ½ Uhr und morgens von 4 ½ Uhr abbrennen. - Das heißt: Nachtbeleuchtung einschalten um 23.30 Uhr und ausschalten um 4.30 Uhr. Man hört erzählen: bis 23.30 Uhr strömt sehr viel Licht aus den Wirtschaften auf die Straßen...
TOP 7: Der Riemen von der Turbine auf dem kleinen Generator soll beschafft werden.
TOP 8: Die Gemeindekassenrechnung pro 1908 wurde zur Prüfung und Entlastung in Einnahmen und Ausgaben vorgelegt. Die Einnahme beträgt: 55.391,02 Mark; die Ausgabe beträgt: 47.636,43 Mark; mithin Bestand: 7.754,59 Mark. Dem Rendanten wurde Entlastung erteilt. Die von Schwarzfärber und Plettamich zu zahlenden Beträge im Restanzen... (nicht korrekt lesbar) wurden niedergeschlagen. - Zu Schwarzfärber (Fürsorgezögling?) und Plettermich sind keine Einzelheiten aktenkundig.
Die Rechnungen der Wasserwerkskasse pro 1908 wurden zur Prüfung in Einnahme und Ausgabe zur Entlastung vorgelegt. Die Einnahme beträgt: 1.440 Mark; die Ausgabe beträgt: 1.440 Mark; gleicht sich aus.
Die Schulkassenrechnung pro 1908 wurde zur Prüfung in Einnahme und Ausgabe zur Entlastung vorgelegt. Die Einnahme beträgt: 12,598,55 Mark; die Ausgabe beträgt: 13.798,71 Mark; mithin Vorschuss: 1.200,16 Mark. Dem Rendanten wurde Entlastung erteilt, desgleichen auch zur Wasserwerkskasse.
Die Rechnungen der Fortbildungsschule pro 1908 wurden zur Prüfung in Einnahme und Ausgabe zur Entlastung vorgelegt. Die Einnahme beträgt: 1.026,89 Mark; die Ausgabe beträgt: 964,88 Mark; Bestand: 62,01 Mark. Dem Rendanten wurde Entlastung erteilt.
Die Rechnungen der Hude-Kasse pro 1908 wurden zur Prüfung in Einnahme und Ausgabe zur Entlastung vorgelegt. Die Einnahme beträgt: 1.759,96 Mark; die Ausgabe beträgt: 2.180,24 Mark; mithin Vorschuss: 420,78 Mark. Dem Rendanten wurde Entlastung erteilt. Es wurde beschlossen, dass falls die Bemängelung der Revisions-Commission bezügl. des Jagdpachtgeldes zu Recht besteht, diese in der Hude-Kasse wieder mitgeführt werden soll.
TOP 9: Dem Bewerber um die hiesige Waldwärter-Stelle M. Topp, der anscheinend forstentsorgungsberechtigtist, soll mit dem Jagdaufseher Elkemann aus Arnsberg noch Rücksprache mit dem Oberförster Ratelbeck zur engeren Wahl gestellt werden.
Am 4. November 1909
TOP 1: Der Unternehmer Korte soll aufgefordert werden, den äußeren Putz der Transformatoren-Häuschen herzustellen.
TOP 2: Der Witwe Gaudenz Trumpetter sollen als Entschädigung für Benutzung ihres Wiesengrundstückes für diesen Sommer 25 Mark gezahlt werden. - Wohl beim Bau des Elektrizitätswerks. Sterberegister: Gaudenz Trumpetter, Tagelöhner, LA 57 J., gest. 3. November 1897. Trauungsregister: Heirat Gaudenz Trumpetter mit Henriette Höhmann aus Enste Pfr. Meschede am 13.6.1891. Gut 6 Jahre verheiratet!
TOP 3: Dem Landwirt Franz Trompetter gnt. Peters sollen (entsprechend) 15 Mark gezahlt werden.
TOP 4: Dem Landwirt Noeke sollen 20 Mark als Gesamt-Entschädigung für seine in seinem Antrag benannte Forderungen gezahlt werden. - Inhalte sind nicht aktenkundig.
TOP 5: Der Maurer Franz Trompetter soll als Schadensersatz 2 Mark, der Steinschläger Franz Trompetter als Ersatz für seine vorgelegte Pachtan die Eisenbahn pro 1909 für 1910 (?) 10 Mark erhalten.
TOP 6: Witwe Ahsmann erhält für entgangene Nutzung 1909 und 19010 den Betrag von 10 Mark, wobei bemerkt wird, dass Grundstücksentschädigungen, die in Folge der Arbeit eintreten, auf Kosten der Gemeinde oder … (nicht korrekt lesbar) durch diese auszulassen sind.
TOP 7: Der Firma A. Gobiet, Kassel (unterschiedlich geschrieben) wurde die Genehmigung zur Installation in der Gemeinde Calle erteilt unter der Bedingung, dass er Zeichnungen, wie vorgeschrieben, vorher einreicht; außerdem soll die Firma, bevor die Genehmigung erteilt wird, die Zahl ihrer bis jetzt verkauften Reduktorlampen angeben. Das Anerbieten, keine Reduktorlampen weiter zu verwenden, wurde angenommen. - Reduktorlampen verbrauchen weniger Strom; lat.: reducere: zurückführen, „zurückfahren“.
TOP 8: nicht aktenkundig, Schreibfehler?
TOP 9: Es wurde abgelehnt, dem Lehrer Raulf eine Entschädigung für den Bauplatz zum Transformatoren-Häuschen in Nieder-Berge zu zahlen, da laut § 1 des zwischen Gemeinde Calle und F.W. (?) abgeschlossenen Vertrags ein Gemeinde-Grundstück gratis beansprucht werden kann.
TOP 10: Das Ruhrufer der Bleiche unter der Blastenbrücke soll mit einer starken Steinstickungversehen werden. Hinter dieser Steinstickung soll der Kies von den Lanfer-Grundstücken eingebaut werden. - Die Vergebung dieser Arbeiten soll in engerer Submission, wozu Gebr. Rocholl und Kehsler aufgefordert werden, geschehen. Der eventuelle Zuschlag soll am 7. d.M. erfolgen. - Steinstickung ist eine besonders arbeits-und Kosten aufwendige Steinbaumethode, die freilich auch sehr widerstandsfähig ist bei stark strömender Ruhr; laut Information eines Maurer-Meisters.
TOP 11: Kehsler wurde beauftragt, den am Untergraben liegenden Mutterboden auf das Grundstück neben der Centrale zu transportieren und einzuplanieren. Die Gemeinde zahlt hierfür pro Kubikmeter 80 Pfennig falls weniger wie 40 cbm oder 1 Mark falls mehr als 40 cbm Boden zu bewegen sind.
TOP 12: Für eine Reise des stellvertretenden Feuerwehr-Hauptmanns nach Schwerte zum Verbandsfest wurden 20 Mark nachträglich bewilligt.
TOP 13: Der Vorstand der Feuerwehr soll um seine Ergänzung ersucht werden.
TOP 14: Herr Leithäuser Kassel soll um Feststellung der Preise für Stromentnahme durch Beste Calle ersucht werden.
TOP 15: Der durch Unternehmer Korte erweiterte alte Durchfluss durch die Hügel-Straße gibt zur Erhebung einer Erinnerungsgebühr keine Veranlassung.
TOP 16: Der Rechnungsbetrag von 10 Mark für Anfuhr von Kohl-Asche auf die Provinzialstraße soll nicht zur Anweisung kommen. - Kohle-Asche; ein Grund ist nicht aktenkundig.
TOP 17: Zur Beschaffung zweier Ziegen-Anzucht-Böcke sollen aus der Gemeindekasse 82,50 Mark vorgelegt und von den Pflichtigen wieder eingezogen werden.
TOP 18: Bevor die Genehmigung zu Beiwohner-Häusern an Gebhardt und Genossen erteilt wird, sollen diese ersucht werden, ein Nivellement (nicht korrekt lesbar) vorzulegen, um festzustellen, ob Leitungswasser bezogen werden. Außerdem müsste der Bau-Fluchtlinien-Plan zuvor erweitert werden.
TOP 19: Zwischen Küsterhaus und dem Haus des Ferdinand Pöttgen soll ein Einstellplatz hergestellt werden. Die entsprechenden Kosten sollen zur Hälfte von Pöttgen ersetzt werden.
TOP 20: Für das Elelktrizitätswerk soll ein Handkarren beschafft werden.
Am 20. November 1909
In der heute als dringlich angesetzten Sitzung … wurde verhandelt, beschlossen wie folgt: Die von Noeke verlangte Zinszahlung für den Betrag von 2.100 Mark kann nur von dem Tage an bis zur Auflassung erfolgen, der nach der zweiten Vermessung des Grundstücks 240/66 etc, und nach Zustellung der betreff. Kataster- und Fortschreibungs-Verhandlungen als zur Auflassung geeignet war. Weitere Zinszahlungen sollen nicht erfolgen. - Sodann wurde der Beschluss vom 7. November, der noch nicht protokolliert war und der in Gemäßheit des Beschlusses vom 4. November zustande kam, festgesetzt. - Als Mindestfordernder war Bauunternehmer Kehsler erachtet und diesem der Zuschlag erteilt.
AM 11. Dezember 1909
TOP 1: Es wurde zur Kenntnis gebracht, dass die Arbeiten am Obergraben unterhalb des Wehrs unter Aufsicht von A. Linneborn mit Kehsler´schen Arbeitern ausgeführt und mit Ende November beendet sein werden. - Durch das eingetretene Hochwasser musste, um den linken Obergraben-Damm zu schützen, eine weitere Holzflechtung angebracht werden.
TOP 2: Den beiden Gebhardts wurde die Erlaubnis erteilt, auf dem Helnerus´schen Grundstück einige Häuser zu bauen. Die Anlage der Wasserleitung nach Angabe der Gemeinde-Vertretung geschieht auf Kosten der Antragsteller, die Ersteren halten sich jedoch in keiner Weise für verpflichtet, das benötigte Wasser für die Haushaltungen zu liefern. Ebenso verwahrt sich die Gemeinde-Vertretung gegen die Anlage eines Chaussee mäßig ausgebauten Weges.
TOP 3: Die Änderung des Weges zum Kehsler´schen früher Neise´schen Grundstück soll am 12. d.M vormittags eingesehen werden. - Damals wussten alle, welches Grundstück gemeint war.
TOP 4: Die Reinigung der Hude-Flächen soll öffentlich mindestfordernd vergeben werden.
TOP 5: Es wurde mitgeteilt, dass die Mata (Margareta) Göckeler auf Anordnung der Gemeinde vom Kreisarzt untersucht sei; das Ergebnis soll abgewartet und hiernach verfahren werden. - Margaretha Göckeler ist die geisteskranke Schwester von Adolf Göckeler, Alte Haus-Nr. 188, Bahnhofstraße; Überweisung in die Heilanstalte Eickelborn; siehe Extra-Kapitel: „Armenwesen – Armensachen“ und „Seelsorge – Fürsorge“.
TOP 6: Die Winter-Schafhude wurde Gutsbesitzer Koss zu dem vereinbarten Preis zu 60 Mark bis zum 1. April , wie bisher, zugeschlagen.
TOP 7: Der Verkauf des gefallenen Buchen-Nutzholzes soll vorläufig zurückgesetzt werden.
TOP 8: Die von Apotheker Floret der Gemeinde im Rest verschuldeten Steuerbeträge sollen nicht niedergeschlagen werden.
TOP 9: Die Rechnung an H. Korte über Arbeiten an den Schulgebäuden soll von Kehsler geprüft werden. Ebenso soll die Ausführung des Rohr-Durchlasses auf der hinteren Straße (Krumme Straße) von Kehsler aufgemessen und 4/5 des Betrages ausgezahlt werden.
TOP 10: Ebenso soll Kehsler die Abrechnung von Josef Korte über die Herstellung der Untergraben-Brücke ordnungsmäßig regeln.
TOP 11: Die Aufstellung der Abrechnung über die von Kehsker ausgeführten Arbeiten am linksseitigen Ruhrufer wurden als richtig anerkannt und kann der Betrag zur Auszahlung gelangen.
TOP 12: Der Antrag des Franz Geihsler um Überweisung des Guthabens des verstorbenen Reke bei dem hiesigen Consum-Verein wurde abgelehnt, vielmehr soll alles rückständige Geld durch die Gemeinde vereinnahmt werden mit Rücksicht auf die dem Reke geleisteten Unterstützungen.
TOP 13: Der von Carl Rochol und Genossen (Nachbarn) gestellte Antrag um Anlage einer Wasserleitung an der rechten Ruhrseite soll in Erwägung gezogen und sobald es geht, berücksichtigt werden. Der Vorsteher soll um Erhebungen bemüht bleiben.
TOP 14: Laut dem gemachten Angebot sollen 2.000 Stück Tantal-Lampen gekauft werden, 110 bis 130 Volt unter der Voraussetzung, dass das bereits übernommene Quantum mit in den Abschluss rechnet und halb und ganz mattierte Birnen nicht mehr kosten. Von einem Abschluss für Beschaffung von Kohlefaden-Lampen wurde Abstand genommen, vielmehr soll versucht werden, ohne Abschluss doch billigere Preise zu erzielen. - Tantal-Lampen, Kohlefaden-Lampe: Tantal-Lampen, Tantal-Birnen waren die schon moderneren, helleren Birnen; siehe Wikipedia.
TOP 15: Der Betriebsleiter Nippold erklärte in der heutigen Sitzung, dass er nicht in der Lage sei, neben der technischen Leitung noch die weiter notwendige Buchführung, außer der Führung des Lagerbuches, zu übernehmen. Es wurde deshalb bestimmt, dass dem Bureau-Gehilfe Kerstholt die Einrichtung und Führung der erforderlichen Geschäftsbücher sowie die damit verbundenen Nebenarbeiten übertragen werden sollen. Als Entschädigung sollen an Kerstholt pro Jahr 200 Mark, beginnend am 1. November gezahlt werden. Ein diesbezüglicher Vertrag soll demnächst abgeschlossen und dieser der vorgesetzten Behörde zur Genehmigung unterbreitet werden.
TOP 16: An den Landwirt Wiese soll für die auf sein Grundstück gestellte Mast keine Entschädigung gezahlt werden. - Gründe und Einzelheiten sind nicht aktenkundig.
TOP 17: Diejenigen Stromabnehmer der Gemeinde Calle, die ihre Installationen nicht durch Siemens-Schuckert-Werke ausführen lassen, soll der Zähler durch das Elektrizitätswerk abgebracht werden, nachdem die betreffenden Installateure sich eine passende Schablone geholt und hiernach installiert haben. Die genannte Firma muss die Anbringung der Zähler den Stromabnehmern in Rechnung stellen.
TOP 17: Die Klage von Noeke wurde vorgetragen und beschlossen, dass nur die im Gemeinde-Beschluss festgesetzten 20 Mark bezahlt werden sollen. Der Gemeinde-Vorsteher wurde mit der Klage-Beantwortung betraut und es sollen weitere Ansprüche gerichtlich zurückgewiesen werden.
TOP 18: Die Gemeinde-Vertretung erklärt sich im Anschluss an vorstehenden Beschluss bereit, die tiefer liegenden unter Wasser gesetzten Weideflächen auszufüllen mit geeigneten Boden und einzuebnen, das heißt nur auf der Weidefläche zwischen Provinzialstraße und Obergraben-Damm.
Außer der Tagesordnung wurde als dringlicher Fall beschlossen:
TOP 19: Bei dem in der vergangenen Woche stattgefundenen Separationstermin, zu dem der Gemeinde-Vorsteher nicht ordnungsmäßig geladen und nicht anwesend war, ist die Anlage und Unterhaltung einer Obergraben-Brücke am Wildshausener Wehr und einer Fuhrt durch die Ruhr unterhalb des Wehrs zu Gunsten der jetzigen Grundstückbesitzer fallen gelassen. Die Gemeinde-Vertretung ist nicht ohne Abfindung geneigt, diese Gerechtsame preiszugeben und es soll ein diesbezüglicher Antrag bei der Separationsbehörde gestellt werden. - Genauere Inhalte sind nicht aktenkundig.
Am 19. Dezember 1909
In der heute als dringlich bezeichneten Sitzung … wurde aufgrund des Verdings vom 15. d. M. die Reinigung der Hude und Flächen zugeschlagen. Die aufgestellten Bedingungen wurden genehmigt. Die Anlage von Gräben auf der Hude wurde zurückgestellt, weil der geforderte Preis zu hoch war.
Am 22. Dezember 1909
TOP 1: Der Antrag der Witwe Gaudenz Trumpetter um weitere Zinszahlung soll bis nach Einsicht des Vertrags vorläufig zurückgestellt werden, eventuelle soll mit derselben Rücksprache genommen werden.
TOP 2: Die Ausführung von Installationsarbeiten in der Gemeinde Calle durch die Firmen Siemens-Schuckert-Werke,, Gobiet u.Co. Und die Firma Schwenk u.Co. darf bis zum 31. Januar erfolgen; eine diesbezügliche Bekanntmachung soll in den Wirtschaften ausgehängt werden; dagegen soll in den Gemeinden Oeventrop und Freienohl nochmals durch eine Bekanntmachung darauf aufmerksam gemacht werden, dass neue Installationen nur durch die Gemeinde gemacht werden dürfen. - Wohl nachgewiesene Schutzmaßnahmen.
TOP 3: Zum Entwurf für die endgültigen Bedingungen zur Stromabgabe wurden Kehsler, Pöttgen, Linneborn und Noeke gewählt.. Die Feststellung bzw. Sitzung soll nächsten Montag, den 27. d.M. stattfinden.
TOP 4: Dem Ingenieur Leithäuser sollen die betreffenden Schriften über den Schutz der Reichstelegraphen zur Begutachtung vorgelegt werden.
TOP 5: Wenn der Einspruch des Maurers Heinrich Rocholl gegen die Umänderung des Baufluchtlinienplans zurückgezogen wird, so soll dieser Plan auch den Kreis-Baumeister Vockrodt (?) nach seiner und nach Ansicht der Gemeinde-Vertretung umgeändert werden.
TOP 6: Für die Schulzimmer zu reinigen soll vom 1. Januar 1910 ab pro Zimmer und Schultag anstatt der früheren 25 Pfennig jetzt 40 Pfennig gezahlt werden.
TOP 7: Die Kosten für Anschaffung der neuen Bänke auf der oberen Knabenklasse wurden bewilligt, ebenso die Kosten für Anschaffung von 4 Fahnen.
TOP 8: Der Antrag des Metzgers Neise soll bis zur nächsten Aufklärung zurückgestellt werden.
TOP 9: Die Reklamation der Witwe Neise um Ermäßigung der Wassersteuer wurde zurückgewiesen. - Ein Grund ist nicht aktenkundig.
TOP 10: Dem Pflastermeister Gieseke zu Arnsberg wurden für seine Arbeiten 500 Mark Abschlagszahlung genehmigt.
TOP 11: Der Buchbinder Becker wurde nach seinem Antrag an das Amt an den Schulvorstand verwiesen. - Inhaltliches ist nicht aktenkundig.
TOP 12: Als Waldwärter für die hiesige Gemeinde wurde der Jagdaufseher Elkemann zu Arnsberg gewählt. Die Stelle soll zum 1. April 1910 besetzt werden.
Am 3. Januar 1910
In der heute als dringlich anberaumten Sitzung... wurde („beraten und“, diese übliche Vokabel fehlt) beschlossen:
TOP 1: Die von Noeke aufgestellte Berechnung für Auffüllen der tiefliegenden Stellen in seiner Weide zwischen Obergraben und Provinzialstraße wurde in Höhe von 875,60 Mark als durchaus unangemessen hoch befunden. Infolge dessen wurde die Noeke`sche Forderung zurückgewiesen. Es wurden vielmehr zwei Sachverständige bestimmt, welche die für Auffüllung und Einebnung der tiefen, d .h. unter Wasser liegenden Flächen, entstehenden Kosten festsetzen, zugleich auch den durch den heutigen Zustand entstandenen Schaden feststellen. Dieser Beschluss wurde gefasst, trotzdem der Gemeinde-Vertretung bekannt ist, dass die tiefer liegenden Flächen schon früher bei gewöhnlichem mittleren Hochwasser unter Wasser standen. Als Sachverständige wurden Gutsbesitzer HachmannOeventrop und Leihse Eversberg gewählt. Unter Mitteilung des vorstehenden Beschlusses soll Ingenieur Leithäuser ersucht werden, sich gutachtlich dahin zu äußern, ob die geplante Bodenauffüllung oder ein anderes zweckmäßiges Projekt ausgeführt werden soll.
TOP 2: Die seitens der Gemeinde von Noeke beanspruchte Pacht soll laut Beschluss vom 12. April 1909 bis zum 23. Juli 1909 eventuell im Wege der Klage beigetrieben werden. - Anwesend und unterschrieben von: Ehren-Amtmann Schulte, Pöttgen, Neise, Humpert, Linneborn, Kehsler, Flinkerbusch.
Am 12. Januar 1910
TOP 1: Die Weigerung der Zahlung für Installionen (?) der Drahtstiften-Fabrik Ahsmann wurde der Gemeinde-Vertretung zur Kenntnis gebracht und darauf beschlossen, den Rechnungsbetrag von 120,08 Mark als zu Recht bestehend einzufordern.
TOP 2: Von der Beschaffung eines Machometers (?) wurde vorläufig Abstand genommen. - Ein Grund ist nicht aktenkundig.
TOP 3: Die Ausbesserung am linksseitigen Obergraben-Damm soll zuerst von der Gemeinde-Vertretung besichtigt und der Zuschlag zu dem Verding (zur Ausschreibung) solange vorbehalten werden.
TOP 4: Der Ehrenamtmann Schulte wurde beauftragt, mit der Witwe Gaudenz Trumpetter über Zahlung der Zinsen zu verhandeln und den auszumachenden Betrag derselben anzuweisen.
TOP 5: Von dem Schreiben der Oberpostdirection vom 22. Dezember v.J. und der darauf erfolgten Antwort des Gemeinde-Vorstehers wurde Kenntnis genommen. Die etwa entstehenden Kosten betreff. Einsetzen einer …(1 Wort nicht korrekt lesbar) Menge und Anbringungder Leitung bzw. Umänderung derselben wurde genehmigt.
TOP 6: Der Betriebsleiter Nippold soll aufgefordert werden, die Besitzer der Kurzschluss-Motorennamhaft zu machen und zwar alle, die über ein P.S. (?) angelegt haben. - Genaueres ist nicht aktenkundig. Kurzschluss-Motoren schalten sich schon bei etwas höherer Stromstärke aus (und „gehen kaputt“).
TOP 7: Das Schreiben des Ingenieur Otto betreff. Fertigstellung des Niederspannungsnetzes wurde vorgelesen und der Termin auf den 1. Februar verlängert. - Genaueres ist nicht aktenkundig.
TOP 8: Infolge des Antrags von Metzger Neise wurde beschlossen, alle Erinnerungsgebühren von Regen- und Abfall-Wasser auf 50 Pfennig zu ermäßigen.
TOP 9: Auf Antrag des Vormunds der Mata (s.o. 11. Dezember 1909, TOP 6) Göckeler soll versucht werden, diese in einer passenden Anstalt durch Vermittlung des Amtes unterzubringen. Es wird vorausgesetzt, dass die Gemeinde höchstens 1/3 der Kosten zu tragen hat.
TOP 10: Unter Zugrundelegung des früheren Kostenanschlags und der Bedingungen soll die Böschungs-Arbeit an der Twieten-Straße durch Kehsler gemacht werden.
TOP 11: Dem Josef Korte sollen 10 Mark für Verzimmern der Böcke (reparieren der Hocker in der Schule?), ebenso 8 Mark für 92 laufende Meter für Abdecken der Mauer. Dagegen soll der Betrag von 38,75 Mark anstatt 25 Mark für das Geländer nur dann gezahlt werden, wenn es nach s(f?)einer … (?) Zeichnung ausgeführt wird.
TOP 12: Zur Erneuerung des Freienohler Wappenswurden 20 bis 25 Mark bewilligt. - Eine inhaltliche Genauigkeit, Begründung, Ortsangabe sind nicht aktenkundig.
TOP 13: Dem Adam Pöttgen wurden für Ausspülung der Hochbehälter und der Rohre 10 Mark bewilligt. Die Dienstvorschrift soll demselben jedoch mitgeteilt werden, da diese Arbeiten zu seinen Dienstobliegenheiten gehören.
TOP 14: Eine Apotheker-Rechnung von 6,35 Mark wurde genehmigt. - Der Hintergrund dieses – wohl – Armengeldes ist nicht aktenkundig.
TOP 15: Die Anlagekosten für eine Waschküche in der neuen Schule wurden nachträglich genehmigt.
TOP 16: Die Offerte für das Nutz-Holz pro 1909/10 der Firma Cosack u. Schenk u. Co. wurde laut Angebot vom 10. Januar d. J. angenommen und der Zuschlag erteilt.
TOP 17: Die Rechnung von Kehsler über 116,84 Mark soll auf 150 Mark erhöht und angewiesen werden. - Geradezu einmalig. Ein Grund ist nicht aktenkundig.
TOP 18: Zufolge verschiedener Beschwerden aus der Gemeinde über unregelmäßige und vertragswidrige Bullen-Haltung wurde der Gemeinde-Verordnete Noeke beauftragt, den Bullenhalter zu kontertieren (genauer wohl: kontraktieren) und für Innehaltung (!) des Vetrags zu sorgen.
TOP 19: Der Wehr-Aufsatz soll anstatt der konzessionierten (genehmigten) 23 Mark nunmehr auf 48 erhöht werden und die erforderlichen Vorarbeiten zur Konzessionierung der weiteren 25 Mark sollen durch den Meliorations BauwerkEicke zu Münster ausgeführt werden. - Meliorations-Bauwerk: Dränagesystem (notwendig bei fast regelmäßigen Überschwemmungen der Ruhr-Wiesen, -Weiden).
TOP 20: Dem Chr. Kordel würden für den abgegebenen Weg nach dem Pachtgrundstück des Köhne eine einmalige Zahlung von 5 Mark bewilligt.
TOP 21: Die zwischen Noeke und den beiden Sachverständigen Leihse und Hachmann getätigte Vereinbarung wurde genehmigt. Bei der Verhandlung war Noeke abgetreten
Desgleichen war Kehsler bei den Punkten, wo er interessiert war, abgetreten.
Am 21. Januar 1910
TOP 1: Die Bedingungen für das Elektrizitätswerk wurden nach Vorlage angenommen. - Die ist hier nicht aktenkundig.
TOP 2: Der Vertrag mit Kehsler konnte nicht zur Beratung kommen, weil der Vorsitzende fehlt, wenn (weil?) Kehsler abtreten musste. Es wurde jedoch eine dringende Sitzung auf Sonntag, den 23. d. M. vormittags 11 Uhr zur endgültigen Beschlussfassung beim Gastwirt Humpert festgesetzt. In dieser Sitzung soll auch die Vergrößerung, Umänderung und Verlegung der Transformatoren als Punkt der Tagesordnung erledigt werden.
TOP 3: Das gehauene Roll-Holz wurde der Firma Cosack u. Schenk für den gebotenen Preis von 4,90 Mark zugeschlagen. - Dazu fehlt wohl die Mengen-Angabe, die damals alle kannten.
TOP 4: Nach Aussage des Waldwärter Fiedler sollen in dem Distrikt 13 c und 10 b circa 30 - 40 Festmeter Buchen-Nutzhölzer von der Woll-Laus angegriffen sein. Es soll der Antrag gestellt werden, diese Stämme sofort abhauen zu dürfen. . Woll-Laus: Wikipedia.
TOP 5: Die Entschädigungssache und Pacht-Ansprüche / Miet-Ansprüche des Schreinermeisters Johann Stirnberg sollen durch den Herrn Ehrenamtmann Schulte geregelt werden. - Einzelheiten sind nicht aktenkundig.
TOP 6: Die Einigung des Ehrenamtmanns Schulte mit der Witwe Gaudenz Trumpetter auf Zahlung von 10 Mark Zinsen wurde gutgeheißen. Falls dieselbe zur Überleitung des Drahtes und Setzung eines Mastes noch 2 Mark Entschädigung verlangen sollte, sollen auch diese genehmigt werden.
TOP 7: Im Beschluss an die Baufluchtlinen-Anfrage wurde noch beschlossen, dieselbe zu den angemeldeten Neubauten von Gebhardts nicht zu genehmigen. - Ein Grund ist nicht aktenkundig.
TOP 8: Die Pflaster- und Erd-Arbeiten am linksseitigen Obergraben-Bau wurden den Gebr. Rocholl für ihr Angebot vom 12. und 19. Januar d.J. zugeschlagen.
TOP 9: Das Gesuch des Obstbau-Verbandes für Westfalen und Lippe um Zahlung eines Beitrag wurde abgelehnt. - Ein Grund ist nicht aktenkundig.
Am 23. Januar 1910
TOP 1: Zu dem mit Kehsler für elektrische Kraft-Abgabe abzuschließenden Vertrag soll der geforderte Höchstsatz von 25 KW auf 20 KW herabgesetzt werden. Die festgesetzten Preise beziehen sich auf Inhandabnahme (?). Bei § 3 ist hinter das Wort „Niederspannung“: „bis zum Zähler“ (nicht korrekt lesbar) zuzusetzen. § 4 lautet wie folgt: „Sollte Lieferantin aus irgendwelchen Gründen nicht das von Kehsler verlangte Strom-Quantum liefern, so wird, wenn die Inanspruchsmenge den Durchschnitts-Stromverbrauch der letzten drei Monate nicht übersteigt, trotzdem der ermäßigte Strompreis so in Ansatz gebracht, als hätte die Lieferung stattgefunden. Im Übrigen wurde der Vertrag genehmigt , jedoch ist noch hinzuzufügen, dass Kehsler in der vorgesehenen Zeit stets für sich und seinen Nachfolger die erforderliche Kraft für seine Anlage nehmen muss. - Das Abschluss-Anführungszeichen fehlt in der Akte.
TOP 2: Das hierzu erforderliche Kabel nebst Zubehör soll angeschafft werden. Betreffs Anschaffung der Kabel soll bei der Firma Siemens-Schuckert angefragt werden.
Am 26. Januar 1910
In der heute als dringlich einberufenen Versammlung … wurde verhandelt und beschlossen:
TOP 1: Die Abrechnung mit der Firma Baumholt wurde dem Gemeinde-Vorsteher Kehsler und den Gemeinde-Verordneten Linneborn und Noeke übertragen. Desgleichen wurde denselben Vollmacht zur Anweisung des Betrages erteilt. Die von dem Ingenieur Leithäuser weiter verlangte Kaution in Höhe von 3.000 Mark darf die Firma Baumholt u.Co. in einem Sichtwechsel auf das Bankhaus Pictordusin Hildesheim und von diesem quittiert niederlegen (?).
TOP 2: In der Prozess-Sache Waskowsky soll ein Gutachten von einem Rechtsanwalt eingeholt werden.
TOP 3: Zufolge des Schreibens vom Obstbaum-Verband wurde nunmehr beschlossen, dem Verband beizutreten und jährlich 10 Mark aus der Gemeindekasse zu zahlen. - Eine Begründung ist nicht aktenkundig, auch nichts über den Inhalt dieses neuen Vereins.
Am 5. Februar 1910
TOP 1: Der seinerseits gefasste Beschluss, dem Ingenieur Waskowsky für seine Bemühungen 100 Mark zu zahlen. Wurde aufrecht erhalten. Nach Rücksprache mit dem Anwalt soll ihm dieser Betrag gezahlt werden.
TOP 2: In Bezug auf das Schreiben des Rechtsanwalt Was.(kowsky?) betreff. Entschädigung für Schulte Hallmann wurde beschlossen, die ergänzenden Schriftstücke mit den nötigen Aufklärungen dem Justizrat Voss zu unterbreiten. - Einzelheiten sind nicht aktenkundig.
TOP 3: Die Kosten zur Anlage einer Waschküche und eines Vorratsraumes in der alten Schule im Betrag nach dem Kostenanschlag von 355,44 Mark wurden bewilligt. Die Ausführung der Arbeiten wurde dem Bauunternehmer Kehsler übertragen. Dieser Beschluss wurde unter dem Vorsitz des Ehrenamtmanns Schulte gefasst und nachdem Kehsler abgetreten war,.
TOP 4: Der Gemeindevorsteher Kehsler wurde beauftragt, hinsichtlich der Kündigung des Heising mit diesem Rücksprache zu nehmen. - Inhaltliches ist nicht aktenkundig.
TOP 5: Die Genehmigung zu dem Holzverkauf vom 4. d.M. wurde erteilt.
TOP 6: Die von Stirnberg geforderte Entschädigung inklusive Miete im Betrag von zusammen 252 Mark wurde genehmigt. - Einzelheiten sind nicht aktenkundig.
TOP 7: Die Forderung des Johann Kückenhoff um 80 Mark Zinsen wurden auf die Gemeindekasse übernommen.
TOP 8: Die Wassersteuer für den Benzin-Motoren-Betrieb des Stellmacher Hermes wurde vom 1. Oktober 1909 ab niedergeschlagen.
TOP 9: Die Rechnung des Dr. Ransoné im Betrag von 497,55 Mark als Fehlbetrag von den garantierten 3.000 Mark festes Gehalt wurde auf die Gemeindekasse übernommen.
TOP 10: Auf Wunsch der Vertreter für die Freienohler Drahtstiften-Fabrik wurde die Umsatzsteuer derselben im Betrag von 150 Mark und der Installationen in Höhe der ausgestellten Rechnung bis zum 1. Juli 1910 gestundet. Im Übrigen wurde der Antrag der provisorischen Kraftanlage als unannehmbar abgelehnt. - Einzelheiten sind nicht aktenkundig.
TOP 11: Um einen langwierigen Prozess im Wege des Verwaltungs-Streitverfahrens vorzubeugen, hat die Gemeinde-Vertretung in ihrer heutigen Sitzung beschlossen, den im Winter 1908 für die Anfuhr von Kohle-Asche zum Streuen bei Glatteis verausgabten unbekannten Betrag von 10 Mark zu genehmigen. Eine Verpflichtung zur Zahlung des Betrags wird jedoch nicht anerkannt.
Am 21. Februar 1910
TOP 1: Die Ausdehnung des Fluchtlinienplans zwischen den Wegen 71 und 72 wurde im Prinzip beschlossen, doch soll vorher mit dem Kataster-Beamten über die Höhe der Kosten und die Zeit der Ausführung gesprochen werden. - Weg 72: Zugangsweg zu den Gärten am Mühlenberg; öffentlicher Weg durch den Mühlenberg zur Eisenbahnhaltestelle; AA 2242 Jahr 1893.
TOP 2: Der Antrag von A. Becker um Ermäßigung des Gütungslohns (?) für seine Ziege, sowie des H. Kemper um Befreiung desselben für seine Kuh wurden abgelehnt. - Mehr ist nicht aktenkundig.
TOP 3: Bevor über eine Wald-Versicherung ein Beschluss gefasst wird, sollen erst die Prämien, die jedes Jahr zu entrichten sind, eingesehen werden.
TOP 4: Der Antrag des Schlömer soll dahin Berücksichtigung finden, dass der Steuersatz von 4 Mark auf 2,40 Mark ermäßigt werden soll.
TOP 5: Eine Rechnung des A. Hauhs über Lieferung eines Schornstein-Aufsatzes im Betrag von 28,50 Mark wurde auf die Gemeindekasse übernommen.
TOP 6: Die Anschaffung einer Geldtasche, und eines Revolversfür den … (1 Wort nicht lesbar, Berufstitel?) Gebhardt wurde zu einer Hälfte auf die Gemeindekasse übernommen, die andere Hälfte des Betrags stellt die Amtskasse. Geldtasche und Revolverbleiben Eigentum der Gemeinde bzw. des Amtes.
TOP 7: Der von der Eisenbahn geforderte Vorschuss von 150 Mark wurde ebenfalls genehmigt.
TOP 8 nicht vorhanden, Protokoll-Fehler?
TOP 9: Die Armenunterstützung soll nach Vorlage bestehen bleiben mit Ausnahme der Unterstützung für die Witwe Louis Storm und zwar vom 1. Juli 1910 ab. - Ein Grund ist nicht aktenkundig.
TOP 10: Der Haushaltsplan für die Gemeinde Freienohl für das Rechnungsjahr 1910 wurde vorgelegt und festgestellt: in Einnahme und Ausgabe auf 34.500 Mark; der Fehlbetrag mit 15.959,50 Mark soll im nächsten Jahr durch Zuschuss von 200 % zur Einkommen-, Gebäude- und Gewerbe-Steuer und 250 % zur Grundsteuer und von 100 % zur Betriebssteuer aufgebracht werden.
TOP 11: Der Wasserwerks-Kassen-Etat der Gemeinde Freienohl wurde auf 3 Jahre: 1910, 1911 und 1912 in Einnahme und Ausgabe auf 1.392 Mark festgesetzt; desgleichen der Haushaltsplan für die Fortbildungsschule die Einnahme und Ausgabe auf 970 Mark und zwar für die Jahre auf 1910, 1911 und 1912.
Der Haushaltsplan für die Hude-Kasse der Gemeinde Freienohl wurde ebenfalls für die Jahre 1910, 1911 und 1912 in Einnahmen und Ausgabe auf 1.330 Mark festgesetzt.
Am 2. März 1910
TOP 1: Unter Hinweis auf das Schreiben der Oberpost-Direction vom 25. Februar IX.2 wurde beschlossen, die im Schreiben vom 14. Januar geforderten Unterschriften zu leisten.
TOP 2: Bezüglich der Forderungen des Landesbauamtes zu Meschede vom 24. Februar Tagebuch 170 soll der Vertrag mit Siemens-Schuckert eingesehen und festgestellt werden, ob die genannte Firma nicht ohne weiteres zur Umänderungverpflichtet ist.
TOP 3: Der Nachtrags-Vertrag mit dem Landesbauamt zu Soest vom 26. Februar Nr. 285 soll unterzeichnet werden. - Der Vertrag ist nicht aktenkundig.
TOP 4: Der Widerspruch gegen eine Neu-Ansiedelung soll aufrecht erhalten werden und zwar mit Rücksicht auf die schweren Kosten für Wege-Macher und Wasser-Anlagen. Außerdem wurde auf einen früheren Beschluss hingewiesen, dass er, der Baubetrieb, außerhalb des Fluchtlinienplans liegt. Der Gemeinde-Verordnete Ferdinand Pöttgen als Interessent war bei diesem Beschluss abgetreten. - Genaueres, Ortsangabe der Neu-Ansiedelung, ist nicht aktenkundig.
TOP 5: Die Hütung der Rindvieh-Herde wurde dem Borbeck für seine Forderung: pro Tag 5 Mark, übertragen. Borbeck soll angehalten werden, nach Möglichkeit während des Hütens die jungen Farn-Kräuter im Frühjahr abzuschlagen.
TOP 6: Es wurde beschlossen, bevor zur Wald-Versicherung übergegangen wird, bei der Feuer-Societät vorher anzufragen, in welcher Weise im Brand-Schadenfalle die Entschädigung geregelt wird.
Am 11. März 1910
TOP 1: Auf Antrag der Freienohler Drahtstiften-Fabrik soll dieselbe mit ihrem Nagel-Fabrikbetrieb an das Freienohler Elektrizitätswerk angeschlossen werden. Ein Vertrag hierüber soll abgeschlossen werden. Vertragsdauer 10 Jahre, Preise nach dem Kessel-Tarif wie bei Kehsler. Strom-Abnahme und Licht bleibt bei dem üblichen Preis. Für den Fabrik-Anschluss ist jährlich von der Firma ersten (?) 25 Mark zu zahlen. Im übrigen soll der abzuschließende Vertrag dem mit Kehsler abgeschlossenen angepasst werden.
TOP 2: Ebenso soll die Brauerei Bärens zu Arnsberg mit der neuen projektiertenKühl-Anlage angeschlossen werden. Vertragsdauer wie die Gemeinde Oeventrop. Sonstige Bedingungen wie vor (vorher, früher?), aufgrund eines aufzustellenden Vertrages. Mit Rücksicht auf die größeren Kosten des Anschlusses soll die Brauerei jährlich eine Extra-Zahlung von 50 Mark leisten. Außerdem noch das Transformatoren-Haus auf eigenem Grund und Boden und auf Rechnung von Bärens zu errichten.
TOP 3: Infolge der vorstehenden Vergrößerung soll der 52-KW-Motor aus der Centrale zum Sägewerk Kehsler versetzt werden, wo der Transformator aus Ober-Berge (37 KW) soll für die Bärens´sche Anlage verwandt werden; wogegen ein neuer Transformator von circa 32 KW nach näherer Vereinbarung mit Siemens-Schuckert kann dieser beschafft werden. Die Preise für diese neue Anschaffung müssten den früher gelieferten für die Gemeinde Calle entsprechen. Das für Bärens erforderliche Kabel soll ebenfalls durch die Firma Siemens-Schuckert zu dem zuletzt vereinbarten Preis geliefert werden.
TOP 4: Zur Instandsetzung des Obergrabens unterhalb der Einlass-Schleuse sollen die Gebr. Rocholl 50 Kubikmeter gute Pflastersteine aus dem Wiese´schen Bruch zum Preis von 4,50 Mark anliefern und in Haufen setzen.
TOP 5: Für die stehenden (?) Masten auf den Grundstücken des Joest zu Oeventrop sollen demselben jährlich 8 Mark Pacht gezahlt werden. - Damals wussten alle, was gemeint war.
TOP 6: Die Besichtigung der Hude findet am 12. d.M. nachmittags 4 Uhr statt. Versammlung zur bestimmten Stunde bei der Sägemühle (Schnapp).
TOP 7: Die Ziegen-Hude wurde für das kommende Jahr in der üblichen Weise und zu dem früheren Preis genehmigt.
TOP 8: Für die Anlage einer Bodenstube in der (!) Pastorat soll Kehsler einen Kostenanschlag aufstellen.
TOP 9: Der Antrag von Hachmann und Witwe Korte wurde bis zur Besichtigung vertagt. - Genaueres ist nicht aktenkundig.
TOP 10: Der Klempner Lübke soll die von der Polizei-Verwaltung verlangte Eisen-Umhüllung an den Dachhölzern in der Centrale zum Schutze gegen die Schornstein-Hitze anbringen.
TOP 11: Gegen die geplante Ansiedlung des Rentner Pöttgen soll aus denselben Gründen Widerspruch erhoben werden, welche bei Gebhardts angegeben sind. Pöttgen war bei dieser Beschlussfassung abgetreten. - Die sind hier nicht aktenkundig (betreff. Baufluchtlinien). Also Ferdinand Pöttgen.
Am 24. März 1910
TOP 1: Bei der Landesbank zu Münster soll zur Erweiterung des Elektrizitätswerks eine weitere Anleihe von 100.000 Mark (korrekt abgeschrieben) aufgenommen werden und es wird der Kreis-Ausschuss gebeten, diese Anleihe zu genehmigen.
TOP 2: Der Betriebsleiter Nippold soll angewiesen werden, sämtliche Zähler einer Prüfung zu unterziehen. Von den Zählern, die sich als nicht zuverlässig zeigen, sollen an die betreffenden ...(Ration? nicht korrekt lesbar) zur Untersuchung abgeschickt werden.
TOP 3: Der Brief von der Firma Freienohler Drahtstiften-Fabrik vom 15. März wurde zur Kenntnis genommen. Die von der genannten Firma gesichtetenfrüheren Schreiben sollen in der nächsten Sitzung vorgelegt werden. - Gründe sind nicht aktenkundig.
TOP 4: Rechnungslage Kehsler wurde von dem Rechnungsprüfer Noeke angegeben, dass mehr Stunden verrechnet sind, als in Anlage IX verzeichnet sind. Kehsler erklärte, auf Befragen über diesen Punkt nähere Auskunft zu erteilen. Mit dieser Aufklärung soll die Rechnung wieder vorgelegt werden.
Am 7. April 1910
TOP 1: Es soll die Stauhöhe entsprechend dem Vorschlag des Meliorationsbaumeisters Maatz vorläufig g…frisch (nicht korrekt lesbar) um 25 cm zusammen um 48 cm erhöht werden. Über die Höhe des Betrages für die Anlage sollen Erkundigungen eingezogen werden. - Melioration: Erdboden-Baukunde zur Verbesserung des Erdbodens.
TOP 2: Die Erweiterung des Leitungsnetzes nach Bockum, Wennemen, Stockhausen wird den Siemens-schuckert-Werken zur sofortigen Ausführung übertragen. Außer dem eingereichten Kosten-Anschlag sollen die Leistungsbestimmungen für Berge, Wallen, Calle maßgebend sein. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass die ganze Anlage bis 1. August d.J. fertig gestellt sein muss. Selbstredend ist hierüber ein Antrag aufzunehmen.
TOP 3: Der Witwe Schwier (Schwer) wurde auf ihr Angebot vom 4. April der Zuschlag für das Eichenholz im Hömberg erteilt. - 1907: Alte Haus-Nr.189, Breiter Weg: Polizeidiener Heinrich Schweer, Ehefrau Rita geb. Funke. Heiratsregister: 29.7.1871 Heinrich Schweer aus Züschen mit Franziska Carolina Funke.
TOP 4: Der Einspruch gegen die neue Ansiedlung wurde zurückgezogen. - Name, Inhalt und Grund sind nicht aktenkundig.
Am 15. April 1910
TOP 1: Die provisorischeStau-Erhöhung am Wehr um 48 cm soll mittels 40 mm starken Tannen-Bohlenausgeführt werden. Die Lieferung und Anbringung der Bohlen sowie der erforderliche Neubau soll verdungen werden. In ähnlicher Weise soll auch der Überlauf um 30 cm erhöht und ebenfalls verdungen werden.
TOP 2: Leithäuser soll ersucht werden, aufgrund seiner früheren Äußerung für jeden Fabrikationsfehler aufzukommen, entweder die Kosten für die Abschirm-Balken selbst zu tragen, eventuell bei unrichtiger Anlage die Firma Baumholt verantwortlich zu machen.
TOP 3: Ingenieur Leithäuser soll ersucht werden, recht bald über die Renovierungs-Arbeiten am Ober- und Unter-Graben, ebenso über die Wegschaffung der Kies-Bank unter der Brücke einen Kostenanschlag nebst Verdings-Bedingungen aufzustellen..
TOP 4: Dem Pächter Weber des Eisenbahn-Grundstücks soll ein noch zu vereinbarender Preis von 6 bis 10 Mark für Wegschaffung des Kieses gezahlt werden.
TOP 5: Der Gemeinde-Vorsteher Kehsler wird beauftragt, die Abnahme des Kabels vorläufig in die Länge zu ziehen, da die Verhandlungen über Erweiterung der Anlage noch nicht abgeschlossen sind.
TOP 6: Die Grundstücke, welche durch die Anlage des Elektrizitätswerkes erworben sind, sollen für dieses Jahr nicht verpachtet werden, sondern das Gras auf denselben verkauft werden. Die früheren Pachtungen von Becker, Helnerus, Molitor, Pöttgen, Stirnberg, Joh. Stirnberg, Jos. Kohle und Weber fallen aus. - Nicht immer sind die Vornamen genannt, leider.
TOP 7: Für beide Generatoren sollen für jeden eine obere und untere Reserve-Spule angeschafft werden. Über Beschaffung von Reserve-Verbindungs-Muffen und eines registrierenden Voltmeters soll Leithäuser bei seinem Hiersein erst befragt werden.
TOP 8: Die Herstellung der Transformationen-Häuschen in Bockum, Wennemen, Stockhausen wurde der Firma Siemens-Schuckert-Werke laut Angebot vom 1. April übertragen.
TOP 9: Die Reparaturen an der Langelbrücke, welche unbedingt nötig sind, sollen sofort, dagegen die größeren Reparaturen mit Unterbohlen erst im Herbst d.J. gemacht werden. Der Langelweg soll vorläufig durch die Gemeinde-Arbeiter ausgebessert werden. - Warum sofort, ist nicht aktenkundig.
TOP 10: Auf dem Brumlingser Weg sollen in der Höhe des Bauerdick´schen Hauses zwei Fuder Kohle-Asche angefahren werden.
TOP 11: In die Commission zur Besichtigung der Wiesenflächen betreff. Beseitigung des Huflattichs wurde der Waldwärter Elkemann, Pöttgen und Noeke gewählt.
TOP 12: Falls Thomas Montag die Wassersteuer nicht innerhalb 14 Tagen bezahlt, soll demselben das Wasser gesperrt werden. - Einzelheiten sind nicht aktenkundig. 1910: Thomas Montag, Alte Haus-Nr. 226, Breiter Weg, 4 männl., 4 weibl. Bewohner.
TOP 13: Dem Apotheker wurde eine Rechnung von 11,85 Mark zur Zahlung bewilligt.
Wegen vorgerückter Tageszeit wurden die weiteren Punkte der Tagesordnung zurückgestellt.
Am 22. April 1910
TOP 1: Nachträglich wurde protokolliert, die gerichtliche Klage von Schulte Olpe zu beantworten und gegen das Verfahren einzugehen („einzugehen“: korrekt abgeschrieben).Damals üblich: zwischen Name und Wohnort: kein Komma.
TOP 2: Auf die Forderung der Eisenbahn-Betriebs-Inspection vom 15. April soll diese gebeten werden, bis zum Eintritt günstigen Kassen-Standes und wärmerer Witterung Ausstand zu den ...(1 Fremd-Wort nicht korrekt lesbar) Arbeiten zu geben. Zugleich mit dieser Arbeit soll die Reinigung des Obergrabens und der erforderlichen Pflasterungen erfolgen.
TOP 3: Die Aufstauung des Wassers am Wehr wie am Überlauf mittels Bohlen und Streben wurde dem Stellmacher Hermes aufgrund seines Angebots von 20 Mark zugeschlagen. - 1910: Wilfried Hermes, Alte Haus-Nr. 39, Mittelstraße, Parzelle 870; 3 männl., 2 weibl. Bewohner.
TOP 4: Hermes soll beauftragt werden, die Einfriedigung am Transformatoren-Häuschen zu Berge am Turnplatz zu machen bzw. herzustellen.
TOP 5: Wegen Beschaffung der Unterlagen zur polizeilichen Genehmigung der Transformationen-Häuschen in Bockum, Wennemen und Stockhausen soll nochmals mit dem Ingenieur Ott Rücksprache genommen werden.
TOP 6: Die Wassersteuer pro 1910 und dieselbe für die Neubauten pro 1909 wurde festgesetzt.
TOP 7: Die neuen Ansiedler Gebhardt und Pöttgen sollen an die Wasserleitung angeschlossen werden. Dieselben haben zu zahlen. Für jeden Anschluss jeder 5 Mark. Außerdem der Arbeitslohn für die Anlage. Rohre werden von der Gemeinde beschafft.
TOP 8: Nachdem Kehsler abgetreten war, wurde noch beschlossen, dem Vorsteher Kehsler für seine Arbeiten am Elektrizitätswerk auf seine Rechnung von 5.213,25 Mark 4.500 Mark anzuweisen. Der Rest soll bis zur völligen Klärung der eingereichten Rechnung zurückgehalten werden.
Nachträglich wurde auch beschlossen, dass der Bücher-Revisor Schwarz zu Arnsberg die Kehsler´sche Rechnung hinsichtlich der Noeke´schen Erinnerung unter Zugrundelegung der Lohnbücher bzw. Geschäftsbücher, in denen die Löhne aufgezeichnet sind, die Kehsler gezahlt hat, nachprüfen soll.
Am 30. April 1910
In der auf heute als dringlich bezeichneten, anberaumten Sitzung … wurde wie folgt beschlossen:
TOP 1: In dieser Verhandlung war laut Bericht des Gemeinde-Vorstehers durch Ingenieur Kowacs ganz bestimmt hervorgehoben, dass das Elektrizitätswerk Freienohl bereits auf der Höhe seiner Leistungen mittels Wasser-Betrieb angelangt, dass es, wie er sich ausdrückte, verkauft sei, dass es mithin auch nicht in der Lage wäre, den Bahnhof und die Maschinenwerkstätte Arnsberg mit dem erforderlichen Strom zu versorgen. Weiter wurde geäußert, dass, falls ein Kreis-Elektrizitätswerk gebaut würde, die Stromabgabe für Bahnhof und Maschinenwerkstätte durch das Freienohler Elektrizitätswerk nicht frei gegeben würde. Ehrenamtmann Schulte und Gemeinde-Vorsteher Kehsler bezweifelten die Kowacs´schen Äußerungen hinsichtlich der Leistung des Freienohler Elektrizitätswerks, bedauerten zugleich die eventuelle Verweigerung der Stromversorgung für Bahnhof Arnsberg, doch war eine andere Auffassung seitens des Kreisvertreters nicht herbeizuführen. Herr Kowacs führte dann aus, dass das Elektrizitätswerk Freienohl außer dem Bestehungswert (nicht ganz korrekt lesbar, auch: Entstehungswert) mit Rücksicht auf seine Wasserkraft noch einen weiteren Wert von 20.000 Mark habe. Doch steigerte er schließlich diesen Betrag unter Berücksichtigung aller günstigen Umstände auf 50.000 Mark. Dem Kreis soll die Erwerbung des Freienohler Elektrizitätswerks zu diesem Preis vorgeschlagen werden.. Außerdem soll der Kreis das,von der Gemeinde Freienohl noch gekaufte Kabel übernehmen und mit Rücksicht auf den äußerst billigen Kaufpreis gegen den heutigen Kartell-Preiseinen Verding von 10.000 Mark zahlen an die Gemeinde. - Nach diesen Ausführungen des Gemeinde-Vorstehers drückte die Gemeinde-Vertretung ihr Befremden aus, dass bei einer Jahres-Einnahme von etwa 42.000 Mark, die im zweiten Betriebsjahr erzielt wird und die in der Folge erheblich gestiegen wäre, nur eine einmalige Abfindung von 50.000 Mark gezahlt werden soll. Da jedoch eine Ausdehnung ihres Elektrizitätswerks infolge Anlage des Kreis-Elektrizitätswerks im Kreis Arnsberg aussichtslos, es ohnehin für eine Gemeinde recht schwierig ist, ein solches Werk zu leiten, erklärt sich die Gemeinde-Vertretung einverstanden, das Elektrizitätswerk zum Preis von 50.000 Mark Reinverdienst an den Kreis Arnsberg zu veräußern und den Kauf des restierendenKabels gegen einen extra Gewinn von 10.000 Mark auf den Kreis zu übertragen. Die Gemeinde-Vertretung setzt hierbei voraus, dass der Strompreis wie bisher bestehen bleibt, dass nichts erhöht wird, dass sogar im Fall einer Ermäßigung für den übrigen Kreis eintritt, in diesem Verhältnis auch Freienohl ermäßigt wird, dass ferner durch den Verkauf keine Kosten für die Gemeinde entstehen, auch diese infolge Anlage des Kreis-Elektrizitätswerks extra zu erhebende Kreis-Steuer befreit bleibt. Selbstverständlich hat der Kreis die von der Gemeinde getätigten Verträge als Rechtsnachfolger einzugehen. Die im Vertrag zwischen der Gemeinde Freienohl und Calle von ersterer sich ausbedungenen Vorteile bezüglich des Kabel-Ankaufs 1/3 der Differenz zwischen dem Preis der kartellosen und der kartellierten Zeit fallen, falls der Vertrag nach 10 Jahren sein Ende erreicht, der Gemeinde Freienohl zufallen und nicht dem Kreis Arnsberg. Das gekaufte Kabel ist abzunehmen, dass der Gemeinde Freienohl keine Kosten entstehen. Dem Verkauf bzw. dem Ankauf des Elektrizitätswerks wird ein diesbezüglicher Vertrag zugrunde gelegt.
TOP 2: Der Baufluchtlinienplan zum Neubau Josef Trompetter soll nach dem Vorschlag des Baumeisters Vockerroth umgeändert werden. Falls hierbei ein Gemeindegrundstück in Frage kommt, was am Katasteramt nachzusehen ist, soll dieses entweder durch Trompetter oder Helnerus angekauft werden.
TOP 3: Die zur Anlage einer Wasserleitung für die Gebhardt´schen und Pöttgen´schen Neubauten erforderlichen Gussrohre sollen vom Gussröhren-Syndicat bezogen werden. Die Leitung führt vom Alten Weg zu demProzessionsweg entlang. - 1910: Gebhardt,Alte Haus.Nr. 261, Auf dem Kumpe,3 männl., 3 weibl. Bewohner; Gebhardt, Alte Haus-Nr. 263, Auf dem Kumpe, 2 männl., 2 weibl. Bewohner. Ohne Vornamen.
TOP 4: Dem August Molitor soll auf seinen Antrag die Herstellung einer Einfriedigung an der Wegböschung neben seinem Besitztum gestattet werden gegen eine Jahrespacht von 1 Mark , beginnend am 1. April 1910. - 1907: August Molitor, Arbeiter, Ehefrau Anna geb. Weber, Alte Haus-Nr. 172.
TOP 5: Aufgrund der vom Betriebsleiter Nippold über das dienstwidrige Verhalten des Wärters Heising eingereichte Beschwerde soll das Amt ersucht werden, den Heising zu vernehmen. Das Protokoll soll demnächst vorgelegt werden. - Inhaltliches ist hier nicht aktenkundig.
Am 10. Mai 1910
TOP 1: Die Kündigung des Heising wurde angenommen und (es) soll nun ein neuer Wärter, der gleichzeitig die Heizung mitübernimmt, angestellt werden. - Einzelheiten sind nicht aktenkundig.
TOP 2: Von dem Schreiben des Pfarrers Steimann über Genehmigung einer Niederlassung von Ordensschwestern wurde Kenntnis genommen. - Mehr ist hier nicht aktenkundig.- 1910: Ehrwürdige Schwester Rosa, Hiltruper Schwestern; Alte Haus-Nr. 9, Bergstraße 2; 0 männl., 4 weibl. Bewohner.
TOP 3: Die Wassersteuer des Wirts Bracht wurde von 20 Mark auf 18 Mark pro 1910 ermäßigt.
TOP 4: Der durch den Studiosus Schauerte herbeigeführte Brandschaden wurde auf 250 Mark festgesetzt und soll in dieser Höhe ersetzt werden. - Einzelheiten sind nicht aktenkundig. Studiosus: Schüler an einem Gymnasium. In der Personenliste 1910 kein Schauerte aktenkundig.
TOP 5: Die Festsetzung eines Ortsstatuts für die Bauplan-Linien soll durch Kehsler, Linneborn und Noeke vorberaten werden.
TOP 6: Die Wiese der Frau Loewenbach in der Alten Ruhr soll auf 3 Jahre angepachtet und dem hierüber notariell abzuschließende Vertrag das Vorkaufsrecht vorbehalten werden.
Am 19. Mai 1910
In der heute als dringlich anberaumten Sitzung... wie folgt verhandelt und beschlossen:
Die Gemeinde-Vertretung verkauft an den Kreis Arnsberg das Gemeinde Elektrizitätswerk auf nachstehender Grundlage: (1.) Der Kreis erstattet der Gemeinde die nachgewiesenen Anlagekosten, maßgebend für die Höhe dieser ist: (a) die durch Kehsler der vom Kreistag ernannten Commission übergebenen Zusammenstellung, abschließend mit 40.2143,93 Mark. (b) Die durch S.S.W.(Siemens-Schuckert-Werke) veranschlagten Kosten der im Ausbau befindlichen Erweiterung in den Ortschaften Bockum, Wennemen und Stockhausen im Betrage von 21.000 Mark, abgerundet auf die 423.000,- Mark. (2.) Der Kreis zahlt ferner die am 1. Juli 1910 fälligen halbjährigen Zinsen in Höhe von 7.000,00 Mark. (3.) Als Entschädigung für die Wasserkraft zahlt der Kreis 30.000,00 Mark. Summe 460.000,00 Mark. (4.) Die Übernahme der gesamten Anlagen, wie sie stehen und liegen, erfolgt durch den Kreis am 1. Juli 1910, vorausgesetzt, dass bis dahin die Ausführung des Kreis-Elektrizitätswerkes endgültig feststeht. Die Fertigstellung der Erweiterungs-Anlagen in Bockum, Wennemen und Stockhausen hat jedoch noch aufgrund des Kosten-Anschlags durch die Gemeinde Freienohl zu erfolgen. (5.) Der Kreis ist nicht berechtigt, in den Gemeinden Freienohl und Oeventrop zwecks Wahrung bestehender Rechte die jetzt festgesetzten Strompreise von 32 Pfennig pro Kilo-Watt-Stunde für Licht und von 16 Pfennig pro Kilo-Watt-Stunde für Kraft vor dem 1. Januar 1920 zu erhöhen. Ebenso hat der Kreis die mit der Gemeinde Freienohl zwecks Strom-Lieferung getätigten weiteren Verträge zu halten. Sollte die Gemeinde Calle nach Ablauf des Vertrages mit der Gemeinde Freienohl diesen nicht erneuern, so soll der ausbedungene Vorteil durch den Kabel-Ankauf, bestehend in 1/3 der Differenz zwischen dem Preis der später kartellierten gegen den Preis der kartellosen Zeit nicht von dem Kreis Arnsberg, sondern an die Gemeinde Freienohl gezahlt werden. (6.) Der Kreis übernimmt und zahlt das durch die Gemeinde Freienohl von der AEG gekaufte Kabel und zahlt hierfür infolge des äußerst geringen Kaufpreises an die Gemeinde einen Verdienst von 10.000 Mark. (7.) Sämtliche entstehenden Kosten, die infolge des Verkaufs bzw. Ankaufs entstehen, zahlt der Kreis. - Ob um das Jahr 1920 oder irgendwann ein Heimatforscher hergeht und das Einhalten dieses Vertrages kritisch untersucht?
Am 9. Juni 1910
TOP 1: Bei der Talsperren-Genossenschaft soll auf das Schreiben vom 19. Mai eine Eingabe gemacht werden des Inhalts, dass die Gemeinde das Wasser erst spät in Benutzung genommen und anfangs sehr wenig Verwendung von der Kraft gemacht hat und der Kreis vom 1. Juli Eigentümer des Elektrizitätswerks wird. - Jenes Schreiben ist nicht aktenkundig.
TOP 2: Der Antrag des Schreinermeisters Sauer soll dem Kortezur Erledigung übergeben werden. - Wohl dem Zimmermeister Franz Korte, Alte Haus-Nr. 171, oder Baugeschäft Heinrich Korte, Alte Haus-Nr. 58, Hügel-Straße?
TOP 3: Der Vertrag mit der Witwe Loewenbach wurde genehmigt. - 1907: Helene Loewenbach geb. Ransenberg, Manufakturgeschäft, Alte Haus-Nr. 90, Hauptstraße, 1 männl., 5 weibl. Bewohner; verstorb. Ehemann Bendix Loewenbach, Handelsmann; jüd. Familie; jüd. Verstorbene wurden in Arnsberg bestattet.
TOP 4: Der aufgestellte Baufluchtlinienplan kann nach seiner Aufstellung nicht Geltung bleiben und sollen deshalb nicht allein die bisherigen Abweichungen neu eingetragen, sondern der ganze Plan einer Revision unterzogen werden, nachdem an Ort und Stelle eine Besichtigung in Gegenwart des Kreisbaumeisters Pockrodt stattgefunden hat..
TOP 5: Der Antrag Otto Geihsler um Ausstand wurde genehmigt.
TOP 6: Ebenso wurde der Antrag Köhne um Liquidierung von Gemeindesteuer genehmigt.
TOP 7: Die Wassersteuer des Fritz Schwefer wurde um 1 Mark ermäßigt.
TOP 8: Ebenso die Wassersteuer des Albert Flinkerbusch. - Gründe nicht aktenkundig.
TOP 9: Der von der Feuerwehr beantragte Zuschuss von 34,85 Mark, sowie die kleineren Rechnungs-Belege von 1,20 Mark und 2,20 Mark wurden auf die Gemeindekasse übernommen. Der letztere Betrag ist in der Folge zu sparen, die der Gerätewart zur Reinigung und Trocknung der Schläuche verpflichtet ist.
TOP 10: Der Antrag von Tönne um Ermäßigung des Betrags für den stattgehabten Brandschaden wurde abgelehnt. - Ein Grund ist nicht aktenkundig.
TOP 11: Der Grasverkauf auf den Streifen in der Alten Ruhr und Insel wurde genehmigt und zwar H. Helnerus 30 Mark, Anton Becker 30 Mark, Johann Stirnberg 7,50 Mark, Gerasch für den dann 10 Mark und Arnold Becker für die Bleiche 7 Mark.
TOP 12: Dem Franz Trumpetter wurden als Entschädigung für den Streifen an der Chaussee 2 Mark bewilligt. - Der Grund für die Entschädigung ist nicht aktenkundig.
TOP 13: Die Grasnutzung auf den Separationswegen soll wie bisher verkauft werden.
TOP 14: Der mündlich gestellte Antrag von der Frau Anton Kückenhoff auf Zahlung der vierteljährigen Miete im Betrag von 30 Mark wurde genehmigt.
TOP 15: Bei der Kreis-Verwaltung soll der Antrag gestellt werden, die bei der Landesbank angeliehenen für das Elektrizitätswerk verwandten Kapitalschulden zu übernehmen. - Das Ergebnis und Einzelheiten sind nicht aktenkundig.
Am 25. Juni 1910
TOP 1: Die Anlage einer provisorischen ...(1 Wort nicht korrekt lesbar) am Wehr und Überlauf wurde von Seiten der Gemeinde als nunmehr nicht notwendig anerkannt.
TOP 2: In Bezug auf das Schreiben des Ingenieurs Leithäuser vom 1. Juni betreff. seiner Forderung von 4 % Provision für das nicht verbrauchte, jedoch von Seiten des Kreises übernommene Kabel wurde abgelehnt diese Provision, weil nicht zu Recht bestehend zu zahlen. Auch wurde entgegen den Äußerungen in seinem Schreiben vom 3. Mai an der Aufhaftungfestgehalten, dass Leithäuser durch eine solcheKonstruktion den Verlust der Abschwimmbalken (?) verursacht hat und die Ausgabe hierfür eventuell von ihm zu ersetzen ist. - Wegen nicht bekannter Inhalte wohl nicht ganz verständlich.
TOP 3: Der Antrag des Franz Babilon zu Wennemen wurde abgelehnt, weil sein Wohnhaus außerhalb der Ortslage liegt. Da das Elektrizitätswerk am 1. Juli an den Kreis übergeht, soll demselben (Babilon) anheim gestellt werden, sich an diesen zu wenden.
TOP 4: Die Anträge über Wasserschäden von Köster, Emmerich, Schnapp, Peetz wurden dadurch erledigt, dass die Gemeinde-Arbeiter die nötigsten Arbeiten ausführen sollen. - Grund und Ort der Wasserschäden sind nicht aktenkundig.
TOP 5: Die Gemeindesteuer von Heinrich Weber pro 1910 wurde niedergeschlagen. - Ein Grund ist nicht aktenkundig. - 1910: Heinrich Weber, Zimmermann, Ehefrau Bernhardine geb. Bielefeld; Alte Haus-Nr. 93, Alte Wiese 9 (gegenüber Ende / Anfang: Katersiepen), 7 männl., 6 weibl. Bewohner: ihre Tochter Johanna Weber, geb. 8.3.1899 trat am 7.9.1921 in Münster in den Orden der Clemens-Schwestern (auch im Mescheder Krankenhaus) ein, erhielt den Namen Schwester Reineris, ihre Ewige Profess: 19.7.1928, gest. 10.10.1943 bei einem Bomben-Angriff in Münster, Zweiter Weltkrieg (siehe Extrakapitel „Frau, Frauen in Freienohl“).
TOP 6: Die Gemeinde-Vertretung genehmigt dem Waldwärter Elkemann die Ausübung des Jagdschutzes in den Jagdgebieten der Gemeinde Freienohl südlich der Ruhr; desgleichen die Fischerei-Beaufsichtigung in der Ruhr bis Wennenmen. In Anbetracht dessen, dass für Jagdaufsicht demselben (Elkemann) 200 Mark gezahlt werden, erklärt sich die Gemeinde zu einer persönlichen Gehaltszulage von jährlich 100 Mark ebenfalls bereit und zwar vom 1. Juli 1910 ab. - 1910: Josef Elkemann, Alte Haus-Nr. 20, Bergstraße 16, 1 männl., 1 weibl. Bewohner.
TOP 7: Die Grundsteuer des Försters Elkemann wurde erlassen.
TOP 8: Die Kosten für die Unterbringung und Operation in einem Krankenhaus für Josef Neise wurden auf die Gemeindekasse auf Antrag des Johann Neise übernommen. - Einzelheiten sind nicht aktenkundig. Volkszählung: 1910: Josef Neise, Metzger: Alte Haus-Nr. 208 / Am Hügel 1.3. - Trauungsregister: Heirat am 30.8.1884 Johann Neise mit Elisabeth Mathilde Grote aus Hellefeld; Heirat am 4.8.1891: Josef Neise mit Elisabeth Trumpetter
Am 21. Juli 1910
TOP 1: Die Übergabe des Elektrizitätswerkes kann Umstände halber erst in der nächsten Woche erfolgen. - Die Umstände sind nicht aktenkundig.
TOP 2: Der Antrag mit dem Kreis wurde vorgelegt und Kenntnis davon genommen, dass das existierende Kabel bei der AEG zum Abruf bereit gestellt würde.
TOP 3: Da die Talsperren-Genossenschaft ebenso wenig einen Verzicht wie eine Ermächtigung der Genossenschaftsbeiträge beschlossen hat, soll der geforderte Beitrag von 6,70 Mark gezahlt werden.
TOP 4: .. Auf seinen Antrag sollen dem Betriebsleiter Nippold für die Leitung des Probe-Betriebs 60 Mark und für die Betriebszeit bis zum 15. Juni 1909 , bis zu seiner Anstellung 40 Mark, zusammen 100 Mark gezahlt werden. Die ersten 60 Mark werden als Baukosten in Ansatz gebracht. Für die Benutzung des Gartenlandes pro 1909 und 1910 hat Nippold die vereinbarten 15 Mark zu zahlen.
TOP 5: Der Maschinenwärter Gerasch soll für das benutzte Gartenland pro 1910 5 Mark anstatt 10 Mark zahlen. - 1907: Franz Gerasch, Fabrikschlosser, Alte Haus-Nr. 249, Bahnhofstraße, 2 männl., 2 weibl. Bewohner.
TOP 6: Der Antrag des Josef Wrede auf Ermäßigung der Pacht pro 1910 wurde abgelehnt. - Ein Grund ist nicht aktenkundig.
TOP 7: Auf wiederholten Antrag der Bewohner der Bahnhofstraße wurde beschlossen, das Wasserleitungs-Rohrnetz in geeigneter Weise und nach Bedarf über die ganze Bahnhofstraße auszudehnen. Bedingung ist, dass für jedes Haus eine Anschluss-Gebühr von 20 Mark gezahlt wird. Für Gewerbebetriebe sind besondere Vereinbarungen zu treffen. Es soll in Erwägung gezogen werden, im Lauf der Zeit das notwendige Wasser auch in trockener Zeit für das ganze Versorgungsgebiet zu beschaffen.
T&OP 8: Eine Nachtrags-Rechnung für den Bau des Elektrizitätswerkes an Josef Stirnberg in Größe von 6,20 Mark wurde genehmigt.
TOP 9: Die Rechnung des Apothekers für Ortsarme im Betrag von 10,40 Mark wurde auf die Gemeindekasse übernommen, wobei bemerkt wird, dass Witwe Johann Storm von jetzt ab nicht mehr als Ortsarme zu betrachten ist. - Der Titel „Ortsarm“ zeigt genau festgelegte Besitzverhältnisse an.; ist nicht abwertend gemeint.
TOP 10: Der Vorschlag des Haltestellen-Vorstehers Kehsler, das Erlenbruch-Siepen dauerhaft einzufriedigen , auf beide Seiten und zwar auf seine Kosten, wurde angenommen. Gemeinde seitig sollen Pfähle und Flechtrutenunentgeltlich an Ort und Stelle zur Verfügung gestellt werden.
TOP 11: Dem Gerhard Schroeder soll für die Einschaltung des Straßenlichts bis zum 1. Juli 1910 ein Betrag von 40 Mark gezahlt werden. - Nicht aktenkundig ist die folgende Zeit.
TOP 12: Bevor die Bildung einer Gemeinde-Bibliothek beschlossen wird, soll weitere Rücksprache, besonders mit dem Pfarrer Steimann genommen werden. - Inhaltliches zur Gemeinde-Bibliothek ist hier nicht aktenkundig.
Am 25. August 1910
TOP 1: Dem Anton Neise wurden als Pacht für 2 Maste: a.3 Mark, und für 1 Mast 1 Mark; ferner dem Josef Ahsmann für 1 Mast 3 Mark pro Jahr und zwar vom 1. Januar 1909 ab bewilligt. - Mehr ist nicht aktenkundig.
TOP 2: Eine Kostenrechnung im Betrag von 105,70 Mark über Änderung der Reichs-Telephon-Fernleitung in der Stesse soll nur dann zur Anweisung gelangen, wenn diese Umänderung vom Transformatoren-Häuschen in Calle bis zur Stesse von der Post vorgenommen ist und nicht von dem Gutshof Terstesse bis zur Mühle. - Die inhaltliche Zuordnung mag klar sein für einen Ortskundigen.
TOP 3: Dem Unternehmer Korte soll für Erbauung der Transformatoren-Häuschen eine weitere Abschlagszahlung von 800 Mark ausgezahlt werden.
TOP 4: Über den Antrag Düring über Zurück-Zahlung der Umsatzsteuer sollen Erkundigungen eingezogen werden, ob dies gesetzlich ist, bzw. wie das Orts-Statuthierüber lautet.
TOP 5: Dem Johann Neise wurde auf seinen Antrag eine Unterstützung in der Weise genehmigt, dass die Miete bis zur Rückkehr seines Sohnes Heinrich und (?) eine einmalige Unterstützung von 20 Mark gezahlt wird. - Der Antrag ist nicht aktenkundig; ob eine Militär-Dienstzeit gemeint ist?
TOP 6: Auf die Zuschrift der Spezial-Kommission zu Arnsberg betreff. Separation der Feldmark Dinschede, Uentrop, Glösingen fand sich die Gemeinde nicht veranlasst, beizutreten, da Freienohl bereits separiert hat und kein Umtausch stattfinden kann.
TOP 7: Die Unterstützungs-Pflicht für Maria Fliege wurde Gemeinde seits nicht anerkannt. Als Pflichtiger wurde vielmehr Clemens Tönne angesehen. - Zusammenhänge sind nicht aktenkundig.- 1907: Clemens Toenne, Schuhmacherei, Colonialwaren; Alte Haus-Nr. 48, Krumme Straße 16, 2 männl., 3 weibl. Bewohner.- Maria / Mata Fliege ist namentlich 1907 und 1910 nicht in der Volkszählungsliste.
TOP 8: Die Hundesteuer für Hermes wurde niedergeschlagen und demselben für Herstellung eines Zaunes in Berge 10 Mark bewilligt. - Ein Grund ist nicht aktenkundig.- 1907, 1910: Wilhelm / Wilfried Hermes, Stellmacherei, Alte Haus-Nr. 39, Mittelstraße, 1910: 3 männl., 2 weibl. Bewohner.
TOP 9: Das Weißeln der Schule mit den Nebenarbeiten soll in engerer Submission zwischen Bernard Weber und Gebr. Rocholl verdungen werden.
TOP 10: Die Erweiterung des Rohrnetzes von der Brücke ab, die Bahnhofstraße entlang soll in engerer Submission sobald wie möglich vergeben werden.
TOP 11: Zur Prüfung der Jahres-Rechnung wurde eine Commission bestehend aus den Gemeinde-Verordneten Linneborn, Noeke und dem Gemeinde-Vorsteher Kehsler gewählt.
Am 15. September 1910
TOP 1: Die von den Rheinischen Stahlwerken offerierten Rippen-Rohre sollen zur Umhüllung der eisernen Guss-Rohre an der Brücke entlang angebracht werden. Die Guss-Rohre selbst werden von der Gemeinde Oeventrop geliefert und (es) wird der Ehrenamtmann (Schulte) gebeten, diese anzufordern. Hydranten sind 3 anzulegen. Laut Beschluss vom 21. Juli d.J. haben sich die Anwohner bereit erklärt , 20 Mark Anschluss-Gebühr zu zahlen mit Ausnahmen von Kordel und Helnerus. Die frühere Bestimmung, nach welcher später anschließende 100 Mark Anschluss-Gebühr zu zahlen haben, bleibt für diese Beiden die Geltung desgleichen die Anschluss-Gebühr von 20 Mark.
TOP 2: Der Antrag des Caspar Düring zu Arnsberg um Erstattung von Umsatzsteuer wurde abgelehnt. - Einzelheiten sind nicht aktenkundig.
TOP 3: Der Zuschlag über das Schul-Weißeln wurde dem Bernard Weber erteilt.
TOP 4: Auf Antrag der Frau Winterhoff wurde die Zahlung der Wohnungsmiete auf die Gemeinde mit vierteljährig 30 Mark übernommen. Als einmalige Unterstützung wurden ...(nicht korrekt lesbar) 20 Mark bewilligt.
TOP 5: Der Witwe Josef Köhne soll eine monatliche Unterstützung von 15 Mark vom 1. August ab gezahlt werden. Außerdem wurde vorläufig die Vorschuss weise Zahlung der Zinsen von 118 Mark auf die Gemeindekasse übernommen unter der Bedingung, dass der Antrag alljährlich im Grundbuch als Hypothek eingetragen wird..
TOP 6: Das Gesuch des Gemeinde-Vorstehers Wegener um Anschluss an die elektrische Leitung für den Maurer Babilon zu Wennemen kann nicht berücksichtigt werden. Es soll dem Babilon empfohlen werden, sein Gesuch beim Kreis anzubringen. - In Freienohl ist Gemeinde-Vorsteher C. Kehsler; Wegener in Wennemen?
TOP 7: Die Königl. Eisenbahn-Direction soll gebeten werden, von Zahlung eines Vorschusses von 300 Mark Abstand zu nehmen, vielmehr die Schlussrechnung einzusenden, da die Abnahme schon vor längerer Zeit erfolgt ist und die Gemeinde mit dem Kreis abrechnen muss.
TOP 8: Die von den Siemens-Schuckert-Werken in Rechnung gestellte Zähler-Lieferung soll aus der Elektrizitätskasse bezahlt und mit dem Kreis dauerhaft verrechnet werden.
TOP 9: Entgegen dem Beschluss vom 25. August soll der restierendeBetrag für Mata Fliege aus der Gemeindekasse gezahlt werden; ebenso für den Fürsorge-Zögling Neise der Betrag von 75 Mark an die Fürsorge-Erziehungs-Anstalt Joseph Hauhs in Wettringen.
Am 27. September 1910
TOP 1: Falls die Kosten für das Projekt und die Erläuterung zur Erweiterung des Wasserleitungs-Rohrnetzes nicht zu hoch in Ansatz gebracht werden, soll Ingenieur Leithäuser durch seinen Herrn Meyer diese Unterlagen herstellen lassen. Kehsler wurde beauftragt, in der besprochenen Weise mit Butz neu zu verhandeln.
TOP 2: Auf das Schreiben der Königlichen Eisenbahn-Direction vom 23. d.M. wurde wiederholt beschlossen, den verlangten Vorschuss von 300 Mark nicht zu zahlen, sondern den Restbetrag nach Eingang der Rechnung zu zahlen.
TOP 3: Die Gemeinde-Vertretung ist einverstanden , dass der Firma S.S.W. (Siemens-Schuckert-Werke) nur ein Abzug von 900 Mark für die nach ihrer und der Leithäuser´schen Ansicht zu teuer berechneten Kabel-Leitung zu Oeventrop gemacht wird, und zwar unter Hinweis auf des in der bezüglichen Verhandlung zwischen Gemeinde und der genannten Firma abgefassten Protokolls.
TOP 4: Der Freiwilligen Feuerwehr wurden vorläufig vom 1. Juli ab jährlich 50 Mark bewilligt, zahlbar in zwei Raten.
TOP 5: Nachdem der Gemeinde-Verordnete Pöttgen abgetreten war, wurde auf Antrag der unterstützungspflichtigen Gemeinde beschlossen, in Anbetracht der bestehenden Verhältnisse eine Mietunterstützung für die Witwe Butz vom 1. Oktober d.J. ab nicht mehr zu zahlen. - Genauere Gründe sind nicht aktenkundig.
Am 19. Oktober 1910
TOP 1: Der Antrag von Franz Spindeldreher auf Weiterverpachtung der Gemeindegrundstücke bis 1917 zu dem bisherigen Pachtbetrag wurde genehmigt. - Die gemeinten Gemeindegrundstücke sind nicht aktenkundig.
TOP 2: Die Installation und Lieferung der Beleuchtungskörper für den Amtssekretär Niesen zum Selbstkostenpreis wurde ebenfalls genehmigt. 1910: Alte Haus-Nr. 78 / Hauptstraße.
TOP 3: Das Ansuchen der Königl. Eisenbahn-Betriebs-Inspection um Festsetzung eines Betrages für dauernde Unterhaltung der Eisenbahn-Brücke über den Obergraben soll dem Kreis zur Erledigung unterbreitet werden.
TOP 4: Der Antrag von der Witwe Funke wurde bis zur Klarstellung zurückgestellt. - Inhalte sind nicht aktenkundig. Vielleicht sind gemeint: Heirat 29.11.1879 Heinrich Funke gnt. Schilling mit Maria Elisabeth Kückenhoff. Sterberegister: Heinrich Funke, Landwirt, LA 68 J., gest. 22.2.1907. Alte Haus-Nr. 2 / Hauptstraße. 1910: 1 männl., 2 weibl. Bewohner.
Am 4. November 1910
TOP 1: Die Angebote über Erweiterung des Weasserleitungs-Rohrnetzes der Provinzialstraße und Ruhrbrücke entlang wurde vorgelegt und (es) ergab sich, dass Gebr. Rocholl von den 3 Anbietern die niederste Forderung stellten. Genannter Firma wurde der Zuschlag erteilt. Außer den gestellten Bedingungen soll ein Vertrag abgeschlossen werden.
TOP 2: Es wurde zur Kenntnis gebracht, dass der Wirt Köster sich bereit erklärt habe, sich in der Gemeinde Freienohl eingemeinden zu lassen. Unter dieser Voraussetzung wurde Köster für die demnächst anzulegende Wasserleitung und Anschluss derselbe Betrag zugebilligt wie den anderen Wasserabnehmern. Das Amt soll gebeten werden, die erforderlichen Anträge und Unterlagen anzufertigen nd den betreff. Behörden zu unterbreiten. - Die Wirtschaft Köster gehörte da noch zu Calle. Gemeint ist die Familie – für 2010 – Bruno Köster, Bahnhofstraße.72.
TOP 3: Die vom Elektrizitätswerk der Witwe Funke überreichter Rechnung im Betrag von 34,82 Mark soll von letzterer bezahlt werden, da dieses nur Kosten für den Anschluss des Kraftmotors betrifft, derselbe aber nicht rechtzeitig angemeldet war.
TOP 4: Der von der Eisenbahnverwaltung als Rest geforderte Betrag für Beaufsichtigung der Obergraben-Brücke des Elektrizitätswerks soll mit 226,11 Mark gezahlt werden.
TOP 5: Der Antrag des Caspar Düring zu Arnsberg auf Erstattung der Umsatzsteuer kann erst berücksichtigt werden, wen er glaubhaft nachweist, dass seine Eintragung auf das Th. Geihsler´sche Grundstück wirklich zu Recht besteht, d.h. dass er die eingetragenen Beträge wirklich gezahlt und nicht auf andere Weise zurückerstattet erhalten hat.
TOP 6: Nach eigener Mitteilung des Postgehilfen Fleckner hat er ca. 650 Mark jährliches Einkommen. Von diesem sind 2,40 Mark Einkommensteuer zu zahlen und (es) kann ein weiterer Erlass nicht eintreten.
TOP 7: Dem Meliorations- und Bau-Sekretär Eicke sollen aus der Elektrzitäts-Neubau-Kasse die liquidierten 28 Mark gezahlt werden. Die angefertigten Unterlagen sollen angefordert und dem Kreis behändigt werden.
TOP 8: Dem Bahnwärter A. Rocholl soll auf seinen Antrag anstatt der verlangten 15 Mark 10 Mark Entschädigung aus der Elektrizitäts-Neubau-Kasse gezahlt werden.
TOP 9: Bezüglich des Prozesses Schulte gegen Gemeinde wurde beschlossen, wenn irgend möglich, Herrn Baurat Maatz zur Abgabe eines Gutachtens zu bitten. Nur wenn dieses nicht angängig ist, soll Herr Baurat Furbisber (nicht korrekt lesbar) das Gutachten abgeben.
TOP 10: Auf Antrag der Frau Carl Winterhoff soll die Gemeinde die Wohnungsmiete von 90 Mark pro Jahr Vorschuss weise zahlen und zwar vom 1. November ab. Dagegen soll Winterhoff seine Ansprüche an die Firma H. Köttenbürger, Paderborn, bezügliche seines Krankengeldes abtreten. - Trauungsregister: Heirat am 16.11.1893 Carl Winterhoff mit Maria Wiesehöfer aus Glösingen. Sterberegister: hierbei ist die verwandtschaftliche Zugehörigkeit nicht aktenkundig: Kind Maria Winterhoff, 6 J., gest. 24.10.1906; Kind Elisabeth Winterhoff, 7 ¾ J., gest. 24.11.1906; Kind Antonia Winterhoff, 3 ¼ J., gest. 27.8.1906. - 1906 sind 36 Kinder gestorben. Inhaltliches zum Antrag ist nicht aktenkundig.
TOP 11: Der Antrag des Caspar Kaulmann kann nicht berücksichtigt werden. Inhaltliches und Gründe sind nicht aktenkundig. Siehe unten: 14.11.1910 TOP 3; 19.12.1910 TOP 1.
TOP 12: Der Vertrag mit der Prov. … (?)...Bauverwaltung bezüglich der Erweiterung der Wasserleitung wurde genehmigt. - Einzelheiten sind nicht aktenkundig.
TOP 13: Die Schaf-Hude soll in Anbetracht des geringen Angebots nicht verpachtet werden.
TOP 14: Versuchsweise soll ein Teil des Eichen-Unterbohlen-Belags auf der Langelbrücke zur Anlieferung der Bohlen ausgeschrieben werden. Es werden 100 Quadratmeter Bohlen-Belag erforderlich sein.
Am 14. November 1910
TOP 1: Die Firma Reinnold u.Co. soll sofort ihren Vertreter nach hier entsenden, der aufgrund des Kostenanschlags die Rohrlieferungder Wasserleitungs- bzw. Rippen-Rohre unter voller Garantie der Frostsicherheit zu übernehmen hat.
TOP 2: Der Antrag von Heinrich Korte bezüglich Restzahlung des Transformatoren-Häuschens konnte nicht berücksichtigt werden, da eine definitive Abnahme der ausgeführten Arbeiten weder von Seiten der Gemeinde, noch vom Kreis-Elektrizitätswerk erfolgt ist. Trotz nochmaliger Aufforderung seitens der Gemeinde und wiederholter Zusage des Directors ist die Abnahme bis heute nicht erfolgt. Der letztere soll zur Abnahme nochmals ersucht werden und zwar diese innerhalb von 14 Tagen vorzunehmen, anderenfalls die Abnahme als vollzogen betrachtet wird. Hinsichtlich der Rohrverlegung auf der hinteren Straße (Krumme Straße) soll ein Abnahme-Termin auf Mittwoch,den 16. d.M. morgens 11 Uhr anberaumt werden.
TOP 3: Die Unterstützungsanträge von Anton Winterhoff wurden als für die augenblickliche Notlage als zu Recht bestehend anerkannt. … (Die nächsten 10 Zeilen sind nicht korrekt lesbar; die Wörter „Unterstützungsbeträge“ und „Invalidenrente“ sind syntaktisch nicht korrekt zuzuordnen). - Trauungsregister: Heirat am 3.7.1893 Anton Winterhoff mit Louise Limberg aus Eversberg. 1909: Alte Haus-Nr. 78 / Giesmecke. 1910: Winterhoff ohne Vorname: zweimal Alte Haus-Nr. 98: Alter Weg oder/und Alte Wiese 7. Siehe oben: 4. 11. 1910.
TOP 4: Der Antrag des Pfarrer Steimann über eine Beihilfe von 30 Mark für den Borromäus-Verein wurde abgelehnt. - Ein Grund ist nicht aktenkundig. Borromäus-Bücherei gemeint?
TOP 5: Dem Kost soll die Kuh-Hude als Schaf-Hude für den Winter 1910/11 bis spätestens 1. April 1911 für 40 Mark angepachtet werden.
TOP 6: Die Verpachtung der Gärten, Äcker und Wiesen wurde wegen der niedrig gebotenen Preise nur zum Teil zugeschlagen. - Namen und Ortsangaben sind hier nicht aktenkundig.
Am 22. November 1910
TOP 1: Für die Erweiterung der Kraftwerksanlage soll ein Aufsichtsbeamter bestellt werden und (es) wurde das Honorar hierfür bewilligt.
TOP 2: Es wurde Kenntnis davon genommen, dass die Firma Rheinhold u. Co. zu Dortmund die Garantie für Frostsicherheit bei Isolierung an der Brücke entlang gemäß ihrem vorgeschlagenen System übernimmt.
TOP 3: Dem Unternehmer Heinrich Korte soll die Caution als Ausführung von Pflasterarbeiten auf der hinteren Straße (Krumme Straße) ausgezahlt werden mit Ausnahme von 10 Mark für geringe Nacharbeiten, welche im Frühjahr 1911 noch auszuführen sind.
TOP 4: Die nötigen Reparaturen an den Fenstern des Küsterhauses wurden genehmigt.
Am 7. Dezember 1910
TOP 1: Die Gemeindekassenrechnung für 1909 wurde vorgelegt und in Einnahme 75.475,23 Mark, Ausgabe 49.190,20 Mark, mithin Bestand 26.285,05 Mark festgesetzt. Dem Rendanten wurde Entlastung erteilt.
Desgleichen die Schulkassenrechnung für 1909 in Einnahme von 14.630,70 Mark, Ausgabe 17.158,95 Mark; Zuschuss 2.545,25 Mark.
Desgleichen die Wasserwerkkasse in Einnahmen von 1.392,05 Mark, Ausgabe 1.304, 11 Mark, Bestand 87,94 Mark.
Desgleichen die Hudekasse in Einnahme von 2.128,68 Mark, Ausgabe 1.951 Mark, Bestand 177,27 Mark.
Desgleichen Fortbildungsschulkasse in Einnahmen 1.033,51 Mark, Ausgabe 995,50 Mark, Bestand 38,01 Mark.
Für alle diese Kassen wurde dem Rendanten Entlastung erteilt.
TOP 2: Die Versicherung des Waldes gegen Feuersgefahr wurde genehmigt, jedoch nur unter der Bedingung, dass eine Eichen-Hauung genehmigt wird, welche die Kosten für 10 Jahre und 2 Freijahren aufbringt.
TOP 3: Den Zählern, welche für dieses Jahr die Volks- und Vieh-Zählung vorgenommen haben, wurden je 4 Mark Vergütung aus der Gemeindekasse gezahlt, wurden bewilligt. - Früher wohl nur 1 Zähler für 20 Mark.
TOP 4: Der für das Elektrizitätswerk bewilligte Betrag aus der extraordinären Hauung , geschätzt auf 25.000 Mark, soll der Gemeindekasse entnommen und der Elektrizitätskasse zugeführt werden.
TOP 5: Für die Kosten der Erweiterung der Wasserleitungs-Anlage soll der erforderliche Betrag je nach Bedarf bei der Sparkasse angeliehen werden.
TOP 6: Die Firma Gebr. Rocholl soll aufgefordert werden, die ihr übertragenen Arbeiten an der Wasserleitungs-Anlage spätestens bis zum 31. Dezember in allen Teilen Betriebs fertig herzustellen.. Sollte eingesehen werden, dass der vorgenannte Termin auch noch nicht eingehalten wird, so soll die Gemeinde berechtigt sein, auf ihre Kosten die rückständigen Arbeiten auszuführen. Die Gebr. Rocholl sollen weiter angehalten werden, bei Ankunft des abgerufenen Isoliermaterials und der Monteure ihre Arbeiten mit den nötigen Hilfskräften derart zu stellen, damit eine Verzögerung bei der Isolierung nicht eintreten kann. Ersatzansprüche in Folge der Fertigstellungsfrist bleiben vorbehalten.
TOP 7: Da der Schmied Caspar Düring zu Arnsberg die geforderte glaubhafte … (1 Wort nicht korrekt lesbar), dass (das?) seine Hypotheken-Forderung auf das Geihsler´sche Grundstück bis heute noch nicht erbracht hat, kann eine Rückerstattung nicht eintreten. - Genaueres ist hier nicht aktenkundig.
TOP 8: Dem Krüppelheim zu Bigge wurde ein einmaliger Zuschuss von 20 Mark zugebilligt.
TOP 9: Der von der Ober-Post-Direction eingeforderte Betrag von 135 Mark soll vom Elektrizitätswerk nicht zurück erstattet werden, da dieses mit allen Rechten und Pflichten von Seiten der Gemeinde dem Kreis übereignet ist. Die angezogenen Gründe im Schreiben vom 21-11-10-IX-2können nicht als zutreffend anerkannt werden. - Mehr ist hier nicht aktenkundig.
TOP 10: Der Antrag des Bürgermeisters Göpfert auf Erlass der Umsatzsteuer wurde abgelehnt. - Der Antrag ist nicht aktenkundig; so ist hier nicht feststellbar, wo, wieso der ehemalige Freienohler Amtmann jetzt Bürgermeister ist.
TOP 11: Unter Hinweis auf den äußerst geringen jährlichen Beitrag für Wasser-Entnahme , sowie auf den Umstand, dass jeder kleine Hausbesitzer zur Zahlung der Anschluss-Gebühr von 20 Mark verpflichtet worden ist, kann dem Gesuch der Eisenbahn-Betriebs-Inspection auf Erlass der Anschluss-Gebühr nicht Folge gegeben werden.
TOP 12: Das Schneiden der Eichen für die Langelbrücke wird dem Bauunternehmer Kehsler übertragen; derselbe verpflichtet sich, das Schneiden der Bohlen 15 % billiger zu machen, wie derselbe sonst für Schreiner, Wagener etc. berechnet wird. Die Anfuhr der Eichen zur Sägemühle soll mindestbietend vergeben werden. Ebenso sollen die notwendigen Zimmererarbeiten vergeben werden.
TOP 13: Der Kaufpreis für eine Weidefläche von 7 Meter Breite zwischen Langelweg und Obergraben an dem Korte´schen Grundstück entlang und parallel mit dessen Grenze wurde auf 7 Mark pro Rth (Rute) festgesetzt. - 1 Rute = 14,1 m³.
TOP 14: Die von Kehsler vorgelegte Rechnung des Elektrizitätswerks Freienohl wurde mit Ausnahme eines Postens zur Hilfeleistung bei Revision der Rechnungsquittungen durch ...(?) Schwarz Oeventrop im Betrag von 12 Mark anerkannt.
Am 19. Dezember 1910
TOP 1: Dem Carl Winterhoff wurden auf seinen mündlich gestellten Antrag 30 Mark Unterstützung bewilligt zur Anschaffung von Kleidung, Schuhe zwecks Übersiedlung in das Sanatorium zu Lüdenscheid. Dieser Antrag soll in gleicher Höhe von der Innungskrankenkasse zu Paderborn als zahlungspflichtige Kosten wieder eingezogen werden. - Siehe oben 4.11.1910 TOP 10; 14.11.1910 TOP 3.
TOP 2: Der Zuschlag auf das Angebot 15. Dezemberbetreffs:Aufbringung von Ober- und Unter-Belegen auf die Langelbrücke wurde dem Zimmermann Josef Korte erteilt. Die Arbeiten sind sofort nach Neujahr zu beginnen und bis zum 20. Januar zu beenden.
TOP 3: In Folge Ablehnung des Wirts Ferdinand Köster, sich in der Gemeinde Freienohl eingemeinden zu lassen, wurde ihm der Anschluss an die Wasserleitung versagt. - Siehe oben 4. November 1910 TOP 2. Der Grund der Ablehnung ist hier nicht aktenkundig.
TOP 4: In Folge der Zuschrift der Kaiserlichen Ober-PostdirectionIX 2 vom 15. Dezember d.J. sollen dem Kreis Arnsberg die diesbezüglichen Akten übergeben und ihm anheim gegeben werden, die Gemeinde zur Zahlung oder zur Führung des in Aussicht gestellten Prozesses zu autorisieren. - Einzelheiten sind nicht aktenkundig.
Am 10. Januar 1911
TOP 1: Gegen die Wahl der beiden neugewählten Gemeinde-Verordneten Rocholl und Schweir (Schweer) sind Widersprüche nicht erhoben und (es) wurde die Wahl für gültig erklärt.. Die beiden wurden dann in ihr Amt eingeführt und durch Handschlag an Eidesstatt verpflichtet.
TOP 2: Die vorgelegte Besoldungsordnung für die Lehrpersonen des Schulverbandes Freienohl wurde genehmigt. - Der Inhalt ist nicht aktenkundig.
TOP 3: Es wurde zur Kenntnis gebracht, dass der Invalidenantrag des Anton Winterhoff abgelehnt sei. Im Anschluss hieran wurde der Antrag der Frau Caspar Storm vorgelegt wurde, in welchem sie für die Verpflegung der Kinder von Anton Winterhoff Pflegekosten verlangte. Es wurde deshalb der Beschluss vom 14. November 1910 dahin abgeändert, dass die monatliche Unterstützung von 10 Mark nicht mehr an Winterhoff sondern an die Frau Storm gezahlt werden solle. Anton Winterhoff soll mitgeteilt werden, dass sobald er nicht dauernde und lohnende Arbeit übernimmt, durch welche er zur Unterstützung seiner Familie mit beitragen kann, sowie auch das Schnapstrinken nicht unterlässt, die Zahlung der Miete von Seiten der Gemeinde entzogen wird.
TOP 4: Es wurde genehmigt, dass die mit den Landesbauämtern Soest und Meschede abgeschlossenen Verträge betreff. des Elektrizitätswerks Freienoh mit allen Rechten und Pflichten an den Kreis Arnsberg abgetreten werden sollen.
TOP 5: Die durch Schreiben vom 4. Januar d. J. durch die Siemens-Schuckert-Werke zurückverlangte Caution in Form eines Sichtwechsel (?) von 6.000 Mark soll vorläufig nicht zurückgegeben werden, da die Garantiepflicht noch nicht abgelaufen und eine Abrechnung bisher auch noch nicht erfolgt ist.
TOP 6: Nach nochmaliger Prüfung aller Vorlagen wurde der Antrag des Caspar Düring zu Arnsberg auf Erstattung von Umsatzsteuer abgelehnt. - Die Inhalte sind nicht aktenkundig.
TOP 7: Der Antrag von Anton Köster um Niederschlagung des Hirtenlohnes wurde abgelehnt. - Inhalt und Grund sind nicht aktenkundig.
TOP 8: Der Firma Rheinhold u. Co. soll der Betrag der Rechnung mit 446, 65 Mark gezahlt werden, falls die Messungen richtig angegeben sind.
TOP 9: Der Betrag von 57,10 Mark für Bauaufsicht bei der Wasserleitung soll an den Aufseher Wirmbach gezahlt werden.
TOP 10: Die Gemeinde-Vertretung erklärt sich im ...(1 Wort nicht korrekt lesbar) zu den Anlagen von Kanalisierungen mit Trottoirim Breiten Wege beizutragen unter der Bedingung bereit, dass die Provinzial-Verwaltung unentgeltlich einen Kostenanschlag auf Grund der vorherigen Besprechung aufstellt. Es wird erwartet, dass die Provinz außer der Hälfte der Kosten für Beschaffung der Bordsteine einen entsprechenden Zuschuss zu den Anlagen leistet.
TOP 11: Die Pachtbeträge für Grundstücke, welche das Elektrizitätswerk in Anspruch genommen hat und zwar Becker Arnold 95,50 Mark, Helnerus Heinrich 30 Mark, Molitor Franz 18 Mark, Pöttgen Anton 26 Mark, Weber Johann 31,50 Mark, im Gesamtbetrag von 201 Mark sollen dauernd in Abgang gestellt werden. Ebenso die Pachtbeträge für Kohle und Stirnberg.
Am 3. Februar 1911
TOP 1: Die Gemeinde ist bereit, auf der linken Seite ein Trottoirnebst Rohrleitung D. 30 ctm. (Durchmesser 30 cm) anzulegen; ebenso an der rechten Seite nach Beseitigung aller noch vorhandenen Deckeldurchlässe eine Zement-Rohrleitung D 30 ctm. Es wird dabei vorausgesetzt, dass die Provinzial-Verwaltung zu den Bordsteinen pro Meter 2 Mark, und zu den beidseitigen Rohrleitungen ein Drittel der Kostenanschlags-Summe zahlt.
TOP 2: Der Bautechniker Weber soll beauftragt werden, mit Zustimmung des Kreisbaumeisters Vorkrodt (?) und unter vorheriger Beratung der Kosten eine Zeichnung mit Kostenanschlag über den Anbau an das Pastorat anzufertigen. - Den Anbau zeigen alte Fotos.
TOP 3: Es wurde zur Kenntnis gebracht, dass der Waldwärter Elkemann wegen Entnahme von Reiserholz auf der Kuhweide Anzeige erstattet hat. Diese soll ad Acta gelegt werden. - Reiserholz ist das billigste, herumliegende Brennholz (dicke Äster) und die Gemeinde-Verordneten konnten sich wohl die Nöte der Mutter zum Essenkochen vorstellen. Thermomix gab es erst 100 Jahre später.
TOP 4: Der Antrag des Apothekers Schmidt um Stellung einer freien Wohnung wurde abgelehnt. - Ein Grund ist nicht aktenkundig.
TOP 5: Bezüglich der Abrechnung mit der Firma Siemens-Schuckert-Werke wurden die Leithäuser´schen Ausführungen als maßgebend anerkannt. - Die sind hier nicht aktenkundig.
TOP 6: Der von dem Schulvorstand bereits festgesetzte Schuletat pro 1911/12 und 1913 in Einnahme und Ausgabe von 15.500 Mark wurde genehmigt.
Am 20. Februar 1911
TOP 1: Der Haushalts-Etat pro 1911 wurde vorgelegt, durchberaten und in Einnahme und Ausgabe auf 40.500 Mark festgesetzt. Der Fehlbetrag mit 15.759,50 Mark soll wie im Vorjahr durch Zuschläge von 200 % zur Einkommensteuer, 200 % zur Grundsteuer und 200 % zur Gebäude-, Gewerbe-Steuer und von 100% zur Betriebssteuer aufgebracht werden.
TOP 2: Die Gemeinde-Vertretung beschloss das von dem Malermeister N. Sachs für Freienohl angefertigte Keggen (?) anzuerkennen und anzunehmen.
TOP 3: Das bis jetzt gehauene Nutzholz wurde vom Bauunternehmer Kehsler für sein Angebot und zwar V Klasse zu 8 Mark, IV zu 10 Mark, III zu 12,50 Mark unter der Bedingung zuzuschlagen, dass derselbe auch das bis jetzt geschlagene Rollholz für den im v. J. erzielten Preis übernimmt.
TOP 4: Das Angebot der Witwe Schröer vom 14. Februar 1911 auf das im Hömberg d. 1 d und 1 c zu Ankauf kommende Eichen-Holz und zwar für Grubenholz 7,50 Mark pro Festmeter, Scheiden-Knüppel (?) 4 Mark pro Raummeter, Knüppel I Klasse pro Raummeter 3 Mark wurde angenommen und der Zuschlag erteilt.
TOP 5: Die Gemeinde-Vertretung erklärt sich mit der definitiven festen Anstellung des Waldwärters Elkemann einverstanden,
Im Anschluss an die obige Sitzung wurde noch beschlossen, dem Straßenmeister Plahsmann die Aufstellung eines Kostenanschlags über die Kanalisation und Trottoirs-Anlage (Fußweg) zu übertragen und zwar auf Kosten der Gemeinde.
Am 27. Februar 1911
TOP 1: Die zu leistenden Armen-Unterstützungen und (es) soll 1. die Unterstützung für die Witwe H. Düring wegen Wiederverheiratung vom 1. April d. J. ausfallen, 2. soll die Kind-Entschädigung (?) an Anton Winterhoff weiter gezahlt werden, wenn er aus dem Sanatorium ein Attest der gänzlichen oder teilweisen Erwerbsunfähigkeit beibringt; 3. die Kosten für Johann Lichte im Krankenhaus zu Meschede wurden auf die Gemeinde übernommen, soweit dieselben nicht durch sein Sparkassenbuch gedeckt werden.
TOP 2: Die von Dr. Ransoné eingereichte Abrechnung über das erhaltene … (nicht korrekt lesbar) pro 1910 soll durch eine Commission bestehend aus dem Gemeinde-Vorsteher Kehsler, den Gemeinde-Verordneten Linneborn und Noeke geprüft und der sich ergebene Fehlbetrag auf die Gemeindekasse übernommen werden.
TOP 3: Die genannten Commissionsmitglieder sollen auch die Prüfung der Rechnungen für die Siemens-Schuckert-Werke und Leithäuser vornehmen.
TOP 4: Der Antrag des Wege-Wärters Kraas um Überlassung einer Grundstückfläche vom Plan 148 zur Größe von 2 bis 3 ar kann erst berücksichtigt werden, wenn eine Besichtigung des Plans stattgefunden hat und festgestellt hat, dass für die Gemeinde kein Nachteil entsteht. Der ganze Plan 148 soll, in Bauplätze eingeteilt, öffentlich meistbietend verkauft werden. - 1 ar = 100 m².
TOP 5: Auf der Krummen Straße soll zur Ableitung des Wassers von Clemens Tönne bis zum Küsterhaus eine Kanal-Rohrleitung 26 ctm (cm) lichte Weite (Innen-Durchmesser) angelegt werden, falls die Anlieger Tönne, Franz und Fritz Schwefer je 10 Mark und Peetz und Röther je 20 Mark als Beitrag zahlen. Die Ausführung des Kanals soll verdungen werden.
TOP 6: Der Antrag von Rocholl und Trompetter soll bei Besichtigung der Grundstücke erledigt werden, eventuell durch Anlage eines Abzuggrabens. - Die Grundstücke sind hier nicht aktenkundig.
TOP 7: Der Antrag von Ferdinand Pöttgen auf Ermäßigung seines Betrages für die Anlage eines Einfall-Schachtes oberhalb der Küsterei wurde abgelehnt. - Ein Grund ist nicht aktenkundig.
TOP 8: Die Unterstellung des Leichenwagens und Transport der Leichen zum Kirchhof wurde dem Anton Blessenohl in der bisherigen Weise übertragen. - Der Unterstell-Platz ist hier nicht aktenkundig.
TOP 9: Die Rechnungen der Gebr. Rocholl über 92 Mark soll auf die Gemeindekasse angewiesen werden.
TOP 10: Gegen die Wiederaufnahme des Kaufmanns F. Kerstholt in den Preußischen Untertanen-Verband ist Gemeinde seitig nichts einzuwenden. - Mehr ist hier nicht aktenkundig.
TOP 11: Der Techniker Weber soll beauftragt werden unter Zuhilfenahme der vorhandenen Lagepläne das ganze vorhandene Wasserleitungsnetz an der Provinzialstraße neu einzuzeichnen. Demnächst soll dann ein neuer Antrag bei der Landes-Bauinspektion eingereicht werden, um eine Ermäßigung der Kosten herbei zu führen.
Am 3. März 1911
In der heutigen dringlichen Sitzung … wurde verhandelt und beschlossen:
TOP 1: Zur genauen Prüfung der Rechnungen für die Siemens-Schuckert-Werke und Leithäuser soll eine Sitzung der Gemeinde-Vertretung einberufen werden, zu der auch die Beteiligten und der … (nicht korrekt lesbar) Engels als Vertreter des Kreis-Elektrizitätswerks zu laden sind.
TOP 2: Vorbehaltlich einer Nachprüfung der eingereichten Liquidation des Dr. Ransené sollen demselben als Fehlbetrag von 3.000 Mark: 520 Mark gezahlt werden. Außerdem sollen demselben die liquidierten Beträge für eine Geburtshilfe 25 Mark und für die Ausstellung eines Attestes 5 Mark gezahlt werden.
TOP 3: Die von Bienatun (?) eingereichte Rechnung über Änderung der … (nicht korrekt lesbar) von den Transformatoren-Häuschen soll wie die Anlage von 2 Schwellbrettern (?) im Betrag von 19 Mark, soll ebenfalls zur Prüfung in der demnächstigen (korrekt abgeschrieben) Sitzung wieder vorgelegt werden.
Am 15. März 1911
TOP 1: Die Unterstützung der Witwe Mündelein wurde vorläufig zurückgestellt. Es soll nachgefragt werden, wieviel Pensionsbetrag dieselbe bezieht. Falls der Antragsteller die Unterstützung für seine Schwiegermutter, die Witwe Mündelein, übernimmt, soll der andere Antrag, Unterbringung des Vaters in das Krankenhaus zu Meschede, auf die Gemeindekasse übernommen werden.
TOP 2: Die Beschaffung eines Waldbrandwagens nebst Zubehör wurde abgelehnt. - Ein Grund ist nicht aktenkundig.
TOP 3: Die von Peetz und Siepe gekauften … (nicht korrekt lesbar) Plan 148 sollen denselben für den gebotenen Preis zugeschlagen werden. Falls Eickhoff sein Gebot um 125 Mark erhöht, so soll er denselben erhalten, andernfalls soll er Neise für den festgesetzten Preis, um 125 Mark mehr, zugeschlagen werden.
TOP 4: In der Klagesache Düring soll der Rechtsanwalt Schneider mit der Vertretung beauftragt werden. - Einzelheiten sind nicht aktenkundig.
Nachdem je ein Vertreter der Firma Siemens-Schuckert-Werke, des Kreis-Elektrizitätswerks und Herr Leithäuser eingetroffen waren, wurde unter deren Mitwirkung weiter verhandelt.
TOP 5: Nachdem eine genaue Prüfung der Rechnung von Siemens-Schuckert-Werke vorgenommen, dann der Gemeinde-SachverständigeIngenieur Leithäuser die Bezahlung von anscheinend zweifelhaften Beträgen in Höhe von 731,70 Mark als vertretbar bezeichnet hatte, wurde dieser Betrag auch von der Gemeinde-Vertretung als rechtmäßige Forderung seitens der Siemens-Schuckert-Werke anerkannt. Außerdem sollen 4 Stück Rechnungen, die nicht vorlagen, im Betrag von 2.044,13 Mark auf Richtigkeit geprüft und dann erledigt werden. Eine Rechnung vom 25.4.1910 im Betrag von 161,50 Mark ist durch Rücksendung von Material als erledigt betrachtet. Herr Benger war mit der sich ergebenden Summe einverstanden. Eine Rechnung für Umänderung eines Anschlusses für Brauerei Berens Oeventrop im Betrag von 36,50 Mark ist von dieser wieder einzuziehen.
TOP 6: Die Rechnung des Ingenieurs Leithäuser wurde bis auf die Provision für das an den Kreis abgetretene Kabel anerkannt und soll als weitere Abschlagszahlung 3.500 Mark an Leithäuser gezahlt werden.
TOP 7: Auf Antrag des Bauunternehmers C. Kehsler soll ihm von der für Herstellung von Arbeiten und Lieferungen zum Elektrizitätswerk hinterlegten Caution ein Teil, und zwar ein Sparkassenbuch über 2.330 Mark zurückgegeben werden. Herr Leithäuser gab seine Zustimmung und wird das weitere veranlassen.
Am 30. März 1911
TOP 1: Die Kosten für die Witwe Mündelein im Krankenhaus zu Meschede wurden auf die Gemeindekasse übernommen.
TOP 2: Dem Arbeiter (Hermann? Ferdinand?) Wrede wurde eine einmalige Unterstützung von 5 Mark bewilligt. - Ein Grund ist nicht aktenkundig.
TOP 3: Der Witwe Düring wurde die Miete für einen weiteren Monat, von der Gemeinde zu zahlen, übernommen.
TOP 4: Projekt und Kostenanschlag von dem Anbau an das Pastorats-Gebäude wurde vorgelegt und genehmigt. Arbeiten und Lieferungen sollen im Wege der Submission öffentlich vergeben werden.
TOP 5: Der Antrag von Franz Trompetter und Heinrich Rocholl soll dahin erledigt werden, dass die Antragsteller ersucht werden sollen, ob dieselben den Grund und Boden zu einem Fußweg mit Graben abgeben wollen.
TOP 6: Es wurde auch Kenntnis davon gegeben, dass Fritz Eickhoff als Anbieter des westlichen Teils für den Plan 148 a außer den pro Rute gebotenen Preis von 15 Mark : 125 Mark im Ganzen mehr zahlt.
TOP 7: Der Weg Hinter den Höfen soll ausgebessert werden; ebenso der Weg im unteren Langel.
TOP 8: Es soll festgestellt werden, ob die Berechnungen für die Anschlüsse für den Motor-Betrieb der Witwe Funke und Schmied Schwefer zu Recht bestehen, eventuell sollen die Zahlungs-Befehle zurückgezogen werden.
TOP 9: Die Rechnung des Josef Schröer über Instandsetzung der Langelbrücke wurde in Höhe von 442,04 Mark in die Gemeindekasse übernommen.
TOP 10: Der Wasserwerks-Etat pro 1911 wurde in Einnahme und Ausgabe auf 1.800 Mark festgesetzt.
TOP 11: Die zwecks Waldversicherung vom Oberförster eingereichte Taxe über die Waldbestände wurde im Allgemeinen als zu niedrig angesehen und (es) soll hierüber mit dem Oberförster Rücksprache genommen werden. Desgleichen soll mit demselben besprochen werden, ob nicht die Eichen- und Buchen-Bestände über 40 Jahre auszuschließen sind. - Mehr ist hier nicht aktenkundig.
Am 6. April 1911
TOP 1: Der Gemeinde-Vorsteher brachte zur Kenntnis, dass der Apotheker Schmidt in Folge Ablehnung seines Antrags, ihm die Wohnungsmiete aus der Gemeindekasse zu zahlen, der Königlichen Regierung die Apotheker-Concession für Freienohl will zurückgeben und diese um Verleihung einer Concession an einem anderen Platz bitten werde. Die betreffende Eingabe des Apothekers sei in einer Sitzung am 3. April 1911, die im Amtshause vom Herrn Regierungsrat Solbrig unter Zuziehung des Apothekers Schwarz, sowie des Amts-Beigeordneten Toenne, des Apothekers Schmidt und ihm selbst anberaumt war, eingehend erörtert, wobei ein Brief von ihm an Schmidt als Anfangspunkt diente. Die Ausführungen des Vorstehers betrafen hauptsächlich die Versagung der Apotheke in einer Nacht, als weder der Vertreter des Apothekers Schmidt, welcher bei Toenne wohnte, trotz mehrfachen Wecken zu haben war, noch der Apotheker selbst, der zugegeben hatte, zwei Schlafpulver genommen habe, nicht trotz wiederholtem heftigen Schlagen an der Türklinke aufwachte. Hier wurde festgestellt, dass der Apotheker anderen Tages (am nächsten Tag) nach (dem) Lattenberg spazieren gefahren (!) sei. Es wurde weiter ausgeführt, dass Schmidt häufiger die vom Arzt verschriebenen Rezepte nicht oder nur zum Teil ausführen könne, weil die betreffenden Medikamente nicht vorrätig seien. Häufig soll es auch vorkommen, dass der Apotheker ohne Rezept die Medikamente verabreicht. Dann kam der Vorsteher auf das viel zu kurzfristige Kreditgeben, auf die allzu raschen Mahnungen (diese auch per Postkarte) zu sprechen, die das Publikum (damals sind damit nicht Zuschauer gemeint, sondern die Einwohner Freienohls) veranlassten, zu einer anderen Apotheke zu gehen (in Freienohl gab es keine andere; nur in Arnsberg, Meschede oder Eslohe). Dass das Verhältnis zwischen den Ärzten, den Herren Dr. Ransoné und Dr. Linneborn (in Oeventrop) ein recht spannendes (gemeint ist wohl: angespanntes), beinahe feindliches sei, wurde ebenfalls hervorgehoben. Ersterer will sich durch die Handlungsweise des Apothekers zur Selbstbeschaffung von Arzneien veranlasst gesehen haben. Dass Herr Dr. Ransoné aber auch in keiner Weise das Interesse der Gemeinde wahrt, indem er der Apotheke am Ort die von ihm verschriebenen Rezepte zuwendet, wurde betont. Vor wie nach, wenn auch nicht in solchen Mengen wie früher, soll es Herr Dr. Linneborn verstehen, der Apotheke in Freienohl die Verabreichung von Medikamenten für seinen Bezirk fast unmöglich zu machen. Der Herr Landrat soll gebeten werden, die Rezepte,bzw. die Kassen-Bücher der drei Fabrik-Krankenkassen prüfen und feststellen zu lassen, wie hoch die Beträge für die Medikamente sind, die aus Freienohl bezogen oder die auf andere Weise beschafft sind. Herr Geh. Medizinalrat Dr. Röper hat versprochen, mit Herrn Dr. Linneborn Rücksprache zu nehmen. Herr Schmidt will in keiner Weise die Schuld der Unrentabilität der Apotheke tragen, die Ärzte und das Publikum haben nach seiner Meinung eine gewisse Animosität gegen die hiesige Apotheke, die zuerst mit großem Interesse besucht, nun aber, da sie verkauft sei, vernachlässigt würde. Herr Schmidt will zufrieden sein, wenn ihm die Gemeinde ein Jahreseinkommen von 3.600 Mark und die Wohnungsmiete garantiert. Herr Regierungsrat Solbrig rät der Gemeinde, auf diese oder andere Weise die Apotheke zu unterstützen, damit die Regierung nicht in die Lage komme, die Konzession (im Original diese neue Rechtschreibung!) für Freienohl zurück zu ziehen. Die Gemeinde-Vertretung tritt den Ausführungen des Gemeinde-Vorstehers betreffend der inkorrekten Handlungsweise des Apothekers bei, glaubt bestimmt schon an eine Besserung, indem das Publikum anders als bisher behandelt wird. Da Herr Dr. Ransoné einen recht erheblichen Zuschuss zu seinem Fixum aus der Gemeinde-Kasse erhält, erachtet die Gemeinde-Vertretung als seine Pflicht, in jeder Weise die Rentabilität der Apotheke zu fördern und soll derselbe an diese Pflicht erinnert, auch zur Anbahnung eines besseren Verhältnisses mit dem Apotheker angehalten werden. - Die Gemeinde bedauert sehr, dass die hiesige Apotheke fast gar nicht durch die Fabrik-Krankenkassen in Oeventrop frequentiert wird, dass vielmehr entweder die Rezepte nach Arnsberg wandern (!) oder von dem behandelten Arzt die Medikamente von seinem Vorrat abgegeben werden. Es sollen im Laufe des Winters täglich circa 20 Consultationen gewesen sein, die bezogenen Medikamente aus der hiesigen Apotheke sind kaum zu beachten. - Der Herr Landrat wird gebeten, hier doch in geeigneter Weise Abhilfe schaffen zu wollen. Die Gemeinde-Vertretung ist der Ansicht, dass wenn in ordnungs- und gesetzmäßiger Weise die Apotheke geführt wird, wenn weiter die in Frage kommenden Ärzte in wohlwollender Weise sich für die Rentabilität der Apotheke interessieren und das Publikum darauf aufmerksam gemacht wird, dass es doch ungehörig ist und keinen Lokalpatriotismus verrät, wenn Medikamente aus fremden Apotheken bezogen werden, eine Beihilfe aus Gemeinde-Mitteln nicht notwendig ist. Sollte es sich doch trotz alledem ergeben, dass die Apotheke ohne Unterstützung nicht lebensfähig ist, so soll ein Betrag aus der Gemeinde-Kasse bewilligt werden, dessen Höhe sich nach den stattgehabten Einnahmen richten soll. - Nachdem der Herr A. Linneborn eingetreten war, wurde weiter verhandelt. - A. Linneborn war verwandt mit Dr. Linneborn, Höflichkeit!.
TOP 2:: Die Gemeinde-Vertretung nimmt Kenntnis von dem Beschluss des Schulvorstandes vom 5. d. Monats und stellt die Mittel für die vierte Lehrerstelle bereit, soweit sie nicht durch Zuschuss von der Regierung gedeckt werden.
Am 1. Mai 1911
TOP 1: Der durch Hochwasser ausgeflossene Weg Nr. 44 soll vorläufig auf Gemeindekosten repariert werden, da der Kreis, welcher diese Kosten erstatten muss, sich weigert, diesen auszubessern und den Obergraben. Zu dieser Ausbesserung soll der aufgeschwemmte Kies verwendet werden, welcher auf dem Kückenhoff´schen Kirchengrundstück liegt.
TOP 2: Zur Besamungder linksseitig der Ruhr gelegenen von Wrede erworbenen Grundstücke sind demselben 12,45 Mark Sämereien durch den Herrn Ehrenamtmann zu überweisen. Der genannte Betrag soll an Röther gezahlt und beim Kreis-Elektrizitätswerk liquidiert werden.
TOP 3: Die Gemeinde-Vertretung nahm Kenntnis davon, dass s.Z. (seiner Zeit) durch den Herrn Ehrenamtmann und Gemeinde-Vorsteher dem Landwirt Wrede zu Bockum der Ankauf des linksseitigen Grundstücks die Verpflichtung eingegangen ist, ihm bis zu einem bestimmten Punkt das Ruhrufer zu befestigen. Diese Befestigung wurde nun dadurch am zweckmäßigsten hergestellt, wenn der Kies von dem Schulte-Hüllmann´schen Grundstück gewonnen wurde. Auf diese Weise würde der schwebende Prozess mit Schulte seine Erledigung finden. Das Kreis-Elektrizitätswerk soll hierüber aufgeklärt und um die Zustimmung gebeten werden.
TOP 4: Die durch den Bau des Kreis-Elektrizitätswerks in Anspruch genommenen Gemeinde-Grundstücke haben nach genauer Feststellung unter Berücksichtigung von Lage und Beschaffenheit einen Wert von 18.194,50 Mark. Dieser Betrag soll vom Kreis erstattet werden, wohingegen dieser Eigentümer dieser erworbenen Tausch-Grundstücke wird.
TOP 5: Nach der Kataster-Vermessung des Plans 148 ist von den Erwerbern folgendes zu zahlen: (a) Anton Neise für 2 Ar 69 Quadratmeter = 387,50 Mark; (b) Fritz Eickhoff für 1 Ar 62 Quadratmeter = 395,75 Mark; (c) Louis Siepe für 2 Ar 22 Quadratmeter = 455,30 Mark; (d) Franz Peetz für 3 Ar 30 Quadratmeter = 722,30 Mark; Summe: 1.800,85 Mark. - 1 Ar / ar = 100 m² / qm.
TOP 6: Auf Grund des durch Hecking abgegebenen Angebots (pro Quadrat-Rute = 12,50 Mark) soll der durch Heckmann bisher angepachtete Garten öffentlich meistbietend verkauft werden. - Wer hier und an anderen Stellen wegen der fehlenden Vornamen genau gemeint ist, lässt sich auch mit Hilfe der Volkszählungslisten nicht genau feststellen.
TOP 7: Um das Gemeindegrundstück auf der Kaiserwiese entwässern zu können, soll der von der Separationsbehörde projektierte Durchlass angelegt werden.
TOP 8: Den Antrag von H. Rocholl und Franz Trompetter wegen Wasser-Abführung wurde vorläufig vertagt.
TOP 9: Eine Apotheker-Rechnung von 10,40 Mark v.J. (vorigen Jahres) wurde auf die Gemeindekasse übernommen.
TOP 10: Die infolge des erlittenen Unfalls des Ernst Schirp entstandenen Apotheker-Kosten sollen auf die Gemeindekasse übernommen werden. Infolge dieser Unterstützung soll der Dr. Ransoné ersucht werden, auf seine Gebühren als Armenarzt zu verzichten.
TOP 11: Infolge des Rentenbezugs von 11,35 Mark soll dem Anton Winterhoff die Gemeinde seitig genehmigte Miet-Entschädigung von vierteljährig 30 Mark vom 1. Mai ab entzogen werden.
TOP 12: Der Antrag von Witwe Düring auf Zahlung von 30 Mark Armen-Miete wurde genehmigt.
TOP 13: Eine Versicherung gegen Tumult-Schäden wurde abgelehnt. - Gründe, Einzelheiten sind nicht aktenkundig.
TOP 14: Das Angebot der Witwe Schröer auf das Eichen-Holz in der Winterseite wurde nicht angenommen. - Ein Grund ist nicht aktenkundig.
TOP 15: In die Commission zwecks Vertilgung des Huflattichs wurden gewählt: Noeke und Förster Elkemann. Der Vorsitzende Tönne erklärte sich bereit, an der Besichtigung teilzunehmen.
TOP 16: Ernst Schirp wurde infolge seiner Meldung zum Kuh-Hirten bestimmt. Der Tag des Austriebes wurde auf den 6. Mai festgesetzt. Bedingungen und Lohne wie im vergangenen Jahr.
TOP 17: Die Ziegen-Hude im Breitenbruch wurde für denselben Preis wie in früheren Jahren genehmigt.
TOP 18: Der Betrag für das von Franz Eickelmann gekaufte Holz im Betrag von 3,60 Mark wurde niedergeschlagen. - Einzelheiten sind nicht aktenkundig.
TOP 19: Der Antrag des Rendanten Bracht um Niederschlagung von Holzgeldern des Theodor Geihsler wurde abgelehnt und (es) soll der Betrag vorläufig im Reste-Verzeichnis aufgeführt werden. - Ein Grund ist nicht aktenkundig.
TOP 20: Der Antrag Kerstholt um Beseitigung der Graben-Erde auf der Ruhr am Roa wurde vertagt.
TOP 21: Die Verfügung des Herrn Regierungs-Präsidenten und des Herrn Landrats betreffend Gewährung eines Zuschusses zur hiesigen Apotheke wurde vorgelegt. Die Gemeinde-Vertretung weist auf den Beschluss vom 6. April hin, laut dem ein Zuschuss gewährt werden soll, wenn trotz ordnungs- und gesetzmäßiger Führung der Apotheke die Lebensfähigkeit derselben nicht eintritt. Die Gemeinde-Vertretung glaubt, bei diesem Beschluss bleiben zu müssen und zunächst den Schluss des Jahres abzuwarten, um das Weitere zu veranlassen. - Mehr ist hier nicht aktenkundig.
TOP 22: Die Wassersteuer für die Eisenbahn-Direction wurde für den Bahnhof auf 10 Mark und für das Beamten-Wohnhaus ebenfalls auf 10 Mark festgesetzt.
TOP 23: Die Festsetzung der Wassersteuer wurde wegen vorgerückter Stunde vorläufig vertagt.
TOP 24: Für Aufmessung (?) der Hoch- und Niederspannungs-Netze in Bockum, Wennemen, Stockhausen wurden dem Fabrikbesitzer Linneborn 20 Mark bewilligt.
TOP 25: Nachdem der Gemeinde-Vorsteher Kehsler abgetreten und der Gemeinde-Verordnete Rocholl seine Offerte zurückgezogen hatte, wurde der Anbau der (!) Pastorat dem Unternehmer Heinrich Korte für sein Angebot von 3.925,62 Mark als mindest Bietender zugeschlagen.
Am 18. Mai 1911
TOP 1: Die Siemens-Schuckert-Werke haben die Rechnung über die Elektrizitätsanlage in Bockum, Wennemen, Stockhausen vom 11. d.M. bei der Gemeinde eingesetzt. Anscheinend bestehen Abwertungen gegen den Kostenanschlag und (es) wurde beschlossen, die technische Prüfung dieser Rechnungen durch den Direktor des Kreis-Elektrizitätswerkes Engel, der sich hierzu auch bereit erklärt hat, vornehmen zu lassen, und zwar unter Mitwirkung des Gemeinde-Vorstehers Kehsler und der Gemeinde-Verordneten Linneborn und Noeke. Die Gesamt-Aufstellung über die Kosten des Elektrizitätswerkes, soweit dieselben bekannt sind, sollen bis spätestens zum 27. d.M. dem Kreis eingereicht werden..
TOP 2: Der Gemeinde-Vorsteher erstattete Bericht über die Besichtigung durch den Landrat, Ehrenamtmann Schulte und Direktor Engel der linksseitigen Grundstücke von Wrede und Schulte, Hüllmann, sowie des beschädigten Weges am Obergraben-Damm.
TOP 3: Der Beschluss von Abfuhr von Grabenerde auf dem Kerstholt´schen Grundstück am Roa wurde vertagt.
TOP 4: Auf das Gesuch des Heinrich Rocholl gnt. Nahne (?) würde in eine nähere Prüfung eingetreten und soll dieselbe dahin berücksichtigt werden, dass er 30 Mark zahlt und ihm 100 Mark erlassen werden. - Einzelheiten sind nicht aktenkundig.
TOP 5: Die Zahlung einer Entschädigung für Führung der Elektrizitätswerks-Kasse an den Rendanten Bracht wurde abgelehnt.
TOP 6: Die Ersetzungfür den Gemeinde-Verordneten Pöttgen soll demnächst stattfinden. - Grund: verstorben.
TOP 7: Auf dem Gemeindeweg Nr. 45 soll das Wasserleitungs-Rohr D = 50 (Durchmesser = 50 cm ?) bis zum Kordel´schen Grundstück weitergeführt werden.
TOP 8: Die im Prozess Düring entstandenen Kosten im Betrag von 14 Mark wurden auf die Gemeindekasse übernommen, weil dieselbe unpfändbar ist.
TOP 9: Zur Unterstützung für die Jugendpflege wurden 30 Mark pro Jahr bewilligt. - Einzelheiten sind nicht aktenkundig.
TOP 10: Die Wassersteuer pro 1911 wurde festgestellt.
Am 10. Juni 1911
TOP 1: Altenwerth und Clasmeyer, welche zusammen nur zu 20 Mark Anschlussgebühr veranlagt sind, sollen dem früheren Beschluss vom 21. Juli 1910 entsprechend zu je 20 Mark für jedes Gebäude mit 20 Mark Anschlussgebühr zur Wassersteuer veranlagt werden.
TOP 2: Von dem Wege Nr. 86 soll ein Teil, circa 80 Kubikmeter Böschungsfläche eingezogen werden. Der Weg an sich bleibt voll und ganz bestehen. - Weg 86 = Alte Wiese ?
TOP 3: Der Grundstücksverkauf für Hecking wurde vorläufig vertagt. - Ein Grund ist nicht aktenkundig.
TOP 4: Die Rechnung von Johann Kückenhoff von 18 Mark nach Angabe desselben von dem Bau des Elektrizitätswerkes herrührend, konnte auf die Gemeindekasse nicht übernommen werden, da fraglicher Schadennach Verkauf desselben an den Kreis entstanden ist.
TOP 5: Bevor ein Beschluss über Endfassung der Graben-Erde in dem Kerstholt´schen Grundstück gefasst wird, soll die Karte vom Landratsamt eingefordert werden. Zu gleicher Zeit soll das Landratsamt erinnert werden, die schwebende Streitfrage zwischen der Gemeinde, Wrede, Bockum und Schulte Hüllmann zu erledigen.
TOP 6: Es wurde mitgeteilt, dass die Kosten des Elektrizitätswerks, soweit heute bekannt, circa 500.000 Mark betragen; nicht eingeschlossen in diesem Betrag sind die Kosten der Erweiterungsanlage Bockum, Wennmen und Stockhausen, die eventuellen Kosten in den Prozessen Schulte Hüllmann und Waskowsky, sowie ferner die Kosten der Instandsetzungen am Grundstück Wrede und dem Separatiosnweg 44.
TOP 7: Der Antrag von Franz Trumpetter um Verpachtung der Wege 61, 62, 63 wurde abgelehnt. - Einzelheiten sind nicht aktenkundig. Nr. 63: entlang des Gartens Bruchhage (AA 414, 8.8.1903).
TOP 8: Die beantragte und genehmigte Waldversicherung gegen Feuersgefahr zum Prämiensatz von 941 Mark für 10 Jahre wurde unter der Bedingung genehmigt, dass die außerordentliche Hauung wie früher zugesichert zur Ausführung gelangt.
Am 6. Juli 1911
TOP 1: Dem Cordel in der Giesmecke wurden auf seinen an Johann Kückenhoff gerichteten Antrag hin für Wegeschädigung 10 Mark bewilligt. - Vielleicht so: Johann Kückenhoff fährt von Pferden gezogen mit Baumstämmen beladene Fuhrwerke durch die Giesmecke zur Sägemühle; vielleicht war der Weg vom Regen durchnässt, von der nicht leicht zu transportierenden Last Rinnen tief beschädigt...
TOP 2: Der Antrag der Witwe Düring um Bewilligung von Mietentschädigung wurde wegen Umzuges abgelehnt.
TOP 3: Für den Monat Juni wurden dem Ferdinand Wrede hier 5 Mark Miete bewilligt.
TOP 4: Dem Lehrer Heinemann und Hahnebrink wurden die Eisenbahn-Fahrtkosten zur Teilnahme an dem Cursus für die Fortbildungsschule bewilligt.
TOP 5: Der Verkauf eines Abgleises vom Wege 86 wurde vertagt. - Einzelheiten sind nicht aktenkundig. Weg 86 bei Alte Wiese.
TOP 6: Die Gemeinde-Einkommensteuer der Josefine Hennecke wurde niedergeschlagen.
TOP 7: Der Widerspruch des Adolf Göckeler gegen die Wassersteuer wurde nicht berücksichtigt. Es soll vielmehr festgestellt werden, ob derselbe Wasser bezieht.
TOP 8: Die Liste für die Besteuerung der ...(nicht korrekt lesbar: Fornahme?) soll neu aufgestellt und die Unterlagen hierzu vorgelegt werden.
TOP 9: In Abänderung des Beschlusses vom 11. März 1910 sollen den Gebr. Rocholl nachträglich noch 25 Mark und zwar für 50 Meter Steine a 50 Pfennig gezahlt werden.
TOP 10: Dem Unternehmer Korte wurden für die Erbauung des Pastoratgebäudes eine Abschlagszahlung von 2.000 Mark bewilligt.
TOP 11: Auf die Zuschrift des Kreis-Elektrizitätswerks vom 27. Juni d.J. wurde darauf hingewiesen, dass das Werk seiner Zeit verkauft ist „wie es steht und liegt“; folglich sollen weitere Arbeiten an demselben von Seiten der Gemeinde nicht ausgeführt werden.
Am 15. Juli 1911
TOP 1: Die Gemeinde ist mit dem Vertragsentwurf des Landesbauamtes Soest über die Ausführung von Kanalisationen und erhöhten Fußsteig-Anlagen einverstanden, jedoch mit der Maßgabe des rechts von Kilometer 11,0 + 90 bis 11 – 14,4 der erhöhte Fußweg ausfällt. Die Arbeiten sollen öffentlich vergeben werden wobei der Kostenanschlag zugrunde gelegt werden soll.
TOP 2: Das weitere Ausbuschen in der Cultur in der Winterseite Distrikt 4 a und 5 soll für das nächste Jahr in den Plan aufgenommen werden. - Ausbuschen= in einer noch jungen Fichten-Cultur wächst sehr schnell und die Fichten behindernd frisches Buschwerk, das wird aussortiert, vernichtet.
TOP 3: In Sachen Floret gegen die Gemeinde sollen 1.000 Mark hinterlegt werden, um die Klage gegen Frank (Professor von Floret) einlegen zu können.
Am 29. Juli 1911
TOP 1: Die Gemeinde-Vertretung lehnte die Anschaffung von Messgeräten ab. - Gründe und Inhalte sind nicht aktenkundig.
TOP 2: Zur Warnung für Automobile, Kraftfuhrwerke etc. sollen 5 Warnungs-Tafeln an der Hauptstraße auf Kosten der Gemeinde aufgestellt werden. - Hier sind die Stellen nicht aktenkundig.
TOP 3: Nachdem am 25. d.M. in Gemeinschaft mit dem Ingenieur Dihseldorf eine Besichtigung des Wasserwerks vorgenommen und noch mehrere ergiebige Wasserquellen aufgesucht waren, wurde heute nachträglich beschlossen, diese Quellen in besprochener Weise auszubauen. Herr Dihseldorf soll hierüber einen Kostenanschlag anfertigen und sollen die Arbeiten und Lieferungen demnächst öffentlich im Wege der Submission verdungen werden. - Ort und Stelle der Wasserquellen sind nicht aktenkundig.
TOP 4: Der anberaumte Termin für Vergebung der Arbeiten im Breitenwege wurde vom 31. Juli auf den 5. August verlegt. Die Angebote sollen nach Einheitspreisen berechnet abgegeben werden. Position 1 und 2 des Kostenanschlags werden ausgeschlossen, da die Position 1 schon von der Provinzial-Behörde bereits vergeben ist und Position 2 nicht davon getrennt werden kann. Die entworfenen besonderen Bedingungen sind hinsichtlich der Stein-Abfuhr so zu verstehen, dass der Unternehmer das damit zu stellende Fuhrwerk selbst zu stellen hat und zwar auf seine Kosten. Der Lagerplatz ist in der Nähe des Pumpenhauses anzuweisen.. - Mehr Einzelheiten sind nicht aktenkundig.
TOP 5: Eine Erweiterung des Durchlasses beim Emmerich´schen Haus soll vorläufig nicht stattfinden. - Ein Grund ist nicht aktenkundig. Wasser-Rohr / Kanal.
TOP 6: Nach den von ihm selbst gemachten Angaben soll der Postgehilfe Ortmann von 2,40 Mark fingierte Einkommensteuer zur Gemeindesteuer herangezogen werden. -
Nachträglich wurde noch beschlossen, dass zu Bauzwecken kein Wasser mehr entnommen werden darf, bis genügender Zufluss wieder vorhanden ist. - Ort und Grund sind nicht aktenkundig; Sommer-Sonnen-Hitze?
Am 8. August 1911
In der als dringlich bezeichneten Versammlung der hiesigen Gemeindevertretung wurde … verhandelt und beschlossen wie folgt:
TOP 1: Als dringlich wurde nur a) Wasserversorgung, b) Zuschlag der Arbeiten und Lieferungen zu den ausgeschriebenen Kanalisationen bezeichnet; die übrigen Punkte wurden von der Tagesordnung abgesetzt.
TOP 2: Entgegen dem Beschluss vom 29. Juli zu TOP 3 wurde infolge der anhaltenden Dürre, die anscheinend noch länger anhält, bestimmt, um eine schleunigere Wasserversorgung herbeizuführen, einen Brunnen auf dem Bleichplatz anzulegen. Dieser soll ordnungsmäßig, wie solche Anlagen überhaupt zur Ausführung kommen, hergestellt werden. Es soll ein Elektromotor mit Pumpe schleunigst beschafft werden. Der Brunnen soll 3 Meter in lichter Weite (Innen-Durchmesser) und 30 cm über dem höchsten bekannten Wasserstand in 1 ½ Stein starken Zement-Mauerwerk auf einen dreifachen Brunnenkranz gemauert, hergestellt werden. Als Unternehmer wurden die Gebr. Rocholl, Caspar Kehsler zur Abgabe eines Angebots in engerer Ausschreibung bestimmt. Die Angebote sind pro fallenden Meter, einschließlich Erdarbeit, Wasserbewältigung, inneren Wasser dichten Zementputz und Beschaffung und Anbringung eines Deckels abzugeben. Der Endtermin zur Fertigstellung der sämtlichen Anlage wurde auf den 19. August festgesetzt einschließlich aller Graben-Arbeiten mit Verlegung der Rohre. Für jeden Tag der Fristüberschreitung soll der Unternehmer 100 Mark zahlen. - Tatsächlich: schleunigst.
TOP 3: Nachdem der Bauunternehmer Kehsler abgetreten war, wurden ihm die die Kanalisations- und Fußweg-Arbeiten als Mindestforderung übertragen. - Beim Vergleich: Gesamtschriftbild und Unterschriften: einer der Gebr. Rocholl hat das Protokoll geschrieben.
Am 9. August 1911
In der heutigen dringlichen Sitzung... wurde folgendes verhandelt und beschlossen:
TOP 1: Der Arbeiter Wilhelm Bräutigam soll auf Kosten der Gemeinde im Krankenhaus zu Meschede untergebracht werden. - Einzelheiten sind nicht aktenkundig.
TOP 2: Die Arbeiten für die neue Brücken- bzw. Wasserleitung wurde dem Bauunternehmer Kehsler für sein Angebot vom 9. August 1911 übertragen. Bei dieser Beschlussfassung waren die beteiligten Kehsler und Rocholl abgetreten.
Am 21. August 1911
TOP 1: Die getätigte Ersatzwahl für den verstorbenen Pöttgen wurde für gültig erklärt und der neu gewählte Gemeinde-Verordnete Josef Kordel durch Handschlag an Eides statt verpflichtet und in sein Amt eingeführt. - 1910: Josef Kordel, Alte Haus.Nr. 120, Hinter den Höfen, 7 männl., 4 weibl. Bewohner.(1907: 6, 5).
TOP 2: Die Schafhude pro 1911/12 vom 1. November 1911 bis 1. April 1912 wurde dem Schäfer Ortmann für 60 Mark verpachtet.
TOP 3: Für Ein- und Ausschaltung des elektrischen Stroms für Beleuchtung der Straßen sollen dem Gerhard Schröder 40 Mark aus der Gemeindekasse alljährig gezahlt werden. - Hier nicht aktenkundig ist die Uhrzeit.1910: Schneider Gerhard Schroeder, Alte Haus-Nr. 63, Hauptstraße, (das frühere Wohnhaus zwischen Amtshaus und Hatzig, dann bis 2014 Neubau / Anbau: Amtshaus).
TOP 4: Dem Ingenieur Leithäuser soll für seine Rechnung vom 13. Juni d.J. der Betrag von 93,20 Mark anstatt des geforderten Betrages von 153,20 Mark gezahlt werden. Die Rechnung des Leithäuser im Betrag (nicht aktenkundig) von als Provision für das an den Kreis verkaufte Kabel soll besser ein Schiedsrichter gewählt aus dem Kreis (werden und) zur Entscheidung vorgelegt werden. - Siehe unten 2. September 1911.
TOP 5: Die beim Bau des Elektrizitätswerkes von den Unternehmern Kehsler und Siemens-Schuckert-Werken (nicht lesbare Bleistift- Ergänzung) sollen, da die Garantie-Zeit vorüber ist, zurückgezahlt werden. Dagegen sollen die Sicht-Wechsel von Baumholt u.Co. GmbH vom Kreis mit zur Erledigung übergeben werden, sich mit der betreffenden Firma abzufinden.
TOP 6: Dem Unternehmer Rocholl wurde die Mehrforderung für die Anlage der Wasserleitung in Höhe von 17,50 Mark und 50 Mark genehmigt.
TOP 7: Die Kosten für Anstreicher-Arbeiten in den Schulen wurden bewilligt und zwar Leim-Farben-Anstrich nebst Öl-Sockel-Anstrich in der neuen Schule (später Feuerwehrhaus) Leim-Farben-Anstrich in der alten Schule (2013 abgerissen).
TOP 8: Zur Prüfung der Gemeindekasse bzw. sämtlicher Rechnungen wurde eine Kommission bestehend aus Gemeinde-Vorsteher Kehsler, den Gemeinde-Verordneten Linneborn und Noeke gewählt. Ebenso soll in den nächsten Tagen die Baukasse und Betriebskasse, des Elektrizitätswerkes nochmals geprüft werden und an den Kreis abgegeben werden. Der Betrag für das Grundstück, auf welchem der Baudamm (nicht korrekt lesbar, Bahndamm?) errichtet ist, soll von der Ausgabe abgesetzt werden, da dieses Grundstück der Gemeinde verbleibt.
TOP 9: Punkt 19 betreff. Baufluchtlinie der Gebr. Rocholl wurde von der Tagesordnung abgesetzt. - Ein Grund ist nicht aktenkundig.
TOP 10: Die Pumpe soll nach dem Angebot der Firma Weihs et (und) Manskyangeschafft und dieser zur Lieferung in Auftrag gegeben werden. Es wird jedoch verlangt, dass die Zylinder Metall-Einlage haben sollen. Gegebenenfalls sollen diese extra bezahlt werden. Es wird jedoch vorausgesetzt, dass die Reparaturkosten für die geliehene Pumpe nicht in Ansatz gebracht werden. - Siehe oben 8. August.
TOP 11: Die Firma Siemens-Schuckert soll ersucht werden, einen Motor zu stellen mit einer geringeren Tourenzahl.
TOP 12: Das Amt soll ersucht werden, Ermittlungen anzustellen, ob der Arbeiter August Tappe hier seinen Unterstützung-Wohnsitz hat oder ob er nicht vielmehr durch sein Fortgehen ins Krankenhaus diesen aufgegeben hat.Vorläufig sollen die Verpflegungs-Kosten für das Krankenhaus zu Meschede auf die Gemeindekasse übernommen werden. - Einzelheiten sind nicht aktenkundig.
TOP 13: Der Antrag des Postgehilfen Ortmann betreff. Steuererlass wurde abgelehnt.
TOP 14: Der Antrag des Fritz Beckmann für Steuererlass wurde genehmigt. - Die Gründe für beide sind nicht aktenkundig.
TOP 15: Die Anschlussgebühr an die Wasserleitung für Rudolf Schwefer wurde auf 5 Mark und für das Kreis-Elektrizitätswerk auf 20 Mark festgesetzt. Als Wassersteuer soll ersterer auf 6 Mark und der Kreis mit 6 Mark jährlich eingeschätzt werden. Desgleichen soll Adolf Göckeler zur Wassersteuer auch für dieses Jahr herangezogen werden.
Am 2. September 1911
TOP 1: Dem Ingenieur Leithäuser sollen die von der Rechnung gekürzten 60 Mark nachträglich gezahlt werden und zwar aus der Wasserwerks-Kasse.
TOP 2: In der nächsten Sitzung sollen die Verträge mit Leithäuser und dem Kreis betreffend des Elektrizitätswerkes vorgelegt werden. Es soll hauptsächlich geprüft werden, ob die Gemeinde verpflichtet ist, 4 % Provision für das an den Kreis Arnsberg abgetretene Kabel an Leithäuser zu zahlen. Falls die Gemeinde zu dieser Zahlung verpflichtet ist, soll der Kreis zum Ersatz nochmals aufgefordert werden.
TOP 3: Die Kaution von Baumholt et Comp. Soll auf Wunsch des Kreises noch nicht zurückgegeben werden.
TOP 4: Die Rechnung von Weihs et Mansky für Lieferung eines Fuß... (nicht korrekt lesbar) zu der Notpumpe soll für den Betrag von 10 Mark aus der Gemeindekasse gezahlt werden.
TOP 5: Auf den Antrag des Josef Trumpetter (Schröer) soll die Wasserleitung bis zu dessen Haus geführt werden und zwar für eine Anschlussgebühr von 5 Mark und 15 Mark Betrag für die Legung der Rohre.
TOP 6: Der Antrag Pöttgen und Genossen betreff. Anlage von Straßenlaternen wurde abgelehnt und (es) wurden dieselben an den Kreis als Eigentümer des Elektrizitätswerkes verwiesen. - Namen des Pöttgen und Genossen sind nicht aktenkundig; damit nicht die Stelle der Straßenlaterne.
TOP 7: Laut Circular-Beschluss ist der Straßenmeister Plahsmann als Bauleiter für die Kanalisations-Arbeiten im Breiten Weg bestellt.
TOP 8: Der Brumlingser Weg soll mit Schwefel-Kies bestreut werden, um das Ausnutzen der Steine zu verhindern.
TOP 9: Die in Folge der Kanalisation erforderlich werdenden Wasseranschluss-Leitungen sollen, soweit diese zwar vorhanden, aber nicht in Ordnung waren, von den Eigentümern, die übrigen, die in Ordnung sind, von der Gemeinde angelegt werden.
TOP 10: Der zwischen der Gemeinde und den Gebr. Rocholl abgeschlossene Kaufvertrag vom 26. August wurde genehmigt.
TOP 11: Die Reparatur am Küsterhaus soll besichtigt und demnächst ausgeführt werden.
Am 14. September 1911
TOP 1: Die Firma Weihs et Mansky soll ersucht werden, die bestellte Pumpe recht bald an die Gemeinde abzusenden. Bis zur Ankunft dieser Pumpe soll an dem Brunnen nichts gemacht werden, um die jetzige provisorischeWasser-Beförderung nicht zu stören.
TOP 2: Dem Pflastermeister Giesecke soll auf sein Angebot betreff. Setzen von Bordsteinen und Anfertigung einer Beton-Unterlage der Zuschlag erteilt werden, jedoch vorbehaltlich der Zustimmung der Provinzial-Wegebau-Verwaltung.
TOP 3: Der Antrag Emmerich wurde abermals abgelehnt. - Der Inhalt ist nicht aktenkundig; vielleicht ein Durchfluss auch unter die Hauptstraße.
TOP 4: Für den Sohn des Anton Winterhoff soll die Verpflegung in Wennigloh pro Monat 12 Mark gezahlt werden; die Verpflegung der Tochter hat derselbe Pfleger unentgeltlich übernommen. - Der Name des Pflegers ist nicht aktenkundig.
TOP 5: Zur Deckung des Vorschusses in der Gemeindekasse sollen vorläufig 4.000 Mark aus der Sparkasse aufgenommen werden.
Am 29. September 1911
TOP 1: Zu der neuen Wasserleitungsanlage soll der Architekt Weber hier einen Kostenanschlag anfertigen, desgleichen Zeichnung und Verdings-Unterlagen.
TOP 2: Das Setzen der Basalt-Bordsteine mit Beton-Unterlage an den Arbeiten im Breiten Weg wurde dem Unternehmer Ernst Braun zu Neheim für sein erneutes Angebot vom 21. September übertragen und zwar das Setzen der Bordsteine pro laufend. Meter 0,55 Mark und die Herstellung der Beton-Unterlage für 28 Pfennig pro laufend. Meter. Bedingung ist, dass sofort mit der Arbeit begonnen wird.
Am 16. Oktober 1911
TOP 1: Die durch die Kommission geprüften Rechnungen wurden zur Entlastung des Rendanten vorgelegt. Es hat sich bei keiner Rechnung etwas zu erinnern gefunden.. Die Gemeindekassen-Rechnung pro 1910 schließt ab in Einnahme mit 65.947,30 Mark, in Ausgabe mit 61.658,43 Mark und Bestand 4.288,87 Mark. Die Wasserwerkskasse schließt ab in Einnahme 6.598,44 Mark, in Ausgabe 7.671,06 Mark, mithin Vorschuss 1.072,62 Mark. Die Schulkasse hat an Einnahmen 12.798,17 Mark, Ausgabe 17.183,97, Vorschuss 4.385,70 Mark; die Fortbildungsschule in Einnahme 980,51 Mark, Ausgabe 801,55 Mark, Bestand 178,96 Mark. Die Hude-Kasse Einnahme 1.790,72 Mark, Ausgabe 1.454,30 Mark, Bestand 336,72 Mark. Dem Rendanten wurde Entlastung erteilt.
TOP 2: Der vorgelegte Hauungs- und Cultur-Plan wurde genehmigt; doch soll der Oberförster gebeten werden, den Ausbau des Weges in 4 a und b für dieses Jahr zurückzustellen, da vorläufig für den Ausbau kein Bedürfnis vorliegt und ferner auch die Einnahmen sehr gering angesetzt sind. - Lage des Weges 4 a und b ist nicht aktenkundig.
TOP 3: Aus dem letzten Grund wurde auch der Antrag des Försters Elkemann um Erhöhung des Gehalts vorläufig abgelehnt.
TOP 4: Der Antrag Peetz auf Überlassung der Wege-Böschung des Weges 86 für 30 Mark wurde vorläufig abgelehnt. - Weg 86 vielleicht bei Alte Wiese.
TOP 5: Die von Schlosser Pöttgen und Gehrasch eingereichten Rechnungen über Wartung der Pumpe und Instandhaltung derselben wurden genehmigt, und zwar die Rechnung vom Pöttgen im Betrag von 271,70 Mark und Gehrasch von 158,40 Mark. Außerdem wurde für Pöttgen eine Rechnung über Leistungen im Quellen-Gebiet im Betrag von 30,20 Mark genehmigt.
TOP 6: Die Ausführung der erforderlichen Arbeiten zur Herstellung des Brunnens soll in engerer Submission vergeben werden. Den fertigen Brunnen-Ring sowie die Abdeckung wurde auf den 18. d. M. auf dem Amt festgesetzt. Fertigstellung am 28. d. M.
TOP 7: Der erhöhte Fußsteig soll bis zur Brücke verlängert werden und zwar an der linken Seite. An der rechten Seite sollen 5 bis 6 Fuder Faul-Schiefer einplaniert werden. - Gemeint ist wohl der Breite Weg; gesehen von der Ortsmitte.
TOP 8: Für Entbindung von Armen-Wöchnerinnen wurden der Hebamme vom 1.1.1912 ab ein Betrag von 50 Mark jährlich bewilligt.
TOP 9: Die Wasseranschluss-Gebühr soll im Betrag von je 5 Mark erhoben werden und zwar vom Sekretär Niehsen, Dr. Ransoné, Werkstätten-Arbeiter Holzgrewe, August, Wilhelm und Gustav Gebhardt, Johann Pöttgen und Anstreicher Butz.
Am 19. Oktober 1911
TOP 1: Den Bauunternehmern Gebr. Rocholl wurden sowohl die Ausführung des Pumpen-Häuschens wie auch die Herstellung des Brunnens auf Grund ihrer Angebote übertragen.. Die von der Gemeinde gestrichenen Punkte bezüglich des Brunnen-Hauses fallen aus.Termin der Fertigstellung für beide Bauten wurde auf den 26. d. M. festgesetzt. - Siehe oben TOP 6 vom 16. Oktober 1911.
TOP 2: Der Rest an Wassersteuer vom Apotheker Floret im Betrag von 7,95 Mark wurde niedergeschlagen.
Top 3: Die auf die Gewerbesteuer des Fabrikbesitzers Linneborn entfallene Gemeindesteuer wurde für 1 Jahr niedergeschlagen. - Ein Grund ist nicht aktenkundig.
Am 25. Oktober 1911
TOP 1: Es wird dem Gemeinde-Vorsteher Kehsler anheim gegeben, das übergebene Schreiben über die Schlusszahlung des Elektrizitätswerkes dem Herrn Landrat zu überreichen. Die Gemeinde-Vertretung kann sich nur daran halten, dass der Kreis alles bezahlt, was es der Gemeinde gekostet hat nebst den verabredeten festgesetzten Verdienst. In dieser Weise ist uns mitgeteilt, was der Kreis bezahlen will. Aufgrund dieser Mitteilung hat die Gemeinde-Vertretung den mit dem Kreis abgeschlossenen Vertrag genehmigt.. Sollte sich wider Erwarten der Kreis heute weigern, dies zu zahlen, weil der abgeschlossene Vertrag entgegengesetzte Bestimmungen enthält, so muss die Gemeinde-Vertretung den Vorsteher Kehsler, der mit dem Kreis den Vertrag abgeschlossen hat, verantwortlich machen.
TOP 2: Nach Position 6 des Kostenanschlags über die Entwässerungs-Anlage im Breiten Weg ist der Unternehmer verpflichtet, die Vorplätze ordnungsmäßig zu planieren, die übrigen Bodenmassen nach Angabe zu entkarren bzw. abzufahren. Die früheren vorhandenen Pflasterungen sind auf Wunsch der Eigentümer wieder in den früheren Stand zu setzen und zwar auf Kosten der Gemeinde.
Am 7. November 1911
TOP 1: Der Beschluss vom 25. Oktober soll voll und ganz bestehen bleiben. Herr Linneborn stimmt freilich allein gegen diesen Beschluss. - Mehr ist nicht aktenkundig.
TOP 2: Herr Ehrenamtmann Schulte soll gebeten werden, das Schreiben des Herrn Landrat vom 8. September d.J. im Sinn der Gemeinde-Vertretung vorgetragenen Verkaufsbedingungen zu beantworten.
TOP 3: Der Antrag Mündelein wurde abgelehnt, doch soll der Herr Ehrenamtmann gebeten werden, den Sohn August Mündelein vorzuladen und diesem dann mitzuteilen, dass er verpflichtet sei, seine Eltern zu unterstützen und falls er dieses dauernd unterließe, in die Verbesserungs-Anstalt gebracht würde. - Nähere Einzelheiten sind nicht aktenkundig, auch nicht der Name, Ort der Anstalt (Beringhausen).
TOP 4: Der Witwe Hermann Wrede wurde der Anschluss an die Wasserleitung unter denselben Bedingungen wie auf der Bahnhofstraße erteilt. Voraussetzung ist jedoch, dass die Antragsteller der Rohrleitung über ihr Grundstück legen lassen. Die Arbeit Rohrlegung und Graben-Anlage soll verdungen werden. - Mehr ist nicht aktenkundig.
Am 29. November 1911
TOP 1: Die Anlage zur Erweiterung der Wasserleitung in der Rümke und Hinter den Höfen, bestehend in Erd- und Rohr-Legungs-Arbeiten wurden dem Klempner Lübke für sein Angebot pro 1 Meter 1,40 Mark zugeschlagen. Bedingung ist, dass die Rohre 1,25 Meter Deckung erhalten sollen. Ferner ist derselbe verpflichtet (nachfolgende 10 Wörter nicht korrekt lesbar), die Rohrkreuzung (?) eines B. Stückes zu 8 Mark und Einschaltung eines Schiebers für 5 Mark nach dem Angebot von Rocholl mit zu übernehmen.
TOP 2: Die Saug- und Druck-Leitungsoll durch die Gemeinde-Arbeiter hinsichtlich der Erdarbeit ausgeführt werden. Die Anbringung der Rohre soll durch den Klempner Lübke besorgt werden.
TOP 3: Die Rechnung des Elektrizitätswerkes des Kreises Arnsberg über Lieferung von dem genannten Betrag von 231 Mark soll auf die Wasserwerkskasse angewiesen werden.
TOP 4: Auf die Anträge zur Ausbesserung des Kirchhofweges, Alten Weges und Alte-Wiese-Weges wurde beschlossen, diese vorher durch die Gemeinde-Vertretung am Sonntag, den 3. nächsten Monats morgens 11 Uhr – Zusammenkunft bei Hachmann – zu besichtigen. Ebenso soll die Besichtigung des Fußweges auf der Provinzial-Straße / Rümmecker-Weg stattfinden.
TOP 5: Die Rechnung über die Reparatur der Langelbrücke von Josef Schröer im Betrag von 122,80 Mark soll auf die Gemeindekasse angewiesen werden.
TOP 6: Es wurde Kenntnis über die Prozess-Sache Waskowsky, Schulte und Floret gegeben. In Sachen Schulte gegen die Gemeinde soll in Übereinstimmung mit dem Kläger um vorläufige Sistierung gebeten werden. In Sachen Floret sollen die Rechtsanwälte Biermann I und II mit der Vertretung beauftragt werden. - Inhaltliches ist nicht aktenkundig.
TOP 7: Für die Wasserwerkskasse sollen in Folge der Brunnen- und Erweiterungs-Anlagen zur Deckung der Kosten bei der hiesigen Sparkasse 5.000 Mark angeliehen werden. Zur Deckung der in diesem Jahr gemachten außerordentlichen Anlagen sollen 3.000 Mark aus den Sparkassen-Einlagen aufgenommen werden.
TOP 8: Zur Prüfung der Betriebskasse der Gemeinde-Elektrizitätskasse wurden Linneborn, Kehsler und Noeke gewählt.
TOP 9: Bei der Waldversicherung sollen die Aufräumungs-Kosten nicht extra versichert werden.
TOP 10: Für die Führung der Kassengeschäfte des Kreis-Elektrizitätswerkes wurden dem Kerstholt Wilhelm die liquidierten 50 Mark bewilligt.
TOP 11: Dem Unternehmer Korte sollen für die Arbeiten an die (!) Pastorat eine Abschlusszahlung bis zum Höchstbetrag von 4500 (kein Schreibfehler) Mark gewährt werden.
TOP 12: Für Rechnung der Wasserwerkskasse sollen an Lübke 81,20 gezahlt werden.
TOP 13: An Noeke soll für Fuhrwerk der Betrag von 39 Mark gezahlt werden.
Am 21. Dezember 1911
TOP 1: Der Weg 47 soll in der Breite von 4 Meter von der Provinzial-Straße bis zur Kordel´schen Haus-Ecke chaussiert werden. Der Kirchhofsweg soll vorläufig mit 10 Kubikmeter Gerdkies (?) befestigt werden. Auf dem Weg 84 ist eine gepflasterte Rinne herzustellen (Nähe Sägemühle Schnapp). An der Provinzial-Straße soll der Fußweg von Tönne bis zum Schluss der Fußweg mit Kohle-Asche angefüllt werden. Die Arbeiten sollen sämtlich vergeben werden, wozu Noeke die Vorarbeiten anfertigt.
TOP 2: Der Antrag von Wilhelm Korte auf Anschließung seiner unterirdischen Abschlüsse wurde abgelehnt. - Ein Grund ist nicht aktenkundig.
TOP 3: Über den Antrag Korte und Nolte sollen erst nähere Erkundigungen eingezogen werden.
TOP 4: Es sollen 5 Eichenstämme 15 cm² Stärke aus dem Gemeindewald für Aufstellung der Automobil-Warnungs-Tafeln angeliefert werden. Die Pfosten sind 3 ½ Meter lang anzuliefern, von Noeke anzufahren und von Kehsler zu schneiden.
TOP 5: Die Gemeinde-Vertretung erkennt die von dem früheren Gemeinde-Förster Ganczarsky angeführten Gründe, die zu seiner Pensionierung geführt haben sollen, nicht als richtig an. Sie lehnt deshalb den von ihm gestellten Antrag ab. - Der Antrag ist hier nicht aktenkundig.
TOP 6: Die Rechnung Braun über Pflasterarbeit soll dem Leiter Plahsmann zur Prüfung vorgelegt werden.
TOP 7: Über die Kehsler´schen Rechnungen sollen zwischen Rocholl und Kehsler eine Einigung herbeigeführt und dann angewiesen werden.
TOP 8: Die Beseitigung der Rohre im Breiten Weg übernimmt Noeke, welcher dieselben auf dem Weg oberhalb Rocholl ablagern wird.
TOP 9: Der Frau Storm wurden für die Verpflegung des Kindes Winterhoff eine einmalige erste Vergütung von 10 Mark zuerkannt.
TOP 10: Die Beträge für die Instandsetzung der Schulen sollen abzüglich der geleisteten Abschlagszahlungen zur Anweisung gelangen.
TOP 11: Die Wassersteuer für Johann Weber wurde von dem Tage des Brandes an niedergeschlagen. - Über den Brand ist nichts aktenkundig.
TOP 12: Von den Rechnungen über die Pastorat, die der Bautechniker Weber geprüft und aufgestellt hat, soll der Hauptbetrag von 5.083,10 Mark auf die Gemeindekasse übernommen werden. Von dem Betrag, der sich als dem Pastor zur Last gelegt ergab ad (zu, mit) 660,26 Mark, sollen noch weitere 300 Mark aus der Gemeindekasse gezahlt werden, sodass dem Pastor 369,26 Mark zu zahlen verbleiben.
TOP 13: Dem Antrag Noeke auf Anschluss ab die Wasserleitung wurde stattgegeben.
Am 11. Januar 1912
TOP 1: Dem Holzhändler Schwefer wurde für das Roll- und Nutz-Holz im Hohlknochen und Küppel der Zuschlag erteilt und zwar auf sein Angebot vom 10. Januar 1912. Demnach zahlt er für Rollholz pro R.m. (Raum-Meter) 6,50 Mark, Langholz V. Klasse pro Festmeter 9,50 Mark und IV. Klasse 14 Mark.
TOP 2: Die Arbeiten für Wege-Besserungen wurden dem Unternehmer Gebr. Rocholl für sein Angebot vom 10. Januar 1912 im Betrag von 370 Mark zugeschlagen. - Früher standen hierbei noch die anderen Anbieter, Bewerber mit ihren Preis-Angeboten.
TOP 3: Der Durchlass von der Provinzial-Straße zum Weg 45 soll auf Kosten der Gemeinde genehmigt werden. - Separationsweg, „Verlängerung nach dem Bahnhof“.
TOP 4: Eine gründliche Ausbesserung der Wege und Kanäle an der Düring-Straße (Brunnen-Straße) soll so weit wie erforderlich bei Eintritt besserer Witterung im Frühjahr sofort vorgenommen werden.
TOP 5: Der Antrag der Witwe Neise wegen Erlass der Umsatzsteuer wurde abgelehnt. Der Betrag soll jedoch vorläufig für längere Zeit gestundet werden. - Einzelheiten, Gründe sind nicht aktenkundig.
TOP 6: Die Holz-Kaufgelder der Witwe Stirnberg im Betrag von 5,60 Mark wurden niedergeschlagen.
TOP 7: Der Beschluss vom 3. September v.J.den Wasser-Anschluss von Josef Trumpetter betreffend soll in Geltung bleiben.
TOP 8: Dem Holzhaumeister Höhmann sollen 20,66 Mark aus der Gemeindekasse gezahlt werden, welche er den Hauern Nolte und Korte zu übergeben hat. Der Förster Elkemann soll darauf hingewiesen werden, dass er als Flurschütz, wie ihm zur Pflicht gemacht ist, die Gemeinde-Arbeiter, wenn möglich jeden Tag, zu revidieren hat.
TOP 9: Die Rechnungen des Krankenhauses Meschede und zwar August Tappe im Betrag von 135,50 Mark sollen von der Gemeinde vorgelegt und von dem Pflichtigen wieder eingezogen werden. Die andere Rechnung des Krankenhauses von Bräutigam mit dem Betrag von 22,15 Mark wurde auf die Gemeindekasse übernommen. - Mehr Inhalte sind nicht aktenkundig.
TOP 10: Auf Antrag des Pfarrer Steimann betreffend den Erweiterungsbau des Pfarrhauses wurde beschlossen, den Rest von 366,26 Mark auf die Gemeinde zu übernehmen.
Am 31. Januar 1912
TOP 1: Der Ingenieur Leithäuser soll auf sein Schreiben vom 26. d.M. ersucht werden, von der Ernennung eines Schiedsmanns abzusehen, da falls der Kreis bis zum 1. März die Angelegenheit mit der Gemeinde nicht geordnet hat, letzterer das Geld Vorschuss weise zahlen will.
TOP 2: Auf Antrag des Kreis-Elektrizitätswerkes soll gestattet werden, einen Hydranten vor dem Schieber einzubauen und zwar auf Kosten des Werkes. Sollte der Hydrant auf dem Central-Grundstück angelegt werden, so sind außerdem auch die Kosten für die Zuteilung der Gemeinde zu ersetzen. Selbstredend bleibt diese Anlage im Eigentum der Gemeinde.
TOP 3: Gegen die Aufstellung von Eisen-Masten durch den Kreis fand die Gemeinde nichts zu erinnern, sofern die Wege nicht beengt werden. - Siehe: TOP 4, 21.11.1911.
TOP 4: Bevor der Antrag des Pfarrer Steimann und Genossen betreff. Wege-Anlage durch den Mühlenberg zum Bahnhof weiter erörtert werden kann, soll bei der Eisenbahn-Behörde gefragt werden, ob sie die Genehmigung zur Anlage eines Fuß-Steiges an der Eisenbahnbrücke erlaubt.
TOP 5: Der Antrag auf Erlass der Umsatzsteuer des Bahnarbeiters Staudinger wurde abgelehnt. - Ein Grund ist nicht aktenkundig.
TOP 6: In der Klage-Sache Calle gegen die Gemeinde Freienohl soll die Angelegenheit einem Anwalt unterbreitet und und die Verlegung des Termins beantragt werden. In der Zwischenzeit sollen die Erwartung von Rechten und Verpachtung der Fischerei nachgesehen und der Gemeinde-Vertretung zur Kenntnisnahme vorgelegt werden.
TOP 7: Dem Ortsarmen August Tappe, zur Zeit im Krankenhaus zu Meschede, soll vom 1. Januar 1912 ab ein monatliches Taschengeld von 1 Mark gezahlt werden. Außerdem wurden die Kosten für ein Attest des Dr. Scholand von 3 Mark auf die Gemeindekasse übernommen.
Am 13. Februar 1912
TOP 1: Der Etat für 1912 wurde durchberaten und in Einnahme und Ausgabe auf 37.200 Mark festgesetzt. Zur Aufbringung des Defizits mit 17.163,50 Mark sollen von der Einkommen-, Gebäude- und Gewerbe-Steuer 200 %, von der Grund-Steuer 250 % und von der Betriebs-Steuer 100 % erhoben werden.
TOP 2: Nach Vorlage der Akten über Fischerei-Gerechtsame wurde beschlossen, die Klage-Beantwortung in Sachen Calle gegen Freienohl anzufertigen.
TOP 3: Die Rechnungs-Aufstellung über Anlage eines Pumpenhauses und eines Senkbrunnens von Gebr. Rocholl wurde mit Ausnahme von Position I a für richtig befunden. Diese Position soll hinsichtlich des Wortlauts der Ausschreibung erst nachgesehen werden.
TOP 4: Die Wege-Anlage auf dem Mühlenberg soll von der Gemeinde-Vertretung besichtigt und festgestellt werden, wie sich der Unterschied über die Chaussee und des neu anzulegenden Weges ausmacht.
TOP 5: Bei dem Betriebsamt der Eisenbahn zu Arnsberg soll beantragt werden, dass der Zug N=639 auch auf der hiesigen Station hält.
TOP 6: Der von der Gemeinde an Dr. Ransoné zu zahlende Zuschuss zu seinem Fixum ad (zu, von) 2.000 Mark soll nach erfolgter Festsetzung zur Anweisung gelangen.
TOP 7: Bei dem Landes-Bauamt soll der Antrag gestellt werden, einen neuen Vertrag über Benutzung der Provinzial-Straße für die Wasserleitung aufzustellen.
TOP 8: Der Antrag Peetz um Ermäßigung eines Beitrags zur Kanalisierung wurde abgelehnt. Da gegen seine Wasser-Steuer und seine Rechnung nichts zu erinnern (einzuwenden) ist,wurde seine Wasser-Steuer um 1 Mark ermäßigt.
ZOP 9: Der Antrag von Wiesemann und Genossen soll dem Kreis-Elektrizitätswerk zur Berücksichtigung und eventuell Ausführung überwiesen werden.
TOP 10: Die auf dem Grundstück des Louis Siepe lagernden Lesesteine sollen bei günstiger Witterung auf den Weg Nr. 3 zur Besserung auf Gemeinde-Kosten angefahren werden. Aufladen und Anfuhr soll vergeben werden.
TOP 11: Als Schiedsmann für eine weitere weitere sechsjährige Periode wurde der Postverwalter Tönne a.D. wiedergewählt.
Am 7. März 1912
TOP 1: Bei Berechnung des Fixum für Dr. Ransoné sollen die für Revision der Schulen zu Meinkenbracht und Grevenstein berechneten Gebühren mit 65 Mark unberücksichtigt bleiben.
TOP 2: Der von der verstorbenen Witwe Anton Geihsler angepachtete Garten am Stückelhahn Plan 87 wurde dem Sohn Franz Geihsler für die Pachtperiode 1912 – 1917 für 16 Mark verpachtet.
TOP 3: Der Antrag des Caspar Düring um Erstattung von Umsatzsteuer wurde abermals abgelehnt. - Ein Grund ist nicht aktenkundig.
TOP 4: Der Witwe Wrede sollen die zuviel erhobenen Wasser-Anschlussgebühren von je 5 Mark für sich und ihren Schwiegersohn = 10 Mark zurück gezahlt werden.
TOP 5: Dem Albert Flinkerbusch soll seine Rechnung im Betrag von 21. Mark gezahlt werden.
TOP 6: Die Umsatzsteuer des Anton Bürger wurde niedergeschlagen, da dieselbe zu Unrecht in Ansatz gebracht ist.
TOP 7: Vom 1. März ab soll für das der Frau Caspar Storm übergebene Kind von Anton Winterhoff monatlich 15 Mark gezahlt werden. - Mehr ist nicht aktenkundig. Siehe TOP 9, 21.12.1911.
TOP 8: Die Liquidation des Straßenmeisters Plahsmann in Höhe von 217,93 Mark wurde auf die Gemeindekasse übernommen. Desgleichen die von Plahsmann festgesetzten Rechnungen für Braun Neheim in Höhe von 327 + 64,52 + 18,53 = 410,03 Mark. - Damals üblich: zwischen Name und ihm zugehörigem Ort kein Komma.
TOP 9: Der durch den Mühlenberg beantragte Fußweg wurde wegen dem geringen Unterschied in der Entfernung vorläufig zurück gestellt. - Ziel des Weges ist zumeist der Bahnhof; wer auf dem Mühlenberg, Hinter den Höfen wohnte, für den wird der Weg kürzer gewesen sein als über den Breiten Weg... Ob das Wetter, die Jahreszeit nicht wichtig war? Siehe TOP 4,
TOP 10: Auf den mündlich gestellten Antrag des Maurers Caspar Kordel wurde beschlossen, einen Austausch von Grundstücksflächen wegen zweckmäßiger Anlage einer Einfriedigungsmauer zu genehmigen. Bedingung ist, dass der Antragsteller die Hälfte der entstehenden Kosten übernimmt.
Am 21. März 1912
TOP 1: Die Umsatzsteuer des Anton Bürger wurde niedergeschlagen, weil esunter den obwaltenden Umständen als Härte erscheint. - Siehe TOP 6, 7. März 1912; seltsam formuliert, schöngeredet?
TOP 2: Dem Antrag des Fritz Gördes als Pfleger der Maria Schwarzfärber um Unterbringung in ein Krankenhaus kann nicht stattgegeben werden. Im Fall, dass der Bruder Josef Schwarzfärber sich weiter der Arbeit entzieht und weiter herumllummert (?), soll in Erwägung gezogen werden, diesen einer Besserungs-Anstalt überweisen zu lassen.
TOP 3: Die Kaution für Pflasterarbeiten des Braun soll bezahlt werden, wenn der Bauleiter Plahsmann gegen die von Braun ausgeführten Arbeiten nichts zu erinnern hat.
TOP 4: Eine Wassersteuer für für das Schwesternhaus soll nicht erhoben werden. - Höflichkeit den ehrwürdigen Hiltruper Schwestern gegenüber.
TOP 5: Die Rechnung für Neise und Monsky soll in Höhe von 915 Mark auf die wasserwerkskasse zur Anweisung gelangen. Ebenfalls soll für die Wasserwerkskasse an Oberliesen zu Meschede abschlägig 350 Mark gezahlt werden. Für Rechnung des Kreis-Elektrizitätswerkes soll der von Törringen und Schindler angelieferte Hydrant an diese im Betrag von 31,42 Mark gezahlt werden. Ferner soll für die Wasserwerkskasse der angelieferte Brunnendeckel an die Friederichs-Hütte gezahlt werden. Desgleichen an Schmied Josef Schwefer für Schmiede-Arbeit 28 Mark. Ebenso an Adam Pöttgen 10 Mark anstatt 13,85 Mark. - Ein Grund für letztere Unterscheidung ist nicht aktenkundig.
TOP 6: Die Bezahlung des Sarges für die Witwe Stirnberg (Antrag von Anton Stirnberg) (Klammer und Inhalt in Original-Akte) wurde abgelehnt. - Ein Grund ist nicht aktenkundig.
TOP 7: Die Wassersteuer wurde festgesetzt.
Am 22. April 1912
TOP 1: Zu Folge der Eingabe des Apothekers Schmidt an die Königl. Regierung, sowie dessen Zuschrift vom 4. April an die hiesige Gemeinde-Vertretung wurde ein zu jeder Zeit widerruflicher Zuschuss von 500 Mark pro Jahr, zahlbar vom 1. April 1912 an genehmigt.
Es konnte festgestellt werden, dass sich die Zuwendungen von Rezepten seitens der Fabrik-Krankenkasse bedeutend vermehrt haben und es ist anzunehmen, dass auch die übrigen Fabrik-Krankenkassen der Gemeinde Oeventrop die Medikamente in erhöhtem Maße aus der Apotheke in Freienohl beziehen werden.
TOP 2: Die Neubauten pro 1911 wurden zur Wassersteuer im Betrag von 81,50 Mark veranlagt.
TOP 3: Da der Kreis bisher ebenso wenig eine endgültige Abrechnung über den Ankauf des Elektrizitätswerkes getätigt hat wie die Schlusszahlung geleistet hat, sieht sich die Gemeinde-Vertretung gezwungen, einen letzten Termin zur Regulierung der Angelegenheit fest zu seten. Beschlossen wurde, dass, falls nicht bis zum 15. d.J. diese Regulierung vorgenommen ist, auf andere Weise vorgegangen werden soll..
TOP 4: Ernst Schirp wurde für das Jahr 1912 unter den früheren Bedingungen wieder angenommen. - Also gab es, wie man damals sagte, Negatives „nicht zu erinnern“.
TOP 5: In die Kommission zur Besichtigung des Huflattichs auf den Wiesen am 2. und 3. Mai wurden Herr Tönne, Förster Elkemann und Noeke gewählt.
Am 1. Mai 1912
In der heute als dringlich bezeichneten Sitzung... wurde als einziger Punkt der Tagesordnung der Holzverkauf beraten. Es wurde beschlossen:
1 Stamm III. Klasse, 35 Stämme IV. Klasse, sowie sämtliche Stämme V. Klasse sollen und zwar im Wege der engeren Ausschreibung nochmals zum Verkauf gestellt werden.
Dem Holzhändler H. Molitor sollen die noch unverkauften Eichen-Knüppel zu seinem Angebot von 2,4 Mark pro Raummeter, die Buchen-Knüppel zu seinem Angebot von 3,0 Mark pro Raummeter, die Erlen-Knüppel zu seinem Angebot von 2,4 Mark pro Raummeter; der Witwe Caspar Schröer sollen die 15,5 Raummeter Schicht-Nutzholz zu 53,0 Mark verkauft werden. - In diesem Text ist das Wort „Mark“ ursprünglich nicht aktenkundig, ist später eingefügt.
Am 13. Mai 1912
TOP 1: Die Anlagen zur Pumpenstation sollen sollen morgen früh durch die Gemeinde-Verordneten Humpert und Rocholl mit dem Klempner Lübke besichtigt werden. Diesen wurde auch der Auftrag erteilt, die fehlenden Rohre zu bestellen, falls Kehsler noch keine bestellt hat.
TOP 2: Unter der Bedingung, dass der Kreistag die Abmachungen, welche zwischen dem vom Kreis und der Gemeinde ernannten Kommissionen in der am 7. Mai 1912 stattgehabten Sitzung zum Zweck der Differenz-Regelung betreffend Elektrizitätswerk vereinbart hat, beitritt nur als Endergebnisnebst Zinsen bis 1. Juni 1912 den Betrag von 34.623,01 Mark zu Lasten des Kreises ergibt, beschließt auch die Gemeinde-Vertretung, diesem Abkommen beizutreten. - Wenn auch hier keine Einzelheiten aktenkundig sind, so ist doch diese politische Tätigkeit informativ.
TOP 3: Die Beschlussfassung über die Apotheke wurde bis zur nächsten Sitzung vertagt. - Ein Grund ist nicht aktenkundig. Zeitgründe? Inhaltliche Gründe?
TOP 4: Desgleichen über Änderung des Ortsstatuts für die Fortbildungsschule, da hierüber kein Material vorliegt.
TOP 5: Zu den Kosten der Anstreicherarbeiten für das Krieger-Denkmal wurden dem Krieger-Verein eine Beihilfe von 20 Mark bewilligt.
TOP 6: Die Rechnungen von dem Kreis-Elektrizitätswerk betreff. Lieferung und Einsetzen von Lampen sollen durch den stellvertretenden Gemeinde-Vorsteher Kückenhoff, Linneborn und Noeke geprüft werden und bei dem Richtigbefinden (!) angewiesen werden, des weiteren soll mit Pöttgen (Schlosser) über das Einsetzen der Lampen in der Folge verhandelt werden.
TOP 7: Aufgrund des schriftlich eingesandten Angebots für Eichen-Grubenholz soll dem Kehsler der Zuschlag zur Taxe und 3 % Zuschlag erteilt werden und zwar für III. und IV. Klasse. Das Angebot von Schröer für V. Klasse wurde nicht genehmigt.
TOP 8: Die Rechnung von Bracht im Betrag von 6 Mark für Lieferung von O...(?) an die verstorbene Frau Winterhoff wurde auf die Gemeindekasse übernommen.
TOP 9: Der Antrag Geihsler um Nachlass von 3 Mark Wassersteuer wurde zurück gewiesen.
TOP 10: Der Gemeinde-Vorsteher Kehsler soll gebeten werden, in der nächsten Sitzung Auskunft über den jetzigen Stand des Prozesses Floret zu geben.
Am 31. Mai 1912
TOP 1: Der Einspruch gegen die Umsatzsteuer des Maurers Josef Schwefer wurde für begründet erachtet und sollen die bereits gezahlten 16 Mark zurück erstattet werden.
TOP 2: Die von Anton Lemme geforderte Kommunal-Steuer im Betrag von 8 Mark wurde niedergeschlagen. - Ein Grund ist nicht aktenkundig.
TOP 3: Der Maurer Franz Sawar zu Dortmund wurde mit 5 Mark pro 1912 für sein Wohnhaus zur Wassersteuer veranlagt.
TOP 4: Caspar Schwefer wurde auf sein Gesuch vom 9. v.M. auf 7,80 Mark Wassersteuer ermäßigt. Ebenso wurde die Wassersteuer von Heinrich Mester für den Neubau von 5 Mark auf 3 Mark herabgesetzt.
TOP 5: Auf den wiederholten Antrag des Maurers Franz Trompetter erklärt sich die Gemeinde bereit, das über sein Grundstück fließende Wasser durch einen Graben ab zu fangen, bzw. einzudämmen. Voraussetzung ist, dass Trompetter zu dieser Graben-Anlage den Grund und Boden hergibt.
TOP 6: Der Antrag des Humpert soll dahin erledigt werden, dass zunächst festgestellt wird, wo und wodurch eine Stauung des Wassers im Durchlass an der Hügel-Straße eintritt. Sollte sich ein Mangel an den Durchflüssen bei Feldmann oder Holzgra...(nicht korrekt lesbar) zeigen, so haben diese die Anlage in Ordnung zu bringen.
TOP 7: Die Kosten in Sachen Waskowsky gegen Freienohl im Betrag von 59,55 Mark sollen durch die Gemeindekasse gezahlt und durch den Kreis wieder eingezogen werden. - Inhalte sind nicht aktenkundig.
TOP 8: Nachdem die Prozess-Sache Floret gegen die Gemeinde erörtert war, wurde beschlossen, auf die Vernehmung der Zeugen Jüttner in Wesel zu verzichten. - Inhalte sind nicht aktenkundig.
TOP 9: Die Verfügung der Königl. Regierung, sowie die Anträge des Apothekers Schmidt betreffend Gewährung eines Zuschusses zu den Apotheker-Einnahmen wurden zur Kenntnis gebracht. Der Beschluss vom 22. April 1912 wird hiermit aufgehoben. Anstatt dessen sollen dem Apotheker die Zinsen für das Hypotheken-Darlehen von der Gemeinde für das Etatjahr 1912 erlassen werden. Außerdem soll noch eine bessere Transportierung der Apotheke angestrebt und die Einwohner von Freienohl durch Überweisung von Druck-Exemplarendazu angehalten werden. Der Königl. Regierung soll entsprechende Mitteilung hierüber zugestellt werden. - Die ersten Flyer?
TOP 10: Der Nachtrag zu dem Ortsstatut vom 30. Oktober 1903 für die gewerbliche Fortbildungsschule betreffend wird vorgelegt, genehmigt. - Der ist hier nicht aktenkundig.
TOP 11: Der Verkauf von Fichten-Stangen an den Holzhändler Schwefer für 80 % der Taxe wurde genehmigt.
TOP 12: Das rückständige Holzgeld der Witwe Anton Stirnberg soll von den Erben eingezogen werden. - Der Grund ist nicht aktenkundig.
TOP 13: Die Rechnung des Schlossers Adam Pöttgen im Betrag von 5,70 Mark wurde auf die Gemeindekasse übernommen.
TOP 14: Die Kanalisierung der Düring-Straße wurde vorläufig zurückgestellt. - Ein Grund ist nicht aktenkundig, z.Zt. zu teuer? Die Düringstraße war anfangs noch nicht „so lang“; vielleicht wollte man abwarten...
TOP 15: Anstatt der bewilligten 20 Mark für den Krieger-Verein für den Anstrich des Krieger-Denkmals (1870/71) wurden 40 Mark genehmigt.
Am 17. Juni 1912
TOP 1: Bei der getätigten Wahl zum Gemeinde-Vorsteher wurden folgende Stimmen abgegeben: Bauunternehmer Caspar Rocholl 3 Stimmen; Amtssekretär Niesen 3 Stimmen; Ehrenamtmann Schulte 1 Stimme. Da die beiden Erstgenannten je 3 Stimmen haben, entschied der vorsitzende Ehrenamtmann Schulte ausschlaggebend für Herrn Niesen.
TOP 2: Zur Zahlung aus der Wasserwerkskasse wurden übernommen: Rechnung Dihselhoff Hagen der Betrag von 190 Mark; Kreis-Elektrizitätswerk Betrag 58,47 Mark. Ferner auf die Gemeindekasse: Kreis-Elektrizitätswerk Rechnung vom 31.5.1912 = 16,40 Mark; vom 1.4.1912 = 2,20 Mark.
TOP 3: Die Wassersteuer des Caspar Kordel pro 1911 wurde von 5 Mark auf 2,50 Mark ermäßigt. - Ein Grund ist nicht aktenkundig.
TOP 4: Der Rechtsanwalt Dr. Schneider wird beauftragt, von dem Apotheker Floret den der Gemeinde laut Erkenntnis vom 23. Mai 1912 schuldigen Betrag sofort einziehen zu lassen, eventuell den Bürgen Professor Frank zu Berlin bei ...(nicht korrekt lesbar) des Ersteren in Anspruch zu nehmen.
Am 23. Juli 1912
TOP 1: Die Rechnung der Gebrüder Rocholl vom 2. Juli im Betrag von 374 Mark soll zur Anweisung gebracht werden mit 350 Mark und soll der Rest mit 24 Mark erst nach der durch Schweer und Noeke stattgefundenen Besichtigung gezahlt werden. - Die Stelle der Besichtigung ist nicht aktenkundig.
TOP 2: Ebenfalls soll die Rechnung von Noise et Konski (die Schreibweise ist in der Akte unterschiedlich.) im Betrag von 10,25 Mark zur Anweisung gelangen.
TOP 3: Die Rechnung Dr. Ransoné soll spezifiziert werden und wurde deshalb vorläufig zurückgestellt.
TOP 4: Der Nachtrag zum Ortsstatut vom 30. Oktober 1903 betreffend die gewerbliche Fortbildungsschule in Freienohl wurde in der vorgelegten Weise genehmigt. - Die ist hier nicht aktenkundig.
TOP 5: Die Kanalisationsarbeiten bei Emmerich wurden genehmigt und sollen dieselben nach dem Kehsler´schen Kostenanschlag verdungen werden. Anstatt der vorgeschlagenen 50-cm-Rohre sollen jedoch 60-cm-Rohre verwendet werden.
TOP 6: Die Arbeiten an den Schulen sollen durch Rocholl und Schweer besichtigt und demnächst ausgeführt werden. Die Arbeiten sind zu verdingen.
TOP 7: Von dem Schreiben des Rechtsanwalt Schneider in Sachen Floret wurde Kenntnis genommen. - Mehr Inhalt ist nicht aktenkundig.
TOP 8: Auf das Schreiben der Königl. Regierung vom 11. Juli 1912 zum Bericht vom 18. Juni d.J. Nr. I / 3871 beschließt die Gemeinde-Vertretung, dem Konzessions-Nachfolger des Apotheker Schmidt, falls derselbe bei ordnungsmäßiger Führung eine genügende Einnahme nicht erzielen kann, einen namhaften Zuschuss in dem Sinne der Regierungs-Forderung zu gewähren.
TOP 9: Dem August Feldmann zu Olpe wurde auf sein Angebot des an der Winterseite noch lagernde Eichen-Holz V. Klasse für 8 Mark je Festmeter zugeschlagen.
TOP 10: Über die Versicherungskosten der Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr, eventuell auch sonstiger zugezogener Hilfskräfte sollen Erkundigungen bei derjenigen Gesellschaft eingezogen werden, bei der die Gemeinde gegen Haftpflicht versichert ist.
TOP 11: Die Wege-Besserung auf der oberen Straße, Antrag Geihsler, soll vorher durch Noeke besichtigt werden. - Obere Stra0e: die letzten rund 50 Meter zwischen Krumme Straße und Bergstraße; auch Echteste Straße (Freienohlerisch) = achterste Straße.
TOP 12: Die von Lübke eingereichten Rechnungen wurden den Gemeinde-Verordneten Rocholl und Humpert zur Prüfung übergeben und sollen nach der erfolgten Bescheinigung über die Richtigkeit angewiesen werden.
TOP 13: Der Arbeiter Josef Schwarzfärber hat seit langen Wochen seine Mutter misshandelt, seine Schwester bedroht und auch nicht gearbeitet. Die Familie, die nur von dem Tagelohn des Vaters lebt, hat denselben unterhalten (für seinen Lebensunterhalt gesorgt) und ernähren müssen. Zudem ist er Fürsorgezögling gewesen und schon einmal wegen Diebstahl bestraft. Auch versucht derselbe, andere junge Leute zu verführen und ebenfalls auf die Lümmelbahn (!) zu bringen. Dieserhalb (deshalb) beantragt die Gemeinde- Vertretung, denselben in der Besserungs-Anstalt Beringhausen unterzubringen und die Kosten hierzu zu tragen.
TOP 14: Das einzuhauende Fichtenholz 131 Cbm (Kubik-Meter) und 83 Cbm Kiefern, sowie 60 Fichten-Stangen I., 157 II. Und 305 III., 100 IV., 95 V., 45 VI. Und 55 VII. Klasse, ferner 2 Kiefer-Stangen I., 5 II., und 5 III. Klasse, und 2 Weiden-Stämme mit 3,25 Cbm sollen öffentlich meistbietend am 2. August verkauft werden. Der Verkauf soll im Central-Blatt, in der Arnsberger Tageszeitung und dem Mescheder Blatt vorher bekannt gemacht werden.
Am 29. August 1912
TOP 1: Der Amtssekretär Niesen wurde als Gemeinde-Vorsteher durch Handschlag an Eides statt verpflichtet und in sein Amt eingeführt. - 1910: Niesen, Alte Haus-Nr. 78, Hauptstraße 12, 1 männl., 3 weibl. Bewohner.
TOP 2: Antrag Köster auf Eingemeindung: Die Gemeinde-Vertretung ist hiermit einverstanden und erklärt sich bereit, der Gemeinde Calle eine Abfindungssumme vom 500 Mark zu zahlen. Da durch den Rohr-Bau Finnentrop – Wennemen die Wirtschaft Köster nun mindestens 2/3 abgenommen und infolge dessen auch weniger Steuer gezahlt werden, so ist eine höhere Abfindung nicht angängig. Die Gemeinde-Vertretung wünscht ferner, dass der Sägewerksbesitzer Kehsler, so wohl er in der Gemeinde Calle liegt, auch gleichzeitig mit eingemeindet wird. Kehsler hat den mündlichen Antrag bereits gestellt. Herr Landrat Dröge wird ersucht, dieserhalb mit der Gemeinde Calle in Verbindung zu treten.
TOP 3: Die Gemeinde-Vertretung präzisiert ihren Beschluss vom 29. Juli d.J. dahin,dass sie bereit ist, sofern der von den früheren Apotheken geforderte Reinertrag nicht die Höhe von 3.600 Mark erreicht, den an dieser Summe fehlenden Betrag bis zur Summe von 750 Mark zuzusetzen.
TOP 4: Die zwischen Apotheker Floret geschlossene Bürgschaft mit Professor Frank soll diesem zur Einsichtnahme bei dem Rechtsanwalt Dr. Schneider ausgelegt werden. Auf Wunsch kann Frank Abschrift von derselben erhalten.
TOP 5: Die Kanalisation der Düring Straße wurde dem N. Schröer für den Preis von 310,60 Mark zugeschlagen und verpflichtet sich derselbe, die Arbeiten in 6 Tagen vom Beginn an gerechnet wegen den Störungen fertig zu stellen.
TOP 6: Dem Antrag des Caspar Kordel wird entsprochen und dem Austausch von Grundstücksflächen zur Begradigung der Grenze zugestimmt. Kordel erhält von der Gemeinde die Parzelle Flur 11 Nr. 293/118 = 8 qm (m²) groß abtreten. Jede Partei trägt die Hälfte aller Kosten.
TOP 7: Die Abrechnung Kehsler - Kanalisation, Fußwege-Anlage im Breiten Weg - in Höhe von 6.287,83 Mark wird als richtig anerkannt. Die Nebenrechnung des Kehsler im Betrag von 73,18 Mark wurde ebenfalls genehmigt.
TOP 8: Die Reinigung des Grabens 134 im Erlenbruch soll öffentlich mindestfordernd verdungen werden. Noeke verpflichtet sich, die Bedingungen hierüber aufzustellen und die Arbeit zu beaufsichtigen.
TOP 9: Die verlangten Kosten von Reparaturen zur Ergänzung der Feuerwehrgerätschaften wurden mit Ausnahme von Nr. 4 des Protokolls (Erneuerung des Untergestells der Feuerspritze) bis zur Höhe von 130 Mark genehmigt. Die erforderlichen Beschaffungen der Geräte wurden dem Feuerwehrhauptmann Schwefer und Humpert übertragen.
TOP 10: Zur Beratung und Abschluss über die Versicherung der Feuerwehr wurde eine Kommission, bestehend aus dem Gemeinde-Vorsteher Niesen, Linneborn und Noeke gewählt, welche in der nächsten Sitzung hierüber Bericht erstatten werden.
TOP 11: Die Steuersache Floret von 245,30 Mark pro 1908 wurde niedergeschlagen.
TOP 12: Der Unterstützungsantrag von Hubert Köster wurde abgelehnt. - Ein Grund ist nicht aktenkundig.
TOP 13: Die Reinigung der Jauchegruben bei beiden Schulen soll mindestfordernd verdungen werden.
TOP 14: Das Angebot für das Buchen-Nutzholz im hiesigen Wald von Cosack und Schenck durch Molitor und zwar für I. Klasse 22 Mark, II. Klasse 18 Mark, III. Klasse 14 Mark, IV. Klasse 11 Mark, V. Klasse 8,50 Mark, Rollholz pro Rm (Raummeter) 6 Mark wurde genehmigt.
TOP 15: Da die Witwe Metzger Fritz Neise trotz Aufforderung die rückständige Wassersteuer nicht zahlt, soll die Leitung abgetrennt werden. - Der Grund für das Nicht-Zahlen ist nicht aktenkundig.
TOP 16: Die durch die Unterbringung entstandenen Kosten des Fürsorge-Zöglings Johann Vollmer im Betrag von 99,05 Mark sollen im Klage-Wege von dem Vater des Zöglings Fabrikarbeiter Johann Vollmer zu Oeventrop eingezogen werden. Dem Rechtsanwalt Peitz soll diese Beitreibung übertragen werden. - Weitere Einzelheiten über den Fürsorge-Zögling sind hier nicht aktenkundig. - 1910 wohnt im Rümmecketal, Alte Haus-Nr. 224 Johann Vollmer, 4 männl., 4 weibl. Bewohner.
TOP 17: Von der eingereichten Rechnung des Dr. Ransoné sollen demselben für die Untersuchung des Sohnes von dem Tagelöhner Johann Neise, Heinrich, mit 5 Mark gezahlt werden; dagegen sollen die liquidierten 9 Mark für Totenschein Anton Winterhoff, Frau Winterhoff und 2 Kinder nicht gezahlt werden, da die Gemeinde erinnert, dass diese Funktionen zu den Obliegenheiten des Armen-Arztes gehören.
TOP 18: In die Pachtungs-Kommission zur …(?) der Gemeinde-, Schul- usw. Rechnungen wurde der Gemeinde-Vorsteher Niesen, Linneborn und Noeke gewählt.
TOP 19: Mit Otto Geihsler soll zunächst über die Bullen-Haltung verhandelt werden. Wenn er zur Abgabe der noch vorhandenen Bullen an die Gemeinde nicht bereit ist, soll gegen ihn im Prozesswege vorgegangen werden. Einzelheiten, Gründe sind nicht aktenkundig.
TOP 20: Die Wassersteuer von Caspar Kordel wurde auf 9 Mark ermäßigt.
TOP 21: Auf den Antrag von Geihsler und Anton Lemmer wurde beschlossen, die Wasserleitung bis zu deren Wohnungen gegen Zahlung der üblichen Wasser-Anschluss-Gebühren von 20 Mark anzulegen. Die Arbeiten sollen vergeben werden.
TOP 22: Die Rechnung vom Elektrizitätswerk im Betrag von 2,85 Mark wurde auf die Wasserwerkskasse übernommen.
Am 9. September 1912
TOP 1: Die Gemeinde-Vertretung bleibt hinsichtlich der Bürgschaft des Professor Frank bei ihrem Beschluss vom 29. August d.J.
TOP 2: Bedenken gegen die beantragte Übertragung der Jagdverpachtung für Bezirk I an den Holzhändler Ludwig Moll zu Dortmund liegen nicht vor. - Mehr Einzelheiten sind nicht aktenkundig.
TOP 3: Die von Ferdinand Pöttgen gezahlte Umsatzsteuer im Betrag von 12 Mark, soll, weil zu Unrecht erhoben, demselben erstattet werden.
TOP 4: Die Ausbesserung des oberen Teils der Mittelstraße wurde vorläufig zurückgestellt. Für das nächste Jahr ist eine gründliche Ausbesserung in Aussicht gestellt. Die Kanäle und Einfallschächte in der Mittel- und hinteren Straße (= Krumme Straße; die vordere, auch erste Straße ist - „gelesen von links nach rechts“ - die Bergstraße) sollen durch den Gemeinde-Wege-Arbeiter gereinigt werden. - Dessen Name ist nicht genannt.
TOP 5: Die Ausbesserung des Pflasters bei Köster soll vorgenommen werden und es wird Herr Niesen beauftragt, mit dem Straßenmeister Plahsmann hierüber zu verhandeln.
TOP 6: Auf den Antrag der Josephs-Gesellschaft e.V. zu Bigge wurde ein einmaliger Zuschuss von 20 Mark bewilligt. - Josephs-Gesellschaft e.V. - nicht abwertend genannt: Krüppelheim.
TOP 7: Die Rechnungen Kehsler über 94; 59; 65 und 134,60 Mark können zur Zahlung auf die entsprechenden Kassen angewiesen werden.
TOP 8: Ebenso wurde die Rechnung Braun über 2,92 Mark genehmigt.
TOP 9: Dem Antrag des Wirts Ferdinand Köster soll in der Weise entsprochen werden, dass ihm unter Vorbehalt des jederzeitigen Widerspruchs gestattet wird, den Anschluss an die Wasserleitung gegen Zahlung von 100 Mark Wassergeld und die übliche Anschluss-Gebühr von 20 Mark herzustellen. Für den Fall, dass dem jetzt laufenden Eingemeindungs-Antrag entsprochen wird, sollen von dem gezahlten Wassergeld 70 Mark pro Jahr erstattet werden. - Eines Tages: „Bei Bruno“, Bahnhofstraße.
TOP 10: Das Angebot des Klempners Peter Lübke auf die zur Ausdehnung der Wasserleitung erforderlichen Gebotenbei den Häusern von Lemmer und Geihsler wurde angenommen. Nachdem Herr Rocholl sein Angebot zurückgezogen hatte, wurde hierüber verhandelt. 1910: Anton Lemmer, Fabrikarbeiter, Alte Haus-Nr. 247, Bahnhofstraße 20, 4 männl., 4 weibl. Bewohner: 1907: 4, 3 Bewohner.
TOP 11: Die Überlauf... … kugel im Hochbehälter (nicht korrekt lesbar) sollen repariert werden und der Gemeinde-Verordnete Humpert (es) veranlassen wird.
TOP 12: Dem Antrag des Otto Geihsler wird entsprochen und darin eingewilligt, dass die durch Geihsler von der Gemeinde gepachteten Grundstücke: Wiese im Langel Pacht 46 Pacht 13 Mark und Ackergrundstück auf dem Hohlknochen für den Rest der Pachtzwecke dem Antragsteller Kaiser zu dem alten Pachtpreis überlassen werden.
TOP 13: Die Rechnung des Oberliese (?) im Pachtbetrag von 7,55 Mark kann auf die Wasserkasse angewiesen werden. - Inhalt und Name sind nicht aktenkundig.
Am 27. September 1912
TOP 1: Die hiesige Freiwillige Feuerwehr soll beim Allgemeinen Deutschen Versicherungs-Verein in Stuttgart gegen Unfall versichert werden. Der Gemeinde-Vorsteher wird beauftragt, den Versicherungs-Vertrag auf Grund der gepflogenen Verhandlungen und Versprechungen abzuschließen. - „gepflogenen“ ist abgeleitet von „Pflege“, nicht von „fliegen“.
TOP 2: Der Beschluss vom 29. August 1912 betreffend die Apotheke in Freienohl wird wie folgt ergänzt: Die Gemeinde verpflichtet sich, zu dem mit dem neuen Apotheker abzuschließenden Vertrag die Genehmigung des Herrn Regierungspräsidenten einzuholen.
TOP 3: Zu dem Antrag Emmerich wird beschlossen, zunächst abzuwarten, wie sich die Verhältnisse nach den jetzt vorgenommenen Verbesserungen der Kanalisation in der Folge gestalten werden. - Der Antrag ist inhaltlich nicht aktenkundig.
TOP 4: Dem Antrag des Fabrikarbeiters Fritz Düring soll entsprochen und ihm … (2 Wörter nicht korrekt lesbar) überlassen werden, als er zur Pflasterung des Grabens in der Düring-Straße benötigt. Der Rest der Steine soll zur Wege-Besserung dort verwandt werden.
TOP 5: In die Einkommensteuer-Voreinschätzungs-Kommission wurden gewählt: Heinrich Schweer als Mitglied und Josef Cordel als Stellvertreter. Beide erklärten sich zur Annahme der Wahl bereit.
TOP 6: Die Reinigung des Grabens im Erlenbruch soll sich nur auf den oberen etwa 250 Meter langen Teil erstrecken. Diese Arbeit wird dem Tagelöhner Fritz Pieper für sein Angebot von 25 (kein Betrag angegeben) pro Meter zugeschlagen. Der Gemeinde-Verordnete Noeke wird die Arbeit beaufsichtigen und (es) ist Pieper gehalten, dessen Anweisungen nachzukommen.
TOP 7: Der Antrag Bracht wird wegen Geldmangel vorläufig zurückgestellt. - Der Antrag ist inhaltlich nicht aktenkundig.
TOP 8: Desgleichen der Antrag Kerstholt. - Desgleichen nicht aktenkundig.
TOP 9: Der Antrag des Invaliden Anton Mündelein auf Bewilligung von Armen-Unterstützung wird abgelehnt, da ein erwachsener Sohn vorhanden und in der Lage ist, seine Eltern zu unterstützen. Die Polizei-Verwaltung soll gebeten werden, diesen Sohn zur Erfüllung seiner Unterhaltungspflicht anzuhalten. - Heutzutage: Unterhaltspflicht.
TOP 10: Die Rechnung des Arztes Dr. Linneborn zu Oeventrop im Betrag von 30 Mark für Entbindung der ortsarmen Frau Winterhoff soll zur Anweisung gelangen.
TOP 11: Die Rechnung vom Kreis-Elektrizitätswerk vom 3. und 6. September im Betrag von 7,60 Mark und 4,80 Mark wurde auf die Gemeindekasse übernommen.
TOP 12: Die Rechnung des Schlossers Adam Pöttgen wurde von 35,80 Mark auf 35,50 Mark herabgesetzt und auf die Gemeindekasse übernommen. - Ein Grund für die Herabsetzung ist nicht aktenkundig.
TOP 13: Die Verhandlung über die freihändige (kostenlos, ohne Rückfrage an die Vorgesetzten) Abgabe von Reiserholz durch den Waldwärter Elkemann an den Bauunternehmer Kehsler wurde zur Kenntnis der Gemeinde-Vertretung gebracht, mit 4 gegen 3 Stimmen wurde beschlossen, die Sache nicht weiter zu verfolgen, sondern auf sich beruhen zu lassen. Der Waldwärter Elkemann ist darauf hingewiesen worden, dass er nicht befugt ist, aus dem Gemeindewald Holz freihändig abzugeben. - Einzelheiten sind nicht aktenkundig... Dieser Kehsler war schon mal Gemeinde-Vorsteher...
Am 7. Oktober 1912
TOP 1: Die Gemeinde-Vertretung ist mit der Unterbringung des Invaliden Fritz Kehsler in einer Provinzial-Heilanstalt einverstanden und verpflichtet sich, dem Land-Armen-Verband der Provinz Westfalen, dem Kreis Arnsberg gegenüber zur Zahlung desjenigen Anteils an den regelamentsmäßigenKosten des Unterhalts des Kehsler, welcher nach dem Gesetz vom 11. Juli 1891 auf die Gemeinde mit fällt.
TOP 2: Dem Arzt Dr. Ransoné kann auf den ihm pro 1912 zustehenden Gemeinde-Zuschuss ein Vorschuss von 300 Mark aus der Gemeindekasse angewiesen werden.
TOP 3: Die Rechnung des Maurers H. Schweer für die Arbeiten in der Düring-Straße im Betrag von 321,05 Mark wurde auf die Gemeindekasse übernommen.
Am 22. Oktober 1912
TOP 1: Die Gemeindekassen-Rechnung pro 1911 wurde vorgelegt und festgestellt:
in Einnahme auf 73.399,49 Mark, in Ausgabe auf 76.026,88 Mark; mithin Vorschuss 2.627,39 Mark und Einnahmerest 5.427,36 Mark. Dem Rendanten wurde Entlastung erteilt.
TOP 2: Die Schulkassen-Rechnung pro 1911 wurde vorgelegt und festgestellt:
in Einnahme auf 16.900,77 Mark, in Ausgabe auf 20.080,90 Mark, mithin Vorschuss 3.180,13 Mark. Dem Rendanten wurde Entlastung erteilt.
TOP 3: Die Fortbildungsschulklassen-Rechnung pro 1911 wurde vorgelegt und festgestellt: .in Einnahme auf 1.120,96 Mark, in Ausgabe auf 819,47 Mark, mithin Bestand 300,99 Mark. Dem Rendanten wurde Entlastung erteilt.
TOP 4: Die Hudekassen-Rechnung pro 1911 wurde vorgelegt und festgestellt:
in Einnahme auf 1.812,89 Mark, in Ausgabe mit 995,54 Mark, mithin Bestand 817, 35 Mark. Dem Rendanten wurde Entlastung erteilt.
TOP 5: Die Wasserwerkskassen-Rechnung pro 1911 wurde vorgelegt und festgestellt:
in Einnahme auf 7,361,83 Mark, in Ausgabe 9.002,13 Mark, mithin Vorschuss 1.640,28 Mark und Einnahme-Rest 31,10 Mark. Dem Rendanten wurde Entlastung erteilt.
Die vorstehenden Rechnungen sind durch die dazu bestimmte Kommission geprüft worden und haben zur Erinnerung keinen Anlass gegeben.
TOP 6: Die Versammlung wünscht, dass nunmehr auf die Rechnung über den Bau des Elektrizitätswerkes aufgestellt und innerhalb 6 Wochen zur Vorlage gebracht wird.
TOP 7: Dem Abschluss der Feuerwehr-Unfallversicherung bei dem Allgemeinen deutschen Versicherungsverein zu Stuttgart gegen eine Jahresprämie von 81 Mark auf eine zehnjährige Periode wurde zugestimmt.
TOP 8: Der Antrag der Witwe Franz Korte und Genossen auf Kanalisierung der Twieten-Straße soll wegen Geldmangel bis zum kommenden Jahr zurückgestellt werden. Inzwischen kann von den Antragstellern darüber verhandelt werden, ob und welche Beiträge sie zu den Anlagekosten zu geben bereit sind.
TOP 9: Dem Holzarbeiter Franz Pöttgen soll in der Weise entgegengekommen werden, dass ihm zur Anlage eines Durchflusses durch den Gemeindeweg vor seinem Haus 4 bis 5 der dort lagernden Rohre zur Verfügung gestellt werden. Die Verlegung der Rohre muss Pöttgen selbst besorgen. - 1907: Franz Pöttgen, Holzarbeiter, Alte Haus-Nr. 231, Provinzialstraße.
TOP 10: Dem Landwirt Christian Cordel wird eine Entschädigung von 10 Mark für den Schaden, den er an seinem Wiesengrundstück durch umgewehte Tannen erlitten hat, bewilligt.
TOP 11: Die Angelegenheit mit Otto Geihsler wegen der Bullenhaltung soll bis auf weiteres auf sich beruhen bleiben. - Ein Grund ist nicht aktenkundig.
TOP 12: Der Antrag des Maurers Franz Peetz auf käufliche Überlassung eines Teils vom Weg Nr. 86 wird genehmigt. Peetz muss als Kaufpreis pro Rute 15 Mark und sämtliche durch die Vermessung und Auflassung entstehenden Kosten zahlen. Ebenso muss sich Peetz zur Zahlung der etwa entstehenden ...(1 Wortteil nicht korrekt lesbar)...wahrsteuer verpflichten. Der Gemeinde-Verordnete Noeke soll die Gemeinde im Vermessungstermin vertreten.
TOP 13: Auf Antrag des Wiegemeisters (?) Franz Becker als Vormund des Wilhelm Winterhoff wurde der für dieses Kind bisher bewilligte Unterstützungsbetrag von 12 Mark monatlich vom 1. November d.J. ab auf 15 Mark erhöht.
TOP 14: Die besprochenen Arbeiten in der Twieten-Straße, worüber in Kostenanschlag durch die Gemeinde-Verordneten Schweer und Rocholl aufgestellt worden ist, sollen mindestfordernd im Submissionswege verdungen werden.
TOP 15: Von einer Ausbesserung der Pflasterung in der Kirchgasse wird vorläufig wegen Geldmangels abgesehen. Für das nächste Jahr ist eine Neupflasterung der ganzen Gasse in Aussicht gestellt.
TOP 16: Den Arbeitern Josef Loerwald und Heinrich Wiesemann kann das in der Winterseite stehende Brennholz (8 ½ Meter) zur Taxe überlassen werden.
TOP 17: Wegen der Besteuerung des Kreises bezüglich des Verdienstes aus dem hiesigen Elektrizitätswerk sollen die erforderlichen Schritte in die Wege geleitet werden.
Am 8. November 1912
TOP 1: Die Hauungs- und Cultur-Pläne für das Haushaltsjahr 1913 wurden genehmigt. Doch soll eine Abschrift zurück behalten werden. Der Oberförster soll um die Überlassung des Cultur-Planes pro 1912 gebeten werden.
TOP 2: Der Vertrag mit der Provinz über die Wasserleitungs-Anlage innerhalb der Provinzialstraße wurde in der vorliegenden Fassung genehmigt. - Diese ist hier nicht aktenkundig.
TOP 3: Zur Bau-Wassersteuer wurden veranlagt: Heinrich Pöttgen: Anbau: 2,50 Mark; Louis Siepe: Wohnhaus Neubau: 5 Mark; Josef Kleine: Umbau und Aufbau: 1,50 Mark; Josef Kaiser: Wohnhaus Neubau: 9 Mark. - An Wassersteuer wurden die folgenden Jahressätze festgesetzt: Louis Siepe: 7,80 Mark; Anton Lemmer: 7,80 Mark; Josef Geihsler: 7,80 Mark. Ersterer ist vom 1.10.1912 ab und die beiden letzteren vom 1.12.1912 ab zu verlangen.
TOP 4: Trotzdem die Gemeinde eine Verpflichtung zur Abführung des über das Trumpetter´sche Grundstück fließenden Wassers nicht anerkennt, ist sie dennoch bereit, einen Graben dem Beschluss vom 3.5.1912 entsprechend anzulegen. Diesen Graben würde Trumpetter selbst zu unterhalten haben. - Weitere Inhalte sind nicht aktenkundig.
TOP 5: Die Rechnung des Kreis-Elektrizitätswerkes über 2,40 Mark für Auswechselung von Straßenlampen soll angewiesen werden.
TOP 6: Der von dem Heinrich H. Arendt nachgesuchte Ausstand zur Zahlung der Umsatzsteuer bsi zum 1. April 1913 wurde genehmigt.
TOP 7: Dem Angebot des Unternehmers Josef Kemper auf die Arbeiten und Lieferungen in der Twieten-Straße in Höhe von 184,90 Mark wurde zugestimmt.
TOP 8: Die Betriebskasse des Elektrizitätswerkes der Gemeinde wurde nach Prüfung durch die Gemeinde-Verordneten Noeke und Linneborn festgestellt in Einnahmen auf 98.988,96 Mark; in Ausgabe auf 20.140,54 Mark; mithin Bestand 18.848,42 Mark; Rest-Einnahme 20,27 Mark; diese Rest-Einnahme wurde niedergeschlagen. Dem Rendanten wurde Entlastung erteilt.
TOP 9: Die Lieferung und Anfuhr des für die Instandsetzung der Düring-Straße erforderlichen Binde-Materials, Ha...(?)...kies wurde wurde zum Preis von 4,50 Mark pro Kubikmeter dem Bauunternehmer Rocholl übertragen.
TOP 10: Der Holzhändler Johann Schwefer hierselbst soll aufgefordert werden, das in den Distrikten13 a = Hohlknochen und 10 b = Küppel angekaufte Buchen-Nutz- und Roll-Holz bis zum 5. Dezember 1912 d.J. zu bezahlen.
Am 22. November 1912
TOP 1: Der Invalide Adolf Küther aus Freienohl hat bei der Landesversicherungsanstalt in Münster die Aufnahme in ein Krankenhaus beantragt. Die Gemeinde Freienohl verpflichtet sich hiermit der Landesversicherungsanstalt gegenüber, die Kosten für die Bekleidung und Wäsche, sowie für eine etwa erforderlich werdende besondere Pflege und ärztliche Behandlung nebst Arzneien, sowie gegebenenfalls die Kosten eines einfachen kirchlichen Begräbnisses für den Fall zu tragen, dass der Fräser Wilhelm Küther zur Erfüllung der übernommenen Verpflichtung nicht mehr in der Lage oder bereit ist. Gleichzeitig wird anerkannt, dass Küther während seiner Aufnahme in Invaliden-Hauspflege seinen bisherigen Unterstützungs-Wohnsitz beibehält.
TOP 2: Dem Antrag des Maurers Franz Peetz auf Herabsetzung des Kaufpreises für den Teil des Weges 86 von 15 auf 10 Mark pro Rute wurde nicht zugestimmt. - Ein Grund ist nicht aktenkundig. - 1 Rute = 3,8 m.
TOP 3: Der Antrag Peetz auf Reinigung des Bewässerungsgrabens zur Kaiserwiese, sowie des Grabens vom Weg 88 wurde zurückgestellt.
TOP 4: Dem Schreiner Johann Kaiser wird auf seinen Antrag hin gestattet, eine Zement-Rohrleitung zur Abführung von Dachrinnen-Wasser, sowie des Wassers aus der Wasch-Küche durch den Gemeindeweg 84 vor seinem Grundstück entsprechend der beigelegten Zeichnung zu übertragen. Als Erinnerungsgebühr hat Kaiser jedes Jahr 20 Pfennig an die Gemeindekasse zu zahlen. Der Antragsteller ist verpflichtet, die Straße nach Fertigstellung der Anlage wieder in den früheren Zustand zu setzen.
TOP 5: Das Inventar in beiden Schulen soll gegen Feuersgefahr bei der Feuer-Sozietät versichert werden und zwar zu den angebotenen Steuersätzen. - Gemeint ist die 2013 abgerissene Alte Schule und das alte Feuerwehrhaus an der Hauptstraße.
TOP 6: Die Versicherung des neuen Pumpenhauses nebst Inventar wurde nicht zu nötig erachtet und soll unterbleiben.
TOP 7: Das Wassergeld der Witwe Jakob wird von 6,50 Mark auf 5 Mark herabgesetzt.
TOP 8: Die Rechnung des Bernward Heckmann über Fuhrlohn in Höhe von 7 Mark soll auf die Gemeindekasse überwiesen werden.
TOP 9: Die Gebühr für einen neuen Anschluss an die Wasserleitung innerhalb des einstweilig bestehenden Rohrnetzes wird bis zu einer anderen Regelung auf 10 Mark festgesetzt. Die Festsetzung der Gebühr für die außerhalb des Rohrnetzes zur Ausführung gelangenden Anschlüsse unterliegt des jeweiligen Beschlusses der Gemeinde-Vertretung. Der Schreiner Johann Katzer und Louis Siepe haben für ihre Anschlüsse noch den alten Satz von 5 Mark zu zahlen , weil dieselben bereits schon in diesem Sommer gemacht worden sind.
TOP 10: Herr Ehrenamtmann Schulte und Noeke werden beauftragt, wegen Ankauf der Geihsler´schen Bullen mit J. Kenter in Meschede zu verhandeln, die Forderung der Gemeinde von 600 Mark würde von dem Kaufpreis abgezogen und sofort einbehalten.
TOP 11: Dem Klempner Lübke kann auf seine Rechnung für die Ausführung der Wasserleitungs-Anlage bei der Rocholl´schen Ziegelei eine Abschlagszahlung von 200 Mark angewiesen werden. Der Restbetrag von 29,65 Mark soll als Kaution vorläufig zurückbehalten werden und die Rechnung vorläufig nochmal geprüft werden.
TOP 12: In der Düring-Straße unterhalb des Becker´schen Hauses soll an Stelle der jetzt vorhandenen Mulde eine Rinne gepflastert werden. Hierzu können die in der Twieten-Straße übrig bleibenden Steine Verwendung finden.
TOP 13: Es ist nichts dagegen einzuwenden, dass aus dem Steinbruch am Thielenberg Faul-Schiefer abgegeben wird. Pro Kubikmeter ist ein Preis von 25 Pfennig zu zahlen.
Am 10. Dezember 1912
TOP 1: Die Bullenhaltung wurde für die Zeit vom 1. Dezember 1912 bis 30. November 1918 Lanwirt Josef Noeke übertragen. Der im Entwurf vorgelegte Vertrag wurde genehmigt und kann zum Abschluss gebracht werden.
TOP 2: Dem Antrag der Frau Franz Neise auf Abgangsstellung (?) der veranlagten Umsatzsteuer von 35 Mark kann nicht stattgegeben werden, da die Veranlassung gemäß § 3 der Umsatzsteuer-Ordnung zu Recht erfolgt ist.
TOP 3: Der Witwe Caspar Pöttgen wird eine einmalige Unterstützung von 10 Mark bewilligt. Die Söhne Franz und Anton Pöttgen sind durch das Amt zur Erfüllung ihrer Unterstützungspflicht anzuhalten.
TOP 4: Der Antrag des Carl Winterhoff auf Unterstützung wird abgelehnt, da eine Hilfsbedürftigkeit bei ihm nicht vorliegt. - Inhaltlich ist hier nichts aktenkundig.
TOP 5: Der Holzhändler Johann Schwefer hat das in den Distrikten 13 a und 10 b von 1911 gekaufte Holz noch nicht bezahlt. Der ihm durch Beschluss vom 8.11.1912 vorgestellte Zahlungsverweis ist inzwischen abgelaufen. Schwefer soll nochmals zur Bezahlung aufgefordert und ihm hierzu ein letzter Zahlungstermin von 4 Wochen gewährt werden.
TOP 6: Die Rechnung des Kreis-Elektrizitätswerkes über Auswechslung von Straßen-Lampen in Höhe von 13,80 Mark kann zur Anweisung gelangen.
TOP 7: Die alten Eisenteile, Eisen-Reste, alte Öfen und Stücke Eisenrohr können verkauft werden.
TOP 8: Der Freiwilligen Feuerwehr kann zur Ergänzung der Feuer-Löschgeräte außer dem bereits bewilligten Betrag von 130 Mark eine weitere Summe von 70 Mark zur Verfügung gestellt werden.
Am 7. Januar 1913
TOP 1: Gegen die Gemeinde-Verordneten-Wahl vom 12. Dezember 1912 sind Einsprüche nicht erhoben worden. Die Wahl wird hiermit als gültig erklärt. - Ein Protokoll vom 12. Dezember 1912 ist hier nicht aktenkundig. - Abgezeichnet haben dieses Protokoll: Ehrenamtmann Schulte, Gemeinde-Vorsteher Niesen, Gemeinde-Verordnete: Schweer, Cordel, Noeke, Humpert, Kehsler, Rocholl.
TOP 2: Die wieder- bzw. neugewählten Mitglieder Humpert und Kehsler wurden durch den Vorsitzenden durch Handschlag verpflichtet und in ihr Amt eingeführt.
TOP 3: Die Gemeinde-Vertretung beschließt die Einführung der Schul-Zahnpflege aufgrund des Kreis-Ausschusses, beschlussbar vom 23. Oktober 1912. Von der Einziehung des auf die Eltern entfallenden Betrages wird abgesehen. - Ein Grund ist nicht aktenkundig. Vielleicht zu teuer in der damaligen Situation und zu unbekannt.
TOP 4: Von den Verhandlungen in der Armensache Witwe Pöttgen wurde Kenntnis genommen. Nach dem Ergebnis der Verhandlungen ist eine Unterstützungs-Berechtigkeit (!) nicht als vorliegend zu ersehen und wird eine Bewilligung weiterer Unterstützungen abgelehnt. - Siehe 10. Dezember 1912 TOP 3.
TOP 5: Die Rechnung des Kreis-Elektrizitätswerkes über die Erweiterung und Umänderung der Lichtnetze im Pastoratsgebäude wird in … (1 Wort nicht korrekt lesbar) von 157, 76 Mark nachträglich zur Zahlung auf die Gemeindekasse übernommen. Da zu der Ausführung dieser Arbeiten die Genehmigung der Gemeinde-Vertretung von Seiten des Herrn Pfarrer nicht eingeholt ist, ist letzterer darauf hinzuweisen, dass für die Folge Rechnungen über Arbeiten, die ohne Zustimmung der Gemeinde-Vertretung ausgeführt werden, nicht mehr zur Übernahme auf die Gemeindekasse gelangen. Wie dies im vorliegenden Fall geschehen ist, so würden die Arbeiten bedeutend billiger ausgeführt worden sein. - Noch pfarrHERRliche Praxis oder Machiavellische Intelligenz...
TOP 6: Die Rechnungen von Kohle über 56,60 Mark, von Schmiedemeister Schwefer über 93,63 Mark, vom Kreis-Elektrizitätswerk über 9,40 Mark für Straßen-Beleuchtung werden auf die Gemeindekasse übernommen.
TOP 7: Die Rechnungen des Oberbrandmeisters Johannes Schwefer für Hilfeleistungen (Hilfe wird immer noch mit „ü“ geschrieben) und Nachwachen (korrekt abgeschrieben; nach: hinterher) bei Bracht und Mester im Betrag von 57,62 Mark und 12 Mark und 19 Mark können zur Zahlung angewiesen werden.
TOP 8: In die Kommission zur Prüfung der Rechnung über den Bau des Elektrizitätswerkes wurden gewählt: Kehsler, Rocholl und Noeke.
TOP 9: Der Antrag der Gebrüder Anton und Johann Lamer auf Niederschlagung der Umsatzsteuer von 75 Mark wurde abgelehnt. Dagegen kann die Zahlung in noch nach näher zu vereinbarenden Raten gestattet werden. - Volkszählung Dezember 1910: Anton Lamer, Alte Haus-Nr. 247, Bahnhofstr. 20; 4 männl., 4 weibl. Bewohner. - Volkszählung Dezember 1907: Anton Lemmer (!), Fabrikarbeiter, Alte Haus-Nr. 235, Bahnhofstraße, 4 männl., 3 weibl. Bewohner. - 1907 gab es die Alte Haus-Nr. 247 noch nicht.
TOP 10: Der Antrag des Maurers Franz Peetz auf Überlassung eines Teils des Weges 86 zum Preis von 10 Mark pro Rute wird abgelehnt. Es soll bei den Beschlüssen vom 22. Oktober und 22. November 1912 verbleiben.
TOP 11: Dem Antrag von Wilhelm Gebhardt und Genossen auf Instandsetzung eines Teils des Alten Weges soll im Frühjahr 1913 näher getreten werden (ungewohnter Stil!). Den Antragstellern kann mitgeteilt werden, dass eine Instandsetzung des Weges vorgenommen werden soll..
TOP 12: Die Lieferung des in der Twieten-Straße fehlenden Steinmaterials wird der Firma Gebrüder Rocholl zum Preis von 2 Mark pro Kubikmeter … (2 Wörter nicht korrekt lesbar) übertragen. Zugleich hat Rocholl das erforderliche Bindungsmaterial, Kohleasche von Schönert, zum Preis von 2 Mark pro Kubikmeter anzuliefern.
TOP 13: Die Steuerrate werden Josef Hohmann mit 6 Mark, Fritz Neise mit 10,50 Mark, Wilhelm Dreslermit 6 Mark und Josef Winkelmann mit 3 Mark niedergeschlagen.
TOP 14: Die bisher an den Bäcker Otto Geihsler verpachtete Dorfwiese kann an den Schmiedemeister Josef Schmidt für den bisherigen Pachtpreis für den Rest der Pachtperiode verpachtet werden. - Ein Grund für den Wechsel ist nicht aktenkundig.
TOP 15: Die Wassersteuer für das Haus des Schneidermeisters Josef Schwefer wird mit Rücksicht auf den … (2 Wörter nicht korrekt lesbar) und den zweiten Winter (?) von 9,10 Mark auf 14 Mark für das Veranlegungsjahr 1912 erhöht.
Am 31. Januar 1913
TOP 1: Von dem eingegangenen Antrag auf Errichtung einer Personen-Haltestelle zwischen Freienohl und Oeventrop bei km 208 wurde Kenntnis genommen. Nach reiflicher Beratung kann die Gemeinde-Vertretung den Antrag nur dringend unterstützen. Soweit bekannt ist, soll die Errichtung einer Block-Station zwischen Freienohl und Oeventrop beschlossene Sache sein. Bei dieser Gelegenheit könnte nun leicht ein alter, wohlbegründeter Wunsch der Eingesessenen von Freienohl erfüllt und einem dringenden Bedürfnis abgeholfen werden, wenn mit der Block-Station gleichzeitig eine PERSONEN-Haltestelle verbunden wird. Der Bahnhof Freienohl liegt von der Mitte des Orts 20 Minuten entfernt. Die Entfernung bis zur Block-Station, die bei km 208 angelegt werden müsste, würde circa 10 Minuten betragen. Die Entfernung vom Ort Freienohl bis zum Bahnhof Oeventrop ist der Entfernung des Bahnhofs Freienohl vom Ort Freienohl fast gleich. Aus diesem Grund benutzen viele nach auswärts fahrende hiesige Arbeiter die Eisenbahn erst vom Bahnhof Oeventrop ab. Durch den Umstand, dass der Blockwärter die Haltestelle wird mit verwalten können, werden die Betriebskosten nicht besonders hoch sein. Es ist als sicher anzunehmen, dass die entstehenden Betriebskosten durch die Erhöhung der Einnahmen vollständig gedeckt werden. Alle diejenigen Arbeiter, die heute täglich von Freienohl zum Bahnhof Oeventrop gehen, benutzen später die Eisenbahn von der neuen Haltestelle ab. Dadurch wird sich die Fahrstrecke für diese Leute um einige Kilometer verlängern und das Fahrgeld infolge dessen entsprechend erhöhen. Aber auch viele andere Personen würden von der verbesserten Fahrgelegenheit Gebrauch machen. Der Geschäftsverkehr zwischen Freienohl und Oeventrop ist ziemlich rege. Verwaltungs-Amt und Apotheke befinden sich in Freienohl. Die Amts-Verwaltung wird viele Passagiere für die Strecke Arnsberg - Oeventrop – Block von Breitenbruch, Rumbeck und Uentrop bringen. Außerdem fällt noch ein weiterer Umstand für die Erweiterung einer Haltestelle sehr ins Gewicht. Die Zellstoff-Fabrik Wildshausen, etwa 15 Minuten von der neuen Haltestelle entfernt, ist heute von auswärtigen Arbeitern und von den Stationen Freienohl und Oeventrop aus zu erreichen. Die große Entfernung von diesen Stationen bis zur Fabrik (5 bzw. 3,5 km) hält viele Arbeiter ab. Die geplante Haltestelle würde zweifellos der genannten Fabrik eine Menge neuer Arbeiter zuführen. Das wäre um so erfreulicher, als die Wildshausener Fabrik alsdann in der Lage wäre, die schon seit langem in Aussicht genommenen Erweiterungsbauten zur Ausführung zu bringen.
Nach alledem hält die Gemeinde-Vertretung die Anlage einer neuen Personen-Haltestelle zwischen Freienohl und Oeventrop bei km 208 für ein hauptsächlich im Interesse der Arbeiter liegendes Bedürfnis und bittet die Königliche Eisenbahn-Direktion, den Antrag in wohlwollender Erwägung zu ziehen.
TOP 2: Im Anschluss an den vorstehenden Beschluss brachte der Gemeinde-Verordnete Kehsler die Bahn-Angelegenheit Warstein - Hirschberg - Giesmecke - Ruhrtal zur Sprache. In dieser Sache sollen weitere Schritte unternommen werden. Für die Vorbereitungen der abzusendenden Gesuche wurde eine Kommission bestehend aus dem Herrn Ehrenamtmann Schulte, Gemeinde-Vorsteher Niesen, den Gemeinde-Verordneten Kehsler, Noeke und Rocholl bestimmt. - Siehe 7. März 1913, TOP 14. - Ferner Extra-Kapitel: „Mit der Eisenbahn durch die Giesmecke...“ - 1887. - Website freienohler.de
TOP 3: Die Gemeinde-Vertretung ist damit einverstanden, dass dem Rendanten Bracht die Erlaubnis erteilt wird, an Stelle des abgebrannten Hauses unter Benutzung der alten Grundmauern einen Neubau zu errichten, Die durch die Häuser von Figge und Funke gegebene Gebäude-Flucht ist genau einzuhalten.
TOP 4: Dem Antrag von Josef Althaus und Genossen auf Anlage der Wasserleitung im sogenannten Grubenwege soll dann näher getreten werden, sobald feststeht, dass mit den beabsichtigten Neubauten noch in diesem Jahr begonnen werden soll. Der Antrag ist der Gemeinde-Vertretung wieder vorzulegen, wenn die Baugesuche bei der Polizei-Behörde eingegangen sind. - 1907: Christoph Althaus, 1910: Anton Althaus: Alte Haus-Nr. 70, Brunnenstraße 9. - 1913: Josef Althaus: Grubenweg!
TOP 5: Von dem Urteil in Sachen Calle gegen Freienohl wegen Fischerei-Gerechtsame wurde Kenntnis genommen. Eine Benachrichtigung an den Fischerei-Pächter wird nicht für erforderlich gehalten. - Mehr ist nicht aktenkundig.
TOP 6: Der Buchen-Brennholz-Verkauf vom 15. Januar 1913 wurde genehmigt.
TOP 7: Der linksseitige Fußweg im Breiten Weg soll durch Aufbringen von circa 50 Kubikmeter Gast-Kies (?) ausgebessert werden. Die Lieferung des Materials ist im Submissions-Wege zu vergeben. Die Aufstellung der Bedingungen übernahm der Gemeinde-Verordnete Kehsler. - Gastkies: nicht der Kies aus der „eigenen“ Ruhr?
TOP 8: Die Rechnungen von Noeke über 7 Mark von dem Elektrizitätswerk für Straßenlampenüber 10,80 Mark und von H. Meyer Hagen für Feuer-Lösch.-Gerätschaften über 382,18 Mark können zur Zahlung angewiesen werden. - Der Inhalt der Gerätschaften ist nicht aktenkundig.
TOP 9: Von dem Schreiben der Amtssparkasse Freienohl über die Erhöhung des Zinsfußes für das Darlehen von 6.500 Mark von 4 auf 4 ¼ % wurde Kenntnis genommen.
Am 14. Februar 1913
TOP 1: Der Gemeinde-Haushaltsplan für die Rechnungsjahre 1913 und 1914 wurde in
Einnahme und Ausgabe festgesetzt auf 39.050,-- Mark, der Fehlbetrag mit 18.465,-- Mark soll wie im Vorjahr durch Zuschläge von 200 % zur Einkommen-, Gebäude- und Gewerbe-Steuer, 250 % zur Grund-Steuer und 100 % zur Betriebs-Steuer aufgebracht werden.
TOP 2: Der Haushaltsplan der Hude-Kasse für 1913 und 1914 wurde in Einnahme und Ausgabe festgesetzt auf 1.375 Mark.
TOP 3: Der Haushaltsplan der Wasserwerks-Kasse für 1913 und 1914 wurde wurde in Einnahme und Ausgabe festgesetzt auf 2.250 Mark.
TOP 4: Der Haushaltsplan der Fortbildungsschulklasse für 1913 und 1914 wurde in Einnahme und Ausgabe festgesetzt auf 650 Mark.
TOP 5: Die Rechnung über den Bau des Elektrizitätswerkes ist von der dazu bestimmten Kommission geprüft worden. Es hat sich nichts zu erinnern gefunden. Die Rechnung schließt ab in Einnahme mit 926.328,97 Mark; in Ausgabe mit 87.108, 02 Mark; mithin Bestand 55.239,95 Mark. Sodann ist noch ein Einnahme-Rest von 75 Mark vorhanden, der jedoch dadurch, dass Leithäuser durch diesen Betrag gekürzt worden ist, seine Erledigung gefunden hat. Der Einnahme-Rest kann daher in Abgang gestellt werden.
Dem Rendanten wurde Entlastung erteilt.
TOP 6: Der Antrag der Witwe Arnold Geihsler auf Bewilligung der Miete für die Zeit vom 1. November 1912 bis 31. Januar 1913 im Betrag von 20 Mark wird vorläufig zurückgestellt.
TOP 7: Der Beschluss vom 22. Oktober 1912 über den Verkauf einer Wegespließparzelle an den Maurer Franz Peetz wird dahin abgelehnt, dass nunmehr als Kaufpreis pro Quadrat-Rute 12,50 Mark gefordert würde. Im übrigen bleibt der Beschluss bestehen.
TOP 8: Von dem eingegangenen Bescheid in der Eingemeindungs-Angelegenheit Köster und Kehsler wurde Kenntnis genommen. - Der Inhalt ist nicht aktenkundig.
TOP 9: Die Rechnung des Pflastermeisters Giesecke zu Arnsberg über Pflasterarbeiten in der Mittelstraße (St. Nikolaus-Straße) wurde erneut zur Verhandlung gebracht. Die Gemeinde-Vertretung kann die Rechnung als richtig und der getroffenen Vereinbarung entsprechend nicht anerkennen. Giesecke hat z. Zt. dem Gemeinde-Vorsteher Kehsler auf Anfrage erklärt, die Ausführung der Arbeiten zu dem früher pro Quadratmeter erhaltenen Preis zu übernehmen. Nach Ausweis der Gemeindekassen-Rechnung hat Giesecke im Jahr 1903 pro Quadratmeter Pflaster einschließlich Material-Lieferung 1,40 Mark erhalten. Giesecke hat also zu fordern für 289,90 qm a 1,40 Mark = 405,86 Mark. Außerdem stehen ihm zu für Lieferung und Anlegung der Zementrohre 76,00 Mark; für 14,84 qm Kopfsteine zu der Rinne a 4,52 Mark = 68,56 Mark. Weiter sollen die besonders in Rechnung gestellten Beträge für die Ausschachtungen mit Fuhrlohn in Höhe 132,50 Mark aus Billigkeits-Rücksichten anerkannt werden. Die Gesamtrechnung stellt sich hiermit auf 682,92 Mark. Giesecke hat erhalten 500,00 Mark, sodass ihm noch zustehen 182,92 Mark. - Die mangelhafte Ausführung der Arbeiten hätte einen Abzug zugelassen; es soll jedoch hiervon abgesehen werden, da Giesecke, wie er angibt, an der Arbeit ohnehin nicht verdient hat. Allerdings ist dies seine Schuld, da er die bereits früh im Sommer übernommenen Arbeiten erst im November bei dem denkbar schlechtesten Wetter ausgeführt hat. Giesecke ist zu ersuchen, diese Abrechnung anzuerkennen. Nachdem solches geschehen ist, kann der Restbetrag mit 182,92 Mark zur Auszahlung gelangen.
TOP 10: Die Rechnungen von Caspar Humpert über 90,60 Mark für ein geliefertes Eisenrohr für die Twieten-Straße und über 10 Mark für die Verarbeitung eines Hydranten, sowie über 96 Mark für Arbeiten an der Feuerspritze und an drei Standrohren (?) können zur Ausgabe gelangen.
TOP 11: Dem Antrag des Maurers Heinrich Lichte auf Erteilung der Genehmigung zur Umlegung einer Entwässerungsleitung aus seinem Wohnhaus durch den Alten Weg bis zur Einfallstraße bei Göckeler kann entsprochen werden, wenn Lichte anstatt der Rohre von 12 cm Durchmesser solche von 20 cm Durchmesser verwendet. Lichte hat die Straße nach der Ausführung der Anlage wieder so in Stand zu setzen und zu unterhalten, wie sie vor der Ausführung war. An Erinnerungsgebühr sind jährlich 20 Pfennig zu entrichten.
TOP 12: Der Antrag des Fabrikarbeiters Franz Beckmann auf Ermäßigung des Güterlohnes (?) wird niedergeschlagen.
Am 28. Februar 1913
In der heutigen dringlichen Sitzung... wurde das Folgende beschlossen:
Für die in Aussicht genommene Feier der hundertjährigen Wiederkehr des Tages der Befreiung Preußens, die am 9. März d.J. stattfinden soll, wird ein Betrag aus der Gemeindekasse von 150 Mark bewilligt. Was von diesem Betrag erübrigt wird, verbleibt der Gemeindekasse. - „Befreiungskriege“ gegen Napoleon. Völkerschlacht bei Leipzig (Preußen,Österreich und Russland gegen Frankreich). Auflösung des Rheinbundes.
Am 7. März 1913
TOP 1: Die Lieferung des zur Instandsetzung der Fußweg-Anlage im Breiten Weg erforderlichen Hart-Kieses wurde der Firma Gebr. Rocholl zum Preis von 4,50 Mark pro cbm (Kubikmeter) zugeschlagen.
TOP 2: Bevor über die Anträge von Linneborn, Flinkerbusch, Altenwerth und Genossen über Wegebesserungen Beschluss gefasst wird, soll eine Ortsbesichtigung durch die Gemeinde-Verordneten Kehsler und Rocholl vorgenommen werden. - Der gemeinte Weg ist nicht genannt.
TOP 3: Die Rechnung des Unternehmers Josef Kemper über die Arbeiten in der Twieten-Straße in Höhe von 252 Mark wird als richtig anerkannt und kann Auszahlung bis zu dem einzubehaltenden Betrag von 20 Mark erfolgen. - Für diesen letzteren Betrag ist eine Begründung nicht aktenkundig.
TOP 4: Die Kosten-Verrechnungen in Sachen Calle gegen die Gemeinde Freienohl und zwar des Rechtsanwalts Dr. Schneider über 100,80 Mark und des Gerichts über 76,89 Mark wurden zur Kenntnis gebracht und zur Zahlung genehmigt. - Der genaue Inhalt ist hier nicht aktenkundig.
TOP 5: Die Rechnungen der Gebr. Rocholl über 163,95 Mark, Josef Kemper über 27,86 Mark, C. Kehsler über 21, 27 Mark können zur Anweisung gelangen.
TOP 6: Auf den Antrag des Pfarrers Steimann wird dem hiesigen Schwesternheim eine einmalige Beihilfe von 100 Mark bewilligt. - Für unsere Hiltruper Schwestern tun wir alles!
TOP 7: Das im sogenannten Thielenberg ruhendeBrennholz kann dem Bäcker Louis Neise zur Festtaxe überlassen werden.
TOP 8: Die Besteuerung des Kreis-Elektrizitätswerkes wurde bis zur nächsten Sitzung zurückgestellt.
TOP 9: Die Veranlagung zur Wassersteuer wurde vorgenommen.
TOP 10: Auf den Antrag der Witwe Arnold Geihsler wird derselben eine Armen-Unterstützung in bar (in der Akte geschrieben: Baar) von 10 Mark monatlich vom 1. März ab und die Miete mit 80 Mark pro Jahr vom 1. April 1912 ab bewilligt. Die Miete ist an den Hausbesitzer zu zahlen. -
TOP 11: Die an die Witwe Pöttgen, Witwe Butz, Witwer (?) Köhne, Thers. Schwefer und für die Kinder Winterhoff bisher gezahlten Unterstützungen bleiben auch für das Jahr 1913 in der bisherigen Weise bestehen.
TOP 12: Die Versammlung erkennt an, dass eine Reinigung der in dem Bericht des Waldwärters Elkemann genannten Culturen unbedingt notwendig ist. Die zur Ausführung dieser Arbeiten erforderlichen Mittel werden bewilligt. Es erscheint wünschenswert, zunächst die Tannen-Culturen zu reinigen und zuletzt die Buchen-Culturen auszuhauen.
TOP 13: Der Postbehörde kann die Aufstellung der für eine Telegraphen-Leitung vom Tunnel-Eingang am Krähenberg bis zum Tunnel-Ausgang der erforderlichen Stangen durch die Tannen-Schonung am Scheidtkopf gegen eine jährliche Entschädigung von 10 Mark gestattet werden.
TOP 14: Von dem Bescheid der Königl. Eisenbahn-Direktion zu Elberfeld vom 25. Februar 1913 betreffend Ablehnung der beantragten Haltestelle am Roah wurde Kenntnis genommen. - Siehe oben 31. Januar 1913, Top 1.
Am 18. März 1913
In der heutigen dringlichen Sitzung … wurde folgendes verhandelt und beschlossen:
TOP 1: Die Verhandlung über die Vernehmung des Apothekers Floret in Sachen Freienohl gegen Frank vom 1. März d.J. wurde zur Kenntnis der Versammlung gebracht. Ehe über eine nochmalige Vernehmung des Floret unter Einhaltung der Ladefrist Beschluss gefasst wird, soll zunächst mit dem Rechtsanwalt Dr. Schneider Rücksprache genommen werden. Wenn der Rechtsanwalt auch nach der Rücksprache eine nochmalige Vernehmung des Floret nicht für nötig hält, kann ihm erklärt werden, dass die Gemeinde davon Abstand nimmt. Gleichzeitig wünscht die Gemeinde-Vertretung dass die Aussage vor Gericht des Bürgermeisters Göpfert am 10. Februar beeidigt wird. - In Freienohl ist Göpfert nicht mehr Bürgermeister; was da bloß gemeint ist, das ist hier nicht aktenkundig.
TOP 2: Der Antrag wegen Errichtung einer Kuh-Hude wurde vorläufig vertagt.
TOP 3: Der Antrag von Elkemann betreffend Verwaltung und Beaufsichtigung über den Berkemer Fuhrweg wurde stattgegeben. - Auch: Bergemer, Bergmecke.
TOP 4: Die Holzverkäufer, die den Sunderweg zur Abfuhr benutzen, sollen zu Wege-Bau-Voraus-Leistung herangezogen werden. Es ist zunächst festzustellen, wie viel Holzmengen in den in Frage kommenden Waldungen in diesem Jahr veräußert sind. Das Material ist alsdann der Gemeinde-Vertretung nochmals vorzulegen.
Am 3. April 1913
TOP 1: Der Antrag auf Errichtung einer Rinder-Weide im sogenannten Breitenbruch wird, weil die erforderlichen Mittel fehlen, abgelehnt. Deswegen soll im Lauf der nächsten Jahre eine Aufbesserung der bisherigen Kuh-Hude erfolgen. In diesem Frühjahrsind auf Kosten der Hude-Kosten die neu aufsprießenden Farnen-Kräuter abzuhauen. Die Arbeiten sind im Tagelohn unter Aufsicht des Noeke auszuführen..
TOP 2: Als Wahlmann zur Wahl der Vertreter zur Genossenschaftsversammlung der Westfälischen Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft wird der Landwirt Josef Noeke aus Freienohl gewählt. Letzterer erklärte ich zur Annahme der Wahl bereit.
TOP 3: Der Nutz- und Brennholz-Verkauf vom 28. Mai wurde genehmigt.
TOP 4: Die Grasnutzung am Sunderweg kann für den Rest der Pachtperiode, das ist bis zum15.10.1917 zum Preis von 4 Mark, dem Tagelöhner Fritz Pieper von hier angepachtet worden. Bisher war diese Grasnutzung von Otto Geihsler für 8 Mark verpachtet.
TOP 5: Der Abschluss eines Vertrages mit dem Apotheker Duesberg über den seitens der Gemeinde zu leistenden Zuschuss wurde vorläufig zurückgestellt. - Eine Begründung ist nicht aktenkundig.
TOP 6: Die Verhandlungen in der Bahn-Angelegenheit Warstein – Hirschberg – Ruhrtalbahn sollen vorläufig auf sich beruhen bleiben. - Ein Grund ist hier nicht aktenkundig.
TOP 7: Die Arbeiten zur Instandsetzung der Böschungspflaster an der Ruhr bei der Bleiche sollen vergeben und die Unternehmer Rocholl, Schweer, Kehsler und Korte zur Abgabe von Angeboten aufgefordert werden.
TOP 8: Die von Carl Ahsmann beantragte Verlängerung der Wasser-Anlage bis zu seinem Haus wird genehmigt. Es sollen Rohre von 60 cmzur Verwendung gelangen. Die Erdarbeiten hat Ahsmann auf seine Kosten auszuführen. An der Stelle, wo der Schieber steht, ist ein Hydrant einzubauen. Die Genehmigung zur Ausführung dieser Anlage soll alsbald unter Beifügung der erforderlichen Zeichnungen bei dem Landesbauamt zu Soestnachgesucht werden. Die Anfertigung der Zeichnungen wird dem Unternehmer Rocholl übertragen. Gleichzeitig wird auch die Ausführung der Wasserleitungs-Anlage auf dem Grabenwege beschlossen. Hierzu sollen Rohre n 80 cm Weite verwendet werden. Über die Rohre und Armatur-Lieferung sind Offerten von Emmerich, Lübke, vom Deutschen Gussrohren-Syndikat und von Störringes aus ...(nicht korrekt lesbar) eingefordert werden. Die Ausführung der Erdarbeiten und Verlegung der Rohre soll im Submissionswege vergeben werden..
TOP 9: Die Weiterverpachtung des alten Försterhauses an die bisherige Vermieterinfür eine sechsjährige Periode, beginnend mit dem 1. November 1913, wird unter den bisherigen Bedingungen genehmigt. Voraussetzung hierbei ist, dass Frau Siepe diejenigen Reparaturen selbst ausführen muss, die einen Kostenaufwand von 6 Mark nicht übersteigen. Zu den Ausgaben, die die Ausführung der jetzt notwendigen Reparaturen verursacht, wird ein Zuschuss von 20 Mark unter der Bedingung bewilligt, dass dieselben auch ausgeführt werden.
TOP 10: Dem Antrag des Fabrikanten Linneborn soll entsprochen und der Langel-Weg mit 50 Kubikmeter Kalksteinen ausgebessert werden. Die Lieferung der Steine hat der Unternehmer Rocholl zum Preis von 4,50 Mark pro Kubikmeter übernommen. Die Aufmeterungund Zerkleinerung ist öffentlich zu vergeben. Als Bindematerial ist Ruhrkies zu verwenden.
TOP 11: Der Weg bei Albert Altenwerth und August Klasmeyer ist durch eine Reinigung des Grabens und eine Einebnung der Gleise instand zu setzen.
TOP 12: Der Weg im Hohlknochen ist in derselben Weise auszubessern.
TOP 13: Der Antrag des Albert Flinkerbusch auf Reinigung des Grabens am Roa (hier ohne h geschrieben; manchmal auch mit h) wird abgelehnt. - Ein Grund ist nicht aktenkundig. Vielleicht: selber machen?
TOP 14: Der Antrag auf Instandsetzung des Alten Weges wird bis zum Herbst zurückgestellt. - Vielleicht Kostengründe. Denn es ist ja erst Frühjahr, Arbeitszeit genug.
TOP 15: Die Gemeinde-Vertretung erkennt an, dass der sogenannte Consum-Weg eine öffentliche Gemeinde-Straße ist. Wenn der Landwirt Josef Pöttgen den Weg durch Errichtung einer Mauer eingeengt hat, so muss er durch die Wege-Polizei-Behörde zur Wiederherstellung des alten Zustandes aufgefordert werden.
TOP 16: Der Separationsweg neben dem Obergraben des Kreis-Elektrizitätswerkes ist total ausgeflossen und infolge dessen nicht fahrbar. Die Grundbesitzer erleiden dadurch, dass sie ihre Grundstücke mit Fuhrwerk und Lasten nicht erreichen können, ganz erheblichen Schaden. Zur Instandsetzung des Weges ist der Kreis Arnsberg verpflichtet. An den Kreis Arnsberg ist das Ersuchen zu richten, für eine ordnungsmäßige Instandsetzung des Weges umgehend Sorge zu tragen.
TOP 16: (Kein Abschreibfehler) Der Beschluss vom 7. März d.J. unter Nr. 13 wird auf Antrag der Post-Behörde dahin ergänzt, dass auch gestattet wird, die Telegraphen-Leitung durch den Eichen-Bestand am Krähenberg zu führen. Die Leitung muss möglichst der südwestlichen Grenze entlang geführt werden; die am Wege stehenden Eichen sind durch die Gemeinde-Waldarbeiter auf Anordnung des Waldwärters zu entfernen. Infolge der erheblichen Erweiterung der Genehmigung wird die seitens der Postbehörde zu zahlende Entschädigung von 10 auf 15 Mark pro Rohrerhöht.
TOP 17: Dem im Entwurf vorgelegten Ortsstatut betreff. die Anlegung und Bebauung von Straßen und Plätzen in der Gemeinde Freienohl wird zugestimmt.
TOP 18: Die Rechnung der Firma Gebr. Rocholl zu den in dem Breiten Weg gelieferten Hartkies im Betrag von 188,50 Mark ist zur Zahlung anzuweisen.
TOP 19: Die Rechnung des Rechtsanwalts Justizrat Lübke in der Fischerei-Prozess-Sache Calle gegen die Gemeinde Freienohl über 142,10 Mark kann zur Auszahlung gelangen.
TOP 20: Die Restforderung des Klempners Lübke für die Wasser-Anlage bei den Häusern Geihsler und Lemmer im Betrag von 29,65 Mark kann auf die Wasserwerkskasse zur Auszahlung gelangen.
Am 23. April 1913
TOP 1: Die Gemeinde-Vertretung beschließt, den Antrag der Interessenten auf Besserung der ganzen Hude und Einrichtung einer Rinder-Weide zur Größe von 70 bis 80 Morgen und zwar den weit entlegensten Teil der seit 1893 brach gelegen hat, zu genehmigen. Herr Wiesen-Baumeister Heinemann, der dieselbe schon besichtigt hat, soll mit der Aufstellung eines Projektes und Kostenanschlags beauftragt werden. Sodann soll demnächst die Königl. Regierung um einen entsprechenden Zuschuss ersucht werden. Die Gemeinde-Vertretung setzt jedoch einstimmig voraus, dass für die in Freienohl vorhandenen Ziegen eine Weide verbleibt. Ebenso ist dieselbe bereit, falls vorstehender Antrag akzeptiert wird, die nötigen Gelder leihweise vorzuschießen und zwar gegen Bürgschaft.
TOP 2: Der Gemeinde-Beschluss vom 18. März d.J. betreff. Heranziehung der Holzkäufer zu Wegebau ...(nicht korrekt lesbar) unterstützenfür den Sunderweg, wird hiermit zurückgezogen.. Dagegen beschließt die Gemeinde-Vertretung, die seit 4 bis 6 Jahren eingestellte Erhebung des Brückengeldes vom 1. Mai d.J. wieder einzuführen. Selbstredend sollen Fußgänger davon befreit sein. Mit Erhebung des Brückengeldes wird die Witwe Josef Köhne beauftragt. Die Einnahmen erhält die Witwe Köhne, wohingegen die Armenunterstützung wegfällt.. Die Erhebung des Brückengeldes ist vorher ortsüblich bekannt zu machen. - Mehr ist hier nicht aktenkundig.
TOP 3: Die Breite für den Grabenweg wird auf 6,50 Meter festgesetzt. Die Häuserflucht dagegen soll, wie sie heute vorgesehen ist, bestehen bleiben und zwar so, dass zwischen den Häusern eine Breite von 9 Metern bleibt. Die Gesuche von Pöttgen und Althaus sind demnach ...(1Wort nicht korrekt lesbar) zu behandeln, dass von den Baugrundstücken von Pöttgen und Althaus in die Straße fallende Terrain muss unentgeltlichabgegeben werden.
TOP 4: Als Ziegenhirt wird der Invalide Ferd. (?) Bürger gegen einen Tagelohn von 2,50 Mark bestimmt. Die Hütung der Kühe wird dem bisherigen Kuhhirten Ernst Schirp gegen einen Tagelohn von 2,50 Mark übertragen.
TOP 5: Die Arbeiten zur Instandsetzung des Böschungspflasters an der Ruhr bei der Chaussee wurde der Firma Gebr. Rocholl mit Offerte vom 18. April d.J. übertragen. Der Preis stellt sich auf 65 Mark einschließlich des Ausgießens des ganzen Pflasters mit Zementmörtel.
TOP 6: Die Wassersteuer des Rendanten Bracht wird für das erste Halbjahr 1913 von 13 Mark auf 6,50 Mark ermäßigt.
TOP 7: Die Wassersteuer des Richard Neise wird von 10,40 Mark auf 9,10 Mark herabgesetzt.
TOP 8: Die Rechnungen des Kreis-Elektrizitätswerkes über Lieferungen und Arbeiten für die Straßenbeleuchtung über 5,40 Mark und 13,50 Mark können zur Anweisung gelangen.
TOP 9: Die Gemeinde-Vertretung glaubt, dass die Bezüge, die Dr. Ransoné von den Krankenkassen in Oeventrop (Schönert) und Berge ...(nicht korrekt lesbar) Krankenkasse im Jahr 1912 gehabt hat, mit zu seinen festen Einnahmen rechnen und daher bei dem Fixum von 3.000 Mark mit zu berücksichtigen sind. Werden diese Einnahmen mit angerechnet, so wird der garantierte feste Betrag von 3.000 Mark einschließlich des bereits erhaltenen Zuschusses erst erreicht sein. Die Gemeinde-Vertretung kann daher den noch geforderten Restbetrag von 74 Mark nicht genehmigen.
TOP 10: In die Kommission zur Begehung der Feldflur zwecks Feststellung, ob der Huflattich beseitigt ist, wurden gewählt: Tönne, Elkemann und Noeke.
Am 28. April 1913
TOP 1: Bezüglich der Instandsetzung des Weges entlang des Obergrabens am Kreis-Elektrizitätswerkes kann die erarbeitete Erklärung mit folgendem Zusatz: „Die Gemeinde unterschreibt vorstehende Erklärung nur, um die baldige Instandsetzung des Weges zu erreichen. Sie hebt hiermit ausdrücklich hervor, dass sie sich durch die Unterschrift-Leistung ihrer Rechte nicht vergeben will“, vom Gemeinde-Vorstand anerkannt werden. Bei der Übersendung der Erklärung ist das Kreis-Elektrizitätswerk zu ersuchen, die Instandsetzung des Weges sofort vorzunehmen.
TOP 2: Von dem Einspruch des Landwirts Josef Pöttgen zu Freienohl gegen die Verfügung der Wege-Polizei-Behörde zu Freienohl am 5. April d.J. betreffend die sogenannte Consum-Straße, früher Weg über Ahsen-Hof wird Kenntnis genommen. Wie bereits durch Beschluss vom 8. April d.J. hervorgehoben ist, so erkennt die Gemeinde-Vertretung auch heute wiederum an, dass der hier fragliche Weg eine öffentliche Gemeinde-Straße ist, die seit undenklicher Zeit von Jedermann ungehindert benutzt worden ist.
TOP 3: Von den Bedingungen, die für die demnächstigeVerpachtung der Gemeinde-Jagd in Aussicht genommen sind, nimmt die Versammlung Kenntnis. Einwendungen wurden nicht erhoben. - Mehr ist hier nicht aktenkundig.
TOP 4: Der Einspruch des Maurers Josef Althaus gegen die Umsatzsteuer-Veranlagung um 6 Mark wird anerkannt und soll Freistellung erfolgen. - Gründe sind nicht aktenkundig.
TOP 5: Die Gemeinde-Verordnung nimmt davon Kenntnis, dass die Witwe Ahsmann beabsichtigt, eine auf der Weide an der Düring-Straße (Brunnen-Straße) vorhandene Vertiefung auszufüllen. Diese Arbeiten lassen sich nur dann ausführen, wenn die Gemeinde gestattet, dass die Aufschüttung bis an die Wege-Böschung ausgedehnt wird. Die Gemeinde-Vertretung ist hiermit einverstanden. Die Frau Ahsmann, bzw. der Besitzer muss sich verpflichten, für allen anderen Personen und der Gemeinde durch die Anlage jetzt oder später entstehenden Schaden aufzukommen.
TOP 6: Die Arbeiten zur Ausdehnung des Wasserwerksnetzes auf den vorgenannten Grabenweg, sowie die Rohr-Verlegungs-Arbeiten auf der Provinzialstraße bei Ahsmann und die Einbauung verschiedener Hydranten pp. (usw.) wurden aufgrund des Angebotes vom 23. April d.J. der Firma Gebr. Rocholl übertragen. Die Position 10 des Angebots kommt in Fortfall (fällt fort, aus). Dagegen erhält Rocholl für die vorkommenden ...(?) arbeiten und Durchlass ... (?), sowie für die Vertiefungen des Leitungsgrabens über die ...(nicht korrekt lesbar) Vertiefung hinaus einen Pauschalbetrag von 100 Mark. Mit dieser Vereinbarung hat sich der Unternehmer Caspar Rocholl einverstanden erklärt.
TOP 7: Die für die Wasserleitungs-Verarbeitung erforderlichen Rohre können dem Kaufmann Emmerich aufgrund seiner Offerten vom 22. April d.J. in Auftrag gegeben werden. Rohre, die sich bei der Arbeit oder bei der Abpechtung (?) als schadhaft erweisen, sind vom Emmerich durch gute Rohre zu ersetzen. Die Hydranten-Schieber und Formstückesind bei der Firma Pörringa und Schindler in Zweibrücken aufgrund der Offerte bei dieser Firma zu bestellen.
TOP 8: Die mit Anton Pöttgen, Josef Althaus und Hermann Pütz abgeschlossenen Verträge über die unentgeltliche Abgabe von Straßen-Terrainim Grabenwege werden genehmigt.
TOP 9: Die mit dem Schreiner Josef Schröder bezüglich seiner Bewässerungs-Anlage getroffenen Abmachung wird genehmigt.
TOP 10: Der Fabrikarbeiter Ferdinand Heckmann wird mit 6,50 Mark zur Wassersteuer herangezogen.
TOP 11: Die Wassersteuer von Clemens Tönne wird von 9,10 Mark auf 7,80 Mark und die von Franz Schwefer von 7,80 Mark auf 5,20 Mark herabgesetzt.
Am 21. Mai 1913
TOP 1: Der Antrag Schwefer und Kemper (ohne Vornamen) auf Anlage eines Weges durch den Mühlenberg zum Bahnhof wird vorläufig zurückgestellt. Es soll zunächst die Entscheidung zu Punkt 2 der Tagesordnung abgewartet werden.
TOP 2: Der Antrag Hehmann und Genossen auf Errichtung einer Personen-Haltestelle bei der Blockstation zwischen Freienohl und Oeventrop ist unter Bezugnahme auf die früheren Verhandlungen befürwortendan die Königl. Eisenbahn-Direction zu Elberfeld weiter zu geben. Letztere ist zu ersuchen, der Kostenfrage und der sonstigen Forderungen mit der Gemeinde-Behörde in Verhandlung zu treten.
TOP 3: Von den Verhandlungen über die Gewerbesteuer-Umbuchung des Kreises Arnsberg bezüglich des Elektrizitätswerkes wird Kenntnis genommen.
TOP 4: Da von dem Kreis-Elektrizitätswerk die Unterlagen für eine Veranlagung des Kreises zur Gemeinde-Einkommensteuer nicht geliefert wurden, muss die Veranlagung schätzungsweise erfolgen. Es wird nach den bekannten Verhältnissen damit gerechnet, dass im ersten Betriebsjahr ein Rein-Einkommen aus dem Freienohler ...(1 Wort nicht korrekt lesbar) von 20.000 Mark vorhanden gewesen ist. Für die Zeit vom 1. Juli 1910 bis 31. März 1911 ist der Kreis nach diesem Einkommen zu einem Steuersatz von 600 Mark heranzuziehen. Für das Steuerjahr 1911 ist ein Einkommen von ebenfalls 20.000 Mark zum Steuersatz von 600 Mark anzunehmen. 1912 Einkommen 24.000 Mark, Steuersatz 720 Mark. 1913 Einkommen 21.000 Mark, Steuersatz 630 Mark.
TOP 5: Der Holzhändler Johann Schwefer ist nochmals aufzufordern, den Holzgeld-Rest von 368,62 Mark nunmehr bis zum 1. August d.J. zu begleichen. Kommt er der Aufforderung nicht nach, so ist gegen ihn ein Zahlungsbefehl zu beantragen.
TOP 6: Die Wassersteuer von W. Bruder wird von 9,10 Mark auf 6,50 Mark, Witwe Caspar Trumpetter von 6,50 Mark auf 5,20 Mark, Otto Geihsler von 7,80 Mark auf 5,20 Mark, Josef Hehmann von 9,10 Mark auf 7,80 Mark und Caspar Altenwerth von 7,80 Mark auf 5,20 Mark herabgesetzt.
TOP 7: Der Antrag des Bäckers Otto Geihsler auf Ermäßigung der Wassersteuer pro 1912 wird abgelehnt. - Siehe TOP 6: schon eine Ermäßigung für das laufende Jahr.
TOP 8: Der Antrag des Stellmachers Anton Köster auf Erteilung vom Ausstand für die Bezahlung des Holzkaufgeldes wird abgelehnt. Das Holz darf erst nach der Zahlung abgefahren werden. Wenn Köster einen zahlungsfähigen Bürgen stellt, so steht der Abfuhr des Holzes nichts im Wege. Der festgelegte Zahlungstermin muss eingehalten werden.
TOP 9: Die Zerkleinerung der Kalksteine für den Langel-Weg kann dem Invaliden Carl Kerstholt gegen einen Preis von 1,60 Mark übertragen werden. Die Steine dürfen nicht mehr als 4 – 7 cm Korngröße haben.
TOP 10: Der Beschluss vom 23.4.1913 wird bezüglich der Wiedererhebung des Brückengeldes aufgehoben. - Ein Grund ist nicht aktenkundig.
TOP 11: Der Tagelohn der Wege-Arbeiter Krick und Beckmann (ohne Vornamen) wird auf 2,70 Mark und 2,50 Mark erhöht.
Am 13. Juni 1913
TOP 1: Den in dem Baufluchtlinien-Plan vorgesehenen Änderungen wird zugestimmt. - Einzelheiten sind hier nicht aktenkundig; dies gilt auch für die nächsten TOP.
TOP 2: Dem § 10 des Ortsstatuts betreffend die Anlegung, Veränderung und Bebauung von Straßen in der Gemeinde Freienohl soll eine andere Fassung gegeben werden. Der vorgelegte Entwurf der neuen Fassung wird genehmigt.
TOP 3: Dem Erlass der in Aussicht genommenen Polizeiverordnung zum Ortsstatut über die Anlegung pp (usw.) von Straßen wird zugestimmt.
TOP 4: Die Gebühren als Armen- und Schul-Arzt sind vom 23. Mai d.J. ab an Dr. Linneborn zu Oeventrop, der diese Funktion hat und ausübt, zu zahlen.
TOP 5: Mit der Zeit hat sich mehr und mehr die Notwendigkeit ergeben, eine zweite Hebamme für Freienohl anzustellen. Die Ausbildung einer zweiten Hebamme ist in Aussicht zu nehmen. Vorläufig sind Gesuche um Anstellung als Hebamme einzuziehen.
TOP 6: Die Wassergeldsätze von Anton Köster Sen., Ferdinand Pöttgen Haus Nr. 100 und Anton Noth (?) werden von 9,10 Mark auf 7,80 Mark, von 7,80 Mark auf 5,20 Mark und 5,90 Mark auf 5,20 Mark herabgesetzt.
TOP 7: Der Antrag des Königl. Oberförsters zu Rumbeck auf Bewilligung der Kosten für die Anfertigung von 2 Grenzkarten über den Freienohler Gemeindewald wird abgelehnt, da noch eine gute Grenzkarte von 1 zu 5000 vorhanden ist, die dem Waldwärter und dem Oberförster zu jeder Zeit zur Verfügung steht. Außerdem sind über den hiesigen Gemeindewald 3 Karten in Buchform vorhanden, von denen sich eine bei der Königl. Oberförsterei, eine zweite bei dem Waldwärter und eine dritte auf dem Amt befindet. - Im Stadtarchiv von Freienohl.
TOP 8: Das noch im Walde stehende Brennholz des Bäckers Otto Geihsler aus dem vergangenen Betriebsjahr ist anderweitig zu verkaufen.
TOP 9: Der Antrag des Schreinermeisters Stirnberg auf Erhalt der Pacht für das Gemeindegrundstück neben seinem Haus wird abgelehnt, da Stirnberg bereits durch anderweitige Festsetzung des Pachtpreises entschädigt ist.
TOP 10: Die Rechnung des Maurermeisters Heinrich Korte über Fahren der Spritze von 2 Mark soll angewiesen werden.
TOP 11: Von der Nachweisung über die Festsetzung der auf Freienohl entfallenen Kreisabgaben im Betrag von 3.772,23 Mark wurde Kenntnis genommen.
Am 20. Juni 1913
TOP 1: Der Vertrag mit der Provinz über die Ausdehnung der Wasserleitung auf der Provinzialstraße bis zum Neubau von Carl Ahsmann wird genehmigt.
TOP 2: Bezüglich der Rohrleitung für die Erweiterung der Wasserleitung ist dem Kaufmann Emmerich mitzuteilen, dass die Rohre nur dann durch die Gemeinde übernommen werden können, wenn er die festgestellten Mängel beseitigen lässt. Tut er dies nicht, so sollen die Rohre zur Verfügung gestellt bleiben.
TOP 3: Die Rechnung der Gebr. Rocholl über 60 Mark für gelieferte 3 Stück Hydranten kann zur Zahlung auf die Gemeindekasse gelange
Am 7. Juli 1913
TOP 1: Der Sunderweg unterhalb Klauke soll durch die Gemeinde-Wegearbeiter ausgebessert werden. Es soll versucht werden, die dazu notwendigen Steine aus dem Mondsiepen zu gewinnen.
TOP 2: Der ortsarmen Franziska Schwefer wird auf ihren Antrag hin vom 1. Juli d.J. ab eine monatliche Unterstützung von 10 Mark bewilligt.
TOP 3: Der Antrag des Invaliden Anton Mündelein auf Bewilligung einer Armenunterstützung wird abgelehnt. Der vorhandene unverheiratete Sohn August ist in der Lage, seine Eltern in ausreichender Weise zu unterstützen.
TOP 4: Der mit dem neuen Apotheker Duesberg abzuschließende und im Entwurf vorgelegte Vertrag wird genehmigt.
TOP 5: Der Antrag Kerstholt vom 9. September 1912 auf Anbringung einer Lampe in der Spielersgasse wird abgelehnt, da die vorhandene Straßenbeleuchtung als ausreichend angesehen wird. Falls die Anbringung einer Lampe im Interesse der Sparkasse notwendig sein sollte, so muss es letzterer überlassen werden, hier Abhilfe zu schaffen. - Gemeint ist die Ecke Bergstraße / Kirchweg.
TOP 6: Der Antrag des Rendanten L. Bracht vom 14. September 1912 wird abgelehnt. - Eine Begründung ist hier nicht aktenkundig.
Am 29. Juli 1913
TOP 1: Um die ausgeschriebene Hebammen-Stelle haben sich 6 Personen beworben. Einstimmig gewählt wurde die Näherin Maria Trumpetter von hier. Diese soll auf Gemeindekosten als Hebamme ausgebildet und beim Kreis ihre demnächstige (darauf folgende) Anstellung als Bezirks-Hebamme nachgesucht werden. Das mit der Trumpetter getroffene Abkommen vom 11. d. M. wird genehmigt.
TOP 2: Von dem Schreiben des Rechtsanwalts Dr. Schneider vom 8. d.M., wonach der Professor Franck in Gemäßheit des Klageantrags verurteilt worden ist, wurde Kenntnis genommen. Falls Franck gegen das Urteil Berufung einlegt, wird die Auswahl eines Kammergerichts-Anwalts dem Rechtsanwalt Dr. Schneider überlassen.
TOP 3: Dem hiesigen Turnverein wird zu seinem 25-jährigen Stiftungsfeste ein Silberkranz gestiftet.
TOP 4: Bevor zu dem Antrag auf Beschaffung einer Grenzkarte über den hiesigen Gemeindewald im Taschenformat endgültig Stellung genommen wird, soll beim Katasteramt angefragt werden, welche Kosten die Eintragung der Entfernungen von Stein zu Stein (Grenzsteine sind gemeint) und die Anfertigung einer Kopie verursachen. - „Ich mach´das mal eben, der Kopierer steht auf dem Flur, Verkleinern kann der.“ 2013.
TOP 5: Die Schaltung der Straßenbeleuchtung in der Bahnhofstraße soll derart umgeändert werden, dass beide Anlagen von der Schaltstelle bei Schröder einheitlich Ein und Aus geschaltet werden können (korrekt abgeschrieben). Schröder ist anzuweisen, das Straßenlicht an den Werktagen bis 10 ½ Uhr und an den Sonntagen bis 11 Uhr brennen zu lassen. - 22.30 Uhr und 23 Uhr; wann eingeschaltet wird, ist hier nicht aktenkundig. Schneidermeister Gerhard Schröder, Alte Haus-Nr. 63 (Johann Höhmann), 2012: linker Anbau zum Amtshaus, zwischen Rocholl / Hatzig. Der Schalter befand sich in der Alten Schule, im Keller, hinter dem Keller-Eingang, zum Aufgang Kirchenstufen.
TOP 6: Der Wiesenbaumeister Heinemann aus Siegen soll ersucht werden, das Quell-Gebiet in der Rümmecke zu besichtigen und zu prüfen, ob die Möglichkeit vorhanden ist, die Wasser-Gewinnung zu vergrößern. Er ist zu bitten, ein Gutachten hierüber abzugeben.
TOP 7: Das Darlehen von 6.500 Mark, das die Gemeinde bei der Amtssparkasse aufgenommen hat, soll vom 1. Januar 1914 ab mit 2 % getilgt werden.
TOP 8: Die Rechnung des Schlossers Adam Pöttgen im Betrag von 24,70 Mark kann auf die Wasserwerkskasse angewiesen werden.
TOP 9: In die Kommission zur Prüfung der Rechnungen wurden Kehsler, Noeke und Rocholl gewählt.
TOP 10: Die Reparaturen an dem Pfarrhaus sollen ausgeführt werden. - Aha, nicht mehr: an die Pastorat.
TOP 11: Der Schlosser Carl Ahsmann ist zu 9 Mark Wassersteuer und zu 10 Mark Anschlussgebühr zu veranlagen.
TOP 12: Die Restforderung des Josef Kemper mit 20 Mark für die Arbeiten in der Twieten-Straße kann zur Anweisung gelangen.
TOP 13: Die Rechnung des Kaufmanns Alex Emmerich über 9.299,66 Mark für gelieferte Wasserleitungsrohre kann nach Abzug der durch die Nacharbeiten entstandenen Kosten von 12,48 Mark auf die Wasserwerkskasse zur Anweisung gelangen.
TOP 14: Die Beschwerde des Invaliden Anton Mündelein wegen den Bescheid betreffend Ablehnung seines Unterstützungs-Antrags wurde zur Kenntnis der Gemeinde-Vertretung gebracht. Die Gemeinde-Vertretung lehnt nach wie vor eine Unterstützung für Mündelein ab. - Siehe oben 7. Juli 1913 TOP 3.
TOP 15: Der Witwe Arnold Geihsler sollen aus dem Gemeindewald von dem Otto Geihsler´schen Holz 3 Meter überwiesen werden.
TOP 16: Die Rechnung der Gebr. Rocholl über Lieferung von Steinen auf den Sunderweg über 79,80 Mark wird genehmigt.
Am 5. September 1913
TOP 1: Die Fischerei soll für den Rest der Pachtperiode und auf weitere 6 Jahre an den Bankdirektor Lutz, den Oberförster Walloth und Wilhelm Balkenohl für den Preis von 140 Mark jährlich angepachtet werden.
TOP 2: In Sachen der Gemeinde gegen Franck sollen an den Justizrat Kattenbach zu Berlin ein Vorschuss von 150 Mark gezahlt werden. Ebenso soll ein Kapital von circa 5.000 Mark hinterlegt werden entweder in bar oder ein Sparkassenbuch, damit der Vorteil gegen Franck sofort für ...bar (nicht korrekt lesbar) erklärt wird.
TOP 3: Das Katasteramt wird ersucht, von dem Gemeindewald von Freienohl 2 Karten-Kopien anzufertigen mit Eingrenzung der Entfernungen zwischen den einzelnen Grenzsteinen in … (nicht korrekt lesbar) einzutragen.
TOP 4: In dem Vertrag mit dem Apotheker Duesberg § 2 sind unter Geschäftsunkosten zu verstehen:Miete für die zum Apotheker-Betrieb gehörenden Geschäftsräume, sowie Heizung, Reinigung und Beleuchtung derselben. Ebenfalls Telephon und Porto-Gebühren, soweit diese zum Betrieb der Apotheke erforderlich sind.
TOP 5: Dem Invaliden Anton Mündelein sollen monatlich 10 Mark Unterstützung bewilligt werden. Der Sohn des Mündelein, circa 22 Jahre alt, soll angehalten werden, die Unterstützung der Gemeinde zurück zu zahlen und falls er dies nicht freiwillig tut, soll die Sache beim Kreis-Ausschuss anhängig gemacht werden..
TOP 6: Betreffend Ortsstatut Reinigung der öffentlichen Wege in Freienohl wurde eine Kommission gewählt und zwar: Humpert, Kehsler und Noeke mit der Bestimmung, des Näheren in die Wege zu leiten.
TOP 7: Die bei Siepe stehende Warnungstafel für die Automobilfahrer soll bei der neu erbauten Grube des Ahsmann vor der Mescheder Grenze aufgestellt werden.
TOP 8: Der Antrag Ahsmann um Niederschlagung der Anschlussgebühr wurde abgelehnt. Doch wurde die zu zahlende Anschlussgebühr von 10 Mark bis 1. Januar 1914 gestundet. - Dem Klempner Lübke, da derselbe keinen Mieter mehr hat, die Wassersteuer von 7,80 Mark auf 6,50 Mark ermäßigt.
TOP 9: Den mit Wassersteuer im Rückstand sich befindenden Personen, nämlich Fritz Neise, Anton Lörwald, Otto Geihsler, Heinrich Schwarzfärber sollen, falls dieselben bis 1. Oktober das nicht zahlen, das Wasser entzogen werden.
TOP 10: Die von der Post neu zu machende oberirdische Telephon-Leitung wurde der Vorlage entsprechend genehmigt. - Die Vorlage ist hier nicht aktenkundig.
TOP 11: Herrn Rocholl wurde die erbetene Abschluss-Zahlung von 500 Mark für die Wasserleitung bewilligt.
TOP 12: Die von Schwefer verlangte Umsatzsteuer wurde niedergeschlagen. - Alle Gemeinde-Verordneten wissen, welcher Schwefer in Freienohl gemeint ist, nur der jetzige Leser wohl nicht.
TOP 13: In dem neu entworfenen Ortsstatut betreffend Neubauten wurde zu § 4 der vom Landratsamt mitgeteilte Zusatz genehmigt.
TOP 14: Mit den Untersuchungsarbeiten der Wasserleitung im Buchholz-Siepen wurden die Gebr. Rocholl beauftragt und erhalten pro Stunde Arbeit 60 Pfennig einschließlich Aufsichtskosten. - Das Buchholz-Siepen mündet wohl in Rümmecke.
TOP 15: Der Antrag Spindeldreher betreffend Aufschüttung von Hafer auf dem Boden der neuen Schule wurde abgelehnt. - Ein Grund ist nicht aktenkundig; gemeint ist das Alte Feuerwehrhaus.
TOP 16: Dem Kreis-Elektrizitätswerk sollen, falls im Gemeindewald noch … (nicht korrekt lesbar) Buchen-Kulturen zu durchforsten sind, die zum Krippen-Gewerk am Obergraben erforderlichen ...(?).ruten ...(?) werden. Das Kreis-Elektrizitätswerk soll den Grundlohn und die Taxe hierzu zahlen.
TOP 17: Die Gemeinde-Vertretung beschließt, für die Feuerwehr circa 40 neue Uniformen zu beschaffen. Es wurde eine Kommission gewählt bestehend aus dem Oberbrandmeister Schwefer, den Gemeinde-Verordneten Schweer und Rocholl, welche die eingehenden Offerten prüfen und die Bestellungen bewerkstelligen sollen.
Am 31. September 1913
TOP 1: Die Gemeindekassen-Rechnung für 1912 wurde vorgelegt und festgestellt: in Einnahmen auf 134.366,21 Mark; in Ausgaben auf 126.373,37 Mark; mithin Bestand 7.992,84 Mark; Einnahmen-Rest 2.549,52 Mark. Dem Rendanten wurde Entlastung erteilt.
TOP 2: Die Schulkassen-Rechnung für 1912 wurde vorgelegt und festgestellt in Einnahmen auf 17.005,72 Mark; in Ausgaben auf 18.724,59 Mark; mithin Vorschuss 1.718,87 Mark. Dem Rendanten wurde Entlastung erteilt.
TOP 3: Die Fortbildungsschulkassen-Rechnung für 1912 wurde vorgelegt und festgestellt in Einnahmen auf 755,89 Mark; in Ausgaben auf 306,03 Mark; mithin Bestand 449,86 Mark. Dem Rendanten wurde Entlastung erteilt.
TOP 4: Die Hudekassen-Rechnung für 1912 wurde vorgelegt und festgestellt in Einnahmen auf 2.208,12 Mark; in Ausgaben auf 963,40 Mark; mithin Bestand 1.244,72 Mark. Dem Rendanten wurde Entlastung erteilt.
TOP 5: Die Wasserwerkskassen-Rechnung für 1912 wurde vorgelegt und festgestellt in Einnahmen auf 2.591,17 Mark; in Ausgaben auf 4.599,59 Mark; mithin Vorschuss 2.008,42 Mark; Einnahme-Rest 74,35 Mark. Dem Rendanten wurde Entlastung erteilt.
Die vorstehenden Rechnungen sind durch die dazu bestimmte Kommission geprüft worden und haben zu Erinnerungen keinen Anlass gegeben.
TOP 6: Der Holzgeldrest der Witwe Anton Stirnberg mit 8 Mark und die rückständige Hundesteuer des Adolf Stirnberg werden niedergeschlagen.
TOP 7: Der Hauungs- und Cultur-Plan für das Wirtschaftsjahr 1914 wird genehmigt. Hierbei möchte die Gemeinde-Vertretung an den Herrn Oberförster die Bitte richten, dafür zu wirken, dass der ganze Bestand aus Distrikt 6 d zum Abtrieb pro 1914 zugelassen wird, da der Bestand sehr lückenhaft ist und kaum Zuwachs mehr hat. Zudem sind an beiden Seiten schon Tannen-Culturen vorhanden und lässt sich das Holz viel besser verwerten, wenn der ganze Bestand in einem Jahr abgehauen wird.
TOP 8: Die Einsprüche des Landwirts Josef Pöttgen und des Maurers Franz Peetz gegen den Fluchtlinienplan wurden als unbegründet zurückgewiesen. - Die Einsprüche sind nicht aktenkundig.
TOP 9: Der Tagelöhner Franz Köhs verbüßt seit dem 26. August d.J. eine 4-monatliche Gefängnisstrafe. Da die Familie sich in einem hilfsbedürftigen Zustand befindet, wird ihr für die Dauer der Abwesenheit ihres Ernährers eine monatliche Unterstützung von 20 Mark und die Miete mit 8,50 Mark pro Monat bewilligt. Da die Familie Franz Köhs ihren Unterstützungs-Wohnsitz in Calle hat, so ist die Erstattung der Unterstützungskosten beim Ortsarmen-Verband Calle zu beantragen.
TOP 10: Die Veranlagung zur Bauwassersteuer wurde vorgenommen.
TOP 11: Für Wasserleitungs-Anschlüsse an der Grabenstraße wurde eine Anschlussgebühr von 20 Mark festgesetzt. - Grabenstraße recht bald umbenannt in Am Rotbusch; an der Straße entlang, nach oben, war ein Graben angelegt, der das Wasser von der Höhe, Bergmecke, aufhielt, sammelte und abfließen ließ, auch z.B. in das Katersiepen oder durch die Brunnenstraße.
TOP 12: Die beschlossene Ausdehnung der Wasserleitung auf die Grabenstraße wird etwa 2.300 (2.800 ?) Mark Kosten verursachen. Außerdem ist für andere Arbeiten an der Wasserleitung ein Betrag von 2.000 Mark aufgewendet worden. Es wird beschlossen, diese Kosten durch eine bei der Amtssparkasse Freienohl aufzunehmende Anleihe zu decken. Außerdem sind für das hiesige Wasserwerk bei der Amtssparkasse in früheren Jahren noch drei weitere Anleihen in Höhe von zusammen 18.000 Mark aufgenommen. Der Restbetrag dieser Anleihe stellt sich mit Ende des Jahres auf 11.954 Mark. Zur Vereinfachung des Geschäftsvorganges wird beschlossen, die 3 Anleihen zu tilgen und eine neue Anleihe in Höhe von 16.300 Mark aufzunehmen, die mit 4 ¼ % verzinst und mit 5 ¾ % getilgt werden soll.
TOP 13: Der Holzgeldrest des Bäckers Otto Geihsler in Höhe von 11,75 Mark wurde niedergeschlagen.
TOP 14: Die Belege zu der Rechnung über den Bau des Elektrizitätswerkes können dem Kreis-Elektrizitätswerkes Arnsberg überlassen werden, jedoch behält sich die Gemeinde Freienohl die Einsicht in dieselben vor.
TOP 15: Von dem Schreiben des Waldwärters Elkemann betreffend den Waldschutz des Gutes Bockum wurde Kenntnis genommen.
TOP 16: Der Beschluss vom 5. d.M. unter Nr. 4 wird dadurch ergänzt, dass auch die Ausgaben als Geschäftsunkosten anzusehen sind , welche durch die für den Apotheker-Betrieb vorgeschriebenen Arznei-Anschaffungen, Deutsches Arznei-Buch usw. entstehen.
TOP 17: Das Angebot von Wolf Herrmann, Charlottenburg, auf das Buchen-Nutzholz wurde abgelehnt. - Einzelheiten sind nicht aktenkundig.
Am 10. Oktober 1913
TOP 1: Der Ankauf von Grundstücken von dem Gut Bockum wird abgelehnt. - Gründe sind nicht aktenkundig.
TOP 2: Der Apotheker Floret ist gestorben. Das gegen ihn schwebende Prozessverfahren soll gegen die Erben fortgeführt werden. - Gründe sind nicht aktenkundig.
TOP 3: Der Gemeinde-Vorstand wird gebeten, gegen die Veranlagung des Kreis-Communal-Verbandes Arnsberg zur Gewerbesteuer pro 1913 Einspruch zu erheben. Die Gemeinde-Vertretung glaubt mit Recht, dass der Haupterzeugungsplatz für das Kreis-Elektrizitätswerk Arnsberg die Gemeinde Freienohl ist. - Einzelheiten sind nicht aktenkundig.
TOP 4: Die Rechnung vom Adam Pöttgen über 48,85 Mark ist auf die Wasserwerkskasse anzuweisen.
TOP 5: Da die Brücken über den Straßengraben vor den Häusern von Schröder und Hecking die Vorflut erheblich behindern, so ist deren Beseitigung zu verlangen. Zu der Gestaltung einer anderen Überbrückung, zu der ein Querschnitt von 0,50 x 0,50 zu beanspruchen ist, wird den Genannten eine Beihilfe von je 25 Mark zugesichert. Die Anlagen verbleiben im Eigentum von Schröder und Hecking und sind von diesen dauern zu unterhalten. - Genaueres ist nicht aktenkundig.
TOP 6: Die am Hause Trumpetter / Lazer angebrachte Straßenlampe soll aus Zweckmäßigkeitsgründen von dort beseitigt und an das Neise´sche Haus angebracht werden. - Die Zweckmäßigkeitsgründe sind nicht aktenkundig. 1910: Franz Latzer/Lazer, Alte Haus-Nr.. 160, Voss-Ecke, 3 männl., 6 weibl. Bewohner.
TOP 7: Die Straßenlampe vor der Langelbrücke erscheint vorläufig überflüssig (zu sein). Im Bedarfsfall kann sie durch Einschraubung der Birne wieder gebrauchsfertig gemacht werden.
TOP 8: Der Fabrikarbeiter Fritz Düring hat vor seinem Haus eine Treppenstufe angelegt. Wie festgestellt worden ist, befindet sich diese Anlage auf dem eigenen Besitztum und wird die Straße dadurch nicht berührt. Gegen die Anlage ist deshalb nichts einzuwenden.
TOP 9: Eine neue Wahlurne soll beschafft werden.
Am 14. November 1913
TOP 1: Die Berufung gegen die Vorlegung der Gewerbesteuer des Kreis-Communal-Verbandes Arnsberg für 1913 ist aufrecht zu erhalten. Eine Gegenäußerung ist nach Maßgabe der heutigen Besprechung auszuarbeiten und dem Steuer-Ausschuss der Gewerbesteuerklasse I zu Arnsberg einzufordern.
TOP 2: Von dem Schreiben des Rechtsanwalts Dr. Schneider, wonach der Prozess Waskowski zu Gunsten des Klägers Waskowski entschieden ist, wurde Kenntnis genommen. Berufung gegen das Urteil soll nicht eingelegt werden. - Der Inhalt ist hier nicht aktenkundig.
TOP 3: Der gegen den Apotheker Floret schwebende Prozess ist gegen dessen Witwe fortzuführen.
TOP 4: Der Antrag des Landwirts Josef Pöttgen auf Belassung des Grundstückstreifens, den er am Wege zu seinem Grundstück gezogen hat, wird abgelehnt. Pöttgen ist anzuhalten, den alten Zustand wieder herzustellen.
TOP 5: Die Gemeinde ist mit der Weiterverpachtung des Grundstücks am Stückelhahn, das bisher dem Th. Nolte zum Preis von 18 Mark angepachtet war, an Fritz Karneil für den Rest der Pachtgemeinde (?) einverstanden.
TOP 6: Die Rechnung der Gebr. Rocholl über gelieferte Steine für den Langelweg über 105,75 Mark kann zur Zahlung angewiesen werden.
TOP 7: Die Rechnung der Firma C. Henkel zu Bielefeld über gelieferte Uniformen für die Freiwillige Feuerwehr im Betrag von 850 Mark wird als richtig anerkannt.
TOP 8: Der Tagelöhner Fritz Pieper erhält für die Reinigung des Grabens im Erlenbruch als Restforderung für 21 Mark den Betrag von 5,25 Mark.
TOP 9: Mit der Forderung zur Beseitigung der Brücken bei Hecking und Schröder kann bis zum Frühjahr gewartet werden. Hecking und Schröder wollen im Frühjahr ordnungsmäßige Überbrückungen herstellen. - Darüber ist Anschauliches nicht aktenkundig.
TOP 10: Von dem Schreiben des Königl. Oberförsters Diels, worauf die Regierung es abgelehnt hat, den ganzen Bestand aus Distrikt 6 d zum Abtrieb im Wirtschaftsjahr 1914 zuzulassen, wird Kenntnis genommen.
TOP 11: Der Witwe Kaspar Pöttgen können aus dem Gemeindewald 6 Meter Eichen-Reiser-Knüppel überwiesen werden.
Am 28. November 1913
TOP 1: Von dem Ankauf von 7 Morgen Grundbesitz des Gutes Bockum wurde Kenntnis genommen und der Ankauf nachträglich genehmigt. Diese Grundstücke sind an Gemeinde Eingesessene sofort wieder zu verkaufen und (es) ist eine derartige Bekanntmachung sofort zu erlassen. - Siehe oben 10. Oktober 1913 TOP 1: auch hier sind keine Einzelheiten und Gründe aktenkundig.
TOP 2: Das zur (zum) Verkaufe ausgesetzte (Freienohlerisch) Eichen- und Buchen-Nutzholz, auch Gruben- und Rollholz wurde dem Holzhändler Johann Schwefer als höchstbietenden Anbieter zu folgenden Preisen zugeschlagen: Buchen-Rollholz und -Nutzholz V. Klasse pro Raummeter 6,25 Mark; Buchen-Nutzholz von 30 bis 40 cm Durchmesser 12 Mark; 40 bis 50 cm Durchmesser 14,50 Mark und über 50 cm Durchmesser 17 Mark. Für Eichen-Grubenholz unter 20 cm Durchmesser 8 Mark; von 20 bis 30 cm Durchmesser 15 Mark; 30 bis 40 cm Durchmesser 24 Mark; 40 bis 50 cm Durchmesser 31 Mark; über 50 cm Durchmesser 36 Mark pro Festmeter.
TOP 3: Die beiden Rechnungen von Heinrich Schweer im Betrag von 76,83 Mark und 15,36 Mark wurden auf die Gemeindekasse übernommen.
TOP 4: Dem Polizeidiener Falke wurden für seine Bemühungen für die Gemeinde Freienohl die früheren Gebühren von 25 Mark auf 50 Mark erhöht.
TOP 5: Das Kreis-Elektrizitätswerk soll ersucht werden, an geeigneter Stelle auf der Provinzialstraße zwischen den Stations-Nummern 12,1 – 12,2 eine neue Straßenlampe auf seine Kosten anzulegen, desgleichen 1 Lampe bei den Gebhardt´schen Häusern auf dem Kump. - Gebhardt´sche Häuser: Urbanusstraße / Rotbusch.
TOP 6: Der von der Provinzialstraße bis zum Bruchhage´schen Haus führende Weg soll in zweckmäßiger Weise ausgebaut werden, da die angrenzenden Eigentümer sich erboten haben, die dazu erforderlichen Steine anzufahren. Noeke wurde beauftragt, über die auszuführenden Arbeiten einen Kostenanschlag anzufertigen. - Später: Weg: Hohe Fohr.
TOP 7: Der Anschluss an die Kanalisation im Alten Weg wurde dem Theodor Zacharias für eine jährliche Erinnerungsgebühr von 25 Pfennig genehmigt.
TOP 8: Der Antrag der Witwe Wrede wurde als gerechtfertigt angesehen und (es) sollen die rückständigen Gemeindesteuern vorläufig gestundet werden. Gleichzeitig wird das Amt gebeten, die Entlassung des ältesten Sohnes vom Militair zu erwirken, damit der Mutter die nötige Unterstützung wieder zuteil wird. Eine Unterstützung der Witwe ist dann erspart.
TOP 9: Der Antrag des Lorenz Siepe betreffend Ankauf des alten Forsthauses mit Garten bzw. Land wurde abgelehnt. - Ein Grund ist nicht aktenkundig.
TOP 10: Der Antrag (Dr.) Ransonèwegen Erstattung eines Zuschusses im Betrag von 225 Mark wurde vorläufig zurückgestellt. - Ein Grund ist nicht aktenkundig.
TOP 11: Von der Prozess-Sache Franck betreffend Offenbarungseid wurde Kenntnis genommen. - Mehr ist nicht aktenkundig.
TOP 12: Die Besteuerung für den Anton Köster wurde vorläufig zurückgestellt.
Am 11. Dezember 1913
TOP 1: Die Instandsetzung des Sunderweges erscheint dringend nötig und soll im Laufe des n. M. eine Besichtigung durch Kehsler, Rocholl, Noeke und Kückenhoff stattfinden. Gleichzeitig soll ein Kostenanschlag über die Arbeiten aufgestellt und eventuell nachgesehen werden, ob die Steine im Hohlknochen zu gewinnen sind.
TOP 2: Auf der Hügel-Straße soll an der Bergseite ein 0,80 Meter breiter und 0,30 Meter tiefer Graben, mit 0,40 Meter Sohlbreite angelegt werden. Die Arbeit ist wenigstfordernd zu verdingen.
TOP 3: Von dem ablehnenden Bescheid des Kreis-Elektrizitätswerks wegen Anlage von Straßenlampen wurde Kenntnis genommen. Der Kreisausschuss soll jedoch gebeten werden, diese Lampen anzulegen. - Mehr ist nicht aktenkundig.
TOP 4: Eine Rechnung des Kreis-Elektrizitätswerkes für Anschaffung neuer Lampen im Betrag von 11,30 Mark wurde auf die Gemeindekasse übernommen.
TOP 5: Die in der Berufungs-Prozess-Sache Waskowsky gegen die Gemeinde der Letzteren entstandenen Kosten sowie auch die zu zahlende Forderung von 600 Mark nebst Vorzugszinsen sind zu zahlen und von dem Kreis-Elektrizitätswerk wieder einzuziehen. Die Letztere ist hierzu nach dem Vergleichsantrag verpflichtet.
TOP 6: In Sachen Franck ist die Gemeinde-Vertretung vorläufig mit der Pfändung des Gehaltes einverstanden. Die Zahlung soll an die Gemeindekasse Freienohl erfolgen Der Haftbefehl zur Leistung des Offenbarungseides soll in Kraft bleiben.
TOP 7: In Folge der gütlichen Einigung über den entstandenen Wildschaden zwischen dem Bevollmächtigten Hugo Schmidtke und den Beschädigten hat die Gemeinde zur Einziehung der Gelder keine Veranlassung. - Einzelheiten sind nicht aktenkundig.
TOP 8: Die vom Gut Bockum erworbenen Grundstücke sollen zu Anfang der nächsten Woche öffentlich meistbietend wieder verkauft werden. - Siehe oben 28. November 1913 TOP 1. Einzelheiten sind nicht aktenkundig.
Am 30. Dezember 1913
TOP 1: Zum Schiedsmann an Stelle des Herrn Tönne wurde der Fabrikbesitzer Linneborn gewählt.
TOP 2: Als stellvertretender Gemeinde-Vorsteher wurd Josef Noeke gewählt.
TOP 3: Die unlängst auf Rechnung der Gemeinde von dem Gut Bockum ersteigerten Grundstücke sollen den nachbenannten (unten) Personen zu den im öffentlichen Angebot gekauften Grundstücke zugeschlagen werden und zwar: a) der untere Teil in Größe von 25 Ar dem Johann Korte für 680 Mark; b) der II. Teil: 25 Ar für 695 Mark : Josef Kleine; c) der III. Teil: 25 Ar für 700 Mark: Josef Kleine; d) der IV. Teil: 25 Ar für 700 Mark: Josef Kleine; e) der V. Teil: 25 Ar für 700 Mark: Johann Mester; f) der VI. Teil : 25 Ar für 655 Mark: Johann Mester; g) der VII. Teil: den Rest pro 25 Ar für 595 Mark : Franz Bruchhage.
- Siehe oben: 11. Dezember 1913 TOP 8.
TOP 4: Beschlussfassung für die beiden Anträge von dem Förster Elkemann wurden bis zur nächsten Sitzung vertagt. - Ein Grund ist nicht aktenkundig.
TOP 5: Die Lieferung der Steine für den Ausbau des Sunderwegs soll auf zweierlei Art verdungen werden und zwar: a) Anlieferung von Kalksteinen; b) Gewinnung und Anfuhr aus dem Gemeindebruch. Der Verding soll durch Einreichung von schriftlichen Offerten stattfinden. - Desgleichen sollen die Arbeiten zur Ausbesserung des Weges nach Bruchhage in schriftlicher Form verdungen werden.
TOP 6: Über den Antrag Caspar Weber sollen bei dem Landwirtschaftlichen Versicherungsamt zu Münster erst Erkundigungen eingezogen werden. - Einzelheiten sind nicht aktenkundig.
TOP 7: Auf das ablehnende Schreiben des Kreis-Elektrizitätswerkes behufs Anlage von 2 Straßenlampen soll die Entscheidung des Kreis-Ausschusses eingeholt werden.
Am 9. Januar 1914
TOP 1: In der Berufungssache Franck gegen Freienohl sollen Kehsler und Noeke den Schriftsatz vom 15. Dezember beantworten. Zuvor soll jedoch der Rechtsanwalt Schneider um Einsendung der Akten gebeten werden. - Mehr ist hier nicht aktenkundig.
TOP 2: Nachdem der Gemeinde-Verordnete Noeke die auf ihn gefallene Wahl zum stellvertretenden Gemeinde-Vorsteher abgelehnt hat, wurde der Holzhändler Johann Schwefer zum stellvertretenden Gemeinde-Vorsteher gewählt.
Am 22. Januar 1914
TOP 1: Von dem ablehnenden Bescheid des Kreis-Elektrizitätswerkes in Bezug auf die Verteilung der Gewerbesteuer für die Gemeinde Freienohl wurde Kenntnis genommen und werden die Gemeinde-Verordneten Kehsler und Noeke das betreffende Schriftstück vom 31. Dezember beantworten. - Inhaltliches ist nicht aktenkundig.
TOP 2: Die von Elkemann gestellten Anträge auf Erhöhung seiner dienstlichen Bezüge und Waldwärter und Flurschütze wurden vorläufig abgelehnt. Die Gemeinde ist jedoch nicht abgeneigt, hierauf zurückzukommen, sobald sie die Überzeugung gewinnt, dass Elkemann mehr wie bisher seine Pflichten hauptsächlich in Hinsicht des Flurschützen-Dienstes erfüllt.
TOP 3: Die Eingabe von Hermes und Genossen wegen Abgabe von Eichenholz wurde zur Kenntnisnahme mitgeteilt. Nachdem das zum Einschlag kommende Holz bereits verkauft und die Gemeinde-Vertretung sich bewusst ist, im Interesse der Gemeinde gehandelt zu haben, wurde der betreffende Antrag zurückgewiesen. - Einzelheiten sind nicht aktenkundig.
TOP 4: Nach Mitteilung des ablehnenden Bescheids der Königl. Eisenbahn-Direction im Betreff der Anlage einer Personenhaltestelle bei der Blockstation 207,8 wurde beschlossen, hiervon vorläufig Abstand zu nehmen.
TOP 5: Von dem Schreiben des Emil Fassbender in Hagen vom 15. Januar d.J. wurde Kenntnis genommen. - Inhaltliches ist nicht aktenkundig.
TOP 6: Die Rechnung des Caspar Kehsler im Betrag von 66,29 Mark wurde auf die Gemeindekasse übernommen.
TOP 7: Nachdem die Verteilung nach den eingegangenen Offerten auf Anlieferung der Steine auf den Sunderweg zur Kenntnis genommen wurde, wurde beschlossen,, den Gebr. Rocholl den Zuschlag zu erteilen, wenn dieselben ihre Forderung von 4,30 Mark pro Kubikmeter auf 4,00 Mark ermäßigen und sich außerdem zur Anlieferung eines etwaigen Mehrbedarfs verpflichten. Andernfalls wird eine weitere Beschlussfassung vorbehalten. - Die Instandsetzung des Weges nach Bruchhage (Hohe Fohr) wurde den Gebr. Rocholl aufgrund ihres Angebots als mindestfordernder zugeschlagen.
TOP 8: Von dem Schaden der Holzhandelsgesellschaft Viktoria Matthias wurde Kenntnis genommen und beschlossen, das Katasteramt in Meschede zu ersuchen, die Vermessung der Versteinung nach ...gabe (1. Silbe nicht korrekt lesbar) der von der Gemeinde verkauften Parzellierung vorgenommen, damit die Auflastung am Grundbuch direkt auf die Käufer erfolgen kann. - Einzelheiten, auch vom Schaden, sind nicht aktenkundig.
TOP 9: Der Zustand des über den Hohlknochen führenden Weges zum Küppel wurde als höchst mangelhaft erachtet und wurde der stellvertretende Gemeinde-Vorsteher Kückenhoff beauftragt, das Nötige zur Hebung dieses Überstandes anzuordnen. - Siehe oben 9. Januar 1914 TOP 2: Johann Schwefer.
Am 31. Januar 1914
… dringliche Sitzung … unter dem Vorsitz des stellvertretenden Gemeinde-Vorstehers Johann Schwefer:
TOP 1: Von dem Schreiben des Amtes zu Freienohl vom 26. Januar 1913 betreffend Bestätigung und Vereidung (Vereidigung) des stellvertretenden Gemeinde-Vorstehers Schwefer wurde Kenntnis genommen. - Das Jahr „1913“ ist korrekt abgeschrieben, ein Schreibfehler?
TOP 2: In der Gewerbesteuersache des Kreis-Elektrzitätswerkes soll das Schreiben des Noeke abgeschrieben und an den Vorsitzenden des Steuer-Ausschusses Ge...(?) Klasse I abgesandt werden. - Einzelheiten sind nicht aktenkundig.
TOP 3: Die Rechnung über die Brandursachen bei dem Trumpetter´schen Hausbrandim Betrag von 26 Mark wurde auf die Gemeindekasse übernommen.
TOP 4: In der Prozess-Sache Franck ist die Beantwortung des gegnerischen Schriftsatzes vom 15. Dezember 1912 (korrekt abgeschrieben, aber gemeint ist wohl 1913; siehe oben) durch Kehsler und Noeke beantwortet und durch den Ersteren das betreffende Schriftstück dem Anwalt der Gemeinde, Rechtsanwalt Schneider zu Arnsberg, übergeben.
TOP 5: Die Rechnungen über die Prozess-Sache Waskowsky sind zur Zahlungsleistung direkt dem Elektrizitätswerk Arnsberg zu übergeben, da diese durch den abgeschlossenen Vertrag hierzu verpflichtet sind.
Am 4. Februar 1914
TOP 1: Das im Krähenberg überjährige noch stehende Holz 35 Meter Reiser-Knüppel wurde dem Landwirt Heinrich Bauerdick für den gebotenen Preis von 24 Mark zugeschlagen.
TOP 2: Das (!) Holz-Rest unter dem Hahnen wurde dem Arbeiter Franz Stirnberg für sein Gebot und zwar pro Meter Knüppel 1,50 Mark und pro Meter Reiser-Knüppel 1 Mark ebenfalls zugeschlagen.
TOP 3: Für die Anlage von Nistkästchen wurde auf Veranlassung des Oberförsters Diels der Antrag von 25 Mark genehmigt. - Weitere Einzelheiten sind nicht aktenkundig.
TOP 4: Die Instandsetzung des Sunderweges, welche auf die vorliegenden Anträge erfolgt, erfordert einen Kostenaufwand von 4 bis 5.000 Mark. Zur Aufbringung dieser Summe soll ein Antrag bei der Königl. Regierung um eine Beihilfe gestellt werden.
TOP 5: Das Amt ist zu ersuchen, die an Dr. Ransoné gezahlten Beträge für Schulen usw. festzustellen. Gleichzeitig sind die Krankenkassen Freienohl, Zellstoff Industrie und Glasfabrik Oeventrop um gefl. Mitteilung zu ersuchen, wie viel von dort aus an den Dr. Ransoné gezahlt worden ist und zwar in der Zeit vom 1. Januar 1913 bis 10. Mai 1913.
TOP 6: Die Rechnung Lübke im Betrag von 20,40 Mark wurde auf die Wasserwerkskasse übernommen.
TOP 7: Mit den vorhandenen Rohren D 40 (Durchmesser 40 cm) soll eine unterirdische Ableitung des Wassers im Mondsiepen anstatt der jetzt bestehenden Mulde angelegt werden. Die erforderlichen Arbeiten sollen verdungen werden.
TOP 8: Bei dem Kreis-Ausschuss soll der Antrag gestellt werden, die betreffenden Ärzte im Amt Freienohl zur Vornahme der Impfungen zuzulassen.
Am 14. Februar 1914
TOP 1: Der Verding über die Zerkleinerung der Steine am Sunderweg wurde genehmigt und dem Anton Loerwald Jun. die Zerkleinerung von 275 Meter zu 1,20 Mark und dem Heinrich Klauke für 1,15 Mark zugeschlagen und zwar ebenfalls für 275 Meter.
TOP 2: Die Besitzer der anliegenden Grundstücke am Sunderweg sollen aufgefordert werden, ihre Abfahrten derart einzurichten, dass der Wasser-Abfluss durch den Graben nicht behindert wird.
TOP 3: Folgende Rechnungen werden zur Auszahlung auf die Gemeindekasse übernommen: (a) Eine Rechnung vom Kreis-Elektrizitätswerk im Betrag von 8,35 Mark; (b) Anton Blessenohl 12 Mark; (c) Witwe Brah (Bracht?) 70 Mark; (d) Albert Flinkerbusch 97,50 Mark, von der letzten Rechnung sind 22,75 Mark für den in Rechnung gestellten zweiten Mann in Abzug gebracht (?).
TOP 4: Die Zahlung einer Steuer von dem Kreis-Elektrizitätswerk soll vorläufig gestundet werden. - Ein Grund ist nicht aktenkundig.
TOP 5: Der Gemeinde-Beschluss vom 11. Dezember v.J. In Sachen der Wildschaden-Regulierung wird aufrecht erhalten und darauf hingewiesen, dass die Sache im Wege des Verwaltungsstreitverfahren zu erledigen ist. - Siehe oben; Einzelheiten sind nicht aktenkundig.
TOP 6: Der Antrag Kerstholt über Ankauf des früheren Försterhauses wurde abgelehnt. - Ein Grund ist nicht aktenkundig. Kein Vorname aktenkundig.
TOP 7: Der Antrag des Rechnungsrates Liegenhagen zu Münster betreffend Anlage einer Badeanstalt wurde vorläufig abgelehnt. - Ein Grund ist nicht aktenkundig. Dieses Wort, Anliegen taucht hier zum ersten Mal auf.
TOP 8: Der Entwurf eines Ortsstatuts über die Reinigung der Straßen wurde vorgelegt und genehmigt. - Hier ist der Entwurf nicht aktenkundig.
TOP 9: Da der Köster´sche Wirtschaftsbetrieb in Folge des neuen Anbaus zum Teil in der Freienohler Flur ausgeführt wird, soll das Amt um Zuwendung der hierauf entfallenden Steuer für die Gemeinde Freienohl ersucht werden. - Gemeint ist wohl „Bei Bruno“.
Am 21. Februar 1914
TOP 1: Von dem Schreiben des Elektrizitätswerkes Arnsberg betreffend Besichtigung des Weges am Obergraben wurde Kenntnis genommen und soll der Landrat gebeten werden, die Gemeinde-Vertretung an der Besichtigung teilnehmen zu lassen.
TOP 2: Ebenfalls wurde Kenntnis von der Anlage von Straßenlampen genommen und soll der Beschluss hierüber festgestellt werden, nachdem die Beratung zwischen dem Direktor des Elektrizitätswerkes stattgefunden hat.
TOP 3: Die Rechnung von Schweer im Betrag von 143,92 Mark wurde auf die Gemeindekasse übernommen und kann angewiesen werden; desgleichen eine Rechnung von Josef Schröer im Betrag von 33 Mark.
TOP 4: Falls der Antrag Flinkerbusch als Vorsitzender des Rindvieh-Versicherungsvereins nicht den Bestimmungen der Verordnung und dem Vertrag mit Noeke entgegensteht, kann derselbe berücksichtigt werden.
TOP 5: Laut Beschluss vom 30. Dezember v.J. wurde dem Johann Korte 1 Morgen , Josef Kleine 3 Morgen, Johann Mester 2 Morgen von dem Grundstücks-Ankauf des Gutes Bockum zugeschlagen. Es soll hierüber die Genehmigung des Kreis-Ausschusses nachgesucht und ein Vertrag von dem beim Regierungspräsidenten Bevollmächtigten Herrn Ehrenamtmann Schulte und den Käufern abgeschlossen werden.
TOP 6: Der Wirt Ferdinand Köster wurde als Forense (?) für seinen in der Gemeinde Freienohl eingetragenen Wirtschaftsbetrieb zu 6 Mark Einkommensteuer veranlagt.
Am 5. März 1914
TOP 1: Der Beschluss vom 14. Februar betreffend Wildschadensache Klapdohr wird aufgehoben. Die Gemeinde-Vertretung teilt die Stellungnahme des Jagdvorstehers in dieser Angelegenheit.- - Siehe oben: hier ist schon mal ein Name aktenkundig, mehr nicht.
TOP 2: Zu Amts-Verordneten für die am 1. April d.J. beginnende Periode wurden gewählt Johann Schwefer und Johann Kückenhoff.
TOP 3: Von dem Bescheid der Handwerkskammer betreffend Holzverkauf wurde Kenntnis genommen.
TOP 4: Die Armenunterstützungen sollen in der früheren Weise weiter gezahlt werden. - Mehr ist hier nicht aktenkundig.
TOP 5: Den Gebr. Rocholl soll auf ihren Antrag eine Abschlagszahlung für gelieferte Steine von 1.200 Mark gezahlt werden. - Es wurde eine Rechnung des Kreis-Elektrizitätswerkes von 9,20 Mark auf die Gemeindekasse übernommen.
TOP 6: Für die Anbringung der Nistkästchen wurden noch 3,40 Mark nachbewilligt.
TOP 7: Der Antrag Steimann und Genossen (Pfarrer...?) betreffend Anlage eines Weges durch den Mühlenberg wurde abgelehnt. - Gründe sind nicht hier aktenkundig; gemeint ist der Fußweg zum Bahnhof. Oben wurde festgestellt, dass dieser Weg nicht deutlich kürzer ist zum Bahnhof, Ausnahme: man wohnt auf den Mühelnberg...
TOP 8: Von der Ausführung des Beschlusses vom 21. Februar betreffend Verding-Abschluss über den Grundstücksverkauf wurde Abstand genommen. - Gründe sind nicht aktenkundig.
Am 10. März 1914
… dringliche Sitzung... unter dem Vorsitz des stellvertretenden Gemeinde-Vorstehers Schwefer wurde verhandelt und beschlossen:
TOP 1: Mit der Ausbesserung der Kuh-Hude ist die Gemeinde-Vertretung im Prinzip und zwar nach dem Heinemann´schen Projekteinverstanden, doch soll der Wiesenbaumeister Heinemann ersucht werden,, vorläufig einen Vortrag hierüber zu halten, wozu sämtliche Interessenten von Freienohl einzuladen sind.
TOP 2: Die Rechnung des Heinemann von 88,05 Mark für die Aufnahme des Kostenanschlags wurde auf die Gemeindekasse übernommen. - Wohl bezüglich der Kuh-Hude.
TOP 3: Der von Franz Geihsler angepachtete Garten kann dem Johann Klauke für den Rest der Pachtperiode übertragen werden.
TOP 4: Die Anfuhr von circa 180 Kubikmeter Kohlen-Schlacke von der Glashütte auf den Sunderweg wurde den Gebr. Rocholl als mindestfordernd für 2,80 Mark pro Kubikmeter übertragen.
Am 17. März 1914
TOP 1: Im Interesse der Gemeinde Freienohl beschließt die Gemeinde-Vertretung den Ausbau einer Kuh-, Rinder- und Ziegen-Weide, nach dem von dem Königl. Wiesen-Baumeister Heinemann aus Siegen angefertigten Plan und Kostenanschlag von 34.000 Mark. Herr Heinemann stellte in seinem hierüber am 13. d.M. abgehaltenen Vortrag in sichere Aussicht, dass die Königl. Regierung zu Arnsberg aus verschiedenen Fonds einen Zuschuss von 17.000 Mark hierzu geben würde. Sobald die Regierung diesen Zuschuss zugesichert hat, will die Gemeinde gegen 4 % Zinsen und gegen 2 % Amortisation leihweise den Restbetrag von 17.000 Mark vorlegen. Die Besitzer von Rindvieh und Ziegen in der Gemeinde Freienohl, welche von der Weide in der Folge Gebrauch machen wollen, sind verpflichtet, die Zinsen inkl. Amortisation sowie Unterhaltungs- und Reinigungs-Kosten nach den Verhältnissen des Kostenanschlags und der vorgetriebenen Stückzahl aufzubringen und zu erstatten. Ein diesen Bedingungen entsprechender Antrag zur Erlangung des in Aussicht gestellten Zuschusses ist sobald wie möglich bei dem Königl. Landrat zu Arnsberg einzureichen.
TOP 2: Der Beschluss vom 23. April v.J. ebenfalls betreffend Anlage einer Kuh- und Ziegen-Weide wurde in Betreff der zu stellenden Bürgschaft zurück gezogen.
TOP 3: Dem Dr. Ransoné wurden aus der Gemeindekasse für die Zeit vom 1. Januar bis 11. Mai 1913 zugesicherte Gehalt von 3.000 Mark der hierauf noch entfallene Betrag von 16,43 Mark noch zugebilligt.
TOP 4: Die Arbeiten für die Anlage eines Durchlasses im sogenannten Mondsiepen wurden den Gebr. Rocholl für das eingereichte Gebot von 70 Mark übertragen.
Am 20. März 1914
TOP 1: Der vorgelegte Haushaltungsplan für die Schulkasse für die Rechnungsjahre 1914 bis 1917, welcher in Einnahmen und Ausgaben mit 16.500 Mark abschließt, wurde durchberaten und genehmigt.
TOP 2: Von dem Schreiben der Königl. Regierung betreffend einen Zuschuss zur Ausbesserung des Sunderweges wurde Kenntnis genommen und soll der Kreisbaumeister Ebert um Aufnahme eines Kostenanschlags und Gutachtens hierüber gebeten werden. Gleichzeitig wurde beschlossen, die Ausbesserung des Weges auch auf den Teil von der Langelbrücke durch die Twieten-Straße bis zur Provinzialstraße auszudehnen.
TOP 3: Die von dem Stations-Vorsteher Kehsler beantragte Erstattung von 1 Mark Wassergeld über den Wassergebrauch zum Aufbau eines Stalles wurde abgelehnt. - Ein Grund ist nicht aktenkundig.
TOP 4: Die Rechnung des Adam Pöttgen im Betrag von 10,40 Mark wurde auf die Gemeindekasse übernommen und kann angewiesen werden. - Auch ohne aktenkundigen Grund.
Am 3. April 1914
TOP 1: Anschließend an den Beschluss vom 10. März die Hude-Regulierung betreffend verpflichtet sich die Gemeinde noch nachträglich, alle zwei Jahre die Hude zu düngen, die Hude-Fläche stets sachgemäß zu unterhalten und zu pflegen.
TOP 2: Für den hier einstimmig angestellten Lehrer Birkenfeld übernimmt die Gemeinde die durch die Reichsversicherungsordnung und Kassenstatut vorgeschriebenen Regel-Leistungen in Krankheitsfällen.
TOP 3: Die Gemeinde Freienohl verpflichtet sich, bei Einführung einer allgemeinen Schul-Zahnpflege die Kosten für Heizung und Reinigung eines Schulzimmers, sowie für Waschgelegenheit und einige Handtücher, immerden Abonnements-Beitrag für die armen Kinder zu tragen.
TOP 4: Der Antrag Köster betreffend Einschulung seines Sohnes Ferdinand nach Freienohl wurde auf Widerruf unter der Bedingung genehmigt, dass für das Kind derselbe Betrag gezahlt wird, wie er nach dem Schul-Etat auf jedes Kind in Freienohl entfällt.
TOP 5: In Sachen Freienohl gegen Franck soll der Rechtsanwalt Dr. Schneider beauftragt werden, persönlich der Zeugenvernehmung des Bürgermeisters Göpfert vor dem Amtsgericht zu Brilon beizuwohnen.
TOP 6: Bei dem Eisenbahn-Betriebsamt zu Arnsberg soll die Erlaubnis eingeholt werden, den in der Gemeinde vorkommenden überflüssigen Erdmassen auf dem Eisenbahngrundstück zwischen Provinzialstraße und dem Bahnkörper-Stationen 209,05 und 209,06 abzutragen.
TOP 7: Das Kreis-Elektrzitätswerk soll ersucht werden, 3 Straßenlampen nach dem von demselben eingereichten Angebot vom 23. Februar 1914 im Betrag im Betrag von 100 Mark anzulegen.
TOP 8: Die Instandsetzung des Weges an dem Obergraben in der alten Ruhr wurde dem Unternehmer Caspar Kehsler im Betrag von 180,75 Mark nach dem eingereichten Kosten-Anschlag übertragen. Laut Schreiben vom 10. März 1914 hat das Kreis-Elektrizitätswerk übernommen, diesen Betrag der Gemeinde zu erstatten. Die Gemeinde stimmt dem in demselben Brief gewählten Ausdruck, dass die Klärung der Rechtslage hierdurch nicht berührt werden soll, zu.
TOP 9: Der Widerspruch gegen die Gewerbesteuer-Verteilung beim Bezirks-Ausschuss soll nicht zurückgezogen werden. - Ein Grund ist hier nicht aktenkundig.
TOP 10: Dem Antrag Caspar Weber auf Erstattung von Doktor- und Arznei-Kosten für seine Tochter, einen Unfall betreffend im Betrag von 27,50 Mark wurde auf die Gemeindekasse übernommen.
TOP 11: Die Anpflanzung der abgetriebenen Fläche im Mühlenberg Distrikt 6 d soll schon in diesem Jahr außer dem Etat vorgenommen werden und wurden die Mittel hierfür bewilligt. Die Käufer, welche auf dieser Fläche noch Holz stehen haben, sollen das sofort abfahren und wurde denselben Ausstand für Zahlung des Holzkaufgeldes bewilligt.
TOP 12: Die übrigen unverschulten Fichtenpflanzen im Saatkamp sollen I. Sorte für 9 Mark, II. Sorte für 6 Mark, III. Sorte für 3 Mark pro Tausend verkauft werden.
TOP 13: Als Kuhhirte für dieses Jahr wurde Ernst Schirp wieder vorgestellt und demselben ein Tagelohn von von 3,75 Mark bewilligt.
Dem Abschreiber fällt immer wieder auf, das in den Jahren damals das Pronomen „es“ nicht üblich war, ausgelassen wurde.
Am 7. April 1914
In der heutigen dringlichen Sitzung... wurde unter dem Vorsitz des stellvertretenden Gemeinde-Vorstehers Schwefer folgendes verhandelt und beschlossen:
TOP 1: Der unter dem 3. April d.J. unter Nr. 2 gefasste Beschluss wird hiermit aufgehoben und folgendes beschlossen: Den an den kath. Schulen in Freienohl endgültig oder zeitweilig angestellten oder auftrags- oder vertretungsweise beschäftigten Lehrern und Lehrerinnen, soweit sie nach den Bestimmungen der Reichsversicherungsordnung unterliegen, wird für den Fall der Erkrankung vom ersten Tage der Erkrankung ab für die Dauer von 26 Wochen wahlweise nach Bestimmung des Schulverbandes entweder Krankenhilfe in Höhe der Regelleistungen der Krankenkassen gewährt oder für jeden örtlich bescheinigten Krankheitstag einschließlich der Sonn- und Feiertage ein Betrag in Höhe des anderthalbfachen Krankengeldes zugesichert. Der Beschluss bezieht sich auch auf die künftig anzustellenden oder zu beschäftigenden Lehrkräfte und hat rückwirkende Kraft vom 1. Januar 1914 ab.
TOP 2: Die Wassersteuer pro 1914 wurde festgesetzt.
Am 17. April 1914
In der heutigen dringlichen Sitzung … wurde unter dem Vorsitz des stellvertretenden Gemeinde-Vorstehers Schwefer verhandelt und beschlossen:
TOP 1: Der von dem Straßenmeister Plahsmann über die Ausbesserung des Sunderwegs und der Twiete angefertigte Kostenanschlag soll der Königl. Regierung durch die Hand des Oberförsters Diels überreicht werden.
TOP 2: Auf den Antrag der Witwe Wrede wurde beschlossen, die Steuern derselben bis 1. Januar 1915 zu stunden, jedoch konnte dem Antrag in Bezug auf ein Darlehen von 60 Mark nicht stattgegeben werden. - Dazu sind Gründe nicht aktenkundig.
TOP 3: Der Antrag von Lorenz Siepe und August Kerstholt um Anschluss an die hiesige Wasserleitung wurde genehmigt und soll die Erlaubnis hierzu bei dem Landesbauamt zu Soest nachgesucht werden.
TOP 4: Die Hütung der Ziegen wurde für den Sommer 1914 dem Ferdinand Bürger mit einem Tagelohn von 2,50 Mark übertragen und soll die Hütung am 1. Mai d.J. beginnen.
TOP 5: In die Kommission zur Besichtigung über die Entfernung des Huflattichs wurde der stellvertretende Gemeinde-Vorsteher Schwefer, Noeke und Elkemann gewählt.
TOP 6: Der Einspruch des Wirtes Köster gegen die Veranlagungder Gewerbesteuer ist insofern richtig, als das Maschinen-Geschäft in Freienohl und das Tabak- und Zigarren-Geschäft in Mengenfür ihn nicht mehr besteht, dagegen liegt ein Teil des Wirtschaftsbetriebs (Neuanbau) in der Gemeindeflurvon Freienohl und wird gebeten, den Gewerbesteuersatz für diesen Teil fest zusetzen.
TOP 7: Die Armenunterstützung für Mündelein wird von heute ab zurückgezogen, da der Sohn bei den Eltern wohnt und dieselben unterstützt.
TOP 8: Von dem Schreiben des Königl. Eisenbahn-Betriebswerkes zu Arnsberg betreffend Anschüttung des zwischen der Provinzialstraße und der Eisenbahn eigenen Grundstücken wurde Kenntnis genommen. - Inhaltliches ist hier nicht aktenkundig.
TOP 9: Die Rechnungen des Ferdinand Köster über 40 Mark und Franz Bruchhage über 60 Mark für geleistete Fuhren wurden auf die Gemeindekasse übernommen und sollen zur Zahlung angewiesen werden.
Am 20. April 1914
TOP 1: Von dem Schreiben des Gemeinde-Vorstehers Niesen wurde Kenntnis genommen und der Grund für seine Amtsniederlegung anerkannt. - Der Grund ist hier nicht aktenkundig.
TOP 2: Anstelle des früheren Vorstehers Niesen wurde der stellvertretende Gemeinde-Vorsteher Holzhändler Johann Schwefer einstimmig gewählt. Derselbe, in der heutigen Sitzung anwesend, erklärte, dass er die Wahl annehme. - Bei Einstimmigkeit hätte er sich auch selbst gewählt.
Am 24. April 1914
In der heutigen dringlichen Sitzung … wurde unter dem Vorsitz des stellvertretenden Gemeinde-Vorstehers Schwefer folgendes verhandelt und beschlossen. - Der Sekretär hat wohl ohne Zurück-Denken – 4 Tage – abgeschrieben.
TOP 1: Nachdem sich Bruchhage geweigert hat, das von der Gemeinde am Blastenberg gekaufte Grundstück in der zuletzt ausgemessenen Form zu übernehmen, wurde beschlossen, denselben nochmals aufzufordern, ob er dasselbe übernehmen will oder nicht und soll hierüber bis Samstag , den 25. d.M. abends 8 Uhr eine Erklärung beim stellvertretenden Gemeinde-Vorsteher abgeben. Der Letztere ist angewiesen, dem Bruchhage auf Wunsch das betreffende Grundstück in der Lage, wie es verkauft werden soll, vorzuzeigen.
TOP 2: Nachdem die Gemeinde-Vertretung ebenso wie der Schulvorstand ein Bedürfnis zur Errichtung eines neuen Schulzimmers noch nicht anerkennen, bleiben wir vorläufig bei unserem Beschluss vom 2. Januar 1914. Trotzdem ist die Gemeinde-Vertretung bereit, wegen Ankauf eines Grundstücks in Verbindung zu treten.
TOP 3: Auf Antrag des Franz Siepe wurden demselben die noch rückständigen Steuern bis 1. Oktober d.J. gestundet. Demselben wurde anheim gestellt, bei der Steuerbehörde einen Ermäßigungsantrag zu stellen. - Begründungen sind nicht aktenkundig.
TOP 4: Die Wassersteuer des Johann Kehsler für den errichteten Neubau im Betrag von 1 Mark wurde niedergeschlagen.
TOP 5: Von dem Schreiben des Königl. Eisenbahn-Betriebswartes zu Arnsberg betreffend Anschüttung des zwischen der Provinzialstraße und der Eisenbahn liegenden Grundstücks wurde Kenntnis genommen und verpflichtet sich die Gemeinde, die Schuttmassen demnächst ordnungsmäßig zu planieren und mit Mutterboden zu bedecken.
TOP 6: Die Rechnungen des Josef Schwefer im Betrag von 23,60 Mark und des Adolf Feldmann von 15,50 Mark wurden auf die Gemeindekasse übernommen. Die Rechnung der Gebr. Rocholl soll aufgrund des Kostenanschlags und der Angebote auf die Richtigkeit geprüft werden.
Am 5. Mai 1914
TOP 1: An Stelle des zum Gemeinde-Vorsteher aufgerückten stellvertretenden Gemeinde-Vorsteher Schwefer wurde der Gemeinde-Verordnete Landwirt Josef Noeke einstimmig gewählt.
TOP 2: Zu Mitgliedern des Schulvorstandes für die mit dem 1. April d.J. begonnene 6-jährige Wahlperiode wurden die ausscheidenden Mitglieder Linneborn, Röther und Helnerus wiedergewählt.
TOP 3: Zum Amts-Verordneten für die mit dem 1. April begonnene Periode wurde der Gemeinde-Verordnete Caspar Rocholl gewählt.
TOP 4: In Sachen betreffend die behördenlicherseits geforderte Beschaffung eines weiteren Schullokals erkennt die Gemeinde-Vertretung das Bedürfnis an. Der vorgeschlagenen Umbauung der Schule an der Oeventroper Straße (Hauptstraße, Altes Feuerwehrhaus) kann dieselbe jedoch nicht zustimmen. Sie hält vielmehr die Errichtung eines Neubaus für zweckmäßig und wird auf Beschaffung eines neuen Bauplatzes alsbald Bedacht nehmen. - Eine Begründung für einen neuen Bauplatz ist hier nicht aktenkundig.
TOP 5: Von der erfolgten Bestätigung und Einführung des neuen Gemeinde-Vorstehers Schwefer wurde Kenntnis genommen.
TOP 6: Die Beschreibung der neuen und veränderten Gebäuden sowie von allen Mietsrechnungen in Freienohl soll den einzelnen Besitzern zur Ausfertigung bis zum 12. Mai zugestellt werden.
TOP 7: Dem Dr. Dehen sollen auf seinen Antrag hin 80,17 Mark aus der Gemeindekasse angewiesen werden.
TOP 8: In der Prozess-Sache Franck soll der Rechtsanwalt Dr. Schneider in Arnsberg ersucht werden, dem Vertreter Rechtsanwalt Gröning in Berlin, welcher nach wiederholter Aufforderung die bei ihm eingegangenen Gelder der Gemeinde immer noch nicht zugesandt hat, die weitere Vertretung der Gemeinde zu entziehen und gleichzeitig zu bewirken, dass die für Franck gepfändeten Gelder direkt an die hiesige Gemeindekasse gezahlt werden.
TOP 9: Der Antrag des Krieger-Vereins betreffend Anschüttung des Platzes beim Krieger-Denkmal zunächst mit Faulschiefer und Hartkies wurde genehmigt und die Kosten auf die Gemeindekasse übernommen.
TO 10: Der Verkauf von 6 Meter altes Holz am Krähenberg welches ursprünglich der Witwe Pöttgen als Armenholz zugewiesen waren, sollen dem Bäcker Josef Figge für sein Angebot von 5 Mark zugeschlagen werden.
TOP 11: Der Witwe Geihsler sollen 3 Meter Holz angewiesen werden.
TOP 12: Zur Erlangung eines Beitrags aus dem Holz-Fond hat den … (1 Wort nicht korrekt lesbar) des Sunderweges soll ein diesbezüglicher Antrag gestellt werden und würden die hieraus etwa entstehenden Kosten für Beschreibung und Feststellung der Höhenlage von Seiten des Kataster-Amts auf die Gemeindekasse übernommen .
TOP 13: Die vom Herrn Pfarrer Steimann beantragten Arbeiten am Pfarrhaus und Scheune vom 24. April und 5. Mai sollen ausgeführt werden und wurde der Gemeinde-Vorsteher beauftragt, diese Arbeiten ausführen zu lassen. - Einzelheiten sind nicht aktenkundig.
TOP 14: Die Polizei-Anordnung vom 22. April d.J. betreffend Reinigung der öffentlichen Straßen wurde unter der Bedingung genehmigt, dass die Reinigung für den Mittwoch jeder Woche ausfällt. - Ein Grund ist nicht aktenkundig.
TOP 15: Die Anschlussgebühr für die Provinzialstraße an die Wasserleitung mit 1 Mark pro Jahr für Kerstholt und Siepe wurde auf die Gemeindekasse übernommen.
Am 16. Mai 1914
TOP 1: Die Beschreibung der veränderten und vermieteten Gebäude wurde nach dem übersandten Muster dem Gemeinde-Vorsteher übertragen und demselben anheim gestellt, diese Arbeiten auf Kosten der Gemeinde ausführen zu lassen.
TOP 2: Von dem Antrag des Dr. Dehen wurde Kenntnis genommen und beschlossen, die Sache in Erwägung zu ziehen. - Antrag und Sache sind hier nicht aktenkundig.
TOP 3: Es wurde ferner Kenntnis genommen von dem Beschluss des Kreistages betreffend des Impfgeschäftes für den Kreis Arnsberg.
TOP 4: Die Gemeinde-Vertretung bleibt bezüglich der Gewerbesteuer-Verteilung von dem Kreis-Elektrizitätswerk bei ihrem Beschluss vom 3. April d.J., wonach der Widerspruch nicht zurückgezogen werden soll. Das Schreiben des Kreis-Elektrizitätswerkes vom 30. März 1914 wird dahin beantwortet, dass das vorhandene falsche, unrichtige technische Auffassungen in unserem Schreiben vom 30. Januar d.J. nicht bewiesen sind.
TOP 5: Die Reinigung der alten Schule wurde der Ehefrau Christoph Leinbach unter den früheren Bedingungen vom 1. Juni d.J. ab übertragen.
TOP 6: Die Gemeinde-Vertretung ist damit einverstanden, dass der Fluchtlinienplan zu dem Neubau des Trompetter Peter´schen Hauses geändert wird.. Die Verlegung desselben soll dem Kreisbaumeister zu Arnsberg übertragen werden. Der Gemeinde-Vorsteher und zwei Gemeinde-Verordnete sind zu den Besprechung zu zu ziehen.
Am 3. Juni 1914
TOP 1: In der Gemeinde-Unterstützungssache Mündelein wurde zur Kenntnis gebracht, dass der Fabrikbesitzer Linneborn sich bereit erklärt habe, ratenweise die von der Gemeinde gezahlten Unterstützungen zu erstatten.
TOP 2: Zum 40-jährigen Krieger-Fest, ferner zur Bischofs-Feier und auch für das Gesang-Fest der Cäcilia soll das nötige Grün in der besprochenen Art abgegeben werden. - Das Grün meint den Baumschmuck am Straßenrand; der Bischof wurde entweder vom Bahnhof mit einer Kutsche oder am Orts-Anfang in seiner Kutsche feierlich abgeholt. - Einschub aus der Chronik des Pfarrers Steimann (ein verpflichteter Bericht für das Bischöfliche Generalvikariat in Paderborn), wohl erst im Juli 1914 geschrieben: „In diesem Jahr wurde von Seiner Bischöflichen Gnaden am 25. Juni, nachmittags, das Hl. Sakrament der Firmung an 384 Firmlinge gespendet. Der Gruß: Et pastori et gregi omnia salutaria in Domino. Freienohl, d. 25. , m. Junii a. 1914. + Carolus Josephus, Ep. Pad. (Dem Hirten und der Herde alle Segenswünsche im Herrn. Freienohl, am 25. Juni 1914,+ ((Zeichen für einen Bischof)) Carl Josef, Bischof von Paderborn)
TOP 3: Mit der Veränderung des Fluchtlinienplans zu dem Neubau des Trompetter´schen Hauses ist die Gemeinde-Vertretung einverstanden.
TOP 4: Die Rechnung des Elektrizitätswerkes über den Betrag von 110 Mark wurde auf die Gemeindekasse übernommen und kann zur Auszahlung gelangen.
TOP 5: An Unkosten für den Brandmeister Schwefer der hiesigen Freiwilligen Feuerwehr wurden 15 Mark für die Teilnahme an dem Feuerwehrfest zu Attendorn genehmigt.
Am 13. Juni 1914
TOP 1: Zum stellvertretenden Gemeinde-Vorsteher wurde der Kaufmann Fritz Gördes Sen. gewählt. - Eigenartig: der ist nicht in der Anwesenheitsliste und bei den die Sitzung Unterschriebenen aufgeführt.
TOP 2: Punkt 2. Abänderung des Ortsstatuts und polizeiliche Reinigung der öffentlichen Wege wurde für heute zurückgesetzt und soll zur Beschlussfassung auf Mittwoch, den 17. d.M. abends 8 Uhr vertagt werden. Einladung ist hiermit erfolgt.
TOP 3: Die Gemeindevertretung erkennt an, dass der sogenannte Sunderweg, der die Provinzialstraße in Freienohl mit dem Giesmecker Wege in der Gemeinde Calle verbindet, sich in einem sehr schlechten Zustand befindet. Der Ausbau dieses Weges nach Maßgabe des vorliegenden Kostenanschlags wird daher hiermit beschlossen. Da die finanziellen Verhältnisse der Gemeinde schlecht sind, so kann an den Ausbau nur dann herangetreten werden, wenn eine Beihilfe von ¼ der Kostenanschlags-Summe gewährt wird. Das Amt (!) wird gebeten, wegen der Erwirkung der Beihilfe aus dem Restfond das Erforderliche zu veranlassen.
TOP 4: In der Steuersachedes Elektrizitätswerkes soll gegen die Entscheidung des Bezirksausschusses das Rechtsmittel der Beschwerde bei dem Königl. Ober-Verwaltungsgerichts in Berlin eingereicht werden. Ein Rechtsanwalt, und zwar der Justizrat Offenberg soll zugezogen werden.
TOP 5: Der Kreis Arnsberg soll auch pro 1914 von dem Verdienst aus dem hiesigen Elektrizitätswerk zur Gemeinde-Einkommensteuer und zwar 1 Stufe höher in Anbetracht der guten Wasser-Verhältnisse vom Jahr 1913 veranlagt werden.
TOP 6: Zur Ausführung eines Kostenanschlags über die Erweiterung der Wasser-Anlage in der Rümke wurde vorläufig Abstand genommen. Unter dem Vorsitz des Gemeinde-Vorstehers Schwefer wurde dann noch weiter folgendes beschlossen:
TOP 7: Der Antrag Emmerich über Ermäßigung der Wassersteuer wurde abgelehnt. - Ein Grund ist nicht aktenkundig.
TOP 8: Die Wassersteuer von Franz Schwefer wurde von 7,80 Mark auf 5,20 Mark ermäßigt.
TOP 9: Die Wassersteuer des Clemens Tönne wurde von 9,10 Mark auf 7,80 Mark herabgesetzt.
TOP 10: Die Rechnungen von Gebr. Rocholl im Betrag von 15,50 Mark, von Carl Stirnberg mit 104,33 Mark, desgleichen von Anton Blessenohl mit 72 Mark wurden auf die Gemeindekasse und ferner 47,80 Mark auf die Schulkasse übernommen und können gezahlt werden.
Am 17. Juni 1914
TOP 1: Da für die Gemeinde Freienohl bereits Ortsvorschriften über eine Reinigung der Straßen besteht, wird von der Einführung eines Ortsstatuts Abstand genommen.
TOP 2: In der Prozess-Sache Franck ist die Gemeinde mit einem Vergleich einverstanden, wenn Franck der Gemeinde 7.000 Mark zahlt und die entstandenen Kosten übernimmt. In diesem Betrag soll dann auch noch eine weitere im Prozess schwebende Forderung an die Erben Floret, für welche Franck noch weiter gebürgt hat, eingeschlossen sein. Selbstredend kommt die von Jüttner geleistete Sicherheit im Betrag von 2.000 Mark hierdurch nicht in Betracht. - Die Beträge sind korrekt abgeschrieben.
TOP 3: In der Steuersache gegen das Kreis Elektrizitätswerk soll an Stelle des Rechtsanwalts Offenberg der Rechtsanwalt Schneider als Vertreter der Gemeinde genommen werden.
Am 20. Juni 1914
In der heutigen dringlichen Sitzung... wurde unter dem Vorsitz des Gemeinde-Vorstehers Schwefer folgendes verhandelt und beschlossen:
TOP 1: Das vorgelegte Ortsstatut wurde unter der Bedingung genehmigt, dass die Schnee-Räumung, das Bestreuen mit abstumpfenden Stoffen und das Besprengen zur Verhütung der Staub-Entwicklung wegfällt.
TOP 2: In Sachen Franck bleibt es bei unserem Beschluss vom 17. d.M.
TOP 3: Die Wassersteuer der Witwe Caspar Trompetter wurde von 6,50 Mark auf 5,20 Mark, des Waldarbeiters Louis Siepe von 7,80 Mark auf 5,20 Mark, des Caspar Storm von 9,10 Mark auf 7,80 Mark, des Maurers Caspar Altenwerth von 7,80 Mark auf 5,20 Mark ermäßigt.
TOP 4: Da Kehsler nach seiner Aussage gegen die Gemeinde-Einkommensteuer Veranlegung der Gemeinde Calle Einspruch erhoben hat, bleibt die Veranlegung der Gemeinde Freienohl vorläufig bestehen. - Mehr ist inhaltlich nicht aktenkundig.
TOP 5: Die Rechnung des Gustav Kerkhaft zu Hagen im Betrag von 26,50 Mark wurde auf die Gemeindekasse übernommen und kann ausgezahlt werden. - Inhaltliches ist nicht aktenkundig.
TOP 6: Zum stellvertretenden Gemeinde-Vorsteher wurde Caspar Rocholl gewählt.
TOP 7: Auf das Schreiben des Rechtsanwalts Gröning zu Berlin vom 28. Mai erklärt die Gemeinde-Vertretung, dass sie bei ihrem Beschluss vom 5. Mai d.J. verbleibt.
TOP 8: Auf das Schreiben der Holzhandels-Gesellschaft Viktoria Mathias wurde der Gemeinde-Verordnete Noeke beauftragt zu antworten.
TOP 9: Von dem Schreiben des Königl. Oberförsters Diels zu Rumbeck betreffend eine Beihilfe von 6.000 Mark für die Ausbesserung des Sunderweges wurde Kenntnis genommen.
Am 2. Juli 1914
TOP 1: Die Anlieferung von 170 Kubikmeter Kalksteine auf den Sunderweg, Lieferzeit bis 1. Augst d.J. und für 5 Mark pro Kubikmeter und 220 Meter, Lieferzeit bis 1. September d.J. für 4,50 Mark in der Twiete wurde den Unternehmer Gebr. Rocholl unter den vorgelesenen Verding-Bedingungen übertragen.
TOP 2: Die Gewinnung und Anfuhr von 270 Kubikmeter Grauwacke, Lieferzeit bis 15. August d.J., wurde unter den Verding-Bedingungen für 3 Mark pro Kubikmeter dem Unternehmer Heinrich Schweer übertragen.
TOP 3: Der Holzankauf vom 26. d.M. wurde genehmigt.
TOP 4: Von dem Schreiben des Amtes Freienohl betreffend Geldsendung des Rechtsanwalts Gröning zu Berlin wurde Kenntnis genommen. - Wohl in Sachen Franck.
TOP 5: Die Firma Hesse und Kleinsorgen zu Fredeburg wurde für ihren Betrieb hier zu 6 Mark Einkommensteuer veranlagt.
TOP 7: Die Wassersteuer des Josef Hellmann wurde von 9,10 Mark auf 7,80 Mark herabgesetzt; dagegen die Wassersteuer-Reklamation des Josef Stirnberg pro 1913 zurück gewiesen. Die Wassersteuer von 7,80 Mark pro 1914 für den Letzteren wurde als angemessen erachtet.
TOP 8: Der Vorwurf über eine Verleumdung in der Eingabe des Adolf Rocholl, Bahnwärter, wurde energisch und mit Bedauern zurückgewiesen.
TOP 9: Über die Wege-Verbesserung soll in der Folge weiter verhandelt werden.
Am 27. Juli 1914
TOP 1: In Sachen betreffend Bestrafung des Kuh-Hirten Schirp wurde von dem Herrn Landrat vom 1. Juli 1914 Kenntnis genommen.
TOP 2: Die bisher jährlich an die Hebamme Schröer von der Gemeinde für Armen-Entbindungen gezahlte Unterstützung von 50 Mark soll vom 1. Juli d.J. ab an die beiden Hebammen, nämlich Schröer und Trumpetter verteilt werden, sodass jede von dem bezeichneten Tage ab jährlich 25 Mark erhält.
TOP 3: Die Wassersteuer des Arnold Becker wurde pro 1914 um 2,60 Mark herabgesetzt, weil derselbe keinen Mieter mehr hat.
TOP 4: Von dem Schreiben des Rechtsanwalts Dr. Schneider zu Arnsberg in der Prozess-Sache Franck vom 13. und 18. Juli 1914 wurde Kenntnis genommen. - Mehr ist hier nicht aktenkundig.
TOP 5: Der Kostenanschlag über die Erweiterung der hiesigen Wasser-Anlage von dem Wiesen-Baumeister Heinemann im Betrag von 10.000 Mark wurde vorgelegt. Die Ausführung wurde jedoch vorläufig zurückgestellt. - Ein Grund ist nicht aktenkundig.
TOP 6: Folgende Rechnungen wurden auf die Gemeindekasse bzw. Wasserwerkskasse übernommen: (a) Heinemann zu Siegen der Betrag von 67,12 Mark; (b) Adam Pöttgen, Freienohl, der Betrag von 109, 70 Mark; (c) Kreis-Elektrizitätswerk Arnsberg mit 5,70 Mark; (d) Franz Kerstholt, Freienohl, mit 7,50 Mark; (e) Straßenmeister Plaßmann, Arnsberg mit 75,00 Mark.
TOP 7: Dem Unternehmer Schweer wurden für die Anlieferung von Steinen (Grauwacke) auf den Sunderweg von zirka 220 Kubikmeter 0,50 Mark pro Kubikmeter mehr bewilligt.
Am 31. Juli 1914
TOP 1: Die in dem Kostenanschlag für Sunderweg und Twiete laut Bekanntmachung vom 21. Juli 1914 ausgeschriebenen Arbeiten und Lieferungen wurden laut Offerte vom 30. Juli den Gebr. Rocholl als mindestfordernd unter der Bedingung zugeschlagen, dass sich dieselbe mehr und ...(1 Wort nicht korrekt lesbar) sowie Änderungen gefallen lassen müssten. Falls die Arbeiten zur Ausführung gelangen, deren Ausdehnung die Gemeinde zu bestimmen hat, müssten die Arbeiten am Sunderweg am 15. August und die anderen an der Twiete am 1. Oktober fertig gestellt sein.
TOP 2: Der Antrag Elkemann vom 12. Juli 1914 betreffend die Jagd-Aufsicht des Bockumer Waldes wurde abgelehnt, weil die Gemeinde bei den Vorgängern, denen die Erlaubnis erteilt war, recht unliebsame Erfahrungen gemacht hat. - Konkrete Inhalte vom zahlreichen Ärger sind freilich auch damals mit dem Vorgänger Ganzcarsky nicht aktenkundig gewesen; nur, dass dessen Arbeiten für Bockum seitens Freienohl nicht erlaubt worden waren.
TOP 3: Die Steuer-Veranlagung für Hesse und Kleinsorgen wurde für das Steuerjahr 1914 zurückgezogen. - Gründe sind nicht aktenkundig.
TOP 4: Gegen den von der Oberpostdirektion vorgelegten Plan betreffend Kabel-Legung auf der Provinzialstraße war nichts zu erinnern (einzuwenden); jedoch dürfen der Gemeinde bei vorkommenden Reparaturen an der Wasserleitung sowie bei neuen Anschlüssen keine Kosten entstehen, sodass Beschädigungen an dem Postkabel der Gemeinde nicht zur Last fallen können.
Am 10. August 1914
TOP 1: Die auf dem Sunderweg verdungenen Arbeiten und zwar: (a) Aufbringen und Zerkleinern von 270 Meter Grauwacke zu Grobschlag wurden dem Ernst Stirnberg zu 80 Pfennig pro Kubikmeter; (b) Aufbringen von 650 Meter Feinschlag mit Anbindungsmaterial dem Josef Flinkerbusch zu 60 Pfennig pro Kubikmeter; (c) Anfuhr von 50 Kubikmeter Dichtungsmaterial und Auseinanderbrechen (?) der Kohle-Asche und Anfuhr des Wassers den Gebr. Rocholl pro Stunde und Pferd für 1 Mark zugeschlagen.
TOP 2: Die Beaufsichtigung der Arbeiten am Sunderweg vom Beginn bis zur Fertigstellung wurden 150 Mark bewilligt.
TOP 3: Zur Prüfung der Jahresrechnungen sämtlicher Kassen wurden Rocholl, Kehsler und Noeke gewählt.
TOP 4: Von dem Schreiben der Königl. Regierung betreffend Neubau einer Schule wurde Kenntnis genommen. - Inhaltliches ist hier nicht aktenkundig.
TOP 5: Mit dem Nachlass von 50 Mark Kaufgeld für die von der Holzhandelsgesellschaft Viktoria Mathias ist die Gemeinde-Vertretung einverstanden.
TOP 6: Für die vom Polizei-Sergeanten Falke aufgenommene Aufstellung der Mietwohnungen und Neubauten laut Aufforderung des Kataster-Amtes wurden 83 Mark demselben bewilligt.
TOP 7: Die Wassersteuer des Franz Eickhoff von 1914 über 10,40 Mark wurde auf 5,20 Mark ermäßigt.
TOP 7: Auf den vom Kreis-Elektrizitätswerk erhaltenen Einspruch gegen die Gemeinde-Einkommensteuer-Veranlagung für die Jahre 1910, 1911, 1912 ist folgendes zu antworten: Das Kreis-Elektrizitätswerk zu Arnsberg ist mit seinem Verteilungsvertrag wegen Versäumung der Antragsfrist vom Bezirksausschuss abgewiesen worden. Nun beantragt der Kreisausschuss zu Arnsberg mit Schreiben vom 16. Juli 1914 für Nr. II. 2119 über den Einspruch des Kreis-Elektrizitätswerks vom 229. Mai 1913 zu entscheiden. Hierauf ist zu erwidern, dass die Veranlagungs-Schreiben z. Zt. an den Kreis Arnsberg und nicht an das Kreis-Elektrizitätswerk gerichtet waren, mithin auch der Kreis Arnsberg und nicht das Kreis-Elektrizitätswerk zur Erhebung des Einspruchs zuständig war. Vom Kreis Arnsberg liegt ein Einspruch nicht vor. Die Veranlagungs-Schreiben sind somit rechtskräftig. Der erteilte Zahlungs-Ausstand ist zurück zu ziehen. Auch ist die Kasse anzuweisen, die veranlagten Gemeinde-Einkommensteuer-Beträge für 1910, 1911 und 1912 einzuziehen.
TOP 9: Dann ferner ist zu antworten auf das Schreiben des Bezirksausschusses vom 30. Juli d.J. , zugestellt am 8. August 1914, dass die Veranlagung zur Gemeinde-Einkommen-Steuer für 1913 und 1914 der Kreis Arnsberg erfolgt ist auf Grund des Verdienstes, den der Kreis aus dem in der Gemeinde Freienohl liegenden Elektrizitätswerk in den Jahren 1912 und 1913 gehabt hat. Die übersandte Jahresbilanz von dem ganzen Kreis-Elektrizitätswerk ist für Freienohl nicht maßgebend, da das hiesige Elektrizitätswerk den ganzen angeschlossenen Gemeinden den Strom liefert, der sonst von Henkel bezogen und dort bezahlt werden müsste. In Folge der günstigen Wasserverhältnisse für das Jahr 1912 und 1913 ist die Veranlagung um 1 Stufe höher erfolgt. Der Verdienst aus dem hiesigen Elektrizitätswerk ist leicht zu berechnen, da nur zwei Stromlieferanten, nämlich das Verbands-Elektrizitätswerk zu Dortmund und Freienohl vorhanden sind.
TOP 10: Die Gemeinde-Einkommensteuer für 1914 ist dem Antrag des Kreis-Elektrizitätswers gemäß bis auf weiteres zu stunden.
Am 13. August 1914
TOP 1: Die Rechnungen des H. Schweer über 60,55 Mark, 13,68 Mark und 600 Mark Abschlagung und Lieferung von Steinen wurden auf die Gemeindekasse zur Zahlung übernommen..
TOP 2: Zur Unterstützung der Familien, deren Ernährer zur Fahne einberufen sind, beschließt die Gemeinde-Vertretung, eine Volksküche einzurichten. Hoffentlich finden sich Mitglieder des Frauen-Vereins bereit, die das Kochen und Verteilen der Speisen an die von der Gemeinde-Vertretung als dürftig Anerkannte, besorgen. Wünschenswert wäre es auch, wenn sich ein Commitee zur Sammlung von freiwilligen Gaben bildete. Auch der Kriegerverein soll gebeten werden, diese Einrichtung mit den vorhandenen Geldern zu unterstützen. Selbstredend wird der fehlende Rest auf die Gemeindekasse übernommen. Mit ganz anderen Schriftbild wohl ein späterer Eintrag, nämlich:
Weiter verhandelt am 24.8.1914. -
Die folgenden TOP 3 und 4 werden hier in der Abschrift ausgelassen, weil sie inhaltlich nichts zu tun haben mit dem begonnenen Ersten Weltkrieg. Also:
Am 24. August 1914
In der heutigen als dringlich einberufenen Gemeinde-Vertretung-Sitzung wurde unter dem Vorsitz des Herrn Ehrenamtmanns Schulte folgendes verhandelt und beschlossen:
TOP 1: Die Gemeinde-Vertretung beschließt, die zur Weiter-Versicherung der in den Krieg eingezogenen Mannschaften erforderlichen Beiträge für die hiesige Ortskrankenkasse aufzubringen, soweit diese Beiträge nicht durch freiwillige Leistungen der Arbeitgeber der in Betracht kommenden Familien oder sonstige freiwillige Beiträge entrichtet werden.
Am 11. September 1914
TOP 1: Die Vermessungskosten für Sunderweg und Twiete, Alte Wiese im Betrag von 82,32 Mark wurden auf die Gemeindekasse zur Zahlung an das Kataster-Amt Arnsberg übernommen, desgleichen die Vermessungskosten für die Grundstücke hinter dem Blastenberg im Betrag von 146 Mark an das Kataster-Amt zu Meschede.
Am 19. September 1914
In der heutigen dringlichen Sitzung... folgendes verhandelt und beschlossen:
TOP 1: In der Prozess-Sache Gemeinde Freienohl gegen Franck hat sich die Gemeinde-Vertretung mit dem vorgeschlagenen Einigungsvergleich einverstanden erklärt. Es wird nur gebeten, den Vergleich vor Gericht von den Parteien protokollarisch festzulegen.
Am 22. September 1914
TOP 1: Die Gemeinde-Vertretung beschließt, auf den Anspruchder Einkommensteuer pro 1910, 1911 und 1912 zu verzichten, dagegen den Anspruch pro 1913 und 1914 ...(1 Wort nicht korrekt lesbar) zu erhalten.
TOP 2: Die Dienst-Unkosten für den Gemeinde-Vorsteher würden vom 1. Oktober ab von 250 Mark auf 500 Mark erhöht.
Am 26. September 1914
TOP 1: Mit der Instandsetzung der Hude soll am Montag, den 28. d.M. begonnen werden.Vorläufig sollen 30 Mann mit einem Höchstlohn von 35 Pfennig pro Stunde angestellt werden.
TOP 2: Die Quartier-Gelder für den Bahnschutz sollen von der Gemeinde vorschussweise bezahlt werden.
TOP 3: Die Wassersteuer des Theodor Zacharias wurde von 9,10 Mark auf 6,50 Mark herabgesetzt.
TOP 4: Heinrich Schwarzfärber soll für einen zugezogenen Miets-Mann zur Wassersteuer noch um 2,60 Mark pro 1914 herangezogen werden.
TOP 5: Die Rechnung der Oberlicon (?) zu Meschede wurde im Betrag von 54,45 Mark auf die Wasserwerkskasse, ferner die Rechnung von Gördes im Betrag von 33,50 Mark auf die Gemeindekasse übernommen.
TOP 5: Auf das Schreiben der Ober-Postdirektion vom 10. September J Nr. 1475 wird erwidert, dass der Gemeinde-Beschluss vom 31. Juli d.J. aufrecht erhalten werden soll.
Am 3. Oktober 1914
TOP 1: Der vorgelegte Hauungsplan pro 1914/15 wurde genehmigt; dagegen wird gebeten, die unter Kapitel VIII Nr. 7 im Culturplan angegebenen Ausgaben fallen zu lassen, weil die Gemeinde in diesem und auch im nächsten Jahr außerordentlich viele und große Wege-Auslagen hat.
TOP 2: Zu unserem Beschluss vom 26. v.M. Nr. 6 wird folgendes ausgeführt: Es ist zu befürchten, dass in Folge der nahen Zusammenlegung von Postkabel und Wasserleitung bei vorkommenden Reparaturen den letzteren eine Beschädigung der ersteren vorkommen kann. Ebenso ist eine Beschädigung von Haus-Anschlüssen nicht ausgeschlossen. Hierfür kann die Gemeinde die Verantwortung nicht übernehmen.
TOP 3: die von Frau Egbert Pütz, Lemmer, Folle und Zander beantragte Miets.Entschädigung wurde abgelehnt. - Gründe sind aktenkundig.
TOP 4: Das Unterstützungsgesuch des Arbeiters Albert Becker wurde als berechtigt anerkannt und soll demselben vom 1. Oktober ab eine Unterstützung von 10 Mark gewährt werden. Die Erstattung ist bei dem verpflichteten Armen-Verband zu beantragen.
TOP 5: Noch folgende Rechnungen und zwar von Adolf Pöttgen im Betrag von 102,51 Mark, und Johann Schwefer für die Volks-Küche im Betrag von 76,68 Mark, von Fritz Gördes im Betrag von 9,50 Mark, von Franz Molitor im Betrag von 8 Mark wurden auf die betreff. Gemeindekasse übernommen. - Volksküche : Krieg... Armut...
Am 7. Oktober 1914
In der heutigen dringlichen Sitzung... wurde folgendes verhandelt und beschlossen:
TOP 1: Für die Notstandsarbeiten auf der Hude soll ein Betrag von 5.000 Mark aus dem Sparkassenbuch Nr. 26 erhoben werden.
Am 10. Oktober 1914
TOP 1: Der Gemeinde-Beschluss vom 22. September d.J. soll auf Antrag nochmals zur Beschlussfassung vorgelegt und auf die nächste Tagesordnung gesetzt werden.
TOP 2: Die Veranlagung zur Einkommensteuer des Kreis-Elektrizitätswerkes pro 1913 und 1914 stellt die Gemeinde in Abzug und zwar unter ...(1 Wort nicht korrekt lesbar) auf den äußerst geringen Teil der zur Austeilung gelangen würde. Gemeinde protestiert jedoch wiederholt auf die Art und Weise des Verteilungsplanes.
TOP 3: Die Gemeinde Freienohl legt das Deck-Geld für die Ziegen vor, ist jedoch bereit, falls sich jedoch herausstellt, dass die Ziegen-Besitzer von dem im Feld stehenden Männern (als Soldaten „im Krieg“) nicht gezahlt werden kann, niederzuschlagen.
TOP 4: Die Gemeinde-Vertretung beauftragt den Gemeinde-Vorsteher die in der Gemeinde Freienohl belegenen Be- und Entwässerungs-Gräben, sowie die ...(1 Wort nicht korrekt lesbar) laut Rezess verpflichtet ist, in stand zu setzen, sowie die von den Eigentümern verpflichteten hierzu aufzufordern.
TOP 5: Die Erweiterung der Wasserleitungs-Anlage soll bis zum Frühjahr verschoben werden.
TOP 6: Bei Anlage betreff. Post-Kabel auf der Provinzialstraße unterhalb der Gemeinde Freienohl sollen die früheren Beschlüsse keinesfalls als Einspruch gegen die Anlage eines unterirdischen Kabels betrachtet werden. Vielmehr sollen solche Schäden, die bei Reparaturen in Folge von Anlage entstehen, der Postbehörde zur Last fallen.
TOP 7: Der unter Nr. 4 vom 3. Oktober gefasste Beschluss betreff. Unterstützung der Frau Becker wird aufgehoben.
TOP 8: Das zu erlassene Ortsstatut betreff. Straßen-Reinigung wurde unter Wegfall der Schnee-Räumung und Aufgrenzung von Straßenstaub (?) und Resträumung von abstumpfenden Gegenständen (?) genehmigt.
TOP 9: Nachfolgende Rechnungen, und zwar Apotheker Duesberg im Betrag von 9,77 Mark; Gemeinde-Vorsteher Schwefer im Betrag von 202,00 Mark, Gemeinde-Vorsteher Schwefer im Betrag von 65,00 Mark, Gemeinde-Vorsteher Schwefer im Betrag von 53,30 Mark wurden auf die betreffenden Kassen zur Zahlung angewiesen.
TOP 10: Der vorgelegte Hauungs-Plan pro 1914/15 wurde genehmigt und der Cultur-Plan mit 400 Mark Ausgaben festgesetzt.
Am 24. Oktober 1914
TOP 1: Der Beschluss vom 22. v.M. betreff. Zurückziehung der ...(1 Wort nicht korrekt lesbar) des Kreises Arnsberg zur Kommunal-Einkommen-Steuer soll vorläufig noch nicht ausgeführt werden. Es soll hierüber nochmal eine spätere Verhandlung stattfinden.
TOP 2: Zur Bestreitung der laufenden Rechnungen in der hiesigen Gemeindekasse soll ein Betrag von 4000 Mark von der Sparkasse Freienohl und dem Sparbuch Nr. 26 erhoben werden. Nach Ein...(?) für die Kriegszeit vorgelegten Gelder soll dieser Betrag wieder bei der Sparkasse angelegt werden.
TOP 3: Die Neuvermessung des Fluchtlinienplans soll bis nach Beendigung des Krieges zurückgestellt werden.
TOP 4: Der unter dem 13. August gefasste Beschluss betreff. Unterstützung von Kintrup wurde zurückgezogen. - Einzelheiten, auch zum Namen, sind nicht aktenkundig, auch nicht am 13. August (s.o.).
Am 11.November 1914
In der heutigen als dringend... Folgendes verhandelt und beschlossen:
TOP 1: Zur Beantwortung des Schreibens des Königl. Regierungs-Präsidenten vom 5. November 1914 wurde eine Kommission bestehend aus dem Gemeinde-Vorsteher Schwefer, den Gemeinde-Verordneten Kehsler und Noeke gewählt. - Inhaltliches ist nicht aktenkundig.
TOP 2: Die Instandsetzung der 73, 16,69 ha großen Gemeinde-Hude, die nun schon ca. 20 Jahre als Ödland fast ertraglos dagelegen hat, ist im vorigen Jahr aufgrund eines vom Wiesen-Baumeister Heinemann aufgestellten Projektes beschlossen worden. Der Kostenanschlag lautet über 34.000 Mark. Zu dieser Summe ist eine Beihilfe aus dem West-Fonds bereits beantragt und in Aussicht gestellt. Der Gemeinde wird ein erheblicher Beitrag zur eigenen Deckung verbleiben. Der Beschluss ist zu einer Zeit gefasst worden, wo die Gemeinde noch in der Lage war, das Geld aufzubringen. Infolge der durch den Krieg geschaffenen Notlage hat die Gemeinde nun erhebliche Beträge zu Unterstützungen pp. (usw.) aufzubringen, sodass es heute nicht mehr möglich ist, das für die Hude erforderliche Geld flüssig zu machen. Mit Rücksicht auf die vorhandene große Arbeitslosigkeit wäre es aber sehr wünschenswert, wenn die Instandsetzung entsprechend dem vorliegenden Projekt schon jetzt ausgeführt werden könnte. Es wird beabsichtigt, die Arbeiten derart zu beschleunigen, dass auf einen Ertrag im nächsten Jahr mit Sicherheit gerechnet werden könne. Die Ausführung der Arbeiten in der jetzigen Zeit ist aber nur dann möglich, wenn der Gemeinde aus dem Notstandsfonds eine entsprechende Beihilfe bewilligt und die Restsumme des Kosten-Anschlags entsprechend der Verfügung des Herrn Regierungspräsidenten vom 5. d.M. 1914 I 15 Nr. 1102 III als Darlehen gewählt wird. Der Herr Landrat soll gebeten werden, nach dieser Richtung hin für die Gemeinde einzutreten.
TOP 3: Die Offerte des Allgemeinen Deutschen Versicherungsvereins A.G. In Stuttgart vom 29. Oktober 1914 betreff. die Übernahme der Haftpflichtversicherung bezüglich der Wege-Reinigung wird angenommen. Wegen Abschluss der Versicherung ist das Erforderliche alsbald zu veranlassen.
Am 14. November 1914
TOP 1: Das Ortsstatut betreffend Straßen-Reingung wurde nachträglich in der jetzt bestehenden Form genehmigt. - Die ist hier nicht aktenkundig.
TOP 2: Die Abänderung betreffend des Ortsstatuts der Fortbildungsschule wurde genehmigt. - Die ist hier nicht aktenkundig.
TOP 3: Von dem Schreiben der Handwerkskammer zu Arnsberg über die bevorstehenden Holzverkäufe, sowie dem Schreiben des Kreis-Elektrizitätswerkes über die Beleuchtung der Tunnel-Eingänge von Freienohl wurde Kenntnis genommen.
TOP 4: Die in dem Schreiben vom 10. November des Landes-Hauptmanns von Münster geforderte Übersichtskarte über den Sunderweg soll vom Katasteramt zu Arnsberg angefertigt werden.
TOP 5: In Anbetracht der jetzt und in Zukunft zu leistenden Unterstützungen durch die Gemeinde wurde Abstand davon genommen, die Kriegs-Teilnehmer (!) aus der Gemeinde Freienohl betreff. der Sterbekasse des Deutschen Kriegerbundes ...(1 Wort nicht korrekt lesbar), der Landesversicherung auf Todesfall versichern zu lassen. Eine Umteilung der Versicherungsgelder für bereits Gefallen kann nicht stattfinden. - Auf den Antrag des Gesangvereins Cäcilia ist dieser von diesem Beschluss Mitteilung zu machen.
TOP 6: Zur Erledigung der Anträge von Nanda (korrekt gelesen?) H. Bürger und Kintrup betreffend Übernahme der Mieten wurde der Gemeinde-Vorsteher beauftragt, vorläufig mit den Verwundeten über einen ...(1 Wort nicht korrekt lesbar) zu verhandeln.
TOP 7: Der Antrag von Frau Fritz Pöttgen wegen Armenunterstützung für Frau Franz Pöttgen wurde abgelehnt, da drei Söhne (unverheiratet) auf der Kuh-Hude bei der Gemeinde beschäftigt sind.
Am 28. November 1914
TOP 1: Der Gemeinde-Vorsteher referierte über den Besuch des Herrn Regierungs-Präsidenten und des Herrn Stellvertret. Landrats behufs Besichtigung der in Ausführung begriffenen Verbesserungs-Arbeiten auf der Kuh-Hude und nahm die Gemeinde-Vertretung Kenntnis von der Gewogenheit, die von der Letzteren gestellten Anträge befürworten zu wollen.
TOP 2: Als Weihnachtsgeschenk sollen für jeden zur Fahne einberufenen (wie sich das 2013 anhört!) Einwohner der Gemeinde aus den Überschüssen der per Gemeindekasse verbliebenen Quartiergelder (?) 5 Mark gezahlt werden. Dieser Betrag soll nach Bedarf und nach Wunsch des Familien-Angehörigen unter Zustimmung des Gemeinde-Vorstehers hier zur Verteilung gelangen. Ferner sollen an die Frauen bzw. Eltern aller einberufenen Soldaten jeder 3 Mark zur Auszahlung gelangen. Endlich soll für die drei Weihnachtsfeiertage, weil die Verabreichung von Speisen durch die Volksküche ausfällt, an jede Frau der einberufenen Soldaten aus den genannten Überschüssen 2 Mark gezahlt werden. Die Hinterbliebenen von gefallenen Soldaten erhalten ebenfalls 5 Mark ausgezahlt. Eine Bescheerung (korrekt abgeschrieben) für die Kinder der Kriegsteilnehmer soll am ersten Weihnachtsfeiertag im Saal des Wirts Hellmann stattfinden, wozu pro Kind 50 Pfennig zur Verfügung gestellt werden. Zu dieser Bescheerung sollen die hiesigen Nachkommenschaften (!), Verwundeten und Ge...(?) eingeladen und für deren Bedürfnisse 20 bis 25 Mark verausgabt werden.
TOP 3: Die Beratung über die Unterstützungssätze wurden vorläufig zurück gestellt.
TOP 4: Die Vorratsermittelung am 1. Dezember d.J. wurde dem Landwirt Joseph Noeke und August Noeke übertragen und sollen hierfür 10 Mark gezahlt werden.
Am 16. Dezember 1914
TOP 1: Zufolge des Beschlusses vom 28. November soll an die laut aufgestellter Liste Angehörige für Kriegsteilnehmer ein Weihnachtsgeschenk von 8,15 Mark gezahlt werden. Für nachfolgend benannte Angehörige soll das Geschenk zur Zahlung von rückständiger Miete verwendet werden und zwar (1.) für Frau Theodor Cordel, (2.) Frau Heinrich Klauke, (3.) Bernward Kintrup, (4.) Egbert Pütz, (5.) Gottfried Beir (?), (6.) Joseph Weber, (7.) Georg Neise, (8.) Paul Hander (?), (9.) Johann Lakmann (?), (10.) Anton Loerwald jun., (11.) Franz Loerwald und (12.) Heinrich Bürger. - (?) = nicht korrekt lesbar.
TOP 2: Der Unterstützungs-Antrag von Anton Loerwald sen. wurde abgelehnt.
TOP 3: Der Holzverkauf vom 9. Dezember betreff. Holz am Thielenberg (Hude) wurde für das Gebot von 9,10 Mark genehmigt.
TOP 4: Der laut Bechluss vom 28. November an einen Teil der Kriegsteilnehmer verausgabte Betrag von 3 Mark wurde durch Post-Quittung nachgewiesen.
TOP 5: Die Wasser-Steuer von Peter Lübke wurde um 1 Mark und ...(?) Julius Helnerus pro 1914 um 6 Mark herabgesetzt.
TOP 6: Von der Mitteilung des Amtes über die Kabellegung pro Post wurde Kenntnis genommen.
Am 14. Januar 1914 (Schreibfehler! 1915)
TOP 1: Die Wahl des Gemeinde-Verordneten Zacharias und Kerstholt wurden für gültig erklärt und die neu gewählten Gemeinde-Verordneten wurden vom Vorsitzenden durch Handschlag an Eides statt in ihr Amt eingeführt.
TOP 2: Zum Schriftführer wurde der Gemeinde-Verordnete Kerstholt gewählt.
TOP 3: Aus dem Guthaben des Sparbuchs bei der Sparkasse sollen zur Aufbesserung des Kassenbestandes 6.000 Mark aus Buch Nr. 26 abgehoben werden gegen Vergütung des Differenzbetrages zwischen Einlage-Zinsfuß und Zinssatz der Kriegs-Darlehenskasse an die Sparkasse. Der Betrag soll sobald als möglich wieder angelegt werden.
TOP 4: Der Gemeinde-Vorsteher wird beauftragt, den Gemeindekassen-Rendanten zu ersuchen eine Restliste über sämtliche Reste aufzustellen und zur nächsten Sitzung vorzulegen.
TOP 5: Der Gemeinde-Vorsteher wird ersucht, bis zur nächsten Sitzung eine Übersicht über Einnahmen und Ausgaben der der Volksküche vorzulegen.
TOP 6: Die Wassersteuer des Waldarbeiters Ferdinand Pöttgen wird für das Haus Nr. 166 von 7,80 Mark auf 5,20 Mark ermäßigt.
TOP 7: Die Kommunalsteuer, auf die von der Holz-Handelsgesellschaft Viktoria Matthias erworbenen Grundstücke seit dem 1. April 1914 sollen von den Ankäufern eingezogen und an die genannte Gesellschaft abgeführt werden.
TOP 8: Die Rechnung der Ww. C. Feldmann zu Freienohl über 39,00 Mark für Arbeiten in der Volksküche und von 44,50 Mark von Joesph Schmidt für die Hude wurden auf die Gemeindekasse, bzw. auf die Hudekasse übernommen.
TOP 9: Von dem Schreiben des Apothekers Duesberg betreffend des Fehlbetrages aus dem Vertrag mit ihm über das garantierte Einkommen aus der Apotheke im abgeflossenen Geschäftsjahr wurde Kenntnis genommen. Der Fehlbetrag von 213,08 Mark wurde als richtig anerkannt und kann der Betrag zur Zahlung an den Frauenverein angewiesen werden. - Einzelheiten sind hier nicht aktenkundig. - Dem Apotheker Duesberg soll für seine hochherzige Stiftung der Dank der Gemeinde-Vertretung ausgesprochen werden.
TOP 10: Von der Entscheidung des Kammer-Gerichts vom 28. Oktober 1914 betreffend Verteilung des Gewerbe-Steuersatzes wurde Kenntnis genommen.
TOP 11: Von dem Schreiben des Straßenmeisters Plahsmann wurde Kenntnis genommen. Die Sache soll vorläufig zurückgestellt werden. - Einzelheiten sind hier nicht aktenkundig.
TOP 12: Dem Waldarbeiter Reinhard Bräutigam soll auf seinen Antrag vom 13. Januar ein zinsfreies Darlehen von 60 Mark gegen monatliche Rückzahlung von 3 Mark, beginnend am 1. April gewährt werden.
TOP 13: Der Familie des Fabrikarbeiters Albert Becker wird während der Dauer der Abwesenheit des Familienernährers in der Lungen-Heilanstalt Ambreck als Unterstützung das Mittagsessen aus der Volksküche bewilligt.
Am 30. Januar 1915
TOP 1: Von dem Stand des Prozesses Franck wurde Kenntnis genommen. Die Kosten-Forderung des Rechtsanwalts Dr. Schneider im Betrag von 132,70 Mark und 188,10 Mark sollen zur Zahlung angewiesen werden. Dem Rechtsanwalt Gröning zu Berlin soll zur Rückzahlung der hinterlegten Sicherheit nur insoweit Vollmacht erteilt werden, als sie zur Rückgabe der Papiere erforderlich ist. Die Sicherheit selbst soll direkt von der Hinterlegungsstelle an das Depot der Sparkasse erfolgen.
TOP 2: Es wurde davon Kenntnis genommen, dass der in der Berufungsinstanz schwebende Prozess Floret durch die mit Franck erzielte Einigung erledigt ist. Die Kosten-Rechnung des Rechtsanwalts Dr. Schneider im Betrag von 209,70 Mark und 125,40 Mark sollen zur Zahlung auf die Gemeindekasse angewiesen werden.
TOP 3: Von der Abrechnung über den An- und Verkauf der Grundstücke vom Rittergut Bockum wurde Kenntnis genommen. Das Wort Rittergut zum ersten Mal!
TOP 4: Es wurde davon Kenntnis genommen, dass aus dem Notstands-Fonds der Gemeinde eine Beihülfe (!) von 5.550,00 Mark je zur Hälfte aus Staats- und Provinzial-Mitteln zur Kultivierung der Kuhweiden-Anlage bewilligt worden ist.
TOP 5: Von der Verfügung des königl. Herrn Landrats zu Arnsberg vom 7. Januar 1915 II 63 betreffend Beihilfe ...(?) einer Beihülfe von 4.950 Mark für den Sunderweg wurde Kenntnis genommen.
TOP 6: Bevor ein Beschluss über die Anfertigung von Kopien von den Hausflucht-Linien gefasst wird, soll das Kreis-Bauamt um genaue Angabe der Kosten ersucht werden.
TOP 7: Die Rechnung der Firma Heinrich Meier (?) zu Hagen über 25,60 Mark soll zur Zahlung auf die Gemeindekasse übernommen werden. Über die Lieferung von 15,60 Mark unterm 14. Juli 1914 ist zunächst eine zusammen gestellte Rechnung einzureichen. - Einzelheiten sind hier nicht aktenkundig, s.u. 19. Februar 1915, TOP 7: Feuerwehr..
TOP 8: Die Rechnungen des Apothekers Duesberg über 24,15 Mark und 11,75 Mark des Krombauhauses Meschede über 60,00 Mark, des ...(Name, Beruf?) Figge über 10.00 Mark, des Wilhelm Hachmann über 24,00 Mark werden auf die Gemeindekasse übernommen, desgleichen die Rechnung des Schlossers Adam Pöttgen über 34,80 Mark auf die Wasserwerkskasse.
TOP 9: Der Antrag Pöttgen und Genossen auf Niederschlagung der Kommunal-Steuer und Gebäude-Steuer kann mit Rücksicht auf die von der Gemeinde gewährte erhebliche Unterstützung aus der Volksküche nicht genehmigt werden.
TOP 10: Der Antrag Vernholz auf Erlass der Grund-Steuer wurde abgelehnt. - Ein Grund ist nicht aktenkundig.
Am 11. Februar 1915
In der heutigen dringenden Sitzung … folgendes verhandelt und beschlossen:
TOP 1: Der Ehefrau Heinrich Bürger und der Ehefrau Theodor Kordel sollen als Entgelt für Verzicht für das Essen aus der Volksküche eine Bar-Entschädigung in Höhe von 10 Pfennig pro Tag und Portion bis zur Angleichung der Miets-Rückstände gewährt werden.
TOP 2: Der Ehefrau Anton Lörwald soll an Miets-Unterstützungmonatlich der Betrag von 6 Mark vom 1. September 1914 ab unter der Bedingung bewilligt werden, dass der Hausbesitzer den Rest der Miete erlässt.
TOP 3: Dem Invaliden Anton Mündelein soll vom 1. Februar 1915 ab eine monatliche Armen-Unterstützung von 10 Mark bewilligt werden.
TOP 4: Dem Antrag Noeke auf Gestattung des Abfahrens von Holz über den alten Hohl-Weg am Thielenberg wurde stattgegeben unter Akzeptierung seines Angebots zur Benutzung des Weges aus seinem Wald für Holzabfuhren aus dem Gemeindewald.
TOP 5: Für die Kultivierung der Hude soll bei der Landes-Versicherungs-Anstalt ein Darlehen in Höhe von 17.000 Mark gegen 4 % Zinsen und 2 % Tilgung aufgenommen werden.
TOP 6: Von dem Schreiben der Königlichen Regierung zu Arnsberg vom 26. Januar 1915 I 26 Tgb. Nr. 64 betr. Unterstellung der aufzuforstenden Hudeflächen unter Staats-Aufsicht wurde Kenntnis genommen.
TOP 7: Der Beschluss vom 22. September 1914 betreffend Aufhebung des Kreises Arnsberg für die Jahre 1910, 1911 und 1912 zur Einkommen-Steuer wurde mit 4 gegen 2 Stimmen wieder hergestellt.
TOP 8: Die Ausführung der Kopien des Hausfluchtlinienplans wird dem Kreis-Bauamt Arnsberg zu dem offerierten Preis von 40 Mark übertragen.
Am 19. Februar 1915
TOP 1: Der Gemeinde-Haushaltsplan für die Rechnungsjahre 1915/16 wurde in Einnahme und Ausgabe festgesetzt auf 38.800 Mark. Der Fehlbetrag mit 20.140 Markdurch Zuschläge von 240 % zur Einkommen-, Gebäude- und Gewerbe-Steuer 240 % zur Grundsteuer und 100 % zur Betriebs-Steuer aufgebracht werden.
TOP 2: Der Haushaltsplan der Wasserwerkskasse für die Rechnungsjahre 1915/16 wurde in Einnahme und Ausgabe auf 2.250 Mark festgesetzt.
TOP 3: Der Haushaltsplan der Fortbildungsschulkasse für 1915/16 wurde in Einnahme und Ausgabe auf 650 Mark festgesetzt.
TOP 4: der Haushaltsplan der Hudekasse für 1915/16 wurde in Einnahme und Ausgabe auf 1.310 Mark festgesetzt.
TOP 5: Die Berufung der Gemeinde gegen die Verteilung der Gewerbe-Steuer des Kreis-Kommunal-Verbandes Arnsberg für 1914 wird zurück gezogen.
TOP 6: Die Rechnung von Heinrich Meier (?) zu Hagen für die Feuerwehr über 15,60 Mark soll auf die Gemeinde übernommen werden.
TOP 7: Die Armen-Unterstützung für die Wwe Köhne wird von 15 auf 10 Mark monatlich herabgesetzt. Im übrigen sollen die Unterstützungen wie bisher bestehen bleiben.
TOP 8: die Reparatur der Schwimmer des Hochbehälters soll dem Schlossermeister Humpert übertragen werden.
TOP 9: Die Abfuhr des Holzes aus dem Gemeindewald soll in Zukunft erst nach Verabfolgung eines Holz-Abfuhr-Scheins gestattet sein.
Am 27. Februar 11915
In der heutigen dringenden Sitzung ...unter dem Vorsitz des Stellvertretenden Gemeinde-Vorstehers Rocholl verhandelt und beschlossen:
TOP 1: Auf die im Holz-Versteigerungs-Termine vom 26. d.M. abgegebenen Einzel-Gebote von Wilhelm Hermes, Wwr Kaspar Schröer und der Firma Schnepper Zophonding (?) in Hamm soll der Zuschlag mit Rücksicht auf Deckung des Bedarfs der hiesigen Handwerker erteilt werden.
TOP 2: Der Herr Ehrenamtmann (Schulte) soll ersucht werden, bei dem Königl. Landrat dahin vorstellig zu werden, dass die Regelung, bzw. ...(3 Wörter nicht korrekt lesbar) … bedarfs der Gemeinde Freienohl als Kommunalverband oder falls dieses nicht angängig ist, dem Amt als Kommunalverband übertragen wird. Die Gemeinde-Vertretung geht hierbei von der Voraussetzung aus, dass den Einwohnern durch diese Maßnahme das Brot ebenso billig geliefert werden kann als in den Kommunalverbänden über 10.000 Einwohnern. Bei der Versorgung durch die Kriegs-Getreide-Gesellschaft wird eine Verteuerung des Brotes von circa 30 % eintreten.
Am 16. März 1915
TOP 1: Die Gemeindekassen-Rechnung für 1913 wurde vorgelegt und festgestellt: in Einnahme auf 59.912,87 Mark; in Ausgabe auf 50.926, 89 Mark; mithin Bestand 8.985,98 Mark; Einnahme-Reste 10.091,28 Mark. Dem Rendanten wurde Entlastung erteilt.
TOP 2: Die Rechnung der Schulkasse für 1913 wurde vorgelegt und festgestellt: in Einnahme auf 16.425,46 Mark; in Ausgabe auf 16.962,70 Mark; mithin Vorschuss 537,24 Mark; Einnahmen-Reste 14,00 Mark. Dem Rendanten wurde Entlastung erteilt.
TOP 3: Die Fortbildungs-Schulkassenrechnung für 1913 wurde vorgelegt und festgestellt: in Einnahme auf 1.357,76 Mark; in Ausgabe auf 892, 37 Mark; mithin Bestand 465,39 Mark. Dem Rendanten wurde Entlastung erteilt.
TOP 4: Die Rechnung der Hude-Kasse für 1913 wurde festgestellt in Einnahme auf 2.275,85 Mark; in Ausgabe auf 827,39 Mark; mithin Bestand 1.448,46 Mark. Dem Rendanten wurde Entlastung erteilt.
TOP 5: Die Rechnung der Wasserwerks-Kasse für 1913 wurde vorgelegt und festgestellt: in Einnahme auf 18.760,30 Mark; in Ausgabe auf 18.747,29 Mark; Bestand 13,02 Mar; Einnahme-Reste 28,28 Mark. Dem Rendanten wurde Entlastung erteilt.
TOP 6: Der dem Rohrmeister Adam Pöttgen laut Beleg Nr. 24 der Wasserwerkskassen-Rechnung pro 1913 für Streuen von Salz gezahlte Betrag von 5,85 Mark soll wieder eingezogen werden, da Pöttgen die Arbeit als Rohrmeister ohne besondere Vergütung verrichten muss.
TOP 7: Die Einnahmereste Theodor Geihsler mit 15,20 Mark, ApothekerFloret mit 66,94 Mark, Otto Geihsler mit 68,99 Mark, August Mündelein mit 35,00 Mark und die Ziegen-Führungskosten Klauke und Genossen mit 22,75 Mark werden niedergeschlagen. Letzterer Betrag soll jedoch bei Ausstellung der Liste über die Kosten der Ziegenführung pro 1915 in Ansatz gebracht und von den Ziegen-Besitzern wieder eingezogen werden. Für die Kasse Georg Neise mit 3,30 Mark, Fritz Beckmann jun. mit 8,50 Mark, Johann ...(Name nicht korrekt lesbar) mit 5,40 Mark, Josef Molitor mit 6,01 Mark soll der Rendant Bracht in Anspruch genommen werden, falls er nicht nachweisen kann, dass er alle erforderlichen Maßnahmen zur rechtzeitigen Einziehung der Beträge getroffen hat. Bezüglich des Restes Johann Vollmer mit 7,10 Mark ist seitens des Rendanten nähere Aufklärung zu geben, da hier ein Urteil vorliegt und die Weigerung des Vollmer unbegründet ist.
TOP 8: Der Wassersteuer-Rest der Wwe Fritz Neise mit 2,60 Mark wird in Abgang gestellt. - Früher: wird niedergeschlagen.
TOP 9: Da zur Fertigstellung der Vieh-Weide-Anlage die hier noch vorhandenen Arbeitskräfte nicht mehr ausreichen, soll die Überlassung von 80 Kriegsgefangenen aus dem Gefangenenlage Meschede beantragt werden. Als Unterkunftsräume für die Gefangenen soll das Schützen-Haus eingerichtet werden. Die Gemeinde übernimmt die volle Verpflegung und verpflichtet sich zur Übernahme der in der Verfügung des Herrn Regierungspräsidenten vom 16. Februar 1915 Tagebuch Nr. I, 2, Nr. 968 II bezeichneten Leistungen.
TOP 10: Es wird da vorausgesetzt, dass die Bürgerstätten und die Arbeitsgeräte für die Gefangenen aus dem Gefangenenlager Meschede überlassen werden.
TOP 11: Die Anfuhr der Düngemittel zur Hude soll in Tagelohn an die hiesigen Fuhrleute vergeben werden.
TOP 12: Die Kosten für Änderung des Fluchtlinienplans mit 150 Mark können zur Zahlung auf die Gemeindekasse angewiesen werden.
TOP 13: Die Kostenrechnung des Rechtsanwalts Dr. Piermann in Hamm in Sachen gegen Floret im Betrag von 39,65 Mark können ebenfalls zur Anweisung gelangen.
TOP 14: Von dem Kosten-Festsetzungs-Beschluss des Königl. Landgerichts Berlin II vom 27. Februar 1915 in Sachen gegen Franck wurde Kenntnis genommen. Der Betrag von 152,40 Mark kann für Erstattung an Franck angewiesen werden. - Mehr ist inhaltlich nicht aktenkundig.
TOP 15: Bei dem Allgemeinen Deutschen Versicherungsverein A.G. In Stuttgart soll Offerte über die Versicherung der Wasserwerk-Pumpen-Anlage gegen Haftpflicht-Versicherung eingeholt werden.
TOP 16: Da eine Anzahl Meldungen auf Lieferung von Saat- und Speise-Kartoffeln eingegangen sind, sollen Offerten über den Bezug dieser Kartoffeln eingeholt werden.
Am 19. März 1915
TOP 1: Von dem Stand der Verhandlungen über den Schulhaus-Neubau wurde Kenntnis gegeben. - Inhalte sind nicht aktenkundig.
TOP 2: Der Gemeinde-Vorsteher wird beauftragt, mit dem Sägewerksbesitzer Feldmann in Olpe über die Einziehung und Sicherstellung des Holzkauf-Restes zu verhandeln.
TOP 3: Die Restliste wurde vorgelegt und soll der Rendant angewiesen werden, die Reste unverzüglich einzuziehen.
TOP 4: Der Antrag der Frau Fritz Vernholz auf Gestattung der Ratenzahlung für den Hude-Steuerrest wird abgelehnt. - Noch zeitbedingt: der Vorname der Frau wird nicht genannt; diese Frauen-Einschätzung ändert sich erst ab 1919, nach dem Ersten Weltkrieg, in einer „neuen Zeit“.
TOP 5: Der Antrag des Waldarbeiters August Kerstholt auf Niederschlagung der Umsatz-Steuer wird abgelehnt. - Der Grund ist nicht aktenkundig, aber der Vorname; August Kerstholt ist ein Mann.
TOP 6: Der Antrag der Wwe Köhne auf Wiedergewährung der gekürzten Armen-Unterstützung im Betrag von 5 Mark wird abgelehnt. - Ein Grund ist nicht aktenkundig.
TOP 7: Die Gemeinde ist bereit, Lohe aus dem Gemeindewald abzugeben und soll die Vorlage eines Nachtrags-Sanierungs-Planes bei der Königl. Oberförsterei Rumbeck beantragt werden.
TOP 8: Der Familie des zur Fahne einberufenen Johann Pöttgen soll die Familien-Unterstützung für die Ehefrau im Betrag von 12 Mark monatlich belassen werden.
TOP 9: Die Löhne für die Hude-Arbeiter sollen in Zukunft nach Leistung bis zum Höchst-Betrag von 40 Pfennig pro Stunde festgesetzt werden.
Am 5. April 1915
TOP 1: Von der Bestellung von Ess- und Saat-Kartoffeln soll mit Rücksicht auf die geringen Anmeldungen Abstand genommen werden.
TOP 2: Dem Fabrikarbeiter Johann Kohsmann zu Freienohl wird auf seinen Antrag zu den Unterhaltungskosten (Gesundheit usw.) seiner geisteskranken Tochter Theresia eine monatliche Unterstützung von 5 Mark bewilligt. Der Betrag ist von dem Ortsarmen-Verband Paderborn wieder einzuziehen.
TOP 3: Dem Kreis-Elektrizitäts-Werk Arnsberg soll die an den Landwirt Ernst Noeke gezahlte Erinnerungsgebühr von 2 Mark für die Zeit vom 1. Juli 1909 bis 1. Juli 1910 erstattet werden.
TOP 4: Dem Rohrmeister Adam Pöttgen soll die Rechnung über die Reparatur der Schwimmer und Ventile im Betrag von 6,60 Mark bezahlt werden. Wenn sich später herausstellt, dass die Arbeiten nicht ordnungsmäßig hergestellt sind, so sollen die Arbeiten auf Rechnung von Pöttgen fertiggestellt werden.
TOP 5: Die Rechnungen Noeke über 40,50 Mark und Rocholl über 53,50 Mark sollen zur Zahlung auf die Gemeindekasse angewiesen werden.
TOP 6: Dem Maurer August Altenwerth soll die Wasser-Steuer für den Winter vom 1. August 1914 ab im Betrag von 1,75 Mark erlassen werden.
TOP 7: Die Abgabe von Saat-Roggen zum Preis von 19,00 Mark pro Zentner an Private sind genehmigt. - Kriegs-Zeit bedingte Verhältnisse?
TOP 8: Die am 31. März d.J. verkauften Fichten-Stangen und Fichten-Nutzholz und das Brennholz soll zur Taxe bzw. zu den gebotenen Preisen zugeschlagen werden. Das Nutz-Holz im Krähenberg, im Distrikt 6 a und auf der Kuh-Hude soll nochmal im Submissions-Wege zum Verkauf ausgesetzt werden.
Am 20. April 1915
TOP 1: Die Wassersteuer-Veranlagung für 1915 wurde vorgenommen und die veranlagten Beträge in die Wassersteuer-Liste eingetragen.
TOP 2: Die Beantwortung des Rendanten Bracht vom 8. April d.J. auf die Erinnerungen des Gemeinde-Vertretung laut Beschluss vom 16. März d.J. kann als genügender Nachweis, dass der Rendant alle erforderlichen Maßnahmen zur rechtzeitigen Einziehung getroffen hat, nicht anerkannt werden. - Einzelheiten sind nicht aktenkundig.
TOP 3: Dem Waldwärter Elkemann wird auf Antrag der Gräfl. (?) von Westfalen...(?) Forstverwaltung die Übernahme des Jagd- und Forstschutzes in den gräflichen Waldungen für die Dauer des Krieges unter der Bedingung bewilligt, dass die Verwaltung des Gemeindewaldes nicht darunter leidet.
TOP 4: Eichen-Nutz- und Grubenholz im Krähenberg und auf der Hude soll dem Bauunternehmer Kehsler zu Freienohl (früher hieß es: hier oder hierselbst) auf sein Angebot zu 3 % über die Taxe im Gemeindewald und zu 17,00 Mark pro Festmeter für das Holz auf der Hude der Zuschlag erteilt werden.
Am 28. April 1915
TOP 1: Zum Kuh-Hirten wurde Ernst Schirp angestellt. Als Lohn erhält selbiger pro Tag 3,75 Mark. Die näheren Bedingungen hat Schirp mit dem Gemeinde-Vorsteher Schwefer zu vereinbaren. Ferner soll versucht werden, einen Schweine-Hirten für dieses Jahr anzustellen. Der Gemeinde-Vorsteher hat das weitere zu veranlassen.
TOP 2: Für den Totalitätshieb, - Aufarbeitung von Windbruch usw. -, können in Tagelohn ausgeführt werden unter der Bedingung, dass der Waldwärter Elkemann die Arbeiten täglich beaufsichtigt.
TOP 3: Die Loh-Gewinnung aus dem hiesigen Gemeindewald soll sobald wie möglich in Angriff genommen werden. Sollten hiesige Arbeiter hierzu nicht vorhanden sein, so sollen zu dieser Arbeit Kriegsgefangene angenommen werden.
TOP 4: Die Aufforstung über einen Teil der Hude-Fläche soll dem Waldwärter Elkemann zur Ausführung in Auftrag gegeben werden. Der Gemeinde-Vorsteher hat das weitere zu veranlassen.
TOP 5: Der Antrag Frau Joseph Trumpetter wird vorläufig zurückgestellt.
TOP 6: Der Wirt Köster soll zu der vorigjährigen Einkommensteuer wieder veranlagt werden. - 2010: „Bei Bruno“ Köster.
TOP 7: Das Kreis-Elektrizitäts-Werk soll zur Einkommensteuer veranlagt werden und und die hierzu erforderlichen Unterlagen vom vorbenannten Werk anzufordern.
TOP 8: Von dem Schreiben der Königl. Eisenbahn-Direktion Elberfeld wurde Kenntnis genommen. - Inhaltliches ist nicht aktenkundig.
TOP 9: Von der Verteilung des Gewerbesteuersatzes der Zellstoff-Fabrik Wildshausen wurde Kenntnis genommen. - Inhaltliches ist nicht aktenkundig.
TOP 10: Von der Verteilung der Gewerbesteuer des Kreis-Kommunal-Verbandes wurde Kenntnis genommen. - Inhaltliches ist nicht aktenkundig.
TOP 11: Die Rechnungen A. Figge über 10,00 Mark (Decken für die Wachen), ferner an Figge 8,50 Mark (für Stoffe geliefert an das Schwesternhaus), ferner 6,20 Mark an Apotheker Duesberg für Verbandsstoffe an das Schwesternhaus, sowie an Joseph Krick Meschede für einen gelieferten Sarg (Kintrop) 20,00 Mark, an Chiarelli , Altena, für Pflaster-Ausbesserung auf der Bergstraße (nicht mehr: Erste Straße oder Östliche Straße!) 9,00 Mark (sollen) auf die Gemeindekasse übernommen werden.
TOP 12: Die Kriegsunterstützung der Familie Kintrop (soll) an die Pfleger ausgezahlt werden, dagegen verbleibt die Unterstützung für die Frau der Gemeinde. - Einzelheiten sind nicht aktenkundig.
Am 28. Mai 1915
TOP 1: Von der Veranlagung des Kreis-Elektrizitätswerkes zur Einkommensteuer für das Steuerjahr 1915 wird aufgrund der vorliegenden Erklärung des Kreis-Elektrizitätswerks Abstand genommen. - Einzelheiten sind nicht aktenkundig.
TOP 2: Die Firma Hehse und Kleinsorge in Fredeburg soll ebenfalls nicht zur Einkommensteuer veranlagt werden.
TOP 3: Der Wirt Ferdinand Köster zu Bockum soll zu 6.00 Mark Kommunal-Einkommensteuer veranlagt werden. - 2010: „Bei Bruno“.
TOP 4: Der Rechtsanwalt Gröning zu Berlin soll für den ...(?)ausfall, welcher durch die ...(1 Wort nicht korrekt lesbar) Rückgabe der hinterlegten Kaution in Sachen Freienohl gegen Franck entstanden ist, in Anspruch genommen werden, sofern er nicht klar den Nachweis erbringt, dass er rechtzeitig alle erforderlichen Maßnahmen getroffen hat.
TOP 5: Der Beschluss vom 5. April d.J. über die Unterstützung der Theresia Kohsmann wird aufgehoben, da der Orts-Armenverband Paderborn die Erstattung abgelehnt hat. - Einzelheiten sind hier nicht aktenkundig.
TOP 6: Der Antrag der Ehefrau Josef Trompetter auf Gewährung einer Wohn-Beihilfe wird mit Rücksicht darauf abgelehnt, dass nunmehr aufgrund der Bundesratsverordnung vom 23. April 1915 eine Beihilfe bis zu 50 Mark aus Reichsmitteln gewährt werden kann. Der Antragstellerin wird anheim gegeben, einen dahin gehenden Antrag zu stellen.
TOP 7: Es wurde davon Kenntnis genommen, dass die Königl. Oberförsterei die Distrikte 116 b, 117, 118, 119 a, b, 120, 121, 122, 130, 134 und 135 zum Schweine-Eintrieb frei gegeben hat. Von dem Auftrieb der Schweine muss vorläufig Abstand genommen werden, da sich kein Schweine-Hirt gemeldet hat.
TOP 8: Von dem Schreiben der Provinzial-Feuer-Sozietäts-Direktion vom 11. Mai 1915 betr. Entschädigung für den Waldbrand am Scheidkopf wurde Kenntnis genommen. - Einzelheiten, auch über den Waldbrand, sind nicht aktenkundig.
TOP 9: In die Kommission zur Huflattich-Schau (!) wurden der Gemeinde-Verordnete Rocholl nd der Waldwärter Elkemann gewählt.
TOP 10: Der Antrag der Ehefrau Franz Junker zu Hüsten auf Armenunterstützung für das Kind Franz Geihsler wird abgelehnt, weil der Vater des Kindes, der Steinbruch-Arbeiter Franz Geihsler, zur Unterhaltung des Kindes in der Lage ist. - Zusammenhänge sind nicht aktenkundig.
TOP 11: Die Krankenkassen-Beiträge für die zum Heeresdienst eingezogenen Mitglieder Wilhelm Borbeck, Ewald Kohsmann, August Schnapp, Franz Wiesemann jun., Kaspar Düring, Josef Zacharias, Hubert Köster, Josef Schwefer, Josef Trompetter, Heinrich Helnerus jun., Christian Butz, Franz Höhmann und Anton Folle werden auf die Gemeindekasse übernommen.
TOP 12: Von dem Schreiben des Kreis-Bauamtes über die Anfertigung eines Projekts zum Schulneubau wurde Kenntnis genommen. Die Anfertigung des Projektes kann mit Rücksicht darauf, dass die Grundstücksfrage noch nicht geklärt ist, nicht erfolgen.
Am 18. Juni 1915
TOP 1: Die Polizei-Verordnungen vom 14. April 1898 und vom 21. Juni 1900 betreffend Regelung des Verkehrs auf der Langelbrücke wurden auf ihre Zweckmäßigkeit geprüft. Da die Polizei-Verordnungen Bestimmungen enthalten, die nicht mehr als zweckmäßig gelten können, werden sie aufgehoben und wird dem vorgelegten Entwirf zum Erlass einer neuen Polizei-Verordnung zugestimmt.
TOP 2: Die Ortskrankenkasse Freienohl hat für die Beitrags-Berechnung Monats-Beiträge statuterisch (korrekt abgeschrieben) festgelegt. Zwecks Verrechnung der Krankenkassen-Beiträge mit den Gemeinde-Arbeitern sollen diese Monats-Beiträge in Wochen-Beiträge umgerechnet und bei den Lohnzahlungen zugrunde gelegt werden. Etwa bei dieser Berechnungsart sich ergebende Bruchteile von Pfennigen werden zu Gunsten der Arbeiter auf die Gemeindekasse übernommen.
TOP 3: Die Handwerkskammer-Beitragsreste für 1914 im Betrag von 14,52 Mark werden auf die Gemeindekasse übernommen.
TOP 4: Die Rechnung der Frau Theodor Hellmann über 23,90 Mark wird auf die Gemeinde übernommen. - Zur Erinnerung: Vereinshaus Hellmann, Gastwirtschaft...
TOP 5: Der Antrag der Ehefrau Theodor Hellmann auf Niederschlagung der Lustbarkeits-Steuer wird abgelehnt.
TOP 6: Die Krankenhaus-Pflegekosten für die Unterbringung der Ehefrau Josef Geihsler im Krankenhaus zu Meschede wurden auf die Gemeindekasse übernommen. - Gründe sind nicht aktenkundig.
TOP 7: Die Kommunalsteuer-Reste Georg Neise mit 3,30 Mark, Fritz Beckmann mit 8,50 Mark und Johann Lemmer mit 5,40 Mark wurden niedergeschlagen. Die übrigen Reste müssen eingezogen werden. - Die sind hier nicht genannt.
TOP 8: Der auf den Waldwärter Elkemann entfallende Krankenkassen-Beitrag von 24 Mark pro Jahr wird auf die Gemeindekasse übernommen. - Ein Grund ist nicht aktenkundig.
Am 30. Juni 1915
TOP 1: Die in dem vom Rendanten Bracht dargelegten Rest-Verzeichnis enthaltenen Reste der Kriegsteilnehmer im Gesamtbetrag von 159,37 Mark werden niedergeschlagen.
TOP 2: Der Zimmerer Kaspar Trompetter hat den Antrag gestellt, den im Separations-Rezess ausgeworfenen Entwässerungsgraben zwischen der Gemeindewiese und der Kaiserwiese, der noch nicht zur Ausführung gelangt ist, nunmehr auszuführen. Dem Antrag ist entsprochen worden. Die fernere Unterhaltung des Grabens haben laut Rezess die Anlieger, das sind die Gemeinde und die Erben Becker und Kaiser.
TOP 3: Von dem Schreiben des Gemeinde-Vorstehers zu Hirschberg vom 24. Juni d.J. betr. Unterstützung der Frau Kersting wurde Kenntnis genommen. Das Essen mit 2 Portionen kann gegen Berechnung von 30 Pfennig pro Tag an die Frau abgegeben werden. Der Betrag ist monatlich von der Gemeinde Hirschberg wieder einzuziehen. - Die Gemeinde-Vertretung kennt auch den Vornamen dieser Frau Kersting, aktenkundig ist der nicht.
TOP 4: Die Armenunterstützung des Invaliden Anton Mündelein wird von 10 auf 15 Mark monatlich vom 1. Juni d.J. ab erhöht. - Ein Grund ist nicht aktenkundig.
TOP 5: Der Tannen-Komplex der Gemeinde Freienohl gehörig am Wildshauser Wehr belegen soll im Wegemission auf dem Namen im Ramsch (!) verkauft werden.
TOP 6: Zur Anschaffung eines Betriebsfonds für die Gemeindekasse soll vorläufig auf 1 Jahr ein Darlehen in Höhe von 10.000 Mark gegen 5 % Zinsen bei der Amtssparkasse Freienohl aufgenommen.
Ende der Akte Amtsarchiv Freienohl 415, Abschrift der Protokolle der Gemeinde-Vertretung Freienohl vom 22. September 1908 bis zum 30. Juni 1915.
Beginn der Akte Amtsarchiv Freienohl 417, im Textvergleich mit der inhaltlich gleichen Akte Amtsarchiv Freienohl 416, Abschrift der Protokolle der Gemeinde-Vertretung / Gemeinde-Versammlung vom 10. Juli 1915.
Am 10. Juli 1915
TOP 1: Dem Rechtsanwalt Gröning in Berlin soll in Abänderung des Beschlusses vom 28. Mai d.J. als Vergleich der Betrag von 15,-- Mark angeboten werden. Bei Annahme dieses Vergleichs sind die gegenseitigen Forderungen zwischen der Gemeinde und Gröning beglichen.
TOOP 2: In der alten Försterwohnung, welche zur Zeit an die Witwe Johann Siepe vermietet ist, sollen 2 elektrische Lampen inklusive Beleuchtungskörper angelegt werden. Die Anlagekosten sind von der Mieterin mit 10 % der Anlagekosten als Zuschlag zur Miete zu verzinsen und zu tilgen.
TOP 3: Die Fichten auf dem Gemeindegrundstück am Wildshauser Wehr sollen auf Grund des schriftlichen Angebots des Holzhändlers Johann Schwefer zum Preis von 1000 Mark zugeschlagen werden. Der halbe Kaufpreis ist vor dem Einschlag, die andere Hälfte vor der Abfuhr, spätestens am 4. Oktober d.J. zu zahlen.
TOP 4: Der Antrag des Fabrikarbeiters Wilhelm Becker auf Niederschlagung der Gemeinde-Einkommensteuer wurde abgelehnt. - Ein Grund ist nicht aktenkundig.
TOP 5: Der Ausbau der Twiete, nach dem im vorigen Jahr aufgestellten Kostenanschlag des Provinzial-Straßenmeisters Plahsmann wird beschlossen, die Arbeiten sollen öffentlich ausgeschrieben und bis zum 1. Oktober d.J. ferstig gestellt werden. Die dem Verding zugrunde zu legenden Bedingungen sollen in der nächsten Sitzung festgestellt werden.
Am 29. Juli 1915
TOP 1: Die Fertigstellung der Twiete mit dem Wegebau-Unternehmer Johann Flinkerbusch auf Grund des Kostenanschlags und der Bedingungen vom 27. Juli 1915 abschließend mit 7.018,40 Mark übertragen. Bei der Offerte des Kaspar Rocholl wurden bezüglich der gleichen Position 25 vorgenommenen Änderungen Bedenken erhoben. Die Gemeinde-Vertretung beschloss deshalb mit Stimmenmehrheit, die von dem Kaspar Rocholl eingereichte Offerte zu verwerfen.
TOP 2: Mit Rücksicht auf die Futterknappheit soll auch in diesem Jahr der Gemeindewald für die Ortseingesessenen zur Gewinnung von Laubheu und Waldstreu freigegeben werden.
TOP 3: Der Vergleich mit dem Rechtsanwalt Gröning zu Potsdam in der Prozess-Sache Franck wird nach dessen Vorschlag mit 20 Mark genehmigt.
TOP 4: Dem Antrag des Schützenhauptmanns Flinkerbusch auf Niederschlagung gegen ihn verhängten Polizeistrafe wird stattgegeben. - Inhaltliches ist nicht aktenkundig.
Bei der Beschlussfassung zu 1 war der Gemeinde-Verordnete Kaspar Rocholl abgetreten.
Am 9. August 1915
In der heutigen dringenden Sitzung... wurde verhandelt und beschlossen:
TOP 1: Die Sitzung wird aufgehoben wegen ungenügender Bezeichnung zur Beratung gelangenden Gegenstände auf der Tagesordnung. - 2010: Schmunzeln.
Am 14. August 1915
TOP 1: Ausbau der Twieten-Straße: Wirt Hachmann und Witwe Franz Korte haben sich erboten, je 100 Mark aus ihrem Anschluss, den jeder selbst anzulegen bzw. zu bezahlen hat, als einmaligen Zuschuss zu leisten. Auf einen Anschluss von der (!) Pastorat wurde vorläufig verzichtet, jedoch soll dieser, sowit er die Straße kreuzt, sofort mit angelegt werden. - Joseph Schröder und Johann Hecking haben sich bereit erklärt, für ihre Überfahrt je 4 Meter Rohr nach Kostenanschlag zu bezahlen, bzw. den Betrag dafür zu ersetzen. Auf Antrag soll dem Anschließenden der Betrag bis zum 1. Juli k. J. gestundet werden. Bei Kreuzung des Weges durch den Durchlass nach der Kaiserwiese hat sich ein Mißstand dadurch gefunden, dass der Graben auf der Kaiserwiese sehr leicht verschlammt, indem zu wenig Gefälle vorhanden ist. Die Keller in den Nachbarhäusern dann keinen Wasserabzug haben. Es wurde gegen die Stimme des Gemeinde-Verordneten Kehsler beschlossen, einen offenen Graben wie in früherer Zeit direkt zur Ruhr führend anzulegen. Die vom Unternehmer Rocholl im verflossenen Jahr bereits angelieferten 9 Kubikmeter Kalksteine sollen demselben mit 4,50 Mark pro Kbmt. Bezahlt werden.
TOP 2: Die Beschwerde des Unternehmers Caspar Rocholl wegen nicht Übertragung der Arbeiten der Twietenstraße wurde als nicht begründet betrachtet.
TOP 3: Dem Holzhändler H. Molitor wurde auf sein Angebot vom 1. August der Zuschlag erteilt mit der Maßgabe, dass das bei der Volksküche lagernde Grubenholz zum Preis von 6,50 Mark pro Raummeter mit übernommen wird. - Die Stelle der Volksküche ist hier nicht aktenkundig.
TOP 4: Für Benutzung und Überlassung des Schützen-Hofes an die Jugend-Wehr sollen dem Schützen-Verein 30 Mark gezahlt werden. - Schützen-Hof: hinter der Schützen-Halle (Richtung WoFi).
TOP 5: Der Antrag des Johann Kehsler auf Anbringung einer Straßenlampe in der Rümmecke wurde vorläufig abgelehnt. - Kriegszeit?
TOP 6: Die Anträge der Frau Josef Vollmer und der Frau Adam Heckmann sollen hinsichtlich der ausgesprochenen Wünsche berücksichtigt werden. - Diese Wünsche sind hier nicht aktenkundig.
TOP 7: Der Unterstützungsantrag des Th. Kordel wurde abgelehnt, da außer der im Antrag benannten Unterstützung für sieben Personen Mittagessen aus der Volksküche verabreicht wird. - Genaueres ist hier nicht aktenkundig.
TOP 8: Der Antrag von Egbert Pütz wurde dahin berücksichtigt, dass für seine Frau auch die Kreis-Unterstützung gezahlt werden soll.
TOP 9: Auf ihren Antrag sollen Frau Josef Figge die Zuschläge zur Gewerbesteuer ganz, der Frau Albert Figge zur Hälfte erlassen werden vom 1. August 1914 an.
TOP 10: Dem Schlosser Landsturmmann Johann Pöttgen sollen vorschussweise zur Bezahlung an Bertha Montag für vier Monate hauszuhalten60 Mark aus der Gemeindekasse zinsfrei gegen Ausstellung einer Anerkennung und Verpflichtung zur ratenweisen Rückzahlung nach dem Krieg gezahlt werden.
Am 25. August 1915
TOP 1: Die Beschwerde des Gemeinde-Verordneten Kehsler gegen den Gemeinde-Vorsteher Schwefer wurde bezüglich des Holzverkaufs als unbegründet erachtet. Im übrigen wurde von dem Inhalt der Beschwerde und der Erwiderung des Gemeinde-Vorstehers Kenntnis genommen. - Mehr ist nicht aktenkundig.
TOP 2: Die im Rest befindlichen Ziegen-Hütungskosten pro 1914 Heinrich Bürger mit 4,00 Mark, Chr. Leimbach mit 4,80 Mark und Witwe Fritz Schwefer mit 2,40 Mark werden niedergeschlagen. - Gründe sind nicht aktenkundig.
TOP 3: Die Rechnung der Firma Friedrich Kremer in Arnsberg über 2,85 Mark für geliefertes Bruchband an Kind Heinrich Bürger wird auf die Gemeindekasse übernommen. Die übrigen Unterstützungsgesuche werden bis zur nächsten Sitzung zurückgestellt. Der Ehefrau Egbert Pütz soll aufgegeben werden, über ihren Gesundheitszustand ein ärztliches Attest beizubringen.
TOP 4: Die Anlieferung von circa 350 – 400 Mengen III. Klasse zum Schneiden von Latten für die Hude franko Sägemühle Schnapp soll im Submissionswege vergeben werden. Der stellvertretende Gemeinde-Vorsteher Rocholl wird mit der Ausführung dieses Beschlusses beauftragt.
Am 3. September 1915
TOP 1: Von der vom Kreis zur Verfügung gestellten Unterstützung werden für die Monate Juni, Juli 486 Mark zur Verteilung bewilligt. - Wer, was damit unterstützt werden kann, ist nicht aktenkundig.
TOP 2: Der Ehefrau des Kriegsteilnehmers Ernst Grahse zu Brumlingsen wird als Entgelt für das Mittagsessen aus der Volksküche, welches sie nicht abholen kann, als Unterstützung die Lieferung von 2 Zentnern Kartoffeln monatlich bewilligt. - Aktenkundig ist nicht die Größe der Familie, der Nicht-Kriegsteilnehmer.
TOP 3: Von der Aufstellung über die Kriegsküche im ersten Kriegsjahr wurde Kenntnis genommen. Die Kriegsküche soll auch fernerhin in der bisherigen Weise fortgeführt werden. - Die Aufstellung ist hier nicht aktenkundig.
TOP 4: Die Lieferung von 350 – 400 Stangen für die Hude wird dem Holzhändler Johann Schwefer auf seine Offerte vom 29. August d.J. zum Preis von 55 Pfg. (Pfennig) pro Stück frei Sägewerk Schnapp übertragen.
Am 18. September 1915
TOP 1: Zum Mitglied der Einkommensteuer-Voreinschätzungs-Kommission wurde der Vorarbeiter Johann Zacharias und zu dessen Stellvertreter der Wiegemeister Franz Becker gewählt. Zacharias erklärte, die Wahl anzunehmen.
TOP 2: Punkt 2 wurde von der Tagesordnung abgesetzt. - Inhaltlich, thematisch ist der Punkt 2 nicht aktenkundig.
TOP 3: Die Rechnung des Schreinermeisters Adolf Feldmann über 5,00 Mark kann auf die Gemeindekasse übernommen werden.
TOP 4: Der Witwe Klemens Staudinger zu Freienohl wird bis auf weiteres eine monatliche Unterstützung von 30 Mark bewilligt. Desgleichen soll die Ehefrau Gerasch als Entgelt für Verzicht für das Essen in der Volksküche der Betrag von 15 Mark monatlich vom 1. September d.J. ab erhalten.
Am 6. Oktober 1915
In der heutigen als dringend einberufenen Gemeinde-Verordneten-Sitzung wurde unter dem Vorsitz des Gemeinde-Vorstehers Schwefer verhandelt und beschlossen:
TOP 1: Der gepflasterte Pfad von der Provinzialstraße zur Wohnung des Herrn Pastors entlang der Twietenstraße soll nach dem Vorschlag des Provinzial-Stra0enmeisters Kohsmann neu angelegt werden. Falls das Grundstück des Wirts Hachmann dazu in Anspruch genommen werden sollte, ist vorher eine schriftliche Vereinbarung mit Hachmann zu treffen.
TOP 2: Punkt 2 wird von der Tagesordnung abgesetzt. - Dieser Punkt ist inhaltlich nicht aktenkundig.
Am 12. Oktober 1915
In der heutigen dringenden Sitzung … wurde unter dem Vorsitz des Stellvertretenden Landrat Herrn Regierungsrat Gorius verhandelt und beschlossen:
TOP 1: Der vorgelegte Hauungs- und Kultur-Plan für das Wirtschaftsjahr 1915/16 wird genehmigt. Der Königl. Oberförster soll gebeten werden, die vom Gemeinde-Vorsteher vorgetragenen Abänderungen bei der endgültigen Aufstellung zu berücksichtigen.
TOP 2: Nach eingehender Erörterung der Beschwerde Kehsler gegen Schwefer durch den Herrn Vorsitzenden sieht der Gemeinde-Verordnete Kehsler seine Beschwerde als unbegründet erledigt an und zieht dieselbe hiermit zurück. Die Gemeinde-Vertretung erklärt sich mit dieser Erledigung einverstanden. - Der Inhalt der Beschwerde ist hier nicht aktenkundig.
Am 16. Oktober 1915
TOP 1: Für die Schulklasse des Lehrers Hanebrink soll ein neuer Ofen beschafft werden. Von den 3 hier ansässigen Firmen sollen geeignete Vorschläge eingeholt werden.
TOP 2: Die Küche in der Wohnung des Hauptlehrers Heinemann soll neu instand gesetzt werden. Der Anstreicher Thomas Montag soll ersucht werden, einen Kostenanschlag aufzustellen. Ebenso soll ein neuer Wäsche-Topf angeschafft werden, worüber vorher noch Offerte einzuholen ist.
TOP 3: Den Ehefrauen Egbert Pütz, Heinrich Bürger und Josef Weber soll mit Rücksicht auf die vorliegenden besonderen Verhältnisse vom 1. Oktober d.J. ab eine Unterstützung von monatlich 5 Mark bewilligt werden. - Diese Verhältnisse sind inhaltlich nicht aktenkundig; vielleicht hohe Kinderzahl, Ehemann ist „Kriegsteilnehmer“?
Am 21. Oktober 1915
TOP 1: Zur Beschaffung eines Schul-Ofens auf dem Klassenzimmer des Lehrers Hanebrink, sowie eines Kessel-Ofens in der Küster-Wohnung waren die Angebote eingefordert und eingegangen. Die am günstigsten lautende Offerte von Emmerich soll angenommen und diesem der Zuschlag zu 100 Mark, desgleichen für einen 75 Liter haltenden Kessel-Ofen ohne Kran mit verzinktem Deckel zu 38,50 Mark einschließlich der Montierungs- und Aufstellungs-Arbeiten erteilt werden, laut seinem Angebot.
TOP 2: Die notwendig befundenen Anstreicher-Arbeiten in der Küche und dem anschließenden Wohnzimmer des Küster-Hauses sollen an Thomas Montag zu dem von ihm eingereichten Kosten-Anschlag zur Ausführung übertragen werden. Zu den Maurer-Arbeiten soll Kehsler einen Maurer stellen.
TOP 3: In Anbetracht der großen Menge Graben-Erde, die auf dem gepachteten Grundstück des Schmieds Schmidt einzubauen ist, soweit diese bei Instandsetzung der Alte Wiese-Straße gewonnen ist, und der Pächter sich hierzu bereit erklärt hat, soll die Dorf-Wiese wie bisher auf weitere 6 Jahre, also bis zur folgenden Pachtperiode zu denselben Bedingungen verpachtet werden. Das angepachtete Grundstück am Schützenhof wird hierdurch nicht berührt.
TOP 4: Es sollen circa 500 Liter Kartoffeln für die Volksküche angekauft werden. Und mit dem Ankauf wurde der stellvertretende Gemeinde-Vorsteher beauftragt. Als Höchstpreis wurden 3,53 Mark pro Liter festgesetzt.
Am 12. November 1915
TOP 1: Von den zur Verteilung zur Verfügung stehenden Kreis-Zuschüssen für die Monate August, September und Oktober soll der Antrag von 940 Mark an die Angehörigen der Kriegsteilnehmer verteilt werden, sodass auf den Kopf der unterstützungsberechtigten Person 2,50 Mark entfällt.
TOP 2: Mit der Beaufsichtigung des Gemeinde-Waldes und der Gemeinde-Feldflur soll der Haumeister Johann Kaspar Zacharias beauftragt werden. Die nähere Dienstanweisung und Vergütung soll der Gemeinde-Vorsteher mit Zacharias vereinbaren.
TOP 3: Der Antrag des Fabrikarbeiters Anton Peters zu Freienohl auf Niederschlagung der Umsatz-Steuer wird abgelehnt. - Ein Grund ist nicht aktenkundig.
TOP 4: Der Antrag des Kirchenvorstandes zu Freienohl auf Rückerstattung der Gemeinde-Grundsteuer für die Küsterei für die Jahre 1913, 1914 und 1915 im Betrag von 3,16 Mark wird genehmigt. In Zukunft soll von der Erhebung des Betrages Abstand genommen werden. - Der Grund ist vielleicht mit dem frommen Wunsch im Hintergrund, dass alle in den Himmel kommen...
TOP 5: Der alte Ofen aus der Schulklasse des Lehrers Hanebrink soll für 5,04 Mark an den Kaufmann A. Emmerich aufgrund seines Angebots abgegeben werden.
Am 19. November 1915
TOP 1: Der Vorsitzende trug den Stand der Kosten für die Volksküche, die Zahl der entnommenen Portionen vor und stellte fest, dass in der letzten Woche pro Portion 17,6 Pfennig entstanden waren. - Weitere Zahlen sind hier nicht aktenkundig.
TOP 2: Es wurde dann die Einquartierungsliste vorgetragen und fand sich auch hier außer geringen Einwendungen aber so wenig wie bei 1 zu erinnern. Die Einquartierung soll in derselben Weise wie bisher bei den Eingesessenen vorgenommen werden, da eine große Belastung eben so wenig wie Unregelmäßigkeiten festgestellt werden konnten.
TOP 3: Unter Berücksichtigung der schwierigen Hauung soll den Holzarbeitern mit Genehmigung der Forstbehörde ein erhöhter Hauerlohn gezahlt werden und zwar für Kloben und Knüppel 1,20 Mark, für Reiser-Knüppel 1,00 Mark pro Raum-Meter. Die Verkaufstaxen wurden festgesetzt: für je 1 Meter Kloben 4,50 Mark, 1 Meter Knüppel 3,70 Mark und für 1 Meter Reiser-Knüppel 1,70 Mark.
TOP 4: Die auf Tagesordnung angesetzte Unterstützungs-Frage wurde bis zur nächsten Sitzung verlegt. - Ein Grund ist hier nicht aktenkundig.
TOP 5: Ebenso wurde der Antrag Montag um Nachbewilligung eines an seiner Rechnung gekürzten Betrages von 5 Mark bis zur folgenden Sitzung abgesetzt.
TOP 6: Der defekte Röhren-Durchlass auf der Alte Wiese-Straße soll aufgenommen und unter Benutzung der vorhandenen Zementrohre, die vorher ordentlich gereinigt werden, wieder unter Aufsicht der Bauleitung durch Unternehmer Flinkerbusch neu verlegt werden. Die Kosten sollen vor Inangriffnahme der Arbeit einschließlich der Reinigungs-Schächte festgesetzt werden durch die Bauleitung.
TOP 7: Außerhalb der Tagesordnung wurde beschlossen: Gemeinde-Vertretung erklärt sich einverstanden, dass die eventuell auf den Sägewerksbetrieb des Bauunternehmers Kehsler entfallende Steuer zu Gunsten der Gemeinde Calle durch den Kreis-Ausschuss festgesetzt wird.
Am 29. November 1915
TOP 1: Die Kuh- und Rinder-Hude soll nach dem vom Obstbau-Lehrer Musilik (?) aufgestellten Projekt mit circa 2000 Stück Obstbäumen bepflanzt werden unter der Bedingung, dass aus Reichs- oder Staatsmitteln die Hälfte der Kosten-Anschlagssumme von 7.200,00 Mark = 3.600,00 Mark als Beihülfe (!) bewilligt wird. Die Gemeinde übernimmt für die Hude-Interessenten die Bürgschaft für das aufzunehmende Darlehen von 3.600,00 Mark. Die Verzinsung und Tilgung dieses Darlehens muss von den Interessenten nach Maßgabe der übrigen Hude-Lasten aufgebracht werden. Die Gemeinde unterwirft sich der von der Staatsbehörde an die Bewilligung der Beihülfe geknüpften Bedingungen.
TOP 2: Der Antrag der Witwe Köhne auf Erhöhung der Armen-Unterstützung wird abgelehnt. - Ein Grund ist hier nicht aktenkundig.
Am 8. Dezember 1915
TOP 1: Der von Emmerich gelieferte neue Schul-Ofen wurde als nicht zweckmäßig erachtet und soll durch einen anderen ersetzt werden. Der Genannte hat schleunigst andere Vorlagen zu machen, um eine Auswahl treffen zu können. - Winter! Kälte! Man konnte noch nicht „mal eben ins Internet“.
TOP 2: Die vom Gemeinde-Vorsteher vorgelegte Rechnung ad 12.00 Mark wurde genehmigt und soll bezahlt werden. - Der Inhalt ist nicht aktenkundig.
Am 19. Dezember 1915
TOP 1: Der Kostenrest Johann Vollmer mit 4,00 Mark wird niedergeschlagen. - Inhalt und Grund sind nicht aktenkundig.
TOP 2: Bezüglich der Rückzahlung des Darlehens seitens des Holzarbeiters Reinhard Bräutigam ist die Gemeinde-Vertretung der Ansicht, dass Bräutigam in der Lage ist, die geringen Tilgungsraten pünktlich zu zahlen. Der Rendant soll ersucht werden, energisch gegen den Schuldner vorzugehen und sich eventuell mit dem Arbeitgeber in Verbindung zu setzen. - Einzelheiten sind nicht aktenkundig.
TOP 3: Dem Kriegshilfsverein des Regierungsbezirks Arnsberg für den Kreis Lemburg in Ostpreußen soll als Mitglied mit einem Jahresbeitrag von 20,00 Mark beigetreten werden.
Am 4. Januar 1916
In der heutigen dringenden Sitzung...wurde verhandelt und beschlossen:
TOP 1: Bezüglich der Beschwerde der Witwe Köhne wird bemerkt, dass die Beschwerdeführerin das Einkommen aus der Schul-Reinigung verschwiegen hat. Nachdem die Mutter gestorben ist, kann die Antragstellerin weitere Lohn bringende Beschäftigung ausüben. Mit Rücksicht auf die durch den Sterbefall und die Krankheit der Mutter entstandenen Kosten soll ihr jedoch eine einmalige Unterstützung von 20,00 Mark bewilligt werden.
TOP 2: An 90 Familien von Kriegsteilnehmern laut aufgestellter Liste sollen je 2 Raum-Meter Reiser-Knüppel aus dem Gemeindewald unentgeltlich abgegeben werden. Als Kaufpreis ist in das Holz-Versteigerungs-Protokoll der Betrag von 3 Mark pro Raum-Meter anzusetzen. Der noch zur Verfügung stehende Kreis-Zuschuss in Höhe von 348,00 Mark soll hierbei zur Berechnung kommen.
TOP 3: Die Rechnung der Firma F. W. Becker in Arnsberg über gelieferte Formulare für den Wald im Betrag von 75,00 Mark soll aus der Gemeindekasse bezahlt werden.
TOP 4: Für den Ausbau des Sunderweges und der Twiete soll bei der Landesbank der Provinz Westfalen ein Darlehen in Höhe von 5.000,00 Mark gegen Tageszinssatz und Tilgung aufgenommen werden. An Zinsen und Tilgung sollen zusammen jährlich 10 % des Darlehens-Betrages = 500 Mark aufgebracht werden.
Am 9. Januar 1916
In der heutigen dringenden Sitzung … wurde verhandelt und beschlossen:
TOP 1: Die Höchstpreise für Schweine-Fleisch sollen nach dem Vorgehen der Stadt Neheim auch für die hiesige Gemeinde maßgebend sein. - Diese Preise sind hier nicht aktenkundig.
TOP 2: Der Holzverkauf vom Küppel-Distrikt 10 b wurde zugeschlagen.
TOP 3: Die Rechnung von Emmerich über Lieferung eines Ofens für die Schule im Betrag von 142 Mark wurde angewiesen.
Am 17. Januar 1916
TOP 1: Dem Gemeinde-Vorsteher Schwefer wird mit 3 gegen 2 Stimmen für die Beaufsichtigung der Arbeiten auf der Vieh-Weiden-Anlage vorläufig ein Betrag von 500 Mark bewilligt. Die endgültige Regelung soll nach Fertigstellung der Arbeiten erfolgen.
TOP 2: Für die Beaufsichtigung des Gemeindewaldes während der Dauer der Einberufung des Gemeindewald-Wärters zum Heer durch den Gemeinde-Vorsteher wird diesem eine Entschädigung von 100 Mark pro Jahr vom 1. November 1915 ab bewilligt.
TOP 3: Die Rechnung Pöttgen für die Wasserleitung im Betrag von 51,25 Mark wird auf die Wasserwerkskasse übernommen.
TOP 4: Der Witwe Anna Schramm soll 2 Meter Armenholz überwiesen werden. - Vielleicht zum 1. Mal: der weibliche Vorname der Witwe wird genannt, nicht mehr der männliche Vorname ihres verstorbenen Mannes.
Am 30. Januar 1916
TOP 1: Gemäß dem Vorschlag der Landesbank im Schreiben vom 13. Januar d.J. Nr. 464 soll der benötigte Betrag von 5.000,00 Mark auf einen Sola-Wechsel bei genannter Bank erhoben und die gestellten Bedingungen anerkannt werden.
TOP 2: Der Witwe ArnoldGeihsler sollen 2 Meter Brennholz überwiesen werden. -
Auf Antrag der Frau Peter Lübkesoll deren Mutter im Krankenhaus zu Meschede auf Kosten der Gemeinde untergebracht werden. - Der Antrag der Witwe Theune wurde abgelehnt, da selbige durch Näharbeit oder Arbeiterin auf der Spinnerei sich und ihr Kind ernähren kann. - Der Antrag des Fabrikarbeiters Josef Höhmann auf Erlass des Einquartier-Geldes wurde abgelehnt, jedoch soll dieser Betrag von 25,20 Mark vorläufig gestundet werden. - Ebenso soll dem Schweine-Schlachter F. Köster dieser Betrag von 25,11 Mark gestundet werden. - Der Stundung der Beträge soll bis zum 1. Mai d.J. ausgedehnt werden. Die dem Anton Pieper angewiesenen 2 Meter Brennholz sollen seinem Vater als Armenholz angerechnet werden.
TOP 4: Unter Aufhebung des Beschlusses vom 17. Januar d.J., laut dessen dem Gemeinde-Vorsteher für Beaufsichtigung und Anordnung der Arbeiten im Gemeindewald-Aufstellung der Holz-Abzählungs-Tabellen und Lohnlisten 100 Mark bewilligt waren, sollen monatlich 25 Mark vom 1. November 1915 an gezahlt werden. Während dieses Beschlusses war der Gemeinde-Vorsteher abgetreten.
TOP 5: Die Rechnung vom Apotheker Duesberg im Betrag 25,80 Mark für Verbands-sachen ans Schwesternhaus wurden auf die Gemeindekasse übernommen, sowie die Rechnung von Humpert für Benutzung des Saales bei der Impfung von 6,00 Mark, ferner die beiden Rechnungen für Emmerich im Betrag von 50,40 Mark und 1,60 Mark , ferner die Rechnungen vom B. Kohle im Betrag von 16,80 Mark und 23,30 Mark und die Rechnung von Josef Schmidt im Betrag von 80 Pfennig wurden auf die Gemeindekasse übernommen. Die Rechnung von B. Kohle von 16m80 Mark soll auf die Wasserwerkskasse übernommen werden.
Am 6. Februar 1916
TOP 1: Die Liste der Empfänger sowie der Betrag von der Kreis-Unterstützung für jeden wurde festgelegt. - Beides ist hier nicht aktenkundig.
TOP 2: Das Schreiben des Apotheker Jütner behufs Ausweisung der von ihm hinterlegten 2.00 Mark soll dahin beantwortet werden, dass dieser Betrag bei Festsetzung der Vergleichsfirma im Prozess gegen Franck berücksichtigt und dem Franck gutgeschrieben ist.
TOP 3: Das Amt soll gebeten werden, dahin zu wirken, dass die Ausgaben für die Volksküche bis Ende August 1915 vorgelegt werden. - Unterscheiden: Amt Freienohl mit den „12“ Gemeinden, und die Gemeinde Freienohl.
TOP 4: Laut Aufstellung des Apothekers Duesberg betrug die Einnahme im Jahr 1915 3.265, 97 Mark. Da die Gemeinde eine Einnahme von 3.600 Mark garantiert hat, steht dem Genannten der Fehlbetrag von 334,00 Mark zur freien Verfügung zu. In edler Weise verzichtet Herr Duesberg auf den Fehlbetrag zu Gunsten des Schwesternhauses sowie des Frauen- und Krieger-Vereins. Die Gemeinde spricht an dieser Stelle den Dank aus und wurde der Gemeinde-Vorsteher gebeten, diesen Dank persönlich zu übermitteln. Die Gemeinde wird veranlassen, gemäß Schreiben des Herrn Duesberg den Betrag 334,03 Mark zur Verteilung zu bringen.
TOP 5: Zur Prüfung an Rechnungen der Gemeinde-Schule, Fortbildungsschule und Wasserwerkskasse wurde eine Kommission aus dem stellvertretenden Gemeinde-Vorsteher Rocholl, Kehsler und Noeke gewählt.
TOP 6: Von der Obst-Anbau-Pflanzung auf der Hude wurde vorläufig Abstand genommen. - Ein Grund ist nicht aktenkundig. Vielleicht fehlen wegen des Krieges die Arbeiter oder das Geld für die Pflanzung und/oder die Arbeiter-Löhnung.
TOP 7: Dem Schmiedemeister Schmidt wurde die Funktion als Rohrmeister während der Krankheit des Adam Pöttgen vorläufig übertragen.
TOP 8: Zur Benutzung der sämtlichen für die Volksküche benötigten ...(1 Wort nicht korrekt lesbar) des Hofraumes der Lagerstellen sowie Gestellung von Licht und Wasser wurden dem Gemeinde-Vorsteher der Betrag von 605,00 Mark zugebilligt. - Der letzte Beschluss wurde gesetzt, nachdem der Gemeinde-Vorsteher abgetreten war.
Am 27. Februar 1916
TOP 1: Die Gemeindekassen-Berechnung für 1914 wurde vorgelegt und festgestellt: in Einnahme 94.100,75 Mark und Ausgabe 91.640,08 Mark, mithin Bestand 2.460, 67 Mark; Einnahme-Reste 2.903,01 Mark. Dem Rendant wurde Entlastung erteilt. Die Rechnung der Fortbildungsschulkasse für 1914 wurde vorgelegt und festgestellt: in Einnahme 1.045,39 Mark, in Ausgabe 582,28 Mark; mithin Bestand 463,11 Mark; Einnahme-Reste 6,00 Mark. Dem Rendant wurde Entlastung erteilt. Die Rechnung der Schulkasse für 1914 wurde vorgelegt und festgestellt: in Einnahme 16.868, 50 Mark, in Ausgabe 15.536,34 Mark; mithin Bestand 1.332,16 Mark; Einnahme-Reste 3,25 Mark. Dem Rendant wurde Entlastung erteilt. Die Rechnung der Wasserwerkskasse für 1914 wurde vorgelegt und festgestellt: in Einnahme 2.397,90 Mark; in Ausgabe 2.708,52 Mark, mithin Bestand 310,62 Mark; Einnahme-Reste 20,00 Mark. Dem Rendant wurde Entlastung erteilt. Die vorgelegte Rest-Liste im Gesamt-Betrag 2.903,01 Mark soll voll aufrecht gehalten bleiben und der Rendant wurde gehalten, die Restanten zur Zahlung aufzufordern, soweit möglich.
TOP 2: Die Armenunterstützungen sollen in der bisherigen Weise bestehen bleiben. Der Antrag der Frau P. Lübke auf Übernahme der Kosten für das Krankenhaus zu Eslohe wurde abgelehnt. - Der Antrag der Witwe Theune auf Unterstützung wurde abgelehnt. - Der Antrag des H. Rocholl-Hasse auf Kreis-Unterstützung wurde abgelehnt. - Der Antrag der Frau Rebbe auf weiter Kreis-Unterstützung wurde abgelehnt. - Einzelheiten sind bei allen diesen nicht aktenkundig.
TOP 3: Das zum Einschlag gekommene Eichenholz im Distrikt 3 und 5 die Nummern 1 bis 100 sollen im einzelnen für den Lokal-Bedarf ausgesetzt werden. Das übrige Nutzholz soll im Wege der öffentlichen Ausschreibung verkauft werden.
TOP 4: Die Rechnung von Oberliesen, Meschede, im Betrag von 6,00 Mark wurde auf die Wasserwerkskasse übernommen.
TOP 5: Solange die staatliche Unterstützung zur Erhaltung und Unterhaltung der Volksküche im bisherigen Haus gezahlt wird, soll an den Gemeinde-Vorsteher für Miete, Licht und Leitung (?) derselben 50,00 Mark monatliche gezahlt werden und zwar vom 1. Januar 1916 ab.
Am 5. März 1916
TOP 1: Der am 9. Januar gefasste Beschluss 3 betreff. Höchstpreise für Schweinefleisch soll auch weiter in Geltung bleiben und zwar trotz einer etwa eintretenden Ermäßigung der Höchstpreise für Schlachtvieh.
TOP 2: Von jedem geschlachteten Schwein sollen ¾ des Gewichts an die Einwohner der Gemeinde verkauft werden. Zu dem zurückgehaltenen Viertel könnne die beiden Schinken zur Berechnung kommen.
TOP 3: Der zum Ankauf in Aussicht genommene Pohl- und Schröder´sche Geldschrank ...(?), jedoch trägt die Gemeinde zu den sämtlichen Kosten nur 250,00 Mark aus der Gemeindekasse bei.
Am 12. März 1916
TOP 1: Zur Anschaffung eines Kassen-Schrankes soll anstatt in dem Beschluss vom 5. März mit 250 Mark auf 359,00 Mark aus der Gemeindekasse bewilligt werden.
TOP2: Von dem Schreiben des Hellerations-Bauamtes (Heliarations...?) in Hagen wurde Kenntnis genommen und soll demselben Mitteilung gemacht werden, dass die fehlenden Arbeiten in nächster Zeit in Angriff genommen werden. - Inhaltliches ist nicht aktenkundig.
TOP 3: Der neue Hauungs-Plan für 1916 zur Gewinnung von Lohe wurde genehmigt.
Am 17. März 1916
TOP 1: Das Eichen-Gruben-Holz wurde der Firma F. A. Schlinker in Dülmen auf seine Offerte vom 16. März zum Preis von 19,45 Mark pro Festmeter der Zuschlag erteilt.
TOP 2: Mit dem vorhandenen Sparvermögen sollen 4.000 Mark 4 ½ % deutsche Reichs-Schatzanweisungen (4-te Kriegs-Anleihe) bei der Amtssparkasse Freienohl gezeichnet werden.
TOP 3: Von dem Schreiben des Rendanten Bracht wurde Kenntnis genommen betreffend Aufstellung der Volksküche. - Dieses Schreiben ist hier nicht aktenkundig.
Am 27. März 1916
TOP 1: Der zweite Nachtrag zum Hauungs-Plan 1915-1916 wurde genehmigt.
TOP 2: Von dem Schreiben des Königl. Heliarations-Bauamtes Hagen vom 7. März und vom 13. März sowie vom Schreiben des Wiesen-Baumeisters Heinemann vom 14. März wurde Kenntnis genommen. - Die Inhalte sind hier nicht aktenkundig.
TOP 3: Die Rechnungen von Josef Noeke im Betrag von 39,00 Mark wurden auf die Gemeindekasse übernommen.
TOP 4: Der Antrag der Frau Franz Juncker, Stemmel Kreis Arnsberg, bezüglich Unterstützung des Kindes von Franz Geihsler wurde abgelehnt. - Einzelheiten sind hier nicht aktenkundig. - Eine weitere Unterstützung seitens der Gemeinde an die Frau Zander wurde abgelehnt, da ihr hinreichend lohnende und gute Beschäftigung angeboten wurden , aber von ihr abgeschlagen wurden. - Einzelheiten siehe Extra-Kapitel „Freienohler Zusammenleben mit jüdischen Familien“.
TOP 5: Auf die Zeichnung der 4-ten Kriegs-Anleihe von 40.000 Mark wurden 30.000 Mark zugeteilt.
TOP 6: Die Höchstpreise für Schweinefleisch wurden entsprechend der Vorschläge der Rheinisch-Westfälischen Städte-Vereinigung für die Gemeinde Freienohl festgesetzt.- Die sind hier nicht aktenkundig.
TOP 7: Die Wasser-Steuerliste für 1916 wurde festgesetzt.
Am 16. April 1916
TOP 1: Der vom Gemeinde-Vorsteher getätigte Ankauf von Schafen vom Landwirt Kordt, Grevenstein, zum Preis von 5050 (?) Mark für 88 Stück wurde genehmigt. Die Schafe sollen nur für die Volksküche verwandt werden.
TOP 2: Die im Gemeindewald gewonnene Eichen-Lohe im Sommer 1916 soll der Kriegslehrgesellschaft (?) für den Preis von 11 Mark pro Zentner II. Sorte und 7 Mark für eine anderweitige Sorte zugeschlagen werden. Die Fichten-Lohe soll derselben Gesellschaft zum Preis von 9,50 Mark bzw. 7,50 Mark zugeschlagen werden. Die Entscheidung über I. und II. Sorte hat der Oberförster Diehls zu bestimmen.
TOP 3: Der für die Gemeinde Freienohl entfallende Gewerbe-Steuersatz der Zellstoff-Fabrik Wildshausen in Höhe von 22 Mark wurde zur Kenntnis gebracht. - Der Wirt Ferdinand Köster wurde als Farn(?) zum fingierenden (?) Steuersatz von 4,00 Mark veranlagt. - Die Gemeinde-Steuer von 1,44 Mark für Johann Storm soll niedergeschlagen werden.
TOP 4: Die Apotheker-Rechnungen von Duesberg im Betrag von 19,63 Mark, desgleichen der Betrag von 6,80 Mark für das Schwesternhaus wurde desgleichen auf die Gemeindekasse übernommen.
TOP 5: Während der Krankheit des Kindes vom verstorbenen Adam Pöttgen soll der Witwe Pöttgen eine monatliche Unterstützung von 10 Mark bewilligt werden. Für den Ausfall der Einnahmen während der Ostertage soll ihr eine einmalige Entschädigung von 5 Mark von der Gemeindekasse gezahlt werden.
Am 7. Mai 1916
TOP 1: Die Besichtigung der Wiese zur Entfernung des Huflattichs ist eine Commission gewählt worden bestehend aus den Herren Noeke und Johann Krick.
TOP 2: Von der Gewerbesteuer-Verteilung für das Jahr 1916 des Kreis-Elektrizitätswerks wurde Kenntnis genommen.
TOP 3: Die Restliste der Steuerpflichtigen pro 1916 wurde vorgelegt und soll folgenden Restanten die Steuer erlassen werden: Bürger Anton. Osebold Theresia und Vogt Gertrud. - Gründe für diese sind nicht aktenkundig.
TOP 4: Eine Ermäßigungb der Gewerbesteuer für Josef Figge wurde abgeschlagen. - Ein Grund ist nicht aktenkundig.
TOP 5: Der Witwe Adam Pöttgen soll als Hilfe ein Zuschuss von 7,00 Mark pro Monat bewilligt werden und zwar vom 1. Januar 1916 ab.- Ein Grund ist nicht aktenkundig.
TOP 6: Der Frau Fritz Eickhoff soll während des Aufenthaltes ihres Mannes im Krankenhaus ihr und ihren beiden Kindern das Essen aus der Volksküche verabfolgt werden.
TOP 7: Die Gemeinde-Vertretung glaubt zur Zeit nicht in der Lage zu sein laut Schreiben des Herrn Regierungspräsidenten I. 20 Nr. 214 I. Vom 18. April d.J. geforderte Betrag aus dem Erlös des I. und II. Nachtrags-Hauungs-Plans der Gemeindekasse vorzuenthalten und zinsbar anzulegen. Sie bittet vielmehr, diesen Betrag vorläufig in der Gemeindekasse zu vereinnahmen und zu belassen, bis der Gemeinde die in Aussicht gestellten verschiedenen Beiträge für Huden, Wege und Kriegsküche, die die Gemeinde in Höhe von 20.000 Mark vorschussweise geleistet hat, gezahlt werden. Erst nach Eingang dieser Gelder glaubt die Gemeinde-Vertretung, den Bestimmungen der Königl. Regierung laut obigem genannten Schreiben nachkommen zu können.
Am 22. Mai 1916
In der heutigen dringenden Sitzung... wurde verhandelt und beschlossen:
TOP 1: Von der Veranlagung der Firma Hesse und Kleinsorge wurde mangels Steuer pflichtigen Einkommens Abstand genommen. Ebenso wurde von der Veranlagung des Kreis-Elektrizitätswerks Abstand genommen. - Einzelheiten sind nicht aktenkundig.
TOP 2: Vom Kaspar Stirnberg soll die Miete für Fritz Eickhoff vom 1. April 1916 im Betrag von 130,00 Mark aus der Gemeindekasse bezahlt werden. - Inhaltliches, Gründe sind nicht aktenkundig.
TOP 3: Der Antrag der Ehefrau Albert Figge auf Niederschlagung der Gewerbe-Steuer wurde abgelehnt. - Gründe sind nicht aktenkundig.
Am 7. Juni 1916
TOP 1: Da die zur Kultivierung der Hude in Aussicht gestellten Beihilfen aus dem Wehrfond in Folge des Krieges erst in einigen Jahren voraussichtlich gezahlt wird, soll zur Deckung der bisher gemachten Ausgaben eine weitere eine weitere Anleihe von 10.000 Mark bei der Landes-Versicherungs-Anstalt Westfalen gegen später zu vereinbarende Bedingungen aufgenommen werden.
TOP 2: Das bei der Amtssparkasse Freienohl aufgenommene Darlehen von 10.000 Mark, welches am 1. Juli d.J. fällig wird, soll nun ein weiteres Jahr verlängert werden.
TOP 3: Die Beschaffung eines Koch-Herdes für die Pastorat wurde den Bedürfnissen entsprechend genehmigt, jedoch wurde eine Verpflichtung zu der Anschaffung nicht anerkannt.
TOP 4: Die eingeforderten Handwerks-Kammer-Beiträge im Betrag von 18,08 Mark sollen aus der Gemeindekasse gezahlt werden und von den Pflichtigen nicht eingezogen werden. - Gründe sind nicht aktenkundig.
TOP 5: Die Rechnung vom Franz Ahsmann im Betrag von 16,00 Mark wurde auf die Gemeindekasse übernommen. - Gründe sind nicht aktenkundig.
TOP 6: Der Antrag der Witwe Carl Winterhoff wurde abgelehnt. - Gründe sind nicht aktenkundig.
TOP 7: Von der Festsetzung der Kreisabgabe im Betrag von 3.513,27 Mark wurde Kenntnis genommen. - Einzelheiten sind hier nicht aktenkundig.
Am 7. Juli 1916
TOP 1: Die Rechnungen von Josef Schröer im Betrag von 168,57 Mark an Apotheker Duesberg, von 9,36 Mark und 15,78 Mark und an H. Rocholl im Betrag von 65,00 Mark wurden auf die Gemeindekasse übernommen. - Die letzte Rechnung gibt Veranlassung, festzustellen, ob Separationswege durch gewerbliches Fuhrwerk regelmäßig können befahren werden. - Dazu ist hier Inhaltliches nicht aktenkundig.
TOP 2: Nachdem die Gemeinde-Vertretung zu Oeventrop beschlossen hat, Fleisch-Karten einzuführen, schließt sich die Gemeinde-Vertretung diesem Beschluss an, in Freienohl auch Fleisch-Karten einzuführen. - Kriegs-Praxis: man darf nur die Menge Fleisch einkaufen, die auf der Karte dazu berechtigt; der Karten-Abschnitt wird zur Kontrolle abgeschnitten.
TOP 3: Die Miete für Fritz Eickhoff soll vom 1. Januar bis 1. April 1916 auch an den Nachmieter bezahlt werden.
TOP 4: Da die Landesversicherungs-Anstalt für Westfalen nicht in der Lage ist, das beantragte Darlehen von 10.000 Mark herzugeben, soll nunmehr bei der Landesbank der Antrag gestellt werden auf Hergabe des Darlehens.
Am 15. Juli 1916
TOP 1: Die Kosten für die Vertretung des Hauptlehrers Heinemannbis zu den Herbstferien werden auf die Schulkasse übernommen. Die Königl. Regierung soll gebeten werden, mit Rücksicht auf die ungünstige finanzielle Sorge der Gemeinde eine größere Beihilfe zu den Kosten zu übernehmen, bzw. zu bewilligen.
TOP 2: Der am 9. Juli d.J. getätigte Grasverkauf auf der Kuh-Hude wurde nicht genehmigt. Der Grasverkauf soll nochmal auf Sonntag, den 25. des Monats anberaumt werden
TOP 3: Der Stellmacher Franz Hermes zu Freienohl wird auf den Antrag vom 9. Juli d.J. von der Gemeinde-Einkommen-Steuer freigestellt, weil er sich ohne eigenes Einkommen in dem besteuerten Haushalt seines Vaters aufhält.
TOP 4: Für die Gemeinde sollen 100 – 120 Zentner frische Kartoffeln beschafft und zum Selbstkostenpreis an die Gemeinde-Eingesessenen abgegeben werden. Die Unkosten trägt die Gemeinde aus dem vom Kreis zur Verfügung gestellten Betrag von 200 Mark. Ferner sollen für Rechnung der Gemeinde 2 Zentner Graupen und 1 Kiste Trocken-Fisch beschafft und zum Selbstkostenpreis abgegeben werden. Etwaige Unkosten sind aus dem vorbezeichneten Fonds zu decken.
Am 30. Juli 1916
TOP 1: Der Gemeinde-Vorsteher brachte zur Kenntnis, dass nunmehr die Beihilfen zum Ausbau und Instandsetzung des Verbindungsweges Freienohl – Giesmecke voll und ganz eingegangen sind. An dieser Stelle soll dem Stellvertretenden Landrat Herrn Regierungsrat Gorius (?) der Dank der Gemeinde-Vertretung ausgesprochen werden für die außerordentliche Mühe, die er sich betreffend Erwirkung der Beihilfe aus dem Notstand-Fonds in Höhe von 4.900,00 Mark gegeben hat. - Die von dem Bauleitenden Beamten aufgestellte Revisions-Rechnung über vorgenannte Arbeiten und Lieferungen sollen die Gemeinde-Vertreter Rocholl und Kehsler erwidern und darüber Bericht erstatten. Flinkerbusch soll gestattet werden, die einzuhaltende Kaution in einem Sparkassenbuch von 800 Mark zu hinterlegen.
TOP 2: Die nochmals nachgeprüfte Restliste von Steuern soll nach dem früheren Beschluss bestehen bleiben.
TOP 3: Der Antrag Kehsler wurde abgelehnt, ebenso der ...(?) Wrede und Hugo Schröder wurde abgelehnt. - Inhalte sind nicht aktenkundig.
TOP 4: Bezüglich des Antrages des Kreis-Elektrizitäts-Werkes soll eine örtliche Besichtigung am Sonntag, dem 2. Juli (korrekt abgeschrieben) nach dem Hochamt (die letzte und feierliche – deswegen Hoch.. - Hl. Messe am Sonntag) stattfinden.
TOP 5: Da dem Schreiben des Sparkassen-Vorstandes betreffs Verlängerung des Darlehens wurde Kenntnis genommen. - Inhaltliches ist nicht aktenkundig.
TOP 6: Dem Antrag der Ober-Post-Direktion zu Dortmund hat die Gemeinde keine Einwendungen zu machen. - Inhaltliches ist nicht aktenkundig.
TOP 7: Das Schreiben von dem Obstbau-Lehrer Wusilink (?) betreffs Anschaffung einer ...(1 Wort nicht korrekt lesbar) wurde abgelehnt. - Inhaltliches ist nicht aktenkundig.
Am 2. August 1916
TOP 1: Der Verkauf der Gras-Nutzung auf der Rinder-Hude in Höhe von 358,50 Mark wurde genehmigt.
TOP 2: Das rückständige Kaufgeld von Josef Kemper für gekauften Futterbau (?) soll eingezogen werden.
TOP 3: Der Antrag Franz Ahsmann, weil zu spät eingereicht, wurde abgelehnt. - Inhalt ist nicht aktenkundig.
TOP 4: Von dem Schreiben des Oberpräsidenten der Provinz Westfalen vom 27. Juni 1916 wurde Kenntnis genommen. - Inhaltliches ist nicht aktenkundig.
TOP 5: Falls der Herd-Kessel von der Lehrer-Wohnung, der für ...(?)..zwecke eingezogen sind (?) und der Betrag hierfür an die Schulkasse bezahlt ist, so sind die neuen Herd-Kessel auch von der Schulkasse zu bezahlen und nicht von der Gemeindekasse.
TOP 6: Die Rechnung an Josef Kemper im Betrag von 6 Mark wurde auf die Gemeindekasse übernommen. - Inhaltliches ist nicht aktenkundig.
Am 13. August 1916
TOP 1: Das bei der Loh-Schälunggewonnene Fichten- und Eichen-Holz soll im Wege der Submission soll in 3 Posten zum Verkauf ausgesetzt werden. Käufer haben 25 % Anzahlung und den Restbetrag am 1. November d.J. zu entrichten.
TOP 2: Die Abrechnung Flinkerbuschüber den Ausbau der Twiete vom 28. Dezember 1915 wird genehmigt. Der Restbetrag seiner Rechnung im Betrag von circa 300 Mark soll jedoch solange zurückbehalten werden, bis die beanstandeten Rinnen ordnungsmäßig umgepflastert sind.
TOP 3: Auf den Antrag des Schreinermeisters Kaspar Köster zu Freienohl wird die Miete für das Pumpenhaus vom 1. Januar 1916 bis zum 31.Dezember 1916 von 40 auf 20 Mark erniedrigt.
TOP 4: Die Wassersteuer des Gastwirts Ferdinand Köster zu Freienohl Bahnhof (später „Bei Bruno“) wird vom 1. April 1916 ab von jährlich 100 Mark auf jährlich 50 Mark für die Dauer des Krieges ermäßigt.
TOP 5: Für die Pfarrer-Wohnung soll an Stelle des abgelieferten Bade-Ofens ein neuer bzw. neue Ersatzteile an Stelle der beschlagnahmten (?) Teile und ein neuer Wasch-Topf beschafft werden. Die Anschaffung soll ausgeschrieben werden.
TOP 6: Die Rechnung des Kreis-Elektrizitätswerkes für die Reparation des Motors im Pumpenhaus mit 431,00 Mark wird auf die Wasserwerkskasse übernommen.
TOP 7: Die Firma Gebr. Rocholl wird für die Benutzung des Separationsweges vom Blastenberge vom 1. April 1916ab zu einer Voraus-Leistung von 10 Mark pro Jahr veranlagt, solange der Betrieb den jetzigen Umfang nicht übersteigt.
TOP 8: Die Rechnung des Bauunternehmers Kaspar Rocholl über 46,20 Mark wird auf die Gemeindekasse übernommen.
TOP 9: Der Antrag Rocholl auf Stundung der Gewerbesteuer wird abgelehnt.
Am 23. August 1916
TOP 1: Die erfolgte Ausschreibung des gefällten Fichten- und Eichen-Holzes hatte auf dem heutigen Eröffnungstermin folgende Resultate: Auf Los I Fichtenstamm-Nutzholz war von A. Linneborn als Höchstbietender 1.214,22 Mark, auf Los II war vom Holzhändler Schwefer als Höchstbietender 546,94 Mark und auf Los III war von L. Holl, Dortmund, als Höchstbietender für Eichenholz von 1,25 m lang 5 bis 8 cm Durchmesser (im Original ein durchgestrichener Kreis) pro Festmeter 8,60 Mark; 1,25 m lang 8 bis 10 cm Durchmesser pro Festmeter 12,40 Mark; 1,55 m bis 2,50 m lang 10 bis 14 cm Durchmesser pro Festmeter 13,50 Mark; 1,88 bis 2,80 m lang 14 cm und mehr Durchmesser pro Festmeter 15,60 Mark geboten. Es wurde den Vorgenannten der Zuschlag erteilt.
TOP 2: Die Vertretungskosten für die Lehrerin Sch. Spinker vom 15. August 1916 ab wurden bewilligt. - Einzelheiten sind nicht aktenkundig.
TOP 3: Die Gemeindesteuern für J. Ahsmann und Wilhelm Ahsmann wurden auf Antrag der Mutter niedergeschlagen. - Inhaltliches ist nicht aktenkundig.
TOP 4: Als Waisenrat wurde Herr Pfarrer Gerwinn gewählt. - Pfarrer Ferdinand Gerwinn: ab 3.8.1916 Pfarrer in Freienohl bis 1.10.1949, hier in Pension bis + 3.6.1958; Gedenken: Gerwinn-Straße.- Der Abschied von Pfarrer Steimann ist hier nicht aktenkundig.
Am 7. September 1916
TOP 1: Die Einquartierungs-Kosten Ante im Betragvon 26,35 Mark soll von dem Müller Jakob Ante eventuell im Zwangswege eingezogen werden, da die Einquartierung ordnungsmäßig erfolgt ist. Ebenso sollen die Einquartierungs-Kosten von dem Invaliden Kaspar Stirnberg eingezogen werden, da auch in diesem Fall die Einquartierung ordnungsmäßig und zu Recht erfolgt ist. - Inhaltliches ist über diese Praxis Einquartierung hier nicht aktenkundig.
TOP 2: Die Lieferung eines Waschkessels in Größe von 125 Liter soll dem Kaufmann A. Emmerich zu Freienohl aufgrund seines Angebots zum Preis von 68,00 Mark übertragen werden.
TOP 3: Für die Gemeinde-Kriegs-Küche (Volksküche) sollen 500 Zentner Spätkartoffeln zu dem nächstigen Höchtspreis von 4,00 Mark pro Zentner franko Küche gekauft werden. Für den Bedarf in der Gemeinde soll ein den Anmeldungen entsprechendes Quantum eingekauft und zu den Selbstkosten gegen Kasse abgegeben werden.
TOP 4: Der Anstreichermeister Thomas Montag hier soll aufgefordert werden, über die an den Schulgebäuden und Aborten nach dem Revisionsbericht vorzunehmenden Anstreicher- und Tüncher-Arbeiten einen Kostenanschlag einzureichen.
TOP 5: Punkt 7 wird von der Tagesordnung abgesetzt. - Punkt 6 ist auch nicht aktenkundig.
Am 27. September 1916
In der heutigen dringenden Sitzung … wurde verhandelt und beschlossen:
TOP 1: Die Instandsetzungsarbeitender Schulräume werden dem Anstreicher Thomas Montag auf Grund seiner Offerte übertragen.
TOP 2: Von den Gutachten zu der Beschwerde des Lehrers Hanebrink über die Feuchtigkeit seiner Dienstwohnung wurde Kenntnis genommen. - Inhaltliches ist hier nicht aktenkundig.
TOP 3: Die Gemeinde-Vertretung tritt dem Schulvorstands-Beschluss vom 19. September d.J. betreffend Gewährung von Teuerungs-Zulagen an die Lehrpersonen in allen Teilen bei.
TOP 4: Die Pflegekosten für den Fabrikarbeiter Fritz Eivkhoff für die Zeit vom 19. - 25. September d.J. an das Krankenhaus zu Arnsberg werden nachträglich auf die Gemeindekasse übernommen. Vom 26. September d.J. ab wird dem Eickhoff eine monatliche Armenunterstützung von monatliche 30 Mark bewilligt.
TOP 5: Dem Antrag der Ehefrau Albert Figge zu Freienohl auf Erstattung der Gewerbesteuer pro 1915 soll aus Billigkeitsgründen stattgegeben werden. Für das Steuerjahr 1916 soll die Gewerbesteuer niedergeschlagen werden. - Inhaltlich sind die Gründe nicht aktenkundig.
TOP 6: Die Steuer-Reste Wilhelm Neise mit 2,40 Mark und Georg Neise mit 10,67 Mark pro 1914 werden niedergeschlagen. - Gründe sind nicht aktenkundig.
TOP 7: Der Holzgeld-Rest Feldmann, Olpe, mit 109,58 Mark soll vom Feldmann eingezogen werden, da dieser Schuldner der Gemeinde ist.
TOP 8: Unter Aufhebung des Beschlusses vom 13. August d.J. wird die Firma Gebr. Rocholl vom 1. April 1916 ab für die Benutzung des Separationsweges am Blastenberg zu einer jährlichen Voraus-Leistung von 5 Mark auf die Dauer eines Jahres veranlagt. Nach Ablauf des Jahres soll der Weg besichtigt und darauf die Steuer-Veranlagung (?) vorgenommen werden.
TOP 9: Auf die 5. Kriegs-Anleihe sollen 15.000,00 Mark 4 ½ % Schatz-Anweisung gezeichnet Werden.
Nicht aktenkundig ist, welcher TOP Anlass für die dringende Sitzung war.
Am 21. Oktober 1916
TOP 1: Die am 19. d.M. vorgenommene Verpachtung der Gemeindegrundstücke wird genehmigt mit Ausnahme des Grundstücks im Untern Langel, auf welches Ferdinand Bürger Höchstbietender war. Dieses Grundstück soll nochmal öffentlich zur Verpachtung ausgesetzt werden. Ebenso ist mit Frau Bruchhage, Heinrich Rocholl, und Christian Kordel nochmal wegen der bestimmten Änderungen verhandelt werden.
TOP 2: Die Rechnung des Maurers Heinrich Schwarzfärber für Reparatur der Schulen im Betrag von 30,30 Mark, des Apothekers Duesberg für Lieferung von Verbandstoffen an die Schwestern im Betrag von 9,49 Mark wurden auf die Gemeindekasse übernommen.
TOP 3: ter Reinhard Bräutigam wird zur Zahlung der Tilgungsraten vorläufig 6 Monate Ausstand erteilt.
Am 4. November 1916
TOP 1: Gegen den im Entwurf vorliegenden Hauungs- und Kultur-Plan für das Wirtschaftsjahr 1916/17 sind Einwendungen nicht zu erheben.
TOP 2: Das im Sundersiepen angefallene Eichenholz 1,28 Festmeter wird dem Holzhändler Johann Schwefer zu Freienohl auf sein Gebot von 10,00 Mark pro Festmeter zugeschlagen.
TOP 3: Die Rechnung Thomas Montag mit 290,57 Mark, Josef Becker mit 212,59 Mark und Anton Köster jun. mit 49,30 Mark für Arbeiten in den Schulen können zur Zahlung angewiesen werden.
TOP 4: Die Küche der Dienstwohnung der Lehrerin Kenter soll instand gesetzt werden. Außerdem soll eine elektrische Lampe in dem Raum angelegt werden.
TOP 5: Die in der Volksküche entstehenden Küchen-Abfälle sollen in dem Umfang, wie sie wirklich entstehen zum Preis von 15 Mark monatlich an den Metzger Josef Neise abgegeben werden.
Am 16. November 1916
TOP 1: Es wurde davon Kenntnis genommen, dass der Gemeinde-Vorsteher Schwefer die Leitung der Volksküche zum 1. Dezember 1916 gekündigt hat. Unter der Voraussetzung, dass die anderweitige Unterbringung bis zum 1. Dezember möglich ist, wird die Kündigung angenommen und wird der stellvertretende Gemeinde-Vorsteher Rocholl beauftragt, wegen Übernahme der Küche durch die Gemeinde-Schwestern und wegen Beschaffung eines geeigneten Lokals Verhandlungen einzuleiten. Ebenso soll mit dem Bahnhofs-Vorsteher a.D. Johann Kehsler wegen Übernahme der Leitung der Küche verhandelt werden.
TOP 3: (aktenkundig; wohl Schreibfehler) Der Gemeinde-Vorsteher soll ersucht werden, in einer der nächsten Sitzungen einen Nachtrag zur Hunde-Steuerordnung auf Erhöhung der Steuersätze vorzulegen.
Am 22. November 1916
TOP 1: Die auf Tagesordnung angesetzte Bullen-Haltung soll bis zum 1. März 1917 vertagt werden. - Ein Grund ist hier nicht aktenkundig.
TOP 2: Die Wahl der Gemeinde-Verordneten zur II. Abteilung soll auf Grund des ergangenen Ministerial-Erlasses mit Rücksicht auf die im Felde stehenden Wahlberechtigten bis zum nächsten Jahr aufgeschoben werden. - Die Bedeutung „zur II. Abteilung“ ist hier nicht aktenkundig.
TOP 3: Der Antrag der Ehefrau Theodor Geihsler auf Zahlung von Lohn für die Führung des Haushalts des in Kriegsdiensten einberufenen Josef Geihsler wird abgelehnt. - Gründe für den Antrag und für die Ablehnung sind nicht aktenkundig.
TOP 4: Mit Rücksicht auf die Schonung der Lebensmittel-Vorrätesoll die bestehende Hunde-Steuer-Ordnung der Gemeinde Freienohl vom 16. Januar 1895 wie folgt geändert werden: § 1 : Der Steuersatz wird von 5 Mark auf 15 Mark für jeden Hund erhöht; § 5 wird aufgehoben. Die Änderungen sollen am 1. Januar 1917 in Kraft treten. - Diese Hunde-Steuer-Ordnung ist hier nicht weiter aktenkundig.
TOP 5: Die Rechnung A. Emmerich über gelieferten Kessel-Ofen pp. (lat.: perge perge: fahre fort...usw.) für die Pastorat wird in Höhe von 71,90 Mark auf die Gemeindekasse übernommen.
TOP 6: Die Rechnung des Gemeinde-Vorstehers Schwefer über 52,65 Mark für Aufstellung von Listen pp. Soll ebenfalls zur Zahlung auf die Gemeindekasse übernommen werden. - Bei der Beratung über diesen Punkt war der Gemeinde-Vorsteher abgetreten.
Am 29. November 1916
Im Original auch Schreibmaschine geschrieben (A 416); d.h. es gibt auch eine „handschriftliche“ Akte (A 417).
TOP 1: Infolge der Kündigung der Leitung der Kriegsküche durch den Gemeinde-Vorsteher Schwefer ist die anderweitige Unterbringung der Küche erforderlich geworden. a) Für die Küche 2 Räume bei dem Schmiedemeister Josef Schwefer gegen monatliche Miete gegen 20 Mark anzumieten und die Räume gegen Erstattung der halben Kosten durch Schwefer auf Kosten der Gemeinde in einen ordnungsmäßigen Zustand zu versetzen. b) Einen Keller zur Unterbringung von Vorräten bei dem Maurer Josef Trumpetter gen. Peters gegen eine monatliche Vergütung von 3 Mark anzumieten. c) Ferner einen Keller zur Aufstellung von Gemüse-Fässern bei dem Gemeinde-Vorsteher Schwefer gegen eine monatliche Miete von 5 Mark zu mieten. d) den Fabrikbesitzer A. Linneborn zu bitten, die Leitung der Küche zu übernehmen, wofür eine Entschädigung von 30 Mark monatlich bewilligt wird. In der Übertragung der Leitung ist die Befugnis des Leiters enthalten, alle nach seinem Ermessen erforderlichen Anschaffungen, sowohl an Einrichtungsgegenständen wie an Lebensmitteln selbstständig für Rechnung der Gemeinde zu besorgen, das erforderliche Personal anzustellen, sowie alle zur Aufrechterhaltung und Durchführung des Betriebes notwendigen Anordnungen zu treffen. Zur Erwirkung der Staatsbeihilfe ist von dem Leiter monatlich eine Zusammenstellung der Kosten dem Amt einzureichen. - Das Amt soll gebeten werden, diese Zusammenstellung monatlich zur Kenntnis der Gemeinde-Vertretung zu bringen. Dem Fabrikbesitzer Linneborn ist eine Abschrift dieses Beschlusses zuzustellen.
Am 2. Dezember 1916
TOP 1: Zur Förderung der Ziegen-Zucht soll dem Ziegen-Zuchtverein Freienohl für das Rechnungsjahr 1917 zu den Kosten der Bock-Haltung ein Zuschuss von 70 Mark gewährt werden. Die Bewilligung wird an die Bedingung geknüpft, dass die zeitigen (derzeitigen) misslichen Verhältnisse in der Bock-Haltung eine durchgreifende Besserung erfahren. Nach Ablauf eines Jahres soll nachgeprüft werden, ob eine Besserung in der Bock-Haltung eingetreten ist und wird die Weiter-Bewilligung des Zuschusses davon abhängen.
TOP 2: Da die Rückzahlungen des Professors Frank auf die der Gemeinde schuldenden Bürgschafts-Summe die Höhe des Restdarlehens der Gemeinde bei der Amtssparkasse Freienohl erreicht haben, kann die Tilgung des Darlehens erfolgen.
TOP 3: Der Antrag des Gutsbesitzers Johann Hachmann zu Oeventrop auf Verbesserung des Separations-Weges Brumlingsen – Oeventrop wurde vorgelegt. Es soll zunächst eine Besichtigung des Weges vorgenommen werden.
Am 4. Januar 1917
TOP 1: In Abänderung des Beschlusses vom 22. November v.J. Nr. 5 wird beschlossen, die Rechnung Emmerich nunmehr in voller Höhe (24,90 Mark) auf die Gemeindekasse zu übernehmen.
TOP 2: Die Rechnung des Anstreichermeisters Thomas Montag für Instandsetzung der Küche und des Wohnzimmers der Lehrerin Kenter in Höhe von 87,49 Mark, ferner die Rechnungen des Kaspar Rocholl über 4,00 Mark für Wasserwerkskasse und über 43,50 Mark für die Volksküche können gezahlt werden. Falls bei letzterer Rechnung der Höchstpreis über für Heu überschritten ist, muss eine entsprechende Kürzung der Rechnung eintreten. - Volksküche – Heu : Zusammenhänge?
TOP 3: Dem Rindvieh-Versicherungs-Verein sind durch früheren Beschluss 1/3 der Kosten der Bekämpfung der Knötchen-Seuche bewilligt worden. Die Kosten werden auf 184 Mark festgestellt. Der Zuschuss der Gemeinde beträgt mithin 62,-- Mark. - Knötchen-Seuche siehe Internet.
TOP 4: Punkt 3 Erlass von Hunde-Steuer wird bis nach Genehmigung der abgeänderten Hunde-Steuer-Ordnung zurückgestellt.
TOP 5: Die Wassersteuer des Maurers Kaspar Kordel wird vom 1. Juli 1916 ab um 1,95 Mark ermäßigt. Dieser Antrag soll der Wassersteuer des Invaliden Kaspar Stirnberg zugesetzt werden, da der Mieter von Kordel in die Stirnberg´sche Wohnung gezogen ist.
TOP 6: Der Antrag der Emma Becker auf Niederschlagung von Gemeinde-Einkommen-Steuer wird abgelehnt. Falls die Veranlagung zu hoch ist, müsste Zensitin (nicht korrekt lesbar) innerhalb der gesetzlichen Frist Einspruch erheben.
TOP 7: Die Wassersteuer des Waldarbeiters Wilhelm Becker wird vom 1. Oktober 1916 ab um 1,30 Mark ermäßigt.
TOP 8: Zur Instandsetzung des Separations-Weges Brumlingsen – Oeventrop sollen von dem Gutsbesitzer Johann Hachmann circa 30 cm Feldlesesteine zum Preis von 2,50 Mark pro cbm frei Verwendungsstelle bezogen werden.
TOP 9: Als Schiedsmann wird für die nächste Wahlperiode der Fabrikbesitzer A. Linneborn zu Freienohl wieder gewählt.
TOP 10: Für Einstellung der Schafe stellt der Ziegelei-Besitzer C. Rocholl seinen Pferde-Stall gegen Überlassung des Düngers unentgeltlich zur Verfügung. Für die Einstellung Fütterung der Schafe soll ein entsprechendes Quantum Heu und Stroh beschafft werden.
Am 19. Januar 1917
TOP 1: Der Gemeinde-Vorsteher gab Kenntnis davon, dass er nachdem die Sitzung der Gemeinde-Vertretung vom 8. d.M. beschlussunfähig war, und wegen vorläufiger Schließung der gewerblichen Fortbildungsschule im Einverständnis mit dem Herrn Landrat eine Eingabe an Königl. Regierung gemacht habe. - Inhaltliches zur angegebenen Sitzung vom 8. d.M. ist im Protokoll nicht aktenkundig und auch nicht über die hier genannte Eingabe.
TOP 2: Zur Prüfung der Gemeinde- und Neben-Kassen-Rechnungen wurde eine Kommission, bestehend aus dem stellvertretenden Gemeinde-Vorsteher Rocholl, Kehsler und Kerstholt gewählt.
TOP 3: Es wurde davon Kenntnis genommen, dass das Rein-Einkommen des Apothekers Duesberg im Jahr 1916 = 3.630,03 Mark betragen hat, sodass ein Zuschuss zu dem garantierten Einkommen von 3.600,00 Mark seitens der Gemeinde nicht erforderlich wird.
TOP 4: Die Rechnung des Apothekers Duesberg über: a) 13,00 Mark für gelieferte Waren an die Schwestern (Hiltruper Schwestern) zum Gebrauch in der Gemeinde, b) des Josef Schröer für Arbeiten in der Volksküche über 52,55 Mark, c) des Josef Schmidt über 24,35 Mark für die Volksküche, d) des Josef Schmidt für die Wasserwerkskasse über 75,20 Mark, e) des Krankenhauses Meschede über 158,50 Mark Pflegekosten für Frau Gerasch und Witwe Theresia Geihsler, f) des Dr. Lohmann über 4,00 Mark für Behandlung von Ortsarmen, g) des A. Emmerich über 4,75 Mark für gelieferten Spülstein, h) des Josef Noeke über 35,00 Mark für Aufstellen von Listen können auf die Gemeindekasse angewiesen werden.
TOP 5: Die Gebührenrechnung des Rechtsanwalts Dr. Schneider in Arnsberg in Sachen Jüttner (?) in Höhe von 45,40 Mark kann ebenfalls zur Zahlung angewiesen werden, da anzunehmen ist, dass Jüttner die Sache nicht weiter verfolgen wird. - Über diese Sache ist hier Inhaltliches nicht aktenkundig.
TOP 6: Die Armen-Unterstützungen sollen mit folgenden Änderungen bestehen bleiben: Die Unterstützung für die Witwe Arnold Geihsler soll vom 1. November 1916 ab eingestellt werden, da Genennte sich vom 19. Oktober 1916 im Krankenhaus befindet. Desgleichen soll der von Lorenz Düring zu zahlende Unterstützungsbetrag von 15 Mark monatlich von der Gemeinde eingezogen werden, da die Gemeinde die Krankenhaus-Pflegekosten trägt. Ferner soll mit dem Josef Becker wegen Ermäßigung der Miete für Witwe Geihsler verhandelt werden.
TOP 7: Der Antrag der Witwe Adam Pöttgen wird dahin erledigt, dass die Vergütung für die Arbeitsleistungen in der Volksküche von 50 auf 80 Pfennig pro Arbeitstag erhöht wird.
TOP 8: Außerhalb der Tagesordnung wird beschlossen: die unterm 7. Juli 1916 bereits genehmigte Anleihe von 10.000 Mark für die Hude nunmehr bei der Landesbank der Provinz Westfalen in Münster aufzunehmen.
Am 11. Februar 1917
TOP 1: Das Hude-Geld für das Jahr 1916 wurde wie folgt festgelegt:für 1 Kuh = 30 Mark, für 1 Rind = 40 Mark, für 1 Ziege = 2 Mark, für 1 Schaf = 3 Mark.
TOP 2: Die Gründe, unter denen der Kreis-Ausschuss die Genehmigung des verändert und zur Genehmigung beantragter Hundesteuer-Ordnung genehmigen will, wurden als berechtigt anerkannt und soll die Fassung der betreffenden Paragraphen nach Vorschlag geändert werden. - Inhaltliches ist hier nicht aktenkundig.
TOP 3: Die Rechnungen für die Schule von Emmerich im Betrag von 52,60 Mark, von B. Kohle in Höhe von 29, 40 Mark, sowie die Rechnungen für die Gemeinde vom Johann Hachmann in Höhe von 11,10 Mark und 20,00 Mark sollen zur Zahlung angewiesen werden.
TOP 4: Vorläufig soll dem Antrag J. Neise dadurch Rechnung getragen werden, dass ihm vom 1. Februar die Küchen-Abfälle zu 10 Mark pro Monat überlassen werden.
TOP 5: Die von Johann Hömberg zur Zahlung verweigerten Quartier-Gelder in Höhe von 10 Mark sollen nunmehr von demselben eingezogen werden. Auf die Zuschrift des Herrn Königl. Landrats wird darauf hingewiesen, dass laut den vernommenen Zeugen des Gemeinde-Vorstehers Schwefer und Frau Hachmann sowie durch laut Aussage des Müllers Ante der Unter-Offizier Weber allein die Mehrausgaben für seine Einquartierung verschuldet hat. Es soll bei der vorgesetzten Militär-Behörde des Weber versucht werden, den Betrag von 26,25 Mark von diesem einzuziehen. - Inhaltliches bezüglich des Woben ist hier nicht aktenkundig.
TOP 6: Der Beschluss vom 19. Januar betreffend Anleihe von 10.000 Mark bei der Landesbank soll nunmehr zur Auslieferung gelangen.
TOP 7: Der Antrag von Carl Kersthold, die Umsatz-Steuer von 55 Mark in 2 Raten und zwar vom 1. März und 1. Mai zu zahlen, wurde genehmigt. - Der Antrag Fritz Düring soll im nächsten Etat-Jahr berücksichtigt werden, sowie der Antrag der Frau J. Hellmann soll auch wie vor berücksichtigt werden. Der Gemeinde-Vorsteher brachte zur Kenntnis, dass der Vermieter Josef Becker nicht geneigt sei, nur eine Stube zur Unterbringung des Mobiliar der Witwe Arnold Geihsler zu vermieten, da er die zweite Stube nicht anderweitig unterbringen kann, da es jedoch für die Witwe Geihsler von größtem Vorteil, auch für (die) Gemeinde von Interesse ist, die Genannte vor wie nach im Krankenhaus zu belassen, wurde der Gemeinde-Vorsteher beauftragt, mit Becker eine Ermäßigung der bisher gezahlten Miete zu vereinbaren.
TOP 8: Außerhalb der Tagesordnung teilte der Gemeinde-Vorsteher mit, dass die Zellstoff-Fabrik Wildshausen zum Besten der Armen der hiesigen Gemeinde einen Betrag von 1.000 Mark gezahlt habe. Dieser Betrag soll bei der Sparkasse hinterlegt werden und nach Bedarf aufgehoben werden. Der Geberin soll der Dank abgestattet werden.
Am 25. Februar 1917
In der Anwesenheit zum 1. Mal eingetragen: Amtmann Horn; in den Protokollen nicht als neuer Amtmann aktenkundig; auch nicht Verabschiedung des ehemaligen: Schulte.
TOP 1: Der Haushaltungsplan der Gemeinde Freienohl für das Rechnungsjahr 1917 + 1918 wurde in Höhe Einnahme und Ausgabe auf den Betrag von 42.000 Mark genehmigt, desgleichen der Haushaltsanschlag des Schul-Verbandes auf 16.500 Mark, der Fortbildunsgschul-Kasse auf 650 Mark, der Wasserwerks-Kasse auf 2.400 Mark und der Hude-Kasse auf 2.850 Mark.
TOP 2: Die vom Amtmann und vom Gemeinde-Vorsteher aufgestellte Hundesteuer-Ordnung wurde genehmigt.
TOP 3: Es wurde durch den Gemeinde-Vorsteher zur Kenntnis gebracht, dass Dr. Lohmann zum 1. März bei der Orts-Krankenkasse gekündigt hat. Dem Gemeinde-Vorsteher gegenüber hat sich Dr. Lohmann nachträglich erklärt, die Vertretung weiter zu übernehmen. Ein diesbezüglicher Beschluss der Orts-Krankenkasse soll abgewartet werden.
TOP 4: Zunächst soll das Grundstück von Bracht zum Anbau von Gemüse beibehalten werden. Auf die Anfrage des Königl. Landratsamtes soll folgendes Gemüse bestellt werden: 100 Zentner Zwiebeln, 100 Zentner Möhren, 600 Zentner Steckrüben, 1.000 Zentner Weißkohl. - Nicht aktenkundig ist das genannte Grundstück von Bracht.
TOP 5: Der Beschluss vom 11. Februar in Sachen des Unteroffiziers Weber soll aufgehoben werden und den Betrag von 26,25 Mark auf die Gemeindekasse übernommen werden. Die Beschlüsse 4 und 5 sind außerhalb der Tagesordnung erledigt.
Am 20. März 1917
TOP 1: Nachdem der Bullen-Halter Noeke sich bereit erklärt hat, zwei Bullen im Sommer mit auf die Weide zu treiben, wird der Antrag Flinkerbusch und Genossen als erledigt angesehen. - Deren Antrag ist nicht aktenkundig.
TOP 2: In einer ausgedehnten Erörterung über die Beschwerden über die Volksküche gelangte Gemeinde-Vertretung zu der Überzeugung, dass die bisher verausgabten Essen-Portionen zur Sättigung der Empfänger nicht mehr ausreichen. Es soll in Zukunft das
1 1/2-fache der jetzt verabreichten Portionen ausgegeben werden. Ebenso soll den Empfangsberechtigten, die wegen Mangel an Vorräten keine Kartoffeln abliefern können, die Bar-Unterstützung weiter gewährt werden bzw. sollen sie das Essen weiter beziehen.
TOP 3: Unter Abänderung des Beschlusses vom 29. November 1916 wird beschlossen, die Kosten für die Instandsetzung der Küche (Volksküche) ganz auf die Gemeindekasse zu übernehmen. - Die übrigen Punkte werden von der Tagesordnung abgesetzt. - Die sind hier auch nicht stichwortartig genannt.
Am 26. März 1917
TOP 1: Die Wassersteuer-Veranlagung für das Steuerjahr 1917 wurde vorgenommen. Bei Berücksichtigung der höheren Ausgaben musste durchweg eine Erhöhung der Wassersteuer von 10 % vorgenommen werden.
TOP 2: Der inzwischen erschienene Gemeinde-Vorsteher Schwefer übernahm nunmehr den Vorsitz. Auf die 6. Kriegs-Anleihe sollen 10.000 Mark 4 ½ % Schatz-Anweisungen gezeichnet werden.
TOP 3: Die Müller Heinrich Schnapp und Jakob Ante sollen von der Hunde-Steuer für je einen Hund in Zukunft befreit bleiben. - Sie leben ja nicht mitten in Freienohl.
TOP 4: Der Gemeinde-Vorsteher wird beauftragt, bei dem Fortbildungsschul-Kuratorium die Schließung der Fortbildungsschule mit Rücksicht auf die geringe Schülerzahl und die Unentbehrlichkeit der Schüler in den gewerblichen Arbeiten zu beantragen. - Kriegszeit: viele Männer sind beim Militär.
TOP 5: Die Hütungs-Kosten Heinrich Schröer sollen um 15 Mark und die des Anton Vohs um 5 Mark ermäßigt werden.
TOP 6: Die Witwe Heinrich Neise wird für das Steuer-Jahr 1916 von der Gemeinde-Einkommen-Steuer freigestellt. - Ein Grund ist nicht aktenkundig.
TOP 7: Die Armenunterstützung der Witwe Adam Pöttgen soll vom 1. März d.J. ab um 5 Mark monatlich erhöht werden. - Ein Grund ist nicht aktenkundig.
TOP 8: Die Rechnungen der Ziegelei-Besitzer Kaspar Rocholl über 130,58 Mark und 32 Mark können zur Zahlung angewiesen werden. Die Bezahlung der Rechnung der Firma Gebr. Rocholl über gelieferte Steine auf den Plastenbergweg wird abgelehnt. - Dafür ist kein Grund aktenkundig.
TOP 9: Die Leitung der Kriegsküchewird vom 1. April 1917 dem Landwirt Josef Noeke zu Freienohl unter den im Beschluss vom 29. November 1916 festgelegten Bedingungen gegen eine monatliche Entschädigung von 30 Mark übertragen.
Am 11. April 1917
TOP 1: Es wurde zur Kenntnis gebracht, dass Dr. Lohmann als Vertreter des Dr. Dehen die die Behandlung der Ortskranken in bisheriger Weise weiter führt.
TOP 2: Die vom H. Pöttgen und Ad. Schulte zu zahlenden Quartier-Gelder sollen noch nicht niedergeschlagen werden, sondern, sondern deren Beitreibung weiter ersucht werden.
TOP 3: Die Rechnung vom Apotheker Duesbergmit 9,32 Mark und die Rechnung von Adolf Feldmann im Betrag von 47,75 Mark wurde erstere auf die Gemeindekasse übernommen und die zweite auf die Küchen-Kasse (Volksküche).
TOP 4: Das Weide-Geld für die Kühe von Anton Köster jun. wurde auf die Hälfte ermäßigt. - Ein Grund ist nicht aktenkundig.
TOP 5: Auf Antrag der Frau Josef Weber sollen selbiger die 5 Mark anstatt der bisherigen 3 Mark in Anbetracht der angegebenen Gründe bewilligt werden. - Diese Gründe sind hier nicht aktenkundig.
TOP 6: Der Antrag Otto Geihsler auf Niederschlagung von Steuern wurde abgelehnt, sowie dem Antrag von Theodor Schwefer konnte nicht entsprochen werden. - Gründe sind nicht aktenkundig.
TOP 7: Die Witwe Adam Pöttgen wurde zur Hilfe-Leistung (Original: Hülfe) für den Monat April vorläufig eingestellt. - Adam Pöttgen, Schlosser, Alte Haus-Nr. 61, Am Hügel 15; Neirat 04.10.1899 mit Rosa Köster; gest. 17.02.1916, geb. 1871.
TOP 8: Die Unterstützung der Witwe Arnold Geihsler soll in der bisherigen Weise weiter geführt werden, so dass die Bezahlung an das Krankenhaus in Meschede durch die Gemeinde weiter geleistet wird. Die Miete wird für dessen Möbeln von Josef Becker auf 40 Mark ermäßigt. - Arnold Geihsler, Heirat 12.05.1860 mit Theresia Kraas aus Dinschede (?)
TOP 9: Hauer-Löhne wurden wie folgt festgesetzt: für Kloben pro Festmeter 2 Mark; für Knüppel pro Festmeter 1,80 Mark; für Reiser-Knüppel pro Festmeter 1,50 Mark.
Am 22. April 1917
TOP 1: Die Rechnung der Gemeindekasse Freienohl für das Rechnungsjahr 1915 wurde durchberaten und wie folgt festgesetzt: in Einnahmen auf 172.502,58 Mark; in Ausgabe mit 158.318,o4 Mark; Bestand 14.184, 52 Mark; Einnahmen-Reste 1.729,63 Mark. Dem Rendanten wurde vorbehaltlich der Erinnerung der vorgenommenen Erinnerungen Entlastung erteilt. Desgleichen die Hude-Kasse: in Einnehmen 34.310,05 Mark; in Ausgaben 46.359,06 Mark; Vorschuss 12.048,95 Mark; Einnahmen-Reste 84,20 Mark. Dem Rendanten wurde vorbehaltlich in Erledigung der zugezogenen Erinnerungen Entlastung erteilt. Desgleichen die Wasserwerks-Kasse: in Einnahmen 2.258,75 Mark; in Ausgaben 2.752,50 Mark; Vorschuss 493,76 Mark; Einnahmen-Reste 89,25 Mark. Dem Rendanten wurde vorbehaltlich der Erledigung der zugezogenen Erinnerungen Entlastung erteilt. Desgleichen die Schul-Kasse: in Einnahmen 18.108,41 Mark, in Ausgaben 14.896,81 Mark; Bestand 3.211,60 Mark; Einnahmen-Reste 12,50 Mark. Desgleichen die Fortbildungsschul-Kasse: in Einnehmen 1.041,57 Mark; Bestand 516,82 Mark.
TOP 2: An Gewerbesteuer wird in Abgang gestellt für Theodor Hirnstein 12 Mark; Fritz Trumpetter 8 Mark; Carl Feldmann 16 Mark; Jn.(?) Siepe 12 Mark; Josef Kemper 16 Mark; Heinrich Schweer 16 Mark; Hellmann 8 Mark; Butz 8 Mark; Gebr. Bracht 16 Mark; Wit (Wirt?) Franz Köster bedarf es der Aufklärung und Feststellung, mit welchem Betrag derselbe veranlagt ist. (Wohl Nachtrag:) Ist mit 20 Mark veranlagt.
TOP 3: Der Näherin Thr. (Theresia) Kohsmann soll mit der Volksküche Mittagskost pro Portion für 25 Pfennig verabfolgt werden. Der Frau Witwe Köhne auf ihren Antrag vom 18. April die Armen-Unterstützung von 10 Mark auf 15 Mark erhöht worden und zwar vom 1. April d.J. ab. Zur Begleichung der Zinsen soll ihr ein Vorschuss von 50 Mark bewilligt werden; dieser Vorschuss soll in Raten von 5 Mark monatliche von der Armen-Unterstützung abgezogen werden. - Josef Köhne, Fabrikarbeiter, geb. 1876; gest. 28.08.1910; Alte Haus-Nr. 136(135), Alte Wiese.
TOP 4: Der Joseph-Gesellschaft Krüppelheim Bigge solleine jährliche fortlaufende Beihilfe von 20 Mark gewährt werden. Dieser Betrag soll bei der demnächstigen Etat-Aufstellung berücksichtigt werden.
TOP 5: Die Kosten der Reparatur-Arbeiten an der Wasserleitung in dem Schwefer´schen Keller der Volksküche hervorgerufen durch Frostschaden in Höhe von 28,50 Mark wird auf die Gemeindekasse übernommen. - Johann Schwefer, Holzhändler, Gemeinde-Vorsteher seit 1914, Alte Haus-Nr. 162, Vossecke 9.
Am 20. Mai 1917
TOP 1: Die Hunde-Steuer der Witwe Caspar Trumpetter und C. Bornemann im Betrag von je 5 Mark aus dem Rechnungsjahr 1915 werden niedergeschlagen. Ebenso werden niedergeschlagen ein Betrag des Franz Storm an Gemeinde-Steuer 1,80 Mark, des Louis Jakob 4,80 Mark, der Grete Schleifstein 96 Pfennig, des Wilhelm Neise mit 1,60 Mark, des Caspar Storm mit 85 Pfennig und Johann Korte mit 3,60 Mark. Die in Abgang-Stellung (?) der Wassersteuer-Beträge von 1,30 + 2,60 = 3,90 Mark wird nachträglich genehmigt. - Caspar Trumpetter, Fabrikarbeiter, Heirat 26.06.1884 mit Elisabeth Düring; gest. 29.04.1907. - Louis Jakob (sie Extra-Kapitel: Freienohler Zusammenleben mit jüdischen Familien) geb. 08.04.1896, Eltern: Raphael Jakob und Pauline gnt. Karoline Ranzenberg,NS-Inhaftierung: bis (!) 04.09.1938 KZ Sachsenhausen, dann 01.06.1942 KZ Izbica / Sobibor, hier Todestag 03.06.1942.
TOP 2: Die Gemeinde-Vertretung hat von dem Schreiben der Handwerkskammer vom 17. April 1917 betreffend Handwerkskammer-Beiträge Kenntnis genommen und beschlossen, die Beträge nur von den Betrieben zu übernehmen, die ruhen. Im übrigen müssen die Beiträge eingezogen werden. Der Handwerkskammer-Beitrag von Otto Kehsler von 1 Mark wird niedergeschlagen. Dagegen soll der Beitrag des Metzgers Josef Neise im Betrag von 9 Mark eingezogen werden.
TOP 3: Der Zuschlag des Holz-Verkaufs wurde nachträglich genehmigt.
TOP 4: Die Kreis-Unterstützung für H. Boche (?) (Hasse)soll gewährt werden. . Inhaltliches ist nicht aktenkundig.
TOP 5: Den Arbeitern Johann Krick und Fritz Beckmann soll pro Tag eine Teuerungs-Zulage von 25 Pfennig gewährt werden. - Inhaltliches ist nicht aktenkundig.
TOP 6: Der Antrag der Frau Otto Kehsler wurde abgelehnt. - Inhaltliches und Grund sind nicht aktenkundig.
TOP 7: Die Gemeinde-Vertretung erklärt sich mit dem Nachtrag zum § 2 des Ortsstatuts betreffend die Gewerbliche Fortbildungsschule einverstanden. - Der Nachtrag ist hier nicht aktenkundig.
TOP 8: Die Anträge Josef Vollmer, Rudolf Klasmeier, Johann Hömberg und Caspar Altenwerth auf Niederschlagung zum Restverzeichnis der Hude-Kasse Freienohl 14 -15 werden abgelehnt.
TOP 9: Die Gemeinde-Vertretung nahm von dem Schreiben des Kreis-Elektrizitätswerks Kenntnis, dass ein steuerpflichtiges Einkommen für 1917 nicht vorhanden sei.
TOP 10: Die Rechnungen vom Schwesternhaus Freienohl im Betrag von 68,45 Mark und 32,25 Mark, sowie die Rechnung von der Amtskasse Meschede im Betrag von 3,68 Mark, ferner die Rechnung von Hachmann, Oeventrop, im Betrag von 75 Mark, sowie die Minder-Einnahme durch den Verkauf von Buckingen (?) von 43,97 Mark wurden auf die Gemeindekasse übernommen.
TOP 11: Dem Johann Kehsler wurde anheim gestellt, seinen Antrag nach dem Krieg zu wiederholen. - Der Inhalt ist nicht aktenkundig; das Kriegs-Ende auch nicht.
Am 17. Juni 1917
TOP 1: Nachdem der Professor Frank in Berlin in der Bürgschafts-Sache Floret den Restbetrag der Vergleichssumme mit 401,91 Mark eingezahlt sind, wird die Angelegenheit als erledigt betrachtet und kann das Provinzial-Schulkollegium in Berlin, Markgrafenstraße, dahin verständigt werden, dass die Gehaltspfändung gegen Frank aufzuheben ist.
TOP 2: Der in dem Sparbuch Nr. 1185 noch befindliche Restbetrag soll dem Gemeinde-Vermögen (Sparbuch Elektrizitätswerks-Überschuss) zugeschrieben werden.
TOP 3: Die Firma Hehse und Kleinsorge in Fredeburg soll entsprechend der ihr eingereichten Aufstellung für das Steuerjahr 1917 für Gemeinde-Einkommensteuer veranlagt werden.
TOP 4: Das von der Gemeinde bei der Amtssparkasse Freienohl aufgenommene Darlehen von 10.000 Mark laut Schuld-Urkunde vom 3. Juli 1915 soll um ein weiteres Jahr verlängert werden.
TOP 5: Die Firma Gebr. Rocholl soll für die fernere Benutzung des Separationsweges am Plastenberg für die Dauer eines Jahres zu einer Voraus-Leistung von 5 Mark veranlagt werden. Demnächst soll endgültige Regelung erfolgen.
TOP 6: Auf die Beschwerde des Kaufmanns Anton Röther betreffend Instandsetzung des Weges auf der Insel, deren Richtigkeit anerkannt wird, soll das Kreis-Elektrizitätswerk unter Hinweis auf den Kaufvertrag zum wiederholten Mal aufgefordert werden, den durch den Bau des Elektrizitätswerkes vergrabenen und an der Stelle neu angelegten Weges so instand zu setzen, dass er von den Besitzern der dort liegenden Grundstücke zweckentsprechend benutzt werden kann. Kommt das Kreis-Elektrizitätswerk dieser Aufforderung nicht innerhalb zwei Wochen nach, so soll der Kreis in Verzug gesetzt werden und bleibt das weitere Vorgehen einer späteren Beschlussfassung vorbehalten.
TOP 7: Der Witwe Fritz Neise soll für den Sohn, für welchen die Unterstützung irrtümlich für die Zeit, wo solcher noch nicht 15 Jahre alt war, nicht gezahlt worden ist, diese Bar-Unterstützung für das Essen und die Kreis-Unterstützung nachgezahlt werden.
TOP 8: Der Kreis-Jäger Bernhard Kintrup soll gegen eine Vergütung von 40 Pfennig pro Tag das Essen aus der Volksküche bis auf weiteres erhalten.
TOP 9: Der Antrag des Wirtes Fritz Kraas auf Erlass der Grundsteuer wird mit Rücksicht auf das Versäumnis der Einspruchs-Frist abgewiesen.
TOP 10: Die auf rückständigen Einquartierungs-Kosten vom Josef Becker und Wilhelm Gebhard sollen eingezogen werden eventuell im Zwangsweg.
Am 28. Juni 1917
In der heutigen dringenden Sitzung... wurde unter dem Vorsitz des Amtmann Horn verhandelt und beschlossen:
TOP 1: Die im Jahr 1915 an den Kassen-Gehilfen Schulte gezahlte Vergütung von 60 Mark wird nachträglich genehmigt. - Mehr Inhaltliches ist nicht aktenkundig.
TOP 2: Im Anschluss an den Beschluss vom 11. Juni d.J. über die Instandsetzung des Weges in der Alten Ruhr wurde vom Herrn Amtmann vorgetragen, dass die Ausführung des Beschlusses wegen Erkrankung des Herrn Landrats zur Zeit nicht angängig ist. Der Weg soll nunmehr gemeindeseitig soweit instandgesetzt werden, wie es im sicherheits-polizeilichen Interesse notwendig ist. Die Gemeinde erkennt durch die Vornahme der Reparatur die Unterhaltungspflicht nicht an. Die Kosten sollen vom Kreis wieder eingezogen werden
TOP 3: Der Rest des Tagelöhners Johann Hömberg im Betrag von 1,08 Mark für angeblich nicht erhaltene Fichtenpflanzen soll niedergeschlagen werden.
TOP 4: Von dem Schreiben der Gewerbesteuer-Veranlagungs-Kommission betreffend Verteilung der Gewerbesteuer des Wirts Ferdinand Köster wurde Kenntnis genommen. - Inhaltliches ist hier nicht aktenkundig.
TOP 5: Die Forderung gegen den Holzarbeiter Reinhard Bräutigam soll im Wege des gerichtlichen Mahnverfahrens (Zahlungsbefehl) angegangen werden.
TOP 6: Die Krankenhaus-Pflegekosten für das Kind des Heinrich Klauke im Betrag von 19,75 Mark sollen auf die Gemeindekasse übernommen werden. Die Kosten sollen vom Klauke später wieder eingezogen werden.
Am 11. Juli 1917
TOP 1: Im Anschluss an die zu dem Punkt Holz-Verkauf sich ergebende Debatte erklärte der Gemeinde-Vorsteher, dass er sein Amt zum 15. Juli d.J. niederlege. Da die von dem Holzhändler A. Feldmann zu Olpe abgegebene Offerte auf das Eichen-Holz im Mühlenberg mit den Bedingungen nicht übereinstimmt, soll Herr Amtmann gebeten werden, mit Feldmann über die Abgabe eines anderen Angebots zu verhandeln. - Hintergründe sind nicht sehr deutlich; Johann Schwefer ist auch Holzhändler...
TOP 2: Die Rechnung des Krankenhauses Meschede über Pflegekosten der Witwe Theresia Geihsler und für Frau Adam Mester im Betrag von 257,00 Mark wird auf die Gemeindekasse übernommen; desgleichen die Rechnung des Apothekers Duesberg über 20,30 Mark für Lieferung an die Gemeindeschwestern. - Damit sind die Hiltruper Ordensschwestern MSC gemeint. - Theodor Geihsler Heirat mit Theresia Düring: 21.01.1899; Theodor Geihsler in den Sterberegistern auch der Kriegsgefallenen nicht gefunden.
TOP 3: Die Rechnung des Schmiedemeisters Josef Schmidt über Reparaturen an der Wasserleitung in Höhe in Höhe von 305,60 Mark wird auf die Wasserwerkskasse übernommen.
Am 19. Juli 1917
TOP 1: Der Sägewerksbesitzer A. Feldmann zu Olpe hat sich den besonderen Bedingungen über den Holzverkauf am Mühlenberg unterworfen und sich bereit erklärt, auch die mehr anfallenden Holzmengen zu übernehmen, sowie sich an sein Gebot bis zum 21. d.M. gebunden zu erachten. Bevor der endgültige Zuschlag erfolgt, sollen die Holzhändler Schwefer und Schoenert (wohl Oeventrop) zur Abgabe einer Offerte aufgefordert werden. - Weiteres ist hier nicht aktenkundig.
TOP 2: In Anerkennung der von dem früheren Gemeinde-Vorsteher Schwefer für die Regulierung der Hude geleisteten Arbeiten, wird diesem eine Vergütung von 1.000 Mark unter Anrechnung des bereits gezahlten Betrages von 500 Mark bewilligt.
TOP 3: Die Gemeinde-Vertretung schließt sich dem Beschluss des Schulvorstandes vom 9. Juli 1917 betreffend der Dienstwohnung des Lehrers Hanebrink an. Die in dem Besichtigungs-Bericht gerügten Mängel sollen, sobald Material und Arbeitskräfte vorhanden sind, abgestellt werden. - Kriegszeit!
TOP 4: Die Gewerbesteuer des Wirts Theodor Hellmann pro 1915 im Betrag von 28,80 Mark soll niedergeschlagen werden. Die rückständige Gebäude-Steuer im Betrag von 57,60 Mark soll on monatlichen Raten von 5 Mark an der Gemeinde-Unterstützung gekürzt bzw. von diesem Betrag eingezogen werden. - Gemeint ist das von Pfarrer Falter veranlasste „Vereinshaus“ (das auch die jungen Lehrerinnen „besuchen“ konnten).
TOP 5: Dem Fabrikbesitzer A. Linneborn soll für Benutzung der der Volksküche geliehenen Säcke eine Leihgebühr von 10,00 Mark gezahlt werden.
Am 20. Juli 1917
In der heutigen dringenden Sitzung … unter dem Vorsitz des Amtmanns Horn wurde verhandelt und beschlossen:
TOP 1: Das im Distrikt 6 a Mühlenberg angefallene und zur Werbung bestimmte Eichen-Nutz- , Gruben- und Brenn-Holz wird dem Sägewerksbesitzer A. Feldmann zu Olpe auf Grund seines Angebots vom 10. Juli 1917 zugeschlagen. Es soll mit Feldmann ein schriftlicher Kaufvertrag abgeschlossen werden.
Am 5. August 1917
TOP 1: Gemeinde-Vertretung erklärt sich im Prinzip mit der Übergabe der Wege von Brumlingsen bis zur Arnsberg-Beverunger Provinzial-Straße und von der Ortschaft Freienohl nach der Giesmecke in die Unterhaltung des Kreises einverstanden, ist aber der Ansicht, dass die vor der Übernahme noch zu erledigenden Arbeiten, wie der Kreis sie fordert, zur Zeit aus Mangel an Arbeitern und Material nicht auszuführen sind. Die Angelegenheit soll daher vorläufig zurück gestellt werden. Der Amtmann wird jedoch beauftragt, Verhandlungen mit dem Forst-Fiskus und der Gemeinde Calle der Verfügung des Kreis-Ausschusses entsprechend zu tätigen.
TOP 2: Das im Distrikt 6 b infolge Durchforstung gewonnene Tannen-Holz soll in der nächsten Woche in kleineren Losen öffentlich meistbietend ausgesetzt werden. In demselben Termin soll das Eichenschälholzim Distrikt 3 a und 14 dem noch zu fällenden Unterholz als Brennholz verkauft werden.
TOP 3: Die Steuer-Reste aus dem Rechnungsjahr 1914 und zum des Anton Hücken mit 3 Mark, des Franz Geihsler mit 8,30 Mark, des Josef Kohsmann mit 3 Mark, des Wilhelm Distelkamp mit 4,50 Mark, des Heinrich Kohsmann mit 6,75 Mark werden nieder geschlagen; desgleichen mit dem Rechnungsjahr 1915 des Johann Kemper mit 8 Mark, des Wilhelm Krick mit 3,10 Mark, des Johann Hömberg mit 12,40 Mark, des Artur Geihsler mit 2,40, des Heinrich Höhmann mit 2,40 Mark, des Herbert (Hubert?) Bruder mit 1,60 Mark, des Karl Kordel mit 3,60 Mark, des Heinrich Göckeler mit 1,60 Mark, des Wilhelm Pöttgen mit 1,20 Mark, des Franz Geihsler mit 4,80 Mark, des Paul Becker mit 4,20 Mark, des Theodor Winkelmann mit 6,40 Mark. Ferner wird die Zahlung des Quartiergeldes erlassen dem Adam Schulte (25,11 Mark), dem Kaspar Bornemann (18,00 Mark), dem Richard Neise (20,20 Mark).
TOP 4: Josef Stirnberg wird auf seinen Antrag von der Hunde-Steuer für 1916 freigestellt, da er den fraglichen Hund nur 8 Tage auf Probe gehabt hat.
Am 18. August 1917
TOP 1: Der unterm 16. August d.J. getätigte Verkauf von Fichten-Nutzholz und Stangen aus Distrikt 6 b wird genehmigt.
TOP 2: Für den Umfang der Gemeinde Freienohl soll eine Polizei-Verordnung betreffend des Betretens der Feldflur zur Nachtzeit nach dem vom Herrn Amtmann vorgelegten Entwurf erlassen werden.
TOP 3: Punkt 3 der Tagesordnung wird von der Tagesordnung abgesetzt, um dem Wunsch des Herrn Landrats zur Teilnahme an der Sitzung zu entsprechen. - Der besondere Inhalt ist hier nicht aktenkundig.
TOP 4: Dem Antrag der Ehefrau Josef Nathan auf Ermäßigung der Gewerbesteuer für 1916 soll insofern entsprochen werden, als eine Ermäßigung von 12 Mark auf den Satz von 8 Mark vorgenommen werden soll. - Familie Nathan: siehe Extra-Kapitel: Zusammenleben Freienohler mit jüdischen Familien.
TOP 5: Das bei der Landesbank gegen Wechsel in Höhe von 10.000 Mark aufgenommene Darlehen soll zurückgezahlt werden.
TOP 6: Dem Bahnhofsvorsteher a.D. Kehsler soll die Wege-Böschung an seiner Wiese in der Rümmecke gegen eine Erinnerungsgebühr von 1 Mark pro Jahr überlassen werden.
Am 29. August 1917
Unter dem Vorsitz des Herrn Landrats Dr. Haslinde, des Herrn Amtmanns Horn, der Gemeinde-Vertreter Kerstholt, Kehsler, Caspar Rocholl, Johann Zacharias.
TOP 1: Johann Schwefer wurde auf Vorschlag des Herrn Landrats einstimmig als Gemeinde-Vorsteher wiedergewählt.
Am 7. September 1917
TOP 1: Zu dem am Dienstag, dem 4. d.M. getätigten Brennholz-Verkauf wird der Zuschlag nicht erteilt. Dieses Holz soll vielmehr im Wege der engeren Submission nochmals zum Verkauf ausgesetzt werden. Für den Hausbrand soll bis Ende Oktober Holz zu mäßigen aber bestimmten Preisen wieder bereit gestellt werden. - Unausgesprochen: Kriegszeit, ärmliche Verhältnisse...
TOP 2: Das in Höhe von 5.000 Mark bei der Landesbank gegen Wechsel aufgenommene Darlehen soll zurückgezahlt werden.
TOP 3: Das Ersuchen des Königl. Miliorations-Bauamt in Hagen soll dahin beantwortet werden, dass die Gemeinde-Vertretung die Hude-Angelegenheit durch Vergütung von 1.000 Mark an Schwefer vorläufig als erledigt ansieht.
TOP 4: Dem Gemeinde-Vorsteher Schwefer wird für Schreibhilfe monatliche 60 Mark gewährt. Dieser Betrag soll vom 1. Januar d.J. ab nachgezahlt werden.
Am 11. September 1917
TOP 1: Das im Gemeindewald aufgearbeitete Brennholz mit 197 Rm (Raum-Meter) (Schersbrüchen und am Scheidkopf) soll dem Holzhändler A. Feldmann zu Olpe auf Grund seines Angebots vom 9. d.M. zum Preis von 17 Mark pro Rm ab Wald zugeschlagen werden.
TOP 2: Dem Waldwärter Elkemann wird vom Tage der Entlassung aus dem Heeresdienst ab eine Teuerungszulage von 42 Mark einmalig bewilligt.
Am 30. Oktober 1917
TOP 1: Der Gemeinde-Vorsteher Schwefer wurde vom Amtmann Horn unter Bezugnahme auf seine frühere Vereidigung in sein Amt eingeführt.
TOP 2: Die Gemeinde-Verordneten-Wahl der II. Abteilung soll mit Rücksicht auf die im Felde stehenden Wähler (Soldaten an der Front) um 1 Jahr verschoben werden.
TOP 3: Für die Schul-Reinigung soll den Frauen Köhne, Kerstholt und Pöttgen bis auf weiteres eine Teuerungszulage von 15 Pfennig pro Klasse und Reinigungs-Tag vom 1. November 1917 ab gezahlt werden. - Die Vornamen dieser Frauen sind hier nicht aktenkundig.
TOP 4: Der Antrag der Ehefrau Kaspar Bornemann zu Arnsberg auf Bewilligung eines Gemeinde-Zuschusses zur Beschaffung von Kartoffeln wird abgelehnt, weil auch andere hiesige Kriegsteilnehmer (Soldaten) derartige Zuschüsse nicht erhalten. - Andere Gründe sind hier nicht aktenkundig.
TOP 5: Die Pachtdauer für das von dem Arbeiter Josef Feldmann gepachtete Grundstück im Langel wird auf 12 Jahre verlängert.
TOP 6: Das Wohnhaus Nr. 62 des Bauunternehmers C. Kehsler ist vom 1. Juli 1917 ab zu 8 Mark Zuschläge zur Wassersteuer veranlagt.
TOP 7: Der Antrag Gerasch auf Ermäßigung des Preises für Essen aus der Volksküche wird abgelehnt. - Ein Grund ist nicht aktenkundig.
TOP 8: Für die Hindenburg-Gabe wird ein einmaliger Beitrag von 50 Mark bewilligt. - Vom Reichspräsidenten von Hindenburg eingeführte Spendenaktion für Woll-Waren und Pelze für die Kämpfer im Osten.
TOP 9: Der Antrag des Waldarbeiters Wilhelm Köster auf Niederschlagung der Gemeinde-Kommunalsteuer pro 1917 wird genehmigt. - Hintergründe sind nicht aktenkundig.
TOP 10: Die Rechnung des Apothekers Duesberg über gelieferte Medikamente und Verbands-Stoffe für den Gebrauch in der Gemeinde über 22,16 Mark wird auf die Gemeindekasse übernommen. - Wahrscheinlich für die Krankenfürsorge durch die Ordensschwestern; meistens waren 1, 2 ausgebildete Kranken-Schwestern damit in der Gemeinde beauftragt.
TOP 11: Die Separationswege sollen nicht wieder verpachtet werden. - Ein Grund ist nicht aktenkundig.
TOP 12: Das Brennholz im Distrikt 11 (Hohlknochen) soll zum Preis von 3 Mark pro Rm für Reiser-Knüpel, 6 Mark pro Rm für Knüppel und 9 Mark pro Rm für Kloben an hiesige Familien, welche nicht selbst Holz im eigenen Wald haben, ausgelost werden.
TOP 13: Die Liste über den Essen-Bezug aus der Volksküche für den Monat September wurde vorgelegt nd mit Ausnahme einiger in der Liste bezeichneten Fälle, welche nachzuprüfen sind, für richtig befunden. - Diese Liste ist hier nicht aktenkundig.
Am 13. November 1917
TOP 1: Das am Freitag, den 5. d.M. verkaufte Brennholz wurde den Käufern zugeschlagen mit Ausnahme der Pauline Tönne, die sich aus ihren eignen Waldungen hätte Holz besorgen können.
TOP 2: Den Krieger-Witwen soll das Mittagsessen aus der Volksküche unentgeltlich gewährt werden. - Diese Krieger-Witwen sind aufgelistet im Buch: Dr. Manfred Wolf: Freiheit Freienohl, S. 214; Anzahl 13 für den ganzen Ersten Weltkrieg.
TOP 3: die von dem Schmiedemeister Schmidt über die Bedienung des Notars eingereichte Rechnung soll noch zunächst geprüft werden. - Einzelheiten sind nicht aktenkundig.
TOP 4: Für 1917 wurde an Weidegeld festgesetzt für die Rinder aus der Gemeinde 30.00 Mark, für auswärtige Rinder 40,00 Mark, für Kühe 30,00 Mark und für Ziegen 3,00 Mark pro Stück.
TOP 5: Der Antrag der Klementine Düring auf Ermäßigung der Wassersteuer soll im nächsten Jahr auf einen weiteren Antrag hin berücksichtigt werden. - Einzelheiten sind nicht aktenkundig.
TOP 6: Die Gemeinde-Vertretung nahm Kenntnis von der Verteilungder Gewerbesteuer der Firma Hesse und Kleinsorge und erklärt sich mit der Zuteilung von 72 Mark einverstanden.
TOP 7: Der Familie Adam Schulte wird das Mittag-Essen aus der Volksküche bewilligt.
TOP 8: Die Lehrerin Pötting erhält auf ihren Antrag vom 13.11. d.J. bis auf weiteres eine Teuerungszulage von 15 Mark monatlich vom 1.11.1917 ab.
TOP 9: Ebenso erhält der Lehrer Walter auf seinen Antrag vom 13.11. d.J. bis auf weiteres eine Teuerungszulage von 20 Mark monatlich vom 1.11.1917 ab. - Eine Lehrerin durfte bis 1919 nicht verheiratet sein; ob Lehrer Walter schon verheiratet war, ist hier nicht aktenkundig.
TOP 10: Die Witwe Pöttgen erhält für das wöchentlich einmalige Schruppen (korrekt abgeschrieben) und Aufwaschen der Treppe, die an der Wohnung der Lehrerin Kenter vorbei führt, eine jährliche Vergütung von 20 Mark.
TOP 11: Für die in den Ferien stattfindende außerordentliche Reinigung der Schulen erhalten die Witwe Köhne, Witwe Pöttgen und Frau Kerstholt neben den bislang dafür gezahlten Preis von 3 Mark bis auf weiteres eine Zulage von 3 Mark und zwar erstmalig für die Reinigung in den Herbstferien d.J.
TOP 12: Gemeinde-Vertretung nahm von der Einkellerung einer Kartoffel-Menge von 368 Liter Kenntnis und bewilligte die für den Kauf benötigte Summe von 2.424,10 Mark.
Am 30. Dezember 1917
TOP 1: Das gefällte Holz, nämlich 95,25 Fm (Fest-Meter) Eichen-Gruben-Holz, 133,76 Fm Buchen-Stamm-Holz II. - V. Klasse und 700 Rm (Raum-Meter) Buchen-Brennholz soll letzteres in 3 Losen im Wege des schriftlichen Angebots verkauft werden.
TOP 2: Zur Zahlung des restlichen Quartier-Geldes in Höhe von 10 Mark wird dem Johann Neise ein Ausstand von 5 Monaten gewährt.
TOP 3: Dem Lehrer Lachenicht wird auf sein Gesuch vom 6.12.1917 eine vorläufige Unterstützung von 100 Mark gewährt. - Einzelheiten sind nicht aktenkundig.
TOP 4: Der Lehrerin Pötting soll zur Bestreitung der Mehrausgaben infolge der Teuerung vom 1.11.1917 das volle Grundgehalt für Lehrerinnen gezahlt werden. - Einzelheiten sind hier nicht aktenkundig.
TOP 5: Dem Antrag der Frau August Gebhardt auf Ermäßigung des Betrages für bezogenes Essen aus der Volksküche kann erst näher getreten werden, wenn festgestellt wird, wieweit ihr Ehemann seit der Entlassung bei der Firma Geron Nierhoff in Waltrop verdient hat. Mit der Feststellung wird der Amtmann betraut. - „beauftragt“ steht in der Parallel-Akte.
TOP 6: In die Kommission für die Prüfung der Gemeindekassen-Rechnung wurden gewählt die Verordneten Kehsler, Kerstholt und Rocholl.
TOP 7: Der Antrag des Karl Kerstholt auf Ermäßigung der Wassersteuer wird abgelehnt. Nach Wegfall der Steuer für den ausgezogenen Winter verbleibt für ihn noch eine Steuer von 5m40 Mark.
TOP 8: Die vom Zimmermeister Josef Schröer hierselbst eingereichte Rechnung wird, soweit es sich um Arbeiten an der Schule handelt, anerkannt. Die für die Volksküche in Rechnung gestellten Beträge sollen noch nicht angewiesen werden, da die (Gemeinde-) Vertretung der Ansicht ist, dass diese bereits bezahlt sind.
Am 13. Januar 1918
TOP 1: Auf sein Angebot wird dem Holzhändler Schönert in Oeventrop für Buchenstamm-Holz und Eichen-Gruben-Holz sowie dem Holzhändler Otto Edelmann, Aschaffenburg (!), für Brennholz der Zuschlag erteilt.
TOP 2: Der Antrag der Frau August Gebhardt auf Ermäßigung des Betrages für erhaltenes Essen aus der Volksküche wird abgelehnt, da der Ehemann so hohen Lohn verdient, dass er den vollen Betrag gut bezahlen kann.
TOP 3: Der Antrag der Frau Josef Weber auf Erstattung der durch die Krankheit und Beerdigung ihres Sohnes Kaspar entstandenen Kosten wird abgelehnt. - Gründe sind hier nicht aktenkundig. Sterberegister: Kaspar Weber, Kind, (kein Geb.Datum) gest. 26.12.1917.
TOP 4: Auf seinen Antrag vom 13. Januar d.J. wird dem August Kerstholt die Böschung an seiner Wiese in der Rümmecke gegen eine Erinnerungsgebühr von jährlich 1 Mark überlassen.
TOP 5: Denjenigen, die keinen Wald besitzen und nicht Holzhändler sind und noch kein Holz von der Gemeinde erhalten haben, wird auf Antrag Brennholz zum Preis von 6 Mark für Krieger-Familien (Ehemann, Sohn ist Soldat) und arme Familien und 8 Mark pro Raum-Meter für die übrigen angewiesen.
TOP 6: In die Kommission für die Prüfung der Gemeinde-Kassen-Rechnung wird anstelle des Verordneten Kerstholt, der abgelehnt hat, der Landwirt Noeke gewählt.
TOP 7: Die Restschuld von 34,00 Mark, die Adam Schulte dem Gemeinde-Vorsteher Schwefer für gelieferte Kartoffeln schuldet, wird von der Gemeinde übernommen. Schulte soll aufgefordert werden, den Betrag von 34,00 Mark in monatlichen Raten von 10 Mark an die Gemeindekasse Freienohl zurückzuzahlen.
TOP 8: Der Rest der Eichen im Mühlenberg soll auf Vorschlag des Gemeinde-Vorstehers im Ramsch verkauft werden. Mit der weiteren Ausführung wird der Gemeinde-Vorsteher beauftragt. - Ramsch: fast wertlose Überreste.
Am 3. Februar 1918
TOP 1: Der Holzhändler Edelmann, Aschaffenburg, der den Zuschlag auf das von ihm gekaufte Brennholz ohne Grund zurückgewiesen hat, soll durch den Justizrat Offenberg in Arnsberg unter Androhung der Klage zu Abnahme des fraglichen Holzes aufgefordert werden. Der Amtmann wird beauftragt, das Notwendige sofort in die Wege zu leiten.
TOP 2: Die der Lehrerin Pötting von der Gemeinde jährlich vom 1.8.1916 ab gewährte Teuerungszulage in Höhe von 121 Mark soll mit dem 1. April d.J. eingestellt werden. Die Königliche Regierung soll um Gewährung dieser Zulage angegangen werden.
TOP 3: Die vom Apotheker Duesberg über die an das Schwesternhaus gelieferten Verbandsstoffe pp. (usw.) eingereichte Rechnung in Höhe von 41,16 Mark wird von der Gemeinde übernommen. In Zukunft soll die Sache jetzt so geregelt werden, dass die Gemeinde monatlich an das Schwesternhaus für die Bedürftigen, die sich dort verbinden lassen, zahlt. Sofern Ermittelten die Schwestern in Anspruch nehmen, müssen diese die Kosten selber tragen. - Zur Erinnerung: „Gemeinde“ ist die politische gemeinde, nicht die kirchliche Pfarrei.
TOP 4: Der von Josef Weber aus dem Felde (von der Kriegsfront) gestellte Antrag auf Übernahme der durch die Krankheit und Beerdigung seines Sohnes entstandenen Kosten wird abgelehnt, da der Antragsteller seiner Frau verboten hat, bei anderen Leuten zu arbeiten, obwohl sie dazu sehr wohl in der Lage ist. - Gewiss sehr unterschiedliche Gefühls-Situationen, von Seiten mancher Männer nicht leicht, nicht von sich aus wahrzunehmen.
TOP 5: An Armenunterstützungen werden ein weiteres Jahr gezahlt 7,50 Mark vierteljährliche Miete an Witwe Caspar Pöttgen, ferner monatlich 15 Mark an Witwe Josef Köhne, 15 Mark an Kaspar Storm für das Kind Elisabeth Winterhoff, 15 Mark an Franz Becker für das Kind Wilhelm Winterhoff, 10 Mark an Franziska Weber, 22 Mark an Witwe Adam Pöttgen, sowie 10 Mark vierteljährliche Miete an Josef Becker für Witwe A. Geihsler.
TOP 6: Der Antrag des Heinrich Toenne auf Überlassung von Holz an seine Schwester Pauline wird aus den ihr bereits bekannten Gründen nochmals abgelehnt.
TOP 7: Dem Stellmacher Anton Köster jun. soll auf seinen Antrag auf Überlassung von 8 gefällten Eichenstämmen mitgeteilt werden, dass das Holz nicht unter der Hand verkauft wird, da auch anderen Handwerkern Gelegenheit gegeben werden muss, das Holz zu erwerben.
TOP 8: Bezüglich der Instandsetzung des Weges hinter dem Bahndamm am Obergraben des Elektrizitätswerkes wünscht die Gemeinde-Vertretung nochmals eine Aussprache mit der Kreis-Vertretung. Der Amtmann wird beauftragt, mit dem Herrn Landrat den Termin zu vereinbaren.
Am 24. Februar 1918
TOP 1: Der Verkauf des infolge Windbruchs gewonnenen Nutzholzes wird dem Verkaufs-Protokoll gemäß genehmigt.
TOP 2: Die Erledigung des 2. Punktes der Tagesordnung: Prozess-Sachen Gemeinde Freienohl gegen den Holzhändler Edelmann wird bis zur nächsten Sitzung (:1.3.) vertagt.
TOP 3: Dem Josef Köster (: Bahnhof) wird auf seinen Antrag vom 2.2. d.J. an die Gemeinde Freienohl zu zahlende Fremden-Schulgeld von 25 Mark je Kind auf 25 Mark für beide Kinder jährlich von Ostern 1917 ab für die Dauer des Krieges ermäßigt.
TOP 4: Die Gemeinde-Vertretung nahm Kenntnis von der Stellungnahme der Königl. Regierung zu dem Beschluss der Gemeinde-Vertretung über Gewährung einer besonderen Beihilfe an die Lehrerin Pötting. Die beschlossene Vergütung sollte nur für die jetzige Stellen-Inhaberin sein und hat Vertretung daher nicht die Absicht, eine Änderung der Besoldungsordnung vorzunehmen. Auch ist sie nicht in der Lage, die an die Lehrerin Pötting gewährenden Teuerungszulagen sämtlich aus Gemeinde-Mitteln zu bestreiten. Die Gemeinde nimmt daher von der Gewährung einer besonderen Vergütung an die benannte Lehrerin.
TOP 5: Der Witwe Johann Siepe wird das von der Gemeinde gepachtete Anwesen (Ritzenburg) vom 1. November 1919 ab auf weitere 6 Jahre zu einem jährlichen Pachtpreis von 126 Mark unter der Bedingung wieder verpachtet, dass sie die Kosten für die notwendigen Ausbesserungen trägt. - Johann Siepe, Fabrikarbeiter, gest. 03.03.1907, LA 53; Heirat: Johann Siepe mit Franziska Korte am 15.01.1881.- „Ritzenburg“ in Freienohl fast ein Schimpfwort für die Baracke in der Rümmecke als Wohnraum für Eisenbahn-Arbeiter, inzwischen – 2000 – ein „richtiges“ Wohnhaus.
TOP 7: Auf den Antrag des Bahnhofsaufsehers a.D. Kehsler ist die Gemeinde damit einverstanden, dass er die hinter seinem Anwesen liegende der Gemeinde gehörende Parzelle mit einem Zaun oder einer Mauer eingefriedigt. Die Festsetzung eines Kaufpreises und die Vermessung kann vorläufig nicht erfolgen. Nimmt Kehsler das Grundstück in Benützung (korrekt abgeschrieben), so muss er vom Tag der Inanspruchnahme bis zur endgültigen Regelung den Betrag an Pacht zahlen, der den Zinsen von dem später festzusetzenden Kaufpreis bei einem Zinssatz von 4 % entspricht. - Johann Eberhard Kehsler, Alte Haus-Nr. 125, Rümmecke; 1907 Weichensteller; 1918 Bahnhofsvorsteher.
TOP 8: Der Antrag des Fritz Düring um Niederschlagung der Wassersteuern für 2 Jahre wird abgelehnt, da es Sachen von Düring waren, für eine eventuelle anderweitige Regelung der Angelegenheit Sorge zu tragen. - Diese Angelegenheit ist hier nicht aktenkundig.
Am 11. März 1918
TOP 1: Gemeinde-Vertretung erklärt sich mit der Einweisung der Klage gegen den Holzhändler Edelmann auf Abnahme des durch ihn von der Gemeinde gekauften Buchen-Brennholzes und Fortführung des Prozesses einverstanden. Der Amtmann wird beauftragt, sich nochmals bei Vertreter der Gemeinde Herrn Justizrat Offenberg nach den Vermögensverhältnissen des Edelmann zu erkundigen.
TOP 2: Der Antrag Schmidtke um Überlassung der Hauptlehrer-Wohnung wird abgelehnt. - Ein Grund ist nicht aktenkundig.
TOP 3: Von dem Schreiben des Gemeinde-Vorstehers Schwefer, in dem er die gewährte Vergütung für Beaufsichtigung der Hude zurückweist und die Beaufsichtigung selbst kündigt, wird zur Kenntnis genommen. - Als Bauunternehmer hat er vielleicht keine Zeit für eine solche Beaufsichtigung.
TOP 4: Die augenblicklichen Zahlungs-Schwierigkeiten der Gemeindekasse sollen behoben werden durch Abhebung von 15.000,00 Mark auf das Guthaben des Sparbuches Nr. 26. Der Rendant soll jedoch angehalten werden, dafür zu sorgen, dass dieser Betrag sobald als eben möglich zurück erstattet wird.
Am 19. März 1918
TOP 1: In der Prozess-Sache Edelmann wurde von der eingeholten Auskunft Kenntnis genommen. Hiernach ist der Beklagte kredit- und zahlungsunfähig. Der gegen ihn angestrengte Prozess soll daher zurück genommen werden.
TOP 2: Das Eichenholz am Knäppchen wird dem Wagner Wilhelm Hermes zu Freienohl auf Grund seiner Offerte vom 8. März d.J. zum Preis von 19,00 Mark pro Raum-Meter, 19 Mark Röther und 4,75 Mark pro Raum-Meter Reiser-Knüppel zugeschlagen.
TOP 3: Das Eichenholz im Distrikt Mühlenberg soll dem Ziegelei-Besitzer Kaspar Rocholl zu Freienohl auf Grund seines Angebots vom 16. März d.J. zum Preis von 5.500,00 Mark zugeschlagen werden.
TOP 4: Zur Festsetzung der Wassersteuer wurde eine Kommission bestehend aus den Gemeinde-Verordneten Kehsler, Zacharias und Kerstholt gewählt.
TOP 5: Die Kosten für die Unterbringung der Ehefrau Heinrich Klauke im Krankenhaus zu Meschede wurden auf die Gemeindekasse übernommen.
TOP 6: Die Gemeinde lehnte die Reinigung des Entwässerungsgrabens an dem Grundstück des Rendanten Kerstholt auf Grund der Auskunft der Königl. General-Kommission ab. - Einzelheiten sind nicht aktenkundig.
TOP 7: Dem Waldwärter Elkemann sollen vom 1. April 1918 ab Teuerungszulagen nach staatlichen Grundsätzen gezahlt werden. Es wurde davon Kenntnis genommen, dass Elkemann vom 1. April 1918 ab die Dienstgeschäfte wieder voll übernimmt. - Einzelheiten sind nicht aktenkundig. Josef Elkemann, Alte haus-Nr. 20, Bergstraße 16; 1 männl., 1 weibl. Bewohner.
TOP 8: Auf die achte Kriegsanleihe sollen 10.000 Mark 5 % Reichsanleihe (Schuldbuch-Forderung) gezeichnet werden.
Am 4. April 1918
Vorsitz Landrat Haslinde, Amtmann Horn, Gemeinde-Vorsteher Schwefer, Gemeinde-Verordnete Kehsler, Schweer, Zacharias, Rocholl, Humpert; weiter: Herr Direktor Engel, als Protokollführer Amtssekretär Niesen:
TOP 1: Auf der Tagesordnung stand die Frage der Unterhaltung des parallel dem Obergraben laufenden Interessenten-Weges Flur 11 Parzelle 262/161. Herr Landrat trug die bisher entstandenen Verhandlungen kurz vor, aus denen hervorgeht, dass das K.E.A. Von jeher eine Verpflichtung zur Unterhaltung des Weges abgelehnt hat, wie auch andererseits die Gemeinde stets das K.E.A. Zur Unterhaltung des Weges für verpflichtet gehalten hat. Herr Direktor Engel trägt vor, dass die Gesamt-Aufwendungen des Kreises für diesen Weg einschließlich der Planierungsarbeit auf der Kückenhoff´schen Wiese bisher bereits annähernd 5.600 Mark betragen haben. Es wird allgemein anerkannt, dass der strittige Weg im Eigentum der Gemeinde grundbuchlich stehen geblieben ist. Herr Direktor Engel, der seiner Zeit selbst die Verhandlungen des Ankaufs des Gemeinde-Elektrizitäts-Werke für das K.E.A. geführt hat, behauptet, sich genau zu erinnern, dass seiner Zeit von dem Gemeinde-Verordneten Noeke, der von der Gemeinde zur Feststellung der zu übertragenden Parzellen beauftragt war, ausdrücklich dieser Weg von der Übertragung an das K.E.A. ausgenommen worden sei, vielleicht, wie Herr Kehsler vermutet, um damit besser die Interessen der Anlieger schützen zu können. Herr Direktor Engel behauptet weiter, dass das K.E.A. die Unterhaltung des Weges, wenn sie damals zur Sprache gekommen wäre, auch wohl abgelehnt hätte. Aus dem vorliegenden Vertrage vom 21. Juni 1910 ergibt sich bezüglich des Weges nichts Besonderes. Es heißt im § 2, dass zu dem übernommenen Elektrizitätswerk gehören a) alle von der Gemeinde erworbenen Wasserrechte und Grundstücke u.s.w. Herr Landrat vertritt hier zu den Standpunkt, dass das zu besagen hat: Alle von der Gemeinde erworbene Grundstücke also auch der strittige Weg gemeint ist. Herr Landrat schlägt zur endgültigen Beseitigung dieses Streitpunktes vor, wieder die Frage der Unterhaltungssache im Prozesswege zum Austrag zu bringen oder aber Einigung dahin zu treffen, dass das K.E.A. und die Gemeinde sich die jedesmaligen Unterhaltungskosten teilen oder aber dass das K.E.A. einen jährlichen fest bestimmten Zuschuss zu der Unterhaltung des Weges an die Gemeinde zahlt. Die Gemeinde behält sich die Beschlussfassung über diese Vorschläge vor. Es soll versucht werden, noch genauere Unterlagen für die Unterhaltungspflicht des Weges zu schaffen. Inzwischen soll aber der Weg auf gemeinsame Kosten der Gemeinde und des K.E.A. instandgesetzt werden. - Die weiteren Punkte wurden von der Tagesordnung abgesetzt.
Am 12. April 1918
TOP 1: Die Kinder der im Krieg gefallenen Kriegsteilnehmer aus der Gemeinde Freienohl bis zum Alter von 16 Jahren – 26 Kinder – sollen bei der Provinzial-Lebensversicherungs-Anstalt der Provinz Westfalen mit je 200 Mark auf 15-jährige Dauer in Kriegs-Anleihe-Versicherung genommen werden. Sollten während des Krieges noch weitere Kriegs-Waisen hinzukommen, sollen dieselben in der gleichen Weise nachversichert werden. Die Gemeinde-Vertretung behält sich bei Fälligkeit der Versicherungssumme vor, die endgültige Zuwendung von der Würdigkeit des Versicherten abhängig zu machen.
TOP 2: Der Antrag Lemmer auf Bewilligung des Kreis-Geldes wird abgelehnt, weil Lemmer als Kuh-Hirt 4 Mark pro Tag verdient, Invaliden-Rente und Arbeiter-Pension sowie Kriegs-Unterstützung bezieht.
TOP 3: Der Ehefrau Josef Feldmann sollen die durch die Krankenhaus-Pflege und Operation entstandenen Kosten im Betrag von 222 Mark erstattet werden. Die Richtigkeit der Auslagen soll vorher nachgewiesen werden.
TOP 4: Ebenfalls sollen der Ehefrau Peter Lübke die Kosten für Behandlung ihres Sohnes Peter im Betrag von 19,50 Mark erstattet werden.
TOP 5: Ferner werden der Ehefrau Josef Höhmann die Kosten ihrer und ihrer Kinder Krankheiten im Betrag von 28,60 Mark bewilligt.
TOP 6: Dem Kreis-Elektrizitätswerk Arnsberg wird die Aufstellung von Masten an dem Kommunalweg Freienohl – Brumlingsen entlang bis zur Gemeinde-Grenze gegen eine jährliche Erinnerungsgebühr von 15 Mark bewilligt.
TOP 7: Als Kuh-Hirt wird der Invalide Anton Lemmer gegen eine Vergütung von 4 Mark pro Hütungs-Tag bestellt. Lemmer soll verpflichtet werden, das Farnkraut auf der Hude am Thielenberg zu entfernen.
Am 21. April 1918
TOP 1: Die vorläufige Instandsetzung des Weges hinter der Lohe soll sofort in Angriff genommen werden. Das Material (Kies) soll von der Kückenhoff´schen Wiese gewonnen werden. Für das Einbringen werden pro cbm (cubikmeter) 2,50 Mark gezahlt.
TOP 2: Der Chemischen Fabrik Oeventrop wird auf ihren Antrag auf das Brennholz am Küppel und am Thielenberg und zwar 12 Mark für Roller und 4,50 für Reiser-Knüppel der Zuschlag erteilt. Der Endtermin für die Zahlung wird auf den 1. Juni d.J. festgesetzt. - Roller: Stangen-Holz, Durchmesser etwa 8 cm.
TOP 3: Der Antrag der Frau Albert Figge auf Erlass der Gewerbesteuer wird vorläufig zurückgestellt, da der Antragstellerin anheim gegeben werden soll, sich um Lieferung von Sachen durch die Reichs-Bekleidungsstelle zu bemühen, aus deren Verkauf die Frau dann ein bestimmtes Einkommen habe.
TOP 4: Gemeinde-Vertretung nahm Kenntnis von dem Schreiben des Kreis-Elektrizitäts-Werkes, wonach das Werk kein steuerpflichtiges Einkommen gehabt hat.
TOP 5: Der Firma Gebr. Rocholl soll für ein weiteres Jahr für die Benutzung des Separations-Weges am Plastenberg eine Voraus-Leistung von 5 Mark zahlen.
TOP 6: Gemeinde-Vertretung nahm Kenntnis von dem Schreiben der Firma Hehse und Kleinsorge, Meschede, über deren Einkommen aus der Strumpf-Fabrik hierselbst. Die Angaben werden als richtig angenommen.
Am 12. Mai 1918
TOP 1: Die vom Rendanten vorgelegten Rechnungen der Gemeinde- und Schulkasse, der Wasserwerks-, Hude- und Fortbildungsschulkasse für 1916 wurden geprüft. Es fand sich nichts zu erinnern. Es wurden festgestellt bei a) der Gemeindekassen-Rechnung in Einnahme 223.454,77 Mark, in Ausgabe 205.494, 02 Mark, mithin Bestand 17.960,75, an Einnahme-Resten 4.810,47 Mark; b) der Schulklassen-Rechnung in Einnahme 20.048,60 Mark, in Ausgabe 16.320,98 Mark, mithin Bestand 3.727,64 Mark; in Resten nichts; c) die Wasserwerkskassen-Rechnung in Einnahme 2.368,95 Mark, in Ausgabe 2.911,14 Mark, mithin Vorschuss 542, 20 Mark, an Einnahme-Resten 20,00 Mark; d) der Hudekassen-Rechnung in Einnahme 9.344,44 Mark, in Ausgabe 15,34 Mark, mithin Vorschuss 6.648,90 Mark, an Resten nichts; e) die Fortbildungs-Schulkassen-Rechnung in Einnahme 1.086,32 Mark, in Ausgabe 497, 82 Mark, mithin Bestand 568,50 Mark, an Einnahme-Resten nichts. Dem Rendanten wurde für sämtliche Kassen Entlastung erteilt.
TOP 2: Der Frau Wilhelm Siepe wird auf ihren Antrag die Gewerbesteuer 1917 erlassen.
TOP 3: Der Frau Theodor Hellmann wird auf ihren Antrag vom 2. Mai d.J. ihre Gewerbesteuer für 1917 sowie die Wassersteuer für 1916 erlassen, die Wassersteuer für 1917 bleibt. - Gründe sind die Kriegszeit.
TOP 4: Der Frau Julius Helnerus wird auf ihren Antrag die Gewerbesteuer für 1917 erlassen.
TOP 5: Der Frau Albert Figge wird auf ihren Antrag vom 11. April d.J. die Gewerbesteuer für 1917 erlassen.
TOP 6: Der Maurer Wilhelm Korte erhält auf seinen Antrag die Genehmigung zum Anschluss seines Wohnhauses an die Wasserleitung. Die Anschluss-Gebühren werden auf 50 Mark festgesetzt.
Am 9. Juni 1918
TOOP 1: Der Ehefrau Wilhelm Siepe werden auf ihr Gesuch vom 26.5.1918 die ihr durch die Krankheit ihres Kindes Elisabeth entstandenen Kosten in Höhe von 96,65 Mark erstattet.
TOP 2: Der Antrag des Lemmer auf Stundung der Umsatz-Steuer wird abgelehnt, da er sehr wohl in der Lage sei, bei einem Einkommen von 12 Mark täglich zusammen mit seinem Sohn die Steuern, wenn auch nicht auf einmal, so doch in 2 Raten zu zahlen.
TOP 3: Lemmer soll für sich das Essen aus der Kriegsküche erhalten.
TOP 4: Auf Antrag des Schreiners C. Köster wird die Miete für das durch ihn von der Gemeinde als Lagerraum gemietete Pumpenhaus für die Dauer des Krieges von 40 auf 20 Mark ermäßigt.
TOP 5: Aus 1916 werden folgende Steuer-Reste niedergeschlagen: 80 Pfennig des Josef Spieler; 2,40 Mark des Ferdinand Wrede; 96 Pfennig der Helene Molitor; 1,60 Mark des Richard Schaffer; 0,80 Mark des Adam Humpert; 0,80 Mark des Wilhelm Clewer.
TOP 6: Dem Ziegen-Züchter-Verein werden für die Böcke des Vereins drei Wege im Ohl zur Gras-Nutzung überwiesen.
TOP 7: Gemeinde-Vertretung ist damit einverstanden, dass bei der Futter-Knappheit die Ziegen in den Eichan-Waldungen, im Mühlenberg, im Krähenberg und in der Bergmecke gehütet werden.
TOP 8: Wegen des Futtermanegels soll der eine Kamp der Rinder-Herde zur Hälfte für die Rinder, zur Hälfte für die Kühe in Anspruch genommen werden. Infolge dessen soll das Weide-Geld für das Rind sowohl auch für die Kuh um je 5 Mark erhöht werden.
TOP 9: Der vom Gemeinde-Vorsteher vorgelegte Kultur-Plan für 1917/1918 wurde genehmigt.
TOP 10: Die von dem Bauunternehmer Johann Flinkerbusch hinterlegte Kaution (:Verbindungsweg Freienohl – Giesmecke) kann zurück gegeben werden.
Am 4. August 1918
TOP 1: Die Anträge des Josef Pieper auf Übernahme der Kosten der Behandlung des erkrankten Kindes und der Ehefrau Josef Weber über 40 Mark Arztkosten werden auf die Gemeindekasse übernommen.
TOP 2: Die Rechnung des Apothekers Duesberg über gelieferte Arzneimittel für Ortsarme im Betrag von 8,96 Mark kann auf die Gemeindekasse angewiesen werden.
TOP 3: Die Hebamme Josefine Schröer soll auf ihren Antrag von der Gemeinde-Einkommen-Steuer freigestellt werden.
TOP 4: Das Fremden-Schulgeld für die 3 Kinder des Wirtes Josef Köster, Bahnhof Freienohl, wird vom 1. April 1918 ab auf 40 Mark pro Jahr erhöht.
TOP 5: Der Antrag des Bullen-Halters Noeke auf Erhöhung der Vergütung der Bullen-Haltung und des Deck-Geldes wird zurückgestellt. Es sollen zunächst nähere Erhebungen angestellt werden.
TOP 6: Die Gemeinde-Vertretung beschließt, sich den im Antrag des Rendanten Bracht gemachten Ausführungen über die Erhebung der Kosten der Bock-Haltung an und erklärt sich mit der Erhebung eines Deck-Geldes in Höhe von 2 Mark pro Ziege durch den Bock-Halter einverstanden. Der Vertrag mit dem Bockhalter muss entsprechend geändert werden. Die Änderung des Ortsstatuts wird nicht für erforderlich gehalten.
TOP 7: Es wurde davon Kenntnis genommen, dass nach der amtlichen Verteilung von dem Gemeinde-Steuersatz der Firma Hehse und Kleinsorge, Fredeburg, auf die Gemeinde Freienohl 199,00 Mark und von dem Gewerbe-Steuersatz des Kreis-Elektrizitätswerks auf die Gemeinde Freienohl entfallen.
TOP 8: Auf Antrag der Ehefrau Heinrich Bürger sollen ihr 20,25 Mark Pflegekosten erstattet werden. - Einzelheiten sind nicht aktenkundig.
TOP 9: Die Rechnungen des Schmiedemeisters Schmidt 4,50 Mark für die Pastorat, 2,00 Mark für das Arrest-Lokal (mitten im Keller der Alten Schule gelegen), 21,00 Mark für die Schulkasse, 4,00 Mark für die Hude-Kasse, 2,50 Mark für die Gemeinde, 5,00 Mark für die Wasserwerkskasse und 3,60 Mark für die Gemeinde sollen zur Zahlung angewiesen werden.
Am 1. September 1918
TOP 1: Von der Mitteilung der Königl. Regierung betreff. Versetzung des Lehrers Hanebrink nach Bansenhagen, Kreis Hamm wurde Kenntnis genommen. Herr Hanebrink hat seit 1 ½ Jahren bei der Ausgabe von Lebensmittel-Karten ehrenamtlich in der Gemeinde mitgewirkt. In Anerkennung seiner Verdienste soll ihm eine Vergütung von 300 Mark mit dem Ausdruck des Dankes der Gemeinde-Vertretung überreicht werden.
TOP 2: Dem Antrag des Fabrikarbeiters Franz Eickhoff auf Gewährung des Essens aus der Volksküche für seine Familie während der Kurzeit wurde genehmigt. - Inhaltliches zur Kurzeit ist nicht aktenkundig.
TOP 3: Gemeinde-Vertretung ist damit einverstanden, dass die bisher vom Lehrer Hanebrink bewohnte Wohnung in dem neuen Schulgebäude der Lehrerin Köster als Dienstwohnung überwiesen werde.
TOP 4: Die Wohnung soll soweit notwendig instand gesetzt werden. Gemeinde-Verordnete Kehsler und Schweer werden die auszuführenden Arbeiten bestimmen und in Auftrag geben.
TOP 5: Die Ergänzungswahlen zur Gemeinde-Vertretung der I. und II. Klasse sollen im November d.J. aufgrund der 1916 aufgestellten Wahlliste vorgenommen werden.
TOP 6: Dem Antrag der Modistin Antonia Rocholl auf Freistellung von der Einkommensteuer wurde stattgegeben.
Am 6. Oktober 1918
TOP 1: Die Gemeinde zeichnete auf die 9. Kriegs-Anleihe 5.000,00 Mark.
TOP 2: Die der Frau Albert Altenwerth durch die Krankheit ihres Sohnes entstandenen Kosten im Betrag von 32,00 Mark werden auf die Gemeindekasse übernommen.
TOP 3: Die Gewerbesteuer der Frau Wilhelm Siepe für 1918 wird auf Antrag niedergeschlagen.
TOP 4: Von der Mitteilung des Krankenhaus-Vorstandes Meschede über die Erhöhung der Verpflegungskosten wurde Kenntnis genommen.
TOP 5: Dem Invaliden Caspar Storm wird auf seinen Antrag die Wassersteuer vom 1.4.18. ab um 4 Mark für das Jahr ermäßigt.
TOP 6: Die Familie Dirkes soll das Essen unentgeltlich aus der Volksküche haben. Auch das im September bezogene Essen erhält er unentgeltlich.
TOP 7: Ebenfalls wird der Familie Caspar Becker das Essen aus der Volksküche bewilligt.
TOP 8: Die Anträge der Witwe Caspar Trumpetter und der Frau Anton Winterhoff auf Bewilligung von Gemeinde- und Kreis-Unterstützung werden, da eine Bedürftigkeit nicht anerkannt werden kann, abgelehnt.
TOP 9: Auf Antrag wird dem Bauunternehmer Kehsler der Anschluss seiner auf dem Sägewerksplatz eingerichteten Wohnung an die Wasserleitung gegen Zahlung einer einmaligen Gebühr von 20.00 Mark gestattet.
TOP 10: Der Antrag Beckmann auf Erhöhung des Tageslohns wird abgelehnt. - Eine Begründung ist nicht aktenkundig.
Am 3. November 1918
TOP 1: Die Krieg-Anleihe-Versicherung für die Kinder der Witwe Zander und Witwe Siepe wird genehmigt. - Paul Zander (ev.),Tischler, geb. 31.3.1885, verheir. Pina Jakob (jüd.), 3 Kinder: Frieda. Paula, Hermann (ev.), gefallen 29.5.1918; siehe Extra-Kapitel: Freienohler Zusammenleben mit jüdischen Familien. - Heinrich Siepe,Waldarbeiter, geb. 17.7.1884, verheiratet, 2 Kinder, gefallen 8.9.1918.- Eigenartig: dieses Protokoll ist abgezeichnet am 6.11.1918 vom Amtmann Horn; ein anderer verheirateter gefallener Siepe mit Kindern ist nicht aktenkundig.
TOP 2: Das Weidegeld wird dem Guntermann um die Hälfte ermäßigt.
TOP 3: Das Mietshaus des Kehsler auf dem Sägewerkplatz wird als Eigenwohnhaus veranlagt, dagegen bleibt die Zapfstelle auf dem Sägewerk selbst frei.
TOP 4: Mit Rücksicht auf die früheren nicht unerheblichen Zeichnungen soll es bei dem Beschluss vom 6. Oktober verbleiben. - Dort wohl TOP 9; freilich Inhaltliches ist nicht aktenkundig.
TOP 5: Der Antrag der Frau Bornemann, Arnsberg, auf Genehmigung eines Zuschusses zur Kartoffel-Beschaffung wird abgelehnt. - Grund und Inhaltliches ist nicht aktenkundig.
Am 11. November 1918 war mit dem Waffenstillstand in Compiégne der Erste Weltkrieg beendet.
Am 17. November 1918
TOP 1: Der Hauungs- und Kultur-Plan für das Betriebsjahr 1918/1919 wurde im Entwurf vorgelegt. Einwendungen gegen den Plan sind nicht zu erheben.
TOP 2: Punkt 2 wird vorläufig von der Tagesordnung abgesetzt. - Vielleicht hatte der etwas mit dem Krieg zu tun.
TOP 3: Die Hude soll als Winter-Hude für Schafe nicht wieder verpachtet werden. - Ein Grund ist nicht aktenkundig.
TOP 4: Es sollen für Rechnung der Gemeinde noch circa 300 Zentner Kartoffeln angekauft und zum Verbrauch an die Gemeinde-Eingesessenen bereit gehalten werden.
TOP 5: Die auf den 19. d.M. anberaumte Ergänzungs-Wahl zur Gemeinde-Vertretung wird mit Rücksicht auf die politischen Zeitverhältnisse aufgehoben. - Eigenartige Umschreibung, weil der Krieg verloren war...
Am 1. Dezember 1918
TOP 1: Der Ehefrau Josef Beckmann werden die durch ihre Krankheit entstandenen Kosten im Betrag von 6,70 Mark erstattet.
TOP 2: Der Antrag der Witwe Franz Stirnberg auf Gewährung einer monatlichen Unterstützung wird vorläufig abgelehnt. Es sollen zunächst nähere Erkundigungen gegenüber die Verhältnisse eingezogen werden.
TOP 3: Am 15. Dezember soll die Kriegsküche eingehen. Alle diejenigen, die nach dieser Zeit noch Anspruch auf Gemeinde-Unterstützung haben, erhalten diese in bar.
Am 5. Januar 1919
TOP 1: Die an die zurückkehrenden Krieger auszugebenden Kartoffeln sollen zum Preis von 7 Mark pro Zentner abgegeben werden. Die zu viel gezahlten Beträge sollen zurück erstattet werden.
TOP 2: Dem Antrag der Frau August Klasmeier auf Erstattung von Mark Arzt- und Arznei-Kosten und der Ehefrau Wilhelm Rocholl desgleichen in Höhe von circa 50 Mark wurde stattgegeben.
TOP 3: Auf den Antrag des Müllers Heinrich Schnapp vom 11. Dezember 1918 wurde beschlossen, den Rümker-Weg durch die Gemeinde-Verordneten Kehsler, Rocholl und Schweer besichtigen zu lassen und die Ausbesserung auf Grund des von dieser Kommission aufgestellten Kostenanschlags zur Submission ausschreiben zu lassen.
TOP 4: Dem Stellmacher Johann Köster soll auf seinen Antrag vom 1. Dezember 1918 aus dem Einschlag am Scheidtkopf Geschirr-Holz zum Tax-Preis überwiesen werden.
TOP 5: Von der Kündigung des zum Stadt-Förster in Arnsberg gewählten Waldwärters Josef Elkemann wurde Kenntnis genommen. Gegen die baldmöglichste Entlassung des Elkemann hat die Gemeinde-Vertretung nichts einzuwenden.
TOP 6: Das Gesuch des Kriegsbeschädigten Josef Zacharias um Anstellung als Waldwärter wurde vorgelegt. Es muss dem Antragsteller anheim gegeben werden, sich bei Ausschreibung der Stelle sich von neuem zu bewerben.
TOP 7: die Kosten für den A.u.S.Rat in Höhe von 456 Mark werden auf die Gemeindekasse übernommen. - Was A.u.S.Rat bedeutet und was inhaltlich gemeint ist, ist hier nicht aktenkundig.
TOP 8: Auf Antrag des Fabrikarbeiters Heinrich Klute vom 21. Dezember 1918 wird das halbe Weidegeld erlassen.
Hiermit wird die Abschrift der Protokoll-Bücher der Gemeinde-Vertretung Freienohl: A 416 und 417 abgebrochen. In den nächsten 2 Monaten gibt es keine ausdrücklichen Bezüge zum Ersten Weltkrieg.
Extra-Kapitel
Männer, Freienohler, politisch engagiert für unsere Freiheit
von 1844 bis 1918.
Diese Männer hier haben für ihre Ehe, für ihre Familie, für ihr Arbeits- und Berufsleben gewiss ihr Bestes gegeben. Freilich darüber hinaus auch für unsere Freiheit Freienohl. Selbstverständlich könnte man zu ihrer Zeit bei manchen beobachten Machiavellische Intelligenz: Erst meine Macht, dann dein Recht. Doch heutzutage erübrigt sich jenes Naserümpfen. Das vor allem beim Lesen der „Protokollbücher“ der Freienohler Gemeinde-Versammlungen. Ihren Vorsitz hatte der von der Königlichen Regierung in Arnsberg eingesetzte Amtmann. Der war also kein gebürtiger Freienohler. Die Mitglieder der Gemeinde-Versammlung waren 5 bis 6 Gemeinde-Verordnete mit dem Gemeinde-Vorsteher, auch oft Bürgermeister genannt. Dabei waren der zumeist von Arnsberg eingesetzte Gemeinde-Sekretär, Protokollant und auch der Rendant, der Verwalter der Gemeinde-Kasse.
Parallel zu den „Protokollbüchern“, - in der Abschrift ergänzt mit Daten der Einwohnerlisten (Familie, Beruf, Lebensalter, Wohnhaus), des Trauungs- und Sterbe-Registers, insgesamt über 900 Seiten -, sind lesenswert die „Zeitungsberichte“, - von 1835 bis 1897 die regelmäßigen Berichte des Amtmanns an den Landrat nach Arnsberg, ausgefüllt mit 10 bis15 vorgegebenen Punkten, rund 230 Seiten.
In dieser Textfassung stehen die Männer aufgelistet in der zeitlichen Reihenfolge von 1844 bis 1918 (dem Ende des Ersten Weltkriegs).
Name, Vorname, Arbeit / Beruf, erstes und letztes genannte Jahr, dazwischen abgekürzt die Position(en). - Einige Freienohler, die keine Mitglieder der Gemeinde-Versammlung sind, sind hier mit ihrem besonderen Arbeitsfeld aufgenommen: Polizeidiener, Nachtwächter, Wald-, Flur-Schützer, Hirten. Denn ihre Tätigkeit verlangte oft eine Einfühlung in das Sicherheitsgefühl, die Zuverlässigkeit und das Vertrauen der Freienohler. Zum Beispiel: Die Weide-Tier-Besitzer / Hude-Berechtigten mussten ihr Tier frühmorgens zu einer bestimmten Zeit an eine bestimmte Stelle, Ecke bringen; so sammelte der Hirte seine Herde (auf Freienohlerisch: Heerde) und trieb sie auf die Weide, Hude; wer da nicht pünktlich war, bekam Ärger... Also Männer, die auch in diese Dank-Liste gehören.
Die Abkürzungen: AM : Amtmann / GVSt : Gemeinde-Vorsteher / GV : Gemeindevertreter, Gemeindeverordneter / AV : Amts-Verordneter / ASch : Amts-Schiedsmann (das Amt umfasst alle Gemeinden) / GSch : Gemeinde-Schiedsmann / S : Sekretät, Protokollant / Steu : Mitglied einer Steuer-Einschätzungs-Kommission, nicht notwendig Mitglied der Gemeinde-Versammlung. - Bei fehlenden Vornamen: … (Pünktchen). - gnt.: genannt (Beiname). - Manchmal, vor allem in den ersten Jahren, fehlt leider der Verbindungsstrich (von – bis); der Genannte war nicht immer aktenkundig ein GV.
Leider kann es wenige Male vorgekommen sein, dass der erwachsen gewordene Sohn mit demselben Vornamen seines Vaters dessen Aufgabe weiterführen durfte, ohne dass der Protokollant das ausdrücklich aktenkundig gemacht hat. Alle wussten das ja damals. Und haben sie nicht bedacht, dass man das später mal Familien geschichtlich korrekt wissen möchte.
Alberts, …, 1844 AM, GVSt 1847.
Humpert, Caspar, Wirt, 1844 - 1850 StGVSt.
Siepe, Heinrich, 1844 GV.
Düring, gnt. Adames, Heinrich, 1844, 1855, 1865 GV (gewiss auch zwischendurch).
Trompetter, Anton, 1844, 1865 GV.
Geihsler, Georg, 1844, 1847 GV.
Kaulmann, Kaspar, Polizeidiener, 1844, 1858 (LA 64), 1871.
Kehsler, Adam, 1844 Rendant, GV 1847.
von Devivere, Anton, 1844 AM, 1852: ausdrücklich auch Bürgermeister.
Sahse, Heinrich (Sasse), Zimmerermeister, 1844 - 1877 GV; 1855 Schöffe, 1858 Mitglied im Schulvorstand; 1866, 18722 1873 Steu; GV 1873; 1874 AmtsV (LA 74); 1875 1876 1877 Steu; 1875 StGVSt, 1877: LA 78.
Düring, Franz Caspar, 1845, Spritzenmeister (Feuerwehr), 1855 GV.
Feldmann, Franz, 1846 GVSt, Schultheiß.
Vogt, Johann, 1847 GV.
Bracht, Theodor, Rendant, 1847 wohl bis 1883, GV, 1873, (1883 gest.).
Funke gnt. Schilling, Joseph, 1847 GV, Steu;1855 Amt-GV; Schöffe 1865; StGVSt 1868.
Pöttgen, Franz Georg, 1847, 1850 GV.
Becker, Bernhard (Bernard), Wirt, 1847 GV; Steu, 1851, 1865.
Wiethoff, …, 1847 S,
Raulff (Raulf), …, 1849 Amtsverwalter.
Flinkerbusch gnt. Schweerr, Heinrich, 1849, 1858 GV.
Trompetter, Johann, 1849 GV; 1851: Totengräber, 1864, gest. 1883.
Kerstholt gnt. Winkelmann, Johann Gaudenz, Waldwärter, 1847, 1858 GV; 1864 gest.
Toenne, Anton, Waldwärter, Flurschützer, 1849, 1857 (gest.)
Becker gnt. Kaiser, Ferdinand, 1849, 1851 GV.
Schwefer, Friedrich (Fritz), 1850 GV;1855 Schöffe, 1860 GV.
Toenne, Franz, Postexpediteur, 1850 GV; 1865 1873, 1875, 1876 Steu
Lichte, Johann, 1850 Schützenhauptmann.
Kerstholt, Fritz Ernst, 1851 Steu; GV 1868 – 1884.
Kaulmann, Fritz, 1851 GV.
Erlmann, Ferdinand, gnt. Kleinschmied, 1851 GV.
Thüsing, …, 1854 - 1856 Bürgermeister, AM.
Boese, Friedrich, 1856 AM.
Kückenhoff gnt. Frohnenmann, Johann, 1858 – 1873, 1885 – 1893 GV; 1892 GVSt; 1893 legt sein Amt ab, LA 73. Bei Zwischen-Daten könnte auch sein Sohn mit demselben Vornamen – siehe unten - gemeint sein.
Geihsler, Arnold, Lohgerber, 1863, 1868 GV.
Göckeler, Franz, Maurermeister,1860 – 1885 GV, 1872 - 1875 Steu; GV, 1875, 1876, 1882; Gsch: 1877, 1882; ASch 1885 – 1886; 1883 Steu; 1884 – 1886 AMStV; 16.11.1886 legt seine Ämter nieder. Doch: 4.5.1889, 1890 - 1896 AV. Gest. 10.9.1897, LA 84.
Ley, Franz, 1865 AM; 1867 GVSt, 1869, 1870 Gsch; - 1873 AM.
Düring, Franz (?), 1868 Waldschütz, Flurschütz – 1874.
Korte, Franz, Zimmerermeister, 1872 – 1882 GV; Steu: 1873, 1880, 1881.
Krick, Matthias, Hirtee, Schweinehirt 1872; 1874 Nachtwächter; Kuhhirt 1884.
Köster, Kaspar, Kuhhirt 1872 – 1876; Nachtwächter 1874 – 1881.
Trompetter, Franz, Wirt, 1873 – 1877 GV; 1877, 1882, 1883 Steu.
Albers, Heinrich, Schneidermeister 1876, 1880, 1881: Steu, 1877 – 1886 GV
Toenne, Kaspar, Postexpediteur, 1876 1877 GVST; 1880, 1881 – 1883, 1888 - 1891: Steu; 1882 – 1883 GVSt; 1899 – 1904 GV; 1900 – 1906, 1912 - 1918 Gsch.
von Keiser, 1876 - 1882 AM (1882 versetzt).
Röther, Johann, 1877 – 1879 GV.
Rocholl, Franz, 1877 GV.
Schroeder, Arnold, 1877 – 1882, 1892 - 1893 GV; 1896 – 1898 Wasserwerk-Deputierter.
Kerstholt, Franz, 1879 - 1882 GV.
Lenze, Johann, Schaufelmacher, Nachtwächter 1881.
Feldmann, Carl, 1881 - 1887 GV; 1885 Steu: 1896 – 1898 Wasserwerk-Deputierter.
Düring, Johann, Ziegelei-Besitzer, 1875 Waisen-Rat; 1882 – 1893 GV; 1882 - 1884 STGVSt; 1886, 1889 Steu.
Enser, Gustav, 1882 – 1892 AM; 1884, 1893 - 1894 GVSt.
Noeke, Joseph. Landwirt, Auktionator, 1883 – 1888, 1892 – 1894, 1903 – 1904, 1911 – 1916 GV; 1884 – 1890, 1913 - 1914 StGVSt; 1886, 1889, 1891, 1892 Steu; 1894 Protokollführer; 1909 Strom-Steu; 1911 Prüf.Gem.-Kasse.
Schirp, Johann, Totengräber, 1884.
Kaulmann, Franz, Nachtwächter, 1884.
Vohs, …, Kuhhirt, 1884.
Bracht, Louis, Rendant: 1883 – 1908; 1883 - 1892 GV; (geb. 1843, gest. 1909).
Kerstholt, Johann, Wirt, Holzhändler, 1885, 1888, 1889, 1891, 1892, 1894 Steu; 1891 – 1897 ASch (früher Franz Göckeler); 1892 – 1903, 1918 GV; 1894 – 1897 Gsch; 1894 GVSt; 1897 – 1902 Gsch; 1898 Zweiter AV; 1902 – 1904 AV.
Helnerus, Gustav, Schuhmachermeister, 1885 Steu.
Linneborn, Anton, Fabrikbesitzer, 1886, 1888 Steu; 1906, 1910 - 1912 GV; 1909 Strom-Steu; 1911 Prüf. Gem.-Kasse; 1913 - 1916 Gsch.
Ahsmann, Adam, 1886 Steu.
Düring, (Heinrich ?) Johannes, 1886, 1893 GV; 1888, 1892, 1906 Steu; bis 1900 Waisenwart.
Kehsler, Kaspar, Maurermeister, Bauunternehmer, 1887 – 1893 GV; 1891 – 1892 Steu; 1894, 1899 – 1905 GVSt (gekündigt), wieder:1907, 1910, 1911 GVSt; 1906, 1910 – 1918 GV; 1909 Strom-Steu; 1911 Prüf. Gem.-Kasse.
Geihsler, Heinrich, Ackerer, 1887 – 1903 GV.
Rocholl, Kaspar, Maurermeister, 1887 - 1892 GV; 1888 Steu; 1911 - 1918 GV; 1914 AV; 1914 – 1916 StGVSt (nach Gördes).
Bürger, Ferdinand, Kuhhirt, 1887; Rinder-Hirt 1888; 1914 Ziegen-Hirt.
Schweer, Heinrich, Polizeidiener, Gemeindediener: 1888 – 1900; 1911 - 1918 GV.
Klute, Franz, Tagelöhner, 1888 Steu.
Weber, Caspar, 1888, 1890 - 1891 Steu.
Hahne, Christian, Fabrikarbeiter, Nachtwächter 1889 – 1891.
Korte, Franz, Bäcker, 1890 - 1891 Steu.
Funke, Heinrich, Landwirt, 1889 Steu; 1894 GV.
Kerstholt, Ferdinand, Tagelöhner, 1891, 1917 GV;1891 – 1892 Steu.
Schwefer, Franz, Maurer, Nachtwächter 1893
Schwefer, Franz, Schmied, 1891 – 1892 Steu.
Flinkerbusch, Caspar, Landwirt, 1891, 1910 GV; 1891 Steu.
Düring gnt. Adames, Lorenz, 1891 – 1893 GV; 1891Steu.
Miese, …, Nachtwächter 1892.
Siepe, Johann, 1893 GV.
Eickelmann, Franz, Nachtwächter: 1893 – 1901.
Mündelein, Anton, Gemeinde-Hirt, Kuhhirt: 1891 – 1906.
von Köckritz, Anton, 1895 AM,
Altenwerth, Kaspar, 1897 – 1902 GV.
Flinkerbusch, Johann, 1897 – 1905 GV.
Kückenhoff, Johan, Jun.; bei seinem Vater – oben – stehen Daten, mit denen auch dieser Sohn gemeint sein könnte; 1893 - 1904, 1913 GV; 1896 – 1898 Wasserwerk-Deputierter; 1896 – 1902, 1914 AV; 1897, 1905, 1912 StGVSt.
Neise, Anron, Handelsmann, 1899 – 1904, 1910 GV; 1906 Steu.
Albers, Caspar, Schneidermeister, 1900 - 1906 Waisenwart (siehe Extrakapitel: Frau, Frauen in Freienohl).
Homann, …, 1901 AM.
Göpfert, …, 1902 – 1904 AM; 1905 - 1907 GVSt.
Falke, …, Polizeidiener: 1902 – 1905, auch weiterhin möglich; 1913 GV.
Göckeler, Albert (?), 1903 - 1904 GV.
Schmidtke, …, Waldwärter: 1904; Förster 1905.
Schulte, …, Ehren-Amtmann: 1910 – 1915.
Pöttgen, Ferdinand, Holzhändler, 1909 Strom-Steu; 1910 - 1911 GV (gest. 1911, LA 72).
Humpert, Caspar, Gastwirt, 1912 – 1918 GV.
Fiedler, …, Waldwärter: 1910.
Elkemann, Joseph, Waldwärter, Förster: 1911 – 1918.
Köster, Anton, Hirte: 1911.
Bracht, Konstantin, Rendant: 1908 - 1918 (Louis Bracht 1908 pensioniert).
Kordel, Joseph, 1911 - 1913 GV.
Schwefer, Johann, Holzhändler, 1914 StGVSt; 1914 AV; 1914 - 1918 GVSt.
Schroeder, Gerhard, Schneider, ab 1911 „Licht-Schalter“ für die Straßen.Beleuchuntg in ganz Freienohl (morgens, abends); sein Wohnhaus zwischen Amtshaus und Hatzig; der Schalter im Keller: Alte Schule.
Niesen, …, AS; 1912 – 1914 GVST.
Gördes, Fritz, Kaufmann, 1914 StGVSt (nur 6 Tage).
Zacharias, Johann Caspar, Hausmeister, 1915 - 1918 GV.
Schirp, Ernst, Kuh-Hirt 1915.
Bürger, Heinrich, Ziegen-Hirt 1915.
Lemmer, Anton, Kuh-Hirt 1918.
Horn, …, AM; 1917-1918.
Pfarrer Ferdinand Gerwinn, Waisenrat 1916 (vorher Pfarrer Steimann).
Am 11. November 1918: Ende des Ersten Weltkriegs. Abbruch dieser Listen-Führung. Anmerkung: insbesondere die 1918 in dieser Listen-Führung endenden Zeitangaben sind durchaus noch weiter möglich gewesen (siehe Archiv Freienohl im Stadtarchiv Meschede in Grevenstein).
Der Bericht über den Ersten Weltkrieg
vom Freienohler Pfarrer Steimann und anschließend vom Pfarrer Gerwinn
sind eine sinnvolle Ergänzung über das Zusammenleben Freienohler.
Die Berichte von Pfarrer Steimann und Pfarrer Gerwinn sind abschriftlich aus dem Freienohler Pfarr-Archiv übernommen. Inhaltlich, thematisch nicht zum Krieg gehörende Passagen sind ausgelassen. Eine solche Textfassung war der pflichtgemäße Jahresbericht für den Bischof in Paderborn.
Pfarrer Karl Steimann: seine persönlichen Daten: geb. 16.6.1864 in Berlinghausen bei Horn; Priesterweihe 6.4.1889 in Paderborn; April 1889 Vikar in Fretter; August 1889 Kaplan an der Propstei-Kirche in Dortmund; 10.4.1902 Pfarrer in Freienohl bis 1.8.1916; dann Propst an der Gaukirche in Paderborn; gestorben 14.4.1934.
Wörtliche Textfassung von Pfarrer Karl Steimann:
1914: Der eben ausgebrochene Krieg zieht das ganze Land oder jede kleine Gemeinde in Mitleidenschaft und in eine nicht geringe, deshalb soll, so gut es geht, das Wichtigste notiert werden. Über den Krieg, seine Gründe, seine Vorgeschichte, seinen Verlauf wird die Geschichte ein genaues Bild liefern, hier sollen nur Stimmungsbilder aus unserer Gemeinde kurz skizziert werden. Der Krieg, der die Welt so schrecklich mitnimmt, war schon seit Jahren ein Gegenstand banger Sorge und Erwartung des Königs und des Volkes. Deshalb war man gerüstet und sozusagen seit Jahren bis an die Zähne bewaffnet. Der erste Schuss dieses Krieges ist in Bosnien gefallen, wo in Sarajewo am 28. Juni 1914 der Erzherzog = Thronfolger von Österreich mit seiner Gemahlin durch die Hand von Meuchelmördern getötet wurde. Bis ins Kleinste Dorf geriet die Menschheit in Aufregung über das fluchwürdige Verbrechen. Jedermann sagte sich: jetzt ist der Funke ans Pulverfass gefallen und es wird zu einer entsetzlichen Katastrophe kommen. Österreich fordert Untersuchung über die aus Serbien stammenden Verbrecher. Der Volksmund beschuldigt allgemein den Königshof oder doch die Minister oder Offiziere Serbiens als Mitwisser an der Untat. Als die von Österreich geforderte Genugtuung nicht geleistet wird, erfolgt die Kriegserklärung. Petersburg hält seine Hand über die Fürstenmörder; ob es auch mit weiß um die Absichten? Russland rüstet gegen Österreich und Deutschland; Frankreich und Russland erklären: wir wollen keinen Krieg. Beide suchen den Kaiser zu täuschen, endlich reißt ihm, der stets den Frieden zu erhalten bestrebt war, die Geduld. Auf eine energische Anfrage erfolgt denn die gleiche verlogene Antwort sowohl von Russland als Frankreich. Am 1. August 1914 wird die allgemeine Mobilmachung angeordnet und damit ist der Beginn des Krieges. Mit schwerem Herzen vernahmen unsere Leute die Kunde. Sie wussten wohl aus den Erzählungen der Alten, die 1871 den Feldzug mitgemacht hatten, Kessler, Caspar, Bauunternehmer, - Johann Kückenhoff, Frohnen, - Adam Beckmannm, Alter Weg, - Johann Kerstholt, Sparkassen-Rendant, - Heinrich Helnerus, Bahnhofstraße u.a., wie es im Krieg hergeht, aber jetzt heißt es, selbst sich rüsten. – Für die kriegerische Ausrüstung sorgt der Staat, aber auch die Seelen müssen bereit sein. Als am Sonntagmorgen in der Frühmesse in der Predigt die schrecklichen Ereignisse berührt wurden, gab es ein allgemeines Schluchzen. Zahlreich waren die Männer an diesem Tag schon zu den hl. Sakramenten gegangen. Montag, Dienstag, Mittwoch dasselbe Schauspiel. Die größte Zahl der zur Fahne berufenen ging jeden Tag bis zur Abberufung, alle aber haben vorher die Sakramente empfangen. Bei dieser Gelegenheit zeigte sich, wie tief gläubig unsere Männerwelt im Sauerland ist. Es sind ja gewiss keine Engel und sie nehmen es auch als ihr gutes Recht in Anspruch, ihren Seelsorger einmal bei Gelegenheit zu ärgern und über ihn zu schimpfen, aber jetzt kommt nicht die Oberfläche, sondern der Grund der Seele zum Vorschein. Rührend waren die Zeichen der Anhänglichkeit an den Heiland, seine Religion, die Kirche und die Priester, an Fürst und Vaterland.
Gleich am 2. August 1914 war abends Andacht und Erflehung des Sieges und glückliche Heimkehr. Sie soll durch die ganze Zeit bis zum Frieden fortgesetzt werden. Abend 9 Uhr wird eine Weile mit der größten Glocke geläutet, damit alle in ihren Häusern für ihre fernen Krieger beten. Am Montag zogen die ersten in den Krieg. Es waren nur erst einzelne. Manche ältere Leute waren schon am Samstag, den 1. August, abends 6 Uhr zur Bewachung der Eisenbahnen und der Brücken abkommandiert. Feindliche Spione haben vielfach in Deutschland diese zu zerstören versucht. Dank der Vorsorge der Behörden konnten sie ergriffen und der verdienten Strafe überantwortet werden. Am Dienstag, 4. August, Mittag zog die erste größere Anzahl meist jüngerer Leute zu den Waffen. Es sind an die 30 gewesen. Morgens hatten fast alle die hl. Kommunion empfangen; nach der hl. Messe richtete der Pfarrer eine Ansprache ermahnenden, tröstenden und aufmunternden Inhalts an die Gemeinde und besonders die Krieger. Um ½ 1 Uhr zogen sie vom Kriegerdenkmal aus, wo ein Kaiserhoch ausgebracht wurde, ab unter klingendem Spiel und unter vielem Weinen der Angehörigen. Da der Pfarrer vorher hiervon nichts wusste, hatte er von diesem eigentlichen Fortgange der Burschen, abgesehen von der kirchlichen Feier, keine Notiz genommen zu seinem lebhaften Bedauern. – Am Mittwoch, dem 5. August, war von Seiten des Bischofs Bitt-Hochamt und Aussetzung des Allerheiligsten von 6 bis 10 Uhr vormittags angeordnet. Empfang der hl. Sakramente, Besuch des Gottesdienstes und der Betstunden war außerordentlich gut. Es sind (heute ist Freitag, 7.8.) in der Zeit vom 1. – 7. August: 2.175 hl. Kommunionen ausgeteilt.
Um ½ 1 Uhr versammelten sich die Männer, die zur Fahne mussten. Dass es hier besonders bittere Abschiedsszenen gegeben hat, lässt sich begreifen. Vernünftiger Weise waren die Frauen und Kinder fast alle zu Hause geblieben. Das Herz war uns allen schwer genug; es waren Tage der Tränen. Fast die ganzen Tage flossen sie. Wenn die Leute, Männer wie Frauen, nach der Bahn schauten und die in Abständen von 10 – 15 Minuten nach der Westgrenze hin wollenden Züge mit Menschen und Geschützen, Tod speienden Schnellfeuerkanonen usw. sahen, wenn sie hörten, wie die Maschinen mit ihrer Last voran keuchten und die Schienen gleichsam ihr „das ist der Tod, das ist der Tod, das ist der Tod“ dazu sangen oder vielmehr ratterten, dann ist es verständlich, wenn alte Männer, denen die Tränen nicht gerade lose folgen, tief aufseufzend weinten. Aber es waren auch Tage der Erhebung und des Trostes. Mit ruhigem Gewissen sahen die Männer ihrem schweren Gang entgegen. Eine heilige Entschlossenheit lag auf allen Gesichtern; sie waren sich bewusst, es handelt sich um eine heilige und gerechte Sache, wir kämpfen für unser Land, die Heimat, für Weib und Kind, für alle, die uns lieb und teuer sind. Die meisten der Einberufenen waren persönlich zum Abschied bei mir. Ich habe mich an ihrer Ruhe erbaut. Um ½ 1 ging ich zum Kriegerdenkmal, um ihnen dort ein Wort des Abschieds zu sagen. Ungefähr 70 Männer standen dort in Reih’ und Glied.
Vater, ich rufe dich, so blickt das deutsche Volk heute zum Himmel empor. Brüllend umwölkt uns noch nicht der Dampf der Geschütze, aber es umtobt uns der Hass unserer Feinde. Aber mit der Gefahr wächst unser Mut. Viel Feind’, viel Ehr’. Ihr zieht hinaus, meine Brüder! Wohl an, mit Gott für König und Vaterland. Unbesiegter Gottesheld, St. Michael! Komm uns zu Hilf, zieh mit zu Feld! Vor der Schlacht betet ihr! Ihr zieht zur Schlacht. Wir rufen: Vater unser, der du bist etc. (usw.) Hier segne ich Euch zum Abschied. Der Segen des allmächtigen Gottes sei mit Euch. Hier rufe ich Euch noch einmal zu: Mit Gott für König und Vaterland, deutscher Kaiser, deutsches Volk, lebe hoch. Die Musik fällt ein, Heil dir im Siegerkranz etc. Die Glocken läuten und mit klingendem Spiel ziehen auch diese zur Bahn. Damit ist der letzte größere Trupp gegangen. Es sollen Namen und Alter noch angegeben werden.
Am 7. August 1914.
Nachdem der erste Abschiedsschmerz überwunden ist, tritt auch allmählich bei den Frauen besonders, Ruhe wieder ein. Während ich schreibe, singen im Bracht’schen Garten Kinder das Lied, in dem eine Stelle vorkommt: „Frankreich, Frankreich, wie wird es dir ergehen, wenn du die deutschen Soldaten wirst sehen.“ Es sind Kinder auch mit 7 Jahren alt. Hoffentlich gelingt es den tapferen Soldaten unter Gottes Beistand in dem schrecklichen Krieg siegreich zu bleiben. Was allenthalben sich zeigt, sieht man auch hier. Allenthalben Spione, d.h. in der Phantasie der Leute! Die tollsten Gerüchte werden geglaubt. Glücklicherweise gelingt es meist, die Schauergeschichten als Unsinn und dummes Zeug zu verweisen. Nachrichten über bestandene siegreiche Gefechte erhöhen die Stimmung. Aber, was soll es geben, wenn die Nachrichten von den furchtbaren Schlachten mit ihren entsetzlichen Verlusten eintreffen. Herr, erbarme dich unser!
Der 9.August 1914.
Am Samstag ist eine Reihe von Freiwilligen in die Heimat vorläufig zurückgekehrt. Alle berichten über eine wunderbare Begeisterung, die im Volk herrscht. Zwei Söhne des Hauptlehrers Heinemann, Otto, Lehrerseminarist, und Joseph, Student der Theologie, erzählen von ihrer Fahrt nach Mainz und den ungeheuren Truppenmassen, die dort zusammengezogen sind. Der dritte Bruder, Hubert, der Maschinentechniker werden will, hat sich in Kiel zur Marine freiwillig gemeldet. Heute war der Zudrang zu den hl. Sakramenten (samstags zur Beichte, sonntags zur Kommunion) wieder sehr groß. 250 Männer und 456 Frauen. Man hört in der Kirche am Beten, dass es vom Herzen kommt. Den ganzen Tag war die Kirche stark besucht auch von Vätern, die für ihre zu den Waffen gerufenen Söhne beteten. Da die von hier stammenden Soldaten noch in Meschede waren, gingen die Verwandten zahlreich hin, ihnen noch einen Besuch zu machen. 22 Freienohler mit einer Reihe Oeventroper bilden eine Korporalschaft unter dem Lehrer Heins, Lehrer in Neheim, Schwiegersohn des Unternehmers Caspar Kessler und Neffe des Lehrers H. Heins. Wie die Verwandten sagen, haben alle heute noch einmal gebeichtet, gehen morgen früh noch einmal zur hl. Kommunion in Meschede und ziehen dann gegen den Feind.
Ich habe die Leute heute aufgefordert, die Namen der beim Militär stehenden und aller jetzt zur Fahne einberufenen aufzuschreiben. Ich lasse dieselben hier folgen:
1. Nikolaus Dehen, Arzt, verheiratet seit November 1913, mulier gravida (Ehefrau schwanger).
2. Wilhelm Schulte, Student der Medizin, Sohn des Ehrenamtmanns, geb. zu Uentrop den (Datum fehlt),unverheiratet.
3. Otto Heinemann, geb. (Datum fehlt), Sohn des Hauptlehrers.
4. Josef Heinemann, geb. (Datum fehlt), Weihnachten erst gezogen.
5 Hubert Heinemann, geb. (Datum fehlt), nicht genommen, Weihnachten erst gezogen.
6. Ludwig Pöttgen, geb. 18. Mai 1884, verheiratet seit Mai d. J.
7. Heinrich Pöttgen, geb. 25. Dezember 1886, ledig.
8. Bernard Weber, geb. 15. Februar 1890, ledig.
9. Philipp Trompetter, geb. 15. Februar 1892, ledig, aktiver Husar.
10. Kaspar Trompetter, geb. 30. August 1877, verheiratet, Frau und vier Kinder.
11. Hermann Pütz, geb. 1. Sept. 1887, verheir. seit Frühjahr 1914. (Nachtrag:) Gefallen.
12. Georg Neise, 28 Jahre.
13. Fritz Neise, 21 Jahre, Bruder von Georg Neise.
14. Albert Flinkerbusch, geb. 31. Dez. 1880, verh., ohne Kinder.
15. Adam Heckmann, geb. 3. April 1882, verh., 4 Kinder.
16. Eberhard Heckmann, geb. 3. März 1886, verh., 2 Kinder, Bruder von Adam Heckmann.
17. Adolf Stirnberg, geb. 9. Juli 1889, ledig.
18. Caspar Becker, geb. 16. Nov. 1886, verh., 1 Kind.
19. Hugo Becker, geb.7. Sept. 1888, ledig, Bruder von Caspar Becker.
20. Franz Korte, geb. 9. Juni 1892, ledig, Artillerie Münster.
21. Johann Kemper, geb. 8. Febr. 1888, ledig.
22. Franz Weber, geb. 16. Mai 1892, ledig, Infanterie.
23. Adalbert Trumpetter, geb. 18. Aug. 1888, ledig.
24. Karl Rocholl, geb. 30. Nov 1892, ledig, Pionier.
25. Paul Helnerus, geb. 29. Nov. 1888, ledig.
26. Hubert Helnerus, geb. 29. Apr. 1890, ledig, Bruder von Paul Helnerus.
27. Josef Vieth, geb. 23. Apr. 1887, ledig.
28. Hubert Ante, geb. 4. Okt. 1880, verh. 2 Kinder (Giesmecke).
Fritz Ante, geb. 6. März 1888, ledig. In Laer bei Meschede.
29. Rudolf Köster, geb. 22. Jun. 1876, ledig, zum Bahnschutz einberufen.
30. Franz Köster, geb. 17. Juli 1888, ledig, Bruder von Rudolf Köster.
31. Franz Höhmann, geb. 28. Okt. 1883, ledig.
32. Wilhelm Höhmann, geb. 30. Juli 1889, ledig, Bruder von Franz Höhmann.
33. Josef Zacharias, geb. 16. März 1882, verh., 4 Kinder, vorläufig Bahnschutz.
34. Wilhelm Zacharias, geb. 3. Sept. 1886, ledig.
35. Theodor Zacharias, geb. 5. März 1892, ledig, Infanterie.
36. Fritz Trumpetter, geb. (Datum fehlt), verh., ohne Kinder.
37. Heinrich Lichte, geb. (Datum fehlt), verh., mulier gravida (Ehefrau schwanger).
38. Johann Schirp, geb. 31. März 1889.
39. Theodor Zacharias, geb. (Datum fehlt), verh., 4 Kinder, Bahnschutz.
40. Friedrich Nolte, geb. 6. Aug. 1888, verh. 2 Kinder.
41. Theodor Köster, geb. (Datum fehlt), verh., 2 Kinder, (Alter Weg).
42. Hermann Storm, geb. 18. Nov. 1890, ledig, Infanterie.
43. Anton Pieper, geb. (Datum fehlt), ledig.
44. Egon Schwefer, geb. 5. Febr. 1877, verh., 5 Kinder, vorläufig Bahnschutz.
45. Bernard Folle, geb. (Datum fehlt), verh., 5 Kinder.
46. Josef Flinkerbusch, geb. 12. Okt. 1891, ledig Infanterie.
47. Josef Pieper, geb. (Datum fehlt), verh., 2 Kinder.
48. Wilhelm Pütz, geb. 7. Febr. 1885, verh., 1 Kind, Bruder von Herm (Nr.11) u.Heinr.
49. Heinrich Pütz, geb. 18. Okt. 1892, ledig, Bruder von Wilhelm und Hermann Pütz.
50 Johann Mester, geb. 25. Sept. 1877, verh., 3 Kinder.
51. Ludwig Siepe, geb. 29. Jan. 1878, verh., 3 Kinder.
52. Franz Göckeler, geb. 15. Aug. 1887, ledig.
53. Wilhelm Göckeler, geb. 2. Okt. 1893, ledig, Infanterie.
54. Josef Pöttgen, geb. 14. Mai 1887, ledig, Infanterie.
55. Friedrich Wiesemann, geb. 24. Apr. 1885, ledig.
56. Wilhelm Köster (Angaben fehlen).
57. Josef Höhmann, geb. 8. Nov. 1885, verh., 1 Kind.
58. Josef Kaulmann, geb. 8. Okt. 1892, ledig, Artillerie.
59. Aloys Zacharias, geb. 16. Dez. 1892, ledig, Artillerie.
60. Albert Altenwerth, geb. 12. Apr. 1881, verh., 3 Kinder.
61. Josef Weber, geb. 12. März 1887, verh. 1 Kind.
62. Fritz Beckmann, geb. 17. Juli 1892, ledig (Soldat).
63. Anton Bauerdick, geb. 13. Febr. 1884, ledig.
64. Albert Figge, geb. 22. Apr. 1876, verh., 4 Kinder.
65. Josef Beckmann, geb. 22. Aug. 1884, verh., kein Kind.
66. Heinrich Bürger, geb. 20. Sept. 1879, verh., 4 Kinder.
67. Hugo Düring, geb. 14. Apr. 1885, ledig.
68. Aloys Düring, geb, 5. Apr. 1891, ledig, Bruder von Hugo Düring.
69. Anton Lörwald, 35 Jahre alt, verh., kein Kind.
70. Franz Lörwald, 26 Jahre alt, verh. 24.6.1914, kein Kind.
71. Adolf Düring, geb. 5. Okt. 1892, ledig, aktiver Soldat.
72. Philipp Bürger, geb. 5. Aug. 1884, ledig (verlobt).
73. Wilhelm Korte, geb. 13. Jan. 1876, verh., 4 Kinder.
74. Paul Schwefer, geb. 24. Okt. 1888, ledig.
75. Josef Klauke, geb. 30. Nov. 1885, verh. 1 Kind.
76. Karl Klauke, geb. 7. Mai 1888, ledig.
77. Emil Klauke, geb. 16. Aug. 1893, ledig, Bruder von Karl und Josef Klauke.
78. Bernard Kintrup, geb. 20. Juni 1877, verh., 4 Kinder, Bahnschutz.
79. Heinrich Klauke, geb. 20. Sept. 1885, verh., 3 Kinder.
79. (Schreibfehler) Josef Molitor, geb. 27. Okt. 1892, ledig, aktiver Soldat.
80. Ernst Rocholl, geb. 3. Apr. 1892, ledig, aktiver Soldat.
81. Friedrich Lenze, geb. 24. Juni 1892, ledig.
82. Franz Molitor, geb. 6. Dez. 1877, verh., 5 Kinder, Bruder von Nr. 79, Josef M.
83. Heinrich Siepe, geb. 17. Jul. 1884, verh., kein Kind.
84. Ludwig Lörwald, 22 Jahre, aktiver Soldat.
85. Hugo Wrede, geb. 13. März 1890, aktiver Soldat, Posen.
86. August Wrede, geb. 13. Febr. 1893, aktiver Soldat, Mörchingen; Bruder von Hugo W.
Josef Spindeldreher, geb. 21. Juli 1883, verh., Hirschberg.
87. Wilhelm Spindeldreher, geb. 9. Juli 1886, ledig.
88. Hugo Spindeldreher, geb. 12. März 1890, ledig.
89. Franz Spindeldreher, geb. 23. Nov. 1892, ledig; Josef + Wilhelm + Hugo + Franz = Br.
90. Lorenz Siepe, geb. 23. Juli 1883, verh., 2 Kinder.
91. Heinrich Kordel, geb. 22. Juli 1889, ledig
92. Julius Helnerus, geb. 13. Apr. 1877, verh., 3 Kinder
93. Josef Volmer, geb. 27. Mai 1880, verh. 6 Kinder.
94. Josef Schwefer, geb. 13. Jan. 1883, verh., 5 Kinder.
95. Anton Heckmann, geb. 15. Febr. 1892, aktiver Soldat.
96. Josef Kerstholt, geb. 24. Jan. 1891, aktiver Soldat.
97. Hubert Köster, geb. 20. Nov. 1885, verh., 2 Kinder.
98. Franz Latzer, geb. 28. Juli 1880, verh. 6 Kinder.
99. Reinhard Bräutigam, geb. 17. Jan. 1879, verh. 5 Kinder.
100. Johann Lemmer, geb. 22. Febr. 1892, ledig, Soldat.
101. Anton Lemmer, geb. 13. Jan. 1889, ledig, Bruder von Johann Lemmer-
102. August Rüth, geb. 24. Dez. 1880, verh., 4 Kinder.
103. Fritz Gördes, geb. 30. Okt. 1880, ledig.
104. Josef Gördes, geb. 24. Mai 1882, ledig.
105. Franz Gördes, geb. 20. Dez. 1886, ledig; Fritz + Josef + Franz G. = Brüder.
106. Emil Schmitte, geb. 16. Dez. 1885, verh., 2 Kinder.
107. Gottfried Beier, geb. 11. Sept. 1887, verh., 1 Kind.
108. Egbert Pütz, (Daten fehlen) verh.
109. Josef Trumpetter, (Daten fehlen) verh., 2 Kinder.
110. Josef Nathan, geb. 8. Apr. 1883, verh., 1 Kind, (Jude).
111. Heinrich Althaus, geb. 3. Mai 1888, ledig.
10. August 1914
Heute Vormittag besuchte ich eine Reihe von Familien (9). In allen herrscht Trauer, aber auch christliche Fassung und Ergebenheit. Eben tritt das, allerdings unverbürgte, Gerücht auf, es sei der unter Nr. 80 aufgeführte Ernst Rocholl gefallen. Es sind noch weiter als Einberufene zu verzeichnen:
112. Johann Kaiser, geb. (Tag, Monat fehlen) 1883, verh., 3 Kinder.
113. Paul Zander, geb, 31. März 1885, Protestant, mit einer Jüdin verheiratet, stammt aus Zerbst.
114. Fritz Karneil, geb. 25. Jan. 1891, ledig.
115. Karl Montag, geb. geb. 15. Okt. 1886, ledig.
116. Anton Vonrüden, geb, 11. März 1884, verh., 1 Kind.
117. Peter Lübke, geb. 25. Jan. 1880, verh., 3 Kinder.
118. Johann Bruchhage, geb. 3. Jan. 1887, ledig.
119. Josef Helnerus, geb. 29. Okt. 1892, ledig.
120. Josef Feldmann, (Daten fehlen) verh. 1 Kind.
121. Theodor Hellmann, (Daten fehlen) verh., 1 Kind.
122. Heinrich Feldmann, (Daten fehlen) ledig; Josef + Heinrich = Brüder, Theodor = Schwager.
123. Johann Pöttgen, geb. (Tag fehlt) Sept. 1877, verh., 4 Kinder.
124. Richard Pöttgen, geb. (Tag fehlt) Aug. 1883, verh., 2 Kinder; Bruder = Johann P.
125. Wilhelm Kordel, geb. 2. Febr. 1881, verh., 2 Kinder.
126. Norbert Lichte, (Daten fehlen), ledig, ist am 2.9.1914 noch in Arnsberg freiwillig eingetreten.
127. Fritz Kossmann, (Daten fehlen), ledig.
128. August Klasmeier, geb. 16. März 1882, verh., 1 Kind.
129. Karl Birkenfeld, (Daten fehlen) ledig, Lehrer, freiwillig.
130. August Geisler, (Daten fehlen) ledig.
11. August 1914
Heute Morgen hatte ich eine Besprechung mit dem Amtmann und dem Ortsvorsteher Schwefer wegen Einleitung einer Hilfe für die Frauen und Kinder der eingezogenen Männer. Am Donnerstag, den 13., wird ein Ausschuss gebildet und endgültig festgestellt, was geschehen soll.
Die Leute sind vom Willen zu siegen durchdrungen. Dieser Wille eilt stets den Tatsachen voraus. So geht seit gestern schon das Gerücht, dass Belfort und Nancy von den Deutschen erobert seien, was kaum anzunehmen ist, da am Sonntag die Zeitungen erst von einem Zurückgehen der französischen ins Elsass eingedrungenen Truppen melden. Der Wunsch ist der Vater des Gedankens, und jeder Freienohler ist geeignet, im großen Generalstab zu sitzen, da alle genau wissen, was geschehen muss.
Die Gerüchte entflohen. Gestern Nachmittag war ich auf dem Wege nach Oeventrop. Unterwegs traf ich den Arbeiter Kaspar Kaulmann mit seiner Frau, die vom Felde kamen. Ich stand ein Weilchen bei den Leuten und fragte nach dem Sohn Josef, der beim Militär bei Saarburg steht. Am Abend war folgendes zusammen fantasiert: „Kaulmann’s Kaspar sein Sau is` fallen; de Pasteuer hätt en Telegramm krieggen; hai is nom Felln gohen und hiätt et diän Luien fagt; ick hammen seihen, dat fai iämman dat Telegramm gaffte.“ Der Vater gab mir einen Brief von seinem Sohn zu lesen, den ich ihm wieder gab. So wird’s gemacht! Hoffentlich ist’s mit Rocholl und Kaulmann gleich bestellt, nämlich sind beide noch am Leben.
Unfug und Aberglaube! Neben dem vertrauensvollen Beten der Leute zeigt sich auch vereinzelt ein hässlicher Aberglaube. Abergläubische Zettel mit gleichen Gebeten, sog. Himmels- oder Schutzbriefe, haben vereinzelt Frauen ihren Söhnen geschickt. Wer sie bei sich trägt, kann selbstverständlich nicht fallen. Mich hat die Sache zunächst sehr in Harnisch gebracht. Schließlich habe ich den Leuten abends vor der Andacht ruhig und ernst das Lächerliche eines derartigen sündhaften Aberglaubens vorgehalten.
Heute Nachmittag habe ich wieder eine Reihe von Familien besucht, deren Angehörige ins Feld gezogen sind (14). Ich fand allenthalben ruhige Ergebenheit, wenn auch vereinzelt und für kurze Zeit Tränen flossen. Frau Karneil bedauert, nicht zehn Söhne zu haben, die dem Vaterlande dienen können. Sie hat nur zwei, von denen der älteste im Krieg ist.
12. August 1914
Gestern berichteten die Zeitungen, dass mit der Überführung von 3 – 4000 Gefangenen (Einnahme von Lüttich) begonnen werde. Abends nach der Andacht behaupteten die Leute vor der Kirche, es sei bereits ein Zug durch gekommen und Wilhelm Borbeck sagte, einer habe ihm die Zunge rausgestreckt; er habe nahe an der Bahn gestanden. Er wusste aber nicht bestimmt, ob es eine deutsche oder französische gewesen sei. Nach den Berichten der Blätter haben die Bewohner Belgiens sich sowohl gegen die Truppen, besonders die Verwundeten, als auch gegen die zum Auswandern aus Belgien gezwungenen Deutschen sehr grausam bewiesen. Das Gleiche haben gegen die Deutschen in Frankreich sich die Franzosen zu Schulden kommen lassen. Man hat auf das Rote Kreuz, auf Verwundete aus Häusern, Gebüschen, auch auf den Straßen geschossen, auch Frauen hätten das getan. Eine scharfe Bekanntmachung des Korpskommandeurs hat die Bewohner auf das Gefährliche dieser Banditenhandlungen aufmerksam gemacht. Die Transporte der belgischen Gefangenen sind tatsächlich in 4 Extrazügen erfolgt und Borbeck kann auf die Begrüßung stolz sein. Die amtliche Depesche über die Eroberung einer französischen Fahne, 4 Maschinengewehren, 2 Batterien, 700 Gefangenen, 1 General gefallen, rief große Freude hervor. Von unseren Freienohler Soldaten sind bis jetzt Tote oder Verwundete nicht gemeldet.
13. August 1914
Heute fand eine Versammlung des vaterländischen Frauenvereins und der verschiedenen Vereine betreffs Besprechung einer Hilfe für Verwundete und für die zurück bleibenden Familien der Krieger statt. Endgültige Beschlüsse wurden nicht gefasst, jedoch dafür gesorgt, dass ein Notstand in den Familien nicht eintreten wird. Die Frauen erhalten bis zum 1. November 9 und von da 12 Mark; für jedes Kind unter 14 Jahren 6 Mark für den Monat. Zu dieser Unterstützung durch den Staat kommt dann noch die von der Gemeinde bewilligte Hilfe.
14. August 1914
Heute traf ich doch manche weinende Frauen, da die Angehörigen Nachricht erhalten haben, dass die Truppen an der Grenze stehen bereit zum Losschlagen. Jedenfalls sind in den nächsten Tagen schwere Zusammenstöße zu erwarten. Es wird mit großer Inbrunst gebetet,
24. August 1914
Am 16. des Monats wurden die Angehörigen des Landsturmes aufgeboten. Dieselben zogen gegen 40 Mann stark nach Meschede, kehrten aber abends zum größten Teil in ziemlich animierter Stimmung wieder zu den Ihrigen zurück. Die Eingestellten haben meist am Ort Bahn- und Tunnelschutzdienst zu leisten.
1. Heinrich Weber, geb. 21. Nov. 1875, 5 Kinder.
2. Arnold Altenwerth, geb. 2.9.1883, 1 Kind.
3. Anton Peters (Daten nicht eingetragen), 3 Kinder, ist frei geworden.
4. Otto Lehmenkühler, geb. 24.6.1872, 6 Kinder.
5. Christof Leimbach, geb. 8.6.1873, 5 Kinder.
6. Kaspar Trumpetter (Daten nicht eingetragen), 4 Kinder.
7. Ferdinand Pöttgen (Daten nicht eingetragen), 5 Kinder.
8. Josef Figge, (Daten nicht eingetragen), 6 Kinder.
Die Nachrichten von Siegen bei Lagarde, Metz am 15.-17. August von der Ostgrenze bei Gumbinnen, die Einnahme Brüssels usw. erregten große Freude. Bis heute ist noch keine Nachricht hierher gelangt, dass einer gefallen ist. Gott gebe, dass es auch weiter so bleibt.
Von den Freiwilligen ist eine Reihe wegen Überfüllung zurückgeschickt: drei Brüder Heinemann, Fritz Kossmann, Lehrer Birkenfeld. Gestern sah ich in der Kirche Fritz Schwefer, der einen Hitzschlag auf dem Marsch erlitten und vorläufig heimgeschickt ist. Ludwig Siepe (Nr. 51) ist endgültig entlassen.
Von verschiedenen Soldaten erhielt ich Karten, die meisten sind wohlauf, sagen, dass sie die Gelegenheit zum Empfang der Sakramente benutzen und bitten um Gebet.
2. September 1914
Die Truppen Deutschlands haben inzwischen große Schlachten geschlagen und große Siege errungen. Belgien ist mit Ausnahme von Antwerpen unter deutscher Herrschaft, an der ganzen Westgrenze ist der Feind im Rückzuge, so dass in nicht zu ferner Zeit die Deutschen vor Paris stehen werden, vor der Hauptstadt, die bisher von der infamen Freimaurer Regierung Frankreichs durch erlogene Siegesnachrichten beruhigt ist. Aber auch da sind Nachrichten über die für die Franzosen schreckliche Wirklichkeit durchgesickert und man steht dort wie 1870 vor einer Revolution.
Auch im Osten, wo die Russen weit in Ostpreußen eingedrungen waren, hat man eine große Schlacht geliefert. Gestern traf die Nachricht von dem Sieg ein, der 60.000
Gefangene brachte. Heute ergibt sich die Tatsache, dass es 70.000 sind, darunter 3 kommandierende Generale und viele Offiziere. Die Siege sind mit Glockengeläut bekannt gemacht und gefeiert.
Mit Spannung sieht das Volk trotz des Krieges der Papstwahl entgegen, die heute noch oder morgen beendet sein dürfte. Das Welt bewegende Ereignis vom Tod des so hoch verehrten Pius X. am 20. August ist wegen der kriegerischen Ereignisse etwas zurück getreten.
Von unseren heimischen Soldaten ist bis heute eine Nachricht, dass einer gefallen sei, nicht eingetroffen. Verwundet sind drei. Hugo Düring bei Mecheln, Franz Mester und Friedrich Nolte. Den Aufenthaltsort geben die Soldaten nicht an; es ist überhaupt sehr strenges Stillschweigen über das ganze Vorgehen des Heeres beobachtet, so dass der Feind oder die Feinde von der Stellung nichts erfahren. In Belgien sind große Grausamkeiten von Seiten der Bevölkerung gegen die deutschen Soldaten vorgekommen. Löwen, das sich besonders hervorgetan hat, ist zusammengeschossen. Die Zeitungen bringen eingehende Berichte über die schreckliche und beklagenswerte Verwüstung der Stadt und den Untergang so vieler Menschen und Werken der Kunst und wissenschaftlichen Bibliothek von 220.000 Bänden Kath. Universität.
Gleichzeitig setzt in den nicht katholischen Zeitungen wieder eine infame konfessionelle Hetze ein. In Löwen hätten Klosterbrüder 50 deutsche Soldaten ermordet und im Keller verborgen. An der französischen Grenze sind in nicht katholischen Zeitungen zahlreiche katholische Geistliche der Spionage für Frankreich beschuldigt, selbst der Bischof von Glatz. Das sind die Folgen der in Deutschland seit langem getriebenen konfessionellen Hetze. Sie scheinen heute schon bange zu sein, die Jesuiten kämen wieder! Dieselben sind aus der Verbannung zahlreich auf die Schlachtfelder geeilt, um zu helfen. 1870 bekamen sie mit dem eisernen Kreuz das Verbannungsdekret!
7. September 1914
Die Papstwahl ist am Donnerstag, dem 3. September, vormittags beendet. Kardinal della Chiesa besteigt als Benedikt XV. den päpstlichen Stuhl. Mit Glockengeläut wurde der Gemeinde das Friedensereignis mitten im Kriegslärm verkündet.
Inzwischen haben schwere Kämpfe stattgefunden. Auch unsere Gemeinde ist leider stark mitgenommen. Heute war das Seelenamt für den am 22. August 1914 gefallenen Franz Mester (Hamfranz Fränzken). Adam Heckmann, Kaspar Becker und Hermann Pütz werden vermisst. Ob sie gefangen genommen sind oder sonst umgekommen, ist nicht bekannt. Die Familien sind ganz kraftlos. Alle sind verheiratet. Heute traf auch die Nachricht ein, dass Adolf Düring (Schmitten) vermisst sei. Franz Latzer ist verwundet und liegt in Vallendar im Lazarett. Er schrieb mir von dort aus.
12. September 1914
Zu den Trauerbotschaften, die hierher gelangt sind, kamen gestern neue. Der Wehrmann Anton Lörwald, der leicht verwundet ist und in Arnsberg Lazarett-Pflege hat, war auf einem halben Tag in Urlaub. Er sagte mir, es seien gefallen: Hermann Pütz, Heinrich Althaus und Bernard Folle. Wir stehen noch nicht am Ende des Krieges. Gott schütze unsere armen Leute! Die Gefallenen haben alle am 22. August bei Petit-Noir (nach der Verlustliste) den Heldentod erlitten R.I.P. (Requiescant in pace : Sie mögen ruhen im Frieden!)
15. Oktober 1914
In der Zeit vom heutigen Tage bis rückwärts, den 12. September, habe ich keine Eintragungen gemacht. Es sind allerdings eine Reihe unserer Leute verwundet worden, die ich heute aufzeichne. Vorerst aber will ich die Nachricht vom Tode des August Wrede (Spannier) niederschreiben. Derselbe ist schwer verwundet und in St. Quentin am 10. Oktober seinen Verletzungen erlegen. R.I.P.
Nach der Verlustliste soll auch Adam Heckmann gefallen sein. Ich habe an das Regiment geschrieben, aber noch keine Nachricht.
Die Mutter von Anton Folle kam am 30. September freudestrahlend und sagte, ihr Sohn sei nicht gefallen, sondern verwundet. Hellmann von hier, Feldgendarm habe ihn in einem Lazarett gefunden. Seine Frau habe es ihr vorgelesen. Ich schrieb infolgedessen einige Zeilen an die Zeitungen mit dieser Nachricht. Es stellt sich aber jetzt heraus, dass H. ihn persönlich nicht gefunden, sondern nur davon gehört hat. Das Übrige haben die Leute in ihrer Freude sich zusammengedacht. Da bis heute keine Nachricht eingegangen ist, so wird es wohl leider bei der Todesnachricht bleiben.
(Randnotiz vom 25. Oktober): Folle ist sicher tot, ich habe heute, den 25. Oktober, mit Latzer gesprochen, der ihn am Tage nach der Schlacht tot auf dem Schlachtfeld gefunden und seine Taschen untersucht hat. 25. Oktober.
Verwundet sind bis jetzt außer den bereitsfrüher genannten:
Wilhelm Göckeler, Schulter- und Rippenschuss.
Fritz Nolte, Schulter und Wade.
Josef Kerstholt, Fuß.
Ernst Feldmann.
Theodor Zacharias.
Julius Heckmann, Kopf und Rücken.
Egon Düring.
Diese werden wohl mit dem Leben davon kommen. Sie waren teilweise hier.
Düring, Kerstholt, Nolte sind schon fast vollständig wieder hergestellt.
Reinhardt Bräutigam hat Lungenentzündung bekommen und ist entlassen.
Von den Ersatzreservisten sind Hugo Becker, Josef Kaiser entlassen. Norbert Lichte, Nr. 126, ist nicht eingezogen, weil er von der Eisenbahnwerkstätte reklamiert ist.
Die Soldaten haben oft geschrieben, meist Karten, auch verschiedene Briefe. Alle bitten stets um Gebet und berichten Gutes von der religiösen Haltung der Soldaten im Allgemeinen. Bei dem Res. Reg.81 lagen 22 von hier zusammen. Lörwald und auch Nolte sagten mir, dass sie meistens, wenn sie abends zusammen gewesen seien, auch gemeinsam gebetet hätten. Sie haben ferner, wenn sie Gelegenheit hatten, auch die hl. Sakramente empfangen. Das nahm ich auch von den anderen, wenigstens von dem weitaus größten Teil, an.
Nachtragen will ich hier ferner, dass von der Gemeinde eine Suppenküche seit dem halben August eingerichtet ist. Diese an sich gute Sache ist aber viel zu früh eingeführt. Die Frauen haben zu viel freie Zeit zum Schwätzen und Lügen (ganz toll), zudem lassen sie die Gemüse jetzt vielfach in den Gärten zu Grunde gehen und sie hatten, wie mir alle gesagt haben, bis Ende Oktober gut zu leben. Der derzeitige Vorsteher Schwefer, ein guter Kerl, der sich aber gern etwas aufspielt, hatte keine Ruhe, bis die Sache im Gange war. Heute wird über die Kosten mächtig geschimpft. Die Suppe wird aber sehr gelobt. An 140 Portionen werden geholt, auch von solchen, die es nicht nötig haben. Die Leute sind hier oft sehr von sich eingenommen, aber es scheint, das rechte Ehrgefühl fehlt doch teilweise sehr stark. An kirchlichen Aufwendungen sind bisher für die Malteser gemacht 325 Mark, teils durch kirchliche, teils durch Haussammlung aufgebracht. 34 Mark dazu für hiesige Arme. Durch den vaterländischen Frauenverein sind Strümpfe, Leibbinden, Knie- und Ohrenwärmer in großer Zahl gemacht. Außerdem werden noch Familien mit monatlichen Unterstützungen von 3 – 6 Mark bedacht. Kriegsrente bekommen die Frauen 12 Mark und für jedes Kind 6 Mark den Monat. Ein eigentlicher Wohlstand liegt also in keiner Familie vor. Der Kriegerverein gibt den Familien seiner im Felde stehenden Mitglieder wöchentlich ein großes Brot. Von den durch die Sammlungen einkommenden Gaben habe ich einen Teil für verschämte Arme, besonders einzelne Frauen nebenbei unterstützt.
16. Oktober 1914
Heute trifft die Nachricht vom Tode des Ersatz.-Res. Bernard Weber (Frohnhoffs) ein. Derselbe ist durch einen Bauchschuss schwer verwundet am 29. September und am 3. Oktober im Kriegslazarett zu Colligis an den Wunden gestorben. Er ist versehen (mit dem Sakrament der Krankensalbung) und ruht auf dem Kirchhof daselbst. R.I.P.
25. Oktober 1914
Heute vor dem Hochamt kam Friedrich Düring sen. (Schmitten), und teilte mir den Tod seines Sohnes Rudolf mit. Derselbe sei am 25. August gefallen. Zwar ist die Nachricht nur von privater Seite gekommen, aber nicht zu bezweifeln. Wo er gefallen ist, weiß der Vater nicht. Er war ein sehr braver Junge. R.I.P.
Nachtragen will ich hier die für die Soldaten veranstalteten Sammlungen. Leider haben wir erst seit dem 1. Sonntag des Oktober in der Gemeinde gesammelt und zwar in erster Linie für die Malteser-Genossenschaft. Außerdem ist für die Hinterbliebenen der ins Feld gezogenen Männer mancherlei geschehen. Der vaterländische Frauenverein hat für die Soldaten gestrickt, für die Verwundeten Wäsche etc. dem Roten Kreuz zur Verfügung gestellt. Der Krieger-Verein gab den Familien seiner verheirateten Mitglieder wöchentlich 1 oder 2 Brote, je nach der Zahl der Kinder.
Die Sammlungen sind von Mitgliedern der Jungfrauenkongregation vorgenommen. Besonders fleißig waren: Maria Albers, Maria Schwefer, Theresia Trumpetter (Arzes), Helene Helnerus. Außerdem haben gesammelt Antonia Feldmann, Rümckerweg, Mathilde Feldmann (Adolfes), Wilhelmina Kaulmann (Polizeis), Maria Schwefer I, Franziska Klute, Maria Flinkerbusch Mittelstraße. Verzeichnen will ich auch das Ergebnis der beiden Kirchenkollekten, die auf Anordnung des hochwürdigsten Herrn Bischofs gehalten wurden.
Die Ergebnisse sind folgende.
bischöfliche Anordnung: 100 Mark 00 Pfennig.
bischöfliche Anordnung: 75 Mark 00 Pfennig.
Für die Malteser 117 Mark 50 Pfennig.
Für die Malteser 64, 60 Mark.
Für die Malteser 51,00 Mark.
Für die Malteser: 40,10 Mark
Insgesamt: 448, 20 Mark.
Davon sind abgeschickt an den hochwürdigsten Herrn: 175,00 Mark.
An die Malteser: 200,00 Mark. Außer diesen Gaben konnte ich noch 35,30 Mark und 37,90 Mark für bedürftige Familien verwenden, sodass bis heute, den 26. Oktober, im Ganzen 521 Mark gesammelt sind. Für unsere aus Arbeitern bestehende Gemeinde ein recht befriedigendes Resultat.
Eben bringt mir Johanna Feldmann das ihrem Bruder Ernst übersandte Eiserne Kreuz zur Ansicht mit einem Brief seines Hauptmanns. Ernst Feldmann ist zur Zeit im Lazarett zu Arnsberg.
15. Januar 1915
seit dem 26. Oktober 1914 habe ich keine Eintragungen gemacht, teils weil besonders wichtige Ereignisse nicht eingetreten sind, teils weil ich durch intensives Arbeiten in der Seelsorge, sowie durch sehr lebhaften Briefwechsel mit den im Felde stehenden Pfarrkindern in Anspruch genommen wurde. Es sollen hier nachgetragen werden die nachträglich eingelaufenen Meldungen über den Tod des Reservemanns AdamHeckmann, der als vermisst angegeben war, tatsächlich aber am 22. August mit den andern Freienohlern gefallen ist.
Die amtliche Nachricht erhielt die Familie am 27. Dezember (1914).
Ebenso traf am 5 Januar die Nachricht ein, dass Kaspar Becker, der ebenfalls am 22. August bei Neufchateau (Petit-Noir) im Gefecht und als vermisst angegeben war, tot ist. Er ist am 23. August (1914) seinen Wunden, wahrscheinlich im Feldlazarett in Bertrix, welches in der Gegend des Schlachtfeldes liegt, erlegen. Er soll einen Schuss durch den Oberschenkel erhalten haben und ist wahrscheinlich infolge Verblutung gestorben.
Von dem hiesigen Landsturm sind noch eine Reihe von Leuten in Russland.
1. Wilhelm Gebhardt.
2. Bernhard Kintrop, hier zugezogen.
3. Franz Vernholz.
4. Rudolf Köster.
5. Theodor Kordel und Kaspar Düring-Feldschütter.
Im Dezember (1914) sind noch eingezogen die Ersatzreservisten:
1. Paul Schröer.
2. Heinrich Neise (Bergstraße, Butterbelken).
3. Fritz Kossmann.
4. Josef Düring (Schmitten).
5. Heinrich Becker (nachträgliche Notiz:) gefallen am 24. März 1915.
6. Julius Pöttgen.
7. Heinrich Neise.
8. Lorenz Karneil.
9. Ferdinand Becker.
10. Josef Kossman (Peets Wies)
11. Wilhelm Krick.
12. Fritz Geisler, Bäcker.
13. Heinrich Bruder.
14. Fritz Lense.
15. Theodor Mester.
Am 14. Januar sind eingetreten die Ersatzleute:
16. Josef Funke, ist vorläufig zurück.
17. Josef Assmann.
18. Franz Molitor
so dass bis heute 162 Mann aus der hiesigen Gemeinde (einschließlich der aktiven Soldaten in den Waffen stehen. (Mit den Gefallenen).
Gestern erhielt Franz Heckmann-Hahne die Nachricht, dass sein Sohn Johannes, der in Tsingtau bei der Marine diente, sich in japanischer Kriegsgefangenschaft in Fukuoka (Insel Kinsiu) sich befinde. Man glaubte ihn allgemein tot, da seit Juni 1914 keine Nachricht von ihm vorlag.
Im November sah sich der Pfarrer veranlasst, eine Eingabe wegen der frühzeitigen Schließung der Wirtschaften an das General-Kommando des 18. Armeekorps in Frankfurt einzureichen. Die Wirtschaften waren bis 12 Uhr nachts und länger geöffnet. Vorstellungen beim Amte halfen nichts; es sei nichts zu machen. Da kam eine scharfe Verfügung, die Wirtschaften um 10 Uhr zu schließen. Wenn man bedenkt, dass fast halb Freienohl sich das Essen aus der Volksküche holen lässt, muss man sich wundern, dass für langes Wirtshaussitzen noch Geld da ist. Es hat sich seit Dezember entschieden gebessert. Im Übrigen war das Leben ernster; das religiöse Leben war gut. Der Zugang zu den hl. Sakramenten lobenswert. Es wurden im Jahr 1914: 41466 hl. Kommunionen ausgeteilt, davon 9867 an Männer bei 700 kommunionpflichtigen männlichen Personen eine erfreuliche Zahl. Es gehen vielleicht 25 Männer im Jahr 2 – 3-mal, einer gar nicht, die übrigen meist monatlich, andere alle 2 Monate. Gegen 1902, wo im ganzen 3500 hl. Kommunionen ausgeteilt wurden, ein erheblicher Fortschritt. Ich schreibe diesen erfreulichen Aufschwung, abgesehen von der Kriegszeit, der fleißigen Übung der Herz-Jesu-Andacht und dem damit verbundenen Männerapostolat zu.
Die Weihe an das heiligste Herz Jesu am 10. Januar mit den vorbereitenden Tagen waren wie überall so auch hier wahre Gnadentage. Es wurden vom 6. – 11. Januar 2690 hl. Kommunionen ausgeteilt; auch die Männerwelt war fast vollzählig vertreten, obwohl die größte Zahl derselben, an Weihnachten für die Soldaten die hl. Kommunion aufzuopfern, schon gefolgt war.
Sehr erfreulich ist die rege Verbindung, die die im Felde stehenden Pfarrkinder mit dem Pfarrer unterhalten. Die weitaus größte Zahl derselben schreibt wiederholt, so dass fast kein Tag vorüber geht, an dem nicht Briefe oder Karten eintreffen. Alle bitten um das Gedenken im Gebet und freuen sich, stets berichten zu können, dass sie die Hl. Messe gehört oder die hl. Sakramente empfangen haben. Alle gingen auch in der Heimat fleißig zu den hl. Sakramenten. Soweit eben möglich wurden Briefe und Karten auch beantwortet.
25. Januar 1915
Inzwischen sind zum Militär eingetreten:
Anton Winterhoff.
Caspar Trumpetter.
Josef Spieler.
Josef Geisler-Kückenhoff.
Ludwig Storm.
Karl Winterhoff.
Von Landsturmleuten sind eingezogen Josef Feldmann, damit ist bis heute die Zahl, abgesehen von den Bahnschutzleuten auf 169 gestiegen.
28. Januar 1915
Wilhelm Rocholl-Hasse angetreten.
19. März 1915
Heute traf die Nachricht ein, dass der Musketier Franz Weber, Postbote, am 16. Februar in Russland gefallen ist, so dass wir bis heute 10 Tote im Krieg zu beklagen haben.
Von den Landsturmleuten sind inzwischen seit dem 25. Januar eingezogen:
Anton Korte, Vohshane.
Josef Korte, Zimmermeister.
Paul Schindler, Schreiner.
Hugo Altenwerth, Schreiner (ist zurückgekommen).
Wilhelm Siepe, Wirt.
Josef Trumpetter-Peters, Maurer.
Anton Krick, Fabrikarbeiter.
Ewald Kossmann, Fabrikarbeiter.
Ersatzmannschaften:
Paul Düring-Adämer.
Ludwig Trumpetter-Zimmermann.
Josef Storm.
Hubert Raulf.
Kuno Humpert.
Emil Zacharias.
Anton Schirp.
Josef Schirp.
Adalbert Lessmann.
August Mündelein.
Adolf Assmann.
Karl Heckmann.
28. April 1915
Im Ganzen stehen etwa 205 Personen unter Waffen. Nicht alle sind im Felde, einzelne tun Dienst im Gefangenenlager zu Meschede, z.B. Josef Geisler, Josef Cordel, Lemenkühler usw. Viele sind verwundet, teilweise schon zum zweiten Mal. Die Zahl der Gefallenen beträgt jetzt 12. Über den Briefträger Franz Weber ist bis heute nähere Nachricht noch nicht eingetroffen. Gestorben im Lazarett zu Voceziers ist am 25. März 1915 Josef Müller aus Brumlingsen, der am 19. März im Gefecht bei Le Mesnil schwer verwundet wurde. Heute traf die Nachricht vom Tod auf dem Schlachtfeld des Pioniers Friedrich Beckmann ein. Derselbe stand anfangs in Frankreich, hat vom 22. August 1914 ab 12 Gefechte dort mitgemacht und fiel am 18. April in den Karpathen bei dem Sturmangriff auf den Sclowatka.
Als vermisst sind gemeldet der Kriegsfreiwillige Johannes Rocholl, der zuerst in Frankreich am Iserkanal kämpfte, dann nach Russland kam und anscheinend dort in der Gegend von Suwalki in russische Gefangenschaft geraten ist.
Als verwundet wurde Heinrich Becker, Ersatz, gemeldet. Da die Angehörigen seit 9 Wochen nichts von ihm gehört haben, so ist anzunehmen, dass er auch den Wunden erlegen ist.
Im Übrigen ist eine gewisse Ruhe in der Bevölkerung eingetreten. Die nervöse Unruhe ist einer, hier und da unangemessen berührenden Gleichgültigkeit gewichen. Man ist den Krieg schon gewöhnt geworden, zumal von Not nichts zu spüren ist. Es ist allerdings alles teurer geworden, allein die Arbeiter haben guten Verdienst. Die verminderte Brotration zwingt die Frauen zu regelmäßigem Kochen zu Mittag. Infolge dessen können sie nicht so viel zusammen stehen und klatschen. Früher wurde vielfach mittags Butterbrot gegessen und nur abends, wenn der Mann heimkam, warm gegessen. Das ist glücklicherweise anders geworden. Freilich bleibt abzuwarten, ob das nach dem Kriege anhält, besonders, wenn wieder genug Brot vorhanden ist.
Mit dem Eisernen Kreuz ausgezeichnet sind bis jetzt folgende: Dr. Dehen, Ernst Feldmann, Josef Spindeldreher, Wilhelm Hömberg.
7. Mai 1915
Heute traf die Nachricht ein, dass der Musketier, Heinrich Becker, geb. am 17. Mai 1894 in einem Sturmangriff in den Karpathen bei (Textlücke) am 19. März verwundet (Schulterschuss) und am 24. März im k. k. Feldspital (österreichisch) zu Oporzec (Galizien) seinen Wunden erlegen ist. Er ist am 26. März durch den Lazarett-Geistlichen daselbst begraben.
Zum Militär sind eingetreten seit dem 1. Mai:
Karl Hachmann, Franz Storm (Pottschulte), Heinrich Höhmann (Winkelmann, Nachbar von der Pastorat), Johann Hömberg. (Pastorat)
Inzwischen sind eingetreten:
Franz Höhmann (Landsturm) zur Ausbildung nach Wiesbaden. Josef Albers ebenfalls nach Wiesbaden. Zu stellen hatte sich ebenfalls Fritz Heckmann. Höhmann und Heckmann, Nachbarn von der Pastorat.
Am 11. Mai wurde durch eine Schleudermine im Schützengraben schwer verwundet der Unteroffizier Josef Göckeler (Trinen im Alten Wege) vom Reserve Regt. 81. 2 Comp. (derselbe hat in der Zeit seines Dienstes fleißig geschrieben). Er war zunächst im Lazarett in Charlerange, wurde dann am 16. Mai nach Mannheim gebracht. Dort ist er am Mittwoche, dem 26. Mai, abends 11 Uhr, versehen mit den hl. Sakramenten in Gegenwart seiner Frau und seines Bruders gestorben. Er hinterlässt Frau und 2 Kinder. Die Beerdigung fand auf dem hiesigen Kirchhof statt unter sehr großer Beteiligung der Gemeinde.
Gestern, am 3. Juni erhielt Frau Witwe Franz Kossmann (Peetz Wies), Alter Weg, die Nachricht, dass ihr Sohn Josef durch einen Kopfschuss schwer verwundet in das Lazarett II. der 8. Ersatz-Division eingeliefert sei. Seine Verwundung sei schwer.
Heute sind es 13 Jahre geworden, dass ich als Pastor nach Freienohl gekommen bin.
27. August 1915
Seit dem 4. Juni habe ich keine weiteren Eintragungen gemacht, da ich durch Seelsorgsarbeiten sehr in Anspruch genommen war und infolgedessen vielfach keine Zeit und auch keine Lust hatte. Die Zahl unserer Gefallenen hat sich in dieser Zeit von 14 auf 16 erhöht. Am 13. Juli fiel in Frankreich der Musketier Karl Klauke (von Hahn), der mit dem Eisernen Kreuz ausgezeichnet war und am 16. Juli Franz Molitor auf Wache durch einen Kopfschuss getötet bei Fresnes. Er liegt begraben auf dem Kirchhof von Villerval. Viele sind inzwischen verwundet worden, teilweise schon das zweite und dritte Mal, gelegentlich will ich eine vollständige Liste derselben eintragen.
Inzwischen ist schon über ein Jahr verflossen, seit der schreckliche Krieg begann. Der Jahrestag wurde durch Predigt im Hochamt den Gläubigen ins Gedächtnis gerufen. Der Aufforderung, durch den Empfang der hl. Sakramente auch besonders den gefallenen Kriegern zu helfen, kam fast die ganze Gemeinde nach. 1035 hl. Kommunionen wurden an diesem Tage ausgeteilt. Der 22. August war 1914 für die Gemeinde ein Trauertag. Die 6 ersten Opfer des Krieges aus unserer Gemeinde fielen. Dieser Tag soll der Nachwelt als ernster Tag überliefert werden. An demselben soll ein Seelenamt stattfinden (wenn die Rubriken (die in rot, - lat.: rubor = rot -, geschriebenen Bestimmungen der Gebete der hl. Messe) es gestatten), und die Namen aller Gefallenen sollen bei demselben verlesen werden. Außerdem soll eine Erinnerungstafel mit den Namen der Gefallenen in der Kirche angebracht werden. Die Sammlung, die der Pfarrer, auf dessen Anregung die Angelegenheit beschlossen wurde, ergab in einer Woche 750 Mark. Küster Kaulmann hat dieselbe abgehalten. Das ist für unsere Arbeitergemeinde ein erfreuliches Ergebnis.
28. August 1915
Mit dem Eisernen Kreuz wurden seither folgende Krieger ausgezeichnet:
1. Dr. med. Dehen.
2. Ernst Feldmann.
3. Josef Spindeldreher.
4. Hubert Köster.
5. Wilhelm Hömberg.
6. Karl Klauke (gefallen).
7. Hubert Helnerus.
8. Heinrich Kaulmann, zur Zeit (Dez. 1915) in Kriegsgefangenschaft in Moskau.
9. Josef Kossmann (Peetz Wies).
10. Johann Lemmer, am 27. Juni 1915 bei Kalvaria (Luwalki), wo er dreimal im vollen Feuer Meldungen zur Kompanie brachte.
11. Josef Pieper.
12. Josef Helnerus.
13. Theodor Mester.
14. Theodor Zacharias.
15. Josef Humpert.
16. Fritz Lenze, bei Smorgon Überbringung von Befehlen durch die Feuerlinie (8. Nov. 1915)
17. Hermann Storm, zum Unteroffizier befördert.
November 1915
Am 11. oder 12. November 1915 fiel, durch Granatsplitter am Hals tödlich getroffen, Ferdinand Borbeck geb. am 5.4.1893; begraben ist er in Vane-les-Mourons in den Ardennen.
25. Dezember 1915
Am 25. starb im Lazarett zu Olizy der Musketier Josef Hohmann. Derselbe ist kein geborener Freienohler (filius illegit. (nicht ehelicher) der Witwe Gaudens Trumpetter). Er hat sich als Junge hier schlecht aufgeführt. Einmal hat er an der Pastorat Fenster eingeworfen. Später wurde er wegen Körperverletzung mit Todeserfolg (in Hohenlimburg, wenn ich mich recht entsinne) zu 2 ½ Jahren Zuchthaus verurteilt. Dort hat er sich gründlich gebessert. Beim Militär hat er sich gut aufgeführt auch in religiöser Hinsicht. Am 15. Dezember ist ihm der linke Fuß abgeschossen. Nach einem Brief des Feldgeistlichen Otto Müller, einem früheren Schüler von mir aus Dortmund, ist er eines sehr erbaulichen Todes gestorben. Der Herr gebe ihm den Himmel!
1916, 4. Januar
Heute morgen kam wieder eine Todesnachricht. In der Nacht vom 1. zum 2 Januar fiel der Kanonier Josef Pöttgen (Ranten). Er ist bei der heftigen Kanonarde in der Nacht in den Keller eines Hauses geflüchtet. Ein Volltreffer hat ein geschlagen und ihm den Kopf abgerissen. Ein Knecht von Röther hat die Nachricht geschickt, die schon am 4. Januar früh hier war.
Heute, 13. Februar 1916
Erhielt die Familie Caspar Kaulmann Nachricht, dass der jüngste Sohn Bernard, ausgerückt ins Feld im August 1915, am 6. Februar auf Wargaßen durch einen Kopfschuss gefallen ist. Der älteste Sohn ist seit September vorigen Jahres in russischer Gefangenschaft, wohin er, an beiden Füßen verwundet, geriet. Er war anfangs im Lazarett in Moskau. Ein Gefangener aus Rostock, der au(s)getauscht war, schrieb an die Eltern, dass seine Wunden geheilt seien. Die Behandlung sei anständig gewesen. Er ist dann nach Saratow gebracht, von wo er heute seinen Eltern geschrieben hat. Lazarett 99.
Nachtragen muss ich hier noch, dass am (fehlendes Datum) Ferdinand Borbeck von der Alten Wiesehier in Frankreich gefallen ist.
Mit Bernard Kaulmann sind jetzt 22 Soldaten von hier gefallen.
In Kriegsgefangenschaft befinden sich heute:
1. Heinrich Kaulmann in Saratow – Russland.
2. Johannes Heckmann, anfangs in Fukuoka, jetzt in Yokohama in Japan.
3.(Ohne Vorname) Winterhof, anfangs in Orleans, jetzt in (Lücke) in Südfrankreich.
4. Wilhelm Köster vom Bahnhof, in Marokko.
Von Johannes Rocholl, der nach der zweiten großen Masurenschlacht (Februar 1915) in russische Hände fiel, ist bis heute keine Nachricht gekommen. Nach unverbürgten Gerüchten soll er in Sibirien seinen Wunden erlegen sein. Er war ein sehr braver und frommer, sittenreiner Junge, der unschuldig wie ein Kind war. Gott gebe ihm den Himmel! Nach menschlichem Urteil ist er hineingekommen.
12. März 1916
Am 10. März traf die Nachricht ein, dass in den Kämpfen bei Verdun der Infanterist Franz Gördes, geb. am 14. August 1886, ausgerückt am 5. August 1914, am 27. Februar gefallen und in Louvermont begraben ist. In diesen Kämpfen sind verwundet: Lorenz Siepe, zur Zeit im Lazarett in Rastatt; Josef Trumpetter, Hinter den Höfen, noch im Feldlazarett, und die Brüder Wilhelm und Hugo Klasmeyer. Viele von unseren Soldaten sind wiederholt verwundet. Ich hatte vor, bei allen nachzufragen, bin aber infolge vieler Arbeit nicht dazu gekommen.
Zum Militär eingezogen sind vorige Woche am 9. März Josef Blessenohl, Ernst Stirnberg (Gepeln), Herbert Assmann, Lehrer.
Heute, Sonntag, den 12. März, fand eine Haussammlung für die „Kriegsspende deutscher Frauendank“ durch Mitglieder der Jungfrauenkongregation statt. Es sammelten Frieda Schwefer und Antonia Weber, Gertrud Borbeck und Amalie Bruder, Frieda Storm und Maria Gerasch, Theresia Kossmann und Anna Heckmann, Helene Korte, Gertrud Dolle.
Die Kollekte ergab den Betrag von 136 Mark, der an die Zentralstelle der Jungfrauenkongregation in Bochum eingesandt wurde.
Eine neue Trauerbotschaft traf am 14. März 1916 ein. Der Pionier (Wehrmann) Arnold Altenwerth, dessen älterer Bruder Caspar am 24. Februar hier starb, starb am 14. März an den Folgen der sehr langen Ruhrkrankheit in Kovono, Russland. Dort liegt er auf dem Ehrenfriedhof begraben. Arnold war ein braver Mann, seine alte Mutter, seine Frau und Kinder, sowie die Geschwister betrauern ihn.
28. März 1916
Am 28. März bekam ich ein Telegramm aus dem Theaterlazarett in Montmedy, dass der Ersatz-Reservist Josef Trompetter, Hinter den Höfen, nach einer sehr schweren Verwundung am Morgen des Tages gestorben sei. Trompetter war das Becken rechtsseitig vollständig zerschmettert. Nach einer Karte der pflegenden Ordensfrau ist er äußerst geduldig gewesen. Er sei der geduldigste Kranke gewesen, den sie seit Kriegsbeginn gepflegt habe. Trompetter war ein sehr religiöser Mann. Ich will hier eine Äußerung von ihm hersetzen, die seine tiefe religiöse Auffassung zeigt. Sein zweites Kind wurde an einem Wochentag getauft. Die Männer gehen meist zur Arbeit. Trompetter erklärte: der Tag, an dem mir ein Kind getauft wird, ist mir zum Arbeiten zu heilig. Er liegt auf dem Soldatenfriedhof in Montmedy im Massengrab II. in der Mitte begraben.
(Anfangs März erhielt Schreiber dieser Zeilen seine Anstellung als Pfarrer an der Gaukirche in Paderborn.)
12. April 1916
Heute hörte ich bei Krankenbesuchen von dem Gerücht, dass Josef Zacharias, Sohn des Josef Caspar Zacharias, auf der Krummen Straße, gefallen sei. Bei einem sofortigen Besuche der Familie bestätigte diese die Nachricht. Ein Leutnant hatte geschrieben, dass er am 6. April zusammen mit mehreren Kameraden durch einen Granatschuss getötet sei. Wo er begraben liegt, konnte ich bis jetzt nicht erfahren.
12. Mai 1916
Am Sonntag kam die Nachricht, dass der hier geborene, aber nicht von hier, sondern von Müschede ausgerückte Ewald Nolte vor Verdun gefallen ei, ebenso Johann Geihsler, der seit 1914, Mai, in Hagen, Kreis Arnsberg verheiratet war. Beide waren brave Menschen und aufrichtig religiös. R.I.P.
Am Donnerstag, dem 4. Mai 1916, abends 9 Uhr, ist auf Posten stehend der Landsturmmann Anton Mündelein durch einen Schuss durch den Hals gefallen. Die Nachricht erhielt ich am Dienstag, dem 9. Mai, mit der Aufgabe, es seiner Frau und den Kindern mitzuteilen. Mündelein ist 1873 geboren. Er liegt auf dem Soldatenfriedhof bei Vaux-les-Mourons, wo auch der am 12. November 1915 gefallene Ferdinand Borbeck beerdigt ist, begraben. An seinem Grab stand der Divisionspfarrer Müller aus Olpe.
Zum Pfarrer in Freienohl ist ernannt der Herr Pfarrer Ferdinand Gerwinn aus Bitterfeld, geb. zu Werl. Von dort stammte auch Pfarrer Hülsberg, der vor ca. 150 Jahren hier wirkte.
23. Mai 1916
In den ersten Tagen des April wurden als Vermisste gemeldet Karl Kordel, Sohn des Josef Kordel (Hinter den Höfen) und Josef Winterhoff, Sohn der verstorbenen Eheleute Anton Winterhoff. Beide starben vor Verdun.
In Kriegsgefangenschaft sind:
Johannes Heckmann (von der Alten Wiese) in Japan (Kurome).
Karl Winterhoff (Sohn von verstorbenen Eheleuten Carl Winterhoff) in Südfrankreich.
Heinrich Kaulmann in Astrachan am Kaspischen Meer.
Wilhelm Köster vom Bahnhof (gehört eigentlich zur Gemeinde Wennemen) in Marokko.
In Kriegsgefangenschaft soll gestorben sein Johannes Rocholl, vermisst seit der 2. Masurenschlacht Februar 1915.
1. Juni 1916 (Asc. Domini) (Ascensio = Himmelfahrt des Herrn)
Anfangs Mai wurden in der Schlacht vor Verdun die beiden Musketiere Karl Kordel und Josef Winterhoff als vermisst gemeldet. In den letzten Tagen haben beide aus der französischen Kriegsgefangenschaft geschrieben, von wo aus sie hoffentlich in die Heimat zurückkehren werden.
Heute, der 21. Juli 1916
teilt mir Frau Schuhmachermeister Franz Molitor sen. mit, dass ihr Sohn erster Ehe, Edmund Weber, von hier wohnend in Arnsberg, am Sonntag, dem 16. Juli, in Frankreich gefallen ist.
Ernst Bracht von hier ist seit mehr als 4 Wochen vermisst und wahrscheinlich gefallen.
Am Samstag, dem 29. Juli 1916, verlasse ich Freienohl nach einem Aufenthalt von 14 Jahren und 2 Monaten, 4. Juni 1902 – 1. August 1916. Ich bin stets gern hier gewesen und habe mehr Freude als Verdruss und Ärger gehabt. Möge Gott, der Herr, meinem lieben Nachfolger eine lange und gesegnete Wirksamkeit geben. Gott segne ihn und seine Herde!
Freienohl, den 28. Juli 1916, Steimann, Pfarrer,
ernannter Propst an der Gaukirche in Paderborn.
Wörtliche Textfassung von Pfarrer Ferdinand Gerwinn
Ausgewählt sind nur die Abschnitte, die sich auf den Krieg beziehen.
Cum Deo! (lat.: Mit Gott!)
Am Donnerstag, dem 3. August 1916 fand die Einführung des neu ernannten Pfarrers Ferdinand Gerwinn in der vorgeschriebenen Form durch den Herrn Dechant Dr. Meckel in Hüsten statt. Derselbe ist geboren zu Werl am 17. Juli 1872 und war von seiner Priesterweihe am19. März 1896 ununterbrochen 20 Jahre lang als Seelsorger in der sächsischen Diaspora tätig und zwar von Ostern 1886 bis Ostern 1898 als Kaplan in Oschersleben; sodann 2 Jahre als Missionsvikar in Annaberg, Pfarrei Torgau, an der äußersten Ostgrenze der Diözese Paderborn und von August 1900 bis Ende Juli 1916 zuerst als Pfarrvikar und die letzten 8 Jahre als Pfarrer der neu errichteten Pfarrei Bitterfeld. Auf seine Bitte hatte ihm der Hochwürdigste Herr Bischof Karl Joseph (Schulte) am 20. April 1916 die Pfarrei Freienohl übertragen.
Im Jahr 1916: Den Heldentod für das Vaterland erlitten im Jahr 1916 14 Krieger. Da ich mit den persönlichen Verhältnissen noch zu wenig vertraut bin, begnüge ich mich damit, die Namen derselben hier folgen zu lassen:
Joseph Pöttgen, gefallen am 1.1.1916.
Bernhard Kaulmann, gefallen am 6.2.1916.
Franz Gördes, gefallen am 27.2.1916
Arnold Altenwerth, gefallen am 14.3.1916.
Joseph Trompetter, gefallen am 28.3.1916.
Joseph Zacharias, gefallen am 6.4.1916
Anton Mündelein, gefallen am 4.5.1916.
Ernst Bracht, gefallen am 1.7.1916.
Anton Becker, gefallen am 9.8.1916.
Franz Göckeler, gefallen am 1.8.1916.
Paul Schindler, gefallen am 17.9.1916.
Heinrich Feische, gefallen am 20.9.1916.
Heinrich Helnerus, gefallen am 8.10.1916.
Joseph Klute, gefallen am 16.10.1916.
1917: Der grausame Krieg, der schon so manches schmerzliche Opfer gefordert, verlangte nunmehr auch von der ganzen Gemeinde ein überaus schweres Opfer: unsere Glocken. Mit aufrichtiger Betrübnis vernahmen die Gemeindemitglieder die Nachricht, dass die Glocken, die mit ihrem Geläut die frohen und traurigen Ereignisse in ihrem Leben begleitet hatten, nunmehr abgeliefert werden mussten. Am Sonntag, dem 24. Juni 1917 nachmittags von 6 – 7 Uhr erklangen sie noch einmal im festlichen Geläut und haben sicherlich manchem Auge Tränen der Wehmut entlockt. Am folgenden Tage wurde mit dem Ausbau begonnen, den Zimmermeister Schröder vornahm. Es wurden insgesamt 4 Glocken abgeliefert. 3 aus dem Turm und 1 aus dem Dachreiter über dem Chor. Die erste Glocke, circa 450 kg schwer mit einem unteren Durchmesser von 0,90 m, trug die Inschrift: Fondue par J. B. Dubois 1843. Die zweite Glocke hatte ein Gewicht von circa 310 kg, einen unteren Durchmesser von 0,80 m und die Inschrift: Gegossen von J. B. Dubois im Jahre 1843. Die dritte Glocke mit einem Gewicht von circa 210 kg und einem unteren Durchmesser von 0,70 m, war gezeichnet:: J. B. Dubois me fecit Anno 1843. (…hat mich hergestellt im Jahr…) Die Glocke aus dem Dachreiter war nach der Inschrift, welche lautete: Soli Deo Gloria Anno 1696, die älteste in unserer Kirche (Allein Gott die Ehre…). Die uns verbliebene Glocke hat ein Gewicht von circa 150 kg und die Inschrift: Die Lebendigen rufe ich, die Gewitter brech ich, die Tote beweine ich 1778. Als Notbehelf haben wir in den Dachreiter über dem Chor das Glöcklein aus der Küppelkapelle gehängt. Persönlich bedauere ich die Abgabe der Glocken nicht sehr, da ich die Begeisterung der Leute, nach deren Meinung Freienohl das schönste Geläut im ganzen Sauerlande besaß, nicht teilen konnte; meines Erachtens waren die Glocken mit alleiniger Ausnahme der schwersten zu spitz und dünn und zu hell tönend. Hoffentlich bekommen wir ein besseres voll tönendes Geläut zurück.
Im Jahre 1917: Den Heldentod für das Vaterland starben 8 Krieger:
Lorenz Karneil, gefallen am 14.2.1917.
Franz Storm, gefallen am 1.4.1917.
Theodor Zacharias, gefallen am 30.4.1917.
August Geißler, gefallen am 22.7.1917.
Joseph Humpert, gestorben am 27.8.1917.
Heinrich Neise, gestorben am 30.8.1917.
Joseph He(c)kmann, gefallen am 3.9.1917.
Heinrich Neise, Bergstraße, gefallen am 1.10.1917.
Außerdem traf bei den Eltern von zwei schon früher gefallenen Kriegern eine sichere Todesnachricht ein und zwar von:
Johannes Rocholl, gefallen am 1.3.1915.
Heinrich Pöttgen, gefallen am 24.10.1916.
Am 7. Mai 1918 wurde hierselbst ein französischer Kriegsgefangener Emil Laidet begraben. Derselbe stand bei dem Landwirt Noeke im Dienst, war von einem Pferde, das er misshandelte hatte, vor dem Bauch getreten worden und starb an d en erhaltenen inneren Verletzungen. In den letzten Zügen konnte ich ihm noch die hl. Ölung erteilen. Ein fleißiger Kirchengänger war er ebenso wenig gewesen, wie die übrigen hier untergebrachten Kriegsgefangenen.
Im Jahre 1918: Den Heldentod für das Vaterland starben folgende 20 Krieger:
Joseph Assmann, gefallen am 21.3.1918.
Gisbert Raulf, gefallen am 12. 4. 1918.
Heinrich Siepe, gefallen am 13.4.1918.
Fritz Rocholl, gefallen am 30.4.1918.
Johannes Dirkes, gefallen am 22.5.1918.
Hugo Klauke, gefallen am 4.6.1918
Julius Assmann, gefallen am 15.6.1918.
Franz Vernholz, gefallen am 22.7.1918.
Fritz Storm, gefallen am 11.8.1918.
Hermann Rocholl, gefallen am 25.8.1918.
Heinrich Siepe, Krumme Straße, gefallen am 8.9.1918.
Kaspar Storm, gefallen am 14.9.1918.
Wilhelm Braukmann, gestorben am 20.9.1918.
Heinrich Becker, gefallen am 3.10.1918.
Adolf Haus, gefallen am (Datum fehlt).
Joseph Blessenohl, gefallen am 20.10.1918.
Hugo Klassmeier, gefallen am 17.10.1918.
Johannes Lemmer, gefallen am 11.11.1918.
Fritz Heckmann starb auf dem Rückzuge am 12.12.1918 an Lungenentzündung im Lazarett zu Bochum und wurde auf dem hiesigen Friedhof am 15.12.1918 zur letzten Ruhe gebettet. - Die Angehörigen des bereits am 18. Mai 1915 in Galicien gefallenen Kriegers Joseph Assmann vom Bahnhof erhielten in diesem Jahr die Todesnachricht. Die Gesamtzahl der aus unserer Gemeinde gefallenen Krieger beträgt 65, 3 Krieger gelten noch als vermisst. Die Familie Rocholl von der Hauptstraße hat 3 Söhne, die Familien Storm, Mittelstraße, Assmann, Siepe, Krumme Straße, und Becker, Hauptstraße, haben je 2 Söhne verloren. Auf dem hiesigen Friedhof haben ihre letzte Ruhestätte gefunden die Krieger Joseph Göckeler, Joseph Humpert, Heinrich Neise und Fritz Heckmann. Viele unserer Krieger haben das Eiserne Kreuz II. Klasse erhalten. Mit dem Eisernen Kreuz I. Klasse wurden ausgezeichnet: Dr. med. Dehen, Landwehrmann Schmitte, Gefreiter Anton Lemmer und der älteste Sohn der Familie Spindeldreher in Brumlingsen. Nach Abschluss des Waffenstillstandes, der die Beendigung dieses furchtbarsten aller Kriege, von denen die Weltgeschichte zu berichten weiß, einleitete, kehrten allmählich auch unsere Krieger in die Heimat zurück. Während des Rückzuges unserer Truppen hatten wir hier wiederholt starke Einquartierung. Trotz all der unerhörten in dem mehr als vierjährigen heldenmütigen Ringen gebrachten Opfer ist unser Vaterland der feindlichen Übermacht unterlegen. Zu dem Unglück des verlorenen Krieges kommt nun noch der Schrecken der Revolution. Gott schütze unser armes Vaterland!
Ende der Textfassungen von Pfarrer Steimann und Pfarrer Gerwinn.
Abschrift:
Heinrich Pasternak